Marsch um den 31. Schnee - Eifel – Pokal vom 21
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Marsch um den 31. Schnee - Eifel – Pokal vom 21
55131 Mainz , 17.12.13 Freiligrathstr. 6 Bearbeiter: SF Arnold AllgFspWNBw 90-4457-2837 Tel.: 06591-10-2837 FAX: 06591-10-2839 LoNo: LKdo RP FwRes Gerolstein [email protected] Landeskommando Rheinland-Pfalz StOffzResAngel Ausschreibung / Org.Befehl für die Dienstliche Veranstaltung (DVag Nr. 21/14) Marsch um den 31. Schnee - Eifel – Pokal vom 21. – 23. März 2014 1. Lage: LKdo RP führt mit Unterstützung der Reservistenkameradschaft Bitburg den Marsch um den Schnee - Eifel Pokal durch. Das Vorhaben ist im JAB 2014 zur Dienstlichen Veranstaltung gem. § 81 SG erklärt worden. 2. Auftrag: FwRes Gerolstein ist verantwortlich für die Vor- und Nachbereitung. Reservisten der RK Bitburg stellen Leitungs,- und Funktionspersonal und sind verantwortlich für die Durchführung. 3. Durchführung: a) Veranstalter: Landeskommando RP b) Leitender: OTL d.R. Leisen c) Zeit: Fr. 21.03.2014 bis So. 23.03.2014 16:00Uhr 12:00Uhr d) Ort: 54634 Bitburg, Am Kindergarten 8 Meldekopf: Jugendheim Bitburg Mötsch e) Teilnehmer: - Reservisten der Bundeswehr Reservisten befreundeter/verbündeter Nationen aus + Belgien + Luxemburg + Niederlande + Schweiz - Aktive Soldaten befreundeter Streitkräfte - Aktive Soldaten der Bundeswehr - f) Angehörige von Zoll, Bundespolizei, THW, DRK und Freiwillige Feuerwehr Teilnehmerbegrenzung: Aus organisatorischen Gründen können max. 50 Mannschaften teilnehmen. Die Nominierung erfolgt in der Reihenfolge der Meldungen. g) Mannschaftsstärke: Die Mannschaft besteht aus drei Teilnehmern. Das Bilden von gemischten Mannschaften vor dem Start ist zulässig. Die Aufgabenstellung erfolgt nur in Deutsch. h) Anzug: Entsendende Dienststellen werden gebeten, die Mannschaften wie folgt auszurüsten: - Feldanzug, Tarndruck - Feldmütze / Schiffchen / Wintermütze - Handschuhe - Halstuch - Verbandpäckchen, Brandwunde und Verbandpäckchen, klein - Rucksack, klein mit + Kochgeschirr + Feldflasche + Feldessbesteck + Warnweste Zusätzlich für Mannschaftsführer: - Kompass - Taschenlampe Für Reservisten und Soldaten befreundeter/verbündeter Nationen wird die Zusatzausstattung bereitgestellt. Unvollständige Ausrüstung und / oder unvorschriftsmäßiger Anzug führen zum Ausschluss vom Wettkampf. Pro Mannschaft kann ein Mobiltelefon (im versiegelten Umschlag) mitgeführt werden. i) Ablauf: Freitag, 21.03.2014 ab 16:30 Uhr 18:00 Uhr Samstag, 22.03.2014 17:00 Uhr 18:00 Uhr Meldung am Meldekopf Start der 1. Mannschaft BITBURG - MÖTSCH BITBURG - MÖTSCH Zielschluss Siegerehrung anschl. Kameradschaftsabend BITBURG - MÖTSCH j) Anmeldung: über den zuständigen FwRes / Landeskommando (nur mit Anmeldeformular in der Anlage) an: Landeskommando RP FwRes Gerolstein Eifelkaserne 54568 Gerolstein FspNBw: 4457-2837 / Fax: - 2839 Post: 06591 – 10 – 2837 EMail: [email protected] Für Angehörige RSU Kp RP: Landeskommando Rheinland-Pfalz UstgPers RSU KP HptFw Weiland Freiligrathstr.6 55131 Mainz Tel.: 06131 / 56 – 2516 E-Mail: [email protected] Anmeldeschluß : Freitag, 07.03.2014 k) Ansprechpartner: Landeskommando RP StFw Arnold Eifelkaserne 54568 Gerolstein FspNBw: 4457-2837 / Fax: - 2839 Post: 06591 – 10 – 2837 LoNo: [email protected] RK Bitburg StFw d.R. Quirin Röntgenstr. 8 54634 Bitburg Tel.: 06561 – 4810 l) Unterkunft: Entsendende Truppenteile melden Unterkunftsbedarf (22.03.2014) und Zusatzverpflegung (F, 23.03.2014) mit Anmeldung der Teilnehmer. m) Verpflegung: Alle Teilnehmer erhalten am Meldekopf Abendverpflegung. Die Tagesverpflegung für Samstag (EPA) wird während des Marsches ausgegeben. Frühstück für Sonntag nur auf Antrag. Reservisten, grundwehrdienstleistende Soldaten, erhalten die Truppenverpflegung unentgeltlich. Angehörige von Zoll, Bundespolizei, THW, DRK und Freiwillige Feuerwehr sowie Soldaten befreundeter Streitkräfte, Berufs- und Zeitsoldaten erhalten Truppenverpflegung gegen Bezahlung. n) Sonstiges Das Mitführen von Waffen (auch Dienstwaffen) oder waffenähnlichen Gegenständen ist verboten. Die gemeldeten Mannschaften erhalten einen Zeitplan (per Post / Mail zugesandt), aus dem die jeweilige Startzeit zu ersehen ist. Die Mannschaften haben sich spätestens 30 Minuten vor Startbeginn am Meldekopf zu melden. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass für Reservisten aus NATO Staaten die Rechtsstellung nach dem NATO Truppenstatut gilt. Daher bitten wir Sie, über den zuständigen Militärattache gemäß Ihrem Besuchskontrollverfahren einen Besuchsantrag bzw. Antrag auf Einreise einzureichen. 