Amtsblatt - Bürger für Brieselang

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Amtsblatt - Bürger für Brieselang
Amtsblatt
für die Gemeinde Brieselang
Amtliche Bekanntmachungen
der Gemeinde Brieselang
Nummer 10/2015
14. August 2015
Inhalt
AMTLICHER TEIL
 Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Juli 2015
 Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang
(Straßenreinigungssatzung)
NICHT-AMTLICHER TEIL
 Vorwort des Bürgermeisters
 Informationen aus dem Rathaus
 Vereinsnachrichten
 Veranstaltungshinweise
 Jubilare
 Sonstige Informationen/Impressum
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 217
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Amtlicher Teil
Beschlüsse der Gemeindevertretung
vom 15. Juli 2015
Öffentlicher Teil
BV/0193/15
Übernahmeangebot vom Land Brandenburg für
eine Teilfläche von ca. 1,8514 ha aus der Flur 11,
Flst. 0012/0008 und 0016/0002 (Gewässer-/
Uferfläche am Nymphensee)
Antragsteller: Der Bürgermeister
1. Die mit Schreiben vom 28.04.2015 übersandte
Vermögenszuordnungsvereinbarung des Landes
Brandenburg, Ministerium der Finanzen, für die
Übernahme der Liegenschaft Nymphensee, Teilfläche aus der Gewässer- und Uferfläche von ca.
1,8514 ha (Flur 11, Flst. 0012/0008 und Flur 11, Flst.
0016/0002) wird seitens der Gemeinde nicht gezeichnet.
2. Die Übernahme der vorstehenden Teilfläche in
das Eigentum der Gemeinde wird abgelehnt und der
Beschluss BV/0072/14 aufgehoben.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Land
Brandenburg, Ministerium der Finanzen, das Ergebnis mitzuteilen.
Mehrheitlich abgelehnt
Ja: 0, Nein: 17, Enthaltungen: 1
- Amtlicher Teil -
reich des Bahnhof Brieselang erhebliche Defizite im
Hinblick auf Erscheinungsbild, Gestaltung und Funktion bestehen.
2. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, aus den vorliegenden Anträgen (BV/142/15,
BV 145/15, BV 147/15 und BV 148/15)
2.1 die kurzfristig durch die Verwaltung selbst umsetzbaren Maßnahmen zu identifizieren, in die Umsetzung zu bringen und dem Gemeindeentwicklungsausschuss über die Realisierung zu berichten,
2.2 die technische, rechtliche und finanzielle Realisierbarkeit der weiteren Maßnahmen im Rahmen
des in 2015 zu erarbeitenden Masterplanes zu prüfen und ggf. erforderliche Schritte für die Realisierung aufzuzeigen,
2.3 dabei insbesondere für diejenigen Maßnahmen, für die laufende Folge- bzw. Betriebskosten zu
erwarten sind, Vorschläge für mögliche Betriebskonzepte zu erarbeiten und der Gemeindevertretung vorzulegen.
Einstimmig beschlossen
Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0156/15
Notrufnummer auf Gemeinde-Website
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Verwaltung wird beauftragt, auf ihrer Website
www.gemeindebrieselang.de die wichtigsten Notrufnummern für einen schnellen Abruf der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde einzustellen.
Einstimmig beschlossen
BV/0170/15
Ausgabe für Kostenausgleichszahlung nach § 16 Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Abs. 5 Kita-Gesetz an die Stadt Nauen
Antragsteller: Der Bürgermeister
BV/0159/15
Die Gemeindevertretung beschließt:
Halteverbot an der Kita Regenbogen ausweiten
Den restlichen Kostenausgleich für die Zeit vom
01.01.-31.12.2011 an die Stadt Nauen, für die Antragsteller: Antragsteller: IBB-Fraktion
Betreuung Brieselanger Kinder am Leonardo da Vin- Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendici Campus in Nauen, in Höhe von 27.926,26 €, trotz gen Maßnahmen einzuleiten, vor der Kita Regenbofehlender Kostenübernahmeerklärungen der Ge- gen das absolute Halteverbot (Zeichen 283 der
StVO) so auszuweiten, dass vor und hinter der Zumeinde Brieselang, zu begleichen.
fahrt zum Kita-Parkplatz ausreichend Platz vor am
Mehrheitlich beschlossen
Straßenrand parkenden PKW geschaffen wird, um
Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1
eine problemlose und übersichtliche Zu- und Abfahrt zu ermöglichen.
BV/0171/15
Mehrheitlich abgelehnt
Gesamtkonzept Bahnhof Brieselang
Ja:
Frau Belter, Herr Ehrecke,
Herr Heimann, Frau SchlichAntragsteller: Der Bürgermeister
te, Frau Swillus, Herr Hecke
Die Gemeindevertretung beschließt:
(6)
1. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass im BeAmtsblatt der Gemeinde Brieselang
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Seite 218
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Nein:
Herr Achilles, Frau Cory,
Herr Kriebel, Frau Lerch,
Frau Saremba, Herr Koch,
Herr Kothe, Frau EtteltGelke, Frau Jütterschenke,
Herr Jütterschenke, Herr
Steirat,
(11)
Enthaltungen:
Herr Garn
(1)
BV/0162/15
Bolzplatz in Brieselang-Süd in eine offene Grünfläche zurückbauen
Antragsteller: IBB-Fraktion
Der Bürgermeister wird beauftragt, sich in seiner
Funktion als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Bodenverwertungsgesellschaft Brieselang mbH (Bribo) für den Rückbau des
derzeit gesperrten Bolzplatzes in Brieselang Süd in
eine offene Grünfläche, so wie der B-Plan es vorsieht, einzusetzen.
Mehrheitlich beschlossen
Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Die Gemeinde Brieselang wird mit der Erarbeitung
des Haushaltsplans 2016 in eine erste Phase des
Bürgerhaushaltes einsteigen. Diese Phase sieht die
Möglichkeit vor, die Haushaltspositionen des Haushaltsplans öffentlich zu diskutieren und Vorschläge
zu Investitionen bzw. zur Reduktion der Aufwendungen zu machen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, hierfür
eine Planung durchzuführen und die notwendigen
Vorbereitungen zu treffen. Folgende Aspekte sind
zu berücksichtigen:
Gegenstand der Bürgerbeteiligung ist der Ergebnisund Investitionsplan.
Das Zahlenmaterial des Haushaltsplans 2016 ist so
zusammenzufassen, dass sich ein Bürger in angemessener Zeit mit den Daten vertraut machen kann.
Die Daten sind so aufzuarbeiten und darzustellen,
dass auch Bürger ohne wirtschaftliche(s) Ausbildung
oder Studium den Hintergrund der Erträge, Aufwendungen und Investitionen verstehen kann.
Zum Investitionsplan soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, alternative Investitionen vorzuschlagen oder kritisch zu bestehenden Maßnahmen Stellung zu beziehen.
Zum Ergebnishaushalt soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, Vorschläge zur Kosteneinsparung einzubringen.
Die Darstellung der Haushaltsdaten, die Stellungnahmen und Vorschläge der Bürger und die öffentliche Diskussion sollen in einer Bürgerversammlung
und online über das Internet erfolgen.
Die Verwaltung verdichtet die Stellungnahmen und
Vorschläge der Bürger sowie eine Diskussionszusammenfassung zu einem Bericht mit entsprechenden Handlungsvorschlägen, der dem Hauptausschuss zur Beratung und der Gemeindevertretung
zur Entscheidung vorzulegen ist.
Mehrheitlich abgelehnt
BV/0163/15
Vorbereitung eines Seniorenbewegungsparks
(bzw. -platzes) in Brieselang
Antragsteller: IBB-Fraktion
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Betreibern und Grundflächeneigentümern der aktuell geplanten und z. T. schon im Bau
befindlichen Pflegeheimen mit dem Ziel zu führen,
mit diesen gemeinsam einen Seniorenbewegungspark (oder -platz) einzurichten. Dieser muss allen
betreffenden Menschen, die in Brieselang wohnen, Ja:
tagsüber zur Verfügung stehen.
Den Gremien der Gemeindevertretung ist im 2.
Halbjahr 2015 ein Konzept für die Erstellung des Nein:
Seniorenbewegungsparks (oder –platzes) vorzulegen. Für den Haushalt 2016 sind die notwendigen
finanziellen Mittel in den Haushalt einzustellen.
Mehrheitlich abgelehnt
Ja: 6, Nein: 10, Enthaltungen: 2
Enthaltungen:
BV/0188/15
Bürgerhaushalt vorbereiten
Antragsteller: IBB-Fraktion
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
- Amtlicher Teil -
BV/0143/15
Kreuzungsbereich
Mewes-Damm
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Frau Belter, Herr Ehrecke, Herr
Heimann
(3)
Herr Achilles, Frau Cory, Herr
Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Herr Koch, Herr Kothe, Frau
Jütterschenke, Herr Jütterschenke, Herr Steirat, Herr Garn
(11)
Frau Ettelt-Gelke, Frau Schlichte,
Frau Swillus, Herr Hecke
(4)
Fichte-,
Bahnstraße,
Paul-
Seite 219
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Antragsteller: CDU-Fraktion
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die beschriebene Straßenkreuzung ein verkehrsplanerisches
Sicherheitskonzept zu erstellen, mit dem Ziel die
Verkehrsströme sicher und eindeutig erkennbar
unter Berücksichtigung von Vorfahrtsregelungen
und Geschwindigkeitsbeschränkungen zu leiten.
