Amtsblatt Nr. 30 vom 30.07.2003

Transcrição

Amtsblatt Nr. 30 vom 30.07.2003
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30. Juli 2003
Nummer 30
PULSSCHLAG
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R O B E R T - S C H U M A N N - S T A D T
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Drei Tage Gute-Laune-Programm auf Hauptmarkt, Kornmarkt und Domhof
Bühnenprogramm zum 2. Zwickauer
Stadtfest vom 22. bis 24. August 2003
Die Spannung steigt: Noch gut drei Wochen,
dann startet die zweite Auflage des Zwickauer Stadtfestes, das bereits im vergangenen Jahr rund 150.000 Besucher in die
Zwickauer Innenstadt zog.
Auch in diesem Jahr gibt es ein buntes und
abwechslungsreiches Programm, das auf
drei Bühnen zahlreiche Highlights für jedermanns Geschmack bereit hält. Rock und
Pop, Schlager und Volksmusik, Modenschauen, Zauberei, Artistik, Tanz und vieles
mehr wird geboten, getreu dem Motto:
„Hinkommen - Mitmachen - Spaß haben“.
Für alle, die ihren Festbesuch jetzt schon
planen möchten, gibt es heute das Bühnenprogramm zum Vormerken.
Donnerstag, 21. August 2003
AUF DEM HAUPTMARKT
18.00 Uhr: LUEG Newcomer-Night - Das
Stadtfest-Warm-up mit den Gewinnern des
Gasometer-Bandwettbewerbes 2003
22.30 Uhr: Farmer Boys
Freitag, 22. August 2003
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Aktuelles
Rathaus
Visitenkarte
Tourismus
Wirtschaft
Bildung & Kultur
Freizeit & Sport
Soziales
... und vieles mehr
17.00 Uhr: Girl-Zone (Mädchenband)
17.30 Uhr: Instructive (beste Schülerband
Deutschlands)
18.30 Uhr: nonets
19.00 Uhr: Offizielle Eröffnung durch Oberbürgermeister Dietmar Vettermann und die
Schalmeienkapelle Reichenbach
19.54 bis 1.00 Uhr: Maximal Spezial mit DJ
Happy Vibes, live on air auf Radio ZWICKAU
96 Punkt 2
I N H A LT
Bekanntmachungen
- Sitzungstermine
- Öffentliche Zustellungen
- Friedhofsgebührenordnung für
den Friedhof der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Mosel
AUF DEM KORNMARKT
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Ausschreibung
18.00 Uhr: Eröffnung und Gags mit „Preußis
Blödel Disco“
19.20 Uhr: Schalmeienorchester
20.30 Uhr: Rock´n´ Roll Orchester
22.30 Uhr: The Crazy Boys (Hits der 50-er
und 60-er Jahre)
- Feuerwache Zwickau: 4. BA
Verlängerung und Reko Wagenhalle
- Containergestellung, Erfassung mit
Transport, Sortierung und Verwertung
von Altpapier aus der Stadt Zwickau
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AUF DEM DOMHOF
Informationen
17.30 Uhr: Harmonic Sound Orchestra
Zwickau e. V.
20.00 Uhr: Geraldine MacGowan (Irish Folk)
AUF DEM HAUPTMARKT
10.00 Uhr: Zwickauer Singekreis
10.50 Uhr: Buntes Programm mit der Jugendkunstschule Wolmirstedt
12.25 Uhr: Young Generation (Modelgruppe
und Breakdance vom Jugendcafé „City
Point“)
13.00 Uhr: Kanakis Dojo - Kampfkunstszenen mit SV Muldental
13.25 Uhr: Hip Hop-, Latin- und Standardtänze vom TSC Silberschwan
14.00 Uhr: Lateinamerikanische Tänze mit
Latin Chem
15.00 Uhr: Modenschau mit Mona Lisa
16.00 Uhr: Tanzshow mit den ML Dancers
16.45 Uhr: Zwickauer Cheerleader „The Peaches“
17.05 Uhr: Kampfsportdarbietungen mit dem
1. Taekwondo und Allkampfverein
17.30 Uhr: Vorführung der Bundeswehr
20.00 Uhr: No Limit
20.30 Uhr: Mr. President
21.00 Uhr: Oli.P
22.00 Uhr: Before Four
23.00 Uhr: Purple Schulz und Band
00.30 Uhr: Mr. Mix von Radio ZWICKAU 96
Punkt 2
AUF DEM DOMHOF
AUF DEM KORNMARKT
10.00 Uhr: Jugendblasorchester Zwickau
13.30 Uhr: Sin Fronteras (Mixture aus traditioneller Salsa und Salsa moderna)
15.00 Uhr: Bavarian Pipers (Dudelsack)
16.00 Uhr: Afrikanische Märchen
17.15 Uhr: Bavarian Pipers, Zwickauer
Cheerleader „The Peaches“
20.00 Uhr: Larry Schuba & Western Union
(Country Rock)
23.30 Uhr: Gipsy (Rockmusik der 80-er und
90-er)
AUF DEM KORNMARKT
- DPW Deutsche PlakatWerbung GmbH
- Lichtenauer Mineralquellen
GmbH
- Autohaus LUEG GmbH
- Brauhaus Zwickau GmbH
- Holiday Inn Zwickau
- Globus Handelshof GmbH &
Co. KG
- Volkswagen Sachsen GmbH
- Zwickau Arcaden
- Gebäude- und
Grundstücksgesellschaft
Zwickau mbH
- Ö-Konzept
- Wochenspiegel Verlags
GmbH
- AOK Sachsen
- BLICK Zwickau
- Stadtwerke Zwickau Holding
GmbH
- ACHAT Hotel Zwickau
- Druckerei Landgraf
- Media Concept
- Intersport GÜ Sport
- Preußi´s Blödeldisco
www.
AUF DEM HAUPTMARKT
Samstag, 23. August 2003
Das 2. Zwickauer
Stadtfest wird
unterstützt von:
14. Jahrgang
Sonntag, 24. August 2003
10.00 Uhr: Zwickauer Stadtmusikanten
(Blasmusik)
11.30 Uhr: Epilog (Dt. Schlager und Oldies)
13.30 Uhr: Kinderprogramm mit Young Generation vom Jugendcafé „City Point“ (Modelgruppe und Breakdance)
14.00 Uhr: Jugendkunstschule Wolmirstedt
15.45 Uhr: Tom Anders (Zaubershow)
16.30 Uhr: Cindy & Bert (Deutsche Schlager:
Immer wieder sonntags...)
