Das Fundament für Morgen

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Das Fundament für Morgen
58. Jahrgang . Ausgabe Nr. 11/12 . November/Dezember 2012
Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz –
Das Fundament für Morgen
VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS
MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTEN
CGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH
VORWORT
[ Einleitende Worte ]
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
„Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr
viel Zeit für die Krankheit opfern.“ Diese
klugen Worte, die der berühmte Sebastian
Kneipp schon vor langer Zeit ausgesprochen
hatte, sind aktueller denn je: Aufgrund der
zunehmenden Leistungsverdichtung in der
Arbeitswelt nehmen neben den Herz-Kreislauf-Problemen psychische Erkrankungen
ständig zu, Burnouts und Depressionen sind
mittlerweile keine Seltenheit mehr. Selbstverständlich muss sich jede Arbeitnehmerin
Titelthema
03 Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz
– Das Fundament von Morgen
Gewerkschaftsnachrichten
CGB
04 DGB gefährdet den
Generationenvertrag
CGM
04 Kongress in Vancouver
05 On tour
06 22. CGM-Jahresausfahrt nach
St. Johann im Pongau
06 Bildungsurlaub in Wolfsburg
06 Arbeitssysteme und Prozessgestaltung
07 Bundestagsabgeordneter zu Gast
KFG
07 ZF-Zukunftsstudie Fernfahrer
08 Fahrermagel selbst verschuldet
CGDE
08 ICE-Neubaustrecke
09 Hohe Verdienste im Ehrenamt
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und jeder Arbeitnehmer in Zukunft auch
selbst um seine Gesundheit kümmern, sich
gesund ernähren und ausreichend Sport
treiben. Dennoch sollten auch die Unternehmen mehr in die Verantwortung genommen werden, vor allem wenn es um die
zunehmenden psychischen Erkrankungen
geht. Natürlich ist es lobenswert, wenn eine
Firma ein gesundes Kantinenessen anbietet.
Selbstverständlich ist ein Betriebssportangebot auch weiterhin wünschenswert. Noch
wichtiger jedoch sind Maßnahmen, die für
das seelische und psychische Wohlbefinden
der Belegschaft sorgen. Dazu gehört beispielsweise, dass Führungskräfte durch entsprechende Seminare für die Probleme ihrer
Mitarbeiter sensibilisiert werden, um sich
frühzeitig und angemessen um Mitarbeiter
mit Problemen kümmern zu können. Auch
wird seitens der Arbeitgeber einem guten
Betriebsklima meist viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Oft sind es die kleinen
Dinge, die für ein gutes Miteinander bei
der Arbeit sorgen: Ein offenes Ohr für die
Schwierigkeiten der Arbeitnehmer haben,
Jugendseite
10 So wird das Berichtsheft schön
11 Jugendarbeitslosigkeit in Europa
Politik . Soziales
12 Subsidiarität ist Hilfe zur Selbsthilfe
13 Frauen in Führungspositionen
14 Deutsche Wirtschaftsaussichten
bleiben gedämpft
15 Inkognito zum Vorstellungsgespräch
15 Deutschland sucht wieder verstärkt
nach Fachkräften
16 BWA präsentiert BurnoutProphylaxe
16 Leistung muss sich lohnen
17 Auf der Suche nach der
goldenen Mitte
17 Überstundenregelung
WIR
18 Sommer-Grillfest
19 Gratulation zum 80. Geburtstag
20 Partnergewerkschaften ehren
Jubilare
20 DHV‘ler im Aufsichtsrat
Verständnis für unterschiedliche Lebenssituationen zeigen und Hilfe bei der Bewältigung der Probleme anbieten.
Genau mit diesem Anspruch treten derzeit
auch viele junge CGM-Mitglieder bei den
JAV-Wahlen im Oktober und November an:
zuhören, Verständnis zeigen und helfen.
Und zwar jedem, unabhängig von der Nationalität, der Religion, des Geschlechts und
der Gewerkschaftszugehörigkeit. Diese junge Leute gilt es zu unterstützen, sie zu fördern und bei ihrer zukünftigen JAV-Arbeit
zu begleiten.
Eine, die sich das ganz oben auf ihre Fahne
geschrieben hat ist Heike de Vries, die Anfang
Oktober die Leitung des Franz-Röhr-Bildungswerkes übernommen hat. Ihr wünschen wir
viel Glück und Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe
– genauso wie allen Kandidatinnen und Kandidaten für die JAV-Wahlen!
Monica Wüllner
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
21 Grillfest in der Duisburger
Geschäftsstelle
Tarifgeschehen
21 Weitreichende Folgen
Recht
22
22
23
23
24
24
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26
27
Wettbewerbswidriges Verhalten
Wählbarkeit von Arbeitnehmern
Unterrichtung des Betriebsrats
Interessenausgleich schließen
Tarifvertragliche Regelungen
Urlaubsanspruch
Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus
Benachteiligung aufgrund des Alters
Werkstatt für Behinderte
Kündigungsgrund
Direktversicherung in der Insolvenz
Informationen
28 Abgeltungssteuer
28 Mietverhätnisse zwischen
Verwandten
29 Elektronische Gesundheitskarte
30 FRBW
31 Impressum
TITELTHEMA
GESUNDHEITSPRÄVENTION AM ARBEITSPLATZ
[ Das Fundament von Morgen ]
In Zeiten des Fachkräftemangels dürfte es auch dem letzten Personalchef
deutlich geworden sein: In den Arbeitnehmern liegt die Zukunft. Von ihrem
Potential, ihrem Können, ihrer Intention, ihrem Engagement und vor allem
auch von ihrem Gesundheitsbefinden
hängt der Erfolg und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens ab.
So leicht ein Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren ersetzbar war, umso schwerer
ist es heute, Stellen zu besetzen, Fachpersonal langfristig zu halten und an die Firma
zu binden. Soziale Leistungen spielen hier
eine entscheidende Rolle, wie auch die
Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz. Ein
Unternehmen kann es sich heute schlicht
und ergreifend nicht mehr leisten, die
Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen, die vermeidbar wären, zu verlieren.
Innovative Ideen, Angebote und moderne
Lösungsansätze zur Gesundheitsprävention
am Arbeitsplatz sind viel zu lange in den
Schubladen verstaubt. Nun endlich ist es
an der Zeit, die zahlreichen Ideen auch umzusetzen. Der Einsatz der Unternehmen
zahlt sich auf lange Sicht aus.
Es gibt vielfältige Themen und viele verschiedene Ansatzpunkte zur Gesundheitsprävention. In der aktuellen Berichterstattung nimmt vor allem die steigende Rate
der psychischen Erkrankungen einen alarmierenden Stellenwert ein. Ein gutes Betriebsklima ist die beste Vorsorge für die
geistige und seelische Gesundheit. Unternehmen tun gut daran, ihre Mitarbeiterführung zu überdenken. Eine Ausbeutungsstrategie darf und kann in der demografischen
Lage sowieso nicht mehr gefahren werden.
Zuviel Druck von oben und Ignoranz des
Führungspersonals erreicht bei der Belegschaft gerade das Gegenteil von dem,
was sich Führungsebenen wünschen. Von
motivierten Mitarbeitern, die sich dem
Unternehmen verpflichtet und verbunden
fühlen, können Personalchefs mit diesen
rüden Methoden nur träumen. Die Mitarbeiter und ihr Können zu schätzen, ihre
Stärken und Schwächen zu kennen und
dementsprechend auch darauf eingehen
zu können, ist die bessere und erfolgsfördernde Alternative. Ein guter Vorgesetzter
erkennt Veränderungen im Verhalten und
Stimmungsschwankungen und kann einem
Zusammenbruch im Idealfall entgegenwirken. Mit Hilfe von unternehmenseigenen
Psychotherapeuten können Stressbewältigungsstrategien erarbeitet und Entspannungsmethoden angewandt werden.
Die Möglichkeiten, die Arbeitnehmer an Programmen zur Gesundheitsprävention teilhaben zu lassen, sind vielfältig. Die Aufklärung über bestimmte Erkrankungen und
Vorsorgestrategien kann anhand von Workshops, Kampagnen, Fachtagungen und
Gesundheitsseminaren vermittelt werden.
Arbeitnehmer können auf diese Weise für
das wichtige Thema Gesundheitsvorsorge
sensibilisiert werden. Neben den Stressbewältigungsstrategien sind es auch Themen
wie Ernährung und Bewegung, Suchtbewältigung und Vorsorge, die besonderer Beachtung bedürfen.
So können Unternehmen neben Nichtraucherkursen, Ernährungskursen und gesunde
Kost, Impulsvorträge, Aktionen, wie bei-
spielsweise einen jährlichen Gesundheitstag, und Seminare anbieten oder ihre Mitarbeiter dazu motivieren, an entsprechenden
Veranstaltungen teilzunehmen. Eine Förderung kann dabei sowohl über Aufklärung,
als auch über finanzielle Beteiligung oder
Freistellungen erfolgen.
In der Mittagspause haben die Unternehmen zum Beispiel die Möglichkeit, gesundes Kantinenessen anzubieten
Schutzkleidung für den Umgang mit gefährlichen Materialien oder Maschinen sollte
nicht nur den gesetzlichen Vorschriften
entsprechen: Gemeinsam mit den Mitarbeitern könnten auf der betrieblichen Ebene
zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeführt
werden.
Bei Sicherheitsunterweisungen in den Betrieben gilt höchste Aufmerksamkeit. Es
gibt außerdem eine Reihe von Arbeitsmaterialien, die bereits vorbeugend eingesetzt werden können. Darunter fallen beispielsweise höhenverstellbare Stühle mit
Rückenlehne, die Rückenschmerzen oder
Bandscheibenproblemen vorbeugen können. Große Firmen können auch Fitnessaktionen anbieten. Beispiele können Nordic
Walking Angebote oder Rückenübungen in
der Mittagspause bis zu einem unternehmenseigenen Fitnessstudio sein. Die Unterstützung von Physiotherapeuten zahlt sich
dabei aus.
Für große Firmen ist es oft einfacher, bestimmte Präventionsprogramme anzubieten, doch auch kleinere Betriebe können
mit der Aufklärung der Mitarbeiter einiges
zu einem neuen Umgang mit der Gesundheitsvorsorge beitragen.
Die Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums informiert umfassend über die
verschiedenen Projekte von Unternehmen
in ganz Deutschland:
http://w w w.bmg.bund.de/praevention/
betriebliche-gesundheitsfoerderung.html
Die CGM appeliert an die Unternehmen,
die Gesundheitsprävention voranzutreiben
und ernst zu nehmen. Denn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind deren
Zukunft. Und gesunde Mitarbeiter sind das
Fundament, auf dem eine erfolgreiche Zukunft aufgebaut werden kann. Lasst uns in
die Zukunft investieren!
cah
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GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
RENTE
[ DGB gefährdet den Generationenvertrag ]
Rente: DGB gefährdet den
Generationenvertrag Das
Thema Rente geht in unserem Land buchstäblich
jeden an: diejenigen, die
aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden sind, diejenigen, die noch ihre
Beiträge in die Rentenversicherung zahlen, und auch die Jungen und Jüngsten,
denn auch sie werden eines Tages zur
Rentnergeneration zählen.
In der Bevölkerung ist quer durch alle sozialen Schichten eine tiefe Verunsicherung im
Hinblick auf einen materiell abgesicherten
Lebensabend anzutreffen. Es gibt nur Wenige in unserer Gesellschaft, die in dieser
Hinsicht voller Optimismus in die Zukunft
schauen. Ängste, egal, ob sie begründet sind
oder nicht, überwiegen. Ein überzeugendes
Konzept zur Vermeidung und Bekämpfung
von Altersarmut liegt bisher nicht vor und
der präsentierte Vorschlag einer „Zuschuss-
rente“ greift erst für Neurentner.
Jetzt kommt der DGB und legt ein Rentenkonzept vor, leicht garniert mit Vorschlägen
von ver.di und das nennt sich dann „Besserstellung der Rentner“. So soll auf die Senkung des Rentenbeitragssatzes von 19,6 auf
19,0 Prozent ab 2013 verzichtet werden und
stattdessen der Beitragssatz bis zum Jahr
2025 um jeweils 0,2 Punkte pro Jahr auf 22
Prozent angehoben werden. Auch in der SPD
wird in die gleiche Richtung gedacht, um das
Rentenniveau bei rund 50 Prozent zu stabilisieren und nicht wie vorgesehen bis 2030 auf
43 Prozent abzusenken.
Der Christliche Gewerkschaftsbund sieht in
dem DGB-Rentenkonzept zur Sicherung der
Ruhestandsgelder den Generationenvertrag
gefährdet, weil die jüngeren Arbeitnehmer
mit noch höheren Beiträgen belastet werden, ohne selbst einen Vorteil zu haben.
Wer Altersarmut vermeiden möchte, muss
die Menschen in Beschäftigung bringen und
zwar in unbefristete, dauerhafte Anstellung.
Betriebe und Konzerne sind hier gefordert,
ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung
einzubringen. Die aus der demographischen Entwicklung resultierenden Probleme
müssen in einem Zusammenhang gesehen
werden und dürfen nicht allein über das
Rentensystem gelöst werden. Der Stellenwert von Zeiten der Kindererziehung und
bei der Pflege von Angehörigen, aber auch
bei ehrenamtlicher Arbeit und Ausbildungszeiten, muss bei der Bestimmung der Höhe
des Rentenanspruchs berücksichtigt und angehoben werden, um auf diese Weise auch
die Solidargemeinschaft zu stärken. Private,
zusätzliche Absicherung und Betriebsrenten
werden bereits heute von vielen genutzt und
sollen weiter ausgebaut werden. Rente ist
keine „soziale Wohltat“, sie berührt die soziale Stabilität in unserem Land schlechthin.
Matthäus Strebl
CGB-Bundesvorsitzender
WORLD ORGANISATION OF WORKERS (WOW)
[ Kongress in Vancouver ]
Der neue Europavorstand
CGM-Bundesvorsitzender Adalbert Ewen und
Die deutschen Teilnehmer
CGM-Bundesgeschäftsführer Martin Gerhardt
Vom 12.-14. September 2012 fand in Vancouver, Kanada der
WOW Kongress statt, an dem auch einige Vertreter der Christlichen Gewerkschaft Metall teilnahmen.
Die Christliche Gewerkschaft Metall gehört
seit einigen Jahren der Weltorganisation
der Arbeitnehmer an. Vorgängerorganisation war der 1921 in Luxemburg gegründete Weltbund der Angestellten (WBA). Die
WOW in ihrer derzeitigen Form hatte ihren
ersten Weltkongress vom 03.-08.11.2008 in
Malta. Seit dieser Zeit gehört auch der da-
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malige CGM-Bundesvorsitzende Reinhardt
Schiller dem europäischen Vorstand an.
Weltweit gibt es weitere fünf regionale Mitgliedsorganisationen. Derzeit gehören der
WOW 142 Gewerkschaften aus 69 Ländern
an. Einige der wichtigen Gründungsprinzipien
der WOW sind:
- Ihr auf Weltanschauung basierendes Menschenbild.
- Das Streben nach einer solidarischen Gemeinschaft freier und mit Würde ausgestatteter Menschen.
-
Der Einsatz für eine optimale Vereinigungsfreiheit für Arbeitnehmer.
-
Das Eintreten für einen sozialen Dialog
zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern und dessen Förderung und
Unterstützung durch die nationalen Behörden.
- Der Einsatz für den Abschluss von Tarifverträgen als wesentliches Instrument zur
Regulierung der Beziehungen zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgebern einschließlich der Achtung und Erzwingbarkeit solcher Tarifverträge durch deren
Berücksichtigung in der nationalen und
internationalen Gesetzgebung.
- Das Streben nach einer gerechteren Weltgemeinschaft mit einer Weltwirtschaft,
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
die stärker die Entfaltung des Menschen
gewährleistet.
Die WOW konzentriert sich diesbezüglich
in erster Linie auf die weltweite Gewerkschaftsaktion.
Der Weltkongress in Vancouver stand unter dem Motto „Wir leben Werte“. Die
Delegierten brachten in einer Resolution
zum Ausdruck, dass Werte und Prinzipien
entscheidend für die Regelung wirtschaftlicher und sozialer Angelegenheiten weltweit sind. Die Wirtschaft hat im Dienste der
Menschen zu stehen. Das Wertefundament
umfasst Fairness, soziale Gerechtigkeit, Solidarität und Transparenz auf jeder gesellschaftlichen Ebene, national und international. Im Vordergrund dieser Tagung standen
neben Satzungsfragen und der Neuwahl des
Weltvorstandes, dem wiederum der Niederländer Roel Rotshuizen vorsteht, die Berichte aus den regionalen Mitgliedsorganisationen. Die gewerkschaftliche Betätigung in
Afrika, Asien und Lateinamerika wird nach
wie vor durch staatliche Restriktionen erheblich behindert. Daher forderten die Gewerkschaften insbesondere die internationalen Organisationen (Beispielsweise UNO
IAO, EU etc.) auf, sich intensiver für die Gewerkschaftsfreiheit in diesen Ländern einzusetzen. Dass gewerkschaftlicher Betätigung auch in der westlichen, demokratisch
entwickelten Welt Grenzen gesetzt wird,
zeigte auch die Tatsache, dass einigen Delegierten aus verschiedenen Kontinenten,
auch aus Europa, keine Einreiseerlaubnis
nach Kanada gewährt wurde.
Die Arbeit zwischen den Kongressen in
Europa erbrachte erfreuliche Fortschritte,
vor allem in einem breiter gefächerten
Seminarangebot. Fragen zum Europäischen
Sozialdialog, zur Flexibilität am Arbeitsplatz
und zur sozialen Sicherheit sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie waren herausragende Themenstellungen.
Während des Kongresses wurde auch der
europäische Regionalvorstand neu gewählt. Vorsitzender ist wieder der Österreicher Günther Trausnitz. Den CGM-Bundesvorsitzenden Adalbert Ewen wählten die
europäischen Delegierten in der Nachfolge
von Reinhardt Schiller neu in den Vorstand.
Als wichtigstes Vorhaben für die nächsten vier
Jahre wird eine verbesserte Kommunikation
zwischen dem WOW-Sekretariat in Brüssel
und den nationalen Mitgliederorganisationen
angestrebt. Die Projektarbeit soll verstärkt
werden, wovon auch Gewerkschaftsmitglieder auf der betrieblichen Ebene profitieren.
