STELLENAUSSCHREIBUNG Die Stelle eines/einer Lektor/in für die
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STELLENAUSSCHREIBUNG Die Stelle eines/einer Lektor/in für die
STELLENAUSSCHREIBUNG Die Stelle eines/einer Lektor/in für die deutsche Sprache ist zum 1. 4. 2016 zu besetzen. 1. Voraussetzungen 1) M.A. oder entsprechender akademischer Grad 2) Deutsch als Muttersprache 3) Deutsch als Fremdsprache als Studienfach oder/und Vertrautheit mit den Unterrichtsmethoden des Deutschen als Fremdsprache (DaF) oder Lehrerfahrung an öffentlichen Anstalten (z. B. im Bereich Deutsch für Ausländer) 2. Dienstpflichten Der/Die Stelleninhaber/in soll 8 Einheiten (eine Einheit = 90 Minuten) Deutschunterricht (inklusive eines "Chat-rooms") pro Woche erteilen. Er/Sie soll Anfänger (StudentInnen im ersten und zweiten Studienjahr) unterrichten und dabei u. a. Gewicht auf mündliche und schriftliche Übungen legen. Zu den Aufgaben gehören auch die Auswahl des Lehrinhalts, die Erstellung des Lehrmaterials und die Bewertung der Arbeiten der Studenten. Eine regelmäßige Zusammenarbeit und ein Austausch mit den japanischen Kollegen ist erwünscht. In einem so genannten "Chat-room" soll der Lektor /die Lektorin einmal pro Woche 90 Minuten mit StudentInnen ein freies Gespräch führen und ihnen Ratschläge für das Studium geben. Ferner ist auch erwünscht, den Studenten bei Aktivitäten außerhalb des Unterrichts behilflich zu sein. 3. Dauer des Vertrags Drei Jahre. Der Vertrag beginnt am 1. 4. 2016 und endet am 31. 3. 2019. Der Vertrag wird nicht erneuert. Aber wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, kann der Vertrag nur einmal für zwei Jahre verlängert werden. Kündigung: Die Matsuyama Universitaet behält sich das Recht der Kündigung im Falle eines Vertragsbruches vor. 4. Entlohnung, Steuern, Zuschüsse und Versicherung 1) Gehalt (1) Jährliches Gehalt Das jährliche Gehalt von 5 040 000 Yen wird zwölfmal (420 000 Yen) jeweils am 20. des Monats ausgezahlt. (2) Wohngeld Die Summe von 30,000 Yen wird monatlich ausgezahlt, wenn der/die Stelleninhaber/in nicht in einer Universitätswohnung wohnt. In einer Universitätswohnung kann der/die Stelleninhaber/in nur dann wohnen, wenn er/sie verheiratet ist. (3) Verkehrskosten Verkehrskosten werden nach Vorschriften der Matsuyama Universität ausgezahlt. 2) Steuern Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind entsprechend dem deutsch-japanischen Steuervertrag 2 Jahre lang von der Zahlung der Einkommensteuer und der 1 Gemeindesteuer befreit. Staatsbürger anderer Länder erkundigen sich bitte vor Antritt der Stelle bei betreffenden Behörden nach den Steuerumständen. (Wir würden Mitteilungen über bestehende Steuerabkommen zwischen Ihrem Land und Japan sehr schätzen.) 3) Forschungsausgaben Die Matsuyama Universität bezahlt dem/der Stelleninhaber/in bis zu 400,000 Yen pro Jahr für Lehrmittel, Bücher, Forschungsreisen, Mitgliedsbeiträge für wissenschaftliche Gesellschaften und Konsumartikel, die zur Forschung benötigt werden. Der/Die Stelleninhaber/in gibt die Bücher über 50000 Yen und Lehrmittel bei Vertragsende der Universität zurück. Die so erworbenen Bücher und Lehrmittel verbleiben im Bestand der Matsuyama Universität. 4) Versicherung Der/Die Stelleninhaber/in schliesst eine Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung ab und wendet dafür ca. ein Zehntel seines/ihres Monatseinkommens auf. 5. Flug-, Umzugs- und Unterkunftskosten Die Matsuyama Universität erstattet dem/der Stelleninhaber/in die Flugkosten der Touristenklasse von dem der Wohnung des/der Stelleninhabers/in nächstliegenden Flughafen bis nach Matsuyama und den Rückflug zum Ausgangsort, falls der Abflug innerhalb eines Monats nach vollständiger Erfüllung des Vertrags erfolgt und keine andere Arbeit in Japan angetreten wird. Die Matsuyama Universität erstattet auch Umzugskosten bis zum Betrag von 100,000 Yen. Die Matsuyama Universität erstattet auch bis 5 Nächte Unterkunftskosten für das Hotel in Matsuyama, wo der/die Stelleninhaber/in provisorisch wohnt, bis er/sie eine Wohnung gefunden hat. Für Begleitpersonen werden keine Kosten übernommen. Die Quittungen über Flug-, Umzugs- und Unterkunftskosten sind vorzulegen. 6. Wohnung Der/Die Stellenihnaber/in sucht sich selbst auf eigene Verantwortung eine Wohnung. Die Matsuyama Universität ist allerdings bereit, alle in ihrer Möglichkeit stehende Hilfe zu leisten. (Eine normale Wohnung, 2 Zimmer, Küche (Diele), Bad, insgesamt 30 qm kostet in Matsuyama durchschnittlich 50,000 Yen pro Monat.) 7. Betreuung Zur Betreuung stehen die hiesigen Deutschlehrer zur Verfuegung. Verwaltungsangelegenheiten mit der Universität können mit Einschränkung auf Englisch erledigt werden. 8. Bewerbungsunterlagen Die folgenden Papiere sind bei der Bewerbung einzureichen: 1) 1 Bewerbungsschreiben Das Bewerbungsschreiben soll die folgenden Informationen enthalten: (1) Vor- und Nachname(n) 2 (2) Geschlecht (3) Staatsangehörigkeit(en) (4) Adresse, Telefon- oder Handynummer und E-mail-Adresse, unter der der/die Kanditat/in zu erreichen ist (5) Geburtsort und -datum 2) 1 Lebenslauf 3) Berufserfahrung und/oder akademischer Werdegang 4) Liste der Veröffentlichungen (soweit vorhanden auch Titel der Magisterarbeit oder Ph. D. Dissertation bitte angeben(!)) 5) Zeugnisse als beglaubigte Kopien (auch das Magisterzeugnis oder das des entsprechenden akademischen Grades(!)) 6) 1 Empfehlungsschreiben eines Promovierten (Dr.) 7) 1 Darstellung der Vorstellungen über den Unterricht des Deutschen als Fremdsprache (eine Seite DIN A4 Format). 8) 1 Photo (60mm x 40mm, nicht älter als 2 Jahre) 9. Entscheidung Der zuständige Ausschuss der Matsuyama Universität trifft bis Ende Januar 2016 eine Entscheidung über die Besetzung der Stelle und benachrichtigt alle Kanditat(inn)en schriftlich. Eingereichte Papiere können nicht zurückgegeben werden. 10. Bewerbungsschluss Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 9. Oktober 2015 mit DHL/EMS einzureichen an: Herrn Prof. Shun-ichi Yasuda Dekan der Wirtschaftswissenschaften Matsuyama Universität 4-2 Bunkyo-cho, Matsuyama 790-8578 Ehime JAPAN (Auf dem Umschlag soll in rot geschrieben stehen: “Bewerbung als Deutschlektor/in” 3