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(Krane) - Ausführungsrichtlinien
Ausführungsrichtlinie_Krane_KatI
Version / Version:
Revision 0, in Kraft seit: 18.09.2012
Verteilt an / Distributed to:
voestalpine Stahl GmbH
FE FEA TKA TRT TS TSA TSE TSI A TSI C TSI CC TWA
Beschlagwortung / Key Words:
Krane, Kategorie 1, Standartkrane
Status / Document Status:
Gültig
Sicherheitsstufe / Security Level:
frei zugänglich
Unterweisungsintervall / Briefing Interval:
Ersteller / Created by:
Schwarz Alexander TSI CC, 22.08.2012
Prüfer / Checked by:
Steiner Anton TSI C, 22.08.2012
Kazda Johannes FEA, 22.08.2012
Hausleitner Hannes TIM, 22.08.2012
Genehmiger / Approved by:
Martinelli Ralf TS, 24.08.2012
Schwarz Rudolf FE, 17.09.2012
Stingeder Christian 130TG_, 22.08.2012
Verteiler, Unterverteiler / Distribution Changelog:
siehe Menü "Verteilstand anzeigen" / see "Verteilstand anzeigen"
Deckblatt generiert am / Cover generated on: 01.07.2013
ARL Standardkran (Kategorie I)
Seite 1 von 1
Ausführungsrichtlinie (ARL)
Standardkran (Kategorie I)
in der Steel Division
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Zweck
3. Ausführungsspezifikationen
4. Allfällige Erklärungen
5. Dokumentation
6. Abgestimmt mit
7. Mitgeltende/Zusammenhängende Unterlagen
8. Anlagen
Änderungsverzeichnis
Rev.
Erstellt
Überprüft
Genehmigt
Nr.
Abteilung/Name
Abteilung/Name
Abteilung/Name/Datum
-
TSI/A. Schwarz
TSI/A. Steiner
STF Einkauf
R. Schwarz
FEA/J.Kazda
STF Anlagentechnik
C. Stingeder
TIM/H.Hausleitner
STF Investitionsplanung und Abwicklung
R. Martinelli
Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz
ARL Standardkran (Kategorie I)
1
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Geltungsbereich
Die
Ausführungsrichtlinie
ist
für
Brückenlaufkrane,
Hängekrane,
Portalkrane,
Einschienen-
Unterflanschlaufkatzen und Säulenschwenkkrane in der voestalpine Steel Division gültig.
2
Zweck
Diese Ausführungsrichtlinie dient als verbindliches Dokument für die Lieferung von Krananlagen oder Teilen von Krananlagen der Kategorie I (Standardkran) nach VDEh-Leitfaden „Bedarfsgerechte Beschaffung
von Krananlagen für die Stahlindustrie“.
3
Ausführungsspezifikationen
3.1 Gesetze, Richtlinien, Normen
3.1.1 Allgemein
Der Auftragnehmer hat die nationalen Gesetze, Verordnungen, harmonisierten und nationalen
Normen sowie Regelwerke und die geltenden Arbeitnehmerschutzvorschriften, die zum Zeitpunkt der
Inverkehrbringung beim Auftraggeber gelten, zu beachten und bindend einzuhalten.
Der Kran muss dem internationalen Einheitensystem SI entsprechen.
3.2 Angebot
Bei Angebotsabgabe sind beizufügen:

Referenzlisten

Übersichtszeichnungen mit Hauptabmessungen

Radlasten, Radschemata und Pufferkräfte

Lichtraumprofile, Anfahrmaße, Gewichte

Antriebs- und Sicherheitskonzept mit Einschätzung des Performance Levels der sicherheitsgerichteten Teile der Steuerung

