STEUERBERATERPRÜFUNG 2015 / 2016 - Steuerberater

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STEUERBERATERPRÜFUNG 2015 / 2016 - Steuerberater
STEUERBERATERPRÜFUNG
2015 / 2016
- Samstagslehrgang -
www.akademie-steuerberater.de
FORTSCHRITTLICHSTE LEHRMETHODEN
DIGITALER CAMPUS
GELD-ZURÜCK-GARANTIE
FÖRDERMÖGLICHKEIT BIS ZU 2.000,00 € / PERSON!
Sie können sich auch über die Internetseite der Akademie, www.akademie-steuerberater.de,
hier „Steuerberaterprüfung 2015 / 2016“ informieren.
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AU
* Die schriftliche Prüfung Oktober 2015
AKADEMIE FÜR STEUER- UND WIRTSCHAFTSRECHT
Leitgedanken
Erfolg hat Tradition.
Wir verstehen Ausbildung als etwas nie Endendes und uns selbst
als fortschrittliche Einrichtung im Bildungssegment. Getreu dem
Motto „Das Bessere ist der Feind des Guten“ leisten wir seit
Jahrzehnten Pionierarbeit bei der Methodik der Wissensvermittlung.
Fast zweitausend Absolventen, davon viele heutige Mitglieder des
Steuerberater-Verbandes, schätzen – weit über die Zulassung als
Steuerberater hinaus – unsere Fort- und Weiterbildungskurse und
bestätigen uns in unserer täglichen Arbeit, für Sie als Bildungspartner
da zu sein.
Sie bestehen!
Wir geben Ihnen keine leichtfertige Erfolgsgarantie, aber wir ziehen
alle am gleichen Strang. Aus diesem Grund gilt unsere Devise:
Sie bestehen! Entweder die Prüfung, oder auf Ihr Geld.
Ja, Sie haben richtig gelesen. Falls Sie an unserem „ExzellenzProgramm“ teilnehmen und die schriftliche Prüfung nicht bestehen,
erstatten wir Ihnen die Kosten für den Grundlehrgang einschließlich
Klausurenkurs in voller Höhe. Das ist das Fairste, was wir tun können.
Wissen vermehrt sich,
indem man es teilt.
Die neueste Entwicklung der Akademie für Steuer- und
Wirtschaftsrecht ist der „Digitale Campus“, exklusiv für unseren
Vorbereitungslehrgang auf die Steuerberaterprüfung. Durch
ein didaktisch wohl durchdachtes Paket an Möglichkeiten der
interaktiven Wissensvermittlung und des dezentralen Zugriffs
auf das Lehrmaterial Ihres Lehrganges, wird der Lernerfolg
optimiert. So wird Lernen unabhängig von Ort und Zeit,
kurzum: effizient.
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
unserem ständigen Bemühen, unsere Lehrmethoden
zu verbessern. Im Rahmen des „Digitalen CampusProjekts“ werden wir dafür sorgen, dass Ihnen sämtliche
Lerninhalte jederzeit und von jedem Ort aus mit einem
Fingertipp zur Verfügung stehen. Die Lehrinhalte aus den
Vorlesungen können ergänzt und interaktiv erarbeitet
und somit besser aufgenommen werden – und das
räumlich und zeitlich völlig unabhängig.
Natürlich bleibt der bewährte Präsenzunterricht mit
unserem
hervorragenden
Dozententeam
erhalten,
aber wir erweitern mit unserem „Digitalen Campus“
die Möglichkeiten der Stoffvermittlung, insbesondere
wir bedanken uns für Ihr Interesse am Vorbereitungskurs
auf die Steuerberaterprüfung 2015/2016. Wie Sie
wissen, ist die Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht
des Steuerberater-Verbandes ein führender Anbieter von
Vorbereitungslehrgängen auf die Steuerberaterprüfung
in Deutschland.
Unser Ziel ist es, Sie optimal zunächst auf die
schriftliche Prüfung vorzubereiten, damit Sie sich den
Prüfungsklausuren stellen können und zur mündlichen
Prüfung
zugelassen
werden.
Wir
haben
unser
der ständigen Überprüfung und Selbstkontrolle. Durch
die Kombination dieser hybriden Vermittlungsform
optimieren wir nachweislich den Wirkungsgrad.
„Blended Learning“ ist für uns nicht nur ein Schlagwort,
sondern der Weg zum Erfolg.
Ich freue mich darauf, Sie im Mai in unserem Hause
begrüßen zu können!
