Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst erstellen – so geht es
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Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst erstellen – so geht es
Einnahmen-Überschuss-Rechnung E53 001 Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst erstellen – so geht es finanzamtsicher! EÜR oder Bilanz? ...................................................................... E53/002 Welche Aufzeichnungen Sie brauchen ...................................... E53/004 In welcher Form Sie Ihre EÜR erstellen ....................................... E53/006 Was Sie zur Jahresabgrenzung wissen sollten ............................ E53/007 So füllen Sie den amtlichen Vordruck aus .................................. E53/009 Ihre Fachautorin: Sabine Feuersänger (M.A.) war Unternehmensberaterin in einer auf Gründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen spezialisierten Betriebsberatung. Heute ist sie Chefredakteurin Ihres „Handbuchs für Selbstständige & Unternehmer“. Internet: www.selbststaendig.com Mein wichtigster Rat für Sie: Weisen Sie als Freiberufler oder Kleinunternehmer dem Finanzamt Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt einer Bilanz nach. Das ist weniger aufwändig und erfordert keine doppelte Buchführung. Wie Sie mit dem amtlichen Formular für die EÜR zurechtkommen, erklärt dieser Beitrag. www.selbststaendig.com · April 2011 31 E53 002 Einnahmen-Überschuss-Rechnung EÜR oder Bilanz? Bestandteil der Steuererklärung Den Gewinn, den Sie mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit erzielen, haben Sie zu versteuern. Sie errechnen ihn nach Ende eines jeden Geschäftsjahres selbst, und zwar entweder durch das Aufstellen einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR, § 4 Abs. 3 EStG). Diese Gewinnermittlung ist Bestandteil Ihrer Steuererklärung. In diesen 3 Fällen reicht dem Finanzamt eine EÜR aus: Art des Unternehmens: Beispiele: 1. Freiberufler (§ 18 Abs. 1 EStG): Sie arbeiten allein oder mit anderen Freiberuflern in einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG). selbstständige Hebamme mit 30.000 € Jahresgewinn; niedergelassener Rechtsanwalt mit 120.000 € Jahresgewinn 2. Kleingewerbetreibende: Sie betreiben ein nicht ins Handelsregister eingetragenes Kleingewerbe (Einzelunternehmer, GbR). Das Finanzamt darf Sie erst zum Bilanzieren auffordern, wenn Ihre letzte EÜR mehr als 50.000 € Gewinn oder 500.000 € Umsatz ergeben hat (§ 141 AO). Ohne Aufforderung können Sie bei der EÜR bleiben. Die EÜR 2010 eines Malermeisters ergab einen Gewinn von 60.000 €. Das Finanzamt fordert ihn am 1.6.2011 zur Bilanzierung ab dem nächsten Jahreswechsel auf. Dann muss der Malermeister ab dem 1.1.2012 bilanzieren. Für 2011 kann er noch eine EÜR abgeben. 3. Einzelkaufleute: Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben aber in den letzten beiden Jahren vor dem anstehenden Jahresabschluss nicht mehr als je 500.000 € Umsatz oder 50.000 € Jahresgewinn gemacht (§ 241a HGB). Ein Einzelhändler hat 2009 und 2010 die Grenzwerte eingehalten, aber 2011 überschritten. Er darf für 2011 noch eine EÜR abgeben. Ab dem 1.1.2012 muss er – auch ohne Aufforderung durchs Finanzamt – bilanzieren. 