Häufig gestellte Fragen zum „Allgemeinen

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Häufig gestellte Fragen zum „Allgemeinen
Häufig gestellte Fragen zum „Allgemeinen Studierfähigkeitstest“ für
Bewerber mit Fachhochschulreife bzw. fachgebundener Hochschulreife
- FAQs Wer muss den Studierfähigkeitstest absolvieren ?
Den Studierfähigkeitstest müssen all diejenigen absolvieren, die die Fachhochschulreife (unabhängig
von der Fachrichtung) oder die fachgebundene Hochschulreife (nur bei fachfremder Studienwahl)
vorweisen können.
Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife (Abitur) werden nicht zum Test zugelassen, da sie bereits die
schulischen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für Bewerber mit fachgebundener
Hochschulreife, die einen Studiengang ihrer Fachrichtung wählen.
Bitte beachten Sie ggf. die alternativen Zugangsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte sowie für
Bewerber mit vorausgehendem abgeschlossenem Bachelor-Studium (www.dhbwstuttgart.de/themen/studium/bewerbung-zulassung/zugangsvoraussetzungen.html).
Wann muss man den Allgemeinen Studierfähigkeitstest absolvieren ?
Die Prüfungsordnung sieht vor, dass unser computergestützter Studierfähigkeitstest (sog. Teil 1 des
Eignungstests) absolviert wird, bevor das Bewerbungsverfahren bei den Dualen Partnern (sog. Teil 2 des
Eignungstests) durchlaufen wird.
Wo kann ich den Allgemeinen Studierfähigkeitstest absolvieren ?
Den „Allgemeinen Studierfähigkeitstest“ können Sie an allen neun DHBW-Standorten (Heidenheim,
Heilbronn, Karlsruhe, Lörrach, Mannheim, Mosbach, Ravensburg, Stuttgart, Villingen-Schwenningen)
absolvieren. Bitte melden Sie sich nur an dem Standort an, an dem Sie den Test ablegen möchten.
Muss ich bereits meine Fachhochschulreife bzw. fachgebundene Hochschulreife erworben haben, um
mich anmelden zu können ?
Für die Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. zumindest zum
Zeitpunkt der Testteilnahme eine Einrichtung besuchen oder eine Anmeldebestätigung haben, die zum
Abschluss der Fachhochschulreife bzw. der fachgebundenen Hochschulreife führt.
Nur für Fachhochschulreife: Sollten Sie die Fachhochschulreife nicht über den direkten Weg (z.B. über
Berufskolleg / Fachoberschule), sondern über einen alternativen Weg (z.B. gymnasiale Oberstufe)
erwerben, müssen Sie Nachweise für den schulischen und den praktischen Teil der Fachhochschulreife
bei der Anmeldung erbringen. Dies gilt auch dann, wenn Sie gerade erst dabei sind, den zweiten Teil der
Fachhochschulreife zu erwerben.
Nur für fachgebundene Hochschulreife: Zur Anmeldung muss ein Nachweis vorliegen, aus dem klar
hervorgeht, dass Sie die fachgebundene Hochschulreife erworben haben oder erwerben werden.
Muss ich bereits einen Ausbildungsvertrag mit einem Dualen Partner bzw. einen Studienplatz
nachweisen können, um mich anmelden zu können ?
Nein, das müssen Sie nicht.
Welche Unterlagen muss ich für die Anmeldung vorlegen ?
Für eine Teilnahme in Stuttgart registrieren Sie sich bitte online vor Versenden der Unterlagen.
Folgende Unterlagen sollten Sie zur Anmeldung fristgerecht am jeweiligen Standort einreichen:
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Vollständig ausgefülltes und zweimal unterschriebenes Anmeldeformular
Lebenslauf
Fachhochschulreife: Zeugnis der Fachhochschulreife oder aktuelle Schulbescheinigung oder
Anmeldebestätigung bzw. Nachweise über den praktischen und den schulischen Teil der
Fachhochschulreife
Fachgebundene Hochschulreife: Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder aktuelle
Schulbescheinigung oder Anmeldebestätigung aus der der Abschluss klar hervorgeht
Bitte reichen Sie ausschließlich Originale oder amtlich beglaubigte Kopien ein. Einfache (Farb-) Kopien,
Scans oder einfache Kopien von beglaubigten Kopien können in keinem Fall anerkannt werden.
Zusätzliche Informationen:
Anmeldeformular:
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Bitte beachten Sie, dass auf dem Anmeldeformular (Seite 2) zwei Unterschriften zu leisten sind:
die erste zur Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben, die zweite zur
Einwilligung in die Datenverarbeitung. Ohne diese Unterschriften ist eine Prüfung Ihres Antrages
und damit eine Teilnahme an der Testung nicht möglich.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährig sein, sind die Unterschriften der
Erziehungsberechtigten erforderlich.
