Broschüre Leitfaden - Wirtschaftsförderung Salzlandkreis
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Broschüre Leitfaden - Wirtschaftsförderung Salzlandkreis
1 te Überblick Kontak – g n u z – Umset – n e t a r e b t u G n e t r a t s sicher r u z n e d a f t i e L g n u d n ü r g z n e t Exis Wirtschaftsförderung Salzlandkreis Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft im Kreis Bernburg mbH - WFG 2 dkreis g Salzlan n u r e d r ö ftsf Wirtscha n e z t ü t s r e t n u Wir n e b a h Ihr Vor Sie möchten sich in der Region Salzlandkreis selbständig machen? Sie haben Fragen zur Umsetzung Ihrer Geschäftsidee? 3 Wir unterstützen Sie bei Ihrem Weg in die Selbständigkeit. Um Ihnen den Start zu erleichtern, steht Ihnen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Salzlandkreises mit einem neutralen Beratungs- und Betreuungsangebot rund um die Themen Existenzgründung und Qualifizierungsmaßnahmen zur Seite. Wir halten für Sie Informationen bereit, geben eine erste Orientierung und „lotsen“ Sie zu unseren Netzwerkpartnern, die Sie ebenfalls auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit unterstützen. Für einen Überblick haben wir in diesem Leitfaden zur Existenzgründung wichtige Gründungsthemen und Ansprechpartner zusammengefasst. Dr. Holger Naumann Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Salzlandkreis Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft im Kreis Bernburg mbH - WFG 4 reis lzlandk a S g n u r ftsförde Wirtscha n e g i t h c i r m e g Mit d l o f r E m u z t p e Konz 5 Inhaltsverzeichnis 1. Gründungscheckliste 2. Selbständige Erwerbstätigkeit 2.1 Gewerbe 2.2 Handwerk 2.3 Freie Berufe 3. Rechtsformwahl und Steuern 4. Betriebliche Versicherungen 5. Persönliche Absicherung 6. Businessplan 7. Finanzierung und Förderung 8. Gewerbe-Anmeldung 9. Existenzgründung durch Migranten 10. Kontakte und Ansprechpartner Anhang Gewerbe-Anmeldung (Muster-Formular) Quellenverzeichnis Impressum 6 1.GRÜNDUNGSCHECKLISTE SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT FINANZIERUNG | FÖRDERUNG | ZUSCHÜSSE – – – – – Förderdarlehen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer – Förderung von der Agentur für Arbeit: Gründungszuschuss – Förderung vom Jobcenter: Einstiegsgeld – Zuschüsse für Innovation und Qualifizierung – Coachingprogramme Haupt- oder Nebenerwerb Gewerbe oder Freier Beruf Gewerbliche Tätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk Anmeldung Gewerbe bzw. freiberufliche Tätigkeit RECHTSFORMWAHL UND STEUERN GEWERBE-ANMELDUNG – Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft – Handelsregistereintragung/Notar – Selbständigkeit als Freiberufler/-in – Rechtsform: Steuerliche und rechtliche Aspekte – Anmeldung Gewerbe: Gewerbeamt vor Ort – Anmeldung Freie Berufe: direkt beim Finanzamt AUSLÄNDISCHE EXISTENZGRÜNDER BETRIEBLICHE VERSICHERUNGEN PRIVATE ABSICHERUNG – Möglichkeiten des betrieblichen Versicherungsschutzes – Gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeiter innen und Mitarbeiter – Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung PLANUNG DES KAPITALBEDARFS UND FINANZIERUNG – – – Businessplan (Geschäftsidee, Budget, Investitionen, Kapitalbedarf, Ertragsvorschau) Finanzierung: Eigenkapital, Fremdkapital Besicherung von Krediten – Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen – Ausländisches (Hoch-)Schulzeugnis anerkennen lassen – Ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen 7 2. SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT 2.1GEWERBE Für einen ersten Überblick: Möglichkeiten der Unternehmensgründung und die Formen der Erwerbstätigkeit. Gründung Nebenerwerb Haupterwerb Neugründung Übernahme Franchise Gewerbe Freier Beruf Urproduktion GEWERBE INFORMATION Gewerbliche Tätigkeiten Ein Gewerbe ist jede – – – – selbständige erlaubte auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene wirtschaftliche Tätigkeit (z. B. Handel, Dienstleistungen oder produzierendes Gewerbe) mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeiten (Urproduktion). – – – Jeder darf in Deutschland grundsätzlich ein Gewerbe anmelden (Grundsatz der Gewerbefreiheit). Der Betrieb eines Gewerbes muss beim zuständigen Gewerbeamt (Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft, Stadt) angemeldet werden. Bei gewerblichen Tätigkeiten werden Sie automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskam- mer (IHK) oder bei der Handwerkskammer (HWK). 8 GEWERBE INFORMATION Besonderheiten gewerblicher Tätigkeiten Die Gewerbefreiheit in Deutschland wird in folgenden Fällen eingeschränkt: – überwachungsbedürftiges Gewerbe (z. B. Gebrauchtwarenhandel, Reisebüro) – erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Immobilienmakler, Gaststätten mit Alkohol- ausschank) – zulassungspflichtiges Gewerbe (Handwerk) (z. B. Bäcker, Elektroinstallateur) Wichtig: Ein Gewerbe ohne festen Betriebssitz (Reisegewerbe) ist ebenfalls eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. SELBSTÄNDIGKEIT IM NEBENERWERB: Nebenerwerbsgründungen sind eine Möglichkeit für solche Gründerinnen und Gründer, die beispielsweise eine feste Anstellung haben, diese aber zunächst nicht aufgeben wollen. Bei diesen Nebenerwerbsgründungen sind Sie also nicht hauptberuflich, sondern „nebenbei“ selbständig. Die nebenerwerbliche Selbständigkeit setzt grundsätzlich eine Haupteinkommensquelle voraus (z. B. