Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst erstellen – so geht es

Transcrição

Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst erstellen – so geht es
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
E53 001
Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst
erstellen – so geht es finanzamtsicher!
EÜR oder Bilanz? ...................................................................... E53/002
Welche Aufzeichnungen Sie brauchen ...................................... E53/004
In welcher Form Sie Ihre EÜR erstellen ....................................... E53/006
Was Sie zur Jahresabgrenzung wissen sollten ............................ E53/007
So füllen Sie den amtlichen Vordruck aus .................................. E53/009
Ihre Fachautorin:
Sabine Feuersänger (M.A.)
war Unternehmensberaterin in einer auf Gründer sowie kleine
und mittelständische Unternehmen spezialisierten Betriebsberatung. Heute ist sie Chefredakteurin Ihres „Handbuchs für
Selbstständige & Unternehmer“.
Internet: www.selbststaendig.com
Mein wichtigster Rat für Sie:
Weisen Sie als Freiberufler oder Kleinunternehmer dem Finanzamt
Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt einer
Bilanz nach. Das ist weniger aufwändig und erfordert keine doppelte
Buchführung. Wie Sie mit dem amtlichen Formular für die EÜR
zurechtkommen, erklärt dieser Beitrag.
www.selbststaendig.com · April 2011
31
E53 002
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
EÜR oder Bilanz?
Bestandteil
der Steuererklärung
Den Gewinn, den Sie mit Ihrer unternehmerischen
Tätigkeit erzielen, haben Sie zu versteuern. Sie errechnen ihn nach Ende eines jeden Geschäftsjahres selbst,
und zwar entweder durch das Aufstellen einer Bilanz
oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR,
§ 4 Abs. 3 EStG). Diese Gewinnermittlung ist Bestandteil Ihrer Steuererklärung.
In diesen 3 Fällen reicht dem Finanzamt eine EÜR aus:
Art des Unternehmens:
Beispiele:
1. Freiberufler (§ 18 Abs. 1 EStG):
Sie arbeiten allein oder mit
anderen Freiberuflern in einer
Partnerschaftsgesellschaft (PartG).
selbstständige Hebamme mit
30.000 € Jahresgewinn;
niedergelassener Rechtsanwalt
mit 120.000 € Jahresgewinn
2. Kleingewerbetreibende:
Sie betreiben ein nicht ins Handelsregister eingetragenes Kleingewerbe
(Einzelunternehmer, GbR). Das Finanzamt darf Sie erst zum Bilanzieren
auffordern, wenn Ihre letzte EÜR mehr
als 50.000 € Gewinn oder 500.000 €
Umsatz ergeben hat (§ 141 AO).
Ohne Aufforderung können Sie bei
der EÜR bleiben.
Die EÜR 2010 eines Malermeisters
ergab einen Gewinn von 60.000 €.
Das Finanzamt fordert ihn am
1.6.2011 zur Bilanzierung ab dem
nächsten Jahreswechsel auf. Dann
muss der Malermeister ab dem
1.1.2012 bilanzieren. Für 2011
kann er noch eine EÜR abgeben.
3. Einzelkaufleute:
Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben aber in den letzten beiden
Jahren vor dem anstehenden Jahresabschluss nicht mehr als je
500.000 € Umsatz oder 50.000 €
Jahresgewinn gemacht (§ 241a HGB).
Ein Einzelhändler hat 2009 und
2010 die Grenzwerte eingehalten,
aber 2011 überschritten. Er darf für
2011 noch eine EÜR abgeben. Ab
dem 1.1.2012 muss er – auch ohne
Aufforderung durchs Finanzamt –
bilanzieren.
32
April 2011 · www.selbststaendig.com
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
E53 003
Vorteile der EÜR
Bei der EÜR überwiegen die Vorteile:
z Sie ist einfacher anzufertigen als eine Bilanz, denn
sie erfordert weniger Fachwissen.
z Wenn ein Steuerberater Ihre EÜR aufstellt, verursacht das geringere Gebühren als bei einer Bilanz.
z Zudem müssen Sie als Einnahmen-ÜberschussRechner keine doppelte Buchführung unterhalten.