Dabei soll besonderes Augenmerk auf die gefahrlose Kreuzung von Fußgängern und Radfahrern im
Kreuzungsbereich gelegt werden. Als eine mögliche
Variante soll die Errichtung eines Kreisverkehrs geprüft werden.
Einstimmig beschlossen
Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0146/15
Beschluss zur Neufassung der Satzung über die
Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang
(Straßenreinigungssatzung)
Antragsteller: Der Bürgermeister
Den Satzungstext finden Sie auf der Seite 224.
Mehrheitlich beschlossen
Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 0
- Amtlicher Teil -
Öffentlichkeit bieten. Hierzu ist die Beschlussvorlage 466/2011 und die Planung zur weiteren Beratung
im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und im Ausschuss für Bildung und Soziales erneut einzubringen.
Mehrheitlich abgelehnt
Ja:
Frau Belter, Herr Ehrecke, Herr
Heimann, Frau Swillus, Herr Hecke
(5)
Nein:
Herr Achilles, Frau Cory, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Herr
Koch, Herr Kothe, Frau EtteltGelke, Frau Jütterschenke, Herr
Jütterschenke, Herr Steirat, Frau
Schlichte, Herr Garn
(13)
Enthaltungen: 0
BV/0155/15
Beteiligung der Gemeinde Brieselang bei der Plattform MAERKER.BRANDENBURG.de
Antragsteller: IBB-Fraktion
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sich aktiv
als beteiligte Gemeinde an dem Portal
www.maerker.brandenburg.de zu beteiligen.
Mehrheitlich abgelehnt
Ja:
Frau Belter, Herr Ehrecke, Herr
Heimann, Frau Swillus, Herr Hecke
(5)
Nein:
Herr Achilles, Frau Cory, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Herr
Koch, Herr Kothe, Frau EtteltGelke, Frau Jütterschenke, Herr
Jütterschenke, Herr Steirat, Frau
Schlichte, Herr Garn
(13)
Enthaltungen: 0
BV/0161/15
Klärung der Aufgabenerfüllung des Schöpfwerkes
Zeestow und Information über das Grundwassermanagement unserer Region
Antragsteller: IBB-Fraktion
Geänderte Beschlussvorlage nach der Sitzung des
Hauptausschusses am 8.7.2015 in der von Herr
Achilles (BFB-Fraktion) formulierten Fassung- vom
Antragsteller übernommen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, Vertreter
des Landesumweltamtes Brandenburg und des
Wasser- und Bodenverbandes Nauen einzuladen,
um die Bürger in einer öffentlichen Veranstaltung BV/0196/15
Erweiterung des Hortstandortes "Hort Robinson"
über das Wassermanagement zu informieren.
Einstimmig beschlossen
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Gemeinde Brieselang beschließt zur SicherstelJa: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
lung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung (Hortplätze) gemäß § 1 Zweites Gesetz zur AusBV/0166/15
führung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches
Realisierung des Spielplatzes auf dem Nachbar- Kinderund
Jugendhilfe
grundstück der Kita Birkenwichtel
(Kindertagesstättengesetz - KitaG) i. V. m. den
Antragsteller: IBB-Fraktion
Grundsätzen des Verwaltungshandelns bei der PrüDie Gemeindevertretung bestätigt die Absicht, auf fung der räumlichen Bedingungen von Kindertagesder hinterliegenden Grundfläche der Kita Birken- stätten (Landesjugendhilfeausschuss vom
wichtel (Eigentümer Gemeinde Brieselang) einen 12.07.1999) die Erweiterung der Hortplatzkapazität
Spielplatz einzurichten. Dieser soll kombiniert Spiel- am Hortstandort „Hort Robinson“. Die Verwaltung
möglichkeiten für die Kita Birkenwichtel und die wird beauftragt diesbezüglich Planungen für den
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Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
- Amtlicher Teil -
Anbau von Horträumen an das „Blaue Haus“ vorzu- Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in Brieselegen.
lang entgegen.
Einstimmig beschlossen
Einstimmig beschlossen
Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0197/15
Bestand der Hans-Klakow-Oberschule langfristig
sichern
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung bekennt sich zur langfristigen Sicherung des Bestandes der Hans-KlakowOberschule. Um die Attraktivität langfristig zu sichern und zu erhalten wird der Bürgermeister mit
folgenden Maßnahmen beauftragt.
 Kurzfristige Vorlage und Umsetzung eines Sanierungs-/Renovierungskonzept der Hans-KlakowOberschule. Die Mittel sollen nach Maßgabe im
laufenden Haushalt und für den Haushaltsentwurf
2016 vorgesehen werden.
 Beauftragung eines Planungsbüros zur Analyse der
notwendigen Erweiterung des Bestandsgebäudes
der Hans-Klakow-Oberschule in 2015 und Vorlage
in den Gremien der Gemeinde zur weiteren Verfahrensweise. Die Planung soll folgende Punkte
zum Ziel haben:
 Beseitigung des provisorischen Treppenhauses
 Aufgabe der Räume in der Robinson Grundschule
 Beseitigung der Mängel in den vorhandenen
Raumgrößen und Vorgaben des MBJS
Einstimmig beschlossen
BV/0214/15
Genehmigung der Eilentscheidung für eine Umschuldung vom 13.07.2015
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters und der Vorsitzenden der
Gemeindevertretung vom 13.07.2015 zur Umschuldung eines Darlehens von der ILB auf die DKB AG.
Mehrheitlich beschlossen
Ja:
Herr Achilles, Frau Cory, Herr
Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Herr Koch, Herr Kothe,
Frau Ettelt-Gelke, Frau Jütterschenke, Herr Jütterschenke,
Herr Steirat, Herr Garn
(12)
Nein:
Herr Ehrecke, Herr Heimann
(2)
Enthaltungen:
Frau Belter, Frau Schlichte,
Frau Swillus, Herr Hecke
(4)
Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0198/15
Weiterführung der Schulsozialarbeit gemäß § 9
Abs. 1 BbgSchulG für die Robinson Grundschule,
ZeeBr@-Grundschule und Hans-Klakow Oberschule
durch den Humanistischen Freidenkerbund Havelland e. V.
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung Brieselang beschließt, dass
ab dem 01.09.2015 die Schulsozialarbeit an den drei
Schulstandorten durch den Humanistischen Freidenkerbund Havelland e. V. weitergeführt wird.
Mehrheitlich beschlossen
Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0
BV/0215/15
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 "Lange
Straße 63 und 65" der Gemeinde Brieselang
Antragsteller: Der Bürgermeister
Der Bebauungsplan Nr.94 „Lange Straße 63 und 65“
soll geändert werden, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern anstelle von 3 Einzelhäusern des Grundstückes zu schaffen.
Die Kosten werden durch den Vorhabenträger getragen.
Einstimmig beschlossen
Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0206/15
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104
"Falkensstraße 63, 65" der Gemeinde Brieselang
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung Brieselang beschließt den
nachfolgenden Aufstellungsbeschluss für einen BeBV/0199/15
Konzept zur Entwicklung der Kinder- und Jugendar- bauungsplan:
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden
beit in Brieselang
Bebauungsplanes Nr. 104 „Falkenstraße 63, 65“ beAntragsteller: Der Bürgermeister
stehend aus dem Flurstück 120 in der Flur 1 in der
Die Gemeindevertretung nimmt das Konzept zur
Gemarkung Brieselang umfasst eine Fläche von ca.
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Sonstiges
0,65 ha. Er wird begrenzt
- im Norden von der nördlichen Hälfte der Falkenstraße,
- im Osten von mit Einfamilienhäusern bebauten
Grundstücken und
- im Süden und Westen von teilweise bebauten,
stark durchgrünten Wohnbaugrundstücken.
Der Bebauungsplan der Innenentwicklung wird im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und somit im Vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich öffentlich
bekanntzumachen.
Die Kosten werden durch den Vorhabenträger getragen.
Einstimmig beschlossen
Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
- Amtlicher Teil -
BV/0209/15
Beschluss über die Entwurfsplanung zum Ausbau
der Fichtestraße 5. BA - Linksabbiegespur L 201 AltBrieselang
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Gemeindeverwaltung beschließt die Fichtestraße 5. BA – Linksabbiegespur L 201 entsprechend der
Entwurfsplanung vom 25.05.2015 zu planen und
auszuschreiben.
Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderliche Änderungen innerhalb der Planungsphase
(Genehmigungs- und Ausführungsplanung) sowie
während der Bauphase vorzunehmen, die nicht die
Grundzüge der Planung betreffen.