17.30 Uhr: Gags mit „Preußis Blödel Disco“
18.30 Uhr: Modenschau
19.30 Uhr: Pick up (Mod. Schlager & Oldies)
20.30 Uhr: Nino de Angelo (Schlager: Jenseits von Eden...)
21.30 Uhr: Pick up
AUF DEM HAUPTMARKT
10.00 Uhr: Ökumenischer Gottesdienst
12.00 Uhr: Mittagsschoppen mit dem Jugendblasorchester Zwickau
15.00 Uhr: Familien- und Kindernachmittag
mit Kunos Kinderkiste
16.00 Uhr: Kindermodenschau mit Mona Lisa
16.45 Uhr: Vorschulkindertanzspiel mit dem
TSC Silberschwan
17.00 Uhr: Eckersbacher Superstars
18.30 Uhr: Nightfever
20.30 Uhr: The Firebirds
11.00 Uhr: Frühschoppen mit Peter Zerna
14.00 Uhr: Kinderprogramm mit den Zwickauer Cheerleaders „The Peaches“
14.25 Uhr: Jahresuhr (Solidarring)
14.45 Uhr: KID´S-Dance-Academy ML
15.05 Uhr: Pfiffigirls (AWO)
15.20 Uhr: Eckersbacher Superstars
15.45 Uhr: Die Bojes (Artisten)
16.00 Uhr: Stargast Astrid Harzbecker
(Volkstümliche Schlager)
17.00 Uhr: Die Romanoffs (Artisten)
17.20 Uhr: Modenschau (Damenmoden „Ingrid Rabe“)
18.00 Uhr: Chris Fizz (Oldies)
- Urnengemeinschaftsanlage auf dem
Paulusfriedhof
- Schutz-Verordnung zur Geflügelpest
aufgehoben
- Amt für öffentliche Ordnung:
Auswirkungen des neuen
Ladenschlussgesetzes
- Garten- und Friedhofsamt:
Ausbau Fernradwanderweg in
Kürze angeschlossen
- E-Mail-Adressen der Stadtverwaltung
- Erfahrungsaustausch über die
kommunale Förderung des Ehrenamtes
- Sommersalon des Kunstvereins
Zwickau wird am Sonntag in der
Galerie am Domhof eröffnet
- Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:
Auskunft über Servicetelefon und
Anrufbeantworter
- Sprechstunde mit Bürgermeister
Eugen Kirchdörfer
- Vorgestellt: Die Priesterhäuser Zwickau
laden zum Besuch ein
- Wissenswertes aus dem Einwohnermeldeamt: Der Kinderausweis
- Gebirgsjäger bei Stadtfest dabei
- Sportamt in das Verwaltungszentrum
umgezogen
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P RO G R A M M H E F T
AUF DEM DOMHOF
12.00 Uhr: Musikalischer Frühschoppen mit
Swingmusik im Glenn-Miller-Sound mit der
Young People Big Band Crimmitschau
14.00 Uhr: Musik und Spaß mit Ulf und
Zwulf (Buntes Kinderprogramm)
15.45 Uhr: Pass over Blues (Blues Band aus
Brandenburg)
19.00 Uhr: Dezi Donnelly & Eamon McElholm (Irish Folk)
Änderungen vorbehalten
HAUPTSPONSOREN DES
ZWICKAUER STADTFESTES
Sparkasse Zwickau
Das Programm zum Mitnehmen kommt Mitte
August als Flyer in die Zwickauer Haushalte.
Darin enthalten ist das komplette Bühnenprogramm sowie ein Überblick über die Festmeilen und Tipps zur Anreise.
Bereits ab Mitte der nächsten Woche liegt
der Programm-Flyer in der Tourist Information Zwickau, Hauptstraße 6, aus.
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ZWICKAUER PULSSCHLAG
Nummer 30, 30. Juli 2003
Ö F F E N T L I C H E AU S S C H R E I B U N G E N
Z U S TE LLU N G E N
Feuerwache Zwickau - BA 4 Verlängerung und Reko Wagenhalle
Öffentliche Ausschreibung der Stadt Zwickau (VOB Teil A § 17 Nr. 1 Abs. 2)
a) Stadtverwaltung Zwickau
Dezernat Bauen, Sport und FacilityManagement, Hochbauamt
Sitz: Verwaltungszentrum, Haus 5, Eingang B, Werdauer Str. 62
Postfach 20 09 33, 08009 Zwickau
Tel.: (03 75) 83 65 22
Fax: (03 75) 83 65 65
b) Öffentliche Ausschreibung der Stadt
Zwickau
(VOB Teil A § 17 Nr. 1 Abs. 2)
Vergabe-Nr. 22/2003
c) Bauvertrag als Einheitsvertrag
d) Feuerwache Zwickau
Crimmitschauer Straße 35
08056 Zwickau
e) BA 4 Verlängerung und Reko Wagenhalle
f) Los 30.1.: Straßenbau Ostseite
ca. 700 m2 Granitpflaster aufnehmen und
zwischenlagern
ca. 100 m2 Abbruch Bitumendecke
ca. 1.500 m3 Bodenaushub
ca. 1.500 m2 Granitpflaster (teilw. vorh.)
verlegen, einschl. Unterbau und Planum
ca. 150 m Hoch- und Rundborde
ca. 45 m Abwasserleitungen DN 20
div. Entwässerungs- und Dränleitungen
anteilige Landschaftsbauarbeiten
g) entfällt
h) Los 30.1: 36. KW 03 - 46. KW 03
i) Abholung ab 28. Juli 2003, siehe a) Zimmer 1051 a
Mo - Do von 08:00-12:00 und 13:0015:30 Uhr, Fr von 08:00-11:00 Uhr (außer
08. August 2003)
j) Los 30.1: 15,00 Euro
bar oder Verrechnungsscheck
Die Verdingungsunterlagen werden nur
k)
l)
m)
n)
o)
p)
q)
r)
s)
t)
u)
v)
versandt, wenn der Aufforderung ein Verrechnungsscheck beiliegt. Der Betrag wird
nicht zurückerstattet.
12. August 2003
siehe a) Zimmer 1051a
deutsch
Bei Eröffnung der Angebote dürfen nur
die Bieter oder deren Bevollmächtigte anwesend sein.
12. August 2003, siehe a) Zimmer 1050a
Los 30.1: 11:00Uhr
Vertragserfüllungs-/Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5/3 v. H. der Auftragssumme einschließlich der Nachträge
Zahlungsbedingungen nach VOB (B) § 16
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Geforderte Nachweise der Eignung der
Bieter nach VOB/A § 8 Nr. 3 (1), Buchstaben b, c, d, e sind mit einzureichen.
Der Bieter hat eine Bescheinigung über die
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
vorzulegen und mit Abgabe seines Angebotes zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit
gem. § 8 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister nach
§ 150 Abs. 1 Gewerbeordnung beizufügen
(bis zu dessen Vorliegen eine eidesstattliche Erklärung). Der Auszug darf nicht älter
als drei Monate sein.
Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn o. g. Nachweise
nicht rechtzeitig vorgelegt werden.
30. September 2003
Nebenangebote sind zugelassen.
Regierungspräsidium Chemnitz
VOB-Stelle
Altchemnitzer Str. 41,
09120 Chemnitz
Tel.: (03 71) 5 32 13 41- 43
Fax: (03 71) 5 32 19 29
Containergestellung, Erfassung mit Transport, Sortierung
und Verwertung von Altpapier aus der Stadt Zwickau
Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2
1
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4a
4b
4c
5
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7
8a
8b
Auftraggeber: Stadtverwaltung Zwickau
Umweltamt / SG Abfallwirtschaft, Haus III,
Zimmer 326, Werdauer Straße 62, 08056
Zwickau, Tel. 83 36 01, Fax 83 36 36
Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; CPV-Referenznummer:
Erfassung von ca. 6.000 t/a Altpapier ohne
DSD-Verpackung über vom Bieter zu stellende Depotcontainer an ca. 130 Standplätzen im Stadtgebiet Zwickau, Transport
zur Papiersortieranlage, Sortierung zur
Standardsorte Deinkingware, Transport zur
Papierfabrik.
CPV-Referenznummer: 90121140-4
Ausführungsort: ca. 130 Standplätzen im
Stadtgebiet Zwickau.
Vorbehalt für besond. Berufsstand: Keiner.
Rechts- und Verwaltungsvorschrift: KrW/AbfG und Sächsisches Vergabegesetz (insbesondere § 3)
Name und Qualifikation verantwortliche
Personen: Entfällt.
Angebote für Teilleistungen: Nein.
Änderungsvorschläge Nebenangebote sind
nicht zugelassen.
Frist und Dauer der Dienstleistungserbringung: Voraussichtlicher Leistungsbeginn:
01.01.2004, Vertragslaufzeit bis 31.12.
2006 mit Verlängerungsoption um zwei
Jahre.
