Mediadaten - online verlag GmbH Freiburg

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Mediadaten - online verlag GmbH Freiburg
Preisliste Nr. 25
Online-Werbung
gültig vom 01.01.2017 bis 30.06.2017
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
1
Inhalt
badische-zeitung.de
3
fudder.de
19
Übersicht Formate & TKP
4
Reichweiten & TKP
20
Platzierungsbeispiele
5
Platzierungsbeispiele
21
Reichweiten
6–7
Sonderformate und -platzierungen
22
Lokalausgaben – grafische Darstellung
8
Startseitenpakete
9
bz-ticket.de
23
Mobile | BZ Mobile + BZ Smart
10
Platzierungsbeispiele
24
Sonderformate und -platzierungen
11
Pauschalpreise
25
anzeigen.badische-zeitung.de inkl. schnapp.de
12
Allgemeines
Übersicht Formate & TKP
13
Rotationsangebote (Run of Site, Run of Network)
26
Platzierungsbeispiele
14
Rabatte , Stornogebühren, Preise Werbemittelproduktion
27
Pauschalpreise
15
Technische Spezifikationen
28 – 31
Online-Only-Kontingente Immo & Miete
16
Allgemeine Geschäftsbedingungen
32 – 36
Online-Only-Kontingente Auto & Mobiles
17
Kontakt
37
Online-Only Stellenanzeigen
18
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
2
badische-zeitung.de
1.210.000 Unique User
lt. AGOF digital facts 2016-07
26.607.140 Page Impressions lt. IVW Online im November 2016
6.070.362 Visits
lt. IVW Online im November 2016
Strukturdaten der Unique User lt. AGOF digital facts 2016-08
(deutschsprachige Wohnbevölkerung ab 14 Jahre in Deutschland)
Geschlecht
Männlich
Weiblich
51%
49%
Alter
10-19 J.
20-29 J.
30-39 J.
40-49 J.
50-59 J.
60 J. +
9%
23%
24%
19%
14%
11%
Ausbildung des Befragten
Kein oder
Hauptschulabschluss
Weiterführende
Schule
Abitur, Fachabitur
ODER Fach/Hochschulabschluss
21%
30%
49%
In Ausbildung
Berufstätig
Rentner, Pensionär
od. Nicht berufstätig
16%
71%
12%
Berufstätigkeit
Haushaltsnettoeinkommen
< 1.000 €
1.000 – 2.000 €
2.000 – 3.000 €
> 3.000 €
8%
20%
27%
46%
(1)
www.ivw.eu
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
www.agof.de
www.oms.eu
3
Übersicht Formate & TKP* badische-zeitung.de
Standardformate
Kombinationsformate
Lokale Formate
Superbanner / Skyscraper /
Medium Rectangle
Wallpaper /
Billboard
Content Ad / Halfpage Ad /
Artikel Sky / Footer Ad
Das Gewicht aller Werbeformen darf 30 kb (.gif) /100 kb (HTML5) nicht
überschreiten. Superbanner 728x90 Px / Skyscraper 200x600 Px /
Medium Rectangle 300x250 Px
Das Gewicht aller Werbeformen darf in der Summe 60 kb (.gif) /100 kb (HTML5)
nicht überschreiten. Wallpaper: 728x90 Px + 200x600 Px + Hintergrundfarbe.
Billboard: 800x250 Px ohne Superbanner und Skyscraper
Das Gewicht aller Werbeformen darf 30 kb (.gif) /100 kb (HTML5) nicht
überschreiten. Content Ad 480x200 Px / Halfpage Ad 300x600 Px / Artikel Sky
160x600 Px / Footer Ad 800x150 Px
*TKP (Festplatzierung)
AI
*TKP (Festplatzierung)
AI
*TKP (Festplatzierung)
AI
€ 15,00 TKP
bis 25.000
€ 30,00 TKP
bis 10.000
€ 10,00 TKP
bis 25.000
€ 13,50 TKP
ab 25.000
€ 25,00 TKP
ab 10.000
€ 9,00 TKP
ab 25.000
€ 12,00 TKP
ab 50.000
€ 22,50 TKP
ab 15.000
€ 8,00 TKP
ab 50.000
€ 10,00 TKP
ab 100.000
€ 20,00 TKP
ab 20.000
€ 7,00 TKP
ab 100.000
€ 8,00 TKP
ab 200.000
€ 18,00 TKP
ab 25.000
€ 6,00 TKP
ab 200.000
€ 6,50 TKP
ab 400.000
€ 16,50 TKP
ab 40.000
€ 5,00 TKP
ab 400.000
€ 5,00 TKP
ab 800.000
€ 15,00 TKP
ab 60.000
€ 4,00 TKP
ab 800.000
€ 13,50 TKP
ab 125.000
€ 12,00 TKP
ab 300.000
€ 10,50 TKP
ab 750.000
*TKP (Rotation)
AI
*TKP (Rotation)
AI
*TKP (Rotation)
AI
€ 7,00 TKP
bis 250.000
€ 12,00 TKP
bis 250.000
€ 5,00 TKP
bis 250.000
€ 6,00 TKP
ab 250.000
€ 10,00 TKP
ab 250.000
€ 4,00 TKP
ab 250.000
€ 5,00 TKP
ab 500.000
€ 9,00 TKP
ab 500.000
€ 3,00 TKP
ab 500.000
Sonderformate
Layer
Das Gewicht darf 40 kb (.gif) /100 kb (HTML5) nicht überschreiten.
Layer 450x450 Px
Tandem Ad
Das Gewicht aller Werbeformen darf 40 kb (.gif) /100 kb (HTML5) nicht
überschreiten. Standardformat in Kombination mit Layer
€ 40,00 *TKP
€ 45,00 *TKP
* TKP = Tausender-Kontakt-Preis (Preis für tausend Einblendungen des Werbemittels). Die „Formate & TKP“-Angaben für den Anzeigenmarkt auf anzeigen.badische-zeitung.de inkl. schnapp.de finden
Sie auf Seite 14. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Das Mindestbuchungsvolumen beträgt € 200,00 netto pro Auftrag.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
4
Platzierungsbeispiele badische-zeitung.de
MUSTER – red. Übersichtsseite
(1)
MUSTER – red. Artikelansicht
(1) Superbanner
(1)
(2)
(2)
*
(2) Skyscraper
(3) Medium Rectangle
(5)
(4) Halfpage Ad – befindet sich als letztes Element in der rechten Spalte.