Ihr
Grundkonzept um ein „Exzellenz-Programm“ erweitert
und sind von diesem Konzept so überzeugt, dass wir
Ihnen für den Fall, dass Sie die schriftliche Prüfung trotz
erfolgreicher Teilnahme an unserem Exzellenz-Programm
nicht bestehen sollten, die Lehrgangsgebühren für den
Grund- und Klausurenkurs erstatten.
Schon
bisher
konnten
wir
bei
unseren
Vorbereitungslehrgängen auf die Steuerberaterprüfung
auf
deutlich
über
dem
Durchschnitt
liegende
Erfolgsquoten verweisen. Eine Ursache sehen wir in
RA Manfred Hofstede
Geschäftsführer
DIGITALER CAMPUS
1. Nutzer
1
• Persönlicher Zugang ab dem ersten
Unterrichtstag
2. Netzunterstütztes Lernen
2a
• 24h Zugriff auf alle Materialien des Lehrgangs
• Eigener Account
• Optimiert für jedes mobile Endgerät
• Einfache, intuitive Nutzung
2b
2c
• Direkte Kommunikation mit den Referenten
• Einstellen von Fachfragen (schnellstmögliche Antworten)
• Prüfungsrelevante Fragebogen
3
1
2b
2c
2a
3. Kommunikation/Chatrooms
3
• Nachbereitung der Lerneinheiten zwischen Kommilitonen
• Fachfragen, Gedankenaustausch und Dokumentenaustausch
STEUERBERATERPRÜFUNG 2015/2016 – SCHRIFTLICHE PRÜFUNG
Die schriftliche Prüfung, die im Oktober 2015 abgenom-
gen zur Teilnahme an diesem Programm recht hoch ge-
men wird, ist das Herzstück der Steuerberaterprüfung.
schraubt sind, andererseits ist die Steuerberaterprüfung
Die schriftliche Prüfung ist die schwierigste Hürde auf
eine für das künftige Berufssleben entscheidende Hürde,
dem Weg zum Bestehen der Steuerberaterprüfung. Hier
die, frei nach Friedrich Gottlieb Klopstock, den „Schweiß
werden die hohen Durchfallquoten verursacht. Hier ent-
der Edlen wert sein sollte“.
scheidet sich, wer zur mündlichen Prüfung zugelassen
wird.
Wir sind aber vom Erfolg unseres Exzellenz-Programms
so überzeugt, dass wir Ihnen die Lehrgangsgebühren für
Mit unserem „Exzellenz-Programm“ wollen wir Sie bes-
den Grund- und Klausurenkurs erstatten, falls Sie trotz
tens auf die Prüfung vorbereiten und Ihnen das sichere
Teilnahme an diesem Programm nicht zur mündlichen
Gefühl vermitteln, die schriftliche Prüfung bestehen zu
Prüfung zugelassen werden.
können. Wir sind uns bewusst, dass die Anforderun-
STEUERBERATERPRÜFUNG 2015/2016 – LEHRGÄNGE & KURSE
Veranstaltungsort
Schulungszentrum der Akademie für Steuer- und Wirtschaftrecht
Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln-Porz-Gremberghoven
Telefon: 0 22 03 – 99 32 - 14, Telefax: 0 22 03 – 99 32 - 22
Das Schulungszentrum befindet sich in unmittelbarer Nähe der Autobahnausfahrt Porz-Gremberghoven an der A 559.
Der Veranstaltungsort ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Der S-Bahnhof „Frankfurter
Straße“ ist ca. 100 m entfernt. Die preiswerten Hotels der Gruppen B & B, ETAP und ibis liegen in Sichtweite des Schulungszentrums. Prospekte können bei der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht angefordert werden.
Parkplätze sind am Schulungszentrum vorhanden.
Grundlehrgang zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung im Herbst 2015 einschließlich eines in zwei Abschnitten durchgeführten vierwöchigen Klausurenkurses – Exzellenz-Programm
Der Grundlehrgang beginnt am 17. Mai 2014 und endet am 11. Juli 2015. Der prüfungsrelevante Stoff wird in ca. 500
Unterrichtsstunden behandelt. Außerhalb des Klausurenkurses werden im Grundlehrgang in der Zeit von Dezember 2014
bis März 2015 sechs Klausuren in Heimarbeit sowie 9 Klausuren von vier bis sechs Zeitstunden unter Aufsicht geschrieben. Die Klausuren werden korrigiert zurückgegeben und anhand von Musterlösungen besprochen.
