Luftreinhaltung 2016

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Luftreinhaltung 2016
Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Luftreinhaltung 2016
Bericht im Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen am 21.01.2016
Heike Hollerbach, Dr. Irene Haas
© Stadt Offenbach am Main, 13.01.2016
Vorgeschichte
Im November 2014 wurde vom Hessischen Umweltministerium die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans,
Teilplan Offenbach, veröffentlicht. Die Verabschiedung war ein wichtiger Meilenstein für die Luftreinhalteplanung, die
mit ersten Berechnungen zur Luftbelastung in Offenbach und dem Beschluss für ein städtisches
Luftreinhaltekonzept der Stadtverordneten im Jahr 2005 startete, weil sich früh schon zeigte, dass auch Offenbach
ein „Luftschadstoffproblem“ hat. Auf der Basis des im Jahr 2008 fertiggestellten Luftreinhalte/Lärmminderungskonzept begann eine intensive Maßnahmendiskussion. Im Mai 2010 wurde dann von den Stadtverordneten ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Senkung der Luftbelastung in Offenbach verabschiedet. Dieser
sollte in den Luftreinhalteplan des Landes, d. h. in die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum
Rhein-Main, Teilplan Offenbach aufgenommen werden.
Ein Entwurf des Luftreinhalteplans wurde zwar im Jahr 2011 vom Hessischen Umweltministerium veröffentlicht,
jedoch nie verabschiedet. Darüber hinaus enthielt er nicht alle von der Stadt Offenbach vorgeschlagenen restriktiven
verkehrlichen Maßnahmen wie z. B. die Umweltzone, das Lkw-Durchfahrtsverbot nachts in der Mainstraße.
Die Stadt Offenbach hat in den folgenden 3 Jahren vieles unternommen, um ihren Plan
(mit einer gesamtstädtischen Umweltzone) durchzusetzen und dazu viele Gespräche auf höchster politischer Ebene geführt.
Zum 01.01. 2015 konnte die Umweltzone für das gesamte Stadtgebiet eingeführt werden.
Am 1. Februar 2015 folgte dann das nächtliche Lkw-Durchfahrtsverbot in der Mainstraße.
© Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16
Ausgangslage
•
Mit dem Urteil des VGH vom
30.06.2015 (Az. 4 K 1178 / 13.WI (V)
wurde das Land Hessen verpflichtet,
„den für die Stadt Offenbach
geltenden Luftreinhalteplan so zu
ändern, dass dieser die erforderlichen
Maßnahmen zur schnellstmöglichen
Einhaltung des über ein Kalenderjahr
gemittelten Immissionsgrenzwertes
für NO2 in Höhe von 40 µg/m³ im
Stadtgebiet Offenbach enthält.“
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Das UBA informiert:
Viele Städte und Gemeinden müssen aktuell zusätzlich Maßnahmen
ergreifen, um die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid zu senken.
Denn seit 01.01.2015 sind alle Kommunen verpflichtet, den
Grenzwert für den gesundheitsschädlichen Stoff einzuhalten.
Die EU räumte 24 Regionen letztmalig eine Fristverlängerung bis
Ende 2014 ein.
Da Stickstoffdioxid ein Bestandteil von PKW- und LKW-Abgasen ist,
helfen vor allem Maßnahmen im Verkehrsbereich.
RheinMain hat ebenfalls einen „Blauen Brief“ bekommen.
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Stickstoffdioxid / NO2 - ein Luftschadstoff mit hoher gesundheitsschädlicher
Wirkung
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•
•
•
•
Schädigt insbesondere die Atemwege und beeinträchtigt die Herz-/Kreislauffunktionen.
Seit 2010 Grenzwert für die menschliche Gesundheit von 40 µg/m³ für
NO2 (39. BImSchV).
Kfz-Verkehr ist zu 60 – 70 % Verursacher dieser Belastung. NO2 wird
daher an verkehrsnahen Orten immer mit Konzentrationen von über 40
µg/m³ gemessen.
