Thüringer Info-Broschüre für Hörgeschädigte und für Hörende

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Thüringer Info-Broschüre für Hörgeschädigte und für Hörende
Vorwort
Die Sozialpolitik hat gegenüber den vielfältigen
sozialen Gruppen in unserer Gesellschaft, die aus
eigener Kraft nicht an der allgemeinen Verbesserung
des Lebensstandards und am sozialpolitischen
Fortschritt teilhaben können, eine besondere Verpflichtung.
Dies gilt im besonderen Maße für die große Gruppe
der körperlich, geistig und seelisch behinderten Menschen.
Unsere Bemühungen müssen darauf gerichtet sein, diesen
Menschen Hilfe bei der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und
Gesellschaft zuteil werden zu lassen.
Das Ziel einer ausgewogenen Sozialpolitik, ausreichende Hilfen in besonderen
Lebenssituationen sicherzustellen, beschränkt sich nicht nur auf die Gewährung materieller
Leistungen an den Einzelnen.
Genau so wichtig sind die erforderlichen Einrichtungen, um Erziehung, Bildung, Ausbildung,
Behandlung und Pflege für die verschiedenen Personengruppen der Behinderten zu
gewährleisten.
Dies gilt insbesondere auch für die große Gruppe der hörbehinderten Menschen.
Die Landesregierung hat wesentliche Aspekte der Hilfe auf die Verbesserung der Integration
hörbehinderter Menschen bis hinein in das Berufsleben gerichtet. Von besonderer Bedeutung
ist dabei, dass nach einer optimalen Frühförderung, schulische Ausbildung und
Berufsförderung der Einstieg in die Berufswelt gegeben ist und von den hörbehinderten
Menschen gleichberechtigt zu allen anderen Arbeitnehmern wahrgenommen werden kann.
Diese Publikation stellt sowohl eine Hilfe für die Hörbehinderten und ihre
Familienangehörigen selbst als auch für die Mitarbeiter in den Beratungsstellen dar. Durch
diese Veröffentlichung können unterschiedliche Institutionen wertvolle Hinweise erhalten, um
im Umgang mit Hörbehinderten die Schwierigkeiten im Alltag zu überwinden.
Ich würde mich freuen, wenn diese Broschüre dazu beitragen könnte, nicht nur die Kontakte
unter den Betroffenen zu verbessern, sondern auch möglichst viele nichtbehinderte Mitbürger
zu ermuntern, auf Behinderte zuzugehen und im Alltag Solidarität mit ihnen zu üben.
Dr. Frank-Michael Pietzsch
Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit
TIPPS FÜR
HÖRGESCHÄDIGTE
Seite
1. Vorwort ........................................................................................................................ 4
2. Informationen zur Rehabilitation und Teilhabe ....................................................... 5
2.1 Begriffserklärungen .................................................................................................... 5
2.2 Welcher Träger fördert welche Rehabilitation/Leistung zur Teilhabe ?...................... 6
2.3 Wie und Wo stelle ich einen Antrag ? ........................................................................ 7
2.4 Was mache ich bei einem Ablehnungsbescheid ? ..................................................... 9
2.5 Muster für einen Widerspruch .................................................................................... 9
2.6 Beispiel: Beantragung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ...................10
3. Versorgung mit technischen Hörhilfen und Hilfsmitteln ....................................... 11
4. Wohin kann ich mich in Thüringen bei speziellen Problemen wenden ?.............14
4.1 Frühförderung ............................................................................................................ 14
4.2 Beratungsstellen für Hörgeschädigte ......................................................................... 15
4.3 Psychische Erkrankungen/Psychotherapie ................................................................ 16
4.4 Cochlear - Implant Rehabilitationszentrum ................................................................ 17
4.5 Integrationsfachdienste .............................................................................................. 18
4.6 Berufsbegleitende Dienste für Hörgeschädigte ......................................................... 20
.
5. Kostenregelungen für Gebärdensprachdolmetschereinsätze................................ 21
5.1 Krankenkassen ................................. ........................................................................ 21
5.2 Krankenhäuser/Kliniken ............................................................................................. 21
5.3 Medizinischer Dienst der Krankenkassen .................................................................. 21
5.4 Arbeitsämter. .............................................................................................................. 22
5.5 Rentenversicherungsträger ........................................................................................ 22
5.6 Sozialämter/Jugendämter .......................................................................................... 22
2
5.7 Integrationsämter ...................................................................................................... 22
5.8 Polizei ....................................................................................................................... 23
5.9 Gericht ..................................................................................................................... 23
5.10 Schulen .................................................................................................................. 23
5.11 Sonstiges ................................................................................................................ 23
5.12 Was ist bei Veranstaltungen zu beachten ? ........................................................... 24
6.
Muster eines Antrages auf Kostenübernahme für
GebärdensprachdolmetscherInnen ....................................................................... 26
7.
Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ............................................. 27
8.
Angebote der Thüringer Landesmedienanstalt ................................................... 28
9.
Praktische Tipps im Umgang mit Hörgeschädigten ........................................... 29
10. Wichtige Adressen und weitere Informationsmöglichkeiten ............................. 31
10.1 Schulen, Wohnheime und Werkstätten in Thüringen ............................................. 31
10.2. Kurse in Deutscher Gebärdensprache/Dolmetscherausbildungsmöglichkeiten ..... 31
10.3 Hörgeschädigte und Studium .................................................................................. 33
10.4 Verbände und Selbsthilfegruppen ......................................................................... 34
10.5 Bücher und Zeitschriften ......................................................................................... 35
10.6 Informationen im Internet und auf CD .................................................................... 37
10.7 Landesarbeitsgemeinschaft der GebärdensprachdolmetscherInnen
Thüringen ................................................................................................................ 39
10.8 Sonstiges ................................................................................................................ 40
1.
VORWORT
3
"Nichtsehen trennt von den Dingen Nichthören trennt von den Menschen."
( Helen Keller, taubblinde Schriftstellerin )
In Thüringen gibt es ca. 1600 gehörlose Menschen und ca. 6000 als schwerbehindert
anerkannte Schwerhörige. Hinzu kommen noch diejenigen, die auf die Beantragung eines
Schwerbehindertenausweises verzichtet haben. Bundesweit sind ca. 80.000 Menschen von
Gehörlosigkeit betroffen und über eine Million von stärkerer Schwerhörigkeit, d. h. das sie
normal-laut gesprochene Sprache nicht ohne Hilfe verstehen können. Jährlich kommen ca.
1500 Kinder mit einer angeborenen Hörschädigung zur Welt. Wichtig ist es, diese
Hörschädigungen rechtzeitig zu erkennen und zu therapieren, damit Chancen auf eine
weitgehend normale psychische und soziale Entwicklung genutzt werden können.
Fast alle wissen wie schwierig es ist, sich im gegliederten System der Sozialversicherung
und der verschiedenen Rehabilitationsträger zurecht zu finden. Oft wissen die Betroffenen und
die Angehörigen nicht, was ihnen zusteht und an wen sie ihre Ansprüche richten können.
Besonders gilt dies jedoch für hörgeschädigte Menschen. Verständigungs-probleme,
Unsicherheiten und Missverständnisse führen nicht selten zu großen Hindernissen,
Mutlosigkeit und Isolation. Die Broschüre will Hörgeschädigte über Hilfen und
Unterstützungsmöglichkeiten informieren, Wege aufzeigen und damit Hilfen zur Selbsthilfe
geben. Sie gibt einen Überblick über
•
•
•
•
•
Rehabilitations- und Teilhabemöglichkeiten und technische Hörhilfen,
Beratungs- und Hilfeangebote bei speziellen Problemen und Fragen,
den Einsatz und die Kostenübernahme von GebärdensprachdolmetscherInnen,
Angebote der Thüringer Landesmedienanstalt und praktische Tipps
für den Umgang mit Hörgeschädigung,
sowie Hinweise über weitere Informationsmöglichkeiten.
Die erste Auflage der Broschüre war schnell vergriffen. Dies verdeutlicht den großen Bedarf
an Information und Aufklärung. Die überarbeitete Neuauflage berücksichtigt gesetzliche
Änderungen und hat Anregungen und Hinweise von Betroffenen und Fachleuten auf
Problemschwerpunkte aufgegriffen. Obwohl wir uns um eine umfassende Darstellung bemüht
haben, beachten Sie bitte, daß die Informationen, Hinweise und Adressenangaben
möglicherweise nicht immer vollständig sind. Wir danken allen, die uns bei unseren An- und
Nachfragen mit Rat und Tat unterstützt haben.
Unser Wunsch ist es, dass die Broschüre Ihnen weiter hilft.
Prof. Dr. Karl-Heinz Stange,
Claudia Oelze,
2.
Professor für Rehabilitation am Fachbereich Sozialwesen
der Fachhochschule Erfurt
Diplom-Sozialarbeiterin/Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin,
Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft GebärdensprachdolmetscherInnen Thüringen e. V.
INFORMATIONEN ZUR REHABILITATION UND TEILHABE
4
Fast jeder Hörgeschädigte hat schon einmal ein Heil- oder Hilfsmittel oder eine
Rehabilitationsmaßnahme bei einem Sozialleistungsträger ( beispielsweise der Rentenversicherung oder der Krankenkasse ) beantragt. Meist ist die Enttäuschung groß, wenn eine
Ablehnung erfolgt. Nicht selten lassen es die Betroffenen dann darauf beruhen oder bezahlen
manchmal die Leistung sogar selbst. Gründe hierfür sind meist eine Unsicherheit hinsichtlich
der Leistungsansprüche und Zuständigkeiten. Seit dem 01.07.2001 gibt es das
Sozialversicherungbuch ( SGB ) IX, das die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit der
Sozialleistungsträger untereinander besser regeln soll. Mit dem SGB IX wurde der Begriff
Teilhabe eingeführt, außerdem sollen neu eingerichtete Servicestellen helfen, die
notwendigen Leistungen schneller und unbürokratisch zu erhalten ( siehe Punkt 2.3 ).
2.1
Begriffserklärungen
Was verbirgt sich hinter den Begriffen Rehabilitation und Teilhabe ? Rehabilitation und
Teilhabe haben die Wiedereingliederung behinderter und von Behinderung bedrohter
Menschen in die verschiedensten Lebensbereiche zum Ziel. Die Behinderung soll dadurch
abgewendet, gemildert oder gebessert werden. Man unterscheidet zwischen medizinischer
Rehabiliation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am
Leben in der Gemeinschaft:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:
Hiermit sind alle ambulanten, teilstationären und stationären medizinischen Leistungen
gemeint, die notwendig sind, um drohenden Behinderungen vorzubeugen, eine Behinderung
anzuwenden, zu mindern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Auch die
Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln (wie beispielsweise Hörgeräten) gehört dazu. Weiterhin
versteht man hierunter die Behandlung in Reha- und Spezialkliniken, Krankengymnastik,
Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie, medizinisch - physikalische Maßnahmen
(beispielsweise Bäder, Bestrahlungen, Elektro- therapie ), orthopädische Hilfsmittel oder
Gesundheitsaufklärung.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
Hinunter versteht man Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, wie
beispielsweise technische Hilfen zur Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes,
Umschulungen,
Weiterbildungen,
Anpassungsmaßnahmen,
Berufsvorbe-reitung,
Arbeitsassistenz, Eingliederungszuschüsse oder die Förderung der Beschäfti-gung in
Werkstätten für Behinderte ( WfB ).
Leisztungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft:
Dieser Bereich ist am schwierigsten zu beschreiben und zu realisieren, weil hierunter oft nur
sehr allgemein die soziale Wiedereingliederung in die Gesellschaft verstanden wird.
Überwiegend wird die soziale Rehabilitation als Aufgabe der Sozial- und Jugendhilfe
angesehen. Dies betrifft beispielsweise technische Hilfsmittel, die nicht von der Krankenkasse, der Unfallversicherung oder den Integrationsämtern ( die früher Hauptfürsorge-stellen
hießen ) bezahlt werden, heilpädagogische Leistungen, Hilfen zum selbstbe-stimmten Leben
in betreuten Wohnmöglichkeiten oder durch die Behinderung erforderlich werdende bauliche
Veränderungen in der Wohnung.
2.2 Welcher Träger fördert welche Rehabilitation/Leistung zur Teilhabe ?
5
Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe werden von verschiedenen Trägern erbracht.
Hierzu zählen hauptsächlich die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die Arbeitsämter,
die Integrationsämter und die Sozial- und Jugendämter. Es gibt viele Bestimmungen darüber,
welcher Träger wann für welche Leistung zuständig ist. Das macht es den Betroffenen oft
nicht leicht, ihren Antrag beim richtigen Träger zu stellen und die Leistung ohne
Zeitverzögerung zu erhalten. Die Abbildung gibt hierzu einen allge-meinen Überblick:
KrankenRentenArbeitsämter
versicherung versicherung
UnfallIntegrationsversicherung
ämter
Sozialämter/
Jugendämter
Leistungen zur Leistungen zur
medizinischen medizinischen
Rehabilitation Rehabilitation
Leistungen zur Leistungen zur Leistungen zur
medizinischen medizinischen medizinischen
Rehabilitation Rehabilitation Rehabilitation
Leistungen zur Leistungen zur Leistungen zur Leistungen zur Leistungen zur
Teilhabe am
Teilhabe am
Teilhabe am
Teilhabe am
Teilhabe am
ArbeitsArbeitsArbeitsArbeitsArbeitsleben
leben
leben
leben
leben
Leistungen zur
Teilhabe am
Leben in der
Gemeinschaft
Leistungen zur
Teilhabe am
Leben in der
Gemeinschaft
Die Träger der Krankenversicherung sind für Familienmitglieder, RentnerInnen,
Hausfrauen und Kinder zuständig. Voraussetzung ist natürlich, dass eine Mitgliedschaft bei
einer gesetzlichen Krankenkasse besteht.
