Thüringer Info-Broschüre für Hörgeschädigte und für Hörende
Transcrição
Thüringer Info-Broschüre für Hörgeschädigte und für Hörende
Vorwort Die Sozialpolitik hat gegenüber den vielfältigen sozialen Gruppen in unserer Gesellschaft, die aus eigener Kraft nicht an der allgemeinen Verbesserung des Lebensstandards und am sozialpolitischen Fortschritt teilhaben können, eine besondere Verpflichtung. Dies gilt im besonderen Maße für die große Gruppe der körperlich, geistig und seelisch behinderten Menschen. Unsere Bemühungen müssen darauf gerichtet sein, diesen Menschen Hilfe bei der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zuteil werden zu lassen. Das Ziel einer ausgewogenen Sozialpolitik, ausreichende Hilfen in besonderen Lebenssituationen sicherzustellen, beschränkt sich nicht nur auf die Gewährung materieller Leistungen an den Einzelnen. Genau so wichtig sind die erforderlichen Einrichtungen, um Erziehung, Bildung, Ausbildung, Behandlung und Pflege für die verschiedenen Personengruppen der Behinderten zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch für die große Gruppe der hörbehinderten Menschen. Die Landesregierung hat wesentliche Aspekte der Hilfe auf die Verbesserung der Integration hörbehinderter Menschen bis hinein in das Berufsleben gerichtet. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass nach einer optimalen Frühförderung, schulische Ausbildung und Berufsförderung der Einstieg in die Berufswelt gegeben ist und von den hörbehinderten Menschen gleichberechtigt zu allen anderen Arbeitnehmern wahrgenommen werden kann. Diese Publikation stellt sowohl eine Hilfe für die Hörbehinderten und ihre Familienangehörigen selbst als auch für die Mitarbeiter in den Beratungsstellen dar. Durch diese Veröffentlichung können unterschiedliche Institutionen wertvolle Hinweise erhalten, um im Umgang mit Hörbehinderten die Schwierigkeiten im Alltag zu überwinden. Ich würde mich freuen, wenn diese Broschüre dazu beitragen könnte, nicht nur die Kontakte unter den Betroffenen zu verbessern, sondern auch möglichst viele nichtbehinderte Mitbürger zu ermuntern, auf Behinderte zuzugehen und im Alltag Solidarität mit ihnen zu üben. Dr. Frank-Michael Pietzsch Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit TIPPS FÜR HÖRGESCHÄDIGTE Seite 1. Vorwort ........................................................................................................................ 4 2. Informationen zur Rehabilitation und Teilhabe ....................................................... 5 2.1 Begriffserklärungen .................................................................................................... 5 2.2 Welcher Träger fördert welche Rehabilitation/Leistung zur Teilhabe ?...................... 6 2.3 Wie und Wo stelle ich einen Antrag ? ........................................................................ 7 2.4 Was mache ich bei einem Ablehnungsbescheid ? ..................................................... 9 2.5 Muster für einen Widerspruch .................................................................................... 9 2.6 Beispiel: Beantragung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ...................10 3. Versorgung mit technischen Hörhilfen und Hilfsmitteln ....................................... 11 4. Wohin kann ich mich in Thüringen bei speziellen Problemen wenden ?.............14 4.1 Frühförderung ............................................................................................................ 14 4.2 Beratungsstellen für Hörgeschädigte ......................................................................... 15 4.3 Psychische Erkrankungen/Psychotherapie ................................................................ 16 4.4 Cochlear - Implant Rehabilitationszentrum ................................................................ 17 4.5 Integrationsfachdienste .............................................................................................. 18 4.6 Berufsbegleitende Dienste für Hörgeschädigte ......................................................... 20 . 5. Kostenregelungen für Gebärdensprachdolmetschereinsätze................................ 21 5.1 Krankenkassen ................................. ........................................................................ 21 5.2 Krankenhäuser/Kliniken ............................................................................................. 21 5.3 Medizinischer Dienst der Krankenkassen .................................................................. 21 5.4 Arbeitsämter. .............................................................................................................. 22 5.5 Rentenversicherungsträger ........................................................................................ 22 5.6 Sozialämter/Jugendämter .......................................................................................... 22 2 5.7 Integrationsämter ...................................................................................................... 22 5.8 Polizei ....................................................................................................................... 23 5.9 Gericht ..................................................................................................................... 23 5.10 Schulen .................................................................................................................. 23 5.11 Sonstiges ................................................................................................................ 23 5.12 Was ist bei Veranstaltungen zu beachten ? ........................................................... 24 6. Muster eines Antrages auf Kostenübernahme für GebärdensprachdolmetscherInnen ....................................................................... 26 7. Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ............................................. 27 8. Angebote der Thüringer Landesmedienanstalt ................................................... 28 9. Praktische Tipps im Umgang mit Hörgeschädigten ........................................... 29 10. Wichtige Adressen und weitere Informationsmöglichkeiten ............................. 31 10.1 Schulen, Wohnheime und Werkstätten in Thüringen ............................................. 31 10.2. Kurse in Deutscher Gebärdensprache/Dolmetscherausbildungsmöglichkeiten ..... 31 10.3 Hörgeschädigte und Studium .................................................................................. 33 10.4 Verbände und Selbsthilfegruppen ......................................................................... 34 10.5 Bücher und Zeitschriften ......................................................................................... 35 10.6 Informationen im Internet und auf CD .................................................................... 37 10.7 Landesarbeitsgemeinschaft der GebärdensprachdolmetscherInnen Thüringen ................................................................................................................ 39 10.8 Sonstiges ................................................................................................................ 40 1. VORWORT 3 "Nichtsehen trennt von den Dingen Nichthören trennt von den Menschen." ( Helen Keller, taubblinde Schriftstellerin ) In Thüringen gibt es ca. 1600 gehörlose Menschen und ca. 6000 als schwerbehindert anerkannte Schwerhörige. Hinzu kommen noch diejenigen, die auf die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises verzichtet haben. Bundesweit sind ca. 80.000 Menschen von Gehörlosigkeit betroffen und über eine Million von stärkerer Schwerhörigkeit, d. h. das sie normal-laut gesprochene Sprache nicht ohne Hilfe verstehen können. Jährlich kommen ca. 1500 Kinder mit einer angeborenen Hörschädigung zur Welt. Wichtig ist es, diese Hörschädigungen rechtzeitig zu erkennen und zu therapieren, damit Chancen auf eine weitgehend normale psychische und soziale Entwicklung genutzt werden können. Fast alle wissen wie schwierig es ist, sich im gegliederten System der Sozialversicherung und der verschiedenen Rehabilitationsträger zurecht zu finden. Oft wissen die Betroffenen und die Angehörigen nicht, was ihnen zusteht und an wen sie ihre Ansprüche richten können. Besonders gilt dies jedoch für hörgeschädigte Menschen. Verständigungs-probleme, Unsicherheiten und Missverständnisse führen nicht selten zu großen Hindernissen, Mutlosigkeit und Isolation. Die Broschüre will Hörgeschädigte über Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten informieren, Wege aufzeigen und damit Hilfen zur Selbsthilfe geben. Sie gibt einen Überblick über • • • • • Rehabilitations- und Teilhabemöglichkeiten und technische Hörhilfen, Beratungs- und Hilfeangebote bei speziellen Problemen und Fragen, den Einsatz und die Kostenübernahme von GebärdensprachdolmetscherInnen, Angebote der Thüringer Landesmedienanstalt und praktische Tipps für den Umgang mit Hörgeschädigung, sowie Hinweise über weitere Informationsmöglichkeiten. Die erste Auflage der Broschüre war schnell vergriffen. Dies verdeutlicht den großen Bedarf an Information und Aufklärung. Die überarbeitete Neuauflage berücksichtigt gesetzliche Änderungen und hat Anregungen und Hinweise von Betroffenen und Fachleuten auf Problemschwerpunkte aufgegriffen. Obwohl wir uns um eine umfassende Darstellung bemüht haben, beachten Sie bitte, daß die Informationen, Hinweise und Adressenangaben möglicherweise nicht immer vollständig sind. Wir danken allen, die uns bei unseren An- und Nachfragen mit Rat und Tat unterstützt haben. Unser Wunsch ist es, dass die Broschüre Ihnen weiter hilft. Prof. Dr. Karl-Heinz Stange, Claudia Oelze, 2. Professor für Rehabilitation am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Erfurt Diplom-Sozialarbeiterin/Diplom-Gebärdensprachdolmetscherin, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft GebärdensprachdolmetscherInnen Thüringen e. V. INFORMATIONEN ZUR REHABILITATION UND TEILHABE 4 Fast jeder Hörgeschädigte hat schon einmal ein Heil- oder Hilfsmittel oder eine Rehabilitationsmaßnahme bei einem Sozialleistungsträger ( beispielsweise der Rentenversicherung oder der Krankenkasse ) beantragt. Meist ist die Enttäuschung groß, wenn eine Ablehnung erfolgt. Nicht selten lassen es die Betroffenen dann darauf beruhen oder bezahlen manchmal die Leistung sogar selbst. Gründe hierfür sind meist eine Unsicherheit hinsichtlich der Leistungsansprüche und Zuständigkeiten. Seit dem 01.07.2001 gibt es das Sozialversicherungbuch ( SGB ) IX, das die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander besser regeln soll. Mit dem SGB IX wurde der Begriff Teilhabe eingeführt, außerdem sollen neu eingerichtete Servicestellen helfen, die notwendigen Leistungen schneller und unbürokratisch zu erhalten ( siehe Punkt 2.3 ). 