(5) Content Ad – zwischen den Artikeln + auf der Artikelansicht zwischen
dem redaktionellen Beitrag und den Kommentaren
(3)
(6)
(6) Artikel Sky – befindet sich ausschließlich auf der Artikelansicht
(7) Billboard
!! Platzierungsbeispiel für das Format Billboard ist für das Portal bz-ticket.de
visualisiert (Seite 24) und auf dem Portal badische-zeitung.de identisch!!
(3)
(4)
(5)
(7)
(5)
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
5
Reichweite badische-zeitung.de
Die Reichweiten beziehen sich auf eine Laufzeit von 7
Channel
Tagen und einer 100% Belegung.
Superbanner /
Skyscraper
Medium
Rectangle
Halfpage Ad
Content Ad
Artikel Sky
(100%, Kontakte p.T.)
Ad Impressions
Ad Impressions
Ad Impressions
Ad Impressions
Ad Impressions
Ad Impressions
Startseite
-
Wallpaper / Billboard
-
Vorteilskombi
Startseitenpakete
-
-
Nachrichten
97.630*
97.630*
48.815
97.630
48.815
15.020*
Wirtschaft
19.955*
19.955*
9.980
19.955
9.980
3.070*
Sport
64.545
64.545
32.275
64.545
32.275
9.930
Fußball
37.310
37.310
18.655
37.310
18.655
5.740
Meinung
20.150
20.150
10.075
20.150
10.075
3.100
Freizeit
8.905
8.905
4.455
8.905
4.455
1.370
18.395
18.395
9.200
18.395
9.200
2.830
1.885
1.885
945
1.885
945
290
29.250
29.250
14.625
29.250
14.625
4.500
Ratgeber
Gastronomie
Polizei
Das Mindestbuchungsvolumen beträgt € 200,00 netto pro Auftrag. * Alle markierten Channels / Werbeformate können nur auf Anfrage gebucht werden.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
6
Die Reichweiten beziehen sich auf eine Laufzeit von 7
Superbanner /
Skyscraper
Channel
Ad Impressions
Tagen und einer 100% Belegung.
Medium
Rectangle
Ad Impressions
Halfpage Ad
Content Ad
Artikel Sky
Ad Impressions
Ad Impressions
Ad Impressions
Wallpaper / Billboard
(100%, Kontakte p.T.)
Ad Impressions
Lokales Freiburg
134.940
134.940
67.470
134.940
67.470
20.760
Lokales Breisgau
88.010
88.010
44.005
88.010
44.005
13.540
Markgräflerland
22.815
22.815
11.410
22.815
11.410
3.510
Lokales Emmendingen
93.470
93.470
46.735
93.470
46.735
14.380
Lokales Ortenau
88.530
88.530
44.265
88.530
44.265
13.620
Lokales Schwarzwald
Lokales Lörrach &
Dreiland
Lokales Waldshut
68.705
68.705
34.355
68.705
34.355
10.570
183.495
183.495
91.750
183.495
91.750
28.230
71.305
71.305
35.655
71.305
35.655
10.970
1.690
1.690
845
1.690
845
260
(Stadtportale aus Breisgau)
Lokales Elsass
Das Mindestbuchungsvolumen beträgt € 200,00 netto pro Auftrag.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
7
Lokalausgaben badische-zeitung.de
Nr.
1
Lokalausgabe Online
Lokales Ortenau
Achern, Appenweier, Ettenheim, Friesenheim, Gengenbach, Hohberg, Kappel-Grafenhausen, Kehl,
Kippenheim, Lahr, Mahlberg, Meißenheim, Neuried, Oberkirch, Offenburg, Rheinau, Ringsheim,
Rust, Schuttertal, Schutterwald, Schwanau, Seelbach, Willstätt
2
1
Lokales Emmendingen
Bahlingen, Biederbach, Denzlingen, Elzach, Emmendingen, Endingen, Forchheim, Freiamt, Gutach
im Breisgau, Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Reute, Rheinhausen, Riegel, Sasbach, Sexau,
Simonswald, Teningen, Vörstetten, Waldkirch, Weisweil, Winden im Elztal, Wyhl
3
Lokales Breisgau
Au, Bad Krozingen, Bötzingen, Bollschweil, Breisach, Buchenbach, Ebringen, Ehrenkirchen,
Eichstetten, Glottertal, Gottenheim, Gundelfingen, Hartheim, Heuweiler, Horben, Ihringen,
Kirchzarten, March, Merdingen, Merzhausen, Münstertal, Oberried, Paffenweiler, Schallstadt,
Sölden, Staufen, Stegen, Umkirch, Vogtsburg, Wittnau
2
4
Markgräflerland (Städteportale von Lokales Breisgau)
Auggen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Heitersheim, Müllheim,
Neuenburg, Sulzburg
5
3
a
9
a
5
a
Topthemen, Mitte, Nord, Ost, Süd, Südwest, Tuniberg, West
6
a
6
Lokales Schwarzwald
Bräunlingen, Breitnau, Donaueschingen, Eisenbach (Hochschw.), Feldberg, Friedenweiler,
Hinterzarten, Hüfingen, Lenzkirch, Löffingen, Schluchsee, St. Märgen, St. Peter, Titisee-Neustadt,
Villingen-Schwenningen
7
4
a
7
a
Lokales Freiburg
Lokales Lörrach & Dreiland
Bad Bellingen, Basel, Baselland, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, GrenzachWyhlen, Hasel, Hausen im Wiesental, Inzlingen, Kandern, Kleines Wiesental, Lörrach, MalsburgMarzell, Maulburg, Rheinfelden, Rheinfelden/Schweiz, Rümmingen, Schallbach, Schliengen,
Schönau, Schopfheim, Schwörstadt, Steinen, Todtnau, Weil am Rhein, Wittlingen, Zell im Wiesental
8
a
8
Lokales Waldshut
Allbruck, Bad Säckingen, Bernau, Bonndorf, Dachsberg, Dogern, Grafenhausen, Görwhil, Häusern,
Höchenschwand, Hotzenwald, Herrischried, Ibach, Laufenburg, Murg, Rickenbach, St. Blasien,
Stühlingen, Todtmoos, Ühlingen-Birkend., Waldshut-Tiengen, Wehr, Weilheim, Wutach
9
Lokales Elsass
Colmar, Mulhouse, Neuf-Brisach, Saint-Louis, Sélestat, Straßburg, Übriges Elsass
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
8
Attraktive Startseitenpakete | Content Ad + Halfpage Ad
Format
1 Erscheinungstag
2 Erscheinungstage
4 Erscheinungstage
Content Ad / Halfpage Ad
€
€
€
Technische Spezifikationen – Content Ad
Format (BxH) 480x400 Pixel, Dateigröße GIF/JPG 30 kb, Dateigröße HTML5 100 kb
Technische Spezifikationen – Halfpage Ad
Format (BxH) 300x600 Pixel, Dateigröße GIF/JPG 40 kb, Dateigröße HTML5 100 kb
600,00
1.000,00
1.600,00
! es ist maximal ein Paket pro KW und Kunde/Kampagne buchbar
! die Größe des Content Ad 480 x 400 Pixel gilt nur für die Startseite
! nicht rabattfähig (weder Abschluss- noch Sonderrabatt), aber AE-fähig
! zählt beim Auftragsrabatt zum Nettovolumen, wird aber nicht rabattiert
! WICHTIG: Anlieferung der Daten mind. 3 Werktage vor ET
Alle genannten Pauschalpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
9
Rotation Mobile | BZ Smart + BZ Mobile | Fullscreen Ad
Format
1 Woche
Fullscreen Ad
Kontakte (Ad Impressions)
2 Wochen
4 Wochen
12 Wochen
600,00 €
1.000,00 €
1.700,00 €
4.500,00 €
30.000
60.000
120.000
360.000
Technische Spezifikationen
Format (BxH) 1200x1600 Pixel, Dateigröße JPG 500 kb
! es ist maximal ein Paket pro KW und Kunde/Kampagne buchbar
! nicht rabattfähig (weder Abschluss- noch Sonderrabatt), aber AE-fähig
! zählt beim Auftragsrabatt zum Nettovolumen, wird aber nicht rabattiert
! WICHTIG: Anlieferung der Daten mind. 3 Werktage vor ET
Alle genannten Pauschalpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
BZ Mobile
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
BZ Smart
Werbung
10
Sonderformate und –platzierungen auf
Anfrage
Muster Anzeigen-Dossier:
