Anwältinnen und Anwälte in die Schulen
Transcrição
Anwältinnen und Anwälte in die Schulen
n e n n i t l ä w e t l An ä w n A d n un e l u h c S e i d in Vor wort welche Maßnahmen man gemeinsam in einem pädagogischen Konzept einer Schule eindecken kann, sind vielfältig: Von der konkreten Lebenshilfe über die Vermittlung der Bedeutung grundlegender Rechte bis hin zur Durchführung von Planspielen oder der Begleitung zu einem Gerichtsprozess und der Erläuterung der Aufgaben der einzelnen Beteiligten eines solchen, ist alles vertreten. Toleranz erlernen Politikverdrossenheit und Erosion des Rechtsbewusstseins sind verstärkt Gegenstand öffentlicher Debatten. Um dem entgegenzuwirken ist die Zivilgesellschaft gefordert. Dabei muss sich jede Berufsgruppe einbringen. Die Anwaltschaft muss ihren Beitrag dazu leisten, damit insbesondere bei jungen Menschen das Bewusstsein für die Bedeutung des Rechts gestärkt und die Vorstellung über die Rolle von Justiz und Anwaltschaft geschärft werden. fällt es vielleicht leichter, die Rechte anderer zu wahren. Diese Broschüre soll Ihnen helfen, sich an der Aktion „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ zu beteiligen. Zahlreiche örtliche Anwaltvereine sind mit unterschiedlichen Modellen bereits aktiv. Auch sollte die Anwaltschaft dieses Themenfeld nicht Staatsanwaltschaft und Polizei überlassen, die regelmäßig schon in die Schulen gehen. Auch kann hierdurch eine Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – auch der Medien – für die Anwaltschaft erreicht werden. Es wird also auch darauf ankommen, eine solche Aktion mithilfe einer (Muster-) Pressemitteilung zu begleiten. Anwaltvereine bieten bereits unterschiedliche Formate an unterschiedlichen Schulen an. Neben dem Engagement im normalen Wirtschafts- und Rechtsfachkundeunterricht oder dem Sozialkundeunterreicht in den Oberstufen sollten die örtlichen Anwaltvereine auch in anderen Schulzweigen, auch an sozialen Brennpunkten, präsent sein. Recht verstehen – Recht akzeptieren Im Vordergrund geht es darum, das Interesse an Recht zu wecken und das Rechtsbewusstsein zu schärfen. Demjenigen, der seine eigenen Rechte kennt, Wenn man die Schülerinnen und Schüler über ihre eigene rechtliche Situation aufklärt und Lebenshilfe leistet, stärkt dies auch das Image der Anwaltschaft insgesamt. In diesem Zusammenhang kann bei den Schülerinnen und Schülern ein zutreffendes Bild von der Rolle der Anwältinnen und Anwälte und deren Stellung im Rechtstaat vermittelt werden. Durch die erfolgreiche Durchführung solcher juristischer Unterrichtsstunden könnte vielleicht auch das Interesse geweckt werden, einen Ausbildungsberuf in der Kanzlei zu ergreifen. Eine Bestandsanalyse hat ergeben, dass bereits örtliche Anwaltvereine mit Schulen zusammenarbeiten. Andere wiederum haben es versucht und sind bei den Schulen nicht auf Interesse gestoßen. Auch hier soll diese Broschüre Hilfestellung leisten. Die Art und Weise, 3 Ein weiterer Aspekt in der heutigen Diskussion ist auch das Vermitteln von Toleranz. So kann beispielsweise Vorurteilen in der Bevölkerung entgegengewirkt werden, wenn man an Schulen das Asylverfahren einfach erläutert. Wegen dieser breiten Themenpalette können wir keine festen Lehreinheiten zusammenstellen, die abgearbeitet werden müssen. Die Unterrichtsstunde wird meist mit dem Lehrer besprochen. Oft werden Themen auch selbst durch die Klassen vorbereitet. Durch Flexibilität kann auch anhand der Interessen der Schüler agiert werden. Daher finden Sie auf den folgenden Seiten verschiedene Informationen für Unterrichtsinhalte und -formen. Wir haben Ihnen in der Broschüre auch Hinweise zusammengestellt, wo Sie weitergehende Materialien finden, beispielsweise um auch multimedial die Themen in den Klassen zu bearbeiten. Ebenfalls finden Sie auch eine Linkliste mit weiteren Informationen, sowie verschiedenen Muster. Moderner Slogan Um die Schülerinnen und Schüler in deren Wording ansprechen zu können, haben wir den griffigen Slogan „Laber nicht – Ich kenne meine Rechte“ für das Projekt entwickelt. Inhaltsverzeichnis Ziele des Projekts..................................................................................................5 Themen aus dem Paragrafendschungel.............................................................6 Presseresonanz.....................................................................................................8 Best Practice Beispiele aus den örtlichen Anwaltvereinen...............................9 Deutschlandkarte................................................................................................10 Rechte anhand von Lebenszeit..........................................................................10 Multimedial...........................................................................................................12 Häufig gestellte Fragen.......................................................................................13 Unterrichtskonzepte...........................................................................................16 Checkliste für den Verein....................................................................................18 Checkliste für den anwaltlichen Lehrer............................................................19 Relevanz von Themen der konkreten Lebenshilfe...........................................20 Musteranschreiben an die Schulen...................................................................22 Musterpressemitteilung......................................................................................24 Linkliste................................................................................................................25 Unterstützende Werbemittel..............................................................................28 Gewinnung von Nachwuchs für die Ausbildungsberufe in der Kanzlei.........30 Impressum Deutscher Anwaltverein e.V. Littenstraße 11 10179 Berlin, Deutschland Tel.:+49 30 726152-0 Fax:+49 30 726152-190 [email protected] Ansprechpartner für die DAV-Kampagne Rechtsanwalt Swen Walentowski Tel.:+49 30 726152-129 Fax:+49 30 726152-193 [email protected] Ansprechpartnerin für die örtlichen Anwaltvereine Referetin Rieke Detering Tel.:+49 30 726152-124 Fax:+49 30 726152-163 [email protected] Seite 9: © Alexander Raths - Fotolia.com Seite 10 u. 11: © majivecka - Fotolia.com Seite 11: © Sergey Novikov - Fotolia.com Seite 12: © niroworld - Fotolia.com Seite 12: © vege - Fotolia.com Seite 13: © Marek - Fotolia.com Seite 14: © Styfouphoto - Fotolia.com Bildnachweis Seite 16: © storm - Fotolia.com Titel: © pico - Fotolia.com Seite 17: © Robert Kneschke - Fotolia.com Titel: © picsfive - Fotolia.com Seite 18: © Maceo - Fotolia.com Seite 3: © Maceo - Fotolia.com Seite 21: © Syda Productions - Fotolia.com Seite 5: © storm - Fotolia.com Seite 22: © Eisenhans - Fotolia.com Seite 6 u. 7: © picsfive - Fotolia.com Seite 23: © tai111 - Fotolia.com Seite 8: © kake - Fotolia.com Seite 24: © Coloures-pic - Fotolia.com Seite 9: © Alexander Raths - Fotolia.com Seite 25: © storm - Fotolia.com 4 Ziele des Projekts Interesse an Recht wecken Rechtsbewusstsein schaffen Rechtstreue stärken Schwellenangst abbauen konkrete Lebenshilfe geben juristische Denkstrukturen aufzeigen Recht als Teil der gesellschaftlichen Ordnung verstehen lernen einen Überblick über das Rechtssystem geben Grundzüge des Alltagsrechts vermitteln Toleranz erlernen – Rechte anderer akzeptieren 5 Themen aus dem Paragrafendschungel Konkrete Themen aus dem Bereich Lebenshilfe Wel ch e Kon Haben Kinder einen Anspruch auf Taschengeld? Mobbing in der Schule * sequenz en droh en beim Einsatz von k .o.-Tro pfen? Dies k a n n a uch ei n e Ein füh run g in das St rafrec ht sein . d Illegaler Downloa von Musiktiteln und Filmen Haften die Eltern für Schäden, die Handyverträge Stalking u nd Cybermobbin g ihre Kinder verursacht haben? ternet Kauf im In Wann kann man von zu Hause ausziehen? * hierzu gibt es ein gutes Faltblatt der Bundeszentrale für politische Bildung unter: www.bpb.de/shop/lernen/themenblaetter/157343/mobbing-in-der-schule 6 Weitere allgemeine Themen Verfassungsrecht Verfassung Welches Recht müsste auf einer „einsamen“ Inse l gelten, Entwickl ung von Rechtsgrunds ätzen strafrechtliche und prozessuale Fragen, gespielte Gerichtsverhandlung Rolle der Verfahrensbeteiligten an einem Zivil- Folterverbot Rolle der aft Anwaltsc h einen im Allgem oder Strafprozess 7 Gang eines Asylverfahren Presseresonanz Aus der Berliner Morgenpost, 12. Februar 2012 Passauer Neue Presse am 1. März 2012 Anwälte im Klassenzimmer Passauer Anwaltverein geht in die Schule Berliner Juristen klären Schüler über Rechte auf – ein Thema, zu dem Eltern und Lehrer oft keine Antworten haben Es ist halb zwei, die Pausenglocke der Sophie-Charlotte-Oberschule unweit des Adenauer Platzes klingelt. Doch nicht alle Mädchen und Jungen der 10. Klasse von Lehrerin Andrea Oberstadt beißen in ihre Stullen. (…) Recht zum Anfassen: Dieses Motto ist bei der Initiative „Anwälte gehen in die Schulen“ wörtlich zu nehmen. Vor sechs Jahren initiierte der Berliner Anwaltsverein das Projekt – als Antwort auf die steigende Gewalt an Schulen. Indem Anwältinnen und Anwälte als Referenten den Unterricht besuchen, wollen Sie das Rechtsgefühl und das Normenbewusstsein der Jugend lichen fördern. „Erst wenn Jugendliche die Spielregeln der Gesellschaft kennen und akzeptieren, sind sie in der Lage, sich nach Ihnen zu richten“, sagt der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins und Gründer des Projekts, Ulrich Schellenberg. Mittlerweile informieren 40 Anwältinnen und Anwälte die Schüler ehrenamtlich zu Rechtsthemen. An die 80 Termine gibt es im Jahr. Eine Anwältin: „Es macht mir Spaß, für unser Recht, das für die meisten Menschen so ab strakt und staubtrocken wirkt, zu werben und es mit purem Leben zu füllen.“ (…) Im Rahmen eines Schulprojektes zur Gewaltprävention standen die zwei Passauer Anwälte Sebastian Kahlert und Markus Ihle als Referenten oder auch einfach „zum Ausfragen“ den Schülern der 7. und 9. Klasse der MS Passau-Neustift zur Verfügung. Mit den Jugendlichen sprachen sie über ihre Rechte und Pflichten und die rechtsstaatlichen Wege der Konfliktlösung. Ein strafrechtliches Fallbeispiel wurde im Klassenzimmer wie vor Gericht verhandelt. Die Schüler nahmen mit großem Interesse die Rollen der verschiedenen Prozessbeteiligten ein. www.ovb-online.de am 6. September 2010 Kostenlose Rechtsberatung für Schüler Rosenheim - Kinder sind bereits beschränkt geschäftsfähig, ab einem Alter von 14 Jahren auch strafmündig. Sie könnten also in zivil- oder strafrechtliche Probleme 8 geraten. Nicht selten gibt es dann eine Hemmschwelle gegenüber Eltern, Lehrern und anderen Ansprechpersonen. Daraus folgt immer wieder, dass aus einem Problemfunken ein völlig unnötiger Flächenbrand entsteht. Diese Überlegung motivierte den Rosenheimer Anwaltverein, Schülern eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Sollte es sich um tiefschürfendere Probleme handeln, werden weitere individuelle Schritte besprochen. „Dabei werden in jedem Fall eventuelle Risiken und Kosten vorab geklärt“, so Anwalt Dr. Andreas Michel, einer der Initiatoren. Oft sei auch eine Kostenübernahme durch den Staat möglich. Gestartet wird das Angebot mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 am Ignaz-Günther-Gymnasium einmal wöchentlich, an der Berufsschule I jeden zweiten Monat und am Karolinen-Gymnasium. Dort stehen die Intervalle noch nicht fest. Best Practice Beispiele aus den örtlichen Anwaltvereinen Berliner Anwaltsverein Der Berliner Anwaltsverein entfaltet bereits Aktivitäten in allen Schulformen. Die Angebote richten sich an sämtliche Klassenstufen. Den Schulen werden folgende Punkte vorgeschlagen: ein Gespräch über rechtliche Themen, ein gespielte Gerichtsverhandlung oder die Planung eines Gesetzes für eine „einsame Insel“. Dabei werden Themen angesprochen wie z. B. Filesharing, Lehrer-Schüler-Verhältnis, Geschäftsfähigkeit, Handytarife etc., aber auch grundsätzliche Themen wie Verfassung, Verfassungsrecht und Folterverbot. Durch die gespielte Gerichtsverhandlung können strafrechtliche und prozessuale Fragen erläutert werden. Die Kolleginnen und Kollegen gehen aber auch in Problemschulen und leisten rechtliche Lebenshilfe. Zusätzlich beteiligt sich der Berliner Anwaltsverein mit ca. 50 „Einsätzen“ im Jahr an dem Projekt „Recht aufschlussreich!