Regenwasserversickerung - Abwasserwerk der Stadt Coesfeld

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Regenwasserversickerung - Abwasserwerk der Stadt Coesfeld
Stand: Februar 2002
Informationsschrift
des Abwasserwerkes der Stadt Coesfeld
zu
Technischen Möglichkeiten der
Regenwasserversickerung /
Regenwassernutzung
auf privaten Grundstücken
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
Inhaltsverzeichnis
Technische Möglichkeiten der Regenwasserversickerung / Regenwassernutzung
1.
Einleitung
Seite 1
2.
Rechtliche Grundlagen
Seite 2
3.
Anforderungen an den Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen
Seite 3
4.
Bemessungsgrundlagen
Seite 9
5.
Regenwassernutzung
Seite 11
6.
Literaturverzeichnis
Seite 14
Zeichnungen:
Flächenversickerung
Seite 15
Muldenversickerung
Seite 16
Rigolen- und Rohrversickerung
Seite 17
Rohrversickerung
Seite 18
Rohrversickerung mit Regenwasserspeicher
Seite 19
Regenwasserteich
Seite 20
Beispiele:
Sickerversuch zur Bestimmung der Versickerungsfähigkeit des Bodens
Anlage 1
Berechnung einer Muldenversickerung nach ATV-A 138
Anlage 2
Berechnung einer Rohrversickerung nach ATV-A 138
Anlage 3
Bemessung einer Regenwassernutzungsanlage
Anlage 4
Bescheinigung über die ordnungsgemäße Bauausführung
Anlage 5
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
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Technische Möglichkeiten der Regenwasserversickerung
1. Einleitung
Niederschlagswasser ist eigentlich zu wertvoll, um es ungenutzt in die Kanalisation
einzuleiten. Niederschlagswasser kann auf dem Grundstück genutzt werden, z.B. zur
Bewässerung des Gartens oder auch zur Toilettenspülung. Es kann durch Verrieselung oder
Versickerung dem Grundwasser wieder zugeführt werden.
Diesem Gedanken hat der Gesetzgeber durch das Landeswassergesetz (§ 51a) Rechnung
getragen. Danach soll das Niederschlagswasser möglichst ortsnah beseitigt werden.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
-
Versickerung über die belebte Bodenzone (siehe Seite 5 und 6)
Versickerung über besondere technische Einrichtungen (siehe Seite 6)
Die Erhaltung des natürlichen Wasserhaushaltes und der Grundwasserreserven haben bei
allen Arten der Versickerung oberste Priorität.
Ziel einer Regenwasserversickerung ist der reduzierte Abfluß in der Mischwasserkanalisation sowie im Gewässer selbst. Das verringert die Belastung der Gewässer und
somit auch die Hochwassergefahren.
Die Neufassung des Landeswassergesetzes NRW hat allerdings keine Auswirkungen auf
Bereiche der Stadt, in denen eine ordnungsgemäße Trennkanalisation vorhanden ist. In
diesen Bereichen ist der Grundstückseigentümer grundsätzlich verpflichtet, das auf den
befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser in den Regenwasserkanal einzuleiten.
Darüber hinaus kann die Ortssatzung Bestimmungen zur Versickerung von
Niederschlagswasser enthalten. Dabei kann es sich um Aussagen zur Befreiung vom
Anschlußzwang an die öffentliche Kanalisation, um Regelungen zur Zuständigkeit für
Betrieb und Wartung von Versickerungsanlagen oder um Forderungen zur Herstellung der
Anlagen (z.B. nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, siehe Abschnitt 3.1)
handeln.
Weitere Regelungen sind in den entsprechenden Bebauungsplänen festgesetzt.
Das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld hält einen Vordruck bereit (siehe Anlage 4), den der
Bürger ausgefüllt beim Abwasserwerk einreichen kann. Diese “Bescheinigung über die
ordnungsgemäße Bauausführung und sichere Benutzbarkeit einer Anlage zur Beseitigung
des Niederschlagswassers“ setzt eine ordnungsgemäße technische Planung und
einwandfreie Bauausführung durch den Grundstückseigentümer voraus.
Das Abwasserwerk überprüft die Angaben in der Bescheinigung in Zweifelsfällen sowie
regelmäßig stichprobenweise. Wird das Niederschlagswasser ordnungsgemäß ganz oder
teilweise ortsnah versickert, so entfällt für diese Flächen die Niederschlagswassergebühr
nach § 8(b) der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Coesfeld. Das Abwasserwerk
leitet diese Bescheinigung daher nach Prüfung an den Fachbereich 20 (Steueramt) der Stadt
Coesfeld weiter, das eine Änderung des Gebührenbescheides veranlaßt.
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Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage.
2. Rechtliche Grundlagen
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Landeswassergesetz (LWG) legen die
Rahmenbedingungen für die Behandlung des Niederschlagswassers fest.
§ 18 a WHG (Auszug)
(1) Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt
wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser
durch dezentrale Anlagen entsprechen. Abwasserbeseitigung im Sinne dieses Gesetzes
umfaßt das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und
Verrieseln von Abwasser sowie .................... (usw.).
§ 18 b WHG (Auszug)
(1) Abwasseranlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an das
Einleiten von Abwasser insbesondere nach § 7 a eingehalten werden. Im übrigen gelten für
die Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen die allgemein anerkannten Regeln der
Technik.
§ 51 LWG (Auszug)
(1) Abwasser im Sinne dieses Gesetzes sind das durch häuslichen, gewerblichen,
landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das
bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von
Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und
gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). .................... (usw.).
§ 51 a LWG (Auszug)
(1) Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut,
befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist vor Ort zu
versickern, verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dieses ohne
Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen
Anlagen müssen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen.
(3) Die Gemeinde kann durch Satzung festsetzen, dass und in welcher Weise das
Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten ist.
.................... (usw.).
Die Stadt Coesfeld erläßt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung zur
Durchführung der Abwasserbeseitigung eine Entwässerungssatzung. In ihr wird der
Anschluß der einzelnen Grundstücke an die öffentliche Kanalisation geregelt.
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist im Sinne des Landeswassergesetzes
erlaubnisfrei, wenn es un- oder nur gering verschmutzt ist, z.B. von Dach- oder
Terrassenflächen, Gehwegen, Zufahrten usw. stammt und entweder die befestigten Flächen
wasserdurchlässig gestaltet sind (z.B. Rasengittersteine) oder das Wasser auf den
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angrenzenden Flächen auf natürlichem Wege, d.h. über die belebte Bodenzone (z.B. in
Mulden oder auf Rasenflächen) versickert wird.
