JOINT EMPLOYMENT REPORT

Transcrição

JOINT EMPLOYMENT REPORT
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
Brüssel, den 2. Dezember 1999 (06.12)
(OR. en)
13607/99
LIMITE
SOC 438
ECOFIN 268
BERATUNGSERGEBNISSE
des
Gemeinsamen Rates (Arbeit und Soziales/Wirtschaft und Finanzen)
Nrn. Vordokumente:
12244/99 SOC 359 ECOFIN 201 + COR 1 + COR 2
+ ADD 1 + ADD 1 COR 1 + ADD 1 COR 2 (gr) + ADD 1 COR 3
12828/99 SOC 391 ECOFIN 230
Nr. Kommissionsvorschlag: 10993/99 SOC 303 ECOFIN 160 + COR 1 (f)
Betr.:
Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 1999
−
Teil I : Europäische Union, einschließlich Zusammenfassung
Anbei erhalten die Delegationen den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 1999, Teil I:
Europäische Union, in der vom Rat (Arbeit und Soziales/Wirtschaft und Finanzen) auf seiner
Tagung am 29. November 1999 angenommenen Fassung.
"Teil II : Die Mitgliedstaaten" ist Gegenstand des Dokuments 13607/99 SOC 438 ECOFIN 268
ADD 1.
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GEMEINSAMER BESCHÄFTIGUNGSBERICHT 1999
TEIL I
EUROPÄISCHE UNION
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ZUSAMMENFASSUNG
ENTWURF DES GEMEINSAMEN BESCHÄFTIGUNGSBERICHTS 1999
Der vorliegende Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts ist der zweite seit dem Anlaufen des Luxemburg-Prozesses ausgearbeitete Bericht. Er stützt sich zum einen auf die von der
Kommission angestellten Analyse der Berichte der Mitgliedstaaten über die Durchführung der
beschäftigungspolitischen Nationalen Aktionspläne (NAP) 1998, und zum anderen auf die Prüfung
der Einbeziehung der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 in die überarbeiteten NAP für
1999. In ihm wird untersucht, inwieweit die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen in den beschäftigungspolitischen Leitlinien nachgekommen sind, und es wird ein erster Versuch unternommen, die
politischen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu bewerten. Er bildet die
Grundlage des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts, den Kommission und Rat gemeinsam für den
Gipfel in Helsinki im Dezember 1999 vorlegen werden.
Der Bericht gliedert sich in zwei Teile. Teil I ist eine vergleichende Übersicht der Beschäftigungsleistung der Mitgliedstaaten in jedem der vier Pfeiler der beschäftigungspolitischen Leitlinien.
Darüber hinaus wird in ihm thematisch strukturiert untersucht, inwieweit die Mitgliedstaaten in
ihrer Politik die einzelnen Leitlinien umgesetzt haben, und es wird die Rolle und der Beitrag der
einzelnen Akteure im Gesamtprozeß bewertet. Teil I stellte auch einige Beispiele bewährter Verfahren heraus, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden. Sie werden Gegenstand einer Detailanalyse sein mit dem Ziel, die Qualität der Arbeitsmarktpolitik zu verbessern.
Teil II ist eine Bestandsaufnahme der wichtigsten beschäftigungspolitischen Herausforderungen, die
sich für die Mitgliedstaaten stellen, und eine Bewertung der in den einzelnen Mitgliedstaaten in der
Durchführung der NAP 1998 getroffenen politischen Maßnahmen sowie der gestützt auf die
beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 eingeleiteten neuen Maßnahmen.
Die Analysen in dem Bericht untermauern die an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen, die
nach dem Inkrafttreten des neuen Vertrags am 1. Mai 1999 in diesem Jahr zum ersten Mal von der
Kommission formuliert werden. Die Kommission hat darauf geachtet, daß diese Empfehlungen mit
den in Artikel 103(2) des Vertrags dargelegten Grundzügen der Wirtschaftspolitik in Einklang stehen. Artikel 126 des Vertrags macht im übrigen den Mitgliedstaaten zur Auflage, in ihrer Beschäftigungspolitik den Grundzügen der Wirtschaftspolitik Rechnung zu tragen.
Die wesentlichsten Aussagen des Berichts:
• Die Beschäftigungsleistung der EU insgesamt verbessert sich, doch sind die Fortschritte
von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. 1998 erzielte die EU eine durchschnittliche Wachstumsrate von 2,9 % und schuf 1,8 Millionen Arbeitsplätze. Zum ersten Mal seit 1990
war in allen Mitgliedstaaten ein Beschäftigungszuwachs zu verzeichnen; in Deutschland war die
jährliche Zunahme allerdings nur minimal. Begleitet war der Beschäftigungszuwachs in der EU
1998 von einem stetigen Rückgang der Arbeitslosenquote auf 9,9 % der Erwerbspersonen. Dieser Trend hat sich 1999 fortgesetzt. Frauen und Männer profitieren fast zu gleichen Teilen vom
Rückgang der Arbeitslosigkeit.
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• Es bestehen weiterhin große strukturpolitische Probleme auf dem Arbeitsmarkt der Mitgliedstaaten. Der vierjährige Aufwärtstrend hat nur wenig beigetragen zur Steigerung der niedrigen Erwerbstätigenquote der EU, die mit 61 % nach wie vor weit zurückbleibt hinter der unserer wichtigsten Handelspartner, den Vereinigten Staaten und Japan. Besonders niedrig ist die
Erwerbsbeteiligung der Frauen im Haupterwerbsalter und der älteren Menschen. Mit etwa 51 %
liegt die Erwerbstätigenquote der Frauen immer noch 20 % unter der entsprechenden Quote der
Männer. In der Altersgruppe der 50- bis 64jährigen erreicht sie lediglich 47,6 %. Die Langzeitarbeitslosigkeit bleibt ein hartnäckiges und schwerwiegendes Problem: 5,2 Millionen Menschen
waren 1998 davon betroffen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist zwar 1998 weiter zurückgegangen,
doch waren 1998 immer noch mehr als 4,3 Millionen Jugendliche und damit im Schnitt 9,3 %
der Jugendbevölkerung arbeitslos. Nach wie vor sind mehr Frauen arbeitslos als Männer; die
geschlechtsspezifische Diskrepanz liegt unverändert über 3 %.
• Die Mitgliedstaaten begegnen diesen Herausforderungen mit präventiveren und aktiveren
Strategien. In der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen und Erwachsenen
ist eine klare Hinwendung zu einem präventiven Ansatz festzustellen. Einige Mitgliedstaaten
sind weiter fortgeschritten als andere bei der Festlegung der politischen Rahmenbedingungen,
die erforderlich sind, will man die Zielvorgaben auf europäischer Ebene einhalten: Allen
jugendlichen und erwachsenen Arbeitslosen soll vor Ablauf von 6 bzw. 12 Monaten Arbeitslosigkeit ein Neuanfang ermöglicht werden. Aus der Analyse ergeben sich vier unterschiedliche
Situationen: Schweden, das VK, Österreich, Dänemark, die Niederlande und Irland haben wenigstens eine der gemeinsamen Zielvorgaben erfüllt oder sind auf dem besten Wege dazu. Frankreich, Spanien, Portugal, Finnland und Luxemburg haben einen Reformprozeß in Gang gesetzt,
mit dem die Vorgaben der Leitlinien vor Ablauf der vereinbarten Frist bis zum Jahr 2002 erfüllt
werden dürften. Von Deutschland werden bei den Vorbeugungsmaßnahmen hinsichtlich der
Erwachsenenlangzeitarbeitslosigkeit verstärkte Anstrengungen erwartet. Im Falle Belgiens,
Griechenlands und Italiens sind Verzögerungen bei der Umsetzung festzustellen.
Was die in Leitlinie 3 geforderte aktivere Ausrichtung der politischen Maßnahmen angeht, so hat
die Mehrzahl der Mitgliedstaaten die Zielvorgabe einer 20 %igen Beteiligung der Arbeitslosen
an aktiven Maßnahmen erreicht; einige haben diese Vorgabe sogar übererfüllt. Verschiedene
Mitgliedstaaten – Frankreich, Österreich, Spanien, Griechenland und Portugal – erkennen an,
daß sie das vorgegebene Ziel noch nicht erreicht haben, weisen jedoch darauf hin, daß die erforderlichen politischen Maßnahmen eingeleitet sind, um dies vor 2002 nachzuholen. Etwas beunruhigend ist, daß es an Vergleichsdaten aus Italien, den Niederlanden und dem VK fehlt. Die
Ausbildungsinhalte der aktiven Maßnahmen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Erforderlich ist eine Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses bestimmter Maßnahmen und generell ist zu gewährleisten, daß die Maßnahmen die Eingliederung in den
Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Dies erfordert zusätzliche Anstrengungen.
• Die Steuer- und Sozialleistungssysteme werden reformiert, doch sind die Fortschritte langsam. Von der Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme gehen Anreize aus für die
Erwerbsbeteiligung, insbesondere der Frauen und der älteren Arbeitskräfte. Dementsprechend
sind einige Mitgliedstaaten dabei, ihr Steuer- und Sozialleistungssystem zu überprüfen und in
Teilbereichen zu reformieren. Gemessen an den in diese Maßnahme gesetzten hohen Erwartungen, ist das Ergebnis allerdings insgesamt dürftig. Die Umstellung von passiven Einkommensbeihilfen auf aktive, die Beschäftigungsfähigkeit fördernden Maßnahmen erfordert weitere
Anstrengungen.
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• Die Mitgliedstaaten sind sich der entscheidenden Rolle des lebenslangen Lernens bewußt.
Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sind der Schlüssel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Flexibilisierung der EU-Unternehmen sowie zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte der EU in einem durch rasanten technologischen Fortschritt
gekennzeichneten Umfeld, in dem Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation sich verändern. Die
Beteiligung am lebenslangen Lernen ist jedoch weiterhin unzureichend, und in vielen Mitgliedstaaten fehlt es an konkreten Zielvorgaben. Eine Anhebung des Qualifikationsniveaus in der
ganzen EU läßt sich nur bewerkstelligen mit einer umfassenden Strategie sowie mit konkreten
Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner.
• Die Mitgliedstaaten berichten über eine Vielzahl von Initiativen zur Stärkung des Unternehmergeistes. Das Fehlen präziser Ziel- und Zeitvorgaben sowie der Mangel an vergleichbaren Indikatoren machen eine Leistungsbewertung sehr schwierig. Dies gilt auch für die
Arbeitsplatzschaffung im Dienstleistungssektor. Als Beispiele geeigneter Maßnahmen nennen
die meisten Mitgliedstaaten die Förderung der Informationsgesellschaft und den Ausbau der
Pflegedienste. Insgesamt gesehen werden die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahre 1998
jedoch nicht dem Anspruch einer umfassenden und angemessenen Förderung und Entwicklung
des Dienstleistungssektors gerecht. Mehr muß auch getan werden für die lokale Entwicklung und
die Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene. Die Rolle der kleinen Unternehmen, von
denen die stärksten Impulse ausgehen für Beschäftigungswachstum und Arbeitsplatzschaffung,
wird allgemein anerkannt. Die Mitgliedstaaten berichten über einige ermutigende Erfolge bei
den Bemühungen, den verwaltungstechnischen Aufwand abzubauen, der das Potential der
Arbeitsplatzschaffung hemmt. Daß es gilt, das Steuersystem beschäftigungsfreundlicher zu
gestalten, wird in den Durchführungsberichten einhellig festgestellt. Konkrete Initiativen sind
jedoch Mangelware, und nur wenige Mitgliedstaaten haben nationale Zielvorgaben gemacht für
die Verminderung der Steuerbelastung der Arbeit.
• Die Anpassungsfähigkeit muß stärker gefördert werden durch Modernisierung der
Arbeitsorganisation. Insbesondere die Sozialpartner sind hier gefordert. Die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitskräfte ist der Schlüssel zur Steigerung der innovativen Kapazität, der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zum einen
sowie zur Verbesserung der Sicherheit für die Arbeitskräfte zum anderen. Die Art und Weise,
wie man dieser Herausforderung begegnet, ist eher enttäuschend und beschränkt sich zum
Großteil auf Arbeitszeitregelungen. Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen müssen die
Sozialpartner in den Mitgliedstaaten aktiver mitwirken an der Förderung der Anpassungsfähigkeit, und es müssen konkretere Maßnahmen eingeleitet werden.
• Die Politik muß sich verstärkt des hartnäckigen Problems der nach wie vor mangelnden
Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt annehmen. Es besteht
auf diesem Gebiet ein starker Nachholbedarf. Insbesondere gilt es, die geschlechtsspezifischen
Unterschiede bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Entlohnung abzubauen, das unausgewogene Geschlechterverhältnis von Frauen und Männern in vielen Sektoren und Berufsgruppen
auszugleichen und die Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen zu verbessern. Die Indikatoren im Bericht belegen die anhaltend schwache Arbeitsmarktposition der Frauen im Vergleich zu den Männern.
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• Die in der Festlegung gemeinsamer Indikatoren für die Verpflichtungen auf europäischer
Ebene erzielten Fortschritte müssen konsolidiert und ausgebaut werden. Der LuxemburgProzeß basiert auf überprüfbaren Zielvorgaben und Zeitvorgaben in der Beschäftigungspolitik,
sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Ohne derartige Vorgaben läßt sich Fortschritt nicht messen und Transparenz nicht gewährleisten. Erforderlich ist deshalb die Entwicklung eines kompletten Satzes von Indikatoren zur Messung und Überwachung der politischen
Maßnahmen und zur Bewertung der politischen Auswirkungen. Will man sich, aufbauend auf
die jüngsten Fortschritte, auf ein umfassendes Monitoringsystem einigen, so sind im Jahr 2000
weitere Anstrengungen zu unternehmen.
• Der partnerschaftliche Ansatz muß weiterentwickelt werden. Die Sozialpartner spielen eine
entscheidende Rolle in der Ausgestaltung und Durchsetzung der Arbeitsmarktpolitik, auf nationaler wie auf lokaler Ebene. Sie auf allen Ebenen in den Beschäftigungsprozeß einzubinden, ist
unerläßlich, will man den strukturellen Wandel umsetzen in mehr und bessere Arbeitsplätze. Im
Rahmen der partnerschaftlichen Tradition unter den jeweiligen nationalen Gegebenheiten haben
die Sozialpartner auf unterschiedliche Weise ihm NAP-Prozeß mitgewirkt. Konkrete von den
Sozialpartnern eingeleitete Maßnahmen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien
in praktische Politik sind jedoch kaum auszumachen. Möglichkeiten der Einbeziehung lokaler
und regionaler Akteure bestehen in allen Pfeilern. Zwar ist der partnerschaftliche Ansatz in der
EU unterschiedlich ausgeprägt, doch stimmen alle Mitgliedstaaten darin überein, daß es die
territoriale Dimension der Beschäftigungspolitik zu entwickeln gilt, insbesondere auf dem Wege
lokaler Partnerschaften.
Verbreitung bewährter Verfahren
Der Austausch bewährter Verfahren ist ein wichtiger Aspekt des Luxemburg-Prozesses. Derartige
Verfahren demonstrieren, wie beschäftigungspolitische Leitlinien sich auf nationaler und regionaler
Ebene erfolgreich umsetzen lassen. Sie sollen auch den Lernprozeß auf EU-Ebene beschleunigen
durch Erfahrungsaustausch, durch Übernahme erfolgreicher Praktiken und durch Lernen aus
Fehlern der Vergangenheit. Ein Peer-Review-Verfahren ist angelaufen. Es dient einer multilateralen
Bewertung der im letztjährigen Gemeinsamen Beschäftigungsbericht aufgeführten bewährten Verfahren.
Die Mitgliedstaaten präsentierten insgesamt 27 bewährte Verfahren in ihren Durchführungsberichten für 1999. Sieben davon sind in diesem Bericht beschrieben. Auswahlkriterium war die Verfügbarkeit von Monitoring- und Bewertungsdaten. Die Beispiele bewährter Verfahren sind, unterteilt
nach Pfeilern:
Beschäftigungsfähigkeit:
• Die Projekte „Inserjovem“ und „Reage“ in Portugal
• Umschichtung von Sozialleistungen zugunsten aktiver Maßnahmen in Belgien
• Schulische Unterstützung in Griechenland
• Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen in Schweden
Unternehmergeist:
• Zentrale Anlaufstelle der Stadtverwaltung Catania in Italien
Anpassungsfähigkeit
• Arbeitsstiftung in der Bauindustrie in Asturien (Spanien)
Chancengleichheit:
• Ausbau der Kindertagesstätten in Finnland
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Einführung
Dieser Bericht ist der erste gemäß Artikel 128 des Vertrags von Amsterdam vorgelegte Bericht. In
ihm werden die Schlußfolgerungen gezogen aus der Prüfung der auf die jeweilige Beschäftigungslage ausgerichteten Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien getroffen wurden. Er bildet die Grundlage des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts, den Kommission und Rat gemeinsam dem Europäischen Rat für dessen Tagung in
Helsinki im Dezember 1999 vorlegen werden.
Der Bericht gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil wird für jeden der vier Schwerpunkte oder
„Pfeiler“ der beschäftigungspolitischen Leitlinien die Beschäftigungsleistung der Mitgliedstaaten
einander gegenübergestellt, verbunden mit einer thematisch unterteilten ersten Bewertung der
politischen Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Aktionspläne. Er stellt auch den Durchführungsberichten der Mitgliedstaaten entnommene Beispiele bewährter Verfahren heraus.
Im zweiten Teil werden für jeden Mitgliedstaat die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für
1998 durchgeführten oder im überarbeiteten NAP für 1999 angekündigten politischen Maßnahmen
im einzelnen analysiert vor dem Hintergrund der jeweiligen Beschäftigungslage. Der Bericht enthält auch eine erste Bewertung der Wirksamkeit der einzelnen Nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten, soweit dies die im allgemeinen kurze Zeitspanne seit dem Anlaufen der jüngsten
Umsetzungsmaßnahmen zuläßt.
Geprüft werden in diesem Bericht die politischen Maßnahmen, die am 31. Mai 1999, d.h. dem
Termin für die Vorlage der nationalen Berichte, in Kraft getreten oder in Planung waren. In einer
Reihe von Fällen wurden nach diesem Zeitpunkt neue politische Initiativen oder neue Entwicklungen bei der Umsetzung angekündigt. Auf solche Neuerungen wird nur so weit Bezug genommen,
als mit ihrer Umsetzung nachweislich begonnen wurde; sie zu beurteilen ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht möglich. Auf die in dem Bericht enthaltenen Analysen und Schlußfolgerungen stützen sich die neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2000 sowie die
Empfehlung der Kommission an den Rat über die an die einzelnen Mitgliedstaaten zu richtenden
beschäftigungspolitischen Empfehlungen.
1.
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999
Mit der Annahme der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 ging der Luxemburg-Prozeß in
das zweite Jahr seiner Umsetzung. Die Leitlinien für 1999 1 verfolgen weiterhin einen integrierten,
mehrjährigen beschäftigungspolitischen Ansatz und stützen sich weiterhin auf die vier Pfeiler
Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit.
Als Ergebnis der Überprüfung der Nationalen Aktionspläne für 1998 wurden die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 jedoch in einigen Punkten aussagekräftiger formuliert:
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Die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 wurden durch die Entschließung des Rates
vom 22. Februar 1999 angenommen.
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• Besonders anzustreben sind spürbare Fortschritte in der Chancengleichheit von Frauen und
Männern, und zwar insbesondere dadurch, daß man die Dimension der Chancengleichheit zur
Querschnittsaufgabe für alle Pfeiler macht.
•
Die wichtige Rolle des lebenslangen Lernens in der Heranbildung hochqualifizierter und
anpassungsfähiger Arbeitskräfte wird stärker betont und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Zielvorgaben zu machen, um immer mehr Menschen in den Prozeß des lebenslangen
Lernens einzubeziehen.
•
Eine neue Leitlinie zielt darauf ab, das Beschäftigungspotential des Dienstleistungssektors voll
auszuschöpfen, insbesondere in den Bereichen Informationstechnologien und Umweltschutz.
•
Die Notwendigkeit einer Überprüfung der Steuer- und Sozialleistungssysteme wird stärker
hervorgehoben. Es sollen Anreize für Arbeitslose und nicht erwerbstätige Personen geschaffen
werden, eine Arbeit aufzunehmen oder Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen.
•
Durch entsprechende Fördermaßnahmen wird angestrebt, ältere Menschen verstärkt ins
Arbeitsleben einzubinden und einen für alle offenen Arbeitsmarkt zu schaffen, auch für
benachteiligte Gruppen und Personen.
2.
Die Nationalen Aktionspläne für 1999
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 dienten als Vorlage für die Ausarbeitung der
Nationalen Aktionspläne (NAP) für 1999. In der Entschließung des Rates werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis Ende Mai ihre Durchführungsberichte vorzulegen, in denen sie im einzelnen folgendes darlegen: Welche Maßnahmen haben sie im wesentlichen ergriffen, um die Nationalen Aktionspläne für 1998 umzusetzen, und welche Korrekturen sehen sie vor, um den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 Rechnung zu tragen?
Im ersten Quartal 1999 wurden mit jedem der 15 Mitgliedstaaten bilaterale Seminare abgehalten,
auf denen die Ausarbeitung der überarbeiteten NAP erörtert wurde. Teilgenommen an diesen
Seminaren haben Vertreter zahlreicher Ministerien sowie der Sozialpartner und in einigen Mitgliedstaaten auch der Regionalbehörden. Diese Stellen wirkten anschließend in unterschiedlichem
Maße an der Überarbeitung der NAP mit. Absicht der bilateralen Seminare war es, die positiven
und negativen Aspekte der Beschäftigungslage in jedem Land deutlich zu machen und eine
Debatte in Gang zu bringen über die wichtigsten beschäftigungspolitischen Fragen, die sich aus
der letztjährigen Bewertung der NAP ergeben. Das Ergebnis dieser Seminare war so positiv, daß
sie wohl zu einem festen Bestandteil des Verfahrens werden.
3.
Fortschritte bei der Festlegung gemeinsamer Indikatoren
Der Luxemburg-Prozeß erfordert nachprüfbare beschäftigungspolitische Zielvorgaben und Zeitvorgaben auf europäischer wie auf einzelstaatlicher Ebene. Dies wiederum setzt voraus, daß alle
Bereiche abdeckende Indikatoren festgelegt werden, die der Bewertung sowohl der zur Umsetzung
der beschäftigungspolitischen Leitlinien getroffenen Maßnahmen als auch der erzielten Ergebnisse
dienen.
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Mit dem auf diese Weise gewährleisteten Monitoring der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien werden drei Ziele verfolgt:
1. Es soll ermittelt werden, ob die im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien getroffenen politischen Maßnahmen die gewünschte Wirkung zeigen. Zu diesem Zweck wurden
grundlegende Leistungsindikatoren ermittelt, die die Entwicklung der Beschäftigung, der
Arbeitslosigkeit und einiger wichtiger makroökonomischer Variablen messen. Sie wurden
bereits im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 1998 benutzt.
2. Es soll erfaßt werden, welche politischen Maßnahmen die Mitgliedstaaten getroffen haben, um
die operationellen Zielvorgaben auf EU-Ebene in den ersten drei Leitlinien - Bekämpfungsmaßnahmen und eine aktivere Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik - in nationale Politik umzusetzen, und es soll bewertet werden, inwieweit diese Maßnahmen greifen. Dies erfordert
gemeinsam Politikindikatoren, die sich stützen auf Daten über die Beteiligung an Maßnahmen
zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, über die Arbeitslosenzahlen sowie über die
Zugänge und Abgänge aus der Arbeitslosigkeit.
3. Es soll ermittelt werden, welche Fortschritte die Mitgliedstaaten mittelfristig erzielt haben in
der Verwirklichung von strukturellen Zielen, wie sie in den beschäftigungspolitischen Leitlinien vorgegeben sind. Dies erfordert strukturelle Leistungsindikatoren für Bereiche wie Ausund Weiterbildung, unternehmerische Tätigkeit, Beschäftigung im Dienstleistungssektor,
Steuern und Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Deutliche Fortschritte wurden 1999 bei den gemeinsamen Politikindikatoren erzielt. Indikatoren
für die ersten drei Leitlinien über Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Übergang zu aktiven
Maßnahmen wurden im Mai zwischen Kommission und Mitgliedstaaten unter Federführung des
Ausschusses für Beschäftigung und Arbeitsmarkt (ELC = Employment and Labour Market
Committee) vereinbart und auf dem Kölner Gipfel vorgelegt. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihr Monitoringsystem beschleunigt an das Erfordernis anzupassen, in ihren Durchführungsberichten für 1999 Daten zu den neu vereinbarten Indikatoren vorzulegen. Auf diese Weise
soll eine objektivere Bewertung der Fortschritte in der Verwirklichung gemeinsamer politischer
Zielvorgaben möglich werden.
Will man, wie angestrebt, sich über ein globales Monitoringsystem einigen, so sind jedoch noch
weitere Vorarbeiten zu leisten: die Weiterentwicklung geeigneter Indikatoren und die Verbesserung der Datenerfassungssysteme durch Kapazitätserweiterung auf nationaler und auf europäischer
Ebene.
4.
Die Einbeziehung der Sozialpartner
Den Sozialpartnern fällt eine entscheidende Rolle zu in der Konzeption und Durchsetzung der
Arbeitsmarktpolitik, auf nationaler wie auf lokaler Ebene. Auch in der Bewertung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Ergebnisse der daraus abgeleiteten Strategien sollen sie auf
europäischer Ebene aktiv mitwirken.
Auf europäischer Ebene
Die Sozialpartner werden regelmäßig dazu eingeladen, mit der Kommission und anderen EUInstitutionen Beschäftigungs- und Sozialfragen zu erörtern. Forum der Diskussionen zwischen Rat,
Kommission und den Sozialpartnern ist der bereits 1970 eingesetzte Ständige Ausschuß für
Beschäftigungsfragen. Im März 1999 wurde der Ausschuß reformiert, seine Arbeit wurde gestrafft,
und es wurde ihm die Aufgabe übertragen, zu gewährleisten, daß die beschäftigungspolitischen
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Leitlinien in Einklang stehen mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Der reformierte Ausschuß setzt sich zusammen aus Vertretern der europäischen Sozialpartnerorganisationen 2, des
Rates und der Kommission.
Diese Reform beweist, welch wichtige Rolle man den Sozialpartnern seit dem Anlaufen des
Luxemburg-Prozesses in der europäischen Beschäftigungsstrategie zugedacht hat. Auch in anderen
Foren sind sie vertreten, wie zum Beispiel in den verschiedenen Ausschüssen im Rahmen des
sozialen Dialogs und seit dem Kölner Gipfel auch in den neuen für den makroökonomischen
Dialog eingerichteten Gremien.
Der so geschaffene institutionelle Rahmen auf europäischer Ebene gibt der Kommission alle
Möglichkeiten, die Sozialpartner zu informieren und sie in die Beratung über die Beschäftigungsstrategie3 einzubinden. Der vorliegende Bericht ist mit Sicherheit ein wichtiger Diskussionsbeitrag.
Auf nationaler Ebene
In der Erstellung der NAP wurden die Sozialpartner mehr angehört und stärker einbezogen als
letztes Jahr. Die NAP für 1999 zeigen dann auch, daß die Sozialpartner sich unter den günstigeren
Rahmenbewegungen stärker beteiligen. In den Bereichen lebenslanges Lernen und Modernisierung
der Arbeitsorganisation ist man hier auf dem richtigen Weg. Möglich werden solche Fortschritte,
wenn Mitgliedstaaten in ihrem Zuständigkeitsbereich durch politische Verpflichtungen den Prozeß
unterstützen und dabei Raum lassen und/oder Anreize schaffen für Maßnahmen der Sozialpartner.
Zum Beispiel in den Niederlanden und in Luxemburg ist man so verfahren. In unterschiedlichem
Maße gilt dies auch für Irland, Finnland, Frankreich und Belgien. Nicht abgestimmte Aufforderungen an die Sozialpartner, tätig zu werden, erweisen sich nur selten als sinnvoll.
Im allgemeinen haben die Sozialpartner an der Abfassung der NAP und der Durchführungsberichte
mitgewirkt. In einigen Mitgliedstaaten, so in Dänemark, Frankreich und Schweden, wurden zu
diesem Zweck spezielle Gremien eingesetzt. In Österreich und in Dänemark haben die Sozialpartner ihren eigenen gemeinsamen Beitrag zum NAP 1999 geleistet und sind dabei klare Verpflichtungen eingegangen. In Belgien werden im Rahmen der Branchenvereinbarung 1999-2000 die Fragen
Löhne, Beschäftigung und Ausbildung unter Berücksichtigung des NAP 1998 angegangen. Meist
ist die Mitwirkung der Sozialpartner jedoch nach wie vor eher verfahrenstechnischer Art. Die
Gestaltung wirksamer Partnerschaften, die einzelstaatliche Strategien unterstützen, ist also noch
stark verbesserungsfähig.
Die weitreichendsten Partnerschaften im NAP-Prozeß haben die Form von tripartiten Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern und der Regierung oder von zweiseitigen Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern. Abgedeckt wird dabei jeweils ein weiter Themenbereich, wie z. B.
Lohnmäßigung, Verbesserung der Instrumentarien für das lebenslange Lernen und Arbeitsorganisation. Die meisten derartigen Vereinbarungen wurden 1998 oder davor getroffen. Gegenwärtig werden sie konsolidiert und ausgebaut über konkrete Maßnahmen innerhalb des abgesteckten Rahmens.
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UNICE, CEEP, UEAPME, COPA, EUROCOMMERCE, EGB, EUROCADRES und CEC.
In diesem Zusammenhang ist die vom Wirtschafts- und Sozialausschuß angenommene
Stellungnahme über die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1998 zu erwähnen.
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Was den Dreiparteienansatz angeht, so war in Luxemburg der NAP für 1998 das Ergebnis eines
Beschäftigungspaktes zwischen der Regierung und den Sozialpartnern. Dieser Pakt legte den
Sozialpartnern die Verpflichtung auf, die Beschäftigung in allen Vereinbarungen und jede der
beschäftigungspolitischen Leitlinien bei ihren Tarifverhandlungen zu berücksichtigen. In Finnland
ist der jüngste Beschäftigungs- und Tarifpakt das Ergebnis einer dreiseitigen Zusammenarbeit;
Hauptkomponenten sind die Lohnmäßigung und ein Regierungsvorschlag zur Kürzung der von den
Arbeitnehmern aufzubringenden Lohnsteuer und der von den Arbeitgebern aufzubringenden Lohnsummensteuer. In Italien wurde im Dezember 1998 ein umfassender Sozialpakt zwischen den
Sozialpartnern und der Regierung unterzeichnet, mit dem die Strukturen der sozialen Konzertierung
gestärkt werden; ähnliche Vereinbarungen waren bereits 1993 und 1996 getroffen worden. In Irland
bildet das Übereinkommen zwischen den Sozialpartnern "Partnership 2000" einen Rahmen für die
Behandlung einer Vielzahl von Themen. In Deutschland hat die neue Regierung zusammen mit den
Sozialpartnern ein Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit entwickelt, mit dem
eine Senkung der Arbeitslosigkeit und eine verbesserte wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
erreicht werden sollen.
Spezifische Beiträge im Rahmen der Leitlinien
In einigen Mitgliedstaaten haben die Sozialpartner im Pfeiler Beschäftigungsfähigkeit eine gemeinsame Basis gefunden. Die gemeinsamen Standpunkte der österreichischen Sozialpartner sind Ausdruck einer langen Tradition der Zusammenarbeit. Stärkste Komponente sind Verbesserungen in
Schulbildung, Berufsbildung und Weiterbildung. Erwähnt werden sollte auch der Pakt für ältere
Arbeitskräfte. In den Niederlanden haben die Sozialpartner und die Regierung sich geeinigt, die
Lehrlingsausbildung auszubauen. Auch in Deutschland liegt bei den Gesprächen im Rahmen des
dreiseitigen Bündnisses für Arbeit der Schwerpunkt unter anderem auf der Schaffung von mehr
Ausbildungsplätzen für Lehrlinge. In Schweden schlossen die Sozialpartner und die Regierung eine
tripartite Vereinbarung über die Qualifizierung der Arbeitskräfte.
In den meisten Mitgliedstaaten wirken die Sozialpartner immer stärker mit in der Verwaltung der
Arbeitsbehörden und in den operationellen Gremien der verschiedenen NAP-Programme, hauptsächlich im Bereich Aus- und Weiterbildung. Am spürbarsten ist dies in Dänemark. In einigen Mitgliedstaaten wurde diese Zusammenarbeit auf andere Bereiche ausgedehnt: So wurden zum Beispiel
in Schweden eine Bewertungsstelle für unternehmerische Tätigkeit eingerichtet und in Finnland
neue Arbeitsämter.
Was den Pfeiler Anpassungsfähigkeit angeht, so hatte man mit weiterreichenden Maßnahmen
gerechnet. In verschiedenen Mitgliedstaaten waren die Sozialpartner bei gezielten politischen Maßnahmen eng einbezogen oder zumindest assoziiert, und zwar über Anhörungen oder über Kollektivvereinbarungen. Dies war zum Beispiel in Belgien, Deutschland und Frankreich der Fall. Zum
Großteil betreffen diese Maßnahmen jedoch die Arbeitszeit.
Teilzeitarbeit ist ein weiteres wichtiges Thema für die Sozialpartner. In Spanien haben Regierungen
und Gewerkschaften 1998 vereinbart, die Stellung der Teilzeitkräfte zu stärken. Auch in vielen
anderen Mitgliedstaaten, so auch in den Niederlanden und in Deutschland, haben die Sozialpartner
sich mit dieser Frage auseinandergesetzt.
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Einbeziehung der Akteure auf lokaler und regionaler Ebene
In den NAP wurde durchgängig die Notwendigkeit betont, die territoriale Komponente der
Beschäftigungspolitik zu stärken. Die Einbeziehung der lokalen und der regionalen Akteure betrifft
alle vier Pfeiler der beschäftigungspolitischen Leitlinien. Es überrascht nicht, daß der Schwerpunkt
dabei ganz besonders auf Leitlinie 12 liegt.
Allgemein läßt sich feststellen, daß nahezu alle Mitgliedstaaten im Begriff sind, die Durchführung
ihrer hauptsächlich auf nationaler Ebene beschlossenen und finanzierten politischen Maßnahmen zu
dezentralisieren und den örtlichen Arbeitsämter zu übertragen. Es besteht eine starke Tendenz,
Partnerschaften mit unterschiedlichen lokalen Akteuren aufzubauen.
In Bundesstaaten - Belgien, Deutschland, Österreich - und in Mitgliedstaaten mit sehr weitgehender
Kompetenzübertragung auf die Regionen - Italien, Spanien - teilt man sich die Zuständigkeiten in
der Umsetzung nahezu aller Leitlinien. Die Regionalbehörden wirken deshalb aktiv mit in der Ausarbeitung der NAP sowie in deren Durchführung.
In den skandinavischen Ländern bestehen etablierte Mechanismen, wie z. B. der regionale Arbeitsmarktrat (regional labour market council), die einer stärkeren Berücksichtigung der regionalen und
lokalen Besonderheiten förderlich sind. In anderen Mitgliedstaaten, wie z.B. im VK, in Frankreich
und in Portugal, liegt der Schwerpunkt auf Partnerschaften mit regionalen und lokalen Behörden,
mit Freiwilligenorganisationen und mit kleine Firmen vertretende Verbänden sowie auf der Schaffung neuer Instrumentarien für die Dezentralisierung der Maßnahmen. Beispiele hierfür sind die
regionalen Entwicklungsagenturen (Regional Development Agencies) in England, die strategische
lokale Planung in Wales und die Partnerschaften für soziale Integration in Schottland. Auf ähnliche
Weise fördert Portugal die Entwicklung der regionalen Beschäftigungslage in Alentejo, auf
Madeira, auf den Azoren und im Gebiet von Porto.
Verschiedene NAP (in den Niederlanden, in Schweden, Dänemark, Finnland, Belgien und in Portugal im Großraum Porto) stärken die Rolle der Kommunen. In den Niederlanden, wo die Kommunen
zuständig sind für die berufliche Wiedereingliederung von Sozialfürsorgeempfängern, erhalten die
Kommunen eigenständig zuzuteilende Mittel für die Entwicklung umfassender Integrationsmaßnahmen. In Belgien arbeiten die regionalen und nationalen Behörden mit den lokalen Behörden
zusammen bei Einrichtung und Ausbau von Arbeitsämtern und "Maisons de l'Emploi".
Schließlich berichten mehrere Mitgliedstaaten über die wichtige Rolle lokaler Partnerschaften, wie
zum Beispiel die ADM in Irland sowie die Agences Locales pour l'Emploi und Maisons de l'Emploi
in Belgien. Es gibt auch einige Hinweise für die Entwicklung neuer Partnerschaftstypen auf der
Grundlage der Erfahrungen der EU mit territorialen Beschäftigungspakten. In Österreich zielen die
territorialen Beschäftigungspakte darauf ab, die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in einem
abgegrenzten Bereich besser zu bündeln. Andere territoriale Beschäftigungspakte (in Italien,
Griechenland, Spanien, Portugal) haben eine globalere territoriale Ausrichtung gewählt, unter Mitwirkung einer ganzen Reihe lokaler Akteure.
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6.
Gleichstellungsgremien
Obwohl sie in der vorgegebenen vereinbarten Gliederung der Durchführungsberichte ausdrücklich
erwähnt sind, berichten nur drei Länder (Deutschland, Frankreich und Portugal) über die Einbeziehung von Gleichstellungsgremien in die Ausarbeitung der NAP. Finnland spricht von "Interessengruppen" und das VK von einer "umfassenden Anhörung, auch von Gremien, die benachteiligte
Gruppen vertreten". In Luxemburg wird das "Comité de travail féminin" (auf dem Wege der Anhörung) in das Follow-up der NAP-Durchführung einbezogen; gleiches gilt für das "Instituto de la
Mujer" in Spanien und für das Ressort "Chancengleichheit" bei der italienischen Regierung.
7.
Mittelbindungen
Informationen darüber, welche Finanzmittel zur Durchführung der NAP für 1998 bereitgestellt
werden, sind je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. In einigen Fällen decken die Haushaltsdaten den ganzen Bereich der Maßnahmen ab, doch sind sie nicht so dargestellt, daß eine tiefergehende Analyse möglich wäre. Der Bitte, die Daten auf einheitliche Weise zu präsentieren, ist
nicht entsprochen worden. In Ermangelung derartiger Daten ist ein Ländervergleich unmöglich, d.h.
eine vergleichbare Bewertung muß sich auf die von Fall zu Fall für die einzelnen Länder vorgelegten Daten beschränken. Die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen und Daten werden
in Teil II dieses Berichts dargestellt.
8.
Auswirkungen des neuen Vertrags
Der Vertrag von Amsterdam trat am 1. Mai 1999 in Kraft; der Beschäftigungstitel des Vertrags ist
damit in diesem Jahr erstmals uneingeschränkt gültig. Sein Inkrafttreten wirkt sich auf verschiedenen Ebenen aus:
•
Im Vertrag ist vorgesehen, daß verschiedene europäische Institutionen und Gremien umfassend
angehört werden. Zu den jährlich auf Vorschlag der Kommission ausgearbeiteten beschäftigungspolitischen Leitlinien sind vor deren Annahme durch den Rat das Europäische Parlament,
der Wirtschafts- und Sozialausschuß, der Ausschuß der Regionen und der Beschäftigungsausschuß zu hören.
•
Laut Artikel 128 des Vertrags kann der Rat auf eine Empfehlung der Kommission hin Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten, die auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Prüfung
der Nationalen Aktionspläne formuliert werden.
• Laut Artikel 130 des Vertrags ist die Einsetzung eines Beschäftigungsausschusses mit beratender
Funktion vorgesehen, der die Koordinierung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik der
Mitgliedstaaten fördern soll. Dieser neue Ausschuß übernimmt die bisher weitgehend vom Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt wahrgenommen Aufgaben. Der Ausschuß für
Beschäftigung und Arbeitsmarkt wird aufgelöst.
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1. BESCHÄFTIGUNGSLAGE
1.1. Makroökonomischer und beschäftigungspolitischer Kontext in der EU
Wachstum
Der Wirtschaftsaufschwung in der EU hat sich 1998 fortgesetzt. Die BIP-Zuwachsrate erhöhte sich
gegenüber 1997 von 2,7 % auf 2,9 %. Von Mitte des Jahres an verlor der Aufschwung jedoch an
Dynamik, im wesentlichen als Folge der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen der ausgeprägten Verschlechterung der Weltwirtschaftslage auf die Exporte und die Investitionen in der
Union. Dank der substantiellen Stärke der EU-Wirtschaft, einiger Verbesserungen des externen
wirtschaftlichen Umfelds und vertrauensbildender wirtschaftpolitischer Maßnahmen rechnet man
jedoch damit, daß der Aufschwung sich wieder verstärkt. Prognostiziert wird ein BIP-Wachstum
von 2,1 % für 1999 und eine Steigerung auf 2,7 % im Jahre 2000.
Die gegenwärtigen Wirtschaftsbedingungen sind wachstumsfördernd und sollten damit auch einen
Beschäftigungszuwachs bringen. Wichtig ist, daß das gegenwärtig günstige Investitionsklima,
gekennzeichnet durch verhältnismäßig hohe Erträge und niedrige Zinssätze, voll genutzt wird. Die
Investitionen in Infrastruktur und Qualifizierung sollten verstärkt werden, um den Übergang zu
einer durch Hochtechnologie, hohes Qualifikationsniveau und Dienstleistungsorientierung
gekennzeichneten Wirtschaft zu beschleunigen. Unerläßlich hierfür ist, rasch die neuen Wachstumssektoren zu besetzen, damit das Wirtschaftswachstum in der EU begleitet wird von einer
angemessenen Arbeitsplatzschaffung.
Wie in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik ausgeführt, ist ein hohes und nachhaltiges Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, für das im wesentlichen die Mitgliedstaaten sorgen
müssen, nur zu erreichen durch eine umfassende und kohärente Strategie, die getragen wird von
drei sich gegenseitig stützenden Komponenten:
•
Eine solide makroökonomische Politik, die Wachstum, Beschäftigung und Preisstabilität
fördert. Dazu gehören auch die konsequente Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts
und eine angemessene Lohnentwicklung.
•
Eine die Funktion des Arbeitsmarkts verbessernde Politik, insbesondere die Förderung von
Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmertum, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit mittels
einer beharrlichen, zügigen und transparenten Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien.
•
Wirtschaftsreformen, die die Funktion und die Flexibilität der Waren-, Dienstleistungs- und
Kapitalmärkte verbessern, den privaten Sektor stärken, dem Verbraucher nutzen und ein umweltverträgliches Wachstum begünstigen. Dazu gehören auch ein aufmerksames Monitoring
des Binnenmarkts, eine entschlossene Wettbewerbspolitik, gesetzgeberische Reformen sowie
wirkungsvollere Steuer- und Sozialleistungssysteme. Da Wirtschaftsreformen Anpassungskosten verursachen können, sollten die Reformen so angelegt sein, daß Wirksamkeit und
Angemessenheit in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
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Beschäftigung
Die Zahl der Erwerbstätigen hat in der Union 1998 um 1,8 Millionen zugenommen. Mit 1,2 % ist
die Wachstumsrate doppelt so hoch wie 1997 und damit die höchste überhaupt seit 1990. Zum
ersten Mal seit 1990 hat darüber hinaus in allen Mitgliedstaaten die Beschäftigung zugenommen;
in Deutschland allerdings war der Anstieg minimal.
Trotz dieses Beschäftigungswachstums blieb die Anzahl der Erwerbstätigen 1998 um mehr als
600 000 unter dem Spitzenwert von 1991. Vier Jahre Wirtschaftsaufschwung und Beschäftigungswachstum konnten demnach den dreijährigen Abwärtstrend von 1991 bis 1994 noch nicht
wettmachen.
Die Erwerbstätigenquote (Anzahl der Erwerbstätigen bezogen auf die Gesamtbevölkerung der 15bis 64jährigen) betrug in der EU 1998 61 %. Sie war damit 0,5 % höher als 1997, lag jedoch
immer noch 1,5 % unter der Quote bei Einsetzen der Rezession im Jahre 1991. Ausgedrückt in
Vollzeitäquivalent stieg die Erwerbstätigenquote 1998 um weniger als 0,5 % auf 55,7 %.
Die vier Jahre Nettoarbeitsplatzschaffung seit 1994 haben demnach die Erwerbsbeteiligung in der
Union nur wenig ansteigen lassen, was sich besonders negativ auswirkt auf die Beteiligung der
nicht erwerbstätigen Frauen im Haupterwerbsalter und der älteren Menschen. 1998 lag die
Erwerbstätigenquote der Frauen mit nur 51 % der Frauen im erwerbstätigen Alter immer noch
20 % unter der entsprechenden Quote der Männer. Jedoch ist für die EU insgesamt ein Anstieg zu
verzeichnen (die Erwerbsbeteiligung der Frauen betrug 1994 nur 49,5 %). Bei den älteren
Menschen ist die Erwerbstätigenquote eindeutig rückläufig in der Altersgruppe der über
50jährigen (die Erwerbstätigenquote in der Altersgruppe der 50- bis 64jährigen beträgt jetzt
47,6 % und liegt damit um einen Prozentpunkt höher als 19954) und insbesondere in der Altersgruppe der über 55jährigen (36,5 %).
In der EU arbeiteten 1998 17 % der Erwerbstätigen Teilzeit, 58 % davon freiwillig. Gegenüber
1994 sind beide Prozentsätze gestiegen, um 1,4 bzw. 2 %. Zum ersten Mal in der Phase des
gegenwärtigen Wirtschaftsaufschwungs stieg jedoch 1998 die Anzahl der Vollzeitarbeitsplätze in
der Union stärker als die Anzahl der Teilzeitarbeitsplätze. 54 % der in der gesamten Union netto
neugeschaffenen Arbeitsplätze waren Vollzeitarbeitsplätze. Die meisten davon wurden mit
Männern besetzt. Bei den Frauen waren 1998 nahezu 75 % der neugeschaffenen Arbeitsplätze
Teilzeitarbeitsplätze, wodurch der Anteil der Frauen an derartigen Arbeitsplätze auf 33 % der
Gesamterwerbsbevölkerung anstieg und damit um 2,2 % höher lag als 1994.
Die Anzahl der befristet Beschäftigten stieg 1998 signifikant an. Damit setzt sich ein Trend fort,
der seit Beginn der Rezession in den frühen 90er Jahren festzustellen ist. Mehr als ein Drittel des
Beschäftigungszuwachses in der Union entfällt auf befristete Arbeitsverträge – 36 % bei den
Männern, 35 % bei den Frauen –, die damit einen Anteil von nahezu 13 % an der Gesamtbeschäftigung erreichen gegenüber weniger als 11 % 1991.
4
Aufgrund der EU-Erweiterung liegen für die Zeiträume vor 1995 keine Vergleichsdaten vor.
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Arbeitslosigkeit
Der Beschäftigungszuwachs in der EU war begleitet von einem stetigen Rückgang der Arbeitslosenquote von knapp über 10,5 % 1997 - der Höchststand 1994 lag über 11 % - auf im Durchschnitt 9.9 % der Erwerbspersonen 1998. In den ersten sechs Monaten des Jahres 1999 hat sich
dieser Rückgang fortgesetzt bis auf 9.4 % der Erwerbspersonen im Juni 1999 (entspricht 16
Million Arbeitslosen).
In der EU ging die Zahl der Arbeitslosen damit 1998 um etwa eine Million zurück. Bezogen auf
den Anstieg der Erwerbstätigenzahl bedeutet dies, daß etwa 40 % (annähernd 700 000) des Nettozuwachses an Arbeitsplätzen von Neueinsteigern besetzt wurden bzw. von denjenigen, die sich
zuvor nicht aktiv um eine Anstellung bemüht hatten und daher nicht als Arbeitslose registriert
waren. Dieser Anteil ist etwas kleiner als in der Wachstumsperiode insgesamt, was im wesentlichen auf einen Anstieg der Nettoarbeitsplatzschaffung bezogen auf das Wachstum der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zurückzuführen ist. Von den zwischen 1994 und 1998 netto 4,2 Mio.
neugeschaffenen Arbeitsplätzen wurden 60 % (nahezu 2,6 Mio.) von Personen besetzt, die vorher
nicht erwerbstätig waren.
Vom Rückgang der Arbeitslosigkeit in der EU 1998 und in den ersten Monaten 1999 profitierten
Frauen und Männer zu nahezu gleichen Teilen. Seit dem 1994 erreichten Höchststand ist die
Arbeitslosigkeit bei den Männern um etwa 2% der Erwerbsbevölkerung zurückgegangen, bei den
Frauen dagegen nur um 1½%. Der Unterschied zwischen den beiden Quoten beträgt auf EU-Ebene
jetzt etwas mehr als 3 Prozentpunkte (11,5 % bei den Frauen, etwas unter 8,5 % bei den Männern).
Die Jugendarbeitslosigkeit der unter 25jährigen ist 1998 weiter zurückgegangen. Die Quote ist
allerdings in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Die relativ große Kluft zwischen Jugendund Erwachsenenarbeitslosigkeit bleibt jedoch bestehen. Relativ hat sie sich in der gegenwärtigen
Phase des Wirtschaftsaufschwungs kaum verringert. Bei der letzten Zählung betrug die Jugendarbeitslosenanteil5 bezogen auf die Gesamtbevölkerung der 15 bis 24jährigen in der EU 9,3 %,
gegenüber 9,9 % im Jahre 1997. Mehr als 4,3 Mio. Jugendliche waren 1998 arbeitslos, 2,5 Mio.
(60 %) davon mindestens 6 Monate lang.
Der Gesamtrückgang der Arbeitslosigkeit in der EU war in den letzten Jahren begleitet von einer
langsamen Abnahme der Zahl der Langzeitarbeitslosen. Mit 4,9 % der Erwerbsbevölkerung war
die Langzeitarbeitslosenquote 1998 nur unwesentlich geringer als 1994 (5,2 %) und die Zahl der
betroffenen Personen war mit fast 8,4 Mio. nur 4% niedriger als 1994, dem Jahr, in dem die
Arbeitslosigkeit ihren Höchststand erreichte. Der Anteil der Arbeitslosen, die ein Jahr oder länger
ohne Arbeit waren, lag mit 49,5 % höher als 1994 (47 %) und auch geringfügig höher als 1997.
Dies zeigt, daß die Langzeitarbeitslosen selbst in einer Periode sinkender Arbeitslosigkeit größte
Schwierigkeiten haben, Arbeit zu finden.
Die Anzahl der Arbeitslosen, die zwei Jahre oder länger Arbeit suchten, war in der EU 1998 sogar
7 % höher als 1994 (5,2 Mio. gegenüber 4,8 Mio.). Bezogen auf die Gesamtzahl der Arbeitslosen ist
diese Zunahme signifikant: 31,5 % gegenüber 26,5 %.
5
Reihe Harmonisierte Arbeitslosenzahlen, Eurostat
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1.2. Vergleichende Übersicht der Beschäftigungsleistung
1.2.1. Beschäftigung
1998 wurden in der Europäischen Union netto 1,8 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Etwa eine
Million davon entfiel auf nur drei Mitgliedstaaten (Spanien, Frankreich und das Vereinigte Königreich) (Graphik 1). Nimmt man drei weitere Mitgliedstaaten (Niederlande, Portugal und Italien)
hinzu, so decken die insgesamt sechs genannten Mitgliedstaaten 75 % der Nettoarbeitsplatzschaffung in der EU 1998 ab.
G raphik 1 - Beschäftigungsw achstum 1997-98
Quelle: Eurostat, Benchm arkreihe
DLA B SF
S
DK
E
GR
IR L
I
P
F
N
UK
Gegenüber 1997 hat 1998 in allen Mitgliedstaaten die Zahl der Erwerbstätigen zugenommen. Ein besonders
starkes Beschäftigungswachstum (über 2 % ) war in Irland, Griechenland, Luxemburg, Spanien, den
Niederlanden, Portugal, Finnland und Dänemark zu verzeichnen. In Deutschland und Italien fiel der
Zuwachs dagegen sehr niedrig aus.
Seit Beginn des Konjunkturaufschwungs im Jahre 1994 konnten alle Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von
Deutschland, die generell bessere Wirtschaftslage nutzen und den Beschäftigungsstand anheben (Graphik 2).
Sechs von ihnen erzielten einen mit dem Wachstum in den Vereinigten Staaten vergleichbaren kräftigen
Zuwachs von 2 % oder darüber: Irland, Luxemburg, die Niederlande, Spanien, Dänemark und Finnland.
Irland war besonders erfolgreich: Dank eines durchschnittlichen BIP-Wachstums von mehr als 10 % wuchs
die Beschäftigung um durchschnittlich 5 %.
Bemerkenswert hierbei ist, daß keine der vier großen Wirtschaftseinheiten in der EU - Deutschland,
Frankreich, Italien und das VK - zu denjenigen Mitgliedstaaten zählt, die in den neunziger Jahren eine
dynamische Entwicklung der Beschäftigungsleistung aufzuweisen hatten. Die niedrige oder gar negative
Nettoarbeitsplatzschaffungsquote in diesen Wirtschaftseinheiten, die 70 % der Erwerbstätigen in der Union
auf sich vereinen, ist der Hauptgrund für die eher bescheidene Beschäftigungsentwicklung in der EU insgesamt. In zwei – Italien und Deutschland – hat die Zahl der Erwerbstätigen 1998 noch nicht wieder den Stand
von 1991 erreicht. Im Falle Deutschlands schlagen bei dieser Entwicklung bis zu einem gewissen Grad die
Folgen des Vereinigungsprozesses durch.
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Graphik 2 - Beschäftigungswachstum, Vergleich zwischen 1991/98 und 94/98
Quelle: Eurostat, Benchmarkreihe
6
5
4
3
2
1
0
-1
U
S
J
S
R
15
EU
D
SF
I
P
F
A
U
K
B
E
D
K
G
R
L
N
IR
L
-2
91-98
94-98
Es gibt jedoch Anzeichen für eine Verbesserung der Lage in den vier größten Wirtschaftseinheiten. Insbesondere gilt dies für Frankreich, wo die Zahl der Erwerbstätigen um 1998 um etwas weniger als 1,5 %
zunahm, die höchste Wachstumsrate seit 1989. In Italien stieg die Erwerbstätigenzahl um 0,5 %, nachdem sie
1997 stagniert hatte, und in Deutschland war erstmals nach der Wiedervereinigung ein wenn auch minimaler
Anstieg zu verzeichnen. Im VK hat die Verbesserung der Lage sehr viel früher eingesetzt; seit 1994 liegt das
Beschäftigungswachstum bei durchschnittlich 1,2 %.
Die Erwerbstätigenquote
Bedingt durch die eher schleppende Beschäftigungsentwicklung und das Wachstum der Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter, lag die Erwerbstätigenquote 1998 mit 61 % 1,5 Prozentpunkt unter dem Stand vor
Einsetzen der Rezession im Jahre 1991 und knapp 1 % über dem Stand am Ende der Rezession im Jahre
1994.
Die höchste Erwerbstätigenquote in der Union hatte Dänemark aufzuweisen (79 %); über 70 % lag sie auch
im VK, in Österreich und in Schweden (Graphik 3). Am stärksten war die Zunahme der Erwerbstätigenquote
in den Wirtschaftseinheiten, die 1994 ein niedrigeres Ausgangsniveau hatten: In Irland, Finnland, Spanien,
Portugal und den Niederlanden stieg sie um mindestens 3 Prozentpunkte. Umgekehrt stagnierte sie in
Deutschland, Italien, Luxemburg, Österreich und Schweden und erhöhte sich nur geringfügig in Frankreich,
Griechenland und Belgien.
Ausgedrückt in Vollzeitäquivalent6 erreichen Dänemark, Österreich und Portugal mit 65 % oder darüber die
höchsten Quoten in Europa. Die Quoten von Frankreich, Irland, Griechenland und Deutschland liegen nahe
am EU-Durchschnitt von 55,7 %. Die niedrigsten Quoten haben Italien und Spanien (47,9 %). Seit 1994 ist
die durchschnittliche Erwerbstätigenquote nach Vollzeiteinheiten in Europa nahezu unverändert geblieben,
was nahelegt, daß die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit proportional zum Anstieg der Gesamtzahl der
Arbeitsplätze zurückgegangen ist.
6
Das Vollzeitäquivalent, d. h. die Anzahl der Arbeitsplätze nach Vollzeiteinheiten ist wie folgt
definiert: Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden, geteilt durch die jahresdurchschnittlich in
Vollzeitarbeit geleisteten Arbeitsstunden. Die Erwerbstätigenquote nach Vollzeiteinheiten erhält man,
indem man die vorstehend definierte Vollzeitäquivalentbeschäftigung durch die Gesamtbevölkerung
der entsprechenden Altersgruppe teilt.
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Graphik 3 - Erwerbstätigenquoten, Gegenüberstellung von 1994, 1997 und 1998
Quelle: Eurostat, Benchmarkreihe
100
80
60
40
20
S
U
JP
R1
5
ES
EU
IT
G
R
BE
IE
LU
FR
E
D
FI
N
L
N
P
AT
S
K
U
D
K
0
1994
1997
1998
1.2.2. Arbeitslosigkeit
Von 1997 bis 1998 ging die Arbeitslosigkeit in der EU insgesamt sowie in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten zurück (Graphik 4), am signifikantesten in den beiden Ländern mit der höchsten
Arbeitslosigkeit 1997 – Spanien (von 20,8 % auf 18,8 %) und Finnland (von 13,1 % auf 11,4 %) –,
doch auch in einer Reihe von Ländern mit niedriger oder durchschnittlicher Arbeitslosigkeit, wie
etwa in Irland, den Niederlanden, Portugal und Schweden. In all diesen Ländern sank die Arbeitslosenquote (nach der IAO-Definition) um mehr als einen Prozentpunkt.
Aus diesem insgesamt positiven Trend heraus fallen Griechenland, Italien, Belgien, Luxemburg und
Österreich. In Griechenland hob ein Anstieg um fast 1 Prozentpunkt die Arbeitslosenquote über den
EU-Durchschnitt. Italien hat jetzt die zweithöchste Arbeitslosenquote in der EU. Die steigenden
Arbeitslosenquoten in diesen Ländern lassen sich zum Teil damit erklären, daß die Erwerbsquoten
1998 höher lagen als 1997.
Wenn es auch richtig ist, daß für die Union insgesamt die Verbesserung 1998 eine Fortsetzung des
Trends darstellt, der mit dem Beginn des Wirtschaftsaufschwungs in den Jahren 1994 und 1995
einsetzte, so gilt dies jedoch keineswegs für alle Mitgliedstaaten. Sechs Ländern – Irland, den
Niederlanden, dem VK, Dänemark, Portugal und Finnland – ist es gelungen, ihre Arbeitslosenquote
unter den Stand zur Mitte der neunziger Jahre zu drücken. In diesen Ländern ist die Verbesserung
der Arbeitsmarktlage nachhaltig, was darauf hinweist, daß in Ergänzung der positiven Auswirkungen des Wirtschaftsaufschwungs strukturelle Reformen greifen.
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Graphik 4 - Arbeitslosenquote
Quelle: Eurostat , Harmonisierte Arbeitslosenquoten
30
25
20
15
10
5
0
1994
1997
1998
Jugendarbeitslosigkeit
Legt man das Verhältnis von Jugendarbeitslosigkeit und Jugendbevölkerung7 zugrunde, so hat sich
die Lage 1998 allgemein verbessert: Für die EU insgesamt ging die Quote von durchschnittlich
9,9 % auf 9,3 % zurück, wobei in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten ein mäßiger bis starker Rückgang zu verzeichnen war (Graphik 5). Abgenommen um mindestens einen Prozentpunkt hat sie in
Frankreich, den Niederlanden, Irland, Portugal, Spanien und Schweden, während in Österreich die
Jugendarbeitslosigkeit sich auf dem Stand von 1997 stabilisiert hat. Eine Ausnahme bildet erneut
Griechenland: Wie bei der Arbeitslosigkeit insgesamt ist die Quote geringfügig gestiegen.
Mit dem Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit 1998 setzt sich der seit 1994 in den meisten Mitgliedsländern festzustellende Trend fort. Ausnahmen sind Österreich und Deutschland, wo eine
relativ niedrige Jugendarbeitslosenquote im gesamten Zeitraum unverändert geblieben ist, sowie
Italien und Griechenland, wo einer bereits hohe Jugendarbeitslosigkeit nicht abgenommen hat.
Graphik 5: Jugendarbeitslosenquote
Quelle: Eurostat - Harmonisierte Arbeitslosenquoten
25
20
15
10
5
0
94
7
97
98
Gegenüber der herkömmlichen Jugendarbeitslosenquote (Jugendarbeitslosigkeit geteilt durch
Jugendliche im erwerbstätigen Alter) hat dieser Indikator einen wesentlichen Vorteil: Er
berücksichtigt, daß zahlreiche Jugendliche sich in der Ausbildung befinden. Dadurch
verringert sich die Gefahr, daß bei hohen Ausbildungsquoten die Jugendarbeitslosigkeit
überbewertet wird.
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Langzeitarbeitslosigkeit
Nur wenigen Mitgliedstaaten gelang es 1998, die Langzeitarbeitslosigkeit, gemessen als Langzeitarbeitslosenquote8, signifikant abzubauen. In Portugal, Irland9 und Spanien ging die Langzeitarbeitslosenquote um mehr als einen Prozentpunkt zurück, in Finnland, im VK und in den
Niederlanden um immerhin noch über 0,5 %. Die höchste Langzeitarbeitslosigkeit in der EU hat
nach wie vor Spanien aufzuweisen (Graphik 6).
Besorgniserregend ist die Entwicklung in Griechenland und auch in Belgien: In beiden Ländern ist
die Langzeitarbeitslosenquote 1998 gestiegen. Ähnliches gilt für eine Reihe weiterer Mitgliedstaaten, wie etwa Italien, Frankreich, und Deutschland, in denen eine relativ hohe bis durchschnittliche
Langzeitarbeitslosenquote 1998 nicht gesenkt werden konnte.
Über einen längeren Zeitraum betrachtet erweist sich die Langzeitarbeitslosigkeit als ein
hartnäckiges Problem. In sechs Mitgliedstaaten ist die Langzeitarbeitslosigkeit heute sogar höher als
1994. Positiv dagegen ist die Entwicklung im Vereinigten Königreich, in Dänemark, den
Niederlanden, Portugal, Irland, Finnland und Spanien: In diesen Ländern ist es gelungen, die Langzeitarbeitslosigkeit allmählich abzubauen und sie unter den Stand von 1994 zu drücken.
Graphik 6 - Langzeitarbeitlosenquote
Quelle: European LFS, Irland 1998: Schätzung auf der Grundlage nationaler Daten
14
12
10
8
6
4
2
0
1994
8
9
1997
1998
Definiert als Zahl der Langzeitarbeitslosen geteilt durch die Erwerbsbevölkerung.
Da 1998 keine Daten der Eurostat-Arbeitskräfteerhebung für Irland vorlagen, wurde die
Langzeitarbeitslosenquote auf der Basis nationaler Daten geschätzt.
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2.
PFEILER I: BESCHÄFTIGUNGSFÄHIGKEIT
In diesem Bereich sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu treffen, um die
folgenden Ziele zu erreichen:
• Umsetzung eines präventiven Ansatzes, um die Zahl der jugendlichen und erwachsenen
Arbeitslosen, die in die Langzeitarbeitslosigkeit abgleiten, deutlich zu senken (Leitlinien 1 und
2);
• Stärkung der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen und Überprüfung des Steuer- und Leistungssystems, um die Zahl der von staatlichen Leistungen abhängigen Personen zu senken (Leitlinien
3 und 4);
• Entwicklung eines Partnerschaftskonzeptes als Rahmen für die Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten und die Ausweitung der Möglichkeiten für lebensbegleitendes Lernen
(Leitlinien 5 und 6);
• Erleichterung des Übergangs von der Schule ins Erwerbsleben durch Verringerung der Zahl der
Schulabbrecher und die Vermittlung marktgerechter Qualifikationen an junge Menschen (Leitlinien 7 und 8);
• Schaffung eines Arbeitsmarkts, der allen offensteht, indem den Bedürfnissen der behinderten
Menschen, der ethnischen Minderheiten und sonstiger benachteiligter Gruppen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird (Leitlinie 9).
2.1.
Überblick über die Situation in den Mitgliedstaaten
2.1.1. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen10
1998 wurden in der gesamten Union 3 % des BIP für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ausgegeben, davon 38 % für aktive Maßnahmen (hauptsächlich für Schulungen, Jugendprogramme,
Rehabilitationsprogramme, Beschäftigungs-förderungsprogramme für Arbeitslose und öffentliche
Arbeitsverwaltung) und der Rest für Leistungen zur Unterstützung des Einkommens von Arbeitslosen und Frührentnern.
Wie in Abbildung 7 dargestellt, hat sich dieses Muster im Laufe der Zeit kaum geändert. In den
letzten Jahren jedoch sind die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, teilweise auch als Reaktion auf
zahlreiche Ratschläge von Seiten der Europäischen Kommission und internationaler Organisationen
wie der OECD, allmählich dazu übergegangen, mehr Ressourcen für die Finanzierung aktiver Maßnahmen bereitzustellen. Nach 1992, als die arbeitsmarktpolitischen Ausgaben pro Arbeitslosen die
Spitze erreichten, hat die Union als Ganzes immer weniger für einkommensfördernde Maßnahmen
ausgegeben, während die durchschnittlichen Ausgaben für aktive Maßnahmen im großen und
ganzen konstant geblieben sind.
In den verschiedenen Mitgliedstaaten ist die Lage recht unterschiedlich, sowohl was die finanzielle
Bedeutung der Arbeitsmarktpolitik als auch den Trend im Hinblick auf diese Maßnahmen betrifft.
10
Quelle: OECD Beschäftigungsprognose für 1999 (Employment Outlook 1999). Eurostat
entwickelt zur Zeit eine neue Datenbank, die ausführliche Informationen über die Ausgaben
und die Teilnehmer enthalten wird.
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Graphik 7 - Verhältnis der Arbeitsmarktausgaben in der EU in %
des BIP zur Arbeitslosenquote 1988-1998
Quelle : OECD, Berechnung der Eur Aggregate durch GD5
0,60
0,50
0,40
0,30
0,20
0,10
0,00
1988
1989
1990
1991
1992
1993
Total
1994
Active
1995
1996
1997
1998
Passive
Sechs Mitgliedstaaten - Dänemark (5,6 %), die Niederlande, Irland, Finnland, Belgien und
Schweden – geben mindestens 4 % ihres BIP für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aus; davon
weist nur Schweden eine ausgeglichene Verteilung der Mittel zwischen aktiven und passiven Maßnahmen auf. Die anderen fünf Länder wenden über zwei Drittel der Mittel für die passive Einkommensstützung auf (siehe Abbildung 8).
Sechs weitere Mitgliedstaaten - Italien, Portugal, Österreich, das Vereinigte Königreich, Luxemburg
und Griechenland - geben weniger als 2 % ihres BIP für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aus;
davon wenden nur die ersten zwei Länder wenden ungefähr die gleichen Mittel für aktive und
passive Maßnahmen auf. Deutschland, Frankreich und Spanien kommen dem EU-Durchschnitt
nahe.
Graphik 8 - Vergleich der aktiven und passiven Arbeitsmarktausgaben in % des BIP 1998
Quelle: OECD, Berechnung der EUR-Aggregate durch GD5
6
5
4
3
2
1
0
DK
NL
IE
FIN
BE
SE
DE
FR
EUR
Passiv
ES
IT
PT
AT
UK
LUX
GR
JP
US
Aktiv
Der Anteil der Ausgaben des BIP läßt jedoch ein verzerrtes Bild der wirklichen Bedeutung der aktiven Maßnahmen in
den verschiedenen Mitgliedstaaten entstehen, da die Zahl der Arbeitslosen, für die solche Maßnahmen bestimmt sind,
stark variiert.
Ein Weg zur Standardisierung der Ausgaben für aktive Maßnahmen besteht darin, diese im Verhältnis zur Arbeitslosenquote auszudrücken (siehe Abb. 9). Zu den Mitgliedstaaten, die anteilsmäßig mehr für aktive Maßnahmen für die
Arbeitslosen ausgeben, zählen die Niederlande, Dänemark, Schweden, Irland und Portugal (alle über oder beinahe
0,2 % des BIP je Prozentpunkt Arbeitslosigkeit). Zu den Mitgliedstaaten, die weniger ausgeben, zählen Spanien,
Griechenland und das Vereinigte Königreich (alle unter oder knapp 0,05 %).
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Während die (standardisierten) Ausgaben für aktive Maßnahmen in der EU seit 1992/93 relativ
stabil geblieben sind, ist die Entwicklung in den Mitgliedstaaten recht unterschiedlich verlaufen.
Schweden und Deutschland haben ihre durchschnittlichen Ausgaben für aktive Maßnahmen deutlich reduziert, während die Niederlande, Dänemark und Irland ihre Ausgaben erhöht haben. Die
anderen Mitgliedstaaten weisen geringere Unterschiede auf, wobei Frankreich, Österreich und
Spanien durch einen Aufwärtstrend, Portugal, Belgien, Finnland, Italien und Griechenland durch
einen Abwärtstrend gekennzeichnet sind11.
Graphik 9 - Verhältnis Arbeitsmarktausgaben für aktive Maßnahmen in % des BIP
zu Arbeitslosenquote 1998, 1994
Quelle: OECD, Daten für US und JP 92/98
%
0,50
0,45
0,40
0,35
0,30
0,25
0,20
0,15
0,10
0,05
S
U
JP
G
R
EU
R
15
K
ES
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1994
AT
X
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E
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D
BE
IE
PT
K
SE
D
N
L
0,00
1998
Die für aktive Maßnahmen im Verhältnis zur Arbeitslosigkeit aufgewendeten Mittel können als
Indikator für die Anstrengungen angesehen werden, die von den nationalen Behörden zur Steigerung der Qualifikation der Arbeitslosen und zur Bereitstellung von Arbeitsmöglichkeiten unternommen wurden. Andere Faktoren, wie z. B. die Qualität der beruflichen Bildung, die Relevanz der
Ausbildung für die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes sowie die Motivation der Schulungsteilnehmer
können jedoch ebenfalls einen starken Einfluß auf die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen
haben.
Im allgemeinen kann gesagt werden, daß aktive Maßnahmen allein nicht ausschlaggebend für eine
niedrige Arbeitslosigkeit sind. Dazu tragen auch andere wichtige institutionelle und wirtschaftliche
Faktoren bei, wie z. B. das Steuer-Leistungssystem und die Art und Weise, wie dieses mit aktiven
Maßnahmen, dem Ausmaß des Arbeitskräftebedarfs oder der Flexibilität des Arbeitsmarkts zusammenwirkt.
11
Auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Daten (1996/1997).
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Graphik 10 - Arbeitsmarkausgaben für aktive Maßnahmen und Arbeitslosenquoten 1998
Quelle: OECD und Eurostat, Harmonisierte Arbeitslosenquoten
20
ES
16
IT
12
FIN
FR
GR
EUR
8
DE
BE
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UK
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4
AT
JP
NL
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LUX
0
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
Ausgaben für aktive Maßnahmen in % des BIP
Abbildung 10 stellt die standardisierten Ausgaben für aktive Maßnahmen und die Arbeitslosenquote
zusammen dar. In den meisten Mitgliedstaaten korrelieren die Ausgaben für aktive Maßnahmen
negativ mit der Arbeitslosigkeit. Die gleiche Abbildung läßt jedoch auch darauf schließen, daß die
Vereinigten Staaten und Japan, und innerhalb der EU Österreich, Luxemburg, das Vereinigte
Königreich und in geringerem Ausmaß Portugal es geschafft haben, niedrige Arbeitslosenquoten
bei gleichzeitig relativ niedrigen durchschnittlichen Ausgaben für aktive Maßnahmen pro arbeitsloser Person zu erzielen.
Während sich der insgesamt positive Einfluß der aktiven Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit bei der Verringerung der Arbeitslosigkeit bestätigt, lenken diese Ergebnisse die
Aufmerksamkeit auch auf die entscheidende Rolle, die anderen Maßnahmen bei der Förderung des
in den Beschäftigungspolitischen Leitlinien enthaltenen integrierten Ansatzes zukommt.
2.1.2. Überblick über das Bildungsniveau und die Teilnahme am lebensbegleitenden Lernen
Bei der Schaffung leistungsstarker und anpassungsfähiger Arbeitsmärkte spielt ein hohes Bildungsniveau eine Schlüsselrolle. Es erleichtert auch das Lernen im Erwachsenenalter und stellt einen
Vorteil dar, wenn es gilt, Qualifikationen und Kenntnisse auszubauen. Die Mitgliedstaaten der EU
haben in ihrer Gesamtheit sehr viel in die Grundausbildung investiert und verfügen daher über eine
relativ gut gebildete und produktive Erwerbsbevölkerung. Jahrzehntelang ist nun eine Verlängerung
der schulischen Ausbildung zu beobachten gewesen, so daß der Zeitraum für die formelle Schulausbildung mit 14 bis 16 Jahren angesetzt werden muß, während die Pflichtschulzeit zwischen 8
und 11 Jahren dauert.
Junge Menschen in allen Mitgliedstaaten erreichen heute ein höheres Bildungsniveau als frühere
Generationen, ein Umstand, der durch die immer größer werdende Kluft zwischen den Bildungsniveaus verschiedener Generationen (siehe Abb. 11) deutlich wird. Gemäß der Arbeitskräfteerhebung (Labour Force Survey LFS) hatten 1997 46 % der Bevölkerung zwischen 24 und 34
Jahren den oberen Sekundarschulbereich abgeschlossen, verglichen mit 32 % in der Altersgruppe
der 45- bis 64-jährigen.
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Graphik 11 - Hochschulbildungsabschluß nach Altersgruppen, 1997
Quelle: Europäische Arbeitskräfteerhebung, Berechnung GD V
80
70
60
50
40
30
20
10
0
AT
DE
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DK
SE
FR
NL
EUR15
24-34
GR
35-44
IT
BE
IE
UK
LU
ES
PT
45-64
Obwohl die südlichen Mitgliedstaaten, in denen die Wachstumsraten betreffend das Bildungsniveau
höher waren als in den nördlichen Ländern, aufgeholt haben, bleiben signifikante Unterschiede
bestehen. In vier Ländern (Spanien, Griechenland, Italien und Portugal) haben noch immer mindestens 60 % der Bevölkerung ein niedriges Bildungsniveau12, während dieser Prozentsatz in
Österreich, Dänemark, Deutschland und Schweden bei höchstens 25% der Bevölkerung liegt. Im
Gegensatz dazu zeigt ein Vergleich der männlichen und weiblichen Quoten in den Ländern der
Europäischen Union, daß die jungen Frauen, was das Bildungsniveau betrifft, nahe an das
Bildungsniveau der Männer herankommen oder dieses sogar übertreffen.
Lebenslanges Lernen ist nach der formalen allgemeinen und beruflichen Grundbildung zur Aufrechterhaltung einer hochqualifizierten und anpassungsfähigen Erwerbsbevölkerung in der EU
unumgänglich notwendig. Die Teilnahme an beruflichen und allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen ist jedoch gering und weist kein einheitliches Muster auf. 1997 nahmen nur 7,5 % der
Beschäftigten in der EU während der vorhergehenden vier Wochen13 an Schulungen teil.Die Teilnahmequoten sind von Land zu Land verschieden und reichen von ein paar Prozentpunkten in etwa
der Hälfte der Mitgliedstaaten bis über 15 % in Dänemark, Finnland und Schweden. Länder mit
einem gut entwickelten allgemeinen und beruflichen Bildungswesen, wie z. B. Deutschland, Irland,
Italien und Österreich, weisen Beteiligungsquoten von unter 10 % auf.
Die Beteiligungsquoten der verschiedenen Altersgruppen der Erwerbsbevölkerung weichen ebenfalls stark voneinander ab. Ältere Arbeitnehmer scheinen an Schulungsmaßnahmen weniger teilzunehmen; die meisten Schulungen werden von jüngeren Altersgruppen besucht, insbesondere von
Personen in den frühen Dreißigern. Nur 2,5 % der Arbeitnehmer zwischen 55 und 59 Jahren
nehmen an allgemeinen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen teil, während bei den 25-29-jährigen
und den 30-34-jährigen der Prozentsatz 10 % bzw. 8 % beträgt.
12
Unter niedrigem Bildungsniveau wird hier die untere Sekundarstufe oder weniger verstanden
(ISCED 0-2).
13
Quelle: Arbeitskräfteerhebung (Labour Force Survey) 1997. Für Portugal, Frankreich und die
Niederlande sind die Daten nur erfaßt, wenn die Teilnahme an allgemeinen und beruflichen
Bildungsprogramme zur Zeit der Durchführung der Studie gegeben ist (im Gegensatz zu den
vorhergenden vier Wochen für die übrigen Mitgliedstaaten). Betriebliche Schulungen werden
in Frankreich nicht berücksichtigt. Da die Daten der Arbeitskräfteerhebung in diesen drei
Mitgliedstaaten nicht vergleichbar sind, wurden sie in Graphik 12 nicht berücksichtigt.
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Die Teilnahme an Maßnahmen für das lebenslange Lernen spiegelt auch sehr stark das ursprüngliche Bildungsniveau wider. Bei Personen mit höherer Qualifikation ist es vier Mal wahrscheinlicher, daß sie an Ausbildungsprogrammen teilnehmen als bei Personen, die ein niedriges Qualifikationsniveau aufweisen. Insgesamt deuten die genannten Daten die Möglichkeit steigender Qualifikationslücken an, da eine sich rasch entwickelnde Informationsgesellschaft zu einer steigenden
Nachfrage nach höher qualifizierten und besser geschulten Arbeitskräften führt.
