Verhandlungsschrift 2/2013
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Verhandlungsschrift 2/2013
GEMEINDE BRUNNENTHAL A-4786 Brunnenthal, Dorfplatz 3 Telefon 07712/3055, Fax 07712/3055-20 e-mail: [email protected] Internet: www.brunnenthal.at Verhandlungsschrift 2/2013 über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Brunnenthal am Donnerstag, 21.03.2013 Beginn der Sitzung: Tagungsort: 18.30 Uhr Gemeindeamt Brunnenthal – Mehrzwecksaal Anwesende: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Bgm. Roland Wohlmuth als Vorsitzender Vizebgm. Josef Salletmayr GR Mag. Michaela Danielauer GV Ing. Friedrich Wadler GV Karl Fasching GR Stefan Wallner GR Christian Ritzberger-Moser GR Gerhard Königsbauer GV Martin Hager GR Ernst Lautner GR Evelyn Kasbauer GR Günter Schönleitner GR Harald Wagner GR Sieglinde Bauer GR Martin Raidl (ÖVP) (ÖVP) (ÖVP) (ÖVP) (ÖVP) (ÖVP) (ÖVP) (ÖVP) (ÖVP) (ÖVP) (ÖVP) (ÖVP) ab 18:40 Uhr (ÖVP) (ÖVP) (ÖVP) 16 17 18 19 GV Robert Kinzlbauer GR Gerhard Kirchmair E-GR Jungwirth Mathias jun. GR Roswitha Greifeneder (SPÖ) (SPÖ) (SPÖ) (SPÖ) 20 21 22 23 GV Alois Grasmeier GR Walter Sinzinger GR Christian Weilhartner E-GR Waltraud Probst (FPÖ) (FPÖ) (FPÖ) (FPÖ) 24 25 GR Walter Christl GR Renate Dobler (Grüne) (Grüne) 1 Feststellung zu Beginn einer Gemeinderatssitzung vom Vorsitzenden: Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass 1. die Sitzung von ihm einberufen ist, 2. die Verständigung hierzu an alle Gemeinderatsmitglieder unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte ergangen ist, worüber der Zustellnachweis vorliegt und die Sitzung an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde, 3. die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates gegeben ist. 23 Gemeinderatsmitglieder und 2 Ersatzmitglieder sind anwesend. Entschuldigt haben sich GR Christian Winzer (SPÖ) GR Ernst Stadler (FPÖ) Als Ersatzmitglieder sind E-GR Mathias Jungwirth jun. (SPÖ) E-GR Waltraud Probst (FPÖ) anwesend. 4. Mit beratender Stimme nimmt AL Ferdinand Danielauer an der Sitzung teil. 5. Zum Schriftführer dieser Sitzung bestimme ich Petra Ratzenberger. 6. Die Verhandlungsschrift der GR-Sitzung vom 31.01.2013 liegt in der heutigen Sitzung auf. Einwendungen gegen dieses Protokoll können bis Sitzungsende vorgebracht werden. Dieses Protokoll wurde den Fraktionsobmännern per e-mail zugestellt. 7. Der Punkt 12 – Ansuchen um Anschluss an die Ortswasserleitung Gattermann/Haidinger wird von der Tagesordnung abgesetzt, da bezüglich des Vereinbarungsentwurfes, welcher dem Anschlusswerber ausgehändigt wurde, bis Sitzungsbeginn keine Rückmeldung erfolgte. Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse: TAGESORDNUNGSPUNKT 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Vorstellung der neu gestalteten Homepage Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussobmänner Bericht des Prüfungsausschusses Prüfbericht Voranschlag 2013 Rechnungsabschluss 2012 Rechnungsabschluss VFI 2012 Voranschlag VFI 2013 Straßenbauvorhaben 2013 Bebauungsplan Nr. 21 Dr. Thallner Gartenmauer auf öffentl. Gut (Parz.644/6 KG Brunnenthal) – Vereinbarung Flattenhuther Kanalanschluss Haas, Atzmanning 1 - Vereinbarung Ansuchen um Anschluss an die Ortswasserleitung Gattermann/Haidinger Frauenförderprogramm 2013 – 2019 Bestellung einer Koordinatorin für Frauenangelegenheiten Nachmittagsbetreuung – Übernahme Mehrkosten Gaderer Melanie Nachmittagsbetreuung 2013/2014 Nutzungsbedingungen für Dorfplatz Vertragsänderung Fa. Ricoh bezüglich Kopierer und Drucker Gehsteig B 136 Stoiber Widmung bzw. Aufhebung Gemeingebrauch Allfälliges Info zu TO-Punkt Beschluss Kenntnisnahme Beschluss Zustimmung Zustimmung Beschluss Beschluss Beschluss Beschluss Beschluss Beschluss Beschluss Beschluss Beschluss Beschluss Beschluss Beschluss 2 1. Vorstellung der neu gestalteten Homepage Vorstellung der neu gestalteten Homepage durch Hr. Andreas Glas, Mitarbeiter am Gemeindeamt, welcher an der Gestaltung der neuen Homepage zusammen mit Hr. Schwingenschlögl aus Schärding mitgewirkt hat. GR Günter Schönleitner erscheint um 18:40 Uhr. 2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussobmänner Bericht des Bürgermeisters: • Bauvorhaben: Lawog-Bründlstraße: Baubeginn – Mitte April 2013 Sedelmaier-Stern: 6 von 10 Wohnungen verkauft; Weiters bis dato 6 Bauansuchen eingelangt • Altersteilzeit Frau Sieglinde Jodlbauer: wurde nach anfänglichen Schwierigkeiten vom AMS genehmigt und die ersten Zahlungen sind bereits eingelangt. Stellenausschreibung ist abgeschlossen; Dienstag, 26.03.2013 Personalbeiratsitzung mit den Vorstellungsgesprächen; 4 Bewerbungen am Gemeindeamt eingelangt. • Winterdienst: Am Kreuzberg soll Winterdienst weiterhin über das MR-Service laufen, da bei einer Direktübernahme durch Lomotion nur eine geringe Einsparung zu erwarten ist; wurde einstimmig im Gemeindevorstand vorgeschlagen. Kosten WD 2010/2011: € 69.224,00 Kosten WD 2011/2012: € 32.962,00 Kosten WD 2012/2013 (derzeitiger Stand): € 63.200,00 • Hackschnitzelheizung in der VS: läuft einwandfrei, Verbrauch bei ca. 200 – 250 m³ wie vorhergesagt, Gas wird nur im Notfall verwendet. • SHV Gründe – Kreuzberg/Silberwald: Bereits Verhandlungen mit SHV und Stadtamt Schärding; es ist nur eine Ausfahrt im Bereich Gasthaus geplant; Herr Rothauer will 6 Bauparzellen schaffen. Verkäufer ist der Sozialhilfeverband; Schärding ist nur zuständig für die Umwidmung. Laut AL Dr. Leidinger, Stadtamt ist es noch nicht sicher, ob es noch eine weitere Ausfahrt in Richtung Richtstattweg geben wird. Bgm. Wohlmuth wird diesbezüglich mit dem SHV noch Gespräche führen. • Verständigung Stadtamt Schärding Psotka Franz, Harabergstraße 2, 4780 Schärding: Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderungsplan Nr. 35: 3 Parz. 544/32 KG Schärding-Vorstadt – Ansuchen um Umwidmung von Wohngebiet in eingeschränktes gemischtes Baugebiet „MB“ unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen. Geplantes Bauvorhaben: Tiefgarage und Parkplätze; darüber neue Ausstellungsfläche; • Aktuelle Hochbauvorhaben: FF Brunnenthal – Erweiterung Feuerwehrhaus: wurde im Jahr 2005 durch den Bau der Volksschule und des Kindergartens verschoben. Die aktuellen Anmeldezahlen im Kindergarten zeigen, dass eine Erweiterung des Kindergartens unumgänglich ist. Es wurden bereits diesbezüglich Gespräche mit LR Humer und LR Hiegelsberger geführt. Derzeit wird ein Raumbedarfsplan erstellt, so der Vorsitzende. Die Rückmeldung von Hr. Ing. Reisinger wird Mitte/Ende April 2013 erfolgen. Anschließend wird man Kontakt mit LR Hiegelsberger aufnehmen. Parallel laufen werden Vorgespräche mit dem Land OÖ betreffend der Kindergartenerweiterung, so Bgm. Wohlmuth. • Smartboard für die Volksschule: Bgm. Wohlmuth teilt mit, dass für die Volksschule ein SMART-Board angekauft wurde. Gesamtkosten: € 5.900,00 € 5.780,00 wurden von Firmen und Privatpersonen gesponsert. Den Restbetrag wird die Gemeinde tragen. • Kindergarten Brunnenthal: Derzeitiger Stand: 84 Kinder; Ab Herbst 2013: 94 Kinder Derzeitiger Stand an Schulanfängern Herbst 2013: 25 Kinder; Bei 26 Kinder muss die Klasse geteilt werden, so der Vorsitzende. Sollte dies der Fall sein, wird der Werkraum als Schulklasse verwendet werden. Dies sei jedoch keine Dauerlösung. Geburtenrate in Brunnenthal: durchschnittlich 18 Geburten/Jahr Derzeit besuchen 105 Kinder die Volksschule in Brunnenthal. Es wurden Gespräche mit dem Gemeindevorstand und