Wenn Sie eine Emailadresse (und/oder Telefonnummer) angeben, können wir Sie bei
Rückfragen oder im Falle kurzfristiger Änderungen schneller erreichen.
Sollte bei Ihnen eine Behinderung vorliegen, die Ihre Prüfungsfähigkeit beeinträchtigt, geben Sie
dies bitte im Anmeldeformular an und legen Ihren Anmeldeunterlagen einen formlosen Antrag
auf Nachteilsausgleich sowie die erforderlichen Nachweise über Ihre Beeinträchtigung bei.
Erforderlich ist ein ärztliches Attest, in dem Ihre Beeinträchtigung geschildert wird und in dem
geeignete Maßnahmen zum Ausgleich des Nachteils klar genannt werden (i.d.R. Zulassung von
Hilfsmitteln und/oder Prüfungszeitverlängerung).
Was passiert nach dem Einreichen meiner Unterlagen ?
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, werden diese geprüft. Wir informieren Sie (i.d.R. per
Email) über eventuell fehlende Unterlagen bzw. deren Vollständigkeit.
Mit einer schriftlichen Zulassungsbestätigung per Einladungsschreiben zum Testtermin sind Sie dann
offiziell und verbindlich für den entsprechenden Termin zugelassen und werden aufgefordert, die
Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,- € bis zu einem bestimmten Termin zu überweisen. Bitte bringen Sie
zur Testung einen Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug) mit.
Kann ich vom „Allgemeinen Studierfähigkeitstest“ zurücktreten ?
Sie können vom „Allgemeinen Studierfähigkeitstest“ durch postalische Zusendung Ihres
Rücktrittswunsches per Originalbrief mit Unterschrift ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die
einfache Mitteilung per Email reicht nicht aus.
Wenn Sie nach der Anmeldefrist (= Rücktrittsfrist) zurücktreten, können bereits bezahlte
Gebühren nicht zurückerstattet werden. Ausnahmen davon sind nur Rücktritte aufgrund von
Erkrankung. Hier muss jedoch unbedingt ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Was muss ich über den Allgemeinen Studierfähigkeitstest wissen ?
Beim „Allgemeinen Studierfähigkeitstest“ handelt es sich um ein dynamisches, rein computergestütztes
Testverfahren. Sie haben 60 Minuten Zeit und müssen zum Bestehen mindestens 700 von 1000
möglichen Punkten erreichen. Getestet werden mathematische, analytische und verbale Fähigkeiten mit
anschließendem Persönlichkeitstest. Fachspezifische Fragen mit Bezug zur späteren Studienrichtung gibt
es derzeit noch nicht. (Simplifizierte Beispielaufgaben finden Sie auf unserer Homepage.)
Bitte beachten Sie, dass Sie während der Testung keinerlei Hilfsmittel (wie z.B. Papier/Stift,
Taschenrechner oder Ähnliches) verwenden dürfen, es sei denn, es wurde Ihnen im Zuge der
Nachteilsausgleichsregelung im Vorfeld gestattet.
Sollten Sie den „Allgemeinen Studierfähigkeitstest“ nicht beim ersten Versuch bestehen, haben Sie noch
zwei Mal die Möglichkeit, ihn zu wiederholen. Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebühr in Höhe
von 80,- € für jede weitere Testung nochmals entrichtet werden muss. Bei wiederholter Teilnahme am
Studierfähigkeitstest muss eine erneute Online-Registrierung und Anmeldung erfolgen.
Was bedeutet „Teil 1 des Eignungstests“ und was ist dieser zweite Teil, von dem im Merkblatt
gesprochen wird ?
Als „Teil 1 des Eignungstests“ wird der „Allgemeine Studierfähigkeitstest“ bezeichnet, für den Sie sich
hier an der DHBW anmelden. „Teil 2 des Eignungstests“ bezeichnet nichts anderes als das
Bewerbungsverfahren beim Dualen Partner, der selbst über die Ausgestaltung entscheidet (z.B.
klassisches Bewerbungsgespräch oder Assessment Center). Ob Sie zuerst den ersten oder den zweiten
Teil des Eignungstests absolvieren, liegt in Ihrem Ermessen bzw. im Ermessen des Dualen Partners.
Sofern Sie keine andere Zugangsmöglichkeit als die mit Fachhochschulreife haben, ist dieser aber
zwingend abzulegen und kann nicht durch den Dualen Partner „abgewendet“ werden.
Wo und wie lange ist das Ergebnis gültig ?
Die Bescheinigung über den bestandenen Studierfähigkeitstest ist zeitlich unbeschränkt gültig und
berechtigt (formal) zur Aufnahme eines Studiums an einem beliebigen DHBW-Standort.
Die Bescheinigung wird Ihnen am Tag nach dem Studierfähigkeitstest per Post zugesandt.
Stand: Juli 2016/KS