Anschrift zur Anforderung der Unterlagen:
Siehe Ziffer 1
Einsendefrist für die Anträge: bis späte-
stens 08.08.2003
8c Entgelt für Übersendung der Unterlagen:
15,-Euro (inkl. Mwst.) durch Verrechnungsscheck an Adresse unter Ziffer 1, der
Betrag wird nicht zurückerstattet.
9a Einsendefrist für die Angebote: 09.09.2003
(24.00 Uhr)
9b Anschrift; an die sie zu richten sind: Siehe
Ziffer 1
9c Sprache: Deutsch
11 Kautionen, Sicherheiten: 5 % der Gesamtauftragsumme für 6.000 t/a über die Vertragslaufzeit in Form einer Bankbürgschaft.
12 Zahlungsbedingungen: Monatliche Abrechnung nach über die Waage erfasster
Menge.
13 Rechtsform von Bietergemeinschaft: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung jedes Mitglieds.
14 Mindestanforderungen an den Bieter: Erfahrungen bei der Erbringung der Dienstleistung (Referenzen der letzten 3 Jahre);
Nachweis der vorhandenen Kapazität (Einrichtungen) zur Erbringung der Dienstleistung. Weitere Ausführungen in den Verdingungsunterlagen. Sämtliche Nachweise
sind bereits bei Angebot abzugeben. Ausschlussfrist für die abzugebenden Unterlagen ist der 09.09.2003
15 Bindefrist: 21.11.2003
16 Kriterien für Auftragserteilung: Preis; Verwertungserlös in Prozent.
17 Sonstige Angaben: Vergabeprüfstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium
Leipzig, Brandstraße 2, 04107 Leipzig.
I N F O R M AT I O N D E S G A RTE N - U N D F R I E D H O F S A MTE S
Urnengemeinschaftsanlage
auf dem Paulusfriedhof
Die Idee der Gemeinschaft der Toten, welche
der Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab zugrunde liegt, erfreut sich seit Mitte der 90er
Jahre zunehmender Beliebtheit. So wird auch
in Zwickau auf Wunsch vieler Bürger eine weitere Urnengemeinschaftsanlage auf dem Paulusfriedhof in Marienthal eröffnet. Dies ist eine
Grabform, die mehrere Urnen aufnimmt, ohne
allerdings auf einen Namen und Sterbedatum
bezogen zu sein, also anonym. Nur am Rand
werden Jahressteine einen Hinweis auf den
Zeitpunkt der Bestattung geben. Ab August
diesen Jahres können die Hinterbliebenen diese
Bestattungsform für eine Beisetzung auf dem
Paulusfriedhof wählen. Die Anlage befindet
sich in unmittelbarer Nähe des Verwaltungsgebäudes. Die Kosten hierfür sind identisch mit
denen für die Gemeinschaftsanlage auf dem
Hauptfriedhof gemäß der jeweils gültigen Gebührensatzung. Für Anfragen stehen die Mitarbeiterinnen im Büro des Krematoriums unter
83 67 13 bzw. 83 67 15 gern zur Verfügung.
A MT F Ü R Ö F F E N T L I C H E N G E S U N D H E I TS D I E N S T
Information des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes
Geflügelpest: SchutzVerordnung aufgehoben
Auf Grund des Erlöschens der Geflügelpest ist
die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der klassischen Geflügelpest aufgehoben worden. Somit entfällt die Untersuchungspflicht für das Verbringen von
Geflügel und die Durchführung von Geflügelmärkten wie auch Schauen ist wieder mög-
lich. Die Führung eines Registers über Zuund Abgänge des Geflügels, sowie die unverzügliche Meldung von Verdachtsfällen entfällt. Für weitere Fragen steht das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu
den Öffnungszeiten unter der Telefonnummer
(03 75) 83 53 08 zur Verfügung.
Für Herrn
zuletzt wohnhaft: Marienstraße 9, 08056
Zwickau, liegt beim Rechtsamt der Stadt
Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 210, folgendes Schriftstück zur Abholung
bereit:
Bescheid vom: 21.07.2003
Aktenzeichen: SV 89.59235.9 BC
Zwickau, 23.07.2003
Rechtsamt der Stadt Zwickau
Für Herrn
zuletzt wohnhaft: Heiglstraße 39, 82515 Wolfratshausen, liegt beim Rechtsamt der Stadt
Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 210, folgendes Schriftstück zur Abholung
bereit:
Bescheid vom: 21.07.2003
Aktenzeichen: SV 89.57672.5 BF
Zwickau, 23.07.2003
Rechtsamt der Stadt Zwickau
Für Herrn
zuletzt wohnhaft: Dorfstraße 1, 08141 Reinsdorf, liegt beim Rechtsamt der Stadt Zwickau,
Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 210, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
Bescheid vom: 27.05.2003
Aktenzeichen: VR 87.42544.5 BD
Der E.I.S.-Infoservice der deutschen Markeneishersteller besuchte gestern den Zwickauer
Hauptmarkt. Im Rahmen der E.I.S.-Climbing-Tour hatten Kinder und Jugendliche die
Gelegenheit, an einem Kletterwettbewerb teilzunehmen. Für jeden Kletterer der die
„Stileiswand“ erklommen hatte, spendete der Eisservice 5 Euro – und legte am Ende nochmal
555 Euro dazu. Bürgermeisterin Dr. Pia Findeiß wurde schließlich ein Scheck über 655 Euro überreicht. Das Geld wird der Kindereinrichtung „Spielhaus“ in der Hauptstraße 44 zu Gute kommen.
Foto: Pressebüro
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N TM AC H U N G
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mosel
Zwickau, 23.07.2003
Rechtsamt der Stadt Zwickau
Für Herrn
zuletzt wohnhaft: Rudolf-Haym-Straße 22,
06110 Halle, liegt beim Rechtsamt der Stadt
Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 210, folgendes Schriftstück zur Abholung
bereit:
Bescheid vom: 24.07.2003
Aktenzeichen: GS 89.52634.0 BA
Zwickau, 24.07.2003
Rechtsamt der Stadt Zwickau
Friedhofsgebührenordnung für den
Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mosel
Aufgrund des § 2 Abs. 2 in Verbindung mit
§ 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche
Sachsen (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt
Seite A33) in der aktuellen Fassung hat der
Kirchenvorstand für den Friedhof der Ev.Luth. Kirchgemeinde in Mosel am 04.06.2003
folgende Gebührenordnung beschlossen.
die Gebühr 13,00 € Urnenstelle und Jahr (angerechnete Ruhezeit 20 Jahre).
Friedhofsgebührenordnung:
§1
Gebührenpflicht
Für die Benutzung des Friedhofes der Kirchgemeinde und seiner Bestattungseinrichtungen sowie für weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe dieser
Ordnung Gebühren erhoben.
2. Besondere Gebühren
2.1. Benutzung der Friedhofshalle
mit Trauerfeier
90,00 €
2.2. Benutzung der Friedhofshalle ohne
Trauerfeier nach Aufwand
2.3. Vier Träger bei Sargbestattung
pro Person 20,00 €
80,00 €
2.4. Träger bei Urnenbeisetzung
20,00 €
2.5. Mitwirken des Organisten (wird nach der
geltenden Vergütungsordnung berechnet)
III. Bestattungs- und Beisetzungsgebühren
1. Grundgebühren
1.1. Sargbestattung (einschl. Öffnen,
Schließen und Behügelung)
355,00 €
1.2. Urnenbestattung
150,00 €
Diese Schriftstücke können in der vorgenannten Dienststelle dienstags von 8.00 bis 12.00
Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis
15.30 Uhr in Empfang genommen werden.
B E K A N N TM AC H U N G
Sitzungstermine
Ortschaftsrat Crossen
§2
Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist der
Nutzungsberechtigte oder die Person, in deren
Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtungen benutzt werden. Ist eine Personenmehrheit Gebührenschuldner, so haftet
jede einzelne Person als Gesamtschuldner.