# Special Ads
# Anzeigen-Dossier
# Gewinnspiele
# u.v.m.
Muster Special Ad (Triple Ad mit Layer):
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
11
anzeigen.badische-zeitung.de
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
inkl. schnapp.de
12
Übersicht Formate & TKP* anzeigen.badische-zeitung.de inkl. schnapp.de
728 x 90 Px
Dateigröße
GIF/JPG
30 kb
Dateigröße
HTML5
100 kb
Festplatzierung
(Channel)
€ 10,00 TKP
Wide Skyscraper
200 x 600 Px
30 kb
100 kb
€
Medium Rectangle
300 x 250 Px
30 kb
100 kb
Layer
450 x 450 Px
40 kb
100 kb
728 x 90 Px +
Das Gewicht aller Werbeformen darf in der Summe
200 x 600 Px +
60 kb nicht überschreiten.
Standardformate
Format (BxH)
Superbanner
Rotation of Site
€
5,00 TKP
10,00 TKP
€
5,00 TKP
€
10,00 TKP
€
5,00 TKP
€
40,00 TKP
-
Kombinationsformate
Wallpaper
€
20,00 TKP
€
45,00 TKP
€
10,00 TKP
Hintergrundfarbe
Tandem Ad
Standardformat in Kombination mit Layer
Lokale Formate
Halfpage Ad
300 x 600 Px
40 kb
100 kb
€
10,00 TKP
List Ad 1
650 x 130 Px
30 kb
100 kb
€
10,00 TKP
€
5,00 TKP
List Ad 2
650 x 130 Px
30 kb
100 kb
€
10,00 TKP
€
5,00 TKP
Footer Ad
800 x 150 Px
40 kb
100 kb
€
4,00 TKP
€
2,00 TKP
-
* TKP = Tausender-Kontakt-Preis (Preis für tausend Einblendungen des Werbemittels). Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Das Mindestbuchungsvolumen beträgt € 200,00 netto pro Auftrag.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
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Platzierungsbeispiele
MUSTER – Markteinstieg
MUSTER – Ergebnisliste
MUSTER – Expose-Ansicht
(1)
(1)
MUSTER – schnapp.de
(1)
(1)
(2)
(2)
(2)
(2)
(3)
(5)
(5)
(4)
(3)
(3)
(1) Superbanner (ist auf schnapp.de
unter dem Kopf platziert / auf
anzeigen.badische-zeitung.de über dem
Kopf platziert)
(6)
(7)
(2) Skyscraper
(3) Medium Rectangle
(4) Halfpage Ad
(5) List Ad 1
(6) List Ad 2
(7)
(7) Footer Ad
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
14
Online-Pakete: List Ad 1+2 | Medium Rectangle | Superbanner | Skyscraper
Bei diesen Paketen teilen Sie sich die Gesamtreichweite auf der jeweiligen Werbeposition mit mehreren Werbepartnern.
Rubrik
Immobilien
Kontakte (Ad-Impressions)
Miete & Stelle
Kontakte (Ad-Impressions)
Kfz
Kontakte (Ad-Impressions)
Haus & Garten
Kontakte (Ad-Impressions)
Tierwelt
Kontakte (Ad-Impressions)
Landwirtschaft
Kontakte (Ad-Impressions)
Fundgrube
Kontakte (Ad-Impressions)
Bekanntschaften
Kontakte (Ad-Impressions)
1 Monat
€
500,00
¼ - Jahr
½ - Jahr
1 Jahr
€
850,00
€
1.400,00
€
2.000,00
€
1.200,00
€
1.920,00
€
2.880,00
€
375,00
€
600,00
€
900,00
€
1.125,00
€
1.800,00
€
3.000,00
€
788,00
€
1.260,00
€
2.100,00
€
360,00
€
576,00
€
960,00
€
540,00
€
864,00
€
1.440,00
€
2.025,00
€
3.240,00
€
5.400,00
50.000 pro Monat
€
800,00
80.000 pro Monat
€
250,00
25.000 pro Monat
€
500,00
50.000 pro Monat
€
350,00
35.000 pro Monat
€
160,00
16.000 pro Monat
€
240,00
24.000 pro Monat
€
900,00
90.000 pro Monat
Alle genannten Pauschalpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Weitere Rubriken sind ebenso buchbar: Fürs Kind, Technik & Büro,
Hobby & Freizeit, Veranstaltungen, Reise & Urlaub, Bekanntmachungen. Angebote für das Wallpaper auf Anfrage.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
15
Online-Only-Kontingente Immo & Miete
auf anzeigen.badische-zeitung.de inkl. schnapp.de
Musterdarstellung eines Exposés auf anzeigen.badische-zeitung.de
Produkt
Anzahl der Stellplätze
Preis pro Monat*
Tarif 1
bis 15
€
79,00*
Tarif 2
bis 25
€
120,00*
Tarif 3
bis 50
€
200,00*
Tarif 4
bis 200
€
235,00*
Tarif 5
Unbegrenzt
Auf Anfrage
* Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. MwSt. Gültig nur für Angebote – nicht
für Gesuche! Ab Tarif 4 sind max. 20 Gesuche inklusive. Die Vertragslaufzeit beträgt
12 Monate. Konditionen von Abschlusskunden werden berücksichtigt. Für dieses
Angebot gelten gesonderte AGB. Diese sind einsehbar unter badische-zeitung.de/agb.
