- Land Tirol

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- Land Tirol
LANDWIRTSCHAFTLICHE
LANDESLEHRANSTALT ROTHOLZ
Anschrift
Landesrechnungshof
6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
Telefon: 0512/508-3030
Fax:
0512/508-743035
E-mail:
[email protected]
Impressum
Erstellt:
Jänner - April 2015
Herstellung:
Landesrechnungshof
Redaktion:
Landesrechnungshof
Herausgegeben:
AN-0402/2, 3.7.2015
Fotos/Titelblatt:
LLA Rotholz
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
Art.
Artikel
BGBl. Nr.
Bundesgesetzblatt Nummer
BMLFUW
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
bzw.
beziehungsweise
CTUA
Chemisch-technische Umweltschutzanstalt
HNr.
Hausnummer
i.d.F.
in der Fassung
i.d.g.F.
in der geltenden Fassung
kWh
Kilowattstunde
LGBl. Nr.
Landesgesetzblatt Nummer
lit.
litera
LRH
Landesrechnungshof
LWSchuG
Landwirtschaftliches Schulgesetz
Mio.
Million(en)
MWh
Megawattstunde
u.a.
unter anderem
USt.
Umsatzsteuer
usw.
und so weiter
VPI
Verbraucherpreisindex
z.B.
zum Beispiel
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung ................................................................................................................. 1
2.
Rahmenbedingungen .............................................................................................. 4
2.1.
Gesetzliche Rahmenbedingungen .................................................................. 4
2.2.
Landespolitische Rahmenbedingungen .......................................................... 5
2.3.
Pädagogische Rahmenbedingungen .............................................................. 6
3.
Aufgaben und Organisation der LLA Rotholz ........................................................ 6
4.
Gebarung .................................................................................................................. 8
5.
6.
7.
8.
9.
4.1.
Ergebnisrechnung .......................................................................................... 8
4.2.
Flexibilisierungsklausel ................................................................................... 9
4.3.
Rechnungsabschluss des Landes Tirol .........................................................12
Schulbetrieb ............................................................................................................15
5.1.
Ausbildungszweige ........................................................................................15
5.2.
Anzahl der SchülerInnen und AbsolventInnen ...............................................17
5.3.
Internetauftritt ................................................................................................22
5.4.
Evaluierung ...................................................................................................23
5.5.
Einnahmen ....................................................................................................24
5.6.
Ausgaben ......................................................................................................24
Lehrbetrieb ..............................................................................................................25
6.1.
Betriebszweige ..............................................................................................26
6.2.
Einnahmen ....................................................................................................28
6.3.
Ausgaben ......................................................................................................29
6.4.
Kostenrechnung ............................................................................................30
Internatsbetrieb .......................................................................................................33
7.1.
Bettenkapazität und Auslastung ....................................................................33
7.2.
Einnahmen ....................................................................................................33
7.3.
Ausgaben ......................................................................................................35
Küchenbetrieb .........................................................................................................36
8.1.
Betriebs- und Lehrküche................................................................................36
8.2.
Einnahmen ....................................................................................................37
8.3.
Ausgaben ......................................................................................................40
Personal...................................................................................................................43
9.1.
Verwaltungs- und Kollektivvertragsbedienstete..............................................45
9.2.
LehrerInnen ...................................................................................................46
10.
Liegenschaften und Infrastruktur ..........................................................................50
10.1. Flächennutzung .............................................................................................51
10.2. Gebäudenutzung ...........................................................................................54
10.3. Energieversorgung ........................................................................................60
10.4. Expositur in Bruck am Ziller ...........................................................................65
10.5. Sanierung des „Internats Landwirtschaftliche Fachschule“ ............................68
11.
Zusammenfassende Feststellungen ......................................................................71
Stellungnahme der Regierung
Glossar
Abschlussrate
Die Abschlussrate gibt Auskunft über den Anteil der SchülerInnen, die
eine begonnene Ausbildung abgeschlossen haben und als AbsolventInnen die Schule verlassen.
Corporate Design
Corporate Design beschäftigt sich mit dem Erscheinungsbild und Auftritt einer Organisation in der Öffentlichkeit. Dazu gehört beispielsweise die Gestaltung des Logos, des Internetauftrittes und der Werbemittel. Dadurch wird die Organisation von anderen Organisationen
unterscheidbar und ein Wiedererkennungswert geschaffen.
Deckungsbeitrag
Der Deckungsbeitrag ist eine Kennzahl in der Kostenrechnung. Er
berechnet sich als Differenz zwischen den Erlösen und den variablen
Kosten eines Kostenträgers. Der Deckungsbeitrag kann zur Deckung
der Fixkosten verwendet werden.
Drop-Out-Rate
Die Drop-out-Rate ist jener Anteil an SchülerInnen, der die Ausbildung abbricht und ohne einen Abschluss beendet.
Evaluierung
Evaluierung ist die Aus- bzw. Bewertung von Maßnahmen, Aktivitäten, Projekten, Prozessen oder Organisationseinheiten. Die Evaluierung ist die grundsätzliche Untersuchung, ob und inwieweit etwas
geeignet erscheint, einen angestrebten Zweck zu erfüllen. Eine Evaluierung dient der rückblickenden Wirkungskontrolle und der vorausschauenden Steuerung. Für eine Evaluierung werden Daten methodisch erhoben und systematisch dokumentiert, um das Vorgehen und
die Ergebnisse nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.
Fachberufsschule
Fachberufsschulen vermitteln in einem berufsbegleitenden, fachlich
einschlägigen Unterricht den Lehrlingen - während ihrer Ausbildung in
einem Lehrberuf - die grundlegenden theoretischen Kenntnisse. Sie
fördern und ergänzen die betriebliche Ausbildung sowie die Allgemeinbildung. Die drei Jahre dauernden Ausbildungen schließen mit
der Lehrabschlussprüfung ab und berechtigen zur Ausübung des erlernten Berufs.
Fachschule
Fachschulen dauern drei Jahre und vermitteln konkrete berufliche
Qualifikationen durch eine praxisorientierte Ausbildung und einer Förderung der Allgemeinbildung. Der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule berechtigt zur unmittelbaren Ausübung von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten und eröffnet den Zugang zu reglementierten Berufen. Zudem gibt es anschließend die Möglichkeit, eine Berufsreifeprüfung zur Erlangung der Studienberechtigung abzulegen.
Flexibilisierungsklausel
Der Begriff „Flexibilisierung“ beschreibt im öffentlichen Haushaltsmanagement den „dezentralen Ressourceneinsatz“. Die Umsetzung
des dezentralen Ressourcenmanagements bei öffentlichen Organisationseinheiten (Flexibilisierungseinheiten) wird in Österreich als
„Flexibilisierungsklausel“ bezeichnet. Die Flexibilisierungseinheiten
können ihre Einnahmen und Ausgaben eigenverantwortlich steuern.
Die Tiroler Landesregierung verfolgte mit der Einführung der Flexibilisierungsklausel die Steigerung der Effizienz des Verwaltungshandelns, die Verlagerung von Verantwortung zu den Auftragnehmern, die Ausweitung des Planungsumfanges sowie die Erhöhung der Transparenz durch die umfassende Darstellung der finanziellen Lage.
Kompetenzmodell
Ein Kompetenzmodell ist ein pädagogisches Konzept zur Übersetzung von abstrakten Bildungszielen in konkrete Aufgabenstellungen. Dabei werden fachspezifische Kerngebiete eines Unterrichtsgegenstandes berücksichtigt.
Kostenstelle
Eine Kostenstelle ist ein Begriff der Kostenrechnung und stellt in einer
Organisationseinheit den Ort der Kostenentstehung und der Leistungserbringung dar. Die Bildung von Kostenstellen erfolgt nach
räumlichen, funktionalen, aufbauorganisatorischen oder finanztechnischen Aspekten.
Lehrbetrieb
Lehrbetriebe sind der Lehranstalt angeschlossene Betriebsstätten
(z.B. Rinderstall, Schweinestall) zur Vermittlung einer praxisorientierten Ausbildung. Die Lehranstalt kann durch Lehrbetriebe zusätzliche
Einnahmen erzielen.
Leistungsindikator
Ein Leistungsindikator ist ein wichtiges Messinstrument zur Beurteilung eines qualitativen oder quantitativen Aspektes einer Organisationseinheit. Leistungsindikatoren werden regelmäßig zur Kontrolle
des Erfolges verwendet.
Verpflegstag
Ein Verpflegstag ist eine Kennzahl in der Küchenwirtschaft zur Quantifizierung der Produktion. Ein voller Verpflegstag umfasst Frühstück,
Mittagessen, Abendessen sowie zwei Jausen.
Werteinheitenmodell
Das Werteinheitenmodell drückt die Unterrichtsstunden eines Unterrichtsgegenstandes in Werteinheiten aus. Diese Werteinheiten sind
die Grundlage für die Lehrverpflichtung.
Bericht über die Landwirtschaftliche Landeslehranstalt Rotholz
1.
Einleitung
Die Landwirtschaftliche Landeslehranstalt Rotholz (LLA Rotholz) ist
seit 1879 eine Bildungseinrichtung für die ländliche Bevölkerung des
mittleren Inntales und seinen Seitentälern.
Die letzte Allgemeine Prüfung der LLA Rotholz durch das Landeskontrollamt (LKA) fand im Jahr 1994 statt. Aufgrund des langen Zeitraums der letzten Allgemeinen Prüfung hat der LRHD mit Prüfauftrag
vom 15.1.2015 wiederum eine Allgemeine Prüfung der LLA Rotholz
angeordnet.
Prüfung
anderer Kontrolleinrichtungen
Der Rechnungshof prüfte im Jahr 2011 im Rahmen einer Querschnittsprüfung das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen in den
Bundesländern Steiermark, Oberösterreich und Tirol. Bei dieser Prüfung standen vergleichende Analysen (Schwerpunkte waren u.a. die
Kompetenzverteilungen zwischen dem Bund und den Ländern, das
LandeslehrerInnencontrolling des Bundes, die Schulverwaltung des
Bundes sowie die Schulverwaltungen der Bundesländer Steiermark,
Oberösterreich und Tirol) im Vordergrund.
Der Prüfdienst der Abteilung Landesbuchhaltung des Amtes der Tiroler Landesregierung unterzog die LLA Rotholz im Jahr 2014 einer
Gebarungseinschau. Diese Einschau umfasste die Prüfung des Kassenwesens (Barkassa, Girokonto, Nebenkassen), der verrechnungspflichtigen Drucksorten, des Belegwesens, der Inventarisierung sowie
des Dienstreisemanagements. Der Prüfdienst stellte eine ordnungsgemäße Durchführung des Zahlungsverkehrs und der Verrechnung
fest.
Prüfungsgrundlage
Die LLA Rotholz ist eine Einrichtung des Landes Tirol. Diese Landeseinrichtung ist kein eigenes Rechtssubjekt und besitzt auch keine
Teilrechtsfähigkeit. Damit leitet sich die Prüfungszuständigkeit des
LRH bei der LLA Rotholz aus den Bestimmungen des Art. 67 Abs. 4
lit. a TLO 1989, LGBl. Nr. 61/1988 idF LGBl. Nr. 65/2014 i.V.m. § 1
Abs. 1 lit. a TirLRHG, LGBl. Nr. 18/2003 idF LGBl. Nr. 20/2013, ab.
Einleitung
Zuständigkeit
in der Tiroler
Landesregierung
Gemäß Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung, LGBl.
Nr. 14/1999, idF LGBl. Nr. 54/2013, ist 1. Landeshauptmannstellvertreter ÖR Josef Geisler u.a. für land- und forstwirtschaftliche Schulen, Personalangelegenheiten der Lehrer an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, Berufsausbildung in der Landund Forstwirtschaft sowie für die landwirtschaftlichen Betriebe des
Landes zuständig.
Schulbeirat
Zur Beratung der Tiroler Landesregierung in den Angelegenheiten
des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens bestellte die Tiroler
Landesregierung einen „Landwirtschaftlichen Schulbeirat“.
Zuständigkeit im
Amt der Tiroler
Landesregierung
Gemäß Verordnung des Landeshauptmannes vom 15.10.2013 über
die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung,
LGBl. Nr. 124/2013, ist die Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei u.a. für Angelegenheiten des land- und
forstwirtschaftlichen Schul- und Erziehungswesens, fachliche Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung, Landund Forstwirtschaftsinspektion und landwirtschaftliches Versuchswesen zuständig.
Die Angelegenheiten des Dienstrechtes und des Personalvertretungsrechtes der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer und Landesvertragslehrer obliegt der Abteilung Bildung.
Die Angelegenheiten der in der LLA Rotholz tätigen Verwaltungsbediensteten obliegen der Abteilung Organisation und Personal.
Schulaufsicht
Mit den Aufgaben der Schulaufsicht hat die Tiroler Landesregierung
einen Landesschulinspektor und eine Fachinspektorin (für die Fachschulen ländliche Hauswirtschaft) betraut.
Vorgangsweise
Zusätzlich zur Vor-Ort-Einschau und Erhebungen in den erwähnten
Fachabteilungen des Landes Tirol zog der LRH zur Abklärung allfälliger Fragen auch die mit Angelegenheiten der LLA Rotholz betrauten Fachabteilungen des Landes Tirol (Allgemeine Bauangelegenheiten, Organisation und Personal, Finanzen sowie Justiziariat) in die
Prüfung mit ein. Zu einzelnen Themen nahm der LRH auch Vergleiche zu den anderen Tiroler Landwirtschaftlichen Landeslehranstalten vor.
2
Einleitung
Die Durchführung der Prüfung oblag drei Prüfern. Die Prüfer erhielten
Einsicht in die buchhaltungs-, personal- und sonstigen prüfungsrelevanten Unterlagen. Die DienstnehmerInnen der geprüften Landesdienststellen erteilten den Prüforganen bereitwillig Auskunft. Alle notwendigen Informationen und Auswertungen wurden zur Verfügung
gestellt.
Schwerpunkte
Prüfungsschwerpunkte waren die Darstellungen und Analysen der
rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, der Gebarungsentwicklungen inklusive Flexibilisierungsklausel, der Personaleinsatz, der Aufgabenerfüllung im Schul- und Lehrbetrieb sowie die
Infrastruktur (Liegenschafts- und Gebäudebestand, Baumaßnahmen).
Prüfungsziel
Ziel der Gebarungsprüfung war die Beurteilung, ob die Verwendung
der öffentlichen Mittel nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit,
Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Wirkungsorientiertheit erfolgte.
Die Prüfung der LLA Rotholz fand von Jänner bis April 2015 statt und
umfasste den Zeitraum 2010 bis 2014.
Über das Ergebnis der Prüfung wird folgender Bericht erstattet:
FACTSHEET
Gründungsjahr
1879
Träger
Land Tirol
Standort
Strass im Zillertal, Ortsteil Rotholz
Flächen
490 ha
Ausbildungszweige
Fachschule für Landwirtschaft, Fachschule
für ländl. Betriebs- und Haushaltsmanagement, Fachberufsschule für Forstwirtschaft,
Fachberufsschule für Gartenbau, Fachschule für Erwachsene
Lehrbetriebe
Rinderstall, Schweinestall, Feldwirtschaft,
Gärtnerei, Baumschule, Obstbau, Obstverwertung, Forstwirtschaft, Werkstätten
Anzahl der SchülerInnen (2014/15)
581
MitarbeiterInnen (VZÄ)
116 (100,5)
Gebarungsvolumen
3,6 Mio. €
3
Rahmenbedingungen
2.
Rahmenbedingungen
2.1.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Kompetenzverteilung
Gemäß Art. 14 a Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl.
Nr. 1/1930 i.d.g.F., unterliegen die Angelegenheiten des land- und
forstwirtschaftlichen Schulwesens in Gesetzgebung und Vollziehung
der Kompetenz der Länder.
bundesgesetzliche
Regelungen
Die Verantwortlichkeit des Bundes beschränkt sich insbesondere auf
die Gesetzgebung für das Dienstrecht der Landeslehrer, die Grundsatzgesetzgebung für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und
Fachschulen sowie auf die Grundsatzbestimmungen für die land- und
forstwirtschaftlichen Berufsausbildungen.
Grundsatzgesetz für
land- und forstwirtschaftliche Berufsund Fachschulen
Das Grundsatzgesetz für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen,
BGBl. Nr. 319/1975, i.d.F. BGBl. I Nr. 74/2013, und das Grundsatzgesetz für land- und forstwirtschaftliche Fachschulen, BGBl. Nr.
320/1975, i.d.F. BGBl. I Nr. 91/2005, normieren u.a. die die Aufgaben,
die Organisationsformen, das Unterrichtsausmaß, sowie die Aufnahmevoraussetzungen an den betreffenden Schulen.
Zu den bundesgesetzlichen Aufgaben der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen zählen u.a. die Vermittlung von Fachkenntnissen
und Fertigkeiten zur selbständigen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Haushaltes, die Heranbildung der
Schü-lerInnen zu demokratischen, heimatverbundenen und sozial
denkenden StaatsbürgerInnen sowie die Erweiterung und Vertiefung
der Allgemeinbildung der SchülerInnen.
Berufsausbildungsgesetz
Das Bundesgesetz über die Grundsätze für die Berufsausbildung der
Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz), BGBl. Nr. 298/1990, idF BGBl. I
Nr. 157/2013, umfasst Grundsatzbestimmungen über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung einer Facharbeitertätigkeit in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf.
landesgesetzliche
Regelungen
Landesgesetzliche Regelungen erfolgen im Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetz 2012 und im Tiroler Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 2000.
4
Rahmenbedingungen
Tiroler Landwirtschaftliches
Schulgesetz
Das Tiroler Landwirtschaftliche Schulgesetz 2012, LGBl. Nr. 88/2012
idF LGBl. Nr. 130/2013 konkretisiert die bundesgesetzlichen Grundsätze. Dieses Gesetz enthält u.a. Bestimmungen über die Organisation der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
sowie der Schülerheime, über die Ordnung von Unterricht und Erziehung an diesen Schulen sowie über die Schulaufsicht.
Tiroler Land- und
forstwirtschaftliches
Berufsausbildungsgesetz
Neben den gesetzlichen Bestimmungen zur Organisation der landund forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen normiert das Tiroler
Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, LGBl.
Nr. 32/2000 idF LGBl. Nr. 152/2012, die Berufsausbildung in der
Land- und Forstwirtschaft, wie beispielsweise die Ausbildung zum
Facharbeiter und zum Meister.
Verordnungen
Weiters erließ die Tiroler Landesregierung u.a. die folgenden Verordnungen zur Vollziehung der gesetzlichen Bestimmungen:
 Tiroler landwirtschaftliche Schulzeitverordnung, LGBl. Nr. 65/1996
idF LGBl. Nr. 70/1997,
 Tiroler landwirtschaftliche Schulveranstaltungs-Verordnung,
LGBl. Nr. 49/2000,
 Tiroler landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2005,
LGBl. Nr. 52/2005,
 Tiroler Landwirtschaftliche Schulorganisations-Verordnung,
LGBl. Nr. 91/2014,
 Tiroler Landwirtschaftliche Abschlussprüfungs-Verordnung,
LGBl. Nr. 177/2014.
2.2.
Koalitionsvereinbarungen der Tiroler
Landesregierung
Landespolitische Rahmenbedingungen
Die Koalitionspartner der Tiroler Landesregierung nahmen die landund forstwirtschaftlichen Fachschulen in ihre Koalitionsvereinbarungen auf. Im „Programm für Tirol 2008 bis 2013“ vereinbarten die Koalitionspartner u.a. die die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen
Bildungsinstitutionen nach dem fachlichen und gesellschaftlichen Bedarf. Im „Arbeitsübereinkommen für Tirol 2013 bis 2018“ einigten sich
die Koalitionspartner auf die Förderung von Kompetenzzentren in
landwirtschaftlichen Schulen (u.a. im Biolandbau) und die Stärkung
der Tiroler Fachberufsschulen sowie den Ausbau von „Lehre mit Matura“.
5
Aufgaben und Organisation der LLA Rotholz
2.3.
Pädagogische Rahmenbedingungen
Über Auftrag der zuständigen LandesrätInnen für das landwirtschaftliche berufsbildende mittlere Schulwesen der neun Bundesländer
entwickelte eine Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Agrar-und Umweltpädagogik im Jahr 2014 das pädagogische
Konzept „vom Kompetenzmodell zum kompetenzorientierten Unterricht an Landwirtschaftlichen Fachschulen“ (Kompetenzmodell). Vertreter der LLA Lienz, LLA Imst und des Amtes der Tiroler Landesregierung beteiligten sich an dieser Arbeitsgruppe.