Frau Heger (Kindergartenleitung) geführt: möglicherweise müssen erstmals Schärdinger Kinder abgewiesen werden (1-2 Kinder); Ansuchen um Gruppenüberschreitung bei 2 Gruppen um jeweils 1 Kind. Nachmittagsgruppe: ab Herbst 2013: 12 Kinder, davon 2 aus Schärding. Würden diese abgewiesen, wären es 10 Kinder. Würde die Kinderanzahl unter 10 sinken, müsste die Nachmittagsgruppe geschlossen werden, und man würde in den Vormittagsgruppen mehr Platz benötigen, so der Vorsitzende. Derzeit für 5 Gruppen: 3 Gruppenräume, 1 Bewegungsraum, 1 WC für die Bediensteten und nur 1 weiterer Raum, der den Bediensteten als Büro und Aufenthaltsraum zugleich zur Verfügung steht. Die derzeitige Raumsituation für das Personal im Kindergarten bei weitem nicht mehr dem sozialen Standard, so Bgm. Wohlmuth. Die Bedarfsprüfung durch das Land OÖ läuft bereits. Kostenschätzung für Feuerwehrhaus: ca. € 270.00,00 Kostenschätzung für Erweiterung Kindergarten: ca. € 600.000,00 – 700.000,00. • Inn-Salzach-Euregio: Frau Dieplinger von der Euregio soll zu einer Sitzung eingeladen werden und bei der GRSitzung im Juni wird über einen Verbleib oder Austritt abgestimmt. Als Termin ist Montag, 6.5.2013 von 19:00-20:00 Uhr (vor Beginn der GV-Sitzung) vorgesehen. Alle interessierten Gemeinderäte sind dazu eingeladen, so der Vorsitzende. 4 • Trägerverein der HTL Andorf: Der Trägerverein der HTL Andorf hat sich aufgelöst und wurde vom Bund übernommen. Ab dem Jahr 2013 sind somit keine Zahlungen mehr zu leisten. • Gratulation: Petra Ratzenberger, Mitarbeiterin am Gemeindeamt, hat die Dienstprüfung Modul 3 erfolgreich abgelegt. Bericht der Ausschussobmänner: Bericht Obmann Umweltausschuss: Der Obmann des Umweltausschusses GV Ing. Wadler berichtet über die Sitzung vom 28. Februar 2013. Tagesordnung 1. Bericht des Obmannes 2. Bericht Gesunde Gemeinde 3. Flächenwidmung 4. Situationsbericht Abwasserbeseitigung bei nicht an den Kanal angeschlossenen Wohnobjekten 5. Allfälliges TOP 1 Bericht des Obmannes • Silofoliensammlung: am Freitag, 15. März 2013 – Sammelstelle: Gangl Franz, Transporte, Haraberg • Trinkwasseruntersuchung: Im Oktober 2013 • Flurreinigungsaktion: Soll lt. Entscheidung der Ausschuss-Mitglieder auch im Jahr 2013 wieder stattfinden. Als Termin wird Samstag, 6. April 2013 festgelegt. GR Gerhard Königsbauer erscheint um 19:35 Uhr • Pumpwerk Eggersham: Der Stromverbrauch hat sich verbessert Energiebuchhaltung soll in der Juni-Sitzung behandelt werden, so der Obmann. • Fa. Enerxia, Hr. Wirtl – Gratis Photovoltaik: Die Fa. Enerxia ist ein europaweit tätiges Photovoltaik Unternehmen mit Sitz in Wartberg/Aist (OÖ) und bieten von der Kleinst-PV-Anlage bis hin zur Freiflächen PV-Parks alles rund um das Thema Photovoltaik an. Gemeinden haben die Möglichkeit, Dachflächen an Enerxia zu vermieten und sich damit die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage zu sparen. Enerxia übernimmt in diesem Fall die kompletten Kosten und die Montage der Anlage, bezahlt eine 5 monatliche Miete an die Gemeinden und übergibt nach 13 Jahren die Anlage gratis an die Gemeinden. Es soll mit Fa. Enerxia, Hr. Wirtl Kontakt diesbezüglich aufgenommen werden, um nähere Informationen einzuholen. • Textiliensammlung: findet auch im Jahr 2013 statt, da die Anmeldung bereits vor der Sitzung erfolgen musste, und man sich bereits auch für die Herbstsammlung anmelden musste; Frühjahrssammlung: 04. April 2013 Da Alternativen vorhanden sind (ASZ sowie die Altkleidercontainer), sind sich die Mitglieder des Ausschusses einig, die Textiliensammlung ab dem Jahr 2014 einzustellen. In der nächsten Sitzung soll eine Information darüber erfolgen, wie viele Altkleidersäcke im Jahr 2012 und in der Frühjahrssammlung 2013 für die Textiliensammlung bereitgestellt wurden. Der Umweltausschuss schlägt dem Gemeinderat Textiliensammlung ab dem Jahr 2014 einzustellen. TOP 2 einstimmig vor, die Bericht Gesunde Gemeinde Der Obmann Ing. Friedrich Wadler übergibt den Bericht an VB Petra Ratzenberger. Gesundheitsstraße: Findet im Juni 2013 statt; Einladung erstellt die Volksschule; Verköstigung nicht mehr durch die Hausfrauen- und Bäuerinnengemeinschaft, sondern durch den Elternverein. Bezirkstreffen: am 07. März 2013 im Bezirksalten- und Pflegeheim in Zell/Pram; Bei Interesse: Anmeldung möglich bis 01.03.2013. Angebot von Frau Steinkogler aus Frankenmarkt über einen Vortrag „Burnout-Prävention“ liegt vor: Dauer des Vortrages: 90 min; Kosten: € 150,00 und amtliches km-Geld. Die Mitglieder des Ausschusses entscheiden sich einstimmig gegen dieses Angebot. Es werden weiters zwei Vorträge von der Gesunden Gemeinde angeboten: 1) von Hr. Mag. Putscher über das Thema „Vitalität und Kraft tanken“ in der Gemeinde Lambrechten 2) „Bodyworkout – Fit in den Sommer“ in der Gemeinde Raab TOP 3 Flächenwidmung Ansuchen von Dr. Mulla-Khalil Fayad vom 07. Februar 2013 über Umwidmung eines Teilstückes der Parz. 668/2 KG Brunnenthal im Ausmaß von ca. 1250 m² von Grünland in Dorfgebiet. Laut Besprechung mit DI Werschnig, Abt. Raumordnung und DI Schwendinger, Naturschutzbeauftragter, im Juni 2011: max. 1 Parzelle bzw. 25 m Tiefe wird genehmigt Der Umweltausschuss schlägt dem Gemeinderat einstimmig vor, der Umwidmung eines Teilstückes der Parz. 668/2 stattzugeben, mit der Bedingung eine eigene Parzelle zu errichten. 6 TOP 4 Situationsbericht Abwasserbeseitigung bei nicht an den Kanal angeschlossenen Wohnobjekten Im Jahr 2012 erfolgte gemeinsam mit Hr. Ing. Stadler vom Bezirksbauamt eine Begutachtung jener Wohnobjekte, die nicht an den Kanal angeschlossen sind. Ausgangslage : 73 Wohnobjekte, die noch nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind; davon sind 35 aktive Landwirtschaften, welche auf eigenen Grund und Boden entsorgen. 14 Objekte wurden für in Ordnung befunden; bei 24 Objekten besteht Handlungsbedarf, d.h. die Größe der Senkgruben entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. 8 Wohnobjekte (einschl. Haraberg – Kanalanschluss Schärding im Zuge Gehsteigbau) befinden sich nahe dem Kanalnetz und ein Anschluss wäre möglich. Vorschlag: Erbringung eines Entsorgungsnachweises oder Anschluss an das öffentliche Kanalnetz 2 Objekte sind derzeit nicht bewohnt: Vorschlag: Kontrolle jährlich durch die Gemeinde, ob bewohnt 2 Objekte befinden sich im Umbau: Vorschlag: Umbau abwarten 8 Wohnobjekte: Senioren bzw. alleinstehende Senioren: Vorschlag: jährlicher Entsorgungsnachwies für ordnungsgemäße Entsorgung 2 Liegenschaften: besitzen eine Dreikammeranlage-Überlauf in den Wald Vorschlag: Errichtung einer Senkgrube in ordentlicher Dimension 1 Liegenschaft: renoviertes Wohnhaus, derzeit minimal kleine Senkgrube: Vorschlag: Erbringung eines Entsorgungsnachweises 1 Liegenschaft: alleinstehende Person, schlechte finanzielle Lage, minimal kleine Senkgrube Vorschlag: Erbringung eines Entsorgungsnachweises; Gespräch führen über größere Grube TOP 5 Allfälliges Hr. Walter Christl spricht das Thema Obstbaum-Pflanzaktion an. Er schlägt vor, die Pflanzaktion in einer der nächsten Gemeindenachrichten zu bewerben. Bericht Obmann Kulturausschuss: Der Obmann des Kulturausschusses GV Karl Fasching berichtet über die Sitzung vom 5. März 2013. Tagesordnung: TAGESORDNUNGSPUNKT 1. Bericht des Obmannes 2. Veranstaltungen 2013 3. Allfälliges 7 TOP 1 Bericht des Obmannes - Bericht über den heutigen Besuch der Fr. Landesrätin Mag. Hummer, die den Kindergarten sowie die Volksschule besichtigt hat. - Einschreibung