Produkt:
· detaillierte Präsentation der Objekte
· Bildergalerie mit bis zu 20 Bildern
· direkte E-Mail-Anfrage über Kontaktformular
· ausführliche Anbieterkontaktbox
· Verlinkung auf die Homepage des Anbieters
· mit wenigen Klicks von der Online- zur Printanzeige
Technische Details:
· Unterstützung der gängigen Datenformate (OpenImmo) und
Software (z.B. Lagler/Flowfact/Makler2000 u.v.m.)
· permanente Aktualisierung möglich
· detaillierte Statistikfunktion
Interesse? Wir beraten Sie gerne!
Fon: 07 61 / 496-41 12 | Fax: 07 61 / 496-7 41 12
E-Mail: [email protected]
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
16
Online-Only-Kontingente Auto & Mobiles
auf anzeigen.badische-zeitung.de inkl. schnapp.de
Produkt
Anzahl der Stellplätze
Preis pro Monat*
Tarif 1
bis 500
€
Tarif 2
Über 500
Musterdarstellung eines Exposés auf anzeigen.badische-zeitung.de
70,00
Auf Anfrage
* Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. MwSt. Gültig nur für Angebote – nicht
für Gesuche! Ab Tarif 2 sind max. 20 Gesuche inklusive. Die Vertragslaufzeit beträgt
12 Monate. Konditionen von Abschlusskunden werden nicht berücksichtigt. Für dieses
Angebot gelten gesonderte AGB. Diese sind einsehbar unter badische-zeitung.de/agb.
Produkt:
· detaillierte Präsentation der Fahrzeuge
· Bildergalerie mit bis zu 20 Bildern
· direkte E-Mail-Anfrage über Kontaktformular
· ausführliche Anbieterkontaktbox
· Verlinkung auf die Homepage des Anbieters
· mit wenigen Klicks von der Online- zur Printanzeige
Technische Details:
· Unterstützung der gängigen Datenformate (AutoScout24, Mobile.de)
· permanente Aktualisierung möglich
· detaillierte Statistikfunktion
Interesse? Wir beraten Sie gerne!
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Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
17
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bis einschl. 50 mm Größe
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1 Position (html)
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ab 3 Positionen
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378,00
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1 Position (html)
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*Nur in Kombination mit einer Print-Stellenanzeige möglich. Alle Anzeigen sind 4 Wochen
online, werden kategorisiert, grafisch für die Online-Darstellung aufbereitet oder in html neu
gesetzt. Regionalisierung und Verschlagwortung erfolgen ebenfalls. Alle Preise sind AE-fähig
und verstehen sich zzgl. ges. MwSt. Keine weitere Abschlussgewährung. Paketpreise gelten
bei Abnahme der Anzeigen innerhalb von 12 Monaten, danach verfällt das Recht auf Schaltung
der bereits bezahlten Anzeigen.
Interesse? Wir beraten Sie gerne!
Fon: 07 61 / 496-41 06 | Fax: 07 61 / 496-7 41 06
E-Mail: [email protected]
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
18
fudder.de
2.086.192 Page Impressions lt. IVW Online im November 2016
579.848 Visits im November 2016 lt. Google Analytics
Kurzbeschreibung:
fudder.de – gegründet 2006. Innovativer Vorreiter, tollkühnes Projekt und
kreativer Think Tank der Badischen Zeitung. Der Grimme-Online-AwardSieger von 2007 ist darauf ausgerichtet, seine Leserinnern und Leser in der
Zielgruppe von 18 bis 39 Jahre interaktiv und auf Augenhöhe mit
einzubeziehen. Der ideale Kanal in der Ansprache junger Zielgruppen.
www.oms.eu
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
www.grimme-online-award.de
19
Reichweiten & TKP* fudder.de
Mobile Rectangle 1 + Wallpaper/Billboard
Mobile Rectangle 2 + Medium Rectangle
Superbanner 728x90 Px / Skyscraper 200x600 Px / Billboard 800x250 Px. Das Gewicht
aller Werbeformen darf 30 kb (.gif) /100 kb (HTML5) nicht überschreiten.
Medium Rectangle 300x250 Px.
Das Gewicht aller Werbeformen darf 30 kb (.gif) / 100 kb (HTML5) nicht überschreiten.
TKP-Festplatzierung
€ 30,00 TKP
€ 25,00 TKP
€ 22,50 TKP
€ 20,00 TKP
€ 18,00 TKP
€ 16,50 TKP
€ 15,00 TKP
€ 13,50 TKP
€ 12,00 TKP
TKP-Festplatzierung
€ 15,00 TKP
€ 13,50 TKP
€ 12,00 TKP
€ 10,00 TKP
AI
bis 10.000
ab 10.000
ab 15.000
ab 20.000
ab 25.000
ab 40.000
ab 60.000
ab 125.000
ab 300.000
Reichweite pro Tag
AI
bis 25.000
ab 25.000
ab 50.000
ab 100.000
Reichweite pro Woche
Startseite
(Ad-Impressions)
5.000
32.500
Alle Artikel
(Ad-Impressions)
10.000
65.000
Gesamt
(Ad-Impressions)
15.000
97.500
Rotationspakete
1 Woche (TKP)
2 Wochen (TKP)
4 Wochen (TKP)
10 Wochen (TKP)
Einblendungen (Ad Impressions)
20.000
40.000
80.000
200.000
Mobile Rectangle 1 + Wallpaper/ Billboard
240 €
(12 €)
400 €
(10 €)
720 €
(9 €)
1600 €
(8 €)
Mobile Rectangle 2 + Medium Rectangle
140 €
(7 €)
240 €
(6 €)
400 €
(5 €)
800 €
(4 €)
* TKP = Tausender-Kontakt-Preis (Preis für tausend Einblendungen des Werbemittels). Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Das Mindestbuchungsvolumen beträgt € 200,00 netto pro Auftrag.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
20
Platzierungsbeispiele fudder.de
MUSTER – Übersichtseite Mobil
MUSTER – Artikelansicht Mobil
MUSTER – Übersichtseite Desktop
MUSTER – Artikelansicht Desktop
(5)
(6)
(1) Medium Rectangle 1
(1) Wallpaper
(2) Medium Rectangle 2
(2) Billboard
(3) Medium Rectangle
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
21
Sonderformate und -platzierungen
Mittagstisch (Newsletter und Webseite)
Gewinnspiele
Auf Wunsch wird ihre PR-Anzeige gegen Aufpreis zusätzlich veredelt:
Facebook-Verlängerung:
Verlosung:
Video-Embedding:
€ 75,€ 50,€ 50,-
u.v.m.