Ziele
Mit dem Kompetenzmodell soll ein Rahmen für die weitere Schulentwicklungsarbeit in den Ländern gebildet und daraus auch die Entwicklung eines kompetenzorientierten Rahmenlehrplanes ermöglicht werden. Darüber hinaus soll das Kompetenzmodell den Lehrpersonen
und SchülerInnen als Leitfaden für eine kompetenzorientierte Unterrichtsgestaltung dienen und zu einem besseren Verständnis sowie
Lehr- und Lernerfolg führen.
Inhalt
Das entwickelte Kompetenzmodell umfasst die wesentlichen Kernfächer der landwirtschaftlichen Fachschulen. Dabei unterstützt es die
Übertragung der in Landesgesetzen und Verordnungen der Tiroler
Landesregierung normierten, abstrakten Kompetenzen als Bildungsziele in konkrete Aufgabenstellungen. Kompetenzen sind hierbei als
Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Problemlösung definiert.
3.
Aufgaben
Aufgaben und Organisation der LLA Rotholz
Die Aufgaben der LLA Rotholz umfassen gemäß den Vorgaben der
Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, Amt
der Tiroler Landesregierung:
 Die Vermittlung von Fähigkeiten zur Ausübung von FacharbeiterInnentätigkeiten in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf sowie in
einem ländlichen Haushalt sowie
 die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur selbständigen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines
ländlichen Haushaltes sowie die Vorbereitung auf einen einschlägigen, außerlandwirtschaftlichen Beruf.
6
Aufgaben und Organisation der LLA Rotholz
Bildungsschwerpunkte
Aus diesen Aufgaben ergeben sich nachfolgende Bildungsschwerpunkte:
 Fundierte fachliche Ausbildung in Landwirtschaft, Hauswirtschaft,
Forstwesen und Gartenbau,
 Grundausbildung und praktische Fertigkeiten im Handwerk sowie
diversen Dienstleistungen, die zu einer Verkürzung der Lehrzeit
(Anrechnungszeiten) in anderen Berufen führen,
 Professionalisierung in Veredelung, Verarbeitung und Vermarktung
bäuerlicher Produkte auf qualitativ hohem Niveau,
 Betonung der Persönlichkeitsbildung zu selbstbewussten, flexiblen
und offenen Menschen,
 Durchlässigkeit in Berufe innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft. Aufgrund von Anrechnungen hat die bäuerliche Jugend die
Chance, einen zweiten Beruf in einer verkürzten Lehrzeit zu erlernen und dieses Wissen und Können auf dem Hof, im ländlichen
Haushalt oder im Nebenerwerb einzusetzen und
 Zugang zu landwirtschaftlicher Weiterbildung.
landwirtschaftliche
Weiterbildung
Die Aufgabe der landwirtschaftlichen Weiterbildung an der LLA Rotholz ist es Bauern und Bäuerinnen, Funktionären, DienstnehmerInnen
in der Land- und Forstwirtschaft sowie Jugendlichen in der Berufsorientierung und -vorbereitung, die keine Primärausbildung in einem
landwirtschaftlichen Beruf genossen haben oder die nachträglich in
einen landwirtschaftlichen Beruf einsteigen wollen, Vorbereitungslehrgänge und modulare Fachkurse für die Erlangung einer land- und
forstwirtschaftlichen Berufsqualifikation anzubieten.
Foto 1: Luftbild des Geländes der LLA Rotholz © LLA Rotholz
7
Gebarung
Schul- und
Lehrbetrieb
Um diese Aufgaben zu erfüllen, umfasst die Organisation der
LLA Rotholz den Schulbetrieb (landwirtschaftliche Fachschulen und
Berufsschulen, Werkstätten) und den Lehrbetrieb (Rinder- und
Schweinezucht, Gartenbau, Waldwirtschaft usw.).
sonstige Betriebe
Zur Unterbringung von SchülerInnen betreibt die LLA Rotholz Internate (Internatsbetrieb). Die Verpflegung von SchülerInnen und MitarbeiterInnen erfolgt über Küchen (Küchenbetrieb).
Leitung
Das LWSchuG sieht eine Lehrerstelle als Leiterstelle vor. Die Leitung
des gesamten Schul- und Lehrbetriebes der LLA Rotholz obliegt
seit 2001 DI Josef Norz. Dem Direktor obliegen die pädagogische und
organisatorische Leitung der Schule und des angeschlossenen Internats. Er hat zu unterrichten, erzieherische und administrative Aufgaben zu erfüllen. Als unmittelbarer Vorgesetzter aller LehrerInnen,
ErzieherInnen und sonstigen Bediensteten hat er LehrerInnen für die
Beaufsichtigung der SchülerInnen einzuteilen.
Stellvertreter
des Schulleiters
Der Stellvertreter des Schulleiters koordiniert u.a. die Werkstätten und
den Praxisunterricht. Seine Aufgaben sind in einer Dienstanweisung
des Direktors festzulegen, die der Tiroler Landesregierung zur Kenntnis zu bringen ist. Direktorstellvertreter1 ist DI Johannes Haas.
4.
Gebarung
4.1.
Ergebnisrechnung
Bei einer Gegenüberstellung der aus den Betrieben erzielten Einnahmen mit den Personal- und Sachausgaben (laufender Betrieb,
ohne Investitionen) erwirtschaftete die LLA Rotholz im Zeitraum 2010
bis 2014 nachfolgende Ergebnisse:
Ergebnisrechnung LLA Rotholz
2010
2011
2012
2013
2014
Einnahmen
2.314.099
2.302.593
2.329.639
2.520.033
2.597.120
Personalausgaben
1.369.801
1.432.224
1.530.746
1.602.808
1.613.409
Sachausgaben
1.905.751
1.944.320
1.985.542
1.971.417
2.008.561
Gesamtergebnis
-961.453 -1.073.951 -1.186.649 -1.054.192 -1.024.850
Tab. 1: Ergebnisrechnung der LLA Rotholz (Beträge in €)
1
Ein Stellvertreter des Schulleiters ist an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen ist nach dem Land- und
Forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LLDG 1985), BGBl. 296/1985, zuletzt geändert durch das Gesetz
BGBl. I Nr. 2/2008, nicht vorgesehen. Dennoch ist es möglich nach § 10 Abs. 2 des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1988, LGBl. Nr. 34, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/1995, für öffentliche selbstständige Fachschulen, denen
ein Wirtschaftsbetrieb und ein Schülerheim angeschlossen sind, einen Lehrer als Stellvertreter des Leiters zu bestellen.
8
Gebarung
Das negative jährliche Gesamtergebnis der LLA Rotholz deckte das
Land Tirol im Rahmen der Flexibilisierungsklausel durch Betriebszuschüsse ab.
4.2.
Flexibilisierungsklausel
Die Tiroler Landesregierung beschloss am 22.12.2009 die Anwendung der Flexibilisierungsklausel auf die LLA Rotholz. Der Tiroler
Landtag stimmte am 24.3.2010 der Einführung der Flexibilisierungsklausel an der LLA Rotholz zu. Die Verlängerung der Anwendung der
Flexibilisierungsklausel an der LLA Rotholz stimmte die Tiroler Landesregierung mit den Beschlussfassungen vom 13.11.2012 und vom
7.10.2014 zu.
Ermächtigung
Die Tiroler Landesregierung ermächtigte die LLA Rotholz ihre Einnahmen selbstständig zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes zu
verwenden. Die Darstellung der laufenden Einnahmen und Ausgaben
der LLA Rotholz erfolgt nicht mehr im Landesbudget. Der Landesvoranschlag erfasst im Sinne einer Nettoverrechnung nur mehr den erforderlichen Betriebszuschuss als Saldogröße.
Personalbewirtschaftung
Gemäß Regierungsbeschluss beinhaltete das Projekt Flexibilisierungsklausel, mit Ausnahme der Kollektivvertragsbediensteten, nicht
die eigenständige Personalbewirtschaftung. Die Zuständigkeit für den
Personalbereich blieb weiterhin bei der Abteilung Organisation und
Personal.
Controlling-Beirat
Der aus einem Vertreter der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, dem Leiter der LLA Rotholz, einem Vertreter der Abteilung Finanzen (Vorsitzender) und einem Vertreter des
Sachgebietes Budgetwesen bestehende „Controlling-Beirat“ hatte am
Budgetcontrolling für die LLA Rotholz mitzuwirken und Berichte des
Leiters der LLA zu prüfen.
Die „Geschäftsordnung für den Controlling-Beirat“ regelte die Aufgaben des Beirates, die Aufgaben des Leiters der LLA Rotholz, die Beschlusserfordernisse, die Anzahl der Sitzungen sowie die Einberufungs- und Protokollmodalitäten.
Aufgaben des
Controlling-Beirates
Die Aufgaben des Controlling-Beirates umfassten die Festlegung der
Ziele der LLA Rotholz, der Leistungskennzahlen zur Messung der
Zielerreichung, der Flexibilisierungsgrenzen und Flexibilisierungsrücklagen sowie der Verwendung der Flexibilisierungsrücklage.
9
Gebarung
Ziele
Mit der Anwendung der Flexibilisierungsklausel verfolgte die LLA Rotholz nachfolgende Ziele:
 Bestmögliche Auslastung der gesamten Infrastruktur (Schultypen,
Internat, Seminarräume, Beherbergung),
 Stabilisierung des Budgetbedarfs bei mindestens gleich bleibenden Leistungen sowie
 Steigerung der Verkaufszahlen im Bereich der Lehrbetriebe
(Pflanzenbau, Tierhaltung, Wald, Baumschule, Obstverwertung,
Gärtnerei).
Leistungskennzahlen
Zur Messung der Zielerreichung legte der Controlling-Beirat Leistungskennzahlen (Indikatoren) fest. Diese Leistungskennzahlen umfassten für
 den Schulbetrieb die Anzahl der SchülerInnen,
 den Lehrbetrieb die Einnahmen aus der Viehwirtschaft und der
Land- und Forstwirtschaft sowie für
 den Internatsbetrieb die Auslastung der Internate und die Einnahmen durch Vermietung im Sommer.
Zielerreichung
Der LRH stellt die Zielerreichung der vom Controlling-Beirat festgelegten Leistungskennzahlen in den Kapiteln „Schulbetrieb“, „Lehrbetrieb“ und „Internatsbetrieb“ dar.
Flexibilisierungsgrenze
Zur Finanzierung des laufenden Betriebes der LLA Rotholz legte der
Controlling-Beirat jährlich als finanzielle Vorgabe einen Betriebszuschuss (Flexibilisierungsgrenze) fest.
Die Festlegung der Flexibilisierungsgrenze erfolgte auf Basis einer
Prognose des budgetierten Abgangs, unter Berücksichtigung der
Vorgaben des Budgetpfades, sowie der prognostizierten Internatsbeiträge und der von der LLA Rotholz erzielten sonstigen Erlöse.
Die jährlichen Flexibilisierungsgrenzen für die LLA Rotholz betrugen
für das Jahr 2010 rund -1,28 Mio. €, für das Jahr 2011 rund
-1,31 Mio. €, für das Jahr 2012 rund -1,34 Mio. €, für das Jahr 2013
rund -1,35 Mio. € und für das Jahr 2014 rund -1,40 Mio. €. Die jährliche Erhöhung der Flexibilisierungsgrenzen entsprach der Veränderung des VPI2.
2
Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Wirtschaftsindikator, der die Veränderung der Preise von Waren und Dienstleistungen
im Zeitverlauf misst.
10
Gebarung
Flexiblisierungsrücklage
Gemäß den Regierungsbeschlüssen konnte die LLA Rotholz bei Unterschreitungen der festgelegten Flexibilisierungsgrenze den Unterschreitungsbetrag im Ausmaß von 90 % einer Rücklage (Flexibilisierungsrücklage) zuführen. Die LLA Rotholz konnte diese Flexibilisierungsrücklage für die „Erneuerung der betrieblichen Infrastruktur“
(Ersatzbeschaffungen, kleine Gebäudeinvestitionen) verwenden.
10 % des Unterschreitungsbetrages waren an den Landeshaushalt
abzuführen.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Ermittlung und den
jährlichen Stand der Flexibilisierungsrücklage:
Berechnung
Flexibilisierungsrücklage
Gesamtergebnis
festgelegte Flexibilisierungsgrenze
2010
2011
2012
2013
2014
-961.453 -1.073.951 -1.186.649 -1.054.192 -1.024.850
-1.280.000 -1.310.000 -1.340.000 -1.350.910 -1.400.000
Unterschied
318.547
236.049
153.351
296.718
375.150
davon 90 %
beschlossene
Flexibilisierungsrücklage
286.692
212.444
138.016
267.046
337.635
286.700
212.500
138.000
267.046
337.635
Tab. 2: Berechnung der Flexibilisierungsrücklage (Beträge in €)
Die LLA Rotholz unterschritt mit ihrem Gesamtergebnis in jedem Jahr
des Betrachtungszeitraumes die festgelegte Flexibilisierungsgrenze.
Somit konnte der Controlling-Beirat jährlich eine Rücklage für investive Maßnahmen in der Höhe zwischen € 138.000 (2012) und
€ 338.000 (2014) beschließen.
Verwendung der
Flexibilisierungsrücklage
Aus Mitteln dieser Flexibilisierungsrücklage finanzierte die LLA Rotholz mit Genehmigung des Controlling-Beirates im Zeitraum 2010
bis 2014 die nachfolgenden baulichen Maßnahmen:
Projekte
Ausgaben
Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage
26.951
Vergrößerung des Fleischverarbeitungsraumes
65.688
Bau einer Photovoltaik-Anlage
52.744
Gestaltung des Kirchhofes
95.328
Dachsanierung des Gebäudes "Obstverwertung"
89.161
Viehdurchlass Zillertalbahn
31.375
Neubau des Kälberstalles
143.103
Summe
504.350
Tab. 3: Verwendung der Flexibilisierungsrücklage (Beträge in €)
11
Gebarung
Die jährlichen Projektausgaben waren bisher niedriger als die jährlich
gebildete Flexibilisierungsrücklage. Als Konsequenz daraus betrug
die nicht verwendete, kumulierte Flexibilisierungsrücklage im
Jahr 2014 mit rund € 738.000 rund 53 % der im selben Jahr festgelegten Flexibilisierungsgrenze (1,40 Mio. €). Der überwiegende Teil
der kumulierten Flexibilisierungsrücklage war für zukünftige Bauvorhaben zweckgebunden.
Bewertung der
Flexibilisierungsklausel
Der LRH bewertet die Anwendung der Flexibilisierungsklausel im
Rahmen des dezentralen Ressourcenmanagements positiv. Die eigenverantwortliche Leitung der LLA Rotholz im Rahmen der Flexibilisierungsklausel führte zu einer Stärkung der Organisationseinheit,
einer Motivation für eine wirtschaftliche Betriebsführung, einer Zusammenführung der Finanz- und Ergebnisverantwortung sowie einer
Verwaltungsvereinfachung.
Hinweis - BHG 2013
Der LRH weist darauf hin, dass auf Bundesebene durch die Haushaltsrechtsreform und das Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013)3 eine Ausweitung des dezentralen Ressourcenmanagements erfolgte. Das BHG 2013 setzte die Flexibilisierungsklausel zwar außer Kraft, sieht aber durch eine neue Budgetstruktur mit Globalbudgets nunmehr bei allen sachlich zusammengehörenden Verwaltungseinheiten eine Zusammenführung von Mittelverwendung und Mittelaufbringung wie bei den Flexibilisierungseinheiten vor.
4.3.
Darstellung im
Landeshaushalt
Rechnungsabschluss des Landes Tirol
Als Konsequenz der dezentralen Bewirtschaftung im Rahmen der
Flexibilisierungsklausel enthielt der Rechnungsabschluss des Landes
Tirol nicht mehr die laufenden Einnahmen und Ausgaben der
LLA Rotholz. Im Sinne einer Nettoverrechnung erfolgte nur mehr die
Erfassung des erforderlichen Betriebszuschuss als Saldogröße im
Landesvoranschlag sowie im Rechnungsabschluss des Landes Tirol.
Die Gebarung der LLA Rotholz wird im Rechnungsabschluss des
Landes Tirol im Teilabschnitt 22141 (Untervoranschlag) ausgewiesen.
Die Einnahmen und Ausgaben der LLA Rotholz stellten sich in den
Jahren 2010 bis 2014 wie folgt dar:
3
Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013), BGBl. I Nr. 139/2009.
12
Gebarung
Untervoranschlag LLA Rotholz
2010
2011
2012
2013
2014
Leistungen für Personal
232.491
265.084
259.613
197.602
207.605
0
140.784
135.935
49.651
0
178.309
181.116
186.256
148.627
135.690
Ausgaben für Anlagen (Ermessensausgaben)
Sonstige Sachausgaben (Pflichtausgaben)
Sonstige Sachausgaben (Ermessensausgaben) 1.404.870 1.643.975 1.916.226 2.102.735 2.457.253
Summe Ausgaben
1.815.670 2.230.959 2.498.030 2.498.614 2.800.548
Summe Einnahmen
4.804
215.363
314.977
626.510
760.652
Tab. 4: Untervoranschlag der LLA Rotholz (Beträge in €)
Leistungen für
Personal
Die Finanzposition „Leistungen für Personal“ erfasste die Geldbezüge, Reisegebühren, Nebengebühren usw. der in der Verwaltung
der LLA Rotholz tätigen Landesbediensteten.
Ausgaben für
Anlagen (Ermessensausgaben)
Die Ermessensausgaben für Anlagen wiesen beispielsweise Ausgaben für sicherheitstechnische Maßnahmen und für sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattungen aus.
sonstige
Sachausgaben
(Pflichtausgaben)
Die Finanzposition „Sonstige Sachausgaben (Pflichtausgaben)“ wies
die Ruhebezüge für Beamte, die Pensionszuschüsse und die Versorgungsbezüge der nicht öffentlich-rechtlichen Bediensteten aus.
sonstige
Sachausgaben (Ermessensausgaben)
Die „Sonstigen Sachausgaben (Ermessensausgaben)“ beinhalteten
primär Ausgaben für Versicherungen und den Betriebszuschuss des
Landes Tirol zur Deckung des Abganges der LLA Rotholz. Der Betriebszuschuss wurde durch die Flexibilisierungsgrenze (Ausgabenüberschuss) gedeckelt.
Der Betriebszuschuss enthielt auch die zu tragenden Personalaufwendungen für die an der Lehranstalt tätigen Kollektivvertragsbediensteten. Damit wurden die an diese Kollektivvertragsbediensteten
geleisteten Entgeltzahlungen nicht als Personalausgaben, sondern
als Teil des Betriebszuschusses und somit als Sachausgaben ausgewiesen.
VRV
4
Gemäß § 5 Abs. 1 der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV)4 sind die Ausgaben, welche Leistungen für Personal betreffen, von den Sachausgaben bei der Veranschlagung zu
trennen. Dabei umfassen die Personalausgaben Geld- und Sachbezüge für BeamtInnen, Vertrags- und sonstige Bedienstete, Nebengebühren und Geldaushilfen, Dienstgeberbeiträge und freiwillige Sozialleistungen.
Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der
Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt werden, BGBl. Nr. 787/1996 idF BGBl. II Nr. 118/2007
13
Gebarung
Kritik unvollständige
Trennung von
Personal- und
Sachausgaben
Der LRH kritisiert, dass dem in der VRV verankerten Grundsatz der
Trennung zwischen Personal- und Sachausgaben nicht entsprochen
und mit der unvollständigen Trennung von Personal- und Sachausgaben die Aussagekraft des Gebarungsnachweises im Landeshaushalt eingeschränkt wurde.
Stellungnahme der
Regierung
Vorab wird darauf hingewiesen, dass die Flexibilisierung dezentraler
Organisationseinheiten auf Basis eines Globalbudgets auch beim
Land Tirol ein Pilotprojekt darstellt und mit Ende 2016 einer Evaluierung zu unterziehen ist. Im Zuge der durch die Neuerlassung der
Voranschlags- und Rechnungsabschluss Verordnung (VRV) notwendigen Haushaltsrechtsreform wird über eine Überführung dieser Pilotprojekte in den Regelbetrieb zu entscheiden sein. Es wird in jedem
Fall erstrebenswert sein, die positiven Effekte einer eigenverantwortlichen Führung der gegenständlichen Organisationseinheiten und
einer damit verbundenen Verwaltungsvereinfachung auch in Zukunft
nützen zu können.