für das Kindergartenjahr 2013/2014 32 Neuanameldungen, davon wurden 3 Schärdinger Kinder abgewiesen. Antrag beim Land Oö. auf Gruppenüberschreitung Im Kindergarten sind zur Zeit 14 Beschäftigte Plan für Aufstockung über Altbau liegt vor und wurde an LR Mag. Hummer übergeben. Kosten – Kindergartenzubau ca. € 600.000,00 In der Volksschule haben wir 25 Schulanfänger. Für das Schuljahr 2013/2014 haben wir für die Nachmittagsbetreuung der Volksschüler bis zum heutigen Tag 15 Anmeldungen. Zur Zeit erfolgt die Abwicklung der Betreuung über das OÖ. Hilfswerk. Für April, Mai und Juni gibt es für die derzeitige Betreuerin keine Förderung mehr über das AMS, daher entstehen Mehrkosten von ca. € 2.600,00 für die Gemeinde. Ob im neuen Schuljahr die Nachmittagsbetreuung noch mit dem OÖ. Hilfswerk oder über das Landesmodell angeboten wird, ist noch offen. TOP 2 - TOP 3 - Veranstaltungen 2013 Vortrag über Einbruchschutz in Zusammenarbeit mit Zivilschutz, Termin bis Mitte Juni Vortrag über Internetkriminalität, Termin im Herbst 08. November findet der Weinherbst statt (Winzer?, weniger Aufstriche) Ferienpass -Vorschlag Obm. Haderer Ortsbauernschaft (Wanderung zur Fam. Matzeneder in Hueb mit anschließender Besichtigung des Hofes sowie einer kleinen Jause) -Feuerwehr - Drehleiter Allfälliges Spielplatz – Cheopspyramide wird im Frühjahr aufgestellt 3. Bericht des Prüfungsausschusses Der Obmann GR Gerhard Kirchmair berichtet über die letzte Sitzung des Prüfungsausschusses vom 14.03.2013. 8 Tagesordnung: 1) 2) 3) 4) Pkt. 1) Rechnungsabschluss der Gemeinde 2012 Rechnungsabschluss der VFI 2012 Aufsichtsbehördliche Überprüfung Voranschlag 2013 Allfälliges Rechnungsabschluss 2012 Der Rechnungsabschluss 2012 weist im ordentlichen Haushalt Laufendes Jahr Einnahmen von € 3.140.816,30 Ausgaben von € 3.149.918,96 Abgang € 9.102,66 mit Vorjahresabwicklung Einnahmen von € 3.140.816,30 Ausgaben von € 3.358.344,76 Abgang € 217.528,46 im a.o. Haushalt: laufendes Jahr Einnahmen von Ausgaben von Abgang mit Vorjahresabwicklung Einnahmen von Ausgaben von Abgang auf. € 781.891,86 € 1.241.149,00 € 459.257,14 € 1.119.743,72 € 1.250.989,00 € 131.245,28 Haushaltskonten des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, jene die Über- bzw. Unterschreitungen aufweisen, werden eingesehen. Amtsleiter Ferdinand Danielauer und Buchhalter Wolfgang Beham begründen und erläutern die Über- bzw. Unterschreitungen der Ausgaben und Einnahmen und diese werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Weiters wird der Sammelnachweis der Investitionen im ord. Haushalt in der Höhe von € 24.230,77 eingesehen. Der erhöhte Abgang im ordentlichen Haushalt gegenüber dem Voranschlag 2012 (Abgang € 204.000,00) wird damit begründet, dass es bei den Einnahmen in den Bereichen: Wegfall der Strukturhilfe (€ 44.300,00) Verringerung der Kommunalsteuer (Fa. Reder) gekommen ist. Die Nachweise des Rechnungsabschlusses wurden eingesehen. - Kassenistbestand 31.12.2012 - Rücklagenstand 31.12.2012 - Schuldenstand 31.12.2012 - Haftungen 31.12.2012 - Maastricht-Ergebnis € 311.136,33 € 0,00 € 4.689.434,74 € 3.357.414,78 € 476.260,33 - Der Rechnungsabschluss wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. 9 Der Rechnungsabschluss 2012 wird dem Gemeinderat ohne Einwände zur Beschlussfassung vorgelegt. Pkt. 2) Rechnungsabschluss der VFI 2012 Der Rechnungsabschluss weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen von € 100.759,27 Ausgaben von € 100.759,27 Abgang/Überschuss € 0,00 Im a.o. Haushalt laufendes Jahr Einnahmen von Ausgaben von Überschuss mit Vorjahresabwicklung Einnahmen Ausgaben Überschuss auf. € € € 878.677,63 874.366,67 4.310,96 € 3.178.677,63 € 3.155.695,35 € 22.982,28 Die Verlustverrechnung zum Ausgleich des o. Haushaltes an den a.o. Haushalt beträgt € 72.561,78. Die Nachweise des Rechnungsabschlusses wurden eingesehen: - Kassenistbestand 31.12.2012 € 7.813,28 - Schuldenstand 31.12.2012 € 2.244.858,41 - Anlagevermögen – Buchwert 31.12.2012 € 3.448.748,85 - Anlagenabschreibung 2012 € 50.883,05 - Maastricht-Ergebnis € 718.071,73 Haushaltsüber- bzw. Unterschreitungen werden begründet. Der Liquiditätszuschuss seitens der Gemeinde beträgt für das Jahr 2012 € 59.194,50 und soll nach Überprüfung von der Bezirkshauptmannschaft angewiesen werden. Der Rechnungsabschluss wurde von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Pkt. 3) Aufsichtsbehördliche Überprüfung Voranschlag 2013 Der vorliegende Überprüfungsbericht von der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 13.02.2013 zum Voranschlag für das Finanzjahr 2013 wurde vom Ausschussobmann vollinhaltlich verlesen. Am Abgang von € 0,20/Kinderportion bei der Kindergartenkinderausspeisung wird festgehalten. Amtsleiter Ferdinand Danielauer berichtet, dass nach Rücksprache mit der IKD die Gemeinde die Ausgaben für Kanalinstandhaltungsausgaben (10-jährige Kanalüberprüfung) im a.o. Haushalt tätigen muss und die Bedeckung mittels Darlehensaufnahme durchzuführen ist. 10 Der Überprüfungsbericht wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Pkt. 4. Allfälliges Ausschussmitglied Walter Christl ersucht um Mitteilung von Vergleichsangeboten für Strom-, Gas- und Telefonanbieter in der nächsten Sitzung. Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Prüfbericht zustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 4. Prüfbericht Voranschlag 2013 AL Danielauer bringt dem Gemeinderat den Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding vollinhaltlich zur Kenntnis. Der bereits vorgeprüfte und vom Gemeinderat am 31.1.2013 beschlossene Voranschlag für das Finanzjahr 2013 wird nach aufsichtsbehördlicher Überprüfung gemäß § 99 Oö. GemO 1990 mit nachstehenden Bemerkungen rückgemittelt: An die gesetzliche Vorgabe zur rechtzeitigen Beschlussfassung des VA - diese sollte noch vor Beginn des Haushaltsjahres stattfinden - sei aus gegebenem Anlass erneut hingewiesen. Der gleichzeitig mit dem Voranschlag beschlossene Dienstpostenplan 2013 weist gegenüber der zuletzt mit Erledigung vom 29.8.2012 ergangenen aufsichtsbehördlichen Genehmigung Veränderungen bzw. Aufstockungen im Bereich Kindergarten auf. Eine neuerliche Genehmigung ist daher einzuholen. Der ordentliche Haushalt des VA 2013 weist einen Fehlbetrag von € 297.600 aus, der damit um € 93.600 über dem Defizit des Voranschlages 2012 liegt. Die wesentlichsten Veränderungen (> € 10.000) sind bei nachstehenden Ansätzen vorgesehen: Vergleich VA 2013 - VA 2012 Ansätze Ertragsanteile (abzgl. ehem. Lds.Pflegegeld) Wasserbezugs- und Kanalbenützungsgebühren Netto-Schuldendienst Krankenanstaltenbeitrag netto Personalaufwand (inkl. Pensionen), Krabbelgruppe Instandhaltungen Strukturhilfe - Entfall SHV-Umlage Katastrophenfondsmittel Gemeindesteuern und -abgaben / Wegfall kommunalsteuerpflichtiger Betrieb Wirtschaftsförderung RWV Mehreinnahmen Minderausgaben 74.000 28.000 20.000 15.000 Mindereinnahmen Mehrausgaben 54.000 46.000 44.000 33.000 16.000 11.000 11.000 11 Trotz des prognostizierten satten Zuwachses bei den Ertragsanteilen iHv € 74.000, der erwarteten spürbaren Mehreinnahmen aus den Wasser- und Kanalgebühren und der voraussichtlichen Senkung des Netto-Schuldendienstes in der Größenordnung von ca. € 20.000 wurde das Budget 2013 im Vergleich zum VA 2012 mit einem erheblichen Defizitanstieg vom Gemeinderat verabschiedet. Die in diesem Zusammenhang maßgeblichsten Faktoren sind der Personalaufwand - budgetiert