Anwältinnen und Anwälte in die Schulen

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Anwältinnen und Anwälte in die Schulen
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Vor wort
welche Maßnahmen man gemeinsam in einem pädago­gischen Konzept einer Schule ein­decken kann,
sind vielfältig: Von der konkreten
Lebenshilfe über die Vermittlung der
Bedeutung grundlegender Rechte bis
hin zur Durchführung von Planspielen
oder der Begleitung zu einem Gerichtsprozess und der Erläuterung der Aufgaben der einzelnen Beteiligten eines
solchen, ist alles vertreten.
Toleranz erlernen
Politikverdrossenheit und Erosion des
Rechtsbewusstseins sind verstärkt
Gegenstand öffentlicher Debatten. Um
dem entgegenzuwirken ist die Zivilgesellschaft gefordert. Dabei muss sich
jede Berufsgruppe einbringen. Die
Anwaltschaft muss ihren Beitrag dazu
leisten, damit insbesondere bei jungen
Menschen das Bewusstsein für die Bedeutung des Rechts gestärkt und die
Vorstellung über die Rolle von Justiz
und Anwaltschaft geschärft werden.
fällt es vielleicht leichter, die Rechte anderer zu wahren.
Diese Broschüre soll Ihnen helfen, sich
an der Aktion „Anwältinnen und Anwälte
in die Schulen“ zu beteiligen. Zahlreiche
örtliche Anwaltvereine sind mit unterschiedlichen Modellen bereits aktiv.
Auch sollte die Anwaltschaft dieses
Themenfeld nicht Staatsanwaltschaft
und Polizei überlassen, die regelmäßig
schon in die Schulen gehen. Auch kann
hierdurch eine Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – auch der Medien – für die
Anwaltschaft erreicht werden. Es wird
also auch darauf ankommen, eine solche Aktion mithilfe einer (Muster-) Pressemitteilung zu begleiten.
Anwaltvereine bieten bereits unterschiedliche Formate an unterschiedlichen
Schulen an. Neben dem Engagement im
normalen Wirtschafts- und Rechtsfachkundeunterricht oder dem Sozialkundeunterreicht in den Oberstufen sollten die örtlichen Anwaltvereine auch in
anderen Schulzweigen, auch an sozialen
Brennpunkten, präsent sein.
Recht verstehen –
Recht akzeptieren
Im Vordergrund geht es darum, das
Interesse an Recht zu wecken und das
Rechtsbewusstsein zu schärfen. Demjenigen, der seine eigenen Rechte kennt,
Wenn man die Schülerinnen und Schüler
über ihre eigene rechtliche Situation aufklärt und Lebenshilfe leistet, stärkt dies
auch das Image der Anwaltschaft insgesamt. In diesem Zusammenhang kann
bei den Schülerinnen und Schülern ein
zutreffendes Bild von der Rolle der Anwältinnen und Anwälte und deren Stellung im Rechtstaat vermittelt werden.
Durch die erfolgreiche Durchführung
solcher juristischer Unterrichtsstunden
könnte vielleicht auch das Interesse geweckt werden, einen Ausbildungsberuf
in der Kanzlei zu ergreifen.
Eine Bestandsanalyse hat ergeben,
dass bereits örtliche Anwaltvereine mit
Schulen zusammenarbeiten. Andere
wiederum haben es versucht und sind
bei den Schulen nicht auf Interesse gestoßen. Auch hier soll diese Broschüre
Hilfestellung leisten. Die Art und Weise,
3
Ein weiterer Aspekt in der heutigen Diskussion ist auch das Vermitteln von Toleranz. So kann beispielsweise Vorurteilen in der Bevölkerung entgegengewirkt
werden, wenn man an Schulen das
Asylverfahren einfach erläutert.
Wegen dieser breiten Themenpalette
können wir keine festen Lehreinheiten
zusammenstellen, die abgearbeitet werden müssen. Die Unterrichtsstunde wird
meist mit dem Lehrer besprochen. Oft
werden Themen auch selbst durch die
Klassen vorbereitet. Durch Flexibilität
kann auch anhand der Interessen der
Schüler agiert werden.
Daher finden Sie auf den folgenden
Seiten verschiedene Informationen für
Unterrichtsinhalte und -formen.
Wir haben Ihnen in der Broschüre auch
Hinweise zusammengestellt, wo Sie
weitergehende Materialien finden, beispielsweise um auch multimedial die
Themen in den Klassen zu bearbeiten.
Ebenfalls finden Sie auch eine Linkliste
mit weiteren Informationen, sowie verschiedenen Muster.
Moderner Slogan
Um die Schülerinnen und Schüler in
deren Wording ansprechen zu können,
haben wir den griffigen Slogan „Laber
nicht – Ich kenne meine Rechte“ für das
Projekt entwickelt.
Inhaltsverzeichnis
Ziele des Projekts..................................................................................................5
Themen aus dem Paragrafendschungel.............................................................6
Presseresonanz.....................................................................................................8
Best Practice Beispiele aus den örtlichen Anwaltvereinen...............................9
Deutschlandkarte................................................................................................10
Rechte anhand von Lebenszeit..........................................................................10
Multimedial...........................................................................................................12
Häufig gestellte Fragen.......................................................................................13
Unterrichtskonzepte...........................................................................................16
Checkliste für den Verein....................................................................................18
Checkliste für den anwaltlichen Lehrer............................................................19
Relevanz von Themen der konkreten Lebenshilfe...........................................20
Musteranschreiben an die Schulen...................................................................22
Musterpressemitteilung......................................................................................24
Linkliste................................................................................................................25
Unterstützende Werbemittel..............................................................................28
Gewinnung von Nachwuchs für die Ausbildungsberufe in der Kanzlei.........30
Impressum
Deutscher Anwaltverein e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin, Deutschland
Tel.:+49 30 726152-0
Fax:+49 30 726152-190
[email protected]
Ansprechpartner für die
DAV-Kampagne
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Tel.:+49 30 726152-129
Fax:+49 30 726152-193
[email protected]
Ansprechpartnerin für die
örtlichen Anwaltvereine
Referetin Rieke Detering
Tel.:+49 30 726152-124
Fax:+49 30 726152-163
[email protected]
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4
Ziele des Projekts
Interesse an Recht wecken
Rechtsbewusstsein schaffen
Rechtstreue stärken
Schwellenangst abbauen
konkrete Lebenshilfe geben
juristische Denkstrukturen aufzeigen
Recht als Teil der gesellschaftlichen Ordnung
verstehen lernen
einen Überblick über das Rechtssystem geben
Grundzüge des Alltagsrechts vermitteln
Toleranz erlernen – Rechte anderer akzeptieren
5
Themen aus dem Paragrafendschungel
Konkrete Themen aus dem Bereich Lebenshilfe
Wel ch e Kon
Haben Kinder
einen Anspruch
auf Taschengeld?
Mobbing in
der Schule *
sequenz en
droh en beim
Einsatz
von k .o.-Tro
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Dies k a n n
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Ein füh run
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St rafrec ht
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d
Illegaler Downloa
von Musiktiteln
und Filmen
Haften die Eltern
für Schäden, die
Handyverträge
Stalking u
nd
Cybermobbin
g
ihre Kinder
verursacht haben?
ternet
Kauf im In
Wann kann man von
zu Hause ausziehen?