32 April 2011 · www.selbststaendig.com Einnahmen-Überschuss-Rechnung E53 003 Vorteile der EÜR Bei der EÜR überwiegen die Vorteile: z Sie ist einfacher anzufertigen als eine Bilanz, denn sie erfordert weniger Fachwissen. z Wenn ein Steuerberater Ihre EÜR aufstellt, verursacht das geringere Gebühren als bei einer Bilanz. z Zudem müssen Sie als Einnahmen-ÜberschussRechner keine doppelte Buchführung unterhalten. Einfacher und kostengünstiger Nachteile gibt es für die allermeisten Kleinbetriebe nicht – auch wenn manche Betriebswirtschaftler etwas anderes behaupten. Daten zur Steuerung Ihres Unternehmenserfolgs gewinnen Sie nicht nur aus einer Bilanz, sondern auch aus der EÜR. Sie können z.B. Ihre Umsatz-Rentabilität daraus errechnen oder Ihre Kostenstruktur auswerten. Lediglich in seltenen Ausnahmefällen fahren Sie mit einer Bilanz besser, etwa wenn Sie sehr hohe Vorauszahlungen auf mehrere Jahre verteilen oder Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen bilden wollen – so etwas erlaubt die EÜR nicht. Keine Nachteile für Kleinbetriebe Mein Rat: So lange wie möglich bei der EÜR bleiben! Für Kleinunternehmer lohnt es sich selten, freiwillig zu bilanzieren. Wollen Sie Ihren steuerlichen Aufwand geringer halten, weisen Sie dem Finanzamt Ihren Gewinn also so lange wie möglich mit einer EÜR nach – ganz gleich, ob Sie die selbst erstellen oder einen Steuerberater damit beauftragen. Ohne Fachwissen kommen Sie allerdings auch bei der EÜR nicht aus. Einen Leitfaden dazu, was Sie wissen und beachten sollten, finden Sie auf den nächsten Seiten. www.selbststaendig.com · April 2011 33 E53 004 Einnahmen-Überschuss-Rechnung Welche Aufzeichnungen Sie brauchen Belegsammlung Basis zur Erstellung Ihrer EÜR sind Ihre Belege über Betriebseinnahmen und -ausgaben, also sämtliche Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge etc. Gesonderte Aufzeichnungen Über die Sammlung der Belege hinaus müssen Sie bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllen, auch wenn für Sie als Einnahmen-Überschuss-Rechner keine Buchführungspflicht besteht (siehe Tabelle auf der nächsten Seite). Das heißt, dass Sie bestimmte Einnahmen und Ausgaben das ganze Jahr über gesondert und getrennt von den übrigen Geschäftsvorfällen auflisten: z Es reichen handschriftliche Listen. Sie können solche Listen aber auch auf dem PC mit einem Tabellenkalkulationsprogramm führen. z Wenn Sie ohnehin eine Buchführungs-Software verwenden, verbuchen Sie betreffende Geschäftsvorfälle einfach auf gesonderten Konten. Es ist nicht notwendig, dass Ihre Software den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, also z.B. keine nachträglichen Veränderungen zulässt; diese Anforderung betrifft nur Bilanzierer. Unterlagen nicht einreichen Ihre Belegsammlung und die gesonderten Aufzeichnung reichen Sie dem Finanzamt aber nicht ein! Diese Unterlagen sind zunächst nur für Sie selbst wichtig, um nach Ende des Geschäftsjahres eine korrekte EÜR zu erstellen. Kontrollen des Finanzamts sind möglich Das Finanzamt kann bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung einzelne Belege zur Prüfung anfordern. Ebenso kann es Ihre Belegsammlung und Ihre Aufzeichnungen jederzeit im Rahmen einer Betriebsprüfung kontrollieren. Das alles muss aber nicht passieren. 34 April 2011 · www.selbststaendig.com Einnahmen-Überschuss-Rechnung E53 005 Aufzeichnungspflichten für Einnahmen-Überschuss-Rechner: Gesondert aufzeichnen müssen Sie: So geht es: beschränkt abziehbare Betriebsausgaben für z Geschenke an Geschäftsfreunde, z Bewirtungen von Geschäftsfreunden, z Gästehäuser, z Jagd, Fischerei, Segel- und Motorjachten, z ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 7 EStG) getrennte Listen führen bzw. auf getrennte Konten buchen Entnahmen und Einlagen, wenn Sie mehr als 2.050 € betriebliche Schuldzinsen für solche Kredite geltend machen wollen, die nicht nur der Finanzierung von Anlagevermögen dienen, also z.B. für Kontokorrentkredite (§ 4 Abs. 4a Satz 7 EStG) Privatentnahmen von und Privateinlagen auf betreffende/n Konten ggf. chronologisch aufzeichnen Kosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von mehr als 