Digitales Sprech- und Datenfunknetz für die BOS - Sachsen
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Digitales Sprech- und Datenfunknetz für die BOS - Sachsen
Digitales Sprech- und Datenfunknetz für die BOS Seminar Digitalfunk der BOS 02. November 2011 Projektgruppe Digitalfunk BOS des Landes Sachsen-Anhalt Gliederung 1. 2. 3. Rechtsgrundlagen Digitalfunk BOS Projektstand auf Bundesebene Projektstand auf Landesebene 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 2 1. Rechtsgrundlagen Digitalfunk BOS 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 3 Gesetzliche Grundlagen 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 4 Rechtsbeziehungen im Digitalfunk BOS Verwaltungsabkommen Bundesanstalt Digitalfunk BOS RV Betrieb Technischer Netzbetreiber Alcatel-Lucent 02.11.2011 Betriebskonzept Bund/Länder BOS RV Systemtechnik TETRA 25 Systemlieferant EADS/Cassidian © PG Digitalfunk BOS LSA Verträge geschlossen Entwurfsstadium 5 § 57 Abs. 4 TKG Für Frequenzen, die im Frequenznutzungsplan für den Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) ausgewiesen sind, legt das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden in einer Richtlinie fest ... - Zuständigkeiten der beteiligten Behörden - Verfahren zur Anerkennung als Berechtigter des BOS-Funks - Verfahren bei der Frequenzzuteilung 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 6 Funkrichtlinie Digitalfunk BOS 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 7 Funkrichtlinie Digitalfunk BOS § 1 Frequenzbereich Im Frequenznutzungsplan sind für ein gemeinsames digitales Funknetz der BOS folgende Frequenzen vorgesehen: 380 MHz bis 385 MHz und 390 MHz bis 395 MHz. Frequenzen aus diesem Frequenzbereich können ausschließlich der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zugeteilt werden. 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 8 BOS-Funkrichtlinie (neu) z z wird gegenwärtig durch Bund und Länder mit der BNetzA erarbeitet fasst die BOS-Funkrichtlinie (Analogfunk) mit BOS-Funkrichtlinie (Digitalfunk) zusammen 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 9 Betrieb ortsfester Funkanlagen (FRT) z z z Unabhängig einer ggf. erforderlichen Standortbescheinigung nach BEMFV ist vor Errichtung und Inbetriebnahme die Anzeige jeder ortsfesten Funkanlage bei der BNetzA vorzunehmen. Diese Anzeige erfolgt über die Autorisierte Stelle des Landes (TPA) zur BDBOS. Von dort wird die Anzeige der BNetzA zugeleitet. das genaue Verfahren befindet sich gegenwärtig in der Bund/Länder-Abstimmung mit der BDBOS 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 10 Betrieb ortsfester Funkanlagen (FRT) Technische Rahmenbedingungen z FRT brauchen in der Regel funktechnisch nicht besser zu sein, als ein Handfunkgerät in 1,5 m Höhe außerhalb von Gebäuden (GAN-Kategorie 0/1) z Einzelfallprüfung der notwendigen Antennenhöhe in Abhängigkeit von der nächsten Basisstation z Keine Häufung von FRT an einem Standort! z Einschränkungen für Anlagen im DMO nach Ziffer I.7. der FZU äquivalente isotrope Strahlungsleistung max. 3W max. Antennenhöhe 1,5 m 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 11 Betrieb ortsfester Funkanlagen (FRT) z Jede Funkanlage belegt beim Senden und Empfangen Ressourcen in „ihrer“ Basisstation z Bei der Gruppenkommunikation ist die Ressourcenbelegung umso größer, je mehr Teilnehmer sich in unterschiedlichen Zellen befinden z Auch das Mithören von Funkverkehrskreisen beansprucht Ressourcen. z Die hohe Anzahl der gegenwärtig vorgesehenen FRT sowie deren Installation ist problematisch und bedarf daher einer Einzelfallbetrachtung 