Anträge - Landesbezirk Baden-Württemberg
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Anträge - Landesbezirk Baden-Württemberg
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirksfachbereichskonferenz 8 Ostwürttemberg-Ulm (Lfd.-Nr. 1001) Stand: 09.09.2014 Perspektive 2015 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Umsetzung des Papiers "Perspektive 2015" wird gestoppt. Die Zielsetzung des Papiers wird nicht weiter verfolgt. 5 Begründung 10 15 20 25 30 1. Es kann nicht sein, dass eine Gewerkschaft mit 170jähriger Tradition ihre Zukunft in die Hände einer externen Unternehmensberatung (hier: "Nordlicht-Consultants", Hamburg) legt, anstatt die eigenen Erfahrungen zu nutzen. ("Nordlicht-Consultants" wurde mit der Entwicklung des Papiers "Perspektive 2015" beauftragt.) 2. "Perspektive 2015" (im Folgenden "P15" genannt) sieht eine komplette Umstrukturierung von ver.di vor: Die hauptamtlichen Sekretäre sollen in zwei streng getrennte Aufgabenbereiche aufgeteilt werden – "kollektive Betreuung" (im Folgenden "Kollektoren") und "individuelle Betreuung" (im Folgenden "Inder"). Die "Kollektoren" sollen ausschließlich im Außendienst Betriebe betreuen, wobei Kleinbetriebe und Unternehmen mit geringer Organisationsstärke überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden. Die "Inder" ("Backgroundsekretäre" laut P15) leisten ausschließlich fachbereichsübergreifenden Innendienst und bearbeiten Fragen und Probleme einzelner Mitglieder aus allen Branchen. Ein "Kollektor" darf sich hingegen nicht um Einzelmitglieder kümmern. Diese Trennung widerspricht sämtlicher gewerkschaftlicher Erfahrung. Gerade die Verknüpfung von kollektiver und individueller Betreuung durch eine Person schafft bei Mitgliedern Vertrauen und führt zum Erfolg. 3. Zur Finanzierung der fachbereichsübergreifenden "Inder" soll jeder Fachbereich auf weitere 18% seines Budgets verzichten. Das wird ihn vollends handlungsunfähig machen. 40 4. Rechtsschutz, Fragen zu Finanzen, Mitgliederverwaltung und Tarifverträgen sollen zukünftig separate Callcenter telefonisch und per E-Mail klären. Für ganz Baden-Württemberg sind für die gesamten ver.di-Branchen gerade einmal zwei Callcenter vorgesehen. Die Kolleginnen und Kollegen in diesen Servicepoints" (Formulierung in P15) müssen daher Weit über 100 Tarifverträge der Großgewerkschaft ver.di beherrschen, darüber hinaus Rechts- und Organisationsfragen. Das ist nicht umsetzbar. 45 Darüber hinaus wird bei der "Hotline" der "Servicepoints" aus Mangel an Personal ständig das BesetztZeichen tönen, sodass sich die anrufenden Mitglieder enttäuscht von ver.di abwenden. Die bekannten " Hotlines" von Unternehmen und Versicherungen sind abschreckende Beispiele. 35 5. Die in P15 vorgesehene Organisationsstruktur hat weiteren drastischen hauptamtlichen Personalmangel zur Folge. Die "Kollektoren", also Außendienstmitarbeiter, müssen riesige 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 55 60 65 70 75 Gebiete betreuen, was enorme Fahrt- und Spesenkosten zur Folge hat. Die vielen Fahrten gehen außerdem von der Zeit zu effektiver Betreuung ab. 6. In dem gesamten P15 ist nirgends von gewerkschaftspolitischen Zielen die Rede. ver.di soll ein reiner Versicherungsverein werden, der zudem teurer sein wird als eine normale Rechtsschutzversicherung. Obwohl in P15 richtig gesagt wird, dass ver.di keine Stellvertreterpolitik betreiben dürfe, wird diese gerade durch das Papier forciert. Wie in einem schlecht geführten Restaurant wird in P15 "Servicequalität" gefordert. 7. Die Sprache des P15 ist verräterisch. In Soziologen- und Unternehmensberater-Sprech werden Phrasen gedroschen, die bei näherer Betrachtung entweder kontraproduktiv sind oder inhaltlich komplett in sich zusammenfallen: "Projekt, Analysephase, Backgroundsekretäre, Servicepoints, Orientierungsrahmen, Gestaltungsauftrag, konkret erfahrbar, Ressourcen, Beschäftigte im Veränderungsprozess unterstützen, Differenzierung in der Gemeinsamkeit, Zielgruppen spezifisch ansprechen, Kampagnen zeitlich fokussieren, separate Bündelungslösung, Aspekt der Qualifizierung mitdenken" usw. usf. 8. P15 legt Wert auf das Erreichen von "Qualitätsstandards". Ist die Zertifizierungs-Mode nun auch in ver.di angekommen, eine Mode, die lediglich selbsternannten Zertifizierern Geld in die Taschen spült und sonst außer Bürokratie keine Erfolge hat? 9. P15 nimmt Bezug auf europäische Schwestergewerkschaften, die Erfolge mit der in P15 beschriebenen Organisation hätten. Abgesehen davon, dass es nicht möglich ist, diese Behauptung nachzuprüfen, stellen sich die Fragen: 80 85 90 95 - Kann eine Schweizer Minigewerkschaft Vorbild für die große ver.di sein? - Kann eine schwedische Gewerkschaft Vorbild sein, die tatsächlich nur noch ein reiner Versicherungsverein ist und keine politischen Ziele mehr hat? 10. Sowohl sämtliche Finanzbuchhaltung als auch Beauftragung von Flugblättern, Plakaten, Boschüren, Steuartikeln usw. sollen in Berlin zentralisiert werden. Auf Bezirksebene soll die FiBu abgeschafft werden. Dennoch müssen natürlich alle Belege, Quittungen usw. in den Fachbereichen und Bezirken gesammelt, sortiert und nach Berlin gesandt werden – also die nahezu gleiche Arbeit mit weniger Personal. Bundesweite Materialien wie Flugblätter werden oft den regionalen Gegebenheiten nicht gerecht. Also müssen dort angepaßte Materialien erstellt werden – mit weniger Geld. 11. Zusammengefasst ergibt sich, dass das Papier "Perspektive 2015" völlig ungeeignet ist für eine erfolgreiche Weiterentwicklung von ver.di. In die Entwicklung seiner Grundzüge wurde die Mitgliedschaft auf keine Weise einbezogen. Nur bei der "Ausgestaltung" von P15 sind die Mitglieder gefragt – ein scheindemokratisches Vorgehen. 100 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 105 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 110 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 3 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirksfachbereichskonferenz 8 Ostwürttemberg-Ulm (Lfd.-Nr. 1002) Stand: 09.09.2014 Zukunft durch Matrix 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Wir fordern die Beibehaltung und Sicherung der Matrix in der jetzigen Form. 5 Begründung Nur ein starker Fachbereich kann die spezifischen Interessen seiner Mitglieder gewährleisten und durchsetzen. 10 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 15 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirksfachbereichskonferenz 8 Ostwürttemberg-Ulm (Lfd.-Nr. 1003) Stand: 09.09.2014 Mindestlohn 10 Euro 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes muss rasch eine Erhöhung auf 10 Euro ohne Ausnahmen erfolgen. 5 Danach muss eine jährliche Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes mindestens um den Inflationsanstieg erfolgen. Begründung 10 Die aktuelle Mindestlohnforderung muss an die Teuerungsrate angepasst werden und durch die starke Erosion der Tariflandschaft brauchen wir unbedingt einen gesetzlichen Mindestlohn von 10,00 Euro pro Stunde. 15 Die massiven Verstöße gegen die Bezahlung von Mindestlöhnen in den Branchen, in denen bisher das Entsendegesetz gilt, zeigen, dass eine unabhängige Kontrolle nötig ist. Empfehlung der Antragskommission 20 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirksfachbereichskonferenz 8 Ostwürttemberg-Ulm (Lfd.-Nr. 1004) Stand: 09.09.2014 Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Ver.di lehnt den Entwurf für eine neue Gesundheitsreform mit dem Titel ,,GKV-Finanzierungs- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz“ (GKV-FQWG) ab. Die Lasten werden den Versicherten einseitig aufgeladen. Verdi setzt sich dafür ein, dass die Festschreibung des Anteils der Arbeitgeber in Höhe von 7,3 Prozent aufgehoben wird und wieder eine paritätische Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber umgesetzt wird. 10 Kostensteigerungen der Krankenkassen dürfen nicht durch Zusatzbeiträge einseitig von den Versicherten finanziert werden. Begründung 15 Die Last der zukünftigen Erhöhungen bei der Krankenversicherung darf nicht allein den Arbeitnehmer überlassen werden. Die frühere paritätische Finanzierung hat sich bewährt. 20 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirksfachbereichskonferenz 8 Ostwürttemberg-Ulm (Lfd.-Nr. 1005) Stand: 09.09.2014 Rücknahme des Gesetzes zum Renteneintritt mit 67 und Wiedereinführung des Renteneintrittsalters mit 65 - verbunden mit der Möglichkeit, nach 40 beitragspflichten Tätigkeitsjahren in Rente zu gehen 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di setzt sich für die Rücknahme des Gesetzes zum Renteneintritt mit 67 und die Wiedereinführung des gesetzlichen Renteneintrittsalters mit 65 ein. 5 Gleichzeitig soll die Möglichkeit gegeben sein, nach 40 sozialversicherungspflichtigen Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Begründung 10 Viele Menschen arbeiten in Berufen mit schwerer körperlicher und / oder geistiger Belastung. In der Vergangenheit konnten diese Menschen aufgrund ihrer Belastungen oftmals noch nicht einmal bis zum Renteneintrittsalter von 65 Jahren berufstätig bleiben, sondern mussten früher in Rente gehen. 15 20 25 Die jetzige gesetzliche Regelung „Renteneintrittsalter mit 67 Jahren“ hat deshalb für diejenigen, die früher in Rente gehen müssen, durch die damit verbundene Abschlagsregelung vor allem zur Folge, dass ihre Rente gekürzt wird. Deshalb muss das gesetzliche Renteneintrittsalter wieder auf „65 Jahre“ festgelegt werden. Die Erwerbsbiografien von heute verdeutlichen, dass eine kontinuierliche Lebensarbeitszeit vom 14. bis zum 65. Lebensjahr kaum mehr möglich ist, weil Erziehungszeiten, Arbeitslosigkeit und andere Zeiten der Unterbrechung zum Lebensalltag gehören. Wenn Teile der Bevölkerung dennoch jahrzehntelang dazu beitragen, das bundesdeutsche Sozialversicherungssystem aufrecht zu erhalten, dann müssen ihre Beiträge dazu entsprechend gewürdigt werden. Wie – zumindest derzeit noch in vielen anderen Ländern Europas und darüber hinaus - müssen deshalb alternativ auch 40 sozialversicherungspflichtige Erwerbsjahre ausreichen, um in Rente gehen zu können. Empfehlung der Antragskommission 30 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 35 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirksfachbereichskonferenz 8 Ostwürttemberg-Ulm (Lfd.-Nr. 1006) Stand: 09.09.2014 Erstellung eines gesellschaftlichen gewerkschaftlicher Handlungsrahmens zum gewerkschaftlichen Widerstand gegen Umweltzerstörung und Kriege 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Die ver.di-Fachbereichsvorstände, die Gesamtorganisation ver.di sowie der DGB werden aufgefordert einen gesellschaftlichen gewerkschaftlichen Handlungsrahmen zu erstellen, in dem sich die Gewerkschaftsmitglieder orientieren und sich gesellschaftlichen Widerstand entwickeln. Gegen die katastrophale Umweltzerstörung bedingt durch industrielle Wachstums- und Profitgier und damit zusammenhängende Wirtschaftskriege als Folge muss gewerkschaftliche Gegenwehr bis hin zu politischen Streiks organisiert werden. 10 15 Die Gewerkschaften müssen unbedingt Hand in Hand mit der Friedens- und Umweltbewegung zusammenarbeiten (z.B. Organisation und Koordination von Demos oder Forderungen gegen Fracking und Atomkraft oder gegen imperialistische Kriege aufstellen usw.), weil es dies im Interesse der Beschäftigten ist. Was nützt uns eine nur auf Tarife ausgerichtete Politik, wenn die Welt um uns zusammenknickt. Ver.di sollte da ihr gesellschaftspolitisches Profil schärfen. Begründung 20 Das imperialistische Weltsystem ist an einen Punkt angelangt, wo der internationale Konkurrenzkampf um Macht, neue Einflusssphären und Märkte neue Kriegsgefahren heraufbeschwört, ja sogar ein 3. Weltkrieg ist nicht abwegig, wie derzeit das Gerangel um die Ukraine beweist, für das nicht nur Russland, sondern auch die EU, USA und die NATO verantwortlich sind. 25 Unsere Umwelt steht vor einem Kollaps unserer Lebensgrundlagen; global sind Vorgänge angeschubst, die als irreversibel gelten: Übersäuerung der Weltmeere, beschleunigtes Artensterben, Klimakatastrophen, Abschmelzen der Pole, radioaktive Verseuchungen, unzählige Feinstaubgifte usw. Wir werden in Zukunft in Deutschland vermehrt mit Überschwemmungen und Starkregen, aber auch Dürren und Trockenperioden zu tun haben. Stürme mehren sich nicht nur in den USA, Tornados nehmen auch in Deutschland zu. Unsere Ernten werden immer unsicherer, unsere Lebensmittel durch Verknappung und Spekulation immer teurer, so dass wir mit der reinen Tarifpolitik irgendwann in der Sackgasse sind. 30 35 Heute werden zudem die Weichen gestellt, ob die Erde künftig noch von Menschen bewohnbar sein wird oder ob die Entwicklung zu einer lebenszerstörenden globalen Umweltkatastrophe führt. Die Gewerkschaften sind mehr denn je herausgefordert, die volle Verantwortung dafür zu übernehmen, und damit für die zukünftigen Generationen. Empfehlung der Antragskommission 40 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 45 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirksfachbereichskonferenz 3 Südbaden (Lfd.-Nr. 1007) Stand: 01.10.2014 Privatisierungen im Gesundheitswesen stoppen – Gesundheitsversorgung gehört in öffentliche Hand 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 ver.di setzt sich dafür ein, dass die Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge in öffentlicher Hand bleiben bzw. in öffentliche Hand zurückgeführt werden. Wo immer möglich ist gegen zunehmende Privatisierung und Teilprivatisierung von Einrichtungen im Gesundheitswesen Position zu beziehen und vorzugehen. In den Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge verfolgt ver.di dabei das Ziel von einheitlichen tariflichen Bedingungen für alle Beschäftigten. Begründung 10 15 20 Die immer stärkere Ökonomisierung im Gesundheitswesen führt zu einem enormen Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen mit der Verschlechterung ihrer Arbeits- und Einkommensbedingungen, tariflichen Absenkungen oder Tarifflucht bis zum kompletten Arbeitsplatzverlust. In Südbaden haben Beschäftigte das leidvoll erfahren müssen z.B. beim Krankenhaus in Herbolzheim, aktuell bei der HochrheinEggberg-Klinik in Bad Säckingen oder bei Teilausgründungen von Servicebereichen in Krankenhäusern zur Absenkung der Tarife gerade im unteren Lohnbereich. Gute Arbeit ist Voraussetzung für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten und ein zukunfsfestes Gesundheitswesen. Dazu gehören ausreichend Personal, gute Arbeitsbedingungen, gute Bezahlung und Tarifverträge in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Belegschaften dürfen nicht gespalten werden, es müssen einheitliche gute tarifliche Bedingungen für alle Beschäftigten gelten. Gute Arbeit mit diesen Bedingungen kann am besten erreicht werden, wenn Gesundheitsdienstleistungen in öffentlicher Hand erbracht werden. 25 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 30 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1008) Stand: 22.10.2014 Änderung Rechtsschutzrichtlinie 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Vor dem Hintergrund, dass der Antrag von 2010 zur Rechtschutzrichtlinie noch nicht umgesetzt wurde, wird er erneut gestellt. 5 10 Die ver.di Rechtsschutzrichtlinie ist unter §4.1.2. wie folgt zu ergänzen (Ergänzung ist fett): „Rechtsvertretung und die Übernahme von Kosten setzen voraus, dass die Mitgliedschaft seit mindestens drei Monaten besteht (Wartezeit). Ausgeschlossen sind Streitigkeiten, soweit sie den Zeitraum vor Beginn der Mitgliedschaft betreffen. Auszubildende, Studierende und Jugendliche können von der Wartezeit ausgenommen werden. Begründung 15 20 25 Auszubildende und Jugendliche können von der Wartezeit für die Rechtsvertretung und die Übernahmen von Kosten ausgenommen werden, da diese jungen KollegInnen oftmals in den ersten Kontakt zur Gewerkschaft kommen wenn sie schon mit einem konkreten Rechtsstreit konfrontiert sind. Das gewerkschaftliche Solidaritätsprinzip verbietet es uns, diese KollegInnen mit dem Hinweis auf die Rechtsschutzrichtlinie alleine zu lassen. Das Selbe gilt für studierende KollegInnen. Sie haben keinen Betriebsrat oder gar eine Jugend- und Auszubildendenvertretung die sie im Studium über das Prinzip und den Nutzen von Gewerkschaften informieren. In den letzten Jahren haben wir erfolgreich Hochschulinformationsbüros (HIB)aufgebaut in denen wir Rechtsberatungen in sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen anbieten. Doch zu einer konkreten Rechtsvertretung von Seiten unseres Rechtsschutz kann es nach unserer aktuellen Rechtsschutzrichtlinie nicht kommen, da selbst wenn die Studierenden sofort im HIB Mitglied werden, die Wartezeit zu ihrem Nachteil greift. Empfehlung der Antragskommission 30 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 35 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1009) Stand: 22.10.2014 Stelle Studierendenarbeit 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Auf der Ebene des Landesbezirks Baden-Württemberg soll im Zuge der Perspektive 2015 eine SekretärInnenstelle für die Studierendenarbeit geschaffen werden. 5 10 15 20 25 Die Stelle umfasst ua. folgende Arbeitsgebiete: • Konzeption, Bewerbung und Durchführung von Seminaren • Koordinierung der Studierendenarbeit in Baden-Württemberg • Erstellung von Werbe- und Informationsmaterialien für Studierenden • Betreuung von gewerkschaftlichen Studierendengruppen und Hochschulinformationsbüros • Konzeption und Durchführung von Kampagnen zu Erhöhung des Organisationsgrad von Studierenden • Gründung und Betreuung eines Arbeitskreises Studierendenarbeit auf Landesebene Begründung Die Beschäftigungs- und Ausbildungslandschaft war in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandeln unterzogen, der sich aller Voraussicht in den nächsten Jahren vorsetzten wird. Mittlerweile wechseln fast 40 Prozent eines Jahrgangs zur Ausbildung an eine Hochschule (vgl.: Mitbestimmung 4/2010). Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wir auf der betrieblichen Ebene im Bestfall nur noch 60 Prozent aller jungen Menschen in Ausbildung erreichen. Wir als GewerkschafterInnen haben auf diesen Wandeln allerdings noch nicht mit den nötigen Strukturen reagiert. Die Studierendenarbeit muss in den meisten Fällen von den JugendsekretärInnen der Bezirke zusätzlich zu ihrem bestehenden Aufgabengebiet getragen werden. Dies ist von der Arbeitsbelastung und dem Koordinierungsaufwand nicht zu leisten. Die Stelle von mindestens 1,0 Stellenanteil auf Landesbezirksebene soll ein erster Schritt in Richtung strukturierter, nachhaltiger und erfolgreicher Studierendenarbeit sein Empfehlung der Antragskommission 30 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 35 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1010) Stand: 22.10.2014 Nachhaltigkeit in und um ver.di 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Jedes Mitglied der Organisation nimmt sich selbst in die Pflicht. ver.di handelt nachhaltig für die in ver.di organisierten Arbeitnehmer als auch für die, deren Leistungen sie selbst benötigt. Es werden alle Aspekte berücksichtigt: ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit. Begründung 10 15 20 ver.di setzt sich für die in ihr organisierten Arbeitnehmer ein, einen anständigen Lohn zu bekommen. Auch für Leistungen und Produkte, die die ver.di benötigt, gibt es eine einfache Möglichkeit nicht in uns oder auch gar nicht organisierte Arbeitnehmer direkt zu unterstützen: Faire und nachhaltige Produkte kaufen. (Bsp.: Werbemittel, Arbeitsmaterialien, Dienstleistungen, …) Hierbei kann massiv dazu beigetragen werden, dass Billiglöhne boykottiert und umweltbelastende Mittel nicht weiter hergestellt werden. Dabei deckt man in den meisten Fällen auch noch den dritten Aspekt, den ökonomischen, mit ab. Produkte halten länger, Werbemittel gehen nicht gleich kaputt. Zudem ist es langfristig gesehen nicht teurer einen minimal größeren Aufwand zu betreiben um anschließend ein faires Produkt eingekauft zu haben. Im Gegenteil: ausbeutende Wirtschaftszweige werden nicht weiter unterstützt. Empfehlung der Antragskommission 25 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1011) Stand: 22.10.2014 Schaffung einer Stelle zur Grafikgestaltung auf Landesebene 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Es soll auf Landesebene eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden, welche sich mit der Erstellung von Grafiken beschäftigt. Alle Bezirke sollen die Möglichkeit haben für Flyer, Plakate und Broschüren diese Stelle kontaktieren zu können. Begründung 10 15 20 Gute Werbung ist heutzutage essentiell. Trotzdem wird oft bemängelt, dass Flyer aus den Bezirken und der Landesebene nicht aktuell oder nicht ansprechend genug sind. Die Bearbeitung liegt bei den zuständigen Sekretären, die in den wenigsten Fällen professionelle Kenntnisse zur Gestaltung und Grafikbearbeitung haben. So wird entweder ein unverhältnismäßiger Anteil an Zeit in Flyergestaltung gesteckt, oder sich mit schlecht gestalteten Flyern zufrieden gegeben. Das muss nicht sein und sollte gerade im Hinblick auf die Perspektive 2015 mit umgesetzt werden. Die Stelle für Grafikbearbeitung soll die Sekretäre auf Landes- und Bezirksebene entlasten, indem sie in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Sekretär alle grafischen Bearbeitungen von Flyern, Flugblätter und Plakaten übernimmt. So kann die zeitaufwendige Arbeit in Grafikprogrammen vom Sekretär auf eine qualifizierte Person übertragen werden. Dadurch wird gewährleistet, dass ansprechende Werbemittel erstellt werden und gleichzeitig die Sekretäre mehr Zeit für direkte Mitgliederarbeit haben. Empfehlung der Antragskommission 25 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1012) Stand: 20.11.2014 Abschlagsfreier Ruhestandseintritt ab dem 63. Lebensjahr nach einer Dienstzeit von 45 Jahren 1 5 10 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Regelungen geschaffen werden, damit auch Beamtinnen und Beamte nach Vollendung des 63. Lebensjahres und einer Dienstzeit von 45 Jahren ohne Abschläge vom Ruhegehalt in den Ruhestand gehen können, wie dies im Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ab 01.07.2014 in einer Übergangszeit vorgesehen ist. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden in der GRV wie bisher Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes angerechnet. Neu werden nun auch Zeiten berücksichtigt, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde. Beamtinnen und Beamte sollen durch die für die 45-jährige Wartezeit zu schaffenden Regelungen gleichgestellt werden. Auf die Wartezeit sind daher neben der Beamtendienstzeit auch Zeiten anzurechnen, in denen der Beamte/die Beamtin Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes nachweisen kann. 15 Begründung 20 25 30 Die für die Mitglieder der GRV ab 01.07.2014 für eine Übergangszeit geschaffene positive Regelung für einen abschlagsfreien Ruhestandseintritt nach Vollendung des 63. Lebensjahres und einer Wartezeit von 45 Jahren muss entsprechend auf die Beamtenversorgung übertragen werden, wie dies seit vielen Jahren mit den Negativregelungen der GRV geschehen ist. Dabei ist genau darauf zu achten, dass die bei der Wartezeit zu berücksichtigenden Zeiten vollständig aufgeführt werden. Leider ist es nicht möglich, als Grundlage für die Berechnung der Wartezeit die ruhegehaltfähige Dienstzeit zu nehmen, denn dadurch würden die teilzeitbeschäftigten BeamtInnen schlechter gestellt als RentnerInnen. Lt. § 6 des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes und gleicher Regelungen in Landesbeamtenversorgungsgesetzen sind Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. Ein Jahr Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte der gesetzlichen Arbeitszeit bringt nur 6 Monate ruhegehaltfähige Dienstzeit. In der GRV zählt jeder Monat, in dem Beiträge entrichtet wurden, unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit. Empfehlung der Antragskommission 35 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1013) Stand: 22.10.2014 Veränderung des Ladenöffnungsgesetzes Baden-Württemberg - 31.12. Ladenschluss um 14:00 Uhr 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Die ver.di Landesleitung und Landesfachbereichsleitung werden aufgefordert, an die Landesregierung heranzutreten und politische Lobbyarbeit zu betreiben, das eine Veränderung des Ladenöffnungsgesetzes dahingehend bewirkt wird, das der 31.12. genauso behandelt wird wie der 24.12. Begründung 10 15 Aufgrund der Verschlechterungen im Ladenöffnungsgesetz nimmt der Druck auf die Beschäftigten im Einzelhandel immer mehr zu. Insbesondere was Sonderöffnungen und Eventshopping angeht, hat dies im Rahmen der gültigen Gesetze einen so großen Stellenwert eingenommen, das wir an dieser Stelle zum Schutze und Wohle der Beschäftigten entgegensteuern müssen. Auch die Beschäftigten im Einzelhandel haben es zum Jahresabschluss verdient, zu vernünftigen Zeiten Feierabend machen zu können und den Jahreswechsel im Kreise ihrer Lieben zu verbringen. Zurzeit ist der 31.12. ein regulärer Verkaufstag, d.h. die Geschäfte können bis um 24 Uhr geöffnet werden. Empfehlung der Antragskommission 20 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1014) Stand: 22.10.2014 Mindestausbildungsquote in den Betrieben 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di setzt sich für eine gesetzliche Mindestausbildungsquote ein. Bei Nichteinhaltung der Quote soll eine Einzahlung in einen Fonds, zugunsten der Ausbildungsbetriebe, stattfinden. So können auch finanziell schwächere Betriebe, die ausbilden wollen, in die Lage versetzt werden, junge Menschen erfolgreich auszubilden. Begründung 10 Die Quote der Ausbildungsplätze in den Betrieben sinkt von Jahr zu Jahr in allen Branchen immer mehr. Dies zeigt sich vor allem an der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU. Jährlich erhalten Hunderttausende von Jugendlichen keinen Ausbildungsplatz. 15 Gleichzeitig wird über einen Fachkräftemangel diskutiert. 20 Das Grundproblem der Berufsausbildung besteht auch in Deutschland. Noch immer sind fast 300.000 junge Menschen in den Warteschleifen des so genannten Übergangssystems. 1,5 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 29 Jahren haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Wird die Altersgruppe bis 34 Jahre erweitert, kommen 700.000 hinzu. Für viele Jugendliche bedeutet dies Ungewissheit , Perspektivlosigkeit und oftmals der Weg in prekäre Arbeitsverhältnisse oder Langzeitarbeitslosigkeit. 25 Junge Menschen sollten ein Recht darauf haben eine gute Ausbildung entsprechend ihrer Fähigkeiten und Interessen zu erhalten. 30 35 Durch die Ausbildungsquote in den Betrieben erhalten deutlich mehr Jugendliche eine Chance sich weiterzuentwickeln und beruflich weiterzubilden. Die Ausbildungsquote wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung gegen die Arbeitslosigkeit der jungen Menschen. Unabhängig von der Jugendarbeitslosigkeit, dient die Ausbildungsquote auch den Betrieben. Überalterung der Belegschaft, nicht genehmigte Altersteilzeit auf Grund von fehlendem Nachwuchs sind nur wenige Probleme, die durch die Ausbildungsquote erledigt oder zumindest gemindert werden können. Empfehlung der Antragskommission 40 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1015) Stand: 22.10.2014 Novellierung des Krankenpflegegesetzes bezüglich der Notenwertung 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 In der Diskussion um die Zukunft der Pflege/Pflegeausbildung soll sich ver.di für folgende Aspekte einsetzen: Das Krankenpflegegesetz soll in Bezug auf Einfluss der erlangten Noten aus Klausuren in der Pflegeausbildung überarbeitet werden, sodass die Noten auch Gewichtung in der eigentlichen Examensnote finden und nicht nur eine Bedeutung zur Zulassung zum Examen haben. Begründung 10 Wir, die ver.di-Jugend möchten, dass die erbrachte Leistung in den 3 Jahren der Pflegeausbildung auch Gewichtung finden in der Examensnote. Bisher haben die Noten nur dazu gedient um festzulegen, wer zum Examen, also der Prüfung zugelassen wird oder nicht. Die erbrachte Leistung soll sich somit lohnen und zur Förderung der Aufmerksamkeit innerhalb der Ausbildung dienen. 15 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 20 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1016) Stand: 22.10.2014 Abschaffung der Anrechnung von Auszubildenden in der Gesundheits-und (Kinder)Krankenpflege als Vollkräfte 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 ver.di soll sich mit Betriebsräten, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen dafür einsetzen, dass Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege / Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nicht als Vollkräfte angerechnet werden. Begründung 10 15 Der/ die Auszubildende muss die Möglichkeit haben angeleitet zu werden, und soll nicht als zusätzliche Hilfskraft bzw. als Ersatz für eine 3 Jährig Examinierte ausgebeutet werden. Um die Ausbildungsqualität zu sichern, muss eine durchgehende Aufsicht des Azubis gewährleistet sein. Er/ sie darf nicht außerhalb seines Wissensstandes selbstständig arbeiten. Auch müssen gezielte Anleitungen im jeweiligen Fachgebiet der Station stattfinden. Empfehlung der Antragskommission 20 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1017) Stand: 22.10.2014 Übernahme für Azubis 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Gewerkschaft ver.di soll die ausnahmslos unbefristete Übernahme von Auszubildenden nach der Ausbildung zu einem zentralem Ziel erklären. Zur Durchsetzung dieses Zieles sollte sie sowohl in Tarifverhandlungen aktiv dafür kämpfen, als auch Aktionen der ortsansässigen JAVen und aktiven Jugenden logistisch und finanziell unterstützen. Begründung 10 In der heutigen Berufswelt benötigt man Berufserfahrung, um eine gute Arbeitsstelle zu ergattern. Wenn Auszubildende nicht direkt nach ihrer Ausbildung die Möglichkeit erhalten in diese Berufswelt einzusteigen, dann ist ihr Start in ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben deutlich erschwert und stellt einen schweren Stein dar, der den Weg in die Zukunft deutlich erschwert. 