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine Arbeitslosigkeit oder ein Studium). Was Sie mit Ihrem Unternehmen verdienen muss nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt damit vollständig zu bestreiten. Nebenerwerbsgründungen sind besonders interessant für Gründerinnen oder Gründer, die – – – unsicher sind, ob die Selbständigkeit das Richtige für sie ist testen wollen, ob die Idee, mit der sie sich selbständig machen wollen, sich auch verwirklichen lässt und ob sie davon leben können Kinder und Haushalt versorgen müssen und kein Unternehmen gründen können, das einen 12-Stunden-Tag erfordert. EXKURS ZUR SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT: Tritt eine Person als Selbständige/Selbständiger auf, obwohl die Person nach Art der Tätigkeit im Sinne der Sozialversicherung als abhängig beschäftigt anzusehen ist, liegt eine Scheinselbständigkeit vor. Eine Scheinselbständigkeit kann empfindliche rechtliche und steuerliche Folgen nach sich ziehen. Bitte informieren Sie sich! 2.2HANDWERK Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, benötigt dafür grundsätzlich einen Meisterbrief. Ohne Meisterbrief kann man ein Unternehmen in den sogenannten zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben gründen und führen. 9 HANDWERK INFORMATION Das Handwerk Man unterscheidet zwischen: – – – zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der HwO), (z. B. Maler, Maurer) zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1 der HwO), (z. B. Fliesenleger, Fotograf) handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2 der HwO) (z. B. Kosmetiker, Bodenleger) Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich. Kammerzugehörigkeit Handwerksbetriebe sind automatisch Mitglieder bei der Handwerkskammer (HWK). Achtung: Auch die Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer oder zu beiden Kammern ist möglich. Lassen Sie sich beraten! • Weiterführende Auskünfte und Kontakte HWK Halle oder Magdeburg IHK Halle-Dessau oder Magdeburg Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) 2.3FREIE BERUFE Das wichtigste Kennzeichen für einen Freiberufler ist die enge Verknüpfung zwischen persönlicher Ausbildung und beruflicher Selbständigkeit. FREIE BERUFE INFORMATION Freie Berufe Die klassischen Freien Berufe lassen sich grob in vier Bereiche unterteilen (Katalogberufe, EstG § 18) – Heilberufe: z. B. Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten – Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: z. B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirt- schaftsprüfer – Naturwissenschaftliche/technische Berufe: z. B. Architekten, Ingenieure, Informatiker – Sprach- und informationsvermittelnde Berufe: z. B. Grafiker, Dolmetscher, Übersetzer Dazu kommen zusätzlich vier (selbständig ausgeübte) Berufsbilder (PartGG): – – – – Diplom-Psychologe Heilmasseur Hebamme Hauptberuflicher Sachverständiger 10 FREIE BERUFE INFORMATION Profil Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. (vgl. Bundesverband der Freien Berufe) Besonderheiten – – – Kammerzugehörigkeit – Einige Freiberufler sind Pflichtmitglied in ihrer Berufskammer. – In der Regel keine Kammerpflichtmitgliedschaft. Ausnahme: Durch die Wahl der Rechtsform Kapitalgesellschaft (GmbH oder OHG) entsteht die Pflichtmitgliedschaft zur IHK. • Weiterführende Auskünfte und Kontakte – Bundesverband der Freien Berufe (BfB) – Landesverband der Freien Berufe Sachsen-Anhalt e. V. – Institut für Freie Berufe (IFB) –Finanzamt Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim Finanzamt an. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Ausstellung einer „Steuerlichen Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden und anderen Institutionen“ ist erforderlich. ABGRENZUNG FREIER BERUF / GEWERBE Häufig ist die Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und freiberuflicher Selbständigkeit schwierig. Eine verbindliche Auskunft erteilt das Finanzamt, im Zweifelsfall auch die Obere Finanzdirektion. 11 e e d I e Di n e z t e s um 12 3. RECHTSFORMWAHL UND STEUERN 3.1RECHTSFORMEN In Deutschland wird im Allgemeinen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Die Wahl der „richtigen“ Rechtsform sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Denn durch die gewählte Rechtsform entstehen eine Reihe von Unterschieden, u. a. hinsichtlich Rechten und Pflichten, der Steuern, der persönlichen Haftung oder der Gründungskosten. Hinweis: Die nachfolgenden Informationen ersetzen weder eine professionelle Beratung noch eine Prüfung im Einzelfall. Ansprechpartner dafür sind je nachdem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar. Unternehmensformen Einzelunternehmen Gesellschaften Personengesellschaften – GbR – OHG – PartG Kapitalgesellschaften – GmbH – AG (für Freiberufler) – GmbH & Co. KG Die in unserer Beratungspraxis hierbei am häufigsten nachgefragten Rechtsformen sind – – – – Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaft (UG). Informieren Sie sich im Folgenden über ihre Vor- und Nachteile. Genossenschaften 13 VORTEILE Vorteile NACHTEILE EINZELUNTERNEHMEN – Sie brauchen kein Mindestkapital. – Keine Eintragung ins Handelsregister notwendig. – Ihre Gewinne müssen nicht geteilt werden. – Sie haben größtmöglichen Gestaltungsspielraum. – Sie können als sog. Kleingewerbetreibender beginnen. – Sie haben keine Gründungsvorschriften zu beachten. – Sie haben minimale Gründungskosten, da notarielle Vorschriften entfallen. – Sie können sich rascher veränderten Marktbedingungen anpassen. – – – Auf Ihnen lastet die gesamte Verantwortung für die Geschicke der Firma. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen (privat und geschäftlich) unbeschränkt. Die Erweiterung Ihrer Kapitalbasis richtet sich nach Ihrem Vermögen. PERSONENGESELLSCHAFTEN Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) – – – – Keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Relativ einfache zu gründende Gesellschaftsform. Mindestkapital ist nicht vorgesehen. Jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten. – Volle Haftung jedes Mitgesellschafters einschließlich seines Privatvermögens. KAPITALGESELLSCHAFTEN Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Auch als Einmann-GmbH möglich. – – – Beschränkte Haftung: Die GmbH haftet mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Das Geschäftsführergehalt gilt als steuerlich zulässige Betriebsausgabe. Sie führen als Angestellter Ihres Unternehmens die Geschäfte. – – – Aufwendigere Gründungsformalitäten; Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Mindeststammkapital: 25.000 Euro. Haftung mit dem gesamten Betriebsvermögen (auch Sacheinlagen). UNTERNEHMERGESELLSCHAFT (UG haftungsbeschränkt) – Es ist ein Mindestkapital von 1 Euro erforderlich. – Keine persönliche Haftung der Gesellschafter (Regelfall). – – – Eine Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich. Ein Viertel des Jahresgewinns muss als Rücklage in der UG einbehalten werden (bis die Rücklage 25.000 Euro beträgt). Steuerliche Betrachtung einer Kapitalgesellschaft. 14 3.2STEUERN Schon kurz nach Ihrer Gründung wird sich das Finanzamt bei Ihnen melden, und zwar mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Es wird entweder automatisch vom Gewerbeamt über Ihre Gewerbeanmeldung informiert. Oder Sie haben sich als Freiberufler dort angemeldet. Aus Ihren Fragebogen-Angaben zur Rechtsform und Ihren voraussichtlichen künftigen Umsätzen und Gewinnen errechnet das Finanzamt seine ersten Steuerforderungen. Hinweis: Es gibt viele steuerliche Besonderheiten und Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich und nehmen auch die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch. Wichtig: 1. Welche Steuerarten fallen für Ihr Unternehmen an? 2. Wann sind diese Steuern fällig? STEUERN: WER? Umsatzsteuer Jedes Unternehmen (Ausnahmen: in der Regel die typischen Umsätze bestimmter Berufsgruppen, wie Ärzte, Physiotherapeuten sowie Kleinunternehmer) Vorsteuer Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen Einkommensteuer Jede Unternehmerin/Unternehmer (natürliche Personen) Körperschaftsteuer GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Limited, AG, Genossenschaft Gewerbesteuer Alle Gewerbetreibende aus Industrie, Handel, Handwerk,Dienstleistungen (Ausnahmen: freie Berufe und Landwirtschaft, soweit diese Tätigkeit nicht in einer Kapitalgesellschaft ausgeübt wird) Lohnsteuer Arbeitgeber für Arbeitnehmer 15 4. BETRIEBLICHE VERSICHERUNGEN Betriebliche Versicherungen können Sie vor finanziellen Risiken schützen, die ohne Absicherung schnell Ihre Existenz bedrohen könnten. Man unterscheidet zwischen Haftpflichtversicherungen und Sachversicherungen. Betriebliche Versicherungen sind jedoch auch mit Kosten verbunden. Bevor Sie also Versicherungen abschließen, sollten Sie überlegen, wo die betrieblichen Hauptrisiken für Ihr Unternehmen liegen. VERSICHERUNGEN (Auswahl) VERSICHERUNGSGEGENSTAND Haftpflichtversicherungen Betriebliche Haftpflichtversicherung Bei Schadenersatzansprüchen Dritter, z. B. von Kunden oder Lieferanten. Berufs-Haftpflichtversicherung Für Freiberufler oder Dienstleister. Schutz vor Fehlern bei der Berufsausübung wie z. B. falsche Beratung. Produkthaftpflichtversicherung Für Schäden, die bei Dritten durch eigene Produkte entstehen. Sachversicherungen Betriebsunterbrechungsversicherung Kostenübernahme, z. B. für Löhne und Mieten bei Produktions-Stillstand (verursacht z. B. durch einen Maschinenschaden); Ertragsausfallabsicherung. Rechtsschutzversicherung Übernahme finanzieller Risiken bei Rechtsstreitigkeiten. Feuerversicherung Versicherung von Sachvermögen (Gebäude, Maschinen, etc.), z. B. gegen Brand, Explosion oder Blitzschlag. Elektronikversicherung Für Schäden an EDV- oder Telefonanlagen sowie bürotechnischen Anlagen, die z. B. durch unsachgemäßen Gebrauch oder Vorsatz Dritter entstehen. • Weiterführende Auskünfte und Kontakte – Bund versicherter Unternehmer e. V. – Deutscher Versicherungs-Schutzverband e. V. 16 5. PERSÖNLICHE ABSICHERUNG Es gibt eine ganze Reihe an Möglichkeiten, sich persönlich abzusichern. Allen voran steht die Krankenversicherung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen oder eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Es gibt jedoch noch viele Zusatzversicherungen, die Selbständigen Schutz vor Risiken bieten. VERSICHERUNGEN (Auswahl) REGELUNGEN Sozialversicherungen Krankenversicherung Selbständige haben die Wahlmöglichkeit, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern lassen möchten (Vorversicherungszeit muss erfüllt sein). Pflegeversicherung Selbständige, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind hier auch pflegeversichert. Sie können jedoch auch eine private Pflegeversicherung wählen. Rentenversicherung Es besteht die Möglichkeit, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Für bestimmte Berufsgruppen besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. zulassungspflichtige Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler). Freiwillige Arbeitslosenversicherung Um sich als beruflich Selbständiger freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Arbeitsagentur. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbständigkeit gestellt werden. Unfallversicherung Unfallversicherungen gibt es bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft als freiwillige oder PflichtUnternehmerversicherung, bei privaten Unfallversicherungsgesellschaften sowie bei betrieblichen Gruppenunfallversicherungen. Weitere Versicherungsmöglichkeiten (Auswahl) Kranken(tage)geld Selbständige können mit ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse einen Vertrag über Krankengeld bzw. Krankentagegeld abschließen und damit Einkommenseinbußen ausgleichen. 