Anträge - Landesbezirk Baden-Württemberg

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Anträge - Landesbezirk Baden-Württemberg
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirksfachbereichskonferenz 8 Ostwürttemberg-Ulm
(Lfd.-Nr. 1001)
Stand: 09.09.2014
Perspektive 2015
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Umsetzung des Papiers "Perspektive 2015" wird gestoppt.
Die Zielsetzung des Papiers wird nicht weiter verfolgt.
5
Begründung
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1.
Es kann nicht sein, dass eine Gewerkschaft mit 170jähriger Tradition ihre Zukunft in die Hände einer
externen Unternehmensberatung (hier: "Nordlicht-Consultants", Hamburg) legt, anstatt die eigenen
Erfahrungen zu nutzen. ("Nordlicht-Consultants" wurde mit der
Entwicklung des Papiers "Perspektive 2015" beauftragt.)
2.
"Perspektive 2015" (im Folgenden "P15" genannt) sieht eine komplette Umstrukturierung von ver.di vor:
Die hauptamtlichen Sekretäre sollen in zwei streng getrennte Aufgabenbereiche aufgeteilt werden –
"kollektive Betreuung" (im Folgenden "Kollektoren") und "individuelle Betreuung" (im Folgenden "Inder"). Die
"Kollektoren" sollen ausschließlich im Außendienst
Betriebe betreuen, wobei Kleinbetriebe und Unternehmen mit geringer Organisationsstärke überhaupt nicht
mehr berücksichtigt werden.
Die "Inder" ("Backgroundsekretäre" laut P15) leisten ausschließlich fachbereichsübergreifenden Innendienst
und bearbeiten Fragen und
Probleme einzelner Mitglieder aus allen Branchen. Ein "Kollektor" darf sich hingegen nicht um
Einzelmitglieder kümmern.
Diese Trennung widerspricht sämtlicher gewerkschaftlicher Erfahrung. Gerade die Verknüpfung von
kollektiver und individueller Betreuung durch eine Person schafft bei Mitgliedern Vertrauen und führt zum
Erfolg.
3.
Zur Finanzierung der fachbereichsübergreifenden "Inder" soll jeder Fachbereich auf weitere 18% seines
Budgets verzichten. Das wird ihn vollends handlungsunfähig machen.
40
4.
Rechtsschutz, Fragen zu Finanzen, Mitgliederverwaltung und Tarifverträgen sollen zukünftig separate
Callcenter telefonisch und per E-Mail klären. Für ganz Baden-Württemberg sind für
die gesamten ver.di-Branchen gerade einmal zwei Callcenter vorgesehen.
Die Kolleginnen und Kollegen in diesen Servicepoints" (Formulierung in P15) müssen daher Weit über 100
Tarifverträge der Großgewerkschaft ver.di beherrschen, darüber hinaus Rechts- und Organisationsfragen.
Das ist nicht umsetzbar.
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Darüber hinaus wird bei der "Hotline" der "Servicepoints" aus Mangel an Personal ständig das BesetztZeichen tönen, sodass sich die anrufenden Mitglieder enttäuscht von ver.di abwenden. Die bekannten "
Hotlines" von Unternehmen und Versicherungen sind
abschreckende Beispiele.
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5.
Die in P15 vorgesehene Organisationsstruktur hat weiteren drastischen hauptamtlichen Personalmangel zur
Folge. Die "Kollektoren", also Außendienstmitarbeiter, müssen riesige
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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Gebiete betreuen, was enorme Fahrt- und Spesenkosten zur Folge hat. Die vielen Fahrten gehen außerdem
von der Zeit zu effektiver Betreuung ab.
6.
In dem gesamten P15 ist nirgends von gewerkschaftspolitischen Zielen die Rede. ver.di soll ein reiner
Versicherungsverein werden, der zudem teurer sein wird als eine normale Rechtsschutzversicherung.
Obwohl in P15 richtig gesagt wird, dass ver.di keine
Stellvertreterpolitik betreiben dürfe, wird diese gerade durch das Papier forciert. Wie in einem schlecht
geführten Restaurant wird in P15 "Servicequalität" gefordert.
7.
Die Sprache des P15 ist verräterisch. In Soziologen- und Unternehmensberater-Sprech werden Phrasen
gedroschen, die bei näherer Betrachtung entweder kontraproduktiv sind oder inhaltlich komplett in sich
zusammenfallen: "Projekt, Analysephase,
Backgroundsekretäre, Servicepoints, Orientierungsrahmen, Gestaltungsauftrag, konkret erfahrbar,
Ressourcen, Beschäftigte im Veränderungsprozess unterstützen, Differenzierung
in der Gemeinsamkeit, Zielgruppen spezifisch ansprechen, Kampagnen zeitlich fokussieren, separate
Bündelungslösung, Aspekt der Qualifizierung mitdenken" usw. usf.
8.
P15 legt Wert auf das Erreichen von "Qualitätsstandards". Ist die Zertifizierungs-Mode nun auch in ver.di
angekommen, eine Mode, die lediglich selbsternannten Zertifizierern Geld in die Taschen spült und sonst
außer Bürokratie keine Erfolge hat?
9.
P15 nimmt Bezug auf europäische Schwestergewerkschaften, die Erfolge mit der in P15 beschriebenen
Organisation hätten.
Abgesehen davon, dass es nicht möglich ist, diese Behauptung nachzuprüfen, stellen sich die Fragen:
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- Kann eine Schweizer Minigewerkschaft Vorbild für die große ver.di sein?
- Kann eine schwedische Gewerkschaft Vorbild sein, die tatsächlich nur noch ein reiner Versicherungsverein
ist und keine politischen Ziele mehr hat?
10.
Sowohl sämtliche Finanzbuchhaltung als auch Beauftragung von Flugblättern, Plakaten, Boschüren,
Steuartikeln usw. sollen in Berlin zentralisiert werden. Auf Bezirksebene soll die FiBu abgeschafft werden.
Dennoch müssen natürlich alle Belege, Quittungen usw. in den Fachbereichen und Bezirken gesammelt,
sortiert und nach Berlin gesandt werden – also die nahezu gleiche Arbeit mit weniger Personal.
Bundesweite Materialien wie Flugblätter werden oft den regionalen Gegebenheiten nicht gerecht. Also
müssen dort angepaßte Materialien erstellt werden – mit weniger Geld.
11.
Zusammengefasst ergibt sich, dass das Papier "Perspektive 2015" völlig ungeeignet ist für eine erfolgreiche
Weiterentwicklung von ver.di. In die Entwicklung seiner Grundzüge wurde die Mitgliedschaft auf keine Weise
einbezogen. Nur bei der "Ausgestaltung" von P15 sind die Mitglieder gefragt – ein scheindemokratisches
Vorgehen.
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
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Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirksfachbereichskonferenz 8 Ostwürttemberg-Ulm
(Lfd.-Nr. 1002)
Stand: 09.09.2014
Zukunft durch Matrix
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Wir fordern die Beibehaltung und Sicherung der Matrix in der jetzigen Form.
5
Begründung
Nur ein starker Fachbereich kann die spezifischen Interessen seiner Mitglieder gewährleisten und
durchsetzen.
10
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
15
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirksfachbereichskonferenz 8 Ostwürttemberg-Ulm
(Lfd.-Nr. 1003)
Stand: 09.09.2014
Mindestlohn 10 Euro
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes muss rasch eine Erhöhung auf 10 Euro ohne
Ausnahmen erfolgen.
5
Danach muss eine jährliche Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes mindestens um den
Inflationsanstieg erfolgen.
Begründung
10
Die aktuelle Mindestlohnforderung muss an die Teuerungsrate angepasst werden und durch die starke
Erosion der Tariflandschaft brauchen wir unbedingt einen gesetzlichen Mindestlohn von 10,00 Euro pro
Stunde.
15
Die massiven Verstöße gegen die Bezahlung von Mindestlöhnen in den Branchen, in denen bisher das
Entsendegesetz gilt, zeigen, dass eine unabhängige Kontrolle nötig ist.
Empfehlung der Antragskommission
20
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirksfachbereichskonferenz 8 Ostwürttemberg-Ulm
(Lfd.-Nr. 1004)
Stand: 09.09.2014
Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Ver.di lehnt den Entwurf für eine neue Gesundheitsreform mit dem Titel ,,GKV-Finanzierungs- und
Qualitätsweiterentwicklungsgesetz“ (GKV-FQWG) ab. Die Lasten werden den Versicherten einseitig
aufgeladen.
Verdi setzt sich dafür ein, dass die Festschreibung des Anteils der Arbeitgeber in Höhe von 7,3 Prozent
aufgehoben wird und wieder eine paritätische Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitnehmer
und Arbeitgeber umgesetzt wird.
10
Kostensteigerungen der Krankenkassen dürfen nicht durch Zusatzbeiträge einseitig von den Versicherten
finanziert werden.
Begründung
15
Die Last der zukünftigen Erhöhungen bei der Krankenversicherung darf nicht allein den Arbeitnehmer
überlassen werden. Die frühere paritätische Finanzierung hat sich bewährt.
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Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirksfachbereichskonferenz 8 Ostwürttemberg-Ulm
(Lfd.-Nr. 1005)
Stand: 09.09.2014
Rücknahme des Gesetzes zum Renteneintritt mit 67 und Wiedereinführung des Renteneintrittsalters
mit 65 - verbunden mit der Möglichkeit, nach 40 beitragspflichten Tätigkeitsjahren in Rente zu gehen
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di setzt sich für die Rücknahme des Gesetzes zum Renteneintritt mit 67 und
die Wiedereinführung des gesetzlichen Renteneintrittsalters mit 65 ein.
5
Gleichzeitig soll die Möglichkeit gegeben sein, nach 40 sozialversicherungspflichtigen Jahren abschlagsfrei
in Rente zu gehen.
Begründung
10
Viele Menschen arbeiten in Berufen mit schwerer körperlicher und / oder geistiger Belastung. In der
Vergangenheit konnten diese Menschen aufgrund ihrer Belastungen oftmals noch nicht einmal bis zum
Renteneintrittsalter von 65 Jahren berufstätig bleiben, sondern mussten früher in Rente gehen.
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Die jetzige gesetzliche Regelung „Renteneintrittsalter mit 67 Jahren“ hat deshalb für diejenigen, die früher in
Rente gehen müssen, durch die damit verbundene Abschlagsregelung vor allem zur Folge, dass ihre Rente
gekürzt wird. Deshalb muss das gesetzliche Renteneintrittsalter wieder auf „65 Jahre“ festgelegt werden.
Die Erwerbsbiografien von heute verdeutlichen, dass eine kontinuierliche Lebensarbeitszeit vom 14. bis zum
65. Lebensjahr kaum mehr möglich ist, weil Erziehungszeiten, Arbeitslosigkeit und andere Zeiten der
Unterbrechung zum Lebensalltag gehören.
Wenn Teile der Bevölkerung dennoch jahrzehntelang dazu beitragen, das bundesdeutsche
Sozialversicherungssystem aufrecht zu erhalten, dann müssen ihre Beiträge dazu entsprechend gewürdigt
werden. Wie – zumindest derzeit noch in vielen anderen Ländern Europas und darüber hinaus - müssen
deshalb alternativ auch 40 sozialversicherungspflichtige Erwerbsjahre ausreichen, um in Rente gehen zu
können.
Empfehlung der Antragskommission
30
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
35
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirksfachbereichskonferenz 8 Ostwürttemberg-Ulm
(Lfd.-Nr. 1006)
Stand: 09.09.2014
Erstellung eines gesellschaftlichen gewerkschaftlicher Handlungsrahmens zum gewerkschaftlichen
Widerstand gegen Umweltzerstörung und Kriege
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Die ver.di-Fachbereichsvorstände, die Gesamtorganisation ver.di sowie der DGB werden aufgefordert einen
gesellschaftlichen gewerkschaftlichen Handlungsrahmen zu erstellen, in dem sich die
Gewerkschaftsmitglieder orientieren und sich gesellschaftlichen Widerstand entwickeln.
Gegen die katastrophale Umweltzerstörung bedingt durch industrielle Wachstums- und Profitgier und damit
zusammenhängende Wirtschaftskriege als Folge muss gewerkschaftliche Gegenwehr bis hin zu politischen
Streiks organisiert werden.
10
15
Die Gewerkschaften müssen unbedingt Hand in Hand mit der Friedens- und Umweltbewegung
zusammenarbeiten (z.B. Organisation und Koordination von Demos oder Forderungen gegen Fracking und
Atomkraft oder gegen imperialistische Kriege aufstellen usw.), weil es dies im Interesse der Beschäftigten ist.
Was nützt uns eine nur auf Tarife ausgerichtete Politik, wenn die Welt um uns zusammenknickt. Ver.di sollte
da ihr gesellschaftspolitisches Profil schärfen.
Begründung
20
Das imperialistische Weltsystem ist an einen Punkt angelangt, wo der internationale Konkurrenzkampf um
Macht, neue Einflusssphären und Märkte neue Kriegsgefahren heraufbeschwört, ja sogar ein 3. Weltkrieg ist
nicht abwegig, wie derzeit das Gerangel um die Ukraine beweist, für das nicht nur Russland, sondern auch
die EU, USA und die NATO verantwortlich sind.
25
Unsere Umwelt steht vor einem Kollaps unserer Lebensgrundlagen; global sind Vorgänge angeschubst, die
als irreversibel gelten: Übersäuerung der Weltmeere, beschleunigtes Artensterben, Klimakatastrophen,
Abschmelzen der Pole, radioaktive Verseuchungen, unzählige Feinstaubgifte usw. Wir werden in Zukunft in
Deutschland vermehrt mit Überschwemmungen und Starkregen, aber auch Dürren und Trockenperioden zu
tun haben. Stürme mehren sich nicht nur in den USA, Tornados nehmen auch in Deutschland zu. Unsere
Ernten werden immer unsicherer, unsere Lebensmittel durch Verknappung und Spekulation immer teurer, so
dass wir mit der reinen Tarifpolitik irgendwann in der Sackgasse sind.
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Heute werden zudem die Weichen gestellt, ob die Erde künftig noch von Menschen bewohnbar sein wird
oder ob die Entwicklung zu einer lebenszerstörenden globalen Umweltkatastrophe führt. Die
Gewerkschaften sind mehr denn je herausgefordert, die volle Verantwortung dafür zu übernehmen, und
damit für die zukünftigen Generationen.
Empfehlung der Antragskommission
40
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
45
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirksfachbereichskonferenz 3 Südbaden
(Lfd.-Nr. 1007)
Stand: 01.10.2014
Privatisierungen im Gesundheitswesen stoppen – Gesundheitsversorgung gehört in öffentliche Hand
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
ver.di setzt sich dafür ein, dass die Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge in öffentlicher Hand bleiben bzw.
in öffentliche Hand zurückgeführt werden. Wo immer möglich ist gegen zunehmende Privatisierung und
Teilprivatisierung von Einrichtungen im Gesundheitswesen Position zu beziehen und vorzugehen. In den
Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge verfolgt ver.di dabei das Ziel von einheitlichen tariflichen
Bedingungen für alle Beschäftigten.
Begründung
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Die immer stärkere Ökonomisierung im Gesundheitswesen führt zu einem enormen Druck auf die
Beschäftigten im Gesundheitswesen mit der Verschlechterung ihrer Arbeits- und Einkommensbedingungen,
tariflichen Absenkungen oder Tarifflucht bis zum kompletten Arbeitsplatzverlust. In Südbaden haben
Beschäftigte das leidvoll erfahren müssen z.B. beim Krankenhaus in Herbolzheim, aktuell bei der HochrheinEggberg-Klinik in Bad Säckingen oder bei Teilausgründungen von Servicebereichen in Krankenhäusern zur
Absenkung der Tarife gerade im unteren Lohnbereich.
Gute Arbeit ist Voraussetzung für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten und ein
zukunfsfestes Gesundheitswesen. Dazu gehören ausreichend Personal, gute Arbeitsbedingungen, gute
Bezahlung und Tarifverträge in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Belegschaften dürfen nicht
gespalten werden, es müssen einheitliche gute tarifliche Bedingungen für alle Beschäftigten gelten.
Gute Arbeit mit diesen Bedingungen kann am besten erreicht werden, wenn Gesundheitsdienstleistungen in
öffentlicher Hand erbracht werden.
25
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
30
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1008)
Stand: 22.10.2014
Änderung Rechtsschutzrichtlinie
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Vor dem Hintergrund, dass der Antrag von 2010 zur Rechtschutzrichtlinie noch nicht umgesetzt wurde, wird
er erneut gestellt.
5
10
Die ver.di Rechtsschutzrichtlinie ist unter §4.1.2. wie folgt zu ergänzen
(Ergänzung ist fett):
„Rechtsvertretung und die Übernahme von Kosten setzen voraus, dass die Mitgliedschaft seit mindestens
drei Monaten besteht (Wartezeit). Ausgeschlossen sind Streitigkeiten, soweit sie den
Zeitraum vor Beginn der Mitgliedschaft betreffen. Auszubildende, Studierende und Jugendliche können von
der Wartezeit ausgenommen werden.
Begründung
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Auszubildende und Jugendliche können von der Wartezeit für die Rechtsvertretung und die Übernahmen
von Kosten ausgenommen werden, da diese jungen KollegInnen oftmals in den ersten Kontakt zur
Gewerkschaft kommen wenn sie schon mit einem konkreten Rechtsstreit konfrontiert sind. Das
gewerkschaftliche Solidaritätsprinzip verbietet es uns, diese KollegInnen mit dem Hinweis auf die
Rechtsschutzrichtlinie alleine zu lassen. Das Selbe gilt für studierende KollegInnen. Sie haben keinen
Betriebsrat oder gar eine Jugend- und Auszubildendenvertretung die sie im Studium über das Prinzip und
den Nutzen von Gewerkschaften informieren. In den letzten Jahren haben wir erfolgreich
Hochschulinformationsbüros (HIB)aufgebaut in denen wir Rechtsberatungen in sozial- und arbeitsrechtlichen
Fragen anbieten. Doch zu einer konkreten Rechtsvertretung von Seiten unseres Rechtsschutz kann es nach
unserer aktuellen Rechtsschutzrichtlinie nicht kommen, da selbst wenn die Studierenden sofort im HIB
Mitglied werden, die Wartezeit zu ihrem Nachteil greift.
Empfehlung der Antragskommission
30
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
35
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1009)
Stand: 22.10.2014
Stelle Studierendenarbeit
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Auf der Ebene des Landesbezirks Baden-Württemberg soll im Zuge der Perspektive 2015 eine
SekretärInnenstelle für die Studierendenarbeit geschaffen werden.
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Die Stelle umfasst ua. folgende Arbeitsgebiete:
• Konzeption, Bewerbung und Durchführung von Seminaren
• Koordinierung der Studierendenarbeit in Baden-Württemberg
• Erstellung von Werbe- und Informationsmaterialien für Studierenden
• Betreuung von gewerkschaftlichen Studierendengruppen und Hochschulinformationsbüros
• Konzeption und Durchführung von Kampagnen zu Erhöhung des Organisationsgrad von Studierenden
• Gründung und Betreuung eines Arbeitskreises Studierendenarbeit auf Landesebene
Begründung
Die Beschäftigungs- und Ausbildungslandschaft war in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden
Wandeln unterzogen, der sich aller Voraussicht in den nächsten Jahren vorsetzten wird. Mittlerweile
wechseln fast 40 Prozent eines Jahrgangs zur Ausbildung an eine Hochschule (vgl.: Mitbestimmung
4/2010). Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wir auf der betrieblichen Ebene im Bestfall nur noch 60
Prozent aller jungen Menschen in Ausbildung erreichen. Wir als GewerkschafterInnen haben auf diesen
Wandeln allerdings noch nicht mit den nötigen Strukturen reagiert. Die Studierendenarbeit muss in den
meisten Fällen von den JugendsekretärInnen der Bezirke zusätzlich zu ihrem bestehenden Aufgabengebiet
getragen werden. Dies ist von der Arbeitsbelastung und dem Koordinierungsaufwand nicht zu leisten. Die
Stelle von mindestens 1,0 Stellenanteil auf Landesbezirksebene soll ein erster Schritt in Richtung
strukturierter, nachhaltiger und erfolgreicher Studierendenarbeit sein
Empfehlung der Antragskommission
30
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
35
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1010)
Stand: 22.10.2014
Nachhaltigkeit in und um ver.di
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Jedes Mitglied der Organisation nimmt sich selbst in die Pflicht. ver.di handelt nachhaltig für die in ver.di
organisierten Arbeitnehmer als auch für die, deren Leistungen sie selbst benötigt. Es werden alle Aspekte
berücksichtigt: ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit.
Begründung
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ver.di setzt sich für die in ihr organisierten Arbeitnehmer ein, einen anständigen Lohn zu bekommen. Auch
für Leistungen und Produkte, die die ver.di benötigt, gibt es eine einfache Möglichkeit nicht in uns oder auch
gar nicht organisierte Arbeitnehmer direkt zu unterstützen: Faire und nachhaltige Produkte kaufen. (Bsp.:
Werbemittel, Arbeitsmaterialien, Dienstleistungen, …)
Hierbei kann massiv dazu beigetragen werden, dass Billiglöhne boykottiert und umweltbelastende Mittel
nicht weiter hergestellt werden. Dabei deckt man in den meisten Fällen auch noch den dritten Aspekt, den
ökonomischen, mit ab. Produkte halten länger, Werbemittel gehen nicht gleich kaputt.
Zudem ist es langfristig gesehen nicht teurer einen minimal größeren Aufwand zu betreiben um
anschließend ein faires Produkt eingekauft zu haben. Im Gegenteil: ausbeutende Wirtschaftszweige werden
nicht weiter unterstützt.
Empfehlung der Antragskommission
25
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1011)
Stand: 22.10.2014
Schaffung einer Stelle zur Grafikgestaltung auf Landesebene
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Es soll auf Landesebene eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden, welche sich mit der Erstellung von
Grafiken beschäftigt. Alle Bezirke sollen die Möglichkeit haben für Flyer, Plakate und Broschüren diese
Stelle kontaktieren zu können.
Begründung
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Gute Werbung ist heutzutage essentiell. Trotzdem wird oft bemängelt, dass Flyer aus den Bezirken und der
Landesebene nicht aktuell oder nicht ansprechend genug sind. Die Bearbeitung liegt bei den zuständigen
Sekretären, die in den wenigsten Fällen professionelle Kenntnisse zur Gestaltung und Grafikbearbeitung
haben. So wird entweder ein unverhältnismäßiger Anteil an Zeit in Flyergestaltung gesteckt, oder sich mit
schlecht gestalteten Flyern zufrieden gegeben.
Das muss nicht sein und sollte gerade im Hinblick auf die Perspektive 2015 mit umgesetzt werden.
Die Stelle für Grafikbearbeitung soll die Sekretäre auf Landes- und Bezirksebene entlasten, indem sie in
Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Sekretär alle grafischen Bearbeitungen von Flyern, Flugblätter und
Plakaten übernimmt. So kann die zeitaufwendige Arbeit in Grafikprogrammen vom Sekretär auf eine
qualifizierte Person übertragen werden. Dadurch wird gewährleistet, dass ansprechende Werbemittel erstellt
werden und gleichzeitig die Sekretäre mehr Zeit für direkte Mitgliederarbeit haben.
Empfehlung der Antragskommission
25
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1012)
Stand: 20.11.2014
Abschlagsfreier Ruhestandseintritt ab dem 63. Lebensjahr nach einer Dienstzeit von 45 Jahren
1
5
10
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Regelungen geschaffen werden, damit auch
Beamtinnen und Beamte nach Vollendung des 63. Lebensjahres und einer Dienstzeit von 45 Jahren ohne
Abschläge vom Ruhegehalt in den Ruhestand gehen können, wie dies im Gesetz über
Leistungsverbesserungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder der Gesetzlichen
Rentenversicherung (GRV) ab 01.07.2014 in einer Übergangszeit vorgesehen ist.
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden in der GRV wie bisher Pflichtbeiträge aus Beschäftigung,
selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des
Kindes angerechnet. Neu werden nun auch Zeiten berücksichtigt, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde.
Beamtinnen und Beamte sollen durch die für die 45-jährige Wartezeit zu schaffenden Regelungen
gleichgestellt werden. Auf die Wartezeit sind daher neben der Beamtendienstzeit auch Zeiten anzurechnen,
in denen der Beamte/die Beamtin Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege
sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes nachweisen kann.
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Begründung
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Die für die Mitglieder der GRV ab 01.07.2014 für eine Übergangszeit geschaffene positive Regelung für
einen abschlagsfreien Ruhestandseintritt nach Vollendung des 63. Lebensjahres und einer Wartezeit von 45
Jahren muss entsprechend auf die Beamtenversorgung übertragen werden, wie dies seit vielen Jahren mit
den Negativregelungen der GRV geschehen ist. Dabei ist genau darauf zu achten, dass die bei der
Wartezeit zu berücksichtigenden Zeiten vollständig aufgeführt werden.
Leider ist es nicht möglich, als Grundlage für die Berechnung der Wartezeit die ruhegehaltfähige Dienstzeit
zu nehmen, denn dadurch würden die teilzeitbeschäftigten BeamtInnen schlechter gestellt als RentnerInnen.
Lt. § 6 des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes und gleicher Regelungen in
Landesbeamtenversorgungsgesetzen sind Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung nur zu dem Teil
ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. Ein Jahr
Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte der gesetzlichen Arbeitszeit bringt nur 6 Monate ruhegehaltfähige
Dienstzeit. In der GRV zählt jeder Monat, in dem Beiträge entrichtet wurden, unabhängig von der geleisteten
Arbeitszeit.
Empfehlung der Antragskommission
35
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1013)
Stand: 22.10.2014
Veränderung des Ladenöffnungsgesetzes Baden-Württemberg - 31.12. Ladenschluss um 14:00 Uhr
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Die ver.di Landesleitung und Landesfachbereichsleitung werden aufgefordert, an die Landesregierung
heranzutreten und politische Lobbyarbeit zu betreiben, das eine Veränderung des Ladenöffnungsgesetzes
dahingehend bewirkt wird, das der 31.12. genauso behandelt wird wie der 24.12.
Begründung
10
15
Aufgrund der Verschlechterungen im Ladenöffnungsgesetz nimmt der Druck auf die Beschäftigten im
Einzelhandel immer mehr zu. Insbesondere was Sonderöffnungen und Eventshopping angeht, hat dies im
Rahmen der gültigen Gesetze einen so großen Stellenwert eingenommen, das wir an dieser Stelle zum
Schutze und Wohle der Beschäftigten entgegensteuern müssen.
Auch die Beschäftigten im Einzelhandel haben es zum Jahresabschluss verdient, zu vernünftigen Zeiten
Feierabend machen zu können und den Jahreswechsel im Kreise ihrer Lieben zu verbringen.
Zurzeit ist der 31.12. ein regulärer Verkaufstag, d.h. die Geschäfte können bis um 24 Uhr geöffnet werden.
Empfehlung der Antragskommission
20
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1014)
Stand: 22.10.2014
Mindestausbildungsquote in den Betrieben
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di setzt sich für eine gesetzliche Mindestausbildungsquote ein. Bei Nichteinhaltung der Quote soll eine
Einzahlung in einen Fonds, zugunsten der Ausbildungsbetriebe, stattfinden. So können auch finanziell
schwächere Betriebe, die ausbilden wollen, in die Lage versetzt werden, junge Menschen erfolgreich
auszubilden.
Begründung
10
Die Quote der Ausbildungsplätze in den Betrieben sinkt von Jahr zu Jahr in allen Branchen immer mehr.
Dies zeigt sich vor allem an der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU.
Jährlich erhalten Hunderttausende von Jugendlichen keinen Ausbildungsplatz.
15
Gleichzeitig wird über einen Fachkräftemangel diskutiert.
20
Das Grundproblem der Berufsausbildung besteht auch in Deutschland. Noch immer sind fast 300.000 junge
Menschen in den Warteschleifen des so genannten Übergangssystems. 1,5 Millionen junge Menschen
zwischen 20 und 29 Jahren haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Wird die Altersgruppe bis 34
Jahre erweitert, kommen 700.000 hinzu.
Für viele Jugendliche bedeutet dies Ungewissheit , Perspektivlosigkeit und oftmals der Weg in prekäre
Arbeitsverhältnisse oder Langzeitarbeitslosigkeit.
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Junge Menschen sollten ein Recht darauf haben eine gute Ausbildung entsprechend ihrer Fähigkeiten und
Interessen zu erhalten.
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Durch die Ausbildungsquote in den Betrieben erhalten deutlich mehr Jugendliche eine Chance sich
weiterzuentwickeln und beruflich weiterzubilden. Die Ausbildungsquote wäre ein erster Schritt in die richtige
Richtung gegen die Arbeitslosigkeit der jungen Menschen.
Unabhängig von der Jugendarbeitslosigkeit, dient die Ausbildungsquote auch den Betrieben. Überalterung
der Belegschaft, nicht genehmigte Altersteilzeit auf Grund von fehlendem Nachwuchs sind nur wenige
Probleme, die durch die Ausbildungsquote erledigt oder zumindest gemindert werden können.
Empfehlung der Antragskommission
40
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1015)
Stand: 22.10.2014
Novellierung des Krankenpflegegesetzes bezüglich der Notenwertung
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
In der Diskussion um die Zukunft der Pflege/Pflegeausbildung soll sich ver.di für folgende Aspekte
einsetzen:
Das Krankenpflegegesetz soll in Bezug auf Einfluss der erlangten Noten aus Klausuren in der
Pflegeausbildung überarbeitet werden, sodass die Noten auch Gewichtung in der eigentlichen Examensnote
finden und nicht nur eine Bedeutung zur Zulassung zum Examen haben.
Begründung
10
Wir, die ver.di-Jugend möchten, dass die erbrachte Leistung in den 3 Jahren der Pflegeausbildung auch
Gewichtung finden in der Examensnote. Bisher haben die Noten nur dazu gedient um festzulegen, wer zum
Examen, also der Prüfung zugelassen wird oder nicht. Die erbrachte Leistung soll sich somit lohnen und zur
Förderung der Aufmerksamkeit innerhalb der Ausbildung dienen.
15
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
20
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1016)
Stand: 22.10.2014
Abschaffung der Anrechnung von Auszubildenden in der
Gesundheits-und (Kinder)Krankenpflege als Vollkräfte
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
ver.di soll sich mit Betriebsräten, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Jugend- und
Auszubildendenvertretungen dafür einsetzen, dass Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege /
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nicht als Vollkräfte angerechnet werden.
Begründung
10
15
Der/ die Auszubildende muss die Möglichkeit haben angeleitet zu werden, und soll nicht als zusätzliche
Hilfskraft bzw. als Ersatz für eine 3 Jährig Examinierte ausgebeutet werden.
Um die Ausbildungsqualität zu sichern, muss eine durchgehende Aufsicht des Azubis gewährleistet sein. Er/
sie darf nicht außerhalb seines Wissensstandes selbstständig arbeiten. Auch müssen gezielte Anleitungen
im jeweiligen Fachgebiet der Station stattfinden.
Empfehlung der Antragskommission
20
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1017)
Stand: 22.10.2014
Übernahme für Azubis
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Gewerkschaft ver.di soll die ausnahmslos unbefristete Übernahme von Auszubildenden nach der
Ausbildung zu einem zentralem Ziel erklären. Zur Durchsetzung dieses Zieles sollte sie sowohl in
Tarifverhandlungen aktiv dafür kämpfen, als auch Aktionen der ortsansässigen JAVen und aktiven Jugenden
logistisch und finanziell unterstützen.
Begründung
10
In der heutigen Berufswelt benötigt man Berufserfahrung, um eine gute Arbeitsstelle zu ergattern. Wenn
Auszubildende nicht direkt nach ihrer Ausbildung die Möglichkeit erhalten in diese Berufswelt einzusteigen,
dann ist ihr Start in ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben deutlich erschwert und stellt einen
schweren Stein dar, der den Weg in die Zukunft deutlich erschwert.