G r a p h ik 1 2 - B e t e ilig u n g a n M a ß n a h m e n d e r a llg e m e in e n o d e r b e r u f lic h e n B ild u n g
A lt e r s g r u p p e 2 5 - 5 9 , 1 9 9 7
Q u e lle : E u r o s ta t L F S
2 5
2 0
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I
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F
P
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A lt e r s g r u p p e 2 5 - 5 9
Mit einer alternden Bevölkerung wird die Notwendigkeit, sich zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Umschulungen und qualifikationsfördernden Maßnahmen zu stellen, immer dringender, will die Europäische Union einem Qualifikationsdefizit aus dem Weg gehen. Gemäß dem
Bericht der Kommission über Beschäftigungsmöglichkeiten in der Informationsgesellschaft kommt
es bereits zu Qualifikationsdefiziten; bis zu 500 000 Arbeitsplätze können derzeit nicht besetzt
werden, weil es kein entsprechendes Angebot an qualifizierten Arbeitskräften gibt.
2.1.3. Herabsetzung der Zahl der Schulabbrecher
Trotz der ständigen Verbesserung der Bildungssysteme, die zu einer Ausweitung der Grundausbildung geführt hat, scheidet eine Reihe junger Menschen vorzeitig aus dem Bildungssystem aus, entweder nach Beendigung der Grundschule oder durch vorzeitigen Abbruch ihrer Ausbildung. In
jedem Fall sind diese jungen Schulabbrecher nur unzureichend für das Erwerbsleben gerüstet und
bleiben mit ihrer unzureichenden Qualifikation während ihres gesamten Erwerbslebens für
Arbeitslosigkeit oder soziale Ausgrenzung anfällig. Wenn man nicht von den Schulabbrechern14,
sondern von der Zahl junger Menschen ausgeht, die das Bildungssystem mit einem niedrigen
Bildungsniveau verlassen haben, so beträgt die durchschnittliche Abbruchquote in der EU 1997
18 % (siehe Abb. 13). Das Problem der Schulabgänger ohne Abschluß ist in Italien, Luxemburg,
Spanien und Portugal, wo mindestens 30 % der Jugendlichen die Schule nur mit den nötigsten
Grundkenntnissen verlassen, besonders ausgeprägt. Schulabbrecher sind – mit Ausnahme von
Österreich und Deutschland – häufiger männlichen Geschlechts.
14
Die vorhandenen statistischen Daten liefern keine vergleichbaren internationalen Zahlen über
Schulabgänger ohne Abschluß, die die Schule verlassen, bevor sie ein bestimmtes
Bildungsniveau erreicht haben, wie dieses auch definiert sein mag.
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G ra p h ik 1 3 - A n te il d e r 1 8 -2 4 -jä h rig e n m it n ie d rig e m IS C E D -A u s b ild u n g sn iv e a u , d ie
1 9 9 7 a n k e in e n a llg m e in e n u n d b e ru flich e n A u s b ild u n g sm a ß n a h m e n te ilg e n o m m e n
haben
Q u e lle : E u ro s ta t L F S , B e re c h n u n g d u rc h G D 5
50
45
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EU R 15
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T o ta l
2.2. Beurteilung der Nationalen Aktionspläne
2.2.1
Überblick über die Entwicklung
Die Fortschritte in der Umsetzung der Leitlinien 1 bis 3 sind klar dokumentiert; hier hat die Festlegung klarer Ziele und Fristen dazu beigetragen, die Politik klar auszurichten und die Anstrengungen
zu mobilisieren. In verschiedenen Mitgliedstaaten gibt es Hinweise dafür, daß seit Anfang 1998 als
Reaktion auf die beim Gipfel in Luxemburg eingegangenen Verpflichtungen systematisch neue
präventive Maßnahmen ergriffen oder die bestehenden erweitert worden sind. Dies gilt für
Dänemark, Irland, Österreich, Frankreich, Spanien, Portugal, Finnland, die Niederlande und
Luxemburg. Andere Mitgliedstaaten wie das Vereinigte Königreich und Schweden, hatten bereits
Maßnahmen laufen, die den neuen Anforderungen im großen und ganzen entsprachen. Es kann
jedoch gesagt werden, daß trotz der unterschiedlichen Ausgangslage und einiger Fälle, in denen die
Umsetzung verzögert oder fragwürdig war, nun eine klare Stoßrichtung hin zu einem präventiveren
Ansatz gegeben ist, um die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit wirksamer zu bekämpfen.
In einigen wenigen Fällen könnten die neuen Maßnahmen mit positiven Ergebnissen in bezug auf
einen niedrigeren Zugang zur Langzeitarbeitslosigkeit in Zusammenhang gebracht werden. Es ist
jedoch eine längere Zeitspanne nötig, um die Auswirkungen auf die Beschäftigungslage einschätzen
zu können.
Im Gegensatz zu diesem ermutigenden Ergebnis bleibt die Durchsetzung der Maßnahmen aufgrund
der seit 1998 bestehenden Leitlinien dort, wo kein quantifiziertes Ziel gesetzt wurde, enttäuschend..
In den meisten NAP fehlen klar definierte Ziele und Zeitpläne; innovative Maßnahmen und Initiativen sind eher die Ausnahmen als die Regel. Zu den positiven Beispielen, die hier hervorgehoben
werden sollen, zählen:
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•
das Vereinigte Königreich, Irland, die Niederlande, Österreich und Finnland, die ihre Steuer- und
Leistungssysteme reformiert haben;
•
Belgien, Finnland, Spanien, Österreich und die Niederlande, weil sie in der beruflichen Ausbildung
partnerschaftliche Vereinbarungen getroffen haben;
•
Irland, das Vereinigte Königreich und Portugal, weil sie Maßnahmen zur Herabsetzung der Zahl der
Schulabbrecher gesetzt haben;
•
Deutschland, Österreich und Portugal wegen ihrer Bemühungen im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung.
Im Bereich der Beschäftigungsfähigkeit wurden 1999 neue oder verstärkte Leitlinien eingeführt, die sich auf
lebensbegleitendes Lernen und Maßnahmen für benachteiligte Gruppen wie etwa Personen mit Behinderungen und ethnische Minderheiten beziehen. Wenn sich die Beurteilung auch eher auf die angekündigten als
auf die durchgeführten Maßnahmen zu konzentrieren hat, so sind die Ergebnisse dennoch nicht sehr ermutigend. Für das lebenslange Lernen konnten die meisten Mitgliedstaaten im Einklang mit der 1999 vereinbarten Definition keine umfassende Strategie vorweisen oder Ziele setzen, wie dies in der Leitlinie gefordert
wird. Beunruhigend ist vor allem die Tatsache, daß jene Mitgliedstaaten, die in bezug auf die Beteiligung
von Arbeitern an Bildungs- und Schulungsprogrammen weniger schlecht abschneiden, bei der Formulierung
einer deutlichen Politik eher eine führende Rolle spielten. Die Leitlinie führt daher, im Gegensatz zu den
Erwartungen, zu keinen größeren Veränderungen.. Der einzige Mitgliedstaat, der die Leitlinie voll erfüllt hat,
ist das Vereinigte Königreich.
Der Mangel an vergleichbaren Daten, die das Ausmaß oder das Wesen der Bedürfnisse behinderter
Menschen und ethnischer Minderheiten beschreiben, stellt für die Beurteilung der für diese Gruppen
bestimmten Maßnahmen einen ernsten Nachteil dar. Die deutlichsten Reaktionen auf die neue Leitlinie 9
waren in den NAP Schwedens, Dänemarks, der Niederlande und Deutschlands zu finden.
2.2.2.
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Verhütung der Langzeitarbeitslosigkeit –
Leitlinien 1 und 2
Die Beurteilung der Umsetzung der Leitlinien 1 und 2 erfolgte mit Hilfe qualitativer Informationen und
Maßnahmebeschreibungen als auch mit Hilfe gegebenenfalls vorhandener, quantitativer Indikatoren unter
Berücksichtigung der folgenden zwei Kriterien:
•
Umsetzung - sind neue Maßnahmen und Programme mit präventivem Ansatz vollständig oder teilweise umgesetzt worden (d.h.wurden in diesem Rahmen konkret indivuduelle Angebote gemacht)?
•
Erfüllung der Vorgaben - können die gemeinsamen Zielvorgaben in der gesetzten Frist realistischerweise erreicht werden, so daß das Ziel, die Zahl der Personen , die in die Langzeitarbeitslosigkeit abgleiten, in signifikantem Umfang zu verringern, verwirklicht werden kann?
Darüber hinaus kann unter Verwendung der von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Informationen
über die Zahl der Personen, die in die Langzeitarbeitslosigkeit abgleiten, (siehe Tabelle 1) ein Zusammenhang zwischen den Bemühungen und dem erzielten Ergebnis hergestellt werden. Auf diesen Aspekt wird in
Teil II des Berichts näher eingegangen.
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Fortschritte bei der operationellen Umsetzung
Nicht alle Mitgliedstaaten befinden sich in der gleichen Umsetzungsphase. Für die meisten laufen
1999 die Maßnahmen entweder an oder es befinden sich die im Vorjahr eingeleiteten neuen Programme bereits mitten in der Umsetzung. Einige Mitgliedstaaten scheinen jedoch nichts überstürzen
zu wollen. Aufgrund der spezifischen institutionellen Modalitäten, die für den gesamten Vorgang
der Umsetzung gelten, wird mit der Realisierung des neuen präventiven Ansatzes in Belgien und
Luxemburg trotz einiger bereits 1998 gesetzter Schritte erst jetzt in vollem Ausmaß begonnen. In
Griechenland und Italien setzt die wirksame Umsetzung des präventiven Ansatzes die Reform ihrer
Arbeitsmarktverwaltung voraus. Andere Mitgliedstaaten sind soeben im Begriffe, die neuen
präventiven Maßnahmen im Einklang mit vorbereiteten Plänen auszudehnen. Zu diesen Ländern
zählen Spanien, Finnland, Österreich, Frankreich und Portugal.
All diese Mitgliedstaaten haben mit der gleichzeitigen Umsetzung des präventiven Ansatzes für
arbeitslose Jugendliche und arbeitslose Erwachsene begonnen. Andere haben sich für einen zweistufigen Vorgang entschieden, wobei den Programmen für die arbeitslosen Jugendlichen Priorität
eingeräumt wurde. Das gilt für das Vereinigte Königreich, Irland, die Niederlande, Deutschland und
Dänemark, wobei diese Länder bei der Umsetzung jeweils unterschiedlich weit vorangekommen
sind.
Tabelle 1 – Leistungsindikator: Zugänge zur Langzeitarbeitslosigkeit
Arbeitslose Jugendliche
Arbeitslose Erwachsene
M
W
Total
M
W
Total
8,8
11,7
10,2
3,2
3,3
3,3
Dänemark
3,9
3,9
3,9
5,1
5,6
5,4
Schweden
5,6
12,3
8,2
4,2
7,8
5,4
Österreich (a)
11,0
8,9
9,9
14,1
9,8
11,6
Finnland (b)
12
12
12
n.v.
n.v.
n.v.
Niederlande (c)
n.v.
n.v.
12.3
n.v.
n.v.
n.v.
Irland (d)
19,6
16,0
18,4
13,3
8,4
12,1
Vereinigtes Königreich
18,9
21,4
20,2
13,5
13,7
13,6
Luxemburg
15,5
24,2
21,5
12,7
19,1
15,5
Spanien
15,0
18,8
17,3
16,8
15,3
15,9
Portugal (f)
16,8
22,8
19,7
16,4
19,8
18,0
Frankreich (e)
43,5
44,0
43,7
34,9
39,1
37,1
Belgien (g)
Unter den Zugängen zur Langzeitarbeitslosigkeit versteht man den Zugang arbeitsloser Jugendlicher
und Erwachsener, die ohne Unterbrechung 6/12 Monate arbeitslos sind. Die Angaben stammen aus
den einzelstaatlichen Beschäftigungsregistern und sind daher nicht ganz vergleichbar. Beim erfaßten
Zeitraum handelt es sich entweder um das Jahr 1998 oder den Zeitraum seit der Umsetzung von
neuen Maßnahmen bis zum Frühjahr 1999, mit Ausnahme von Belgien (Okt.1997/Sept.1998 für
Jugendliche; April 1997/März 1998 für Erwachsene).
(a)
für das erste Quartal 1998
(b)
errechnet in bezug auf Perioden der Arbeitslosigkeit
(c)
Schätzungen auf vierteljährlicher Grundlage; die Teilnehmer an manchen aktiven
Maßnahmen bleiben als Arbeitslose registriert.
(d)
Berechnung aufgrund der zur Verfügung gestellten Rohdaten
(e)
in Ergänzung zum übermittelten Leistungsindikator
(f)
für die zur Zeit erfaßten Bereiche
g)
Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit von weniger als 3 Monaten werden nicht als Abgänge
gezählt. Aus diesem Grund sind die belgischen Angaben mit denen der anderen
Mitgliedstaaten nicht vergleichbar.
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Beurteilung der Verwirklichung der gemeinsamen Ziele
Der Trend geht zu einem präventiven Ansatz bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen und Erwachsenen, dabei sind einige Mitgliedstaaten jedoch schon weiter gekommen mit der Schaffung der Rahmenbedingungen, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen, nämlich allen arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen einen Neustart zu ermöglichen, bevor die Arbeitslosigkeit 6 bzw. 12 Monate übersteigt. Hier sind vier verschiedene Situationen festzustellen. Schweden, Österreich, das Vereinigte
Königreich, Dänemark, Irland und die Niederlande haben wenigstens eines der Ziele erreicht oder stehen
kurz davor. Andere – Frankreich, Spanien, Portugal, Finnland und Luxemburg – haben einen Reformprozeß
eingeleitet, der Ergebnisse in Übereinstimmung mit den Leitlinien spätestens bis zum vereinbarten Termin
2002 bringen dürfte. Von Deutschland werden bei den Vorbeugemaßnahmen in bezug auf die Erwachsenenlangzeitarbeitslosigkeit konkretere Fortschritte erwartet. Besorgnis ist berechtigt angesichts der Verzögerungen in Belgien, Griechenland und Italien.
Aufgrund der Informationen, die in den Berichten zu den nationalen Aktionsplänen verfügbar sind, scheinen
Schweden, Österreich und das Vereinigte Königreich die EU-weiten Zielvorgaben trotz eines unterschiedlichen Policy-Mix zu erfüllen:
•
Neben der Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche macht Schweden schon in der Frühphase der
Arbeitslosigkeit intensiven Gebrauch von Programmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung. Lediglich 3,9 % der arbeitslosen Jugendlichen und 5,3 % der arbeitslosen Erwachsenen
werden keine Arbeitsplätze oder Beschäftigungsfähigkeitsmaßnahmen angeboten, bevor die
sechs oder zwölf Monate abgelaufen sind. Schweden schneidet bei den Ergebnissen gut ab:
mit einer Zugangsquote zur Langzeitarbeitslosigkeit von 3,5 % bei arbeitslosen Jugendlichen
bzw. 5,4 % bei arbeitslosen Erwachsenen zählt Schweden zu den Ländern mit den niedrigsten
Zahlen.
•
In Österreich wurden die neuen Vorbeugemaßnahmen in zufriedenstellender Weise umgesetzt. Nur
sehr wenige Arbeitslose überschreiten die 6- bzw.12-Monatsschwelle, ohne daß ihnen eine Möglichkeit für einen Neubeginn angeboten würde. Es wurden auch meßbare Anstrengungen unternommen,
um die Teilnahme an Lehrlingsprogrammen, Ausbildungsförderungsmaßnahmen und sonstigen
Berufsbildungsprogrammen für arbeitslose Jugendliche zu erhöhen. Österreich kann EU-weit mit die
besten Resultate vorweisen, wenn es darum geht, ein Abgleiten in die Langzeitarbeitslosigkeit zu
verhindern, und ist auf bestem Wege, das selbstgesteckte Ziel zu erreichen, die Zahl der in die Langzeitarbeitslosigkeit abgleitenden Personen um die Hälfte zu verringern.
•
Das Vereinigte Königreich konzentriert seine Anstrengungen auf Programme, die Hilfe bei der
Arbeitsplatzsuche bieten, um den Arbeitslosen den Weg zurück ins Erwerbsleben zu erleichtern, ehe
sie die 6- bzw. 12-Monatsschwelle überschreiten. Die "New Deal"-Programme für arbeitslose Jugendliche und arbeitslose Erwachsene kommen nach 6 bzw. 12 Monaten zum Tragen; sie bestehen aus
einer Reihe von Maßnahmen, unter anderem einer eingehenden Beratung, Ausbildungsmaßnahmen
und geförderten Arbeitsplätzen. Ein kleiner Teil der erwachsenen Arbeitslosen hat bereits früher
Zugang zu diesen Programmen, entweder weil die betroffenen Personen in besonderem Maße von
Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind oder im Zusammenhang mit neuen Pilotprogrammen. Das
Vereinigte Königreich nimmt eine hundertprozentige Erfüllung der Leitlinie für sich in Anspruch,
sowohl was arbeitslose Jugendliche als auch arbeitslose Erwachsene betrifft; dies wird mit den
strengen Sanktionen im Sozialleistungsbereich in Zusammenhang gebracht. Im Vereinigten
Königreich überschritten 18 % der arbeitslosen Jugendlichen und 12 % der arbeitslosen Erwachsenen
die 6- bzw. 12-Monatsschwelle.
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In allen anderen Mitgliedstaaten werden Fortschritte mit unterschiedlichem Ausmaß erzielt, geht
man jedoch von den sparsamen Angaben über Inputindikatoren aus, so muß bei der Beurteilung der
Frage, ob es ausreicht, ein Problem anzusprechen und die gemeinsamen Ziele zu erreichen, vor
allem von der Auslegung der verfügbaren qualitativen Information ausgegangen werden.
Dänemark, Irland und die Niederlande setzen die Aktivprogramme für alle jugendlichen Arbeitslosen vor dem 6-Monatszeitraum ein, sie haben die gemeinsamen Ziele in bezug auf langzeitarbeitslose Erwachsene jedoch noch nicht erfüllt:
•
Dänemark erfüllt die Zielvorgabe der Leitlinien aufgrund der Beschreibung der bestehenden
präventiven Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche. Es sind jedoch keine Daten verfügbar,
die die Erfüllung bestätigen würden. Was die arbeitslosen Erwachsenen betrifft, so wird damit
gerechnet, daß im Jahre 2000 der Zeitraum von 24 Monaten auf 12 Monate herabgesetzt und
die Aktivierung voll umgesetzt werden kann.
•
Irland setzt die Präventivstrategie schrittweise um, wobei das Hauptaugenmerk zunächst auf
die arbeitslosen Jugendlichen gelegt wird. Die individuelle Betreuung beginnt mit einem
Berufsberatungsgespräch, das knapp vor dem Ende einer 6-monatigen Arbeitslosigkeit
geführt wird und wird in der Folge durch die Eingliederung in ein Schulungsprogramm, in ein
Programm zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche oder einer individuell abgestimmten
Suche nach einem Arbeitsplatz ergänzt. Die meisten intensiven Beschäftigungsfähigkeitsmaßnahmen werden daher erst nach 6 oder 12 Monaten ergriffen. Aufgrund der Aufzeichnungen für die ersten vier Monate der Umsetzung kann von einer durchschnittlichen Nichterfüllungsquote von 7,5 % ausgegangen werden; das ist jener Anteil der arbeitslosen Jugendlichen,
die die 6/7-Monatsschwelle überschreiten, ohne daß ihnen eine Maßnahme angeboten worden
wäre.
•
Die Niederlande haben für die Jugendlichen präventive Maßnahmen eingeführt, die auf
frühere Erfahrungen mit dem WIW-Plan aufbauen. Es wurden jedoch keine Angaben
gemacht, denen zu entnehmen wäre, ob die Zielvorgaben damit umgesetzt wurden. Ergänzend
dazu werden zur Zeit Anstrengungen unternommen, um arbeitslosen jungen Menschen mit
spezifischen Schwierigkeiten individuell Hilfestellung zu leisten. Mit der Umsetzung des
Konzepts für präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der Erwachsenenarbeitslosigkeit
wurde in verschiedenen Bereichen begonnen; die Umsetzung wird schrittweise weiter ausgedehnt, und bis 2002 sollen die Maßnahmen in vollem Umfang umgesetzt sein.
Fünf Mitgliedstaaten haben mit der operationellen Umsetzung präventiver Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche und Erwachsene auf der Grundlage von individuellen Betreuungsplänen im Einklang mit den in den Leitlinien festgeschriebenen Grundsätzen begonnen:
•
Portugal führte voriges Jahr eine durchgreifende Reform der Arbeitsmarktpolitik auf der
Grundlage des präventiven Ansatzes durch, die zu vielversprechenden Ergebnissen geführt
hat, da nur 5,8 % der Jugendlichen und 1,8 % der Erwachsenen, die arbeitslos wurden, keine
Maßnahmen angeboten erhielten, bevor sie in den von den neuen Maßnahmen erfaßten
Gebieten (sie stellten ungefähr ein Drittel aller Arbeitslosen dar) 6 oder 12 Monate arbeitslos
waren (Nichterfüllungsquote). Trotzdem bleibt die Zahl jener, die nicht zu dem die individuelle Prävention einleitenden Gespräch erschienen, hoch; weitere wesentliche Fortschritte
sind nötig, wenn niedrigere Zugänge zur Langzeitarbeitslosigkeit erreicht werden sollen
(17,3 % und. 15,9 % bei arbeitslosen Jugendlichen bzw. arbeitslosen Erwachsenen).. Der
Nationale Aktionsplan für 1999 sieht eine Ausweitung der neuen Maßnahmen auf 75 % der
Gesamtbevölkerung und 2000 auf 100% der Gesamtbevölkerung vor.
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32
•
1998 erreichte Spanien sein Soll an angebotenen „Maßnahmen”, es lag sogar 7 % bis 10 %
darüber, es kann jedoch zwischen der Anzahl der Arbeitslosen und den einzelnen Zielgruppen, die Gegenstand dieser Maßnahmen waren, kein verläßlicher Zusammenhang hergestellt
werden. Das für 1999 definierte Ziel sieht eine stärkere Steigerung (um 15% bis 17% je nach
Art der Maßnahme) vor, angesichts der erhöhten Budgetmittel, die 1999 für den ersten Pfeiler
zur Verfügung gestellt wurden, sollten für diese Steigerung ausreichende Mittel vorhanden
sein. 1998 kamen 25 % der Maßnahmen den arbeitslosen Jugendlichen zugute, ehe sie 6
Monate arbeitslos waren, 42 % der Maßnahmen waren für Erwachsene bestimmt, die noch
nicht 12 Monate arbeitslos waren, und 30 % der Maßnahmen zielten auf Langzeitarbeitslose
ab; es wird erwartet, daß dieser Verteilungsschlüssel 1999 gleich bleiben wird.
•
Aufgrund der Fortschritte, die seit der Einführung des präventiven Ansatzes im Oktober 1998
beobachtet wurden (eine Steigerung von 68% zwischen dem letzten Quartal 1998 und dem
ersten Quartal 1999), scheint Frankreich bei der Erfüllung seiner Ziele in bezug auf die Zahl
der einen Neustart in Anspruch nehmenden Begünstigten (850 000 im Jahr 1999) gut voranzukommen. Gemäß seiner Maßnahmenorientierung schließt Frankreich, wie Spanien, die
Langzeitarbeitslosen (und Personen, denen der Ausschluß droht) in seiner Zielgruppe für
einen „Neustart“ mit ein. Im Gegensatz zu Spanien bildeten diese während der ersten sechs
Monate der Umsetzung jedoch den Hauptteil der Teilnehmer (75%). Um den Zustrom zur
Langzeitarbeitslosigkeit hintanzuhalten, ist ein viel besseres Gleichgewicht zwischen präventiven und aktiven Maßnahmen erforderlich. Es wird erwartet, daß die Anzahl der Teilnehmer
an präventiven Maßnahmen 1999 allmählich auf mindestens 60 % ansteigt. 1999 sollte der
Neustart die Hälfte der jugendlichen Zielgruppe und ein Drittel der Erwachsenenzielgruppe
erfassen.
•
Finnland führte im Januar 1998 eine Aktivierungspolitik ein, in deren Mittelpunkt ein Plan
zur Hilfe bei der Arbeitssuche für alle Arbeitslosen steht, die die 6- oder 12-Monatsgrenze
noch nicht überschritten haben; diese Maßnahme soll bis Ende 1999 vollständig umgesetzt
sein. In Beratungsgesprächen mit den arbeitslosen Arbeitssuchenden wird gemeinsam ein
individueller Plan für die Arbeitssuche ausgearbeitet. Im Rahmen dieses Plans werden verschiedene Aktivprogramme angeboten, und in regelmäßigen Beratungsgesprächen, deren
Termin vorab festgelegt wird, wird überprüft, welche Fortschritte erzielt wurden.
•
In Luxemburg, einem Land mit niedrigen Arbeitslosenquoten, werden derzeit im Gefolge der
Verabschiedung des Gesetzes über die Durchführung des NAP neue Initiativen in Angriff
genommen. Mit diesen Initiativen wird der präventive Ansatz, wie er in den gegenwärtigen
Maßnahmen zum Ausdruck kommt, weiter ausgebaut. Derzeit erreichen lediglich 6,4 % der
arbeitslosen Jugendlichen und 11,2 % der arbeitslosen Erwachsenen die 6- bzw.
12-Monatsschwelle, ohne daß ihnen ein Arbeitsplatz oder eine Maßnahme zur Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit angeboten wurde. Was jedoch die Zahl der Personen anlangt, die in
die Langzeitarbeitslosigkeit abgleiten, so sind noch Verbesserungen möglich.
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Tabelle 2 – Erfüllungstabelle
Leitlinie 1
Österreich
Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Portugal
Spanien
Schweden
Vereinigtes
Königreich
Volle
Umsetzung
X
Erfüllung
Volle Umsetzung
bis
Leitlinie 2
Nichterfüllung
Volle
Umsetzung
X
Erfüllung
Volle Umsetzung
bis
X
Nichterfüllung
X
X*
Ende 2000
Ende 1999
2002
Ende 1999
2002
n.v.
X
X
X
X
Mitte 2000
X
X
Ende 2000
Ende 2000
2002
Ende 2000
2002
X
Ende 2000
2002
X
X
X
X
Anmerkungen:
*
Es sind keine Inputindikatoren bekanntgegeben worden, die die Umsetzung bestätigen
würden.
Von Deutschland werden 1999 und 2000 bei der Verwirklichung der beiden gemeinsamen
Zielvorgaben wesentliche Fortschritte erwartet. Vorrang wurde hier der Verhütung der
Jugendarbeitslosigkeit eingeräumt, wobei vor allem mit der Ausweitung der Lehrlingsausbildung gegengesteuert wird. Die Schaffung zusätzlicher Lehrstellen hat Fortschritte gebracht.
Das neue Programm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit stellt einen weiteren Schritt
zu einem präventiven Ansatz dar, der eher der ersten Leitlinie entspricht und bereits erste
ermutigende Ergebnisse gezeitigt hat. Was die Verhütung der Langzeitarbeitslosigkeit bei
Erwachsenen betrifft, so ist verstärkt eine frühe Aktivierung festzustellen. Als nationales Ziel
wurde eine Herabsetzung des Zugangs zur Langzeitarbeitslosigkeit um 10 % festgelegt, einer
relativ bescheidenen Zahl, wenn man sie mit der gemeinsamen Zielvorgabe der Leitlinien
vergleicht.
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Schließlich wird die Umsetzung der neuen präventiven Maßnahmen und der
beschäftigungspolitischen Vorgaben, die die Anforderungen nicht erfüllen, in drei Mitgliedstaaten
verzögert.
•
Die Zielpopulation, die von Belgien für die präventiven Maßnahmen ausgewählt wurde,
scheint nicht groß genug zu sein, um den Anforderungen der Leitlinien 1 und 2 gerecht zu
werden. Man hat Interventionen für weniger qualifizierte Personen Priorität eingeräumt; in
einigen Gebieten sind Arbeitslose im Alter von 45 Jahren und mehr von diesen Maßnahmen
ausgeschlossen. In dieser Phase kommen die präventiven Maßnahmen daher nicht allen
arbeitslosen Jugendlichen und arbeitslosen Erwachsenen zugute. Der Interventionszeitpunkt
wurde bei arbeitslosen Erwachsenen mit 12 Monaten festgesetzt, vielleicht ein unzureichender
Zeitraum, zieht man die hohe anfängliche Zustromquote zur Langzeitarbeitslosigkeit in
Betracht. Außerdem ist noch kein Zeitpunkt für die Einführung der neuen, auf Leitlinie 2 ausgerichteten Maßnahmen festgesetzt worden.
•
Italien hat mit der Umsetzung seiner neuen präventiven Politik begonnen. Doch sowohl was
die individuellen Berufsberatungsgespräche als auch was die Teilnahme an Maßnahmen zur
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit anlangt, wurden die Jahreszielvorgaben nur zum
Teil erreicht (40 % bis 55 %). Dies scheint hauptsächlich an den Schwierigkeiten bei der
Dezentralisierung der Arbeitsverwaltung zu liegen. Die Hälfte der neuen Regionalagenturen
ist bereits einsatzfähig und mit der Umsetzung des präventiven Ansatzes beschäftigt; der
Abschluß der Reform der Arbeitsverwaltung war für Juli 1999 vorgesehen. Italien muß sich
aber auch mit der mangelnden Effizienz einiger Maßnahmen, die für arbeitslose Erwachsene
eingeführt wurden, und mit der Gesamtreform des Leistungssystems, die den präventiven
Ansatz untermauern soll, auseinandersetzen.
•
In Griechenland wird nun damit begonnen, individuelle Beratungsgespräche zu führen. Was
diese Beratungsgespräche und die Teilnahme an Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit anlangt, so wurden die Ziele nur zum Teil erreicht (Teilnahmequote an einer
der Hauptmaßnahmen im Rahmen des präventiven Ansatzes: 30 % bis 40 %). Entscheidende
Fortschritte lassen sich nur durch eine effiziente Reform der Arbeitsverwaltung erzielen.
Diese Reform ist im Gange, aber es wurde kein genauer Termin für ihren Abschluß genannt.
Die Aufgabe, die sich stellt, ist also beträchtlich, insbesondere wenn man die Absicht berücksichtigt, die Langzeitarbeitslosen verstärkt zu aktivieren.
Indikatoren der gemeinsamen Politik
Für die Beurteilung des Fortschritts ist die Bereitstellung von administrativen Daten im Einklang
mit den Indikatoren für die gemeinsame Politik, auf die sich die Kommission und die Mitgliedstaaten geeinigt haben, von größter Bedeutung. Obwohl sich viele Mitgliedstaaten in bemerkenswerter Weise bemüht haben, ihre Überwachungssysteme zu verbessern, damit die Angaben mit der
erforderlichen Genauigkeit gemacht werden können, ist die Lage noch lange nicht zufriedenstellend, da eine eingehende Evaluierung der Erfüllung der gemeinsamen Ziele noch nicht möglich ist.
Tabelle 3 stellt eine Zusammenfassung der Lage dar.
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Tabelle 3 – Indikatoren für eine gemeinsame Politik
Belgien
Dänemark
Deutschland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Portugal
Finnland
Schweden
Vereinigtes
Königreich
Leitlinien 1
Maßnahmenindikator
*
und 2
Inputindikator
*
Leistungsindikator
*
*
*
*
*
* (1)
* (1)
*
*
*
* (3)
* (1)
*
*
*
*
*
*
* (2)
* (1)
*
* (1)
*
*
* (3)
*
* (1)
Leitlinie 3
Inputindikator
(Aktivierung )
*
*
*
* (1)
*
Leistungsindikator
*
*
*
*
*
* (1)
*
*
*
*
Die Maßnahmen- und Inputindikatoren ermöglichen die Messung der Anstrengungen, die bei der Umsetzung
der gemäß den ersten drei Leitlinien empfohlenen Maßnahmen unternommen wurden, sowie die Messung des
Fortschritts, der im Hinblick auf die Erfüllung der gemeinsamen Ziele erzielt wurde. Die Leistungsindikatoren
sagen etwas über die Wirksamkeit der Maßnahmen aus.
9.
unvollständige Angaben
10.
Dem Indikator liegen die Abströme aus der Arbeitslosigkeit zugrunde.
11.
Den Indikatoren liegen Arbeitslosigkeitszeiten und nicht Personenzahlen zugrunde.
In den meisten Fällen fehlen ausreichende quantifizierte Daten, weil kein geeignetes Überwachungssystem vorhanden ist. Dies scheint vor allem für Italien, Griechenland, die Niederlande
und Deutschland zu gelten. Die Herausforderung ist noch größer, als die gegenwärtigen Mängel der
Überwachungssysteme die späte Umsetzung des präventiven Ansatzes widerspiegeln. In anderen
Fällen wurde der seit der Einführung der neuen Programme abgelaufene Zeitraum als unzureichend
betrachtet (Frankreich) oder es wurde das Nichtvorhandensein von Daten überhaupt nicht begründet
(Dänemark). In vielen Fällen bleibt auch die Schlüssigkeit der Angaben zweifelhaft.
In dieser Hinsicht bleibt eindeutig Raum für Verbesserung, vor allem die Bereitstellung von Stromdaten zur Beurteilung der Erfüllung der in den Leitlinien 1 und 2 festgelegten Ziele. Trotz der
klaren Verbesserung im Hinblick auf quantifizierte Informationen über aktive Maßnahmen im
Rahmen von Leitlinie 3 sind noch nicht alle Auslegungsschwierigkeiten aus dem Weg geräumt.
Einige Mitgliedstaaten haben noch keine Angaben im Einklang mit den vereinbarten Indikatoren
gemacht, andere haben diese auf eine Art und Weise interpretiert, die einen Vergleich mit den
anderen Mitgliedstaaten einschränkt. Es wird erwartet, daß im nächsten Jahr alle Mitgliedstaaten
Informationen auf der Grundlage gemeinsamer Begriffsbestimmungen liefern werden.
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2.2.3. Zunehmende Aktivierung – Leitlinie 3
Leitlinie 3 legt einen Maßstab für den Einsatz von Ausbildungsprogrammen und sonstigen ähnlichen aktiven
Maßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation von Arbeitslosen fest. Bei diesem Maßstab handelt es sich um
den Durchschnitt der Mitgliedstaaten mit den besten Ergebnissen. Aufgrund der zum Zeitpunkt des Entwurfs
der Leitlinien vorhandenen statistischen Daten 15 wurde das Maß mit 20 % festgesetzt.
Tabelle 4 – Aktivierungsquote - 1998
Mitgliedstaat
Teilnehmer an allen Maßnahmen
Zahl
Schweden
Belgien
Dänemark
Deutschland
Irland
Luxemburg
Finnland
Spanien (a)
Portugal (b)
Griechenland (c)
Österreich
(a)
(b)
(c)
266.494
350.311
100.500
1.616.000
82.000
1.718
113.234
520.440
71.245
nicht verfügbar
38.402
Anteil der
Arbeitslosen
93,3 %
64,8 %
55%
37,2 %
36 %
31 %
30,4 %
27,2%
18,4 %
18 %
13, 7%
Teilnehmer an beruflichen Ausbildungsmaßnahmen
Zahl
Anteil der
Arbeitslosen
136.774
47,8 %
32.740
6%
54.700
30%
954.000
22 %
17.904
7,9 %
717
12,7 %
63.992
17 %
434.315
22,7%
30.349
7,8 %
nicht verfügbar
14 %
20.930
8%
Die Zahlen schließen auch die formale Ausbildung von Arbeitslosen im Rahmen von Bildungseinrichtungen ein.
Die Zahlen beinhalten keine Personen, die von den Sozialdienstleistungen zur Förderung der Beschäftigung von
Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen befreit sind.
Eigene Schätzungen der Länder.
Das Aktivierungsverhältnis ist für diese Leitlinie als Inputindikator festgelegt worden. Es wird definiert als
jährliche Durchschnittszahl der zuvor arbeitslosen Teilnehmer an aktiven Maßnahmen, dividiert durch die
Anzahl der gemeldeten Arbeitslosen. Die Maßnahmen umfassen Schulungen (einschließlich der Möglichkeit
zur Rückkehr in das Regelschulsystem oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung) wie auch „äquivalente
Maßnahmen", die auch geförderte Arbeitserfahrungen, Beschäftigungsförderungen und Starthilfen als
Anreize für Arbeitslose umfassen. Aufgrund der gemachten Angaben können drei Gruppen unterschieden
werden (Tabelle 4):
•
In acht Mitgliedstaaten - Schweden, Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Spanien,
Luxemburg und Finnland – ist das 20 %-Ziel übertroffen worden. Die gelieferten Daten sind
plausibel und im Lichte des oben beschriebenen Inputindikators im großen und ganzen vergleichbar.
Bei diesen Mitgliedstaaten liegt der Durchschnitt bei ungefähr 45 %.
•
Italien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich haben die 20 %-Marke ebenfalls
überschritten. Diese Behauptungen lassen sich jedoch nicht durch überzeugende Angaben erhärten, da
die Niederlande keine Informationen zum Inputindikator liefern und Italien und das Vereinigte
Königreich in ihren Schätzungen vor allem von Stromdatensummen anstatt von den jährlichen
Durchschnittszahlen der Teilnehmer ausgehen. Darüber hinaus bezieht das Vereinigte Königreich bei
der Berechnung der Aktivierungsquote auch Programme mit ein, die Komponenten von
berufsberatenden Maßnahmen und Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche enthalten; diese Programme
konnten von der Kommission der Vergleichbarkeit mit anderen Mitgliedstaaten wegen nicht
berücksichtigt werden.
15
Prozentsatz der Arbeitslosen, die während der letzten vier Wochen an Ausbildungsmaßnahmen
teilnahmen. Quelle: Labour Force Survey, Eurostat.
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•
Frankreich, Österreich, Griechenland und Portugal haben die 20 %-Marke nach eigener Aussage noch nicht
erreicht. Diese Mitgliedstaaten führen aus, wie sie dieses Ziel erreichen wollen und welche Schritte bereits
gesetzt worden sind; Griechenland beabsichtigt, das gesamte Spektrum an Aktivierungsmaßnahmen einzusetzen,
um das Ziel zu erreichen; Portugal hingegen konzentriert sich auf Ausbildungsmaßnahmen.
Die genannten Zahlen bestätigen, daß die Ausgangssituation in den verschiedenen Mitgliedstaaten in bezug
auf das Teilnahmeniveau an aktiven Maßnahmen sehr unterschiedlich ist. Interessant ist auch, daß große
Unterschiede zwischen der Teilnahme an beruflichen Ausbildungsprogrammen und an anderen Formen der
Aktivierung, wie z. B. an geförderten Beschäftigungsmaßnahmen und vorübergehenden Arbeitsmöglichkeiten für Arbeitslose, bestehen. Dieser Unterschied scheint in Belgien und Irland besonders groß zu sein.
Obwohl die vorübergehenden Arbeitsmöglichkeiten auch Elemente der Ausbildung am Arbeitsplatz in sich
bergen und daher zur Erhöhung der Qualifikation beitragen, können viele von ihnen als beschäftigungsfördernde Maßnahmen für "sekundäre" oder "Zwischen-" Arbeitsmärkte betrachtet werden, die sich oft an
die zu einem früheren Zeitpunkt vom Erwerbsleben ausgeschlossenen Empfänger von Sozialschutzmaßnahmen richten und seltener eine wirksame Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den offenen Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Die Frage, ob solche Maßnahmen, gleichgültig wie gerechtfertigt sie zur Bewältigung
der hohen Zahlen an Langzeitarbeitslosen oder nicht erwerbstätigen Personen auf nationaler oder regionaler
Ebene sein mögen, die europäische Leitlinie wirksam erfüllen, bleibt offen.
Die Rolle der Arbeitsverwaltung bei der Durchführung präventiver und aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen
Die öffentliche Arbeitsverwaltung spielt bei der Umsetzung des Schwerpunktes Beschäftigungsfähigkeit der
Beschäftigungspolitischen Leitlinien eine Schlüsselrolle. Einerseits erbringt sie selbst wichtige Dienstleistungen, andererseits wirkt sie als zentrales Element in einem größeren Umfeld von Dienstleistungserbringern, die die auf die individuellen Bedürfnisse der arbeitslosen Arbeitsuchenden abgestimmten Dienstleistungen verschiedener Organisationen zu einem Paket verschnüren. Aus den Umsetzungsberichten geht
klar hervor, daß die europäische Beschäftigungsstrategie einen positiven Beitrag zur gegenwärtigen Modernisierung der nationalen Systeme im Bereich der Arbeitsverwaltung leistet.
Einige Mitgliedstaaten haben mit den Reformen bereits in den neunziger Jahren begonnen, während einige
Mitgliedstaaten, hier vor allem die südlicher gelegenen, die Reformen erst vor kurzem eingeleitet haben.
Griechenland errichtet ein landesweites Netz von Zentren zur Beschäftigungsförderung und will so aktive
Dienstleistungen für arbeitslose Arbeitsuchende erbringen. Die regionale Dezentralisierung und Entmonopolisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltung in Italien ist im vollen Gange und scheint in eine entscheidende
Phase getreten zu sein. Für Spanien ist eine ähnliche Entwicklung zu vermelden.
In vielen Mitgliedstaaten führen die neuen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, die im
Umgang mit den arbeitslosen Arbeitsuchenden einen individuelleren Ansatz aufweisen und auf die Verhütung von Langzeitarbeitslosigkeit ausgerichtet sind, zu wichtigen Veränderungen im Dienstleistungsmodell
der öffentlichen Arbeitsverwaltung. Verschiedene Mitgliedstaaten berichten, daß die öffentliche Arbeitsverwaltung immer deutlicher in aufeinanderfolgende Tätigkeitsstufen aufgegliedert wird, die kurz nach der
Erfassung mit einem Gespräch zur Feststellung der Bedürfnisse und Aussichten sowie zur Formulierung
eines individuellen Betreuungsplans beginnen, dann mit einer intensiveren Betreuung der Personen, die in
die Langzeitarbeitslosigkeit abzugleiten drohen, fortgesetzt werden und schließlich in einer ständigen Überwachung des bei der (Wieder-) Eingliederung in das Erwerbsleben erzielten Fortschrittes münden.
In einer großen Zahl von Mitgliedstaaten sind für die Erreichung der Ziele von Pfeiler I (Beschäftigungsfähigkeit) zusätzliche Mittel bereitgestellt worden. Dadurch wird es der öffentlichen Arbeitsverwaltung
möglich, arbeitslose Arbeitsuchende in besondere Beschäftigungsmaßnahmen einzugliedern. Oft wird der
öffentlichen Arbeitsverwaltung auch zusätzliches Personal zugeteilt, damit das individualisierte Betreuungsmodell (wie in Frankreich, Deutschland, Irland, Luxemburg, Portugal und Finnland) verwirklicht
werden kann. Ein gekonnterer Umgang mit der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie
wird von Deutschland, Griechenland und Italien ebenfalls als ein Schlüsselfaktor bezeichnet.
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Der prozentuelle Anteil der Berufsausbildungssprogramme ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Beurteilung
der Qualität der Aktivierungsanstrengungen in Betracht gezogen werden muß. Angesichts dieses Umstandes
haben einige Mitgliedstaaten die nationale Zielvorgabe ausschließlich als Teilnahmequote an beruflichen
Ausbildungsmaßnahmen definiert.
Die Analyse der Ausgaben für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen läßt darauf schließen, daß zumindest in einigen Mitgliedstaaten mehr Mittel für aktive Maßnahmen ausgegeben worden sind. Dies gilt für Dänemark,
die Niederlande und Spanien und in einem geringeren Ausmaß auch für Deutschland.
2.2.4. Überprüfung der Steuer- und Leistungssysteme – Leitlinie 4
Die Verbesserung der im Steuer- und Leistungssystem enthaltenen Anreize ist ein gemeinsames Anliegen
aller Mitgliedstaaten. Einige Länder sind zur Zeit im Begriff, ihre Steuer- und Leistungssysteme, die auf
mehrjährigen mittelfristigen Strategien beruhen, zu überprüfen und bis zu einem gewissen Grad zu reformieren. Geht man jedoch von der steigenden Bedeutung dieser Frage in den Allgemeinen Wirtschaftspolitischen Leitlinien und in den Beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 aus, so kann von einer insgesamt schwachen Reaktion gesprochen werden. In diesem Bereich müssen die Maßnahmen verstärkt und
weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Beschäftigungsfähigkeit der Erwerbsbevölkerung zu
erhöhen und Arbeitgeber zu Neueinstellungen zu ermutigen. Der nächstjährige Bericht wird eine eingehende
Leistungsevaluierung auf der Grundlage der tatsächlichen Umsetzung der Maßnahmen enthalten.
Allgemein gesagt, besteht ein politischer Trend hin zu einer Stärkung der wirtschaftlichen Arbeitsanreize,
indem Aktivierungselemente im Steuer- und Leistungssystem integriert werden und gleichzeitig Maßnahmen
gesetzt werden, die den Arbeitskräftebedarf in den Randgruppen des Arbeitsmarkts steigern sollen. Während
nur eine begrenzte Anzahl von Mitgliedstaaten ihr Leistungssystem modifiziert hat, unter anderem hinsichtlich Dauer und Anspruchsvoraussetzungen, haben nahezu alle Staaten eine Verringerung der Lohn- und Einkommensteuer oder der sozialen Beiträge der Arbeitnehmer veranlaßt, damit alle Segmente des Arbeitsmarkts durch die Erwerbstätigkeit finanziert werden.
Das Vereinigte Königreich und Irland haben sich zu einer Politik entschlossen, die auf Zuwendungen für
ehemals Arbeitslose beruht, und sie beabsichtigen, diese Maßnahme als ein Schlüsselinstrument bei der
Schaffung von Anreizen einzusetzen, um Arbeitslose oder nicht erwerbstätige Personen zur Arbeitsuche und
Arbeitsannahme zu veranlassen. In Frankreich, Österreich, den Niederlanden und Portugal wurde diese
Möglichkeit ebenfalls geschaffen oder verstärkt: auch in diesen Ländern erhalten alle Arbeitslosen oder spezifische Zielgruppen Zuwendungen, wenn sie eine Arbeit annehmen.
Darüber hinaus können Arbeitsanreize durch eine Ausweitung des arbeitsbezogenen Sozialschutzsystems
verstärkt werden. Arbeitsbezogene Elemente, wie z. B. Beitrags- (Sozialversicherungs-) Leistungen und Einkommenssicherheit, können die Entscheidung, eine Arbeit zu suchen und anzunehmen, beeinflussen. Verschiedene Mitgliedstaaten haben Schritte unternommen, um Arbeitsanreize in das Sozialschutzsystem einzubauen. So hat das Vereinigte Königreich bestimmte Rechte auf diejenigen Arbeitnehmer ausgeweitet, die
früher etwa aufgrund niedrigen Einkommens oder kurzfristiger Verträge ausgeschlossen waren. Ferner wird
bei Alleinerziehern, die wieder in das Erwerbsleben eintreten, ein Mindesteinkommen garantiert. In den
Niederlanden entschloß man sich zu einem verbesserten Schutz der Arbeitnehmer, die flexible Dienstverträge abschließen.
Wie wichtig es ist, stärkere Arbeitsanreize durch eine Reform des Arbeitslosengeldes zu setzen, ist von verschiedenen Mitgliedstaaten beschrieben worden, die sich in den letzten Jahren in Richtung verringerter
Ersatzquoten, strengerer Vorschriften für die Inanspruchnahme und strengerer Voraussetzungen für die
Vermittlung von Arbeitsplätzen bewegt haben. Tiefgreifende Veränderungen sind jedoch selten anzutreffen.
Änderungen, wenn auch meist geringen Ausmaßes, sind nur vom Vereinigten Königreich, Italien,
Luxemburg, Belgien und Spanien bekanntgegeben worden. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten scheint eine
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Verringerung der Realnettoersatzquote und dadurch den Anreiz zur Arbeitsaufnahme vorzuziehen, indem
gezielte Steuersenkungen, Steuergutschriften oder sonstige Zuwendungen bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit gewährt werden, anstatt durchgreifende Reformen des Arbeitslosengeldes in Angriff zu nehmen.
Die Initiative der Niederlande und Schwedens, für die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nationale Ziele
für die Quoten betreffend die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen und den Anteil der Sozialversicherungsausgaben festzulegen, wird begrüßt.
Um das Problem der niedrigen Erwerbsbeteiligung und der Frührentner zu bewältigen, haben Dänemark, die
Niederlande, Finnland und Österreich umfassende Programme auf der Basis einer klaren Strategie und unter
Berücksichtigung sowohl der Angebots- als auch der Nachfrageseite des Arbeitsmarkts eingeleitet. In
Schweden, wo der Anteil der älteren Arbeitnehmer an der Langzeitarbeitslosigkeit gestiegen ist, ist kürzlich
ein öffentliches Programm zur vorübergehenden Beschäftigung von Arbeitslosen über 55 Jahren eingeführt
worden, und in Deutschland, wo es bereits ein solches Programm gibt, ist die Unterstützungsdauer von 3 auf
5 Jahre angehoben.
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Nur wenige Mitgliedstaaten geben detaillierte finanzielle und sonstige Informationen darüber, wie der ESF
die verschiedenen Leitlinien und die NAP unterstützt.
Einige Mitgliedstaaten erwähnen den Beitrag des ESF jeweils unter der entsprechenden Leitlinie, andere
stellen die Unterstützung durch den ESF zusammenfassend dar. Nur Finnland stellt Informationen auf allen
Ebenen zur Verfügung und informiert daher mit ausreichender Genauigkeit über die Unterstützung der Leitlinien und NAP durch den ESF. Eine horizontale Beurteilung der vom ESF unterstützten Prioritäten ist daher
nicht möglich.
Die Einführung der NAP erfolgte erst 1998; mitten in der gegenwärtigen Programmplanungsphase des ESF,
als die Mitgliedstaaten die meisten finanziellen Verpflichtungen bereits eingegangen waren. Vor diesem
Hintergrund war der Spielraum für die strategische Unterstützung der Leitlinien begrenzt. Für die
Programmplanungsphase 2000-2006 bekunden einige Mitgliedstaaten die Absicht, die Fondsinterventionen
strategischer auf die Leitlinien und den entsprechenden NAP auszurichten.
Unter den Strukturfonds ist es der ESF, der direkt und ausdrücklich auf die Unterstützung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Nationalen Aktionspläne ausgerichtet ist. Er ist das wichtige Finanzinstrument auf EU-Ebene für die Förderung der Entwicklung von Humanressourcen und der Arbeitsmarktpolitik und als Hilfe für die Mitgliedstaaten beim Ausbau und der Umsetzung der Beschäftigungspolitischen
Leitlinien.
Gemäß den Strukturfondsregeln für 2000-2006 und den Leitlinien für ihren Einsatz sind die Mitgliedstaaten
verpflichtet, die Planung der Strukturfondsmaßnahmen und insbesondere der ESF-Förderung in die Durchführung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und allgemeiner in die Europäische Beschäftigungsstrategie zu integrieren. Dadurch soll ein Beitrag zum allgemeinen Ziel des wirtschaftlichen und sozialen
Zusammenhalts geleistet werden.
Die fünf Haupteinsatzgebiete des ESF in der anstehenden Phase sind die Förderung der Beschäftigung mit
Hilfe aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, die Förderung einer alle Gruppen einschließenden Gesellschaft, die
allen offensteht, die Förderung lebensbegleitenden Lernens, die Entwicklung der Anpassungsfähigkeit und
des Unternehmergeists sowie die Förderung positiver Maßnahmen für Frauen.
Für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 belaufen sich die ESF-Mittel für Ziel 3, "EQUAL" und
innovative Maßnahmen, auf etwa 27 Mrd. Euro, hinzu kommt die ESF-Beteiligung an Ziel-1- und Ziel-2Programmen. Die Gemeinschaftsinitiative “EQUAL” wird auf die Förderung der Beschäftigung und des
sozialen Zusammenhalts abstellen, andere Initiativen – “URBAN”, “LEADER” und “INTERREG” – werden
sich ebenfalls positiv auf die Herstellung günstiger Bedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken.
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2.2.5.
Förderung eines Partnerschaftskonzepts im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit und Förderung des lebenslangen Lernens – Leitlinien 5 und 6
Leitlinie 5 legt den Sozialpartnern nahe, Vereinbarungen abzuschließen, um die Möglichkeiten zur beruflichen Ausbildung, Berufserfahrungen, Praktika oder sonstige Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten berichtet, daß von den Sozialpartnern Vereinbarungen abgeschlossen
wurden, von denen sich die meisten auf spezifische Sektoren und/oder spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit beziehen. Nur in wenigen Fällen liegen Informationen vor, ob diese Vereinbarungen neu sind.
Tabelle 5 – Erfüllung von Leitlinie 5 durch die Mitgliedstaaten
abgeschl.
B
D
E
F
IRL
I
L
NL
A
FIN
S
✓
✓
DK
EL
✓
✓
✓
✓
✓
✓
✓
P
✓
✓
✓✓
✓
✓✓
✓✓
✓✓
✓✓
UK
Vereinbarungen
davon betreffend.
✓
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit
vorgeschlagene
✓
✓
Indikatoren
✓
neue Initiativen
✓ : Erfüllung
✓ ✓ : Konkrete Vereinbarungen
Die konkretesten Vereinbarungen wurden in Belgien, Finnland, Spanien, Österreich, den Niederlanden und wenn auch in geringerem Maße - in Deutschland und Italien geschlossen. Da in diesen Plänen nicht nur allgemeine gemeinsame Ziele beschrieben werden, sondern darin auf tatsächliche Vereinbarungen zwischen
den Sozialpartnern Bezug genommen wird, entsprechen diese Pläne am besten den Intentionen der Leitlinie.
Drei Länder haben dieses Jahr breit angelegte Vereinbarungen vorgelegt, mit denen die Möglichkeiten für
Ausbildungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ausgebaut
werden sollen. Es handelt sich dabei um Belgien, Irland und Italien. Es liegen aber keine näheren Angaben
über die Maßnahmen vor, die infolge dieser Vereinbarungen bereits getroffen wurden oder in Zukunft
getroffen werden sollen.
Aus Österreich, Belgien, Spanien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg und dem
Vereinigten Königreich wird berichtet, daß mit oder zwischen den Sozialpartnern Verhandlungen im Gange
sind oder in bestimmten Bereichen bestimmte Absichten verfolgt werden.
Unter dieser Leitlinie werden einige verbindliche quantitative Ziele und Indikatoren gemeldet. Belgien
wird den Prozentsatz des gesamten für berufliche Ausbildungszwecke aufgewendeten Gehalts erhöhen,
Dänemark wird die Anzahl der privaten Ausbildungsplätze erhöhen und mehr Arbeitsplätze zu besonderen
Bedingungen schaffen. Neue Initiativen wurden unter dieser Leitlinie nur aus Österreich gemeldet. Zu den
genannten neuen Maßnahmen zählen: der Bildungsurlaub, die stärkere Inanspruchnahme der von den Sozialpartnern geführten Weiterbildungseinrichtungen und der Ausbau der Lehrlingsausbildung und der Berufsschulen.
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In Leitlinie 6 werden die Mitgliedstaaten und Sozialpartner aufgefordert, die Möglichkeiten für lebensbegleitendes Lernen, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, auszubauen. Es wird auch die Verfügbarkeit von Ausbildungsprogrammen für alle Arbeitnehmer und insbesondere
für ältere Arbeitnehmer betont.
Lebensbegleitendes Lernen ist von den Mitgliedstaaten und der Kommission als jede umfassende zielstrebige Lerntätigkeit definiert worden, gleichgültig ob formell oder informell, die laufend mit dem Ziel verfolgt
wird, die Qualifikation, das Wissen und die Kompetenz zu verbessern. Die meisten Mitgliedstaaten neigen
noch dazu, das lebenslange Lernen in recht engem Sinne zu definieren. Die Niederlande, Irland und
Griechenland sind die einzigen Länder, die das lebenslange Lernen so weit wie möglich fassen und damit der
Definition, wie sie mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurde, am nächsten kommen.
Tabelle 6 – Erfüllung von Leitlinie 6 durch die Mitgliedstaaten
B D DK EL E F IRL
I
L NL A
✓
✓
✓
Definition
✓
✓
Strategie
✓
✓
✓
✓
✓
✓
Ziel
P
FIN
S
UK
✓
✓
✓
✓
✓
Dies spiegelt sich in den von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Strategien für das lebenslange Lernen
wider. Obwohl einige Mitgliedstaaten erklären, warum lebenslanges Lernen wichtig ist oder bestimmte Zielgruppen oder entwicklungswürdige Bereiche nennen, wird eine klare Strategie nur vom Vereinigten
Königreich, den Niederlanden und Finnland vorgelegt. Diese Länder unterstützen ihre Strategie auch mit
großzügigen Lernmaßnahmen. Irland hat ebenfalls eine umfassende Strategie für das lebenslange Lernen
formuliert, die Umsetzungsmaßnahmen befinden sich im Planungsstadium. Strategien für lebenslanges
Lernen scheinen vor allem jene Mitgliedstaaten interessant zu sein, die bereits hohe Teilnahmequoten bei
Maßnahmen für lebenslanges Lernen aufweisen und über ein hohes Bildungsniveau verfügen. Die verbleibende Mehrheit der Mitgliedstaaten nennt eine Reihe von Maßnahmen oder neue Initiativen, die miteinander
meistens nicht in Zusammenhang stehen und eher auf bestimmte Bedürfnisse in einigen Bereichen eingehen.
Im folgenden einige Beispiele für solche Initiativen:
•
•
•
Zertifizierung der Qualifikation: Eine Priorität in Frankreich, Irland, den Niederlanden, Deutschland,
Finnland und Portugal (Einführung von Akkreditierungssystemen).
Ausbildungslehrgänge in den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien: Italien und
Schweden haben damit bereits begonnen, während andere Mitgliedstaaten wie die Niederlande, das
Vereinigte Königreich, Österreich und Finnland im Begriff sind, neue Maßnahmen einzuleiten.
Lernmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer: In den Niederlanden, Finnland, im Vereinigten Königreich
und in Österreich werden bestimmte Pläne oder Maßnahmen ins Auge gefaßt.
Die Art und Weise, in der ein partnerschaftlicher Ansatz bei der Förderung allgemeiner und beruflicher
Weiterbildung eine Rolle spielt oder spielen könnte, bringen die Mitgliedstaaten im allgemeinen nur vage
zum Ausdruck. Lediglich die Niederlande, Österreich, Italien und Dänemark machen klare Aussagen zur
Rolle der Sozialpartner bei der Umsetzung des lebenslangen Lernens.
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Neben einer Begriffsbestimmung und der Festlegung einer Strategie für lebenslanges Lernen werden die
Mitgliedstaaten in der Leitlinie aufgefordert, ein nationales Ziel für die Teilnahme am lebenslangen Lernen
zu formulieren. Neun Mitgliedstaaten, nämlich Österreich, Schweden, Italien, Belgien, Dänemark,
Frankreich, Griechenland, Portugal und das Vereinigte Königreich, legten ein quantitatives Ziel fest. Mit
Ausnahme von Griechenland verpflichten sich diese Mitgliedstaaten, genaue quantitative Ziele zu erreichen.
Die Ziele werden wie folgt definiert:
•
•
•
Erreichung eines bestimmten Bildungsniveaus (Schweden, Vereinigtes Königreich, Griechenland),
Teilnahme an der Erwachsenenbildung (Vereinigtes Königreich, Österreich, Italien, Dänemark, Portugal,
Frankreich, Griechenland); und
Zweckbindung der Mittel für lebenslanges Lernen (Österreich, Griechenland, Belgien).
Informationsgesellschaft
Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten erwähnt oder verfügt über Strategien zur Förderung der
Informationsgesellschaft. In einigen Fällen werden umfassende Strategien bereits umgesetzt und auf den
NAP voll abgestimmt, in anderen Mitgliedstaaten sind sie noch im Planungsstadium, während eine dritte
Gruppe über Strategien verfügt, diese jedoch erst mit dem NAP koordinieren muß. Alle Mitgliedstaaten sind
sich der Tatsache bewußt, daß in allen Sektoren ein steigender Mangel an Fachleuten im Bereich „Informationsgesellschaft" zu beobachten ist. Diesem Problem versucht man vor allem aus zwei Richtungen beizukommen: einerseits mit besonderen Anstrengungen in der allgemeinen und beruflichen Bildung; andererseits
durch betriebliche Neugründungen mit öffentlicher Unterstützung. Allerdings werden die Folgen der neuen
Technologie für die Anpassungsfähigkeit der Betriebe und Arbeitnehmer kaum angesprochen.
Sieben Mitgliedstaaten stellen zur Zeit Arbeitsgruppen zusammen oder gründen Beobachtungsstellen, um die
Sektoren, in denen ein Qualifikationsmangel herrscht, zu ermitteln und das Bildungssystem entsprechend
anzupassen. Der Erhöhung des Anteils weiblicher Studenten in den neuen Technologien wird von einigen
Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Vermittlung von Grundkenntnissen der Informationstechnologie sehen alle vor. In der Mehrheit der Mitgliedstaaten steigt die Zahl der Schulen, die mit
Internetverbindung ausgestattet werden, die den Lehrern entsprechende Schulungen anbieten (Schweden,
Finnland, Frankreich) und die die Informationstechnologie in den Lehrplan aufnehmen (Irland, Portugal,
Dänemark). Die Möglichkeiten einer technischen Ausbildung für Schulabbrecher sowie für ältere Arbeitnehmer, die an Umschulungsprogrammen teilnehmen, treten in den Maßnahmen weniger zu Tage.
Was die Schaffung neuer Arbeitsplätze betrifft, wird in den meisten Plänen die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Verfahren und einer Verringerung der Bürokratie bei Neugründungen betont. Zur Erreichung
dieser Ziele wird der Einsatz der Informationstechnologie als wichtiges Hilfsmittel betrachtet. In Frankreich
(NET enterprise) und im Vereinigten Königreich (Access Business Initiative) sind die Systeme bereits eingeführt.
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2.2.6. Verringerung der Zahl der Schulabbrecher – Leitlinie 7
Je nach der Teilnahme am Bildungswesen haben die Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Problem
der Schulabbrecher verschiedene Prioritäten gesetzt. Die meisten Mitgliedstaaten setzen sich mit
der Herabsetzung des Schulversagens auf allen Ebenen ihres allgemeinen und beruflichen Bildungswesens auseinander und versuchen, den jungen Menschen ein Mindestmaß an Qualifikation
mitzugeben. Sie entwickeln daher umfassende Strategien, die auf eine bessere Vorbereitung und
Anpassung an das Berufsleben abzielen und als Mittel zur Verbesserung der schulischen Leistungen
insgesamt gesehen werden; das Vereinigte Königreich ist ein anschauliches Beispiel hierfür.
Darüber hinaus müssen einige Mitgliedstaaten, wie z. B. Portugal, Irland, aber auch das Vereinigte
Königreich, das wichtige Problem des Schulabbruchs vor dem Ende der Pflichtschulzeit in den
Griff bekommen 16.
Aufgrund des Mangels an quantitativen Zielen und Indikatoren (nur Belgien und Schweden liefern
vergleichbare quantitative Informationen, während Frankreich, Portugal und Griechenland eine
umfassende Indikatorengruppe für Überwachungszwecke präsentieren) und des Nichtvorhandenseins einer klaren Definition des anzusprechenden Problems ist es äußerst schwierig, die im Hinblick auf die Prioritäten unternommenen Anstrengungen zu beurteilen.
Im folgenden einige Beispiele für Initiativen zur Reduktion der Schulabbrüche:
•
Gezielte Maßnahmen gegen Schulabbruch und Schulversagen in wirtschaftlich und sozial
benachteiligten Gebieten (Portugal, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Italien, Irland) oder in
großen Städten (Niederlande).
•
Alternative Lehrpläne oder Sonderklassen (Griechenland, Irland, Portugal, Frankreich) mit
individueller Betreuung für Schüler und Studenten mit Lernschwierigkeiten,
•
Verstärkte Orientierungs- und Berufsberatung auf den verschiedenen Ebenen des Bildungssystems (Griechenland, Spanien, Österreich) durch individuellere Ansätze (Niederlande, Dänemark),
•
Frühermittlung versagensgefährdeter Schüler (Schweden, Italien),
•
Maßnahmen für die am meisten benachteiligten Gruppen, einschließlich ethnischer Minderheiten (Vereinigtes Königreich) und junger Menschen mit Behinderungen (Vereinigtes Königreich, Deutschland, Spanien, Österreich).
Die meisten Mitgliedstaaten erhöhen die Flexibilität ihres Bildungssystems durch die Schaffung
neuer Brücken zwischen den verschiedenen Komponenten, um das „Umsteigen" zu erleichtern und
allen jungen Menschen ein geeignetes Bildungsniveau anzubieten. In einigen Fällen geht dies Hand
in Hand mit der Ausweitung von praktischen Schulungen in Arbeitssituationen, um jungen versagensgefährdeten Menschen Hilfestellung zu bieten. Portugal, Schweden und das Vereinigte
Königreich arbeiten Maßnahmen aus, die es bereits im Erwerbsleben stehenden jungen Menschen
ermöglichen, trotz niedriger Qualifikationen in das Bildungssystem zurückzukehren, damit sie für
ihre zukünftige Laufbahn besser gerüstet sind und das Risiko der Arbeitslosigkeit auf ein Mindestmaß reduziert wird.
16
In bezug auf das Vereinigte Königreich läßt sich feststellen, daß die verfügbaren statistischen
Daten über die in Abb. 13 dargestellte Situation die Bedeutung nicht widerspiegeln, die
diesem Problem im NAP beigemessen wird.
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2.2.7. Die Verbesserung der Qualifikation junger Menschen – Leitlinie 8
Der Übergang von der Schule in das Erwerbsleben kann durch objektive Faktoren, wie z. B. die
Qualität und das Niveau der Grundausbildung, die Flexibilität des Arbeitsmarkts bei der Eingliederung von Außenseitern und die Gesamtnachfrage nach Arbeitskräften, erleichtert werden. Es ist
daher schwer, zu beurteilen, wie der Zugang zum Arbeitsmarkt, und hier vor allem die Fähigkeit,
innerhalb eines vernünftigen Zeitraums nach dem Schulabgang einen Arbeitsplatz zu finden, durch
die Art der beruflichen Ausbildung oder durch die Art der bei einer solchen Ausbildung vermittelten Qualifikationen beeinflußt wird.
Obwohl Längsdaten über den Übergang fehlen, die eine Klärung dieser Frage erlauben würden 17,
ist es doch möglich, die Beschäftigungswahrscheinlichkeit neuer Schulabgänger zu messen. In der
EU finden 62 % der Schulabgänger innerhalb von einem Jahr nach Schulabgang einen Arbeitsplatz.
Bei weiblichen Schulabgängern beträgt diese Chance jedoch nur 59 %, bei den männlichen Schulabgängern immerhin 64 %. Aus dieser Zahl gehen jedoch nicht die großen Unterschiede zwischen
den Mitgliedstaaten hervor: die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Schulabgängern beträgt in
Finnland und Italien nur 36 % bzw. nur 31 %, während sie in Dänemark und Deutschland bei 80 %
und 86 % liegt.
Die zur Verbesserung der Vorbereitung und Anpassung der Jugendlichen an das Erwerbsleben entwickelten Strategien teilen der Verbesserung der fachlichen und beruflichen Ausbildungssysteme eine Schlüsselrolle zu, wobei Schweden der einzige Mitgliedstaat ist, der auch auf die
Erhöhung der Zahl der Hochschulabsolventen zur Bewältigung der Arbeitsmarktprobleme Wert
legt.
Es besteht in allen Mitgliedstaaten der Trend, den Ausbau der betrieblichen Ausbildung zu fördern.
Luxemburg, Österreich und Deutschland modernisieren und erweitern ihre Systeme der Lehrlingsausbildung (durch die Schaffung neuer Lehrberufe und eine bessere Vorwegnahme und Anpassung
an die bestehenden Qualifikationen, die geändert wurden). Deutschland hat die öffentliche Unterstützung für die KMU und die Neuen Länder erhöht und das für 1998 festgesetzte quantitative Ziel
erreicht, während Österreich das Angebot an Lehrstellen in den neuen Lehrberufen ausgeweitet und
ein besonderes Auffangprogramm für lehrstellensuchende Jugendliche umgesetzt hat. In Dänemark
beschäftigt man sich damit, wie der anhaltende Rückgang an Lehrstellen, der in den letzten Jahren
beobachtet worden ist, aufzuhalten ist.
Die Teilnahme an der Lehrlingsausbildung verzeichnet auch in einigen Mitgliedstaaten Fortschritte,
wo sie nicht Hauptbestandteil der beruflichen Ausbildung ist, wie z. B. in Portugal, das sein quantitatives Ziel erreicht hat. Das Vereinigte Königreich, Irland, Belgien und Luxemburg. Spanien und
Italien richten ihr Hauptaugenmerk vor allem auf die Ausweitung von Lehrverträgen.
Zur Verbesserung der fachlichen und beruflichen Ausbildung sind verschiedene Initiativen gestartet
worden:
• Überarbeitung der Lehrpläne im oberen Sekundarbereich, um den Erwerb „sozialer Schlüsselqualifikationen” zu ermöglichen (Österreich);
• Einführung praktischer berufsbildender Ausbildungsprogramme nach der Sekundarstufe
(Schweden, Niederlande, Österreich, Finnland, Frankreich, Griechenland).
17
Das neue Modul der Arbeitskräfteerhebung zum Thema “Übergang von der Schule ins
Berufsleben”, das bis zum Jahr 2000 umgesetzt sein soll, wird Längsdaten zu dieser Frage,
gegliedert nach Art und Niveau der Ausbildung, liefer.
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• Reform der fachlichen und beruflichen Ausbildungsprogramme, um den Zugang zum Erwerbsleben zu erleichtern und zu erweitern oder um ihren Inhalt zu aktualisieren und anzupassen
(Dänemark, Luxemburg, Spanien und Portugal).
• Italien will sein neues, auf Qualitätsnormen beruhendes System umsetzen, um die Qualität der
beruflichen Bildung zu verbessern und hat vor kurzem Rechtsvorschriften eingeführt, mit
denen dafür Sorge getragen werden soll, daß alle jungen Menschen bis zum Alter von
18 Jahren an Berufsbildungsprogrammen teilnehmen.
In Frankreich und Spanien werden ebenfalls Anstrengungen unternommen, um die Kontakte
zwischen Schule und Wirtschaft zu verstärken, indem neue Strukturen geschaffen werden, die
Veränderungen in Berufen und Qualifikationen besser beobachten und vorwegnehmen und die
Lehrpläne der allgemeinen und beruflichen Bildung entsprechend anpassen.
Nahezu alle Mitgliedstaaten räumen der Ausbildung junger Menschen im Bereich der neuen
Informations- und Kommunikationstechnologien Priorität ein und haben daher Programme ins
Leben gerufen oder vorbereitet, um die Schulen mit diesen Technologien auszustatten, wobei in
einigen Fällen (Schweden, Deutschland) auch geeignete Schulungen der Lehrer vorgesehen sind. In
Dänemark und den Niederlanden sind ebenfalls neue Maßnahmen gesetzt worden.
2.2.8. Schaffung eines Arbeitsmarkts, der allen offensteht – Leitlinie 9
Diese neue Leitlinie ruft die Mitgliedstaaten auf, den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen, ethnischen Minderheiten und anderen unter Umständen benachteiligten Gruppen und Einzelpersonen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken und geeignete Formen präventiver und aktiver
Maßnahmen zu entwickeln, um deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Die vorliegende Beurteilung beruht auf Maßnahmen, die bereits umgesetzt oder angekündigt wurden. Für
nächstes Jahr ist im Bericht eine Beurteilung mit größerer Aussagekraft geplant. Der Entwicklung
und Analyse von Maßnahmen steht jedoch ein Mangel an Daten entgegen, die das Ausmaß und
Wesen der Bedürfnisse behinderter Menschen, ethnischer Minderheiten und sonstiger Gruppen und
Einzelpersonen am Arbeitsmarkt beschreiben würden. Nur Schweden, das Vereinigte Königreich,
Deutschland, die Niederlande und Dänemark sammeln umfassende Daten über eine oder beide
Hauptgruppen.
Insgesamt waren die Reaktionen spärlich und gingen am wesentlichen vorbei. Es ist ein kohärentes
Maßnahmenpaket erforderlich, das Integration und Nichtdiskriminierung miteinander verknüpft.
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten, die es verabsäumt hat, auf notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung einzugehen, sollte sich überlegen, wie sie in Zukunft damit umgehen wird.
Auch müssen die meisten Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, daß benachteiligten Gruppen und Einzelpersonen die für die Allgemeinheit bestimmten aktiven und präventiven
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zugute kommen, ganz abgesehen von spezifischen zusätzlichen maßgeschneiderten Programmen, die z. B. auf den Erwerb von Sprachkenntnissen ausgerichtet sind. Neben einer besseren Ermittlung der obengenannten Bedürfnisse erfordert dies in
einem ersten Schritt die wirksame Überwachung der Teilnahme benachteiligter Gruppen an solchen
Maßnahmen im Verhältnis z. B. zu ihrem Anteil an der Erwerbsbevölkerung oder an der Arbeitslosigkeit (wie dies im Vereinigten Königreich und den Niederlanden gehandhabt wird) sowie die
Festlegung von Zielen, die von öffentlichen Arbeitsverwaltung und sonstigen Stellen erreicht werden sollen.
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Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen zählen zu jenen Zielgruppen, denen die Arbeitsmarktausgaben am
meisten zugute kommen. So stellten 1998 in Schweden Arbeitslose mit Behinderungen 15 % der
Teilnehmer an aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, während nach Angaben der griechischen Behörden 10 % der Plätze unter den ersten drei Leitlinien für Menschen mit Behinderungen
bereitgestellt werden.
Trotz einiger eindrucksvoller Maßnahmen werden die aufgeführten, in den meisten Fällen nur Einzelfälle bleibenden Initiativen wahrscheinlich nicht in der Lage sein, die von den Mitgliedstaaten
eingegangene politische Verpflichtung, von einem abhängigkeitsorientierten Ansatz zu einer aktiveren und präventiven Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik zu kommen, einzulösen. Diese würde
einen umfassenden und facettenreichen Zugang erfordern. In diesem Zusammenhang verdient es
Anerkennung, daß einige Mitgliedstaaten (Deutschland, das Vereinigte Königreich, Spanien, Italien
und Luxemburg) die Zusage gegeben haben, die beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Rahmen der Maßnahmen für die Gesamtbevölkerung besser an die spezifischen Bedürfnisse behinderter Menschen anzupassen.
Im Vereinigten Königreich und Luxemburg genießen Maßnahmen im Bereich der Gesundheit und
Sicherheit zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten – ihre Umsetzung erfolgt
in ähnlicher Weise wie in den Niederlanden – neuerdings Priorität, was gutgeheißen wird. Geförderte Beschäftigungsmaßnahmen, die darauf abstellen, Menschen mit Behinderungen bei der Suche
und Beibehaltung eines Arbeitsplatzes auf dem offenen Arbeitsmarkt zu helfen, werden ebenfalls
für immer wichtiger erachtet. Da Evaluierungsergebnisse jedoch nicht vorhanden sind, kann die
Frage, ob die Ziele der beschäftigungspolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
erreicht werden, noch nicht beantwortet werden.
Ethnische Minderheiten und andere benachteiligte Gruppen und Einzelpersonen
Die Mitgliedstaaten haben den Hinweis auf ethnische Minderheiten verschieden ausgelegt; einige (das
Vereinigte Königreich, die Niederlande) ziehen eine großzügige Begriffsbestimmung vor und verstehen darunter „sichtbare Minderheiten" (d. h.. Menschen, die ausländischer Herkunft zu sein
scheinen, gleichgültig, welcher Staatszugehörigkeit), während andere Mitgliedstaaten den Ausdruck
auf Ausländer, Nicht-EU-Bürger (Deutschland, Schweden) oder nationale Minderheiten (Irland, Finnland, Österreich) einschränken. Diese Heterogenität kann die verschiedenen ethnischen Mischungen
der Mitgliedstaaten widerspiegeln (obwohl wenige Überwachungsdaten vorliegen, die diese Auffassung zu unterstützen), sie führt aber auch zu einem Mangel an Vergleichbarkeit der NAP.
Die Mitgliedstaaten haben auch die Einleitung zur Leitlinie verschieden ausgelegt, da nur Schweden,
das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Belgien und Dänemark dem Ruf nach einem kohärenten
Maßnahmenpaket, das sowohl die Förderung der Eingliederung als auch die Bekämpfung der Diskriminierung vorsieht, Folge leisten. In diesen Fällen wurden die folgenden wichtigen Maßnahmen
getroffen: Verabschiedung von Rechtsvorschriften gegen die Diskriminierung, Vermarktung und
Bedeutung des Begriffes Vielfalt für das Wirtschaftsleben sowie Zugang der ethnischen Minderheiten zu den allgemeinen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen entsprechend ihrem Anteil
an der Arbeitslosigkeit.
In vielen Fällen ist es nicht möglich, das Ausmaß der Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu beurteilen, da keine Angaben über die finanziellen oder sonstigen Ressourcen vorliegen, die für die Eingliederung aufgewendet wurden. Zu den Beispielen für Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, die von der öffentlichen Arbeitsverwaltung oder Schulungseinrichtungen in diesem Bereich gesetzt wurden, zählen:
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•
•
•
•
•
Sprachausbildungsprogramme (Finnland, Frankreich, Dänemark, Vereinigtes Königreich,
Deutschland, Belgien, Schweden);
Gezielte Beratungsgespräche (Deutschland, Schweden, Österreich)
Verstärkte Ausbildung für Jugendliche (Irland, Dänemark, Schweden, Griechenland, Finnland),
Förderungen für die Neugründung von Unternehmen durch Einwanderer (Schweden),
Anerkennung ausländischer Qualifikationen, so daß sie auf dem heimischen Arbeitsmarkt eingesetzt werden können (Schweden).
Die Pläne der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation „anderer gegebenenfalls
benachteiligter Gruppen und Einzelpersonen” sind im allgemeinen völlig unzulänglich. Einige Länder nennen eine Reihe solcher Gruppen (frühere Häftlinge, Obdachlose, Drogensüchtige und Alkoholiker, jugendliche Straftäter, Aids-Kranke, Alleinerzieher, usw.). Dabei sind keine Programme
vorgesehen, die an die Bedürfnisse der jeweiligen genannten Gruppen angepaßt wären – eine Ausnahme bilden einige Gruppen in Irland und dem Vereinigten Königreich.
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3.