17 VERSICHERUNGEN (Auswahl) REGELUNGEN Berufs-Unfähigkeitsversicherung Monatliche Rente für den Fall, dass der Beruf durch Krankheit nicht mehr ausgeübt werden kann. Risiko-Lebensversicherung Absicherung für Familienangehörige im Todesfall. • Weiterführende Auskünfte und Kontakte – Deutsche Rentenversicherung – Deutsche Sozialversicherung – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Bundesagentur für Arbeit –Künstlersozialkasse – Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. – Verbraucherzentralen in Deutschland 18 z n e t s i Die Ex n e d n ü r g 19 6. BUSINESSPLAN Ein Businessplan ist ein Fahrplan in die Selbständigkeit, ein ausgefeilter Regieplan, der alle wichtigen Überlegungen darüber enthält, wie eine Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden soll: zum Produkt, das man anbieten wird, zu den Kunden, die man erreichen will, zur Finanzierung der Unternehmensgründung usw. Und er ist auch eine entscheidende Voraussetzung für das Bankgespräch, um einen Kredit zu beantragen. BUSINESSPLAN-INHALTE Konzept und Finanzplan –Kapitalbedarfsplan –Finanzierungsplan –Liquiditätsplan –Ertragsvorschau/Rentabilitätsrechnung Tabellarischer Lebenslauf (versehen mit Datum, Unterschrift) Zeugniskopien, Zertifikate Qualifikationsnachweise ggf. Gesellschaftervertrag (Entwurf) ggf. Fotos BUSINESSPLAN-FORM klar und übersichtlich Der Businessplan ist in verschiedene Kapitel unterteilt; beginnend mit einem – Deckblatt (Titel/Bezeichnung des Gründungsvorhabens, Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) – Empfehlung: Schriftgröße 12 Punkt, Arial oder Times New Roman, 1,5 Zeilenabstand, Absätze, Ränder, Seitennummerierung nicht zu lang Er sollte einschließlich Anhang nicht mehr als 30 Seiten umfassen. Für das Konzept selbst: Umfang ca. 5 bis 6 Seiten (Minimum). einfach und verständlich Der Businessplan sollte in einer auch für Laien verständlichen Sprache geschrieben sein. optisch ansprechend Das äußere Erscheinungsbild ist ordentlich, professionell, nicht übertrieben bunt oder grafisch verspielt. 20 WAS GEHÖRT IN IHR KONZEPT? 1 ZUSAMMENFASSUNG (ca. 1/2 Seite – zum Schluss schreiben!) – – – – – – – – Name des zukünftigen Unternehmens? Name(n) des / der Gründer(s)? Was wird Ihr Unternehmen anbieten? Was ist das Besondere daran? Welche Kunden kommen für Ihr Angebot in Frage? Wie soll Ihr Angebot Ihre Kunden erreichen? Welchen Gesamtkapitalbedarf benötigen Sie für Ihr Vorhaben? Wann wollen Sie mit Ihrem Vorhaben starten? 2 GESCHÄFTSIDEE – Was ist der Zweck Ihres Vorhabens? – Was ist das Besondere an Ihrer Geschäftsidee? – Was ist Ihr kurz- und langfristiges Unternehmensziel? 3 PRODUKT / DIENSTLEISTUNG – – – – – – – Welches Produkt / Welche Leistung wollen Sie herstellen bzw. verkaufen? Was ist das Besondere an Ihrem Angebot? Start der Produktion / Dienstleistung? Entwicklungsstand Ihres Produktes / Ihrer Leistung? Welche Voraussetzungen müssen bis zum Start noch erfüllt werden? Wann kann das Produkt vermarktet werden? Welche gesetzlichen Formalitäten (z. B. Zulassungen, Genehmigungen) sind zu erledigen? 4MARKTÜBERSICHT 4.1 KUNDEN – – – – – – Wer sind Ihre Kunden? Wo sind Ihre Kunden? Wie setzen sich die einzelnen Kundensegmente zusammen (z. B. Alter, Geschlecht, Einkommen, Beruf, Einkaufsverhalten, Privat- oder Geschäftskunden)? Haben Sie bereits Referenzkunden? Wenn ja, welche? Sind Sie von wenigen Großkunden abhängig? Welche Bedürfnisse / Probleme haben Ihre Kunden? 4.2 WETTBEWERBSSITUATION – – – – Gibt es andere Entwicklungen in “Ihrer” Richtung? Wer sind Ihre Konkurrenten? Was kosten die Produkte bei der Konkurrenz? Welche Schwächen hat Ihr Unternehmen gegenüber Ihrem wichtigsten Konkurrenten? 21 4.3STANDORT – – – – – Wo bieten Sie Ihr Angebot an? Warum haben Sie sich für diesen Standort entschieden? Welche Nachteile hat Ihr Standort? Wie können Sie diese Nachteile ausgleichen? Wie wird sich der Standort zukünftig entwickeln? 5 MARKETING 5.1 ANGEBOT – Welchen Nutzen hat Ihr Angebot für potenzielle Kunden? – Was ist besser gegenüber dem Angebot der Konkurrenz? 5.2 PREIS / PREISLISTE – Welche Preisstrategie verfolgen Sie und warum? – Zu welchem Preis wollen Sie Ihr Produkt / Ihre Leistung anbieten? – Welche Kalkulation liegt diesem Preis zugrunde? 5.3 WERBUNG – Wie erfahren Ihre Kunden von Ihrem Produkt / Ihrer Dienstleistung? – Welche Werbemaßnahmen planen Sie wann? 6 UNTERNEHMENSORGANISATION 6.1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG / GRÜNDERPERSON(-EN) – – – – – Welche Qualifikationen / Berufserfahrungen und ggf. Zulassungen haben Sie? Welcher der Gründer verfügt über nähere Branchenkenntnisse? Über welche kaufmännischen Kenntnisse verfügen Sie? Welche besonderen Stärken gibt es? Welche Defizite gibt es? Wie werden sie ausgeglichen? 6.2 RECHTSFORMEN – Für welche Rechtsform haben Sie sich entschieden und aus welchen Gründen? 6.3 MITARBEITER – Wann bzw. in welchen zeitlichen Abständen wollen Sie wie viele Mitarbeiter einstellen? 7 CHANCEN UND RISIKEN – – Welches sind die drei größten Chancen, die die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens positiv beeinflussen könnten? Welches sind die drei wichtigsten Probleme, die eine positive Entwicklung Ihres Unternehmens behindern können? 22 8 FINANZIERUNG 8.1 KAPITALBEDARFSPLAN (Checklisten I – III) – – – Wie hoch ist der Kapitalbedarf für - Anschaffungen und Vorlaufkosten für Ihren Unternehmensstart und - für eine Liquiditätsreserve während der Anlaufphase (sechs Monate nach Gründung; bei innovativen, technologieorientierten Unternehmen ca. zwei Jahre)? Wie viel Geld müssen Sie mindestens verdienen, um Ihre laufenden Ausgaben (Miete, Lebensmittel, Versicherungen usw.) und evtl. die Ihrer Familie bestreiten zu können? Liegen Ihnen Kostenvoranschläge vor, um Ihre Investitionsplanung zu belegen? 8.2 FINANZIERUNGSPLAN (Checkliste IV) – – – – Wie hoch ist Ihr Eigenkapitalanteil? Wie hoch ist Ihr Fremdkapitalbedarf? Welche Sicherheiten können Sie im Bedarfsfall einsetzen? Welche Fördermittel könnten für Sie in Frage kommen? 8.3 LIQUIDITÄTSPLAN – – – – Wie hoch schätzen Sie die monatlichen Kosten (Material, Personal, Miete u. a.)? Wie hoch schätzen Sie die Investitionskosten, verteilt auf die ersten zwölf Monate? Wie hoch schätzen Sie den monatlichen Kapitaldienst (Tilgung und Zinszahlung)? Mit welcher monatlichen Liquiditätsreserve können Sie rechnen? 