Hinsichtlich der Kritik, dass dem in der VRV verankerten Grundsatz
der Trennung zwischen Personal- und Sachausgaben nicht entsprochen und damit die Aussagekraft des Gebarungsnachweises im
Landeshaushalt eingeschränkt wurde, ist darauf hinzuweisen, dass
laut Beschluss des Tiroler Landtages vom 12. November 2014 aus
dem Betriebszuschuss auch der Personalaufwand für die Kollektivvertragsbediensteten zu tragen ist. Diese Regelung basiert auf dem
Bestreben, den Einsatz der Mitarbeiter flexibel gestalten zu können
und dadurch eine aktive Steuerung durch die LLA Rotholz zu ermöglichen. Dafür ist jedoch die eigenständige Bewirtschaftung durch die
Organisationseinheit notwendig. Aus buchhalterischen Gründen wird
der Betriebszuschuss in seiner Gesamtheit dargestellt und nicht nach
Sach- und Personalausgaben geteilt. Daher enthält dieser - wie bei
anderen Betriebszuschüssen ausgelagerter Unternehmungen - auch
die Aufwendungen für das selbst bewirtschaftete Personal. Die
interne Nachvollziehbarkeit ist jedoch jederzeit gegeben, die Daten
werden im Rahmen der Erstellung des Berichtes über den
Rechnungsabschluss des Landes auch jeweils an den Landesrechnungshof übermittelt.
Einnahmen
Die Einnahmen beinhalteten u.a. die kumulierte noch nicht für Baumaßnahmen verwendete Flexibilisierungsrücklage der LLA Rotholz
sowie Kostenersätze.
14
Schulbetrieb
sonstige
anweisende Stellen
Die Leitung der LLA Rotholz war nicht für alle Voranschlagsstellen
verantwortlich. Die Bewirtschaftung für einzelne Ausgabenpositionen,
wie „Leistungen für Personal“ (Abteilung Organisation und Personal),
„Instandsetzung und Ausbau“ (Abteilung Hochbau), „Dienstkraftfahrzeuge“ (Sachgebiet Fahrzeug- und Maschinenlogistik) und „Versicherungen“ (Abteilung Justiziariat) oblag den zuständigen Fachabteilungen des Amtes der Tiroler Landesregierung.
5.
Leitbild
Schulbetrieb
Gemäß ihrem Leitbild setzte sich die LLA Rotholz im Schulbetrieb
nachfolgende Schwerpunkte:
 Die Gewährleistung einer umfassenden Ausbildung zur selbständigen Führung von Betrieben und Haushalten,
 die Vorbereitung der SchülerInnen auf eine außerlandwirtschaftliche Berufsausbildung oder auf eine weitere schulische Ausbildung (z.B. Berufsreifeprüfungskurs des BFI in der LLA Rotholz),
 die Gestaltung des Unterrichts anhand eines kompetenzorientierten Lehrplanes,
 die Vertiefung der Verbundenheit mit dem bäuerlichen Berufsstand
und
 die Erweiterung der Allgemeinbildung.
5.1.
Ausbildungszweige
Der Schulbetrieb der LLA Rotholz umfasst als Ausbildungszweige die
Fachschule für Landwirtschaft, die Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement, die Fachberufsschule für Forstwirtschaft, die Fachberufsschule für Gartenbau sowie die Fachschule
für Erwachsene.
Fachschule für
Landwirtschaft
Die Ausbildung an der Fachschule für Landwirtschaft vermittelt in drei
Jahren Inhalte im Rahmen eines fachtheoretischen und praktischen
Unterrichts. Die LLA Rotholz ergänzt dabei die Lehrinhalte Produktionstechnik, Lebensmittelerzeugung sowie Betriebswirtschaft und
Marketing durch den Unterricht in den Lehrwerkstätten für Holz-, Metall- und Landtechnik. Zusätzlich zum Unterricht in Rotholz absolvieren die SchülerInnen ein Heimpraktikum im Ausmaß von drei
Wochen und ein Fremdpraktikum im Ausmaß von zehn Wochen.
15
Schulbetrieb
Fachschule für
ländliches Betriebsund Haushaltsmanagement
Die dreijährige Ausbildung an der Fachschule für ländliches Betriebsund Haushaltsmanagement umfasst den Erwerb von Fähigkeiten für
die Führung von Betrieben und Haushalten sowie für eine weitergehende Schul- bzw. Berufsausbildung. Die Vermittlung der Lerninhalte
erfolgt neben theoretischen Unterrichtseinheiten durch einen hohen
Anteil an praktischen Übungen.
Foto 2: Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
© LLA Rotholz
Fachberufsschule
für Forstwirtschaft
Während ihrer dreijährigen Lehrzeit absolvieren Lehrlinge der Forstwirtschaft neben der praktischen Ausbildung in einem Betrieb in jedem Lehrjahr einen 9-wöchigen Berufsschullehrgang an der Fachberufsschule für Forstwirtschaft. Im Zuge ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung an der Fachberufsschule absolvieren die Lehrlinge
auch die Kranführerausbildung für forstliche Seilkrananlagen.
Fachberufsschule
für Gartenbau
Die dreijährige Lehrzeit der Lehrlinge für Gartenbau umfasst neben
der praktischen Ausbildung im Lehrbetrieb in jedem Lehrjahr einen
neunwöchigen Berufsschullehrgang an der Fachberufsschule für Gartenbau. Die Ausbildung umfasst u.a. Fertigkeiten in den Gebieten des
Zierpflanzenbaus, der Baumschule und des Gemüsebaus.
Die Abwicklung der Facharbeiterprüfung in den zwei Fachberufsschulen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Tirol,
dem Ländlichen Fortbildungsinstitut Tirol und der Landarbeiterkammer Tirol.
16
Schulbetrieb
Foto 3: Unterricht an der Fachberufsschule für Gartenbau © LLA Rotholz
Fachschule für
Erwachsene
An der Fachschule für Erwachsene kann die Facharbeiter- und Meisterausbildung in den Fachgebieten Landwirtschaft, Hauswirtschaft
und Forstwirtschaft absolviert werden. Die Ausbildung zum Facharbeiter umfasst 260 Unterrichtseinheiten und setzt die Vollendung
des 19. Lebensjahres und eine dreijährige mindestens 20-stündige
Tätigkeit in einem Beruf der Land- und Forstwirtschaft oder ländlichen
Hauswirtschaft voraus. Die Ausbildung zum Meister besteht aus
360 Unterrichtseinheiten und kann nur von Facharbeitern mit einer
dreijährigen praktischen Tätigkeit abgeschlossen werden.
5.2.
Anzahl der SchülerInnen und AbsolventInnen
Geplante SchülerInnenanzahl
Leistungskennzahlen
Der Controlling-Beirat legte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel
als Leistungskennzahl für den Schulbetrieb die Anzahl der SchülerInnen im ersten Jahrgang fest. Demnach sollte die LLA Rotholz in den
Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 jeweils die nachfolgende Anzahl
von SchülerInnen pro Ausbildungszweig im ersten Jahrgang erreichen:
geplante Anzahl der SchülerInnen im ersten Jahrgang
2010/11 - 2014/15
Fachschule für Landwirtschaft
85
Fachschule für ländl. Betriebs- und Haushaltsmanagement
52
Fachberufsschule für Gartenbau
36
Fachschule für Erwachsene
24
Tab. 5: Geplante Anzahl der SchülerInnen im ersten Jahrgang
17
Schulbetrieb
Für die Ausbildungszweige Fachberufsschule für Forstwirtschaft und
die hauswirtschaftliche sowie forstwirtschaftliche Fachschule für
Erwachsene legte der Controlling-Beirat keine Leistungskennzahlen
fest.
Erreichte SchülerInnenanzahl
Die Anzahl der SchülerInnen im ersten Jahrgang stellt sich pro Ausbildungszweig in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 wie folgt dar:
Anzahl der SchülerInnen 1. Jahrgang 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15
Fachschule für Landwirtschaft
Fachschule für ländl. Betriebs- u.
Haushaltsmanagement
Fachberufsschule für Gartenbau
89
103
90
87
86
67
59
70
72
67
29
34
32
28
38
Fachschule für Erwachsene
75
48
60
70
76
Tab. 6: Anzahl der SchülerInnen im ersten Jahrgang
Zielerreichung
Die LLA Rotholz erreichte in den Ausbildungszweigen Fachschule für
Landwirtschaft, Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement sowie Fachschule für Erwachsene in allen Jahren des
Betrachtungszeitraumes die vom Controlling-Beirat festgelegte Zielvorgabe.
Die Anzahl der SchülerInnen im ersten Jahrgang in der Fachberufsschule für Gartenbau lag hingegen in Schuljahren 2010/11 bis
2013/14 unter der geplanten Anzahl von SchülerInnen.
Die jährliche Entwicklung der SchülerInnenanzahl aller Jahrgänge in
den einzelnen Ausbildungszweigen stellte sich in den Schuljahren
2010/11 bis 2014/15 wie folgt dar:
Gesamtanzahl der SchülerInnen aller Jahrgänge
2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15
Fachschule für Landwirtschaft
Fachschule für ländl. Betriebs- u.
Haushaltsmanagement
Fachberufsschule für Forstwirtschaft
212
218
208
214
209
167
142
140
151
161
42
48
62
41
42
Fachberufsschule für Gartenbau
101
102
92
88
93
92
67
75
85
76
614
577
577
579
581
Fachschule für Erwachsene
Summe
Tab. 7: Gesamtanzahl der SchülerInnen aller Jahrgänge
18
Schulbetrieb
Verteilung
Rund ein Drittel der SchülerInnen der LLA Rotholz besuchte die
Fachschule für Landwirtschaft. Die wenigsten SchülerInnen (7 % der
GesamtschülerInnenanzahl) besuchten die Fachberufsschule für
Forstwirtschaft.
Entwicklung
Die GesamtschülerInnenanzahl an der LLA Rotholz verringerte sich
vom Schuljahr 2010/11 auf das Schuljahr 2014/15 um 5 %. Grund
hierfür waren die Rückgänge der Schülerzahlen vor allem in der
Fachschule für Erwachsene. Eine detaillierte Aufstellung über die Anzahl der SchülerInnen ist im Anhang ersichtlich.
Geschlechterverteilung und Herkunft
Geschlechterverteilung
In den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 waren durchschnittlich 60 %
der SchülerInnen männlich. Die Geschlechterverteilung stellte sich
jedoch in den einzelnen Ausbildungszweigen sehr unterschiedlich
dar. In der Fachschule für Landwirtschaft und in der Fachberufsschule für Forstwirtschaft lag der Anteil der Schüler bei 96 % sowie
100 %. In der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement und der Fachberufsschule für Gartenbau lag der Anteil
der Schülerinnen hingegen bei 100 % sowie 61 %.
Herkunft
Rund 90 % der an der LLA Rotholz unterrichteten SchülerInnen
stammte in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 aus dem Bundesland Tirol. Die Ausbildungszweige mit dem geringsten Anteil an SchülerInnen aus Tirol waren die Fachberufsschulen. Die Fachberufsschule für Forstwirtschaft verzeichnete im Schuljahr 2014/15 einen
Anteil von 52 % und die Fachberufsschule für Gartenbau einen Anteil
von 73 % an Tiroler SchülerInnen.
Die nicht aus Tirol stammenden SchülerInnen kamen überwiegend
aus anderen österreichischen Bundesländern. Vereinzelt stammten
SchülerInnen auch aus Südtirol und aus Deutschland. In der Fachberufsschule für Gartenbau studierten durchschnittlich rund 25 %
Vorarlberger SchülerInnen.
Vereinbarung
über Kostenersatz
mit dem Land
Vorarlberg
Aufgrund des hohen Anteils an Vorarlberger SchülerInnen an der
Fachberufsschule für Gartenbau vereinbarten die zuständigen
Landesräte der Länder Tirol und Vorarlberg im Jahr 2006, dass das
Land Vorarlberg einen Kostenersatz in der Höhe von € 150 pro SchülerIn im Ausbildungszweig Gartenbau an das Land Tirol leistet. Im
Zeitraum 2010 bis 2012 vereinnahmte das Land Tirol aus dieser Position insgesamt rund € 12.000.
19
Schulbetrieb
Anzahl der AbsolventInnen
Die Anzahl der AbsolventInnen der einzelnen Fachschulen und der
Fachberufsschulen in den Schuljahren 2010/11 bis 2013/14 stellt sich
wie folgt dar:
Anzahl der AbsolventInnen
2010/11 2011/12 2012/13 2013/14
Fachschule für Landwirtschaft
59
60
48
68
Fachschule für ländl. Betriebs- und Haushaltsmanagement
43
52
31
37
Fachberufsschule für Forstwirtschaft
26
25
31
26
Fachberufsschule für Gartenbau
32
36
25
32
Fachschule für Erwachsene
92
67
75
85
Summe
252
240
210
248
Tab. 8: Anzahl der AbsolventInnen
Entwicklung
Die jährliche AbsolventInnenanzahl lag zwischen 210 (Schuljahr 2012/13) und 252 (Schuljahr 2010/11).
Abschlussraten
Im Schuljahr 2013/14 betrug die Abschlussrate für die Fachschule für
Landwirtschaft 66 % und für die Fachschule für ländliches Betriebsund Haushaltsmanagement 63 %. Im vorangegangenen Schuljahr 2012/13 schlossen nur 54 % der SchülerInnen der Fachschule
für Landwirtschaft und 46 % der SchülerInnen der Fachschule für
ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement ihre Ausbildung ab.
Gründe für den
vorzeitigen Austritt
Die Gründe für den vorzeitigen Austritt aus den Fachschulen nach
dem ersten Schuljahr lagen darin, dass einige SchülerInnen
 den Schulbesuch an der LLA Rotholz nur zur Beendigung der
neunjährigen Schulpflicht nützten oder
 aufgrund eines mangelnden Lernerfolges während der Ausbildung
ausschieden.
Folgen
5
Eine abgebrochene Ausbildung führt, aufgrund der hohen Kosten der
Lehrbetriebe an den land- und forstwirtschaftlichen Schulen, zu hohen, nicht zielgerichteten Ausgaben der öffentlichen Hand. Gemäß
dem „Nationalen Bildungsbericht Österreich 2009“5 sind die Ausgaben pro SchülerIn für diesen Schultyp um rund 60 % höher als die
Ausgaben pro SchülerIn im gesamten berufsbildenden mittleren und
höheren Schulwesen.
Der vom Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) in Auftrag
gegebene „Nationale Bildungsbericht Österreich 2009“ bildet Daten und Indikatoren zum Schulsystem in Österreich ab.
20
Schulbetrieb
Empfehlung gem.
Art. 69 Abs. 4 TLO
Der LRH empfiehlt der LLA Rotholz zu prüfen, in wie weit es möglich
ist, mit geeigneten Maßnahmen die Abschlussraten zu erhöhen. Dies
beinhaltet beispielsweise die Information angehender SchülerInnen
über die Ziele und Anforderungen der Ausbildung sowie eine Ausweitung der Fördermaßnahmen für SchülerInnen.
Stellungnahme der
Regierung
Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes, zu prüfen, in wie weit es
möglich ist, mit geeigneten Maßnahmen die Abschlussraten zu erhöhen, darf angemerkt werden, dass die geringere Abschlussquote
2012/13 in der Fachrichtung BHM darauf zurückzuführen ist, dass die
Schülerinnen der Expositur Bruck (geführt als einjährige Schule) in
die Gesamtstatistik eingerechnet wurden und somit die Schüleranzahl
im 1. Jahrgang um 23 höher war, was zu einer Verzerrung der
Statistik führte. Bereinigt um diese Schülerinnenzahl von Bruck ergibt
sich eine Quote von deutlich über 60 %. Die LLA Rotholz arbeitet
intensiv daran, den Weg zur Erhöhung der Abschlussraten fortzusetzen; im Schuljahr 2014/15 schließen in der Fachrichtung Landwirtschaft 58 Schüler in Beziehung zu 90 beginnenden Schüler im Schuljahr 2012/13 ab (64 %). In der Fachrichtung Hauswirtschaft schließen
42 Schüler in Beziehung zu 70 beginnenden Schüler im Schuljahr
2012/13 ab (60 %).
Zu den Gründen für den vorzeitigen Austritt aus den Fachschulen
nach dem ersten Schuljahr, darf anmerkt werden, dass auch ein
attraktives Angebot eines Lehrplatzes in Industrie und Gewerbe eine
Rolle spielt. Zudem ist der zitierte Bildungsbericht (Seite 20) betreffend der sehr hohen Kosten (+60 %) leider unvollständig und nicht
korrekt. Diesbezüglich wurde schon im Jahr 2011 im Rahmen der
Stellungnahme zum Rohbericht des Bundes Stellung genommen.
Zukünftige Entwicklungen
Eine Prognose über die Schülerzahlen in den Jahren 2014 bis 2018
an der LLA Rotholz lässt sich anhand der Anzahl der voraussichtlichen Haupt-/MittelschulabgängerInnen erstellen. Demnach reduziert
sich die Zahl der AbgängerInnen an den Haupt-/Mittelschulen in den
für die LLA Rotholz relevanten (Teil-) Bezirken Innsbruck, Innsbruck
Land Ost, Kufstein und Schwaz von 2.630 auf 2.510 SchülerInnen
und somit um 5 %.
Auch die Statistik Austria prognostizierte in der Studie „Regionalisierte Schulbesuchsprognose für Österreich 2009 bis 2030“6 einen Rückgang der SchülerInnenanzahl. Gemäß der Studie geht auf Basis demographischer Daten die Anzahl der SchülerInnen in Tirol vom
6
https://www.statistik.at/web_de/static/regionalisierte_schulbesuchsprognose_bis_2030_065053.pdf
21
Schulbetrieb
Jahr 2009/10 auf das Jahr 2030/31 in berufsbildenden mittleren Schulen und in Berufsschulen um rund 15 % zurück.
Empfehlung gem.
Art. 69 Abs. 4 TLO
Der LRH empfiehlt der LLA Rotholz zu prüfen, in wie weit es möglich
ist, die Prognosen der Schülerzahlen bei strategischen Entscheidungen, wie beispielsweise bei investiven baulichen Maßnahmen, zu berücksichtigen.
Stellungnahme der
Regierung
Die Empfehlung, die Prognose der Schülerzahlen bei strategischen
Entscheidungen, wie beispielsweise bei investiven baulichen Maßnahmen, zu berücksichtigen, wird sorgfältig geprüft.
5.3.
Internetauftritt
Der Internetauftritt ist ein wesentliches Instrument der Öffentlichkeitsarbeit von Lehranstalten, da Informationen für derzeitige und zukünftige SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und MitarbeiterInnen jederzeit
abrufbar zur Verfügung gestellt werden können. Auch können mit
dem Internetauftritt einer breiten Öffentlichkeit die Aufgaben und Leistungen der Lehranstalt präsentiert werden.
Corporate Design
des Landes Tirol
Das von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Amtes der Tiroler
Landesverwaltung entwickelte Corporate Design soll für einen einheitlichen und zeitgemäßen Auftritt des Landes Tirol mit seinen Organisationseinheiten sorgen. Dies umfasst auch den Internetauftritt der
Organisationseinheiten. In einem Handbuch („Corporate Design Manual“) sind die wichtigsten Vorgaben zu den visuellen Gestaltungselementen wie die Verwendung des Landeslogos festgehalten. Das
Landeslogo stellt demnach als Markenzeichen des Landes Tirol das
zentrale Element des Corporate Designs dar. Ein einheitlicher Auftritt
aller Organisationseinheiten soll einen hohen Wiedererkennungswert
schaffen und die Marke „Land Tirol“ stärken.
Website der
LLA Rotholz
Die LLA Rotholz betrieb unter dem Link http://www.rotholz.at/ eine
Website. Diese führte Informationen zu den einzelnen Schulen, den
Lehrbetrieben, den Internaten und Aktivitäten der AbsolventInnen an.
Weiters veröffentlichte die Lehranstalt anstehende Termine wie beispielsweise Anmeldefristen für die einzelnen Schulen und Veranstaltungen, Anmeldeformulare, Kontaktinformationen sowie Informationen zu den MitarbeiterInnen. Ein abrufbarer Kurzfilm präsentierte
zudem das Gelände der LLA Rotholz und zeigte SchülerInnen, welche ihre Lehrgänge und Erfahrungen an der Schule vorstellten. Für
die Erstellung des Kurzfilms wendete die LLA Rotholz im Jahr 2014
€ 9.000 auf.