* hierzu gibt es ein gutes Faltblatt der Bundeszentrale für politische Bildung unter: www.bpb.de/shop/lernen/themenblaetter/157343/mobbing-in-der-schule
6
Weitere allgemeine Themen
Verfassungsrecht
Verfassung
Welches Recht
müsste auf einer
„einsamen“ Inse
l
gelten, Entwickl
ung
von Rechtsgrunds
ätzen
strafrechtliche und
prozessuale Fragen,
gespielte Gerichtsverhandlung
Rolle der
Verfahrensbeteiligten
an einem Zivil-
Folterverbot
Rolle der
aft
Anwaltsc h
einen
im Allgem
oder Strafprozess
7
Gang eines
Asylverfahren
Presseresonanz
Aus der Berliner Morgenpost, 12. Februar 2012
Passauer Neue Presse am 1. März 2012
Anwälte im Klassenzimmer
Passauer Anwaltverein geht
in die Schule
Berliner Juristen klären Schüler über
Rechte auf – ein Thema, zu dem Eltern
und Lehrer oft keine Antworten haben
Es ist halb zwei, die Pausenglocke der
Sophie-Charlotte-Oberschule unweit des
Adenauer Platzes klingelt. Doch nicht
alle Mädchen und Jungen der 10. Klasse
von Lehrerin Andrea Oberstadt beißen
in ihre Stullen. (…) Recht zum Anfassen: Dieses Motto ist bei der Initiative
„Anwälte gehen in die Schulen“ wörtlich
zu nehmen. Vor sechs Jahren initiierte
der Berliner Anwaltsverein das Projekt –
als Antwort auf die steigende Gewalt an
Schulen. Indem Anwältinnen und Anwälte als Referenten den Unterricht besuchen, wollen Sie das Rechtsgefühl und
das Normenbewusstsein der Jugend­
lichen fördern. „Erst wenn Jugendliche
die Spielregeln der Gesellschaft kennen
und akzeptieren, sind sie in der Lage,
sich nach Ihnen zu richten“, sagt der
Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins und Gründer des Projekts, Ulrich
Schellenberg. Mittlerweile informieren 40
Anwältinnen und Anwälte die Schüler
ehrenamtlich zu Rechtsthemen. An die
80 Termine gibt es im Jahr. Eine Anwältin: „Es macht mir Spaß, für unser Recht,
das für die meisten Menschen so ab­
strakt und staubtrocken wirkt, zu werben
und es mit purem Leben zu füllen.“ (…)
Im Rahmen eines Schulprojektes zur
Gewaltprävention standen die zwei
Passauer Anwälte Sebastian Kahlert
und Markus Ihle als Referenten oder
auch einfach „zum Ausfragen“ den
Schülern der 7. und 9. Klasse der MS
Passau-Neustift zur Verfügung. Mit den
Jugendlichen sprachen sie über ihre
Rechte und Pflichten und die rechtsstaatlichen Wege der Konfliktlösung.
Ein strafrechtliches Fallbeispiel wurde im
Klassenzimmer wie vor Gericht verhandelt. Die Schüler nahmen mit großem
Interesse die Rollen der verschiedenen
Prozessbeteiligten ein.
www.ovb-online.de am 6. September 2010
Kostenlose Rechtsberatung
für Schüler
Rosenheim - Kinder sind bereits beschränkt geschäftsfähig, ab einem Alter
von 14 Jahren auch strafmündig. Sie
könnten also in zivil- oder strafrechtliche Probleme
8
geraten. Nicht selten gibt es dann eine
Hemmschwelle gegenüber Eltern, Lehrern und anderen Ansprechpersonen.
Daraus folgt immer wieder, dass aus einem Problemfunken ein völlig unnötiger
Flächenbrand entsteht.
Diese Überlegung motivierte den Rosenheimer Anwaltverein, Schülern eine
kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Sollte es sich um tiefschürfendere Pro­bleme handeln, werden weitere
individuelle Schritte besprochen. „Dabei
werden in jedem Fall eventuelle Risiken
und Kosten vorab geklärt“, so Anwalt
Dr. Andreas Michel, einer der Initiatoren.
Oft sei auch eine Kostenübernahme
durch den Staat möglich.
Gestartet wird das Angebot mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 am
Ignaz-Günther-Gymnasium einmal wöchentlich, an der Berufsschule I jeden
zweiten Monat und am Karolinen-Gymnasium. Dort stehen die Intervalle noch
nicht fest.
Best Practice Beispiele aus den örtlichen Anwaltvereinen
Berliner Anwaltsverein
Der Berliner Anwaltsverein entfaltet bereits Aktivitäten in allen Schulformen.
Die Angebote richten sich an sämtliche
Klassenstufen. Den Schulen werden
folgende Punkte vorgeschlagen: ein
Gespräch über rechtliche Themen, ein
gespielte Gerichtsverhandlung oder
die Planung eines Gesetzes für eine
„einsame Insel“. Dabei werden Themen
angesprochen wie z. B. Filesharing,
Lehrer-Schüler-Verhältnis, Geschäftsfähigkeit, Handytarife etc., aber auch
grundsätzliche Themen wie Verfassung,
Verfassungsrecht und Folterverbot.
Durch die gespielte Gerichtsverhandlung können strafrechtliche und prozessuale Fragen erläutert werden. Die Kolleginnen und Kollegen gehen aber auch
in Problemschulen und leisten rechtliche
Lebenshilfe.
Zusätzlich beteiligt sich der Berliner
Anwaltsverein mit ca. 50 „Einsätzen“
im Jahr an dem Projekt „Recht aufschlussreich!“ der Landeskommission
„Berlin gegen Gewalt“. Dabei nehmen
Anwältinnen und Anwälte im Rahmen
einer Projektwoche an einer gespielten
Gerichtsverhandlung teil und treffen sich
zusätzlich mit den jeweiligen Schulklassen zu einem Gespräch über Recht,
persönliche Rechtsfragen der Schüler,
Justiz- und Anwaltsberuf. Nähere Informationen finden Sie unter:
www.stiftung-spi.de/sozraum/sr_
rechtskunde.html.
Passauer Anwaltverein
Der Anwaltverein in Passau bietet allen
Schulformen den Besuch in den Klassen
7 bis 9 an. Im Rahmen des Sozialkundeunterrichts werden ein bis zwei Doppelstunden am Vormittag angeboten.
Dabei wird hauptsächlich über die Rolle
des Anwalts und die der Verfahrensbeteiligten informiert. Dies geschieht im
Rahmen eines Rollenspiels, in dem ein
strafrechtliches Gerichtsverfahren durchgespielt wird. Dabei werden die Rollen
mit Schülern besetzt. Es sind immer
zwei Anwälte, die von Person zu Person
„springen“ und bei den Antworten helfen. Durch die zwei anwaltlichen Lehrer
entsteht mehr Action und Bewegung.
Magdeburger Anwaltverein
Im Rahmen des Sozialkundeunterrichts
wurden insbesondere die Bereiche
Schulrecht und Jugendstrafrecht behandelt. Dabei hatten bereits mehrere
9. Klassen eines Sportgymnasiums
„Besuch vom Anwalt“. Dabei ging
es um Fragen aus den aktuellen
Lebensbereichen der Schüler. Thematisiert wurde,
wie Lehrer erzieherisch
auf Schüler einwirken
dürfe. Ebenso der
Taschengeldparagraf
oder ob die Eltern
haften müssen. Nach
den Einheiten waren sich
die Schüler der Bedeutung des Rechts bewusster. Auch haben sie für
sich den Schluss gezogen, dass der Zugang zum
Recht bezahlbar über einen
Rechtsanwalt möglich ist.
9
Jenaer Anwaltverein
Zusammen mit der örtlichen Sparkasse
informiert der Jenaer Anwaltverein die
Schüler über das Problem des Kreditkartenmissbrauchs, Einkaufen ohne
ausreichende Kontodeckung, die Bestellung im Internet oder Urheberrechtsverstöße. Im Rahmen des Wirtschaftsund Rechtsunterrichts der Klassen 8 bis
10 konnte man über die verschiedenen
Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs, deren
Gefahren, aber auch
die Verbreitung des
Missbrauchs von
Daten informieren.