8.4 ERTRAGSVORSCHAU / RENTABILITÄTSVORSCHAU (Checkliste V) – – – Wie hoch schätzen Sie den Umsatz für die nächsten drei Jahre? Wie schätzen Sie die Kosten für die nächsten drei Jahre? Wie schätzen Sie den Gewinn für die nächsten drei Jahre? (Nutzen Sie für Ihre Schätzungen Vergleichszahlen Ihrer Branche! Fragen Sie Ihre Kammer!) 23 m u a r T n De n e h c i l k verwir 24 LAUFENDE KOSTEN UNTERNEHMEN (Businessplan/Finanzierung/Checkliste I) Monat MATERIAL- UND WARENEINSATZ Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe Handelsware Fremdaufträge PERSONALKOSTEN (inkl. eigenes Geschäftsführergehalt bei Kapitalgesell.) Löhne Gehälter Ehegattengehalt Gesetzliche soziale Aufwendungen Freiwillige soziale Aufwendungen Aushilfen Berufsgenossenschaft Sonstige soziale Abgaben SACHKOSTEN Mieten und Mietnebenkosten Büro-, Betriebs-, Verkaufsräume Lagerräume und Hofflächen Garage und Parkplatz Aufwendungen für Strom, Gas, Wasser Aufwendungen für Reinigung, Reinigungsmittel Aufw. für vertragsgemäße Instandhaltung d. Mietobjekte Kraftfahrzeuge Leasing Versicherung Steuern Treibstoff und Öl oder km*0,30 € Büroausgaben Büromaterial, Vervielfältigungen usw. Toner, Druckerpatronen, Papier usw. Kommunikationskosten Telefon, Handy, Internet, Fax Porto Instandhaltungskosten Reparaturen und Wartung Sonstige Serviceleistungen Werbung Briefbögen, Visitenkarten, Logo, Anzeigen usw. Präsentationsmappen, Werbeartikel Reisekosten Reise-, Fahrtkosten, km-Geld Übernachtungskosten, Spesen Messeteilnahme Steuern (gewinnunabhängige) Grundsteuer Gewerbesteuer Betriebliche Versicherungen Betriebshaftpflicht-, Feuer-, Transportversicherung Forderungsausfall-, Produktionsausfallversicherung Kredit-, Diebstahl-, Kfz- u. sonstige Versicherungen Beratungskosten und Beiträge Rechts- u. Steuerberatung, Buchführungsservice Patente, Lizenzen, Konzessionen Beiträge für IHK, HWK, Verbände Betriebsbedingte Ausgaben Arbeitsbekleidung, Dekoration usw. Arbeitsmittel Weiterbildung Seminare, Workshops Literatur, sonstiges Sonstige Kosten für unvorhersehbare Dinge ZINSEN UND KOSTEN DES GELDVERKEHRS Kreditzinsen, Kreditprovisionen, Kontoführungsgebühren Summe Jahr 25 PRIVATE AUSGABEN (Businessplan/Finanzierung/Checkliste II) Monat HAUSHALT Miete od. vergleichbare Kosten Lebensmittel/Hausrat Kleidung usw. Energie, Strom Heizung Wasser Müllabfuhr Telekommunikation Freizeit Kindergarten, -betreuung Ausgaben für Geld- u. Sachvermögen z. B. Wertpapiere, Sparverträge, Immobilien) Sonderausgaben z. B. Weihnachten, Geburtstage, Urlaub, Reparaturen, Beiträge für Vereine/Verbände) Gesamt VERSICHERUNGEN Lebensversicherung / Rentenversicherung Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Hausratversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Gesamt SONSTIGES Rücklagen für Einkommensteuer Unterhaltsverpflichtungen Tilgung / Zinszahlungen für Privatdarlehen Gesamt Summe Private Ausgaben abzüglich Sonstige Einnahmen z. B. Einkommen des Partners, Mieteinnahmen, Gründungszuschuss) Gesamt Jahr 26 KAPITALBEDARFSPLAN (Businessplan/Finanzierung/Checkliste III) Euro (netto) GRÜNDUNGSKOSTEN Beratungen Anmeldungen/Genehmigungen Eintrag ins Handelsregister Notar Sonstige Gesamt KOSTEN FÜR ANLAUFPHASE (Ausgaben bis zum ersten Geldeingang aus Umsatz) Personalkosten inkl. eigenes Geschäftsführergehalt bei Kapitalgesellschaften (inkl. Lohnkosten) Beratung Leasing Miete/Pacht Werbung Vertrieb Betriebliche Steuern Versicherungen Reserve für Startphase, Folgeinvestitionen, Unvorhergesehenes Sonstige Gesamt UNTERNEHMERLOHN (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) Gesamt Anlagevermögen Patent-, Lizenz-, Franchisegebühren u. ä. Grundstücke/Immobilien einschl. Nebenkosten Produktionsanlagen, Maschinen, Werkzeuge Betriebs-, Geschäftsausstattung Fahrzeuge Gesamt UMLAUFVERMÖGEN Material- und Warenlager KAPITALDIENST Zinsen für Gründer-Darlehen/Kredite Tilgung Gesamt Kapitalbedarf Quelle: BMWI, 2014 27 FINANZIERUNGSPLAN (Businessplan/Finanzierung/Checkliste IV) In Ihrem Kapitalbedarfsplan haben Sie ausgerechnet, wie viel Kapital Sie für Ihre Gründung und die Anlaufphase benötigen. In Ihrem Finanzierungsplan halten Sie fest, wie Sie die benötigte Summe finanzieren werden. Betrag Zinsen p. a. Auzahlung in Euro % % Eigenkapital ERP-Kapital für Gründung Familien-/Privatdarlehen Förderdarlehen (z. B. StartGeld) Hausbankdarlehen Leasing Beteiligungen Summe Finanzierung Betriebsmittel-/ Kontokorrentkredit Gesamtsumme Die Gesamtsumme muss Ihrem Kapitalbedarf entsprechen. Quelle: BMWI, 2014 Laufzeit (Jahre) tilgungsfrei Tilgung Anteil in % 28 ERTRAGSVORSCHAU / RENTABILITÄTSVORSCHAU (Businessplan/Finanzierung/Checkliste V) – Wie viel Gewinn wollen Sie kurz-, mittel- und langfristig erwirtschaften? – Werden Ihre Umsätze tatsächlich genug Geld abwerfen, um Ihre privaten und betrieblichen Kosten zu decken? – Werden Sie genug verdienen, um sich eine finanzielle Reserve zu schaffen? Alle Beträge in Euro und ohne MwSt. 1. Jahr Erwartete Umsatzerlöse - Material- u. Wareneinsatz = Rohgewinn I - Personalkosten = Rohgewinn II - Sachkosten Mieten, Mietnebenkosten Kraftfahrzeugkosten Büroausgaben Telefon, Porto, Internet Instandhaltungskosten Werbung Reisekosten Steuern (gewinnunabh.) Versicherungen Beratungskosten, Beiträge Betriebsbedingte Ausgaben Weiterbildung Sonstige Kosten Zinsaufwendungen = Gewinn vor Steuer - Steuern v. Einkommen u. Ertrag = Gewinn nach Steuer + Abschreibung - Tilgung (Darlehen) = Betriebsergebnis Quelle: BMWI, 2014 % 2. Jahr % 3. Jahr % 29 7. FINANZIERUNG UND FÖRDERUNG Nach der Ermittlung des Kapitalbedarfs stellt sich Ihnen die Frage, wie wird finanziert und woher kommt das Geld? Zunächst einmal von Ihnen selbst, dann von Ihrer Hausbank und schließlich vom Land (Investitionsbank Sachsen-Anhalt) und Bund (Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW). Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer gibt es eine Reihe von Förderungen, Zuschüssen und speziellen Finanzierungsdarlehen. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Prüfen Sie diese und lassen Sie sich beraten. Überblick ausgewählter Programme: FÖRDERUNGEN ZWECK ANSPRECHPARTNER Voraussetzungen: Bundesagentur für Arbeit, Regionale Agentur für Arbeit Zuschüsse Gründungszuschuss – Für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) mit mindestens 150 Tagen Restanspruch auf Arbeitslosengeld. – Start in eine hauptberufliche Selbständigkeit – Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, HWK) – Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten Förderungshöhe*: 1. Phase: 6 Monate individuelles Arbeitslosengeld plus 300 Euro Sozialversicherungspauschale 2. Phase: 9 Monate Sozialversicherungspauschale von 300 Euro (*kein Rechtsanspruch, sondern Ermessensleistung) Einstiegsgeld Voraussetzungen: – Für ALG II-Empfänger, die sich aus der Arbeitslosigkeit hauptberuflich selbständig machen wollen. – Gewährung liegt im Ermessen des Jobcenters vor Ort. Bundesagentur für Arbeit, Regionale Jobcenter 30 FÖRDERUNGEN ZWECK ANSPRECHPARTNER Förderungshöhe*: Bundesagentur für Arbeit, Regionale Agentur für Arbeit – Als Zuschuss zum ALG II und/ oder den tatsächlich zu erwarteten Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. – Höhe und Dauer der Zahlung des Einstiegsgeldes richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. – Förderdauer: bis zu max. 12 Monate – Zuschüsse (bis max. 5.000 Euro) und Darlehen für Sachgüter – Zuschüsse zu Kosten für Beratung und Schulung – Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, HWK) (*kein Rechtsanspruch, sondern Ermessensleistung) ESF-Qualifizierung von Existenzgründern Existenzgründungsqualifizierung Investitionsbank Sachsen-Anhalt und regionale Projektträger Zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmittel, Forschung und Entwicklung sowie die Erschließung von Absatzmärkten bei der Unternehmensgründung. – Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) – Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt (BB) Förderdarlehen Kredite und Bürgschaften • Darüber hinaus können Sie geförderte Coaching-Programme in Anspruch nehmen. Informationen und Auskünfte geben die Kammern (IHK und HWK) sowie für die freiberuflich Selbständigen das Institut für Freie Berufe. Die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt (IB) bietet in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsge- sellschaft des Salzlandkreises regelmäßig Sprechtage vor Ort in unseren Geschäftsräumen an. Sprechen Sie uns an! 31 8. GEWERBE-ANMELDUNG Die Gründung eines eigenen Unternehmens, ob im Haupt- oder im Nebenerwerb, erfordert eine Reihe von Anmeldeformalitäten und die Beachtung von gesetzlichen Vorschriften. GEWERBEAMT Jeder Gewerbebetrieb muss beim zuständigen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt angemeldet werden. Notwendig hierzu: Personalausweis bzw. Pass Besondere Genehmigungen und Nachweise (Bsp. Handwerkskarte, Konzessionen, notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag) i. d. R. Aufenthaltserlaubnis bei Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (außer EU-Bürger) Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden: Freie Berufe sowie Selbständige der Urproduktion (Bsp. Land- und Forstwirtschaft, Fischzucht, Viehzucht, Imkereien). Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an. Über Ihre Gewerbe-Anmeldung werden in der Regel die folgenden Behörden informiert: – Finanzamt: „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ und Zuteilung einer Steuernummer – Berufsgenossenschaft: Unfallversicherung für Beschäftigte und ggf. für den Unternehmer – Handwerkskammer (HWK): Aufnahme als gesetzliches Pflichtmitglied oder – Industrie- und Handelskammer (IHK): Aufnahme als gesetzliches Pflichtmitglied – Statistisches Landesamt: statistische Erfassung der gewerblichen Tätigkeit – Landesamt für Verbraucherschutz (Gewerbeaufsichtsamt): Arbeits- und Gesundheitsschutz für Angestellte und Kunden – Amtsgericht Stendal (Handelsregistergericht): bei kaufmännisch zu führenden Unternehmen – Ausländerbehörde: keine deutsche Staatsbürgerschaft oder doppelte Staatsbürgerschaft des Gründers Je nach Branche und ob mit der gewerblichen Tätigkeit besondere Erlaubnispflichten seitens des Gründers erforderlich sind, leitet das Gewerbeamt die Gewerbebescheinigung zusätzlich noch an folgende Stellen weiter: –Bauamt – Bundesagentur für Arbeit, Regionale Agentur für Arbeit –Gesundheitsamt –Landeseichamt –Straßenverkehrsamt –Umweltamt Es empfiehlt sich, mit den genannten Behörden auch selbst den Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und evtl. Fragen direkt zu klären. 32 • FORMALITÄTEN: 1. Vor den Anmeldungen Erlaubnisse einholen. Klären Sie zuerst, welche Erlaubnisse oder Zulassungen Sie benötigen. Lassen Sie sich dafür im Zweifelsfall bei Ihrer IHK oder HWK beraten. Holen Sie alle erforderlichen Erlaubnisse oder Zulassungen ein, bevor Sie mit der Gewerbe-Anmeldung starten. 2. Soziale Absicherung zuerst. Bevor Sie sich beim Gewerbeamt oder Finanzamt mit Ihrer selbständigen Tätigkeit anmelden, sollte Ihre soziale Absicherung erledigt sein: Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft. 9. EXISTENZGRÜNDUNG DURCH MIGRANTEN Die Frage, wer als Ausländer eine selbständige Tätigkeit aufnehmen oder ausüben darf, ist durch das Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Staatsbürger aus einem EU-Mitgliedsstaat (oder einem der EWR-Staaten oder der Schweiz): Für Staatsbürger aus einem EU-Mitgliedsstaat gilt die „Niederlassungsfreiheit“ innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten: EU-Bürger dürfen in allen Mitgliedsstaaten ein Unternehmen gründen. Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland: SITUATION FORMALITÄTEN INFORMATIONEN/ANSPRECHPARTNER Ausländer, die nach Deutschland einreisen wollen,um sich selbständig zu machen: Antrag auf einen Aufenthaltstitel zum Zweck der selbständigen Gewerbeausübung Zuständige Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die nicht ausdrücklich die selbständige oder eine vergleichbare Erwerbstätigkeit gestattet: Antrag bei der Ausländerbehörde zum Zweck der selbständigen Gewerbeausübung Salzlandkreis, Fachdienst Ausländer- und Asylrecht Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsoder Hochschulqualifikationen: Berufsqualifikationen: – IHK FOSA, Nürnberg – IHK Halle-Dessau und Magdeburg – Handwerkskammern Halle und Magdeburg 33 SITUATION FORMALITÄTEN INFORMATIONEN/ANSPRECHPARTNER Hochschulabschlüsse: – Kultusministerium SachsenAnhalt, Magdeburg – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Bonn siehe auch: – Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse http://anabin.kmk.org Siehe auch: – bq-Portal – Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen Anerkennung von ausländischen schulischen Zeugnissen: – Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Magdeburg und Halle • Allgemein: – IQ-Fachstelle Existenzgründung www.migrantenoekonomie-iq.de – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de 34 10. KONTAKTE UND ANSPRECHPARTNER Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Einstiegsberatung bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit. Ausgehend von Ihrer Person und Ihrer Geschäftsidee geben wir Ihnen Hinweise und Anregungen zur Planung Ihres Unternehmens: ANSPRECHPARTNER FÜR EXISTENZGRÜNDUNGS- UND EINSTIEGSBERATUNG IN DER REGION SALZLANDKREIS WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG SALZLANDKREIS Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft im Kreis Bernburg mbH Solbadstraße 2, 06406 Bernburg Telefon: 03471 301-206 Telefax: 03471 301-205 E-Mail: [email protected] www.wirtschaft-salzlandkreis.de Nadine Finke Telefon: 03471 301-100 E-Mail: [email protected] Marion Kallas Telefon: 03471 301-208 E-Mail: [email protected] WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGEN IN IHRER REGION STADT ASCHERSLEBEN STADT BERNBURG Wirtschaftsförderung Markt 1, 06449 Aschersleben Telefon: 03473 958-983 Telefax: 03473 958-920 E-Mail: [email protected] www.aschersleben.de Wirtschaftsförderung Schlossstraße 11, 06406 Bernburg Telefon: 03471 659-324, -323, -265 Telefax: 03471 659-300 E-Mail: [email protected] www.bernburg.de STADT SCHÖNEBECK STADT STASSFURT Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus Breiteweg 11, 39218 Schönebeck Telefon: 03928 710-504 Telefax: 03928 710-799 E-Mail: [email protected] www.schoenebeck.de Fachdienst Planung, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Hohenerxlebener Straße 12, 39418 Staßfurt Telefon: 03925 981-410 Telefax: 03925 981-269 E-Mail: [email protected] www.stassfurt.de ANSPRECHPARTNER FÜR GRÜNDER BEI DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER (IHK) IHK HALLE-DESSAU IHK MAGDEBURG Kontaktbüro Bernburg Schlossstraße 11, 06406 Bernburg Telefon: 03471 659-505 oder 0340 26011-24 www.halle.ihk.de (Regionen: Aschersleben-Staßfurt, Schönebeck) Alter Markt 8, 39104 Magdeburg Telefon: 0391 5693-0 www.magdeburg.ihk.de 35 ANSPRECHPARTNER FÜR DIE PRÜFUNG DER VORAUSSETZUNGEN ZUR AUSÜBUNG HANWERKLICHER DIENSTLEISTUNGEN (Handwerksrolle) Handwerkskammer Halle (Saale) Handwerksrolle Handwerkskammer Magdeburg Handwerksrolle (Region: Bernburg) Gräfestraße 24, 06110 Halle (Saale) Telefon: 0345 2999-165 www.hwkhalle.de (Regionen: Aschersleben-Staßfurt, Schönebeck) Gareisstraße 10, 39106 Magdeburg Telefon: 0391 6268-0 www.hwk-magdeburg.de ANSPRECHPARTNER FÜR GRÜNDER BEI DER HANDWERKSKAMMER (HWK) Handwerkskammer Halle (Saale) (Region: Bernburg) Gräfestraße 24, 06110 Halle (Saale) Telefon: 0345 2999-224 oder -223 www.hwkhalle.de Handwerkskammer Magdeburg (Regionen: Aschersleben-Staßfurt, Schönebeck) Gareisstraße 10, 39106 Magdeburg Telefon: 0391 6268-0 www.hwk-magdeburg.de Handwerkskammer Halle (Saale) Beratungsbüro Dessau Ernst-Zindel-Straße 2, 06847 Dessau-Roßlau Telefon: 0345 2999-229 oder 0340 560869 www.hwkhalle.de Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin Telefon: 030 20619-0 www.zdh.de ANSPRECHPARTNER FÜR GRÜNDER - FREIBERUFLER Finanzamt Bitterfeld-Wolfen Finanzamt Quedlinburg (Region: Bernburg) Mittelstraße 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen Telefon: 03493 345-0 www.finanzamt.sachsen-anhalt.de (Region: Aschersleben) Klopstockweg 21, 06484 Quedlinburg Telefon: 03946 529-0 www.finanzamt.sachsen-anhalt.de Finanzamt Staßfurt Bundesverband der Freien Berufe (BfB) (Regionen: Schönebeck und Staßfurt) Atzendorfer Straße 20, 39418 Staßfurt Telefon: 03925 980-0 www.finanzamt.sachsen-anhalt.de Reinhardtstraße 34, 10117 Berlin Telefon: 030 284444-0 www.freie-berufe.de Landesverband der Freien Berufe Sachsen-Anhalt e. V. Zum Domfelsen 4, 39104 Magdeburg Telefon: 0391 40554-0 www.freie-berufe-sachsen-anhalt.de Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Marienstraße 2, 90402 Nürnberg Telefon: 0911 23565-0 www.ifb.uni-erlangen.de 36 SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT Statusfeststellung (Beratung, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt): Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Service-Telefon: 0800 1000 480 70 www.deutsche-rentenversicherung-bund.de ANMELDUNG DER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT Für Gewerbetreibende STADT ASCHERSLEBEN STADT BERNBURG Ordnungsamt Markt 1, 06449 Aschersleben Telefon: 03473 958-0 www.aschersleben.de Gewerbeangelegenheiten Schlossstraße 11, 06406 Bernburg Telefon: 03471 659-0 www.bernburg.de STADT SCHÖNEBECK STADT STASSFURT Gewerbeamt Markt 