Im Verlauf der Veranstaltung war es den
deutschen Delegierten Adalbert Ewen, Martin Gerhardt, Heike de Vries (alle CGM) und
Martin Fehrmann (DHV) möglich, einen Einblick in eine etwas anders funktionierende
Gewerkschaftswelt zu gewinnen. Gastgeber der Tagung war die christliche Gewerkschaft CLAC in Kanada, die zur gleichen
Zeit in Vancouver ihr 60-jähriges Bestehen
feiern konnte. Diese Schwestergewerkschaft, erst seit kurzem WOW-Mitglied, organisiert branchenübergreifend Mitglieder
und hat sich ebenfalls dem Gedanken der
Sozialpartnerschaft als Alleinstellungsmerkmal gegenüber den Mitwettbewerbern im
Lande verschrieben. Sie verzeichnet einen
beständigen Mitgliederzuwachs (derzeit
52.000). Der durchschnittliche Monatsbeitrag weist eine Höhe von zwei Stundenlöhnen auf. Tarifverträge werden auf Unternehmensebene abgeschlossen, nachdem zuvor
ermittelt wurde, wer durch die Mehrheit der
erhaltenen Stimmen die Belegschaft kollektiv vertreten darf.
ewe
KREISVERBAND MAIN-SPESSART
[ On Tour ]
Nachdem in den letzten Jahren der Kreisverbandes Main-Spessart die Mitglieder zu einem Sommerfest
als einen geselligen Höhepunkt des
Jahres eingeladen hatte, wurde dieses
Jahr eine Besichtigung der historischen
Kirchenburg in Eußenheim-Aschfeld
angeboten. Dabei bekamen die Mitglieder einen Einblick in die „gute alte
Zeit“. Die Führerin und Initiatorin der
heimatlichen Sammlung Lore Göbel hat
diese „gute alte Zeit“ gleich zu Beginn
der Führung in Frage gestellt.
Eine außergewöhnliche Sammlung von
historischen Kulturgütern, Dokumenten
und Bildern sowie Gegenstände aus Haus
und Hof wurde – ohne öffentliche Unterstützung – in einer herausragenden Aktion
rund um die 300 Jahre alte Kirche in der
burgähnlichen Anlage seit 1992 zusammengetragen, die wirklich sehenswert ist.
Die Teilnehmer waren von den Exponaten
bei dem rund zweistündigen Rundgang
begeistert. Neben Geräten aus der Land-
wirtschaft, den Kellern, einer Wasch- und
Schlachtküche, einer Heimatstube und einer
Wohnstube mit Darlehenskasse stand auch
ein Besuch mit Unterricht in der Dorfschule
und die Verköstigung in der Schnapsbrennerei an. Werkstätten mit verschiedenen
Handwerksberufen wie Schneider, Schuster, Wagner oder Schmied verdeutlichten,
welcher Anstrengungen die „gute alte Zeit“
den damaligen Zeitgenossen abverlangte.
Auch der Beruf des Steinbrucharbeiters und
der Steinmetze war aus heutiger Sicht eine
regelrechte Knochenarbeit.
Theo Dittmaier bedankte sich für die interessante Führung und der Kreisvorsitzende
Bernhard Kreser überreichte im Namen des
Kreisverbandes eine Spende, die für den
weiteren Ausbau und die Unterhaltung der
historischen Kirchenburg verwendet wird.
Nach der Führung fanden sich die Mitglieder noch in den Räumen des Weingutes
Werner Höfling in Eußenheim zu einem
gemütlichen Beisammensein bei Federweißer, Zwiebelkuchen und Winzervesper ein.
Neben der täglichen gewerkschaftlichen
Arbeit in den Betrieben ist ein solcher
Abend ein wichtiger Beitrag dar, um das
Zusammengehörigkeitsgefühl und die Solidarität der CGM-Mitglieder zu fördern.
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GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
BETRIEBSGRUPPE AUDI INGOLSTADT
[ 22. CGM-Jahresfahrt nach St. Johann im Pongau ]
Die Betriebsgruppe Audi
Ingolstadt fuhr vom
22.-23. September 2012
nach Österreich, Ziel war Werfen im Salzburger Land.
Von Ingolstadt ging die Fahrt bei regnerischem Wetter über Salzburg nach Werfen.
In Werfen besuchten die Teilnehmer die
Eisriesenwelt, die größte Eishöhle der Erde.
Nach einem kurzen Fußmarsch und einer
Seilbahnfahrt erreichte die Gruppe auf einer
Höhe von 1.641 Meter den Eingang der Höhle. Bei einer Höhlentemperatur von 0 Grad,
mussten 1.400 Treppenstufen überwunden
werden. Die Teilnehmer, die nicht so gut zu
Fuß waren, besichtigten die Erlebnisburg
Hohenwerfen mit Greifvogelschau und einer
Führung durch die Burg mit Besichtigung der
Waffenausstellung.
Den ersten Abend ließen die Teilnehmer im
Landgasthof Brückenwirt in St. Johann im
Pongau bei einem Schlagertanzabend mit
Livemusik ausklingen.
Nach einem ausgiebigen Frühstück fuhr
man bei herrlichem Sonnenschein zur
Liechtensteinklamm. Nach der Besichtigung
der Liechtensteinklamm konnten sich die
CGM‘ler in Filzmoos auf der Oberhofalm/
Unterhofalm stärken und ein paar vergnügliche Stunden bei sommerlichen Tempera-
turen verbringen. Am Nachmittag trat die
Gruppe dann die Heimreise an.
Die CGM-Mitglieder, Kolleginnen und Kollegen von der Audi AG Ingolstadt sowie
Freunde der CGM nahmen sehr gerne am
gut organisierten Ausflug teil und freuen sich
schon auf die Jahresfahrt im nächsten Jahr.
Rudolf Heil
CGM-Betriebsgruppe Audi Ingolstadt
BILDUNGSURLAUB IN WOLFSBURG
[ Lebendige Demokratie ]
In der Woche vom 17.21. September 2012
nahmen zwölf Kollegen von der Volkswagen AG in Wolfsburg an einem Bildungsurlaub zum
Thema „Lebendige Demokratie – Arbeits- und Tarifrecht/Soziale Sicherheit
2012“ in der CGM-Geschäftsstelle in
Wolfsburg teil.
Unter der Leitung des Geschäftsführers
Nord/Küste Torsten Schöne entwickelten
sich kontroverse Diskussionen zu den Themen Beschäftigungs- und Sozialpolitik in
Deutschland. Außerdem wurden den Teilnehmern die geschichtliche und politische
Entwicklung des Arbeits- und Tarifrechts
erläutert. Dabei wurde auch der „PhönixTarifvertrag“ diskutiert.
Am Dienstag besuchte die Gruppe das
Arbeitsgericht Braunschweig. Hier wurden
vor der 8. Kammer verschiedene Fälle verhandelt. Am Ende des Verhandlungstages
verkündete der Vorsitzende Richter die Urteile und erläuterte die Urteilsfindung vor
den interessiert zuhörenden Teilnehmern
des Bildungsurlaubs.
Die CGM-Vertraunsleute vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig
BETRIEBSRÄTESEMINAR
[ Arbeitssysteme und Prozessgestaltung ]
In Kooperation mit
dem Beratungsunternehmen WOLF-Consult aus Spaichingen fand Mitte September das Seminar „Arbeitssysteme
und Prozessgestaltung nach REFA“ für
Betriebsräte statt.
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Die Teilnehmer profitierten von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz des Referenten
Jean-Louis Wolf, der als Berater von diversen Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen einen hervorragenden Ruf
genießt. Die Prozesserfassung und -gestaltung eines REFA-Fachmannes durch prak-
tische Elemente konnten die Seminarteilnehmer an praktischen Beispielen hautnah
erleben.
Von A wie Ablaufstrukturen, Aufgabenanalyse und -bewertung, über L wie Leistungsgradbeurteilung und R wie rechtliche
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
Grundlagen des BetrVG oder REFA Planungssystematik, bis Z wie Zeitdaten wurde eine breite Grundlage vermittelt.
Dies wird den Teilnehmer als Basis für deren Arbeit als Betriebsräte dienen und im
Einsatz für die Interessen der Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer Früchte tragen können. Das Seminarprogramm 2013
wird mit Spannung erwartet.
GESCHÄFTSSTELLE GÄRTRINGEN
[ Bundestagsabgeordneter Clemens Binninger zu Gast ]
Am 4. September 2012
besuchte Clemens Binninger MdB auf seiner
Sommertour die CGM-Geschäftsstelle in
Gärtringen.
Mit Geschäftsführer Ralf Holten erörterte er
die Auslastungssituation der regionalen Betriebe und die Situation der Beschäftigten.
Aus der Umsetzung der bereits erzielten
Tarifabschlüsse für die Metall- und ElektroIndustrie aber auch den bevorstehenden
Verhandlungen beispielsweise im Fachbereich Sanitär-Heizung-Klima zogen beide
Seiten nach der Unterredung positive Rück-
schlüsse, über die momentan schwierigen
Bedingungen gestärkt hinweg zu kommen.
Dieser Besuch und der damit verbundene
Dialog, steht am Anfang einer ganzen Reihe
von Begegnungen, die die CGM-Geschäftsstelle in Gärtringen mit Leben füllen und zu
einer örtlichen Begegnungsstätte machen
soll. Für den Herbst und Winter sind bereits
Vortragsabende geplant, die die Interessen
und Anliegen der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer aufgreifen und den Austausch über gewerkschaftliche und gesellschaftspolitische Themen fördern sollen.
Auch die Bürgerinnen und Bürger dürfen
sich in allen Fragen rund um Soziales und
die Arbeitswelt herzlich eingeladen fühlen.
ZF-ZUKUNFTSSTUDIE FERNFAHRER
[ KFG fordert besseres Image und bessere Bezahlung ]
Berlin: Bei einer Pressekonferenz im Tagungszentrum
im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin wurde die „ZF-Zukunftsstudie
Fernfahrer“ vorgestellt. Erstellt wurde die Studie im Auftrag der
ZF Friedrichshafen AG, Verfasser ist Prof.
Dr. Dirk Lohre, Sprecher des wissenschaftlichen Konsortiums, Institut für
Nachhaltigkeit in Verkehr und Logistik
(INVL) der Hochschule Heilbronn.
Die Studie befasst sich mit den strategischen
Herausforderungen, vor der die Transportbranche steht. Das Spannungsfeld demografischer Wandel und ein unattraktives
Image des Fahrerberufs führen zu einem
großen Fahrermangel, da in den nächsten
Jahren ca. 40 Prozent aller LKW-Fahrer in
den Ruhestand gehen werden. Ein Kernergebnis der Studie sagt aus, dass die Auswirkungen dieser Entwicklung nicht nur die
Branche betreffen, sondern indirekt jeden
einzelnen Endverbraucher.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende und
Presseprecher der Kraftfahrergewerkschaft
(KFG) Franz Xaver Winklhofer aus dem
Berchtesgadener Land hat bei der Presse-
Dr. Stefan Sommer, Vorstandsvorsitzender der ZF Friedrichshafen AG und Franz Xaver Winklhofer, stellv. Bundesvorsitzender der Kraftfahrergewerkschaft (KFG)
konferenz eindeutige Verbesserungen für die
Berufsfahrer gefordert. „Nur wenn sich der
Umgang der Unternehmer und Disponenten
mit ihren Fahrern deutlich ändert und endlich
bessere Löhne und geregelte Arbeitszeiten
eingeführt werden, kann der Fahrermangel
vermieden werden“, so der stellvertretende
Bundesvorsitzende. Außerdem fordert die
KFG die Verbesserung des Berufsimages und
auch eine bessere Ausbildung der Fahrer.
Diese Verbesserungen nicht vom Angestellten, sondern von den Transportunternehmen
durchzuführen.
Aber auch die Politik muss für bessere Rahmenbedingungen sorgen. Damit die Berufskraftfahrer die gesetzlichen Ruhezeiten
einhalten können, brauchen diese auf LKW
abgestimmte Park- und Ruheplätze an den
Autobahnen.
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TRANSPORTBRANCHE
[ Fahrermangel selbst verschuldet ]
„Die Verantwortlichen in
der Transportbranche haben die seit 1999 entstandene und bekannte Situation bis zum heutigen Tag
ignoriert und nichts unternommen, um
mit geeigneten Mitteln gegenzusteuern“, so der Bundesvorsitzende der
Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Willy
Schnieders aus Emstek in Niedersachsen. Die Speditionen hätten keinerlei
zukunftsorientierte Personalplanung unternommen und es versäumt, junge Menschen in einer dreijährigen Ausbildung
zum Berufskraftfahrer zu qualifizieren.
Schnieders stellt weiter fest, dass die schlechten Arbeitsbedingungen, die geringen Löhne bei den Transportunternehmen und die
fehlende gesellschaftliche Anerkennung des
Fahrerberufes ein Hauptgrund sind, dass es
zu wenig Fahrernachwuchs gibt. Dazu kommen noch die sehr hohen Kosten für die
Führerscheinbewerber. Weiter beklagt der
Bundesvorsitzende der KFG die negative Berichterstattung in den Medien.
„Als langjähriger Berufskraftfahrer sehe ich
den Beruf des Kraftfahrers immer mehr als
„Sklave der Landstraße“ an“, so der Bundesvorsitzende der KFG. Bedingt durch den
harten Wettbewerb und den immer größer
werdenden Kostendruck, ist vielen Unternehmern nicht bewusst, dass die Anforderungen an den Fahrer zunehmend steigen.
Der Fahrer muss neben dem eigentlichen
Fahrdienst auch zahlreiche Nebentätigkeiten
wie Zollabwicklungen, Kundenkontakte oder
Fahrzeugpflege und vielfach sogar das Beund Entladen bewältigen.
Schnieders: „Obwohl es nach den Bestimmungen der Sozialvorschriften verboten ist,
werden besonders bei vielen großen Handelsketten die betriebsfremden LKW-Fahrer
zu Be- und Entlade-Arbeiten herangezogen.“
Die Arbeitgeber aus dem Transport- und Speditionsgewerbe können auf keinen Auftrag
verzichten und werden trotz ihrer Fürsorgepflicht nicht Partei für den Fahrer ergreifen
und ihn vor der gesetzwidrigen Ausnutzung
durch den Kunden schützen. Die KFG beklagt seit Jahren, dass der Fahrer selbst sich
nicht wirksam wehren kann, da er gerade in
wirtschaftlich schwieriger Zeit auf den Arbeitsplatz angewiesen ist und Gefahr läuft,
bei Verweigerung der Entladung arbeitslos
auf der Straße zu stehen.
Der KFG-Bundesvorsitzende beklagt insbesondere, dass der Fahrzeuglenker, der nach
der Verordnung EWG Nr.3820/85 die Lenkund Ruhezeiten einhalten muss, anscheinend
weder die Auftraggeber im Transportgewerbe noch die zuständigen Kontrollorgane interessiere. Bis jetzt hoffen die Berufskraftfahrer vergeblich auf die Hilfe des Gesetzgebers.
Schnieders wörtlich: Ich wage zu behaupten,
dass die zuständigen Behörden und besonders die Politiker, die für diesen Bereich
zuständig sind, davon wissen und nichts
unternehmen. Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren im Allgemeinen die Einhaltung der
gesetzlichen Auflagen für das Fahrpersonal
sehr streng, machen aber keine Anstalten,
den beruflich tätigen LKW-Fahrer vor Fremdbestimmung, wie dies bei den großen Konzernen üblich ist, zu schützen oder gar gegen
diese vorzugehen. Bei einer Straßenkontrolle
wird der Fahrzeuglenker für Verstöße gegen
die Lenk- und Ruhezeiten unnachsichtig zur
Verantwortung gezogen, obwohl er diese
Verstöße meist nicht zu verantworten hat.
Die großen Handelsunternehmen verdienen immense Stimmen auf dem Rücken der
LKW-Fahrer. Wenn diese Firmen eigenes Be
– und Entladepersonal einstellen würden,
könnten nicht nur mehrere Tausend Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, es würden
auch jede Menge Steuern und Abgaben in
die Bundes- und Landeshaushalte sowie in
die leeren Kassen der Sozialversicherungen
fließen! So wird der Berufszweig des Kraftfahrers ungewollt ohne eigenes Zutun sogar
noch zum Arbeitsplatzvernichter. „Dies ist
mir unverständlich, wo doch auf politischer
Ebene ein großes Interesse an Dauerarbeitsplätzen da sein müsste. Hier liegt meines Erachtens ein großes Potenzial, was aus nicht
nachvollziehbaren Gründen für uns Berufskraftfahrer, aber sicher auch für den arbeitssuchenden Bürger, nicht genutzt wird.“
Die Berufskraftfahrer brauchen mehr Schutz
des Gesetzgebers vor Ausbeutung durch die
Arbeitgeber, vor Diskriminierung durch die
Gesellschaft und endlich annehmbare Lohnund Arbeitsbedingungen. Willy Schnieders
fordert auch, dass Frauen und Männer, die
den Beruf des Kraftfahrers ergreifen wollen,
sehr deutlich von den Kosten der Aus- und
Weiterbildung entlastet werden.
ERGÄNZUNG UNSERES BERICHTES IN DER DGZ 09/10
[ ICE-Neubaustrecke zwischen Nürnberg und Berlin ]
Nach Fertigstellung
des Verkehrprojektes „Deutsche Einheit Nr. 8“, dem größten Schienenverkehrsprojekt der Deutschen Bahn, wird
die Fahrzeit zwischen München und
Berlin rund vier Stunden betragen. Von
Nürnberg nach Berlin soll dabei die Reisedauer von sechs Stunden auf knapp
drei Stunden verkürzt werden.
Auf den Ausbau- bzw. Neubaustrecken soll
die Höchstgeschwindigkeit auf der Aus-
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baustrecke zwischen Nürnberg – Bamberg –
Ebensfeld 230 km/h, auf der Neubaustrecke
Ebenfeld – Erfurt 300 km/h betragen.
2011 betrugen die Investitionen rund 770
Millionen Euro. Nach dem derzeitigen Baustand wird mit der Fertigstellung der Neubaustrecke Erfurt – Leipzig – Halle für Ende
2015 gerechnet. Die gesamte Fertigstellung
des Streckenausbaus Nürnberg – Ebenfels ist
für 2017 geplant, wobei hier noch einige der
Gleisführungen, vor allem im Umland, und
verschiedene Lösungen in der Bearbeitung
sind. Die endgültige Fertigstellung kann sich
dadurch noch verzögern.
Bund, Länder, Kommunen, Natur- und Umweltschutz, Bürgerinitiativen und die „Deutsche Bahn“ als Betreiber der Strecken hatten
lange über das Großprojekt gestritten, um
eine optimale Lösung zu finden. Wenn es
tatsächlich gelingt, in fünf Jahren den vollen
Betrieb aufzunehmen, wird sich erweisen, ob
das Werk gelungen ist.
Die CGDE ist voller Hoffnung, dass dem so
sein wird.