150 € bis zu 410 € netto (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG) GWGs in einem formlosen Verzeichnis auflisten Kosten für Güter Ihres Anlagevermögens sowie für Gesellschaftsanteile, Wertpapiere und Immobilien, mit denen Sie handeln (§ 4 Abs. 3 Satz 3 ff. EStG) detailliertes Anlageverzeichnis führen und Jahr für Jahr fortschreiben Sonderabschreibungen, die Sie für Wirtschaftsgüter in Anspruch nehmen (§ 7a Abs. 8 EStG) mit ins Anlageverzeichnis aufnehmen Einnahmen (getrennt nach Umsatzsteuersätzen, es sei denn, Sie sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG); im Einzelhandel genügen die Tagessummen (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 Satz 5 UStG) getrennte Listen führen bzw. auf getrennte Konten buchen www.selbststaendig.com · April 2011 35 E53 006 Einnahmen-Überschuss-Rechnung In welcher Form Sie Ihre EÜR erstellen Bis 17.500 € Betriebseinnahmen: Formlose EÜR Höhere Betriebseinnahme: Amtlichen Vordruck ausfüllen Wenn Ihre Betriebseinnahmen bis zu 17.500 €/Jahr (ggf. inklusive Umsatzsteuer) betragen haben, akzeptiert der Fiskus von Ihnen eine formlose EÜR als Anlage zur Steuererklärung. Das heißt, Sie listen Ihre Einnahmen und Ausgaben laut Ihrer Belegsammlung und Ihren gesonderten Aufzeichnungen auf – handschriftlich oder mit einer Software (z.B. Excel, Buchführungsprogramm). Dann bilden Sie Summen und ziehen von den Einnahmen die Ausgaben ab. Das Ergebnis ist Ihr Gewinn. Sobald Ihre Einnahmen in einem Jahr mehr als 17.500 € einschließlich Umsatzsteuer betragen haben, müssen Sie Ihre EÜR zwingend auf dem amtlichen Vordruck „Anlage EÜR“ zur Einkommensteuer-Erklärung erstellen. Das ist nicht unbedingt ein Nachteil. Alle erforderlichen Positionen werden Ihnen vorgegeben, während Sie bei einer formlosen EÜR stets Gefahr laufen, Positionen zu vergessen – etwa aus Unkenntnis der Gesetze. Allerdings kann der Fiskus den EÜR-Vordruck – anders als eine formlose EÜR – automatisiert auswerten. Fehler und unplausible Angaben fallen somit leichter auf. Internet Service: 4 Formulare für Ihre EÜR! Der amtliche Vordruck „Anlage EÜR“ besteht aus der „Anlage EÜR“ sowie 2 Ergänzungen, nämlich der „Anlage AVEÜR“ für Ihre Abschreibungen und der „Anlage SZE“ zur Ermittlung nicht abziehbarer Schuldzinsen. Dazu gibt es noch eine amtliche Ausfüllanleitung. Die 4 Formulare erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt, im Internet unter www.elster.de oder auf der Internet-Seite Ihres Handbuchs: www.selbststaendig.com Arbeitshilfen EÜR. 36 April 2011 · www.selbststaendig.com Einnahmen-Überschuss-Rechnung E53 007 Um die „Anlage EÜR“ und die Anlagen „AVEÜR“ sowie ggf. „SZE“ auszufüllen, haben Sie 4 Möglichkeiten: 1. Sie erledigen es handschriftlich. 2. Sie verwenden eine Buchführungs-Software, die die amtlichen Vordrucke automatisch ausfüllt, sodass Sie sie Ihrer Steuererklärung beifügen können. 3. Sie verwenden das kostenlose Programm der Finanzverwaltung (www.elster.de), um die Anlagen auszufüllen. Dann können Sie sie ausdrucken – oder elektronisch übermitteln, wenn Sie diesen Weg für Ihre gesamte Steuererklärung wählen. 4. Sie überlassen das Erstellen Ihrer EÜR einem Steuerberater. 