22
Schulbetrieb
Die LLA Rotholz führte das Landeslogo wie in den Corporate Design
Vorgaben definiert nicht auf ihrer Website an. Damit war die Lehranstalt für einen Besucher auf der Website nicht eindeutig als Organisationseinheit des Landes Tirol erkennbar.
Empfehlung gem.
Art. 69 Abs. 4 TLO
Der LRH empfiehlt der LLA Rotholz zu prüfen, ob durch die Führung
des Landeslogos auf der Website der Lehranstalt den Corporate Design Vorgaben des Landes Tirol entsprochen werden kann. Dadurch
würde die Lehranstalt als Organisationseinheit des Landes Tirol erkennbar, ein Wiedererkennungswert geschaffen und die Marke „Land
Tirol“ gestärkt werden.
Stellungnahme der
Regierung
Der Empfehlung, durch die Führung des Landeslogos auf der Website der Lehranstalt den Corporate Design Vorgaben des Landes Tirol
zu entsprechen, wurde bereits Rechnung getragen. Die Homepage
wird in den nächsten Jahren wieder überarbeitet und das Logo des
Landes Tirol noch besser integriert.
5.4.
Evaluierung
Die LLA Rotholz evaluierte in den Jahren 2010 und 2013 den Schulbetrieb mit Hilfe des Selbstevaluierungssystem SEIS7. Die inhaltlichen
Schwerpunkte der Evaluierung beruhten auf den Kategorien Lernen
und Lehren, Schulkultur, Führung und Schulmanagement, Professionalität der Lehrkräfte sowie Ziele und Strategie der Qualitätsentwicklung.
Als Methode verwendete SEIS Befragungen von SchülerInnen,
Eltern, LehrerInnen, Ausbildern und nichtpädagogischen MitarbeiterInnen. Dabei stimmten die einzelnen Befragten Aussagen in
den einzelnen Kategorien zu oder lehnten diese ab, wodurch die
durchschnittliche Zustimmung ermittelt wurde.
Ergebnisse
7
Die Selbstevaluierung im Jahre 2013 ergab in vielen Kategorien positive Ergebnisse. Vor allem die Kategorien Lernen und Lehren, Schulkultur sowie Führung und Schulmanagement erhielten eine hohe Zustimmung. Verbesserungsbedarf ergab sich aus der Befragung bei
SchülerInnenunterstützung/-förderung, Leistungsanforderung und
Leistungsbeurteilung, SchülerInnen-Mitbestimmung sowie Qualitätsentwicklung.
Das Selbstevaluationsinstrument SEIS (Selbstevaluation in Schulen) dient der computergestützten, standardisierten Selbstevaluation in Schulen. Im Mittelpunkt der Evaluation steht die Qualitätsentwicklung des Schulbetriebes und das Ziel, den
Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozess effizienter, effektiver, systemischer und nachhaltiger zu gestalten. Betreiber von
SEIS ist ein Konsortium aus den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sowie der Zentralstelle
für das Auslandsschulwesen.
23
Schulbetrieb
Maßnahmen
Als Folge der Selbstevaluierung setzte die LLA Rotholz Verbesserungsmaßnahmen um. Beispielsweise ist die Unterrichtsbegleitung
und -beobachtung seit der Evaluierung im Jahr 2013 ein Teil des
Schulbetriebes. Zudem setzte das Land Tirol Fortbildungsschwerpunkte für die LehrerInnen.
nächste Evaluierung
Die nächste Selbstevaluierung mittels SEIS wird im Jahr 2016 und
danach in einem dreijährigen Rhythmus stattfinden.
5.5.
Einnahmen
Die Einnahmen aus dem Schulbetrieb stellten sich im Zeitraum 2010
bis 2014 wie folgt dar:
Einnahmen Schulbetrieb
2010
2011
2012
2013
2014
Vermietung
49.036
52.784
52.581
60.684
67.855
Sonstige Einnahmen
92.214
80.120 111.390 136.754 111.519
Summe Einnahmen
141.250 132.904 163.971 197.438 179.374
Tab. 9: Einnahmen des Schulbetriebs (Beträge in €)
Vermietung,
sonstige Einnahmen
Die LLA Rotholz vermietete Dienst- und Naturalwohnungen sowie
Garagen (siehe Kapitel „Dienst- und Naturalwohnungen“). Die
Mieteinnahmen betrugen im Jahr 2014 rund € 70.000. Durch Heizkosten- und Energieersätze für die vermieteten Dienstwohnungen
sowie durch Einnahmen aus Benützungsgebühren für das Schwimmbad und die Turnhalle erzielte die LLA Rotholz im Jahr 2014 Einnahmen in der Höhe von rund € 110.000.
5.6.
Ausgaben
Die Ausgaben für den Schulbetrieb stellten sich im Zeitraum 2010
bis 2014 wie folgt dar:
24
Lehrbetrieb
Ausgaben Schulbetrieb
Personal
2010
2011
2012
2013
2014
1.116.981 1.160.869 1.201.081 1.269.517 1.257.958
Anlagen
Instandhaltung
Betriebsausgaben
Sonstige Ausgaben
Summe Ausgaben
102.532
57.520
109.717
51.896
46.194
78.594
143.505
214.470
131.590
88.134
606.258
534.723
625.879
616.885
589.628
62.661
75.449
132.481
90.645
92.353
1.967.026 1.972.066 2.283.628 2.160.533 2.074.267
Tab. 10: Ausgaben des Schulbetriebs (Beträge in €)
Personal
Die Personalausgaben der Schule umfassten die Löhne, Gehälter
und die gesetzlichen Abgaben der Kollektivvertrag-Bediensteten im
Schulbetrieb an der LLA Rotholz. Im Zeitraum 2010 bis 2014 erhöhten sich die Personalausgaben um 13 % auf rund 1,3 Mio. €. Diese
Erhöhung war auf die jährlichen Gehaltsabschlüsse und die Erhöhung
der MitarbeiterInnenanzahl zurückzuführen.
Anlagen,
Instandhaltung
Die Ausgaben für Anlagen umfassten Anschaffungen für Maschinen,
Geräte, Werkzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im
Zeitraum 2010 bis 2014 betrugen die Ausgaben für Anlagen durchschnittlich rund € 75.000. Weiters tätigte die LLA Rotholz Ausgaben
für Instandhaltungen von Maschinen und Betriebsausstattungen in
der Höhe von durchschnittlich € 130.000.
Betriebsausgaben,
sonstige Ausgaben
Die Betriebsausgaben in der Höhe von durchschnittlich € 595.000
beinhalteten überwiegend Ausgaben für Energie, Gebrauchsgüter,
Reinigungsmittel sowie Schreib- und Büromaterial. Die sonstigen
Ausgaben setzten sich beispielsweise aus Ausgaben für Leistungen
von Unternehmen (z.B. EDV-Dienstleistungen, Installationen), öffentliche Abgaben und Portogebühren zusammen. Im Zeitraum 2010
bis 2014 betrugen diese rund € 90.000.
6.
Leitbild
Lehrbetrieb
Gemäß Leitbild setzt die LLA Rotholz für den Lehrbetrieb nachfolgende Schwerpunkte:
 Den Betrieb einer realen Übungsstätte zur praxisorientierten Anwendung der theoretischen Kenntnisse für die SchülerInnen,
25
Lehrbetrieb
 die Gewährleistung der Verbundenheit der SchülerInnen mit der
LLA Rotholz auch über die Schulzeit hinaus durch Beziehungen
wirtschaftlicher Art mit den Lehrbetrieben,
 die Vermittlung von Kenntnissen über eine nachhaltige, kostenbewusste und biologische Landwirtschaft sowie
 die Lehre von Innovationen in der Landwirtschaft.
Die biologische Wirtschaftsweise umfasst die nachhaltige Bodenbewirtschaftung gemäß den Richtlinien von Bio-Austria, die Verwendung
von wirtschaftseigenen Düngern, eine schonende Grünlandnutzung
und die Hebung des Preisniveaus für bestimmte Produkte.
6.1.
Betriebszweige
Der Lehrbetrieb der LLA Rotholz umfasst die Betriebszweige Rinderstall, Schweinestall, Feldwirtschaft, Gärtnerei, Baumschule, Obstbau,
Obstverwertung und Forstwirtschaft.
Rinderstall
Der Betriebszweig Rinderstall bewirtschaftet rund 55 Milchkühe mit
einer durchschnittlichen jährlichen Milchleistung von rund 8.200 Kilogramm pro Milchkuh. Weiters züchtet die LLA Rotholz in diesem Betriebszweig jährlich rund 35 Rinder und vermarktet die Tiere über
Versteigerungen oder verwertet diese in der eigenen Schlachterei.
Der Unterricht in diesem Betriebszweig umfasst u.a. Tiergesundheit,
Melken, Füttern und Stallhygiene.
Foto 4: Rinderstall © LLA Rotholz
26
Lehrbetrieb
Schweinestall
Im Betriebszweig Schweinestall züchtet die LLA Rotholz gemäß den
geltenden Biorichtlinien Schweine. Der durchschnittliche Bestand
dieser Nutztiere betrug im Jahr 2014 rund 120 Schweine und
rund 200 Ferkel. Das Schweinefleisch findet in der Betriebsküche
Verwendung oder wird von der LLA Rotholz verkauft. Die SchülerInnen erwerben im praktischen Unterricht u.a. Kenntnisse über die Zusammenstellung der Futterbereitung, Tiergesundheit, Umgang mit
Tieren und Stallhygiene.
Foto 5: Schweinestall © LLA Rotholz
Feldwirtschaft
Der Betriebszweig Feldwirtschaft verfügt über Grünland- und Ackerflächen. Schwerpunkte des praktischen Unterrichts sind die Aussaat,
die Düngung der Felder und die Ernte von Kartoffeln, Getreide,
Speisekürbissen und Fenchel. Zusätzlich zum Unterricht führt die
LLA Rotholz Versuche im Pflanzenbau durch.
Hühnerstall
Die Schülerinnen des 2. Lehrganges betreuen im Rahmen des Betriebszweiges Hühnerstall rund 75 Legehennen im schuleigenen Stall.
Die von den Mädchen erledigten Arbeiten umfassen die Fütterung der
Tiere, die Reinigung der Einrichtungen und das Einsammeln der Eier.
Die Eier finden überwiegend Verwendung in der Küche der LLA Rotholz.
Gärtnerei
Die Gärtnerei der LLA Rotholz kultiviert Grün- und Blühpflanzen und
erzeugt zudem Blumen- und Gartendünger sowie diverse Blumenerden. Teil des Lehrbetriebes Gärtnerei ist zudem eine öffentliche Verkaufsstelle, in der die verschiedenen Produkte der Gärtnerei erworben werden können.
27
Lehrbetrieb
Baumschule
Der Betriebszweig Baumschule schult jährlich rund 3.000 Obstbäume
in Sorten des Kern-, Stein,- Schalen- und Beerenobstes auf. Der Verkauf der Obstbäume erfolgt im Frühjahr und Herbst in der Verkaufsstelle der Baumschule.
Obstbau
Die SchülerInnen erlangen im Betriebszweig Obstbau u.a. Kenntnisse
über den Obstbaumschnitt, Pflanzenschutz und die Anlagenpflege.
Die Anlagen umfassen überwiegend Apfel-, Zwetschken-, Kirschen-,
Birnen- und Johannisbeerkulturen. Zudem züchtet der Betriebszweig
diverse Einzelbäume und -sträucher beispielsweise in den Sorten
Marille, Holunder, Walnuss, Quitte oder Mostbirne. Die LLA Rotholz
verkauft die gewonnenen Produkte während der Erntezeit in der Verkaufsstelle der Gärtnerei der LLA Rotholz oder verwendet sie im Betriebszweig Obstverwertung.
Obstverwertung
Der Betriebszweig Obstverwertung veredelt Teile der im Obstbau
gewonnenen Ernte mittels Brennanlagen zu Edelbränden. Die
LLA Rotholz verkauft die Brände in der Verkaufsstelle Gärtnerei.
Forstwirtschaft
Der Betriebszweig Forstwirtschaft bewirtschaftet eine Gesamtwaldfläche im Ausmaß von rund 150 ha. Der jährliche Hiebsatz (jährliche
einschlagbare Holzmenge) beträgt rund 710 Erntefestmeter. Die
Waldfläche besteht zu 38 % aus Fichte, zu 29 % aus Tanne, zu 15 %
aus Buche, zu 10 % aus Lärche und zu 8 % aus Kiefer. Weiters gehört eine 1,5 ha große Christbaumkultur zum Betriebszweig Forstwirtschaft.
6.2.
Leistungskennzahl
Einnahmen
Der Controlling-Beirat legte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel
als Leistungskennzahl für den Lehrbetrieb die Höhe der Einnahmen
aus der Viehwirtschaft (Betriebszweige Rinder- und Schweinestall)
sowie Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft (Betriebszweige
Feldwirtschaft, Gärtnerei, Obstbau, Obstverwertung und Forstwirtschaft) fest. Demnach sollte die LLA Rotholz in den Jahren 2010
bis 2014 jeweils die nachfolgenden jährlichen Einnahmen aus dem
Lehrbetrieb erreichen:
geplante Einnahmen
2010
2011
2012
2013
2014
Viehwirtschaft
236.000
236.000
236.000
255.000
255.000
Land- und Forstwirtschaft
438.000
447.000
456.000
460.000
470.000
Summe
674.000
683.000
692.000
715.000
725.000
Tab. 11: geplante Einnahmen des Lehrbetriebs (Beträge in €)
28
Lehrbetrieb
Die LLA Rotholz plante die Einnahmen aus der Viehwirtschaft durch
den Rinder- und Milchverkauf sowie aus der Schweinehaltung zu erzielen. Die geplanten Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft
umfassten Erlöse aus dem Kartoffel- und Futterbau, dem Nutzholz-,
Brennholz- und Obst- und Beerenverkauf, dem Gartenbau, der Baumschule, den Erlösen aus der Obstverwertung und dem Most- und
Schnapsverkauf.
Für den Erlös aus dem Verkauf von Handelswaren sowie Einnahmen
aus Jagd- und Fischereirechten legte der Controlling-Beirat keine
Leistungskennzahlen fest.
erzielte Einnahmen
Die erzielten Einnahmen stellen sich für den Lehrbetrieb in den Jahren 2010 bis 2014 wie folgt dar:
Einnahmen Lehrbetrieb
Viehwirtschaft
2010
2011
2012
2013
2014
248.134 268.963 296.421 261.739
324.765
Land- und Forstwirtschaft 540.381 490.792 475.536 547.478
547.850
Sonstige Einnahmen
142.202 160.275 119.289 134.760
165.433
Summe Einnahmen
930.718 920.031 891.246 943.977 1.038.049
Tab. 12: Einnahmen des Lehrbetriebs (Beträge in €)
sonstige Einnahmen
Zusätzlich zu den Einnahmen aus der Vieh- sowie Land- und Forstwirtschaft erzielte die LLA Rotholz sonstige Einnahmen aus dem Verkauf von Handelswaren in der Gärtnerei, der Verpachtung von Feldern, Jagd- und Fischereirechten sowie aus Prämien der Agrarmarkt
Austria. Diese sonstigen Einnahmen betrugen im Beobachtungszeitraum zwischen rund € 120.000 (2012) und rund € 165.000 (2014).
Zielerreichung
Die Einnahmen aus dem Lehrbetrieb der LLA Rotholz überstiegen im
Beobachtungszeitraum die geplanten Einnahmen. Die Viehwirtschaft
erzielte dabei durchschnittliche jährliche Mehreinnahmen in der Höhe
von rund € 35.000 und die Land- und Forstwirtschaft durchschnittliche
jährliche Mehreinnahmen in der Höhe von rund € 65.000.
6.3.
Ausgaben
Der Lehrbetrieb verursachte in den Jahren 2010 bis 2014 nachfolgende Ausgaben:
29
Lehrbetrieb
Ausgaben Lehrbetrieb
2010
2011
2012
2013
2014
Personal
252.820
271.355
329.665
333.291
355.451
Anlagen
38.169
112.165
55.472
141.907
34.628
Instandhaltung
21.303
16.454
27.097
30.843
55.326
356.654
362.239
407.662
359.065
395.055
6.342
11.153
6.754
14.883
11.383
Sonstige Ausgaben
111.197
105.222
114.758
129.899
145.672
Summe Ausgaben
786.485
878.588
941.407 1.009.887
997.514
Betriebsausgaben
Miet- und Pachtzinse
Tab. 13: Ausgaben des Lehrbetriebs (Beträge in €)
Personal
Die Personalausgaben des Lehrbetriebes setzten sich aus Löhnen
und gesetzliche Abgaben der im Lehrbetrieb eingesetzten Kollektivvertrag-Bediensteten zusammen und betrugen im Jahr 2014
rund € 355.000. Im Zeitraum 2010 bis 2014 erhöhten sich diese Ausgaben um rund 41 %.
Anlagen,
Instandhaltung
Für den Kauf von Maschinen, Werkzeugen und Geräten tätigte der
Lehrbetrieb der LLA Rotholz im Jahr 2014 Ausgaben in der Höhe von
rund € 35.000. Die Instandhaltung von Maschinen und sonstigen
Kraftfahrzeugen für den Lehrbetrieb verursachte im Jahr 2014 Ausgaben im Ausmaß von rund € 55.000.
Betriebsausgaben
Die Betriebsausgaben des Lehrbetriebs in der Höhe von rund
€ 395.000 im Jahr 2014 umfassten überwiegend Ausgaben für Energie, Futtermittel, Gärtnereibedarf und Reinigungsmittel.
Miet- und
Pachtzinse,
sonstige Ausgaben
Die Miet- und Pachtzinse des Lehrbetriebes betrugen im Jahr 2014
rund € 11.000. Diese Ausgaben bestanden überwiegend aus Anmietungen von landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen. Die
sonstigen Ausgaben des Lehrbetriebes umfassten Dienstleistungen
von Unternehmen wie beispielsweise Transportleistungen und landwirtschaftliche Arbeiten. Im Jahr 2014 betrugen diese Ausgaben rund
€ 145.000.
6.4.
Kostenrechnung
Die LLA Rotholz erstellte für den Lehrbetrieb als zusätzliches betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument eine Kostenstellenrechnung nach Betriebszweigen und eine Deckungsbeitragsrechnung.
30
Lehrbetrieb
Kostenstellenrechnung
Mit der Kostenstellenrechnung analysierte die LLA Rotholz die jährlichen Kosten und Leistungen für die Betriebszweige (Kostenstellen)
Rinderstall, Schweinestall, Feldwirtschaft, Almwirtschaft, Gartenbau,
Baumschule, Obstbau und Obstverwertung.
Die Betriebsergebnisse (Differenz der jeweiligen Kosten und Leistungen) der definierten Kostenstellen in den Jahren 2010 bis 2014
sind in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:
Betriebsergebnisse pro
Kostenstelle
Rinderstall
2010
2011
39.924
13.051
2012
6.755
2013
2014
39.989
31.376
Schweinestall
-17.866 -17.412 -26.003 -27.296 -33.276
Feldwirtschaft
-1.635 -23.448 -79.485 -61.968 -12.635
Gartenbau
53.235
44.473
51.129
28.333
51.097
Baumschule
11.252
3.743
12.001
6.414
22.175
-17.778
-7.802
-1.116
-2.641
-4.087
13.602
14.960
-1.438
-2.960
-5.270
Obstbau
Obstverwertung
Tab. 14: Betriebsergebnisse pro Kostenstelle (Beträge in €)
Mit den Betriebszweigen Rinderstall, Gartenbau und Baumschule
erzielte die LLA Rotholz jährlich positive Ergebnisse.
Im Gegensatz dazu erwirtschaftete die LLA Rotholz mit den Betriebszweigen Schweinestall, Feldwirtschaft, Obstbau und Obstverwertung
im Beobachtungszeitraum 2010 bis 2014 negative Ergebnisse. Die
Einnahmen (Leistungen) aus den Kostenstellen Feldwirtschaft und
Obstbau sind u.a. von externen Faktoren (z.B. Hagel) abhängig. Aus
diesem Grund erzielte die LLA Rotholz keine konstanten Ergebnissen
in diesen Kostenstellen.