Einfacher
und kostengünstiger
Nachteile gibt es für die allermeisten Kleinbetriebe nicht
– auch wenn manche Betriebswirtschaftler etwas anderes behaupten. Daten zur Steuerung Ihres Unternehmenserfolgs gewinnen Sie nicht nur aus einer Bilanz, sondern auch aus der EÜR. Sie können z.B. Ihre
Umsatz-Rentabilität daraus errechnen oder Ihre Kostenstruktur auswerten. Lediglich in seltenen Ausnahmefällen fahren Sie mit einer Bilanz besser, etwa
wenn Sie sehr hohe Vorauszahlungen auf mehrere
Jahre verteilen oder Rückstellungen für zukünftige
Verpflichtungen bilden wollen – so etwas erlaubt die
EÜR nicht.
Keine Nachteile
für Kleinbetriebe
Mein Rat:
So lange wie möglich bei der EÜR bleiben!
Für Kleinunternehmer lohnt es sich selten, freiwillig zu bilanzieren. Wollen Sie Ihren steuerlichen
Aufwand geringer halten, weisen Sie dem Finanzamt Ihren Gewinn also so lange wie möglich mit einer EÜR nach – ganz gleich, ob Sie die selbst erstellen oder einen Steuerberater damit beauftragen.
Ohne Fachwissen kommen Sie allerdings auch bei
der EÜR nicht aus. Einen Leitfaden dazu, was Sie
wissen und beachten sollten, finden Sie auf den
nächsten Seiten.
www.selbststaendig.com · April 2011
33
E53 004
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Welche Aufzeichnungen Sie brauchen
Belegsammlung
Basis zur Erstellung Ihrer EÜR sind Ihre Belege über
Betriebseinnahmen und -ausgaben, also sämtliche
Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge etc.
Gesonderte
Aufzeichnungen
Über die Sammlung der Belege hinaus müssen Sie
bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllen, auch wenn
für Sie als Einnahmen-Überschuss-Rechner keine
Buchführungspflicht besteht (siehe Tabelle auf der
nächsten Seite). Das heißt, dass Sie bestimmte Einnahmen und Ausgaben das ganze Jahr über gesondert
und getrennt von den übrigen Geschäftsvorfällen auflisten:
z Es reichen handschriftliche Listen. Sie können solche Listen aber auch auf dem PC mit einem Tabellenkalkulationsprogramm führen.
z Wenn Sie ohnehin eine Buchführungs-Software
verwenden, verbuchen Sie betreffende Geschäftsvorfälle einfach auf gesonderten Konten. Es ist
nicht notwendig, dass Ihre Software den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, also z.B. keine nachträglichen Veränderungen zulässt; diese Anforderung betrifft nur Bilanzierer.
Unterlagen
nicht einreichen
Ihre Belegsammlung und die gesonderten Aufzeichnung reichen Sie dem Finanzamt aber nicht ein! Diese
Unterlagen sind zunächst nur für Sie selbst wichtig,
um nach Ende des Geschäftsjahres eine korrekte EÜR
zu erstellen.
Kontrollen des
Finanzamts sind
möglich
Das Finanzamt kann bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung einzelne Belege zur Prüfung anfordern.
Ebenso kann es Ihre Belegsammlung und Ihre Aufzeichnungen jederzeit im Rahmen einer Betriebsprüfung kontrollieren. Das alles muss aber nicht passieren.