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 12 Zertifizierung von Endgeräten §15a BDBOSG z im Digitalfunk BOS dürfen nur von der BDBOS zertifizierte Endgeräte verwendet werden z Die BDBOS ist berechtigt, die Maßnahmen zu treffen, um die Nutzung des Digitalfunk BOS mittels nicht zertifizierter Endgeräte zu unterbinden. z Am 31. Dezember 2011 endet die Übergangsfrist zur Verwendung nicht zertifizierter Endgeräte. z Sofern die Zertifizierung nicht bis Ende der Übergangsfrist erfolgen konnte, prüft die BDBOS gegenwärtig, ob Ausnahmegenehmigungen möglich sind. 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 13 2. Projektstand Bundesebene 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 14 Stand Netzaufbau Quelle: BDBOS www.bdbos.bund.de Stand: Oktober 2011 Inbetriebnahme erfolgt Aufbau und Inbetriebnahme begonnen Funknetzplanung begonnen Planung noch nicht begonnen 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 15 Mit Stand 30. September 2011 waren deutschlandweit von 4.300- 4.500 Basisstationen z 2358 Basisstationen errichtet z 1336 Basisstationen in Betrieb genommen z 4 Netzabschnitte im Wirkbetrieb z 6 Netzabschnitte im erweiterten Probebetrieb 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 16 3. Projektstand Landesebene 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 17 Zeitstrahl Netzaufbau Dauer: 1 Monat Für die Netzabschnitte 17, 39, 40 abgeschlossen Standort -akquise Standortertüchtigung Landesaufgabe Installation Systemtechnik Integration Systemtechnik Dauer: 6 Monate Probebetrieb Systemtechnik Erweiterter Probebetrieb Wirkbetrieb Dauer ca. 1 Jahr gemäß VerwaltungsAbkommen Eingeschränkte operative Nutzung möglich 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA volle operative Nutzung möglich 18 Betriebsphasen Testbetrieb bezeichnet die Phase eines (Teil)Netzabschnittes, von der Integration der Netzelemente bis zum Beginn des erweiterten Probebetriebes. In dieser Phase werden die Netzelemente und Komponenten für Tests der Auftragnehmerin, gegebenenfalls mit Beteiligung der Auftraggeberin genutzt. 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 19 Betriebsphasen Der erweiterte Probebetrieb beginnt nach der Abnahme der gelieferten, installierten, in Betrieb genommenen , konfigurierten und integrierten Funksystemtechnik. Er dient dazu, die Qualität und Verfügbarkeit der bereitgestellten Dienste unter realitätsnahen Bedingungen zu testen. 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 20 Betriebsphasen Wirkbetrieb bezeichnet die Betriebsphase eines (Teil)Netzabschnittes, der von BDBOS, Bund und Ländern gegenüber den BOS zur operativ-taktischen Nutzung freigegeben worden ist. 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 21 Status der Standortertüchtigung Standort - Fortschritt 31.10.2011 180 155 160 147 146 137 140 131 126 119 Anzahl 120 98 100 80 60 40 20 0 Grad der Fertigstellung Suchkreise Verträge 02.11.2011 Baubegehung Freigabe Planung Baubeginn Baufreiheit durch NSN © PG Digitalfunk BOS LSA Installation Technik Betriebsbereit 22 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 23 Besonderheiten NA 20 z z z z z z Topografisch schwierigste Gebiete in Sachsen-Anhalt deshalb deutlich mehr Standorte als in anderen NA Gliederung in zwei Teilnetzabschnitte - TNA 4 Landkreise BLK, MSH - TNA 5 Landkreis HZ Große Anzahl von Neubauvorhaben mit den entsprechenden Bearbeitungszeiten bis zur Baugenehmigung starke naturschutzrechtliche Belange Schwierige Erschließung Bundesweite Koordinierung und Ressourcenteilung für die Standortintegration notwendig 02.11.2011 © PG Digitalfunk BOS LSA 24