mit Mehrkosten von rd. € 54.000 -, der Entfall der Strukturhilfe mit einer Einbuße von rd. € 44.000, und im besonderen auch die iHv € 46.000 vorgesehene signifikante Kostensteigerung beim Instandhaltungsaufwand. Die Umlagenbelastung sollte hingegen nur sehr moderat ansteigen. Der erwähnte Instandhaltungsaufwand übersteigt mit insgesamt € 112.500 den Durchschnittsaufwand der letzten 5 Jahre (2007-2011) um ca. € 53.000 und damit den zulässigen Rahmen ganz erheblich, wobei dieser aber auf einem bislang günstigen Kostenniveau basiert. Ein überdurchschnittlich hoher Kreditansatz von € 63.000 ist alleine bei den Kanalinstandhaltungsausgaben vorgesehen (erstmalig 10-jährige Kanal-Überprüfung). Den Vorgaben zur Ausgabenlimitierung entsprach die Gemeinde ebensowenig beim Investitionsumfang, der mit netto ca. € 28.000 die erlaubte Grenze von € 5.000 massiv übersteigt. Hätte die Gemeinde auflagenkonform budgetiert, wäre der Abgang zumindest annähernd auf Niveau des Budgetdefizits 2012 zu halten gewesen. Wir weisen daher mit Nachdruck darauf hin, dass die überhöht veranschlagten Kosten im Rahmen der Abgangsdeckung durch BZ-Mittel nicht anerkannt werden, sofern keine Zustimmung der IKD vorliegt, die grundsätzlich nur bei absoluter Notwendigkeit erteilt wird. Auch sind zukünftig im Rahmen der Bedeckung von Haushaltsabgängen nicht anerkannte Ausgaben direkt mit dem jeweils zuständigen Gemeindereferenten im Zuge von Vorspracheterminen abzuklären. Zur Erfüllung der aufsichtsbehördlichen Mindestvorgaben hat die Gemeinde auch Handlungsbedarf im Bereich der Gebühren. Der bei der Schulausspeisung ab 2013 für Kinderportionen aufsichtsbehördlich vorgegebene Essensbeitrag von € 2,20 wird erst mit 1.9.2013 umgesetzt. Der dzt. verrechnete Tarif von lediglich € 2,00 wäre daher ehestens anzupassen, andernfalls die Gemeinde mit Konsequenzen zu rechnen hat. Die negativen Budgetspitzen des mittelfristigen Finanzplanes prognostizieren bis 2016 einen Anstieg des Minuswertes von ca. - € 273.000 (2013) auf ca. - € 323.000, somit um ca. € 50.000, wobei einerseits wieder von Umlagesteigerungen ausgegangen werden kann und andererseits die Ertragsanteile nur sehr vorsichtig angenommen wurden. Der ungewöhnlich hohe Minuswert im Planjahr 2015 inkludiert wieder einen erhöhten Kostenaufwand für die Fortsetzung der Kanalüberprüfung. Im Hinblick auf die nach wie vor ungewisse konjunkturelle Entwicklung sind die Werte des MFP zwar mit großer Vorsicht zu betrachten, widerspiegeln aber dennoch die deutlich negative Tendenz. Die Konsolidierungsbemühungen sollten daher in verstärktem Maße vorangetrieben werden. Der ao. Haushalt wurde mit einem Gesamtüberschuss von € 24.100 erstellt, der aus 2 Teilüberschüssen resultiert. Die Finanzierungen sind gesichert. Kontierungshinweise: VASt. 1/789/726 (Euregio) .......................... richtig UA 782 VASt. 6/8510/9100 (Kanalanschlussgeb.) .. richtig PGr. 9103 VASt. 6/8501/3461 (Invest.Darlehen) ......... richtig PGr. 3410 12 5. Rechnungsabschluss 2012 Der Rechnungsabschluss 2012 wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 14.03.2013 behandelt und wird dem Gemeinderat ohne Einwände zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Rechnungsabschluss 2012 weist im ordentlichen Haushalt Laufendes Jahr Einnahmen von Ausgaben von Abgang mit Vorjahresabwicklung Einnahmen von Ausgaben von Abgang im a.o. Haushalt: laufendes Jahr Einnahmen von Ausgaben von Abgang mit Vorjahresabwicklung Einnahmen von Ausgaben von Abgang € 3,140.816,30 € 3,149.918,96 € 9.102,66 € 3,140.816,30 € 3,358.344,76 € 217.528,46 € € € 781.891,86 1,241.149,00 459.257,14 € 1,119.743,72 € 1,250.989,00 € 131.245,28 auf. Antrag: Bgm. Wohlmuth stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden Rechnungsabschluss 2012 vollinhaltlich beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 6. Rechnungsabschluss VFI 2012 Der Rechnungsabschluss 2012 wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 14.03.2013 behandelt und wird dem Gemeinderat ohne Einwände zur Zustimmung vorgelegt. Der Rechnungsabschluss weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen von € 100.759,27 Ausgaben von € 100.759,27 Abgang/Überschuss € 0 Im a.o. Haushalt laufendes Jahr Einnahmen von Ausgaben von Überschuss mit Vorjahresabwicklung Einnahmen € € € 878.677,63 874.366,67 4.310,96 € 3,178.677,63 13 Ausgaben Überschuss € 3,155.695,35 € 22.982,28 auf. Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem VFI Rechnungsabschluss 2012 in der vorliegenden Form zustimmen. Zustimmung: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 7. Voranschlag VFI 2013 Der Vorsitzende ersucht AL Danielauer den Voranschlag für die KG zu präsentieren. Herr Danielauer erläutert die einzelnen Positionen. 14 15 16 Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem Voranschlag für die VFI & Co KG für 2013 in der vorgetragenen Form zustimmen. Zustimmung: Der Gemeinderat stimmt dem Voranschlag der VFI & Co KG für 2013 in der vorgetragenen Form einstimmig zu. 8. Straßenbauvorhaben 2013 Der Obmann des Bauausschusses Bgm. Roland Wohlmuth berichtet über die geplanten Straßenbauvorhaben für das Jahr 2013. Im Budget stehen € 51.000,00 zur Verfügung. Weiters € 11.500,00 durch Vorfinanzierung der Fa. Alpine (max. € 20.000,00) – siehe Aufstellung. Somit können zwischen € 62.500,00 und € 71.000,00 für das Straßenbauprogramm 2013 aufgewendet werden, so der Obmann. Bgm. Roland Wohlmuth erläutert die einzelnen geplanten Bauvorhaben, welche in beiliegender Aufstellung gelistet sind. 17 Straßenbauprogramm 2013 Bauvorhaben Weideweg (Grünberger alt - Einfahrt Mravlak) Bachweg Atzmanninger Gde. Str. (Kreuzungsbereich mit GW) Brunnwiesstraße Sanierung Asphaltierung Gehsteig 20.000 10.000 5.000 5.000 Unterm Sternenhimmel 400 m² 5.000 200 m² 5.000 6.000 2.000 1.500 1.000 2.000 52.500 mit Rohbau 840 m² B 136 Stoiber Buchenweg Lainaweg (Kreuzungsbereich mit Ulmenweg) Waldstraße Huebstraße (Schmierer) Kickingerweg Gesamt (ohne Waldstraße) Fläche Anmerk. 5.000 Asph.2013 5.000 62.500 EINNAHMEN BZ LR Hiegelsberger LZ LH-Stv. Hiesl Verkehrsflächenbeitrag Gruber Vorfinanzierung Alpine (max. 20.000) Gesamt 20.000 30.000 1.000 11.500 62.500 18 Bauprogramm Güterwege 2013: GW Schützbauer GW Atzmanning GW Reikersberg (Zufahrt Tomandl) Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Straßenbauvorhaben 2013 in der vorliegenden Form beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 9. Bebauungsplan Nr. 21 Dr. Thallner Es erfolgte die Teilung des Grundstückes 1184/1 KG Brunnenthal in fünf Parzellen. Seitens der Abteilung Raumordnung des Landes OÖ besteht kein Einwand zum vorgelegten Planentwurf. Baubeginn: Mai 2013 19 20 21 Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bebauungsplan Nr. 21 Dr. Thallner in der vorliegenden Form beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 10. Gartenmauer auf öffentl. Gut (Parz.644/6 KG Brunnenthal) – Vereinbarung Flattenhutter Aufgrund einer Mitteilung, dass von Herrn Patrick Flattenhuther die Einfriedungsmauer teilweise auf öffentlichem Gut errichtet wurde, erfolgte ein Lokalaugenschein. Der Gemeindevorstand schlägt dem Gemeinderat vor, nachstehende Vereinbarung zu beschließen: Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Gemeinde Brunnenthal, vertreten durch Bürgermeister Roland Wohlmuth, und Herrn Patrick Flattenhuther und Birgit Helml, Stammlerweg 9, 4786 Brunnenthal betreffend Errichtung einer Gartenmauer teilweise auf öffentlichem Gut. Sachverhalt: Patrick Flattenhuther und Birgit Helml haben auf dem Grundstück 644/6 KG Brunnenthal ein Wohnhaus neu gebaut. Im Zuge der Bauarbeiten wurde an der Südseite des Grundstückes eine Gartenmauer errichtet. Bei einem Lokalaugenschein am 10. Jänner 2013 im Beisein von Bgm. Roland Wohlmuth, AL Ferdinand Danielauer, BHL Patrick Doblhammer und Patrick Flattenhuther wurde festgestellt, dass die Gartenmauer 15 cm auf ca. 6 m Länge (insgesamt 0,9 m²) in das öffentliche Gut (Parzelle 641/4 KG Brunnenthal) hineinragt. Aufgrund dieses Sachverhalts wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Die Gemeinde Brunnenthal verzichtet auf die Entfernung der Gartenmauer auf öffentlichem Gut bis auf Widerruf. 