34
April 2011 · www.selbststaendig.com
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
E53 005
Aufzeichnungspflichten für Einnahmen-Überschuss-Rechner:
Gesondert aufzeichnen müssen Sie:
So geht es:
beschränkt abziehbare Betriebsausgaben für
z Geschenke an Geschäftsfreunde,
z Bewirtungen von Geschäftsfreunden,
z Gästehäuser,
z Jagd, Fischerei, Segel- und Motorjachten,
z ein häusliches Arbeitszimmer
(§ 4 Abs. 7 EStG)
getrennte Listen führen
bzw. auf getrennte
Konten buchen
Entnahmen und Einlagen, wenn Sie mehr als
2.050 € betriebliche Schuldzinsen für solche
Kredite geltend machen wollen, die nicht nur
der Finanzierung von Anlagevermögen dienen,
also z.B. für Kontokorrentkredite
(§ 4 Abs. 4a Satz 7 EStG)
Privatentnahmen von
und Privateinlagen auf
betreffende/n Konten
ggf. chronologisch
aufzeichnen
Kosten für geringwertige Wirtschaftsgüter
(GWG) von mehr als 150 € bis zu 410 € netto
(§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG)
GWGs in einem formlosen Verzeichnis auflisten
Kosten für Güter Ihres Anlagevermögens
sowie für Gesellschaftsanteile, Wertpapiere
und Immobilien, mit denen Sie handeln
(§ 4 Abs. 3 Satz 3 ff. EStG)
detailliertes Anlageverzeichnis führen und Jahr
für Jahr fortschreiben
Sonderabschreibungen, die Sie für Wirtschaftsgüter in Anspruch nehmen
(§ 7a Abs. 8 EStG)
mit ins Anlageverzeichnis
aufnehmen
Einnahmen (getrennt nach Umsatzsteuersätzen, es sei denn, Sie sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG); im Einzelhandel
genügen die Tagessummen
(§ 22 Abs. 2 Nr. 1 Satz 5 UStG)
getrennte Listen führen
bzw. auf getrennte
Konten buchen
www.selbststaendig.com · April 2011
35
E53 006
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
In welcher Form Sie Ihre EÜR erstellen
Bis 17.500 €
Betriebseinnahmen:
Formlose EÜR
Höhere
Betriebseinnahme: Amtlichen Vordruck
ausfüllen
Wenn Ihre Betriebseinnahmen bis zu 17.500 €/Jahr
(ggf. inklusive Umsatzsteuer) betragen haben, akzeptiert der Fiskus von Ihnen eine formlose EÜR als Anlage zur Steuererklärung. Das heißt, Sie listen Ihre Einnahmen und Ausgaben laut Ihrer Belegsammlung und
Ihren gesonderten Aufzeichnungen auf – handschriftlich oder mit einer Software (z.B. Excel, Buchführungsprogramm). Dann bilden Sie Summen und ziehen von den Einnahmen die Ausgaben ab. Das Ergebnis ist Ihr Gewinn.
Sobald Ihre Einnahmen in einem Jahr mehr als 17.500 €
einschließlich Umsatzsteuer betragen haben, müssen
Sie Ihre EÜR zwingend auf dem amtlichen Vordruck
„Anlage EÜR“ zur Einkommensteuer-Erklärung erstellen. Das ist nicht unbedingt ein Nachteil. Alle erforderlichen Positionen werden Ihnen vorgegeben, während Sie bei einer formlosen EÜR stets Gefahr laufen,
Positionen zu vergessen – etwa aus Unkenntnis der
Gesetze. Allerdings kann der Fiskus den EÜR-Vordruck – anders als eine formlose EÜR – automatisiert
auswerten. Fehler und unplausible Angaben fallen somit leichter auf.
Internet
Service:
4 Formulare für Ihre EÜR!
Der amtliche Vordruck „Anlage EÜR“ besteht aus
der „Anlage EÜR“ sowie 2 Ergänzungen, nämlich
der „Anlage AVEÜR“ für Ihre Abschreibungen und
der „Anlage SZE“ zur Ermittlung nicht abziehbarer
Schuldzinsen. Dazu gibt es noch eine amtliche Ausfüllanleitung. Die 4 Formulare erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt, im Internet unter www.elster.de
oder auf der Internet-Seite Ihres Handbuchs:
www.selbststaendig.com € Arbeitshilfen € EÜR.
