- Land Tirol
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LANDWIRTSCHAFTLICHE LANDESLEHRANSTALT ROTHOLZ Anschrift Landesrechnungshof 6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon: 0512/508-3030 Fax: 0512/508-743035 E-mail: [email protected] Impressum Erstellt: Jänner - April 2015 Herstellung: Landesrechnungshof Redaktion: Landesrechnungshof Herausgegeben: AN-0402/2, 3.7.2015 Fotos/Titelblatt: LLA Rotholz Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz Art. Artikel BGBl. Nr. Bundesgesetzblatt Nummer BMLFUW Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. beziehungsweise CTUA Chemisch-technische Umweltschutzanstalt HNr. Hausnummer i.d.F. in der Fassung i.d.g.F. in der geltenden Fassung kWh Kilowattstunde LGBl. Nr. Landesgesetzblatt Nummer lit. litera LRH Landesrechnungshof LWSchuG Landwirtschaftliches Schulgesetz Mio. Million(en) MWh Megawattstunde u.a. unter anderem USt. Umsatzsteuer usw. und so weiter VPI Verbraucherpreisindex z.B. zum Beispiel Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ................................................................................................................. 1 2. Rahmenbedingungen .............................................................................................. 4 2.1. Gesetzliche Rahmenbedingungen .................................................................. 4 2.2. Landespolitische Rahmenbedingungen .......................................................... 5 2.3. Pädagogische Rahmenbedingungen .............................................................. 6 3. Aufgaben und Organisation der LLA Rotholz ........................................................ 6 4. Gebarung .................................................................................................................. 8 5. 6. 7. 8. 9. 4.1. Ergebnisrechnung .......................................................................................... 8 4.2. Flexibilisierungsklausel ................................................................................... 9 4.3. Rechnungsabschluss des Landes Tirol .........................................................12 Schulbetrieb ............................................................................................................15 5.1. Ausbildungszweige ........................................................................................15 5.2. Anzahl der SchülerInnen und AbsolventInnen ...............................................17 5.3. Internetauftritt ................................................................................................22 5.4. Evaluierung ...................................................................................................23 5.5. Einnahmen ....................................................................................................24 5.6. Ausgaben ......................................................................................................24 Lehrbetrieb ..............................................................................................................25 6.1. Betriebszweige ..............................................................................................26 6.2. Einnahmen ....................................................................................................28 6.3. Ausgaben ......................................................................................................29 6.4. Kostenrechnung ............................................................................................30 Internatsbetrieb .......................................................................................................33 7.1. Bettenkapazität und Auslastung ....................................................................33 7.2. Einnahmen ....................................................................................................33 7.3. Ausgaben ......................................................................................................35 Küchenbetrieb .........................................................................................................36 8.1. Betriebs- und Lehrküche................................................................................36 8.2. Einnahmen ....................................................................................................37 8.3. Ausgaben ......................................................................................................40 Personal...................................................................................................................43 9.1. Verwaltungs- und Kollektivvertragsbedienstete..............................................45 9.2. LehrerInnen ...................................................................................................46 10. Liegenschaften und Infrastruktur ..........................................................................50 10.1. Flächennutzung .............................................................................................51 10.2. Gebäudenutzung ...........................................................................................54 10.3. Energieversorgung ........................................................................................60 10.4. Expositur in Bruck am Ziller ...........................................................................65 10.5. Sanierung des „Internats Landwirtschaftliche Fachschule“ ............................68 11. Zusammenfassende Feststellungen ......................................................................71 Stellungnahme der Regierung Glossar Abschlussrate Die Abschlussrate gibt Auskunft über den Anteil der SchülerInnen, die eine begonnene Ausbildung abgeschlossen haben und als AbsolventInnen die Schule verlassen. Corporate Design Corporate Design beschäftigt sich mit dem Erscheinungsbild und Auftritt einer Organisation in der Öffentlichkeit. Dazu gehört beispielsweise die Gestaltung des Logos, des Internetauftrittes und der Werbemittel. Dadurch wird die Organisation von anderen Organisationen unterscheidbar und ein Wiedererkennungswert geschaffen. Deckungsbeitrag Der Deckungsbeitrag ist eine Kennzahl in der Kostenrechnung. Er berechnet sich als Differenz zwischen den Erlösen und den variablen Kosten eines Kostenträgers. Der Deckungsbeitrag kann zur Deckung der Fixkosten verwendet werden. Drop-Out-Rate Die Drop-out-Rate ist jener Anteil an SchülerInnen, der die Ausbildung abbricht und ohne einen Abschluss beendet. Evaluierung Evaluierung ist die Aus- bzw. Bewertung von Maßnahmen, Aktivitäten, Projekten, Prozessen oder Organisationseinheiten. Die Evaluierung ist die grundsätzliche Untersuchung, ob und inwieweit etwas geeignet erscheint, einen angestrebten Zweck zu erfüllen. Eine Evaluierung dient der rückblickenden Wirkungskontrolle und der vorausschauenden Steuerung. Für eine Evaluierung werden Daten methodisch erhoben und systematisch dokumentiert, um das Vorgehen und die Ergebnisse nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. Fachberufsschule Fachberufsschulen vermitteln in einem berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht den Lehrlingen - während ihrer Ausbildung in einem Lehrberuf - die grundlegenden theoretischen Kenntnisse. Sie fördern und ergänzen die betriebliche Ausbildung sowie die Allgemeinbildung. Die drei Jahre dauernden Ausbildungen schließen mit der Lehrabschlussprüfung ab und berechtigen zur Ausübung des erlernten Berufs. Fachschule Fachschulen dauern drei Jahre und vermitteln konkrete berufliche Qualifikationen durch eine praxisorientierte Ausbildung und einer Förderung der Allgemeinbildung. Der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule berechtigt zur unmittelbaren Ausübung von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten und eröffnet den Zugang zu reglementierten Berufen. Zudem gibt es anschließend die Möglichkeit, eine Berufsreifeprüfung zur Erlangung der Studienberechtigung abzulegen. Flexibilisierungsklausel Der Begriff „Flexibilisierung“ beschreibt im öffentlichen Haushaltsmanagement den „dezentralen Ressourceneinsatz“. Die Umsetzung des dezentralen Ressourcenmanagements bei öffentlichen Organisationseinheiten (Flexibilisierungseinheiten) wird in Österreich als „Flexibilisierungsklausel“ bezeichnet. Die Flexibilisierungseinheiten können ihre Einnahmen und Ausgaben eigenverantwortlich steuern. Die Tiroler Landesregierung verfolgte mit der Einführung der Flexibilisierungsklausel die Steigerung der Effizienz des Verwaltungshandelns, die Verlagerung von Verantwortung zu den Auftragnehmern, die Ausweitung des Planungsumfanges sowie die Erhöhung der Transparenz durch die umfassende Darstellung der finanziellen Lage. Kompetenzmodell Ein Kompetenzmodell ist ein pädagogisches Konzept zur Übersetzung von abstrakten Bildungszielen in konkrete Aufgabenstellungen. Dabei werden fachspezifische Kerngebiete eines Unterrichtsgegenstandes berücksichtigt. Kostenstelle Eine Kostenstelle ist ein Begriff der Kostenrechnung und stellt in einer Organisationseinheit den Ort der Kostenentstehung und der Leistungserbringung dar. Die Bildung von Kostenstellen erfolgt nach räumlichen, funktionalen, aufbauorganisatorischen oder finanztechnischen Aspekten. Lehrbetrieb Lehrbetriebe sind der Lehranstalt angeschlossene Betriebsstätten (z.B. Rinderstall, Schweinestall) zur Vermittlung einer praxisorientierten Ausbildung. Die Lehranstalt kann durch Lehrbetriebe zusätzliche Einnahmen erzielen. Leistungsindikator Ein Leistungsindikator ist ein wichtiges Messinstrument zur Beurteilung eines qualitativen oder quantitativen Aspektes einer Organisationseinheit. Leistungsindikatoren werden regelmäßig zur Kontrolle des Erfolges verwendet. Verpflegstag Ein Verpflegstag ist eine Kennzahl in der Küchenwirtschaft zur Quantifizierung der Produktion. Ein voller Verpflegstag umfasst Frühstück, Mittagessen, Abendessen sowie zwei Jausen. Werteinheitenmodell Das Werteinheitenmodell drückt die Unterrichtsstunden eines Unterrichtsgegenstandes in Werteinheiten aus. Diese Werteinheiten sind die Grundlage für die Lehrverpflichtung. Bericht über die Landwirtschaftliche Landeslehranstalt Rotholz 1. Einleitung Die Landwirtschaftliche Landeslehranstalt Rotholz (LLA Rotholz) ist seit 1879 eine Bildungseinrichtung für die ländliche Bevölkerung des mittleren Inntales und seinen Seitentälern. Die letzte Allgemeine Prüfung der LLA Rotholz durch das Landeskontrollamt (LKA) fand im Jahr 1994 statt. Aufgrund des langen Zeitraums der letzten Allgemeinen Prüfung hat der LRHD mit Prüfauftrag vom 15.1.2015 wiederum eine Allgemeine Prüfung der LLA Rotholz angeordnet. Prüfung anderer Kontrolleinrichtungen Der Rechnungshof prüfte im Jahr 2011 im Rahmen einer Querschnittsprüfung das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen in den Bundesländern Steiermark, Oberösterreich und Tirol. Bei dieser Prüfung standen vergleichende Analysen (Schwerpunkte waren u.a. die Kompetenzverteilungen zwischen dem Bund und den Ländern, das LandeslehrerInnencontrolling des Bundes, die Schulverwaltung des Bundes sowie die Schulverwaltungen der Bundesländer Steiermark, Oberösterreich und Tirol) im Vordergrund. Der Prüfdienst der Abteilung Landesbuchhaltung des Amtes der Tiroler Landesregierung unterzog die LLA Rotholz im Jahr 2014 einer Gebarungseinschau. Diese Einschau umfasste die Prüfung des Kassenwesens (Barkassa, Girokonto, Nebenkassen), der verrechnungspflichtigen Drucksorten, des Belegwesens, der Inventarisierung sowie des Dienstreisemanagements. Der Prüfdienst stellte eine ordnungsgemäße Durchführung des Zahlungsverkehrs und der Verrechnung fest. Prüfungsgrundlage Die LLA Rotholz ist eine Einrichtung des Landes Tirol. Diese Landeseinrichtung ist kein eigenes Rechtssubjekt und besitzt auch keine Teilrechtsfähigkeit. Damit leitet sich die Prüfungszuständigkeit des LRH bei der LLA Rotholz aus den Bestimmungen des Art. 67 Abs. 4 lit. a TLO 1989, LGBl. Nr. 61/1988 idF LGBl. Nr. 65/2014 i.V.m. § 1 Abs. 1 lit. a TirLRHG, LGBl. Nr. 18/2003 idF LGBl. Nr. 20/2013, ab. Einleitung Zuständigkeit in der Tiroler Landesregierung Gemäß Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 14/1999, idF LGBl. Nr. 54/2013, ist 1. Landeshauptmannstellvertreter ÖR Josef Geisler u.a. für land- und forstwirtschaftliche Schulen, Personalangelegenheiten der Lehrer an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, Berufsausbildung in der Landund Forstwirtschaft sowie für die landwirtschaftlichen Betriebe des Landes zuständig. Schulbeirat Zur Beratung der Tiroler Landesregierung in den Angelegenheiten des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens bestellte die Tiroler Landesregierung einen „Landwirtschaftlichen Schulbeirat“. Zuständigkeit im Amt der Tiroler Landesregierung Gemäß Verordnung des Landeshauptmannes vom 15.10.2013 über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 124/2013, ist die Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei u.a. für Angelegenheiten des land- und forstwirtschaftlichen Schul- und Erziehungswesens, fachliche Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung, Landund Forstwirtschaftsinspektion und landwirtschaftliches Versuchswesen zuständig. Die Angelegenheiten des Dienstrechtes und des Personalvertretungsrechtes der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer und Landesvertragslehrer obliegt der Abteilung Bildung. Die Angelegenheiten der in der LLA Rotholz tätigen Verwaltungsbediensteten obliegen der Abteilung Organisation und Personal. Schulaufsicht Mit den Aufgaben der Schulaufsicht hat die Tiroler Landesregierung einen Landesschulinspektor und eine Fachinspektorin (für die Fachschulen ländliche Hauswirtschaft) betraut. Vorgangsweise Zusätzlich zur Vor-Ort-Einschau und Erhebungen in den erwähnten Fachabteilungen des Landes Tirol zog der LRH zur Abklärung allfälliger Fragen auch die mit Angelegenheiten der LLA Rotholz betrauten Fachabteilungen des Landes Tirol (Allgemeine Bauangelegenheiten, Organisation und Personal, Finanzen sowie Justiziariat) in die Prüfung mit ein. Zu einzelnen Themen nahm der LRH auch Vergleiche zu den anderen Tiroler Landwirtschaftlichen Landeslehranstalten vor. 2 Einleitung Die Durchführung der Prüfung oblag drei Prüfern. Die Prüfer erhielten Einsicht in die buchhaltungs-, personal- und sonstigen prüfungsrelevanten Unterlagen. Die DienstnehmerInnen der geprüften Landesdienststellen erteilten den Prüforganen bereitwillig Auskunft. Alle notwendigen Informationen und Auswertungen wurden zur Verfügung gestellt. Schwerpunkte Prüfungsschwerpunkte waren die Darstellungen und Analysen der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, der Gebarungsentwicklungen inklusive Flexibilisierungsklausel, der Personaleinsatz, der Aufgabenerfüllung im Schul- und Lehrbetrieb sowie die Infrastruktur (Liegenschafts- und Gebäudebestand, Baumaßnahmen). Prüfungsziel Ziel der Gebarungsprüfung war die Beurteilung, ob die Verwendung der öffentlichen Mittel nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Wirkungsorientiertheit erfolgte. Die Prüfung der LLA Rotholz fand von Jänner bis April 2015 statt und umfasste den Zeitraum 2010 bis 2014. Über das Ergebnis der Prüfung wird folgender Bericht erstattet: FACTSHEET Gründungsjahr 1879 Träger Land Tirol Standort Strass im Zillertal, Ortsteil Rotholz Flächen 490 ha Ausbildungszweige Fachschule für Landwirtschaft, Fachschule für ländl. Betriebs- und Haushaltsmanagement, Fachberufsschule für Forstwirtschaft, Fachberufsschule für Gartenbau, Fachschule für Erwachsene Lehrbetriebe Rinderstall, Schweinestall, Feldwirtschaft, Gärtnerei, Baumschule, Obstbau, Obstverwertung, Forstwirtschaft, Werkstätten Anzahl der SchülerInnen (2014/15) 581 MitarbeiterInnen (VZÄ) 116 (100,5) Gebarungsvolumen 3,6 Mio. € 3 Rahmenbedingungen 2. Rahmenbedingungen 2.1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Kompetenzverteilung Gemäß Art. 14 a Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 i.d.g.F., unterliegen die Angelegenheiten des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens in Gesetzgebung und Vollziehung der Kompetenz der Länder. bundesgesetzliche Regelungen Die Verantwortlichkeit des Bundes beschränkt sich insbesondere auf die Gesetzgebung für das Dienstrecht der Landeslehrer, die Grundsatzgesetzgebung für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie auf die Grundsatzbestimmungen für die land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungen. Grundsatzgesetz für land- und forstwirtschaftliche Berufsund Fachschulen Das Grundsatzgesetz für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen, BGBl. Nr. 319/1975, i.d.F. BGBl. I Nr. 74/2013, und das Grundsatzgesetz für land- und forstwirtschaftliche Fachschulen, BGBl. Nr. 320/1975, i.d.F. BGBl. I Nr. 91/2005, normieren u.a. die die Aufgaben, die Organisationsformen, das Unterrichtsausmaß, sowie die Aufnahmevoraussetzungen an den betreffenden Schulen. Zu den bundesgesetzlichen Aufgaben der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen zählen u.a. die Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten zur selbständigen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Haushaltes, die Heranbildung der Schü-lerInnen zu demokratischen, heimatverbundenen und sozial denkenden StaatsbürgerInnen sowie die Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung der SchülerInnen. Berufsausbildungsgesetz Das Bundesgesetz über die Grundsätze für die Berufsausbildung der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz), BGBl. Nr. 298/1990, idF BGBl. I Nr. 157/2013, umfasst Grundsatzbestimmungen über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung einer Facharbeitertätigkeit in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf. landesgesetzliche Regelungen Landesgesetzliche Regelungen erfolgen im Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetz 2012 und im Tiroler Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 2000. 4 Rahmenbedingungen Tiroler Landwirtschaftliches Schulgesetz Das Tiroler Landwirtschaftliche Schulgesetz 2012, LGBl. Nr. 88/2012 idF LGBl. Nr. 130/2013 konkretisiert die bundesgesetzlichen Grundsätze. Dieses Gesetz enthält u.a. Bestimmungen über die Organisation der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie der Schülerheime, über die Ordnung von Unterricht und Erziehung an diesen Schulen sowie über die Schulaufsicht. Tiroler Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz Neben den gesetzlichen Bestimmungen zur Organisation der landund forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen normiert das Tiroler Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, LGBl. Nr. 32/2000 idF LGBl. Nr. 152/2012, die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft, wie beispielsweise die Ausbildung zum Facharbeiter und zum Meister. Verordnungen Weiters erließ die Tiroler Landesregierung u.a. die folgenden Verordnungen zur Vollziehung der gesetzlichen Bestimmungen: Tiroler landwirtschaftliche Schulzeitverordnung, LGBl. Nr. 65/1996 idF LGBl. Nr. 70/1997, Tiroler landwirtschaftliche Schulveranstaltungs-Verordnung, LGBl. Nr. 49/2000, Tiroler landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2005, LGBl. Nr. 52/2005, Tiroler Landwirtschaftliche Schulorganisations-Verordnung, LGBl. Nr. 91/2014, Tiroler Landwirtschaftliche Abschlussprüfungs-Verordnung, LGBl. Nr. 177/2014. 2.2. Koalitionsvereinbarungen der Tiroler Landesregierung Landespolitische Rahmenbedingungen Die Koalitionspartner der Tiroler Landesregierung nahmen die landund forstwirtschaftlichen Fachschulen in ihre Koalitionsvereinbarungen auf. Im „Programm für Tirol 2008 bis 2013“ vereinbarten die Koalitionspartner u.a. die die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Bildungsinstitutionen nach dem fachlichen und gesellschaftlichen Bedarf. Im „Arbeitsübereinkommen für Tirol 2013 bis 2018“ einigten sich die Koalitionspartner auf die Förderung von Kompetenzzentren in landwirtschaftlichen Schulen (u.a. im Biolandbau) und die Stärkung der Tiroler Fachberufsschulen sowie den Ausbau von „Lehre mit Matura“. 5 Aufgaben und Organisation der LLA Rotholz 2.3. Pädagogische Rahmenbedingungen Über Auftrag der zuständigen LandesrätInnen für das landwirtschaftliche berufsbildende mittlere Schulwesen der neun Bundesländer entwickelte eine Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Agrar-und Umweltpädagogik im Jahr 2014 das pädagogische Konzept „vom Kompetenzmodell zum kompetenzorientierten Unterricht an Landwirtschaftlichen Fachschulen“ (Kompetenzmodell). Vertreter der LLA Lienz, LLA Imst und des Amtes der Tiroler Landesregierung beteiligten sich an dieser Arbeitsgruppe. Ziele Mit dem Kompetenzmodell soll ein Rahmen für die weitere Schulentwicklungsarbeit in den Ländern gebildet und daraus auch die Entwicklung eines kompetenzorientierten Rahmenlehrplanes ermöglicht werden. Darüber hinaus soll das Kompetenzmodell den Lehrpersonen und SchülerInnen als Leitfaden für eine kompetenzorientierte Unterrichtsgestaltung dienen und zu einem besseren Verständnis sowie Lehr- und Lernerfolg führen. Inhalt Das entwickelte Kompetenzmodell umfasst die wesentlichen Kernfächer der landwirtschaftlichen Fachschulen. Dabei unterstützt es die Übertragung der in Landesgesetzen und Verordnungen der Tiroler Landesregierung normierten, abstrakten Kompetenzen als Bildungsziele in konkrete Aufgabenstellungen. Kompetenzen sind hierbei als Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Problemlösung definiert. 3. Aufgaben Aufgaben und Organisation der LLA Rotholz Die Aufgaben der LLA Rotholz umfassen gemäß den Vorgaben der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, Amt der Tiroler Landesregierung: Die Vermittlung von Fähigkeiten zur Ausübung von FacharbeiterInnentätigkeiten in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf sowie in einem ländlichen Haushalt sowie die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur selbständigen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines ländlichen Haushaltes sowie die Vorbereitung auf einen einschlägigen, außerlandwirtschaftlichen Beruf. 