Marsch um den 31. Schnee - Eifel – Pokal vom 21

Transcrição

Marsch um den 31. Schnee - Eifel – Pokal vom 21
55131 Mainz , 17.12.13
Freiligrathstr. 6
Bearbeiter: SF Arnold
AllgFspWNBw 90-4457-2837
Tel.: 06591-10-2837
FAX: 06591-10-2839
LoNo: LKdo RP FwRes Gerolstein
[email protected]
Landeskommando
Rheinland-Pfalz
StOffzResAngel
Ausschreibung / Org.Befehl
für die Dienstliche Veranstaltung
(DVag Nr. 21/14)
Marsch um den 31. Schnee - Eifel – Pokal
vom 21. – 23. März 2014
1. Lage:
LKdo RP führt mit Unterstützung der Reservistenkameradschaft Bitburg den Marsch
um den Schnee - Eifel Pokal durch.
Das Vorhaben ist im JAB 2014 zur Dienstlichen Veranstaltung gem. § 81 SG
erklärt worden.
2. Auftrag:
FwRes Gerolstein ist verantwortlich für die Vor- und Nachbereitung. Reservisten
der RK Bitburg stellen Leitungs,- und Funktionspersonal und sind verantwortlich für
die Durchführung.
3. Durchführung:
a) Veranstalter: Landeskommando RP
b) Leitender:
OTL d.R. Leisen
c) Zeit:
Fr. 21.03.2014
bis
So. 23.03.2014
16:00Uhr
12:00Uhr
d) Ort:
54634 Bitburg, Am Kindergarten 8
Meldekopf: Jugendheim Bitburg Mötsch
e) Teilnehmer:
-
Reservisten der Bundeswehr
Reservisten befreundeter/verbündeter Nationen aus
+ Belgien
+ Luxemburg
+ Niederlande
+ Schweiz
- Aktive Soldaten befreundeter Streitkräfte
- Aktive Soldaten der Bundeswehr
-
f)
Angehörige von Zoll, Bundespolizei, THW, DRK
und Freiwillige Feuerwehr
Teilnehmerbegrenzung:
Aus organisatorischen Gründen können max. 50 Mannschaften teilnehmen.
Die Nominierung erfolgt in der Reihenfolge der Meldungen.
g)
Mannschaftsstärke:
Die Mannschaft besteht aus drei Teilnehmern.
Das Bilden von gemischten Mannschaften vor dem Start ist zulässig.
Die Aufgabenstellung erfolgt nur in Deutsch.
h)
Anzug:
Entsendende Dienststellen werden gebeten, die Mannschaften wie folgt
auszurüsten:
- Feldanzug, Tarndruck
- Feldmütze / Schiffchen / Wintermütze
- Handschuhe
- Halstuch
- Verbandpäckchen, Brandwunde und Verbandpäckchen, klein
- Rucksack, klein mit
+ Kochgeschirr
+ Feldflasche
+ Feldessbesteck
+ Warnweste
Zusätzlich für Mannschaftsführer:
- Kompass
- Taschenlampe
Für Reservisten und Soldaten befreundeter/verbündeter Nationen wird die
Zusatzausstattung bereitgestellt.
Unvollständige Ausrüstung und / oder unvorschriftsmäßiger Anzug führen zum
Ausschluss vom Wettkampf.
Pro Mannschaft kann ein Mobiltelefon (im versiegelten Umschlag) mitgeführt
werden.
i) Ablauf:
Freitag, 21.03.2014
ab 16:30 Uhr
18:00 Uhr
Samstag, 22.03.2014
17:00 Uhr
18:00 Uhr
Meldung am Meldekopf
Start der 1. Mannschaft
BITBURG - MÖTSCH
BITBURG - MÖTSCH
Zielschluss
Siegerehrung anschl.