36
April 2011 · www.selbststaendig.com
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
E53 007
Um die „Anlage EÜR“ und die Anlagen „AVEÜR“ sowie
ggf. „SZE“ auszufüllen, haben Sie 4 Möglichkeiten:
1. Sie erledigen es handschriftlich.
2. Sie verwenden eine Buchführungs-Software, die die
amtlichen Vordrucke automatisch ausfüllt, sodass
Sie sie Ihrer Steuererklärung beifügen können.
3. Sie verwenden das kostenlose Programm der Finanzverwaltung (www.elster.de), um die Anlagen auszufüllen. Dann können Sie sie ausdrucken – oder
elektronisch übermitteln, wenn Sie diesen Weg für
Ihre gesamte Steuererklärung wählen.
4. Sie überlassen das Erstellen Ihrer EÜR einem Steuerberater.
4 Möglichkeiten, den
Vordruck
auszufüllen
Ihre gesamte EÜR geben Sie also als Anlage zu Ihrer
Einkommensteuer-Erklärung ab. Ihren Gewinn/Verlust, der sich aus dieser Anlage ergibt, übertragen Sie
auch noch in die „Anlage G“ (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) oder „Anlage S“ (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit). Diese Anlagen ergänzen somit – ggf.
neben weiteren Anlagen – den Mantelbogen Ihrer
Einkommensteuer-Erklärung.
EÜR ist Teil Ihrer
Einkommensteuer-Erklärung
Was Sie zur Jahresabgrenzung
wissen sollten
Grundsätzlich ordnen Sie eine Einnahme oder Ausgabe dem Geschäftsjahr zu, in dem der Zu- oder Abfluss
in Geld tatsächlich erfolgt ist. Es gilt bei Zahlung per
z Bargeld/EC-Cash € der Tag der Zahlung,
z Kreditkarte € der Tag der Abbuchung vom Konto,
z Scheck € der Tag der Übergabe,
z Überweisung € der Tag des Eingangs der Gutschrift (= Abgabe beim Kreditinstitut), nicht der
Wertstellung.
www.selbststaendig.com · April 2011
Geldzufluss und
-abfluss zählen
37
E53 008
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Regelfall:
Ihr Kunde überweist einen Betrag laut Ihrer Rechnung vom 19.12.2011 am 2.1.2012. Dann berücksichtigen Sie diese Einnahme erst in der EÜR für das
Jahr 2012. Übergibt der Kunde Ihnen jedoch am
31.12.2011 einen Scheck, gehört die Einnahme noch
in die EÜR 2011, egal wann Sie den Scheck einlösen.
Regelmäßig
wiederkehrende
Einnahmen und
Ausgaben
Ausnahme 1: Zum Jahresende fällige regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Zinsen,
Mieten, Arbeitslöhne, Versicherungsbeiträge, Umsatzsteuer-Zahlungen an den Fiskus), die Sie 10 Tage vor
oder nach Ende des Jahres eingenommen/gezahlt haben, ordnen Sie dem Jahr zu, zu dem sie wirtschaftlich
gehören.
Ausnahme bei regelmäßigen Zahlungen:
Sie haben die Telefon- und Internet-Rechnung für
den Dezember 2011 bezahlt am
z 28.12.2011 € Ausgabe gehört in die EÜR 2011
(Regelfall: Zuordnung zum Jahr des Zahlungszuflusses),
z 10.1.2012 € Ausgabe gehört in die EÜR 2011
(maximal 10 Tage nach Jahresende; Ausnahmefall: Zuordnung nach der wirtschaftlichen Zugehörigkeit),
z 11.1.2012 € Ausgabe gehört in die EÜR 2012
(mehr als 10 Tage nach Jahresende; Ausnahmeregel greift nicht; es gilt der Regelfall der Zuordnung zum Jahr des Zahlungszuflusses).