Für diese Maßnahme wird ein überplanmäßiger
Aufwand in Höhe von 120.500 € auf der HH- St.
54301 591 10 200 genehmigt.
Einstimmig beschlossen
Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0207/15
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 44 "Lange Straße 57a, 58 und
58a"; Überschreitung der GRZ
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 44 „Lange Straße 57a, 58 und 58a“ zur
Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Lange Straße 28 E, Flur 2, Flurstück 934 bezüglich der Überschreitung der GRZ von 0,2 auf 0,23
zuzustimmen.
Mehrheitlich beschlossen
Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 0
BV/0208/15
Brandschutztechnische Ertüchtigung der ZeebraGrundschule
Nutzung der Turnhalle als Versammlungsstätte
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung beschließt: Die ZeebraGrundschule ist brandschutztechnisch zu ertüchtigen. Dabei ist die Turnhalle als Versammlungsstätte
bis maximal 500 Personen vorzusehen. Die dazu
benötigten Finanzierungsmittel in Höhe von
210.000 € sind im HH 2016 vorzusehen. Darüber
hinaus sind für Planung, Bauantrag und fachtechnische Prüfung in 2015 20.000 € bereit zu stellen. Der
Ausschuss für Gemeindeentwicklung ist regelmäßig
über das Verfahren zu unterrichten.
Mehrheitlich beschlossen
Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
BV/02013/15
Kauf eines Tanklöschfahrzeuges - TLF 4000
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Gemeindeverwaltung beschließt den Kauf eines
Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für die Feuerwehr
Brieselang. Und den damit verbundenen Auftrag für
die Lieferung an die Firma Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG in Mühlau, gemäß dem Vergabevorschlag vom 06.07.2015 zum Submissionsergebnis von 256.918,14 €, zu vergeben.
Mehrheitlich beschlossen
Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Ergänzung zum Amtsblatt Nr. 08/2015
Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 24. Juni
2015, öffentlicher Teil
BV/0164/15
Neubau der KITA Regenbogen
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung beschließt einen Neu-/
Ersatzbau für die KITA Regenbogen auf den Flurstücken 403, 404 und 405 zu errichten.
Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt,
unter Berücksichtigung des vorliegenden Entwurfes
vom 27.04.2015, und unter Beachtung der vergaberechtliche Vorschriften ein Planungsbüro mit der
Planung, der Ausschreibung und Bauüberwachung
für einen Neubau der Kita Regenbogen unter
Einbeziehung des alten Rathauses zu beauftragen.
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Seite 222
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Die Beauftrag erfolgt auf der Basis der HOAI. Die
Entwurfsplanung ist den Gremien der Gemeinde zur
Genehmigung vorzulegen.
Die Planung für den pädagogischen Bereich des
Baues erfolgt auf der Basis des heutigen pädagogischen Konzeptes der KITA Regenbogen. Hierbei sind
die Vorschriften für die Förderung des U3 Bereiches
zu beachten. In die Planung ist die KITA Regenbogen (Eltern und Träger), Verwaltung, Leitung der
KITA Birkenwichtel und Vertretern der GV einzubeziehen. Der Bau soll, soweit es baurechtlich möglich
ist, an das Gebäude des alten Rathauses angebaut
werden bzw. mit diesem eine feste bauliche Verbindung erhalten. Der Hauptzugang erfolgt über die
Wustermarker Allee. Die Planung ist so auszugestalten, dass eine maximale nutzbare Außenfläche dem
Spielbetrieb der KITA zur Verfügung steht.
Das Bestandsgebäude soll einer Mischnutzung
durch die Kita sowie weiterer sozialer und Bildungsbereiche der Gemeinde zugeführt werden.
Es sind folgende Planungen und Kostenberechnungen (jeweils getrennt) durch das Planungsbüro vorzulegen:
Die Entwurfsplanung für KITA Bau mit Außenanlage
für ca. 100 Kinder mit einer Kostendeckelung von
20.000 €/Platz unter Berücksichtigung der Förderbedingung. Die für die Kita nutzbaren Teile des Bestandsbaus sind bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen.
Schaffung einer festen baulichen Verbindung
(nutzbar im Alltagsbetrieb durch Personen) mit dem
Bestandsgebäude.
Planung einer Mitnutzung des Bestandsgebäudes
(z.B. Wegfall von technischen Bereichen im Neubau,
Nutzung Bibliothek, etc.)
Sanierung des Bestandsgebäudes im Außenbereich
Fassade, Fenster und Dach und der Versorgungseinrichtung.
Erwerb Grundstücke/Immobile
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Erwerb der
4 Flurstücke 402, 403, 404 und 405 zum aktuellen
Bodenrichtwert und des Bestandsgebäudes „Altes
Rathaus“ zum aktuellen Wert unter Berücksichtigung möglicher Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber der WBG zum Wertausweis in der Bilanz
von der WBG mit dem Geschäftsführer der WBG
vertraglich vorzubereiten und der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen.
Alter Standort KITA Regenbogen
Bezüglich des alten Standortes der KITA RegenboAmtsblatt der Gemeinde Brieselang
- Amtlicher Teil -
gen ist nach Bezug des Ersatzbaues wie folgt zu verfahren:
Das Flurstück 259 wird dem Eigentümer wieder zur
freien Verfügung übergeben. Hierzu sind ggfls. bestehende Verträge zur Nutzung durch die Gemeinde
zu kündigen. Das Bestandsgebäude auf dem Flurstück 402 wird vorerst in die Leerstandverwaltung
der Gemeinde (Substanz erhaltend) übernommen.
Spätestens 6 Monate nach Nutzungsaufgabe ist der
Gemeindevertretung ein Nutzungskonzept bzw.
Veräußerungsvorschlag für das Flurstück und Bestandsgebäude vorzulegen.
Öffentliche Nutzung des Bestandsgebäudes
Durch die Verwaltung ist im August 2015 eine Konzeption zur Nutzung des Bestandsgebäudes durch
gemeinnützige, soziale bzw. öffentliche Einrichtungen vorzulegen. Die bei der Planung vorgesehenen
Mitnutzungen durch die KITA sind dabei zu berücksichtigen.
Mehrheitlich beschlossen
Ja:
Herr Achilles, Frau Lerch, Frau Sa remba, Frau Cory, Herr Koch, Herr
Kothe, Herr Jakob, Frau Jütterschenke, Herr Jütterschenke, Herr Steirat,
Herr Garn
(11)
Nein:
Herr Ehrecke, Herr Heimann
(2)
Enthaltungen: Frau Belter, Frau `t Hart, Frau
Schlichte, Frau Swillus, Herr Hecke
(5)
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 223
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
- Amtlicher Teil -
Bekanntmachung der Gemeinde Brieselang
Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang
(Straßenreinigungssatzung)
Die Gemeinde Brieselang erlässt auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI. I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 16) sowie des § 49a Abs. 4
des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung vom 28.07.2009 (GVBI. I/09,
Nr. 15, S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 27), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.07.2015 folgende Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Brieselang:
§1
Allgemeine Bestimmungen
(1)
1
(2)
1
Die Gemeinde Brieselang betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei
Landes- und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach §§ 2 ff. dieser Satzung den Grundstückseigentümern übertragen wird.
2
Die gemeindliche Straßenreinigung ist eine öffentliche Einrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang.
Die Reinigungspflicht im Sinne dieser Satzung umfasst die Straßenreinigung sowie den Winterdienst auf den Gehwegen und auf den Fahrbahnen. 2Die Straßenreinigung nach § 3 beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Gemeindebild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen
können.
3
Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst nach § 4 dieser Satzung. 4Dieser umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Gehwegen und Fußgängerüberwegen sowie das
Bestreuen der Gehwege und Fußgängerüberwege bei Schnee- und Eisglätte. 5Die Reinigungspflicht der Gemeinde beinhaltet als Winterwartung insbesondere das Schneeräumen sowie
das Bestreuen der öffentlichen Straßen soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung (gefährliche Stellen der verkehrswichtigen Straßen) erforderlich ist.
6
Art und Umfang der Reinigungspflichten der Gemeinde Brieselang und der Grundstückseigentümer ergeben sich im Einzelnen aus den Bestimmungen der §§ 2 bis 4 dieser Satzung.
(3) Als Gehweg im Sinne dieser Satzung gelten:





alle selbstständigen Gehwege
die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 Straßenverkehrsordnung (StVO))
alle erkennbar, abgesetzten für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile mit Ausnahme von Plätzen
bei Fehlen eines von der Fahrbahn abgesetzten Gehweges ein Streifen von jeweils 1,50
Meter Breite parallel zur Grundstücksgrenze
in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 224
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
- Amtlicher Teil -
325 StVO) ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze.
(4) Als Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte übrige Straßenoberfläche, die nicht
Gehweg ist, also neben den dem Fahrverkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere
auch Trennstreifen, Seitenstreifen, Randstreifen, Bankette, die Parkbuchten, Parkplätze,
Parkstreifen, Sicherheitsstreifen, Bushaltestellenbuchten, Plätze sowie die Radwege.