“ der Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“. Dabei nehmen Anwältinnen und Anwälte im Rahmen einer Projektwoche an einer gespielten Gerichtsverhandlung teil und treffen sich zusätzlich mit den jeweiligen Schulklassen zu einem Gespräch über Recht, persönliche Rechtsfragen der Schüler, Justiz- und Anwaltsberuf. Nähere Informationen finden Sie unter: www.stiftung-spi.de/sozraum/sr_ rechtskunde.html. Passauer Anwaltverein Der Anwaltverein in Passau bietet allen Schulformen den Besuch in den Klassen 7 bis 9 an. Im Rahmen des Sozialkundeunterrichts werden ein bis zwei Doppelstunden am Vormittag angeboten. Dabei wird hauptsächlich über die Rolle des Anwalts und die der Verfahrensbeteiligten informiert. Dies geschieht im Rahmen eines Rollenspiels, in dem ein strafrechtliches Gerichtsverfahren durchgespielt wird. Dabei werden die Rollen mit Schülern besetzt. Es sind immer zwei Anwälte, die von Person zu Person „springen“ und bei den Antworten helfen. Durch die zwei anwaltlichen Lehrer entsteht mehr Action und Bewegung. Magdeburger Anwaltverein Im Rahmen des Sozialkundeunterrichts wurden insbesondere die Bereiche Schulrecht und Jugendstrafrecht behandelt. Dabei hatten bereits mehrere 9. Klassen eines Sportgymnasiums „Besuch vom Anwalt“. Dabei ging es um Fragen aus den aktuellen Lebensbereichen der Schüler. Thematisiert wurde, wie Lehrer erzieherisch auf Schüler einwirken dürfe. Ebenso der Taschengeldparagraf oder ob die Eltern haften müssen. Nach den Einheiten waren sich die Schüler der Bedeutung des Rechts bewusster. Auch haben sie für sich den Schluss gezogen, dass der Zugang zum Recht bezahlbar über einen Rechtsanwalt möglich ist. 9 Jenaer Anwaltverein Zusammen mit der örtlichen Sparkasse informiert der Jenaer Anwaltverein die Schüler über das Problem des Kreditkartenmissbrauchs, Einkaufen ohne ausreichende Kontodeckung, die Bestellung im Internet oder Urheberrechtsverstöße. Im Rahmen des Wirtschaftsund Rechtsunterrichts der Klassen 8 bis 10 konnte man über die verschiedenen Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs, deren Gefahren, aber auch die Verbreitung des Missbrauchs von Daten informieren. Der Unterricht dauerte jeweils 90 Minuten (eine Doppelstunde). Es gab ein sehr großes Interesse der angeschriebenen Schulen. Anwaltvereine, die bereits Erfahrungen mit dem Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ gemacht haben Berlin Dorsten Magdeburg Gütersloh Bochum Leipzig Mönchengladbach Jena Wiesbaden Darmstadt Heidelberg Passau Rechte anhand von Lebenszeit Kinder und Jugendliche sind von Beginn an mit Recht konfrontiert. Vor der Geburt Erbfähigkeit; Schutz des Ungeborenen, z. B. durch Verbot des Schwangerschaftsabbruchs 3 Jahre Anspruch auf Kinder gartenplatz Geburt Beginn der Rechts fähigkeit 5 Jahre Mitbestimmung bei der eigenen Namensänderung 7 Jahre beschränkte Geschäftsfähigkeit; beschränkte Deliktsfähigkeit 6 Jahre Beginn der Schulpflicht (Schulgesetze der Bundesländer) 10 10 Jahre beschränkte Deliktsfähigkeit im Straßenverkehr; Anhörrecht in Fragen der Religions zugehörigkeit 13 Jahre leichte Beschäftigung von Kindern möglich 12 Jahre beschränkte Religionsmündigkeit 15 Jahre Ende des allgemeinen arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverbotes; eigenes Antragsrecht für Sozialleistungen; Recht, ein Mofa mit Prüfbescheinigung zu fahren 14 Jahre Recht, eine Adoption zu verweigern; Widerspruchsrecht gegen Übertragung des Sorgerechts; bedingte Strafmündigkeit als Jugendlicher; Religionsmündigkeit 21 Jahre volle strafrechtliche Verantwortlichkeit als Erwachsener 16 Jahre Ehemündigkeit auf Antrag; beschränkte Testierfähigkeit; Aus weispflicht; Führerschein Klasse A1 18 Jahre volle Geschäftsfähigkeit; volle Deliktsfähigkeit; Ehemündigkeit; Strafmündigkeit als Heranwachsender; aktives und passives Wahlrecht; Führerschein Klasse B und A (beschränkt) 11 Multimedial Unterstützen Sie Ihre Unterrichtseinheit mithilfe von passenden Kurzfilmen! Das Filmpaket des Nordrhein-Westfälischen Justizministeriums steht Ihnen bundesweit zur Verfügung. Bisher gibt es ein Themenpaket rund um das Jugendstrafrecht, den Jugendarrest und den Jugendvollzug. Weitere wichtige Themen spiegeln konkrete Lebenssituationen wider: Stalking und Cybermobbing, illegales Download von Musiktiteln, Kauf im Internet und die Gefahr von Drogen und k.o.-Tropfen. Die Filme finden Sie unter: index.php aterialien/filme/ sm ht ric er nt /u litik/rechtskunde .de/JM/justizpo rw .n .jm w w w :// http 12 Häufig gestellte Fragen ? 1. Für welche Schulen eignet sich das Projekt eigentlich? Grundsätzlich eignet sich das Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ für sämtliche Schulformen. Natürlich ist hier der klassische Rechtskundeunterricht aber auch der Sozialkundeunterricht zu nennen. Hilfreich wäre es, wenn man sich nicht nur an die Gymnasien und Realschulen wendet. Beispielsweise geht der Berliner Anwaltsverein an Schulen in sozialen Brennpunkten. 2. Für welche Klassenstufen ist dieses Projekt geeignet? Grundsätzlich für alle Klassenstufen, je nach Themenlage. Anwaltvereine sind bereits in die Klassen 7 bis 10 gegangen. nicht stark ausgeprägt ist und es auch Absagen gibt. Auf der anderen Seite steigt das Interesse bei Lehrern dann wieder, wenn positiv über eine solche Aktion in der Presse berichtet wird. Andere örtliche Anwaltvereine berichten über ein erhebliches Interesse und darüber, dass es gar keine Ablehnungen gegeben hat. Den Schulen kann auch ein Gespräch über rechtliche Themen, eine gespielte Gerichtsverhandlung oder die Planung eines Gesetzes für eine „einsame“ Insel vorgeschlagen werden. Dabei werden die Vorschläge der Schüler gesammelt und von den Rechtsanwälten kurz mit tatsächlich existierenden Institutionen und Gesetzen verglichen. 4. In welchem Rahmen der Unterrichtseinheiten kann dies geschehen? 3. Wie spreche ich die Schulen an? Hier bildet sich ein breites Bild. Zum einen kann man Schulen unmittelbar anschreiben und das Angebot unterbreiten. Hierfür finden Sie auf diesen Seiten auch ein Musteranschreiben. Die Ansprache und der Kontakt kann auch über die persönliche Bekanntschaft von Anwälten und Lehrern erfolgen. Dort wo es möglich ist (Stadtstaaten), ist beispielsweise auch ein Kontakt über den Bildungssenat mit einem Rundschreiben des Senators an die Schulleitung denkbar. Gegebenenfalls ist dies auch ein Betätigungsfeld für die Landesverbände, die hier mit den Justizministerien der Länder in Kontakt treten können. Teilweise berichten die örtlichen Anwaltvereine, dass das Interesse bei Schulen 13 Klassisch ist dies beim Rechtskundeunterricht oder beim Sozialkundeunterricht angesiedelt. Möglich ist aber auch, dies im Rahmen einer AG-Woche durchzuführen. Der Berliner Anwaltsverein be richtet von anderen Fachbereichen, z. B. ein Besuch im Biologieunterricht zum Thema: Wie funktioniert Umweltrecht/ Umweltschutz? Es bietet sich an, die konzeptionelle Einbettung den Schulen und Lehrer zu überlassen, die letztlich für das pädagogische Konzept verantwortlich sind. Oder aber dies gemeinsam zu entwickeln. Ein Vorabgespräch mit den Lehrerinnen und Lehrern ist sehr empfehlenswert. 