15
Außerdem ist es eine Verschwendung für einen Betrieb junge und motivierte Köpfe nicht zu übernehmen, da
diese viel Potential und Innovation in die Arbeit mit hineinbringen. Ein gutes Gleichgewicht aller
Altersgruppen ist für den Arbeitgeber wichtig, um erfolgreich und effizient zu wirtschaften. Denn nur so
werden alle Eigenschaften zu einem Ziel gebündelt. Neue Ideen und die Antriebskraft der Jugend mit der
Erfahrung und dem Wissen der Älteren.
20
Im Übrigen entlasten übernommene Auszubildende die anderen Beschäftigten, indem die Arbeit auf mehr
Menschen verteilt wird. Somit sinken der ständig zunehmende Druck und die Überstunden. Es kommt zu
einem verbesserten Arbeitsklima, das die Arbeiter zufriedener und effizienter arbeiten lässt, wodurch der
Arbeitgeber schlussendlich ebenfalls profitiert.
25
Auch müssen ehemalige Auszubildende nicht zuerst über einen langen Zeitraum erst eingearbeitet werden,
sondern können vom ersten Tag ihrer Beschäftigung ohne Einschränkungen ihrer Tätigkeit nachgehen.
Hierdurch können erhebliche Kosten eingespart werden.
30
35
Zu guter Letzt ist der Arbeitgeber auch sozial verpflichtet sich um seine Beschäftigten und Auszubildende zu
kümmern. In unserer Gesellschaft geht der soziale Zusammenhalt immer weiter zugrunde. Anstelle kommt
es immer mehr zu egoistischen und selbstsüchtigen Denken. Diesem muss entgegen gewirkt werden. Durch
eine Verpflichtung des Arbeitsgebers seiner Angestellten gegenüber, fühlen sich diese im Gegenzug auch
ihm verpflichtet. Er erhält motivierte und leistungsbereite Arbeiter, während sich diese abgesichert und in
guten Händen fühlen. Folglich also eine Win-Win-Situation. Auf diese Weise könnte man unsere
Gesellschaft weiter nach vorne bringen, zum Wohle aller.
Empfehlung der Antragskommission
40
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
45
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1018)
Stand: 22.10.2014
Aufnahme der Heilerziehungspflegeschüler in den Geltungsbereich des TVAöD
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Heilerziehungspflegeschüler sollen in den Geltungsbereich des TVAöD aufgenommen werden.
5
10
Begründung
In § 1 Abs. 2 des TVAöD werden die Heilerziehungspflegeschüler explizit aus dem Geltungsbereich dieses
Tarifvertrages ausgeschlossen. Wir sind der Auffassung, dass aufgrund der Ausbildungsinhalte, des
Ausbildungsverlaufes, sowie der nach Ausbildungsende möglichen Einsatzgebieten, diese geändert werden
sollte und diese Berufsausbildung ebenfalls unter den Gültigkeitsbereich des TVAöD fallen sollte.
Empfehlung der Antragskommission
15
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1019)
Stand: 22.10.2014
Aufnahme der Berufe OTA (Operationstechnische/r Assistent/in)und ATA (Anästhesietechnische/r
Assistent/in) in die Eingruppierungsrichtlinien der Tarifverträge, insbesondere des TVöD
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Berufe OTA und ATA in die Eingruppierungsrichtlinien der Tarifverträge, insbesondere den TVöD
verbindlich aufgenommen werden.
5
Begründung
10
Beide Berufe bestehen schon seit langem. Der Beruf OTA ist bereits in vielen Tarifverträgen mit privaten
Klinikträgern abgebildet, allerdings nicht im TVöD. Der Beruf ATA ist bisher wohl in keinem Tarifvertrag
abgebildet. Leider gibt es bisher keine staatliche Anerkennung, die die Ausbildung verbindlich regeln und
auch nicht überall verbindliche Richtlinien zur tariflichen Eingruppierung. Durch eine tarifliche Aufnahme der
beiden Berufe, insbesondere in den TVöD, soll deren Stand angehoben und somit auch der Weg zu einer
staatlichen Anerkennung geebnet werden.
15
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
20
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Südbaden
(Lfd.-Nr. 1020)
Stand: 24.10.2014
Berufsverbote und Extremismusklauseln im Tarifvertrag
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
ver.di verurteilt, dass nicht alle Bundesländer den sog. „Radikalenerlass“ von 1972 beziehungsweise
entsprechende Nachfolgeregelungen in Gänze aufgehoben haben, und fordert, dass dies umgehend
geschieht. Die Abschaffung der sog. „Regelanfrage“ beim „Verfassungsschutz“ genügt nicht.
ver.di wird alle „Extremisten“klauseln bzw. entsprechende Bezüge aus entsprechenden Tarifverträgen
beseitigen. Personalräte sollen sich dafür einsetzen, dass auch Ausführungsbestimmungen zum
Beamtenstatusgesetz keine solchen Bestimmungen enthalten.
10
ver.di Baden-Württemberg setzt sich konkret dafür ein, dass BewerberInnen für den Öffentlichen Dienst nicht
mehr eine „Belehrung und Erklärung“ im Sinne des Beschlusses vom 02.Oktober 1973 der damaligen
Landesregierung unterzeichnen müssen.
15
ver.di wird auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe gründen, die sich mit den gesellschafts- und
gewerkschaftspolitischen Auswirkungen des „Radikalenerlasses“ befasst.
ver.di setzt sich für eine umfassende Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen der Berufsverbote
ein.
20
Begründung
25
30
35
40
45
Der sog. Radikalenerlass wurde von den Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit dem damaligen
Bundeskanzler 1972 beschlossen. Die Praxis, die sich daraus entwickelte, wurde 1987 von der
Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ILO) als unvereinbar mit dem Übereinkommen Nr. 111 über die
Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf) bezeichnet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
stellte 1995 in einem konkreten Fall fest, dass gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen
wurde. Damit verstößt diese Art von Berufsverboten auch gegen die 2010 im Amtsblatt der EU
veröffentlichte „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“. Sie verstößt gegen die EU-„Richtlinie zur
Schaffung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung vom 27.11.2000 2000/78/EG“ und deren deutsche Umsetzung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006.
Dennoch haben bis heute nicht alle Bundesländer den „Radikalenerlass“ aufgehoben. In BadenWürttemberg wird auf Formularen, die selbst studentischen Hilfskräften an Hochschulen und Rotkreuzhelfern
an Kliniken vorgelegt werden, bis heute Bezug genommen auf die Umsetzungsrichtlinie der Landesregierung
von 1973, nach dem damaligen Innenminister bekannt geworden als „Schieß-Erlass“. Die Wirkungen dauern
bis heute ab. In diesem Bundesland wurde noch 2004-2007 – bis er mehrere Prozesse gewann – einem
Realschullehrer der Zugang zum Schuldienst verwehrt, weil er einer antifaschistischen Initiative angehörte.
Die „Regelanfrage“ war zu diesem Zeitpunkt längst abgeschafft; der Inlandsgeheimdienst wurde von sich
aus aktiv, um ihm beruflich zu schaden. Bis heute muss dieser Kollege sich gegen seine ständige
Bespitzelung durch Geheimdienste wehren.
Seit Bestehen des „Radikalenerlasses“ wurden jahrzehntelang – bis zur Abschaffung der „Regelanfrage
“ beim „Verfassungsschutz“ - Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger einer Gesinnungsprüfung
unterzogen. Vermutlich Tausende wurden daraufhin nicht eingestellt, ohne dass dies mit der Überprüfung
begründet wurde. Hunderte wurden mit Berufsverbot belegt, darunter auch zahlreiche Mitglieder der ver.diQuellgewerkschaften ötv und DPG. Bei keinem Einzigen konnte irgendein dienstliches Fehlverhalten oder
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
50
55
gar eine Straftat als Begründung angeführt werden. Eine Rehabilitierung der politisch Gemaßregelten steht
bis heute aus.
Selbst in Tarifverträge haben vergleichbare „Extremismusklauseln“ Eingang gefunden, wie damals im von
der ötv abgeschlossenen Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Sie sind heute noch in unterschiedlicher
Ausprägung in den Nachfolgetarifverträgen TVöD, TV-L und Tarifverträgen von Sonderbereichen (z.B.
Universitäts- und Landeskliniken) enthalten und sollten umgehend beseitigt werden.
Das Beispiel zeigt, dass eine Aufarbeitung der Praxis des „Radikalenerlasses“ und der Berufsverbote mit
ihren gesellschafts- und gewerkschaftspolitischen Folgen in unserer Gewerkschaft bis heute nicht erfolgt ist.
60
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
65
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Südbaden
(Lfd.-Nr. 1021)
Stand: 24.10.2014
Für den Erhalt der Tarifautonomie – Streikrecht sichern!
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Der Ortsverein Freiburg lehnt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gemeinsam
eingebrachte Initiative zur gesetzlichen Regelung der „Tarifeinheit“ ab.
Wir fordern unsere Organisation auf mit allen DGB-Gewerkschaften und über den DGB dieses Vorhaben zu
verhindern.
Begründung
10
Im Koalitionsvertrag steht auf Seite 70 "Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit" u.a.
Zitat:
"Tarifeinheit gesetzlich regeln.
15
20
25
Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der
Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesetzlich fest schreiben.
Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung
getragen."
Eine solche gesetzliche Regelung würde unserer Meinung nach die Tarifautonomie und das Streikrecht
massiv einschränken, da es die Anwendung von Tarifverträgen in einzelnen Branchen oder Betrieben von
zufälligen oder gar gezielt erwirkten Mehrheiten von Organisationen der Beschäftigten abhängig machen
kann. Wir erachten diesen Vorstoß als gänzlich ungeeignet die DGB-Gewerkschaften, ihre Betriebsräte und
die Belegschaften in den Betrieben zu stärken. Eher vermuten wir, dass die Bundesregierung und
Unternehmenseigner hier ein Instrument schaffen wollen, mit dem sie die gewerkschaftliche
Interessenvertretung durch die „Friedenspflicht“ einengen können.
30
35
Wir sehen durchaus die Sorge vieler Kolleginnen und Kollegen, dass durch eine weitere Zersplitterung von
Belegschaftsteilen - in erster Linie durch Unternehmenspolitik, aber auch durch Neugründungen von
„Spalter- oder Ständegewerkschaften“ - die Stellung der DGB-Gewerkschaften im Betrieb geschwächt
werden kann. Allerdings sind wir der Meinung, dass wir unsere Akzeptanz und Stärke in den Betrieben durch
eine aktive Politik der Interessenvertretung unter Einbeziehung aller Beschäftigten erwirken müssen und
nicht durch die formale Anwendung eines Gesetzes, dessen Einführung von der Bundesvereinigung der
Arbeitgeberverbände mit fragwürdiger Motivation unterstützt wird. Wenn diese um den „Betriebsfrieden
“ besorgt sind, dann bietet der Forderungskatalog „Gute Arbeit“ des DGB und seiner Einzelgewerkschaften
eine Vielzahl von Möglichkeiten, diesem Ziel näher zu kommen.
40
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
45
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Südbaden
(Lfd.-Nr. 1022)
Stand: 24.10.2014
Besoldungsrunde 2014/2015
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
ver.di Baden- Württemberg setzt sich für die zeitlich- und inhaltsgleiche Übernahme der Beamtenbesoldung
2015/2016 zum Tarifergebnis TVL 2015 ein. Die Arbeitszeit der Landesbeamten soll schrittweise von 41 Std.
wöchentlich auf 39,5 Std. bzw. 38,5 Std. analog den Tarifbeschäftigten angeglichen werden.
Begründung
10
15
Die Gleichbehandlung der Landesbeamten mit den Tarifbeschäftigten ist politisches Ziel der Gewerkschaft
ver.di. Aufgrund der Erfahrungen mit der Besoldungsrunde 2013/2014 bei der die Besoldung in Baden
Württemberg zwischen 6 bis 12 Monate zeitversetzt angehoben wurden, ist mit einer ähnlichen
Vorgehensweise der Landesregierung für 2015/2016 zu rechnen.
Daher sind rechtzeitig die Weichen für Gegenwehr zu stellen:
Beamte sind bei Protesten und Warnstreiks aktiv zu beteiligen
Die LT- Abgeordneten sind in die ver.di- Gremien einzuladen oder in ihren Wahlkreisbüros von den
beamteten Kolleginnen zu besuchen. Dort soll das Thema Besoldung im Mittelpunkt stehen.
Öffentlichkeitswirksame Unterschriftenaktionen und Befragungen der Landtagskandidaten/innen sind
vor der Landtagswahl zu nutzen.
20
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
25
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Südbaden
(Lfd.-Nr. 1023)
Stand: 24.10.2014
Privatisierungen im Gesundheitswesen stoppen – Gesundheitsversorgung gehört in öffentliche Hand
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
ver.di setzt sich dafür ein, dass die Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge in öffentlicher Hand bleiben bzw.
in öffentliche Hand zurückgeführt werden. Wo immer möglich ist gegen zunehmende Privatisierung und
Teilprivatisierung von Einrichtungen im Gesundheitswesen Position zu beziehen und vorzugehen. In den
Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge verfolgt ver.di dabei das Ziel von einheitlichen tariflichen
Bedingungen für alle Beschäftigten.
Begründung
10
15
20
Die immer stärkere Ökonomisierung im Gesundheitswesen führt zu einem enormen Druck auf die
Beschäftigten im Gesundheitswesen mit der Verschlechterung ihrer Arbeits- und Einkommensbedingungen,
tariflichen Absenkungen oder Tarifflucht bis zum kompletten Arbeitsplatzverlust. In Südbaden haben
Beschäftigte das leidvoll erfahren müssen z.B. beim Krankenhaus in Herbolzheim, aktuell bei der HochrheinEggberg-Klinik in Bad Säckingen oder bei Teilausgründungen von Servicebereichen in Krankenhäusern zur
Absenkung der Tarife gerade im unteren Lohnbereich.
Gute Arbeit ist Voraussetzung für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten und ein
zukunfsfestes Gesundheitswesen. Dazu gehören ausreichend Personal, gute Arbeitsbedingungen, gute
Bezahlung und Tarifverträge in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Belegschaften dürfen nicht
gespalten werden, es müssen einheitliche gute tarifliche Bedingungen für alle Beschäftigten gelten.
Gute Arbeit mit diesen Bedingungen kann am besten erreicht werden, wenn Gesundheitsdienstleistungen in
öffentlicher Hand erbracht werden.
25
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
30
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Südbaden
(Lfd.-Nr. 1024)
Stand: 24.10.2014
Pensionsanspruch mit 63 Jahren
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di Baden- Württemberg setzt sich für eine Gesetzesänderung ein, das Alter zum vollen
Pensionsanspruch auf 63 Jahre zu senken für Beamte/innen, die 45 Dienstjahre haben.
5
Begründung
10
15
Die Gleichbehandlung der Landesbeamten mit den Tarifbeschäftigten ist politisches Ziel der Gewerkschaft
ver.di. Daher muss die Landesregierung die Regelungen zur Rente mit 63 auf die Beamten des Landes
durch eine Änderung der Beamtengesetze übernehmen.
Insbesondere Beamte des einfachen und mittleren Dienstes kämen in die Wirkung einer solchen Regelung.
Dies ist u.a. durch die körperliche Beanspruchung in diesem Bereich gerechtfertigt.
Kürzungen als Gegenfinanzierung beim Erwerb der Pensionen, z.B. durch Veränderung der Punktewerte
lehnt ver.di ab.
Öffentlichkeitswirksame Aktionen vor der Landtagswahl sind zu nutzen.
20
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
25
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb
(Lfd.-Nr. 1025)
Stand: 12.11.2014
Besetzung von DGB-Mandaten und Entsendung zu DGB-Konferenzen
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Bezirkskonferenz ver.di-Fils-Neckar-Alb fordert die ver.di Landesbezirkskonferenz auf, den ver.di.Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg zu beauftragen, zukünftig die ver.di-Aktiven in den DGB-Kreisund Stadtverbänden angemessen bei der Benennung von Delegiertenmandanten bei DGB-Konferenzen zu
berücksichtigen.
Begründung
10
Diese Abstimmung ist zwingend nötig, um diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die die tägliche Arbeit in den
DGB-Gremien ehrenamtlich wahrnehmen, an der Willensbildung innerhalb des DGB`s angemessen zu
beteiligen.
15
Wenn Bezirkskonferenzen und Bundeskongresse des DGB Inhalte beschließen, die später in den Kreis- und
Stadtverbänden von den Ehrenamtlichen vertreten werden sollen, müssen diese auch vorrangig und aktiv
bei der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Damit wird gewährleistet, dass die VertreterInnen der
ehrenamtlichen Kreis- und Stadtverbände auch zu ihren eigenen Anträgen sprechen können.
20
Die Entscheidungsstrukturen des DGB müssen von der ehrenamtlichen Basis wesentlich mit beeinflusst
werden. Die Beteiligung der Aktiven an der innergewerkschaftlichen Demokratie ist auch wieder Ansporn
und Motivation für die Ziele des DGB einzutreten und sich weiter in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu
engagieren.
25
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
30
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb
(Lfd.-Nr. 1026)
Stand: 12.11.2014
Keine Einschränkung des Streikrechts – Gesetzesvorhaben muss gestoppt werden!
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Die Bundesregierung hat vor, ein Gesetz zur „Tarifeinheit“ zu erlassen und damit das Streikrecht
einzuschränken. Die Regierung hat vor, nur noch derjenigen Gewerkschaft einen Streikaufruf zu erlauben,
die in einem Betrieb die meisten Mitglieder hat.
Dieses Gesetzesvorhaben muss gestoppt werden.
Begründung
10
Was hier unter dem irreführenden Begriff „Tarifeinheit“ formuliert wird, ist ein Angriff auf das Streikrecht. Vor
allem fordern die Arbeitgeberverbände das Gesetz.
15
Den Arbeitgebern geht das Streikrecht zu weit, in Bereichen wichtiger Infrastruktureinrichtungen z.B.
Flughäfen, Nah- und Fernverkehr und Krankenhäuser.
20
Durch Ausschaltung von kleineren Gewerkschaften in diesen Bereichen, wie der Gewerkschaft der
Fluglotsen, der Lokomotivführer oder des Marburger Bundes, wird gehofft dies zu erreichen.
Die Gewerkschaft ver.di steht nicht dafür zur Verfügung, Tarifverträge z.B. von Cockpit zu unterbieten. Da
würden wir uns ja zu Handlangern der Arbeitgeber machen.
Das Streikrecht ist ein Grundrecht, deshalb lehnen wir jeden gesetzlichen Eingriff ab. Ob das
Gesetzesvorhaben verfassungsrechtlichen Bestand hätte, ist zu bezweifeln.
25
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
30
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb
(Lfd.-Nr. 1027)
Stand: 12.11.2014
Bildungsurlaub in Baden-Württemberg
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di setzt sich dafür ein, dass zeitnah auch in Baden-Württemberg fünf Tage Bildungsurlaub pro
Kalenderjahr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer landesgesetzlich geregelt werden.
5
Begründung
10
15
20
Am 24. Juni 1974 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland, im Übereinkommen mit der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO), völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der
Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen.
Da der Bund untätig blieb, verabschiedeten die Bundesländer im Rahmen der konkurrierenden
Gesetzgebung eigene Landesgesetze, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Anspruch auf die
Gewährung von Bildungsurlaub geben. Diese Landesgesetze gehen von einer bezahlten Freistellung von
fünf Arbeitstagen pro Jahr aus.
In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen hingegen, gibt es bis heute keine Form von
bezahltem Bildungsurlaub.
Um sich Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erschließen oder den Arbeitsplatz erhalten zu können, ist es für
jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer unerlässlich, sich regelmäßig weiterbilden zu können. Hinzu
kommt, dass eine gute Allgemeinbildung und ein fortwährendes, lebenslanges Lernen von den Arbeitgebern
erwartet werden.
Empfehlung der Antragskommission
25
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb
(Lfd.-Nr. 1028)
Stand: 12.11.2014
Stellenanteile für Frauen- und Gleichstellungspolitik
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Um eine adäquate Frauen- und Gleichstellungsarbeit (auch in den Bezirken) leisten zu können, müssen
anteilig an der Mitgliedschaft, zusätzlich zu den bisher ausgewiesenen Stellen, Stellenanteile für
Sekretärinnen und Verwaltungsangestellte zur Betreuung, Unterstützung und Begleitung der Frauen und
ihrer Arbeit sichergestellt werden.
Anteilige Stellenanteile errechnen sich dabei mindestens an der Formel: je 25.000 weibliche Mitglieder ein
Stellenanteil von 0,5.
10
Begründung
Es reicht nicht aus, dass die Frauen-Quote in ver.di erfüllt wird. Daher muss für Frauen und
gleichstellungspolitische Fragen ein fester Stellenanteil festgeschrieben werden.
15
Es ist nicht weiter hinzunehmen, dass die frauenpolitischen Themenstellungen und Aktionen nur im
Ehrenamt oder nebenher gemacht werden.
20
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb
(Lfd.-Nr. 1029)
Stand: 12.11.2014
Rente mit 65! – an Beschlüsse halten
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di setzt sich auch weiterhin für einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge, im ersten Schritt mit 65
Jahren für alle, ein.
5
Die hierzu gefassten Beschlüsse, u. a. C034 vom Bundeskongress 2011, haben weiterhin Bestand und vor
allem auch Vorbildfunktion.
Daher muss sich auch innerhalb der Organisation an solche Leitlinien (Grundlagenbeschlüsse) gehalten
werden.
10
Begründung
ver.di wird sehr genau von allen Arbeitgebern beobachtet, umso wichtiger ist es, dass auch wir uns selbst
als Organisation an unsere Beschlüsse halten.
15
Empfehlung der Antragskommission
20
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb
(Lfd.-Nr. 1030)
Stand: 12.11.2014
Änderung der gesetzlichen Grundlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung (GKV / GPV)
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di wird aufgefordert, auf die Bundesregierung und die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit
dem Ziel einzuwirken, gesetzliche Grundlagen für mehr Gerechtigkeit in der GKV und GPV zu schaffen.
5
Es ist dringend notwendig, dass eine Gleichbehandlung aller Versicherten hinsichtlich des
Leistungsanspruches, unabhängig der Einkommenssituation, sichergestellt wird.
10
Dies kann nur sichergestellt werden, in dem die privaten Krankenversicherungen (PKV) aufgelöst und in eine
neu organisierte GKV und GPV als Teil einer Bürgerversicherung überführt werden, die nicht
privatwirtschaftlich, sondern staatlich organisiert und getragen wird.
Begründung
15
Ursache des desaströsen Zustandes in der GKV und GPV ist ein grundsatzwidriges Zwei-Klassenrecht von
solidarisch und unsolidarisch Versicherten. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art 3 Abs. 1 GG) gebietet, alle
Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln.
20
Überkommene Strukturen, intransparente Verrechnungssysteme und fehlende Mitwirkungsmöglichkeiten der
Versicherten begünstigen trotz ständig steigendem Beitragsvolumen die zunehmende Schieflage des
derzeitigen Gesundheitssystems.
25
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb
(Lfd.-Nr. 1031)
Stand: 12.11.2014
Sperrzeit im Arbeitsvertag für ver.di Sekretärinnen und Sekretäre
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Im Arbeitsvertrag für ver.di-Sekretärinnen und Sekretäre und Wahlangestellte muss für Jobwechslerinnen
und Jobwechsler in Richtung konkurrierende Arbeitgeberseite eine wirksame Regelung zum Schutz der
Gewerkschaft ver.di festgeschrieben werden. Angebracht ist eine Sperrzeit von mindestens einem Jahr.
Begründung
10
15
Nahtloser Seitenwechsel ist ein Problem. Ein gutbezahlter, lukrativer Job bei der Gegenseite in Aussicht
gestellt, verlockt bei wichtigen Entscheidungen/Verhandlungen mit einem Seitenblick auf den möglichen
späteren Arbeitgeber negative Entscheidungen zu treffen. Auch kann sich der neue Arbeitgeber
Insiderwissen von ver.di verschaffen. Sperrfristen könnten dies blockieren.
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
20
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb
(Lfd.-Nr. 1032)
Stand: 12.11.2014
5 Tage gesetzliche Bildungszeit in Baden-Württemberg auch für Auszubildende
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Die Bezirkskonferenz Fils-Neckar-Alb möge beschließen, dass in den derzeit laufenden Verhandlungen um
die Einführung der gesetzlichen Bildungszeit von 5 Tagen pro Jahr die Forderung für Auszubildende in den
Fokus gerückt wird. Die gesamte ver.di setzt sich für die Gleichbehandlung aller Beschäftigten in BadenWürttemberg ein. Hierzu müssen Aktivitäten stattfinden um den Druck auf die Fraktionen im Landtag zu
erhöhen.
Begründung
10
Derzeit ist von Verhandlungsergebnissen zu hören, dass Auszubildende einen Bildungszeitanspruch von 5
Tagen in der gesamten Ausbildung erhalten sollen! Dies ist für uns als ver.di Jugend nicht akzeptabel.
15
Wir bauen einen Großteil unserer Jugendarbeit im Bildungsbereich auf und gewinnen durch unsere
Seminare viele engagierte und aktive Mitglieder. Die Einführung einer Bildungszeit von 5 Tagen pro Jahr
würde uns viele neue Möglichkeiten bieten unser Bildungsprogramm auch für Auszubildende attraktiver zu
machen. Des weiteren hätten wir hierüber die Möglichkeit Jugendliche in gesellschafts- und
gewerkschaftspolitschen Themen weiter zu qualifizieren.
20
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
25
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1033)
Stand: 12.11.2014
Die sofortige Einführung eines Mindestlohns von 10,00 € pro Stunde
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di setzt sich für eine schnellstmögliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 10
Euro pro Stunde ein.
5
Begründung
10
15
20
Die Mindestlohn-Debatte muss auch mit Blick auf die Eindämmung der Erwerbslosigkeit geführt werden, d.
h. mit Blick auf die gerechte Verteilung der vorhandenen Arbeit bei verstärkter Berücksichtigung derjenigen
Menschen, die derzeit arbeitsuchend sind.
Die Höhe des Mindestlohns ist dabei von großer Bedeutung. Ein zu niedrig bemessener Mindestlohn macht
die Verlängerung der Arbeitszeit nötig und steht damit der gerechten Verteilung der vorhandenen Arbeit
entgegen. Ein zu geringer Niedriglohn liefert damit die betroffenen Menschen trotz der Vollzeitbeschäftigung
der „Armut trotz Arbeit“ aus.
Wer 35 Wochenstunden arbeitet und 7,50 Euro pro Stunde verdient, bekommt Brutto 1050 Euro monatlich.
Nach Abzug von Sozialversicherungen und ggf. Lohnsteuer sind diese Personen dann unter bestimmten
Voraussetzungen berechtigt, ergänzend Hartz IV zu beziehen. Dies heißt aber nichts anderes, als dass ein
zu geringer Mindestlohn zu einem, mit Steuermitteln finanzierten Aufstocker- bzw. Kombi-Lohn führt, der
letztendlich zu Lasten derjenigen geht die (noch) ordentliche Löhne bzw. Lohnsteuer bezahlen.
Die ursprüngliche Position von ver.di, NGG und IG BAU (aus dem Jahr 2000) war ein Monatslohn von
mindestens 3000 DM brutto. Seither sind 14 Jahre vergangen. Mit der Forderung nach 10 Euro pro Stunde
setzt ver.di damit auch ein deutliches Zeichen gegen die fortgesetzte Lohnkürzung in diesem Land.
25
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
30
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1034)
Stand: 12.11.2014
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Solo-Selbstständigen
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di setzt sich für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Freien und Selbstständige in
der Bildungsbranche ein.
5
Begründung
10
15
Die Lebenssituationen (Einkommen, Kranken- und Alterssicherung) von vielen Solo-Selbstständigen werden
im grundlegenden Wandel der Arbeitswelt und der Beschäftigungsverhältnisse immer schwieriger und
prekärer.
Die zurzeit ‚normalen’ Honorare für Solo-Selbstständige in der Bildung fangen an bei 6 €/Zeitstunde im
Nachhilfesektor oder auch 100 €/Tagessatz in der außerschulischen Jugendbildung an. Das ist nicht
hinnehmbar und macht eine qualitativ hochwertige Arbeit und ein anständiges Leben für diejenigen, die die
geringen Stunden- bzw. Tagessätze bekommen bzw. die höheren nicht aushandeln können, unmöglich.
Honorarstundensätze unterhalb 30 Euro sind nicht armutssicher. Sie unterstellen auch eine kontinuierliche
Auftragslage. Um tatsächlich Krankentage und Auftragsrisiken zu 20 kompensieren, ist es notwendig ein
Stundenhonorar von 50 Euro anzusetzen.
In nur ganz wenigen Bereichen der Erwachsenenbildung wird gar ein Tagessatz in Höhe von 750 € erzielt.
20
25
30
35
40
45
Die in der Bildung eingesetzten freiberuflichen Referent/innen stellen verantwortlich sicher, dass
anspruchsvolle Seminare an den Teilnehme/innen orientiert gestaltet werden. Diese engagierte, qualifizierte
und erfolgreiche Bildungsarbeit leisten seit Jahrzehnten überwiegend freiberufliche Referent/innen.
Die Zahl der prekarisierten Solo-Selbstständigen steigt kontinuierlich. Bereiche, die früher von
ehrenamtlichen oder studentischen Kräften abgedeckt wurden, werden zwar vom Anspruch
professionalisiert, jedoch nicht von der Vergütung her. Professionelle Arbeit erfordert adäquate Bezahlung!
Egal aus welchen öffentlichen Finanztöpfen die Seminare bezahlt werden – diese geringen Honorare sind
untragbar und müssen erhöht werden.
Solo-Selbstständige müssen selbständig die Reproduktion ihrer Arbeitskraft gewährleisten. Dazu gehört u. a.
Weiterbildung, Reflexion (z. B. Supervision, Teambesprechungen) sowie die eigene Erholung. Um eine
Tätigkeit als Freiberufler/in über einen längeren Zeitraum erfolgreich zu bewerkstelligen, entstehen Arbeitsund Kostenanforderungen, die über die Anforderungen in „normalen“ Arbeitsverhältnissen hinausgehen. Es
muss eigenständig für eine armutsfeste Altersversorgung, für den
Krankheitsfall und die Absicherung gegen Berufsrisiken gesorgt werden. Es müssen Akquise,
Kontaktpflege, Werbung, sowie Bürokosten, Mobilitätskosten und Weiterbildung, inkl. Fachliteratur, etc
bezahlt werden.
Die Honorare müssen unter Berücksichtigung der besonderen Belastungen von Selbstständigen an den
Gehältern der angestellten pädagogischen Fachkräfte orientiert werden.
Die Gestaltung der Honorare für Solo-Selbstständige darf nicht unabhängig von den Löhnen der
hauptamtlichen Beschäftigten im Bildungsbereich sein: Diese richten sich nach der allgemeinen
Einkommensentwicklung und somit ist es folgerichtig, dass dies auch für die freiberuflichen Referent/innen
gelten muss. Es herrscht keine Leistungs- und Einkommensgerechtigkeit, das heißt, dass leistungsadäquate
Honorierung vielen verweigert wird.
Auch die Einbindung und Partizipation von Freiberufler/innen in Mitbestimmungsprozesse in den
Bildungsbetrieben ist in den meisten Bereichen inexistent. Eine Interessenvertretung ist dringend vonnöten.
Gerade die Gewerkschaften müssen in dieser Situation beispielhaft und glaubwürdig handeln – darin liegt
eine große Chance für gewerkschaftliche Zukunftsfähigkeit. Denn auch gewerkschaftliche Bildungsträger
profitieren von der Prekarisierung der Bildungsarbeit. ver.di wird aufgefordert, der Prekarisierung der
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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Bildungsarbeit in den ver.di sowie den DGB-Bildungswerken und bei ver.di Bildung &Beratung und den
eigenen Bildungsstätten entgegenzuwirken und gesellschaftlich vorbildliche Lösungswege zu beschreiten,
die sich an den eigenen Forderungen an die Gesellschaft, an Staat und Unternehmen orientieren.
ver.di soll sich weiterhin der Frage der Interessensvertretung freiberuflicher Bildungsarbeiter/innen
nachdrücklich und nachhaltig annehmen.
Empfehlung der Antragskommission
60
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1035)
Stand: 12.11.2014
Abschaffung der geringfügen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs)
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Gewerkschaft ver.di setzt sich weiterhin für die Abschaffung der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ein.