6 Aufgaben und Organisation der LLA Rotholz Bildungsschwerpunkte Aus diesen Aufgaben ergeben sich nachfolgende Bildungsschwerpunkte: Fundierte fachliche Ausbildung in Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Forstwesen und Gartenbau, Grundausbildung und praktische Fertigkeiten im Handwerk sowie diversen Dienstleistungen, die zu einer Verkürzung der Lehrzeit (Anrechnungszeiten) in anderen Berufen führen, Professionalisierung in Veredelung, Verarbeitung und Vermarktung bäuerlicher Produkte auf qualitativ hohem Niveau, Betonung der Persönlichkeitsbildung zu selbstbewussten, flexiblen und offenen Menschen, Durchlässigkeit in Berufe innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft. Aufgrund von Anrechnungen hat die bäuerliche Jugend die Chance, einen zweiten Beruf in einer verkürzten Lehrzeit zu erlernen und dieses Wissen und Können auf dem Hof, im ländlichen Haushalt oder im Nebenerwerb einzusetzen und Zugang zu landwirtschaftlicher Weiterbildung. landwirtschaftliche Weiterbildung Die Aufgabe der landwirtschaftlichen Weiterbildung an der LLA Rotholz ist es Bauern und Bäuerinnen, Funktionären, DienstnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Jugendlichen in der Berufsorientierung und -vorbereitung, die keine Primärausbildung in einem landwirtschaftlichen Beruf genossen haben oder die nachträglich in einen landwirtschaftlichen Beruf einsteigen wollen, Vorbereitungslehrgänge und modulare Fachkurse für die Erlangung einer land- und forstwirtschaftlichen Berufsqualifikation anzubieten. Foto 1: Luftbild des Geländes der LLA Rotholz © LLA Rotholz 7 Gebarung Schul- und Lehrbetrieb Um diese Aufgaben zu erfüllen, umfasst die Organisation der LLA Rotholz den Schulbetrieb (landwirtschaftliche Fachschulen und Berufsschulen, Werkstätten) und den Lehrbetrieb (Rinder- und Schweinezucht, Gartenbau, Waldwirtschaft usw.). sonstige Betriebe Zur Unterbringung von SchülerInnen betreibt die LLA Rotholz Internate (Internatsbetrieb). Die Verpflegung von SchülerInnen und MitarbeiterInnen erfolgt über Küchen (Küchenbetrieb). Leitung Das LWSchuG sieht eine Lehrerstelle als Leiterstelle vor. Die Leitung des gesamten Schul- und Lehrbetriebes der LLA Rotholz obliegt seit 2001 DI Josef Norz. Dem Direktor obliegen die pädagogische und organisatorische Leitung der Schule und des angeschlossenen Internats. Er hat zu unterrichten, erzieherische und administrative Aufgaben zu erfüllen. Als unmittelbarer Vorgesetzter aller LehrerInnen, ErzieherInnen und sonstigen Bediensteten hat er LehrerInnen für die Beaufsichtigung der SchülerInnen einzuteilen. Stellvertreter des Schulleiters Der Stellvertreter des Schulleiters koordiniert u.a. die Werkstätten und den Praxisunterricht. Seine Aufgaben sind in einer Dienstanweisung des Direktors festzulegen, die der Tiroler Landesregierung zur Kenntnis zu bringen ist. Direktorstellvertreter1 ist DI Johannes Haas. 4. Gebarung 4.1. Ergebnisrechnung Bei einer Gegenüberstellung der aus den Betrieben erzielten Einnahmen mit den Personal- und Sachausgaben (laufender Betrieb, ohne Investitionen) erwirtschaftete die LLA Rotholz im Zeitraum 2010 bis 2014 nachfolgende Ergebnisse: Ergebnisrechnung LLA Rotholz 2010 2011 2012 2013 2014 Einnahmen 2.314.099 2.302.593 2.329.639 2.520.033 2.597.120 Personalausgaben 1.369.801 1.432.224 1.530.746 1.602.808 1.613.409 Sachausgaben 1.905.751 1.944.320 1.985.542 1.971.417 2.008.561 Gesamtergebnis -961.453 -1.073.951 -1.186.649 -1.054.192 -1.024.850 Tab. 1: Ergebnisrechnung der LLA Rotholz (Beträge in €) 1 Ein Stellvertreter des Schulleiters ist an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen ist nach dem Land- und Forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LLDG 1985), BGBl. 296/1985, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 2/2008, nicht vorgesehen. Dennoch ist es möglich nach § 10 Abs. 2 des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1988, LGBl. Nr. 34, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/1995, für öffentliche selbstständige Fachschulen, denen ein Wirtschaftsbetrieb und ein Schülerheim angeschlossen sind, einen Lehrer als Stellvertreter des Leiters zu bestellen. 8 Gebarung Das negative jährliche Gesamtergebnis der LLA Rotholz deckte das Land Tirol im Rahmen der Flexibilisierungsklausel durch Betriebszuschüsse ab. 4.2. Flexibilisierungsklausel Die Tiroler Landesregierung beschloss am 22.12.2009 die Anwendung der Flexibilisierungsklausel auf die LLA Rotholz. Der Tiroler Landtag stimmte am 24.3.2010 der Einführung der Flexibilisierungsklausel an der LLA Rotholz zu. Die Verlängerung der Anwendung der Flexibilisierungsklausel an der LLA Rotholz stimmte die Tiroler Landesregierung mit den Beschlussfassungen vom 13.11.2012 und vom 7.10.2014 zu. Ermächtigung Die Tiroler Landesregierung ermächtigte die LLA Rotholz ihre Einnahmen selbstständig zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes zu verwenden. Die Darstellung der laufenden Einnahmen und Ausgaben der LLA Rotholz erfolgt nicht mehr im Landesbudget. Der Landesvoranschlag erfasst im Sinne einer Nettoverrechnung nur mehr den erforderlichen Betriebszuschuss als Saldogröße. Personalbewirtschaftung Gemäß Regierungsbeschluss beinhaltete das Projekt Flexibilisierungsklausel, mit Ausnahme der Kollektivvertragsbediensteten, nicht die eigenständige Personalbewirtschaftung. Die Zuständigkeit für den Personalbereich blieb weiterhin bei der Abteilung Organisation und Personal. Controlling-Beirat Der aus einem Vertreter der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, dem Leiter der LLA Rotholz, einem Vertreter der Abteilung Finanzen (Vorsitzender) und einem Vertreter des Sachgebietes Budgetwesen bestehende „Controlling-Beirat“ hatte am Budgetcontrolling für die LLA Rotholz mitzuwirken und Berichte des Leiters der LLA zu prüfen. Die „Geschäftsordnung für den Controlling-Beirat“ regelte die Aufgaben des Beirates, die Aufgaben des Leiters der LLA Rotholz, die Beschlusserfordernisse, die Anzahl der Sitzungen sowie die Einberufungs- und Protokollmodalitäten. Aufgaben des Controlling-Beirates Die Aufgaben des Controlling-Beirates umfassten die Festlegung der Ziele der LLA Rotholz, der Leistungskennzahlen zur Messung der Zielerreichung, der Flexibilisierungsgrenzen und Flexibilisierungsrücklagen sowie der Verwendung der Flexibilisierungsrücklage. 9 Gebarung Ziele Mit der Anwendung der Flexibilisierungsklausel verfolgte die LLA Rotholz nachfolgende Ziele: Bestmögliche Auslastung der gesamten Infrastruktur (Schultypen, Internat, Seminarräume, Beherbergung), Stabilisierung des Budgetbedarfs bei mindestens gleich bleibenden Leistungen sowie Steigerung der Verkaufszahlen im Bereich der Lehrbetriebe (Pflanzenbau, Tierhaltung, Wald, Baumschule, Obstverwertung, Gärtnerei). Leistungskennzahlen Zur Messung der Zielerreichung legte der Controlling-Beirat Leistungskennzahlen (Indikatoren) fest. Diese Leistungskennzahlen umfassten für den Schulbetrieb die Anzahl der SchülerInnen, den Lehrbetrieb die Einnahmen aus der Viehwirtschaft und der Land- und Forstwirtschaft sowie für den Internatsbetrieb die Auslastung der Internate und die Einnahmen durch Vermietung im Sommer. Zielerreichung Der LRH stellt die Zielerreichung der vom Controlling-Beirat festgelegten Leistungskennzahlen in den Kapiteln „Schulbetrieb“, „Lehrbetrieb“ und „Internatsbetrieb“ dar. Flexibilisierungsgrenze Zur Finanzierung des laufenden Betriebes der LLA Rotholz legte der Controlling-Beirat jährlich als finanzielle Vorgabe einen Betriebszuschuss (Flexibilisierungsgrenze) fest. Die Festlegung der Flexibilisierungsgrenze erfolgte auf Basis einer Prognose des budgetierten Abgangs, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Budgetpfades, sowie der prognostizierten Internatsbeiträge und der von der LLA Rotholz erzielten sonstigen Erlöse. Die jährlichen Flexibilisierungsgrenzen für die LLA Rotholz betrugen für das Jahr 2010 rund -1,28 Mio. €, für das Jahr 2011 rund -1,31 Mio. €, für das Jahr 2012 rund -1,34 Mio. €, für das Jahr 2013 rund -1,35 Mio. € und für das Jahr 2014 rund -1,40 Mio. €. Die jährliche Erhöhung der Flexibilisierungsgrenzen entsprach der Veränderung des VPI2. 2 Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Wirtschaftsindikator, der die Veränderung der Preise von Waren und Dienstleistungen im Zeitverlauf misst. 10 Gebarung Flexiblisierungsrücklage Gemäß den Regierungsbeschlüssen konnte die LLA Rotholz bei Unterschreitungen der festgelegten Flexibilisierungsgrenze den Unterschreitungsbetrag im Ausmaß von 90 % einer Rücklage (Flexibilisierungsrücklage) zuführen. Die LLA Rotholz konnte diese Flexibilisierungsrücklage für die „Erneuerung der betrieblichen Infrastruktur“ (Ersatzbeschaffungen, kleine Gebäudeinvestitionen) verwenden. 10 % des Unterschreitungsbetrages waren an den Landeshaushalt abzuführen. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Ermittlung und den jährlichen Stand der Flexibilisierungsrücklage: Berechnung Flexibilisierungsrücklage Gesamtergebnis festgelegte Flexibilisierungsgrenze 2010 2011 2012 2013 2014 -961.453 -1.073.951 -1.186.649 -1.054.192 -1.024.850 -1.280.000 -1.310.000 -1.340.000 -1.350.910 -1.400.000 Unterschied 318.547 236.049 153.351 296.718 375.150 davon 90 % beschlossene Flexibilisierungsrücklage 286.692 212.444 138.016 267.046 337.635 286.700 212.500 138.000 267.046 337.635 Tab. 2: Berechnung der Flexibilisierungsrücklage (Beträge in €) Die LLA Rotholz unterschritt mit ihrem Gesamtergebnis in jedem Jahr des Betrachtungszeitraumes die festgelegte Flexibilisierungsgrenze. Somit konnte der Controlling-Beirat jährlich eine Rücklage für investive Maßnahmen in der Höhe zwischen € 138.000 (2012) und € 338.000 (2014) beschließen. Verwendung der Flexibilisierungsrücklage Aus Mitteln dieser Flexibilisierungsrücklage finanzierte die LLA Rotholz mit Genehmigung des Controlling-Beirates im Zeitraum 2010 bis 2014 die nachfolgenden baulichen Maßnahmen: Projekte Ausgaben Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage 26.951 Vergrößerung des Fleischverarbeitungsraumes 65.688 Bau einer Photovoltaik-Anlage 52.744 Gestaltung des Kirchhofes 95.328 Dachsanierung des Gebäudes "Obstverwertung" 89.161 Viehdurchlass Zillertalbahn 31.375 Neubau des Kälberstalles 143.103 Summe 504.350 Tab. 3: Verwendung der Flexibilisierungsrücklage (Beträge in €) 11 Gebarung Die jährlichen Projektausgaben waren bisher niedriger als die jährlich gebildete Flexibilisierungsrücklage. Als Konsequenz daraus betrug die nicht verwendete, kumulierte Flexibilisierungsrücklage im Jahr 2014 mit rund € 738.000 rund 53 % der im selben Jahr festgelegten Flexibilisierungsgrenze (1,40 Mio. €). Der überwiegende Teil der kumulierten Flexibilisierungsrücklage war für zukünftige Bauvorhaben zweckgebunden. Bewertung der Flexibilisierungsklausel Der LRH bewertet die Anwendung der Flexibilisierungsklausel im Rahmen des dezentralen Ressourcenmanagements positiv. Die eigenverantwortliche Leitung der LLA Rotholz im Rahmen der Flexibilisierungsklausel führte zu einer Stärkung der Organisationseinheit, einer Motivation für eine wirtschaftliche Betriebsführung, einer Zusammenführung der Finanz- und Ergebnisverantwortung sowie einer Verwaltungsvereinfachung. Hinweis - BHG 2013 Der LRH weist darauf hin, dass auf Bundesebene durch die Haushaltsrechtsreform und das Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013)3 eine Ausweitung des dezentralen Ressourcenmanagements erfolgte. Das BHG 2013 setzte die Flexibilisierungsklausel zwar außer Kraft, sieht aber durch eine neue Budgetstruktur mit Globalbudgets nunmehr bei allen sachlich zusammengehörenden Verwaltungseinheiten eine Zusammenführung von Mittelverwendung und Mittelaufbringung wie bei den Flexibilisierungseinheiten vor. 4.3. Darstellung im Landeshaushalt Rechnungsabschluss des Landes Tirol Als Konsequenz der dezentralen Bewirtschaftung im Rahmen der Flexibilisierungsklausel enthielt der Rechnungsabschluss des Landes Tirol nicht mehr die laufenden Einnahmen und Ausgaben der LLA Rotholz. Im Sinne einer Nettoverrechnung erfolgte nur mehr die Erfassung des erforderlichen Betriebszuschuss als Saldogröße im Landesvoranschlag sowie im Rechnungsabschluss des Landes Tirol. Die Gebarung der LLA Rotholz wird im Rechnungsabschluss des Landes Tirol im Teilabschnitt 22141 (Untervoranschlag) ausgewiesen. Die Einnahmen und Ausgaben der LLA Rotholz stellten sich in den Jahren 2010 bis 2014 wie folgt dar: 3 Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013), BGBl. I Nr. 139/2009. 12 Gebarung Untervoranschlag LLA Rotholz 2010 2011 2012 2013 2014 Leistungen für Personal 232.491 265.084 259.613 197.602 207.605 0 140.784 135.935 49.651 0 178.309 181.116 186.256 148.627 135.690 Ausgaben für Anlagen (Ermessensausgaben) Sonstige Sachausgaben (Pflichtausgaben) Sonstige Sachausgaben (Ermessensausgaben) 1.404.870 1.643.975 1.916.226 2.102.735 2.457.253 Summe Ausgaben 1.815.670 2.230.959 2.498.030 2.498.614 2.800.548 Summe Einnahmen 4.804 215.363 314.977 626.510 760.652 Tab. 4: Untervoranschlag der LLA Rotholz (Beträge in €) Leistungen für Personal Die Finanzposition „Leistungen für Personal“ erfasste die Geldbezüge, Reisegebühren, Nebengebühren usw. der in der Verwaltung der LLA Rotholz tätigen Landesbediensteten. Ausgaben für Anlagen (Ermessensausgaben) Die Ermessensausgaben für Anlagen wiesen beispielsweise Ausgaben für sicherheitstechnische Maßnahmen und für sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattungen aus. sonstige Sachausgaben (Pflichtausgaben) Die Finanzposition „Sonstige Sachausgaben (Pflichtausgaben)“ wies die Ruhebezüge für Beamte, die Pensionszuschüsse und die Versorgungsbezüge der nicht öffentlich-rechtlichen Bediensteten aus. sonstige Sachausgaben (Ermessensausgaben) Die „Sonstigen Sachausgaben (Ermessensausgaben)“ beinhalteten primär Ausgaben für Versicherungen und den Betriebszuschuss des Landes Tirol zur Deckung des Abganges der LLA Rotholz. Der Betriebszuschuss wurde durch die Flexibilisierungsgrenze (Ausgabenüberschuss) gedeckelt. Der Betriebszuschuss enthielt auch die zu tragenden Personalaufwendungen für die an der Lehranstalt tätigen Kollektivvertragsbediensteten. Damit wurden die an diese Kollektivvertragsbediensteten geleisteten Entgeltzahlungen nicht als Personalausgaben, sondern als Teil des Betriebszuschusses und somit als Sachausgaben ausgewiesen. VRV 4 Gemäß § 5 Abs. 1 der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV)4 sind die Ausgaben, welche Leistungen für Personal betreffen, von den Sachausgaben bei der Veranschlagung zu trennen. Dabei umfassen die Personalausgaben Geld- und Sachbezüge für BeamtInnen, Vertrags- und sonstige Bedienstete, Nebengebühren und Geldaushilfen, Dienstgeberbeiträge und freiwillige Sozialleistungen. Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt werden, BGBl. Nr. 787/1996 idF BGBl. II Nr. 118/2007 13 Gebarung Kritik unvollständige Trennung von Personal- und Sachausgaben Der LRH kritisiert, dass dem in der VRV verankerten Grundsatz der Trennung zwischen Personal- und Sachausgaben nicht entsprochen und mit der unvollständigen Trennung von Personal- und Sachausgaben die Aussagekraft des Gebarungsnachweises im Landeshaushalt eingeschränkt wurde. Stellungnahme der Regierung Vorab wird darauf hingewiesen, dass die Flexibilisierung dezentraler Organisationseinheiten auf Basis eines Globalbudgets auch beim Land Tirol ein Pilotprojekt darstellt und mit Ende 2016 einer Evaluierung zu unterziehen ist. Im Zuge der durch die Neuerlassung der Voranschlags- und Rechnungsabschluss Verordnung (VRV) notwendigen Haushaltsrechtsreform wird über eine Überführung dieser Pilotprojekte in den Regelbetrieb zu entscheiden sein. Es wird in jedem Fall erstrebenswert sein, die positiven Effekte einer eigenverantwortlichen Führung der gegenständlichen Organisationseinheiten und einer damit verbundenen Verwaltungsvereinfachung auch in Zukunft nützen zu können. Hinsichtlich der Kritik, dass dem in der VRV verankerten Grundsatz der Trennung zwischen Personal- und Sachausgaben nicht entsprochen und damit die Aussagekraft des Gebarungsnachweises im Landeshaushalt eingeschränkt wurde, ist darauf hinzuweisen, dass laut Beschluss des Tiroler Landtages vom 12. November 2014 aus dem Betriebszuschuss auch der Personalaufwand für die Kollektivvertragsbediensteten zu tragen ist. Diese Regelung basiert auf dem Bestreben, den Einsatz der Mitarbeiter flexibel gestalten zu können und dadurch eine aktive Steuerung durch die LLA Rotholz zu ermöglichen. Dafür ist jedoch die eigenständige Bewirtschaftung durch die Organisationseinheit notwendig. Aus buchhalterischen Gründen wird der Betriebszuschuss in seiner Gesamtheit dargestellt und nicht nach Sach- und Personalausgaben geteilt. Daher enthält dieser - wie bei anderen Betriebszuschüssen ausgelagerter Unternehmungen - auch die Aufwendungen für das selbst bewirtschaftete Personal. Die interne Nachvollziehbarkeit ist jedoch jederzeit gegeben, die Daten werden im Rahmen der Erstellung des Berichtes über den Rechnungsabschluss des Landes auch jeweils an den Landesrechnungshof übermittelt. Einnahmen Die Einnahmen beinhalteten u.a. die kumulierte noch nicht für Baumaßnahmen verwendete Flexibilisierungsrücklage der LLA Rotholz sowie Kostenersätze. 14 Schulbetrieb sonstige anweisende Stellen Die Leitung der LLA Rotholz war nicht für alle Voranschlagsstellen verantwortlich. Die Bewirtschaftung für einzelne Ausgabenpositionen, wie „Leistungen für Personal“ (Abteilung Organisation und Personal), „Instandsetzung und Ausbau“ (Abteilung Hochbau), „Dienstkraftfahrzeuge“ (Sachgebiet Fahrzeug- und Maschinenlogistik) und „Versicherungen“ (Abteilung Justiziariat) oblag den zuständigen Fachabteilungen des Amtes der Tiroler Landesregierung. 5. Leitbild Schulbetrieb Gemäß ihrem Leitbild setzte sich die LLA Rotholz im Schulbetrieb nachfolgende Schwerpunkte: Die Gewährleistung einer umfassenden Ausbildung zur selbständigen Führung von Betrieben und Haushalten, die Vorbereitung der SchülerInnen auf eine außerlandwirtschaftliche Berufsausbildung oder auf eine weitere schulische Ausbildung (z.B. Berufsreifeprüfungskurs des BFI in der LLA Rotholz), die Gestaltung des Unterrichts anhand eines kompetenzorientierten Lehrplanes, die Vertiefung der Verbundenheit mit dem bäuerlichen Berufsstand und die Erweiterung der Allgemeinbildung. 5.1. Ausbildungszweige Der Schulbetrieb der LLA Rotholz umfasst als Ausbildungszweige die Fachschule für Landwirtschaft, die Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement, die Fachberufsschule für Forstwirtschaft, die Fachberufsschule für Gartenbau sowie die Fachschule für Erwachsene. Fachschule für Landwirtschaft Die Ausbildung an der Fachschule für Landwirtschaft vermittelt in drei Jahren Inhalte im Rahmen eines fachtheoretischen und praktischen Unterrichts. Die LLA Rotholz ergänzt dabei die Lehrinhalte Produktionstechnik, Lebensmittelerzeugung sowie Betriebswirtschaft und Marketing durch den Unterricht in den Lehrwerkstätten für Holz-, Metall- und Landtechnik. Zusätzlich zum Unterricht in Rotholz absolvieren die SchülerInnen ein Heimpraktikum im Ausmaß von drei Wochen und ein Fremdpraktikum im Ausmaß von zehn Wochen. 15 Schulbetrieb Fachschule für ländliches Betriebsund Haushaltsmanagement Die dreijährige Ausbildung an der Fachschule für ländliches Betriebsund Haushaltsmanagement umfasst den Erwerb von Fähigkeiten für die Führung von Betrieben und Haushalten sowie für eine weitergehende Schul- bzw. Berufsausbildung. Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt neben theoretischen Unterrichtseinheiten durch einen hohen Anteil an praktischen Übungen. Foto 2: Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement © LLA Rotholz Fachberufsschule für Forstwirtschaft Während ihrer dreijährigen Lehrzeit absolvieren Lehrlinge der Forstwirtschaft neben der praktischen Ausbildung in einem Betrieb in jedem Lehrjahr einen 9-wöchigen Berufsschullehrgang an der Fachberufsschule für Forstwirtschaft. Im Zuge ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung an der Fachberufsschule absolvieren die Lehrlinge auch die Kranführerausbildung für forstliche Seilkrananlagen. Fachberufsschule für Gartenbau Die dreijährige Lehrzeit der Lehrlinge für Gartenbau umfasst neben der praktischen Ausbildung im Lehrbetrieb in jedem Lehrjahr einen neunwöchigen Berufsschullehrgang an der Fachberufsschule für Gartenbau. Die Ausbildung umfasst u.a. Fertigkeiten in den Gebieten des Zierpflanzenbaus, der Baumschule und des Gemüsebaus. Die Abwicklung der Facharbeiterprüfung in den zwei Fachberufsschulen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Tirol, dem Ländlichen Fortbildungsinstitut Tirol und der Landarbeiterkammer Tirol. 16 Schulbetrieb Foto 3: Unterricht an der Fachberufsschule für Gartenbau © LLA Rotholz Fachschule für Erwachsene An der Fachschule für Erwachsene kann die Facharbeiter- und Meisterausbildung in den Fachgebieten Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Forstwirtschaft absolviert werden. Die Ausbildung zum Facharbeiter umfasst 260 Unterrichtseinheiten und setzt die Vollendung des 19. Lebensjahres und eine dreijährige mindestens 20-stündige Tätigkeit in einem Beruf der Land- und Forstwirtschaft oder ländlichen Hauswirtschaft voraus. Die Ausbildung zum Meister besteht aus 360 Unterrichtseinheiten und kann nur von Facharbeitern mit einer dreijährigen praktischen Tätigkeit abgeschlossen werden. 