2.1 Begriffserklärungen Was verbirgt sich hinter den Begriffen Rehabilitation und Teilhabe ? Rehabilitation und Teilhabe haben die Wiedereingliederung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen in die verschiedensten Lebensbereiche zum Ziel. Die Behinderung soll dadurch abgewendet, gemildert oder gebessert werden. Man unterscheidet zwischen medizinischer Rehabiliation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: Hiermit sind alle ambulanten, teilstationären und stationären medizinischen Leistungen gemeint, die notwendig sind, um drohenden Behinderungen vorzubeugen, eine Behinderung anzuwenden, zu mindern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Auch die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln (wie beispielsweise Hörgeräten) gehört dazu. Weiterhin versteht man hierunter die Behandlung in Reha- und Spezialkliniken, Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie, medizinisch - physikalische Maßnahmen (beispielsweise Bäder, Bestrahlungen, Elektro- therapie ), orthopädische Hilfsmittel oder Gesundheitsaufklärung. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Hinunter versteht man Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, wie beispielsweise technische Hilfen zur Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, Umschulungen, Weiterbildungen, Anpassungsmaßnahmen, Berufsvorbe-reitung, Arbeitsassistenz, Eingliederungszuschüsse oder die Förderung der Beschäfti-gung in Werkstätten für Behinderte ( WfB ). Leisztungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft: Dieser Bereich ist am schwierigsten zu beschreiben und zu realisieren, weil hierunter oft nur sehr allgemein die soziale Wiedereingliederung in die Gesellschaft verstanden wird. Überwiegend wird die soziale Rehabilitation als Aufgabe der Sozial- und Jugendhilfe angesehen. Dies betrifft beispielsweise technische Hilfsmittel, die nicht von der Krankenkasse, der Unfallversicherung oder den Integrationsämtern ( die früher Hauptfürsorge-stellen hießen ) bezahlt werden, heilpädagogische Leistungen, Hilfen zum selbstbe-stimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten oder durch die Behinderung erforderlich werdende bauliche Veränderungen in der Wohnung. 2.2 Welcher Träger fördert welche Rehabilitation/Leistung zur Teilhabe ? 5 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe werden von verschiedenen Trägern erbracht. Hierzu zählen hauptsächlich die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die Arbeitsämter, die Integrationsämter und die Sozial- und Jugendämter. Es gibt viele Bestimmungen darüber, welcher Träger wann für welche Leistung zuständig ist. Das macht es den Betroffenen oft nicht leicht, ihren Antrag beim richtigen Träger zu stellen und die Leistung ohne Zeitverzögerung zu erhalten. Die Abbildung gibt hierzu einen allge-meinen Überblick: KrankenRentenArbeitsämter versicherung versicherung UnfallIntegrationsversicherung ämter Sozialämter/ Jugendämter Leistungen zur Leistungen zur medizinischen medizinischen Rehabilitation Rehabilitation Leistungen zur Leistungen zur Leistungen zur medizinischen medizinischen medizinischen Rehabilitation Rehabilitation Rehabilitation Leistungen zur Leistungen zur Leistungen zur Leistungen zur Leistungen zur Teilhabe am Teilhabe am Teilhabe am Teilhabe am Teilhabe am ArbeitsArbeitsArbeitsArbeitsArbeitsleben leben leben leben leben Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Die Träger der Krankenversicherung sind für Familienmitglieder, RentnerInnen, Hausfrauen und Kinder zuständig. Voraussetzung ist natürlich, dass eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Die Träger der Rentenversicherung sind Ansprechpartner für rentenversicherte Erwerbsätige ( oder die es für eine bestimmte Dauer waren ), deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Auch BezieherInnen von Erwerbsminderungs-enten, bei denen durch eine Rehabilitationsmaßnahme/Leistung zur Teilhabe die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, können einen Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung haben. Bei Kindern und Jugendlichen, deren Gesundheit erheblich gefährdet ist, kann ebenfalls die Zuständigkeit der Rentenversicherung gegeben sein. Die Arbeitsämter sind zuständig für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn ein derartiger Anspruch gegenüber der Rentenversicherung nicht geltend gemacht werden kann ( beispielsweise, wenn jemand noch nicht die erforderliche Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt hat ), es sich nicht um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt und keine Zuständigkeit der Integrationsämter gegeben ist ( weil beispielsweise kein Schwerbehindertenausweis vorliegt ). Die Träger der Unfallversicherung sind zuständig für medizinische Leistungen der Rehabilitation, Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben und für Leistungen zur Teilhabe am 6 Leben in der Gemeinschaft, wenn es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt oder eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt. Die Integrationsämter sind Ansprechpartner für berufstätige Schwerbehinderte, die einen entsprechenden Ausweis oder eine sogenannte Gleichstellung - d. h. vergleichbare Rechte wie Schwerbehinderten - haben. Die Sozial- und Jugendämter sind nachrangig zuständig, wenn keine oder keine hinreichenden Ansprüche gegenüber den anderen Leistungsträgern bestehen ( beispielsweise gegenüber der Kranken- oder Rentenversicherung ). Die Sozialämter können Hilfen und Maßnahmen nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ), die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( Jugendämter ) nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gewähren. Beamte können Rehabilitations- und Teilhabeleistungen bei den zuständigen Beihilfestellen ihrer Dienststellen beantragen. Versicherte privater Krankenkassen müssen sich an ihre Versicherungsgesellschaft wenden, deren Leistungen allerdings abhängig von dem individuellen Versicherungsvertrag sind. 2.3 Wie und Wo stelle ich einen Antrag ? Natürlich sollte man zunächst selbst darauf achten, einen Antrag auf Leistungen zur Rehabiliation/Teilhabe beim zuständigen Träger zu stellen. Die Praxis zeigt allerdings, dass es - trotz der erwähnten Bestimmungen - Unklarheiten über Zuständigkeiten geben kann. Dies kann zu Zeitverzögerungen und Nachteilen führen. Das SGB IX schreibt deshalb unter anderem die Einrichtung gemeinsamer Servicestellen ( Auskunft- und Beratungsstellen ) und die Einhaltung von Bearbeitungsfristen durch die Rehabilitations-träger vor ( nach § 14 SGB IX muß innerhalb von drei Wochen eine Reaktion auf Ihren Antrag erfolgen ). Die Servicestellen sollen sich um eine umfassende Klärung des individuellen Hilfebedarfs, die Einschaltung des zuständigen Trägers sowie eine Begleitung im weiteren Rehabilitationsprozess bemühen und dabei eng mit Selbsthilfegruppen, Betroffenenverbänden und anderen Stellen zusammenarbeiten. Sie sollen den Betroffenen den weiteren Ablauf der Rehabilitationsangelegenheit eingehend erläutern und dürfen keine Zugangs- und Kommunikationsbarrieren haben, d. h. sie müssen sich somit auch auf die Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen einstellen. Man kann sich jederzeit erneut an die Servicestelle wenden, wenn weitere Fragen bestehen oder dies zur Beschleunigung Ihrer Rehabilitationsangelegenheit erforderlich ist. In Thüringen gibt es folgende Servicestellen: AOK Eichsfeld Eisenach Bahnhofstraße 1 37327 Leinefelde Holzweg 7 37308 Heiligenstadt Karlsplatz 20 99817 Eisenach BARMER BARMER 7 LVA Erfurt Gera Gotha Greiz Hildburghausen Ilm - Kreis Jena Kyffhäuserkreis Nordhausen Saale - Orla - Kreis Saalfeld - Rudolstadt Schmalkalden/Meiningen Sömmerda Sonneberg Suhl Unstrut - Hainich - Kreis Wartburgkreis Weimarer Land Weimar Kranichfelder Str. 3 99097 Erfurt VerwaltungsParsevalstraße 2 Berufsgenossenschaft 99092 Erfurt Reichsstraße 5 BfA 07545 Gera Lutherstraße 8 AOK 99867 Gotha Gartenweg 3 a DAK 07973 Greiz Schloß - Park - Passage 4 BARMER 98646 Hildburghausen AOK Krappgartenstraße 20 99310 Arnstadt DAK Weimarer Straße 28 99693 Illmenau BfA Goethestraße 1 07743 Jena Nordhäuser Straße 1 AOK 99706 Sondershausen Blasiisstraße 17 AOK 99734 Nordhausen Rudolf - Breitscheid - Straße 6 AOK 07907 Schleiz LVA Mangelgasse 7 07407 Rudolstadt AOK Am Blankenburger Tor 12 07318 Saalfeld Stillergasse 8 - 10 AOK 98574 Schmalkalden August - Bebel - Straße 3 AOK 99610 Sömmerda AOK Bahnhofsplatz 5 96515 Sonneberg DAK Sonneberger Straße 14 98724 Neuhausen IKK Werner - Seelenbinder - Str. 21 98529 Suhl BfA Marienstieg 3 98527 Suhl LVA Obermarkt 1 99974 Mühlhausen DAK Illebenerweg 25 c 99947 Bad Langensalza Pleßstraße 8 AOK 36433 Bad Salzungen Bachstraße 34 BARMER 99510 Apolda LVA Erfurter Straße 38 99423 Weimar AOK Gerhard - Hauptmann - Straße 6 99423 Weimar 8 Sie sollten natürlich die Angebote dieser Servicestellen nutzen, können sich aber selbstverständlich auch weiterhin von Ihrer Krankenkasse, den anderen Rehabilitationsträgern oder den Beratungsstellen für Hörgeschädigte ( siehe Punkt 4.2 ) beraten lassen. 2.4 Was mache ich bei einem Ablehnungsbescheid ? Wenn Sie mit der Entscheidung des Kostenträgers nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch erheben. Falls keine andere Frist in der Ablehnung vermerkt ist, gilt die Frist von einem Monat, in dem beim zuständigen Träger der Widerspruch eingegangen sein muss. Der Widerspruch kann formlos erhoben werden. Um die Frist zu wahren, kann zunächst auf eine Begründung verzichtet werden ( siehe Punkt 2.5 ). Wird der Widerspruch abgewiesen und die Begründung erscheint Ihnen nicht überzeugend, können Sie eine Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen ( siehe Punkt 10.8 ). Auch hier gilt die Frist von einem Monat. Diese Verfahren sind kostenfrei. Sie brauchen also keine Sorgen zu haben, mit Prozesskosten belastet zu werden. Empfehlung: Für Hilfen bei der Begründung des Widerspruchs bzw. Rat hinsichtlich des Klageverfahrens sollten Sie eine Beratungsstelle für Hörgeschädigte aufsuchen. Es gilt im Übrigen der Grundsatz Rehabilitation vor Rente, d. h. es sollen zunächst Leistungen der Rehabilitation zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden bevor eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird. 2.5 Muster für einen Widerspruch Paula Mustermann Musterstraße 4 99084 Erfurt Erfurt, 10.04.2002 An die Krankenkasse Sozialversicherungsstr. 15 99087 Beispielstadt Betr.: Widerspruch gegen den Bescheid vom 05.09.2001 wegen Ablehnung des Hilfsmlttels X Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich gegen den oben genannten Bescheid, der mir am 08.04.2002 zugegangen ist, Widerspruch. Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend. Die Begründung reiche ich nach. Mit freundlichen Grüßen 9 (Unterschrift) 2.6 Beispiel: Beantragung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation Paula Mustermann ist gehörlos. Ihr geht es seit einiger Zeit nicht besonders gut. Sie hat viele Probleme: Weil sie nicht gut sprechen kann, wird sie von hörenden Menschen nur schwer verstanden; andererseits verstehen diese die Gebärdensprache nicht. Am Arbeitsplatz wird oft über sie gelacht und gespottet, obwohl sie schwerere Arbeit macht und schlechter bezahlt wird als viele Hörenden. Sie denkt, dass sie wegen der Gehörlosigkeit und ihrer schlechten Sprache ihren hörenden Kindern keine gute Mutter sein kann und ist oft traurig und verzweifelt. Sie hat Kopf- und Rückenschmerzen, schläft schlecht und manchmal rast ihr Herz ohne Grund. Frau Mustermann kann sich nicht erklären, warum sie oft so große Angst hat. Immer häufiger wird sie krankgeschrieben und befürchtet deshalb den Arbeitsplatz zu verlieren. Der Arzt kann keine körperlichen Erkrankungen feststellen und verschreibt ihr Beruhigungsmedikamente. Von einer Bekannten erhält sie die Adresse einer Beratungstelle für Hörgeschädigte. Die Sozialarbeiterin dort beherrscht die Gebärdensprache, unterhält sich lange mit ihr und gibt ihr den Rat eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie aufzusuchen. Die Sozialarbeiterin begleitet sie auf Wunsch von Frau Mustermann und dolmetscht die Gespräche. Die Ärztin schlägt ihr schließlich eine stationäre medizinische Leistung zur Rehabilitation vor, d. h. die Behandlung in einer geeigneten Fachklinik und stellt ihr ein entsprechendes Attest aus. Sie bescheingt, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist und dies durch die Teilhabeleistung wieder abgewendet werden kann. Paula Mustermann geht mit dem Attest zu einer der neu eingerichteten gemeinsamen Servicestelle ( siehe Punkt 2.3 ). Dort erhält sie die Auskunft, dass die Renten-versicherung zuständig sei, weil sie berufstätig und ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist. Man hilft ihr, die entsprechende Formulare auszufüllen und leitet sie an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Von dort wird nach drei Wochen mitgeteilt, dass sie einen ärztlichen Gutachter aufsuchen soll. Paula Mustermann läßt sich in der Servicestelle beraten und stellt einen Antrag auf den Einsatz bzw. die Kostenübernahme einer Gebärdensprachdolmetscherin. Der Arzt bestätigt in seinem Gutachten die Meinung der Fachärztin und befürwortet eine Behandlung in einer psychosomatischen Fachklinik, in der auf die besonderen Probleme Hörgeschädigter eingegangen werden kann. Sie erhält daraufhin einn positiven Bescheid der Rentenversicherung. Die Mitarbeiterin der Servicestelle, zu der sie mittlerweile Vertrauen gefasst hat, setzt sich mit der Klinik in Verbindung, um einen Aufnahmetermin abzustimmen. Paula Mustermann ist sehr aufgeregt, sie muß vor Beginn der Behandlung noch viele Dinge klären: Klappt alles mit der Versorgung der Kinder ? Wird ihr Mann zurechtkommen ? Was muß ich dem Arbeitgeber sagen ? Muß ich krankgeschrieben werden ? Von wem bekomme ich Geld, wenn ich in der Klinik bin ? Wieviel muß ich selbst zuzahlen, kann ich mir das überhaupt leisten ? Gibt es Härtefallrichtlinien und Befreiungsmöglichkeiten ? Was machen die dort mit mir ? Die Sozialarbeiterin der Beratungsstelle für Hörgeschädigte und die Mitarbeiterin der Servicestelle helfen ihr diese Fragen zu klären. In der Rehabilitationsfachklinik wird sie freundlich empfangen und ihre Ängste legen sich schnell. Niemand gibt ihr Medikamente die sie müde machen oder hält sie gar für verrückt. Sie wird gründlich untersucht und mit Hilfe eines Dolmetschers genau nach ihren Beschwerden und Problemen befragt. In einer Gruppe lernt sie andere hörgeschädigte Menschen kennen, die ähnliche Schwierigkeiten haben. Das gibt ihr Mut und Selbstvertrauen. In der Einzeltherapie fühlt sie sich verstanden und sucht zusammen mit einer Psychologin 10 nach den Ursachen und Lösungsmöglichkeiten für ihre Probleme. Da sie etwas übergewichtig ist, bekommt sie Ernährungsberatung und lernt dabei, wie man gesundheitsbewußter ißt und trinkt. In der Bewegungstherapie macht sie die Erfahrung, dass Sport für ihre Gesundheit wichtig ist und in der Entspannungstherpie werden ihr Übungen gezeigt, die sie zu Hause weitermachen kann. Paula Mustermann fährt viel selbstbewußter und gut erholt nach Hause, läßt sich nicht mehr so viel gefallen und traut sich offener Kritik zu äußern. Sie hat viele wichtige Informationen und Tipps bekommen und weiß, dass sie sich auch weiterhin mit vielen Dingen beschäftigen und auseinandersetzen muß. Deshalb geht sie noch einige Zeit regelmäßig in die Beratungsstelle für Hörgeschädigte und zu der Fachärztin. Aber sie ist kaum noch krankgeschrieben und nicht mehr so verzweifelt und ratlos. Sie kann sich nun besser selbst helfen und weiß jetzt, wo sie Hilfe bekommen kann. 3. VERSORGUNG MIT TECHNISCHEN HÖRHILFEN UND HILFSMITTELN Besonders bei der Versorgung mit technischen Hörhilfen und anderen Hilfsmitteln gibt es nicht selten Missverständnisse und Probleme. Es ist manchmal schwierig, den richtigen Kostenträger zu finden oder den Antrag auf eine Versorgung richtig zu begründen. Bei Ablehnungen ist die Enttäuschung oft groß. Um dies und unnötige Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern zu vermeiden, sind folgende Hinweise hilfreich anhand derer die Zuständigkeit der Kostenträger geprüft werden kann. Eine ärztliche Verordnung muß auf jeden Fall vorliegen. Zuständigkeit der Träger der Unfallversicherung: Wird ein Gesundheitsschaden durch den Beruf verursacht ( beispielsweise Lärmschwerhörigkeit ) oder handelt es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall, ist die zuständige Unfallversicherung Leistungsträger. Die Unfallversicherung trägt die Kosten für technische Hörgeräte und Hilfsmittel bis zur Höhe von vorgeschriebenen Festbeträgen. Erhalten Betroffene eine Bewilligung, dann werden auch die Kosten für Reparaturen und Batterien übernommen. Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung und Arbeitsverwaltung: Wenn von der Rentenversicherung oder den Ärbeitsämtern eine Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wurde ( beispielsweise eine berufliche Anpassungsmaßnahme oder Weiterbildung ) werden technische Hörhilfen/Hilfsmitteln nur in Ausnahmefällen bewilligt, d. h. ausschließlich nur um berufsspezifische Defizite auszugleichen. Zuständigkeit der Integrationsämter: Anerkannte Schwerbehinderte mit mindestens 50 v. H. GdB ( Grad der Behinderung ) oder Schwerbehinderten gleichgestellte Betroffene können die Versorgung mit technischen Hörhilfen/Hilfsmitteln beim zuständigen Integrationsamt beantragen, wenn die Geräte zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes notwendig sind. Zuständigkeit der Träger der Krankenversicherung: Bei angeborener, durch Krankheit oder einen Freizeitunfall erworbener Hörschädigung ist die Krankenkasse Kostenträger. Die Leistungen der Krankenkassen müssen wirtschaftlich, 11 ausreichend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 SGB V). Für Hilfsmittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung gelten ebenfalls Festbeträge (§ 36 SGB V). Wenn ein Hilfsmittel diesen Betrag überschreitet, müssen die AntragstellerInnen zuzahlen. Diese Hilfsmittel sind in einem Hilfsmittelkatalog zusammengefasst und nur die darin verzeichneten Produkte können zu Lasten der Krankenversicherung verordnet werden. Die Kranken-kasse kann Auskunft über alle Leistungserbringer geben. Alle Hörgeräteakkustiker sind vertraglich verpflichtet, auch zuzahlungsfreie Hörgeräte anzubieten. Bevor Sie zum Hörgeräteakustiker gehen, sollten Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse nach preis-günstigen Anbietern erkundigen. Zuständigkeit der Sozialämter: Wenn Sie alle oben genannten Zuständigkeiten geprüft haben und von diesen Kostenträgern keine Leistungsgewährung in Frage kommt, kann eventuell das Sozialamt die Kosten für eine Versorgung mit technischen Hörhilfen/Hilfsmitteln übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Eingliederungshilfe. Eine Aufgabe dieser Hilfe ist auch die Versorgung mit technischen Hörhilfen/Hilfsmitteln. Dies liegt jedoch im Ermessen des zuständigen Sozialhilfeträgers. Die örtlichen Sozialhilfeträger können die Kosten für Hilfsmittel unter 350,00 DM übernehmen, die überörtlichen Sozialhilfeträger können die Kosten für Hilfsmittel über 350,00 DM übernehmen. Im Folgenden werden häufige technische Hörhilfen und Hilfsmittel, die Indikationen ( d. h. die krankheitsbedingten Voraussetzungen ) sowie ihre Funktion beschrieben: Hilfsmittel Indikation Funktion 12 Hinter dem Ohr - Geräte (HdO) Angeborene oder erworbene Hörfunktionsminderung Innenohr - Geräte (IO) Ausgleich des Hörverlustes/ Regulation der Lautstärke " " Einkanalige HdO/IO Ton- und Sprachverlust " Einkanalige HdO/IO mit Verstärker Verlust des Richtungshörens " Digitale/Mehrkanalige HdO/IO Hochgradige Schwerhörigkeit " Schwerhörigkeit mit feinmotorischen Störungen " " Taschenhörgeräte Knochenleitungshörbügel " " Kinnbügelhörer/ Hörverstärker " Hilfsmittel Indikation Funktion Drahtlose Übertragungsanlage/ Mikroportanlage Angeborene oder erworbene Hörfunktionsminderung Sendermikrophon und Empfänger dienen zur besseren Verständigung zwischen Mikrophonträger und Hörgeschädigten Ton- und Sprachverlust Verlust des Richtungshörens Spracheinschränkung Tinnitusmasker Tinnitus Verdeckung der chronischen Ohrgeräusche durch einen Rauschgenerator 13 Lichtsignalanlage Taubheit, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit Wandelt Klingelgeräusche in Lichtsignale um Lichtwecker " Lichtsignale Telefonlichtglocke " Lichtsignale Vibrationsanlage/ Vibrationskissen Taubheit mit zusätzlicher Blindheit Umwandeln elektrischer und akustischer Signale in Vibrationen Babysender Taubheit Sendet Funkimpulse bei Bewegungen des Babys 4. WOHIN KANN ICH MICH IN THÜRINGEN BEI SPEZIELLEN PROBLEMEN WENDEN ? 4.1 Frühförderung Die Frühförderstellen für Hörbehinderte in Thüringen sind zuständig für eine therapeutische Förderung hörgeschädigter Kinder und hörender Kinder mit hörgeschädigten Eltern im Alter von 0 - 6 Jahren bzw. bis zum Schuleintritt. Hierzu gehört die Beratung der Eltern und der Bezugspersonen. Die Frühförderung kann in Anspruch genommen werden, wenn ärztlich eine Hörschädigung bzw. eine drohende Behinderung attestiert und vom örtlichen Sozialhilfeträger eine Kostenzusage erteilt wurde. Ziel der Frühförderung ist die Entwicklungsförderung der betroffenen Kinder. Hierzu werden individuelle Förderpläne mit folgenden Förderzielen erstellt: • Entwicklung der taktilen, auditiven und visuellen Wahrnehmung • Entwicklung der Sprache • Bewegungsförderung • Entwicklung und Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten • Entwicklung und Förderung der Interaktion und Kommunikationsfähigkeit • Soziale Integration 14 Um diese Förderziele zu ereichen, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit norwendig. In den Frühförderstellen arbeiten Fachkräfte für Hörgeschädigtenpädagogik, Heilpäda-gogik, Sozialpädagogik, Logopädie, Motopädie und Erzieherinnen. Sie arbeiten wie folgt mit verschiedenen anderen Einrichtungen zusammen: • Fallbesprechungen mit ÄrztInnen und MitarbeiterInnen der HNO-Kliniken sowie den niedergelassenen HNO - ÄrztInnen • Kooperation mit Hörgeräteakustikern • Informationsveranstaltungen in Kindergärten • Schulung von Erzieherinnen im Umgang mit der Hörgerätetechnik • Unterstützung der Diagnosefindung durch Audiometrie In Thüringen gibt es drei Frühförderstellen für Hörgeschädigte: Erfurt: FFZ - Frühförderzentrum für Hörbehinderte Erfurt Friedrich Ebert Str. 52, Tel.: 0361 - 3460230, Fax: 0361 - 3461774 99096 Erfurt Gotha: Sozialwerk für Hörgeschädigte Gotha e.V./Frühförderstelle Pestalozzistr. 2, Tel.: 03621 - 709761 99867 Gotha Schleiz: Frühförderstelle für Hörbehinderte Ostthüringens im Sonderpädagogischen Zentrum für mehrfachbehinderte Hörgeschädigte Fröbelstr. 