Maßnahmen müssen am Verursacher ansetzen.
Also: Beschränkung, Verminderung und Vermeidung des Kfz-Verkehrs
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Informationen vom Umweltministerium
•
Das Land ist verpflichtet, das VGH-Urteil innerhalb der nächsten 3 Jahre
(bis 2018) umzusetzen und daher den bestehenden Luftreinhalteplan
fortzuschreiben.
•
Ergebnisse der Stickstoffdioxidmessungen mit Passivsammlern :
Im langjährigen Verlauf liegt die NO2-Belastung weiter über dem
Grenzwert der 39. BImSchV von 40 µg/m³
•
Stadt Offenbach muss zügig zusätzlichen Maßnahmenkatalog entwickeln.
Grundlage Katalog des UBA mit 130 Maßnahmen !
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Jahresmittelwerte der NO2-Belastung in Offenbach (Passivsammler des HLUG)
100
Bieberer Str.
90
NO2 [µg/m³]
80
Mainstraße
70
60
Unt. Grenzstr.
50
40
Grenzwert (40
µg/m³)
30
20
10
0
2008
2009
2010
2011
2012
6
2013
2014
2015
Jahr
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Messdaten Passivsammler von 2008 - 2015
Grenzwert für das Jahresmittel von
NO2: 40 µg/m³
Straße/Jahr 2008 2009
kursiv sind vorläufige Werte
2010
2011 2012
2013
2014
2015
Bieberer
Straße 45,0
49,0
45,0
47,0
46,0
47,6
44,7
42,7
Mainstraße 56,0
60,0
53,0
55,0
54,0
54,6
54,0
52,3
Untere
Grenzstraße 54,0
57,0
50,0
52,0
51,0
50,3
49,0
48,2
43,4
40,2
Eröffnung
am
01.11.13
Luftmessstation
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Was passiert jetzt weiter?
Auftrag Dezernentenrunde vom 09.11.2015:
• Amt 33 u. Amt 60 sollen einen entsprechenden Maßnahmenkatalog
entwickeln u. sofern erforderlich, (z. B. im ÖPNV) weitere Beteiligte
einbinden.
• Die Maßnahmen müssen zusätzlich zu den bereits bestehenden
benannt werden und geeignet sein, die Stickstoffdioxidbelastung
weiter zu senken.
• Die Maßnahmenvorschläge müssen Maß-/Kennzahlen enthalten,
damit die Wirkung durch das HMUKLV berechnet werden kann.
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Wo u. wie kann man Emissionen reduzieren?
Direkt oder indirekt steuerbare Parameter sind:
•
•
•
Fahrzeugaufkommen (DTV / 24 h)
Spezifische Kfz-Emissionen (Euro I – VI), z.B.
auch des städtischen Fuhrparks
Fahrverhalten (Tempo) u. Fahrleistung in km
Grundsatz: je weniger Fahrzeuge, desto besser
wird die Luft in Offenbach.
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Entwicklung des Kfz-Bestand in Offenbach von 2008 – 2015
(Quelle: Kraftfahrtbundesamt)
Jahr
Plakette/Anzahl
grün
Nutzfahrzeuge
gelb
rot
ohne
Gesamt
Pkw
grün
gelb
rot
ohne
Gesamt
2008
2009
2013
2014
2015
642
936
535
691
2.804
929
870
496
571
2.866
1.894
609
217
258
2.978
2.179
549
186
226
3.140
2.398
491
153
159
3.201
41.215
4.075
1.420
2.270
48.980
41.837
3.746
1.212
1.851
48.646
45.827
2.941
467
1.255
50.490
46.588
2.777
400
1.199
50.964
47.836
2.565
341
420
51.162
Mehr Fahrzeuge in der Stadt, aber umweltfreundlicher!