§2
Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer
(1)
1
Die Reinigung der im anliegenden Straßenverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen
wird in dem in §§ 3 und 4 festgelegten Umfang den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. 2Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung (Anlage).
3
Es enthält die Straßenbezeichnung und den Reinigungsverpflichteten.
4
In die Reinigung durch die Anlieger sind die anliegenden Baum- und/ oder Grünstreifen sowie die Entwässerungsmulden parallel zur Grundstücksgrenze (Straßenfront) einzubeziehen.
5
(2)
1
(3)
1
(4)
1
Die Reinigungspflicht an den Bushaltestellen obliegt der Gemeinde Brieselang.
Wird ein Grundstück durch mehrere öffentliche Straßen erschlossen, so erstreckt sich die
Reinigungspflicht auf alle Grundstücksseiten, durch die das Grundstück erschlossen wird.
2
Als Grundstück im Sinne dieser Satzung gilt das im Grundbuch eingetragene Grundstück
(Buchgrundstück).
3
Als erschlossen im Sinne dieser Satzung gilt ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich einen Zugang oder eine Zufahrt zur Straße hat oder ein Zugang oder eine Zufahrt ermöglicht werden kann und dadurch eine innerhalb der geschlossenen Ortslagen der Gemeinde
Brieselang übliche und sinnvolle wirtschaftliche Grundstücksnutzung ermöglicht wird.
Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückeigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. 2Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen
nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft
über das Grundstück ausübt.
Die nach Absatz 1 verpflichteten Grundstückseigentümer sind Anlieger im Sinne dieser Satzung. 2Anlieger sind sowohl Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderliegergrundstück), als auch Grundstückseigentümer der dahinter liegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke). 3Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße grenzende Grundstück
(Vorderliegergrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstück)
eine Reinigungseinheit. 4Der räumliche Reinigungsumfang bestimmt sich nach der Frontlänge des Vordergrundstücks. 5Die Eigentümer der zur Reinigungseinheit gehörenden Grundstücke müssen abwechselnd reinigen.
(5) Straßenumbenennungen haben keinen Einfluss auf die Reinigungspflicht.
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10. Ausgabe vom 14. August 2015
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§3
Art und Umfang der Straßenreinigung
(1) Die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen ist zum Ende eines Kalendermonats oder früher
nach dem tatsächlichen Bedarf vorzunehmen.
(2)
1
(3)
1
(4)
1
(5)
1
(6)
1
Ist die Reinigungspflicht auf Fahrbahnen den Anlieger übertragen, erstreckt sich diese jeweils bis zur Fahrbahnmitte. 2Ist nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Anlieger
vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenfläche.
Gehwege sind in ihrer gesamten Breite, selbstständige Gehwege sind entsprechend Absatz
2 zu reinigen. 2Auf Gehwegen, die mit ungebundenen Materialien (z.B. Recycling-, Material,
Promenadengranulat) befestigt sind, hat die Gehwegreinigung manuell zu erfolgen.
Die Reinigungspflicht umfasst – unabhängig vom Verursacher – die Beseitigung von Abfällen
wie Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Papier, Glas, Ansammlungen von Zigarettenkippen,
Verpackungen (z.B. Büchsen, Flaschen, Kartonagen, Zigarettenschachteln) und sonstigen
Verunreinigungen jeder Art sowie auf Gehwegen auch die Beseitigung von Unkraut. 2Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden.
3
Die Ablagerung von Kehricht und sonstigem Unrat in Straßenrinnen, Einläufen von Entwässerungsanlagen, Gräben, Entwässerungsmulden sowie auf Grünstreifen und unter Bäumen
und Büschen ist verboten. 4Nach Beendigung der Reinigung ist das Reinigungsgut unverzüglich zu entfernen.
Anfallendes Laub im Fahrbahnbereich und auf Gehwegen ist von den Anliegern auf Haufen
zu setzen und zur Entsorgung bereit zu stellen. 2Eine Behinderung des Verkehrs ist zu vermeiden. 3Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung (Rutsch- oder Stolpergefahr) des Verkehrs darstellt. 4Laub von Grundstücken darf nicht auf den Gehweg oder
die Fahrbahn verbracht werden.
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, durch ihn
verursachte außergewöhnliche Verunreinigungen oder Abfall unverzüglich zu beseitigen, befreit den nach § 2 Verpflichteten nicht von seiner Reinigungspflicht. 2Im Rahmen der allgemein üblichen Zumutbarkeit bleibt der Anlieger für die Reinigung mitverantwortlich.
(7) Der Einsatz von Herbiziden und Bioziden ist verboten.
§4
Art um Umfang des Winterdienstes
(1)
1
(2)
1
Leistungen des Winterdienstes bei der Schnee- und Glättebekämpfung im Auftrag der Gemeinde Brieselang werden auf Fahrbahnen eines ausgewählten Straßennetzes erbracht, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.
2
Die entsprechenden Straßen sind im Straßenverzeichnis (Anlage) gekennzeichnet.
3
Im Übrigen obliegt der Winterdienst auf Gehwegen der im Straßenverzeichnis (Anlage) gekennzeichneten Straßen, den Anliegern nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 2 bis 6.
Schnee und entstandene Glätte sind auf Gehwegen mit einer Breite von weniger als 1,50 m
vollständig, bei breiteren Gehwegen in einer Breite von 1,50 m zu bekämpfen. 2Auf Gehwe-
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10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 226
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gen, die mit ungebundenen Materialien (z.B. Recycling-, Material, Promenadengranulat) befestigt sind, hat die winterdienstliche Betreuung manuell zu erfolgen.
3
Soweit keine Gehwege vorhanden sind, ist beidseitig ein 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen Verkehrsfläche entlang der Grundstücksgrenze auf dem begehbaren Seitenstreifen für
den Fußgängerverkehr zu beräumen und abzustumpfen.
4
Bei Fehlen eines Gehweges und begehbaren Seitenstreifens ist der Fußgängerverkehr auf
der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenze vor Schnee sowie vor Schnee- und Eisglätte zu
sichern.
5
Die nach S. 3 und 4 vom Schnee beräumten und bestreuten Streifen am Rande von Fahrbahnen ohne speziellen Gehweg, müssen in ihrer Längsrichtung so aufeinander abgestimmt
sein, dass ein durchgehend benutzbarer Fußweg entsteht. 6Aus diesem Grund muss der später Räumende/Streuende sich an den Verlauf der Räum-/Streuflächen vor den Nachbargrundstücken anpassen.
(3)
1
Auf Gehwegen im Sinne des § 1 Abs. 3 ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei abstumpfende Mittel einzusetzen sind. 2Die Verwendung von Asche, Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. 3Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind nur
erlaubt
1. in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von
abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
2. an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. auf Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gefahrenstellen.
4
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen (auch in den genannten Ausnahmefällen) nicht
mit Asche, Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.
(4)
1
Werktags in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls
bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu bekämpfen. 2Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und
entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu bekämpfen.
3
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht
möglich ist – notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
4
Hydranten, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Schachtabdeckungen, andere Schalt- und
Absperrvorrichtungen für öffentliche Versorgungsleitungen und Baumscheiben sind von Eis
und Schnee freizuhalten. 5Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg
und die Fahrbahn verbracht werden.
(5)
1
Das Winterstreugut ist nach der Winterdienstperiode oder wenn es nicht mehr zur Erfüllung
seines Zweckes notwendig ist, aufzunehmen und zu beseitigen. 2Anlieger sind nicht verpflichtet, das durch die Gemeinde Brieselang auf den Fahrbahnen aufgebrachte Winterstreugut zu beseitigen.
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Seite 227
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§5
Benutzungsgebühren
Die Gemeinde Brieselang erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren. Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet sich nach der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Brieselang
(Straßenreinigungsgebührensatzung) in der jeweils geltenden Fassung.