Anschaffung
von Wirtschaftsgütern
38
Ausnahme 2: Wenn Sie Wirtschaftsgüter anschaffen,
die über mehrere Jahre abgeschrieben werden, kommt
es auf den Anschaffungszeitpunkt an: Entscheidend
April 2011 · www.selbststaendig.com
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
E53 009
für die Zuordnung zur richtigen EÜR ist, ab wann Sie
wie ein Eigentümer über das Gut verfügen können.
Ausnahme bei Abschreibung:
Am 14.12.2011 bekommen Sie auf Rechnung einen
Computer für 1.200 € geliefert. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie erst am 4.1.2012. Der PC gilt
im Dezember 2011 als angeschafft. Sie können somit
in der EÜR 2011 die Abschreibung für 1 Monat als
Ausgabe erfassen.
Es gibt weitere Ausnahmen (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG),
z.B. für Grundstücke im Betriebsvermögen – Ihre Ausgaben hierfür können Sie erst beim Verkauf oder bei
einer Entnahme geltend machen.
So füllen Sie den amtlichen Vordruck aus
Das Formular Zeile für Zeile zu erklären, würde den
Rahmen dieses Beitrags sprengen. Nehmen Sie die
amtliche Anleitung zur Hand – was darin erläutert ist,
wird hier nicht wiederholt. Beachten Sie zum Ausfüllen zusätzlich die folgenden Erläuterungen, die der
Fiskus Ihnen so nicht gibt!
Betriebseinnahmen
In diesem ersten Abschnitt führen Sie Ihre sämtlichen
Betriebseinnahmen auf. Der Abschnitt gliedert sich in
3 Teile.
Der 1. Teil betrifft Sie, wenn Sie umsatzsteuerlicher
Kleinunternehmer sind, also in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aufschlagen. Dann tragen Sie hier
die Summe aller Ihrer Umsätze mit dem Brutto-Betrag
www.selbststaendig.com · April 2011
1. Teil:
Für Kleinunternehmer
39
E53 010
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
ein. Haben Sie auch umsatzsteuerfreie Umsätze erzielt
(z.B. Versicherungsvermittlungen, heilberufliche Tätigkeiten), tragen Sie die Summe solcher Umsätze zusätzlich ein.
2. Teil: Für
umsatzsteuerpflichtige
Unternehmer
Der 2. Teil ist für Sie relevant, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Dann erfassen Sie
z die Summe Ihrer umsatzsteuerpflichtigen Umsätze
mit dem Netto-Betrag,
z ggf. die Summe solcher Umsätze, die gar nicht der
Umsatzsteuer zu unterwerfen sind, also umsatzsteuerfreie Umsätze (z.B. Ausfuhr-Lieferungen, heilberufliche Tätigkeiten), nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (z.B. Schadenersatz, öffentliche
Zuschüsse) sowie Umsätze, für die der Empfänger
Ihrer Leistung nach § 13b UStG die Umsatzsteuer
schuldet (kommt vor allem in der Baubranche vor),
z die Summe der von Ihren Kunden eingenommenen
Umsatzsteuer-Beträge sowie
z die Summe eventueller Vorsteuer-Erstattungen, die
Ihnen das Finanzamt ausgezahlt oder verrechnet
hat, etwa mit Ihrer Einkommensteuer-Schuld.
3. Teil: Für alle
Unternehmer
Der 3. Teil betrifft Kleinunternehmer und umsatzsteuerpflichtige Unternehmer. Es geht um Ihre Entnahmen
aus dem Betrieb, die wie Einnahmen zu versteuern sind:
Sachentnahmen
(Anlagegüter)
z Sie haben Güter Ihres Anlagevermögens verkauft
oder zu privaten Zwecken entnommen? Erlöse aus
Verkäufen bzw. die Teilwerte von entnommenen
Gütern (schätzen oder durch Angebote/Gutachten
belegen!) werten Sie als Einnahmen.
z Setzen Sie Ihr Auto als Geschäftswagen ab? Dann
müssen Sie Ihre private Nutzung versteuern; den
Wert (zur Ermittlung siehe Beitrag G28 „Geschäftswagen: Privatnutzung“ in Ihrem Handbuch) tragen
Sie hier ein.