15 Außerdem ist es eine Verschwendung für einen Betrieb junge und motivierte Köpfe nicht zu übernehmen, da diese viel Potential und Innovation in die Arbeit mit hineinbringen. Ein gutes Gleichgewicht aller Altersgruppen ist für den Arbeitgeber wichtig, um erfolgreich und effizient zu wirtschaften. Denn nur so werden alle Eigenschaften zu einem Ziel gebündelt. Neue Ideen und die Antriebskraft der Jugend mit der Erfahrung und dem Wissen der Älteren. 20 Im Übrigen entlasten übernommene Auszubildende die anderen Beschäftigten, indem die Arbeit auf mehr Menschen verteilt wird. Somit sinken der ständig zunehmende Druck und die Überstunden. Es kommt zu einem verbesserten Arbeitsklima, das die Arbeiter zufriedener und effizienter arbeiten lässt, wodurch der Arbeitgeber schlussendlich ebenfalls profitiert. 25 Auch müssen ehemalige Auszubildende nicht zuerst über einen langen Zeitraum erst eingearbeitet werden, sondern können vom ersten Tag ihrer Beschäftigung ohne Einschränkungen ihrer Tätigkeit nachgehen. Hierdurch können erhebliche Kosten eingespart werden. 30 35 Zu guter Letzt ist der Arbeitgeber auch sozial verpflichtet sich um seine Beschäftigten und Auszubildende zu kümmern. In unserer Gesellschaft geht der soziale Zusammenhalt immer weiter zugrunde. Anstelle kommt es immer mehr zu egoistischen und selbstsüchtigen Denken. Diesem muss entgegen gewirkt werden. Durch eine Verpflichtung des Arbeitsgebers seiner Angestellten gegenüber, fühlen sich diese im Gegenzug auch ihm verpflichtet. Er erhält motivierte und leistungsbereite Arbeiter, während sich diese abgesichert und in guten Händen fühlen. Folglich also eine Win-Win-Situation. Auf diese Weise könnte man unsere Gesellschaft weiter nach vorne bringen, zum Wohle aller. Empfehlung der Antragskommission 40 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 45 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1018) Stand: 22.10.2014 Aufnahme der Heilerziehungspflegeschüler in den Geltungsbereich des TVAöD 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Heilerziehungspflegeschüler sollen in den Geltungsbereich des TVAöD aufgenommen werden. 5 10 Begründung In § 1 Abs. 2 des TVAöD werden die Heilerziehungspflegeschüler explizit aus dem Geltungsbereich dieses Tarifvertrages ausgeschlossen. Wir sind der Auffassung, dass aufgrund der Ausbildungsinhalte, des Ausbildungsverlaufes, sowie der nach Ausbildungsende möglichen Einsatzgebieten, diese geändert werden sollte und diese Berufsausbildung ebenfalls unter den Gültigkeitsbereich des TVAöD fallen sollte. Empfehlung der Antragskommission 15 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1019) Stand: 22.10.2014 Aufnahme der Berufe OTA (Operationstechnische/r Assistent/in)und ATA (Anästhesietechnische/r Assistent/in) in die Eingruppierungsrichtlinien der Tarifverträge, insbesondere des TVöD 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Berufe OTA und ATA in die Eingruppierungsrichtlinien der Tarifverträge, insbesondere den TVöD verbindlich aufgenommen werden. 5 Begründung 10 Beide Berufe bestehen schon seit langem. Der Beruf OTA ist bereits in vielen Tarifverträgen mit privaten Klinikträgern abgebildet, allerdings nicht im TVöD. Der Beruf ATA ist bisher wohl in keinem Tarifvertrag abgebildet. Leider gibt es bisher keine staatliche Anerkennung, die die Ausbildung verbindlich regeln und auch nicht überall verbindliche Richtlinien zur tariflichen Eingruppierung. Durch eine tarifliche Aufnahme der beiden Berufe, insbesondere in den TVöD, soll deren Stand angehoben und somit auch der Weg zu einer staatlichen Anerkennung geebnet werden. 15 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 20 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Südbaden (Lfd.-Nr. 1020) Stand: 24.10.2014 Berufsverbote und Extremismusklauseln im Tarifvertrag 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 ver.di verurteilt, dass nicht alle Bundesländer den sog. „Radikalenerlass“ von 1972 beziehungsweise entsprechende Nachfolgeregelungen in Gänze aufgehoben haben, und fordert, dass dies umgehend geschieht. Die Abschaffung der sog. „Regelanfrage“ beim „Verfassungsschutz“ genügt nicht. ver.di wird alle „Extremisten“klauseln bzw. entsprechende Bezüge aus entsprechenden Tarifverträgen beseitigen. Personalräte sollen sich dafür einsetzen, dass auch Ausführungsbestimmungen zum Beamtenstatusgesetz keine solchen Bestimmungen enthalten. 10 ver.di Baden-Württemberg setzt sich konkret dafür ein, dass BewerberInnen für den Öffentlichen Dienst nicht mehr eine „Belehrung und Erklärung“ im Sinne des Beschlusses vom 02.Oktober 1973 der damaligen Landesregierung unterzeichnen müssen. 15 ver.di wird auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe gründen, die sich mit den gesellschafts- und gewerkschaftspolitischen Auswirkungen des „Radikalenerlasses“ befasst. ver.di setzt sich für eine umfassende Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen der Berufsverbote ein. 20 Begründung 25 30 35 40 45 Der sog. Radikalenerlass wurde von den Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit dem damaligen Bundeskanzler 1972 beschlossen. Die Praxis, die sich daraus entwickelte, wurde 1987 von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ILO) als unvereinbar mit dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf) bezeichnet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte 1995 in einem konkreten Fall fest, dass gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen wurde. Damit verstößt diese Art von Berufsverboten auch gegen die 2010 im Amtsblatt der EU veröffentlichte „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“. Sie verstößt gegen die EU-„Richtlinie zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung vom 27.11.2000 2000/78/EG“ und deren deutsche Umsetzung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006. Dennoch haben bis heute nicht alle Bundesländer den „Radikalenerlass“ aufgehoben. In BadenWürttemberg wird auf Formularen, die selbst studentischen Hilfskräften an Hochschulen und Rotkreuzhelfern an Kliniken vorgelegt werden, bis heute Bezug genommen auf die Umsetzungsrichtlinie der Landesregierung von 1973, nach dem damaligen Innenminister bekannt geworden als „Schieß-Erlass“. Die Wirkungen dauern bis heute ab. In diesem Bundesland wurde noch 2004-2007 – bis er mehrere Prozesse gewann – einem Realschullehrer der Zugang zum Schuldienst verwehrt, weil er einer antifaschistischen Initiative angehörte. Die „Regelanfrage“ war zu diesem Zeitpunkt längst abgeschafft; der Inlandsgeheimdienst wurde von sich aus aktiv, um ihm beruflich zu schaden. Bis heute muss dieser Kollege sich gegen seine ständige Bespitzelung durch Geheimdienste wehren. Seit Bestehen des „Radikalenerlasses“ wurden jahrzehntelang – bis zur Abschaffung der „Regelanfrage “ beim „Verfassungsschutz“ - Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger einer Gesinnungsprüfung unterzogen. Vermutlich Tausende wurden daraufhin nicht eingestellt, ohne dass dies mit der Überprüfung begründet wurde. Hunderte wurden mit Berufsverbot belegt, darunter auch zahlreiche Mitglieder der ver.diQuellgewerkschaften ötv und DPG. Bei keinem Einzigen konnte irgendein dienstliches Fehlverhalten oder 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 55 gar eine Straftat als Begründung angeführt werden. Eine Rehabilitierung der politisch Gemaßregelten steht bis heute aus. Selbst in Tarifverträge haben vergleichbare „Extremismusklauseln“ Eingang gefunden, wie damals im von der ötv abgeschlossenen Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Sie sind heute noch in unterschiedlicher Ausprägung in den Nachfolgetarifverträgen TVöD, TV-L und Tarifverträgen von Sonderbereichen (z.B. Universitäts- und Landeskliniken) enthalten und sollten umgehend beseitigt werden. Das Beispiel zeigt, dass eine Aufarbeitung der Praxis des „Radikalenerlasses“ und der Berufsverbote mit ihren gesellschafts- und gewerkschaftspolitischen Folgen in unserer Gewerkschaft bis heute nicht erfolgt ist. 60 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 65 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Südbaden (Lfd.-Nr. 1021) Stand: 24.10.2014 Für den Erhalt der Tarifautonomie – Streikrecht sichern! 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Der Ortsverein Freiburg lehnt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gemeinsam eingebrachte Initiative zur gesetzlichen Regelung der „Tarifeinheit“ ab. Wir fordern unsere Organisation auf mit allen DGB-Gewerkschaften und über den DGB dieses Vorhaben zu verhindern. Begründung 10 Im Koalitionsvertrag steht auf Seite 70 "Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit" u.a. Zitat: "Tarifeinheit gesetzlich regeln. 15 20 25 Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesetzlich fest schreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen." Eine solche gesetzliche Regelung würde unserer Meinung nach die Tarifautonomie und das Streikrecht massiv einschränken, da es die Anwendung von Tarifverträgen in einzelnen Branchen oder Betrieben von zufälligen oder gar gezielt erwirkten Mehrheiten von Organisationen der Beschäftigten abhängig machen kann. Wir erachten diesen Vorstoß als gänzlich ungeeignet die DGB-Gewerkschaften, ihre Betriebsräte und die Belegschaften in den Betrieben zu stärken. Eher vermuten wir, dass die Bundesregierung und Unternehmenseigner hier ein Instrument schaffen wollen, mit dem sie die gewerkschaftliche Interessenvertretung durch die „Friedenspflicht“ einengen können. 30 35 Wir sehen durchaus die Sorge vieler Kolleginnen und Kollegen, dass durch eine weitere Zersplitterung von Belegschaftsteilen - in erster Linie durch Unternehmenspolitik, aber auch durch Neugründungen von „Spalter- oder Ständegewerkschaften“ - die Stellung der DGB-Gewerkschaften im Betrieb geschwächt werden kann. Allerdings sind wir der Meinung, dass wir unsere Akzeptanz und Stärke in den Betrieben durch eine aktive Politik der Interessenvertretung unter Einbeziehung aller Beschäftigten erwirken müssen und nicht durch die formale Anwendung eines Gesetzes, dessen Einführung von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände mit fragwürdiger Motivation unterstützt wird. Wenn diese um den „Betriebsfrieden “ besorgt sind, dann bietet der Forderungskatalog „Gute Arbeit“ des DGB und seiner Einzelgewerkschaften eine Vielzahl von Möglichkeiten, diesem Ziel näher zu kommen. 40 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 45 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Südbaden (Lfd.-Nr. 1022) Stand: 24.10.2014 Besoldungsrunde 2014/2015 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 ver.di Baden- Württemberg setzt sich für die zeitlich- und inhaltsgleiche Übernahme der Beamtenbesoldung 2015/2016 zum Tarifergebnis TVL 2015 ein. Die Arbeitszeit der Landesbeamten soll schrittweise von 41 Std. wöchentlich auf 39,5 Std. bzw. 38,5 Std. analog den Tarifbeschäftigten angeglichen werden. Begründung 10 15 Die Gleichbehandlung der Landesbeamten mit den Tarifbeschäftigten ist politisches Ziel der Gewerkschaft ver.di. Aufgrund der Erfahrungen mit der Besoldungsrunde 2013/2014 bei der die Besoldung in Baden Württemberg zwischen 6 bis 12 Monate zeitversetzt angehoben wurden, ist mit einer ähnlichen Vorgehensweise der Landesregierung für 2015/2016 zu rechnen. Daher sind rechtzeitig die Weichen für Gegenwehr zu stellen: Beamte sind bei Protesten und Warnstreiks aktiv zu beteiligen Die LT- Abgeordneten sind in die ver.di- Gremien einzuladen oder in ihren Wahlkreisbüros von den beamteten Kolleginnen zu besuchen. Dort soll das Thema Besoldung im Mittelpunkt stehen. Öffentlichkeitswirksame Unterschriftenaktionen und Befragungen der Landtagskandidaten/innen sind vor der Landtagswahl zu nutzen. 20 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 25 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Südbaden (Lfd.-Nr. 1023) Stand: 24.10.2014 Privatisierungen im Gesundheitswesen stoppen – Gesundheitsversorgung gehört in öffentliche Hand 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 ver.di setzt sich dafür ein, dass die Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge in öffentlicher Hand bleiben bzw. in öffentliche Hand zurückgeführt werden. Wo immer möglich ist gegen zunehmende Privatisierung und Teilprivatisierung von Einrichtungen im Gesundheitswesen Position zu beziehen und vorzugehen. In den Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge verfolgt ver.di dabei das Ziel von einheitlichen tariflichen Bedingungen für alle Beschäftigten. Begründung 10 15 20 Die immer stärkere Ökonomisierung im Gesundheitswesen führt zu einem enormen Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen mit der Verschlechterung ihrer Arbeits- und Einkommensbedingungen, tariflichen Absenkungen oder Tarifflucht bis zum kompletten Arbeitsplatzverlust. In Südbaden haben Beschäftigte das leidvoll erfahren müssen z.B. beim Krankenhaus in Herbolzheim, aktuell bei der HochrheinEggberg-Klinik in Bad Säckingen oder bei Teilausgründungen von Servicebereichen in Krankenhäusern zur Absenkung der Tarife gerade im unteren Lohnbereich. Gute Arbeit ist Voraussetzung für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten und ein zukunfsfestes Gesundheitswesen. Dazu gehören ausreichend Personal, gute Arbeitsbedingungen, gute Bezahlung und Tarifverträge in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Belegschaften dürfen nicht gespalten werden, es müssen einheitliche gute tarifliche Bedingungen für alle Beschäftigten gelten. Gute Arbeit mit diesen Bedingungen kann am besten erreicht werden, wenn Gesundheitsdienstleistungen in öffentlicher Hand erbracht werden. 25 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 30 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Südbaden (Lfd.-Nr. 1024) Stand: 24.10.2014 Pensionsanspruch mit 63 Jahren 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di Baden- Württemberg setzt sich für eine Gesetzesänderung ein, das Alter zum vollen Pensionsanspruch auf 63 Jahre zu senken für Beamte/innen, die 45 Dienstjahre haben. 5 Begründung 10 15 Die Gleichbehandlung der Landesbeamten mit den Tarifbeschäftigten ist politisches Ziel der Gewerkschaft ver.di. Daher muss die Landesregierung die Regelungen zur Rente mit 63 auf die Beamten des Landes durch eine Änderung der Beamtengesetze übernehmen. Insbesondere Beamte des einfachen und mittleren Dienstes kämen in die Wirkung einer solchen Regelung. Dies ist u.a. durch die körperliche Beanspruchung in diesem Bereich gerechtfertigt. Kürzungen als Gegenfinanzierung beim Erwerb der Pensionen, z.B. durch Veränderung der Punktewerte lehnt ver.di ab. Öffentlichkeitswirksame Aktionen vor der Landtagswahl sind zu nutzen. 20 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 25 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb (Lfd.-Nr. 1025) Stand: 12.11.2014 Besetzung von DGB-Mandaten und Entsendung zu DGB-Konferenzen 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Bezirkskonferenz ver.di-Fils-Neckar-Alb fordert die ver.di Landesbezirkskonferenz auf, den ver.di.Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg zu beauftragen, zukünftig die ver.di-Aktiven in den DGB-Kreisund Stadtverbänden angemessen bei der Benennung von Delegiertenmandanten bei DGB-Konferenzen zu berücksichtigen. Begründung 10 Diese Abstimmung ist zwingend nötig, um diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die die tägliche Arbeit in den DGB-Gremien ehrenamtlich wahrnehmen, an der Willensbildung innerhalb des DGB`s angemessen zu beteiligen. 15 Wenn Bezirkskonferenzen und Bundeskongresse des DGB Inhalte beschließen, die später in den Kreis- und Stadtverbänden von den Ehrenamtlichen vertreten werden sollen, müssen diese auch vorrangig und aktiv bei der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Damit wird gewährleistet, dass die VertreterInnen der ehrenamtlichen Kreis- und Stadtverbände auch zu ihren eigenen Anträgen sprechen können. 20 Die Entscheidungsstrukturen des DGB müssen von der ehrenamtlichen Basis wesentlich mit beeinflusst werden. Die Beteiligung der Aktiven an der innergewerkschaftlichen Demokratie ist auch wieder Ansporn und Motivation für die Ziele des DGB einzutreten und sich weiter in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu engagieren. 25 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 30 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb (Lfd.-Nr. 1026) Stand: 12.11.2014 Keine Einschränkung des Streikrechts – Gesetzesvorhaben muss gestoppt werden! 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Die Bundesregierung hat vor, ein Gesetz zur „Tarifeinheit“ zu erlassen und damit das Streikrecht einzuschränken. Die Regierung hat vor, nur noch derjenigen Gewerkschaft einen Streikaufruf zu erlauben, die in einem Betrieb die meisten Mitglieder hat. Dieses Gesetzesvorhaben muss gestoppt werden. Begründung 10 Was hier unter dem irreführenden Begriff „Tarifeinheit“ formuliert wird, ist ein Angriff auf das Streikrecht. Vor allem fordern die Arbeitgeberverbände das Gesetz. 15 Den Arbeitgebern geht das Streikrecht zu weit, in Bereichen wichtiger Infrastruktureinrichtungen z.B. Flughäfen, Nah- und Fernverkehr und Krankenhäuser. 20 Durch Ausschaltung von kleineren Gewerkschaften in diesen Bereichen, wie der Gewerkschaft der Fluglotsen, der Lokomotivführer oder des Marburger Bundes, wird gehofft dies zu erreichen. Die Gewerkschaft ver.di steht nicht dafür zur Verfügung, Tarifverträge z.B. von Cockpit zu unterbieten. Da würden wir uns ja zu Handlangern der Arbeitgeber machen. Das Streikrecht ist ein Grundrecht, deshalb lehnen wir jeden gesetzlichen Eingriff ab. Ob das Gesetzesvorhaben verfassungsrechtlichen Bestand hätte, ist zu bezweifeln. 25 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 30 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb (Lfd.-Nr. 1027) Stand: 12.11.2014 Bildungsurlaub in Baden-Württemberg 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di setzt sich dafür ein, dass zeitnah auch in Baden-Württemberg fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer landesgesetzlich geregelt werden. 5 Begründung 10 15 20 Am 24. Juni 1974 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland, im Übereinkommen mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen. Da der Bund untätig blieb, verabschiedeten die Bundesländer im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung eigene Landesgesetze, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub geben. Diese Landesgesetze gehen von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen hingegen, gibt es bis heute keine Form von bezahltem Bildungsurlaub. Um sich Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erschließen oder den Arbeitsplatz erhalten zu können, ist es für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer unerlässlich, sich regelmäßig weiterbilden zu können. Hinzu kommt, dass eine gute Allgemeinbildung und ein fortwährendes, lebenslanges Lernen von den Arbeitgebern erwartet werden. Empfehlung der Antragskommission 25 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb (Lfd.-Nr. 1028) Stand: 12.11.2014 Stellenanteile für Frauen- und Gleichstellungspolitik 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Um eine adäquate Frauen- und Gleichstellungsarbeit (auch in den Bezirken) leisten zu können, müssen anteilig an der Mitgliedschaft, zusätzlich zu den bisher ausgewiesenen Stellen, Stellenanteile für Sekretärinnen und Verwaltungsangestellte zur Betreuung, Unterstützung und Begleitung der Frauen und ihrer Arbeit sichergestellt werden. Anteilige Stellenanteile errechnen sich dabei mindestens an der Formel: je 25.000 weibliche Mitglieder ein Stellenanteil von 0,5. 10 Begründung Es reicht nicht aus, dass die Frauen-Quote in ver.di erfüllt wird. Daher muss für Frauen und gleichstellungspolitische Fragen ein fester Stellenanteil festgeschrieben werden. 15 Es ist nicht weiter hinzunehmen, dass die frauenpolitischen Themenstellungen und Aktionen nur im Ehrenamt oder nebenher gemacht werden. 20 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb (Lfd.-Nr. 1029) Stand: 12.11.2014 Rente mit 65! – an Beschlüsse halten 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di setzt sich auch weiterhin für einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge, im ersten Schritt mit 65 Jahren für alle, ein. 5 Die hierzu gefassten Beschlüsse, u. a. C034 vom Bundeskongress 2011, haben weiterhin Bestand und vor allem auch Vorbildfunktion. Daher muss sich auch innerhalb der Organisation an solche Leitlinien (Grundlagenbeschlüsse) gehalten werden. 10 Begründung ver.di wird sehr genau von allen Arbeitgebern beobachtet, umso wichtiger ist es, dass auch wir uns selbst als Organisation an unsere Beschlüsse halten. 15 Empfehlung der Antragskommission 20 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb (Lfd.-Nr. 1030) Stand: 12.11.2014 Änderung der gesetzlichen Grundlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung (GKV / GPV) 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di wird aufgefordert, auf die Bundesregierung und die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit dem Ziel einzuwirken, gesetzliche Grundlagen für mehr Gerechtigkeit in der GKV und GPV zu schaffen. 5 Es ist dringend notwendig, dass eine Gleichbehandlung aller Versicherten hinsichtlich des Leistungsanspruches, unabhängig der Einkommenssituation, sichergestellt wird. 10 Dies kann nur sichergestellt werden, in dem die privaten Krankenversicherungen (PKV) aufgelöst und in eine neu organisierte GKV und GPV als Teil einer Bürgerversicherung überführt werden, die nicht privatwirtschaftlich, sondern staatlich organisiert und getragen wird. Begründung 15 Ursache des desaströsen Zustandes in der GKV und GPV ist ein grundsatzwidriges Zwei-Klassenrecht von solidarisch und unsolidarisch Versicherten. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art 3 Abs. 1 GG) gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. 20 Überkommene Strukturen, intransparente Verrechnungssysteme und fehlende Mitwirkungsmöglichkeiten der Versicherten begünstigen trotz ständig steigendem Beitragsvolumen die zunehmende Schieflage des derzeitigen Gesundheitssystems. 25 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb (Lfd.-Nr. 1031) Stand: 12.11.2014 Sperrzeit im Arbeitsvertag für ver.di Sekretärinnen und Sekretäre 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Im Arbeitsvertrag für ver.di-Sekretärinnen und Sekretäre und Wahlangestellte muss für Jobwechslerinnen und Jobwechsler in Richtung konkurrierende Arbeitgeberseite eine wirksame Regelung zum Schutz der Gewerkschaft ver.di festgeschrieben werden. Angebracht ist eine Sperrzeit von mindestens einem Jahr. Begründung 10 15 Nahtloser Seitenwechsel ist ein Problem. Ein gutbezahlter, lukrativer Job bei der Gegenseite in Aussicht gestellt, verlockt bei wichtigen Entscheidungen/Verhandlungen mit einem Seitenblick auf den möglichen späteren Arbeitgeber negative Entscheidungen zu treffen. Auch kann sich der neue Arbeitgeber Insiderwissen von ver.di verschaffen. Sperrfristen könnten dies blockieren. Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 20 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb (Lfd.-Nr. 1032) Stand: 12.11.2014 5 Tage gesetzliche Bildungszeit in Baden-Württemberg auch für Auszubildende 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Die Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb möge beschließen, dass in den derzeit laufenden Verhandlungen um die Einführung der gesetzlichen Bildungszeit von 5 Tagen pro Jahr die Forderung für Auszubildende in den Fokus gerückt wird. Die gesamte ver.di setzt sich für die Gleichbehandlung aller Beschäftigten in BadenWürttemberg ein. Hierzu müssen Aktivitäten stattfinden um den Druck auf die Fraktionen im Landtag zu erhöhen. Begründung 10 Derzeit ist von Verhandlungsergebnissen zu hören, dass Auszubildende einen Bildungszeitanspruch von 5 Tagen in der gesamten Ausbildung erhalten sollen! Dies ist für uns als ver.di Jugend nicht akzeptabel. 15 Wir bauen einen Großteil unserer Jugendarbeit im Bildungsbereich auf und gewinnen durch unsere Seminare viele engagierte und aktive Mitglieder. Die Einführung einer Bildungszeit von 5 Tagen pro Jahr würde uns viele neue Möglichkeiten bieten unser Bildungsprogramm auch für Auszubildende attraktiver zu machen. Des weiteren hätten wir hierüber die Möglichkeit Jugendliche in gesellschafts- und gewerkschaftspolitschen Themen weiter zu qualifizieren. 20 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 25 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1033) Stand: 12.11.2014 Die sofortige Einführung eines Mindestlohns von 10,00 € pro Stunde 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di setzt sich für eine schnellstmögliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 10 Euro pro Stunde ein. 5 Begründung 10 15 20 Die Mindestlohn-Debatte muss auch mit Blick auf die Eindämmung der Erwerbslosigkeit geführt werden, d. h. mit Blick auf die gerechte Verteilung der vorhandenen Arbeit bei verstärkter Berücksichtigung derjenigen Menschen, die derzeit arbeitsuchend sind. Die Höhe des Mindestlohns ist dabei von großer Bedeutung. Ein zu niedrig bemessener Mindestlohn macht die Verlängerung der Arbeitszeit nötig und steht damit der gerechten Verteilung der vorhandenen Arbeit entgegen. Ein zu geringer Niedriglohn liefert damit die betroffenen Menschen trotz der Vollzeitbeschäftigung der „Armut trotz Arbeit“ aus. Wer 35 Wochenstunden arbeitet und 7,50 Euro pro Stunde verdient, bekommt Brutto 1050 Euro monatlich. Nach Abzug von Sozialversicherungen und ggf. Lohnsteuer sind diese Personen dann unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, ergänzend Hartz IV zu beziehen. Dies heißt aber nichts anderes, als dass ein zu geringer Mindestlohn zu einem, mit Steuermitteln finanzierten Aufstocker- bzw. Kombi-Lohn führt, der letztendlich zu Lasten derjenigen geht die (noch) ordentliche Löhne bzw. Lohnsteuer bezahlen. Die ursprüngliche Position von ver.di, NGG und IG BAU (aus dem Jahr 2000) war ein Monatslohn von mindestens 3000 DM brutto. Seither sind 14 Jahre vergangen. Mit der Forderung nach 10 Euro pro Stunde setzt ver.di damit auch ein deutliches Zeichen gegen die fortgesetzte Lohnkürzung in diesem Land. 25 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 30 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1034) Stand: 12.11.2014 Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Solo-Selbstständigen 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di setzt sich für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Freien und Selbstständige in der Bildungsbranche ein. 5 Begründung 10 15 Die Lebenssituationen (Einkommen, Kranken- und Alterssicherung) von vielen Solo-Selbstständigen werden im grundlegenden Wandel der Arbeitswelt und der Beschäftigungsverhältnisse immer schwieriger und prekärer. Die zurzeit ‚normalen’ Honorare für Solo-Selbstständige in der Bildung fangen an bei 6 €/Zeitstunde im Nachhilfesektor oder auch 100 €/Tagessatz in der außerschulischen Jugendbildung an. Das ist nicht hinnehmbar und macht eine qualitativ hochwertige Arbeit und ein anständiges Leben für diejenigen, die die geringen Stunden- bzw. Tagessätze bekommen bzw. die höheren nicht aushandeln können, unmöglich. Honorarstundensätze unterhalb 30 Euro sind nicht armutssicher. Sie unterstellen auch eine kontinuierliche Auftragslage. Um tatsächlich Krankentage und Auftragsrisiken zu 20 kompensieren, ist es notwendig ein Stundenhonorar von 50 Euro anzusetzen. In nur ganz wenigen Bereichen der Erwachsenenbildung wird gar ein Tagessatz in Höhe von 750 € erzielt. 