5
Begründung
10
15
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist rund 7,5 Millionen geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)
aus, wobei Frauen mit einem weit größeren Anteil unter diesen Geringverdienern vertreten sind. Die
geringfügig Beschäftigten sind bis auf die Unfallversicherung - von wenigen Ausnahmen abgesehen versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und in den
allermeisten fällen auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass dieser Personenkreis
keine ausreichenden Ansprüche auf Altersversorgung erwerben kann und somit einer gravierenden
Altersarmut ausgesetzt sein wird.
Es muss erreicht werden, dass die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse abgeschafft werden und für
alle Beschäftigungsverhältnisse die volle Beitragspflicht zur Sozialversicherung gilt.
20
Empfehlung der Antragskommission
25
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1036)
Stand: 12.11.2014
Versklavung von Frauen und Mädchen
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Die Bezirksfrauenkonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald fordert die Gewerkschaft ver.di auf, alle ihre
Einflussmöglichkeiten auf internationaler Ebene zu nutzen, um Gewalt, Entführung und Versklavung von
allen Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen weltweit zu bekämpfen.
Begründung
10
15
In einigen afrikanischen Ländern wurden und werden Frauen und Mädchen massiv bedroht. Viele von ihnen
wurden verschleppt, ja sogar verkauft.
Als Gewerkschafterinnen von ver.di können wir dies nicht akzeptieren. Daher muss ver.di alle ihre
internationalen Einflussmöglichkeiten einsetzen, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in diesen Ländern
zu unterbinden und die bereits entführten Frauen und Mädchen zu befreien.
Darüber hinaus ist es notwendig, die Ächtung von Gewalt, Entführung und Versklavung an Frauen und
Mädchen international herbei zu führen.
Empfehlung der Antragskommission
20
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1037)
Stand: 12.11.2014
5 Tage Gesetzliche Bildungszeit in Baden-Württemberg auch für Auszubildende
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald möge beschließen, dass in den derzeit laufenden
Verhandlungen um die Einführung der gesetzlichen Bildungszeit von 5 Tagen pro Jahr die Auszubildenden
keine Ausnahme darstellen und dieser Anspruch genau so auch für Auszubildenden gelten soll.
Diese Forderungen sollen auch durch den Bezirk mit vorangetrieben wird.
Begründung
10
15
Derzeitig ist von Verhandlungsergebnissen zu hören das Auszubildende einen Bildungszeitanspruch von 5
Tagen in der gesamten Ausbildung erhalten sollen! Dies ist für uns als ver.di Jugend nicht akzeptabel.
Wir bauen einen Großteil unserer Jugendarbeit im Bildungsbereich auf und gewinnen durch unsere
Seminare viele engagierte und aktive Mitglieder. Die Einführung von einer Bildungszeit für 5 Tage pro Jahr
würde uns viele neue Möglichkeiten bieten unser Bildungsprogramm auch für Auszubildende attraktiver zu
machen. Des Weiteren hätten wir darüber die Möglichkeit Jugendliche in gesellschafts- und
gewerkschaftspolitschen Themen weiter zu qualifizieren.
Empfehlung der Antragskommission
20
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden- Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1038)
Stand: 20.11.2014
Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Regelungen geschaffen werden, damit die Leistungen
aufgrund der ab 01.07.2014 verbesserten Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
(Mütterrente) auch Müttern und Vätern mit entsprechenden Ansprüchen in der Beamtenversorgung in
gleichem Umfang zugute kommen.
10
Begründung
15
Aufgrund des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für
Mütter und Väter, die ab dem 01.07.2014 in Rente gehen, die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene
Kinder um zwölf Monate verlängert. Mütter und Väter, die zu diesem Zeitpunkt schon eine Rente beziehen,
erhalten zusätzlich einen Zuschlag in derselben Höhe, wie der Rentenertrag aus der zusätzlichen
Kindererziehungszeit wäre.
20
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Mittelbaden-Nordschwarzwald
(Lfd.-Nr. 1039)
Stand: 12.11.2014
Freistellung JAV
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Die Gewerkschaft ver.di soll sich dafür einsetzen, dass der Gesetzgeber den JAVen im BetrVG und im
LPVG Baden-Württemberg feste Freistellungskontingente, gekoppelt an die Zahl der Auszubildenden,
eingeräumt werden. Da im BetrVG bisher nicht auf den „Freistellungsparagraphen“ 38 und im LPVG BaWü
nur auf den Einleitungssatz des §47b verwiesen wird, daher müssen JAVen bisher offene
Freistellungskontingente des BR/PR besetzen oder eine Anlassfreistellung begründen.
Damit werden den JAVen bessere Möglichkeiten eingeräumt ihren Tätigkeiten nachzukommen.
10
Begründung
Um den Aufgaben der JAV-Arbeit gerecht zu werden benötigt es eine vereinfachte Regelung zur
Freistellung, mit anderen Worten feste Freistellungskontingente für JAVen.
15
Daraus folgt eine größere Kontinuität der JAV-Arbeit im laufenden Wahlzeitraum, was in einer höheren
Qualität der JAV-Arbeit mündet.
20
Auch führt das zu einem besseren Schutz der JAV-Mitglieder, da sie das Verlassen des aktuellen
Arbeitsplatzes zur Erledigung der Tätigkeiten besser begründen können.
Außerdem hat es mehr Planungssicherheit für den Betrieb zur Folge, wenn JAV-Mitglieder geplant fixe
Freistellungskontingente haben.
25
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
30
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Oberschwaben
(Lfd.-Nr. 1040)
Stand: 12.11.2014
Perspektive 2015
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Umsetzung des Papiers "Perspektive 2015" wird gestoppt. Die Zielsetzung des Papiers wird nicht weiter
verfolgt.
5
Begründung
10
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20
25
1.
Es kann nicht sein, dass eine Gewerkschaft mit 170jähriger Tradition ihre Zukunft in die Hände einer
externen Unternehmensberatung (hier: "Nordlicht-Consultants", Hamburg) legt, anstatt die eigenen
Erfahrungen zu nutzen. ("Nordlicht-Consultants" wurde mit der
Entwicklung des Papiers "Perspektive 2015" beauftragt.)
2.
"Perspektive 2015" (im Folgenden "P15" genannt) sieht eine komplette Umstrukturierung von ver.di vor: Die
hauptamtlichen Sekretäre sollen in zwei streng getrennte Aufgabenbereiche
aufgeteilt werden – "kollektive Betreuung" (im Folgenden "Kollektoren") und "individuelle Betreuung" (im
Folgenden "Inder"). Die "Kollektoren" sollen ausschließlich im Außendienst Betriebe betreuen, wobei
Kleinbetriebe und Unternehmen mit geringer Organisationsstärke überhaupt nicht mehr berücksichtigt
werden.
Die "Inder" ("Backgroundsekretäre" laut P15) leisten ausschließlich fachbereichsübergreifenden Innendienst
und bearbeiten Fragen und
Probleme einzelner Mitglieder aus allen Branchen. Ein "Kollektor" darf sich hingegen nicht um
Einzelmitglieder kümmern.
Diese Trennung widerspricht sämtlicher gewerkschaftlicher Erfahrung. Gerade die Verknüpfung von
kollektiver und individueller Betreuung durch eine Person schafft bei Mitgliedern Vertrauen und führt zum
Erfolg.
30
3.
Zur Finanzierung der fachbereichsübergreifenden "Inder" soll jeder Fachbereich auf weitere 18% seines
Budgets verzichten. Das wird ihn vollends handlungsunfähig machen.
35
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45
4.
Rechtsschutz, Fragen zu Finanzen, Mitgliederverwaltung und Tarifverträgen sollen zukünftig separate
Callcenter telefonisch und per E-Mail klären. Für ganz Baden-Württemberg sind für die gesamten ver.diBranchen gerade einmal zwei Callcenter vorgesehen.
Die Kolleginnen und Kollegen in diesen "Servicepoints" (Formulierung in P15) müssen daher weit über 100
Tarifverträge der Großgewerkschaft ver.di beherrschen, darüber hinaus Rechts- und Organisationsfragen.
Das ist nicht umsetzbar.
Darüber hinaus wird bei der "Hotline" der "Servicepoints" aus Mangel an Personal ständig das BesetztZeichen tönen, sodass sich die anrufenden Mitglieder enttäuscht von ver.di abwenden. Die bekannten
"Hotlines" von Unternehmen und Versicherungen sind abschreckende Beispiele.
5.
Die in P15 vorgesehene Organisationsstruktur hat weiteren drastischen hauptamtlichen Personalmangel zur
Folge. Die "Kollektoren", also Außendienstmitarbeiter, müssen riesige
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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Gebiete betreuen, was enorme Fahrt- und Spesenkosten zur Folge hat. Die vielen Fahrten gehen außerdem
von der Zeit zu effektiver Betreuung ab.
6.
In dem gesamten P15 ist nirgends von gewerkschaftspolitischen Zielen die Rede. ver.di soll ein reiner
Versicherungsverein werden, der zudem teurer sein wird als eine normale Rechtsschutzversicherung.
Obwohl in P15 richtig gesagt wird, dass ver.di keine Stellvertreterpolitik betreiben dürfe, wird diese gerade
durch das Papier forciert. Wie in einem schlecht geführten Restaurant wird in P15 "Servicequalität" gefordert.
7.
Die Sprache des P15 ist verräterisch. In Soziologen- und Unternehmensberater-Sprech werden Phrasen
gedroschen, die bei näherer Betrachtung entweder kontraproduktiv sind oder inhaltlich komplett in sich
zusammenfallen: "Projekt, Analysephase,
Backgroundsektretäre, Sevicepoints, Orientierungsrahmen, Gestaltungsauftrag, konkret erfahrbar,
Ressourcen, Beschäftigte im Veränderungsprozess unterstützen, Differenzierung
in der Gemeinsamkeit, Zielgruppen spezifisch ansprechen, Kampagnen zeitlich fokussieren, separate
Bündelungslösung, Aspekt der Qualifizierung mitdenken" usw. usf.
8.
P15 legt Wert auf das Erreichen von "Qualitätsstandards". Ist die Zertifizierungs-Mode nun auch in ver.di
angekommen, eine Mode, die lediglich selbsternannten Zertifizierern Geld in die Taschen spült und sonst
außer Bürokratie keine Erfolge hat?
9.
P15 nimmt Bezug auf europäische Schwestergewerkschaften, die Erfolge mit der in P15 beschriebenen
Organisation hätten.
Abgesehen davon, dass es nicht möglich ist, diese Behauptung nachzuprüfen, stellen sich die Fragen:
- Kann eine Schweizer Minigewerkschaft Vorbild für die große ver.di sein?
- Kann eine schwedische Gewerkschaft Vorbild sein, die tatsächlich nur noch ein reiner
Versicherungsverein ist und keine politischen Ziele mehr hat?
80
85
90
10.
Sowohl sämtliche Finanzbuchhaltung als auch Beauftragung von Flugblättern, Plakaten, Boschüren,
Steuartikeln usw. sollen in Berlin zentralisiert werden. Auf Bezirksebene soll die FiBu abgeschafft werden.
Dennoch müssen natürlich alle Belege, Quittungen usw. in den Fachbereichen und Bezirken gesammelt,
sortiert und nach Berlin gesandt werden – also die nahezu gleiche Arbeit mit weniger Personal.
Bundesweite Materialien wie Flugblätter werden oft den regionalen Gegebenheiten nicht gerecht. Also
müssen dort angepaßte Materialien erstellt werden – mit weniger Geld.
11.
Zusammengefasst ergibt sich, dass das Papier "Perspektive 2015" völlig ungeeignet ist für eine erfolgreiche
Weiterentwicklung von ver.di. In die Entwicklung seiner Grundzüge wurde die Mitgliedschaft auf keine Weise
einbezogen. Nur bei der "Ausgestaltung" von P15 sind die Mitglieder gefragt – ein scheindemokratisches
Vorgehen.
95
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
100
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Oberschwaben
(Lfd.-Nr. 1041)
Stand: 12.11.2014
Zukunft durch Matrix
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Wir fordern die Beibehaltung und Sicherung der Matrix in der jetzigen Form.
5
Begründung
Nur ein starker Fachbereich kann die spezifischen Interessen seiner Mitglieder gewährleisten und
durchsetzen.
10
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
15
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Oberschwaben
(Lfd.-Nr. 1042)
Stand: 12.11.2014
Mindestlohn 10,-- €
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes muss dieser flächendeckend ausgedehnt werden
und rasch eine Erhöhung auf 10 Euro ohne Ausnahmen erfolgen.
Danach muss eine jährliche Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes mindestens um den
Inflationsanstieg erfolgen.
Begründung
10
Die aktuelle Mindestlohnforderung muss an die Teuerungsrate angepasst werden und durch die starke
Erosion der Tariflandschaft brauchen wir unbedingt einen gesetzlichen Mindestlohn von 10,00 Euro pro
Stunde.
Die massiven Verstöße gegen die Bezahlung von Mindestlöhnen in den Branchen, in denen bisher das
Entsendegesetz gilt, zeigen, dass eine unabhängige Kontrolle nötig ist.
15
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
20
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Oberschwaben
(Lfd.-Nr. 1043)
Stand: 12.11.2014
Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung
1
5
10
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Ver.di lehnt den Entwurf für eine neue Gesundheitsreform mit dem Titel ,,GKV-Finanzierungs- und
Qualitätsweiterentwicklungsgesetz“ (GKV-FQWG) ab. Die Lasten werden den Versicherten einseitig
aufgeladen.
Verdi setzt sich dafür ein, dass die Festschreibung des Anteils der Arbeitgeber in Höhe von 7,3 Prozent
aufgehoben wird und wieder eine paritätische Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitnehmer
und Arbeitgeber umgesetzt wird.
Kostensteigerungen der Krankenkassen dürfen nicht durch Zusatzbeiträge einseitig von den Versicherten
finanziert werden.
Begründung
15
Die Last der zukünftigen Erhöhungen bei der Krankenversicherung darf nicht allein den Arbeitnehmern
überlassen werden. Die frühere paritätische Finanzierung hat sich bewährt.
Empfehlung der Antragskommission
20
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Rhein-Neckar
(Lfd.-Nr. 1044)
Stand: 12.11.2014
Bildungsurlaub und gewerkschaftliche Bildungsarbeit
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Der Bildungsurlaub, der für Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbart
wurde, ist von ver.di zu nutzen, um vor Ort Mitglieder zu gewinnen und zu binden, Aktive zu gewinnen und
zu schulen sowie insbesondere einen gewerkschaftlichen Fokus auf berufsfachliche und betriebliche
Themen zu setzen.
10
Der Landesbezirksvorstand mit Landesleitung bzw. Bezirksvorstand mit Bezirksgeschäftsführung werden
aufgefordert, schnellstmöglich auf Landesebene und vor Ort die innergewerkschaftlichen Voraussetzungen
für möglichst mitgliedernahe Maßnahmen zu schaffen. Dazu gehören insbesondere Strukturen, wie
beispielsweise Arbeitskreise, die Themen aufgreifen und daraus Bildungsangebote entwickeln. Dazu gehört
aber auch die Erschließung von Ressourcen (Teamende gewinnen, notwendige Finanzierung sicherstellen).
15
Die Aufgabe ist als Querschnittsaufgabe fachbereichsübergreifend, bezirksnah und auf der Landesebene
vernetzt zu organisieren (Landesebene und Bundesebene springen nur ein um die bezirkliche und örtliche
Ebene gegebenenfalls zu unterstützen).
Begründung
20
25
Die Forderung nach Bildungsurlaub ist kein Selbstzweck, sondern folgt gewerkschaftspolitischen Zielen,
beispielsweise:
• Mitgliedern, die keinen Anspruch auf arbeitgeberfinanzierte Seminare haben, Bildungsangebote zu
machen und sie an uns zu binden.
• betriebliche Vertrauensleutestrukturen zu entwickeln und Vertrauensleute zu stärken
• neue Mitglieder zu gewinnen und zu halten. Beispielsweise durch das Vermitteln von Fähigkeiten (SoftSkills) und Kompetenzen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruflich weiter bringen können und/
oder ihnen den Arbeitsalltag erleichtern.
• Indem Bildungsinhalte vermittelt werden, die in einem arbeitgeberfinanzierten Seminar nicht oder nur
unter Einschränkungen vermittelt werden können.
30
35
40
Gute Gewerkschaftsarbeit in den Betrieben erfordert selbstbewusste und starke Vertrauensleute. Bildung
und Bildungsarbeit sind ein Weg dorthin, indem sie das Selbstbewusstsein und die
Persönlichkeitsentwicklung stärken. Wenn wir die oben genannten Ziele umsetzen möchten, müssen wir an
den Interessen der Einzelnen anknüpfen und neben gewerkschaftspolitischen Themen auch fachbezogene
und berufsbezogene Themen anbieten (z.B. Sprachen, Rhetorik, Präsentation…). Es kann aber auch ein
Angebot für „normale Beschäftigte“ sein, wie man mit schwierigen Situationen umgehen kann („meine
Rechte im Betrieb“, Stress, Mobbing …).
Bei den Bildungsangeboten sollte nicht nur an klassische 5-Tages-Seminare gedacht werden, sondern auch
an Tagungen, Seminarbausteine, Bildungsreisen…
Für Gewerkschaftsmitglieder im Bildungsurlaub sind diese Angebote in aller Regel kostenlos. Aus Sicht der
Antragsteller müssen für diese Maßnahmen auch Mittel der GPB GmbH zur Verfügung gestellt werden.
45
Beispiele:
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
50
gewerkschaftlich. Bildung /politische Bildung
Working English
Aufbau betriebliche Gewerkschaftsarbeit
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Berufliche Kompetenzen / Softskills
60
Recht im Arbeitsleben
• Abmahnung, Kündigung
• Krankheit
• AN-Haftung
65
Mobbing,
Stressbearbeitung
Rhetorik
Gesunde Ernährung
Fachpolitische Bildung
70
75
80
Die Universitäten und der Solidarpakt
Zukunft der Weiterbildung
Veränderte Arbeitszeitmodelle
in der Arbeitswelt (Arbeitszeit, Methoden, Verdichtung)
Umgang mit Stress
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
85
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Rhein-Neckar
(Lfd.-Nr. 1045)
Stand: 12.11.2014
Änderung Entgeltordnung der Länder vom 2. Januar 2012
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Folgende Änderungen der Entgeltordnung der Länder vom 2. Januar 2012
werden von Gewerkschaftsseite gefordert:
5
In Teil II, Fallgruppe 1 sollte die Streichung der „Museumsbeschäftigten“ vorgenommen werden.
Dadurch könnte der „Allgemeine Teil“ des Tarifvertrages auf Museumsbeschäftigte angewandt
werden.
10
Hilfsweise könnten die Eingruppierungsvorschriften in Teil II Fallgruppe 1 um eine E 8 und eine Erweiterung
der E 6 Fallgruppe 3 für die Museumsbeschäftigten wie folgt ergänzen:
Einfügen der Entgeltgruppe 8:
15
20
Fallgruppe 1: Beschäftigte in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten in
Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel selbständige
Leistungen erfordern.
Fallgruppe 2: Meister mit mehrjähriger Tätigkeit als Meister in der Entgeltgruppe 6 oder einer
entsprechenden Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, die Aufsicht über eine
größere Gruppe von Museumsführern oder Beschäftigte in Experimentierstationen führen.
Ergänzung und Änderung der Entgeltgruppe E 6 Fallgruppe 3:
Beschäftigte in Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten in Tätigkeiten, die gründliche und
vielseitige Fachkenntnisse und in nicht unerheblichem Umfang selbständige Leistungen erfordern.
25
Begründung
30
35
40
45
Seit Jahren ist eine Veränderung der Museumslandschaft festzustellen. Museen sind nicht mehr nur
Ausstellungsorte von Kuriositäten, sondern gehen immer stärker zum Lernen und Experimentieren über.
Durch den technischen Wandel finden außerdem alte Maschinen, Werkzeuge und alte Handwerktechniken
Einzug in die Museumslandschaft. Der bisher im Tarifvertrag zu findende „Schlossführer“ ist in dieser Art
Museum nicht mehr vorhanden. Nicht nur die alten, historisch wertvollen Maschinen sind zu bedienen, auch
Kenntnisse der neuen Technik im Wandel der Zeit werden verlangt.
In der Entgeltordnung des Tarifvertrags der Länder finden sich sowohl in Teil II als auch in Teil III
Museumsbeschäftigte.
In Teil II, Fallgruppe 1 (Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen) gibt es
Eingruppierungen bis zur Entgeltgruppe 10; hier sind allerdings keine Museumsbeschäftigten aufgeführt.
Diese findet man erst in Entgeltgruppe 9. Fallgruppe 2. Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene
Fachausbildung für den gehobenen Archivdienst.
Ansonsten sind erst in der Entgeltgruppe 5 wieder Beschäftigte in Museen zu finden. Diese Eingruppierung
deckt aber nicht die anspruchsvolle Tätigkeit der Führer in modernen erlebnisorientierten Museen ab. Die Art
der Tätigkeit in diesen Museen unterscheidet sich immer stärker von den Arbeiten in Archiven und
Bibliotheken und erfordert mindestens gründliche und vielseitige Fachkenntnisse.
In Teil III (Beschäftigte in Galerien, Museen, Schlössern) ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 8
möglich. Diese deckt aber nur Arbeiten an wertvollen Kunstgegenständen und kunstgeschichtlich
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
50
bedeutenden Gebäudeteilen ab. In den Entgeltgruppen 6 und 5 sind nur die Fremdsprachen
ausschlaggebend. Laut Protokollerklärung sind aber in Teil III nur die Beschäftigten eingruppiert, die bei
Fortgeltung des alten Rechts im Lohngruppenverzeichnis des MTArb/MTArb-O eingereiht gewesen wären.
55
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
60
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Rhein-Neckar
(Lfd.-Nr. 1046)
Stand: 12.11.2014
Ausbildungsvergütung für Gesundheitsberufe
1
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di setzt sich dafür ein, dass tarifliche und gesetzliche Regelungen über Ausbildungsentgelte für die
Berufe Ergotherapeut/ Ergotherapeutin; Diätassistent/ Diätassistentin; Physiotherapeut/ Physiotherapeutin;
medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent/ medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin;
medizinisch-technischer Radiologieassistent/ medizinisch-technische Radiologieassistentin, medizinischtechnischer Assistent für Funktionsdiagnostik/ medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik,
Logopäde/ Logopädin; Orthoptist/ Orthoptistin vereinbart bzw. erlassen werden.
Begründung
Diese Berufsausbildungen sind außerhalb des BBiG in eigenen Gesetzen geregelt, diese Gesetze sehen
kein Ausbildungsentgelt vor. Für vergleichbare Berufsausbildungen, wie Gesundheits- und Krankenpflege
oder Hebammen wurden schon vor Jahrzehnten Ausbildungsvergütungen erkämpft und gesetzliche
Regelungen durchgesetzt. Viele Ausbildungsstätten, besonders solche in privater Trägerschaft, verlangen
sogar Schulgeld. Diese Situation muss dringend verändert werden, da dadurch nur für Jugendliche aus
wohlhabenden Familien eine solche Ausbildung möglich ist bzw. der/ die Auszubildende auf BAföG
angewiesen ist. Dies stellt für die Gewinnung von Azubis bei sinkender Zahl von Schulabgängern einen
gravierenden Nachteil dar.
Ausbildungsstätten in der Trägerschaft von Krankenhäusern werden seit 2004 über ein Umlagesystem
finanziert. Dadurch wäre die Refinanzierung der Ausbildungsvergütungen sichergestellt.
Obwohl es sich bei diesen Ausbildungsgängen eher um schulische Ausbildungen handelt, besteht doch ein
Praxisanteil von rund einem Drittel der Ausbildungszeit.
25
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
30
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Rhein-Neckar
(Lfd.-Nr. 1047)
Stand: 12.11.2014
Familienpflegezeit
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
ver.di setzt sich für eine verbesserte gesetzliche Regelung ein, nach der pflegende Angehörige für die
tatsächlich anfallende Pflegezeit einen von der Zustimmung des Arbeitgebers unabhängigen Anspruch auf
Freistellung von der Arbeit haben, sowie eine bessere finanzielle / arbeitsrechtliche Absicherung erhalten.
Begründung
10
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Hintergrund:
Das derzeitige Familienpflegegesetz ermöglicht berufstätigen Angehörigen derzeit schon die Freistellung
zum Zwecke der Pflege. Aber die Rahmenbedingungen sind für die Arbeitnehmer noch ungünstig. Während
der Arbeitgeber aus Steuergeldern Darlehen erhalten kann für Lohnzahlungen, die über die tatsächlich
geleistete Arbeit hinausgehen wegen der Reduzierung der Arbeitszeit zum Zwecke der Pflege, müssen die
pflegenden Angehörigen sich über eine private Versicherung absichern, falls Sie ausfallen für den späteren
Zeitraum des „Nacharbeiten“. Dadurch kann der Freistellungszeitraum auch nicht flexibel genug gehalten
werden. Da die Pflege durch Angehörige ein gesellschaftlich befürwortetes Engagement ist, sollte die
Unterstützung der Angehörigen ebenfalls aus Steuermittel erfolgen (Idee: ähnlich wie BaföG).
Beispiel zur aktuellen Praxis:
Angehörige reduziert die 100%-Stelle auf 50% Arbeitszeit, erhält aber weiterhin 75% des Entgeltes. Nach
Beendigung der Freistellungsphase arbeitet er/sie wieder 100% erhält aber weiterhin 75% des Entgeltes bis
zum Ausgleich. Angehörige zahlen in die privatwirtschaftliche Versicherung ein für den Fall, dass sie nicht
arbeiten können.
Der Freistellungszeitraum von max. 2 Jahren ist fix.
Derzeit liegt die durchschnittliche Pflegedauer durch Angehörige etwa bei 4 Jahren.
Im Einzelfall ist sehr schwer vorhersagbar, wielange gepflegt werden kann/ muss bis zum Sterbefall oder bis
zur vollstationären Schwerpflegebedürftigkeit.
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
35
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Rhein-Neckar
(Lfd.-Nr. 1048)
Stand: 12.11.2014
Mindestlohn
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Wir fordern einen flächendeckenden Mindestlohn für alle Branchen ohne Berufs- und Alters-Ausnahme in
Höhe von zunächst zehn Euro.
5
Begründung
10
Die im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung versprochene Einführung des Mindestlohns droht
zu scheitern. Das Arbeitsministerium sieht Ausnahmen vor für Studierende, Rentnerinnen und Rentner,
saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose sowie für Beschäftigte unter 18 Jahren,
wobei diese Altersgrenze womöglich noch erhöht werden soll. Ein Mindestlohn soll außerdem erst ab 2017
nicht mehr durch Tarifverträge unterboten werden können.
15
In der Medienbranche beträfe eine Aufweichung des flächendeckenden Mindestlohns u.a. Zeitungszusteller/
innen, Zeitarbeitskräfte, Hilfsarbeiter/innen und alle Beschäftigte, die bisher einen Tarifvertrag mit über 8,50
Euro brutto pro Stunde nicht durchsetzen konnten.
20
Ein Stundenlohn von 8,50 Euro brutto reicht bereits heute kaum zum Leben, zumal Mieten, Strom-, Gas- und
Ölkosten exorbitant steigen. Ein Mindest-Stundenlohn von zunächst 10 Euro ohne Ausnahmen erscheint uns
daher dringend geboten.
Empfehlung der Antragskommission
25
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1049)
Stand: 17.11.2014
Armutsrenten und Altersarmut bekämpfen
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Der ver.di Bezirk Stuttgart fordert ein sofortiges und umfassendes Maßnahmepaket zur Verhinderung der
drohenden massenhaften Altersarmut, das folgende Einzelforderungen einschließt:
5
•
10
•
•
•
15
•
•
Rückkehr zu existenzsichernden Normalarbeitsverhältnissen als Regel von Anfang an durch:
Einführung eines armutsfesten gesetzlichen Mindestlohns, der bei 45 Versicherungsjahren über der
Grundsicherung liegt, Abschaffung von Minijobs, Förderung von Vollzeitarbeitsplätzen für Frauen,
Schließen des Gender Pay Gaps und Aufwertung von Frauenberufen, Verbot von Praktikas zum
Berufseinstieg etc.
Einführung einer steuerfinanzierten armutsfesten Mindestrente
Anhebung des Rentenniveaus auf 52% und Verzicht auf Beitragssenkungen
Berücksichtigen von Sorgearbeits- Zeiten (Erziehung, Pflege), Zeiten von Arbeitslosigkeit und
Ausbildung in vollem Umfang aus Steuermitteln
Rückkehr zur solidarischen, umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung unter Einbeziehung
von Selbstständigen, Beamten
Einfrieren bzw. Streichen aller staatlichen Fördermittel zur privaten Altersvorsorge
Begründung
20
25
30
35
40
Jahrzehntelange Deregulierung von Beschäftigungsverhältnissen, Einführung eines breiten
Niedriglohnsektors, Hartz- Gesetze, Teilzeit und Minijobs für Frauen, Privatisierung der Altervorsorge
zugunsten einer privaten Versicherungswirtschaft und zulasten der solidarischen/umlagefinanzierten
gesetzlichen Rentenversicherung waren das umfassende, neoliberale Maßnahmenpaket für Niedrigrenten
und drohende Altersarmut.
Dies betrifft in absehbarer Zeit mehr als ein Drittel der Bevölkerung und insbesondere Frauen, wenn nicht
sofort, auf breiter Ebene, politisch massiv und auf unterschiedlichen Ebenen dagegen gesteuert wird. Arbeits
(markt)politik ist dabei ein ebenso wesentlicher Faktor wie Renten-, Sozial-, Gleichstellungs- und
Familienpolitik. Gut ist nicht allein was Arbeit schafft, sondern Arbeit muss jeder Frau und jedem Mann ein
gutes Leben insgesamt ermöglichen.
Es geht nicht um kosmetische Korrekturen, sondern um nachhaltiges und wirksames Umsteuern, damit
Menschen im Alter in Würde vom Rentenertrag ihrer Lebensarbeitsleistung leben und nicht auf
Grundsicherung angewiesen sind.
Dies ist finanzierbar über eine Besteuerung von großen Vermögen und Erbschaften.
Zur Durchsetzung notwendig ist ein breites, solidarisches und aktives Bündnis aller Gewerkschaften und
anderer Institutionen der Zivilgesellschaft (Kirchen, Sozialverbände, Frauen und Familienorganisationen,
bürgerschaftliche Initiativen).
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
45
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1050)
Stand: 17.11.2014
TTIP/ CETA
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
1. ver.di lehnt die Verhandlungen ab und fordert den sofortigen Abbruch der Verhandlungen.
2. ver.di macht Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen
3. ver.di wird aufgefordert daraufhin zu wirken, dass der Bundestag dies ablehnt.
4. Falls die politischen Verantwortlichen die Auffassung vertreten, dass TTIP nicht durch den Bundestag
zustimmungspflichtig ist, unterstützt und beteiligt sich ver.di an einer juristischen Anfechtung.
Begründung
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Vor ca. 15 Jahren versuchten die international aufgestellten Großunternehmen, mit dem - gescheiterten„Multilateralen Investitionsabkommen“ (MAI) ihre Macht still und leise bedeutend auszuweiten.
Diese damals gestoppten Pläne liegen jetzt mit TTIP bzw. CETA in deutlich verschärfter Form wieder auf
dem Tisch. Anliegen dieser Verträge ist es, Gewinne und Investitionen der Unternehmen vor sinnvoller
staatlicher Regulierung abzuschirmen und bisherige Standards zum Schutz der Beschäftigten, der
Verbraucher und der Umwelt aufzuweichen oder zu kippen. Vorschriften, die Unternehmen oder Investoren
den Zugang zum jeweils anderen Markt erschweren können, sollen verringert bzw. abgeschafft werden.