2. Der an die Gartenmauer angrenzende Umkehrplatz hat von Fahrzeugen jederzeit frei zu bleiben und darf nicht als Parkplatz verwendet werden. 3. Diese Vereinbarung gilt auch für die Rechtsnachfolger und wurde vom Gemeinderat am 21.03.2013 beschlossen. 22 Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Vereinbarung in vorliegender Form beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 11. Kanalanschluss Haas, Atzmanning 1 - Vereinbarung Herr Johann Christian Haas, Atzmanning 1, hat den Wunsch geäußert, an den Kanal anzuschließen. AL Danielauer erläutert die vorliegende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Brunnenthal und Herrn Haas. Herr Haas erklärt sich bereit, die anfallenden Baukosten von rd. € 15.000,00 netto zu tragen. VEREINBARUNG abgeschlossen zwischen dem Eigentümer des Grundstückes 3517/2, KG Eggersham, Herrn Johann Christian Haas, Atzmanning 1, 4786 Brunnenthal und der Gemeinde Brunnenthal, 4786 Brunnenthal, Dorfplatz 3 vertreten durch Bürgermeister Roland Wohlmuth wird Folgendes vereinbart: 1. Kanal-Druckleitung und Pumpwerke Die Gemeinde Brunnenthal errichtet eine Kanal-Druckleitung samt Pumpwerk zu dem oben angeführten Grundstück. Die Kanal–Druckleitung auf dem öffentlichen Gut ist Gemeindeeigentum und für die Beschaffung und Instandsetzung dieser Leitung ist die Gemeinde als Erhalter der Ortskanalisation zuständig. Die Pumpwerke werden nach Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme und Abnahme in das Eigentum des jeweiligen Anschlusswerbers übergeben. Die Grundeigentümer übernehmen zusätzlich sämtliche Kosten für ihr Pumpwerk. Zu diesen Kosten zählen insbesondere die Stromkosten, Instandhaltung sowie auch die Reinvestitionskosten (Wiederbeschaffungskosten). Neben der Eigenüberwachung der Pumpwerke durch die Grundeigentümer und deren Verantwortung hinsichtlich der zu entsorgenden häuslichen Abwässer, welche maßgeblich für die Lebensdauer der Pumpwerke verantwortlich sind, bietet die Gemeinde zusätzlich die Unterstützung bei der Wartung der Pumpwerke durch Personal der Gemeinde oder RHV an. Diese Unterstützung umfasst die wiederkehrende Überprüfung der Hausanschlusspumpwerke analog jener, der gemeindeeigenen Pumpwerke, wobei allenfalls notwendige Maßnahmen dem Eigentümer mitgeteilt oder gegen Entgelt sofort erledigt werden können. 2. Finanzierung Gemäß Kostenschätzung betragen die Baukosten rund € 15.000,00 netto. Eine Über- oder Unterschreitung von 10 % ist möglich. Die Baukosten werden zur Gänze vom Anschlusswerber getragen, wobei sich die Kosten in die Anschlussgebühr nach der derzeit geltenden Kanalgebührenordnung und einen darüber 23 hinaus gehenden Beitrag aufschlüsseln. Die Gemeinde Brunnenthal sichert eine Obergrenze von € 16.500,00 netto zu. Die Anschlussgebühr nach der Kanalgebührenordnung wird nach Baufertigstellung bzw. bei erfolgtem Kanalanschluss vorgeschrieben. Allfällige Mehrkosten werden nach Vorliegen der Endabrechnung fällig. 3. Kanal-Benützungsgebühr: Die Benützungsgebühr wird nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Gemeinde Brunnenthal vorgeschrieben. 4. Haftungsausschluss: Die Gemeinde Brunnenthal haftet für keinerlei Schaden, welche infolge eines Defektes des Pumpwerkes entstehen. Diese Vereinbarung gilt auch für die Rechts- bzw. Besitznachfolger. Diese Vereinbarung wurde in der Gemeinderatsitzung am 21. März 2013 beschlossen. Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Vereinbarung in der vorliegenden Form beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 12. Ansuchen um Anschluss an die Ortswasserleitung Gattermann/Haidinger Dieser Punkt wurde vom Vorsitzenden von der Tagesordnung abgesetzt. 13. Frauenförderungsprogramm 2013 – 2019 Bgm. Wohlmuth teilt mit, dass das 2007 erlassene Frauenförderprogramm heuer ausläuft. Gemäß Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz ist für die nächsten 6 Jahre wieder ein Frauenförderprogramm zu erstellen. Auf Grund des § 34 des Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes (Oö. G-GBG), LGBl. Nr. 63/1999, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. März 2013 nachstehendes Frauenförderprogramm erlassen: 24 Frauenförderprogramm der Gemeinde Brunnenthal für die Jahre 2013 bis 2019 1. Abschnitt Grundsätze §1 Bekenntnis zur Frauenförderung Die Gemeinde Brunnenthal bekennt sich zu den im Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz verankerten Zielsetzungen und deren aktiver Umsetzung im Rahmen des vorliegenden Frauenförderprogramms. §2 Ziele des Frauenförderprogramms (1) Durch die Umsetzung des Frauenförderprogramms soll der Anteil der weiblichen Bediensteten an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten der Gemeinde Brunnenthal in den Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Funktionen, in denen eine Unterrepräsentation gegeben ist, mittel- bis langfristig jenem der männlichen Bediensteten angeglichen werden. Dies gilt nicht für Bereiche, in denen ein bestimmtes Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit darstellt. In den Bereichen, in denen schon ein ausgewogenes Verhältnis oder eine Überrepräsentation von Frauen gegeben ist, soll die Umsetzung des Förderprogramms eine künftige Unterrepräsentation verhindern. (2) Mit dem Programm soll bestehenden Benachteiligungen von Frauen in Bezug auf das Dienstverhältnis entgegengewirkt werden. In diesem Zusammenhang ist auch das Bewusstsein der Gleichwertigkeit der Leistungen von Frauen und Männern unter allen Bediensteten sowie das berufliche Selbstbewusstsein der Mitarbeiterinnen zu fördern. (3) Durch die Ermöglichung einer leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll der berufliche Aufstieg von Frauen gefördert werden und insgesamt auf eine positive Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingewirkt werden. (4) Alle Maßnahmen, die sich direkt oder indirekt auf die Stellung der weiblichen Bediensteten der Gemeinde auswirken, sind unter Bedachtnahme auf die angeführten Ziele zu treffen. Die Dringlichkeit der beruflichen Frauenförderung richtet sich primär nach dem Ausmaß der in den einzelnen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Funktionen herrschenden Unterrepräsentation. 