Die Träger der Rentenversicherung sind Ansprechpartner für rentenversicherte Erwerbsätige ( oder die es für eine bestimmte Dauer waren ), deren Erwerbsfähigkeit erheblich
gefährdet oder gemindert ist. Auch BezieherInnen von Erwerbsminderungs-enten, bei denen
durch eine Rehabilitationsmaßnahme/Leistung zur Teilhabe die Erwerbsfähigkeit wieder
hergestellt werden kann, können einen Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung
haben. Bei Kindern und Jugendlichen, deren Gesundheit erheblich gefährdet ist, kann
ebenfalls die Zuständigkeit der Rentenversicherung gegeben sein.
Die Arbeitsämter sind zuständig für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn ein
derartiger Anspruch gegenüber der Rentenversicherung nicht geltend gemacht werden kann (
beispielsweise, wenn jemand noch nicht die erforderliche Mindestversicherungszeit von 15
Jahren erfüllt hat ), es sich nicht um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt und keine
Zuständigkeit der Integrationsämter gegeben ist ( weil beispielsweise kein
Schwerbehindertenausweis vorliegt ).
Die Träger der Unfallversicherung sind zuständig für medizinische Leistungen der
Rehabilitation, Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben und für Leistungen zur Teilhabe am
6
Leben in der Gemeinschaft, wenn es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt oder
eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt.
Die Integrationsämter sind Ansprechpartner für berufstätige Schwerbehinderte, die einen
entsprechenden Ausweis oder eine sogenannte Gleichstellung - d. h. vergleichbare Rechte
wie Schwerbehinderten - haben.
Die Sozial- und Jugendämter sind nachrangig zuständig, wenn keine oder keine
hinreichenden Ansprüche gegenüber den anderen Leistungsträgern bestehen ( beispielsweise gegenüber der Kranken- oder Rentenversicherung ). Die Sozialämter können
Hilfen und Maßnahmen nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ), die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe ( Jugendämter ) nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
gewähren.
Beamte können Rehabilitations- und Teilhabeleistungen bei den zuständigen Beihilfestellen
ihrer Dienststellen beantragen. Versicherte privater Krankenkassen müssen sich an ihre
Versicherungsgesellschaft wenden, deren Leistungen allerdings abhängig von dem
individuellen Versicherungsvertrag sind.
2.3
Wie und Wo stelle ich einen Antrag ?
Natürlich sollte man zunächst selbst darauf achten, einen Antrag auf Leistungen zur
Rehabiliation/Teilhabe beim zuständigen Träger zu stellen. Die Praxis zeigt allerdings, dass
es - trotz der erwähnten Bestimmungen - Unklarheiten über Zuständigkeiten geben kann.
Dies kann zu Zeitverzögerungen und Nachteilen führen. Das SGB IX schreibt deshalb unter
anderem die Einrichtung gemeinsamer Servicestellen ( Auskunft- und Beratungsstellen ) und
die Einhaltung von Bearbeitungsfristen durch die Rehabilitations-träger vor ( nach § 14 SGB
IX muß innerhalb von drei Wochen eine Reaktion auf Ihren Antrag erfolgen ). Die
Servicestellen sollen sich um eine umfassende Klärung des individuellen Hilfebedarfs, die
Einschaltung des zuständigen Trägers sowie eine Begleitung im weiteren
Rehabilitationsprozess
bemühen
und
dabei
eng
mit
Selbsthilfegruppen,
Betroffenenverbänden und anderen Stellen zusammenarbeiten. Sie sollen den Betroffenen
den weiteren Ablauf der Rehabilitationsangelegenheit eingehend erläutern und dürfen keine
Zugangs- und Kommunikationsbarrieren haben, d. h. sie müssen sich somit auch auf die
Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen einstellen. Man kann sich jederzeit erneut an die
Servicestelle wenden, wenn weitere Fragen bestehen oder dies zur Beschleunigung Ihrer
Rehabilitationsangelegenheit erforderlich ist. In Thüringen gibt es folgende Servicestellen:
AOK
Eichsfeld
Eisenach
Bahnhofstraße 1
37327 Leinefelde
Holzweg 7
37308 Heiligenstadt
Karlsplatz 20
99817 Eisenach
BARMER
BARMER
7
LVA
Erfurt
Gera
Gotha
Greiz
Hildburghausen
Ilm - Kreis
Jena
Kyffhäuserkreis
Nordhausen
Saale - Orla - Kreis
Saalfeld - Rudolstadt
Schmalkalden/Meiningen
Sömmerda
Sonneberg
Suhl
Unstrut - Hainich - Kreis
Wartburgkreis
Weimarer Land
Weimar
Kranichfelder Str. 3
99097 Erfurt
VerwaltungsParsevalstraße 2
Berufsgenossenschaft 99092 Erfurt
Reichsstraße 5
BfA
07545 Gera
Lutherstraße 8
AOK
99867 Gotha
Gartenweg 3 a
DAK
07973 Greiz
Schloß - Park - Passage 4
BARMER
98646 Hildburghausen
AOK
Krappgartenstraße 20
99310 Arnstadt
DAK
Weimarer Straße 28
99693 Illmenau
BfA
Goethestraße 1
07743 Jena
Nordhäuser Straße 1
AOK
99706 Sondershausen
Blasiisstraße 17
AOK
99734 Nordhausen
Rudolf - Breitscheid - Straße 6
AOK
07907 Schleiz
LVA
Mangelgasse 7
07407 Rudolstadt
AOK
Am Blankenburger Tor 12
07318 Saalfeld
Stillergasse 8 - 10
AOK
98574 Schmalkalden
August - Bebel - Straße 3
AOK
99610 Sömmerda
AOK
Bahnhofsplatz 5
96515 Sonneberg
DAK
Sonneberger Straße 14
98724 Neuhausen
IKK
Werner - Seelenbinder - Str. 21
98529 Suhl
BfA
Marienstieg 3
98527 Suhl
LVA
Obermarkt 1
99974 Mühlhausen
DAK
Illebenerweg 25 c
99947 Bad Langensalza
Pleßstraße 8
AOK
36433 Bad Salzungen
Bachstraße 34
BARMER
99510 Apolda
LVA
Erfurter Straße 38
99423 Weimar
AOK
Gerhard - Hauptmann - Straße 6
99423 Weimar
8
Sie sollten natürlich die Angebote dieser Servicestellen nutzen, können sich aber
selbstverständlich auch weiterhin von Ihrer Krankenkasse, den anderen Rehabilitationsträgern oder den Beratungsstellen für Hörgeschädigte ( siehe Punkt 4.2 ) beraten lassen.
2.4
Was mache ich bei einem Ablehnungsbescheid ?
Wenn Sie mit der Entscheidung des Kostenträgers nicht einverstanden sind, können Sie
Widerspruch erheben. Falls keine andere Frist in der Ablehnung vermerkt ist, gilt die Frist von
einem Monat, in dem beim zuständigen Träger der Widerspruch eingegangen sein muss. Der
Widerspruch kann formlos erhoben werden. Um die Frist zu wahren, kann zunächst auf eine
Begründung verzichtet werden ( siehe Punkt 2.5 ). Wird der Widerspruch abgewiesen und die
Begründung erscheint Ihnen nicht überzeugend, können Sie eine Klage beim zuständigen
Sozialgericht einreichen ( siehe Punkt 10.8 ). Auch hier gilt die Frist von einem Monat. Diese
Verfahren sind kostenfrei. Sie brauchen also keine Sorgen zu haben, mit Prozesskosten
belastet zu werden.
Empfehlung: Für Hilfen bei der Begründung des Widerspruchs bzw. Rat hinsichtlich des
Klageverfahrens sollten Sie eine Beratungsstelle für Hörgeschädigte aufsuchen. Es gilt im
Übrigen der Grundsatz Rehabilitation vor Rente, d. h. es sollen zunächst Leistungen der
Rehabilitation zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden bevor eine
Erwerbsminderungsrente gewährt wird.
2.5
Muster für einen Widerspruch
Paula Mustermann
Musterstraße 4
99084 Erfurt
Erfurt, 10.04.2002
An die
Krankenkasse
Sozialversicherungsstr. 15
99087 Beispielstadt
Betr.: Widerspruch gegen den Bescheid vom 05.09.2001 wegen Ablehnung des
Hilfsmlttels X
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gegen den oben genannten Bescheid, der mir am 08.04.2002 zugegangen ist, Widerspruch. Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend. Die Begründung
reiche ich nach.
Mit freundlichen Grüßen
9
(Unterschrift)
2.6
Beispiel: Beantragung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation
Paula Mustermann ist gehörlos. Ihr geht es seit einiger Zeit nicht besonders gut. Sie hat viele
Probleme: Weil sie nicht gut sprechen kann, wird sie von hörenden Menschen nur schwer
verstanden; andererseits verstehen diese die Gebärdensprache nicht. Am Arbeitsplatz wird
oft über sie gelacht und gespottet, obwohl sie schwerere Arbeit macht und schlechter bezahlt
wird als viele Hörenden. Sie denkt, dass sie wegen der Gehörlosigkeit und ihrer schlechten
Sprache ihren hörenden Kindern keine gute Mutter sein kann und ist oft traurig und
verzweifelt. Sie hat Kopf- und Rückenschmerzen, schläft schlecht und manchmal rast ihr Herz
ohne Grund. Frau Mustermann kann sich nicht erklären, warum sie oft so große Angst hat.
Immer häufiger wird sie krankgeschrieben und befürchtet deshalb den Arbeitsplatz zu
verlieren. Der Arzt kann keine körperlichen Erkrankungen feststellen und verschreibt ihr
Beruhigungsmedikamente. Von einer Bekannten erhält sie die Adresse einer Beratungstelle
für Hörgeschädigte. Die Sozialarbeiterin dort beherrscht die Gebärdensprache, unterhält sich
lange mit ihr und gibt ihr den Rat eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
aufzusuchen. Die Sozialarbeiterin begleitet sie auf Wunsch von Frau Mustermann und
dolmetscht die Gespräche. Die Ärztin schlägt ihr schließlich eine stationäre medizinische
Leistung zur Rehabilitation vor, d. h. die Behandlung in einer geeigneten Fachklinik und stellt
ihr ein entsprechendes Attest aus. Sie bescheingt, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich
gefährdet ist und dies durch die Teilhabeleistung wieder abgewendet werden kann.
Paula Mustermann geht mit dem Attest zu einer der neu eingerichteten gemeinsamen
Servicestelle ( siehe Punkt 2.3 ). Dort erhält sie die Auskunft, dass die Renten-versicherung
zuständig sei, weil sie berufstätig und ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist. Man hilft
ihr, die entsprechende Formulare auszufüllen und leitet sie an den zuständigen
Rentenversicherungsträger weiter. Von dort wird nach drei Wochen mitgeteilt, dass sie einen
ärztlichen Gutachter aufsuchen soll. Paula Mustermann läßt sich in der Servicestelle beraten
und stellt einen Antrag auf den Einsatz bzw. die Kostenübernahme einer
Gebärdensprachdolmetscherin. Der Arzt bestätigt in seinem Gutachten die Meinung der
Fachärztin und befürwortet eine Behandlung in einer psychosomatischen Fachklinik, in der
auf die besonderen Probleme Hörgeschädigter eingegangen werden kann. Sie erhält
daraufhin einn positiven Bescheid der Rentenversicherung. Die Mitarbeiterin der
Servicestelle, zu der sie mittlerweile Vertrauen gefasst hat, setzt sich mit der Klinik in
Verbindung, um einen Aufnahmetermin abzustimmen. Paula Mustermann ist sehr aufgeregt,
sie muß vor Beginn der Behandlung noch viele Dinge klären: Klappt alles mit der Versorgung
der Kinder ? Wird ihr Mann zurechtkommen ? Was muß ich dem Arbeitgeber sagen ? Muß
ich krankgeschrieben werden ? Von wem bekomme ich Geld, wenn ich in der Klinik bin ?
Wieviel muß ich selbst zuzahlen, kann ich mir das überhaupt leisten ? Gibt es
Härtefallrichtlinien und Befreiungsmöglichkeiten ? Was machen die dort mit mir ? Die
Sozialarbeiterin der Beratungsstelle für Hörgeschädigte und die Mitarbeiterin der
Servicestelle helfen ihr diese Fragen zu klären.
In der Rehabilitationsfachklinik wird sie freundlich empfangen und ihre Ängste legen sich
schnell. Niemand gibt ihr Medikamente die sie müde machen oder hält sie gar für verrückt.
Sie wird gründlich untersucht und mit Hilfe eines Dolmetschers genau nach ihren
Beschwerden und Problemen befragt. In einer Gruppe lernt sie andere hörgeschädigte
Menschen kennen, die ähnliche Schwierigkeiten haben. Das gibt ihr Mut und Selbstvertrauen.
In der Einzeltherapie fühlt sie sich verstanden und sucht zusammen mit einer Psychologin
10
nach den Ursachen und Lösungsmöglichkeiten für ihre Probleme. Da sie etwas
übergewichtig ist, bekommt sie Ernährungsberatung und lernt dabei, wie man
gesundheitsbewußter ißt und trinkt. In der Bewegungstherapie macht sie die Erfahrung, dass
Sport für ihre Gesundheit wichtig ist und in der Entspannungstherpie werden ihr Übungen
gezeigt, die sie zu Hause weitermachen kann.