9, Tel.: 03663 - 402947, Fax: 03663 - 401960 07907 Schleiz 4.2 Beratungsstellen für Hörgeschädigte Es gibt in Thüringen bei verschiedenen Trägern soziale Beratungsstellen für Hörgeschädigte mit gebärdensprachkompetenten MitarbeiterInnen, die bei folgenden Problemen Hilfen und Unterstützung anbieten: • Krisenintervention in der Partnerschaft/Familie • Unterstützung bei Komunikationsproblemen • Hilfestellung bei der Beantwortung amtlicher Schreiben • Stellung von Anträgen • Hilfen bei Suchtproblemen • Bewältigung von Lebenskrisen • Beratung betreffs technischer Hilfsmitteln Die Anschriften der Beratungsstellen für Hörgeschädigte lauten: Eichsfeld: Katholischer Gehörlosenverein “Eichsfeldia” Alfons Rogge, An der Liebestatt 24 37355 Niederorschel Hompage:www.kgv-eichsfeldia.de, e-mail: [email protected] Eisenach: 15 Landesverband der Schwerhörigen Thüringen e.V. Wartburgallee 54, Tel./Fax: 03691/ 210223 99817 Eisenach Erfurt: Landesverband der Gehörlosen e. V. Hans - Grundig - Str. 25, Tel.: 0361 - 26289015, Fax: 0361 - 3452965 99099 Erfurt Hier können auch die Beratungsangebote für Hildburghausen, Schmalkalden, Sonneberg und Meiningen erfragt werden. Caritas Regionalstelle Erfurt Ursula Schiebel, Regierungsstr. 55, Tel.: 0361 - 5553341, Fax: 0361 - 5553344 99084 Erfurt Gera: Diakonie Gera Frau Weber, Schülerstr. 41, Tel.: 0365 - 7736321/22, Fax: 0365 - 8820145 07548 Gera Gotha: Sozialwerk für Hörgeschädigte Gotha e.V. Pestalozzistr. 2, Tel.: 03621 - 709761/723014, Fax: 03621 - 723019 99867 Gotha Jena: Diakonie - Kreisstelle Sabine Koch, Johannisstr.14, Tel./Fax: 03641 - 823807, e-mail: [email protected] 07743 Jena Jenaer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. Frau Müller, Ernst - Scheller - Str. 10, Fax: 03641 - 396252 07747 Jena Heiligenstadt/Leinefelde: Caritas Regionalstelle Eichsfeld/Unstrut - Hainich Gerald Nolte, Bonifatiusweg 2, Tel.: 03605 - 502741, Fax: 03605 - 504228 37327 Leinefelde Mühlhausen: Volkssolidarität/Beratungsstelle für Blinde und Gehörlose Frau Beil, Erfurter Str. 18 a, Tel./ Fax: 03601 - 882925 99974 Mühlhausen Suhl: Beratungsstelle für gehörlose Menschen Frau Hartung, Am Himmelreich 2a, Tel./Fax: 03681 - 707030 98527 Suhl Weimar: Gehörlosenverein Weimar/Apolda 1910 e.V. Monika Schäfer, Goetheplatz 9b, Tel./Fax: 03643 - 505849, 0172 - 1598680 99423 Weimar Deutscher Schwerhörigenbund Ortsverband Weimar e.V. 16 Bonhoefferstr. 73a, Tel./Fax: 03643 - 422155 Herr Henke, Moskauerstr. 35, Tel.: 03643/419168, email: [email protected] 99427 Weimar Mobile Beratungsstelle "Thüringer Hörmobil" Mobile Beratungsstelle "Kyffhäuserkreis" Buttelstedter Str. 19, Tel.: 03643 - 425851, Fax: 03643 - 425843 99427 Weimar 4.3 Psychische Erkrankungen/Psychotherapie Psychische Erkrankungen wie Psychosen, Neurosen, Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen sind bei Hörgeschädigten ähnlich häufig wie bei Hörenden. Dennoch ist unstrittig, daß - besonders bei Gehörlosen - das "Leben zwischen zwei Welten" oft große Belastungen mit sich bringt und zu Anpassungsschwierigkeiten, Verhaltens- auffälligkeiten oder einem niedrigen Selbstwertgefühl führen kann, die sich störend auf das Arbeitsleben oder die Partnerschaft auswirken können. Hier sind mitunter speziellen Hilfen notwendig. Psychotherapie ist in einem hohen Maß an die Sprache bzw. das Hörenkönnen gebunden. Da dies bei Hörgeschädigten nur eingeschränkt oder gar nicht nicht vorhanden ist, stellen sich besondere Anforderungen an die TherapeutInnen. Sie müssen Kenntisse von den Besonderheiten der emotionalen und sozialen Entwicklung von Hörgeschädigten haben und Kommunikationsmöglichkeiten ( wie beispielsweise die Gebärdensprache ) beherrschen. Bisher gib es aber nur relativ wenige stationäre und ambulante Versorgungs- und Hilfemöglichkeiten, die entsprechend qualifiziert sind. Stationäre psychiatrische/psychotherapeutische Einrichtungen: • Klinikum am Europakanal Erlangen, Abteilung für psychisch kranke Hörgeschädigte, Am Europakanal 71, 91056 Erlangen, Tel.: 09131 - 7532255, Fax: 09131 - 7532670 • Westfälische Klinik für Psychiatrie und Neurologie Lengerich, Gehörlosen – Station, Parkallee 10, 49525 Lengerich, Tel.: 05481 - 12386, Fax: 05481 - 12465 • Baumrainklinik Bad Berleburg, Lerchenweg 8, 57319 Bad Berleburg, Tel.: 02751 - 87430, Fax: 02751 - 87436 • Haus Martinus Greven, Eschstr. 14, 48268 Greven, Tel.: 02571 - 3433, Fax: 52496 • Rehabilitationsklinik „Am Stiftsberg“ Bad Grönenbach, Sebastian-Kneipp-Allee 7, 87730 Grönenbach, Tel: 08334 - 981500, Fax: 08334 - 981599 • Reha-Zentrum für Hörgeschädigte Rendsburg, Paradeplatz 3, 24768 Rendsburg, Tel.: 04331 - 58970, Fax: 04331 - 589745 • Tinnitus - Klinik Bad Arolsen, Große Allee 1 - 3, 34454 Bad Arolsen, Tel.: 05691 896702, Fax: 05691 - 896700, eMail: [email protected] Ambulante psychotherapeutische Praxen: • Diplom-Psychologin Christina Ingeln, Kamminer Str. 3, 10589 Berlin, Tel/Fax: 030 - 3452003 • Diplom-Psychologin Henriette Himmelreich, Münchener Str. 12, 60329 Frankfurt/Main, Tel.: 069 - 5975360, Fax: 069 - 232406 • Praxis für Körper- und Psychotherapie, Dr. Uwe Christian Dech, Alicenstr. 29, 35390 Gießen, Tel.: 0641 - 791929/Fax: 0641 - 792389 • Ingrid Kunert, Hohenzollerndamm 36, 10777 Berlin - Wilmersdorf, Tel.: 030 - 86429310, Fax: 030 - 7973123 17 • Praxis für Körperarbeit und Audiotherapie Almuth Schreiber - Warnecke, Georgstr. 4, 27283 Verden/Aller, Tel.: 04231 - 912298, Fax.: 04234 - 943044 • Psychotherapeutische Praxis Christoph Hübener, Haselstr. 2, 18273 Güstrow, Tel.: 03843 - 219019, Fax.: 03843 - 219018 Behandlungsmöglichkeiten für suchtmittelabhängige Hörgeschädigte: • Fachklinik Oldenburger Land, Abteilung Hörgeschädigte, Neerstedter Str. 9, 27801 Dötlingen – Neerstedt, Tel: 04432- 9480-0, Fax: 04432 - 948094 • DKH Neuvandsburg GmbH, Unter den Birken 1, 38875 Elbingerode/Harz, Tel: 039454 - 80-0 • Haus Mirjam, Wohnheim für hörgeschädigte Suchtkranke, Borghorster Str. 29, 48282 Emsdetten, Tel: 02572 - 4071, Fax: 02572 - 97386 • Diakonische Bezirksstelle, Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Schellengasse 7+9, 74072 Heilbronn, Tel: 07131 - 964451 • Landeskrankenhaus Lüneburg, Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg, Tel: 04131 - 60-0 Beachten Sie bitte, dass die Aufzählung wahrscheinlich nicht vollständig ist. Weitere Informationen und Auskünfte betreffs psychotherapeutischer Behandlungsmöglichkeiten können beim Psychotherapie - Informations - Dienst ( PID ) des Bundes Deutscher PsychologInnen, Heilsbacherstraße 22, 53123 Bonn (Tel. 0228 - 746699), den jeweiligen Krankenkassen oder im Internet unter www.deafbase.de eingeholt werden. 4.4 Cochlear - Implant Rehabilitationszentrum Thüringen Das Cochlea - Implant ( CI ) ist eine technische Hörhilfe (“Innenohrprothese”), die ausgefallene Funktionen des Innenohrs zum größten Teil übernehmen kann und ertaubten Menschen wieder Höreindrücke ermöglicht. Hochgradig hörgeschädigte Kinder haben mit einem CI die Chance das Hören zu verbessern, wenn ihnen konventionelle Hörgeräte keinen Nutzen bringen. Es besteht aus internen und externen Teilen: • Internes Teil: Implantat - wird in die Hörschnecke im Innenohr eingesetzt • Externes Teil: Sprachprozessor mit Sendespule - wird hinter dem Ohr getragen Nach erfolgreicher CI - Operation muß auf jeden Fall eine medizinisch - technische und pädagogische Nachsorge (Intensivrehabilitationsphase) erfolgen. Das CI - Rehabilitationszentrum Thüringen bietet hierzu an: • Information und Beratung • Technische Anpassung des Sprachprozessors und Kontrolle der CI - Technik • Audiologische Diagnostik • Audiotherapeutische Förderung, wie Hör- und Sprachentwicklungsförderung, musikalisch - rhythmische Angebote, logopädische Angebote, Kontaktherstellung und Zusammenarbeit mit Thüringer Selbsthilfegruppen der CI - Träger sowie Kontaktange- bote für betroffene Familien Außerdem gibt es Rehabilitationsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur Langzeitnachsorge. Die Beratung und Therapie ist nicht abhängig von der operierenden Klinik, alle CI - Träger können sie in Anspruch nehmen. 18 Im CI - Rehabilitationszentrum Thüringen arbeiten Fachkräfte aus den Bereichen Hörgeschädigtenpädagogik, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Logopädie, Motopädie und Hörgeräteakustik. Sie kooperieren eng mit Kliniken, HNO - ÄrztInnen, Schulen, Kindereinrichtungen und Frühförderstellen. In Thüringen erfolgt eine CI - Versorgung an folgenden Kliniken: Klinik für HNO des Helios Klinikums Erfurt Prof. Dr. med. Eßer Nordhäuser Str. 74 99089 Erfurt Tel:: 0361 - 781-0 Fax: 0361 - 781-1002 Klinikum für HNO der Friedrich - Schiller - Universität Jena Prof. Dr. med. Beleites Lessingstr.2 07740 Jena Tel.: 03641 - 9-35119 Kontaktadresse: Cochlear - Implant Rehabilitationszentrum Thüringen Friedrich - Ebert - Str. 52 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 3461773 o. 3460230 Fax: 0361 - 3461774 e-mail: cic.thü[email protected] 4.5 Integrationsfachdienste Seit einiger Zeit gibt es bundesweit die Integrationsfachdienste für arbeitslose Schwerbehinderte, die im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit tätig sind. Jeder Arbeitsamtsbezirk verfügt über einen derartigen Integrationsfachdienst, der von verschiedenen Trägern angeboten wird. Arbeitslose Schwerbehinderte sollten sich durch ihr Arbeitsamt an den zuständigen Integrationsfachdienst weitervermitteln lassen. Bekommt der Integrationsfachdienst eine Nachricht vom Arbeitsamt, kann er für die arbeitslosen Schwerbe- hinderten tätig werden. Die Integrationsfachdienste bieten folgende Unterstützung an: • Erörterung der Berufsinteressen und Kompetenzen mit den Schwerbehinderten. • Vermittlung von Arbeitsplätzen. • Unterstützen bei allen notwendigen Bewerbungsformalitäten einschließlich Begleitung zum Vorstellungsgespräch. • Information der Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung. • Begleitung bei Trainigsmaßnahmen in Betrieben und Einrichtungen. • Sicherstellung der Betreuung in der Probezeit bis zu sechs Monaten bzw. bis eine Eingliederung in das neue Arbeitsverhältnis erfolgt ist. In Thüringen gibt es folgende Integrationsfachdienste: Altenburg: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH Altenburg 19 Altenburgerstr. 20a 04617 Rosnitz Tel.: 034498 - 47569, Fax: 034498 - 47503 Erfurt Stadt: Reha - AKTIV Integrationsfachdienst Thüringen e.V. Wallstr. 18, 99084 Erfurt Postanschrift: August - Bebel - Str. 27A , 07743 Jena Tel.: 03641 - 489060 Erfurt Land: ibis acam GmbH Thüringen Puschkinstr. 20 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 7491813 Gera: Dr. Busch & Partner GmBH Fregestr. 6 - 8 07747 Jena Tel.: 03641 - 303813 Gotha: ibis acam GmbH Thüringen Waltershäuser Str. 22 99867 Gotha Tel.: 03621 - 730457 Jena: Euro - Schulen Saalfeld/Rudolstadt Carl - Zeiss - Str. 5 07318 Saalfeld Tel.: 03671 - 516051 Nordhausen: Kyffhäuser Bildungswerk e.V. Berufsförderungszentrum Leinefelde Industriestr. 37327 Leinefelde. Tel.: 03605 - 519956, Fax: 03605 - 500120 Suhl: Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald Werner - Seelenbinder - Str. 13 98529 Suhl Tel.: 03681 - 351447 In den Integrationsfachdiensten arbeiten bisher leider keine GebärdensprachdolmetscherInnen. Daher wird empfohlen, bei Bedarf beim zuständigen Arbeitsamt Gebärdensprachdolmetscher zu beantragen. Nach einer Eingliederung in das Arbeitsleben übergibt der Integrationsfachdienst die Zuständigkeit an den Berufsbegleitenden Dienst (siehe Punkt 4.6). 