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Für Land & Leute
Ausgabe 3 | 2014
Versicherungsbeiträge bleiben auch im kommenden Jahr stabil
Auch zum kommenden Jahreswechsel gibt es die gute Nachricht, dass die Beiträge der GHV DARMSTADT
stabil bleiben. Dies gilt uneingeschränkt für alle Sparten bis zum 31. Dezember 2015. Damit präsentieren wir
uns schon seit vielen Jahren entgegen einer Marktentwicklung, die von regelmäßigen Preiserhöhungen gekennzeichnet ist.
Passende Vorsorge durch neue Produktbausteine
In der Sitzung unseres Verwaltungsrats am 13. November 2014 wurden neue
Versicherungsbedingungen beschlossen. Hervorzuheben ist
die Möglichkeit des Einschlusses von Brems-, Betriebs- und
Bruchschäden in der Vollkaskoversicherung. Dies betrifft
beispielweise
Bremsversagen
oder das Tanken eines falschen
Kraftstoffs. Bislang war dieser
Einschluss nur in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung in
Verbindung mit den Gewahrsamsschäden möglich. Auch die
Kaskoversicherung umfasst üblicherweise keine Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Die Vollkaskoversicherung gilt beispielsweise für Unfallschäden, die von außen auf das Fahrzeug einwirken, wie ein Zusammenprall mit anderen Fahrzeugen.
Für die Kaskoversicherung besteht nunmehr folgende Regelung, wenn dies besonders vereinbart ist: Bei
bis zu fünf Jahre alten Fahrzeugen sind Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine
Bruchschäden mitversichert. Maßgebend für das Alter des Fahrzeugs ist das Baujahr. Der Versicherungsschutz für diese Schäden endet mit dem Ablauf des fünften Jahres, soweit nicht anderes vereinbart ist. Die
Tarifierung erfolgt vorerst auf Anfrage.
Ein weiterer neuer Ergänzungsbaustein ist die Amtshaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst. Die
Amtshaftpflichtversicherung bezieht sich auf Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit des Bediensteten
verursacht werden und zu öffentlich-rechtlichen Ersatzansprüchen des Dienstherrn führen können, beispielsweise bei Unfällen mit Dienstfahrzeugen. Der Hintergrund: Öffentlich-rechtliche Ansprüche und der
Gebrauch von Kraftfahrzeugen, die der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzurechnen sind, sind üblicherweise
nicht Gegenstand der Allgemeinen Haftpflichtversicherung. Auch hier erfolgt die Tarifierung vorerst auf
Anfrage.
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Beispiele aus der Rechtssprechung
Betriebsschaden in Kasko nur bei Sondervereinbarung gedeckt
Ein Kippfahrzeug wurde durch das Verdrehen der Kippfläche beim Kippvorgang erheblich beschädigt, weil
ein Sicherungsbolzen fehlte. Der Halter forderte Ersatz aus der Kaskoversicherung. Der Versicherer meinte,
dass ein nicht versicherter Betriebsschaden vorläge. Das OLG Koblenz stellte fest, dass ein ordnungsgemäßer
Kippvorgang nur mit einem Sicherheitsbolzen möglich ist. Daher habe sich der Nutzer zu vergewissern, dass
der Bolzen vorhanden und ordnungsgemäß arretiert ist. Fehlt die Kontrolle und entsteht dadurch ein Schaden,
liegt ein Bedienungsfehler vor, der als Betriebsschaden nicht versichert ist. Der Streitwert wurde mit 12.517
Euro festgesetzt (Az.: 10 U 412/09, 04.03.2010).
Beamtin haftet bei grober Fahrlässigkeit aus öffentlichem Recht
Eine Postbeamtin hatte ihren Dienstwagen, einen Transporter, auf einem mäßig abfallendem Platz abgestellt.