Dazu gehören beispielsweise arbeitsrechtliche Bestimmungen, Qualitätsstandards, technische oder
rechtliche Anforderungen an importierte Produkte, aber auch Kontrollen und einschränkende Regeln für den
Finanzsektor. Mit Hilfe von Schiedsgerichten können ausländische Investoren Staaten verklagen, wenn
bestimmte Gesetze ihre erwarteten Gewinne beeinträchtigen - denkbar wären beispielsweise Klagen gegen
Mindestlohn- oder andere dem Schutz der Beschäftigten dienende Gesetze. Damit wäre gleichzeitig
klargestellt, dass Interessen von Unternehmen höherwertig sind als die Souveränität von Staaten.
In wessen Interesse diese Verhandlungen sind, wird auch daran deutlich, dass die Verhandlungen in enger
Kooperation mit Wirtschaftslobbyisten und unter strengster Geheimhaltung vorbereitet wurden. Während die
Verhandlungen selbst ebenso unter strikter Abschirmung vor der demokratischen Öffentlichkeit stattfinden,
dürfen laut Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 11.12.2013 mehr als 600 Vertreter der
Wirtschaftslobby ihre Vorschläge einbringen, im Gegensatz zu z.B. Gewerkschaften oder
Verbraucherverbänden, die außen vor bleiben. Diese Wirtschaftslobbyisten haben lt. der „Süddeutschen
“ auch Zugang zu wichtigen Dokumenten, die noch nicht einmal den Regierungen der EU-Länder vorlägen.
Da Sinn und Zweck solcher Freihandelsabkommen also immer ist, den international tätigen Konzernen
möglichst viele Hindernisse bei der Gewinnmaximierung aus dem Weg zu räumen, ist es aus unserer Sicht
falsch, sich für mehr Transparenz und Veränderungen einzusetzen : die Verhandlungen zu TTIP bzw CETA
müssen ersatzlos beendet werden.
35
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
40
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1051)
Stand: 17.11.2014
Ablehnung der gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di fordert die Bundesregierung auf, die Pläne für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit im Betrieb
ersatzlos fallen zu lassen. Eine solche Regelung wäre ein massiver Angriff auf das verfassungsmäßige
Recht zur Koalitionsfreiheit.
Gleichzeitig fordert ver.di den DGB und die anderen Einzelgewerkschaften dazu auf, sich nicht an der
Ausarbeitung eines solchen Gesetzes – egal in welcher Form – zu beteiligen.
Fallls das schon beschlossen worden sein sollte, wird ver.di Verfassungsklage wegen Einschränkung des
Koalitionsrechts erheben.
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Begründung
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Mit den Plänen zur Regulierung will die Bundesregierung vorschreiben, dass nur noch der Tarifvertrag der
Gewerkschaft gilt, die im Betrieb die meisten Mitglieder vereint. Während der Laufzeit dieses Vertrags wären
alle anderen Organisationen an die Friedenspflicht gebunden, dürften also nicht zum Zwecke der
Durchsetzung eigener Vereinbarungen zu Arbeitskämpfen aufrufen.
Das Streikrecht würde damit stark eingeschränkt.
Gleichzeitig wären die Gewerkschaften verpflichtet, ihre Mitgliederlisten gegenüber dem Arbeitgeber
offenzulegen.
Diese geplante Regelung durch ein Gesetz über die Tarifeinheit verstößt grundlegend gegen die Wahlfreiheit
der Beschäftigten, sich der Gewerkschaft anzuschließen, die die Interessen der Belegschaft am besten
vertritt. Eine bestehende Aufteilung der Belegschaft in Mitglieder verschiedener Gewerkschaften kann nur
innerhalb der Gewerkschaftsbewegung und in der Belegschaft durch Diskussionen über die sinnvollste
Vertretung der Mitgliederinteressen erreicht werden, ohne das darauf durch Gesetz Einfluss genommen
wird. Jegliche gesetzliche Regelung würde sich gegen das Streikrecht richten. Das ist ja auch der Grund,
warum die Arbeitgeberverbände eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit wollen.
Im Übrigen resultiert die Zersplitterung der Belegschaften weniger aus der Konkurrenz verschiedener
Gewerkschaften im selben Betrieb, sondern vielmehr aus der ständigen Ausgliederung einzelner Bereiche
und ihrer Verwandlung in rechtlich selbständige Einheiten, für die jeweils unterschiedliche Tarifverträge
abzuschließen sind.
Empfehlung der Antragskommission
35
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1052)
Stand: 17.11.2014
Leitfaden zu gesundheitspolitischen Aktivitäten
1
5
10
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di macht folgende Forderungen zum Leitfaden ihrer gesundheitspolitischen Aktivitäten und
fordert ihre Umsetzung von der Bundesregierung, den Länderregierungen, sowie den Kommunalen
Gebietskörperschaften:
1.
Bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser (alle wirtschaftlich entstandenen Kosten
bedarfsnotwendiger Krankenhäuser müssen refinanziert werden) - Abschaffung von DRGs/PEPP und
Einführung einer gesetzlichen Personalbemessung.
2.
Verdoppelung der Investitionskostenfinanzierung durch die Länder (10% der Ausgaben für
Krankenhausbehandlung) - keine Monistik.
3.
Sicherstellung der Bedarfsplanung durch die Länder - keine Selektivverträge, auch nicht unter
dem Mantel der Qualitätsbezahlung
4.
Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante fachärztliche Versorgung
5.
Keine weiteren Privatisierungen - Rekommunalisierung der Krankenhäuser
15
1.
Die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf ein Preissystem von Fallpauschalen (DRG’s in der
Somatik, PEPP in der Psychiatrie) stellt einen massiven Angriff auf die Grundprinzipien der Daseinsvorsorge
dar. Marktsteuerung über Preise ist unvereinbar mit der Daseinsvorsorge und höhlt sie von innen her aus.
Charakteristika der Daseinsvorsorge sind:
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1. Daseinsvorsorge bezieht sich auf die Grundbedürfnisse und Grundrechte der Menschen.
2. Daseinsvorsorge macht am tatsächlichen Bedarf der Menschen fest und nicht wie das restliche
Wirtschaftssystem an der kauffähigen Nachfrage.
3. Sie beinhaltet auch ein Element der Umverteilung: Man zahlt (zumindest in der Tendenz) entsprechend
seiner finanziellen Leistungsfähigkeit ein und nicht entsprechend dem individuellen Nutzen.
4. Sie setzt immer auf Inklusion, d.h. auf Einbeziehung aller und nicht auf Ausschluss von einzelnen oder
ganzen Gruppen.
5. Sie wird unter politischer Kontrolle betrieben, gehört also zum öffentlichen Raum und nicht zum Bereich
des privaten Wirtschaftens unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
6. Einrichtungen der Daseinsvorsorge haben einen anderen inneren Aufbau, andere
Steuerungscharakteristika (Bedarfssteuerung) und auch eine Leitbild- und Standardsetzungsfunktion für
die allgemeinen Arbeitsbedingungen. (Das hat ihnen zwar den Vorwurf der Ineffizienz und der
Verschwendung eingebracht, andererseits wer sagt denn, dass Beschäftigte sich wegen des Profits
totarbeiten müssen?)
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40
45
Aufgrund dieser Charakteristika ergibt sich unmittelbar ihre Bedeutung für die Gesellschaft: Sie stellen unabhängig vom sozialen Status - die Sicherung der Grundbedürfnisse sicher. Sie ermöglichen - auch den
unteren Schichten - die Wahrnehmung von Grundrechten. Sie stellen ein solidarisches Element des
Ausgleichs und der Umverteilung dar, das in dieser Gesellschaft, die ständig und immer größere
Ungleichheit produziert, bitter nötig ist. Mit einem Wort sie schützen die Schwachen. Dies gilt aber nur, wenn
ihre innere Struktur, ihre Finanzausstattung und ihre Steuerung dies auch zulassen, wenn der Bedarf und
nicht das Geld Maßstab für die Aufgabenerfüllung ist.
Gegen Markt und Wettbewerb als Steuerungsinstrument spricht:
• Marktsteuerung macht primär nicht an Bedarf, sondern an der zahlungsfähigen Nachfrage fest.
• Eine Übereinstimmung zwischen Bedarf und zahlungsfähiger Nachfrage gibt es nur zufällig.
• Im Normalfall klaffen der Bedarf und die zahlungsfähige Nachfrage zumindest in Bezug auf Gesundheit
und Sozialleistungen deutlich auseinander.
Marktsteuerung führt also im einen Fall zu einer deutlichen Unterversorgung in all den Bereichen und für all
die Menschen, die nicht die notwendigen finanziellen Mittel, aber einen hohen Bedarf an
1
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Gesundheitsversorgung haben – also zur Patientenselektion, zur Exklusion. Hier wirkt das doppelte
Paradox, dass diejenigen, die sozial schlechter gestellt sind, also weniger Geld haben, um sich Gesundheit
kaufen zu können, eigentlich in wesentlich höherem Maß Gesundheitsleistungen benötigen, weil sie kränker
sind, als die Reichen.
Auf der anderen Seite führt Marksteuerung zu Überversorgung und Verschwendung überall, wo Geld zu
machen ist und wo eine zahlungsfähige Nachfrage besteht. Dies gilt in all den Fällen, in denen mit der
Durchführung von (nötigen oder unnötigen) Leistungen Geld verdient werden kann.
In einem Preissystem wie den Fallpauschalen handelt ökonomisch rational, wer
1. möglichst wenige Kosten pro Fall produziert (dann ist der Gewinn am höchsten)
2. möglichst viele Fälle behandelt, bei denen ein Gewinn sicher ist
3. möglichst Fälle vermeidet, bei denen ein Verlust wahrscheinlich ist
Das sind massive Fehlanreize zu Unter-, Über- und Fehlversorgung zu Lasten von Beschäftigten und
Patienten.
Einer Bedarfssteuerung wie sie für Einrichtungen der Daseinsvorsorge sinnvoll und notwendig ist entspricht
dann auch die Finanzierung des notwendigen Bedarfs.
Suggeriert wird, dass diese Bedarfsfinanzierung ein Selbstbedienungsladen und deswegen unwirtschaftlich
sei. Dies ist nicht richtig. Auch Einrichtungen der Daseinsvorsorge können und müssen wirtschaftlich und
effektiv betrieben werden – und zwar ohne Preissteuerung. Die Steuerung erfolgt durch die Festlegung von
Standards und über die Kontrolle der wirtschaftlichen Erbringung der Aufgaben, z.B. durch
Wirtschaftlichkeitsprüfungen und –vergleiche, die Festlegung der notwendigen Vergütung in einem
Aushandlungsverfahren (mit Schiedsstelle bei Nichteinigung) zwischen Kassen und Krankenhäusern.
Solange die DRG’s nicht abgeschafft sind, ist es notwendig ihre Wirkungen zu reduzieren, indem zumindest
bestimmte Teile der Finanzierung der Krankenhäuser dem Preissystem entzogen werden. Möglich ist dies
durch die Forderung von (kostendeckenden) Zuschlägen für bestimmte Leistungen (z.B. Vorhaltekosten,
Maximalversorgung usw.) und vor allem für die bedarfsnotwendige Finanzierung von Personalkosten über
eine gesetzliche Personalbemessung.
2.
Eine weitere Steigerung der negativen Wirkungen des DRG-Preissystems wird momentan unter den
Stichworten Selektivverträge und Qualitätsbezahlung eingeleitet. Selektivverträge und Qualitätsbezahlung
würden bedeuten, dass den Kassen das Recht zugestanden wird, nur noch mit bestimmten Krankenhäusern
bzw. für bestimmte Leistungen Verträge abzuschließen, bzw. weniger oder mehr für bestimmte Leistungen
zu bezahlen. Die jetzigen DRGs sind ein Festpreissystem. Die Preise sind zwar zu niedrig, sie können aber
nicht durch Konkurrenzkampf noch weiter abgesenkt werden. Bei der Freigabe der Verträge und bei Zu- und
Abschlägen werden auch die Preise freigeben. Ein Dumpingwettbewerb der Krankenhäuser untereinander
droht. Statt Krankenhäuser oder Abteilungen mit tatsächlicher schlechter Qualität in die Lage zu versetzen,
ihre Qualität zu verbessern, wird ihnen der Geldhahn zugedreht. Was dann aus der Qualität wird, ist klar.
Tatsächlich geht es nicht um Qualität sondern um „Marktbereinigung“, wie das so schön heißt.
Ganz nebenbei wird durch solche Vertragsformen die gesamte Bedarfsplanung, für die die Länder zuständig
sind, zur Makulatur. Ein Krankenhaus ist zwar für die Versorgung einer ländlichen Region notwendig,
bekommt aber keine Verträge mehr oder noch weniger Geld!
90
95
100
3.
In Deutschland gilt die duale Finanzierung, d.h. dass die Krankenkassen die laufenden Kosten
bezahlen und die Länder für die Investitionskosten zuständig sind – und zwar zu 100 %. Seit Jahren werden
in den Krankenhäusern Baustellen durch Personalstellen finanziert, weil die Länder ihrer gesetzlichen Pflicht
die Investitionskosten der Krankenhäuser zu bezahlen nicht nachkommen. Stattdessen werden Gelder der
Krankenkassen, die eigentlich für die Versorgung der Patienten überwiesen werden in Abschreibungen und
Zinsen für Baukredite umgewidmet. Das notwendige Personal zur Versorgung der Patienten wird gestrichen.
Mehr als 6 Milliarden Euro fehlen bundesweit für die notwendigen Investitionen. Dies muss umgehend
korrigiert werden.
Eine Ursache für die Unterfinanzierung der Investitionen durch die Länder ist sicherlich die provozierte
öffentliche Armut durch Verzicht auf Besteuerung der Reichen und durch die Schuldenbremse. Die andere
Ursache ist ordnungspolitisch: Wenn man davon ausgeht, dass es zu viele Krankenhäuser, zu viele Betten
und zu schlechte Qualität gibt, kann man entweder die Planung und die Zulassungskriterien verändern (dies
erfordert aber politische Auseinandersetzungen) oder man überlässt das Ganze dem Markt und wäscht
seine Hände als verantwortlicher Politiker in Unschuld.
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Diese perfide Vorgehensweise wird jetzt seit ca. 20 Jahren und verstärkt seit Einführung der Fallpauschalen,
praktiziert. Folge: Kostenstress für die Krankenhäuser, Arbeitsstress für die Beschäftigten,
Versorgungsmängel für die Patienten.
Von interessierter Seite wird jetzt gefordert, dass die Investitionskostenfinanzierung durch die Länder
abgeschafft und in die DRG’s integriert wird (Monistik).
Eine solche Entwicklung ist entschieden abzulehnen. Sie verschärft den Konkurrenzkampf der
Krankenhäuser, weil nur noch diejenigen investieren könnten, die auch im Fallpauschalensystem erfolgreich
sind. Vor allem aber führt sie jede Bedarfsplanung durch die Länder ad absurdum. Es wird nicht mehr dort
ein neues Krankenhaus finanziert oder erneuert, wo es unter Bedarfsgesichtspunkten notwendig ist, sondern
da, wo Geld übrig ist. Reichen die Gelder nicht verschwindet das Krankenhaus vom Markt.
4.
Alte gewerkschaftliche Forderungen sind die Aufhebung der Trennung von ambulanter und stationärer
Versorgung, die Abschaffung der doppelten Facharztversorgung (ambulante Fachärzte und die
Fachabteilungen in den Krankenhäusern), die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung
und die Einrichtung von Ambulatorien. Gesundheitspolitisch sinnvoll wäre es, wenn den ambulant tätigen
Ärzten auch ein festes Gehalt gezahlt würde und wenn sie in enger Zusammenarbeit (und auch im
personellen Austausch) mit den Kliniken arbeiten würden.
Auch wenn sich immer weniger niedergelassene Ärzte finden, die in den ländlichen Raum wollen und die
wirklich die ganze Nacht oder das ganze Wochenende die ambulante Notfallversorgung aufrechterhalten
wollen, wird den Krankenhäusern nicht wirklich die Möglichkeit gegeben diese Versorgung (mit) zu
übernehmen. Wettbewerb unter den Krankenhäusern soll sein, aber bitte nicht mit dem niedergelassenen
Bereich. Stattdessen wird die Niederlassung gefördert. Jetzt schon geübte Praxis und angedachte
Maßnahmen reichen von der kostenlosen Überlassung von Bauplätzen oder Praxisräumen, über sonstige
Vergünstigungen (Kinderbetreuung) bis hin zur Aufhebung der Präsenzpflicht (bisher muss man in der
Gemeinde wohnen, in der man seine Praxis hat).
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) hätten die Potenz sich zu Ambulatorien weiter zu entwickeln, wenn
sie von Krankenhäusern und ohne Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) betrieben werden
dürften. Tatsächlich wird die Dominanz der Niedergelassenen und der KV zementiert.
Statt Ambulatorien der Krankenhäuser zu ermöglichen, soll die ambulante Notfallversorgung in Kooperation
mit der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgen. Etliche Krankenhäuser kennen das schon: Die
Niedergelassenen kommen ins Krankenhaus und nutzen dessen Einrichtungen und Personal, solange es
sich für sie lohnt. Das Krankenhaus macht mit, weil es Ärzte für den Bereitschaftsdienste spart und sich
einen direkten Zugriff auf die Patienten der Niedergelassenen erhofft. Das Ganze ist also eher ein Programm
zur Verhinderung der Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgung und mehr ein Programm zur
Öffnung der Krankenhäuser für Niedergelassene.
5.
Der neoliberale Umbau des Gesundheitswesens hat eine ordnungspolitische (schlanker Staat,
Privatisierung) und eine ökonomische Seite. In Deutschland geht es allein im Gesundheitswesen um ein
Ausgabenvolumen von mehr als 287,3 Milliarden Euro (2010), das sind 11,6 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die ökonomische Seite kann nur realisiert werden, wenn am Ende des
Paradigmenwechsels auch die reale Privatisierung, der realisierte Profit steht.
Die Zahl der privaten Krankenhäuser und Betten steigt stetig. Ihren wirtschaftlichen Erfolg erkaufen sie mit
schlechteren Arbeitsbedingungen (die Zahl der Beschäftigten pro Patient ist deutlich niedriger als bei
öffentlichen und freigemeinnützigen Häusern) und damit schlechterer Versorgung, sowie mit niedrigeren
Löhnen und mit Rosinenpickerei.
Das alleine ist Grund genug für die Ablehnung von Privatkliniken. Hinzu kommt aber noch, dass es
inakzeptabel ist, dass private Renditen aus den Beitragsgeldern der gesetzlichen Versicherten gezahlt
werden.
Außerdem sind die Privaten bewusster und systematischer Treiber der Vermarktwirtschaftlichung des
Gesundheitswesens. Die Daseinsvorsorge im Gesundheitswesen darf nicht der Profitwirtschaft geöffnet
werden. Die kommunalen Gebietskörperschaften müssen auch weiterhin ihren Aufgaben bei der
gesundheitlichen Versorgung ihre Bürger nachkommen. Überall wo bereits privatisiert wurde, kämpfen wir
für eine Rekommunalisierung.
3
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
160
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
165
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
4
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1053)
Stand: 17.11.2014
Initiative zur Arbeitszeitverkürzung und Neudefinition des Normalarbeitsverhältnisses
1
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Der Bundesvorstand wird beauftragt eine breite innergewerkschaftliche Debatte mit dem Ziel einer neuen
Initiative zur ‚Arbeitszeitverkürzung und Neudefinition des Normalarbeitsverhältnisses zu organisieren. Ziel
dieser Debatte ist ein Konzept zur Arbeitszeit zu entwickeln und konkrete Forderungen aufzustellen, die
sowohl für eine gesellschaftliche Initiative, wie auch für tarifliche Auseinandersetzungen geeignet sind.
Folgende Ziele und Elemente sollen erfasst werden:
1. In einer Neudefinition der Normalarbeitszeit bei kürzerer Arbeitszeit muss sowohl die strukturelle
Unterbeschäftigung durch Mini- und Midijobs, unfreiwillige Teilzeitarbeit und andere prekäre
Arbeitsformen, als auch die strukturelle Überbeschäftigung durch Mehrarbeit, Entgrenzung der
Arbeitszeit und ständige Verfügbarkeit der Arbeitskraft aufgehoben werden. Beide
Beschäftigungsgruppen können so für die Initiative gewonnen werden.
2. Die Arbeitszeit muss so gestaltet sein, dass an die unterschiedlichen Lebensphasen und individuellen
Zeitbedürfnisse der Beschäftigten angeknüpft wird.
3. Die Arbeitszeitinitiative muss in Zusammenhang mit der Kampagne „Gute Arbeit“ gebracht werden. Ohne
Regulierung der Arbeitsbedingungen befürchten viele Beschäftigten, in der verkürzten Zeit mehr arbeiten
zu müssen.
4. Regelungen gegen die Entgrenzung der Arbeitszeit.
5. Voller Lohnausgleich, damit Arbeitszeitverkürzung nicht gegen Reallohnverlust ausgespielt werden kann.
Die innergewerkschaftliche Debatte soll sofort beginnen und die Dauer von einem Jahr umfassen. Danach
startet die Gesamtorganisation mit einer gesellschaftlichen Kampagne, um das politische Klima zur
Arbeitszeitverkürzung und Neudefinition des Normalarbeitsverhältnisses zu befördern und die
Voraussetzungen für tarifliche Auseinandersetzungen zu schaffen. Zeitlicher Horizont ist die
Bundestagswahl 2017. Alle Parteien müssen mit den politischen Forderungen zur Regulierung der
Arbeitszeit konfrontiert werden. Gleichzeitig erarbeiten die Tarifkommissionen Konzepte und Forderungen,
die zur tariflichen Umsetzung der Initiative geeignet sind.
Begründung
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In Deutschland verfestigt sich die Struktur von prekärer Beschäftigung, dauerhafter Unterbeschäftigung auf
der einen Seite und struktureller Überbeschäftigung und Dauerstress auf der anderen Seite. Diese
Entwicklung ist zwischenzeitlich nicht mehr konjunkturell bestimmt, sondern fest in das Modell der
Industrieproduktion und des Dienstleistungsbereichs eingewebt. Gewerkschaftliche Politik kann und darf
sich nicht mit diesen Verhältnissen abfinden. Deshalb müssen wir eine gesellschaftliche Debatte über die
Neudefinition des Normalarbeitsverhältnisses führen
Normal ist z.B., dass alle Menschen Arbeit finden, von der sie leben können. Leben und arbeiten muss
vereinbar sein und die ‚Arbeitsbedingungen müssen so geregelt sein, dass ich meine Arbeitskraft ein ganzes
Leben lang verkaufen kann und nicht vorher gesundheitlich verschlissen werde. Die Arbeitszeit soll dabei
perspektivisch um die 30-35 Stunden kreisen, als um 35-40 und mehr Stunden, wie es heute der Fall ist.
Diese Debatte hat schon begonnen, wie z.B. die Vorschläge zur 32-Stunden-Woche für Eltern, den Ausstieg
aus dem Arbeitsleben für belastete Beschäftigungsgruppen bereits ab 60 Jahre (DGB) oder auch im Kampf
für höhere Stundenverträge im Einzelhandel.
Diese Einzelinitiativen können gebündelt und in ein Konzept gebracht und mit konkreten Kampagnen und
Initiativen verbunden werden. Ver.di entwickelt so eine Antwort auf die zunehmende Spaltung, Zerklüftung
und Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse und schafft die Voraussetzungen für eine attraktive
Zukunftsinitiative in einem der wichtigsten Bereiche gewerkschaftlicher Regulierung.
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
50
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
55
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1054)
Stand: 17.11.2014
Keine Kooperation Schule / Hochschule und Bundeswehr
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
ver.di Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, unverzüglich das Kooperationsabkommen
Schule - Bundeswehr zu kündigen. Werbung der Bundeswehr an Schulen, Hochschulen und Universitäten
darf nicht stattfinden.
Begründung
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Schulen sind zivile Einrichtungen. Dazu passt es nicht, dass die Bundeswehr unter dem Deckmantel der
Information über sicherheitspolitische Themen militaristisches Gedankengut in den Schulen verbreitet. Als
Ausgangsbedingungen für Bundeswehreinsätze legen die gültigen „Verteidigungspolitischen Richtlinien
“ fest: „ Freie Handelswege und eine gesicherte Rohstoffversorgung sind für die Zukunft Deutschlands und
Europas von vitaler Bedeutung. Die Erschließung, Sicherung von und der Zugang zu Bodenschätzen,
Vertriebswegen und Märkten werden weltweit neu geordnet. … Zugangsbeschränkungen können
konfliktauslösen wirken.“
Bundeswehroffiziere, die von solchen Voraussetzungen bei ihrer „Wissensvermittlung“ ausgehen, können
keinen Beitrag zu einer friedensorientierten Erziehung leisten, die junge Menschen über die Möglichkeiten
ziviler Konfliktlösungen und die Voraussetzungen für Frieden aufklären soll. Vielmehr sollen die Schüler/
innen dazu gebracht werden, Kriege als Mittel der Politik anzuerkennen.
Werbung für den „Beruf“ des Soldaten/der Soldatin geht in die gleiche verharmlosende Richtung: es soll
vorgespiegelt werden, dass Soldat-Sein ein Beruf wie jeder andere ist, während in Wirklichkeit die Soldaten
an den Ernstfall ihres „Berufs“ herangeführt werden, nämlich das Töten anderer Menschen.
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1055)
Stand: 17.11.2014
Beendigung der Zusammenarbeit des DGB mit dem Bundesverteidungsministerium und der
Bundeswehr
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
ver.di Ba-Wü fordert den Bundesvorstand des DGB auf, den engeren Austausch mit dem
Bundesverteidigungsministerium und der Bundeswehr abzubrechen und sich nicht in die
Öffentlichkeitsoffensive der Bundeswehr und des Bundesverteidigungsministeriums einspannen zu lassen.
Stattdessen fordert ver.di:
10
15
Schluß mit dem Krieg in Afghanistan, sofortiger Rückzug der deutschen Truppen. Beendigung der
weltweiten Kriegseinsätze der Bundeswehr. Wir wenden uns entschieden gegen den Umbau der
Bundeswehr zu einer weltweit einsetzbaren Interventionsarmee.
Wir fordern ebenso: Keine Militärübungen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern, z.B. gegen Streikende
und Demonstranten.
Wir fordern von der Bundesregierung, kein Geld für die Beschaffung von Kampf- und Spionagedrohnen zu
verschwenden.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Rüstungsausgaben deutlich zu senken und die daduch
freiwerdenden Mittel für soziale, bildungs- und gesundheitspolitsche Maßnahmen zu verwenden.
Im Sinne dieser Forderungen werden wir uns an Friedens- und Antikriegsaktivitäten, wie beispielsweise am
Antikriegstag, beteiligen.
20
Begründung
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30
Die Gewerkschaften sind Teil der Friedensbewegung - die Bundeswehr ist es gerade nicht, auch wenn der
damalige Verteidigungsminister de Maizière es auf der Veranstaltung mit dem DGB im letzten Jahr
behauptet hat. Vielmehr soll die Bundeswehr noch stärker in ihre Rolle als Instrument der deutschen
Außenpolitik hineinwachsen, um die wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen Deutschlands auch mit
Waffengewalt vertreten zu können. Gerade auch die jüngsten Äußerungen von Verteidigungsministerin von
der Leyen belegen, dass sie die Krise um die Ukraine ausnützen will, um die Bevölkerung massiv auf diese
Rolle der Bundeswehr einzustimmen.
Der 100. Jahrestag des Beginns des Ersten und der 75. Jahrestag des Zweiten Weltkriegs, aber auch die
aktuellen Entwicklungen sollten uns dazu ermahnen, uns als Gewerkschaften verstärkt mit der Thematik
Frieden und Abrüstung zu beschäftigen und dazu auch Aktivitäten zu entwickeln bzw. uns an
entsprechenden Aktivitäten zu beteiligen.
35
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
40
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1056)
Stand: 17.11.2014
Abbruch der TiSA-Verhandlungen
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di fordert die Bundesregierung auf, die Verhandlungen über ein „Abkommen über den Handel mit
Dienstleistungen“ (TiSA), die seit April 2013 im Geheimen zwischen USA, der EU und weiteren über 20
Ländern geführt werden, sofort zu beenden. So wie bei TTIP und CETA reicht es nicht, Transparenz und
Veränderungen in einzelnen Punkten zu verlangen, ein solches Abkommen ist von seiner ganzen
Zielstellung her abzulehnen.
ver.di wird über die Hintergründe und Ziele dieses Abkommens informieren und möglichst gemeinsam mit
anderen Gewerkschaften und sonstigen Organisationen Aktivitäten dagegen entwickeln (wie bei TTIP und
CETA).
Begründung
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Nachdem die Verhandlungen über eine völlige Deregulierung und Liberalisierung des
Dienstleistungsbereichs im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO gescheitert sind, wird versucht, die
gleichen Ziele durch ein Abkommen zwischen den USA, der EU und weiteren 22 Ländern zu erreichen.
Diese Länder repräsentieren ca. 2/3 des globalen Handels mit Dienstleistungen. Dabei sollen, nach der
Vorstellung der Verhandlungspartner im Wesentlichen alle Formen und Sektoren des
Dienstleistungsbereichs dereguliert werden. Nach Meinung der Verhandlungspartner wären damit 90 %
aller Dienstleistungen betroffen, sowohl im Öffentlichen wie im privaten Bereich.
Ziel ist die weitere“ Öffnung der Dienstleistungsmärkte“ für private Dienstleistungs-unternehmen und ihre
weltweite sogenannte „freie Konkurrenz“- also eine umfassende weitere Liberalisierung und Deregulierung
aller Arten von Dienstleistungen gemäß den Dogmen der neoliberalen Wirtschaftspolitik im Interesse der
großen Transnationalen Konzerne. Verhandelt wird über die Angleichung bzw. Abschaffung von
nationalstaatlichen Vorschriften, die von den einzelnen Staaten für die Regulierung verschiedener
Dienstleistungsbereiche erlassen worden sind, denn sie können von den global tätigen
Dienstleistungskonzernen als Handelshindernisse betrachtet werden, die abzuschaffen sind.
Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die sogenannte „Stillstands-Klausel“. Sie sieht vor, dass der
einmal erreichte Stand der Liberalisierung von Dienstleistungen beibehalten werden muß und nicht wieder
rückgängig gemacht werden kann. Eine „Ratchet-Klausel“ enthält eine gleichartige Bestimmung für künftige
Liberalisierungsmaßnahmen. Das würde beispielsweise bedeuten, daß die Rekommunalisierung ehemals
öffentlicher Dienstleistungen, die an private Unternehmen vergeben wurde , nicht mehr möglich ist.
Eine Untersuchung der Internationalen Dienstleistungsgewerkschaft PSI, in der ver.di Mitglied ist, faßt die
Ziele von TiSA in Bezug auf die öffentlichen Dienstleistungen folgendermaßen zusammen: „ Das Abkommen
… ist ein gezielter Versuch, den Profit der reichsten Unternehmen und Länder der Welt über die Interessen
der Menschen zu stellen,, die am stärksten auf öffentliche Dienstleistungen angewiesen sind.“
Sollte das Abkommen zustande kommen, wären auch nicht nur die verhandelnden Staaten betroffen :
Länder, die nicht mitverhandelt haben, wären durch die Marktmacht (2/3 des globalen Handels mit
Dienstleistungen) unter einen großen Druck gesetzt, sich diesen durch TiSA gesetzten Fakten zu
unterwerfen.
TiSA ist der Dienstleistungs-„Zwilling“ von TTIP - beides muss verhindert werden!
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1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
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Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1057)
Stand: 17.11.2014
Wiederinkraftsetzung des Ladenschlussgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in BadenWürttemberg
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
1. Die Landesbezirksleitung setzt sich gegenüber den im Landtag vertretenen Parteien, dem Landtag und
der Landesregierung dafür ein, dass das bestehende Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg wird
gestrichen. Anstelle des Ladenöffnungsgesetzes soll die alte Regelung des Ladenschlussgesetzes in seiner
letztgültigen Fassung vom 31.Oktober 2006 der Bundesrepublik Deutschland wieder in Kraft gesetzt werden.
Dementsprechend werden auch die verkaufsoffenen Sonntage geregelt.
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Die bestehende „Allianz zum Schutz der Sonntage“ wird erweitert zur „Allianz zum Schutz des Feierabends
“.