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
HOHE VERDIENSTE IM EHRENAMT
[ CGDE‘ler erhält die Saarländische Ehrenamtsnadel ]
Im Auftrag der Ministerpräsidentin
des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) zeichnete die saarländische Innenministerin
des Saarlandes Monika Bachmann (CDU)
Joseph Nashan für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement mit der
Saarländischen Ehrenamtsnadel aus.
Bei der Ehrung im Sitzungssaal des Homburger Forums waren unter anderen auch seine Ehefrau Maria Nashan, der Oberbürgermeister der Stadt Homburg (Saar) Karlheinz
Schöner, der Landrat des Saarpfalz-Kreis
Bernhard Preiß, der Präsident des Landesverbandes Saarland des Deutschen Roten
Kreuzes Klemens Lindemann und Franz
Josef Engstler in Vertretung des CGDEBundesvorsitzenden, anwesend.
Ministerin Monika Bachmann würdigte
in ihrer Laudatio die hohen Verdienste von
Joseph Nashan, der über 60 Jahre uneigennützig für seine Mitmenschen da war und
sich weit über das gewöhnliche Maß für
andere Menschen und für das Gemeinwohl
eingesetzt und verdient gemacht hat.
Interessant waren die Ausführungen der Ministerin zur Geschichte des Ehrenamtes und
deren Bedeutung für das allgemeine Wohl.
Die ehrenamtliche Tätigkeit sei ein nicht
wegzudenkender Bestandteil unserer Gesellschaft. Damit dies so bleibe, werde vieles
getan und müsse der Einsatz im Ehrenamt
anerkannt und gewürdigt werden.
Aus dem Umfang und der Vielfalt der ehrenamtlichen Tätigkeiten von Joseph Nashan
sind drei Bereiche besonders hervorzuheben:
Die Tätigkeit beim Deutschen Roten Kreuz,
der Einsatz für die Eisenbahnerinnen und
Eisenbahner in der CGDE und das Engagement im kirchlichen Bereich.
Im DRK ist Joseph Nashan seit 1948 engagiert. Von 1975 bis 1993 war er geschäftsführender Vorsitzender des Ortsvereins
Erbach/Reiskirchen/Jägersburg. Viele Auszeichnungen erhielt der Geehrte vom Deutschen Roten Kreuz , unter anderem, 1996 die
Verdienstmedaille des DRK Pfalz/Saarland in
Gold und 2008 die Ehrennadel für 60 Jahre
aktiven Dienst im DRK.
Bild rechts: v.l.n.r.: Karlheinz Schöner (Oberbürgermeister von Homburg), Monika Bachmann
(Innenministerin),
Bernhard
Preiß
(DRK-Präsident im Saarland), Joseph Nashan,
1950 wurde er Mitglied der Gewerkschaft
christlicher Saarbergleute (GCS) und ist 1958
der CGDE beigetreten. In der CGDE ist Joseph Nashan seit vielen Jahren Mitglied des
Bundesvorstandes und nimmt noch immer
Aufgaben in der Bundesgeschäftsstelle der
CGDE in Saarbrücken wahr.
Seine ehrenamtliche Tätigkeit im kirchlichen
Bereich widmete er vor allem der Pfarrei St.
Andreas in Homburg-Erbach. Dort war er
Mitbegründer der Kolpingfamilie und arbeitete einige Jahre als Mitglied im Pfarrgemeinderat mit.
Die Ministerin hob in ihrer Laudatio besonders hervor, dass, wenn sich jemand so für
das Allgemeinwohl in der Gesellschaft dieser
Welt einbringt, seine Familie dafür ein hohes
Maß an Verständnis aufbringen müsse, denn
Klemens Lindemann (Landrat des SaarpfalzKreises), Maria Nashan
sie begleite ihn ständig, indem sie ihm den
Rücken freihalte für die ehrenamtliche Tätigkeit. „Vor dem Hintergrund schließe ich besonders ihre Frau Maria in meinen Dank und
meine Hochachtung herzlich ein.“
Die Christliche Gewerkschaft Deutscher
Eisenbahner ist tolz auf ihr verdientes Mitglied Joseph Nashan. Sie spricht ihm herzliche Glückwünsche für die hohe Auszeichnung mit der Ehrenamtsmedaille des
Saarlandes und den besonderen Dank für die
erbrachte Leistung aus. Ein besonderer Gruß
und herzlicher Dank gilt Maria Nashan und
der ganzen Familie für die stete Unterstützung des Ehemannes und Vaters bei seiner
ehrenamtlichen Tätigkeit.
„Wir ehren Sie mit großem Respekt vor Ihren Leistungen mit der Urkunde der
Saarländischen Ministerpräsidentin und dem Dank unseres Landes sowie mit
meinem persönlichen Dank für Ihr Wirken für die Menschen in dieser Stadt
und in diesem Land.“
Monika Bachmann, Innenministerin des Saarlandes
Magazin der Christlichen Gewerkschaften
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Vorsitz: Adalbert Ewen . Postfach 70 01 51 . 70571 Stuttgart . Tel.: 0711 2484788-0 . Fax: -21/22 . www.cgm.de . [email protected]
Kraftfahrergewerkschaft (KFG)
Vorsitz: Willy Schnieders
Postfach 62 01 54 . 30615 Hannover
Tel.: 0511 38892-69 . Fax: 0511 3150-15
www.kraftfahrergewerkschaft.de
[email protected]
Christliche Gewerkschaft Deutscher
Eisenbahner (CGDE)
Vorsitz: Rudolf Bruns
Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 92728-50 . Fax: 0681 52012
www.cgde.de . [email protected]
Christliche Gewerkschaft Bergbau,
Chemie, Energie (CGBCE)
Vorsitz: Werner Benedix
Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 92728-10 . Fax: -43
www.cgbce.org . [email protected]
Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe
und Holzverarbeitung im CGB (GKH)
Vorsitz: Günter Höhn
Bielefelder Straße 6 . 33104 Paderborn
Tel.: 05254 8046-74 . Fax: -75
www.gewerkschaftgkh.de
[email protected]
Bund der Hotel-, Restaurant- und
Caféangestellten (Union Ganymed)
Vorsitz: Rainer Burgunder
Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg
Tel.: 0203 23447 . Fax: -287644
Beschäftigtenverband Industrie,
Gewerbe, Dienstleistung (BIGD)
Vorsitz: Wilfried Vorwerk
Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg
Tel.: 0203 23447 . Fax: 0203 287644
[email protected]
DGZ . 11/12 2012
09
JUGENDSEITE
REZENSION
[ So wird das Berichtsheft schön ]
Ausbildung könnte so schön sein –
wenn es das Berichtsheft nicht gäbe.
Aber, aber: Es gibt doch Berichtsheft
Pro 3. Mit der neuen Software wird
aus der (lust-)losen Blattsammlung
von einst eine würdige Mappe, die
das bringt, was jeder Auszubildende
braucht: einen guten Abschluss!
Die Zahl der Ausbildungsstellen nimmt weiter zu. Inzwischen haben Jugendliche die
Wahl. „Die Unternehmen engagieren sich
noch stärker als in den Vorjahren, um Jugendliche zu gewinnen“ so der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
in seiner Studie „Ausbildung 2012“. Außerdem wachse die Bereitschaft bei den Unternehmen weiter, Jugendliche nach Abschluss
in ein festes Anstellungsverhältnis zu übernehmen, berichtet der DIHK.
Wer die Chancen nutzen will, braucht
unter anderem den schriftlichen Ausbildungsnachweis. Der ist aus einer Reihe von
Gründen Pflicht für Auszubildende. Ohne
Berichtsheft gibt es keinen Abschluss. Oder
anders herum: Mit einem sauberen, ordentlichen und gut geführten Berichtsheft
hinterlässt jeder einen guten Eindruck. Und
damit öffnen sich viele Türen auf dem Arbeitsmarkt noch leichter.
Hier wird die neue Software Berichtsheft Pro
3 von Garsidis Webdesign & Programmierung
zur unentbehrlichen Hilfe. Und das nicht nur
für Azubis, deren Handschrift diplomatisch
ausgedrückt „recht individuell“ ist. Berichtsheft Pro 3 verhindert die lose Blattsammlung,
10
DGZ . 11/12 2012
durch die am Ende niemand mehr so richtig
durchsteigt. Mit ihr können Auszubildende
einfach und komfortabel Ausbildungsstationen und -schritte notieren.
Die vorliegende Version ist nicht als Update
zu verstehen. Vielmehr wurde die Software
komplett überarbeitet. Zahlreiche Vorschläge und Anregungen von ehemaligen Auszubildenden sind in die Version 3 eingeflossen. Zu den Features zählen: Erstellen und
Abfragen des Ausbildungsrahmenplanes,
Textbaustein-Funktionen, Thesaurus (alternative Wortvorschläge), Live-Rechtschreibprüfung, SMTP Client (E-Mail-Versand), PDF
Export und vieles mehr. Sie vereinfachen
und beschleunigen das Erstellen und Verwalten des Ausbildungsnachweises.
Und wer sein Berichtsheft lieber sonntags auf der Couch schreibt – Chipstüte
und kühle Erfrischungsgetränke in sicherer
Nähe – auch dem ist mit Berichtsheft Pro
3 geholfen. Die Datenbank lässt sich sogar
auf einem Speicherstick mit nach Hause
nehmen. Nur eines kann Berichtsheft Pro
3 noch nicht: Nachschub aus dem Kühlschrank holen.
Berichtsheft Pro 3 ist eine von allen Institutionen anerkannte Software. Sie wurde 2004
eingeführt.
Daraus ist schließlich auch Berichtsheft Pro 3
Netzwerk entstanden, die Netzwerkversion.
Integriert ist hier die Software für die Auszubildenden. Die Zahl ist ausbaufähig von drei
Benutzern (Azubis) bis 50 / Installation. Aus-
bilder oder auch die Geschäftsleitung haben
jederzeit einen Überblick über den Ausbildungsstand und können bei Bedarf korrigierend z.B. mit einer Notiz eingreifen. Das
verhindert manche „böse Überraschung“
für beide Seiten.
Berichtsheft Pro 3 Netzwerk ist ein wichtiges Tool auf dem Weg zu einer erfolgreichen Ausbildung. Damit stattet das Unternehmen seine Auszubildenden mit einem
hilfreichen Werkzeug aus, das zu alledem
auch ein ordentliches, einheitliches Erscheinungsbild garantiert.
Berichtsheft Pro 3 kostet EUR 24,95. Die
Software kann von der Website heruntergeladen werden. Eine kostenlose, unverbindliche Testversion ist verfügbar unter:
http://www.berichtsheft.de
SYSTEMVORAUSSETZUNGEN
• Windows 9x/2000/XP/Vista/
Windows 7
• Pentium 2 300MHZ oder vergleichbar
• 1GB RAM
• 50 MB freier
Festplattenspeicher
• CD ROM (optional
bei Boxversion)
• Internetzugang
(optional bei
Produktaktivierung,
Mailversand).
JUGENDSEITE
JUGENDARBEITSLOSIGKEIT IN EUROPA
[ Betriebliche Ausbildung verbessert Arbeitsmarktchancen ]
Die Jugendarbeitslosigkeit in Europa ist
infolge der Krisen der letzten Jahre kräftig angestiegen. In manchen Ländern
wie Spanien und Griechenland erreichte
die Jugendarbeitslosenquote bisher
nicht gekannte Höhen, in der gesamten EU ist sie mehr als doppelt so hoch
wie die der Erwachsenen. Allerdings
ist die Zahl der Erwerbslosen unter den
Jugendlichen nicht stärker gewachsen
als unter Erwachsenen, stellt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
(DIW Berlin) in einer aktuellen Studie
fest, in der die Jugendarbeitslosigkeit
in 33 europäischen Ländern untersucht
wird. Die Krise hat das altbekannte Problem, dass in der EU die Arbeitslosenquote der Jugendlichen mehr als doppelt so hoch wie die der Erwachsenen
ist, deutlicher zu Tage treten lassen.
Jugendliche in Europa nehmen mehr und
länger an der schulischen oder universitären
Ausbildung teil. Nur ein Drittel befindet sich
auf dem regulären Arbeitsmarkt und ist
nicht in einer schulischen oder betrieblichen
Ausbildung. „Generell gibt es in der EU die
Tendenz, mehr und länger an der Schule
oder der Universität zu bleiben“, sagt Brenke. Allerdings steigen die Chancen auf dem
Arbeitsmarkt dadurch nur bedingt: „Auch
wenn eine Ausbildung vorliegt, weisen Jugendliche in fast allen Staaten eine viel höhere Arbeitslosigkeit auf als Erwachsene“,
sagt der DIW-Arbeitsmarktökonom Karl
Brenke. „In Ländern allerdings, in denen wie
in Deutschland viel betrieblich ausgebildet
wird, sind die Arbeitsmarktchancen der Jugendlichen spürbar besser als in Staaten, die
vor allem auf eine schulische Qualifizierung
setzen“, sagt Brenke. „Offensichtlich haben
qualifizierte Jugendlichen wegen fehlender
Berufserfahrung und mangelnder Praxisnähe schlechtere Beschäftigungschancen als
Erwachsene“, sagt Brenke.
„Deutschland ist eine Ausnahme in Europa, qualifizierte Jugendliche sind hier
nicht benachteiligt gegenüber Erwachsenen. Hierzulande ist die höhere Jugendarbeitslosigkeit allein darauf zurückzuführen, dass unter den Arbeitslosen im
jungen Alter ein höherer Anteil keine Ausbildung hat als unter den erwachsenen
CGM-JUGEND IN FACEBOOK! – WERDE MITGLIED!
Die CGM Jugend findest Du jetzt auch bei Schau mal rein
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Arbeitslosen.“ In Deutschland ist der Arbeitsmarkt für Jugendliche am offensten,
am stärksten im Nachteil sind sie dagegen
in Italien sowie Schweden, Rumänien und
Großbritannien.
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW), Pressemitteilung
vom 25.07.2012
RICHTIGSTELLUNG
In der Ausgabe 07/08 der DGZ wurde Levent
Kilic auf Seite 11 in dem Artikel CGM-Jugendseminar fälschlicherweise als Jugendvertreter genannt. Hierbei handelte es sich um
einen Fehler der Redaktion. Levent Kilic ist der
Ansprechpartner der Jugend bei Opel
Rüsselsheim.
DGZ . 11/12 2012
11
POLITIK . SOZIALES
INTERVIEW MIT DEM THEOLOGEN ELMAR NASS
[ „Subsidiarität ist Hilfe zur Selbsthilfe“ ]
Das ist Hilfe zur Selbsthilfe. Sie endet, wo die
Befähigung wieder hergestellt ist. So ist etwa
die Erziehung natürlich Aufgabe der Familien.
Öffentliche Ämter treten erst dann auf den
Plan, wenn Familien überfordert sind.
SO!: Wann und wie ist der christliche Subsidiaritätsgedanke historisch entstanden?
Theologe und Sozialwissenschaftler Dr. Dr.
Elmar Nass (Quelle: Bruder Heinz helf SVD)
Für die christlichen Gewerkschafter ist
die Frage nach der Subsidarität elementar. Was der Begriff überhaupt bedeutet
und welche Rolle der er in der katholischen Soziallehre einnimmt, erklärte
Dr. Dr. Elmar Nass (Theologe und Sozialwissenschaftler) gegenüber der Sozialen Ordnung (SO), dem Magazin der
Christlich Sozialen (CDA). Die SO hat
uns freundlicherweise den Abdruck des
nachfogenden Interviews gestattet.
Der Theologe und Sozialwissenschaftler ist Domvikar in Aachen und Fortbildungsbeauftragter des Bistums Aachen.
Zudem lehrt er Wirtschafts- und Sozialethik an der Universität Aachen. Er hat
zahlreiche Bücher und Fachartikel zur
katholischen Soziallehre verfasst.
SO!: Herr Nass, was heißt überhaupt
„Subsidiarität“?
Nass: Das lateinische Wort subsidium kann
mit „Hilfe“ übersetzt werden. Zur Erklärung
des Subsidiaritätsprinzips halte ich es mit
Oswald von Nell-Breuning: „Man soll die
Kirche nicht aus dem Dorf tragen.“ Zuerst
übernimmt immer die kleinere Einheit die ihr
mögliche Verantwortung. Erst wenn sie ihre
Aufgabe nicht mehr schafft, tritt die Hilfe
der nächstgrößeren Einheit ein. Also: Zuerst
kommt Selbstverantwortung, dann die Familie, dann die Gemeinde, dann etwa der Staat.
12
DGZ . 11/12 2012
Nass: Die sozialen Fragen des 19. Jahrhunderts beflügelten Vordenker des Sozialkatholismus wie Bischof von Ketteler zu mutigem
Eintreten für die Rechte der Arbeiter. Ihr Solidaritätsgedanke unterschied sich gravierend
vom sozialistischen Kampfbegriff. Solidarität – christlich gedacht – ist das Recht jedes
Menschen, durch die Gemeinschaft Hilfe zu
erhalten, die ein lebenswertes Leben ermöglicht. Dieses Recht auf Entfaltung hat jeder
Mensch, weil er Abbild Gottes ist. Und mit
diesem Gottesgeschenk der Personalität sind
Kollektiv und Partei entmachtet. Jeder hat
vor sich, vor der Gesellschaft und vor Gott
die Pflicht, seine Talente selbst zu entfalten
und nicht zu schnell nach dem Staat zu rufen.
Solidarität und Subsidiarität, Eigen- und Sozialverantwortung sind untrennbar verbunden,
wenn wir christlich von sozialer Gerechtigkeit
sprechen.
entstammt ja einer christlichen Tradition in
Opposition zum Sozialismus. Die Liberalen als
vermeintliche Anwälte von Eigenverantwortung und Leistung wittern die Verwässerung
der von ihnen gehüteten Freiheit mit christlich-sozialen Ideen. Im Ausschweigen der
Subsidiarität zeigt sich das alte Dilemma im
Gegeneinander von Sozialismus und Liberalismus, denen entgegen die katholische Soziallehre in den inzwischen ziemlich vernebelten
dritten Weg einfordert.
SO!: Die CDA fordert die Wiederentdeckung des Subsidiaritätsgedankens in
die Politik und Gesellschaft. Stimmen Sie
dem zu?
Nass: Eine Belebung dieser großen Tradition
würde Deutschland und Europa guttun. So kämen wir heraus aus den rhetorischen Gefechten
von Ideologien, die den Menschen nicht überzeugend als Person verstehen. Der Wert des
Menschen wird entweder allein aus dem Beitrag
für die Masse oder aus der Umsetzung egoistischer Interessen abgeleitet. In der CDA sollten
wir die Fahne hochhalten, auf der Solidarität
und Subsidiarität gemeinsam stehen. Karl-Josef
Laumann ist für mich heute der politische Vertreter des Sozialkatholismus.