20 25 30 35 40 45 Die in der Bildung eingesetzten freiberuflichen Referent/innen stellen verantwortlich sicher, dass anspruchsvolle Seminare an den Teilnehme/innen orientiert gestaltet werden. Diese engagierte, qualifizierte und erfolgreiche Bildungsarbeit leisten seit Jahrzehnten überwiegend freiberufliche Referent/innen. Die Zahl der prekarisierten Solo-Selbstständigen steigt kontinuierlich. Bereiche, die früher von ehrenamtlichen oder studentischen Kräften abgedeckt wurden, werden zwar vom Anspruch professionalisiert, jedoch nicht von der Vergütung her. Professionelle Arbeit erfordert adäquate Bezahlung! Egal aus welchen öffentlichen Finanztöpfen die Seminare bezahlt werden – diese geringen Honorare sind untragbar und müssen erhöht werden. Solo-Selbstständige müssen selbständig die Reproduktion ihrer Arbeitskraft gewährleisten. Dazu gehört u. a. Weiterbildung, Reflexion (z. B. Supervision, Teambesprechungen) sowie die eigene Erholung. Um eine Tätigkeit als Freiberufler/in über einen längeren Zeitraum erfolgreich zu bewerkstelligen, entstehen Arbeitsund Kostenanforderungen, die über die Anforderungen in „normalen“ Arbeitsverhältnissen hinausgehen. Es muss eigenständig für eine armutsfeste Altersversorgung, für den Krankheitsfall und die Absicherung gegen Berufsrisiken gesorgt werden. Es müssen Akquise, Kontaktpflege, Werbung, sowie Bürokosten, Mobilitätskosten und Weiterbildung, inkl. Fachliteratur, etc bezahlt werden. Die Honorare müssen unter Berücksichtigung der besonderen Belastungen von Selbstständigen an den Gehältern der angestellten pädagogischen Fachkräfte orientiert werden. Die Gestaltung der Honorare für Solo-Selbstständige darf nicht unabhängig von den Löhnen der hauptamtlichen Beschäftigten im Bildungsbereich sein: Diese richten sich nach der allgemeinen Einkommensentwicklung und somit ist es folgerichtig, dass dies auch für die freiberuflichen Referent/innen gelten muss. Es herrscht keine Leistungs- und Einkommensgerechtigkeit, das heißt, dass leistungsadäquate Honorierung vielen verweigert wird. Auch die Einbindung und Partizipation von Freiberufler/innen in Mitbestimmungsprozesse in den Bildungsbetrieben ist in den meisten Bereichen inexistent. Eine Interessenvertretung ist dringend vonnöten. Gerade die Gewerkschaften müssen in dieser Situation beispielhaft und glaubwürdig handeln – darin liegt eine große Chance für gewerkschaftliche Zukunftsfähigkeit. Denn auch gewerkschaftliche Bildungsträger profitieren von der Prekarisierung der Bildungsarbeit. ver.di wird aufgefordert, der Prekarisierung der 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 55 Bildungsarbeit in den ver.di sowie den DGB-Bildungswerken und bei ver.di Bildung &Beratung und den eigenen Bildungsstätten entgegenzuwirken und gesellschaftlich vorbildliche Lösungswege zu beschreiten, die sich an den eigenen Forderungen an die Gesellschaft, an Staat und Unternehmen orientieren. ver.di soll sich weiterhin der Frage der Interessensvertretung freiberuflicher Bildungsarbeiter/innen nachdrücklich und nachhaltig annehmen. Empfehlung der Antragskommission 60 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1035) Stand: 12.11.2014 Abschaffung der geringfügen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Gewerkschaft ver.di setzt sich weiterhin für die Abschaffung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ein. 5 Begründung 10 15 Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist rund 7,5 Millionen geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) aus, wobei Frauen mit einem weit größeren Anteil unter diesen Geringverdienern vertreten sind. Die geringfügig Beschäftigten sind bis auf die Unfallversicherung - von wenigen Ausnahmen abgesehen versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und in den allermeisten fällen auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass dieser Personenkreis keine ausreichenden Ansprüche auf Altersversorgung erwerben kann und somit einer gravierenden Altersarmut ausgesetzt sein wird. Es muss erreicht werden, dass die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse abgeschafft werden und für alle Beschäftigungsverhältnisse die volle Beitragspflicht zur Sozialversicherung gilt. 20 Empfehlung der Antragskommission 25 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1036) Stand: 12.11.2014 Versklavung von Frauen und Mädchen 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Die Bezirksfrauenkonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald fordert die Gewerkschaft ver.di auf, alle ihre Einflussmöglichkeiten auf internationaler Ebene zu nutzen, um Gewalt, Entführung und Versklavung von allen Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen weltweit zu bekämpfen. Begründung 10 15 In einigen afrikanischen Ländern wurden und werden Frauen und Mädchen massiv bedroht. Viele von ihnen wurden verschleppt, ja sogar verkauft. Als Gewerkschafterinnen von ver.di können wir dies nicht akzeptieren. Daher muss ver.di alle ihre internationalen Einflussmöglichkeiten einsetzen, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in diesen Ländern zu unterbinden und die bereits entführten Frauen und Mädchen zu befreien. Darüber hinaus ist es notwendig, die Ächtung von Gewalt, Entführung und Versklavung an Frauen und Mädchen international herbei zu führen. Empfehlung der Antragskommission 20 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1037) Stand: 12.11.2014 5 Tage Gesetzliche Bildungszeit in Baden-Württemberg auch für Auszubildende 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald möge beschließen, dass in den derzeit laufenden Verhandlungen um die Einführung der gesetzlichen Bildungszeit von 5 Tagen pro Jahr die Auszubildenden keine Ausnahme darstellen und dieser Anspruch genau so auch für Auszubildenden gelten soll. Diese Forderungen sollen auch durch den Bezirk mit vorangetrieben wird. Begründung 10 15 Derzeitig ist von Verhandlungsergebnissen zu hören das Auszubildende einen Bildungszeitanspruch von 5 Tagen in der gesamten Ausbildung erhalten sollen! Dies ist für uns als ver.di Jugend nicht akzeptabel. Wir bauen einen Großteil unserer Jugendarbeit im Bildungsbereich auf und gewinnen durch unsere Seminare viele engagierte und aktive Mitglieder. Die Einführung von einer Bildungszeit für 5 Tage pro Jahr würde uns viele neue Möglichkeiten bieten unser Bildungsprogramm auch für Auszubildende attraktiver zu machen. Des Weiteren hätten wir darüber die Möglichkeit Jugendliche in gesellschafts- und gewerkschaftspolitschen Themen weiter zu qualifizieren. Empfehlung der Antragskommission 20 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden- Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1038) Stand: 20.11.2014 Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Regelungen geschaffen werden, damit die Leistungen aufgrund der ab 01.07.2014 verbesserten Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Mütterrente) auch Müttern und Vätern mit entsprechenden Ansprüchen in der Beamtenversorgung in gleichem Umfang zugute kommen. 10 Begründung 15 Aufgrund des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für Mütter und Väter, die ab dem 01.07.2014 in Rente gehen, die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um zwölf Monate verlängert. Mütter und Väter, die zu diesem Zeitpunkt schon eine Rente beziehen, erhalten zusätzlich einen Zuschlag in derselben Höhe, wie der Rentenertrag aus der zusätzlichen Kindererziehungszeit wäre. 20 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald (Lfd.-Nr. 1039) Stand: 12.11.2014 Freistellung JAV 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Die Gewerkschaft ver.di soll sich dafür einsetzen, dass der Gesetzgeber den JAVen im BetrVG und im LPVG Baden-Württemberg feste Freistellungskontingente, gekoppelt an die Zahl der Auszubildenden, eingeräumt werden. Da im BetrVG bisher nicht auf den „Freistellungsparagraphen“ 38 und im LPVG BaWü nur auf den Einleitungssatz des §47b verwiesen wird, daher müssen JAVen bisher offene Freistellungskontingente des BR/PR besetzen oder eine Anlassfreistellung begründen. Damit werden den JAVen bessere Möglichkeiten eingeräumt ihren Tätigkeiten nachzukommen. 10 Begründung Um den Aufgaben der JAV-Arbeit gerecht zu werden benötigt es eine vereinfachte Regelung zur Freistellung, mit anderen Worten feste Freistellungskontingente für JAVen. 15 Daraus folgt eine größere Kontinuität der JAV-Arbeit im laufenden Wahlzeitraum, was in einer höheren Qualität der JAV-Arbeit mündet. 20 Auch führt das zu einem besseren Schutz der JAV-Mitglieder, da sie das Verlassen des aktuellen Arbeitsplatzes zur Erledigung der Tätigkeiten besser begründen können. Außerdem hat es mehr Planungssicherheit für den Betrieb zur Folge, wenn JAV-Mitglieder geplant fixe Freistellungskontingente haben. 25 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 30 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Oberschwaben (Lfd.-Nr. 1040) Stand: 12.11.2014 Perspektive 2015 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Umsetzung des Papiers "Perspektive 2015" wird gestoppt. Die Zielsetzung des Papiers wird nicht weiter verfolgt. 5 Begründung 10 15 20 25 1. Es kann nicht sein, dass eine Gewerkschaft mit 170jähriger Tradition ihre Zukunft in die Hände einer externen Unternehmensberatung (hier: "Nordlicht-Consultants", Hamburg) legt, anstatt die eigenen Erfahrungen zu nutzen. ("Nordlicht-Consultants" wurde mit der Entwicklung des Papiers "Perspektive 2015" beauftragt.) 2. "Perspektive 2015" (im Folgenden "P15" genannt) sieht eine komplette Umstrukturierung von ver.di vor: Die hauptamtlichen Sekretäre sollen in zwei streng getrennte Aufgabenbereiche aufgeteilt werden – "kollektive Betreuung" (im Folgenden "Kollektoren") und "individuelle Betreuung" (im Folgenden "Inder"). Die "Kollektoren" sollen ausschließlich im Außendienst Betriebe betreuen, wobei Kleinbetriebe und Unternehmen mit geringer Organisationsstärke überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden. Die "Inder" ("Backgroundsekretäre" laut P15) leisten ausschließlich fachbereichsübergreifenden Innendienst und bearbeiten Fragen und Probleme einzelner Mitglieder aus allen Branchen. Ein "Kollektor" darf sich hingegen nicht um Einzelmitglieder kümmern. Diese Trennung widerspricht sämtlicher gewerkschaftlicher Erfahrung. Gerade die Verknüpfung von kollektiver und individueller Betreuung durch eine Person schafft bei Mitgliedern Vertrauen und führt zum Erfolg. 30 3. Zur Finanzierung der fachbereichsübergreifenden "Inder" soll jeder Fachbereich auf weitere 18% seines Budgets verzichten. Das wird ihn vollends handlungsunfähig machen. 35 40 45 4. Rechtsschutz, Fragen zu Finanzen, Mitgliederverwaltung und Tarifverträgen sollen zukünftig separate Callcenter telefonisch und per E-Mail klären. Für ganz Baden-Württemberg sind für die gesamten ver.diBranchen gerade einmal zwei Callcenter vorgesehen. Die Kolleginnen und Kollegen in diesen "Servicepoints" (Formulierung in P15) müssen daher weit über 100 Tarifverträge der Großgewerkschaft ver.di beherrschen, darüber hinaus Rechts- und Organisationsfragen. Das ist nicht umsetzbar. Darüber hinaus wird bei der "Hotline" der "Servicepoints" aus Mangel an Personal ständig das BesetztZeichen tönen, sodass sich die anrufenden Mitglieder enttäuscht von ver.di abwenden. Die bekannten "Hotlines" von Unternehmen und Versicherungen sind abschreckende Beispiele. 5. Die in P15 vorgesehene Organisationsstruktur hat weiteren drastischen hauptamtlichen Personalmangel zur Folge. Die "Kollektoren", also Außendienstmitarbeiter, müssen riesige 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 55 60 65 70 75 Gebiete betreuen, was enorme Fahrt- und Spesenkosten zur Folge hat. Die vielen Fahrten gehen außerdem von der Zeit zu effektiver Betreuung ab. 6. In dem gesamten P15 ist nirgends von gewerkschaftspolitischen Zielen die Rede. ver.di soll ein reiner Versicherungsverein werden, der zudem teurer sein wird als eine normale Rechtsschutzversicherung. Obwohl in P15 richtig gesagt wird, dass ver.di keine Stellvertreterpolitik betreiben dürfe, wird diese gerade durch das Papier forciert. Wie in einem schlecht geführten Restaurant wird in P15 "Servicequalität" gefordert. 7. Die Sprache des P15 ist verräterisch. In Soziologen- und Unternehmensberater-Sprech werden Phrasen gedroschen, die bei näherer Betrachtung entweder kontraproduktiv sind oder inhaltlich komplett in sich zusammenfallen: "Projekt, Analysephase, Backgroundsektretäre, Sevicepoints, Orientierungsrahmen, Gestaltungsauftrag, konkret erfahrbar, Ressourcen, Beschäftigte im Veränderungsprozess unterstützen, Differenzierung in der Gemeinsamkeit, Zielgruppen spezifisch ansprechen, Kampagnen zeitlich fokussieren, separate Bündelungslösung, Aspekt der Qualifizierung mitdenken" usw. usf. 8. P15 legt Wert auf das Erreichen von "Qualitätsstandards". Ist die Zertifizierungs-Mode nun auch in ver.di angekommen, eine Mode, die lediglich selbsternannten Zertifizierern Geld in die Taschen spült und sonst außer Bürokratie keine Erfolge hat? 9. P15 nimmt Bezug auf europäische Schwestergewerkschaften, die Erfolge mit der in P15 beschriebenen Organisation hätten. Abgesehen davon, dass es nicht möglich ist, diese Behauptung nachzuprüfen, stellen sich die Fragen: - Kann eine Schweizer Minigewerkschaft Vorbild für die große ver.di sein? - Kann eine schwedische Gewerkschaft Vorbild sein, die tatsächlich nur noch ein reiner Versicherungsverein ist und keine politischen Ziele mehr hat? 80 85 90 10. Sowohl sämtliche Finanzbuchhaltung als auch Beauftragung von Flugblättern, Plakaten, Boschüren, Steuartikeln usw. sollen in Berlin zentralisiert werden. Auf Bezirksebene soll die FiBu abgeschafft werden. Dennoch müssen natürlich alle Belege, Quittungen usw. in den Fachbereichen und Bezirken gesammelt, sortiert und nach Berlin gesandt werden – also die nahezu gleiche Arbeit mit weniger Personal. Bundesweite Materialien wie Flugblätter werden oft den regionalen Gegebenheiten nicht gerecht. Also müssen dort angepaßte Materialien erstellt werden – mit weniger Geld. 11. Zusammengefasst ergibt sich, dass das Papier "Perspektive 2015" völlig ungeeignet ist für eine erfolgreiche Weiterentwicklung von ver.di. In die Entwicklung seiner Grundzüge wurde die Mitgliedschaft auf keine Weise einbezogen. Nur bei der "Ausgestaltung" von P15 sind die Mitglieder gefragt – ein scheindemokratisches Vorgehen. 95 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 100 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Oberschwaben (Lfd.-Nr. 1041) Stand: 12.11.2014 Zukunft durch Matrix 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Wir fordern die Beibehaltung und Sicherung der Matrix in der jetzigen Form. 5 Begründung Nur ein starker Fachbereich kann die spezifischen Interessen seiner Mitglieder gewährleisten und durchsetzen. 10 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 15 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Oberschwaben (Lfd.-Nr. 1042) Stand: 12.11.2014 Mindestlohn 10,-- € 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes muss dieser flächendeckend ausgedehnt werden und rasch eine Erhöhung auf 10 Euro ohne Ausnahmen erfolgen. Danach muss eine jährliche Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes mindestens um den Inflationsanstieg erfolgen. Begründung 10 Die aktuelle Mindestlohnforderung muss an die Teuerungsrate angepasst werden und durch die starke Erosion der Tariflandschaft brauchen wir unbedingt einen gesetzlichen Mindestlohn von 10,00 Euro pro Stunde. Die massiven Verstöße gegen die Bezahlung von Mindestlöhnen in den Branchen, in denen bisher das Entsendegesetz gilt, zeigen, dass eine unabhängige Kontrolle nötig ist. 15 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 20 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Oberschwaben (Lfd.-Nr. 1043) Stand: 12.11.2014 Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung 1 5 10 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Ver.di lehnt den Entwurf für eine neue Gesundheitsreform mit dem Titel ,,GKV-Finanzierungs- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz“ (GKV-FQWG) ab. Die Lasten werden den Versicherten einseitig aufgeladen. Verdi setzt sich dafür ein, dass die Festschreibung des Anteils der Arbeitgeber in Höhe von 7,3 Prozent aufgehoben wird und wieder eine paritätische Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber umgesetzt wird. Kostensteigerungen der Krankenkassen dürfen nicht durch Zusatzbeiträge einseitig von den Versicherten finanziert werden. Begründung 15 Die Last der zukünftigen Erhöhungen bei der Krankenversicherung darf nicht allein den Arbeitnehmern überlassen werden. Die frühere paritätische Finanzierung hat sich bewährt. Empfehlung der Antragskommission 20 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Rhein-Neckar (Lfd.-Nr. 1044) Stand: 12.11.2014 Bildungsurlaub und gewerkschaftliche Bildungsarbeit 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Der Bildungsurlaub, der für Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbart wurde, ist von ver.di zu nutzen, um vor Ort Mitglieder zu gewinnen und zu binden, Aktive zu gewinnen und zu schulen sowie insbesondere einen gewerkschaftlichen Fokus auf berufsfachliche und betriebliche Themen zu setzen. 10 Der Landesbezirksvorstand mit Landesleitung bzw. Bezirksvorstand mit Bezirksgeschäftsführung werden aufgefordert, schnellstmöglich auf Landesebene und vor Ort die innergewerkschaftlichen Voraussetzungen für möglichst mitgliedernahe Maßnahmen zu schaffen. Dazu gehören insbesondere Strukturen, wie beispielsweise Arbeitskreise, die Themen aufgreifen und daraus Bildungsangebote entwickeln. Dazu gehört aber auch die Erschließung von Ressourcen (Teamende gewinnen, notwendige Finanzierung sicherstellen). 15 Die Aufgabe ist als Querschnittsaufgabe fachbereichsübergreifend, bezirksnah und auf der Landesebene vernetzt zu organisieren (Landesebene und Bundesebene springen nur ein um die bezirkliche und örtliche Ebene gegebenenfalls zu unterstützen). Begründung 20 25 Die Forderung nach Bildungsurlaub ist kein Selbstzweck, sondern folgt gewerkschaftspolitischen Zielen, beispielsweise: • Mitgliedern, die keinen Anspruch auf arbeitgeberfinanzierte Seminare haben, Bildungsangebote zu machen und sie an uns zu binden. • betriebliche Vertrauensleutestrukturen zu entwickeln und Vertrauensleute zu stärken • neue Mitglieder zu gewinnen und zu halten. Beispielsweise durch das Vermitteln von Fähigkeiten (SoftSkills) und Kompetenzen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruflich weiter bringen können und/ oder ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. • Indem Bildungsinhalte vermittelt werden, die in einem arbeitgeberfinanzierten Seminar nicht oder nur unter Einschränkungen vermittelt werden können. 30 35 40 Gute Gewerkschaftsarbeit in den Betrieben erfordert selbstbewusste und starke Vertrauensleute. Bildung und Bildungsarbeit sind ein Weg dorthin, indem sie das Selbstbewusstsein und die Persönlichkeitsentwicklung stärken. Wenn wir die oben genannten Ziele umsetzen möchten, müssen wir an den Interessen der Einzelnen anknüpfen und neben gewerkschaftspolitischen Themen auch fachbezogene und berufsbezogene Themen anbieten (z.B. Sprachen, Rhetorik, Präsentation…). Es kann aber auch ein Angebot für „normale Beschäftigte“ sein, wie man mit schwierigen Situationen umgehen kann („meine Rechte im Betrieb“, Stress, Mobbing …). Bei den Bildungsangeboten sollte nicht nur an klassische 5-Tages-Seminare gedacht werden, sondern auch an Tagungen, Seminarbausteine, Bildungsreisen… Für Gewerkschaftsmitglieder im Bildungsurlaub sind diese Angebote in aller Regel kostenlos. Aus Sicht der Antragsteller müssen für diese Maßnahmen auch Mittel der GPB GmbH zur Verfügung gestellt werden. 45 Beispiele: 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 gewerkschaftlich. Bildung /politische Bildung Working English Aufbau betriebliche Gewerkschaftsarbeit 55 Berufliche Kompetenzen / Softskills 60 Recht im Arbeitsleben • Abmahnung, Kündigung • Krankheit • AN-Haftung 65 Mobbing, Stressbearbeitung Rhetorik Gesunde Ernährung Fachpolitische Bildung 70 75 80 Die Universitäten und der Solidarpakt Zukunft der Weiterbildung Veränderte Arbeitszeitmodelle in der Arbeitswelt (Arbeitszeit, Methoden, Verdichtung) Umgang mit Stress Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 85 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Rhein-Neckar (Lfd.-Nr. 1045) Stand: 12.11.2014 Änderung Entgeltordnung der Länder vom 2. Januar 2012 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Folgende Änderungen der Entgeltordnung der Länder vom 2. Januar 2012 werden von Gewerkschaftsseite gefordert: 5 In Teil II, Fallgruppe 1 sollte die Streichung der „Museumsbeschäftigten“ vorgenommen werden. Dadurch könnte der „Allgemeine Teil“ des Tarifvertrages auf Museumsbeschäftigte angewandt werden. 10 Hilfsweise könnten die Eingruppierungsvorschriften in Teil II Fallgruppe 1 um eine E 8 und eine Erweiterung der E 6 Fallgruppe 3 für die Museumsbeschäftigten wie folgt ergänzen: Einfügen der Entgeltgruppe 8: 15 20 Fallgruppe 1: Beschäftigte in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten in Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordern. Fallgruppe 2: Meister mit mehrjähriger Tätigkeit als Meister in der Entgeltgruppe 6 oder einer entsprechenden Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, die Aufsicht über eine größere Gruppe von Museumsführern oder Beschäftigte in Experimentierstationen führen. Ergänzung und Änderung der Entgeltgruppe E 6 Fallgruppe 3: Beschäftigte in Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten in Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und in nicht unerheblichem Umfang selbständige Leistungen erfordern. 25 Begründung 30 35 40 45 Seit Jahren ist eine Veränderung der Museumslandschaft festzustellen. Museen sind nicht mehr nur Ausstellungsorte von Kuriositäten, sondern gehen immer stärker zum Lernen und Experimentieren über. Durch den technischen Wandel finden außerdem alte Maschinen, Werkzeuge und alte Handwerktechniken Einzug in die Museumslandschaft. Der bisher im Tarifvertrag zu findende „Schlossführer“ ist in dieser Art Museum nicht mehr vorhanden. Nicht nur die alten, historisch wertvollen Maschinen sind zu bedienen, auch Kenntnisse der neuen Technik im Wandel der Zeit werden verlangt. In der Entgeltordnung des Tarifvertrags der Länder finden sich sowohl in Teil II als auch in Teil III Museumsbeschäftigte. In Teil II, Fallgruppe 1 (Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen) gibt es Eingruppierungen bis zur Entgeltgruppe 10; hier sind allerdings keine Museumsbeschäftigten aufgeführt. Diese findet man erst in Entgeltgruppe 9. Fallgruppe 2. Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Fachausbildung für den gehobenen Archivdienst. Ansonsten sind erst in der Entgeltgruppe 5 wieder Beschäftigte in Museen zu finden. Diese Eingruppierung deckt aber nicht die anspruchsvolle Tätigkeit der Führer in modernen erlebnisorientierten Museen ab. Die Art der Tätigkeit in diesen Museen unterscheidet sich immer stärker von den Arbeiten in Archiven und Bibliotheken und erfordert mindestens gründliche und vielseitige Fachkenntnisse. In Teil III (Beschäftigte in Galerien, Museen, Schlössern) ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 8 möglich. Diese deckt aber nur Arbeiten an wertvollen Kunstgegenständen und kunstgeschichtlich 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 bedeutenden Gebäudeteilen ab. In den Entgeltgruppen 6 und 5 sind nur die Fremdsprachen ausschlaggebend. Laut Protokollerklärung sind aber in Teil III nur die Beschäftigten eingruppiert, die bei Fortgeltung des alten Rechts im Lohngruppenverzeichnis des MTArb/MTArb-O eingereiht gewesen wären. 55 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 60 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Rhein-Neckar (Lfd.-Nr. 1046) Stand: 12.11.2014 Ausbildungsvergütung für Gesundheitsberufe 1 5 10 15 20 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di setzt sich dafür ein, dass tarifliche und gesetzliche Regelungen über Ausbildungsentgelte für die Berufe Ergotherapeut/ Ergotherapeutin; Diätassistent/ Diätassistentin; Physiotherapeut/ Physiotherapeutin; medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent/ medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin; medizinisch-technischer Radiologieassistent/ medizinisch-technische Radiologieassistentin, medizinischtechnischer Assistent für Funktionsdiagnostik/ medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Logopäde/ Logopädin; Orthoptist/ Orthoptistin vereinbart bzw. erlassen werden. Begründung Diese Berufsausbildungen sind außerhalb des BBiG in eigenen Gesetzen geregelt, diese Gesetze sehen kein Ausbildungsentgelt vor. Für vergleichbare Berufsausbildungen, wie Gesundheits- und Krankenpflege oder Hebammen wurden schon vor Jahrzehnten Ausbildungsvergütungen erkämpft und gesetzliche Regelungen durchgesetzt. Viele Ausbildungsstätten, besonders solche in privater Trägerschaft, verlangen sogar Schulgeld. Diese Situation muss dringend verändert werden, da dadurch nur für Jugendliche aus wohlhabenden Familien eine solche Ausbildung möglich ist bzw. der/ die Auszubildende auf BAföG angewiesen ist. Dies stellt für die Gewinnung von Azubis bei sinkender Zahl von Schulabgängern einen gravierenden Nachteil dar. Ausbildungsstätten in der Trägerschaft von Krankenhäusern werden seit 2004 über ein Umlagesystem finanziert. Dadurch wäre die Refinanzierung der Ausbildungsvergütungen sichergestellt. Obwohl es sich bei diesen Ausbildungsgängen eher um schulische Ausbildungen handelt, besteht doch ein Praxisanteil von rund einem Drittel der Ausbildungszeit. 25 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 30 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Rhein-Neckar (Lfd.-Nr. 1047) Stand: 12.11.2014 Familienpflegezeit 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 ver.di setzt sich für eine verbesserte gesetzliche Regelung ein, nach der pflegende Angehörige für die tatsächlich anfallende Pflegezeit einen von der Zustimmung des Arbeitgebers unabhängigen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit haben, sowie eine bessere finanzielle / arbeitsrechtliche Absicherung erhalten. Begründung 10 15 20 25 30 Hintergrund: Das derzeitige Familienpflegegesetz ermöglicht berufstätigen Angehörigen derzeit schon die Freistellung zum Zwecke der Pflege. Aber die Rahmenbedingungen sind für die Arbeitnehmer noch ungünstig. Während der Arbeitgeber aus Steuergeldern Darlehen erhalten kann für Lohnzahlungen, die über die tatsächlich geleistete Arbeit hinausgehen wegen der Reduzierung der Arbeitszeit zum Zwecke der Pflege, müssen die pflegenden Angehörigen sich über eine private Versicherung absichern, falls Sie ausfallen für den späteren Zeitraum des „Nacharbeiten“. Dadurch kann der Freistellungszeitraum auch nicht flexibel genug gehalten werden. Da die Pflege durch Angehörige ein gesellschaftlich befürwortetes Engagement ist, sollte die Unterstützung der Angehörigen ebenfalls aus Steuermittel erfolgen (Idee: ähnlich wie BaföG). Beispiel zur aktuellen Praxis: Angehörige reduziert die 100%-Stelle auf 50% Arbeitszeit, erhält aber weiterhin 75% des Entgeltes. Nach Beendigung der Freistellungsphase arbeitet er/sie wieder 100% erhält aber weiterhin 75% des Entgeltes bis zum Ausgleich. Angehörige zahlen in die privatwirtschaftliche Versicherung ein für den Fall, dass sie nicht arbeiten können. Der Freistellungszeitraum von max. 2 Jahren ist fix. Derzeit liegt die durchschnittliche Pflegedauer durch Angehörige etwa bei 4 Jahren. Im Einzelfall ist sehr schwer vorhersagbar, wielange gepflegt werden kann/ muss bis zum Sterbefall oder bis zur vollstationären Schwerpflegebedürftigkeit. Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 35 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Rhein-Neckar (Lfd.-Nr. 1048) Stand: 12.11.2014 Mindestlohn 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Wir fordern einen flächendeckenden Mindestlohn für alle Branchen ohne Berufs- und Alters-Ausnahme in Höhe von zunächst zehn Euro. 5 Begründung 10 Die im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung versprochene Einführung des Mindestlohns droht zu scheitern. Das Arbeitsministerium sieht Ausnahmen vor für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose sowie für Beschäftigte unter 18 Jahren, wobei diese Altersgrenze womöglich noch erhöht werden soll. Ein Mindestlohn soll außerdem erst ab 2017 nicht mehr durch Tarifverträge unterboten werden können. 15 In der Medienbranche beträfe eine Aufweichung des flächendeckenden Mindestlohns u.a. Zeitungszusteller/ innen, Zeitarbeitskräfte, Hilfsarbeiter/innen und alle Beschäftigte, die bisher einen Tarifvertrag mit über 8,50 Euro brutto pro Stunde nicht durchsetzen konnten. 20 Ein Stundenlohn von 8,50 Euro brutto reicht bereits heute kaum zum Leben, zumal Mieten, Strom-, Gas- und Ölkosten exorbitant steigen. Ein Mindest-Stundenlohn von zunächst 10 Euro ohne Ausnahmen erscheint uns daher dringend geboten. Empfehlung der Antragskommission 25 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1049) Stand: 17.11.2014 Armutsrenten und Altersarmut bekämpfen 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Der ver.di Bezirk Stuttgart fordert ein sofortiges und umfassendes Maßnahmepaket zur Verhinderung der drohenden massenhaften Altersarmut, das folgende Einzelforderungen einschließt: 5 • 10 • • • 15 • • Rückkehr zu existenzsichernden Normalarbeitsverhältnissen als Regel von Anfang an durch: Einführung eines armutsfesten gesetzlichen Mindestlohns, der bei 45 Versicherungsjahren über der Grundsicherung liegt, Abschaffung von Minijobs, Förderung von Vollzeitarbeitsplätzen für Frauen, Schließen des Gender Pay Gaps und Aufwertung von Frauenberufen, Verbot von Praktikas zum Berufseinstieg etc. Einführung einer steuerfinanzierten armutsfesten Mindestrente Anhebung des Rentenniveaus auf 52% und Verzicht auf Beitragssenkungen Berücksichtigen von Sorgearbeits- Zeiten (Erziehung, Pflege), Zeiten von Arbeitslosigkeit und Ausbildung in vollem Umfang aus Steuermitteln Rückkehr zur solidarischen, umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung unter Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten Einfrieren bzw. Streichen aller staatlichen Fördermittel zur privaten Altersvorsorge Begründung 20 25 30 35 40 Jahrzehntelange Deregulierung von Beschäftigungsverhältnissen, Einführung eines breiten Niedriglohnsektors, Hartz- Gesetze, Teilzeit und Minijobs für Frauen, Privatisierung der Altervorsorge zugunsten einer privaten Versicherungswirtschaft und zulasten der solidarischen/umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung waren das umfassende, neoliberale Maßnahmenpaket für Niedrigrenten und drohende Altersarmut. Dies betrifft in absehbarer Zeit mehr als ein Drittel der Bevölkerung und insbesondere Frauen, wenn nicht sofort, auf breiter Ebene, politisch massiv und auf unterschiedlichen Ebenen dagegen gesteuert wird. Arbeits (markt)politik ist dabei ein ebenso wesentlicher Faktor wie Renten-, Sozial-, Gleichstellungs- und Familienpolitik. Gut ist nicht allein was Arbeit schafft, sondern Arbeit muss jeder Frau und jedem Mann ein gutes Leben insgesamt ermöglichen. Es geht nicht um kosmetische Korrekturen, sondern um nachhaltiges und wirksames Umsteuern, damit Menschen im Alter in Würde vom Rentenertrag ihrer Lebensarbeitsleistung leben und nicht auf Grundsicherung angewiesen sind. Dies ist finanzierbar über eine Besteuerung von großen Vermögen und Erbschaften. Zur Durchsetzung notwendig ist ein breites, solidarisches und aktives Bündnis aller Gewerkschaften und anderer Institutionen der Zivilgesellschaft (Kirchen, Sozialverbände, Frauen und Familienorganisationen, bürgerschaftliche Initiativen). Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 45 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1050) Stand: 17.11.2014 TTIP/ CETA 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 1. ver.di lehnt die Verhandlungen ab und fordert den sofortigen Abbruch der Verhandlungen. 2. ver.di macht Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen 3. ver.di wird aufgefordert daraufhin zu wirken, dass der Bundestag dies ablehnt. 