Gemäß § 2 und § 3 WHG ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn das Niederschlagswasser in
oberirdische Gewässer eingeleitet oder aber mittels technischer Einrichtungen (z.B. Rigolen
etc.) versickert wird, da in diesen Fällen eine “Einleitung von Stoffen in das Grundwasser“
nicht auszuschließen ist. Die Untere Wasserbehörde (Kreis Coesfeld) hat jedoch in einer
generellen Entscheidung zur Vereinfachung des Verfahrens Grundstücke, die überwiegend
zu Wohnzwecken genutzt werden, von dieser Erlaubnis ausgenommen.
Es bestehen lediglich technische Anforderungen, die im folgenden behandelt werden.
3. Anforderungen an den Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen
3.1 Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
Abwasseranlagen (Versickerungsanlagen) müssen in Bau und Betrieb den a.a.R.d.T.
entsprechen. Als allgemein anerkannt gelten technische Regeln dann, wenn sie sich in der
Praxis bewährt haben und die überwiegende Mehrzahl der Fachleute diese Regeln
anerkennen.
Technische Regeln findet man in erster Linie in Richtlinien und Merkblättern, teilweise
auch in Fachbüchern. Richtlinien und Merkblätter werden von den Fachverbänden, z.B.
Deutsches Institut für Normung, Berlin (DIN), Abwassertechnische Vereinigung, Hennef
(ATV) und den Fachbehörden (LUA), herausgegeben. (siehe Literaturverzeichnis).
3.2 Anforderungen an die Beseitigung von Niederschlagswasser
Nicht jedes Regenwasser eignet sich zur Versickerung. Durch Emissionen aus Industrie,
Gewerbe und Straßenverkehr nimmt das Regenwasser Stoffe auf, die es belasten. Zusätzlich
enthält das von Dachflächen abfließende Niederschlagswasser in geringem Maße feste und
gelöste Schadstoffe, die vom Material des Daches stammen. Außerdem gelangen
Pflanzenbestandteile (Laubfall), Vogelkot und Reste von Kleintieren ins Regenwasser.
Im Sinne des Grundwasserschutzes darf schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser ohne
ausreichende Vorreinigung nicht versickert werden.
Das in Wohngebieten von Dachflächen, Balkonen und Terrassen abfließende
Niederschlagswasser gilt allgemein als unbedenklich.
Für dessen Beseitigung auf Grundstücken hat die Abwassertechnische Vereinigung (ATV)
das Arbeitsblatt A 138 herausgegeben. In diesem Blatt sind entsprechend der Rangfolge
ihrer Schutzwirkung für das Grundwasser folgende Möglichkeiten zur Versickerung
vorgesehen:
-
Flächenversickerung (beste Schutzwirkung)
Muldenversickerung
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-
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Rigolen- und Rohrversickerung
Schachtversickerung
Außer einer besseren Schutzwirkung für das Grundwasser bieten die Flächen- bzw.
Muldenversickerung gegenüber Rigolen- und Schachtversickerung den Vorteil geringerer
Bau- und Unterhaltungskosten.
Auch auf kleineren Grundstücken ist eine Flächenversickerung des Wassers von Balkonen
und Terrassen auf angrenzenden Gartenflächen im allgemeinen möglich. Das Dachflächenwasser sollte möglichst in Regentonnen gesammelt und als Brauchwasser im Garten
verwendet werden. Wenn die zur Verfügung stehende Fläche zu gering ausfällt, eignet sich
eine Rigolen- bzw. Rohrversickerung oder aber eine Kombination verschiedener
Versickerungssysteme.
Im Bereich der Stadt Coesfeld ist aufgrund des teilweise ungünstigen Untergrundbeschaffenheit (Grundwasserstand, Bodenbeschaffenheit) eine Schachtversickerung
bedenklich, da der Schutz des Grundwassers hierbei nicht ausreichend gegeben ist.
Somit darf die Schachtversickerung nicht zur Anwendung kommen !
Als gering verschmutzt bzw. tolerierbar gilt das auf Stellflächen und Zufahrten im
Wohnbereich anfallende Niederschlagswasser.
Anzustreben ist, solche Flächen durchlässig zu gestalten (z.B. wasserdurchlässige
Pflastersysteme, Rasengittersteine, Schotterrasen). Das abfließende Niederschlagswasser
soll i.d.R. über die belebte Bodenzone auf Seitenstreifen oder in Mulden in den Untergrund
versickert werden. Auch wenn gelegentlich geringe Öltropfen von Fahrzeugen abgespült
werden, können diese im Boden zurückgehalten werden.
Grundsätzlich sind immer hydraulisch gering belastete dezentrale Versickerungsanlagen mit
Oberbodenpassage zu wählen. Diese Forderung beruht auf der Tatsache, dass ein ca. 30 cm
mächtiger Oberboden i.d.R. das entscheidende Rückhaltevermögen gegenüber eingetragenen Stoffen für das Grundwasser besitzt.
Bei der Erstellung der Anlagen ist darauf zu achten, dass der Untergrund nicht durch die
Bautätigkeiten oder sonstige Einflüsse verdichtet werden.
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass sämtliche Versickerungsanlagen durch
Fachleute geplant und errichtet werden sollten, um den Anforderungen des
Gewässerschutzes zu genügen, eventuelle Schäden zu vermeiden und die langfristige
Funktionstüchtigkeit der Anlagen sicherzustellen..
3.3 Hydrogeologische Voraussetzungen
Eine wichtige Voraussetzung für die Versickerung bildet die ausreichende Durchlässigkeit
der im Untergrund anstehenden Böden einschließlich ihrer belebten humosen Deckschicht.
Die Durchlässigkeit der Lockergesteine hängt überwiegend von ihrer Korngröße und Kornverteilung ab. Sie wird durch den Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) ausgedrückt. Dieser
kann berechnet oder durch Sickerversuche bestimmt werden.
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-3
Für die Versickerung eignen sich nur Böden, deren kf -Werte im Bereich von 1*10 bis
1*10-6 m/s liegen.
Je geringer die Durchlässigkeit eines Bodens ist, um so größer ist der Flächenbedarf für die
Versickerung bzw. um so mehr Speicherraum muß zur Verfügung gestellt werden.
Um Gebäudevernässungen zu vermeiden, sollte der Abstand der Versickerungsanlage vom
Baugrubenfußpunkt das 1,5fache der Baugrubentiefe nicht unterschreiten. Dies gilt für
Gebäude mit nicht wasserdruckhaltender Abdichtung.
Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist die Tiefe des Fundamentes anstelle der
Baugrubentiefe zur Ermittlung des Abstandes heranzuziehen.
Die Versickerung darf zudem auf Nachbargrundstücken nicht zu Vernässungen führen. Ein
Mindestabstand von 2 m sollte dabei eingehalten werden. Es muß weiterhin sichergestellt
sein, dass Niederschlagswasser, welches aufgrund von Starkregen nicht sofort in den
Untergrund versickert, nicht oberflächlich abfließt (z.B. von Grundstückseinfahrten) und so
auf öffentliche Verkehrsflächen gelangt.