SO!: Wie kam es dazu, dass die Forderung nach Subsidiarität Einzug in die katholische Soziallehre gehalten hat?
SO!: Gibt es Bereiche der Sozialpolitik,
in denen das Subsidiaritätsprinzip mehr
beachtet werden sollte?
Nass: Als Faschismus und Kommunismus die
Menschen nach und nach unter Parteidiktaturen entmündigte, setzt Papst Pius XI. 1931
mit der Enzyklika „Quadragesimo anno“ den
totalitären Systemen mutig ein Ordnungsmodell entgegen. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes wird hier unter Einfluss
von Pater Nell-Breuning die Freiheit betont
und dazu erstmals lehramtlich der Subsidiaritätsgedanke eingeführt. Das Prinzip ist hier in
die Vision einer berufsständischen Ordnung
eingebettet. Diese setzt noch mehr auf autonome Zünfte und soziale Tugenden und weniger auf Marktfreiheit und politische Eliten
als es später die Soziale Marktwirtschaft tat.
Nass: Da fallen mir Beispiele aus der Familienpolitik ein. Wenn wir Steuerzahler staatliche
Krippenplätze finanzieren, werden damit Anreize gesetzt, auch die kleinsten Kinder möglichst
bald aus der Familienverantwortung abzuschieben. Ganz nach dem sozialistischen Motto des
„Von der Wiege bis zur Bahre“. Hohle Lippenbekenntnisse zur Wertschätzung von Familien sind
unglaubwürdig. Im Sinne der Subsidiarität sollte
aus christlicher Sicht auch gegen Genderideologen den Familien Hilfe geboten werden, ihren
Auftrag zu erfüllen. Statt mit Negativbeispielen
Familien zu diffamieren, haben sie Vertrauen
verdient.
SO!: Im politischen Berlin hört man den
Begriff heute nicht mehr oft. Ist der aus
der Mode?
Nass: Ja. Sozialistische Parteien meiden
ihn wohl, um ihre angemaßte Deutungshoheit und soziale Gerechtigkeit zu zementieren. Denn Subsidiarität als Sozialprinzip
SO!: Welche Rolle spielt die katholische
Soziallehre insgesamt Ihrer Meinung nach
in den heutigen politischen Debatten?
Nass: Leider so gut wie keine mehr. Der Selige Adolf Kolping, Franz Hitze, Oswald von
Nell-Breuning, Josef Höffner werden das von
oben mit Sorge sehen. Ihr Vermächtnis mahnt
uns zu einem neuen missionarischen Einsatz.
POLITIK . SOZIALES
SO!: Was muss Ihrer Meinung nach passieren, damit sie mehr Raum gewinnt?
Nass: Wir brauchen mehr Politiker, die ihre
christlichen Werte offen bekennen, selbst
wenn es unbequem ist. Die Kirchen haben
den Auftrag, ihre Prediger in sozialethischen
Fragen zu schulen, damit diese im Licht der
Botschaft Jesu soziale Fragen angehen. Wir
brauchen eine neue Belebung der katholischen Sozialverbände. Im Bistum Aachen
etwa versuchen wir über Bildungsmaßnahmen dafür ein neues Bewusstsein zu schaffen. Dann ist natürlich jeder Einzelne gefragt,
sich in sozialen Themen zu schulen und das
eigene soziale Engagement als christliches
sichtbar zu machen. Unser Sozialengagement
muss Glaubensbekenntnis sein. Das ist der
beste Nährboden für unsere christlich-soziale
Zukunftsmission.
FRAUEN IN FÜHRUNGSPOSITIONEN
[ Verdienstlücke wird langsam kleiner ]
Der Anteil von Frauen in Führungspositionen der deutschen Privatwirtschaft ist in den Jahren 2001 bis 2010
von 22 auf 30 Prozent gestiegen. Die
überwältigende Mehrheit aller Führungspositionen wird mit 70 Prozent
aber immer noch von Männern eingenommen. In den Vorständen der 200
größten Unternehmen waren Frauen
Ende 2011 mit einem Anteil von 3 Prozent sogar nur eine Randerscheinung.
Dies zeigt der aktuelle Führungskräfte-Monitor des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Der
„gender pay gap“ – also die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern –
ging in Führungspositionen in der Privatwirtschaft im Durchschnitt von 30
auf 21 Prozent zurück und entspricht
damit etwa dem Verdienstunterschied
zwischen Frauen und Männern auf
dem gesamten Arbeitsmarkt. Werden Verzerrungen durch Spitzenwerte
herausrechnet (Medianwert), beträgt
der Unterschied allerdings 27 Prozent
(2001: 31 Prozent).
Studienleiterin Elke Holst forderte eine Öffnung der Unternehmenskultur für Frauen
in Führungspositionen auf allen Ebenen.
Am wirksamsten erscheinen fünf konkrete
Schritte: „Die Erhöhung des Frauenanteils
in Führungspositionen sollte als zentrales
Unternehmensziel definiert sein, dazu soll-
te es einen verbindlichen Zeitfahrplan geben mit klaren Größen, Verantwortlichkeiten und Sanktionen sowie Controlling und
Reporting. Schließlich ist Transparenz bei
der Besetzung von Positionen nötig und
eine kontinuierliche Personalentwicklung,
die Frauen von Anfang an in die Karriereplanung einbezieht. Denn der internationale Vergleich belegt, dass die Entwicklung in Spitzenpositionen auch rückläufig
sein kann“, so Elke Holst.
Insgesamt waren in Deutschland im Jahr 2010
knapp 4 Millionen angestellte Führungskräfte
in der Privatwirtschaft beschäftigt, davon 30
Prozent Frauen. Rund zwei Drittel der weiblichen und männlichen Führungskräfte sind
anderen leitend vorgesetzt; Männer haben
im Schnitt 33, Frauen nur 20 Mitarbeiter/innen. Hinsichtlich der Ausbildung sind kaum
Unterschiede zwischen Frauen und Männern
festzustellen: 64 Prozent der Frauen und 66
Prozent der Männer verfügen über einen
Hochschulabschluss. Unterschiede in der Berufserfahrung sind weitgehend altersbedingt:
Frauen verfügen durchschnittlich über vier
Jahre weniger Berufserfahrung als Männer
in Führungspositionen und sind mit durchschnittlich 40 Jahren etwa dreieinhalb Jahre
jünger. Zudem sind sie wesentlich kürzer im
selben Betrieb tätig.
Interessant ist, dass jüngere Frauen mit 39
Prozent noch relativ häufig in Führungspositionen anzutreffen sind. „Ob es nachwachsen-
de Generationen künftig besser gelingt, Karriere und Beruf zu vereinbaren und während
der Familienphase in einer Führungsposition
zu verbleiben, bleibt abzuwarten“, sagt Studienleiterin Elke Holst. Führungspositionen sind
meist mit überlangen Arbeitszeiten verbunden, die mit Haus- und Familienarbeit schwer
in Einklang zu bringen sind. Wenn auch die
Aufgabenteilung im Haushalt bei Frauen in
Führungspositionen gleichberechtigter organisiert ist als bei Männern, leisten Frauen doch
deutlich mehr Familien- und Hausarbeit –
auch wenn sie vollerwerbstätig sind und mit
durchschnittlich 45 Wochenstunden nur zwei
Stunden weniger arbeiten als ihre männlichen
Kollegen. Daraus dürfte auch die Tatsache
KURZ NOTIERT:
Vollzeitjobs
Wir wussten es schon lange, nun bestätigen es auch Daten und Fakten
des Wirtschaftszentrums Berlin: Seit
Mitte der 90er Jahre sind die Chancen
auf eine unbefristete Arbeitsstelle vor
allem bei der jüngeren Generation stetig gesunken. In allen Altersgruppen
sind die auf Teilzeitjobs und befristete
Stellen angestiegen. Es gibt aber auch
positive Meldungen: Es fanden wieder
mehr Frauen und Männer über 50 Jahre eine Anstellung.
DGZ . 11/12 2012
13
POLITIK . SOZIALES
resultieren, dass Frauen in Führungspositionen relativ spät Mütter werden (vor allem in
Westdeutschland) und häufiger ohne Kinder
im Haushalt leben als Männer in vergleichbaren Positionen. Auch sind sie seltener verheiratet, aber nicht häufiger Singles als Männer.
onen arbeiten oder auch hochqualifizierte
Tätigkeiten ausüben.
Definition Führungskräfte: Unter Führungskräften werden Angestellte in der
Privatwirtschaft verstanden, die entweder
in Tätigkeiten mit umfassenden Führungsaufgaben oder in sonstigen Leitungsfunkti-
Stichwort: Führungskräfte-Monitor
Der Führungskräfte-Monitor des DIW Berlin
liefert seit 2001 Informationen über Stand
und Entwicklung von Frauen und Männern
in Führungspositionen in der deutschen Pri-
Definition Median: Beobachtungswert,
der genau in der Mitte der nach dem Verdienst geordneten Stichprobe liegt.
vatwirtschaft. Da er auch Lebensrealitäten
außerhalb des Arbeitsmarktes wie Ausbildung, Lebensstil, Familie und Partnerschaft
miteinbezieht, liefert er Ansatzpunkte zur
Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und kann die Debatte um die Frauenquote versachlichen. Die Ergebnisse beruhen
auf dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP)
und zusätzlichen Befragungen.
Quelle DIW, Pressemitteilung
vom 03.09.2012
DIW-KONJUNKTURBAROMETER JULI 2012
[ Deutsche Wirtschaftsaussichten bleiben gedämpft ]
Die Turbulenzen im Euroraum bleiben
eine Belastung für das Wachstum in
Deutschland. Das Konjunkturbarometer
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt ein schwaches Plus beim Bruttoinlandsprodukt
von 0,3 Prozent für das dritte Vierteljahr an, nach voraussichtlich 0,2 Prozent
im zweiten Quartal. „Deutschland kann
sich nicht von der schwachen Entwicklung der Eurozone abkoppeln“, so DIWKonjunkturchef Ferdinand Fichtner.
„Aber eine allmähliche Belebung der
Weltkonjunktur und vor allem eine anziehende Inlandsnachfrage stützen das
Wachstum in Deutschland.“
Die exportabhängige Industrie dürfte die
Verwerfungen in den Krisenländern deutlich
zu spüren bekommen. „Im verarbeitenden
Gewerbe wird die Wertschöpfung im Sommerhalbjahr wohl merklich sinken“, so DIWDeutschlandexperte Simon Junker. „Darauf
dürften die Industrie und vor allem die Unternehmensdienstleister vorübergehend mit
Entlassungen reagieren, und auch bei den
Investitionen werden sich die Unternehmen zunächst spürbar zurückhalten.“ Dafür
spricht die zuletzt deutlich eingebrochene
Stimmung in den Unternehmen.
Insgesamt bleibt die Lage auf dem Arbeitsmarkt aber wohl robust. Denn der Rückgang
der Beschäftigung ist nur vorübergehend,
und er bleibt auf die exportabhängigen
Bereiche beschränkt. Zudem dürften die
anziehenden Löhne die Konsumausgaben
der Haushalte anschieben. Dies stützt das
Wachstum in Deutschland, die steigende Importnachfrage fördert aber auch das
Wachstum in den übrigen Ländern der
Eurozone.
14
DGZ . 11/12 2012
Die DIW-Konjunkturexperten erwarten,
dass sich die Weltwirtschaft im späteren
Verlauf wieder leicht beleben wird. Davon profitieren die deutschen Exporteure
überdurchschnittlich, und eine anziehende
Auslandsnachfrage wird die Unternehmen
zudem veranlassen, die günstigen Finanzierungsbedingungen verstärkt für Erweiterungsinvestitionen zu nutzen.
POLITIK . SOZIALES
INKOGNITO ZUM VORSTELLUNGSGESPRÄCH
[ Testverfahren ersetzt die klassische Bewerbung ]
Die bundesweite Studie zur anonymen
Bewerbung nach amerikanischem oder
kanadischem Vorbild hat große Schlagzeilen gemacht. Weder Bild, noch
Name, Geschlecht, Familienstand oder
Alter waren auf den Bewerbungen zu
sehen, berichtet der Spiegel. Mütter sowie Ausländer hatten laut Studie durch
die Wegnahme der persönlichen Informationen bessere Chancen auf eine
Einladung zum persönlichen Gespräch.
Für viele Unternehmen kommt dieses neue
Verfahren dennoch nicht in Frage, da sie
auf den persönlichen Eindruck des Kandidaten setzen. Eine Einstellung, die Rainer
Pohl, Vertriebsleiter der m.o.v.e. hr GmbH
(www.move-hr.de) nicht versteht: „Bei der
Auswahl der Mitarbeiter kommt es doch
weniger auf äußerliche Merkmale als auf
die Qualifikation und besonders auch die
Persönlichkeit des Bewerbers an.“
Zusammen mit dem Wirtschaftspsychologen Prof. Dr. David Scheffer hat m.o.v.e.
hr ein neues Analyse-Tool entwickelt, das
genau diesen Bereich abdeckt. hr-metrics
erlaubt eine ganzheitliche Analyse der
Personen-Job-Passung unabhängig von
Personalien.
„hr-metrics beschäftigt sich mit der Persönlichkeit der Bewerber und wie diese in das
Unternehmen passt. So eine tiefgehende
Analyse ist wesentlich zuverlässiger als die
alleinige Auswahl durch die Bewerbungsunterlagen“, so Pohl. hr-metrics basiert auf drei
Stufen, die sowohl die Selbstwahrnehmung,
die unbewussten Antriebskräfte des Einzelnen als auch die Jobanforderungen unter die
Lupe nehmen. „Mit diesem ausschließlich intuitiven Persönlichkeitstest können Personaler feststellen, welcher Kandidat am besten
ins Unternehmen passt“, erklärt Jens-Peter
Paulsen, Geschäftsführer der m.o.v.e. hr.
Eine weitere interessante Erkenntnis: Vergleicht man die Ergebnisse der hr-metrics
Persönlichkeitsanalyse von Männern und
Frauen, sind die verschiedenen Persönlichkeitstypen unter den Geschlechtern etwa
gleich verteilt. „Damit ist bewiesen, dass die
Unterschiede zwischen Männern und Frauen geringer sind als man bisher annahm“,
so Paulsen. „Es ist daher unerheblich, ob
Bewerbungen in Zukunft anonym eingereicht werden oder nicht. Mit hr-metrics
können vermeidliche
Defizite so oder so
beseitigt werden.“
STUDIE
[ Deutschland sucht wieder verstärkt nach Fachkräften ]
Aufgrund steigender Exporte und
kauffreudiger Verbraucher kann die
deutsche Wirtschaft ungeachtet der
Euro- und Schuldenkrise weiterhin Zuwächse verzeichnen. Dies schlägt sich
laut einer aktuellen Studie der Bonner
BWA-Akademie auch positiv auf dem
deutschen Arbeitsmarkt nieder. Dementsprechend suchen 63 Prozent der
deutschen Firmen wieder mehr Fachkräfte. Die Akademie, die auf Personalentwicklung, Outplacement, Personalberatung und Training spezialisiert ist,
hat 150 Personalleiter aus mittelständischen und großen Unternehmen befragt und die Ergebnisse in der Studie
„Arbeitsmarkt und berufliche Herausforderungen 2012“ veröffentlicht.
Laut BWA-Studie führt die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise jedoch mittelfristig dazu, dass wieder weniger Fachkräfte in der deutschen Wirtschaft benötigt
werden. 81 Prozent der befragten Unternehmen sehen dies als wichtige oder sehr
wichtige Auswirkung an. „Aufgrund hoher
Schuldenberge und gravierender Haushaltsdefizite müssen viele Länder, auch
und gerade in der Eurozone, langfristig
umfangreiche Sparmaßnahmen umsetzen. Dies hat entsprechend negative Auswirkungen auf die deutschen Exportzahlen“, erläutert BWA-Geschäftsführer Harald
Müller. Weniger Wachstum in der deutschen Wirtschaft führe zwangsläufig zu
einer geringeren Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften.
Entsprechend der BWA-Studie sind die
befragten Unternehmen zudem mehrheitlich der Meinung (63 Prozent), dass der
Fachkräftemangel noch zu oft aus dem
Ausland gedeckt wird. Aktuelle Studien
belegen, dass solche Anwerbeversuche in
der Praxis oftmals misslingen. Nach Meinung von Müller sollte die Behebung des
Fachkräftemangels über das Ausland daher
nur eine ergänzende Maßnahme zu den
von der BWA unterstützten Vermittlungen
und Coachings bilden. Für den BWA-Chef
ist deutlich wichtiger, „dass die deutsche
Wirtschaft vor allem durch verstärkte, bedarfsgerechte Weiterbildungsmaßnahmen
in enger Kooperation mit Hochschulen und
Forschungseinrichtungen den Fachkräftemangel mittel- und langfristig eindämmt.“
Die BWA-Akademie („Consulting, Coaching,
Careers“) ist seit über zehn Jahren unter der
Führung von Geschäftsführer Harald Müller als Spezialist für Personalentwicklung,
Outplacement, Personalberatung und Training sowie für Arbeitsmarktprogramme
wie Beschäftigtentransfer erfolgreich. Die
BWA versteht sich als neutraler Vermittler
zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zum Vorteil der Arbeitnehmer. Mit Hilfe der BWA haben mehr als zehntausend
Arbeitnehmer eine neue berufliche Zukunft gefunden. Das Spektrum reicht von
der Begleitung von Change ManagementProzessen über Vermittlung und Coaching
von Führungskräften bis hin zur Unterstützung bei der Gründung eines eigenen
Unternehmens.
DGZ . 11/12 2012
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POLITIK . SOZIALES
ZUKUNFT PERSONAL
[ BWA präsentiert Burnout-Prophylaxe ]
Burnout-Prophylaxe und Stressmanagement sind auf der diesjährigen „Zukunft
Personal“ die Schwerpunktthemen der
BWA-Akademie (Stand E.44 in Halle
11.1). Interessierte können sich vom 25.
bis 27. September 2012 am Stand der
BWA selbst ein Bild von den Methoden
machen, die hierfür präventiv eingesetzt werden. Dazu zählen in erster Linie
Stressmanagement-Seminare, Potenzialanalyseverfahren und Strategieplanung.
Laut Harald Müller, Geschäftsführer der
BWA-Akademie, gehört die BurnoutProphylaxe „zu den wichtigsten Maßnahmen, die externe Berater für das betriebliche Gesundheitsmanagement in
Unternehmen anbieten“.
Nach Angaben von BWA können sich Mitarbeiter durch präventives Einzelcoaching oder
Workshops rechtzeitig mit Stress-Situationen
auseinandersetzen, eigene Werte ermitteln
und hilfreiche Strategien, Methoden und
Ziele erarbeiten. So lernen die Teilnehmer von
Stressmanagement-Seminaren beispielsweise
motivierenden Stress zu identifizieren und das
eigene Stressverhalten effektiv zu managen.