5. Wie gewinne ich Kolleginnen und Kollegen, an dem Projekt mitzuwirken? Kolleginnen und Kollegen können über Rundschreiben, die persönliche Ansprache und die Thematisierung bei den Mitgliederversammlungen gewonnen werden. Häufig gestellte Fragen Es wird darum gehen, den Spaß in den Vordergrund zu stellen. Es muss auch verdeutlicht werden, dass es um eine Imageverbesserung der Anwaltschaft insgesamt geht und die Kolleginnen und Kollegen dabei aktiv mitwirken können. Die Erfahrung der örtlichen Anwaltvereine ist, dass es in der Regel keine Probleme gibt, interessierte Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen. Man sollte aber im Auge haben, maximal zwei- bis dreimal im Jahr eingesetzt zu werden. 6. Nehme ich eine thematische Aufteilung vor? Wie organisiere ich als Verein die einzelnen Themen? ! Ein Themengerüst sollte erstellt werden, wie man beispielsweise die Fragen Strafrecht, Zivilrecht und sonstiges aufteilt. Dann sollten zu den einzelnen Rechtsgebieten Themenideen an die Interessierten weitergegeben werden, z. B. durch diese Broschüre. Wichtig ist es, den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung zu geben, welche Themen zu dem einzelnen Rechtsgebiet angesprochen werden können. Die Kolleginnen und Kollegen, die ein Interesse daran haben mitzuwirken, haben meist jedoch auch schon konkrete Vorstellungen, welche Themen sie ansprechen wollen. Daher darf das Gerüst nicht zu eng sein. Es sollte ein Pool von Kolleginnen und Kollegen geschaffen werden, um auch bei mehreren Schulbesuchen die Aufgaben verteilen zu können. Mitwirkende sollten in der Rege nicht mehr als zweimal jährlich in „die Pflicht“ genommen werden. 14 Sollte es ein Interesse auch von Nichtmitgliedern an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit geben, könnte dies auch eine Möglichkeit sein, diese an den örtlichen Anwaltverein heranzuführen. Vgl. hier auch die Checkliste für den örtlichen Anwaltverein und Checkliste für den anwaltlichen Lehrer. 7. Gibt es mögliche Partner, die uns bei dem Projekt unterstützen? Teilweise handhaben es die Anwaltvereine so, dass es sich allein um ein Projekt des jeweiligen Anwaltvereins handelt. Also ein Angebot an Schulen, Anwälte mit ihrer spezifischen Berufserfahrung und Expertise in den Unterricht einzuladen. Mögliche Partner sind aber auch: die Richtervereinigung, die örtliche Justiz allgemein, die Landeszentrale für politische Bildung. 8. Wie plane ich konkret ein Unterrichtskonzept? Sowohl für den Lehrer als auch für den Anwaltverein gibt es ein Lernprogramm, welches auf der Website des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt wird. Dieses finden Sie unter folgenden Link: http://www.justiz.nrw. de/JM/justizpolitik/rechtskunde/bereich_ lehrer/index.php Wir haben das Einverständnis des Landesjustizministeriums, diese Unterrichtsmaterialien auch über das Land Nordrhein-Westfalen hinaus bereitzustellen und darüber zu informieren. Dieses Lernprogramm ist sowohl eine Hilfe für den örtlichen Anwaltverein als auch für den Lehrer. Es geht um die Fragen, wie bereite ich mich auf den Unterricht vor, welches Konzept erstelle ich. Auf der Seite des Nordrhein-Westfälischen Justizministeriums finden sich auch Multimediaformate und Kurzfilme. Die Filme haben in der Regel eine Dauer von 5 bis 10 Minuten, gelegentlich auch etwas länger, bis 21 Minuten. Diese eignen sich, sie thematisch an den Anfang der Unterrichtsstunde zu stellen, um dann konkret über das Thema zu sprechen. Auch diese Filme können in den Unterrichtsstunden gezeigt werden. 9. Allgemeine Tipps durch die örtlichen Anwaltvereine Aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu finden Sie auch eine Musterpressemitteilung. Vergessen Sie nicht die Schülerseiten von Tageszeitungen, lokale Werbeblätter oder aber auch Schüler- und Schulzeitungen sowie Lehrerzeitschriften. Auch bei Schülern der Realschulen Informationen über die Ausbildungsberufe in den Kanzleien vorhalten. Der Jenaer Anwaltverein hat die Erfahrung gemacht, dass es bei der Ansprache zu vieler Schulen eine sehr hohe Nachfrage nach dem Format gab. http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/rechtskunde/bereich_lehrer/index.php Der Kontakt mit den Schulen muss kontinuierlich gehalten werden, um bei kurzfristigem Bedarf reagieren zu können. Der Passauer Anwaltverein verbindet das Engagement in den Schulen mit einer Spende des Anwaltvereins an die Schule für Schulfahrten oder Hort-Essen. Darüber wird dann in der örtlichen Presse berichtet. 15 Unterrichtskonzepte I. Strafrecht/ Strafprozess 1. Verschaffen eines Überblicks über wichtige Straftatbestände Straftatbestände die Schuld die Folgen von Straftaten besser kennenlernen Hinweis auch auf die zivilrechtliche Haftung 2. Rechtswidrigkeit, insbesondere Notwehr 3. Ablauf eines Strafprozesses nachvollziehen Besetzung der Strafgerichte Funktion der Schöffen Prozessablauf Problem der Wahrheitsfindung 16 4. Kennenlernen des Ablaufs eines strafrechtlichen Verfahrens von der Tat bis zur Verurteilung Befugnisse der Polizei 5. Informationen über den Strafvollzug Strafzweck Durchführung des Strafvollzugs II. Zivilrecht/ Zivilprozessrecht 1. Wichtige zivilrechtliche Bestimmungen kennenlernen Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung Anspruchsgrundlagen Mitverschulen Haftung der Aufsichtspflichtigen etc. 2. Sich der finanziellen Konsequenzen von unerlaubten Handlungen bewusst werden 3. Den Ablauf eines Zivilprozesses kennenlernen Funktion des Anwalts Anwaltsgebühren, gesetzliche Ver gütung Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe Ablauf des Zivilprozesses Beweis Instanzenzug 4. Sich der Möglichkeiten und Grenzen für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen bewusst werden 5. Chancen und Risiken von Mediation/ außergerichtliche Konfliktbeilegung 6. Sich mit Rechten und Rechtsproblemen des Verbrauchers auseinandersetzen 7. Für Jugendliche wichtige familienrechtliche Bestimmungen kennenlernen Umfang des elterlichen Sorgerechts Personensorge und Vermögenssorge Gefährdung des Kindeswohls 8. Untergruppe Kaufrecht/Gewährleistungsrecht Zustandekommen eines Vertrages Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag Verbraucherschutzrechte Bindungswirkung des Angebotes, hier beispielsweise Ebay-Angebote etc., Abgrenzung zur „Invitatio ad offerendum“ 9. Minderjährigen-Recht Geschäftsunfähigkeit beschränkte Geschäftsfähigkeit Schenkung an Minderjährige Taschengeldparagraf Taschengeldanspruch III. Öffentliches Recht 2. Sich mit Rechten und Pflichten als Schüler auseinandersetzen Rechte