§6
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 3 Abs. 1 auf Gehwegen oder Fahrbahnen nicht regelmäßig reinigt,
2.
entgegen § 3 Abs. 3 S. 2 auf Gehwegen die mit ungebundenen Materialien befestigt
sind, die Reinigung nicht manuell durchführt,
3.
entgegen § 3 Abs. 4 S. 1 Abfälle wie Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Papier, Glas,
Ansammlungen von Zigarettenkippen, Verpackungen und sonstiger Verunreinigungen
jeder Art sowie auf Gehwegen auch Unkraut nicht beseitigt,
4.
entgegen § 3 Abs. 4 S. 2 belästigende Staubentwicklung nicht vermeidet,
5.
entgegen § 3 Abs. 4 S. 3 Kehricht und sonstigen Unrat in Straßenrinnen, Einläufen von
Entwässerungsanlagen, Gräben, Entwässerungsmulden sowie auf Grünstreifen und unter Bäumen und Büschen ablagert,
6.
entgegen § 3 Abs. 4 S. 4 nach Beendigung der Reinigung das Reinigungsgut nicht unverzüglich entfernt,
7.
entgegen § 3 Abs. 5 S. 4 Laub von Grundstücken auf die Fahrbahn oder den Gehweg
verbringt,
8.
entgegen § 3 Abs. 7 Herbizide und Biozide bei der Reinigung einsetzt,
9.
entgegen § 4 Abs. 2 S. 1 die Gehwege mit einer Breite von weniger als 1,50 m vollständig oder breitere Gehwege in einer Breite von 1,50 m nicht von Schnee freihält,
10.
entgegen § 4 Abs. 2 S. 2 auf Gehwegen die mit ungebundenen Materialien befestigt
sind, den Winterdienst nicht manuell durchführt,
11.
entgegen § 4 Abs. 3 S. 1 auf Gehwegen bei Eis- und Schneeglätte nicht streut,
12.
entgegen § 4 Abs. 3 S. 2 Asche, Salz oder sonstige auftauende Stoffe mit Ausnahme der
Fälle in S. 3 Nr. 1 und 2 verwendet,
13.
entgegen § 4 Abs. 3 S. 4 Baumscheiben und begrünte Flächen mit Asche, Salz oder
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Seite 228
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sonstigen auftauenden Materialien bestreut,
(2)
14.
entgegen § 4 Abs. 3 S. 4 auf Baumscheiben und begrünten Flächen mit Asche, Salz oder
sonstigen auftauenden Mittel enthaltenden Schnee auf ihnen ablagert,
15.
entgegen § 4 Abs. 4 S. 1 auf Reinigungsflächen werktags nicht von 7:00 Uhr bis 20:00
Uhr, oder sonn- und feiertags nicht von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallenen Schnee und
entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte bekämpft,
16.
entgegen § 4 Abs. 4 S. 2 auf Reinigungsflächen nach 20:00 Uhr gefallenen Schnee oder
entstandene Glätte werktags nicht bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags nicht bis 9:00 Uhr
des folgenden Tages bekämpft,
17.
entgegen § 4 Abs. 4 S. 3 Schnee auf der öffentlichen Straße so lagert, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird,
18.
entgegen § 4 Abs. 4 S. 4 Hydranten, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Schachtabdeckungen, andere Schalt- und Absperrvorrichtungen für öffentliche Versorgungsleitungen und Baumscheiben nicht von Eis und Schnee frei hält,
19.
entgegen § 4 Abs. 4 S. 5 Schnee und Eis von Grundstücken auf die Fahrbahn oder den
Gehweg verbringt,
20.
entgegen § 4 Abs. 5 das Winterstreugut nach der Winterdienstperiode nicht aufnimmt
und beseitigt.
1
Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten
(OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. 2Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße
in Höhe von 5,00 € bis 2500,00 € geahndet werden.
§7
Inkrafttreten
(1) Die Straßenreinigungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Brieselang vom 21.09.2011
(Beschluss-Nr. 521/11 vom 31.08.2011), zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung der
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Brieselang vom 18.12.2014 (Beschluss-Nr.
BV/0101/14 vom 17.12.2014) außer Kraft.
Brieselang, den 14. August 2015
gez.
Wilhelm Garn
Bürgermeister
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Siegel
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Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung (Anlage)
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Ende amtlicher Teil
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Sonstiges
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auf die Programme und Vorschriften, die im
Meldewesen zur Anwendung kommen, geschult
werden müssen. Die Verwaltungsmitarbeiter
aus anderen Sachgebieten, wie z.B. aus der
Steuer- und Abgabenabteilung, können hier
nicht aushelfen. Auch in diesem Bereich gibt es
wiederum spezielle EDV-Programme und Gesetze/Verordnungen, die nicht von Mitarbeitern
des Meldewesens beherrscht werden. So könnte ich fast alle Bereiche des Hauses erwähnen.
Wir sind stets bemüht die Bearbeitungszeiten
Lieber Brieselangerinnen, liebe Brieselanger, kurz zu halten. Bitten haben Sie aber Verständnis wenn es aus besonderen Gründen wie heißt es so schön, Sommerferien sind eine besonders in der Ferienzeit - mal etwas länger
erholsame Zeit. Dieses stimmt auch für weite dauert.
Teile der Bevölkerung und für viele Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung, Mit Brieselanger Grüßen und aus dem grünen
die in dieser Zeit Ihren wohlverdienten Jahresur- Herzen des Havellandes verbleibe ich bis zum
laub antreten. Besonders die Schulkinder freuen nächsten Amtsblatt.
sich über die schulfreie Zeit. Das diesjährige
Sommerwetter unterstützt die Freude auch Ihr
noch.
Die Urlaubszeit führt aber auch in einer kleinen
Verwaltung, wie in der Gemeinde Brieselang, zu
Engpässen. War es früher möglich, dass ver-
Wilhelm Garn
Bürgermeister
schiedene Aufgaben von einem Mitarbeiter erledigt werden konnten bzw. dass er multifunktional eingesetzt werden konnte, schreitet auch
in der Verwaltung die Spezialisierung immer
stärker voran. Beispielsweise ist bei der Bearbeitungen von Tief- und Hochbauten Ingenieurwissen gefragt. Aber eine ausgebildete Ingenieurin ist wiederum nicht in der Lage Aufgaben
des Meldewesens zu bearbeiten. Auch in den
Sachgebieten wie dem Meldewesen sind die
EDV-technischen und gesetzlichen Anforderungen so speziell, dass die Mitarbeiter hier gezielt
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Seite 238
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Sonstiges
Informationen aus dem Rathaus
Tiefbau – aktueller Sachstand
BV Heideweg/Pestalozzistraße
Pflasterung (Straße und Einfahrten) in der Pestalozzistr. weitestgehend fertiggestellt Baumaßnahme im
Zeit- und Kostenplan
BV Komponistenviertel
1. Asphaltschicht wurde aufgetragen / Baumaßnahme im Zeit- und Kostenplan
BV Gehweg Karl-Marx-Str. (Landestraße
bis Heideweg)
Baubeginn am 03.08. erfolgt
BV Beleuchtung Karl-Marx-Str.
(Landestraße bis Thälmannstr.)
Baubeginn am 03.08. und Demontage des ersten Abschnittes der Beleuchtung erfolgt
BV Gehweg im OT Bredow
Baumaßnahme am 23.06. begonnen/ 1. Abschnitt
fertiggestellt
Bushaltestelle/Busparkplatz
im OT Zeestow
Fertigstellung erfolgt
BV Parkplätze im Schulbereich
1. Parkplatz (Front Oberschule) fertiggestellt/ Fertigstellung des Lehrerparkplatzes wird zum Ferienende
erwartet/ 3. Parkplatz wird nach dem Ferienende begonnen
BV 5. BA Fichtestr.
Planung abgeschlossen / Ausschreibung in Arbeit
BV Erneuerung Lampen-Förderprogramm
(Straße Am Wald, Birkenallee, Blumensteg,
Rotdornallee, Ulmenweg , Parkweg)
Maste weitestgehend gestellt/Köpfe sollen bis Ende
September montiert werden
BV Kienast/Bahnstr.
Vorplanung liegt vor/Fördermittelantrag gestellt
BV Gehweg/Beleuchtung Langestr.
Planung begonnen/ Vermessung in Auftrag gegeben
BV Gehweg Graben 506
Planung begonnen
BV Kreuzung Karl-Marx-Str./Birkenallee
Planung liegt vor/ Fördermittelantrag gestellt
Straßenbeschilderung Zeestow
Im Ortsteil Zeestow haben sich diverse Straßennamenschilder und Pfosten aus dem öffentlichen
Straßenraum verabschiedet oder befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Deshalb führt
die Verwaltung augenblicklich eine Ausschreibung durch. Diese hat im Ergebnis einen großflächigen Austausch bzw. Erneuerung der Straßennamenschilder und Verkehrszeichen im OT Zeestow.
Die Lieferung wird wahrscheinlich im Oktober erfolgen. Anschließend werden die Schilder durch
den Bauhof aufgestellt.
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10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 239
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Sonstiges
Schulkomplex Nord
Wie üblich finden in den Sommerferien Baumaßnahmen in den Schulen statt, die in der
Schulzeit den Unterrichtsablauf stören würden.
In der Robinson Schule wurden in fünf Klassenräumen die Böden komplett erneuert. Die betroffenen Klassenräume sollen dann spätestens
in den Herbstferien gemalert werden. Die umfangreichsten Arbeiten wurden und werden in
der Hans-Klakow-Oberschule durchgeführt. Alle
Räume werden mit Brandmeldern ausgerüstet,
eine neue Brandmeldeanlage wird eingebaut
und alle Räume werden mit einer WLAN Verbindung ausgerüstet. Gleichzeitig wird vor der
Schule der neue Parkplatz angelegt. Noch in
den Sommerferien soll auch der 2. Parkplatz
zwischen Bauhof und Turnhalle fertiggestellt
werden. Der dritte Parkplatz wird an der Spitze
des Schulgartens nach den Sommerferien entstehen.