4 Möglichkeiten, den Vordruck auszufüllen Ihre gesamte EÜR geben Sie also als Anlage zu Ihrer Einkommensteuer-Erklärung ab. Ihren Gewinn/Verlust, der sich aus dieser Anlage ergibt, übertragen Sie auch noch in die „Anlage G“ (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) oder „Anlage S“ (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit). Diese Anlagen ergänzen somit – ggf. neben weiteren Anlagen – den Mantelbogen Ihrer Einkommensteuer-Erklärung. EÜR ist Teil Ihrer Einkommensteuer-Erklärung Was Sie zur Jahresabgrenzung wissen sollten Grundsätzlich ordnen Sie eine Einnahme oder Ausgabe dem Geschäftsjahr zu, in dem der Zu- oder Abfluss in Geld tatsächlich erfolgt ist. Es gilt bei Zahlung per z Bargeld/EC-Cash der Tag der Zahlung, z Kreditkarte der Tag der Abbuchung vom Konto, z Scheck der Tag der Übergabe, z Überweisung der Tag des Eingangs der Gutschrift (= Abgabe beim Kreditinstitut), nicht der Wertstellung. www.selbststaendig.com · April 2011 Geldzufluss und -abfluss zählen 37 E53 008 Einnahmen-Überschuss-Rechnung Regelfall: Ihr Kunde überweist einen Betrag laut Ihrer Rechnung vom 19.12.2011 am 2.1.2012. Dann berücksichtigen Sie diese Einnahme erst in der EÜR für das Jahr 2012. Übergibt der Kunde Ihnen jedoch am 31.12.2011 einen Scheck, gehört die Einnahme noch in die EÜR 2011, egal wann Sie den Scheck einlösen. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben Ausnahme 1: Zum Jahresende fällige regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Zinsen, Mieten, Arbeitslöhne, Versicherungsbeiträge, Umsatzsteuer-Zahlungen an den Fiskus), die Sie 10 Tage vor oder nach Ende des Jahres eingenommen/gezahlt haben, ordnen Sie dem Jahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Ausnahme bei regelmäßigen Zahlungen: Sie haben die Telefon- und Internet-Rechnung für den Dezember 2011 bezahlt am z 28.12.2011 Ausgabe gehört in die EÜR 2011 (Regelfall: Zuordnung zum Jahr des Zahlungszuflusses), z 10.1.2012 Ausgabe gehört in die EÜR 2011 (maximal 10 Tage nach Jahresende; Ausnahmefall: Zuordnung nach der wirtschaftlichen Zugehörigkeit), z 11.1.2012 Ausgabe gehört in die EÜR 2012 (mehr als 10 Tage nach Jahresende; Ausnahmeregel greift nicht; es gilt der Regelfall der Zuordnung zum Jahr des Zahlungszuflusses). Anschaffung von Wirtschaftsgütern 38 Ausnahme 2: Wenn Sie Wirtschaftsgüter anschaffen, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden, kommt es auf den Anschaffungszeitpunkt an: Entscheidend April 2011 · www.selbststaendig.com Einnahmen-Überschuss-Rechnung E53 009 für die Zuordnung zur richtigen EÜR ist, ab wann Sie wie ein Eigentümer über das Gut verfügen können. Ausnahme bei Abschreibung: Am 14.12.2011 bekommen Sie auf Rechnung einen Computer für 1.200 € geliefert. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie erst am 4.1.2012. Der PC gilt im Dezember 2011 als angeschafft. Sie können somit in der EÜR 2011 die Abschreibung für 1 Monat als Ausgabe erfassen. Es gibt weitere Ausnahmen (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG), z.B. für Grundstücke im Betriebsvermögen – Ihre Ausgaben hierfür können Sie erst beim Verkauf oder bei einer Entnahme geltend machen. So füllen Sie den amtlichen Vordruck aus Das Formular Zeile für Zeile zu erklären, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Nehmen Sie die amtliche Anleitung zur Hand – was darin erläutert ist, wird hier nicht wiederholt. Beachten Sie zum Ausfüllen zusätzlich die folgenden Erläuterungen, die der Fiskus Ihnen so nicht gibt! Betriebseinnahmen In diesem ersten Abschnitt führen Sie Ihre sämtlichen Betriebseinnahmen auf. Der Abschnitt gliedert sich in 3 Teile. Der 1. Teil betrifft Sie, wenn Sie umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sind, also in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aufschlagen. Dann tragen Sie hier die Summe aller Ihrer Umsätze mit dem Brutto-Betrag www.selbststaendig.com · April 2011 1. Teil: Für Kleinunternehmer 39 E53 010 Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein. Haben Sie auch umsatzsteuerfreie Umsätze erzielt (z.B. Versicherungsvermittlungen, heilberufliche Tätigkeiten), tragen Sie die Summe solcher Umsätze zusätzlich ein. 