3.4 Technische Vorgaben gem. ATV-A 138
Bei der Flächenversickerung (Abbildung Seite 15) wird das Niederschlagswasser offen
und ohne wesentlichen Aufstau entweder direkt durch den unbefestigten gewachsenen
Boden oder die durchlässig befestigte Oberfläche oder flächenhaft in den Seitenräumen
undurchlässig befestigter Flächen versickert.
Bei Pflastersystemen sind drei grundsätzliche Konstruktionsprinzipien zu unterscheiden.
Die Versickerung des Niederschlags erfolgt durch:
-
aufgeweitete umlaufende Zwangsfugen (Abstandhalter)
in den Stein eingelassene Kammern und
den Pflasterstein selbst (Steine aus haufwerksporigem Beton mit erhöhtem
Porenvolumen)
Informationen hierzu erhalten Sie in Baumärkten bzw. Architektur- und Ingenieurbüros
oder direkt beim Hersteller.
Da kein wesentlicher Aufstau bzw. keine wesentlichen Speicherungen möglich oder
beabsichtigt sind, muß die Versickerungsfähigkeit des Bodens größer als der zu erwartende
Regenabfluß sein.
Besonders bei grasbewachsenen Flächen ist die Reinigungsleistung durch die oberste
Bodenschicht sehr gut. Ein weiterer Vorteil besteht in dem minimalen technischen Aufwand
und der einfachen Wartung und Kontrolle solcher Anlagen.
Nachteile sind jedoch die geringe Speicherfähigkeit und der daraus resultierende große
Flächenbedarf.
Wichtig: Es dürfen im Winter keine Streusalze verwendet werden. Auch das Waschen von
Fahrzeugen ist verboten.
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Die Muldenversickerung (Abbildung Seite 16) ist eine Variante der
Flächenversickerung, bei der eine zeitweise Speicherung in Rechnung gestellt werden kann.
Damit kann die Versickerungsrate geringer als der Niederschlagszufluß sein.
Versickerungsmulden sollten so bemessen sein, dass sie kurzzeitig unter Einstau stehen. Ein
Dauerstau ist in jedem Fall zu vermeiden, weil dadurch die Gefahr der Verschlickung und
Verdichtung der Oberfläche beträchtlich erhöht wird.
Durch die Speicherwirkung ist der Flächenbedarf für die Muldenversickerung geringer als
im Fall der Flächenversickerung. Man rechnet pro 100 m² angeschlossene versiegelt Fläche
mit einem Flächenbedarf von ungefähr 10 bis 15 m². Bei offenen zugänglichen Mulden
sollte die Einstautiefe nicht mehr als 30 cm betragen. Es muß für eine gleichmäßige Zufuhr
des Niederschlagswassers gesorgt werden.
Dadurch, dass das versickernde Regenwasser eine belebte Bodenschicht von ca. 20 bis 30
cm Stärke passiert, weist das Verfahren eine sehr gute biologische Reinigungsleistung auf.
Ähnlich wie bei der Flächenversickerung ist der technische Aufwand von
Versickerungsmulden gering. Die Wartungsmöglichkeiten können als gut eingestuft
werden.
Bei der Rigolen- und Rohrversickerung (Abbildung Seite 17) wird das
Niederschlagswasser oberirdisch in einen kiesgefüllten Graben (Rigole) oder unterirdisch in
einen in Kies gebetteten perforierten Rohrstrang geleitet, dort zwischen gespeichert und
entsprechend der Durchlässigkeit des umgebenden Bodens verzögert in den Untergrund
abgegeben. Eine Kombination von Rohr- und Rigolenversickerung ist möglich.
Die Speicherkapazität ergibt sich aus den Abmessungen der Rigole bzw. des Rohres sowie
aus dem Porenvolumen der Kiesbettung.
Bei der Rohrversickerung sind Lüftungsöffnungen am Ende des Rohrstranges vorzusehen.
Feststoffe müssen durch vorgeschaltete Absetzeinrichtungen zurückgehalten werden.
Hierdurch wird die Lebensdauer der Anlage verlängert. Die Filterstabilität gegenüber dem
anstehenden Boden ist durch Kornabstufungen bzw. Filtervlies sicherzustellen. Der Abstand
zwischen Grabensohle und höchstem natürlichen Grundwasserstand soll grundsätzlich 1 m
nicht unterschreiten.
Es ist nicht ausreichend, lediglich einen kurzen Graben auszuheben und die erforderliche
Rohrlänge als Paket übereinander hineinzulegen. Die Grabenlänge muß immer der
Rohrlänge entsprechen.
Bei der baulichen Ausführung der Rigole ist darauf zu achten, dass das Wasser möglichst
gleichmäßig über die gesamte Länge des Grabens verteilt eintreten kann
Die Rohrversickerung unterscheidet sich von der Untergrundverrieselung im Sinne der DIN
4261 dadurch, dass bei der Rohrversickerung gemäß ATV-A 138 ein Mindestrohrdurchmesser von 30 cm (DN 300) gefordert ist. Dies sollte auch in keinem Fall unterschritten
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werden, da sich eine Verringerung auf die Funktionsfähigkeit und Lebensdauer negativ
auswirken kann (Verstopfungsgefahr !!).
Ein wesentlicher Unterschied zu den bereits beschriebenen Verfahren der Flächen- und
Muldenversickerung besteht darin, dass bei der Rigolen- und Rohrversickerung nur eine
eingeschränkte Reinigungswirkung im Zuge der Versickerung eintritt. Die biologisch aktive
Oberschicht wird nicht durchsickert, sondern umgangen. Es wird nur ein Filtereffekt erzielt.
Um die im Niederschlagswasser mitgeführten absetzbaren Stoffe zurückzuhalten ist es
sinnvoll, der Versickerungsanlage geeignete Absetzeinrichtungen wie z.B. Absetzschächte
vorzuschalten. Auch der Erdeintrag in den Kiesfilter muß ausgeschlossen werden. Die
Rigole sollte daher oben und an den Seiten mit einem Geotextil umhüllt werden. Ein
Geotextil auf der Sohle ist nicht notwendig und kann sogar zu einer verminderten
Wasserdurchlässigkeit führen. Die Kornabstufung der Kiesummantelung sollte 16/32 mm
betragen.
Ein Vorteil dieses Versickerungsverfahrens liegt in dem geringen Platzbedarf, ein Nachteil
besteht jedoch in den beschränkten Kontroll- und Wartungsmöglichkeiten.
Die einzelnen Systeme zur Versickerung von Niederschlagswasser können auch in
Kombination miteinander angewendet werden.