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© Stadt Offenbach am Main, den 13.01.16
Fahrleistungen pro Jahre und Anteile in der BRD im Jahr 2013
(Quelle: Kraftfahrtbundesamt)
Gesamtfahrleistung PKW:
611 Mrd. km (= 87 %)
Durchschnittliche Fahrleistung
eines PKW:
14. 259 km
Durchschnittliche Fahrleistung
eines Busses:
55. 224 km
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HH1
Mögliche Wirkung von Maßnahmen (z.B. der blauen Plakette…)
NO2-Minderungspotential durch
Verschärfung der Umweltzone / blaue
Plakette für schadstoffarme Diesel
Diesel-Pkw: 13. 407, Fahrleistung: 14. 259 km
Diesel-Pkw (Euro VI):
80 mg/km
Diesel-Pkw (Euro V):
180 mg/km
HI1
Emission vorher:
25, 66 t
Emission nachher:
11, 40 t
Minderungspotential:
NOx-Minderungspotential durch Erneuerung der
Busflotte (Tausch EEV gegen Euro-VI-Norm)
56 %
Zum 01.01.2015 waren insgesamt 94 Kraftomnibusse gemeldet, davon hatten 63 Fahr-zeuge
den EEV-Standard, kein Fahrzeug Euro-VI-Standard:
EEV-Bus:
Grenzwert 2,0 g/kWh ab 1.07.2000
Euro VI - Bus: Grenzwert 0, 46 g/kWh ab 1.12.2013
Durch Austausch der EEV-Busse reduzieren sich
bei gleicher Fahr-und Motorleistung die NOxEmissionen um 77 %.
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Folie 14
HH1
Hollerbach, Heike; 12.01.2016
HI1
Wo kommen die Zahlen her? Die Fahrzeugzahlen vom KBA, die durchschnittlichen Fahrkilometer auch. Die Emissionsgrenzwerte entstammen
den Fahrzeugnormen, veröffentlicht in UBA-Schwerpunkte 2015
Haas, Irene; 14.01.2016
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Auswahl geeigneter zusätzlicher Maßnahmen
•
•
•
•
•
•
•
•
Gesamtstädtisches Lkw-Durchfahrtsverbot
Verschärfte Umweltzone mit blauer Plakette
Citylogistik mit Elektrofahrzeugen u. Umladestationen
Carsharing
Jobticket (nicht nur für städtische Bedienstete)
Umrüstung des ÖPNV auf Euro-VI-Norm
Verkehrsmanagement mit Maßnahmen zur Verflüssigung
des Verkehrs (Gesamtkonzept zu Pförtnerampeln, zur
Beschleunigung von Busspuren, kombinierte
Einbahnstraßenregelung…)
Vorrangnetz für Radfahrer und Radschnellwege
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Zeitplan
Januar 2016
Februar
2016
März 2016
April 2016
Diskussion von Maßnahmen, Kennzahlen für
Wirkungsberechnung
Mai 2016
Maßnahmenkatalog an
HMUKLV
Bis Dezember 2016 Vorliegen der Wirkungsberechnung und Entwurf der 3.
Fortschreibung des Luftreinhalteplans.
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Letzte Meldung -14.01.16
Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Wiesbaden und Darmstadt –
Verwaltungsgericht erlässt auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe
Zwangsgeldandrohung gegen hessische Landesregierung
Grundlegende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden – Einführung
einer City-Maut, eines Bürgertickets und eines Fahrverbots für Dieselfahrzeuge in
beiden Städten zu erwarten.
In Deutschland sind nach Aussage der Europäischen Umweltagentur in jedem Jahr rund
10.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen NO2-Belastung zu beklagen.
Weitere Klagen gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer
eingereicht.
Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen,
Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart.
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=3710 14.01.2016
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ansprechpartner:
Amt für Umwelt, Energie u. Klimaschutz
Heike Hollerbach,
Dr. Irene Haas
[email protected]
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