Sicherheitsdatenblatt

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.10.2010
überarbeitet am: 03.09.2010
1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
· Angaben zum Produkt
· Handelsname: CADAC BARBECUE CLEANER
· Artikelnummer: CAD716
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches Reiniger
· Hersteller/Lieferant:
MOTIP DUPLI B.V.
Wolfraamweg 2
NL- 8471 XC Wolvega
The Netherlands
Tel: +31 (0)561 694400
Fax: +31 (0)561 694411
e-mail [email protected]
· Auskunftgebender Bereich: QHSE Department
· Notfallauskunft: Tel: +31 (0)561 694400 (08.00 / 17.00)
2 Mögliche Gefahren
· Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS02 Flamme
Entz. Aerosol 1 H222 Extrem entzündbares Aerosol.
GHS05 Ätzwirkung
Hautätz. 1A
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
C; Ätzend
R34:
Verursacht Verätzungen.
F+; Hochentzündlich
R12: Hochentzündlich.
· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen
Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Vorsicht! Behälter steht unter Druck.
· Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der
Fachliteratur und durch Firmenangaben.
· Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
· Gefahrenpiktogramme
GHS02
GHS05
(Fortsetzung auf Seite 2)
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Handelsname: CADAC BARBECUE CLEANER
(Fortsetzung von Seite 1)
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Alcohols, C9-16, ethoxylated
Natriumhydroxid
Amines, coco, n-(hydroxyethyl), ethoxylated
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, in nicht atembarer Form
· Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach
Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
· Sicherheitshinweise
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P410+P412
Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
· Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
· Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
C Ätzend
F+ Hochentzündlich
· R-Sätze:
12 Hochentzündlich.
34 Verursacht Verätzungen.
· S-Sätze:
1/2
23
26
29/56
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Aerosol nicht einatmen.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der
Problemabfallentsorgung zuführen.
36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
45
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
51
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
· Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische:
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach
Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
· Einstufung gemäß Richtlinie 75/324/EWG: Hochentzündlich
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· Chemische Charakterisierung
· Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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Handelsname: CADAC BARBECUE CLEANER
(Fortsetzung von Seite 2)
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 107-98-2
1-Methoxy-2-propanol
EINECS: 203-539-1 R10-67
Entz. Fl. 3, H226
CAS: 74-98-6
Propan
EINECS: 200-827-9
F+ R12
Entz. Gas 1, H220;
Pressgas, H280
CAS: 106-97-8
Butan
EINECS: 203-448-7
F+ R12
Entz. Gas 1, H220;
Pressgas, H280
CAS: 75-28-5
Isobutan
EINECS: 200-857-2
F+ R12
Entz. Gas 1, H220;
Pressgas, H280
CAS: 1310-73-2
Natriumhydroxid
EINECS: 215-185-5
C R35
Hautätz. 1A, H314
CAS: 97043-91-9
Alcohols, C9-16, ethoxylated
Xn R22;
Xi R41
Augenschäd. 1, H318;
Akut Tox. 4, H302
CAS: 143-18-0
Potassium Oleate
Oleïnezuur, kaliumzout
Xi R36/38
Hautreiz. 2, H315; Augenreiz. 2, H319
5-10%
2,5-5%
2,5-5%
2,5-5%
1-2,5%
1-2,5%
1-2,5%
· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
aliphatische Kohlenwasserstoffe
5 - 15%
nichtionische Tenside
< 5%
· Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
· Nach Einatmen: Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
· Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
· Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
· Nach Verschlucken: Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl
· Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
· Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
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Handelsname: CADAC BARBECUE CLEANER
(Fortsetzung von Seite 3)
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
· Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Neutralisationsmittel anwenden.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
7 Handhabung und Lagerung
· Handhabung:
· Hinweise zum sicheren Umgang:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C (z.B. durch Glühlampen)
schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
An einem kühlen Ort lagern.
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten.
· Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
· Lagerklasse:
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
107-98-2 1-Methoxy-2-propanol
AGW 370 mg/m³, 100 ml/m³
2(I);DFG, Y
74-98-6 Propan
AGW 1800 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II);DFG
106-97-8 Butan
AGW 2400 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II);DFG
75-28-5 Isobutan
AGW 2400 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II);DFG
1310-73-2 Natriumhydroxid
MAK vgl.Abschn.IIb
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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(Fortsetzung von Seite 4)
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
· Atemschutz: Nicht erforderlich.
· Handschutz:
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung
sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /
das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
Schutzhandschuhe
· Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht
vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form:
Farbe:
· Geruch:
Aerosol
Gemäß Produktbezeichnung
Charakteristisch
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt.