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2. Darüber hinaus fordert ver.di dass die bestehenden Ladenöffnungsgesetze der jeweiligen Bundesländer
werden gestrichen mit dem Ziel der Wiedereinführung des Ladenschlussgesetzes in seiner letztgültigen
Fassung vom 31.Oktober 2006. Die Entscheidungskompetenz soll in dieser Angelegenheit nicht weiter bei
den Ländern verbleiben.
Begründung
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Die möglichen Öffnungszeiten rund um die Uhr in Baden-Württemberg sind arbeitnehmerfeindlich und führen
zu Wettbewerbsverzerrungen unter dem die Beschäftigten des Einzelhandels Baden-Württemberg zu leiden
haben. Die Konkurrenz des Einzelhandels soll im Rahmen von gesetzlich geregelten Öffnungszeiten
stattfinden und nicht zulasten der Arbeitnehmer gehen. Der Ausgleich zwischen den Geschäftsinteressen
des Handels und der Freizeitinteressen sowie plan- und kalkulierbarer Arbeitszeiten muss wieder hergestellt
werden.
Es hat sich gezeigt, dass nur die Großen in der Branche – vornehmlich Lebensmittelhändler – von dieser
Flexibilisierung profitieren. Festzustellen ist, dass viele Märkte bis 22 Uhr auf der grünen Wiese geöffnet
haben und auch vereinzelt Standorte bis 24.00 Uhr. Vermutlich nur aufgrund des herrschenden Verbots für
Alkoholverkauf nach 22.00 Uhr in Baden-Württemberg gibt es jetzt teilweise erkennbare Bestrebungen,
Öffnungszeiten auf 22.00 Uhr in diesen bis 24.00 Uhr geöffneten Märkte zurückzuführen. Der versprochene
Beschäftigungszuwachs mit zusätzlichen Einstellungen konnte nicht verzeichnet werden.
Festzustellen ist auch, dass viele Beschäftigten zu Arbeitszeiten gedrängt werden, die Sie eigentlich nicht
wollen und nur unter großen privaten Opfern ableisten können.
Deswegen sind Öffnungszeiten wie in Bayern mit Zeiten zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr im Einzelhandel
auch in Baden-Württemberg wieder einzuführen.
Dies geschieht am besten mit der Wiederinkraftsetzung des Bundesladenschlussgesetzes vom 31.Oktober
2006 durch den Landtag in Baden-Württemberg.
Die Flexibilisierung der Öffnungszeiten ist arbeitnehmerfeindlich und führt zu Wettbewerbsverzerrungen
unter dem die Beschäftigten des Einzelhandels zu leiden haben.
Dies gilt insbesondere für die an den jeweiligen Landesgrenzen liegende Gebiete.
Die Konkurrenz des Einzelhandels soll im Rahmen von gesetzlich geregelten Öffnungszeiten stattfinden und
nicht zulasten der Arbeitnehmer gehen. Der Ausgleich zwischen den Geschäftsinteressen des Handels und
der Freizeitinteressen sowie insbesondere plan- und kalkulierbarer Arbeitszeiten für die Beschäftigten muss
wieder hergestellt werden.
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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Es hat sich gezeigt, dass nur die Großen in der Branche – vornehmlich Lebensmittelhändler – von dieser
Flexibilisierung profitieren. Festzustellen ist, dass viele Märkte bis 22.00 Uhr auf der grünen Wiese geöffnet
haben und auch vereinzelt Standorte bis 24.00 Uhr oder gar rund um die Uhr.
Der versprochene Beschäftigungszuwachs mit zusätzlichen Einstellungen konnte nicht verzeichnet werden.
Wenn überhaupt führte es nur zu einem Zuwachs bei den sozialversicherungsbegünstigten
Arbeitsverhältnisse zu Lasten der Sozialkassen.
Immer mehr Beschäftigte werden zu Arbeitszeiten gedrängt, die Sie eigentlich nicht wollen und nur unter
großen privaten Opfern ableisten können.
Deswegen sind die alten Regelungen, wie Sie z.B. in Bayern weiterbestehen auch in allen übrigen
Bundesländern wieder einzuführen.
Dies geschieht am besten mit der Wiederinkraftsetzung des Bundesladenschlussgesetzes vom 31.Oktober
2006 durch die Bundesregierung unter Streichung der Zuständigkeit der Länder.
Empfehlung der Antragskommission
65
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1058)
Stand: 17.11.2014
Einrichtung einer Koordinationsstelle „Tarifkonforme Regelungen“ auf Landesebene und auf
Bundesebene
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Prekäre Arbeitsverhältnisse, flexible Teilzeit, ausgedehnte Befristungen und Niedriglöhne hängen heute in
tarifgebundenen Unternehmen damit zusammen, dass die verbindlichen Vorgaben aus den jeweils gültigen
Tarifverträgen nicht umgesetzt werden.
Oft verstoßen abgeschlossene Betriebsvereinbarungen gegen die gültigen Manteltarifverträge und belasten
den Grad der Zufriedenheit, die Motivation und die Gesundheit der Beschäftigten. Dies gilt insbesondere für
den Bereich der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung.
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1. ver.di richtet deshalb pro Bundesland umgehend eine Koordinationsstelle ein, die die Fachgruppen und
Betriebsräte bei der Umsetzung von Tarifvertragsregelungen in konkrete betriebliche Regelungen aktiv
unterstützt und den jeweiligen Stand der Umsetzung einschließlich auffälliger Abweichungs- und
Umgehungsversuche durch einzelne Arbeitgeber dokumentiert.
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2. Zusätzlich sammelt diese Stelle dazu passende Betriebsvereinbarungen und stellt diese in einem
kommentierten Archiv mit Handlungsempfehlungen und mit dazu gehöriger Rechtsprechung abrufbar zur
Verfügung.
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Begründung
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Ziel ist es, prekäre Arbeitsverhältnisse durch ein enges Zusammenwirken von Betriebsräten und der
Gewerkschaft ver.di mithilfe der Sammlung und Bereitstellung von manteltarifvertragskonformen
Betriebsvereinbarungen einzudämmen.
Die Tarifverträge sind Landestarifverträge, haben einen verschiedenen Punkten aber
Überschneidungsbereiche.
Deshalb werden gemeinsame Schwerpunktthemen durch eine Bundeskoordinationsstelle verknüpft.
Diese Stelle unterstützt und berät Betriebsräte bei der Gestaltung der Schwerpunktthemen
Vorschriften zur Sicherung der Gesundheit der Beschäftigten,
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
verlässliche Planbarkeit und Lage der Arbeitszeiten, insbesondere wegen der Notwendigkeit eines
Nebenjobs.
35
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
40
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1059)
Stand: 17.11.2014
ver.di tritt dem Bündnis für die Europäische Bürgerinitiative "Stop TTIP" bei
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Seit Juli 2014 ist die Europäische Bürgerinitiative "Stop
TTIP" registriert (http://stop-ttip.org). Die Bezirkskonferenz
möge beschließen, dass ver.di dem Bündnis für die Bürgerinitiative
beitritt und die Unterschriftensammlung unter den europäischen Bürgern mit aller Kraft unterstützt. Da die
Unterschriftensammlung bereits im September 2014 beginnt und der ver.di - Bundeskongress erst im
September 2015 stattfinden wird, möge die Bezirkskonferenz zusätzlich den ver.di - Landesbezirk
auffordern, sofort dem Bündnis bei zu treten.
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Begründung
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TTIP und CETA bedrohen Arbeits- und Umweltschutz-Rechte, die unter anderem auch die
Gewerkschaftsbewegung in Jahrzehnten erkämpft haben. Die in TTIP und CETA vorgesehenen
außernationalen Schiedsgerichte drohen Verbesserungen des Arbeits- und Umweltschutzes unmöglich zu
machen oder sogar bereits erkämpfte Rechte wieder abzuschaffen. Unter
den etwa 150 Unterstützerorganisationen (http://stop-ttip.org/wp-content/uploads/2014/07/ECI-Partner-List.
pdf) befindet sich unsere Schwestergewerkschaft GEW und es wird auch ver.di gut anstehen, die
Europäische Bürgerinitiative zu unterstützen.
Empfehlung der Antragskommission
25
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1060)
Stand: 17.11.2014
Ziviler Ungehorsam als legitime Aktionsform
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Der ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg sieht Zivilen Ungehorsam als demokratischen Akt. Aktionen
Zivilen Ungehorsams, von dem keine Eskalationen ausgehen, werden als Ausdruck legitimen politischen
Protests gesehen. Der Landesbezirk wird aufgefordert, die von seinen Gliederungen, Mitgliedern oder
BündnispartnerInnen initiierten Aktionen Zivilen Ungehorsams sowohl innerhalb der Organisation solidarisch
zu unterstützen, als auch nach außen hin offensiv gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten. Menschen, die
in Folge der Teilnahme an Aktionen Zivilen Ungehorsams, zu denen ver.di-Gremien (mit-) aufgerufen haben,
mit der Polizei oder sonstigen staatlichen Repressalien in Kontakt geraten sind, müssen mindestens bis zur
endgültigen Aufklärung finanziell und personell unterstützt werden.
Begründung
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In Anlehnung an die klassische Definition des Zivilen Ungehorsams, dem aus Gewissensgründen
vollzogenen und bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zur Beseitigung einer Unrechtssituation und
den Erfahrungen aus den sozialen Kämpfen der Arbeiterinnen-/Arbeiterbewegung der letzten zwei
Jahrhunderte, verstehen wir unter dem Begriff „Ziviler Ungehorsam“ die bewusste Überschreitung von
Normen zur Verhinderung oder Beseitigung von Unrechtssituationen in betrieblichen und gesellschaftlichen
Auseinandersetzungen. Für uns ist dabei klar, dass wir jede gewaltsame Eskalation grundsätzlich ablehnen.
Unser Gewaltbegriff erschöpft sich dabei nicht nur in der tatsächlichen Schädigung von Menschen oder
Gegenständen, sondern impliziert auch den in unserer Gesellschaft weit verbreiteten strukturellen Formen
von Gewalt wie Diskriminierung, der strukturellen Benachteiligung von bestimmten Schichten und sozialen
Gruppen im Bildungssystem oder der immer stärker werdenden Kluft zwischen wenigen Reichen auf der
einen Seite und der immer größeren Verarmung eines Großteils der Gesellschaft auf der anderen Seite.
Allerdings sind wir auch der Meinung, dass wir in unseren politischen Auseinandersetzungen immer wieder
mit Situationen konfrontiert werden, in denen Gewalt in Form von Notwehr notwendig, ja geradezu geboten
sein wird. Angriffe von Nazis auf Gewerkschaftsaktive in Teufelstal oder Dortmund zeigen: Ein reines
Vertrauen auf die Gegenwart und Handlungsfähigkeit von Staat und Polizeieinsatzkräften kann fatale Folgen
haben.
Beispiele wie die Kampagnen „Dresden-Nazifrei“ zeigen, dass Aktionen des Zivilen Ungehorsams für eine
breite Masse von Menschen anschlussfähig und in der Sache erfolgreich sein können. Die DGBGewerkschaften haben zu den Aktionen des Zivilen Ungehorsams ein ambivalentes Verhältnis. Doch gerade
für sie bietet diese neue Protestkultur viele Chancen. Innerhalb der Bündnisse und Kampagnen, die zu
Aktionen des Zivilen Ungehorsams aufrufen, entstehen belastbare Kontakte und tragfähige Netzwerke. Die
Chancen auf die Entwicklung einer großen und durchsetzungsfähigen außerparlamentarischen Bewegung
stehen im Moment sehr gut. Die Erfahrungen die die Gewerkschaften in dieser Bewegung und bei den
Aktionen des Zivilen Ungehorsams machen, können den Weg zur Durchsetzung des politischen Streiks
öffnen.
Ein politisches Streikrecht wird den Gewerkschaften niemals gegeben, sondern muss von ihnen in immer
weitergehenden Aktionen und Kampagnen erkämpft werden. Ähnlich wie in den aktuellen
Auseinandersetzungen rund um die Aktionen des Zivilen Ungehorsams geht es auch beim politischen Streik
nicht um die Frage von Legalität. Es ist eine Frage der Legitimität. Vor einer gesetzlichen Regelung wird es
in der Praxis eine Auseinandersetzung in den Betrieben und auf der Straße geben und damit muss auch die
Debatte rund um den politischen Streik weg von den theoretischen Diskussionen auf Sitzungen und
Konferenzen hin zu einer praktischen, politischen Kultur des Zivilen Ungehorsams in den Betrieben und auf
der Straße gehen. Die Frage, ob unsere Mitglieder und damit wir als Organisation eine Konfliktkultur
entwickeln, in der nicht als erstes gefragt wird, ob die Aktion legal, sondern ob sie legitim ist, ist dafür
entscheidend.
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
55
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1061)
Stand: 17.11.2014
Demokratisierung der Wirtschaft – Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Wir setzen uns als demokratische Organisation für eine Demokratisierung aller Lebensbereiche ein.
Wir fordern die Vergesellschaftung von Schlüsselbranchen wie Telekommunikation, Post, Schienen- und
Nahverkehr, Banken sowie Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Müll…).
Als Schritt in die richtige Richtung sehen wir die Ausweitung der unternehmerischen Mitbestimmung an. Die
paritätische Mitbestimmung in der Montanindustrie muss auf alle Unternehmen übertragen werden.
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Im dreigliedrigen Bankensystem in Deutschland hat sich gezeigt, dass die regional aufgestellten
Genossenschaftsbanken und Sparkassen die Finanzkrise nicht ausgelöst haben und auch an den
hochspekulativen Geschäften nicht beteiligt waren.
Ein Schluss aus dieser Krise muss sein, dass es eine weitere „Konsolidierung" der deutschen
Bankenlandschaft nicht geben darf. Sparkassen dürfen nicht privatisiert werden. Im Gegenteil – wir fordern
die Zerschlagung der Großbanken und eine Auflösung des privaten Bankensektors. Sie führten uns in
„Sachzwänge", die die Parlamente vor vollendete Tatsachen gestellt haben. Eine Bank, die „too big to fail
" ist, darf es nicht geben.
Begründung
Der Kapitalismus in all seiner bisherigen Formen hat versagt, weil das Wirtschaftssystem einen zu starken
Einfluss auf die Politik ausübt und sich so nach einer gewissen Zeit immer selbst dereguliert und die
öffentliche Daseinsvorsorge kapitalisiert (privatisiert) wird. Kapitalismus ist anarchisch und endet somit
immer damit, sich selbst zu reproduzieren, anstatt sinnvoll für die Menschen zu funktionieren.
Die Versorgung der Wirtschaft mit Geld ist Teil der Infrastruktur und Aufgabe der Banken. Kommen die
Banken jedoch dieser Aufgabe nicht nach, tragen den Schaden nicht nur die Unternehmen, sondern auch
die Beschäftigten. Das dürfen wir als GewerkschafterInnen nicht hinnehmen!
Die Gewerkschaften als Teil der Sozialgemeinschaften bieten durch ihre Mitwirkung in
Mitbestimmungsorganen, sowie Ehrenamtlichen im Betrieb, mit Gewähr dafür, dass die Unternehmen in
gemeinwirtschaftlichem Geiste geleitet werden.
Die Wirtschaft liegt im öffentlichen Interesse und deshalb müssen Schlüsselbranchen wie
Telekommunikation, Post, Strom sowie Banken und Börse in öffentlicher Hand organisiert werden.
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Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
40
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1062)
Stand: 17.11.2014
Für den Weltfrieden
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di soll sich in Zukunft stärker an antimilitaristischer Arbeit in der BRD beteiligen. Hierzu sollen Bündnisse
mit antimilitaristischen Gruppen gesucht und eingegangen werden. Aufrufe und Publikationen gegen
Militarisierung sollen unterstützt werden. Inhaltlich soll ver.di sich dabei gegen das öffentliche Auftreten der
Bundeswehr an Schulen, Messen oder anderen Orten des öffentlichen Lebens wenden, sowie gegen den
Waffenexport deutscher Unternehmen und die direkte und indirekte Beteiligung der Bundeswehr an
internationalen Konflikten und Kriegen arbeiten.
Begründung
Wir können aktuell feststellen, dass sich die Bundeswehr immer mehr von einer Verteidigungsarmee zu
einer Angriffsarmee entwickelt. Die Rede von Bundespräsident Joachim Gauck bei der NatoSicherheitskonferenz 2014 in München verdeutlich dies: „[...] Manchmal kann auch der Einsatz von Soldaten
erforderlich sein. Aber wenn schließlich der äußerste Fall diskutiert wird – der Einsatz der Bundeswehr –,
dann gilt: Deutschland darf weder aus Prinzip „nein“ noch reflexhaft „ja“ sagen“. Auch Statements der
aktuellen Verteidigungsministerin Ursula Von der Leyen bestätigen diese neuen offensiveren militaristischen
Tendenzen. Sie hob Deutschlands Bedeutung für die Stärkung Europas in der Welt hervor: „Europa kommt
im Spiel der globalen Kräfte nicht voran, wenn die einen sich immer dezent zurückhalten, wenn es um
militärische Einsätze geht, und die anderen unabgestimmt nach vorne stürmen.“ Deutschlands soll im
internationalen Kontext also eine neue Rolle einnehmen und die Bundeswehr weltweit eingesetzt werden.
Neben dem direkten Einsatz der Bundeswehr, profitiert die deutsche Waffenindustrie an Kriegen Deutschland gehört immer noch, neben der USA und Russland, zu den größten Waffenexporteuren der
Welt.
Neben dem was im „Ausland“ passiert, also der äußeren Militarisierung, in Form der direkten und indirekten
Kriegsbeteiligung, findet parallel auch ein Prozess der sogenannten „inneren Militarisierung“ statt. Das heißt:
Vorort, in der BRD selbst. Immer häufiger tritt die Bundeswehr an Schulen und Messen auf. Mit einem zivilen
Auftreten und der Darbietung einer lukrativen Zukunftssicherung wird versucht junge RekrutInnen für das
deutsche Militär zu gewinnen. Immer häufiger treffen wir auf Bundeswehrbusse die vor Schulen stehen oder
sind mit Bundeswehrwerbung in „poppigen“ Radiosendern wie „bigFM“ konfrontiert.
Das Image der Bundeswehr soll so aufpoliert und aufgewertet werden. So gerät die Bundeswehr immer
mehr in ein Licht, das sie als völlig „normalen“ Arbeitgeber, mit guten Qualifikationen und hohen
Aufstiegsmöglichkeiten darstellt. Es ist eine Dreistigkeit, die aktuelle Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt
auf diese Art und Weise für sich zu nutzen und mit „netten“ Angeboten junge Menschen in den Tod oder für
Mord zu rekrutieren. Auch kehren immer mehr junge SoldatInnen traumatisiert aus Auslandseinsätzen
zurück.
Hinzu kommt, dass im Namen der „Forschung“ verschiedene deutsche Universitäten an der (Weiter)
entwicklung von Drohnen und anderen Kriegsgeräten aktiv mitwirken.
Die Bundeswehr ist eine arbeitnehmerfeindliche Institution, die lediglich im Interesse von deutschen
Konzernen und Unternehmen, für mehr Macht und Einfluss, in unstabilen Regionen der Welt, handelt. Immer
häufiger schult die Bundeswehr PolizistInnen und SoldatInnen anderer Länder. Die neue Kriegstechnologie
aus Deutschland soll nicht nur verkauft werden, sondern es muss auch gezeigt werden, wie sie am
geschicktesten eingesetzt werden kann. So können Kriegsgeräte aus Deutschland für effektive
Aufstandsbekämpfungen – gegen Streiks oder soziale Proteste wie beispielsweise in der Türkei oder in
Brasilien – genutzt werden.
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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Ein weiteres Beispiel der Rolle Deutschlands im Kontext internationaler Kriegspolitk, ist das
Gefechtsübungszentrum (GÜZ), in der Altmark bei Magdeburg. Hier wird Deutschland zum Gastgeber für
„möglichst realitätsnahe“ Übungsmanöver. Es wird dort nicht nur deutschen Soldaten, sondern allen NatoTruppen vor ihrem Auslandseinsatz, die Gelegenheit gegeben, noch einmal „richtig“ zu üben. Kosovarische
oder afghanische Dörfer wurden realitätsnah nachgebaut um Übungen durchzuführen. Die aktuell im Bau
befindliche Großstadtmetropole „Schnöggersburg“ auf dem Gelände beinhaltet Stadion, U-Bahn, Ghettos,
Parks, Schulen usw. - also alles was eine moderne Großstadt heute zu bieten hat – denn mittlerweile geht
man davon aus, dass in der Zukunft 60% aller Aufstände in Großstadtmetropolen stattfinden werden.
Für eine ArbeitnehmerInnenbewegung, mit politischen und sozialen Forderungen im internationalen Kontext,
bedeutet dies mehr Repression und geringere Chancen der Erkämpfung von Rechten. Für uns als
GewerkschafterInnen ist es daher wichtig klar und deutlich antimilitaristische Positionen zu beziehen und mit
politischer Praxis der inneren und äußeren Militarisierung entgegenzuwirken.
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
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£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Stuttgart
(Lfd.-Nr. 1063)
Stand: 17.11.2014
Fracking – Nein Danke!
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di bezieht in Publikationen, politischen Diskussionen und Aktionen eine klare Position gegen Fracking
und setzt sich gesellschafts- und betriebspolitisch aktiv dagegen ein.
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Fracking (Hydraulic Fracturing) ist eine Methode zur Förderung von Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten.
Dabei wird eine Mischung aus Wasser, Feststoffen und Chemikalien mit hohem Druck in das Gestein
gepresst um es zu lösen. Obwohl die Technik des Frackings schon länger bekannt ist, wurde es auf Grund
der immer weiter steigenden Rohstoffpreise erst in den letzten Jahren attraktiv.
Das größte Risiko beim Fracking stellen die eingesetzten Chemikalien dar. Diese können das Grundwasser
kontaminieren. Die darin enthaltenen Giftstoffe können auch mit modernen Klärverfahren nicht wieder
herausgefiltert werden. In den USA, wo Fracking schon tausendfach eingesetzt wird, kam es bereits in vielen
Fällen zur Kontamination von Trinkwasserquellen. Die Auswirkungen reichen von erhöhtem Krebsrisiko bis
zu schweren Vergiftungen.
Ein weiteres Problem ist die schlechte Umweltverträglichkeit bei der Förderung von Erdgas durch Fracking.
Nicht nur, dass die Langzeitwirkungen des kontaminierten Wassers auf Mensch und Umwelt noch
unerforscht sind, das Verfahren ist zudem unglaublich energieintensiv und das Treibhausgas Methan wird
freigesetzt.
Der steigende Energiebedarf kann nicht durch neue, noch umweltschädlichere Methoden, gedeckt werden.
Regenerative Alternativen müssen langfristig gefordert und gefördert werden!
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfrauenrat Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1064)
Stand: 18.11.2014
Änderung des Landtagswahlrechts
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
ver.di Baden-Württemberg setzt sich politisch dafür ein, dass das Landtagswahlrecht dahingehend geändert
wird, dass ein paritätisches Listenwahlrecht („Reißverschlussverfahren“) eingeführt wird. Entsprechende
Kampagnen die auf dieses Ziel hinarbeitet sind zu unterstützen.
Begründung
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Der Frauenanteil im baden-württembergischen Landtag beträgt in der aktuellen Legislaturperiode 18,8%.
Das bedeutet, dass das Land seine Position als Schlusslicht unter allen Bundesländern weiter bei der letzten
Landtagswahl ausgebaut hat. In der vorangegangenen Wahlperiode (2006 -2011) lag der Anteil der
weiblichen Abgeordneten bei 23,7%. Dies war bereits der niedrigste Frauenanteil in einem bundesdeutschen
Landesparlament.
Darüber hinaus schneidet Baden-Württemberg auch im internationalen Vergleich schlecht ab. Selbst in
Afghanistan sind die Frauen mit über 25% im Parlament vertreten, dort gilt seit 2005 eine Frauenquote.
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Eine Listenwahl mit Reißverschlussverfahren ermöglicht es, den Frauenanteil im Landtag beträchtlich zu
steigern. Die beschämende Unterrepräsentanz von Frauen ließe sich mit dieser Stellschraube korrigieren.
Frauen haben bei einer Listenwahl meist höhere Chancen. Eine zwischen den Geschlechtern ausgeglichene
Liste, die inzwischen bei einigen Parteien durch Satzung bereits vorgesehen ist, stößt auf höhere Akzeptanz
bei den Wählerinnen und Wählern und kann zu einer größeren Wahlbeteiligung führen.
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Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
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£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken
(Lfd.-Nr. 1065)
Stand: 18.11.2014
Bekämpfung von Leiharbeit
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di wird aufgefordert, auf die Bundesgesetzgebung einzuwirken um folgende Änderungen im
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz zu erreichen:
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1.) Bekämpfung von Leiharbeit
Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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a) Nach § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG wird vor dem heutigen Satz 3 folgender neuer Satz 3 eingefügt und die danach
folgenden Sätze werden entsprechend neu nummeriert:
Vorübergehend ist die Überlassung von Arbeitnehmer an Entleiher nur, wenn sie für eine maximale
Dauer von insgesamt maximal sechs Monaten erfolgt, ohne dass eine Verlängerung der Überlassung
zulässig ist. Eine erneute Überlassung an den selben Entleiher/ die selbe Entleiherin ist nicht
zulässig, weil der Leiharbeitnehmer stattdessen vom Entleiher in ein Arbeitsverhältnis übernommen
werden muss („Klebeeffekt“).
b) § 9 Nr. 2 AÜG wird wie folgt neu gefasst:
2. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der
Überlassung an einen Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen
vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen
einschließlich des Arbeitsentgelts zuzüglich 10 % des Arbeitsentgelts als Flexibilitätszulage
vorsehen.
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c) Nach § 10 Abs. 1 AÜG wird vor dem heutigen Absatz 2 folgender neuer Absatz 2 eingefügt und die
folgenden Absätze werden entsprechend neu nummeriert:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 mit der darin genannten Rechtsfolge liegt auch dann vor, wenn
keine vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt.
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d) § 10 Abs. 4 AÜG wird wie folgt neu gefasst:
(4) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher
die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden
wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zuzüglich 10 % des
Arbeitsentgelts als Flexibilitätszulage zu gewähren. Im Falle der Unwirksamkeit der Vereinbarung
zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer nach § 9 Nummer 2 hat der Verleiher dem
Leiharbeitnehmer die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers
geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zuzüglich 10 % des
Arbeitsentgelts als Flexibilitätszulage zu gewähren.
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2.) Massive Einschränkung von Werkverträgen/Volle Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innenVertretungen
a) Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes
§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG wird neu eingefügt:
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14. Ein- und Durchführung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, Werkverträgen und anderen
Vertragsgestaltungen, die zu einem Abbau der Stammbelegschaft (, also unbefristet und – soweit
zulässig – befristet beschäftigter Arbeitnehmer/innen,) führen können.
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass auch in allen Personalvertretungsgesetzen der Länder und des
Bundes, sowie in den Mitarbeitervertretungsgesetzen und -verordnungen der Kirchen in
Deutschland, das Mitbestimmungsrecht erweitert wird.
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70
zu 1.)
Die Erfahrungen im Umgang mit Leiharbeit durch Arbeitgeber*innen auch in unserem ver.di Bezirk u.a. am
Diakonieklinikum in Schwäbisch Hall führt uns zu dem Schluss, dass Leiharbeit ausschließlich dazu dient,
Lohndumping zu betreiben und Belegschaften zu spalten. Selbst die Einschränkungen des Arbeitnehmer*
innenüberlassungsgesetzes im Dezember 2011 haben daran nichts geändert. Die geplanten Änderungen
durch die Große Koalition bieten nur geringfügige Verbesserungen. Um Arbeitsspitzen in den Betrieben und
Einrichtungen abzudecken, gibt es ausreichend Möglichkeiten über das Teilzeit - und Befristungsgesetz.
Deshalb muss Leiharbeit erheblich stärker bekämpft werden.
zu 2.)
Werkverträge dienen immer mehr dazu, um sogenannte Leiharbeitsverhältnisse zu umgehen und dem
Einfluss der Arbeitnehmer*innenvertretungen zu entziehen. Klassische Werkverträge sind z.B. wenn ein
Reinigungsunternehmen in einem Betrieb die Fenster reinigt, dafür eine Rechnung stellt und dann wieder
den Betrieb verlässt. Werkvertragsverhältniss wie im Diakonieklinikum Schwäbisch Hall mit der Firma RTS,
bei denen die Beschäftigten im Ablauf des Klinikums eingebunden sind und im Hol - und Bringedienst
Patient*innen im Auftrag des Pflegepersonales des Klinikums befördern, sind eben keine Werksverträge.
Das ist klassisches Kerngeschäft zu schlechteren Lohnbedingungen. Arbeitnehmer*innenvertretungen wie
PR / BR und MAV‘en müssen die volle Mitbestimmung hierfür erhalten.
75
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
80
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken
(Lfd.-Nr. 1066)
Stand: 18.11.2014
Wiedereinführung eines Ladenschlussgesetzes in Baden Württemberg
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di wird aufgefordert, sich für die rasche Wiedereinführung eines Ladenschlussgesetzes in BadenWürttemberg einzusetzen.
5
Begründung
10
15
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25
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35
40
Einer der Schwerpunkte unserer Arbeit besteht darin, der prekären Arbeit mit Entschiedenheit entgegen zu
treten. Der Wegfall des Ladenschlussgesetzes hat zu einer markanten Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen geführt. Die schrankenlosen Öffnungszeiten produzieren auf breiter Front
Deregulierungen in einem nie da gewesenen Ausmaß. Entgegen der Überzeugung einiger Politiker und
Unternehmer, dass längere Öffnungszeiten den Handel und die Volkswirtschaft insgesamt ankurbeln
würden, wirken sich diese ausschließlich und in negativer Hinsicht auf die Beschäftigten aus.
So nehmen in drastischem Umfang befristete Einstellungen und die Anzahl der Teilzeit Verhältnisse zu.
Unbefristete und Vollzeit-Einstellungen bilden mittlerweile die Ausnahme.
• Planbare Arbeitszeiten werden durch zunehmende Flexibilisierung unterwandert.
• Die Teilhabe am familiären und gesellschaftlichen Leben bleibt auf der Strecke.
• Der Leistungsdruck wächst, weil in vielen Betrieben die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten nicht zur
Einstellung von mehr Personal geführt hat.
• Die Einkommen sinken, weil viele Unternehmen gestiegene Kosten durch schlechtere Bezahlung
kompensieren.
• Es wird vielfach entweder gar nicht oder nur mangelhaft ausgebildet, weil es durch die strukturellen
Missstände an fachlicher Qualifikation fehlt oder kein Interesse daran besteht, sich auf eine solche
Verpflichtung einzulassen.
• usw.
Jedoch beschränkt sich die Betroffenheit nicht nur auf die Beschäftigten des Handels. Je mehr Läden
sonntags oder bis abends spät öffnen, desto mehr Bereiche werden dadurch gezwungen, sich an diese
Veränderungen anzupassen, wie dies beispielsweise für die Menschen im Reinigungs-und
Sicherheitsgewerbe, im Transport- und Lagerwesen oder auch in der Kinderbetreuung der Fall ist.
Ein weiteres Anliegen muss uns der Umweltschutz sein. Es grenzt an Heuchelei der Verantwortlichen, für
autofreie Sonntage und für das europaweite Ausschalten der Lichter in Metropolregionen zu werben und es
ist der blanke Opportunismus, ein gegen den Umweltschutz gerichtetes Handeln nach Kräften zu
unterstützen.
Ladenöffnungen nachts und an Sonntagen verschlingen viel Energie für Transporte, Beleuchtung, Heizung,
Kühlung und Klimatisierung – alles Faktoren, die sich negativ auf das Co2-Niveau und auf die
Energieerhaltung auswirken.
Und eines sollte, weil als Argument von den Befürwortern des unbeschränkten Ladenöffnungswahns häufig
missbraucht, klar sein:
Handel ist Geschäft. Der Handel erbringt keine Dienstleistungen allgemeinen Interesses, die jederzeit zur
Verfügung stehen müssen, wie zum Beispiel Gesundheitsdienste, Polizei, Feuerwehr, Taxen usw.
ver.di spricht sich gegen eine ausschließlich auf Konsumerismus basierende Gesellschaft aus. Die
Ladenöffnungen an Sonntagen und bis in die späten Abendstunden verwischen die Grenzen zwischen
Freizeit und Einkauf, vor allem unter den Menschen der jüngeren Generationen.