§3
Fälligkeit und Einziehung der Gebühren
(1) Die Gebühren sind bei Inanspruchnahme
der Leistungen an die Friedhofskasse zu entrichten.
(2) Die Gebühren unterliegen der Beitreibung
im Verwaltungszwangsverfahren nach den
staatlichen Bestimmungen.
§4
Stundungen und Erlass von Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder
sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder
teilweise erlassen werden.
§5
Gebührentarif
I. Nutzungsgebühren
1. Reihengrabstätten
1.1. für Sargbestattung
(Ruhezeit 20 Jahre)
260,00 €
1.2. für Urnenbestattungen (Urnengrababteilung, Ruhezeit 20 Jahre)
260,00 €
2. Wahlgrabstätten
2.1. Einzelgrabstelle
310,00 €
2.2. Doppelgrabstelle
620,00 €
2.3. Verlängerungsgebühr pro Jahr für
Einzelgrab
15,50 €
Doppelgrab
31,00 €
3. Urnengemeinschaftsgrabstätte
pro Urnenplatz
(Ruhezeit 20 Jahre)
zusätzliche Pflegegebühr
für Anlage
insgesamt
260,00 €
50,00 €
310,00 €
II. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Von den Nutzungsberechtigten wird eine
Friedhofsunterhaltungsgebühr von 13,00 € je
Grabstelle und Jahr erhoben.
Für eine Urne im Gemeinschaftsgrab beträgt
IV. Gebühren für Umbettungen und Grabstellenberäumung
1. Die Umbettung eines Sarges oder einer
Urne erfolgt nach Aufwandsberechnung.
2. Grabstellenberäumung
2.1. Einebnung eines Urnengrabes
15,00 €
2.2. Einebnung einer Grabstelle
(Sargbestattungsgröße)
31,00 €
2.3. Einebnung eines Doppelgrabes 62,00 €
V. Genehmigungsgebühren für Grabmale
Die Genehmigungsgebühr für die Errichtung
oder Veränderung eines Grabmals beträgt
25,00 €.
VI. Gebühr für die Erstellung von Berechtigungskarten an Gewerbetreibende
Die Gebühr für die Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden beträgt 25,00 €.
§6
Besondere zusätzliche Leistungen
Für besondere zusätzliche Leistungen, die im
Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt die
Friedhofsverwaltung den zu zahlenden Preis
von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Arbeits- und Materialaufwand fest.
§7
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Diese Friedhofsordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der öffentlichen Bekanntmachung.
(2) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme im Pfarramt aus.
(3) Die Friedhofsgebührenordnung wird durch
den „Pulsschlag“ der Stadt Zwickau bekannt
gemacht.
§8
Inkrafttreten
Die Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung
durch das Ev.-Luth. Bezirkskirchenamt am
Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Mosel, 06. Juni 2003
Ev.-Luth. Kirchenvorstand
am 5. August 2003, 18.00 Uhr, ehemaliges
Rathaus Crossen, Rathausstraße 9
Aus der Tagesordnung:
Einwohnerfragestunde
Anhörung gemäß § 67 Absatz 4 SächsGemO
- Brandschutzbedarfsplan der Stadt Zwickau
Jugendhilfeausschuss
am 6. August 2003, 16.30 Uhr, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 9,
Zimmer 212/213
Aus der Tagesordnung:
Beschlussvorlage zu einer Sachentscheidung
- Förderung der Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen des Haushaltes 2003 im
Bereich der Maßnahmeförderung/Projektförderung
Verschiedenes
- Stand des Verfahrens geplanter Trägerwechsel
- Stand von Investitionen in Kindertagesstätten
Hinweis:
Interessierte Einwohner sind zu den Ortschaftsratssitzungen und zum öffentlichen
Teil der Stadtrats- und Ausschusssitzungen
herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird
jeweils drei Tage vor Sitzungstermin an den
Bekanntmachungstafeln im Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62 (Eingangsbereich
Werdauer Straße) und im Rathaus, Hauptmarkt 1 (Flur rechts) ausgehängt.
I N E I G E N E R S AC H E
www.zwickau.de/amtsblatt
Amtsblatt
im Internet
Unter www.zwickau.de/amtsblatt kann der
Zwickauer Pulsschlag als PDF-Datei über die
städtischen Internetseiten abgerufen werden.
Auch frühere Ausgaben des Amtsblattes der
Stadt Zwickau sind hier zu finden. Bis zum
August 2000 kann der „Zwickauer Pulsschlag“ auf diese Weise zurückverfolgt werden, noch ältere Exemplare sind nur noch in
gedruckter Form vorhanden. Diese sind im
Pressebüro der Stadtverwaltung Zwickau,
Hauptmarkt 1 (Rathaus), Zimmer 208 erhältlich.
Nummer 30, 30. Juli 2003
ZWICKAUER PULSSCHLAG
I N F O R M AT I O N E N AU S D E N Ä MTE R N
E H R E N A MT L I C H E T Ä T I G K E I T I M S Ä C H S I S C H - B AY E R I S C H E N S T Ä DTE N E T Z
Amt für öffentliche Ordnung
Zwickau Gastgeberstadt im Sächsisch-Bayerischen Städtenetz
Auswirkungen des neuen
Ladenschlussgesetzes
Erfahrungsaustausch über die
kommunale Förderung des Ehrenamtes
Auf Grund der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über den Ladenschluss
vom 02.06.2003 (Bundesgesetzblatt Jahrgang
2003 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am
04.06.2003) dürfen Verkaufsstellen in der
Stadt Zwickau entgegen der Verordnung der
Stadt Zwickau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen
oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn-
Am 21. Juli war Zwickau im Rahmen des
Sächsisch-Bayerischen Städtenetzes Gastgeberstadt der Arbeitsgruppe Seniorenarbeit.
Aus den Städten Plauen, Bayreuth, Chemnitz
und Zwickau (Hof hatte sich entschuldigt) beriet die Arbeitsgruppe mit Verantwortlichen
aus Hospizarbeit, Seniorenvertretungen, Ehrenamtsbörsen sowie Seniorenbüros. Thema
des Erfahrungsaustausches in der Jakobskapelle des Rathauses waren Fragen der kommunalen Anerkennung und Förderung des
sozialen ehrenamtlichen Engagements durch
die Kommunen.
Die organisatorische Verantwortung für das
Treffen lag in den Händen von Ingrid Meisel,
Sachgebietsleiterin Altenhilfe/Betreuungsbehörde im Zwickauer Jugend- und Sozialamt.
Die Diskussion leitete der Chemnitzer Abteilungsleiter Seniorenbetreuung des Sozialamtes Herr Silbermann.
Auf eine Rede des Bundespräsidenten Johannes Rau bezog sich Lothar Reißmann, erster
Sprecher der Zwickauer Seniorenvertretung.
Ehrenamtliche Arbeit brauche jeden Tag
Unterstützung, die Bedeutung solcher Leistungen werde aber noch immer nicht genug
gesehen. Wer seine Zeit und oft auch Geld
einsetze, um sich für andere zu engagieren,
dürfe erwarten, dass ihm zumindest seine
Aufwendungen erstattet werden und dass er
hinlänglich versichert sei.
In den Statements der Teilnehmerstädte ging
es unter anderem um die Fragen: Wie fördern
bayerische und sächsische Kommunen soziales ehrenamtliches Engagement? Wie wird
ehrenamtliches Engagement definiert? Wird
eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen gezahlt? Kann ein Arbeitsloser sich ohne Aufwandsentschädigung über-
und Feiertagen sowie an Werktagen vom
10.01.2003 (Veröffentlichung im Zwickauer
Pulsschlag, 14. Jahrgang, Nummer 2 am
15.01.2003) an Sonnabenden grundsätzlich
bis 20:00 Uhr geöffnet haben.