5.2. Anzahl der SchülerInnen und AbsolventInnen Geplante SchülerInnenanzahl Leistungskennzahlen Der Controlling-Beirat legte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel als Leistungskennzahl für den Schulbetrieb die Anzahl der SchülerInnen im ersten Jahrgang fest. Demnach sollte die LLA Rotholz in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 jeweils die nachfolgende Anzahl von SchülerInnen pro Ausbildungszweig im ersten Jahrgang erreichen: geplante Anzahl der SchülerInnen im ersten Jahrgang 2010/11 - 2014/15 Fachschule für Landwirtschaft 85 Fachschule für ländl. Betriebs- und Haushaltsmanagement 52 Fachberufsschule für Gartenbau 36 Fachschule für Erwachsene 24 Tab. 5: Geplante Anzahl der SchülerInnen im ersten Jahrgang 17 Schulbetrieb Für die Ausbildungszweige Fachberufsschule für Forstwirtschaft und die hauswirtschaftliche sowie forstwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene legte der Controlling-Beirat keine Leistungskennzahlen fest. Erreichte SchülerInnenanzahl Die Anzahl der SchülerInnen im ersten Jahrgang stellt sich pro Ausbildungszweig in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 wie folgt dar: Anzahl der SchülerInnen 1. Jahrgang 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Fachschule für Landwirtschaft Fachschule für ländl. Betriebs- u. Haushaltsmanagement Fachberufsschule für Gartenbau 89 103 90 87 86 67 59 70 72 67 29 34 32 28 38 Fachschule für Erwachsene 75 48 60 70 76 Tab. 6: Anzahl der SchülerInnen im ersten Jahrgang Zielerreichung Die LLA Rotholz erreichte in den Ausbildungszweigen Fachschule für Landwirtschaft, Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement sowie Fachschule für Erwachsene in allen Jahren des Betrachtungszeitraumes die vom Controlling-Beirat festgelegte Zielvorgabe. Die Anzahl der SchülerInnen im ersten Jahrgang in der Fachberufsschule für Gartenbau lag hingegen in Schuljahren 2010/11 bis 2013/14 unter der geplanten Anzahl von SchülerInnen. Die jährliche Entwicklung der SchülerInnenanzahl aller Jahrgänge in den einzelnen Ausbildungszweigen stellte sich in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 wie folgt dar: Gesamtanzahl der SchülerInnen aller Jahrgänge 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Fachschule für Landwirtschaft Fachschule für ländl. Betriebs- u. Haushaltsmanagement Fachberufsschule für Forstwirtschaft 212 218 208 214 209 167 142 140 151 161 42 48 62 41 42 Fachberufsschule für Gartenbau 101 102 92 88 93 92 67 75 85 76 614 577 577 579 581 Fachschule für Erwachsene Summe Tab. 7: Gesamtanzahl der SchülerInnen aller Jahrgänge 18 Schulbetrieb Verteilung Rund ein Drittel der SchülerInnen der LLA Rotholz besuchte die Fachschule für Landwirtschaft. Die wenigsten SchülerInnen (7 % der GesamtschülerInnenanzahl) besuchten die Fachberufsschule für Forstwirtschaft. Entwicklung Die GesamtschülerInnenanzahl an der LLA Rotholz verringerte sich vom Schuljahr 2010/11 auf das Schuljahr 2014/15 um 5 %. Grund hierfür waren die Rückgänge der Schülerzahlen vor allem in der Fachschule für Erwachsene. Eine detaillierte Aufstellung über die Anzahl der SchülerInnen ist im Anhang ersichtlich. Geschlechterverteilung und Herkunft Geschlechterverteilung In den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 waren durchschnittlich 60 % der SchülerInnen männlich. Die Geschlechterverteilung stellte sich jedoch in den einzelnen Ausbildungszweigen sehr unterschiedlich dar. In der Fachschule für Landwirtschaft und in der Fachberufsschule für Forstwirtschaft lag der Anteil der Schüler bei 96 % sowie 100 %. In der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement und der Fachberufsschule für Gartenbau lag der Anteil der Schülerinnen hingegen bei 100 % sowie 61 %. Herkunft Rund 90 % der an der LLA Rotholz unterrichteten SchülerInnen stammte in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 aus dem Bundesland Tirol. Die Ausbildungszweige mit dem geringsten Anteil an SchülerInnen aus Tirol waren die Fachberufsschulen. Die Fachberufsschule für Forstwirtschaft verzeichnete im Schuljahr 2014/15 einen Anteil von 52 % und die Fachberufsschule für Gartenbau einen Anteil von 73 % an Tiroler SchülerInnen. Die nicht aus Tirol stammenden SchülerInnen kamen überwiegend aus anderen österreichischen Bundesländern. Vereinzelt stammten SchülerInnen auch aus Südtirol und aus Deutschland. In der Fachberufsschule für Gartenbau studierten durchschnittlich rund 25 % Vorarlberger SchülerInnen. Vereinbarung über Kostenersatz mit dem Land Vorarlberg Aufgrund des hohen Anteils an Vorarlberger SchülerInnen an der Fachberufsschule für Gartenbau vereinbarten die zuständigen Landesräte der Länder Tirol und Vorarlberg im Jahr 2006, dass das Land Vorarlberg einen Kostenersatz in der Höhe von € 150 pro SchülerIn im Ausbildungszweig Gartenbau an das Land Tirol leistet. Im Zeitraum 2010 bis 2012 vereinnahmte das Land Tirol aus dieser Position insgesamt rund € 12.000. 19 Schulbetrieb Anzahl der AbsolventInnen Die Anzahl der AbsolventInnen der einzelnen Fachschulen und der Fachberufsschulen in den Schuljahren 2010/11 bis 2013/14 stellt sich wie folgt dar: Anzahl der AbsolventInnen 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Fachschule für Landwirtschaft 59 60 48 68 Fachschule für ländl. Betriebs- und Haushaltsmanagement 43 52 31 37 Fachberufsschule für Forstwirtschaft 26 25 31 26 Fachberufsschule für Gartenbau 32 36 25 32 Fachschule für Erwachsene 92 67 75 85 Summe 252 240 210 248 Tab. 8: Anzahl der AbsolventInnen Entwicklung Die jährliche AbsolventInnenanzahl lag zwischen 210 (Schuljahr 2012/13) und 252 (Schuljahr 2010/11). Abschlussraten Im Schuljahr 2013/14 betrug die Abschlussrate für die Fachschule für Landwirtschaft 66 % und für die Fachschule für ländliches Betriebsund Haushaltsmanagement 63 %. Im vorangegangenen Schuljahr 2012/13 schlossen nur 54 % der SchülerInnen der Fachschule für Landwirtschaft und 46 % der SchülerInnen der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement ihre Ausbildung ab. Gründe für den vorzeitigen Austritt Die Gründe für den vorzeitigen Austritt aus den Fachschulen nach dem ersten Schuljahr lagen darin, dass einige SchülerInnen den Schulbesuch an der LLA Rotholz nur zur Beendigung der neunjährigen Schulpflicht nützten oder aufgrund eines mangelnden Lernerfolges während der Ausbildung ausschieden. Folgen 5 Eine abgebrochene Ausbildung führt, aufgrund der hohen Kosten der Lehrbetriebe an den land- und forstwirtschaftlichen Schulen, zu hohen, nicht zielgerichteten Ausgaben der öffentlichen Hand. Gemäß dem „Nationalen Bildungsbericht Österreich 2009“5 sind die Ausgaben pro SchülerIn für diesen Schultyp um rund 60 % höher als die Ausgaben pro SchülerIn im gesamten berufsbildenden mittleren und höheren Schulwesen. Der vom Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) in Auftrag gegebene „Nationale Bildungsbericht Österreich 2009“ bildet Daten und Indikatoren zum Schulsystem in Österreich ab. 20 Schulbetrieb Empfehlung gem. Art. 69 Abs. 4 TLO Der LRH empfiehlt der LLA Rotholz zu prüfen, in wie weit es möglich ist, mit geeigneten Maßnahmen die Abschlussraten zu erhöhen. Dies beinhaltet beispielsweise die Information angehender SchülerInnen über die Ziele und Anforderungen der Ausbildung sowie eine Ausweitung der Fördermaßnahmen für SchülerInnen. Stellungnahme der Regierung Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes, zu prüfen, in wie weit es möglich ist, mit geeigneten Maßnahmen die Abschlussraten zu erhöhen, darf angemerkt werden, dass die geringere Abschlussquote 2012/13 in der Fachrichtung BHM darauf zurückzuführen ist, dass die Schülerinnen der Expositur Bruck (geführt als einjährige Schule) in die Gesamtstatistik eingerechnet wurden und somit die Schüleranzahl im 1. Jahrgang um 23 höher war, was zu einer Verzerrung der Statistik führte. Bereinigt um diese Schülerinnenzahl von Bruck ergibt sich eine Quote von deutlich über 60 %. Die LLA Rotholz arbeitet intensiv daran, den Weg zur Erhöhung der Abschlussraten fortzusetzen; im Schuljahr 2014/15 schließen in der Fachrichtung Landwirtschaft 58 Schüler in Beziehung zu 90 beginnenden Schüler im Schuljahr 2012/13 ab (64 %). In der Fachrichtung Hauswirtschaft schließen 42 Schüler in Beziehung zu 70 beginnenden Schüler im Schuljahr 2012/13 ab (60 %). Zu den Gründen für den vorzeitigen Austritt aus den Fachschulen nach dem ersten Schuljahr, darf anmerkt werden, dass auch ein attraktives Angebot eines Lehrplatzes in Industrie und Gewerbe eine Rolle spielt. Zudem ist der zitierte Bildungsbericht (Seite 20) betreffend der sehr hohen Kosten (+60 %) leider unvollständig und nicht korrekt. Diesbezüglich wurde schon im Jahr 2011 im Rahmen der Stellungnahme zum Rohbericht des Bundes Stellung genommen. Zukünftige Entwicklungen Eine Prognose über die Schülerzahlen in den Jahren 2014 bis 2018 an der LLA Rotholz lässt sich anhand der Anzahl der voraussichtlichen Haupt-/MittelschulabgängerInnen erstellen. Demnach reduziert sich die Zahl der AbgängerInnen an den Haupt-/Mittelschulen in den für die LLA Rotholz relevanten (Teil-) Bezirken Innsbruck, Innsbruck Land Ost, Kufstein und Schwaz von 2.630 auf 2.510 SchülerInnen und somit um 5 %. Auch die Statistik Austria prognostizierte in der Studie „Regionalisierte Schulbesuchsprognose für Österreich 2009 bis 2030“6 einen Rückgang der SchülerInnenanzahl. Gemäß der Studie geht auf Basis demographischer Daten die Anzahl der SchülerInnen in Tirol vom 6 https://www.statistik.at/web_de/static/regionalisierte_schulbesuchsprognose_bis_2030_065053.pdf 21 Schulbetrieb Jahr 2009/10 auf das Jahr 2030/31 in berufsbildenden mittleren Schulen und in Berufsschulen um rund 15 % zurück. Empfehlung gem. Art. 69 Abs. 4 TLO Der LRH empfiehlt der LLA Rotholz zu prüfen, in wie weit es möglich ist, die Prognosen der Schülerzahlen bei strategischen Entscheidungen, wie beispielsweise bei investiven baulichen Maßnahmen, zu berücksichtigen. Stellungnahme der Regierung Die Empfehlung, die Prognose der Schülerzahlen bei strategischen Entscheidungen, wie beispielsweise bei investiven baulichen Maßnahmen, zu berücksichtigen, wird sorgfältig geprüft. 5.3. Internetauftritt Der Internetauftritt ist ein wesentliches Instrument der Öffentlichkeitsarbeit von Lehranstalten, da Informationen für derzeitige und zukünftige SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und MitarbeiterInnen jederzeit abrufbar zur Verfügung gestellt werden können. Auch können mit dem Internetauftritt einer breiten Öffentlichkeit die Aufgaben und Leistungen der Lehranstalt präsentiert werden. Corporate Design des Landes Tirol Das von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Amtes der Tiroler Landesverwaltung entwickelte Corporate Design soll für einen einheitlichen und zeitgemäßen Auftritt des Landes Tirol mit seinen Organisationseinheiten sorgen. Dies umfasst auch den Internetauftritt der Organisationseinheiten. In einem Handbuch („Corporate Design Manual“) sind die wichtigsten Vorgaben zu den visuellen Gestaltungselementen wie die Verwendung des Landeslogos festgehalten. Das Landeslogo stellt demnach als Markenzeichen des Landes Tirol das zentrale Element des Corporate Designs dar. Ein einheitlicher Auftritt aller Organisationseinheiten soll einen hohen Wiedererkennungswert schaffen und die Marke „Land Tirol“ stärken. Website der LLA Rotholz Die LLA Rotholz betrieb unter dem Link http://www.rotholz.at/ eine Website. Diese führte Informationen zu den einzelnen Schulen, den Lehrbetrieben, den Internaten und Aktivitäten der AbsolventInnen an. Weiters veröffentlichte die Lehranstalt anstehende Termine wie beispielsweise Anmeldefristen für die einzelnen Schulen und Veranstaltungen, Anmeldeformulare, Kontaktinformationen sowie Informationen zu den MitarbeiterInnen. Ein abrufbarer Kurzfilm präsentierte zudem das Gelände der LLA Rotholz und zeigte SchülerInnen, welche ihre Lehrgänge und Erfahrungen an der Schule vorstellten. Für die Erstellung des Kurzfilms wendete die LLA Rotholz im Jahr 2014 € 9.000 auf. 22 Schulbetrieb Die LLA Rotholz führte das Landeslogo wie in den Corporate Design Vorgaben definiert nicht auf ihrer Website an. Damit war die Lehranstalt für einen Besucher auf der Website nicht eindeutig als Organisationseinheit des Landes Tirol erkennbar. Empfehlung gem. Art. 69 Abs. 4 TLO Der LRH empfiehlt der LLA Rotholz zu prüfen, ob durch die Führung des Landeslogos auf der Website der Lehranstalt den Corporate Design Vorgaben des Landes Tirol entsprochen werden kann. Dadurch würde die Lehranstalt als Organisationseinheit des Landes Tirol erkennbar, ein Wiedererkennungswert geschaffen und die Marke „Land Tirol“ gestärkt werden. Stellungnahme der Regierung Der Empfehlung, durch die Führung des Landeslogos auf der Website der Lehranstalt den Corporate Design Vorgaben des Landes Tirol zu entsprechen, wurde bereits Rechnung getragen. Die Homepage wird in den nächsten Jahren wieder überarbeitet und das Logo des Landes Tirol noch besser integriert. 5.4. Evaluierung Die LLA Rotholz evaluierte in den Jahren 2010 und 2013 den Schulbetrieb mit Hilfe des Selbstevaluierungssystem SEIS7. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Evaluierung beruhten auf den Kategorien Lernen und Lehren, Schulkultur, Führung und Schulmanagement, Professionalität der Lehrkräfte sowie Ziele und Strategie der Qualitätsentwicklung. Als Methode verwendete SEIS Befragungen von SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen, Ausbildern und nichtpädagogischen MitarbeiterInnen. Dabei stimmten die einzelnen Befragten Aussagen in den einzelnen Kategorien zu oder lehnten diese ab, wodurch die durchschnittliche Zustimmung ermittelt wurde. Ergebnisse 7 Die Selbstevaluierung im Jahre 2013 ergab in vielen Kategorien positive Ergebnisse. Vor allem die Kategorien Lernen und Lehren, Schulkultur sowie Führung und Schulmanagement erhielten eine hohe Zustimmung. Verbesserungsbedarf ergab sich aus der Befragung bei SchülerInnenunterstützung/-förderung, Leistungsanforderung und Leistungsbeurteilung, SchülerInnen-Mitbestimmung sowie Qualitätsentwicklung. Das Selbstevaluationsinstrument SEIS (Selbstevaluation in Schulen) dient der computergestützten, standardisierten Selbstevaluation in Schulen. Im Mittelpunkt der Evaluation steht die Qualitätsentwicklung des Schulbetriebes und das Ziel, den Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozess effizienter, effektiver, systemischer und nachhaltiger zu gestalten. Betreiber von SEIS ist ein Konsortium aus den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sowie der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. 23 Schulbetrieb Maßnahmen Als Folge der Selbstevaluierung setzte die LLA Rotholz Verbesserungsmaßnahmen um. Beispielsweise ist die Unterrichtsbegleitung und -beobachtung seit der Evaluierung im Jahr 2013 ein Teil des Schulbetriebes. Zudem setzte das Land Tirol Fortbildungsschwerpunkte für die LehrerInnen. nächste Evaluierung Die nächste Selbstevaluierung mittels SEIS wird im Jahr 2016 und danach in einem dreijährigen Rhythmus stattfinden. 5.5. Einnahmen Die Einnahmen aus dem Schulbetrieb stellten sich im Zeitraum 2010 bis 2014 wie folgt dar: Einnahmen Schulbetrieb 2010 2011 2012 2013 2014 Vermietung 49.036 52.784 52.581 60.684 67.855 Sonstige Einnahmen 92.214 80.120 111.390 136.754 111.519 Summe Einnahmen 141.250 132.904 163.971 197.438 179.374 Tab. 9: Einnahmen des Schulbetriebs (Beträge in €) Vermietung, sonstige Einnahmen Die LLA Rotholz vermietete Dienst- und Naturalwohnungen sowie Garagen (siehe Kapitel „Dienst- und Naturalwohnungen“). Die Mieteinnahmen betrugen im Jahr 2014 rund € 70.000. Durch Heizkosten- und Energieersätze für die vermieteten Dienstwohnungen sowie durch Einnahmen aus Benützungsgebühren für das Schwimmbad und die Turnhalle erzielte die LLA Rotholz im Jahr 2014 Einnahmen in der Höhe von rund € 110.000. 5.6. Ausgaben Die Ausgaben für den Schulbetrieb stellten sich im Zeitraum 2010 bis 2014 wie folgt dar: 24 Lehrbetrieb Ausgaben Schulbetrieb Personal 2010 2011 2012 2013 2014 1.116.981 1.160.869 1.201.081 1.269.517 1.257.958 Anlagen Instandhaltung Betriebsausgaben Sonstige Ausgaben Summe Ausgaben 102.532 57.520 109.717 51.896 46.194 78.594 143.505 214.470 131.590 88.134 606.258 534.723 625.879 616.885 589.628 62.661 75.449 132.481 90.645 92.353 1.967.026 1.972.066 2.283.628 2.160.533 2.074.267 Tab. 10: Ausgaben des Schulbetriebs (Beträge in €) Personal Die Personalausgaben der Schule umfassten die Löhne, Gehälter und die gesetzlichen Abgaben der Kollektivvertrag-Bediensteten im Schulbetrieb an der LLA Rotholz. Im Zeitraum 2010 bis 2014 erhöhten sich die Personalausgaben um 13 % auf rund 1,3 Mio. €. Diese Erhöhung war auf die jährlichen Gehaltsabschlüsse und die Erhöhung der MitarbeiterInnenanzahl zurückzuführen. Anlagen, Instandhaltung Die Ausgaben für Anlagen umfassten Anschaffungen für Maschinen, Geräte, Werkzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Zeitraum 2010 bis 2014 betrugen die Ausgaben für Anlagen durchschnittlich rund € 75.000. Weiters tätigte die LLA Rotholz Ausgaben für Instandhaltungen von Maschinen und Betriebsausstattungen in der Höhe von durchschnittlich € 130.000. Betriebsausgaben, sonstige Ausgaben Die Betriebsausgaben in der Höhe von durchschnittlich € 595.000 beinhalteten überwiegend Ausgaben für Energie, Gebrauchsgüter, Reinigungsmittel sowie Schreib- und Büromaterial. Die sonstigen Ausgaben setzten sich beispielsweise aus Ausgaben für Leistungen von Unternehmen (z.B. EDV-Dienstleistungen, Installationen), öffentliche Abgaben und Portogebühren zusammen. Im Zeitraum 2010 bis 2014 betrugen diese rund € 90.000. 6. Leitbild Lehrbetrieb Gemäß Leitbild setzt die LLA Rotholz für den Lehrbetrieb nachfolgende Schwerpunkte: Den Betrieb einer realen Übungsstätte zur praxisorientierten Anwendung der theoretischen Kenntnisse für die SchülerInnen, 25 Lehrbetrieb die Gewährleistung der Verbundenheit der SchülerInnen mit der LLA Rotholz auch über die Schulzeit hinaus durch Beziehungen wirtschaftlicher Art mit den Lehrbetrieben, die Vermittlung von Kenntnissen über eine nachhaltige, kostenbewusste und biologische Landwirtschaft sowie die Lehre von Innovationen in der Landwirtschaft. Die biologische Wirtschaftsweise umfasst die nachhaltige Bodenbewirtschaftung gemäß den Richtlinien von Bio-Austria, die Verwendung von wirtschaftseigenen Düngern, eine schonende Grünlandnutzung und die Hebung des Preisniveaus für bestimmte Produkte. 6.1. Betriebszweige Der Lehrbetrieb der LLA Rotholz umfasst die Betriebszweige Rinderstall, Schweinestall, Feldwirtschaft, Gärtnerei, Baumschule, Obstbau, Obstverwertung und Forstwirtschaft. Rinderstall Der Betriebszweig Rinderstall bewirtschaftet rund 55 Milchkühe mit einer durchschnittlichen jährlichen Milchleistung von rund 8.200 Kilogramm pro Milchkuh. Weiters züchtet die LLA Rotholz in diesem Betriebszweig jährlich rund 35 Rinder und vermarktet die Tiere über Versteigerungen oder verwertet diese in der eigenen Schlachterei. Der Unterricht in diesem Betriebszweig umfasst u.a. Tiergesundheit, Melken, Füttern und Stallhygiene. Foto 4: Rinderstall © LLA Rotholz 26 Lehrbetrieb Schweinestall Im Betriebszweig Schweinestall züchtet die LLA Rotholz gemäß den geltenden Biorichtlinien Schweine. Der durchschnittliche Bestand dieser Nutztiere betrug im Jahr 2014 rund 120 Schweine und rund 200 Ferkel. Das Schweinefleisch findet in der Betriebsküche Verwendung oder wird von der LLA Rotholz verkauft. Die SchülerInnen erwerben im praktischen Unterricht u.a. Kenntnisse über die Zusammenstellung der Futterbereitung, Tiergesundheit, Umgang mit Tieren und Stallhygiene. Foto 5: Schweinestall © LLA Rotholz Feldwirtschaft Der Betriebszweig Feldwirtschaft verfügt über Grünland- und Ackerflächen. Schwerpunkte des praktischen Unterrichts sind die Aussaat, die Düngung der Felder und die Ernte von Kartoffeln, Getreide, Speisekürbissen und Fenchel. Zusätzlich zum Unterricht führt die LLA Rotholz Versuche im Pflanzenbau durch. Hühnerstall Die Schülerinnen des 2. Lehrganges betreuen im Rahmen des Betriebszweiges Hühnerstall rund 75 Legehennen im schuleigenen Stall. Die von den Mädchen erledigten Arbeiten umfassen die Fütterung der Tiere, die Reinigung der Einrichtungen und das Einsammeln der Eier. Die Eier finden überwiegend Verwendung in der Küche der LLA Rotholz. Gärtnerei Die Gärtnerei der LLA Rotholz kultiviert Grün- und Blühpflanzen und erzeugt zudem Blumen- und Gartendünger sowie diverse Blumenerden. Teil des Lehrbetriebes Gärtnerei ist zudem eine öffentliche Verkaufsstelle, in der die verschiedenen Produkte der Gärtnerei erworben werden können. 27 Lehrbetrieb Baumschule Der Betriebszweig Baumschule schult jährlich rund 3.000 Obstbäume in Sorten des Kern-, Stein,- Schalen- und Beerenobstes auf. Der Verkauf der Obstbäume erfolgt im Frühjahr und Herbst in der Verkaufsstelle der Baumschule. Obstbau Die SchülerInnen erlangen im Betriebszweig Obstbau u.a. Kenntnisse über den Obstbaumschnitt, Pflanzenschutz und die Anlagenpflege. Die Anlagen umfassen überwiegend Apfel-, Zwetschken-, Kirschen-, Birnen- und Johannisbeerkulturen. Zudem züchtet der Betriebszweig diverse Einzelbäume und -sträucher beispielsweise in den Sorten Marille, Holunder, Walnuss, Quitte oder Mostbirne. Die LLA Rotholz verkauft die gewonnenen Produkte während der Erntezeit in der Verkaufsstelle der Gärtnerei der LLA Rotholz oder verwendet sie im Betriebszweig Obstverwertung. Obstverwertung Der Betriebszweig Obstverwertung veredelt Teile der im Obstbau gewonnenen Ernte mittels Brennanlagen zu Edelbränden. Die LLA Rotholz verkauft die Brände in der Verkaufsstelle Gärtnerei. Forstwirtschaft Der Betriebszweig Forstwirtschaft bewirtschaftet eine Gesamtwaldfläche im Ausmaß von rund 150 ha. Der jährliche Hiebsatz (jährliche einschlagbare Holzmenge) beträgt rund 710 Erntefestmeter. Die Waldfläche besteht zu 38 % aus Fichte, zu 29 % aus Tanne, zu 15 % aus Buche, zu 10 % aus Lärche und zu 8 % aus Kiefer. Weiters gehört eine 1,5 ha große Christbaumkultur zum Betriebszweig Forstwirtschaft. 6.2. Leistungskennzahl Einnahmen Der Controlling-Beirat legte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel als Leistungskennzahl für den Lehrbetrieb die Höhe der Einnahmen aus der Viehwirtschaft (Betriebszweige Rinder- und Schweinestall) sowie Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft (Betriebszweige Feldwirtschaft, Gärtnerei, Obstbau, Obstverwertung und Forstwirtschaft) fest. Demnach sollte die LLA Rotholz in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils die nachfolgenden jährlichen Einnahmen aus dem Lehrbetrieb erreichen: geplante Einnahmen 2010 2011 2012 2013 2014 Viehwirtschaft 236.000 236.000 236.000 255.000 255.000 Land- und Forstwirtschaft 438.000 447.000 456.000 460.000 470.000 Summe 674.000 683.000 692.000 715.000 725.000 Tab. 11: geplante Einnahmen des Lehrbetriebs (Beträge in €) 28 Lehrbetrieb Die LLA Rotholz plante die Einnahmen aus der Viehwirtschaft durch den Rinder- und Milchverkauf sowie aus der Schweinehaltung zu erzielen. Die geplanten Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft umfassten Erlöse aus dem Kartoffel- und Futterbau, dem Nutzholz-, Brennholz- und Obst- und Beerenverkauf, dem Gartenbau, der Baumschule, den Erlösen aus der Obstverwertung und dem Most- und Schnapsverkauf. Für den Erlös aus dem Verkauf von Handelswaren sowie Einnahmen aus Jagd- und Fischereirechten legte der Controlling-Beirat keine Leistungskennzahlen fest. erzielte Einnahmen Die erzielten Einnahmen stellen sich für den Lehrbetrieb in den Jahren 2010 bis 2014 wie folgt dar: Einnahmen Lehrbetrieb Viehwirtschaft 2010 2011 2012 2013 2014 248.134 268.963 296.421 261.739 324.765 Land- und Forstwirtschaft 540.381 490.792 475.536 547.478 547.850 Sonstige Einnahmen 142.202 160.275 119.289 134.760 165.433 Summe Einnahmen 930.718 920.031 891.246 943.977 1.038.049 Tab. 12: Einnahmen des Lehrbetriebs (Beträge in €) sonstige Einnahmen Zusätzlich zu den Einnahmen aus der Vieh- sowie Land- und Forstwirtschaft erzielte die LLA Rotholz sonstige Einnahmen aus dem Verkauf von Handelswaren in der Gärtnerei, der Verpachtung von Feldern, Jagd- und Fischereirechten sowie aus Prämien der Agrarmarkt Austria. Diese sonstigen Einnahmen betrugen im Beobachtungszeitraum zwischen rund € 120.000 (2012) und rund € 165.000 (2014). Zielerreichung Die Einnahmen aus dem Lehrbetrieb der LLA Rotholz überstiegen im Beobachtungszeitraum die geplanten Einnahmen. Die Viehwirtschaft erzielte dabei durchschnittliche jährliche Mehreinnahmen in der Höhe von rund € 35.000 und die Land- und Forstwirtschaft durchschnittliche jährliche Mehreinnahmen in der Höhe von rund € 65.000. 