Der Unterricht
dauerte jeweils
90 Minuten (eine
Doppelstunde).
Es gab ein sehr
großes Interesse der angeschriebenen
Schulen.
Anwaltvereine, die bereits Erfahrungen mit dem Projekt
„Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ gemacht haben
Berlin
Dorsten
Magdeburg
Gütersloh
Bochum
Leipzig
Mönchengladbach
Jena
Wiesbaden
Darmstadt
Heidelberg
Passau
Rechte anhand von Lebenszeit
Kinder und Jugendliche sind von Beginn an mit Recht konfrontiert.
Vor der Geburt
Erbfähigkeit; Schutz
des Ungeborenen,
z. B. durch Verbot des
Schwangerschaftsabbruchs
3 Jahre
Anspruch auf Kinder­
gartenplatz
Geburt
Beginn der Rechts­
fähigkeit
5 Jahre
Mitbestimmung bei der
eigenen Namensänderung
7 Jahre
beschränkte Geschäftsfähigkeit; beschränkte
Deliktsfähigkeit
6 Jahre
Beginn der Schulpflicht
(Schulgesetze der Bundesländer)
10
10 Jahre
beschränkte Deliktsfähigkeit im Straßenverkehr; Anhörrecht in
Fragen der Religions­
zugehörigkeit
13 Jahre
leichte Beschäftigung
von Kindern möglich
12 Jahre
beschränkte Religionsmündigkeit
15 Jahre
Ende des allgemeinen
arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverbotes;
eigenes Antragsrecht
für Sozialleistungen;
Recht, ein Mofa mit
Prüf­bescheinigung
zu fahren
14 Jahre
Recht, eine Adoption zu verweigern;
Widerspruchsrecht
gegen Übertragung des
Sorgerechts; bedingte
Strafmündigkeit als Jugendlicher; Religionsmündigkeit
21 Jahre
volle strafrechtliche
Verantwortlichkeit als
Erwachsener
16 Jahre
Ehemündigkeit auf
Antrag; beschränkte
Testierfähigkeit; Aus­
weis­pflicht; Führerschein Klasse A1
18 Jahre
volle Geschäftsfähigkeit; volle Deliktsfähigkeit; Ehemündigkeit;
Strafmündigkeit als Heranwachsender; aktives
und passives Wahlrecht;
Führerschein Klasse B
und A (beschränkt)
11
Multimedial
Unterstützen Sie Ihre
Unterrichtseinheit mithilfe
von passenden Kurzfilmen!
Das Filmpaket des Nordrhein-Westfälischen Justizministeriums steht Ihnen
bundesweit zur Verfügung.
Bisher gibt es ein Themenpaket rund
um das Jugendstrafrecht, den Jugendarrest und den Jugendvollzug.
Weitere wichtige Themen spiegeln konkrete Lebenssituationen wider: Stalking
und Cybermobbing, illegales Download
von Musiktiteln, Kauf im Internet und die
Gefahr von Drogen und k.o.-Tropfen.
Die Filme finden Sie unter:
index.php
aterialien/filme/
sm
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nt
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litik/rechtskunde
.de/JM/justizpo
rw
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http
12
Häufig gestellte Fragen
?
1. Für welche Schulen eignet sich
das Projekt eigentlich?
Grundsätzlich eignet sich das Projekt
„Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ für sämtliche Schulformen. Natürlich
ist hier der klassische Rechtskundeunterricht aber auch der Sozialkundeunterricht zu nennen. Hilfreich wäre es, wenn
man sich nicht nur an die Gymnasien
und Realschulen wendet. Beispielsweise
geht der Berliner Anwaltsverein an Schulen in sozialen Brennpunkten.
2. Für welche Klassenstufen ist
dieses Projekt geeignet?
Grundsätzlich für alle Klassenstufen, je
nach Themenlage. Anwaltvereine sind
bereits in die Klassen 7 bis 10 gegangen.
nicht stark ausgeprägt ist und es auch
Absagen gibt. Auf der anderen Seite
steigt das Interesse bei Lehrern dann
wieder, wenn positiv über eine solche
Aktion in der Presse berichtet wird.
Andere örtliche Anwaltvereine berichten über ein erhebliches Interesse und
darüber, dass es gar keine Ablehnungen
gegeben hat.
Den Schulen kann auch ein Gespräch
über rechtliche Themen, eine gespielte
Gerichtsverhandlung oder die Planung
eines Gesetzes für eine „einsame“ Insel
vorgeschlagen werden. Dabei werden
die Vorschläge der Schüler gesammelt
und von den Rechtsanwälten kurz mit
tatsächlich existierenden Institutionen
und Gesetzen verglichen.
4. In welchem Rahmen der
Unterrichtseinheiten kann
dies geschehen?
3. Wie spreche ich die Schulen an?
Hier bildet sich ein breites Bild. Zum
einen kann man Schulen unmittelbar
anschreiben und das Angebot unterbreiten. Hierfür finden Sie auf diesen
Seiten auch ein Musteranschreiben. Die
Ansprache und der Kontakt kann auch
über die persönliche Bekanntschaft von
Anwälten und Lehrern erfolgen. Dort
wo es möglich ist (Stadtstaaten), ist beispielsweise auch ein Kontakt über den
Bildungssenat mit einem Rundschreiben des Senators an die Schulleitung
denkbar. Gegebenenfalls ist dies auch
ein Betätigungsfeld für die Landesverbände, die hier mit den Justizministerien
der Länder in Kontakt treten können.
Teilweise berichten die örtlichen Anwaltvereine, dass das Interesse bei Schulen
13
Klassisch ist dies beim Rechtskundeunterricht oder beim Sozialkundeunterricht
angesiedelt. Möglich ist aber auch, dies
im Rahmen einer AG-Woche durchzuführen. Der Berliner Anwaltsverein be­
richtet von anderen Fachbereichen, z. B.
ein Besuch im Biologieunterricht zum
Thema: Wie funktioniert Umweltrecht/
Umweltschutz?
Es bietet sich an, die konzeptionelle
Einbettung den Schulen und Lehrer zu
überlassen, die letztlich für das pädagogische Konzept verantwortlich sind. Oder
aber dies gemeinsam zu entwickeln. Ein
Vorabgespräch mit den Lehrerinnen und
Lehrern ist sehr empfehlenswert.
5. Wie gewinne ich Kolleginnen
und Kollegen, an dem Projekt
mitzuwirken?
Kolleginnen und Kollegen können über
Rundschreiben, die persönliche Ansprache und die Thematisierung bei den
Mitgliederversammlungen gewonnen
werden.
Häufig gestellte Fragen
Es wird darum gehen, den Spaß in den
Vordergrund zu stellen. Es muss auch
verdeutlicht werden, dass es um eine
Imageverbesserung der Anwaltschaft
insgesamt geht und die Kolleginnen
und Kollegen dabei aktiv mitwirken
können.
Die Erfahrung der örtlichen Anwaltvereine ist, dass es in der Regel keine
Pro­bleme gibt, interessierte Kolleginnen
und Kollegen zu gewinnen. Man sollte
aber im Auge haben, maximal zwei- bis
dreimal im Jahr eingesetzt zu werden.
6. Nehme ich eine thematische
Aufteilung vor? Wie organisiere ich
als Verein die einzelnen Themen?
!
Ein Themengerüst sollte erstellt werden, wie man beispielsweise die Fragen Strafrecht, Zivilrecht und sonstiges
aufteilt. Dann sollten zu den einzelnen
Rechtsgebieten Themenideen an die
Interessierten weitergegeben werden,
z. B. durch diese Broschüre. Wichtig ist
es, den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung zu geben, welche
Themen zu dem
einzelnen Rechtsgebiet angesprochen
werden können.