Die Planung für den
Kreuzungsbereich
(Birkenalle/Karl-Marx-Str.) einschließlich der
Bushaltestelle und des Gehweges ist abgeschlossen und durch die Gemeindevertretung
bestätigt. Wir warten aber noch auf die beantragten Fördermittel. So lange hier noch nicht
der Bescheid im Hause ist, darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Da das Jahr
schon etwas fortgeschritten ist, ist zu erwarten,
dass die Maßnahme erst nach der Winterperiode umgesetzt werden kann.
Pappelallee
Wie bekannt ist, musste auf Grund des letzten
Sturmereignisses ein großer Teil der Pappeln in
der Pappelallee aus Sicherheitsgründen gefällt
werden. Die Beseitigung der Stubben ist jetzt
erfolgt. Es wird jetzt für die weitere Vorgehensweise in der Pappelallee ein Konzept erarbeitet.
Die Pappelallee hat ihren Namen schon aus der
Vorwendezeit. Es war offensichtlich schon immer eine Straße mit Pappeln. Damals war der
Häuserbestand in dem Bereich sehr gering und
die Pappelallee nicht annähernd so gut ausgebaut wie heute. In den 90er Jahren wurde im
Rahmen der Entwicklung von Brieselang Süd die
Pappelallee ausgebaut und wiederum mit Pappeln bestückt. Pappeln sind aber, wie es sich
immer wieder zeigt, nicht als Straßenbäume
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geeignet. Beabsichtigt ist es nun den restlichen
Pappelbestand aus Sicherheitsgründen zu fällen, Ersatzpflanzungen mit niedrig wachsenden
Bäumen zu tätigen und den Gehwegbereich
auszubessern. Dieses soll in Abschnitten geschehen.
Verkehrsbehinderungen
Durch die diversen Baumaßnahmen in der Gemeinde kommt es zu vereinzelten Verkehrseinschränkungen. So sei an dieser Stelle besonders
auf den Bereich Karl-Marx-Straße (von Landestraße bis Heideweg) hingewiesen. Gleiches gilt
auch für die Bereiche in denen der Straßenhobel (Hauffstraße, Uferpromenade, Kollwitzstraße, Zilleweg, Simmelweg, Pausiner Weg, Martin
-Luther-Straße, Lichtenberger Straße, Parkweg
(Bredow)) eingesetzt wird und die Risssanierung durchgeführt wird.
Parkende Fahrzeuge
Immer wieder muss das Ordnungsamt feststellen, dass es viele KFZ-Führer gibt, die offensichtlich einige Verkehrsregeln nicht beachten
oder gar nicht kennen. Hier sei besonders das
Parken angesprochen. Parken in Mulden und
auf Grünflächen ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden die Schotterrasenstreifen in den
seit 2004 neu gebauten Anliegerstraßen. Gerade in den Mulden führt das Parken dazu, dass
der Boden verdichtet wird, und das Regenwasser nicht versickern kann. Wir wollen doch nicht
unsere Gemeinde mit Pollern zupflastern.
Ein weiteres Problem ist der Abstand zur gegenüberliegenden Straßenseite. Der KFZ-Führer
ist verpflichtet darauf zu achten, dass zwischen
seinem Fahrzeug und der Straßenbegrenzung
oder parkenden KFZ auf der gegenüberliegenden Seite ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten ist. Damit wird eine Fahrgasse für Rettungsfahrzeuge, LKW und Busse freigehalten. Wenn
dieser Abstand nicht eingehalten werden kann,
gilt an dieser Stelle ein Halteverbot. Dieses
schreibt die STVO zwingend vor und gilt, ohne
dass an dieser Stelle ein Halteverbotsschild
steht. Es wird in einigen Bereichen der Gemeinde immer wieder beobachtet, dass dies nicht
berücksichtigt wird. Das führt zum Teil zu erheblichen Behinderungen wie in der Karl-Marx-
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 240
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Str. am 5.8. gegen 8:00 Uhr. Der Linienbus kam
nicht zwischen zwei parkenden Autos hindurch.
Erst durch den Einsatz des Ordnungsamtes
konnte das Problem beseitigt werden. Die betroffen Fahrgäste haben sich sicherlich „sehr
gefreut“, dass Sie nicht mehr den Zug erreichen
konnten. Man stelle sich vor, die Feuerwehr
oder der Rettungsdienst hätten diese Stelle passieren müssen.
Schulbeginn
Am 31. August ist Schulbeginn. Das Ordnungsamt und die Polizei werden wieder gemeinsam
an den neuralgischen Tagen vor Ort sein. Liebe
Autofahrer: Bitte parken Sie nicht direkt vor
den Schulzugängen, fahren Sie langsam an den
Schulbereichen vorbei.
werden oder soll ein Großteil der Kosten über
die Cateringpreise abgedeckt werden usw...
(Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang entweder per Post oder Einwurf oder
per Mail [email protected] oder per
Fax 033232-33888-bitte jeweils Namen und Adresse angeben). Unter allen Einsendungen,
die bis zum 14. September 2015 um 12:00 Uhr
im Rathaus vorliegen, werden drei Brieselanger Kaffepötte verlost.
Information des SV Grün-Weiss Brieselang
Schaffen wir die 30?
Die Sportabzeichen-Aktion des SV Grün-Weiss Brieselang findet in diesem Jahr das 7. Mal statt. Jeden
Mittwochabend finden sich auf dem Fichtesportplatz Sportlerinnen und Sportler aus Brieselang und
darüber hinaus ein, um für die einzelnen Disziplinen
für das Sportabzeichen zu trainieren und die erforderlichen Leistungsnachweise abzulegen. Zwischenzeitlich haben die ersten erfolgreichen Teilnehmer
vom Landessportverband Brandenburg die Urkunde
und das Abzeichen zu ihrem Deutschen Sportabzeichen erhalten.
Die Mitglieder unserer Fitnessgruppe haben natürlich auch in diesem Jahr das Sportabzeichen in ihr
Trainingsprogramm einbezogen. Darüber hinaus ist
es erfreulich, dass weitere Sportkameradinnen und
Sportkameraden aus den verschiedenen Sportsektionen des Vereins das Angebot gerne angenommen
haben und ihre sportliche Leistungsfähigkeit in den
einzelnen Disziplinbereichen des Sportabzeichens
testen.
Im vergangenen Jahr wurden in unserem Verein 20
Sportabzeichen (12 mal in Gold und 8 mal in Silber)
erworben. Es war das bisher erfolgreichste
„Sportabzeichen-Jahr“ in Brieselang.
Können wir dieses Ergebnis in 2015 nochmals steigern? Schaffen wir beim SV Grün-Weiss Brieselang
in diesem Jahr mehr als 30 Sportabzeichen? Es sieht
gut aus, dass wir im Oktober wieder eine neue Bestmarke bei der Zahl der Deutschen Sportabzeichen in
Brieselang verzeichnen können.
Im übrigen: Die Teilnahme an der SportabzeichenAktion ist kostenlos. Eine Mitgliedschaft beim SV
Grün-Weiss Brieselang ist nicht erforderlich. Wer
mitmachen möchte, kann einfach kommen - jeden
Mittwoch von 18:00-19:00 Uhr auf dem Fichtesportplatz in Brieselang (bitte beim Sportfreund Harald
Klos melden!).
Sommerfest - Nachlese
Das Sommerfest am 4. Juli hat erstmalig seit
langer Zeit wieder am Nymphensee stattgefunden (Bericht im letzten Amtsblatt). Es kamen
weitaus mehr Besucher als erwartet. Die Schätzung liegen bei ca. 1.500 bis 2.000 Menschen.
Somit gab es gepaart mit dem extrem warmen
Temperatuten bei der Versorgung der Besucher
mit kühlen Getränken zu erheblichen Wartezeiten. Da auf dem Gelände auch kein fester
Stromanschluss zur Verfügung steht, musste
der Strom mittels Großaggregaten erzeugt werden. Um die Mittagszeit fiel eins der Aggregate
aus, so dass es in der Stromversorgung der Bühne zu Problemen kam, die am späten Nachmittag erst behoben werden konnten. Somit mussten die Havelländischen Symphoniker ohne
technische Unterstützung spielen und waren
nicht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände
zu hören. Trotz allem war das Fest ein voller
Erfolg. Wir haben aus den Fehlern gelernt, und
wissen heute was zumindest in der Stromversorgung und im Cateringbereich zu verbessern
ist.
Wir beabsichtigen im nächsten Jahr das Sommerfest wieder am selben Ort stattfinden zu
lassen. Daher würden wir uns freuen Ihre Meinung zu hören, was gut war, was man besser
machen kann, welche Musikrichtung sinnvoll
ist, soll das Fest über 2 Tage gehen (ggfls. ein Harald Klos / Peter Hoeth
SV Grün-Weiss Brieselang e.V.