2. Teil: Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer Der 2. Teil ist für Sie relevant, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Dann erfassen Sie z die Summe Ihrer umsatzsteuerpflichtigen Umsätze mit dem Netto-Betrag, z ggf. die Summe solcher Umsätze, die gar nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind, also umsatzsteuerfreie Umsätze (z.B. Ausfuhr-Lieferungen, heilberufliche Tätigkeiten), nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (z.B. Schadenersatz, öffentliche Zuschüsse) sowie Umsätze, für die der Empfänger Ihrer Leistung nach § 13b UStG die Umsatzsteuer schuldet (kommt vor allem in der Baubranche vor), z die Summe der von Ihren Kunden eingenommenen Umsatzsteuer-Beträge sowie z die Summe eventueller Vorsteuer-Erstattungen, die Ihnen das Finanzamt ausgezahlt oder verrechnet hat, etwa mit Ihrer Einkommensteuer-Schuld. 3. Teil: Für alle Unternehmer Der 3. Teil betrifft Kleinunternehmer und umsatzsteuerpflichtige Unternehmer. Es geht um Ihre Entnahmen aus dem Betrieb, die wie Einnahmen zu versteuern sind: Sachentnahmen (Anlagegüter) z Sie haben Güter Ihres Anlagevermögens verkauft oder zu privaten Zwecken entnommen? Erlöse aus Verkäufen bzw. die Teilwerte von entnommenen Gütern (schätzen oder durch Angebote/Gutachten belegen!) werten Sie als Einnahmen. z Setzen Sie Ihr Auto als Geschäftswagen ab? Dann müssen Sie Ihre private Nutzung versteuern; den Wert (zur Ermittlung siehe Beitrag G28 „Geschäftswagen: Privatnutzung“ in Ihrem Handbuch) tragen Sie hier ein. Nutzungsentnahmen (Pkw) 40 April 2011 · www.selbststaendig.com Einnahmen-Überschuss-Rechnung z Zu den sonstigen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen zählen die Entnahme von Waren (z.B. T-Shirts aus der Verkaufskollektion zur Selbstnutzung; Lebensmittel-Eigenverbrauch, für den Sie amtliche Pauschalen ansetzen), die private Telefon- und Internet-Nutzung durch Sie als Unternehmer oder der Einsatz von betrieblichen Maschinen/Arbeitskräften im Privatbereich. E53 011 Sonstige Entnahmen Praxis Tipp: Einen Wert für sonstige Entnahmen eintragen! Sonstige Entnahmen fallen in fast jedem Unternehmen an. Auch wenn die Wertermittlung schwierig sein kann, lassen Sie das Feld hierfür besser nicht leer. Allein für die private Nutzung eines betrieblichen Telefon- und Internet-Anschlusses wird je nach Ihrer Situation eine Entnahme von 15 bis 30 € je Monat angemessen sein. Ihre Wertansätze sollten Sie für sich selbst so aufzeichnen, dass Sie sie auch noch nach Jahren – etwa im Fall einer Betriebsprüfung – erläutern können. Beachten Sie: Entnahmen führen Sie als Kleinunternehmer mit den Brutto-Summen an. Sind Sie jedoch umsatzsteuerpflichtig, tragen Sie die Netto-Summen ein; darauf fällt Umsatzsteuer an, und die Beträge rechnen Sie zur Summe der von Ihren Kunden eingenommenen Umsatzsteuer weiter oben im Formular. Ggf. Umsatzsteuer auf Entnahmen berechnen Betriebsausgaben Sämtliche Ausgaben, die Sie für Ihren Betrieb getätigt haben, machen Sie in diesem Abschnitt des Formulars geltend – mit den Brutto-Summen als Kleinunternehmer und ansonsten mit den Netto-Summen. Die „Anlage EÜR“ gibt Ihnen die Einteilung vor. www.selbststaendig.com · April 2011 Brutto oder netto je nach Ihrem Status 41 E53 012 Einnahmen-Überschuss-Rechnung Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben Gefragt wird zunächst nach den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben. Zu denen gehören Ihre z Aufwendungen für den Einkauf von Waren, Rohund Hilfsstoffen sowie Dienstleistungen, z Personalkosten, z Abschreibungen, z Raum- und Grundstückskosten sowie z sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (darunter fällt auch die