Klausurenkurs
(im Grundlehrgang enthalten; aber auch separat buchbar)
Der Klausurenkurs ist in zwei zweiwöchige Abschnitte unterteilt. Je Abschnittt werden acht Klausuren von jeweils sechs
Zeitstunden und sechs Klausuren von jeweils zwei Zeitstunden unter prüfungsähnlichen Bedingungen, d.h. unter Aufsicht, geschrieben werden.
Im Anschluss werden die Klausuren am gleichen Tag von den Dozenten anhand von ausgegebenen Musterlösungen
ausführlich besprochen.
Die Klausuren werden korrigiert zurückgegeben.
Prüfungskurs zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im Frühjahr 2016
(außerhalb des Exzellenz-Programms)
Der separat zu buchende Prüfungskurs beginnt im Januar 2016 und umfasst ca. 56 Unterrichtsstunden. Schwerpunktmäßig werden den Teilnehmern dieses Kurses die Techniken des Prüfungsgesprächs, die Auswahl der Vortragsthemen
etc. vermittelt. Der Kurs endet mit einer realitätsnahen Prüfungssimulation.
STEUERBERATERPRÜFUNG 2015/2016 – TERMINE
Grundlehrgang (Teil des Exzellenz-Programms)
Vorlesungstermine:
Sa. 17.05.2014
Sa. 05.07.2014
Sa. 20.09.2014
Sa. 15.11.2014
Sa. 24.05.2014
Sa. 09.08.2014
Sa. 27.09.2014
Sa. 22.11.2014
Sa. 31.05.2014
Sa. 16.08.2014
Sa. 04.10.2014
Sa. 29.11.2014
Sa. 07.06.2014
Sa. 23.08.2014
Sa. 11.10.2014
Sa. 07.12.2014
Sa. 14.06.2014
Sa. 30.08.2014
Sa. 18.10.2014
Sa. 14.12.2014
Sa. 21.06.2014
Sa. 06.09.2014
Sa. 25.10.2014
Sa. 21.12.2014
Sa. 28.06.2014
Sa. 13.09.2014
Sa. 08.11.2014
Sa. 10.01.2015
Sa. 28.02.2015
Sa. 25.04.2015
Sa. 13.06.2015
Sa. 17.01.2015
Sa. 07.03.2015
Sa. 02.05.2015
Sa. 20.06.2015
Sa. 24.01.2015
Sa. 14.03.2015
Sa. 09.05.2015
Sa. 27.06.2015
Sa. 31.01.2015
Sa. 21.03.2015
Sa. 16.05.2015
Sa. 04.07.2015
Sa. 07.02.2015
Sa. 28.03.2015
Sa. 23.05.2015
Sa. 11.07.2015
Sa. 14.02.2015
Sa. 11.04.2015
Sa. 30.05.2015
Sa. 21.02.2015
Sa. 18.04.2015
Sa. 06.06.2015
Termine der Klausuren:
Fr. 03.10.2014
Bilanz
So. 15.03.2015
Bilanz
Do. 14.05.2015
Bilanz
Sa. 01.11.2014
ESt/KSt
So. 12.04.2015
ESt/KSt
Do. 04.06.2015
ESt/KSt
So. 30.11.2014
AO/USt/ErbSt
Fr. 01.05.2015
USt/AO/ErbSt
So. 21.06.2015
USt/AO/ErbSt
Vierwöchiger Klausurenkurs
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Mo. 29.06.2015
Mo. 06.07.2015
Mo. 31.08.2015
Mo. 07.09.2015
Di. 30.06.2015
Di. 07.07.2015
Di. 01.09.2015
Di. 08.09.2015
Mi. 01.07.2015
Mi. 08.07.2015
Mi. 02.09.2015
Mi. 09.09.2015
Do. 02.07.2015
Do. 09.07.2015
Do. 03.09.2015
Do. 10.09.2015
Fr. 03.07.2015
Fr. 10.07.2015
Fr. 04.09.2015
Fr. 11.09.2015
Prüfungskurs zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im Frühjahr 2016
(außerhalb des Exzellenz-Programms)
Der separat zu buchende Prüfungskurs beginnt im Januar 2016 und umfasst ca. 56 Unterrichtsstunden. Schwerpunktmäßig werden den Teilnehmern dieses Kurses die Techniken des Prüfungsgesprächs, die Auswahl der Vortragsthemen
etc. vermittelt.