Deckungsbeitragsrechnung
Die LLA Rotholz erstellte eine Deckungsbeitragsrechnung zur Berechnung des Erfolges der Milchkuh- und Kalbinnenhaltung sowie von
drei Feldstücken (Kostenträger). Mit der Deckungsbeitragsrechnung
als Instrument der Planung und Steuerung soll die Erlös- und Kostenstruktur der Kostenträger analysiert werden. Der Deckungsbeitrag soll
weiters darüber Auskunft geben, welchen Beitrag die einzelnen Kostenträger zum Gesamtergebnis leisten. Der Deckungsbeitrag berechnet sich als Differenz zwischen den Erlösen eines Kostenträgers und
seinen variablen Kosten.
31
Lehrbetrieb
Milchkuhhaltung
Die LLA Rotholz berechnete den durchschnittlichen Deckungsbeitrag
pro Milchkuh mit rund € 1.970 pro Jahr. Die zur Berechnung des
Deckungsbeitrages herangezogenen Erlöse der Milchkuhhaltung umfassen die Milchverwertung sowie den Fleischverkauf von Altkühen
und Kälbern. Die variablen Kosten setzen sich aus Kosten für Futter,
Tierarzt, Einstreu, Energie, Reinigungsmittel zusammen.
Kalbinnenhaltung
Der durchschnittliche Deckungsbeitrag pro Kalbin an der LLA Rotholz
betrug rund € 710. Dieser Wert ergibt sich nach Abzug der variablen
Kosten für die Kalbinnenaufzucht (z.B. Kosten für Futter, Tierarzt,
Versteigerungsabgaben) vom Versteigerungserlös.
Feldstücke
Die Deckungsbeitragsrechnung für drei Feldstücke ergab Deckungsbeiträge zwischen € 390 und € 21.600 pro Jahr. Die zur Berechnung
verwendeten Erlöse umfassen die Verkaufserlöse der geernteten
Hauptfrüchte und Nebenprodukte. Die Kosten setzen sich aus Saatgut-, Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelkosten sowie Maschinenund Arbeitskosten zusammen.
Empfehlung gem.
Art. 69 Abs. 4 TLO
Der LRH empfiehlt der LLA Rotholz die Deckungsbeitragsrechnung
auch auf weitere Betriebszweige wie beispielsweise die Schweinezucht auszuweiten. Dies würde eine effiziente Planung und Steuerung der Produktion im gesamten Lehrbetrieb unterstützen.
Stellungnahme der
Regierung
Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Deckungsbeitragsrechnung auf weitere Betriebszweige, wie beispielswiese auf die
Schweinezucht auszuweiten, wird im kommenden Jahr umgesetzt.
Empfehlung gem.
Art. 69 Abs. 4 TLO
Der LRH empfiehlt der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen,
Jagd und Fischerei die Ergebnisse der Deckungsbeitragsrechnung
der jeweiligen Betriebszweige der Tiroler landwirtschaftlichen Lehranstalten miteinander zu vergleichen. Durch dieses „Benchmarking“
könnten effizientere Methoden und Praktiken einzelner Betriebszweige identifiziert und auf andere Lehranstalten angewendet werden.
Stellungnahme der
Regierung
Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Ergebnisse der
Deckungsbeitragsrechnung der jeweiligen Betriebszweige der Tiroler
Landwirtschaftlichen Lehranstalten miteinander zu vergleichen, wird
eingehend geprüft.
32
Internatsbetrieb
7.
Internatsbetrieb
7.1.
Bettenkapazität und Auslastung
Internate der
LLA Rotholz
Die LLA Rotholz betreibt zur Unterbringung von SchülerInnen das
„Internat Landwirtschaftliche Fachschule“ mit einer Kapazität von
205 Betten, das „Internat Fachschule für ländliche Hauswirtschaft“ mit
145 Betten und das „Internat Fachberufsschule für Gartenbau/Milchwirtschaft“ mit 44 Betten.
Leistungskennzahlen
Der Controlling-Beirat legte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel
als Leistungskennzahl für das „Internat Fachschule für ländliche
Hauswirtschaft Rotholz“ und das „Internat Landwirtschaftliche Fachschule“ eine jährliche Auslastung in der Höhe von 90 % als Leistungsziel fest. Im „Internat Fachberufsschule für Gartenbau/Milchwirtschaft“ betrug die vorgegebene Auslastung 65 %.
Zielerreichung
Im Jahr 2010 unterschritt die LLA Rotholz die vorgegebenen Ziele mit
einer Auslastung des „Internats Fachberufsschule für Gartenbau/Milchwirtschaft“ in der Höhe von 55 % (Vorgabe 65 %). In den
darauf folgenden Jahren erreichten die Internate der LLA Rotholz die
festgelegte Auslastung.
7.2.
Einnahmen
Die SchülerInnen zahlten an die LLA Rotholz einen Kostenbeitrag für
die Unterbringung im Internat (Heimkostenbeitrag).
Heimkostenbeitrag
Gemäß der jährlich im Boten für Tirol kundgemachten „Verordnung
der Landesregierung über die Festsetzung der Heimkostenbeiträge
für die den öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
angeschlossenen Schülerheime“ betrug der Heimkostenbeitrag für
das Schuljahr 2013/14 bei land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen je SchülerIn und Monat € 304,00 und bei land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen je SchülerIn und Woche € 72,50. Die Entwicklung der Heimkostenbeitragshöhe pro SchülerIn ist in der Beilage
ersichtlich.
Vorschreibung der
Heimkostenbeiträge
Der LRH hat die Vorschreibung der Heimkostenbeiträge hinsichtlich
der Höhe und der Häufigkeit stichprobenweise überprüft und dabei
festgestellt, dass die LLA Rotholz die Heimkostenbeiträge in der richtigen Höhe und der richtigen Anzahl vorgeschrieben hat. Es erfolgten
keine „Rabattierungen“.
33
Internatsbetrieb
Außenstände
Jährlich zahlten rund 10 bis 15 SchülerInnen keine Heimkostenbeiträge. Die Eintreibung der Außenstände übertrug die LLA Rotholz an
die Abteilung Justiziariat, Amt der Tiroler Landesregierung. Zum
Stichtag 31.12.2014 waren Heimkosten in der Höhe von € 20.388,46
ausständig.
Einnahmenentwicklung
Die Einnahmen aus dem Internatsbetrieb entwickelten sich in den
Schuljahren 2009/10 bis 2013/14 wie folgt:
Internatseinnahmen
Internat Fachschule für ländliche Hauswirtschaft Rotholz
Internat Landwirtschaftliche Fachschule
Internat Fachberufsschule für Gartenbau/Milchwirtschaft
Summe
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
482.811
508.200
542.430
531.616
552.672
327.168
351.204
377.692
396.048
436.544
38.294
33.081
39.567
40.839
39.909
848.273
892.485
959.689
968.503 1.029.125
Tab. 15: Internatseinnahmen (Beträge in €)
Im Zusammenhang mit den Internatseinnahmen aus Heimkostenbeiträgen legte der Controlling-Beirat keine zu erreichenden Leistungskennzahlen fest.
Kostendeckung
Die LLA Rotholz richtete für die Internate auch keine eigene Kostenstelle ein. Die LLA Rotholz konnte daher keine Aussage treffen, inwiefern die laufenden Heimkosten durch die Heimkostenbeiträge gedeckt
werden.
Empfehlung gem.
Art. 69 Abs. 4 TLO
Der LRH empfiehlt der LLA Rotholz zu prüfen, in wie weit es möglich
ist, eine eigene Kostenstelle „Internatsbetrieb“ einzurichten, um eine
kosten- und leistungsorientierte Steuerung zu ermöglichen.
Stellungnahme der
Regierung
Zur Empfehlung, eine eigene Kostenstelle „Internatsbetrieb“ einzurichten, darf entgegnet werden, dass dies einen Mehraufwand für die
Buchhaltung verursacht. Eine große Schwierigkeit stellt die Zuordnung diverser Verbrauchsmittel dar (Zuteilung der Reinigungsmittel,
des Instandhaltungsaufwands, des Personals, Abgrenzung zwischen
Küche und Internat,…). Die Ermittlung von Benchmarks (z. B. Anzahl
der zu pflegenden Fläche je Reinigungskraft usw.) wären mögliche
Ansätze. Auch müsste festgelegt werden, welcher Teil der Einnahmen aus dem Internatsbeitrag auf das Internat, die Verpflegung und
die Betreuung aufgeteilt wird.
34
Internatsbetrieb
Vermietungen
im Sommer
Um zusätzliche Einnahmen zu erzielen vermietete die LLA Rotholz in
den Sommermonaten (schulfreie Zeit) Internatszimmer an Veranstalter beispielsweise von Tanz-, Musizier- und Gesangsseminaren.
Durch die Vermietung des Internats im Sommer erzielte die LLA Rotholz zwischen 1.700 Nächtigungen (im Jahr 2011) und 1.812 Nächtigungen (im Jahr 2012).
Die LLA Rotholz verrechnete im Jahr 2014 für eine Nächtigung (inklusive Frühstück) bei SchülerInnen € 22 und bei Erwachsenen € 28.
Der Halbpensionspreis betrug bei SchülerInnen € 27 und bei Erwachsenen € 34.
Die Preisfestsetzung orientierte sich an den vom Land Tirol vorgegebenen Verpflegskostenersätzen für Dritte8 mit einem bis zu 100%igen
Aufschlag.
Leistungskennzahlen
Im Gegensatz zu den Internatseinnahmen aus Heimkostenbeiträgen
legte der Controlling-Beirat für die Vermietung des Internats im Sommer jährliche Einnahmeziele als Leistungskennzahl fest. Demnach
sollte die LLA Rotholz in den Jahren 2010 bis 2012 jährliche Einnahmen aus Sommervermietungen im Ausmaß von € 53.400 und in
den Jahren 2013 und 2014 in der Höhe von € 56.400 erzielen.
erzielte Einnahmen
Die Einnahmen durch die Vermietung des Internats im Sommer betrugen im Jahr 2010 € 61.402, im Jahr 2011 € 60.810, im Jahr 2012
€ 65.177, im Jahr 2013 € 65.142 und im Jahr 2014 € 69.393.
Zielerreichung
Damit übertraf die LLA Rotholz die Zielvorgaben des ControllingBeirats für die Einnahmen durch die Vermietung des Internats im
Sommer in allen fünf Jahren.
7.3.
sonstige
Unterbringungen
8
Ausgaben
Der Unterbringungsbedarf der SchülerInnen variierte pro Schuljahr,
deshalb organisierte die LLA Rotholz bei Bedarf zusätzliche „sonstige
Unterbringungen“ in den umliegenden Gemeinden.
Gemäß den vom Land Tirol festgelegten Verpflegskostenersätze für Dritte beträgt das Entgelt für eine Nächtigung mit
Frühstück € 14,00 und für eine Nächtigung mit Halbpension € 19,50.
35
Küchenbetrieb
Beispielsweise hat die LLA Rotholz im Schuljahr 2013/14 insgesamt
elf SchülerInnen der Fachberufsschule für Gartenbau im „Kolpinghaus-Schülerheim Jenbach“ untergebracht. Weitere 35 SchülerInnen
der Fachberufsschule für Forstwirtschaft und fünf SchülerInnen der
Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement verteilte die LLA Rotholz auf private Unterkünfte.
Die Ausgaben für die Unterbringung von SchülerInnen an externen
Standorten sind für den Zeitraum 2010 bis 2014 in der nachfolgenden
Tabelle ersichtlich:
Ausgaben externer Internatsbetrieb
2010
2011
2012
2013
2014
Kolpingheim
59.929
59.877
59.590
84.821
91.300
Private Unterkunftgeber
39.783
43.994
35.323
62.757
41.674
Summe
99.712
103.870
94.913
147.578
132.974
Tab. 16: Ausgaben für den externen Internatsbetrieb (Beträge in €)
geplante
Ausgaben
Die Zimmer sind zur Gänze Mehrbettzimmer und entsprachen im
„Internat Landwirtschaftliche Fachschule“ nicht mehr dem üblichen
zeitgemäßen Comfortstandard. Die geplante Sanierung dieses
Internats wird im Kapitel „Infrastruktur“ dargestellt.
8.
Küchenbetrieb
Die LLA Rotholz betreibt eine Betriebsküche und eine Lehrküche in
der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement.
Die Auflösung der hauswirtschaftlichen Lehrküche in Bruck am Ziller
erfolgte im Jahr 2012.
8.1.
Betriebsküche
Betriebs- und Lehrküche
Die Betriebsküche hat die Aufgabe der Versorgung von SchülerInnen,
LehrerInnen und sonstigen Bediensteten. In den beiden Speisesälen
der Betriebsküche stehen insgesamt 290 Sitzplätze zur Verfügung.
Die Verpflegung erfolgt in Form des „Selbstbedienungssystems“. Pro
Tag produziert die Betriebsküche durchschnittlich zwischen 410 und
520 Mittagessen sowie zwischen 370 und 410 Abendessen und Frühstücke.
36
Küchenbetrieb
Die Leitung der Betriebsküche obliegt einer Wirtschaftsleiterin. Zusätzlich sind sechs Vollbeschäftigte und vier Teilbeschäftigte in der
Betriebsküche tätig.
Lehrküche
In der Lehrküche der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement steht die Vermittlung von Fachwissen im Rahmen
des Unterrichts im Vordergrund. Eine Lehrerin übernimmt die organisatorischen Aufgaben der Lehrküche, wie beispielsweise den Lebensmitteleinkauf. Die weitere Abwicklung des Kochunterrichts liegt
im Aufgabenbereich der jeweiligen Lehrpersonen. Die Speisesäle der
Lehrküche umfassen insgesamt 184 Sitzplätze.
8.2.
Einnahmen
Der Küchenbetrieb der LLA Rotholz erwirtschaftete Einnahmen im
Ausmaß von € 139.711 im Jahr 2010, € 126.819 im Jahr 2011,
€ 126.111 im Jahr 2012, € 141.328 im Jahr 2013 und € 137.297 im
Jahr 2014. Diese Einnahmen beruhten überwiegend auf Vergütungen
für die Verpflegung.
Vergütungen für die Verpflegung
Verpflegskostenersätze
Für die Verpflegung hatten die MitarbeiterInnen der LLA Rotholz,
sonstige Landesbedienstete sowie Dritte eine Vergütung (Verpflegskostenersatz) zu leisten. Gemäß dem Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 1.12.2009 „Vergütung für Verpflegung und Unterkunft
in Landesanstalten und Landesbetrieben“ verrechnete die LLA Rotholz ab 1.1.2010 die nachfolgenden Verpflegskostenersätze für die
Vergütungen der Verpflegung:
Verpflegskostenersätze Landesbedienstete Dritte
Frühstück
1,30
2,00
Mittagessen
3,90
6,80
Jause
1,30
2,00
Abendessen
2,60
5,50
Tab. 17: Verpflegskostenersätze (Beträge in €)
andere öffentliche
Institutionen
Für Bedienstete anderer öffentlicher Institutionen betrug der Satz für
das Mittagessen € 5,20. Die Verrechnung war an die folgenden Bedingungen geknüpft:
37
Küchenbetrieb
 Seitens der LLA Rotholz war mit den zu verpflegenden öffentlichen
Institutionen eine Vereinbarung über den regelmäßigen Verpflegsbedarf der Bediensteten abzuschließen.
 Die Verpflegung musste ohne zusätzlichen Personalaufwand und
nach Maßgabe der vorliegenden räumlichen sowie personellen
Kapazitäten möglich sein.
 Der übliche Betriebsablauf durfte nicht gestört werden.
Einhaltung der
Bedingungen
In der LLA Rotholz nahmen rund 30 Bedienstete anderer öffentlicher
Institutionen regelmäßig das Mittagessen ein. Diese Personen waren
MitarbeiterInnen der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft
Rotholz, der Polizei Wiesing und Strass im Zillertal, des Schweinezuchtverbandes Tirol, des Maschinenrings Tirol/Geschäftsstelle
Schwaz, der Milchuntersuchungsstelle Rotholz/Landeskontrollverband und der Bezirkslandwirtschaftskammer Schwaz. Mit diesen Organisationen schloss die LLA Rotholz Vereinbarungen ab.
Der LRH stellt fest, dass die Verpflegung dieser MitarbeiterInnen anderer öffentlicher Institutionen ohne zusätzlichen Personalaufwand
erfolgte und der übliche Betriebsablauf nicht gestört wurde.
Der diesen externen MitarbeiterInnen verrechnete Verpflegskostenersatz in der Höhe von € 5,20 deckte den Sachaufwand ab.
außerschulische
Veranstaltungen
Neben der Verpflegung der Bediensteten war die Betriebsküche der
LLA Rotholz auch für die Verpflegung bei diversen Veranstaltungen
zuständig. Jährlich fanden in der LLA Rotholz rund 180 außerschulische Veranstaltungen (z.B. Eheseminare, Direktorenkonferenzen, Erntedankfeiern, AbsolventInnenbälle) mit rund 6.100 TeilnehmerInnen statt.
Gemäß Regierungsbeschluss vom 1.12.2009 konnten bei Veranstaltungen höhere Preise verlangt werden, wenn „die verabreichte Verpflegung aufgrund eines besonderen Angebots oder besonderer Qualität einen überdurchschnittlichen Wert darstellt“. Die LLA Rotholz
stellte daher bei Veranstaltungen höhere Verpflegskostenersätze in
Rechnung. Für ein Mittagessen verrechnete die LLA Rotholz € 10, für
ein Abendessen € 7 und für eine Jause € 4,5.
Zusätzlich zu den Einnahmen aus der Verpflegung erzielte die
LLA Rotholz durch die außerschulischen Veranstaltungen Einnahmen
aus Benützungsentgelten. Beispielsweise verrechnete die LLA Rotholz für die ganztägige Benützung von Seminarräumen eine Raummiete in der Höhe von € 60 sowie für den Festsaal und den Turnsaal
€ 180. Die LLA Rotholz erzielte im Jahr 2014 durch außerschulische
Veranstaltungen Einnahmen in der Höhe von insgesamt rund
€ 123.000.
38
Küchenbetrieb
Der LRH stellt fest, dass der Controlling-Beirat keine Leistungskennzahlen für den Küchenbetrieb definierte.
Empfehlung gem.
Art. 69 Abs. 4 TLO
Der LRH empfiehlt der Abteilung Finanzen zu prüfen, in wie weit es
möglich ist, dass der Controlling-Beirat Leistungskennzahlen für den
Küchenbetrieb (z.B. Anzahl der ausgegebenen Essen, Einnahmen
durch die Verpflegung externer Institutionen) festlegt. Die Festlegung
von Leistungskennzahlen würde eine zielgerichtete Steuerung ermöglichen und ein Anreizsystem zur Zielerreichung (z.B. Einnahmenmaximierung) schaffen.
Stellungnahme der
Regierung
Zur Empfehlung, für den Küchenbetrieb Leistungskennzahlen durch
den Controlling-Beirat festzulegen, ist zu erwähnen, dass für den Küchenbetrieb die von der Landesregierung festgesetzten Verpflegssätze zur Deckung des Sachaufwandes sowie die Verpflegskostenersätze gelten, welche von den verköstigten Personen zu entrichten
sind. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben in Verbindung mit der
Maßgabe, die Personalressourcen durch Verpflegung schulfremder
Personen nicht zu erhöhen, schienen eigene Leistungskennzahlen
unter Hinweis auf nachstehende Ausführungen für den Küchenbetrieb
derzeit nicht notwendig. Es ist daran gedacht, nach Erhalt des Endberichts über das Pilotprojekt im Rahmen der bundesweiten Haushaltsrechtsreform für die derzeit flexibilisierten Organisationseinheiten im
Land Tirol auch eine Nachfolgeregelung zu entwickeln. Bestandteil
einer derartigen Weiterentwicklung kann die Verknüpfung von
Leistungskennzahlen mit der Kosten- und Leistungsrechnung sein. In
diesem Zusammenhang sind diesbezügliche Parameter zu erarbeiten
und die bisher bestehenden Leistungsindikatoren zu evaluieren. Dahingehend wird der Empfehlung des Landesrechnungshofes Rechnung getragen.