Ersatzteilangebot für wesentliche Bauteile

Baugruppengrößen aller Hauptkomponenten (wie Laufräder, Seiltrommeln, Seildurchmesser,
Motore, Bremsen, Getriebe, Kupplungen, etc.)
Abweichungen von der Ausführungsrichtlinie sind im Angebot anzuführen und sind von der
Projektleitung schriftlich zu genehmigen!
Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz
ARL Standardkran (Kategorie I)
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3.3 Mechanik
3.3.1 Planung
Es dürfen nur von voestalpine Stahl freigegebene Zeichnungen und Pläne zur Planung verwendet
werden. Bei Bestandsanlagen sind vom Auftragnehmer Naturmaße von der Krananlage und dessen Umgebung zu nehmen (Anfahrmaße, Lichtraumprofile, Rohrleitungen, Anlagen, Podesten, Lastaufnahmemittel, Störkanten sowie allen örtlichen Gegebenheiten, etc.). Die Richtigkeit der Maße liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Ebenso sind die äußeren Umgebungsbedingungen (Hitze, Staub, …..)
zu beachten.
3.3.2 Genehmigungszeichnung
Vor der Detailkonstruktion ist eine Kran-Zusammenstellungszeichnung in 3 Ansichten zu erstellen.
Diese ist dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen.
Auf dieser Genehmigungszeichnung müssen folgende Angaben enthalten sein:

Hauptabmessungen

Tragkraft, Anfahrmaße, Verfahrwege

Haupt- und Hilfsaggregate

Einplanungen der Krananlage in das bestehende Umfeld / Umgebung wie z. Bsp.
Kranwartungspodeste am Festland, Produktionsaggregate, usw..

Benachbarte Krane, Lichtraumprofil

Hakenwege, Hakengrößen, Hakenwanderung

Bezeichnung der Kran- und Katzschiene

Gesamteigengewicht des Krans sowie Gesamtgewichte der Hauptkomponenten

Kran- und Triebwerkseinstufung mit verwendeter Norm

Radlasten / Radlastschema, Pufferkräfte

Versorgungsspannung

Gesamtanschlussleistung
sowie
Nennleistungen
der
Einzelantriebe
Einschaltdauer

Lage der Stromzuführungen

Achsbezeichnung der Hallenstützen, Nord-Süd Kennzeichnung

Geschwindigkeiten und Beschleunigungen

Bedienelemente (Steuerkassette, Funk, etc.)

