Hinweise zu den Regeln des Amateurstatuts bezüglich Hole-in

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Hinweise zu den Regeln des Amateurstatuts bezüglich Hole-in
Hinweise zu den Regeln des Amateurstatuts
bezüglich Hole-in-One-Preise
Einleitung
Das „Amateur Status Committee“ des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden in der ganzen Welt - so mit dem Deutschen
Golf Verband e. V. und dessen Amateurstatut-Ausschuss in Deutschland - die Bedeutung des
Amateurgolfs zu bewahren, sodass sich Spieler verschiedenster Spielstärken daran erfreuen
können. Amateurgolf soll so frei wie möglich von jeglichem Missbrauch gehalten werden, der
durch unkontrolliertes Sponsoring und finanzielle Anreize entsteht. Es ist notwendig, den Amateurgolfsport hiervor zu schützen, sodass er in vollem Ausmaß sowohl auf lokaler wie auch
internationaler Ebene von Spielern ausgeübt werden kann, die Golf zum Vergnügen und nicht
kommerziell spielen.
Um dies sicherzustellen, existieren im Golf eindeutige Amateurbestimmungen.
Diese Zusammenfassung ist geschrieben worden, um die Regeln bezüglich Hole-in-OnePreisen zu verdeutlichen. Da es durch zahlreiche Versicherungen zunehmend einfacher und
preiswerter wird, wertvolle Preise für ein Hole-in-One anzubieten, ist es auch zunehmend wichtiger, dass Golfspieler, Veranstalter und Sponsoren von Amateurwettspielen die Wertgrenzen
solcher Preise kennen.
Ein Hole-in-One ist nicht nur als „Glücksschlag“ anzusehen, und es ist auch nicht mit einer
Verlosung gleichzusetzen. Ein erfahrener Spieler erzielt eindeutig mit größerer Wahrscheinlichkeit ein Hole-in-One, als ein Spieler mit einer hohen Vorgabe. Aus diesem Grund legt Regel
3-2b des Amateurstatuts fest, dass ein Golfamateur keinen Preis mit einem Wert von mehr als
€ 750,-- annehmen darf. Jedoch darf ein Hole-in-One-Preis innerhalb dieser Wertgrenze zusammen mit einem anderen Preis im gleichen Wettspiel gewonnen werden.
Wann gelten die Regeln des Amateurstatuts?
Die Regeln des Amateurstatuts gelten nicht nur auf dem eigentlichen Golfplatz, sondern auch,
wenn ein Wettbewerb auf einer Driving Range oder einem anderen Gelände, das zum Zwecke
des Golfspielens hergerichtet wurde, stattfindet.
Unzulässige Preise
Ein häufiges Beispiel eines unzulässigen Preises für die Erzielung eines Hole-in-One ist ein
Auto. Wenn ein Golfamateur einen derartigen Preis gewinnt, muss er die Wahl zwischen der
Annahme des Preises und Verlust seines Amateurstatusses oder der Ablehnung des Preises
und Erhalt seines Amateurstatusses treffen. Es ist wichtig festzuhalten, dass ein Spieler bei
Annahme eines solchen Preises und anschließendem Antrag auf Wiedereinsetzung in den
Amateurstatus damit rechnen muss, dass ihm eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren bis zur
Wiedereinsetzung in den Amateurstatus auferlegt wird.
Der Amateurstatut-Ausschuss ist der Ansicht, dass ein Golfamateur nicht in die unglückliche
und schwierige Situation gebracht werden soll, eine Entscheidung zwischen einem Preis und
seinem Amateurstatus treffen zu müssen. Aus diesem Grund wendet sich der Ausschuss strikt
dagegen, derartig übermäßig wertvolle Preise für ein Hole-in-One auszusetzen. (Das Amateurstatut ist für DGV-Mitglieder als Verbandsordnung bindend.)
