Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2005/2006 in der Grundschule Bek

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Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2005/2006 in der Grundschule Bek
„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben
ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im
Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“
Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2005/2006 in der Grundschule
Bek. des MK vom 20.04.2005 – 21- 82100
1. Vergleichsarbeiten helfen den Lehrkräften, den Leistungsstand der Schülerinnen und
Schüler in einzelnen Fächern und Klassen besser zu erfassen, um daraus Konsequenzen
für den Unterricht selbst sowie für Inhalt und Art von Leistungserhebungen abzuleiten. Sie
geben Hinweise, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler bereits
verfügen und an welchen noch zu arbeiten ist. Auf der Grundlage der Ergebnisse von
Vergleichsarbeiten sind Gespräche zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und
Schülern über den erreichten Stand und über notwendige Verbesserungen zu führen.
Hierzu können auch Fördermaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler gehören.
Die nachfolgend aufgeführten Vergleichsarbeiten dienen der Bestimmung der
Lernausgangslagen zum Beginn des ausgewiesenen Schuljahrganges. Sie dienen derzeit
grundsätzlich nicht der Zensierung und enthalten auch keine Hinweise zur Bewertung.
2. Im Schuljahr 2005/2006 werden in der 38. Kalenderwoche nachfolgende
Vergleichsarbeiten durchgeführt:
2.1 Deutsch - Schuljahrgang 3
Die Vergleichsarbeit Deutsch wird am 20.09.2005 geschrieben. Die Anforderungen der
Aufgaben der Vergleichsarbeit orientieren sich am zu erreichenden Abschlussniveau des
Schuljahrgangs 2 (siehe auch niveaubestimmende Aufgaben –
www.rahmenrichtlinien.bildung-lsa.de/forum/niveau/nivueb.html).
Arbeitszeit: 45 Minuten
Zugelassene Hilfsmittel: Wörterbuch, das der Neuregelung der deutschen
Rechtschreibung entspricht
2.2 Mathematik – Schuljahrgang 3
Die Vergleichsarbeit Mathematik wird am 22.09.2005 geschrieben. Die Anforderungen der
Aufgaben der Vergleichsarbeit orientieren sich am zu erreichenden Abschlussniveau des
Schuljahrgangs 2 (siehe auch niveaubestimmende Aufgaben –
www.rahmenrichtlinien.bildung-lsa.de/forum/niveau/nivueb.html).
Arbeitszeit: 45 Minuten
Zugelassene Hilfsmittel: Zeichengeräte
3. Grundsätzlich können auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf die Vergleichsarbeiten schreiben. Es liegt aber in der Verantwortung der
Fachschaft der einzelnen Schule, ob die Schülerinnen und Schüler an den
Vergleichsarbeiten teilnehmen und inwieweit die Aufgaben eine sonderpädagogische
Aufbereitung durch die unterrichtende Lehrkraft erfahren müssen. Auch Veränderungen
der Arbeitszeit bedürfen der Entscheidung der Fachschaft.
4. Lösungshinweise zu den einzelnen Aufgaben werden ab 39. Kalenderwoche auf dem
Landesbildungsserver unter www.bildung-lsa.de in der Rubrik „Themen Qualitätsentwicklung – Leistungsuntersuchungen“ veröffentlicht.
5. Nach der Korrektur der Vergleichsarbeiten hat die schulinterne Auswertung durch die
Lehrkraft, durch die Fachschaft und das Kollegium zu erfolgen.
Im Zentrum der Auswertung stehen
a) didaktisch-methodische Konsequenzen der Unterrichtsgestaltung und
die arbeitsteilige Erstellung von Arbeitsmaterialien zur Förderung von
einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Lerngruppen unter Nutzung
des Pools niveaubestimmender Aufgaben,
b) gemeinsam erarbeitete Anforderungen an Klassenarbeiten mit
konkreten
Beispielen
(einschließlich
Erwartungshorizont
und
Bewertungsmaßstab) sowie
c) Festlegung von Schwerpunkten für wechselseitige Unterrichtsbesuche.
„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben
ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im
Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“
In die schulinterne Auswertung und die Erörterung notwendiger Konsequenzen aus den
Ergebnissen der Vergleichsarbeiten sind auch die Eltern einzubeziehen. Dies hat im
Rahmen
von
Klassenkonferenzen,
Elternversammlungen
und
individuellen
Elterngesprächen zu erfolgen. Im Einzelfall können die individuell abrechenbaren
Fördermaßnahmen in einer Vereinbarung zwischen Klassenlehrerin oder Klassenlehrer,
Eltern und Schülerin oder Schüler dokumentiert werden.
Für die Planung und Durchführung der schulinternen Auswertung ist die Schulleiterin oder
der Schulleiter zuständig.
Die regionale Auswertung hat durch die Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren
unmittelbar nach der Datenerfassung der landesweiten Ergebnisse durch die
Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes zu erfolgen. Für die Planung, Durchführung
und Evaluation der regionalen Fortbildungsveranstaltungen ist die Schulabteilung des
Landesverwaltungsamtes zuständig.