Korrosionsschutz, Farbanstrich
Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz
mit
relativer
ARL Standardkran (Kategorie I)
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3.3.3 Konstruktion
Bei gleichen Bauteilen bzw. Bauteilgruppen sind quer über die Krane die gleichen Fabrikate zum Einsatz
zu bringen. Alle Geräte / Ausrüstungen (einschließlich Zubehör, Montagematerial, Kabel, usw.) sind hinsichtlich Type und Fabrikat so zu vereinheitlichen, dass die Typenanzahl minimiert wird und eine größtmögliche Austauschbarkeit der Geräte untereinander gegeben ist.
Auf gleiche Wartungsmaßnahmen sowie auf minimalen Wartungsumfang ist besonderer Wert zu legen.
Für gleiche Funktionen sind gleiche Geräte einzusetzen. Es ist auf gute Zugänglichkeit und leichte
Wartungsmöglichkeit zu achten.
Bei Laufkranen sind bei den Kopfträgern entsprechende Radbruchstützen und Anhebemöglichkeiten für
den Laufräderwechsel vorzusehen. Die Anhebekonsolen für Reparaturzwecke müssen farblich gekennzeichnet und mit der max. anwendbaren Hubkraft beschriftet werden.
Die Demontage in Hauptkomponenten muss in Hinblick auf Montage möglich sein (Modulbauweise). Weiters ist bei der Auslegung der Module die zu bewältigende Montagesituation zu berücksichtigen und mit
dem Auftraggeber bzw. mit der beauftragten Montagefirma abzustimmen.
3.3.4 Kranbeschilderung
Jeder Kran ist an gut sichtbaren Stellen entsprechend den gültigen Vorschriften mit einer dauerhaften
Beschilderung zu versehen. Eine voestalpine Krannummer ist vorzusehen.
Vom Auftragnehmer ist ein Vorschlag zur Beschilderung des Kranes abzugeben.
3.3.5 Schmierung
Herstellerstandard
3.3.6 Endpuffer am Kran
Pufferkräfte für Krane müssen mit 85 % der Nenn - Kranfahrgeschwindigkeit berechnet werden.
Eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit ist vorzusehen.
Eine Reduzierung der Pufferkräfte auf 70 % der Nenn - Kranfahrgeschwindigkeit ist zulässig, wenn redundante Steuerungssysteme zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit eingesetzt werden.
Pufferkräfte für Laufkatzen müssen mit 100% der Nenn - Katzfahrgeschwindigkeit berechnet werden,
Eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit ist vorzusehen
Bei mehreren Kranen oder Katzen auf einer Fahrbahn sind geeignete Kollisionsschutzsysteme entsprechend der Risikobewertung einzusetzen.
Der Kranführer darf keiner Verzögerung von über 4 m/s² ausgesetzt sein.
3.3.7 Korrosionsschutz und Deckanstrich
Siehe Ausführungsrichtlinie „Korrosionsschutz und Farbkonzept “ in der letztgültigen Version.
Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz
ARL Standardkran (Kategorie I)
3.4
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Elektrik
3.4.1 Netzverhältnisse
Siehe Ausführungsstandard für elektrische Anlagen „Grundlagen u. Netzverhältnisse“ VAN 800.01.
Die Kran-Nennspannung wird in der Anfragespezifikation angegeben.
3.4.2 Akustische Signaleinrichtungen (Hupe)
Es sind Schallgeber in rüttelsicherer Ausführung, geeignet zum Einsatz auf Kranen, zu verwenden.
Die Schallgeber müssen die Umgebungsgeräusche übertönen.
3.4.3 Schaltkästen, Klemmkästen
Sind entsprechend den Umgebungsbedingungen auszuführen.
3.4.4 Kennzeichnung
Herstellerstandard
3.4.5 Verdrahtung
Die Verdrahtung in den Schaltkästen usw. ist mit flexiblen, feindrahtigen, einadrigen PVC- Leitungen,
Kupfer, mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm², in Kanalverdrahtung durchzuführen.
Für Steuerleitungen dürfen Leitungsquerschnitte kleiner 1,5mm² verwendet werden.
Wenn erforderlich sind kurzschlussfeste Adernleitungen zu verwenden.
Die Leitungsenden sind mit Quetschhülsen bzw. Kerbkabelschuhen zu versehen.
Ausnahme: Bei Verwendung von Klemmen mit Käfigzugfedernanschluss sind keine Quetschhülsen erforderlich. Die Leitungsenden sind mit gut lesbaren Adernbezeichnungen entsprechend der Klemmennummer bzw. der Anschlussnummer am Gerät zu versehen.
3.4.6 Verdrahtungsfarben
Herstellerstandard der Norm entsprechend.
3.4.7 Verdrahtungskanäle in den Schalt- und Klemmkästen
Es sind bevorzugt geschlitzte PVC-Kanäle mit leicht abnehmbaren Abdeckungen und ausreichender
Größe zu verwenden. Die Umgebungstemperaturen sind zu beachten.
Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz
ARL Standardkran (Kategorie I)
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3.4.8 Kabel und Kabelkanäle am Kran
Es dürfen nur Kabel verwendet werden, welche für die Installation auf Kranen zulässig sind.
Bei der Führung der Kabelwege ist speziell darauf zu achten, dass durch diese keine Stolperstellen am
Kran entstehen. Im Außenbereich müssen UV-beständige Kabel verwendet werden.

Kabeleinführungen bei Schaltschränken, Klemmkästen, Geräten, Komponenten, usw. müssen
generell von unten erfolgen.

