Merkblatt über die Abmeldung eines in der Bundesrepublik

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Merkblatt über die Abmeldung eines in der Bundesrepublik
Stand: 08/2011
Merkblatt über die Abmeldung eines in der Bundesrepublik Deutschland
zugelassenen Kraftfahrzeuges in Frankreich
Zur Neuanmeldung eines Kraftfahrzeuges in Frankreich soll das Fahrzeug vor Ausstellung der
französischen Zulassungsbescheinigung (carte grise) abgemeldet werden.
Diese Abmeldung kann vom Generalkonsulat (dienstags und donnerstags jeweils von 8:30 bis 11:30)
gegen Vorlage folgender Unterlagen vorgenommen werden:
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des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II, den/die Sie entwertet zurückerhalten
des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I, den/die Sie entwertet zurückerhalten
der Kennzeichenschilder, die vom Generalkonsulat entstempelt und ggf. vernichtet* werden
des « certificat d’acquisition d’un véhicule terrestre à moteur en provenance de l’union
européenne par une personne non identifiée à la TVA » (quitus fiscal), erhältlich beim hiesigen
zuständigen Finanzamt (Hôtel des Impôts), das Sie zurückerhalten
* grundsätzlich werden die Kennzeichenschilder vom Generalkonsulat vernichtet, um Missbrauch zu vermeiden.
Ausnahmsweise können die entstempelten Kennzeichenschilder auf ausdrückliches Verlangen des Halters wieder
ausgehändigt werden. Bei Halterwechsel werden die Schilder immer eingezogen.
Für die Außerbetriebsetzung wird eine Gebühr in Höhe von 50,-- € erhoben.
Ihre Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland wird vom Generalkonsulat – über das Kraftfahrt-Bundesamt in
Flensburg – über die erfolgte Abmeldung informiert.
Eine Abmeldebescheinigung in deutscher Sprache stellt Ihnen das Generalkonsulat für die umgehende
Kündigung Ihrer deutschen Versicherung aus.
Sollten Sie diese Formalitäten auf postalischem Weg erledigen wollen, senden Sie per Einschreiben die OriginalFahrzeugdokumente, den „Quitus fiscal“ und eine Kopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses sowie die Kennzeichenschilder
an die unten angegebene Adresse und fügen Sie einen französischen Scheck in Höhe von 50,-- € bei. Für die Rücksendung der
Fahrzeugdokumente benötigen wir ebenfalls einen adressierten und in Höhe von 6,10€ frankierten Rückumschlag (DIN A5)
sowie eine ausgefüllte Recommandé-Bescheinigung mit Avis de Réception (Einschreiben mit Rückschein).
Informationen bezüglich der Zulassung eines Fahrzeuges in Frankreich erhalten Sie bei der zuständigen
Präfektur (Service Cartes Grises).
Haftungsausschluss:
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Generalkonsulats Marseille zum
Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch
keine Gewähr übernommen werden.
Adresse:
338, Avenue du Prado
13008 Marseille
Post:
338, Avenue du Prado
13295 Marseille Cedex 8
Telefon:
0033.4.91.16.75.22
0033.4.91.16.75.20
Telefax:
0033.4.91.16.54.38
0033.4.91.16.75.28
E-Mail: [email protected]
Bearbeitung:
Frau Delpont
Öffnungszeiten:
Di + Do 8.30-11.30 Uhr