Antrag Nr. - CDU Stuttgart

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Antrag Nr. - CDU Stuttgart
Antrag vom 29.06.2016
Eingang bei L/OB:
Datum:
Eingang bei: 10-2.1
Datum:
Nr.
Uhrzeit:
Uhrzeit:
Antrag
Stadträtinnen/ Stadträte - Fraktion
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, FDP
Betreff
Gerechtigkeit bei der Vermietung von Sozialwohnungen
In der Presse wurde die Wiedereinführung der bis 2007 geltenden Fehlbelegungsabgabe
diskutiert, die von jenen Mietern von Sozialwohnungen entrichtet werden musste, deren
Einkommen die zulässige Grenze überstieg, wodurch die Bedürftigkeit entfallen war.
Experten schätzen die Zahl dieser "fehlbelegten" Wohnungen in Stuttgart auf 4.000 bis
6.000 Einheiten. Die Fehlbelegungsquote in Stuttgart lag 1992 bei 29,4 % und sank durch
die Abgabe bis 2007 auf 17,3 %. Das bedeutet, dass viele Wohnungen freigemacht wurden
und tatsächlich Anspruchsberechtigten zugutekamen, oder dass ein erheblicher Betrag an
Mehreinnahmen in die Stadtkasse floss, wiederum für Investitionen im sozialen
Wohnungsbau. Die Fehlbelegungsabgabe sehen wir als einen wichtigen Beitrag zur
sozialen Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt.
Wir beantragen:
Die Landeshauptstadt Stuttgart bewertet die aktuell ca. 13.000 Sozialwohnungen neu, um
zu verlässlichen Zahlen zu kommen, wie sich die Fehlbelegung in Stuttgart derzeit darstellt.
Wir bitten um einen Bericht im WA mit Darstellung der erhobenen Zahlen sowie Erläuterung
der Vor- und Nachteile einer Fehlbelegungsabgabe.
Jürgen Zeeb
Fraktionsvorsitzender
Freie Wähler
Philipp Hill
stellv. Fraktionsvorsitzender
CDU
Dr. Matthias Oechsner
FDP
Konrad Zaiß
Freie Wähler
Joachim Rudolf
CDU
Michael Conz
FDP