6.3. Ausgaben Der Lehrbetrieb verursachte in den Jahren 2010 bis 2014 nachfolgende Ausgaben: 29 Lehrbetrieb Ausgaben Lehrbetrieb 2010 2011 2012 2013 2014 Personal 252.820 271.355 329.665 333.291 355.451 Anlagen 38.169 112.165 55.472 141.907 34.628 Instandhaltung 21.303 16.454 27.097 30.843 55.326 356.654 362.239 407.662 359.065 395.055 6.342 11.153 6.754 14.883 11.383 Sonstige Ausgaben 111.197 105.222 114.758 129.899 145.672 Summe Ausgaben 786.485 878.588 941.407 1.009.887 997.514 Betriebsausgaben Miet- und Pachtzinse Tab. 13: Ausgaben des Lehrbetriebs (Beträge in €) Personal Die Personalausgaben des Lehrbetriebes setzten sich aus Löhnen und gesetzliche Abgaben der im Lehrbetrieb eingesetzten Kollektivvertrag-Bediensteten zusammen und betrugen im Jahr 2014 rund € 355.000. Im Zeitraum 2010 bis 2014 erhöhten sich diese Ausgaben um rund 41 %. Anlagen, Instandhaltung Für den Kauf von Maschinen, Werkzeugen und Geräten tätigte der Lehrbetrieb der LLA Rotholz im Jahr 2014 Ausgaben in der Höhe von rund € 35.000. Die Instandhaltung von Maschinen und sonstigen Kraftfahrzeugen für den Lehrbetrieb verursachte im Jahr 2014 Ausgaben im Ausmaß von rund € 55.000. Betriebsausgaben Die Betriebsausgaben des Lehrbetriebs in der Höhe von rund € 395.000 im Jahr 2014 umfassten überwiegend Ausgaben für Energie, Futtermittel, Gärtnereibedarf und Reinigungsmittel. Miet- und Pachtzinse, sonstige Ausgaben Die Miet- und Pachtzinse des Lehrbetriebes betrugen im Jahr 2014 rund € 11.000. Diese Ausgaben bestanden überwiegend aus Anmietungen von landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen. Die sonstigen Ausgaben des Lehrbetriebes umfassten Dienstleistungen von Unternehmen wie beispielsweise Transportleistungen und landwirtschaftliche Arbeiten. Im Jahr 2014 betrugen diese Ausgaben rund € 145.000. 6.4. Kostenrechnung Die LLA Rotholz erstellte für den Lehrbetrieb als zusätzliches betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument eine Kostenstellenrechnung nach Betriebszweigen und eine Deckungsbeitragsrechnung. 30 Lehrbetrieb Kostenstellenrechnung Mit der Kostenstellenrechnung analysierte die LLA Rotholz die jährlichen Kosten und Leistungen für die Betriebszweige (Kostenstellen) Rinderstall, Schweinestall, Feldwirtschaft, Almwirtschaft, Gartenbau, Baumschule, Obstbau und Obstverwertung. Die Betriebsergebnisse (Differenz der jeweiligen Kosten und Leistungen) der definierten Kostenstellen in den Jahren 2010 bis 2014 sind in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: Betriebsergebnisse pro Kostenstelle Rinderstall 2010 2011 39.924 13.051 2012 6.755 2013 2014 39.989 31.376 Schweinestall -17.866 -17.412 -26.003 -27.296 -33.276 Feldwirtschaft -1.635 -23.448 -79.485 -61.968 -12.635 Gartenbau 53.235 44.473 51.129 28.333 51.097 Baumschule 11.252 3.743 12.001 6.414 22.175 -17.778 -7.802 -1.116 -2.641 -4.087 13.602 14.960 -1.438 -2.960 -5.270 Obstbau Obstverwertung Tab. 14: Betriebsergebnisse pro Kostenstelle (Beträge in €) Mit den Betriebszweigen Rinderstall, Gartenbau und Baumschule erzielte die LLA Rotholz jährlich positive Ergebnisse. Im Gegensatz dazu erwirtschaftete die LLA Rotholz mit den Betriebszweigen Schweinestall, Feldwirtschaft, Obstbau und Obstverwertung im Beobachtungszeitraum 2010 bis 2014 negative Ergebnisse. Die Einnahmen (Leistungen) aus den Kostenstellen Feldwirtschaft und Obstbau sind u.a. von externen Faktoren (z.B. Hagel) abhängig. Aus diesem Grund erzielte die LLA Rotholz keine konstanten Ergebnissen in diesen Kostenstellen. Deckungsbeitragsrechnung Die LLA Rotholz erstellte eine Deckungsbeitragsrechnung zur Berechnung des Erfolges der Milchkuh- und Kalbinnenhaltung sowie von drei Feldstücken (Kostenträger). Mit der Deckungsbeitragsrechnung als Instrument der Planung und Steuerung soll die Erlös- und Kostenstruktur der Kostenträger analysiert werden. Der Deckungsbeitrag soll weiters darüber Auskunft geben, welchen Beitrag die einzelnen Kostenträger zum Gesamtergebnis leisten. Der Deckungsbeitrag berechnet sich als Differenz zwischen den Erlösen eines Kostenträgers und seinen variablen Kosten. 31 Lehrbetrieb Milchkuhhaltung Die LLA Rotholz berechnete den durchschnittlichen Deckungsbeitrag pro Milchkuh mit rund € 1.970 pro Jahr. Die zur Berechnung des Deckungsbeitrages herangezogenen Erlöse der Milchkuhhaltung umfassen die Milchverwertung sowie den Fleischverkauf von Altkühen und Kälbern. Die variablen Kosten setzen sich aus Kosten für Futter, Tierarzt, Einstreu, Energie, Reinigungsmittel zusammen. Kalbinnenhaltung Der durchschnittliche Deckungsbeitrag pro Kalbin an der LLA Rotholz betrug rund € 710. Dieser Wert ergibt sich nach Abzug der variablen Kosten für die Kalbinnenaufzucht (z.B. Kosten für Futter, Tierarzt, Versteigerungsabgaben) vom Versteigerungserlös. Feldstücke Die Deckungsbeitragsrechnung für drei Feldstücke ergab Deckungsbeiträge zwischen € 390 und € 21.600 pro Jahr. Die zur Berechnung verwendeten Erlöse umfassen die Verkaufserlöse der geernteten Hauptfrüchte und Nebenprodukte. Die Kosten setzen sich aus Saatgut-, Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelkosten sowie Maschinenund Arbeitskosten zusammen. Empfehlung gem. Art. 69 Abs. 4 TLO Der LRH empfiehlt der LLA Rotholz die Deckungsbeitragsrechnung auch auf weitere Betriebszweige wie beispielsweise die Schweinezucht auszuweiten. Dies würde eine effiziente Planung und Steuerung der Produktion im gesamten Lehrbetrieb unterstützen. Stellungnahme der Regierung Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Deckungsbeitragsrechnung auf weitere Betriebszweige, wie beispielswiese auf die Schweinezucht auszuweiten, wird im kommenden Jahr umgesetzt. Empfehlung gem. Art. 69 Abs. 4 TLO Der LRH empfiehlt der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei die Ergebnisse der Deckungsbeitragsrechnung der jeweiligen Betriebszweige der Tiroler landwirtschaftlichen Lehranstalten miteinander zu vergleichen. Durch dieses „Benchmarking“ könnten effizientere Methoden und Praktiken einzelner Betriebszweige identifiziert und auf andere Lehranstalten angewendet werden. Stellungnahme der Regierung Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Ergebnisse der Deckungsbeitragsrechnung der jeweiligen Betriebszweige der Tiroler Landwirtschaftlichen Lehranstalten miteinander zu vergleichen, wird eingehend geprüft. 32 Internatsbetrieb 7. Internatsbetrieb 7.1. Bettenkapazität und Auslastung Internate der LLA Rotholz Die LLA Rotholz betreibt zur Unterbringung von SchülerInnen das „Internat Landwirtschaftliche Fachschule“ mit einer Kapazität von 205 Betten, das „Internat Fachschule für ländliche Hauswirtschaft“ mit 145 Betten und das „Internat Fachberufsschule für Gartenbau/Milchwirtschaft“ mit 44 Betten. Leistungskennzahlen Der Controlling-Beirat legte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel als Leistungskennzahl für das „Internat Fachschule für ländliche Hauswirtschaft Rotholz“ und das „Internat Landwirtschaftliche Fachschule“ eine jährliche Auslastung in der Höhe von 90 % als Leistungsziel fest. Im „Internat Fachberufsschule für Gartenbau/Milchwirtschaft“ betrug die vorgegebene Auslastung 65 %. Zielerreichung Im Jahr 2010 unterschritt die LLA Rotholz die vorgegebenen Ziele mit einer Auslastung des „Internats Fachberufsschule für Gartenbau/Milchwirtschaft“ in der Höhe von 55 % (Vorgabe 65 %). In den darauf folgenden Jahren erreichten die Internate der LLA Rotholz die festgelegte Auslastung. 7.2. Einnahmen Die SchülerInnen zahlten an die LLA Rotholz einen Kostenbeitrag für die Unterbringung im Internat (Heimkostenbeitrag). Heimkostenbeitrag Gemäß der jährlich im Boten für Tirol kundgemachten „Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Heimkostenbeiträge für die den öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen angeschlossenen Schülerheime“ betrug der Heimkostenbeitrag für das Schuljahr 2013/14 bei land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen je SchülerIn und Monat € 304,00 und bei land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen je SchülerIn und Woche € 72,50. Die Entwicklung der Heimkostenbeitragshöhe pro SchülerIn ist in der Beilage ersichtlich. Vorschreibung der Heimkostenbeiträge Der LRH hat die Vorschreibung der Heimkostenbeiträge hinsichtlich der Höhe und der Häufigkeit stichprobenweise überprüft und dabei festgestellt, dass die LLA Rotholz die Heimkostenbeiträge in der richtigen Höhe und der richtigen Anzahl vorgeschrieben hat. Es erfolgten keine „Rabattierungen“. 33 Internatsbetrieb Außenstände Jährlich zahlten rund 10 bis 15 SchülerInnen keine Heimkostenbeiträge. Die Eintreibung der Außenstände übertrug die LLA Rotholz an die Abteilung Justiziariat, Amt der Tiroler Landesregierung. Zum Stichtag 31.12.2014 waren Heimkosten in der Höhe von € 20.388,46 ausständig. Einnahmenentwicklung Die Einnahmen aus dem Internatsbetrieb entwickelten sich in den Schuljahren 2009/10 bis 2013/14 wie folgt: Internatseinnahmen Internat Fachschule für ländliche Hauswirtschaft Rotholz Internat Landwirtschaftliche Fachschule Internat Fachberufsschule für Gartenbau/Milchwirtschaft Summe 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 482.811 508.200 542.430 531.616 552.672 327.168 351.204 377.692 396.048 436.544 38.294 33.081 39.567 40.839 39.909 848.273 892.485 959.689 968.503 1.029.125 Tab. 15: Internatseinnahmen (Beträge in €) Im Zusammenhang mit den Internatseinnahmen aus Heimkostenbeiträgen legte der Controlling-Beirat keine zu erreichenden Leistungskennzahlen fest. Kostendeckung Die LLA Rotholz richtete für die Internate auch keine eigene Kostenstelle ein. Die LLA Rotholz konnte daher keine Aussage treffen, inwiefern die laufenden Heimkosten durch die Heimkostenbeiträge gedeckt werden. Empfehlung gem. Art. 69 Abs. 4 TLO Der LRH empfiehlt der LLA Rotholz zu prüfen, in wie weit es möglich ist, eine eigene Kostenstelle „Internatsbetrieb“ einzurichten, um eine kosten- und leistungsorientierte Steuerung zu ermöglichen. Stellungnahme der Regierung Zur Empfehlung, eine eigene Kostenstelle „Internatsbetrieb“ einzurichten, darf entgegnet werden, dass dies einen Mehraufwand für die Buchhaltung verursacht. Eine große Schwierigkeit stellt die Zuordnung diverser Verbrauchsmittel dar (Zuteilung der Reinigungsmittel, des Instandhaltungsaufwands, des Personals, Abgrenzung zwischen Küche und Internat,…). Die Ermittlung von Benchmarks (z. B. Anzahl der zu pflegenden Fläche je Reinigungskraft usw.) wären mögliche Ansätze. Auch müsste festgelegt werden, welcher Teil der Einnahmen aus dem Internatsbeitrag auf das Internat, die Verpflegung und die Betreuung aufgeteilt wird. 34 Internatsbetrieb Vermietungen im Sommer Um zusätzliche Einnahmen zu erzielen vermietete die LLA Rotholz in den Sommermonaten (schulfreie Zeit) Internatszimmer an Veranstalter beispielsweise von Tanz-, Musizier- und Gesangsseminaren. Durch die Vermietung des Internats im Sommer erzielte die LLA Rotholz zwischen 1.700 Nächtigungen (im Jahr 2011) und 1.812 Nächtigungen (im Jahr 2012). Die LLA Rotholz verrechnete im Jahr 2014 für eine Nächtigung (inklusive Frühstück) bei SchülerInnen € 22 und bei Erwachsenen € 28. Der Halbpensionspreis betrug bei SchülerInnen € 27 und bei Erwachsenen € 34. Die Preisfestsetzung orientierte sich an den vom Land Tirol vorgegebenen Verpflegskostenersätzen für Dritte8 mit einem bis zu 100%igen Aufschlag. Leistungskennzahlen Im Gegensatz zu den Internatseinnahmen aus Heimkostenbeiträgen legte der Controlling-Beirat für die Vermietung des Internats im Sommer jährliche Einnahmeziele als Leistungskennzahl fest. Demnach sollte die LLA Rotholz in den Jahren 2010 bis 2012 jährliche Einnahmen aus Sommervermietungen im Ausmaß von € 53.400 und in den Jahren 2013 und 2014 in der Höhe von € 56.400 erzielen. erzielte Einnahmen Die Einnahmen durch die Vermietung des Internats im Sommer betrugen im Jahr 2010 € 61.402, im Jahr 2011 € 60.810, im Jahr 2012 € 65.177, im Jahr 2013 € 65.142 und im Jahr 2014 € 69.393. Zielerreichung Damit übertraf die LLA Rotholz die Zielvorgaben des ControllingBeirats für die Einnahmen durch die Vermietung des Internats im Sommer in allen fünf Jahren. 7.3. sonstige Unterbringungen 8 Ausgaben Der Unterbringungsbedarf der SchülerInnen variierte pro Schuljahr, deshalb organisierte die LLA Rotholz bei Bedarf zusätzliche „sonstige Unterbringungen“ in den umliegenden Gemeinden. Gemäß den vom Land Tirol festgelegten Verpflegskostenersätze für Dritte beträgt das Entgelt für eine Nächtigung mit Frühstück € 14,00 und für eine Nächtigung mit Halbpension € 19,50. 35 Küchenbetrieb Beispielsweise hat die LLA Rotholz im Schuljahr 2013/14 insgesamt elf SchülerInnen der Fachberufsschule für Gartenbau im „Kolpinghaus-Schülerheim Jenbach“ untergebracht. Weitere 35 SchülerInnen der Fachberufsschule für Forstwirtschaft und fünf SchülerInnen der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement verteilte die LLA Rotholz auf private Unterkünfte. Die Ausgaben für die Unterbringung von SchülerInnen an externen Standorten sind für den Zeitraum 2010 bis 2014 in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: Ausgaben externer Internatsbetrieb 2010 2011 2012 2013 2014 Kolpingheim 59.929 59.877 59.590 84.821 91.300 Private Unterkunftgeber 39.783 43.994 35.323 62.757 41.674 Summe 99.712 103.870 94.913 147.578 132.974 Tab. 16: Ausgaben für den externen Internatsbetrieb (Beträge in €) geplante Ausgaben Die Zimmer sind zur Gänze Mehrbettzimmer und entsprachen im „Internat Landwirtschaftliche Fachschule“ nicht mehr dem üblichen zeitgemäßen Comfortstandard. Die geplante Sanierung dieses Internats wird im Kapitel „Infrastruktur“ dargestellt. 8. Küchenbetrieb Die LLA Rotholz betreibt eine Betriebsküche und eine Lehrküche in der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement. Die Auflösung der hauswirtschaftlichen Lehrküche in Bruck am Ziller erfolgte im Jahr 2012. 8.1. Betriebsküche Betriebs- und Lehrküche Die Betriebsküche hat die Aufgabe der Versorgung von SchülerInnen, LehrerInnen und sonstigen Bediensteten. In den beiden Speisesälen der Betriebsküche stehen insgesamt 290 Sitzplätze zur Verfügung. Die Verpflegung erfolgt in Form des „Selbstbedienungssystems“. Pro Tag produziert die Betriebsküche durchschnittlich zwischen 410 und 520 Mittagessen sowie zwischen 370 und 410 Abendessen und Frühstücke. 36 Küchenbetrieb Die Leitung der Betriebsküche obliegt einer Wirtschaftsleiterin. Zusätzlich sind sechs Vollbeschäftigte und vier Teilbeschäftigte in der Betriebsküche tätig. Lehrküche In der Lehrküche der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement steht die Vermittlung von Fachwissen im Rahmen des Unterrichts im Vordergrund. Eine Lehrerin übernimmt die organisatorischen Aufgaben der Lehrküche, wie beispielsweise den Lebensmitteleinkauf. Die weitere Abwicklung des Kochunterrichts liegt im Aufgabenbereich der jeweiligen Lehrpersonen. Die Speisesäle der Lehrküche umfassen insgesamt 184 Sitzplätze. 8.2. Einnahmen Der Küchenbetrieb der LLA Rotholz erwirtschaftete Einnahmen im Ausmaß von € 139.711 im Jahr 2010, € 126.819 im Jahr 2011, € 126.111 im Jahr 2012, € 141.328 im Jahr 2013 und € 137.297 im Jahr 2014. Diese Einnahmen beruhten überwiegend auf Vergütungen für die Verpflegung. Vergütungen für die Verpflegung Verpflegskostenersätze Für die Verpflegung hatten die MitarbeiterInnen der LLA Rotholz, sonstige Landesbedienstete sowie Dritte eine Vergütung (Verpflegskostenersatz) zu leisten. Gemäß dem Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 1.12.2009 „Vergütung für Verpflegung und Unterkunft in Landesanstalten und Landesbetrieben“ verrechnete die LLA Rotholz ab 1.1.2010 die nachfolgenden Verpflegskostenersätze für die Vergütungen der Verpflegung: Verpflegskostenersätze Landesbedienstete Dritte Frühstück 1,30 2,00 Mittagessen 3,90 6,80 Jause 1,30 2,00 Abendessen 2,60 5,50 Tab. 17: Verpflegskostenersätze (Beträge in €) andere öffentliche Institutionen Für Bedienstete anderer öffentlicher Institutionen betrug der Satz für das Mittagessen € 5,20. Die Verrechnung war an die folgenden Bedingungen geknüpft: 37 Küchenbetrieb Seitens der LLA Rotholz war mit den zu verpflegenden öffentlichen Institutionen eine Vereinbarung über den regelmäßigen Verpflegsbedarf der Bediensteten abzuschließen. Die Verpflegung musste ohne zusätzlichen Personalaufwand und nach Maßgabe der vorliegenden räumlichen sowie personellen Kapazitäten möglich sein. Der übliche Betriebsablauf durfte nicht gestört werden. Einhaltung der Bedingungen In der LLA Rotholz nahmen rund 30 Bedienstete anderer öffentlicher Institutionen regelmäßig das Mittagessen ein. Diese Personen waren MitarbeiterInnen der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft Rotholz, der Polizei Wiesing und Strass im Zillertal, des Schweinezuchtverbandes Tirol, des Maschinenrings Tirol/Geschäftsstelle Schwaz, der Milchuntersuchungsstelle Rotholz/Landeskontrollverband und der Bezirkslandwirtschaftskammer Schwaz. Mit diesen Organisationen schloss die LLA Rotholz Vereinbarungen ab. Der LRH stellt fest, dass die Verpflegung dieser MitarbeiterInnen anderer öffentlicher Institutionen ohne zusätzlichen Personalaufwand erfolgte und der übliche Betriebsablauf nicht gestört wurde. Der diesen externen MitarbeiterInnen verrechnete Verpflegskostenersatz in der Höhe von € 5,20 deckte den Sachaufwand ab. außerschulische Veranstaltungen Neben der Verpflegung der Bediensteten war die Betriebsküche der LLA Rotholz auch für die Verpflegung bei diversen Veranstaltungen zuständig. Jährlich fanden in der LLA Rotholz rund 180 außerschulische Veranstaltungen (z.B. Eheseminare, Direktorenkonferenzen, Erntedankfeiern, AbsolventInnenbälle) mit rund 6.100 TeilnehmerInnen statt. Gemäß Regierungsbeschluss vom 1.12.2009 konnten bei Veranstaltungen höhere Preise verlangt werden, wenn „die verabreichte Verpflegung aufgrund eines besonderen Angebots oder besonderer Qualität einen überdurchschnittlichen Wert darstellt“. Die LLA Rotholz stellte daher bei Veranstaltungen höhere Verpflegskostenersätze in Rechnung. Für ein Mittagessen verrechnete die LLA Rotholz € 10, für ein Abendessen € 7 und für eine Jause € 4,5. Zusätzlich zu den Einnahmen aus der Verpflegung erzielte die LLA Rotholz durch die außerschulischen Veranstaltungen Einnahmen aus Benützungsentgelten. Beispielsweise verrechnete die LLA Rotholz für die ganztägige Benützung von Seminarräumen eine Raummiete in der Höhe von € 60 sowie für den Festsaal und den Turnsaal € 180. Die LLA Rotholz erzielte im Jahr 2014 durch außerschulische Veranstaltungen Einnahmen in der Höhe von insgesamt rund € 123.000. 38 Küchenbetrieb Der LRH stellt fest, dass der Controlling-Beirat keine Leistungskennzahlen für den Küchenbetrieb definierte. Empfehlung gem. Art. 69 Abs. 4 TLO Der LRH empfiehlt der Abteilung Finanzen zu prüfen, in wie weit es möglich ist, dass der Controlling-Beirat Leistungskennzahlen für den Küchenbetrieb (z.B. Anzahl der ausgegebenen Essen, Einnahmen durch die Verpflegung externer Institutionen) festlegt. Die Festlegung von Leistungskennzahlen würde eine zielgerichtete Steuerung ermöglichen und ein Anreizsystem zur Zielerreichung (z.B. Einnahmenmaximierung) schaffen. Stellungnahme der Regierung Zur Empfehlung, für den Küchenbetrieb Leistungskennzahlen durch den Controlling-Beirat festzulegen, ist zu erwähnen, dass für den Küchenbetrieb die von der Landesregierung festgesetzten Verpflegssätze zur Deckung des Sachaufwandes sowie die Verpflegskostenersätze gelten, welche von den verköstigten Personen zu entrichten sind. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben in Verbindung mit der Maßgabe, die Personalressourcen durch Verpflegung schulfremder Personen nicht zu erhöhen, schienen eigene Leistungskennzahlen unter Hinweis auf nachstehende Ausführungen für den Küchenbetrieb derzeit nicht notwendig. Es ist daran gedacht, nach Erhalt des Endberichts über das Pilotprojekt im Rahmen der bundesweiten Haushaltsrechtsreform für die derzeit flexibilisierten Organisationseinheiten im Land Tirol auch eine Nachfolgeregelung zu entwickeln. Bestandteil einer derartigen Weiterentwicklung kann die Verknüpfung von Leistungskennzahlen mit der Kosten- und Leistungsrechnung sein. In diesem Zusammenhang sind diesbezügliche Parameter zu erarbeiten und die bisher bestehenden Leistungsindikatoren zu evaluieren. Dahingehend wird der Empfehlung des Landesrechnungshofes Rechnung getragen. Die Anzahl der ausgegebenen Essen wird in der Buchhaltung an der LLA Rotholz bereits ermittelt. Hinsichtlich der Einnahmen wird zwischen Einnahmen aus der Verpflegung der Lehrer und Kollektivvertragsbediensteten bzw. Verwaltungsbediensteten differenziert und getrennt erfasst. Bei den „Sonstigen Einnahmen aus Verpflegung und Nächtigung“ wird zwischen reiner Verpflegung und Verpflegung mit Nächtigung unterschieden. Diese Zahlen sind in der Buchhaltung bereits jetzt abrufbar. 39 Küchenbetrieb 8.3. Ausgaben Die Betriebsküche der LLA Rotholz sowie die Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement tätigten Ausgaben für Lebensmittel zur Verpflegung der SchülerInnen und des Personals sowie zu Unterrichtszwecken. Diese Ausgaben für Lebensmittel betrugen im Jahr 2010 € 309.655, im Jahr 2011 € 329.448, im Jahr 2012 € 339.921, im Jahr 2013 € 360.212 und im Jahr 2014 € 371.808. Die LLA Rotholz erfasste die Ausgaben für Lebensmittel auf dem Konto 4300 „Ausgaben für Lebensmittel“. Zur Ausgabenkontrolle hatte die LLA Rotholz gemäß dem Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 1.12.2009 den Verpflegssatz auf Basis der vollen Verpflegstage zu ermitteln. Verpflegstage Basis für die Ermittlung der Verpflegstage bildeten die ausgegebenen Teilmahlzeiten pro Tag. Ein voller Verpflegstag umfasst gemäß Regierungsbeschluss vom 1.12.2009 die folgenden Mahlzeiten mit den entsprechenden Gewichtungen: Mahlzeiten Gewichtung Frühstück 0,1 Jause 1 0,1 Mittagessen 0,4 Jause 2 0,1 Abendessen 0,3 Tab. 18: Berechnung eines Verpflegstages Der LRH stellt fest, dass der Nachweis der vollen Verpflegstage sowie die diesbezüglichen Berechnungen durch entsprechende Aufzeichnungen erfolgten. Verpflegssatz Verpflegshöchstsatz Gemäß Regierungsbeschluss vom 1.12.2009 errechnet sich der Verpflegssatz aus dem Verhältnis der Ausgaben für Lebensmittel zu den vollen Verpflegstagen. Der Verpflegssatz hat maximal € 5,50 pro vollem Verpflegstag zu betragen. 40 Küchenbetrieb Entwicklung Die Höhe des jährlichen Verpflegssatzes auf Basis der Lebensmitteleinkäufe und der vollen Verpflegstage ist für den Zeitraum 2010 bis 2014 in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: Küchen der LLA Rotholz Betriebsküche Lebensmitteleinkauf 2010* 2011* 2012 2013 2014 221.372,10 € 245.734,89 € 257.100,56 € 267.266,00 € 278.289,89 € volle Verpflegstage 45.851 50.892 52.727 53.118 53.810 Verpflegssatz 4,83 € 4,83 € 4,88 € 5,03 € 5,17 € 88.283,07 € 83.712,86 € 76.820,44 € 92.946,08 € 93.517,62 € volle Verpflegstage 17.375 14.241 12.483 14.890 15.084 Verpflegssatz 5,08 € 5,88 € 6,15 € 6,24 € 6,20 € Lehrküche Lebensmitteleinkauf Summe Lebensmitteleinkauf 309.655,17 € 329.447,75 € 333.921,00 € 360.212,08 € 371.807,51 € volle Verpflegstage 63.226 65.133 65.210 68.008 68.894 Verpflegssatz 4,90 € 5,06 € 5,12 € 5,30 € 5,40 € *ohne Lehrküche in Bruck am Ziller Tab. 19: Verpflegssatz pro Küche Der Verpflegsatz der Betriebsküche erhöhte sich im Betrachtungszeitraum um 7 % auf € 5,17 im Jahr 2014. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Verpflegssatz der Lehrküche um 22 % auf € 6,20. Der durchschnittliche Verpflegssatz von Betriebsküche und Lehrküche im Jahr 2014 betrug € 5,40 Betriebsküche keine eigene Kostenstelle Die LLA Rotholz erstellte im Gegensatz zum Lehrbetrieb keine eigene Kostenstelle für den Küchenbetrieb und verfügte daher über keine detaillierte Darstellung der Kosten und Leistungen. Empfehlung gem. Art. 69 Abs. 4 TLO Der LRH empfiehlt der LLA Rotholz zu prüfen, in wie weit es möglich ist, eine eigene Kostenstelle „Betriebsküche“ einzurichten, um eine kosten- und leistungsorientierte Steuerung zu ermöglichen. Stellungnahme der Regierung Zur Empfehlung, eine eigene Kostenstelle „Betriebsküche“ einzurichten, wird angemerkt, dass sich die Betriebsküche der LLA Rotholz in der Nähe der Kapazitätsgrenze befindet. Eine bessere Auslastung ohne Personalaufstockung ist aus Sicht des Direktors nicht mehr möglich. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Einführung einer eigenen Kostenstelle für die Küche nicht einen erheblichen Mehraufwand bedeutet und die Zuordnung des Personals (Ausgabe im Speisesaal, 41 Küchenbetrieb Reinigung des Speisesaals und der entsprechenden Gänge und Warteräume) überhaupt in Abgrenzung zum Schultrakt bzw. Internatsbereich exakt erfolgen kann. Lebensmittelherkunft Die LLA Rotholz kaufte die Lebensmittel bei regionalen Lieferanten zu Tagespreisen ein oder verarbeitete Lebensmittel aus den Lehrbetrieben (Milch, Schweinefleisch, Kartoffel usw.). Entschließungen des Tiroler Landtages Der Tiroler Landtag hat mit Entschließung vom 1.7.2009 die Tiroler Landesregierung aufgefordert, „innerhalb des rechtlichen Rahmens bei der Beschaffung von Lebensmitteln für sämtliche landeseigenen bzw. landesnahen Unternehmungen dafür Vorsorge zu tragen, dass verstärkt regionale Produkte heimischer Landwirtschaft zum Einsatz kommen“. Mit Entschließung des Tiroler Landtages vom 13.11.2014 wurde die Tiroler Landesregierung aufgefordert, „gezielte Maßnahmen zum Einsatz von heimischen Lebensmitteln in den Organisationseinheiten des Landes Tirol zu setzen. Des Weiteren soll der Einsatz von regionalen Lebensmitteln in diesen Einrichtungen gezielt beworben und ausgezeichnet werden.“ Umsetzung Der LRH hat die Herkunft der in den Betriebs- und Lehrküchen der LLA Rotholz verbrauchten Grundnahrungsmitteln am Beispiel des Jahres 2014 auf Basis von Einkaufspreisen analysiert. Der Eigenproduktionsanteil sowie der Anteil des regionalen Lebensmittelbezuges (Lebensmittel mit Tiroler Herkunft) stellte sich pro Produktgruppe wie folgt dar: Produktgruppen Eigenproduktion Regional Summe Gemüse 0% 61% 61% Erdäpfel 45% 53% 98% Obst 38% 2% 40% Eier 21% 0% 21% 0% 0% 0% Kalbfleisch 26% 59% 85% Rindfleisch 13% 34% 47% Schweinefleisch 54% 0% 54% Geflügel 42 Personal Produktgruppen Eigenproduktion Regional Summe Lammfleisch 0% 100% 100% Wild 0% 95% 95% Milch 28% 72% 100% Butter 0% 91% 91% Käse 0% 49% 49% Rahm/Sauerrahm 0% 97% 97% 47% 47% 94% Honig Tab. 20: Lebensmittelherkunft pro Produktgruppe Damit stammten insgesamt rund 60 % der in den Betriebs- und Lehrküchen der LLA Rotholz verwendeten Lebensmittel aus Eigenproduktion oder aus Tirol. 9. Personal Personalstruktur In der LLA Rotholz arbeiteten MitarbeiterInnen aus zahlreichen Berufsgruppen (FachlehrerInnen, Verwaltungsbedienstete, ErzieherInnen, Hausmeister, Reinigungs- und Küchenbedienstete). Personaleinsatz Zum Stichtag 31.12.2014 waren in der LLA Rotholz insgesamt 116 Personen (100,5 VZÄ) beschäftigt. Der Personaleinsatz stellte sich zum 31.12.2014 wie folgt dar: Personaleinsatz VZÄ Verwaltung Sekretariat 2,0 Buchhaltung 3,0 Internat 1,0 Lehrbetrieb Rinderstall 2,0 Schweinestall 0,8 Feld 1,0 Gartenbau 1,6 Baumschule, Obstbau 2,0 43 Personal Personaleinsatz VZÄ Schulbetrieb LehrerInnen 55,0 Werkstätten 7,0 Hausmeister 2,0 Küche 5,8 Reinigung 9,3 sonstiger Schulbetrieb 8,0 Summe 100,5 Tab. 21: Personaleinsatz Dienstpostenplan für Verwaltungs- und Kollektivvertragsbedienstete Der jährliche „Dienstpostenplan des Landes Tirol“ enthielt die Planstellen für die in der LLA Rotholz tätigen Verwaltungs- und Kollektivvertragsbediensteten. Die LLA Rotholz hielt den Dienstpostenplan ein. Dienstpostenplan für die LehrerInnen Der Dienstpostenplan für die Lehrer bedarf gemäß Art. IV Abs. 3 lit. a und b Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 316/1975 i.d.F. BGBl. I Nr. 2/2008, der Zustimmung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). Gemäß dem LWSchuG hat die Tiroler Landesregierung die Lehrerstellen vorzusehen, die für den lehrplangemäßen Unterricht erforderlich sind. Die Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, Amt der Tiroler Landesregierung, errechnete jährlich den Bedarf der LLA Rotholz an Lehrerinnen- und Lehrerdienstposten unter Beachtung der Richtlinien des BMLFUW. Der jährliche „Dienstpostenplan des Landes Tirol“ enthielt die Gesamtanzahl der Planstellen für „Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen“. Demnach waren für das Jahr 2014 insgesamt 200,2 LehrerInnendienstposten für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen in Tirol vorgesehen. Gemäß Regierungsbeschluss vom 15.8.2013 über den „Stellenplan 2014 für die der Diensthoheit des Landes unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen in Tirol“ betrug der Anteil an diesen GesamtlehrerInnendienstposten für die LLA Rotholz 55,3 Dienstposten. Damit hat die LLA Rotholz den Dienstpostenplan für die LehrerInnen eingehalten. 44 Personal Die Berechnung der jährlichen GesamtlehrerInnendienstposten der LLA Rotholz beruht auf dem „Werteinheitenmodell“ (siehe das Kapitel „LehrerInnen - Werteinheitenmodell“). Für die in der LLA Rotholz tätigen Verwaltungs- und Kollektivvertragsbediensteten sowie LehrerInnen galten unterschiedliche arbeitsrechtliche und besoldungsrechtliche Bestimmungen. 9.1. Verwaltungs- und Kollektivvertragsbedienstete Beschäftigungsgrundlagen Verwaltungsbedienstete Die in der Verwaltung der LLA Rotholz tätigen MitarbeiterInnen sind Landesbedienstete. Damit gelten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert LGBl. Nr. 188/2014, und des Landes-Beamtengesetzes 1998, LGBl. Nr. 65/1998, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 19/2014. Besoldung Die Besoldung der Verwaltungsbediensteten der LLA Rotholz erfolgte durch die Abteilung Organisation und Personal, Amt der Tiroler Landesregierung. Beschäftigungsgrundlagen Kollektivvertragsbedienstete Im Lehr- und im Schulbetrieb der LLA Rotholz (Hauswirtschaft, Werkstätten, Küche, Reinigung usw.) waren im Jahr 2014 insgesamt 39,5 Kollektivvertragsbedienstete beschäftigt. Für diese MitarbeiterInnen galten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des „Kollektivvertrages für Forstarbeiter“9, des „Kollektivvertrages für Dienstnehmer in den Gartenbaubetrieben Tirols“10, des „Kollektivvertrages für die Gutsangestellten Tirols“11 und des „Kollektivvertrages für die Landarbeiter Tirols“12. Diese Kollektivverträge enthalten Bestimmungen u.a. über allgemeine Pflichten des Dienstgebers und Dienstnehmers, Beendigung des Dienstverhältnisses, Kündigungsfristen, Abfertigung, Arbeitszeit, Freizeitausgleich, Überstundenarbeit, Urlaubsausmaß sowie die Entlohnung. 9 Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen der Landwirtschaftskammer Tirol und dem Tiroler Land- und Forstarbeiterbund sowie der Landarbeiterkammer Tirol abgeschlossen. Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen den Tiroler Gärtnern sowie der Landwirtschaftskammer Tirol und dem Tiroler Landund Forstarbeiterbund sowie der Landarbeiterkammer Tirol abgeschlossen. 11 Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen der Landwirtschaftskammer Tirol und der Landarbeiterkammer Tirol abgeschlossen. 12 Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen der Landwirtschaftskammer Tirol und dem Tiroler Land- und Forstarbeiterbund sowie der Landarbeiterkammer Tirol abgeschlossen. 10 45 Personal Besoldung Die Besoldung der Kollektivvertragsbediensteten erfolgte eigenverantwortlich durch die LLA Rotholz. Die von der LLA Rotholz für die Kollektivvertragsbediensteten abgerechneten Personalaufwendungen betrugen im Jahr 2014 insgesamt den Betrag von 1,6 Mio. € (Personalaufwendungen für den Schulbetrieb 1,3 Mio. € und für den Lehrbetrieb 0,3 Mio. €). Zusätzlich zu den kollektivvertraglich geregelten Entgelten zahlte die LLA Rotholz an zwölf Bedienstete monatlich eine Zulage in der Höhe von € 100 (jährlich insgesamt € 14.400) für die „Verwendung des privaten Kraftfahrzeuges für betrieblich notwendige Fahrten mangels ausreichend zur Verfügung stehender Dienstfahrzeuge“ aus. Kritik - keine Aufzeichnungen Der LRH kritisiert, dass diese Pauschalentgeltleistung der LLA Rotholz auf keinen Aufzeichnungen beruhte und ohne kollektivvertragliche Grundlage erfolgte. Anregung Der LRH regt an, die Nutzung von betrieblichen Fahrten mit Privatfahrzeugen auf Basis einer Kilometergeldabrechnung abzugelten. Stellungnahme der Regierung Zur Kritik, dass die Pauschalentgeltleistung der LLA Rotholz auf keinen Aufzeichnungen beruhte und ohne kollektivvertragliche Grundlage erfolgte, darf festgehalten werden, dass diese Zulage im Dienstvertrag schriftlich festgelegt wurde und sohin nicht in bestehende Verträge eingegriffen werden kann. Die LLA Rotholz wird prüfen, ob die Führung eines Fahrtenbuches sich als zweckmäßig erweist. 9.2. LehrerInnen Beschäftigungsgrundlage Beschäftigungsgrundlage für die an der LLA Rotholz tätigen LehrerInnen ist das Land- und Forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. 296/1985, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008. Besoldung Generell sind die in den landwirtschaftlichen Landeslehranstalten tätigen Lehrkräfte, inklusive des Direktors, Landeslehrer. Ihre Bezüge rechnete die Abteilung Bildung, Amt der Tiroler Landesregierung, aus den Ansätzen „22000 - Berufsbildende Pflichtschulen (Bund-Land)“ und „22001 - Berufsbildende Pflichtschulen (Land)“ ab. Die Lohnkosten der LehrerInnen an der LLA Rotholz betrugen im Schuljahr 2013/14 rund 3,2 Mio. €. 46 Personal Finanzierung der Besoldungskosten Die Beteiligung des Bundes an den Besoldungskosten der Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen ist eine Angelegenheit des Finanzausgleichs. Gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008)13 ersetzt der Bund den Ländern die Kosten der Besoldung (Aktivitätsbezüge14) der Landesvertragslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen zu 50 %. zusätzliche Sozialleistungen des Landes Die Tiroler Landesregierung15 hat die LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen in die Sozialmaßnahmen für Landesbedienstete (Personalzulage, Kinderzulage, Weihnachtsgeld) mit der Begründung miteinbezogen, dass diese neben ihrer Lehrtätigkeit auch im Internat und Gutsbetrieb eingesetzt sind. Diese Zuzahlungen in Form von ruhegenussfähigen Zulagen erhöhten auch die Pensionen der LehrerInnen. keine Bundesbeteiligung an den Zusatzleistungen Der Bund lehnte eine Beteiligung an den Kosten für die zusätzlichen Sozialleistungen, die die LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen analog zu den Landesbediensteten erhielten, ab. Aufgrund der Kostentragung für die zusätzlichen Sozialleistungen erhöhte sich der Anteil des Landes an den gesamten Personalaufwendungen für die LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen auf 55 %. Maßnahmen des Landes Tirol Das Land Tirol hat in den Schreiben vom 22.6.2010 und 12.7.2010 gegenüber dem BMLFUW die „Rechtswidrigkeit und Sachfremdheit“ der Deckelung der Personalausgaben betont sowie darauf hingewiesen, dass die Minderüberweisungen der LehrerInnenbesoldungskosten dem Finanzausgleichsgesetz 2008 widerspricht und daher nicht akzeptiert wird. Trotz dieser Maßnahmen stimmte der Bund keinem höheren Finanzierungsanteil zu. Zusätzlich fror das Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) das Budget für die Landeslehrer für land- und forstwirtschaftlichen Fachund Berufsschulen ein. 13 Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2008 bis 2014 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2008 - FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007, idgF BGBl. I Nr. 17/2015. 14 Gem. § 4 Abs. 6 leg. cit. gehören zu den Kosten der Besoldung (Aktivitätsbezüge) alle Geldleistungen, die auf Grund der für die LehrerInnen geltenden dienstrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu erbringen sind. 15 Die Grundlagen für die Gewährung der Zulagen beruhten auf den Beschlussfassungen der Tiroler Landesregierung vom 21.7.1964, 15.5.1965, 19.7.1988 und 27.2.1996. 47 Personal Klage beim VfGH In diesem Zusammenhang weist der LRH darauf hin, dass auch die Bundesländer Steiermark, Oberösterreich und Burgenland den LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen zusätzlich zu den Aktivitätsbezügen Zulagen gewähren. Auch diesen Bundesländern refundierte der Bund diese Zulagen nicht. Daraufhin brachten die Bundesländer Steiermark, Oberösterreich und Burgenland im Jahr 2010 Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen den Bund ein. Diese Bundesländer forderten im Rahmen dieser Klage die ausstehenden Refundierungen der Kosten für LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen. Entscheidung des VfGH Der VfGH wies im September 2011 die „Klagen von Bundesländern gegen den Bund auf Ersatz von Besoldungskosten für Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen“ mit Entscheidungsdatum 26.9.2011 ab. Als Begründung führte der VfGH die „unzutreffende Interpretation der Klagsgrundlage im Finanzausgleichsgesetz“ an. Ergebnis Die Höhe der Sozialleistungen des Landes Tirol für die LehrerInnen, an denen sich der Bund nicht beteiligte, betrug im Jahr 2014 rund 1,2 Mio. € (Anteil der LLA Rotholz € 350.000). Siehe Anlage III. und IV. Werteinheitenmodell Die Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, Amt der Tiroler Landesregierung, errechnet das Unterrichtsausmaß der in der LLA Rotholz tätigen LehrerInnen in Werteinheiten (Werteinheitenmodell). Bedeutung Das Werteinheitenmodell drückt das Unterrichtsausmaß und damit die Lehrverpflichtung pro Unterrichtsgegenstand aus. Vor- und nachbereitungsintensive Unterrichtsgegenstände verfügen über mehr Werteinheiten als weniger vor- und nachbereitungsintensive Unterrichtsgegenstände. Diese Werteinheiten bilden auch die Basis für die Festlegung der Planstellen für die LLA Rotholz16. Berechnungsgrundlagen Die Grundlage für die Berechnung der Werteinheiten für die LLA Rotholz bilden die: Zu erwartenden Schülerzahlen, 16 Bei einem 100%igen Beschäftigungsausmaß entspricht eine Planstelle 20 Werteinheiten. 48 Personal schulorganisatorischen Bestimmungen des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes (TlwSchG) sowie die „Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Controllingverordnung“ des BMLFUW. Land- und forstwirtschaftliche LandeslehrerControllingverordnung Die „Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Controllingverordnung“17 des BMLFUW legt die Ziele des Werteinheitenmodells, den Werteinheitenverbrauch pro SchülerIn sowie sonstige Bestimmungen (z.B. über die Abrechnung der Stellenpläne eines Schuljahres, die Planstellenberechnung eines Schuljahres, Informationsrechte und -pflichten, Datenübermittlung, Erhebungsstichtage und Berichtstermine) fest. Ziele Das Werteinheitenmodell dient gemäß Verordnung dem Ziel, den Personalaufwand der land- und forstwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen auf eine den regionalen Unterschieden gerecht werdende Basis zu stellen. Zusätzlich sollte mit dem Modell die ländliche Entwicklung gefördert und „auf eine ausgeglichene Finanzierungsbeteiligung, unter Berücksichtigung der budgetären Rahmenbedingungen aller beteiligten Gebietskörperschaften“, hingewirkt werden. Werteinheitenverbrauch pro SchülerIn Gemäß Verordnung war der Werteinheitenverbrauch pro SchülerIn mit maximal 3,0 Werteinheiten als Normfaktor pauschaliert. Die Entwicklung des Werteinheitenverbrauchs der LLA Rotholz in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 sind für die jeweiligen Schulformen in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: Schulformen 2010/11 2011/12 2012/13 Fachschule für Landwirtschaft Fachschule für ländl. Betriebs- und Haushaltsmanagement Fachberufsschule für Forstwirtschaft Fachberufsschule für Gartenbau Fachschule für Erwachsene Summe Werteinheiten 2013/14 2014/15 502,87 503,54 476,61 477,80 485,88 488,44 447,34 448,00 475,97 507,28 50,91 29,70 37,38 39,53 23,52 71,94 85,90 70,49 61,86 63,29 0,00 39,49 24,92 40,15 44,94 1.114,16 1.105,97 1.057,40 1.095,31 1.124,91 GesamtschülerInnenanzahl nach Köpfen 614 577 577 579 581 Werteinheiten/SchülerIn 1,81 1,92 1,83 1,89 1,94 GesamtschülerInnenanzahl (VZÄ) 441 422 432 424 420 Werteinheiten/SchülerIn 2,53 2,62 2,45 2,58 2,68 Tab. 22: Werteinheitenverbrauch pro Schulform 17 Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Informationen über den Personalaufwand und das Controlling im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer und Landeslehrerinnen (Lf-Landeslehrpersonen-ControllingV - LfLLCV), BGBl. II Nr. 338/2012. 49 Liegenschaften und Infrastruktur Die Veränderungen des Werteinheitenverbrauch pro Schuljahr waren auf organisatorische Maßnahmen (z.B. Schließung des Standortes Bruck am Ziller), personelle Maßnahmen (z.B. zusätzliche Erzieherdienste), Veränderungen bei den Anmeldezahlen (Rückgänge bei der Fachberufsschule für Forstwirtschaft, Erhöhungen bei der Fachschule für Erwachsene) zurück zu führen. Werteinheitenverbrauch der LLA Rotholz pro Schüler Die LLA Rotholz hat die Vorgaben des BMLFUW für den Werteinheitenverbrauch pro Schuljahr und SchülerInnen nach Köpfen sowie nach Vollschüleräquivalenten18 unterschritten. Werteinheitenverteilung auf die LehrerInen tätigkeiten Gemäß § 43 Abs. 2 Land- und forstwirtschaftliches LandeslehrerDienstrechtsgesetz (LLDG 1985), BGBl. Nr. 296/1985 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/1998, ist der Lehrer nach Möglichkeit im vollen Ausmaß seiner Lehrverpflichtung zur Unterrichtserteilung heranzuziehen. Die LLA Rotholz rechnete zusätzlich zum Theorie- und Praxisunterricht die Verwendung im Erzieherdienst, die Tätigkeiten für die Landesverwaltung und sonstige Tätigkeiten in die Lehrverpflichtung mit ein. Die Tätigkeiten für die Verwaltung umfassten beispielsweise die Planung und Überwachung von betrieblichen Tätigkeiten im Forst (Aufforstungen usw.), die Organisation und Durchführung von Versuchen (Feld, Stall, Obst, Forst, Gemüsebau, Gartenbau usw.) oder die EDVAdministration (Schülerverwaltungsprogramm „Sokrates“, Netzwerkadministration usw.). Verteilung der Gesamtwerteinheiten Bei der LLA Rotholz entfielen im Schuljahr 2013/14 rund 76 % der 1.124,90 Gesamtwerteinheiten auf die Unterrichtstätigkeiten (Theorie und Praxis), 15 % auf Erzieherdienste, 7 % sonstige Tätigkeiten (Direktor, Personalvertreter, Kustodiate usw.) sowie 2 % auf Tätigkeiten für die Landesverwaltung. 10. Lage 18 Liegenschaften und Infrastruktur Die LLA Rotholz hat ihren Sitz in der Gemeinde Strass im Zillertal (Ortsteil Rotholz). Zum Gutshof und Lehrbetrieb der LLA Rotholz gehören zahlreiche Liegenschaften mit Bauobjekten und mit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese Liegenschaften der LLA Rotholz mit einer Gesamtfläche von rund 490 ha stehen im Landeseigentum. SchülerInnen, die mehr als 1.000 Unterrichtseinheiten pro Jahr unterrichtet werden, entsprechen einem Vollschüleräquivalent. Berufsschulen und Fachschulen für Erwachsene werden zwischen 360 und 600 Unterrichtseinheiten pro Jahr unterrichtet. Daraus ergibt sich eine Reduktion der SchülerInnenanzahl nach Köpfen im Vergleich zum Vollschüleräquivalent. Die Vollschüleräquivalente stellten die Grundlage für die Stellenplanvorgaben des Bundes dar. 50 Liegenschaften und Infrastruktur Die Gesamtfläche verteilt sich auf die Gemeinden Strass im Zillertal (Flächenanteil 29,1 %), Buch in Tirol (2,1 %), Reith im Alpbachtal (6,7 %), Fügenberg und Gallzein (Alpe Kaunz mit 61,7 %) des Bezirkes Schwaz sowie in Münster (2,1 %) im Bezirk Kufstein. 10.1. Flächennutzung Gemäß Grundbuch (Stand Jänner 2015) nutzt die LLA Rotholz folgende im Eigentum des Landes Tirol befindliche Flächen: Flächennutzung LLA Rotholz Bauflächen Ausmaß 2,75 ha landwirtschaftliche Flächen 90,69 ha Schrebergärten 0,70 ha Gartenbau 5,37 ha Wald 87,60 ha Forststraße 0,63 ha Alpe 242,46 ha Ödland, Verkehrsflächen Summe 59,11 ha 489,31 ha Tab. 23: Flächennutzung Verpachtungen von Bauflächen Von den auf dem Areal der LLA Rotholz befindlichen Bauflächen verpachtete das Land Tirol seit dem 1.7.1968 rund 3.500 m² an die Landwirtschaftskammer Tirol. Die Pachtdauer beträgt 50 Jahre. Gemäß Pachtvertrag verlängert sich die Pachtdauer ohne Kündigung über das Jahr 2018 hinaus. Auf dieser verpachteten Baufläche betreibt die Landwirtschaftskammer Tirol eine Ferkelzucht und eine Rindersamendepotstelle. Die Jahrespachtvorschreibung betrug 2014 € 145,35 das entsprach € 0,04 pro m². Das Land Tirol und die Landwirtschaftskammer Tirol vereinbarten im Vertrag keine Wertsicherung. Anregung Der LRH regt an, bei Vertragsverlängerung einen zeit- und nutzungsgemäßen Pachtzins sowie eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren. 51 Liegenschaften und Infrastruktur Stellungnahme der Regierung Zur Anregung des Landesrechnungshofes, bei Vertragsverlängerungen eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren, wird angemerkt, dass der Stammvertrag, der dem Rechtsbestand angehört, 1968 ohne Wertsicherung abgeschlossen wurde. Die Vertragsverlängerung erfolgt ebenfalls ohne Wertsicherung. Bei der nächsten Vertragsverhandlung über eine Verlängerung wird mit dem Vertragspartner versucht, eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren. Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen Die LLA Rotholz verpachtet seit Jahrzehnten Wiesen- und Ackerflächen in guten Tallagen, teilweise auch in unmittelbarer Nähe zur Lehranstalt selbst, an Bauern aus dem Umland sowie an einen Mitarbeiter der LLA Rotholz. Diese Pachtflächen im Ausmaß von 17,91 ha haben einen Anteil von rund 21 % am landwirtschaftlich nutzbaren Wiesen- und Ackerland der LLA Rotholz. Die Einnahmen der LLA Rotholz aus den Verpachtungen von landwirtschaftlichen Flächen betrugen für das Jahr 2014 rund € 10.500 (€ 0,06 pro m²). Nach Einschätzung des Direktors der LLA Rotholz sind die seit Jahren an Landwirte aus der Umgebung verpachteten Flächen für einige der Pächter ein wesentlicher oder notwendiger Teil zur Betriebsführung. Nach Auskunft des Direktors könnte die LLA Rotholz die derzeit verpachteten landwirtschaftlichen Flächen ohne zusätzliche Personalressourcen oder Aufstockungen im Maschinenpark mitbewirtschaften. Nach seiner Einschätzung wären für die verpachteten Flächen am Markt zudem höhere als die bisher vertraglich vorgeschriebenen und vereinnahmten Pachtzinse erzielbar. Empfehlung gem. Art. 69 Abs. 4 TLO Der LRH empfiehlt zu prüfen, in wie weit es möglich ist, eine mittelfristige Eigenbewirtschaftung der verpachteten landwirtschaftlichen Flächen durch die LLA Rotholz herbeizuführen. Stellungnahme der Regierung Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes, eine mittelfristige Eigenbewirtschaftung der verpachteten landwirtschaftlichen Flächen durch die LLA Rotholz herbeizuführen, darf festgehalten werden, dass sobald die Pachtverträge von den Pächtern gekündigt werden, die LLA Rotholz diese Pachtflächen selbst bewirtschaften wird. Unsere Flächen werden nach den Richtlinien für biologischen Landbau bewirtschaftet. Der Großteil der Pachtflächen ist als Grünland verpachtet, was hinsichtlich der Nutzung aus ökologischer Sicht (Wasserrückhaltung, ganzjährige Bedeckung, kaum Mineraldünger, 52 Liegenschaften und Infrastruktur vielfältigeres Ökosystem, …) zu bevorzugen ist. Extrem hohe Pachtpreise (z.B für den Gemüsebau) bedingen eine sehr intensive Nutzung, von der bewusst abgesehen wird. Schrebergärten Die LLA Rotholz nutzt Flächen im Ausmaß von insgesamt rund 7.000 m² als Kleingärten („Schrebergärten“). Diese Schrebergärten (2014: 70 Schrebergärten) vergibt die LLA Rotholz jährlich an private NutzerInnen. Der seit 2010 gleichbleibende Preis beträgt € 40 pro Schrebergarten und Jahr. Für MitarbeiterInnen der LLA Rotholz besteht die Möglichkeit den Schrebergarten mit 50 % Preisermäßigung zu pachten. Die LLA Rotholz sieht es als „soziale Aufgabe“, dieses „Schrebergartenprojekt“ zu betreiben, damit Personen ohne Grundbesitz die Möglichkeit haben, einen Hausgarten zu bewirtschaften. Die LLA Rotholz übermittelte den bisherigen PächterInnen der Schrebergärten jährlich eine Aussendung, aus denen die Nutzungsbedingungen und der Preis hervorging. Es erfolgten keine Schaltungen in lokalen Medien zur erweiterten Interessentensuche. Nach Mitteilung der LLA Rotholz konnte fünf Personen kein Schrebergarten zugewiesen werden. Der LRH stellt fest, dass 2014 von zwei Pächtern jeweils vier Schrebergärten gepachtet waren. Anregungen Der LRH regt an, die Preise für die Schrebergärten zu erhöhen19 und jährlich anzupassen, auf Ermäßigungen für MitarbeiterInnen im Sinne der Gleichbehandlung zu verzichten, die Schrebergärten aufgrund von vorhergehenden Schaltungen in lokalen Medien zu vergeben sowie Mehrfachvergaben erst nach Berücksichtigung aller vorliegenden Anfragen vorzunehmen. Stellungnahme der Regierung 19 Zur Anregung des Landesrechnungshofes hinsichtlich der Schrebergärten, wird darauf hingewiesen, dass die Ermäßigung an Mitarbeiter deshalb gewährt wurde, da diesen unattraktive Flächen überlassen wurden und von einer nachhaltigen und bodenschonenden Nutzung ausgegangen werden kann. Eine moderate Preiserhöhung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte wird angedacht. Beispielsweise verrechnet die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG für Schrebergärten im Ausmaß von 100 m² zwischen € 300 und € 600 jährlich. 53 Liegenschaften und Infrastruktur 10.2. Gebäudenutzung Der Gebäudebestand der LLA Rotholz umfasst die Schul- und Internatsgebäude, die für die Landwirtschaft notwendigen Stallungen und Lagergebäude, die sonstigen Betriebsgebäude (z.B. Werkstätten, Gewächshausanlage) sowie die Gebäude mit den Dienst- und Naturalwohnungen. Die überwiegende Anzahl der Gebäude der LLA Rotholz befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Strass im Zillertal (Ortsteil Rotholz). Die Zufahrt erfolgt von Westen über das Gemeindegebiet von Buch in Tirol. Lageplan westlicher Teil Der nachfolgende Lageplan veranschaulicht den Gebäudebestand der LLA Rotholz Richtung Buch in Tirol (westlicher Teil): Foto 6: Lageplan der Gebäude der LLA Rotholz - westlicher Teil (Norden ist oben) © TIRIS 54 Liegenschaften und Infrastruktur Lageplan östlicher Teil Die Gebäude der LLA Rotholz Richtung Strass im Zillertal (östlicher Teil) sind im nachfolgenden Lageplan ersichtlich: Foto 7: Lageplan der Gebäude der LLA Rotholz - östlicher Teil (Norden ist oben) © TIRIS Übersicht über die Gebäudenutzung Die von der LLA Rotholz genutzten Gebäude verteilen sich auf die nachfolgenden Standorte: Gebäudenutzung Standorte Hauptgebäude HNr. 46 Gewächshäuser HNr. 46 Werkstättentrakt HNr. 46 Rinderstallungen HNr. 46 Obstverwertung HNr. 46 a Dienst- und Naturalwohnungen HNr. 46 Internat HNr. 46 55 Liegenschaften und Infrastruktur Gebäudenutzung Standorte Unterrichtsräume/Lehrküche HNr. 47 Dienst- und Naturalwohnungen HNr. 48 Dienst- und Naturalwohnungen HNr. 48a Dienst- und Naturalwohnungen HNr. 48b Dienst- und Naturalwohnungen HNr. 48c Schweineställe/Maschinenhallen HNr. 49 Unterrichtsräume/Mädcheninternat HNr. 50a Büro- und Laborräume/Verkaufslokal HNr. 50a Dienst- und Naturalwohnungen HNr. 71 Dienst- und Naturalwohnungen Buch 353 diverse Hütten Alpe Kaunz Tab. 24: Gebäudenutzung nach Standorten Hauptgebäude Im Hauptgebäude (HNr. 46) sind die Direktion/Verwaltung, die Unterrichtsräume der Fachschule für Landwirtschaft und die Betriebsküche untergebracht. Der angrenzende westliche Bauteil (bis zum Jahr 2009 befand sich darin die Chemisch-technische Umweltschutzanstalt - CTUA20) umfasst die Internats- und Unterrichtsräume der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (3. Jahrgang). Gewächshaus/ Werkstättentrakt Nördlich des Hauptgebäudes ist die Gärtnerei mit dem Gewächshaus und die Verkaufsstelle der LLA Rotholz situiert. Südwestlich des Hauptgebäudes an der Gemeindegrenze zu Buch liegt der Werkstättentrakt in dem die Schlosser- und Zimmerer- bzw. Tischlerwerkstätte untergebracht sind. Rinderstallungen/ Obstverwertung Östlich des Hauptgebäudes befindet sich der Rinderstall. Diesen erweiterte die LLA Rotholz im Sommer 2013 um einen Laufstall für Kälber und Jungvieh. Im Gebäude westlich der Rinderstallungen ist die Obstverwertung der LLA Rotholz untergebracht. Internat Im Internatsgebäude (HNr. 46) bestehen neben den Internatszimmern auch ein Turnsaal und ein Hallenbad. Siehe dazu die Ausführungen im Kapitel „Sanierung des Internats Landwirtschaftliche Fachschule“. 20 Die CTUA ist ein Fachbereich der Abteilung Allgemeine Bauangelegenheiten des Amtes der Tiroler Landesregierung. 56 Liegenschaften und Infrastruktur Unterrichtsräume/ Lehrküche Die Unterrichtsräume und die Lehrküche der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement befinden sich im Gebäude HNr. 47. Einen Teil dieses Gebäudes hat die TIGEWOSI auf Basis eines Baurechtsvertrages mit dem Land Tirol errichtet. Das Gebäude wurde im Jahr 2010 umgebaut. Der Umbau umfasste einen Anbau an den Speisesaal, eine Adaptierung im Bereich der Lehrküche mit Nebenräumen, der WC-Anlagen und Garderoben sowie eine Neugestaltung des nordseitigen Eingangs. Schweinställe/ Maschinenhallen Die LLA Rotholz nutzt für den Schweinezuchtlehrbetrieb einen Auslaufstall für Mastschweine (HNr. 49) und das südlich angrenzende Stallgebäude für die eigene Ferkelzucht. Südlich vom Schweinestall befinden sich zwei Hallen für die Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten. Unterrichtsräume/ Mädcheninternat Die Unterrichträume für die Fachberufsschule für Gartenbau sowie das Mädcheninternat befinden in einem Gebäude (HNr. 50a) angrenzend an das Hauptgebäude. Büroräume Das Land Tirol vermietet in diesem Gebäude Büroräumlichkeiten im Ausmaß von 349 m² an die Landeslandwirtschaftskammer Tirol zur Unterbringung der Bezirkslandwirtschaftskammer Schwaz. Im Jahr 2014 erzielte die LLA Rotholz aus diesem Mietverhältnis Jahresnettomieteinnahmen in der Höhe von € 50,87 (€ 0,15 pro m² und Jahr). Laborräume An den Landeskontrollverband Tirol vermietet das Land Tirol Laborräumlichkeiten mit einer Fläche von 353 m² für die Unterbringung der „Prüfstelle Labor Rotholz“ (für Milch- und Trinkwasseruntersuchungen). Im Jahr 2014 erzielte die LLA Rotholz aus diesem Mietverhältnis Jahresnettomieteinnahmen in der Höhe von ebenfalls € 50,87 (€ 0,14 pro m² und Jahr). Verkaufslokal Zusätzlich vermietet das Land Tirol in diesem Gebäude ein Verkaufslokal im Ausmaß von 64 m² an die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft21. Im Jahr 2014 erzielte die LLA Rotholz aus diesem Mietverhältnis Jahresnettomieteinnahmen in der Höhe von € 2.080,64 (€ 32,51 pro m² und Jahr). Bewertung Das Land Tirol erreicht bei den Vermietungen an die Landwirtschaftskammer Tirol, den Landeskontrollverband Tirol und die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft geringe, nicht marktkonforme Mieterlöse. 21 Die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft (BAM) in Rotholz ist eine Dienststelle des BMLFUW. Zu den Aufgaben der BAM zählen u.a. die Aus- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung, Untersuchung, Gutachtenerstellung und Beratung im Rahmen der Milchverarbeitung. 57 Liegenschaften und Infrastruktur marktkonforme Mieten Beispielsweise ergab der „Immobilienpreisspiegel 2014 der Wirtschaftskammer Österreich (Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder)“ als Nettodurchschnittsmiete pro m² und Jahr im Bezirk Schwaz für Büroflächen „mit einfachem Nutzungswert“ € 78 und für Verkaufslokale „in Nebenlagen“ € 96. Empfehlung gem. Art. 69 Abs. 4 TLO Der LRH empfiehlt der Abteilung Justiziariat, mit den MieterInnen Verhandlungen über eine Annäherung an marktkonforme Mieten aufzunehmen und im Sinne der Wirtschaftlichkeit näher am Marktwert liegende Mieten zu vereinbaren. Stellungnahme der Regierung Hinsichtlich der Empfehlung, mit den Mietern Verhandlungen über eine Annäherung an marktkonforme Mieten aufzunehmen und im Sinn der Wirtschaftlichkeit näher am Marktwert liegende Mieten zu vereinbaren, wird festgehalten, dass die Republik Österreich als Vermieterin aufgrund des Bestandsvertrages vom 02./22.11.1949 auf der Liegenschaft in EZ 90001 GB Strass, deren Eigentümer das Land Tirol ist, mehrere Grundstücke vom 01.01.1948 - 31.12.2047 in Bestand genommen hat. Aufbauend auf diesen zu Grunde gelegten Vertrag hat der Bund mehrere Untermietverhältnisse begründet. Dies betrifft die Büroräumlichkeiten der BLK Schwaz über die LLK Tirol (Büroräume) und den Landeskontrollverband Tirol (Laborräume). Die genannten Untermietverhältnisse wurden vom Land Tirol akzeptiert und mitunterfertigt. Die Zustimmung des Landes gilt für die Dauer des Bestehens des Grundlagenvertrages, sohin bis zum Jahr 2047. Die auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Untermietverträge können vom Land aufgrund der abgegebenen Zustimmungserklärung nicht vor 2047 aufgegriffen bzw. nur mit Zustimmung der Vertragsparteien der Untermietverhältnisse Änderungen vorgenommen werden (siehe Schreiben der Abteilung Justiziariat vom 12.07.2007, Präs.-IV-O4797-373). Das Land hat daher keine Möglichkeit auf die Vertragspartner der Untermietsverhältnisse hinsichtlich der Höhe des Unterpachtzinses bzw. hinsichtlich der Beendigung derselben einseitig hinzuwirken. Mit Beendigung des Grundlagenvertrages enden jedenfalls auch die Untermietverträge. Derzeit liegt für diese ein wichtiger Kündigungsgrund im Sinn der Bestimmungen des Mietrechtsgesetztes bzw. des ABGB nicht vor. Bezüglich des Verkaufslokals wurde am 22.12.2014/08.01.2015 eine Verlängerungsvereinbarung dergestalt getroffen, dass das Vertragsverhältnis bis 31.12.2015 weiter - und dann ausläuft. Die Abteilung Justiziariat verhandelt im Sinn der Empfehlung frühzeitig die neu festzusetzende Miete (marktkonform) kurz vor Auslaufen dieses Vertrages endgültig neu. 58 Liegenschaften und Infrastruktur Replik Dem LRH liegen die vom Bund übernommenen Untermietverträge vor. In den Untermietverträgen mit dem Landeskontrollverband und der Landwirtschaftskammer Tirol ist eine einjährige Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres vorgesehen. Dienst- und Naturalwohnungen Das Land Tirol vermietet am Areal der LLA Rotholz (Standorte HNr. 46, 48, 48a, 48b, 48c, 71 und Buch 353) insgesamt 18 Dienstund Naturalwohnungen22 an MitarbeiterInnen, Pensionisten und deren Angehörige (Witwen-Weiterbelassung). Grundlage Für die Dienst- und Naturalwohnungen findet das Mietrechtsgesetz keine Anwendung. Seit dem Jahr 1996 werden Naturalwohnungen für die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses, längstens jedoch für zehn Jahre zugewiesen. Im Falle einer Pensionierung oder bei Übertritt in den Ruhestand ist die Dienst- oder Naturalwohnung zurückzustellen. Vergabe Die Vergabe der Wohnungen erfolgt durch die Abteilung Justiziariat in Abstimmung mit der LLA Rotholz; diese erfolgt durchaus restriktiv. Eine Vergabe von Dienstwohnungen an LehrerInnen ist rechtlich nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Einschau wohnen drei MitarbeiterInnen der LLA Rotholz in einer Dienstwohnung. Vergütung Die Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen wird von der Landesregierung per Verordnung geregelt. Die letzte Anpassung der Verordnung erfolgte im Jahr 2010. Für die landeseigenen Wohnungen sind wertgesicherte Vergütungssätze nach der Nutzfläche zu leisten, wobei die Betriebskosten gesondert vorgeschrieben werden. In der Verordnung sind drei „Anwendungsfälle“ mit differenzierter Vergütungshöhe und Wertsicherungsklausel geregelt vom denen zwei in der LLA Rotholz relevant sind: 2,15 € pro m² für Naturalwohnungen in Amtsgebäuden, Lehranstalten und Schulgebäuden des Landes, 1,08 € pro m² für Dienstwohnungen. Bewertung 22 Der LRH stellt fest, dass die in den Mietverträgen festgelegten Vergütungen für die Dienst- und Naturalwohnungen am Areal der LLA Rotholz den Bestimmungen der Verordnung entsprechen. Gemäß Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 28. September 2010 über die Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen des Landes (LGBl. Nr. 61/2010) ist eine Dienstwohnung eine Wohnung, die der/die Landesbedienstete zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben beziehen muss. Jede andere Wohnung ist eine Naturalwohnung. 59 Liegenschaften und Infrastruktur Gesamteinnahmen Die Einnahmen aus der Vermietung dieser Dienst- und Naturalwohnungen beliefen sich im Jahr 2014 auf rund € 52.300. Alpe „Kaunz“ Auf dem Gebiet der Alpe Kaunz (Seehöhe 1.525 m) in den Gemeindegebieten von Fügenberg und von Gallzein befindet sich eine Vielzahl von Baulichkeiten. Dazu gehören u.a. eine Almhütte, ein Lagergebäude, ein Kälberstall, ein Niederleger-, ein Mittelleger- und ein Hochlegerstall, eine Jagdhütte, einen Kapelle, ein Kleinkraftwerk (Einlaufbauwerk, Druckrohrleitung Krafthaus) sowie eine Seilbahnhütte. 10.3. Energieversorgung Die Stromversorgung der LLA Rotholz wird teilweise durch ein Wasserkleinkraftwerk und Photovoltaikanlagen gedeckt. Die Wärmeversorgung erfolgt durch einen Anschluss an ein Biomasseheizwerk. Stromversorgung Die nachfolgende Tabelle zeigt den jährlichen Gesamtstrombedarf der LLA Rotholz sowie die Stromproduktion durch das eigene Wasserkraftwerk und die Photovoltaikanlagen: 2010 Strombedarf eigenes PhotovoltaikSumme gesamt Wasserkraftwerk anlagen Eigenanteil 14,7% 839.601 kWh 14,2% 0,5% 2011 842.823 kWh 15,1% 0,6% 15,7% 2012 865.490 kWh 13,5% 0,8% 14,3% 2013 866.618 kWh 16,2% 2,8% 19,0% 2014 816.445 kWh 14,2% 3,0% 17,2% Jahr Tab. 25: Strombedarf und Eigenaufbringung 2010 bis 2014 Rund 85 % des Gesamtstrombedarfs der LLA Rotholz liefert die TIWAG. Mit dem eigenen Kleinwasserkraftwerk werden im Durchschnitt rund 15 % des Gesamtstrombedarfs gedeckt. Durch den Bau der Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Schweinestalls (2009) und auf der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (2012) produzierte die LLA Rotholz im Jahr 2014 rund 3 % des eigenen Gesamtstrombedarfs. 60 Liegenschaften und Infrastruktur Wärmeversorgung Initiative Die LLA Rotholz informierte sich im Jahr 2006 anhand von Referenzprojekten (z.B. in den Gemeinden Gerlos und St. Ulrich am Pillersee, der LLA St. Johann in Tirol) über die Möglichkeiten zur Energiegewinnung aus Biomasse. Projektkommission Die Projektkommission23 befasste sich in der Sitzung vom 20.6.2006 mit dem Projekt „Hackschnitzelanlage der LLA Rotholz“. Die Projektkommission beauftragte die LLA Rotholz mit der Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Wirtschaftlichkeitsprüfung In weiterer Folge führte der Verein Energie Tirol24 auf Initiative der LLA Rotholz im Jänner 2007 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch. Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung ergab, dass die Energieversorgung über Hackschnitzel im Vergleich zur bisherigen Energieversorgung über Heizöl günstiger wäre. Bewertungsgutachten Die Abteilung Justiziariat beauftragte einen Amtssachverständigen mit der Ermittlung des Bodenwertes und des Baurechtszinses für den Bau der Hackschnitzelanlage. Gemäß Gutachten vom 7.2.2007 ermittelte der Amtssachverständige für die Nutzung von insgesamt rund 1.650 m² einen Baurechtszins in der Höhe von € 1,375 pro m² und Jahr. Beschlussfassungen Zur Errichtung der Hackschnitzelanlage ermächtigte die Tiroler Landesregierung am 9.7.2007 die Abteilung Justiziariat mit der Einräumung eines Baurechtes und mit der Einräumung von Dienstbarkeiten zugunsten der Bioenergie Tirol Nahwärme GmbH25. Baurecht Gemäß dieser Beschlussfassung räumte die Tiroler Landesregierung für die Fläche von 1.648 m² ein Baurecht auf die Dauer von 50 Jahren ein. Als Baurechtszins wurde der Betrag von € 0,70 pro m² und Jahr festgelegt. Der zwischen dem Land Tirol und der Bioenergie Tirol Nahwärme GmbH abzuschließende Baurechtsvertrag hat 23 Für Projekte und Problemstellungen von besonderer Tragweite, die einer Koordination und Vorentscheidung bedürfen wurde nach den Hochbau-Richtlinien beim Amt der Tiroler Landesregierung eine Projektkommission eingerichtet. Mitglieder der Projektkommission sind u.a. Vertreter der Abteilungen Justiziariat, Organisation und Personal, Hochbau, Finanzen, der Landesbaudirektor, die betroffene Fachabteilung und Vertreter des LRH. 24 Der Verein Energie Tirol ist eine „Beratungsstelle zur Förderung umweltfreundlicher Energietechnologien“. Vereinsmitglieder sind u.a. das Land Tirol, die Arbeiterkammer Tirol, die Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, die Landwirtschaftskammer Tirol, die Neue Heimat Tirol, der Tiroler Gemeindeverband, die TIGEWOSI, die TIWAG sowie die Wirtschaftskammer Tirol. 25 An dieser Gesellschaft mit dem Geschäftszweig „Errichtung und Betrieb von Kraft- und Wärmeversorgungsanlagen“ sind zu 51 % die Bioenergie Tirol registrierte Genossenschaft mbH mit Sitz in Innsbruck, und zu 49 % die nahwaerme.at Energiecontracting GmbH (49 %) mit Sitz in Graz beteiligt. 61 Liegenschaften und Infrastruktur ein Vorkaufsrecht zu Gunsten des Landes Tirol, die Belastung des Baurechtes nur unmittelbar zur Errichtung der Hackschnitzelanlage, eine Wertsicherungsklausel sowie die grundbücherliche Sicherstellung zur Bezahlung des Baurechtszinses vorzusehen. Dienstbarkeit Die Tiroler Landesregierung beschloss zu Gunsten der Bioenergie Tirol Nahwärme GmbH die Einräumung der Dienstbarkeiten des Gehens und Fahrens mit allen für den Betrieb des Biomasseheizwerks erforderlichen Fahrzeugen sowie der Dienstbarkeit des Lagerns von Rohstoffen auf einer Fläche von 1.134 m². Der Dienstbarkeitsvertrag zwischen dem Land Tirol und der Bioenergie Tirol Nahwärme GmbH ist auf die Dauer von 50 Jahren abzuschließen. Die Dienstbarkeitseinräumung hat unentgeltlich zu erfolgen. Abschluss des Baurechtsvertrages Am 10.9.2007 schloss die Abteilung Justiziariat für das Land Tirol mit der Bioenergie Tirol Nahwärme GmbH den Baurechtsvertrag ab. Dieser Baurechtsvertrag beinhaltet sämtliche im Regierungsbeschluss festgelegten Bestimmungen. Kritik - zu niedriger Baurechtszins Der LRH kritisiert, dass der vereinbarte Baurechtszins in der Höhe von € 0,7 pro m² und Jahr nur rund die Hälfte des gutachterlich festgestellten Baurechtszinses in der Höhe von € 1,375 pro m² und Jahr beträgt. Die Unterschreitung des gutachterlich festgestellten Wertes des Baurechtszinses führte zu jährlichen Mindereinnahmen des Landes Tirol von jährlich € 1.112,40 netto. Auf die Dauer des Baurechtes bezogen betragen die Mindereinnahmen € 55.600. Stellungnahme der Regierung Zur Kritik, dass der vereinbarte Baurechtszins nur rund die Hälfte des gutachterlich festgestellten Zinses beträgt, ist anzumerken, dass ein Sachverständigengutachten (Ing. Vouk, 07.02.2007) eingeholt wurde, sich jedoch die Flächenwidmung auf Sonderfläche geändert hat. Der Sachverständige schrieb daher im Gutachten auf Seite 8: „Für Sonderflächennutzungen sind keine repräsentativen Marktdaten für Baurechtszinssätze vergleichbarer Liegenschaften verfügbar.“ Aufgrund dieses Passus wurde Seitens der Vertragspartner der Baurechtszins 62 Liegenschaften und Infrastruktur als zu hoch gesetzt angesehen und nicht akzeptiert, weshalb in der Verhandlung vom 26.02.2007 - um das Projekt überhaupt realisieren zu können - ein etwas niedrigerer Bauzins festgelegt und seitens des Vertragspartner akzeptiert wurde. Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages Am 29.10.2007 schloss die Abteilung Justiziariat für das Land Tirol mit der Bioenergie Tirol Nahwärme GmbH einen Dienstbarkeitsvertrag ab. Dieser Dienstbarkeitsvertrag umfasst die Bestimmungen des Regierungsbeschlusses. Kritik unentgeltliche Dienstbarkeiten Der LRH stellt kritisch fest, dass die Dienstbarkeiten unentgeltlich eingeräumt wurden und somit das Land Tirol auf eine Gegenleistung verzichtete. Stellungnahme der Regierung Zur Kritik, dass die Dienstbarkeiten unentgeltlich eingeräumt wurden, wird angemerkt, dass die Einräumung der Dienstbarkeiten mit dem Betrieb der Anlage zusammenhängt und vornehmlich dem Land zugute kommt. Es war für die LLA Rotholz höchste Priorität, die Energieversorgung auf nachwachsende Rohstoffe umzustellen. Aus diesem Grund wurde die Dienstbarkeit des Lagerns der Rohstoffe unentgeltlich gewährt. Die LLA Rotholz darf im Gegenzug sämtliche Strauch- und Baumabfälle aus dem gesamten Areal sowie Abfallholz gratis auf diesem Lagerplatz anliefern (ansonsten wären Häckselund Transportkosten erforderlich). Eine Zwangsrechtsbegründung wäre rechtlich ohnehin nicht möglich. Auch muss auf die durch die Umstellung erzielte und vom Landesrechnungshof geschätzte Einsparung von 10.000 € bis 15.000 €/Jahr hingewiesen werden. Foto 8: Hackschnitzelanlage zur Wärmeversorgung auf dem Areal der LLA Rotholz; © LRH 63 Liegenschaften und Infrastruktur Wärmeliefervertrag Weiters schloss das Land Tirol mit der Betreiberin des Biomassenheizwerks im Jahr 2007 einen auf unbestimmte Zeit laufenden Wärmeliefervertrag ab. Die erste Kündigungsmöglichkeit besteht nach 20 Jahren. Gemäß dieses Vertrages sind das Hauptgebäude (HNr. 46), das Internat mit Hallenbad und Turnsaal Rotholz (HNr. 46a), das Gebäude der Fachberufsschule für Gartenbau (HNr. 50a), die Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (HNr. 47) und der Schweinestall (HNr. 71) angeschlossen. Tarifmodell Das Tarifmodell sah laut Vertrag für die LLA Rotholz einen Grundpreis in der Höhe von € 25.000 pro Jahr, einen Arbeitspreis in der Höhe von € 50 pro MWh und einen Messpreis in der Höhe von € 180 je Zähler vor. Für den Arbeits- und den Messpreis war eine Wertsicherung (60 % VPI und 40 % Energieholzindex Österreich) vorgesehen. Ermittlung der Einsparungen Der LRH ermittelte die Größenordnung der seit 2010 durch den Wechsel des Energieträgers durchschnittlich erzielten jährlichen Einsparungen mit rund € 10.000 bis € 15.000 pro Jahr. Energiebilanz Die Entwicklung des Gesamtenergieverbrauchs der LLA Rotholz und die Entwicklung des Verbrauchs von erneuerbarer Energie stellt sich im Zeitraum 2000 bis 2014 wie folgt dar: Grafik 2: Gesamtenergieverbrauch und Anteil erneuerbarer Energieformen 2000 bis 2014 64 Liegenschaften und Infrastruktur Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs Die LLA Rotholz reduzierte im Zeitraum 2006 bis 2014 den Gesamtenergieverbrauch (Strom und Wärme) im Ausmaß von rund 20 %. Diese Entwicklung ist u.a. auf bauliche Maßnahmen (Wärmedämmung, Mehrfachverglasungen usw.) und sonstige Maßnahmen (z.B. Energiesparlampen) zurück zu führen. Erhöhung der erneuerbaren Energie Zudem erhöhte die LLA Rotholz den Anteil an erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch durch: Die Inbetriebnahme einer Hackschnitzelanlage auf dem Areal der LLA Rotholz (2008) und durch den Bau von Photovoltaikanlagen auf zwei Gebäuden der LLA Rotholz (2009 und 2012). Bewertung Der LRH vertritt die Ansicht, dass in Zeiten der Energieknappheit es sinnvoll ist, Holz als natürlich wachsende Energiequelle zu nutzen. Darüber hinaus kann Holz auch aus dem Wald der LLA Rotholz bezogen werden. Durch die Erhöhung des erneuerbaren Energieanteils unterstützt die LLA Rotholz auch die Klimaziele der EU, der Bundesregierung und des Landes Tirol. Der Preis für die bereitgestellte kWh durch die Hackschnitzelanlage ist zudem günstiger als für die durch eine Heizölverbrennungsanlage bereitgestellte kWh. Daher erzielte die LLA Rotholz durch die Hackschnitzelanlage neben einem ökologischen auch einen ökonomisch positiven Effekt. 10.4. Expositur in Bruck am Ziller Anmietung Das Land Tirol mietete ab 1.1.1996 für die LLA Rotholz in der Gemeinde Bruck am Ziller für den Betrieb der Fachschule für ländliche Hauswirtschaft („Expositur Bruck“) eine ehemalige Fremdenpension an. Der monatliche Mietpreis betrug damals wertgesichert ATS 40.000 exkl. USt. (rund € 2.907). Kauf Im November 2001 erwarb das Land Tirol dieses Gebäude um einen Kaufpreis von rund € 683.000. Das Grundstück 259/5 (GB 87051 Bruck am Ziller) auf dem sich das Gebäude befindet hat eine Grundfläche von 1.128 m² und das Gebäude eine „Wohnfläche“ von rund 480 m². 65 Liegenschaften und Infrastruktur Adaptierung Expositur Für den Schulbetrieb nahm das Land Tirol im Jahr 2004 bauliche und sicherheitstechnische Adaptierungen wie die Montage einer Fluchtaußentreppe, den Einbau von Brandschutztüren, den Einbau einer Brandmeldeanlage und einer Notbeleuchtung sowie diverse Baumeister- und Spenglerarbeiten mit Ausgaben von rund € 80.000 vor. Die LLA Rotholz führte den Schulbetrieb in der Expositur bis zum Schuljahr 2010/11. Danach konnte dieser Teil der Fachschule in die adaptierten Räumlichkeiten der CTUA im westlichen Trakt des Hauptgebäudes der LLA Rotholz (HNr. 46) übersiedeln. Ab diesem Zeitpunkt stand das Gebäude leer. Die Leerstandskosten für die Brandmeldeanlage, den Telefonanschluss, Strom, die Gebäudeversicherung und die Vorschreibungen der Gemeinde Bruck am Ziller betrugen rund € 5.000 pro Jahr. Verkaufsmaßnahmen Da bereits ab dem Jahr 2009 absehbar war, dass die Fachschule wieder in das Areal der LLA Rotholz übersiedeln würde und das Land Tirol vorerst keine Verwendung für das Gebäude hatte und eine Veräußerung beabsichtigte, erstellte das Land Tirol noch im Jahr 2009 ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes (Ergebnis: € 533.000) und einen Energieausweis. Die Gemeinde Bruck am Ziller meldete bereits im Jänner 2009 ein „massives Kaufinteresse“ an der Liegenschaft an. Der im Gutachten festgestellte Wert der Liegenschaft überstieg jedoch die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde. Das Land Tirol kontaktierte daraufhin in den Jahren 2009 bis 2011 mögliche Interessenten (z.B. gemeinnützige Wohnbauträger). Es erreichte allerdings kein positives Verhandlungsergebnis. In weiterer Folge reduzierte das Land Tirol im Jahr 2011 die Kaufpreisvorstellungen auf € 445.000 („veränderte Marktverhältnisse“) und das Land Tirol sagte dem Bürgermeister von Bruck am Ziller zu, in dem Haus kein Flüchtlingsheim einzurichten. Im August 2012 beauftragte das Land Tirol im Wege einer Direktvergabe (als Begründung wurde ein angebotenes, reduziertes Erfolgshonorar von 1 % des Verkaufspreises angegeben) einen Immobilienmakler mit dem Verkauf des Gebäudes. Kaufinteressenten Von Mitte des Jahres 2013 bis April 2014 verhandelte das Land Tirol mit drei Interessenten, wobei die Kaufpreisangebote des „Kaufinteressenten A“ € 360.000, des „Kaufinteressenten B“ € 445.000 und des „Kaufinteressenten C“ € 365.000 betrugen. Die Verhandlungen mit den „Kaufinteressenten B“ zerschlugen sich aus Kostengründen. Im April 2014 forderte das Land Tirol den Billigstbieter („Kaufinteressent A“) auf, das Angebot von „Kaufinteressent C“ zu überbieten. 66 Liegenschaften und Infrastruktur Verkauf Letztendlich verkaufte das Land Tirol „Kaufinteressent A“ mit Regierungsbeschluss vom 13.5.2014 und Landtagsbeschluss vom 2.7.2014 diese Liegenschaft um € 370.000 (das sind rund € 770 pro m² Wohnfläche). Maklergebühren Der Immobilienmakler stellte ein Erfolgshonorar in der Höhe von 1,5 % des Verkaufspreises (und damit um 0,5 % höher als im Angebot vereinbart) in Rechnung. Die Abteilung Justiziariat zahlte den geforderten Betrag aus. Kritik - kein Vergleichsangebot bei Maklerbeauftragung Der LRH kritisiert, dass das Land Tirol bei der Direktvergabe des Maklerauftrages kein Vergleichsangebot einholte und das Maklerangebot durch Verzicht auf die angebotene Übernahme der Vermarktungskosten zum Nachteil des Landes abänderte. Stellungnahme der Regierung Der Kritik, dass das Land Tirol bei der Direktvergabe des Maklerauftrages kein Vergleichsangebot einholte und das Maklerangebot durch Verzicht auf die angebotene Übernahme der Vermarktungskosten zum Nachteil des Landes abänderte, ist zu entgegnen, dass zwar grundsätzlich Vergleichsangebote einzuholen sind, jedoch im konkreten Fall dies aus folgenden Gründen nicht geboten war: Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung sind Direktvergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von € 100.000.- zulässig, im konkreten Fall betrug der Auftragswert 1 % vom Kaufpreis, somit € 3.700.-. Die Provisionshöhe für die Vermittlung von Immobilienkaufverträgen ist durch die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler geregelt. Die im konkreten Fall vereinbarte Provision beträgt ein Drittel des zulässigen Höchstbetrages und liegt somit im untersten Bereich marktüblicher Preise. Die vom Makler ursprünglich angebotene „Übernahme von Vermarktungskosten“ bezog sich auf - im konkreten Fall nicht benötigte - zusätzliche Leistungen. Es wurden weder derartige Leistungen erbracht noch wurden „Vermarktungskosten“ in Rechnung gestellt. Dem Land Tirol ist daher keinerlei Nachteil entstanden. Kritik- erhöhte Maklergebühr Der LRH stellt kritisch fest, dass das Land Tirol dem Immobilienmakler abweichend von der ursprünglichen Vereinbarung einen um € 2.220 inkl. USt. überhöhten Rechnungsbetrag bezahlte. Stellungnahme der Regierung Betreffend der Kritik, dass das Land Tirol dem Immobilienmakler entgegen der ursprünglichen Vereinbarung - eine um € 2.200 inkl. USt. überhöhten Rechnungsbetrag bezahlte, ist darauf hinzuweisen, dass der Makler abweichend von seinem Angebot eine Provision von 1,5 % in Rechnung gestellt hat, dieser Fehler jedoch bereits unmittelbar korrigiert und der Differenzbetrag dem Land Tirol zurückerstattet wurde. 67 Liegenschaften und Infrastruktur Kritik Ungleichbehandlung der Bieter Weiters stellt der LRH kritisch fest, dass das Land Tirol nur einem Kaufinteressenten die Möglichkeit zur Abgabe eines höheren Kaufpreisangebotes bot. Es ist nach Ansicht des LRH nicht auszuschließen, dass aufgrund der geänderten Verkaufsbedingungen sowohl Kaufinteressent C sein Angebot nochmal erhöht oder Kaufinteressent B seine interne Kostenkalkulation nochmals überprüft hätte. Stellungnahme der Regierung Zur Kritik des Landesrechnungshofes, dass das Land Tirol nur einem Kaufinteressenten die Möglichkeit zur Abgabe eines höheren Kaufpreisangebotes bot, wird darauf hingewiesen, dass eine neuerliche Einladung zur Angebotsstellung an die beiden anderen Kaufinteressenten deshalb unterblieben ist, weil sich der Interessent A bereit erklärt hatte, einen Teil des Hauses der Gemeinde Bruck am Ziller zur Unterbringung eines Kindergartens zu überlassen. Empfehlung gem. Art. 69 Abs. 4 TLO Der LRH empfiehlt der Abteilung Justiziariat bei geplanten Liegenschaftsverkäufen vor der Beauftragung von ImmobilienmaklerInnen das Verkaufsinteresse des Landes Tirol über Medienschaltungen einem breiten Personenkreis zur Kenntnis zu bringen. Stellungnahme der Regierung Hinsichtlich der Empfehlung des Landesrechnungshofes, bei geplanten Liegenschaftsverkäufen vor der Beauftragung von Immobilienmaklern das Verkaufsinteresse des Landes Tirol über Medienschaltungen einem breiten Personenkreis zur Kenntnis zu bringen, ist anzumerken, dass in den meisten Fällen Liegenschaftsverkäufe durch das Land Tirol in der vom Landesrechnungshof empfohlenen Weise ohne Beauftragung eines Immobilienmaklers erfolgen. Im konkreten Fall war jedoch eine mit hohen Investitionskosten zu adaptierende Sonderimmobilie zu verkaufen (z.B. entsprechen die Geschoßhöhen im ersten und zweiten Obergeschoß nicht den einschlägigen Richtlinien für eine Wohnnutzung). Der beauftragte Makler hat das Haus nicht nur in Printmedien, sondern auch über Vermarktungsplattformen im Internet zum Verkauf angeboten und zahlreiche Verhandlungen geführt. Der erfolgreiche Einsatz des Maklers hat dazu beigetragen, weitere Leerstandskosten zu vermeiden. 10.5. Sanierung des „Internats Landwirtschaftliche Fachschule“ Ausgangslage Auf der Baurechtsliegenschaft der TIGEWOSI mit der HNr. 46 errichtete diese im Jahr 1968 das „Internat Landwirtschaftliche Fachschule“. Die LLA Rotholz mietete das unter Denkmalschutz stehende 68 Liegenschaften und Infrastruktur Gebäude von der TIGEWOSI an und nützte die Räumlichkeiten für 51 Drei-Bett-Zimmer sowie Garagen und Lehrwerkstätten. Dem Internatstrakt war ostseitig ein Turnsaal und ein darunter befindliches Hallenbad angeschlossen. Sanierungsstudie Aufgrund des Gebäudealters und anstehender Sanierungsmaßnahmen beauftragte die Abteilung Hochbau des Amtes der Tiroler Landesregierung im Jahr 2013 ein Architekturbüro mit der Erstellung einer Sanierungsstudie. Damit sollten insbesondere Mängel analysiert und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen dargestellt werden. Die im November 2013 fertig gestellte Studie hielt folgende Mängel beim Internatsgebäude fest: Nicht dem heutigen Komfortstandard entsprechende Unterbringung der SchülerInnen in Drei-Bett-Zimmern und gemeinsamen Waschräumen, Nichteinhaltung der Brandschutzbestimmungen, mangelhafte thermische Isolierung sowie fehlende Barrierefreiheit. Sanierungsmaßnahmen Die Studie beinhaltete Sanierungsmaßnahmen zur Behebung der Mängel. Die Umsetzungsdauer dieser Maßnahmen veranschlagten die Studienersteller auf zwei Jahre. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen u.a. die Errichtung eines zusätzlichen Geschosses, wodurch trotz der Reduzierung der Zimmergröße von Drei-Bett-Zimmern auf Zwei-Bett-Zimmer mit eigenen Nasszellen die Bettenanzahl erhalten bleiben könnte. Die Anpassung des vorbeugenden Brandschutzes an die geltenden Bestimmungen könnte durch einer Außenfluchttreppe und die Erweiterung der Brandmeldeanlage erfolgen. Durch eine Sanierung der Gebäudehülle mit Fenstertausch und Anbringung einer Fassadendämmung, der Erneuerung der gesamten Haustechnik- und Elektroinstallationen und einer kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung könnte das Gebäude thermisch saniert werden. Weiters könnte die Barrierefreiheit durch die Herstellung eines barrierefreien Zugangs in Form einer Rampe im Zugangsbereich und eines rollstuhltauglichen Aufzugs erfüllt werden. 69 Liegenschaften und Infrastruktur Der Nebentrakt mit der Turnhalle sowie dem Schwimmbad könnte im Zuge der Sanierung ebenfalls saniert werden. Die Räumlichkeiten könnten an die geltenden Ö-Norm-Richtlinien (z.B. aufprallschützende Wandverkleidung, flächenbündige Sprossenwände) sowie an das Bäderhygienegesetz (z.B. Erneuerung der Beckenhydraulik, Wasseraufbereitung, Lüftungsanlage) angepasst werden. Kostenschätzung Die Sanierungsstudie schätzte die Gesamtbaukosten mit rund 8,3 Mio. €. Dies umfasste die Sanierung, die Aufstockung und die Einrichtung des Schülerwohnheims (rund 6,4 Mio. €) und die Sanierung sowie Einrichtung der Turnhalle und des Schwimmbades (rund 1,9 Mio. €). Gemäß der Studie wäre die Sanierung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes mit einem vertretbaren technischen und finanziellen Aufwand möglich. Projektkommission des Landes Tirol Die Projektkommission des Landes Tirol behandelte in seiner Sitzung vom 14.10.2014 die Sanierung des Internats und stimmte zu, einen Regierungsbeschluss einzuholen. Regierungsbeschluss Auf Basis der Sanierungsstudie und der Zustimmung der Projektkommission des Landes Tirol beschloss die Tiroler Landesregierung am 16.12.2014 die Generalsanierung des Internats durch die TIGEWOSI in der Höhe von rund 8,3 Mio. €. Die Abwicklung und Finanzierung der Sanierung soll durch die TIGEWOSI als Gebäudeeigentümer erfolgen. Nach Fertigstellung der Generalsanierung im Jahr 2017 mietet die LLA Rotholz von der TIGEWOSI das Gebäude für 25 Jahre an. Unter Berücksichtigung der Sanierungskosten beträgt der von der LLA Rotholz zu entrichtende Mietzins in den ersten zehn Jahren € 284.000, in den folgenden zehn Jahren € 308.000 und in den letzten fünf Jahren € 248.000. Baubescheid Der Bürgermeister der Gemeinde Strass im Zillertal erteilte mit Bescheid vom 19.2.2015 die Bewilligung zur Sanierung des Internats. Die Bewilligung sah die Einhaltung von baupolizeilichen, sicherheitsund brandschutztechnischen sowie denkmalschutzbezogenen Auflagen und Bedingungen vor. 70 Zusammenfassende Feststellungen 11. Zusammenfassende Feststellungen Aufgaben Die Aufgaben der 1879 gegründeten LLA Rotholz umfassen als Einrichtung des Landes Tirol die Vermittlung von Fähigkeiten zur Ausübung von FacharbeiterInnentätigkeiten in einem Betrieb sowie die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur selbständigen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines ländlichen Haushaltes sowie die Vorbereitung auf einen einschlägigen, außerlandwirtschaftlichen Beruf. Betriebe Um diese Aufgaben zu erfüllen, umfasst die Organisation der LLA Rotholz den Schulbetrieb (landwirtschaftliche Fachschulen und Berufsschulen, Werkstätten), den Lehrbetrieb (Rinder- und Schweinezucht, Gartenbau, Waldwirtschaft usw.), den Internatsbetrieb sowie den Küchenbetrieb. Ergebnisrechnung Gemäß Ergebnisrechnung erwirtschafteten die Betriebe der LLA Rotholz im Zeitraum 2010 bis 2014 jährlich negative Gesamtergebnisse im Ausmaß von rund 1,0 Mio. €. Diese jährlichen negativen Gesamtergebnisse der LLA Rotholz deckte das Land Tirol im Rahmen der Flexibilisierungsklausel durch Betriebszuschüsse ab. Flexibilisierungsklausel Die Landesregierung ermächtigte die LLA Rotholz ihre Einnahmen selbstständig zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes zu verwenden. Die Darstellung der laufenden Einnahmen und Ausgaben der LLA Rotholz erfolgte nicht mehr im Landesbudget. Der Landesvoranschlag erfasste im Sinne einer Nettoverrechnung nur mehr den erforderlichen Betriebszuschuss als Saldogröße. Gemäß Regierungsbeschluss beinhaltete das Projekt Flexibilisierungsklausel jedoch nicht die eigenständige Personalbewirtschaftung. Die Zuständigkeit für den Personalbereich blieb weiterhin bei der Abteilung Organisation und Personal. Schulbetrieb Der Schulbetrieb der LLA Rotholz umfasst als Ausbildungszweige die Fachschule für Landwirtschaft, die Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement, Fachberufsschule für Forstwirtschaft, die Fachberufsschule für Gartenbau sowie die Fachschule für Erwachsene. In den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 nahmen jährlich zwischen 577 und 614 SchülerInnen am Unterricht in den verschiedenen Ausbildungszweigen der LLA Rotholz teil. Die vom Controlling-Beirat als Leistungskennzahl festgelegte SchülerInnenanzahl im ersten Jahrgang wurde bis auf die Fachberufsschule für Gartenbau erreicht. 71 Zusammenfassende Feststellungen Im Schuljahr 2012/13 schlossen nur 54 % der SchülerInnen der Fachschule für Landwirtschaft und 46 % der SchülerInnen der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement ihre Ausbildung ab. Lehrbetrieb Der Lehrbetrieb der LLA Rotholz umfasst die Betriebszweige Rinderstall, Schweinestall, Feldwirtschaft, Gärtnerei, Baumschule, Obstbau, Obstverwertung und Forstwirtschaft. In den Jahren 2010 bis 2014 erzielte die LLA Rotholz aus der Viehwirtschaft (Betriebszweige Rinder- und Schweinstall) Einnahmen zwischen € 250.000 und € 320.000 sowie aus der Land- und Forstwirtschaft (Betriebszweige Feldwirtschaft, Obstbau, Obstverwertung, Forstwirtschaft) zwischen € 480.000 und € 550.000. Damit überstiegen diese erreichten Einnahmen aus dem Lehrbetrieb die vom Controlling-Beirat festgelegten Leistungskennzahlen. Die LLA Rotholz erstellte für den Lehrbetrieb als zusätzliches betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument eine Kostenstellenrechnung nach Betriebszweigen. Demnach erzielte die LLA Rotholz mit den Betriebszweigen Rinderstall, Gartenbau und Baumschule jährlich positive Ergebnisse. Im Gegensatz dazu erwirtschaftete die LLA Rotholz mit den Betriebszweigen Schweinestall, Feldwirtschaft und Obstbau im Beobachtungszeitraum 2010 bis 2014 negative Ergebnisse. Internatsbetrieb Die LLA Rotholz betreibt zur Unterbringung von SchülerInnen das „Internat Landwirtschaftliche Fachschule“ mit einer Kapazität von 205 Betten, das „Internat Fachschule für ländliche Hauswirtschaft“ mit 145 Betten und das „Internat Fachberufsschule für Gartenbau/Milch-wirtschaft“ mit 44 Betten. Der Controlling-Beirat legte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel als Leistungskennzahl für das Internat „Fachschule für ländliche Hauswirtschaft Rotholz“ und das Internat „Landwirtschaftliche Fachschule“ eine jährliche Auslastung in der Höhe von 90 % als Leistungsziel fest. Im Internat „Fachberufsschule für Gartenbau/Milchwirtschaft“ betrug die vorgegebene Auslastung 65 %. Im Jahr 2010 unterschritt die LLA Rotholz die vorgegebenen Ziele mit einer Auslastung des Internats „Fachberufsschule für Gartenbau/Milchwirtschaft“ in der Höhe von 55 % (Vorgabe 65 %). In den darauf folgenden Jahren erreichten die Internate der LLA Rotholz die festgelegte Auslastung. 