4.6 Berufsbegleitende Dienste für Hörgeschädigte Berufsbegleitende Dienste für Hörgeschädigte sind spezielle Fachdienste, in denen Gebärdensprachkompetente SozialarbeiterInnen arbeiten. Diese Dienste sind im Auftrag der Integrationsämter tätig und sind ebenfalls an freie Träger angegliedert. Sie sind für die Beratung und Betreuung von hörgeschädigten ArbeitnehmerInnen und deren ArbeitgeberInnen zuständig. Sie kümmern sich um: Gehörlose Schwerhörige Spätertaubte Lehrlinge & Auszubildende ArbeitnehmerInnen auf Vollzeitstellen sowie in Teilzeit beschäftigte 20 Cochlea Implant – Tragende ArbeitnehmerInnen. Folgende Angebote werden gemacht: • • • • • • Informationen über die besondern Auswirkungen von Hörschädigungen und der dadurch bedingten Kommunikationsschwierigkeiten Durchführung von ArbeitskollegInnenseminare Beratung zur Hilfsmittelversorgung und behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes sowie weiterer Unterstützungsangebote nach dem SGB IX Kommunikationsabsicherung bei Veranstaltungen, Schulungen und Versammlungen Intervention bei betrieblichen und persönlichen Krisen Begleitung bei Kündigungsschutzverhandlungen Der Fachdienst für Hörgeschädigte des Integrationsamts des Landesamtes für Familie und Soziales in Suhl koordiniert die Arbeit der einzelnen Berufsbegleitenden Dienste für Hörgeschädigte. Die Ansprechpartnerin ist Frau Gudrun Mohnheim, Versorgungsamt Suhl, Integrationsamt, Karl - Liebknecht Str. 4, 98527 Suhl, Tel.: 03681 - 733375, Fax: 03681 733362 Bei folgenden Trägern gibt es Berufbegleitenden Dienste für Hörgeschädigte: ERFURT: Christophoruswerk Erfurt Claudia Oelze, Tel.: 0361 - 6548494 o. 0172 - 3690879 Leipziger Str. 20, Fax: 0361 - 6548495 99085 Erfurt Caritas Regionalstelle Erfurt Ursula Schiebel, Tel.: 0361 - 5553341, Fax: 0361 - 5553344 Regierungsstr. 55, 99084 Erfurt JENA: Diakonie - Kreisstelle Sabine Koch, Tel./Fax: 03641 - 823807 Johannisstr.14, e-mail: [email protected] 07743 Jena LEINEFELDE: Caritas Regionalstelle Eichsfeld/Unstrut - Hainich Gerald Nolte, Tel.: 03605 - 502741, Fax: 03605 - 504228 Bonifatiusweg 2 37327 Leinefelde SUHL: WEIMAR: Trägerwerk Soziale Dienste Cordelia Kothe, Tel.: 03681 - 807681 o. 0175 - 5437955 Würzburger Str. 3, Fax: 03681 - 807682 98529 Suhl, e-mail: [email protected] Gehörlosenverein Weimar/ Apolda 1910 e.V. Monika Schäfer, Tel./Fax: 03643 - 505849 Tel.: 0172 - 1598680 Goetheplatz 9b 99423 Weimar Deutscher Schwerhörigenbund/Landesverband Thüringen e.V. 21 Bonhoefferstr. 73a, Tel: 03643 - 422155, Fax: 03643 - 422155 Email: [email protected] 99427 Weimar 5. KOSTENREGELUNGEN FÜR GEBÄRDENSPRACHDOLMETSCHEREINSÄTZE Im Zusammenhang mit der Einführung des SGB XI sind einige Veränderungen für die Gewährung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen in Kraft getreten. In das SGB I wurde als Absatz 2 des § 17 eingeführt: „Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden. Die für die Sozialleistung zuständigen Träger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen.“ Hiermit ist zwar noch keine Anerkennung der Gebärdensprache verbunden, mit einigen Trägern wird die Kommunikation jedoch erheblich erleichtert. Wir empfehlen dennoch vorerst immer einen Antrag auf Übernahme der Gebärdensprachdolmetscherkosten nach dem Musterantrag zu stellen ( siehe Punkt 6 ) und bei Ablehnungen eine Überprüfung der Entscheidung im Widerspruchoder Gerichtsverfahren ( siehe Punkt 2.5 und 10.8 ) herbeizuführen. 5.1 Krankenkassen Eine Kostenübernahme kann beispielsweise beantragt werden für • ärztliche und zahnärztliche Behandlung, • besondere Therapieformen (z. B. Psychotherapie, logopädische Behandlung), • stationäre Behandlung im Krankenhaus oder in Rehabilitationseinrichtungen, • Rehabilitationssport, • Arztbesuche hörender Kinder in Begleitung ihrer gehörlosen Eltern. 5.2 Krankenhäuser/Kliniken Über die Problematik der Hörschädigung sowie die Notwendigkeit des Einsatzes von Gebärdensprachdolmetscherlnnen bei Vorgesprächen zu operativen Eingriffen und bei Notaufnahmen etc. besteht in den Krankenhäusern und Kliniken immer noch eine weitgehende Unwissenheit und Unsicherheit. Bei Bedarf sollte ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt oder sich mit der Bitte um Klärung an die Servicestellen ( siehe Punkt 2.3 ) gewandt werden. 5.3 Medizinischer Dienst der Krankenkassen Wenn Hörgeschädige beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen ( MDK ) untersucht werden sollen, müssen die Kosten für GebärdensprachdolmetscherInnen übernommen werden. Allerdings sollte der MDK rechtzeitig vor dem Termin auf die Notwendigkeit des Gebärdensprachdolmetschereinsatzes hingewiesen werden. 5.4 Arbeitsämter Bei den Arbeitsämtern kann für folgende Anlässe der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherlnnen beantragt werden: • Allgemeine Beratungs- und Vermittlungsgespräche • Berufsberatung • Ärztliche, psychologische oder sonstige Untersuchungen • Vorstellungsgespräche 22 • Trainungsmaßnahmen zur Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz • Informationsveranstaltungen • Rehabilitationsangelegenheiten 5.5 Rentenversicherungsträger Kostenübernahmen sind möglich bei ärztlichen Untersuchungen und Gutachtenerstellung im Auftrag der Rentenversicherung bzw. im Rahmen von medizinischen und beruflichen Rehabilitationsverfahren und Teilhabeleistungen sowie bei Beratungsgesprächen, Antragstellungen und Informationsveranstaltungen. 5.6 Sozialämter/Jugendämter Durch die Bestimmungen des SGB IX sind die Sozialhilfeträger sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( Jugendämter ) in den Kreis der Rehabilitationsträger aufgenommen worden. Daher entfallen die bisherigen Bedürftigkeitsprüfungen zur Gewährung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen und die Kosten müssen bei Kontakten mit dem Sozial- oder Jugendamt, die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlich sind, übernommen werden. Die Bedürftigkeitsprüfungen entfallen außerdem bei Leistungen der Sozialhilfe zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie bei Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen oder bei von Geburt an behinderten Kindern. Wenn allerdings die MitarbeiterInnen der jeweiligen Institutionen Gebärdensprache beherrschen, besteht kein Anspruch auf Dolmetscher. 5.7 Integrationsämter Die Integrationsämter sind für die berufliche Eingliederung von Schwerbehinderten und für die Sicherung des Arbeitsverhältnisses tätig. Als begleitende Hilfen bieten sie persönliche Hilfen wie Beratung und Betreuung der Schwerbehinderten und der Arbeitgeber an sowie verschiedene finanzielle Hilfen zur Kompensation der Behinderung an die Betroffenen und Arbeitgeber, die beim zuständigen Integrationsamt beantragt werden können. Auch die behindertengerechte Ausstattung des Arbeits- und Ausbildungsplatzes kann finanziell unterstützt werden. Hierbei kann es sich auch um individuelle Lösungen handeln. Zur Klärung dieser Fragen gibt es bei den Integrationsämtern technischen BeraterInnen. Hörgeschädigte und deren Arbeitgeber können die Kostenübernahme für alle notwendigen Einsätze, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben stehen und zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses dienen, bei den Integrationsämtern beantragen. Es werden folgende Gebärdensprachdolmetschereinsätze finanziert: • Berufliche Aus- und Weiterbildung • Einarbeitung • Personalgespräche • Personal- und Schwerbehindertenversammlungen • Teamberatungen • Betriebliche Untersuchungen • Berufliche Schulungen • Wahl des Vertrauensmanns/der Vertrauensfrau für schwerbehinderte Menschen • Arbeitschutzunterweisungen • Kündigungsschutzverhandlungen 23 Die Vorsetzung für die Gewährung von Hilfen durch die Integrationsämter ist das Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises oder eine sogenannte Gleichstellung (siehe Punkt 7, hier finden Sie auch die Anschriften der Thüringer Integrationsämter). 5.8 Polizei Hörgeschädigte haben die Möglichkeit GebärdensprachdolmetscherInnen ihres Vertrauens auszuwählen, die von der Polizeibehörde beauftragt und bezahlt werden müssen. Das gilt beispielsweise für folgende Bereiche: • Vernehmungen • Belehrungen • Anzeigeerstattungen • Hausdurchsuchungen 5.9 Gericht Bei Gerichtsverhandlungen sollten Hörgeschädigte unbedingt rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn Gebärdensprachdolmetscher anfordern lassen. Deren Kosten gehören zu den Prozesskosten. Für Gespräche bei Rechtsanwälten bzw. dafür benötigte GebärdensprachdolmetscherInnen kann ein Antrag auf Beratungshilfe beim zuständigen Gericht gestellt werden. Beachte: Die Beratungshilfe ist einkommensabhängig. Eine Bestimmung im SGB IX änderte jedoch das Arbeitsgerichtsgesetz. In § 12 gibt es nun den Absatz 5b: „Kosten für vom Gericht herangezogene Dolmetscher/innen für Gebärdensprache für hörbehinderte Menschen werden nicht erhoben.“ Es müssen also auch dann keine Kosten vom Hörbehinderten getragen werden, wenn der Prozess beim Arbeitsgericht verloren wird. 5.10 Schulen Für die Übernahme der Gebärdensprachdolmetscherkosten für gehörlose Eltern mit hörenden Kindern bei • Elternabenden, • Elternsprechstunden, • Einschulungen etc., kann ein Antrag beim zuständigen Schulamt gestellt werden. Eine Bewilligung ist jedoch nicht sicher. Der Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V. kann bei Ablehnung die Kosten aus dem Sonderfond „für besondere Anlässe“ die Dolmetscherkosten übernehmen ( Anschrift siehe Punkt 10.4 ). 5.11 Sonstiges Für die folgenden Bereiche gibt es bisher keine rechtlichen Möglichkeiten der Finanzierung von GebärdensprachdolmetscherInnen, hier bleibt nur die Möglichkeit der privaten Finanzierung: • • • • • • • • BAFÖG - Ämter Straßenverkehrsämter Informationsveranstaltungen von Vereinen und Verbänden Familienangelegenheiten (Trauungen, Kommunion/Konfirmation etc.) Wohngeldstellen Volkshochschulkurse Fahrschule/Führerscheinprüfung Autokauf 24 • Immobilienangelegenheiten • Touristikbereich 5.12 Was ist bei Veranstaltungen zu beachten ? Es gibt einige wichtige Dinge, die beachtet werden sollten, wenn Veranstaltungen für hörenden und hörgeschädigten Personen durchgeführt werden. Hinweise für die Beauftragung von GebärdensprachdolmetscherInnen: 1. Die Vorbereitungsunterlagen für die GebärdensprachdolmetscherInnen bitte eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung stellen. Dazu gehören beispielsweise Rednermanuscripte, Organigramme, Namenslisten von relevanten Personen bzw. Abkürzungen von Arbeitsteams und Zahlenübersichten. Die DolmetscherInnen sind so besser in der Lage Inhalte zu verstehen, Kontexte und Hindergründe zu erschließen und zu zuordnen. Auch über den Einsatz von Medien, wie Videofilme, Overheadprojektor sollte informiert und das Material zugängig gemacht werden. 