Termine des Prüfungskurses zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Sa. 12.12.2015
Sa. 09.01.2016
Sa. 23.01.2016
Sa. 19.12.2015
Sa. 16.01.2016
Sa. 30.01.2016
Studienleitung
Dozenten
Dipl.-Fw Andreas Emmler
RA Hans-Günther Gilgan
Dipl.-Fw. Stefan Göttker
Dipl.-Fwin. Annette Höne
Dipl.-Fw. Hans-Georg Janzen
Dipl.-Fw. Christoph Kleine-Rosenstein
StB Dipl.-Fw. Lars Mayer
Dipl.-Fw. Daniel Wullkotte
StB Dipl.-Fw. Klaus Wittkowski
Studienleiter
Dipl.-Fw. Paul Lüer
Stellvertretender Studienleiter
Stoffverteilung - Grundlehrgang
Fachgebiete
Dozenten
Einkommensteuer:
Lüer, Emmler
Bilanzsteuerrecht:
Kleine-Rosenstein, Wullkotte
Best. der PersGes:
Wullkotte
Best. der KapGes/UmwStR:
Mayer
Umwandlungssteuerrecht
Kleine-Rosenstein
Umsatzsteuer
Janzen
Abgabenordnung/FGO
Göttker
Bewertung
Emmler
Erbschaftsteuer
Höne
Gewerbesteuer
Lüer
Berufsrecht
RA Gilgan
- Notwendige Anpassungen bleiben vorbehalten -
Lehrmittel
Sie erhalten am ersten Unterrichtstag Zugang zum „Di-
Für den Präsenzunterricht erhalten Sie zu jedem Termin
gitalen Campus“. Sie benötigen hierfür einen Desktop-,
umfangreiche Arbeitsunterlagen für die einzelnen Stoff-
Notebook- oder Tablet-Computer mit Internet-Zugang.
gebiete.
Damit haben Sie nicht nur Zugriff auf die im Unterricht
Der „Digitale Campus“ bietet als Hilfestellung für einen
ausgegebenen Skripte mit Verbindung zu den Rechts-
schnellen und nachhaltigen Lernerfolg das Zusatzmodul
quellen (Gesetzen, Urteilen, Verwaltungsanweisungen
„EDUMAG SPEED LEARNING“. Dieses Programm bietet
etc, die durch Anklicken im Text aufgerufen werden kön-
die Möglichkeit, sich anhand neuester didaktischer Er-
nen). Der Campus dient als Kommunikationsplattform
kenntnisse die Methoden des effizienten Lernens anzu-
mit den Dozenten und der Organisationsabteilung der
eignen, um so die Lern- und Merkzeiten zu verkürzen
Akademie sowie für die Teilnehmer untereinander. Nach
und den angestrebten Prüfungserfolg schneller und si-
jedem Unterrichtstag erfolgt zudem eine Lernkontrolle.
cherer zu erreichen.
Betreuung
Die organisatorische Betreuung ist nicht nur an jedem
koeln.de. Die wissenschaftliche Betreuung obliegt den
Unterrichtstag gewährleistet. Das Referat „Organisa-
Dozenten. Bei entsprechenden Fragen und Problemen
tion“ - Frau Susanne Kahrweg - erreichen Sie zu den
wenden Sie sich vertrauensvoll an diese oder an den
üblichen Geschäftszeiten unter der Telefonnummer
stellvertretenden Studienleiter, Dipl.-Fw. Paul Lüer, lueer-
0 22 03 – 99 32-14 oder per Mail kahrweg@stbverband-
[email protected].
Fördermöglichkeiten und Vergünstigungen
Der Vorbereitungslehrgang kann ggf. über das Bildungs-
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, während des
scheckprogramm zur Förderung der beruflichen Wei-
Lehrganges die sehr erfolgreichen, das aktuelle Steuer-
terbildung des NRW-Arbeitsministeriums finanziell mit
recht vermittelnden Praktiker-Seminare 2014/2015 (zehn
einem Zuschuss bis maximal 2.000,00 € pro Person ge-
Termine an verschiedenen Orten) zu einem Anerkennt-
fördert werden.
nispreis von 30,00 € / Monat bzw. 300,00 € / Jahr zu
besuchen. Es ist nur die persönliche Teilnahme möglich.
Über Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungsschecks erhalten Sie Informationen auf unserer Internet-
Die Teilnehmer haben weiterhin die Möglichkeit, das
seite www.akademie-steuerberater.de; Sie finden hier
Programm „STOTAX First“ kostenlos für die Dauer der
den entsprechenden Link.
Zugehörigkeit zum Lehrgang zu nutzen.
