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(Krane) - Ausführungsrichtlinien Ausführungsrichtlinie_Krane_KatI Version / Version: Revision 0, in Kraft seit: 18.09.2012 Verteilt an / Distributed to: voestalpine Stahl GmbH FE FEA TKA TRT TS TSA TSE TSI A TSI C TSI CC TWA Beschlagwortung / Key Words: Krane, Kategorie 1, Standartkrane Status / Document Status: Gültig Sicherheitsstufe / Security Level: frei zugänglich Unterweisungsintervall / Briefing Interval: Ersteller / Created by: Schwarz Alexander TSI CC, 22.08.2012 Prüfer / Checked by: Steiner Anton TSI C, 22.08.2012 Kazda Johannes FEA, 22.08.2012 Hausleitner Hannes TIM, 22.08.2012 Genehmiger / Approved by: Martinelli Ralf TS, 24.08.2012 Schwarz Rudolf FE, 17.09.2012 Stingeder Christian 130TG_, 22.08.2012 Verteiler, Unterverteiler / Distribution Changelog: siehe Menü "Verteilstand anzeigen" / see "Verteilstand anzeigen" Deckblatt generiert am / Cover generated on: 01.07.2013 ARL Standardkran (Kategorie I) Seite 1 von 1 Ausführungsrichtlinie (ARL) Standardkran (Kategorie I) in der Steel Division Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Zweck 3. Ausführungsspezifikationen 4. Allfällige Erklärungen 5. Dokumentation 6. Abgestimmt mit 7. Mitgeltende/Zusammenhängende Unterlagen 8. Anlagen Änderungsverzeichnis Rev. Erstellt Überprüft Genehmigt Nr. Abteilung/Name Abteilung/Name Abteilung/Name/Datum - TSI/A. Schwarz TSI/A. Steiner STF Einkauf R. Schwarz FEA/J.Kazda STF Anlagentechnik C. Stingeder TIM/H.Hausleitner STF Investitionsplanung und Abwicklung R. Martinelli Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz ARL Standardkran (Kategorie I) 1 Seite 2 von 2 Geltungsbereich Die Ausführungsrichtlinie ist für Brückenlaufkrane, Hängekrane, Portalkrane, Einschienen- Unterflanschlaufkatzen und Säulenschwenkkrane in der voestalpine Steel Division gültig. 2 Zweck Diese Ausführungsrichtlinie dient als verbindliches Dokument für die Lieferung von Krananlagen oder Teilen von Krananlagen der Kategorie I (Standardkran) nach VDEh-Leitfaden „Bedarfsgerechte Beschaffung von Krananlagen für die Stahlindustrie“. 3 Ausführungsspezifikationen 3.1 Gesetze, Richtlinien, Normen 3.1.1 Allgemein Der Auftragnehmer hat die nationalen Gesetze, Verordnungen, harmonisierten und nationalen Normen sowie Regelwerke und die geltenden Arbeitnehmerschutzvorschriften, die zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung beim Auftraggeber gelten, zu beachten und bindend einzuhalten. Der Kran muss dem internationalen Einheitensystem SI entsprechen. 3.2 Angebot Bei Angebotsabgabe sind beizufügen: Referenzlisten Übersichtszeichnungen mit Hauptabmessungen Radlasten, Radschemata und Pufferkräfte Lichtraumprofile, Anfahrmaße, Gewichte Antriebs- und Sicherheitskonzept mit Einschätzung des Performance Levels der sicherheitsgerichteten Teile der Steuerung Ersatzteilangebot für wesentliche Bauteile Baugruppengrößen aller Hauptkomponenten (wie Laufräder, Seiltrommeln, Seildurchmesser, Motore, Bremsen, Getriebe, Kupplungen, etc.) Abweichungen von der Ausführungsrichtlinie sind im Angebot anzuführen und sind von der Projektleitung schriftlich zu genehmigen! Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz ARL Standardkran (Kategorie I) Seite 3 von 3 3.3 Mechanik 3.3.1 Planung Es dürfen nur von voestalpine Stahl freigegebene Zeichnungen und Pläne zur Planung verwendet werden. Bei Bestandsanlagen sind vom Auftragnehmer Naturmaße von der Krananlage und dessen Umgebung zu nehmen (Anfahrmaße, Lichtraumprofile, Rohrleitungen, Anlagen, Podesten, Lastaufnahmemittel, Störkanten sowie allen örtlichen Gegebenheiten, etc.). Die Richtigkeit der Maße liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Ebenso sind die äußeren Umgebungsbedingungen (Hitze, Staub, …..) zu beachten. 