und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer in der Schule Rechte der Schülerinnen und Schüler Rechtsbehelfe gegen disziplinarische Maßnahmen, darf der Lehrer mir mein Handy wegnehmen Rechtsbehelfe gegen Ordnungsmaßnahmen und gegen Schulnoten 4. Aufenthaltsbeendigung 5. Aufenthaltsverfestigung 3. Funktion von Behörden, Aufgaben einer Stadtverwaltung 6. Staatsangehörigkeitsecht 4. Polizei- und Ordnung/Straßen verkehrsrecht Verkehrsregeln Fahrerlaubnis, Führerschein auf Probe V. Migrationsrecht VI. Begleitung beim Besuch einer Klasse V. Planspiel Zivil- oder Strafprozess bei Gericht in einer JVA 1. Aufenthaltstitel 1. Rechte und Pflichten als Bürger Möglichkeiten, seine Rechte wahrzunehmen und gegen Beeinträchtigung vorzugehen 3. Asylverfahren menschenrechtlicher Bezug Gang des Verfahrens Rechte und Pflichten von Asylbewerbern; Möglichkeiten einer Beschäftigung während des Verfahrens 2. Freizügigkeit / EU (auch für drittstaatsangehörige Familienmitglieder von EU-Bürgern) 17 Checkliste für den Verein 1. Vorstellung des Projekts in der Mitgliedschaft über Rundschreiben, Mitgliederversammlung, Newsletter oder Mitgliederzeitschrift. 2. Abfrage nach interessierten Kolleginnen und Kollegen über die o.g. Maßnahmen oder gezielten Rundmails. Dort wo es Arbeitsgruppen/Arbeitsgemeinschaften in den örtlichen Anwaltvereinen zu den jeweiligen Bereichen gibt, könnte hier eine gezielte Nachfrage sinnvoll sein. 3. Empfehlenswert ist die Bildung eines kleinen Arbeitskreises mit interessierten Kolleginnen und Kollegen, um den weiteren Ablauf zu besprechen. 7. Anschreiben der Schulen Hier kann das Musteranschreiben eine Orientierung geben. Nachfassen, etwa sechs bis acht Wochen nach dem ersten Anschreiben. 8. Pressearbeit Unter Zuhilfenahme der Musterpressemitteilung die Presse vor Ort über das Projekt informieren. Dabei nicht zu vergessen, die Schülerseiten von Tageszeitungen, die lokalen Anzeigen- und Werbeblätter, ggf. lokale Hörfunksender, Schüler- und Schulzeitungen sowie Lehrerzeitschriften. 4. Festlegung, welche Schulform und welche Schulen konkret angesprochen werden. In diesem Zusammenhang auch prüfen, welche Kontakte es bereits bei den Kolleginnen und Kollegin zu Lehrern und Schulen gibt. 9. Anfordern von Materialien Beispielsweise beim jeweiligen Landesjustizministerium oder beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, auch bei Anfrage über Nordrhein-Westfalen hinaus Werbemittel beim DAV Werbemittel im Rahmen der Reno-Kampagne 5. Festlegung der Themenpallette, die in den Unterrichtsstunden thematisiert werden soll. 10. Der Schule und den Lehrern eine Feedbackrunde anbieten, um den Kontakt kontinuierlich zu pflegen. 6. Prüfen, ob man einen Projektpartner hinzuziehen will. 11. Grundsätzliches Für Anwaltvereine im ländlichen Raum bietet sich die Prüfung an, ob man den Kolleginnen und Kollegen die Fahrtkosten erstatten möchte. 18 Checkliste für den anwaltlichen Lehrer 1. Vorbereitung Festlegung des Rechtsgebietes Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht oder Asylrecht Soll Lebenshilfe gegeben werden, indem vor allem kleine Alltagsfälle aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler behandelt werden? Soll die Rechtstreue gestärkt werden durch Setzung der Akzente im Strafrecht und beim Thema Strafvollzug? Soll das Recht als Teil der gesellschaftlichen Ordnung vermittelt werden, sind rechtssoziologische und rechtpolitische Erwägungen notwendig? Durchführung eines Vorgesprächs mit dem Lehrer Soll ein Rollenspiel durchgeführt werden? Prüfen, ob man die Doppelstunde nicht zu zweit durchführen möchte. Doppelstunden 2. Ausgangspunkt Was wurde bisher besprochen? Haben die Klassen bereits etwas vorbereitet und die Lehrerin/der Lehrer selbst einen Vortrag zum Thema gehalten? 3. Ziel Was will ich in der Unterrichtsstunde erreichen? Wie setze ich die Zeile um? Einige örtliche Anwaltvereine haben berichtet, dass ein guter Einstieg in die Unterrichtseinheiten die konkrete Lebenshilfe darstellt. Dabei können vor allem kleine Alltagsfälle aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler behandelt werden. Wie verteile ich die Inhalte auf die vorgegebenen Unterrichtsstunden (Dramaturgie)? Methodische Gestaltung Welche Methoden will ich einsetzen? Wie eröffne ich die Stunde? Wie erreiche ich einen Methodenwechsel? Welche Phaseneinstellung wähle ich? Wie schließe ich die Stunde? Wie soll die Unterrichtseinheit zeitlich ablaufen? 5. Medieneinsatz Welche Medien setze ich ein? An welcher Stelle setze ich Medien ein? 4. Planung der Unterrichtsstunde Was will ich inhaltlich vermitteln? Wie gewichte ich die Inhalte? 6. Ergebnisse Wie überprüfe ich das Erreichen des Unterrichtsziels? Wird der Unterricht mit den Schülern oder den Lehrerinnen und Lehrern ausgewertet? Rechtsgebiet Themen 1. Doppelstunde 2. Doppelstunde 3. Doppelstunde 4. Doppelstunde 5. Doppelstunde 6. Doppelstunde 19 Relevanz von Themen der konkreten Lebenshilfe und Videos? Gemeinsam mit dem Anwalt und Experten für Schulrecht Dr. Matthias Ruckdäschel haben wir die wichtigsten Fragen geklärt: Dürfen Schulen Handys verbieten? Auch die Deutsche Anwaltauskunft hat sich dem Thema „Handyverbot in der Schule“ angenommen. In folgendem Beitrag können Sie sehen, wie relevant das Thema ist. Schon nach einem Tag hatte der Beitrag rund 300 positive Bewertungen und über 2.000 Leser. Nicht die Handys, nur die Benutzung. Was Schulen verbieten dürfen, wir in den Schulordnungen der Bundesländer geregelt. Deshalb können sich die Regeln für die kunft.de waltaus Handynutn .a w w w zung je nach Bundesland und teilweise von Schule zu Schule unterscheiden. Ein generelles Verbot von Handys ist in keinem Bundesland vorgesehen – das wäre rechtlich auch nur schwer haltbar. „Es kann immer Situationen geben, die eine Benutzung des Handys rechtfertigen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Matthias Ruckdäschel vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Handy in der Schule: Was ist erlaubt? Manche Bundesländer schränken die Benutzung von Handys durch Schüler aber sehr stark ein. So schreibt beispielsweise das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vor, dass „Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien“ auf dem Schulgelände ausgeschaltet werden müssen. Das heißt: Schüler dürfen ihr Handy zwar dabeihaben, aber nicht einschalten. Aus vielen Anfragen unserer Lehrer wissen wir: Handys sorgen in der Schule immer wieder für Konflikte zwischen Schülern und Lehrern. Wie weit dürfen Verbote gehen, können Lehrer Handys „beschlagnahmen“ oder sogar SMS des Schülers lesen, was gilt bei Fotos Auch wenn die Vorschriften zur Handynutzung nicht überall so streng sind: Die Benutzung des Handys innerhalb einer Unterrichtsstunde ist in keinem Bundesland erlaubt. Besondere Vorsicht gilt bei Klassenarbeiten, Klausuren und anderen Prüfungen: Weil sich mit modernen Mit dem Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ stoßen wir somit auf ein relevantes Thema. 