Potenzialanalyseverfahren helfen darüber hinaus dabei, versteckte soziale Kompetenzen
aufzudecken und den eigenen Verhaltensstil
zu analysieren. „Ein wichtiges Instrument ist
auch die Strategieplanung“, erläutert Müller.
„Diese ermöglicht dem Einzelnen, sich des
eigenen Wertesystems bewusst zu werden,
eigene Einstellungen zu reflektieren und
positive Einstellungen zu entwickeln.“ Dadurch lassen sich psycho-soziale Stressfaktoren frühzeitig erkennen und vermeiden.
Experten sehen im Burnout-Syndrom eine
der schwerwiegendsten Folgen von chronischem Stress. Aus der aktuellen Trendstudie
„Arbeitsmarkt und berufliche Herausforderungen 2012“ der BWA-Akademie geht
hervor, dass beinahe 90 Prozent der Firmen
in Deutschland vermehrt psychisch bedingte
Krankheitsstände in ihren Betrieben wahrnehmen. In über einem Drittel aller Unternehmen (35 Prozent) ist zudem allein in den
letzten zwölf Monaten ein deutlicher Anstieg
psychisch bedingter Krankheiten bei Arbeitnehmern festzustellen.
ZUM WELTTAG DER MENSCHENWÜRDIGEN ARBEIT
[ Leistung muss sich lohnen – überall auf der Welt ]
Am 07.10.2012 dem „Welttag der menschenwürdigen Arbeit“ bekräftigte die
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM),
dass sich Leistung lohnen muss. „Erwerbsarbeit erhält ihre Würde durch angemessene Bezahlung“, stellte der CGMBundesvorsitzende Adalbert Ewen fest.
„Wir müssen uns dafür einsetzen, dass
Mindeststandards im Arbeitsleben überall auf der Welt eingeführt werden.“
Als oberste Priorität betrachte er hierbei die
weltweite Abschaffung von Kinderarbeit.
„Dass im 21. Jahrhundert immer noch in vielen Teilen der Welt Kinder arbeiten müssen,
ist nicht hinnehmbar.“ Zwar hätten bereits
viele Länder die ILO-Konvention 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit unterschrieben und ratifiziert, das
reiche aber noch lange nicht aus.
Für Deutschland, aber auch für die meisten
anderen Länder der Welt, sieht Ewen vor
allem Nachholbedarf in einer gerechten Bezahlung: „Es gibt immer mehr Arbeitsplätze
im Niedriglohnbereich, immer mehr Zeitarbeits- und Werksvertragsarbeitsplätze sowie
immer mehr befristete Arbeitsverhältnisse.
Damit kann man keine Familie planen oder
ernähren. Und einen ausreichenden Rentenanspruch kann man sich dadurch auch nicht
aufbauen.“ Es gelte deshalb, diesem Trend
entgegenzusteuern und dafür zu sorgen, dass
unbefristete und gerecht bezahlte Arbeitsplätze wieder die Regel seien. „Arbeit muss
sich lohnen. Das Lohnabstandsgebot muss
wieder konsequent eingehalten werden“,
fordert Ewen. Seit Einführung der HartzGesetze habe sich die Politik in Deutschland
zunehmend vom Lohnabstandsgebot verabschiedet. Mittlerweile arbeiten rund 4,6 Millionen Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnsektor. „Immer mehr Arbeitnehmer müssen sich
ihren Verdienst vom Staat aufstocken lassen.
Damit subventioniert der Staat indirekt einige
Unternehmen, die dann aber satte Gewinne
einfahren. Wenn wir weiter so machen, hält
das unser Sozialsystem nicht mehr lange aus.“
Aus diesem Grund spricht sich die CGM auch
nachhaltig für die Einführung der allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze aus. „Eine
Lohnuntergrenze sorgt nicht nur dafür, dass
Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden,
sich und ihre Familien ohne Zuzahlung des
Staates zu ernähren, sie verhindert auch Altersarmut“. Auf die Idee einer Zuschuss- oder
Grundrente käme man nur deshalb, weil so
viele Menschen ein Leben lang arbeiten und
im Anschluss trotzdem nicht genügend Rente
beziehen würden. „Es kann nicht sein, dass es
einen zunehmenden Reallohnverlust gibt und
der Staat immer mehr zuzahlen muss. Von
Arbeit muss man leben und einen ordentlichen Rentenanspruch aufbauen können“,
so die abschließende Forderung Ewens zum
Welttag der menschenwürdigen Arbeit.
JAV-Wahlen 2012
AKTUELLE BERICHTERSTATTUNG: Im Oktober/November
haben die JAV-Wahlen stattgefunden! Wir bedanken uns bei
allen CGM-Mitgliedern, die die Kandidaten der CGM in den
Betrieben tatkräftig unterstützt haben. Besonders gratulieren
wir den neu gewählten Jugendauszubildendenvertretern der CGM
und wünschen Ihnen für Ihre Amtszeit viel Erfolg und alles Gute!
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DGZ . 11/12 2012
POLITIK . SOZIALES
CGM STARTET INTERNETUMFRAGE ZUM ARMUTSBERICHT
[ Auf der Suche nach der goldenen Mitte ]
Die Zahlen des aktuellen Armutsberichts,
den Bundesarbeitsministerin von der
Leyen vorgelegt hat, sind alarmierend:
Die Schere zwischen arm und reich geht
immer weiter auseinander. Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) startete
deshalb eine neue Internetumfrage. „Wir
möchten von den Teilnehmern wissen,
wie sie die Lage bewerten und welche
Möglichkeiten sie sehen, etwas gegen
diesen Trend zu unternehmen“, wirbt
der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert
Ewen für die Herbstumfrage 2012.
Der Armutsbericht zeige deutlich, dass die
Reichen immer reicher und die Armen immer
ärmer werden. „Wir wollen in Deutschland
keine Verhältnisse wie in Johannesburg, wo
jeder, der Geld hat, um sein Leben fürchten muss. Deshalb ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, um über die Einführung einer
Vermögenssteuer und ihre Wirkungsmechanismen zu diskutieren. Immer mehr Reiche
signalisieren, dass sie gar kein Problem damit
hätten und eine große Mehrheit in der Bevölkerung ist eh dafür“, ist sich Ewen sicher.
Selbstverständlich müsse es auch weiterhin
Unterschiede geben dürfen – Gleichmacherei
entspräche nicht den Grundsätzen der christlichen Soziallehre. „Aber zu große Differenzen widersprechen den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und führen zu sozialen
Unruhen. Das können auch die Reichen nicht
ernsthaft wollen.“
Statistisch gesehen hätten die zufriedensten Menschen ein mittleres bis gehobenes
Einkommen, weder zu viel, noch zu wenig.
Schon aus diesem Grund gebiete der gesunde Menschenverstand, die „goldene Mitte“
zu stärken. „Dann müssen wir aber auch
endlich etwas gegen die Kalte Progression
unternehmen, die ja vor allem kleinere und
mittlere Einkommen belastet“, fordert der
CGM-Bundesvorsitzende.
Um ein umfassendes Meinungsbild zu erlangen, startete die CGM im Oktober eine neue
Internetumfrage zum Thema „Armutsbe-
richt 2012 – was nun?“. Auf ihrer Homepage
www.cgm.de können Fragen beantwortet
und Vorschläge gemacht werden, wie die
Schere zwischen Armen und Reichen wieder
zusammengehen kann. Bis zum 15. November kann jeder an der Umfrage teilnehmen.
Danach werden die Daten ausgewertet und
die Ergebnisse auf der Homepage und in der
DGZ veröffentlicht. „Wir erhoffen uns durch
die Herbstumfrage 2012 ein umfassendes
Meinungsbild, auf dessen Basis wir uns politisch positionieren und einbringen werden“,
so Ewen abschließend.
wü
ÜBERSTUNDENREGELUNG
[ Es ist Zahltag … Chef! ]
Schuften für „umme“ – was für viele nicht
tarifgebundene Arbeitnehmer jahrelang
selbstverständlich war, hat nun ein Ende.
Zumindest wenn es nach dem Urteil des
Bundesarbeitsgerichts (BAG) geht.
Mehr Arbeit bedeutet auch mehr Entgelt,
sollte man meinen. Doch die Realität sieht oft
ganz anders aus. Nach den Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) in Nürnberg wurden in Deutschland im
ersten Quartal 2012 328,4 Millionen Überstunden erarbeitet. Doch viele dieser Überstunden werden nicht vergütet. In Arbeitsverträgen findet sich oft die Klausel: „…für
Mehrarbeit erhält der Arbeitnehmer keine
gesonderte Vergütung“. Das BAG hat nun
entschieden, dass solch eine pauschale Klausel gegen das Transparenzgebot verstößt
(AZR 765/10). Aus dem Arbeitsvertrag muss
klar hervorgehen, mit wie vielen unbezahlten Überstunden der Arbeitnehmer rechnen
muss. Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag
keine konkrete Überstundenvergütung vorsieht, können laut dem Urteil des BAG eine
Überstundenvergütung rückwirkend einklagen. Für die Unternehmen kann das teuer
werden, denn eingefordert werden kann die
Bezahlung rückwirkend für bis zu drei Jahre.
Wer noch in diesem Jahr vor Gericht zieht,
kann ggf. Ansprüche rückwirkend bis 2009
geltend machen.
Allerdings müssen die Arbeitnehmer die
Überstunden sowie die Anordnung vom
Vorgesetzten nachweisen können. Zudem
gilt die Regelung nur für Arbeitnehmer, deren Entgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Im Westen sind das weniger als
67.200 Euro und im Osten weniger als 57.600
Euro. Mitarbeiter, die in ihrem Unternehmen
„Dienste höherer Arbeit“ erbringen, sind
ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung, auch wenn deren Einkommen unter der
Beitragsbemessungsgrenze liegt.
cah
DGZ . 11/12 2012
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WIR
DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDER
INTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE
LANDESVERBAND HESSEN
[ Sommer-Grillfest ]
Der Landesverband Hessen veranstaltete am 1. September 2012 ein großes Grillfest für alle CGM-Mitglieder.
Veranstaltungsort war die Geschäftsstelle Rüsselsheim. Die Bezirksvorsitzenden Uwe Andreas (Kassel/Nordhessen), Bruno Kraus (RheinMain) sowie Landes- und Bezirksvorsitzender
Michael Cézanne (Main-Taunus) freuten sich,
über 70 Gäste bei dem geselligen Zusammensein begrüßen zu dürfen. „Es ist unglaublich
wichtig, sich bei solchen Gelegenheiten mit
den Kolleginnen und Kollegen über die tägliche
Arbeit und über die gewerkschaftlichen Aufgaben und Ziele austauschen zu können“, freute
sich der Landesvorsitzende Michael Cézanne.
Bei strahlendem Wetter und königlicher Verpflegung genossen die Gäste den Nachmittag. Anlässlich dieser Feierstunde ergriffen
Michael Cézanne und der stellvertretende
CGM-Betriebsgruppenvorsitzende von Opel
Rüsselsheim Gerd Zimmermann die Gelegen-
heit, Karl-Hans Jacobi für seine 25-jährige
treue Mitgliedschaft bei der CGM mit der
silbernen Ehrennadel auszuzeichnen.
Der Teilnehmerbeitrag von 5 Euro wird der
Kinderkrebshilfe in Mainz gespendet.
NEU: IN ZWEI SEKUNDEN
AUF DIE CGM-HOMEPAGE!
EIGENE PRÄSENZ
www.gewerkschaftszeitung.org
Die Deutsche Gewerkschaftszeitung (DGZ)
finden Sie im Internet.
Auch das Franz-Röhr-Bildungswerk e.V.
präsentiert sich im Internet unter
www.frbw.de
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DGZ . 11/12 2012
WIR
EHRUNG
[ Gratulation zum 80. Geburtstag ]
Das verdiente und langjährige CGM-Mitglied Johann Kremer feierte am 16.8.2012
seinen 80. Geburtstag. Aus diesem freudigen Anlass gratulierten ihm die Betriebsräte Robert Kurka, Jürgen Trottmann und
der ehemalige Bezirksvorsitzende Josef
Ehmann herzlich und überreichten ihm ein
Präsent.
Johann Kremer ist seit 1963 Mitglied der
Christlichen Gewerkschaft Metall (ehemals
CMV). Er arbeitete bei Audi am Standort Neckarsulm und war dort jahrzehntelang für
die CGM im Betriebsrat tätig. 1963 trat er in
den CMV ein und war im gleichen Jahr an der
Gründung der CMV-Betriebsgruppe bei Audi
Neckarsulm beteiligt.
Von 1970 bis 1998 war er CMV, später CGMBezirksvorsitzender von Heilbronn-Hohenlohe.
Seit 1998 ist er Ehrenvorsitzender des Bezirksverbandes und ein Jahr später wurde ihm die
Adam-Stegerwald-Medaille überreicht.
Johann Kremer setze sich über Jahrzehnte hinweg für die Interessen der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ein und hatte für die Sorgen
und Nöte seiner Kolleginnen und Kollegen immer ein offenes Ohr. Auch in seinem Ruhestand
engagiert sich Johann Kremer nach wie vor.
IGEL-KOLUMNE
Bauernregeln
Wie der November verflogen, kommt
der nächste Mai gezogen.
Wenn im November die Sterne stark leuchten, lässt dies auf baldige Kälte deuten.
v.l.n.r. Jürgen Trottmann, Robert Kurka,
Johann Kremer, Josef Ehmann
Täglich sammelt er Altpapier und Briefmarken
von Betrieben und Behörden. Das Altpapier landet in einem eigens dafür angeschafften Container, die Briefmarken werden an der Börse des
Heilbronner Philatelistenverein veräußert. Die
daraus erzielten Erlöse spendet Johann Kremer
dem Neckarsulmer DRK-Ortsverein, gemeinnützigen Organisation sowie christlich-sozialen
Missionen in Indien, Afrika und Asien. Vor Jahren konnte durch diesen sozialen und persönlichen Einsatz sogar ein Rot-Kreuz-Rettungswagen finanziert werden.
Die CGM wünscht Johann Kremer weiterhin alles Gute, vor allem noch viele schöne Jahre in
Gesundheit und Zufriedenheit im Kreise seiner
Familie.
DVR: HANDY-APP HILFT BEIM SPRITSPAREN
Die Anwendung für Android-Smartphone
gibt es im Google-Playstore:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.
swmedia.allesgecheckt
Das Programm für Apples iPhone finden Sie im Appstore:
http://itunes.apple.com/de/app/alles-gecheckt/
id543171810?mt=8).
Regnet‘s an Sankt Nikolaus, wird der
Winter streng und graus.
Ist es grün zur Weihnachtsfeier, fällt
Schnee auf die Ostereier.
Witze
Was macht man, wenn jemand tiefer
schlafen will?
Man sägt die Beine seines Bettes ab.
Wenn man einen schwarzen Stein in das
Rote Meer wirft, wie wird er dann?
Er wird nass.
Der Pfarrersgarten hat die größten Äpfel
im ganzen Dorf. Zur Erntezeit klettern die
Kinder immer in den Garten und sorgen
für ihr leibliches Wohl. Dem Pfarrer wird
das irgendwann zu bunt und er stellt ein
Schild auf: GOTT SIEHT ALLES.
Am Tag darauf steht darunter: ABER ER
PETZT NICHT!
Warum gehen Fliegen nicht in dir Kirche?
Weil sie Insekten sind.
Bundesweite
Servicenummer
01803 002757
9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom
KREUZWORTRÄTSEL
[ Die Gewinner ]
Wir gratulieren den zehn Gewinnern
des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausgabe
September/Oktober 2012.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !
•Amadeo Morrone
•Babett Damberg
•Günter Beckmann
•Johanna Hoerner
•Gerhard Priesnitz
•Jürgen Kolbert
•Josef Graf
•Jerzy Strojek
•Nathalie Tausch
•Sigrid Leiter
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DGZ . 11/12 2012
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WIR
LANDESVERBÄNDE DER CGM-SAAR UND CGBCE-SAAR
[ Partnergewerkschaften ehren Jubilare ]
CGM-Jubilare für 50-jährige Mitgliedschaft
CGM-Jubilare für 25-jährige Mitgliedschaft
Am Samstag, den 23. Juni 2012 fand in
den Räumlichkeiten des Bildungszentrums der Arbeitskammer des Saarlandes in Kirkel die große Jubilarehrung
des Landesverbandes der CGM-Saar und
des Landesverbandes der CGBCE-Saar
statt. Die Ehrungen der beiden Partnergewerkschaften wurden für 25, 40, 50
Jahre und mehr verliehen. Es war der
Veranstaltungsleitung eine besonders
große Ehre, auch Mitglieder unter den
Jubilaren begrüßen zu dürfen, die mehr
als 60 Jahre Mitglied der CGM oder der
CGBCE sind.
Auch der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert
Ewen ließ es sich als Ehrengast dieser Veranstaltung nicht nehmen, den Jubilaren für ihr
jahrelanges Engagement zu danken und gab
ihnen in seinem Redebeitrag unter anderem
einen Einblick in das bundesweite Gewerkschaftsgeschehen und hob den besonderen
Stellenwert der Treue der Jubilare zu den
Christlichen Gewerkschaften hervor. Für den
CGB-Saar hielt der Landesvorsitzende Hans
Rudolf Folz das Grußwort.
Der Landesvorsitzende der CGM-Saar Barthélémy Lemal eröffnete die Veranstaltung mit
einer feierlichen Rede und bedankte sich bei
den Jubilaren der CGM sowie der CGBCE für
ihr jahrelanges unermüdliches Engagement
für die Christlichen Gewerkschaften. Den
Redebeitrag für die CGBCE hielt Peter Kiefer,
der sich jahrelang für die Christlichen Gewerkschaften engagiert hatte.
Haupt- wie auch ehrenamtliche Gewerkschaftsfunktionäre ließen den Tag in diesem
Rahmen mit angenehmen Gesprächen gemütlich ausklingen.
sn
PERSONELLE VERÄNDERUNG
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2012 erfolgte ein Wechsel im Vorstand der
UNION GANYMED.
Horst Albers, der die Geschäftsführung seit dem 01.10.1991 innehatte, und
seine Stellvertreterin Karin Heußner legten zum 30.09.2012 ihre Ämter nieder.
Der langjährige Vorsitzende Rainer Burgunder wird weiterhin seine Aufgaben bis zum Ende seiner Amtszeit wahrnehmen. Die Neuwahl wird Ende des
Jahres bei einem außerordentlichen Bundesgewerkschaftstag stattfinden.
Die Geschäftsstelle in Bonn-Bad Godesberg wird aufgelöst und in die CGBGeschäftsstelle nach Duisburg verlegt.
