Die Polizei in Malta

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Die Polizei in Malta
Die Polizei in Malta
von Sgt. Joseph Borda
Die Geschichte der Polizei von Malta in der gegenwärtigen Form führt zurück bis zum Jahre 1814, dem Jahr in
dem durch den Vertrag von Paris Malta durch Proklamation in den Besitz von Großbritannien überging.
Sir Thomas Maitland, Gouverneur von Malta in den Jahren 1813 und 1814, war sich bei seiner Bestellung der auf
ihn zukommenden Aufgaben sehr wohl bewusst und schenkte der Reform der Polizei große Aufmerksamkeit. Mit
Beginn des Jahres 1814, waren verschiedene Persönlichkeiten und Behörden für die Vollziehung der Gesetze durch
die Polizei verantwortlich. Einige dieser Vollzugsbeamten waren: Der Castellano, der Capitano di Verga, der
Kriminalrichter, der Magistrat der Polizei, der Finanzbeamte (der Kronanwalt) und der Verwaltungsapparat von Gozo.
Alle diese Beamten und Behörden waren mit polizeilichen Aufgaben wie zum Beispiel der Schlichtung von
Rechtsstreitigkeiten zwischen den einzelnen Bezirken befasst. Die Beamten übten ihre Tätigkeit in Zivilkleidung und
ohne geordnete Richtlinien aus.
Um einheitliche und geordnete Rechtsverhältnisse zu scharfen, wurde durch die Proklamation Nr. XXII, verlautbart am
l. Juli 1814, verfügt, daß mit Wirkung vom 12. Juli 1814 auf Weisung von Gouverneur Maitland alle bisherigen
Bestimmungen die Tätigkeiten der Polizei betrafen, außer Kraft gesetzt wurden. Ab dem Inkrafttreten der
Proklamation, wurde die Polizei mit allen ihren Angehörigen der Insel Malta der staatlichen
Verwaltung unterstellt. Die Polizei wurde in zwei verschiedene Behörden und zwar die vollziehende und die
rechtsprechende Polizei (Gewaltentrennung) geteilt.
Der Generalinspektor der Polizei, heute bekannt als Commissioner, war der Kopf der vollziehenden Polizei. Der
Magistrat der Insel von Malta und Gozo war zuständig für die Rechtsprechung. Die Aufsicht und Kontrolle über die
vollziehende Polizei, wurde dem Generalinspektor übertragen, der die Weisungen vom Gouverneur erhielt. Er hatte
die Macht und Autorität, durch seine Untergebenen gegen alle Arten von Gesetzesverletzungen, wie Aufstand,
Aufruhr und ähnliches einzuschreiten und alle Störenfriede, Vagabunden, Trunkenbolde, faule Nichtstuer sowie alle
verdächtig erscheinenden Personen, die zur »ungebührlichen« Nachtzeit an öffentlichen Orten angetroffen wurden, zu
ergreifen und zunächst in die Gefängnisse einliefern zu lassen. Dem Polizeichef oblag auch die Überwachung und
Erlassung von Vorschriften zu Betrieb von: Gasthäusern, Kaffeehäusern, Likörstuben und anderen Lokalen sowie die
Überwachung aller Personen die mit Pferden, Kaleschen, Karren und anderen Transportmitteln, wie Mietboote zu tun
hatten und Personen, die Kofferträger und Portiere ausbilden. Auch die Überwachung aller Ein- und Ausreisenden fiel
in den Aufgabenbereich des Chefs der Polizei.
Der Polizei war das Recht gegeben, alle Personen, die schuldig waren gegen Rechtsvorschriften der Polizei
verstoßen zu haben, in Haft zu nehmen. Jeder in Haft genommene mußte, wenn dies notwendig war, zur Prüfung des
Haftgrundes dem Haftrichter vorgeführt werden. In keinem Falle durfte der Häftling länger als 48 Stunden in
Polizeihaft gehalten werden. Er musste entweder wieder freigelassen, oder dem Gericht eingeliefert werden.
Im Jahre 1842 war die Einwohnerzahl von Malta bereits auf mehr als 97.500 Personen angewachsen. Für Recht und
Ordnung sorgten 209 Polizisten in 45 Polizeistationen. Ein Polizist verdiente 2 engl. Shillinge (10 cent) pro Tag,
während der Polizeichef im Jahr 450 Pfund verdiente.
Polizeistationen als Postämter
Außer den üblichen polizeilichen Tätigkeiten, wurden der Polizei auch eine Anzahl von Nebenaufgaben zugewiesen.
