Kekeritz_Schriftliche_Fragen_Herero

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Kekeritz_Schriftliche_Fragen_Herero
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Drucksache 17/4350
internationalen Verpflichtungen, auch im Rahmen des Europarates,
hält.
8. Abgeordnete
Ulla
Jelpke
(DIE LINKE.)
Wie beurteilt die Bundesregierung die laut der
libanesischen Tageszeitung „THE DAILY
STAR-LEBANON“ vom Hisbollah-Führer
Hassan Nasrallah am Mittwoch dem 15. Dezember 2010 in einer Rede erhobene Behauptung, der Erste Kriminalhauptkommissar beim
Bundeskriminalamt und ehemalige stellvertretende Leiter der Untersuchungskommission
der Vereinten Nationen (UN) UNIIIC im Libanon G. L. habe Ermittlungsunterlagen im
Mordfall Rafik Hariri gegen Geldbeträge zwischen 50 000 und 70 000 US-Dollar zum Kauf
angeboten, die auf diese Weise in die Hände
der Hisbollah gelangten (www.dailystar.
com.lb/article.asp?edition_id=1&categ_id=
2&article_id=122611#axzz18emit01f)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Peter Ammon
vom 23. Dezember 2010
Der Bundesregierung ist die Berichterstattung in der libanesischen
Presse bekannt. Sie hat darüber hinaus keine weitergehenden Hinweise zu den vom Hisbollah-Generalsekretär Hassan Nasrallah in
einer Rede am 15. Dezember 2010 geäußerten Behauptungen, die
den früheren stellvertretenden Leiter der Internationalen unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen (UNIIIC)
betreffen. Die Bundesregierung hat keinerlei Anlass anzunehmen,
dass die Vorwürfe eine reale Grundlage haben könnten.
9. Abgeordneter
Uwe
Kekeritz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Treffen die vom deutschen Botschafter in Namibia, Egon Kochanke, in der namibischen
„Allgemeine Zeitung“ vom 14. Dezember
2010 im Artikel „Keine Kompensation für
Einzelpersonen“ zitierten Aussagen zu, wonach das Auswärtige Amt die Rückgabe von in
Deutschland befindlichen sterblichen Überresten (bitte angeben, um welche Überreste an
welchen Orten in Deutschland es sich handelt)
von Herero und Nama an Namibia finanziell
unterstützt und dies bis Mai 2011 abgeschlossen sein soll?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born
vom 22. Dezember 2010
In deutschen Hochschulen und Museen lagert eine unbestimmte
Zahl von Schädeln von Angehörigen der Volksgruppen der Herero
und Nama aus der Kolonialzeit, die einst von deutschen Forschern
für anthropologische Studien nach Deutschland verbracht wurden.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen der Rückführung der
Schädel in die Republik Namibia und setzt sich gegenüber deutschen
Institutionen (Universitäten, Museen), in denen Schädel namibischer
Herkunft lagern bzw. vermutet werden, für deren Repatriierung ein.
Das Auswärtige Amt steht zur Frage der Schädelrückführung zudem
in einem ständigen Austausch mit der namibischen Regierung und
hat dieser mehrfach die Bereitschaft mitgeteilt, die Rückführung der
Schädel und eine würdige Übergabezeremonie – auch finanziell – zu
unterstützen.
Die Provenienzerforschung an den Schädeln dauert innerhalb der betreffenden deutschen Institutionen derzeit noch an. Die Berliner
Charité hat bereits neun Schädel als aus Namibia stammend identifiziert und sich zur Rückgabe an die namibische Regierung bereiterklärt.
Das Auswärtige Amt ist mit der namibischen Seite übereingekommen, den Prozess der Rückgabe bereits vor dem vollständigen Abschluss der Erforschung der anatomischen Bestände zu beginnen
und hat die namibische Regierung gebeten mitzuteilen, wann und
wie der Prozess der Rückgabe der bereits identifizierten Schädel erfolgen könne. Die namibische Regierung hat im Oktober 2010 beschlossen, dass die Schädel bis Mai 2011 nach Namibia zurückgeführt werden sollen, um dort in einem Museum aufbewahrt zu werden. Eine offizielle Anfrage der namibischen Regierung an die Bundesregierung in dieser Sache steht gegenwärtig noch aus. Eine Repatriierung der neun, aus Charité-Beständen stammenden Schädel nach
Namibia kann jederzeit erfolgen. Die Repatriierung weiterer, im
Rahmen der laufenden Forschungsvorhaben womöglich ausfindig
gemachter menschlicher Überreste nach Namibia wird folgen.
10. Abgeordneter
Uwe
Kekeritz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welchem Zusammenhang (zeitlich wie sachlich) und in Abstimmung mit welchen Stellen
auf namibischer Seite wurde dieser Beschluss
durch die Bundesregierung gefasst?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born
vom 22. Dezember 2010
Die Bundesregierung hat keinen Beschluss zur Repatriierung von
Schädeln nach Namibia gefasst. Aufgrund der Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern sowie der diversifizierten Trägerschaften in der deutschen Universitäts- und Museumslandschaft kann die
Bundesregierung selbst über eine Rückgabe nicht entscheiden, sondern diese lediglich politisch anregen und begleiten, was sie auch mit
Nachdruck tut. Das Auswärtige Amt steht in dieser Frage in einem
andauernden engen Konsultationsprozess mit dem zuständigen namibischen Ministerium für Jugend, Nationale Dienste, Sport und
Kultur sowie der namibischen Botschaft.

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