Sie verließ den Wagen, ohne den Motor abzuschalten. Das Fahrzeug wurde auch nicht gesichert und rollte daraufhin gegen einen Laternenpfahl. An dem Wagen entstand ein Schaden von über 3.000 Euro. Hierfür wurde
die Beamtin wegen grober Fahrlässigkeit durch den Dienstherrn in Regress genommen. Zu Recht, befand das
Verwaltungsgericht Ansbach und berief sich auf eine Haftungsregelung im Bundesbeamtengesetz (Az.: AN 11
K 13.01851, 07.05.2014).
Änderungen rechtzeitig mitteilen
Zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung weisen wir daraufhin, dass etwaige mengenmäßige Veränderungen
der versicherten Risiken anzuzeigen sind, die für die Beitragsbemessung Bedeutung haben. Dies betrifft beispielsweise die Anzahl versicherter Tiere oder den gewerblichen Bereich, soweit sich der Beitrag nach dem
Umsatz oder der Anzahl der Mitarbeiter bemisst.
Risiken, die im Laufe des Jahres 2014 neu entstanden sind, werden im vertraglichen Rahmen über die Vorsorgeversicherung sofort versichert. Sie sind uns innerhalb eines Monats mitzuteilen, nachdem die Beitragsrechnung zur Fälligkeit 1. Januar 2015 eingegangen ist. Andernfalls entfällt hierfür der Versicherungsschutz.
Auch dies betrifft beispielsweise Tiere, Maschinen und Immobilien.
In der Hunde- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist
die gesetzliche Haftpflicht für Hundewelpen beziehungsweise Fohlen ab Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres über das Muttertier mitversichert. Voraussetzung ist,
dass die Welpen beziehungsweise Fohlen im Besitz
des Versicherungsnehmers sind.
Impressum
Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt
Darmstadt (GHV DARMSTADT)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bartningstr. 59 • 64289 Darmstadt
Vorstand: Wilhelm Kins
Redaktion: Volker Lauenstein, Silke Rummel
Gestaltung: Werner West
E-Mail: [email protected]
Besuchen Sie unsere Hompage
www.ghv-darmstadt.de
Bilder: GHV DARMSTADT, Fotolia, Shutterstock
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Land & Leute
Christoph Freiherr von Hutten setzt ganz auf Holz
Schloss Steinbach ist ein idyllisches Fleckchen Erde. Im Sommer blühen im Hof zigtausende Kletterrosen, im
Herbst verfärben sich die Bäume in Park und Wald kunterbunt. „Wir gehen davon aus, dass das Anwesen
1.200 Jahre alt ist“, sagt Christoph von Hutten. Das Schloss ist schon immer in Familienbesitz. Den jüngeren
Barockbau ließ der Würzburger Fürstbischof Christoph Franz von Hutten von 1725 bis 1728 nach den Plänen
Balthasar Neumanns errichten.
Christoph Freiherr von Hutten ist im Alter von fünf
Jahren von Sachsenhausen in den Spessart gezogen. Da waren gerade einmal drei Zimmer fertig,
der Rest war Baustelle. Im Zweiten Weltkrieg wurde
„das Haus“ – so nennen die von Huttens das Schloss
im Lohrer Stadtteil Steinbach – zerbombt. In den
Nachkriegsjahren bauten es die Eltern wieder auf.
Sein technisches Verständnis und seine Fingerfertigkeit führt Christoph von Hutten vor allem auch auf
diese Zeit zurück.
„Mein Job ist, das Ganze in die Zukunft zu bringen“,
sagt der Fünfzigjährige. Im Jahr 2000 hat er das
Wird ausschließlich mit Holz beheizt: das Anwesen von Familie von Hutten in
Anwesen vom Vater übernommen. Er moderniSteinbach im Spessart.
sierte die Gebäude mit den 18 Wohneinheiten,
Nahwärmeleitungen wurden verlegt. Wo früher jedes Jahr 45.000 Liter Heizöl durchrauschten, wird nun alles
über eine Holzhackschnitzelanlage beheizt.
Der angrenzende 315 Hektar große Wald liefert den Rohstoff. Auf Schloss Steinbach wird das Holz weiterverarbeitet – vor allem zu Brennholz, das sich die Kunden abholen oder liefern lassen können, oder zu Möbelholz.