PFEILER II – ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMERGEISTES
In diesem Bereich sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu treffen, um die
folgenden Ziele zu erreichen:
•
Erleichterung der Gründung und Führung von Unternehmen (Leitlinien 10 und 11);
•
Neue Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen (Leitlinien 12 und 13);
•
Beschäftigungsfreundlichere Gestaltung des Steuersystems (Leitlinien 14 und 15)
3.1
Überblick über die Situation in den Mitgliedstaaten
3.1.1. Unternehmensstruktur – die Bedeutung von KMU und selbständiger Erwerbstätigkeit
Generell ist anerkannt, daß die KMU der wichtigste Faktor für die Schaffung von Arbeitsplätzen
sind. In der Europäischen Union beschäftigen über 99 % der Wirtschaftsunternehmen weniger als
250 Mitarbeiter, über 66 % der Gesamtzahl der Erwerbstätigen entfallen auf diese Unternehmen 18.
Der Beitrag der KMU zur Beschäftigung spielt in jedem Mitgliedstaat eine wesentliche Rolle, sie
variiert jedoch je nach Wirtschaftsstruktur. In Griechenland entfallen auf KMU 86 % der Arbeitsplätze, der Anteil beträgt in Dänemark, Finnland und dem Vereinigten Königreich 56 %. Die
Beschäftigungsentwicklung zwischen 1988 und 1997 hat gezeigt, daß die Beschäftigung in großen
Unternehmen für Schwankungen im Konjunkturzyklus anfälliger ist als die Beschäftigung in
KMU 19. Darüber hinaus besteht allgemeine Übereinstimmung darüber, daß kleine Unternehmen in
den letzten Jahren ihren Anteil an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in den Industrieländern
wesentlich erhöht haben. 20
In der Union als Ganzes ist die Bedeutung der KMU für die Beschäftigung zwischen den verschiedenen Sektoren sehr unterschiedlich; Im Cateringgeschäft, im Bereich der persönlichen Dienstleistungen, im Baugewerbe und im Einzelhandel sind sie sehr wichtig. Die drei Sektoren, die in der
jüngsten Vergangenheit das stärkste Wachstum aufwiesen (Dienstleistungsbetriebe, persönliche
Dienstleistungen, Hotel- und Gastgewerbe) sind durch einen großen Anteil an KMU gekennzeichnet. Die zukünftige Zunahme des Arbeitsplatzangebots in diesen Sektoren wird höchstwahrscheinlich mit dem Wachstum der KMU zusammenhängen. 21
18
Unternehmen in Europa, Vierter Bericht, KMU-Projekt, Eurostat 1996, S..26
19
Ibid. S.15
20
Förderung des Unternehmertums (Fostering Entrepreneurship), OECD, 1998 , S.46
21
Beschäftigung in Europa 1998, Europäische Kommission 1999, S.19
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Selbständige Erwerbstätigkeit
1997 waren etwa 15 % aller in der Union Erwerbstätigen selbständig erwerbstätig. Davon beschäftigte etwa ein Drittel wiederum Mitarbeiter, die 5 % der Gesamtbeschäftigung in der EU ausmachen. Ein hohes Niveau an selbständiger Erwerbstätigkeit sollte jedoch nicht als Zeichen einer
entwickelten Kultur des Unternehmertums oder einer dynamischen Wirtschaftsstruktur verstanden
werden, die durch hohe Flexibilität in den Produkt- und Dienstleistungsmärkten ermöglicht werden.
Eher spiegelt ein solches hohes Niveau die Bedeutung der traditionellen Landwirtschaft oder des
Einzelhandels wider oder beinhaltet in bestimmten Fällen versteckte Formen der Beschäftigung.
Die Bedeutung der selbständigen Erwerbstätigkeit ist innerhalb der EU sehr unterschiedlich; in
einigen Mitgliedstaaten – Spanien, Irland, Italien und Portugal – beträgt ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung über 20 %, in Griechenland sogar über 30 %. Selbständig Erwerbstätige mit Arbeitnehmern machen jedoch nur 5 % der gesamten Erwerbstätigkeit aus.
Graphik 14 - Anteil der Selbständigen an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen, 19941998
Source: Eurostat, Europäische Arbeitskräfteerhebung, keine Daten für IE 97 sowie für
AT, SE und FIN 94
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1998
Der Gedanke, wonach die selbständige Erwerbstätigkeit als Reaktion auf eine schwierige Arbeitsmarktsituation wächst, scheint nicht bestätigt zu werden. Es läßt sich kein offensichtlicher Zusammenhang zwischen dem Niveau oder der Zunahme der selbständigen Erwerbstätigkeit und der
Arbeitslosigkeit herstellen. Wenn unterschiedliche Quoten der selbständigen Erwerbstätigkeit
innerhalb der Mitgliedstaaten beobachtet werden, sollten diese in erster Linie Unterschieden in
Wirtschaftsstruktur, Rechtsvorschriften, Handelsfreizügigkeit, Qualifikationen, Steuervergünstigungen und Unternehmenskultur zugeschrieben werden.
3.1.2. Hemmnisse für die Unternehmertätigkeit
In vielen Mitgliedstaaten steht die Neugründung von Unternehmen beträchtlichen Schwierigkeiten
gegenüber, wie z. B. komplizierten und in ihrer Vielfalt verwirrenden Vorschriften, die auf verschiedenen Ebenen (zentral, regional, lokal) und von verschiedenen Abteilungen (für Gesundheit,
Arbeit, Steuern usw.) oft nur schlecht koordiniert angewandt werden. Zu den weiteren Faktoren, die
der Gründung und Weiterentwicklung von Unternehmen, insbesondere von KMU, im Wege stehen,
zählen z. B. ein unzureichender Zugang zu Finanzierungen, die begrenzte Verfügbarkeit von Informationen und Ratschlägen, eine unzureichende Ausbildung oder hohe Grenzkosten der Sozialversicherungsbeiträge. Zudem schafft die Mehrheit der selbständig Erwerbstätigen keine weiteren
Arbeitsplätze, bedingt durch verschiedene Schwierigkeiten und Einschränkungen.
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Eine kürzlich von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie zur Vervollständigung
der vergleichbaren Daten über Hindernisse, die der Unternehmertätigkeit 22 im Wege stehen, gibt
Auskunft über die Gesamtzahl an Verfahren, die für die Anmeldung eines Unternehmens erforderlich sind, sowie über die durchschnittlichen zeitlichen Verzögerungen, wie sie in allen Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten üblich sind.
Graphik 15 - Frist für Unternehmenseintragungen
Quelle: Studie Logotech 1997
30
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Abbildungen 15 und 16, die aufgrund der in dieser Studie enthaltenen Angaben erstellt wurden,
zeigen, daß es in der Mehrheit der Mitgliedstaaten in bezug auf die Anmeldungsverfahren bei Neugründungen genügend Raum für Verbesserungen gibt, und daß weitere Anstrengungen erforderlich
sind, um die Gründung und Entwicklung von Unternehmen zu fördern.
Mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Luxemburg und Dänemark, die über ein sehr wirksames Betriebsanmeldungsverfahren zu verfügen scheinen, hat die Unternehmensgründung in den
anderen Mitgliedstaaten mit viel längeren Verwaltungsverfahren zu kämpfen als dies in den Vereinigten Staaten der Fall ist.
Was die Anzahl der für eine Unternehmensgründung notwendigen Verfahren betrifft, ist der Unterschied zwischen den Mitgliedstaaten frappierend: er reicht von 28 Verfahren in Griechenland bis zu
nur einem Verfahren in Dänemark.
22
LOGOTECH, Europäische Kommission 1997
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Graphik 16 - Gesamtzahl der bei Unternehmenseintragungen zu durchlaufenden
Verfahren
Quelle: Studie Logotech 1997
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Der Ernst der Lage in bezug auf Unternehmensgründungen in bestimmten Ländern tritt noch klarer
zu Tage, wenn die Abbildungen 15 und 16 gemeinsam betrachtet werden. Die Situation in
Griechenland, Italien und Spanien erfordert von den zuständigen Entscheidungsträgern intensive
Bemühungen zum Abbau der Hindernisse, die mit der Neugründung eines Unternehmens verbunden sind. Abgesehen von den Mitgliedstaaten mit den besten Ergebnissen (Dänemark, Vereinigtes
Königreich, Luxemburg) sind in allen anderen Ländern mehr als 5 Wochen Verzögerung oder über
5 verschiedene Verfahren für die Neugründung eines Unternehmens an der Tagesordnung.
3.1.3. Das Arbeitsplatzpotential im Dienstleistungssektor
Niedrige Gesamtbeschäftigungsquoten werden mit niedrigen Beschäftigungsquoten in den Dienstleistungssektoren in Zusammenhang gebracht. In modernen Wirtschaftssystemen wie jenen der EUMitgliedstaaten oder der Vereinigten Staaten, stagniert oder verringert sich die Beschäftigung in
Landwirtschaft und Industrie, während neue Arbeitsplätze hauptsächlich im tertiären Sektor entstehen. Zukünftige Erhöhungen der Gesamtbeschäftigungsquote der EU werden daher von einer Ausweitung der Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor ausgelöst werden. Dafür bestehen offenbar gute
Voraussetzungen. Andererseits waren 1997 im Dienstleistungssektor in der EU lediglich 39,2 % der
Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter beschäftigt, verglichen mit 54,2 % in den USA (siehe
Abb. 17). Dieser Unterschied allein macht über 36 Millionen Arbeitsplätze aus.
In Dänemark, Schweden und dem Vereinigten Königreich entfallen auf den Dienstleistungssektor
bereits 50 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, während dieser Prozentsatz in den südeuropäischen Ländern und in Deutschland unter 40 % bleibt. Im Laufe der Jahre hat sich in der Mehrheit
der Mitgliedstaaten ein klarer Trend zu erhöhter Beschäftigung im Dienstleistungssektor abgezeichnet, seit Mitte der achtziger Jahre sind die Fortschritte in Italien, Deutschland und Frankreich aber
eher bescheiden. In Schweden und Finnland, wo die Erwerbstätigenquote im Dienstleistungssektor
um über 3 Prozentpunkte gesunken ist, sind die Erwerbstätigenquoten in allen Sektoren und insbesondere in der Industrie zurückgegangen.
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Eine Ausweitung der Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor wird oft mit dem Phänomen der armen Erwerbstätigen
oder, mit anderen Worten, der Ausweitung von Arbeitsplätzen mit niedriger Produktivität und niedriger Qualifikation in
Zusammenhang gebracht. Die Realität ist jedoch vielschichtiger, und eine genaue Prüfung der Beschäftigungskluft
zwischen der EU und den USA 23 zeigt, daß diese sowohl durch Sektoren mit niedriger Produktivität und niedrigen
Löhnen – beispielsweise Hotels und Gaststätten, Einzelhandel – als auch durch Sektoren mit hoher Produktivität und
hohen Löhnen – etwa Unternehmensdienstleistungen und Bildung – bedingt ist.
Länder mit hohen Beschäftigungsquoten haben in allen Dienstleistungsbereichen ein hohes Beschäftigungsniveau. Im
Rahmen einer steigenden Gesamterwerbstätigenquote bestehen in vielen Mitgliedstaaten Möglichkeiten für
Arbeitsplatzschaffung im Dienstleistungssektor.
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Abb. 18 zeigt die Qualifikationsstruktur im Dienstleistungssektor im Jahre 1997, definiert durch die
Beschäftigungsquote und unterteilt nach Qualifikationsniveau 24. Ein hoher Beschäftigungsstand im
Dienstleistungssektor geht in der EU nicht mit einer übermäßig starken Anzahl niedrigqualifizierter Arbeitnehmer Hand
in Hand.
Länder mit hohen Beschäftigungsquoten haben auch in Berufen, die niedrige Qualifikationen erfordern, einen hohen
Beschäftigungsstand: In Dänemark sind 18 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Dienstleistungsberufen mit
niedriger Qualifikation beschäftigt, im Vergleich zu den drei Ländern mit den besten Ergebnissen (Dänemark,
Schweden, Vereinigtes Königreich), wo der durchschnittliche Wert 16 % beträgt. In Belgien, Deutschland und
Griechenland sind nur 10 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter im Dienstleistungsbereich mit niedriger
Qualifikation beschäftigt.
23
Bericht über die Beschäftigungsquoten 1999.
24
Beschäftigungsstand und Veränderungen nach Qualifikationsniveau unter Zugrundelegung
der ISCO-Klassifikation (Internationale Standardklassifikation der Berufe) und Aggregierung
in 3 Gruppen: hochqualifizierte geistige Arbeit; geistige Arbeit mittlerer Qualifikation und
manuelle Facharbeit sowie manuelle und nichtmanuelle Arbeit mit niedriger Qualifikation.
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Andererseits gibt es viel Bewegungsspielraum für die Verbesserung der Beschäftigungsquote bei
Menschen mit hoher Qualifikation. In Europa beschäftigen die drei Länder mit den besten Ergebnissen im Dienstleistungssektor mit hoher Qualifikation (Dänemark, Schweden, Niederlande)
durchschnittlich 24 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Dienstleistungsberufen mit
hoher Qualifikation: für die EU als Ganzes beträgt die entsprechende Zahl 17 %, für Deutschland
18 %, Frankreich 17,4 % und Italien 13,4 %.
Abb. 18 - Beschäftigung im Dienstleistungssektor in % der Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter, 1997
High skilled
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Steuerniveaus in der EU
Das Niveau der Gesamtbesteuerung im Verhältnis zum BIP ist in den Mitgliedstaaten unterschiedlich. In Belgien, Frankreich, Finnland und Österreich macht der Anteil der Steuern am BIP etwas
weniger als 50 % aus, in Schweden und Dänemark macht er deutlich über 50 % aus. In Spanien,
Portugal und Griechenland liegt die Gesamtbesteuerung bei unter 40 Prozent des BIP. Nur Irland
weist mit einem Anteil von 32 % einen mit den USA vergleichbaren Steuersatz auf.
Zwischen 1994 und 1998 ging die Gesamtsteuerquote in Irland, Luxemburg und in den Niederlanden beträchtlich zurück, während Schweden, das Vereinigte Königreich, Portugal, Griechenland
und Frankreich eine Zunahme der Gesamtbesteuerung verzeichneten. In den restlichen Ländern der
Gemeinschaft ist die Gesamtbesteuerung mehr oder weniger gleich geblieben.
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Graphik 19 - Steueraufkommen 1994 und Veränderungen 1994/1998
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Quelle: GD II
Abb. 19 zeigt die Gesamtbesteuerung in den Mitgliedstaaten im Jahre 1994 und Änderungen der
Steuertarife zwischen 1994 und 1998. Mit Ausnahme von Irland sind Steuerentlastungen vor allem
in jenen Mitgliedstaaten zu verzeichnen gewesen, deren Gesamtbesteuerung 1994 im oder über dem
europäischen Durchschnitt lagen; es bestehen jedoch weiterhin noch große Unterschiede.
Das Niveau und die Zusammensetzung der gesamten Steuer- und Abgabenlast haben grundlegende
Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit. Je höher das Steuerniveau liegt, desto größer ist im
allgemeinen die Gefahr, daß dies im Wirtschaftsleben zu Verzerrungen führt. Doch hängt ein hohes
Besteuerungsniveau zumeist mit einem hohen Niveau bei den laufenden und den zurückliegenden
öffentlichen Ausgaben für Transferzahlungen, Investitionen und Dienstleistungen zusammen. Die
Auswirkungen der Besteuerung sind daher nicht nur in Zusammenhang mit Niveau und Zusammensetzung der Steuern, sondern auch mit der Zusammensetzung der Ausgaben zu sehen. Manche
Länder mit hohem Beschäftigungsniveau, wie beispielsweise einige skandinavische Länder, können
durchaus ein hohes Steuerniveau aufweisen, weil sie die hohen öffentlichen Ausgaben für Investitionen und Dienstleistungen finanzieren müssen.
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3.1.5. Steuerdruck auf den Faktor Arbeit
Die Gesamtsteuerbelastung ist in der EU hoch, besonders aber die Besteuerung der Arbeit. Unter
impliziter Steuerquote25 auf unselbständige Arbeit versteht man den Anteil der Steuern auf unselbständige Arbeit am gesamten Bruttoeinkommen, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge von
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Lohn- und Einkommenssteuern. Die impliziete Steuerquote liegt im Durchschnitt hoch, auch wenn sich hier die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten
unterschiedlich darstellt. Die jüngsten Entwicklungen in den meisten Mitgliedstaaten zeigen einen
allmählichen Anstieg der impliziten Steuerquote.
Chart 20 - Implicit tax rate on employed labour 1994-1996
Source:Structures of the taxation systems in the EU, Eurostat
60
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1994
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1996
Graphik 20 - Implizite Steuerquote auf unselbständige Arbeit 1994-1996
Quelle: Strukturen der Steuersysteme in der EU, Eurostat
Die implizite Steuerquote auf Arbeit betrug 1996 in der EU durchschnittlich 43 % und lag damit um
8 Prozentpunkte höher als 1980. Zwischen 1994 und 1996 konnten nur vier Mitgliedstaaten den
langfristigen Trend hin zu einer höheren Besteuerung des Faktors Arbeit umkehren. Die Niederlande haben die Besteuerung der Arbeit beträchtlich verringert; allerdings lag das Ausgangsniveau
in diesem Land hoch. Geringfügigere Verringerungen waren auch in Irland, Dänemark und Finnland festzustellen. Eine Reihe anderer Mitgliedstaaten, unter anderem Frankreich und Italien, haben
zwischen 1996 und 1998 Anstrengungen unternommen, um die Besteuerung der Arbeit zu verringern, doch wurde dabei die Belastung weitgehend auf die Verbrauchsteuern verlagert.
Der allgemeine Anstieg bei der Besteuerung der Arbeit ist zum Teil vielleicht auf erhöhte Ausgaben
für soziale Unterstützungsleistungen zurückzuführen; in der Tat besteht oftmals ein formaler
Zusammenhang zwischen den beiden Phänomenen. Eine andere Erklärung wäre vielleicht die
erhöhte Marktintegration und die damit verbundene Gefahr, daß sich die Steuerbelastung im Zuge
eines schädlichen Steuerwettbewerbs schrittweise von mobilen auf weniger mobile Steuergrundlagen verlagert.
Das Verhältnis zwischen Besteuerung der Arbeit und Beschäftigungslage ist komplex. Wie sich die
Besteuerung der Arbeit letztlich auswirkt und welche Folgen sie damit für den Beschäftigungsstand
hat, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, die mit den verschiedenen Institutionen und
Verhaltensweisen zu tun haben, unter anderem den Reaktionen der Sozialpartner und der Währungsbehörden.
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Eurostat: Strukturen der Steuersysteme in der Europäischen Union, 1970-1996
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Die Besteuerung der Arbeit führt dazu, daß der Betrag, den die Arbeitnehmer erhalten, und der
Betrag, den die Unternehmen zahlen, auseinanderklaffen. Die Auswirkungen auf das Angebot an
Arbeitskräften sind theoretisch gesehen ambivalent. Mit höheren Grenzsteuersätzen lohnt es sich
weniger, Überstunden zu machen ("Substitutionseffekt"), kann es jedoch unter Umständen erforderlich werden, Überstunden zu machen, um ein annehmbares Einkommen zu erzielen ("Einkommenseffekt"). Eine höhere durchschnittliche Besteuerung der Arbeit beeinflußt die Entscheidung,
ob es sich überhaupt lohnt zu arbeiten, und wird tendenziell Inaktivität und Schwarzarbeit fördern.
Empirische Befunde legen nahe, daß die Besteuerung zwar nicht der Hauptfaktor ist, der über das
Angebot an Arbeitskräften entscheidet, aber erhebliche negative Auswirkungen auf bestimmte
Bevölkerungsgruppen, insbesondere auf die Frauen, haben kann.
Die Auswirkungen auf die Nachfrage nach Arbeitskräften sind klarer: Auf verhältnismäßig starren
Arbeitmärkten, die sich gegen Lohnkürzungen entschieden sperren, wird eine höhere Besteuerung
zu höheren Arbeitskosten und somit unmittelbar zu einer verringerten Nachfrage nach Arbeitskräften und zu einer Ersetzung von Arbeitskräften durch Kapitalinvestitionen, womit sich die Nachfrage noch weiter verringert, führen. Also hat die Besteuerung der Arbeit - bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen - auf kurze Sicht eindeutig eine Senkung des Beschäftigungsstands und einen
Anstieg der Arbeitslosigkeit zur Folge. Langfristig indes wird die Steuerbelastung mehr und mehr
die Arbeitnehmer betreffen und das Wachstum ihres Nettoeinkommens mit der Zeit beschränken.
Welches die Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit auf lange Sicht sein werden, ist daher nicht so
sicher.
Allgemein sprechen einige empirische Befunde, auch wenn sie nicht wirklich zwingend sind, dafür,
daß die Steuerbelastung in Form höherer Arbeitskosten zum Teil an die Unternehmen weitergegeben wird, was geringere Rentabilität, geringere Investitionen und einen niedrigeren Beschäftigungsstand zur Folge hat. Viel eindeutiger sind jedoch die Befunde, was die Personen mit niedrigem Qualifikationsniveau und niedrigen Löhnen angeht. Es besteht weithin Einvernehmen darüber,
daß eine hohe Besteuerung der Arbeit auf verhältnismäßig starren Arbeitsmärkten für diese Kategorie von Arbeitnehmern zu einer höheren strukturellen Arbeitslosigkeit führt.
Alles in allem wäre also zu erwarten, daß eine Senkung der Steuerbelastung der Arbeit zu einer
erhöhten Nachfrage nach Arbeitskräften und vielleicht auch zu einem erhöhten Angebot an Arbeitskräften sowie zu einer Verringerung der strukturellen Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern mit
niedrigem Qualifikationsniveau führt. Diese Auswirkungen verstärken sich noch, wenn die Steuersenkungen gezielt das untere Ende der Lohnskala betreffen; dies würde auch, verglichen mit allgemeinen Senkungen, die Finanzierung der Maßnahme erheblich erleichtern.
Die Senkung der Steuerbelastung der Arbeit sollte im Interesse einer optimalen Beschäftigungswirksamkeit vorzugsweise durch eine Verringerung der Ausgaben finanziert werden. Eine Alternative wäre es, die Steuerlast von der Arbeit auf andere Steuergrundlagen zu verlagern, etwa auf die
Umwelt- und Verbrauchsteuern. Durch eine solche Verlagerung wird allerdings die Beschäftigungswirksamkeit der Maßnahme beschränkt, da die Verbrauchsteuern ebenfalls, wenn auch in
nicht so direkter Weise, an der durch die Besteuerung der Arbeit entstehenden Kluft Anteil haben.
Außerdem muß natürlich die inflationäre Wirkung höherer indirekter Steuern berücksichtigt
werden.
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3.2. Beurteilung der Nationalen Aktionspläne
3.2.1. Überblick über die Entwicklung
Dieser Bereich ist der Förderung einer Kultur des Unternehmertums sowie eines unternehmerfreundlichen Umfelds in Europa gewidmet. Solche verbesserten Bedingungen werden Unternehmensgründungen anregen und es den Unternehmen ermöglichen, mehr Arbeitsplätze zu schaffen.
Insgesamt gesehen gehen die Umsetzungsberichte für 1999 von der allgemeinen Erkenntnis aus,
daß der Hauptimpuls für wirtschaftliches Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen von den
kleinen Unternehmen ausgeht. In den Berichten wird daher dargestellt, wo die Mitgliedstaaten mit
der Anpassung ihres wirtschaftlichen Umfeldes an unternehmerische Initiativen und die Bedürfnisse
der KMU stehen. Die meisten beschränken sich auf die Weiterentwicklung früher festgelegter
Strategien; eine Verlagerung der Prioritäten hat nur in Ausnahmefällen stattgefunden.
Viele Pläne – insbesondere die Pläne Irlands, Italiens und Schwedens – beinhalten unter anderem
eine relevante Beschreibung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Gegebenheiten, mit
der die Auswahl der einzelnen Maßnahmen untermauert wird.
Im Vergleich zu 1998 scheinen mehr Mitgliedstaaten den Versuch unternommen zu haben, in die
Ermittlung neuer Aktivitäten und Formulierung politischer Ansätze mehr Akteure einzubeziehen.
In Griechenland und Italien waren die Sozialpartner vor allem in die Schaffung der territorialen
Beschäftigungspakte einbezogen, in Griechenland, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich wirkten aber auch die Wirtschaftskammern oder andere Vertreter des privaten Sektors mit.
Die in den Durchführungsberichten enthaltenen quantitativen Informationen sind im allgemeinen
spärlich und lassen eine Vergleichsanalyse der Ergebnisse bestehender Maßnahmen nicht zu. Ausnahmen stellen Frankreich und bis zu einem gewissen Grad Irland dar. Österreich führt unter jeder
Leitlinie bestimmte Indikatoren an. Im großen und ganzen fehlt der Präsentation der Maßnahmen
der analytische Hintergrund oder eine Aufzählung der anstehenden Prioritäten.
Zusammenfassend darf gesagt werden, daß die von Finnland, dem Vereinigten Königreich, den
Niederlanden und Schweden vorgelegten NAP eine hohe Qualität aufweisen. Insbesondere Finnland mit seinem Jahrzehnt des Unternehmertums hat den Versuch unternommen, seine Strategien in
kohärenter und integrierter Weise darzustellen. Jedoch sind bei Deutschland, Griechenland und
Portugal im nächstjährigen Zyklus Verbesserungen notwendig. Deutschland geht auf Leitlinie 10
nur unzureichend ein; Griechenland sollte die Prioritäten des Strukturfondsprogramms weiter an die
Leitlinien anpassen, und Portugal sollte eine vollständigere und besser integrierte Übersicht über die
Politiken unter diesem Pfeiler vermitteln.
3.2.2. Verringerung der Verwaltungsformalitäten und der Gemeinkosten – Leitlinie 10
In der Mehrheit der Mitgliedstaaten führt die überaus hohe Anzahl von Eintragungsverfahren und
sonstige Formalitäten zu Schwierigkeiten bei der Gründung und Führung von Unternehmen. Insgesamt hinkt die EU in dieser Hinsicht den Vereinigten Staaten nach, so daß die meisten Mitgliedstaaten, wenn sie bei der Entwicklung von KMU erfolgreich sein wollen, ihre Bürokratie eindämmen müssen.
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Es gibt jedoch Anzeichen für ermutigende Fortschritte. Einige NAP enthalten quantifizierte Indikatoren und feste Zielvorgaben im Hinblick auf die Erleichterung der verwaltungsmäßigen Belastungen der Unternehmen. Der Gedanke, "One-Stop Shops" für Unternehmen einzurichten, stellt
eine Verbesserung der praktischen Modalitäten dar, so daß sich die meisten Mitgliedstaaten mit
dem Gedanken tragen, solche Zentren einzurichten; in einigen Mitgliedstaaten wurde diese bereits
errichtet. Die konkrete Struktur und die Aufgaben dieser Einrichtungen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten verschieden und verfolgen auch verschiedene Ziele, wobei einige die Verwaltungsverfahren vereinfachen möchten, während andere Information und Beratung bieten. Die Mitgliedstaaten erwarten, daß Neugründungen durch sie leichter werden. Einige Mitgliedstaaten gehen in ihren
Maßnahmen noch weiter und versuchen, wie z. B. das Vereinigte Königreich, Unternehmen auch
nach der Gründungsphase zu betreuen. Aus Griechenland, dem Land mit der höchsten Anzahl von
Verfahren bei Neugründungen, werden keine konkreten Maßnahmen zur Inangriffnahme dieses
Problems gemeldet, obwohl ein allgemeines Engagement für die Unterstützung kleiner Unternehmen besteht. Im folgenden einige konkrete Beispiele für Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung:
•
Die "Einzelunternehmensfenster" ("Single Business Windows") in Spanien, mit deren Hilfe
der durchschnittliche Zeitraum für eine Unternehmensgründung in Form einer juristischen
Person von 81 auf 25 Tage herabgesetzt wurde.
•
Die Unternehmenszentren ("Enterprise Formality Centres") in Portugal, die den für die Eintragung eines Unternehmens benötigten Zeitraum von etwa 6 Monaten auf 20 Tage herabsetzten.
•
Die "guichets uniques" in Frankreich werden es Unternehmern ermöglichen, ein Unternehmen
in nur einem Tag zu gründen; unter Verwendung von "Minitel" können sie dies sogar von der
Ferne aus bewerkstelligen.
•
Der Einzelschalter ("single counter") in der Gebietskörperschaft Catania in Italien.
Im allgemeinen ist der Einsatz elektronischer Meldungen, die das Leben sowohl der KMU als
auch der Behörden erleichtern, in der überwiegenden Mehrheit der NAP vorgesehen. Dänemark und
Finnland gehen hier mit gutem Beispiel voran.
Dänemark, Schweden, Spanien, die Niederlande und Italien haben für die Reduktion der Verwaltungskosten von Unternehmen bestimmte Ziele festgelegt. Portugal und Frankreich erwähnen die
Erfüllung der in den NAP 1998 genannten Zielsetzungen.
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Tabelle 7 – Erleichterungen bei der Neugründung und dem Weiterbestand
von KMU
One-stop
shops /
einfache
Vorschriften
B
X
DK
X
Geringere
Kosten bei
der Einstellung neuen
Personals
Betreuung
und Beratung
X
D
EL
Erleichterung des
Zugangs zur
Finanzierung
.
X
X
Erleichterung
des Wegs zur
selbständigen
Erwerbstätigkeit
Förderung des
Unternehmergeistes
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
E
X
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F
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X
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X
X
I
X
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X
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X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Anmerkung: Es wurden nur ausreichend dokumentierte Initiativen berücksichtigt. Die von den jeweiligen
Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen unterscheiden sich sowohl im Hinblick auf ihre Ziele als auch auf
die durch die entsprechende Maßnahme erzielten Ergebnisse.
Die Kosten der Anstellung von Arbeitnehmern, auf die sich Leitlinie 10 bezieht, werden nur von
sehr wenigen Ländern erläutert: Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Griechenland beabsichtigen eine Änderung ihrer Steuersysteme, damit die Neueinstellung von Arbeitskräften gefördert
wird.
Was die Einbeziehung der Bedürfnisse der KMU in das Gesetzgebungsverfahren betrifft, ist festzustellen, daß eine Reihe von Mitgliedstaaten Beurteilungsverfahren über die Auswirkungen auf
die Unternehmertätigkeit in ihren Gesetzgebungsprozeß eingebaut haben. Bedauerlicherweise
geht aus den NAP nicht hervor, welche Auswirkungen solche Beurteilungsverfahren auf das
Gesetzgebungsverfahren haben, obwohl einige dieser Verfahren schon seit Jahren bestehen. Beispiele dafür lassen sich in Österreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich (Small
Business Service) feststellen.
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Bezüglich des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten haben die Mitgliedstaaten neue Maßnahmen im Bereich Eigenkapital und Darlehensfinanzierung für Kleinunternehmen gemeldet:
•
hat Irland Start- und Risikokapitalmaßnahmen in die Wege geleitet, die auch neue Risikokapitalanleger zur Veranlagung am irischen Risikokapitalmarkt ermutigen.
•
fördert Dänemark ein Beraternetz, das KMU bei der Verwendung finanzieller Instrumente
betreut;
•
hat Griechenland Garantiegesellschaften auf Gegenseitigkeit und Risikokapitalfonds gegründet, um kleinen Unternehmen den Zugang zu Krediten und Beteiligungskapital zu erleichtern.
•
fördert Finnland betriebliche Neugründungen mit Hilfe von Startförderungen zu günstigen
Zinssätzen, wobei auf die Anliegen von Unternehmerinnen besonderes Augenmerk gerichtet
wird.
•
erhöht ein neuer Unternehmensfonds im Vereinigten Königreich das Angebot an Risikokapital und Kreditbürgschaften für neue und aufstrebende KMU und arbeitet auch mit
privaten Geldgebern zusammen.
•
legt Deutschland besonderen Wert auf die Aufbringung von Risikokapitalmitteln für Investitionen in technologieorientierte KMU.
•
Stehen in Frankreich Fonds für Risikokapitalanleger bereit, die Neugründungen unterstützen.
3.2.3.
Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit und der Gründung von KMU - Leitlinie 11
Die Mitgliedstaaten sind sich der Bedeutung der selbständigen Erwerbstätigkeit als einer Lösung
zur Eingliederung von Personen in das Erwerbsleben zunehmend bewußt, insbesondere im Falle
von Personen, die die erforderliche Qualifikation und Motivierung aufweisen. Für jeden Menschen
kann eine „Periode der selbständigen Erwerbstätigkeit" in seiner/ihrer Laufbahn entweder als wertvolle Erfahrung in Ergänzung zu seinem/ihrem früheren „Arbeitnehmer"-Status dienen oder einen
ersten Schritt zur Gründung eines neuen Unternehmens darstellen. Hier ist ein unterstützendes Umfeld, einschließlich Sozialschutz sowie technischer Hilfe und Beratung, notwendig.
Einige Mitgliedstaaten nennen spezifische Programme zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit. Die meisten Programme richten sich an verschiedene Zielgruppen, wie z. B. Frauen,
Jugendliche, Arbeitslose oder Einwanderer, die in einigen Ländern bei der Eingliederung in oder
Rückkehr auf den Arbeitsmarkt große Schwierigkeiten in Kauf nehmen müssen, und helfen ihnen,
als Unternehmer Fuß zu fassen. Um Anreize für das „Auftauchen” von vorher nicht angemeldeten
Unternehmen und Erwerbstätigen zu schaffen, hat Italien "Lohnausrichtungsverträge" eingeführt,
die die allmähliche Anpassung der wirtschaftlichen, sozialversicherungsrechtlichen und beitragsmäßigen Gegebenheiten an das in formellen Verträgen übliche Niveau gewährleisten.
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Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
Die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit wurde von allen Mitgliedstaaten behandelt. Je nach dem Ausmaß der
nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit und den bestehenden Verfahren zur Bewältigung dieses Problems werden in den verschiedenen Mitgliedstaaten verschiedene Schwerpunkte gesetzt. Einige Mitgliedstaaten betrachten die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit als eine eigene horizontale Frage, während andere sich in
diesem Zusammenhang mit den Bereichen Unternehmertätigkeit oder Beschäftigungsfähigkeit auseinandersetzen. In der Mitteilung der Kommission zur nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (KOM(98)219) nannte
die Kommission bewährte Verfahren, wie z. B. die integrierte Vorgangsweise Dänemarks, Frankreichs und
der Niederlande. Italien und Portugal – wiederum unter Verwendung des integrierten Ansatzes - berichten
über innovative Maßnahmen.
Einige Mitgliedstaaten konzentrieren sich auf repressive Maßnahmen, wie z. B. verstärkte Inspektionen am
Arbeitsplatz (Deutschland, Frankreich, Luxemburg), verstärkte Sanktionen (Deutschland, Frankreich und
Portugal), eine Änderung der Gesetze, insbesondere zur besseren Überwachung der sogenannten Vertragsketten (Deutschland, Frankreich, Österreich) und im allgemeinen auf die Sicherstellung einer wirksameren
Durchsetzung (Frankreich, Portugal, Vereinigtes Königreich). Die Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsstellen – insbesondere ein größerer Datenaustausch - wird als
wichtig betrachtet.
Andere Staaten greifen zu Präventivmaßnahmen und Maßnahmen, die die Anmeldung nicht angemeldeter
Tätigkeiten fördern, wie z. B. die Herabsetzung der Grenzsteuersätze oder der Lohnnebenkosten (Dänemark,
Vereinigtes Königreich, Spanien) und die Anpassung der Regelungen im Bereich der Telearbeit, befristeter
Verträge usw.) (Portugal, Vereinigtes Königreich). Einige Mitgliedstaaten erwähnen die Hilfestellung, die
sie bei selbständiger Erwerbstätigkeit und bei der Neugründung von Unternehmen bieten (Spanien, Portugal), die Verringerung der Verwaltungslast für Arbeitgeber (Vereinigtes Königreich Belgien), die Förderung
lokaler Entwicklungsinitiativen (Italien, Spanien), die Einführung eines Systems von Dienstleistungsbelegen
(Belgien) oder die neuen "Lohnausrichtungsverträge" (realignment contracts) (Italien). Die aktive Rolle der
Berufsorganisationen und Sozialpartner wird von Frankreich, Italien und Finnland erwähnt.
Der Tatsache, daß zukünftigen Unternehmern und Geschäftsinhabern die für die Führung ihres
Unternehmens notwendige Qualifikation vermittelt werden muß und dieser Umstand maßgeblich an
ihrem Erfolg Anteil hat, scheint kein besonderer Raum gewidmet. Die von den Regierungen getroffenen Maßnahmen umfassen jedoch u. a. Hilfe und Beratung für Unternehmen. Interessante Beispiele sind hier das Netz der Arbeitsgruppen zur Unterstützung von Unternehmen (Business
Support Teams), die neuen Arbeitgebern bei steuerlichen und Sozialversicherungsangelegenheiten
helfen, sowie die Unternehmer-Helpline, die den selbständig Erwerbstätigen die gleiche Hilfe
bietet. Beide Initiativen wurden im Vereinigten Königreich verwirklicht. Das französische "Nett
enterprise"-Projekt wird es Unternehmen ermöglichen, ihre Meldungen im Zusammenhang mit den
Beschäftigten über das Internet abzugeben. Auch in Finnland kümmert sich die Verwaltung gegen
ein Entgelt um die Beiträge der Arbeitgeber. Spanien meldet ein Projekt eines integrierten Plans zur
wirtschaftlichen Förderung der selbständig Erwerbstätigen mit dem Ziel, geschäftliche Informationen und Beratungen durch Fachkonsulenten für den Zeitraum eines Jahres anzubieten.
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat besondere Maßnahmen getroffen, um Frauen zur Unternehmertätigkeit zu ermutigen. Einige verweisen auf gezielte Projekte wie etwa Gründungsberatung für Unternehmerinnen in Österreich, Schweden und Finnland sowie das Konzept "Frauen im
Internet" in Deutschland.
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Leitlinie 11 fordert ferner einen Abbau der Hindernisse auf dem Weg zur selbständigen Erwerbstätigkeit. Ein solches Hindernis ist die unsichere Einkommenssituation vor allem während
der ersten Jahre. Die Verbesserung des Sozialschutzes für Personen, die sich im Übergang von der
Arbeitslosigkeit zur Selbständigkeit befinden, mittels Aufrechterhaltung der Einkommenssicherheit
schafft Anreize für die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit, weil das Risiko der neuen
Selbständigen für den Fall, daß er mit seiner Tätigkeit scheitert, verringert wird.
Einige Mitgliedstaaten wollen dieses Ziel über eine Anpassung ihrer Sozialversicherungssysteme
erreichen; Belgien, Griechenland, die Niederlande, Deutschland und Luxemburg führen aus, daß sie
das Arbeitslosengeld während des Anfangsstadiums der selbständigen Erwerbstätigkeit weiter auszahlen, um für Arbeitslose, die selbständig werden wollen, ein Einkommen zu sichern. Frankreich
und Griechenland erwägen Möglichkeiten der Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge während der ersten Jahre nach der Neugründung. Länder wie Finnland und das Vereinigte Königreich
bieten Arbeitslosen, die den Weg in die Selbständigkeit suchen, einmalige Zahlungen an.
Nur wenige Länder wollen die Verbesserung der finanziellen Voraussetzungen für die Start- und
Aufbauphase mit steuerlichen Maßnahmen erreichen. Frankreich bietet MwSt.- Befreiungen und
Steuerentlastungen für sehr kleine Unternehmen. Schweden erwägt noch eine Reihe möglicher
Änderungen.
Die Leitlinien fordern die Mitgliedstaaten auf, von einem großzügigen Ansatz auszugehen und das
unternehmerische Bewußtsein der gesamten Gesellschaft zu fördern, konkrete Maßnahmen sind
in dieser Hinsicht jedoch noch immer die Ausnahme. In Österreich und Deutschland hat man einen
strategischen Ansatz gefunden. Um die Neugründungsquote in Österreich zu erhöhen und das
öffentliche Ansehen der selbständig Erwerbstätigen zu verbessern, plant die österreichische Regierung eine Reihe von Maßnahmen. Unter anderem ist geplant, an Schulen und Universitäten mehr
wirtschaftliche Schulungsprogramme anzubieten. Virtuelle Anlaufzentren und Hochschulen für
Unternehmer sollten auf Wettbewerbe im Bereich Unternehmensplanung vorbereiten. Deutschland
versucht, Aspekte der Unternehmertätigkeit in die Universitätslehrpläne einzubauen. Spanien,
Italien, Irland und Schweden planen weitere Maßnahmen in diesem Bereich.
3.2.4.
Die Förderung neuer Tätigkeiten – Leitlinie 12
Die Mitgliedstaaten haben sich zur Ausschöpfung neuer Möglichkeiten für die Schaffung von
Arbeitsplätzen, insbesondere auf lokaler Ebene und in neuen Sektoren, verpflichtet.
Einer der interessantesten Punkte, der aus den NAP 1999 hervorgeht, besteht darin, daß sich eine
beträchtliche Zahl von Ländern zu einem Devolutionsprozeß – der Übertragung von Hoheitsrechten an nachgeordnete Gebietskörperschaften – entschlossen hat, eine Entwicklung, die auch die
Unternehmenspolitik und die Strategien für die Regionalentwicklung beeinflußt. Das Vereinigte
Königreich ist ein bekanntes Beispiel für eine solche Veränderung, die Übertragung von Verantwortlichkeiten von der nationalen Ebene auf niedrigere Ebenen findet jedoch auch in Schweden,
Spanien und Italien statt. Da dadurch strategische Entscheidungen in der Nähe der Bedürfnisse von
Wirtschaft und Einzelpersonen getroffen werden, wird erwartet, daß diese Entwicklung bei der Förderung neuer Aktivitäten auf lokaler Ebene einen positiven Beitrag leistet. Man erwartet sich davon
auch eine gesteigerte Bedeutung der territorialen Beschäftigungspakte oder anderer Formen der
Sozialpartnerschaft auf regionaler oder lokaler Ebene, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und
den Ausbau der Unternehmertätigkeit ausgerichtet sind.
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Während territoriale Beschäftigungspakte grundsätzlich auf regionaler Ebene umgesetzt werden,
präsentieren die Niederlande die detaillierteste Politik auf lokaler Ebene eingeht. Hier arbeiten die
Regierung und die Städte im Bereich einer "Strategie für Städte" zusammen. Das Hauptziel besteht
in der Wiederherstellung des Gleichgewichts der Stadtentwicklung und in der Wiederbelebung der
Beziehungen zwischen den verschiedenen städtischen Funktionsträgern. Dazu gehört u.a. auch eine
partnerschaftliche Beziehung zwischen der lokalen Behörde, den Arbeitgebern und dem Arbeitsamt.
In Deutschland werden in nahezu allen Ländern auf Initiative der regionalen Akteure Konzepte für
die Regionalentwicklung als Ausgangspunkt der Strukturpolitik ausgearbeitet.
Das Konzept des sozialen Unternehmertums gewinnt immer mehr an Bedeutung, und verschiedene
Mitgliedstaaten berichten über Aktivitäten auf diesem Gebiet. Spanien weist auf die für 1999
erwartete Verabschiedung des neuen Genossenschaftsgesetzes hin und liefert Indikatoren. Italien
hat die Zahl der sozialen Genossenschaften, der freiwilligen Serviceeinrichtungen und der Vereinigungen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung erhöht. Italien erwähnt auch die verschiedenen
rechtlichen, steuerpolitischen und finanziellen Maßnahmen im Rahmen seiner spezifischen Förderungspolitik für die Soziale Wirtschaft. Belgien nennt spezifische Initiativen, beispielsweise die
rechtliche Definition bestimmter sozialwirtschaftlicher Unternehmen zur Wiedereingliederung von
Menschen ("entreprises d'insertion"), den verbesserten Zugang sozialwirtschaftlicher Unternehmen
zur öffentlichen Auftragsvergabe, usw. Irland wird im zweiten Halbjahr 1999 ein umfangreiches
Sozialwirtschaftsprogramm unter Beteiligung der Sozialpartner einführen.
Zur Zeit wird in den Niederlanden ein Förderungsprogramm für die Beschäftigung Langzeitarbeitsloser durch die Gebietskörperschaften umgesetzt; bis zum 1. Januar 1999 führte dies zur Einstellung von etwa 34.500 Menschen. Ähnliche Programme werden auch in Deutschland eingeführt
und fortgesetzt. Ein weiteres Beispiel ist das dänische Home Services-Programm, das nach Schätzungen 10.000 bis 12.000 Teilzeitarbeitsplätze gebracht hat, die 4.000 Vollzeitarbeitsplätzen entsprechen. In Frankreich sehen die ersten Ergebnisse des Programms "Nouveaux services-emplois
jeunes" vielversprechend aus, da mit diesem Programm 160.000 Arbeitsplätze in verschiedenen
Bereichen (z.B. in Vereinigungen, bei lokalen Behörden, im Schulwesen und bei der Sicherheitspolizei) geschaffen wurden. Das Ziel für 1999 besteht in der Schaffung weiterer 90.000 Arbeitsplätze für 2,13 Mrd. Euro. Der geschätzte Beschäftigungseffekt des finnischen Nationalforstprogramms, das den jährlichen Verbrauch von heimischem Rundholz durch die finnische Holzverarbeitungsindustrie steigern möchte und 1999 angenommen wurde, beläuft sich auf 35.000-40.000
Arbeitsjahre. Diese Beispiele zeigen, daß Initiativen auf lokaler Ebene sowie die Sozialwirtschaft
bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, die bestimmten Gruppen den Eintritt in oder die Rückkehr
auf den Arbeitsmarkt ermöglichen, eine wichtige Rolle spielen können.
3.2.5.
Die Ausschöpfung neuer Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitlinie 13
In dieser Leitlinie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die
die volle Ausschöpfung des Beschäftigungspotentials im Dienstleistungssektor ermöglichen. Die
Reaktion der Mitgliedstaaten auf diese neue Leitlinie war größtenteils enttäuschend. Strategieansätze sind nur vereinzelt vorhanden und nur Länder wie die Niederlande legen interessante Ideen
und Ansätze vor.
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Regionale und lokale Maßnahmen
Alle Mitgliedstaaten sind sich der Bedeutung lokaler Maßnahmen bewußt – schließlich spielen lokale und
regionale Fragen in den Plänen verschiedener Mitgliedstaaten eine immer wichtigere Rolle. Die Festlegung
der Beschäftigungspolitik bleibt in den meisten Fällen ein nationales Vorrecht; lokale und regionale Behörden arbeiten in der Mehrheit der Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Ausmaß bei der Planung der NAP mit.
Einige Mitgliedstaaten kündigten die Ausarbeitung lokaler und regionaler Pläne auf der Grundlage der
Beschäftigungspolitischen Leitlinien an, in Spanien sind solche Pläne bereits gebilligt worden.
Alle Mitgliedstaaten verfügen über Strukturen zur Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen auf
lokaler Ebene. In einigen Fällen erfolgt die Umsetzung durch die lokale öffentliche Arbeitsverwaltung
(Frankreich, Griechenland, Deutschland, Belgien), in anderen Fällen wird die Umsetzung an lokale und
regionale Behörden delegiert – oder steht im Begriffe, an diese delegiert zu werden (Finnland, Schweden,
Niederlande, Italien). In Finnland und Schweden sind auch lokale Partnerschaften für die Umsetzung verantwortlich.
Auch neue Formen territorialer Organisationen sind im Entstehen, die sicherstellen sollen, daß die Beschäftigungspolitischen Maßnahmen in einer Weise umgesetzt werden, die den Möglichkeiten und Bedürfnissen
eines bestimmten Gebiets am besten entspricht.
Im allgemeinen waren die Mitgliedstaaten bereit, spezifische Strategien zur Förderung des Dienstleistungssektors zu entwickeln. Eine Ausnahme stellt das Vereinigte Königreich dar, das für alle
Sektoren einen positiven Rahmen zu schaffen sucht und das Augenmerk auf keinen bestimmten
Sektor legt.
Die Mitgliedstaaten verbinden oft den Dienstleistungssektor einerseits mit der Förderung hochqualifizierter Berufe in der Informationsgesellschaft, andererseits der Förderung von Arbeitsplätzen im
Gesundheitswesen. Irland, Finnland und Österreich nehmen Bezug auf laufende oder vor kurzem
abgeschlossene Projekte. Auch wird unterschieden zwischen öffentlichen Dienstleistungen und
privaten Dienstleistungen.
Spanien berichtet über ein Maßnahmenprogramm, das die Ausbildung für Unternehmer mit dem
Dienstleistungssektor verbindet. Hier werden Ausbildungsmaßnahmen zur Förderung des Unternehmergeists und zur Steigerung der unternehmerischen Qualifikation eingeführt, um den Einstieg
junger Menschen in die Unternehmerwelt zu fördern und die Gründung von Kleinunternehmen im
Dienstleistungs- und Umweltsektor zu erleichtern.
Italien und Österreich erwägen spezifische Liberalisierungsmaßnahmen, um Angebot und Nachfrage im Dienstleistungssektor zu erhöhen. Die Ansätze weisen geringfügige Unterschiede auf, in
erster Linie geht es jedoch um die Öffnungszeiten im Handel sowie um einen leichten Zugang zu
verschiedenen Genehmigungen in verschiedenen – fachlichen und handwerklichen – Bereichen.
Viele Mitgliedstaaten bestätigten das Potential der Informationsgesellschaft im Hinblick auf die
Schaffung von Arbeitsplätzen und konzentrierten sich in ihren NAP daher auf die Verfügbarkeit
von Mitteln für Neugründungen. Die Rahmenbedingungen, die der Zunahme des Arbeitsplatzangebotes förderlich sind, sind bisher jedoch nur ansatzweise verbessert worden – die Infrastruktur für
den Wettbewerb, rechtliche Klarheit (z.B. elektronische Signaturen), Gleichbehandlung von Zustellsystemen (Papier und elektronisch) sowie die Verfügbarkeit von Qualifikationen. Während
einige Mitgliedstaaten die Informations- und Kommunikationstechnologien benutzen, um die Effizienz zu erhöhen und Verwaltungsverfahren vor allem für KMU zu vereinfachen, ist die potentielle
Rolle des öffentlichen Sektors für den elektronischen Geschäftsverkehr noch nicht wirklich in Betracht gezogen worden. Frankreich hat sich zu einer neuen Strategie mit vorbestimmten Zielen entschlossen, während Spanien und Deutschland ihren Strategien zur Zeit unter Dach und Fach
bringen.
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Da Schweden und Frankreich das Beschäftigungspotential des Umweltsektors früh erkannt zu
haben scheinen und verschieden Aktivitäten in diesem Bereich gesetzt werden, nehmen sie nun eine
führende Stellung ein. Deutschland hat im ökologischen Dienstleistungssektor einen größeren
Beschäftigungsanstieg gemeldet und bestimmte Programme ins Leben gerufen. Griechenland
erwähnt die Beschäftigung als ein Problem der territorialen Beschäftigungspakte, bleibt in seinen
Ausführungen, was Einzelheiten betrifft, jedoch vage. Obwohl die Mitgliedstaaten den starken
Wunsch verspüren, das Potential dieses Sektors einzubeziehen, haben es viele verabsäumt, auf diese
Frage unter dieser Leitlinie einzugehen (z. B. Dänemark , Irland, Niederlande, Luxemburg,
Vereinigtes Königreich).
3.2.6.
Herabsetzung der Besteuerung und des Steuerdrucks auf den Faktor Arbeit – Leitlinie 14
Im Einklang mit den Leitlinien haben sich Dänemark und Deutschland nationale Ziele gesetzt, die
in den kommenden Jahren auf eine Reduktion der Gesamtsteuerlast ausgerichtet sind. Das
Hauptziel besteht in einer beschäftigungs- und umweltfreundlicheren Gestaltung des Steuersystems
und in der Förderung des Unternehmertums. Griechenland erhebt als einziges Land Zweifel an den
positiven Auswirkungen, die eine Verlagerung der Besteuerung weg vom Faktor Arbeit und hin zu
anderen Steuergrundlagen auf den Beschäftigungszuwachs haben würde.
Nachhaltige Entwicklung
In der Mitteilung der Kommission zum Thema Umwelt und Beschäftigung (KOM(97)592) stellte die Kommission fest, daß eine verbesserte Umwelt und eine bessere Beschäftigungsleistung miteinander vereinbar
sind, weil eine umweltorientiertere Produktion neue Beschäftigungsmöglichkeiten im Umweltsektor schafft.
Ferner können höhere Steuern auf Verschmutzung eine niedrigere Besteuerung des Faktors Arbeit ermöglichen. Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 enthalten auch Orientierungen zur Ermutigung des
Beschäftigungspotentials im Umweltsektor und zur Prüfung der Möglichkeit der Einführung von Umweltschutzsteuern, damit die Steuern auf den Faktor Arbeit herabgesetzt werden können.
Es ist im allgemeinen ermutigend, daß die Mitgliedstaaten erkennen, daß Beschäftigung und Umwelt durch
die Notwendigkeit der Ermutigung zu und Anpassung an den strukturellen Wandel verbunden sind. Aufgrund der Erfahrungen in einigen Mitgliedstaaten läßt sich ein Trend zur Umsetzung von Arbeitsmarktmaßnahmen ablesen, die Umweltanliegen integrativ zu lösen versuchen. Dies hängt gewöhnlich mit einer ökologischen Steuerreform zusammen. Die Erhöhung der Energiesteuern wird jedoch unterschiedlich aufgenommen und Griechenland schließt dies ausdrücklich aus. Im allgemeinen wäre eine bessere Quantifizierung des
Ausmaßes der Verlagerungen der Steuerlast und über den Einsatz der Mittel nützlich.
Nur wenige Mitgliedstaaten streben nach zusätzlicher Beschäftigung mit Hilfe von Umweltmaßnahmen, eine
steigende Zahl von Mitgliedstaaten beginnt jedoch, die Synergien zwischen ihren Umweltschutzmaßnahmen
und der Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Maßnahmen wie Subventionen oder
Marktstimulierungsprogramme, die die Schaffung von Arbeitsplätzen oder eine berufliche Ausbildung zum
Ziel haben, die ihrerseits wieder zu Arbeitsplätzen im Umweltbereich verhilft, sind in einigen Mitgliedstaaten eingeführt worden.
Man ist sich zunehmend der Tatsache bewußt, daß die Umweltindustrie – in den Mitgliedstaaten vor allem
im Hinblick auf erneuerbare Energien, energiesparende Maßnahmen und innovative Umwelttechnologien –
ein Beschäftigungspotential birgt und attraktive Exportmöglichkeiten bietet, nicht nur, was saubere Produkte
betrifft, sondern auch im Hinblick auf Dienstleistungen und saubere Produktionsverfahren.
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Die in den letzten Jahren innerhalb der EU durchgeführten Steuerreformen haben in erster Linie auf
eine Verringerung der Steuerlast auf den Faktor Arbeit abgestellt. Der Umfang und das Tempo
dieser Reformen ist in den Mitgliedstaaten recht unterschiedlich. Angesichts der zahlreichen Rufe
nach einer Überprüfung der Steuersysteme sind die tatsächlichen Reformen bescheiden ausgefallen.
Einige Mitgliedstaaten stehen jedoch im Begriffe, niedrigere Steuern und geringere Belastungen des
Faktors Arbeit dadurch auszugleichen, daß sie die Steuern auf Energie im Einklang mit den
Beschäftigungspolitischen Leitlinien erhöhen.
Finnland hat 1996 mit einer Herabsetzung der Lohn- und Einkommensteuer begonnen und plant
weitere Reduktionen. Italien und Dänemark werden ihre Strategie, die niedrigere Lohn- und Einkommensteuern vorsieht, fortsetzen. Das Vereinigte Königreich hat mit der Herabsetzung der Lohnund Einkommensteuer 1999 begonnen und und will nächstes Jahr weitere Kürzungen vornehmen.
Österreich, die Niederlande, Deutschland, Irland, Luxemburg, Spanien und Schweden haben entweder vor kurzem Maßnahmen zur Herabsetzung der Lohn- und Einkommensteuer ergriffen oder
befinden sich gerade inmitten der Überprüfung ihrer Steuersysteme.
Die Niederlande, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien haben die Sozialabgaben in den
letzten Jahren allmählich verringert und planen in den kommenden Jahren weitere Reduktionen.
Andere Mitgliedstaaten – wie das Vereinigte Königreich und Finnland – planen in der nächsten
Zukunft ebenfalls eine Herabsetzung der Sozialabgaben.
In Belgien gehen die Sozialabgaben schon mehrere Jahre lang allmählich zurück, wobei das nationale Ziel darin besteht, die Belastung des Arbeitgebers innerhalb von 6 Jahren an den Durchschnitt
der drei wichtigsten Nachbarländer anzugleichen.
Eine Verringerung der Steuerbelastung auf den Faktor Arbeit kann sich auf den Beschäftigungszuwachs auswirken, vor allem wenn die Reduktion auf schlechtbezahlte geringqualifizierte
Erwerbstätige abzielt.
Die Arbeitslosigkeit trifft vor allem Arbeitnehmer mit geringer beruflicher Qualifikation. In den
meisten Mitgliedstaaten sind die Sozialversicherungsbeiträge und die lohnbezogenen Sozialversicherungssteuern zum Bruttolohn proportional oder sogar regressiv, da sie unter Umständen beträchtliche fixe Komponenten aufweisen, die mit steigenden Bruttolöhnen sinken. Als Folge sind
die relativen Kosten der Arbeitnehmer mit niedriger Qualifikation in der EU hoch, wodurch die
Nachfrage nach geringqualifizierten Arbeitnehmern beeinträchtigt wird. Eine Umstrukturierung des
Systems der Sozialversicherungsbeiträge würde die Arbeitgeber zur Einstellung geringqualifizierter
Arbeitnehmer ermutigen, während die Nettolöhne gleich blieben oder sogar steigen würden.
Im allgemeinen sind die gezielten Einkommen- und Lohnsteuerreduktionen, die von einigen Mitgliedstaaten eingeführt wurden, durch Probleme auf der Angebotsseite, wie z.B. Arbeitslosigkeit
und Armutsfallen, ausgelöst worden, während einige Mitgliedstaaten zu gezielten Reduktionen der
Sozialversicherungsbeiträge gegriffen haben, um geringqualifizierten Arbeitnehmern und Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen.
Einige Mitgliedstaaten – wie z.B. Belgien, Dänemark, Frankreich, Österreich, Finnland, Deutschland, die Niederlande, Griechenland und Schweden – haben bereits eine Herabsetzung der Besteuerung der Arbeit zugunsten schlechtbezahlter und niedrig qualifizierter Arbeitnehmer vorgenommen
oder planen dies. Eine Reihe von Arbeitsmarktprogrammen zur Herabsetzung der Arbeitskosten,
wie z.B. der Steuergutschrift in Frankreich, werden in den Mitgliedstaaten durchgeführt; sie stellen
auf geringqualifizierte Arbeitnehmer ab und fördern Arbeitsplätze mit niedriger Produktivität in
erster Linie in der Sozialwirtschaft. Darüber hinaus haben einige Länder – Italien und die Niederlande – zusätzliche gezielte Maßnahmen ergriffen, wie z.B. Rabatte für Arbeitgeber, wenn sie
Langzeitarbeitslose einstellen.
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3.2.7. Senkung der Mehrwertsteuer für arbeitsintensive Dienstleistungen - Leitlinie 15
Die Niederlande, Frankreich, Finnland und Italien befürworten eine gezielte Senkung der Mehrwertsteuer für arbeitsintensive Dienstleistungen als Instrument zur Beschäftigungsförderung. Es
wird weiters erwartet, daß damit auch ein Beitrag zur Bekämpfung der nicht angemeldeten
Erwerbstätigkeit geleistet wird.
Frankreich hat bereits kleinere Programme zur Ausschöpfung der Beschäftigungsmöglichkeiten im
arbeitsintensiven Dienstleistungssektor in Angriff genommen, indem es Steuergutschriften oder
Befreiungen von den Sozialversicherungsleistungen gewährt. Finnland führt gegenwärtig in verschiedenen Regionen Versuchsprojekte durch, bei denen Steuerermäßigungen für private Haushalte
gewährt werden oder Gesellschaften subventioniert werden, die Dienstleistungen für private Haushalte anbieten.
Eine Mehrheit von Mitgliedstaaten steht einer Mehrwertsteuersenkung reserviert gegenüber, da damit unter Umständen keine Preissenkungen im entsprechenden Verhältnis einhergehen, so daß es
nur zu Einnahmeausfällen, aber keiner Schaffung von Arbeitsplätzen kommt. Darüber hinaus wird
auch das Problem der richtigen Abgrenzung der arbeitsintensiven Dienstleistungen angesprochen.
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4.
PFEILER III - FÖRDERUNG DER ANPASSUNGSFÄHIGKEIT DER UNTERNEHMEN UND IHRER BESCHÄFTIGTEN
In diesem Bereich sind die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu treffen, um die folgenden Ziele zu erreichen:
•
•
•
Modernisierung der Arbeitsorganisation (Leitlinien 16 und 17)
Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen (Leitlinie 18)
4.1. Überblick über die Nationalen Aktionspläne
In diesem Bereich ist die Reaktion noch immer enttäuschend. Es gibt wenige Hinweise darauf, daß
die Sozialpartner Initiativen in dem Ausmaß gesetzt haben, wie dies als Reaktion auf die Aufforderung in Leitlinie 16 erforderlich wäre, nämlich 'auf allen geeigneten Ebenen Vereinbarungen zur
Modernisierung der Arbeitsorganisation auszuhandeln'. Eine mögliche Erklärung wäre, daß die
Maßnahmen, die nicht auf nationaler Ebene, sondern auf anderen Ebenen getroffen wurden, nicht
gemeldet worden sind und es sich bei der Modernisierung der Arbeitsorganisation ohnehin um
einen laufenden Prozeß handelt, der schwer zu quantifizieren ist.
Die Umsetzung dieses Bereichs wird in Österreich, Finnland, Irland, Italien und den Niederlanden
durch Partnerschaften unterstützt, es gibt aber wenig Hinweise dafür, daß auch nur ein Mitgliedstaat
eine umfassende Strategie in Angriff genommen hätte, die einen partnerschaftlichen Ansatz mit den
Sozialpartnern und Bemühungen zur Modernisierung des Regelrahmens vorsieht. Luxemburg hat
einen horizontalen Ansatz verfolgt, indem es seine kollektiven Arbeitsverträge geändert hat; in diesen müssen nun - sonst werden die kollektiven Arbeitsverträge als ungültig erachtet - die Ergebnisse
der Verhandlungen bezüglich Ausbildung und Arbeitsorganisation genannt werden. Trotz des Mangels an einem Gesamtansatz hat es in einzelnen Bereichen Fortschritte gegeben. So sind z.B. insbesondere in den Niederlanden Maßnahmen ergriffen worden, damit ein Ausgleich zwischen Flexibilität und Sicherheit geschaffen wird. In Deutschland, Griechenland und Italien geht der Trend in
Richtung erhöhte Flexibilität, wogegen im Vereinigten Königreich Verbesserungen des Arbeitnehmerschutzes im Vordergrund stehen. Im Falle von Spanien haben vorübergehende Dienstverträge trotz der Bemühungen in die entgegengesetzte Richtung noch immer einen großen Anteil.
Obwohl in einigen Ländern Maßnahmen zur Arbeitszeitverkürzung ergriffen wurden, wird der
freiwilligen Teilzeitarbeit stärkere Aufmerksamkeit geschenkt.
Bei der Einführung anpassungsfähigerer Vertragsformen und der Modernisierung des Regelrahmens ist nur wenig Fortschritt erzielt worden, mit Ausnahme einer interessanten Entwicklung in
Italien, wo das Arbeitsrecht auf "Quasi-Mitarbeiter" ausgedehnt wurde. Im Vereinigten Königreich
werden Arbeitnehmer in das Arbeitsrecht einbezogen, die normalerweise nicht unter den Schutz der
Arbeitsgesetze fallen. In Finnland wird die Gesetzgebung im Zusammenhang mit Dienstverträgen
zur Zeit einer wesentlichen Überarbeitung unterzogen. Auch im Zusammenhang mit der Telearbeit
sind neue Entwicklungen zu beobachten.
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Was die Humanressourcen betrifft, gehen die Mitgliedstaaten bei der neuerlichen Prüfung der
Hindernisse für Investitionen in Humanressourcen keineswegs systematisch vor und nur einige
Mitgliedstaaten bieten neue Anreize. Die Niederlande und Spanien haben zusätzliche Steuerbefreiungen eingeführt, die mit bestimmten Zielen der Weiterbildung in Zusammenhang stehen. Der
häufigere Ansatz der Mitgliedstaaten besteht in einer Neuorientierung der Berufsausbildung sowie
der Beratungsleistungen durch die öffentliche Hand.
Die Niederlande, Irland, Finnland und Dänemark haben für die Modernisierung der Arbeitsorganisation einen Gesamtansatz entwickelt, während Frankreich die Modernisierung der Arbeitsorganisation in erster Linie durch eine Herabsetzung der Arbeitszeit und ein starkes Engagement der
Sozialpartner erreichen will.
Im Vereinigten Königreich, in Portugal und Griechenland sind die Initiativen und Maßnahmen
begrenzt, wobei die Sozialpartner nicht die Rolle zu spielen scheinen, die ihnen aufgrund der
Beschäftigungspolitischen Leitlinien zukäme.
4.2. Modernisierung der Arbeitsorganisation - Rahmen für die Sozialpartnerschaft auf nationaler Ebene
In einer Reihe von Mitgliedstaaten ist der Aufbau einer besseren Arbeitsorganisation mit Hilfe
sozialpartnerschaftlicher Konstruktionen verfolgt worden. Die konkreten Ergebnisse dieser Initiativen sind im folgenden bruchstückhaft dargestellt:
•
Zu den arriviertesten Einrichtungen dieser Art zählt die MOC (Management Organisation und
Competence) in Dänemark, die die organisatorische Innovation fördert, indem sie den Zugang
zu Unterstützungsleistungen und fortlaufenden beruflichen Ausbildungsprogrammen erleichtert
und die Interaktion mit den Hochschulinstitutionen fördert.
•
In Finnland versucht das Nationale Arbeitsplatzentwicklungsprogramm (National Workplace
Development Programme) die Koordinierung und Vernetzung der Arbeitsplatzforschung und entwicklung zu fördern; das Programm erfaßt zur Zeit 460 Unternehmen und wird auf den Zeitraum 2000-2003 ausgedehnt.
•
"Aktive Partnerschaft auf Unternehmensebene" (Partnership in Action at Enterprise Level), eine
irische Einrichtung, die auch die Neue Arbeitsorganisation ('New Work Organisation') umfaßt,
wird gemeinsam von den Sozialpartnern unter Beteiligung des Nationalen Zentrums für Partnerschaft (National Centre for Partnership) verwaltet und wird zum Teil vom Europäischen Sozialfonds finanziert.
•
Im Vereinigten Königreich sind beide Sozialpartner, nämlich die Unternehmerorganisation
[Confederation of British Industry (CBI)] und die Gewerkschaft [Trades Union Council (TUC)],
Mitglieder des Arbeitsorganisationsnetzwerks des Vereinigten Königreichs (UK Work Organisation Network), das im Mai 1999 mit dem Ziel gegründet wurde, die Entwicklung neuer Formen der Arbeitsorganisation zu unterstützen und bewußtseinsbildende Maßnahmen in die Wege
zu leiten.
4.3. Modernisierung der Arbeitsorganisation - Leitlinie 16
Wie früher festgestellt, berichten die Mitgliedstaaten in den NAP nicht systematisch über die Verhandlungen der Sozialpartner auf anderen Ebenen als der nationalen Ebene. Ein umfassendes Bild
der Entwicklungen in diesem Bereich ist daher nicht gegeben.
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Arbeitszeit
Die Errichtung von Kollektivverträgen zum Thema Arbeitszeit, innerhalb welcher die Sozialpartner
auf lokaler Ebene/Unternehmensebene bestimmte Durchführungsbestimmungen ausverhandeln,
scheint ein wachsender Trend zu sein, der in Finnland, Österreich und Italien besonders augenfällig
ist.
1998 einigten sich die Sozialpartner in Schweden auf eine Reihe von Kollektivverträgen auf sektoraler Ebene, die vorsehen, daß Lohnerhöhungen alternativ für kürzere Arbeitszeiten getauscht werden können (auf Unternehmensebene zu vereinbaren). Solche Vereinbarungen waren vor allem im
verarbeitenden Gewerbe gang und gäbe, wo sie zu mehr Flexibilität beigetragen haben.
Einige Mitgliedstaaten - Belgien, Frankreich und Luxemburg - berichten andererseits über
Gesetzesvorlagen zur Arbeitszeit eingebracht worden. Aufgrund einer Gesetzesvorlage werden die
wöchentlichen Arbeitsstunden in Frankreich durch Verhandlung auf 35h/Woche herabgesetzt werden. Bis zum Frühjahr 1999 hatten bereits eine große Zahl von Unternehmen und Sektoren Vereinbarungen über Arbeitszeitverkürzungen abgeschlossen, bevor das Gesetz in Kraft trat. Viele Vereinbarungen enthalten auch andere Aspekte der Arbeitsorganisation; Vertragsformen, Familienpflichten, Flexibilität des Unternehmens und Verteilung der Arbeitszeit auf das ganze Jahr.
Teilzeitarbeit
In vielen Mitgliedstaaten ist der Ausbau der Teilzeitarbeit Gegenstand von Vereinbarungen der
Sozialpartner oder der staatlichen Rechtsvorschriften. Das gilt z.B. für Spanien, wo im November
1998 die Vereinbarung über den Ausbau einer stabilen Teilzeitbeschäftigung von der Regierung
und den wichtigen Gewerkschaften (nicht jedoch den Arbeitgebern) unterzeichnet wurde. Die Vereinbarung trat 1999 in Kraft und es wird erwartet, daß die Zahl der Verträge über Dauerteilzeitarbeit
1999 auf 200 000 steigt (1998: 165 000). Dieser neue Teilzeitarbeitsvertrag sieht vor, daß bis zu
77 % der Arbeitsstunden den üblichen Verträgen entsprechen und außerdem die Möglichkeit von
"Ergänzungsstunden" gegeben ist. Der Sozialschutz und die Rentenbestimmungen wurden für diese
Arbeitnehmer verstärkt und verbessert, und der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge
reduziert.
In den Niederlanden mit einem Teilzeitarbeitsanteil von nahezu 40 % des Arbeitsmarktes stellt dies
ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument dar. Aus einer kürzlich durchgeführten Erhebung
geht hervor, daß 19 % der über 100 Vereinbarungen, die vom Arbeitsinspektorat analysiert wurden,
Bestimmungen über Teilzeitarbeit und Änderungen der Arbeitszeit enthielten.
In Deutschland zielt das novellierte Gesetz über Teilzeitbeschäftigung für ältere Arbeitnehmer auf
eine Erleichterung des Übergangs in die Rente ab.
In Italien sieht eine ministerielle Verordnung aus dem Jahre 1999 finanzielle Anreize in der Form
einer Reduktion der Sozialversicherung zur Förderung der Teilzeitarbeit vor. Das Ziel der Regierung besteht in einem Teilzeitarbeitsanteil von 8 % der Gesamtbeschäftigung (1998: 7,3 %). Die
Bemühungen zu einer Attraktivierung der Teilzeitarbeit sind auch in einer Reihe anderer Mitgliedstaaten, insbesondere in Österreich und Portugal intensiviert worden.
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Flexibilität und Sicherheit
Regierungen und Sozialpartner setzen ihre Bemühungen zur Verbesserung von Flexibilität und
Sicherheit, die oft nur bruchstückhaft unternommen werden, fort. Die Niederlande, die auf frühere
Entwicklungen aufbauen, haben die Vorschläge der Arbeitgeber und Gewerkschaften in einem
neuen Gesetz über Flexibilität und Sicherheit umgesetzt.
Der Umsetzungsbericht des Vereinigten Königreichs nennt in Richtung auf ein neues Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit. Dazu zählen die Einführung eines nationalen
Mindestlohns, Änderungen der Bestimmungen bei ungerechten Entlassungen und die Umsetzung
oder geplante Umsetzung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, einschließlich der Arbeitszeitrichtlinie und der Vereinbarungen über Teilzeitarbeit und Elternurlaub. Die Vorlage über
Arbeitsbeziehungen enthält Vorschläge für neue Rechte und Änderungen der familienbezogenen
Rechte, die darauf abzielen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Arbeitnehmer zu erleichtern.
In einer Reihe von Mitgliedstaaten - Deutschland, Griechenland und Italien - nimmt die Flexibilität
zu.
In Italien sichert der Pakt vom Dezember 1998 zwischen der Regierung und den Sozialpartnern die
Kontinuität früherer Vereinbarungen, wobei das Gesamtziel in einer größeren Flexibilisierung des
italienischen Arbeitsmarktes besteht. De facto erhalten laut Umsetzungsbericht über 50 % der Neueingestellten in großen Firmen befristete Arbeitsverträge oder Teilzeitarbeitsverträge.
Dieser Trend zur erhöhten Flexibilität könnte in Spanien jedoch völlig ausgeufert sein, wo über
90 % der neuen Verträge vorübergehenden Charakter haben und die Fluktuationsrate hoch ist. Auf
der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern aus dem Jahr 1997 wurde ein
Gesetz erlassen, das eine Zunahme der Dauerarbeitsverträge fördert, die zwei Drittel der gesamten
Arbeitsverträge ausmachen.
Telearbeit
In Schweden übermittelte der Telearbeitsausschuß der Regierung im Herbst 1998 einen Bericht, der
zukünftige positive Maßnahmen auflistete, ohne daß Gesetzesänderungen erforderlich wären. In
Italien wurden neue Gesetze über die Zulassung der Telearbeit im öffentlichen Sektor 1998 verabschiedet.
In Dänemark sind neue Kollektivvereinbarungen über Telearbeit unterschrieben worden, die nunmehr über 1 Million Beschäftigte betreffen.
4.4.
Die Einbeziehung anpassungsfähigerer Formen von Arbeitsverträgen - Leitlinie 17
Nur wenige Mitgliedstaaten haben ausführlich zu Leitlinie 17 Stellung genommen, ein Umstand,
der als mangelnder Fortschritt interpretiert werden könnte. Im folgenden die interessantesten Entwicklungen:
• Italien möchte Rechtsvorschriften einführen, die im Hinblick auf regelmäßige vertragliche
Zahlungen, Weiterbildung, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Gewerkschaftsrechte für
Quasimitarbeiter, die der Form nach zwar unter die Regelungen für selbständige Erwerbstätigkeit fallen, jedoch ständig mit einem Hauptauftraggeber zusammenarbeiten, einen Mindestschutz garantieren sollen.
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•
Das Vereinigte Königreich plant eine Ausweitung der gesetzlichen Beschäftigungsrechte auf
Arbeitnehmer ohne traditionelle Dienstverträge, die von diesen zur Zeit nicht erfaßt werden,
z.B. Leiharbeiter, Heimarbeiter und Hilfsarbeiter.
•
Spanien hat, wie bereits erwähnt, einen neuen Teilzeitvertrag angenommen, der dem Arbeitgeber mehr Flexibilität und dem Arbeitnehmer einen besseren Sozialschutz ermöglicht.
4.5.
Förderung der Anpassungsfähigkeit durch innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen Leitlinie 18
Was die innerbetriebliche Fortbildung betrifft, haben sich sechs Mitgliedstaaten zu steuerlichen
Maßnahmen entschlossen. Deutschland und das Vereinigte Königreich erwähnen die volle steuerliche Absetzbarkeit aller Fortbildungsmaßnahmen, die von Unternehmen finanziert werden und
vertreten daher die Ansicht, daß auf steuerlicher Ebene keine weiteren Schritte erforderlich sind.
Andere Mitgliedstaaten - Österreich, Niederlande, Spanien und Portugal - planen eine Erhöhung der
Steuerfreibeträge für Fortbildungskosten, um das Fortbildungswesen zu fördern. Die Niederlande
und Spanien verbinden solche Anreize mit bestimmten Zielen der beruflichen Ausbildung im
Unternehmen, einschließlich der Lehrlingsausbildung, dem Zugangs zur beruflichen Weiterbildung,
der Schulung von älteren Arbeitnehmern sowie der Fortbildung im nicht auf Gewinn ausgerichteten
Bereich (Niederlande), oder bieten zusätzliche Freibeträge für Unternehmen, die ihre Fortbildungsausgaben erhöhen (Spanien).
Das Vereinigte Königreich und Belgien haben vor kurzem weitere finanzielle (nicht-steuerliche)
Anreize für die betriebliche Weiterbildung geschaffen. Im Vereinigten Königreich haben die
Unternehmen Zugang zu Darlehen für die berufliche Bildung in Kleinunternehmen für berufliche
Fortbildungsmaßnahmen und Beratungsleistungen im Fortbildungsbereich. Belgien hat vor kurzem
alternative Finanzierungsmechanismen eingeführt (Abgaben-Gutschriftregelungen, Ausbildungsbelege), die in anderen Mitgliedstaaten bereits gang und gäbe sind. Luxemburg hat vor kurzem ein
Gesetz erlassen, das steuerliche Hilfen und Subventionen zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung vorsieht.
Verschiedene Mitgliedstaaten - Portugal, Italien, Schweden, Spanien und Griechenland - planen die
Verbesserung des Qualifikationsniveaus durch eine Umstrukturierung und Neuausrichtung der
bestehenden öffentlichen Infrastruktur für die ständige Weiterbildung. Spanien hat das von der
öffentlichen Hand finanzierte und kollektiv verwaltete Angebot an ständiger Weiterbildung mit
systematischen und maßgeschneiderten Plänen für die Schulung auf Unternehmensniveau verbunden. Auch Griechenland hat die staatlichen Schulungsangebote im Einklang mit den Bedürfnissen einer im wesentlichen auf KMU beruhenden Wirtschaft neu organisiert.
Andere Mitgliedstaaten haben die Information und Beratung für Unternehmen sowie den Austausch vorbildlicher Verfahren verstärkt. Irland hat ein Schulungsnetzwerkprogramm (Training
Networks Programme) ins Leben gerufen, damit Unternehmen bei der Ermittlung und Stillung ihrer
Bedürfnisse im Bereich der Entwicklung der Humanressourcen durch Erfahrungsaustausch und den
Austausch vorbildlicher Verfahren geholfen werden kann. Ferner ist eine Qualitätsnorm mit der
Bezeichnung Hervorragende Leistung durch Menschen (Excellence through people) für leistungsstarke Unternehmen eingeführt worden. In Finnland hat das Ministerium für Handel und Industrie
Modelle für individuelle Ausbildungspläne, die für KMU geeignet sind, ausgearbeitet.