Dem Handel kommt somit auch eine Verantwortung gegenüber der gesamten Gesellschaft zu.
45
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
50
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
55
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken
(Lfd.-Nr. 1067)
Stand: 18.11.2014
Schulterschluss von DGB und Bundeswehr
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
ver.di bezieht eine klare Position gegen die Anbiederungsgespräche zwischen DGB und dem
Bundesverteidigungsministerium und verurteilt einen möglichen Schulterschluss zwischen DGB und der
Bundeswehr.
Begründung
10
15
In der Satzung von ver.di steht in §5: „ver.di tritt […] für ein friedliches Zusammenleben […] ein.“ Außerdem
in §5.3. i): „Auseinandersetzungen mit und Bekämpfung von […] militaristischen […] Einflüssen“. Somit ist
der Schulterschluss des DGB und der Bundeswehr mit der Satzung von ver.di nicht zu vereinbaren.
Außerdem steht in der Satzung des DGB in § 2.2 „Der Bund und die in ihm vereinigten Gewerkschaften (u.a.
ver.di) treten für eine allgemeine und weltweite kontrollierte Abrüstung, für die Verwirklichung und Erhaltung
des Friedens und der Freiheit im Geiste der Völkerverständigung.“ Da wir die Verwirklichung und Erhalt des
Friedens nicht durch Militärs sehen, sondern eben wie in der Satzung steht, durch die Völkerverständigung
und diese funktioniert nur ohne Waffengewalt!
Empfehlung der Antragskommission
20
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken
(Lfd.-Nr. 1068)
Stand: 18.11.2014
Auslandseinsätze der Bundeswehr
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Alle Auslandseinsätze der Bundeswehr gehören für beendet und sie darf lediglich für den Verteidigungsfall
vom Inland agieren.
5
Begründung
10
15
20
„Von deutschem Boden soll kein Krieg mehr ausgehen!“ Die grundgesetzliche Aufgabe der Bundeswehr ist
die einer reinen Verteidigungsarmee. Im Artikel 115a des Grundgesetzes steht geschrieben: „Feststellung,
dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.“
Wie kann es dann sein, dass die Bundeswehr zurzeit in 16 Staaten militärisch „interveniert“ ist?
Von keinem dieser Staaten ging je eine Drohung oder unmittelbarer Angriff auf Deutschland aus. Wie aus
den verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr von 2011 zu entnehmen ist, „Sicherheit wird nicht
ausschließlich geographisch definiert“ (S.2) oder dass der Einsatz von Streitkräften „ Ausdruck nationalen
Selbstbehauptungswillens“ (S.5) ist.
Wie sind solche Aussagen mit dem deutschen Grundgesetz zu vereinbaren?
Wie sind solche Aussagen mit der Geschichte von Deutschland zu vereinbaren?
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken
(Lfd.-Nr. 1069)
Stand: 18.11.2014
Freihandelsabkommen TTIP
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Das geplante und undemokratische Freihandelsabkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership
“ kurz TTIP zwischen den USA und der EU ist strikt abzulehnen und die Verhandlungen müssen sofort
beendet werden.
Begründung
10
15
20
25
30
Als erstes sind hier die undemokratischen Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und den USA zu
nennen. Die Verhandlungen werden im Geheimen geführt unter Vertretung von Industrie- und
Wirtschaftslobbyisten und den aktuellen Verhandlungsführern Ignacio Bercero (EU) und Dan Mullaney
(USA). Demokratische Kontrollen durch das EU-Parlament und nationalen Parlamenten sind nicht gegeben,
ebenso wie Veröffentlichungen der Ergebnisse der Verhandlungen. Die EU-Kommission hält es ebenso für
nicht notwendig die einzelnen EU-Staaten über TTIP abstimmen zu lassen. Nur durch geleakte Papiere
wurde die Öffentlichkeit über TTIP informiert - Demokratie sieht anders aus. Durch Harmonisierung der
Standards der einzelnen Länder ist stark zu befürchten, dass ArbeitnehmerInnenrechte auf das jeweilig
niedrigere Land sinken (das wirtschaftsfreundlichste Land). So sind jahrelange ArbeitnehmerInnenkämpfe in
Deutschland und Europa umsonst gewesen. Ebenso zum Opfer der Harmonisierung fallen in Europa unsere
hohen Umwelt- und Gesundheitsstandards. Dies hätte zur Folge, dass Fracking in Europa erlaubt werden
würde. Selbst nationale Gesetze die Fracking verbieten würden, würden durch TTIP unterlaufen werden und
es somit „legalisieren“. Hierzu zählen aber auch Medikamente, genmanipuliertes Fleisch und Gemüse und
die bekannten „Chlorhähnchen“. Wenn ein beteiligter Staat nicht bereit ist z.B. Fracking zu erlauben, kann
ein Konzern in einem internationalen Schiedsgericht den Staat um Schadensersatz verklagen. Im parallel
existierenden Freihandelsabkommen NAFTA (North American Free Trade Agreement) zwischen Mexiko,
Kanada und den USA passieren diese Schadensersatzklagen häufig. So läuft zum Beispiel derzeit ein
Verfahren gegen eine Kanadische Provinz, die von einem US-Unternehmen auf Schadensersatz um 250
Millionen US-Dollar verklagt wird. Solche Klagen wären dann auch in Europa möglich.
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
35
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken
(Lfd.-Nr. 1070)
Stand: 18.11.2014
1,0 Jugendstelle in Heilbronn-Neckar-Franken
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Im Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken muss eine volle JugendsekretärInnenstelle geschaffen werden.
Die personellen Voraussetzungen sind durch bundesweit geltende Personalkostenzuweisung zu schaffen.
5
Begründung
10
Heilbronn wächst stetig als Wirtschaftsstandort. Daraus erschließt sich neues Mitgliederpotenzial, das durch
die aktuelle Stellensituation nicht organisiert werden kann.
Der Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken ist der größte Flächenbezirk in Baden-Württemberg; dies beinhaltet
lange Fahrtwege und einen größeren Zeitaufwand. Besonders auf Grund der Perspektive 2015 ist es
besonders wichtig die Stelle auf 1,0 zu erhöhen und zu gewährleisten. Um das Ziel, 2015 den
Mitgliederzuwachs zu erreichen, ist es besonders von Bedeutung dies in Jugendarbeit zu investieren.
Jugendarbeit ist die Zukunft der ver.di und verdient volle Aufmerksamkeit.
15
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
20
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Bezirkskonferenz Heilbronn-Neckar-Franken
(Lfd.-Nr. 1071)
Stand: 18.11.2014
ver.di-Mitgliedschaft von Flüchtlingen
1
5
10
15
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Am 02.10.2014 hat der DGB Berlin-Brandenburg mit Zustimmung aller Mitgliedsgewerkschaften das
Gewerkschaftshaus in Berlin polizeilich räumen lassen. Bei den geräumten Personen handelte es sich um
Flüchtlinge, welche eine Woche zuvor öffentlichkeitswirksam in das Gewerkschaftshaus eingezogen waren.
Mit diesem Einzug erhofften sich die Flüchtlinge die Solidarität der deutschen Gewerkschaften. Denn wie
auch in anderen Ländern haben die deutschen Gewerkschaften eine soziale Verantwortung gegenüber den
schwächsten Mitgliedern dieser Gesellschaft, welcher sie sich auch stellen müssen. Zu den schwächsten
Mitgliedern dieser Gesellschaft zählen auch Menschen ohne Papiere (Sans Papers). Sie arbeiten fast
ausschließlich in prekären Arbeitsverhältnissen, wenn sie nicht sogar gezwungen sind in der Illegalität zu
arbeiten. Unter diesen Rahmenbedingungen benötigen sie zwar auch die bereits existierenden Anlaufstellen,
aber sie brauchen als Beschäftigte die Solidarität der Gewerkschaften.
In diesem Punkt muss die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sich ihrer Verantwortung bewusst
und die Solidarität mit den angehenden Beschäftigten üben. Diese Verantwortung und Solidarität kann nur
über eine Mitgliedschaft für Flüchtlinge in der ver.di erfolgen.
Deshalb stellen wir den Antrag Flüchtlingen nicht weiter den Zugang zu einer Mitgliedschaft zu verwehren.
Damit sich Blut auf dem Boden eines Gewerkschaftshauses, welches aus einer solch brutalen
Zwangsmaßnahme herrührt, nicht noch einmal wiederholt.
Kein Mensch ist Illegal.
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Begründung
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Der DGB als Dachverband vertritt alle Einzelgewerkschaften, aber mit der Haltung gegenüber Geflüchteten
nicht die Meinung der Mehrheit der Einzelmitgliedern.
Es ist für aktive Gewerkschafter_innen, die sich mit der Geflüchteten-Bewegung solidarisieren, ein Schock,
dass der DGB Berlin-Brandenburg mit Zustimmung auch der ver.di eine gewaltsame polizeiliche Räumung
des Berliner DGB-Hauses am 02. Oktober 2014 angeordnet hat. Die Geflüchteten, die sich eine Woche lang
im DGB-Haus aufhielten, forderten politische Solidarität von den deutschen Gewerkschaften.
Es soll an dieser Stelle keine Bewertung dieser konkreten Aktion stattfinden. Jedoch soll das Vorgehen, die
Geflüchteten aus einem Gewerkschaftshaus zu werfen, des DGB Berlin-Brandenburg scharf kritisiert
werden.
Aktive Gewerkschafter_innen sehen es als eine Pflicht sich mit Menschen in illegalisierten und prekären
Situationen mit aller Kraft zu solidarisieren und diese zu unterstützen. Es ist unverständlich, warum der
Berliner DGB auf die Forderungen der Geflüchteten nach einem Einsatz für Gewerkschaftsmitgliedschaft,
einem Treffen mit den Mitgliedsgewerkschaften, einem Treffen it verantwortlichen Politiker_innen und nach
der Organisierung einer Demonstration nicht eingehen konnte.
Dieser Umgang mit den Geflüchteten disqualifiziert die Gewerkschaften als Bündnispartner_innen in vielen
Bereichen in denen zumindest die ver.di seither mitgearbeitet haben.
An die bisherige Arbeit muss ver.di weiter anknüpfen und die an vielen Stellen bereits geforderte Solidarität
verbindlich zusagen, denn es reicht nicht die Solidarität zu bekunden. Solidarität muss im Alltag der
Flüchtinge auch spürbar sein. Diese konkrete Solidarität sollte endlich darin münden, auch Flüchtlinge als
Gewerkschaftsmitglieder in ver.di aufzunehmen. Das ist das mindeste was aktive Gewerkschafter_innen
fordern und umsetzen müssen, damit die Diskussion weiter in die Gesellschaft getragen und eine
Verbesserung der rechtlichen Situation für Flüchtlinge erreicht wird.
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
50
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
55
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1072)
Stand: 28.11.2014
Perspektive 2015
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Umsetzung des Papiers "Perspektive 2015" wird gestoppt.
Die Zielsetzung des Papiers wird nicht weiter verfolgt.
5
Begründung
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1. Es kann nicht sein, dass eine Gewerkschaft mit 170jähriger Tradition ihre Zukunft in die Hände einer
externen Unternehmensberatung (hier: "Nordlicht-Consultants", Hamburg) legt, anstatt die eigenen
Erfahrungen zu nutzen. ("Nordlicht-Consultants" wurde mit der
Entwicklung des Papiers "Perspektive 2015" beauftragt.)
2. "Perspektive 2015" (im Folgenden "P15" genannt) sieht eine komplette Umstrukturierung von ver.di vor:
Die hauptamtlichen Sekretäre sollen in zwei streng getrennte Aufgabenbereiche aufgeteilt werden –
"kollektive Betreuung" (im Folgenden "Kollektoren") und "individuelle Betreuung" (im Folgenden "Inder"). Die
"Kollektoren" sollen ausschließlich im Außendienst
Betriebe betreuen, wobei Kleinbetriebe und Unternehmen mit geringer Organisationsstärke überhaupt nicht
mehr berücksichtigt werden.
Die "Inder" ("Backgroundsekretäre" laut P15) leisten ausschließlich fachbereichsübergreifenden Innendienst
und bearbeiten Fragen und
Probleme einzelner Mitglieder aus allen Branchen. Ein "Kollektor" darf sich hingegen nicht um
Einzelmitglieder kümmern.
Diese Trennung widerspricht sämtlicher gewerkschaftlicher Erfahrung. Gerade die Verknüpfung von
kollektiver und individueller Betreuung durch eine Person schafft bei Mitgliedern Vertrauen und führt zum
Erfolg.
3. Zur Finanzierung der fachbereichsübergreifenden "Inder" soll jeder Fachbereich auf weitere 18% seines
Budgets verzichten. Das wird ihn vollends handlungsunfähig machen.
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4. Rechtsschutz, Fragen zu Finanzen, Mitgliederverwaltung und Tarifverträgen sollen zukünftig separate
Callcenter telefonisch und per E-Mail klären. Für ganz Baden-Württemberg sind für
die gesamten ver.di-Branchen gerade einmal zwei Callcenter vorgesehen.
Die Kolleginnen und Kollegen in diesen Servicepoints" (Formulierung in P15) müssen daher Weit über 100
Tarifverträge der Großgewerkschaft ver.di beherrschen, darüber hinaus Rechts- und Organisationsfragen.
Das ist nicht umsetzbar.
Darüber hinaus wird bei der "Hotline" der "Servicepoints" aus Mangel an Personal ständig das BesetztZeichen tönen, sodass sich die anrufenden Mitglieder enttäuscht von ver.di abwenden. Die bekannten "
Hotlines" von Unternehmen und Versicherungen sind
abschreckende Beispiele.
5. Die in P15 vorgesehene Organisationsstruktur hat weiteren drastischen hauptamtlichen Personalmangel
zur Folge. Die "Kollektoren", also Außendienstmitarbeiter, müssen riesige
Gebiete betreuen, was enorme Fahrt- und Spesenkosten zur Folge hat. Die vielen Fahrten gehen außerdem
von der Zeit zu effektiver Betreuung ab.
6. In dem gesamten P15 ist nirgends von gewerkschaftspolitischen Zielen die Rede. ver.di soll ein reiner
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
50
Versicherungsverein werden, der zudem teurer sein wird als eine normale Rechtsschutzversicherung.
Obwohl in P15 richtig gesagt wird, dass ver.di keine
Stellvertreterpolitik betreiben dürfe, wird diese gerade durch das Papier forciert. Wie in einem schlecht
geführten Restaurant wird in P15 "Servicequalität" gefordert.
55
7. Die Sprache des P15 ist verräterisch. In Soziologen- und Unternehmensberater-Sprech werden Phrasen
gedroschen, die bei näherer Betrachtung entweder kontraproduktiv sind oder inhaltlich komplett in sich
zusammenfallen: "Projekt, Analysephase,
Backgroundsekretäre, Servicepoints, Orientierungsrahmen, Gestaltungsauftrag, konkret erfahrbar,
Ressourcen, Beschäftigte im Veränderungsprozess unterstützen, Differenzierung
in der Gemeinsamkeit, Zielgruppen spezifisch ansprechen, Kampagnen zeitlich fokussieren, separate
Bündelungslösung, Aspekt der Qualifizierung mitdenken" usw. usf.
60
65
8. P15 legt Wert auf das Erreichen von "Qualitätsstandards". Ist die Zertifizierungs-Mode nun auch in ver.di
angekommen, eine Mode, die lediglich selbsternannten Zertifizierern Geld in die Taschen spült und sonst
außer Bürokratie keine Erfolge hat?
9. P15 nimmt Bezug auf europäische Schwestergewerkschaften, die Erfolge mit der in P15 beschriebenen
Organisation hätten.
70
Abgesehen davon, dass es nicht möglich ist, diese Behauptung nachzuprüfen, stellen sich die Fragen:
- Kann eine Schweizer Minigewerkschaft Vorbild für die große ver.di sein?
- Kann eine schwedische Gewerkschaft Vorbild sein, die tatsächlich nur noch ein reiner Versicherungsverein
ist und keine politischen Ziele mehr hat?
75
80
85
10. Sowohl sämtliche Finanzbuchhaltung als auch Beauftragung von Flugblättern, Plakaten, Boschüren,
Steuartikeln usw. sollen in Berlin zentralisiert werden. Auf Bezirksebene soll die FiBu abgeschafft werden.
Dennoch müssen natürlich alle Belege, Quittungen usw. in den Fachbereichen und Bezirken gesammelt,
sortiert und nach Berlin gesandt werden – also die nahezu gleiche Arbeit mit weniger Personal.
Bundesweite Materialien wie Flugblätter werden oft den regionalen Gegebenheiten nicht gerecht. Also
müssen dort angepaßte Materialien erstellt werden – mit weniger Geld.
11. Zusammengefasst ergibt sich, dass das Papier "Perspektive 2015" völlig ungeeignet ist für eine
erfolgreiche Weiterentwicklung von ver.di. In die Entwicklung seiner Grundzüge wurde die Mitgliedschaft auf
keine Weise einbezogen. Nur bei der "Ausgestaltung" von P15 sind die Mitglieder gefragt – ein
scheindemokratisches Vorgehen.
Empfehlung der Antragskommission
90
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
95
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1073)
Stand: 28.11.2014
Zukunft durch Matrix
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Wir fordern die Beibehaltung und Sicherung der Matrix in der jetzigen Form.
5
Begründung
Nur ein starker Fachbereich kann die spezifischen Interessen seiner Mitglieder gewährleisten und
durchsetzen.
10
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
15
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1074)
Stand: 28.11.2014
Mindestlohn
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Wir fordern einen flächendeckenden Mindestlohn für alle Branchen ohne Berufs- und Alters-Ausnahme in
Höhe von zunächst zehn Euro. Danach muss eine jährliche Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes
mindestens um den Inflationsanstieg erfolgen.
Begründung
10
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Die im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung versprochene Einführung des Mindestlohns droht
zu scheitern. Das Arbeitsministerium sieht Ausnahmen vor für Studierende, Rentnerinnen und Rentner,
saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose sowie für Beschäftigte unter 18 Jahren,
wobei diese Altersgrenze womöglich noch erhöht werden soll. Ein Mindestlohn soll außerdem erst ab 2017
nicht mehr durch Tarifverträge unterboten werden können.
In der Medienbranche beträfe eine Aufweichung des flächendeckenden Mindestlohns u.a. Zeitungszusteller/
innen, Zeitarbeitskräfte, Hilfsarbeiter/innen und alle Beschäftigte, die bisher einen Tarifvertrag mit über 8,50
Euro brutto pro Stunde nicht durchsetzen konnten.
Ein Stundenlohn von 8,50 Euro brutto reicht bereits heute kaum zum Leben, zumal Mieten, Strom-, Gas- und
Ölkosten exorbitant steigen. Ein Mindest-Stundenlohn von zunächst 10 Euro ohne Ausnahmen erscheint uns
daher dringend geboten.
Empfehlung der Antragskommission
25
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1075)
Stand: 28.11.2014
Änderung der gesetzlichen Grundlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung (GKV / GPV)
1
5
10
15
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Der Bundesvorstand wird aufgefordert, auf die Bundesregierung und die im Deutschen Bundestag
vertretenen Parteien mit dem Ziel einzuwirken, gesetzlichen Grundlagen für mehr Gerechtigkeit in der GKV
und GPV zu schaffen.
Künftig sollen alle BürgerInnen, wie z.B. ArbeitnehmerInnen, Selbstständige, Beamte/Beamtinnen,
PolitikerInnen, Pensionäre/Pensionärinnen und RentnerInnen im neuen Gesundheitssystem die gleichen
Rechte und Pflichten haben.
Eine neue GKV und GPV muss Teil einer Bürgerversicherung sein, die nicht privatwirtschaftlich, sondern
staatlich organisiert und getragen wird.
Die Leistungen dieses Krankenversicherungssystems müssen so gestaltet werden, dass eine ausreichende
Versorgung in allen Bereichen eine Zusatzversicherung nicht nötig macht. Die in den letzten Jahren
gemachten Einschränkungen der Leistungen der GKV müssen rückgängig gemacht werden.
Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern ohne Einkommen muss Versicherungsstandard
sein. Die Arzneimittelpreise sind an das niedrigste europäische Niveau anzupassen und mit einem MwSt.Satz von 7 Prozent zu belegen. Eine Positivliste für Medikamente ist zu erstellen.
20
Es sind Preise für alle Standardleistungen eines Mindestkatalogs der Gesundheitsleistungen festzulegen.
Beitragsgedeckte Zusatzversicherungen, ähnlich der „Riester-Rente“ müssen abgelehnt werden. Die
Bewertung der Pflegeheime ist zu verbessern.
25
Der Gesundheitsfonds ist aufzulösen. Die Krankenkassen erhalten wieder die Finanzhoheit.
Die Verbandsstrukturen von Bundes-, Landes- und Krankenversicherungen sind zu straffen und teilweise
abzuschaffen.
30
Kassenärztliche- und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind aufzulösen.
Erforderlich ist ein System, in dem die Abrechnung von ärztlichen Leistungen zwischen Arzt, Patient und
Krankenkasse geregelt wird und dabei die Leistungen so beschrieben werden, dass es auch für die
Patienten verständlich ist.
35
Das Sterbegeld, welches seit dem 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen wurde, ist wieder einzuführen.
Begründung
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Ursache des desaströsen Zustandes in der GKV und GPV ist ein grundsatzwidriges Zwei-Klassenrecht von
solidarisch und unsolidarisch Versicherten. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art 3 Abs. 1 GG) gebietet, alle
Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln.
Überkommene Strukturen, intransparente Verrechnungssysteme und fehlende Mitwirkungsmöglichkeiten der
Versicherten begünstigen trotz ständig steigendem Beitragsvolumen die zunehmende Schieflage des
derzeitigen Gesundheitssystems.
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
50
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
55
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1076)
Stand: 28.11.2014
Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
ver.di lehnt die letzte Gesundheitsreform mit dem Titel ,,GKV-Finanzierungs- und
Qualitätsweiterentwicklungsgesetz“ (GKV-FQWG) ab.
ver.di setzt sich dafür ein, dass die Festschreibung des Anteils der Arbeitgeber in Höhe von 7,3 Prozent
aufgehoben wird und wieder eine paritätische Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitnehmer/
Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber umgesetzt wird.
10
Kostensteigerungen der Krankenkassen dürfen nicht durch Zusatzbeiträge einseitig von den Versicherten
finanziert werden.
Begründung
15
Die Lasten der zukünftigen Erhöhungen bei der Krankenversicherung dürfen nicht allein den Arbeitnehmer/
Arbeitnehmerinnen aufgeladen werden. Die frühere paritätische Finanzierung hat sich bewährt.
Empfehlung der Antragskommission
20
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1077)
Stand: 28.11.2014
Rücknahme des Gesetzes zum Renteneintritt mit 67 und Wiedereinführung des Renteneintrittsalters
mit 65 - verbunden mit der Möglichkeit, nach 40 beitragspflichten Tätigkeitsjahren in Rente zu gehen
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di setzt sich für die Rücknahme des Gesetzes zum Renteneintritt mit 67 und
die Wiedereinführung des gesetzlichen Renteneintrittsalters mit 65 ein.
5
Gleichzeitig soll die Möglichkeit gegeben sein, nach 40 sozialversicherungspflichtigen Jahren abschlagsfrei
in Rente zu gehen.
Begründung
10
Viele Menschen arbeiten in Berufen mit schwerer körperlicher und / oder geistiger Belastung. In der
Vergangenheit konnten diese Menschen aufgrund ihrer Belastungen oftmals noch nicht einmal bis zum
Renteneintrittsalter von 65 Jahren berufstätig bleiben, sondern mussten früher in Rente gehen.
15
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25
Die jetzige gesetzliche Regelung „Renteneintrittsalter mit 67 Jahren“ hat deshalb für diejenigen, die früher in
Rente gehen müssen, durch die damit verbundene Abschlagsregelung vor allem zur Folge, dass ihre Rente
gekürzt wird. Deshalb muss das gesetzliche Renteneintrittsalter wieder auf „65 Jahre“ festgelegt werden.
Die Erwerbsbiografien von heute verdeutlichen, dass eine kontinuierliche Lebensarbeitszeit vom 14. bis zum
65. Lebensjahr kaum mehr möglich ist, weil Erziehungszeiten, Arbeitslosigkeit und andere Zeiten der
Unterbrechung zum Lebensalltag gehören.
Wenn Teile der Bevölkerung dennoch jahrzehntelang dazu beitragen, das bundesdeutsche
Sozialversicherungssystem aufrecht zu erhalten, dann müssen ihre Beiträge dazu entsprechend gewürdigt
werden. Wie – zumindest derzeit noch in vielen anderen Ländern Europas und darüber hinaus - müssen
deshalb alternativ auch 40 sozialversicherungspflichtige Erwerbsjahre ausreichen, um in Rente gehen zu
können.
Empfehlung der Antragskommission
30
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
35
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1078)
Stand: 28.11.2014
Erstellung eines gesellschaftlichen-gewerkschaftlichen Handlungsrahmens zum Widerstand gegen
Umweltzerstörung und Kriege
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Die ver.di-Fachbereichsvorstände, die Gesamtorganisation ver.di sowie der DGB werden aufgefordert, einen
Handlungsrahmen zu erstellen, an dem sich die Gewerkschaftsmitglieder orientieren können und in dem
sich gesellschaftlicher Widerstand entwickeln kann.
Gegen die katastrophale Umweltzerstörung, bedingt durch industrielle Wachstums- und Profitgier und damit
zusammenhängende Wirtschaftskriege als Folge, muss gewerkschaftliche Gegenwehr bis hin zu politischen
Streiks organisiert werden.
10
15
Die Gewerkschaften müssen unbedingt Hand in Hand mit der Friedens- und Umweltbewegung
zusammenarbeiten (z.B. Organisation, Koordination von Demos oder Forderungen gegen Fracking,
Atomkraft oder imperialistische Kriege aufstellen), weil dies im Interesse der Beschäftigten ist. Was nützt uns
eine nur auf Tarife ausgerichtete Politik, wenn die Welt um uns zusammenbricht. ver.di sollte ihr
gesellschaftspolitisches Profil schärfen.
Begründung
20
Das imperialistische Weltsystem ist an einen Punkt angelangt, andem der internationale Konkurrenzkampf
um Macht, neue Einflusssphären und Märkte neue Kriegsgefahren heraufbeschwört. Ein 3. Weltkrieg ist
nicht abwegig, wie derzeit das Gerangel um die Ukraine beweist, für das nicht nur Russland, sondern auch
die EU, USA und die NATO verantwortlich sind.
25
Unsere Umwelt steht vor einem Kollaps unserer Lebensgrundlagen; global sind Vorgänge angestoßen, die
als irreversibel gelten: Übersäuerung der Weltmeere, beschleunigtes Artensterben, Klimakatastrophen,
Abschmelzen der Pole, radioaktive Verseuchungen, unzählige Feinstaubgifte usw. Wir werden in Zukunft in
Deutschland vermehrt mit Überschwemmungen und Starkregen, aber auch Dürren und Trockenperioden zu
kämpfen haben. Stürme mehren sich nicht nur in den USA, Tornados nehmen auch in Deutschland zu.
Unsere Ernten werden immer unsicherer, unsere Lebensmittel durch Verknappung und Spekulation immer
teurer, so dass wir mit der reinen Tarifpolitik irgendwann in die Sackgasse geraten.
30
35
Heute werden zudem die Weichen gestellt, ob die Erde künftig noch von Menschen bewohnbar sein wird
oder ob die Entwicklung zu einer lebenszerstörenden globalen Umweltkatastrophe führt. Die
Gewerkschaften sind mehr denn je herausgefordert, Verantwortung für die künftigen Generationen zu
übernehmen und Gegenwehr zu organisieren.
Empfehlung der Antragskommission
40
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
45
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1079)
Stand: 28.11.2014
Ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG-BaWü) für Baden- Württemberg
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf:
5
1. alsbald die Eckpunkte für ein Landesinformationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg (IFG-BaWü)
vorzulegen, das analog zum Transparenzgesetz der Freien- und Hansestadt Hamburg ebenso bundesweit
Signalcharakter für mehr Informationsfreiheit, auch zugunsten des Journalismus, hätte
2. diesen Entwurf für ein lnformationsfreiheitsgesetz BaWü vor dessen Verabschiedung mit Verbänden und
Interessierten öffentlich und transparent zu entwickeln und zu diskutieren.
10
Begründung
15
20
Zu einem demokratischen Staat gehören transparente Behörden und Verwaltungen. In Deutschland
bestand, im Gegensatz zu über 80 OECD- Staaten dieser Welt, darunter Schweden (seit 1766!), USA,
Frankreich, Estland etc. etc., jedoch stets der Vorrang des Behörden- und Aktengeheimnisses vor einem
voraussetzungslosen Zugang zu diesen Informationen durch die Bevölkerung.
So sind viele Behördeninformationen intransparent und müssen erst mühsam eingeklagt werden. So
beispielsweise bei Dienstanweisungen für den Hartz IV-Außendienst (Berlin) oder beim Maut-Vertrag (Bund).
Dabei sind es doch die Bürgerinnen und Bürger, welche diese Verwaltung durch ihre Steuern und Abgaben
erst möglich machen und finanzieren. So ist es das Ziel von lnformationsfreiheitsgesetzen, die im Bund 2005
und in der Mehrzahl der Bundesländer bereits verabschiedet wurden, den Vorrang von bürgerfreundlicher
Transparenz als eine Grundlage moderner Verwaltung zu verankern.
25
Deshalb fordern wir ein lnformationsfreiheitsgesetz auch für Baden- Württemberg.
30
Zu 1:
Entgegen der Festlegungen im Koalitionsvertrag vom 2. 5. 2011 wurde von Grünrot aber noch immer kein
IFG-BaWü vorgelegt. Das bisher vorbildlichste Gesetz auf Länderebene wurde in Hamburg verabschiedet.
Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern ohne eine lFG- Gesetzgebung.
Angekündigt war diese bereits für Frühjahr 2012, dann für Frühjahr 2013 und auch bislang ist sie noch nicht
in Sicht. Dabei hatten die Koalitionsparteien dies als eines ihrer zentralen Reformprojekte versprochen.
35
Zitat: „In einem umfassenden Informationsfreiheitsgesetz werden wir gesetzliche Regelungen treffen, damit
Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Datenschutzes grundsätzlich freien Zugang zu den bei den
öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen haben. Wir werden unser Regierungshandeln daran
orientieren, die zugrunde liegenden Daten und Dokumente weitestmöglich öffentlich zugänglich zu machen.
Hier orientieren wir uns am Grundsatz „Open Data" (S. 78).
40
45
Gründe, dieses Gesetz nicht längst vorzulegen, sind nicht erkennbar. Auch die Evaluation des Bundes-lFG,
auf die das Landesinnenministerium zunächst noch verwies, wurde bereits im Mai 2012 vorgelegt. Nunmehr
gibt es Kabinetts- Eckpunkte, welche eher die Lustlosigkeit der Landesregierung dokumentieren. Netzwerk
Recherche hat vor über einem Jahr einen fertigen Gesetzentwurf vorgelegt, der bisher von der
Landesregierung nicht einmal kommentiert wurde. In den bisher bekannt gewordenen Eckpunkten bleibt das
Gesetz weit hinter jedem Anspruch zu einem modernen Verständnis für Informationsfreiheit zurück und
schließt die Kommunen wie auch z. B. den Landesrechnungshof aus. Geschäftsgeheimnisse werden zum
Dogma erhoben (S21 lässt grüßen).
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
50
55
Zu 2:
Nach bisherigen Verlautbarungen aus dem Innenministerium soll es „im Herbst" (welchen Jahres?) einen
ministeriellen Referentenentwurf geben, der dann in die parlamentarische Phase einginge. Dies ist keine
Vorgehensweise, die den Ansprüchen an eine moderne Gesetzgebung und den Ansprüchen des
Koalitionsvertrages für Baden- Württemberg gerecht wird.