Bitte kontaktieren Sie uns für nähere Informationen.
Sie haben etwas, was die Leserinnen und Leser von
fudder unbedingt wissen sollten?
Startseite
Artikelansicht
Die fudder PR-Anzeige…
… das ideale Werbeformat für Ihre Sonderaktion, Ihr
Event, Neueröffnung oder Ihre Stellenausschreibung
Was? Eine PR-Anzeige ist ein als Anzeige gekennzeichneter Text, welche
Ihre Aktion oder Ihre Veranstaltung auf der fudder-Startseite prominent in
Szene setzt. Ca. 800 Zeichen Text, 2 Fotos, Info-Box mit nutzwertigem
Service-Link, nicht kommentierbar.
Wie? Sie schicken uns Ihre Infos, Texte und Fotos – wir produzieren die
PR-Anzeige für Sie.
Der Vorteil? Mit fudder sprechen Sie die junge Zielgruppe (17-37 Jahre)
direkt, sympathisch und in einem hochqualitativen redaktionellen Umfeld an.
Platzierung? Auf der fudder-Startseite für mindestens 24 Stunden, auch
danach bleibt Ihre PR-Anzeige auffindbar. Gegen Aufpreis „posten“ wir Ihren
Artikel zusätzlich auf unserer fudder-facebook-Site.
(über 25.000 „Likes“)
Kosten?
 1 Erscheinungstag:
 2 Erscheinungstage:
EUR 199,00* netto
EUR 299,00* netto
*inklusive inhaltliche und technische Produktion
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
22
bz-ticket.de
Kurzbeschreibung:
bz-ticket.de ist angetreten, das wichtigste Freizeitportal für ganz Südbaden
zu werden. Ob klassisches Konzert oder Weinfest, ob Ausflugsziele für die
Familie oder Open-Air-Festival. Auf bz-ticket.de findet die gesamte,
vielfältige und bunte Freizeitwelt der Regio statt. Termine, Tipps und Tickets!
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
23
Platzierungsbeispiele bz-ticket.de
MUSTER – Startseite
MUSTER – Übersichtseite
(1) Billboard 1
(1)
(1)
(2) Billboard 2
(3) Billboard 3
(4) Superbanner, Skyscraper und Wallpaper
!! Platzierungsbeispiele für die Formate, Superbanner, Skyscraper
und Wallpaper, ist für das Portal badische-zeitung.de visualisiert (Seite 5)
und auf dem Portal bz-ticket.de identisch!!
(2)
(2)
(3)
(3)
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
24
Rotation | bz-ticket.de | Billboard 1 - Wallpaper
Format
2 Woche
4 Wochen
Billboard / Wallpaper
€
€
Kontakte (Ad-Impressions)
25.000 Ad-Impressions
50.000 Ad-Impressions
Technische Spezifikationen Billboard
Format (BxH) 800x250 Pixel,
Dateigröße .jpg max. 30 kb / HTML5 max.100 kb
Format (BxH) 728x90 Pixel,
Dateigröße .jpg max. 30 kb / HTML5 max.100 kb
Format (BxH) 200x600 Pixel,
Dateigröße .jpg max. 30 kb / HTML5 max.100 kb
Format (BxH) 800x250 Pixel,
Dateigröße .jpg 30 kb / HTML5 max.100 kb
Format (BxH) 728x90 Pixel,
Dateigröße .jpg 30 kb / HTML5 max.100 kb
Format (BxH) 200x600 Pixel,
Dateigröße .jpg 30 kb / HTML5 max.100 kb
Technische Spezifikationen Wallpaper (Superbanner)
Technische Spezifikationen Wallpaper (Skyscraper)
300,00
500,00
! es ist maximal ein Paket pro KW und Kunde/Kampagne buchbar
! nicht rabattfähig (weder Abschluss- noch Sonderrabatt), aber AE-fähig
! zählt beim Auftragsrabatt zum Nettovolumen, wird aber nicht rabattiert
! WICHTIG: Anlieferung der Daten mind. 3 Werktage vor ET
Alle genannten Pauschalpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
25
Run of Site / Run of Network – Reichweitenpaket:
Allgemeines
Rotationsangebote
Run of Site:
Für Rotationsangebote, welche sich auf nur eine Plattform beziehen
(badische-zeitung.de ODER fudder.de ODER schnapp.de), gelten die auf
Formate:
Wallpaper / Billboard
Laufzeit:
3 Monate
Angebotsvarianten:
Paket a)
Paket b)
Paket c)
AdViews pro Quartal:
1.000.000
2.000.000
3.500.000
Paketpreis:
€ 5.500,00
€ 8.000,00
€ 10.500,00
Ø TKP:
€ 5,50
€ 4,00
€ 3,00
Rabatt:
AE-fähig, keine weiteren Rabatte
Formate:
Superbanner, Skyscraper oder Medium Rectangle
Laufzeit:
3 Monate
Angebotsvarianten:
Paket a)
Paket b)
Paket c)
AdViews pro Quartal:
1.000.000
2.000.000
3.500.000
Paketpreis:
€ 3.000,00
€ 5.000,00
€ 7.000,00
Ø TKP:
€ 3,00
€ 2,50
€ 2,00
Rabatt:
AE-fähig, keine weiteren Rabatte
Formate:
Artikel Sky, Halfpage Ad oder Content Ad
Laufzeit:
3 Monate
Angebotsvarianten:
Paket a)
Paket b)
Paket c)
AdViews pro Quartal:
1.000.000
2.000.000
3.500.000
Paketpreis:
€ 2.000,00
€ 4.000,00
€ 5.250,00
Ø TKP:
€ 2,50
€ 2,00
€ 1,50
Rabatt:
AE-fähig, keine weiteren Rabatte
Seite 4 (BZ) bzw. Seite 20 (FUDDER) oder Seite16 (SCHNAPP) angegeben
Rotations-TKPs. Diese Preise sind normal rabattfähig.