2. Abhängig von der geplanten Veranstaltungsart und Veranstaltungslänge ist die Anzahl der DolmetscherInnen. Dies trifft insbesondere für Konferenzen, Tagungen, Betriebsversammlungen, Seminaren und Vorlesungen zu, die eine Dauer von einer Stunde übersteigen. Bei solchen Einsätzen wird in Doppelbesetzung gedolmetscht, da der Konzentrationspegel nach zwanzig Minuten so stark sinkt, dass Dolmetscherfehler unvermeidbar sind. Hinzu kommt die hohe körperliche Belastung, die sogar zum Auftreten von Berufskrankheiten führen kann. 3. Bitte planen Sie für die DolmetscherInnen Pausenzeiten ein. Auch wenn in Doppelbesetzung gedolmetscht wird, haben DolmetscherInnen lediglich eine körperliche Pause, sie stehen weiterhin unter einer großen Konzentration. Bitte haben Sie Verständnis, wenn sich die DolmetscherInnen in den Pausen zurückziehen und nicht für weitere Dolmetscherleistungen zur Verfügung stehen. 4. Die Strukturierung der Veranstaltungsabläufe und deren Veränderung sind unbedingt den DolmetscherInnen mitzuteilen. Bitte bedenken Sie hierbei, das bei mehreren Arbeitsgruppen auch mehrere Dolmetscherteams zum Einsatz kommen müssen. 5. Bitte überlegen Sie während der Organisation einer Veranstaltung, welcher Standort mit ausreichender Beleuchtung und guter Akustik für die DolmetscherInnen am günstigsten ist. Vergessen Sie nicht, dass die DolmetscherInnen auch bei der Verdunkelung von Räumen immer sichtbar bleiben müssen. Bitte stellen Sie gegebenen- falls ein Podest und Mikrofone (zum Dolmetschen von Gebärdensprache in Lautsprache ) zur Verfügung. 6. Sollen kulturelle Beiträge (beispielsweise Rezitationen oder musikalische Einlagen) während Veranstaltung geplant sein, benötigen die DolmetscherInnen unbedingt Vorbereitungsmaterialien. 7. Falls Sie innerhalb der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen planen, sprechen Sie dies bitte mit den DolmetscherInnen ab und holen Sie sich deren Einverständnis. 8. Wenn sie mit Hilfe von Dolmetschern kommunizieren, berücksichtigen Sie bitte Folgendes: • Kommunizieren sie direkt ! Sprechen Sie ihre Gesprächspartner an und halten Sie Blickkontakt mit dem Gegenüber. Vermeiden Sie das Benutzen der 3. Person, wie beispielsweise: „Sagen Sie ihr bitte, dass...“ • DolmetscherInnen haben im Dolmetschprozeß eine klar definierte Rolle. Deshalb sprechen Sie bitte die DolmetscherInnen nicht persönlich an oder fragen sie nach deren Meinung. 25 • Während Ihres Vortrages können Sie ihr gewohntes Sprachtempo und ihren Sprachstil bei behalten. Die DolmetscherInnen werden Ihnen gegebenenfalls sagen, ob sie schneller oder langsamer sprechen sollen. 9. Nachdem Sie sich einen Kostenvoranschlag von den ausgewählten DolmetscherInnen eingeholt haben, bestätigen Sie den Auftrag bitte schriftlich. 10. Bei einer Stornierung oder Teilstornierung eines erteilten Auftrages durch den Auftraggeber können die DolmetscherInnen entsprechende Gebühren berechnen. Hinweise des Deutschen Schwerhörigenbundes zur technischen Ausstattung von Veranstaltungen: Seit einigen Jahren gibt es ein computergestütztes Stenografiesystem für die deutsche Sprache, das in den USA bereits sehr oft eingesetzt wird. Es bietet neben der Protokollierung auch die Möglichkeit von Simultanmitschriften, die sofort ausgedruckt, zur Weiterbearbeitung versandt oder auf Bildschirmen bzw. Projektionsflächen dargestellt werden können. Der Sinn einer Simultanmitschrift liegt darin, den TeilnehmerInnen eine Gedankenstütze zu geben. Sie kann Hörgeschädigten sehr hilfreich zum Verständnis sein. Der Deutsche Schwerhörigenbund ( DSB ) hat eine Broschüre mit hilfreichen Tipps für Veranstalter erstellt, in der auf technische/akustische und visuelle Hilfsmittel eingangen wird. Sie kann über die DSB - Geschäftsstelle, Breite Str. 3, 13187 Berlin, Tel.: 030 - 47541114, Fax: 030 - 47541116, Email: DSB@schwerhörigkeit.de, bezogen werden. 6. MUSTER EINES ANTRAGES AUF KOSTENÜBERNAHME FÜR GEBÄRDENSPRACHDOLMETSCHERINNEN 26 Paula Mustermann Musterstraße 4 99084 Erfurt Erfurt, 10.04.2002 An die Rentenversicherung Bedarfstr. 27 99087 Beispielstadt Antrag: Kostenübernahme für einen Gebärdensprachdolmetscher nach den Bestimmungen des SGB IX Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund meiner Hörschädigung bin ich auf die Hilfe von Gebärdensprachdolmetschern zur Verständigung mit Ihnen angewiesen und beantrage deshalb hierfür die Kostenübernahme. Bitte beauftragen Sie zu dem Termin am ............ den/die Gebärdensprachdolmetscher/-in Herrn/Frau ....... Mit freundlichen Grüßen Paula Mustermann 7. BEANTRAGUNG EINES SCHWERBEHINDERTENAUSWEISES Die Regelungen zum Schutz behinderter Menschen im Berufsleben sind ebenfalls Bestandteil des SGB IX ( Teil 2: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen ). Hier werden u. a. die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber, die Rechte der 27 Schwerbehinderten, die Aufgaben der Integrationsämter und Integrationsfachdienste, die Regelungen für die Werkstätten für behinderte Menschen, Kündigungsschutz-bestimmungen oder die Bestimmungen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung in den Betrieben und Dienststellen festgelegt. Sogenannte Nachteilsausgleiche sollen dazu beitragen behinderungsbedingte Benachteilgungen auszugleichen. Zu diesen Nachteils-ausgleichen zählen: • Steuerermäßigungen • Sonderurlaub • Besonderer Kündigungsschutz • Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Eingliederung und zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses. Um einen Anspruch auf diese Leistungen zu haben, müssen Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Sie können ihn bei den Versorgungsämtern beantragen. Hierzu reicht zunächst ein formloses Schreiben aus. Sie bekommen dann Formulare zugeschickt, die Sie ausfüllen müssen. Nach einer Prüfung der ärztlichen Unterlagen und Befunde wird anschließend der Grad der Behinderung ( GdB ) festgestellt. Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie, wenn sie mindestens 50 v. H. GdB zuerkannt bekommen. Bei einer geringeren GdB - Festsetzung erhalten Sie einen Bescheid, mit dem Sie beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen können. Wenn dieser Antrag bewilligt wird, werden Sie den Schwerbehinderten mit Ausweis gleichgestellt. Sie haben dann ( mit Ausnahme des Zusatzurlaubs ) denselben Anspruch auf Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht. Sollten Ihre Anträge abgelehnt werden, können Sie Widerspruch oder Klage beim Sozialgericht erheben ( siehe Punkt 2.5 und 10.8 ). In Thüringen gibt es drei Versorgungsämter, an die Sie sich wenden können: • Landesversorgungsamt Suhl und Versorgungsamt Suhl ( Integrationsamt ) Karl - Liebknecht - Str. 4, Tel.: 03681 - 73-0, Fax: 03681 - 73-2401 98527 Suhl • Versorgungsamt Erfurt ( Integrationsamt ) Linderbacher Weg 30, Tel.: 0361 - 378-0, Fax: 0361 - 378-8163 99099 Erfurt • Versorgungsamt Gera ( Integrationsamt ) Puschkinplatz 7, Tel.: 0365 - 8223-0, Fax: 0365 - 8223-593 07545 Gera Die Anschriften der Versorgungsämter sind gleichzeitig auch die Anschriften der Integrationsämter, die für die persönlichen Hilfen und die Betreuung der Schwer-behinderten zuständig sind ( siehe Punkt 5.7 ). Bei diesen Stellen bekommen Sie auch kostenlose Broschüren, die Sie genau über den Schwerbehindertenausweise und die mögliche Leistungen informieren. Hörgeschädigte haben seit dem 01.07.2001 die Möglichkeit das Merkmal "GL" in den Schwerbehindertenausweis eintragen zu lassen. Durch dieses Merkzeichen können Sie beispielsweise eindeutig die Notwendigkeit zum Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen nachweisen. 8. ANGEBOTE DER THÜRINGER LANDESMEDIENANSTALT Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) in Arnstadt ermöglicht im Rahmen des Bürgerrundfunks verschiedene kostenlose Medienangebote für Hörgeschädigte: 28 1. In drei Offenen Fernsehkanälen haben auch Hörgeschädigte die Gelegenheit, Fernsehbeiträge zu produzieren, die dann auf dem Offenen Kanal in den Kabelnetzen verbreitet werden. Dabei ist die Nutzung des Offenen Kanals einzeln (als BürgerInnen) oder als Verein möglich. Themenvorgaben gibt es nicht. Werbung ist untersagt. 2. In den Offenen Kanälen Gera und Saalfeld gibt es verschiedene spezielle Angebote für Hörgeschädigte. Im Rahmen des Projekts „OHR - Ohne Hören (Mit)Reden“ im Offenen Kanal Gera werden Hörgeschädigte in speziellen Workshops für die Arbeit vor und hinter der Kamera, am Schnittplatz und am Regiepult geschult. Während der Workshops und der Sendungen sind Gebärdensprachdolmetscher anwesend. Im Offenen Kanal Saalfeld wird von Hörgeschädigten regelmäßig Sendereihe „Gebärde mit uns“ produziert, die auch Hörenden die Gebärdensprache vermitteln und so die Kommunikation von Hörenden und Hörgeschädigten verbessern soll. 3. Die TLM verfügt über eine Mobile Medienwerkstatt, die - ausgerüstet mit modernster Audio- und Videotechnik - Medienprojekte in ganz Thüringen betreut. In Kooperation mit Selbsthilfegruppen, Freizeit- oder Behinderteneinrichtungen begleiten zwei TLMMedienpädagogen jedes Projekt von der Idee, über Produktion bis hin zur Präsentation und beraten die Betreuer und Akteure vor Ort. Bei Bedarf können auch hier GebärdensprachdolmetscherInnen hinzugezogen werden. Kontakte: Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) Referat Bürgerrundfunk und Technik Olaf Stepputat Am Häckerstieg 12 99310 Arnstadt Tel.: 03628 - 61160 Fax: 03628 - 611626 e-mail: [email protected] Internet: http://www.tlm.de Offener Kanal Gera (OKG) Ute Scheler Webergasse 6/8 07545 Gera Tel.: 0365 - 201020 Fax: 0365 - 2010222 e-mail: [email protected] Internet: ok-gera.de.vu Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) Mobile Medienwerkstatt Am Häckerstieg 12 99310 Arnstadt Tel.: 03628 - 611633 /34 Fax: 03628 - 611626 e-mail: [email protected] Internet: http://www.tlm.de Offener Fernsehkanal Saalfeld Cornelia Ehrhardt Alte Marktgasse 5 07318 Saalfeld Tel.: 03671 - 88330 Fax: 03671 - 883338 e-mail: [email protected] Internet: www.ok.saalfeld.org 9. PRAKTISCHE TIPPS FÜR DEN UMGANG MIT HÖRGESCHÄDIGTEN Was ist bei den äußeren Bedingungen zu beachten ? → Wenden Sie Ihr Gesicht dem hörgeschädigten Gesprächspartner zu. 29 → Achten Sie auf eine gute Beleuchtung. Nicht mit dem Rücken zum Fenster stellen oder im Gegenlicht sprechen. → Bei längeren Gesprächen sollten Sie kurze Pausen einlegen. → Sprechen Sie nicht mit Zigarette oder ähnliches im Mund. Halten Sie beim Sprechen keine Hand vor den Mund. → Stellen Sie Radio und andere Geräuschquellen ab. → Nähern sich sich Hörgeschädigten nicht von hinten, um Erschrecken zu vermeiden. Wie sollen Hörende sprechen und sich verhalten ? → Nennen Sie ihr Gesprächsthema am Anfang. → Sprechen Sie langsam, deutlich, in normaler Lautstärke, ohne Dialekt und in kurzen Sätzen, d. h. verwenden Sie möglichst keine Nebensätze. Beispiel: „Wenn wir uns nächste Woche treffen könnten, würde ich mich sehr freuen.“ (falsch) „Vielleicht treffen wir uns nächste Woche. Dann freue ich mich.“ (richtig) → Fragen sollten angekündigt werden. Bevor Sie die Frage stellen, sagen Sie: „Ich frage Sie!