60
Zitat: „Die Zeit des Durchregierens von oben ist zu Ende. Gute Politik wächst von unten, echte
Führungsstärke entspringt der Bereitschaft zuzuhören. Für uns ist die Einmischung der Bürgerinnen und
Bürger eine Bereicherung (S. 1).. ..... Eine moderne Demokratie bleibt nicht bei plebiszitären Ergänzungen
stehen, sondern verlangt neue Wege der Beteiligung und des Dialogs.“
65
70
Und: „Eine neue politische Kultur des Dialogs und der Offenheit für Vorschläge, unabhängig davon wer sie
macht, wird mit uns in Baden-Württemberg Einzug halten. Wir laden alle in unserer Gesellschaft ein, mit uns
gemeinsam am Baden-Württemberg der Zukunft zu arbeiten - Verbände und Organisationen, Unternehmen
und die Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen unseres Landes (S. 2).....Wir werden alle Formen der
Bürgerbeteiligung ausbauen und damit die Zivilgesellschaft stärken (S. 58)".
Die Realisierung dieser begrüßenswerten Grundsätze fordern wir gerade bei einem grünroten
lnformationsfreiheitsgesetz ein, von dem wir daher erwarten, dass es nicht in ministeriellen Hinterzimmern,
sondern zusammen mit der Zivilgesellschaft in einem transparenten Gesetzgebungsprozess entsteht, der
zugleich bundesweiten Signal- und Vorbildcharakter hätte.
Bislang hat die Landesregierung dazu NICHTS beigetragen.
75
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
80
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 8 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1080)
Stand: 28.11.2014
Solidarität mit dem Arbeitskampf der GDL. Hände weg von der Tarifautonomie
1
5
10
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di distanziert sich von der Hetzkampagne, die 2014 von den Medien und Regierungsparteien losgetreten
wurde, um den GDL-Arbeitskampf zu diffamieren. ver.di erklärt sich solidarisch mit den Forderungen der
GdL für 5% mehr Lohn und eine Arbeitszeitverkürzung von 39 auf 37 Std. pro Woche mit entsprechendem
Lohnausgleich.
ver.di nimmt nicht hin, dass die Anti-Streikkampagne gegen die GDL helfen soll, ein Tarifeinheitsgesetz
durchzusetzen, das die verfassungsmäßig verbrieften Rechte von Lohnabhängigen beschneidet und faktisch
die Koalitionsfreiheit abschafft.
Eine einheitliche und solidarische Interessenvertretung aller Beschäftigten eines Betriebes muss von den
Gewerkschaften in eigener Autonomie realisiert werden. ver.di lehnt staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie
ab.
Begründung
15
20
25
30
35
40
Man muss kein Freund der GDL und anderer Berufsverbände sein, um die Reaktion auf die Streiks der
Piloten und der Lokführer mit Sorge zu verfolgen. Seitdem einige dieser Organisationen gewerkschaftliches
Selbstbewusstsein an den Tag legen, lässt sich die notorisch wirtschaftsfriedliche Gesellschaft in eine
öffentliche Hysterie treiben, als drohe der Untergang des Abendlandes. So wird der Boden für staatliche
Eingriffe in die Koalitionsfreiheit bereitet – also das Recht abhängig Beschäftigter, sich zur Vertretung ihrer
Interessen zusammenzuschließen.
Genau dies steht derzeit auf der Tagesordnung der großen Koalition. Durch das geplante Tarifeinheitsgesetz
sollen, im Falle konkurrierender Tarifverträge, die Mitglieder der Gewerkschaft, die im Betrieb in der
Minderheit sind, um die Früchte ihrer Tarifverhandlungen und ihres gewerkschaftlichen Engagements
gebracht werden. Allein der Mehrheitstarifvertrag soll gelten, der der Minderheit soll ohne Wirkung
bleiben." (Detlef Hensche, junge Welt 12. Nov. 2014)
Mit der Medienkampagne gegen die GdL soll der Volkszorn mobilisiert werden, dabei bleibt die Wahrheit
über die Streikforderungen auf der Strecke. Die Behauptung, die Lokführer seien eine privilegierte Elite, hat
wenig mit der Realität zu tun, sie dient eher der Stimmungsmache gegen die kleine kämpferische
Gewerkschaft GDL.
Ein Lokführer, 25 Jahre alt, zwei Jahre Berufserfahrung kommt mit Zulagen auf ein Nettoeinkommen
zwischen 1438 und 1588 €. Ein Lokführer, 40 Jahre alt, zwei Kinder, 17 Jahre Berufserfahrung, kommt auf
1778 bis1928 € Netto. Dafür fahren sie zu jeder Tages- und Nachtzeit, sonn- und feiertags quer durch die
Republik und müssen immer hellwach sein.
Für den Börsengang spart die Bahn, indem sie in den vergangenen Jahren den Arbeitsdruck beim Personal
drastisch erhöht hat. Die Überstunden sind gewaltig angewachsen. Im „Schwarzbuch Deutsche Bahn
“ berichtet ein Lokführer von 14 Stunden Schichten, bei denen man vor Ermüdung im Führerstand
einschlafe.
Vor diesem Hintergrund sind Tarifforderungen über eine Begrenzung der Überstunden auf 50 pro Jahr und
eine Reduzierung der maximalen Fahrzeit auf 8 Stunden nur zu berechtigt. Das dient im Übrigen nicht nur
einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, sondern gerade auch der Sicherheit der
Fahrgäste.
45
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
50
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
55
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 11 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1081)
Stand: 16.12.2014
Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG)
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Landesbezirksleitung wird beauftragt, bei der Landesregierung darauf zu drängen, dass das
Landestariftreuegesetz in der Umsetzung konsequenter kontrolliert wird. Die Landesregierung möge eine
hauptamtliche Person als Ansprechpartner installieren, die für Verstöße gegen das Landestariftreuegesetz
zuständig ist und diese entsprechend bearbeitet.
Begründung
10
15
20
ver.di begrüßt ausdrücklich das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, in dem der Mindestlohn definiert
ist und gleichzeitig repräsentative Tarifverträge für den öffentlichen Personennahverkehr geregelt sind. Bei
einer konsequenten Umsetzung könnte damit verhindert werden, dass Unternehmen mit Dumpingangeboten
anständigen Unternehmen die Aufträge wegnehmen.
In der Praxis stellt sich heraus, dass das Landestariftreuegesetz kaum Anwendung findet. Es gibt keine
Kontrollinstanzen. Zwischenzeitlich gibt es eine Anlaufstelle für Beschwerden beim Tariftreuebeirat. Mangels
einer hauptamtlichen Besetzung dieser Kontrollinstanz fehlt der Nachdruck an die Unternehmen, sich
tariftreu zu verhalten. Die Landkreise sind bis zum heutigen Tag teilweise völlig uninformiert und wenden das
Gesetz nicht an. Deswegen ist es im wohlverstandenen Sinne der ver.di, aber auch der
Unternehmensverbände im öffentlichen Personennahverkehr, dass das Niveau der Tarifverträge
(Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe und der Bezirkstarifvertrag kommunale Nahverkehrsbetriebe)
auch eingehalten wird.
Empfehlung der Antragskommission
25
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksarbeiter/innenkonferenz Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1082)
Stand: 16.12.2014
Kampagne prekäre Beschäftigung
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di entwickelt und initiiert– analog zur Mindestlohnkampagne und unter Einbindung geeigneter
Bündnispartner (DGB, Attac etc.) – eine Kampagne zum Thema prekäre Beschäftigung mit dem Ziel
Gesetzesänderungen zu erreichen, die den Wildwuchs auf dem Arbeitsmarkt wirksam eindämmen und
möglichst vielen Beschäftigten sichere und auskömmliche Arbeitsplätze sichern.
Begründung
10
Das sogenannte Normalarbeitsverhältnis ist im Schwinden begriffen. Immer mehr AbeitnehmerInnen haben
unsichere oder nicht für den Lebensunterhalt taugliche Arbeitsplätze, die eine einigermaßen verlässliche
Zukunftsplanung nicht zulassen, die Betroffenen letztlich in Altersarmut führen und für das soziale Gefüge
schädlich sind.
15
ver.di muss seine Aktivitäten auf diesem Feld bündeln und gleichzeitig auf allen Ebenen aktiv für
"vernünftige“ Arbeit eintreten:
20
•
•
•
gegen sachgrundlose Befristungen
für Sozialbeiträge ab dem ersten Euro
für nachprüfbare Kriterien für Praktika usw.
und dazu
25
•
•
•
Betroffene gezielt ansprechen
Informationen und Schulungen zum Thema bereitstellen
öffentlichkeitswirksame Aktionen durchführen
Einzelaktionen und -veranstaltungen reichen nicht aus – es muss ein gesellschaftliches Bewusstsein
geschaffen werden, das den Weg ebnet für wirksame gesetzliche Maßnahmen.
30
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
35
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksarbeiter/innenkonferenz Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1083)
Stand: 16.12.2014
Reform der gesetzlichen Rentenversicherung
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di setzt sich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger Beiträge, die einkommensabhängig zu gestalten
sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und daraus Leistungen erhalten.
5
Die Renten müssen sowohl nach oben als auch nach unten begrenzt werden.
Begründung
10
15
Die staatliche Rentenversicherung ist das stabilste und potentiell auch das renditestärkste System einer
Alterssicherung. Statt sie immer weiter auszuhöhlen, muss sie zu einer BürgerInnenversicherung (nach
Schweizer Vorbild) ausgebaut werden.
D.h. auch Manager, Politiker, Beamte, Selbständige zahlen ein; es werden ebenfalls Beiträge entrichtet für
Hausfrauen, Studierende, Erwerbslose, etc.
Die niedrigste Rente muss vor Altersarmut schützen und ein angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben sicherstellen.
20
Einkommensstarken Mitgliedern der Gesellschaft steht es offen, sich über den Höchstbetrag der
gesetzlichen Rente privat abzusichern; es gibt jedoch keinen Zwang zur "freiwilligen“ privaten
Zusatzversicherung, die v.a. der Versicherungswirtschaft nützt, durch unangemessene Absenkung des
Rentenniveaus.
25
Die staatliche Rentenversicherung muss als Teil eines solidarischen Sozialstaates geschützt und
weiterentwickelt werden.
Empfehlung der Antragskommission
30
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
35
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksarbeiter/innenkonferenz Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1084)
Stand: 16.12.2014
Arbeitszeitverkürzung für ältere Arbeitnehmer
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di soll sich in Tarifverhandlungen dafür einsetzen, dass ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahre durch
Arbeitszeitverkürzung entlastet werden, insbesondere in Bereichen mit schwerer körperlicher Arbeit.
5
Begründung
10
Insbesondere in Bereichen mit schwerer Arbeit (z.B. Post) werden ältere Arbeitnehmer über 55 bzw. 60
Jahren gekündigt oder vorzeitig in Rente geschickt, weil die Belastung zu groß ist. Dies ist vor dem
Hintergrund von längerer Lebensarbeitszeit nicht hinnehmbar. Hier könnte ein Schutztarifvertrag helfen, der
älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Arbeitszeitverkürzung ab 55 und 60 Jahren entlastet, so
dass das Erreichen der Regelaltersgrenze auch möglich ist.
15
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
20
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksarbeiter/innenkonferenz Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1085)
Stand: 16.12.2014
Rente mit 65! - an Beschlüsse halten
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di setzt sich auch weiterhin für einen früheren Renteneintritt (im ersten Schritt mit 65 Jahren für alle)
unabhängig der Beitragsjahre ein.
5
Die hierzu gefassten Beschlüsse, u.a. C 034 vom Bundeskongress 2011, haben weiterhin Bestand und vor
allem auch Vorbildfunktion.
10
Daher soll sich auch innerhalb der Organisation an solche Leitlinien (Grundlagenbeschlüsse) gehalten
werden: so gilt auch für die Beschäftigten von ver.di die Rente mit 65.
Begründung
15
ver.di wird sehr genau von allen Arbeitgebern beobachtet, umso wichtiger ist es, dass auch wir uns selbst
als Organisation an unsere Beschlüsse halten.
Auch die Beschäftigten von ver.di haben ein Recht auf ihre Alterssicherung ohne Abschläge.
20
Es sollte daher Grundsatz sein, dass ver.di-Beschäftigte mit 65 Jahren in Rente gehen (anschließende
ehrenamtliche oder Honorartätigkeit sind damit nicht ausgeschlossen).
Empfehlung der Antragskommission
25
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1086)
Stand: 16.12.2014
Satzungsänderung – Antragsrecht an den Gewerkschaftsrat
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Der ver.di Bundeskongress beschließt die Aufnahme eines Antragsrechts der Landesbezirksvorstände an
den Gewerkschaftsrat in die Satzung.
In der Satzung § 41 wird 9. neu gefasst und die nachfolgenden Nummerierungen verschieben sich
entsprechend:
10
9.
Anträge an den Gewerkschaftsrat können die Landesbezirksvorstände stellen.
Begründung
15
20
Als das höchste Organ zwischen den Bundeskongressen gehört zu den Aufgaben des Gewerk-schaftsrats u.
a. die Festlegung von gewerkschaftspolitischen Grundpositionen, die Entscheidung in dringenden
Grundsatzfragen und Satzungsänderungen gemäß Abs. 5.
Im Sinne durchgehender Kommunikationswege der ehrenamtlichen Gremien ist ein Antragsrecht der
Landesbezirksvorstände an den Gewerkschaftsrat nur konsequent.
.
25
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
30
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1087)
Stand: 16.12.2014
Berichtspflicht des GR zu beschlossenen Anträgen analog „kleiner Anfrage“ in Parlamenten
1
5
10
15
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Der Bundeskongress beschließt, dass Antragssteller das Recht haben –analog einer „kleinen Anfrage“ wie in
Parlamenten üblich- über den Umsetzungsstand ihrer beschlossenen Anträge seitens des
Gewerkschaftsrats informiert zu werden. Hierbei sollen insbesondere auch Anträge, die in die Organisation
hinein wirken, Beachtung finden.
Der Antragsteller soll eine schriftliche Anfrage einreichen, die in angemessener Zeit vom GR zu beantworten
ist.
In der Satzung § 41 wird Punkt 10 eingefügt; die nachfolgenden Nummerierungen verschieben sich
entsprechend:
10.
Antragssteller, deren Anträge auf dem Bundeskongress beschlossen wurden, können sich in einer „kleinen
Anfrage“ über den Umsetzungsstand ihrer Anträge durch den Gewerkschaftsrat informieren lassen.
Begründung
20
25
Oft erhalten Antragssteller lediglich Erledigungsvermerke zur nächsten Orga-Wahl - haben jedoch keinen
Überblick, was wann und wie umgesetzt wurde. Hierdurch werden Anträge evtl. nicht sorgfältig genug
umgesetzt, weil die Gefahr groß ist, dass sie vergessen werden und lediglich zum Bericht für die nächste
Orgawahl wieder in den Fokus genommen werden.
Beispiel: der beschlossenen Antrag E0015 (eg-check in der Tarifarbeit von ver.di einsetzen) beschreibt, dass
Tarifkommissionen dieses Instrument einsetzen müssen - aber es gibt keine Erhebung darüber, ob die TKs
diesem Beschluss Folge leisten und in welchem Ausmaß.
30
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
35
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1088)
Stand: 16.12.2014
Regelung für abgewählte Landesfachbereichsleiter/Innen
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Regelung für abgewählte Landesfachbereichsleiter/Innen
5
Der Bundesvorstand wird aufgefordert eine klare Regelung für LandesfachbereichsleiterInnen zu treffen, die
bei ihrer Wiederwahl nicht die erforderliche Mehrheit erreicht haben. Diese Regelung soll Bestandsschutz
hinsichtlich der Vergütung ebenso umfassen wie den Schutz vor weitreichenden Veränderungen des
Arbeitsorts.
10
Begründung
15
LandesfachbereichsleiterInnen müssen sich alle vier Jahre zur Wahl stellen, ohne dass es sich um ein
echtes Wahlamt handelt. Die Folgen für deren Arbeitsverhältnis im Falle einer fehlgeschlagenen Wiederwahl
sind ungeklärt.
20
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 6 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1089)
Stand: 17.12.2014
Aufhebung der Schuldenbremse
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Der ver.di-Landesbezirksvorstand und die ver.di-Landesbezirksleitung wirken auf die Landesregierung und
die Landtagsfraktionen mit dem Ziel ein, damit diese ihre grundsätzliche finanzpolitische Ausrichtung ändert.
5
10
Entsprechend der bisherigen ver.di-Beschlusslage werden die Landesregierung und die Landtagsfraktionen
aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, die Schuldenbremse für Bund und Länder
aufzuheben und durch geeignete steuerpolitische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlichen
Gebietskörperschaften mit stabilen Einnahmen ausgestattet werden, um die Aufgaben der öffentlichen
Daseinsvorsorge bewältigen zu können.
Begründung
15
20
25
Mit Einführung der Schuldenbremse im Grundgesetz weiteifern Bund und Bundesländer, welche
Gebietskörperschaft als erstes ohne Neuverschuldung auskommt. Die Ursachen des Schuldenanstiegs der
öffentlichen Gebietskörperschaften liegen nicht in einem „zügellosen“ Ausgabenverhalten der öffentlichen
Hand, wie uns die Bundeskanzlerin in ihrer Rolle als schwäbische Hausfrau erklärt, sondern an der
Finanzkrise. Statt diejenigen, die sie verursacht und von ihr profitiert haben, zu belasten, werden von der
Bundesregierung Veränderungen im Steuerrecht abgelehnt.
Die Folge ist eine Unterfinanzierung der öffentlichen Hand, es fehlt Geld für notwendige Investitionen in die
öffentliche Infrastruktur, Bildung, Kultur usw. Viele öffentliche Gebietskörperschaften sind überschuldet und
können notwendige öffentliche Aufgaben nicht mehr finanzieren. Die ver.di hat bereits 2004 ihr Konzept zur
Steuergerechtigkeit erarbeitet, es wurde 2014 aktualisiert. Würden alle ver.di-Forderungen umgesetzt,
hätten das Land Baden-Württemberg und die baden-württembergischen Kommunen insgesamt 10,3 Mrd. €
mehr für die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Verfügung, wobei auf das Land 6,6 Mrd. €
und die Kommunen 3,7 Mrd. € entfielen.
30
Empfehlung der Antragskommission
35
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 6 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1090)
Stand: 17.12.2014
Rückführung eines Organisationsbereiches
1
5
10
15
20
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
In der Vergangenheit wurde der Bereich Bundeswehrkrankenhäuser aus dem Fachbereich 06 in den
Fachbereich 03 Gesundheitswesen überführt.
Wir fordern die Rückführung dieses Organisationsbereiches in den Fachbereich Bund und Land/
Fachgruppe Bundeswehr.
Nur in der entsprechenden Fachgruppe (Bundeswehr) ist eine mitgliederorientierte Betreuungsarbeit zu
gewährleisten.
Begründung
Der o.a. rückzuführende Organisationsbereich ist eine Einrichtung des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) und wird Personalvertretungsrechtlich von den örtlichen-/bezirklichen-/und dem Hauptpersonalrat
beim BMVg vertreten. Desweiteren unterliegt dieser Bereich den tarifvertraglichen Vorschriften in der
Bundeswehr (TVöD, TVUmBw ect.)
Um hier eine mitgliederorientierte Betreuungsarbeit sicherzustellen ist eine Rückführung in den Fachbereich
Bund und Land/ Fachgruppe Bundeswehr dringend erforderlich. Sowohl die Mitgliederwerbung als auch die
gewerkschaftliche Vertretung im Bedarfsfall macht Betreuung durch die damit befasste Fachgruppe
Bundeswehr sinnvoll und notwendig. Festzustellen ist auch , dass rechtlich gleich zu bewertende
Arbeitnehmer, Beamte und Soldaten aus diesem Bereich des BMVg mit den bisherigen Aufgaben des FB 06
(Bundeswehr) einhergehen.
Empfehlung der Antragskommission
25
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 5 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1091)
Stand: 17.12.2014
Bildungsurlaub und gewerkschaftliche Bildungsarbeit
1
5
10
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
"1. ver.di Baden-Württemberg übt weiterhin Druck auf die Landesregierung aus, die im Koalitionsvertrag
vereinbarte Bildungszeit gesetzlich zu verankern.
2. ver.di nutzt die Bildungszeit, um vor Ort Mitglieder zu gewinnen und zu binden, Aktive zu gewinnen und zu
schulen sowie insbesondere einen gewerkschaftlichen Fokus auf berufsfachliche und betriebliche Themen
zu setzen.
3. Landesbezirk und Bezirke werden aufgefordert, schnellstmöglich auf Landesebene und in den Bezirken
die innergewerkschaftlichen Voraussetzungen für möglichst mitgliedernahe Maßnahmen zu schaffen. Dazu
gehören insbesondere Strukturen, wie beispielsweise Arbeitskreise, die Themen aufgreifen und daraus
Bildungsangebote entwickeln. Dazu gehört aber auch die Erschließung von Ressourcen (Teamende
gewinnen, notwendige Finanzierung sicherstellen). Die Aufgabe ist als Querschnittsaufgabe
fachbereichsübergreifend, bezirksnah und auf der Landesebene vernetzt zu organisieren (Landesebene und
Bundesebene springen nur ein, um die bezirkliche und örtliche Ebene gegebenenfalls zu unterstützen)."
15
Begründung
20
25
30
35
Die Forderung nach Bildungsurlaub ist kein Selbstzweck, sondern folgt gewerkschaftspolitischen Zielen,
beispielsweise:
• Mitgliedern, die keinen Anspruch auf arbeitgeberfinanzierte Seminare haben, Bildungsangebote zu
machen und sie an uns zu binden.
• betriebliche Vertrauensleutestrukturen zu entwickeln und Vertrauensleute zu stärken
• neue Mitglieder zu gewinnen und zu halten. Beispielsweise durch das Vermitteln von Fähigkeiten (SoftSkills) und Kompetenzen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruflich weiter bringen können und/
oder ihnen den Arbeitsalltag erleichtern.
• Indem Bildungsinhalte vermittelt werden, die in einem arbeitgeberfinanzierten Seminar nicht oder nur
unter Einschränkungen vermittelt werden können.
Gute Gewerkschaftsarbeit in den Betrieben erfordert selbstbewusste und starke Vertrauensleute. Bildung
und Bildungsarbeit sind ein Weg dorthin, indem sie das Selbstbewusstsein und die
Persönlichkeitsentwicklung stärken. Wenn wir die oben genannten Ziele umsetzen möchten, müssen wir an
den Interessen der Einzelnen anknüpfen und neben gewerkschaftspolitischen Themen auch fachbezogene
und berufsbezogene Themen anbieten (z.B. Sprachen, Rhetorik, Präsentation…). Es kann aber auch ein
Angebot für „normale Beschäftigte“ sein, wie man mit schwierigen Situationen umgehen kann („meine
Rechte im Betrieb“, Stress, Mobbing …).
Bei den Bildungsangeboten sollte nicht nur an klassische 5-Tages-Seminare gedacht werden, sondern auch
an Tagungen, Seminarbausteine, Bildungsreisen…
40
Für Gewerkschaftsmitglieder im Bildungsurlaub sind diese Angebote in aller Regel kostenlos. Aus Sicht der
Antragsteller müssen für diese Maßnahmen auch Mittel der GPB GmbH zur Verfügung gestellt werden.
45
Beispiele:
gewerkschaftlich. Bildung /politische Bildung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
50
Working English
Aufbau betriebliche Gewerkschaftsarbeit
Berufliche Kompetenzen / Softskills
55
Recht im Arbeitsleben
• Abmahnung, Kündigung
• Krankheit
• AN-Haftung
60
Mobbing,
Stressbearbeitung
Rhetorik
Gesunde Ernährung
65
Fachpolitische Bildung
Die Universitäten und der Solidarpakt
70
Zukunft der Weiterbildung
Veränderte Arbeitszeitmodelle
in der Arbeitswelt (Arbeitszeit, Methoden, Verdichtung)
Umgang mit Stress
75
Empfehlung der Antragskommission
80
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 5 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1092)
Stand: 17.12.2014
Hauptamtliche Stelle für Studierendenarbeit
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Auf der Ebene des Landesbezirks Baden-Württemberg soll eine SekretärInnenstelle für die
Studierendenarbeit geschaffen werden.
5
10
Die Stelle umfasst u.a. folgende Arbeitsgebiete:
• Konzeption, Bewerbung und Durchführung von Seminaren
• Koordinierung der Studierendenarbeit in Baden-Württemberg
• Erstellung von Werbe- und Informationsmaterialien für Studierenden
• Betreuung von gewerkschaftlichen Studierendengruppen und Hochschulinformationsbüros
• Konzeption und Durchführung von Kampagnen zu Erhöhung des Organisationsgrad von Studierenden
• Gründung und Betreuung eines Arbeitskreises Studierendenarbeit auf Landesebene
Begründung
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Die Beschäftigungs- und Ausbildungslandschaft war in den letzten Jahrzehnten einem grundlegenden
Wandeln unterzogen, der sich aller Voraussicht in den nächsten Jahren vorsetzten wird. Mittlerweile
wechseln fast 40 Prozent eines Jahrgangs zur Ausbildung an eine Hochschule (vgl.: Mitbestimmung
4/2010). Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wir auf der betrieblichen Ebene im Bestfall nur noch 60
Prozent aller jungen Menschen in Ausbildung erreichen. Wir als GewerkschafterInnen haben auf diesen
Wandeln allerdings noch nicht mit den nötigen Strukturen reagiert. Die Studierendenarbeit muss in den
meisten Fällen von den JugendsekretärInnen der Bezirke zusätzlich zu ihrem bestehenden Aufgabengebiet
getragen werden. Dies ist von der Arbeitsbelastung und dem Koordinierungsaufwand nicht zu leisten. Die
Stelle von mindestens 1,0 Stellenanteil auf Landesbezirksebene soll ein erster Schritt in Richtung
strukturierter, nachhaltiger und erfolgreicher Studierendenarbeit sein.
Empfehlung der Antragskommission
30
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 5 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1093)
Stand: 17.12.2014
Umsetzungsbeschluss P 2015
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Der Beschluss zur Entwicklung eines Evaluationskonzeptes über die Einschätzung des Piloten zu
Perspektive 2015 soll bezüglich der Mitgliederentwicklungsaspekte neben der Mitgliederbindung unbedingt
auch die Mitgliedergewinnung berücksichtigen und dementsprechend ergänzt werden.
Sollte die Entwicklung der Mitgliederzahlen im Evaluationszeitraum nicht sinnvoll möglich sein, ist der
Evaluationszeitraum entsprechend anzupassen.
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Begründung
Mitgliedergewinnung ist das zentrale Ziel des Umgestaltungsprozesses „Perspektive 2015 – ver.di wächst“.
Dies wird ganz klar im Umsetzungsbeschluss des Gewerkschaftsrates unter Punkt 1 „Das Zielbild: So wollen
wir in Zukunft arbeiten“ formuliert:
„Mit „Perspektive 2015 – ver.di wächst!“ wollen wir die Gestaltungs- und Durchsetzungsfähigkeit unserer
Organisation nachhaltig verbessern. Die Losung „mehr Mitglieder, mehr Macht, mehr Möglichkeiten“ macht
deutlich, dass wir dafür die Mitgliedergewinnung, -bindung und -aktivierung stärken müssen.“
Der durch „Perspektive 2015“ angestoßene Umgestaltungsprozess wird von zahlreichen Ehrenamtlichen
sehr kontrovers diskutiert und stößt auf Vorbehalte. Es wäre kaum vermittelbar, dass ausgerechnet die
Entwicklung der Mitgliederzahlen (im Vergleich Pilotbezirke zu Nichtpilotbezirke) nicht in die Evaluation
aufgenommen wird. Daher ist es unbedingt notwendig, das Erreichen des Ziels „mehr Mitglieder“ explizit in
die Evaluation mit aufzunehmen.
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1094)
Stand: 17.12.2014
Aufhebung der Schuldenbremse
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Der ver.di-Landesbezirksvorstand und die ver.di-Landesbezirksleitung wirken auf die Landesregierung und
die Landtagsfraktionen mit dem Ziel ein, damit diese ihre grundsätzliche finanzpolitische Ausrichtung ändert.
5
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Entsprechend der bisherigen ver.di-Beschlusslage werden die Landesregierung und die Landtagsfraktionen
aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, die Schuldenbremse für Bund und Länder
aufzuheben und durch geeignete steuerpolitische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlichen
Gebietskörperschaften mit stabilen Einnahmen ausgestattet werden, um die Aufgaben der öffentlichen
Daseinsvorsorge bewältigen zu können.
Begründung
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Mit Einführung der Schuldenbremse im Grundgesetz weiteifern Bund und Bundesländer, welche
Gebietskörperschaft als erstes ohne Neuverschuldung auskommt. Die Ursachen des Schuldenanstiegs der
öffentlichen Gebietskörperschaften liegen nicht in einem „zügellosen“ Ausgabenverhalten der öffentlichen
Hand, wie uns die Bundeskanzlerin in ihrer Rolle als schwäbische Hausfrau erklärt, sondern an der
Finanzkrise. Statt diejenigen, die sie verursacht und von ihr profitiert haben, zu belasten, werden von der
Bundesregierung Veränderungen im Steuerrecht abgelehnt.
Die Folge ist eine Unterfinanzierung der öffentlichen Hand, es fehlt Geld für notwendige Investitionen in die
öffentliche Infrastruktur, Bildung, Kultur usw. Viele öffentliche Gebietskörperschaften sind überschuldet und
können notwendige öffentliche Aufgaben nicht mehr finanzieren. Die ver.di hat bereits 2004 ihr Konzept zur
Steuergerechtigkeit erarbeitet, es wurde 2014 aktualisiert. Würden alle ver.di-Forderungen umgesetzt,
hätten das Land Baden-Württemberg und die baden-württembergischen Kommunen insgesamt 10,3 Mrd. €
mehr für die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Verfügung, wobei auf das Land 6,6 Mrd. €
und die Kommunen 3,7 Mrd. € entfielen.
30
Empfehlung der Antragskommission
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Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1095)
Stand: 17.12.2014
Steuergerechtigkeit und Beteiligung der Kommunen
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Der ver.di-Landesbezirksvorstand, die ver.di-Landesbezirksleitung, der ver.di-Bundesfachbereichsvorstand
Gemeinden sowie Gewerkschaftsrat und Bundesvorstand wirken auf Bund und Länder ein, damit diese ihre
grundsätzliche finanzpolitische Ausrichtung ändern.
Neben der Aufhebung der Schuldenbremse für Bund und Länder müssen geeignete steuerpolitische
Maßnahmen dafür sorgen, dass die öffentlichen Gebietskörperschaften mit stabilen Einnahmen ausgestattet
werden, um die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge bewältigen zu können.
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Da die Kommunen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung bislang nicht direkt an den
Verhandlungen zu Gesetzesvorhaben beteiligt sind, die sie betreffen, fordert ver.di in einem ersten Schritt,
dass der Bund grundsätzlich im Rahmen des Konnexitätsprinzips die Sozialausgaben übernimmt. In einem
folgenden Schritt sind die Kommunen in die Gesetzesvorhaben mit einzubeziehen.
Im Einzelnen fordert ver.di entsprechend ihrem aktualisierten Konzept zur Steuergerechtigkeit:
1. Der steile Tarif bei der Lohn- und Einkommenssteuer soll im unteren Bereich abgeflacht und der
Spitzensteuersatz angehoben werden. Ferner soll die Abgeltungssteuer zugunsten der Rückkehr der
Kapitalbesteuerung im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuer abgeschafft werden.
2. Bei der Körperschaftssteuer soll der Steuersatz auf 25% angehoben und die Bemessungsgrundlage
verbreitert werden.
3. Die Finanztransaktionssteuer, deren Erlöse ausschließlich dem Bund zufließen, muss endlich eingeführt
werden.
4. Die Vermögensteuer, deren Erlöse nahezu ausschließlich den Ländern zufließen, soll wieder mit
folgenden Freibeträgen mit 1% eingeführt werden:
1 Mio. € für Erwachsene
200.000 € pro Kind
5. Die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer muss verbreitert werden.
6. Die Gewerbesteuer wird zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt und auf FreiberuflerInnen
ausgeweitet. Ihre Bemessungsgrundlage wird verbreitert. Ihre Erlöse fließen den Kommunen zu.