Paula Mustermann fährt viel selbstbewußter und gut erholt nach Hause, läßt sich nicht mehr
so viel gefallen und traut sich offener Kritik zu äußern. Sie hat viele wichtige Informationen und
Tipps bekommen und weiß, dass sie sich auch weiterhin mit vielen Dingen beschäftigen und
auseinandersetzen muß. Deshalb geht sie noch einige Zeit regelmäßig in die Beratungsstelle
für Hörgeschädigte und zu der Fachärztin. Aber sie ist kaum noch krankgeschrieben und nicht
mehr so verzweifelt und ratlos. Sie kann sich nun besser selbst helfen und weiß jetzt, wo sie
Hilfe bekommen kann.
3.
VERSORGUNG MIT TECHNISCHEN HÖRHILFEN UND HILFSMITTELN
Besonders bei der Versorgung mit technischen Hörhilfen und anderen Hilfsmitteln gibt es
nicht selten Missverständnisse und Probleme. Es ist manchmal schwierig, den richtigen
Kostenträger zu finden oder den Antrag auf eine Versorgung richtig zu begründen. Bei
Ablehnungen ist die Enttäuschung oft groß. Um dies und unnötige Auseinandersetzungen mit
den Kostenträgern zu vermeiden, sind folgende Hinweise hilfreich anhand derer die
Zuständigkeit der Kostenträger geprüft werden kann. Eine ärztliche Verordnung muß auf
jeden Fall vorliegen.
Zuständigkeit der Träger der Unfallversicherung:
Wird ein Gesundheitsschaden durch den Beruf verursacht ( beispielsweise
Lärmschwerhörigkeit ) oder handelt es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall, ist die
zuständige Unfallversicherung Leistungsträger. Die Unfallversicherung trägt die Kosten für
technische Hörgeräte und Hilfsmittel bis zur Höhe von vorgeschriebenen Festbeträgen.
Erhalten Betroffene eine Bewilligung, dann werden auch die Kosten für Reparaturen und
Batterien übernommen.
Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung und Arbeitsverwaltung:
Wenn von der Rentenversicherung oder den Ärbeitsämtern eine Leistung der Teilhabe am
Arbeitsleben bewilligt wurde ( beispielsweise eine berufliche Anpassungsmaßnahme oder
Weiterbildung ) werden technische Hörhilfen/Hilfsmitteln nur in Ausnahmefällen bewilligt, d. h.
ausschließlich nur um berufsspezifische Defizite auszugleichen.
Zuständigkeit der Integrationsämter:
Anerkannte Schwerbehinderte mit mindestens 50 v. H. GdB ( Grad der Behinderung ) oder
Schwerbehinderten gleichgestellte Betroffene können die Versorgung mit technischen
Hörhilfen/Hilfsmitteln beim zuständigen Integrationsamt beantragen, wenn die Geräte zur
Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes notwendig sind.
Zuständigkeit der Träger der Krankenversicherung:
Bei angeborener, durch Krankheit oder einen Freizeitunfall erworbener Hörschädigung ist die
Krankenkasse Kostenträger. Die Leistungen der Krankenkassen müssen wirtschaftlich,
11
ausreichend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten
(§ 12 SGB V).
Für Hilfsmittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung gelten ebenfalls Festbeträge (§ 36
SGB V). Wenn ein Hilfsmittel diesen Betrag überschreitet, müssen die AntragstellerInnen
zuzahlen. Diese Hilfsmittel sind in einem Hilfsmittelkatalog zusammengefasst und nur die
darin verzeichneten Produkte können zu Lasten der Krankenversicherung verordnet werden.
Die Kranken-kasse kann Auskunft über alle Leistungserbringer geben. Alle
Hörgeräteakkustiker sind vertraglich verpflichtet, auch zuzahlungsfreie Hörgeräte anzubieten.
Bevor Sie zum Hörgeräteakustiker gehen, sollten Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse nach
preis-günstigen Anbietern erkundigen.
Zuständigkeit der Sozialämter:
Wenn Sie alle oben genannten Zuständigkeiten geprüft haben und von diesen Kostenträgern
keine Leistungsgewährung in Frage kommt, kann eventuell das Sozialamt die Kosten für eine
Versorgung mit technischen Hörhilfen/Hilfsmitteln übernehmen. Unter bestimmten
Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Eingliederungshilfe. Eine Aufgabe dieser Hilfe ist
auch die Versorgung mit technischen Hörhilfen/Hilfsmitteln. Dies liegt jedoch im Ermessen
des zuständigen Sozialhilfeträgers. Die örtlichen Sozialhilfeträger können die Kosten für
Hilfsmittel unter 350,00 DM übernehmen, die überörtlichen Sozialhilfeträger können die
Kosten für Hilfsmittel über 350,00 DM übernehmen.
Im Folgenden werden häufige technische Hörhilfen und Hilfsmittel, die Indikationen ( d. h. die
krankheitsbedingten Voraussetzungen ) sowie ihre Funktion beschrieben:
Hilfsmittel
Indikation
Funktion
12
Hinter dem
Ohr - Geräte (HdO)
Angeborene oder erworbene
Hörfunktionsminderung
Innenohr - Geräte
(IO)
Ausgleich des Hörverlustes/
Regulation der Lautstärke
"
"
Einkanalige HdO/IO
Ton- und Sprachverlust
"
Einkanalige HdO/IO
mit Verstärker
Verlust des
Richtungshörens
"
Digitale/Mehrkanalige
HdO/IO
Hochgradige Schwerhörigkeit
"
Schwerhörigkeit mit
feinmotorischen Störungen
"
"
Taschenhörgeräte
Knochenleitungshörbügel
"
"
Kinnbügelhörer/
Hörverstärker
"
Hilfsmittel
Indikation
Funktion
Drahtlose
Übertragungsanlage/
Mikroportanlage
Angeborene oder
erworbene
Hörfunktionsminderung
Sendermikrophon und
Empfänger dienen zur
besseren Verständigung
zwischen Mikrophonträger
und Hörgeschädigten
Ton- und Sprachverlust
Verlust des
Richtungshörens
Spracheinschränkung
Tinnitusmasker
Tinnitus
Verdeckung der
chronischen
Ohrgeräusche
durch einen
Rauschgenerator
13
Lichtsignalanlage
Taubheit,
an Taubheit grenzende
Schwerhörigkeit
Wandelt Klingelgeräusche
in Lichtsignale um
Lichtwecker
"
Lichtsignale
Telefonlichtglocke
"
Lichtsignale
Vibrationsanlage/
Vibrationskissen
Taubheit mit
zusätzlicher Blindheit
Umwandeln elektrischer
und akustischer Signale
in Vibrationen
Babysender
Taubheit
Sendet Funkimpulse
bei Bewegungen
des Babys
4.
WOHIN KANN ICH MICH IN THÜRINGEN BEI SPEZIELLEN PROBLEMEN
WENDEN ?
4.1
Frühförderung
Die Frühförderstellen für Hörbehinderte in Thüringen sind zuständig für eine therapeutische
Förderung hörgeschädigter Kinder und hörender Kinder mit hörgeschädigten Eltern im Alter
von 0 - 6 Jahren bzw. bis zum Schuleintritt. Hierzu gehört die Beratung der Eltern und der
Bezugspersonen. Die Frühförderung kann in Anspruch genommen werden, wenn
ärztlich eine Hörschädigung bzw. eine drohende Behinderung attestiert und vom
örtlichen Sozialhilfeträger eine Kostenzusage erteilt wurde.
Ziel der Frühförderung ist die Entwicklungsförderung der betroffenen Kinder. Hierzu werden
individuelle Förderpläne mit folgenden Förderzielen erstellt:
• Entwicklung der taktilen, auditiven und visuellen Wahrnehmung
• Entwicklung der Sprache
• Bewegungsförderung
• Entwicklung und Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten
• Entwicklung und Förderung der Interaktion und Kommunikationsfähigkeit
• Soziale Integration
14
Um diese Förderziele zu ereichen, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit norwendig. In
den Frühförderstellen arbeiten Fachkräfte für Hörgeschädigtenpädagogik, Heilpäda-gogik,
Sozialpädagogik, Logopädie, Motopädie und Erzieherinnen. Sie arbeiten wie folgt mit
verschiedenen anderen Einrichtungen zusammen:
• Fallbesprechungen mit ÄrztInnen und MitarbeiterInnen der HNO-Kliniken sowie den
niedergelassenen HNO - ÄrztInnen
• Kooperation mit Hörgeräteakustikern
• Informationsveranstaltungen in Kindergärten
• Schulung von Erzieherinnen im Umgang mit der Hörgerätetechnik
• Unterstützung der Diagnosefindung durch Audiometrie
In Thüringen gibt es drei Frühförderstellen für Hörgeschädigte:
Erfurt:
FFZ - Frühförderzentrum für Hörbehinderte Erfurt
Friedrich Ebert Str. 52, Tel.: 0361 - 3460230, Fax: 0361 - 3461774
99096 Erfurt
Gotha:
Sozialwerk für Hörgeschädigte Gotha e.V./Frühförderstelle
Pestalozzistr. 2, Tel.: 03621 - 709761
99867 Gotha
Schleiz:
Frühförderstelle für Hörbehinderte Ostthüringens
im Sonderpädagogischen Zentrum für mehrfachbehinderte
Hörgeschädigte
Fröbelstr. 9, Tel.: 03663 - 402947, Fax: 03663 - 401960
07907 Schleiz
4.2
Beratungsstellen für Hörgeschädigte
Es gibt in Thüringen bei verschiedenen Trägern soziale Beratungsstellen für Hörgeschädigte mit gebärdensprachkompetenten MitarbeiterInnen, die bei folgenden Problemen
Hilfen und Unterstützung anbieten:
• Krisenintervention in der Partnerschaft/Familie
• Unterstützung bei Komunikationsproblemen
• Hilfestellung bei der Beantwortung amtlicher Schreiben
• Stellung von Anträgen
• Hilfen bei Suchtproblemen
• Bewältigung von Lebenskrisen
• Beratung betreffs technischer Hilfsmitteln
Die Anschriften der Beratungsstellen für Hörgeschädigte lauten:
Eichsfeld:
Katholischer Gehörlosenverein “Eichsfeldia”
Alfons Rogge, An der Liebestatt 24
37355 Niederorschel
Hompage:www.kgv-eichsfeldia.de, e-mail: [email protected]
Eisenach:
15
Landesverband der Schwerhörigen Thüringen e.V.
Wartburgallee 54, Tel./Fax: 03691/ 210223
99817 Eisenach
Erfurt:
Landesverband der Gehörlosen e. V.
Hans - Grundig - Str. 25, Tel.: 0361 - 26289015, Fax: 0361 - 3452965
99099 Erfurt
Hier können auch die Beratungsangebote für Hildburghausen, Schmalkalden,
Sonneberg und Meiningen erfragt werden.
Caritas Regionalstelle Erfurt
Ursula Schiebel, Regierungsstr. 55, Tel.: 0361 - 5553341, Fax: 0361 - 5553344
99084 Erfurt
Gera:
Diakonie Gera
Frau Weber, Schülerstr. 41, Tel.: 0365 - 7736321/22, Fax: 0365 - 8820145
07548 Gera
Gotha:
Sozialwerk für Hörgeschädigte Gotha e.V.
Pestalozzistr. 2, Tel.: 03621 - 709761/723014, Fax: 03621 - 723019
99867 Gotha
Jena:
Diakonie - Kreisstelle
Sabine Koch, Johannisstr.14, Tel./Fax: 03641 - 823807, e-mail: [email protected]
07743 Jena
Jenaer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V.
Frau Müller, Ernst - Scheller - Str. 10, Fax: 03641 - 396252
07747 Jena
Heiligenstadt/Leinefelde:
Caritas Regionalstelle
Eichsfeld/Unstrut - Hainich
Gerald Nolte, Bonifatiusweg 2, Tel.: 03605 - 502741, Fax: 03605 - 504228
37327 Leinefelde
Mühlhausen:
Volkssolidarität/Beratungsstelle für Blinde und Gehörlose
Frau Beil, Erfurter Str. 18 a, Tel./ Fax: 03601 - 882925
99974 Mühlhausen
Suhl:
Beratungsstelle für gehörlose Menschen
Frau Hartung, Am Himmelreich 2a, Tel./Fax: 03681 - 707030
98527 Suhl
Weimar:
Gehörlosenverein Weimar/Apolda 1910 e.V.
Monika Schäfer, Goetheplatz 9b, Tel./Fax: 03643 - 505849, 0172 - 1598680
99423 Weimar
Deutscher Schwerhörigenbund Ortsverband Weimar e.V.
16
Bonhoefferstr. 73a, Tel./Fax: 03643 - 422155
Herr Henke, Moskauerstr. 35, Tel.: 03643/419168, email: [email protected]
99427 Weimar
Mobile Beratungsstelle "Thüringer Hörmobil"
Mobile Beratungsstelle "Kyffhäuserkreis"
Buttelstedter Str. 19, Tel.: 03643 - 425851, Fax: 03643 - 425843
99427 Weimar
4.3
Psychische Erkrankungen/Psychotherapie
Psychische Erkrankungen wie Psychosen, Neurosen, Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen sind bei Hörgeschädigten ähnlich häufig wie bei Hörenden. Dennoch ist
unstrittig, daß - besonders bei Gehörlosen - das "Leben zwischen zwei Welten" oft große
Belastungen mit sich bringt und zu Anpassungsschwierigkeiten, Verhaltens- auffälligkeiten
oder einem niedrigen Selbstwertgefühl führen kann, die sich störend auf das Arbeitsleben
oder die Partnerschaft auswirken können. Hier sind mitunter speziellen Hilfen notwendig.