“ → Bei Fragen sind „W - Fragen“ am leichtesten zu verstehen (Wer ? Was ? Wann ? Warum ? Wo ? Wohin ?) → Während des ganzen Gesprächs sollten Sie Blickkontakt halten. → Wenn Sie sich während des Gespräches Notizen machen, warten Sie bitte bis der hörgeschädigte Gespächspartner "ausgesprochen" hat. → Bleiben Sie geduldig, wenn Sie das Gesagte wiederholen müssen. → Sprechen Sie nicht zu laut und schreien Sie nicht. Schreien verzerrt den Ton und laute Geräusche sind bei Übertragung durch das Hörgerät oft schmerzhaft für Hörgeschädigte . → Zeigen Sie Verständnis, wenn Hörgeschädigte müde werden und dem Gespräch nicht mehr folgen können. Hören und Mundablesen strengt sehr an . → Lachen Sie hörgeschädigte Gesprächspartner nicht aus, wenn falsche Antworten gegeben werden oder etwas falsch verstanden wurde. 30 → Benutzen Sie ihre eigene natürliche Gestik und Mimik. Lassen Sie auch Ihren Körper „sprechen“. Das erleichtert Hörgeschädigten Sie zu verstehen. → Schreiben Sie das Wichtigste auf, wenn es nicht zu einer verständlichen Kommunikation kommt. Was sollen Hörgeschädigte im Umgang mit Hörenden beachten ? → Weisen Sie ihre Gesprächspartner auf die Hörbehinderung hin. → Bleiben Sie geduldig und bitten Sie um Wiederholung, wenn Sie nichts verstanden haben. → Täuschen Sie nicht vor, verstanden zu haben, wenn das nicht der Fall ist. → Suchen Sie bei Veranstaltungen oder in Gruppen einen Platz, an dem der größte Überblick möglich ist. → Achten Sie darauf, dass der Mund bzw. das Gesicht des Gesprächspartners sichtbar bleibt. Bitte Sie notfalls darum. → Wenn Anstrengung, Ermüdung oder das Gefühl, ausgeschlossen zu sein, Sie bedrücken, machen Sie freundlich darauf aufmerksam. Laufen Sie nicht einfach weg, das ruft nur Verwunderung hervor und ändert nichts. 10. WICHTIGE ADRESSEN UND WEITERE INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN 10.1 Schulen, Wohnheime und Werkstätten in Thüringen Staatliche Förderschule für Schwerhörige und Gehörlose Erfurt: Schule Erfurt: Windthorststr. 41/42, 99096 Erfurt 31 Tel.: 0361 - 34453, Fax: 0361 - 3445445 Wohnheim für Kinder und Jugendliche: Windthorststr. 41/42, 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 3445430, Fax: 0361 - 3445433 Erfurt: www.gs.ef.th.schule.de, E-Mail Erfurt: [email protected] Sonderpädagogisches Zentrum für mehrfachbehinderte Hörgeschädigte Schleiz: Schießhausweg 2, 07907 Schleiz, Tel.: 03663 - 422424, Fax: 03663 - 402040 Wohnheime für Kinder und Jugendliche: Fröbelstr. 9, Schießhausweg 10a (Seubtendorf), 07907 Schleiz, Tel.: 036663 - 40570, Fax: 03663 - 405724 Wohnheime für Erwachsene: Fröbelstr. 9, Heinrichstr. 1, 07907 Schleiz, Tel. 03663 - 40570, Fax: 03663 - 405724 Werkstatt für Behinderte mit Schwerpunktwerkstatt für Hörgeschädigte: Komtursteig 2, 07907 Schleiz, Tel.: 03663 - 422848, Fax: 03663 - 413435 E-Mail Stiftungsverbund Schleiz: [email protected] 10.2 Kurse in Deutscher Gebärdensprache/Dolmetscherausbildungsmöglichkeiten Kurse in Deutscher Gebärdensprache in Thüringen: Erfurt: VHS Erfurt, Schottenstr. 7, Herr Müller, Tel.: 0361 - 6552950 Gera: VHS Gera, Talstr. 3, Frau Elm, Tel.: 0365 - 7112483 Ilmkreis: VHS Ilmenau, Bahnhofstr.6, Herr Strauch, Tel.: 03677 - 645521 Jena: VHS Jena, Friedrich - Wolf - Str. 2, Frau Koch, Tel.: 03641 - 4682-0 Kreis Meiningen/Schmalkalden: VHS Meiningen, Saarbrücker Str. 2, Frau Lümpert, Tel.: 03693 - 502670 VHS Zella - Mehlis, Sommerauweg 27, Frau Lauer, Tel.: 03682 - 482976 Rudolstadt: VHS Rudolstadt, Frau Schleif, Fax: 036742 - 61157 Kreis Sonneberg: VHS Sonneberg, Coburgerstr. 32 a, Tel.: 03675 - 75420 Suhl: VHS Suhl, Bahnhofstr. 6-8, Frau Zabel, Tel.: 03681 - 743118 Wartburgkreis: VHS Bad Salzungen, Karl - Liebknecht - Str.23, Frau Puff, Tel.: 03695 - 553712 Weimar: VHS 99423 Weimar, Graben 6, Frau Bayer, Fax: 03643 - 505849 Weiterbildendes Studium für GebärdensprachdolmetscherInnen Johann - Wolfgang - Goethe Universität Frankfurt/ Main Institut für Deutsche Sprache und Literatur II Nibelungenplatz 1 60318 Frankfurt/Main Tel.: 069 - 15332681 32 Fax: 069 - 15332683 e-mail: [email protected] Ausbildung für Gehörlose zum Dozenten für Deutsche Gebärdensprache: Johann - Wolfgang - Goethe Universität Institut für Deutsche Sprache und Literatur II Ansprechpartnerin: MA Daniela Happ Grüneburgplatz 1 60323 Frankfurt/Main Fax: 069 - 798-32409 Studiengänge Gebärdensprachdolmetschen an Fachhochschulen und Universitäten: Fachhochschule Magdeburg Maxim - Gorki - Str.10 39108 Magdeburg Tel.: 0391 - 6716290 Fax: 0391 - 6716293 e-mail:[email protected] www.sozialwesen.fh-magdeburg.de/studgang/gsd/home.htm Westsächsische Hochschule Zwickau Postfach 201037 08012 Zwickau Tel.: 0375 - 5363259 www.fh-zwickau.de/pflege/gebaerden.htm Institut für Gebärdensprache der Universität Hamburg Rothenbaumchaussee 45 20148 Hamburg Tel.: 040 - 4123-6581, Fax: 040 - 4123-6578 e-mail:[email protected] www.sign-lang.uni-hamburg.de/infofertig/STOGSD2000 Zentrales Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen. Prüfungsabteilung für Gebärdensprachdolmetscherinnen: Magdalenenstr. 25 64289 Darmstadt Tel: 06151 - 163000 Fax: 06151 - 164140 Das zentrale staatliche Prüfungsamt in Darmstadt ist bundesweit für die Prüfung und Vergabe der staatlichen Anerkennung für GebärdensprachdolmetscherInnen zuständig. 10.3 Hörgeschädigte und Studium Zur Studienwahl, dem Fächer- und Beratungsangebot der Hochschulen, Zulassungsbeschränkungen etc. gibt das Buch "Studien- und Berufswahl. Informationen und Entscheidungshilfen" der Bund - Länder - Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) und der Bundesanstalt für Arbeit Auskunft. Es ist im Buchhandel 33 erhältlich, die Internetadresse lautet www.studienwahl.de. Dieser Quelle können auch die Anschriften der jeweiligen Behindertenbeauftragten der Hochschulen sowie der Studienberatungsstellen entnommen werden. Sie sind für die Beratung von StudienbewerberInen zuständig und und können um Auskunft zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern, Mitschreibhilfen und anderen Unterstützungsmög-lichkeiten gebeten werden. Hierzu gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Die Kostenübernahme muß in der Regel bei zuständigen Landessozialamt beantragt werden, die Leistungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Die Hochschulen selbst sind dazu verpflichtet, die besonderen Belange behinderter Studierender zu berücksichtigen und bei der Ablegung von Prüfungen zu beachten (beispielsweise schriftliche anstatt mündlicher Prüfungen zu gestatten oder krankheitsbedingte Verzögerungen zu berücksichtigen). An der Fachhochschule Potsdam gibt es den Modellstudiengang "PotsMods" für Hörgeschädigte ( Abschluß Diplom - Sozialarbeiter/-in ): Fachhochschule Potsdam, Fachbereich Sozialwesen Postfach 600608, 4406 Potsdam Tel.: 0331 - 5801119, Fax: 5801141 Weitere Informationsmöglichkeiten: BSGS: Bundesarbeitsgemeinschaft der Studierenden der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik, Christine Schäfer, Mainburgerstr. 7, 81369 München, Tel./Fax: 089 - 7149223, www.bsgs-online.de, e-mail: cschä[email protected] BHSA e. V.: Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter Studenten und Absolventen, Andreas Kammerbauer, Hinter der Hochstätte 2a, 65239 Heidelberg, Tel. 06146/835537, Fax: 06146/835538, www.bhsa.de, e-mail: [email protected] oder [email protected] BHSA (Hg.): Studienführer. Ein Handbuch für Hörbehinderte (Bezug siehe oben) Deutsches Studentenwerk: Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten, Frau Langweg - Berhörster, Weberstr. 55, 53113 Bonn, Tel.: 0228/26906-58 o. 62, Fax: 0228/264062 e-mail: [email protected] Beratung hörgeschädigter Studierender in Thüringen: Prof. Dr. phil. Karl-Heinz Stange Diplom-Sozialwissenschaftler, Diplom-Pädagoge Diplom-Sozialarbeiter Fachhochschule Erfurt Fachbereich Sozialwesen Behindertenbeauftragter der FH Altonaerstr. 25 99085 Erfurt Tel.: 0361 - 6700536, Fax.: 0361 - 6700533 E-Mail: [email protected] 10.4 Verbände und Selbsthilfegruppen Verbände: Deutscher Gehörlosenbund Hasseer Str. 47 24113 Kiel Fax: 0431 - 688852, Bild - Tel.: 0431 - 6476028 34 e-mail: [email protected] Deutscher Schwerhörigenbund e. V. Breite Str. 3 13187 Berlin Tel.: 030 - 47541114, Fax: 030 - 47541116 Email: [email protected] Landesverband der Gehörlosen Thüringen e. V. Hans - Grundig - Str. 25 99099 Erfurt Tel.: 0361 - 3452964 Schreib-, Bildtel.: 0361 - 3452963, Fax: 0361 - 3452965 Homepage: people.freenet.de/gehoelosenverband e-mail: [email protected] Beim Landesverband der Gehörlosen können die Adressen der Ortsvereine in Thüringen erfragt werden. Landesverband der Schwerhörigen Thüringen e. V. Bonhoefferstr. 73a 99427 Weimar Tel./Fax: 03643 - 422155 Beim Landesverband der Schwerhörigen können die Adressen der Ortsvereine in Thüringen erfragt werden. Deutsche CI - Gesellschaft e.V. Hanna Hermann Berliner Alle 13 89257 Illertissen Tel.: 07303 - 3955, Bildtel.: 040900197, Fax: 07303 - 43998 www.schnecke-ci.de Bundeselternverband gehörloser Kinder e. V. Dr. Andreas Schwab Schenefelder Landstr. 126b 22589 Hamburg Tel.: 040 - 8704528, Fax: 040 - 877680 Gesellschaft für Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser e. V. Prof. Dr. Helen Leuninger Binderstr. 34 20146 Hamburg Tel.: 040 - 42838 u. 32240, Fax: 040 - 42838-6109 Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V. Ansprechpartner: Stephan Pöhler Ebersbrunnerstr. 25 08064 Zwickau Tel.: 0375 - 770440, Fax: 0375 - 7704410 e-Mail: Stephan.Pö[email protected] Deutsche Tinnitus - Liga e. V. Am Lohsiepen 18 42369 Wuppertal Tel.: 0202 - 24652-0, Fax: 0202 - 24652 - 20 Email: [email protected] 35 Selbsthilfegruppen: SHG für gehörlose Frauen Kontaktadresse: Frau Beyer & Frau Premsler, Goetheplatz 9b 99423 Weimar SHG Gehörlose Arbeitslose Kontaktadresse: Frau Wagenbreth, Hans - Grundig - Str. 25 99096 Erfurt, Tel.:/Fax: 0361 - 2628901 SHG Kommunikationsforumgruppe für Gehörlose Kontaktadresse: Herr Müller, Hans - Grundig - Str. 25 99096 Erfurt, Tel.:/Fax: 0361 - 3452965 SHG Gehörlose Seniorengruppe Kontaktadresse: Herr Lütz, Hans - Grundig - Str. 25 99096 Erfurt, Tel.:/Fax: 0361 -26289016 SHG der CI - Träger Kontaktadresse: Elke Beck, Brühl 33 99192 Gamstädt OT Kleinklettbach, Tel./Fax: 036208 - 71322 CI - SHG für Eltern in Thüringen Kontaktadresse: CI - Rehabiltationszentrum Thüringen Friedrich Ebert Str. 52, 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 3461773, Fax: 0361 - 3461774 10.5 Bücher und Zeitschriften Bücher: Ahrbeck, Bernd: Gehörlosigkeit und Identität, Hamburg 1992 Fachbuch, das aus psychoanalytischer Sichtweise die speziellen Entwicklungsprobleme Gehörloser behandelt. Boy, Liane/von Stosch, Uwe: Die Welt mit den Augen verstehen, Eigenverlag 1999 Beiträge mit einer Sammlung der Erfahrungen von Gehörlosen, Schwerhörigen, CochlearImplant-TrägerInnen und von Eltern. Bezug: Liane Boy, Kasseler Str. 38, 41545 Essen, Fax: 0201 - 757462, Uwe von Stosch, Wenderstr. 19, 41464 Neuss, Tel.: 02131 - 41128 Deutsches Gehörlosentaschenbuch 1998/99, Gehörlosenverlag, Adolfstr. 