Für weitergehende Informationen steht das
Amt für öffentliche Ordnung, Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten unter Telefon 83 32 36
zur Verfügung.
Garten- und Friedhofsamt
Ausbau Fernradwanderweg
in Kürze abgeschlossen
Unterführung Pölbitzer Brücke bleibt weiterhin gesperrt
Seit Anfang Juli laufen die Ausbauarbeiten
am Fernradwanderweg „Zwickauer Mulde“
auf dem letzten Abschnitt nördlich der Ortslage von Crossen. Das insgesamt 420 m
lange Teilstück erhält eine Asphaltdecke.
Damit wird der Ausbau dieser durchgehenden Radwegeverbindung im Stadtgebiet von
Zwickau vervollständigt.
Die Ausbaubreite beträgt in diesem Bereich
3,80 Meter, um den weiteren Nutzungen seitens der Landwirtschaft sowie der Wasserwerke Zwickau GmbH gerecht zu werden.
Über den Bauzeitraum besteht eine Vollsperrung. Allen ortskundigen Radlern wird empfohlen, über die Stadtteile von Mosel und
Oberrothenbach (Birkenweg, Industriestraße)
bzw. die Feldwege in Richtung Freibad Crossen auszuweichen. Durch die Baustelle kann
das Rad nur geschoben werden.
Promenadenabschnitt in Pölbitz
wird wieder freigegeben
Am vergangenen Wochenende erfolgte die
Freigabe des seit Mai gesperrten Abschnittes
der Muldenpromenade in Höhe Anschluss
Dorotheenstraße. Hier sind die Arbeiten zur
Instandsetzung des Muldeufers sowie des
Hochwasserschutzdammes bereits abgeschlossen.
Damit wird die ausgeschilderte Umleitung
über die Crossener Straße wieder aufgehoben. Allerdings bleibt bis zum Neubau der
Pölbitzer Brücke die Unterführung durch das
Muldenvorland gesperrt.
Vorerst muss die Pölbitzer Straße in Höhe
Angerstraße oder alternativ und sicherer in
Höhe Moseler bzw. Brückenstraße gequert
werden. Erst nach Abschluss der Brückenbauarbeiten ist die bestehende Unterführung
wieder nutzbar.
E-Mail-Adressen der
Stadtverwaltung Zwickau
[email protected]
Büro des Oberbürgermeisters
[email protected]
Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte [email protected]
Pressebüro
[email protected]
Rechnungsprüfungsamt
[email protected]
Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
[email protected]
Dezernat 1 - Finanzen und Zentrale Dienste
Personal- und Hauptamt
Stadtkasse
Kämmerei
Dezernat 2 - Umwelt und Ordnung
Amt für Statistik und Wahlen
Rechtsamt
Straßenverkehrsamt
Amt für öffentliche Ordnung
Einwohnermeldeamt
Standesamt
Umweltamt
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Dezernat 3 - Soziales und Kultur
[email protected]
Amt für Brand-, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
[email protected]
Amt für öffentlichen Gesundheitsdienst
[email protected]
Schulverwaltungsamt
[email protected]
Kulturamt (einschließl. Städtische Museen Zwickau)
[email protected]
Ratsschulbibliothek
[email protected]
Robert-Schumann-Haus
[email protected]
Stadtarchiv
[email protected]
Jugend- und Sozialamt
[email protected]
Dezernat 4 - Bauverwaltung
Bauverwaltungsamt
Amt für Bauordnung
Bürgermeisterin Dr. Pia Findeiß begrüßte
am Montag der vergangenen Woche eine Arbeitsgruppe mit Verantwortlichen für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jakobskapelle des
Rathauses.
Foto: Pressebüro
Grundlage einer gemeinsamen Willenserklärung ihrer Oberbürgermeister. Bestätigt wurde
am 14. März 2003 im Hofer Rathaus, dass die
bisher auf der Basis von Freiwilligkeit geleistete erfolgreiche Zusammenarbeit nunmehr
vertraglich festgelegt weiterzuführen sei.
Herta Göhler
Neue Amtsleiterin nach Ämterzusammenführung
Der Radwanderweg Zwickauer Mulde ist in
Kürze durchgängig bis Crossen befahrbar.
Die Durchfahrt unter der Pölbitzer Brücke
bleibt weiterhin gesperrt. Foto: Pressebüro
Überblick über Erreichbarkeit der Dezernate und Ämter:
Oberbürgermeister-Geschäftskreis Bauen
Liegenschaftsamt
Büro für Denkmalpflege/Archäologie
Sportamt
Stadtplanungsamt
Hochbauamt
Tiefbauamt
Garten- und Friedhofsamt
Sanierungsbüro
haupt ein Ehrenamt leisten? Wie steht es mit
dem Versicherungsschutz? Gibt es öffentliche
Würdigungen? Welche Kriterien könnten für
einen Ehrenamtspass gelten?
Die Notwendigkeit einer Aufwandsentschädigung für soziales Engagement unterstrichen
alle Beteiligten trotz knapper Haushaltskassen. Eher Ratlosigkeit bestand, ob die Zahlung Sache des Landes, der Kommunen, des
Vereins, der Klinik, des Verbandes oder gar
des Bürgers sei.
Aufwandsentschädigung allein bedeute aber
noch nicht gesellschaftliche Anerkennung des
sozialen Engagements. Dazu bedürfe es vielfältiger Möglichkeiten der Motivation. Zahlreiche nachahmenswerte Beispiele für den
Umgang der Kommunen mit den ehrenamtlich Tätigen wurden genannt, wie individuelle
Ehrenurkunden mit würdiger Verleihung,
Dankeschön- und Auszeichnungsveranstaltungen, Eintragung ins Ehrenbuch, Einladung
zum Neujahrsempfang beim Oberbürgermeister, in Bayern gar Orden vom Ministerpräsidenten. Interesse fand auch die vom Zwickauer Jugend- und Sozialamt erarbeitete
Broschüre zum Ehrenamt in Zwickau „Bürger
helfen Bürgern“, in welcher 61 Projektträger
mit 107 unterschiedlichen Betätigungsfeldern
im Rahmen des Ehrenamtes vorgestellt werden.
In ihrem Schlusswort war sich Bürgermeisterin Dr. Pia Findeiß (Dezernat Soziales und
Kultur) sicher, dass die gemeinsame Zwickauer Diskussionsrunde allen etwas gebracht
habe, auch wenn keiner Rezepte mit nach
Hause nehmen könne.
Im Sächsisch-Bayerischen Städtenetz kooperieren seit 1994 die Städte Chemnitz, Zwickau, Plauen, Hof und Bayreuth auf der
I N F O R M AT I O N E N AU S D E N Ä MTE R N
S TA DT V E RWA LT U N G Z W I C K AU
Stadtverwaltung (allgemein)
3
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Die Großschreibung in den Adressen wurde zu deren besserer Überschaubarkeit gewählt, hat
aber für den Datenverkehr keine Bedeutung.
Martina Maaß leitet ab August Standesamt
und Amt für Statistik und Wahlen
Amtsleiter Gerhard Kubosch wird morgen durch Bürgermeister Dietrich verabschiedet
Mit dem 1. August 2003 übernimmt die bisherige Leiterin des Standesamtes Martina
Maaß auch die Leitung des Amtes für Statistik und Wahlen. Sie tritt die Nachfolge von
Gerhard Kubosch an, der seit 1990 die Funktion des Amtsleiters innehatte. In Vertetung
des Oberbürgermeisters wird Bürgermeister
Sven Dietrich am 31. Juli Kubosch verabschieden, der ab dem genannten Zeitpunkt
die Regelungen der Altersteilzeit wahrnimmt.
Martina Maaß wurde 1990 zur Leiterin des
Standesamtes der Stadt Zwickau ernannt.