Nutzungsentnahmen
(Pkw)
40
April 2011 · www.selbststaendig.com
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
z Zu den sonstigen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen zählen die Entnahme von Waren (z.B.
T-Shirts aus der Verkaufskollektion zur Selbstnutzung; Lebensmittel-Eigenverbrauch, für den Sie
amtliche Pauschalen ansetzen), die private Telefon- und Internet-Nutzung durch Sie als Unternehmer oder der Einsatz von betrieblichen Maschinen/Arbeitskräften im Privatbereich.
E53 011
Sonstige
Entnahmen
Praxis
Tipp:
Einen Wert für sonstige Entnahmen eintragen!
Sonstige Entnahmen fallen in fast jedem Unternehmen an. Auch wenn die Wertermittlung schwierig
sein kann, lassen Sie das Feld hierfür besser nicht
leer. Allein für die private Nutzung eines betrieblichen Telefon- und Internet-Anschlusses wird je
nach Ihrer Situation eine Entnahme von 15 bis 30 €
je Monat angemessen sein. Ihre Wertansätze sollten Sie für sich selbst so aufzeichnen, dass Sie sie
auch noch nach Jahren – etwa im Fall einer Betriebsprüfung – erläutern können.
Beachten Sie: Entnahmen führen Sie als Kleinunternehmer mit den Brutto-Summen an. Sind Sie jedoch
umsatzsteuerpflichtig, tragen Sie die Netto-Summen
ein; darauf fällt Umsatzsteuer an, und die Beträge
rechnen Sie zur Summe der von Ihren Kunden eingenommenen Umsatzsteuer weiter oben im Formular.
Ggf. Umsatzsteuer auf
Entnahmen
berechnen
Betriebsausgaben
Sämtliche Ausgaben, die Sie für Ihren Betrieb getätigt
haben, machen Sie in diesem Abschnitt des Formulars
geltend – mit den Brutto-Summen als Kleinunternehmer und ansonsten mit den Netto-Summen. Die
„Anlage EÜR“ gibt Ihnen die Einteilung vor.
www.selbststaendig.com · April 2011
Brutto oder
netto je nach
Ihrem Status
41
E53 012
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Unbeschränkt
abziehbare Betriebsausgaben
Gefragt wird zunächst nach den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben. Zu denen gehören Ihre
z Aufwendungen für den Einkauf von Waren, Rohund Hilfsstoffen sowie Dienstleistungen,
z Personalkosten,
z Abschreibungen,
z Raum- und Grundstückskosten sowie
z sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (darunter fällt auch die Umsatzsteuer, die Sie
als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer an Ihre
Lieferanten gezahlt haben).
Praxis
Tipp:
Abschreibungen aufzeichnen!
Nicht alle Wirtschaftsgüter, die Sie anschaffen, herstellen oder aus Ihrem Privatvermögen in den Betrieb einlegen, können Sie sofort voll absetzen. In
vielen Fällen erfolgt eine steuerliche Abschreibung
verteilt auf die Jahre der Nutzungsdauer – siehe
Beitrag A07 „Abschreibung“ in Ihrem „Handbuch
für Selbstständige & Unternehmer“. Der Vordruck
„Anlage AVEÜR“ des Fiskus unterstützt Sie beim
Zusammenfassen Ihrer Abschreibungen pro Jahr.
Für Ihre Steuererklärung reicht es aus, den Vordruck „Anlage AVEÜR“ auszufüllen und die Beträge anhand der Hinweise darin in die Felder der
„Anlage EÜR“ zu übernehmen.