Die Kolleginnen und
Kollegen, die ein Interesse daran haben mitzuwirken, haben meist
jedoch auch schon
konkrete Vorstellungen,
welche Themen sie ansprechen wollen. Daher
darf das Gerüst nicht zu
eng sein.
Es sollte ein Pool von Kolleginnen und Kollegen geschaffen werden, um auch
bei mehreren Schulbesuchen die Aufgaben verteilen
zu können. Mitwirkende sollten in der Rege nicht mehr als
zweimal jährlich in „die Pflicht“
genommen werden.
14
Sollte es ein Interesse auch von Nichtmitgliedern an dieser ehrenamtlichen
Tätigkeit geben, könnte dies auch eine
Möglichkeit sein, diese an den örtlichen
Anwaltverein heranzuführen.
Vgl. hier auch die Checkliste für den örtlichen Anwaltverein und Checkliste für
den anwaltlichen Lehrer.
7. Gibt es mögliche Partner, die uns
bei dem Projekt unterstützen?
Teilweise handhaben es die Anwaltvereine so, dass es sich allein um ein Projekt
des jeweiligen Anwaltvereins handelt.
Also ein Angebot an Schulen, Anwälte
mit ihrer spezifischen Berufserfahrung
und Expertise in den Unterricht einzuladen.
Mögliche Partner sind aber auch:
die Richtervereinigung,
die örtliche Justiz allgemein,
die Landeszentrale für politische
Bildung.
8. Wie plane ich konkret ein
Unterrichtskonzept?
Sowohl für den Lehrer als auch für den
Anwaltverein gibt es ein Lernprogramm,
welches auf der Website des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
bereitgestellt wird. Dieses finden Sie unter folgenden Link: http://www.justiz.nrw.
de/JM/justizpolitik/rechtskunde/bereich_
lehrer/index.php
Wir haben das Einverständnis des
Landesjustizministeriums, diese Unterrichtsmaterialien auch über das Land
Nordrhein-Westfalen hinaus bereitzustellen und darüber zu informieren.
Dieses Lernprogramm ist sowohl eine
Hilfe für den örtlichen Anwaltverein als
auch für den Lehrer. Es geht um die
Fragen, wie bereite ich mich auf den
Unterricht vor, welches Konzept erstelle ich.
Auf der Seite des Nordrhein-Westfälischen Justizministeriums finden sich
auch Multimediaformate und Kurzfilme.
Die Filme haben in der Regel eine Dauer
von 5 bis 10 Minuten, gelegentlich auch
etwas länger, bis 21 Minuten. Diese eignen sich, sie thematisch an den Anfang
der Unterrichtsstunde zu stellen, um
dann konkret über das Thema zu sprechen. Auch diese Filme können in den
Unterrichtsstunden gezeigt werden.
9. Allgemeine Tipps durch die
örtlichen Anwaltvereine
Aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu finden Sie auch eine
Musterpressemitteilung. Vergessen
Sie nicht die Schülerseiten von Tageszeitungen, lokale Werbeblätter
oder aber auch Schüler- und Schulzeitungen sowie Lehrerzeitschriften.
Auch bei Schülern der Realschulen
Informationen über die Ausbildungsberufe in den Kanzleien vorhalten.
Der Jenaer Anwaltverein hat die Erfahrung gemacht, dass es bei der
Ansprache zu vieler Schulen eine
sehr hohe Nachfrage nach dem Format gab.
http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/rechtskunde/bereich_lehrer/index.php
Der Kontakt mit den Schulen muss
kontinuierlich gehalten werden, um
bei kurzfristigem Bedarf reagieren zu
können.
Der Passauer Anwaltverein verbindet das Engagement in den Schulen
mit einer Spende des Anwaltvereins
an die Schule für Schulfahrten oder
Hort-Essen. Darüber wird dann in der
örtlichen Presse berichtet.
15
Unterrichtskonzepte
I. Strafrecht/
Strafprozess
1. Verschaffen eines Überblicks über
wichtige Straftatbestände
Straftatbestände
die Schuld
die Folgen von Straftaten besser
kennenlernen
Hinweis auch auf die zivilrechtliche
Haftung
2. Rechtswidrigkeit, insbesondere
Notwehr
3. Ablauf eines Strafprozesses
nachvollziehen
Besetzung der Strafgerichte
Funktion der Schöffen
Prozessablauf
Problem der Wahrheitsfindung
16
4. Kennenlernen des Ablaufs eines
strafrechtlichen Verfahrens von der
Tat bis zur Verurteilung
Befugnisse der Polizei
5. Informationen über den Straf­vollzug
Strafzweck
Durchführung des Strafvollzugs
II. Zivilrecht/
Zivilprozessrecht
1. Wichtige zivilrechtliche Bestimmungen
kennenlernen
Schadensersatz wegen unerlaubter
Handlung
Anspruchsgrundlagen
Mitverschulen
Haftung der Aufsichtspflichtigen
etc.
2. Sich der finanziellen Konsequenzen von
unerlaubten Handlungen bewusst werden
3. Den Ablauf eines Zivilprozesses
kennenlernen
Funktion des Anwalts
Anwaltsgebühren, gesetzliche Ver­
gütung
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe
Ablauf des Zivilprozesses
Beweis
Instanzenzug
4. Sich der Möglichkeiten und Grenzen
für die gerichtliche Durchsetzung von
Ansprüchen bewusst werden
5. Chancen und Risiken von Mediation/
außergerichtliche Konfliktbeilegung
6. Sich mit Rechten und Rechtsproblemen des Verbrauchers auseinandersetzen
7. Für Jugendliche wichtige familienrechtliche Bestimmungen kennenlernen
Umfang des elterlichen Sorgerechts
Personensorge und Vermögenssorge
Gefährdung des Kindeswohls
8. Untergruppe Kaufrecht/Gewährleistungsrecht
Zustandekommen eines Vertrages
Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag
Verbraucherschutzrechte
Bindungswirkung des Angebotes, hier
beispielsweise Ebay-Angebote etc., Abgrenzung zur „Invitatio ad offerendum“
9. Minderjährigen-Recht
Geschäftsunfähigkeit
beschränkte Geschäftsfähigkeit
Schenkung an Minderjährige
Taschengeldparagraf
Taschengeldanspruch
III. Öffentliches Recht
2. Sich mit Rechten und Pflichten als
Schüler auseinandersetzen
Rechte und Pflichten der Lehrerinnen
und Lehrer in der Schule
Rechte der Schülerinnen und Schüler
Rechtsbehelfe gegen disziplinarische
Maßnahmen, darf der Lehrer mir
mein Handy wegnehmen
Rechtsbehelfe gegen Ordnungsmaßnahmen und gegen Schulnoten
4. Aufenthaltsbeendigung
5. Aufenthaltsverfestigung
3. Funktion von Behörden,
Aufgaben einer Stadtverwaltung
6. Staatsangehörigkeitsecht
4. Polizei- und Ordnung/Straßen­
verkehrsrecht
Verkehrsregeln
Fahrerlaubnis, Führerschein auf
Probe
V. Migrationsrecht
VI. Begleitung beim
Besuch einer Klasse
V. Planspiel
Zivil- oder Strafprozess
bei Gericht
in einer JVA
1. Aufenthaltstitel
1. Rechte und Pflichten als Bürger
Möglichkeiten, seine Rechte wahrzunehmen und gegen Beeinträchtigung
vorzugehen
3. Asylverfahren
menschenrechtlicher Bezug
Gang des Verfahrens
Rechte und Pflichten von
Asyl­bewerbern;
Möglichkeiten einer Beschäftigung
während des Verfahrens
2. Freizügigkeit / EU (auch für drittstaatsangehörige Familienmitglieder
von EU-Bürgern)
17
Checkliste für den Verein
1. Vorstellung des Projekts in der Mitgliedschaft über Rundschreiben, Mitgliederversammlung, Newsletter oder
Mitgliederzeitschrift.