3 45130 Essen Informationen mit umfangreichen Adressenangaben (mit Angaben über Schwerhörige) über Dolmetscher, Beratungsmöglichkeiten, Schulen, Kurmöglichkeiten, Medien, Verbände und Ortsvereine etc. Drolsbaugh, Mark: Endlich gehörlos, Signum Verlag, Hamburg 1999 Biographische Aufzeichnungen und persönliche Schilderungen von bedrückenden Erfahrungen, die ein gehörloser Junge unter hörenden MitschülerInnen und Freunden macht, ehe er mit Hilfe der Gebärdensprache einen Weg in die Gehörlosengemeinschaft findet. Knör, Elke: Hörschädigung. Behandlung und Pflege, Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1999 Grundsatzliteratur zur Schwerhörigkeit Laborit, Emmanuelle: Der Schrei der Möwe, Bastei - Lübbe - Taschenbuch Bergisch Gladbach 1995 36 Geschichte eines gehörlosen Mädchens, deren Kindheit vom Gefühl geprägt ist, durch eine transparente, undurchdringliche Mauer von der Welt ausgeschlossen zu sein. Erst durch die Gebärdensprache wird es ihr möglich zu kommunizieren und das Leben als Gehörlose zu meistern. Leonhardt, Annette: Einführung in die Hörgeschädigtenpädagogik, Ernst Reinhardt Verlag, München/Basel 1999 Verständlich geschriebenes Lehrbuch mit einem Überblick über die Aufgaben und Ziele der Hörgeschädigtenpädagogik, die Arten von Hörschäden und deren Auswirkungen sowie Diagnostik und Fördermöglichkeiten. Plath, Peter: Lexikon der Hörschäden, Edition Harmsen 1993 Rosen, Lillian: Greller Blitz und stummer Donner, Deutscher Taschenbuch Verlag, Müchen 1987 Eine sechzehnjährige verliert bei einem Unfall das Gehör und schildert, wie sie selbst versucht mit dieser Situation fertig zu werden sowie ihre anschließenden Erfahrungen in einer Selbsthilfegruppe. Sacks, Oliver: Stumme Stimmen. Reise in die Welt der Gehörlosen, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 1992 Die Gebärdensprache als differenzierte und der Lautsprache ebenbürtige Ausdrucksform zu beschreiben und Verständnis für Gehörlosenkultur und Lebenswelten zu wecken, steht im Mittelpunkt des Buches. Seidler, Harald: Schwerhörigkeit. Ursachen, Diagnostik, Therapie, Hörgeräteversorgung, Kadenverlag 1996 Grundsatzliteratur zur Schwerhörigkeit Welter, Heribert/Kohler, Konstantin ( Hg. ): Gehörlose Menschen mit psychosozialen Problemen. Konfliktberatung, Krisenintervention, Psychotherapie, Lambertus Verlag, Freiburg im Breisgau 1992 Die Buchbeiträge versuchen die Situation gehörloser Menschen mit psychosozialen Problemen zu beschreiben, Entstehungszusammenhänge aufzuzeigen und Hinweise und Anregungen aus der Praxis zu vermitteln, welche Hilfen möglich sind. Zeitschriften: Die Deutsche Gehörlosen - Zeitung Bestelladresse: Gehörlosen - Verlag Essen Postfach 340231, 45074 Essen, Fax: 0201 - 721963 DSB - Report Verbandszeitschrift des Deutschen Schwerhörigenbundes Bestelladresse: DSB - Geschäftsstelle Breite Str. 3, 13187 Berlin, Tel.: 030 - 47541114, Fax: 030 - 47541116 Email: [email protected] GSD – Kurier. Vereinsnachrichten der Landesarbeitsgemeinschaft der GebärdensprachdolmetscherInnen in Thüringen Bestelladresse: Claudia Oelze Wagdstr. 15, 99094 Erfurt, Fax: 0361 - 7894363 Hörgeschädigten Pädagogik. Zeitschrift des Berufsverbandes der 37 Deutschen Hörgeschädigtenpädagogen Bestelladresse: Borsteler Chausee 163 22453 Hamburg, www.geist,spacement.de Hörgeschädigte Kinder. Zeitschrift für Eltern, Erzieher und Lehrer gehörloser, schwerhöriger und ertaubter Kinder Bestelladresse: Bernadottenstr. 126 22605 Hamburg, Tel.: 040 - 8807031, Fax: 040 - 8806793 Die NEUE für Gehörlose. Zeitschrift für Gehörlose und Spätertaubte und ihre Freunde & Förderer Bestelladresse: Förderverein der Gehörlosen der neuen Bundesländer e.V. Schönhauser Allee 36, 10435 Berlin, Fax: 030 - 4426068 Schnecke. Leben mit einem Cochlea - Implantat Bestelladresse: Hanna Hermann Berliner Alle 13, 89257 Illertissen, Fax: 07303 - 43998 www.schnecke-ci.de Selbstbewußt werden. Information für Gehörlose und Hörende Bestelladresse: Gerhard Wolf Schulstr. 21, 91710 Gunzenhausen, Fax: 09831 - 3531 Thüringer Gehörlosen Zeitung Zeitung des Landesverbandes der Gehörlosen Bestelladresse: Landesverband der Gehörlosen Hans - Grundig - Str. 25, 99099 Erfurt, Fax: 0361 - 3452965 Das Zeichen. Zeitschrift für die Sprache und Kultur Gehörloser Bestelladresse: Karin Wempe Binderstr. 34, 20146 Hamburg, Fax: 040 - 42838-6109 Tinnitus - Forum Verbandszeitschrift der Deutschen Tinnitus - Liga e. V. Bestelladresse: Am Lohsiepen 18, 42369 Wuppertal Tel.: 0202 - 24652-0, Fax: 0202 - 24652 - 20 Email: [email protected] 10.6 Informationen im Internet und auf CD Internetadressen: Informations- und Kontaktservice des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung: E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Portal für Gehörlose und Schwerhörige mit zahlreichen Informationen zu Politik, Sport, Kultur, Technik, Medien etc., Infos, News und diversen Links: www.taubenschlag.de Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: www.bar-frankfurt.de 38 Informationen und Adressen zu Gesundheit, Bildung, Beratungsmöglichkeiten, Gebärdensprache etc.: www.deafbase.de "Rehabilitationsratgeber" der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Berufsförderungswerke mit Informationen, Anregungen und Hilfen zu allen Fragen der beruflichen Rehabilitation: www.transmedia-mannheim.de "Rehadat" Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln: www.rehadat.de Homepage des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Karl Hermann Haack: www.behindertenbeauftragter.de Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser der Universität Hamburg: www.sign-lang.uni-hamburg.de D.I.A.S. GmbH Hamburg, Datenbanken, Projekte und Forschungsergebnisse zur Rehabilitation: www.dias.de Deutsche Tinnitus - Liga e. V.: www.tinnitus-liga.de Deutscher Schwerhörigen Bund: www.schwerhoerigen-netz.de Taubert und Ruhe GmbH, Beratungsbüro für Akustik und Thermische Bauphysik, Beratende Ingenieure VBI, Leitung des DSB - Referates Barrierefreies Planen und Bauen im Deutschen Schwerhörigenbund: www.taubertundruhe.de Informationen auf CD: DGS Basis Lexikon, Aufbau Lexikon, Phrasensammlung Bestellung an DESIRE (Microbooks) RWTH Aachen, Germanisches Institut, Eilfschornsteinstr. 15 52062 Aachen Fax: 0241 - 8888269, e-mail: [email protected] Die Firma Grundkurs für den Bereich Arbeitleben Signum - Verlag Hamburg Binderstr. 34, 20146 Hamburg Fax: 040 - 42838-6109 Basiswissen Verträge Lernprogramm für Gehörlose Institut für medizinische Akustik und Audiologie an der Heinrich Heine - Universität Düsseldorf Moorenstr.5, 40225 Düsseldorf Fax: 0221 - 408938 Tommys Gebärdenwelt CD-ROM für Kinder und Eltern Karin Kestner Hufgarten 4b, 34302 Guxhagen 39 Fax: 05665 - 3556, e-mail: [email protected], www.kestner.de Lärm- und Gehörschutz Ein Lehr- und Lernprogramm Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Alte Heerstr. 111, 53757 St. Augustin Tel.: 02204 - 231 - 01, Fax: 022241 - 231 - 1333 Schwerhörig durch Arbeitslärm Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund Friedrich - Henkel - Weg 1 - 25, 44149 Dortmund Tel.: 0231 - 9071 - 0, Fax: 0231 - 9071 - 454 10.7 Landesarbeitsgemeinschaft der GebärdensprachdolmetscherInnen Thüringen Die Landesarbeitsgemeinschaft der GebärdensprachdolmetscherInnen Thüringen e. V. wurde 1995 gegründet und ist die Interessenvertretung für GebärdensprachdolmetscherInnen in Thüringen. Für Hörgeschädigte; Angehörige, DolmetscherInnen und InteressentInnen bietet sie an: • Hilfen für Hörgeschädigte bei der Kommunikation mit Hörenden • Informationen über die Möglichkeit von Dolmetschereinsätzen • Beratungen bei der Antragstellung und Finanzierung von Dolmetschereinsätzen • Erfahrungsaustausch der DolmetscherInnen • Beisitz in der Prüfungskommission für GebärdensprachdolmetscherInnen • Dolmetscherbegleitung im Studium Die folgenden GebärdensprachdolmetscherInnen sind Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft. Sie sind freiberuflich tätig und können bei Bedarf angefragt werden. Weiterhin gibt es auch noch die Möglichkeit einer Vermittlung von DolmetscherInnen durch den Landesverband der Gehörlosen in Erfurt ( siehe Punkt 10.4 ): Altenfeld: Hartung, Petra, Quergasse 4, 98701 Altenfeld, Tel./Fax: 036781 - 41096 Arnstadt: Dürlich, Ruth, Saalfelder Str. 1g, 99310 Arnstadt, Tel./Fax: 03628 - 75125 Bad Sulza: Beck, Angelika, Ludwig - Wiegandstr. 4, 99518 Bad Sulza, Tel./Fax: 03646 23116 Bittstädt: Roth, Petra, Holzhäuserstr. 88a, 99310 Bittstädt ,Tel./Fax: 03628 - 42074 Eisenach: Trappe, Waltraud, Beethovenstr. 7, 99817 Eisenach, Tel.: 03691 - 746348 Fax: 03691 - 746304 Elxleben: Günther - Wick, Susanne, Hauptstr. 58, 99334 Elxleben, Tel.: 036200 - 60937 Erfurt: von Berg, Gudrun, Moskauer Str. 115, 99091 Erfurt, Tel./Fax: 0361 - 7911653 Ehrlich, Traudel, Schlüterstr. 8, 99089 Erfurt,Tel./Fax: 0361 - 6461661 Hollerbuhl, Maik, Im Gebreite 5, 99094 Erfurt, Tel.: 0361 - 2220260 Karnitschky, Sylvia, Tungerstr. 6/0303, 99099 Erfurt, Tel./Fax: 0361 - 4221777 Kolbe, Irina ( staatlich anerkannt ), Kartäuserstr. 3, 99084 Erfurt, Tel.: 0361 - 2229686, Fax: 0361 - 2229691 Michaelis, Lisa, Zur Hohen Winde 24, 99092 Erfurt - Marbach, Tel./Fax: 0361 - 2625846 Fax: 036200 - 60939 40 Oelze, Claudia, ( staatlich anerkannt, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft ), Wagdtstr. 15, 99094 Erfurt - Hochheim, Tel.: 0361 - 2254169, Fax: 0361 - 7894363 Schäfer, Monika, Frederic - Curie - Str. 23, 99097 Erfurt, 0361 - 4224589 Schiebel, Ursel, Damaschkestr.1, 99096 Erfurt, Tel.: 0361 - 3731375, Fax: 5553344 Wagenbreth, Katrin, Weizenweg 47, 99092 Erfurt - Marbach, Tel./Fax: 0361 - 7455127 Warnhoff, Helga, Nettelbeckufer 57, 99089 Erfurt, Tel./Fax: 0361 - 412945 Gera: Elm, Gisela, Fröbelstr.11, 07548 Gera, Tel./Fax: 0365 - 7112483 Jena: Koch, Sabine, Hermann - Stapff - Str.7, 07749 Jena, Tel.: 03641 - 829058 Kapellendorf: Stöpel, Jana, Kirchgasse 7, 99510 Kapellendorf, Tel./Fax: 036425 - 22355 Saalfeld: Kiaulehn, Kerstin, Breitscheidstr. 1c, 07318 Saalfeld, Tel.: 03671 - 517717, Fax: 03671 - 516585 Schallenburg: Herzog, Angelika, Eichsfeld 2, 99610 Schallenburg, Tel./Fax: 03634 600575 Schleiz: Gotthold, Claudia, Am Baumwäldchen 2, 07907 Schleiz, Tel.: 03663 - 401700, Fax: 03663 - 403064 Wormstedt: Reichhardt, Kerstin, Im Unterdorf 97 a, 99510 Wormstedt, Tel.: 036464 - 70217 Zella - Mehlis: Beil, Renate, Kirchstr.12, 99976 Zella - Mehlis, Tel./Fax: 036023 - 51546 10.8. Sonstiges Angebote im Fernsehen: Nachrichten: Phönix: Täglich um 20.00 Uhr “Tagesschau” und um 21.45 Uhr “Heute” mit Einblendung von GebärdensprachdolmetscherInnen. MDR: Täglich um 7.00 Uhr “Länderzeit” mit Einblendung von GebärdensprachdolmetscherInnen. Spielfilme: PRO7: Samstags um 20.15 Uhr Untertitelung von Spielfilmen. Alle Dritten Programme: An den Wochenenden “Sehen statt Hören”, eine Sendung von Gehörlosen für Gehörlose. Kultur: Thüringer Theatergruppe “DEAF - SHOW” Leiter: Frank Ulrich, Carl - Zeiss - Str. 15, 99097 Erfurt Fax: 0361 - 4223452 Anschriften der Sozialgerichte in Thüringen: Sozialgericht Altenburg: Sozialgericht Nordhausen: Pauritzer Platz 1 Am Alten Tor 8 04600 Altenburg 99738 Nordhausen Tel.: 03447 - 553620 Tel.: 03631 - 61220 Sozialgericht Gotha: Sozialgericht Suhl: Bahnhofstr. 3a Rümbachstr. 30 99867 Gotha 98527 Suhl Tel.: 03621 - 4320 Tel.: 03681 - 3750 41 Thüringer Landessozialgericht: Karl - Marx - Platz 3 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 3775400 42 Impressum: Herausgeber: Thüringer Ministerium für Soziales Familie und Gesundheit Verantwortlich: Thomas Schulz Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Tel.: 0361/37-900 Fax: 0361/3798-800 Redaktion: Prof. Dr. Karl-Heinz Stange Fachhochschule Erfurt Druck: Buch- und Kunstdruckerei Kessler GmbH ISBN: 3-934761-25-9 2. Auflage