DGZ . 11/12 2012
CGM- und CGBCE-Jubilare für 60-jährige Mitgliedschaft
In einem festlichen und gemütlichen Ambiente konnten die Jubilare beider Gewerkschaften einen entspannten und schönen
Nachmittag bei Kaffee, Kuchen und Schnittchen verleben. Für die musikalische Rahmengestaltung sorgte ein eigens von der CGM
engagiertes Jazz-Duo.
UNION GANYMED:
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CGBCE-Jubilare
Adam-Stegerwald-Medaillenträger Peter Trenz
empfängt seine Urkunde durch Barthélémy
Lemal
BAYER BUISNESS SERVICE GMBH
[ DHV’ler im
Aufsichtsrat ]
Die Aufsichtsratswahl des globalen Kompetenz-Zentrums des Bayer-Konzerns für
IT- und Business-Dienstleistungen, der
Bayer Business Service GmbH, konnte
der DHV’ler Dr. Ullrich Sommer für sich
entscheiden.
Mit 45 Prozent der gültigen Stimmen zieht
der Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsrat des Konzerns ein.
Die CGM und die CGBCE gratuliert dem neuen Aufsichtsrat der Partnergewerkschaft und
wünschen Dr. Ullrich Sommer viel Erfolg bei
seinen Aufgaben im Aufsichtsrat.
WIR . TARIFGESCHEHEN
LANDESVERBAND NRW
[ Grillfest in der Duisburger Geschäftsstelle ]
Der NRW-Landesvorstand mit dem neuen
Grillfest des Landesverbandes in der Geschäfts-
v.l.n.r.: Landesvorsitzender Bernhard Cwiklinski,
Duisburger Geschäftsführer Stephan Brokopf
stelle Duisburg
FRBW-Geschäftsführerin Heike de Vries, CGMGeschäftsführer Stephan Brokopf
Am 21.07.2012 ließ der Landesverband NRW die Korken knallen. In der
Geschäfststelle Duisburg gab es gleich eine ganze Reihe Gründe zu feiern.
Danke.
Heike de Vries wurde als CGM-Geschäftsführerin in Duisburg verabschiedet. Der
Landesverband bedankte sich im Namen aller Mitglieder für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und würdigte ihr Engagement für die Gewerkschaft. Die
Mitglieder bedankten sich bei ihr mit einem besonderen Abschiedspräsent. Der
Abschiedsschmerz fiel jedoch nicht ganz so groß aus, da Heike de Vries den Duisburgern als Geschäftsfüherin des FRBW weiterhin in der Geschäftsstelle erhalten
bleibt. Somit wurde auch der Umzug des FRBW nach Duisburg gefeiert.
Ich möchte mich herzlich
beim Landesvorstand und
allen CGM-Mitgliedern in
NRW für das tolle Abschiedsgeschenk und vor
allem für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen drei Jahren bedan-
Des Weiteren wurde Stephan Brokopf vom CGM-Landesverband offiziell begrüßt
und herzlich in den gewerkschaftlichen Reihen aufgenommen. Der Landesverband und der neue Geschäftsführer freuen sich auf eine gute und erfolgreiche
Zusammenarbeit.
ken. Schön, dass es kein
richtiger Abschied ist. Ich freue mich schon darauf,
viele CGM‘ler bei so manchem FRBW-Seminar wiederzusehen. Herzlichen Dank für eine schöne Zeit!
Heike de Vries
TARIFZUSTÄNDIGKEIT DER DGB-GEWERKSCHAFTEN IN DER ZEITARBEIT
[ Weitreichende Folgen ]
Nachdem in der Zeitarbeit über lange
Jahre die Tarifverträge der CGZP im Fokus der Öffentlichkeit und der Gerichte
standen, wendet sich nun das Blatt.
Immer häufiger wird die Tarifmächtigkeit und die Tarifzuständigkeit der DGBGewerkschaften in der Zeitarbeit in Frage
gestellt – so aktuell in einem Verfahren vor
dem Arbeitsgericht Berlin, in dem die Tarifzuständigkeit der acht DGB-Gewerkschaften für die Branche der Zeitarbeit in Frage
steht (ArbG Berlin, Az: 21 BV 6735/12).
Bereits Anfang des Jahres machte das ArbG
Freiburg von sich reden, in dem es die Tariffähigkeit der DGB- Gewerkschaften in der
Zeitarbeit als fraglich ansah und ein equal
pay-Verfahren aussetzte.
Nun erhält die Rechtsprechung – sehr zum
Ärgernis unserer gewerkschaftlichen Konkurrenz – Schützenhilfe von namhafter
wissenschaftlicher Seite: So veröffentlichte
Prof. Dr. Rieble (Ludwig-Maximilians-Universität München) unlängst einen Beitrag in
einem juristischen Fachmagazin, bei dem er
zu dem Ergebnis gelangte, dass die DGBGewerkschaften mangels fehlender oder
nicht hinreichend bestimmter Satzungsregelungen unisono für die Branche der Zeitarbeit nicht tarifzuständig sind.
Mit weitgreifenden Folgen, wie Rieble ausführt: Die Lohnuntergrenzen-Rechtsverordnung (TV Mindestlohn) wäre nichtig, weil
es keinen, von einer bundesweiten Tarifzuständigkeit einer DGB-Gewerkschaften
gedeckten, Mindestlohntarifvertrag für die
gesamte Arbeitnehmerüberlassung gibt.
Entsprechendes gelte auch für den allgemeinen Zeitarbeitstarifvertrag von DGBGewerkschaften und BAP (vormals BZA)
bzw. IGZ, mit der Konsequenz, dass equal
payment geschuldet ist. Zeitarbeitgeber, die
DGB-Tarife anwenden, so Rieble, mögen bereits jetzt an Rückstellungen denken und die
Deutsche Rentenversicherung müsse sich
fragen, ob sie ihren selektiven CGZP-Verfolgungseifer nicht auf die ganze Branche ausdehnen wolle. Man würde sich wünschen,
so Rieble, dass die DGB-Gewerkschaften auf
die Sorgfalt eigener Tarif- und Satzungsgestaltungen zumindest so viel Mühe und Kraft
verwendeten, wie sie in die Bekämpfung der
Christlichen Gewerkschaften steckten. Dem
kann man nur zustimmen.
Anne Kiesow
Bundesgeschäftsführerin
DGZ . 11/12 2012
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RECHT
SCHADENERSATZ
[ Wettbewerbswidriges Verhalten ]
Nach § 287 Abs. 1 ZPO entscheidet das
Gericht unter Würdigung aller Umstände
nach freier Überzeugung, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch dieser
ist. Die Entscheidung obliegt in erster Linie den Tatsachengerichten und kann revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüft werden. Für die Schätzung eines
Schadens benötigt der Richter greifbare
Anhaltspunkte; eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens lässt § 287 Abs.
1 ZPO grundsätzlich nicht zu. Eine Schätzung darf nicht vollkommen „in der Luft
hängen“.
Die Klägerin befasst sich mit dem Bau von
Verkehrswegen. Im April 2005 wurde über
das Vermögen ihrer früheren Muttergesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die
Geschäftsanteile der Klägerin wurden an einen anderen Baukonzern veräußert. Auch die
Beklagte war am Erwerb der Klägerin interessiert gewesen. Sie gründete nach Scheitern
der Verhandlungen eine eigene Gesellschaft
für Verkehrswegebau und schloss mit Führungspersonal der Klägerin Arbeitsverträge.
Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang
wurden Daten der Klägerin genutzt und gelöscht.
Die Klägerin hat der Beklagten vorgeworfen,
wettbewerbswidrig Mitarbeiter abgeworben
zu haben und Schadensersatz für eingetretene Verluste in den Jahren 2005 und 2006 in
Höhe von etwa 46 Mio. Euro verlangt. Das
Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Beklagte habe sich zwar wettbewerbswidrig verhalten. Es fehle jedoch an
greifbaren Anhaltspunkten, um den Schaden
schätzen zu können.
Die Revision der Klägerin blieb vor dem 10.
Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos.
Unter Beachtung des revisionsrechtlichen
Prüfungsmaßstabes ist es nicht zu beanstanden, dass das Landesarbeitsgericht mangels
greifbarer Anhaltspunkte keine Schätzung
eines Schadens vorgenommen und die Auffassung vertreten hat, ein hinreichender Zusammenhang zwischen den Abwerbungen
und den eingetretenen Verlusten sei nicht
erkennbar geworden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Vorinstanz:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil
vom 23. Februar 2010 - 17 Sa 1133/08 -
ÖFFENTLICHER DIENST IN PRIVATBETRIEBEN
[ Wählbarkeit von Arbeitnehmern ]
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes,
die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen mindestens sechs
Monate tätig sind, können dort in den
Betriebsrat gewählt werden.
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind für den
Betriebsrat alle Wahlberechtigten wählbar,
die sechs Monate dem Betrieb angehören.
Wahlberechtigt sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1
BetrVG alle Arbeitnehmer des Betriebs, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben. Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind nach dessen § 5 Abs. 1 Satz 1
Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu
ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Nach
dem mit Wirkung vom 4. August 2009 in das
BetrVG eingefügten § 5 Abs. 1 Satz 3 gelten
als Arbeitnehmer auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung
Beschäftigten, die in Betrieben privatrecht-
lich organisierter Unternehmen tätig sind. Sie
können daher, obwohl sie in keinem Arbeitsverhältnis zu diesen Unternehmen stehen,
nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit
in den Betriebsrat gewählt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass sie in den Betrieb
eingegliedert sind.
wies einen Wahlvorschlag zurück, auf dem
einige dieser Arbeitnehmer kandidierten.
Die hierauf gestützte Wahlanfechtung einer
in dem Betrieb vertretenen Gewerkschaft
war begründet. Die gestellten Arbeitnehmer
besaßen im Einsatzbetrieb das passive Wahlrecht.
Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts
erklärte daher, ebenso wie bereits die Vorinstanzen, die Betriebsratswahl im Betrieb
eines privaten Unternehmens für unwirksam,
in dem neben eigenen Arbeitnehmern auch
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes tätig
sind. Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen für ein in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts geführtes Universitätsklinikum und beschäftigt aufgrund
eines Gestellungsvertrags auch knapp 300
beim Universitätsklinikum angestellte Arbeitnehmer. Der Wahlvorstand hielt diese Arbeitnehmer nicht für den Betriebsrat wählbar und
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom
15. August 2012 - 7 ABR 34/11 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein, Beschluss vom
5. April 2011 - 2 TaBV 35/10 Hinweis: Am selben Tag wurde noch ein
ähnlich gelagerter Fall entschieden.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom
15. August 2012 - 7 ABR 24/11 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht BerlinBrandenburg, Beschluss vom 16. Februar
2011 - 15 TaBV 2347/10 -
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DGZ . 11/12 2012
RECHT
BEVORSTEHENDE MASSENENTLASSUNGEN
[ Unterrichtung des Betriebsrats ]
Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat nach
§ 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich u.a.
über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten. Ob danach die
Unterrichtung der Schriftform i.S.v. § 126
BGB bedarf, hat das Bundesarbeitsgericht
noch nicht entschieden. Hat der Arbeitgeber die von § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG
geforderten Angaben in einem nicht unterzeichneten Text dokumentiert und diesen dem Betriebsrat zugeleitet, genügt
die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen, um den
eventuellen Schriftformverstoß zu heilen.
KSchG erforderlichen Angaben enthielt. Der
Gesamtbetriebsrat erklärte in dem Interessenausgleich abschließend, er sei umfassend
gem. § 17 Abs. 2 KSchG unterrichtet worden. Das Landesarbeitsgericht hat nicht festgestellt, dass der Interessenausgleich seitens
des Beklagten vor der Unterzeichnung durch
den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden unterschrieben worden war.
Der Beklagte fügte seiner anschließenden
Massenentlassungsanzeige den Interessenausgleich bei. Nach Eingang der Anzeige bei
der Agentur für Arbeit kündigte er das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin am 16. Oktober 2009 zum 31. Januar 2010.
ßende Stellungnahme des Gesamtbetriebsrats im Interessenausgleich geheilt. Dafür
spricht der Zweck des Unterrichtungserfordernisses, das die Richtlinienvorgabe in Art.
2 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG umsetzen soll.
Die Arbeitnehmervertretung soll nach der
Auslegung des EuGH konstruktive Vorschläge unterbreiten können, um die Massenentlassung zu verhindern oder einzuschränken.
Diesem Zweck ist genügt, wenn die Arbeitnehmervertretung aufgrund schriftlich fixierter ausreichender Angaben des Arbeitgebers
zu den geplanten Entlassungen eine abschließende Stellungnahme abgibt.
Über das Vermögen der Arbeitgeberin der
Klägerin wurde am 1. September 2009 das
Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte
zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Beklagte schloss mit dem Gesamtbetriebsrat am 15. Oktober 2009 einen von
beiden Seiten unterzeichneten Interessenausgleich mit Namensliste für drei Betriebe
des Unternehmens, der die nach § 17 Abs. 2
Die Klägerin hält diese Kündigung für unwirksam, weil der Gesamtbetriebsrat nicht
schriftformgerecht iSd. § 17 Abs. 2 Satz 1
KSchG unterrichtet worden sei.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem
Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts
keinen Erfolg. Ein etwaiger Schriftformmangel der Unterrichtung ist durch die abschlie-
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom
20. September 2012 - 6 AZR 155/11 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm,
Urteil vom 15. Dezember 2010 - 6 Sa
1344/10 Hinweis: Der Senat hat heute ein gleichlautendes Urteil in der Parallelsache - 6
AZR 166/11 - verkündet.
GRENZÜBERSCHREITENDE INSOLVENZ
[ Interessenausgleich schließen ]
Bei grenzüberschreitenden Insolvenzen
innerhalb der Europäischen Union kann
nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000
des Rates vom 29. Mai 2000 (EuInsVO) in
dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner
den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen
Interessen hat (center of main interests/
COMI), das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden.
In diesem Fall gilt bis zur Eröffnung eines
Sekundärinsolvenzverfahrens für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen in allen
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union mit Ausnahme Dänemarks grundsätzlich das Recht des Staates, in dem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden ist. Art.
10 EuInsVO macht davon für Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme. Danach gilt für diese
„ausschließlich“ das Recht des Mitgliedstaats, das nach dem internationalen Privatrecht auf den Arbeitsvertrag anzuwenden
ist. Diese Bestimmung ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass bei Anwendbarkeit des deutschen Arbeitsrechts auch ein
Administrator nach englischem Recht als In-
solvenzverwalter iSd. § 125 InsO anzusehen
ist und daher einen Interessenausgleich mit
Namensliste abschließen kann, dem die Wirkungen des § 125 InsO zukommen.
Der Kläger war seit 1991 bei der Beklagten,
die zu einer weltweit agierenden Unternehmensgruppe gehört, als Manager Business
Finance beschäftigt. Im Januar 2009 leiteten
weltweit verschiedene Gesellschaften dieser
Unternehmensgruppe Insolvenzverfahren
ein. Am 14. Januar 2009 eröffnete der High
Court of Justice das Administrationsverfahren als Hauptinsolvenzverfahren i.S.d. EuInsVO über das Vermögen der Beklagten und
bestellte drei Administratoren, die einzeln
oder gemeinschaftlich tätig werden konnten. Nach englischem Recht vertreten diese
die Gesellschaft, treten also anders als ein
deutscher Insolvenzverwalter nicht in die
Arbeitgeberstellung ein. Sie haben u.a. die
Befugnis, Arbeitsverhältnisse zu kündigen.
Am 27. Juli 2009 kam für die Beklagte, die
dabei von einem der drei Administratoren
vertreten wurde, ein Interessenausgleich mit
Namensliste zustande. Der Kläger war auf
der Namensliste aufgeführt. Sein Arbeits-
verhältnis wurde zum 30. November 2009
gekündigt.
Mit seiner Kündigungsschutzklage macht
der Kläger u.a. geltend, der Administrator
habe keinen Interessenausgleich gem. § 125
InsO vereinbaren können; nach deutschem
Recht könne dies nur ein Insolvenzverwalter i.S.d. InsO. Die Vorinstanzen haben die
Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers
hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Im Geltungsbereich der EuInsVO ist ein Administrator,
der in der vom englischen Insolvenzrecht
vorgesehenen Weise für den Schuldner handelt, auch befugt, einen Interessenausgleich
nach § 125 InsO abzuschließen. Nur mit
dieser Auslegung lassen sich effiziente und
wirksame grenzüberschreitende Insolvenzverfahren, wie sie Zweck der EuInsVO sind,
sicherstellen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom
20. September 2012 - 6 AZR 253/11 Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Februar 2011
- 13 Sa 767/10 DGZ . 11/12 2012
23
RECHT
SACHGRUNDLOSE BEFRISTUNG
[ Tarifvertragliche Regelungen ]
Durch Tarifvertrag können sowohl die
Höchstdauer als auch die Anzahl der
zulässigen Verlängerungen eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags abweichend von den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)
geregelt werden.
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 TzBfG ist
die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen
Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer darf nach § 14
Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 TzBfG ein befristeter
Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG lautet: „Durch
Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung
abweichend von Satz 1 festgelegt werden.“
Nach § 14 Abs. 2 Satz 4 TzBfG können nicht
tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Geltungsbereich eines solchen
Tarifvertrags die Anwendung der tariflichen
Regelungen vereinbaren. Wie die Auslegung
des § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG ergibt, erlaubt
die Vorschrift den Tarifvertragsparteien nicht
nur, entweder Gesamtdauer oder Anzahl der
Verlängerungen, sondern beides zugleich
auch zuungunsten der Arbeitnehmer abweichend vom Gesetz zu regeln. Allerdings
ist diese Befugnis insbesondere aus verfassungs- und unionsrechtlichen Gründen nicht
völlig schrankenlos.
Der Kläger war bei der Beklagten - einem
Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes – aufgrund eines befristeten,
mehrfach verlängerten Arbeitsvertrags vom
3. April 2006 bis zum 2. Oktober 2009 als
Transportfahrer beschäftigt. Im ersten Vertrag
und in den Verlängerungsverträgen war die
Anwendung des Manteltarifvertrags für das
Wach- und Sicherheitsgewerbe für die Bundesrepublik Deutschland (MRTV) vereinbart.