Als Direktanlieger an einem Gewässer besteht die Möglichkeit, das auf den befestigten
Flächen anfallende Niederschlagswasser direkt einzuleiten. Um das Verfahren einer
Wasserrechtlichen Genehmigung zu vereinfachen, wird in diesem Fall zwischen dem
Abwasserwerk der Stadt Coesfeld und dem Grundstückseigentümer ein “Öffentlichrechtlicher Vertrag“ geschlossen, der die rechtlichen und technischen Belange der
Direkteinleitung regelt.
Dieser kann bei Bedarf beim Abwasserwerk der Stadt Coesfeld angefordert werden.
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3.5 Wartung und Pflege
Versickerungsanlagen sollten regelmäßig kontrolliert werden. Zur Vorbeugung und
Beseitigung von “Verstopfungen“ müssen unbedingt Laubeinträge aus dem
Versickerungsbereich entfernt werden. Das ATV-Arbeitsblatt 138 enthält weitere
Informationen in Form einer Tabelle zu betrieblichen Maßnahmen für
Versickerungsanlagen.
Anlage
Maßnahme
alle Versickerungsanlagen
Verringerung von
Selbstdichtung
Befestigte
Versickerungsflächen
unbefestigte
Versickerungsflächen
Intervalle
Bemerkungen
Vorschalten einer
Vorreinigung
im Herbst und bei Bedarf keine Hochdruckreiniger
keine saugenden Reiniger
Entfernen von Laub- und
bei tiefporiger naßsaugender
Störstoffen
Reinigung zwingend
nachverfugen
Verbot wassergefährdender
Mahd, ggf. Entfernen
Stoffe / Herbizide
von Bewuchs
Verbot von Streusalzen
Mahd
in Abhängigkeit von
Nutzung und Bewuchs,
mindestens jährlich
bei einer Mahd im Jahr
Mähgut entfernen
Entfernen von Laub- und
mindestens jährlich
Störstoffen
gärtnerische Pflege
bei Bedarf
Verbot wassergefährdender
Stoffe / Herbizide
Wiederherstellen der
Durchlässigkeit
bei Bedarf
Vertikutieren
Mahd
bei Bedarf,
mindestens jährlich
bei einer Mahd im Jahr
Mähgut entfernen
Entfernen von Laub und
Störstoffen
im Herbst und
bei Bedarf
Wiederherstellen der
Durchlässigkeit
bei Bedarf
Verhindern von
Auskolkung
beim Bau und
bei Bedarf
Rigolen
Entfernen von Bewuchs
bei Bedarf
Rohrrigolen
Inspektion der
Kontrollschächte
halbjährlich
Mulden
Vertikutieren, Schälen,
Boden austauschen
Steinschüttung, Pflasterung,
widerstandsfähige Vegetation im Zulaufbereich
Verbot wassergefährdender
Stoffe
ggf. Entfernung von Laub
und Ablagerungen
Inspektion der
Rohrstranganfänge
halbjährlich
ggf. Hochdruckspülung der
Sickerrohre nach
Herstellerangaben
Vermeidung von
Durchwurzelung
bei nachträglicher
Bepflanzung
Flachwurzler,
Kronendurchmesser
Mindestabstand
Auszug aus Tabelle 5, ATV-A 138 (Nov. 1999)
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4. Bemessungsgrundlagen
4.1 Dauer des Bemessungsregens
Gemäß den allgemeinen Bemessungsgrundsätzen werden dezentrale Versickerungsanlagen
nach dem Lastfallkonzept bemessen. Dies bedeutet, dass ein statistischer Regen mit einer
gewählten Dauer und Häufigkeit als Lastfall für die Bemessung herangezogen wird. Hierbei
sollte auf die Auswertung des Deutschen Wetterdienstes zurückgegriffen werden. Der
sogenannte KOSTRA-Atlas berücksichtigt örtlich unterschiedliche Regencharakteristiken.
Bei einer Flächenversickerung (Versickerung ohne Speicher) sollte die Dauer des
Bemessungsregens in der Regel zu D = 10 Minuten gewählt werden. Bei großen und flach
geneigten Anschlußflächen kann die maßgebende Regendauer auf D = 15 Minuten
vergrößert werden.
4.2 Häufigkeit des Bemessungsregens
Als Bemessungshäufigkeit bzw. als Versagenshäufigkeit im Rahmen von Nachweisrechnungen hat sich für dezentrale Versickerungsanlagen eine Häufigkeit von n = 0,2 pro
Jahr (entsprechend Tn = 5 Jahre) allgemein durchgesetzt.
Die Überlaufhäufigkeit von Mulden darf größer sein, sollte jedoch n = 1 pro Jahr nicht
überschreiten.
4.3 Niederschlagshöhen und Regenspenden
Für die Bemessung von Versickerungsanlagen ist nicht nur die Niederschlagshöhe, sondern
auch ihre Intensität, ihre Dauer, Ihre Häufigkeit und ihre zeitliche Verteilung von
Bedeutung.
Die nachfolgende Tabelle für den Raum Coesfeld ist dem Gutachten des Deutschen
Wetterdienstes in Offenbach (Zeitraum 1951 – 1980) entnommen.
Die mittlere jährliche Niederschlagshöhe beträgt 843,0 mm.
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10
Wiederkehrzeit
T in a
0,5
1,0
2,0
5,0
10,0
Häufigkeit
n in 1/a
2
1
0,5
0,2
0,1
N
R
5 min
5,2
171,7
15 min
7,2
30 min
9,0
N
R
N
R
N
R
N
R
6,8
227,2
8,5
282,6
10,7
355,8
12,3
411,3
80,5
9,8
108,9
12,4
137,3
15,7
174,9
18,3
203,3
49,8
12,3
68,5
15,7
87,1
20,1
111,8
23,5
130,5
Niederschlagsdauer D
T - Wiederkehrzeit im Jahr; mittlere Zeitspanne, in der ein Ereignis einen Wert entweder einmal
erreicht oder überschreitet
n - Niederschlagshäufigkeit pro Jahr
N - Niederschlagshöhe in mm
R - Niederschlagsspende in Liter pro Sekunde und Hektar
Bei Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Niederschlagshöhen und –spenden sind die
Ungenauigkeiten der Niederschlagsregistrierung und –messung zu berücksichtigen. Zudem
sind 30jährige Meßreihen des Niederschlages nicht unbedingt repräsentativ für die Zukunft.
Für Planungen sollten daher bei Niederschlagshöhen der Wiederkehrzeiten T = 0,5 bis
T = 5 Jahre mit Unsicherheiten von +/- 10%, für T = 10 Jahre mit +/- 15% gerechnet
werden.