Kabelverschraubungen in metallischer Ausführung und mit metrischem Gewinde,
die Schutzart muss beibehalten werden.
3.4.9 Magnetventile
Herstellerstandard
3.4.10 Beschriftung und Gerätekennzeichnung
Sämtliche Aufschriften und alle Beschriftungen auf Kassetten, Schaltgerüsten, Funkgeräten, Pulten, Gehäusen usw. eingebauten bzw. lose zur Lieferung gelangenden Teile sind mit den in Zeichnungen und
Plänen genannten Buchstaben- und Nummernkombinationen zu kennzeichnen. Darüber hinaus sind diverse Geräte (Schaltschränke, Klemmkästen, Hauptschalter,….) mit Klartext zu beschriften.
Die Beschriftung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die Bezeichnungsschilder der Geräte sind an und neben den Geräten bzw. am Kabel anzubringen.
Die Beschriftungsschilder sind in geeigneten Materialien auszuführen, vorzugsweise sind gravierte Schilder aus Metall zu verwenden, wobei schwarze Schrift auf weißem Hintergrund auszuführen ist.
3.4.11 Krantrennschalter
Jeder Kran muss mit einem Lasttrennschalter, der Absperrmöglichkeiten für 3 Stk. Vorhängeschlösser in
der Aus-Position besitzt, ausgeführt sein.
3.4.12 Stromzuführung zu der Laufkatze
Herstellerstandard
3.4.13 Motoren
Alle Motoren sind mit Kaltleiter bzw. mit PT-100 (bei Frequenzumrichter-Betrieb) für Überlastschutz auszurüsten. Die Ausführung muss dem Kraneinsatz angepasst werden.
3.4.14 Bremslüftgeräte
Herstellerstandard
Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz
ARL Standardkran (Kategorie I)
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3.4.15 Bewegungsbegrenzungen
Für die Kran- und Katzfahrt können Drehkreuzschalter, Magnetrastschalter, RFID Transponder und Laserlichtdistanzmesser verwendet werden. Für die Hubbegrenzung werden Getriebeendschalter eingesetzt. Der Notendbegrenzungsschalter der Hubbewegung ist elektrisch und mechanisch getrennt vom
Betriebsendschalter auszuführen.
3.4.16 Überlastsicherungen
Die Hubwerke sind mit einer Überlastsicherung mit Anlaufverzögerung auszustatten.
Die Abschaltgrenze liegt bei Nennlast, jedoch max. 10 % Überlast.
Das Absenken der Last muss nach Ansprechen der Überlastsicherung möglich sein.
Befinden sich mehrere Hubwerke auf einem Kran, so ist eine Summenüberlastsicherung herzustellen.
3.4.17 Lastkollektivzähler
Herstellerstandard
3.4.18 Kranabstandshaltesystem (wenn zutreffend)
Werden zwei oder mehrere Krane mit einander überschneidenden Arbeitsbereichen eingesetzt, so sind
geeignete Maßnahmen durchzuführen, um Gefahr bringende Zusammenstöße zwischen den Lasten oder
zwischen den Kranen selbst zu verhindern.
3.4.19 Klimaanlage (wenn zutreffend)
Elektrische Betriebsräume und Kranführerkabinen sind mit separaten Klimaanlagen auszustatten. Die
Klimageräte sind in rüttelfester und krantauglicher Ausführung zu liefern. Türüberwachungsschalter sind
an den Schaltschränken, Zugängen zu E-Räumen bzw. Zugang zur Kranführerkabine anzubringen und
dem Kranführer zu signalisieren.
Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz
ARL Standardkran (Kategorie I)
3.5
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Kranbedienung
3.5.1 Bedienung von der Kabine (wenn zutreffend)
Siehe Anfragespezifikation
3.5.2 Steuerkassette (wenn zutreffend)
Die Steuerkassette, ausgeführt in Schutzart IP 54, muss sämtliche Funktionen, die zur Bedienung des
Kranes erforderlich sind, enthalten (analog wie Funkfernsteuerung).
Die Einbindung in die Steuerung hat potentialgetrennt zu erfolgen.
Wahlweise ist die Steuerkassette entlang des Brückenträgers separat verfahrbar oder fest mit der Katze
verbunden, je nach Anwendungsfall (siehe Anfragespezifikation).
3.5.3 Funkfernsteuerung (wenn zutreffend)
Siehe Spezifikation „Funksteuerung für Krane“ SAP-Nummer 267232 in der letztgültigen Version.
Die Beschilderung am Kran ist so auszuführen, dass Sie von allen Seiten gut lesbar ist (Größenverhältnisse sind der Anlage anzupassen), und den rauen Umgebungsbedingungen standhält. Die Beschilderungen sind entweder auf den Kran aufzulackieren, oder in Form von eigenen Metallschildern am Kran
dauerhaft zu montieren. Die Beschriftungen der Steuerkassetten ist ebenfalls mit Gravurschildern und gut
leserlich auszuführen.
Kranfahrt in WEST - OST Richtung:
Kranfahrt Seite WEST
Kranfahrt Seite OST
Katzfahrt Seite NORD
Katzfahrt Seite SÜD
Drehwerk XXX
Drehwerk XXX
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ARL Standardkran (Kategorie I)
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Kranfahrt in NORD - SÜD Richtung:
Kranfahrt Seite NORD
Kranfahrt Seite SÜD
Katzfahrt Seite OST
Katzfahrt Seite WEST
Drehwerk XXX
Drehwerk XXX
Notsteuerkassette:
Bei Ausfall der Funkfernsteuerung müssen die Krane von einer drahtgebundenen Bedienstelle aus bedient werden können. Die Notsteuerkassette wird anstelle des Funkempfängers mittels Steckverbindung
am Kran angeschlossen.
Die Einbindung in die Steuerung hat potentialgetrennt zu erfolgen.
Die Notbedienstelle, ausgeführt in Schutzart IP 54, muss sämtliche Funktionen, die zur Bedienung des
Kranes erforderlich sind, enthalten (analog Funkfernsteuerung).
Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz
ARL Standardkran (Kategorie I)
3.6
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Technische Dokumentation
Die Dokumentation ist nach der Ausführungsrichtlinie „Technische Dokumentation“ in der letztgültigen
Version zu erstellen.
3.6.1 Betriebs und Wartungsanleitung
Herstellerstandard gem. Maschinensicherheitsverordnung (MSV)
3.6.2 Konstruktionszeichnungen und Stücklisten
Ist der Kran eine Sonderkonstruktion und nicht aus Standardkomponenten gefertigt, oder sind nur Teile
als Sonderkonstruktion ausgeführt (z.B. Kranbrücke), muss die Dokumentation alle Fertigungszeichnungen von allen Bauteilen der Sonderkonstruktion normgerecht, inkl. vollständiger Angabe aller Informationen, die für die Fertigung notwendig sind, enthalten.
Bei Zeichnungen mit mehreren Ausführungsvarianten ist die anlagenspezifische Variante eindeutig zu
kennzeichnen.
3.6.3 Dokumente für Abnahmeprüfungen
Folgende technischen Unterlagen für ziviltechnische Abnahmeprüfungen gemäß Arbeitsmittelverordnung
(AM-VO) sind bereitzustellen:

