Flughafenfeuerwehr Stuttgart: Tarifeinigung steht!

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Flughafenfeuerwehr Stuttgart: Tarifeinigung steht!
Stuttgart, 08.12.2012
Flughafenfeuerwehr Stuttgart: Tarifeinigung steht!
Nachdem zum 6. Dezember 2012 die Zustimmung der zuständigen dbb-Gremien und der
Arbeitgeberseite vorlag, ist es nun offiziell: Die Tarifeinigung für das Feuerwehr- und
Sanitätspersonal steht. Damit ist für die Belegschaft ein wichtiger Schritt nach vorn getan. Mit
dem Verhandlungskompromiss wurde aus Sicht des dbb ein sehr gutes Ergebnis erzielt, das
allen Beschäftigten deutliche Verbesserungen bringt. Die zentralen Punkte der Einigung stellen
wir hier im Überblick vor.
Altersteilzeit
Zukünftig haben alle Beschäftigten bei der Flughafenfeuerwehr ab dem 60. Lebensjahr einen
Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, wenn sie zuvor mindestens 15 Jahre im 24-Stunden-Dienst bei der
Feuerwehr der FSG tätig waren. Das Brutto-Teilzeitentgelt wird in den EG 1 bis 8 um 35 Prozent
aufgestockt, in den EG 9 und 10 um 25 Prozent, ab EG 11 um 20 Prozent. Außerdem erhalten die
Beschäftigten eine Abfindung für Rentenkürzungen. Denn die Beschäftigten sollen sich die
Inanspruchnahme der Altersteilzeit auch leisten können!
Eingruppierung
Es wird eine neue Laufbahnsystematik eingeführt, die den Tätigkeiten und den Ausbildungen in der
Feuerwehr besser gerecht wird. Die neue Eingruppierung stellt sich vereinfacht wie folgt dar:
HBM-ZEG9 + Zulage von 50 Prozent der Differenz zu EG 10 sowie zwischen den
Feuerwehrpauschalen von EG 9 und 10
HBM in
EG 9
OBM/LRA in
EG 8
BM („Allrounder“)/RS/Laufbahnlehrgang RA/Laufbahnlehrgang in EG 7
BM/RS/Laufbahnlehrgang RA (mit GA) in EG 6
BM-A EG in 4 / 5
Die Qualifizierung zum „Allrounder“ soll innerhalb von fünf Jahren nach dem Laufbahnlehrgang im
mittleren Dienst abgeschlossen werden und muss innerhalb von fünf Jahren angeboten werden.
Bei der Höhergruppierung werden Stufenaufstiege bis zum 1. Januar 2013 berücksichtigt. Wenn bis
zum 30. Juni 2013 ein Stufenaufstieg erfolgen würde, kann die Hälfte der Laufzeit der bisherigen Stufe
in die neue Entgeltgruppe übertragen werden.
Feuerwehrpauschale
Alle Beschäftigten im 24-Stunden-Dienst erhalten eine Feuerwehrpauschale in Höhe von 41 Prozent
von Stufe 3 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe. Die Einsatzleiter vom Dienst erhalten eine monatliche
Funktionszulage von 400 Euro sowie für jede geleistete 24-Stunden-Schicht 1/12 des
Unterschiedsbetrags zwischen Funktionszulage und Feuerwehrpauschale der jeweiligen
Entgeltgruppe. Einzelvertragliche Besitzstandsregelungen bleiben erhalten.
Entgeltsicherung bei G26-Untauglichkeit
Bei Verlust der G26-Tauglichkeit wird das Tabellenentgelt nach einer Mindestzeit der Tätigkeit im 24Stunden-Dienst gesichert. Eine Sicherung der Feuerwehrpauschale erfolgt durch eine vom
Arbeitgeber finanzierte Versicherung beziehungsweise durch eine abschmelzbare Zulage bis zum
Renteneintritt.
Einmalzahlung
Alle Beschäftigten, die am 1. Januar 2013 in den Geltungsbereich des Vertrags fallen, erhalten eine
Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro. Der Tarifvertrag tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft und hat eine
Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2017, die Altersteilzeitregelungen bis zum 31. Dezember 2030.

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