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5. Regenwassernutzung
Neben der Reduzierung des Trinkwasserverbrauches durch wassersparende Maßnahmen,
wie z.B. duschen statt baden, WC mit Spartaste ausrüsten, Austausch veralteter
Installationen durch moderne, Einsatz moderner Waschmaschinen, usw., besteht eine
weitere Möglichkeit darin, den Verbrauch von Trinkwasser durch eine Substitution mit
Hilfe der Nutzung von Regenwasser zu reduzieren.
Überall dort, wo keine Trinkwasserqualität erforderlich ist, kann Regenwasser im
Haushalt eingesetzt werden; z.B. für die Toilettenspülung, zum Wäschewaschen, zum
Putzen und für die Bewässerung des Gartens.
Hierzu muß im Haus ein getrenntes Leitungsnetz verlegt werden. Fehlanschlüsse sind
unbedingt zu vermeiden, da sonst Verkeimungsgefahr besteht. Um einen problemlosen
Betrieb der Regenwasser-Nutzungsanlage nach modernen Erkenntnissen zu
gewährleisten, sollte diese daher auf jeden Fall vom Fachmann installiert werden.
Die Niederschlagsmenge von 843 mm pro Jahr im Raum Coesfeld reicht aus, um den
Betriebswasserbedarf eines wassersparenden 4-Personen-Haushaltes im Einfamilienhaus
zu decken. Der tatsächliche Beitrag, den das Regenwasser beim Einsatz des
Trinkwassers leistet, hängt u.a. von der Größe und Art der Auffangfläche, von der Größe
des Sammelbehälters, von den Schwankungen des Niederschlagsdargebotes (nasse und
trockene Jahre) und nicht zuletzt vom Verhalten der Wassernutzer ab.
Bundesweite Untersuchungen haben gezeigt, dass sorgfältig geplante und gebaute
Regenwasseranlagen immer eine Wasserqualität aufweisen, die deutlich höher liegt als
die Qualität, die der Gesetzgeber für Badegewässer fordert.
5.1 Aufbau einer Regenwasseranlage
Wichtig für eine langlebige Anlage mit einer guten Wasserqualität ist, dass bestimmte
Bauprinzipien eingehalten werden. Dazu gehören:
•
•
•
•
•
Als Auffangflächen sollten nur Dachflächen benutzt werden.
Das Wasser ist vor Eintritt in den Speicher zu filtern.
Das Wasser muß im Speicher kühl und dunkel gelagert werden.
Die Wasserführung im Speicher muß ein Absetzen von Feinstaub begünstigen.
Die Regenwasseranlage ist aus hochwertigen und korrosionsbeständigen
Bauteilen zu errichten.
• Die Leitungen des Betriebswassernetzes sind so zu kennzeichnen, dass sie auch
nach vielen Jahren sofort und sicher als Betriebswasserleitungen erkannt werden.
• Die Trinkwassernachspeisung darf ausschließlich nach dem Prinzip des “freien
Einlaufs“ erfolgen. Es darf keinerlei Verbindung zwischen den Leitungsnetzen für
Regenwasser und Trinkwasser hergestellt werden.
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Auch wenn immer wieder der Selbsteinbau von Regenwasseranlagen propagiert wird,
sollte man sich unbedingt von einschlägigen Fachbetrieben beraten lassen und eine
Regenwasseranlage immer zusammen mit solchen Betrieben erstellen.
5.2 Auffangflächen
Als Auffangfläche sollten bevorzugt Dachflächen genutzt werden. Sie liefern qualitativ
das beste Wasser. Verkehrsflächen dürfen wegen möglicher massiver Verschmutzung
nicht angeschlossen werden. Die Dachflächen sollten eine möglichst glatte Oberfläche
aufweisen (Schiefer, Tonziegel, glasierte Betonsteine, usw.)
Problematische Dachmaterialien sind:
• Bitumendächer
• Asbestzementdächer
• Grasdächer
5.3 Zuleitung zum Speicher
In der Zuleitung zum Speicher ist die DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude
und Grundstücke) zu beachten.
5.4 Filtration vor dem Speicher
Für die Funktion und hygienische Situation einer Regenwasseranlage sollte dem
Speicher eine Filtration vorgeschaltet werden. Laubfänger in Dachrinnen und
Fallrohrsiebe mit Klappe sind als alleinige Filter nicht ausreichend.
Informationen zu den verschiedenen Filtertypen erhält man im Fachhandel.
5.5 Auslegung der Speichergröße
Der Betriebswasserbedarf ist davon abhängig, welche Verbrauchseinrichtungen an die
Regenwassernutzung angeschlossen werden sollen und wieviel Personen diese
Einrichtungen nutzen. Der Betriebswasserbedarf kann mit den folgenden Richtwerten
abgeschätzt werden:
Betriebswasserbedarf (pro Person und Jahr)
Toilettenspülung
Wäschewaschen
Putzen, Reinigen
9 m³
5 m³
1 m³
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Gartenbewässerung
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6 m³ pro 100 m² Garten
Für den Regenertrag ist die Auffangfläche (Grundfläche der Gebäude einschl.
Dachüberstand) zu ermitteln. Da aber ein Teil des Wassers auf dem Dach verdunstet, die
Dacheindeckung benetzt oder im Filter verloren geht, muß dieser Verlust mit dem
Faktor von etwa 0,75 berücksichtigt werden. Der mittlere Jahresniederschlag in Coesfeld
beträgt 843 mm.
Die Speichergröße sollte so gewählt werden, dass eine “normale“ Trockenperiode
überbrückt werden kann. Es sollte daher ein Wasservorrat für 3 bis 4 Wochen
bereitgestellt werden.
In der Anlage 4 ist eine Bemessung beispielhaft durchgeführt worden.
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
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Literaturverzeichnis
Arbeitsblatt ATV-A 118
Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen,
GFA Hennef, 11/1999
Arbeitsblatt ATV-A 138
Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich
verunreinigtem Niederschlagswasser, GFA Hennef, 01/1990
Arbeitsblatt ATV-A 138
Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, GFA
Hennef, Entwurf 11/1999 (ISBN 3-933707-19-6)
Deutsche Normen – DIN 1986
Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke,
Beuth-Verlag, Berlin
• Teil 1: Technische Bestimmungen für den Bau, Ausgabe 6/1988
• Teil 2: Ermittlung der Nennweiten von Abwasser- und Lüftungsleitungen, Ausgabe
3/1995
• Teil 31: Abwasserhebeanlagen; Inbetriebnahme, Inspektion und Wartung, Ausgabe
6/1986
• Teil 32: Rückstauverschlüsse für fäkalienfreies Abwasser; Inspektion und Wartung,
Ausgabe 6/1986
Geiger, W. F.; Dreiseitl, H.
Neue Wege für das Regenwasser,
München: Oldenbourg-Verlag 1995 (ISBN 3-486-26259-9)
König, K. W.