25 §3 Verpflichtung zur Umsetzung Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeberin, deren Tätigkeitsfeld sich auf personelle, finanzielle, organisatorische oder sonstige Bereiche erstreckt, die von den Zielen des Frauenförderprogramms unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, haben sich bei der Ausübung ihrer Pflichten an diesen Zielen und den zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen zu orientieren. Zu berücksichtigen sind diese vor allem im Rahmen fachlich erforderlicher Organisationsänderungen sowie in den Bereichen der Personalplanung und -entwicklung, wobei die entsprechenden Entscheidungen auf eine transparente und nachvollziehbare Art und Weise zu treffen sind. 2. Abschnitt Fördermaßnahmen §4 Ausschreibung freier Planstellen (1) Bei der Ausschreibung von Planstellen in Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist auf die bevorzugte Aufnahme von Frauen unter der Voraussetzung der entsprechenden Qualifikation hinzuweisen. (2) In den Ausschreibungstext sind sämtliche für den zu besetzenden Dienstposten maßgeblichen Qualifikationserfordernisse aufzunehmen, um eine objektive Entscheidungsgrundlage für das Personalauswahlverfahren zu gewährleisten. Ausschreibungen sind jedenfalls geschlechtsneutral zu verfassen, es sei denn, dass ein bestimmtes Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit darstellt. (3) Die Ausschreibung von Dienstposten ist den Gemeindebediensteten gesondert bekannt zu geben. §5 Aufnahmegespräche Frauendiskriminierende Fragestellungen im Zuge von Aufnahmegesprächen haben zu unterbleiben (z.B. Familienplanung). Die Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen hat sich ausschließlich an sachlichen Kriterien zu orientieren. Es dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden rollenspezifischen Verständnis der Geschlechter orientieren. §6 Aufnahme in den Gemeindedienst und beruflicher Aufstieg (1) Bei der Besetzung von Dienstposten in jenen Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungsoder Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterdurchschnittlich repräsentiert sind, hat männlichen Dienstnehmern eine bevorzugte Aufnahme und Beförderung von Frauen stattzufinden, soweit diese fachlich nicht geringer qualifiziert sind als der beste männliche Mitarbeiter. Dies gilt nicht für jene Bereiche, in denen ein bestimmtes Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit darstellt. 26 (2) Für die Beurteilung, welche(r) von mehreren BewerberInnen die beste Eignung für die Besetzung eines Dienstpostens aufweist, ist ausschließlich auf die auf den rechtlichen Grundlagen, dem Ausschreibetext und dem jeweiligen Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes basierenden Erfordernisse Bedacht zu nehmen. (3) Verantwortungsvolle Tätigkeiten, Aufgaben oder Aufgabenteile (neue Tätigkeiten, Vertretungsaufgaben usw.), aus denen höherwertige Verwendungen oder Dienstpostenbewertungen abgeleitet werden können, sind im Rahmen des Frauenförderungsprogramms bevorzugt weiblichen Bediensteten anzubieten. (4) Seitens der Vorgesetzten sind geeignete Mitarbeiterinnen zur Übernahme von Führungspositionen zu motivieren bzw. geeignete Mitarbeiterinnen durch Übertragung von Aufgaben in Eigenverantwortung zu fördern. §7 Dienstliche Stellung (1) Bei der Zuweisung der dienstlichen Aufgaben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist darauf zu achten, dass diese auf der Basis von Qualifikation und Fähigkeiten und jedenfalls unabhängig vom jeweiligen Geschlecht zu erfolgen hat. (2) In Dienstbeschreibungen, Eignungsabwägungen sowie bei der Beschreibung der einzelnen Arbeitsplätze sind Beurteilungskriterien, aus denen sich unabhängig von sachlichen Gesichtspunkten nachteilige Auswirkungen für Frauen ergeben, unzulässig. §8 Dienstaus- und Fortbildung (1) Als ein Mittel zur Erhöhung des Frauenanteils in jenen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Funktionen, in denen eine Unterrepräsentation gegeben ist, dient die besondere Berücksichtigung der Anmeldungen weiblicher Bediensteter zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen sind in jenen Fällen, in denen die Anzahl der Bewerber die zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt Bewerbungen von Frauen bevorzugt zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck hat eine rechtzeitige Information der Mitarbeiterinnen über angebotene Veranstaltungen zu erfolgen, um ihnen eine entsprechende Zeiteinteilung zu ermöglichen. Überdies sollten diese Veranstaltungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Möglichkeit in der Normalarbeitszeit stattfinden. (2) In den Mitarbeitergesprächen sind den weiblichen Bediensteten von ihren jeweiligen Vorgesetzten die vorhandenen Möglichkeiten zum Besuch von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Zweck ihrer beruflichen Weiterentwicklung aufzuzeigen und diese zur Teilnahme zu ermutigen. (3) Die jeweiligen Vorgesetzten haben dafür zu sorgen, dass alle weiblichen Bediensteten, einschließlich der Teilzeitbeschäftigten, auch während einer gesetzlich vorgesehenen Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort über Veranstaltungen der berufsbegleitenden Fortbildung informiert werden. Sie haben interessierten Bediensteten die Teilnahme an Fortbildungs- und Schulungsseminaren (auf freiwilliger Basis, ohne Anspruch auf Bezüge und Reisegebühren) zu ermöglichen. Gleiches gilt für im Hinblick auf die Karriereplanung und –förderung wesentliche Veranstaltungen. 27 (4) Bei der Durchführung amtsinterner Dienstaus- und Fortbildungsveranstaltungen ist auf die Sorgepflichten von teilnehmenden Bediensteten, soweit möglich, Rücksicht zu nehmen. Diese ist daher möglichst langfristig zu planen und frühzeitig bekannt zu geben. (5) Durch geeignete Maßnahmen ist dafür Sorge zu tragen, dass für die Dauer der Abwesenheit von Bediensteten aufgrund von Bildungsveranstaltungen der geregelte Dienstbetrieb aufrechterhalten wird. §9 Teilzeitarbeit (1) Sofern dies mit der Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes vereinbar ist, ist von der Dienstgeberin eine angestrebte Teilzeitarbeit zuzulassen. (2) Durch die Inanspruchnahme der Teilzeitbeschäftigung darf für die Bedienstete keinerlei berufliche Benachteiligung entstehen. § 10 Karenzurlaub und Wiedereinstieg (1) Bedienstete im Karenzurlaub sollen die Möglichkeit haben, sich während der Dauer ihrer Abwesenheit über wesentliche Angelegenheiten aus dem Bereich ihrer Dienststelle, wie Organisationsänderungen, Tätigkeitsänderungen oder Ausschreibungen zu informieren. Zu diesem Zweck ist ihnen auf freiwilliger Basis die Teilnahme an Dienstbesprechungen, internen Veranstaltungen usw. zu gestatten. Sie sind über diese Möglichkeit rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Vor dem Wiedereinstieg sind die Bediensteten von der Personalabteilung zu einem Gespräch über ihre künftige Verwendung einzuladen. (2) Sollte eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht möglich sein, so ist nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse eine einvernehmliche Lösung für die künftige Verwendung zwischen der Bediensteten, dem Vorgesetzten und der Personalabteilung herbeizuführen. (3) Für weibliche Bedienstete soll im unbezahlten Karenzurlaub eine tage- oder wochenweise Beschäftigungsmöglichkeit als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung möglich sein, um den Wiedereinstieg zu erleichtern. § 11 Sprachliche Gleichstellung In sämtlichen an einen allgemeinen Adressatenkreis gerichteten Schriftstücken sind Personenbezeichnungen in geschlechtsneutraler Form zu verwenden. § 12 Koordinatorin und Gleichbehandlungsbeauftragte (1) Der(n) mit den Agenden der Gleichbehandlung und Frauenförderung befassten Koordinatorin ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit die nötige Unterstützung und Kooperation zukommen zu lassen. Dazu zählt insbesondere auch die Ermöglichung