3.3.2 Genehmigungszeichnung Vor der Detailkonstruktion ist eine Kran-Zusammenstellungszeichnung in 3 Ansichten zu erstellen. Diese ist dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Auf dieser Genehmigungszeichnung müssen folgende Angaben enthalten sein: Hauptabmessungen Tragkraft, Anfahrmaße, Verfahrwege Haupt- und Hilfsaggregate Einplanungen der Krananlage in das bestehende Umfeld / Umgebung wie z. Bsp. Kranwartungspodeste am Festland, Produktionsaggregate, usw.. Benachbarte Krane, Lichtraumprofil Hakenwege, Hakengrößen, Hakenwanderung Bezeichnung der Kran- und Katzschiene Gesamteigengewicht des Krans sowie Gesamtgewichte der Hauptkomponenten Kran- und Triebwerkseinstufung mit verwendeter Norm Radlasten / Radlastschema, Pufferkräfte Versorgungsspannung Gesamtanschlussleistung sowie Nennleistungen der Einzelantriebe Einschaltdauer Lage der Stromzuführungen Achsbezeichnung der Hallenstützen, Nord-Süd Kennzeichnung Geschwindigkeiten und Beschleunigungen Bedienelemente (Steuerkassette, Funk, etc.) Korrosionsschutz, Farbanstrich Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz mit relativer ARL Standardkran (Kategorie I) Seite 4 von 4 3.3.3 Konstruktion Bei gleichen Bauteilen bzw. Bauteilgruppen sind quer über die Krane die gleichen Fabrikate zum Einsatz zu bringen. Alle Geräte / Ausrüstungen (einschließlich Zubehör, Montagematerial, Kabel, usw.) sind hinsichtlich Type und Fabrikat so zu vereinheitlichen, dass die Typenanzahl minimiert wird und eine größtmögliche Austauschbarkeit der Geräte untereinander gegeben ist. Auf gleiche Wartungsmaßnahmen sowie auf minimalen Wartungsumfang ist besonderer Wert zu legen. Für gleiche Funktionen sind gleiche Geräte einzusetzen. Es ist auf gute Zugänglichkeit und leichte Wartungsmöglichkeit zu achten. Bei Laufkranen sind bei den Kopfträgern entsprechende Radbruchstützen und Anhebemöglichkeiten für den Laufräderwechsel vorzusehen. Die Anhebekonsolen für Reparaturzwecke müssen farblich gekennzeichnet und mit der max. anwendbaren Hubkraft beschriftet werden. Die Demontage in Hauptkomponenten muss in Hinblick auf Montage möglich sein (Modulbauweise). Weiters ist bei der Auslegung der Module die zu bewältigende Montagesituation zu berücksichtigen und mit dem Auftraggeber bzw. mit der beauftragten Montagefirma abzustimmen. 3.3.4 Kranbeschilderung Jeder Kran ist an gut sichtbaren Stellen entsprechend den gültigen Vorschriften mit einer dauerhaften Beschilderung zu versehen. Eine voestalpine Krannummer ist vorzusehen. Vom Auftragnehmer ist ein Vorschlag zur Beschilderung des Kranes abzugeben. 3.3.5 Schmierung Herstellerstandard 3.3.6 Endpuffer am Kran Pufferkräfte für Krane müssen mit 85 % der Nenn - Kranfahrgeschwindigkeit berechnet werden. Eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit ist vorzusehen. Eine Reduzierung der Pufferkräfte auf 70 % der Nenn - Kranfahrgeschwindigkeit ist zulässig, wenn redundante Steuerungssysteme zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit eingesetzt werden. Pufferkräfte für Laufkatzen müssen mit 100% der Nenn - Katzfahrgeschwindigkeit berechnet werden, Eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit ist vorzusehen Bei mehreren Kranen oder Katzen auf einer Fahrbahn sind geeignete Kollisionsschutzsysteme entsprechend der Risikobewertung einzusetzen. Der Kranführer darf keiner Verzögerung von über 4 m/s² ausgesetzt sein. 3.3.7 Korrosionsschutz und Deckanstrich Siehe Ausführungsrichtlinie „Korrosionsschutz und Farbkonzept “ in der letztgültigen Version. Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz ARL Standardkran (Kategorie I) 3.4 Seite 5 von 5 Elektrik 3.4.1 Netzverhältnisse Siehe Ausführungsstandard für elektrische Anlagen „Grundlagen u. Netzverhältnisse“ VAN 800.01. Die Kran-Nennspannung wird in der Anfragespezifikation angegeben. 3.4.2 Akustische Signaleinrichtungen (Hupe) Es sind Schallgeber in rüttelsicherer Ausführung, geeignet zum Einsatz auf Kranen, zu verwenden. Die Schallgeber müssen die Umgebungsgeräusche übertönen. 3.4.3 Schaltkästen, Klemmkästen Sind entsprechend den Umgebungsbedingungen auszuführen. 3.4.4 Kennzeichnung Herstellerstandard 3.4.5 Verdrahtung Die Verdrahtung in den Schaltkästen usw. ist mit flexiblen, feindrahtigen, einadrigen PVC- Leitungen, Kupfer, mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm², in Kanalverdrahtung durchzuführen. Für Steuerleitungen dürfen Leitungsquerschnitte kleiner 1,5mm² verwendet werden. Wenn erforderlich sind kurzschlussfeste Adernleitungen zu verwenden. Die Leitungsenden sind mit Quetschhülsen bzw. Kerbkabelschuhen zu versehen. Ausnahme: Bei Verwendung von Klemmen mit Käfigzugfedernanschluss sind keine Quetschhülsen erforderlich. Die Leitungsenden sind mit gut lesbaren Adernbezeichnungen entsprechend der Klemmennummer bzw. der Anschlussnummer am Gerät zu versehen. 3.4.6 Verdrahtungsfarben Herstellerstandard der Norm entsprechend. 3.4.7 Verdrahtungskanäle in den Schalt- und Klemmkästen Es sind bevorzugt geschlitzte PVC-Kanäle mit leicht abnehmbaren Abdeckungen und ausreichender Größe zu verwenden. Die Umgebungstemperaturen sind zu beachten. Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz ARL Standardkran (Kategorie I) Seite 6 von 6 3.4.8 Kabel und Kabelkanäle am Kran Es dürfen nur Kabel verwendet werden, welche für die Installation auf Kranen zulässig sind. Bei der Führung der Kabelwege ist speziell darauf zu achten, dass durch diese keine Stolperstellen am Kran entstehen. Im Außenbereich müssen UV-beständige Kabel verwendet werden. Kabeleinführungen bei Schaltschränken, Klemmkästen, Geräten, Komponenten, usw. müssen generell von unten erfolgen. Kabelverschraubungen in metallischer Ausführung und mit metrischem Gewinde, die Schutzart muss beibehalten werden. 3.4.9 Magnetventile Herstellerstandard 3.4.10 Beschriftung und Gerätekennzeichnung Sämtliche Aufschriften und alle Beschriftungen auf Kassetten, Schaltgerüsten, Funkgeräten, Pulten, Gehäusen usw. eingebauten bzw. lose zur Lieferung gelangenden Teile sind mit den in Zeichnungen und Plänen genannten Buchstaben- und Nummernkombinationen zu kennzeichnen. Darüber hinaus sind diverse Geräte (Schaltschränke, Klemmkästen, Hauptschalter,….) mit Klartext zu beschriften. Die Beschriftung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Die Bezeichnungsschilder der Geräte sind an und neben den Geräten bzw. am Kabel anzubringen. Die Beschriftungsschilder sind in geeigneten Materialien auszuführen, vorzugsweise sind gravierte Schilder aus Metall zu verwenden, wobei schwarze Schrift auf weißem Hintergrund auszuführen ist. 3.4.11 Krantrennschalter Jeder Kran muss mit einem Lasttrennschalter, der Absperrmöglichkeiten für 3 Stk. Vorhängeschlösser in der Aus-Position besitzt, ausgeführt sein. 3.4.12 Stromzuführung zu der Laufkatze Herstellerstandard 3.4.13 Motoren Alle Motoren sind mit Kaltleiter bzw. mit PT-100 (bei Frequenzumrichter-Betrieb) für Überlastschutz auszurüsten. Die Ausführung muss dem Kraneinsatz angepasst werden. 