Kameradschaftsabend
BITBURG - MÖTSCH
j)
Anmeldung:
über den zuständigen FwRes / Landeskommando (nur mit Anmeldeformular in
der Anlage) an:
Landeskommando RP
FwRes Gerolstein
Eifelkaserne
54568 Gerolstein
FspNBw: 4457-2837 / Fax: - 2839
Post: 06591 – 10 – 2837
EMail: [email protected]
Für Angehörige RSU Kp RP:
Landeskommando Rheinland-Pfalz
UstgPers RSU KP
HptFw Weiland
Freiligrathstr.6
55131 Mainz
Tel.: 06131 / 56 – 2516
E-Mail: [email protected]
Anmeldeschluß :
Freitag, 07.03.2014
k) Ansprechpartner:
Landeskommando RP
StFw Arnold
Eifelkaserne
54568 Gerolstein
FspNBw: 4457-2837 / Fax: - 2839
Post: 06591 – 10 – 2837
LoNo: [email protected]
RK Bitburg
StFw d.R. Quirin
Röntgenstr. 8
54634 Bitburg
Tel.: 06561 – 4810
l) Unterkunft:
Entsendende Truppenteile melden Unterkunftsbedarf (22.03.2014) und
Zusatzverpflegung (F, 23.03.2014) mit Anmeldung der Teilnehmer.
m) Verpflegung:
Alle Teilnehmer erhalten am Meldekopf Abendverpflegung.
Die Tagesverpflegung für Samstag (EPA) wird während des Marsches ausgegeben.
Frühstück für Sonntag nur auf Antrag.
Reservisten, grundwehrdienstleistende Soldaten, erhalten die
Truppenverpflegung unentgeltlich.
Angehörige von Zoll, Bundespolizei, THW, DRK und Freiwillige Feuerwehr
sowie Soldaten befreundeter Streitkräfte, Berufs- und Zeitsoldaten erhalten
Truppenverpflegung gegen Bezahlung.
n) Sonstiges
Das Mitführen von Waffen (auch Dienstwaffen) oder waffenähnlichen
Gegenständen ist verboten.
Die gemeldeten Mannschaften erhalten einen Zeitplan (per Post / Mail
zugesandt), aus dem die jeweilige Startzeit zu ersehen ist.
Die Mannschaften haben sich spätestens 30 Minuten vor Startbeginn am
Meldekopf zu melden.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass für Reservisten aus NATO Staaten die
Rechtsstellung nach dem NATO Truppenstatut gilt. Daher bitten wir Sie, über
den zuständigen Militärattache gemäß Ihrem Besuchskontrollverfahren einen
Besuchsantrag bzw. Antrag auf Einreise einzureichen.
4. Einsatzunterstützung:
a) SanZ Cochem wird gebeten
vom 21.03. bis 22.03.2014 gem. Absprache mit FwRes Gerolstein die
sanitätsdienstliche Betreuung durch Abstellung eines SanTrp mit KrKw
zu gewährleisten.
b) FüUstgBtl 281 wird gebeten
um Unterstützung mit Ausbildungsmaterial gem. Anforderung FwRes
Gerolstein.
c) DLZ Mayen wird gebeten
Mietvertrag über Nutzung Jugendheim Bitburg – Mötsch vom 21.03. – 22.03.14
mit
Ortsvorsteher
Herr Josef Klein
Wiesenstr. 10
54634 Bitburg - Mötsch
abzuschließen.
5. Führungsunterstützung:
entfällt
6. Verwaltungsbestimmungen:
Alle an der DVag und deren Vorbereitung beteiligten aktive Soldaten und
Reservisten leisten ein besonderes Dienstgeschäft der Bundeswehr gem. Erlass
BMVg vom 18.03.2009 – Fü S I 1 – Az 21-01-11 (VMBl 2009, Seite 74 ff), die
Abfindung mit Reisekosten richtet sich nach Erlass BMVg PSZ III 7 – Az 21-0111/21-03-11 vom 22.12.2005 in Verbindung mit Erlass BMVg PSZ III 7 – Az 21-0111/21-03-11 vom 22.01.2007
Die aktiven Soldaten und zugezogene Reservisten sind aufgrund der allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zu § 18 SG zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. Die
Nichtinanspruchnahme oder nicht Bereitstellbarkeit führt nicht zu einer höheren
Abfindung oder Auszahlung von Selbstbeköstigungsgeld.