Regenwassernutzung von A-Z,
Ein Anwenderhandbuch für den Planer, Handwerker und Bauherren,
MALLBETON-Verlag, 5. Auflage 2000 (ISBN 3-9803502-0-7)
LWG
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz)
4. überarbeitete Auflage 1996
WHG
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz)
10. überarbeitete Auflage 1998
Entwässerungssatzung
der Stadt Coesfeld in der derzeit gültigen Fassung
Beitrags- und Gebührensatzung
Zur Entwässerungssatzung der Stadt Coesfeld in der derzeit gültigen Fassung
Umweltzentrum Saar-Lor-Lux der Handwerkskammer Trier
Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Regenwasser,
1. Auflage 4/1997
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
15
Flächenversickerung
(Entsiegelung von Hof- bzw. Terrassenflächen)
Vorteile:
- gute Reinigungsleistung
- geringer technischer Aufwand
- einfache Wartung und Kontrolle
Nachteile:
- geringe Speicherfähigkeit
- erheblicher Flächenbedarf
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
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Muldenversickerung
Flächenbedarf:
Bodenart:
Grundwasserstand:
Muldentiefe:
Begrenzung:
Begrünung:
Vorteile:
ca. 15 m² auf 100 m² angeschlossener Fläche
“feiner Sand“ bis “grober Schluff“
größer als 1 m unter Geländeoberfläche
maximal 30 cm
flach geneigt und ausgerundet
Rasen
- gute Reinigungsleistung
- geringer technischer Aufwand
- gute Wartungsmöglichkeit
- Mehrfachnutzung auch als Spielrasen, da kein ständiger Wassereinstau
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
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Rigolen – und Rohrversickerung
Rigolenlänge:
Rohrdurchmesser
Möglichkeiten:
ca. 6 m für 100 m² Dachfläche bei Mittelsand
DN 300
a) offene Rigole
b) überdeckte Rigole
c) Überdeckte Rigole mit direktem Fallrohranschluß
d) Kombination aus allem
Vorteile:
- geringer Platzbedarf
Nachteile:
- technisch und kostenmäßig aufwendig
- eingeschränkte Reinigungswirkung
- schränkte Kontroll- und Reinigungsmöglichkeit
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
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Rohrversickerung
Grundwasserstand: größer als 1 m unter Versickerungsrohr
Abstand:
mehr als 6 m zu unterkellerten Gebäuden
(entfällt, wenn Keller wasserdicht ausgebildet)
überschlägliche Länge des Versickerungsrohres DN 300 bei Mittelsand:
A in m²
10
50
100
150
200
250
300
L in m
1
3
5
8
10
12
15
Vor- und Nachteile: siehe Rigolen- und Rohrversickerung
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
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Rohrversickerung
mit Regenwasserspeicherschacht
Vorteile:
- geringer Flächenbedarf
- Gartenbewässerung durch kalkarmes Regenwasser
- spart Leitungswasser
ansonsten wie Rigolen- und Rohrversickerung
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
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Regenwasserteich
mit Überlauf zur Rohrversickerung
Flächenbedarf:
Wassertiefe:
Randbereich:
Böschung:
Abdichtung:
Vorteil:
mehr als 20 m² Wasseroberfläche
größer als 80 cm
ca. 10 cm tiefe Flachwasserzone
nicht steiler als 1:2
frostsicher, wurzelfrei, UV-lichtbeständig
- gestalterisches Element im Garten
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
Anlage 1
Beispiel
Sickerversuch
zur Bestimmung der Versickerungsfähigkeit des Bodens
(Auszug aus: natürlich STEIN, “Was schluckt mein Boden“)
Für den Test muß eine 40 x 40 cm große und bis zu 20 bis 40 cm tiefe Grube ausgehoben
werden. Die Sohle der Grube muß eben sein. Der Versuch sollte auch in derselben Tiefe
durchgeführt werden, in der später auch die Versickerungsanlage gebaut wird.
Um eine Verschlammung zu verhindern, muß die Sohle der Grube mit einer 1 bis 2 cm
dicken Feinkies- oder Grobsandschicht bedeckt werden.
Die Grube sollte etwa 1 Stunde lang vorgewässert werden und darf während der
Vorbenässungszeit nicht austrocknen.
Anschließend wird ein an einer Holzlatte befestigter Zollstock in die Grube gesteckt.
Die Grube ist dann bis zu 25 cm mit Wasser zu füllen. In der nachfolgenden Tabelle sind
Uhrzeit und Wasserstand zu notieren. Innerhalb der nächsten halben Stunde sind alle 10
Minuten Wasserstandskontrollen einzutragen. Bei geringer durchlässigen Böden kann der
Ablesezeitraum auf 30 bis 60 Minuten erhöht werden.
Eine Übersicht über die Meßergebnisse hilft bei der Beurteilung, ob eine Fläche eine
ausreichende Versickerung von Niederschlagswasser zuläßt.
Uhrzeit [h]
10:28
Versickerungsdauer [min]
}10
1. Messung
10:38
Wasserstand der
Grube [cm]
22,5
Wasserstandsänderung [cm]
}5,5
17,0
Wasser auffüllen
10:40
}10
2. Messung
10:50
24,0
}5,0
19,0
Wasser auffüllen
10:54
}11
3. Messung
11:05
Summen

21,0
}5,0
16,0
∑1 31

∑2 15,5
∑2 Wasserstandsänderung [cm]
15,5
Berechnung der Versickerungsrate:  =  = 0,5 ..................
31
∑1 Versickerungsdauer [min]
Beurteilung der Berechnung:
Versickerungsrate [cm/min]]
Empfohlene Versickerungsart
< 0,03
∆ 0,03 < 0,12
Keine Versickerung möglich
Flächen- und Rigolenversickerung möglich. Bei Flächenversickerung
Erhöhung des frostsicheren Aufbaus um 10 cm.
∆ 0,12 < 30
Optimaler Bereich für alle Versickerungsarten
∆ 30
Keine Versickerung zulässig, weil aufgrund hoher Durchlässigkeit die
Gefahr der Grundwasserkontamination besteht
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
Anlage 2
Beispiel
Berechnung der Muldenversickerung
(nach ATV-A 138)
Erläuterung der Begriffe
VS
Ared
AS
kf
r15(n)
D
n
t
- Volumen der Mulde in m³
- angeschlossene befestigte Fläche in m²
- verfügbare Versickerungsfläche (Mulde) in m²
- Durchlässigkeit des anstehenden Bodens in m/s
- maßgebende Regenspende bei D = 15 min und n = 1/a ; Coesfeld: 110 l/(s*ha)
- Dauer des Bemessungsregens in min
- Regenhäufigkeit pro Jahr, gewählt n = 0,2 / a
- erforderliche Muldentiefe in m
Für das Beispiel wurde eine befestigte Fläche von 100 m² gewählt. Für die Versickerungsmulde steht
eine Fläche von 25 m² zur Verfügung. Bei dem anstehenden Untergrund handelt es sich um
Mittelsand mit kf = 10-4 = 0,0001 m/s.