4. Falls die politischen Verantwortlichen die Auffassung vertreten, dass TTIP nicht durch den Bundestag zustimmungspflichtig ist, unterstützt und beteiligt sich ver.di an einer juristischen Anfechtung. Begründung 10 15 20 25 30 Vor ca. 15 Jahren versuchten die international aufgestellten Großunternehmen, mit dem - gescheiterten„Multilateralen Investitionsabkommen“ (MAI) ihre Macht still und leise bedeutend auszuweiten. Diese damals gestoppten Pläne liegen jetzt mit TTIP bzw. CETA in deutlich verschärfter Form wieder auf dem Tisch. Anliegen dieser Verträge ist es, Gewinne und Investitionen der Unternehmen vor sinnvoller staatlicher Regulierung abzuschirmen und bisherige Standards zum Schutz der Beschäftigten, der Verbraucher und der Umwelt aufzuweichen oder zu kippen. Vorschriften, die Unternehmen oder Investoren den Zugang zum jeweils anderen Markt erschweren können, sollen verringert bzw. abgeschafft werden. Dazu gehören beispielsweise arbeitsrechtliche Bestimmungen, Qualitätsstandards, technische oder rechtliche Anforderungen an importierte Produkte, aber auch Kontrollen und einschränkende Regeln für den Finanzsektor. Mit Hilfe von Schiedsgerichten können ausländische Investoren Staaten verklagen, wenn bestimmte Gesetze ihre erwarteten Gewinne beeinträchtigen - denkbar wären beispielsweise Klagen gegen Mindestlohn- oder andere dem Schutz der Beschäftigten dienende Gesetze. Damit wäre gleichzeitig klargestellt, dass Interessen von Unternehmen höherwertig sind als die Souveränität von Staaten. In wessen Interesse diese Verhandlungen sind, wird auch daran deutlich, dass die Verhandlungen in enger Kooperation mit Wirtschaftslobbyisten und unter strengster Geheimhaltung vorbereitet wurden. Während die Verhandlungen selbst ebenso unter strikter Abschirmung vor der demokratischen Öffentlichkeit stattfinden, dürfen laut Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 11.12.2013 mehr als 600 Vertreter der Wirtschaftslobby ihre Vorschläge einbringen, im Gegensatz zu z.B. Gewerkschaften oder Verbraucherverbänden, die außen vor bleiben. Diese Wirtschaftslobbyisten haben lt. der „Süddeutschen “ auch Zugang zu wichtigen Dokumenten, die noch nicht einmal den Regierungen der EU-Länder vorlägen. Da Sinn und Zweck solcher Freihandelsabkommen also immer ist, den international tätigen Konzernen möglichst viele Hindernisse bei der Gewinnmaximierung aus dem Weg zu räumen, ist es aus unserer Sicht falsch, sich für mehr Transparenz und Veränderungen einzusetzen : die Verhandlungen zu TTIP bzw CETA müssen ersatzlos beendet werden. 35 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 40 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1051) Stand: 17.11.2014 Ablehnung der gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di fordert die Bundesregierung auf, die Pläne für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit im Betrieb ersatzlos fallen zu lassen. Eine solche Regelung wäre ein massiver Angriff auf das verfassungsmäßige Recht zur Koalitionsfreiheit. Gleichzeitig fordert ver.di den DGB und die anderen Einzelgewerkschaften dazu auf, sich nicht an der Ausarbeitung eines solchen Gesetzes – egal in welcher Form – zu beteiligen. Fallls das schon beschlossen worden sein sollte, wird ver.di Verfassungsklage wegen Einschränkung des Koalitionsrechts erheben. 10 Begründung 15 20 25 30 Mit den Plänen zur Regulierung will die Bundesregierung vorschreiben, dass nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft gilt, die im Betrieb die meisten Mitglieder vereint. Während der Laufzeit dieses Vertrags wären alle anderen Organisationen an die Friedenspflicht gebunden, dürften also nicht zum Zwecke der Durchsetzung eigener Vereinbarungen zu Arbeitskämpfen aufrufen. Das Streikrecht würde damit stark eingeschränkt. Gleichzeitig wären die Gewerkschaften verpflichtet, ihre Mitgliederlisten gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen. Diese geplante Regelung durch ein Gesetz über die Tarifeinheit verstößt grundlegend gegen die Wahlfreiheit der Beschäftigten, sich der Gewerkschaft anzuschließen, die die Interessen der Belegschaft am besten vertritt. Eine bestehende Aufteilung der Belegschaft in Mitglieder verschiedener Gewerkschaften kann nur innerhalb der Gewerkschaftsbewegung und in der Belegschaft durch Diskussionen über die sinnvollste Vertretung der Mitgliederinteressen erreicht werden, ohne das darauf durch Gesetz Einfluss genommen wird. Jegliche gesetzliche Regelung würde sich gegen das Streikrecht richten. Das ist ja auch der Grund, warum die Arbeitgeberverbände eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit wollen. Im Übrigen resultiert die Zersplitterung der Belegschaften weniger aus der Konkurrenz verschiedener Gewerkschaften im selben Betrieb, sondern vielmehr aus der ständigen Ausgliederung einzelner Bereiche und ihrer Verwandlung in rechtlich selbständige Einheiten, für die jeweils unterschiedliche Tarifverträge abzuschließen sind. Empfehlung der Antragskommission 35 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1052) Stand: 17.11.2014 Leitfaden zu gesundheitspolitischen Aktivitäten 1 5 10 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di macht folgende Forderungen zum Leitfaden ihrer gesundheitspolitischen Aktivitäten und fordert ihre Umsetzung von der Bundesregierung, den Länderregierungen, sowie den Kommunalen Gebietskörperschaften: 1. Bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser (alle wirtschaftlich entstandenen Kosten bedarfsnotwendiger Krankenhäuser müssen refinanziert werden) - Abschaffung von DRGs/PEPP und Einführung einer gesetzlichen Personalbemessung. 2. Verdoppelung der Investitionskostenfinanzierung durch die Länder (10% der Ausgaben für Krankenhausbehandlung) - keine Monistik. 3. Sicherstellung der Bedarfsplanung durch die Länder - keine Selektivverträge, auch nicht unter dem Mantel der Qualitätsbezahlung 4. Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante fachärztliche Versorgung 5. Keine weiteren Privatisierungen - Rekommunalisierung der Krankenhäuser 15 1. Die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf ein Preissystem von Fallpauschalen (DRG’s in der Somatik, PEPP in der Psychiatrie) stellt einen massiven Angriff auf die Grundprinzipien der Daseinsvorsorge dar. Marktsteuerung über Preise ist unvereinbar mit der Daseinsvorsorge und höhlt sie von innen her aus. Charakteristika der Daseinsvorsorge sind: 20 25 30 1. Daseinsvorsorge bezieht sich auf die Grundbedürfnisse und Grundrechte der Menschen. 2. Daseinsvorsorge macht am tatsächlichen Bedarf der Menschen fest und nicht wie das restliche Wirtschaftssystem an der kauffähigen Nachfrage. 3. Sie beinhaltet auch ein Element der Umverteilung: Man zahlt (zumindest in der Tendenz) entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit ein und nicht entsprechend dem individuellen Nutzen. 4. Sie setzt immer auf Inklusion, d.h. auf Einbeziehung aller und nicht auf Ausschluss von einzelnen oder ganzen Gruppen. 5. Sie wird unter politischer Kontrolle betrieben, gehört also zum öffentlichen Raum und nicht zum Bereich des privaten Wirtschaftens unter Ausschluss der Öffentlichkeit. 6. Einrichtungen der Daseinsvorsorge haben einen anderen inneren Aufbau, andere Steuerungscharakteristika (Bedarfssteuerung) und auch eine Leitbild- und Standardsetzungsfunktion für die allgemeinen Arbeitsbedingungen. (Das hat ihnen zwar den Vorwurf der Ineffizienz und der Verschwendung eingebracht, andererseits wer sagt denn, dass Beschäftigte sich wegen des Profits totarbeiten müssen?) 35 40 45 Aufgrund dieser Charakteristika ergibt sich unmittelbar ihre Bedeutung für die Gesellschaft: Sie stellen unabhängig vom sozialen Status - die Sicherung der Grundbedürfnisse sicher. Sie ermöglichen - auch den unteren Schichten - die Wahrnehmung von Grundrechten. Sie stellen ein solidarisches Element des Ausgleichs und der Umverteilung dar, das in dieser Gesellschaft, die ständig und immer größere Ungleichheit produziert, bitter nötig ist. Mit einem Wort sie schützen die Schwachen. Dies gilt aber nur, wenn ihre innere Struktur, ihre Finanzausstattung und ihre Steuerung dies auch zulassen, wenn der Bedarf und nicht das Geld Maßstab für die Aufgabenerfüllung ist. Gegen Markt und Wettbewerb als Steuerungsinstrument spricht: • Marktsteuerung macht primär nicht an Bedarf, sondern an der zahlungsfähigen Nachfrage fest. • Eine Übereinstimmung zwischen Bedarf und zahlungsfähiger Nachfrage gibt es nur zufällig. • Im Normalfall klaffen der Bedarf und die zahlungsfähige Nachfrage zumindest in Bezug auf Gesundheit und Sozialleistungen deutlich auseinander. Marktsteuerung führt also im einen Fall zu einer deutlichen Unterversorgung in all den Bereichen und für all die Menschen, die nicht die notwendigen finanziellen Mittel, aber einen hohen Bedarf an 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 55 60 65 70 75 80 85 Gesundheitsversorgung haben – also zur Patientenselektion, zur Exklusion. Hier wirkt das doppelte Paradox, dass diejenigen, die sozial schlechter gestellt sind, also weniger Geld haben, um sich Gesundheit kaufen zu können, eigentlich in wesentlich höherem Maß Gesundheitsleistungen benötigen, weil sie kränker sind, als die Reichen. Auf der anderen Seite führt Marksteuerung zu Überversorgung und Verschwendung überall, wo Geld zu machen ist und wo eine zahlungsfähige Nachfrage besteht. Dies gilt in all den Fällen, in denen mit der Durchführung von (nötigen oder unnötigen) Leistungen Geld verdient werden kann. In einem Preissystem wie den Fallpauschalen handelt ökonomisch rational, wer 1. möglichst wenige Kosten pro Fall produziert (dann ist der Gewinn am höchsten) 2. möglichst viele Fälle behandelt, bei denen ein Gewinn sicher ist 3. möglichst Fälle vermeidet, bei denen ein Verlust wahrscheinlich ist Das sind massive Fehlanreize zu Unter-, Über- und Fehlversorgung zu Lasten von Beschäftigten und Patienten. Einer Bedarfssteuerung wie sie für Einrichtungen der Daseinsvorsorge sinnvoll und notwendig ist entspricht dann auch die Finanzierung des notwendigen Bedarfs. Suggeriert wird, dass diese Bedarfsfinanzierung ein Selbstbedienungsladen und deswegen unwirtschaftlich sei. Dies ist nicht richtig. Auch Einrichtungen der Daseinsvorsorge können und müssen wirtschaftlich und effektiv betrieben werden – und zwar ohne Preissteuerung. Die Steuerung erfolgt durch die Festlegung von Standards und über die Kontrolle der wirtschaftlichen Erbringung der Aufgaben, z.B. durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen und –vergleiche, die Festlegung der notwendigen Vergütung in einem Aushandlungsverfahren (mit Schiedsstelle bei Nichteinigung) zwischen Kassen und Krankenhäusern. Solange die DRG’s nicht abgeschafft sind, ist es notwendig ihre Wirkungen zu reduzieren, indem zumindest bestimmte Teile der Finanzierung der Krankenhäuser dem Preissystem entzogen werden. Möglich ist dies durch die Forderung von (kostendeckenden) Zuschlägen für bestimmte Leistungen (z.B. Vorhaltekosten, Maximalversorgung usw.) und vor allem für die bedarfsnotwendige Finanzierung von Personalkosten über eine gesetzliche Personalbemessung. 2. Eine weitere Steigerung der negativen Wirkungen des DRG-Preissystems wird momentan unter den Stichworten Selektivverträge und Qualitätsbezahlung eingeleitet. Selektivverträge und Qualitätsbezahlung würden bedeuten, dass den Kassen das Recht zugestanden wird, nur noch mit bestimmten Krankenhäusern bzw. für bestimmte Leistungen Verträge abzuschließen, bzw. weniger oder mehr für bestimmte Leistungen zu bezahlen. Die jetzigen DRGs sind ein Festpreissystem. Die Preise sind zwar zu niedrig, sie können aber nicht durch Konkurrenzkampf noch weiter abgesenkt werden. Bei der Freigabe der Verträge und bei Zu- und Abschlägen werden auch die Preise freigeben. Ein Dumpingwettbewerb der Krankenhäuser untereinander droht. Statt Krankenhäuser oder Abteilungen mit tatsächlicher schlechter Qualität in die Lage zu versetzen, ihre Qualität zu verbessern, wird ihnen der Geldhahn zugedreht. Was dann aus der Qualität wird, ist klar. Tatsächlich geht es nicht um Qualität sondern um „Marktbereinigung“, wie das so schön heißt. Ganz nebenbei wird durch solche Vertragsformen die gesamte Bedarfsplanung, für die die Länder zuständig sind, zur Makulatur. Ein Krankenhaus ist zwar für die Versorgung einer ländlichen Region notwendig, bekommt aber keine Verträge mehr oder noch weniger Geld! 90 95 100 3. In Deutschland gilt die duale Finanzierung, d.h. dass die Krankenkassen die laufenden Kosten bezahlen und die Länder für die Investitionskosten zuständig sind – und zwar zu 100 %. Seit Jahren werden in den Krankenhäusern Baustellen durch Personalstellen finanziert, weil die Länder ihrer gesetzlichen Pflicht die Investitionskosten der Krankenhäuser zu bezahlen nicht nachkommen. Stattdessen werden Gelder der Krankenkassen, die eigentlich für die Versorgung der Patienten überwiesen werden in Abschreibungen und Zinsen für Baukredite umgewidmet. Das notwendige Personal zur Versorgung der Patienten wird gestrichen. Mehr als 6 Milliarden Euro fehlen bundesweit für die notwendigen Investitionen. Dies muss umgehend korrigiert werden. Eine Ursache für die Unterfinanzierung der Investitionen durch die Länder ist sicherlich die provozierte öffentliche Armut durch Verzicht auf Besteuerung der Reichen und durch die Schuldenbremse. Die andere Ursache ist ordnungspolitisch: Wenn man davon ausgeht, dass es zu viele Krankenhäuser, zu viele Betten und zu schlechte Qualität gibt, kann man entweder die Planung und die Zulassungskriterien verändern (dies erfordert aber politische Auseinandersetzungen) oder man überlässt das Ganze dem Markt und wäscht seine Hände als verantwortlicher Politiker in Unschuld. 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 105 110 115 120 125 130 135 140 145 150 155 Diese perfide Vorgehensweise wird jetzt seit ca. 20 Jahren und verstärkt seit Einführung der Fallpauschalen, praktiziert. Folge: Kostenstress für die Krankenhäuser, Arbeitsstress für die Beschäftigten, Versorgungsmängel für die Patienten. Von interessierter Seite wird jetzt gefordert, dass die Investitionskostenfinanzierung durch die Länder abgeschafft und in die DRG’s integriert wird (Monistik). Eine solche Entwicklung ist entschieden abzulehnen. Sie verschärft den Konkurrenzkampf der Krankenhäuser, weil nur noch diejenigen investieren könnten, die auch im Fallpauschalensystem erfolgreich sind. Vor allem aber führt sie jede Bedarfsplanung durch die Länder ad absurdum. Es wird nicht mehr dort ein neues Krankenhaus finanziert oder erneuert, wo es unter Bedarfsgesichtspunkten notwendig ist, sondern da, wo Geld übrig ist. Reichen die Gelder nicht verschwindet das Krankenhaus vom Markt. 4. Alte gewerkschaftliche Forderungen sind die Aufhebung der Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung, die Abschaffung der doppelten Facharztversorgung (ambulante Fachärzte und die Fachabteilungen in den Krankenhäusern), die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung und die Einrichtung von Ambulatorien. Gesundheitspolitisch sinnvoll wäre es, wenn den ambulant tätigen Ärzten auch ein festes Gehalt gezahlt würde und wenn sie in enger Zusammenarbeit (und auch im personellen Austausch) mit den Kliniken arbeiten würden. Auch wenn sich immer weniger niedergelassene Ärzte finden, die in den ländlichen Raum wollen und die wirklich die ganze Nacht oder das ganze Wochenende die ambulante Notfallversorgung aufrechterhalten wollen, wird den Krankenhäusern nicht wirklich die Möglichkeit gegeben diese Versorgung (mit) zu übernehmen. Wettbewerb unter den Krankenhäusern soll sein, aber bitte nicht mit dem niedergelassenen Bereich. Stattdessen wird die Niederlassung gefördert. Jetzt schon geübte Praxis und angedachte Maßnahmen reichen von der kostenlosen Überlassung von Bauplätzen oder Praxisräumen, über sonstige Vergünstigungen (Kinderbetreuung) bis hin zur Aufhebung der Präsenzpflicht (bisher muss man in der Gemeinde wohnen, in der man seine Praxis hat). Medizinische Versorgungszentren (MVZ) hätten die Potenz sich zu Ambulatorien weiter zu entwickeln, wenn sie von Krankenhäusern und ohne Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) betrieben werden dürften. Tatsächlich wird die Dominanz der Niedergelassenen und der KV zementiert. Statt Ambulatorien der Krankenhäuser zu ermöglichen, soll die ambulante Notfallversorgung in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgen. Etliche Krankenhäuser kennen das schon: Die Niedergelassenen kommen ins Krankenhaus und nutzen dessen Einrichtungen und Personal, solange es sich für sie lohnt. Das Krankenhaus macht mit, weil es Ärzte für den Bereitschaftsdienste spart und sich einen direkten Zugriff auf die Patienten der Niedergelassenen erhofft. Das Ganze ist also eher ein Programm zur Verhinderung der Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgung und mehr ein Programm zur Öffnung der Krankenhäuser für Niedergelassene. 5. Der neoliberale Umbau des Gesundheitswesens hat eine ordnungspolitische (schlanker Staat, Privatisierung) und eine ökonomische Seite. In Deutschland geht es allein im Gesundheitswesen um ein Ausgabenvolumen von mehr als 287,3 Milliarden Euro (2010), das sind 11,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die ökonomische Seite kann nur realisiert werden, wenn am Ende des Paradigmenwechsels auch die reale Privatisierung, der realisierte Profit steht. Die Zahl der privaten Krankenhäuser und Betten steigt stetig. Ihren wirtschaftlichen Erfolg erkaufen sie mit schlechteren Arbeitsbedingungen (die Zahl der Beschäftigten pro Patient ist deutlich niedriger als bei öffentlichen und freigemeinnützigen Häusern) und damit schlechterer Versorgung, sowie mit niedrigeren Löhnen und mit Rosinenpickerei. Das alleine ist Grund genug für die Ablehnung von Privatkliniken. Hinzu kommt aber noch, dass es inakzeptabel ist, dass private Renditen aus den Beitragsgeldern der gesetzlichen Versicherten gezahlt werden. Außerdem sind die Privaten bewusster und systematischer Treiber der Vermarktwirtschaftlichung des Gesundheitswesens. Die Daseinsvorsorge im Gesundheitswesen darf nicht der Profitwirtschaft geöffnet werden. Die kommunalen Gebietskörperschaften müssen auch weiterhin ihren Aufgaben bei der gesundheitlichen Versorgung ihre Bürger nachkommen. Überall wo bereits privatisiert wurde, kämpfen wir für eine Rekommunalisierung. 3 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 160 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 165 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 4 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1053) Stand: 17.11.2014 Initiative zur Arbeitszeitverkürzung und Neudefinition des Normalarbeitsverhältnisses 1 5 10 15 20 25 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Der Bundesvorstand wird beauftragt eine breite innergewerkschaftliche Debatte mit dem Ziel einer neuen Initiative zur ‚Arbeitszeitverkürzung und Neudefinition des Normalarbeitsverhältnisses zu organisieren. Ziel dieser Debatte ist ein Konzept zur Arbeitszeit zu entwickeln und konkrete Forderungen aufzustellen, die sowohl für eine gesellschaftliche Initiative, wie auch für tarifliche Auseinandersetzungen geeignet sind. Folgende Ziele und Elemente sollen erfasst werden: 1. In einer Neudefinition der Normalarbeitszeit bei kürzerer Arbeitszeit muss sowohl die strukturelle Unterbeschäftigung durch Mini- und Midijobs, unfreiwillige Teilzeitarbeit und andere prekäre Arbeitsformen, als auch die strukturelle Überbeschäftigung durch Mehrarbeit, Entgrenzung der Arbeitszeit und ständige Verfügbarkeit der Arbeitskraft aufgehoben werden. Beide Beschäftigungsgruppen können so für die Initiative gewonnen werden. 2. Die Arbeitszeit muss so gestaltet sein, dass an die unterschiedlichen Lebensphasen und individuellen Zeitbedürfnisse der Beschäftigten angeknüpft wird. 3. Die Arbeitszeitinitiative muss in Zusammenhang mit der Kampagne „Gute Arbeit“ gebracht werden. Ohne Regulierung der Arbeitsbedingungen befürchten viele Beschäftigten, in der verkürzten Zeit mehr arbeiten zu müssen. 4. Regelungen gegen die Entgrenzung der Arbeitszeit. 5. Voller Lohnausgleich, damit Arbeitszeitverkürzung nicht gegen Reallohnverlust ausgespielt werden kann. Die innergewerkschaftliche Debatte soll sofort beginnen und die Dauer von einem Jahr umfassen. Danach startet die Gesamtorganisation mit einer gesellschaftlichen Kampagne, um das politische Klima zur Arbeitszeitverkürzung und Neudefinition des Normalarbeitsverhältnisses zu befördern und die Voraussetzungen für tarifliche Auseinandersetzungen zu schaffen. Zeitlicher Horizont ist die Bundestagswahl 2017. Alle Parteien müssen mit den politischen Forderungen zur Regulierung der Arbeitszeit konfrontiert werden. Gleichzeitig erarbeiten die Tarifkommissionen Konzepte und Forderungen, die zur tariflichen Umsetzung der Initiative geeignet sind. Begründung 30 35 40 45 In Deutschland verfestigt sich die Struktur von prekärer Beschäftigung, dauerhafter Unterbeschäftigung auf der einen Seite und struktureller Überbeschäftigung und Dauerstress auf der anderen Seite. Diese Entwicklung ist zwischenzeitlich nicht mehr konjunkturell bestimmt, sondern fest in das Modell der Industrieproduktion und des Dienstleistungsbereichs eingewebt. Gewerkschaftliche Politik kann und darf sich nicht mit diesen Verhältnissen abfinden. Deshalb müssen wir eine gesellschaftliche Debatte über die Neudefinition des Normalarbeitsverhältnisses führen Normal ist z.B., dass alle Menschen Arbeit finden, von der sie leben können. Leben und arbeiten muss vereinbar sein und die ‚Arbeitsbedingungen müssen so geregelt sein, dass ich meine Arbeitskraft ein ganzes Leben lang verkaufen kann und nicht vorher gesundheitlich verschlissen werde. Die Arbeitszeit soll dabei perspektivisch um die 30-35 Stunden kreisen, als um 35-40 und mehr Stunden, wie es heute der Fall ist. Diese Debatte hat schon begonnen, wie z.B. die Vorschläge zur 32-Stunden-Woche für Eltern, den Ausstieg aus dem Arbeitsleben für belastete Beschäftigungsgruppen bereits ab 60 Jahre (DGB) oder auch im Kampf für höhere Stundenverträge im Einzelhandel. Diese Einzelinitiativen können gebündelt und in ein Konzept gebracht und mit konkreten Kampagnen und Initiativen verbunden werden. Ver.di entwickelt so eine Antwort auf die zunehmende Spaltung, Zerklüftung und Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse und schafft die Voraussetzungen für eine attraktive Zukunftsinitiative in einem der wichtigsten Bereiche gewerkschaftlicher Regulierung. 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 55 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1054) Stand: 17.11.2014 Keine Kooperation Schule / Hochschule und Bundeswehr 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 ver.di Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, unverzüglich das Kooperationsabkommen Schule - Bundeswehr zu kündigen. Werbung der Bundeswehr an Schulen, Hochschulen und Universitäten darf nicht stattfinden. Begründung 10 15 20 25 Schulen sind zivile Einrichtungen. Dazu passt es nicht, dass die Bundeswehr unter dem Deckmantel der Information über sicherheitspolitische Themen militaristisches Gedankengut in den Schulen verbreitet. Als Ausgangsbedingungen für Bundeswehreinsätze legen die gültigen „Verteidigungspolitischen Richtlinien “ fest: „ Freie Handelswege und eine gesicherte Rohstoffversorgung sind für die Zukunft Deutschlands und Europas von vitaler Bedeutung. Die Erschließung, Sicherung von und der Zugang zu Bodenschätzen, Vertriebswegen und Märkten werden weltweit neu geordnet. … Zugangsbeschränkungen können konfliktauslösen wirken.“ Bundeswehroffiziere, die von solchen Voraussetzungen bei ihrer „Wissensvermittlung“ ausgehen, können keinen Beitrag zu einer friedensorientierten Erziehung leisten, die junge Menschen über die Möglichkeiten ziviler Konfliktlösungen und die Voraussetzungen für Frieden aufklären soll. Vielmehr sollen die Schüler/ innen dazu gebracht werden, Kriege als Mittel der Politik anzuerkennen. Werbung für den „Beruf“ des Soldaten/der Soldatin geht in die gleiche verharmlosende Richtung: es soll vorgespiegelt werden, dass Soldat-Sein ein Beruf wie jeder andere ist, während in Wirklichkeit die Soldaten an den Ernstfall ihres „Berufs“ herangeführt werden, nämlich das Töten anderer Menschen. Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1055) Stand: 17.11.2014 Beendigung der Zusammenarbeit des DGB mit dem Bundesverteidungsministerium und der Bundeswehr 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 ver.di Ba-Wü fordert den Bundesvorstand des DGB auf, den engeren Austausch mit dem Bundesverteidigungsministerium und der Bundeswehr abzubrechen und sich nicht in die Öffentlichkeitsoffensive der Bundeswehr und des Bundesverteidigungsministeriums einspannen zu lassen. Stattdessen fordert ver.di: 10 15 Schluß mit dem Krieg in Afghanistan, sofortiger Rückzug der deutschen Truppen. Beendigung der weltweiten Kriegseinsätze der Bundeswehr. Wir wenden uns entschieden gegen den Umbau der Bundeswehr zu einer weltweit einsetzbaren Interventionsarmee. Wir fordern ebenso: Keine Militärübungen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern, z.B. gegen Streikende und Demonstranten. Wir fordern von der Bundesregierung, kein Geld für die Beschaffung von Kampf- und Spionagedrohnen zu verschwenden. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Rüstungsausgaben deutlich zu senken und die daduch freiwerdenden Mittel für soziale, bildungs- und gesundheitspolitsche Maßnahmen zu verwenden. Im Sinne dieser Forderungen werden wir uns an Friedens- und Antikriegsaktivitäten, wie beispielsweise am Antikriegstag, beteiligen. 20 Begründung 25 30 Die Gewerkschaften sind Teil der Friedensbewegung - die Bundeswehr ist es gerade nicht, auch wenn der damalige Verteidigungsminister de Maizière es auf der Veranstaltung mit dem DGB im letzten Jahr behauptet hat. Vielmehr soll die Bundeswehr noch stärker in ihre Rolle als Instrument der deutschen Außenpolitik hineinwachsen, um die wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen Deutschlands auch mit Waffengewalt vertreten zu können. Gerade auch die jüngsten Äußerungen von Verteidigungsministerin von der Leyen belegen, dass sie die Krise um die Ukraine ausnützen will, um die Bevölkerung massiv auf diese Rolle der Bundeswehr einzustimmen. Der 100. Jahrestag des Beginns des Ersten und der 75. Jahrestag des Zweiten Weltkriegs, aber auch die aktuellen Entwicklungen sollten uns dazu ermahnen, uns als Gewerkschaften verstärkt mit der Thematik Frieden und Abrüstung zu beschäftigen und dazu auch Aktivitäten zu entwickeln bzw. uns an entsprechenden Aktivitäten zu beteiligen. 35 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 40 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1056) Stand: 17.11.2014 Abbruch der TiSA-Verhandlungen 1 5 10 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di fordert die Bundesregierung auf, die Verhandlungen über ein „Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen“ (TiSA), die seit April 2013 im Geheimen zwischen USA, der EU und weiteren über 20 Ländern geführt werden, sofort zu beenden. So wie bei TTIP und CETA reicht es nicht, Transparenz und Veränderungen in einzelnen Punkten zu verlangen, ein solches Abkommen ist von seiner ganzen Zielstellung her abzulehnen. ver.di wird über die Hintergründe und Ziele dieses Abkommens informieren und möglichst gemeinsam mit anderen Gewerkschaften und sonstigen Organisationen Aktivitäten dagegen entwickeln (wie bei TTIP und CETA). Begründung 15 20 25 30 35 40 Nachdem die Verhandlungen über eine völlige Deregulierung und Liberalisierung des Dienstleistungsbereichs im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO gescheitert sind, wird versucht, die gleichen Ziele durch ein Abkommen zwischen den USA, der EU und weiteren 22 Ländern zu erreichen. Diese Länder repräsentieren ca. 2/3 des globalen Handels mit Dienstleistungen. Dabei sollen, nach der Vorstellung der Verhandlungspartner im Wesentlichen alle Formen und Sektoren des Dienstleistungsbereichs dereguliert werden. Nach Meinung der Verhandlungspartner wären damit 90 % aller Dienstleistungen betroffen, sowohl im Öffentlichen wie im privaten Bereich. Ziel ist die weitere“ Öffnung der Dienstleistungsmärkte“ für private Dienstleistungs-unternehmen und ihre weltweite sogenannte „freie Konkurrenz“- also eine umfassende weitere Liberalisierung und Deregulierung aller Arten von Dienstleistungen gemäß den Dogmen der neoliberalen Wirtschaftspolitik im Interesse der großen Transnationalen Konzerne. Verhandelt wird über die Angleichung bzw. Abschaffung von nationalstaatlichen Vorschriften, die von den einzelnen Staaten für die Regulierung verschiedener Dienstleistungsbereiche erlassen worden sind, denn sie können von den global tätigen Dienstleistungskonzernen als Handelshindernisse betrachtet werden, die abzuschaffen sind. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die sogenannte „Stillstands-Klausel“. Sie sieht vor, dass der einmal erreichte Stand der Liberalisierung von Dienstleistungen beibehalten werden muß und nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Eine „Ratchet-Klausel“ enthält eine gleichartige Bestimmung für künftige Liberalisierungsmaßnahmen. Das würde beispielsweise bedeuten, daß die Rekommunalisierung ehemals öffentlicher Dienstleistungen, die an private Unternehmen vergeben wurde , nicht mehr möglich ist. Eine Untersuchung der Internationalen Dienstleistungsgewerkschaft PSI, in der ver.di Mitglied ist, faßt die Ziele von TiSA in Bezug auf die öffentlichen Dienstleistungen folgendermaßen zusammen: „ Das Abkommen … ist ein gezielter Versuch, den Profit der reichsten Unternehmen und Länder der Welt über die Interessen der Menschen zu stellen,, die am stärksten auf öffentliche Dienstleistungen angewiesen sind.“ Sollte das Abkommen zustande kommen, wären auch nicht nur die verhandelnden Staaten betroffen : Länder, die nicht mitverhandelt haben, wären durch die Marktmacht (2/3 des globalen Handels mit Dienstleistungen) unter einen großen Druck gesetzt, sich diesen durch TiSA gesetzten Fakten zu unterwerfen. TiSA ist der Dienstleistungs-„Zwilling“ von TTIP - beides muss verhindert werden! 45 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 55 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1057) Stand: 17.11.2014 Wiederinkraftsetzung des Ladenschlussgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in BadenWürttemberg 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 1. Die Landesbezirksleitung setzt sich gegenüber den im Landtag vertretenen Parteien, dem Landtag und der Landesregierung dafür ein, dass das bestehende Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg wird gestrichen. Anstelle des Ladenöffnungsgesetzes soll die alte Regelung des Ladenschlussgesetzes in seiner letztgültigen Fassung vom 31.Oktober 2006 der Bundesrepublik Deutschland wieder in Kraft gesetzt werden. Dementsprechend werden auch die verkaufsoffenen Sonntage geregelt. 10 Die bestehende „Allianz zum Schutz der Sonntage“ wird erweitert zur „Allianz zum Schutz des Feierabends “. 