Aber Vorsicht! In dem amtlichen Vordruck sind nur
Abschreibungs-Summen für Gruppen von Wirtschaftsgütern anzugeben. Damit erfüllen Sie Ihre
Aufzeichnungspflichten zu Ihrem Anlage- und Umlaufvermögen nicht! Sie brauchen in Ihren Unter-
42
April 2011 · www.selbststaendig.com
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
E53 013
lagen auch noch ein ausführliches Anlageverzeichnis, in dem Sie Ihre Wirtschaftsgüter – einzeln –
auflisten, sowie ein Verzeichnis der GWG mit Kosten von 150 € bis 410 € netto.
Als Nächstes führen Sie beschränkt abziehbare Betriebsausgaben an, die Sie in einen nicht abziehbaren
und einen abziehbaren Anteil aufzuteilen haben. Es
geht um die Bereiche
Beschränkt
abziebare Betriebsausgaben
z Geschenke (abziehbar sind nur solche aus geschäftlichem Anlass bis zu 35 € pro Geschäftspartner und Jahr),
z Bewirtungsaufwendungen (die sind zu 70 % abziehbar, siehe Beitrag B61 „Bewirtung, Geschäftsfreunde“ in Ihrem „Handbuch für Selbstständige &
Unternehmer“),
z Verpflegungsmehraufwendungen (hierfür sind nur
Pauschalen abziehbar, siehe Beitrag R38 „Reisekosten absetzen“),
z häusliches Arbeitszimmer (siehe Beitrag „A86 Arbeitszimmer absetzen“),
z sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben
(z.B. für Repräsentationen oder Sponsoring; oft
bleibt dieses Feld leer) sowie
z Gewerbesteuer (abziehbar nur, wenn sie für Erhebungszeiträume vor 2008 gezahlt wurde).
Schließlich sind unter Betriebsausgaben noch Ihre
Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten gesondert zu erfassen. Das hängt damit zusammen, dass Sie
als Unternehmer eventuelle Fahrten von der Privatwohnung zum Betrieb nicht mit einem höheren Bewww.selbststaendig.com · April 2011
Kraftfahrzeugund Fahrtkosten
43
E53 014
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
trag als ein Arbeitnehmer absetzen dürfen. Der Fiskus
verlangt daher folgende Aufschlüsselung:
Kfz- und
Reisekosten
z Erfassen Sie zunächst Ihre betrieblichen Kfz-Kosten (Benzin, Reparaturen, Reifen, Versicherung,
Steuer etc. für Ihren Geschäftswagen und/oder
Nutzfahrzeuge) mit Ausnahme der Abschreibungen und etwaiger Finanzierungskosten (die haben
Sie schon weiter oben im Formular berücksichtigt).
Hinzu kommen z.B. Flug-, Bahn- oder Taxi-Kosten
auf Geschäftsreisen.
Kosten für
Fahrten
zwischen
Wohnung und
Betrieb
abziehen und ...
z Sind in den Kfz-Kosten einschließlich Abschreibungen und Finanzierungskosten solche enthalten,
die auf Fahrten zwischen Ihrer Privatwohnung und
Ihrem Betrieb entfallen, müssen Sie diese gesondert eintragen – sie werden von den Fahrtkosten
abgezogen (zur Berechnung siehe Beitrag „Geschäftswagen absetzen“, Seite G24/008).
... die Pendlerpauschale
dazurechnen
z Dafür dürfen Sie (wie ein Arbeitnehmer auch) die
Pendlerpauschale von 0,30 € je Arbeitstag und
Entfernungskilometer zwischen Privatwohnung und
Betrieb sowie ggf. eine doppelte Haushaltsführung
geltend machen.
Praxis
Tipp:
Nicht alle Felder müssen ausgefüllt sein!