Psychotherapie ist in einem hohen Maß an die Sprache bzw. das Hörenkönnen gebunden.
Da dies bei Hörgeschädigten nur eingeschränkt oder gar nicht nicht vorhanden ist, stellen
sich besondere Anforderungen an die TherapeutInnen. Sie müssen Kenntisse von den
Besonderheiten der emotionalen und sozialen Entwicklung von Hörgeschädigten haben und
Kommunikationsmöglichkeiten ( wie beispielsweise die Gebärdensprache ) beherrschen.
Bisher gib es aber nur relativ wenige stationäre und ambulante Versorgungs- und
Hilfemöglichkeiten, die entsprechend qualifiziert sind.
Stationäre psychiatrische/psychotherapeutische Einrichtungen:
• Klinikum am Europakanal Erlangen, Abteilung für psychisch kranke Hörgeschädigte, Am
Europakanal 71, 91056 Erlangen, Tel.: 09131 - 7532255, Fax: 09131 - 7532670
• Westfälische Klinik für Psychiatrie und Neurologie Lengerich, Gehörlosen – Station,
Parkallee 10, 49525 Lengerich, Tel.: 05481 - 12386, Fax: 05481 - 12465
• Baumrainklinik Bad Berleburg, Lerchenweg 8, 57319 Bad Berleburg, Tel.:
02751 - 87430, Fax: 02751 - 87436
• Haus Martinus Greven, Eschstr. 14, 48268 Greven, Tel.: 02571 - 3433, Fax: 52496
• Rehabilitationsklinik „Am Stiftsberg“ Bad Grönenbach, Sebastian-Kneipp-Allee 7, 87730
Grönenbach, Tel: 08334 - 981500, Fax: 08334 - 981599
• Reha-Zentrum für Hörgeschädigte Rendsburg, Paradeplatz 3, 24768 Rendsburg, Tel.:
04331 - 58970, Fax: 04331 - 589745
• Tinnitus - Klinik Bad Arolsen, Große Allee 1 - 3, 34454 Bad Arolsen, Tel.: 05691 896702, Fax: 05691 - 896700, eMail: [email protected]
Ambulante psychotherapeutische Praxen:
• Diplom-Psychologin Christina Ingeln, Kamminer Str. 3, 10589 Berlin, Tel/Fax:
030 - 3452003
• Diplom-Psychologin Henriette Himmelreich, Münchener Str. 12, 60329 Frankfurt/Main,
Tel.: 069 - 5975360, Fax: 069 - 232406
• Praxis für Körper- und Psychotherapie, Dr. Uwe Christian Dech, Alicenstr. 29, 35390
Gießen, Tel.: 0641 - 791929/Fax: 0641 - 792389
• Ingrid Kunert, Hohenzollerndamm 36, 10777 Berlin - Wilmersdorf, Tel.: 030 - 86429310,
Fax: 030 - 7973123
17
• Praxis für Körperarbeit und Audiotherapie Almuth Schreiber - Warnecke, Georgstr. 4,
27283 Verden/Aller, Tel.: 04231 - 912298, Fax.: 04234 - 943044
• Psychotherapeutische Praxis Christoph Hübener, Haselstr. 2, 18273 Güstrow, Tel.:
03843 - 219019, Fax.: 03843 - 219018
Behandlungsmöglichkeiten für suchtmittelabhängige Hörgeschädigte:
• Fachklinik Oldenburger Land, Abteilung Hörgeschädigte, Neerstedter Str. 9, 27801
Dötlingen – Neerstedt, Tel: 04432- 9480-0, Fax: 04432 - 948094
• DKH Neuvandsburg GmbH, Unter den Birken 1, 38875 Elbingerode/Harz, Tel:
039454 - 80-0
• Haus Mirjam, Wohnheim für hörgeschädigte Suchtkranke, Borghorster Str. 29, 48282
Emsdetten, Tel: 02572 - 4071, Fax: 02572 - 97386
• Diakonische Bezirksstelle, Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke,
Schellengasse 7+9, 74072 Heilbronn, Tel: 07131 - 964451
• Landeskrankenhaus Lüneburg, Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg, Tel:
04131 - 60-0
Beachten Sie bitte, dass die Aufzählung wahrscheinlich nicht vollständig ist. Weitere
Informationen und Auskünfte betreffs psychotherapeutischer Behandlungsmöglichkeiten
können beim Psychotherapie - Informations - Dienst ( PID ) des Bundes Deutscher
PsychologInnen, Heilsbacherstraße 22, 53123 Bonn (Tel. 0228 - 746699), den jeweiligen
Krankenkassen oder im Internet unter www.deafbase.de eingeholt werden.
4.4
Cochlear - Implant Rehabilitationszentrum Thüringen
Das Cochlea - Implant ( CI ) ist eine technische Hörhilfe (“Innenohrprothese”), die
ausgefallene Funktionen des Innenohrs zum größten Teil übernehmen kann und ertaubten
Menschen wieder Höreindrücke ermöglicht. Hochgradig hörgeschädigte Kinder haben mit
einem CI die Chance das Hören zu verbessern, wenn ihnen konventionelle Hörgeräte keinen
Nutzen bringen. Es besteht aus internen und externen Teilen:
• Internes Teil: Implantat - wird in die Hörschnecke im Innenohr eingesetzt
• Externes Teil: Sprachprozessor mit Sendespule - wird hinter dem Ohr getragen
Nach erfolgreicher CI - Operation muß auf jeden Fall eine medizinisch - technische und
pädagogische Nachsorge (Intensivrehabilitationsphase) erfolgen. Das CI - Rehabilitationszentrum Thüringen bietet hierzu an:
• Information und Beratung
• Technische Anpassung des Sprachprozessors und Kontrolle der CI - Technik
• Audiologische Diagnostik
• Audiotherapeutische Förderung, wie Hör- und Sprachentwicklungsförderung, musikalisch - rhythmische Angebote, logopädische Angebote, Kontaktherstellung und Zusammenarbeit mit Thüringer Selbsthilfegruppen der CI - Träger sowie Kontaktange- bote
für betroffene Familien
Außerdem gibt es Rehabilitationsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur
Langzeitnachsorge. Die Beratung und Therapie ist nicht abhängig von der operierenden
Klinik, alle CI - Träger können sie in Anspruch nehmen.
18
Im CI - Rehabilitationszentrum Thüringen arbeiten Fachkräfte aus den Bereichen Hörgeschädigtenpädagogik, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Logopädie, Motopädie und Hörgeräteakustik. Sie kooperieren eng mit Kliniken, HNO - ÄrztInnen, Schulen, Kindereinrichtungen und Frühförderstellen.
In Thüringen erfolgt eine CI - Versorgung an folgenden Kliniken:
Klinik für HNO des
Helios Klinikums Erfurt
Prof. Dr. med. Eßer
Nordhäuser Str. 74
99089 Erfurt
Tel:: 0361 - 781-0
Fax: 0361 - 781-1002
Klinikum für HNO
der Friedrich - Schiller - Universität Jena
Prof. Dr. med. Beleites
Lessingstr.2
07740 Jena
Tel.: 03641 - 9-35119
Kontaktadresse:
Cochlear - Implant Rehabilitationszentrum Thüringen
Friedrich - Ebert - Str. 52
99096 Erfurt
Tel.: 0361 - 3461773 o. 3460230
Fax: 0361 - 3461774
e-mail: cic.thü[email protected]
4.5
Integrationsfachdienste
Seit einiger Zeit gibt es bundesweit die Integrationsfachdienste für arbeitslose Schwerbehinderte, die im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit tätig sind. Jeder Arbeitsamtsbezirk
verfügt über einen derartigen Integrationsfachdienst, der von verschiedenen Trägern
angeboten wird. Arbeitslose Schwerbehinderte sollten sich durch ihr Arbeitsamt an den
zuständigen Integrationsfachdienst weitervermitteln lassen. Bekommt der Integrationsfachdienst eine Nachricht vom Arbeitsamt, kann er für die arbeitslosen Schwerbe- hinderten
tätig werden.
Die Integrationsfachdienste bieten folgende Unterstützung an:
• Erörterung der Berufsinteressen und Kompetenzen mit den Schwerbehinderten.
• Vermittlung von Arbeitsplätzen.
• Unterstützen bei allen notwendigen Bewerbungsformalitäten einschließlich Begleitung
zum Vorstellungsgespräch.
• Information der Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung.
• Begleitung bei Trainigsmaßnahmen in Betrieben und Einrichtungen.
• Sicherstellung der Betreuung in der Probezeit bis zu sechs Monaten bzw. bis eine
Eingliederung in das neue Arbeitsverhältnis erfolgt ist.
In Thüringen gibt es folgende Integrationsfachdienste:
Altenburg:
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH Altenburg
19
Altenburgerstr. 20a
04617 Rosnitz
Tel.: 034498 - 47569, Fax: 034498 - 47503
Erfurt Stadt: Reha - AKTIV Integrationsfachdienst Thüringen e.V.
Wallstr. 18, 99084 Erfurt
Postanschrift: August - Bebel - Str. 27A , 07743 Jena
Tel.: 03641 - 489060
Erfurt Land:
ibis acam GmbH Thüringen
Puschkinstr. 20
99084 Erfurt
Tel.: 0361 - 7491813
Gera:
Dr. Busch & Partner GmBH
Fregestr. 6 - 8
07747 Jena
Tel.: 03641 - 303813
Gotha:
ibis acam GmbH Thüringen
Waltershäuser Str. 22
99867 Gotha
Tel.: 03621 - 730457
Jena:
Euro - Schulen Saalfeld/Rudolstadt
Carl - Zeiss - Str. 5
07318 Saalfeld
Tel.: 03671 - 516051
Nordhausen: Kyffhäuser Bildungswerk e.V. Berufsförderungszentrum Leinefelde
Industriestr.
37327 Leinefelde.
Tel.: 03605 - 519956, Fax: 03605 - 500120
Suhl:
Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald
Werner - Seelenbinder - Str. 13
98529 Suhl
Tel.: 03681 - 351447
In den Integrationsfachdiensten arbeiten bisher leider keine GebärdensprachdolmetscherInnen. Daher wird empfohlen, bei Bedarf beim zuständigen Arbeitsamt
Gebärdensprachdolmetscher zu beantragen. Nach einer Eingliederung in das Arbeitsleben
übergibt der Integrationsfachdienst die Zuständigkeit an den Berufsbegleitenden Dienst
(siehe Punkt 4.6).
4.6
Berufsbegleitende Dienste für Hörgeschädigte
Berufsbegleitende Dienste für Hörgeschädigte sind spezielle Fachdienste, in denen
Gebärdensprachkompetente SozialarbeiterInnen arbeiten. Diese Dienste sind im Auftrag der
Integrationsämter tätig und sind ebenfalls an freie Träger angegliedert. Sie sind für die
Beratung und Betreuung von hörgeschädigten ArbeitnehmerInnen und deren
ArbeitgeberInnen zuständig. Sie kümmern sich um:
Gehörlose
Schwerhörige
Spätertaubte
Lehrlinge & Auszubildende
ArbeitnehmerInnen auf Vollzeitstellen
sowie in Teilzeit beschäftigte
20
Cochlea Implant – Tragende
ArbeitnehmerInnen.
Folgende Angebote werden gemacht:
•
•
•
•
•
•
Informationen über die besondern Auswirkungen von Hörschädigungen und der dadurch
bedingten Kommunikationsschwierigkeiten
Durchführung von ArbeitskollegInnenseminare
Beratung zur Hilfsmittelversorgung und behindertengerechten Ausstattung des
Arbeitsplatzes sowie weiterer Unterstützungsangebote nach dem SGB IX
Kommunikationsabsicherung bei Veranstaltungen, Schulungen und Versammlungen
Intervention bei betrieblichen und persönlichen Krisen
Begleitung bei Kündigungsschutzverhandlungen
Der Fachdienst für Hörgeschädigte des Integrationsamts des Landesamtes für Familie und
Soziales in Suhl koordiniert die Arbeit der einzelnen Berufsbegleitenden Dienste für
Hörgeschädigte. Die Ansprechpartnerin ist Frau Gudrun Mohnheim, Versorgungsamt Suhl,
Integrationsamt, Karl - Liebknecht Str. 4, 98527 Suhl, Tel.: 03681 - 733375, Fax: 03681 733362
Bei folgenden Trägern gibt es Berufbegleitenden Dienste für Hörgeschädigte:
ERFURT:
Christophoruswerk Erfurt
Claudia Oelze, Tel.: 0361 - 6548494 o. 0172 - 3690879
Leipziger Str. 20, Fax: 0361 - 6548495
99085 Erfurt
Caritas Regionalstelle Erfurt
Ursula Schiebel, Tel.: 0361 - 5553341, Fax: 0361 - 5553344
Regierungsstr. 55,
99084 Erfurt
JENA:
Diakonie - Kreisstelle
Sabine Koch, Tel./Fax: 03641 - 823807
Johannisstr.14, e-mail: [email protected]
07743 Jena
LEINEFELDE:
Caritas Regionalstelle
Eichsfeld/Unstrut - Hainich
Gerald Nolte, Tel.: 03605 - 502741, Fax: 03605 - 504228
Bonifatiusweg 2
37327 Leinefelde
SUHL:
WEIMAR:
Trägerwerk Soziale Dienste
Cordelia Kothe, Tel.: 03681 - 807681 o. 0175 - 5437955
Würzburger Str. 3, Fax: 03681 - 807682
98529 Suhl, e-mail: [email protected]
Gehörlosenverein Weimar/ Apolda 1910 e.V.