Eine dieser Tätigkeiten war seit 1818 die Verwaltung der Straßenreinigung in 4 Städten sowie Belohnungen an
Personen auszuzahlen, die bösartige, kranke Hunde töteten und sie im Polizeikommando ablieferten. Zu Beginn des
20. Jahrhunderts wurden Belohnungen jenen Personen angeboten, die getötete Ratten zu den Polizeistationen
brachten. Das Angebot diente der Ermutigung Ratten zu töten und zur Polizei zu bringen, weil diese mit »Beulenpest«
verseucht waren. Als weitere Nebentätigkeit wurden in den Polizeistationen Briefmarken verkauft. Im Jahre 1891
waren bereits 26 Polizeidienststellen in Malta und Gozo berechtigt, Briefmarken zu verkaufen, sodass diese Stationen
auch zu Postämtern wurden. Die Polizei hatte die aus- und eingehende Post zu protokollieren und in den meisten
Dörfern Briefe, die nicht an die Adressen zugestellt werden konnten, an das hölzerne Anschlagbrett zu hängen. Wer
Post erwartete fragte einfach bei der Polizei nach. Als im Jahre 1921 das Postwesen reorganisiert wurde, konnte sich
die Polizei von allen postalischen Tätigkeiten lösen. In einigen alten Polizeistationen sind noch heute alte Briefkästen
zu sehen.
Im Jahre 1897 fand auch in Malta das Telefon Einzug, und es wurden in allen Haupt-Polizeistationen der Städte und
Dörfer öffentliche Telefone installiert, zu denen alle Bürger gegen Entrichtung einer Gebühr Zugang hatten. Die
Nachricht des Senders wurde von der
Polizeistation aus an die zuständige Polizeistation des Empfängers gesendet. Von dort wurde der Empfänger, sofeme
er in bewohntem Gebiete wohnte, vom Inhalt der Sendung in Kenntnis gesetzt. Für diese Tätigkeit wurde von der
Polizei eine Gebühr eingehoben und über den Vorgang eine Bestätigung ausgestellt. Sämtliche Details wie Datum,
Zeit etc. wurden in das Protokollbuch eingetragen. Diese polizeiliche Tätigkeit fand ein Ende, als im Jahre 1915 das
»Melita« Telefonamt gegründet wurde.
Während des zweiten Weltkrieges war für die Polizei eine harte Zeit angebrochen, weil sie neben der normalen
polizeilichen Tätigkeit auch für die Überwachung der Ausgabe von selten gewordenen lebenswichtigen Dingen, wie
Wasser, Weizen, Zucker, Kerosin und anderen Bedarfsartikeln des täglichen Lebens, an die Schlange stehenden
Einwohner zu sorgen hatte. Die Polizei erzwang ein Ausgehverbot und versuchte Lebensmitteldiebstähle zu
verhindern. Sie barg die Toten aus den ausgebombten Gebäuden. Während dieser Zeit waren die Polizisten mit
»Seiten-Schußwaffen« ausgerüstet. Nach dem Krieg kehrte die Polizei wieder zu ihrer ursprünglich vom Gesetz
vorgegebenen Polizeiarbeit zurück.
Nach dem 2. Weltkrieg
Seit 1948 kann ein Polizist mit 25 Dienstjahren in Pension gehen. Dies als Entschädigung für die getane Arbeit im
Dienste der Öffentlichkeit und die vielen im Dienst verbrachten Stunden. Die Polizisten arbeiteten täglich 12 Stunden
in den Polizeistationen als Reserve- Offiziere. Die älteste Einheit der Polizei ist die »berittene« Polizei, die im Jahre
1859 gegründet wurde. Die Kriminalabteilung wurde 1917 eingerichtet, während die Verkehrsabteilung 1925 ihren
Betrieb aufnahm. Die »Erste« Polizistin gibt es seit 5. Juni 1956. Die MALTA-POLICE wurde 1990 neu organisiert und
ist an vielen Fronten tätig, so zum Beispiel im Kampfe gegen Kriminalität und zur Wahrung von Recht und Gesetz.
Malta und Gozo sind aufgeteilt in 10 Bezirke und 21 Abteilungen. Die Kriminalabteilung gliedert sich in drei Referate:
Das Betrugsreferat, das Drogenreferat und die Kriminalerhebungsabteilung. Die Sicherheitsabteilung, deren Beamte
mit Monitoren Ein- und Ausreise kontrollieren und den Personenschutz insbesondere für wichtige Personengruppen
wie Präsidenten, Minister und ausländische Staatsgäste durchführen. Hoch qualifizierte Beamte finden weiters
Verwendung für die Hundeabteilung, die berittene Polizei, die mobile Abteilung, die Feuerwehr, Datenabteilung,
Abteilung für spezielle (taktische) Aufgaben und die Polizeiakademie.
Abzeichen auf Polizeikappen finden wir seit 1850. Seit dieser Zeit bis heute kann man 10 verschiedene Abzeichen auf
Polizeikappen und Helmen sehen. Vorerst wurden weiße Helme getragen und später, etwa 1890, Schirmkappen
eingeführt. Die letzte Neuerung sind Schulterabzeichen, die seit 1989 getragen werden, während der älteste noch
verwendete Ausrüstungsgegenstand der »Sommergürtel« ist.
Übersetzt durch Franz Berger (c) 1999
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1998, 1999 22.09.01
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