Run of Network:
Es gibt gesonderte Rotations-TKPs für Kampagnen, welche Run on Network
laufen, d.h. rotierend innerhalb aller Plattformen (badische-zeitung.de UND
fudder.de UND SCHNAPP).
Superbanner
€ 5,00 TKP
Skyscraper
€ 5,00 TKP
Medium Rectangle
€ 5,00 TKP
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
26
Rabatte
Agenturprovision
Alle Rabatte werden auf die Medialeistung gewährt und nicht auf die
15% Agenturprovision werden bei Nachweis der Agenturtätigkeit und
Werbeformerstellung. Sie gelten pro Auftrag und können nicht
Fakturierung an die Agentur gewährt. Die Provisionsgrundlage bildet das
rückwirkend vergütet werden. Diese Rabatte gelten nicht bei
Netto-Auftragsvolumen der Medialeistung exkl. Werbemittelproduktion.
gesonderten Preisabsprachen und speziellen Paketbuchungen.
Bei Buchungen auf badische-zeitung.de inkl. bz-ticket.de, fudder.de,
Mobile (BZ Smart + BZ Mobile) und schnapp.de gilt:
Stornogebühren
Stornierungen bis 14 Tage vor Kampagnenbeginn sind kostenfrei.
Die TKP-Staffel inkludiert bereits alle Rabatte (Ausnahme AE-Rabatt).
Die damit verbundenen preislichen Vorteile gelten pro Buchung
Bei Stornierung mit weniger als 14 Tagen bis zum Kampagnenbeginn
und können nicht rückwirkend im Falle weiterer Buchungen
werden 30% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
berücksichtigt werden.
Stornierungen nach Kampagnenbeginn werden mit 100% der bereits
geschalteten Werbung sowie 50% des verbleibenden Auftragswertes
berechnet.
Gestaltungspreise (Werbeformerstellung)
Gerne gestalten wir auch Ihre Online-Werbung für Sie. Die Preise richten
sich nach dem Grad des Aufwandes. Ihr Online-Berater gibt Ihnen gerne
dazu Auskunft.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
27
Technische Spezifikationen
Motivwechsel:
Für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Kampagne beachten Sie bitte unsere
Motivwechsel während der Kampagne gehören zu unserem Service. Bitte
technischen Spezifikationen:
beachten Sie auch hier die Vorlaufzeiten für die Datenanlieferung.
Format (B x H)
Dateigröße
GIF/JPG
Dateigröße
HTML
Superbanner
728 x 90 Px
30 kb
100 kb
Skyscraper
200 / 160 x 600 Px
30 kb
100 kb
Richmedia: HTML5, Javascript
300 x 250 Px
30 kb
100 kb
Werbemittelanlieferung:
Verwendbare Technologien:
Image: GIF, JPG
Medium
Rectangle
badische-zeitung.de
Bitte liefern Sie Werbemittel 3 Werktage vor Schaltungsbeginn an. Bitte
Halfpage Ad
300 x 600 Px
40 kb
100 kb
Content Ad
480 x 200 Px
20 kb
100 kb
Artikel Sky
160 x 600 Px
30 kb
100 kb
Foto Ad
600 x 60 Px
20 kb
100 kb
Footer Ad
800 x 150 Px
40 kb
100 kb
Schnapp.de
denken Sie daran, die Ziel-URL extra mit anzugeben.
3rd Party Redirects:
Wir weisen darauf hin, dass als Abrechnungsgrundlage von Kampagnen
stets die Zahlen aus unserem System dienen. Die Angaben zu den
Gewichtungen der Werbemittel gelten auch für Werbemittel, die über 3rd
Party Redirects (Doubleclick, Atlas, Adtech, etc.) ausgeliefert werden.
Halfpage Ad
300 x 600 Px
40 kb
100 kb
List Ad 1 / 2
650 x 130 Px
30 kb
100 kb
Gestaltung:
Footer Ad
800 x 150 Px
40 kb
100 kb
Das Werbemittel muss klar als Werbung erkennbar sein und darf nicht als
Windows-/Mac-/Unix-Infobox oder Fehlermeldungsbox dargestellt werden
oder auf eine andere Art zu Verwechslungen mit Systemmeldungen führen.
User dürfen nicht gezwungen werden, ein Plugin zu installieren, um das
Werbemittel sehen zu können.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
28
Zusatzinformationen für HTML5
HTML5 Werbemittel inkl. Code und Bilder:
HTML5 Werbemittel müssen immer zwingend als Redirect angeliefert
• Desktop: 100 kB
werden. Es muss sichergestellt sein dass das Werbemittel keinen
• Tablet: 60 kB
Einfluss auf die Webseite hat.
• Phone: 40 kB
Dies gilt auch wenn diese keinen HTML5 Doctype hat.
Maximale nachgelagerte Dateigröße (zusätzlich erlaubtes Ladevolumen, um
Das Werbemittel sollte optimaler Weise in einem iframe gekapselt sein.
eine Nutzer-Interaktion zu ermöglichen):
Sind aufgrund bestimmter genutzter Funktionen im Werbemittel
• Desktop: 150 kB
Browserausschlüsse oder ähnliches nötig, so ist dies bei Anlieferung
• Tablet: 150 kB
mitzuteilen.
HTML5-Werbemittel bestehen aus mehreren Elementen die nicht analog zu
Flash in einem File zusammengeführt und komprimiert werden können.
Diese Elemente sind:
• HTML-Files
• CSS
• Libraries (Javascript, JQuery,…)
• Bilder
• Phone: 100 kB
Maximale nutzerinitiierte Nachlade-Größe (Maximale Dateigröße für einen
nachgelagerten Datei- Ladevorgang wie z.B. Video Stream):
• Desktop: 2,5 MB
• Tablet: 2 MB
• Phone: 2 MB
• Videos
Dies ist durch Komprimierungsverfahren und Optimierungsverfahren als
Damit der Aufbau der Medien-Website und des Werbemittels nicht unnötig
verzögert wird, sind Kreative angehalten, die einzelnen Elemente des
HTML5 Werbemittels sowohl hinsichtlich ihrer Anzahl als auch Dateigröße
auch durch sparsame Anwendung von Animationen und Einbindung
externer Elemente wie Fonts und Bibliotheken einzuhalten, welche auch bei
der Dateigröße dazu zu rechnen sind.
so klein wie möglich zu halten, aber unbedingt die folgenden Limits zu
beachten.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
29
Zusatzinformationen für Wallpaper
Für Wallpaper-Kampagnen auf badische-zeitung.de oder fudder.de sind die
Betriebssystem und Browser:
Werbemittel immer physisch anzuliefern. Es besteht natürlich die
Das Wallpaper wird auf allen Betriebssystemen und den gängigen Browsern
Möglichkeit, dass der Kunde mittels Clickcommand und Zählpixel selbst
ausgeliefert. (iE, Firefox, Chrome)
mitzählen kann.