Umsatzsteuer, die Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer an Ihre Lieferanten gezahlt haben). Praxis Tipp: Abschreibungen aufzeichnen! Nicht alle Wirtschaftsgüter, die Sie anschaffen, herstellen oder aus Ihrem Privatvermögen in den Betrieb einlegen, können Sie sofort voll absetzen. In vielen Fällen erfolgt eine steuerliche Abschreibung verteilt auf die Jahre der Nutzungsdauer – siehe Beitrag A07 „Abschreibung“ in Ihrem „Handbuch für Selbstständige & Unternehmer“. Der Vordruck „Anlage AVEÜR“ des Fiskus unterstützt Sie beim Zusammenfassen Ihrer Abschreibungen pro Jahr. Für Ihre Steuererklärung reicht es aus, den Vordruck „Anlage AVEÜR“ auszufüllen und die Beträge anhand der Hinweise darin in die Felder der „Anlage EÜR“ zu übernehmen. Aber Vorsicht! In dem amtlichen Vordruck sind nur Abschreibungs-Summen für Gruppen von Wirtschaftsgütern anzugeben. Damit erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflichten zu Ihrem Anlage- und Umlaufvermögen nicht! Sie brauchen in Ihren Unter- 42 April 2011 · www.selbststaendig.com Einnahmen-Überschuss-Rechnung E53 013 lagen auch noch ein ausführliches Anlageverzeichnis, in dem Sie Ihre Wirtschaftsgüter – einzeln – auflisten, sowie ein Verzeichnis der GWG mit Kosten von 150 € bis 410 € netto. Als Nächstes führen Sie beschränkt abziehbare Betriebsausgaben an, die Sie in einen nicht abziehbaren und einen abziehbaren Anteil aufzuteilen haben. Es geht um die Bereiche Beschränkt abziebare Betriebsausgaben z Geschenke (abziehbar sind nur solche aus geschäftlichem Anlass bis zu 35 € pro Geschäftspartner und Jahr), z Bewirtungsaufwendungen (die sind zu 70 % abziehbar, siehe Beitrag B61 „Bewirtung, Geschäftsfreunde“ in Ihrem „Handbuch für Selbstständige & Unternehmer“), z Verpflegungsmehraufwendungen (hierfür sind nur Pauschalen abziehbar, siehe Beitrag R38 „Reisekosten absetzen“), z häusliches Arbeitszimmer (siehe Beitrag „A86 Arbeitszimmer absetzen“), z sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben (z.B. für Repräsentationen oder Sponsoring; oft bleibt dieses Feld leer) sowie z Gewerbesteuer (abziehbar nur, wenn sie für Erhebungszeiträume vor 2008 gezahlt wurde). Schließlich sind unter Betriebsausgaben noch Ihre Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten gesondert zu erfassen. Das hängt damit zusammen, dass Sie als Unternehmer eventuelle Fahrten von der Privatwohnung zum Betrieb nicht mit einem höheren Bewww.selbststaendig.com · April 2011 Kraftfahrzeugund Fahrtkosten 43 E53 014 Einnahmen-Überschuss-Rechnung trag als ein Arbeitnehmer absetzen dürfen. Der Fiskus verlangt daher folgende Aufschlüsselung: Kfz- und Reisekosten z Erfassen Sie zunächst Ihre betrieblichen Kfz-Kosten (Benzin, Reparaturen, Reifen, Versicherung, Steuer etc. für Ihren Geschäftswagen und/oder Nutzfahrzeuge) mit Ausnahme der Abschreibungen und etwaiger Finanzierungskosten (die haben Sie schon weiter oben im Formular berücksichtigt). Hinzu kommen z.B. Flug-, Bahn- oder Taxi-Kosten auf Geschäftsreisen. Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb abziehen und ... z Sind in den Kfz-Kosten einschließlich Abschreibungen und Finanzierungskosten solche enthalten, die auf Fahrten zwischen Ihrer Privatwohnung und Ihrem Betrieb entfallen, müssen Sie diese gesondert eintragen – sie werden von den Fahrtkosten abgezogen (zur Berechnung siehe Beitrag „Geschäftswagen absetzen“, Seite G24/008). ... die Pendlerpauschale dazurechnen z Dafür dürfen Sie (wie ein Arbeitnehmer auch) die Pendlerpauschale von 0,30 € je Arbeitstag und Entfernungskilometer zwischen Privatwohnung und Betrieb sowie ggf. eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Praxis Tipp: Nicht alle Felder müssen ausgefüllt