Neuerdings werden hier auch Hochsitze aus Lärchenholz gebaut. Zudem hat Christoph von Hutten, der an der
Arizona State University Wirtschaftsinformatik studiert hat, die Firma Skanwood gegründet, ein Nischenanbieter
für schwedische Holzhäuser als Ausbauhäuser. „Alles, was ich erwirtschafte, dient dem Erhalt und der Anpassung“,
sagt er. Ohne seine Frau Eli, eine Norwegerin, die kräftig mitanpackt und außerdem einen Perlenhandel betreibt
(www.perlinen.com), würde das nicht gehen. Die beiden haben vier Kinder im Alter von 14, 12, 10 und 5 Jahren.
Derzeit gestaltet Christoph von Hutten zusammen mit einem Berater den Wald so um, dass er auch in den
nächsten Jahrzehnten wirtschaftlich und nachhaltig betrieben werden kann. Um effizienter arbeiten zu können
und die Holzernte zu erleichtern, müssen Rückegassen für Harvester und Forwarder eingerichtet werden. Bei
den Holzsorten kommt es auf die Mischung an. „In welcher Kombination man etwas pflanzt, ist eine Wissenschaft für sich“, sagt Christoph von Hutten. Und eine langfristige Angelegenheit, die viel Vorausschau erfordert:
Gerade ernten von Huttens die Douglasien, die der Urgroßvater gepflanzt hat. Eine gute Entscheidung, wie
sich heute zeigt.
Traktoren, Rückemaschinen, Gabelstapler, Jagdschein, Altenteil und sogar der Hund: Christoph von Hutten hat
sämtliche Versicherungen bei der GHV DARMSTADT. „Ich bin im Großen und Ganzen absolut zufrieden“, sagt
er, „es geht relativ unbürokratisch zu – das mag ich.“
Wenn Sie in unserem Newsletter etwas vermissen oder einen guten Tipp für uns haben,
melden Sie sich doch beispielsweise per E-Mail: [email protected]
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Fotoshooting für einen Oldtimer-Kalender
So mancher Passant hat sich wohl verwundert die Augen gerieben, als an einem sonnigen Septembervormittag ein OldtimerTraktor nach dem anderen auf dem Schlossplatz in Bad König
vorfuhr. Es knatterte und qualmte, bis die historischen Fahrzeuge – darunter mehrere Lanz Bulldogs, ein Lanz Aulendorf,
ein Porsche Export 329 und ein Güldner Toledo schließlich alle
nebeneinander standen und ins rechte Licht gerückt wurden.
Warum das alles?
Die GHV DARMSTADT
möchte
für das Jahr 2016
einen
eigenen
Kalender mit historischen Traktoren
und Schleppern in den unterschiedlichen Jahreszeiten auflegen.
Die Traktorfreunde Bad König waren sofort Feuer und Flamme für
das Kalenderprojekt und stellten sich für das erste Fotoshooting zur
Verfügung.
Die Oldtimer sind ihre Leidenschaft. „Die Lanz Bulldogs sind unkaputtbar“, schwärmt Edgar Tartler, der mit seinem Schätzchen (Baujahr
1938) samt Anhänger sogar schon auf Deutschlandtour unterwegs
war. „Bekommen sie genug Öl, laufen sie ein Leben lang“, sagt Tartler.
Klaus Ewald liebt es, mit seinem Lanz Aulendorf, Baujahr 1951, gemächlich spazieren zu fahren: „Das ist eine schöne Sache – man kann
die Landschaft genießen.“ Und Gerhard Hofmanns Lanz Bulldog,
Baujahr 1938, war sozusagen schon adelig unterwegs: Er war bis in
die fünfziger Jahre auf dem Landgut von Thurn und Taxis im Einsatz.
Models gesucht: Versicherte der GHV DARMSTADT, die einen Oldtimer besitzen und Lust auf ein Fotoshooting
ihres historischen Fahrzeugs haben, werden gebeten, sich bei Volker Lauenstein, Telefon 06151 3603-242, E-Mail:
[email protected], zu melden.
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