Nicht anwendbar, da Aerosol.
Siedepunkt/Siedebereich:
· Flammpunkt:
< 0°C (< 32°F)
Nicht anwendbar, da Aerosol.
· Zündtemperatur:
270°C (518°F)
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung
explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.
· Dampfdruck bei 20°C (68°F):
3500 hPa (2625 mm Hg)
· Dichte bei 20°C (68°F):
0,941 g/cm³ (7,853 lbs/gal)
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Nicht bzw. wenig mischbar.
Wasser:
· pH-Wert bei 20°C (68°F):
12
· Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
16,0 %
(Fortsetzung auf Seite 6)
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Wasser:
68,3 %
Festkörpergehalt:
13,1 %
10 Stabilität und Reaktivität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· Zu vermeidende Stoffe:
· Gefährliche Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
· Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
11 Toxikologische Angaben
· Akute Toxizität:
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
107-98-2 1-Methoxy-2-propanol
Oral
LD50
5660 mg/kg (rat)
Dermal LD50
13000 mg/kg (rabbit)
LC50 / 4 h 55 mg/m3 (rat)
106-97-8 Butan
LC50 / 4 h 658 mg/m3 (rat)
1310-73-2 Natriumhydroxid
Oral
LD50
2000 mg/kg (rat)
· Primäre Reizwirkung:
· an der Haut: Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute.
· am Auge: Starke Ätzwirkung.
· Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für
Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Ätzend
Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der
Speiseröhre und des Magens.
12 Umweltbezogene Angaben
· Ökotoxische Wirkungen:
· Aquatische Toxizität:
107-98-2 1-Methoxy-2-propanol
EC50 / 48 h 23300 mg/l (daphnia magna)
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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(Fortsetzung von Seite 6)
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen)
die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über
Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der
Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines
Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erhöhung führen. Ein hoher
pH-Wert schädigt Wasserorganismen. In der Verdünnung der Anwendungskonzentration reduziert sich der
pH-Wert erheblich, so dass nach dem Gebrauch des Produktes die in die Kanalisation gelangenden Abwässer
nur schwach wassergefährdend wirken.
13 Hinweise zur Entsorgung
· Produkt:
· Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
· Europäischer Abfallkatalog
20 01 13* Lösemittel
15 01 04 Verpackungen aus Metall
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
14 Angaben zum Transport
· Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):
· ADR/RID-GGVS/E Klasse:
· Kemler-Zahl:
· UN-Nummer:
· Verpackungsgruppe:
· Gefahrzettel
· Bezeichnung des Gutes:
· Begrenzte Menge (LQ)
· Beförderungskategorie
· Tunnelbeschränkungscode
2 5FC Gase
23
1950
2.1+8
1950 DRUCKGASPACKUNGEN
LQ2
3
E
· Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:
2.1
· IMDG/GGVSee-Klasse:
1950
· UN-Nummer:
2.1+8
· Label
· Verpackungsgruppe:
F-D,S-U
· EMS-Nummer:
Nein
· Marine pollutant:
· Richtiger technischer Name: AEROSOLS
(Fortsetzung auf Seite 8)
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(Fortsetzung von Seite 7)
· Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
2.1
· ICAO/IATA-Klasse:
1950
· UN/ID-Nummer:
2.1+8
· Label
· Verpackungsgruppe:
· Richtiger technischer Name: AEROSOLS, flammable, containing substances in Class 8, Packing Group I or
II
· UN "Model Regulation": UN1950, DRUCKGASPACKUNGEN, 2.1 (8)
15 Rechtsvorschriften
· Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
· Nationale Vorschriften:
· Klassifizierung nach VbF: entfällt
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · Technische Anleitung Luft:
Klasse Anteil in %
Wasser
NK
68,3
16,0
· Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
16 Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante Sätze
H220 Extrem entzündbares Gas.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
R10
Entzündlich.
R12
Hochentzündlich.
R22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R35
Verursacht schwere Verätzungen.
R36/38 Reizt die Augen und die Haut.
R41
Gefahr ernster Augenschäden.
R67
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
· Datenblatt ausstellender Bereich: QHSE Department
· Ansprechpartner:
Mrs. D. Kleistra
Mrs. A. van der Veen
(Fortsetzung auf Seite 9)
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Druckdatum: 13.10.2010
überarbeitet am: 03.09.2010
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(Fortsetzung von Seite 8)
· Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International
Carriage of Dangerous Goods by Road)
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the
International Transport of Dangerous Goods by Rail)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA)
ICAO: International Civil Aviation Organization
ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO)
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
VbF: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Österreich (Ordinance on the storage of combustible liquids, Austria)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
DE

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