4. Einsatzunterstützung: a) SanZ Cochem wird gebeten vom 21.03. bis 22.03.2014 gem. Absprache mit FwRes Gerolstein die sanitätsdienstliche Betreuung durch Abstellung eines SanTrp mit KrKw zu gewährleisten. b) FüUstgBtl 281 wird gebeten um Unterstützung mit Ausbildungsmaterial gem. Anforderung FwRes Gerolstein. c) DLZ Mayen wird gebeten Mietvertrag über Nutzung Jugendheim Bitburg – Mötsch vom 21.03. – 22.03.14 mit Ortsvorsteher Herr Josef Klein Wiesenstr. 10 54634 Bitburg - Mötsch abzuschließen. 5. Führungsunterstützung: entfällt 6. Verwaltungsbestimmungen: Alle an der DVag und deren Vorbereitung beteiligten aktive Soldaten und Reservisten leisten ein besonderes Dienstgeschäft der Bundeswehr gem. Erlass BMVg vom 18.03.2009 – Fü S I 1 – Az 21-01-11 (VMBl 2009, Seite 74 ff), die Abfindung mit Reisekosten richtet sich nach Erlass BMVg PSZ III 7 – Az 21-0111/21-03-11 vom 22.12.2005 in Verbindung mit Erlass BMVg PSZ III 7 – Az 21-0111/21-03-11 vom 22.01.2007 Die aktiven Soldaten und zugezogene Reservisten sind aufgrund der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 18 SG zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme oder nicht Bereitstellbarkeit führt nicht zu einer höheren Abfindung oder Auszahlung von Selbstbeköstigungsgeld. Zur Kostenminderung werden die Reservisten aufgefordert Fahrgemeinschaften zu bilden. Für einen Pokal werden 45,00 € bereitgestellt Die Anmietungskosten Jugendheim Bitburg-Mötsch werden übernommen. Im Auftrag Im Original gezeichnet Meunier Oberstleutnant Anlage zur Ausschreibung für den Marsch um den Schnee-Eifel-Pokal 2014 am 21.-23.03.2014 Teilnehmermeldung Absender (genaue Anschrift der RK / Einheit mit Telefon-Nr. des Ansprechpartners Anmeldeschluss: 07.03.2014 ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ Bitte leserlich ausfüllen! Bitte über Ihr LKdo / FwRes senden an: Landeskommando RP FwRes Gerolstein Eifelkaserne 54568 Gerolstein FspNBw: 4457-2837 / Fax: - 2839 Post: 06591 – 10 – 2837 1. Entsendende Dienststelle: ____________________________________________ 2. Mannschaftsbezeichnung: ____________________________________________ (unbedingt angeben) 3. Anschrift des Mannschaftsführer: ____________________________________________ ____________________________________________ TelefonNr. Mannschaftsführer: ____________________________________________ Mail Anschrift Mannschaftsfüher: _____________________________________________ 4. Teilnehmermeldung: Dienstgrad Name/Vorname _____________________________ Unterschrift Unterkunft Frühstück 22./23.03.14 23.03.14 (ja/nein) (ja/nein) _____________________ Unterschrift FwRes Diese Meldung auch abgeben, wenn Sie sich bereits mit Meldebogen gem. BesAnRes, Anlage 7/7 gemeldet haben! Wettkampfbestimmungen Es wird gefordert: Orientierungsmarsch von ca. 50km Die Begleitung der Mannschaft durch Betreuungsfahrzeuge ist während des Marsches verboten, ebenso jede andere Form der Unterstützung. Das Mitführen von GPS - Geräten ist verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit Ausschluss vom Wettkampf geahndet. Einsprüche: Einsprüche sind an Ort und Stelle bei dem Stationsleitenden oder am Ziel bei dem Leitenden des Marsches einzulegen. Können Einsprüche auf den Stationen oder im Ziel nicht abschließend geklärt werden, tritt das Schiedsgericht zusammen und entscheidet unwiderruflich. Das Schiedsgericht setzt sich wie folgt zusammen: OTL d. R. Leisen SF Arnold SU d. R. Kimmlingen Wertung: Es erfolgt eine Wertung für alle teilnehmenden Mannschaften. Sieger ist die Mannschaft, die mit allen drei Wettkämpfern in der schnellsten Zeit das Ziel erreicht und die meisten Punkte auf dem Marsch errungen hat. Die Siegermannschaft erhält den Schnee – Eifel - Pokal, der als Wanderpokal in den endgültigen Besitz der Mannschaft bzw. der Einheit oder Organisation übergeht, die ihn dreimal hintereinander oder fünfmal insgesamt gewonnen hat. Solange der Wanderpokal nicht in den endgültigen Besitz einer Mannschaft bzw. Einheit oder Organisation übergegangen ist, verpflichtet sich der Gewinner, diesen pfleglich zu behandeln und ihn beim nächsten Wettkampf dem LKdo wieder zur Verfügung zu stellen. Bei Verlust oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten. Der jeweilige Gewinner hat die Gravur selbst anfertigen zu lassen, die Kosten gehen zu seinen Lasten. Zusätzlich erhält die Siegermannschaft einen Ehrenpreis, der in den sofortigen Besitz übergeht, ferner erhalten die Mannschaften bis zum 5.Platz eine Auszeichnung. Alle Mannschaften, die in die Wertung kommen, erhalten eine Teilnahmeurkunde.