3.4.14 Bremslüftgeräte Herstellerstandard Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz ARL Standardkran (Kategorie I) Seite 7 von 7 3.4.15 Bewegungsbegrenzungen Für die Kran- und Katzfahrt können Drehkreuzschalter, Magnetrastschalter, RFID Transponder und Laserlichtdistanzmesser verwendet werden. Für die Hubbegrenzung werden Getriebeendschalter eingesetzt. Der Notendbegrenzungsschalter der Hubbewegung ist elektrisch und mechanisch getrennt vom Betriebsendschalter auszuführen. 3.4.16 Überlastsicherungen Die Hubwerke sind mit einer Überlastsicherung mit Anlaufverzögerung auszustatten. Die Abschaltgrenze liegt bei Nennlast, jedoch max. 10 % Überlast. Das Absenken der Last muss nach Ansprechen der Überlastsicherung möglich sein. Befinden sich mehrere Hubwerke auf einem Kran, so ist eine Summenüberlastsicherung herzustellen. 3.4.17 Lastkollektivzähler Herstellerstandard 3.4.18 Kranabstandshaltesystem (wenn zutreffend) Werden zwei oder mehrere Krane mit einander überschneidenden Arbeitsbereichen eingesetzt, so sind geeignete Maßnahmen durchzuführen, um Gefahr bringende Zusammenstöße zwischen den Lasten oder zwischen den Kranen selbst zu verhindern. 3.4.19 Klimaanlage (wenn zutreffend) Elektrische Betriebsräume und Kranführerkabinen sind mit separaten Klimaanlagen auszustatten. Die Klimageräte sind in rüttelfester und krantauglicher Ausführung zu liefern. Türüberwachungsschalter sind an den Schaltschränken, Zugängen zu E-Räumen bzw. Zugang zur Kranführerkabine anzubringen und dem Kranführer zu signalisieren. Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz ARL Standardkran (Kategorie I) 3.5 Seite 8 von 8 Kranbedienung 3.5.1 Bedienung von der Kabine (wenn zutreffend) Siehe Anfragespezifikation 3.5.2 Steuerkassette (wenn zutreffend) Die Steuerkassette, ausgeführt in Schutzart IP 54, muss sämtliche Funktionen, die zur Bedienung des Kranes erforderlich sind, enthalten (analog wie Funkfernsteuerung). Die Einbindung in die Steuerung hat potentialgetrennt zu erfolgen. Wahlweise ist die Steuerkassette entlang des Brückenträgers separat verfahrbar oder fest mit der Katze verbunden, je nach Anwendungsfall (siehe Anfragespezifikation). 3.5.3 Funkfernsteuerung (wenn zutreffend) Siehe Spezifikation „Funksteuerung für Krane“ SAP-Nummer 267232 in der letztgültigen Version. Die Beschilderung am Kran ist so auszuführen, dass Sie von allen Seiten gut lesbar ist (Größenverhältnisse sind der Anlage anzupassen), und den rauen Umgebungsbedingungen standhält. Die Beschilderungen sind entweder auf den Kran aufzulackieren, oder in Form von eigenen Metallschildern am Kran dauerhaft zu montieren. Die Beschriftungen der Steuerkassetten ist ebenfalls mit Gravurschildern und gut leserlich auszuführen. Kranfahrt in WEST - OST Richtung: Kranfahrt Seite WEST Kranfahrt Seite OST Katzfahrt Seite NORD Katzfahrt Seite SÜD Drehwerk XXX Drehwerk XXX Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz ARL Standardkran (Kategorie I) Seite 9 von 9 Kranfahrt in NORD - SÜD Richtung: Kranfahrt Seite NORD Kranfahrt Seite SÜD Katzfahrt Seite OST Katzfahrt Seite WEST Drehwerk XXX Drehwerk XXX Notsteuerkassette: Bei Ausfall der Funkfernsteuerung müssen die Krane von einer drahtgebundenen Bedienstelle aus bedient werden können. Die Notsteuerkassette wird anstelle des Funkempfängers mittels Steckverbindung am Kran angeschlossen. Die Einbindung in die Steuerung hat potentialgetrennt zu erfolgen. Die Notbedienstelle, ausgeführt in Schutzart IP 54, muss sämtliche Funktionen, die zur Bedienung des Kranes erforderlich sind, enthalten (analog Funkfernsteuerung). Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz ARL Standardkran (Kategorie I) 3.6 Seite 10 von 10 Technische Dokumentation Die Dokumentation ist nach der Ausführungsrichtlinie „Technische Dokumentation“ in der letztgültigen Version zu erstellen. 3.6.1 Betriebs und Wartungsanleitung Herstellerstandard gem. Maschinensicherheitsverordnung (MSV) 3.6.2 Konstruktionszeichnungen und Stücklisten Ist der Kran eine Sonderkonstruktion und nicht aus Standardkomponenten gefertigt, oder sind nur Teile als Sonderkonstruktion ausgeführt (z.B. Kranbrücke), muss die Dokumentation alle Fertigungszeichnungen von allen Bauteilen der Sonderkonstruktion normgerecht, inkl. vollständiger Angabe aller Informationen, die für die Fertigung notwendig sind, enthalten. Bei Zeichnungen mit mehreren Ausführungsvarianten ist die anlagenspezifische Variante eindeutig zu kennzeichnen. 3.6.3 Dokumente für Abnahmeprüfungen Folgende technischen Unterlagen für ziviltechnische Abnahmeprüfungen gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) sind bereitzustellen: CE-Erklärung gemäß Maschinensicherheitsverordnung (MSV) Statische Berechnung Auftragsspezifische Risikobeurteilung, Bestandsversion Validierung der sicherheitsbezogenen Teile der Steuerung Betriebsanleitung Hakenatteste Seilatteste 3.6.4 Unterlagen für Konstruktion Unterlagen können seitens voestalpine in Form von AutoCAD-Files bzw. Vorlagen für Autodesk Inventor (für Bauteile, Baugruppen und Zeichnungsableitungen) zur Verfügung gestellt werden. Andere Formate sind mit dem AG abzustimmen. 3.6.5 Schmierplan Herstellerstandard 3.6.6 Dokumentation Elektrik Herstellerstandard Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz ARL Standardkran (Kategorie I) Seite 11 von 11 3.6.7 Ersatzteillisten Siehe SQM - Dokument „FEK Standardisierung von Ersatzteillisten“ in der letztgültigen Version. In dieser Ersatzteilliste sind sämtliche mechanischen und elektrischen Komponenten aufzulisten. 3.6.8 Enddokumentation „As-Built“ Änderungen die sich bei der Montage, Inbetriebnahme, nach der ziviltechnischen Abnahme oder bei der Prüfung durch den AG ergeben, sind in der bei Lieferung übergebenen Dokumentation einzuarbeiten. Die gesamte Dokumentation ist in gesammelter Form zu übergeben (keine Austauschblätter gestattet). Zusätzlich ist ein Exemplar der Elektroschaltpläne in Papier (Format A4) im Schaltschrank Vorort zu hinterlegen. 3.6.9 Lieferung der Dokumentation Dokumentation bei Lieferung des Krans: 1- fach in Papier in Ordner A4 1- fach auf Datenträger Enddokumentation: 2- fach in Papier in Ordner A4 1- fach auf Datenträger Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz ARL Standardkran (Kategorie I) Seite 12 von 12 Allfällige Erklärungen ----------------- 4 Dokumentation ----------------- 5 Abgestimmt mit - Steuerungsfunktion Einkauf -. Steuerungsfunktion Anlagentechnik - Steuerungsfunktion Investitionsplanung und Abwicklung -.TRA, TWA, TKA, TSA, TSE und TSI 6 Mitgeltende/Zusammenhängende Unterlagen Ausführungsrichtlinien: „Korrosionsschutz und Farbkonzept“ „Technische Dokumentation“ SQM-Dokumente: „FEK Standardisierung von Ersatzteillisten“ SAP-Dokumente: „Spezifikation Funksteuerung für Krane“ SAP-ZDM Nr. 267232 voestalpine Norm: „Grundlagen u. Netzverhältnisse“ 7 Anlagen ----------------- Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz VAN 800.01