Die Anordnung der Werbemittel erfolgt stets nach folgendem Schema:
Folgende Werbemittel sind erforderlich:
o
Superbanner 728x90 Pixel (gem. Spezifikationen.) als Gif, jpg oder
HTML5
o
Superbanner
SkyScraper
Skyscraper 200x600 Pixel (gem. Spezifikationen) als Gif, jpg oder
HTML5
Werbemittelgrößen:
o
max. 60 kb mit einer Gewichtung von 50%:50%
z.B. 30 kb Superbanner + 30 kb Skyscraper
o
Die maximale Gewichtungsverschiebung für ein Format innerhalb des
Wallpapers liegt bei 70%:30%
z.B. 42 kb Sky (70%) – 18 kb Superbanner (30%)
Weiterhin sind folgende Angaben bei der Anlieferung mitzuteilen:
o
HEX Code für die Hintergrundeinfärbung (Die Einfärbung erfolgt am
oberen und am rechten Seitenrand)
o
Ziel-URL
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
30
Zusatzinformationen für Sonderformate
Zusatzinformationen für Streaming
Eine endgültige Zustimmung erfolgt erst nach Prüfung der Werbemittel in
Der Einsatz von Streaming-Elementen (i.d.R. Werbespots) ist in allen
Form eines Pretests!
Werbeformen möglich. Die Dateien müssen dem Online Verlag auf einem
externen Server (Kunde / Agentur) zur Verfügung gestellt werden.
CPU-Last
Bitte testen Sie vor Anlieferung die Gesamt-CPU-Last aller Motive. Die
Inhaltliche Bedingungen
CPU-Last darf max. 10% nicht übersteigen. So ist gewährleistet, dass das
o
Ein Spot sollte die Länge von 30 Sekunden nicht überschreiten.
Surfverhalten des Users (auch bei langsamen Rechnern) nur minimal
o
Der Ton darf nur auf Useraktion (On-Mouse-Over oder On-Mouse-Click)
eingeschränkt ist.
starten und muss ebenso zu beenden sein.
o
an/aus“ Button benötigt.
Sound
Sound ist generell zulässig, darf aber nur durch User-Aktion (Klick) aktiviert
Als Steuerelemente werden ein „Stop“, ein „Pause/Play“ und ein „Ton
o
Geben Sie den Usern auch die Möglichkeit, sich den Spot ein weiteres
werden und muss ebenso zu beenden sein.
Mal anzuschauen. Ein automatischer Loop des Werbespots ist
o
allerdings nicht erlaubt.
On-Mouse-Over: Der Sound startet, sobald der User seine Maus über
das Werbemittel bewegt und endet, sobald der User mit seiner Maus
o
o
den Bereich des Werbemittels wieder verlässt.
Technische Bedingungen
On-Mouse-Click: Der Sound startet, sobald der User auf das
o
Das Video muss in einem Werbemittel (z.B. HTML5 / iframe) eingebettet
entsprechende Symbol klickt.
werden. Die Videodatei muss dem Online Verlag auf einem externen
Der User muss immer die Möglichkeit haben den Sound ab- und
Server (Kunde / Agentur) zur Verfügung gestellt werden.
anzuschalten, unabhängig von der Länge des Sound-Elements. Dieses
ist durch die Worte Sound on/Ton an und/oder einen grafischen
o
Nutzen Sie die Möglichkeit der Bandbreitenabfrage, um dem User eine
optimale Qualität des Streamings zu gewährleisten.
Lautsprecher zu realisieren.
o
Sound darf nicht in einem Loop abgespielt werden.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
31
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich Online-Werbung
1. Werbeauftrag
(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Werbetreibenden oder
Inserenten (nachfolgend Auftraggeber) und der Badischer Verlag GmbH &
Co. KG bzw. Online Verlag GmbH Freiburg (nachfolgend Anbieter) über die
Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informationsund Kommunikationsdiensten des Anbieters (nachfolgend Kampagne),
insbesondere in den Internetangeboten des Anbieters, z.B. badischezeitung.de und fudder.de zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die bei Vertragsschluss gültige Preisliste des
Anbieters, die technischen Anforderungen und Vorgaben nach den
technischen Spezifikationen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil
bilden. Für den Direktbuchungsservice gelten die innerhalb des
Buchungsvorgangs dargestellten Preise. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist,
soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für
Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien
beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Anbieters für das betreffende Medium entsprechend.
2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente
bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a.
Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer
vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt,
die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar
sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Hierzu zählt
insbesondere die Möglichkeit, die Werbemittel mit dem Wort „Anzeige“ zu
kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um
den Werbecharakter zu verdeutlichen.
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
(3) Platzierung: Der Anbieter wird das vom Auftraggeber zur
Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung
für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich
vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) oder der vertraglich
vereinbarten AdClicks (Anklicken der veröffentlichten Werbemaßnahmen)
auf der vertraglich festgelegten Web-Seite platzieren. Sollten die vertraglich
vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der
vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine
Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der
Laufzeit einigen. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen
individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der OnlineWerbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Web-Seite sowie auf
Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Web-Seite. Eine
Umplatzierung der Online-Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist
möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die
Werbewirkung der Online-Werbung ausgeübt wird.
(4) Konkurrenzausschluss kann nicht innerhalb einer Internetseite gewährt
werden, d.h. dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten
des Vertragspartners während des gleichen Zeitraums innerhalb der
gleichen Internetseite Werbung schalten.
(5) Hat der Anbieter die optische und technische Gestaltung des
Werbemittels für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung
dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
3. Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt
der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende
Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder
fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel
mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher
Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er
von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind
berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
32
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem
Werbungtreibenden
oder
sonstigen
Inserenten
innerhalb
eines
Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung...) bedürfen einer
zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
4. Abwicklungsfrist
(1) Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum
Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
(2) Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt
der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die Pflicht zur Zahlung der
entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.
5. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten
bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener
Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere
Werbemittel abzurufen.
6. Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem
der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu
erstatten.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend
Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln
innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der
Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem
Nachlass von vornherein berechtigt.
(3) Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei
Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
(4) Rabatte werden auch auf die gesamten Rechnungen von verbundenen
Unternehmen bzw. Tochterunternehmen gewährt, sofern eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent gegeben ist. Der Anbieter ist
berechtigt, sich diese Kapitalbeteiligung im Original nachweisen zu lassen.
7. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem
Nr. 25| 01.01.2017 – 30.06.2017
Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel
rechtzeitig vor Schaltungsbeginn beziehungsweise zum vereinbarten
Zeitpunkt anzuliefern.
(2) Bei der Nutzung des Direktbuchungsservices gestaltet der Auftraggeber
seine Werbemittel mit Hilfe des Buchungswerkzeuges selbst und
eigenverantwortlich.
(3) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei
Monate nach dessen letztmaliger Verbreitung.
(4) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
(5) Der Auftraggeber hat digital übermittelte Unterlagen frei von
sogenannten Computerviren oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er
ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche
Schutzprogramme einzusetzen, die dem neuesten Stand der Technik zu
entsprechen haben. Bei Vorliegen von Schadensquellen auf einer
übermittelten Datei wird der Anbieter von dieser Datei keinen Gebrauch
machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung
erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem
Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der
Anbieter behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch
zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte
Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.
8. Chiffrewerbung
(1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die
Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in
dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw.
gelöscht.
(2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten,
sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht
entgegengenommen.
9. Ablehnungsbefugnis
(1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im
Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren
beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft
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oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Anbieters unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel
zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte
des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert
werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die
Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
10. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des
Werbemittels (Bild und Text) erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber
stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen
Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen
können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen
Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den
Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der
Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen
urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte,
insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,
Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und
inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen
und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen
Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
11. Gewährleistung des Anbieters
(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren
Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard
entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem
Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die
Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher
Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er
hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder
Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
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- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der
vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der
gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die
Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere
Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der
Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des
Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit
der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so
hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche.
Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der
Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
12. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter
nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen
Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik,
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder
Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die
Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in
angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung
der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
13. Haftung
(1) Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper,
Leben und Gesundheit, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, wenn ihm, seinen
gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe
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Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des
Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber
regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit
vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der
Anbieter nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn
wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden.
Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14. Preisliste
(1) Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte
Preisliste. Für den Direktbuchungsservice gelten die im Buchungsvorgang
dargestellten Preise. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung
vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen
allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor
Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer
Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das
Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über
die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an
die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
(3) Rabatte werden lediglich auf die reine Medialeistung gewährt.
Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in der Preisliste genannten
Rabatten ausgenommen.
15. Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, abweichende
Zahlungsziele und etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen sind nach
Preisliste oder abweichender Vereinbarung möglich.
(2) Die Veröffentlichung einer Kampagne kann von der Vorauszahlung des
Auftraggebers abhängig gemacht werden, wobei die Vorauszahlung
frühestens vier Wochen vor der voraussichtlichen Veröffentlichung gefordert
werden darf.
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(3) Die Veröffentlichung einer Kampagne kann von der Teilnahme am
Einzugsermächtigungsverfahren
bzw.
SEPA-Basislastschriftverfahren
abhängig gemacht werden. Die Beträge werden jeweils innerhalb von sechs
Werktagen nach Fälligkeit eingezogen.
(4) Bei notwendiger Ankündigung des Bankeinzugs kann dies bis zum Tag
der Einreichung der Lastschrift erfolgen.
(5) Bei länger laufenden Schaltungen oder Aufträgen über mehrere
Kampagnen können Rechnungen auch über einzelne Anzeigen oder
Teilmengen gestellt werden. Insbesondere sind monatliche Vorschuss- oder
Zwischenabrechnungen möglich.
(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
gestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch
den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen
Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.
(7) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und
Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die
weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen
und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(8) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das
Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von
dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail
erfolgen.
17. Informationspflichten des Anbieters
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, innerhalb
von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen
für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten:
- die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel
- die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende
Stunde überschreitet.
(2) Der Anbieter wird dem Auftraggeber über die Anzahl der während der
Kampagne ausgelieferten AdImpression und/oder AdClicks in einem durch
den Anbieter vorgegebenen Format berichten. Maßgeblich sind insoweit die
vom Anbieter über seinen Ad-Server ermittelten Daten.
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(3) Von diesen Informationspflichten sind die Dienste des Direktbuchungsservices komplett ausgeschlossen.
18. Datenschutz
(1)
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. In diesem Zusammenhang werden die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten gemäß § 33 BDSG
mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Dem Nutzer
wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten für die Bereitstellung der Dienste
zwingend erforderlich sind und welche zusätzlichen Daten der Nutzer
freiwillig angeben kann. Mit der Bereitstellung der Daten willigt der Nutzer
ein, dass diese Daten durch die Unternehmensgruppe Badisches
Pressehaus GmbH & Co. KG auch für Zwecke der Werbung und der
Marktforschung genutzt werden können und im Rahmen dieser
Zweckbindung auch an andere Unternehmen im Firmenverbund der
Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG weitergegeben werden können.
Der Nutzer kann seine Einwilligung zur Datennutzung jederzeit gegenüber
seinem Vertragspartner innerhalb der Firmengruppe Badisches Pressehaus
GmbH & Co. KG widerrufen, wobei eine entsprechende E-Mail an
[email protected] genügt. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Badischer Verlag GmbH & Co. KG.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbar relevante
Daten des Auftraggebers auf Produktebene in angemessenem Umfang zu
Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen
und/oder an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung
solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Ist der Auftraggeber
dazu nicht bereit, hat er dies dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss
schriftlich mitzuteilen.
(3) Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B.
den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von
Werbemitteln gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er
bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten
die
Vorgaben
des
Telemediengesetzes
(TMG)
sowie
des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingehalten wird.
(4) Sofern beim Auftraggeber anonyme oder pseudonyme (und somit auch
personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten
Werbemittel anfallen, darf der Auftraggeber diese Daten im Rahmen der
jeweiligen Kampagne für den konkreten Werbungtreibenden, der den
Auftraggeber mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat,
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auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen
Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen generiert worden sind.
(6) Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung
und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus
dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Werbemittel untersagt.
Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen nicht
für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an
Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen
aus dem Nutzungsverhalten der User auf den Onlineangeboten des
Anbieters und deren weitere Nutzung.
(7) Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den
Onlineangeboten des Anbieters Systeme eines Dritten ein, wird er
sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.
19. Erfüllungsort/Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei
Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des
Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich
der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei NichtKaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als
Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich
geschlossen wurde.
(3) Es gilt deutsches Recht.
20. Vertraulichkeit
Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der
Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und
sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei
strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls
für den Kunden des Auftraggebers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur
Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die
Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags. Die
Parteien stehen dafür ein, Mitarbeitern, gegebenenfalls den Kunden und
Dritten entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen aufzuerlegen.
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Kontakt
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Lörracher Str. 5a
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