20 Magazin Smartphones so leicht spicken lässt, kann hier jede Benutzung des Handys als Täuschungsversuch gewertet werden. Das hat das Verwaltungsgerichts Karlsruhe mit einer Entscheidung bestätigt (AZ: 7 K 3433/10). Dürfen Lehrer Schülern das Handys wegnehmen? Ja. Wenn ein Schüler das Handy trotz Verbotes benutzt, wählen Lehrer gelegentlich eine drastische Sanktion: Sie „beschlagnahmen“ das Handy einfach. Rechtlich ist das natürlich nicht unproblematisch. Schließlich handelt es sich bei dem Handy in der Regel um das persönliche Eigentum des Schülers und der Lehrer greift mit so einer disziplinarischen Maßnahme auch in das Erziehungsrecht der Eltern ein. Trotzdem sehen die Schulgesetze der Bundesländer diese Maßnahme häufig ausdrücklich vor – die Lehrkräfte sollen damit in die Lage versetzt werden, ein Handyverbot auch durchzusetzen. Die entscheidende Frage dabei lautet: Wie lange darf der Lehrer das Gerät einbehalten? Eine Schulstunde lang, den ganzen Schultag oder noch länger? Die Schulgesetze äußern sich hier nur sehr vage. So heißt es im bayerischen Gesetz, die Geräte dürften „vorübergehend“ einbehalten werden. „Wie lange ‚vorübergehend’ ist, hat die Rechtsprechung bisher noch nicht geklärt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ruckdäschel. Dürfen Lehrer Handys von Schülern kontrollieren, also zum Beispiel Nachrichten lesen? Ganz klar: Nein. „Für diesen Eingriff in die Privatsphäre gibt es keine gesetz liche Grundlage“, so Anwalt Dr. Ruckdäschel. Schließlich befinden sich auf dem Handy des Schülers Daten, die den Lehrer nichts angehen. Eine Durchsuchung persönlicher Gegenstände ist in Deutschland selbst der Polizei nicht ohne weiteres erlaubt. Wenn ein Lehrer gegen den Willen des Schülers das Handy durchsucht, kann dieser sich dagegen wehren – am einfachsten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Schul Anwälte behörde. Dürfen Schüler mit dem Handy Fotos und Videos von Lehrern machen? Nur, wenn die Lehrer zustimmen. „Das Anfertigen von Bildern ohne Einverständnis des Betroffenen ist ein Eingriff in das Fest steht: Auch beim Einkassieren eines Schülerhandys gilt der sogenannte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Selbst wenn ein Lehrer den Entzug des Handys als pädagogische Maßnahme anwendet, darf er das Gerät nicht beliebig lange behalten. „Bei einem Verstoß gegen das Einschaltverbot kann man davon ausgehen, dass das Handy noch am selben Tag zurückgegeben werden muss“, so Dr. Matthias Ruckdäschel vom DAV. 21 allgemeine Persönlichkeitsrecht“, sagt Dr. Matthias Ruckdäschel. Ein Lehrer, der gegen seinen Willen aufgenommen wurde, kann also verlangen, dass das Bild oder Video gelöscht wird. Kritisch ist vor allem das Hochladen von Bildmaterial bei Facebook und in anderen sozialen Netzwerken. Auch dies ist – wie bei allen anderen Personen – ohne Zustimmung des betroffenen Lehrers nicht erlaubt. Stellt der Schüler trotzdem Bilder oder Videos ein, kann der Lehrer sich rechtlich dagegen wehren, zum Beispiel mit einer Unterlassungsklage. Der Schüler muss zudem mit schulrechtlichen Sanktionen rechnen. So erklärte es das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen für zulässig, dass ein Schüler in eine Parallelklasse versetzt wurde. Er hatte auf Facebook ein Video gepostet, dass einen Wutausbruch seiner Lehrerin zeigte (AZ: 19 B 985/14). Musteranschreiben an die Schulen Hinweis Betreff: Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ Dieses Musteranschreiben an die Schulen ist nur modular gedacht. Es können Absätze herausge- Anrede, nommen werden, wenn dieses Leistungsangebot von dem örtlichen Anwaltverein jeweils so nicht erbracht werden soll. Sie finden es in elektronischer Form unter: http://tinyurl.com/Schulen-Musteranschreiben Politikverdrossenheit und Erosion des Rechtsbewusstseins sind verstärkt Gegenstand öffentlicher Debatten. Um dem entgegenzuwirken ist die Zivilgesellschaft gefordert, somit auch die Anwaltschaft. Der Name des örtlichen Anwaltvereins möchte einen Beitrag dazu leisten, dass insbesondere bei jungen Menschen das Bewusstsein für die Bedeutung des Rechts gestärkt wird. Jugendliche erleben Recht oft nur repressiv und in Krisensituationen. Will man Jugendliche für das Recht gewinnen, muss man ihnen vermitteln, dass unsere Gesellschaft wie ein faires Spiel im Sport auf Regeln angewiesen ist. Wir bieten Ihrer Schule an, dass Anwältinnen und Anwälte ehrenamtlich den 22 Unterricht besuchen und über verschiedene Themen aufklären. Damit beteiligen wir uns an dem bundesweiten Projekt des Deutschen Anwaltvereins (DAV) „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“. Unseres Erachtens bietet sich neben dem klassischen Rechtskundeunterricht auch der Sozialkundeunterricht an. Aber auch eine Projektwoche o. Ä. Die Themenpallette ist bewusst breit gewählt. Denkbare Inhalte wären das Strafrecht (Straftatbestände, Schuld, Strafprozess und Ablauf, Strafvollzug). Ebenso das Zivilrecht (Haftung, Mitverschulden, Ablauf eines Zivilprozesses). Aber auch Fragen rund um das Minderjährigen-Recht oder die wichtigsten familienrechtlichen Bestimmungen für Jugendliche möchten wir vermitteln. Wir möchten die Schülerinnen und Schüler auch gern in ihren konkreten Lebenssituationen abholen und eine Orientierung im Paragrafendschungel geben. Von bereits stattgefundenen Projekten an Schulen in Bundesgebieten wissen wir, dass die Schülerinnen und Schüler ein starkes Interesse an folgenden Themen haben: Denkbar ist auch die Planung eines Gesetzes für eine „einsame Insel“. Dabei können dann die Vorschläge der Schüler eingesammelt und von unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit tatsächlich existierenden Institutionen und Gesetzen verglichen werden. hat man einen Anspruch auf Taschengeld Schüler-Lehrer-Verhältnis Stalking und Cybermobbing Handyverbot an der Schule Handyverträge Illegales Filesharing von Musiktiteln und Filmen u.v.m. Selbstverständlich sind die Schulen und Lehrerinnen und Lehrer letztlich für das pädagogische Konzept verantwortlich. Gern können wir in einem Vorgespräch abklären, inwieweit sich diese Überlegungen in Ihr pädagogisches