Fünf Mitgliedstaaten erwähnen budgetäre Verpflichtungen zur Umsetzung dieser Leitlinie (Spanien,
Finnland, Irland, Italien und Schweden), während nur Belgien und Spanien Indikatoren zur Beurteilung des Erfolgs der getroffenen Maßnahmen vorsehen.
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5.
Pfeiler IV – Verstärkung der Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von
Frauen und Männern
In diesem Bereich sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu treffen, um die
folgenden Ziele zu erreichen:
•
Umsetzung eines „Gender-Mainstreaming”-Ansatzes (Leitlinie 19);
•
Ausgleich von geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Beschäftigung, im Bereich der
Arbeitslosigkeit, beim Entgelt und bei der Vertretung in bestimmten Sektoren und Berufen
(Leitlinie 20);
•
Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Leitlinie 21);
•
Erleichterung der Rückkehr in den Beruf (Leitlinie 22).
5.1. Überblick über die Lage in den Mitgliedstaaten
Geschlechtsspezifische Arbeitsmarktprobleme bleiben ein ernstes Anliegen. Einen besonderen
Grund zur Beunruhigung bieten die äußerst niedrigen Erwerbstätigenquoten für Frauen in Spanien,
Italien und Griechenland, in diesen Fällen ist das Beschäftigungspotential der Frauen groß. Die
geschlechtsspezifischen Unterschiede im Bereich der Arbeitslosigkeit haben in der EU insgesamt
zugenommen; in Griechenland, Italien, den Niederlanden, Belgien, Spanien, Luxemburg und
Dänemark sind sie größer als in den anderen Mitgliedstaaten. Bei der Arbeitsplatzverteilung kommt
es in der EU insbesondere in Finnland, Schweden, Dänemark und Spanien zu einem auffallenden
Ungleichgewicht zwischen Sektoren und Berufszweigen. Geschlechtsspezifische Unterschiede
bestehen in den meisten Mitgliedstaaten auch beim Entgelt. Die nachstehend aufgeführten Indikatoren beleuchten die eher schwache Position der Frauen am Arbeitsmarkt im Vergleich zu den
Männern. In nur sehr wenigen Fällen haben die Frauen in den Mitgliedstaaten mit den Männern
gleichgezogen.
5.1.1. Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigung
1998 betrug der Anteil der in der EU beschäftigten Frauen nur etwa 51% der Frauen im erwerbsfähigen Alter, etwa 20 Prozentpunkte unter der Quote für Männer in der Europäischen Union. Seit
1994 entfallen auf Frauen jedoch 2,6 Millionen (62 %) des Nettobeschäftigungszuwachses. 1998
stieg die Beschäftigungsquote der Männer in der Union jedoch etwas stärker als jene der Frauen.
Veränderungen in den Erwerbstätigenquoten bei Frauen sollten im Zusammenhang mit dem Niveau
der Gesamtbeschäftigung gesehen werden. Es ist ermutigend, daß zwei Länder, nämlich Spanien
und Irland, die bei der Erwerbstätigenquote für Frauen 1994 in der Länderreihung unter den letzten
vier rangierten, seither den schnellsten Zuwachs der Erwerbstätigenquoten für Frauen aufweisen
(siehe Abb. 21), obwohl sie von einem sehr niedrigen Punkt ihren Ausgang nahmen. Das lenkt
besondere Aufmerksamkeit auf jene anderen Länder mit sehr niedrigen Erwerbstätigenquoten für
Frauen, die nicht in der Lage gewesen sind, ein starkes Wachstum zu erzielen, wie z. B. Luxemburg
und Italien. Man sollte sich in diesem Zusammenhang in Erinnerung rufen, daß nur Dänemark und
Schweden einem Vergleich mit der Frauenbeschäftigung in den USA standhalten – die Mehrheit
der Mitgliedstaaten liegt weit unter diesem Niveau.
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Graphik 21: Anstieg der Erwerbstätigenquoten 94 bis 98
Quelle: Benchmarkreihe Beschäftigung. Daten für US und JP sind Schätzwerte
5%
4%
Männer
3%
Frauen
2%
1%
0%
-1%
-2%
Abb. 22 zeigt den Unterschied zwischen den Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen,
standardisiert durch die männlichen Beschäftigungsquote. Aufgrund des höheren Beschäftigungszuwachses für Frauen machen die meisten Länder beim Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede am Arbeitsmarkt signifikante Fortschritte. Besonders erwähnenswert ist der Umstand, daß
drei Mitgliedstaaten mit besonders großen geschlechtsspezifischen Unterschieden (Spanien,
Griechenland, Irland) Fortschritte erzielten.
Graphik 22 - Geschlechterspezifische Diskrepanz in der Beschäftigung
Quelle: Eurostat, Berechnung durch GD V; Daten für US und JP sind Schätzwerte
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
ES
GR
IT
IE
LU
BE
NL
PT
DE
1994
5.1.2.
AT
F
UK
DK
FIN
SE
EUR
JP
US
1998
Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede im Bereich der Arbeitslosigkeit
Die Entwicklungen in der Frauenbeschäftigung stehen häufiger mit Trends im Bereich der NichtErwerbstätigkeit als im Bereich der Arbeitslosigkeit in Zusammenhang. Eine bestimmte nationale
Politik im Bereich des Arbeitslosenentgelts sowie kulturelle Unterschiede scheinen bei der Erklärung der Frauenarbeitslosigkeit eine große Rolle zu spielen. Sie bringen Frauen in einem größeren
Ausmaß als Männer dazu, außerhalb des Arbeitsmarktes zu bleiben. Dem größeren Angebot an
weiblichen Arbeitskräften steht jedoch kein entsprechendes Angebot an Arbeitsplätzen für Frauen
gegenüber.
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Abb. 23 26 zeigt den Anteil der Arbeitslosigkeit des unterrepräsentierten Geschlechts im Vergleich
zur Erfahrung des überrepräsentierten Geschlechts. So war die Arbeitslosigkeit für niederländische
Männer 1998 um 40 % weniger wahrscheinlich als für niederländische Frauen. Die meisten Länder
können auf eine Verbesserung dieses geschlechtsspezifischen Unterschieds verweisen, trotzdem
bleibt der Unterschied in einer Reihe von Ländern insbesondere in Griechenland, Italien, in den
Niederlanden, Belgien, Spanien, Luxemburg und Dänemark beunruhigend hoch. Drei Ländern ist es
gelungen, die Kluft sowohl bei der Beschäftigung als auch der Arbeitslosigkeit zu verringern:
Griechenland, Irland und Deutschland.
Graphik 23- Geschlechterspezifische Diskrepanz in der Beschäftigung
Quelle: Eurostat, Harmonisierte Reihe Arbeitslosigkeit
80%
60%
40%
20%
0%
-20%
-40%
-60%
BE
DK
DE
GR
ES
F
IE
IT
92
5.1.3.
LUX
94
NL
97
AT
PT
FIN
SE
UK
EUR
US
JP
98
Geschlechterungleichgewicht am Arbeitsmarkt
Obwohl das Hauptaugenmerk der Beschäftigungsstrategie darauf gerichtet ist, möglichst viele
Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen, bleiben die geschlechtsspezifischen
Unterschiede am Arbeitsmarkt weiterhin ein wichtiges Anliegen. Große Ungleichgewichte bedeuten
insoferne eine Einschränkung, als sie der Nutzbarmachung der vollen Talente von Männern und
Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegenstehen.
Zwischen der vertikalen und der horizontalen Segregation besteht ein wichtiger Unterschied; im
ersten Fall werden die Frauen und Männer in hierarchische Schichten eingeteilt, im zweiten in
unterschiedliche Wirtschaftszweige. Es wurde ein Segregationsindex für Berufe abgeleitet, und hier
werden sowohl Elemente der horizontalen als auch der vertikalen Segregation berücksichtigt. Er
zeigt, daß das Ungleichgewicht der Geschlechter in einzelnen Berufen (Internationale Standardklassifikation der Berufe – dreistellige Berufe – 1998) nahezu ein Viertel aller Arbeitnehmer in der
Europäischen Union – betrifft (siehe Abb. 24).
26
Angaben aus der harmonisierten Arbeitslosigkeitsserie, Eurostat
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Der Index des Geschlechterungleichgewichts 27 zeigt, daß drei Länder (Finnland, Schweden und
Dänemark) mit relativ hohen Frauenbeschäftigungsquoten auch relativ hohe Ungleichgewichte in
den Berufen aufweisen. In ähnlicher Weise weisen Länder, die eine geringe Frauenbeschäftigungsquote aufweisen, mit der nennenswerten Ausnahme von Spanien, weniger starke Ungleichgewichte
auf. Daraus läßt sich schließen, daß es zu einem strukturellen Ausgleich zwischen einer hohen
Nachfrage nach weiblichen Arbeitskräften und der Sicherstellung des Zugangs zu allen Arten von
Beschäftigung durch Männer und Frauen kommt. Es soll hier jedoch klargestellt werden, daß ein
Arbeitsmarkt mit einem starken Ungleichgewicht und einer hohen Frauenbeschäftigungsquote
einem Arbeitsmarkt vorzuziehen ist, der durch ein schwächeres Ungleichgewicht und niedrige
Frauenbeschäftigungsquoten charakterisiert ist.
Graphik 24 - Geschlechterungleichgewicht in den Berufen
(ISCO) 1998, Ireland : Daten 1997
32
30
28
26
24
22
20
27
Segregationsindex: Zunächst wird der nationale Beschäftigungsanteil der Frauen und Männer errechnet; diese
Durchschnittsquote wird dann auf die einzelnen Berufe umgelegt. Der umgelegte nationale Durchschnitt repräsentiert die
Anzahl der Frauen (oder Männer), die in diesem Beruf arbeiten würden, wenn die Gesamtzahl der weiblichen/männlichen
Arbeitskräfte gleichmäßig über alle Sektoren verteilt wäre; wenn die Frauen z. B. einen Anteil von 40 % an der
Gesamtbeschäftigung eines bestimmten Landes haben, dann würde in jedem Sektor der Vergleich gezogen werden zwischen
beobachteter Quote und der nationalen Durchschnittsquote von 40 %. Wenn all diese Differenzen quer durch die Wirtschaft
addiert werden (wobei positive oder negative Zeichen nicht berücksichtigt werden), ergibt sich ein Gesamtanteil von
Personen, die über die von den nationalen durchschnittlichen Beschäftigungsanteilen vorgeschlagene Zahl hinaus beschäftigt
sind, d. h. es ergibt sich ein Gesamtbetrag des Geschlechterungleichgewichts. Dieses Geschlechterungleichgewicht wird dann
als Anteil der Gesamtbeschäftigung in Form eines Indikators, des Geschlechterungleichgewichtsindikators, zum Ausdruck
gebracht.
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Abb. 25 zeigt auf der Ebene der Europäischen Union die zehn Berufe mit dem höchsten Ungleichgewicht der Geschlechter, wobei die Größe der Blasen für die Anzahl der Beteiligten steht. Eine
Analyse auf Landesebene zeigt oft ein ähnliches Bild: die Dominanz der Frauen in betreuenden
Berufen und die Dominanz der Männer im Bauwesen und in der Landwirtschaft.
Abb. 25 - Die zehn Berufe mit den höchsten Geschlechterungleichgewichtsquoten 1998
Quelle: Eurostat, Europäische Arbeitskräfteerhebung, ISCO 3D, Berechnung
65
durch GD5. Eur-15 schließt Irland nicht mit ein.
60
Vorschullehrer
55
Nursing Professionals
50
Domestic helpers
Client information clerks
Agricultural workers
45
Persönl. Betreuungspersonal
40
Extraction and building workers
Nursing assoc. prof.
Building frame workers
Secretaries
35
30
Die Quoten in absteigender Reihenfolge
5.1.4.
Geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede
Frauen verbinden Arbeit häufig mit Betreuungspflichten; damit werden die Auswahl, die Ausbildung und die Aufstiegsmöglichkeiten beeinflußt, ein Umstand, der zumindest teilweise die in allen
Mitgliedstaaten der Union beobachteten niedrigeren Löhne erklärt. Bis die Männer einen beträchtlich größeren Teil der Betreuungspflichten übernehmen, wird sich diese stereotype Einordnung der
Frauen wahrscheinlich fortsetzen.
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Die in Abb. 26 enthaltenen Angaben der Verdienststrukturerhebung 1995 zeigen, daß in den von
der Erhebung erfaßten Mitgliedstaaten die Frauen durchschnittlich nur 76 % des Stundenlohns (und
72 % des Monatslohns) der Männer erhalten. Obwohl diese geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede für alle Länder gelten, scheinen sie in den neuen Bundesländern in Deutschland, in
Dänemark, Schweden, Luxemburg und Belgien geringer, größer hingegen in Griechenland, den
Niederlanden, Portugal, Österreich und dem Vereinigten Königreich.
Graphik 26 - Bruttostundenverdienste von Frauen als % der Stundenverdienste
von Männern, 1995
Quelle: Eurostat Verdienststrukturerhebung
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Die Verdiensterhebung, aus der sich diese Daten ergeben, hat jedoch keinen vollen Erfassungsgrad.
Der öffentliche Sektor und wichtige Sektoren, in denen Frauen mehrheitlich vertreten sind, wie das
Gesundheitswesen, das Bildungswesen und persönliche Dienstleistungen, werden nicht erfaßt. Auch
werden nur Vollzeitverdienste berücksichtigt. Alternativ dazu ergibt sich ein offenbar fundierterer
Nachweis des Grads der Ungleichheit der Verdienste von Männern und Frauen nun aus der
Europäischen Haushaltserhebung (European Household Panel - ECHPS). Nach den ersten nun verfügbaren Ergebnissen, die alle Tätigkeiten und Beschäftigte mit mehr als 15 Wochenstunden in
13 Mitgliedstaaten erfassen, betrug der Stundenverdienst der Frauen 83 % desjenigen der Männer
im Jahr 1995, wobei im Privatsektor eine gravierendere Differenz (75 %) als im öffentlichen Sektor
(91 %) festzustellen war (siehe Abb. 27).
Mit diesen neuen Ergebnissen bestätigt sich zwar, daß es ein Problem geschlechtsspezifischer
Lohndifferenzen im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden gibt und daß die Lage in
Dänemark und Belgien ausgeglichener ist, doch sind in allen Mitgliedstaaten weitere Analysen
durchzuführen, damit die Leistung der anderen Mitgliedstaaten auf einer soliden Grundlage beurteilt werden kann.
Die Unterschiede bei den Durchschnittslöhnen von Männern und Frauen sind nicht nur Ausdruck
einer Lohndiskriminierung in dem Sinne, daß Frauen für gleichwertige Arbeit weniger Entgelt
erhalten, sondern auch Folge struktureller Unterschiede. Tendenziell haben Männer und Frauen
unterschiedliche Arbeitsplätze, unterschiedliche Altersstrukturen (erwerbstätige Frauen sind im
Durchschnitt jünger), und es gibt auch einen Unterschied im Bildungsniveau und in der Art der
Bildung. Während die meisten dieser Faktoren mit den Löhnen korrelieren, ist der Befund bei anderen Faktoren (z.B. Bildungsniveaus) schwieriger zu interpretieren. Eine Schlußfolgerung, die aus
den vorliegenden Daten in bezug auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede insgesamt gezogen
werden kann, besteht darin, daß Frauen nicht die gleichen Arbeitsstellen haben, daß sie in geringer
bezahlten Arbeitsverhältnissen stehen und daß dieses Problem in einigen Ländern zu einer gravierenderen Entwicklung tendiert als in anderen.
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Graphik 27- Verhältnis des Stundenverdienstes von Frauen und Männern nach öffentlichem und privatem
Sektor 1995
Quelle: Eurostat, ECHP 1995, Beschäftigte mit mehr als 15 Wochenstunden
Alle
120
Privater Sektor
Öffentlicher Sektor
100
80
60
40
20
0
5.1.5.
Der Einfluß der Elternschaft auf geschlechtsspezifische Unterschiede am Arbeitsmarkt
Die Gegenwart von Kindern im Haushalt setzt die Frauenbeschäftigungsquoten deutlich herab; es
gibt jedoch Hinweise, daß für Männer das Gegenteil gilt. Die Beschäftigungsquoten der Männer im
Alter zwischen 20 und 44 Jahren sind höher, wenn sie in einem Haushalt mit Kind leben.
Unter den 12 Mitgliedstaaten, für die Daten für 1998 oder 1997 verfügbar sind (siehe Tabelle 8),
sind Portugal, Belgien und Österreich jene Staaten, in denen die Gleichbehandlung laut Vergleichsindex 28 am größten ist. Unter den 12 Staaten, in denen die Erhebung durchgeführt wurde, weisen
diese drei Länder auch die höchsten Beschäftigungsquoten für Mütter mit einem Kind im Alter von
unter sechs Jahren auf. Zu den drei Ländern, die im Vergleich am schlechtesten abschneiden,
zählen Irland, Deutschland und Luxemburg – diese drei Länder haben jedoch wesentliche Verbesserungen in ihren Kinderbetreuungseinrichtungen vorgeschlagen. Spanien, Italien und Griechenland
geben ebenfalls Anlaß zur Beunruhigung: ihre Beschäftigungsquoten für Mütter von Kleinkindern
sind sehr niedrig. Beim Vergleichsindex rangieren sie in der Mitte der Tabelle - das ist in erster
Linie darauf zurückzuführen, daß sie auch die drei niedrigsten Beschäftigungsquoten für kinderlose
Frauen aufweisen.
28
Der Vergleichsindex zeigt Beschäftigungsquoten für Frauen und Männer ohne Kinder und mit
Kindern im Alter von 0 bis 5 Jahren. Je näher der Indexwert an 1 kommt, desto ähnlicher ist
die Auswirkung der Elternschaft auf die Beschäftigungsquoten der Frauen und Männer. Werte
über eins zeigen, daß die Elternschaft die Arbeitschancen der Frauen gegenüber denjenigen
der Männer reduziert hat. Quelle: LFS, Eurostat; für Schweden, Dänemark, Finnland und
Irland sind keine Daten verfügbar.
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Tabelle 8
Beschäftigungsquoten der- 20 - bis 44- jährigen 1998
Vergleichsindex
Keine Kinder
Kinder zwischen 0 und 5 J.
Männer
Frauen
Männer
Frauen
IRL (97)
1,9
81
81
87
46
D
1,8
83
83
90
49
L
1,8
93
84
98
49
UK
1,7
85
87
90
53
E
1,7
88
67
90
40
EU-11
1,7
84
79
91
52
NL
1,6
88
86
95
60
I
1,6
91
68
92
45
F
1,5
79
72
91
56
EL
1,5
82
60
96
48
A
1,3
89
85
94
68
B
1,2
87
77
92
66
P
1,2
92
83
96
72
5.2. Beurteilung der Nationalen Aktionspläne
5.2.1. Überblick über die Entwicklung
Insgesamt haben die Mitgliedstaaten im Vergleich zu 1998 die Maßnahmen verstärkt. Dies ist teilweise auf die Weiterentwicklung ihrer bereits bestehenden Pläne und teilweise auf ihre Reaktion
auf die erweiterten Leitlinien 1999, insbesondere über den Gender-Mainstreaming-Ansatz.
Erfolgreiche wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Maßnahmen können sowohl Frauen als
auch Männern zugute kommen. Das gilt seit Anfang der 90er auch für Irland, die Niederlande und
Dänemark.
Ein paar Länder erwarten beträchtliche Verbesserungen. Als Land mit besonders ausgeprägten
Problemen verdient Italien in diesem Zusammenhang Erwähnung; die Entwicklungen der nächsten
Jahre werden mit Interesse erwartet. Österreich, Portugal und Schweden sind im Bereich der
Chancengleichheit ebenfalls große Verpflichtungen eingegangen.
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5.2.2. Gender Mainstreaming-Ansatz (Einbeziehung der Chancengleichheit in die übrigen
Bereiche) – Leitlinie 19
Alle Mitgliedstaaten planen die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes oder haben bereits
entsprechende Maßnahmen getroffen. Das Ausmaß, in dem diese Umsetzung erfolgt ist, und die
Qualität der Darstellung dieser Bemühungen weisen beträchtliche Unterschiede auf, die von allgemeinen politischen Feststellungen hin bis zu praktischen Maßnahmen reichen – siehe Tabelle 9.
Will man die Auswirkungen der bestehenden Maßnahmen auf die Geschlechter verstehen, so sind
ausführliche Analysen erforderlich. Die meisten Mitgliedstaaten sind sich dessen bewußt und
arbeiten an der Vertiefung ihres Verständnisses für die Beschäftigungsmaßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Geschlechter – Spanien, Frankreich, Luxemburg – sowie an der Verbesserung
ihrer Statistik – Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Schweden, Finnland
und Spanien.
Ein erfolgreiches Gender Mainstreaming setzt auch Maßnahmen zur erhöhten Bewußtseinsbildung
der Entscheidungsträger – Frankreich, Österreich und Schweden – und eine umfassende Verpflichtung zur Chancengleichheit voraus, was alle Mitgliedstaaten so zu sehen scheinen. Wenn sich die
Mitgliedstaaten nicht mehr auf politische Aussagen beschränken, sondern das Gender-Mainstreaming umsetzen, können echte Fortschritte erzielt werden. Deutschland weist einen besonders
umfassenden Ansatz zum Mainstreaming auf, während Irland noch in einer ersten Planungsphase
ist.
Beschäftigungsfähigkeit
Die drei Mitgliedstaaten Belgien, Irland und das Vereinigte Königreich scheinen das Ziel der
Chancengleichheit noch nicht in den Pfeiler 1 integriert zu haben. Portugal liefert einen besonders
klaren Überblick über das Gender-Mainstreaming in Pfeiler 1. In fast allen Leitlinien des ersten
Pfeilers ist das Ziel der Chancengleichheit enthalten.
Die Ansätze anderer Mitgliedstaaten bestehen darin, daß der Zugang zu aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen – Dänemark, Deutschland – gesetzlich verankert wird oder daß positive
Maßnahmen zur Sicherung eines gleichberechtigten Zugangs beider Geschlechter – Frankreich –
getroffen werden.
Der Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs von Knaben und Mädchen zum Bildungswesen kommt in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich große Bedeutung zu. Die
Niederlande und Österreich wollen sich auch bemühen, eine größere Beteiligung der Frauen am
lebenslangen Lernen zu fördern.
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Tabelle 9 - Mainstreaming – Art der vorgeschlagenen
Maßnahmen
Verpflich- Rechts-
Steuerl.
Positive
Insti-
Sammlung
tende
vor-
Maßnah-
Maßnah-
tutionelle
von Grund-
Maß-
schriften
men
men (ein-
Mecha-
und Über-
schließlich nismen
wachungs-
Sonder-
daten
nahmen
ausbildg.)
B
X
X
DK
X
X
D
X
X
EL
X
ES
X
F
X
IRL
X
I
X
L
X
NL
X
A
X
X
P
X
X
FIN
X
X
S
X
X
UK
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Steuerliche Vergünstigungen sind besonders wichtig, wenn Männer und Frauen aktiviert und mit
Anreizen mobilisiert werden sollen, insbesondere, wenn es sich um zur Zeit nicht erwerbstätige
Personen handelt. Änderungen der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Leistungen, wie sie in
Schweden, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Irland vorgenommen wurden,
werden wahrscheinlich mehr Frauen zur Erwerbstätigkeit ermutigen. Es ist jedoch enttäuschend,
daß die Geschlechterfrage in so wenigen Berichten im Zusammenhang mit Anreizen in Form
steuerlicher Begünstigungen angegangen wird.
Unternehmergeist
Dänemark, Griechenland, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich
haben die Chancengleichheit in Pfeiler II integriert. Die anderen Mitgliedstaaten machen keine
Angaben. Bei den angekündigten Maßnahmen handelt es sich im allgemeinen um positive Maßnahmen, die zumeist qualitativer Natur und vorwiegend auf Leitlinie 11 beschränkt sind. Österreich,
Finnland und das Vereinigte Königreich haben versucht, Maßnahmen unter Berücksichtigung ihrer
Auswirkungen auf die Geschlechter im voraus zu analysieren und auszuarbeiten, Dänemark trägt
sich mit ähnlichen Absichten.
Der Mangel an angemessenen Datenerhebungssystemen und an Verfahren zur Einschätzung der
Auswirkungen der Maßnahmen auf die Chancengleichheit der Geschlechter erklärt, warum so
wenige Länder ausführliche Informationen liefern. Die meisten Mitgliedstaaten sind im Begriff,
ihre statistischen Systeme zu verbessern, damit diese Lücke geschlossen werden kann.
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Anpassungsfähigkeit
Unter Pfeiler III erwähnen einige Mitgliedstaaten – Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien und
Schweden – die Rolle und den Beitrag der Sozialpartner zum Gender Mainstreaming. Dänemark geht näher
auf den Trend ein, der die Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern kennzeichnet – sie legen nämlich
besonderen Wert auf eine flexiblere Organisation der Arbeitszeit, damit sowohl Männer als auch Frauen die
Arbeit mit dem Familienleben besser vereinbaren können. Betrachtet man jedoch die wichtige Rolle der
Sozialpartner bei der Umsetzung der Leitlinien im allgemeinen und bei der Anpassungsfähigkeit im besonderen, so verblüfft ihr schwacher und oft nicht vorhandener Beitrag.
Abschließend kann gesagt werden, daß die Einbeziehung des Gender Mainstreaming in die vier Pfeiler der
NAP im Gange ist, aber weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die volle Einbeziehung der Chancengleichheit zu verwirklichen. Viele Mitgliedstaaten sind noch in der Vorbereitungs- oder Frühphase dieses
Vorgangs. Das Nichtvorhandensein statistischer Daten sorgt für besondere Probleme. Die Beurteilung der
Auswirkungen von Maßnahmen muß weiter verfeinert werden. Ziele oder Indikatoren zur Überwachung des
Erfolges wurden nicht besonders erwähnt.
5.2.3. Abbau der geschlechts-spezifischen Unterschiede und des Ungleichgewicht der Geschlechter am
Arbeitsmarkt – Leitlinie 20
Ungleichgewicht der Geschlechter am Arbeitsmarkt und im Bereich der Arbeitslosigkeit
Tabelle 10 – Abbau der
geschlechtsspezifischen
Unterschiede – LL20
Beschäftigung
EntArbeits- Verringerg. lohnung
losigdes Un-keit
gleichgewichts
B
DK
X
D
EL
X
X
X
X
X
X
X
Ungleichgewicht der Geschlechter am Arbeitsmarkt
X
ES
X
X
F
X
X
X
X
X
IRL
X
I
X
L
X
NL
X
A
X
P
X
FIN
S
UK
X
X
X
Obwohl die Erhöhung der Erwerbstätigenquote der Frauen ein
sehr wichtiges Ziel darstellt, gehen sechs Mitgliedstaaten auf
dieses Ziel gemäß Leitlinie 20 aber nicht direkt ein – siehe
Tabelle 10, und nur wenige – Griechenland, Frankreich,
Österreich, Luxemburg und Spanien – konzentrieren sich auf
das spezifische Ziel, die Kluft zwischen den Geschlechtern im
Bereich der Arbeitslosigkeit gemäß Leitlinie 20 zu verringern.
Die meisten Mitgliedstaaten versuchen dieses Problem mit
Maßnahmen unter Pfeiler I zu lösen.
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Die Zielsetzung der Verringerung des Geschlechterungleichgewichts ist zum Hauptanliegen dieser Leitlinie geworden.
Tabelle 10 zeigt, daß die drei Länder mit dem höchsten
Ungleichgewicht, nämlich Finnland, Schweden und Dänemark
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergreifen. Der
dänische (und auch belgische) Ansatz, Engpässen abzuhelfen,
verdient Aufmerksamkeit, da er mit den Marktkräften konform
geht, die eine Erhöhung der Frauenbeschäftigungsquote in den
Sektoren und Berufszweigen vorsehen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Nur Griechenland, Österreich und die
Niederlande legen
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keine Maßnahmen gegen die Verringerung des Ungleichgewichts vor. Die Maßnahmen reichen von einer
Diversifizierung des Bildungswesens, der beruflichen Ausbildung und der Berufswahl (Frankreich,
Schweden, Vereinigtes Königreich, Spanien) bis zur gesetzlichen Unterstützung positiver Maßnahmen
(Italien, Luxemburg). In Belgien (Flandern) werden Engpässe in bestimmten Berufen zum Anlaß für die
Förderung einer höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen genommen. Den Frauen, die sich um diese Posten
bewerben, werden bestimmte Maßnahmen, wie z.. B. Einschulungen, eigene Ausbildungsmodule und Hilfsmaßnahmen (einschließlich einer flexiblen Kinderbetreuung) angeboten.
Es scheint erwähnenswert, daß einige Länder die Verbesserung der Möglichkeiten für Frauen in Managementpositionen in der öffentlichen Verwaltung erwähnen. Dieser Gedanke wird von Frankreich ausführlich
erläutert. Als wichtige Arbeitgeber können die Regierungen mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie das
Problem des Ungleichgewichts in der öffentlichen Verwaltung beseitigen.
Während die meisten Maßnahmen darauf abzielen, das Angebot an weiblichen Arbeitskräften in jenen Sektoren oder Berufen zu erhöhen, in denen die Männer dominieren, konzentrieren sich andere auf eine Erhöhung
der Nachfrage nach Frauen in männlich dominierten Sektoren und Berufen. Kein Mitgliedstaat liefert
Informationen über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Die in der Europäischen Union gesammelte Erfahrung läßt jedoch darauf schließen, daß die ausgeglichene Anwendung beider Maßnahmenarten zusammen die
beste Garantie dafür ist, daß beim Abbau des Geschlechterungleichgewichts am Arbeitsmarkt positive
Ergebnisse erzielt werden können.
Geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede
Der Hinweis auf Maßnahmen zur Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit oder
Arbeit gleichen Werts sowie die Verringerung der Einkommensunterschiede ist in den Leitlinien für 1999
das erste Mal enthalten. Die Reaktionen sind weitgehend positiv. Einige Mitgliedstaaten mit hoher Lohndifferenz jedoch (siehe Ziffer 5.1.4) sehen jedoch keine Maßnahmen vor – Niederlande, Griechenland – oder
planen Maßnahmen, die im Hinblick auf das Problem zu allgemein sind. Im Vereinigten Königreich ist zwar
mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns – da Frauen eher in den Niedriglohnberufen arbeiten –
ein Fortschritt zu erwarten, die Auswirkungen auf die Nachfrage bleiben jedoch abzuwarten.
Erwähnenswert ist die Reaktion aus Frankreich, wo die Regierung einen praktischen Ratgeber zu Fragen des
gleichen Entgelts veröffentlichen möchte, der an jene Personen gerichtet ist, die in den Unternehmen die
Lohn- und Gehaltsverhandlungen führen. Für die Sozialpartner und die Kontrolldienststellen (services
d'inspection) sind ferner intensive Schulungen im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften betreffend die
Gleichbehandlung von Männern und Frauen vorgesehen. Österreich plant eine Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes, das bessere Instrumente zur Durchsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlung vorsieht; in Zukunft werden nichtdiskriminierende Arbeitsplatzevaluierungsmodelle entwickelt
werden.
Auf einer fortgeschritteneren Ebene haben sich die Sozialpartner in Belgien in der interprofessionellen Vereinbarung (1999-2000) dazu verpflichtet, ihre Systeme der Arbeitsplatzklassifikation zu überprüfen, wenn
sie zu einer ungleichen Behandlung der beiden Geschlechter führen. In Finnland enthält der Tarifvertrag, der
im Januar 2000 ausläuft, eine Bestimmung über Frauen und schlechtbezahlte Arbeitsplätze. Die Sozialpartner unterstützen den Grundsatz des gleichen Entgelts, indem sie in einzelnen Unternehmen und Sektoren
Systeme zur Abschätzung der Arbeitsplatzanforderungen einführen. In Schweden legt das Gesetz über den
gleichen Status von Männern und Frauen seit 1992 fest, daß alle Unternehmen mit über 10 Arbeitnehmern
Aktionspläne über Chancengleichheit erstellen müssen. In Finnland liegt diese Grenze bei 30 Arbeitnehmern.
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5.2.4. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Es wird deutlich, daß das Engagement der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Förderung einer familienfreundlichen Beschäftigungspolitik sehr unterschiedlich ist. Nur in Schweden und Finnland haben Arbeitnehmer mit Kleinkindern das Recht auf Teilzeitarbeit (in den Niederlanden wird dies erwogen). Weiter verbreitet sind hingegen Aktionen und beispielhafte Verfahren, um Unternehmen zu familienfreundlicheren
Maßnahmen zu ermutigen.
Versorgungsarbeit für Kinder
Unter diesem Titel werden von den folgenden Ländern, die einen beträchtlichen Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen aufweisen, wesentliche Anstrengungen unternommen oder geplant: Deutschland,
Griechenland, Irland, Niederlande, Österreich, Portugal, Italien und das Vereinigte Königreich. Dänemark,
Finnland und Schweden, und in einem geringeren Ausmaß Belgien und Frankreich, verfügen über sehr gut
entwickelte öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen. Trotzdem
wollen Dänemark und Schweden die Situation weiter verbessern.
Tabelle 11: Neue
Versorgungsvorschläge
Eine begrenzte Zahl von Mitgliedstaaten – Belgien, Griechenland,
Spanien, Finnland und Schweden – erwähnen, daß sie die Versorgungseinrichtungen für ältere Menschen ausbauen wollen. Es fällt auf,
daß konkrete Initiativen betreffend die Versorgung anderer im Haushalt lebenden Personen (Personen mit Behinderungen, kranke Angehörige) in nahezu allen Umsetzungsberichten fehlen (siehe Tabelle 11).
Elternurlaub und sonstige Möglichkeiten einer vorübergehenden
Arbeitsbefreiung
Kinderbetreuung
Altenpflege
Versorgung
anderer
im
Haus—
halt
lebender
Pers.
B
X
X
X
DK
X
D
X
Der Umsetzungsbericht Griechenlands enthält keinen Hinweis auf
EL
X
X
Elternurlaub, im Vereinigten Königreich wird er erst im Dezember
1999 eingeführt (die dem Vereinigten Königreich eingeräumte Frist für
E
X
X
X
die Umsetzung der Richtlinie läuft am 15.12.1999 ab). Sehr großF
X
zügigen Elternurlaub gibt es in Schweden und Finnland, wobei letzteIRL
X
res überlegt, wie die Anzahl der Männer, die ihr Recht auf Elternurlaub
I
X
in Anspruch nehmen, erhöht werden könnte; eine Möglichkeit
L
X
bestünde in der Gewährung eines einmonatigen Elternurlaubs für Väter
(das ist bereits in Schweden der Fall). In Finnland wurden neue
NL
X
Rechtsvorschriften für den Elternurlaub dahingehend geändert, daß ein
A
X
Recht auf Fernbleiben vom Arbeitsplatz aus zwingenden familiären
P
X
Gründen, die sich nicht nur auf Kinder beschränken, vorgesehen
FIN
X
wurde. Eine Reihe von Mitgliedstaaten – Belgien, Griechenland,
S
X
X
Spanien, Frankreich, Niederlande, Irland, Österreich und Schweden –
UK
X
haben flexible Elternurlaubsregelungen, z. B. die Möglichkeit einer
teilzeitartigen Inanspruchnahme mit reduzierter staatlicher Zuwendung, wobei gleichzeitig Teilzeitarbeit geleistet wird. In Luxemburg
wurde dies in das Gesetz über Elternurlaub aufgenommen. Gesetze
über Elternurlaub sind zur Zeit auch in Italien und Portugal in
Vorbereitung. Dänemark ist das einzige Land, das es schafft, den Elternurlaub mit flexiblen oder
familienfreundlichen Beschäftigungsmaßnahmen zu verbinden. In Spanien sind Gesetze über die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einschließlich eines flexiblen Mutterschaftsurlaubs und eines
integrierten familienfördernden Programms, in Vorbereitung.
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5.2.5. Erleichterung der Rückkehr ins Erwerbsleben – Leitlinie 22
Dieser Leitlinie, die gegenüber dem Vorjahr nicht geändert wurde, schenkten die Mitgliedstaaten dieses Jahr
keine besondere Aufmerksamkeit. Die dargestellten Maßnahmen beschränken sich oft auf das Problem der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und erhöhte Anstrengungen
in der Berufsausbildung. Es werden auch Änderungen im Steuer- und Leistungssystem erwähnt, die die
finanziellen Anreize zur Rückkehr ins Erwerbsleben erhöhen.
In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß den Alleinerziehern als Gruppe besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; Spanien und das Vereinigte Königreich erwähnen sie als eigene, von der Politik gezielt
angesprochene Gruppe. Im NAP des Vereinigten Königreichs wird das New Deal for Lone Parents als eine
neue Regelung für Alleinerzieher hervorgehoben, die die beruflichen Aussichten und Beschäftigungsfähigkeit von Alleinerziehern verbessern soll. In einigen Ländern wird die das Problem der Rückkehr der den
Elternurlaub in Anspruch nehmenden Arbeitnehmer an ihren früheren Arbeitsplatz diskutiert. Aktivierende
Steuer- und Leistungssysteme – Dänemark, Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich –
können Rückkehrwillige dazu bewegen, schlechtbezahlte Arbeitsplätze ins Auge zu fassen, während bei
anderen Betroffenen großzügige Elternurlaubsregelungen die Verbindung zum Arbeitgeber aufrecht erhalten
können. In diesem Zusammenhang verdienen die wenigen Länder Erwähnung, die Indikatoren vorschlagen –
Belgien, Griechenland, Frankreich und Österreich.
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6.
ERMITTLUNG BEWÄHRTER VERFAHREN
Dieser Abschnitt soll veranschaulichen, wie die beschäftigungspolitischen Leitlinien in der Union in konkrete Politik umgesetzt werden. Herangezogen hierfür werden Beispiele bewährter Verfahren, wie sie die
Mitgliedstaaten in ihren NAP präsentieren. Eine vollständiges Verzeichnis der Projekte findet sich in
Anhang 1. Zur Erörterung im Text ausgewählt wurden vor allem Beispiele, bei denen ein Mindestmaß an
Monitoring und Bewertung gegeben ist. Nicht berücksichtigt sind Maßnahmen, die bereits im Gemeinsamen
Beschäftigungsbericht 1998 begutachtet wurden. Die meisten der aufgeführten Beispiele wurden ausgewählt
für eine eingehendere Peer-Review-Bewertung, die von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eingeleitet wurde.
6.1.
Das Peer- Review-Verfahren zur Verbreitung bewährter Verfahren
Im Peer-Review-Verfahren werden politische Maßnahmen, die einzelne Mitgliedstaaten als beispielhaft
ansehen, von unabhängigen aus ganz unterschiedlichen Fachbereichen stammenden Sachverständigen
bewertet. Gegebenenfalls werden sie anschließend als Beispiele bewährter Verfahren allgemein verbreitet.
Die Kommission hat das Potential dieses Verfahrens erkannt und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
und unter Federführung des Ausschusses für Beschäftigung und Arbeitsmarkt ein Peer-Review-Programm
zur Bewertung von Beschäftigungs- und Arbeitsmarktmaßnahmen aufgelegt. Im wesentlichen geht es
darum, festzustellen, inwieweit eine politische Maßnahme eines "Referenzlandes" auf Peer-Länder
übertragbar ist. Praktisch durchgeführt wird eine derartige Peer-Review im wesentlichen in Form eines
Seminar und einer Überprüfung vor Ort. Es handelt sich um eine Maßnahme mit Planungsvorgaben: Zur
Vorbereitung wird eine Reihe von Sachverständigengutachten erstellt. Die Schlußfolgerungen aus der
Bewertung werden von der Kommission veröffentlicht.
Bei der Auswahl bewährter Verfahren, die einer Peer-Review unterzogen werden, geht man wie folgt vor:
Zunächst werden die Mitgliedstaaten gebeten, ihre Bereitschaft zu bestätigen, als Referenzland in den PeerReviews ihrer eigenen beispielhaften Verfahren zu fungieren. Danach wird jeder Mitgliedstaaten aufgefordert, aus dem Verzeichnis der in Frage kommenden politischen Maßnahmen vier Präferenzen anzugeben für
die Teilnahme als Peer-Land in den Review-Teams. Dabei achtet man darauf, daß eine ausgewogene
Beteiligung aller Mitgliedstaaten über das Jahr gewährleistet ist. Bis Juli 1999 waren folgende Peer-Reviews
bereits abgeschlossen:
•
Verminderung der Lohnnebenkosten, insbesondere für Geringverdiener (Niederlande)
•
Frauen als Unternehmer - Unternehmensberatung für Frauen (Schweden)
•
Förderung der Weiterbildung in Kleinst- und Kleinunternehmen (Portugal)
•
Aktivierung und individuelle Vermittlung (Finnland)
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•
Für das zweite Halbjahr 1999 ist eine zweite Serie von Peer-Reviews geplant:
•
Programm "Neue Dienstleistungen - Arbeitsplätze für Jugendliche" (Frankreich)
•
Lebenslanges Lernen in der Praxis (VK)
•
Maßnahmen zur Förderung selbständiger Tätigkeit (Deutschland und Italien)
•
Aktive Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit (Dänemark und VK)
•
Verkürzung und Neuregelung der Arbeitszeit (Frankreich)
•
Übereinkommen zwischen den Sozialpartnern zur Beschäftigungssicherung (Spanien).
6.2.
Bewährte Verfahren in den NAP 1999
Erster Pfeiler – Beschäftigungsfähigkeit
1.
Initiativen "Inserjovem" und "Reage" (Portugal)
Zielsetzung
Diese beiden Initiativen, die den in den Leitlinien 1 (Inserjovem) und 2 (Reage) geforderten präventiven
Ansatz aufnehmen, wurden 1998 entwickelt und durchgeführt. Zur Umsetzung des präventiven Ansatzes war
eine völlig neuartige Vorgehensweise der öffentlichen Arbeitsverwaltungen erforderlich.
Durchführung
Der präventive Ansatz beinhaltet, daß allen jugendlichen und erwachsenen Arbeitslosen vor Ablauf von 3
bzw. 6 Monaten Arbeitslosigkeit die Ausarbeitung eines individuellen Beschäftigungsplans angeboten wird.
Je nach Situation des einzelnen werden die öffentlichen Arbeitsverwaltungen wie folgt tätig: Vermittlung
eines Arbeitsplatzes, Berufsberatung zugeschnitten auf die Schwierigkeiten und Bedürfnisse des einzelnen
(drei Stufen der Berufsberatung von Unterstützung bei der Arbeitsuche bis zu eingehender Beratung) oder
Vermittlung einer Schulungsmaßnahme bzw. Eingliederung in ein laufendes Beschäftigungsprogramm.
Dieses neue Modell setzt voraus, daß in jedem Beschäftigungszentrum ein Team bestehend aus professionellen Berufsberatern und Technikern (Eingliederungsteam) eingesetzt wird, das den individuellen Eingliederungsweg jedes einzelnen festlegt und begleitet. Schriftlich fixiert wird diese Maßnahme in dem individuellen Eingliederungsplan, der zwischen dem Arbeitslosen und dem Eingliederungsteam zu vereinbaren ist.
Alle Informationen über die aktive Beteiligung des einzelnen und das Follow-up des individuellen Eingliederungsplans werden in einer Follow-up-Vereinbarung festgehalten. Das neue Modell erforderte auch eine
komplette Umstellung des Informationssystems der öffentlichen Arbeitsverwaltung: Es gilt die Risikogruppe
so frühzeitig wie möglich zu ermitteln und ein systematisches statistisches Follow-up der Durchführung zu
gewährleisten.
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Rahmenbedingungen
Die Präventivmaßnahmen werden im Rahmen territorialer Pakte und regionaler Beschäftigungsnetze durchgeführt. Bis Ende 1998 waren 11 Netze und 3 Pakte einbezogen, die 25 % der Gesamtbevölkerung auf dem
Kontinent und 30% der registrierten Arbeitslosen erfaßten. Dank der vorgesehenen Ausweitung der regionalen Netze dürfte bis Ende 1999 75 % der Bevölkerung und bis 2000 100% der Bevölkerung abgedeckt
sein. Der innovative Aspekt dieses originellen Ansatzes besteht im wesentlichen darin, daß die lokalen KMU
stark einbezogen und bestehende Partnerschaften wirkungsvoll genutzt werden. Insbesondere gilt dies für das
Bildungssystem: Es bietet Ausbildungsmöglichkeiten an und bescheinigt den Arbeitslosen, daß sie eine
Ausbildung absolviert haben.
Bewertung/Monitoring der Ergebnisse
Die ersten Ergebnisse, die auf der Basis der zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbarten
gemeinsamen Politikindikatoren ermittelt wurden, sind ermutigend: Lediglich 5,8% der Jugendliche und
1,8% der Erwachsenen wurde vor Ablauf von 6 bzw. 12 Monaten Arbeitslosigkeit keine Maßnahmen angeboten (in 12 der gegenwärtig einbezogenen Regionen). Die Anzahl derjenigen, die zum ersten Gespräch, das
den persönlichen Eingliederungsplan in Gang setzt, nicht erschienen, war jedoch relativ hoch (nahezu 50%
der jugendlichen und 44% der erwachsenen Arbeitslosen). Dies weist auf Schwächen im Sozialleistungssystem hin, das nur einen Teil der Arbeitsuchenden abdeckt, und auf die nach wie vor unzureichende Präsenz
der öffentlichen Arbeitsverwaltungen auf dem Stellenmarkt.
2.
Aktivierungsmaßnahmen (Belgien)
Background
Die Schaffung von Arbeitsplätzen mittels einer subventionierten (zeitlich befristeten) Beschäftigung von
Langzeitarbeitslosen war einige Jahre lang ein wichtiges politisches Anliegen der regionalen Regierungen
und der Bundesregierung in Belgien. Folgende Instrumentarien werden hierfür eingesetzt: WEP+, Smet-jobs,
LAE (Local Agencies for Employment = lokale Beschäftigungsagenturen), soziale Beschäftigung für
Sozialhilfeempfänger (Artikel 60), soziale Beschäftigung im privaten Sektor (Artikel 61) und WEP-privé.
Sie basieren alle auf der Erkenntnis, daß nicht nur die Lohnkosten gesenkt werden müssen, sondern auch
Engpässe auf der Angebotsseite zu beseitigen sind (durch intensive Berufsberatung, Ausbildung, Gewöhnung an die Arbeitssituation und Vermittlung echter Arbeitserfahrung).
Lokale Beschäftigungsagenturen (LAE = Local Agencies for Employment)
Die LAE decken einen Bedarf an Dienstleistungen, die vom Markt noch nicht erbracht werden, hauptsächlich auf Anfrage von Haushalten, jedoch auch von gemeinnützigen Organisationen und von kommunalen
Einrichtungen. Die LAE bieten die Möglichkeit, nützliche Arbeitserfahrung zu sammeln und fördern damit
die Wiedereingliederung schwer vermittelbarer Langzeitarbeitsloser. Finanziert werden die Jobs durch
Umschichtung von Arbeitslosenunterstützung/Sozialhilfe zugunsten von Aktivierungsmaßnahmen und durch
Steuersenkungen.
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Ende Juni 1998 hatten 552 Kommunen in Belgien, das sind 94 % aller Gemeinden, eine zugelassene LAE.
Die Anzahl der Nutzer beträgt gegenwärtig etwa 110 000. Die Zahl der Beschäftigten ist auf 41 000 gestiegen, davon sind zirka 83 % Frauen. 12 Millionen Arbeitsstunden wurden geleistet. All diese Indikatoren
belegen ein rasches und stetiges Wachstum seit der Einführung im Jahr 1995.
Der Erfolg des Systems erklärt sich zum Teil durch seine Flexibilität, eine Verknüpfung mit Ausbildungsmaßnahmen, kontinuierlichen Verbesserungen (zum Beispiel Tarifvereinbarungen) und eine kontinuierliche
Ausweitung (über ein System von Dienstleistungsgutscheinen). Es stellt sich allerdings die Frage, ob eine
Stellenvermittlung über LAE möglicherweise in gewissem Umfang einen unlauteren Wettbewerb mit der
Vermittlung von "normalen" Arbeitsplätzen darstellt und ob die betreffenden Personen in der Lage oder
bereit sind, sich ohne Unterstützung in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren, was letztlich Ziel der
Maßnahme ist.
Die Smet-Jobs
Die sogenannten "Smet-Jobs" schaffen seit März 1998 zusätzliche Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor,
hauptsächlich in der Privatwirtschaft. Zielgruppe sind auch hier die Langzeitarbeitslosen. Finanziert wird das
Projekt durch Umschichtung von Arbeitslosenunterstützung zugunsten von Aktivierungsmaßnahmen und
durch Befreiung von den normalerweise vom Arbeitgeber gezahlten Sozialabgaben. Der Arbeitslose erhält
einen Arbeitsvertrag und arbeitet maximal drei Jahre lang in einem normalen Unternehmen. Seine Entlohnung ist der seiner Arbeitskollegen vergleichbar. Um die Beschäftigten nicht zu sehr an die Smet-Jobs zu
binden, kann der Arbeitsvertrag von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden. Stammpersonal darf nicht durch Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Smet-Job arbeiten,
ersetzt werden.
Im März 1999 waren mehr als 6 000 Personen im Rahmen der Maßnahme beschäftigt, etwa zu gleichen
Teilen Männer und Frauen. Etwa 71 % der Smet-Jobs sind Halbtagsjobs. 1999 wird die Maßnahme ungefähr
60 Millionen Euro kosten (58 % Lohnsubventionen, 42 % Kürzung der Sozialbeiträge).
Die Smet-Jobs verteilen sich gleichmäßig auf die Sektoren. Bei 75 % der Projekte sind die Arbeitgeber
KMU. Größere Unternehmen sind bereits verpflichtet, im Rahmen anderer Arbeitsmarktmaßnahmen oder im
Rahmen tarifvertraglicher Regelungen einen bestimmten Prozentsatz von Lehrlingen und Geringqualifizierten einzustellen.
Das Hauptrisiko bei den Smet-Jobs ist, daß sie nicht notwendigerweise zu einer dauerhaften Beschäftigung
führen, denn die Unternehmen sind nicht verpflichtet, die Jobs in dauerhafte Stellen umzuwandeln oder die
Smet-Job-Beschäftigten auszubilden. Es ist daher durchaus möglich, daß diese nicht die für eine künftige
dauerhafte Anstellung erforderliche Qualifikation erwerben. Für eine Bewertung ist es noch zu früh: Die
Maßnahme läuft erst relativ kurze Zeit.
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3.
Schulische Unterstützung (Griechenland)
Zielsetzung
Dieses Pilotvorhaben ist Teil einer umfassenden Bildungsreform. Es zielt darauf ab, das Schulversagen zu
bekämpfen und die Abbruchraten in der Pflichtschulbildung zu verringern.
Eine Reihe von Maßnahmen ist vorgesehen: individualisierte Unterstützung leistungsschwacher Schüler
durch Sonderunterricht während des Schuljahrs oder in den Sommerferien; spezielle Schulung der Lehrer
und Diversifizierung des Unterrichtsmaterials; umfassendere Maßnahmen, wie z. B. Verbesserung der
Schulinfrastruktur, insbesondere der technischen Ausrüstung; Informationsseminare für Kommunalbehörden
und sonstige Einrichtungen sowie Beratung der Eltern von Problemschülern.
Bewertung/Überwachung
Die Maßnahme setzt an der ersten Stufe des Bildungssystems an und kann somit dazu beitragen, die Qualität
der Grundschulbildung und damit die Ausbildungschancen in den darauf aufbauenden Stufen zu verbessern.
Das Projekt ist im Schuljahr 1997/98 in 34 Schulen mit insgesamt 7 000 Schülern angelaufen; bis zum Jahr
2000 soll es Zug um Zug auf 102 Schulen ausgedehnt werden. In der ersten Phase der Durchführung nutzte
etwa die Hälfte der Schüler (3 774) die speziellen Unterrichtsmaßnahmen. Es liegen auch Daten vor zu den
verschiedenen Einzelaktionen (Informationsseminare, beteiligte Lehrkräfte, Anzahl der geleisteten Sonderunterrichtsstunden) und/oder zu den unmittelbaren Auswirkungen in bezug auf technische Ausrüstung und
Unterrichtsmaterial.
Die Maßnahme hat sich offenbar positiv ausgewirkt auf die Lernmotivation der Schüler, auf deren Selbstachtung sowie auf das Verhältnis Schüler/Lehrer. Auch andere Schüler haben indirekt profitiert von den
Verbesserungen des Unterrichtsumfelds. Die Maßnahme wurde offenbar gezielt in Bereichen durchgeführt,
in denen die Abbruchraten am höchsten sind und das Schulversagen am auffallendsten. Allerdings reichen
die vorhandenen Daten nicht aus, um das volle Ausmaß der Problemsituation in Griechenland und die Wirksamkeit der Maßnahme zu bewerten (die Abbruch- und Versagensraten in diesen Bereichen lassen sich nicht
mit der Ausgangssituation vergleichen).
4.
Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen (Schweden)
Zielsetzung
Zugang von Behinderten zu Arbeitsplätzen und Sicherung von Behindertenarbeitsplätzen. Pionierrolle im
Einsatz neuer Technologien.
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Durchführung
Das Schwedische Zentralamt für den Arbeitsmarkt (Swedish Labour Market Board/AMS) gibt landesweit
einen Rahmen vor, der von der Arbeitsmarktverwaltung umgesetzt wird. Die praktische Umsetzung erfolgt
normalerweise auf lokaler Ebene über ein Institut für Beschäftigungsfähigkeit (employability institute), das
erforderlichenfalls technische Berater hinzuzieht.
Beteiligt an neuen Entwicklungen ist in vielen Fällen die Sozialversicherungsbehörde, die über Eigenmittel
verfügt und einen Teil der Kosten übernehmen kann. Andere Akteure stammen aus Einrichtungen und Organisationen, die an der Spitze des technischen Fortschritts stehen.
Bewertung
Im Schnitt werden jährlich 10 innovative Behindertenarbeitsplätze geschaffen. Dadurch indirekt ausgelöst
wurde die Einrichtung von 400 Computerarbeitsplätzen jährlich für behinderte Personen.
Daten für eine quantitative Bewertung werden im Rahmen des Programms gegenwärtig nicht gesammelt.
Qualitative Studien zeigen jedoch, daß die Zielvorgaben erreicht werden.
Zweiter Pfeiler – Unternehmergeist
5.
„Zentrale Anlaufstelle" für Unternehmensgründungen (Stadtverwaltung Catania (Italien))
In Italien, wie in einer Reihe anderer Mitgliedstaaten, will man vorgehen gegen Verzögerungen bei Unternehmensgründungen und den Wust der dabei einzuhaltenden Verwaltungsverfahren. Im Schnitt werden für
die Eintragung eines neuen Unternehmens mehr als 100 Tage benötigt und die Neuunternehmer müssen
mehr als 15 verschiedene Verwaltungsverfahren durchlaufen.
Hauptziel ist es, die Verwaltungsverfahren zu verschlanken und die Belastung der Unternehmen progressiv
erheblich zu vermindern. In Anwendung von Gesetz Nr. 59/1997 und Nr. 191/1998 (die sogenannten
"Bassanini-Gesetze") hat Italien eine Deregulierung und eine Vereinfachung von 122 Verwaltungsverfahren
in Angriff genommen, die in mehr als 400 Verwaltungsvorschriften geregelt sind.
Insbesondere hat die Regierung die Verordnung "Zentrale Anlaufstelle" verabschiedet. Mit dieser Verordnung werden alle Verwaltungsverfahren zusammengefaßt über den Standort, die Zulassung, die Erweiterung,
die Umstrukturierung und den Betrieb sämtlicher Produktionsstätten, einschließlich der Verwaltungseinrichtungen. Die Verordnung soll 1999 in Kraft treten.
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Auf lokaler Ebene gibt es aber bereits Erfolgsstories über die erfolgreiche Umsetzung des Konzepts
"Zentrale Anlaufstelle" in Verwaltungen. Die "Zentrale Anlaufstelle" der Stadtverwaltung Catania (Sizilien)
ist seit nunmehr zwei Jahren im Rahmen des Investia Catania Project in Betrieb und kann als ein Beispiel
bewährter Verwaltungsverfahren auf lokaler Ebene angeführt werden. 252 Projekte wurden bereits vorgelegt
und 40 sind angelaufen. Die Investitionssumme übersteigt 120 Millionen Euro, und es wurden 1 700 neue
Arbeitsplätze geschaffen. In der Regel werden sämtliche Genehmigungen für neue Unternehmen oder für
den Ausbau bestehender Unternehmen binnen 60 Tagen erteilt. Diese Initiative ist ganz besonders von
Unternehmern begrüßt worden.
Dritter Pfeiler: Anpassungsfähigkeit
6.
Arbeitsstiftung in der Bauindustrie in Asturien (Spanien)
Zielsetzung
Die Stiftung ist eine gemeinnützige Einrichtung, die 1988 durch tarifvertragliche Vereinbarungen zwischen
den Sozialpartnern im Bausektor gegründet wurde. Im Rahmen einer Gesamtstrategie, die darauf abzielt, die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern, soll die Stiftung dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte zu verbessern.
Durchführung
Die Stiftung verfügt über eigene Berufsschulen, die eine berufliche Erstausbildung, eine Weiterbildung für
die Arbeitnehmer der Branche und eine Ausbildung Arbeitsloser anbieten. Sie trägt damit unmittelbar zur
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte bei. Eine weitere wichtige Funktion ist eine
Stellenvermittlung durch eine eigene, 1997 nach der Deregulierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen
eingerichtete Agentur.
Die Stiftung sichert auch Arbeitsplätze durch finanzielle Unterstützung von Arbeitskräften, die lange Zeit in
der Branche oder in ein und demselben Unternehmen gearbeitet haben. Diese Maßnahme hat durch den
jüngsten Beschluß, Dienstalter-Sondervergütungen einzufrieren, an Bedeutung gewonnen. Sie ermöglicht
eine Umverteilung der Lohnkosten für Arbeitnehmer mit hohem Dienstalter in der Branche und wirkt damit
als Wettbewerbsregulans zwischen den Unternehmen.
Bereitgestellt werden die Mittel durch zwei Fonds für die beiden Hauptfunktionen. Aufgebracht werden sie
durch Monatsbeiträge der Unternehmen und der Arbeitskräfte (4,5 % der Bruttolohnkosten) sowie Subventionen des Staates und anderer öffentlicher Einrichtungen. Zur Finanzierung der Ausbildung trägt auch das
Nationale Amt für Beschäftigung und Berufsbildung (national public employment and training agency) bei.
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Rahmenbedingungen
Die Stiftung wurde in einer Region und in einer Branche eingerichtet, die ganz besonders betroffen sind von
der Rezession seit Mitte der 90er Jahre. Hohe Arbeitslosigkeit und ein akuter Mangel an qualifizierten
Arbeitskräften kennzeichnen die Situation. Der Baubranche kommt wohl schon deshalb besondere Bedeutung zu, weil sie Arbeitskräfte aus den traditionellen rückläufigen Industriezweigen Stahl und Bergbau aufnehmen soll.
Bewertung
Bewertet wird hauptsächlich, ob die Ausbildung der Arbeitsmarktintegration förderlich ist. Die Zahlen zeigen, wie positiv eine auf die Erfordernisse der Unternehmen und der Branche zugeschnittenen Ausbildung
sich auswirkt: 74 % der Absolventen fanden im Zeitraum 1994 bis 98 einen Arbeitsplatz; 62 % der von der
Agentur vermittelten Arbeitsstellen wurden mit Absolventen besetzt. Es besteht allerdings nach wie vor ein
Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, insbesondere an solchen mit längerer Berufserfahrung. Dies erklärt,
weshalb ein relativ niedriger Anteil der Stellenangebote von der Stellenvermittlungsagentur bearbeitet wurde
(55 % der 743 Stellenangebote).
Vierter Pfeiler – Chancengleichheit
7.
Finnland: Ausbau der Kindertagesstätten
Zielsetzung
Die Verfügbarkeit von Kindertagesstätten macht es beiden Elternteilen leichter, einer Berufstätigkeit nachzugehen.
Durchführung
Der Staat gibt den Rahmen vor und die Gemeinden füllen ihn mit praktischen Maßnahmen aus. Jährlich
wenden die Kommunen etwa 1,3 Milliarden Euro auf; 0,4 Milliarden Euro steuern staatliche Subventionen
bei.
Alle Kinder unter 7 Jahren haben Anrecht auf einen Platz in einer Vollzeit-Kindertagesstätte ihrer
Kommune. Zwar sind die Tagesstätten subventioniert, doch werden zusätzlich nach Einkommen gestaffelte
Gebühren erhoben. Kinder unter 3 Jahren können auch zu Hause betreut werden, wenn die Eltern dies vorziehen. Schulkinder erhalten eine kostenlose warme Mahlzeit in der Schule.
Bewertung
In Finnland erlauben es subventionierte Kindertagesstätten hoher Qualität Müttern mit Kleinkindern, einer
Berufstätigkeit nachzugehen, in vielen Fällen einer Vollzeittätigkeit. 1998 betrug die Erwerbsquote in der
Gruppe der 25- bis 54jährigen Frauen 84 % (bei den Männern derselben Altersgruppe 90 %). Lediglich 16 %
der Frauen und 7 % der Männer arbeiteten 1998 Teilzeit.
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Die Kosten der Kinderbetreuung betragen nach Regierungsschätzungen 1,5 % des BIP, ein relativ großer
Posten der Gesamtausgaben des Staates von insgesamt etwa 51 % des BIP.
In Finnland herrscht die Meinung vor, daß die Betreuung in den Kindertagesstätten der Kommunen und die
kostenlose Verpflegung in den Schulen einen hohen Qualitätsstandard haben. Dies erleichtert den Eltern die
Entscheidung, die Kinder in Tagesstätten betreuen zu lassen, und ermöglicht den Frauen, Vollzeit zu arbeiten.
Künftige Maßnahmen
Der Staat erweitert das Betreuungsangebot für Kinder durch eine freie Vorschulbildung für alle Kinder, die
im Jahr 2000 6 Jahre alt sind. Die Kosten hierfür sind im NAP nicht angegeben, doch wird das Vorhaben
innerhalb des Haushaltsrahmens für den Zeitraum 2000 bis 2003 durchgeführt.
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ANHANG 1
VON MITGLIEDSTAATEN IN DEN DURCHFÜHRUNGSBERICHTEN 1999
VORGESCHLAGENE BEWÄHRTE VERFAHREN
Belgien
• Lokale Beschäftigungsagenturen
• Umschichtung der Arbeitslosenunterstützung zugunsten von Aktivierungsmaßnahmen in den
Unternehmen (Smet-jobs)
• Programm "Übergang ins Berufsleben"
Dänemark
• Aktivierungsmaßnahmen für Jugendliche
Deutschland.
• Partnerschaftsausbildung in Thüringen
• Bilaterale Berufsausbildungsprogramme
• Initiative „Frauen fördern Technologie“
Griechenland
• Zentren für Beschäftigungsförderung (OAED)
• Schulische Unterstützung
Spanien
• Arbeitsstiftung in der Bauindustrie Asturiens
• Agentur für wirtschaftliche Entwicklung La Rioja
Frankreich
• Tariflich vereinbarte Arbeitszeitverkürzung
• Programm „Neue Dienstleistungen – Arbeitsplätze für Jugendliche“
Italien
• "Zentrale Anlaufstelle" für Unternehmensgründungen, Stadtverwaltung Catania
• Territorialer Beschäftigungspakt von Lecce
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Luxemburg
• Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung Jugendlicher
• Beihilfen zur Einstellung Arbeitsloser
• Ausbildung, Umschulung und berufliche Eingliederung Arbeitsloser
Niederlande
• Flexibilität und Sicherheit
• Gesetz über die Einstellung jugendlicher Arbeitsuchender
Portugal
• Initiativen „Inserjovem“ und „Reage“
• Ausbildung Langzeitarbeitsloser, einschließlich der Bezieher des gesetzlichen
Mindesteinkommens
• Nationales Programm „Berufspraktika“
Finnland
• Arbeit schaffen
• Kindertagesstätten
• Durchführung der Arbeitsmarktreform
Schweden
• Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
• Chancengleichheitsprogramme
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ANHANG 2
DIE LEISTUNGSINDIKATOREN
Als Leistungsindikatoren für alle Länder dienen die folgenden 9 Indikatoren für 1994 und für 19961998:
Beschäftigungsindikatoren
Erwerbstätigenquote nach Geschlecht
Vollzeitäquivalent-Erwerbstätigenquote nach Geschlecht
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Arbeitslosenquote nach Geschlecht
Jugendarbeitslosenanteil nach Geschlecht
Langzeitarbeitslosenquote nach Geschlecht
Beschäftigungsrelevante Wirtschaftsindikatoren
Beschäftigungswachstum
Reales BIP-Wachstum
Steigerung der Arbeitsproduktivität
Reale Lohnstückkosten
Quellen und Definitionen
Erwerbstätigenquote nach Geschlecht
Erwerbstätige in Prozent der Erwerbsbevölkerung
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Die Daten stammen aus der Eurostat-Benchmarkreihe für die Altersgruppe der 15- bis 99jährigen.
Die Benchmarkreihe ist die zuverlässigste Quelle statistischer Daten über die Gesamtbeschäftigung.
Die nationalen statistischen Ämter und Eurostat sind übereinstimmend der Auffassung, daß sich
gegenwärtig aus folgenden statistischen Quellen die Tendenzen in der Gesamtbeschäftigung am
besten ablesen lassen:
• Arbeitskräfteerhebung der Gemeinschaft (B, EL, IRL, UK)
• Jahresdurchschnitt der nationalen Arbeitskräfteerhebungen (E, I, A, P, FIN, S)
• Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (D, F, L),
• Arbeitskräftegesamtrechnung (NL) und Register (DK)
Die bevölkerungsstatistischen Daten stammen aus der Europäischen Arbeitskräfteerhebung für die
Altersgruppe der 15- bis 64jährigen.
Für alle Mitgliedstaaten, ausgenommen Österreich, die Niederlande und Dänemark, wird zur Aufschlüsselung nach Geschlechtern für jedes Bezugsjahr die Gesamtzahl nach der Geschlechterverteilung gemäß Arbeitskräfteerhebung gewichtet. In den drei genannten Ländern sind die Daten
bereits nach Geschlechtern aufgeschlüsselt. Für diese Länder wurde 1998 die Geschlechteraufschlüsselung in der Benchmarkreihe 1997 zugrunde gelegt, für Irland die Geschlechteraufschlüsselung gemäß Arbeitskräfteerhebung 1997.
Vollzeitäquivalent-Erwerbstätigenquote
Die Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Man erhält sie, indem man das Arbeitsvolumen durch die
Stundenzahl dividiert, die normalerweise im Durchschnitt je Vollzeitarbeitsplatz im Wirtschaftsgebiet geleistet wird.
Die Vollzeitäquivalent-Erwerbstätigenquote erhält man, indem man die Vollzeitäquivalentbeschäftigung, wie oben definiert, durch die Erwerbsbevölkerung teilt.
Quelle ist die Eurostat-Arbeitskräfteerhebung. Für Irland wurden die Daten 1998 aus den
Benchmarks 1998 und den Quoten für 1997 abgeleitet. Bei Schweden, Österreich und Finnland geht
man genauso vor, stützt sich jedoch auf die Quoten für 1995 und die Benchmarkdaten für 1994.
Bezugszeitraum ist eine Referenzwoche, die so angesetzt wird, daß sie möglichst repräsentativ ist
für die Gesamtsituation im Jahresdurchschnitt.
Die Arbeitskräfteerhebung der Gemeinschaft liefert Daten über die in der Haupterwerbstätigkeit
(ersten Erwerbstätigkeit) geleisteten Arbeitsstunden sowie auch, für Personen, die mehr als einer
Tätigkeit nachgehen, die in der zweiten Erwerbstätigkeit geleisteten Arbeitsstunden. Um die
Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden zu erhalten, sind die in der ersten Erwerbstätigkeit und
die in der zweiten Erwerbstätigkeit gearbeiteten Stunden zu addieren.
Erwerbstätige, die einer zweiten Tätigkeit nachgehen, werden zur Bezugsgröße addiert, um eine
exaktere Berechnung zu ermöglichen.
Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote ist die Gesamtzahl der Arbeitslosen in Prozent der Erwerbsbevölkerung.
Quelle ist Eurostat, ("Harmonisierte Arbeitslosenquoten"). Es handelt sich ausnahmslos um Jahresdurchschnittswerte.
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Jugendarbeitslosenanteil
Der Jugendarbeitslosenanteil gibt die Gesamtzahl der arbeitslosen Jugendlichen in Prozent der Gesamtbevölkerung der Jugendlichen wieder, d. h. der Altersgruppe der 15- bis 24jährigen. Der Indikator stützt sich auf
zwei Quellen: Die Jugendarbeitslosendaten stammen aus Eurostat, "Harmonisierte Arbeitslosenzahlen"; es
handelt sich hier um Jahresdurchschnitte, um zu vermeiden, daß es zu Verzerrungen kommt durch Jugendliche, die im Frühjahr, also zum üblichen Zeitpunkt der Erstellung der Arbeitskräfteerhebungen, ihre Ausbildung abschließen oder unterbrechen. Die Bevölkerungszahlen stammen aus der Europäischen Arbeitskräfteerhebung. Für Irland wird 1998 die Bevölkerungszahl von 1997 zugrunde gelegt. Die Bevölkerungszahlen
1994 für Österreich, Schweden und Finnland stammen aus nationalen Quellen.
Langzeitarbeitslosenquote
Dieser Indikator gibt die Gesamtzahl der Langzeitarbeitslosen in Prozent der Erwerbsbevölkerung wieder
(vgl. Arbeitslosenquote). Als Langzeitarbeitslose gelten alle Arbeitslosen, die länger als 12 Monate ohne
Arbeit sind. Quelle ist die Arbeitskräfteerhebung. Für Österreich, Schweden und Finnland sind die Zahlen
1994 identisch mit denjenigen für 1995. Einbezogen werden alle Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind.
Beschäftigungswachstum
Quelle ist die Benchmarkreihe. Die Wachstumsraten beziehen sich auf jährliche Änderungen und auf das
durchschnittliche Wachstum 1994/1998.
Reales BIP-Wachstum
Quelle ist das Economic Data Pocket Book der GD II. Die Daten stammen aus der Eurostat-Datenbank New
Cronos. Herangezogen wird jeweils die neueste aktualisierte Fassung (1/7-99). Die Zuwachsraten beziehen
sich auf jährliche Änderungen und auf das durchschnittliche Wachstum 1994/1998.
Wachstum der Arbeitsproduktivität
Arbeitsproduktivität: jährliche prozentuale Änderung des BIP bei konstanten Marktpreisen pro Kopf der
Erwerbsbevölkerung.
Quelle ist das Economic Data Pocket Book der GD II. Die Daten stammen aus der Eurostat-Datenbank New
Cronos. Herangezogen wird jeweils die neueste aktualisierte Fassung (1/7-99). Die Zuwachsraten beziehen
sich auf jährliche Änderungen und auf das durchschnittliche Wachstum 1994/1998.
Reale Lohnstückkosten
Definiert als nominelle Lohnstückkosten, bereinigt um den BIP-Deflator.
Quelle ist das Economic Data Pocket Book der GD II. Die Daten stammen aus der Eurostat-Datenbank New
Cronos. Herangezogen wird jeweils die neueste aktualisierte Fassung (1/7-99). Die Zuwachsraten beziehen
sich auf jährliche Änderungen und auf das durchschnittliche Wachstum 1994/1998.
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ANHANG 3
RAUTENDIAGRAMME – METHODIK
Background
Im Bericht bedient man sich Rautendiagrammen, um die Beschäftigungsleistung der Mitgliedstaaten in übersichtlicher Form einander gegenüberzustellen. Dargestellt werden bestimmte, die
Beschäftigungsleistung der Mitgliedstaaten wiedergebende Indikatoren in Form vierachsiger
Rauten. Wo die einzelnen Mitgliedstaaten stehen, ergibt sich jeweils aus der relativen Position
gegenüber einem EU-Referenzwert, der definiert ist als der Durchschnitt der drei besten Leistungen
für jeden Indikator im Jahr 1998. Die beiden dargestellten Rauten veranschaulichen jeweils die
Beschäftigungsleistung und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit. Je größer die Raute, desto
günstiger die Situation im betreffenden Mitgliedstaat.
Rautendiagramme bieten:
•
•
•
eine vereinfachte Darstellung verschiedener Leistungsindikatoren für sowohl Beschäftigung als
auch Arbeitslosigkeit;
eine Momentaufnahme der Stärken und Schwächen der Länder in bezug auf die Arbeitsmarktsituation, was die Möglichkeit eröffnet, die größten politischen Herausforderungen zu erkennen;
die Möglichkeit eines zeitlichen Vergleichs der Arbeitsmarktergebnisse, aus dem Fortschritte
bzw. Rückschritte bei einzelnen Indikatoren abzulesen sind.
Eine Gesamtübersicht findet sich in Teil II des Berichts, in dem die Rautendiagramme der einzelnen
Mitgliedstaaten in die jeweiligen Länderberichte integriert sind.
Auswahl der Indikatoren
Welche Rautendiagramme zur Analyse herangezogen werden, hängt davon ab, auf welche
Leistungsindikatoren man sich einigt zum Monitoring der beschäftigungspolitischen Leitlinien. Für
die Beschäftigungsleistungsdiagramme wurden die folgenden vier Indikatoren ausgewählt: durchschnittliches Beschäftigungswachstum der letzten fünf Jahre, Erwerbstätigenquote, geschlechterspezifische Diskrepanz in den Erwerbstätigenquoten und der Erwerbstätigenquote der 50- bis
64jährigen. Für die Arbeitslosigkeitsdiagramme wurden folgende Indikatoren ausgewählt: die
Arbeitslosenquote, die Jugendarbeitslosenquote (jugendliche Arbeitslose in Prozent der Jugendbevölkerung), Langzeitarbeitslosenquote und geschlechtsspezifische Diskrepanz in den Arbeitslosenquoten.
Da die Wahl der Indikatoren weitgehend determiniert wird durch die in den beschäftigungspolitischen Leitlinien festgelegten politischen Prioritäten, ist unvermeidlich, daß die Indikatoren in
manchen Fällen untereinander korrelieren. Zum Beispiel wird die Gesamtarbeitslosenquote auf die
Jugendarbeitslosenquote durchschlagen und umgekehrt. Derartige Korrelationen können zwar ggf.
den Ländervergleich anhand der Rautengröße beeinträchtigen, doch werden die drei vorgenannten
Hauptzwecke des Verfahrens davon nicht berührt.
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Erstellung der Rautendiagramme
Die Ausgangsdaten werden für die Darstellung in Rautendiagrammen angepaßt. Die Achsen veranschaulichen die Leistungen in bezug auf Referenzwerte. In jedem Fall werden die grundlegenden Arbeitsmarktindikatoren für die Jahre 1998 und 1994 in Indexwerte mit einem einheitlichen Maßstab umgewandelt. Der
höchste Wert entspricht dabei dem Durchschnitt der drei leistungsstärksten Mitgliedstaaten (bewährte Verfahren – siehe nachstehende Tabelle) und wird jeweils mit dem Wert "1" angesetzt, während der niedrigste
Wert dem Wert "0,1" entspricht. Die Indexwerte für die anderen Länder geben die relative Position im
Bereich zwischen der besten und der schlechtesten Leistung wieder.
Ein hoher Wert ist demnach gleichbedeutend mit einer besseren Leistung. Länder mit der besten Leistung
erhalten den Wert "1", die schlechteste Leistung den Wert "0,1". Ein Wert von "0,55" zeigt demnach an, daß
die Leistung in der Mitte zwischen der besten und der schlechtesten Leistung liegt. Beispiel: Wenn die
niedrigste Arbeitslosenquote 5 % beträgt und die höchste 15 %, so erhält ein Land mit einer Arbeitslosenquote von 10 % den Wert "0,55" auf der Indexskala für diesen Indikator. Wichtig ist der Hinweis, daß die
Referenzwerte, anders als bei theoretischen Benchmarks, sich stets auf die Leistung der anderen in den
Vergleich einbezogenen Länder beziehen (in diesem Fall die 15 EU-Mitgliedstaaten). Das heißt: Jeder
Leistungsindex vergleicht die Leistung eines Landes mit der Leistung aller anderen im Bezugsjahr in den
Vergleich einbezogenen Länder. In diesem Bericht ist 1998 das Referenzjahr zur Bestimmung bewährter
Verfahren.
Referenzwerte für die acht Indikatoren
Indikator
Wert
Beschäftigungswachstum 1994 3,7 % p.a.
bis 1998
Erwerbstätigenquote
74 %
Geschlechtsspezifische
11 %
Diskrepanz Beschäftigung
Erwerbstätigenquote der 5066 %
bis 64jährigen
Arbeitslosenquote
3,8 %
Jugendarbeitslosenquote
3,7 %
Geschlechtsspezifische
8,1 %
Diskrepanz Arbeitslosigkeit
Langzeitarbeitslosigkeit
1,3 %
Mitgliedstaat
Irland, Luxemburg, Spanien
Dänemark, UK, Schweden
Schweden, Finnland, Dänemark
Schweden, Dänenmark, UK
Luxemburg, Niederlande, Österreich
Luxemburg, Österreich, Deutschland
Irland, Schweden, Finnland
Luxemburg, Dänemark, Österreich
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RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
Brüssel, den 2. Dezember 1999 (06.12)
(OR. EN)
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ADD 1
LIMITE
SOC 438
ECOFIN 268
BERATUNGSERGEBNISSE
des
Gemeinsamen Rates (Arbeit und Soziales/Wirtschaft und Finanzen)
Nr. Vordokument:
12244/99 SOC 359 ECOFIN 201 + COR 1 + COR 2
+ ADD 1 + ADD 1 COR 1 + ADD 1 COR 2 (gr) + ADD 1 COR 3
12828/99 SOC 391 ECOFIN 230
Nr. Kommissionsvorschlag: 10993/99 SOC 303 ECOFIN 160 + COR 1 (f)
Betr.:
Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 1999
- Teil II: Die Mitgliedstaaten
Anbei erhalten die Delegationen den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 1999, Teil II : Die
Mitgliedstaaten, in der vom Rat (Arbeit und Soziales/Wirtschaft und Finanzen) auf seiner Tagung
am 29. November 1999 angenommenen Fassung.