Dauer des Bemessungsregens D:
_____________________________
3,85 * 10-5 * (Ared + AS) * r15(1)

√
AS * kf/2
______________________________
3,85 * 10-5 * ( 100 + 25 ) * 110
D=

√
25 * 10-4 / 2
D=
-9
-9
D = 11,58 min
Bei der Verwendung der sogenannten Reinhold´schen Regenreihen (ATV-A 118) ist die im folgenden
anzusetzende Regenspende rT(n) = r15(1) * ϕT(0,2) zu setzen. ϕT(0,2) ist dabei der Zeitbeiwert der
Häufigkeitsstufe n = 0,2/a und der zuvor berechneten maßgebenden Dauer D und ergibt sich nach
dem ATV-Arbeitsblatt A 118 zu ϕT(0,2) = 42,8 / (D + 9).
erforderliches Muldenvolumen V (bei Berücksichtigung der o.a. Beziehung):
VS = 2,57 * 10-4 * [(Ared + AS) * r15(1) * D / (D + 9)] -
[ AS * D * 60 * kf/2 ]
VS = 2,57 * 10-4 * [( 100 + 25 ) * 110 * 11,58 / ( 11,58 + 9)] -
[ 25 * 11,58 * 60 * 10-4 / 2 ]
VS = 1,12 m³
erforderliche Muldentiefe t:
t = VS / AS
t = 1,12 / 25
t = 0,045 m = 4,5 cm
Bei einer Muldenfläche von 5 * 5 = 25 m² ist eine Muldentiefe von 4,5 cm erforderlich.
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
Anlage 3
Beispiel
Berechnung der Rohrversickerung
(nach ATV-A 138)
Erläuterung der Begriffe
Ared
b
h
r15(n)
n
kf
sk
DN
di
da
- angeschlossene befestigte Fläche in m²
- Breite des kiesgefüllten Rohrgrabens in m
- nutzbare Höhe des kiesgefüllten Rohrgrabens
- Regenspende bei der Berechnungsregendauer von 15 min; hier: 110 l/(s*ha)
- Regenhäufigkeit pro Jahr
- Durchlässigkeit des anstehenden Untergrundes in m/s
- Porenanteil der Kiesfüllung im Rohrgraben
- Innendurchmesser des Versickerungsrohres (hier: DN 300 gemäß ATV-A 138)
- Innendurchmesser des gewählten Versickerungsrohres
- Außendurchmesser des gewählten Versickerungsrohres
gewählte Eingangswerte:
befestigte Fläche: Ared = 20 m * 10 m = 200 m²
Rohrgraben: b = 0,80 m ; h = 80 m
Regenspende: r15(1) = 110 l/(s*ha)
Durchlässigkeit: kf = 2 * 10-4 m/s
Versickerungsrohr: DN 300
Speicherkoeffizient s (nutzbarer Rohrquerschnitt und Porenanteil des umgebenden Kiesbettes):
π * di2
s =  + sk * (b * h  4
π * da2

4
 π * 0,302
s =  + 0,35 * ( 0,80 * 0,80  4

 / (b * h)

π * 0,352 
- 
4

s = 0,407
Dauer des Bemessungsregens D:
___________________
9*b*h*s
D=

√ (b+h/2) * 60 * kf/2
___________________________________
9 * 0,80 * 0,80 * 0,407
D=

√ ( 0,80 + 0,80 / 2) * 60 * 2 * 10-4 / 2
D = 18,04 min
/ ( 0.80 * 0,80 )
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
Anlage 3
Ausgehend von einer Häufigkeitsstufe n = 0,2/a erhält man bei Anwendung der sogenannten
Reinhold´schen Regenreihen (ATV-A 118) die für die Bemessung maßgebende Länge.
Länge des Versickerungsrohres L::
2,57 * 10-4 * Ared * r15(1) * D / (D + 9)
L = 
b * h * s + (b + h/2) * D * 60 * kf/2
2,57 * 10-4 * 200 * 110 * 18,04 / ( 18,04 + 9 )
L = 
0,80 * 0,80 * 0,407 + ( 0,80 + 0,80 / 2 ) * 18,04 * 60 * 2 * 10-4 / 2
L = 9,66 m
In diesem Beispiel werden 2 Stränge zu je 5 m verlegt.
Abweichend von der Rohrversickerung ist bei der Rigolenversickerung der Speicherkoeffizient s unterschiedlich zu berechnen.
Bei der Rigolenversickerung entspricht s dem Porenanteil der Kiesfüllung. In der Regel kann
s mit 0,35 angesetzt werden.
Seite 2
Abwasserwerk Stadt Coesfeld
Anlage 4
Beispiel
Berechnung der Regenwassernutzung
Eingangswerte:
mittl. Jahresniederschlag:
843 ___ mm/a (für den Raum Coesfeld)
angeschlossene Dachflächen:
150
Anzahl der Bewohner:
4
Größe des zu bewäss. Gartens:
100
m²
Personen
m²
Regenwasserertrag:
Ertrag = Dachfläche in m² x Jahresniederschlag in m/a x Verlustfaktor
Ertrag = 150 m² x 0,843 m/a x 0,75
Ertrag = 95 m³ / a
Regenwasserbedarf:
WC-Spülung:
4 Personen x 9 m³/a
= 36 m³/a
Waschmaschine:
4 Personen x 5 m³/a
= 20 m³/a
Putzen allgemein:
4 Personen x 1 m³/a
=
4 m³/a
Garten:
100 m² x 0,06 m³/(m²*a)
=
6 m³/a
Summe = 66 m³/a
Der Ertrag sollte größer sein als der Bedarf !
Speichergröße:
Es sollte ein Wasservorrat für 3 (21 d) bis 4 (28 d) Wochen bereitgestellt werden.