15 2. Darüber hinaus fordert ver.di dass die bestehenden Ladenöffnungsgesetze der jeweiligen Bundesländer werden gestrichen mit dem Ziel der Wiedereinführung des Ladenschlussgesetzes in seiner letztgültigen Fassung vom 31.Oktober 2006. Die Entscheidungskompetenz soll in dieser Angelegenheit nicht weiter bei den Ländern verbleiben. Begründung 20 25 30 35 40 45 Die möglichen Öffnungszeiten rund um die Uhr in Baden-Württemberg sind arbeitnehmerfeindlich und führen zu Wettbewerbsverzerrungen unter dem die Beschäftigten des Einzelhandels Baden-Württemberg zu leiden haben. Die Konkurrenz des Einzelhandels soll im Rahmen von gesetzlich geregelten Öffnungszeiten stattfinden und nicht zulasten der Arbeitnehmer gehen. Der Ausgleich zwischen den Geschäftsinteressen des Handels und der Freizeitinteressen sowie plan- und kalkulierbarer Arbeitszeiten muss wieder hergestellt werden. Es hat sich gezeigt, dass nur die Großen in der Branche – vornehmlich Lebensmittelhändler – von dieser Flexibilisierung profitieren. Festzustellen ist, dass viele Märkte bis 22 Uhr auf der grünen Wiese geöffnet haben und auch vereinzelt Standorte bis 24.00 Uhr. Vermutlich nur aufgrund des herrschenden Verbots für Alkoholverkauf nach 22.00 Uhr in Baden-Württemberg gibt es jetzt teilweise erkennbare Bestrebungen, Öffnungszeiten auf 22.00 Uhr in diesen bis 24.00 Uhr geöffneten Märkte zurückzuführen. Der versprochene Beschäftigungszuwachs mit zusätzlichen Einstellungen konnte nicht verzeichnet werden. Festzustellen ist auch, dass viele Beschäftigten zu Arbeitszeiten gedrängt werden, die Sie eigentlich nicht wollen und nur unter großen privaten Opfern ableisten können. Deswegen sind Öffnungszeiten wie in Bayern mit Zeiten zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr im Einzelhandel auch in Baden-Württemberg wieder einzuführen. Dies geschieht am besten mit der Wiederinkraftsetzung des Bundesladenschlussgesetzes vom 31.Oktober 2006 durch den Landtag in Baden-Württemberg. Die Flexibilisierung der Öffnungszeiten ist arbeitnehmerfeindlich und führt zu Wettbewerbsverzerrungen unter dem die Beschäftigten des Einzelhandels zu leiden haben. Dies gilt insbesondere für die an den jeweiligen Landesgrenzen liegende Gebiete. Die Konkurrenz des Einzelhandels soll im Rahmen von gesetzlich geregelten Öffnungszeiten stattfinden und nicht zulasten der Arbeitnehmer gehen. Der Ausgleich zwischen den Geschäftsinteressen des Handels und der Freizeitinteressen sowie insbesondere plan- und kalkulierbarer Arbeitszeiten für die Beschäftigten muss wieder hergestellt werden. 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 55 60 Es hat sich gezeigt, dass nur die Großen in der Branche – vornehmlich Lebensmittelhändler – von dieser Flexibilisierung profitieren. Festzustellen ist, dass viele Märkte bis 22.00 Uhr auf der grünen Wiese geöffnet haben und auch vereinzelt Standorte bis 24.00 Uhr oder gar rund um die Uhr. Der versprochene Beschäftigungszuwachs mit zusätzlichen Einstellungen konnte nicht verzeichnet werden. Wenn überhaupt führte es nur zu einem Zuwachs bei den sozialversicherungsbegünstigten Arbeitsverhältnisse zu Lasten der Sozialkassen. Immer mehr Beschäftigte werden zu Arbeitszeiten gedrängt, die Sie eigentlich nicht wollen und nur unter großen privaten Opfern ableisten können. Deswegen sind die alten Regelungen, wie Sie z.B. in Bayern weiterbestehen auch in allen übrigen Bundesländern wieder einzuführen. Dies geschieht am besten mit der Wiederinkraftsetzung des Bundesladenschlussgesetzes vom 31.Oktober 2006 durch die Bundesregierung unter Streichung der Zuständigkeit der Länder. Empfehlung der Antragskommission 65 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1058) Stand: 17.11.2014 Einrichtung einer Koordinationsstelle „Tarifkonforme Regelungen“ auf Landesebene und auf Bundesebene 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Prekäre Arbeitsverhältnisse, flexible Teilzeit, ausgedehnte Befristungen und Niedriglöhne hängen heute in tarifgebundenen Unternehmen damit zusammen, dass die verbindlichen Vorgaben aus den jeweils gültigen Tarifverträgen nicht umgesetzt werden. Oft verstoßen abgeschlossene Betriebsvereinbarungen gegen die gültigen Manteltarifverträge und belasten den Grad der Zufriedenheit, die Motivation und die Gesundheit der Beschäftigten. Dies gilt insbesondere für den Bereich der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung. 10 1. ver.di richtet deshalb pro Bundesland umgehend eine Koordinationsstelle ein, die die Fachgruppen und Betriebsräte bei der Umsetzung von Tarifvertragsregelungen in konkrete betriebliche Regelungen aktiv unterstützt und den jeweiligen Stand der Umsetzung einschließlich auffälliger Abweichungs- und Umgehungsversuche durch einzelne Arbeitgeber dokumentiert. 15 2. Zusätzlich sammelt diese Stelle dazu passende Betriebsvereinbarungen und stellt diese in einem kommentierten Archiv mit Handlungsempfehlungen und mit dazu gehöriger Rechtsprechung abrufbar zur Verfügung. 20 Begründung 25 30 Ziel ist es, prekäre Arbeitsverhältnisse durch ein enges Zusammenwirken von Betriebsräten und der Gewerkschaft ver.di mithilfe der Sammlung und Bereitstellung von manteltarifvertragskonformen Betriebsvereinbarungen einzudämmen. Die Tarifverträge sind Landestarifverträge, haben einen verschiedenen Punkten aber Überschneidungsbereiche. Deshalb werden gemeinsame Schwerpunktthemen durch eine Bundeskoordinationsstelle verknüpft. Diese Stelle unterstützt und berät Betriebsräte bei der Gestaltung der Schwerpunktthemen Vorschriften zur Sicherung der Gesundheit der Beschäftigten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlässliche Planbarkeit und Lage der Arbeitszeiten, insbesondere wegen der Notwendigkeit eines Nebenjobs. 35 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 40 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1059) Stand: 17.11.2014 ver.di tritt dem Bündnis für die Europäische Bürgerinitiative "Stop TTIP" bei 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Seit Juli 2014 ist die Europäische Bürgerinitiative "Stop TTIP" registriert (http://stop-ttip.org). Die Bezirkskonferenz möge beschließen, dass ver.di dem Bündnis für die Bürgerinitiative beitritt und die Unterschriftensammlung unter den europäischen Bürgern mit aller Kraft unterstützt. Da die Unterschriftensammlung bereits im September 2014 beginnt und der ver.di - Bundeskongress erst im September 2015 stattfinden wird, möge die Bezirkskonferenz zusätzlich den ver.di - Landesbezirk auffordern, sofort dem Bündnis bei zu treten. 10 Begründung 15 20 TTIP und CETA bedrohen Arbeits- und Umweltschutz-Rechte, die unter anderem auch die Gewerkschaftsbewegung in Jahrzehnten erkämpft haben. Die in TTIP und CETA vorgesehenen außernationalen Schiedsgerichte drohen Verbesserungen des Arbeits- und Umweltschutzes unmöglich zu machen oder sogar bereits erkämpfte Rechte wieder abzuschaffen. Unter den etwa 150 Unterstützerorganisationen (http://stop-ttip.org/wp-content/uploads/2014/07/ECI-Partner-List. pdf) befindet sich unsere Schwestergewerkschaft GEW und es wird auch ver.di gut anstehen, die Europäische Bürgerinitiative zu unterstützen. Empfehlung der Antragskommission 25 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1060) Stand: 17.11.2014 Ziviler Ungehorsam als legitime Aktionsform 1 5 10 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Der ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg sieht Zivilen Ungehorsam als demokratischen Akt. Aktionen Zivilen Ungehorsams, von dem keine Eskalationen ausgehen, werden als Ausdruck legitimen politischen Protests gesehen. Der Landesbezirk wird aufgefordert, die von seinen Gliederungen, Mitgliedern oder BündnispartnerInnen initiierten Aktionen Zivilen Ungehorsams sowohl innerhalb der Organisation solidarisch zu unterstützen, als auch nach außen hin offensiv gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten. Menschen, die in Folge der Teilnahme an Aktionen Zivilen Ungehorsams, zu denen ver.di-Gremien (mit-) aufgerufen haben, mit der Polizei oder sonstigen staatlichen Repressalien in Kontakt geraten sind, müssen mindestens bis zur endgültigen Aufklärung finanziell und personell unterstützt werden. Begründung 15 20 25 30 35 40 45 In Anlehnung an die klassische Definition des Zivilen Ungehorsams, dem aus Gewissensgründen vollzogenen und bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zur Beseitigung einer Unrechtssituation und den Erfahrungen aus den sozialen Kämpfen der Arbeiterinnen-/Arbeiterbewegung der letzten zwei Jahrhunderte, verstehen wir unter dem Begriff „Ziviler Ungehorsam“ die bewusste Überschreitung von Normen zur Verhinderung oder Beseitigung von Unrechtssituationen in betrieblichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Für uns ist dabei klar, dass wir jede gewaltsame Eskalation grundsätzlich ablehnen. Unser Gewaltbegriff erschöpft sich dabei nicht nur in der tatsächlichen Schädigung von Menschen oder Gegenständen, sondern impliziert auch den in unserer Gesellschaft weit verbreiteten strukturellen Formen von Gewalt wie Diskriminierung, der strukturellen Benachteiligung von bestimmten Schichten und sozialen Gruppen im Bildungssystem oder der immer stärker werdenden Kluft zwischen wenigen Reichen auf der einen Seite und der immer größeren Verarmung eines Großteils der Gesellschaft auf der anderen Seite. Allerdings sind wir auch der Meinung, dass wir in unseren politischen Auseinandersetzungen immer wieder mit Situationen konfrontiert werden, in denen Gewalt in Form von Notwehr notwendig, ja geradezu geboten sein wird. Angriffe von Nazis auf Gewerkschaftsaktive in Teufelstal oder Dortmund zeigen: Ein reines Vertrauen auf die Gegenwart und Handlungsfähigkeit von Staat und Polizeieinsatzkräften kann fatale Folgen haben. Beispiele wie die Kampagnen „Dresden-Nazifrei“ zeigen, dass Aktionen des Zivilen Ungehorsams für eine breite Masse von Menschen anschlussfähig und in der Sache erfolgreich sein können. Die DGBGewerkschaften haben zu den Aktionen des Zivilen Ungehorsams ein ambivalentes Verhältnis. Doch gerade für sie bietet diese neue Protestkultur viele Chancen. Innerhalb der Bündnisse und Kampagnen, die zu Aktionen des Zivilen Ungehorsams aufrufen, entstehen belastbare Kontakte und tragfähige Netzwerke. Die Chancen auf die Entwicklung einer großen und durchsetzungsfähigen außerparlamentarischen Bewegung stehen im Moment sehr gut. Die Erfahrungen die die Gewerkschaften in dieser Bewegung und bei den Aktionen des Zivilen Ungehorsams machen, können den Weg zur Durchsetzung des politischen Streiks öffnen. Ein politisches Streikrecht wird den Gewerkschaften niemals gegeben, sondern muss von ihnen in immer weitergehenden Aktionen und Kampagnen erkämpft werden. Ähnlich wie in den aktuellen Auseinandersetzungen rund um die Aktionen des Zivilen Ungehorsams geht es auch beim politischen Streik nicht um die Frage von Legalität. Es ist eine Frage der Legitimität. Vor einer gesetzlichen Regelung wird es in der Praxis eine Auseinandersetzung in den Betrieben und auf der Straße geben und damit muss auch die Debatte rund um den politischen Streik weg von den theoretischen Diskussionen auf Sitzungen und Konferenzen hin zu einer praktischen, politischen Kultur des Zivilen Ungehorsams in den Betrieben und auf der Straße gehen. Die Frage, ob unsere Mitglieder und damit wir als Organisation eine Konfliktkultur entwickeln, in der nicht als erstes gefragt wird, ob die Aktion legal, sondern ob sie legitim ist, ist dafür entscheidend. 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 55 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1061) Stand: 17.11.2014 Demokratisierung der Wirtschaft – Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Wir setzen uns als demokratische Organisation für eine Demokratisierung aller Lebensbereiche ein. Wir fordern die Vergesellschaftung von Schlüsselbranchen wie Telekommunikation, Post, Schienen- und Nahverkehr, Banken sowie Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Müll…). Als Schritt in die richtige Richtung sehen wir die Ausweitung der unternehmerischen Mitbestimmung an. Die paritätische Mitbestimmung in der Montanindustrie muss auf alle Unternehmen übertragen werden. 10 15 20 25 30 Im dreigliedrigen Bankensystem in Deutschland hat sich gezeigt, dass die regional aufgestellten Genossenschaftsbanken und Sparkassen die Finanzkrise nicht ausgelöst haben und auch an den hochspekulativen Geschäften nicht beteiligt waren. Ein Schluss aus dieser Krise muss sein, dass es eine weitere „Konsolidierung" der deutschen Bankenlandschaft nicht geben darf. Sparkassen dürfen nicht privatisiert werden. Im Gegenteil – wir fordern die Zerschlagung der Großbanken und eine Auflösung des privaten Bankensektors. Sie führten uns in „Sachzwänge", die die Parlamente vor vollendete Tatsachen gestellt haben. Eine Bank, die „too big to fail " ist, darf es nicht geben. Begründung Der Kapitalismus in all seiner bisherigen Formen hat versagt, weil das Wirtschaftssystem einen zu starken Einfluss auf die Politik ausübt und sich so nach einer gewissen Zeit immer selbst dereguliert und die öffentliche Daseinsvorsorge kapitalisiert (privatisiert) wird. Kapitalismus ist anarchisch und endet somit immer damit, sich selbst zu reproduzieren, anstatt sinnvoll für die Menschen zu funktionieren. Die Versorgung der Wirtschaft mit Geld ist Teil der Infrastruktur und Aufgabe der Banken. Kommen die Banken jedoch dieser Aufgabe nicht nach, tragen den Schaden nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Beschäftigten. Das dürfen wir als GewerkschafterInnen nicht hinnehmen! Die Gewerkschaften als Teil der Sozialgemeinschaften bieten durch ihre Mitwirkung in Mitbestimmungsorganen, sowie Ehrenamtlichen im Betrieb, mit Gewähr dafür, dass die Unternehmen in gemeinwirtschaftlichem Geiste geleitet werden. Die Wirtschaft liegt im öffentlichen Interesse und deshalb müssen Schlüsselbranchen wie Telekommunikation, Post, Strom sowie Banken und Börse in öffentlicher Hand organisiert werden. 35 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 40 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1062) Stand: 17.11.2014 Für den Weltfrieden 1 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di soll sich in Zukunft stärker an antimilitaristischer Arbeit in der BRD beteiligen. Hierzu sollen Bündnisse mit antimilitaristischen Gruppen gesucht und eingegangen werden. Aufrufe und Publikationen gegen Militarisierung sollen unterstützt werden. Inhaltlich soll ver.di sich dabei gegen das öffentliche Auftreten der Bundeswehr an Schulen, Messen oder anderen Orten des öffentlichen Lebens wenden, sowie gegen den Waffenexport deutscher Unternehmen und die direkte und indirekte Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Konflikten und Kriegen arbeiten. Begründung Wir können aktuell feststellen, dass sich die Bundeswehr immer mehr von einer Verteidigungsarmee zu einer Angriffsarmee entwickelt. Die Rede von Bundespräsident Joachim Gauck bei der NatoSicherheitskonferenz 2014 in München verdeutlich dies: „[...] Manchmal kann auch der Einsatz von Soldaten erforderlich sein. Aber wenn schließlich der äußerste Fall diskutiert wird – der Einsatz der Bundeswehr –, dann gilt: Deutschland darf weder aus Prinzip „nein“ noch reflexhaft „ja“ sagen“. Auch Statements der aktuellen Verteidigungsministerin Ursula Von der Leyen bestätigen diese neuen offensiveren militaristischen Tendenzen. Sie hob Deutschlands Bedeutung für die Stärkung Europas in der Welt hervor: „Europa kommt im Spiel der globalen Kräfte nicht voran, wenn die einen sich immer dezent zurückhalten, wenn es um militärische Einsätze geht, und die anderen unabgestimmt nach vorne stürmen.“ Deutschlands soll im internationalen Kontext also eine neue Rolle einnehmen und die Bundeswehr weltweit eingesetzt werden. Neben dem direkten Einsatz der Bundeswehr, profitiert die deutsche Waffenindustrie an Kriegen Deutschland gehört immer noch, neben der USA und Russland, zu den größten Waffenexporteuren der Welt. Neben dem was im „Ausland“ passiert, also der äußeren Militarisierung, in Form der direkten und indirekten Kriegsbeteiligung, findet parallel auch ein Prozess der sogenannten „inneren Militarisierung“ statt. Das heißt: Vorort, in der BRD selbst. Immer häufiger tritt die Bundeswehr an Schulen und Messen auf. Mit einem zivilen Auftreten und der Darbietung einer lukrativen Zukunftssicherung wird versucht junge RekrutInnen für das deutsche Militär zu gewinnen. Immer häufiger treffen wir auf Bundeswehrbusse die vor Schulen stehen oder sind mit Bundeswehrwerbung in „poppigen“ Radiosendern wie „bigFM“ konfrontiert. Das Image der Bundeswehr soll so aufpoliert und aufgewertet werden. So gerät die Bundeswehr immer mehr in ein Licht, das sie als völlig „normalen“ Arbeitgeber, mit guten Qualifikationen und hohen Aufstiegsmöglichkeiten darstellt. Es ist eine Dreistigkeit, die aktuelle Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt auf diese Art und Weise für sich zu nutzen und mit „netten“ Angeboten junge Menschen in den Tod oder für Mord zu rekrutieren. Auch kehren immer mehr junge SoldatInnen traumatisiert aus Auslandseinsätzen zurück. Hinzu kommt, dass im Namen der „Forschung“ verschiedene deutsche Universitäten an der (Weiter) entwicklung von Drohnen und anderen Kriegsgeräten aktiv mitwirken. Die Bundeswehr ist eine arbeitnehmerfeindliche Institution, die lediglich im Interesse von deutschen Konzernen und Unternehmen, für mehr Macht und Einfluss, in unstabilen Regionen der Welt, handelt. Immer häufiger schult die Bundeswehr PolizistInnen und SoldatInnen anderer Länder. Die neue Kriegstechnologie aus Deutschland soll nicht nur verkauft werden, sondern es muss auch gezeigt werden, wie sie am geschicktesten eingesetzt werden kann. So können Kriegsgeräte aus Deutschland für effektive Aufstandsbekämpfungen – gegen Streiks oder soziale Proteste wie beispielsweise in der Türkei oder in Brasilien – genutzt werden. 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 55 60 65 Ein weiteres Beispiel der Rolle Deutschlands im Kontext internationaler Kriegspolitk, ist das Gefechtsübungszentrum (GÜZ), in der Altmark bei Magdeburg. Hier wird Deutschland zum Gastgeber für „möglichst realitätsnahe“ Übungsmanöver. Es wird dort nicht nur deutschen Soldaten, sondern allen NatoTruppen vor ihrem Auslandseinsatz, die Gelegenheit gegeben, noch einmal „richtig“ zu üben. Kosovarische oder afghanische Dörfer wurden realitätsnah nachgebaut um Übungen durchzuführen. Die aktuell im Bau befindliche Großstadtmetropole „Schnöggersburg“ auf dem Gelände beinhaltet Stadion, U-Bahn, Ghettos, Parks, Schulen usw. - also alles was eine moderne Großstadt heute zu bieten hat – denn mittlerweile geht man davon aus, dass in der Zukunft 60% aller Aufstände in Großstadtmetropolen stattfinden werden. Für eine ArbeitnehmerInnenbewegung, mit politischen und sozialen Forderungen im internationalen Kontext, bedeutet dies mehr Repression und geringere Chancen der Erkämpfung von Rechten. Für uns als GewerkschafterInnen ist es daher wichtig klar und deutlich antimilitaristische Positionen zu beziehen und mit politischer Praxis der inneren und äußeren Militarisierung entgegenzuwirken. Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 70 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Stuttgart (Lfd.-Nr. 1063) Stand: 17.11.2014 Fracking – Nein Danke! 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di bezieht in Publikationen, politischen Diskussionen und Aktionen eine klare Position gegen Fracking und setzt sich gesellschafts- und betriebspolitisch aktiv dagegen ein. 5 Begründung 10 15 20 25 Fracking (Hydraulic Fracturing) ist eine Methode zur Förderung von Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten. Dabei wird eine Mischung aus Wasser, Feststoffen und Chemikalien mit hohem Druck in das Gestein gepresst um es zu lösen. Obwohl die Technik des Frackings schon länger bekannt ist, wurde es auf Grund der immer weiter steigenden Rohstoffpreise erst in den letzten Jahren attraktiv. Das größte Risiko beim Fracking stellen die eingesetzten Chemikalien dar. Diese können das Grundwasser kontaminieren. Die darin enthaltenen Giftstoffe können auch mit modernen Klärverfahren nicht wieder herausgefiltert werden. In den USA, wo Fracking schon tausendfach eingesetzt wird, kam es bereits in vielen Fällen zur Kontamination von Trinkwasserquellen. Die Auswirkungen reichen von erhöhtem Krebsrisiko bis zu schweren Vergiftungen. Ein weiteres Problem ist die schlechte Umweltverträglichkeit bei der Förderung von Erdgas durch Fracking. Nicht nur, dass die Langzeitwirkungen des kontaminierten Wassers auf Mensch und Umwelt noch unerforscht sind, das Verfahren ist zudem unglaublich energieintensiv und das Treibhausgas Methan wird freigesetzt. Der steigende Energiebedarf kann nicht durch neue, noch umweltschädlichere Methoden, gedeckt werden. Regenerative Alternativen müssen langfristig gefordert und gefördert werden! Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfrauenrat Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1064) Stand: 18.11.2014 Änderung des Landtagswahlrechts 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 ver.di Baden-Württemberg setzt sich politisch dafür ein, dass das Landtagswahlrecht dahingehend geändert wird, dass ein paritätisches Listenwahlrecht („Reißverschlussverfahren“) eingeführt wird. Entsprechende Kampagnen die auf dieses Ziel hinarbeitet sind zu unterstützen. Begründung 10 15 Der Frauenanteil im baden-württembergischen Landtag beträgt in der aktuellen Legislaturperiode 18,8%. Das bedeutet, dass das Land seine Position als Schlusslicht unter allen Bundesländern weiter bei der letzten Landtagswahl ausgebaut hat. In der vorangegangenen Wahlperiode (2006 -2011) lag der Anteil der weiblichen Abgeordneten bei 23,7%. Dies war bereits der niedrigste Frauenanteil in einem bundesdeutschen Landesparlament. Darüber hinaus schneidet Baden-Württemberg auch im internationalen Vergleich schlecht ab. Selbst in Afghanistan sind die Frauen mit über 25% im Parlament vertreten, dort gilt seit 2005 eine Frauenquote. 20 Eine Listenwahl mit Reißverschlussverfahren ermöglicht es, den Frauenanteil im Landtag beträchtlich zu steigern. Die beschämende Unterrepräsentanz von Frauen ließe sich mit dieser Stellschraube korrigieren. Frauen haben bei einer Listenwahl meist höhere Chancen. Eine zwischen den Geschlechtern ausgeglichene Liste, die inzwischen bei einigen Parteien durch Satzung bereits vorgesehen ist, stößt auf höhere Akzeptanz bei den Wählerinnen und Wählern und kann zu einer größeren Wahlbeteiligung führen. 25 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken (Lfd.-Nr. 1065) Stand: 18.11.2014 Bekämpfung von Leiharbeit 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di wird aufgefordert, auf die Bundesgesetzgebung einzuwirken um folgende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz zu erreichen: 5 1.) Bekämpfung von Leiharbeit Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 10 15 20 a) Nach § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG wird vor dem heutigen Satz 3 folgender neuer Satz 3 eingefügt und die danach folgenden Sätze werden entsprechend neu nummeriert: Vorübergehend ist die Überlassung von Arbeitnehmer an Entleiher nur, wenn sie für eine maximale Dauer von insgesamt maximal sechs Monaten erfolgt, ohne dass eine Verlängerung der Überlassung zulässig ist. Eine erneute Überlassung an den selben Entleiher/ die selbe Entleiherin ist nicht zulässig, weil der Leiharbeitnehmer stattdessen vom Entleiher in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden muss („Klebeeffekt“). b) § 9 Nr. 2 AÜG wird wie folgt neu gefasst: 2. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zuzüglich 10 % des Arbeitsentgelts als Flexibilitätszulage vorsehen. 25 c) Nach § 10 Abs. 1 AÜG wird vor dem heutigen Absatz 2 folgender neuer Absatz 2 eingefügt und die folgenden Absätze werden entsprechend neu nummeriert: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 mit der darin genannten Rechtsfolge liegt auch dann vor, wenn keine vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt. 30 d) § 10 Abs. 4 AÜG wird wie folgt neu gefasst: (4) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zuzüglich 10 % des Arbeitsentgelts als Flexibilitätszulage zu gewähren. Im Falle der Unwirksamkeit der Vereinbarung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer nach § 9 Nummer 2 hat der Verleiher dem Leiharbeitnehmer die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zuzüglich 10 % des Arbeitsentgelts als Flexibilitätszulage zu gewähren. 35 40 2.) Massive Einschränkung von Werkverträgen/Volle Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innenVertretungen a) Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG wird neu eingefügt: 45 14. Ein- und Durchführung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, Werkverträgen und anderen Vertragsgestaltungen, die zu einem Abbau der Stammbelegschaft (, also unbefristet und – soweit zulässig – befristet beschäftigter Arbeitnehmer/innen,) führen können. 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass auch in allen Personalvertretungsgesetzen der Länder und des Bundes, sowie in den Mitarbeitervertretungsgesetzen und -verordnungen der Kirchen in Deutschland, das Mitbestimmungsrecht erweitert wird. Begründung 55 60 65 70 zu 1.) Die Erfahrungen im Umgang mit Leiharbeit durch Arbeitgeber*innen auch in unserem ver.di Bezirk u.a. am Diakonieklinikum in Schwäbisch Hall führt uns zu dem Schluss, dass Leiharbeit ausschließlich dazu dient, Lohndumping zu betreiben und Belegschaften zu spalten. Selbst die Einschränkungen des Arbeitnehmer* innenüberlassungsgesetzes im Dezember 2011 haben daran nichts geändert. Die geplanten Änderungen durch die Große Koalition bieten nur geringfügige Verbesserungen. Um Arbeitsspitzen in den Betrieben und Einrichtungen abzudecken, gibt es ausreichend Möglichkeiten über das Teilzeit - und Befristungsgesetz. Deshalb muss Leiharbeit erheblich stärker bekämpft werden. zu 2.) Werkverträge dienen immer mehr dazu, um sogenannte Leiharbeitsverhältnisse zu umgehen und dem Einfluss der Arbeitnehmer*innenvertretungen zu entziehen. Klassische Werkverträge sind z.B. wenn ein Reinigungsunternehmen in einem Betrieb die Fenster reinigt, dafür eine Rechnung stellt und dann wieder den Betrieb verlässt. Werkvertragsverhältniss wie im Diakonieklinikum Schwäbisch Hall mit der Firma RTS, bei denen die Beschäftigten im Ablauf des Klinikums eingebunden sind und im Hol - und Bringedienst Patient*innen im Auftrag des Pflegepersonales des Klinikums befördern, sind eben keine Werksverträge. Das ist klassisches Kerngeschäft zu schlechteren Lohnbedingungen. Arbeitnehmer*innenvertretungen wie PR / BR und MAV‘en müssen die volle Mitbestimmung hierfür erhalten. 75 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 80 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken (Lfd.-Nr. 1066) Stand: 18.11.2014 Wiedereinführung eines Ladenschlussgesetzes in Baden Württemberg 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di wird aufgefordert, sich für die rasche Wiedereinführung eines Ladenschlussgesetzes in BadenWürttemberg einzusetzen. 5 Begründung 10 15 20 25 30 35 40 Einer der Schwerpunkte unserer Arbeit besteht darin, der prekären Arbeit mit Entschiedenheit entgegen zu treten. Der Wegfall des Ladenschlussgesetzes hat zu einer markanten Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geführt. Die schrankenlosen Öffnungszeiten produzieren auf breiter Front Deregulierungen in einem nie da gewesenen Ausmaß. Entgegen der Überzeugung einiger Politiker und Unternehmer, dass längere Öffnungszeiten den Handel und die Volkswirtschaft insgesamt ankurbeln würden, wirken sich diese ausschließlich und in negativer Hinsicht auf die Beschäftigten aus. So nehmen in drastischem Umfang befristete Einstellungen und die Anzahl der Teilzeit Verhältnisse zu. Unbefristete und Vollzeit-Einstellungen bilden mittlerweile die Ausnahme. • Planbare Arbeitszeiten werden durch zunehmende Flexibilisierung unterwandert. • Die Teilhabe am familiären und gesellschaftlichen Leben bleibt auf der Strecke. • Der Leistungsdruck wächst, weil in vielen Betrieben die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten nicht zur Einstellung von mehr Personal geführt hat. • Die Einkommen sinken, weil viele Unternehmen gestiegene Kosten durch schlechtere Bezahlung kompensieren. • Es wird vielfach entweder gar nicht oder nur mangelhaft ausgebildet, weil es durch die strukturellen Missstände an fachlicher Qualifikation fehlt oder kein Interesse daran besteht, sich auf eine solche Verpflichtung einzulassen. • usw. Jedoch beschränkt sich die Betroffenheit nicht nur auf die Beschäftigten des Handels. Je mehr Läden sonntags oder bis abends spät öffnen, desto mehr Bereiche werden dadurch gezwungen, sich an diese Veränderungen anzupassen, wie dies beispielsweise für die Menschen im Reinigungs-und Sicherheitsgewerbe, im Transport- und Lagerwesen oder auch in der Kinderbetreuung der Fall ist. Ein weiteres Anliegen muss uns der Umweltschutz sein. Es grenzt an Heuchelei der Verantwortlichen, für autofreie Sonntage und für das europaweite Ausschalten der Lichter in Metropolregionen zu werben und es ist der blanke Opportunismus, ein gegen den Umweltschutz gerichtetes Handeln nach Kräften zu unterstützen. Ladenöffnungen nachts und an Sonntagen verschlingen viel Energie für Transporte, Beleuchtung, Heizung, Kühlung und Klimatisierung – alles Faktoren, die sich negativ auf das Co2-Niveau und auf die Energieerhaltung auswirken. Und eines sollte, weil als Argument von den Befürwortern des unbeschränkten Ladenöffnungswahns häufig missbraucht, klar sein: Handel ist Geschäft. Der Handel erbringt keine Dienstleistungen allgemeinen Interesses, die jederzeit zur Verfügung stehen müssen, wie zum Beispiel Gesundheitsdienste, Polizei, Feuerwehr, Taxen usw. ver.di spricht sich gegen eine ausschließlich auf Konsumerismus basierende Gesellschaft aus. Die Ladenöffnungen an Sonntagen und bis in die späten Abendstunden verwischen die Grenzen zwischen Freizeit und Einkauf, vor allem unter den Menschen der jüngeren Generationen. Dem Handel kommt somit auch eine Verantwortung gegenüber der gesamten Gesellschaft zu. 45 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 55 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken (Lfd.