Monika Schäfer, Tel./Fax: 03643 - 505849 Tel.: 0172 - 1598680
Goetheplatz 9b
99423 Weimar
Deutscher Schwerhörigenbund/Landesverband Thüringen e.V.
21
Bonhoefferstr. 73a, Tel: 03643 - 422155, Fax: 03643 - 422155
Email: [email protected]
99427 Weimar
5.
KOSTENREGELUNGEN FÜR GEBÄRDENSPRACHDOLMETSCHEREINSÄTZE
Im Zusammenhang mit der Einführung des SGB XI sind einige Veränderungen für die
Gewährung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen in Kraft getreten. In das SGB I wurde
als Absatz 2 des § 17 eingeführt: „Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der
Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und
Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden. Die für die Sozialleistung zuständigen
Träger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer
Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen.“ Hiermit ist zwar noch keine
Anerkennung der Gebärdensprache verbunden, mit einigen Trägern wird die Kommunikation
jedoch erheblich erleichtert. Wir empfehlen dennoch vorerst immer einen Antrag auf
Übernahme der Gebärdensprachdolmetscherkosten nach dem Musterantrag zu stellen (
siehe Punkt 6 ) und bei Ablehnungen eine Überprüfung der Entscheidung im Widerspruchoder Gerichtsverfahren ( siehe Punkt 2.5 und 10.8 ) herbeizuführen.
5.1 Krankenkassen
Eine Kostenübernahme kann beispielsweise beantragt werden für
• ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
• besondere Therapieformen (z. B. Psychotherapie, logopädische Behandlung),
• stationäre Behandlung im Krankenhaus oder in Rehabilitationseinrichtungen,
• Rehabilitationssport,
• Arztbesuche hörender Kinder in Begleitung ihrer gehörlosen Eltern.
5.2 Krankenhäuser/Kliniken
Über die Problematik der Hörschädigung sowie die Notwendigkeit des Einsatzes von
Gebärdensprachdolmetscherlnnen bei Vorgesprächen zu operativen Eingriffen und bei
Notaufnahmen etc. besteht in den Krankenhäusern und Kliniken immer noch eine
weitgehende Unwissenheit und Unsicherheit. Bei Bedarf sollte ein Antrag auf
Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt oder sich mit der Bitte um
Klärung an die Servicestellen ( siehe Punkt 2.3 ) gewandt werden.
5.3 Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Wenn Hörgeschädige beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen ( MDK ) untersucht
werden sollen, müssen die Kosten für GebärdensprachdolmetscherInnen übernommen
werden. Allerdings sollte der MDK rechtzeitig vor dem Termin auf die Notwendigkeit des
Gebärdensprachdolmetschereinsatzes hingewiesen werden.
5.4 Arbeitsämter
Bei den Arbeitsämtern kann für folgende Anlässe der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherlnnen beantragt werden:
• Allgemeine Beratungs- und Vermittlungsgespräche
• Berufsberatung
• Ärztliche, psychologische oder sonstige Untersuchungen
• Vorstellungsgespräche
22
• Trainungsmaßnahmen zur Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz
• Informationsveranstaltungen
• Rehabilitationsangelegenheiten
5.5 Rentenversicherungsträger
Kostenübernahmen sind möglich bei ärztlichen Untersuchungen und Gutachtenerstellung im
Auftrag der Rentenversicherung bzw. im Rahmen von medizinischen und beruflichen
Rehabilitationsverfahren und Teilhabeleistungen sowie bei Beratungsgesprächen,
Antragstellungen und Informationsveranstaltungen.
5.6 Sozialämter/Jugendämter
Durch die Bestimmungen des SGB IX sind die Sozialhilfeträger sowie die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe ( Jugendämter ) in den Kreis der Rehabilitationsträger aufgenommen
worden. Daher entfallen die bisherigen Bedürftigkeitsprüfungen zur Gewährung von
Gebärdensprachdolmetscherleistungen und die Kosten müssen bei Kontakten mit dem
Sozial- oder Jugendamt, die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlich sind,
übernommen werden. Die Bedürftigkeitsprüfungen entfallen außerdem bei Leistungen der
Sozialhilfe zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie bei Leistungen im
Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen oder bei von Geburt an
behinderten Kindern. Wenn allerdings die MitarbeiterInnen der jeweiligen Institutionen
Gebärdensprache beherrschen, besteht kein Anspruch auf Dolmetscher.
5.7 Integrationsämter
Die Integrationsämter sind für die berufliche Eingliederung von Schwerbehinderten und für
die Sicherung des Arbeitsverhältnisses tätig. Als begleitende Hilfen bieten sie persönliche
Hilfen wie Beratung und Betreuung der Schwerbehinderten und der Arbeitgeber an sowie
verschiedene finanzielle Hilfen zur Kompensation der Behinderung an die Betroffenen und
Arbeitgeber, die beim zuständigen Integrationsamt beantragt werden können. Auch die
behindertengerechte Ausstattung des Arbeits- und Ausbildungsplatzes kann finanziell
unterstützt werden. Hierbei kann es sich auch um individuelle Lösungen handeln. Zur Klärung
dieser Fragen gibt es bei den Integrationsämtern technischen BeraterInnen.
Hörgeschädigte und deren Arbeitgeber können die Kostenübernahme für alle notwendigen
Einsätze, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben stehen und zur Sicherung des
Arbeitsverhältnisses dienen, bei den Integrationsämtern beantragen. Es werden folgende
Gebärdensprachdolmetschereinsätze finanziert:
• Berufliche Aus- und Weiterbildung
• Einarbeitung
• Personalgespräche
• Personal- und Schwerbehindertenversammlungen
• Teamberatungen
• Betriebliche Untersuchungen
• Berufliche Schulungen
• Wahl des Vertrauensmanns/der Vertrauensfrau für schwerbehinderte Menschen
• Arbeitschutzunterweisungen
• Kündigungsschutzverhandlungen
23
Die Vorsetzung für die Gewährung von Hilfen durch die Integrationsämter ist das Vorliegen
eines Schwerbehindertenausweises oder eine sogenannte Gleichstellung (siehe Punkt 7, hier
finden Sie auch die Anschriften der Thüringer Integrationsämter).
5.8 Polizei
Hörgeschädigte haben die Möglichkeit GebärdensprachdolmetscherInnen ihres Vertrauens
auszuwählen, die von der Polizeibehörde beauftragt und bezahlt werden müssen. Das gilt
beispielsweise für folgende Bereiche:
• Vernehmungen
• Belehrungen
• Anzeigeerstattungen
• Hausdurchsuchungen
5.9 Gericht
Bei
Gerichtsverhandlungen
sollten
Hörgeschädigte
unbedingt
rechtzeitig
vor
Verhandlungsbeginn Gebärdensprachdolmetscher anfordern lassen. Deren Kosten gehören
zu den Prozesskosten. Für Gespräche bei Rechtsanwälten bzw. dafür benötigte
GebärdensprachdolmetscherInnen kann ein Antrag auf Beratungshilfe beim zuständigen
Gericht gestellt werden.
Beachte: Die Beratungshilfe ist einkommensabhängig. Eine Bestimmung im SGB IX
änderte jedoch das Arbeitsgerichtsgesetz. In § 12 gibt es nun den Absatz 5b: „Kosten für vom
Gericht herangezogene Dolmetscher/innen für Gebärdensprache für hörbehinderte
Menschen werden nicht erhoben.“ Es müssen also auch dann keine Kosten vom
Hörbehinderten getragen werden, wenn der Prozess beim Arbeitsgericht verloren wird.
5.10 Schulen
Für die Übernahme der Gebärdensprachdolmetscherkosten für gehörlose Eltern mit
hörenden Kindern bei
• Elternabenden,
• Elternsprechstunden,
• Einschulungen etc.,
kann ein Antrag beim zuständigen Schulamt gestellt werden. Eine Bewilligung ist jedoch nicht
sicher. Der Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V. kann bei Ablehnung die Kosten
aus dem Sonderfond „für besondere Anlässe“ die Dolmetscherkosten übernehmen (
Anschrift siehe Punkt 10.4 ).
5.11 Sonstiges
Für die folgenden Bereiche gibt es bisher keine rechtlichen Möglichkeiten der Finanzierung
von GebärdensprachdolmetscherInnen, hier bleibt nur die Möglichkeit der privaten
Finanzierung:
•
•
•
•
•
•
•
•
BAFÖG - Ämter
Straßenverkehrsämter
Informationsveranstaltungen von Vereinen und Verbänden
Familienangelegenheiten (Trauungen, Kommunion/Konfirmation etc.)
Wohngeldstellen
Volkshochschulkurse
Fahrschule/Führerscheinprüfung
Autokauf
24
• Immobilienangelegenheiten
• Touristikbereich
5.12
Was ist bei Veranstaltungen zu beachten ?
Es gibt einige wichtige Dinge, die beachtet werden sollten, wenn Veranstaltungen für
hörenden und hörgeschädigten Personen durchgeführt werden.
Hinweise für die Beauftragung von GebärdensprachdolmetscherInnen:
1. Die Vorbereitungsunterlagen für die GebärdensprachdolmetscherInnen bitte eine Woche
vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung stellen. Dazu gehören beispielsweise
Rednermanuscripte, Organigramme, Namenslisten von relevanten Personen bzw.
Abkürzungen von Arbeitsteams und Zahlenübersichten. Die DolmetscherInnen sind so besser
in der Lage Inhalte zu verstehen, Kontexte und Hindergründe zu erschließen und zu zuordnen.
Auch über den Einsatz von Medien, wie Videofilme, Overheadprojektor sollte informiert und
das Material zugängig gemacht werden.
2. Abhängig von der geplanten Veranstaltungsart und Veranstaltungslänge ist die Anzahl der
DolmetscherInnen. Dies trifft insbesondere für Konferenzen, Tagungen, Betriebsversammlungen, Seminaren und Vorlesungen zu, die eine Dauer von einer Stunde
übersteigen. Bei solchen Einsätzen wird in Doppelbesetzung gedolmetscht, da der
Konzentrationspegel nach zwanzig Minuten so stark sinkt, dass Dolmetscherfehler
unvermeidbar sind. Hinzu kommt die hohe körperliche Belastung, die sogar zum Auftreten
von Berufskrankheiten führen kann.
3. Bitte planen Sie für die DolmetscherInnen Pausenzeiten ein. Auch wenn in Doppelbesetzung gedolmetscht wird, haben DolmetscherInnen lediglich eine körperliche Pause, sie
stehen weiterhin unter einer großen Konzentration. Bitte haben Sie Verständnis, wenn sich
die DolmetscherInnen in den Pausen zurückziehen und nicht für weitere
Dolmetscherleistungen zur Verfügung stehen.
4. Die Strukturierung der Veranstaltungsabläufe und deren Veränderung sind unbedingt den
DolmetscherInnen mitzuteilen. Bitte bedenken Sie hierbei, das bei mehreren Arbeitsgruppen
auch mehrere Dolmetscherteams zum Einsatz kommen müssen.
5. Bitte überlegen Sie während der Organisation einer Veranstaltung, welcher Standort mit
ausreichender Beleuchtung und guter Akustik für die DolmetscherInnen am günstigsten ist.
Vergessen Sie nicht, dass die DolmetscherInnen auch bei der Verdunkelung von Räumen
immer sichtbar bleiben müssen. Bitte stellen Sie gegebenen- falls ein Podest und Mikrofone
(zum Dolmetschen von Gebärdensprache in Lautsprache ) zur Verfügung.
6. Sollen kulturelle Beiträge (beispielsweise Rezitationen oder musikalische Einlagen)
während Veranstaltung geplant sein, benötigen die DolmetscherInnen unbedingt Vorbereitungsmaterialien.
7. Falls Sie innerhalb der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen planen, sprechen Sie dies
bitte mit den DolmetscherInnen ab und holen Sie sich deren Einverständnis.
8. Wenn sie mit Hilfe von Dolmetschern kommunizieren, berücksichtigen Sie bitte
Folgendes:
• Kommunizieren sie direkt ! Sprechen Sie ihre Gesprächspartner an und halten Sie
Blickkontakt mit dem Gegenüber. Vermeiden Sie das Benutzen der 3. Person, wie
beispielsweise: „Sagen Sie ihr bitte, dass...“
• DolmetscherInnen haben im Dolmetschprozeß eine klar definierte Rolle. Deshalb sprechen
Sie bitte die DolmetscherInnen nicht persönlich an oder fragen sie nach deren Meinung.
25
• Während Ihres Vortrages können Sie ihr gewohntes Sprachtempo und ihren Sprachstil bei
behalten. Die DolmetscherInnen werden Ihnen gegebenenfalls sagen, ob sie schneller oder
langsamer sprechen sollen.
9. Nachdem Sie sich einen Kostenvoranschlag von den ausgewählten DolmetscherInnen
eingeholt haben, bestätigen Sie den Auftrag bitte schriftlich.