Konzept einbetten lassen. Andere örtliche Anwaltvereine haben uns darüber unterrichtet, wie erfolgreich dieses Projekt schon an verschiedenen Schulen, in verschiedenen Schulformen und Klassenstufen umgesetzt wurde. Erfahrungen gibt es insbesondere in den Klassenstufen 7 bis 10. Um die Toleranz gerade bei Jugend lichen zu stärken, scheint es uns auch wichtig, über Fragen aus dem Migrationsrecht aufzuklären. Beispielsweise welche Aufenthaltstitel es gibt, wie ein Asylverfahren eigentlich abläuft und welche Konsequenzen die Freizügigkeit innerhalb der EU mit sich bringt. Gern führen wir auch ein Planspiel durch. Schülerinnen und Schüler sollen in die Rolle von Verfahrensbeteiligten eines Prozesses schlüpfen und so deren Position und Funktion kennenlernen. Gern begleiten wir eine Klasse auch beim Besuch bei Gericht und erläutern die Funktion der jeweiligen Verfahrensbeteiligten. Im Rahmen eines Schulprojektes könnte man auch eine Justizvollzugsanstalt besuchen. Diesen Besuch würden wir auch gern vorbereiten und begleiten. Hier wäre auch eine Nachbereitung sinnvoll. Wir hoffen, damit Ihr Interesse geweckt zu haben. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen und Anregungen unmittelbar mit uns in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns Name, Ort, Kommunikationsdaten des örtlichen Anwaltvereins einfügen Mit freundlichen Grüßen 23 Musterpressemitteilung Datum Nr. Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ Rechtsbewusstsein und Rechtsverständnis bei Schülern schaffen Hinweis Diesen Mustertext finden Sie auch auf der Die Vermittlung von Rechtsbewusstsein und Rechtsthemen bei Schülerinnen und Schülern ist über den Rechtskundeunterricht an Schulen hinaus wichtig. Daher beteiligt sich der Name des örtlichen Anwaltvereins einfügen an dem Projekt des Deutschen Anwaltvereins (DAV) „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“. Politikverdrossenheit und Erosion des Rechtsbewusstseins sind verstärkt Gegenstand öffentlicher Debatten. Intoleranz findet dort seinen Platz, wo man die Rechte anderer nicht kennt und sie oft nur deswegen nicht akzeptiert. Das Projekt engagiert sich dagegen. DAV-Webseite: http://tinyurl.com/Muster-PM Dabei gehen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ehrenamtlich in die Schulen, um die Schülerinnen und Schüler über verschiedene Rechtsthemen zu informieren und auch Lebens hilfe zu geben. „Jugendliche erleben Recht meist nur repressiv und in Krisensituationen. Will man Jugendliche für das Recht gewinnen, muss man ihnen vermitteln, dass unsere Gesellschaft wie ein faires Spiel im Sport auf Regeln angewiesen ist“, Zitatengeber/Vorsitzender des Anwaltvereins einfügen. „Regeln die für alle gelten, die aber auch alle gleichermaßen schützen.“ Ziel ist es, mit dieser Kampagne einen Beitrag für das Verständnis von Recht bei Schülerinnen und Schülern zu wecken. Die Themenpallette ist dabei bewusst breit gewählt. Sie umfasst das Strafrecht, wo Schüler und Schülerinnen 24 wichtige Straftatbestände kennenlernen sollen, sowie das strafrechtliche Ermittlungsverfahren von der Tat bis zur Verurteilung. Weitere Schwerpunkte sind das Zivilrecht und das Öffentliche Recht. Dem Name des örtlichen Anwaltvereins einfügen ist es wichtig, Interesse an Recht zu wecken, Rechtsbewusstsein zu schaffen und dadurch die Rechtstreue zu stärken. Aber auch ganz konkrete Lebenshilfe soll gegeben werden. So soll aufgeklärt werden über Stalking und Cybermobbing, das Handyverbot an der Schule, Handyverträge, den illegalen Download von Musiktiteln und Filmen, das Lehrer-Schüler-Verhältnis und vieles mehr. Durch die konkrete Lebenshilfe erfahren Schülerinnen und Schüler etwas über ihre eigenen Rechte und die Spielregeln der Gesellschaft. Auch über die Rolle der Anwältinnen und Anwälte und deren Stellung im Rechtsstaat wird aufgeklärt. Dies ist jedoch kein Selbstzweck. Ziel ist es, die Rolle der unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten in einem Zivilprozess oder in einem Strafprozess nachzuvollziehen. Hier eventuell noch Individualisierung durch die Einfügung der Punkte: Nachspielen eines Gerichtsprozesse, Besuch eines Gerichtsprozesses oder weitere Themenschwerpunkte. Es gibt keine festen Lehreinheiten, die abgearbeitet werden. Wichtig ist es, sich auch an den Interessen der Schüler zu orientieren. Es soll aber auch über Grundsätzliches gesprochen werden, wie z. B. den Datenschutz, die Wirkung der Grundrechte, Folterverbot etc. Sollten Schulen oder Lehrer ein Interesse an diesem Projekt haben, können Sie sich gern an den Namen und Erreichbarkeit des örtliche Anwaltvereins einfügen wenden. Adresse: Linkliste Überblick: Angebote des Staates an rechtlicher und ordnungspolitischer Bildung für Jugendliche und Kinder Baden- Württemberg: Die Landeszentrale für politische Bildung bietet - die Bereitstellung von Publikationen zu rechtlichen und politischen Themen auf http://www.lpb-bw.de/lernmedien.html - ein Online-Spiel „Grundrechte Jogging“ auf http://www.lpb-bw.de/onlinespiele.html?&tx_crilpbartikel_pi1[showUid]=149&cHash=27f32a6ad4 - ein Planspiel zum Gesetzgebungsprozess in Deutschland, http://www.lpb-bw.de/alle_veranstaltungen.html?&no_cache=1&tx_crilpbeventmodule_pi1%5BshowUid%5D= 10023&tx_crilpbeventmodule_pi1%5B0%5D=0&cHash=e87e12d7f580b216f34a49ac26463d51 Informationsportal der Jugendstiftung Baden-Württemberg „Menschenrechte - Deine Rechte“ auf http://menschenrechte.jugendnetz.de/ Bayern: Lehrerfortbildung der Akademie für politische Bildung Tutzing zum Thema „Jugend, Recht und rechtliche Probleme“, http://www.apb-tutzing.de/news/2014/jugend-und-recht.php Empfehlung von Lesematerial zu politischen und rechtlichen Themen durch das Jugendinformationszentrum München auf http://www.jiz-muenchen.de/themen/bildung-schule/material/ Berlin: Bereitstellung der Publikationen für junge Leute „Jura für Kids“, „Menschenrechte und Demokratie“, „Das Grundgesetz“ und „Recht- Was geht mich das an?