Nach § 2 Nr. 6 Sätze 1 und 2 MRTV sind ohne
sachlichen Grund sowohl die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags bis zur
Dauer von 42 Monaten als auch bis zu dieser
Gesamtdauer die höchstens viermalige Verlängerung zulässig. Der Kläger hält die tarifliche Bestimmung für unwirksam und griff
daher die darauf gestützte Befristung seines
Arbeitsvertrags zum 2. Oktober 2009 an. Seine Klage hatte – wie schon in den Vorinstanzen – auch beim Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Regelung des
MRTV ist wirksam. Sie ist durch § 14 Abs. 2
Satz 3 TzBfG gedeckt. Der Fall verlangte keine
Entscheidung, wo die möglichen Grenzen der
gesetzlich eröffneten Regelungsbefugnis der
Tarifvertragsparteien liegen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom
15. August 2012 - 7 AZR 184/11 Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 3. Dezember 2010 - 10
Sa 659/10 -
URLAUBSANSPRUCH
[ Langjähriges ruhendes Arbeitsverhältnis ]
Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 BUrlG
in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub,
wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch,
wenn der Arbeitnehmer eine befristete
Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung
bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis
während des Bezugs dieser Rente auf
Zeit ruht. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch steht nach § 13 Abs. 1
Satz 1 BUrlG nicht zur Disposition der
Tarifvertragsparteien.
Bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ist § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wonach
im Fall der Übertragung der Urlaub in den
ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden
muss, unionsrechtskonform so auszulegen,
dass der Urlaubsanspruch 15 Monate nach
Ablauf des Urlaubsjahres verfällt. Der EuGH
hat in der KHS-Entscheidung vom 22. November 2011 seine Rechtsprechung bezüglich des zeitlich unbegrenzten Ansammelns
von Urlaubsansprüchen arbeitsunfähiger
24
DGZ . 11/12 2012
Arbeitnehmer geändert und den Verfall des
Urlaubs 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres nicht beanstandet.
Die als schwerbehindert anerkannte Klägerin war vom 1. Juli 2001 bis zum 31. März
2009 in der Rehabilitationsklinik der Beklagten gegen eine monatliche Bruttovergütung
in Höhe von zuletzt 2.737,64 Euro als Angestellte beschäftigt. Im Jahr 2004 erkrankte
sie, bezog ab dem 20. Dezember 2004 eine
befristete Rente wegen Erwerbsminderung
und nahm bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Tätigkeit für die Beklagte
nicht mehr auf. Nach dem TVöD, der auf das
Arbeitsverhältnis Anwendung fand, ruht das
Arbeitsverhältnis während des Bezugs einer
Rente auf Zeit und vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines
etwaigen tariflichen Zusatzurlaubs für jeden
Kalendermonat des Ruhens um ein Zwölftel.
Die Klägerin hatte die Abgeltung von 149
Urlaubstagen aus den Jahren 2005 bis 2009
mit 18.841,05 Euro brutto beansprucht. Die
Vorinstanzen haben der Klage bezüglich
der Abgeltung des gesetzlichen Erholungs-
urlaubs und des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen stattgegeben, die
Beklagte zur Zahlung von 13.403,70 Euro
brutto verurteilt und die Klage hinsichtlich
der Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs
abgewiesen.
Die Revision der Beklagten hatte vor dem
Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts
größtenteils Erfolg. Die Klägerin hat gemäß §
7 Abs. 4 BUrlG nur Anspruch auf Abgeltung
des gesetzlichen Erholungsurlaubs und Zusatzurlaubs aus den Jahren 2008 und 2009
mit 3.919,95 Euro brutto. In den Jahren 2005
bis 2007 sind die nicht abdingbaren gesetzlichen Urlaubsansprüche trotz des Ruhens des
Arbeitsverhältnisses zwar entstanden. Ihrer
Abgeltung steht jedoch entgegen, dass sie
vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG mit Ablauf des
31. März des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres verfallen sind.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom
7. August 2012 - 9 AZR 353/10 Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg,
Urteil vom 29. April 2010 - 11 Sa 64/09 -
RECHT
ARBEITSVERHÄLTNISSE
[ Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus ]
Durch die Ausübung ehrenamtlicher
Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis
begründet. Das hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden.
Der Beklagte des entschiedenen Falles ist
Träger einer örtlichen Telefonseelsorge. Zu
diesem Zweck unterhält er Räumlichkeiten, in
denen ein hauptamtlicher und rund fünfzig
ehrenamtliche Mitarbeiter den Seelsorgedienst verrichten. Nach der Dienstordnung
für die ehrenamtlichen Kräfte wird deren
regelmäßige Beteiligung erwartet. Jeweils
im Vormonat legt der Beklagte Dienstpläne für den Folgemonat aus, in die sich die
ehrenamtlichen Mitarbeiter eintragen. Die
Klägerin war auf der Grundlage von schriftlichen „Beauftragungen“ seit dem 26. April
2002 als ehrenamtliche Telefonseelsorgerin
unentgeltlich im Umfang von zehn Stunden
im Monat für den Beklagten tätig. Die Klägerin erhielt lediglich einen Unkostenersatz
von 30,00 Euro monatlich. Am 22. Januar
2010 wurde die Klägerin mündlich von ihrem
Dienst entbunden.
Die von der Klägerin erhobene Kündigungsschutzklage blieb vor dem Bundesarbeitsgericht – wie schon in den Vorinstanzen
– erfolglos. Zwischen den Parteien bestand
kein Arbeitsverhältnis. Die Vereinbarung
der Unentgeltlichkeit von Dienstleistungen
ist – bis zur Grenze des Missbrauchs - rechtlich zulässig, wenn eine Vergütung, wie bei
ehrenamtlicher Tätigkeit, nicht zu erwarten
ist. Die Ausübung von Ehrenämtern dient
nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz. Sie ist Ausdruck einer
inneren Haltung gegenüber Belangen des
Gemeinwohls und den Sorgen und Nöten
anderer Menschen. Im Streitfall besteht kein
Anhaltspunkt für die Umgehung zwingender
arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom
29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht
Urteil vom 20. Mai 2011 - 3 Sa 579/10 -
ENTSCHÄDIGUNG
[ Benachteiligung aufgrund des Alters ]
Enthält eine Stellenausschreibung den
Hinweis, dass Mitarbeiter eines bestimmten Alters gesucht werden, so scheitert
der Anspruch eines nicht eingestellten
älteren Bewerbers auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht allein daran, dass der Arbeitgeber keinen anderen
neuen Mitarbeiter eingestellt hat.
Die Beklagte hatte im Juni 2009 mittels einer Stellenausschreibung zwei Mitarbeiter im
Alter zwischen 25 und 35 Jahren gesucht.
Der 1956 geborene Kläger bewarb sich um
eine Stelle, wurde aber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Obwohl sol-
che durchgeführt worden waren, stellte die
Beklagte keinen anderen Bewerber ein. Der
Kläger macht geltend, er sei wegen seines Alters unzulässig benachteiligt worden und verlangt von der Beklagten eine Entschädigung
nach dem AGG. Die Vorinstanzen haben seine Klage abgewiesen.
Die Revision des Klägers hatte vor dem
Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts
Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hätte die
Entschädigungsklage nicht allein mit der Begründung abweisen dürfen, ein Verstoß der
Beklagten gegen das Benachteiligungsverbot
des § 7 Abs. 1 AGG scheide allein deshalb
aus, weil sie keinen anderen Bewer-
ber eingestellt habe. Der Senat hat die Sache
zur neuen Verhandlung und Entscheidung an
das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Dies wird bei seiner Entscheidung über das
Bestehen des geltend gemachten Entschädigungsanspruchs u.a. zu prüfen haben, ob der
Kläger für die ausgeschriebene Stelle objektiv
geeignet war und ob eine Einstellung wegen
seines Alters unterblieben ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom
23. August 2012 - 8 AZR 285/11 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht BerlinBrandenburg, Urteil vom 10. November
2010 - 17 Sa 1410/10 -
SGB III: ARBEITSFÖRDERUNG
Die Neuauflage des SGB III informiert über
alle wichtigen Änderungen im SGB III, z. B.
• Weiterentwicklung der Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
•N
eustrukturierung der Leistungen
für junge Menschen am Übergang von
Schule in Ausbildung und Beruf,
•K
onzentration der Förderung der
beruflichen Weiterbildung,
• Z usammenfassung der Eingliederungszuschüsse,
• N euregelung des Gründungszuschusses.
H AUCK/NOFTZ, Sozial
gesetzbuch (SGB)Gesamtkommentar,
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ISBN 978 3 503 14129 6
DGZ . 11/12 2012
25
RECHT
TENDENZBETRIEB
[ Werkstatt für Behinderte ]
Werkstatt für Behinderte ist ein Tendenzbetrieb. Bei der Arbeitgeberin handelt es sich um eine Werkstatt für Behinderte, die als gemeinnützige GmbH
firmiert. Sie beschäftigt ca. 500 bis 600
behinderte Menschen und weitere ca.
100 Arbeitnehmer u.a. als Fachkräfte. Sie
streitet mit dem bei ihr eingerichteten
Betriebsrat über die Rechtmäßigkeit der
Bildung eines Wirtschaftsausschusses
sowie darüber, ob sie ein sog. Tendenzbetrieb ist.
Der Betriebsrat hat durch Beschluss einen
Wirtschaftsausschuss gebildet. Die Arbeitgeberin hält dies für rechtswidrig, weil sie ein
Tendenzbetrieb sei. Gemäß § 118 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1, Satz 2 BetrVG wird in Betrieben, die
unmittelbar und überwiegend karitativen Bestimmungen dienen, ein Wirtschaftsausschuss,
der die Aufgabe hat, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten
(§ 106 Abs. 1 BetrVG), nicht gebildet. Die
Arbeitgeberin begehrt festzustellen, dass sie
ein Tendenzbetrieb ist, sowie dass die Bildung
des Wirtschaftsausschusses unwirksam ist.
Der Betriebsrat ist der Ansicht, der Betrieb der
Arbeitgeberin sei nicht mehr überwiegend
durch karitative Zwecke bestimmt. Anders
als das Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf heute entschieden, dass
es sich bei der Arbeitgeberin um einen Tendenzbetrieb handelt, in dem kein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist. Bei der Werkstatt für
Behinderte ist die Annahme von Lohnaufträgen nur das Mittel, um die Beschäftigung behinderter Menschen, mithin einen karitativen
Zweck, zu ermöglichen. Vor der Annahme
von Aufträgen wird bei der Arbeitgeberin eine
Machbarkeitsstudie erstellt, mit der überprüft
wird, ob der Auftrag zur Durchführung mit
behinderten Menschen geeignet ist und die
den Produktionsprozess in einzelne kleine
Abschnitte zergliedert. Soweit in diesem Prozess z. B. besonders gefährliche Arbeiten
im Einzelfall von Facharbeitern ausgeführt
werden, führt dies nicht dazu, dass die karitative Zwecksetzung wegfällt, denn andernfalls könnten solche Aufträge zum Zwecke
der Beschäftigung der behinderten Menschen
überhaupt nicht angenommen werden. Auch
der Umstand, dass trotz der Machbarkeitsstudie in der Praxis behinderte Mitarbeiter mehr
Hilfe als eingeplant bedürfen und dadurch
Überstunden anfallen, die von Facharbeitern
durchgeführt werden, steht der karitativen
Zwecksetzung nicht entgegen.
Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde zum
Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Arbeitsgericht Solingen, 2 BV 23/09,
Beschluss vom 25.11.2011
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 7 TaBV
4/12, Beschluss vom 29.08.2012
KÜNDIGUNGSGRUND
[ Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN ]
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen ein bestimmtes Maß an
Verfassungstreue aufbringen. Welchen
Anforderungen sie insoweit unterliegen, richtet sich nach ihrer vertraglich
geschuldeten Tätigkeit und der Aufgabenstellung des öffentlichen Arbeitgebers. Mitgliedschaft in und Aktivitäten
für die NPD oder ihre Jugendorganisation (JN) stehen regelmäßig nicht schon
als solche einer Weiterbeschäftigung
im öffentlichen Dienst entgegen, selbst
wenn man die Verfassungsfeindlichkeit
der Organisationen – nicht ihre nur vom
Bundesverfassungsgericht festzustellende
Verfassungswidrigkeit – unterstellt.
Allerdings dürfen auch Beschäftigte, die
keiner „gesteigerten“, beamtenähnlichen Loyalitätspflicht unterliegen, nicht
darauf ausgehen, den Staat oder die
Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich
zu machen. Entfaltet ein Arbeitnehmer
– und sei es nur außerdienstlich – Aktivitäten dieser Art, kann dies ein Grund für
eine Kündigung durch seinen Arbeitgeber auch dann sein, wenn das Verhalten
nicht strafbar ist.
26
DGZ . 11/12 2012
In Anwendung dieser Grundsätze hat der
Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die
Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt,
die die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für wirksam erachtet haben.
Der Kläger ist Mitglied der NPD und war seit
dem Jahr 2003 in der Finanzverwaltung des
beklagten Landes tätig. Er war in einem Versandzentrum für die Planung, Steuerung und
Überwachung von Druckaufträgen zuständig.
Im Rahmen seiner Tätigkeit hatte er Zugriff auf
personenbezogene, dem Steuergeheimnis unterliegende Daten der Steuerpflichtigen. In seiner Freizeit verbreitete er mittels elektronischer
„Newsletter“ Informationen zu Treffen und
Veranstaltungen eines NPD-Kreisverbands
und der JN sowie Rundbriefe verschiedener
Art. Im Jahr 2009 verschickte er einen Aufruf
zur Teilnahme an einer Demonstration in Halle/Saale. Unter der Überschrift „17. Juni – Ein
Volk steht auf und kämpft sich frei – Zeit einen
neuen Aufstand zu wagen!“ heißt es darin,
auch die „BRD“ könnte „Angst davor haben“,
das Volk könne sich eines Tages erneut „gegen den Alles über Alles raffenden und volksverratenden Staat erheben“.
Falls „die bürgerliche Revolution“ erfolgreich
wäre, könne es „gut möglich“ erscheinen,
dass „diesmal … Tode nicht bei den Demonstranten, sondern bei den etablierten
Meinungsdiktatoren zu verzeichnen (wären).
– Dem Volk wär´s recht“. Die Passage endet
mit der Aussage: „Hoffen wir mal, die nächste Revolution verläuft erfolgreicher. In diesem
Sinne: Volk steh auf, kämpf dich frei!“
Nach dem Gesamtkontext der Äußerungen
treten die Verfasser des Demonstrationsaufrufs für einen gewaltsamen Umsturz ein. Eine
andere Deutung erscheint nicht möglich. Der
Kläger hat sich den Inhalt des Aufrufs zumindest dadurch zu eigen gemacht, das er ihn
weiterverbreitete.
Sein Vorgehen macht deutlich, dass er das
auch ihm abzuverlangende Mindestmaß an
Verfassungstreue nicht aufbringt. Die Kündigung ist jedenfalls aus Gründen in seiner Person gerechtfertigt. Grundrechtlich geschützte Rechtspositionen etwa aus Art. 5 GG und
Art. 12 GG stehen dem nicht entgegen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom
6. September 2012 - 2 AZR 372/11 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht BadenWürttemberg - Kammern Mannheim,
Urteil vom 26. Januar 2011 - 19 Sa 67/10 -
RECHT
ÜBERTRAGUNG
[ Direktversicherung in der Insolvenz ]
Hat der Arbeitgeber zum Zwecke der
betrieblichen Altersversorgung eine
Direktversicherung abgeschlossen und
dem Arbeitnehmer ein bis zum Ablauf
der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist
widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt,
steht dem Arbeitnehmer in der Insolvenz
des Arbeitgebers kein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO an der Versicherung
zu, wenn der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht wirksam widerrufen hat. Die
Zulässigkeit des Widerrufs richtet sich
allein nach der versicherungsrechtlichen
Rechtslage im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Versicherung, nicht nach
den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Verstößt der Insolvenzverwalter mit dem
Widerruf des Bezugsrechts gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, so kann dies
grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch
des Arbeitnehmers begründen. Dieser ist jedoch weder auf Erstattung der Beiträge zur
Direktversicherung noch auf Zahlung des
Auflösung Sept./Okt.:
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Rückkaufswerts gerichtet, sondern auf Ausgleich des Versorgungsschadens.
Der Kläger war vom 1. Dezember 1998 bis
zum 31. Dezember 2005 bei der späteren Insolvenzschuldnerin beschäftigt. Diese sagte
dem Kläger am 30. August 1999 Leistungen
der betrieblichen Altersversorgung zu. Dazu
schloss die Schuldnerin eine Direktversicherung ab und räumte dem Kläger ein bis zum
Ablauf der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist widerrufliches Bezugsrecht ein. Nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der Arbeitgeberin widerrief der
beklagte Insolvenzverwalter gegenüber der
Versicherungsgesellschaft das Bezugsrecht.
Der Kläger hat den Widerruf des Bezugsrechts für unwirksam gehalten und den Insolvenzverwalter auf Übertragung der Versicherung in Anspruch genommen. Hilfsweise
hat er im Wege des Schadensersatzes die
Erstattung der an die Versicherung gezahlten
Beiträge, zumindest aber Zahlung des Rückkaufswerts der Versicherung verlangt.
Die Klage hatte vor dem Dritten Senat des
Bundesarbeitsgerichts, wie schon in den Vor-
instanzen, keinen Erfolg. Der Widerruf des
Bezugsrechts durch den Insolvenzverwalter
ist wirksam, da die Unverfallbarkeitsfrist nach
§ 1b iVm. § 30f Abs. 1 BetrAVG im Zeitpunkt
des Widerrufs nicht abgelaufen war. Der Insolvenzverwalter ist auch nicht verpflichtet,
dem Kläger im Wege des Schadensersatzes
die Beiträge für die Direktversicherung oder
den Rückkaufswert der Versicherung zu erstatten. Den Ersatz eines Versorgungsschadens hat der Kläger nicht verlangt. Deshalb
war auch nicht zu entscheiden, ob der Insolvenzverwalter im Verhältnis zum Kläger
berechtigt war, das Bezugsrecht zu widerrufen, noch kommt es darauf an, ob ein Schadensersatzanspruch wegen eines zu Unrecht
erklärten Widerrufs des Bezugsrechts eine
Insolvenzforderung oder eine Masseforderung ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom
18. September 2012 - 3 AZR 176/10 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 29. September 2009 - 2
Sa 127/09 -
SUDOKU
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INFORMATIONEN
Für den Betriebsrat: Neues Fachbuch zum Thema Arbeitszeit
„Arbeitszeit von A bis Z“ lautet der Titel
des neuen Fachbuchs von WEKA MEDIA.
Tatsächlich finden Betriebsräte dort für
jede Aufgabe rund um das Thema Arbeitszeit alle wesentlichen Informationen.
Um seine Kollegen kompetent zu beraten,
muss der Betriebsrat fundierte Kenntnisse
der Materie vorweisen können.
Dies gelingt mit dem neuen Werk, denn
zu jedem Stichwort hält es rechtliche
Hintergrundinformationen und konkrete
Handlungsvorschläge bereit.