10. Bei einer Stornierung oder Teilstornierung eines erteilten Auftrages durch den
Auftraggeber können die DolmetscherInnen entsprechende Gebühren berechnen.
Hinweise des Deutschen Schwerhörigenbundes zur technischen Ausstattung von
Veranstaltungen:
Seit einigen Jahren gibt es ein computergestütztes Stenografiesystem für die deutsche
Sprache, das in den USA bereits sehr oft eingesetzt wird. Es bietet neben der Protokollierung
auch die Möglichkeit von Simultanmitschriften, die sofort ausgedruckt, zur Weiterbearbeitung
versandt oder auf Bildschirmen bzw. Projektionsflächen dargestellt werden können. Der Sinn
einer Simultanmitschrift liegt darin, den TeilnehmerInnen eine Gedankenstütze zu geben. Sie
kann Hörgeschädigten sehr hilfreich zum Verständnis sein.
Der Deutsche Schwerhörigenbund ( DSB ) hat eine Broschüre mit hilfreichen Tipps für
Veranstalter erstellt, in der auf technische/akustische und visuelle Hilfsmittel eingangen wird.
Sie kann über die DSB - Geschäftsstelle, Breite Str. 3, 13187 Berlin, Tel.: 030 - 47541114,
Fax: 030 - 47541116, Email: DSB@schwerhörigkeit.de, bezogen werden.
6.
MUSTER EINES ANTRAGES AUF KOSTENÜBERNAHME FÜR GEBÄRDENSPRACHDOLMETSCHERINNEN
26
Paula Mustermann
Musterstraße 4
99084 Erfurt
Erfurt, 10.04.2002
An die
Rentenversicherung
Bedarfstr. 27
99087 Beispielstadt
Antrag: Kostenübernahme für einen Gebärdensprachdolmetscher nach den
Bestimmungen des SGB IX
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner Hörschädigung bin ich auf die Hilfe von Gebärdensprachdolmetschern zur
Verständigung mit Ihnen angewiesen und beantrage deshalb hierfür die Kostenübernahme.
Bitte beauftragen Sie zu dem Termin am ............ den/die Gebärdensprachdolmetscher/-in
Herrn/Frau .......
Mit freundlichen Grüßen
Paula Mustermann
7.
BEANTRAGUNG EINES SCHWERBEHINDERTENAUSWEISES
Die Regelungen zum Schutz behinderter Menschen im Berufsleben sind ebenfalls Bestandteil
des SGB IX ( Teil 2: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen ).
Hier werden u. a. die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber, die Rechte der
27
Schwerbehinderten, die Aufgaben der Integrationsämter und Integrationsfachdienste, die
Regelungen für die Werkstätten für behinderte Menschen, Kündigungsschutz-bestimmungen
oder die Bestimmungen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung in den Betrieben und
Dienststellen festgelegt. Sogenannte Nachteilsausgleiche sollen dazu beitragen
behinderungsbedingte Benachteilgungen auszugleichen. Zu diesen Nachteils-ausgleichen
zählen:
• Steuerermäßigungen
• Sonderurlaub
• Besonderer Kündigungsschutz
• Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Eingliederung
und zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses.
Um einen Anspruch auf diese Leistungen zu haben, müssen Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Sie können ihn bei den Versorgungsämtern beantragen. Hierzu
reicht zunächst ein formloses Schreiben aus. Sie bekommen dann Formulare zugeschickt,
die Sie ausfüllen müssen. Nach einer Prüfung der ärztlichen Unterlagen und Befunde wird
anschließend
der
Grad
der
Behinderung
(
GdB
)
festgestellt.
Einen
Schwerbehindertenausweis erhalten Sie, wenn sie mindestens 50 v. H. GdB zuerkannt
bekommen. Bei einer geringeren GdB - Festsetzung erhalten Sie einen Bescheid, mit dem
Sie beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen können. Wenn dieser Antrag
bewilligt wird, werden Sie den Schwerbehinderten mit Ausweis gleichgestellt. Sie haben dann
( mit Ausnahme des Zusatzurlaubs ) denselben Anspruch auf Leistungen nach dem
Schwerbehindertenrecht. Sollten Ihre Anträge abgelehnt werden, können Sie Widerspruch
oder Klage beim Sozialgericht erheben ( siehe Punkt 2.5 und 10.8 ). In Thüringen gibt es drei
Versorgungsämter, an die Sie sich wenden können:
•
Landesversorgungsamt Suhl und Versorgungsamt Suhl ( Integrationsamt )
Karl - Liebknecht - Str. 4, Tel.: 03681 - 73-0, Fax: 03681 - 73-2401
98527 Suhl
• Versorgungsamt Erfurt ( Integrationsamt )
Linderbacher Weg 30, Tel.: 0361 - 378-0, Fax: 0361 - 378-8163
99099 Erfurt
• Versorgungsamt Gera ( Integrationsamt )
Puschkinplatz 7, Tel.: 0365 - 8223-0, Fax: 0365 - 8223-593
07545 Gera
Die Anschriften der Versorgungsämter sind gleichzeitig auch die Anschriften der
Integrationsämter, die für die persönlichen Hilfen und die Betreuung der Schwer-behinderten
zuständig sind ( siehe Punkt 5.7 ). Bei diesen Stellen bekommen Sie auch kostenlose
Broschüren, die Sie genau über den Schwerbehindertenausweise und die mögliche
Leistungen informieren. Hörgeschädigte haben seit dem 01.07.2001 die Möglichkeit das
Merkmal "GL" in den Schwerbehindertenausweis eintragen zu lassen. Durch dieses
Merkzeichen können Sie beispielsweise eindeutig die Notwendigkeit zum Einsatz von
GebärdensprachdolmetscherInnen nachweisen.
8. ANGEBOTE DER THÜRINGER LANDESMEDIENANSTALT
Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) in Arnstadt ermöglicht im Rahmen des
Bürgerrundfunks verschiedene kostenlose Medienangebote für Hörgeschädigte:
28
1. In drei Offenen Fernsehkanälen haben auch Hörgeschädigte die Gelegenheit,
Fernsehbeiträge zu produzieren, die dann auf dem Offenen Kanal in den Kabelnetzen
verbreitet werden. Dabei ist die Nutzung des Offenen Kanals einzeln (als BürgerInnen)
oder als Verein möglich. Themenvorgaben gibt es nicht. Werbung ist untersagt.
2. In den Offenen Kanälen Gera und Saalfeld gibt es verschiedene spezielle Angebote für
Hörgeschädigte. Im Rahmen des Projekts „OHR - Ohne Hören (Mit)Reden“ im Offenen
Kanal Gera werden Hörgeschädigte in speziellen Workshops für die Arbeit vor und hinter
der Kamera, am Schnittplatz und am Regiepult geschult. Während der Workshops und
der Sendungen sind Gebärdensprachdolmetscher anwesend. Im Offenen Kanal Saalfeld
wird von Hörgeschädigten regelmäßig Sendereihe „Gebärde mit uns“ produziert, die
auch Hörenden die Gebärdensprache vermitteln und so die Kommunikation von
Hörenden und Hörgeschädigten verbessern soll.
3. Die TLM verfügt über eine Mobile Medienwerkstatt, die - ausgerüstet mit modernster
Audio- und Videotechnik - Medienprojekte in ganz Thüringen betreut. In Kooperation mit
Selbsthilfegruppen, Freizeit- oder Behinderteneinrichtungen begleiten zwei TLMMedienpädagogen jedes Projekt von der Idee, über Produktion bis hin zur Präsentation
und beraten die Betreuer und Akteure vor Ort. Bei Bedarf können auch hier
GebärdensprachdolmetscherInnen hinzugezogen werden.
Kontakte:
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Referat Bürgerrundfunk und Technik
Olaf Stepputat
Am Häckerstieg 12
99310 Arnstadt
Tel.: 03628 - 61160
Fax: 03628 - 611626
e-mail: [email protected]
Internet: http://www.tlm.de
Offener Kanal Gera (OKG)
Ute Scheler
Webergasse 6/8
07545 Gera
Tel.: 0365 - 201020
Fax: 0365 - 2010222
e-mail: [email protected]
Internet: ok-gera.de.vu
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Mobile Medienwerkstatt
Am Häckerstieg 12
99310 Arnstadt
Tel.: 03628 - 611633 /34
Fax: 03628 - 611626
e-mail: [email protected]
Internet: http://www.tlm.de
Offener Fernsehkanal Saalfeld
Cornelia Ehrhardt
Alte Marktgasse 5
07318 Saalfeld
Tel.: 03671 - 88330
Fax: 03671 - 883338
e-mail: [email protected]
Internet: www.ok.saalfeld.org
9.
PRAKTISCHE TIPPS FÜR DEN UMGANG MIT HÖRGESCHÄDIGTEN
Was ist bei den äußeren Bedingungen zu beachten ?
→ Wenden Sie Ihr Gesicht dem hörgeschädigten Gesprächspartner zu.
29
→ Achten Sie auf eine gute Beleuchtung. Nicht mit dem Rücken zum Fenster stellen
oder im Gegenlicht sprechen.
→ Bei längeren Gesprächen sollten Sie kurze Pausen einlegen.
→ Sprechen Sie nicht mit Zigarette oder ähnliches im Mund. Halten Sie beim Sprechen
keine Hand vor den Mund.
→ Stellen Sie Radio und andere Geräuschquellen ab.
→ Nähern sich sich Hörgeschädigten nicht von hinten, um Erschrecken zu vermeiden.
Wie sollen Hörende sprechen und sich verhalten ?
→ Nennen Sie ihr Gesprächsthema am Anfang.
→ Sprechen Sie langsam, deutlich, in normaler Lautstärke, ohne Dialekt und in kurzen
Sätzen, d. h. verwenden Sie möglichst keine Nebensätze.
Beispiel:
„Wenn wir uns nächste Woche treffen könnten, würde ich mich sehr freuen.“ (falsch)
„Vielleicht treffen wir uns nächste Woche. Dann freue ich mich.“
(richtig)
→ Fragen sollten angekündigt werden. Bevor Sie die Frage stellen, sagen Sie: „Ich frage
Sie!“
→ Bei Fragen sind „W - Fragen“ am leichtesten zu verstehen (Wer ? Was ? Wann ?
Warum ? Wo ? Wohin ?)
→ Während des ganzen Gesprächs sollten Sie Blickkontakt halten.
→ Wenn Sie sich während des Gespräches Notizen machen, warten Sie bitte bis der
hörgeschädigte Gespächspartner "ausgesprochen" hat.
→ Bleiben Sie geduldig, wenn Sie das Gesagte wiederholen müssen.
→ Sprechen Sie nicht zu laut und schreien Sie nicht. Schreien verzerrt den Ton und laute
Geräusche sind bei Übertragung durch das Hörgerät oft schmerzhaft für
Hörgeschädigte .
→ Zeigen Sie Verständnis, wenn Hörgeschädigte müde werden und dem Gespräch nicht
mehr folgen können. Hören und Mundablesen strengt sehr an
.
→ Lachen Sie hörgeschädigte Gesprächspartner nicht aus, wenn falsche Antworten
gegeben werden oder etwas falsch verstanden wurde.
30
→ Benutzen Sie ihre eigene natürliche Gestik und Mimik. Lassen Sie auch Ihren Körper
„sprechen“. Das erleichtert Hörgeschädigten Sie zu verstehen.
→ Schreiben Sie das Wichtigste auf, wenn es nicht zu einer verständlichen
Kommunikation kommt.
Was sollen Hörgeschädigte im Umgang mit Hörenden beachten ?
→ Weisen Sie ihre Gesprächspartner auf die Hörbehinderung hin.
→ Bleiben Sie geduldig und bitten Sie um Wiederholung, wenn Sie nichts verstanden
haben.
→ Täuschen Sie nicht vor, verstanden zu haben, wenn das nicht der Fall ist.
→ Suchen Sie bei Veranstaltungen oder in Gruppen einen Platz, an dem der größte
Überblick möglich ist.
→ Achten Sie darauf, dass der Mund bzw. das Gesicht des Gesprächspartners sichtbar
bleibt. Bitte Sie notfalls darum.
→ Wenn Anstrengung, Ermüdung oder das Gefühl, ausgeschlossen zu sein, Sie
bedrücken, machen Sie freundlich darauf aufmerksam. Laufen Sie nicht einfach weg,
das ruft nur Verwunderung hervor und ändert nichts.
10.
