Umwelt_AKW-Bauschutt_bei SITA_Remediation

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Umwelt_AKW-Bauschutt_bei SITA_Remediation
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Fraktion im Rat der Stadt Herne
An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Umweltschutz
Herrn Dirk Gleba
über Herrn
Oberbürgermeister Horst Schiereck
Rathaus
44623 Herne
27. März 2013
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Namen der SPD-Fraktion bitte ich Sie, folgenden Vorschlag in die Tagesordnung
der nächsten Sitzung des Umweltausschusses aufzunehmen:
Bericht und Diskussion
AKW-Bauschutt bei SITA Remediation
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des
Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) hat am 20. März der E.ON Kernkraft GmbH
- Kernkraftwerk Würgassen (E.ON-KWW) die Freigabe zur Beseitigung von PCBhaltigem Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Würgassen genehmigt. Im
Jahr 2013 sollen in der thermischen Abfallbehandlungsanlage der SITA Remediation
in Herne erstmals ca. 50 Tonnen dieses PCB-haltigen Bauschutts behandelt und
anschließend deponiert werden.
Im Auftrag des MWEIMH soll das Materialprüfungsamt NRW (MPA) für jede einzelne
Freigabecharge die Abgabedokumentation über die freizugebenden Abfälle prüfen
und stichprobenartig eigene Messungen an den Abfallgebinden durchführen.
Neben der Erfüllung dieser strahlenschutzrechtlichen Voraussetzungen dürfen auch
keine abfallrechtlichen Bedenken gegen den vorgesehenen Entsorgungsweg
bestehen. Dies wurde laut MWEIMH durch die Bezirksregierung Arnsberg als für die
Anlage der SITA Remediation in Herne zuständige Abfallbehörde mit dem Ergebnis
überprüft, dass abfallrechtliche Bedenken gegen die Beseitigung nicht bestehen.
Die SPD-Fraktion bittet um ausführliche Berichterstattung
über das ohne
Einbeziehung der Stadt Herne erfolgte Genehmigungsverfahren, die Eignung des
Betriebes der SITA Remediation in Herne für die Behandlung und Lagerung des
AKW-Bauschutts, dessen Beschaffenheit und Grad der Kontamination. Dabei sollen
insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
1. Um welche Art von nach § 29 StrlSchV klassifizierten Abfall welcher
Herkunftsbereiche handelt es sich?
2. In welcher Weise wird die Freigabe nach § 29 Absatz 2 Nr. 1 bzw Nr. 2 unter
Berücksichtigung der Anlagen III und IV der StrlSchV ermittelt?
3. Wie hoch ist die Konzentration an PCB?
4. Welche Wege sind für die Verbringung und Beseitigung des dann
dekontaminierten Bauschutts sowie der gasförmigen, flüssigen und festen
Verbrennungsrückstände (Rauchgase, Filterstäube, ggf. Rostaschen,
Abwässer) - siehe auch Anlage XII der StrlSchV - als verordnungskonform
konkret festgelegt?
5. Wie ist der Arbeitsschutz gewährleistet, wer überwacht diesen und in welcher
Form? Bitte genaue Angaben zum sogenannten 10 Mikrosievert-Konzept
machen!
6. Wie wird der Vorsorgeschutz der Anwohner und der Beschäftigten
benachbarter Betriebe sichergestellt - auch vor inzwischen gesicherten
Erkenntnissen von Langzeitschäden auf Grund von Niedrigdosen
ionisierender Strahlung?
7. In welcher Form und in welchem Zeitraum sollen die Bauschutte aus
Würgassen angeliefert werden?
Für die SPD-Fraktion
Udo Sobieski
Stadtverordneter