72 Zusammenfassende Feststellungen Vermietungen im Sommer Um zusätzliche Einnahmen zu erzielen vermietete die LLA Rotholz in den Sommermonaten (schulfreie Zeit) Internatszimmer an verschiedene Veranstalter. Die LLA Rotholz übertraf die Zielvorgaben des Controlling-Beirats für die Einnahmen durch die Vermietung des Internats im Sommer in allen fünf Jahren. Küchenbetrieb Die LLA Rotholz betreibt eine Betriebsküche und eine Lehrküche in der Hauswirtschaftsschule. Der LRH stellt fest, dass der ControllingBeirat keine Leistungskennzahlen für den Küchenbetrieb definierte. Bei der LLA Rotholz stammten insgesamt rund 60 % der in der Betriebs- und Lehrküche verwendeten Lebensmittel aus Eigenproduktion oder aus Tirol. Personal Den Betrieb der LLA Rotholz gewährleisteten MitarbeiterInnen aus zahlreichen Berufsgruppen (FachlehrerInnen, Verwaltungsbedienstete, ErzieherInnen, Hausmeister, Reinigungs- und Küchenbedienstete). Die MitarbeiterInnen setzte die LLA Rotholz in der Verwaltung, im Lehrbetrieb und im Schulbetrieb ein. Beschäftigungsgrundlage der an der LLA Rotholz tätigen LehrerInnen ist das Land- und Forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. Die Besoldung der LehrerInnen erfolgte durch die Abteilung Bildung, Amt der Tiroler Landesregierung. Die Tiroler Landesregierung gewährte den LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen auch die Sozialleistungen für Landesbedienstete (Personalzulage, Kinderzulage, Weihnachtsgeld). Der Bund beteiligte sich jedoch nicht an diesen Sozialleistungen. Das Land Tirol trägt somit nicht nur den Aufwand für sämtliche infrastrukturellen Einrichtungen der LLA Rotholz (Arbeitsplatz, Ausstattung usw.) und den gesamten Verwaltungsaufwand (Schul- und SchülerInnenverwaltung usw.) sondern auch, abweichend von den Bestimmungen des FAG 2008, rund 55 % der Gehaltsbezüge der LehrerInnen. Liegenschaften und Infrastruktur Die LLA Rotholz liegt in der Gemeinde Strass im Zillertal. Zum Gutshof und Lehrbetrieb der LLA Rotholz gehören zahlreiche Liegenschaften mit Bauobjekten und mit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese Liegenschaften der LLA Rotholz mit einer Gesamtfläche von rund 490 ha stehen im Landeseigentum. Die LLA Rotholz verpachtet landwirtschaftliche Flächen, deren Eigenbewirtschaftung mit den vorhandenen Kapazitäten möglich wäre. 73 Zusammenfassende Feststellungen Darüber hinaus hat das Land Tirol 1968 auf 50 Jahre mit Verlängerungsoption einen langfristigen Pachtvertrag für 3.500 m² Grund für die Errichtung von Gebäuden abgeschlossen, ohne dass für den Pachtzins eine Wertanpassung vereinbart wurde. Das führt zu unwirtschaftlichen Erlösen aus dem Pachtvertrag. Bauobjekte Der Gebäudebestand der LLA Rotholz umfasst die Schul- und Internatsgebäude, die für die Landwirtschaft notwendigen Stallungen und Lagergebäude, die sonstigen Betriebsgebäude (z.B. Werkstätten, Gewächshausanlage) sowie die Gebäude mit den Dienst- und Naturalwohnungen für Bedienstete des Landes. Die LLA Rotholz vermietet Geschäfts-, Büro- und Laborräumlichkeiten. Die Mieterlöse dieser teilweise seit Jahrzehnten aufrechten Mietverträge ermöglichen keine wirtschaftlich vertretbaren Ergebnisse. Energieversorgung Seit dem Jahr 2006 ist der Gesamtenergieverbrauch der LLA Rotholz um 20 % gesunken. Durch den Anschluss an eine Hackschnitzelanlage konnten die Ausgaben im Vergleich zur Nutzung von Heizöl gesenkt und Einsparungen erzielt werden. Der Wechsel von Heizöl zu Energie aus Biomasse brachte zusätzlich positive Umwelteffekte. Expositur Bruck am Ziller Zum Betrieb der Fachschule für ländliche Hauswirtschaft verfügte die LLA Rotholz über eine Expositur in Bruck am Ziller. Diese Expositur wurde jedoch unter dem Verkehrswert verkauft. DI Reinhard Krismer Innsbruck, am 3.7.2015 74 Anlagen I. Entwicklung der SchülerInnenanzahl nach Ausbildungszweigen und Jahrgängen Anzahl der SchülerInnen 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Fachschule für Landwirtschaft 1. Jahrgang 89 103 90 87 86 2. Jahrgang 64 55 70 59 65 3. Jahrgang 59 60 48 68 58 212 218 208 214 209 67 59 70 72 67 2. Jahrgang 58 31 39 42 52 3. Jahrgang 42 52 31 37 42 167 142 140 151 161 1. Jahrgang 8 11 15 2. Jahrgang 8 12 15 15 0 3. Jahrgang 26 25 32 26 23 Summe 42 48 62 41 42 1. Jahrgang 29 34 32 28 38 2. Jahrgang 40 32 35 28 28 3. Jahrgang 32 36 25 32 27 101 102 92 88 93 1. Jahrgang 75 48 60 70 76 2. Jahrgang 17 19 15 15 0 Summe 92 67 75 85 76 614 577 577 579 581 Summe Fachschule für ländl. Betriebs- und Haushaltsmanagement 1. Jahrgang Summe Fachberufsschule für Forstwirtschaft 19 Fachberufsschule für Gartenbau Summe Fachschule für Erwachsene Gesamtsumme II. Entwicklung der Heimkostenbeitragshöhe pro SchülerIn (Beträge in €) Heimkostenbeiträge pro Schüler 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Monatliche Heimkosten Fachschule für Landwirtschaft 277,00 280,00 287,00 296,00 304,00 Fachschule für ländl. Betriebs- 256,00 259,00 287,00 296,00 304,00 9. Schulstufe (10 Internatsmonate) 2.770,00 2.800,00 2.870,00 2.960,00 3.040,00 10. Schulstufe (8 Internatsmonate) 2.216,00 2.240,00 2.296,00 2.368,00 2.432,00 11. Schulstufe (7 Internatsmonate) 1.939,00 1.960,00 2.009,00 2.072,00 2.128,00 9. Schulstufe (10 Internatsmonate) 2.560,00 2.590,00 2.870,00 2.960,00 3.040,00 10. Schulstufe (10 Internatsmonate) 2.560,00 2.590,00 2.870,00 2.960,00 3.040,00 11. Schulstufe (8 Internatsmonate) 2.048,00 2.072,00 2.296,00 2.368,00 2.432,00 66,20 66,90 68,40 70,60 72,50 und Haushaltsmanagement Heimkosten pro Schuljahr und SchülerIn Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft Fachschule für ländl. Betriebsund Haushaltsmanagement Heimkosten pro Woche für Berufsschüler III. Berechnungsgrundlage für die Gesamtforderungen des Landes an den Bund im Zusammenhang mit den Besoldungskostenersätzen für die LehrerInnen an landund forstwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen in Tirol Besoldungskosten Tirol Gesamtaufwand 2010 2011 2012 2013 2014 10.308.692 10.351.044 10.857.956 10.948.418 11.354.239 Landesanteil gem. FAG 2008 5.154.346 5.175.522 5.428.978 5.474.209 5.677.120 Bundesanteil gem. FAG 2008 5.154.346 5.175.522 5.428.978 5.474.209 5.677.120 Zahlungen Bund 4.876.000 4.871.000 5.075.000 4.744.000 5.062.000 Zahlungen Land 5.432.692 5.480.044 5.782.956 6.204.418 6.292.239 Anteil Bund % 47,3% 47,1% 46,7% 43,3% 44,6% IV. Berechnungsgrundlage für die Gesamtforderungen des Landes an den Bund im Zusammenhang mit den Besoldungskostenersätzen für die LehrerInnen an der LLA Rotholz Besoldungskosten LLA Rotholz 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamtaufwand 2.851.235 2.847.111 3.037.218 3.076.189 3.215.149 Landesanteil gem. FAG 2008 1.425.617 1.423.555 1.518.609 1.538.094 1.607.574 Bundesanteil gem. FAG 2008 1.425.617 1.423.555 1.518.609 1.538.094 1.607.574 Zahlungen Bund 1.348.631 1.339.795 1.419.593 1.332.927 1.433.393 Zahlungen Land 1.502.604 1.507.316 1.617.624 1.743.262 1.781.756 Hinweise Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über den Tiroler Landesrechnungshof hat der Landesrechnungshof die Äußerung der Tiroler Landesregierung in seine Erwägungen einzubeziehen und in den Bericht einzuarbeiten. Dies ist unter der jeweiligen Randzeile „Stellungnahme der Regierung“ und „Replik“ vollzogen worden. Darüber hinaus hat der Landesrechnungshof die Äußerung der Regierung dem Bericht als Beilage anzuschließen. In Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages ist im Folgenden die Äußerung der Regierung angeschlossen, wobei die nicht bereits in den Bericht eingearbeiteten Textpassagen durch die Schriftart „fett - kursiv - rot“ gekennzeichnet sind. Alle nicht so gekennzeichneten Textstellen der Stellungnahme wurden bereits eingearbeitet. Amt der Tiroler Landesregierung Verwaltungsentwicklung Dr. Gerhard Brandmayr An den Landesrechnungshof ||| Telefon +43 512 508 1940 Fax +43 512 508 741945 [email protected] im Hause DVR:0059463 Geschäftszahl Innsbruck, Vorläufiges Ergebnis der Überprüfung des Landesrechnungshofes "Landwirtschaftliche Landeslehranstalt Rotholz"; Äußerung der Landesregierung VEntw-RL-120/3-2015 23.06.2015 Der Landesrechnungshof hat von Jänner bis April 2015 die Landwirtschaftliche Landeslehranstalt Rotholz geprüft und das vorläufige Ergebnis vom 8. Mai 2015, Zl. AN-0402/2, erstellt. Die Tiroler Landesregierung erstattet aufgrund ihres Beschlusses vom 23. Juni 2015 hierzu folgende Ä u ß e r u n g: Zu Punkt 4.3. Rechnungsabschluss des Landes Tirol Allgemeines Vorab wird darauf hingewiesen, dass die Flexibilisierung dezentraler Organisationseinheiten auf Basis eines Globalbudgets auch beim Land Tirol ein Pilotprojekt darstellt und mit Ende 2016 einer Evaluierung zu unterziehen ist. Im Zuge der durch die Neuerlassung der Voranschlags- und Rechnungsabschluss Verordnung (VRV) notwendigen Haushaltsrechtsreform wird über eine Überführung dieser Pilotprojekte in den Regelbetrieb zu entscheiden sein. Es wird in jedem Fall erstrebenswert sein, die positiven Effekte einer eigenverantwortlichen Führung der gegenständlichen Organisationseinheiten und einer damit verbundenen Verwaltungsvereinfachung auch Zukunft nützen zu können. Kritik – unvollständige Trennung von Personal- und Sachausgaben (Seite 14) Hinsichtlich der Kritik, dass dem in der VRV verankerten Grundsatz der Trennung zwischen Personal- und Sachausgaben nicht entsprochen und damit die Aussagekraft des Gebarungsnachweises im Landeshaushalt eingeschränkt wurde, ist darauf hinzuweisen, dass laut Beschluss des Tiroler Landtages vom 12. November 2014 aus dem Betriebszuschuss auch der Personalaufwand für die Kollektivvertragsbediensteten zu tragen ist. Diese Regelung basiert auf dem Bestreben, den Einsatz der Mitarbeiter flexibel gestalten zu können und dadurch eine aktive Steuerung durch die LLA Rotholz zu ermöglichen. Dafür ist jedoch die eigenständige Bewirtschaftung durch die Organisationseinheit notwendig. Aus buchhalterischen Gründen wird der Betriebszuschuss in seiner Gesamtheit dargestellt und nicht nach Sach- und Personalausgaben geteilt. Daher enthält dieser - wie bei anderen Betriebszuschüssen ausgelagerter Unternehmungen - auch die Aufwendungen für das selbst bewirtschaftete Personal. Die interne Nachvollziehbarkeit ist jedoch jederzeit gegeben, die Daten werden im Rahmen der Erstellung des Berichtes über den Rechnungsabschluss des Landes auch jeweils an den Landesrechnungshof übermittelt. Zu Punkt 5.2. Anzahl der SchülerInnen und AbsolventInnen Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 21) Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes, zu prüfen, in wie weit es möglich ist, mit geeigneten Maßnahmen die Abschlussraten zu erhöhen, darf angemerkt werden, dass die geringere Abschlussquote 2012/13 in der Fachrichtung BHM darauf zurückzuführen ist, dass die Schülerinnen der Expositur Bruck (geführt als einjährige Schule) in die Gesamtstatistik eingerechnet wurden und somit die Schüleranzahl im 1. Jahrgang um 23 höher war, was zu einer Verzerrung der Statistik führte. Bereinigt um diese Schülerinnenzahl von Bruck ergibt sich eine Quote von deutlich über 60 %. Die LLA Rotholz arbeitet intensiv daran, den Weg zur Erhöhung der Abschlussraten fortzusetzen; im Schuljahr 2014/15 schließen in der Fachrichtung Landwirtschaft 58 Schüler in Beziehung zu 90 beginnenden Schüler im Schuljahr 2012/13 ab (64%). In der Fachrichtung Hauswirtschaft schließen 42 Schüler in Beziehung zu 70 beginnenden Schüler im Schuljahr 2012/13 ab (60 %). Zu den Gründen für den vorzeitigen Austritt aus den Fachschulen nach dem ersten Schuljahr, darf anmerkt werden, dass auch ein attraktives Angebot eines Lehrplatzes in Industrie und Gewerbe eine Rolle spielt. Zudem ist der zitierte Bildungsbericht (Seite 20) betreffend der sehr hohen Kosten (+ 60%) leider unvollständig und nicht korrekt. Diesbezüglich wurde schon im Jahr 2011 im Rahmen der Stellungnahme zum Rohbericht des Bundes Stellung genommen. Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 21) Die Empfehlung, die Prognose der Schülerzahlen bei strategischen Entscheidungen, wie beispielsweise bei investiven baulichen Maßnahmen, zu berücksichtigen, wird sorgfältig geprüft. Zu Punkt 5.3. Internetauftritt Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 22) Der Empfehlung, durch die Führung des Landeslogos auf der Website der Lehranstalt den Corporate Design Vorgaben des Landes Tirol zu entsprechen, wurde bereits Rechnung getragen. Die Homepage wird in den nächsten Jahren wieder überarbeitet und das Logo des Landes Tirol noch besser integriert. Zu Punkt 6.4. Kostenrechnung Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 32) Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Deckungsbeitragsrechnung auf weitere Betriebszweige, wie beispielswiese auf die Schweinezucht auszuweiten, wird im kommenden Jahr umgesetzt. Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 32) Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Ergebnisse der Deckungsbeitragsrechnung der jeweiligen Betriebszweige der Tiroler Landwirtschaftlichen Lehranstalten miteinander zu vergleichen, wird eingehend geprüft. Zu Punkt 7.2. Einnahmen Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 34) Zur Empfehlung, eine eigene Kostenstelle „Internatsbetrieb“ einzurichten, darf entgegnet werden, dass dies einen Mehraufwand für die Buchhaltung verursacht. Eine große Schwierigkeit stellt die Zuordnung diverser Verbrauchsmittel dar (Zuteilung der Reinigungsmittel, des Instandhaltungsaufwands, des Personals, Abgrenzung zwischen Küche und Internat,…). Die Ermittlung von Benchmarks (z. B: Anzahl der zu pflegenden Fläche je Reinigungskraft usw.) wären mögliche Ansätze. Auch müsste festgelegt werden, welcher Teil der Einnahmen aus dem Internatsbeitrag auf das Internat, die Verpflegung und die Betreuung aufgeteilt wird. Zu Punkt 8.1. Betriebs und Lehrküche Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 38) Zur Empfehlung, für den Küchenbetrieb Leistungskennzahlen durch den Controlling-Beirat festzulegen, ist zu erwähnen, dass für den Küchenbetrieb die von der Landesregierung festgesetzten Verpflegssätze zur Deckung des Sachaufwandes sowie die Verpflegskostenersätze gelten, welche von den verköstigten Personen zu entrichten sind. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben in Verbindung mit der Maßgabe, die Personalressourcen durch Verpflegung schulfremder Personen nicht zu erhöhen, schienen eigene Leistungskennzahlen unter Hinweis auf nachstehende Ausführungen für den Küchenbetrieb derzeit nicht notwendig. Es ist daran gedacht, nach Erhalt des Endberichts über das Pilotprojekt im Rahmen der bundesweiten Haushaltsrechtsreform für die derzeit flexibilisierten Organisationseinheiten im Land Tirol auch eine Nachfolgeregelung zu entwickeln. Bestandteil einer derartigen Weiterentwicklung kann die Verknüpfung von Leistungskennzahlen mit der Kosten- und Leistungsrechnung sein. In diesem Zusammenhang sind diesbezügliche Parameter zu erarbeiten und die bisher bestehenden Leistungsindikatoren zu evaluieren. Dahingehend wird der Empfehlung des Landesrechnungshofes Rechnung getragen. Die Anzahl der ausgegebenen Essen wird in der Buchhaltung an der LLA Rotholz bereits ermittelt. Hinsichtlich der Einnahmen wird zwischen Einnahmen aus der Verpflegung der Lehrer und Kollektivvertragsbediensteten bzw. Verwaltungsbediensteten differenziert und getrennt erfasst. Bei den „Sonstigen Einnahmen aus Verpflegung und Nächtigung“ wird zwischen reiner Verpflegung und Verpflegung mit Nächtigung unterschieden. Diese Zahlen sind in der Buchhaltung bereits jetzt abrufbar. Zu Punkt 8.3. Ausgaben Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 40) Zur Empfehlung, eine eigene Kostenstelle „Betriebsküche“ einzurichten, wird angemerkt, dass sich die Betriebsküche der LLA Rotholz in der Nähe der Kapazitätsgrenze befindet. Eine bessere Auslastung ohne Personalaufstockung ist aus Sicht des Direktors nicht mehr möglich. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Einführung einer eigenen Kostenstelle für die Küche nicht einen erheblichen Mehraufwand bedeutet und die Zuordnung des Personals (Ausgabe im Speisesaal, Reinigung des Speisesaals und der entsprechenden Gänge und Warteräume ) überhaupt in Abgrenzung zum Schultrakt bzw. Internatsbereich exakt erfolgen kann. Zu Punkt 9.1. Verwaltungs- und Kollektivvertragsbedienstete Kritik – keine Aufzeichnungen (Seite 44) Zur Kritik, dass die Pauschalentgeltleistung der LLA Rotholz auf keinen Aufzeichnungen beruhte und ohne kollektivvertragliche Grundlage erfolgte, darf festgehalten werden, dass diese Zulage im Dienstvertrag schriftlich festgelegt wurde und sohin nicht in bestehende Verträge eingegriffen werden kann. Die LLA Rotholz wird prüfen, ob die Führung eines Fahrtenbuches sich als zweckmäßig erweist. Zu Punkt 10.1. Flächennutzung Anregung – Wertsicherungsklausel (Seite 50) Zur Anregung des Landesrechnungshofes, bei Vertragsverlängerungen eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren, wird angemerkt, dass der Stammvertrag, der dem Rechtsbestand angehört, 1968 ohne Wertsicherung abgeschlossen wurde. Die Vertragsverlängerung erfolgt ebenfalls ohne Wertsicherung. Bei der nächsten Vertragsverhandlung über eine Verlängerung wird mit dem Vertragspartner versucht, eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren. Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 50) Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes, eine mittelfristige Eigenbewirtschaftung der verpachteten landwirtschaftlichen Flächen durch die LLA Rotholz herbeizuführen, darf festgehalten werden, dass sobald die Pachtverträge von den Pächtern gekündigt werden, die LLA Rotholz diese Pachtflächen selbst bewirtschaften wird. Unsere Flächen werden nach den Richtlinien für biologischen Landbau bewirtschaftet. Der Großteil der Pachtflächen ist als Grünland verpachtet, was hinsichtlich der Nutzung aus ökologischer Sicht (Wasserrückhaltung, ganzjährige Bedeckung, kaum Mineraldünger, vielfältigeres Ökosystem, …) zu bevorzugen ist. Extrem hohe Pachtpreise (z .B: für den Gemüsebau) bedingen eine sehr intensive Nutzung, von der bewusst abgesehen wird. Anregung – Schrebergärten (Seite 51) Zur Anregung des Landesrechnungshofes hinsichtlich der Schrebergärten, wird darauf hingewiesen, dass die Ermäßigung an Mitarbeiter deshalb gewährt wurde, da diesen unattraktive Flächen überlassen wurden und von einer nachhaltigen und bodenschonenden Nutzung ausgegangen werden kann. Eine moderate Preiserhöhung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte wird angedacht. Zu Punkt 10.2. Gebäudenutzung Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 56) Hinsichtlich der Empfehlung, mit den Mietern Verhandlungen über eine Annäherung an marktkonforme Mieten aufzunehmen und im Sinn der Wirtschaftlichkeit näher am Marktwert liegende Mieten zu vereinbaren, wird festgehalten, dass die Republik Österreich als Vermieterin aufgrund des Bestandsvertrages vom 02./22.11.1949 auf der Liegenschaft in EZ 90001 GB Strass, deren Eigentümer das Land Tirol ist, mehrere Grundstücke vom 01.01.1948 – 31.12.2047 in Bestand genommen hat. Aufbauend auf diesen zu Grunde gelegten Vertrag hat der Bund mehrere Untermietverhältnisse begründet. Dies betrifft die Büroräumlichkeiten der BLK Schwaz über die LLK Tirol (Büroräume) und den Landeskontrollverband Tirol (Laborräume). Die genannten Untermietverhältnisse wurden vom Land Tirol akzeptiert und mitunterfertigt. Die Zustimmung des Landes gilt für die Dauer des Bestehens des Grundlagenvertrages, sohin bis zum Jahr 2047. Die auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Untermietverträge können vom Land aufgrund der abgegebenen Zustimmungserklärung nicht vor 2047 aufgegriffen bzw. nur mit Zustimmung der Vertragsparteien der Untermietverhältnisse Änderungen vorgenommen werden (siehe Schreiben der Abteilung Justiziariat vom 12.07.2007, Präs.-IV-O-4797-373). Das Land hat daher keine Möglichkeit auf die Vertragspartner der Untermietsverhältnisse hinsichtlich der Höhe des Unterpachtzinses bzw. hinsichtlich der Beendigung derselben einseitig hinzuwirken. Mit Beendigung des Grundlagenvertrages enden jedenfalls auch die Untermietverträge. Derzeit liegt für diese ein wichtiger Kündigungsgrund im Sinn der Bestimmungen des Mietrechtsgesetztes bzw. des ABGB nicht vor. Bezüglich des Verkaufslokals wurde am 22.12.2014/08.01.2015 eine Verlängerungsvereinbarung dergestalt getroffen, dass das Vertragsverhältnis bis 31.12.2015 weiter – und dann ausläuft. Die Abteilung Justiziariat verhandelt im Sinn der Empfehlung frühzeitig die neu festzusetzende Miete (marktkonform) kurz vor Auslaufen dieses Vertrages endgültig neu. Zu Punkt 10.3. Energieversorgung Kritik – zu niedriger Baurechtszins (Seite 59) Zur Kritik, dass der vereinbarte Baurechtszins nur rund die Hälfte des gutachterlich festgestellten Zinses beträgt, ist anzumerken, dass ein Sachverständigengutachten (Ing. Vouk, 07.02.2007) eingeholt wurde, sich jedoch die Flächenwidmung auf Sonderfläche geändert hat. Der Sachverständige schrieb daher im Gutachten auf Seite 8: „Für Sonderflächennutzungen sind keine repräsentativen Marktdaten für Baurechtszinssätze vergleichbarer Liegenschaften verfügbar.“ Aufgrund dieses Passus wurde Seitens der Vertragspartner der Baurechtszins als zu hoch gesetzt angesehen und nicht akzeptiert, weshalb in der Verhandlung vom 26.02.2007 – um das Projekt überhaupt realisieren zu können - ein etwas niedrigerer Bauzins festgelegt und seitens des Vertragspartner akzeptiert wurde. Kritik – unentgeltliche Dienstbarkeit (Seite 60) Zur Kritik, dass die Dienstbarkeiten unentgeltlich eingeräumt wurden, wird angemerkt, dass die Einräumung der Dienstbarkeiten mit dem Betrieb der Anlage zusammenhängt und vornehmlich dem Land zugute kommt. Es war für die LLA Rotholz höchste Priorität, die Energieversorgung auf nachwachsende Rohstoffe umzustellen. Aus diesem Grund wurde die Dienstbarkeit des Lagerns der Rohstoffe unentgeltlich gewährt. Die LLA Rotholz darf im Gegenzug sämtliche Strauch- und Baumabfälle aus dem gesamten Areal sowie Abfallholz gratis auf diesem Lagerplatz anliefern (ansonsten wären Häcksel- und Transportkosten erforderlich). Eine Zwangsrechtsbegründung wäre rechtlich ohnehin nicht möglich. Auch muss auf die durch die Umstellung erzielte und vom Landesrechnungshof geschätzte Einsparung von 10.000 € bis 15.000 €/Jahr hingewiesen werden. Zu Punkt 10.4. Expositur in Bruck am Ziller Kritik – kein Vergleichsangebot bei Maklerbeauftragung (Seite 63) Der Kritik, dass das Land Tirol bei der Direktvergabe des Maklerauftrages kein Vergleichsangebot einholte und das Maklerangebot durch Verzicht auf die angebotene Übernahme der Vermarktungskosten zum Nachteil des Landes abänderte, ist zu entgegenen, dass zwar grundsätzlich Vergleichsangebote einzuholen sind, jedoch im konkreten Fall dies aus folgenden Gründen nicht geboten war: Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung sind Direktvergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von € 100.000.- zulässig, im konkreten Fall betrug der Auftragswert 1% vom Kaufpreis, somit € 3.700.-. Die Provisionshöhe für die Vermittlung von Immobilienkaufverträgen ist durch die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler geregelt. Die im konkreten Fall vereinbarte Provision beträgt ein Drittel des zulässigen Höchstbetrages und liegt somit im untersten Bereich marktüblicher Preise. Die vom Makler ursprünglich angebotene „Übernahme von Vermarktungskosten“ bezog sich auf – im konkreten Fall nicht benötigte – zusätzliche Leistungen. Es wurden weder derartige Leistungen erbracht noch wurden „Vermarktungskosten“ in Rechnung gestellt. Dem Land Tirol ist daher keinerlei Nachteil entstanden. Kritik – erhöhte Maklergebühren (Seite 64) Betreffend der Kritik, dass das Land Tirol dem Immobilienmakler - entgegen der ursprünglichen Vereinbarung - eine um € 2.200 inkl. USt. überhöhten Rechnungsbetrag bezahlte, ist darauf hinzuweisen, dass der Makler abweichend von seinem Angebot eine Provision von 1,5% in Rechnung gestellt hat, dieser Fehler jedoch bereits unmittelbar korrigiert und der Differenzbetrag dem Land Tirol zurückerstattet wurde. Kritik – Ungleichbehandlung der Bieter (Seite 64) Zur Kritik des Landesrechnungshofes, dass das Land Tirol nur einem Kaufinteressenten die Möglichkeit zur Abgabe eines höheren Kaufpreisangebotes bot, wird darauf hingewiesen, dass eine neuerliche Einladung zur Angebotsstellung an die beiden anderen Kaufinteressenten deshalb unterblieben ist, weil sich der Interessent A bereit erklärt hatte, einen Teil des Hauses der Gemeinde Bruck am Ziller zur Unterbringung eines Kindergartens zu überlassen. Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 64) Hinsichtlich der Empfehlung des Landesrechnungshofes, bei geplanten Liegenschaftsverkäufen vor der Beauftragung von Immobilienmaklern das Verkaufsinteresse des Landes Tirol über Medienschaltungen einem breiten Personenkreis zur Kenntnis zu bringen, ist anzumerken, dass in den meisten Fällen Liegenschaftsverkäufe durch das Land Tirol in der vom Landesrechnungshof empfohlenen Weise ohne Beauftragung eines Immobilienmaklers erfolgen. Im konkreten Fall war jedoch eine mit hohen Investitionskosten zu adaptierende Sonderimmobilie zu verkaufen (z.B. entsprechen die Geschoßhöhen im ersten und zweiten Obergeschoß nicht den einschlägigen Richtlinien für eine Wohnnutzung). Der beauftragte Makler hat das Haus nicht nur in Printmedien, sondern auch über Vermarktungsplattformen im Internet zum Verkauf angeboten und zahlreiche Verhandlungen geführt. Der erfolgreiche Einsatz des Maklers hat dazu beigetragen, weitere Leerstandskosten zu vermeiden (vgl. Seite 62). Personenbezogene Begriffe in dieser Äußerung haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden. Für die Landesregierung: Günther Platter Landeshauptmann