sein! Kommen in dem Vordruck Betriebsausgaben vor, die der Art nach bei Ihnen nicht angefallen sind (z.B. Personalkosten, aber Sie haben gar keine Mitarbeiter), lassen Sie solche Felder einfach leer. Fehlen im Vordruck Positionen, die in Ihrer Buchführung vorkommen (z.B. Kosten für den Druck eines Werbeprospekts, Eintrittsgeld für eine Fachmesse etc.), fassen Sie diese in einer Summe zusam- 44 April 2011 · www.selbststaendig.com Einnahmen-Überschuss-Rechnung E53 015 men und tragen sie in das Feld „übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ ein. Diese Summe müssen Sie nicht näher aufschlüsseln. Es reicht aus, dass Sie darin enthaltene Ausgaben auf Anfrage oder in einer Betriebsprüfung durch Belege in Ihrer Belegsammlung nachweisen können. Gewinnermittlung Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn – das ist das Prinzip der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. An dieser Stelle im Formular ermitteln Sie Ihren Gewinn nach diesem Prinzip – und korrigieren ihn dann sogleich, sofern Investitionsabzugsbeträge, Kinderbetreuungskosten oder Schuldzinsen das erforderlich machen: Einnahmen minus Ausgaben z Wie Sie Investitionsabzugsbeträge bilden und auflösen sowie wie Sie in diesem Zusammenhang einen Herabsetzungsbetrag geltend machen, lesen Sie im Beitrag I88 in Ihrem Handbuch. Investitionsabzugsbeträge z Fallen bei Ihnen Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren oder behinderte Kinder an? Dann dürfen Sie als Unternehmer einen Teil davon wie Betriebsausgaben abziehen, nämlich 2/3 der Betreuungskosten, die Ihnen tatsächlich entstanden sind und die Sie durch Vorlage einer Rechnung und Überweisung auf das Konto des Erbringers der Leistung nachweisen können, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr. Bedingung für Nicht-Alleinerziehende: Auch Ihr Partner muss erwerbstätig sein. Stellen Sie ihn/sie z.B. in Ihrem Unternehmen an, etwa als 400-€-Kraft, ist die Bedingung erfüllt (§ 4f EStG). Kinderbetreuungskosten www.selbststaendig.com · April 2011 45 E53 016 Schuldzinsen Einnahmen-Überschuss-Rechnung z Wollen Sie Schuldzinsen geltend machen, die Sie für einen Kontokorrent- oder Betriebsmittelkredit gezahlt haben? Sofern diese Zinsen nicht mehr als 2.050 € betragen haben, sind sie in voller Höhe abzugsfähig. Ansonsten müssen Sie prüfen, ob ein Teil der Schuldzinsen nicht absetzbar ist (§ 4 Abs. 4a EStG). Das ist der Fall, wenn Sie Überentnahmen getätigt, also mehr als die Summe von Gewinn und Einlagen entnommen haben. Dann sind Sollzinsen in Höhe von 6 % der Überentnahmen nicht abziehbar. Um diese Rechnung korrekt aufzumachen, verwenden Sie den Vordruck „Anlage SZE“ und übertragen das Ergebnis Ihrer Berechnung in die „Anlage EÜR“, hier im Abschnitt „Gewinnermittlung“. z Weitere Gewinnkorrekturen kommen eher selten vor – siehe amtliche Anleitung zur Anlage EÜR. Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust Es ergibt sich als Ergebnis Ihr steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust. Den übertragen Sie in die „Anlage G“ (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) oder „Anlage S“ (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) Ihrer Einkommensteuer-Erklärung. Ergänzende Angaben Rücklagen, stille Reserven und Ansparabschreibungen spielen nur bei wenigen Kleinunternehmen eine Rolle. Lesen Sie hierzu die amtliche Ausfüllanleitung. Wenn Sie Schuldzinsen geltend gemacht haben, müssen Sie Ihre Privatentnahmen/-einlagen aufzeichnen. Die Jahressummen haben Sie hier aufzuführen. Beachten Sie, dass es nicht nur um Geld geht. Erfassen Sie hier auch Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen. 46 April 2011 · www.selbststaendig.com