Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr

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Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr
Justizministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
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Justizmrnlstenum Nordrhern-Westfalen. 40190 nüsseldorf
11.2014
Vorsitzenden des Rechtsausschusses
Herrn Dr. Robert Orth MdL
Platz des Landtages 1
40221 Düsseldorf
Aktenzeichen
5310 - t 318
bel Antwort bitte angeben
Bearbeiter: Herr Faßbender
Telefon: 0211 8792-275
nachrichtlich:
Rechtsausschuss des Landtags
- Referat I 1 40221 Düsseldorf
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--
A14
Sitzung des Rechtsausschusses am 26.11.2014
TOP 4: "Bericht über den Ausfall der Stromversorgung in der Justizvollzugsanstalt Kleve
U
Anlage
1 Bericht
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
als Anlage übersende ich Ihnen einen Bericht zu dem von Herrn MdL
Kamieth mit Schreiben vom 12. November 2014 angemeldeten Tagesordnungspunkt
}i;o-
"Bericht über den Ausfall der Stromversorgung in der Justizvollzugsanstalt Kleve".
Mit freundlichen Grüßen
~
(Thomas Kutschaty)
Dienstgebäude und
Lleferansch ritt
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
Telefon: 0211 8792-0
Telefax: 0211 8792-456
[email protected]
www.justiz.nrw.de
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
38. Sitzung des Rechtsausschusses
des Landtags Nordrhein-Westfalen
am 26. November 2014
Schriftlicher Bericht zum Thema
"Ausfall der Stromversorgung in der JVA Kleve"
Aus Anlass eines Stromausfalls am 03.11.2014 in der JVA Kleve hat der
rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion um einen Bericht gebeten.
Vorbemerkung:
Am 03.11.2014 fiel in der JVA Kleve in der Zeit ab 19.47 Uhr der gesamte elektrische
Strom aus. Ursache war ein Netzausfall bei den Klever Stadtwerken, der durch den
Defekt eines Stromkabels verursacht worden war. Es handelte sich nicht um einen
gezielten Angriff auf die Stromversorgung der Anstalt. Nachdem das für solche Fälle
in der JVA vorgehaltene Notstromaggregat nicht - wie vorgesehen - automatisch
ansprang, versuchten die Bediensteten sofort, das Gerät manuell zu starten.
Die Gefangenen begannen mit lautem Rufen aus den Haftraumfenstern. Einige
trommelten gegen die Haftraumfüren. Der Lärm war bis in die Nachbarschaft der
Anstalt zu hören. Aufgrund des Stromausfalls verständigte der Diensthabende sofort
die Leitstelle der Polizei Kleve, die im Wege der Amtshilfe das Gelände von außen
sicherte und für etwaige Gefährdungssituationen bereit stand. In der Anstalt wurden
derweil die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Insbesondere
wurde die Bewachung der Anstaltshöfe verstärkt.
Währenddessen gelang es einem Bediensteten, den Dieselmotor des
Notstromaggregats per Hand in Betrieb zu nehmen. Ab 20.12 Uhr konnte die Anstalt
Notstrom
versorgt
werden.
Ein
zwischenzeitlich
angeforderter
mit
Lichtmastkraftwagen der Feuerwehr Kleve zum Ausleuchten der Innenhöfe wurde
deshalb nicht mehr benötigt.
Nachdem die Anstalt wieder über Strom verfügte, wurde die Vollständigkeit des
Gefangenenbestandes überprüft, um festzustellen, ob ein Gefangener die tlGunst der
Stunde" genutzt hatte, um sich zu verstecken oder zu entfernen. Nach erfolgreicher
Bestandsüberprüfung konnte die Polizei ihren vorsorglichen Einsatz vor den
Anstaltsmauern um 20.20 Uhr beenden.
Rund anderthalb Stunden nach dem Stromausfall - um 21.15 Uhr - konnte wieder auf
die reguläre Stromversorgung durch die Stadtwerke Kleve zurückgegriffen werden.
Zu Frage 1 - "Wie wird die Gefährlichkeit der entstandenen Situation
eingeschätzt?" -:
Jeder Stromausfall bringt die Gefahr mit sich, dass außer der nnormalen" Technik
auch die Sicherheitstechnik, zum Beispiel Beleuchtung oder Kameras, nicht
funktioniert. Darum wird auch diese grundsätzlich über Notstrom abgesichert.