“ durch die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit auf http://www.berlin.de/lzpb/publikationen/uebersicht-nach-themen/angebot-fuer-junge-leserinnen//junge_leute.php Informationsportal des jugendnetz-berlin zum Thema „Recht und Schutz“ auf http://jugendnetz-berlin.de/de/medienbildung/recht_schutz/Recht-und-Schutz-im-Internet.php Link zum Workshop der Berliner Medienkompetenzzentren zum Thema Cybermobbing mit rechtlichen Aspekten auf http://jugendnetz-berlin.de/de/rat-und-hilfe/mobbing-und-cyberbullying.php#anchor_3d99e128_Accordion-1Besondere-Angebote-und-Schulungen-im-Rahmen-von-jugendnetz-berlin Brandenburg: Bereitstellung einer Publikation zum Thema „Menschenrechte und Demokratie“ für junge Leute durch die Landeszentrale für politische Bildung auf http://www.politische-bildung-brandenburg.de/publikationen/pdf/publikationsverzeichnis.pdf 25 Linkliste Bremen: Die Landeszentrale für politische Bildung bietet - die Möglichkeit zur Erlangung eines „Demokratieführerscheins“, http://www.lzpb-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen197.c.2407.de - den Workshop „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“, http://www.lzpb-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen197.c.2143.de Hamburg: Information der Behörde für Schule und Berufsbildung über die Bereitstellung der Behördenpublikation „Drogen und Recht“ in einem Infoladen auf http://www.hamburg.de/behoerdenpublikationen/ und http://www.hamburg.de/schule-und-berufsbildung/ Hessen: Parlamentsplanspiel und Parlamentsseminar von der Landeszentrale für politische Bildung, http://www.hlz.hessen.de/index.php?id=r1_ji_info Mecklenburg-Vorpommern: Justizjugendseite des Justizministeriums, http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/Jugendseiten/index.jsp#inline Content_002 Nordrhein-Westfalen: Internetportal des Justizministeriums zu den Themen „Grundkenntnisse des Arbeitsrecht“ und „Strafrechtliche Fragen im Umgang mit Rechtsextremismus“ sowie Unterrichtsmaterialien im Sinne eines Rechtskundeunterrichts für Schüler auf http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/rechtskunde/index.php Podcast der Landeszentrale für politische Bildung zu den Grundrechten und ihre tagespolitischen Zusammenhänge auf http://www.politische-bildung.nrw.de/multimedia/rechthaben/index.html Saarland: Die Landeszentrale für politisches Bildung bietet - eine Onlinemediathek „Online-Distribution Medien für Bildungseinrichtungen im Saarland“ u.a. mit Themen wie Cybermobbing mit juristischem Kontext, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte auf http://www.lpm.uni-sb.de/typo3/index.php?id=4160 - Aufklärungs- und Hilfebroschüren der Landeszentrale für politische Bildung zum Thema Rechtsextremismus, Gewalt und Straftaten im Netz zum Download auf http://www.lpm.uni-sb.de/typo3/index.php?id=1700 26 Sachsen: Die Landeszentrale für politische Bildung bietet - die Bereitstellung der Publikation „Jura für Kids“ auf http://shop.slpb.de/sv-online/pub_online/catalog/category/view/s/1-recht-verfassung/id/3/ - die Möglichkeit der Ausleihe des Buchs „Jugendrechtsberater“ auf http://www.bibliothek.slpb.de/alipac/GVTUTLMSCZHMLPTIUJBT-00029/find-scan?SEQ=77 Thüringen: Projekt des Justizministeriums, des Bildungsministeriums und des Lehrerfortbildungsinstituts „Juregio Rechtskunde re gional“ -> Angebote zu Fortbildungen und Ansprechpartnern für juristische Fragen zur Vermittlung von Rechtskenntnissen, insbesondere in den Bereichen Gewalt, Drogen, Mobbing, Extremismus und Medienmissbrauch in der Schule, http://www.thueringen.de/th4/justiz/jugendseite/juregio/index.aspx Bundeszentrale für politische Bildung: Bereitstellung von Arbeitsblättern zum Thema „Kinderrechte“ auf http://www.bpb.de/shop/lernen/falter/194570/kinderrechte Bereitstellung eines Lernplakats und eines Lernspickers zum Thema Gesetzgebung auf http://www.bpb.de/shop/lernen/hanisauland/34219/wie-entsteht-ein-gesetz und http://www.bpb.de/shop/lernen/ Spicker-Politik/34374/gesetzgebung Bereitstellung von Materialien zu Fragen zu den nationalen und internationalen staatlichen Systemen (auch EU) sowie zu allgemeinen Politikthemen auf http://www.bpb.de/lernen/ Bereitstellung von Materialien zum Thema Mobbing in der Schule auf http://www.bpb.de/shop/lernen/themenblaetter/157343/mobbing-in-der-schule Deutscher Bundestag: Jugendportal des Deutschen Bundestags mit aktuellen tagespolitischen und rechtlichen Themen, https://www.mitmischen.de/index.jsp Berlin, den 06.03.2015 Unser Dank gilt all den örtlichen Anwaltvereinen, die uns bei der Erstellung dieser Broschüre geholfen haben. Unser Dank gilt aber auch dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, welches das Projekt durch Zurverfügungstellung der Materialien auch über die Landesgrenzen hinaus unterstützt. 27 Unterstützende Werbemittel Auf Nachfrage bei örtlichen Anwaltvereinen, die schon an dem Projekt mitwirken, ergab sich ein unterschiedliches Bild. Einige halten Werbemittel für wünschenswert. Um die örtlichen Anwaltvereine zu unterstützen, können beim DAV einige Werbemittel kostenfrei angefordert werden. Dabei handelt es sich um: jeweils 40 Stück jeweils 1 KG Aufkleber Traubenzucker jeweils 35 Stück ohne Stückbegrenzung Baumwollrucksack Flyer „Anwälte informieren – Ihr Recht muss Sie nicht teuer zu stehen kommen“ Kopfhörer Flyer „Besuch beim Anwalt“ Kugelschreiber Mini-Grundgesetz 28 Bestellformular Werbemittel Bitte senden Sie Ihre Bestellung an: Deutscher Anwaltverein Littenstraße 10 10179 Berlin Frau Jungnickel [email protected] Fax: 030 726152-193 Absender: Anwaltverein PLZ und Ort Ansprechpartner-/in Telefon Straße Für das Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ Artikel Preis Aufkleber bis 40 Stück kostenfrei darüber hinaus 0,24 EUR netto pro Stück Baumwollrucksack bis 35 Stück kostenfrei darüber hinaus 1,34 EUR netto pro Stück Kopfhörer bis 35 Stück kostenfrei darüber hinaus 1,13 EUR netto pro Stück Kugelschreiber bis 35 Stück kostenfrei darüber hinaus 1,18 EUR netto pro Stück Mini-Grundgesetzt bis 40 Stück kostenfrei darüber hinaus 0,88 EUR netto pro Stück Traubenzucker bis 1 KG kostenfrei darüber hinaus 21,85 EUR netto pro KG Flyer „Anwälte informieren“ (Informationen über Beratungsund Prozesskostenhilfe) ohne Stückbegrenzung Flyer „Besuch beim Anwalt“ ohne Stückbegrenzung Stück/KG Bitte beachten Sie, nicht bei jedem Besuch alle Werbemittel in die Klassen zu geben, sondern jeweils nur eine Auswahl. Dies kann sonst als störend empfunden werden. 29 Gewinnung von Nachwuchs für die Ausbildungsberufe in der Kanzlei Nach der Schule schon was vor? – Ausbildungskampagne für Schülerinnen und Schüler Hinweis Nutzen Sie den Besuch in der Klasse auch, um für Ausbildungsnachwuchs in der Kanzlei zu werben. Ziel der Kampagne: Schülerinnen und Schüler sollen auf den Beruf des/der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten aufmerksam gemacht werden. Hierzu können Anwaltvereine auch Informa tionsmaterial anfordern. Dazu gehören Infoklappkarten, Textmarker, Plakate, Kaugummis und Taschenspiegel. Das Bestellfax findet man unter: gne bildungskampa no/aus ein.de/praxis/re http://anwaltver 30