Kommen in dem Vordruck Betriebsausgaben vor,
die der Art nach bei Ihnen nicht angefallen sind
(z.B. Personalkosten, aber Sie haben gar keine Mitarbeiter), lassen Sie solche Felder einfach leer. Fehlen im Vordruck Positionen, die in Ihrer Buchführung vorkommen (z.B. Kosten für den Druck eines Werbeprospekts, Eintrittsgeld für eine Fachmesse etc.), fassen Sie diese in einer Summe zusam-
44
April 2011 · www.selbststaendig.com
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
E53 015
men und tragen sie in das Feld „übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ ein. Diese Summe müssen Sie nicht näher aufschlüsseln. Es
reicht aus, dass Sie darin enthaltene Ausgaben auf
Anfrage oder in einer Betriebsprüfung durch Belege in Ihrer Belegsammlung nachweisen können.
Gewinnermittlung
Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn – das ist
das Prinzip der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
An dieser Stelle im Formular ermitteln Sie Ihren Gewinn nach diesem Prinzip – und korrigieren ihn dann
sogleich, sofern Investitionsabzugsbeträge, Kinderbetreuungskosten oder Schuldzinsen das erforderlich
machen:
Einnahmen
minus
Ausgaben
z Wie Sie Investitionsabzugsbeträge bilden und auflösen sowie wie Sie in diesem Zusammenhang einen Herabsetzungsbetrag geltend machen, lesen
Sie im Beitrag I88 in Ihrem Handbuch.
Investitionsabzugsbeträge
z Fallen bei Ihnen Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren oder behinderte Kinder an? Dann
dürfen Sie als Unternehmer einen Teil davon wie
Betriebsausgaben abziehen, nämlich 2/3 der Betreuungskosten, die Ihnen tatsächlich entstanden
sind und die Sie durch Vorlage einer Rechnung
und Überweisung auf das Konto des Erbringers der
Leistung nachweisen können, maximal 4.000 € pro
Kind und Jahr. Bedingung für Nicht-Alleinerziehende: Auch Ihr Partner muss erwerbstätig sein.
Stellen Sie ihn/sie z.B. in Ihrem Unternehmen an,
etwa als 400-€-Kraft, ist die Bedingung erfüllt
(§ 4f EStG).
Kinderbetreuungskosten
www.selbststaendig.com · April 2011
45
E53 016
Schuldzinsen
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
z Wollen Sie Schuldzinsen geltend machen, die Sie
für einen Kontokorrent- oder Betriebsmittelkredit
gezahlt haben? Sofern diese Zinsen nicht mehr als
2.050 € betragen haben, sind sie in voller Höhe abzugsfähig. Ansonsten müssen Sie prüfen, ob ein
Teil der Schuldzinsen nicht absetzbar ist (§ 4 Abs.
4a EStG). Das ist der Fall, wenn Sie Überentnahmen getätigt, also mehr als die Summe von Gewinn und Einlagen entnommen haben. Dann sind
Sollzinsen in Höhe von 6 % der Überentnahmen
nicht abziehbar. Um diese Rechnung korrekt aufzumachen, verwenden Sie den Vordruck „Anlage
SZE“ und übertragen das Ergebnis Ihrer Berechnung in die „Anlage EÜR“, hier im Abschnitt „Gewinnermittlung“.
z Weitere Gewinnkorrekturen kommen eher selten
vor – siehe amtliche Anleitung zur Anlage EÜR.
Steuerpflichtiger
Gewinn/Verlust
Es ergibt sich als Ergebnis Ihr steuerpflichtiger Gewinn
oder Verlust. Den übertragen Sie in die „Anlage G“
(Einkünfte aus Gewerbebetrieb) oder „Anlage S“ (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) Ihrer Einkommensteuer-Erklärung.
Ergänzende Angaben
Rücklagen, stille Reserven und Ansparabschreibungen
spielen nur bei wenigen Kleinunternehmen eine Rolle.
Lesen Sie hierzu die amtliche Ausfüllanleitung.
Wenn Sie Schuldzinsen geltend gemacht haben, müssen Sie Ihre Privatentnahmen/-einlagen aufzeichnen.
Die Jahressummen haben Sie hier aufzuführen. Beachten Sie, dass es nicht nur um Geld geht. Erfassen
Sie hier auch Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen.
46
April 2011 · www.selbststaendig.com

Documentos relacionados