"Teil I : Europäische Union", einschließlich der Zusammenfassung, ist Gegenstand des
Dokuments 13607/99 SOC 438 ECOFIN 268.
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GEMEINSAMER BESCHÄFTIGUNGSBERICHT 1999
TEIL II
DIE MITGLIEDSTAATEN
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BELGIEN
Zusammenfassung
Ungeachtet eines verbesserten Konjunkturklimas erholte sich die Beschäftigungslage 1998 nur geringfügig, und
die Beschäftigung stieg um 0,5%, während die Arbeitslosigkeit praktisch bei 9,5% stagnierte. Belastet wird der
belgische Arbeitsmarkt vor allem durch den starken Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit sowie die hohe Zahl
Langzeitarbeitsloser, die 5,7% des Arbeitskräfteangebots ausmachen. Ein weiteres Problem stellt die geringe
Beteiligung älterer Arbeitnehmer an der Erwerbstätigkeit dar. Zudem wird das Potential zur Schaffung von
Arbeitsplätzen in der Dienstleistungsbranche bisher noch nicht in ausreichendem Maße genutzt.
An der Umsetzung des NAP 1998 waren alle Akteure beteiligt. Aufgrund einer Reihe von Verzögerungen waren
die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt jedoch begrenzt. Zu den wichtigsten Entwicklungen gehörten u.a.
berufsübergreifende Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sowie die Verabschiedung eines Gesetzes auf
Bundesebene im März 1999. Der diesjährige NAP konsolidiert die Maßnahmen aus dem NAP 1998, ohne jedoch
wesentliche neue Initiativen zu beinhalten. Ausnahme bildet eine Steuererleichterung, mit der die Nettoeinkommen
der unteren Lohngruppen erhöht und damit ein Anreiz geschaffen werden soll, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Die neuen Regierungen (auf Bundes-, Gemeinschafts- und regionaler Ebene) haben neue Initiativen insbesondere
im Bereich der Eingliederung junger Menschen, Rückführung der Steuern und Verwaltungsformalitäten sowie
eine engere Zusammenarbeit angekündigt.
Beschäftigungsfähigkeit: Belgien hat einen ersten konkreten Schritt hin zu Präventivmaßnahmen unternommen
und hierzu mit der Gruppe der Jugendlichen begonnen. Jedoch müssen diese Bemühungen für alle Jugendlichen
fortgesetzt und intensiviert werden und insbesondere auf Erwachsene ausgedehnt werden, damit eine vollständige
Einhaltung der ersten beiden Leitlinien gewährleistet werden kann. Der durchschnittliche Zustrom von 44%
jugendlicher und 37% erwachsener Arbeitsloser in die Langzeitarbeitslosigkeit pro Monat erfordert unverzügliche und übergreifende Maßnahmen. Bestehende aktive Maßnahmen sind immer noch zu sehr auf die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit ausgerichtet. Oberste Priorität genießt daher die erhebliche Stärkung des
präventiven Ansatzes. Der belgische NAP nimmt auf die berufsübergreifenden Vereinbarungen 1999-2000 Bezug,
die eine Ausweitung der Ausgaben für berufliche Bildung auf das Niveau der Nachbarländer vorsehen.
Auf der fiskalischen Seite wurden Maßnahmen ergriffen, um die Sicherung und Bereitstellung von Arbeitsplätzen
für ungelernte und/oder gering bezahlte Arbeiter zu fördern. Die geringe Erwerbstätigenquote älterer Menschen
ist zum Teil auf den traditionellen Rückgriff auf Vorruhestandsregelungen zurückzuführen. Verstärkte Anstrengungen sind daher erforderlich, um ältere Arbeitnehmer länger am Erwerbsleben teilhaben zu lassen. Zu wenig
Aufmerksamkeit wurde bisher der Entwicklung einer umfassenden Strategie zum lebenslangen Lernen zuteil.
Unternehmergeist: Die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und die Rückführung der Lohnnebenkosten von
Arbeitgebern sind zentrale Maßnahmen, die Impulse zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in KMU sowie im lokalen
Dienstleistungssektor und zur Förderung der Selbständigkeit setzen sollen. Nicht alle Beschäftigungsmöglichkeiten in der Informationsgesellschaft oder im Umweltschutzbereich wurden bisher voll ausgeschöpft. Basierend
auf den Ergebnissen der Spitzenreiter unter den Mitgliedstaaten 1997 verfügt Belgien über Möglichkeiten zur
Schaffung von ca. 300 000 Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor.
Anpassungsfähigkeit: Der NAP und die Beschäftigungspakte zwischen den Sozialpartnern haben zu einer
größeren Flexibilität bei der Organisation der Arbeitszeit beigetragen und Möglichkeiten der zeitweiligen Unterbrechung der Berufstätigkeit, Teilzeit- sowie zeitlich befristete Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen. Die
finanziellen Mittel für Weiterbildung, bei deren Durchführung die Sozialpartner eine Hauptrolle spielen, belaufen
sich auf 1,2% der gesamten Lohnausgaben. Im Haushaltsjahr 1999/2000 soll dieser Anteil auf 1,4% erhöht
werden.
Chancengleichheit: Um den großen geschlechtsspezifischen Unterschied bei der Beschäftigung von 20% anzugehen (ca. 500 000 Stellen), müssen aktive Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit entwickelt und
umgesetzt werden. Der belgische NAP mißt der Strategie der Einbindung der Dimension der Chancengleichheit
einen hohen Stellenwert bei.
ESF: In der aktuellen Programmphase konzentriert sich der finanzielle Beitrag aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) vor allem auf eine Unterstützung der Maßnahmen aus den Schwerpunkten Beschäftigungsfähigkeit
und Anpassungsfähigkeit.
Indikatoren und Statistiken: Obwohl der 1999er NAP wesentliche Fortschritte bei der Bereitstellung von
quantitativen Informationen zu den ersten drei Leitlinien aufweist, sind weitere Anstrengungen in den Bereichen
Indikatoren und Überwachungssysteme erforderlich.
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1.
Die Beschäftigungslage
Als Folge zweier aufeinanderfolgender Jahre mit zufriedenstellenden Wachstumsraten stieg die Beschäftigung um 0,5%. Durch den Beschäftigungszuwachs in der Privatwirtschaft, insbesondere im Dienstleistungssektor, wurde der Eintritt von Frauen in den Arbeitsmarkt gefördert. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg,
und als Folge dieser Entwicklung verharrte die Beschäftigungsquote als Vollzeitäquivalent bei 53,7%. Der
Großteil der neu geschaffenen Stellen wurde durch neu auf den Arbeitsmarkt drängende Arbeitnehmer oder
Wiedereinsteiger besetzt.
Allerdings reichte die Verbesserung der Beschäftigungslage nicht aus, um die seit langem bestehenden
Probleme am Arbeitsmarkt zu beseitigen. Ungeachtet der moderaten und andauernden Fortschritte (57,5%
im Jahr 1998 nach 56,0% im Jahr 1994) bleibt die Beschäftigungsquote weiter unter dem europäischen
Durchschnitt von 61%. Ausschlaggebend hierfür ist der sehr geringe Anteil Erwerbstätiger über 55 Jahre, der
mit 22% der niedrigste in der Europäischen Union ist.
Mit 9,5% blieb die Arbeitslosenquote nahezu unverändert. Während jedoch die Arbeitslosigkeit bei Männern
von 7,5% auf 7,7% anstieg, konnte bei Frauen ein Rückgang von 12,1% auf 11,9% verzeichnet werden.
Zudem stieg 1998 die Langzeitarbeitslosigkeit spürbar auf 5,7% an, nach 5,4% im vorangegangenen Jahr.
Die Jugendarbeitslosigkeit (die bereits unter dem EU-Durchschnitt liegt) konnte hingegen weiter auf 7,4%
der Jugendlichen reduziert werden, wovon insbesondere junge Frauen profitierten.
Ungeachtet der jüngsten Erfolge ist in der Dienstleistungsbranche weiter erhebliches Potential für einen
Beschäftigungszuwachs vorhanden, da in dieser Branche lediglich 40% der erwerbstätigen Bevölkerung
beschäftigt sind (in etwa EU-Durchschnitt).
Die jüngsten Zahlen der OECD für das Jahr 1997 zeigen, daß ca. 4% des BIP für die Beschäftigungspolitik
aufgewendet werden, von denen ca. ein Drittel auf aktive Maßnahmen entfällt.
2.
Umsetzung des NAP 1998
Die Umsetzung des Schwerpunktes Beschäftigungsfähigkeit erfolgte mit Hilfe einer dreigleisigen Strategie,
die folgendes beinhaltet: Ausweitung des Ausbildungsangebots, Programm zur beruflichen Bildung sowie
begleitende Beschäftigungspläne. Der präventive Ansatz führte zur gemeinsamen Verpflichtung aller zuständigen Stellen, die Berufsberatung für gering qualifizierte Jugendliche nach fünf Monaten Arbeitslosigkeit zu
intensivieren. Gleichwohl bleibt diese Verpflichtung hinter dem gemeinsamen Ziel zurück, jedem arbeitslosen Jugendlichen noch vor dem 6. Monat einen neuen Start zu bieten. Bei den Leitlinien 1 und 2 liegen die
jeweiligen Quoten für die Nichteinhaltung bei 50,6% für Jugendliche und 47,1% für Erwachsene. Sie wurden
allerdings für den Zeitraum vor der Umsetzung der neuen Politiken errechnet. Mit Blick auf Leitlinie 3 hat
Belgien dank der großen Teilnehmerzahl in Langzeitbeschäftigungsprogrammen bereits die Zielvorgabe von
20% erreicht. Gleichwohl beträgt die Zahl der Teilnehmer an Ausbildungsmaßnahmen weniger als 10% aller
aktivierten Personen. Neben den staatlichen Stellen haben sich auch die Sozialpartner verpflichtet, Initiativen
zur Schaffung von Ausbildungs- und beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Im Bereich des Schwerpunkts Unternehmergeist sind folgende Maßnahmen hervorzuheben: Hilfe zur
Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, Förderung von Existenzgründungen durch Arbeitslose und dank der
Reduzierung der Lohnnebenkosten (1,5 Mrd. Euro im Jahr 1998, d.h. 1,9% der gesamten Lohnausgaben) die
Schaffung von 7.400 zusätzlichen Stellen in KMU, 310 in der selbständigen Erwerbstätigkeit und 3.700 in
gemeinnützigen Organisationen.
Beim Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit wurden durch die Schaffung des “Ausbildungsscheck-“Systems
und die Bereitstellung des "hefboomkrediet" für innovative Ausbildungsmaßnahmen die auf Bundesebene
eingerichteten Programme für eine Unterbrechung der Berufstätigkeit (die durch den NAP von 1% auf 3%
aller Beschäftigten in jedem Unternehmen ausgedehnt wurden) sowie für eine Freistellung zu Ausbildungszwecken unterstützt. Die berufsübergreifende Vereinbarung hat zum Ziel, daß Ausbildungschancen während
des gesamten Erwerbslebens wahrgenommen werden können und entspricht einer Zunahme der finanziellen
Bemühungen auf 1,4% der gesamten Lohnausgaben im Jahr 1999/2000.
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4
Den Zielvorgaben im Bereich der Chancengleichheit wird im NAP durch verschiedene Maßnahmen –
Berufsberatung, Ausbildung und Programme zur Unterbrechung der Berufstätigkeit – Rechnung getragen,
die alle einen Beitrag zur verstärkten Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt leisten sollen. Andere
Aktionen mit dem Ziel einer Rückkehr von Frauen auf den Arbeitsmarkt haben dazu geführt, daß 12 000
Frauen ins Erwerbsleben zurückgekehrt sind. Dies entspricht einem Fünftel der Anfragen. Im Rahmen des
belgischen NAP wird der Strategie einer Einbindung geschlechtsspezifischer Maßnahmen auf allen Ebenen
Vorrang eingeräumt. So wurde insbesondere die Modernisierung des Arbeitsrechts vorangetrieben.
Die belgische Regierung hat 1998 4 Milliarden Euro für den NAP bereitgestellt, die für 1999 auf
5 Milliarden Euro aufgestockt wurden. Zu diesem Betrag sind die Ausgaben für Ausbildungsmaßnahmen,
die mit den Sozialpartnern vereinbart wurden und die sich auf etwas weniger als 1 Milliarde Euro belaufen
(das sind 1,2% der Lohnausgaben), hinzuzuzählen.
3.
Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Der 1999er NAP ist die Fortsetzung des NAP 1998 und deckt alle 22 Leitlinien ab. Unter den Neuerungen
gegenüber dem Vorjahr sind folgende hervorzuheben:
Im Bereich Beschäftigungsfähigkeit wird durch den 99er NAP das monatliche Nettoeinkommen für
Mindestlohnempfänger durch die Senkung der Sozialabgaben der Arbeitnehmer um 37,2 Euro erhöht. Diese
Maßnahme (25 Millionen Euro) soll die Rückführung der Lohnnebenkosten auf der Arbeitgeberseite (450
Millionen jährlich) ergänzen. Die neuen Regierungen (auf Bundes- und Regionalebene) haben ihren gemeinsamen Willen zu einer weiteren Reduzierung der Sozialabgaben im Rahmen des NAP 2000 bekräftigt.
Die Altersgrenze für einen vollständigen Vorruhestand wurde auf 58 Jahre angehoben. Darüber hinaus sollen
neue Formen der Unterbrechung der Berufstätigkeit im Teilzeitbereich gefördert werden, um die Teilnahme
älterer Menschen an der Erwerbstätigkeit zu erhöhen.
Hinsichtlich Leitlinie 9 wird die Entwicklung von Politiken durch mangelnde Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten und anderen benachteiligten Gruppen und Personen
behindert.
Durch einen leichteren Zugang zu Krediten für neu gegründete KMU sowie für erst seit kurzem Arbeitslose,
die eine Existenzgründung planen, soll der Unternehmergeist gefördert werden. Die Einführung eines
Gesetzes für “selbständige Auszubildende“ geht ebenfalls in diese Richtung, denn hierdurch sollen ihre
sozialen Rechte während der Ausbildung geschützt werden.
Neue Bestimmung für Teilzeitarbeitnehmer wurden im Bereich Anpassungsfähigkeit eingeführt, um deren
Zugang zu Ausbildungsmaßnahmen und die Möglichkeiten befristeter Unterbrechung der Berufstätigkeit zu
verbessern.
Der Einbindung geschlechtsspezifischer Ziele wird durch die Abschaffung aller Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft oder Gesetzen bei der Auswahl beruflicher Bildung, Stellenbesetzung, Aufstieg und Einstellung Rechnung getragen.
Der NAP weist darauf hin, daß den neu geschaffenen Arbeitsplätzen in der Informationsgesellschaft auf der
anderen Seite ein Verlust von Arbeitsplätzen durch die Liberalisierung in dieser Branche entgegensteht. Die
im aktuellen NAP für 1999 enthaltenen Vorschläge gehen nicht auf die neue Leitlinie 13 zum Beschäftigungspotential in der Informationsgesellschaft und im Umweltschutz ein.
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5
4.
Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Der Großteil der ESF-Maßnahmen stimmt mit dem NAP 1998 überein. Auf sie entfielen 1998 ca. 10%
(400 Millionen Euro) der Gesamtausgaben für alle Interventionen sowie 11% (500 Millionen Euro) der
gesamten Mittelbindung für 1999. Die Interventionen decken die vier Schwerpunkte ab. Hierbei entfallen
50% der Gesamtkosten auf den Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit und 35% auf den Schwerpunkt
Anpassungsfähigkeit.
In den belgischen Finanzaufschlüsselungen sind die Interventionen von seiten des EFRE nicht berücksichtigt, der Beitrag wird jedoch für 1998 auf 100 Millionen Euro geschätzt.
Der finanzielle Beitrag des Europäischen Sozialfonds wird im Anhang zum NAP beschrieben und nach
Beschäftigungsleitlinien und den Schwerpunkten aus der aktuellen Verordnung aufgeschlüsselt.
5.
Bewertung des NAP
Mit der Umsetzung des 98er NAP wurde spät begonnen, was eine Bewertung seiner Auswirkungen auf die
Lage am Arbeitsmarkt erschwert.
In Belgien gibt es zahlreiche und gut entwickelte aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, deren Wirksamkeit jedoch gelegentlich in Frage steht. Auf den Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit entfällt ca. ein Drittel
der finanziellen Mittel aus dem NAP. Ungeachtet der besseren wirtschaftlichen Lage stieg die Langzeitarbeitslosigkeit 1998 weiter an. Den Output-Indikatoren aus dem Durchführungsbericht zufolge ist der
Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit sehr hoch (34% für Jugendliche und 37% für Erwachsene). Dies läßt
sich zum einen durch die geringen Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung erklären, da Leistungen unbegrenzt gewährt werden. Zum anderen ist dies darauf zurückzuführen, daß sich ein Großteil der aktuellen
Interventionen an Arbeitslose nach fortgesetzter Arbeitslosigkeit richten und nicht zu einer wirksamen Eingliederung in den offenen Arbeitsmarkt führen. Um mittel- bis langfristig diesen hohen Zustrom sowie den
hohen Bestand an Langzeitarbeitslosen zu senken, sind präventive Maßnahmen erforderlich. Allerdings tragen die aktuellen Präventionspläne für arbeitslose Jugendliche und Erwachsene den Kriterien der Leitlinien 1
und 2 nur ungenügend Rechnung, da hiervon nur Langzeitarbeitslose erfaßt werden, die gering qualifiziert
und höchstens 45 Jahre alt sind.
Im Bereich der Leitlinie 6 kommt dem lebenslangen Lernen nur eine geringe Aufmerksamkeit zu, dies gilt
insbesondere für Maßnahmen für über 45jährige. Zudem mangelt es trotz der umfangreichen finanziellen
Anstrengungen an einer kohärenten Strategie für lebenslanges Lernen.
Bemühungen zur Förderung des Unternehmergeists und zur Vereinfachung der bürokratischen Verfahren
sind noch zu neu, um ihre Auswirkungen bewerten zu können. Diese Bemühungen müssen durch die Schaffung von zentralen Anlaufstellen für Existenzgründer und Selbständige unterstützt werden. Die Reduzierung
der Sozialkosten gehört zu den wichtigsten staatlichen Interventionen im Rahmen des 98er NAP, was
dadurch gerechtfertigt wird, daß der Anteil der Steuern und Sozialkosten an den Lohnkosten nach wie vor
um 2,2% über dem europäischen Durchschnitt liegt. Die Bedeutung dieser Maßnahme im Rahmen des
Nationalen Aktionsplanes erfordert eine sorgfältige Auswertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Eine einfache Schätzung der Kosten aus entgangenen Einnahmen durch jeden zusätzlichen Arbeitsplatz in den drei
genannten Maßnahmen des NAP (d.h. für KMU, Selbständige und gemeinnützige Organisationen) ergibt
Zahlen zwischen 11 000 und 29 000 Euro für 1998.
Die Sozialpartner sind stark im Bereich des Schwerpunkts Anpassungsfähigkeit engagiert, wobei sich ihre
Aktivitäten auf zweierlei konzentrieren: Arbeitsorganisation und berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern. Gegenstand einer Vereinbarung zu flexiblen Arbeitszeiten im gesamten Verlauf der Berufstätigkeit
(Unterbrechung der Berufstätigkeit, Teilzeitarbeit und Nutzung von Möglichkeiten zeitlich befristeter
Beschäftigung und Vorruhestand) ist die Modernisierung der Arbeitsorganisation. Gleichwohl sollte betont
werden, daß mit Vorruhestandsregelungen erhebliche langfristige finanzielle Belastungen einhergehen.
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Leistungsindikatoren
Belgien
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
1998
1997 1996
1994
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote
(Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
EU 1998
57,5
57,3
56,6
56,0
61,1
67,3
47,7
53,7
67,4
46,9
53,7
67,3
45,8
53,3
66,9
45,0
53,2
71,2
51,1
55,7
67,9
39,3
68,2
39,0
68,2
38,3
68,3
37,8
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
9,5
7,7
11,9
7,4
7,2
7,6
5,7
4,5
7,4
9,4
7,5
12,1
7,6
6,9
8,3
5,4
4,2
7,1
9,7
7,6
12,7
7,8
7,0
8,5
5,8
4,4
7,8
10,0
7,9
12,9
8,7
8,6
8,8
5,6
4,1
7,8
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
EU 1998
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997 1996
0,5
1,2
-0,1
19941998
0,7
2,9
2,4
3
1,7
1,3
1,4
2,4
1,7
2,9
1,7
-1,2
-1,4
-1
-1,0
-0,6
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1,2
kwi/HM/he
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7
Belgien
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
1998
Employment 50-64
Employment growth
1994
0
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
1998
0
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1994
Unemployment gender gap
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8
DÄNEMARK
Zusammenfassung
Am dänischen Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren eine deutliche Verbesserung abgezeichnet.
So stieg die Gesamtzahl der Erwerbstätigen (die höchste in der EU) im Jahr 1998 auf 79,2%. Gleichzeitig
sank die Zahl der Arbeitslosen auf 5,5% im Jahr 1997 und weiter auf 5,1% im Jahr 1998. Obwohl die
Beschäftigung sowohl von Frauen als auch von Männern gestiegen ist, konnten Männer in stärkerem Maße
von der günstigeren Arbeitsmarktlage profitieren. Für Männer ist die Arbeitslosenquote auf 3,9% gefallen,
während bei Frauen ein langsamerer Rückgang auf 6,5% im Jahr 1998 zu verzeichnen war. Dies hat zu
einer Ausweitung der Geschlechterkluft in der Beschäftigung beigetragen.
Maßnahmen zur Senkung der Abgabenlast, Ausweitung des Arbeitskräfteangebots und Aktualisierung der
Qualifikationen der vorhandenen Arbeitskräfte, wozu auch die Verbesserung der Beschäftigungsanreize in
Sozialleistungssystemen mit dem Ziel der Verringerung der Zahl der Leistungsempfänger und die Förderung
einer längeren Erwerbstätigkeit gehören, sind die zentralen Herausforderungen der dänischen Arbeitsmarktpolitik.
Der NAP für 1999 baut auf dem 1998er NAP auf. Besondere Stärken weist der dänische NAP bei der Umsetzung des präventiven und aktiven Lösungsansatzes unter den Leitlinien 1-3 auf. Auch der Förderung des
Unternehmergeists wird eine hohe Bedeutung beigemessen. An der Ausarbeitung des NAP waren die Sozialpartner beteiligt. Im gesamten NAP kommt die Partnerschaft bei der Umsetzung der Leitlinien zum Ausdruck.
Beschäftigungsfähigkeit: Die Umsetzung der 3. Phase der Arbeitsmarktreform bedeutet, daß Dänemark
eigenen Angaben zufolge die Gemeinschaftsziele im Bereich der Prävention von Jugendarbeitslosigkeit aber
auch im Bereich Aktivierung erreicht hat (die Aktivierungsquote liegt bei 40% der Versicherten und bei 50%
für jene, die nicht versichert sind). Auch die Zielvorgabe im Bereich Langzeitarbeitslosigkeit von Erwachsenen dürfte bis Ende 2000 erreicht sein. Die Initiativen beinhalten eine Stärkung der Maßnahmen für Personen der Altersgruppe 50-59 Jahre und darüber sowie für eine Eingliederung benachteiligter Gruppen in den
Arbeitsmarkt. Mit Hilfe von Änderungen der Bezüge von Vorruheständlern sollen Anreize für Arbeitnehmer
im Alter von 60 Jahren und darüber geschaffen werden, länger am Erwerbsleben teilzunehmen. Im Bereich
des lebenslangen Lernens hat Dänemark ein Ziel formuliert, das jedoch durch eine umfassendere Strategie
weiterentwickelt werden sollte. Im Rahmen des 1998er NAP hat Dänemark sich bei der Reduzierung der
Zahl von Sozialleistungsempfänger ebenfalls ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Die Zahl der Personen, die Transfereinkommen beziehen, ist 1998 zurückgegangen und wird 1999 voraussichtlich ebenfalls sinken.
Unternehmergeist: Die Beschäftigungsquote im Dienstleistungssektor ist die höchste in der EU und übersteigt den EU-Durchschnitt um 14 Prozentpunkte. Dänemark verfügt über eine breite Maßnahmenpalette zur
Förderung des Unternehmertums. Zudem konzentriert Dänemark seine Anstrengungen auf Existenzgründungen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie im
Umwelt- und Freizeitsektor. Hierzu wurden neue Initiativen lanciert. Neue Maßnahmen, bekannt unter der
Bezeichnung "Whitsun Package", zielen auf eine Reduzierung der steuerlichen Belastung gering bezahlter
Tätigkeiten ab. Zudem hat Dänemark ein landesweites Ziel zur Senkung der Gesamtsteuer formuliert.
Anpassungsfähigkeit: Besonderes Merkmal dieses Schwerpunkts ist die Verpflichtung auf seiten der Sozialpartner, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit in der Arbeitsorganisation zu
erreichen: So wurden Fortschritte bei der Anpassungsfähigkeit in den 1998 und 1999 geschlossenen Tarifverträgen gemacht. Ein weiteres zentrales Thema ist die Weiterbildung von Erwachsenen.
Chancengleichheit: Gesetzesinitiativen zur Chancengleichheit von Frauen und Männern werden überwacht,
um zu gewährleisten, das die Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit gewährleistet ist. Dänemark gehört zu den Ländern in der EU mit dem geringsten geschlechtsspezifischen Unterschied in der
Beschäftigung. Gleichwohl ist der verbleibende geschlechtsspezifische Unterschied von ca. 200 000 Arbeitsplätzen eine weitere Quelle für Beschäftigungswachstum.
ESF: In der aktuellen Programmphase konzentriert sich der Beitrag aus dem Europäischen Sozialfonds
(ESF) vor allem auf die Unterstützung der Beschäftigungsstrategie im Rahmen des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit.
Indikatoren und Statistiken: Um die Einhaltung der gemeinsamen Zielvorgaben im einzelnen bewerten zu
können, sollten die Indikatoren jedoch weiterentwickelt werden. Die Input-Indikatoren für die ersten drei
Leitlinien sind nicht vollständig, ebensowenig die Angaben zur Zuteilung der finanziellen Mittel zur Unterstützung des NAP, da Dänemark lediglich Informationen zu den bereitgestellten Mitteln für einzelne Leitlinien oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung gestellt hat.
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9
1.
Die Beschäftigungslage
Die günstige Entwicklung im Bereich der Beschäftigung sowie der Arbeitslosigkeit der vergangenen Jahre
hat sich auch 1998 fortgesetzt. Dänemark gehört zu den Ländern mit der höchsten Beschäftigung in Europa
und kann für 1998 die höchste Beschäftigungsquote in der Gemeinschaft vorweisen. 1998 stieg die
Erwerbstätigkeit um 2,2%, verglichen mit 2,7% im Jahr 1997. Damit konnte die Beschäftigungsquote von
77,5% im Jahr 1997 auf 79,2% im Jahr 1998 erhöht werden. Die Beschäftigungsquote von Männern lag 1998
bei 85,5%, von Frauen bei 72,8%.
Nach beständigen Wachstumsraten seit 1994, die deutlich oberhalb des EU-Durchschnitts lagen, sank das
BIP-Wachstum in Dänemark 1998 von 3,3% im Vorjahr auf 2,7%. 1999 wird eine weitere Verlangsamung
des Wirtschaftswachstums erwartet.
Die Arbeitslosenquote konnte von 5,5% im Jahr 1997 auf 5,1% im Jahr 1998 reduziert werden. Allerdings
vollzieht sich der Rückgang der Arbeitslosigkeit von Frauen (6,5%) langsamer als der von Männern (3,9%).
Die Jugendarbeitslosenquote sank von 6,2% im Jahr 1997 auf 5,3% im Jahr 1998. Mit 1,4% gehörte die
Langzeitarbeitslosenquote weiter zu den niedrigsten in der EU.
Den OECD-Zahlen zufolge hat sich der Anteil der aktiven im Vergleich zu den passiven Maßnahmen erhöht.
Für aktive Maßnahmen wurden 1,89% des BIP aufgewendet (gegenüber 1,80% im Jahr 1997), für passive
Maßnahmen 3,74% (im Vergleich zu 4,02% im Jahr 1997).
2.
Umsetzung des NAP 1998
Im Bereich Beschäftigungsfähigkeit stellt die Umsetzung der 3. Stufe der Arbeitsmarktreform eine erhebliche Stärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitiken dar. Sie umfaßt die weitere Stärkung der Anforderungen
für verfügbare Stellen sowie die Ausweitung des Rechts und der Pflicht zur Aktivierung auf seiten jener Personen, die Sozialhilfe erhalten.
Seit Oktober 1998 erhalten alle arbeitslosen Jugendlichen innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der
Arbeitslosigkeit ein Aktivierungsangebot. Für arbeitslose Erwachsene soll die Zeitspanne bis zum Erhalt
eines Aktivierungsangebots schrittweise bis Ende 2000 auf 12 Monate reduziert werden. 1998 konnte zudem
die Aktivierungsquote kontinuierlich auf 40% für versicherte und 50 % für nicht versicherte Personen angehoben werden. Die Initiativen beinhalten darüber hinaus verstärkt Maßnahmen für Personen der Altersgruppe 50-59 Jahre und darüber sowie für eine Eingliederung besonders benachteiligter Gruppen in den
Arbeitsmarkt. Beim Übergang von der Schule in das Berufsleben wird der Qualität der Bildung weiter hoher
Stellenwert beigemessen. Hierdurch soll ein wichtiger Beitrag zur Bereitstellung gut ausgebildeter und flexibler Arbeitskräfte geleistet werden.
Beim Schwerpunkt Unternehmergeist ist der Bereich Existenzgründungen weiterhin eines der wichtigsten
Anliegen der Arbeitsmarktpolitik. So werden die bisherigen Initiativen gestärkt, d.h. Reduzierung des Verwaltungsaufwands für bestehende und neu gegründete KMU. Zudem wurde die neue Initiative “Verwaltungskompetenzen von Unternehmen“ ins Leben gerufen, um KMU bei der Ausbildung von verwaltungstechnischem Know-how zu unterstützen. Weitere neue Initiativen wurden lanciert, um den Zugang von
Unternehmen und KMU zu Kapital zu verbessern und Unterstützung bei der Entwicklung eines professionellen Managements innerhalb der KMU zu leisten.
Im Bereich Anpassungsfähigkeit wurden 1998 und Anfang 1999 Tarifvereinbarungen ausgehandelt, die
große Teile des privaten und öffentlichen Arbeitsmarktes abdecken. Zentrale Themen hierbei waren Erwachsenen- und Weiterbildung. So sollen Ausbildungsmaßnahmen gemeinsam von der Unternehmensleitung und
den Mitarbeitern geplant werden. Zudem wurden bessere Bedingungen wie volle Lohnfortzahlung in Ausbildungsphasen vereinbart. Das MOC-Projekt (MOC= Management, Organisation and Competence), dessen
Schwerpunkt auf einer Innovationsförderung in dänischen Unternehmen durch verbesserten Zugang der
Unternehmen zu Know-how liegt, kommt planmäßig voran. Mit ersten Ergebnissen wird im Jahr 2000
gerechnet.
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10
Die Berücksichtigung des Grundsatzes der Chancengleichheit für Männer und Frauen auf allen politischen
Ebenen war und ist eines der vorrangigen arbeitsmarktpolitischen Ziele. Zudem haben die Sozialpartner eine
Reihe von Vorschlägen zum Mainstreaming beigesteuert. Bei der Ausgestaltung der NAP-Schwerpunkte
Beschäftigungsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit waren die Sozialpartner maßgeblich
beteiligt. Im gesamten NAP kommt der Partnerschaftsgedanke bei der Umsetzung der Leitlinien zum Ausdruck. Darüber hinaus haben die Regierung und die Sozialpartner ihre gemeinsamen Bemühungen zur Ausweitung des Arbeitskräfteangebots fortgesetzt.
3.
Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Der NAP 1999 baut auf den 1998er NAP auf und ist im wesentlichen eine Fortführung der darin enthaltenen
Maßnahmen. In ihm spiegeln sich die Fortschritte bei der Umsetzung der Leitlinien wider.
Mit Blick auf den Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit werden die Maßnahmen zur Aktivierung und Vorbeugung fortgeführt und gestärkt. Das Augenmerk der Initiativen richtet sich auf Bemühungen zur künftigen
Sicherung des Arbeitskräfteangebots, während gleichzeitig ein für alle offenstehender Arbeitsmarkt gefördert
werden soll. Zu den Initiativen gehört die Änderung der Bezüge für Vorruheständler, wodurch Anreize für
Arbeitnehmer im Alter von 60 Jahren und darüber geschaffen werden sollen, weiter am Erwerbsleben teilzunehmen. Darüber hinaus wurde ein Ausschuß gebildet, der die Verfahren zur Berechnung der Arbeitslosenunterstützung überprüfen soll, um diese zu vereinfachen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Seit einigen Jahren ist zudem der Aspekt des lebenslangen Lernens ein Aktionsschwerpunkt. So wurden verschiedene Initiativen ins Leben gerufen wie die Gründung einer IKT-Hochschule auf Universitätsniveau.
Zudem wurden die Bemühungen verstärkt, der IKT im gesamten Bildungssystem Rechnung zu tragen und
diesen Aspekt zudem in die Ausbildung gering qualifizierter Personen zu integrieren. Als Zielvorgabe sollen
bis zum Jahre 2005 mindestens 50% der Jugendlichen einen weiterführenden Abschluß erhalten. Im Zentrum
der Bemühungen stehen zudem weiterhin Maßnahmen zur Integration von eingeschränkt erwerbsfähigen
Personen. So werden Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation ergriffen und die Präventivmaßnahmen
verstärkt, mit denen verhindert werden soll, daß es im Einzelfall aufgrund von beispielsweise Krankheit zum
Verlust des Arbeitsplatzes kommt. Besondere Anstrengungen werden zudem unternommen, um das Bildungsangebot an die schwächste Gruppe der Jugendlichen zu verbessern.
Beim Schwerpunkt Unternehmergeist konzentrieren sich die Maßnahmen auf die Schaffung neuer Unternehmen und Arbeitsplätze in der IKT-Branche sowie im Umwelt- und Kulturbereich. Vor diesem Hintergrund wurden neue Initiativen ins Leben gerufen, einschließlich Initiativen im Rahmen des Projekt “Digitales Dänemark“. Zudem hat Dänemark ein Ziel zur Senkung der Gesamtsteuerlast formuliert.
Mit Blick auf den Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit werden jene Maßnahmen fortgesetzt, mit denen ein
ausgewogenes Verhältnis von Flexibilität und Sicherheit in der Arbeitsorganisation erreicht werden soll. So
wird die zunehmende Anwendung von Beschäftigungsbedingungen vergleichbar denen von Angestellten
einerseits einen flexibleren Einsatz von Arbeitskräften ermöglichen und andererseits die Sicherheit für
Arbeitnehmer aufgrund eines verbesserten Kündigungsschutzes und voller Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verbessern. Eine weitere Initiative sieht Unterstützung für Unternehmen vor, die gezielte Maßnahmen für
ihr leitendes Management ergreifen wollen.
Im Hinblick auf Chancengleichheit ist Dänemark bemüht, dem Grundsatz der Gleichbehandlung von
Männern und Frauen (Mainstreaming) bei der Umsetzung sämtlicher Leitlinien Rechnung zu tragen. In den
Rechtsvorschriften, die der Umsetzung der Leitlinien zugrunde liegen, werden gleiche Rechte und Chancen
für Frauen und Männer betont. Um die Ergebnisse der Umsetzung besser zu überwachen, werden Maßnahmen ergriffen, mit denen die Datensammlung mit Blick auf Chancengleichheit verbessert werden soll.
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11
4.
Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Der ESF steuert ca. 2% der angeführten Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitiken bei. Für die Programmphase 1994-99 konzentriert sich der ESF-Beitrag in erster Linie auf die Unterstützung der Beschäftigungsstrategie im Rahmen des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit. So stellen die Beiträge des ESF insbesondere eine Ergänzung der bestehenden nationalen Politik dar, indem innovative Maßnahmen zur besseren
Eingliederung besonders benachteiligter Arbeitslosengruppen in den Arbeitsmarkt entwickelt und umgesetzt
werden. Im Verlauf der neuen Programmphase soll der ESF eine engere Verknüpfung der ESF-Aktivitäten
mit den Aktivitäten aus dem NAP erreichen. Mit Blick auf den Schwerpunkt Chancengleichheit soll die
Unterstützung durch den ESF für eine allgemeine Analyse darüber verwendet werden, wie der Geschlechteraspekt im Bereich der Statistiken berücksichtigt wird.
5.
Bewertung des NAP
Mit Blick auf die Beschäftigungsfähigkeit beinhaltet der NAP verstärkte und gezielte Bemühungen für eine
stärkere Erwerbsbeteiligung. Wie bereits erwähnt, erfüllt Dänemark den eigenen Angaben zufolge bereits die
Gemeinschaftsziele bei der Verhütung von Jugendarbeitslosigkeit und der Aktivierung. Zudem dürfte die
Zielvorgabe bei der Langzeitarbeitslosigkeit bis Ende 2000 erreicht sein. Für die Leitlinien 1 und 2 wurden
Output-Indikatoren für den Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit für das Jahr 1997 angegeben. Der
Zustrom von Jugendlichen in die Langzeitarbeitslosigkeit betrug demnach 8,7% für Männer und 11,1% für
Frauen sowie 3,2% für erwachsene Männer und 3,3% für erwachsene Frauen. Damit gehört Dänemark zu
den Spitzenreitern in der EU. Dies bestätigt die positiven Gesamtresultate der dänischen Arbeitsmarktpolitik.
Um die Einhaltung der gemeinsamen Zielvorgaben im einzelnen bewerten zu können, sollten die Indikatoren
jedoch weiterentwickelt werden. Insbesondere sind die Input-Indikatoren für die ersten drei Leitlinien
unvollständig. Im Bereich lebenslanges Lernen hat sich Dänemark ein Teilziel gesetzt, das weiter entwickelt
werden sollte. Im NAP 1998 hatte Dänemark das ehrgeizige Ziel formuliert, die Zahl der Personen, die auf
Transfereinkommen angewiesen sind, um weitere 150 000 von 900 000 zu senken. Von besonderer Bedeutung sind die innovativen Maßnahmen im Bereich des Unternehmergeistes. Die Anstrengungen zur Stärkung
der innovativen Fähigkeiten von KMU unterstreichen die Weiterentwicklung hin zu einer auf Dienstleistungen und Informationstechnologie basierenden Wirtschaft. Im Rahmen neuer Maßnahmen unter der Bezeichnung "Whitsun Package" werden wichtige Schritte zur Reduzierung der steuerlichen Belastung unterer
Lohngruppen ergriffen. Gleichwohl ist der Grenzsteuersatz immer noch hoch und liegt über dem Gemeinschaftsdurchschnitt.
Fortschritte bei der Anpassungsfähigkeit wurden in den 1998 und 1999 geschlossenen Tarifverträgen
erzielt, d.h. erhöhte Flexibilität in den Verträgen und im Bereich des lebenslangen Lernens. Auch bei den
Bemühungen, den Aspekt der Chancengleichheit auf allen Maßnahmenebenen zu berücksichtigen, wurden
Fortschritte gemacht.
Die finanziellen Ressourcen zur Unterstützung des NAP wurden nicht im einzelnen aufgegliedert.
Dänemark macht lediglich Angaben zur Zuteilung finanzieller Mitteln für bestimmte Leitlinien oder
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
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Leistungsindikatoren
Dänemark
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
79,2
77,5
75,4
74,3
61,1
85,5
72,8
69,9
83,8
71,0
68,7
81,4
69,3
67,2
79,5
69,0
66,4
71,2
51,1
55,7
80,8
58,7
79,8
57,4
78,1
55,9
76,6
55,9
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
5,1
3,9
6,5
5,3
5,0
5,7
1,4
0,9
1,9
5,5
4,6
6,6
6,2
5,3
7,3
1,5
1,2
1,8
6,8
5,5
8,3
7,9
6,8
8,9
1,8
1,6
2,1
8,2
7,3
9,3
7,8
7,7
7,8
2,6
2,3
2,9
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
2,2
2,7
1,2
1,8
1,2
2,7
0,5
3,3
0,6
3,2
2,0
3,1
1,3
2,9
1,7
1,6
0,8
-0,9
0,3
-1,2
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Dänemark
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
1998
Employment 50-64
Employment growth
1994
0
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
0
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1998
1994
Unemployment gender gap
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DEUTSCHLAND
Zusammenfassung
1998 konnte eine leichte Konjunkturerholung verzeichnet werden, und das BIP-Wachstum betrug 2,8%. Der anhaltende
Beschäftigungsrückgang der vergangenen vier Jahre konnte gestoppt werden. Mit 61,5% liegt die Beschäftigungsquote
leicht über dem EU-Durchschnitt. Obwohl es Deutschland gelungen ist, die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der
Beschäftigung zu verringern, ist weiter erhebliches Potential für Verbesserungen vorhanden (ca. 16 Prozentpunkte).
Dies gilt auch für die geringe Beschäftigungsquote von nur 45% für die Altersgruppe der 50 bis 64jährigen. Die
Arbeitslosigkeit ging leicht von 10% auf 9,4% zurück, wofür in erster Linie die geringere Erwerbsbeteiligung ausschlaggebend war. Die Jugendarbeitslosigkeit, die bereits heute insbesondere für junge Frauen zu den niedrigsten in
der EU gehört, ist weiter auf dem Rückzug.
Die wichtigsten Herausforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt sind die Entwicklung der Dienstleistungsbranche,
die über erhebliches Potential für einen Beschäftigungszuwachs verfügt, die anhaltend hohe Langzeitarbeitslosigkeit
und Arbeitslosigkeit insbesondere in den Neuen Ländern, die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere
Arbeitnehmer sowie die weitere Reduzierung der geschlechtsspezifischen Unterschiede.
Der NAP 1999 ist durch einen aktiveren Ansatz in der Beschäftigungspolitik gekennzeichnet, wobei die Sozialpartner,
die Gleichstellungsstellen und die Länder eng zusammenarbeiten. Dem Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit kommt eine zentrale Rolle bei der Stärkung der Maßnahmen aus dem NAP zu, und die jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich sind vielversprechend.
Beschäftigungsfähigkeit: Deutschland arbeitet an einer Stärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitiken, um ein Abgleiten
in die Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. Im Rahmen eines Aktionsprogramms, das dazu beigetragen hat, daß die
vergleichsweise positiven Zahlen gehalten werden konnten, wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit intensiviert. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit von Erwachsenen zielen in
einem ersten Schritt auf die Senkung des Zustroms um 10% ab. Für die aktuellen Maßnahmen werden explizit weder
Ziele noch Zeitrahmen genannt. Das Bündnis für Arbeit erörtert derzeit die Möglichkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen für gering qualifizierte Arbeitskräfte mit Hilfe von Reformen insbesondere des
Besteuerungs-/Sozialleistungssystems. Diese Bemühungen könnten, sofern sie intensiviert werden, dazu beitragen, das
Ziel einer Reduzierung des Zustroms in die Langzeitarbeitslosigkeit bis zum Jahr 2002 zu erreichen.
Zwar werden derzeit verschiedene Maßnahmen zur Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmer intensiviert. Gleichwohl
sollten die bestehenden Politiken einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Im Bereich lebenslanges Lernen
dominieren gemeinsame Aktionen der Sozialpartner. Hierunter fällt auch die Weiterentwicklung des dualen Ausbildungssystems.
Unternehmergeist: Die Bundesregierung ist bestrebt, die Sozialversicherungsbeiträge von derzeit 42% mittelfristig auf
40% des Bruttolohns abzusenken. Reformen sollen die Gründung und Führung von Unternehmen erleichtern und den
Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie fördern. Eine stärkere Fokussierung auf die Entwicklung
von Initiativen zur Arbeitsplatzschaffung im Dienstleistungssektor wäre hilfreich, um ein im Vergleich mit den Spitzenreitern unter den EU-Ländern erhebliches Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu nutzen..
Anpassungsfähigkeit: In Deutschland kommt den Sozialpartnern die Aufgabe zu, Vereinbarungen zu flexiblen Arbeitszeiten als wichtigstes Instrument zur Modernisierung der Arbeitsorganisation auszuhandeln. Das Bündnis für Arbeit
untersucht derzeit die verschiedenen Modelle für Teilzeitarbeit und andere Arbeitszeitmodelle sowie für berufliche,
innerbetriebliche und sonstige Weiterbildung. Hierdurch dürften die Sozialpartner in die Lage versetzt werden, Maßnahmen in ihre Abschlüsse aufzunehmen, mit denen Produktivitätszuwächse in Arbeitsplätze sowie eine höhere Flexibilität in den Unternehmen umgemünzt werden können.
Chancengleichheit: In Deutschland kommt eine zielgerichtete Politik zum Einsatz, welche die Teilnahme von Frauen
an aktiven Maßnahmen entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit vorsieht. Die Regierung sieht in neuen Verordnungen und flankierenden Maßnahmen im Rahmen des Programms “Frauen und Arbeit“ in Verbindung mit dem
Bündnis für Arbeit die Möglichkeit, Maßnahmen zur Chancengleichheit sowie zur Reduzierung der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigung und der Bezahlung in allen Politikbereichen Rechnung zu tragen.
ESF: Der ESF unterstützt die Europäische Beschäftigungsstrategie mit Blick auf sämtliche Zielvorgaben, insbesondere
jedoch im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit und die Maßnahmen zur Verbesserung der Stellung von Frauen auf
dem Arbeitsmarkt.
Indikatoren und Statistiken: Politik- und Beschäftigungsindikatoren sind als Grundlage für eine Überwachung und
Bewertung der Maßnahmen unabdingbar. Der NAP macht keine Angaben zu den Input/Outputströmen. Zudem sind
weitere Verbesserungen im Bereich der Aufschlüsselung finanzieller Mittel für den NAP auf allen Ebenen erforderlich.
Deutschland sollte eine Beschlußfassung über die Durchführung der fortlaufenden Arbeitskräfteerhebung vorantreiben.
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1. Die Beschäftigungslage
Der anhaltende Beschäftigungsrückgang der vergangenen vier Jahre konnte gestoppt werden. 1998 erholte
sich die Wirtschaft leicht, und die BIP-Zahlen verzeichneten einen Zuwachs von 2,8%. Eine Nettoarbeitsplatzschaffung fand 1998 im Durchschnitt praktisch nicht statt, wenngleich sich gegen Ende des Jahres ein
positiver Trend abzeichnete. Die Arbeitslosigkeit ging leicht von 10% auf 9,4% zurück, wofür in erster Linie
die geringere Erwerbsbeteiligung ausschlaggebend war. Auf dem Rückzug befindet sich auch die Jugendarbeitslosigkeit, die damit unter der Gesamtarbeitslosenquote liegt und weiter zur niedrigsten in der Gemeinschaft gehört, insbesondere was junge Frauen anbelangt.
Die Schwachstellen des deutschen Arbeitsmarktes sind weiterhin fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten, die
anhaltend hohe Langzeitarbeitslosigkeit von 5% sowie das erhebliche ungenutzte Beschäftigungspotential in
der Dienstleistungsbranche, in der nur 38,5% der gesamten erwerbsfähigen Bevölkerung beschäftigt sind. Im
Vergleich hierzu liegt der Prozentsatz in Ländern wie den USA, Dänemark, Schweden, Großbritannien und
den Niederlanden bei rund 50% oder darüber. Andererseits ist es in Deutschland gelungen, die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigung in den vergangenen vier Jahren um 3 Prozentpunkte zu
senken. Gleichwohl beträgt der Unterschied bei der Erwerbstätigenquote von Frauen und Männern immer
noch 16 Prozentpunkte. Darüber hinaus deutet die Erwerbstätigenquote bei älteren Menschen auf ein ungenutztes Beschäftigungspotential, insbesondere in der Altersgruppe von 60-64 Jahren hin, in der lediglich
18,7 % der Menschen noch einer Arbeit nachgehen.
Die finanziellen Mittel für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wiesen laut Angaben der OECD einen
leichten Anstieg von 1,25% des BIP im Jahr 1997 auf 1,27% im Jahr 1998 auf.
2. Umsetzung des NAP 1998
Beschäftigungsfähigkeit: Zur Unterstützung Jugendlicher wurden umfangreiche Maßnahmen im Rahmen
der Leitlinien 1, 7 und 8 durchgeführt, um ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und den
Übergang von der Schule zur Ausbildung sowie von der Ausbildung in den Beruf zu erleichtern. 1998
wurden ca. 613 000 Ausbildungsplätze bereitgestellt. Somit wurde das im 1998er NAP genannte Ziel
erreicht. Zudem erhielten 363 000 Jugendliche im Rahmen von Aktivierungsmaßnahmen Unterstützung.
Insgesamt nahmen 826 000 Personen vor Ablauf von 12 Monaten Arbeitslosigkeit an aktiven Maßnahmen
teil (30% der relevanten Gruppe). Darüber hinaus wurden weitere 419 000 Personen unterstützt, die bereits
langzeitarbeitslos waren. 37,2 % der arbeitslos gemeldeten Personen nahmen an aktiven Beschäftigungsmaßnahmen teil.
Unternehmergeist: Die Zahl der Selbständigen steigt, insbesondere unter jungen Menschen. Dynamisch ist
auch die Entwicklung im Bereich der Unternehmensgründungen (22% davon durch Frauen). Ca. 90.000
Personen nutzten das Angebot der Überbrückungshilfe, mit der Arbeitslose auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt werden sollen.
Anpassungsfähigkeit: 1998 wurden ca. 7.000 Tarifabschlüsse unter Dach und Fach gebracht, von denen
viele flexible Arbeitszeitmodelle beinhalten. Ca. 200 Tarifabschlüsse sehen Teilzeitmodelle für ältere Arbeitnehmer vor. Auch die Lohnflexibilität wurde erhöht, um beschäftigungsfreundliche Vereinbarungen zu
ermöglichen.
Stärkung der Politiken für Chancengleichheit von Frauen und Männern: Der allgemeine Grundsatz,
daß der Frauenanteil an aktiven Maßnahmen im Durchschnitt ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit entsprechen sollte, wurde in die Praxis umgesetzt.
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3. Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Angesichts der enttäuschenden Beschäftigungsentwicklung 1998 wurde die Beschäftigungspolitik für 1999
geschärft. Das Bündnis für Arbeit deckt praktisch alle NAP-Aktionen ab und soll die zuständigen Akteure,
insbesondere die Sozialpartner, mobilisieren, mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Im Grundsatz stimmen die
Akteure darin überein, daß im Rahmen der entsprechenden Tarifabschlüsse eine mittelfristige Politik entwickelt werden muß, mit der Produktivitätszuwächse in mehr Arbeitsplätze umgemünzt werden. Das vor
kurzem in Angriff genommene Regierungsprogramm “Erneuerung für Deutschland“ zielt darauf ab, insbesondere durch Steuererleichterungen für Familien, Arbeitnehmer und Unternehmen, günstige Wirtschaftsund Beschäftigungsbedingungen zu schaffen.
Beschäftigungsfähigkeit: Ende 1998 brachte die Regierung ein Sofortprogramm auf den Weg, mit dem
100 000 Jugendlichen Beschäftigungs-, Ausbildungs- oder Qualifikationsmaßnahmen angeboten werden
sollten. Dieses Ziel konnte bereits im Frühjahr 1999 erreicht werden. Für 1999 besteht das Output-Ziel
darin, den Zustrom Jugendlicher in die Langzeitarbeitslosigkeit um 25% zu reduzieren. Beim Kampf gegen
die Langzeitarbeitslosigkeit unter Erwachsenen ist am 1. August 1999 eine Reihe von Arbeitsförderungsmaßnahmen in Kraft getreten, die vor allem auf ein frühzeitiges Eingreifen abzielen. Für 1999 besteht das
Ziel auf der Outputseite darin, den Gesamtzustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit um 10% zu reduzieren.
Auf Bundesebene stehen etwa 23 Milliarden Euro für aktive Maßnahmen zur Verfügung, das ist ein Anstieg
um ca. 3 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Zusätzliche Mittel werden durch die Länder bereitgestellt. Die vor kurzem vorgestellten “Eingliederungsbilanzen“ für aktive Maßnahmen ermöglichen eine
bessere Erfassung der Auswirkungen dieser Maßnahmen. Im Rahmen des Bündnisses für Arbeit werden
zudem Aktionen erörtert, mit denen die Beschäftigungsmöglichkeiten für gering qualifizierte Personen verbessert werden sollen. Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang die Förderung des lebenslangen Lernens,
insbesondere über eine verstärkte Teilnahme benachteiligter und schwach repräsentierter Gruppen. Gleichwohl mangelt es an detaillierten nationalen Zielen in diesem Bereich. Im Rahmen der Leitlinien 1 und 2
sollen vor allem Menschen mit Behinderungen unterstützt werden. Vor Ablauf von 6 bzw. 12 Monaten
Arbeitslosigkeit soll jeder Person die Teilnahme an einer konkreten Maßnahme angeboten werden. Zudem
wurden die Maßnahmen für Arbeitnehmer ausländischer Herkunft intensiviert.
Unternehmergeist: Die 1999 verabschiedete Steuerreform ist ein erster Schritt im Rahmen des dreistufigen
Reformpakets, mit dem das Investitionsklima und damit die Bedingungen für eine Arbeitsplatzschaffung
verbessert werden sollen. So sieht die Bundesregierung die Rückführung der Sozialversicherungsbeiträge
von 42% des Bruttolohns im Jahr 1998 auf mittelfristig 40% vor. Diese Reduzierung soll über höhere Energiesteuern gegenfinanziert werden. Um Investitionsanreize zu schaffen, ist geplant, den Höchstsatz für die
Unternehmensbesteuerung im Jahr 2001 auf 35 % zu senken. Gleichzeitig wurde die Unterstützung für
kleine und mittlere Unternehmen in Form von Ausbildungs- und Beratungs- sowie Risikokapitalmaßnahmen
verstärkt und erreicht 1999 ein Volumen von ca. 3 Milliarden Euro in Form von Krediten für Unternehmensgründungen und 2 Milliarden Euro zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen. 650 Milliarden
Euro wurden für Überbrückungshilfen bereitgestellt, mit denen Arbeitslosen der Weg in die Selbständigkeit
erleichtert werden soll.
Anpassungsfähigkeit: Im Rahmen des Bündnisses für Arbeit sind die Sozialpartner aufgerufen, insbesondere die Bereiche Überstundenreduzierung, beschäftigungsfördernde Job-Sharing-Modelle, flexible Arbeitszeiten, verstärkte Orientierung von Erstausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen am Arbeitsmarktbedarf
und die Förderung besserer Rahmenbedingungen für Teilzeitbeschäftigung anzugehen.
Die Partner des “Bündnisses für Arbeit“ unterstützen das Regierungsprogramm “Erneuerung für Deutschland“. So beabsichtigen sie die Aufnahme von Initiativen in ihre Tarifabschlüsse, mit denen Produktivitätszuwächse in beschäftigungsfördernde Maßnahmen und höhere Flexibilität auf Unternehmensebene umgemünzt werden.
Stärkung der Politiken für Chancengleichheit von Frauen und Männern: Deutschland hat einen besonders umfassenden Lösungsansatz für die Übernahme des Prinzips der Chancengleichheit auf allen Politikbereichen vorgelegt. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind unter dem Programm “Frauen und Arbeit“
gebündelt, das mit dem Bündnis für Arbeit verknüpft ist. Dieses Programm sieht unter anderem die Förderung von Frauen in der Forschung und Entwicklung, die Reduzierung der ungleichen Bezahlung von Frauen
und Männern, die Förderung des Unternehmertums von Frauen sowie zusätzliche und bessere Kinderbetreuungseinrichtungen vor. Zudem sind die Sozialpartner aufgerufen, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
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4. Die Rolle der Strukturfonds bei der Förderung der Beschäftigungsstrategie
Der ESF unterstützt die Europäische Beschäftigungsstrategie mit Blick auf sämtliche Zielvorgaben, insbesondere jedoch im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit und die Maßnahmen zur Verbesserung der
Stellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Der Entwicklung des Unternehmergeistes und der Förderung der
Anpassungsfähigkeit wird im Rahmen von Programmen zur Umsetzung der Ziele 1, 2, 4 und 5b Rechnung
getragen. Die finanziellen Mittel aus dem ESF zur Unterstützung aktiver Arbeitsmarktpolitiken machen ca.
5-6% aller staatlichen Interventionen aus.
5. Bewertung des NAP
Der Beitrag der gestärkten Politiken für arbeitslose Jugendliche im Jahr 1998 und 1999 zur anhaltenden
Rückführung der Jugendarbeitslosigkeit sollte angemessen bewertet werden. Die Langzeitarbeitslosigkeit
unter Erwachsenen konnte 1998 nicht gesenkt werden, und die geplanten neuen Präventivmaßnahmen sollten
1999 genau überwacht und bewertet werden.
Um die konkrete Umsetzung der Maßnahmen aus den ersten beiden Leitlinien überwachen zu können,
müssen die bereits vorgenommenen Anstrengungen zur Bereitstellung von Input/Output-Indikatoren für den
Zustrom rasch abgeschlossen werden. Zudem könnte die Überwachung des Arbeitsmarktes durch eine
Durchführung der kontinuierlichen Arbeitskräfteerhebung verbessert werden. Angaben zu den Haushaltsmitteln für den NAP auf allen Verwaltungsebenen wären begrüßenswert und sollten verbessert werden.
Zwar zielen die öffentlichen Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer nun auf eine verstärkte Eingliederung,
indem beispielsweise die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigung oder den schrittweisen Rückzug aus dem
Erwerbsleben verbessert werden. Die Auswirkungen dieser sowie der von den Sozialpartnern durchgeführten
Maßnahmen sollten jedoch unter Berücksichtigung von Leitlinie 4 stärker überwacht werden.
Eine genaue Überwachung sollte auch im Hinblick auf die Auswirkungen der jüngsten Reformen der Sozialversicherungsbeiträge insbesondere für Teilzeitarbeitnehmer auf Unternehmensgründungen und Arbeitsplatzschaffung im Dienstleistungssektor erfolgen. Es wird jedoch zu geringes Augenmerk auf Maßnahmen
gelegt, die das Potential des Dienstleistungssektors für die Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen.
Tarifabschlüsse, mit denen Lohn- und Arbeitszeitregelungen beschäftigungsfreundlicher ausgestaltet
wurden, haben sich bisher kaum arbeitsplatzschaffend ausgewirkt. Zwar müssen die Rahmenbedingungen für
eine verstärkte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben verbessert und Maßnahmen zur Reduzierung der
ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen mittelfristig verstärkt werden. Begrüßenswert ist jedoch in
jedem Fall die proportionale Teilnahme von Frauen an aktiven Beschäftigungsmaßnahmen.
Für die bevorstehende Programmphase sollte die Hebelwirkung des Strukturfonds mit Blick auf Vorbeugung
und Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für innovative Arbeitsplatzvereinbarungen verstärkt genutzt
wird.
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Leistungsindikatoren
Deutschland
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU
1998
61,5
61,8
62,5
63,7
61,1
69,3
53,6
55,2
69,8
53,6
55,8
71
54,0
56,9
73,0
54,1
58,5
71,2
51,1
55,7
68,5
41,6
69,2
42,1
70,5
42,9
72,6
44,0
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU
1998
9,4
8,9
10,2
4,9
5,6
4,2
5,0
4,5
5,7
10
9,3
10,8
5,4
6,3
4,6
4,9
4,3
5,6
8,9
8,2
9,8
5,0
5,7
4,4
4,2
3,6
4,9
8,4
7,2
10,1
4,7
5,0
4,5
3,8
3,1
4,8
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU
1998
0,0
-1,3
-1,3
-0,7
1,2
2,8
2,8
2,2
3,6
1,3
2,6
1,9
2,6
2,9
1,7
-2,2
-2,3
-1,1
-1,4
-1,2
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Deutschland
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
0
Employment 50-64
Employment growth
1998
1994
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
0
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1998
1994
Unemployment gender gap
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GRIECHENLAND
Zusammenfassung
Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung war 1998 ein starkes Beschäftigungswachstum (um 3 %)
zu verzeichnen. Die Beschäftigungsquote stieg jedoch aufgrund des raschen Eintritts von Frauen und Einwanderern ins Erwerbsleben nur leicht von 56,7 % auf 57,2 %. So stieg die Gesamtarbeitslosenquote von
9,8% im Jahr 1997 auf 10,7% im Jahr 1998 und liegt damit über dem EU-Durchschnitt von 9,9%. Auch die
Jugendarbeitslosigkeit und die Langzeitarbeitslosigkeit sind weiter gestiegen.
Angesichts der unterdurchschnittlichen Beschäftigungsquote und der jüngsten Zunahme der Arbeitslosigkeit
müssen umfangreiche Maßnahmen zur Bewältigung der zentralen Probleme des griechischen Arbeitsmarktes
eingeleitet werden. Besonders hoch sind Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit. Daneben gehören die
geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit zu den höchsten in
Europa. Trotz einiger Erfolge in den letzten zehn Jahren ist die Beschäftigung im Dienstleistungssektor
weiterhin gering.
Im Vergleich zu 1998 hat sich die Darstellung im NAP 1999 verbessert. So werden qualitative und quantitative Maßnahmenziele formuliert und darüber hinaus Finanzinformationen bereitgestellt; die Finanzmittel
wurden verdoppelt. Ungeachtet dieser Fortschritte sollten die Anstrengungen zur Ausarbeitung einer umfassenderen und integrierteren Beschäftigungsstrategie sowie eines wirkungsvolleren Überwachungs- und
Bewertungssystems intensiviert werden. Von allen EU-Ländern stellt Griechenland nach wie vor den
geringsten BIP-Anteil für Beschäftigungspolitiken bereit. Die Sozialpartner wurden in den gesamten Prozeß
eingebunden, ihre Rolle muß jedoch weiter gestärkt werden. Regionale und lokale Akteure haben bisher nur
eine untergeordnete Rolle gespielt.
Der besondere Schwerpunkt des griechischen Aktionsplans liegt weiterhin auf Maßnahmen zur Verbesserung
der Beschäftigungsfähigkeit. Die nur langsam vorankommende Entwicklung einer modernen und effizienten
Arbeitsverwaltung hat die Entwicklung neuer vorbeugender Lösungsansätze behindert, um die zunehmenden
Probleme der Langzeitarbeitslosigkeit unter Jugendlichen und Erwachsenen anzugehen. Griechenland hat
sich verpflichtet, die Präventionsziele bis zum Jahr 2002 schrittweise zu erreichen, während das Aktivierungsziel bereits heute nahezu erreicht ist. Anstrengungen wurden unternommen, Modelle für lebenslanges
Lernen zu entwickeln und das Problem der vorzeitigen Schulabgänger anzugehen. Nach wie vor fehlt es
jedoch an umfassenden Strategien und klar formulierten Zielen.
Die Maßnahmen im Bereich Unternehmergeist müssen stärker auf die Ziele des Schwerpunkts ausgerichtet
werden. Zudem müssen die Maßnahmen zur Entwicklung des erheblichen Beschäftigungspotentials im
Dienstleistungssektor verstärkt werden. In der Zwischenzeit wurde eine neue Initiative lanciert, mit der die
Beschäftigung über eine Reduzierung der Abgabenlast von Unternehmen ausgeweitet werden soll. Im
Rahmen des sozialen Dialogs wurden die Möglichkeiten für eine Reduzierung der Lohnkosten sowie der
Lohnnebenkosten erörtert. Die größte Hürde für die Wirtschaftsförderung sind weiterhin die langatmigen
und bürokratischen Verwaltungsabläufe.
Mit Blick auf den Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit wurde 1998 ein neues Gesetz verabschiedet, mit dem
die Flexibilität am Arbeitsmarkt deutlich erhöht werden soll. Allerdings wurden keine Angaben zur Umsetzung und den bisherigen Auswirkungen gemacht. Weitere Anstrengungen zu Modernisierung der Arbeitsorganisation sind insbesondere von seiten der Sozialpartner erforderlich.
Im Bereich des Schwerpunkts Chancengleichheit wurden Schritte eingeleitet, um den Geschlechteraspekt
bei sämtlichen Maßnahmen des NAP zu berücksichtigen. Um die geschlechtsspezifischen Unterschiede
wirkungsvoll zu reduzieren, sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Für einige der im Nationalen
Aktionsplan für 1998 vorgesehenen Maßnahmen wurde die Vorbereitung fortgesetzt, während neue Maßnahmen zur Unterstützung von Familien und älteren Menschen bereits auf den Weg gebracht wurden.
Der ESF hat einen wichtigen Beitrag zur Kofinanzierung der meisten im NAP vorgelegten Maßnahmen
geleistet und wird zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungspolitik eingesetzt.
Griechenland hat seine Absicht bekräftigt, die gemeinsam ausgearbeiteten Beschäftigungsindikatoren anzuwenden und die Bereitstellung von Daten zu verbessern. Quantitative Informationen insbesondere zu den
ersten drei Leitlinien sind jedoch noch nicht verfügbar.
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1. Die Beschäftigungslage
Seit einigen Jahren kann Griechenland deutliche Erfolge bei der Einhaltung der Maastricht-Kriterien und auf
dem Weg zur Mitgliedschaft in die Wirtschafts- und Währungsunion im Jahr 2001 vorweisen. 1998 stieg das
reale BIP um 3,7% und liegt damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 2,9%.
Ungeachtet des Anstiegs der Gesamtbeschäftigung um 3% im vergangenen Jahr stieg die Beschäftigungsquote nur leicht von 56,7% auf 57,2% (und liegt damit unter dem EU-Durchschnitt von 61,1%). Ausschlaggebend hierfür war der sprunghafte Zustrom von Einwanderer (Schätzungen sprechen von 700 000). Der
Prozentsatz erwerbstätiger Frauen ist in den vergangenen Jahren auf 41,3% (1998) gestiegen. Er liegt allerdings immer noch erheblich unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt von 51,1%.
Die Gesamtarbeitslosenquote stieg spürbar von 9,8% im Jahr 1997 auf 10,7% im Jahr 1998 und liegt damit
über dem EU-Durchschnitt von 9,9%. Die Arbeitslosenquote von Jugendlichen folgte dem gleichen Trend
und erreichte 1998 11,9%. Sie liegt damit über dem EU-Durchschnitt von 9,3%. Die Langzeitarbeitslosenquote stieg von 5,3% im Jahr 1997 auf 5,9% im Jahr 1998 und übertrifft damit ebenfalls den EU-Durchschnitt von 5%.
Zwar konnten die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigung weiter reduziert werden, der
Abstand ist jedoch immer noch groß und beträgt mehr als 32 Prozentpunkte. Die Frauenarbeitslosigkeit ist
mehr als doppelt so hoch wie die von Männern. Bei der Langzeitarbeitslosigkeit sind Frauen sogar dreimal
so stark vertreten wie Männern.
Griechenland wendet lediglich 0,85% des BIP für Arbeitsmarktpolitiken auf, weniger als die Hälfte hiervon
für aktive Maßnahmen. Damit ist Griechenland das Mitgliedsland mit den geringsten finanziellen Anstrengungen in der Beschäftigungspolitik. Dies dürfte nicht ausreichen, um die erheblichen strukturellen
Probleme des Arbeitsmarktes wirkungsvoll anzugehen.
2. Umsetzung des NAP 1998
Der Schwerpunkt des griechischen Aktionsplanes liegt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und hierbei insbesondere auf Maßnahmen zum Erreichen der Präventions- und Aktivierungsziele. Lebenslanges Lernen und die Verhütung von vorzeitigen Schulabgängern stehen weniger im
Mittelpunkt. Die Programme “Jugendliche ins Erwerbsleben“ und “Zurück zur Arbeit“, die bereits seit einem
Jahr laufen, sind die wichtigsten konzertierten Präventivmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene im
Rahmen des griechischen NAP. Die obengenannten Programme haben jedoch die für 1998 gesteckten Ziele
nicht erreicht. Einrichtung und Inbetriebnahme der neuen “Beschäftigungsförderungszentren“ schreiten
voran, sie bleiben jedoch hinter dem Zeitplan zurück. Mit der Anwendung des neuen Systems der persönlichen elektronischen “Beschäftigungskarten“ wird im Oktober 1999 gerechnet. Griechenland hat seine
Absicht bekräftigt, die Präventionsziele schrittweise bis zum Jahr 2002 zu erreichen, sobald das obengenannte System voll einsatzbereit ist und eine Überwachung von Zu- und Abnahme der Arbeitslosigkeit möglich ist. Bisher hat Griechenland das Ziel einer Aktivierung von 20% der Arbeitslosen noch nicht erreicht.
Erste Schritte wurden unternommen, um eine koordinierte Strategie im Bereich der beruflichen Bildung zu
entwickeln, mit der dem Problem der Arbeitslosigkeit wirksam begegnet werden soll (z.B. über Zertifizierung von Ausbildungszentren, bessere Abstimmung der Ausbildung auf den Arbeitsmarktbedarf). Einige
Maßnahmen sind indirekt auf die Zielvorgaben im Rahmen dieses Schwerpunkts ausgerichtet, während
andere erst 1999 vollständig umgesetzt werden. Von den jüngsten Reformen im Bildungswesen wird erwartet, daß sie die Durchführung von Maßnahmen im Bereich lebenslanges Lernen, vorzeitiger Schulabgang und
Lehrlingsausbildung erleichtern.
Mit Blick auf den Schwerpunkt Unternehmergeist wurden zahlreiche Programme vorgelegt, die allerdings
nicht im Aktionsplan von 1998 enthalten sind. Hierin kommen die Bemühungen zur Förderung des Unternehmensgeists zum Ausdruck. Gleichwohl sind sie nicht direkt an den Zielvorgaben des Schwerpunkts ausgerichtet. Von den für 1998 geplanten Aktionen wurde bisher ca. die Hälfte umgesetzt. Die Bemühungen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene in der Solidarwirtschaft, der Umwelt, Tourismus, Landwirtschaft und neuer Aktivitäten müssen intensiviert werden. Entsprechende Programme werden hauptsächlich im Rahmen der territorialen Beschäftigungspakte, der Programme des Landwirtschaftsministeriums und
des Nationalen Sozialsystems durchgeführt.
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Mit Blick auf den Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit wird von der Verabschiedung des neuen Gesetzes
über Arbeitsbeziehungen im Jahr 1998 (z.B. Ausweitung von Teilzeitarbeit, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zu informellen Beschäftigungsformen und Schaffung privater Stellenvermittlungen) ein struktureller
Wandel am Arbeitsmarkt erwartet. Informationen zur Anwendung und Auswirkungen des Gesetzes wurden
nicht bereitgestellt. Ende 1998 wurden innerbetriebliche Ausbildungspläne zur Unterstützung des Schwerpunkts Anpassungsfähigkeit auf den Weg gebracht, die 1999 vollständig umgesetzt werden sollen. Zudem
wurden Schritte unternommen, um ihre Wirkung zu erhöhen (z.B. durch Zertifizierung, Verwaltung usw.).
Die Sozialpartner sind an der Konzeptionierung und Durchführung der Maßnahmen beteiligt. Gleichwohl
sind weitere und sofortige Anstrengungen von ihrer Seite erforderlich, um die Produktivität zu erhöhen und
die Modernisierung der Arbeitsorganisation voranzutreiben.
Im Rahmen des Schwerpunkts Chancengleichheit wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das
Problem der geschlechtsspezifischen Unterschiede anzugehen. Kriterien für eine verstärkte Teilnahme von
Frauen werden mittlerweile beim Großteil der Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramme berücksichtigt.
Daher ist die Teilnahme von Frauen an diesen Programmen deutlich gestiegen und liegt im Durchschnitt bei
über 50%. Erst kürzlich wurden zahlreiche Investitionsprojekte genehmigt, mit denen die Gründung
und/oder Umstrukturierung von Unternehmen unter Führung von Frauen unterstützt werden sollen. Zudem
wurden verschiedene “Unterstützungsstrukturen für Unternehmerinnen“ in Kraft gesetzt. Die Vorbereitungen
zur Schaffung von Kinderbetreuungszentren wurden fortgesetzt, so daß alle Zentren vermutlich Ende 1999
ihren Betrieb aufnehmen werden. Darüber hinaus konnte ein neues Gesetz über die Einrichtung eines Sozialsystems verabschiedet werden, das u.a. Familien und ältere Menschen unterstützen soll.
3. Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Im nationalen Aktionsplan für 1999 spiegeln sich die Bemühungen für eine verbesserte Organisation und
Koordinierung der Interventionen im Beschäftigungsbereich wider. Die Maßnahmen werden insgesamt
konsistenter dargestellt und zudem werden arbeitsmarktpolitische Ziele formuliert. Für alle Maßnahmen
werden quantitative Ziele und Informationen zu den finanziellen Mitteln bereitgestellt, einschließlich
Angaben zum Beitrag der Strukturfonds. Zudem wurden wichtige Schritte zur besseren Koordinierung und
Überwachung des NAP angekündigt. Die meisten Maßnahmen aus dem NAP für 1998 finden sich auch im
Durchführungsbericht für 1999. Hierzu gesellt sich aber auch eine Reihe neuer Programme. Nach wie vor
liegt das Hauptaugenmerk auf dem Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit. Gleichwohl wurden 1999 die
Haushaltsmittel für die Schwerpunkte Unternehmergeist und Chancengleichheit aufgestockt. Das Gesamtbudget für 1999 übersteigt die für 1998 bereitgestellten Mittel. Verstärkt wurde auch die Beteiligung der
Sozialpartner, gleichwohl sollte ihr Beitrag zur Reform des Arbeitslebens ausgeweitet werden.
Im Rahmen von Leitlinie 4 wurde eine Studie auf den Weg gebracht, mit der die Reform des Arbeitslosenunterstützungssystems geprüft werden soll. Die im Bereich der neuen Leitlinie 9 vorgelegten Maßnahmen
betreffen hauptsächlich den Bereich der beruflichen Bildung sowie Arbeitseingliederungsprogramme für
Menschen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten und sonstige benachteiligte Gruppen. Damit ihr Beitrag zum Erreichen der genannten Ziele erhöht werden kann, müssen die Unterstützungs- und Durchführungsstrukturen gestärkt werden. Auch das neue Sozialsystem dürfte die sozioökonomische (Wieder-) Eingliederung benachteiligter Gruppen fördern. Ein weiteres, erst kürzlich erlassenes Gesetz sieht vor, daß
staatliche und private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten einen festen Prozentsatz gemessen an der
Zahl ihrer Mitarbeiter (8%) an Menschen mit Behinderungen aus den verschiedenen Behinderungskategorien
einstellen müssen.
Die “territorialen Beschäftigungspakte“, die eine wichtige Rolle bei der Erschließung des vorhandenen
Arbeitsplatzpotentials spielen dürften, müssen aktualisiert und ihre Umsetzung beschleunigt werden. Im
Rahmen des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit wurde eine neue Initiative lanciert, mit der die
Beschäftigung über Steuererleichterungen für Unternehmen ausgeweitet werden soll. So soll die
Kapitalertragssteuer für Privatunternehmen um 50% der Beiträge des Unternehmers für neu eingestellte Arbeitnehmer gesenkt werden. Im Rahmen des sozialen Dialogs will die griechische Regierung zudem die Möglichkeiten einer weiteren Senkung der steuerlichen Belastung der Arbeit sowie
der Lohnnebenkosten untersuchen. Die Absicht der griechischen Regierung, über die Strukturfonds
Programme zur Entwicklung einer Informationsgesellschaft aufzustellen und zu kofinanzieren, ist
ein Schritt in die richtige Richtung.
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Klar kommt zudem der Wille der Regierung zum Ausdruck, die Gleichstellungspolitik auf allen Ebenen des
NAP einzubinden. Der gleiche Lösungsansatz wurde in vielfältiger Weise für Menschen mit besonderen
Bedürfnissen verfolgt.
4. Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Der griechische NAP ist in besonderem Maße auf die finanzielle Unterstützung aus den Strukturfonds, insbesondere dem ESF angewiesen, dessen Beitrag sich auf 0,47% des griechischen BIP beläuft. Ein Großteil der
NAP-Maßnahmen wird über den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Wichtige direkte und/oder indirekte
Beiträge werden zudem aus dem EFRE und dem EAGFL bereitgestellt. Finanziell betrachtet kommt dem
ESF mit Abstand die größte Bedeutung bei der Ausgestaltung und Umsetzung des nationalen Aktionsplanes
zu. Ca. 80% der finanziellen Mittel aus dem ESF wurden für Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit aufgewendet. Nahezu abgeschlossen ist die Aufstellung der Prioritäten für die bevorstehende
Programmphase. Hierdurch soll die Europäische Beschäftigungsstrategie gefördert werden.
5. Bewertung des NAP
Insgesamt kommt im NAP die Verpflichtung zum Ausdruck, die Europäische Beschäftigungsstrategie umzusetzen und die Schwächen des griechischen Arbeitsmarktes anzugehen. Dennoch erfordert die 1998 erfolgte
Verschlechterung in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes verstärkte Anstrengungen von seiten der griechischen Regierung, unverzüglich entschiedene Reformen auf den Weg zu bringen, um insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit und die geschlechtsspezifischen Unterschiede zu bekämpfen. Außerdem sollten die
aktuellen Evaluierungs- und Überwachungssysteme verbessert werden, um Indikatoren und Informationen
zur Verfügung stellen zu können, die für eine angemessene Bewertung der Resultate und der Einhaltung der
Zielvorgaben erforderlich sind.