Sie hat seitdem ihr Amt personell und fachlich sehr ordentlich geführt. Sie verfügt über
langjährige Leitungserfahrungen und über
fundiertes Verwaltungswissen. Systematisch
erweiterte sie ihre Kenntnisse durch den Besuch von Verwaltungs- und Führungskräftenlehrgängen sowie fachspezifischen Qualifizierungen. Die erfahrene Amtsleiterin ist
hoch motiviert und betrachtet die schnelle
Aneignung und Beherrschung der neuen
Rechtsgebiete als große Herausforderung.
Martina Maaß hatte sich auf eine innerhalb
der Verwaltung erfolgte Ausschreibung beworben. Der Stadtrat beschloss ihre Bestellung im Mai 2003.
Im zweiten Halbjahr 2003 wird die Fusion
des Standesamtes und des Amtes für Statistik und Wahlen mit dem Einwohnermeldeamt vorbereitet. Ab Januar 2004 soll diese
Struktureinheit geschaffen sein, Leiterin
wird dann Martina Maaß. Ziele der Ämter-
zusammenführung sind einerseits in Einsparungen für den städtischen Haushalt und andrerseits in Modernisierungseffekten für die
Stadtverwaltung zu sehen.
Die schrittweise Fusion der drei Ämter gehört zur Umsetzung des Zwickauer Maßnahmeplanes, der im vergangenen Jahr zur
Konsolidierung der städtischen Finanzen erarbeitet worden war.
Das Standesamt und das Amt für Statistik
und Wahlen bleiben weiterhin unter den
bekannten Rufnummern erreichbar:
Standesamt:
83 34 00
Amt für Statistik und Wahlen:
83 12 00
Auch bei den Diensträumen gibt es keine
Veränderungen.
S TA DT V E RWA LT U N G Z W I C K AU
D I A LO G I M R AT H AU S
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Zwickau:
Sprechstunde mit
Eugen Kirchdörfer
Auskunft über Servicetelefon
und Anrufbeantworter
Die Stadtverwaltung Zwickau hat seit vergangener Woche ein Servicetelefon rund um die
Uhr geschaltet. Unter der Rufnummer 83 77
77 erhalten die Bürgerinnen und Bürger Auskunft über die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.
An den Freitagen in geraden Kalenderwochen
werden die Anrufer über eine Ansage informiert: Die Verwaltung ist an diesem Tag geschlossen. Gleichzeitig werden die weiteren
nicht geöffneten Freitage im Jahr 2003 genannt. Am Ende der Ansage erfolgt der Hinweis auf das Service-Telefon, einem Informationsdienst zu den Öffnungszeiten der
Verwaltung.
Diese Maßnahmen sind im Zusammenhang
mit der Einführung der 36-Stunden-Woche
zu sehen. Sie ist seit dem 1. Juli in Kraft und
erforderte auch Veränderungen in der Gestaltung des Dienstbetriebes.
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Allgemeine Öffnungszeiten
Dienstag
Donnerstag
8 bis 12 Uhr
8 bis 12 Uhr
und
und
13 bis 17.30 Uhr
13 bis 15.30 Uhr
Darüber hinaus haben geöffnet:
Montag
8 bis 12 Uhr 1)
Freitag
8 bis 11 Uhr 2) nur ungerade Kalenderwoche
1) Straßenverkehrsamt, Einwohnermeldeamt (Meldebehörde), Amt für öffentliche Ordnung, Standesamt, Amt für öffentlichen Gesundheitsdienst, Jugend- u. Sozialamt, Stadtkasse
2) Straßenverkehrsamt, Einwohnermeldeamt (Meldebehörde), Amt für öffentliche Ordnung, Standesamt, Amt für öffentlichen Gesundheitsdienst, Jugend- u. Sozialamt (Wohnungsbauförderung und Wohnungsbindung)
An folgenden Freitagen im Jahr 2003 ist die Stadtverwaltung geschlossen:
8. August, 22. August, 5. September, 19. September, 3. Oktober (Feiertag), 17. Oktober,
31. Oktober (Feiertag), 14. November, 28. November, 12. Dezember, 26. Dezember (Feiertag)
Am Dienstag, dem 5. August 2003 lädt
Bürgermeister Eugen Kirchdörfer (Dezernat
Finanzen und Zentrale Dienste) wieder zu
einer Sprechstunde ins Rathaus ein.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben
die Möglichkeit mit dem Bürgermeister ins
Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen bzw.
Hinweise oder Kritik zu äußern.
Die Sprechstunde findet von 17 bis 18 Uhr im
Zimmer 214 des Rathauses statt.
AU S S TE LLU N G
Galerie am Domhof
Sommersalon wird
am Sonntag eröffnet
Am Sonntag wird in der Galerie am Domhof
der Sommersalon des Kunstvereins Zwickau
e. V. unter dem Titel „Malerei – Grafik – Plastik“ eröffnet. Im Rhythmus von zwei Jahren
präsentieren die Mitglieder des Kunstvereins
Zwickau e. V. in dieser Ausstellung ihre
neuen Arbeiten, die in verschiedenen bildnerischen Sprachen auf die Herausforderung der
sichtbaren und unsichtbaren Welt antworten.
Der Besucher erhält einen Einblick in das regionale Kunstschaffen. Es werden Arbeiten
von etwa 40 Künstlern vorgestellt.
Die Ausstellung wird bis zum 5. Oktober 2003
in der Galerie zu sehen sein.
Nähere Informationen unter Telefon: (03 75)
21 56 87
4
ZWICKAUER PULSSCHLAG
PATE N S C H A F T
Gebirgsjäger bei
Stadtfest dabei
Die 3. Kompanie des Gebirgsjägerbataillons 571, seit März
2003 offizielle Patenkompanie
der Stadt Zwickau, wird sich
am 2. Zwickauer Stadtfest beteiligen.
Dies wurde vor wenigen Tagen bei einem Besuch des Kompaniechefs Hauptmann Mario
Essinger im Zwickauer Rathaus vereinbart.
Die Schneeberger Gebirgsjäger präsentieren
sich an allen drei Festtagen vom 22. bis 24.
August 2003 auf dem Hauptmarkt. Vorgesehen sind unter anderem spektakuläre Abseilaktionen am Zwickauer Rathaus.
Wie sehr den Schneeberger Soldaten an den
patenschaftlichen Beziehungen zur Stadt
Zwickau gelegen ist, brachten sie unlängst
mit einem Postkartengruß zum Ausdruck.
Vom österreichischen Militärlager Walchen,
einem Hochgebirgsübungsplatz (1.400 bis
2.800 m üNN), entsandten sie herzliche Grüße
in die Schumannstadt.
UMGEZOGEN
Sportamt jetzt im
Verwaltungszentrum
Die Mitarbeiter des Sportamtes der Stadt
Zwickau haben neue Diensträume bezogen.
Das Amt ist jetzt im Haus 4 (Erdgeschoss) des
Verwaltungszentrums, Werdauer Straße 62,
untergebracht. An der telefonischen Erreichbarkeit hat sich nichts geändert. Es gelten die
bekannte Rufnummern: Tel. (03 75) 83 52 00,
Fax: 83 52 52.
Die bisherige Dienststelle Am Biel 1 wurde
damit geschlossen.
V O L K S H O C H S C H U LE
Herbstsemester 2003
Programmheft
erschienen
Nummer 30, 30. Juli 2003
Der Oberbürgermeister der
Stadt Zwickau gratuliert:
S T Ä DT I S C H E M U S E E N Z W I C K AU
Stadtgeschichte erleben:
Die Priesterhäuser laden ein
Seit Mitte Mai lädt das neue stadtgeschichtliche Museum in den Priesterhäusern
Zwickau zum Besuch ein. Das älteste Wohnbauensemble Sachsen wurde behutsam,
denkmalgerecht und mit viel Liebe zum Detail saniert. Nun beherbergt es die stadtgeschichtliche Ausstellung, die die Besucher
auf eine Reise durch längst vergangene Zeiten mitnimmt.