der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen aus dem Bereich der Gleichbehandlung und Frauenförderung sowie 28 an Besprechungen mit der Gleichbehandlungsbeauftragten. Weiters sind der Koordinatorin alle für Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsagenden relevanten Rechtsvorschriften und Informationen zugänglich zu machen. Ihr kommt auch ein Recht zur Stellungsnahme hinsichtlich von Personalfragen allgemeiner Natur, von denen weibliche Bedienstete betroffen sind, zu. (2) Der Koordinatorin darf aus ihrer Funktion keine wie immer gearteten Nachteile in beruflicher Hinsicht entstehen. (3) Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist bei der Lösung ihrer Aufgaben insbesondere bei der Verfassung des Gleichbehandlungsberichtes, nach Möglichkeit durch die Koordinatorin zu unterstützen. § 13 Informationspflicht Die Dienstgeberin hat sich für eine Information der Bediensteten hinsichtlich der durch das Frauenförderprogramm verfolgten Ziele und der zu ihrer Erreichung zu setzenden Maßnahmen zu sorgen. Zu diesem Zweck ist das jeweils aktuelle Frauenförderprogramm in der Personalabteilung zur Einsicht aufzulegen. Diese Informationspflicht gilt auch bei der Begründung neuer Dienstverhältnisse. Ziel dieser Information ist die Erhöhung des beruflichen Selbstbewusstseins der Mitarbeiterinnen. § 14 Berichtspflicht Im Abstand von jeweils drei Jahren ist durch Ermittlung des Frauenanteils in den einzelnen Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungs- oder Entlohnungsgruppen die Umsetzung der zur Erreichung der Ziele des Frauenförderprogramms getroffenen Maßnahmen zu überprüfen und erforderlichenfalls eine Anpassung an aktuelle Entwicklungen vorzunehmen. Auf der Grundlage dieser Überprüfung hat seitens der Personalabteilung innerhalb von drei Monaten nach dem Erhebungsstichtag ein Bericht über die seit der letzten Erhebung stattgefundenen Änderungen an die Amtsleitung zu erfolgen. Konnten in einem Bereich Fördermaßnahmen nicht umgesetzt werden, sind die hindernden Umstände in einem Bericht darzulegen. Der nächste Erhebungsstichtag ist der 1. Jänner 2016. § 15 Inkrafttreten Dieses Programm tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. 29 Anlage zum Frauenförderprogramm der Gemeinde Brunnenthal Anteil der weiblichen Bediensteten an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten der Gemeinde Brunnenthal: Gemeindebedienstete – Stand: 01.01.2013 Funktionslaufbahn, Gesamt Männlich Weiblich Verwendungs-, Entlohnungsgruppe B C c GD 18 GD 20 l2b1 GD 22 GD 19 p4 p5 GD 25 GESAMT 1 1 1 2 1 8 3 3 1 1 3 25 davon Teilzeit davon dzt. Frauenanteil unbesetzt in Prozent 1 1 1 2 1 2 8 3 6 3 1 1 2 18 1 2 15 1 3 7 1 1 0 0 100 100 0 100 100 0 100 100 100 72 Legende: Insgesamt liegt der Frauenanteil, gemessen an der Summe bei der Gemeinde Brunnenthal dauerhaft beschäftigten Bediensteten, bei 72 Prozent. In den Verwendungsgruppen bzw. Entlohnungsgruppen B und C liegt der Frauenanteil bei 0 Prozent. In der Entlohnungsgruppe c ist der Frauenanteil 100 Prozent. Der 100-%-ige Frauenanteil in den Entlohnungsgruppen l2b1 und Funktionslaufbahn GD 22 und GD 25 liegt in den sog. traditionellen Frauenberufen im Kindergarten begründet. Der ausschließliche Männeranteil in der Gruppe GD 19 erklärt sich durch das einerseits im handwerklichen Bereich angesiedelte Tätigkeitsfeld, andererseits durch die teilweise große körperliche Beanspruchung im Rahmen der ausgeübten Tätigkeiten. Antrag: Bgm. Roland Wohlmuth stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das vorliegende Frauenförderprogramm 2013 - 2019 der Gemeinde Brunnenthal beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 14. Bestellung einer Koordinatorin für Frauenangelegenheiten Bgm. Wohlmuth berichtet, dass gem. § 30 OÖ Gleichbehandlungsgesetz in Gemeinden mit 5 oder mehr Dienstnehmerinnen eine Koordinatoren zu bestellen war. In der Gemeinde Brunnenthal hat Frau Angelika Heger diese Funktion inne. Die Direktion für Inneres und Kommunales teilt mit Schreiben vom 21.05.2012 mit, dass die im § 30 Abs. 2 Oö. G-GBG für die 30 Koordinatorinnen festgelegte sechsjährige Funktionsdauer abläuft. Daher hat der Gemeinderat wieder eine Koordinatorin für 6 Jahre zu bestellen. Frau Angelika Heger erklärt sich bereit, diese Funktion weiter zu übernehmen. Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Beschluss fassen, entsprechend dem § 30 des OÖ Gleichbehandlungsgesetzes Frau Angelika Heger wieder zur Koordinatorin für Frauenangelegenheiten zu bestellen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 15. Nachmittagsbetreuung – Übernahme Mehrkosten Gaderer Melanie Im März 2013 läuft die AMS-Förderung für Frau Gaderer Melanie aus. Daher würden für die letzten 3 Monate in diesem Schuljahr Mehrkosten von € 2.600,00 anfallen (Vertragsablauf am 05. Juli 2013). Der Vorsitzende stellt zur Diskussion, ob Frau Gaderer bis Juli weiterbeschäftigt wird und die Mehrkosten durch die Gemeinde getragen werden oder ob eine neue Kraft angestellt werden soll. Dazu merkt Bgm. Wohlmuth an, dass Frau Gaderer eine sehr gute Arbeit leistet und spricht sich auch aufgrund der Kontinuität für die Kinder für eine Weiterbeschäftigung von Frau Gaderer sowie einer Übernahme der Mehrkosten aus. GV Robert Kinzlbauer merkt an, dass die Fraktion der SPÖ aufgrund der Kosten gegen eine Übernahme der Mehrkosten ist. Er merkt an, dass das Hilfswerk eine gute Arbeit mache und man solle auch Berufsanfänger die Chance geben, sich zu bewähren. GV Alois Grasmeier schließt sich der Meinung von GV Robert Kinzlbauer an. Auch die Fraktion der FPÖ spricht sich gegen eine Übernahme der Mehrkosten aus. GR Walter Christl spricht sich für eine Kontinuität für die Kinder aus, da es für Kinder nicht immer einfach ist, abrupt eine Bezugsperson zu verlieren. Auch für GV Ing. Friedrich Wadler zählt die Kontinuität für die Kinder. Ebenfalls sei es für den Dienstgeber von Vorteil, wenn man mit dem Dienstnehmer bereits Erfahrung habe und spricht sich für eine Weiterbeschäftigung von Frau Gaderer und einer Übernahme der Mehrkosten aus. Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, Frau Gaderer Melanie bis zum Ende des laufenden Schuljahres weiter zu beschäftigen und die Mehrkosten zu tragen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung mehrheitlich mit 16 JA-Stimmen 8 Gegenstimmen: Fraktion der SPÖ, Fraktion der FPÖ, 1 Stimmenthaltung: GR Ernst Lautner, ÖVP den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 16. Nachmittagsbetreuung 2013/2014 Derzeit befinden sich insgesamt 17 Kinder in der Nachmittagsbetreuung. Auch für Herbst 2013 sind bereits 17 Kinder angemeldet, so der Vorsitzende. 