Zur Kostenminderung werden die Reservisten aufgefordert Fahrgemeinschaften zu
bilden.
Für einen Pokal werden 45,00 € bereitgestellt
Die Anmietungskosten Jugendheim Bitburg-Mötsch werden übernommen.
Im Auftrag
Im Original gezeichnet
Meunier
Oberstleutnant
Anlage
zur Ausschreibung für den Marsch um den Schnee-Eifel-Pokal 2014
am 21.-23.03.2014
Teilnehmermeldung
Absender (genaue Anschrift der RK / Einheit
mit Telefon-Nr. des Ansprechpartners
Anmeldeschluss: 07.03.2014
____________________________________
____________________________________
____________________________________
Bitte
leserlich
ausfüllen!
Bitte über Ihr LKdo / FwRes senden an:
Landeskommando RP
FwRes Gerolstein
Eifelkaserne
54568 Gerolstein
FspNBw: 4457-2837 / Fax: - 2839
Post: 06591 – 10 – 2837
1. Entsendende Dienststelle:
____________________________________________
2. Mannschaftsbezeichnung:
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(unbedingt angeben)
3. Anschrift des Mannschaftsführer:
____________________________________________
____________________________________________
TelefonNr. Mannschaftsführer:
____________________________________________
Mail Anschrift Mannschaftsfüher: _____________________________________________
4. Teilnehmermeldung:
Dienstgrad
Name/Vorname
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Unterschrift
Unterkunft
Frühstück
22./23.03.14
23.03.14
(ja/nein)
(ja/nein)
_____________________
Unterschrift FwRes
Diese Meldung auch abgeben, wenn Sie sich bereits mit Meldebogen gem. BesAnRes,
Anlage 7/7 gemeldet haben!
Wettkampfbestimmungen
Es wird gefordert:
Orientierungsmarsch von ca. 50km
Die Begleitung der Mannschaft durch Betreuungsfahrzeuge ist während des
Marsches verboten, ebenso jede andere Form der Unterstützung.
Das Mitführen von GPS - Geräten ist verboten.
Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit Ausschluss vom Wettkampf
geahndet.
Einsprüche:
Einsprüche sind an Ort und Stelle bei dem Stationsleitenden oder am Ziel bei
dem Leitenden des Marsches einzulegen. Können Einsprüche auf den Stationen
oder im Ziel nicht abschließend geklärt werden, tritt das Schiedsgericht zusammen
und entscheidet unwiderruflich.
Das Schiedsgericht setzt sich wie folgt zusammen:
OTL d. R. Leisen
SF Arnold
SU d. R. Kimmlingen
Wertung:
Es erfolgt eine Wertung für alle teilnehmenden Mannschaften. Sieger ist die
Mannschaft, die mit allen drei Wettkämpfern in der schnellsten Zeit das Ziel
erreicht und die meisten Punkte auf dem Marsch errungen hat.
Die Siegermannschaft erhält den Schnee – Eifel - Pokal, der als Wanderpokal
in den endgültigen Besitz der Mannschaft bzw. der Einheit oder Organisation
übergeht, die ihn dreimal hintereinander oder fünfmal insgesamt gewonnen hat.
Solange der Wanderpokal nicht in den endgültigen Besitz einer Mannschaft
bzw. Einheit oder Organisation übergegangen ist, verpflichtet sich der Gewinner,
diesen pfleglich zu behandeln und ihn beim nächsten Wettkampf dem LKdo
wieder zur Verfügung zu stellen.
Bei Verlust oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten. Der jeweilige Gewinner hat
die Gravur selbst anfertigen zu lassen, die Kosten gehen zu seinen Lasten.
Zusätzlich erhält die Siegermannschaft einen Ehrenpreis, der in den sofortigen
Besitz übergeht, ferner erhalten die Mannschaften bis zum 5.Platz eine Auszeichnung.
Alle Mannschaften, die in die Wertung kommen, erhalten eine Teilnahmeurkunde.

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