Begründung
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Unternehmer, Vermögende und Spitzenverdiener werden seit Jahren steuerlich entlastet. Gering- und
durchschnittlich Verdienende tragen einen immer höheren Anteil am Steueraufkommen. Die
Steueraufkommen müssen zukünftig ausreichen, um die Finanzierung der notwendigen öffentlichen
Aufgaben sicherzustellen.
Mit Einführung der Schuldenbremse im Grundgesetz weiteifern Bund und Bundesländer, welche
Gebietskörperschaft als erstes ohne Neuverschuldung auskommt. Die Ursachen des Schuldenanstiegs der
öffentlichen Gebietskörperschaften liegen nicht in einem „zügellosen“ Ausgabenverhalten der öffentlichen
Hand, wie uns die Bundeskanzlerin in ihrer Rolle als schwäbische Hausfrau erklärt, sondern an der
Finanzkrise. Statt diejenigen, die sie verursacht und von ihr profitiert haben, zu belasten, werden von der
Bundesregierung Veränderungen im Steuerrecht abgelehnt.
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Die Folge ist eine Unterfinanzierung der öffentlichen Hand, es fehlt Geld für notwendige Investitionen in die
öffentliche Infrastruktur, Bildung, Kultur usw. Viele öffentliche Gebietskörperschaften sind überschuldet und
können notwendige öffentliche Aufgaben nicht mehr finanzieren. Die ver.di hat bereits 2004 ihr Konzept zur
Steuergerechtigkeit erarbeitet, es wurde 2014 aktualisiert. Würden alle ver.di-Forderungen umgesetzt,
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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hätten das Land Baden-Württemberg und die baden-württembergischen Kommunen insgesamt 10,3 Mrd. €
mehr für die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Verfügung, wobei auf das Land 6,6 Mrd. €
und die Kommunen 3,7 Mrd. € entfielen.
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Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
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Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1096)
Stand: 17.12.2014
Generationengerechte Arbeitsgestaltung mit Blick auf alternsgerechte Arbeitsformen tariflich sichern
1
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Berufsbiographien müssen mit gesundheits- und lernförderlichen Arbeitsbedingungen und
ausgewogener Balance zwischen Familie und Beruf gestaltet werden können.
Dies muss sich auch in zukünftigen tariflichen Forderungen niederschlagen, die Tarifpolitik soll entsprechend
weiterentwickelt werden.
Bereichsspezifische Lösungsansätze für tariflich geregelte Rahmenbedingungen sollen in den ver.di
Gremien erarbeitet werden.
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Begründung
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Durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters und den demografischen Wandel werden die Beschäftigten im
Arbeitsleben älter. Ziel muss sein, dass die Beschäftigten gesund und sozial abgesichert in Rente gehen
können. Deshalb ist der Schlüssel zur Bewältigung des demografischen Wandels die Ausgestaltung der
Arbeitsbedingungen im Sinne Guter Arbeit.
Unsere Gewerkschaft sollte daher in den nächsten Jahren die Weiterentwicklung tarifvertraglicher
Regelungen zur Sicherungen generations- und alternsgerechter Arbeitsbedingungen als Schwerpunktthema
bearbeiten.
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Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
25
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1097)
Stand: 17.12.2014
Einführung einer Schnuppermitgliedschaft
1
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
In die Satzung wird einer neuer § 6a eingefügt:
„Im Rahmen von Werbemaßnahmen kann eine auf ein Jahr befristete Mitgliedschaft mit einem
Monatsbeitrag von 5 € eingeführt werden. Anschließend geht diese Mitgliedschaft automatisch in eine
normale Mitgliedschaft über.
Die Mitgliedschaft mit einem zeitlich befristeten reduzierten Beitrag beinhaltet alle Mitgliedsrechte nach der
Satzung mit Ausnahme der § 16 (Unterstützung bei Arbeitskämpfen) und § 19 (Rechtsschutz). Die
Rechtsberatung nach § 19 ist bei der beitragsreduzierten Mitgliedschaft enthalten. Die Mitgliedschaft mit
einem zeitlich befristeten Beitrag kann nur einmal erworben werden. Näheres regelt der Gewerkschaftsrat in
einer Richtlinie.“
Begründung
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ver.di steht innerhalb des öffentlichen Dienstes in einigen Teilbereichen im Wettbewerb mit konkurrierenden
Organisationen, die mit geringeren Mitgliedsbeiträgen werben bzw. Beamtenanwärter von der
Beitragszahlung ganz befreien. Dort könnte die Schnuppermitgliedschaft ein geeignetes Instrument sein,
mehr Arbeitnehmer und Beamte an ver.di zu binden und schließlich zu einer Vollmitgliedschaft zu führen.
Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, werden in dieser Zeit die Leistungen, die mit einer Mitgliedschaft
verbunden sind eingeschränkt. Die allgemeinen Mitgliederrechte und Pflichten gemäß § 10 der Satzung
gelten auch für die Schnuppermitgliedschaft.
Empfehlung der Antragskommission
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Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksbeamt/innenkonferenz Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1098)
Stand: 17.12.2014
Abschlagsfreier Ruhestandseintritt ab dem 63. Lebensjahr nach einer Dienstzeit von 45 Jahren
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Regelungen geschaffen werden, damit auch
Beamtinnen und Beamte nach Vollendung des 63. Lebensjahres und einer Dienstzeit von 45 Jahren ohne
Abschläge vom Ruhegehalt in den Ruhestand gehen können, wie dies im Gesetz über
Leistungsverbesserungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder der Gesetzlichen
Rentenversicherung (GRV) ab 01.07.2014 in einer Übergangszeit vorgesehen ist.
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden in der GRV wie bisher Pflichtbeiträge aus Beschäftigung,
selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des
Kindes angerechnet. Neu werden nun auch Zeiten berücksichtigt, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde.
Beamtinnen und Beamte sollen durch die für die 45-jährige Wartezeit zu schaffenden Regelungen
gleichgestellt werden. Auf die Wartezeit sind daher neben der Beamtendienstzeit auch Zeiten anzurechnen,
in denen der Beamte/die Beamtin Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege
sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes nachweisen kann.
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Begründung
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Die für die Mitglieder der GRV ab 01.07.2014 für eine Übergangszeit geschaffene positive Regelung für
einen abschlagsfreien Ruhestandseintritt nach Vollendung des 63. Lebensjahres und einer Wartezeit von 45
Jahren muss entsprechend auf die Beamtenversorgung übertragen werden, wie dies seit vielen Jahren mit
den Negativregelungen der GRV geschehen ist. Dabei ist genau darauf zu achten, dass die bei der
Wartezeit zu berücksichtigenden Zeiten vollständig aufgeführt werden.
Leider ist es nicht möglich, als Grundlage für die Berechnung der Wartezeit die ruhegehaltfähige Dienstzeit
zu nehmen, denn dadurch würden die teilzeitbeschäftigten BeamtInnen schlechter gestellt als RentnerInnen.
Lt. § 6 des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes und gleicher Regelungen in
Landesbeamtenversorgungsgesetzen sind Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung nur zu dem Teil
ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. Ein Jahr
Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte der gesetzlichen Arbeitszeit bringt nur 6 Monate ruhegehaltfähige
Dienstzeit. In der GRV zählt jeder Monat, in dem Beiträge entrichtet wurden, unabhängig von der geleisteten
Arbeitszeit.
Empfehlung der Antragskommission
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Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksbeamt/innenkonferenz Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1099)
Stand: 17.12.2014
Aufhebung der Schuldenbremse
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
5
Die Landesbeamtenkonferenz fordert den
ver.di-Landesbezirksvorstand auf, auf die Landesregierung und die Landtagsfraktionen mit dem Ziel
einzuwirken, damit diese ihre grundsätzliche finanzpolitische Ausrichtung ändert.
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Entsprechend der bisherigen ver.di-Beschlusslage werden die Landesregierung und die Landtagsfraktionen
aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, die Schuldenbremse für Bund und Länder
aufzuheben und durch geeignete steuerpolitische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlichen
Gebietskörperschaften mit stabilen Einnahmen ausgestattet werden, um die Aufgaben der öffentlichen
Daseinsvorsorge bewältigen zu können.
Begründung
Mit Einführung der Schuldenbremse im Grundgesetz weiteifern Bund und Bundesländer, welche
Gebietskörperschaft als erstes ohne Neuverschuldung auskommt. Die Ursachen des Schuldenanstiegs der
öffentlichen Gebietskörperschaften liegen nicht in einem „zügellosen“ Ausgabenverhalten der öffentlichen
Hand, wie uns die Bundeskanzlerin in ihrer Rolle als schwäbische Hausfrau erklärt, sondern an der
Finanzkrise. Statt diejenigen, die sie verursacht und von ihr profitiert haben, zu belasten, werden von der
Bundesregierung Veränderungen im Steuerrecht abgelehnt.
Die Folge ist eine Unterfinanzierung der öffentlichen Hand, es fehlt Geld für notwendige Investitionen in die
öffentliche Infrastruktur, Bildung, Kultur usw. Viele öffentliche Gebietskörperschaften sind überschuldet und
können notwendige öffentliche Aufgaben nicht mehr finanzieren. Die ver.di hat bereits 2004 ihr Konzept zur
Steuergerechtigkeit erarbeitet, es wurde 2014 aktualisiert. Würden alle ver.di-Forderungen umgesetzt,
hätten das Land Baden-Württemberg und die baden-württembergischen Kommunen insgesamt 10,3 Mrd. €
mehr für die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Verfügung, wobei auf das Land 6,6 Mrd. €
und die Kommunen 3,7 Mrd. € entfielen.
Empfehlung der Antragskommission
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Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksbeamt/innenkonferenz Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1100)
Stand: 17.12.2014
Volle Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für berücksichtigungsfähige Kinder
1
5
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Landesbeamtenkonferenz fordert
den ver.di Landesbezirksvorstand und den ver.di Landesausschuss für Beamtinnen und Beamte auf,
gemeinsam mit dem DGB auf die Landesregierung einzuwirken, dass die Beihilfeverordnung BadenWürttemberg dahin gehend geändert wird, dass behilfefähigen Aufwendungen für berücksichtigungsfähige
Kinder in der Beihilfe mit dem Bemessungssatz 100 % erstattet werden. Diese Ungerechtigkeit soll auch für
die Beamtinnen und Beamte des Bundes beseitigt werden.
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Begründung
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Da nach den geltenden Beihilfevorschriften Beamten für ihre Kinder im Krankheitsfall nur 80 v.H der
beihilfefähigen Aufwendungen erstattet werden, müssen sie jedes ihrer Kinder für die fehlenden 20 v.H in
der privaten Krankenversicherung versichern und dafür Beiträge zahlen. Wenn die beihilfefähigen
Aufwendungen in Höhe von 100 v.H. von der Beihilfe erstattet werden, ist eine solche Versicherung nicht
mehr erforderlich.
Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass beihilfeberechtigte Beamte für die Krankenversicherung ihrer
Kinder keine Beiträge zahlen müssen, wie dies in der gesetzlichen Krankenversicherung selbstverständlich
ist. Die jetzige Situation widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und würde einer Überprüfung durch
das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten.
Empfehlung der Antragskommission
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Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksbeamt/innenkonferenz Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1101)
Stand: 17.12.2014
"Kleine Bürgerversicherung“ – Eine wirkliche Wahloption für Beamtinnen und Beamte zur
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eröffnen
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Dienstherren im Bund, den Ländern und Kommunen sind aufzufordern,
1. für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die bereits freiwillige Mitglieder in der GKV sind, den
arbeitgeberhälftigen Beitrag zu übernehmen.
2. bei neu einzustellenden Beamtinnen und Beamten den hälftigen Beitrag zur GKV zu übernehmen, wenn
sich diese, bei Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 SGB V, für eine freiwillige Versicherung in
der GKV entscheiden.
Begründung
Die Gewährung einer angemessenen Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen gehört zur
Fürsorgepflicht des Dienstherrn und ist damit ein Grundpfeiler der sozialen Absicherung von Beamtinnen
und Beamten. Im Rahmen dieser Fürsorgepflicht muss der Dienstherr seinen Beamtinnen und Beamten in
Notfällen Hilfe leisten. Dabei hat er einen weiten Spielraum, der seine Grenzen zum einen im
Gleichbehandlungsgrundsatz und zum anderen in der Verpflichtung zur Gewährung einer angemessenen
Fürsorge findet. Konkretisiert wird die Leistungspflicht der öffentlichen Hand durch die Beihilfevorschriften.
Es gibt keine bundeseinheitlich geltenden Beihilfevorschriften. Bund und Länder haben für ihre Beamtinnen
und Beamte jeweils eigene Vorschriften erlassen. D.h. es gibt 17 verschiedene Regelungen um einer
bestimmten Statusgruppe, nämlich den Beamtinnen und Beamten, bei der Bewältigung von
gesundheitlichen oder pflegerischen Notlagen zu helfen.
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge des Dienstherrn. Die Beihilfe ersetzt
nicht die zu bestreitende Eigenvorsorge der Beamtinnen und Beamten für sich und ihre Familien. Durch
diese Eigenvorsorge werden die Beamtinnen und Beamte zum Abschluss einer privaten Kranversicherung
(PKV) gedrängt. Der Dienstherr leistet in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht eine ergänzende (Bei-) Hilfe, die
dafür sorgen soll, die Belastungen durch Krankheitskosten zu mindern. In den Ländern ist dabei die Tendenz
unübersehbar, bei den Beihilfeleistungen zu kürzen und zusätzliche Beiträge neben der Eigenvorsorge
abzuverlangen. Überlegungen für Alternativen sind nicht erkennbar. Die Fürsorgeleistung des öffentlichen
Dienstherrn beschränkt sich bei den Beamtinnen und Beamten bisher ausschließlich auf die Beteiligung an
bestimmten Krankheitskosten. So sind jegliche Kosten zur Gesundheitsprävention sowohl von der Beilhilfe
wie auch der PKV nicht abgedeckt. Im Falle einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Beamtin
oder des Beamten zahlt der Dienstherr keinen hälftigen Beitragszuschuss. Die Beamtinnen und Beamten
müssen deshalb auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen.
Zu 1.) Schon jetzt gibt es Beamtinnen und Beamte, die sich meist aufgrund der Familiensituation für die GKV
entschieden haben. Die Folge ist, dass der Dienstherr sich bei den Betroffenen von wesentlichen Kosten
entlastet. Er übernimmt weder den Arbeitgeberanteil und gewährt nur für die meisten Behandlungen keine
Beihilfe, oder nur einen minimalen Betrag.
Teilzeitbeschäftigte, Versorgungsempfänger und Beamtinnen und Beamte im einfachen oder mittleren
Dienst leiden besonders stark unter der einkommensunabhängigen PKV-Prämie. Sie werden in Relation zu
ihrer Besoldung besonders stark belastet. Die GKV-Mitgliedschaft wäre für diesen Beschäftigtenkreis eine
gute Lösung
Zu 2.) Mitglied in der GKV können nur diejenigen werden, die die Vorversicherungszeiten nach § 9 SGB V
erfüllt haben. D.h. in der Regel vor der Verbeamtung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. In der
Regel sind dies lebensältere Beschäftigte mit entsprechendem Familienstand. Die Versicherung in der PKV
erfordert eine Gesundheitsprüfung, die ggf. zum Ausschluss von Risiken oder der Zahlung von exorbitanten
Prämien oberhalb des Basistarifs führt. Aber auch der Basistarif stellt keine gute Alternative dar, da die
Erstattung von Arztkosten auf den 1,7 fachen Satz beschränkt sind. Die Gebührenordnung der Ärzte sieht
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
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aber keine Verpflichtung vor, Versicherte im Basistarif für den 1,7 fachen Satz zu behandeln.
Familienangehörige können nicht mitversichert werden.
Empfehlung der Antragskommission
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Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksbeamt/innenkonferenz Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1102)
Stand: 17.12.2014
Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder
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Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Regelungen geschaffen werden, damit die Leistungen
aufgrund der ab 01.07.2014 verbesserten Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
(Mütterrente) auch Müttern und Vätern mit entsprechenden Ansprüchen in der Beamtenversorgung in
gleichem Umfang zugute kommen.
Begründung
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Aufgrund des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für
Mütter und Väter, die ab dem 01.07.2014 in Rente gehen, die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene
Kinder um zwölf Monate verlängert. Mütter und Väter, die zu diesem Zeitpunkt schon eine Rente beziehen,
erhalten zusätzlich einen Zuschlag in derselben Höhe, wie der Rentenertrag aus der zusätzlichen
Kindererziehungszeit wäre.
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Empfehlung der Antragskommission
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Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
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Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1103)
Stand: 19.12.2014
Weiterer Ausbau der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes in Baden-Württemberg hat mit den Änderungen
vom 03.12.2013 zu Verbesserungen hinsichtlich der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst geführt.
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Ziel eines neuen Landespersonalvertretungsrechts in Baden-Württemberg war und ist die Schaffung eines
modernen Mitbestimmungsrechts, das die veränderten Rahmenbedingungen und Handlungsfelder des
öffentlichen Dienstes sowie die Herausforderungen der Personalvertretungen aufgreift. Die
Mitbestimmungsrechte müssen daher zeitgemäß ausgestattet sein und eine rechtzeitige Einbeziehung der
Personalrätinnen und Personalräte bei der Zusammenarbeit mit der Dienststelle (d.h. in Prozessen und
Entscheidungen zur Aufgabenerfüllung) auf Augenhöhe garantieren.
Die Haushaltskonsolidierung darf dabei kein zu berücksichtigendes oder gar entscheidendes Kriterium für
die Novellierung des Mitbestimmungsrechts sein. Dies muss auch für eventuelle zukünftige Veränderungen
gelten.
ver.di hält an den gemeinsam mit ver.di Personalrätinnen und Personalräten auf mehreren Konferenzen
entwickelten Positionen fest und fordert folgende weitere Verbesserungen des LPVG Baden-Württemberg,
für die sich alle ver.di-Organe und Gremien gegeüber der Landespolitik einzusetzen haben:
• Verbesserte Personalratsgrößen und Freistellungen
Hier muss die Kappungsgröße fallen; die Freistellungen sind am LPVG Nordrhein-Westfalen und am
Betriebsverfassungsgesetz zu orientieren.
•
Struktur der Personalratsarbeit
Die Verlagerung von einfachen Angelegenheiten der Mitbestimmung auf den Vorstand und/oder ggf.
Ausschüsse muss ebenso wieder entfallen wie die Möglichkeit, die Zustimmung zu bestimmten
einzelnen Maßnahmen vorab zu erteilen.
Die Zustimmung zu einer Maßnahme im schriftlichen Umlaufverfahren ist wieder abzuschaffen.
•
Erweiterung bei Initiativrechten und Mitbestimmungsrechten (auch neue Beteiligungsrechte)
Gewerkschaftliches Ziel ist eine weitgehende Allzuständigkeit der Personalvertretungen. Die im neuen
Landespersonalvertretungsgesetz enthaltenen Verbesserungen gegenüber dem bisherigen
Mitbestimmungsgesetz in Baden-Württemberg sind erste Schritte hierzu. Allerdings gelten im
novellierten Gesetz neben der uneingeschränkten Mitbestimmung für bestimmte Tatbestände für
zahlreiche Maßnahmen in der Dienststelle auch weiterhin nur eingeschränkte Mitbestimmungsrechte
bzw. ausschließlich Mitwirkungs- bzw. Anhörungsrechte.
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Wir fordern bis zur Durchsetzung der Allzuständigkeit und der Abschaffung der unterschiedlich
ausgeprägten Beteiligungsrechte des Personalrats in einem Zwischenschritt, in Angelegenheiten der
uneingeschränkten Mitbestimmung z.B. folgende Beteiligungstatbestände aufzunehmen:
- alle personellen Maßnahmen inklusive uneingeschränkte Mitbestimmung beim Personalabbau infolge
Neu- und Umstrukturierungsmaßnahmen, Restrukturierungen, Ausgliederungen, Einschränkung und
Stilllegung von Dienststellen und Dienststellenteilen und Betrieben
- Gewährung von Leistungs- und Funktionszulagen
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
- Maßnahmen, die zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs geeignet sind
- Gestaltung der Arbeitsplätze
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•
Alle nicht in die uneingeschränkte Mitbestimmung aufgeführten Beteiligungstatbestände sind in die
eingeschränkte Mitbestimmung zu überführen;
die Beteiligungstatbestände der Mitwirkung und Anhörung entfallen.
Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses
Der Wirtschaftsausschuss ist verpflichtend ab einem Schwellenwert von 7 Personalräten einzurichten;
seine Mitglieder werden vom Personalrat, nicht von der Dienststelle bestellt. Die Verpflichtung der
Dienststellenleitung, in Vierteljahresgesprächen mit dem Personalrat wirtschaftliche Angelegenheiten zu
besprechen, muss wieder eingeführt werden.
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•
Verbesserte Rahmenbedingungen
§ 47 muss so gefasst sein, dass eine adäquate zeitliche Entlastung der nicht frei gestellten
Personalratsmitglieder in Verbindung mit einer Anrechnung der Zeiten bei der Personalbemessung usw.
erreicht wird.
•
Zurückdrängen des Evokationsrechts
Das von uns kritisierte Evokationsrecht ist auch im neuen Landespersonalvertretungsgesetz weiter
enthalten. Damit ist eine Aufhebung eines bindenden Beschlusses der Einigungsstelle dann möglich,
wenn die Regierungsverantwortung wesentlich betroffen ist.
Das Evokationsrecht findet sich ebenfalls bei nachwirkenden Regelungen einer Dienstvereinbarung.
Danach können Regelungen einer gekündigten oder abgelaufenen Dienstvereinbarung ganz oder
teilweise aufgehoben werden, wenn „ihre Auswirkungen auf das Gemeinwesen die
Regierungsverantwortung wesentlich berühren“.
Wir fordern deshalb eine weitere Beschränkung des Evokationsrechts auf das verfassungsrechtlich
unbedingt Notwendige.
•
Keine Beschränkung bzw. kein Ausschluss bestimmter Personengruppen beim
Landespersonalvertretungsgesetz (z.B. Beschäftigte mit überwiegend wissenschaftlicher oder
künstlerischer Tätigkeit; künstlerische Mitglieder von Theatern und Orchestern, bestimmte Beschäftigte
im Bereich Lehre und Forschung)
Wir fordern ferner die Aufhebung der Beschränkung der Mitbestimmung auf Antrag des/der Betroffenen
•
Änderung des Dienststellenbegriffs
Da die Dienststellenleitung der Hauptdienststelle/der zusammengefassten Dienststelle auch weiterhin
über den Zusammenschluss oder die Trennung von Außenstellen, Nebenstellen und Teilen einer
Dienststelle entscheiden kann, kann einseitig eine bestimmte Dienststellenstruktur durch den
Arbeitgeber festgelegt und die Bildung von Gesamtpersonalräten verhindert werden. Das Recht der
Personalvertretung ist auf die Anhörung begrenzt.
Wir fordern daher die uneingeschränkte Mitbestimmung aller betroffenen Personalräte bei Änderungen
der Dienststellungstruktur.
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95
Für die Zentren für Psychiatrie muss an jedem der neun Standorte Weinsberg, Winnenden, Wiesloch,
Calw-Hirsau, Emmendingen, Reichenau, Bad Schussenried, Weissenau und Zwiefalten eine Dienststelle
gebildet werden
100
•
ver.di fordert die Beibehaltung der Wählbarkeit der Beauftragten für Chancengleichheit und ihrer
Stellvertreterin bis zu dem Zeitpunkt aus, an dem nach einer Novellierung des
2
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Chancengleichheitsgesetzes weitergehende Rechte der Beauftragten für Chancengleichheit nicht mehr
mit der Eigenschaft einer Personalrätin vereinbar sind.
105
•
ver.di lehnt die Möglichkeit ab, die Gewerkschaft von der Teilnahme an der Personalversammlung
auszuschließen, da dies einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Koalitionsrecht darstellt
110
Begründung
Die Möglichkeit für eine umfassende Reform im Interesse der Personalvertretungen und der Beschäftigten
wurde im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung aufgegriffen.
115
Hierzu hat die vom ver.di Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg beschlossene Arbeitsgruppe
Landespersonalvertretungsgesetz sich seit 2011 intensiv mit der Thematik beschäftigt und einen eigenen
Entwurf für ein neues Landespersonalvertretungsgesetz erarbeitet.
120
Mit dem novellierten Landespersonalvertretungsgesetz ergaben sich wesentliche Änderungen, unsere
gewerkschaftlichen Forderungen wurden nur teilweise aufgegriffen. Wichtige Anliegen von ver.di sind bei der
Novellierung nicht aufgegriffen worden, obwohl die Koalitionsvereinbarung das Versprechen enthielt, den
Regelungsstand vor 2011 im Hinblick auf die Personalangelegenheiten wieder auf die Ebene der
uneingeschränkten Mitbestimmung zurückzuführen.
125
Das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg muss im o.g. Sinn weiterentwickelt werden.
Empfehlung der Antragskommission
130
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
135
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
3
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1104)
Stand: 19.12.2014
Antragsrecht an den Gewerkschaftsrat
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
In der Satzung § 41 wird 9. neu gefasst und die nachfolgenden Nummerierungen verschieben sich
entsprechend
5
„9. Anträge an den Gewerkschaftsrat können die Landesbezirksvorstände stellen.“
Begründung
10
Als das höchste Organ zwischen den Bundeskongressen gehört zu den Aufgaben des Gewerk-schaftsrats u.
a. die Festlegung von gewerkschaftspolitischen Grundpositionen, die Entscheidung in dringenden
Grundsatzfragen und Satzungsänderungen gemäß Abs. 5.
Im Sinne durchgehender Kommunikationswege der ehrenamtlichen Gremien ist ein Antragsrecht der
Landesbezirksvorstände an den Gewerkschaftsrat nur konsequent.
15
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
20
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1105)
Stand: 19.12.2014
Umgang mit der AfD
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di lehnt jede Zusammenarbeit mit der AfD ab.
5
10
15
20
Begründung
Die AfD schürt Ausländerfeindlichkeit und Islamhass. Sie lehnt in ihrer Mehrheit Gleichstellungspolitik ab und
sieht die Menschen allein unter dem Blick der „Verwertbarkeit für die Wirtschaft“. Wer für die Wirtschaft nicht
mehr „nützlich“ ist (zu alt, erwerbslos, krank, als Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird weil „Inländer“ den
Vorrang haben) habe auch keinen Anspruch mehr auf alle demokratischen Grundrechte. Entzug des
Wahlrechts, Ausreise, keine Solidarversicherungen sind die Methoden und Antworten der AfD auf solche
Lebenssituationen.
Alexander Häußler formuliert es so: „Sie bündelt im Gewand des deutschen Biedermanns politische
Forderungen, die vom Konservatismus bis hinein in den rechten Rand reichen. Sie ist die Partei des
verrohten Wutbürgertums. …. Sie tritt nicht offen mit abstoßenden Insignien wie kahlen Schädeln und
Springerstiefeln auf und ist deshalb auch für viele Unzufriedene wählbar. Bei der NPD weiß man sofort, was
man hat – bei der AfD nicht. Sie transportiert rechte Inhalte in scheinbar seriöser Verpackung. Das macht sie
gefährlich.“
Sie geht damit weiter als die etablieren Parteien und ist eine stärkere Bedrohung für die demokratische
Grundordnung. Sie steht damit gewerkschaftlichen Grundwerten, dem Menschenbild und der Gesellschaft
wie wir sie uns vorstellen entgegen. Dass aktuell ihr Mitgliederanteil mit extrem Rechten Haltungen wächst
verdeutlicht dies nur.
Daher ist eine Zusammenarbeit mit der AfD nicht möglich.
25
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
30
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1106)
Stand: 19.12.2014
Veränderung des Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg
1
5
10
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg ist wie folgt zu verändern:
1. Bildungszeit muss es auch für allgemeine Bildung geben.
2. Bildungszeit muss es auch in Kleinbetrieben geben.
3. Die Überforderungsklausel von 10 Prozent ist ersatzlos zu streichen.
4. Auszubildende müssen auch für jedes Jahr fünf Tage Bildungszeit bekommen
5. Die Wartezeit zur erstmaligen Inanspruchnahme von Bildungszeit ist auf ein halbes Jahr zu reduzieren
Begründung
Es ist gut, dass Baden-Württemberg endlich ein Bildungszeitgesetz hat. Die oben genannten Punkte sind
Ausgrenzungen und Erschwernisse und deshalb ersatzlos zu streichen.
15
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
20
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1107)
Stand: 19.12.2014
Asylrecht
1
5
10
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
ver.di setzt sich ein für eine durchgängige Einzelfallprüfung im Asylrecht und für die Aufhebung der
Regelung zu „sicheren“ Herkunfts- und Drittstaaten.
Des Weiteren muss die Verteilung der Menschen nach ihrer Ankunft in Deutschland schneller und besser
gewährleisten werden, um somit den Aufenthalt in Sammelunterkünften so kurz wie möglich zu gestalten.
Gute Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung, damit Integration gelingen kann. Das Angebot an
umfangreichen Deutschkursen muss deshalb wieder ausgeweitet werden, die Kosten – auch die der
Kinderbetreuung – müssen vom Staat getragen werden.
Zur Umsetzung all dieser Maßnahmen muss das zuständige Personal in den Landratsämtern erhöht werden.
Begründung
15
20
25
Ein verkürztes Asylverfahren wird dem in der UN-Flüchtlingskonvention verankerten Recht auf
Einzelfallprüfung nicht gerecht. Am Beispiel der im Herbst 2014 beschlossenen Erweiterung der „sicheren
Drittstaaten“ wird deutlich, dass das Gesetz Flüchtlinge, die geflohen sind, um ihr Leben zu retten, nicht
ausreichend schützt. Im Gegenteil: Das Gesetz verschärft die Lage von ethnischen Minderheiten wie den
Roma oder von Homosexuellen, die aus Serbien, Mazedonien oder Bosnien-Herzegowina stammen. Sie
sind laut mehreren UN-Berichten und zweier Verwaltungsgerichtsurteile in ihren Herkunftsländern immer
noch massiver sozialer und rassistischer Diskriminierung ausgesetzt. Das Instrument der sicheren
Herkunfts- und Drittstaaten wird nach innenpolitischer und zuweilen populistischer Großwetterlage genutzt,
ohne sich einer ernsthaften Diskussion über die Lage von Minderheiten in den angeblichen „sicheren
“ Staaten zu stellen. Eine Ablehnung der Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ und ihre Deklarierung
als Wirtschaftsflüchtlinge mutet angesichts der Erlebnisse vieler geflüchteten Menschen geradezu zynisch
an.
Empfehlung der Antragskommission
30
Noch keine Empfehlung
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Landesbezirksvorstand Baden-Württemberg
(Lfd.-Nr. 1108)
Stand: 19.12.2014
Einmalige fünfjährige Wahlperiode
1
Die Landesbezirkskonferenz beschließt
Die Wahlperiode, die auf die Organisationswahlen 2018/2019 folgt, wird einmalig auf fünf Jahre verlängert,
so dass die darauffolgenden Organisationswahlen erst 2024 mit dem Bundeskongress enden.
5
Begründung
10
Die Organisationswahlen bei ver.di finden alle vier Jahre zum großen Teil parallel zu den bzw. unmittelbar
nach den Betriebsratswahlen statt. Die Folge ist für die Ehren- und Hauptamtlichen eine hohe persönliche
Belastung. Notwendige Nacharbeiten nach den Betriebsratswahlen können nicht so erfolgen, wie dies
sachgerecht wäre. Durch eine einmalige Verlängerung der Wahlperiode kann diese Zeitgleichheit für immer
beseitigt werden. Die Entlastung der Ehrenamtlichen und der Beschäftigten sowie der Gewinn an
Kapazitäten für die Begleitung der Betriebsratswahlen rechtfertigen einen einmaligen Eingriff in den
Wahlturnus.
15
Empfehlung der Antragskommission
Noch keine Empfehlung
20
Entscheidung der Landesbezirkskonferenz
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
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