STELLENAUSSCHREIBUNG Die Stelle eines/einer Lektor/in für die

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STELLENAUSSCHREIBUNG Die Stelle eines/einer Lektor/in für die
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Stelle eines/einer Lektor/in für die deutsche Sprache ist zum 1. 4. 2016 zu besetzen.
1. Voraussetzungen
1) M.A. oder entsprechender akademischer Grad
2) Deutsch als Muttersprache
3) Deutsch als Fremdsprache als Studienfach oder/und Vertrautheit mit den
Unterrichtsmethoden des Deutschen als Fremdsprache (DaF) oder Lehrerfahrung an
öffentlichen Anstalten (z. B. im Bereich Deutsch für Ausländer)
2. Dienstpflichten
Der/Die Stelleninhaber/in soll 8 Einheiten (eine Einheit = 90 Minuten) Deutschunterricht (inklusive eines "Chat-rooms") pro Woche erteilen. Er/Sie soll Anfänger
(StudentInnen im ersten und zweiten Studienjahr) unterrichten und dabei u. a.
Gewicht auf mündliche und schriftliche Übungen legen. Zu den Aufgaben gehören auch
die Auswahl des Lehrinhalts, die Erstellung des Lehrmaterials und die Bewertung der
Arbeiten der Studenten. Eine regelmäßige Zusammenarbeit und ein Austausch mit den
japanischen Kollegen ist erwünscht. In einem so genannten "Chat-room" soll der Lektor
/die Lektorin einmal pro Woche 90 Minuten mit StudentInnen ein freies Gespräch
führen und ihnen Ratschläge für das Studium geben. Ferner ist auch erwünscht, den
Studenten bei Aktivitäten außerhalb des Unterrichts behilflich zu sein.
3. Dauer des Vertrags
Drei Jahre.
Der Vertrag beginnt am 1. 4. 2016 und endet am 31. 3. 2019.
Der Vertrag wird nicht erneuert. Aber wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, kann
der Vertrag nur einmal für zwei Jahre verlängert werden.
Kündigung: Die Matsuyama Universitaet behält sich das Recht der Kündigung im Falle
eines Vertragsbruches vor.
4. Entlohnung, Steuern, Zuschüsse und Versicherung
1) Gehalt
(1) Jährliches Gehalt
Das jährliche Gehalt von 5 040 000 Yen wird zwölfmal (420 000 Yen) jeweils am 20.
des Monats ausgezahlt.
(2) Wohngeld
Die Summe von 30,000 Yen wird monatlich ausgezahlt, wenn der/die
Stelleninhaber/in nicht in einer Universitätswohnung wohnt. In einer
Universitätswohnung kann der/die Stelleninhaber/in nur dann wohnen, wenn
er/sie verheiratet ist.
(3) Verkehrskosten
Verkehrskosten werden nach Vorschriften der Matsuyama Universität ausgezahlt.
2) Steuern
Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind entsprechend dem deutsch-japanischen
Steuervertrag 2 Jahre lang von der Zahlung der Einkommensteuer und der
1 Gemeindesteuer befreit. Staatsbürger anderer Länder erkundigen sich bitte vor
Antritt der Stelle bei betreffenden Behörden nach den Steuerumständen. (Wir
würden Mitteilungen über bestehende Steuerabkommen zwischen Ihrem Land und
Japan sehr schätzen.)
3) Forschungsausgaben
Die Matsuyama Universität bezahlt dem/der Stelleninhaber/in bis zu 400,000 Yen
pro Jahr für Lehrmittel, Bücher, Forschungsreisen, Mitgliedsbeiträge für
wissenschaftliche Gesellschaften und Konsumartikel, die zur Forschung benötigt
werden.
Der/Die Stelleninhaber/in gibt die Bücher über 50000 Yen und Lehrmittel bei
Vertragsende der Universität zurück. Die so erworbenen Bücher und Lehrmittel
verbleiben im Bestand der Matsuyama Universität.
4) Versicherung
Der/Die Stelleninhaber/in schliesst eine Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung
ab und wendet dafür ca. ein Zehntel seines/ihres Monatseinkommens auf.
5. Flug-, Umzugs- und Unterkunftskosten
Die Matsuyama Universität erstattet dem/der Stelleninhaber/in die Flugkosten der
Touristenklasse von dem der Wohnung des/der Stelleninhabers/in nächstliegenden
Flughafen bis nach Matsuyama und den Rückflug zum Ausgangsort, falls der Abflug
innerhalb eines Monats nach vollständiger Erfüllung des Vertrags erfolgt und keine
andere Arbeit in Japan angetreten wird. Die Matsuyama Universität erstattet auch
Umzugskosten bis zum Betrag von 100,000 Yen. Die Matsuyama Universität erstattet
auch bis 5 Nächte Unterkunftskosten für das Hotel in Matsuyama, wo der/die
Stelleninhaber/in provisorisch wohnt, bis er/sie eine Wohnung gefunden hat. Für
Begleitpersonen werden keine Kosten übernommen. Die Quittungen über Flug-,
Umzugs- und Unterkunftskosten sind vorzulegen.
6. Wohnung
Der/Die Stellenihnaber/in sucht sich selbst auf eigene Verantwortung eine Wohnung.
Die Matsuyama Universität ist allerdings bereit, alle in ihrer Möglichkeit stehende
Hilfe zu leisten. (Eine normale Wohnung, 2 Zimmer, Küche (Diele), Bad, insgesamt 30
qm kostet in Matsuyama durchschnittlich 50,000 Yen pro Monat.)
7. Betreuung
Zur Betreuung stehen die hiesigen Deutschlehrer zur Verfuegung. Verwaltungsangelegenheiten mit der Universität können mit Einschränkung auf Englisch erledigt
werden.
8. Bewerbungsunterlagen
Die folgenden Papiere sind bei der Bewerbung einzureichen:
1) 1 Bewerbungsschreiben
Das Bewerbungsschreiben soll die folgenden Informationen enthalten:
(1) Vor- und Nachname(n)
2 (2) Geschlecht
(3) Staatsangehörigkeit(en)
(4) Adresse, Telefon- oder Handynummer und E-mail-Adresse, unter der der/die
Kanditat/in zu erreichen ist
(5) Geburtsort und -datum
2) 1 Lebenslauf
3) Berufserfahrung und/oder akademischer Werdegang
4) Liste der Veröffentlichungen (soweit vorhanden auch Titel der Magisterarbeit oder
Ph. D. Dissertation bitte angeben(!))
5) Zeugnisse als beglaubigte Kopien (auch das Magisterzeugnis oder das des
entsprechenden akademischen Grades(!))
6) 1 Empfehlungsschreiben eines Promovierten (Dr.)
7) 1 Darstellung der Vorstellungen über den Unterricht des Deutschen als Fremdsprache (eine Seite DIN A4 Format).
8) 1 Photo (60mm x 40mm, nicht älter als 2 Jahre)
9. Entscheidung
Der zuständige Ausschuss der Matsuyama Universität trifft bis Ende Januar 2016 eine
Entscheidung über die Besetzung der Stelle und benachrichtigt alle Kanditat(inn)en
schriftlich. Eingereichte Papiere können nicht zurückgegeben werden.
10. Bewerbungsschluss
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 9. Oktober 2015 mit DHL/EMS einzureichen
an:
Herrn Prof. Shun-ichi Yasuda
Dekan der Wirtschaftswissenschaften
Matsuyama Universität
4-2 Bunkyo-cho, Matsuyama
790-8578 Ehime
JAPAN
(Auf dem Umschlag soll in rot geschrieben stehen: “Bewerbung als Deutschlektor/in”
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