Lerngemeinschaften
Wir empfehlen den Teilnehmern, Lerngemeinschaften
die gemeinsame Dokumentenbearbeitung. Es können
zu bilden. Der „Digitale Campus“ verfügt über eine
auch Fachfragen außerhalb des Unterrichts eingestellt
Vielzahl von entsprechenden Funktionen, wie etwa
werden, die vom jeweiligen Dozenten möglichst zeitnah
Chatrooms zur Nachbearbeitung der Lehrinhalte oder
beantwortet werden.
den Austausch von Dokumenten untereinander bzw.
Teilnehmergebühren
Lehrgang
Einzelpreise
Grundlehrgang inklusive vierwöchigem Klausurenkurs (Exzellenz-Programm) 1)
5.350,00 €
Grundlehrgang ohne Klausurenkurs
3.950,00 €
Vierwöchiger Klausurenkurs 2)
1.700,00 €
Abschnitt 1 und Abschnitt 2 des Klausurenkurses separat, je 3)
900,00 €
Prüfungskurs zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung 4)
800,00 €
Der Grundlehrgang mit Klausurenkurs enthält das „Exzellenz-Programm“
Teilnehmer, die bereits am Grundlehrgang teilgenommen haben, erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 200,00 €.
3)
Kein weiterer Nachlass möglich.
4)
Teilnehmer, die am Grundlehrgang teilgenommen haben, erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 100,00 €, Teilnehmer,
die am Exzellenz-Programm teilgenommen haben, erhalten einen Nachlass von 200,00 €.
1)
2)
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung der Lehrgangsgebühren erfolgt per Über-
Beim Grundkurs mit Klausurenkurs erfolgt die erste Ab-
weisung oder bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat
buchung in Höhe von 950,00 € zwei Wochen vor dem
durch Einzug zwei Wochen vor dem ersten Termin.
ersten Unterrichtstermin. Die weiteren Zahlungen werden in zehn Monatsraten à 460,00 € jeweils am ersten
Es besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung. Bei Raten-
Werktag der Monate August 2014 bis Mai 2015 abge-
zahlung erhöhen sich die Gebühren bei den Grundlehr-
bucht. Bei Buchung des Grundlehrganges ohne Klau-
gängen mit oder ohne Klausurenkurs um 200,00 € und
surenkurs reduzieren sich die monatlichen Raten auf
beim vierwöchigen Klausurenkurs um 100,00 €. Raten-
320,00 €.
zahlung ist nur mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftman-
Bei Buchung des Klausurenkurses mit Ratenzahlung sind
dats bei der Anmeldung möglich. Bei Vorlage eines
die beiden Raten in Höhe von je 900,00 € am 15. Juni
Bildungsschecks ist keine Ratenzahlung möglich!
2015 und 15. August 2015 fällig.
Seiteneinsteiger
Es besteht die Möglichkeit, an bereits laufenden Vorbe-
Fordern Sie bei der Geschäftsstelle entsprechende An-
reitungslehrgängen teilzunehmen.
gebote an.
Kündigungsmöglichkeit
Die Teilnahme am Lehrgang kann jeweils mit einer Frist
nehmern, die bei Komplettbuchung aus dem Lehrgang
von sechs Wochen zum Quartalsende, erstmals zum
ausscheiden müssen, werden nicht in Anspruch genom-
30. September 2014, gekündigt werden. Bei vorzeitiger
mene Lehrgangsabschnitte unter Berechnung der in den
Kündigung innerhalb eines Lehrgangsabschnitts wer-
Teilnahmebedingungen dieses Prospektes (Ziffer 5) ge-
den die Lehrgangsgebühren zeitanteilig berechnet. Teil-
nannten Bearbeitungsgebühr erstattet.
Anmeldung und Anmeldeschluss
Zur Anmeldung benutzen Sie bitte das beiliegende An-
Bei Buchung einzelner Lehrgangsabschnitte endet die
meldeformular oder nutzen Sie die bestehende Online-
Anmeldefrist jeweils vier Wochen vor dem ersten Unter-
Anmeldemöglichkeit: www.akademie-steuerberater.de
richtstermin bzw. solange das Platzangebot reicht.
Anmeldeschluss für den Jahreslehrgang 2015/2016:
25. April 2014 (bzw. solange das Platzangebot reicht)
Allgemeine Teilnahmebedingungen –
Vorbereitungslehrgänge auf die Steuerberaterprüfung
1.
2.