Tag Klassik ein Tag Pop), soll Eintritt genommen
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 241
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Volkssolidarität Havelland e. V. Nauen
Ortsgruppe Brieselang, Begegnungsstätte
Am Markt 3—5, Tel./ Fax 033232/36008
Öffnungszeiten
Montag:
10:00 -18:00 Uhr
Dienstag: 10:00 -16:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 -16:30 Uhr
Donnertag: 10:00 -18:30 Uhr
Freitag, Samstag und Sonntag
lt. Presseveröffentlichung
Veranstaltungen im August/September
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 242
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Regelmäßige Veranstaltungen
Montags
13.30 Uhr, Spielnachmittag für Jung und Alt in der BS
17.00 Uhr, Chorprobe des gemischten Chores in der Sportlerklause Rotdornallee
Dienstags
10.00 Uhr, Treffen der Schachspieler in der Begegnungsstätte
Mittwochs
10.00 Uhr, Seniorensport in der Begegnungsstätte
13.00 Uhr, Seniorenkegeln in der Sportlerklause Rotdornallee
14.00 Uhr, Kreativzirkel in der Begegnungsstätte
Donnerstags 14.00 Uhr , Spielnachmittag in der Begegnungsstätte
14.30 Uhr , Übungen der Seniorentanzgruppe in der Sportlerklause Rotdornallee
(07.05.+21.05.)
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Sozialstation der Volkssolidarität
Sprechzeit:
Montags nach Vereinbarung in der Begegnungsstätte der OG Brieselang, Am Markt 3-5
Wir pflegen ihre Angehörigen und bieten unsere Hilfe im Haushalt an!
- Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Betreuung
- Soziale Betreuung - Pflegehilfsmittelverleih - Seniorenbegegnungsstätten
Sozialstation Falkensee Tel. 03322- 24 79 44 oder -24 79 45
Sozialstation Nauen Tel. 03321- 47 87 2
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10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 243
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 244
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 245
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Forstweg 1, Haus 23
14656 Brieselang
033232/237888
www.agora-ev.org
� Nordic Walking Gruppe mit Doc Walker
- Technikoptimierung; auch für Anfänger/Innen
Eine große Auswahl an Stöcke ist vorhanden
Samstag von 10:00 - 12:30 Uhr
� Selbstverteidigung mit Phelan Görmann
Mittwoch 16.15 -17.00 Uhr für Kinder und Jugendliche
� " American Tribel Style Belly Dance "
Jeden Mi von 17:30 - 18:30 Uhr
� Yoga auf dem Stuhl mit Corine ’t Hart
Dienstag 10.00 – 11.30 Uhr
� Zirkeltraining nach Steffie Graf Fitness für den ganze Körper mit den unterschiedlichsten Fitnessgeräte.
Ab September Zeiten werden noch bekannt gegeben
� Noch ganz viel andere Angebote + Kurse
o.a. Taiyo, Zumba, Breakdance…
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ANMELDUNGEN ZU DEN BÜROZEITEN :
Montag 15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 11:30 Uhr,
1. Mittwoch im Monat zusätzlich von 16:00 - 18:30 Uhr
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Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 246
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Blutspendetermin in Brieselang:
17.09.15, von 15.30 bis 19.00 Uhr
Robinson-Grundschule, Karl-Marx-Str. 130, 14656 Brieselang
Wer darf Blut spenden?
Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Bei der ersten Spende sollte ein
Alter von 65 nicht überschritten werden. Bis zum 72. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung
wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bis zu sechs Mal
innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12
Monaten. Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost auf Facebook
Folgen Sie uns auf Facebook http://www.facebook.com/drk.blutspendedienst.nordost
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 247
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Die Gemeinde Brieselang
gratuliert zu runden
und besonderen Jubiläen
Mitte August /September 2015
90. Geburtstag
Herr Reinhold Schröder
3. September
Herr Wilhelm Kühn
6. September
91. Geburtstag
70. Geburtstag
Frau Sabine Junge
1. September
Herr Karl Keil
2. September
Herr Jürgen Raabe
14. September
Herr Karl-Heinz Gliege
14. September
Herr Joachim Mattstädt
18. September
Herr Karl-Heinz Nest
25. August
93. Geburtstag
Frau Eleonore Selaskowski 19. August
Frau Olga Timm
20. August
75. Geburtstag
Frau Erika Möhring
20. August
Frau Irene Hundt
26. August
Frau Edeltraut Neumann 27. August
Herr Uwe Quade
27. August
Zum 60. Hochzeitstag
Frau Angelika und Herr Bernhard Peikow
Herr Wolfgang Fourmont 1. September
Frau Katrin Schonewille
15. September
Herr Lothar Telemann
17. September
Frau Annelie Weber
17. September
Am 18. September
80. Geburtstag
Herr Bruno Helbig
25. August
Herr Heinz Kraatz
26. August
Herr Rudolf Boeck
27. August
Herr Günter Kunz
8. September
Herr Peter Titze
11. September
Frau Brigitte Neumann
12. September
Herr Herward Volker Brand 17. September
Herr Horst Tiede
18. September
85. Geburtstag
Frau Siegfried Klaffke
23. August
Frau Ilse Mikat
28. August
Frau Erika Janke
2. September
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 248
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Rathaus
Sprechzeiten
Bürgermeisteramt
Bürgermeister
Wilhelm Garn
338 0
Sekretariat
Katrin Schulz
338 11
Sitzungsdienst/
Öffentlichkeitsarbeit
Marion v. Bresinski
338 49
Michael Uden
338 41
Brand- und Katastrophenschutz
Marco Robitzsch
338 26
Datenschutzbeauftragte
Kristin Gajewski
338 13
FB Zentralverwaltung
Kasse
Sabine Dierich
33 817
Gisela Bujak
33 839
Marcel Braun
33 824
(Vollstreckung)
Kita- und Schulverwaltung
Nancy Schimpf
33 835
Ileana Heinz
33 834
Steuern/Abgaben
Martina Klos
33 819
Annika Baehr
33 843
Bibliothek
Anja Rodes
39 595
Jana Schenck
39 595
FB Gemeindeentwicklung /
Bauwesen
FB-Leiterin/Wahlleiterin
Katleen Liermann
Organisation
Jana Börner
Franziska Toth
Bürgerbüro
Ina Fenner
Claudia Pegel
(Standesamt)
Elke Werner
Désireé Luschnat
Liegenschaften
Eveline Kindermann
Wohnungsverwaltung
Karin Schenk
Personalwesen
Annett Winter
Kristin Gajewski
SG Ordnungswesen
SG-Leiter
Matthias Gericke
Benny Gutkelch
Martina Selle
338 25 FB-Leiter
Uwe Gramsch
33 830
338 22 Beitrags-/Bescheidwesen
33 846
338 14 Kathrin Samland
Planung/Baudurchführung/
338 38 Öffentliche Erschließungsanlagen
33 870
338 55 Heidrun Grzybowski
Bauleitplanung
33 831
338 27 Barbara Marzok
Hausnummern/Straßenbegehung
338 54
Norbert Viele
33 853
Hochbau
338 44
Petra Dittrich
33 829
338 32 Straßenbau
Heike Rasch
33 851
Straßenreinigung/Winterdienst,
338 20
338 13 Friedhof
Riccardo Holz
33 852
Bauhof
33 840
338 21 Marko Haupt
Bäume,
Zufahrten,
Beleuchtung
338 28
338 60 Straßeninstandhaltung
Martin Drehmel
33 869
Bettina Hanisch
33 867
FB Finanzen und Soziales
Grünflächen, Gewässer,
Fällanträge
FB-Leiter
Nicole Feind
33 823
Thomas Lessing
33815
Haushalt/Buchhaltung
Bärbel Haumann
Heidrun Kranepuhl
Sabine Wardyn
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
Bürgermeister
Dienstag
15:00 – 17:30 Uhr
Bürgerbüro
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:30 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr
Fachbereiche
Dienstag
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
Bereitschaftsnummer des
Ordnungsamtes
an den Wochenenden
33860
(Freitag ab 19:00 Uhr
bis Montag 08:00 Uhr)
Informationen, Anregungen,
Beschwerden an die Gemeindeverwaltung können Sie gern an
die E-Mail-Adresse
[email protected]
33818
33 842
33 871
senden.
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 249
Wichtige Telefonnummern
Seniorenbeirat Brieselang
Vorsitzender
Kurt Jakob, Tel.-Nr.: 36259
Mitglieder
Anneliese Eis, Tel.-Nr.: 35555
Ingrid Ettelt-Gelke, Tel.-Nr.:
35564
Gabriele Wegener, Tel.-Nr.: 35646
Uwe Franck, Tel.-Nr.: 38381
Dirk Lüdecke, Tel.-Nr.: 36291
Manuela Wolke, Tel.-Nr.:
0157/74746924
Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
Bernd Riedel, Tel.: 23093
Zi.:104 im Gebäude RE80
Sprechzeit:
jeder 1. und 3. Dienstag im Monat
von 10:00-12:00 Uhr und von
15:00-17:00 Uhr
Volkssolidarität Havelland e.V.