Falls auch der Notstrom ausfällt, kommt die mechanische Sicherung zum Tragen.
Aus gutem Grund wurde im geschlossenen Vollzug im Haftbereich auf elektrische
Türschlösser verzichtet. Die Haftraumtüren dürfen bei einem Stromausfall nämlich
nicht von selbst aufspringen. Auch bei der Außensicherung stehen mechanische
Hindernisse wie Mauern und Sicherheitszäune mit Spezialdraht im Vordergrund. Ein
Stromausfall darf nicht als Ausbruchshilfe dienen, zumal sich dies in )nteressierten
Kreisen" herumsprechen dürfte.
Unabhängig davon ist der Justizvollzug schon aus Gründen der Unfallverhütung auf
eine funktionierende Stromversorgung, gegebenenfalls über Notstrom angewiesen.
Deshalb ist es wichtig und ständige Praxis in den Justizvollzugsanstalten die
Funktionsfähigkeit der Notstromversorgung regelmäßig zu testen. Dies war auch in
der JVA Kleve der Fall: Monatlich wird ein Probelauf des Generators in der Art
durchgeführt, dass dieser dem Stromnetz parallel zugeschaltet wird. Um
Auswirkungen auf den Anstaltsbetrieb zu vermeiden, wird bei dieser monatlichen
Überprüfung kein Ausfall des Stromnetzes simuliert. Hierdurch wird die
Funktionsfähigkeit des Dieselmotors als solche überwacht. Ob der Generator die
Stromversorgung tatsächlich übernimmt, lässt sich dabei nicht feststellen. Die letzte
monatliche Überprüfung hat am 30.10.2014 stattgefunden, der Dieselmotor hat dabei
beanstandungsfrei funktioniert. Einmal jährlich erfolgt ein Ernstfalltest, bei dem die
öffentliche Stromversorgung der Anstalt vollständig getrennt wird und der Generator
innerhalb einiger Sekunden die Stromversorgung der Anstalt wiederherstellen muss.
Dieser Test wurde vor dem hier gegenständlichen Ereignis am 17.06.2014 letztmalig
durchgeführt, das Gerät hat dabei ordnungsgemäß die Stromversorgung der Anstalt
übernommen. Diese monatlichen und jährlichen Überprüfungen entsprechen den
Empfehlungen des vom BlB NRW als Eigentümer mit der regelmäßigen Wartung
des Geräts beauftragten Fachbetriebs.
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Die vor Ort in der Anstalt handelnden Beamten haben auf den Ausfall des Notstroms
professionell reagiert und die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Die Gefangenen,
die sich noch in Freizeitgruppen befanden, wurden in ihre Hafträume zurückgebracht.
Eine konkrete Gefahrenlage hat zu keinem Zeitpunkt bestanden. Der Hilfe der
Polizei, der der Dank der Justiz für ihre Unterstützung gilt, bedurfte es daher nicht.
Zu Fragen 2 - "Liegen die Ergebnisse der Ursachenforschung seitens des BLB
vor und welche sind es?" - und 3 - "Wie kam es zum Ausfall des
Notstromaggregats?" :
Der vom BlB NRW mit der Wartung des Geräts beauftragte Fachbetrieb hat bei
einer Überprüfung unmittelbar nach dem Vorfall festgestellt, dass ein die Freigabe
des Dieselmotors regelnder Elektromagnet nicht ordnungsgemäß funktioniert hat.
Dieser Fehler war bei den vorangegangenen Probeläufen, bei denen das Aggregat
beanstandungsfrei funktioniert hatte, nicht aufgetreten. Der Defekt wurde
unverzüglich behoben. Bei anschließenden Testläufen funktionierte das Aggregat
einwandfrei. Dabei wurde auch ein Ausfall der Stromversorgung simuliert. Der
Generator übernahm innerhalb weniger Sekunden die Versorgung der Anstalt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Ausfall der Stromversorgung auf
einem technischen Defekt beruht hat, wie er trotz ordnungsgemäßer regelmäßiger
Wartung und Überprüfung nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen ist. Aufgrund
der übrigen Sicherheitsmechanismen der Anstalt und der professionellen Reaktion
der Mitarbeiter ist zu keinem Zeitpunkt eine gefährliche Situation eingetreten.

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