Lösungsansätze und Empfehlungen für
sinnvolle Aktionen erleichtern die tägliche
Arbeit. Relevante Rechtsprechung, Gesetze
und Tarifverträge sowie direkt einsetzbare
Arbeitshilfen wie Checklisten, Fragen-undAntwort-Kataloge, Musterschreiben und
-vereinbarungen auf der beigefügten CDROM runden das Angebot ab.
Andrea Joerger, Claudia Ehrenfeuchter
(Hrg.): „Arbeitszeit von A-Z für den
Betriebsrat“ Fachbuch + CD-ROM
BestNr.: 3639, ISBN: 978-3-8111-3639-7
Preis: 98,00 Euro (Subskriptionspreis
bis zum 30.9.2012: 78,00 Euro) zzgl.
MwSt. und Versand
ABGELTUNGSTEUER
[ Sparbuch ersetzt nicht die Steuerbescheinigung ]
Die meisten Anleger und Sparer wissen
längst, dass für Zinsen und andere Kapitalerträge Abgeltungsteuer fällig wird. Unter
Umständen können sich die Steuerzahler
die einbehaltene Abgeltungsteuer ganz
oder zum Teil vom Finanzamt erstatten lassen. Voraussetzung ist eine entsprechende
Steuerbescheinigung der Bank, die bloße
Vorlage eines Sparbuchs genügt dem Finanzamt hingegen nicht, erklärt der Bund
der Steuerzahler.
Finanzamt abgeführt. Damit muss der Steuerzahler in seiner Einkommensteuererklärung
grundsätzlich keine Angaben mehr zu seinen
Kapitalerträgen machen. Unter Umständen
lohnt es sich aber dennoch, die Kapitalerträge zu erklären. Dies ist zum Beispiel dann
vorteilhaft, wenn der persönliche Steuersatz
unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt oder der Sparerpauschbetrag von
801 Euro pro Person noch nicht ausgenutzt
wurde.
Der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent plus
Solidarzuschlag und ggf. Kirchensteuer wird
von der Bank direkt einbehalten und an das
In diesen Fällen erstattet das Finanzamt die
zu viel gezahlte Abgeltungsteuer im Rahmen
der Einkommensteuerveranlagung zurück.
Die Anrechnung der zu viel gezahlten Steuern setzt aber eine entsprechende Steuerbescheinigung der Bank voraus. Diese muss
sämtliche im Gesetz vorgegebene Angaben
enthalten. Eine Kopie des Sparbuchs oder die
Vorlage des Sparbuchs genügt dem Finanzamt daher nicht. Dies gilt selbst dann, wenn
sich aus dem Sparbuch entnehmen lässt, wie
viel Abgeltungsteuer von der Bank einbehalten wurde. Das hat die Oberfinanzdirektion
Frankfurt in einer aktuellen Verfügung vom
26. Juni 2012 (S 2401 A – 2 – St 54) klargestellt, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
MIETVERHÄLTNISSE ZWISCHEN VERWANDTEN
[ Richtig durchgeführt helfen sie, Steuern zu sparen ]
Sind Vermieter und Mieter miteinander verwandt, vermutet das Finanzamt
schnell familiäre Interessen zwischen
den Mietparteien. Wird das Mietverhältnis dann nicht als fremdüblich vom
Finanzamt beurteilt, kann dies steuerliche Nachteile für den Vermieter haben,
erklärt der Bund der Steuerzahler. Die
steuerliche Nichtanerkennung des Mietverhältnisses führt regelmäßig dazu,
dass Werbungskosten, die mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang stehen, steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Verträge zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie dem
sogenannten Fremdvergleich standhalten.
Das heißt, die vertraglichen Vereinbarungen
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DGZ . 11/12 2012
müssen dem entsprechen, was zwischen
fremden Dritten üblich ist, z. B. muss eine
annähernd ortsübliche Miete vereinbart
werden. Zudem müssen die vertraglichen
Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Von der Rechtsprechung sind
eine Vielzahl von Kriterien zu Inhalt, Form
und dem tatsächlichen Vollzug der Verträge entwickelt worden. Dabei handelt es
sich um Indizien, die jeweils am Einzelfall zu
überprüfen sind, erklärt der Bund der Steuerzahler. Das Finanzgericht hatte in dem
zu entscheidenden Fall das Mietverhältnis
steuerlich nicht anerkannt, da:
-im Mietvertrag keine Vereinbarung über
Zeitpunkt und Höhe von Nebenkostenvorauszahlungen getroffen wurde,
-der Vermieter jederzeit uneingeschränkt
Zugang zur Wohnung hatte,
-
der Vermieter die Immobilie gleichberechtigt mitbenutzte,
-
der Mietvertrag nicht wie vereinbart
durchgeführt wurde, also z. B. die vereinbarte Kaution nicht gezahlt wurde oder
die zugesagten Gartenarbeiten von der
Mieterin nicht durchgeführt wurden.
Der Bund der Steuerzahler empfiehlt daher,
alles zu vermeiden, was der Fremdüblichkeit
eines Mietverhältnisses entgegensteht, um
die steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Immobilie nicht zu gefährden. Im Zweifelsfall trägt nämlich der
Steuerzahler die Darlegungs- und Beweislast für die Fremdüblichkeit des Angehörigen-Mietvertrags.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
INFORMATIONEN
ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE
[ Ein langer Weg ]
Sie liest sich wie „Die Unendliche Geschichte“ von Michael Ende. Im Mittelpunkt steht dabei die neue elektronische Gesundheitskarte, abgekürzt eKG.
Das Prestigeobjekt der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
war bereits im Jahre 2003 beschlossen
worden, musste aber wegen technischer
Probleme und datenschutzrechtlicher
Widerstände viele Klippen umschiffen
und soll in Zukunft eine neue Ära einläuten und eine nachhaltige Veränderung
des bundesdeutschen Gesundheitswesens bewirken. Die volle Funktionsfähigkeit ist für 2015 vogesehen.
Die eGK löst die 1995 eingeführte Krankenversichertenkarte ab. Mit ihr erhält jeder
Versicherte eine individuelle Krankenversichertennummer, die ihn ein Leben lang
begleitet und auch bei einem Wechsel der
Krankenkasse erhalten bleibt. Wie teilweise
schon bisher ist auf der Rückseite die europäische Versicherungskarte abgebildet,
mit der man in allen 27 Staaten der Europäischen Union (EU), aber auch in Island,
Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
zum Arzt gehen kann – ein unbestreitbarer
Vorteil der neuen Karte. Die knapp neun
Millionen privat krankenversicherten Personen kommen allerdings nicht in den Genuss der neuen Karte, weil der Verband der
privaten Krankenversicherung die fehlende
Investitionssicherheit beanstandet.
Das Foto auf der Karte soll Missbrauch
verhindern
Für die Versicherten ein Novum bildet das
digitale Lichtbild auf der rechten Vorderseite
der eGK. Dadurch sollen der immer wieder
beklagte Missbrauch der bisher im Einsatz
befindlichen Karte und auch die unerlaubte
Weitergabe eingedämmt bzw. verhindert
werden. Dies erwarten sich zumindest alle
Beteiligten. Noch unterscheidet sich die
Funktion der neuen Karte in den Testphasen
nicht von der herkömmlichen Krankenversichertenkarte. Vorgesehen war, im Frühjahr
2007 schrittweise zusätzliche Funktionen
hinzuzuschalten, nämlich das elektronische
Rezept – und mit Einwilligung des Versicherten – die Speicherung der Notfall-Datensätze. Bis heute sind diese Planungen nicht
realisiert worden, auch nicht die elektronische Patientenkarte und der elektronische
Arztbrief. Die große Frage war und ist dabei,
wer dauerhaft auf zentrale Server Zugriff hat
und wie gut diese geschützt werden. Während für die Einführung der neuen Karte
zunächst 1,4 Milliarden Euro veranschlagt worden waren, vermag heute niemand zu sagen,
wie viel die Einführung der neuen
elektronischen Gesundheitskarte
tatsächlich kosten wird.
Seit dem 1. Oktober 2011 geben die
gesetzlichen Krankenkassen die neue
eGK an ihre Mitglieder und Versicherten
aus. Bis zum Jahresende 2011 waren rund
zehn Prozent und damit ungefähr sieben
Millionen Versicherte im Besitz der neuen
Karte. Bis zum Jahresende 2012 sollen rund
70 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten und damit etwa 50 Millionen Versicherte
mit dem Dokument ausgestattet sein. Erfüllt
eine Krankenkasse diese Vorgabe nicht, drohen ihr Sanktionen in Form von Kürzungen
bei den Verwaltungskosten. Bis Mitte 2014
sollen – so die gegenwärtigen Planungen –
alle 72 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die neue
Karte in Händen haben. Eine volle Funktionstüchtigkeit ist für das Jahr 2015 geplant.
Auch die rund 140.000 Arztpraxen, 55.000
Zahnärzte, 17.000 Psychotherapeuten und
die über 2.000 Krankenhäuser in den alten
und neuen Bundesländern sind inzwischen
größtenteils mit neuen Lesegeräten, finanziert von den gesetzlichen Krankenkassen,
ausgestattet. Die alten Krankenversichertenkarten sind parallel zur neuen Karte bei einem Arzt- oder Zahnarztbesuch noch gültig.
Angst der Datenschützer vor einem
„Gläsernen Patienten“
Kritiker befürchteten immer wieder, dass
sensible Gesundheitsdaten durch die eGK
nicht mehr ausreichend geschützt sind und
sehen darin eine Entwicklung in Richtung
„Gläserner Patient“. Ärzte befürchten insbesondere einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und widersetzen sich
teilweise der neuen Karte. Doch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar
zeigt sich von der Datensicherheit der
neuen Karte überzeugt. Zwar gebe es nie
einen hundertprozentigen Schutz. Die Gesundheitskarte komme diesem aber „weitgehend nahe“. Insgesamt sei viel mehr an
Datenschutz und Datensicherheit vorhanden als bei vielen anderen Projekten.
Dass die eGK gesetzlich Krankenversicherte nicht in ihrem Grundrecht auf informa-
tionelle Selbstbestimmung beeinträchtigt,
hat das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 9
KR 111/09) entschieden. Auch die Tatsache,
dass auf der neuen Karte vertrauliche personenbezogene Daten gespeichert werden
können, führe zu keinem anderen Ergebnis;
denn es bestehe keine Pflicht für die Versicherten, die Daten auf den Chip speichern
zu lassen, zumal die Stammdaten auch auf
der alten Version der Karte gespeichert waren. Künftig geplante Anwendungen seien
freiwillig und nur bei einer Einwilligung der
Versicherten speicherfähig. Über Anwendungen wie Notfalldaten und die elektronische Patientenakte hatte das Gericht im
vorliegenden Fall nicht zu entscheiden. Der
Kläger hat bereits erklärt, durch den Instanzenweg zu gehen und letztlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen.
Es soll feststellen, dass das gesamte Projekt
verfassungswidrig ist. lp
Datendetails:
Was die Technik betrifft, braucht sich
die neue Karte nicht zu verstecken.
Anstelle des einfachen Speicherchips
befindet sich auf der eGK ein Mikroprozessor-Chip, der mindestens 58
Kilobyte an Informationen speichern
kann und zunächst die Personaldaten des Versicherten enthält. Dieser Mini-Computer ermöglicht Verschlüsselungen, digitale Signaturen
und die Speicherung medizinischer
Daten. Er ist der Grundstein für alle
in Zukunft geplanten Anwendungen
und schützt auch die gespeicherten
Daten besser.
DGZ . 11/12 2012
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FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK
BILDUNG
[ Terminplanung des Franz-Röhr-Bildungswerkes e.V. ]
05. - 09.11.2012
GS Saar/Pfalz
Sem.-Nr.: 8013/12
Ein Seminar für
Bildungsstätte der Betriebsräte nach Arbeitskammer
§ 37.6 BetrVG und 66459 Kirkel
Bildungsurlauber
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Arbeitszeit, Teil III
Ltg.: Richard Neufang
Ein Seminar für
19. - 23.11.2012
Bildungszentrum Hambachtal Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Betriebsräte nach 55765 Oberhambach
GS Saar/Pfalz
Arbeitszeit, Teil III
§
37.6
BetrVG
und
Sem.-Nr.: 8113/12
Ltg.: Richard Neufang
Bildungsurlauber
Ein Seminar für
14. - 16.11.2012
Hotel- Restaurant Hohentwiel
Betriebsräte nach Hohentwiel 1
FRBW/ GS Friedrichshafen
§ 37.6 BetrVG
Sem.-Nr.: 111412SIN
78224 Singen (Hohentwiel)
Der Tarifabschluss 2012 im Kontext der
tarifvertraglichen Regelungen in der Metallund Elektroindustrie
Ltg: Heike de Vries, Referent: Stefan Jäger
Ein Seminar für
26. - 30.11.2012
BEST WESTERN Hotel Hamburg
Betriebsräte nach Hammer Landstraße 200-202
FRBW § 37.6 BetrVG
Sem.-Nr.: 112612HH
20537 Hamburg
Updater – Überblick über die neuste
Rechtsprechung im Arbeits-, Tarif- und
Betriebsverfassungsrecht
Ltg: Heike de Vries, Referent: Horst Liebendahl,
Björn Zirzlaff
Ein Seminar für
Bildungsurlauber
Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft:
Die tarifliche Mitbestimmung
Ltg: Heike de Vries, Referent: Horst Liebendahl
05. - 07.12.2012
FRBW/GS Duisburg/
GS Paderborn
Sem.-Nr.: 120512BIE
Ausbildungshotel Lindenhof
Berufsbildungswerk Bethel
Quellenhofweg 125
33617 Bielefeld
Ein Seminar für
21. - 25.01.2013
Göbel‘s Landhotel
In den Startlöchern: Betriebsratswahlen 2014,
Betriebsräte nach Briloner Strasse 48
FRBW
Erhöhung der Wahlbeteiligung durch
§ 37.6 BetrVG
Sem.-Nr.: 012113-IWIL
34508 Willingen
überzeugende Kandidatur und gewinnender Wahlwerbung
Ltg: Heike de Vries, Referent: Max Fröhlich,
Monica Wüllner
Ein Seminar für
21. - 25.01.2013
Göbel‘s Landhotel
Betriebsräte nach Briloner Strasse 48
FRBW
§ 37.6 BetrVG
Sem.-Nr.: 012113-IIWIL
34508 Willingen
15. - 19.04.2013
GS Saar/Pfalz
Sem.-Nr.:041513KI
Ein Seminar für
Betriebsräte nach
§ 37.6 BetrVG und
Bildungsurlauber
Bildungsstätte der Arbeitskammer
Am Tannenwald 1
66459 Kirkel
Das Renten und Sozialversicherungsrecht
Notwendiges Wissen in der Betriebsratsarbeit
Ltg: Heike de Vries, Referent: Stephan Brokopf,
Bernhard Cwiklinski, Horst Liebendahl
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht,
Arbeitszeit, Teil IV
Ltg: Richard Neufang
22. - 26.04.2013
HolidayInn Hamburg
Ein Seminar für
FRBW Betriebsräte nach Billwerder Neuer Deich 14
Sem.-Nr.: 042213HH
20539 Hamburg
§ 37.6 BetrVG
Der gläserne Betrieb – Datenschutz und
soziale Netzwerke im Hinblick
auf die Betriebsratswahlen 2014
Ltg: Heike de Vries, Referent: Jochen Brandt
Ein Seminar für
23. - 27.06.2013
Villa La Collina – Cadenabbia
Betriebsräte nach Via Roma 11
FRBW
§
37.6
BetrVG
und
Sem.-Nr.: 062313CAD
Italien -22011 Cadenabbia (Co.)
Bildungsurlauber
Demographischer Wandel:
Risiken und Nebenwirkungen für die
Arbeitnehmerschaft
Ltg: Heike de Vries, Referent: Stefan Brokopf n.n.
23. - 27.09.2013 GS Saar/Pfalz Sem.-Nr.: 092313KI
Ein Seminar für
Betriebsräte nach
§ 37.6 BetrVG und
Bildungsurlauber
Bildungsstätte der
Arbeitskammer
Am Tannenwald 1
66459 Kirkel
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht,
Arbeitszeit, Teil IV
Ltg: Richard Neufang
07. - 11.10.2013 GS Saar/Pfalz Sem.-Nr.: 100713KI
Ein Seminar für
Betriebsräte nach
§ 37.6 BetrVG und
Bildungsurlauber
Bildungsstätte der
Arbeitskammer
Am Tannenwald 1
66459 Kirkel
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht,
Arbeitszeit, Teil IV
Ltg: Richard Neufang
20. -25.10.2013
Gästehaus Germania,
Ein Seminar für
FRBW Betriebsräte nach Strandpromenade 33,
Sem.-Nr.: 102013WA
§ 37.6 BetrVG und 26486 Wangeooge
Bildungsurlauber
Betriebsratswahlen 2014
Das Zusammenspiel von Wahlvorstand
und Betriebsrat bei Vorbereitung und
Durchführung der Wahlen
Ltg: Heike de Vries, Referent: Horst Liebendahl n.n.
Ein Seminar für
21. - 25.10.2013 Bildungszentrum Hambachtal
Betriebsräte nach 55765 Oberhambach
GS Saar/Pfalz § 37.6 BetrVG und
Sem.-Nr.:102113KI
Bildungsurlauber
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht,
Arbeitszeit, Teil IV
Ltg: Richard Neufang
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DGZ . 11/12 2012
FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK . IMPRESSUM
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Für die mit der CGM kooperierenden
Einzelgewerkschaften (CGBCE, CGDE,
KFG, Union Ganymed):
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-bedingungen zu.
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Redaktion
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5. Oktober 2012
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Hinweise für die Freistellung vom Betrieb:
In den Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetzen beantragen die Teilnehmer/innen ihre bezahlte Freistellung vom Betrieb nach den Vorschriften dieser Gesetze. Die Anerkennung unserer Seminare beantragen wir bei den zuständigen Ministerien. Die für die Freistellung erforderlichen Aktenzeichen erhalten Sie,
sobald uns der Anerkennungsbescheid vorliegt. Beantragen Sie sofort den Bildungsurlaub formlos bei Ihrem Arbeitgeber, ansonsten tarifpolitische Freistellungsansprüche prüfen bzw. Jahresurlaub beantragen.
Betriebsratsmitglieder erwirken einen Freistellungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Den Firmen werden die effektiven Seminarkosten gem. § 40 BetrVG von uns in Rechnung gestellt. Unsere Seminare
erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Anforderungen.
Nur wenn der Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht durchsetzbar ist, lassen sich Betriebsratsmitglieder
nach § 37 Abs. 7 BetrVG freistellen. Sie zahlen dann die o. a. Teilnehmergebühren. Abmeldungen können
nur schriftlich erfolgen.
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DGZ . 11/12 2012
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