Jeder Teilnehmer, der die Lehrgänge mit dem Ziel besucht, die
Steuerberaterprüfung abzulegen, hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung rechtzeitig erfüllt sind. Die Zulassungsfrage ist frühzeitig bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern NRW;
Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf, Telefon: 02 11 / 59
89 44 – 10, www.steuerberaterpruefung-nrw.de, abzuklären.
Die Akademie übernimmt keine Haftung, dass die Teilnehmer
der Vorbereitungslehrgänge zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden.
Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Der Anspruch auf Teilnahme besteht bei
Direktzahlern mit Eingang des Rechnungsbetrages zum Fälligkeitszeitpunkt bzw. bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren – das gilt auch für Ratenzahler – mit Eingang des Formulars
„SEPA-Lastschrift-Mandat“ und erfolgter Zahlung bzw. - bei
Ratenzahlern - Anzahlung.
3.
Die Teilnehmerzahl ist auf 60 begrenzt. Entscheidend für die
Teilnahme ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen
in der Geschäftsstelle; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4.
Die Gefahr der Nichtteilnahme - gleich aus welchen Gründen liegt beim angemeldeten Teilnehmer. Auf die Kündigungsmöglichkeit in Ziff. 6 wird hingewiesen. Darüber hinaus bestehen
keine Ansprüche auf Nachlässe bzw. Rückzahlungen.
5.
Stornierungen sind bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn
gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € möglich.
6.
Die Teilnahme am Grundlehrgang kann jeweils mit einer Frist
von sechs Wochen zum Quartalsende, erstmals zum 30. September 2014, schriftlich gekündigt werden. Selbständige Klausuren- und Prüfungskurse sind nicht kündbar.
Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden ab Wirksamkeit
der Kündigung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
100,00 € zeitanteilig erstattet.
7.
Die Akademie garantiert die Durchführung des Lehrganges.
Sollten einzelne Termine wegen unvorhergesehener Verhinderung des Dozenten (Verkehrssituation; Krankheit etc.) ausfallen, wird die Akademie Ersatztermine anberaumen, die ggf.
auch auf einen Freitag fallen können. Für den Fall, dass ein
Dozent nicht pünktlich zum Unterrichtsbeginn anwesend ist,
besteht eine Wartepflicht von zwei Stunden, ehe der Anspruch
auf einen Ersatztermin gegeben ist. Bei verspätetem Eintreffen
des Dozenten wird dieser am gleichen Tag die verspätete Zeit
nachholen. Weitere Ansprüche über das Nachholen des verspäteten Unterrichtsbeginns bzw. das Angebot von Ersatzterminen hinaus bestehen nicht.
8.
Die Akademie kann aus wichtigem Grund den Veranstaltungsort für einzelne Veranstaltungstermine verlegen. Die Teilnehmer werden rechtzeitig informiert.
9.
Jeder Teilnehmer erhält vor Beginn eines jeden Unterrichtstages ein Tisch-Namensschild, das während des Unterrichts an
seinem Arbeitsplatz für den Dozenten sichtbar aufzustellen ist.
Das Namensschild ist nach Unterrichtsende an der Rezeption
abzugeben.
10. Die Kommunikation zwischen der Akademie und den Teilnehmern erfolgt in der Regel per E-Mail. Der Teilnehmer hat der
Akademie seine aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen. Nachrichten und Informationen werden ausschließlich per E-Mail übermittelt. Es ist eine Reaktionszeit von 18 Stunden vereinbart.
Der Teilnehmer ist für die rechtzeitige Kenntnisnahme verantwortlich.
Darüber hinaus willigt jeder Teilnehmer darin ein, dass sein
Name, die vollständige Anschrift und die Kommunikationsdaten in einer Liste erfasst werden, die allen Kursteilnehmern und
den Dozenten zur Kenntnis gegeben werden.
11. Die durch die Akademie ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind
urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht in
Auszügen, ohne Einwilligung der Akademie bzw. des auf dem
Skripts bezeichneten Erstellers vervielfältigt werden.
12. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sowohl nach Abschluss der
schriftlichen, als auch nach Abschluss der mündlichen Prüfung,
der Akademie das Prüfungsergebnis mitzuteilen.
13. Die Akademie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte
Sachen und Gegenstände, insbesondere Garderobe, Taschen,
Literatur, elektronische Geräte etc.
(Weibliche/männliche Schreibweise: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies auch die weibliche Schreibweise impliziert.)
Besondere Bedingungen zur Teilnahme am Exzellenz-Programm
mit „Geld-zurück-Garantie“
1.