Stadtgeschichte zum Anfassen
Geöffnete Zeitfenster gewähren dem neugierigen Betrachter Einblicke in längst vergangene
Ereignisse, erzählen von den damals handelnden Menschen, ihren Taten und ihren Schikksalen. So können Besucher in diesem einmaligen Ambiente eine kleine „Zeitreise“ durch
die ältere Geschichte Zwickaus und die Lebenswelt seiner Bürger antreten.
Es ist eine Reise
- durch eine Zeit, in der besonderer Handwerks- und Gewerbefleiß, verstärkt durch
die Erträge aus dem erzgebirgischen Silberbergbau, wirtschaftlichen Wohlstand schufen;
- durch eine Zeit, in der die zunehmenden
sozialen und religiösen Spannungen ganz
Europa tiefgreifend erschütterten und veränderten;
- durch eine Zeit, in der stolzer Bürgersinn
und ein weit blickender Rat die städtische
„Innen- und Außenpolitik“ bestimmte;
- durch eine Zeit, in der bedeutende Gelehrte
und ein allgemein hohes städtisches Kultur- und Bildungsniveau Zwickau mit der
europäischen Geisteswelt verbanden.
Kurz gesagt:
Es ist eine Reise durch eine Zeit, in der Kurfürst Friedrich der Weise unsere Stadt „eine
Perle in meinen Landen“ nannte.
Neben allgemeinen Informationen zum Bauen
im Mittelalter und den verschiedenen Baugewerken vom Maurer und Steinmetz bis zum
am 3. August:
am 5. August:
Zimmerer und Dachdecker erfahren Interessierte natürlich viel Wissenswertes zur konkreten Baugeschichte dieser einmaligen –
vom 13. bis 15. Jahrhundert errichteten –
Häusergruppe. Aber was wäre dieses für
Sachsen und ganz Deutschland so bedeutende
Häuserensemble ohne die Lebensgeschichten
der Menschen, die hier wohnten, arbeiteten,
feierten und starben?
Schlaglichtartig lernt der Besucher die ehemaligen Bewohner, die Priester, Pfarrer, Kantoren, Organisten, Glöckner und Schulmeister,
die Angehörigen der gebildeten Mittelschicht
Zwickaus kennen. Darunter finden sich bekannte Namen, deren Klang noch heute vom
hohen Stand einer weit über die Stadtgrenzen
hinaus weisenden Bildung und Kultur künden. Die weitestgehend bis ins authentische
Detail erhaltenen Häuser mit ihren Kellern,
Stuben, Kammern und „schwarzen Küchen“
machen die alltäglichen Lebensumstände der
einstigen Bewohner hautnah erlebbar.
Wenn dann noch an besonderen Aktionstagen in einer der „schwarzen Küchen“ die
„mittelalterliche Suppe“ über dem offenen
Herdfeuer dampft, kann man das besondere
Flair der Zwickauer Priesterhäuser nicht nur
sehen und fühlen, sondern im wahrsten Sinne
des Wortes auch riechen und schmecken.
*) soweit im Melderegister des Einwohnermeldeamtes erfasst
S E RV I C E
„Kummertelefon“ (03 75) 83 555
Das ist Ihre Telefonnummer, um bei der Bürgerberatung Anregungen, Hinweise und Beschwerden gegenüber der Stadtverwaltung loszuwerden. Die Bürgerberatung ist die zentrale
Informations-, Beratungs-, Kontakt- und Servicestelle der Stadtverwaltung Zwickau und
leitet Ihre Anliegen an die zuständigen Fachämter weiter.
Aber jeder Besuch muss einmal zu Ende gehen. Was bleibt ist eine Fülle von Eindrücken
zu einer eigentlich verlorenen Lebenswelt,
jede Menge Fakten und Daten, die sich kaum
einer merken kann. Für all jene, die ihre
„Zeitreise“ durch das mittelalterliche Zwickau
vertiefen wollen, gibt es deshalb „für die Zeit
danach“ das Buch mit dem Titel „Die Ausstellung zum Mitnehmen“. In ihm wurde das Wesentliche aus den umfangreichen Forschungen zur Bau- und Stadtgeschichte niedergeschrieben.
I N E I G E N E R S AC H E
Öffnungszeiten:
Di bis So 13-18 Uhr
Eintrittspreise:
Erwachsene:
4 Euro
Ermäßigte:
2 Euro
Familienkarte:
9 Euro
Führungen
allgemein:
15 Euro
thematisch:
25 Euro
für Unterrichtszwecke
mit Erlass Eintritt:
15 Euro
außerhalb der Öffnungszeiten:
15 Euro
Jahreskarte:
40 Euro
Jahreskarte ermäßigt:
20 Euro
Sommerticket:
50 % Nachlass
Tagesticket:
7,50 Euro
Tagesticket ermäßigt:
3,50 Euro
Tel. Leiter:
(03 75) 83 45 50
Tel. Kasse:
(03 75) 83 45 51
Fax:
(03 75) 83 45 55
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.priesterhaeuser.de
Wissenswertes zum Kinderausweis
Was sollte der Antragsteller darüber wissen:
Ausweispflicht
Ein Jahr nach der Flut
Vom 13. bis 17. August 2003 feiert die Stadt
Grimma Wiederaufbaufest. Eingeladen sind
alle, die die schwer vom Hochwasser getroffene Stadt mit Geldspenden und tatkräftiger
Hilfe unterstützt haben. Eine Einladung ging
auch an die Stadt Zwickau, die im Rahmen
einer Patenschaft schnell und unbürokratisch
half. Genannt seien dabei die vielen Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Spenden
dazu beigetragen haben, die Not der Hochwassergeschädigten zu lindern. Ebenso großen Anteil haben aber auch jene, die vor Ort
halfen, die Folgen der Jahrhundertflut zu beseitigen und den Wiederaufbau voranzubringen. Die Stadtverwaltung Zwickau beteiligte
sich ebenfalls an den Hilfsaktionen und leistete die entsprechend notwendige Amtshilfe
für die Grimmaer Kollegen. Mit dem Wiederaufbaufest gedenkt Grimma den schrecklichen Ereignissen des August 2002. Gleichzeitig möchte sich die Stadt bei allen
Hochwasserhelfern bedanken und zeigen, was
seither in Grimma neu entstanden ist.
Der Kinderausweis als Passersatz ist ein eigenständiges Personaldokument. Er gilt für deutsche Kinder bis zum vollendeten 10. und vom
10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Ab
dem vollendeten 10. Lebensjahr ist nach dem
deutschen Passgesetz ein aktuelles Lichtbild
Pflicht. Die Einreise in einen Drittstaat erfolgt
nach den dort geltenden Gesetzen, das heißt,
verschiedene Staaten verlangen Passbilder unabhängig vom Lebensalter des Kindes.
In diesem Zusammenhang weist das Einwohnermeldeamt darauf hin, dass das Auswärtige
Amt aktuelle Übersichten über Einreisebestimmungen deutscher Staatsangehöriger in ausländische Staaten im Internet unter www.auswaertiges-amt.de eingestellt hat.
Unabhängig von einem Kinderausweis kann
das minderjährige Kind bis zum vollendeten
16. Lebensjahr in den Reisepass der sorgeberechtigten Eltern eingetragen werden. Auch
hier ist ein Überschreiten der Grenzen der
Bundesrepublik Deutschland möglich; man
sollte aber die Bindungspflicht an die Eltern
beachten.