2. Abfrage nach interessierten Kolleginnen und Kollegen über die o.g. Maßnahmen oder gezielten Rundmails. Dort
wo es Arbeitsgruppen/Arbeitsgemeinschaften in den örtlichen Anwaltvereinen zu den jeweiligen Bereichen gibt,
könnte hier eine gezielte Nachfrage
sinnvoll sein.
3. Empfehlenswert ist die Bildung eines
kleinen Arbeitskreises mit interessierten
Kolleginnen und Kollegen, um den weiteren Ablauf zu besprechen.
7. Anschreiben der Schulen
Hier kann das Musteranschreiben eine
Orientierung geben.
Nachfassen, etwa sechs bis acht Wochen nach dem ersten Anschreiben.
8. Pressearbeit
Unter Zuhilfenahme der Musterpressemitteilung die Presse vor Ort über das
Projekt informieren. Dabei nicht zu vergessen, die Schülerseiten von Tageszeitungen, die lokalen Anzeigen- und
Werbeblätter, ggf. lokale Hörfunksender, Schüler- und Schulzeitungen sowie
Lehrerzeitschriften.
4. Festlegung, welche Schulform und
welche Schulen konkret angesprochen
werden. In diesem Zusammenhang
auch prüfen, welche Kontakte es bereits bei den Kolleginnen und Kollegin
zu Lehrern und Schulen gibt.
9. Anfordern von Materialien
Beispielsweise beim jeweiligen
Landesjustizministerium oder beim
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, auch bei Anfrage
über Nordrhein-Westfalen hinaus
Werbemittel beim DAV
Werbemittel im Rahmen der
Reno-Kampagne
5. Festlegung der Themenpallette, die
in den Unterrichtsstunden thematisiert
werden soll.
10. Der Schule und den Lehrern eine
Feedbackrunde anbieten, um den Kontakt kontinuierlich zu pflegen.
6. Prüfen, ob man einen Projektpartner
hinzuziehen will.
11. Grundsätzliches
Für Anwaltvereine im ländlichen
Raum bietet sich die Prüfung an,
ob man den Kolleginnen und
Kollegen die Fahrtkosten erstatten möchte.
18
Checkliste für den anwaltlichen Lehrer
1. Vorbereitung
Festlegung des Rechtsgebietes
Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht,
Sozialrecht oder Asylrecht
Soll Lebenshilfe gegeben werden,
indem vor allem kleine Alltagsfälle aus dem Erfahrungsbereich der
Schülerinnen und Schüler behandelt
werden?
Soll die Rechtstreue gestärkt werden
durch Setzung der Akzente im Strafrecht und beim Thema Strafvollzug?
Soll das Recht als Teil der gesellschaftlichen Ordnung vermittelt werden, sind rechtssoziologische und
rechtpolitische Erwägungen notwendig?
Durchführung eines Vorgesprächs
mit dem Lehrer
Soll ein Rollenspiel durchgeführt
werden?
Prüfen, ob man die Doppelstunde
nicht zu zweit durchführen möchte.
Doppelstunden
2. Ausgangspunkt
Was wurde bisher besprochen? Haben die Klassen bereits etwas vorbereitet und die Lehrerin/der Lehrer
selbst einen Vortrag zum Thema gehalten?
3. Ziel
Was will ich in der Unterrichtsstunde
erreichen?
Wie setze ich die Zeile um?
Einige örtliche Anwaltvereine haben
berichtet, dass ein guter Einstieg in die
Unterrichtseinheiten die konkrete Lebenshilfe darstellt. Dabei können vor
allem kleine Alltagsfälle aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und
Schüler behandelt werden.
Wie verteile ich die Inhalte auf die
vorgegebenen Unterrichtsstunden
(Dramaturgie)?
Methodische Gestaltung
Welche Methoden will ich einsetzen?
Wie eröffne ich die Stunde?
Wie erreiche ich einen Methodenwechsel?
Welche Phaseneinstellung wähle ich?
Wie schließe ich die Stunde?
Wie soll die Unterrichtseinheit zeitlich
ablaufen?
5. Medieneinsatz
Welche Medien setze ich ein?
An welcher Stelle setze ich Medien ein?
4. Planung der Unterrichtsstunde
Was will ich inhaltlich vermitteln?
Wie gewichte ich die Inhalte?
6. Ergebnisse
Wie überprüfe ich das Erreichen des
Unterrichtsziels?
Wird der Unterricht mit den Schülern
oder den Lehrerinnen und Lehrern
ausgewertet?
Rechtsgebiet
Themen
1. Doppelstunde
2. Doppelstunde
3. Doppelstunde
4. Doppelstunde
5. Doppelstunde
6. Doppelstunde
19
Relevanz von Themen der konkreten Lebenshilfe
und Videos? Gemeinsam mit dem
Anwalt und Experten für Schulrecht Dr. Matthias Ruckdäschel
haben wir die wichtigsten Fragen geklärt:
Dürfen Schulen Handys
verbieten?
Auch die Deutsche Anwaltauskunft
hat sich dem Thema „Handyverbot
in der Schule“ angenommen. In folgendem Beitrag können Sie sehen,
wie relevant das Thema ist. Schon
nach einem Tag hatte der Beitrag
rund 300 positive Bewertungen und
über 2.000 Leser.
Nicht die Handys, nur
die Benutzung. Was
Schulen verbieten
dürfen, wir in den
Schulordnungen
der Bundesländer
geregelt. Deshalb
können sich die
Regeln für die
kunft.de
waltaus
Handynutn
.a
w
w
w
zung je nach
Bundesland und
teilweise von Schule zu Schule unterscheiden. Ein generelles Verbot von
Handys ist in keinem Bundesland vorgesehen – das wäre rechtlich auch nur
schwer haltbar. „Es kann immer Situationen geben, die eine Benutzung des
Handys rechtfertigen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Matthias Ruckdäschel vom
Deutschen Anwaltverein (DAV).
Handy in der Schule:
Was ist erlaubt?
Manche Bundesländer schränken die
Benutzung von Handys durch Schüler aber sehr stark ein. So schreibt
beispielsweise das Bayerische Gesetz
über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vor, dass „Mobiltelefone und
sonstige digitale Speichermedien“ auf
dem Schulgelände ausgeschaltet werden müssen. Das heißt: Schüler dürfen
ihr Handy zwar dabeihaben, aber nicht
einschalten.
Aus vielen Anfragen unserer Lehrer
wissen wir: Handys sorgen in der
Schule immer wieder für Konflikte zwischen Schülern und Lehrern.
Wie weit dürfen Verbote gehen,
können Lehrer Handys „beschlagnahmen“ oder sogar SMS des
Schülers lesen, was gilt bei Fotos
Auch wenn die Vorschriften zur Handynutzung nicht überall so streng sind: Die
Benutzung des Handys innerhalb einer
Unterrichtsstunde ist in keinem Bundesland erlaubt.
Besondere Vorsicht gilt bei Klassenarbeiten, Klausuren und anderen
Prüfungen: Weil sich mit modernen
Mit dem Projekt „Anwältinnen und
Anwälte in die Schulen“ stoßen wir
somit auf ein relevantes Thema.