Ortsgruppe Brieselang
Am Markt 3, Tel. 3 60 08
Leitstelle der Feuerwehr
Tel. 112 oder 0 331 37010
Revierpolizei Brieselang
Sprechzeit:
Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr
im Gebäude RE 80 (neben Ordnungsamt)
Ortschronisten Brieselang
Dr.-Ing. Detlef Heuts
Bernd Lasch
Erreichbar unter:
33861
Sprechzeit:
Montag von 09:00 - 13:00 Uhr im
Chronistenbüro, Zi. 102, im Gebäude RE80
Kochstraße 7
14612 Falkensee
Tel. 110 oder 0 3322 2690
Havellandklinik Nauen
Ketziner Str. 21
14641 Nauen
Tel. 0 33 21 42 0
Notruf für Havariefälle
0331/7495-330
Eon Edis
Störungshotline
Strom: 03361 / 733 23 33
Gas: 0180 4551111
Havelbus GmbH
Hotline: 01804 283528
HAW
Allgemeinmedizin
Herr Matthias Drescher
Am Markt 4
14656 Brieselang
Tel. 39929
Günter Lüder
E-Mail: [email protected]
Tel.: 03302/205006
Am Markt 4, 14656 Brieselang
Tel.: 36 213
Ortsvorsteher
Ortsteil Bredow:
Erhard Moebes
Ortsteil Zeestow:
Michaela Belter
Tel.-Nr.: 033234/309861
Fraktionen
der
Gemeindevertretung
Vorsitzende der
Gemeindevertretung
Sabine Cory (BFB)
BFB-Fraktion
Vorsitzender: Christian Achilles
Tel.: 20674
CDU
Vorsitzender: Michael Koch
Dr. med. Andreas Jesinghaus und Tel.: 189339
Dr. med. Katrin Zielke
SPD
Wustermarker Allee 1
14656 Brieselang
Tel.: 3 96 25
Dipl.-med. Marion Zug
Dr. Christine Häberer
Forstweg 42
14656 Brieselang
Tel. 4 12 88
Zahnmedizin
Dipl.-Stom. Dieter Zug
Verein Bürgerbus Brieselang e.V. Zahnarzt Dennis Skrubel
Rückfragen:
Zahnärztin Julia Skrubel
1. Vorsitzende
Forstweg 42
14656 Brieselang
Marlen Jurkovske
Tel. 0 33 232 4 12 81
E-Mail: [email protected]
Stefan Vödisch
Tel.: 0152/33953583
Geschäftsführer
Apotheke
Polizei
Hotline: 03321 74620
Schiedsstelle Brieselang
Martina Gebhardt, Tel.: 41655
Thomas Miekley,
Apotheke
Thälmannstraße 2
14656 Brieselang
Tel. 4 13 71
Vorsitzender: Norbert Jütterschenke, Tel.: 39804
IBB-Fraktion
Vorsitzender: Ralf Heimann
Tel.: 23058
DIE LINKE
Vorsitzende: Heike Swillus
Tel.: 20618
Bündnis 90 / Die Grünen
Vorsitzende: Corine ’t Hart
Tel.: 22036
Behindertenbeauftrage
Frau Christiane Akinci, Tel. 36271
Frau Ursula Klein, Tel. 234196
Vorwahl: 033 232 (bei Abweichung
die angegebene Vorwahl)
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 250
Evangelische Kirchengemeinde Brieselang
Karl-Marx-Straße 139, 14656 Brieselang
Pfarrerin Lilli Busse, Tel. 033232 / 41598
Gottesdienste:
Sonn- und feiertags um 10:00 Uhr

Jeden ersten Sonntag im Monat mit
Abendmahl

Jeden letzten Sonntag im Monat Kindergottesdienst
Posaunenchor:
Montag 19:30 Uhr, Donnerstag 18:30 Uhr
Kinderchor:
Donnerstag 16:00 Uhr
Ökumenischer Chor für Jugendliche und Erwachsene:
Donnerstag 20:00 Uhr
Bläserband ("BBC"):
Jazz, Rock, Pop für Jung und Alt
Sonnabend, 14 - 15 Uhr
Katholische Kirchengemeinde St. Marien
Birkenallee 19, 14656 Brieselang
Pfarrer: Pfarrer Franklin Zea
Tel.: 033232 / 36454
Heilige Messen:
Dienstag:
9:00 Uhr
Mittwoch:
9:00 Uhr
Donnerstag: 19:00 Uhr
Freitags:
9:00 Uhr
Sonntag:
10:00 Uhr
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
bei der Pfarrsekretärin Frau Simone Bobertz
Dienstag:
10:00 bis 14:00 Uhr
Freitag:
13:00 bis 15:00 Uhr
Autobahnkirche Zeestow
Wustermarker Straße
14656 Brieselang OT Zeestow
Ansprechpartner:
Kirchenkreis Falkensee, Pfarrer Dr. B. Schmidt
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bahnhofstr. 51, 14612 Falkensee
03322/127341
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
Neuapostolische Kirche in Brieselang
Karl-Marx-Straße 158, 14656 Brieselang
Ansprechpartner: Harald Schulze
Tel.: 03322/215698
Evangelische Kirchengemeinde in Bredow
Berliner Straße, 14656 Brieselang /
OT Bredow
Pfarrerin Katherina Plume,
Kirchenkreis Nauen/Rathenow
Hauptstr. 42, 14621 Schönwalde-Glien,
Tel.: 033237/89062
Humanistisches Tafel-Haus in Brieselang
Karl-Marx-Straße 148, 14656 Brieselang
Tel.: 033232/230185
Lebensmittelausgabe:
Dienstag und Freitag: 14:00 – 16:00 Uhr
Tafel-Cafe:
Montag bis Freitag:
09:00 – 16:00 Uhr
Kleiderkammer:
Montag bis Freitag:
09:00 – 15:00 Uhr
Jugendklub „Millenium“ Brieselang
Wustermarker Allee 5, 14656 Brieselang
Tel.: 033232/41199 Ansprechpartnerinnen:
Jessica Hanf, Tabea Hamm
Öffnungszeiten:
Dienstag:
16:00 – 21:00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag: 14:00 – 21:00 Uhr
Freitag, Samstag:
14:00 – 22:00 Uhr
Turnhalle Oberschule
Samstag:
16:00 – 18:00 Uhr
Jugendklub „Big Family“ Bredow
Oranienburger Str. 16, OT Bredow
Tel.: 03321/82822 Ansprechpartnerinnen:
Katrin Jura, Mareike Mählis, Gudrun Walter
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 14:00 – 19:00 Uhr
Freitag:
15:00 – 21:00 Uhr
Bibliothek Brieselang
Wustermarker Allee 1, 14656 Brieselang
Tel.: (033232) 39595
Montag von
13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag von
9:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
9:00 - 15:00 Uhr
Erster Samstag
im Monat
9:00 - 12:00 Uhr
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 251
Postkarten und Wappen (als Aufkleber) sind
im Bürgerbüro der Gemeinde Brieselang
käuflich zu erwerben.
Wappen klein
Wappen groß
Postkarte
0,50 €
1,00 €
0,50 €
Impressum
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Auflage: 5.000 Stück
Herausgeber:
Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Der Bürgermeister, Tel.: 033232/3380
Verantwortliche Mitarbeiter:
Marion von Bresinski, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Tel.: 033232/33849
Michael Uden, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Tel.: 033232/33841
E-Mail: [email protected]
Bezugsmöglichkeiten / Erscheinen
Das nächste Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang erscheint am 18. September 2015
Redaktionsschluss: 9. September 2015
Das Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang wird kostenlos an die Haushalte verteilt.
Weiterhin liegt es u. a. an folgenden Stellen zur Abholung bereit:
- Gemeindeverwaltung Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang
- Ortsteil Zeestow, Bredower Str. 2
- Postfiliale in der Karl-Marx-Str. (Gelber Netto-Markt)
- Zweigstelle der MBS Brieselang, Forstweg 40
- Praxis Dipl. med. M. Drescher, Am Markt 4
- Gaststätte Brieselang, Platz des Friedens
- Ortsteil Bredow, Oranienburger Str. 16
- Bibliothek, Wustermarker Allee 1
- Hotel „Zum Ersten Siedler“, Karl-Marx-Str.
- Praxis Dr. A. Jesinghaus, Wustermarker Allee 1
- Praxis Dipl. med. Dieter und Marion Zug, Forstweg 42
- Gaststätte „Grünefeld Bredow“
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich in den E-Mail-Verteiler aufnehmen zu lassen. Dazu melden Sie sich bitte im
Sitzungsdienst/Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Tel.: 033232 33849,
E-Mail: [email protected]
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
10. Ausgabe vom 14. August 2015
Seite 252

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