-Nr. 1067) Stand: 18.11.2014 Schulterschluss von DGB und Bundeswehr 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 ver.di bezieht eine klare Position gegen die Anbiederungsgespräche zwischen DGB und dem Bundesverteidigungsministerium und verurteilt einen möglichen Schulterschluss zwischen DGB und der Bundeswehr. Begründung 10 15 In der Satzung von ver.di steht in §5: „ver.di tritt […] für ein friedliches Zusammenleben […] ein.“ Außerdem in §5.3. i): „Auseinandersetzungen mit und Bekämpfung von […] militaristischen […] Einflüssen“. Somit ist der Schulterschluss des DGB und der Bundeswehr mit der Satzung von ver.di nicht zu vereinbaren. Außerdem steht in der Satzung des DGB in § 2.2 „Der Bund und die in ihm vereinigten Gewerkschaften (u.a. ver.di) treten für eine allgemeine und weltweite kontrollierte Abrüstung, für die Verwirklichung und Erhaltung des Friedens und der Freiheit im Geiste der Völkerverständigung.“ Da wir die Verwirklichung und Erhalt des Friedens nicht durch Militärs sehen, sondern eben wie in der Satzung steht, durch die Völkerverständigung und diese funktioniert nur ohne Waffengewalt! Empfehlung der Antragskommission 20 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken (Lfd.-Nr. 1068) Stand: 18.11.2014 Auslandseinsätze der Bundeswehr 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Alle Auslandseinsätze der Bundeswehr gehören für beendet und sie darf lediglich für den Verteidigungsfall vom Inland agieren. 5 Begründung 10 15 20 „Von deutschem Boden soll kein Krieg mehr ausgehen!“ Die grundgesetzliche Aufgabe der Bundeswehr ist die einer reinen Verteidigungsarmee. Im Artikel 115a des Grundgesetzes steht geschrieben: „Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.“ Wie kann es dann sein, dass die Bundeswehr zurzeit in 16 Staaten militärisch „interveniert“ ist? Von keinem dieser Staaten ging je eine Drohung oder unmittelbarer Angriff auf Deutschland aus. Wie aus den verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr von 2011 zu entnehmen ist, „Sicherheit wird nicht ausschließlich geographisch definiert“ (S.2) oder dass der Einsatz von Streitkräften „ Ausdruck nationalen Selbstbehauptungswillens“ (S.5) ist. Wie sind solche Aussagen mit dem deutschen Grundgesetz zu vereinbaren? Wie sind solche Aussagen mit der Geschichte von Deutschland zu vereinbaren? Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken (Lfd.-Nr. 1069) Stand: 18.11.2014 Freihandelsabkommen TTIP 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Das geplante und undemokratische Freihandelsabkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership “ kurz TTIP zwischen den USA und der EU ist strikt abzulehnen und die Verhandlungen müssen sofort beendet werden. Begründung 10 15 20 25 30 Als erstes sind hier die undemokratischen Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und den USA zu nennen. Die Verhandlungen werden im Geheimen geführt unter Vertretung von Industrie- und Wirtschaftslobbyisten und den aktuellen Verhandlungsführern Ignacio Bercero (EU) und Dan Mullaney (USA). Demokratische Kontrollen durch das EU-Parlament und nationalen Parlamenten sind nicht gegeben, ebenso wie Veröffentlichungen der Ergebnisse der Verhandlungen. Die EU-Kommission hält es ebenso für nicht notwendig die einzelnen EU-Staaten über TTIP abstimmen zu lassen. Nur durch geleakte Papiere wurde die Öffentlichkeit über TTIP informiert - Demokratie sieht anders aus. Durch Harmonisierung der Standards der einzelnen Länder ist stark zu befürchten, dass ArbeitnehmerInnenrechte auf das jeweilig niedrigere Land sinken (das wirtschaftsfreundlichste Land). So sind jahrelange ArbeitnehmerInnenkämpfe in Deutschland und Europa umsonst gewesen. Ebenso zum Opfer der Harmonisierung fallen in Europa unsere hohen Umwelt- und Gesundheitsstandards. Dies hätte zur Folge, dass Fracking in Europa erlaubt werden würde. Selbst nationale Gesetze die Fracking verbieten würden, würden durch TTIP unterlaufen werden und es somit „legalisieren“. Hierzu zählen aber auch Medikamente, genmanipuliertes Fleisch und Gemüse und die bekannten „Chlorhähnchen“. Wenn ein beteiligter Staat nicht bereit ist z.B. Fracking zu erlauben, kann ein Konzern in einem internationalen Schiedsgericht den Staat um Schadensersatz verklagen. Im parallel existierenden Freihandelsabkommen NAFTA (North American Free Trade Agreement) zwischen Mexiko, Kanada und den USA passieren diese Schadensersatzklagen häufig. So läuft zum Beispiel derzeit ein Verfahren gegen eine Kanadische Provinz, die von einem US-Unternehmen auf Schadensersatz um 250 Millionen US-Dollar verklagt wird. Solche Klagen wären dann auch in Europa möglich. Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 35 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken (Lfd.-Nr. 1070) Stand: 18.11.2014 1,0 Jugendstelle in Heilbronn-Neckar-Franken 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Im Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken muss eine volle JugendsekretärInnenstelle geschaffen werden. Die personellen Voraussetzungen sind durch bundesweit geltende Personalkostenzuweisung zu schaffen. 5 Begründung 10 Heilbronn wächst stetig als Wirtschaftsstandort. Daraus erschließt sich neues Mitgliederpotenzial, das durch die aktuelle Stellensituation nicht organisiert werden kann. Der Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken ist der größte Flächenbezirk in Baden-Württemberg; dies beinhaltet lange Fahrtwege und einen größeren Zeitaufwand. Besonders auf Grund der Perspektive 2015 ist es besonders wichtig die Stelle auf 1,0 zu erhöhen und zu gewährleisten. Um das Ziel, 2015 den Mitgliederzuwachs zu erreichen, ist es besonders von Bedeutung dies in Jugendarbeit zu investieren. Jugendarbeit ist die Zukunft der ver.di und verdient volle Aufmerksamkeit. 15 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 20 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken (Lfd.-Nr. 1071) Stand: 18.11.2014 ver.di-Mitgliedschaft von Flüchtlingen 1 5 10 15 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Am 02.10.2014 hat der DGB Berlin-Brandenburg mit Zustimmung aller Mitgliedsgewerkschaften das Gewerkschaftshaus in Berlin polizeilich räumen lassen. Bei den geräumten Personen handelte es sich um Flüchtlinge, welche eine Woche zuvor öffentlichkeitswirksam in das Gewerkschaftshaus eingezogen waren. Mit diesem Einzug erhofften sich die Flüchtlinge die Solidarität der deutschen Gewerkschaften. Denn wie auch in anderen Ländern haben die deutschen Gewerkschaften eine soziale Verantwortung gegenüber den schwächsten Mitgliedern dieser Gesellschaft, welcher sie sich auch stellen müssen. Zu den schwächsten Mitgliedern dieser Gesellschaft zählen auch Menschen ohne Papiere (Sans Papers). Sie arbeiten fast ausschließlich in prekären Arbeitsverhältnissen, wenn sie nicht sogar gezwungen sind in der Illegalität zu arbeiten. Unter diesen Rahmenbedingungen benötigen sie zwar auch die bereits existierenden Anlaufstellen, aber sie brauchen als Beschäftigte die Solidarität der Gewerkschaften. In diesem Punkt muss die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sich ihrer Verantwortung bewusst und die Solidarität mit den angehenden Beschäftigten üben. Diese Verantwortung und Solidarität kann nur über eine Mitgliedschaft für Flüchtlinge in der ver.di erfolgen. Deshalb stellen wir den Antrag Flüchtlingen nicht weiter den Zugang zu einer Mitgliedschaft zu verwehren. Damit sich Blut auf dem Boden eines Gewerkschaftshauses, welches aus einer solch brutalen Zwangsmaßnahme herrührt, nicht noch einmal wiederholt. Kein Mensch ist Illegal. 20 Begründung 25 30 35 40 45 Der DGB als Dachverband vertritt alle Einzelgewerkschaften, aber mit der Haltung gegenüber Geflüchteten nicht die Meinung der Mehrheit der Einzelmitgliedern. Es ist für aktive Gewerkschafter_innen, die sich mit der Geflüchteten-Bewegung solidarisieren, ein Schock, dass der DGB Berlin-Brandenburg mit Zustimmung auch der ver.di eine gewaltsame polizeiliche Räumung des Berliner DGB-Hauses am 02. Oktober 2014 angeordnet hat. Die Geflüchteten, die sich eine Woche lang im DGB-Haus aufhielten, forderten politische Solidarität von den deutschen Gewerkschaften. Es soll an dieser Stelle keine Bewertung dieser konkreten Aktion stattfinden. Jedoch soll das Vorgehen, die Geflüchteten aus einem Gewerkschaftshaus zu werfen, des DGB Berlin-Brandenburg scharf kritisiert werden. Aktive Gewerkschafter_innen sehen es als eine Pflicht sich mit Menschen in illegalisierten und prekären Situationen mit aller Kraft zu solidarisieren und diese zu unterstützen. Es ist unverständlich, warum der Berliner DGB auf die Forderungen der Geflüchteten nach einem Einsatz für Gewerkschaftsmitgliedschaft, einem Treffen mit den Mitgliedsgewerkschaften, einem Treffen it verantwortlichen Politiker_innen und nach der Organisierung einer Demonstration nicht eingehen konnte. Dieser Umgang mit den Geflüchteten disqualifiziert die Gewerkschaften als Bündnispartner_innen in vielen Bereichen in denen zumindest die ver.di seither mitgearbeitet haben. An die bisherige Arbeit muss ver.di weiter anknüpfen und die an vielen Stellen bereits geforderte Solidarität verbindlich zusagen, denn es reicht nicht die Solidarität zu bekunden. Solidarität muss im Alltag der Flüchtinge auch spürbar sein. Diese konkrete Solidarität sollte endlich darin münden, auch Flüchtlinge als Gewerkschaftsmitglieder in ver.di aufzunehmen. Das ist das mindeste was aktive Gewerkschafter_innen fordern und umsetzen müssen, damit die Diskussion weiter in die Gesellschaft getragen und eine Verbesserung der rechtlichen Situation für Flüchtlinge erreicht wird. 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 55 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1072) Stand: 28.11.2014 Perspektive 2015 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Umsetzung des Papiers "Perspektive 2015" wird gestoppt. Die Zielsetzung des Papiers wird nicht weiter verfolgt. 5 Begründung 10 15 20 25 1. Es kann nicht sein, dass eine Gewerkschaft mit 170jähriger Tradition ihre Zukunft in die Hände einer externen Unternehmensberatung (hier: "Nordlicht-Consultants", Hamburg) legt, anstatt die eigenen Erfahrungen zu nutzen. ("Nordlicht-Consultants" wurde mit der Entwicklung des Papiers "Perspektive 2015" beauftragt.) 2. "Perspektive 2015" (im Folgenden "P15" genannt) sieht eine komplette Umstrukturierung von ver.di vor: Die hauptamtlichen Sekretäre sollen in zwei streng getrennte Aufgabenbereiche aufgeteilt werden – "kollektive Betreuung" (im Folgenden "Kollektoren") und "individuelle Betreuung" (im Folgenden "Inder"). Die "Kollektoren" sollen ausschließlich im Außendienst Betriebe betreuen, wobei Kleinbetriebe und Unternehmen mit geringer Organisationsstärke überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden. Die "Inder" ("Backgroundsekretäre" laut P15) leisten ausschließlich fachbereichsübergreifenden Innendienst und bearbeiten Fragen und Probleme einzelner Mitglieder aus allen Branchen. Ein "Kollektor" darf sich hingegen nicht um Einzelmitglieder kümmern. Diese Trennung widerspricht sämtlicher gewerkschaftlicher Erfahrung. Gerade die Verknüpfung von kollektiver und individueller Betreuung durch eine Person schafft bei Mitgliedern Vertrauen und führt zum Erfolg. 3. Zur Finanzierung der fachbereichsübergreifenden "Inder" soll jeder Fachbereich auf weitere 18% seines Budgets verzichten. Das wird ihn vollends handlungsunfähig machen. 30 35 40 45 4. Rechtsschutz, Fragen zu Finanzen, Mitgliederverwaltung und Tarifverträgen sollen zukünftig separate Callcenter telefonisch und per E-Mail klären. Für ganz Baden-Württemberg sind für die gesamten ver.di-Branchen gerade einmal zwei Callcenter vorgesehen. Die Kolleginnen und Kollegen in diesen Servicepoints" (Formulierung in P15) müssen daher Weit über 100 Tarifverträge der Großgewerkschaft ver.di beherrschen, darüber hinaus Rechts- und Organisationsfragen. Das ist nicht umsetzbar. Darüber hinaus wird bei der "Hotline" der "Servicepoints" aus Mangel an Personal ständig das BesetztZeichen tönen, sodass sich die anrufenden Mitglieder enttäuscht von ver.di abwenden. Die bekannten " Hotlines" von Unternehmen und Versicherungen sind abschreckende Beispiele. 5. Die in P15 vorgesehene Organisationsstruktur hat weiteren drastischen hauptamtlichen Personalmangel zur Folge. Die "Kollektoren", also Außendienstmitarbeiter, müssen riesige Gebiete betreuen, was enorme Fahrt- und Spesenkosten zur Folge hat. Die vielen Fahrten gehen außerdem von der Zeit zu effektiver Betreuung ab. 6. In dem gesamten P15 ist nirgends von gewerkschaftspolitischen Zielen die Rede. ver.di soll ein reiner 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 Versicherungsverein werden, der zudem teurer sein wird als eine normale Rechtsschutzversicherung. Obwohl in P15 richtig gesagt wird, dass ver.di keine Stellvertreterpolitik betreiben dürfe, wird diese gerade durch das Papier forciert. Wie in einem schlecht geführten Restaurant wird in P15 "Servicequalität" gefordert. 55 7. Die Sprache des P15 ist verräterisch. In Soziologen- und Unternehmensberater-Sprech werden Phrasen gedroschen, die bei näherer Betrachtung entweder kontraproduktiv sind oder inhaltlich komplett in sich zusammenfallen: "Projekt, Analysephase, Backgroundsekretäre, Servicepoints, Orientierungsrahmen, Gestaltungsauftrag, konkret erfahrbar, Ressourcen, Beschäftigte im Veränderungsprozess unterstützen, Differenzierung in der Gemeinsamkeit, Zielgruppen spezifisch ansprechen, Kampagnen zeitlich fokussieren, separate Bündelungslösung, Aspekt der Qualifizierung mitdenken" usw. usf. 60 65 8. P15 legt Wert auf das Erreichen von "Qualitätsstandards". Ist die Zertifizierungs-Mode nun auch in ver.di angekommen, eine Mode, die lediglich selbsternannten Zertifizierern Geld in die Taschen spült und sonst außer Bürokratie keine Erfolge hat? 9. P15 nimmt Bezug auf europäische Schwestergewerkschaften, die Erfolge mit der in P15 beschriebenen Organisation hätten. 70 Abgesehen davon, dass es nicht möglich ist, diese Behauptung nachzuprüfen, stellen sich die Fragen: - Kann eine Schweizer Minigewerkschaft Vorbild für die große ver.di sein? - Kann eine schwedische Gewerkschaft Vorbild sein, die tatsächlich nur noch ein reiner Versicherungsverein ist und keine politischen Ziele mehr hat? 75 80 85 10. Sowohl sämtliche Finanzbuchhaltung als auch Beauftragung von Flugblättern, Plakaten, Boschüren, Steuartikeln usw. sollen in Berlin zentralisiert werden. Auf Bezirksebene soll die FiBu abgeschafft werden. Dennoch müssen natürlich alle Belege, Quittungen usw. in den Fachbereichen und Bezirken gesammelt, sortiert und nach Berlin gesandt werden – also die nahezu gleiche Arbeit mit weniger Personal. Bundesweite Materialien wie Flugblätter werden oft den regionalen Gegebenheiten nicht gerecht. Also müssen dort angepaßte Materialien erstellt werden – mit weniger Geld. 11. Zusammengefasst ergibt sich, dass das Papier "Perspektive 2015" völlig ungeeignet ist für eine erfolgreiche Weiterentwicklung von ver.di. In die Entwicklung seiner Grundzüge wurde die Mitgliedschaft auf keine Weise einbezogen. Nur bei der "Ausgestaltung" von P15 sind die Mitglieder gefragt – ein scheindemokratisches Vorgehen. Empfehlung der Antragskommission 90 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 95 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1073) Stand: 28.11.2014 Zukunft durch Matrix 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Wir fordern die Beibehaltung und Sicherung der Matrix in der jetzigen Form. 5 Begründung Nur ein starker Fachbereich kann die spezifischen Interessen seiner Mitglieder gewährleisten und durchsetzen. 10 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 15 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1074) Stand: 28.11.2014 Mindestlohn 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Wir fordern einen flächendeckenden Mindestlohn für alle Branchen ohne Berufs- und Alters-Ausnahme in Höhe von zunächst zehn Euro. Danach muss eine jährliche Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes mindestens um den Inflationsanstieg erfolgen. Begründung 10 15 20 Die im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung versprochene Einführung des Mindestlohns droht zu scheitern. Das Arbeitsministerium sieht Ausnahmen vor für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose sowie für Beschäftigte unter 18 Jahren, wobei diese Altersgrenze womöglich noch erhöht werden soll. Ein Mindestlohn soll außerdem erst ab 2017 nicht mehr durch Tarifverträge unterboten werden können. In der Medienbranche beträfe eine Aufweichung des flächendeckenden Mindestlohns u.a. Zeitungszusteller/ innen, Zeitarbeitskräfte, Hilfsarbeiter/innen und alle Beschäftigte, die bisher einen Tarifvertrag mit über 8,50 Euro brutto pro Stunde nicht durchsetzen konnten. Ein Stundenlohn von 8,50 Euro brutto reicht bereits heute kaum zum Leben, zumal Mieten, Strom-, Gas- und Ölkosten exorbitant steigen. Ein Mindest-Stundenlohn von zunächst 10 Euro ohne Ausnahmen erscheint uns daher dringend geboten. Empfehlung der Antragskommission 25 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1075) Stand: 28.11.2014 Änderung der gesetzlichen Grundlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung (GKV / GPV) 1 5 10 15 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Der Bundesvorstand wird aufgefordert, auf die Bundesregierung und die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit dem Ziel einzuwirken, gesetzlichen Grundlagen für mehr Gerechtigkeit in der GKV und GPV zu schaffen. Künftig sollen alle BürgerInnen, wie z.B. ArbeitnehmerInnen, Selbstständige, Beamte/Beamtinnen, PolitikerInnen, Pensionäre/Pensionärinnen und RentnerInnen im neuen Gesundheitssystem die gleichen Rechte und Pflichten haben. Eine neue GKV und GPV muss Teil einer Bürgerversicherung sein, die nicht privatwirtschaftlich, sondern staatlich organisiert und getragen wird. Die Leistungen dieses Krankenversicherungssystems müssen so gestaltet werden, dass eine ausreichende Versorgung in allen Bereichen eine Zusatzversicherung nicht nötig macht. Die in den letzten Jahren gemachten Einschränkungen der Leistungen der GKV müssen rückgängig gemacht werden. Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern ohne Einkommen muss Versicherungsstandard sein. Die Arzneimittelpreise sind an das niedrigste europäische Niveau anzupassen und mit einem MwSt.Satz von 7 Prozent zu belegen. Eine Positivliste für Medikamente ist zu erstellen. 20 Es sind Preise für alle Standardleistungen eines Mindestkatalogs der Gesundheitsleistungen festzulegen. Beitragsgedeckte Zusatzversicherungen, ähnlich der „Riester-Rente“ müssen abgelehnt werden. Die Bewertung der Pflegeheime ist zu verbessern. 25 Der Gesundheitsfonds ist aufzulösen. Die Krankenkassen erhalten wieder die Finanzhoheit. Die Verbandsstrukturen von Bundes-, Landes- und Krankenversicherungen sind zu straffen und teilweise abzuschaffen. 30 Kassenärztliche- und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind aufzulösen. Erforderlich ist ein System, in dem die Abrechnung von ärztlichen Leistungen zwischen Arzt, Patient und Krankenkasse geregelt wird und dabei die Leistungen so beschrieben werden, dass es auch für die Patienten verständlich ist. 35 Das Sterbegeld, welches seit dem 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen wurde, ist wieder einzuführen. Begründung 40 45 Ursache des desaströsen Zustandes in der GKV und GPV ist ein grundsatzwidriges Zwei-Klassenrecht von solidarisch und unsolidarisch Versicherten. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art 3 Abs. 1 GG) gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Überkommene Strukturen, intransparente Verrechnungssysteme und fehlende Mitwirkungsmöglichkeiten der Versicherten begünstigen trotz ständig steigendem Beitragsvolumen die zunehmende Schieflage des derzeitigen Gesundheitssystems. 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 55 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1076) Stand: 28.11.2014 Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 ver.di lehnt die letzte Gesundheitsreform mit dem Titel ,,GKV-Finanzierungs- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz“ (GKV-FQWG) ab. ver.di setzt sich dafür ein, dass die Festschreibung des Anteils der Arbeitgeber in Höhe von 7,3 Prozent aufgehoben wird und wieder eine paritätische Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber umgesetzt wird. 10 Kostensteigerungen der Krankenkassen dürfen nicht durch Zusatzbeiträge einseitig von den Versicherten finanziert werden. Begründung 15 Die Lasten der zukünftigen Erhöhungen bei der Krankenversicherung dürfen nicht allein den Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen aufgeladen werden. Die frühere paritätische Finanzierung hat sich bewährt. Empfehlung der Antragskommission 20 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1077) Stand: 28.11.2014 Rücknahme des Gesetzes zum Renteneintritt mit 67 und Wiedereinführung des Renteneintrittsalters mit 65 - verbunden mit der Möglichkeit, nach 40 beitragspflichten Tätigkeitsjahren in Rente zu gehen 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di setzt sich für die Rücknahme des Gesetzes zum Renteneintritt mit 67 und die Wiedereinführung des gesetzlichen Renteneintrittsalters mit 65 ein. 5 Gleichzeitig soll die Möglichkeit gegeben sein, nach 40 sozialversicherungspflichtigen Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Begründung 10 Viele Menschen arbeiten in Berufen mit schwerer körperlicher und / oder geistiger Belastung. In der Vergangenheit konnten diese Menschen aufgrund ihrer Belastungen oftmals noch nicht einmal bis zum Renteneintrittsalter von 65 Jahren berufstätig bleiben, sondern mussten früher in Rente gehen. 15 20 25 Die jetzige gesetzliche Regelung „Renteneintrittsalter mit 67 Jahren“ hat deshalb für diejenigen, die früher in Rente gehen müssen, durch die damit verbundene Abschlagsregelung vor allem zur Folge, dass ihre Rente gekürzt wird. Deshalb muss das gesetzliche Renteneintrittsalter wieder auf „65 Jahre“ festgelegt werden. Die Erwerbsbiografien von heute verdeutlichen, dass eine kontinuierliche Lebensarbeitszeit vom 14. bis zum 65. Lebensjahr kaum mehr möglich ist, weil Erziehungszeiten, Arbeitslosigkeit und andere Zeiten der Unterbrechung zum Lebensalltag gehören. Wenn Teile der Bevölkerung dennoch jahrzehntelang dazu beitragen, das bundesdeutsche Sozialversicherungssystem aufrecht zu erhalten, dann müssen ihre Beiträge dazu entsprechend gewürdigt werden. Wie – zumindest derzeit noch in vielen anderen Ländern Europas und darüber hinaus - müssen deshalb alternativ auch 40 sozialversicherungspflichtige Erwerbsjahre ausreichen, um in Rente gehen zu können. Empfehlung der Antragskommission 30 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 35 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1078) Stand: 28.11.2014 Erstellung eines gesellschaftlichen-gewerkschaftlichen Handlungsrahmens zum Widerstand gegen Umweltzerstörung und Kriege 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Die ver.di-Fachbereichsvorstände, die Gesamtorganisation ver.di sowie der DGB werden aufgefordert, einen Handlungsrahmen zu erstellen, an dem sich die Gewerkschaftsmitglieder orientieren können und in dem sich gesellschaftlicher Widerstand entwickeln kann. Gegen die katastrophale Umweltzerstörung, bedingt durch industrielle Wachstums- und Profitgier und damit zusammenhängende Wirtschaftskriege als Folge, muss gewerkschaftliche Gegenwehr bis hin zu politischen Streiks organisiert werden. 10 15 Die Gewerkschaften müssen unbedingt Hand in Hand mit der Friedens- und Umweltbewegung zusammenarbeiten (z.B. Organisation, Koordination von Demos oder Forderungen gegen Fracking, Atomkraft oder imperialistische Kriege aufstellen), weil dies im Interesse der Beschäftigten ist. Was nützt uns eine nur auf Tarife ausgerichtete Politik, wenn die Welt um uns zusammenbricht. ver.di sollte ihr gesellschaftspolitisches Profil schärfen. Begründung 20 Das imperialistische Weltsystem ist an einen Punkt angelangt, andem der internationale Konkurrenzkampf um Macht, neue Einflusssphären und Märkte neue Kriegsgefahren heraufbeschwört. Ein 3. Weltkrieg ist nicht abwegig, wie derzeit das Gerangel um die Ukraine beweist, für das nicht nur Russland, sondern auch die EU, USA und die NATO verantwortlich sind. 25 Unsere Umwelt steht vor einem Kollaps unserer Lebensgrundlagen; global sind Vorgänge angestoßen, die als irreversibel gelten: Übersäuerung der Weltmeere, beschleunigtes Artensterben, Klimakatastrophen, Abschmelzen der Pole, radioaktive Verseuchungen, unzählige Feinstaubgifte usw. Wir werden in Zukunft in Deutschland vermehrt mit Überschwemmungen und Starkregen, aber auch Dürren und Trockenperioden zu kämpfen haben. Stürme mehren sich nicht nur in den USA, Tornados nehmen auch in Deutschland zu. Unsere Ernten werden immer unsicherer, unsere Lebensmittel durch Verknappung und Spekulation immer teurer, so dass wir mit der reinen Tarifpolitik irgendwann in die Sackgasse geraten. 30 35 Heute werden zudem die Weichen gestellt, ob die Erde künftig noch von Menschen bewohnbar sein wird oder ob die Entwicklung zu einer lebenszerstörenden globalen Umweltkatastrophe führt. Die Gewerkschaften sind mehr denn je herausgefordert, Verantwortung für die künftigen Generationen zu übernehmen und Gegenwehr zu organisieren. Empfehlung der Antragskommission 40 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 45 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1079) Stand: 28.11.2014 Ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG-BaWü) für Baden- Württemberg 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf: 5 1. alsbald die Eckpunkte für ein Landesinformationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg (IFG-BaWü) vorzulegen, das analog zum Transparenzgesetz der Freien- und Hansestadt Hamburg ebenso bundesweit Signalcharakter für mehr Informationsfreiheit, auch zugunsten des Journalismus, hätte 2. diesen Entwurf für ein lnformationsfreiheitsgesetz BaWü vor dessen Verabschiedung mit Verbänden und Interessierten öffentlich und transparent zu entwickeln und zu diskutieren. 10 Begründung 15 20 Zu einem demokratischen Staat gehören transparente Behörden und Verwaltungen. In Deutschland bestand, im Gegensatz zu über 80 OECD- Staaten dieser Welt, darunter Schweden (seit 1766!), USA, Frankreich, Estland etc. etc., jedoch stets der Vorrang des Behörden- und Aktengeheimnisses vor einem voraussetzungslosen Zugang zu diesen Informationen durch die Bevölkerung. So sind viele Behördeninformationen intransparent und müssen erst mühsam eingeklagt werden. So beispielsweise bei Dienstanweisungen für den Hartz IV-Außendienst (Berlin) oder beim Maut-Vertrag (Bund). Dabei sind es doch die Bürgerinnen und Bürger, welche diese Verwaltung durch ihre Steuern und Abgaben erst möglich machen und finanzieren. So ist es das Ziel von lnformationsfreiheitsgesetzen, die im Bund 2005 und in der Mehrzahl der Bundesländer bereits verabschiedet wurden, den Vorrang von bürgerfreundlicher Transparenz als eine Grundlage moderner Verwaltung zu verankern. 25 Deshalb fordern wir ein lnformationsfreiheitsgesetz auch für Baden- Württemberg. 30 Zu 1: Entgegen der Festlegungen im Koalitionsvertrag vom 2. 5. 2011 wurde von Grünrot aber noch immer kein IFG-BaWü vorgelegt. Das bisher vorbildlichste Gesetz auf Länderebene wurde in Hamburg verabschiedet. Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern ohne eine lFG- Gesetzgebung. Angekündigt war diese bereits für Frühjahr 2012, dann für Frühjahr 2013 und auch bislang ist sie noch nicht in Sicht. Dabei hatten die Koalitionsparteien dies als eines ihrer zentralen Reformprojekte versprochen. 35 Zitat: „In einem umfassenden Informationsfreiheitsgesetz werden wir gesetzliche Regelungen treffen, damit Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Datenschutzes grundsätzlich freien Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen haben. Wir werden unser Regierungshandeln daran orientieren, die zugrunde liegenden Daten und Dokumente weitestmöglich öffentlich zugänglich zu machen. Hier orientieren wir uns am Grundsatz „Open Data" (S. 78). 40 45 Gründe, dieses Gesetz nicht längst vorzulegen, sind nicht erkennbar. Auch die Evaluation des Bundes-lFG, auf die das Landesinnenministerium zunächst noch verwies, wurde bereits im Mai 2012 vorgelegt. Nunmehr gibt es Kabinetts- Eckpunkte, welche eher die Lustlosigkeit der Landesregierung dokumentieren. Netzwerk Recherche hat vor über einem Jahr einen fertigen Gesetzentwurf vorgelegt, der bisher von der Landesregierung nicht einmal kommentiert wurde. In den bisher bekannt gewordenen Eckpunkten bleibt das Gesetz weit hinter jedem Anspruch zu einem modernen Verständnis für Informationsfreiheit zurück und schließt die Kommunen wie auch z. B. den Landesrechnungshof aus. Geschäftsgeheimnisse werden zum Dogma erhoben (S21 lässt grüßen). 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 55 Zu 2: Nach bisherigen Verlautbarungen aus dem Innenministerium soll es „im Herbst" (welchen Jahres?) einen ministeriellen Referentenentwurf geben, der dann in die parlamentarische Phase einginge. Dies ist keine Vorgehensweise, die den Ansprüchen an eine moderne Gesetzgebung und den Ansprüchen des Koalitionsvertrages für Baden- Württemberg gerecht wird. 60 Zitat: „Die Zeit des Durchregierens von oben ist zu Ende. Gute Politik wächst von unten, echte Führungsstärke entspringt der Bereitschaft zuzuhören. Für uns ist die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger eine Bereicherung (S. 1).. ..... Eine moderne Demokratie bleibt nicht bei plebiszitären Ergänzungen stehen, sondern verlangt neue Wege der Beteiligung und des Dialogs.