Mit Blick auf den Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit kommt im griechischen NAP der Wille der nationalen Entscheidungsinstanzen zum Ausdruck, den vorbeugenden, aktivierenden und einzelfallbezogenen
Pathway Approach aus der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu übernehmen. Seit einigen Jahren
arbeitet die griechische Regierung an der Schaffung einer modernen und effizienten öffentlichen Arbeitsverwaltung und der Einrichtung entsprechender elektronischer Systeme, um die Zu- und Abnahme der
Arbeitslosigkeit überwachen zu können. Die umfassende Anwendung des vorbeugenden Lösungsansatzes ist
nun für das Jahr 2000 vorgesehen. Zudem wird davon ausgegangen, daß Griechenland die Präventionsziele
in einem schrittweisen Prozeß bis 2002 erreicht. Bis dato hat Griechenland das Aktivierungsziel von 20%
noch nicht erreicht und sollte seine Bemühungen in dieser Richtung daher forcieren. Anstrengungen wurden
unternommen, um Programme für lebenslanges Lernen zu entwickeln und das Problem der vorzeitigen
Schulabgänger anzugehen. Nach wie vor fehlt es jedoch an umfassenden Strategien und quantifizierbaren
Zielvorgaben. Die vor kurzem eingeleiteten Reformen des Bildungswesens sollten fortgesetzt und
intensiviert werden. Die verschiedenen Lehrlingsausbildungsprogramme sollten integriert und aktualisiert
werden, um den zunehmenden Anforderungen am Arbeitsmarkt gerecht zu werden. Unverzichtbar ist zudem
eine engere Ausrichtung von Bildung, Erstausbildung, beruflicher Bildung und Weiterbildung am tatsächlichen Bedarf des Arbeitsmarktes.
Erhebliche Anstrengungen wurden unternommen, um den Schwerpunkt Unternehmergeist voranzubringen.
Zahlreiche dieser Maßnahmen wurden bereits vor der Verabschiedung der Beschäftigungsleitlinien in
Angriff genommen. Diese Anstrengungen sollte stärker fokussiert und/oder komplementiert werden, insbesondere hinsichtlich einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen. Zudem sollten die
Bemühungen zur Erschließung neuer Beschäftigungspotentiale in der Dienstleistungsbranche, bei neuen
Technologien, in der Solidarwirtschaft und in der Umwelt ausgeweitet werden.
Der Großteil der Maßnahmen im Bereich des Schwerpunkts Anpassungsfähigkeit hängt von der Einführung
verschiedener Elemente für eine höhere Flexibilität des Arbeitsmarktes ab. Gleichwohl sind weitere strukturelle Reformen der Arbeitsorganisation erforderlich. Von den Sozialpartnern wird erwartet, daß sie eine aktivere Rolle bei der Reform des Arbeitslebens spielen und konkrete Zusagen machen. Ausgebaut und intensiviert werden sollten zudem Maßnahmen, mit denen die Wirksamkeit der zahlreichen staatlich unterstützten
innerbetrieblichen Ausbildungsprogramme erhöht werden soll.
Auch im Bereich der Chancengleichheit wurde der Versuch unternommen, die Umsetzung der Maßnahmen
zu verbessern, insbesondere bei der Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit auf allen Ebenen
der Arbeitsmarktpolitik. Um die Wirksamkeit der Interventionen zu erhöhen und das Problem der geringen
Beschäftigung und hohen Arbeitslosigkeit von Frauen anzugehen, sollten die vorhandenen Maßnahmen
besser integriert und koordiniert werden. Die Absicht der griechischen Regierung, alle zuständigen Stellen zu
mobilisieren und eine ganzheitliche Strategie in diesem Bereich zu entwickeln, ist der richtige Lösungsansatz.
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Leistungsindikatoren
Griechenland
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
57,2
56,7
56,9
55,9
61,1
73,9
41,3
56,2
74,8
40,1
55,4
75,4
39,7
55,6
74,9
38,2
54,7
71,2
51,1
55,7
75,8
37,3
76,4
35,9
77,1
35,7
76,3
34,5
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
10,7
7,0
16,5
11,9
9,3
14,4
5,9
3,1
10,1
9,8
6,4
15,2
11,5
9,0
13,7
5,3
2,8
9,2
9,6
6,1
15,2
11,4
8,6
13,8
5,4
2,8
9,6
8,9
6,0
13,7
10,2
8,2
12,0
4,5
2,5
7,8
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
3,0
-0,4
1,2
0,9
1,2
3,7
1,9
3,2
3,6
2,4
1,2
2,9
2,0
2,9
1,7
-2,3
0,2
2,5
0,5
-1,2
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Griechenland
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
0
Employment 50-64
Employment growth
1998
1994
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
0
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1998
1994
Unemployment gender gap
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SPANIEN
Zusammenfassung
Berücksichtigt man die erheblichen Herausforderungen, denen sich der spanische Arbeitsmarkt gegenübersieht, so konnten bisher enorme Fortschritte erzielt werden. In Spanien ist die Arbeitslosenquote von Frauen
und Jugendlichen doppelt so hoch wie der Gemeinschaftsdurchschnitt, die Langzeitarbeitslosenquote (9,4%)
gehört zur höchsten und die Beschäftigungsquote (50,2%) zur niedrigsten in der Union. Hinzu kommt ein
ungewöhnlich hoher Anteil an befristeten Arbeitsverträgen (32,9%), eine unterdurchschnittliche, aber rasch
ansteigende Beschäftigungsquote im Dienstleistungssektor (30%) und ein sehr geringer Prozentsatz
erwerbstätiger Frauen (35%).
Im vergangenen Jahr ist es Spanien gelungen, die Leistungsfähigkeit seines Arbeitsmarktes weiter zu
steigern. Mit 3,5% war der Beschäftigungszuwachs dreimal so hoch wie der EU-Durchschnitt, was hauptsächlich auf ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum (3,8%) in einem von Strukturreformen gekennzeichneten Umfeld zurückzuführen ist. Hierdurch konnte die Arbeitslosenquote weiter auf 18,8% gesenkt werden,
die damit allerdings weiterhin die höchste in der Gemeinschaft ist. Der NAP 1999 baut auf den soliden
Maßnahmen aus dem Plan für das vorangegangene Jahr auf und beinhaltet damit die Weiterentwicklung
einer Strategie für die Beschäftigungsprobleme Spaniens. Bei den Verhandlungen und der Überwachung
zentraler Reformen haben die Sozialpartner eine wichtige Rolle gespielt, die in etwa mit ihrem Engagement
für eine Förderung stabiler Beschäftigung aus dem Jahr 1997 zu vergleichen ist; nach wie vor ist jedoch
Spielraum für eine stärkere Beteiligung der Sozialpartner auf allen Stufen des NAP vorhanden.
Beschäftigungsfähigkeit: Das Augenmerk des 1999er NAP richtet sich weiter auf die in vorangegangenen
Jahren betriebene Senkung der Arbeitskosten (insbesondere über Senkungen der Sozialversicherungsbeiträge) als Eckpfeiler einer Arbeitsplatzschaffung. Derzeit wird ein neuer Ansatz zur Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit unter Jugendlichen und Erwachsenen ausgearbeitet, für den umfangreiche Haushaltsmittel (1.651 Mrd. Euro oder 0,8% der gesamten Regierungsausgaben) im Rahmen eines nationalen Plans
zur Bedarfsermittlung unter Arbeitslosen bereitgestellt werden. Diese Bedarfsermittlung geht einer Teilnahme an individuell zugeschnittenen Aktivierungsmaßnahmen voraus. Obwohl zusätzliche Mittel für
Weiterbildungsmaßnahmen bereitgestellt werden, enthält der NAP für das Jahr 1999 keine ganzheitliche
Strategie zur Förderung des lebenslangen Lernens. Die Entwicklung und Durchführung einer Strategie für
lebenslanges Lernen einschließlich der Formulierung klarer Zielvorgaben für diesen Bereich ist erforderlich, um die immer noch geringe Beteiligung der Arbeitnehmer an diesen Angeboten zu erhöhen.
Unternehmergeist: Die Anhebung der Beschäftigungsquote im Dienstleistungssektor in Spanien auf EUDurchschnitt würde die Schaffung von 2 400 000 zusätzlichen Arbeitsplätzen bedeuten. Gesetzesänderungen,
Steuerreformen und die Unterstützung lokaler Beschäftigungsinitiativen stehen im Mittelpunkt des NAP
1999. Die Reform der Einkommensteuer (IRPF) dürfte die Abgabenlast der Arbeitseinkommen verringern
und zudem die Kosten Selbständiger bei der Einstellung ihres ersten Mitarbeiters verringern. Weniger
konkret geht der aktuelle NAP auf eine Strategie zur Erschließung des Beschäftigungspotentials im Dienstleistungssektor ein. Begrenzt sind zudem die Maßnahmen, mit denen der Einsatz von Informations- und
Kommunikationstechnologie sowie hochqualifizierter Dienstleistungen gefördert werden soll.
Anpassungsfähigkeit: Ein neuer Teilzeitvertrag wurde eingeführt, um die geringe Teilzeitquote zu erhöhen.
Auf regionaler Ebene wurden Vereinbarungen für eine höhere Flexibilität der Arbeitszeit im Rahmen des
sozialen Dialogs ausgehandelt. Der NAP 1999 sieht die Durchführung eines Pilotplans vor, mit dem die
geographische Arbeitsmobilität gefördert werden soll. Zudem werden Anstrengungen unternommen, die
Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen durch zusätzliche finanzielle Mittel zu unterstützen.
Gleichwohl macht der Plan keine Angaben zu den Zielen oder einer konkreten Strategie im Bereich des
lebenslangen Lernens oder der Informationsgesellschaft.
Chancengleichheit: Die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigung sind mit 3 700 000
Arbeitsplätzen enorm. Mit Hilfe einer Reihe von Maßnahmen soll die Chancengleichheit von Frauen verbessert werden. Hierbei ist vor allem die jüngste “Null-Kosten-Initiative“ im Erziehungsurlaub zu nennen.
Gleichwohl fehlt es an einem umfassenden Lösungsansatz, um die gewaltigen geschlechtsspezifischen
Unterschiede adäquat anzugehen. Im NAP 1999 kommt durch das Ziel, den Zugang von Frauen zu aktiven
Beschäftigungsmaßnahmen sicherzustellen, der Versuch zum Ausdruck, den Aspekt der Chancengleichheit
auf allen Ebenen zu berücksichtigen.
ESF: Die für den NAP 1999 budgetierten Kosten werden bereitgestellt, 27% werden durch den ESF kofinanziert. Der Beitrag konzentriert sich vor allem auf aktive beschäftigungs- und bildungspolitische Maßnahmen.
Indikatoren und Statistiken: Die bereitgestellten Indikatoren und Daten sind unzureichend, um die Auswirkungen der neuen Präventions- und Aktivierungsmaßnahmen vollständig bewerten zu können. Dieses
Problem könnte zum Teil durch die Bestrebungen Spaniens zum Aufbau einer Datenbank über Begünstigte
der öffentlichen Beschäftigungsdienste beseitigt werden.
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1. Die Beschäftigungslage
In Spanien ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt weiter sehr angespannt. Neben der höchsten Arbeitslosen(18,8%) und Langzeitarbeitslosenquote (9,4%) hat das Land zudem die geringste Beschäftigungsquote
(50,2%) in der EU. Die Situation von Frauen ist weiter durch eine geringe Zahl erwerbstätiger Frauen (35%)
und eine doppelt so hohe Arbeitslosigkeit (26,6%) wie unter Männern gekennzeichnet. Ähnlichen Problemen
sehen sich spanische Jugendliche gegenüber. Hinzu kommt eine hohe Zahl an Zeitverträgen in Spanien. Die
Teilzeitbeschäftigung betrug 1998 8% und erreichte damit nur die Hälfte des EU-Durchschnitts.
Dennoch konnte auch 1998 der äußerst günstige Beschäftigungstrends fortgesetzt werden. So betrug das
BIP-Wachstum in Spanien im vergangenen Jahr 3,8% (ein Prozent über dem EU-Durchschnitt), was in einen
Beschäftigungszuwachs von 3,5% umgemünzt werden konnte, der damit dreimal so hoch wie der EU-Durchschnitt ist. Hierdurch verringerte sich die Arbeitslosenquote von 20,8% im Jahr 1997 auf 18,8% bei gleichzeitigem Anstieg der Beschäftigungsquote von 48,6% im Jahr 1997 auf 50,2%. Auch bei der Jugendarbeitslosigkeit konnte ein Rückgang von 16,1% 1997 auf 14,6% verzeichnet werden, während die Langzeitarbeitslosigkeit von 10,8% im Jahr 1997 auf 9,4% gesenkt werden konnte. Ungeachtet der verstärkten Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben haben hingegen die geschlechtsspezifischen Unterschiede weiter zugenommen. Dies gilt sowohl für die Beschäftigung als auch die Arbeitslosigkeit.
1998 beliefen sich die öffentlichen Ausgaben für staatliche Arbeitsmarktpolitiken auf 2,36% des spanischen
BIP. Hierbei entfielen 0,72% des BIP auf aktive Arbeitsmarktpolitiken, während 1,64% des BIP zur Einkommenssicherung aufgewendet wurden. Die Gewichtung aktiver Maßnahmen im Haushalt nimmt zu, sie
machen im EU-Vergleich allerdings immer noch mit den geringsten Anteil am BIP aus.
2. Umsetzung des NAP 1998
Eckpfeiler der Beschäftigungsförderung in Spanien ist nach wie vor die Reduzierung der Arbeitskosten
durch öffentliche Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Für diese Maßnahmen wurden 1998
1,122 Milliarden Euro bereitgestellt. Ziel ist es, die Stabilität der Beschäftigung zu erhöhen, indem
Zuschüsse vorrangig für unbefristete Verträge gewährt werden. In den Genuß von Zuschüssen kamen 1998
550 000 Verträge, von denen 320 000 Verträge mit ehemaligen Arbeitslosen abgeschlossen wurden.
Insgesamt wurden die Maßnahmen zum Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit aus dem NAP 1998 angemessen umgesetzt. Der Aktivierungsprozeß wird weiter fortgesetzt, und die Bedeutung aktiver Maßnahmen
im Haushalt der öffentlichen Arbeitsverwaltungen hat weiter zugenommen. Mittlerweile beträgt deren Anteil
28,8% im Jahr 19981. Für etwas mehr als 1 Million Arbeitslose wurden insgesamt 1,3 Millionen Beschäftigungsmaßnahmen angeboten. Damit konnte das ursprüngliche Ziel übertroffen werden. Die Gesamtkosten
beliefen sich auf 1,651 Milliarden Euro oder 0,8% der gesamten Staatsausgaben.
Entwickelt wurden zudem Maßnahmen, die eine Mischung aus Ausbildung und Beschäftigung fördern, um
die Chancen Arbeitsloser auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen gefolgt
von Orientierungsangeboten sind die Arbeitslosen am häufigsten angebotenen Maßnahmen. Darüber hinaus
muß der individuelle Pathway Approach weiter entwickelt werden. Besonderes Augenmerk richtet sich auf
arbeitslose Jugendliche, die noch keine sechs Monate arbeitslos sind. Auch das Angebot aktiver Maßnahmen
für Menschen mit Behinderungen wurde deutlich ausgeweitet. Im Durchschnitt nahmen 1998 27,2 % der
Arbeitslosen an Beschäftigungsmaßnahmen teil. Der Bereich Weiterbildung profitierte von einer Ausweitung
der Zuschüsse und Steuervergünstigungen für Ausbildungsbetriebe.
Die Dezentralisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltung auf die Regionalregierungen setzt sich fort. Die
zuständigen Behörden sind darin übereingekommen, ein computergestütztes System aufzubauen, in dem die
Daten zu Begünstigten zentralisiert werden. Mit dieser Initiative dürfte das Problem der fehlenden Informationen gemildert werden.
1
Angaben aus dem NAP
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Im Bereich Unternehmergeist wurden drei Maßnahmen auf drei Ebenen angekündigt: Gesetzesänderungen,
Steuerreformen und die Unterstützung lokaler Beschäftigungsinitiativen. Die Reform der Einkommensteuer
(IRPF) hat insgesamt günstigere Rahmenbedingungen für Kleinunternehmer geschaffen und die Hürden für
eine Einstellung von Mitarbeitern verringert. Ein wichtiger Schritt ist die Einführung einer zentralen Anlaufstelle, deren Erfolg aber noch nicht sicher ist, da sich die Maßnahme noch im Versuchsstadium befindet.
Ein neu entwickelter Vertrag hat zu einer höheren Attraktivität von Teilzeit beigetragen und dürfte die
Anpassungsfähigkeit an neue Formen der Arbeitsorganisation verbessern. Vereinbart wurden zudem regionale Beschäftigungspläne, mit denen die Beschäftigungspolitiken an den regionalen Rahmenbedingungen
und Problembereichen ausgerichtet werden sollen. Diese Pläne sehen flexible Arbeitsvereinbarungen,
Zuschußprogramme und Arbeitszeitvereinbarungen vor.
Um die Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, wurden positive
Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die neue “Null-Kosten-Initiative" sieht eine Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer vor, die Frauen im Erziehungsurlaub vertreten. Frauen sind nach
wie vor unterdurchschnittlich in aktiven Beschäftigungsmaßnahmen vertreten. Des weiteren sind Maßnahmen erforderlich, um die ungleiche Bezahlung von Frauen sowie die Benachteiligung erwerbstätiger Frauen
zu unterbinden und die Hürden für deren Teilnahme am Erwerbsleben durch beispielsweise bessere Kinderbetreuungsangebote zu senken.
An Gesprächen über den Großteil der gesetzgeberischen und institutionellen Reformen waren die Sozialpartner wesentlich beteiligt.
3. Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Mit Blick auf den Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit wird im Rahmen des NAP 1999 die Reform der
öffentlichen Arbeitsverwaltungen (INEM) weiter vorangetrieben, um die Aktivierungs- und Präventionsziele
zu erreichen. Mit den autonomen Regionen wurden Verwaltungsvereinbarungen unterzeichnet, und das
Überwachungssystem soll weiter konsolidiert werden.
Im Rahmen des staatlichen Beschäftigungssystems sollen die Orientierungsangebote Plänen zufolge verbessert werden. Hierzu soll versuchsweise ein Tutorenprogramm für 150 000 Arbeitslose eingerichtet werden.
Zudem ist als Pilotprogramm eine ‘freiwillige Aktivierungsverplichtung‘ vorgesehen, mit der Arbeitsamt
und Arbeitsuchender eine Partnerschaft eingehen. Diese sieht eine Kombination aus Beratung, Ausbildung
und Teilnahme an Arbeitsplatzprogrammen vor. Hält der Arbeitslose den vorgeschlagenen Plan nicht ein,
können Leistungen gekürzt werden. Im Rahmen eines Pilotplans, der versuchsweise in hundert der am
stärksten von Arbeitslosigkeit betroffenen Städte und Kommunen durchgeführt werden soll, soll ein sogenannter “integrierter Lösungsansatz“ sowie das “Arbeitsplatzpotential in der kommunalen Wirtschaft“
getestet werden. Insgesamt dürften die finanziellen Mittel für Beschäftigungsprogramme und Orientierungsmaßnahmen im Vergleich zu Ausbildungsmaßnahmen stärker steigen. Zudem wurden die Mittel im Staatshaushalt für Weiterbildungsmaßnahmen von 541 Mio. EU 1998 auf 589 Mio. Euro 1999 aufgestockt. Des
weiteren sollen verstärkt kleinere Unternehmen erreicht werden. Mit Blick auf diesen Aspekt wurden jedoch
keine genauen Zielvorgaben formuliert.
Um den Unternehmergeist zu fördern, ist ein neues Programm zur Regulierung von Aktivitäten in der
kommunalen Wirtschaft vorgesehen. Mit Hilfe zweier weiterer Initiativen soll das Beschäftigungspotential in
der Dienstleistungsbranche besser erschlossen werden. So enthält der NAP einige Maßnahmen zum Einsatz
von IKT sowie zur Entwicklung einer Informationsgesellschaft. Ein wichtiges Projekt sieht vor, daß
Unternehmen ihre sozialversicherungstechnischen Verwaltungsabläufe über das Internet abwickeln können.
Mit Blick auf die IKT-Politik wurden jedoch keine konkreten Zielvorgaben genannt. 1999 wird die Unternehmen bereitgestellte Kreditlinie ein Volumen von 2,653 Mrd. Euro erreichen. Die für Zuschüsse zur
Sozialversicherung bereitgestellten Mittel wurden von 1,122 Milliarden auf 1,746 Milliarden Euro aufgestockt.
Zudem sieht ein Pilotplan die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarkts durch die Förderung der geographischen Mobilität vor.
Mit Blick auf den Schwerpunkt Chancengleichheit sollen vor allem proaktive Maßnahmen zugunsten von
Frauen ergriffen werden. Bislang wurden keine Ziele formuliert, und die unter Leitlinie 19 enthaltenen Vorschläge ziehen keine Mechanismen in Betracht, mit denen mögliche Verzerrungen durch die Umsetzung
anderer Schwerpunkte ermittelt und korrigiert werden können. Gleichwohl wurden Bemühungen unternommen, Familie und Beruf über ein 1999 zu verabschiedendes Gesetz besser in Einklang zu bringen. Mit
diesem Gesetz soll das Recht auf Erziehungsurlaub für Väter sowie die für einen Erziehungsurlaub in Frage
kommenden Familiensituationen ausgeweitet werden.
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Mit Blick auf andere übergreifende Themen wird die Informationstechnologie als weiterer wichtiger Bereich
genannt, aber auch hier wurden keine konkreten Zielvorgaben formuliert.
4. Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Dem ESF kommt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Beschäftigungsstrategie zu. Der Beitrag des
Sozialfonds zum NAP 1998 belief sich auf 1,647 Milliarden Euro. 1999 dürfte sich der Gesamtbeitrag auf
1,769 Milliarden Euro belaufen und damit 27% der Mittel für das gesamte NAP für 1999 (6,611 Milliarden
Euro, ausgenommen Kreditlinien) ausmachen. Das sind 0,3% des BIP.
Der Beitrag konzentriert sich vor allem auf aktive beschäftigungs- und bildungspolitische Maßnahmen. 64%
des Beitrags sind für nationale Programme des Arbeits- und Sozialministeriums und dessen Behörden vorgesehen sowie für nationale Programme des Bildungs- und Kultusministeriums. Der Rest wird regionalen
Programmen zur Verfügung gestellt.
5. Bewertung des NAP
Die spanische Regierung und die Sozialpartner haben gemeinsam erhebliche Anstrengungen unternommen,
eine ganzheitlichere Beschäftigungspolitik zu entwickeln.
Hinsichtlich des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit konnte 1998 ein Großteil des BIP-Zuwachses in
einen Beschäftigungszuwachs umgemünzt werden. Durch die erheblichen finanziellen Anstrengungen zur
Förderung von unbefristeten Arbeitsverträgen konnte die Zahl dieser Verträge deutlich erhöht werden. Zum
Teil war es jedoch auf den Konjunkturverlauf zurückzuführen, daß die hohe Zahl von befristeten Verträgen
nur geringfügig zurückging. Einige Anzeichen sprechen dafür, daß die staatlichen Zuschüsse vor allem jenen
Gruppen zu gute kommen, die ohnehin leicht zu vermitteln sind, während Langzeitarbeitslose kaum hiervon
profitieren. Eine kontinuierliche Rückführung der Langzeitarbeitslosigkeit erfordert zielgerichtetere aktive
Maßnahmen, mit denen der hohe Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit gestoppt werden kann. 1998 betrug
der Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit 15,5% für Erwachsene und 21,5% für Jugendliche. Für Frauen
sind die entsprechenden Quoten in der Regel deutlich höher. Im Bereich lebenslanges Lernen sind weitere
Anstrengungen erforderlich, um sicherzustellen, daß auch kleinere Unternehmen die angebotenen Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Trotz der Bemühungen in diesem Bereich wird die Entwicklung von Politiken
mit dem Ziel, die Chancen benachteiligter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, durch mangelnde
Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderungen und ethnischen Minderheiten behindert.
Mit Blick auf den Schwerpunkt Unternehmergeist stieg die Zahl der Mitarbeiter je Unternehmen stärker als
die Zahl der Selbständigen. Dies deutet auf bessere Bedingungen für abhängig Beschäftigte als für Selbständige hin sowie auf bessere Zukunftsperspektiven für bestehende Unternehmen2. Weiter ist erheblicher Spielraum für eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Existenzgründungen oder Unternehmen im allgemeinen vorhanden. Auch die Entwicklung der kommunalen Wirtschaft und des Dienstleistungsbereichs
sollte weiter vorangetrieben werden. Die Beschäftigungsquote im Dienstleistungssektor in Spanien auf EUDurchschnitt anzuheben, würde die Schaffung von 2 400 000 zusätzlichen Arbeitsplätzen bedeuten.
Im Bereich Anpassungsfähigkeit ist die Zunahme von Teilzeitbeschäftigung nach Verabschiedung der
neuen Gesetzgebung positiv hervorzuheben. Allerdings kann die Zunahme zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht eindeutig dem neuen Gesetz zugeschrieben werden.
Obwohl die Regierung ihre Anstrengungen im Bereich der Chancengleichheit verstärkt hat und sich ein
Trend zur verstärkten Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben abzeichnet, ist die Arbeitslosenquote von
Frauen langsamer gesunken als von Männern. Gleichzeitig ist die Beschäftigungsquote von Frauen langsamer gestiegen, was darauf hindeutet, daß Männer in höherem Maß von neugeschaffenen Arbeitsplätzen
profitieren konnten. Zudem scheint es zu keiner durchgreifenden Verbesserung bei der Gleichstellung von
Frauen auf dem Arbeitsmarkt gekommen zu sein.
Was den sozialen Dialog anbelangt, so haben die Sozialpartner an der Vorbereitung des nationalen Aktionsplans mitgewirkt, jedoch nicht allen Bestandteilen zugestimmt.
2
Daten aus der Arbeitskräfteerhebung
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Leistungsindikatoren
Spanien
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
50,2
48,6
47,2
45,5
61,1
65,8
35,0
47,9
63,5
33,9
46,3
62,2
32,6
45,1
60,7
30,7
43,7
71,2
51,1
55,7
65,6
30,6
63,4
29,6
62,0
28,6
60,6
27,2
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
18,8
13,8
26,6
14,6
13,1
16,2
9,4
6,2
14,5
20,8
16,1
28,3
16,1
14,9
17,3
10,8
7,5
16,1
22,2
17,6
29,5
17,2
16,1
18,3
11,8
8,1
17,5
24,1
19,8
31,4
19,4
19,3
19,5
12,8
9,3
18,6
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
3,5
3,0
2,9
3,0
1,2
3,8
0,3
3,5
0,5
2,4
-0,5
3,1
0,1
2,9
1,7
-0,9
-0,5
-0,2
-1,1
-1,2
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Spanien
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
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Employment 50-64
Employment growth
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Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
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1998
0
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1994
Unemployment gender gap
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D
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FRANKREICH
Zusammenfassung
Der spürbare Anstieg des Wirtschaftswachstums aus dem Jahr 1997 setzte sich auch 1998 fort. So konnte ein
BIP-Wachstum von 3,2% und ein kräftiger Beschäftigungszuwachs von 1,3% erreicht werden. Die Beschäftigungsquote ist auf 60,8% gestiegen, sie befindet sich aber immer noch leicht( um 0,3 %) unter dem EUDurchschnitt, ausgedrückt in Vollzeitäquivalent liegt die Beschäftigungsquote (57,4 %) jedoch weit über
dem EU-Durchschnitt. Insbesondere für ältere Arbeitnehmer ist die Beschäftigungsquote weiter gering. Die
geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigung sind erheblich, gleichwohl liegen sie unter dem
EU-Durchschnitt. Gleichzeitig geht die Arbeitslosigkeit (11,7% im Jahr 1998) weiter zurück. Sie liegt aber
immer noch über dem EU-Durchschnitt. Mit 5,1% ist die Langzeitarbeitslosigkeit vergleichsweise hoch.
Zurückgegangen ist die Jugendarbeitslosigkeit, gleichwohl ist der Übergang von der Schule ins Berufsleben
weiterhin ein schwieriger Prozeß
Der französische NAP 1999 verfolgt und konsolidiert die 1998 ausgearbeitete Strategie. Hierzu gehört eine
Ausweitung des Wachstumspotentials, verstärkte Umsetzung von Wachstum in Beschäftigung und Gewährleistung, daß wirtschaftliches Wachstum allen zugute kommt. Gleichwohl wurden in einigen Problembereichen wie die Beteiligung älterer Menschen am Erwerbsleben nur erste Schritte eingeleitet; die bisherigen Maßnahmen zur Umkehrung des Trends zum verstärkten Vorruhestand sind noch nicht ausreichend. Die
Probleme Jugendlicher bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt bereiten weiterhin Sorge und sollen durch
Vorbeugung, Maßnahmen im Bildungssystem und die Entwicklung neuer Dienste gelöst werden.
Beschäftigungsfähigkeit: Die erzielten Fortschritte entsprechen den Präventionszielen aus dem 1998er
NAP. Frankreich scheint mit Blick auf die Zielvorgaben, die für Begünstigte im Rahmen des Programms
Neuer Start formuliert wurden, planmäßig voranzukommen. Auch Langzeitarbeitslosen wird ein Neuer Start
angeboten. Um die Zielvorgaben zu erreichen, werden den öffentlichen Arbeitsverwaltungen zusätzliche
finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt. Obwohl die Programme zur Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit verstärkt und in einem kohärenten Rahmen organisiert werden (z.B. durch das
Gesetz gegen soziale Ausgrenzung), ist die Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit immer noch doppelt so
hoch wie in den drei Spitzenreitern unter den EU-Länder (mit 19,7% für jugendliche und 18% für
erwachsene Arbeitslose). Andere Maßnahmen umfassen ein Sonderprogramm für Schulabbrecher ("Neue
Chance") und die Anerkennung nicht-formaler Qualifikationen. Im Bereich lebenslanges Lernen hat Frankreich eine Zielvorgabe formuliert und die praxisorientierte Ausbildung in den Mittelpunkt gerückt.
Unternehmergeist: Frankreich verfügt über ein erhebliches Beschäftigungspotential im Dienstleistungssektor (ca. 3,8 Mio. Arbeitsplätze im Vergleich mit den drei Spitzenreitern in der EU.) Das Programm “Neue
Dienstleistungen – Arbeitsplätze für Jugendliche“) hat 160 000 Arbeitsplätze für Jugendliche im Kultur- und
Bildungsbereich sowie in angrenzenden Dienstleistungsbereichen geschaffen. 1999 wird die Schaffung
weiterer 90 000 Stellen erwartet. Zudem wurden Ziele aufgestellt, um das Potential der Informationsgesellschaft zu erschließen, und mit einer Innovationspolitik soll die Gründung innovativer Unternehmen durch
Forscher erleichtert werden. Darüber hinaus bietet Frankreich Kreditfazilitäten und Steuererleichterungen
bei Existenzgründung und verfolgt eine Politik der Reduzierung von Sozialversicherungsbeiträgen für die
unteren Lohngruppen (geschätzte Kosten 6,5 Milliarden Euro).
Anpassungsfähigkeit: Die Bemühungen der Regierung konzentrieren sich weiter auf die Reduzierung der
Arbeitszeit. Auf Unternehmens- und Branchenebene werden Vereinbarungen diesbezüglich ausgehandelt, die
zunehmendes Gewicht auf höhere Flexibilität in der Arbeitsorganisation legen.
Chancengleichheit: Die Einbindung der Gleichstellungspolitik auf allen Ebenen wurde weiter vorangetrieben. Zudem wurden quantifizierbare Zielvorgaben für Frauen als Begünstigte der ersten drei beschäftigungspolitischen Leitlinien formuliert. Gleichzeitig wurde eine Verfassungsreform zur Gleichberechtigung
angenommen. Ungeachtet dieser Fortschritte klafft nach wie vor eine geschlechtsspezifische Lücke, die 2,5
Millionen Arbeitsplätzen entspricht.
ESF: Der Beitrag des ESF zur laufenden Programmphase konzentrierte sich vor allem auf Maßnahmen zur
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit im Rahmen der ersten drei Leitlinien. Gleichzeitig wurden
Weiterbildungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen finanziell unterstützt. Der ESF-Beitrag zu
den verschiedenen beschäftigungspolitischen Leitlinien des NAP wurde im einzelnen aufgegliedert.
Indikatoren und Statistiken: Maßnahmenindikatoren wurden für die ersten drei Leitlinien gemäß den
gemeinsam definierten Kriterien für März 2000 angekündigt. Darüber hinaus wurden für andere Leitlinien
zahlreiche Indikatoren geliefert oder werden derzeit erarbeitet.
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1. Die Beschäftigungslage
Der 1997 verzeichnete, spürbare Konjunkturanstieg setzte sich 1998 mit einem BIP-Wachstum von 3,2%
(2,3% 1997) fort, das damit über dem EU-Durchschnitt lag. Dies trug zusammen mit einem ausgewogenen
politischen Instrumentarium und Leitlinien zur Verbesserung der Beschäftigungswirksamkeit des Wachstums zu einem starken Beschäftigungszuwachs bei (1,3% im Vergleich zu 0,3% 1997), der leicht über dem
vergleichbaren Gemeinschaftsdurchschnitt lag. Bestätigt wurde hiermit der Rückgang der Arbeitslosigkeit
(von 12,4% auf 11,7%), der jedoch um 1,8% über dem EU-Durchschnitt liegt.
Von 60,3% im Jahr 1997 konnte die Beschäftigungsquote auf 60,8% im Jahr 1998 leicht unterhalb des EUDurchschnitts (61,1%) angehoben werden. Für ältere Menschen, insbesondere für die Altersgruppe der über
55jährigen (29%), ist die Beschäftigungsquote gering. Auch für über 50jährige liegt die Beschäftigungsquote
(46,2%) unter dem EU-Durchschnitt von 47,6%. Obwohl die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der
Beschäftigung (68,3% bei Männern und 53,5% bei Frauen) unterhalb des EU-Durchschnitts angesiedelt sind,
stellen sie weiterhin ein drängendes Problem dar.
Vom Rückgang der Arbeitslosigkeit konnten Männer stärker profitieren (von 10,7% 1997 auf 9,9% 1998) als
Frauen (von 14,4% auf 13,8% im gleichen Zeitraum). Einen spürbaren Rückgang verzeichnete die Jugendarbeitslosigkeit. Sie konnte von 10,1% im Jahr 1997 auf 9,1% im Jahr 1998 reduziert werden. Für gering
qualifizierte Jugendliche ist der Erstzugang zu einem Arbeitsplatz jedoch weiterhin problematisch. Basierend
auf jüngsten Statistiken scheint die Langzeitarbeitslosigkeit 1999 leicht gesunken zu sein, sie stellt aber nach
wie vor eine große Herausforderung dar.
1997 beliefen sich die öffentlichen Ausgaben für Arbeitsmarktpolitiken auf 3,2% des BIP. Hiervon entfielen
42% auf aktive Beschäftigungsmaßnahmen (1,37%).
2. Umsetzung des NAP 1998
Mit Blick auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit konnten von der Initiative
“Neuer Start für eine Beschäftigung Jugendlicher/Erwachsener“ in den ersten 6 bzw. 12 Monaten der
Arbeitslosigkeit im letzten Quartal 1998 116 000 Personen profitieren. Damit wurden die Prognosen aus dem
98er NAP (80 000 Personen) deutlich übertroffen. Im ersten Quartal 1999 kamen bereits 195 000 Menschen
in den Genuß dieser Maßnahme. Mit dem Eingliederungsprogramm für Jugendliche in Problemsituationen
(“Trace“) wurde Ende 1998 begonnen. Der Anteil Arbeitsloser, die an einem Ausbildungskurs oder einer
Lehrlingsausbildungsmaßnahme teilnahmen, wurde im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bewerber auf das Jahr
gesehen auf 15,8% geschätzt. Im Jahr 1998 konnten insgesamt 413 000 Arbeitslose von Ausbildungsverträgen profitieren.
Die anderen im Bereich dieses Schwerpunkts umgesetzten Maßnahmen betreffen die allgemeine und berufliche Bildung: hierzu gehören die Ausarbeitung eines “Weißbuch“ zur beruflichen Bildung, die Prüfung der
beruflichen Qualifikationen von 31 000 Personen im Jahr 1998 gemäß den neuen Vereinfachungsverfahren,
Einrichtung von 100 Auffangklassen für vorzeitige Schulabgänger, Entwicklung von Fernlehrgängen durch
die Einrichtung von 200 Teleausbildungszentren in ländlichen Gebieten, Internetanschluß für 85% der
Sekundarschulen, 55% der Fachschulen und 10% der Grundschulen.
Beim Schwerpunkt Unternehmergeist lag die Arbeitsplatzschaffung für Jugendliche im Rahmen der Initiative “Neue Dienstleistungen - Arbeitsplätze für Jugendliche“ (neue Bezeichnung für das Programme “Neue
Dienstleistungen / Neue Arbeitsplätze“) über den Prognosen. Die Bearbeitungsdauer für Existenzgründungen
konnte auf einen Tag reduziert werden. Zudem wurde zur Unterstützung Selbständiger und Schaffung von
Kleinstunternehmen ein öffentlicher Risikokapitalfonds eingerichtet. Gemeinsam mit den Sozialpartnern
erfolgte eine Prüfung der Möglichkeiten für eine steuerliche Entlastung der Arbeit. Zudem haben die französischen Behörden (auf Europaebene) die versuchsweise Senkung der Mehrwertsteuer für arbeitsintensive
Dienstleistungen, die nicht im grenzüberschreitenden Wettbewerb stehen, gefördert.
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Mit Blick auf den Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit konzentrierten sich die Bemühungen auf die Umsetzung des Gesetzes vom 13. Juni 1998 zur Reduzierung und Umverteilung der Arbeitszeit. Auf Unternehmensebene, aber auch in einer Reihe von Branchen, wurden die Verhandlungen zur Reduzierung der
Arbeitszeit fortgesetzt.
Die Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen und Männern beinhalten: Annahme eines
Gesetzentwurfs zur Verankerung des Rechts auf Chancengleichheit von Frauen und Männern in der
Verfassung, Verlängerung der Gleichstellungsstelle im Jahr 1998 und Schaffung eines Jugendministeriums
zu Frauenrechten auf Regierungsebene.
3. Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Im 99er NAP wurden die neuen Leitlinien und übergreifenden Themen angemessen berücksichtigt. An der
Ausarbeitung des NAP waren die Sozialpartner beteiligt, daher wird von ihrer Seite ein Beitrag zur Umsetzung erwartet.
Im Bereich Beschäftigungsfähigkeit weisen die Zielvorgaben mit Blick auf die ersten drei beschäftigungspolitischen Leitlinien erhebliche Fortschritte gegenüber 1998 auf. Von den Maßnahmen im Rahmen der
Initiative Neuer Start, die durch ANPE und AFPE umgesetzt werden, dürften insgesamt 850 000 Personen
profitieren, einschließlich 200 000 Jugendlicher vor Ablauf von 6 Monaten Arbeitslosigkeit, 300 000
Erwachsener vor Ablauf von 12 Monaten Arbeitslosigkeit und 350 000 von Ausgrenzung bedrohter
Personen. Zu weiteren Begünstigten gehören 40 000 Jugendliche aus dem “Trace“-Programm sowie 60 000
Arbeitsuchende mit Behinderung, die am Programm Neuer Start teilnehmen. Darüber hinaus sollen 425 000
Arbeitslosen Ausbildungsverträge angeboten werden.
Im Bildungsbereich ist die Ausweitung der Bildungsbereiche mit oberster Priorität und der Beginn des
Programms “Neue Chancen“ hervorzuheben, mit dem 57 000 Jugendliche an qualifizierenden Ausbildungskursen teilnehmen können. Des weiteren sollen bis zum Jahr 2000 alle Mittel- und Sekundarschulen sowie
40% der Grundschulen über einen Internetanschluß verfügen.
Die Entwicklung von Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt
wird durch fehlende Informationen behindert, die Aufschluß über die genauen Bedürfnisse dieser Gruppe
geben.
Das Programm “Neue Dienstleistungen – Arbeitsplätze für Jugendliche“, das unter dem Schwerpunkt
Unternehmergeist durchgeführt wird, sieht die Schaffung von 90 000 Arbeitsplätzen vor. Damit wird die
Zahl der mit Hilfe dieses Programms geschaffenen Arbeitsplätze auf 250 000 bis Ende 1999 erhöht. Der
Aktionsplan der Regierung wird zudem durch einen Maßnahmenkatalog flankiert, der die Entwicklung hin
zur Informationsgesellschaft begleiten und beschleunigen soll (PAGSI) und mit dem die Möglichkeiten zur
Arbeitsplatzschaffung in diesem Bereich besser genutzt werden sollen. Im Umweltschutz wird die Schaffung
von 30 000 zusätzlichen Arbeitsstellen erwartet. Andere Maßnahmen beinhalten Kredite und Steuerentlastungen bei Unternehmensgründung sowie die Verringerung der Lohnnebenkosten für gering qualifizierte
Arbeitnehmer. Ab 1999 wird der Großteil kleiner und mittlerer Unternehmen (820 000 Unternehmen) von
der kommunalen Gewerbelohnsteuer befreit.
Im Bereich Anpassungsfähigkeit werden sich die Bemühungen weiter auf die Reform des lebenslanges
Lernens und die Verringerung der Arbeitszeit konzentrieren. Zudem wird ein besseres Zusammenspiel von
Arbeitszeitreduzierung und verschiedenen mit der Arbeitsorganisation zusammenhängenden Aspekten angestrebt.
Spürbar gestärkt wurde zudem der Schwerpunkt Chancengleichheit. Basierend auf dem Grundsatz der Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit wurden für den Großteil der Aktionen quantitative Ziele für
eine Teilnahme von Frauen aufgestellt. Dies gilt insbesondere für die drei ersten beschäftigungspolitischen
Leitlinien, für die der Frauenanteil auf 55% festgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang ist geplant, den
Geschlechteraspekt bei Indikatoren zu mindestens 11 Leitlinien zu berücksichtigen und die statistische
Nachbereitung zu verbessern. Die gleiche Entwicklung ist auch bei der Bewertung der Auswirkungen von
Gesetzesentwürfen zu beobachten. Auf gesetzgeberischer und institutioneller Ebene sind die Verfassungsreform zur Gleichberechtigung sowie die Wiedereinsetzung des interministeriellen Ausschusses für die
Rechte von Frauen hervorzuheben. Und schließlich werden die Bemühungen zur Vereinbarkeit von Beruf
und Familie weiter fortgesetzt, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung.
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4. Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Der geplante Beitrag aus dem ESF zur Unterstützung der NAP-Maßnahmen beläuft sich für 1999 auf
745 Millionen Euro. Der Beitrag für Ziel Nr. 3 konzentriert sich auf die ersten drei Leitlinien und macht 69%
der gesamten aus dem ESF bereitgestellten Mittel aus. Die schwerpunktmäßig unterstützten Maßnahmen
sind: Bewertung, Beratung und Ausbildung Arbeitsloser sowie Unterstützung für Maßnahmen gegen Ausgrenzung, für öffentliche Arbeitsverwaltungs- und -vermittlungsdienste (ANPE, AFPA), Lehrlingsausbildungsprogramme und das “Trace“-Programm. Ziel Nr. 4, auf das 20% des gesamten ESF-Beitrags für den
NAP entfallen, unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie
Beratungsmaßnahmen zur Verkürzung der Arbeitszeit. Auch die Ziele Nr. 2 und 5b werden aus dem ESF
unterstützt, und zwar im Rahmen des Programms “Neue Dienstleistungen – Arbeitsplätze für Jugendliche“.
Zudem wird Unterstützung aus Gemeinschaftsinitiativen für die berufliche Eingliederung von Menschen mit
Behinderung gewährt.
5. Bewertung des NAP
Im großen und ganzen entsprechen die Ergebnisse den im 98er NAP formulierten Zielen. Erhebliche
Anstrengungen wurden unternommen, um jugendlichen und erwachsenen Arbeitslosen einen neuen Start zu
bieten. Darüber hinaus wurden aktive Maßnahmen für Arbeitslose gestärkt. Die Zahlen zum Rückgang der
Arbeitslosigkeit vor Ablauf von 6 bzw. 12 Monaten Arbeitslosigkeit sind ermutigend. Insgesamt konnten
1998 80,3% der Jugendlichen vor Ablauf von 6 Monaten aus der Arbeitslosigkeit entlassen werden (78,3%
im Jahr 1997), während die Vergleichszahl für Erwachsene vor Ablauf von 12 Monaten Arbeitslosigkeit bei
82% lag (80,8% im Jahr 1997). Die entsprechenden Quoten von Männern fallen günstiger aus als von
Frauen. Gleichwohl kann kein eindeutiger Zusammenhang zwischen diesen Zahlen und den Maßnahmen
hergestellt werden, und eine umfassende Bewertung der Erfolge mit Blick auf die ersten drei Leitlinien ist
aufgrund der fehlenden Input-Indikatoren nicht möglich.
Besonders hervorzuheben sind die Erfolge im Rahmen des Programms "Neue Dienstleistungen – Arbeitsplätze für Jugendliche“ sowie die Bemühungen zur Verringerung der Arbeitszeit.
Bis Ende 1998 wurden im Rahmen des Programms "Neue Dienstleistungen – Arbeitsplätze für Jugendliche“
160 000 neue Arbeitsplätze einschließlich 120 000 Festeinstellungen geschaffen und damit die Zielvorgabe
für diese Jahr (150 000) deutlich übertroffen. Mehr als 70% der Begünstigten waren arbeitslose Jugendliche.
Die genannten Arbeitsplätze haben einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit im
Jahr 1998 geleistet. Gleichwohl wird sich erst nach Auslaufen der öffentlichen Fördermittel herausstellen, ob
es gelungen ist, im Rahmen des Programms wirtschaftlich gesicherte Arbeitsplätze zu schaffen.
Steuererleichterungen für den Niedriglohnsektor haben die Schaffung von Arbeitsplätzen oder eine Senkung
der Arbeitslosigkeit (der Gesamteffekt wird auf 250.000 Stellen geschätzt) bewirkt, da auf diese Weise die
Schaffung oder Beibehaltung von Stellen für gering qualifizierte Arbeitnehmer ermöglicht wurde.
Infolge des Gesetzes über die 35-Stunden-Woche haben den jüngsten Zahlen zufolge bis Juli 1999 mehr als
11 800 Unternehmen Vereinbarungen zur Verkürzung der Arbeitszeit geschlossen, von denen 1,92 Millionen
Arbeitnehmer betroffen sind. Ersten Schätzungen zufolge hat dies zur Schaffung oder Sicherung von
102 000 Stellen beigetragen. Mittelfristig wird mit einem weiteren Nettowachstum der Beschäftigung
gerechnet.
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Leistungsindikatoren
Frankreich
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
60,8
60,3
60,4
60,2
61,1
68,3
53,6
57,4
67,9
52,9
57,0
68,2
52,9
57,1
68,1
52,4
57,0
71,2
51,1
55,7
69,9
45,4
69,7
44,8
69,5
45,0
69,8
44,7
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
11,7
9,9
13,8
9,1
8,8
9,4
5,1
4,3
5,9
12,4
10,7
14,4
10,1
9,8
10,3
5,0
4,2
5,9
12,4
10,6
14,5
10,4
10,0
10,8
4,7
3,8
5,8
12,3
10,4
14,5
10,7
10,0
11,4
4,7
4,1
5,5
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
1,3
0,3
0,2
0,7
1,2
3,2
1,9
2,3
2,0
1,6
1,4
2,3
1,6
2,9
1,7
-1,2
-1
0,4
-0,4
-0,4
13607/99 ADD 1
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Frankreich
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
1998
0
Employment 50-64
Employment growth
1994
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
0
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1998
1994
Unemployment gender gap
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IRLAND
Zusammenfassung
Die irische Wirtschaft verzeichnete 1998 das fünfte Jahr in Folge mit sehr hohem Wirtschaftswachstum. Die
Auswirkungen machten sich auch am Arbeitsmarkt bemerkbar, und die Gesamtbeschäftigung stieg um 6,9%.
Im gleichen Zeitraum ging die Arbeitslosigkeit um ein Fünftel von 9,8% auf 7,8% zurück. Bei der Langzeitarbeitslosigkeit konnte sogar ein noch rascherer Rückgang auf 3,9% verzeichnet werden. Aufgrund des
raschen Beschäftigungszuwachses konnte das Ziel für die Arbeitslosigkeit auf 5% nach unten korrigiert werden
(von 7%), während bei der Langzeitarbeitslosigkeit ein Rückgang auf 2% bis Ende 2000 geplant ist.
Aufgrund einer angespannten Lage auf dem Arbeitskräftemarkt verdichten sich Hinweise, daß in einigen
Bereichen, auch bei geringen Qualifikationen, Arbeitskräftemangel herrscht. Dieses Problem kann durch die
verstärkte Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben etwas gemildert werden, sofern die Maßnahmen mit Blick
auf Kinderbetreuungseinrichtungen und eine familienfreundliche Politik umgesetzt werden.
Der Schwerpunkt des irischen Aktionsplans liegt erneut auf Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Seine Stärken liegen im Bereich der Aktionen, die zur Stärkung des Präventionsansatzes in die
Wege geleitet wurden. Seit mehr als einem Jahrzehnt ist die Sozialpartnerschaft nun schon ein wichtiger
Bestandteil der irischen Arbeitsmarktpolitik. Die derzeit in Kraft befindliche nationale Partnerschaft läuft im
Jahr 2000 aus. Daher sind Verhandlungen über eine Nachfolgevereinbarung von zentraler Bedeutung, um
Irland auch mittelfristig ein hohes Wirtschaftswachstum zu sichern.
Im Rahmen des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit wurde bereits im September 1998 das Präventionsprogramm für jugendliche Arbeitslose auf den Weg gebracht. Den Schätzungen zufolge sollen bis Anfang 1999
bereits für ca. 80% der hieran Teilnehmenden positive Ergebnisse erzielt worden sein. Der Zustrom in die
Langzeitarbeitslosigkeit von 12,3% weist auf Verbesserungspotential hin. Mit der ersten Phase des Erwachsenenprogramms für 25-34jährige konnte im Mai 1999 begonnen werden. Die Regierung hat erste Pläne vorgelegt, denen zufolge die Einführung der Maßnahmen über einen Zeitraum von 5 Jahren erfolgen soll. Bis
Mitte 2000 werden zudem alle Altersgruppen erfaßt. Darüber hinaus wird der Interventionszeitraum von 12 auf
9 Monate verkürzt. Diese Maßnahmen bedeuten eine erhebliche Stärkung des präventiven Ansatzes. Im NAP
werden Vorbeugungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen miteinander kombiniert, wobei für Erwachsene
insbesondere die unzureichende Bildung als Hindernis für eine Rückkehr ins Erwerbsleben angesehen wird.
Der NAP enthält zudem eine Reihe von Bildungsinitiativen, die als Ausgangsbasis für eine Strategie des
lebenslangen Lernens gedacht sind. Dies beinhaltet vor allem die Einrichtung einer neuen Qualifikationsbehörde.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen im Bereich Unternehmergeist liegt auf Steuererleichterungen für Unternehmen. So wurde die Körperschaftssteuer 1999 reduziert, und bis zum Ende 2002 strebt die Regierung einen
Körperschaftssteuersatz von 12,5% an. Die Förderung von Forschung und Innovation ist ebenfalls ein Thema.
Die Erreichung der für die Agentur "Enterprise Ireland" gesteckten Ziele und eine weitere Belebung der Innovations- und Risikokapitalmärkte für neugegründete Unternehmen und Unternehmen mit starkem Wachstum
sind wichtige Herausforderungen für die laufende Weiterentwicklung der Politik. Im Dienstleistungssektor
weitet sich die Beschäftigung rasch aus, der aktuell geringe Stand läßt jedoch Spielraum für weitere Verbesserungen.
Mit Blick auf den Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit kommt der Sozialpartnerschaft eine wichtige Rolle bei
der Modernisierung der Arbeitsorganisation zu. Angesichts des bevorstehenden Arbeitskräftemangels sollten
sich die erheblichen Anstrengungen im Rahmen des NAP auf eine Stärkung der innerbetrieblichen Ausbildung
konzentrieren.
Im Hinblick auf die Maßnahmen zur Chancengleichheit wird die gesetzgeberische Reform fortgeführt, allerdings mit bisher nur begrenztem Erfolg. Auf dem irischen Arbeitsmarkt sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede immer noch gravierend. Zusätzliche Kinderbetreuungseinrichtungen und angemessene Steuerreformen,
mit denen der Grenzsteuersatz für Frauen gesenkt werden soll, dürften einige der Hindernisse für eine höhere
Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben aus dem Weg schaffen. Eine nationale Kinderbetreuungsstrategie ist
derzeit in Arbeit. Auch die Maßnahmen zum Mainstreaming der Gleichstellungspolitiken befinden sich
größtenteils noch in der Vorbereitungsphase.
Die Haushaltsangaben zum ESF-Beitrag sind sehr umfassend, gleichwohl fehlen Angaben zu den Schwerpunktbereichen.
Der NAP liefert detaillierte Output- und Input-Indikatoren für die Leitlinien 1 und 3 sowie umfangreiche nach
Monaten aufgeschlüsselte Daten.
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1. Die Beschäftigungslage
Das außergewöhnlich hohe Wirtschaftswachstum der 90er Jahre setzte sich auch 1998 fort, und das reale BIP
stieg um 11,9%. Dieses rasante Wachstum spiegelt sich auch in der Entwicklung des Arbeitsmarktes wider.
So lag der Beschäftigungszuwachs 1998 bei 6,9%, und die Beschäftigungsquote hat mit 60,5% fast den EUDurchschnitt erreicht. Hauptmotor für die Beschäftigung war der Dienstleistungssektor. Derzeit sind ca. 35%
der erwerbstätigen Bevölkerung Irlands im Dienstleistungsbereich beschäftigt. Mit 47,4% liegt die Beschäftigungsquote von Frauen immer noch unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt, sie steigt jedoch rasch an. Ein
sich verengender Arbeitsmarkt offenbart in vielen Bereichen der Wirtschaft Schwächen im Bereich der vorhandenen Arbeitskräfte, auch bei Arbeitskräften mit geringer Qualifikation. Daher ist eines der vornehmlichen Probleme der irischen Wirtschaft das der Mobilisierung des gesamten Arbeitskräftepotentials, um mit
dem künftigen Bedarf Schritt halten zu können. Die nach wie vor erheblichen geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigung (26 Prozentpunkte zwischen den entsprechenden Quoten für Männer und
Frauen ungeachtet der raschen Arbeitsaufnahme durch Frauen) weisen darauf hin, daß hier ein bedeutendes
Arbeitskräftepotential auf seine Erschließung wartet.
Selbst vor dem Hintergrund des rasanten Arbeitskräftezuwachses sinkt die Arbeitslosigkeit weiter schnell.
Von 14,3% im Jahr 1994 ist die Arbeitslosigkeit auf 7,8% im Jahr 1998 zurückgegangen. Jüngste nationale
Statistiken erwarten für 1999 einen Rückgang auf 6,4%. Frauen sind weniger von Arbeitslosigkeit betroffen
(7,6%) als Männer (8%). Auch die Langzeitarbeitslosenquote3 verzeichnete einen starken Rückgang von 9%
im Jahr 1994 auf 3,9% im Jahr 1998. Dies ist ein stärkerer Rückgang als im Bereich der Gesamtarbeitslosigkeit. Mittlerweile liegt die Langzeitarbeitslosigkeit bei unter 50% der Gesamtarbeitslosigkeit. Im Bereich der
Jugendarbeitslosigkeit konnte ein spürbarer Rückgang von 7,1% im Jahr 1997 auf 5,7% im Jahr 1998 verzeichnet werden, die damit unter dem EU-Durchschnitt liegt.
2. Umsetzung des NAP 1998
Beim Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit wurde in der Zwischenzeit mit den beiden wichtigen Aktivierungsprogramme für jugendliche und erwachsene Arbeitslose begonnen. Das Programm für arbeitslose
Jugendliche wurde im September 1998 auf den Weg gebracht, das entsprechende Programm für Erwachsene
begann im Mai 1999. Derzeit wird hiervon die Altersgruppe der 25-34jährigen erfaßt, die die 12-Monatsmarke überschritten haben. Der NAP für 1999 enthält die überarbeitete Verpflichtung, bis Mitte 2000 alle
Altersgruppen abzudecken und den Interventionspunkt ab Anfang 2000 von 12 auf 9 Monate zu verringern.
Im NAP werden detaillierte Output- und Input-Indikatoren für die Leitlinien 1 und 3 genannt sowie
umfangreiche nach Monaten aufgeschlüsselte Verfolgungsdaten. Von allen (jugendlichen) überwiesenen
Personen seit September 1998 hatten 56% das Register Ende März 1999 wieder verlassen. Hiervon gingen
70% aus positiven Gründen, um eine Arbeitsstelle anzutreten oder an allgemeinen oder beruflichen
Bildungsprogrammen teilzunehmen. Nachbereitungsmaßnahmen weisen darauf hin, daß von dem ca. einen
Drittel, das nicht an Einstellungsgesprächen teilnahm, ca. 64% aus dem Register herausgenommen wurden
(wobei bei mehr als 40% positive Gründe ausschlaggebend waren, bei einem Großteil – 37% - eine Arbeitsstelle). Erste Zahlen deuten darauf hin, daß nur 7,5% die Marke überschreiten, ohne ein Aktivierungsangebot
erhalten zu haben (Quote für die Nichteinhaltung).
Aus dem NAP geht zudem hervor, daß wesentliche Fortschritte bei der Integration der öffentlichen und
lokalen Arbeitsverwaltungen erzielt wurden. Anhand der jüngsten Überprüfung durch die Community
Employment wurde eine Reihe von Reformen für zielgerichtetere und bessere Ergebnisse im Bereich der
weiteren beruflichen Entwicklung empfohlen. Weiter verfolgt werden sollte zudem die umfassende operationelle Integration der öffentlichen und lokalen Arbeitsverwaltungen sowie ein Verknüpfung mit CERT im
Rahmen des Präventionsprozesses.
Der NAP sieht eine wesentliche Herausforderung der irischen Arbeitsmarktpolitik darin, ein ausgewogenes
Verhältnis von Präventivmaßnahmen zur Vermeidung eines Abgleitens in die Langzeitarbeitslosigkeit und
ausreichend Interventionen für eine leichtere Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen herzustellen.
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die an FÁS-Ausbildungsprogrammen teilnehmen, konnte im Jahr 1998
von 11% auf 16% erhöht werden. Eine weitere Zunahme auf 20% ist für dieses Jahr geplant, um so den
Zielen aus dem 1998er NAP Rechnung zu tragen. 36% der in der Stellengesuchkartei geführten Personen
nahmen 1998 an aktiven Arbeitsmarktprogrammen teil, wobei der Großteil allerdings in staatlich geförderten
Beschäftigungsverhältnissen untergebracht ist und nicht in strukturierteren Ausbildungsprogrammen.
3
Aufgrund fehlender EU-Vergleichsdaten für Irland für 1998 wurden im Entwurf die neuesten
nationalen Zahlen verwendet.
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Die Maßnahmen im Bereich Unternehmergeist konzentrieren sich auf die Steuerreform, auf Finanzdienstleistungen (Entwicklung eines Risikokapitalmarktes) und die Entwicklung neuer Unterstützungsstrukturen
(einschließlich der Einrichtung von Enterprise Ireland). Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der
Anpassungsfähigkeit wurde 1998 ein Grünbuch mit dem Titel “Erwachsenenbildung vor dem Hintergrund
lebenslangen Lernens“ veröffentlicht. Im Anschluß an Konsultationen soll ein Weißbuch folgen. Die irische
Regierung prüft derzeit die Unterstützungsstrukturen für innerbetriebliche Ausbildung (Abschlußdatum:
Ende 1999). Die Pilotinitiative “Ausbildungsnetz“ wurde mittlerweile auf den Weg gebracht und soll die
Zusammenarbeit unter Firmen zur Ermittlung ihres Ausbildungsbedarfs und zur Lösung des Problems der
unzureichenden innerbetrieblichen Ausbildung fördern. Das Nationale Zentrum für Partnerschaft hat sich
bisher jedoch nicht zu den Verhandlungen über Vereinbarungen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation
geäußert. Im Bereich Chancengleichheit werden die gesetzgeberischen Reformen weiter vorangetrieben. Das
Gesetz zum Erziehungsurlaub (das eine erhebliche Flexibilität bei der methodischen und zeitlichen Gestaltung von Erziehungsurlaub vorsieht) sowie das Gesetz zur Gleichbehandlung am Arbeitsplatz wurden 1998
verabschiedet. Im April 2000 soll zudem ein neues Gesetz zum Mindestlohn in Kraft treten.
3. Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Im Bereich des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit ist für 1999 eine Reihe wichtiger Initiativen vorgesehen. Im Rahmen von Leitlinie 4 wurde das Einkommensteuersystem im Haushalt 1999 durch die erstmalige Einführung von Steueranrechnungen und die Befreiung von der Einkommensteuer für Personen, die
weniger als 100 £ pro Woche verdienen, reformiert. Mit Hilfe der Steueränderungen, die vor allem auf die
unteren Lohngruppen abzielen, dürfte die Erwerbsbeteiligung verbessert und damit die Beschäftigungsfähigkeit erhöht werden. Unter Leitlinie 9 wurde die Einrichtung einer Nationalen Behörde für Menschen mit
Behinderungen angekündigt. Künftig sollen Ausbildung und Stellenvermittlung von Menschen mit Behinderungen über das FÁS und das Ministerium für Gesundheit und Kinder abgewickelt werden. Der zweite Teil
von Leitlinie 4 zu Maßnahmen für eine aktive Teilnahme älterer Menschen am Erwerbsleben bleibt im
irischen NAP unberücksichtigt. Hierin kommt möglicherweise die unterschiedliche demographische Entwicklung zum Ausdruck, da dieser Themenkomplex für Irland erst in einigen Jahren akut wird, im Gegensatz
zu den meisten anderen Mitgliedstaaten.
Im Rahmen von Leitlinie 6 müssen die Maßnahmen für lebenslanges Lernen verstärkt, das Analphabetentum
bekämpft und der Zugang insbesondere von Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Arbeitskräften zu
diesen Maßnahmen sichergestellt werden. So enthielt das Grünbuch zur Erwachsenenbildung aus dem Jahr
1998 zum Bereich lebenslanges Lernen als einen Schwerpunkt die Empfehlung, ein Alphabetisierungsprogramm für Erwachsene ins Leben zu rufen. Das Nationale Qualifikationsgesetz wird 1999 in Kraft treten. Es
ist die Grundlage für einen nationalen Qualifikationsrahmen. Die Bandbreite der Bildungsinitiativen ist groß.
Angesichts der bereits stark vereinfachten Verwaltungsabläufe und der damit einhergehenden Reduzierung
der Gemeinkosten legen die jüngsten Maßnahmen im Bereich Unternehmergeist den Schwerpunkt auf
Steuererleichterungen für Unternehmen. Auch 1999 setzte sich die Reduzierung der Körperschaftssteuer von
32% auf 28% fort. Für Ende 2002 wird ein Regelsteuersatz von 12,5% anvisiert. Über ein neues, mit den
Sozialpartnern vereinbartes Programm mit dem Titel Solidarwirtschaft, das 1999 in Angriff genommen wird,
soll das Beschäftigungspotential der Solidarwirtschaft erschlossen werden.
Bereits seit 1987 ist die Nationale Partnerschaft ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftslebens in Irland.
Die Verhandlungen für ein Nachfolgeprogramm der Partnerschaft 2000 gegen Ende des Jahres leisten einen
wichtigen Beitrag zur Ausgestaltung des Wirtschaftsrahmens in den kommenden Jahren. Angesichts der
Beteiligung der Sozialpartner auf den verschiedenen politischen Ebenen im Rahmen der Partnerschaft 2000
sollte ihr Beitrag zum NAP näher spezifiziert werden. Insbesondere sollte näher darauf eingegangen werden,
wie die Sozialpartner an der Umsetzung der nationalen Strategie zur Förderung lebenslangen Lernens oder
den Vereinbarungen für eine größere Flexibilität der Arbeitsorganisation beteiligt werden sollen.
Die Maßnahmen zum Schwerpunkt Chancengleichheit beinhalten nur wenige konkrete Initiativen, um die
Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen zu verbessern oder Hindernisse für eine Teilnahme von
Frauen am Arbeitsmarkt abzubauen. Der Bericht der interministeriellen Gruppe zum Kinderbetreuungsangebot (erwartet Ende Juli 1999) dürfte jedoch eine klarere Strategie in diesem Bereich formulieren. Das
Mainstreaming im Bereich Chancengleichheit konzentriert sich vor allem auf gesetzgeberische Initiativen.
Keine Angaben macht der NAP dazu, wie der Geschlechteraspekt mit Blick auf sämtliche Schwerpunkte
berücksichtigt oder aktiv überwacht werden soll. Aber auch hier sind Maßnahmen in Vorbereitung.
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4. Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Im diesjährigen NAP werden deutlich mehr Angaben zum Beitrag des ESF und insbesondere zu den einzelnen Zielen, für die eine Unterstützung bereitgestellt wird, gemacht. Allerdings enthält der NAP kaum Informationen über die wichtige Rolle des EFRE in Irland. Eindeutig äußert sich der NAP zur Absicht, den ESFBeitrag strategisch so zu plazieren, daß die im NAP genannten Ziele erreicht werden können. Mit Ausnahme
des Bereichs Chancengleichheit werden jedoch kaum Angaben zu den Prioritäten gemacht. Der Gesamtbeitrag aus dem ESF beläuft sich auf 0,52% des irischen BIP.
5. Bewertung des NAP
Ein besonderer Schwerpunkt des irischen Aktionsplans liegt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Der präventive Ansatz wurde durch die vorzeitige Ausweitung des Programms auf alle
Altersgruppen und die Herabsetzung des Interventionszeitpunkts deutlich gestärkt. Aus ersten Zahlen kann
ein Zustrom Jugendlicher in die Langzeitarbeitslosigkeit von 12,3% geschätzt werden (einschließlich jener
Personen, die die Marke überschritten haben, ohne das Angebot eines neuen Starts erhalten zu haben).
Die Notwendigkeit ausgewogener Aktivierungsmaßnahmen in Irland wurde von den irischen Behörden
immer wieder betont. Die Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt wird nicht nur als
wichtiges Instrument zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, sondern auch zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft angesichts des sich abzeichnenden Arbeitskräftemangels angesehen. Parallel zur
Umsetzung der neuen Präventivmaßnahmen zur Reduzierung des Zustroms in die Langzeitarbeitslosigkeit
sollten auch Aktionen zur beschleunigten Reduzierung des Bestands Langzeitarbeitsloser durchgeführt
werden. In diesem Zusammenhang wird die geplante Einrichtung eines Nationalen Alphabetisierungsprogramms für Erwachsene als wichtiger Schritt in die richtige Richtung angesehen. Der Maßnahmenschwerpunkt sollte nun auf die wirksame Umsetzung einer Strategie für lebenslanges Lernen unter Beteiligung der
Sozialpartner gelegt werden. Zur Lösung des Arbeitskräftemangels sind Politiken für eine Ausweitung des
Arbeitskräfteangebots sowie Maßnahmen zur besseren Abstimmung von Angebot und Nachfrage am
Arbeitsmarkt gefordert.
Im NAP 1999 wird eine Reihe von Maßnahmen behandelt, die die Struktur- und Steuerreform, die Schärfung
des Problembewußtseins und die Förderung von Forschung und Innovation im Rahmen des Pfeilers Unternehmergeist umfassen. Die Erreichung der für die Agentur "Enterprise Ireland" gesteckten Ziele, der Ausbau der Wachstumsmöglichkeiten im Dienstleistungssektor und die weitere Belebung der Innovations- und
Risikokapitalmärkte für neugegründete Unternehmen und Unternehmen mit starkem Wachstum sind wichtige Herausforderungen für die laufende Weiterentwicklung der irischen Unternehmenspolitik.
Verhandlungen über Themen aus dem Bereich Anpassungsfähigkeit sind bereits seit 1987 Teil der Nationalen Vereinbarungen. Obwohl Irland mit Blick auf die Beteiligung der Sozialpartner auf nationaler Ebene
beispielhaft ist, muß die Einladung an die Sozialpartner, sich an der Ausgestaltung von Leitlinie 16 zu beteiligen, noch in konkretere Ergebnisse umgemünzt werden (d.h. konkrete Vereinbarungen). Gleichwohl gibt es
Anzeichen für Fortschritte in einigen Bereichen (z.B. Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer-SharingProgramme und Gewinnbeteiligungsprogramme, Teamwork zur Problemlösung, Jahresarbeitszeit usw.). Im
irischen NAP wird auf die unterschiedliche Qualität und die vergleichsweise geringen Ausgaben für innerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen hingewiesen. Daher ist eine einheitlichere Vorgehensweise erforderlich, um Umfang und Qualität der innerbetrieblichen Ausbildung zu erhöhen. Wie die Einführung des neuen
Versuchsprojekts “Ausbildungsnetz“ zeigt, sind zudem neue Initiativen in Vorbereitung.
Die unter dem Schwerpunkt Chancengleichheit in Angriff genommene gesetzgeberische Reform ist vergleichsweise umfassend, tatsächliche Veränderungen müssen sich jedoch noch in Form einer Reduzierung
geschlechtsspezifischer Unterschiede bemerkbar machen. Zwar hat Irland wichtige Entscheidungen bei der
Ausgestaltung von Maßnahmen getroffen, das Augenmerk muß sich nun jedoch auf die Umsetzung der
Aktionen richten. Erhebliche Barrieren für eine verstärkte Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben, eine
wichtige Voraussetzung zur Milderung des in den kommenden Jahren anstehenden Arbeitskräftemangels,
sind unzureichende Kinderbetreuungseinrichtungen (sie gehören zu den niedrigsten in Europa) und ein hoher
Grenzsteuersatz für verheiratete Frauen, die ins Berufsleben zurückkehren. Das Problem der Betreuungsund insbesondere der Kinderbetreuungseinrichtungen tritt verstärkt in den Vordergrund. Erste Schritte zur
Beseitigung des Problems wurden mit starker Unterstützung der Strukturfonds ergriffen. Hierzu gehören
auch familienfreundliche Maßnahmen und die Notwendigkeit, die Zahl erwerbstätiger Frauen zu steigern.
Der NAP enthält einen gut strukturierten Zeitplan für die Umsetzung neuer Maßnahmen. Zudem sind die
Angaben zu Mittelbindungen ausreichend detailliert. Auch die Überwachung der Umsetzung der ersten drei
Leitlinien ist zufriedenstellend.
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Leistungsindikatoren
Irland
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
60,5
57,7
56,3
54,0
61,1
73,5
47,4
56,5
70,2
45,2
54,0
69,1
43,3
52,4
67,7
40,3
50,6
71,2
51,1
55,7
75,9
37,0
72,5
35,3
70,7
33,9
69,6
31,5
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
7,8
8,0
7,6
5,7
6,3
5,1
:
:
:
9,8
9,8
9,8
7,1
7,9
6,2
5,7
6,4
4,6
11,6
11,5
11,8
8,0
9,0
7,0
6,9
7,5
5,9
14,3
14,1
14,6
10,6
12,2
8,9
9,1
9,7
8,1
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
6,9
5,0
3,7
5,0
1,2
11,9
4,7
10,6
5,4
8,3
4,5
10,6
5,4
2,9
1,7
-3,6
-3
-2,5
-3,5
-1,2
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Irland
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
1998
Employment 50-64
Employment growth
1994
0
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
1998
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1994
0
Unemployment gender gap
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ITALIEN
Zusammenfassung
Der italienische Arbeitsmarkt konnte 1998 eine leichte Erholung verzeichnen. Vor dem Hintergrund eines
schwachen Wirtschaftswachstums (1,4 % im Vergleich zu 2, 9% in der EU) stieg die Beschäftigung geringfügig um 0,6 %. Die Lohnkosten konnten deutlich zurückgeführt werden, was zu einem markanten Rückgang
der realen Lohnstückkosten führte (um 5, 1%). Die Beschäftigungsquote liegt bei 51,8 % und damit immer
noch 10 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt. Aufgrund einer höheren Erwerbsbeteiligung stagnierte
die Arbeitslosigkeit bei leicht über 12 % und damit zwei Prozentpunkte über dem Gemeinschaftsdurchschnitt. Die entsprechenden Quoten für die Jugend- und die Langzeitarbeitslosigkeit wiesen hingegen eine
weitere Verschlechterung auf.
Italien hat eine Strategie ausgearbeitet, um Ungleichgewichten auf dem Arbeitsmarkt, die ihre Ursache
hauptsächlich in erheblichen regionalen Unterschieden haben, entgegenzuwirken. Zentrale Herausforderungen sind hierbei die hohe Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit (12,9 % bzw. 8,4 %), die Zunahme des
regionalen Gefälles in der Arbeitslosigkeit zwischen dem Norden und dem Süden des Landes (22,8 %, d.h.
10 Prozentpunkte über dem nationalen Durchschnitt), eine unterdurchschnittliche Beschäftigungsquote im
Dienstleistungssektor (31,7 %) und eine sehr niedrige Erwerbstätigenquote für Frauen (37,3 %) und ältere
Arbeitskräfte (37 %)
Im 99er NAP wurde eine langfristige Strategie in Angriff genommen, die vor allem auf Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Förderung des Unternehmergeists setzt. Oberste Priorität
genießen Maßnahmen zur Beseitigung des regionalen Ungleichgewichts. An der Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans waren lokale Behörden und Sozialpartner beteiligt.
Beschäftigungsfähigkeit: Der Aktionsplan sieht eine deutliche Verlagerung von Abhilfe- hin zu Präventivmaßnahmen vor. Auf diese Weise soll die Beschäftigungsfähigkeit von Gruppen, die auf dem Arbeitsmarkt
schwach vertreten sind (d.h. Jugendliche, Frauen und ältere Arbeitnehmer), verbessert werden. Reformen im
Bereich der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, der Beschäftigungsanreize und Arbeitslosenleistungen, der
Anreize für Vorruhestand sowie des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems wurden auf den Weg
gebracht. Gleichwohl müssen die Anstrengungen verstärkt werden, zeitliche Verzögerungen auszugleichen
und die angekündigten Reformen rechtzeitig abzuschließen, damit die Präventions- und Aktivierungsziele
vollständig erreicht werden können. Obwohl 1998 Reformen zur allgemeinen und beruflichen Bildung
durchgeführt wurden, fehlt es an einer umfassenden Strategie für den Bereich lebenslanges Lernen.
Unternehmergeist: Italien verfügt über ein erhebliches Beschäftigungspotential im Dienstleistungssektor.
Ein Anstieg der Erwerbstätigenquote in der Dienstleistungsbranche auf EU-Durchschnitt würde
3,2 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Der Notwendigkeit zum Erschließen dieses Potentials wird
zum Teil über Marktliberalisierungs- und Privatisierungspläne Rechnung getragen. Der Aktionsplan führt
zudem Steuererleichterungen und Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge ein, um Impulse für eine
Arbeitsplatzschaffung zu setzen und ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten. Des weiteren
wurden die Verwaltungsverfahren bei Existenzgründung vereinfacht und die lokale Wirtschaftsförderung
gestärkt sowie der Spielraum für flexiblere (Teilzeit-)Arbeitsverträge vergrößert. Gleichwohl sollte sich das
Augenmerk verstärkt auf die Entwicklung der Informationsgesellschaft richten.
Anpassungsfähigkeit: Der Sozialpakt für Entwicklung und Beschäftigung hat zur Stärkung des Sozialdialogs und Dezentralisierung der Verhandlungen zu Arbeitskosten, Arbeitsorganisation und Ausbildung
beigetragen. Die Sozialpartner haben sich über innovative Vereinbarungen zur Arbeitszeit verständigt. Über
eine neue Stiftung, die von den Sozialpartnern und den lokalen Behörden verwaltet wird, werden Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt, wobei die Ziele für lebenslanges Lernen schrittweise über einen Zeitraum
von drei Jahren umgesetzt werden solle.
Chancengleichheit: Der Aktionsplan sieht Maßnahmen für einen besseren Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen vor. Weiter entwickelt werden sollte der Lösungsansatz des Mainstreaming, wobei eine ganzheitliche Strategie die große Geschlechterkluft reduzieren sollte, die zur höchsten in der Gemeinschaft
gehört und sich mittlerweile auf 5,5 Millionen Arbeitsplätze beläuft.
ESF: Der aktuelle Beitrag aus dem ESF wird nur zum Teil zur Unterstützung der Beschäftigungsstrategie
verwendet.
Indikatoren: Um das Problem fehlender Verwaltungsdaten in den Griff zu bekommen und damit die Überwachung der Umsetzung der ersten drei Leitlinien zu gewährleisten, ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Ebenfalls erforderlich sind bessere Haushaltsangaben zur Nachbereitung des NAP. Dies betrifft auch
den Beitrag aus den Sozialfonds.
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1. Die Beschäftigungslage
Der italienische Arbeitsmarkt konnte 1998 eine leichte Erholung verzeichnen. Vor dem Hintergrund eines
schwachen Wirtschaftswachstums (1,4 % im Vergleich zu 2,9 % in der EU) stieg die Beschäftigung leicht
um 0,6 %. Die Lohnkosten konnten deutlich zurückgeführt werden, was zu einem markanten Rückgang der
realen Lohnstückkosten führte (um 5,1 %). Als Folge dieser Entwicklung stieg die Beschäftigungsquote auf
51,8 %. Sie befindet sich aber immer noch 10 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt.
Aufgrund der höheren Teilnahme insbesondere von Frauen am Erwerbsleben stagnierte die Arbeitslosenquote bei knapp über 12 %. Das sind zwei Punkte über dem EU-Durchschnitt. Weiter verschlechterte sich
die Jugendarbeitslosigkeit. Sie stieg auf 12,9 % der jugendlichen Bevölkerung. Auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit war ein weiterer Anstieg auf 8,4 % zu verzeichnen, die damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 5 % angesiedelt ist. Die Kluft zwischen den Geschlechtern gehört zur höchsten in der Gemeinschaft. Die Erwerbstätigenquote von Frauen beträgt nur etwa die Hälfte der Quote von Männern (37,5 %
gegenüber 66,5 %). Zudem übersteigt die Arbeitslosenquote von Frauen mit 16,7 % die von Männer um
mehr als 7 Prozentpunkte.
Weitere zentrale Herausforderungen für die Arbeitsmarktpolitik sind die Zunahme des regionalen Gefälles
bei der Arbeitslosigkeit zwischen dem Norden und dem Süden des Landes (22,8 %, d.h. 10 Prozentpunkte
über dem nationalen Durchschnitt), die geringe Teilnahme älterer Menschen am Erwerbsleben (37 %) sowie
eine unterdurchschnittliche Beschäftigungsquote im Dienstleistungssektor (31,7 %).