1, 39218 Schönebeck Telefon: 03928 710-0 Durchwahl -355, 356 www.schoenebeck-elbe.de Gewerbeamt Steinstraße 19, 39418 Staßfurt Telefon: 03925 981-450 www.stassfurt.de In den Gemeinden des Salzlandkreises wenden Sie sich bezüglich Gewerbeanmeldung an Ihre zuständige Gemeindebzw. Verwaltungsgemeinschaft. Für Freiberufler Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. HANDELSREGISTER Amtsgericht Stendal Registergericht Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal Telefon: 0391 58-0 Durchwahl -3650, 3652 www.ag-sdl.sachsen-anhalt.de 37 e c n a h Die C n e f i e r g er 38 EXISTENZGRÜNDUNG AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT Existenzgründer ALG I – Gründungszuschuss AGENTUR FÜR ARBEIT ASCHERSLEBEN AGENTUR FÜR ARBEIT BERNBURG Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 3, 06449 Aschersleben Telefon: 0800 4 5555 00 www.arbeitsagentur.de Kalistraße 11, 06406 Bernburg Telefon: 0800 4 5555 00 www.arbeitsagentur.de AGENTUR FÜR ARBEIT SCHÖNEBECK AGENTUR FÜR ARBEIT STASSFURT Böttcher Straße 47, 39218 Schönebeck Telefon: 0800 4 5555 00 www.arbeitsagentur.de Bernburger Straße 13, 39418 Staßfurt Telefon: 0800 4 5555 00 www.arbeitsagentur.de Existenzgründer ALG II – Einstiegsgeld JOBCENTER SALZLANDKREIS www.jc.salzlandkreis.de STANDORT ASCHERSLEBEN STANDORT BERNBURG Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 3, 06449 Aschersleben Telefon: 03471 684-3615 Parkstraße 11, 06406 Bernburg Telefon: 03471 684-3050 STANDORT SCHÖNEBECK STANDORT STASSFURT Grundweg 31, 39218 Schönebeck Telefon: 03471 684-3250 Bernburger Straße 26, 39418 Staßfurt Telefon: 03925 8520 EXISTENZGRÜNDERKURSE (aus Mitteln der EU und des Landes Sachsen-Anhalt) IGZ INNO-LIFE INNOVATIONS- UND GRÜNDERZENTRUM SCHÖNEBECK GMBH Badepark 3, 39218 Schönebeck Telefon: 03928 769 89-0 www.igz-inno-life.de 39 FREIE FLÄCHEN FÜR EXISTENZGRÜNDER – RAUM FÜR IHRE IDEEN BIOTECH-ZENTRUM GATERSLEBEN GMBH Am Schwabeplan 1 b, 06466 Seeland OT Gatersleben Telefon: 039482 79185 www.startupbiotech.de INDIGO INNOVATIONSPARK BERNBURG GMBH Solbadstraße 2, 06406 Bernburg Telefon: 03471 301-100 www.indigo-park.de IGZ INNO-LIFE INNOVATIONS- UND GRÜNDERZENTRUM SCHÖNEBECK GMBH Badepark 3, 39218 Schönebeck Telefon: 03928 769 89-0 www.igz-inno-life.de FÖRDERDARLEHEN UND FINANZIERUNG KREDITANSTALT FÜR WIEDERAUFBAU (KFW) INVESTITIONSBANK SACHSEN-ANHALT Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Hotline: 0800 539 9001 www.kfw.de Domplatz 12, 39104 Magdeburg Hotline: 0800 56 00757 www.ib-sachsen-anhalt.de SALZLANDSPARKASSE BÜRGSCHAFTSBANK SACHSEN-ANHALT GMBH Lehrter Straße 15, 39418 Staßfurt Service-Telefon: 03925 99-0 www.salzlandsparkasse.de Große Diesdorfer Straße 228, 39108 Magdeburg Telefon: 0391 73752-0 www.bb-mbg.de Einfach unbezahlbar: unsere kostenfreie Beratung! Förderprogramme für Gründer und Unternehmer nutzen Kostenfreie Hotline: 0800 56 007 57 • www.ib-sachsen-anhalt.de 40 Anhang: Muster Gewerbe-Anmeldung http://www.polskarada.de/sites/default/files/u1/Gewerbeanmeldug---130513.pdf 41 Mit Ihrem eigenen Unternehmen machen Sie schneller Karriere. Mit Deutschlands wichtigstem Finanzierer von Existenzgründungen. Am Anfang steht Ihre Idee. Ist diese originell und sorgfältig durchdacht, können Sie am Ende davon leben. Bereiten Sie Ihre Selbstständigkeit sorgfältig vor und sichern Sie sich finanzielle Spielräume. Für einen guten Start: • Lassen Sie die Idee reifen und sprechen Sie mit Ihrem Lebenspartner, Ihrer Familie und Freunden über Ihre Vorstellungen. • Ziehen Sie Fachleute hinzu – wir vermitteln Ihnen gerne einen Ansprechpartner. • Verfeinern Sie Ihre Idee und besuchen Sie Existenzgründungs-Seminare. • Erarbeiten Sie ein Konzept, wie Ihr Geschäft erfolgreich wird (Businessplan). • Überlegen Sie, ob Sie neu gründen, ein Unternehmen übernehmen oder sich einkaufen können. Unser FirmenkundenCenter ist Ihr Partner in allen Phasen der Unternehmensfinanzierung. Erfahrene Berater entwickeln für Sie gesamtheitliche Finanzkonzepte und begleiten Sie bei der Umsetzung. Dabei haben Sie mit Ihrem Berater einen Ansprechpartner für alle Bankangelegenheiten. Sie erreichen uns unter Telefon: 03471 376-22026. Wir freuen uns auf Sie. S Salzlandsparkasse 42 Quellenverzeichnis Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Starthilfe, Stand 2014 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, GründerZeiten, Infoletter Bundesverband der Freien Berufe, Leitfaden zur Gründung in den Freien Berufen, Stand 2014 IHK Halle-Dessau, Wegweiser in die Selbständigkeit, Stand 2012 Referat für Arbeit und Wirtschaft, Landeshauptstadt München, 2014 Impressum Herausgeber Wirtschaftsförderung Salzlandkreis Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft im Kreis Bernburg mbH - WFG Solbadstraße 2, 06406 Bernburg Telefon: 03471 301-206 Telefax: 03471 301-205 E-Mail: [email protected] www.wirtschaft-salzlandkreis.de Text und Redaktion Wirtschaftsförderung Salzlandkreis Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft im Kreis Bernburg mbH - WFG Gestaltung INSIDE grafik Schleifweg 11 06114 Halle (Saale) Bildnachweis Thinstock Photo, Seiten: 1, 4,11,18, 23, 37 Michael Wittrisch, Seiten: 2 – 3 Stand September 2015 Die Broschüre entstand mit freundlicher Unterstützung von: 43 44 Sparkassen-Finanzgruppe Ob Wochenmarkt oder Weltmarkt: Für jedes Unternehmen die passende Lösung. Der Finanzierungspartner Nr. 1 des Mittelstands. Regional verankert. International vernetzt. Unsere Kunden profitieren von kompetenter Beratung: vom Anlagemanagement über die Existenzgründung bis hin zur Nachfolgeregelung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen gemeinsam mit der Deutschen Leasing, dem Asset-Finance-Partner der Sparkassen, professionelle Lösungen für jedes Ihrer Investitionsvorhaben, auch international. Mehr Infos bei Ihrem Firmenkundenberater oder auf www.sparkasse.de