Wesentliche Grundlage des Exzellenz-Programms ist die Bestehensgarantie für die schriftliche Steuerberaterprüfung im
Oktober 2015, verbunden mit einer „Geld-zurück-Garantie“,
falls wider Erwarten die schriftliche Prüfung trotz Teilnahme am
Exzellenz-Programm gemäß den nachfolgenden Bedingungen
nicht bestanden wird.
9.
2.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm ist die
Buchung des Grundlehrganges einschließlich des Klausurlehrganges. Sollte ein Teilnehmer trotz Erfüllen der nachfolgenden
Bedingungen die Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht
erreichen, erstattet die Akademie die Lehrgangsgebühr gem.
Ziff. 15.
3.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, am Präsenzunterricht ohne
Fehlzeiten teilzunehmen. Fehlzeiten von mehr als 16 Unterrichtsstunden – gleich aus welchen Gründen – führen zum
Ausschluss aus dem Programm. Das Risiko von Fehlzeiten liegt
ausschließlich beim Teilnehmer.
10. Die Lernzielkontrollen und Heimarbeiten werden gleichfalls
benotet und korrigiert zurückgegeben. Sollte hier die Vorgabe „4,5 und besser“ bei der Benotung nicht erreicht werden,
wird der Teilnehmer schriftlich darauf hingewiesen, dass seine
weitere Teilnahme am Exzellenz-Programm gefährdet ist. Sollte
nach diesem Hinweis eine weitere Aufsichtsklausur nicht mit
der Note 4,5 und besser bewertet werden, scheidet der Teilnehmer aus dem Exzellenz-Programm aus. Der Teilnehmer ist
umgehend zu informieren.
Der Teilnehmer akzeptiert, dass während eines Unterrichtstages die Anwesenheit durch Abzeichnen der Anwesenheitsliste,
die zu Beginn des Präsenzunterrichtes, nach der Mittagspause
und ca. 30 Minuten vor Schluss ausgelegt wird, nachzuweisen
ist. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass die Anwesenheitslisten korrekt abgezeichnet werden.
4.
5.
Ziff. 7 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen gilt uneingeschränkt. Ersatztermine gelten als obligatorische Unterrichtstage. Bei unabkömmlicher Verhinderung der Teilnahme an einem
Ersatztermin ist ggf. vorher mit der Lehrgangsbetreuung eine
Vereinbarung zu treffen. Ausfallende Unterrichtszeiten, die der
Akademie zuzurechnen sind, gelten nicht als Fehlzeiten.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Klausuren und Lernzielkontrollen sowohl als Heimarbeiten als auch als Aufsichtsklausuren sowohl im Grundkurs als auch im Klausurenkurs zu
bearbeiten. Nicht abgegebene, oder verspätet abgegebene
Klausuren – gleich aus welchem Grund –, das gilt auch für
Heimarbeiten, werden mit „Ungenügend“ bewertet und gelten als nicht bestanden.
6.
Während des Grundlehrganges werden neun Klausuren geschrieben, davon drei in Heimarbeit und sechs Klausuren unter
prüfungsähnlichen Bedingungen. Die Klausuren in Heimarbeit
werden zum Ende eines Unterrichtstages ausgegeben und sind
in der gesetzten Frist – in der Regel zwei Wochen – zu bearbeiten. Die Frist endet um 24:00 Uhr des letzten Tages der
Fristsetzung, Eingang im Nachtbriefkasten der Akademie. Die
in Heimarbeit geschriebenen Klausuren müssen mit der Erklärung des Teilnehmers abgegeben werden, dass die Klausur in
der vorgegebenen Zeit von sechs Stunden, allein und ohne unzulässige Hilfsmittel gefertigt wurde. Ein entsprechender Erklärungsvordruck wird mit der Heimarbeit ausgegeben.
7.
Neben den Klausuren sind drei Lernzielkontrollen in Heimarbeit
zu bearbeiten. Die Lernzielkontrollen betreffen alle Fächer der
schriftlichen Steuerberaterprüfung und sind in der vorgegebenen Zeit mit der entsprechenden eigenhändig unterzeichneten
Erklärung gem. Ziff. 6 Abs. 2 Satz 3 zurückzugeben.
8.
Alle Klausuren und Leistungskontrollen werden nach dem für
die Steuerberaterprüfung geltenden Notenschema 1 = sehr
gut, 6 = ungenügend, bewertet und korrigiert mit Lösungshinweisen zurückgegeben. Die Benotung der Klausuren durch die
Dozenten ist unanfechtbar.