20
Magazin
Smartphones so leicht spicken lässt,
kann hier jede Benutzung des Handys
als Täuschungsversuch gewertet werden. Das hat das Verwaltungsgerichts
Karlsruhe mit einer Entscheidung bestätigt (AZ: 7 K 3433/10).
Dürfen Lehrer Schülern das Handys
wegnehmen?
Ja. Wenn ein Schüler das Handy trotz
Verbotes benutzt, wählen Lehrer gelegentlich eine drastische Sanktion: Sie
„beschlagnahmen“ das Handy einfach.
Rechtlich ist das natürlich nicht unproblematisch. Schließlich handelt es sich
bei dem Handy in der Regel um das
persönliche Eigentum des Schülers und
der Lehrer greift mit so einer disziplinarischen Maßnahme auch in das Erziehungsrecht der Eltern ein.
Trotzdem sehen die Schulgesetze der
Bundesländer diese Maßnahme häufig
ausdrücklich vor – die Lehrkräfte sollen
damit in die Lage versetzt werden, ein
Handyverbot auch durchzusetzen. Die
entscheidende Frage dabei lautet: Wie
lange darf der Lehrer das Gerät einbehalten? Eine Schulstunde lang, den
ganzen Schultag oder noch länger?
Die Schulgesetze äußern sich hier nur
sehr vage. So heißt es im bayerischen
Gesetz, die Geräte dürften „vorübergehend“ einbehalten werden. „Wie lange
‚vorübergehend’ ist, hat die Rechtsprechung bisher noch nicht geklärt“, sagt
Rechtsanwalt Dr. Ruckdäschel.
Dürfen Lehrer Handys von Schülern kontrollieren, also zum Beispiel
Nachrichten lesen?
Ganz klar: Nein. „Für diesen Eingriff in
die Privatsphäre gibt es keine gesetz­
liche Grundlage“, so Anwalt Dr. Ruckdäschel. Schließlich befinden sich auf
dem Handy des Schülers Daten, die
den Lehrer nichts angehen. Eine Durchsuchung persönlicher Gegenstände ist
in Deutschland selbst der Polizei nicht
ohne weiteres erlaubt.
Wenn ein Lehrer gegen den Willen des
Schülers das Handy durchsucht, kann
dieser sich dagegen wehren – am einfachsten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Schul
Anwälte behörde.
Dürfen Schüler mit dem Handy
Fotos und Videos von Lehrern
machen?
Nur, wenn die Lehrer zustimmen. „Das Anfertigen
von Bildern ohne Einverständnis des Betroffenen ist ein Eingriff in das
Fest steht: Auch beim Einkassieren
eines Schülerhandys gilt der sogenannte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Selbst wenn ein Lehrer den Entzug des
Handys als pädagogische Maßnahme
anwendet, darf er das Gerät nicht beliebig lange behalten. „Bei einem Verstoß
gegen das Einschaltverbot kann man
davon ausgehen, dass das Handy noch
am selben Tag zurückgegeben werden
muss“, so Dr. Matthias Ruckdäschel
vom DAV.
21
allgemeine Persönlichkeitsrecht“, sagt
Dr. Matthias Ruckdäschel. Ein Lehrer,
der gegen seinen Willen aufgenommen
wurde, kann also verlangen, dass das
Bild oder Video gelöscht wird.
Kritisch ist vor allem das Hochladen von
Bildmaterial bei Facebook und in anderen sozialen Netzwerken. Auch dies
ist – wie bei allen anderen Personen
– ohne Zustimmung des betroffenen
Lehrers nicht erlaubt. Stellt der Schüler
trotzdem Bilder oder Videos ein, kann
der Lehrer sich rechtlich dagegen wehren, zum Beispiel mit einer Unterlassungsklage.
Der Schüler muss zudem mit schulrechtlichen Sanktionen rechnen. So erklärte
es das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen für zulässig, dass ein
Schüler in eine Parallelklasse versetzt
wurde. Er hatte auf Facebook ein Video gepostet, dass einen Wutausbruch
seiner Lehrerin zeigte (AZ: 19 B
985/14).
Musteranschreiben an die Schulen
Hinweis
Betreff: Projekt „Anwältinnen
und Anwälte in die Schulen“
Dieses Musteranschreiben an die Schulen ist nur
modular gedacht. Es können Absätze herausge-
Anrede,
nommen werden, wenn dieses Leistungsangebot
von dem örtlichen Anwaltverein jeweils so nicht
erbracht werden soll. Sie finden es in elektronischer
Form unter:
http://tinyurl.com/Schulen-Musteranschreiben
Politikverdrossenheit und Erosion des
Rechtsbewusstseins sind verstärkt
Gegenstand öffentlicher Debatten. Um
dem entgegenzuwirken ist die Zivilgesellschaft gefordert, somit auch die
Anwaltschaft. Der Name des örtlichen
Anwaltvereins möchte einen Beitrag
dazu leisten, dass insbesondere bei
jungen Menschen das Bewusstsein für
die Bedeutung des Rechts gestärkt
wird.
Jugendliche erleben Recht oft nur repressiv und in Krisensituationen. Will
man Jugendliche für das Recht gewinnen, muss man ihnen vermitteln, dass
unsere Gesellschaft wie ein faires Spiel
im Sport auf Regeln angewiesen ist.
Wir bieten Ihrer Schule an, dass Anwältinnen und Anwälte ehrenamtlich den
22
Unterricht besuchen und über verschiedene Themen aufklären. Damit beteiligen wir uns an dem bundesweiten
Projekt des Deutschen Anwaltvereins
(DAV) „Anwältinnen und Anwälte in die
Schulen“.
Unseres Erachtens bietet sich neben
dem klassischen Rechtskundeunterricht
auch der Sozialkundeunterricht an. Aber
auch eine Projektwoche o. Ä.
Die Themenpallette ist bewusst breit
gewählt. Denkbare Inhalte wären das
Strafrecht (Straftatbestände, Schuld,
Strafprozess und Ablauf, Strafvollzug).
Ebenso das Zivilrecht (Haftung, Mitverschulden, Ablauf eines Zivilprozesses).
Aber auch Fragen rund um das Minderjährigen-Recht oder die wichtigsten
familienrechtlichen Bestimmungen für
Jugendliche möchten wir vermitteln.
Wir möchten die Schülerinnen und
Schüler auch gern in ihren konkreten
Lebenssituationen abholen und eine
Orientierung im Paragrafendschungel
geben. Von bereits stattgefundenen
Projekten an Schulen in Bundesgebieten wissen wir, dass die Schülerinnen
und Schüler ein starkes Interesse an folgenden Themen haben:
Denkbar ist auch die Planung eines
Gesetzes für eine „einsame Insel“. Dabei können dann die Vorschläge der
Schüler eingesammelt und von unseren
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
mit tatsächlich existierenden Institutionen und Gesetzen verglichen werden.
hat man einen Anspruch auf Taschengeld
Schüler-Lehrer-Verhältnis
Stalking und Cybermobbing
Handyverbot an der Schule
Handyverträge
Illegales Filesharing von Musiktiteln
und Filmen
u.v.m.
Selbstverständlich sind die Schulen und
Lehrerinnen und Lehrer letztlich für das
pädagogische Konzept verantwortlich.
Gern können wir in einem Vorgespräch
abklären, inwieweit sich diese Überlegungen in Ihr pädagogisches Konzept
einbetten lassen. Andere örtliche Anwaltvereine haben uns darüber unterrichtet, wie erfolgreich dieses Projekt
schon an verschiedenen Schulen, in
verschiedenen Schulformen und Klassenstufen umgesetzt wurde. Erfahrungen gibt es insbesondere in den Klassenstufen 7 bis 10.