Die Anzahl der ausgegebenen Essen wird in der Buchhaltung an der
LLA Rotholz bereits ermittelt. Hinsichtlich der Einnahmen wird zwischen Einnahmen aus der Verpflegung der Lehrer und Kollektivvertragsbediensteten bzw. Verwaltungsbediensteten differenziert und
getrennt erfasst. Bei den „Sonstigen Einnahmen aus Verpflegung und
Nächtigung“ wird zwischen reiner Verpflegung und Verpflegung mit
Nächtigung unterschieden. Diese Zahlen sind in der Buchhaltung
bereits jetzt abrufbar.
39
Küchenbetrieb
8.3.
Ausgaben
Die Betriebsküche der LLA Rotholz sowie die Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement tätigten Ausgaben für
Lebensmittel zur Verpflegung der SchülerInnen und des Personals
sowie zu Unterrichtszwecken.
Diese Ausgaben für Lebensmittel betrugen im Jahr 2010 € 309.655,
im Jahr 2011 € 329.448, im Jahr 2012 € 339.921, im Jahr 2013
€ 360.212 und im Jahr 2014 € 371.808. Die LLA Rotholz erfasste die
Ausgaben für Lebensmittel auf dem Konto 4300 „Ausgaben für Lebensmittel“.
Zur Ausgabenkontrolle hatte die LLA Rotholz gemäß dem Beschluss
der Tiroler Landesregierung vom 1.12.2009 den Verpflegssatz auf
Basis der vollen Verpflegstage zu ermitteln.
Verpflegstage
Basis für die Ermittlung der Verpflegstage bildeten die ausgegebenen
Teilmahlzeiten pro Tag. Ein voller Verpflegstag umfasst gemäß
Regierungsbeschluss vom 1.12.2009 die folgenden Mahlzeiten mit
den entsprechenden Gewichtungen:
Mahlzeiten
Gewichtung
Frühstück
0,1
Jause 1
0,1
Mittagessen
0,4
Jause 2
0,1
Abendessen
0,3
Tab. 18: Berechnung eines Verpflegstages
Der LRH stellt fest, dass der Nachweis der vollen Verpflegstage sowie die diesbezüglichen Berechnungen durch entsprechende Aufzeichnungen erfolgten.
Verpflegssatz
Verpflegshöchstsatz
Gemäß Regierungsbeschluss vom 1.12.2009 errechnet sich der Verpflegssatz aus dem Verhältnis der Ausgaben für Lebensmittel zu den
vollen Verpflegstagen. Der Verpflegssatz hat maximal € 5,50 pro vollem Verpflegstag zu betragen.
40
Küchenbetrieb
Entwicklung
Die Höhe des jährlichen Verpflegssatzes auf Basis der Lebensmitteleinkäufe und der vollen Verpflegstage ist für den Zeitraum 2010
bis 2014 in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:
Küchen der
LLA Rotholz
Betriebsküche
Lebensmitteleinkauf
2010*
2011*
2012
2013
2014
221.372,10 € 245.734,89 € 257.100,56 € 267.266,00 € 278.289,89 €
volle Verpflegstage
45.851
50.892
52.727
53.118
53.810
Verpflegssatz
4,83 €
4,83 €
4,88 €
5,03 €
5,17 €
88.283,07 €
83.712,86 €
76.820,44 €
92.946,08 €
93.517,62 €
volle Verpflegstage
17.375
14.241
12.483
14.890
15.084
Verpflegssatz
5,08 €
5,88 €
6,15 €
6,24 €
6,20 €
Lehrküche
Lebensmitteleinkauf
Summe
Lebensmitteleinkauf
309.655,17 € 329.447,75 € 333.921,00 € 360.212,08 € 371.807,51 €
volle Verpflegstage
63.226
65.133
65.210
68.008
68.894
Verpflegssatz
4,90 €
5,06 €
5,12 €
5,30 €
5,40 €
*ohne Lehrküche in Bruck am Ziller
Tab. 19: Verpflegssatz pro Küche
Der Verpflegsatz der Betriebsküche erhöhte sich im Betrachtungszeitraum um 7 % auf € 5,17 im Jahr 2014. Im selben Zeitraum erhöhte
sich der Verpflegssatz der Lehrküche um 22 % auf € 6,20. Der durchschnittliche Verpflegssatz von Betriebsküche und Lehrküche im
Jahr 2014 betrug € 5,40
Betriebsküche keine
eigene Kostenstelle
Die LLA Rotholz erstellte im Gegensatz zum Lehrbetrieb keine eigene
Kostenstelle für den Küchenbetrieb und verfügte daher über keine
detaillierte Darstellung der Kosten und Leistungen.
Empfehlung gem.
Art. 69 Abs. 4 TLO
Der LRH empfiehlt der LLA Rotholz zu prüfen, in wie weit es möglich
ist, eine eigene Kostenstelle „Betriebsküche“ einzurichten, um eine
kosten- und leistungsorientierte Steuerung zu ermöglichen.
Stellungnahme der
Regierung
Zur Empfehlung, eine eigene Kostenstelle „Betriebsküche“ einzurichten, wird angemerkt, dass sich die Betriebsküche der LLA Rotholz in
der Nähe der Kapazitätsgrenze befindet. Eine bessere Auslastung
ohne Personalaufstockung ist aus Sicht des Direktors nicht mehr
möglich. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Einführung einer eigenen Kostenstelle für die Küche nicht einen erheblichen Mehraufwand
bedeutet und die Zuordnung des Personals (Ausgabe im Speisesaal,
41
Küchenbetrieb
Reinigung des Speisesaals und der entsprechenden Gänge und
Warteräume) überhaupt in Abgrenzung zum Schultrakt bzw. Internatsbereich exakt erfolgen kann.
Lebensmittelherkunft
Die LLA Rotholz kaufte die Lebensmittel bei regionalen Lieferanten zu
Tagespreisen ein oder verarbeitete Lebensmittel aus den Lehrbetrieben (Milch, Schweinefleisch, Kartoffel usw.).
Entschließungen
des Tiroler
Landtages
Der Tiroler Landtag hat mit Entschließung vom 1.7.2009 die Tiroler
Landesregierung aufgefordert, „innerhalb des rechtlichen Rahmens
bei der Beschaffung von Lebensmitteln für sämtliche landeseigenen
bzw. landesnahen Unternehmungen dafür Vorsorge zu tragen, dass
verstärkt regionale Produkte heimischer Landwirtschaft zum Einsatz
kommen“.
Mit Entschließung des Tiroler Landtages vom 13.11.2014 wurde die
Tiroler Landesregierung aufgefordert, „gezielte Maßnahmen zum Einsatz von heimischen Lebensmitteln in den Organisationseinheiten des
Landes Tirol zu setzen. Des Weiteren soll der Einsatz von regionalen
Lebensmitteln in diesen Einrichtungen gezielt beworben und ausgezeichnet werden.“
Umsetzung
Der LRH hat die Herkunft der in den Betriebs- und Lehrküchen der
LLA Rotholz verbrauchten Grundnahrungsmitteln am Beispiel des
Jahres 2014 auf Basis von Einkaufspreisen analysiert. Der Eigenproduktionsanteil sowie der Anteil des regionalen Lebensmittelbezuges
(Lebensmittel mit Tiroler Herkunft) stellte sich pro Produktgruppe wie
folgt dar:
Produktgruppen Eigenproduktion Regional Summe
Gemüse
0%
61%
61%
Erdäpfel
45%
53%
98%
Obst
38%
2%
40%
Eier
21%
0%
21%
0%
0%
0%
Kalbfleisch
26%
59%
85%
Rindfleisch
13%
34%
47%
Schweinefleisch
54%
0%
54%
Geflügel
42
Personal
Produktgruppen Eigenproduktion Regional Summe
Lammfleisch
0%
100%
100%
Wild
0%
95%
95%
Milch
28%
72%
100%
Butter
0%
91%
91%
Käse
0%
49%
49%
Rahm/Sauerrahm
0%
97%
97%
47%
47%
94%
Honig
Tab. 20: Lebensmittelherkunft pro Produktgruppe
Damit stammten insgesamt rund 60 % der in den Betriebs- und Lehrküchen der LLA Rotholz verwendeten Lebensmittel aus Eigenproduktion oder aus Tirol.
9.
Personal
Personalstruktur
In der LLA Rotholz arbeiteten MitarbeiterInnen aus zahlreichen Berufsgruppen (FachlehrerInnen, Verwaltungsbedienstete, ErzieherInnen, Hausmeister, Reinigungs- und Küchenbedienstete).
Personaleinsatz
Zum Stichtag 31.12.2014 waren in der LLA Rotholz insgesamt
116 Personen (100,5 VZÄ) beschäftigt. Der Personaleinsatz stellte
sich zum 31.12.2014 wie folgt dar:
Personaleinsatz
VZÄ
Verwaltung
Sekretariat
2,0
Buchhaltung
3,0
Internat
1,0
Lehrbetrieb
Rinderstall
2,0
Schweinestall
0,8
Feld
1,0
Gartenbau
1,6
Baumschule, Obstbau
2,0
43
Personal
Personaleinsatz
VZÄ
Schulbetrieb
LehrerInnen
55,0
Werkstätten
7,0
Hausmeister
2,0
Küche
5,8
Reinigung
9,3
sonstiger Schulbetrieb
8,0
Summe
100,5
Tab. 21: Personaleinsatz
Dienstpostenplan für
Verwaltungs- und
Kollektivvertragsbedienstete
Der jährliche „Dienstpostenplan des Landes Tirol“ enthielt die Planstellen für die in der LLA Rotholz tätigen Verwaltungs- und Kollektivvertragsbediensteten. Die LLA Rotholz hielt den Dienstpostenplan
ein.
Dienstpostenplan für
die LehrerInnen
Der Dienstpostenplan für die Lehrer bedarf gemäß Art. IV Abs. 3 lit. a
und b Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 316/1975 i.d.F.
BGBl. I Nr. 2/2008, der Zustimmung des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).
Gemäß dem LWSchuG hat die Tiroler Landesregierung die Lehrerstellen vorzusehen, die für den lehrplangemäßen Unterricht erforderlich sind.
Die Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei,
Amt der Tiroler Landesregierung, errechnete jährlich den Bedarf der
LLA Rotholz an Lehrerinnen- und Lehrerdienstposten unter Beachtung der Richtlinien des BMLFUW.
Der jährliche „Dienstpostenplan des Landes Tirol“ enthielt die Gesamtanzahl der Planstellen für „Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen“. Demnach waren für das Jahr 2014
insgesamt 200,2 LehrerInnendienstposten für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen in Tirol vorgesehen.
Gemäß Regierungsbeschluss vom 15.8.2013 über den „Stellenplan 2014 für die der Diensthoheit des Landes unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und
Fachschulen in Tirol“ betrug der Anteil an diesen GesamtlehrerInnendienstposten für die LLA Rotholz 55,3 Dienstposten. Damit hat die
LLA Rotholz den Dienstpostenplan für die LehrerInnen eingehalten.
44
Personal
Die Berechnung der jährlichen GesamtlehrerInnendienstposten der
LLA Rotholz beruht auf dem „Werteinheitenmodell“ (siehe das Kapitel
„LehrerInnen - Werteinheitenmodell“).
Für die in der LLA Rotholz tätigen Verwaltungs- und Kollektivvertragsbediensteten sowie LehrerInnen galten unterschiedliche arbeitsrechtliche und besoldungsrechtliche Bestimmungen.
9.1.
Verwaltungs- und Kollektivvertragsbedienstete
Beschäftigungsgrundlagen
Verwaltungsbedienstete
Die in der Verwaltung der LLA Rotholz tätigen MitarbeiterInnen sind
Landesbedienstete. Damit gelten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert LGBl. Nr. 188/2014, und des Landes-Beamtengesetzes 1998,
LGBl. Nr. 65/1998, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 19/2014.
Besoldung
Die Besoldung der Verwaltungsbediensteten der LLA Rotholz erfolgte
durch die Abteilung Organisation und Personal, Amt der Tiroler Landesregierung.
Beschäftigungsgrundlagen
Kollektivvertragsbedienstete
Im Lehr- und im Schulbetrieb der LLA Rotholz (Hauswirtschaft, Werkstätten, Küche, Reinigung usw.) waren im Jahr 2014 insgesamt
39,5 Kollektivvertragsbedienstete beschäftigt. Für diese MitarbeiterInnen galten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des „Kollektivvertrages für Forstarbeiter“9, des „Kollektivvertrages für Dienstnehmer in
den Gartenbaubetrieben Tirols“10, des „Kollektivvertrages für die Gutsangestellten Tirols“11 und des „Kollektivvertrages für die Landarbeiter
Tirols“12.
Diese Kollektivverträge enthalten Bestimmungen u.a. über allgemeine
Pflichten des Dienstgebers und Dienstnehmers, Beendigung des
Dienstverhältnisses, Kündigungsfristen, Abfertigung, Arbeitszeit, Freizeitausgleich, Überstundenarbeit, Urlaubsausmaß sowie die Entlohnung.
9
Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen der Landwirtschaftskammer Tirol und dem Tiroler Land- und Forstarbeiterbund sowie
der Landarbeiterkammer Tirol abgeschlossen.
Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen den Tiroler Gärtnern sowie der Landwirtschaftskammer Tirol und dem Tiroler Landund Forstarbeiterbund sowie der Landarbeiterkammer Tirol abgeschlossen.
11
Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen der Landwirtschaftskammer Tirol und der Landarbeiterkammer Tirol abgeschlossen.
12
Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen der Landwirtschaftskammer Tirol und dem Tiroler Land- und Forstarbeiterbund sowie
der Landarbeiterkammer Tirol abgeschlossen.
10
45
Personal
Besoldung
Die Besoldung der Kollektivvertragsbediensteten erfolgte eigenverantwortlich durch die LLA Rotholz. Die von der LLA Rotholz für die
Kollektivvertragsbediensteten abgerechneten Personalaufwendungen
betrugen im Jahr 2014 insgesamt den Betrag von 1,6 Mio. € (Personalaufwendungen für den Schulbetrieb 1,3 Mio. € und für den Lehrbetrieb 0,3 Mio. €).
Zusätzlich zu den kollektivvertraglich geregelten Entgelten zahlte die
LLA Rotholz an zwölf Bedienstete monatlich eine Zulage in der Höhe
von € 100 (jährlich insgesamt € 14.400) für die „Verwendung des privaten Kraftfahrzeuges für betrieblich notwendige Fahrten mangels
ausreichend zur Verfügung stehender Dienstfahrzeuge“ aus.
Kritik - keine
Aufzeichnungen
Der LRH kritisiert, dass diese Pauschalentgeltleistung der LLA Rotholz auf keinen Aufzeichnungen beruhte und ohne kollektivvertragliche Grundlage erfolgte.
Anregung
Der LRH regt an, die Nutzung von betrieblichen Fahrten mit Privatfahrzeugen auf Basis einer Kilometergeldabrechnung abzugelten.
Stellungnahme der
Regierung
Zur Kritik, dass die Pauschalentgeltleistung der LLA Rotholz auf
keinen Aufzeichnungen beruhte und ohne kollektivvertragliche Grundlage erfolgte, darf festgehalten werden, dass diese Zulage im Dienstvertrag schriftlich festgelegt wurde und sohin nicht in bestehende Verträge eingegriffen werden kann. Die LLA Rotholz wird prüfen, ob die
Führung eines Fahrtenbuches sich als zweckmäßig erweist.
9.2.
LehrerInnen
Beschäftigungsgrundlage
Beschäftigungsgrundlage für die an der LLA Rotholz tätigen LehrerInnen ist das Land- und Forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. 296/1985, zuletzt geändert durch BGBl. I
Nr. 2/2008.
Besoldung
Generell sind die in den landwirtschaftlichen Landeslehranstalten
tätigen Lehrkräfte, inklusive des Direktors, Landeslehrer. Ihre Bezüge
rechnete die Abteilung Bildung, Amt der Tiroler Landesregierung, aus
den Ansätzen „22000 - Berufsbildende Pflichtschulen (Bund-Land)“
und „22001 - Berufsbildende Pflichtschulen (Land)“ ab. Die Lohnkosten der LehrerInnen an der LLA Rotholz betrugen im Schuljahr 2013/14 rund 3,2 Mio. €.
46
Personal
Finanzierung der Besoldungskosten
Die Beteiligung des Bundes an den Besoldungskosten der Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen ist eine Angelegenheit des Finanzausgleichs. Gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008)13 ersetzt der Bund den Ländern die
Kosten der Besoldung (Aktivitätsbezüge14) der Landesvertragslehrer
an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen zu 50 %.
zusätzliche
Sozialleistungen
des Landes
Die Tiroler Landesregierung15 hat die LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen in die Sozialmaßnahmen für
Landesbedienstete (Personalzulage, Kinderzulage, Weihnachtsgeld)
mit der Begründung miteinbezogen, dass diese neben ihrer Lehrtätigkeit auch im Internat und Gutsbetrieb eingesetzt sind. Diese Zuzahlungen in Form von ruhegenussfähigen Zulagen erhöhten auch
die Pensionen der LehrerInnen.
keine Bundesbeteiligung an den
Zusatzleistungen
Der Bund lehnte eine Beteiligung an den Kosten für die zusätzlichen
Sozialleistungen, die die LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen analog zu den Landesbediensteten
erhielten, ab.
Aufgrund der Kostentragung für die zusätzlichen Sozialleistungen
erhöhte sich der Anteil des Landes an den gesamten Personalaufwendungen für die LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen
Berufs- und Fachschulen auf 55 %.
Maßnahmen des
Landes Tirol
Das Land Tirol hat in den Schreiben vom 22.6.2010 und 12.7.2010
gegenüber dem BMLFUW die „Rechtswidrigkeit und Sachfremdheit“
der Deckelung der Personalausgaben betont sowie darauf hingewiesen, dass die Minderüberweisungen der LehrerInnenbesoldungskosten dem Finanzausgleichsgesetz 2008 widerspricht und daher
nicht akzeptiert wird.
Trotz dieser Maßnahmen stimmte der Bund keinem höheren Finanzierungsanteil zu. Zusätzlich fror das Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) das
Budget für die Landeslehrer für land- und forstwirtschaftlichen Fachund Berufsschulen ein.
13
Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2008 bis 2014 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2008 - FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007, idgF
BGBl. I Nr. 17/2015.
14
Gem. § 4 Abs. 6 leg. cit. gehören zu den Kosten der Besoldung (Aktivitätsbezüge) alle Geldleistungen, die auf Grund der für
die LehrerInnen geltenden dienstrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu erbringen sind.
15
Die Grundlagen für die Gewährung der Zulagen beruhten auf den Beschlussfassungen der Tiroler Landesregierung vom
21.7.1964, 15.5.1965, 19.7.1988 und 27.2.1996.
47
Personal
Klage beim VfGH
In diesem Zusammenhang weist der LRH darauf hin, dass auch die
Bundesländer Steiermark, Oberösterreich und Burgenland den
LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen zusätzlich zu den Aktivitätsbezügen Zulagen gewähren. Auch
diesen Bundesländern refundierte der Bund diese Zulagen nicht. Daraufhin brachten die Bundesländer Steiermark, Oberösterreich und
Burgenland im Jahr 2010 Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH)
gegen den Bund ein. Diese Bundesländer forderten im Rahmen dieser Klage die ausstehenden Refundierungen der Kosten für LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen.
Entscheidung
des VfGH
Der VfGH wies im September 2011 die „Klagen von Bundesländern
gegen den Bund auf Ersatz von Besoldungskosten für Landeslehrer
an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen“ mit Entscheidungsdatum 26.9.2011 ab. Als Begründung führte der VfGH die
„unzutreffende Interpretation der Klagsgrundlage im Finanzausgleichsgesetz“ an.
Ergebnis
Die Höhe der Sozialleistungen des Landes Tirol für die LehrerInnen,
an denen sich der Bund nicht beteiligte, betrug im Jahr 2014
rund 1,2 Mio. € (Anteil der LLA Rotholz € 350.000). Siehe Anlage III.
und IV.
Werteinheitenmodell
Die Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei,
Amt der Tiroler Landesregierung, errechnet das Unterrichtsausmaß
der in der LLA Rotholz tätigen LehrerInnen in Werteinheiten (Werteinheitenmodell).
Bedeutung
Das Werteinheitenmodell drückt das Unterrichtsausmaß und damit
die Lehrverpflichtung pro Unterrichtsgegenstand aus. Vor- und nachbereitungsintensive Unterrichtsgegenstände verfügen über mehr
Werteinheiten als weniger vor- und nachbereitungsintensive Unterrichtsgegenstände. Diese Werteinheiten bilden auch die Basis für die
Festlegung der Planstellen für die LLA Rotholz16.