31 Bei bereits ab 15 zur Tagesbetreuung angemeldeten SchülerInnen müsste eine Schule als „Ganztägige Schule“ angeboten werden, wenn die örtlichen bzw. räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Der Vorsitzende erläutert das Bundesmodell. Die Tagesbetreuung bietet neben dieser gesellschaftspolitischen Verpflichtung aber auch eine Chance, pädagogisch wertvolle Arbeit zu leisten, die sowohl für die Lehrer/innen bzw. Erzieher/innen als auch für die Schüler/innen vorteilhaft sein kann. Die Festlegung, ob diese ganztägige Schulform angewendet wird, obliegt dem Schulerhalter, somit der Gemeinde. In weiterer Folge müssen die Öffnungszeiten festgelegt werden; bei Verwendung des Bundesmodells hat die Betreuung zumindest bis 16:00 Uhr zu erfolgen. Die Lehrer sind verpflichtet, pro Woche 5 Betreuungsstunden (a 50 min) zu tätigen. In dieser Zeit würde die Kraft des Hilfswerkes von der Gemeinde nicht bezahlt werden; somit würden die Gesamtkosten sinken, so der Vorsitzende. Der Bund trägt den Personalaufwand im Ausmaß von 5 Wochenstunden pro Gruppe für die Lernzeiten. Vom Land OÖ würden bis zu € 8.000,00 an Personalkosten refundiert werden. Weiters würde der Schulerhalter bis zu € 50.000,00 Investitionsunterstützung einmalig für infrastrukturelle Maßnahmen erhalten. Der Elternbeitrag für die Nachmittagsbetreuung beträgt derzeit: € 6,00/Nachmittag; Bei Verwendung des Bundesmodells wäre es aufgrund der Landesförderung möglich, dass der Elternbeitrag noch sinken würde, so Bgm. Roland Wohlmuth. Das Bundesmodell gibt der Gemeinde frei, ob die Betreuung durch das Hilfswerk (wie gehabt), oder von einer durch die Gemeinde angestellte Person erfolgt. GR Walter Christl schlägt vor, das Bundesmodell zu beschließen und weitere Beschlüsse diesbezüglich erst nach weiteren Abklärungen in der nächsten Sitzung des Gemeinderates. Die Fortführung der Nachmittagsbetreuung ist für ihn unzweifelhaft. GV Ing. Friedrich Wadler ist der Meinung, dass die Nachmittagsbetreuung jedenfalls weitergeführt werden solle. GR Roswitha Greifeneder merkt dazu an, dass es außer Debatte stehe, die Fortführung der Nachmittagsbetreuung in Frage zu stellen. Es sollen jedoch eine Kostenaufstellung erfolgen, welche Variante für die Gemeinde günstiger kommt (bei Anstellung einer Person über das Hilfswerk oder einer Betreuungsperson, welche durch den Schulerhalter angestellt wird). AL Danielauer merkt an, dass die Betreuung durch das Hilfswerk in etwa € 20,00/Std. kostet, während eine Betreuungsperson durch Anstellung der Gemeinde in etwa € 15,00/Std. kosten wird. In diesem Fall ist es jedoch notwendig im Falle einer Dienstverhinderung einen sofortigen Ersatz zu stellen. Weiters fallen zusätzliche Arbeiten durch die Gemeinde an, wie etwa die Vorschreibung und verwaltungstechnische Arbeiten. Diesbezüglich wird eine detaillierte Aufstellung erfolgen, so Bürgermeister Roland Wohlmuth. Der Trend in anderen Gemeinden geht vermehrt hin zum Bundesmodell mit Betreuung durch das Hilfswerk, so der Vorsitzende. Der Vorsitzende schlägt vor, in dieser Sitzung den Beschluss über die Fortführung der Nachmittagsbetreuung im Herbst 2013 zu fassen. Nähere Details werden zeitgerecht an die Fraktionen ergehen. Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Nachmittagsbetreuung in der Volksschule im Herbst 2013 fortzuführen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 32 17. Nutzungsbedingungen für Dorfplatz Der Vorsitzende erläutert die vorliegende Nutzungsbedingung, welche dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Nutzungsbedingungen des gemeindeeigenen Dorfplatzes Gemeinde Brunnenthal, Dorfplatz 3 Veranstaltung: …………………………………………………………………………… Termin (Tag, Uhrzeit):……………………………………………………………………. Veranstalter:……………………………………………………………………………….. a) Die Benutzung des gemeindeeigenen Dorfplatzes ist für Brunnenthaler Vereine, Freiwillige Feuerwehren sowie die Pfarre kostenlos. b) Das Gelände des Dorfplatzes ist pfleglich zu behandeln und nach der Nutzung in ordnungsgemäßem, unbeschädigten und sauberen Zustand zu übergeben. c) Der Veranstalter haftet gegenüber der Ortsgemeinde für alle Schäden, die während der Nutzungsüberlassung an der überlassenen Einrichtung entstehen, ohne dass der Nachweis seines Verschuldens durch die Ortsgemeinde erbracht werden muss. d) Die Ortsgemeinde haftet nicht für Sachschäden oder sonstige Rechtsverletzungen des Nutzers oder dritter Personen während der Nutzungsüberlassung. Hierfür haftet allein der Veranstalter. e) Die Parkplätze am Dorfplatz müssen am Tag nach der Veranstaltung wieder benützbar sein. f) Der anfallende Müll ist vom Veranstalter ordnungsgemäß zu entsorgen. Für Verstöße gegen die obigen Auflagen haftet der Veranstalter. Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Nutzungsbedingungen in vorliegender Form beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 18. Vertragsänderung Fa. Ricoh bezüglich Kopierer und Drucker Der Vorsitzende ersucht AL Danielauer um Erläuterung dieses Tagesordnungspunktes. Der Kindergarten, die Volksschule sowie das Gemeindeamt sind mit Kopierer bzw. Drucker der Fa. Ricoh ausgestattet. Die Verrechnung durch die Fa. Ricoh erfolgt nach Anzahl der 33 Seiten. Bei Vertragsabschluss mit Fa. Ricoh wurde die Seitenanzahl geschätzt. Nun liegen aktuelle Zahlen vor, so AL Danielauer. Nach Verhandlungen mit Fa. Ricoh über die Konditionen konnte folgendes Ergebnis erzielt werden: Gesamtkosten derzeit: € 2.723,08/Quartal Gesamtkosten NEU: € 2.271,22/Quartal Einsparung: € 451,86 pro Quartal bzw. € 1.807,4 im Jahr. Außerdem wird für das Gemeindeamt ein neues, leistungsfähigeres Gerät zur Verfügung gestellt. Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate. Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Vertragsänderung Fa. Ricoh bezüglich Kopierer und Drucker in der vorliegenden Form beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 19. Gehsteig B136 Stoiber Widmung bzw. Aufhebung Gemeingebrauch Im Herbst des vergangenen Jahres wurde der Gehweg Stoiber an der B 136 Sauwald Straße errichtet. Anschließend wurde eine Neuvermessung vom Amt der Oö. Landesregierung durchgeführt. Die für den Gehsteigbau benötigte Grundfläche von Herrn Stoiber beträgt 77 m², die mit einem Satz von € 15,00/m² abgelöst wird. Gleichzeitig fand folgende geringfügige Grenzberichtigung am Schmiedweg statt: 34 35 36 37 38 Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der Ab- und Zuschreibung vom bzw. zum öffentlichen Gut Schwiedweg und gleichzeitig die Widmung zum Gemeingebrauch für die Zuschreibung und Aufhebung aus dem Gemeingebrauch für die Abschreibung gemäß der vorliegenden Gegenüberstellung vom Amt der Oö. Landesregierung beschließen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Abstimmung mittels Handerhebung einstimmig den vom Vorsitzenden gestellten Antrag. 20. Allfälliges Bgm. Roland Wohlmuth lädt alle Gemeinderatsmitglieder anlässlich seines 50. Geburtstages zu einer kleinen Jause zum Wirt ein. GV Alois Grasmeier merkt an, dass der Glascontainer in Eggersham überfüllt ist. Er vermutet eine Folgewirkung durch den Wegfall des Glascontainers in Wallensham. Man wird diesbezüglich dem BAV Bescheid geben, so Bgm. Roland Wohlmuth. GR Walter Christl schlägt die Verwendung von umweltfreundlichem Büromaterial, wie etwa Kopierpapier vor. Ende der Sitzung: 20:26 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: ....................................................... ....................................................... Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung * vom ........................... keine Einwendungen erhoben wurden , über die erhobenen Einwendungen der * beigeheftete Beschluss gefasst wurde . Brunnenthal, am ................................. Der Vorsitzende ................................................................... Bürgermeister: Für die Fraktion der SPÖ: ....................................................... ....................................................... Für die Fraktion der ÖVP: Für die Fraktion der FPÖ: ...................................................... ....................................................... Für die Fraktion der Grünen: ………………………………… 39