CE-Erklärung gemäß Maschinensicherheitsverordnung (MSV)

Statische Berechnung

Auftragsspezifische Risikobeurteilung, Bestandsversion

Validierung der sicherheitsbezogenen Teile der Steuerung

Betriebsanleitung

Hakenatteste

Seilatteste
3.6.4 Unterlagen für Konstruktion
Unterlagen können seitens voestalpine in Form von AutoCAD-Files bzw. Vorlagen für Autodesk Inventor
(für Bauteile, Baugruppen und Zeichnungsableitungen) zur Verfügung gestellt werden. Andere Formate
sind mit dem AG abzustimmen.
3.6.5 Schmierplan
Herstellerstandard
3.6.6 Dokumentation Elektrik
Herstellerstandard
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ARL Standardkran (Kategorie I)
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3.6.7 Ersatzteillisten
Siehe SQM - Dokument „FEK Standardisierung von Ersatzteillisten“ in der letztgültigen Version.
In dieser Ersatzteilliste sind sämtliche mechanischen und elektrischen Komponenten aufzulisten.
3.6.8 Enddokumentation „As-Built“
Änderungen die sich bei der Montage, Inbetriebnahme, nach der ziviltechnischen Abnahme oder bei der
Prüfung durch den AG ergeben, sind in der bei Lieferung übergebenen Dokumentation einzuarbeiten. Die
gesamte Dokumentation ist in gesammelter Form zu übergeben (keine Austauschblätter gestattet).
Zusätzlich ist ein Exemplar der Elektroschaltpläne in Papier (Format A4) im Schaltschrank Vorort zu hinterlegen.
3.6.9 Lieferung der Dokumentation
Dokumentation bei Lieferung des Krans:
1- fach in Papier in Ordner A4
1- fach auf Datenträger
Enddokumentation:
2- fach in Papier in Ordner A4
1- fach auf Datenträger
Rev. Nr.: Ersteller: TSI / Alexander Schwarz
ARL Standardkran (Kategorie I)
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Allfällige Erklärungen
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4 Dokumentation
-----------------
5 Abgestimmt mit
- Steuerungsfunktion Einkauf
-. Steuerungsfunktion Anlagentechnik
- Steuerungsfunktion Investitionsplanung und Abwicklung
-.TRA, TWA, TKA, TSA, TSE und TSI
6 Mitgeltende/Zusammenhängende Unterlagen
Ausführungsrichtlinien:
„Korrosionsschutz und Farbkonzept“
„Technische Dokumentation“
SQM-Dokumente:
„FEK Standardisierung von Ersatzteillisten“
SAP-Dokumente:
„Spezifikation Funksteuerung für Krane“
SAP-ZDM Nr. 267232
voestalpine Norm:
„Grundlagen u. Netzverhältnisse“
7 Anlagen
-----------------
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VAN 800.01

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