“ 65 70 Und: „Eine neue politische Kultur des Dialogs und der Offenheit für Vorschläge, unabhängig davon wer sie macht, wird mit uns in Baden-Württemberg Einzug halten. Wir laden alle in unserer Gesellschaft ein, mit uns gemeinsam am Baden-Württemberg der Zukunft zu arbeiten - Verbände und Organisationen, Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen unseres Landes (S. 2).....Wir werden alle Formen der Bürgerbeteiligung ausbauen und damit die Zivilgesellschaft stärken (S. 58)". Die Realisierung dieser begrüßenswerten Grundsätze fordern wir gerade bei einem grünroten lnformationsfreiheitsgesetz ein, von dem wir daher erwarten, dass es nicht in ministeriellen Hinterzimmern, sondern zusammen mit der Zivilgesellschaft in einem transparenten Gesetzgebungsprozess entsteht, der zugleich bundesweiten Signal- und Vorbildcharakter hätte. Bislang hat die Landesregierung dazu NICHTS beigetragen. 75 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 80 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1080) Stand: 28.11.2014 Solidarität mit dem Arbeitskampf der GDL. Hände weg von der Tarifautonomie 1 5 10 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di distanziert sich von der Hetzkampagne, die 2014 von den Medien und Regierungsparteien losgetreten wurde, um den GDL-Arbeitskampf zu diffamieren. ver.di erklärt sich solidarisch mit den Forderungen der GdL für 5% mehr Lohn und eine Arbeitszeitverkürzung von 39 auf 37 Std. pro Woche mit entsprechendem Lohnausgleich. ver.di nimmt nicht hin, dass die Anti-Streikkampagne gegen die GDL helfen soll, ein Tarifeinheitsgesetz durchzusetzen, das die verfassungsmäßig verbrieften Rechte von Lohnabhängigen beschneidet und faktisch die Koalitionsfreiheit abschafft. Eine einheitliche und solidarische Interessenvertretung aller Beschäftigten eines Betriebes muss von den Gewerkschaften in eigener Autonomie realisiert werden. ver.di lehnt staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie ab. Begründung 15 20 25 30 35 40 Man muss kein Freund der GDL und anderer Berufsverbände sein, um die Reaktion auf die Streiks der Piloten und der Lokführer mit Sorge zu verfolgen. Seitdem einige dieser Organisationen gewerkschaftliches Selbstbewusstsein an den Tag legen, lässt sich die notorisch wirtschaftsfriedliche Gesellschaft in eine öffentliche Hysterie treiben, als drohe der Untergang des Abendlandes. So wird der Boden für staatliche Eingriffe in die Koalitionsfreiheit bereitet – also das Recht abhängig Beschäftigter, sich zur Vertretung ihrer Interessen zusammenzuschließen. Genau dies steht derzeit auf der Tagesordnung der großen Koalition. Durch das geplante Tarifeinheitsgesetz sollen, im Falle konkurrierender Tarifverträge, die Mitglieder der Gewerkschaft, die im Betrieb in der Minderheit sind, um die Früchte ihrer Tarifverhandlungen und ihres gewerkschaftlichen Engagements gebracht werden. Allein der Mehrheitstarifvertrag soll gelten, der der Minderheit soll ohne Wirkung bleiben." (Detlef Hensche, junge Welt 12. Nov. 2014) Mit der Medienkampagne gegen die GdL soll der Volkszorn mobilisiert werden, dabei bleibt die Wahrheit über die Streikforderungen auf der Strecke. Die Behauptung, die Lokführer seien eine privilegierte Elite, hat wenig mit der Realität zu tun, sie dient eher der Stimmungsmache gegen die kleine kämpferische Gewerkschaft GDL. Ein Lokführer, 25 Jahre alt, zwei Jahre Berufserfahrung kommt mit Zulagen auf ein Nettoeinkommen zwischen 1438 und 1588 €. Ein Lokführer, 40 Jahre alt, zwei Kinder, 17 Jahre Berufserfahrung, kommt auf 1778 bis1928 € Netto. Dafür fahren sie zu jeder Tages- und Nachtzeit, sonn- und feiertags quer durch die Republik und müssen immer hellwach sein. Für den Börsengang spart die Bahn, indem sie in den vergangenen Jahren den Arbeitsdruck beim Personal drastisch erhöht hat. Die Überstunden sind gewaltig angewachsen. Im „Schwarzbuch Deutsche Bahn “ berichtet ein Lokführer von 14 Stunden Schichten, bei denen man vor Ermüdung im Führerstand einschlafe. Vor diesem Hintergrund sind Tarifforderungen über eine Begrenzung der Überstunden auf 50 pro Jahr und eine Reduzierung der maximalen Fahrzeit auf 8 Stunden nur zu berechtigt. Das dient im Übrigen nicht nur einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, sondern gerade auch der Sicherheit der Fahrgäste. 45 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 55 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 11 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1081) Stand: 16.12.2014 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Landesbezirksleitung wird beauftragt, bei der Landesregierung darauf zu drängen, dass das Landestariftreuegesetz in der Umsetzung konsequenter kontrolliert wird. Die Landesregierung möge eine hauptamtliche Person als Ansprechpartner installieren, die für Verstöße gegen das Landestariftreuegesetz zuständig ist und diese entsprechend bearbeitet. Begründung 10 15 20 ver.di begrüßt ausdrücklich das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, in dem der Mindestlohn definiert ist und gleichzeitig repräsentative Tarifverträge für den öffentlichen Personennahverkehr geregelt sind. Bei einer konsequenten Umsetzung könnte damit verhindert werden, dass Unternehmen mit Dumpingangeboten anständigen Unternehmen die Aufträge wegnehmen. In der Praxis stellt sich heraus, dass das Landestariftreuegesetz kaum Anwendung findet. Es gibt keine Kontrollinstanzen. Zwischenzeitlich gibt es eine Anlaufstelle für Beschwerden beim Tariftreuebeirat. Mangels einer hauptamtlichen Besetzung dieser Kontrollinstanz fehlt der Nachdruck an die Unternehmen, sich tariftreu zu verhalten. Die Landkreise sind bis zum heutigen Tag teilweise völlig uninformiert und wenden das Gesetz nicht an. Deswegen ist es im wohlverstandenen Sinne der ver.di, aber auch der Unternehmensverbände im öffentlichen Personennahverkehr, dass das Niveau der Tarifverträge (Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe und der Bezirkstarifvertrag kommunale Nahverkehrsbetriebe) auch eingehalten wird. Empfehlung der Antragskommission 25 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksarbeiter/innenkonferenz Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1082) Stand: 16.12.2014 Kampagne prekäre Beschäftigung 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di entwickelt und initiiert– analog zur Mindestlohnkampagne und unter Einbindung geeigneter Bündnispartner (DGB, Attac etc.) – eine Kampagne zum Thema prekäre Beschäftigung mit dem Ziel Gesetzesänderungen zu erreichen, die den Wildwuchs auf dem Arbeitsmarkt wirksam eindämmen und möglichst vielen Beschäftigten sichere und auskömmliche Arbeitsplätze sichern. Begründung 10 Das sogenannte Normalarbeitsverhältnis ist im Schwinden begriffen. Immer mehr AbeitnehmerInnen haben unsichere oder nicht für den Lebensunterhalt taugliche Arbeitsplätze, die eine einigermaßen verlässliche Zukunftsplanung nicht zulassen, die Betroffenen letztlich in Altersarmut führen und für das soziale Gefüge schädlich sind. 15 ver.di muss seine Aktivitäten auf diesem Feld bündeln und gleichzeitig auf allen Ebenen aktiv für "vernünftige“ Arbeit eintreten: 20 • • • gegen sachgrundlose Befristungen für Sozialbeiträge ab dem ersten Euro für nachprüfbare Kriterien für Praktika usw. und dazu 25 • • • Betroffene gezielt ansprechen Informationen und Schulungen zum Thema bereitstellen öffentlichkeitswirksame Aktionen durchführen Einzelaktionen und -veranstaltungen reichen nicht aus – es muss ein gesellschaftliches Bewusstsein geschaffen werden, das den Weg ebnet für wirksame gesetzliche Maßnahmen. 30 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 35 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksarbeiter/innenkonferenz Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1083) Stand: 16.12.2014 Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di setzt sich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger Beiträge, die einkommensabhängig zu gestalten sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und daraus Leistungen erhalten. 5 Die Renten müssen sowohl nach oben als auch nach unten begrenzt werden. Begründung 10 15 Die staatliche Rentenversicherung ist das stabilste und potentiell auch das renditestärkste System einer Alterssicherung. Statt sie immer weiter auszuhöhlen, muss sie zu einer BürgerInnenversicherung (nach Schweizer Vorbild) ausgebaut werden. D.h. auch Manager, Politiker, Beamte, Selbständige zahlen ein; es werden ebenfalls Beiträge entrichtet für Hausfrauen, Studierende, Erwerbslose, etc. Die niedrigste Rente muss vor Altersarmut schützen und ein angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherstellen. 20 Einkommensstarken Mitgliedern der Gesellschaft steht es offen, sich über den Höchstbetrag der gesetzlichen Rente privat abzusichern; es gibt jedoch keinen Zwang zur "freiwilligen“ privaten Zusatzversicherung, die v.a. der Versicherungswirtschaft nützt, durch unangemessene Absenkung des Rentenniveaus. 25 Die staatliche Rentenversicherung muss als Teil eines solidarischen Sozialstaates geschützt und weiterentwickelt werden. Empfehlung der Antragskommission 30 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 35 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksarbeiter/innenkonferenz Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1084) Stand: 16.12.2014 Arbeitszeitverkürzung für ältere Arbeitnehmer 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di soll sich in Tarifverhandlungen dafür einsetzen, dass ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahre durch Arbeitszeitverkürzung entlastet werden, insbesondere in Bereichen mit schwerer körperlicher Arbeit. 5 Begründung 10 Insbesondere in Bereichen mit schwerer Arbeit (z.B. Post) werden ältere Arbeitnehmer über 55 bzw. 60 Jahren gekündigt oder vorzeitig in Rente geschickt, weil die Belastung zu groß ist. Dies ist vor dem Hintergrund von längerer Lebensarbeitszeit nicht hinnehmbar. Hier könnte ein Schutztarifvertrag helfen, der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Arbeitszeitverkürzung ab 55 und 60 Jahren entlastet, so dass das Erreichen der Regelaltersgrenze auch möglich ist. 15 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 20 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksarbeiter/innenkonferenz Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1085) Stand: 16.12.2014 Rente mit 65! - an Beschlüsse halten 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di setzt sich auch weiterhin für einen früheren Renteneintritt (im ersten Schritt mit 65 Jahren für alle) unabhängig der Beitragsjahre ein. 5 Die hierzu gefassten Beschlüsse, u.a. C 034 vom Bundeskongress 2011, haben weiterhin Bestand und vor allem auch Vorbildfunktion. 10 Daher soll sich auch innerhalb der Organisation an solche Leitlinien (Grundlagenbeschlüsse) gehalten werden: so gilt auch für die Beschäftigten von ver.di die Rente mit 65. Begründung 15 ver.di wird sehr genau von allen Arbeitgebern beobachtet, umso wichtiger ist es, dass auch wir uns selbst als Organisation an unsere Beschlüsse halten. Auch die Beschäftigten von ver.di haben ein Recht auf ihre Alterssicherung ohne Abschläge. 20 Es sollte daher Grundsatz sein, dass ver.di-Beschäftigte mit 65 Jahren in Rente gehen (anschließende ehrenamtliche oder Honorartätigkeit sind damit nicht ausgeschlossen). Empfehlung der Antragskommission 25 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1086) Stand: 16.12.2014 Satzungsänderung – Antragsrecht an den Gewerkschaftsrat 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Der ver.di Bundeskongress beschließt die Aufnahme eines Antragsrechts der Landesbezirksvorstände an den Gewerkschaftsrat in die Satzung. In der Satzung § 41 wird 9. neu gefasst und die nachfolgenden Nummerierungen verschieben sich entsprechend: 10 9. Anträge an den Gewerkschaftsrat können die Landesbezirksvorstände stellen. Begründung 15 20 Als das höchste Organ zwischen den Bundeskongressen gehört zu den Aufgaben des Gewerk-schaftsrats u. a. die Festlegung von gewerkschaftspolitischen Grundpositionen, die Entscheidung in dringenden Grundsatzfragen und Satzungsänderungen gemäß Abs. 5. Im Sinne durchgehender Kommunikationswege der ehrenamtlichen Gremien ist ein Antragsrecht der Landesbezirksvorstände an den Gewerkschaftsrat nur konsequent. . 25 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 30 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1087) Stand: 16.12.2014 Berichtspflicht des GR zu beschlossenen Anträgen analog „kleiner Anfrage“ in Parlamenten 1 5 10 15 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Der Bundeskongress beschließt, dass Antragssteller das Recht haben –analog einer „kleinen Anfrage“ wie in Parlamenten üblich- über den Umsetzungsstand ihrer beschlossenen Anträge seitens des Gewerkschaftsrats informiert zu werden. Hierbei sollen insbesondere auch Anträge, die in die Organisation hinein wirken, Beachtung finden. Der Antragsteller soll eine schriftliche Anfrage einreichen, die in angemessener Zeit vom GR zu beantworten ist. In der Satzung § 41 wird Punkt 10 eingefügt; die nachfolgenden Nummerierungen verschieben sich entsprechend: 10. Antragssteller, deren Anträge auf dem Bundeskongress beschlossen wurden, können sich in einer „kleinen Anfrage“ über den Umsetzungsstand ihrer Anträge durch den Gewerkschaftsrat informieren lassen. Begründung 20 25 Oft erhalten Antragssteller lediglich Erledigungsvermerke zur nächsten Orga-Wahl - haben jedoch keinen Überblick, was wann und wie umgesetzt wurde. Hierdurch werden Anträge evtl. nicht sorgfältig genug umgesetzt, weil die Gefahr groß ist, dass sie vergessen werden und lediglich zum Bericht für die nächste Orgawahl wieder in den Fokus genommen werden. Beispiel: der beschlossenen Antrag E0015 (eg-check in der Tarifarbeit von ver.di einsetzen) beschreibt, dass Tarifkommissionen dieses Instrument einsetzen müssen - aber es gibt keine Erhebung darüber, ob die TKs diesem Beschluss Folge leisten und in welchem Ausmaß. 30 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 35 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1088) Stand: 16.12.2014 Regelung für abgewählte Landesfachbereichsleiter/Innen 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Regelung für abgewählte Landesfachbereichsleiter/Innen 5 Der Bundesvorstand wird aufgefordert eine klare Regelung für LandesfachbereichsleiterInnen zu treffen, die bei ihrer Wiederwahl nicht die erforderliche Mehrheit erreicht haben. Diese Regelung soll Bestandsschutz hinsichtlich der Vergütung ebenso umfassen wie den Schutz vor weitreichenden Veränderungen des Arbeitsorts. 10 Begründung 15 LandesfachbereichsleiterInnen müssen sich alle vier Jahre zur Wahl stellen, ohne dass es sich um ein echtes Wahlamt handelt. Die Folgen für deren Arbeitsverhältnis im Falle einer fehlgeschlagenen Wiederwahl sind ungeklärt. 20 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 6 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1089) Stand: 17.12.2014 Aufhebung der Schuldenbremse 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Der ver.di-Landesbezirksvorstand und die ver.di-Landesbezirksleitung wirken auf die Landesregierung und die Landtagsfraktionen mit dem Ziel ein, damit diese ihre grundsätzliche finanzpolitische Ausrichtung ändert. 5 10 Entsprechend der bisherigen ver.di-Beschlusslage werden die Landesregierung und die Landtagsfraktionen aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, die Schuldenbremse für Bund und Länder aufzuheben und durch geeignete steuerpolitische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlichen Gebietskörperschaften mit stabilen Einnahmen ausgestattet werden, um die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge bewältigen zu können. Begründung 15 20 25 Mit Einführung der Schuldenbremse im Grundgesetz weiteifern Bund und Bundesländer, welche Gebietskörperschaft als erstes ohne Neuverschuldung auskommt. Die Ursachen des Schuldenanstiegs der öffentlichen Gebietskörperschaften liegen nicht in einem „zügellosen“ Ausgabenverhalten der öffentlichen Hand, wie uns die Bundeskanzlerin in ihrer Rolle als schwäbische Hausfrau erklärt, sondern an der Finanzkrise. Statt diejenigen, die sie verursacht und von ihr profitiert haben, zu belasten, werden von der Bundesregierung Veränderungen im Steuerrecht abgelehnt. Die Folge ist eine Unterfinanzierung der öffentlichen Hand, es fehlt Geld für notwendige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, Bildung, Kultur usw. Viele öffentliche Gebietskörperschaften sind überschuldet und können notwendige öffentliche Aufgaben nicht mehr finanzieren. Die ver.di hat bereits 2004 ihr Konzept zur Steuergerechtigkeit erarbeitet, es wurde 2014 aktualisiert. Würden alle ver.di-Forderungen umgesetzt, hätten das Land Baden-Württemberg und die baden-württembergischen Kommunen insgesamt 10,3 Mrd. € mehr für die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Verfügung, wobei auf das Land 6,6 Mrd. € und die Kommunen 3,7 Mrd. € entfielen. 30 Empfehlung der Antragskommission 35 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 6 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1090) Stand: 17.12.2014 Rückführung eines Organisationsbereiches 1 5 10 15 20 Die Landesbezirkskonferenz beschließt In der Vergangenheit wurde der Bereich Bundeswehrkrankenhäuser aus dem Fachbereich 06 in den Fachbereich 03 Gesundheitswesen überführt. Wir fordern die Rückführung dieses Organisationsbereiches in den Fachbereich Bund und Land/ Fachgruppe Bundeswehr. Nur in der entsprechenden Fachgruppe (Bundeswehr) ist eine mitgliederorientierte Betreuungsarbeit zu gewährleisten. Begründung Der o.a. rückzuführende Organisationsbereich ist eine Einrichtung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und wird Personalvertretungsrechtlich von den örtlichen-/bezirklichen-/und dem Hauptpersonalrat beim BMVg vertreten. Desweiteren unterliegt dieser Bereich den tarifvertraglichen Vorschriften in der Bundeswehr (TVöD, TVUmBw ect.) Um hier eine mitgliederorientierte Betreuungsarbeit sicherzustellen ist eine Rückführung in den Fachbereich Bund und Land/ Fachgruppe Bundeswehr dringend erforderlich. Sowohl die Mitgliederwerbung als auch die gewerkschaftliche Vertretung im Bedarfsfall macht Betreuung durch die damit befasste Fachgruppe Bundeswehr sinnvoll und notwendig. Festzustellen ist auch , dass rechtlich gleich zu bewertende Arbeitnehmer, Beamte und Soldaten aus diesem Bereich des BMVg mit den bisherigen Aufgaben des FB 06 (Bundeswehr) einhergehen. Empfehlung der Antragskommission 25 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 5 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1091) Stand: 17.12.2014 Bildungsurlaub und gewerkschaftliche Bildungsarbeit 1 5 10 Die Landesbezirkskonferenz beschließt "1. ver.di Baden-Württemberg übt weiterhin Druck auf die Landesregierung aus, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bildungszeit gesetzlich zu verankern. 2. ver.di nutzt die Bildungszeit, um vor Ort Mitglieder zu gewinnen und zu binden, Aktive zu gewinnen und zu schulen sowie insbesondere einen gewerkschaftlichen Fokus auf berufsfachliche und betriebliche Themen zu setzen. 3. Landesbezirk und Bezirke werden aufgefordert, schnellstmöglich auf Landesebene und in den Bezirken die innergewerkschaftlichen Voraussetzungen für möglichst mitgliedernahe Maßnahmen zu schaffen. Dazu gehören insbesondere Strukturen, wie beispielsweise Arbeitskreise, die Themen aufgreifen und daraus Bildungsangebote entwickeln. Dazu gehört aber auch die Erschließung von Ressourcen (Teamende gewinnen, notwendige Finanzierung sicherstellen). Die Aufgabe ist als Querschnittsaufgabe fachbereichsübergreifend, bezirksnah und auf der Landesebene vernetzt zu organisieren (Landesebene und Bundesebene springen nur ein, um die bezirkliche und örtliche Ebene gegebenenfalls zu unterstützen)." 15 Begründung 20 25 30 35 Die Forderung nach Bildungsurlaub ist kein Selbstzweck, sondern folgt gewerkschaftspolitischen Zielen, beispielsweise: • Mitgliedern, die keinen Anspruch auf arbeitgeberfinanzierte Seminare haben, Bildungsangebote zu machen und sie an uns zu binden. • betriebliche Vertrauensleutestrukturen zu entwickeln und Vertrauensleute zu stärken • neue Mitglieder zu gewinnen und zu halten. Beispielsweise durch das Vermitteln von Fähigkeiten (SoftSkills) und Kompetenzen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruflich weiter bringen können und/ oder ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. • Indem Bildungsinhalte vermittelt werden, die in einem arbeitgeberfinanzierten Seminar nicht oder nur unter Einschränkungen vermittelt werden können. Gute Gewerkschaftsarbeit in den Betrieben erfordert selbstbewusste und starke Vertrauensleute. Bildung und Bildungsarbeit sind ein Weg dorthin, indem sie das Selbstbewusstsein und die Persönlichkeitsentwicklung stärken. Wenn wir die oben genannten Ziele umsetzen möchten, müssen wir an den Interessen der Einzelnen anknüpfen und neben gewerkschaftspolitischen Themen auch fachbezogene und berufsbezogene Themen anbieten (z.B. Sprachen, Rhetorik, Präsentation…). Es kann aber auch ein Angebot für „normale Beschäftigte“ sein, wie man mit schwierigen Situationen umgehen kann („meine Rechte im Betrieb“, Stress, Mobbing …). Bei den Bildungsangeboten sollte nicht nur an klassische 5-Tages-Seminare gedacht werden, sondern auch an Tagungen, Seminarbausteine, Bildungsreisen… 40 Für Gewerkschaftsmitglieder im Bildungsurlaub sind diese Angebote in aller Regel kostenlos. Aus Sicht der Antragsteller müssen für diese Maßnahmen auch Mittel der GPB GmbH zur Verfügung gestellt werden. 45 Beispiele: gewerkschaftlich. Bildung /politische Bildung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 Working English Aufbau betriebliche Gewerkschaftsarbeit Berufliche Kompetenzen / Softskills 55 Recht im Arbeitsleben • Abmahnung, Kündigung • Krankheit • AN-Haftung 60 Mobbing, Stressbearbeitung Rhetorik Gesunde Ernährung 65 Fachpolitische Bildung Die Universitäten und der Solidarpakt 70 Zukunft der Weiterbildung Veränderte Arbeitszeitmodelle in der Arbeitswelt (Arbeitszeit, Methoden, Verdichtung) Umgang mit Stress 75 Empfehlung der Antragskommission 80 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 5 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1092) Stand: 17.12.2014 Hauptamtliche Stelle für Studierendenarbeit 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Auf der Ebene des Landesbezirks Baden-Württemberg soll eine SekretärInnenstelle für die Studierendenarbeit geschaffen werden. 5 10 Die Stelle umfasst u.a. folgende Arbeitsgebiete: • Konzeption, Bewerbung und Durchführung von Seminaren • Koordinierung der Studierendenarbeit in Baden-Württemberg • Erstellung von Werbe- und Informationsmaterialien für Studierenden • Betreuung von gewerkschaftlichen Studierendengruppen und Hochschulinformationsbüros • Konzeption und Durchführung von Kampagnen zu Erhöhung des Organisationsgrad von Studierenden • Gründung und Betreuung eines Arbeitskreises Studierendenarbeit auf Landesebene Begründung 15 20 25 Die Beschäftigungs- und Ausbildungslandschaft war in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden Wandeln unterzogen, der sich aller Voraussicht in den nächsten Jahren vorsetzten wird. Mittlerweile wechseln fast 40 Prozent eines Jahrgangs zur Ausbildung an eine Hochschule (vgl.: Mitbestimmung 4/2010). Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wir auf der betrieblichen Ebene im Bestfall nur noch 60 Prozent aller jungen Menschen in Ausbildung erreichen. Wir als GewerkschafterInnen haben auf diesen Wandeln allerdings noch nicht mit den nötigen Strukturen reagiert. Die Studierendenarbeit muss in den meisten Fällen von den JugendsekretärInnen der Bezirke zusätzlich zu ihrem bestehenden Aufgabengebiet getragen werden. Dies ist von der Arbeitsbelastung und dem Koordinierungsaufwand nicht zu leisten. Die Stelle von mindestens 1,0 Stellenanteil auf Landesbezirksebene soll ein erster Schritt in Richtung strukturierter, nachhaltiger und erfolgreicher Studierendenarbeit sein. Empfehlung der Antragskommission 30 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 5 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1093) Stand: 17.12.2014 Umsetzungsbeschluss P 2015 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Der Beschluss zur Entwicklung eines Evaluationskonzeptes über die Einschätzung des Piloten zu Perspektive 2015 soll bezüglich der Mitgliederentwicklungsaspekte neben der Mitgliederbindung unbedingt auch die Mitgliedergewinnung berücksichtigen und dementsprechend ergänzt werden. Sollte die Entwicklung der Mitgliederzahlen im Evaluationszeitraum nicht sinnvoll möglich sein, ist der Evaluationszeitraum entsprechend anzupassen. 10 15 20 25 Begründung Mitgliedergewinnung ist das zentrale Ziel des Umgestaltungsprozesses „Perspektive 2015 – ver.di wächst“. Dies wird ganz klar im Umsetzungsbeschluss des Gewerkschaftsrates unter Punkt 1 „Das Zielbild: So wollen wir in Zukunft arbeiten“ formuliert: „Mit „Perspektive 2015 – ver.di wächst!“ wollen wir die Gestaltungs- und Durchsetzungsfähigkeit unserer Organisation nachhaltig verbessern. Die Losung „mehr Mitglieder, mehr Macht, mehr Möglichkeiten“ macht deutlich, dass wir dafür die Mitgliedergewinnung, -bindung und -aktivierung stärken müssen.“ Der durch „Perspektive 2015“ angestoßene Umgestaltungsprozess wird von zahlreichen Ehrenamtlichen sehr kontrovers diskutiert und stößt auf Vorbehalte. Es wäre kaum vermittelbar, dass ausgerechnet die Entwicklung der Mitgliederzahlen (im Vergleich Pilotbezirke zu Nichtpilotbezirke) nicht in die Evaluation aufgenommen wird. Daher ist es unbedingt notwendig, das Erreichen des Ziels „mehr Mitglieder“ explizit in die Evaluation mit aufzunehmen. Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1094) Stand: 17.12.2014 Aufhebung der Schuldenbremse 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Der ver.di-Landesbezirksvorstand und die ver.di-Landesbezirksleitung wirken auf die Landesregierung und die Landtagsfraktionen mit dem Ziel ein, damit diese ihre grundsätzliche finanzpolitische Ausrichtung ändert. 5 10 Entsprechend der bisherigen ver.di-Beschlusslage werden die Landesregierung und die Landtagsfraktionen aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, die Schuldenbremse für Bund und Länder aufzuheben und durch geeignete steuerpolitische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlichen Gebietskörperschaften mit stabilen Einnahmen ausgestattet werden, um die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge bewältigen zu können. Begründung 15 20 25 Mit Einführung der Schuldenbremse im Grundgesetz weiteifern Bund und Bundesländer, welche Gebietskörperschaft als erstes ohne Neuverschuldung auskommt. Die Ursachen des Schuldenanstiegs der öffentlichen Gebietskörperschaften liegen nicht in einem „zügellosen“ Ausgabenverhalten der öffentlichen Hand, wie uns die Bundeskanzlerin in ihrer Rolle als schwäbische Hausfrau erklärt, sondern an der Finanzkrise. Statt diejenigen, die sie verursacht und von ihr profitiert haben, zu belasten, werden von der Bundesregierung Veränderungen im Steuerrecht abgelehnt. Die Folge ist eine Unterfinanzierung der öffentlichen Hand, es fehlt Geld für notwendige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, Bildung, Kultur usw. Viele öffentliche Gebietskörperschaften sind überschuldet und können notwendige öffentliche Aufgaben nicht mehr finanzieren. Die ver.di hat bereits 2004 ihr Konzept zur Steuergerechtigkeit erarbeitet, es wurde 2014 aktualisiert. Würden alle ver.di-Forderungen umgesetzt, hätten das Land Baden-Württemberg und die baden-württembergischen Kommunen insgesamt 10,3 Mrd. € mehr für die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Verfügung, wobei auf das Land 6,6 Mrd. € und die Kommunen 3,7 Mrd. € entfielen. 30 Empfehlung der Antragskommission 35 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1095) Stand: 17.12.2014 Steuergerechtigkeit und Beteiligung der Kommunen 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Der ver.di-Landesbezirksvorstand, die ver.di-Landesbezirksleitung, der ver.di-Bundesfachbereichsvorstand Gemeinden sowie Gewerkschaftsrat und Bundesvorstand wirken auf Bund und Länder ein, damit diese ihre grundsätzliche finanzpolitische Ausrichtung ändern. Neben der Aufhebung der Schuldenbremse für Bund und Länder müssen geeignete steuerpolitische Maßnahmen dafür sorgen, dass die öffentlichen Gebietskörperschaften mit stabilen Einnahmen ausgestattet werden, um die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge bewältigen zu können. 10 15 20 25 30 Da die Kommunen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung bislang nicht direkt an den Verhandlungen zu Gesetzesvorhaben beteiligt sind, die sie betreffen, fordert ver.di in einem ersten Schritt, dass der Bund grundsätzlich im Rahmen des Konnexitätsprinzips die Sozialausgaben übernimmt. In einem folgenden Schritt sind die Kommunen in die Gesetzesvorhaben mit einzubeziehen. Im Einzelnen fordert ver.di entsprechend ihrem aktualisierten Konzept zur Steuergerechtigkeit: 1. Der steile Tarif bei der Lohn- und Einkommenssteuer soll im unteren Bereich abgeflacht und der Spitzensteuersatz angehoben werden. Ferner soll die Abgeltungssteuer zugunsten der Rückkehr der Kapitalbesteuerung im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuer abgeschafft werden. 2. Bei der Körperschaftssteuer soll der Steuersatz auf 25% angehoben und die Bemessungsgrundlage verbreitert werden. 3. Die Finanztransaktionssteuer, deren Erlöse ausschließlich dem Bund zufließen, muss endlich eingeführt werden. 4. Die Vermögensteuer, deren Erlöse nahezu ausschließlich den Ländern zufließen, soll wieder mit folgenden Freibeträgen mit 1% eingeführt werden: 1 Mio. € für Erwachsene 200.000 € pro Kind 5. Die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer muss verbreitert werden. 6. Die Gewerbesteuer wird zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt und auf FreiberuflerInnen ausgeweitet. Ihre Bemessungsgrundlage wird verbreitert. Ihre Erlöse fließen den Kommunen zu. Begründung 35 40 Unternehmer, Vermögende und Spitzenverdiener werden seit Jahren steuerlich entlastet. Gering- und durchschnittlich Verdienende tragen einen immer höheren Anteil am Steueraufkommen. Die Steueraufkommen müssen zukünftig ausreichen, um die Finanzierung der notwendigen öffentlichen Aufgaben sicherzustellen. Mit Einführung der Schuldenbremse im Grundgesetz weiteifern Bund und Bundesländer, welche Gebietskörperschaft als erstes ohne Neuverschuldung auskommt. Die Ursachen des Schuldenanstiegs der öffentlichen Gebietskörperschaften liegen nicht in einem „zügellosen“ Ausgabenverhalten der öffentlichen Hand, wie uns die Bundeskanzlerin in ihrer Rolle als schwäbische Hausfrau erklärt, sondern an der Finanzkrise. Statt diejenigen, die sie verursacht und von ihr profitiert haben, zu belasten, werden von der Bundesregierung Veränderungen im Steuerrecht abgelehnt. 