Umwelt_AKW-Bauschutt_bei SITA_Remediation
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Umwelt_AKW-Bauschutt_bei SITA_Remediation
Bochumer Str. 26 44623 Herne Telefon: 0 23 23 / 949 150/-1 FAX: 0 23 23 / 949 152 EMail: [email protected] Internet: www.spd-fraktion-herne.de Fraktion im Rat der Stadt Herne An den Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltschutz Herrn Dirk Gleba über Herrn Oberbürgermeister Horst Schiereck Rathaus 44623 Herne 27. März 2013 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, im Namen der SPD-Fraktion bitte ich Sie, folgenden Vorschlag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umweltausschusses aufzunehmen: Bericht und Diskussion AKW-Bauschutt bei SITA Remediation Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) hat am 20. März der E.ON Kernkraft GmbH - Kernkraftwerk Würgassen (E.ON-KWW) die Freigabe zur Beseitigung von PCBhaltigem Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Würgassen genehmigt. Im Jahr 2013 sollen in der thermischen Abfallbehandlungsanlage der SITA Remediation in Herne erstmals ca. 50 Tonnen dieses PCB-haltigen Bauschutts behandelt und anschließend deponiert werden. Im Auftrag des MWEIMH soll das Materialprüfungsamt NRW (MPA) für jede einzelne Freigabecharge die Abgabedokumentation über die freizugebenden Abfälle prüfen und stichprobenartig eigene Messungen an den Abfallgebinden durchführen. Neben der Erfüllung dieser strahlenschutzrechtlichen Voraussetzungen dürfen auch keine abfallrechtlichen Bedenken gegen den vorgesehenen Entsorgungsweg bestehen. Dies wurde laut MWEIMH durch die Bezirksregierung Arnsberg als für die Anlage der SITA Remediation in Herne zuständige Abfallbehörde mit dem Ergebnis überprüft, dass abfallrechtliche Bedenken gegen die Beseitigung nicht bestehen. Die SPD-Fraktion bittet um ausführliche Berichterstattung über das ohne Einbeziehung der Stadt Herne erfolgte Genehmigungsverfahren, die Eignung des Betriebes der SITA Remediation in Herne für die Behandlung und Lagerung des AKW-Bauschutts, dessen Beschaffenheit und Grad der Kontamination. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: 1. Um welche Art von nach § 29 StrlSchV klassifizierten Abfall welcher Herkunftsbereiche handelt es sich? 2. In welcher Weise wird die Freigabe nach § 29 Absatz 2 Nr. 1 bzw Nr. 2 unter Berücksichtigung der Anlagen III und IV der StrlSchV ermittelt? 3. Wie hoch ist die Konzentration an PCB? 4. Welche Wege sind für die Verbringung und Beseitigung des dann dekontaminierten Bauschutts sowie der gasförmigen, flüssigen und festen Verbrennungsrückstände (Rauchgase, Filterstäube, ggf. Rostaschen, Abwässer) - siehe auch Anlage XII der StrlSchV - als verordnungskonform konkret festgelegt? 5. Wie ist der Arbeitsschutz gewährleistet, wer überwacht diesen und in welcher Form? Bitte genaue Angaben zum sogenannten 10 Mikrosievert-Konzept machen! 6. Wie wird der Vorsorgeschutz der Anwohner und der Beschäftigten benachbarter Betriebe sichergestellt - auch vor inzwischen gesicherten Erkenntnissen von Langzeitschäden auf Grund von Niedrigdosen ionisierender Strahlung? 7. In welcher Form und in welchem Zeitraum sollen die Bauschutte aus Würgassen angeliefert werden? Für die SPD-Fraktion Udo Sobieski Stadtverordneter