WICHTIGE ADRESSEN UND WEITERE INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN
10.1 Schulen, Wohnheime und Werkstätten in Thüringen
Staatliche Förderschule für Schwerhörige und Gehörlose Erfurt:
Schule Erfurt: Windthorststr. 41/42, 99096 Erfurt
31
Tel.: 0361 - 34453, Fax: 0361 - 3445445
Wohnheim für Kinder und Jugendliche: Windthorststr. 41/42, 99096 Erfurt
Tel.: 0361 - 3445430, Fax: 0361 - 3445433
Erfurt: www.gs.ef.th.schule.de, E-Mail Erfurt: [email protected]
Sonderpädagogisches Zentrum für mehrfachbehinderte Hörgeschädigte Schleiz:
Schießhausweg 2, 07907 Schleiz, Tel.: 03663 - 422424, Fax: 03663 - 402040
Wohnheime für Kinder und Jugendliche: Fröbelstr. 9, Schießhausweg 10a (Seubtendorf),
07907 Schleiz, Tel.: 036663 - 40570, Fax: 03663 - 405724
Wohnheime für Erwachsene: Fröbelstr. 9, Heinrichstr. 1, 07907 Schleiz,
Tel. 03663 - 40570, Fax: 03663 - 405724
Werkstatt für Behinderte mit Schwerpunktwerkstatt für Hörgeschädigte:
Komtursteig 2, 07907 Schleiz, Tel.: 03663 - 422848, Fax: 03663 - 413435
E-Mail Stiftungsverbund Schleiz: [email protected]
10.2
Kurse in Deutscher Gebärdensprache/Dolmetscherausbildungsmöglichkeiten
Kurse in Deutscher Gebärdensprache in Thüringen:
Erfurt:
VHS Erfurt, Schottenstr. 7, Herr Müller, Tel.: 0361 - 6552950
Gera:
VHS Gera, Talstr. 3, Frau Elm, Tel.: 0365 - 7112483
Ilmkreis:
VHS Ilmenau, Bahnhofstr.6, Herr Strauch, Tel.: 03677 - 645521
Jena:
VHS Jena, Friedrich - Wolf - Str. 2, Frau Koch, Tel.: 03641 - 4682-0
Kreis Meiningen/Schmalkalden:
VHS Meiningen, Saarbrücker Str. 2, Frau Lümpert, Tel.: 03693 - 502670
VHS Zella - Mehlis, Sommerauweg 27, Frau Lauer, Tel.: 03682 - 482976
Rudolstadt:
VHS Rudolstadt, Frau Schleif, Fax: 036742 - 61157
Kreis Sonneberg:
VHS Sonneberg, Coburgerstr. 32 a, Tel.: 03675 - 75420
Suhl:
VHS Suhl, Bahnhofstr. 6-8, Frau Zabel, Tel.: 03681 - 743118
Wartburgkreis:
VHS Bad Salzungen, Karl - Liebknecht - Str.23, Frau Puff, Tel.: 03695 - 553712
Weimar:
VHS 99423 Weimar, Graben 6, Frau Bayer, Fax: 03643 - 505849
Weiterbildendes Studium für GebärdensprachdolmetscherInnen
Johann - Wolfgang - Goethe Universität Frankfurt/ Main
Institut für Deutsche Sprache und Literatur II
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt/Main
Tel.: 069 - 15332681
32
Fax: 069 - 15332683
e-mail: [email protected]
Ausbildung für Gehörlose zum Dozenten für Deutsche Gebärdensprache:
Johann - Wolfgang - Goethe Universität
Institut für Deutsche Sprache und Literatur II
Ansprechpartnerin: MA Daniela Happ
Grüneburgplatz 1
60323 Frankfurt/Main
Fax: 069 - 798-32409
Studiengänge Gebärdensprachdolmetschen an Fachhochschulen
und Universitäten:
Fachhochschule Magdeburg
Maxim - Gorki - Str.10
39108 Magdeburg
Tel.: 0391 - 6716290
Fax: 0391 - 6716293
e-mail:[email protected]
www.sozialwesen.fh-magdeburg.de/studgang/gsd/home.htm
Westsächsische Hochschule Zwickau
Postfach 201037
08012 Zwickau
Tel.: 0375 - 5363259
www.fh-zwickau.de/pflege/gebaerden.htm
Institut für Gebärdensprache der Universität Hamburg
Rothenbaumchaussee 45
20148 Hamburg
Tel.: 040 - 4123-6581, Fax: 040 - 4123-6578
e-mail:[email protected]
www.sign-lang.uni-hamburg.de/infofertig/STOGSD2000
Zentrales Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen.
Prüfungsabteilung für Gebärdensprachdolmetscherinnen:
Magdalenenstr. 25
64289 Darmstadt
Tel: 06151 - 163000
Fax: 06151 - 164140
Das zentrale staatliche Prüfungsamt in Darmstadt ist bundesweit für die Prüfung und
Vergabe der staatlichen Anerkennung für GebärdensprachdolmetscherInnen zuständig.
10.3 Hörgeschädigte und Studium
Zur Studienwahl, dem Fächer- und Beratungsangebot der Hochschulen, Zulassungsbeschränkungen etc. gibt das Buch "Studien- und Berufswahl. Informationen und
Entscheidungshilfen" der Bund - Länder - Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) und der Bundesanstalt für Arbeit Auskunft. Es ist im Buchhandel
33
erhältlich, die Internetadresse lautet www.studienwahl.de. Dieser Quelle können auch die
Anschriften der jeweiligen Behindertenbeauftragten der Hochschulen sowie der
Studienberatungsstellen entnommen werden. Sie sind für die Beratung von
StudienbewerberInen zuständig und und können um Auskunft zur Finanzierung von
Gebärdensprachdolmetschern, Mitschreibhilfen und anderen Unterstützungsmög-lichkeiten
gebeten werden. Hierzu gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Die Kostenübernahme
muß in der Regel bei zuständigen Landessozialamt beantragt werden, die Leistungen sind je
nach Bundesland unterschiedlich. Die Hochschulen selbst sind dazu verpflichtet, die
besonderen Belange behinderter Studierender zu berücksichtigen und bei der Ablegung von
Prüfungen zu beachten (beispielsweise schriftliche anstatt mündlicher Prüfungen zu gestatten
oder krankheitsbedingte Verzögerungen zu berücksichtigen).
An der Fachhochschule Potsdam gibt es den Modellstudiengang "PotsMods" für
Hörgeschädigte ( Abschluß Diplom - Sozialarbeiter/-in ):
Fachhochschule Potsdam, Fachbereich Sozialwesen
Postfach 600608, 4406 Potsdam
Tel.: 0331 - 5801119, Fax: 5801141
Weitere Informationsmöglichkeiten:
BSGS:
Bundesarbeitsgemeinschaft
der
Studierenden
der
Gehörlosen- und
Schwerhörigenpädagogik, Christine Schäfer, Mainburgerstr. 7, 81369 München, Tel./Fax:
089 - 7149223, www.bsgs-online.de, e-mail: cschä[email protected]
BHSA e. V.: Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter Studenten und Absolventen,
Andreas Kammerbauer, Hinter der Hochstätte 2a, 65239 Heidelberg, Tel. 06146/835537,
Fax: 06146/835538, www.bhsa.de, e-mail: [email protected] oder [email protected]
BHSA (Hg.): Studienführer. Ein Handbuch für Hörbehinderte (Bezug siehe oben)
Deutsches Studentenwerk: Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und
Studenten, Frau Langweg - Berhörster, Weberstr. 55, 53113 Bonn, Tel.: 0228/26906-58 o.
62, Fax: 0228/264062
e-mail: [email protected]
Beratung hörgeschädigter Studierender in Thüringen:
Prof. Dr. phil. Karl-Heinz Stange
Diplom-Sozialwissenschaftler, Diplom-Pädagoge
Diplom-Sozialarbeiter
Fachhochschule Erfurt
Fachbereich Sozialwesen
Behindertenbeauftragter der FH
Altonaerstr. 25
99085 Erfurt
Tel.: 0361 - 6700536, Fax.: 0361 - 6700533
E-Mail: [email protected]
10.4
Verbände und Selbsthilfegruppen
Verbände:
Deutscher Gehörlosenbund
Hasseer Str. 47
24113 Kiel
Fax: 0431 - 688852, Bild - Tel.: 0431 - 6476028
34
e-mail: [email protected]
Deutscher Schwerhörigenbund e. V.
Breite Str. 3
13187 Berlin
Tel.: 030 - 47541114, Fax: 030 - 47541116
Email: [email protected]
Landesverband der Gehörlosen Thüringen e. V.
Hans - Grundig - Str. 25
99099 Erfurt
Tel.: 0361 - 3452964
Schreib-, Bildtel.: 0361 - 3452963, Fax: 0361 - 3452965
Homepage: people.freenet.de/gehoelosenverband
e-mail: [email protected]
Beim Landesverband der Gehörlosen können die Adressen
der Ortsvereine in Thüringen erfragt werden.
Landesverband der Schwerhörigen Thüringen e. V.
Bonhoefferstr. 73a
99427 Weimar
Tel./Fax: 03643 - 422155
Beim Landesverband der Schwerhörigen können die Adressen
der Ortsvereine in Thüringen erfragt werden.
Deutsche CI - Gesellschaft e.V.
Hanna Hermann
Berliner Alle 13
89257 Illertissen
Tel.: 07303 - 3955, Bildtel.: 040900197, Fax: 07303 - 43998
www.schnecke-ci.de
Bundeselternverband gehörloser Kinder e. V.
Dr. Andreas Schwab
Schenefelder Landstr. 126b
22589 Hamburg
Tel.: 040 - 8704528, Fax: 040 - 877680
Gesellschaft für Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser e. V.
Prof. Dr. Helen Leuninger
Binderstr. 34
20146 Hamburg
Tel.: 040 - 42838 u. 32240, Fax: 040 - 42838-6109
Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V.
Ansprechpartner: Stephan Pöhler
Ebersbrunnerstr. 25
08064 Zwickau
Tel.: 0375 - 770440, Fax: 0375 - 7704410
e-Mail: Stephan.Pö[email protected]
Deutsche Tinnitus - Liga e. V.
Am Lohsiepen 18
42369 Wuppertal
Tel.: 0202 - 24652-0, Fax: 0202 - 24652 - 20
Email: [email protected]
35
Selbsthilfegruppen:
SHG für gehörlose Frauen
Kontaktadresse: Frau Beyer & Frau Premsler, Goetheplatz 9b
99423 Weimar
SHG Gehörlose Arbeitslose
Kontaktadresse: Frau Wagenbreth, Hans - Grundig - Str. 25
99096 Erfurt, Tel.:/Fax: 0361 - 2628901
SHG Kommunikationsforumgruppe für Gehörlose
Kontaktadresse: Herr Müller, Hans - Grundig - Str. 25
99096 Erfurt, Tel.:/Fax: 0361 - 3452965
SHG Gehörlose Seniorengruppe
Kontaktadresse: Herr Lütz, Hans - Grundig - Str. 25
99096 Erfurt, Tel.:/Fax: 0361 -26289016
SHG der CI - Träger
Kontaktadresse: Elke Beck, Brühl 33
99192 Gamstädt OT Kleinklettbach, Tel./Fax: 036208 - 71322
CI - SHG für Eltern in Thüringen
Kontaktadresse: CI - Rehabiltationszentrum Thüringen
Friedrich Ebert Str. 52, 99096 Erfurt
Tel.: 0361 - 3461773, Fax: 0361 - 3461774
10.5
Bücher und Zeitschriften
Bücher:
Ahrbeck, Bernd: Gehörlosigkeit und Identität, Hamburg 1992
Fachbuch, das aus psychoanalytischer Sichtweise die speziellen Entwicklungsprobleme
Gehörloser behandelt.
Boy, Liane/von Stosch, Uwe: Die Welt mit den Augen verstehen, Eigenverlag 1999
Beiträge mit einer Sammlung der Erfahrungen von Gehörlosen, Schwerhörigen, CochlearImplant-TrägerInnen und von Eltern. Bezug: Liane Boy, Kasseler Str. 38, 41545 Essen, Fax:
0201 - 757462, Uwe von Stosch, Wenderstr. 19, 41464 Neuss, Tel.: 02131 - 41128
Deutsches Gehörlosentaschenbuch 1998/99, Gehörlosenverlag, Adolfstr. 3 45130
Essen
Informationen mit umfangreichen Adressenangaben (mit Angaben über Schwerhörige) über
Dolmetscher, Beratungsmöglichkeiten, Schulen, Kurmöglichkeiten, Medien, Verbände und
Ortsvereine etc.
Drolsbaugh, Mark: Endlich gehörlos, Signum Verlag, Hamburg 1999
Biographische Aufzeichnungen und persönliche Schilderungen von bedrückenden
Erfahrungen, die ein gehörloser Junge unter hörenden MitschülerInnen und Freunden macht,
ehe er mit Hilfe der Gebärdensprache einen Weg in die Gehörlosengemeinschaft findet.
Knör, Elke: Hörschädigung. Behandlung und Pflege, Kohlhammer Verlag, Stuttgart
1999
Grundsatzliteratur zur Schwerhörigkeit
Laborit, Emmanuelle: Der Schrei der Möwe, Bastei - Lübbe - Taschenbuch Bergisch
Gladbach 1995
36
Geschichte eines gehörlosen Mädchens, deren Kindheit vom Gefühl geprägt ist, durch eine
transparente, undurchdringliche Mauer von der Welt ausgeschlossen zu sein. Erst durch die
Gebärdensprache wird es ihr möglich zu kommunizieren und das Leben als Gehörlose zu
meistern.
Leonhardt, Annette: Einführung in die Hörgeschädigtenpädagogik, Ernst Reinhardt
Verlag, München/Basel 1999
Verständlich geschriebenes Lehrbuch mit einem Überblick über die Aufgaben und Ziele der
Hörgeschädigtenpädagogik, die Arten von Hörschäden und deren Auswirkungen sowie
Diagnostik und Fördermöglichkeiten.
Plath, Peter: Lexikon der Hörschäden, Edition Harmsen 1993
Rosen, Lillian: Greller Blitz und stummer Donner, Deutscher Taschenbuch Verlag,
Müchen 1987
Eine sechzehnjährige verliert bei einem Unfall das Gehör und schildert, wie sie selbst
versucht mit dieser Situation fertig zu werden sowie ihre anschließenden Erfahrungen in einer
Selbsthilfegruppe.