Um die Toleranz gerade bei Jugend­
lichen zu stärken, scheint es uns auch
wichtig, über Fragen aus dem Migrationsrecht aufzuklären. Beispielsweise welche Aufenthaltstitel es gibt, wie
ein Asylverfahren eigentlich abläuft und
welche Konsequenzen die Freizügigkeit
innerhalb der EU mit sich bringt.
Gern führen wir auch ein Planspiel
durch. Schülerinnen und Schüler sollen
in die Rolle von Verfahrensbeteiligten eines Prozesses schlüpfen und so deren
Position und Funktion kennenlernen.
Gern begleiten wir eine Klasse auch
beim Besuch bei Gericht und erläutern
die Funktion der jeweiligen Verfahrensbeteiligten. Im Rahmen eines Schulprojektes könnte man auch eine Justizvollzugsanstalt besuchen. Diesen Besuch
würden wir auch gern vorbereiten und
begleiten. Hier wäre auch eine Nachbereitung sinnvoll.
Wir hoffen, damit Ihr Interesse geweckt
zu haben. Zögern Sie nicht, sich bei
Fragen und Anregungen unmittelbar mit
uns in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns
Name, Ort, Kommunikationsdaten des
örtlichen Anwaltvereins einfügen
Mit freundlichen Grüßen
23
Musterpressemitteilung
Datum
Nr.
Projekt „Anwältinnen und
Anwälte in die Schulen“
Rechtsbewusstsein und Rechtsverständnis bei Schülern schaffen
Hinweis
Diesen Mustertext finden Sie auch auf der
Die Vermittlung von Rechtsbewusstsein
und Rechtsthemen bei Schülerinnen und Schülern ist über
den Rechtskundeunterricht
an Schulen hinaus wichtig.
Daher beteiligt sich der
Name des örtlichen Anwaltvereins einfügen an
dem Projekt des Deutschen Anwaltvereins
(DAV) „Anwältinnen und
Anwälte in die Schulen“.
Politikverdrossenheit und Erosion
des Rechtsbewusstseins sind verstärkt
Gegenstand öffentlicher Debatten. Intoleranz findet dort seinen Platz, wo man
die Rechte anderer nicht kennt und sie
oft nur deswegen nicht akzeptiert. Das
Projekt engagiert sich dagegen.
DAV-Webseite: http://tinyurl.com/Muster-PM
Dabei gehen Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte ehrenamtlich in die
Schulen, um die Schülerinnen und
Schüler über verschiedene Rechtsthemen zu informieren und auch Lebens­
hilfe zu geben.
„Jugendliche erleben Recht meist nur
repressiv und in Krisensituationen. Will
man Jugendliche für das Recht gewinnen, muss man ihnen vermitteln, dass
unsere Gesellschaft wie ein faires Spiel
im Sport auf Regeln angewiesen ist“,
Zitatengeber/Vorsitzender des Anwaltvereins einfügen. „Regeln die
für alle gelten, die aber auch alle gleichermaßen schützen.“ Ziel ist es, mit
dieser Kampagne einen Beitrag für das
Verständnis von Recht bei Schülerinnen
und Schülern zu wecken.
Die Themenpallette ist dabei bewusst
breit gewählt. Sie umfasst das Strafrecht, wo Schüler und Schülerinnen
24
wichtige Straftatbestände kennenlernen
sollen, sowie das strafrechtliche Ermittlungsverfahren von der Tat bis zur Verurteilung. Weitere Schwerpunkte sind das
Zivilrecht und das Öffentliche Recht.
Dem Name des örtlichen Anwaltvereins einfügen ist es wichtig, Interesse an Recht zu wecken, Rechtsbewusstsein zu schaffen und dadurch
die Rechtstreue zu stärken. Aber auch
ganz konkrete Lebenshilfe soll gegeben
werden. So soll aufgeklärt werden über
Stalking und Cybermobbing, das Handyverbot an der Schule, Handyverträge,
den illegalen Download von Musiktiteln
und Filmen, das Lehrer-Schüler-Verhältnis und vieles mehr. Durch die konkrete
Lebenshilfe erfahren Schülerinnen und
Schüler etwas über ihre eigenen Rechte
und die Spielregeln der Gesellschaft.
Auch über die Rolle der Anwältinnen
und Anwälte und deren Stellung im
Rechtsstaat wird aufgeklärt. Dies ist jedoch kein Selbstzweck. Ziel ist es, die
Rolle der unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten in einem Zivilprozess oder in
einem Strafprozess nachzuvollziehen.
Hier eventuell noch Individualisierung durch die Einfügung der Punkte:
Nachspielen eines Gerichtsprozesse,
Besuch eines Gerichtsprozesses oder
weitere Themenschwerpunkte.
Es gibt keine festen Lehreinheiten, die
abgearbeitet werden. Wichtig ist es,
sich auch an den Interessen der Schüler
zu orientieren. Es soll aber auch über
Grundsätzliches gesprochen werden,
wie z. B. den Datenschutz, die Wirkung
der Grundrechte, Folterverbot etc.
Sollten Schulen oder Lehrer ein Interesse an diesem Projekt haben, können Sie
sich gern an den Namen und Erreichbarkeit des örtliche Anwaltvereins
einfügen wenden. Adresse:
Linkliste
Überblick: Angebote des Staates an
rechtlicher und ordnungspolitischer
Bildung für Jugendliche und Kinder
Baden- Württemberg:
Die Landeszentrale für politische Bildung bietet
- die Bereitstellung von Publikationen zu rechtlichen und politischen Themen auf
http://www.lpb-bw.de/lernmedien.html
- ein Online-Spiel „Grundrechte Jogging“ auf
http://www.lpb-bw.de/onlinespiele.html?&tx_crilpbartikel_pi1[showUid]=149&cHash=27f32a6ad4
- ein Planspiel zum Gesetzgebungsprozess in Deutschland,
http://www.lpb-bw.de/alle_veranstaltungen.html?&no_cache=1&tx_crilpbeventmodule_pi1%5BshowUid%5D=
10023&tx_crilpbeventmodule_pi1%5B0%5D=0&cHash=e87e12d7f580b216f34a49ac26463d51
Informationsportal der Jugendstiftung Baden-Württemberg „Menschenrechte - Deine Rechte“ auf
http://menschenrechte.jugendnetz.de/
Bayern:
Lehrerfortbildung der Akademie für politische Bildung Tutzing zum Thema „Jugend, Recht und rechtliche Probleme“,
http://www.apb-tutzing.de/news/2014/jugend-und-recht.php
Empfehlung von Lesematerial zu politischen und rechtlichen Themen durch das Jugendinformationszentrum München auf
http://www.jiz-muenchen.de/themen/bildung-schule/material/
Berlin:
Bereitstellung der Publikationen für junge Leute „Jura für Kids“, „Menschenrechte und Demokratie“,
„Das Grundgesetz“ und „Recht- Was geht mich das an?“ durch die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit auf
http://www.berlin.de/lzpb/publikationen/uebersicht-nach-themen/angebot-fuer-junge-leserinnen//junge_leute.php
Informationsportal des jugendnetz-berlin zum Thema „Recht und Schutz“ auf
http://jugendnetz-berlin.de/de/medienbildung/recht_schutz/Recht-und-Schutz-im-Internet.php
Link zum Workshop der Berliner Medienkompetenzzentren zum Thema Cybermobbing mit rechtlichen Aspekten auf
http://jugendnetz-berlin.de/de/rat-und-hilfe/mobbing-und-cyberbullying.php#anchor_3d99e128_Accordion-1Besondere-Angebote-und-Schulungen-im-Rahmen-von-jugendnetz-berlin
Brandenburg:
Bereitstellung einer Publikation zum Thema „Menschenrechte und Demokratie“ für junge Leute durch die
Landeszentrale für politische Bildung auf