Alle Klausuren und Leistungskontrollen im Grundlehrgang
müssen mit der Note 4,5 und besser bewertet werden. Von
dieser grundsätzlichen Anforderung sind zwei Ausnahmen
erlaubt. Sollten mehr als zwei Klausuren diese Vorgabe nicht
erreichen, verfällt der Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr. Der Teilnehmer ist umgehend zu informieren.
11. Für jeden Abschnitt des Klausurenkurses wird separat das
Leistungsniveau erfasst (Leistungsniveau = Durchschnitt aller
Klausurennoten). Sollte die Note des Abschnittes nicht 4,5 und
besser sein, scheidet der Teilnehmer aus dem Programm aus.
12. Es wird klargestellt, dass es jedem Teilnehmer freisteht, trotz
Ausscheidens aus dem Exzellenz-Programm der Akademie an
der Steuerberaterprüfung teilzunehmen. Das Exzellenz-Programm betrifft lediglich den Anspruch auf Rückforderung der
Lehrgangsgebühren.
13. Die Akademie verpflichtet sich, den Teilnehmer regelmäßig
über seinen Leistungsstand zu informieren, insbesondere ihn
rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn die Gefahr des Ausscheidens aus dem Programm droht.
14. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Klausuren der schriftlichen
Steuerberaterprüfung im Oktober 2015 zu bearbeiten. Der
Nichtantritt zur schriftlichen Prüfung bzw. das frühzeitige Ausscheiden aus der schriftlichen Prüfung – gleich aus welchem
Grund – führt zur sofortigen Beendigung des Exzellenz-Programms. Das Risiko liegt ausschließlich beim Teilnehmer.
15. Der Anspruch auf Rückzahlung der Lehrgangsgebühren im
Rahmen des Exzellenz-Programms entfällt,
• wenn der Teilnehmer mehr als 16 Unterrichtsstunden
– gleich aus welchem Grund – am Präsenzunterricht
des Grundlehrganges fehlt,
• wenn während des Grundlehrganges zwei Klausuren
schlechter als 4,5 bewertet werden,
• wenn bei den Leistungskontrollen bzw. Heimarbeiten
zwei Arbeiten schlechter als 4,5 bewertet werden und
eine Abmahnung erfolgt,
• wenn während des Klausurenkurses in einem Abschnitt
das durchschnittliche Leistungsniveau von mindestens
4,5 nicht erreicht wird,
• wenn der Teilnehmer zur schriftlichen Prüfung nicht
antritt oder – gleich aus welchem Grund – vorzeitig
ausscheidet.
16. Für die Rückforderung der Lehrgangsgebühren im Rahmen
des Exzellenz-Programms ist eine Abschrift der Mitteilung der
Prüfungsbehörde zur Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung
vorzulegen. Die Lehrgangsgebühr (ohne eventuelle Ratenzahlungsgebühren) wird innerhalb eines Monats nach Vorlage
der Mitteilung erstattet, es sei denn, dass der Teilnehmer den
Lehrgang wiederholen will. In diesem Fall reduzieren sich die
Lehrgangsgebühren um 10 % gegenüber der aktuellen Ausschreibung. Auch bei einer Wiederholung des Lehrgangs ist
eine weitere Teilnahme am Exzellenz-Programm möglich.
Das erfolgreiche Abschneiden unserer Lehrgangsteilnehmer hat mehrere
Gründe:
• Wir können auf ein erfahrenes Dozententeam aus
Praxis, Wissenschaft und Verwaltung verweisen.
• Unser Vorbereitungslehrgang ist konzentriert und
zielorientiert auf die Prüfung angelegt.
• Im Mittelpunkt des Grundlehrganges steht die
schriftliche Prüfung, d.h. die Vermittlung der notwendigen Klausurentechniken.
• Wir bieten in unserem verkehrsgünstig gelegenen
und hochmodernenSchulungszentrum ein angenehmes Ambiente, um in ansprechender Atmosphäre
dem Unterricht folgen zu können. Erfrischungsgeträn-
ke und der Pausenkaffee sind im Lehrgangspreis
enthalten.
• Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, wodurch stets die
Möglichkeit der Fragestellung und Diskussion und
damit der „Mitarbeit“ gewährleistet ist.
• Das hybride Lehrkonzept, basierend auf Präsenzunterricht und „Digitalem Campus“, sorgt für
flexibles und effizientes Lernen.
• Unserem Konzept liegt Teamarbeit zugrunde; Frontalunterricht ist überholt.
Von-der-Wettern-Straße 17 · 51149 Köln
Telefon: 0 22 03 – 99 32 - 14
Telefax: 0 22 03 – 99 32 - 22
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