Berechnungsgrundlagen
Die Grundlage für die Berechnung der Werteinheiten für die LLA Rotholz bilden die:
 Zu erwartenden Schülerzahlen,
16
Bei einem 100%igen Beschäftigungsausmaß entspricht eine Planstelle 20 Werteinheiten.
48
Personal
 schulorganisatorischen Bestimmungen des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes (TlwSchG) sowie die
 „Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Controllingverordnung“ des BMLFUW.
Land- und
forstwirtschaftliche
LandeslehrerControllingverordnung
Die „Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Controllingverordnung“17 des BMLFUW legt die Ziele des Werteinheitenmodells,
den Werteinheitenverbrauch pro SchülerIn sowie sonstige Bestimmungen (z.B. über die Abrechnung der Stellenpläne eines Schuljahres, die Planstellenberechnung eines Schuljahres, Informationsrechte und -pflichten, Datenübermittlung, Erhebungsstichtage und Berichtstermine) fest.
Ziele
Das Werteinheitenmodell dient gemäß Verordnung dem Ziel, den
Personalaufwand der land- und forstwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen auf eine den regionalen Unterschieden gerecht werdende
Basis zu stellen. Zusätzlich sollte mit dem Modell die ländliche Entwicklung gefördert und „auf eine ausgeglichene Finanzierungsbeteiligung, unter Berücksichtigung der budgetären Rahmenbedingungen
aller beteiligten Gebietskörperschaften“, hingewirkt werden.
Werteinheitenverbrauch pro SchülerIn
Gemäß Verordnung war der Werteinheitenverbrauch pro SchülerIn
mit maximal 3,0 Werteinheiten als Normfaktor pauschaliert. Die Entwicklung des Werteinheitenverbrauchs der LLA Rotholz in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 sind für die jeweiligen Schulformen in der
nachfolgenden Tabelle ersichtlich:
Schulformen
2010/11 2011/12 2012/13
Fachschule für Landwirtschaft
Fachschule für ländl. Betriebs- und Haushaltsmanagement
Fachberufsschule für Forstwirtschaft
Fachberufsschule für Gartenbau
Fachschule für Erwachsene
Summe Werteinheiten
2013/14 2014/15
502,87
503,54
476,61
477,80
485,88
488,44
447,34
448,00
475,97
507,28
50,91
29,70
37,38
39,53
23,52
71,94
85,90
70,49
61,86
63,29
0,00
39,49
24,92
40,15
44,94
1.114,16 1.105,97 1.057,40 1.095,31 1.124,91
GesamtschülerInnenanzahl nach Köpfen
614
577
577
579
581
Werteinheiten/SchülerIn
1,81
1,92
1,83
1,89
1,94
GesamtschülerInnenanzahl (VZÄ)
441
422
432
424
420
Werteinheiten/SchülerIn
2,53
2,62
2,45
2,58
2,68
Tab. 22: Werteinheitenverbrauch pro Schulform
17
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Informationen über
den Personalaufwand und das Controlling im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer und Landeslehrerinnen (Lf-Landeslehrpersonen-ControllingV - LfLLCV), BGBl. II Nr. 338/2012.
49
Liegenschaften und Infrastruktur
Die Veränderungen des Werteinheitenverbrauch pro Schuljahr waren
auf organisatorische Maßnahmen (z.B. Schließung des Standortes
Bruck am Ziller), personelle Maßnahmen (z.B. zusätzliche Erzieherdienste), Veränderungen bei den Anmeldezahlen (Rückgänge bei der
Fachberufsschule für Forstwirtschaft, Erhöhungen bei der Fachschule
für Erwachsene) zurück zu führen.
Werteinheitenverbrauch der LLA Rotholz pro Schüler
Die LLA Rotholz hat die Vorgaben des BMLFUW für den Werteinheitenverbrauch pro Schuljahr und SchülerInnen nach Köpfen sowie
nach Vollschüleräquivalenten18 unterschritten.
Werteinheitenverteilung auf die
LehrerInen
tätigkeiten
Gemäß § 43 Abs. 2 Land- und forstwirtschaftliches LandeslehrerDienstrechtsgesetz (LLDG 1985), BGBl. Nr. 296/1985 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/1998, ist der Lehrer nach Möglichkeit im
vollen Ausmaß seiner Lehrverpflichtung zur Unterrichtserteilung heranzuziehen.
Die LLA Rotholz rechnete zusätzlich zum Theorie- und Praxisunterricht die Verwendung im Erzieherdienst, die Tätigkeiten für die Landesverwaltung und sonstige Tätigkeiten in die Lehrverpflichtung mit
ein.
Die Tätigkeiten für die Verwaltung umfassten beispielsweise die Planung und Überwachung von betrieblichen Tätigkeiten im Forst (Aufforstungen usw.), die Organisation und Durchführung von Versuchen
(Feld, Stall, Obst, Forst, Gemüsebau, Gartenbau usw.) oder die EDVAdministration (Schülerverwaltungsprogramm „Sokrates“, Netzwerkadministration usw.).
Verteilung der Gesamtwerteinheiten
Bei der LLA Rotholz entfielen im Schuljahr 2013/14 rund 76 % der
1.124,90 Gesamtwerteinheiten auf die Unterrichtstätigkeiten (Theorie
und Praxis), 15 % auf Erzieherdienste, 7 % sonstige Tätigkeiten (Direktor, Personalvertreter, Kustodiate usw.) sowie 2 % auf Tätigkeiten
für die Landesverwaltung.
10.
Lage
18
Liegenschaften und Infrastruktur
Die LLA Rotholz hat ihren Sitz in der Gemeinde Strass im Zillertal
(Ortsteil Rotholz). Zum Gutshof und Lehrbetrieb der LLA Rotholz gehören zahlreiche Liegenschaften mit Bauobjekten und mit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese Liegenschaften der LLA Rotholz
mit einer Gesamtfläche von rund 490 ha stehen im Landeseigentum.
SchülerInnen, die mehr als 1.000 Unterrichtseinheiten pro Jahr unterrichtet werden, entsprechen einem Vollschüleräquivalent. Berufsschulen und Fachschulen für Erwachsene werden zwischen 360 und 600 Unterrichtseinheiten pro Jahr unterrichtet. Daraus ergibt sich eine Reduktion der SchülerInnenanzahl nach Köpfen im Vergleich zum Vollschüleräquivalent. Die
Vollschüleräquivalente stellten die Grundlage für die Stellenplanvorgaben des Bundes dar.
50
Liegenschaften und Infrastruktur
Die Gesamtfläche verteilt sich auf die Gemeinden Strass im Zillertal
(Flächenanteil 29,1 %), Buch in Tirol (2,1 %), Reith im Alpbachtal
(6,7 %), Fügenberg und Gallzein (Alpe Kaunz mit 61,7 %) des Bezirkes Schwaz sowie in Münster (2,1 %) im Bezirk Kufstein.
10.1. Flächennutzung
Gemäß Grundbuch (Stand Jänner 2015) nutzt die LLA Rotholz folgende im Eigentum des Landes Tirol befindliche Flächen:
Flächennutzung LLA Rotholz
Bauflächen
Ausmaß
2,75 ha
landwirtschaftliche Flächen
90,69 ha
Schrebergärten
0,70 ha
Gartenbau
5,37 ha
Wald
87,60 ha
Forststraße
0,63 ha
Alpe
242,46 ha
Ödland, Verkehrsflächen
Summe
59,11 ha
489,31 ha
Tab. 23: Flächennutzung
Verpachtungen von
Bauflächen
Von den auf dem Areal der LLA Rotholz befindlichen Bauflächen verpachtete das Land Tirol seit dem 1.7.1968 rund 3.500 m² an die
Landwirtschaftskammer Tirol. Die Pachtdauer beträgt 50 Jahre.
Gemäß Pachtvertrag verlängert sich die Pachtdauer ohne Kündigung
über das Jahr 2018 hinaus. Auf dieser verpachteten Baufläche betreibt die Landwirtschaftskammer Tirol eine Ferkelzucht und eine Rindersamendepotstelle.
Die Jahrespachtvorschreibung betrug 2014 € 145,35 das entsprach
€ 0,04 pro m². Das Land Tirol und die Landwirtschaftskammer Tirol
vereinbarten im Vertrag keine Wertsicherung.
Anregung
Der LRH regt an, bei Vertragsverlängerung einen zeit- und nutzungsgemäßen Pachtzins sowie eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren.
51
Liegenschaften und Infrastruktur
Stellungnahme der
Regierung
Zur Anregung des Landesrechnungshofes, bei Vertragsverlängerungen eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren, wird angemerkt,
dass der Stammvertrag, der dem Rechtsbestand angehört, 1968
ohne Wertsicherung abgeschlossen wurde. Die Vertragsverlängerung
erfolgt ebenfalls ohne Wertsicherung. Bei der nächsten Vertragsverhandlung über eine Verlängerung wird mit dem Vertragspartner versucht, eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren.
Verpachtung von
landwirtschaftlichen
Flächen
Die LLA Rotholz verpachtet seit Jahrzehnten Wiesen- und Ackerflächen in guten Tallagen, teilweise auch in unmittelbarer Nähe zur
Lehranstalt selbst, an Bauern aus dem Umland sowie an einen Mitarbeiter der LLA Rotholz.
Diese Pachtflächen im Ausmaß von 17,91 ha haben einen Anteil von
rund 21 % am landwirtschaftlich nutzbaren Wiesen- und Ackerland
der LLA Rotholz. Die Einnahmen der LLA Rotholz aus den Verpachtungen von landwirtschaftlichen Flächen betrugen für das Jahr 2014
rund € 10.500 (€ 0,06 pro m²).
Nach Einschätzung des Direktors der LLA Rotholz sind die seit Jahren an Landwirte aus der Umgebung verpachteten Flächen für einige
der Pächter ein wesentlicher oder notwendiger Teil zur Betriebsführung.
Nach Auskunft des Direktors könnte die LLA Rotholz die derzeit verpachteten landwirtschaftlichen Flächen ohne zusätzliche Personalressourcen oder Aufstockungen im Maschinenpark mitbewirtschaften.
Nach seiner Einschätzung wären für die verpachteten Flächen am
Markt zudem höhere als die bisher vertraglich vorgeschriebenen und
vereinnahmten Pachtzinse erzielbar.
Empfehlung gem.
Art. 69 Abs. 4 TLO
Der LRH empfiehlt zu prüfen, in wie weit es möglich ist, eine mittelfristige Eigenbewirtschaftung der verpachteten landwirtschaftlichen
Flächen durch die LLA Rotholz herbeizuführen.
Stellungnahme der
Regierung
Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes, eine mittelfristige
Eigenbewirtschaftung der verpachteten landwirtschaftlichen Flächen
durch die LLA Rotholz herbeizuführen, darf festgehalten werden,
dass sobald die Pachtverträge von den Pächtern gekündigt werden,
die LLA Rotholz diese Pachtflächen selbst bewirtschaften wird.
Unsere Flächen werden nach den Richtlinien für biologischen Landbau bewirtschaftet. Der Großteil der Pachtflächen ist als Grünland
verpachtet, was hinsichtlich der Nutzung aus ökologischer Sicht
(Wasserrückhaltung, ganzjährige Bedeckung, kaum Mineraldünger,
52
Liegenschaften und Infrastruktur
vielfältigeres Ökosystem, …) zu bevorzugen ist. Extrem hohe Pachtpreise (z.B für den Gemüsebau) bedingen eine sehr intensive
Nutzung, von der bewusst abgesehen wird.
Schrebergärten
Die LLA Rotholz nutzt Flächen im Ausmaß von insgesamt
rund 7.000 m² als Kleingärten („Schrebergärten“). Diese Schrebergärten (2014: 70 Schrebergärten) vergibt die LLA Rotholz jährlich an
private NutzerInnen. Der seit 2010 gleichbleibende Preis beträgt € 40
pro Schrebergarten und Jahr. Für MitarbeiterInnen der LLA Rotholz
besteht die Möglichkeit den Schrebergarten mit 50 % Preisermäßigung zu pachten.
Die LLA Rotholz sieht es als „soziale Aufgabe“, dieses „Schrebergartenprojekt“ zu betreiben, damit Personen ohne Grundbesitz die
Möglichkeit haben, einen Hausgarten zu bewirtschaften.
Die LLA Rotholz übermittelte den bisherigen PächterInnen der Schrebergärten jährlich eine Aussendung, aus denen die Nutzungsbedingungen und der Preis hervorging. Es erfolgten keine Schaltungen in
lokalen Medien zur erweiterten Interessentensuche. Nach Mitteilung
der LLA Rotholz konnte fünf Personen kein Schrebergarten zugewiesen werden. Der LRH stellt fest, dass 2014 von zwei Pächtern jeweils
vier Schrebergärten gepachtet waren.
Anregungen
Der LRH regt an,
 die Preise für die Schrebergärten zu erhöhen19 und jährlich anzupassen,
 auf Ermäßigungen für MitarbeiterInnen im Sinne der Gleichbehandlung zu verzichten,
 die Schrebergärten aufgrund von vorhergehenden Schaltungen in
lokalen Medien zu vergeben sowie
 Mehrfachvergaben erst nach Berücksichtigung aller vorliegenden
Anfragen vorzunehmen.
Stellungnahme der
Regierung
19
Zur Anregung des Landesrechnungshofes hinsichtlich der Schrebergärten, wird darauf hingewiesen, dass die Ermäßigung an Mitarbeiter
deshalb gewährt wurde, da diesen unattraktive Flächen überlassen
wurden und von einer nachhaltigen und bodenschonenden Nutzung
ausgegangen werden kann. Eine moderate Preiserhöhung unter
Berücksichtigung sozialer Aspekte wird angedacht.
Beispielsweise verrechnet die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG für Schrebergärten im Ausmaß von 100 m² zwischen
€ 300 und € 600 jährlich.
53
Liegenschaften und Infrastruktur
10.2. Gebäudenutzung
Der Gebäudebestand der LLA Rotholz umfasst die Schul- und Internatsgebäude, die für die Landwirtschaft notwendigen Stallungen und
Lagergebäude, die sonstigen Betriebsgebäude (z.B. Werkstätten,
Gewächshausanlage) sowie die Gebäude mit den Dienst- und Naturalwohnungen.
Die überwiegende Anzahl der Gebäude der LLA Rotholz befindet sich
auf dem Gemeindegebiet von Strass im Zillertal (Ortsteil Rotholz). Die
Zufahrt erfolgt von Westen über das Gemeindegebiet von Buch in
Tirol.
Lageplan westlicher Teil
Der nachfolgende Lageplan veranschaulicht den Gebäudebestand
der LLA Rotholz Richtung Buch in Tirol (westlicher Teil):
Foto 6: Lageplan der Gebäude der LLA Rotholz - westlicher Teil (Norden ist oben) © TIRIS
54
Liegenschaften und Infrastruktur
Lageplan östlicher Teil
Die Gebäude der LLA Rotholz Richtung Strass im Zillertal (östlicher
Teil) sind im nachfolgenden Lageplan ersichtlich:
Foto 7: Lageplan der Gebäude der LLA Rotholz - östlicher Teil (Norden ist oben) © TIRIS
Übersicht über die
Gebäudenutzung
Die von der LLA Rotholz genutzten Gebäude verteilen sich auf die
nachfolgenden Standorte:
Gebäudenutzung
Standorte
Hauptgebäude
HNr. 46
Gewächshäuser
HNr. 46
Werkstättentrakt
HNr. 46
Rinderstallungen
HNr. 46
Obstverwertung
HNr. 46 a
Dienst- und Naturalwohnungen
HNr. 46
Internat
HNr. 46
55
Liegenschaften und Infrastruktur
Gebäudenutzung
Standorte
Unterrichtsräume/Lehrküche
HNr. 47
Dienst- und Naturalwohnungen
HNr. 48
Dienst- und Naturalwohnungen
HNr. 48a
Dienst- und Naturalwohnungen
HNr. 48b
Dienst- und Naturalwohnungen
HNr. 48c
Schweineställe/Maschinenhallen
HNr. 49
Unterrichtsräume/Mädcheninternat
HNr. 50a
Büro- und Laborräume/Verkaufslokal
HNr. 50a
Dienst- und Naturalwohnungen
HNr. 71
Dienst- und Naturalwohnungen
Buch 353
diverse Hütten
Alpe Kaunz
Tab. 24: Gebäudenutzung nach Standorten
Hauptgebäude
Im Hauptgebäude (HNr. 46) sind die Direktion/Verwaltung, die Unterrichtsräume der Fachschule für Landwirtschaft und die Betriebsküche
untergebracht.
Der angrenzende westliche Bauteil (bis zum Jahr 2009 befand sich
darin die Chemisch-technische Umweltschutzanstalt - CTUA20) umfasst die Internats- und Unterrichtsräume der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (3. Jahrgang).
Gewächshaus/
Werkstättentrakt
Nördlich des Hauptgebäudes ist die Gärtnerei mit dem Gewächshaus
und die Verkaufsstelle der LLA Rotholz situiert. Südwestlich des
Hauptgebäudes an der Gemeindegrenze zu Buch liegt der Werkstättentrakt in dem die Schlosser- und Zimmerer- bzw. Tischlerwerkstätte untergebracht sind.
Rinderstallungen/
Obstverwertung
Östlich des Hauptgebäudes befindet sich der Rinderstall. Diesen erweiterte die LLA Rotholz im Sommer 2013 um einen Laufstall für Kälber und Jungvieh. Im Gebäude westlich der Rinderstallungen ist die
Obstverwertung der LLA Rotholz untergebracht.
Internat
Im Internatsgebäude (HNr. 46) bestehen neben den Internatszimmern auch ein Turnsaal und ein Hallenbad. Siehe dazu die Ausführungen im Kapitel „Sanierung des Internats Landwirtschaftliche
Fachschule“.
20
Die CTUA ist ein Fachbereich der Abteilung Allgemeine Bauangelegenheiten des Amtes der Tiroler Landesregierung.
56
Liegenschaften und Infrastruktur
Unterrichtsräume/
Lehrküche
Die Unterrichtsräume und die Lehrküche der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement befinden sich im Gebäude HNr. 47. Einen Teil dieses Gebäudes hat die TIGEWOSI auf Basis
eines Baurechtsvertrages mit dem Land Tirol errichtet. Das Gebäude
wurde im Jahr 2010 umgebaut. Der Umbau umfasste einen Anbau an
den Speisesaal, eine Adaptierung im Bereich der Lehrküche mit
Nebenräumen, der WC-Anlagen und Garderoben sowie eine Neugestaltung des nordseitigen Eingangs.
Schweinställe/
Maschinenhallen
Die LLA Rotholz nutzt für den Schweinezuchtlehrbetrieb einen Auslaufstall für Mastschweine (HNr. 49) und das südlich angrenzende
Stallgebäude für die eigene Ferkelzucht. Südlich vom Schweinestall
befinden sich zwei Hallen für die Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten.
Unterrichtsräume/
Mädcheninternat
Die Unterrichträume für die Fachberufsschule für Gartenbau sowie
das Mädcheninternat befinden in einem Gebäude (HNr. 50a) angrenzend an das Hauptgebäude.
Büroräume
Das Land Tirol vermietet in diesem Gebäude Büroräumlichkeiten im
Ausmaß von 349 m² an die Landeslandwirtschaftskammer Tirol zur
Unterbringung der Bezirkslandwirtschaftskammer Schwaz. Im
Jahr 2014 erzielte die LLA Rotholz aus diesem Mietverhältnis Jahresnettomieteinnahmen in der Höhe von € 50,87 (€ 0,15 pro m² und
Jahr).
Laborräume
An den Landeskontrollverband Tirol vermietet das Land Tirol Laborräumlichkeiten mit einer Fläche von 353 m² für die Unterbringung der
„Prüfstelle Labor Rotholz“ (für Milch- und Trinkwasseruntersuchungen). Im Jahr 2014 erzielte die LLA Rotholz aus diesem Mietverhältnis Jahresnettomieteinnahmen in der Höhe von ebenfalls € 50,87
(€ 0,14 pro m² und Jahr).
Verkaufslokal
Zusätzlich vermietet das Land Tirol in diesem Gebäude ein Verkaufslokal im Ausmaß von 64 m² an die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft21. Im Jahr 2014 erzielte die LLA Rotholz aus
diesem Mietverhältnis Jahresnettomieteinnahmen in der Höhe von
€ 2.080,64 (€ 32,51 pro m² und Jahr).
