1. Lehrgang: „Kreisausbilder/Ausbilder für Motorsägenführer

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1. Lehrgang: „Kreisausbilder/Ausbilder für Motorsägenführer
Rubrik/Nummer:
II/34
„Kreisausbilder/Ausbilder für Motorsägenführer“ Kennung:
MK(A)
1.
Lehrgang:
2.
Lehrgangskapazität: 10
3.
Zielgruppe:
Stundenumfang: 24
Feuerwehrangehörige, die theoretische und praktische Ausbildung in dem
auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgang
„Motorsägenführer“ durchführen sollen.
4.
Lehrgangsvoraussetzungen:
Lehrgang „Gruppenführer“
Lehrgang „Motorsägenführer“
Lehrgang „Ausbildungslehre“ oder Abschluss eines Lehrganges
„Kreisausbilder/Ausbilder ....“ in einer Sonderfunktionsart oder Abschluss
eines vergleichbaren Lehrganges „Ausbilder“ an einer anderen Bildungseinrichtung
5.
Lehrgangsinhalte:
Rechtsgrundlagen und Unfallschutz
Gestaltung der theoretischen und praktischen Ausbildung zum
Motorsägenführer zu folgenden Themen:
Unfallschutz und Unfallverhütung
Motor- und Gerätekunde
Schnitt- und Fälltechnologien
Winden- und Seilzugverfahren
6.
Lehrgangsabschluss:
Leistungsnachweis
7.
Hinweis:
Am Lehrgang sollten nur Lehrgangsteilnehmer mit erforderlicher praktischer
Erfahrung im Umgang mit der Motorsäge teilnehmen.
Die praktischen Ausbildungseinheiten finden im Wald statt.
Die notwendige Schutzausrüstung ist vom Teilnehmer mitzubringen.
Stand:
15.06.2015
Gültig ab:
01.09.2015