© R&A 2001
Übersetzung DGV © 2004
Seite 1
Hinweise zu den Regeln des Amateurstatuts
bezüglich Hole-in-One-Preise
Geldpreise
Falls Geldpreise für Holes-in-One ausgesetzt werden, gleich ob für die Spieler oder die durch
sie repräsentierten Vereine, führt dies zum Verlust des Amateurstatusses aller an dem Wettspiel teilnehmenden Spieler, da sie dann direkt bzw. indirekt um Preisgeld spielen und gegen
Regel 3-1. des Amateurstatuts verstoßen.
Lassen sich die Regeln umgehen?
Ein Golfamateur kann seinen Amateurstatus behalten, auch wenn er einen unzulässigen Preis
annimmt, falls er diesen bei der Annahme unmittelbar an eine bekannte wohltätige Einrichtung weitergeben lässt. Es ist bei einem derartigen Verfahren wichtig, dass der Gewinner den
Preis nicht in Besitz nehmen darf.
Die folgenden Beispiele werden stets als Versuche angesehen, die Regeln zu umgehen. Sie
sind unzulässig und führen dazu, dass der Spieler einen Verstoß gegen Regel 3-2.b. begeht:
1. Annahme eines unzulässigen Preises aus einer Verlosung oder Tombola, die auf Spieler
beschränkt sind, die ein Hole-in-One erzielt haben.
2. Annahme eines unzulässigen Preises aus einem Quiz, das auf Spieler beschränkt ist, die
ein Hole-in-One erzielt haben.
3. Vergabe des Preises an eine mit dem Gewinner verbundene Person, sodass der das Hole-in-One erzielende Spieler den Preis nicht selbst annimmt.
Versicherungen
Andere anwesende Spieler erwarten von einem Golfamateur traditionell, nach einem Hole-inOne z. B. zu einem Getränk eingeladen zu werden. Deshalb ist er berechtigt, sich gegen dieses Ereignis zu versichern, vorausgesetzt, es ist eine echte Versicherung und kein Verfahren,
mit dem die Regel über Preise umgangen wird.
Es ist wichtig, diesen Fall von einem anderen Fall zu unterscheiden, in dem die Versicherungspolice der Preis für das Hole-in-One ist, was nicht zulässig ist.
Schlussfolgerung
Es ist verlockend für einen Golfamateur, die Vorteile, ein Golfamateur zu sein, zu übersehen
oder zu vergessen, besonders, wenn ihm die Schlüssel für ein neues Auto anlässlich eines
Hole-in-One überreicht werden. Die Annahme eines solchen Preises wird jedoch bestimmte
Konsequenzen haben, die dazu führen, dass der Spieler seine Entscheidung bedauert: Seine
Vorgabe erlischt, und die Teilnahme an Wettspielen für Golfamateure wird für ihn der Vergangenheit angehören. Das Spiel, an dem sich bisher erfreut hat, kann sich nachhaltig für ihn ändern.
Die Gefahr dabei, die Bestimmungen über Hole-in-One-Preise nachlässig anzuwenden, ist,
dass dies so gut wie sicher zu einer Ausuferung derartiger Preise führen würde. Damit würde
der Hole-in-One-Preis attraktiver als das eigentliche Wettspiel. Wie außerdem bereits erwähnt, kann der hohe finanzielle Anreiz, einen solchen Preis zu gewinnen, zum Missbrauch der
Regeln eines Spiels führen, das zurzeit davon profitiert, weitgehend selbstregelnd zu sein.
Deshalb ist der Amateurstatut-Ausschuss der Ansicht, dass das Aussetzen von unzulässigen
Preisen für ein Hole-in-One gegen die berechtigten Interessen des Spiels ist und sucht die
fortlaufende Unterstützung aller, die sich mit der Durchführung von Wettspielen für Golfamateure befassen, nur den Regeln des Amateurstatuts entsprechende Preise auszusetzen.
© R&A 2003
Übersetzung DGV © 2004
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