2. Umsetzung des NAP 1998
Im Rahmen des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts von 1998 waren die Kommission und die italienische
Regierung darin übereingekommen, den Präventionsansatz im NAP 1999 deutlich zu stärken, um einen
weiteren Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Darüber hinaus soll eine stärkere Gewichtung aktiver zugunsten passiver Maßnahmen erfolgen. So wurde insbesondere erwartet, daß die Anwendung
eines individuellen Lösungsansatzes für neu als arbeitsuchend Gemeldete ein wichtiges Element einer
solcher Neuorientierung wäre, selbst wenn die in den Leitlinien enthaltenen Präventionsziele weiterhin nur
teilweise erreicht würden.
Der Durchführungsbericht für 1999 hat die gesteckten Erwartungen vor allem hinsichtlich des Schwerpunkts
Beschäftigungsfähigkeit nicht erfüllt. Insgesamt wurden nur geringe Fortschritte erzielt. Die im 98er NAP
genannten Ziele für individuelle Beratungen oder für die Zahl der von Beschäftigungsmaßnahmen Begünstigten wurden nicht erreicht (nur 47 % der geplanten Einzelgespräche wurden durchgeführt). Für eine
wirkungsvolle Umsetzung der neuen Präventivmaßnahmen muß die Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltungen rasch zu einem Abschluß gebracht werden. Wichtiger Aspekt ist hierbei die Übertragung von
Zuständigkeiten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen auf die Regionen. Bis Juni 1999 soll das Personal der
neuen öffentlichen Arbeitsverwaltungen ausreichend gestärkt sein, um die Dezentralisierung umsetzen zu
können. Bis Dezember 1999 will man die Reform der Beschäftigungsanreize abschließen, mit der die
Förderkriterien so geändert werden sollen, daß Jugendliche und Erwachsene zielgerichteter angesprochen
werden. Hierdurch können Maßnahmen für Arbeitslose zu einem früheren Zeitpunkt angeboten werden und
somit ihr Abgleiten in die Langzeitarbeitslosigkeit vermieden werden.
Um zu bewerten, ob das unter Leitlinie 3 aufgestellte Aktivierungsziel erreicht wurde, sind die im italienischen NAP bereitgestellten quantitativen Informationen unzureichend, da es sich bei den Angaben zu den
Begünstigten in erster Linie um Gesamtzahlen zum Zustrom in die Arbeitslosigkeit und nicht zum durchschnittlichen Bestand handelt.
Wichtige 1998 entwickelte und Anfang 1999 verabschiedete Reformen betreffen die Bildungs- und Ausbildungssysteme. Für alle Jugendlichen unter 18 Jahre wurde die Pflichtteilnahme an Ausbildungsprogrammen
eingeführt. Neu strukturiert wurde das Lehrlingsausbildungsprogramm, und gleichzeitig wurden die allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme integriert.
Im Bereich des Schwerpunkts Unternehmergeist wurden die vorhandenen Maßnahmen im wesentlichen
fortgeführt und die bereitgestellten Haushaltsmittel konsolidiert, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Zudem werden derzeit die Anreize für Existenzgründungen verstärkt. Die Verfahren
zur Existenzgründung wurden durch die Einrichtung zentraler Anlaufstellen auf kommunaler Ebene vereinfacht. Vereinfacht werden derzeit auch die Besteuerungs- und Sozialversicherungssysteme, um Arbeitgeber
und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten.
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Die bestehenden Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit werden derzeit konsolidiert.
Hierdurch soll die Flexibilität in der Arbeitsorganisation und bei Arbeitszeitregelungen erhöht werden. Neue
Vertragsformen wurden eingeführt und damit die Flexibilität des Arbeitsmarktes verbessert (Job-Sharing,
Telearbeit in öffentlichen Verwaltungen usw.). Durch entsprechende Anreize für Unternehmen wird zudem
die Übernahme von Teilzeitmodellen gefördert. Die Sozialpartner haben innovative Arbeitszeitregelungen
vereinbart. Darüber hinaus wurden über Programme auf kommunaler und unternehmensinterner Ebene
Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer eingeführt. Der Sozialpakt für Entwicklung und Beschäftigung, der am 22. Dezember 1998 unterzeichnet wurde, hat den sozialen Dialog, der auf eine Reform der
Arbeits-, Bildungs- und Ausbildungssysteme abzielt, durch die Ausarbeitung lokaler und unternehmensweiter Vereinbarungen gestärkt.
Im Bereich Chancengleichheit sollen die vorhandenen Programme zur Förderung des Unternehmergeists
und der Selbständigkeit von Frauen durch höhere Mittelzuweisungen aus dem Haushalt und verbesserte
Verfahren gestärkt werden.
3. Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Der Schwerpunkt des 99er NAP liegt auch weiterhin auf einer Senkung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Ein genauer Zeitplan für die Umsetzung der neuen Maßnahmen wird nicht vorgelegt. Zwar wurde die Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Gang gesetzt,
es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bevor diese in allen Regionen vollständig umgesetzt ist. Dies
erschwert die Bewertung, ob Italien die gemeinsamen Ziele aus den ersten drei Leitlinien innerhalb des
durch die Beschäftigungsleitlinien vorgegebenen Zeitrahmens schafft.
Bis Dezember 1999 soll das System der Arbeitslosenunterstützung umfassend reformiert sein und enger an
die Teilnahme an aktiven Maßnahmen geknüpft werden. Hierdurch erhofft man sich eine höhere Motivation
auf seiten Arbeitsloser, wieder am Erwerbsleben teilzunehmen.
Aktive Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer konzentrieren sich auf Teilzeitmodelle für diese Gruppe mit
dem Ziel, die Aktivierungsquote anzuheben und eine Frühpensionierung zu vermeiden. Im Bereich des
lebenslangen Lernens sollen Ausbildungsprogramme und kommunale Entwicklungsprogramme miteinander
verknüpft werden. Ausbildungsprogramme für Arbeitnehmer sind Teil der territorialen Bündnisse und der
Flächenverträge. Von den Bildungsprojekten für Erwachsene sollen in diesem Jahr 200 000 gering qualifizierte Arbeitslose erfaßt werden. In den kommenden Jahren wird die Zahl den Plänen zufolge weiter ausgeweitet. Zur Eingliederung benachteiligter Gruppen wurde eine Mainstreaming-Initiative für Menschen mit
Behinderungen auf den Weg gebracht, die Stellenvermittlung, steuerliche Anreize und Beihilfen zur Arbeitsplatzschaffung sowie Anreize für soziale Kooperativen vorsieht. Versuchsweise wurde eine Mindesteinkommensbeihilfe verbunden mit der Teilnahme an aktiven Beschäftigungsmaßnahmen eingeführt, um so
Qualifikationen und die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.
Mit Blick auf den Schwerpunkt Unternehmergeist verfügt Italien über ein erhebliches Beschäftigungspotential im Dienstleistungssektor. Ein Anstieg der Erwerbstätigenquote in der Dienstleistungsbranche auf
Gemeinschaftsniveau würde 3,2 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Das Arbeitsplatzschaffungspotential in diesem Bereich dürfte durch die Liberalisierung und Privatisierung des Handels, der freien
Berufe und öffentlichen Dienstleistungen sowie der Telekommunikation deutlich ausgeweitet werden. Maßnahmen zur kommunalen Wirtschaftsförderung wurden durch neue Durchführungsverfahren aus den territorialen Bündnissen gestärkt. Erweitert wurden zudem die Verwaltungs- und Anreizpläne für die Solidarwirtschaft. Die Initiativen zur Eindämmung der Schwarzarbeit wurden über Anpassungsvereinbarungen für
90 000 Arbeitnehmer umgesetzt. Den Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Informationsgesellschaft, der Umwelt und im kulturellen Bereich wird jedoch wenig oder keine Aufmerksamkeit zuteil.
Im Bereich Chancengleichheit wird dem Mainstreaming-Ansatz durch eine Einbindung in gesetzgeberische
und statistische Maßnahmen Rechnung getragen. Der NAP kündigt insbesondere folgende Maßnahmen
an:die Überarbeitung des Anreizsystems für Unternehmen und die Arbeitsplatzschaffung unter Berücksichtigung der Chancengleichheit, Einrichtung eines Überwachungs- und Bewertungssystems für die Geschlechteranalyse sowie Umgestaltung aller offiziellen Statistiken. Um Familie und Beruf besser miteinander zu
vereinbaren, werden Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt ergriffen (z.B. Beihilfen und Erziehungsurlaub, Stärkung des Kinderbetreuungssystems).
Gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Bezahlungen werden
nicht genannt.
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Der Sozialpakt für Entwicklung und Beschäftigung unterstreicht die Bedeutung einer Einbindung der Sozialpartner in den wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidungsprozeß. Durch Vorabgespräche mit den
Sozialpartnern und den kommunalen Behörden zu traditionellen Fragen wie Sozialpolitik aber auch
Reformen der Arbeits-, Bildungs- und Ausbildungssysteme konnte der Sozialdialog entscheidend gestärkt
werden. Am Entwurf des NAP waren die kommunalen Behörden und die Sozialpartner maßgeblich beteiligt.
In einigen Regionen wurden bereits regionale Beschäftigungspläne verabschiedet.
4. Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Dem ESF kommt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der meisten Leitlinien zu, obwohl ein explizit
präventiver Ansatz fehlt. Für das Jahr 1998 werden keine Gesamtangaben zum NAP bereitgestellt. Eine
Aufstellung der finanziellen Mittel aus dem ESF für 1999 fehlt.
5. Bewertung des NAP
Eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen bereits durchgeführter Maßnahmen aus dem Schwerpunkt
Beschäftigungsfähigkeit zur besseren Wiedereingliederung von Arbeitslosen ist nicht möglich, da der neue
Ansatz noch nicht vollständig umgesetzt ist und die zu den Teilnehmern der verschiedenen Maßnahmen
bereitgestellten Angaben unzureichend sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Unternehmergeist hat 1998 gute Ergebnisse gebracht. So
wurde der Verwaltungsaufwand für Unternehmen weiter reduziert. Die Zahl der Unternehmen stieg um
65 000, wovon 29 000 im Süden angesiedelt sind. Die Steuerbelastung wurde von 44,8 % auf 43,6 % des
BIP und die Sozialbeiträge von 15,5 % auf 13,4 % reduziert.
Im Bereich Anpassungsfähigkeit ist die neue Gesetzgebung bereits seit Juli 1997 in Kraft. Zudem erzielt
der proaktive Sozialdialog gute Erfolge. Zu den Zielen gehören eine höhere Flexibilisierung der Arbeitszeit
und die Verringerung der Kluft in der Teilzeitarbeit gegenüber dem EU-Durchschnitt. Der Großteil der
neuen Verträge sieht eine starke Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen vor (Arbeitszeiten, Telearbeit,
Job-Sharing usw.).
Mit Blick auf den Schwerpunkt Chancengleichheit kann der NAP Erfolge vorweisen, allerdings erscheint es
notwendig, eine umfassendere Strategie zu entwickeln.
Angaben zu den Mittelzuweisungen für 1998 wurden vorgelegt, hieraus läßt sich jedoch nicht ersehen, ob es
zu einer Abweichung von den budgetierten Zahlen gekommen ist. Die Angaben für 1999 sind nicht umfassend und die Mittelzuweisungen zu gering angesetzt. Nur für die territorialen Bündnisse (Leitlinie 5) wird
der Beitrag aus den Sozialfonds aufgelistet. Für wichtige Maßnahmen fehlen Zuweisungen aus dem nationalen Haushalt.
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Leistungsindikatoren
Italien
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
51,8
51,3
51,4
51,7
61,1
66,5
37,3
50,2
66,2
36,7
49,8
66,5
36,6
50,1
67,7
36,0
50,5
71,2
51,1
55,7
68,0
32,8
67,8
32,2
68,1
32,5
69,3
32,1
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
12,2
9,4
16,7
12,9
12,7
13,1
8,4
6,5
11,4
12,1
9,3
16,6
12,6
12,1
13,0
8,1
6,4
11,0
12
9,4
16,4
12,8
12,5
13,2
7,9
6,1
11,0
11,4
8,8
15,7
12,8
12,9
12,6
6,9
5,2
9,8
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
0,6
0,0
0,5
0,2
1,2
1,4
0,8
1,5
1,5
0,7
0,2
1,6
1,5
2,9
1,7
-5,1
0,3
0,5
-2,0
-1,2
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Italien
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
0
Employment 50-64
Employment growth
1998
1994
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
0
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1998
1994
Unemployment gender gap
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LUXEMBURG
Zusammenfassung
In den vergangenen Jahren kann Luxemburg einen starken Beschäftigungszuwachs vorweisen,
trotzdem bleibt die Gesamterwerbstätigenquote (60,5%) weiter unter dem EU-Durchschnitt. Grenzgänger besetzen 75% des Nettozuwachses an neuen Stellen und stellen 33% der Beschäftigten in
Luxemburg. Dies erklärt den Widerspruch eines hohen Beschäftigungszuwachses auf der einen und
einer mehr oder weniger stabilen nationalen Beschäftigungsquote auf der anderen Seite. Insbesondere bei älteren Arbeitnehmern gibt die Beschäftigungssituation Anlaß zur Sorge, da ihre Erwerbstätigenquote mit 38,6% zu den niedrigsten unter den Mitgliedstaaten gehört. Ein zweites großes Problem ist die Geschlechterkluft in der Beschäftigung, die sich auf 29 Prozentpunkte beläuft.
Im Vergleich hierzu liegt der Gemeinschaftsdurchschnitt bei 20%. Gleichwohl gehören die Arbeitslosigkeit mit 2,8% und die Langzeitarbeitslosigkeit mit 0,9% zu den niedrigsten in der EU.
Dem NAP 1998 lag eine am 18 April 1998 unterzeichnete Dreiervereinbarung zugrunde, die am
12. Februar 1999 in ein Gesetz umgewandelt wurde. Aus diesem Grund verzögerte sich die Umsetzung der Maßnahmen aus dem 98er NAP. Der NAP 1999 setzt im wesentlichen die Maßnahmen des
NAP 1998 fort, wobei umfangreiche Änderungen nur für drei Leitlinien vorgesehen sind (Leitlinien
4, 9 und 19).
Beschäftigungsfähigkeit: Luxemburg arbeitet an einer Stärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitiken
zur Verhütung von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit. Bisher wurde dem Problem der Jugendarbeitslosigkeit Priorität eingeräumt. Des weiteren werden Maßnahmen zur verstärkten Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht und vor kurzem wurde die Überarbeitung der Gesetzgebung zur Invaliditätsrente in Angriff genommen. Im Bereich lebenslanges
Lernen muß Luxemburg noch genaue Zielvorgaben definieren . Im Juni 1999 wurde ein neues
Gesetz über ständige berufliche Weiterbildung verabschiedet.
Unternehmergeist: Luxemburg hat verschiedene Maßnahmen lanciert, mit denen der Zugang zu
Arbeitsplätzen, Existenzgründungen und die Einrichtung von Risikokapitalmärkten gefördert werden sollen. Die Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften für Unternehmen auf allen Ebenen zu
koordinieren sowie die Gesetzgebung zur Existenzgründung anzupassen, sind die wichtigsten Ziele
des NAP in diesem Bereich. Das Beschäftigungspotential in der Dienstleistungsbranche, in der
Informationsgesellschaft und im Umweltbereich könnte intensiver erschlossen werden.
Anpassungsfähigkeit: Luxemburg konzentriert sich auf die Dreiervereinbarung zu Arbeitszeit und
Arbeitsorganisation. Mit einem kürzlich verabschiedeten Gesetz sollen zudem Steuererleichterungen für innerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen eingeführt werden.
Chancengleichheit: Der vergleichsweise benachteiligten Situation von Frauen auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt wird durch die Beachtung des Grundsatzes des Mainstreaming im gesamten
NAP Rechnung getragen. Über verschiedene Maßnahmen wie Erziehungsurlaub und bessere
Kinderbetreuung soll diese Schwachstelle angegangen werden. Der Grundsatz der positiven Diskriminierung, der in allen Maßnahmen zum Tragen kommt, dürfte zu einer Verbesserung der Eingliederungs- und Wiedereingliederungschancen von Frauen in den Arbeitsmarkt beitragen und damit einen Beitrag zur Verringerung der starken Kluft zwischen den Geschlechtern leisten.
ESF: In der aktuellen Programmphase konzentriert sich der Beitrag aus den Europäischen Sozialfonds (ESF) vor allem auf die Unterstützung der Beschäftigungsstrategie im Rahmen des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit.
Indikatoren und Statistiken: Obwohl erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, quantitative
Informationen bereitzustellen, sind weitere Investitionen auf dem Gebiet der Indikatoren und der
Überwachung unumgänglich.
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1. Die Beschäftigungslage
Trotz des anhaltenden Wirtschaftswachstums in den letzten zehn Jahren, darunter 5,7% im Jahr
1998, und eines daraus resultierenden Gesamtbeschäftigungszuwachses von 4,3%, der zweithöchste
in der EU, ist die Gesamtbeschäftigungsquote Luxemburgs mit 60,5% nach wie vor unter dem EUDurchschnitt angesiedelt. Grenzgänger besetzen 75% des Nettozuwachses an neuen Stellen und
stellen 33% der Beschäftigten in Luxemburg. Dies erklärt den Widerspruch eines hohen Beschäftigungszuwachses auf der einen und einer mehr oder weniger stabilen nationalen Beschäftigungsquote auf der anderen Seite. Für Arbeitnehmer über 50 Jahre weist Luxemburg eine der geringsten
Beschäftigungsquoten in der EU auf (38%). Ungeachtet des jüngsten leichten Anstiegs erwerbstätiger Frauen ist der luxemburgische Arbeitsmarkt nach wie vor durch erhebliche geschlechtsspezifische Unterschiede in der Beschäftigung von ca. 30 Prozentpunkten gekennzeichnet. Das entspricht
in etwa 40 000 Arbeitsplätzen.
Im Vergleich zu anderen EU-Ländern ist die Arbeitslosigkeit in Luxemburg eher gering. Luxemburg weist immer noch die geringste Gesamtarbeitslosenquote (2,8% 1998) und Langzeitarbeitslosenquote (0,9%) auf sowie den geringsten Anteil Jugendlicher an der Arbeitslosigkeit (2,5%).
Allerdings sollte betont werden, daß eine erhebliche Zahl von Menschen im Rahmen von Vorruhestands- (1 400) und Behindertenprogramm (15 000) registriert ist.
Den jüngsten OECD-Zahlen (1997) zu Arbeitsmarktprogrammen zufolge, belaufen sich die Mittel
aus dem luxemburgischen Haushalt für die Beschäftigungspolitik auf 1% des BIP, wovon ein Drittel auf aktive Maßnahmen entfällt.
2. Umsetzung des NAP 1998
Am 18. April 1998 wurde die Vereinbarung zum luxemburgischen NAP für 1998 unterzeichnet. Für
die Umsetzung des NAP waren erhebliche Gesetzesänderungen erforderlich, von denen der Großteil
in dem am 12. Februar 1999 verabschiedeten Gesetz enthalten ist. Mit zahlreichen Maßnahmen,
darunter den innovativsten, wurde bereits am 1. März 1999 begonnen.
Mit Blick auf den Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit besteht das größte Problem derzeit darin,
Qualifikationsangebot und -nachfrage aufeinander abzustimmen. Daher sind Ausbildungsprogramme für Erwachsene sowie Verbesserungen bei der Erst- und Weiterbildung zentrale Aspekte
des 98er NAP. Dies gilt insbesondere für gebietsansässige Arbeitnehmer in Luxemburg. Die Ausbildungsmaßnahmen, deren Zielgruppe in erster Linie Jugendliche sind, erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Regierung, Gewerkschaften und Unternehmen. Mit Blick auf die geringe
Aktivierungsquote der Erwerbsfähigen über 50 Jahre konnte Luxemburg, ohne den Grundsatz des
Vorruhestands aufzugeben, das System dahingehend modifizieren, daß die Möglichkeit eines
schrittweisen Rückzugs aus dem Erwerbsleben (vom 57. Lebensjahr an) oder eines schrittweisen
Übergangs zur Teilzeit (Arbeitnehmer über 50 Jahre) verbunden mit entsprechender Einstellung
neuer Mitarbeiter geschaffen wird, um zu verhindern, daß Arbeitnehmer sich zu früh aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen oder vollständig unter einen Pensionierungsplan fallen.
Bei der Umsetzung der ersten drei Leitlinien für 1998 bieten die öffentlichen Arbeitsverwaltung
vom Mai 1998 an verstärkt Berufsberatung und Arbeitsplatzvermittlung an (PEC – 'Plan d'encadrement psychosocial individuel des chômeurs'). Um eine wirkungsvolle Umsetzung des PEC zu
gewährleisten, wurde die Zahl der hochqualifizierten Mitarbeiter in den öffentlichen Arbeitsverwaltungen um 12% aufgestockt.
Luxemburg hat im NAP 1998 verschiedene Maßnahmen im Bereich Unternehmergeist lanciert,
die einen besseren Zugang zu Arbeitsplätzen, Existenzgründungen und die Einrichtung von Risikokapitalmärkten vorsehen. Die Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften für Unternehmen auf
allen Ebenen zu koordinieren sowie die Gesetzgebung zur Existenzgründung anzupassen, sind die
wichtigsten Ziele des NAP in diesem Bereich.
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Eines der Ziele des Dreierpakts zu Arbeitszeitregelungen und Arbeitsorganisation ist die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit. Der luxemburgische Aktionsplan ist das Ergebnis einer Dreiervereinbarung, und die Einbindung der Sozialpartner bei der Umsetzung des NAP schlägt sich im Gesetz zur Reformierung der Tarifvereinbarungen nieder. Künftig werden die Leitlinien als Basis für
alle Beschäftigungsfragen im Rahmen von Tarifvereinbarungen herangezogen (Ausbildungsmaßnahmen, Arbeitsorganisation, Gleichbehandlung).
Über die Einbindung des Mainstreaming-Prinzips soll die benachteiligte Situation von Frauen auf
dem luxemburgischen Arbeitsmarkt im Rahmen des Schwerpunkts Chancengleichheit verbessert
werden. Über verschiedene Maßnahmen wie Erziehungsurlaub und bessere Kinderbetreuung soll
diese Schwachstelle angegangen werden. Der Grundsatz der positiven Diskriminierung, der in allen
Maßnahmen zum Tragen kommt, dürfte zu einer Verbesserung der Eingliederungs- und Wiedereingliederungschancen von Frauen in den Arbeitsmarkt beitragen.
3. Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Der NAP 1999 setzt die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans aus dem letzten Jahr fort. Der
Nationale Dreierkoordinierungsausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die im Rahmen des NAP
1998 beschlossenen Maßnahmen die in Wien verabschiedeten Leitlinien im wesentlichen abdecken.
Daher enthält der NAP 1999 wesentliche Anpassungen und Änderungen nur in den folgenden Bereichen: Verlängerung des aktiven Erwerbslebens älterer Arbeitnehmer (Leitlinie 4), Eingliederung
von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt (Leitlinie 9) sowie Stärkung des Mainstreaming-Grundsatzes (Leitlinie 19).
Die neuen Maßnahmen zum Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit sehen die Einsetzung einer
Dreierarbeitsgruppe vor, die Änderungsvorschläge zur Invaliditätsrente ausarbeiten soll, um den
Zugang zu begrenzen.
Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der neuen Leitlinie 9 vorgelegt.
Diese Maßnahmen verfolgen drei Ziele: Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, leichtere
Eingliederung in das Erwerbsleben und Schaffung von Anreizen für Unternehmen, damit diese
Menschen mit Behinderungen einstellen. Mit Blick auf das Steuer- und Leistungssystem für Arbeitslose und nicht erwerbstätige Menschen sieht Luxemburg derzeit keinen Bedarf für eine Änderung der bestehenden Gesetzesvorschriften.
Im Bereich lebenslanges Lernen muß Luxemburg noch genaue Zielvorgaben definieren.
Unter dem Schwerpunkt Unternehmergeist geht der NAP 1999 nicht auf die neue Leitlinie zum
Beschäftigungspotential in der Informationsgesellschaft und im Umweltschutz ein.
Ein kürzlich verabschiedetes Gesetz sieht Steuererleichterungen (in Höhe von insgesamt
10 Millionen Euro pro Jahr) für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen vor, um die Anpassungsfähigkeit zu verbessern. Dies muß im Kontext mit den bereits bestehenden finanziellen Anreizen im
Bereich des lebenslangen Lernens gesehen werden.
Hinsichtlich der neuen Leitlinie zur Einbindung von Maßnahmen zur Chancengleichheit auf allen
Ebenen, sind alle betroffenen Dienste gehalten, Bedarf und Möglichkeiten der Übernahme eines
umfassenderen Systems zur quantitativen und qualitativen Bewertung der entsprechenden Maßnahmen aus dem NAP zu prüfen.
Die Haushaltsaufstellung für den NAP 1999 gibt einen detaillierten Überblick über die finanziellen
Mittel für jeden Schwerpunkt und jede Maßnahme (EU und national), die zur Umsetzung des NAP
veranschlagt werden. Den Schätzungen zufolge belaufen sich die für 1999 veranschlagten Mittel
auf 133,9 Millionen Euro. Dies ist dreimal soviel wie im vorangegangenen Jahr. Ausschlaggebend
für diesen erheblichen Anstieg, der zum Teil durch eine Anhebung der Benzinsteuer gegenfinanziert wird, ist in erster Linie die Tatsache, daß die meisten neuen Maßnahmen erst 1999 umgesetzt
werden.
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4. Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
In der Haushaltsaufstellung wird ein genauer Überblick über die Verwendung der ESF- und EFREBeiträge zur Umsetzung der Ziele aus dem NAP gegeben.
Der NAP unterstreicht die Absicht, im Rahmen des neuen ESF-Plans für die Programmphase 20002006 die im NAP verankerten Schwerpunkte zu berücksichtigen. Die Ausgestaltung der ESF-Projekte wird sich hierbei eng an den Zielen aus den vier verschiedenen Schwerpunkten orientieren.
Insgesamt wird das Hauptaugenmerk auf Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen liegen. Im
Bereich des ersten Schwerpunkts werden Vorschläge zur Selbständigkeit, Ausbildung von Personen, die Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub vertreten, sowie zur Begleitung und Unterstützung
nach der Einstellung ausgearbeitet. Im Rahmen des zweiten Schwerpunkts werden Vorschläge zur
Ausbildung der Ausbilder vorgelegt, um die Ausbildung verstärkt an den Bedürfnissen der Unternehmen und der Zielgruppe auszurichten. Im Rahmen des dritten Schwerpunkts erhalten Projekte
Vorrang, mit denen Qualifikationen vermittelt werden, sowie ein Pilotprojekt im Rahmen der
Schule für eine zweite Chance. Und schließlich könnten basierend auf den Zielen unter Schwerpunkt 4 Vorschläge ausgearbeitet werden, mit denen zusätzliche Arbeitsplätze im Bereich der Kinderbetreuung geschaffen werden und die Bandbreite der Ausbildungsmöglichkeiten erweitert wird.
5. Bewertung des NAP
Da mit der Umsetzung der wichtigsten und innovativsten Maßnahmen des NAP 1998 erst im März
1999 begonnen werden konnte, ist es für eine abschließende Bewertung noch zu früh.
Der NAP 1998 deckt alle Schwerpunkte und Leitlinien ab und enthält entsprechende Vorschläge zu
speziellen Maßnahmen. Angesichts der vergleichsweise günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist man in Luxemburg zu dem Entschluß gekommen, daß durch den NAP die sozio-ökonomischen Instrumente und das Funktionieren des Arbeitsmarktes nicht wesentlich verändert werden
sollten. Vielmehr sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen an spezifischen Schwächen oder
Problembereichen ansetzen und diese beseitigen.
Zu den ersten drei Leitlinien liefert der NAP umfangreiche Statistiken und Indikatoren. Basierend
auf den vorgelegten Statistiken wird deutlich, daß unter Leitlinie 1 80% der arbeitslosen Jugendlichen noch vor Ablauf von 6 Monaten Arbeitslosigkeit einen Arbeitsplatz fanden oder an einem
entsprechenden Programm teilnehmen konnten. Von den 20%, die auch nach 6 Monaten weiterhin
arbeitslos waren, hatte ca. ein Drittel nicht an einem persönlichen Aktionsplan teilgenommen. Im
Bereich der Leitlinie 2 fanden 85% der arbeitslosen Erwachsenen vor Ablauf von 12 Monaten
Arbeitslosigkeit eine Arbeitsstelle, oder sie nahmen an entsprechenden Beschäftigungsprogrammen
teil. Von den verbleibenden 15% nahm mehr als ein Viertel nicht an persönlichen Aktionsplänen
teil. Die Zielvorgabe aus Leitlinie 3 ist klar erreicht, da 31% aller Arbeitslosen die Teilnahme an
Ausbildungs- oder vergleichbaren Maßnahmen angeboten wurde. Allerdings nehmen nur 8% der
Teilnehmer an Ausbildungsmaßnahmen teil.
Mit Blick auf die beiden Hauptprobleme des luxemburgischen Arbeitsmarktes, d.h. die geringe
Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer und die geschlechtsspezifischen Unterschiede sind aufgrund der erst vor kurzem begonnenen Umsetzung des NAP noch keine Ergebnisse verfügbar.
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Leistungsindikatoren
Luxemburg
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
60,5
60,3
59,6
60,8
61,1
75,1
45,8
58,1
74,8
45,6
58,5
75,0
43,8
57,6
75,4
45,6
58,3
71,2
51,1
55,7
77,2
38,7
77,1
39,2
77,0
37,9
76,8
39,2
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
2,8
2
4,2
2,5
2,5
2,1
0,9
0,7
1,1
2,6
1,8
3,8
3,1
2,9
3,4
0,9
0,6
1,3
3
2,2
4,3
3,3
3,7
3,3
0,9
0,7
1,2
3,2
2,7
4,1
3,3
3,7
3,0
1,0
1,0
1,0
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
4,3
3,4
2,5
3,2
1,2
5,7
1,3
3,7
0,3
3
0,5
4,1
0,8
2,9
1,7
-1,6
-0,2
1,6
0,0
-1,2
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Luxemburg
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
Employment 50-64
Employment growth
1998
1994
0
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
1998
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1994
0
Unemployment gender gap
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NIEDERLANDE
Zusammenfassung
Bis 1998 konnte die niederländische Wirtschaft einen starken Zuwachs verzeichnen, und das BIP-Wachstum
erreichte 3,7%. Dies führte zu einem Beschäftigungsanstieg von 2,7%. Die Beschäftigungsquote stieg 1998
auf 68,3% (in Vollzeitäquivalenten ausgedrückt 54,0%). Die Erwerbstätigenquote in der Dienstleistungsbranche liegt bei 49% und gehört mit zur höchsten in der EU. 1998 konnte die Arbeitslosigkeit auf 4% gesenkt werden (eine der niedrigsten Quoten in der Gemeinschaft), und auch die Jugendarbeitslosigkeit setzte
ihren Rückgang auf 5,1% fort.
Trotz der im allgemeinen günstigen Lage ist der niederländische Arbeitsmarkt durch eine Reihe struktureller
Schwächen gekennzeichnet. Hierzu gehören die erhebliche Geschlechterkluft in der Beschäftigung von
23,4 Prozentpunkten oder 1 Million Arbeitsplätze, eine geringe Teilnahme älterer Menschen am Erwerbsleben (nur 31% der über 55jährigen), eine hohe Steuer- und Abgabenbelastung und ein Leistungssystem, von
dem eine hohe Zahl von Leistungsempfängern abhängen.
Der NAP 1999 setzt die umfassenden Strukturreformen der vergangenen Jahre zur Lösung von Arbeitsmarktproblemen fort und enthält zudem einige neue Maßnahmen. An der Ausarbeitung des NAP waren die
Sozialpartner explizit beteiligt. Sie wurden zu den sie direkt betreffenden Leitlinien konsultiert. Darüber
hinaus wurden sie als Partner in der Arbeitsstiftung darum gebeten, sich auch zu den übrigen Teilen des
NAP 1999 zu äußern.
Beschäftigungsfähigkeit: Mittlerweile sind die Voraussetzungen geschaffen, um die vollständige Einhaltung
der Leitlinie 1 in diesem Jahr zu gewährleisten. Durch die Umsetzung des Ganzheitlichen Ansatzes verstärkt
die niederländische Regierung die Möglichkeiten für frühzeitige Interventionen mit Blick auf arbeitslose Erwachsene. Als Ziel wurde das Erreichen der Zielvorgaben aus Leitlinie 2 innerhalb von 4 Jahren genannt.
Ausführlichere quantitative Informationen und insbesondere zum präventiven Ansatz im NAP wären wünschenswert.
Verstärkt wird auch die Reform des Leistungssystems angegangen, um die Anreize für eine Inanspruchnahme von Leistungen und damit den Rückzug aus dem Arbeitsmarkt zu senken.
Zwar sieht der NAP eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des lebenslangen Lernens vor, spezifische
Zielvorgaben wurden hingegen nicht formuliert.
Von der derzeit in Vorbereitung befindlichen Steuerreform wird über die Reduzierung der steuerlichen
Belastung der Arbeit ein Beitrag zu den Schwerpunkten Unternehmergeist und Beschäftigungsfähigkeit
erwartet. Gleichzeitig wurde das Augenmerk auf eine Intensivierung des dualen Ausbildungssystems gelegt.
Völlig zurecht liegt einer der Schwerpunkte des NAP auf dem Dienstleistungssektor, obwohl die Niederlande
in dieser Hinsicht bereits zu den Spitzenreitern in der Gemeinschaft gehören.
Anpassungsfähigkeit: Hier wurden insbesondere durch die Einführung des Gesetzes “Flexibilität und
Sicherheit am Arbeitsplatz“ erhebliche Fortschritte erzielt. Die aktive Rolle der Sozialpartner muß weiter
gestärkt werden. Offensichtlich beschäftigen sich 92 Tarifverträge bereits mit Fragen wie Bildung, Bildungsurlaub, persönlicher Ausbildungsplan und innerbetriebliche Ausbildungspläne.
Chancengleichheit: Erhebliche Anstrengungen wurden unternommen, um die Chancengleichheit zu verbessern und neue Maßnahmen in diesem Bereich in die Wege zu leiten. So hat die niederländische Regierung
den Grundsatz des Mainstreaming für ihre Politik übernommen. Angesichts von geschlechtsspezifischen
Unterschieden, die sich in 1 Million Arbeitsplätze ausdrücken, ist ein weiterer Abbau von Hindernissen für
eine Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben erforderlich.
ESF: In der aktuellen Programmphase konzentriert sich der Beitrag aus den Europäischen Sozialfonds
(ESF) vor allem auf die Unterstützung der Beschäftigungsstrategie im Rahmen des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit.
Indikatoren und Statistiken: Obwohl erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, quantitative Informationen bereitzustellen, sind weitere Investitionen auf dem Gebiet Indikatoren und Überwachung unumgänglich. Angaben zu den Haushaltsmitteln für die Umsetzung des NAP wurden nicht bereitgestellt.
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1. Die Beschäftigungslage
1998 verzeichnete die niederländische Wirtschaft und der Arbeitsmarkt eine günstige Entwicklung. So
betrug das BIP-Wachstum in diesem Zeitraum 3,7%. Für 1999 wird jedoch mit einem Rückgang gerechnet.
Sowohl für Männer als auch für Frauen ist die Beschäftigungsquote weiter gestiegen und erreichte 1998
63,8%. Damit liegt sie deutlich über dem Gemeinschaftsdurchschnitt von 61,1%. Die Teilnahme von Frauen
an der Beschäftigung konnte erheblich ausgeweitet werden. Sie stieg von 54,9% 1997 auf 56,2% 1998.
Gleichwohl bleibt die Beschäftigungsquote von Frauen mit 24 Prozentpunkten deutlich unter der von
Männern (80,0%). Dies ergibt einen Unterschied von 1 Million Arbeitsplätze. 1998 ist die Zahl der Teilzeitarbeitsplätze gestiegen. In Vollzeitäquivalenten gerechnet betrug die Beschäftigungsquote 1998 54,0%
(72,8% für Männer und 35,0% für Frauen), was ungeachtet des starken Zuwachses in den vergangenen
Jahren immer noch unter dem EU-Durchschnitt liegt. Während die Erwerbstätigenquote von Männern im
Haupterwerbsalter sehr hoch ist, liegt sie für Menschen über 55 Jahre nur bei 31% und für Frauen bei
weniger als 20%. Dies bedeutet ein Minus von 5% gegenüber dem Gemeinschaftsdurchschnitt von 36%.
Mittlerweile zeichnen sich gewisse Engpässe auf dem Arbeitsmarkt ab. Die Zahl der offenen Stellen in der
Privatwirtschaft und in öffentlichen Verwaltungen ist Ende 1998 auf 136 000 gestiegen, die Hälfte hiervon
dürfte schwer zu besetzen sein.
Von 5,2% im Jahr 1997 sank die Arbeitslosigkeit auf 4% im letzten Jahr. Allerdings ist weiterhin fast die
Hälfte der Arbeitslosen in den Niederlanden von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen (1,9%). In der Arbeitslosenquote für Jugendliche von 5,1% spiegelt sich der anhaltende Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit
wider. Die Zahl der unter 65jährigen Leistungsempfänger war im Vergleich zur Zahl der Erwerbstätigen
dieser Altersgruppe rückläufig und sank von 42% 1990 auf 35% 1998. Die Zahl der Menschen, die Arbeitslosenunterstützung erhalten, entspricht 9% der Arbeitskräfte. Diese Zahl liegt um einiges über der Zahl
Arbeitsloser. Eine ebenfalls besorgniserregende Entwicklung ist bei der Zahl der (Teil-)Leistungsempfänger
im Rahmen des Invaliditätsversicherungsgesetzes (WAO) zu beobachten, die erneut auf 900 000 angestiegen
ist.
Für aktive Beschäftigungsmaßnahmen wurden 1998 1,76% des BIP aufgewendet. Auf passive Maßnahmen
entfielen trotz des Rückgangs seit 1996 immer noch 3,14% des BIP (Angaben der OECD).
2. Umsetzung des NAP 1998
Die Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit jugendlicher Arbeitsloser sind Teil des
Gesetzes zur Wiederbeschäftigung Arbeitsuchender (WIW). Hierbei sollte erwähnt werden, daß in den
Niederlanden die Altersgrenze für jugendliche Arbeitslose auf 23 Jahren herabgesetzt wurde. Hiermit verknüpft ist auch das System der Mindestlöhne für Jugendliche. Für Arbeitnehmer unter 23 Jahre liegt der
gesetzliche Mindestlohn unter dem Mindestlohn für Erwachsene.
Zum Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit enthält der NAP ein breites Spektrum an Instrumenten, angefangen von einem Plan für lebenslanges Lernen, Bekämpfung vorzeitigen Schulabgangs, insbesondere in
Großstädten, über Verbesserung der Bildungsqualität bis hin zu Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung
von Arbeitgebern, die Menschen mit Berufskrankheiten einstellen, welche im Rahmen des Gesetzes zur
Wiedereingliederung von Menschen mit Berufsbehinderungen (REA) gewährt wird.
Im Bereich Unternehmergeist sieht der NAP zahlreiche Maßnahmen vor, mit denen positive Rahmenbedingungen zur Arbeitsplatzschaffung geschaffen werden sollen. Im Rahmen der Initiative “Städtepolitik“
wurde eine Vereinbarung mit den 25 größten Städten erzielt, welche die Ausarbeitung mittelfristiger Entwicklungsprogramme vorsieht. Über die Programme “Einstiegslevel“ und “Arbeitsplatzrotation“ erhalten
Kommunen die Möglichkeit, die Zahl der Arbeitsstellen in der öffentlichen Verwaltung und in gemeinnützigen Bereichen zu erhöhen. Die Maßnahme zur gezielten Reduzierung der Lohnkosten (SPAK) bietet
Arbeitgebern finanzielle Anreize, gering qualifizierte Personen oder Langzeitarbeitslose einzustellen. Hierdurch werden Lohnkosten von bis zu 115% des gesetzlichen Mindestlohns strukturell um maximal 10%
reduziert. Ca. 90% der Lohnrückerstattungen für Arbeitgeber, die gering qualifizierte Arbeitnehmer einstellen, gehen an Unternehmen im Dienstleistungssektor.
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Im Januar 1999 trat das Gesetz zur Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz in Kraft, das im NAP 1998 als
Kernstück der Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit angekündigt wurde. Ein weiterer
wichtiger Meilenstein ist die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Anpassung der Arbeitszeiten, wodurch
Arbeitnehmer das Recht erhalten, ihre Arbeitszeiten mit ihrem derzeitigen Arbeitgeber anzupassen. Diese
Maßnahmen sowie die Möglichkeiten, die das (Finanzierungs-) Gesetz über die Unterbrechung der
Berufstätigkeit eröffnet, ermöglichen eine längerfristige Unterbrechung aus Erziehungs- oder Bildungsgründen und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schwerpunkt Chancengleichheit.
3. Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Die im vorangegangenen NAP vorgelegten Maßnahmen werden im NAP 1999 weiter vertieft und umgesetzt.
Zudem enthält der NAP 1999 einige neue Initiativen. An der Ausarbeitung des NAP waren die Sozialpartner
explizit beteiligt. Sie wurden zu den sie direkt betreffenden Leitlinien konsultiert. Darüber hinaus wurden sie
als Partner in der Arbeitsstiftung (Stichting van de Arbeid) darum gebeten, sich auch zu den übrigen Teilen
des NAP 1999 zu äußern.
Der NAP 1999 führt als wichtigste Neuerung den “Ganzheitlichen Ansatz“ ein, mit dem ein Abgleiten
erwachsener Arbeitsloser in die Langzeitarbeitslosigkeit vermieden werden soll. Dieser Lösungsansatz ist
seit dem 1. Januar in Kraft. Hierdurch wurde ein wichtiges Instrumentarium eingeführt, um dem im Rahmen
des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit zugestimmten Präventionsansatz gerecht zu werden. 1999 sollen
durch diese Initiative 30 000 zusätzliche Eingliederungsmöglichkeiten geschaffen werden. Der Schwerpunkt
der niederländischen Arbeitsmarktpolitik liegt mittlerweile auf einer grundlegenden Änderung der
ausführenden Strukturen im Bereich Verhütung, Aktivierung und Beihilfegewährung. Hierzu wurden
Zentren für Arbeit und Einkommen ins Leben gerufen. Mit der Umsetzung der neuen Politik wird für 2001
gerechnet.
Eine derzeit in Bearbeitung befindliche, umfangreiche Änderung des niederländischen Besteuerungssystems
(Belastingsplan 21ste Eeuw) soll 2001 in Kraft treten und zielt über Steuererleichterungen von insgesamt
0,6% des BIP auf Arbeitsplatzschaffung und verstärkte Aufnahme von Beschäftigung ab. Durch die Verlagerung auf indirekte Steuern wird die direkte Besteuerung der Arbeit um 2% des BIP gesenkt. Seit dem 1.
Mai 1999 sind Arbeitslose über 57,5 Jahre dazu verpflichtet, ein geeignetes Stellenangebot anzunehmen.
Diese Maßnahme ist Teil eines Gesamtprojekts, mit dem versucht werden soll, ältere Arbeitnehmer im
Erwerbsleben zu halten, indem der Vorruhestand erschwert und die Teilnahme am Erwerbsleben gefördert
wird.
Zudem hat die niederländische Regierung ein Maßnahmenpaket erarbeitet, mit dem Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt integriert und ein Abgleiten in die Arbeitslosigkeit vermieden werden soll. Die
verstärke Wiedereingliederung dürfte zu 25 000 zusätzlichen Stellenvermittlungen in den nächsten Jahren
führen.
Im Bereich Unternehmergeist weist der NAP auf einen weiteren Rückgang des Verwaltungsaufwands um
ca. 15% hin. Um den Unternehmergeist zu fördern, hat das niederländische Kabinett dem Unterhaus im Juni
1999 ein Weißbuch zum Innovativen Unternehmertum vorgelegt. Die Deregulierung von Märkten ist ein
weiterer Maßnahmenschwerpunkt zur Forcierung von Existenzgründungen. Die Solidarwirtschaft wird eindeutig als Sektor hervorgehoben, in dem durch eine Arbeitsplatzschaffung aktueller Bedarf am Markt
gedeckt werden kann. Ein Plan zur finanziellen Förderung solcher Beschäftigungsformen steht zur Verfügung und gewinnt an Dynamik. Im Januar wurden von diesem Plan bereits 34 500 Arbeitsstellen erfaßt, bis
2002 sollen es 60 000 sein. Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer, die gering bezahlte Arbeitskräfte
einstellen, dürften zu einer weiteren Entwicklung des Dienstleistungssektors beitragen.
Durch die Einführung des Gesetzes zur Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz im Januar 1999 (mit dem
die Rechte flexibler Arbeitnehmer und Arbeitszeitregelungen festgeschrieben werden), die Ankündigung des
Gesetzes zu (Anpassung von) Arbeitszeiten (wodurch Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten individuell mit ihrem
Arbeitgeber neu aushandeln können) und Vereinbarungen zur Erleichterung von Zeitarbeit und Verkürzung
der Kündigungsfrist ist das niederländische System in einer guten Ausgangslage, die unter dem Schwerpunkt
Anpassungsfähigkeit aufgestellten Ziele zu erreichen.
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Auf der niederländischen Prioritätenliste stehen Maßnahmen zur Chancengleichheit ganz oben. So
wurde die Einrichtung eines Überwachungssystems angekündigt. Die Ergebnisse der “Gleichstellungsstelle“ werden 2000 zur Verfügung stehen. Die niederländische Politik basiert auf einem
Kombinationsszenario, in dem sich Frauen und Männer bezahlte Arbeit sowie die Kinderbetreuung
teilen. Das Gesetz über Arbeit und Kinderbetreuung kombiniert und koordiniert die bestehenden
und neuen Pläne zum Erziehungsurlaub und erhöht deren Flexibilität. Geplant ist eine Ausweitung
der Kinderbetreuungseinrichtungen um das Doppelte. Die niederländische Regierung hat ganz klar
den Grundsatz des Mainstreaming für ihre Politik übernommen.
4. Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Für die Programmphase 1994 bis 1999 haben die Niederlande einen Beitrag von insgesamt
2,5 Milliarden Euro aus den Strukturfonds erhalten. Mehr als 60% wurde dem ESF für die Entwicklung der Humanressourcen unter sämtlichen Zielvorgaben zugeteilt. Obwohl Mittel für alle
Schwerpunkte bereitgestellt werden, dominieren Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Die niederländische Regierung wird für die neue Programmphase einen Plan ausarbeiten, der in allen Teilen mit dem NAP übereinstimmt. Angesichts des erklärten Ziels, einen Beitrag zum Beschäftigungszuwachs zu leisten, ist die Unterstützung aus dem ESF ein wirkungsvolles
Instrument, um die Niederlande bei der Entwicklung und Durchführung der Beschäftigungsleitlinien aus der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu unterstützen. So wird die Übereinstimmung
der Beschäftigungsstrategie, wie sie im NAP zum Ausdruck kommt, mit dem Schwerpunkt Entwicklung von Humanressourcen, wie sie durch den ESF unterstützt wird, gewährleistet.
5. Bewertung des NAP
Eine Bewertung der Auswirkungen des niederländischen NAP 1998 wird durch die Tatsache erschwert, daß mit der Umsetzung eines Großteils der neuen Maßnahmen erst gegen Ende des Jahres
begonnen wurde. Zudem befinden sich einige Maßnahmen, insbesondere einige neue Präventivmaßnahmen, noch in der Projektphase. Die niederländische Regierung hat sich klar dazu verpflichtet, die Zielvorgaben der ersten drei europäischen Leitlinien zu erreichen. Neue Maßnahmen zur
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen gehen von einer guten Ausgangsbasis
aus, da sie auf bestehenden Präventivmaßnahmen aufbauen. Die niederländische Regierung geht
davon aus, daß anhand des Ganzheitlichen Ansatzes (Sluitende Aanpak) für erwachsene Arbeitslose, der zielgerichtete, an den Bedürfnissen der Arbeitslosen ausgerichtete Aktivierungsmaßnahmen beinhaltet, die gemeinsamen Zielvorgaben unter Leitlinie 2 innerhalb von 4 Jahren vollständig
erreicht werden. Gleichwohl wird bisher die Zahl jener, die innerhalb der ersten 6 bzw. 12 Monate
Arbeitslosigkeit keinen neuen Start angeboten bekommen, bisher noch nicht erfaßt. Daher ist eine
Schätzung des Input-Indikators für die ersten beiden Leitlinien noch nicht möglich. Darüber hinaus
sollten die Niederlande ihre Aufmerksamkeit verstärkt auf die Überwachung und Auswertung der
Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen richten, so daß im Rahmen künftiger NAP eine detaillierte
Bewertung der Ergebnisse möglich ist. Von der Umsetzung der neuen Zentren für Arbeit und Einkommen, die ein Verzeichnis offener Stellen erstellen und eine direkte Arbeitsvermittlung übernehmen, werden erhebliche Fortschritte bei der Überwachung der Arbeitslosenströme und der aktiven Politiken erwartet.
Weitere wesentliche Fortschritte betreffen die Zuweisung zusätzlicher Haushaltsmittel zur Förderung des dualen Ausbildungssystems (Berufsschule und Ausbildung in Betrieben) sowie die Arbeiten zur Reform des niederländischen Besteuerungssystems, die 2001 in Kraft treten soll.
Beim Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit wurden klare Fortschritte erzielt. Hierbei konzentrieren
sich die Maßnahmen auf die Umsetzung und rasche Einführung des als Meilenstein betrachteten
Gesetzes über "Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz" sowie die Vorbereitungen zum Arbeitszeiten-(Anpassungs-)gesetz.
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Leistungsindikatoren
Niederlande
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote
(Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
68,3
80,0
56,2
54,0
66,7
78,1
54,9
52,8
65,1
76,7
53,2
51,4
63,2
75,3
50,9
50,4
61,1
71,2
51,1
55,7
72,8
35,0
71,7
33,8
70,4
32,2
69,5
31,2
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
4
3
5,2
5,1
5,1
5,2
1,9
1,5
2,3
5,2
3,9
6,9
6,1
5,3
6,9
2,5
1,9
3,2
6,3
5
8,1
7,2
6,8
7,6
3,0
2,6
3,5
7,1
6,3
8,3
6,9
7,4
6,4
3,1
2,8
3,6
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
2,7
2,8
2,1
2,3
1,2
3,7
0,9
-0,2
3,6
0,8
-1,1
3,1
0,9
-0,8
3,2
0,8
-0,7
2,9
1,7
-1,2
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Niederlande
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
0
Employment 50-64
Employment growth
1998
1994
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
0
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1998
1994
Unemployment gender gap
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ÖSTERREICH
Zusammenfassung
Die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich verlief 1998 positiv, und die Beschäftigung konnte sich leicht
auf 71,1 % verbessern. Die Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent), die zu den höchsten in Europa
zählt, liegt bei 65 %. Der geschlechtsspezifische Unterschied bei den Erwerbstätigen liegt bei 26 % und
deutet auf ein großes ungenutztes Potential an Arbeitskräften hin. Die Arbeitslosigkeit ist 1998 leicht von
4,4 % auf 4,7 % gestiegen, da der Zuwachs an Arbeitskräften den Beschäftigungszuwachs übertraf. Im ersten
Halbjahr 1999 konnte ein Rückgang der Arbeitslosigkeit verzeichnet werden, und auch die Langzeitarbeitslosigkeit ist mit 1,6 % sehr gering. Sie beträgt ein Drittel des EU-Durchschnitts und ist für Männer niedriger
als für Frauen. Während sich die Chancen für Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt verbessert haben, stellt die
niedrige Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer immer noch eines der drängendsten Probleme dar.
Durch die Aufstockung der Haushaltsmittel für aktive beschäftigungspolitische Maßnahmen um mehr als ein
Drittel verstärkt der NAP 1999 den Präventionsansatz. Bei der Ausarbeitung des NAP wurden die Sozialpartner, die Gleichstellungsstellen und andere regionale Behörden miteinbezogen.
Beschäftigungsfähigkeit: Der NAP 1998 richtete sein Hauptaugenmerk auf diesen Schwerpunkt, und die
Zielvorgaben für Aktivierung und Prävention wurden in die Gesamtstrategie zur Arbeitsmarktpolitik eingebunden. Im NAP 1999 sind deutlich höhere Ausgaben für eine aktive Arbeitsmarktpolitik vorgesehen, wobei
zusätzliche Mittel teilweise durch die Aktivierung passiver Maßnahmen freigesetzt werden. Die Initiativen
zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit wurden ausgeweitet. Dem Problem älterer Arbeitnehmer wird
neuerdings Priorität eingeräumt, und die Sozialpartner beschlossen Maßnahmen zur Förderung der
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. Hinsichtlich einer stärkeren Beteiligung nicht qualifizierter Arbeitskräfte an Maßnahmen im Bereich lebenslanges Lernen wurde ein konkretes Ziel festgelegt. Die Output-Indikatoren für die ersten beiden Leitlinien weisen auf gewisse Fortschritte bei der Reduzierung des Zustroms in
die Langzeitarbeitslosigkeit hin.
Unternehmergeist: Mit 30.000 neuen Stellen stieg die Beschäftigung im Dienstleistungssektor im letzten
Jahr auf über 44 % der erwerbstätigen Bevölkerung. Ein Vergleich mit Mitgliedsstaaten mit einem noch
höheren Anteil (50 %) macht jedoch deutlich, daß in Österreich noch weiteres Wachstumspotential vorhanden ist. Eine Steuerreform wurde vorgelegt, mit der die Einkommensteuer und die Lohnnebenkosten bei
Existenzgründungen gesenkt werden sollen. Zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Sozial-, Umwelt- und
Kulturbereich wird derzeit ein innovatives Programm auf den Weg gebracht. Zur Berücksichtigung vorbildlicher Praktiken bei der Arbeitsplatzschaffung auf regionaler und lokaler Ebene werden neue Territoriale
Beschäftigungspakte (TBP) eingeführt.
Anpassungsfähigkeit: Basierend auf der Reform des Gesetzes zur Arbeitszeitregelung aus dem Jahr 1997
haben sich die Sozialpartner an verschiedenen Punkten beteiligt. Dazu zählen auch Bemühungen, die Teilzeitbeschäftigung attraktiver zu gestalten. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen soll durch die vorgeschlagene Steuerreform ein Freibetrag in Höhe von 9 % für Unternehmensausgaben im Bereich Bildung und
Weiterbildung von Beschäftigten eingeführt und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die berufliche Weiterbildung verbessert werden.
Die Maßnahmen zur Chancengleichheit, d.h. Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede,
wurden weiter vorangetrieben. Eines der Hauptziele dabei ist die Verbesserung von Einrichtungen zur
Kinderbetreuung, um sowohl quantitative als auch qualitative Defizite in diesem Bereich auszugleichen. Im
Hinblick auf die Anpassungsfähigkeit sollte mehr Wert auf eine Einbindung des Prinzips der Chancengleichheit gelegt werden, da Frauen von den negativen Auswirkungen flexibler Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung, stärker betroffen sind.
ESF: Aus dem NAP 1999 geht hervor, daß über die Hälfte des ESF-Beitrags für Maßnahmen zur Eingliederung Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt verwendet werden. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und der Chancengleichheit für Frauen und Männer.
Indikatoren und Statistiken: Die Überwachungssysteme im Bereich der europäischen Beschäftigungsziele
werden den allgemeinen Standards angepaßt. Zudem wurde ein neuer Indikator für die Aktivierungsquote
entwickelt.
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1.
Die Beschäftigungslage
Die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich war 1998 positiv. Das BIP stieg um etwa 3,3 % und
die Produktivität um 2,5 %. Die Beschäftigungsquote konnte sich von 69,9 % auf 71,1 % leicht
verbessern, die Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent), die zu den höchsten in Europa
zählt, liegt bei ca. 65 %. Während der Anteil der Beschäftigten im Dienstleistungssektor gemessen
an der Gesamtzahl der erwerbstätigen Bevölkerung inzwischen gestiegen ist, wird bei einem Vergleich dieses Anteils von 44,4 % mit den Spitzenreitern in der EU, bei denen der Anteil bei etwa
50 % liegt, klar, daß noch ein erhebliches Potential für eine stärkere Beschäftigung in diesem
Bereich vorhanden ist. Der geschlechtsspezifische Unterschied in der Erwerbstätigkeit von
Männern und Frauen liegt bei 26 % und weist in ähnlicher Weise auf ein erhebliches ungenutztes
Arbeitskräftepotential hin, das in Anbetracht der zukünftigen demographischen Entwicklung an
Bedeutung gewinnen wird. Während sich die Chancen für Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt verbessert haben, stellt die niedrige Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer immer noch eines der
drängendsten Probleme dar. Derzeit liegt in der Altersgruppe 50-64 Jahre der Anteil der erwerbstätigen Männer nur noch bei 55 % und der erwerbstätiger Frauen bei 32 % (durchschnittliche
Erwerbstätigenquote 43 %). Menschen mit Behinderungen bzw. arbeitslose Frauen mit Pflichten im
Bereich Kinderbetreuung sind weitere Gesellschaftsgruppen, deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt sich zunehmend schwieriger gestaltet.
Da der Anstieg der Arbeitskräfte den Beschäftigungszuwachs übertroffen hat, stieg die Arbeitslosenquote von 4,4 % auf 4,7 %. Dabei liegt die Arbeitslosigkeit von Frauen (5,6 %) nach wie vor
über der von Männern (3,9 %). Jüngsten Angaben zufolge ist die Arbeitslosigkeit 1999 erstmals
zurückgegangen, während sich der Beschäftigungszuwachs fortsetzte. Bei der Jugendarbeitslosigkeit gehört Österreich mit einer Quote von 3,8 % zu den Spitzenreitern, und auch die Langzeitarbeitslosenquote ist mit 1,6 % vergleichsweise niedrig.
Die Gesamtausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen beliefen sich 1998 auf 1,7 % des BIP
und gehören damit zu den niedrigsten in der EU. Dabei werden nach wie vor mehr als drei Viertel
der öffentlichen Ausgaben für den Arbeitsmarkt für Maßnahmen zur Einkommenssicherung verwendet.
2.
Umsetzung des NAP 1998
Beim NAP wurde der Schwerpunkt auf die Beschäftigungsfähigkeit gelegt, insbesondere mit Blick
auf die europäischen Ziele. Diese Ziele sind in die Gesamtstrategie zur Arbeitsmarktpolitik eingebunden worden, die hauptsächlich von der österreichischen Arbeitsverwaltung (AMS) umgesetzt
wird. Die Durchführung verlief zufriedenstellen. Bei den Leitlinien 1 und 2 liegen die jeweiligen
Quoten für die Nichteinhaltung (z.B. Anteil Arbeitsloser, denen innerhalb von 6 bzw. 12 Monaten
Arbeitslosigkeit keine Arbeitsstelle oder Beschäftigungsmaßnahme angeboten wurde) den Angaben
zufolge unter 5 %. Die Aktivierungsquote gemäß Leitlinie 3 (13,7 %) konnte im Vergleich zu 1997
nicht angehoben werden, aber die Teilnahme an aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen hat im ersten
Halbjahr 1999 erheblich zugenommen. Die diesbezüglich großen regionalen Unterschiede von
8,7 % in Wien gegenüber 20,7 % in Oberösterreich bestehen weiter fort.
Im Bereich des Schwerpunkts Unternehmergeist enthielt der NAP 1998 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründungen und zum Abbau administrativer Beschäftigungshindernisse. Der Ansatz zur Lösung des Problems hoher Lohnnebenkosten war auf neu gegründete
Unternehmen beschränkt.
Eines der Hauptziele im Bereich Anpassungsfähigkeit lag in der Verabschiedung von Arbeitszeitregelungen, durch die eine bessere Koordination der Betriebszeiten von Anlagen und der Arbeitszeiten von Beschäftigten erreicht wurde.
Die österreichische Regierung hat die Chancengleichheit, einschließlich deren Einbindung auf allen
politischen Ebenen, zu einem ihrer Hauptziele erklärt. Die Aktivierungsquote lag bei Frauen mit
15,6 % höher als bei Männern (12,0 %). Für zusätzliche Kinderbetreuungseinrichtungen wurden
weitere 44 Millionen Euro ausgegeben und somit 18.800 Unterbringungsplätze für Kinder geschaffen. Dennoch konnten die 1998 ergriffenen Maßnahmen nur unzureichend den Auswirkungen der
verkürzten Erziehungszeiten entgegenwirken, was zu einem Anstieg der Zahl „schwer zu vermittelnder“ arbeitsloser Frauen geführt hat.
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3.
Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Der NAP 1999 hebt zwei Hauptschwerpunkte hervor: Anpassung an die neuen Leitlinien und
Trendwende bei der Arbeitslosigkeit. Die gesamten im Haushalt eingestellten Mittel für aktive
beschäftigungspolitische Maßnahmen wurden um 36 % aufgestockt (etwa ein Drittel dieser zusätzlichen Mittel stammt aus der Aktivierung passiver Ressourcen). Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen zählen folgende: das Programm NEUER START, Qualifizierung im Bereich neuer Technologien, massive Ausweitung staatlich geförderter Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitarbeitslose sowie die Steuerreform.
Zu einem weiteren Ziel wurde die Bekämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit unter älteren
Menschen (Leitlinie 4) erklärt, und der NAP beinhaltet einen von den Sozialpartnern geschlossenenen "Pakt für ältere Arbeitnehmer".
Im Bereich lebenslanges Lernen (Leitlinie 6) wurden konkrete Ziele formuliert. Die Teilnahmequote bei Arbeitskräften ohne Qualifikation soll von derzeit 5,2 % auf die entsprechende Quote von
Arbeitskräften mit mittlerer Qualifikation (8,0 %) angehoben werden. Bei der Arbeitsmarktpolitik
sind für die weitere Förderung des lebenslangen Lernens Ausgaben in Höhe von 45 Millionen Euro
geplant. Dennoch ist die Gesamtstrategie zur Stärkung der Maßnahmen im Bereich lebenslangen
Lernens nicht konkreter ausgearbeitet worden.
Es gibt klare Anzeichen dafür, daß Gastarbeiter ohne österreichische Staatsangehörigkeit, die 8 %
an der Gesamtbeschäftigung aber 19 % der beschäftigten Arbeiter ausmachen, zu den am meisten
benachteiligten Gruppen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt gehören. (Leitlinie 9). Obwohl
etwa zwei Drittel dieser ausländischen Arbeitnehmer seit mehr als fünf Jahren in Österreich
ansässig sind, gibt es keine speziellen Maßnahmen für diese Gruppe und wird diese auch im NAP
nicht erwähnt.
Einen neuen Ansatz (Leitlinie 12) bietet das Programm NEUER START, mit dem innovative
Projekte zur Arbeitsplatzschaffung im Sozial-, Umwelt- und Kulturbereich, in denen der Markt
bisher nicht effizient funktioniert, finanziert werden sollen. Im Hinblick auf die Arbeitsplatzschaffung auf lokaler Ebene wurden vorbildliche Praktiken bei neuen Territorialen Beschäftigungspakten
auf lokaler und regionaler Ebene eingeführt. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Territorialen
Beschäftigungspakten (Salzburg, Tirol, Wien, Vorarlberg) wurden neue TBP in Kärnten und Oberösterreich geschlossen und der in Wien ausgeweitet.
Im Sinne einer verstärkten Beschäftigung in unternehmensverwandten Dienstleistungsbereichen
werden verschiedene kleinere Maßnahmen vorgeschlagen (Leitlinie 13).
Die Regierungsvorlage für die Steuerreform 2000 enthält eine Reihe von Initiativen zur Beschäftigungsförderung und zur Unterstützung von Investitionen in Humanressourcen. Mit dem Ziel der
Steuererleichterung für Arbeit wird der Steuersatz für Lohn- und Einkommenssteuer vom 1. Januar
2000 an gesenkt. Diese Senkung, die sich auf 1,24 Milliarden Euro bzw. 0,6 % des BIP belaufen
wird, soll vor allem den Empfängern niedriger und mittlerer Einkommen zugute kommen. Durch
verschiedene Steuernachlässe wird die Steuerreform auch zur Förderung von Existenzgründungen
und selbständigen Erwerbstätigkeit (Leitlinie 10 und 11) beitragen.
Die Einbindung geschlechtsspezifischer Ziele (Leitlinie 19) wurde weiter vorangetrieben. So
werden quantitativen Zielvorgaben für jedes Geschlecht formuliert, während das Ziel einer stärkeren Erwerbsbeteiligung der Frauen explizit benannt wird.
Zur Beseitigung quantitativer und qualitativer Defizite nennt der NAP einen (Höchst-) Betrag von
98,1 Millionen Euro für die Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Die Sozialpartner sind an den Maßnahmen aus dem NAP beteiligt, wobei sie besonders zur Durchführung des Schwerpunkts Anpassungsfähigkeit, Leitlinien 4 und 7 beitragen.
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4.
Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Die Strategie des NAP wurde im allgemeinen durch die Hauptziele des ESF unterstützt. Der Beitrag
des ESF zu aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Österreich (AMS-Etat plus NAP)
beläuft sich auf 104,1 Millionen Euro bzw. 16 % der Ausgaben für aktive arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen. Die Schwerpunkte der Europäischen Beschäftigungsstrategie stimmen mit den Zielgruppen der österreichischen ESF-Programme überein. Insbesondere die Ziele 3 und 4 sind mit den
NAP-Schwerpunkten praktisch deckungsgleich. Dabei werden ausdrücklich Langzeitarbeitslose,
Jugendliche und die Chancengleichheit von Männern und Frauen genannt.
Der NAP 1999 geht teilweise speziell auf die Bereiche ein, in denen die ESF-Beiträge verwendet
werden, jedoch gibt es Überschneidungen bei den Maßnahmen. Über die Hälfte der Beiträge soll für
individuelle Maßnahmen verwendet werden, mit deren Hilfe Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Zu folgenden weiteren Maßnahmen tragen ESF-Mittel wesentlich bei:
Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen, Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Unterstützung bei drohender Arbeitslosigkeit, Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie Unterstützung Jugendlicher.
5.
Bewertung des NAP
Vor dem Hintergrund steigender Arbeitslosigkeit hat der NAP eine weitreichende öffentliche Diskussion über die Verbesserung der Beschäftigungspolitik entfacht. Im Hinblick auf die geplante
Halbierung des Zustroms in die Langzeitarbeitslosigkeit bis zum Jahr 2002 weisen die Output-Indikatoren für die Leitlinien 1 und 2 gewisse Fortschritte auf. 1998 lag der Zustrom für Jugendliche,
die 6 Monate arbeitslos sind, bei 8,3 % und für Erwachsene, die 12 Monate arbeitslos sind, bei
5,4 %. Die vorrangige Behandlung proaktiver Maßnahmen zur Bekämpfung aufkommender Probleme auf dem Lehrstellenmarkt hat zu relativ guten Ergebnissen bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit unter Auszubildenden geführt.
Eines der Hauptprobleme auf dem Arbeitsmarkt betrifft die Beschäftigung älterer Menschen, worin
sich einerseits die Defizite im Bereich lebenslanges Lernen und andererseits die traditionelle Politik
der Frühpensionierung widerspiegeln. So wurden neue Arbeitszeitmodelle für ältere Arbeitnehmer
vorgelegt, die im Hinblick auf ihre Wirkung bei Arbeitnehmern mit geringem Einkommen, die kurz
vor der Pensionierung stehen, besonders genau überwacht werden müssen. Durch die Reform der
Ruhestandsregelung soll der Trend zu immer früherem Rückzug aus dem Arbeitsmarkt umgekehrt
werden, wobei mittel- bis langfristig mit ersten Ergebnissen gerechnet wird.
Institutionelle Reformen haben zu wesentlichen Änderungen bei den Maßnahmen für Menschen mit
Behinderungen geführt. Ein wichtiges Ziel ist der Kampf gegen die Ausgrenzung durch Eingliederung in Präventivmaßnahmen. Darüber hinaus wurde eine innovative Maßnahme ("Arbeitsassistenz") eingeführt, die Behinderten am Arbeitsplatz individuelle Unterstützung bietet. Angesichts
der erheblich steigenden Zahl älterer Arbeitnehmer mit Behinderungen werden jedoch zusätzliche
Mittel benötigt, um die Kontinuität des neuen Aktivierungsansatzes sicherzustellen.
Die saisonal bedingte Arbeitslosigkeit ist in Österreich nach wie vor sehr hoch und die vorübergehende, saisonal bedingte Arbeitslosigkeit macht fast ein Viertel der Gesamtarbeitslosigkeit aus. Die
Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle in der Baubranche hat jedoch bisher nur unwesentlich zum
Abbau der saisonal bedingten Arbeitslosigkeit beigetragen. Zur Förderung innerbetrieblicher Weiterbildung außerhalb des ESF-Programms (Ziel 4) sind nur wenige Informationen enthalten.
Der NAP hat sein Augenmerk verstärkt auf die Chancengleichheit für Frauen und Männer gerichtet
und dabei auch die Strategie der Einbindung in die Beschäftigungspolitik eingeführt. Die Situation
"schwer vermittelbarer" arbeitsloser Frauen ist teilweise durch die Überarbeitung der Regelung zu
den Erziehungszeiten transparenter geworden. Dennoch sollte der qualitative Mix – d.h. das Ausmaß an Qualifikationsmaßnahmen im Vergleich zu Beratungen – für Frauen streng überwacht
werden.
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Leistungsindikatoren
Österreich:
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
70,1
69,9
69,8
70,5
61,1
80,7
59,6
65,0
80,4
59,4
65,2
80,1
59,5
65,1
80,9
60,2
66,5
71,2
51,1
55,7
79,5
50,8
79,4
51,1
79,3
51,0
81,0
52,1
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
4,7
4,4
4,3
3,8
9,9
3,9
5,6
3,8
3,2
4,5
1,6
3,6
5,3
3,9
3,4
4,4
1,5
3,6
5,3
3,7
3,2
4,2
1,4
3,0
4,9
3,4
2,8
4,0
1,2
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
1,5
1,8
1,4
1,5
1,2
1,5
1,0
1,5
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
0,5
0,2
-1,3
0,0
1,2
3,3
2,8
2,5
2,3
2,0
3,3
2,4
2,4
2,9
1,7
-1,4
-2,9
-2,4
-1,9
-1,2
13607/99 ADD 1
kwi/HM/he
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Österreich
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
Employment 50-64
Employment growth
1998
1994
0
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
1998
0
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1994
Unemployment gender gap
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PORTUGAL
Zusammenfassung
1998 konnte die portugiesische Wirtschaft weiterhin ein deutliches Wachstum verzeichnen, wodurch auch die
Erwerbstätigenquote erneut anstieg und insgesamt 68,9 % erreichte (für Frauen 59,9 %). Die Arbeitslosigkeit ging auf 4,9 % zurück und gehört damit zu den niedrigsten in der EU. Ein bedeutender Rückgang wurde
auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit erzielt, die nur noch bei 1,9 % der Erwerbsbevölkerung liegt.
Hinter den guten Indikatoren für die Beschäftigungsleistung verbergen sich jedoch strukturelle
Schwächen, durch die die zukünftige qualitative Entwicklung der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte und deren Fähigkeit, zukünftigen Rückschlägen standzuhalten, gefährdet werden könnte. Zu
diesen Schwächen zählen der geringe durchschnittliche Bildungsgrad, die unbefriedigende Qualität
vieler Stellen auf dem Arbeitsmarkt sowie das teilweise nur unzureichend auf den Arbeitsmarktbedarf abgestimmte Bildungssystem. Darüber hinaus ist noch Potential zur Entwicklung des Dienstleistungssektors vorhanden, dessen Beschäftigungsanteil weit unter dem EU-Durchschnitt liegt.
Im Nationalen Aktionsplan 1999 wird die Notwendigkeit zur Behebung dieser Defizite klar benannt, und er
weist daher eine kohärentere Struktur auf als noch 1998. Alle Schwerpunkte werden angesprochen, die
Bemühungen sind jedoch vorwiegend auf den 1. Schwerpunkt gerichtet. Die Sozialpartner stimmten der
Bewertung und Überprüfung des NAP zu, jedoch fehlen im Hinblick auf eine Ausweitung der Möglichkeiten
für lebenslanges Lernen (Leitlinie 6) und die Modernisierung der Arbeitsorganisation neue Initiativen.
Beschäftigungsfähigkeit: durch die Einführung neuer Methoden zur Unterstützung Arbeitsloser und die
Schaffung von Möglichkeiten zur Erlangung besserer Qualifikationen wurden bei der Verhütung von Langzeitarbeitslosigkeit unter Jugendlichen und Erwachsenen gewisse Fortschritte erzielt. In den ausgewählten
Gebieten, die etwa 3 % der aktiven Bevölkerung umfassen, wurde dem Großteil der arbeitslos Gemeldeten
eine Beschäftigung angeboten. Um den Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit zu stoppen, sind jedoch
weitere Bemühungen erforderlich. Obwohl das Land den niedrigsten Bildungsstand in der EU aufweist, fehlt
im NAP ein strategischer Ansatz für lebenslanges Lernen, wenn auch hinsichtlich der Ausbildung Erwerbstätiger ein klares Ziel formuliert wurde (10 % innerhalb von 5 Jahren). 1999 sind neue Maßnahmen vorgesehen, um ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu halten, indem der vorzeitige Pensionierung nicht
unterstützt wird.
Unternehmergeist: das Beschäftigungspotential von über 900.000 Stellen im Dienstleistungsbereich muß
verstärkt beachtet werden.
Anpassungsfähigkeit: im Hinblick auf die Aktualisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den
Arbeitsmarkt wurde mit der gesetzlichen Neuregelung von Teilzeitarbeit und Zeitarbeit ein wichtiger Schritt
vollzogen. Darüber hinaus plant Portugal die Einführung von Steuererleichterungen für innerbetriebliche
Ausbildungsmaßnahmen.
Chancengleichheit: zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Unterschieds, der derzeit über 600.000
Stellen ausmacht, sind neue wirkungsvolle Maßnahmen erforderlich. Bei der Einbindung geschlechtsspezifischer Ziele sind Bemühungen in Gang gesetzt worden, das anvisierte Prinzip des Mainstreaming in die verschiedenen Schwerpunkte des NAP zu integrieren, und es wird ein spezielles Überwachungssystem eingeführt.
ESF: 1998 konnten die finanziellen Mittel durch die Unterstützung des ESF wesentlich aufgestockt werden;
dies gilt besonders für Maßnahmen im Bereich berufliche Bildung für Arbeitslose.
Indikatoren: Bei einem Großteil der Leitlinien konnten bei der Entwicklung der Indikatoren Fortschritte
erzielt werden. Für die ersten drei Schwerpunkte werden Angaben zu den Haushaltsmitteln bereitgestellt.
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1.
Die Beschäftigungslage
Infolge des beständigen und kräftigen BIP-Wachstums, das durch private Investitionen und Konsum
angetrieben wurde, konnte sich die Beschäftigungslage in Portugal 1998 weiter verbessern. Die Beschäftigung stieg um 2,5 %, eines der besten Ergebnisse in der Gemeinschaft, und ließ die Erwerbstätigenquote von 67,5 % 1997 auf 68,9 % im Jahr 1998 ansteigen, die somit deutlich über dem EUDurchschnitt (61,1 %) liegt. Die Erwerbstätigenquote für Frauen zählt mit 60 % zu den höchsten in
der EU. Auch die Beschäftigungslage älterer Menschen ist in Portugal vergleichsweise gut.
Die Arbeitslosenquote ist von 6,8 % 1998 auf 4,9 % im Jahr 1997 gesunken und zählt zu den niedrigsten in der EU. Von diesem Rückgang profitierten sowohl Frauen (von 7,7 % auf 6,1 %) als auch
Männer (von 6 % auf 3,9 %). Die Jugendarbeitslosigkeit sank von 6,7 % auf 5,1 % und die Langzeitarbeitslosigkeit, die traditionell zu den Hauptproblemen des portugiesischen Arbeitsmarktes
zählt, konnte von 3,5 % deutlich auf 1,9 % der erwerbstätigen Bevölkerung verringert werden.
Die portugiesische Regierung hat sich verpflichtet, 1999 die Beschäftigung um 0,7 % zu steigern
und die Arbeitslosigkeit unter 5 % zu halten.
Trotz dieser positiven Entwicklung bleiben einige ernsthafte strukturelle Probleme: geringe Bildung
und Qualifikation der Arbeitskräfte, insbesondere bei Menschen der mittleren oder höheren Altersgruppe, eine hohe Zahl minderwertiger Arbeitsplätze auf dem Arbeitsmarkt, ein teilweise schlecht
auf den Bedarf am Arbeitsmarkt abgestimmtes Bildungssystem, eine in weiten Teilen nicht entwickelte Dienstleistungsbranche mit einem Beschäftigungsniveau weit unterhalb des EU-Durchschnitts. Diese Probleme können die zukünftige Entwicklung der Arbeitskräfte und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft behindern und die Beschäftigungslage besonders anfällig für
Erschütterungen von außen machen.
Die öffentlichen Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Portugal beliefen sich 1996
auf 1,78 % des BIP, wobei die Hälfte auf aktive Maßnahmen entfiel. Dieser hohe Anteil an aktiven
Maßnahmen ist darauf zurückzuführen, daß nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Arbeitslosen vom Arbeitslosenunterstützungssystem erfaßt wird.
2.
Umsetzung des NAP 1998
Alle Schwerpunkte sind abgedeckt, wobei der Durchführungsbericht vor allem auf den Schwerpunkt I eingeht. Weniger Informationen werden zu den Schwerpunkten III und IV bereitgestellt.
Im Bereich Beschäftigungsfähigkeit wurden zum 1. Juli 1998 in ausgewählten Versuchsregionen,
die 30 % der aktiven portugiesischen Bevölkerung umfassen, Programme für jugendliche Arbeitslose (INSERJOVEM – Leitlinie 1) und arbeitslose Erwachsene (REAGE – Leitlinie 2) lanciert. Die
Ergebnisse sind beachtlich. Bei der ersten Gruppe jugendlicher Arbeitsloser, die an dem Programm
teilnahmen, blieben nur 5,8 % ohne Stellenangebot oder Neuanfang (Beratung, Ausbildung, Berufspraktikum). Bei den arbeitslosen Erwachsenen waren es sogar nur 1,8 %. Maßnahmen zur Verbesserung des Modells Lebenslanges Lernen und für eine Erleichterung des Übergangs von der
Schule ins Erwerbsleben werden gegenwärtig entwickelt.