45 Die Folge ist eine Unterfinanzierung der öffentlichen Hand, es fehlt Geld für notwendige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, Bildung, Kultur usw. Viele öffentliche Gebietskörperschaften sind überschuldet und können notwendige öffentliche Aufgaben nicht mehr finanzieren. Die ver.di hat bereits 2004 ihr Konzept zur Steuergerechtigkeit erarbeitet, es wurde 2014 aktualisiert. Würden alle ver.di-Forderungen umgesetzt, 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 hätten das Land Baden-Württemberg und die baden-württembergischen Kommunen insgesamt 10,3 Mrd. € mehr für die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Verfügung, wobei auf das Land 6,6 Mrd. € und die Kommunen 3,7 Mrd. € entfielen. 55 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 60 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1096) Stand: 17.12.2014 Generationengerechte Arbeitsgestaltung mit Blick auf alternsgerechte Arbeitsformen tariflich sichern 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Berufsbiographien müssen mit gesundheits- und lernförderlichen Arbeitsbedingungen und ausgewogener Balance zwischen Familie und Beruf gestaltet werden können. Dies muss sich auch in zukünftigen tariflichen Forderungen niederschlagen, die Tarifpolitik soll entsprechend weiterentwickelt werden. Bereichsspezifische Lösungsansätze für tariflich geregelte Rahmenbedingungen sollen in den ver.di Gremien erarbeitet werden. 10 Begründung 15 Durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters und den demografischen Wandel werden die Beschäftigten im Arbeitsleben älter. Ziel muss sein, dass die Beschäftigten gesund und sozial abgesichert in Rente gehen können. Deshalb ist der Schlüssel zur Bewältigung des demografischen Wandels die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen im Sinne Guter Arbeit. Unsere Gewerkschaft sollte daher in den nächsten Jahren die Weiterentwicklung tarifvertraglicher Regelungen zur Sicherungen generations- und alternsgerechter Arbeitsbedingungen als Schwerpunktthema bearbeiten. 20 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 25 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1097) Stand: 17.12.2014 Einführung einer Schnuppermitgliedschaft 1 5 10 Die Landesbezirkskonferenz beschließt In die Satzung wird einer neuer § 6a eingefügt: „Im Rahmen von Werbemaßnahmen kann eine auf ein Jahr befristete Mitgliedschaft mit einem Monatsbeitrag von 5 € eingeführt werden. Anschließend geht diese Mitgliedschaft automatisch in eine normale Mitgliedschaft über. Die Mitgliedschaft mit einem zeitlich befristeten reduzierten Beitrag beinhaltet alle Mitgliedsrechte nach der Satzung mit Ausnahme der § 16 (Unterstützung bei Arbeitskämpfen) und § 19 (Rechtsschutz). Die Rechtsberatung nach § 19 ist bei der beitragsreduzierten Mitgliedschaft enthalten. Die Mitgliedschaft mit einem zeitlich befristeten Beitrag kann nur einmal erworben werden. Näheres regelt der Gewerkschaftsrat in einer Richtlinie.“ Begründung 15 20 ver.di steht innerhalb des öffentlichen Dienstes in einigen Teilbereichen im Wettbewerb mit konkurrierenden Organisationen, die mit geringeren Mitgliedsbeiträgen werben bzw. Beamtenanwärter von der Beitragszahlung ganz befreien. Dort könnte die Schnuppermitgliedschaft ein geeignetes Instrument sein, mehr Arbeitnehmer und Beamte an ver.di zu binden und schließlich zu einer Vollmitgliedschaft zu führen. Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, werden in dieser Zeit die Leistungen, die mit einer Mitgliedschaft verbunden sind eingeschränkt. Die allgemeinen Mitgliederrechte und Pflichten gemäß § 10 der Satzung gelten auch für die Schnuppermitgliedschaft. Empfehlung der Antragskommission 25 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksbeamt/innenkonferenz Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1098) Stand: 17.12.2014 Abschlagsfreier Ruhestandseintritt ab dem 63. Lebensjahr nach einer Dienstzeit von 45 Jahren 1 5 10 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Regelungen geschaffen werden, damit auch Beamtinnen und Beamte nach Vollendung des 63. Lebensjahres und einer Dienstzeit von 45 Jahren ohne Abschläge vom Ruhegehalt in den Ruhestand gehen können, wie dies im Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ab 01.07.2014 in einer Übergangszeit vorgesehen ist. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden in der GRV wie bisher Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes angerechnet. Neu werden nun auch Zeiten berücksichtigt, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde. Beamtinnen und Beamte sollen durch die für die 45-jährige Wartezeit zu schaffenden Regelungen gleichgestellt werden. Auf die Wartezeit sind daher neben der Beamtendienstzeit auch Zeiten anzurechnen, in denen der Beamte/die Beamtin Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes nachweisen kann. 15 Begründung 20 25 30 Die für die Mitglieder der GRV ab 01.07.2014 für eine Übergangszeit geschaffene positive Regelung für einen abschlagsfreien Ruhestandseintritt nach Vollendung des 63. Lebensjahres und einer Wartezeit von 45 Jahren muss entsprechend auf die Beamtenversorgung übertragen werden, wie dies seit vielen Jahren mit den Negativregelungen der GRV geschehen ist. Dabei ist genau darauf zu achten, dass die bei der Wartezeit zu berücksichtigenden Zeiten vollständig aufgeführt werden. Leider ist es nicht möglich, als Grundlage für die Berechnung der Wartezeit die ruhegehaltfähige Dienstzeit zu nehmen, denn dadurch würden die teilzeitbeschäftigten BeamtInnen schlechter gestellt als RentnerInnen. Lt. § 6 des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes und gleicher Regelungen in Landesbeamtenversorgungsgesetzen sind Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. Ein Jahr Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte der gesetzlichen Arbeitszeit bringt nur 6 Monate ruhegehaltfähige Dienstzeit. In der GRV zählt jeder Monat, in dem Beiträge entrichtet wurden, unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit. Empfehlung der Antragskommission 35 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksbeamt/innenkonferenz Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1099) Stand: 17.12.2014 Aufhebung der Schuldenbremse 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt 5 Die Landesbeamtenkonferenz fordert den ver.di-Landesbezirksvorstand auf, auf die Landesregierung und die Landtagsfraktionen mit dem Ziel einzuwirken, damit diese ihre grundsätzliche finanzpolitische Ausrichtung ändert. 10 15 20 25 30 Entsprechend der bisherigen ver.di-Beschlusslage werden die Landesregierung und die Landtagsfraktionen aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, die Schuldenbremse für Bund und Länder aufzuheben und durch geeignete steuerpolitische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlichen Gebietskörperschaften mit stabilen Einnahmen ausgestattet werden, um die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge bewältigen zu können. Begründung Mit Einführung der Schuldenbremse im Grundgesetz weiteifern Bund und Bundesländer, welche Gebietskörperschaft als erstes ohne Neuverschuldung auskommt. Die Ursachen des Schuldenanstiegs der öffentlichen Gebietskörperschaften liegen nicht in einem „zügellosen“ Ausgabenverhalten der öffentlichen Hand, wie uns die Bundeskanzlerin in ihrer Rolle als schwäbische Hausfrau erklärt, sondern an der Finanzkrise. Statt diejenigen, die sie verursacht und von ihr profitiert haben, zu belasten, werden von der Bundesregierung Veränderungen im Steuerrecht abgelehnt. Die Folge ist eine Unterfinanzierung der öffentlichen Hand, es fehlt Geld für notwendige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, Bildung, Kultur usw. Viele öffentliche Gebietskörperschaften sind überschuldet und können notwendige öffentliche Aufgaben nicht mehr finanzieren. Die ver.di hat bereits 2004 ihr Konzept zur Steuergerechtigkeit erarbeitet, es wurde 2014 aktualisiert. Würden alle ver.di-Forderungen umgesetzt, hätten das Land Baden-Württemberg und die baden-württembergischen Kommunen insgesamt 10,3 Mrd. € mehr für die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Verfügung, wobei auf das Land 6,6 Mrd. € und die Kommunen 3,7 Mrd. € entfielen. Empfehlung der Antragskommission 35 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksbeamt/innenkonferenz Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1100) Stand: 17.12.2014 Volle Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für berücksichtigungsfähige Kinder 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Landesbeamtenkonferenz fordert den ver.di Landesbezirksvorstand und den ver.di Landesausschuss für Beamtinnen und Beamte auf, gemeinsam mit dem DGB auf die Landesregierung einzuwirken, dass die Beihilfeverordnung BadenWürttemberg dahin gehend geändert wird, dass behilfefähigen Aufwendungen für berücksichtigungsfähige Kinder in der Beihilfe mit dem Bemessungssatz 100 % erstattet werden. Diese Ungerechtigkeit soll auch für die Beamtinnen und Beamte des Bundes beseitigt werden. 10 Begründung 15 20 Da nach den geltenden Beihilfevorschriften Beamten für ihre Kinder im Krankheitsfall nur 80 v.H der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet werden, müssen sie jedes ihrer Kinder für die fehlenden 20 v.H in der privaten Krankenversicherung versichern und dafür Beiträge zahlen. Wenn die beihilfefähigen Aufwendungen in Höhe von 100 v.H. von der Beihilfe erstattet werden, ist eine solche Versicherung nicht mehr erforderlich. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass beihilfeberechtigte Beamte für die Krankenversicherung ihrer Kinder keine Beiträge zahlen müssen, wie dies in der gesetzlichen Krankenversicherung selbstverständlich ist. Die jetzige Situation widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und würde einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten. Empfehlung der Antragskommission 25 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksbeamt/innenkonferenz Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1101) Stand: 17.12.2014 "Kleine Bürgerversicherung“ – Eine wirkliche Wahloption für Beamtinnen und Beamte zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eröffnen 1 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Dienstherren im Bund, den Ländern und Kommunen sind aufzufordern, 1. für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die bereits freiwillige Mitglieder in der GKV sind, den arbeitgeberhälftigen Beitrag zu übernehmen. 2. bei neu einzustellenden Beamtinnen und Beamten den hälftigen Beitrag zur GKV zu übernehmen, wenn sich diese, bei Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 SGB V, für eine freiwillige Versicherung in der GKV entscheiden. Begründung Die Gewährung einer angemessenen Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen gehört zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn und ist damit ein Grundpfeiler der sozialen Absicherung von Beamtinnen und Beamten. Im Rahmen dieser Fürsorgepflicht muss der Dienstherr seinen Beamtinnen und Beamten in Notfällen Hilfe leisten. Dabei hat er einen weiten Spielraum, der seine Grenzen zum einen im Gleichbehandlungsgrundsatz und zum anderen in der Verpflichtung zur Gewährung einer angemessenen Fürsorge findet. Konkretisiert wird die Leistungspflicht der öffentlichen Hand durch die Beihilfevorschriften. Es gibt keine bundeseinheitlich geltenden Beihilfevorschriften. Bund und Länder haben für ihre Beamtinnen und Beamte jeweils eigene Vorschriften erlassen. D.h. es gibt 17 verschiedene Regelungen um einer bestimmten Statusgruppe, nämlich den Beamtinnen und Beamten, bei der Bewältigung von gesundheitlichen oder pflegerischen Notlagen zu helfen. Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge des Dienstherrn. Die Beihilfe ersetzt nicht die zu bestreitende Eigenvorsorge der Beamtinnen und Beamten für sich und ihre Familien. Durch diese Eigenvorsorge werden die Beamtinnen und Beamte zum Abschluss einer privaten Kranversicherung (PKV) gedrängt. Der Dienstherr leistet in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht eine ergänzende (Bei-) Hilfe, die dafür sorgen soll, die Belastungen durch Krankheitskosten zu mindern. In den Ländern ist dabei die Tendenz unübersehbar, bei den Beihilfeleistungen zu kürzen und zusätzliche Beiträge neben der Eigenvorsorge abzuverlangen. Überlegungen für Alternativen sind nicht erkennbar. Die Fürsorgeleistung des öffentlichen Dienstherrn beschränkt sich bei den Beamtinnen und Beamten bisher ausschließlich auf die Beteiligung an bestimmten Krankheitskosten. So sind jegliche Kosten zur Gesundheitsprävention sowohl von der Beilhilfe wie auch der PKV nicht abgedeckt. Im Falle einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Beamtin oder des Beamten zahlt der Dienstherr keinen hälftigen Beitragszuschuss. Die Beamtinnen und Beamten müssen deshalb auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen. Zu 1.) Schon jetzt gibt es Beamtinnen und Beamte, die sich meist aufgrund der Familiensituation für die GKV entschieden haben. Die Folge ist, dass der Dienstherr sich bei den Betroffenen von wesentlichen Kosten entlastet. Er übernimmt weder den Arbeitgeberanteil und gewährt nur für die meisten Behandlungen keine Beihilfe, oder nur einen minimalen Betrag. Teilzeitbeschäftigte, Versorgungsempfänger und Beamtinnen und Beamte im einfachen oder mittleren Dienst leiden besonders stark unter der einkommensunabhängigen PKV-Prämie. Sie werden in Relation zu ihrer Besoldung besonders stark belastet. Die GKV-Mitgliedschaft wäre für diesen Beschäftigtenkreis eine gute Lösung Zu 2.) Mitglied in der GKV können nur diejenigen werden, die die Vorversicherungszeiten nach § 9 SGB V erfüllt haben. D.h. in der Regel vor der Verbeamtung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. In der Regel sind dies lebensältere Beschäftigte mit entsprechendem Familienstand. Die Versicherung in der PKV erfordert eine Gesundheitsprüfung, die ggf. zum Ausschluss von Risiken oder der Zahlung von exorbitanten Prämien oberhalb des Basistarifs führt. Aber auch der Basistarif stellt keine gute Alternative dar, da die Erstattung von Arztkosten auf den 1,7 fachen Satz beschränkt sind. Die Gebührenordnung der Ärzte sieht 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 50 aber keine Verpflichtung vor, Versicherte im Basistarif für den 1,7 fachen Satz zu behandeln. Familienangehörige können nicht mitversichert werden. Empfehlung der Antragskommission 55 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksbeamt/innenkonferenz Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1102) Stand: 17.12.2014 Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder 1 5 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Regelungen geschaffen werden, damit die Leistungen aufgrund der ab 01.07.2014 verbesserten Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Mütterrente) auch Müttern und Vätern mit entsprechenden Ansprüchen in der Beamtenversorgung in gleichem Umfang zugute kommen. Begründung 10 Aufgrund des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für Mütter und Väter, die ab dem 01.07.2014 in Rente gehen, die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um zwölf Monate verlängert. Mütter und Väter, die zu diesem Zeitpunkt schon eine Rente beziehen, erhalten zusätzlich einen Zuschlag in derselben Höhe, wie der Rentenertrag aus der zusätzlichen Kindererziehungszeit wäre. 15 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 20 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1103) Stand: 19.12.2014 Weiterer Ausbau der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes in Baden-Württemberg hat mit den Änderungen vom 03.12.2013 zu Verbesserungen hinsichtlich der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst geführt. 5 10 15 20 25 Ziel eines neuen Landespersonalvertretungsrechts in Baden-Württemberg war und ist die Schaffung eines modernen Mitbestimmungsrechts, das die veränderten Rahmenbedingungen und Handlungsfelder des öffentlichen Dienstes sowie die Herausforderungen der Personalvertretungen aufgreift. Die Mitbestimmungsrechte müssen daher zeitgemäß ausgestattet sein und eine rechtzeitige Einbeziehung der Personalrätinnen und Personalräte bei der Zusammenarbeit mit der Dienststelle (d.h. in Prozessen und Entscheidungen zur Aufgabenerfüllung) auf Augenhöhe garantieren. Die Haushaltskonsolidierung darf dabei kein zu berücksichtigendes oder gar entscheidendes Kriterium für die Novellierung des Mitbestimmungsrechts sein. Dies muss auch für eventuelle zukünftige Veränderungen gelten. ver.di hält an den gemeinsam mit ver.di Personalrätinnen und Personalräten auf mehreren Konferenzen entwickelten Positionen fest und fordert folgende weitere Verbesserungen des LPVG Baden-Württemberg, für die sich alle ver.di-Organe und Gremien gegeüber der Landespolitik einzusetzen haben: • Verbesserte Personalratsgrößen und Freistellungen Hier muss die Kappungsgröße fallen; die Freistellungen sind am LPVG Nordrhein-Westfalen und am Betriebsverfassungsgesetz zu orientieren. • Struktur der Personalratsarbeit Die Verlagerung von einfachen Angelegenheiten der Mitbestimmung auf den Vorstand und/oder ggf. Ausschüsse muss ebenso wieder entfallen wie die Möglichkeit, die Zustimmung zu bestimmten einzelnen Maßnahmen vorab zu erteilen. Die Zustimmung zu einer Maßnahme im schriftlichen Umlaufverfahren ist wieder abzuschaffen. • Erweiterung bei Initiativrechten und Mitbestimmungsrechten (auch neue Beteiligungsrechte) Gewerkschaftliches Ziel ist eine weitgehende Allzuständigkeit der Personalvertretungen. Die im neuen Landespersonalvertretungsgesetz enthaltenen Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Mitbestimmungsgesetz in Baden-Württemberg sind erste Schritte hierzu. Allerdings gelten im novellierten Gesetz neben der uneingeschränkten Mitbestimmung für bestimmte Tatbestände für zahlreiche Maßnahmen in der Dienststelle auch weiterhin nur eingeschränkte Mitbestimmungsrechte bzw. ausschließlich Mitwirkungs- bzw. Anhörungsrechte. 30 35 40 45 Wir fordern bis zur Durchsetzung der Allzuständigkeit und der Abschaffung der unterschiedlich ausgeprägten Beteiligungsrechte des Personalrats in einem Zwischenschritt, in Angelegenheiten der uneingeschränkten Mitbestimmung z.B. folgende Beteiligungstatbestände aufzunehmen: - alle personellen Maßnahmen inklusive uneingeschränkte Mitbestimmung beim Personalabbau infolge Neu- und Umstrukturierungsmaßnahmen, Restrukturierungen, Ausgliederungen, Einschränkung und Stilllegung von Dienststellen und Dienststellenteilen und Betrieben - Gewährung von Leistungs- und Funktionszulagen 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg - Maßnahmen, die zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs geeignet sind - Gestaltung der Arbeitsplätze 50 55 • Alle nicht in die uneingeschränkte Mitbestimmung aufgeführten Beteiligungstatbestände sind in die eingeschränkte Mitbestimmung zu überführen; die Beteiligungstatbestände der Mitwirkung und Anhörung entfallen. Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses Der Wirtschaftsausschuss ist verpflichtend ab einem Schwellenwert von 7 Personalräten einzurichten; seine Mitglieder werden vom Personalrat, nicht von der Dienststelle bestellt. Die Verpflichtung der Dienststellenleitung, in Vierteljahresgesprächen mit dem Personalrat wirtschaftliche Angelegenheiten zu besprechen, muss wieder eingeführt werden. 60 • Verbesserte Rahmenbedingungen § 47 muss so gefasst sein, dass eine adäquate zeitliche Entlastung der nicht frei gestellten Personalratsmitglieder in Verbindung mit einer Anrechnung der Zeiten bei der Personalbemessung usw. erreicht wird. • Zurückdrängen des Evokationsrechts Das von uns kritisierte Evokationsrecht ist auch im neuen Landespersonalvertretungsgesetz weiter enthalten. Damit ist eine Aufhebung eines bindenden Beschlusses der Einigungsstelle dann möglich, wenn die Regierungsverantwortung wesentlich betroffen ist. Das Evokationsrecht findet sich ebenfalls bei nachwirkenden Regelungen einer Dienstvereinbarung. Danach können Regelungen einer gekündigten oder abgelaufenen Dienstvereinbarung ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn „ihre Auswirkungen auf das Gemeinwesen die Regierungsverantwortung wesentlich berühren“. Wir fordern deshalb eine weitere Beschränkung des Evokationsrechts auf das verfassungsrechtlich unbedingt Notwendige. • Keine Beschränkung bzw. kein Ausschluss bestimmter Personengruppen beim Landespersonalvertretungsgesetz (z.B. Beschäftigte mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit; künstlerische Mitglieder von Theatern und Orchestern, bestimmte Beschäftigte im Bereich Lehre und Forschung) Wir fordern ferner die Aufhebung der Beschränkung der Mitbestimmung auf Antrag des/der Betroffenen • Änderung des Dienststellenbegriffs Da die Dienststellenleitung der Hauptdienststelle/der zusammengefassten Dienststelle auch weiterhin über den Zusammenschluss oder die Trennung von Außenstellen, Nebenstellen und Teilen einer Dienststelle entscheiden kann, kann einseitig eine bestimmte Dienststellenstruktur durch den Arbeitgeber festgelegt und die Bildung von Gesamtpersonalräten verhindert werden. Das Recht der Personalvertretung ist auf die Anhörung begrenzt. Wir fordern daher die uneingeschränkte Mitbestimmung aller betroffenen Personalräte bei Änderungen der Dienststellungstruktur. 65 70 75 80 85 90 95 Für die Zentren für Psychiatrie muss an jedem der neun Standorte Weinsberg, Winnenden, Wiesloch, Calw-Hirsau, Emmendingen, Reichenau, Bad Schussenried, Weissenau und Zwiefalten eine Dienststelle gebildet werden 100 • ver.di fordert die Beibehaltung der Wählbarkeit der Beauftragten für Chancengleichheit und ihrer Stellvertreterin bis zu dem Zeitpunkt aus, an dem nach einer Novellierung des 2 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Chancengleichheitsgesetzes weitergehende Rechte der Beauftragten für Chancengleichheit nicht mehr mit der Eigenschaft einer Personalrätin vereinbar sind. 105 • ver.di lehnt die Möglichkeit ab, die Gewerkschaft von der Teilnahme an der Personalversammlung auszuschließen, da dies einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Koalitionsrecht darstellt 110 Begründung Die Möglichkeit für eine umfassende Reform im Interesse der Personalvertretungen und der Beschäftigten wurde im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung aufgegriffen. 115 Hierzu hat die vom ver.di Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg beschlossene Arbeitsgruppe Landespersonalvertretungsgesetz sich seit 2011 intensiv mit der Thematik beschäftigt und einen eigenen Entwurf für ein neues Landespersonalvertretungsgesetz erarbeitet. 120 Mit dem novellierten Landespersonalvertretungsgesetz ergaben sich wesentliche Änderungen, unsere gewerkschaftlichen Forderungen wurden nur teilweise aufgegriffen. Wichtige Anliegen von ver.di sind bei der Novellierung nicht aufgegriffen worden, obwohl die Koalitionsvereinbarung das Versprechen enthielt, den Regelungsstand vor 2011 im Hinblick auf die Personalangelegenheiten wieder auf die Ebene der uneingeschränkten Mitbestimmung zurückzuführen. 125 Das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg muss im o.g. Sinn weiterentwickelt werden. Empfehlung der Antragskommission 130 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz 135 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 3 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1104) Stand: 19.12.2014 Antragsrecht an den Gewerkschaftsrat 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt In der Satzung § 41 wird 9. neu gefasst und die nachfolgenden Nummerierungen verschieben sich entsprechend 5 „9. Anträge an den Gewerkschaftsrat können die Landesbezirksvorstände stellen.“ Begründung 10 Als das höchste Organ zwischen den Bundeskongressen gehört zu den Aufgaben des Gewerk-schaftsrats u. a. die Festlegung von gewerkschaftspolitischen Grundpositionen, die Entscheidung in dringenden Grundsatzfragen und Satzungsänderungen gemäß Abs. 5. Im Sinne durchgehender Kommunikationswege der ehrenamtlichen Gremien ist ein Antragsrecht der Landesbezirksvorstände an den Gewerkschaftsrat nur konsequent. 15 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 20 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1105) Stand: 19.12.2014 Umgang mit der AfD 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di lehnt jede Zusammenarbeit mit der AfD ab. 5 10 15 20 Begründung Die AfD schürt Ausländerfeindlichkeit und Islamhass. Sie lehnt in ihrer Mehrheit Gleichstellungspolitik ab und sieht die Menschen allein unter dem Blick der „Verwertbarkeit für die Wirtschaft“. Wer für die Wirtschaft nicht mehr „nützlich“ ist (zu alt, erwerbslos, krank, als Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird weil „Inländer“ den Vorrang haben) habe auch keinen Anspruch mehr auf alle demokratischen Grundrechte. Entzug des Wahlrechts, Ausreise, keine Solidarversicherungen sind die Methoden und Antworten der AfD auf solche Lebenssituationen. Alexander Häußler formuliert es so: „Sie bündelt im Gewand des deutschen Biedermanns politische Forderungen, die vom Konservatismus bis hinein in den rechten Rand reichen. Sie ist die Partei des verrohten Wutbürgertums. …. Sie tritt nicht offen mit abstoßenden Insignien wie kahlen Schädeln und Springerstiefeln auf und ist deshalb auch für viele Unzufriedene wählbar. Bei der NPD weiß man sofort, was man hat – bei der AfD nicht. Sie transportiert rechte Inhalte in scheinbar seriöser Verpackung. Das macht sie gefährlich.“ Sie geht damit weiter als die etablieren Parteien und ist eine stärkere Bedrohung für die demokratische Grundordnung. Sie steht damit gewerkschaftlichen Grundwerten, dem Menschenbild und der Gesellschaft wie wir sie uns vorstellen entgegen. Dass aktuell ihr Mitgliederanteil mit extrem Rechten Haltungen wächst verdeutlicht dies nur. Daher ist eine Zusammenarbeit mit der AfD nicht möglich. 25 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 30 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1106) Stand: 19.12.2014 Veränderung des Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg 1 5 10 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg ist wie folgt zu verändern: 1. Bildungszeit muss es auch für allgemeine Bildung geben. 2. Bildungszeit muss es auch in Kleinbetrieben geben. 3. Die Überforderungsklausel von 10 Prozent ist ersatzlos zu streichen. 4. Auszubildende müssen auch für jedes Jahr fünf Tage Bildungszeit bekommen 5. Die Wartezeit zur erstmaligen Inanspruchnahme von Bildungszeit ist auf ein halbes Jahr zu reduzieren Begründung Es ist gut, dass Baden-Württemberg endlich ein Bildungszeitgesetz hat. Die oben genannten Punkte sind Ausgrenzungen und Erschwernisse und deshalb ersatzlos zu streichen. 15 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 20 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1107) Stand: 19.12.2014 Asylrecht 1 5 10 Die Landesbezirkskonferenz beschließt ver.di setzt sich ein für eine durchgängige Einzelfallprüfung im Asylrecht und für die Aufhebung der Regelung zu „sicheren“ Herkunfts- und Drittstaaten. Des Weiteren muss die Verteilung der Menschen nach ihrer Ankunft in Deutschland schneller und besser gewährleisten werden, um somit den Aufenthalt in Sammelunterkünften so kurz wie möglich zu gestalten. Gute Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung, damit Integration gelingen kann. Das Angebot an umfangreichen Deutschkursen muss deshalb wieder ausgeweitet werden, die Kosten – auch die der Kinderbetreuung – müssen vom Staat getragen werden. Zur Umsetzung all dieser Maßnahmen muss das zuständige Personal in den Landratsämtern erhöht werden. Begründung 15 20 25 Ein verkürztes Asylverfahren wird dem in der UN-Flüchtlingskonvention verankerten Recht auf Einzelfallprüfung nicht gerecht. Am Beispiel der im Herbst 2014 beschlossenen Erweiterung der „sicheren Drittstaaten“ wird deutlich, dass das Gesetz Flüchtlinge, die geflohen sind, um ihr Leben zu retten, nicht ausreichend schützt. Im Gegenteil: Das Gesetz verschärft die Lage von ethnischen Minderheiten wie den Roma oder von Homosexuellen, die aus Serbien, Mazedonien oder Bosnien-Herzegowina stammen. Sie sind laut mehreren UN-Berichten und zweier Verwaltungsgerichtsurteile in ihren Herkunftsländern immer noch massiver sozialer und rassistischer Diskriminierung ausgesetzt. Das Instrument der sicheren Herkunfts- und Drittstaaten wird nach innenpolitischer und zuweilen populistischer Großwetterlage genutzt, ohne sich einer ernsthaften Diskussion über die Lage von Minderheiten in den angeblichen „sicheren “ Staaten zu stellen. Eine Ablehnung der Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ und ihre Deklarierung als Wirtschaftsflüchtlinge mutet angesichts der Erlebnisse vieler geflüchteten Menschen geradezu zynisch an. Empfehlung der Antragskommission 30 Noch keine Empfehlung Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg (Lfd.-Nr. 1108) Stand: 19.12.2014 Einmalige fünfjährige Wahlperiode 1 Die Landesbezirkskonferenz beschließt Die Wahlperiode, die auf die Organisationswahlen 2018/2019 folgt, wird einmalig auf fünf Jahre verlängert, so dass die darauffolgenden Organisationswahlen erst 2024 mit dem Bundeskongress enden. 5 Begründung 10 Die Organisationswahlen bei ver.di finden alle vier Jahre zum großen Teil parallel zu den bzw. unmittelbar nach den Betriebsratswahlen statt. Die Folge ist für die Ehren- und Hauptamtlichen eine hohe persönliche Belastung. Notwendige Nacharbeiten nach den Betriebsratswahlen können nicht so erfolgen, wie dies sachgerecht wäre. Durch eine einmalige Verlängerung der Wahlperiode kann diese Zeitgleichheit für immer beseitigt werden. Die Entlastung der Ehrenamtlichen und der Beschäftigten sowie der Gewinn an Kapazitäten für die Begleitung der Betriebsratswahlen rechtfertigen einen einmaligen Eingriff in den Wahlturnus. 15 Empfehlung der Antragskommission Noch keine Empfehlung 20 Entscheidung der Landesbezirkskonferenz £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1