Erkrankung oder Unfall in Portugal
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Erkrankung oder Unfall in Portugal
Merkblatt Erkrankung oder Unfall in Portugal (Stand: Juni 2014) Um eine Kostenübernahme für die medizinische Versorgung bei Unfall oder Krankheit während Ihres Urlaubsaufenthalts in Portugal sicherzustellen, empfiehlt sich das Mitführen einer Europäischen Krankenversicherungskarte bzw. der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) erleichtert die Inanspruchnahme von Krankenleistungen bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse erhältlich. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte wird die Kostenübernahme für eine notärztliche Versorgung durch die Einrichtungen des staatlichen Gesundheitsdienstes (z.B. in den Notaufnahmen der Krankenhäuser) sichergestellt. Bitte beachten Sie, dass weder Aufwendungen für einen Krankenrücktransport nach Deutschland noch für die Behandlung durch einen privaten Arzt hiermit abgedeckt werden. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann bei den meisten Banken und Versicherungen abgeschlossen werden. In der Regel deckt diese auch einen Rücktransport nach Deutschland ab. Kontaktdaten öffentlicher Krankenhäuser finden Sie auf Seite 2 dieses Merkblatts. Die Botschaft führt außerdem Listen Deutsch sprechender Ärzte, die Sie ebenfalls auf der Website der Botschaft finden. Die Europäische Krankenversicherungskarte wird von diesen Ärzten zur Verrechnung nicht angenommen. Dies gilt auch bei Verlegung aus den Notfallaufnahmen der Krankenhäuser in die private Behandlung eines in der Klinik praktizierenden Facharztes oder bei Verlegung in eine Privatklinik. In diesem Fall werden Krankenhaus- und Arztkosten dem Patienten unmittelbar in Rechnung gestellt und sind von diesem privat zu zahlen. Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen erstatten meist nur einen Teil dieser privatärztlichen Kosten. Es empfiehlt sich daher, einen Kostenvoranschlag zu erbitten, bevor der Verlegung zustimmt wird. Adresse: Campo dos Mártires da Pátria, 38 1169-043 Lisboa Öffnungszeiten der Konsularabteilung: Mo.-Fr. 9.00-12.00 Uhr Telefon: +351-21 881 02 10 Telefax: Allgemein: +351-21 885 38 46 Konsularabtlg.: +351-21 881 02 61 Presse-Abtlg.: +351-21 881 02 60 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.lissabon.diplo.de Wichtige Telefonnummern: Allgemeine Notrufnummer Apothekennotdienst Notrufnummer bei Vergiftungen 112 118 80 825 01 43 Bei Verständnisschwierigkeiten mit Ärzten können Sie sich an Frau Maria Moitinho de Almeida unter Tel.-Nr. 912814802 wenden. Krankenhäuser mit Notaufnahme (Urgência) im Raum Lissabon: Hospital de Curry Cabral Rua de Beneficiência 21 792 42 00 1069-166 Lisboa Hospital de São José Rua José António Serrano 21 884 10 00 1150-159 Lisboa Hospital Santa Maria Av. Professor Egas Moniz 21 780 50 00 1649-035 Lisboa Hospital de São Francisco Xavier Estrada do Forte do Alto do Duque 21 043 10 00 Restelo, 1400-158 Lisboa Hospital de Cascais Dr. José de Almeida Av. Brigadeiro Victor Novais Gonçalves 2755-009 Alcabideche 21 465 30 50 Hospital de D. Estefânia Rua Jacinta Marto 21 312 66 00 (Kinderkrankenhaus) 1169-045 Lisboa Weitere Krankenhäuser in Lissabon: Hospital de Egas Moniz Maternidade Alfredo da Costa Hospital de Pulido Valente Hospital de Santa Marta Hospital do Santo António dos Capuchos e Desterro Hospital de Júlio de Matos (Psychiatrisches Krankenhaus) 21 043 20 00 21 318 40 00 21 754 80 00 21 395 40 00 21 313 63 00 21 791 70 00 Rückführungen/ Krankentransporte in die Bundesrepublik Deutschland vermitteln: ADAC München (sofern Schutzbrief vorhanden) DRK - Flugdienst Bonn Malteser Hilfsdienst Köln Deutsche Rettungsflugwacht e.V. Stuttgart Deutsche Flug-Ambulanz 24 h Notruf 24 h Notruf 24 h Notruf 24 h Notruf 0049 / 89-76 76 76 0049 / 228-23 00 23 0049 / 221-9822 333 0049 / 711-70 10 70 0049 / 211-43 17 17 Die Kosten hierfür werden von den deutschen gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.