Im Bereich Unternehmergeist wurde ein spezielles Programm zur regionalen Unternehmensumsiedlung lanciert und die Umsetzung regionaler Netze und territorialer Beschäftigungspakte
konsolidiert. Zum Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit wurde dem Parlament 1998 ein Gesetz zur
Regelung der Teilzeitarbeit vorgelegt, das im Juli 1999 verabschiedet wurde. Das Weiterbildungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen wurde nach Abschluß der Pilotphase ausgeweitet.
Zudem wurde ein Rotationsprogramm Beschäftigung/Weiterbildung gebilligt. Dieses Programm
soll Unternehmen unterstützen, die für Arbeitnehmer, die gerade an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, Zeitarbeiter einstellen müssen.
Angesichts eines geschlechtsspezifischen Unterschieds von 600.000 Stellen wurden gewisse Verbesserungen im Bereich der Maßnahmen zur Chancengleichheit realisiert. In diesem Zusammenhang hat auch eine Gleichstellungsstelle zur Überwachung der Chancengleichheit bei Tarifvereinbarungen zur Arbeitsregelung ihre Arbeit aufgenommen. Ein Gesetzentwurf für eine Rahmenvereinbarung zum Erziehungsurlaub wurde dem Parlament vorgelegt und im Juli 1999 verabschiedet.
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Die Sozialpartner haben an der Bewertung und Überprüfung des NAP teilgenommen.
Bei den meisten Leitlinien wurden Fortschritte bei der Entwicklung von Input- und Output-Indikatoren erzielt, die eine Bewertung der erreichten Ergebnisse ermöglichen. Zu einigen Leitlinien gibt
es jedoch immer noch keine Daten.
Zu allen vier Schwerpunkten stehen Angaben zu den bereitgestellten Haushaltsmitteln zur Verfügung, bei den Leitlinien trifft dies jedoch nur für einen Teil zu.
3.
Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Hinsichtlich der Verhütung von Langzeitarbeitslosigkeit unter Jugendlichen und Erwachsenen
(Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit) wird der territoriale Ansatz auch weiterhin umgesetzt,
um bis Ende 1999 75 % der portugiesischen Bevölkerung zu erreichen. Die REAGE-Initiative wird
bis Ende 2002 ausgeweitet und bietet dann allen Langzeitarbeitslosen (nicht nur dem Zustrom) die
Möglichkeit, an Aktivierungsmaßnahmen im Rahmen eines "Individuellen Beschäftigungsplans"
teilzunehmen. Die Beschäftigungsprogramme sollten neu formuliert werden, um so die Qualifizierung zu verbessern. Im Bereich der Leitlinie 4 wird ein neues flexibles System in Kraft treten, demzufolge alle Erwerbstätigen, die erst nach dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand treten, eine Zulage
erhalten und bei vorzeitigem Ruhestand die Rente gekürzt wird. Es werden jedoch keine neuen
speziellen Maßnahmen zur Schaffung von Leistungsanreizen oder steuerlichen Anreizen erwähnt,
die Arbeitslose oder nicht erwerbstätige Personen anregen sollen, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Zu der erweiterten Leitlinie 9 werden klare Ziele aufgestellt.
Im Bereich Unternehmergeist erweist sich die Überprüfung des NAP 1999 nicht als besonders
ambitioniert: im Hinblick auf Programme zur Arbeitsplatzschaffung werden außer einer allgemeinen Unterstützung des Kulturbereichs keine eindeutigen Zusagen gemacht. Obwohl es in der
Dienstleistungsbranche ein echtes Beschäftigungspotential gibt (mit Blick auf die Spitzenreiter in
der EU wird es auf etwa 900.000 geschätzt), sind im NAP 99 außer einem Pilotprojekt keine
speziellen Maßnahmen oder Reformen vorgesehen. Dennoch sind im Staatshaushalt 1999 neue
steuerliche Anreize für kleine und mittlere Unternehmen und zur Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung für Jugendliche geplant.
Im Bereich Anpassungsfähigkeit hat Portugal sich dazu verpflichtet, die Humanressourcen durch
eine Senkung der einheitlichen Sozialabgaben für Unternehmen zu stärken, bei denen über 10 % der
Beschäftigten an Ausbildungsprogrammen teilnehmen.
Bei der Chancengleichheit geht es um die Einbindung geschlechtsspezifischer Maßnahmen, wobei
einige Neuerungen ins Auge fallen: ein System zur Datensammlung, Überwachung der Chancengleichheit und Anreize zur Arbeitsplatzschaffung in Berufszweigen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Inzwischen wird auch die Einstellung Arbeitsloser als Vertretung für Arbeitnehmer,
die sich im Erziehungsurlaub befinden, in Erwägung gezogen.
Im NAP werden auch einige übergreifende Themen angesprochen: die Nutzung neuer Möglichkeiten aus den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie gemäß dem portugiesischen Grünbuch zur Informationsgesellschaft, die Einbindung von Umweltthemen in die staatliche
Beschäftigungsstrategie, die Schaffung von Arbeitsplätzen im Kulturbereich sowie der Kampf
gegen Schwarzarbeit.
4.
Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Der portugiesische Länderstrukturfonds CSF (1994-1998) ist die wichtigste Finanzquelle des NAP.
Der ESF-Beitrag beläuft sich insgesamt auf etwa 0,78 % des portugiesischen BIP. Die NAP-Maßnahmen waren größtenteils im Budget des NAP 1998 nicht eingeplant. In diesem Jahr sind dem
Durchführungsbericht Aufstellungen zu den finanziellen Mitteln beigefügt und die Zuweisungen
der staatlichen Fonds und der Strukturfonds (ESF und EFRE) werden dargestellt.
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Die NAP Haushaltsmittel für aktive Beschäftigungsmaßnahmen sind 1999 mit etwa
1.082 Milliarden Euro veranschlagt. Der größte Teil der Mittel wird für Programme zum Erwerb
einer Erstqualifikation aufgewendet. Der Beitrag des ESF ist besonders in den Bereichen Lehrlingsausbildung (60,8 Millionen Euro), Erstqualifikation (54,4 Millionen Euro) und branchenspezifische
Ausbildung für Arbeitslose (54,9 Millionen Euro) hoch.
Darüber hinaus ist die Unterstützung durch die Gemeinschaft auch für Maßnahmen im Bereich
lebenslanges Lernen (228,2 Millionen Euro) und für die Arbeitsplatzschaffung (25,8 Millionen
Euro) wichtig. Der EFRE fördert die allgemeine Bildung und den Übergang von der Schule ins
Erwerbsleben (5,4 Millionen Euro).
5.
Bewertung des NAP
Der Nationale Entwicklungsbericht enthält wichtige Informationen über die Durchführung des NAP
1998, einschließlich Indikatoren, die eine angemessene Bewertung der erreichten Ergebnisse erlauben. Dennoch ist es im Hinblick auf eine Vielzahl der Leitlinien noch verfrüht, die tatsächliche
Wirkung der beschlossenen Maßnahmen zu bewerten.
Im Bereich Beschäftigungsfähigkeit sind die Ergebnisse der Maßnahmen zur Prävention gemäß
den Leitlinien 1 und 2 ermutigend. Dennoch betrug der Zustrom jugendlicher und erwachsener
Arbeitsloser in die Langzeitarbeitslosigkeit 17,3 % bzw. 15,9 %, so daß weitere Verbesserungen auf
diesem Gebiet möglich scheinen. Darüber hinaus erscheint aufgrund der hohen Zahl nicht beachteter Einbestellungen durch die Arbeitsverwaltungen eine strenge Überwachung und Bewertung
erforderlich, um die Gesamtwirkung der neuen Programme zu verbessern.
Die im NAP 1998 gesetzten Ziele wurden durch die Zahl der Arbeitslosen, denen berufliche Bildungsmaßnahmen angeboten wurden, und die Zahl derer, die an Lehrlingsausbildungen teilnehmen
konnten, übertroffen. Die festgelegten Ziele für Praktika und die Zahl der jugendlichen Teilnehmer
an beruflichen Bildungsmaßnahmen wurden 1998 ebenfalls übertroffen.
Im Bereich Unternehmergeist sollte besonders darauf hingewiesen werden, daß das Ziel, die Zeitspanne für Unternehmensgründungen auf 20 Tage zu reduzieren, erreicht wurde.
Im Bereich Anpassungsfähigkeit wurden einige wichtige, von seiten der Regierung 1998 vorgeschlagene Maßnahmen im Juli 1999 vom Parlament verabschiedet. Das gilt auch für die Maßnahme, derzufolge neue Teilzeitbeschäftigte einen Teil der Arbeitslosenhilfe behalten dürfen. Aufgrund der Gemeinsamen Erklärung der Sozialpartner von 1998, wurden neue Inhalte zur Ausbildung und Modernisierung der Arbeitsorganisation in die Tarifverhandlungen aufgenommen. Die
Sozialpartner sind in die Vorbereitung der kürzlich vom Parlament verabschiedeten Maßnahmen
einbezogen worden. Grundsätzlich sind die Initiativen der Sozialpartner jedoch eher spärlich. Im
Bereich lebenslanges Lernen, in dem Portugal große Anstrengungen unternehmen muß, um die derzeitigen Bildungsdefizite zu bewältigen, erscheint es zweifelhaft, ob die staatlich geförderten Initiativen ausreichen, um das von der Regierung erklärte Ziel auch ohne entschlossenere Aktionen von
seiten der Sozialpartner zu erreichen. Bei der Modernisierung der Arbeitsorganisation sind verstärkte Aktionen auf der Grundlage sozialer Partnerschaft erforderlich, um die nach wie vor niedrige Arbeitsproduktivität in der Wirtschaft zu steigern.
Beim Schwerpunkt Chancengleichheit ist vor allem der Ausbau des Netzes von Vorschuleinrichtungen wichtig, um Berufs- und Familienleben zu vereinbaren.
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Leistungsindikatoren
Portugal:
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
68,9
67,5
66
65,8
61,1
78,3
59,9
64,9
77,2
58,6
64,8
75,8
56,9
63,9
76,7
55,8
63,6
71,2
51,1
55,7
77,9
52,5
78,5
52,1
77,8
50,9
78,5
49,9
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
4,9
3,9
6,1
5,1
4,3
5,9
1,9
1,6
2,4
6,8
6
7,7
6,7
5,8
7,6
3,5
3,0
4,1
7,3
6,5
8,3
7,2
6,7
7,6
3,6
3,1
4,3
7,0
6,1
8,0
6,8
6,6
7,0
2,8
2,4
3,3
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
2,5
1,9
0,7
1,1
1,2
4,0
1,5
3,1
1,2
3,2
2,5
3,5
2,3
2,9
1,7
-0,6
-1,4
0,8
-0,3
-1,2
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Portugal
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
0
Employment 50-64
Employment growth
1998
1994
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
1998
0
Youth unemployment rati
Long-term unemployment
1994
Unemployment gender gap
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FINNLAND
Zusammenfassung
Finnland hat innerhalb der letzten vier Jahre die schwerste Wirtschaftskrise des Landes in seiner jüngeren
Vergangenheit überwunden sowie einen starken Beschäftigungszuwachs und eine erhebliche Senkung der
Arbeitslosenquote erzielt. Die Gesamtbeschäftigungsquote lag 1998 bei 65,1%, und die Regierung hat sich
zum Ziel gesetzt, innerhalb von vier Jahren 70% zu erreichen. Die Beschäftigungsquote liegt vor allem für
Frauen im Haupterwerbsalter deutlich über dem EU-Durchschnitt. Trotz der starken Beschäftigung verlangsamt sich der Rückgang der Arbeitslosigkeit, die 1998 mit 11,4% um 1,5% über dem EU-Durchschnitt lag.
Von Langzeitarbeitslosigkeit waren 1998 3,6% der erwerbsfähigen Bevölkerung betroffen. Die Beschäftigungsquoten für Arbeitnehmer über 50 Jahre (55,2% bei Männern und 50,6% bei Frauen) liegen deutlich
unterhalb der Quoten für Menschen im Haupterwerbsalter (obwohl diese über dem EU-Durchschnitt liegen),
und die Jugendarbeitslosigkeit zählt mit über 11% zu den höchsten in der Gemeinschaft.
Zu weiteren zentralen Herausforderungen gehören die hohe steuerliche Belastung der Arbeit und die dringend erforderliche Reformierung des Besteuerungs-/Leistungssystems, um höhere Anreize zur Aufnahme
einer Beschäftigung zu schaffen.
Im NAP spiegelt sich der feste Wille der Regierung wider, auch weiterhin die Beschäftigungssituation für
Frauen und Männer gleichermaßen zu verbessern. Ausgehend von einer Partnerschaft zwischen Sozialpartnern und anderen Akteuren, hat Finnland einen kohärenten und umfassenden Aktionsplan erstellt.
Beschäftigungsfähigkeit: Die Reform der finnischen Arbeitsmarktpolitik hat dazu beigetragen, sowohl den
Zustrom jugendlicher als auch erwachsener Arbeitsuchender in die Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern.
Dabei wird der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der schwierigsten Gruppen durch eine Reform des
Besteuerungs- und Leistungssystems sowie durch verbesserte Beschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen Vorrang eingeräumt. 1999 liegt das Hauptaugenmerk auf der Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit und der
Verhütung von Engpässen. Im Bereich lebenslanges Lernen kann sich Finnland durchaus mit den anderen
Mitgliedsstaaten messen. Zwar fehlen konkrete Ziele, aber es gibt eine klare Strategie für lebenslanges
Lernen.
Unternehmergeist: Der NAP sieht vorrangig eine Reduzierung der Verwaltungslast für Unternehmen und
bei Arbeitsplatzschaffung vor. Im Dienstleistungssektor entspricht die Beschäftigungslücke im Vergleich zu
den drei besten Ländern in diesem Bereich etwa 320 000 Beschäftigten. Im Sinne einer weiteren Förderung
des Beschäftigungspotentials im Dienstleistungssektor werden Maßnahmen zur Entwicklung privater und
öffentlicher Dienstleistungen sowie von Sozialleistungen und der Informationsgesellschaft auf den Weg
gebracht. Die öffentlichen Investitionen in F&E werden zunehmend in den Dienstleistungssektor geleitet.
Zur Senkung der Steuerlast ist die Einkommensteuer um 2% des BIP gesenkt worden. Dieser Trend wird
weiterverfolgt, wobei hiervon vor allem die unteren Lohngruppen profitieren werden. Zusätzlich wurde eine
Senkung der Steuern auf Arbeit um 1,5% des BIP festgeschrieben.
Anpassungsfähigkeit: Die Modernisierung der Arbeitsorganisation erfolgt unter anderem durch das
Nationale Programm zur Arbeitsplatzentwicklung, das ausgeweitet wird. Die Sozialpartner haben sich zu
weiteren Verhandlungen verpflichtet und sind an mehreren Plänen zur Entwicklung des lebenslangen
Lernens und zur Motivierung älterer Arbeitskräfte im Hinblick auf einen längeren Verbleib im Erwerbsleben
beteiligt. Dennoch sollten darüber hinaus weitere Schritte unternommen und Anreize entwickelt werden, um
ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten.
Chancengleichheit: Obwohl die Einbindung geschlechtsspezifischer Maßnahmen nur zögerlich in Angriff
genommen wurde, ist diesem Ansatz und dem Schwerpunkt Chancengleichheit im NAP 1999 wesentlich mehr
Bedeutung beigemessen worden. Die Regierung wird bei neuen Gesetzen generell eine Bewertung der Auswirkung auf die Gleichstellung der Geschlechter durchführen. Der geschlechtsspezifische Unterschied
zwischen Männern und Frauen, der umgerechnet 100 000 Arbeitsstellen entspricht, gehört zu den niedrigsten in der EU, jedoch ist der Arbeitsmarkt stark geschlechtsspezifisch aufgespalten.
Die Mittel aus dem ESF werden zur Umsetzung der meisten Leitlinien eingesetzt und sind im Aktionsplan
explizit aufgeführt. Der ESF wird als innovatives Instrument eingesetzt.
Zuweisungen von Haushaltsmitteln sind für 1999 aufgeführt, jedoch nicht in systematischer Weise. Für die
ersten drei Leitlinien werden Indikatoren bereitgestellt, jedoch sollten auch für die anderen Leitlinien Indikatoren entwickelt werden.
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1. Die Beschäftigungslage
Das reale BIP-Wachstum betrug 1998 5,6% und liegt damit fast doppelt so hoch wie im gesamten Euroraum.
Diese positive Entwicklung führte zu einem Beschäftigungsanstieg von 63,8% im Jahr 1997 auf 65,1% im
Jahr 1998. Für die kommenden Jahre wird mit einem spürbaren Anstieg der Binnennachfrage sowie in einigen Exportbereichen (z.B. Elektronikindustrie) gerechnet. Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, innerhalb
von vier Jahren eine Beschäftigungsquote von annähernd 70% zu erreichen.
Traditionell stellt der öffentliche Sektor in Finnland eine Vielzahl von Arbeitsplätzen bereit. Aufgrund der
Konsolidierung des öffentlichen Haushalts wurden die öffentlichen Dienstleistungen eingeschränkt, wodurch
besonders Arbeitsstellen von Frauen im Gesundheitsdienst und Sozialwesen gefährdet sein können. Im
Privatsektor werden nach wie vor zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen. Die relativ hohe Beteiligung von
Männern und Frauen im Alter zwischen 25-50 Jahre am Erwerbsleben steht in scharfem Gegensatz zur
geringen Erwerbstätigkeit von Menschen zwischen 50 und 64 Jahre, bei denen die Beschäftigungsquote 1998
für Männer bei 55,2% und für Frauen lediglich bei 50,6% lag. Die Gesamtarbeitslosenquote ist von 16,6%
(1994) auf 11,4% (1998) zurückgegangen. Das ist zwar ein bemerkenswertes Ergebnis, aber die Arbeitslosenquote liegt damit immer noch über dem EU-Durchschnitt. Dabei haben sich die Quoten von Frauen und
Männer gleichmäßig verbessert. Die Nachfrage am Arbeitsmarkt konzentriert sich insbesondere auf die
junge Erwerbsbevölkerung, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügt. Und dennoch zählt die
Jugendarbeitslosigkeit mit 11,2% zu den höchsten in Europa.
Die öffentlichen Ausgaben für den Arbeitsmarkt betrugen 1998 4% des BIP, wovon 30% für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verwendet wurden. Die Ausgaben sowohl für aktive als auch für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen insgesamt sind seit 1997 aufgrund der verbesserten Lage am Arbeitsmarkt leicht
zurückgegangen.
2. Umsetzung des NAP 1998
Die Arbeitsmarktreform war wahrscheinlich die wichtigste Komponente des NAP 1998. Hauptziel ist ein
besseres Funktionieren des Arbeitsmarkts und die Verhütung von Ausgrenzungen. Zur Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit wurden durch die Reform Pläne zur Stellensuche und regelmäßige Gespräche mit
Arbeitsuchenden eingeführt. 1998 konnten 30,4% der nicht erwerbstätigen Arbeitsuchenden an aktiven
Maßnahmen teilnehmen, wobei das Hauptaugenmerk auf Ausbildungsmaßnahmen gerichtet war.
Der NAP bietet ein breitgefächertes Angebot an Initiativen zum lebenslangem Lernen, wobei sich der Großteil jedoch an die Zielgruppe der erwerbstätigen Arbeitskräfte richtet. Ziel des Nationalen Programms für
Ältere Arbeitnehmer ist es, ältere Arbeitnehmer zu motivieren, länger im Erwerbsleben zu bleiben. Bei den
Jugendlichen umfaßte 1998 die berufliche Ausbildung zu 30% eine praktische Ausbildung.
Um ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum zu sichern und die Beschäftigung zu erhöhen, hat Finnland eine
nationale ‘Leitlinie‘ zur Verhütung von Einstellungsengpässen eingeführt. 1998 wurde ein weitreichendes
Ausbildungsprogramm lanciert, durch das der steigende Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften in den
Branchen Elektronik und Informationstechnologie abgedeckt werden soll. Das Ausbildungsangebot wird vor
allem in den Universitäten und Technischen Hochschulen um 30% erhöht.
Zur Unterstützung des Unternehmergeists sind verschiedene Schritte zur Beseitigung von Hindernissen und
zur Förderung von Existenzgründungen in Angriff genommen worden. Ein grundlegendes Problem in
diesem Bereich war die hohe Abgabenlast. Die jüngsten Senkungen der Einkommensteuer in Höhe von 2%
des BIP sind teilweise durch höhere Abgaben im Umwelt- und Energiebereich gegenfinanziert worden. Die
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung wurden um 0,7% gesenkt, wovon vor allem kleinere Unternehmen profitieren. Laut NAP investiert Finnland fast 3% des BIP in F&E, wobei etwa ein Drittel davon aus
öffentlichen Mitteln stammt. Damit liegt Finnland in der EU mit an der Spitze.
Im Bereich Anpassungsfähigkeit haben Regierung und Sozialpartner gewisse Fortschritte erzielt. Die Lohnabschlüsse für 1998 –99 zeichnen sich durch moderate Lohnvereinbarungen und das Versprechen aus, die
Einkommensteuer für Beschäftigte und die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber zu senken. Die Einigung hat
einige interessante „Nebeneffekte“ hervorgebracht, und die Sozialpartner bewerten diese Zusammenarbeit
als nützlich. Um flexible Arbeitszeitregelungen weiter zu fördern, haben die Sozialpartner den ihnen per
Gesetz eingeräumten Spielraum ausgenutzt. Mit Hilfe von Initiativen, die von einer Dreierarbeitsgruppe ausgearbeitet wurden, konnte die Weiterbildung von Mitarbeitern weiterentwickelt werden.
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Im Bereich Chancengleichheit wurde ein Projekt zur Einbindung des Prinzips der Gleichstellung in allen
Regierungsvorschlägen gestartet, wobei bisher aufgrund fehlender Mittel nur geringe Fortschritte erzielt
werden konnten. Ungeachtet dessen haben die Sozialpartner ein Projekt ‘gleichgestellte Arbeitsgemeinschaft‘ ins Leben gerufen, bei dem Indikatoren und Methoden zur Bewertung der tatsächlichen Gleichstellung in der Arbeitswelt definiert werden sollen.
3. Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Der NAP 1999 beruht auf dem neuen Regierungsprogramm, das im April 1999 verabschiedet wurde. Besonderes Gewicht liegt dabei auf der Verbesserung der Beschäftigungslage, die ihrerseits wiederum die Sicherung eines beständigen Wirtschaftswachstums erfordert. Ziel ist es, innerhalb von vier Jahren eine Beschäftigungsquote von annähernd 70% zu erreichen.
Im Bereich Beschäftigungsfähigkeit wird das individuelle Service-Modell bis Ende 1999 vollständig in
Kraft treten. Zur Verhütung und Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit werden aktive Arbeitsmarktmaßnahmen eingesetzt, die besonders auf Männer abzielen, die von Ausgrenzung bedroht sind. Mittlerweile wird
auch die Notwendigkeit anerkannt, die Sozialversicherung sowie die Gebührenstruktur für Dienstleistungen
zu reformieren, um Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung zu schaffen. Mit konkreten Maßnahmen
in diese Richtung wird in Kürze gerechnet. Um Probleme bei der Einstellung zu vermeiden, sind die Ministerien und die Sozialpartner übereingekommen, die allgemeine und berufliche Bildung besser aufeinander
abzustimmen, um den voraussichtlichen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt besser Rechnung tragen zu
können. Das derzeit große Ausbildungsangebot wird in den nächsten Jahren nicht erhöht. Es wird sich jedoch
verstärkt an Erwachsene richten, wobei sich das besondere Augenmerk auf die Vermittlung von Kenntnissen
im Bereich Informationstechnologie richten wird. Die Regierung verfügt über eine umfassende Strategie für
lebenslanges Lernen, wodurch die bereits hohe Teilnahme an Bildungsmaßnahmen noch verstärkt werden
soll. Im Rahmen des NAP wurde jedoch kein klares Ziel für lebenslanges Lernen formuliert.
Eine neue Gesetzgebung wird Menschen mit Behinderungen zur beruflichen Rehabilitation verhelfen und sie
ermutigen, eine Arbeitsstelle zu suchen. Des weiteren sollen ab Mai 1999 Integrationspläne für arbeitslose
Einwanderer ausgearbeitet werden.
Im Hinblick auf den Schwerpunkt Unternehmergeist schlägt der NAP die Fortsetzung von Maßnahmen zur
Reduzierung der Verwaltungslast und zur Förderung der Selbständigkeit vor. Die Gesamtinvestitionen im
Bereich F&E bleiben mindestens auf ihrem derzeitigen Niveau und werden verstärkt dem Dienstleistungssektor zufließen. Durch Investitionen in Innovationen wird die Ausbildung von Fachwissen unterstützt. Im
NAP sind auch Initiativen zur Entwicklung privater und öffentlicher Dienstleistungen sowie Leistungen im
Sozialbereich und der Informationsgesellschaft enthalten. Zur Senkung der Abgabenlast hat sich die Regierung verpflichtet, die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge weiter zu senken, wovon vor
allem die unteren Lohngruppen profitieren sollen. Darüber hinaus gibt es Pläne für eine schrittweise Senkung
der Steuern auf Arbeit um 1,8 Milliarden (1,5% des BIP).
Zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit wird insbesondere versucht, Menschen länger im Erwerbsleben zu
halten. In konkrete Maßnahmen umgemünzt bedeutet dies, daß verschiedene Pläne zur Forschung und Entwicklung des Arbeitsplatzes finanziert werden. Die Sozialpartner haben hierbei ihre Beteiligung zugesagt.
Im Hinblick auf die Einbindung der Chancengleichheit führt die Regierung ein Verfahren ein, wonach neue
Gesetze im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter bewertet werden sollen.
Des weiteren werden derzeit auch Indikatoren für die Gleichstellung sowie statistische Verfahren entwickelt.
Finnland hat beträchtliche Anstrengungen unternommen, Frauen den Zutritt zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Insbesondere hat jedes Kind Anspruch auf Betreuung, die durch öffentliche Mittel finanziert wird.
Dennoch ist der Arbeitsmarkt weiterhin geschlechtsspezifisch aufgespalten, und im NAP finden sich nur
begrenzt Maßnahmen zur Beseitigung dieses Defizits. Derzeit wird die Möglichkeit untersucht, Vätern einen
Anspruch auf einmonatigen Erziehungsurlaub zu gewähren und den Erziehungsurlaub auf Teilzeitbasis zu
nehmen. Der Ansatz zur Einbindung geschlechtsspezifischer Maßnahmen wird in allen wesentlichen Bereichen angewendet und wenn möglich durch eine statistische Aufgliederung unterstützt. Der mit der Gleichstellung beauftragte Ombudsmann wurde aktiv mit einbezogen.
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Im NAP 1999 gibt es einen separaten Abschnitt zu den Auswirkungen der Haushaltsmittel, der genaue
Informationen über die Verwendung des ESF-Beitrags zur Unterstützung des NAP enthält. Für jeden
Schwerpunkt und für viele Leitlinien und Maßnahmen liegen genaue Haushaltszahlen vor. Im Anhang ist
eine genaue Definition der in den Leitlinien 1-3 verwendeten Indikatoren enthalten, ansonsten wird kaum auf
Indikatoren eingegangen.
4. Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Die Strukturfonds sind für die Umsetzung des NAP von zentraler Bedeutung. Insgesamt werden
603 Millionen Euro zur Durchführung von ESF-Programmen in Finnland in den Jahren 1995-1999 bereitgestellt (dies entspricht in etwa 13% der für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aufgewendeten Mittel). Die
Mittel aus dem ESF werden zur Umsetzung der meisten Leitlinien eingesetzt und sind im NAP einzeln aufgeführt. Im NAP 1999 werden die ESF-Aktionen zu bestimmten Leitlinien einschließlich der neuen Leitlinien berücksichtigt. Der ESF wird als innovatives Instrument zur Verbesserung und Gestaltung der
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen eingesetzt und als wichtiges ergänzendes Element im NAP gewürdigt.
Angaben zu Beiträgen anderer Strukturfonds sind im NAP nicht enthalten.
5. Bewertung des NAP
Vor dem Hintergrund eines starken Wirtschaftswachstums und einer zunehmenden Nachfrage auf dem
Arbeitsmarkt haben die Arbeitsmarktreformen zu einer Verkürzung der Arbeitslosigkeit von Jugendlichen
und Langzeitarbeitslosen beigetragen. Den Daten über Zu- und Abströme im finnischen Nationalen Aktionsplan zufolge, konnte der Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit für Jugendliche von 9,6% im Jahr 1997 auf
9,1% im Jahr 1998 gesenkt werden und für Erwachsenen von 15,4% im Jahr 1997 auf 11,6% im Jahr 1998.
Dennoch ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor hoch, und es gibt eine Sockelarbeitslosigkeit von etwa 170 000
Arbeitslosen (besonders ältere Menschen), von der etwa 7% der Erwerbsbevölkerung betroffen sind. Daher
sind weitere Anstrengungen erforderlich, um ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern.
Derzeit wird die Wirksamkeit aktiver Maßnahmen zur Rückführung Arbeitsloser in das Erwerbsleben
geprüft. Durchschnittlich waren 44,6% aller Personen, die an aktiven Maßnahmen teilnahmen, nach drei
Monaten wieder arbeitslos. Um die Maßnahmen wirksamer zu gestalten, richten sich nun alle Anstrengungen
auf eine Verbesserung der Arbeitsmarktdienste und die Ausgestaltung aktiver Maßnahmen. In Anbetracht
der Probleme im Bereich der Sockellangzeitarbeitslosigkeit sollte besondere Aufmerksamkeit auf die
Bewertung der Effektivität von Maßnahmen gerichtet werden, bei denen Ausbildung und Beschäftigung
kombiniert werden.
Zum Programm für ältere Arbeitnehmer konnten im Frühjahr 1999 positive Ergebnisse gemeldet werden: so
stieg die Beschäftigungsquote für die Altersgruppe 50-59 Jahre zum ersten Mal seit 1993.
Um eine eingehende Bewertung der Ergebnisse in den Bereichen Unternehmergeist und Anpassungsfähigkeit zu ermöglichen, sollte weiter an der Entwicklung konkreter Ziele und Indikatoren gearbeitet werden.
Die Einbindung geschlechtsspezifischer Maßnahmen schreitet langsamer voran, als im NAP 1998 erwartet.
Finnland zählt hinsichtlich der Beschäftigungsquote von Frauen zu den Vorzeigeländern. Gleichwohl gehört
die berufliche geschlechtsspezifische Aufspaltung mit zu den höchsten in der Gemeinschaft. Daher ist eine
sorgfältige Bewertung der Wechselbeziehung zwischen hoher Beschäftigungsquote und der Bereitstellung
von Arbeitsplätzen für Frauen, vorwiegend im öffentlichen Sektor und Dienstleistungsbereich, erforderlich.
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Leistungsindikatoren
Finnland:
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
65,1
63,8
62,4
61,2
61,1
68,2
62,0
61,5
66,9
60,7
60,5
64,6
60,2
58,7
62,9
59,6
57,3
71,2
51,1
55,7
68,2
54,7
67,1
53,9
63,9
53,4
62,0
52,6
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
11,4
10,8
12,0
11,2
11,3
11,1
3,6
4,2
3,1
13,1
12,6
13,7
11,6
12,2
11,1
4,4
4,6
4,1
15,3
14,9
15,8
12,1
13,3
10,8
5,1
5,6
4,5
16,6
18,1
14,9
15,6
17,5
13,7
5,5
6,3
4,6
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
2,4
2,7
1,4
2,2
1,2
4,9
2,5
5,6
3,0
4,1
2,9
4,7
2,7
2,9
1,7
0,3
-2,5
-1,6
-1,1
-1,2
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Finnland
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
1998
0
Employment 50-64
Employment growth
1994
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
1998
0
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1994
Unemployment gender gap
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SCHWEDEN
Zusammenfassung
Die Gesamterholung der schwedischen Wirtschaft, angetrieben von einem BIP-Wachstum von fast 3%, hat
zu einer Entspannung am Arbeitsmarkt und einer höheren Beschäftigungsquote geführt, die letztes Jahr
70,3% erreichte. Im selben Jahr ging die Arbeitslosigkeit auf 8,2% zurück. Der Jugendarbeitslosigkeit sank
fast um 2 Prozentpunkte und liegt derzeit bei 7,5%. Auch die Langzeitarbeitslosenquote ist besonders bei
Frauen und Jugendlichen zurückgegangen. Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten ist ein relativ geringer
Zustrom in die Langzeitarbeitslosigkeit zu verzeichnen, der für Jugendliche bei 7%, für Erwachsene unter
10% liegt. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigung haben sich leicht verstärkt, gehören jedoch nach wie vor zu den geringsten in Europa.
Der schwedische NAP stellt einen kohärenten und umfassenden Aktionsplan dar und enthält ambitionierte
Ziele (eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit auf 4 Prozent bis zum Jahr 2000, eine Beschäftigungsquote von
80% und eine Senkung der Zahl von Leistungsempfängern um 20% bis zum Jahr 2004). In Anbetracht der
relativ hohen Gesamtzahl Arbeitsloser und Teilnehmer an Beschäftigungsprogrammen ist über mehrere
Jahre ein starker Beschäftigungszuwachs erforderlich, wenn Schweden seine Ziele erreichen will. Aufgrund
sich abzeichnender Engpässe muß der Bedarf am Arbeitsmarkt durch Flexibilität in der Ausbildung
gesichert werden.
Beschäftigungsfähigkeit: Die Arbeitsmarktpolitik befindet sich im Einklang mit der Beschäftigungsstrategie,
bei der das Hauptaugenmerk auf einer Verbesserung des allgemeinen Bildungsniveaus und einer stärkeren
Gewichtung auf der beruflichen Bildung liegt. Im Bereich lebenslanges Lernen wurden lediglich Teilziele
formuliert. Im Hinblick auf eine Senkung des Bestands Langzeitarbeitsloser wurde eine umfangreiche
Steuererleichterung für Arbeitgeber eingeführt, die Langzeitarbeitslose einstellen. Zur Zeit wird an Reformen für eine verbesserten Anreizstruktur des Steuer- und Leistungssystems gearbeitet.
Unternehmergeist: Die Beschäftigungsquote im Dienstleistungsbereich ist in Schweden hoch und liegt über
dem EU-Durchschnitt. Zur Senkung der Verwaltungslast für KMU sind entsprechende Schritte unternommen
worden. Hierzu gehören auch erste Schritte zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für kleine und mittlere Unternehmen. Zur Zeit wird eine Steuerreform vorbereitet, die eine Senkung der Einkommensteuer, insbesondere für Empfänger niedriger und mittlerer Einkommen vorsieht.
Anpassungsfähigkeit: Ausgehend von der letztes Jahr erzielten Vereinbarung zwischen der Regierung und
den Sozialpartnern, hat die Regierung eine Initiative zur Verbesserung der Qualifikation aller Beschäftigten
lanciert. Die Sozialpartner sehen hierin einen wesentlichen Schritt zur Konsolidierung der Maßnahmen im
Bereich lebenslanges Lernen. In den einzelnen Branchen haben sich die Sozialpartner über Bestimmungen
geeinigt, denen zufolge Lohnerhöhungen alternativ in verkürzte Arbeitszeiten umgemünzt werden können.
Chancengleichheit: Der geschlechtsspezifische Unterschied zwischen Männern und Frauen, der 190 000
Stellen entspricht, ist einer der geringsten in der EU, jedoch herrscht am Arbeitsmarkt weiterhin eine starke
geschlechtsspezifische Aufspaltung nach Branchen und Berufen. Die Festsetzung einer Höchstgrenze bei den
Kosten für Kinderbetreuung soll den Anreiz zur Arbeitsplatzsuche verstärken. Der Plan enthält darüber
hinaus eine kohärente Strategie zur Einbindung geschlechtsspezifischer Maßnahmen.
Der ESF hat die Beschäftigungsstrategie unterstützt, obwohl er bei den Gesamtausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Für die meisten Leitlinien werden Indikatoren bereitgestellt, zu den Schwerpunkten III und IV jedoch in
geringerem Umfang. Informationen zu den Haushaltsmitteln sind zwar für alle Leitlinien, nicht jedoch für
einzelne Jahre enthalten. Keine Angaben werden zu Beiträgen der Strukturfonds gemacht.
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1. Die Beschäftigungslage
Ziel der schwedischen Regierung ist es, die Arbeitslosenquote bis zum Jahr 2000 auf 4 Prozent (nationale
Statistik) zu halbieren und die Beschäftigungsquote auf dem regulären Arbeitsmarkt für die Altersgruppe
20-64 Jahre bis zum Jahr 2004 auf 80 % zu erhöhen. Nach der fast ununterbrochenen Verschlechterung der
Lage auf dem Arbeitsmarkt in den 90er Jahren, konnte im letzten Jahr auf dem schwedischen Arbeitsmarkt
eine deutliche Verbesserung erreicht werden, die sich in steigender Beschäftigung und sinkender Arbeitslosigkeit manifestiert. Diese Entwicklung ist auf die anhaltende Erholung der schwedischen Wirtschaft
zurückzuführen, die 1998 ein BIP-Wachstum in Höhe von fast 3% aufwies. Die Beschäftigungsquote ist
1998 in Schweden um 0,9 Prozentpunkte auf 70,3% gestiegen, und liegt somit in der Gemeinschaft mit an
der Spitze. Während die Beschäftigungsquote von Frauen auch 199844 weiter zurückging (um
0,4 Prozentpunkte), war bei der entsprechenden Quote von Männern ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.
Die Arbeitslosenquote ist auf 8,2% gesunken (1,7 Prozentpunkte weniger als 1997). Von diesem Rückgang
profitierten vor allem Jugendliche, bei denen die Arbeitslosigkeit derzeit bei 7,5% liegt (1,8 Prozentpunkte
weniger als 1997). Der Arbeitskräfteerhebung von Eurostat zufolge konnte bei der Langzeitarbeitslosigkeit,
die gemessen am EU-Standard vergleichsweise gering ist, 1998 nur ein leichter Rückgang auf 3,3% der
Erwerbsbevölkerung verzeichnet werden (0,2 Prozentpunkte weniger als 1997). Bei Männern blieb die Lage
diesbezüglich jedoch praktisch unverändert.
1998 beliefen sich die Gesamtausgaben für Arbeitsmarktpolitiken auf 3,9% des BIP, wovon mehr als die
Hälfte für aktive Arbeitsmarktpolitiken verwendet wurde. Das bedeutet im Vergleich zu 1997 einen Rückgang sowohl bei den Gesamtausgaben als auch bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik und ist auf die verbesserte
Arbeitsmarktsituation zurückzuführen.
2. Umsetzung des NAP 1998
Der Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit wurde in angemessener Weise umgesetzt. Die Hauptaufgabe lag
in der Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit, besonders unter Jugendlichen, und dem Richtungswechsel
in der Arbeitsmarktpolitik zugunsten von arbeitsmarktorientierterer Ausbildung und staatlich geförderter
Beschäftigung. Der Fortschritt bei der Umsetzung der ersten drei Leitlinien entspricht den EU-weiten operationellen Zielen. Die Input-Indikatoren für die Leitlinien 1 und 2 zeigen, daß etwa 95 % der jugendlichen und
erwachsenen Arbeitslosen vor Ablauf von 6 bzw. 12 Monaten Arbeitslosigkeit einen individuellen Aktionsplan beginnen. Des weiteren gehörten Ende 1998 8 % der gemeldeten arbeitslosen Jugendlichen zur Gruppe
der Langzeitarbeitslosen, d.h. waren seit mehr als 100 Tagen arbeitslos (nationale Definition), wobei 85 %
von ihnen die Teilnahme an allgemeinen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen angeboten wurde. Das Ziel,
alle Jugendlichen vor Ablauf von 100 Tagen Arbeitslosigkeit zu aktivieren, ist somit fast erreicht worden.
Das Hauptanliegen für 1998 bestand darin, den Fokus der Arbeitsmarktpolitik verstärkt auf arbeitsmarktorientierte Ausbildung zu legen, wobei besonderes Gewicht auf den Bereich der beruflichen Ausbildung
gelegt werden sollte. Der Input-Indikator für Leitlinie 3 zeigt, daß 50% derjenigen, die 1998 arbeitslos
waren, an einer Ausbildungsmaßnahme teilnahmen. Um die Bildungsmaßnahmen dem lokalen und regionalen Bedarf an Arbeitskräften anzupassen, ist in verschiedenen Bezirken ein regionaler Zuständigkeitsrat mit
Vertretern des Bildungssystems und der Sozialpartner ins Leben gerufen worden.
Im Hinblick auf den Unternehmergeist bestand das Hauptanliegen in einer Reduzierung der Verwaltungslast für Unternehmen, besonders für KMU. Hierzu wurden 1998 verschiedene Maßnahmen ergriffen. Unter
anderem wurde ein System zur effektiven Bewertung der Auswirkungen verschiedener Gesetzesvorlagen zu
Unternehmen auf KMU eingeführt. Darüber hinaus wurde eine neue regionale Wirtschaftspolitik lanciert,
durch die vorhandene Mittel effizienter eingesetzt werden sollen. Diese Politik sieht eine Vereinbarung unter
den Stellen vor, die an einer Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung auf allen Ebenen arbeiten.
4
Diese Schätzung weicht von den nationalen Zahlen ab, denenzufolge die Beschäftigungsquote von
Frauen zwischen 1997 und 1998 um 0,5% angestiegen ist.
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Die größte Herausforderung bei der Förderung der Anpassungsfähigkeit lag darin, im Rahmen der Erwachsenenbildungsinitiative eine Höherqualifizierung der Beschäftigten zu erreichen. Letztes Jahr wurde zudem
ein Dreierabkommen zur Höherqualifizierung aller Beschäftigten geschlossen. Des weiteren haben die
Sozialpartner mit den Gewerkschaften Tarifvereinbarungen geschlossen, wonach Lohnerhöhungen alternativ
in kürzere Arbeitszeit umgewandelt werden können.
Im Bereich Chancengleichheit wurde eigens ein Kommissar ernannt, der das Gesetz zur Chancengleichheit
überprüfen und Vorschläge zu möglichen Änderungen vorlegen soll. Der Kommissar wurde des weiteren
beauftragt, einzelne Aspekte im Zusammenhang mit Stellenbewertungen zu untersuchen und die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen im Bereich gleicher Bezahlung zu beurteilen.
3. Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Um die Beschäftigungsfähigkeit weiter zu verbessern, wird der Lohnkostenzuschuß erhöht. 1999 soll eine
Überprüfung des Arbeitslosenversicherungssystems durchgeführt werden. Arbeitgebern, die Personen einstellen, die länger als drei Jahre arbeitslos gemeldet waren, wird demnach eine deutliche Ermäßigung der
Gesamtlohnkosten gewährt (innerhalb gewisser Grenzen). Für die berufliche Bildung wurde ein neues Ziel
formuliert, demzufolge bis Ende 1999 70% der Teilnehmer innerhalb von 90 Tagen nach Abschluß der
Maßnahme eine Arbeitsstelle erhalten sollen.
Ziel ist es, die Zahl der Personen, die Leistungen aus verschiedenen Versicherungssystemen beziehen, wie
zum Beispiel Arbeitslosengeld und Sozialleistungen, von 1 Million im Jahr 1997 auf 0,8 Millionen im Jahr
2004 zu reduzieren. Ab dem Jahr 2001 wird bei den Kosten für die Kinderbetreuung eine Höchstgrenze eingeführt, um Teilzeitbeschäftigte verstärkt zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung zu bewegen und um die
verfügbare Arbeitszeit zu erhöhen. Schweden verfügt über ein fortschrittliches System für lebenslanges Lernen, das in ein ausgereiftes System der Erwachsenenbildung eingebunden ist, und erhebliche Mittel für
Arbeitsmarktausbildung von Arbeitslosen sowie den Anspruch auf Bildungsurlaub beinhaltet. Schweden hat
sich zum Ziel gesetzt, daß mindestens 50% aller heute 20jährigen mit 35 Jahren ein Hochschulstudium
absolviert haben sollten.
Für eine Höherqualifizierung werden zusätzliche Investitionen bereitgestellt, um die Zahl der Studienplätze
an den Universitäten zu erhöhen und die Erwachsenenbildungsinitiative auf das zweite Halbjahr 2002 auszuweiten. Hierbei soll sich das Augenmerk verstärkt auf die Zielgruppe unqualifizierte Männer richten. Jeder
Schüler einer Pflichtschule soll eine eigene E-mail-Adresse erhalten. Zudem soll ein Projekt für die Qualifizierung von Lehrern im Bereich Informationstechnologie durchgeführt und der Zugang zum Internet in den
Schulen verbessert werden, um die Qualifikationen im Bereich Informationstechnologie zu erhöhen. Um die
Chancen von Einwanderern auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, werden den öffentlichen Arbeitsverwaltungen zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Auf dem Gebiet Unternehmergeist wurden zahlreiche neue Initiativen lanciert. Des weiteren ist eine Steuerreform geplant, mit der die Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung verbessert und gleichzeitig die Finanzierung des Sozialsystems gesichert werden soll. Die Regierung beabsichtigt, die Einkommensteuer für alle , insbesondere jedoch für die mittleren und unteren Lohngruppen zu senken. Zu den sonstigen
Initiativen in diesem Bereich gehört in Einzelfällen die zeitliche Verlängerung von Anschubfinanzierungen
für Männer und Frauen auf 6 Monate sowie eine spezielle Informationskampagne, die 1999-2000 gestartet
werden soll, und die den Wissensstand zu genossenschaftlichen Unternehmen in Behörden und anderen
Institutionen erhöhen soll.
Zur Anpassungsfähigkeit hat die Regierung, ausgehend von dem im vergangenen Jahr geschlossenen
Dreierabkommen, einen Plan zur Förderung der Qualifikation aller Beschäftigten in den Jahren 2000-2002
vorgelegt. Die Regierung plant, die Reform teilweise über das neue Ziel Nr. 3 des ESF zu finanzieren.
Das strategische Ziel der Chancengleichheit für Frauen und Männer ist in alle Maßnahmen und auf allen
Ebenen der Politik eingebunden. Zwar sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigung,
Arbeitslosigkeit oder dem Bildungsgrad bereits gering. Mit den neuen Maßnahmen wird jedoch das Ziel verfolgt, die Karrierechancen von Frauen zu fördern, die geschlechtsspezifische Aufspaltung zu verringern und
Unternehmertum bei Frauen zu fördern.
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Die übergreifenden Themen werden bei jenen Leitlinien, bei denen dies angemessen ist, berücksichtigt. Die
Sozialpartner wurden bei der Ausarbeitung NAP 1999 konsultiert und haben sich zur Zusammenarbeit auf
der Basis eines Dreiergremiums verpflichtet. Informationen zu den Haushaltsmitteln werden zwar für alle
Leitlinien, nicht jedoch für einen Vergleich zwischen einzelnen Haushaltsjahren bereitgestellt. Informationen
zu Haushaltsmitteln der Strukturfonds sind nicht enthalten. Zu den meisten Leitlinien der Schwerpunkte I
und II liegen Indikatoren vor, nicht jedoch zu den Bereichen Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit.
4. Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Die Strukturfonds spielen bei der Förderung der Beschäftigungsstrategie in Schweden eine vergleichsweise
untergeordnete Rolle (etwa 3 Prozent der aktiven Arbeitsmarktpolitik). Bei den meisten Programmen, die
von den Strukturfonds gefördert wurden, ging es hauptsächlich um innovative Maßnahmen. Mit diesen Programmen soll vor allem das Selbstvertrauen jener Menschen gestärkt werden, die bereits seit mehreren Jahren arbeitslos sind. Häufig wird hierbei das Ziel verfolgt, die Qualifikation im Bereich Informationstechnologie zu verbessern sowie teilweise (bei Ziel Nr. 4) den Wissensstand von KMU im Bereich der Nutzung
neuer Technologien anzuheben. Im NAP werden zahlreiche gute Beispiele genannt.
5. Bewertung des NAP
Im Hinblick auf den Schwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit hat Schweden die drei EU-weiten operationellen Ziele erreicht. Den Angaben für die Output-Indikatoren zufolge, gleiten nur 3,9 % der Jugendlichen
und 5,3 % der Erwachsenen nach 6 bzw. 12 Monaten Arbeitslosigkeit in die Langzeitarbeitslosigkeit ab.
Dennoch ist für eine bedeutende Zahl der Teilnehmer (insbesondere für Jugendliche und Einwanderer) die
"Karussellwirkung“, das heißt Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsmaßnahmen wechseln sich ab, weiter
Realität. Den Angaben für den Output-Indikator von Leitlinie 3 zufolge, wird 1/3 der Teilnehmer an aktiven
Maßnahmen nach 3 Monaten erneut arbeitslos. Mit Hilfe eines höheren Beschäftigungszuschusses, dessen
Einführung geplant ist, soll dieser Teufelskreis durchbrochen werden, indem allen Personen, die seit mehr als
3 Jahren arbeitslos gemeldet sind, eine Stelle angeboten wird. Eine solche Maßnahme bedarf einer sorgfältigen Überwachung, um zu vermeiden, daß Langzeitarbeitslose keine Anstrengungen unternehmen, vor
Ablauf der 3 Jahre eine Beschäftigung aufzunehmen.
Angesichts erster Anzeichen von Engpässen auf dem Arbeitsmarkt muß eine bedarfsorientierte Politik
sicherstellen, daß die Löhne nicht unter Druck geraten und sich die Dynamik der wirtschaftlichen Erholung
abschwächt. Deshalb ist es wichtig, daß die Zahl der verfügbaren Plätze im Erwachsenenbildungssystem
flexibel gehalten wird, um dem steigenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften Rechnung tragen zu
können.
Die Situation für Einwanderer auf dem Arbeitsmarkt hat sich etwas entspannt. Gleichwohl ist die Beschäftigungsquote von Einwanderer nach wie vor sehr gering. Die Maßnahme im Bereich Informationstechnologie,
die zusammen mit dem Verband der Schwedischen Industrie ausgearbeitet wurde, zeigt, daß 70% der Teilnehmer nach Abschluß der Maßnahme einen Arbeitsplatz gefunden haben. Der Anteil von Einwandern aus
nicht nordischen Ländern an der Teilnehmerzahl könnte erhöht werden, indem er verstärkt an ihrem Anteil
an der Arbeitslosigkeit ausgerichtet wurde.
Obwohl Schweden über verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Ansatzes zum lebenslangen Lernen
verfügt, sollte dem Ansatz eine kohärente Strategie, ein Ziel und ein Indikator zugrunde liegen.
Das Arbeitslosenversicherungssystem ist in den 90er Jahren einige Male überarbeitet worden, ohne daß sich
daraus wesentliche Veränderungen ergeben hätten. Die derzeitige Überprüfung sowie die geplante Senkung
der Einkommensteuer für niedrige und mittlere Einkommensgruppen sollen die Anreize zur Aufnahme einer
Beschäftigung verstärken. Im Bereich Unternehmergeist war die Bemühung zur Reduzierung der Verwaltungslast für KMU erfolgreich.
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Leistungsindikatoren
Schweden
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
70,3
69,4
70,3
71,4
61,1
73,2
67,3
62,8
71,1
67,7
61,8
71,9
68,7
62,3
72,2
70,6
63,5
71,2
51,1
55,7
70,0
55,3
68,2
55,2
68,8
55,7
69,7
57,0
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
8,2
8,6
7,8
7,5
8,0
7,1
3,3
3,9
2,7
9,9
10,2
9,5
9,3
9,7
8,8
3,5
3,8
3,1
9,6
10,1
9,0
9,4
9,9
8,9
2,9
3,5
2,2
9,4
10,8
7,8
11,5
13,1
9,9
1,6
2,0
1,2
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
1,4
-1,0
-0,6
0,3
1,2
2,9
1,4
1,8
2,9
1,3
1,9
2,5
2,1
2,9
1,7
2,6
-0,2
3,5
0,7
-1,2
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Schweden
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
1998
Employment 50-64
Employment growth
1994
0
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
0
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1998
1994
Unemployment gender gap
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VEREINIGTES KÖNIGREICH
Zusammenfassung
Im Vergleich zum EU-Durchschnitt nimmt sich die Beschäftigungsleistung im Vereinigten Königreich nach wie vor
positiv aus. Die Gesamtbeschäftigung stieg 1998 um 330 000 und die Beschäftigungsquote von 70,8% auf 71,4%.
Die Beschäftigungsquoten liegen sowohl bei Männern (78,5%) als auch bei Frauen (64,1%) über dem EU-Durchschnitt. Die Arbeitslosenquote ist von 7,0% im Jahr 1997 auf 6,3% im Jahr 1998 zurückgegangen, wobei die Quote
von Frauen (5,5%) nach wie vor unter der von Männern (7%) liegt. Die Langzeitarbeitslosigkeit liegt mit 2% unter
dem EU-Durchschnitt. Hingegen nimmt die Beschäftigungsquote im Dienstleistungsbereich mit 50% Rang 3 in der
Gemeinschaft ein. Ebenfalls auf Rang 3 liegt mit 59% die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer.
Vor diesem relativ günstigen Hintergrund im Vergleich zur restlichen EU weist der Arbeitsmarkt im Vereinigten
Königreich dennoch einen bedeutenden Anteil Jugendlicher, besonders Männer, ohne Arbeit oder Bildungsmaßnahme, hartnäckige Langzeitsockelarbeitslosigkeit und/oder Beschäftigungslosigkeit unter älteren Menschen, ethnischen Minderheiten, Alleinerziehenden und benachteiligten Gemeinden sowie eine geringe durchschnittliche
Arbeitsproduktivität auf.
Der Nationale Aktionsplan 1999 bietet einen kohärenteren Ansatz als im letzten Jahr. Er zeichnet sich durch eine
verstärkte Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Ministerien und eine stärkere Beteiligung von seiten der
Sozialpartner aus. Der NAP richtet sein besonderes Augenmerk auf die Beschäftigungsfähigkeit und stellt eine
Strategie zur Ausweitung der Beschäftigung vor, die auf einer Bekämpfung von Beschäftigungslosigkeit und
Arbeitslosigkeit beruht.
Im Bereich Beschäftigungsfähigkeit konnten erhebliche Fortschritte bei der Senkung der Jugendarbeitslosigkeit
erzielt werden. Dennoch glitten 1998 18% der jugendlichen Arbeitslosen in die Langzeitarbeitslosigkeit ab. Auch
bei der Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit konnten erhebliche Fortschritte erzielt werden, obwohl sich die
Maßnahmen zur Verhütung von Langzeitarbeitslosigkeit unter Erwachsenen fast ausschließlich auf die Arbeitsplatzsuche für Personen beschränkt, die seit 24 Monaten arbeitslos sind. Ein durchschnittlicher Zustrom von 12% der
erwachsenen Arbeitslosen in die Langzeitarbeitslosigkeit macht deutlich, daß weiteres Potential für Verbesserungen
in diesem Bereich vorhanden ist. Im vorliegenden NAP für dieses Jahr ist eine breite Palette an Initiativen im Bereich lebenslanges Lernen mit ehrgeizigen Zielen vorgesehen, durch die Qualifikationsdefizite der Erwerbsbevölkerung ausgeräumt werden sollen. Die tatsächliche Umsetzung geht derzeit jedoch eher schleppend voran.
Im Bereich Unternehmergeist zählt das Vereinigte Königreich bei der Beschäftigung im Dienstleistungsbereich zu
den drei Spitzenreitern unter den EU-Ländern, wobei dieser Bereich weiterhin als Motor für den Beschäftigungszuwachs fungiert. Bei der Reform des Besteuerungs- und Leistungssystems, die sich vor allem mit dem Thema
Beschäftigungslosigkeit und nicht nur mit Arbeitslosigkeit befaßt, ist ein beständiger Fortschritt zu erkennen. Die
Reform zielt zudem auch auf die Senkung der Abgabenlast für kleine Unternehmen und die Vereinfachung der Verfahren für Existenzgründungen ab. Die Dezentralisierung der Zuständigkeiten hat vor allem Schottland, Nordirland,
Wales und in geringerem Umfang auch die Regionen in England mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, was
sich auf den Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit und die künftige Funktionsweise der Strukturfonds auswirken wird.
Bei der Anpassungsfähigkeit gibt es klare Anhaltspunkte dafür, daß konkrete Schritte unternommen wurden, um
auf der einen Seite die Sicherheit zu stärken und gleichzeitig ein hohes Maß an Flexibilität zu erhalten. Jedoch gibt
es kaum klare Anzeichen für eindeutige Maßnahmen auf seiten der Sozialpartner zur Modernisierung der Arbeitsorganisation. Die NAP müssen Ausgewogenheit zwischen innerbetrieblicher Weiterbildung und Maßnahmen mit
Anreizen für die Teilnahme am lebenslangen Lernen nachweisen und zeigen, wie damit dem niedrigen Niveau
grundlegender und mittlerer Qualifikationen sowie der geringen Arbeitsproduktivität zu begegnen ist.
Im Rahmen des Schwerpunkts Chancengleichheit liegt das Beschäftigungsniveau für Männer und Frauen im Vereinigten Königreich über dem EU-Durchschnitt. Reformen, die auf den Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen im
Vereinigten Königreich abzielen und durch die Eltern und besonders Alleinerziehende ermutigt werden sollen, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen, sollen dazu beitragen, den geschlechtsspezifischen Unterschied bei der Beschäftigung von knapp über 3 Millionen Stellen zu verringern. Die Einführung des Mindestlohns entfaltet erste positive Auswirkungen für Frauen mit geringem Einkommen. Dennoch könnten verstärkte Anstrengungen bei der stereotypen geschlechtsspezifischen Zuordnung von Berufen oder den großen geschlechtsspezifischen Unterschieden
bei der Bezahlung unternommen werden. Im Vereinigten Königreich gibt es einen systematischen und kohärenten
Ansatz zur Einbindung geschlechtsspezifischer Maßnahmen.
Der ESF leistet dieses Jahr einen stärkeren Beitrag zum Nationalen Aktionsplan.
Bei den Indikatoren bedarf es einer weiteren Klärung der Frage, ob das Vereinigte Königreich das Ziel von 20%
bei der Leitlinie Nr. 3 erreichen kann. Zudem sollte die Ausgestaltung einiger Pläne zur Arbeitsplatzsuche unter
Berücksichtigung dieser Leitlinie neu bewertet werden. Für die anderen Leitlinien werden Indikatoren bereitgestellt. Die Überwachung des NAP beschränkt sich nach wie vor auf einzelne Programme.
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1. Die Beschäftigungslage
Die Beschäftigung im Vereinigten Königreich steigt im Vergleich zur EU nach wie vor überdurchschnittlich
schnell und konnte 1998 einen Zuwachs von 330 000 und eine Verbesserung der Gesamtbeschäftigungsquote
von 70,8% auf 71,4% verzeichnen. Die Beschäftigungsquoten liegen sowohl bei Männern (78,5%) als auch
bei Frauen (64,1%) über dem EU-Durchschnitt. Der Zuwachs bei der Erwerbstätigkeit von Frauen ist höher
als der von Männern (was auf eine Ausweitung der Teilzeit- aber auch der Vollzeitbeschäftigung zurückzuführen ist). Die Gesamtbeschäftigungsquote (Vollzeitäquivalent) legte 1998 zu und liegt sowohl bei Männern
(77%) als auch bei Frauen (44,4%) über dem EU-Duchschnitt. Hierbei fällt jedoch eine besonders ausgeprägte geschlechtsspezifische Diskrepanz ins Auge. Die Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer zählt
mit 59,2% zu den höchsten in der Gemeinschaft. Die Beschäftigungsquote im Dienstleistungssektor nimmt
mit 50,4% Rang 3 in der Gemeinschaft ein.
Die Arbeitslosigkeit ist von 7,0% im Jahr 1997 auf 6,3% im Jahr 1998 zurückgegangen und liegt damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Dabei liegt die Arbeitslosenquote von Frauen (5,5%) nach wie vor unter der
von Männern (7%). Die Langzeitarbeitslosigkeit geht mit derzeit 2% weiter zurück und beträgt nur die
Hälfte des EU-Durchschnitts. Dabei konzentriert sich das Problem zum Teil auf ältere Männer, ethnische
Minderheiten, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen sowie auf einige wenige strukturschwache Gemeinden. Die Arbeitslosigkeit junger Männer (10,7%) liegt ebenfalls über dem EU-Durchschnitt.
2. Umsetzung des NAP 1998
Im Rahmen des Schwerpunkts Beschäftigungsfähigkeit zeigt der NAP, wie durch ein breites Spektrum an
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Vereinigten Königreich die schnelle Wiederbeschäftigung in einem
frühen Stadium der Arbeitslosigkeit erreicht und der präventive Ansatz verwirklicht werden kann. Der
Schlüssel zu diesem Erfolg ist die Job Seekers Allowance, JSA (Beihilfe für Arbeitsplatzsuchende), die zusammen mit den Maßnahmen der Arbeitsverwaltungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dafür
sorgen, daß alle Empfänger einer solchen Beihilfe an umfassenden Maßnahmen (regelmäßige Gespräche im
Abstand von 2 Wochen, Stellenvermittlung, Maßnahmenkataloge) vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an
teilnehmen, um die Langzeitarbeitslosigkeit zu verhüten. Die New Deals für Jugendliche und über 25jährige
laufen seit über einem Jahr und bilden nach wie vor den Eckpfeiler des Aktivierungsansatzes.
Für die Leitlinien 1 und 2 werden im NAP Input-Indikatoren bereitgestellt. Im NAP wird die Ansicht vertreten, daß die individuellen Aktionspläne aus dem Job Seeker’s Allowance-Plan vorsehen, daß alle arbeitslos Gemeldeten vor Ablauf von 6 bzw. 12 Monaten einen Aktionsplan erhalten müssen. Der arbeitslose
Empfänger dieser Leistung muß den Plan zu 100% einhalten, da ansonsten die Leistung gekürzt wird. Die
meisten Aktionen finden in Form von Gesprächen zur Stellenvermittlung statt. Der Indikator für Leitlinie 3
ist nicht richtig erfaßt worden, und es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob einige Pläne, die nach
Ansicht der Kommission fast ausschließlich die Arbeitsplatzsuche betreffen, einzubeziehen sind. Wenn diese
Pläne ausgeschlossen werden, ist fraglich, ob das Vereinigte Königreich das 20%-Ziel erreichen wird. Für
den Indikator zur Leitlinie 3 fehlt die Aufschlüsselung nach Geschlechtern.
Die jüngsten Initiativen im Bereich Unternehmergeist konzentrieren sich vornehmlich auf die Beseitigung
finanzieller und administrativer Hindernisse bei Gründung und Führung kleiner und mittlerer Unternehmen
sowie auf die Steuerreform. Die Übertragung der Befugnisse auf Schottland, Wales, Nordirland und die Regionen in England wird erhebliche Auswirkungen auf diesen Schwerpunkt haben. Den englischen Regionalen Entwicklungsämtern, Nordirland und den bevollmächtigten Verwaltungen wurde die Verantwortung
übertragen, eine regionale Strategie zur Förderung von Qualifikationen und zur Ankurbelung der Arbeitsplatzschaffung auszuarbeiten.
Hinsichtlich der Anpassungsfähigkeit betont der NAP die Schlüsselrolle, die den Sozialpartnern bei der
Weiterentwicklung der Vereinbarungen zwischen den europäischen Sozialpartnern zukommt. Beide Sozialpartner betonen die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses von Flexibilität und Sicherheit. Der
NAP weist darauf hin, daß die britische Bestimmungen bereits sehr flexibel sind, und es kaum nötig ist,
durch eine Einführung noch flexiblerer Verträge weiter einzugreifen. Die jüngsten Interventionen (Gesetz
über Arbeitsbeziehungen, Gesetz zum Mindestlohn) sollen hauptsächlich die Sicherheit der Arbeitnehmer
stärken.
Im Bereich Chancengleichheit trat das Gesetz zum Mindestlohn im April 1999 in Kraft. Des weiteren wurden Steuerreformen eingeführt, die Eltern und besonders Alleinerziehenden helfen sollen, die Kosten für die
Kinderbetreuung aufzubringen und eine Beschäftigung aufzunehmen. Im Vereinigten Königreich stellen vor
allem arbeitslose Alleinerziehende ein Problem dar, und der NAP nennt Initiativen wie den New Deal für
Alleinerziehende und Steuerermäßigungen, durch die dieses Problem gelöst werden soll.
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3. Überprüfung des NAP im Jahr 1999
Im Bereich Beschäftigungsfähigkeit wurden die verschiedenen New Deals auf eine Reihe von Gruppen ausgeweitet, so auf Partner von Arbeitslosen und ältere Arbeitnehmer. Der Plan “Single Work Focused
Gateway“ befindet sich derzeit in der Erprobungsphase und wird in Zukunft den Präventionsansatz verstärken. Ziel dieses Plans ist es, für alle Leistungsarten eine zentrale Zugangsstelle anzubieten. Arbeitslose,
die erst seit kurzem Leistungen beziehen, bekommen einen persönlichen Berater zugeteilt, der ihnen bei der
Wiedereingliederung ins Erwerbsleben behilflich ist. Hierbei handelt es sich um eine der wichtigsten Maßnahmen, durch die Beschäftigungslose und nicht nur arbeitslos Gemeldete erfaßt werden sollen.
Im Hinblick auf die neue Leitlinie 4 hat die britische Regierung Reformen des Steuer- und Leistungssystem
in die Wege geleitet, um so verstärkte Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung als Alternative zum Bezug
von Leistungen zu schaffen (Arbeitslosengeld und sonstige Leistungen). Durch die Einführung eines Eingangssteuersatzes von 10% bei der Einkommensteuer, einer Steuerreform, die bei Beschäftigung von
Niedriglohnempfängern Unterstützung bietet, soll sich „Arbeit lohnen“. Zu diesen Reformmaßnahmen
gehören der “Working Families Tax Credit (WFTC)“ (Steuerermäßigungen für Familien, in denen beide
Elternteile berufstätig sind), der “Disabled Persons Tax Credit“ (Steuerermäßigungen für Menschen mit
Behinderungen) sowie die Einführung eines Mindestlohns.
Unter Leitlinie 6 mißt die Regierung dem lebenslangen Lernen zunehmend Bedeutung bei. Durch Initiativen
wie der Industriefachhochschule und individuelle Lernkonten sollen Angebot und Nachfrage stimuliert werden. Das Vereinigte Königreich plant den Aufbau eines Netzes zur Entwicklung des Modells lebenslanges
Lernen und hat sich für die nahe Zukunft ambitionierte Ziele gesetzt (die bis zum Jahr 2002 erreicht werden
sollen), bei denen vor allem das Problem geringer allgemeiner und mittlerer Qualifikationen bei Arbeitskräften angegangen werden soll.
In bezug auf die Leitlinie 9 setzt die Regierung auf Mainstreaming-Maßnahmen, um die Gleichstellung aller
benachteiligten Gruppen sicherzustellen. Entsprechende Richtlinien wurden erlassen, um sicherzustellen, daß
dieses Prinzip für die gesamte Regierungspolitik maßgeblich ist. Des weiteren werden zahlreiche spezielle
Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, ethnischer Minderheiten und sonstiger
benachteiligter Gruppen genannt.
Für den Bereich Unternehmergeist formuliert der NAP eine Wachstumsstrategie für die Informationstechnologie, die auf den Abbau von Hindernissen für den elektronischen Handel sowie Förderung von Investitionen in die Informationstechnologie setzt, wobei gleichzeitig sichergestellt werden soll, daß Arbeitskräfte
und Jugendliche in diesem Bereich angemessen ausgebildet werden. Viele Maßnahmen im Vereinigten
Königreich, wie das Single Generation Budget und die Beschäftigungszonen, sind durch die Schaffung von
vorübergehenden Arbeitsmärkten im Prinzip Programme zur Arbeitsplatzschaffung.
Der Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit findet nur geringe Beachtung, enthält jedoch eine Verlagerung des
Gewichts hin zur verstärkten Sicherheit, ohne jedoch Abstrich bei der Flexibilität zu machen. Die Regierung
beabsichtigt, in Absprache mit den Sozialpartnern, gesetzliche Ansprüche auch auf Arbeitnehmer ohne herkömmliche Beschäftigungsverträge auszudehnen, die bisher nicht abgesichert sind. Die Beziehungen
zwischen den Sozialpartnern im Vereinigten Königreich unterscheiden sich von den meisten anderen EULändern, und Vereinbarungen werden eher auf Unternehmens- oder lokaler Ebene getroffen als auf nationaler Ebene. Diese Situation sollte in künftigen NAPs berücksichtigt werden, indem konkrete Beispiele für
die Beteiligung der Sozialpartner oder für eigenständige Vereinbarungen ihrerseits zur Modernisierung der
Arbeitsorganisation gegeben werden. Zum Schwerpunkt Chancengleichheit enthält der NAP dieses Jahr
Maßnahmen zum Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie zur Entwicklung einer Kinderbetreuungsstrategie, ein Gebiet, das im Vereinigten Königreich traditionell unterbewertet wird. Der WFTC sieht
Beihilfen zur Mitfinanzierung der Kinderbetreuungskosten vor. Mit Hilfe kommunaler Kinderbetreuungsstrategien soll das Betreuungsangebot auf den lokalen Arbeitsmarkt abgestimmt werden.
4. Die Rolle der Strukturfonds zur Förderung der Beschäftigungsstrategie
Der Beitrag aus dem ESF zur Unterstützung des NAP fällt in diesem Jahr deutlich höher aus. Zudem wird
genau aufgeschlüsselt, in welchen Bereichen der ESF zur Erreichung der Ziele des NAP beiträgt. So wurde
der ESF-Beitrag beispielsweise dazu verwendet, die Dauer von Berufspraktika für Teilnehmer am New
Deal-Programm zu verlängern; in einigen Fällen bedeutet das, den Zeitpunkt vorzulegen, ab dem einzelne
Personen mit dem Programm beginnen, um so die Einhaltung des präventiven Ansatz zu gewährleisten. Der
Beitrag des EREF wird kaum erwähnt. Auch auf die künftige Rolle der Strukturfonds bei der Förderung des
NAP wird nicht näher eingegangen.
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5. Bewertung des NAP
Eine erste Bewertung des New Deal für Jugendliche und über 25jährige deutet darauf hin, daß mit Hilfe
dieser Programme erste Erfolge bei der Reduzierung der Zahl Langzeitarbeitsloser sowie des Zustroms in die
Langzeitarbeitslosigkeit erzielt wurden. Der Output-Indikator für die Leitlinien 1 und 2 zeigt jedoch, daß
18% der Jugendlichen und 12% der Erwachsenen die 6- bzw. 12-Monatsschwelle überschreiten. Diese Werte
liegen immer noch zwischen 5-10% über denen der Spitzenreiter in der Gemeinschaft. Sollten die New Deals
das erklärte Ziel der britischen Regierung erreichen, wird es in Zukunft keine fortgesetzte Langzeitarbeitslosigkeit (über 24 Monate) mehr geben. Die derzeitigen Maßnahmen zur Verhütung der Langzeitarbeitslosigkeit bei Erwachsenen bauen jedoch zu stark auf eine Stellensuche für alle, die bis zu 24 Monate
arbeitslos sind. Mit Ausnahme spezifischer Gruppen, für die eine frühzeitigere Teilnahme an den New DealProgrammen vorgesehen ist, werden im Vereinigten Königreich keine frühzeitigeren Maßnahmen für
Einzelpersonen angeboten, die besonders stark vom Abgleiten in die Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind.
Die Kommission wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und die Bewertung sowie Empfehlungen zu
Maßnahmen der New Deals und der New Deal-Pilotprojekte abwarten, die nach 12 bzw. 18 Monaten ansetzen.
Hinsichtlich der Leitlinie 5 macht der Beitrag der Sozialpartner die guten Absichten deutlich, jedoch finden
im NAP kaum spezielle Vereinbarungen oder Aktionen Erwähnung. Im Bereich lebenslanges Lernen stellt
die britische Regierung ein weitreichendes Reformpaket vor, für das ambitionierte Ziele formuliert wurden.
Dennoch nimmt die Politik im Bereich des Lernen hauptsächlich den Einzelnen in die Pflicht und ist bei der
Frage, wie die Systeme auf anderen Ebenen (Unternehmen, Kommunen, Regionen) unterstützt werden können, weniger kohärent. Darüber hinaus scheinen alle Initiativen eine sehr lange Anlaufphase zu benötigen,
wobei Pilotprojekte nur sehr zögerlich in Angriff genommen werden.
Im Bereich Unternehmergeist liegt der Schwerpunkt auf lokalen und regionalen Maßnahmen zur Arbeitsplatzschaffung, wobei die gesamte Bandbreite der Maßnahmen im NAP nur unzureichend dargestellt wird.
Die Übertragung der Befugnisse an Schottland, Wales, Nordirland und in begrenztem Maße an die Regionalen Entwicklungsämter in England wird sich deutlich auf diesen Schwerpunkt auswirken. Die Regierung
wird darlegen müssen, inwiefern diese Übertragung dabei helfen soll, eine integrierte, regionale und maßnahmen- und regionenübergreifende Strategie zu entwickeln, um mit dem Qualifikationsbedarf, der Förderung des Unternehmergeists und der regionalen Entwicklung sowie den Leistungen der Strukturfonds
adäquat Rechnung zu tragen.
Angesichts des seit langem bestehenden Problems geringerer Arbeitsproduktivität im Vereinigten Königreich im Vergleich mit den Hauptwettbewerbern wurde eine nationale Strategie lanciert, die im Weißbuch
zur Wettbewerbsfähigkeit enthalten ist. Unter dem NAP-Schwerpunkt Anpassungsfähigkeit sind jedoch
kaum Angaben dazu enthalten, wie das Thema Humanressourcen, d.h. angemessene Qualifikationen für eine
flexible und anpassungsfähige Erwerbsbevölkerung, behandelt werden soll. Die individuellen Lernkonten
und Industriefachhochschulen müssen durch Maßnahmen zum Ausbau innerbetrieblicher Weiterbildungen
flankiert und die Initiativen der Sozialpartner zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für innerbetriebliche Maßnahmen oder gar für eine Modernisierung der Arbeitsorganisation gefördert werden.
Im Bereich Chancengleichheit profitieren Frauen, die in der Gruppe der Niedriglohnempfänger übermäßig
stark vertreten sind, bereits jetzt von der Einführung der im April verabschiedeten Gesetz zum Mindestlohn
(Minimum Wage Act). Dennoch bedarf es wohl verstärkter Maßnahmen, um den geschlechtsspezifischen
Unterschied bei der Bezahlung im Vereinigten Königreich zu verringern. Der New Deal für Alleinerziehende
ist nach wie vor freiwillig und stößt bisher nur auf geringe Resonanz. Im NAP sind kaum Ansätze für Strategien zum Abbau „unsichtbarer Schranken“ enthalten, die ein berufliches Fortkommen von Frauen verhindern
bzw. zur Aufhebung der stereotypen geschlechtsspezifischen Zuordnung von Berufen beitragen. Mittlerweile
wird auch die Dimension der Chancengleichheit im NAP mit einbezogen. Das Frauenreferat (Women’s Unit)
innerhalb der britischen Regierung ist für die Überwachung aller neuen Maßnahmen zuständig, um sicherzustellen, daß die geschlechtsspezifischen Aspekte ausreichend beachtet werden.
In diesem Jahr fanden verstärkte Konsultationen zum NAP mit Schottland, Wales und Nordirland unter
intensiver Einbeziehung der Sozialpartner und nationaler NRO statt. Der Beitrag der Sozialpartner konzentriert sich jedoch immer noch zu stark auf einige wenige Aspekte des NAP. Förmliche Konsultationen mit
den englischen Regionen, werden im nächsten Jahr, sobald sie zustande gekommen sind, in verstärktem
Maße genutzt werden.
Der NAP sieht einen klaren Zeitplan für die Umsetzung neuer Maßnahmen vor, und es werden verbindliche
Haushaltszusagen, einschließlich des ESF-Beitrags gemacht. Fortschritte wurden auch bei der Überwachung
des NAP erzielt, die sich aber immer noch auf einzelne Programme beschränkt, für die eingehende Überwachungs- und Bewertungsverfahren zur Verfügung stehen. Für eine integrierte Überwachung des NAP sind
angemessene Mittel bereitzustellen. Dazu gehört auch die Bereitstellung angemessener Bestandsdaten, die
für den gemeinsamen Indikator zu Leitlinie 3 nach Geschlechtern aufgeschlüsselt sein müssen.
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Leistungsindikatoren
Vereinigtes Königreich
Jahresdaten
Beschäftigungsindikatoren
Gesamtbeschäftigungsquote
Männer
Frauen
Gesamtbeschäftigungsquote
(Vollzeitäquivalent)
Männer
Frauen
1998
1997
1996
1994
EU 1998
71,4
78,5
64,1
60,9
70,8
77,7
63,9
60,3
69,8
76,4
63,1
59,5
68,8
75,5
62,0
58,9
61,1
71,2
51,1
55,7
77,0
44,4
76,3
44,2
75,4
43,5
74,9
42,7
70,8
40,7
Arbeitslosigkeitsindikatoren
Gesamtarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Jugendarbeitslosigkeit
Männer
Frauen
Langzeitarbeitslosenquote
Männer
Frauen
Zuwachsraten
Gesamtbeschäftigungszuwachs
Reales BIP-Wachstum
Arbeitsproduktivitätszuwachs
Reale Lohnstückkosten
1998
1997
1996
1994
EU 1998
6,3
7,0
5,5
9,1
10,7
7,3
2,0
2,6
1,3
7,0
7,8
6
9,4
11,2
7,6
2,7
3,6
1,6
8,2
9,5
6,5
10,2
12,5
7,7
3,3
4,4
1,8
9,6
11,2
7,5
11,2
13,8
8,5
4,4
5,8
2,5
9,9
8,6
11,7
9,3
9,2
9,3
5,0
4,2
6,0
Beschäftigungsbezogene
Wirtschaftsindikatoren
1998
1997
1996
19941998
EU 1998
1,0
1,7
0,9
1,2
1,2
2,3
1,3
1,6
3,5
1,8
0,2
2,6
1,7
-1,1
2,8
1,6
-0,1
2,9
1,7
-1,2
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Vereinigtes Königreich
Employment indicators
Benchmark =1
Employment rate
1
0
Employment 50-64
Employment growth
1998
1994
Employment gender gap
Unemployment indicators
Benchmark =1
Unemployment rate
1
0
Youth unemployment ratio
Long-term unemployment
1998
1994
Unemployment gender gap
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