Antragstellung
Das minderjährige Kind muss in der Stadt
Hinweis zum Sorgerecht
Ab dem 1. Juli 1998 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Kindschaftsrecht neu geregelt. Es umfasst Regelungen für nicht miteinander verheiratete Mütter und Väter sowie
über Trennung oder Scheidung von Eltern (nähere Auskünfte darüber gibt das Jugendamt).
Bei der Erstantragstellung eines Kinderausweises und bei Änderungen in den Familienverhältnissen sind deshalb vorzulegen:
- Nachweis des alleinigen Sorgerechts (Bescheinigung vom Geburts-Jugendamt über
die alleinige Sorge bei nicht miteinander
verheirateten Eltern oder durch SorgeRechtsentscheid des Familiengerichts)
- Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts für
nicht miteinander verheiratete Eltern (Ur-
Mit dem Aufkleber
zum Amtsblatt
Wenn Sie den oben abgebildeten Aufkleber auf
Ihrem Briefkasten anbringen, wird Ihnen der
Zwickauer Pulsschlag als Beilage zum BLICK
zugestellt. Dieses Angebot richtet sich an jene
Bürger, die einen sogenannten Werbesperrvermerk („Bitte keine Werbung einwerfen“) auf
ihrem Briefkasten angebracht haben.
Der neue Aufkleber ist erhältlich:
- in der Geschäftsstelle des „Zwickauer
Blick“, Hauptstraße 13
- im Pressebüro der Stadtverwaltung Zwickau, Rathaus, Hauptmarkt 1, Zimmer 208
IMPRESSUM
Zwickauer Pulsschlag
Amtsblatt der Stadt Zwickau
14. Jahrgang, 30. Ausgabe
I N F O R M AT I O N D E S E I N WO H N E R M E L D E A MTE S
Zwickau meldepflichtig sein, bei mehreren
Wohnungen mit der Hauptwohnung.
Die Antragstellung muss durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgen.
Folgendes ist dabei zu beachten bzw. mitzubringen:
- Vorlage des ausgefüllten Antrages (dieser
kann vorab im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.)
- Geburtsurkunde des Kindes
- 2 Passfotos 35 x 45 mm (ab vollendetem
10. Lebensjahr Pflicht)
- Unterschrift der Sorgeberechtigten auf dem
Antrag mit Vorlage des Bundespersonalausweises bzw. Reisepasses oder beglaubigter
Unterschrift zwecks Unterschriftenvergleich
der Sorgeberechtigten
Gleiches gilt für die Eintragung leiblicher
sowie adoptierter Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in den
Reisepass der Eltern.
Herbert Barth
Elfride Muck
Martha Ullmann
Ilse Schlegel
Walter Erler
60 Jahre verheiratet
(diamantene Hochzeit)
am 31. Juli:
Albine und Herbert Döhler
am 5. August:
Charlotte und Alfred Möckel
50 Jahre verheiratet
(goldene Hochzeit)
am 31. Juli:
Gertraude und Helmut Seidel
am 1. August:
Hildegard und Wolfgang Häntze
am 2. August:
Clara und Karl Ickert
am 4. August:
Liane und Max Schaaf
Priesterhäuser Zwickau
Die Ausstellung eines Kinderausweises beruht
auf dem Passgesetz (PassG) vom 19. April
1986 geändert durch das Gesetz vom 12. September 1990 in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
(DVPassG) und der Passgebührenverordnung
(PassGebV).
Hedwig Zimmermann
zum Ehejubiläum
„Die Ausstellung zum Mitnehmen“
Die Priesterhäuser beherbergen neben Exponaten der Stadtgeschichte auch die „1. Zwickauer
Gasthausbrauerei“, die die mittelalterliche Hausbrautradition fortsetzt.
Fotos: Pressebüro
Grimma feiert
Wiederaufbaufest
97 Jahre
am 1. August:
90 Jahre
am 31. Juli:
am 1. August:
Ältestes Wohnbauensemble Sachsens – Ein Ort, an dem das Mittelalter nacherlebbar wird
Das neue Programmheft der Volkshochschule
Zwickau ist erschienen. Es enthält alle wichtigen Informationen für das Herbstsemester
2003 und die von der Einrichtung angebotenen Kurse. Das Programmheft liegt an zentralen Stellen der Stadt Zwickau (Rathaus, Verwaltungszentrum, Tourist Information,
Stadtbibliothek, Arbeitsamt, Zwickauer Energieversorgung, Buchhandlungen) kostenlos
aus. Anmeldungen zu den Kursen nimmt das
Sekretariat der Volkshochschule ab 4. August
2003 entgegen.
H O C H WA S S E R H I L F E
zum Geburtstag
kunde für die Erklärung über die Ausübung
der gemeinsamen elterlichen Sorge)
- Bevollmächtigt der Sorgeberechtigte einen
Dritten, so hat dieser neben den aufgeführten Unterlagen eine schriftliche Vollmacht
bei der Antragstellung vorzulegen.
Der Kinderausweis, ob mit oder ohne Passfoto,
gilt in seiner ersten Etappe bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und kann dann bis zum
vollendeten 16. Lebensjahr verlängert werden.
Eine Verlängerung des Kinderausweises ist nur
möglich, wenn das Lichtbild im Kinderausweis
dem derzeitigen Aussehen des Kindes entspricht. Sonst muss eine Neubeantragung erfolgen.
Bei Beantragung/Aushändigung eines neuen
Kinderausweises, muss der im Besitz befindliche Kinderausweis abgegeben werden. Für die
Ausstellung und Verlängerung eines Kinderausweises wird eine Gebühr von 6 Euro erhoben. Der Verlust bzw. das Wiederauffinden des
Kinderausweises ist umgehend der Ausweisbehörde anzuzeigen.
Abholung
Die Ausgabe des Kinderausweises erfolgt an
den Sorgeberechtigten nach Vorlage des Personaldokumentes. Der im Besitz befindliche alte
Kinderausweis ist abzugeben.
Im Verhinderungsfall kann die Ausgabe an
Dritte gegen Vollmacht des Sorgeberechtigten
und unter Vorlage des Personaldokumentes des
Empfängers erfolgen.
Für weitere Fragen zum Kinderausweis stehen
die Mitarbeiterinnen der Ausweisbehörde jederzeit gern zur Verfügung. Die Ausweisbehörde
ist im Einwohnermeldeamt unter Telefon:
83 33 05 zu erreichen.
Herausgeber:
Stadt Zwickau, Oberbürgermeister Dietmar
Vettermann, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Amtlicher und redaktioneller Teil
des Amtsblattes
verantwortlich: Angelika Michaelis,
Leiterin des Pressebüros,
Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Tel.: (03 75) 83 18 10 · Fax: (03 75) 83 18 99
E-Mail: [email protected]
Redaktion: Dirk Häuser
Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Tel.: (0375) 83 18 12
Petra Schink
Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau
Tel.: (0375) 83 18 17
Verlag:
Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz,
Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz
Geschäftsführer Christian Jaeschke
Anzeigenteil verantwortlich:
Gunter Gnüchtel
Hauptstraße 13, 08056 Zwickau
Tel.: (03 75) 54 92 61 13
Fax: (03 75) 54 92 61 60
E-Mail: [email protected]
Satz und Layoutgestaltung:
Zeitungssatz Plus GmbH
E-Mail: [email protected]
Druck:
Chemnitzer Verlag und Druck GmbH,
Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz
Vertrieb:
Vertriebsdienstleistungen Express GmbH,
Winklhofer Str. 20, 09116 Chemnitz
Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich mittwochs für alle erreichbaren Haushalte
der Stadt Zwickau und ist außerdem an den Informationen von Verwaltungszentrum und Rathaus, in den Stadtteilverwaltungen sowie in der
Tourist-Information Zwickau kostenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihr enthaltenen
Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich
geschützt.