Regenwasserbedarf in m³/a x 21 d
Speicherinhalt = ________________________________________
365 d/a
in m³
66 m³/a x 21 d
Speicherinhalt = ____________________
365 d/a
Speicherinhalt = mind. 3,8 m³
Größe des gewählten Speichers: 4,5 m³
Bescheinigung
über die ordnungsgemäße Bauausführung und sichere Benutzbarkeit einer Anlage
zur Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück
im Sinne § 51a Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG NW)
Kunden-Nr. Stadtwerke Coesfeld GmbH (wenn bekannt): __________________________
Grundstückslage (Straße, Hausnummer.): _________________________________________________________
Eigentümer / Nutzungsberechtigter:
___________________________________ Tel.__________________
Das Grundstück liegt nicht in einer Wasserschutzzone (Wasserwerk Coesfeld oder Lette)
Art der Bebauung:
Wohnbebauung
Gewerbegrundstück
(Entwässerungsantrag erforderlich)
Art der öffentlichen Abwasseranlage:
Trennsystem (nur B möglich)
Mischsystem
A) Das auf den Dachflächen von
(__________ m² Wohn-/Betriebsgebäude; __________ m² Garage/Carport; __________ m² Sonstiges)
anfallende Niederschlagswasser wird über folgende dezentrale Versickerungsanlage beseitigt
(Schachtversickerungen sind nicht erlaubt!):
Flächenversickerung
oder Kombination aus:
Muldenversickerung
Mulden- / Rigolenversickerung
Rohrversickerung
Rigolen- / Rohrversickerung
B) Das auf den befestigten Verkehrsflächen (Fläche: ________________ m²) anfallende
Niederschlagswasser wird über folgende dezentrale Versickerungsanlage beseitigt:
Flächenversickerung (Rasengittersteine / Spurbahnen)
ACO-Drainrinne mit anschließender Rohrversickerung
Versickerungsfähiges Pflastersystem
Hersteller:_________________________________ System:______________________________
Sofern das Niederschlagswasser der o.g. Flächen bisher in den öffentlichen Mischwasserkanal der Straße
geleitet wurde, ist die Verbindung zum öffentlichen Kanal dauerhaft und vollständig unterbrochen.
Die Versickerungsanlage wurde in Eigenleistung durch den Grundstückseigentümer / Nutzungsberechtigten
erstellt und am ____________________ in Betrieb genommen.
Die Versickerungsanlage wurde durch einen Fachunternehmer erstellt und am ____________________ in
Betrieb genommen.
Hiermit wird ausdrücklich bestätigt, dass die o.g. Versickerungsanlage den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik (derzeit
ATV-A 138 und DIN 4261, Teil 1) entspricht, ein ausreichender Abstand zum Grundwasserspiegel eingehalten wurde und die Anlage
dauerhaft in Betrieb gehalten wird. Die Größe der Versickerungsanlage ist ausreichend bemessen. Beeinträchtigungen des Wohls der
Allgemeinheit sind dauerhaft ausgeschlossen. Weiterhin wird bestätigt, dass ein ausreichender Abstand zu Nachbargrundstücken eingehalten
wird (§§ 27, 29 Nachbarrechtsgesetz). Nach Inbetriebnahme der Versickerungsanlage obliegt die Abwasserbeseitigungspflicht für das auf
dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser dem Grundstückseigentümer / Nutzungsberechtigten.
________________________________________
Datum / Unterschrift Eigentümer
________________________________________
Datum / Unterschrift Unternehmer / Stempel
Wichtige Erläuterungen
Allgemeines:
Niederschlagswasser ist zu wertvoll, um es ungenutzt in die Kanalisation einzuleiten. Es kann durch Verrieselung oder Versickerung dem
Grundwasser wieder zugeführt werden. Dem hat der Gesetzgeber durch das Landeswassergesetz § 51a Rechnung getragen. Demnach ist der
Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte eines Grundstückes verpflichtet, das auf seinem nach dem 01.01.1996 erstmals bebauten Grundstück
anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung
des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen müssen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik
entsprechen.
Für Grundstücke, die im sogenannten Trennsystem erschlossen sind bzw. Grundstücke, für die eine rechtskräftige Kanalisationsnetzplanung für das
sogenannte Mischsystem besteht, gilt der Anschluß- und Benutzungszwang.
Trennsystem:
Innerhalb eines Trennsystems bestehen zwei voneinander unabhängige Kanäle, in denen das Schmutzwasser vom Niederschlagswasser getrennt
abgeleitet wird. Das Niederschlagswasser wird über ein Regenrückhalte- bzw. Regenklärbecken in das nächste Gewässer eingeleitet. Das
Schmutzwasser wird zur Kläranlage geführt.
Mischsystem:
Das Mischsystem besteht aus nur einem Kanal, in dem Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam abgeleitet und zur Kläranlage geführt werden.
Auskunft über das vorhandene Kanalsystem und die bestehenden Wasserschutzzonen erteilt das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld, Dülmener
Straße 80, 48653 Coesfeld, Tel. 02541 / 929-320, Fax 02541 / 929-333, e-mail: [email protected].
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Versickerung:
•
•
•
•
•
•
•
das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen
das Wohl der Allgemeinheit darf nicht beeinträchtigt werden (Schutz des Grundwassers, Schutz der Nachbargrundstücke)
die Versickerungsanlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (ATV-A 138)
es muß eine ausreichend große Grundstücksfläche für die Versickerungsanlage zur Verfügung stehen
die Bodenverhältnisse müssen für die Versickerung geeignet sein
die Anlage sollte durch ein Fachunternehmen geplant und errichtet werden
die Verantwortung für die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Versickerungsanlage obliegt dem Eigentümer bzw. dem Nutzungsberechtigten des
Grundstückes im Rahmen seiner Abwasserbeseitigungspflicht
Rechtsgrundlagen: (Auszüge)
§ 51 Landeswassergesetz (LWG)
(1) Abwasser im Sinne dieses Gesetzes sind das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen
Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus
dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). ..........
§ 51a LWG
(1) Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation
angeschlossen werden, ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des
Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen müssen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik
entsprechen.
(2) Niederschlagswasser, das nach Absatz 1 auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer
eingeleitet werden kann, hat der Nutzungsberechtigte des Grundstückes zu beseitigen. ..........
(3) Die Gemeinde kann durch Satzung festsetzen, dass und in welcher Weise das Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder in ein
Gewässer einzuleiten ist. Die Festsetzungen nach Satz 1 können auch in den Bebauungsplan aufgenommen werden; ..........
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen ist Niederschlagswasser, das ohne Vermischung mit Schmutzwasser in einer vorhandenen
Kanalisation abgeleitet wird. Niederschlagswasser, das aufgrund einer nach bisherigem Recht genehmigten Kanalisationsnetzplanung gemischt
mit Schmutzwasser einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird oder werden soll, ist von der Verpflichtung nach Absatz 1
ausgenommen, wenn der technische oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig ist.
Auszug aus § 9 Absatz 5 der Entwässerungssatzung der Stadt Coesfeld
Der Anschluß- und Benutzungszwang besteht auch für das Niederschlagswasser. Dies gilt nicht in Fällen, in denen die Pflicht zur Beseitigung des
Niederschlagswassers gem. § 51a Absatz 2 Satz 1 LWG dem Eigentümer des Grundstückes obliegt.
Hinweis:
In begründeten Einzelfällen behält sich die Stadt Coesfeld das Recht vor, die obigen Angaben durch örtliche Kontrollen zu
überprüfen. Auf die Bußgeldvorschriften des § 161 Abs. 3 LWG NW bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben wird besonders
hingewiesen.

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