http://www.politische-bildung-brandenburg.de/publikationen/pdf/publikationsverzeichnis.pdf
25
Linkliste
Bremen:
Die Landeszentrale für politische Bildung bietet
- die Möglichkeit zur Erlangung eines „Demokratieführerscheins“,
http://www.lzpb-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen197.c.2407.de
- den Workshop „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“,
http://www.lzpb-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen197.c.2143.de
Hamburg:
Information der Behörde für Schule und Berufsbildung über die Bereitstellung der Behördenpublikation
„Drogen und Recht“ in einem Infoladen auf
http://www.hamburg.de/behoerdenpublikationen/ und
http://www.hamburg.de/schule-und-berufsbildung/
Hessen:
Parlamentsplanspiel und Parlamentsseminar von der Landeszentrale für politische Bildung,
http://www.hlz.hessen.de/index.php?id=r1_ji_info
Mecklenburg-Vorpommern:
Justizjugendseite des Justizministeriums,
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/Jugendseiten/index.jsp#inline
Content_002
Nordrhein-Westfalen:
Internetportal des Justizministeriums zu den Themen „Grundkenntnisse des Arbeitsrecht“ und „Strafrechtliche Fragen im
Umgang mit Rechtsextremismus“ sowie Unterrichtsmaterialien im Sinne eines Rechtskundeunterrichts für Schüler auf
http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/rechtskunde/index.php
Podcast der Landeszentrale für politische Bildung zu den Grundrechten und ihre tagespolitischen Zusammenhänge auf
http://www.politische-bildung.nrw.de/multimedia/rechthaben/index.html
Saarland:
Die Landeszentrale für politisches Bildung bietet
- eine Onlinemediathek „Online-Distribution Medien für Bildungseinrichtungen im Saarland“ u.a. mit Themen wie
Cybermobbing mit juristischem Kontext, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte auf
http://www.lpm.uni-sb.de/typo3/index.php?id=4160
- Aufklärungs- und Hilfebroschüren der Landeszentrale für politische Bildung zum Thema Rechtsextremismus,
Gewalt und Straftaten im Netz zum Download auf
http://www.lpm.uni-sb.de/typo3/index.php?id=1700
26
Sachsen:
Die Landeszentrale für politische Bildung bietet
- die Bereitstellung der Publikation „Jura für Kids“ auf
http://shop.slpb.de/sv-online/pub_online/catalog/category/view/s/1-recht-verfassung/id/3/
- die Möglichkeit der Ausleihe des Buchs „Jugendrechtsberater“ auf
http://www.bibliothek.slpb.de/alipac/GVTUTLMSCZHMLPTIUJBT-00029/find-scan?SEQ=77
Thüringen:
Projekt des Justizministeriums, des Bildungsministeriums und des Lehrerfortbildungsinstituts „Juregio Rechtskunde re­
gional“ -> Angebote zu Fortbildungen und Ansprechpartnern für juristische Fragen zur Vermittlung von Rechtskenntnissen,
insbesondere in den Bereichen Gewalt, Drogen, Mobbing, Extremismus und Medienmissbrauch in der Schule,
http://www.thueringen.de/th4/justiz/jugendseite/juregio/index.aspx
Bundeszentrale für politische Bildung:
Bereitstellung von Arbeitsblättern zum Thema „Kinderrechte“ auf
http://www.bpb.de/shop/lernen/falter/194570/kinderrechte
Bereitstellung eines Lernplakats und eines Lernspickers zum Thema Gesetzgebung auf
http://www.bpb.de/shop/lernen/hanisauland/34219/wie-entsteht-ein-gesetz und http://www.bpb.de/shop/lernen/
Spicker-Politik/34374/gesetzgebung
Bereitstellung von Materialien zu Fragen zu den nationalen und internationalen staatlichen Systemen (auch EU) sowie
zu allgemeinen Politikthemen auf
http://www.bpb.de/lernen/
Bereitstellung von Materialien zum Thema Mobbing in der Schule auf
http://www.bpb.de/shop/lernen/themenblaetter/157343/mobbing-in-der-schule
Deutscher Bundestag:
Jugendportal des Deutschen Bundestags mit aktuellen tagespolitischen und rechtlichen Themen,
https://www.mitmischen.de/index.jsp
Berlin, den 06.03.2015
Unser Dank gilt all den örtlichen Anwaltvereinen, die uns bei der Erstellung dieser Broschüre geholfen haben. Unser Dank gilt
aber auch dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, welches das Projekt durch Zurverfügungstellung der
Materialien auch über die Landesgrenzen hinaus unterstützt.
27
Unterstützende Werbemittel
Auf Nachfrage bei örtlichen Anwaltvereinen, die schon an dem Projekt mitwirken, ergab sich ein unterschiedliches
Bild. Einige halten Werbemittel für wünschenswert.
Um die örtlichen Anwaltvereine zu
unterstützen, können beim DAV einige Werbemittel kostenfrei angefordert
werden.
Dabei handelt es sich um:
jeweils 40 Stück
jeweils 1 KG
Aufkleber
Traubenzucker
jeweils 35 Stück
ohne Stückbegrenzung
Baumwollrucksack
Flyer „Anwälte informieren –
Ihr Recht muss Sie nicht teuer
zu stehen kommen“
Kopfhörer
Flyer „Besuch beim Anwalt“
Kugelschreiber
Mini-Grundgesetz
28
Bestellformular Werbemittel
Bitte senden Sie Ihre Bestellung an:
Deutscher Anwaltverein Littenstraße 10 10179 Berlin Frau Jungnickel
[email protected]
Fax: 030 726152-193
Absender:
Anwaltverein
PLZ und Ort
Ansprechpartner-/in
Telefon
Straße
Für das Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“
Artikel
Preis
Aufkleber
bis 40 Stück kostenfrei
darüber hinaus 0,24 EUR netto
pro Stück
Baumwollrucksack
bis 35 Stück kostenfrei
darüber hinaus 1,34 EUR netto
pro Stück
Kopfhörer
bis 35 Stück kostenfrei
darüber hinaus 1,13 EUR netto
pro Stück
Kugelschreiber
bis 35 Stück kostenfrei
darüber hinaus 1,18 EUR netto
pro Stück
Mini-Grundgesetzt
bis 40 Stück kostenfrei
darüber hinaus 0,88 EUR netto
pro Stück
Traubenzucker
bis 1 KG kostenfrei
darüber hinaus 21,85 EUR netto
pro KG
Flyer „Anwälte informieren“
(Informationen über Beratungsund Prozesskostenhilfe)
ohne Stückbegrenzung
Flyer „Besuch beim Anwalt“
ohne Stückbegrenzung
Stück/KG
Bitte beachten Sie, nicht bei jedem Besuch alle Werbemittel in die Klassen zu geben, sondern jeweils nur eine Auswahl. Dies kann sonst als störend empfunden werden.
29
Gewinnung von Nachwuchs für die Ausbildungsberufe in der Kanzlei
Nach der Schule schon was vor? – Ausbildungskampagne für
Schülerinnen und Schüler
Hinweis
Nutzen Sie den Besuch in der Klasse auch, um für
Ausbildungsnachwuchs in der Kanzlei zu werben.
Ziel der Kampagne: Schülerinnen und
Schüler sollen auf den Beruf des/der
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten aufmerksam gemacht werden. Hierzu können Anwaltvereine auch Informa­
tionsmaterial anfordern. Dazu gehören
Infoklappkarten, Textmarker, Plakate,
Kaugummis und Taschenspiegel. Das
Bestellfax findet man unter:
gne
bildungskampa
no/aus
ein.de/praxis/re
http://anwaltver
30

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