Sacks, Oliver: Stumme Stimmen. Reise in die Welt der Gehörlosen, Rowohlt
Taschenbuch Verlag, Reinbek 1992
Die Gebärdensprache als differenzierte und der Lautsprache ebenbürtige Ausdrucksform zu
beschreiben und Verständnis für Gehörlosenkultur und Lebenswelten zu wecken, steht im
Mittelpunkt des Buches.
Seidler, Harald: Schwerhörigkeit. Ursachen, Diagnostik, Therapie, Hörgeräteversorgung, Kadenverlag 1996
Grundsatzliteratur zur Schwerhörigkeit
Welter, Heribert/Kohler, Konstantin ( Hg. ): Gehörlose Menschen mit psychosozialen
Problemen. Konfliktberatung, Krisenintervention, Psychotherapie, Lambertus Verlag,
Freiburg im Breisgau 1992
Die Buchbeiträge versuchen die Situation gehörloser Menschen mit psychosozialen
Problemen zu beschreiben, Entstehungszusammenhänge aufzuzeigen und Hinweise und
Anregungen aus der Praxis zu vermitteln, welche Hilfen möglich sind.
Zeitschriften:
Die Deutsche Gehörlosen - Zeitung
Bestelladresse: Gehörlosen - Verlag Essen
Postfach 340231, 45074 Essen, Fax: 0201 - 721963
DSB - Report
Verbandszeitschrift des Deutschen Schwerhörigenbundes
Bestelladresse: DSB - Geschäftsstelle
Breite Str. 3, 13187 Berlin, Tel.: 030 - 47541114, Fax: 030 - 47541116
Email: [email protected]
GSD – Kurier.
Vereinsnachrichten der Landesarbeitsgemeinschaft
der GebärdensprachdolmetscherInnen in Thüringen
Bestelladresse: Claudia Oelze
Wagdstr. 15, 99094 Erfurt, Fax: 0361 - 7894363
Hörgeschädigten Pädagogik.
Zeitschrift des Berufsverbandes der
37
Deutschen Hörgeschädigtenpädagogen
Bestelladresse: Borsteler Chausee 163
22453 Hamburg, www.geist,spacement.de
Hörgeschädigte Kinder.
Zeitschrift für Eltern, Erzieher und Lehrer
gehörloser, schwerhöriger und ertaubter Kinder
Bestelladresse: Bernadottenstr. 126
22605 Hamburg, Tel.: 040 - 8807031, Fax: 040 - 8806793
Die NEUE für Gehörlose.
Zeitschrift für Gehörlose und Spätertaubte
und ihre Freunde & Förderer
Bestelladresse: Förderverein der Gehörlosen der neuen Bundesländer e.V.
Schönhauser Allee 36, 10435 Berlin, Fax: 030 - 4426068
Schnecke. Leben mit einem Cochlea - Implantat
Bestelladresse: Hanna Hermann
Berliner Alle 13, 89257 Illertissen, Fax: 07303 - 43998
www.schnecke-ci.de
Selbstbewußt werden. Information für Gehörlose und Hörende
Bestelladresse: Gerhard Wolf
Schulstr. 21, 91710 Gunzenhausen, Fax: 09831 - 3531
Thüringer Gehörlosen Zeitung
Zeitung des Landesverbandes der Gehörlosen
Bestelladresse: Landesverband der Gehörlosen
Hans - Grundig - Str. 25, 99099 Erfurt, Fax: 0361 - 3452965
Das Zeichen.
Zeitschrift für die Sprache und Kultur Gehörloser
Bestelladresse: Karin Wempe
Binderstr. 34, 20146 Hamburg, Fax: 040 - 42838-6109
Tinnitus - Forum
Verbandszeitschrift der Deutschen Tinnitus - Liga e. V.
Bestelladresse: Am Lohsiepen 18, 42369 Wuppertal
Tel.: 0202 - 24652-0, Fax: 0202 - 24652 - 20
Email: [email protected]
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Informationen im Internet und auf CD
Internetadressen:
Informations- und Kontaktservice des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung:
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Portal für Gehörlose und Schwerhörige mit zahlreichen Informationen zu Politik,
Sport, Kultur, Technik, Medien etc., Infos, News und diversen Links:
www.taubenschlag.de
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation:
www.bar-frankfurt.de
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Informationen und Adressen zu Gesundheit, Bildung, Beratungsmöglichkeiten,
Gebärdensprache etc.:
www.deafbase.de
"Rehabilitationsratgeber" der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Berufsförderungswerke mit Informationen, Anregungen und Hilfen zu allen Fragen der
beruflichen Rehabilitation:
www.transmedia-mannheim.de
"Rehadat" Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation des Instituts der
deutschen Wirtschaft Köln:
www.rehadat.de
Homepage des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Karl Hermann
Haack:
www.behindertenbeauftragter.de
Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser der
Universität Hamburg:
www.sign-lang.uni-hamburg.de
D.I.A.S. GmbH Hamburg, Datenbanken, Projekte und Forschungsergebnisse zur
Rehabilitation:
www.dias.de
Deutsche Tinnitus - Liga e. V.:
www.tinnitus-liga.de
Deutscher Schwerhörigen Bund:
www.schwerhoerigen-netz.de
Taubert und Ruhe GmbH, Beratungsbüro für Akustik und Thermische Bauphysik,
Beratende Ingenieure VBI, Leitung des DSB - Referates Barrierefreies Planen und
Bauen im Deutschen Schwerhörigenbund:
www.taubertundruhe.de
Informationen auf CD:
DGS Basis Lexikon, Aufbau Lexikon, Phrasensammlung
Bestellung an DESIRE (Microbooks) RWTH Aachen,
Germanisches Institut, Eilfschornsteinstr. 15
52062 Aachen
Fax: 0241 - 8888269, e-mail: [email protected]
Die Firma
Grundkurs für den Bereich Arbeitleben
Signum - Verlag Hamburg
Binderstr. 34, 20146 Hamburg
Fax: 040 - 42838-6109
Basiswissen Verträge
Lernprogramm für Gehörlose
Institut für medizinische Akustik und Audiologie an der
Heinrich Heine - Universität Düsseldorf
Moorenstr.5, 40225 Düsseldorf
Fax: 0221 - 408938
Tommys Gebärdenwelt
CD-ROM für Kinder und Eltern
Karin Kestner
Hufgarten 4b, 34302 Guxhagen
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Fax: 05665 - 3556, e-mail: [email protected], www.kestner.de
Lärm- und Gehörschutz
Ein Lehr- und Lernprogramm
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Alte Heerstr. 111, 53757 St. Augustin
Tel.: 02204 - 231 - 01, Fax: 022241 - 231 - 1333
Schwerhörig durch Arbeitslärm
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund
Friedrich - Henkel - Weg 1 - 25, 44149 Dortmund
Tel.: 0231 - 9071 - 0, Fax: 0231 - 9071 - 454
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Landesarbeitsgemeinschaft der GebärdensprachdolmetscherInnen
Thüringen
Die Landesarbeitsgemeinschaft der GebärdensprachdolmetscherInnen Thüringen e. V.
wurde 1995 gegründet und ist die Interessenvertretung für GebärdensprachdolmetscherInnen in Thüringen. Für Hörgeschädigte; Angehörige, DolmetscherInnen und InteressentInnen bietet sie an:
• Hilfen für Hörgeschädigte bei der Kommunikation mit Hörenden
• Informationen über die Möglichkeit von Dolmetschereinsätzen
• Beratungen bei der Antragstellung und Finanzierung von Dolmetschereinsätzen
• Erfahrungsaustausch der DolmetscherInnen
• Beisitz in der Prüfungskommission für GebärdensprachdolmetscherInnen
• Dolmetscherbegleitung im Studium
Die folgenden GebärdensprachdolmetscherInnen sind Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft. Sie sind freiberuflich tätig und können bei Bedarf angefragt werden. Weiterhin
gibt es auch noch die Möglichkeit einer Vermittlung von DolmetscherInnen durch den
Landesverband der Gehörlosen in Erfurt ( siehe Punkt 10.4 ):
Altenfeld: Hartung, Petra, Quergasse 4, 98701 Altenfeld, Tel./Fax: 036781 - 41096
Arnstadt: Dürlich, Ruth, Saalfelder Str. 1g, 99310 Arnstadt, Tel./Fax: 03628 - 75125
Bad Sulza: Beck, Angelika, Ludwig - Wiegandstr. 4, 99518 Bad Sulza, Tel./Fax: 03646 23116
Bittstädt: Roth, Petra, Holzhäuserstr. 88a, 99310 Bittstädt ,Tel./Fax: 03628 - 42074
Eisenach: Trappe, Waltraud, Beethovenstr. 7, 99817 Eisenach, Tel.: 03691 - 746348
Fax: 03691 - 746304
Elxleben: Günther - Wick, Susanne, Hauptstr. 58, 99334 Elxleben, Tel.: 036200 - 60937
Erfurt: von Berg, Gudrun, Moskauer Str. 115, 99091 Erfurt, Tel./Fax: 0361 - 7911653
Ehrlich, Traudel, Schlüterstr. 8, 99089 Erfurt,Tel./Fax: 0361 - 6461661
Hollerbuhl, Maik, Im Gebreite 5, 99094 Erfurt, Tel.: 0361 - 2220260
Karnitschky, Sylvia, Tungerstr. 6/0303, 99099 Erfurt, Tel./Fax: 0361 - 4221777
Kolbe, Irina ( staatlich anerkannt ), Kartäuserstr. 3, 99084 Erfurt, Tel.: 0361 - 2229686, Fax:
0361 - 2229691
Michaelis, Lisa, Zur Hohen Winde 24, 99092 Erfurt - Marbach, Tel./Fax: 0361 - 2625846
Fax: 036200 - 60939
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Oelze, Claudia, ( staatlich anerkannt, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft ),
Wagdtstr. 15, 99094 Erfurt - Hochheim, Tel.: 0361 - 2254169, Fax: 0361 - 7894363
Schäfer, Monika, Frederic - Curie - Str. 23, 99097 Erfurt, 0361 - 4224589
Schiebel, Ursel, Damaschkestr.1, 99096 Erfurt, Tel.: 0361 - 3731375, Fax: 5553344
Wagenbreth, Katrin, Weizenweg 47, 99092 Erfurt - Marbach, Tel./Fax: 0361 - 7455127
Warnhoff, Helga, Nettelbeckufer 57, 99089 Erfurt, Tel./Fax: 0361 - 412945
Gera: Elm, Gisela, Fröbelstr.11, 07548 Gera, Tel./Fax: 0365 - 7112483
Jena: Koch, Sabine, Hermann - Stapff - Str.7, 07749 Jena, Tel.: 03641 - 829058
Kapellendorf: Stöpel, Jana, Kirchgasse 7, 99510 Kapellendorf, Tel./Fax: 036425 - 22355
Saalfeld: Kiaulehn, Kerstin, Breitscheidstr. 1c, 07318 Saalfeld, Tel.: 03671 - 517717,
Fax: 03671 - 516585
Schallenburg: Herzog, Angelika, Eichsfeld 2, 99610 Schallenburg, Tel./Fax: 03634 600575
Schleiz: Gotthold, Claudia, Am Baumwäldchen 2, 07907 Schleiz, Tel.: 03663 - 401700,
Fax: 03663 - 403064
Wormstedt: Reichhardt, Kerstin, Im Unterdorf 97 a, 99510 Wormstedt, Tel.: 036464 - 70217
Zella - Mehlis: Beil, Renate, Kirchstr.12, 99976 Zella - Mehlis, Tel./Fax: 036023 - 51546
10.8. Sonstiges
Angebote im Fernsehen:
Nachrichten:
Phönix: Täglich um 20.00 Uhr “Tagesschau” und um 21.45 Uhr “Heute” mit Einblendung von
GebärdensprachdolmetscherInnen.
MDR: Täglich um 7.00 Uhr “Länderzeit” mit Einblendung von
GebärdensprachdolmetscherInnen.
Spielfilme:
PRO7: Samstags um 20.15 Uhr Untertitelung von Spielfilmen.
Alle Dritten Programme: An den Wochenenden “Sehen statt Hören”, eine Sendung von
Gehörlosen für Gehörlose.
Kultur:
Thüringer Theatergruppe “DEAF - SHOW”
Leiter: Frank Ulrich, Carl - Zeiss - Str. 15, 99097 Erfurt
Fax: 0361 - 4223452
Anschriften der Sozialgerichte in Thüringen:
Sozialgericht Altenburg:
Sozialgericht Nordhausen:
Pauritzer Platz 1
Am Alten Tor 8
04600 Altenburg
99738 Nordhausen
Tel.: 03447 - 553620
Tel.: 03631 - 61220
Sozialgericht Gotha:
Sozialgericht Suhl:
Bahnhofstr. 3a
Rümbachstr. 30
99867 Gotha
98527 Suhl
Tel.: 03621 - 4320
Tel.: 03681 - 3750
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Thüringer Landessozialgericht:
Karl - Marx - Platz 3
99084 Erfurt
Tel.: 0361 - 3775400
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Impressum:
Herausgeber:
Thüringer Ministerium für Soziales
Familie und Gesundheit
Verantwortlich: Thomas Schulz
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Tel.: 0361/37-900
Fax: 0361/3798-800
Redaktion:
Prof. Dr. Karl-Heinz Stange
Fachhochschule Erfurt
Druck:
Buch- und Kunstdruckerei Kessler GmbH
ISBN:
3-934761-25-9
2. Auflage