Bewertung
Das Land Tirol erreicht bei den Vermietungen an die Landwirtschaftskammer Tirol, den Landeskontrollverband Tirol und die Bundesanstalt
für alpenländische Milchwirtschaft geringe, nicht marktkonforme Mieterlöse.
21
Die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft (BAM) in Rotholz ist eine Dienststelle des BMLFUW. Zu den Aufgaben
der BAM zählen u.a. die Aus- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung, Untersuchung, Gutachtenerstellung
und Beratung im Rahmen der Milchverarbeitung.
57
Liegenschaften und Infrastruktur
marktkonforme
Mieten
Beispielsweise ergab der „Immobilienpreisspiegel 2014 der Wirtschaftskammer Österreich (Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder)“ als Nettodurchschnittsmiete pro m² und Jahr im
Bezirk Schwaz


für Büroflächen „mit einfachem Nutzungswert“ € 78 und
für Verkaufslokale „in Nebenlagen“ € 96.
Empfehlung gem.
Art. 69 Abs. 4 TLO
Der LRH empfiehlt der Abteilung Justiziariat, mit den MieterInnen
Verhandlungen über eine Annäherung an marktkonforme Mieten aufzunehmen und im Sinne der Wirtschaftlichkeit näher am Marktwert
liegende Mieten zu vereinbaren.
Stellungnahme der
Regierung
Hinsichtlich der Empfehlung, mit den Mietern Verhandlungen über
eine Annäherung an marktkonforme Mieten aufzunehmen und im
Sinn der Wirtschaftlichkeit näher am Marktwert liegende Mieten zu
vereinbaren, wird festgehalten, dass die Republik Österreich als Vermieterin aufgrund des Bestandsvertrages vom 02./22.11.1949 auf der
Liegenschaft in EZ 90001 GB Strass, deren Eigentümer das Land
Tirol ist, mehrere Grundstücke vom 01.01.1948 - 31.12.2047 in Bestand genommen hat. Aufbauend auf diesen zu Grunde gelegten Vertrag hat der Bund mehrere Untermietverhältnisse begründet. Dies
betrifft die Büroräumlichkeiten der BLK Schwaz über die LLK Tirol
(Büroräume) und den Landeskontrollverband Tirol (Laborräume). Die
genannten Untermietverhältnisse wurden vom Land Tirol akzeptiert
und mitunterfertigt. Die Zustimmung des Landes gilt für die Dauer des
Bestehens des Grundlagenvertrages, sohin bis zum Jahr 2047. Die
auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Untermietverträge können
vom Land aufgrund der abgegebenen Zustimmungserklärung nicht
vor 2047 aufgegriffen bzw. nur mit Zustimmung der Vertragsparteien
der Untermietverhältnisse Änderungen vorgenommen werden (siehe
Schreiben der Abteilung Justiziariat vom 12.07.2007, Präs.-IV-O4797-373). Das Land hat daher keine Möglichkeit auf die Vertragspartner der Untermietsverhältnisse hinsichtlich der Höhe des Unterpachtzinses bzw. hinsichtlich der Beendigung derselben einseitig
hinzuwirken. Mit Beendigung des Grundlagenvertrages enden jedenfalls auch die Untermietverträge. Derzeit liegt für diese ein wichtiger
Kündigungsgrund im Sinn der Bestimmungen des Mietrechtsgesetztes bzw. des ABGB nicht vor. Bezüglich des Verkaufslokals
wurde am 22.12.2014/08.01.2015 eine Verlängerungsvereinbarung
dergestalt getroffen, dass das Vertragsverhältnis bis 31.12.2015 weiter - und dann ausläuft. Die Abteilung Justiziariat verhandelt im Sinn
der Empfehlung frühzeitig die neu festzusetzende Miete (marktkonform) kurz vor Auslaufen dieses Vertrages endgültig neu.
58
Liegenschaften und Infrastruktur
Replik
Dem LRH liegen die vom Bund übernommenen Untermietverträge vor. In den Untermietverträgen mit dem Landeskontrollverband und der Landwirtschaftskammer Tirol ist eine einjährige
Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres vorgesehen.
Dienst- und Naturalwohnungen
Das Land Tirol vermietet am Areal der LLA Rotholz (Standorte
HNr. 46, 48, 48a, 48b, 48c, 71 und Buch 353) insgesamt 18 Dienstund Naturalwohnungen22 an MitarbeiterInnen, Pensionisten und deren
Angehörige (Witwen-Weiterbelassung).
Grundlage
Für die Dienst- und Naturalwohnungen findet das Mietrechtsgesetz
keine Anwendung. Seit dem Jahr 1996 werden Naturalwohnungen für
die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses, längstens jedoch für zehn
Jahre zugewiesen. Im Falle einer Pensionierung oder bei Übertritt in
den Ruhestand ist die Dienst- oder Naturalwohnung zurückzustellen.
Vergabe
Die Vergabe der Wohnungen erfolgt durch die Abteilung Justiziariat in
Abstimmung mit der LLA Rotholz; diese erfolgt durchaus restriktiv.
Eine Vergabe von Dienstwohnungen an LehrerInnen ist rechtlich nicht
möglich. Zum Zeitpunkt der Einschau wohnen drei MitarbeiterInnen
der LLA Rotholz in einer Dienstwohnung.
Vergütung
Die Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen wird von der Landesregierung per Verordnung geregelt. Die letzte Anpassung der
Verordnung erfolgte im Jahr 2010. Für die landeseigenen Wohnungen sind wertgesicherte Vergütungssätze nach der Nutzfläche zu
leisten, wobei die Betriebskosten gesondert vorgeschrieben werden.
In der Verordnung sind drei „Anwendungsfälle“ mit differenzierter
Vergütungshöhe und Wertsicherungsklausel geregelt vom denen
zwei in der LLA Rotholz relevant sind:
 2,15 € pro m² für Naturalwohnungen in Amtsgebäuden, Lehranstalten und Schulgebäuden des Landes,
 1,08 € pro m² für Dienstwohnungen.
Bewertung
22
Der LRH stellt fest, dass die in den Mietverträgen festgelegten Vergütungen für die Dienst- und Naturalwohnungen am Areal der LLA Rotholz den Bestimmungen der Verordnung entsprechen.
Gemäß Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 28. September 2010 über die Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen des Landes (LGBl. Nr. 61/2010) ist eine Dienstwohnung eine Wohnung, die der/die Landesbedienstete zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben beziehen muss. Jede andere Wohnung ist eine Naturalwohnung.
59
Liegenschaften und Infrastruktur
Gesamteinnahmen
Die Einnahmen aus der Vermietung dieser Dienst- und Naturalwohnungen beliefen sich im Jahr 2014 auf rund € 52.300.
Alpe „Kaunz“
Auf dem Gebiet der Alpe Kaunz (Seehöhe 1.525 m) in den Gemeindegebieten von Fügenberg und von Gallzein befindet sich eine
Vielzahl von Baulichkeiten. Dazu gehören u.a. eine Almhütte, ein Lagergebäude, ein Kälberstall, ein Niederleger-, ein Mittelleger- und ein
Hochlegerstall, eine Jagdhütte, einen Kapelle, ein Kleinkraftwerk (Einlaufbauwerk, Druckrohrleitung Krafthaus) sowie eine Seilbahnhütte.
10.3. Energieversorgung
Die Stromversorgung der LLA Rotholz wird teilweise durch ein
Wasserkleinkraftwerk und Photovoltaikanlagen gedeckt. Die Wärmeversorgung erfolgt durch einen Anschluss an ein Biomasseheizwerk.
Stromversorgung
Die nachfolgende Tabelle zeigt den jährlichen Gesamtstrombedarf
der LLA Rotholz sowie die Stromproduktion durch das eigene Wasserkraftwerk und die Photovoltaikanlagen:
2010
Strombedarf
eigenes
PhotovoltaikSumme
gesamt
Wasserkraftwerk
anlagen
Eigenanteil
14,7%
839.601 kWh
14,2%
0,5%
2011
842.823 kWh
15,1%
0,6%
15,7%
2012
865.490 kWh
13,5%
0,8%
14,3%
2013
866.618 kWh
16,2%
2,8%
19,0%
2014
816.445 kWh
14,2%
3,0%
17,2%
Jahr
Tab. 25: Strombedarf und Eigenaufbringung 2010 bis 2014
Rund 85 % des Gesamtstrombedarfs der LLA Rotholz liefert die
TIWAG. Mit dem eigenen Kleinwasserkraftwerk werden im Durchschnitt rund 15 % des Gesamtstrombedarfs gedeckt. Durch den Bau
der Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Schweinestalls (2009)
und auf der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (2012) produzierte die LLA Rotholz im Jahr 2014
rund 3 % des eigenen Gesamtstrombedarfs.
60
Liegenschaften und Infrastruktur
Wärmeversorgung
Initiative
Die LLA Rotholz informierte sich im Jahr 2006 anhand von Referenzprojekten (z.B. in den Gemeinden Gerlos und St. Ulrich am Pillersee,
der LLA St. Johann in Tirol) über die Möglichkeiten zur Energiegewinnung aus Biomasse.
Projektkommission
Die Projektkommission23 befasste sich in der Sitzung vom 20.6.2006
mit dem Projekt „Hackschnitzelanlage der LLA Rotholz“. Die Projektkommission beauftragte die LLA Rotholz mit der Erstellung einer
Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
In weiterer Folge führte der Verein Energie Tirol24 auf Initiative der
LLA Rotholz im Jänner 2007 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung ergab, dass die Energieversorgung
über Hackschnitzel im Vergleich zur bisherigen Energieversorgung
über Heizöl günstiger wäre.
Bewertungsgutachten
Die Abteilung Justiziariat beauftragte einen Amtssachverständigen
mit der Ermittlung des Bodenwertes und des Baurechtszinses für den
Bau der Hackschnitzelanlage. Gemäß Gutachten vom 7.2.2007 ermittelte der Amtssachverständige für die Nutzung von insgesamt
rund 1.650 m² einen Baurechtszins in der Höhe von € 1,375 pro m²
und Jahr.
Beschlussfassungen
Zur Errichtung der Hackschnitzelanlage ermächtigte die Tiroler Landesregierung am 9.7.2007 die Abteilung Justiziariat mit der Einräumung eines Baurechtes und mit der Einräumung von Dienstbarkeiten zugunsten der Bioenergie Tirol Nahwärme GmbH25.
Baurecht
Gemäß dieser Beschlussfassung räumte die Tiroler Landesregierung
für die Fläche von 1.648 m² ein Baurecht auf die Dauer von 50 Jahren
ein. Als Baurechtszins wurde der Betrag von € 0,70 pro m² und Jahr
festgelegt. Der zwischen dem Land Tirol und der Bioenergie Tirol
Nahwärme GmbH abzuschließende Baurechtsvertrag hat
23
Für Projekte und Problemstellungen von besonderer Tragweite, die einer Koordination und Vorentscheidung bedürfen wurde
nach den Hochbau-Richtlinien beim Amt der Tiroler Landesregierung eine Projektkommission eingerichtet. Mitglieder der
Projektkommission sind u.a. Vertreter der Abteilungen Justiziariat, Organisation und Personal, Hochbau, Finanzen, der
Landesbaudirektor, die betroffene Fachabteilung und Vertreter des LRH.
24
Der Verein Energie Tirol ist eine „Beratungsstelle zur Förderung umweltfreundlicher Energietechnologien“. Vereinsmitglieder
sind u.a. das Land Tirol, die Arbeiterkammer Tirol, die Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol
und Vorarlberg, die Landwirtschaftskammer Tirol, die Neue Heimat Tirol, der Tiroler Gemeindeverband, die TIGEWOSI, die
TIWAG sowie die Wirtschaftskammer Tirol.
25
An dieser Gesellschaft mit dem Geschäftszweig „Errichtung und Betrieb von Kraft- und Wärmeversorgungsanlagen“ sind zu
51 % die Bioenergie Tirol registrierte Genossenschaft mbH mit Sitz in Innsbruck, und zu 49 % die nahwaerme.at
Energiecontracting GmbH (49 %) mit Sitz in Graz beteiligt.
61
Liegenschaften und Infrastruktur
 ein Vorkaufsrecht zu Gunsten des Landes Tirol,
 die Belastung des Baurechtes nur unmittelbar zur Errichtung der
Hackschnitzelanlage,
 eine Wertsicherungsklausel sowie
 die grundbücherliche Sicherstellung zur Bezahlung des Baurechtszinses
vorzusehen.
Dienstbarkeit
Die Tiroler Landesregierung beschloss zu Gunsten der Bioenergie
Tirol Nahwärme GmbH die Einräumung
 der Dienstbarkeiten des Gehens und Fahrens mit allen für den
Betrieb des Biomasseheizwerks erforderlichen Fahrzeugen sowie
 der Dienstbarkeit des Lagerns von Rohstoffen auf einer Fläche von
1.134 m².
Der Dienstbarkeitsvertrag zwischen dem Land Tirol und der Bioenergie Tirol Nahwärme GmbH ist auf die Dauer von 50 Jahren abzuschließen. Die Dienstbarkeitseinräumung hat unentgeltlich zu erfolgen.
Abschluss des
Baurechtsvertrages
Am 10.9.2007 schloss die Abteilung Justiziariat für das Land Tirol mit
der Bioenergie Tirol Nahwärme GmbH den Baurechtsvertrag ab. Dieser Baurechtsvertrag beinhaltet sämtliche im Regierungsbeschluss
festgelegten Bestimmungen.
Kritik - zu niedriger
Baurechtszins
Der LRH kritisiert, dass der vereinbarte Baurechtszins in der Höhe
von € 0,7 pro m² und Jahr nur rund die Hälfte des gutachterlich festgestellten Baurechtszinses in der Höhe von € 1,375 pro m² und Jahr
beträgt. Die Unterschreitung des gutachterlich festgestellten Wertes
des Baurechtszinses führte zu jährlichen Mindereinnahmen des Landes Tirol von jährlich € 1.112,40 netto. Auf die Dauer des Baurechtes
bezogen betragen die Mindereinnahmen € 55.600.
Stellungnahme der
Regierung
Zur Kritik, dass der vereinbarte Baurechtszins nur rund die Hälfte des
gutachterlich festgestellten Zinses beträgt, ist anzumerken, dass ein
Sachverständigengutachten (Ing. Vouk, 07.02.2007) eingeholt wurde,
sich jedoch die Flächenwidmung auf Sonderfläche geändert hat. Der
Sachverständige schrieb daher im Gutachten auf Seite 8: „Für Sonderflächennutzungen sind keine repräsentativen Marktdaten für Baurechtszinssätze vergleichbarer Liegenschaften verfügbar.“ Aufgrund
dieses Passus wurde Seitens der Vertragspartner der Baurechtszins
62
Liegenschaften und Infrastruktur
als zu hoch gesetzt angesehen und nicht akzeptiert, weshalb in der
Verhandlung vom 26.02.2007 - um das Projekt überhaupt realisieren
zu können - ein etwas niedrigerer Bauzins festgelegt und seitens des
Vertragspartner akzeptiert wurde.
Abschluss des
Dienstbarkeitsvertrages
Am 29.10.2007 schloss die Abteilung Justiziariat für das Land Tirol
mit der Bioenergie Tirol Nahwärme GmbH einen Dienstbarkeitsvertrag ab. Dieser Dienstbarkeitsvertrag umfasst die Bestimmungen des
Regierungsbeschlusses.
Kritik unentgeltliche
Dienstbarkeiten
Der LRH stellt kritisch fest, dass die Dienstbarkeiten unentgeltlich
eingeräumt wurden und somit das Land Tirol auf eine Gegenleistung
verzichtete.
Stellungnahme der
Regierung
Zur Kritik, dass die Dienstbarkeiten unentgeltlich eingeräumt wurden,
wird angemerkt, dass die Einräumung der Dienstbarkeiten mit dem
Betrieb der Anlage zusammenhängt und vornehmlich dem Land
zugute kommt. Es war für die LLA Rotholz höchste Priorität, die
Energieversorgung auf nachwachsende Rohstoffe umzustellen. Aus
diesem Grund wurde die Dienstbarkeit des Lagerns der Rohstoffe
unentgeltlich gewährt. Die LLA Rotholz darf im Gegenzug sämtliche
Strauch- und Baumabfälle aus dem gesamten Areal sowie Abfallholz
gratis auf diesem Lagerplatz anliefern (ansonsten wären Häckselund Transportkosten erforderlich). Eine Zwangsrechtsbegründung
wäre rechtlich ohnehin nicht möglich. Auch muss auf die durch die
Umstellung erzielte und vom Landesrechnungshof geschätzte Einsparung von 10.000 € bis 15.000 €/Jahr hingewiesen werden.
Foto 8: Hackschnitzelanlage zur Wärmeversorgung auf dem
Areal der LLA Rotholz; © LRH
63
Liegenschaften und Infrastruktur
Wärmeliefervertrag
Weiters schloss das Land Tirol mit der Betreiberin des Biomassenheizwerks im Jahr 2007 einen auf unbestimmte Zeit laufenden Wärmeliefervertrag ab. Die erste Kündigungsmöglichkeit besteht nach
20 Jahren.
Gemäß dieses Vertrages sind das Hauptgebäude (HNr. 46), das
Internat mit Hallenbad und Turnsaal Rotholz (HNr. 46a), das Gebäude der Fachberufsschule für Gartenbau (HNr. 50a), die Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (HNr. 47)
und der Schweinestall (HNr. 71) angeschlossen.
Tarifmodell
Das Tarifmodell sah laut Vertrag für die LLA Rotholz einen Grundpreis in der Höhe von € 25.000 pro Jahr, einen Arbeitspreis in der
Höhe von € 50 pro MWh und einen Messpreis in der Höhe von € 180
je Zähler vor. Für den Arbeits- und den Messpreis war eine Wertsicherung (60 % VPI und 40 % Energieholzindex Österreich) vorgesehen.
Ermittlung der
Einsparungen
Der LRH ermittelte die Größenordnung der seit 2010 durch den
Wechsel des Energieträgers durchschnittlich erzielten jährlichen Einsparungen mit rund € 10.000 bis € 15.000 pro Jahr.
Energiebilanz
Die Entwicklung des Gesamtenergieverbrauchs der LLA Rotholz und
die Entwicklung des Verbrauchs von erneuerbarer Energie stellt sich
im Zeitraum 2000 bis 2014 wie folgt dar:
Grafik 2: Gesamtenergieverbrauch und Anteil erneuerbarer Energieformen 2000 bis 2014
64
Liegenschaften und Infrastruktur
Reduktion des
Gesamtenergieverbrauchs
Die LLA Rotholz reduzierte im Zeitraum 2006 bis 2014 den Gesamtenergieverbrauch (Strom und Wärme) im Ausmaß von rund 20 %.
Diese Entwicklung ist u.a. auf bauliche Maßnahmen (Wärmedämmung, Mehrfachverglasungen usw.) und sonstige Maßnahmen
(z.B. Energiesparlampen) zurück zu führen.
Erhöhung der
erneuerbaren
Energie
Zudem erhöhte die LLA Rotholz den Anteil an erneuerbarer Energie
am Gesamtenergieverbrauch durch:
 Die Inbetriebnahme einer Hackschnitzelanlage auf dem Areal der
LLA Rotholz (2008) und durch
 den Bau von Photovoltaikanlagen auf zwei Gebäuden der
LLA Rotholz (2009 und 2012).
Bewertung
Der LRH vertritt die Ansicht, dass in Zeiten der Energieknappheit es
sinnvoll ist, Holz als natürlich wachsende Energiequelle zu nutzen.
Darüber hinaus kann Holz auch aus dem Wald der LLA Rotholz bezogen werden. Durch die Erhöhung des erneuerbaren Energieanteils
unterstützt die LLA Rotholz auch die Klimaziele der EU, der Bundesregierung und des Landes Tirol.
Der Preis für die bereitgestellte kWh durch die Hackschnitzelanlage
ist zudem günstiger als für die durch eine Heizölverbrennungsanlage
bereitgestellte kWh. Daher erzielte die LLA Rotholz durch die Hackschnitzelanlage neben einem ökologischen auch einen ökonomisch
positiven Effekt.
10.4. Expositur in Bruck am Ziller
Anmietung
Das Land Tirol mietete ab 1.1.1996 für die LLA Rotholz in der Gemeinde Bruck am Ziller für den Betrieb der Fachschule für ländliche
Hauswirtschaft („Expositur Bruck“) eine ehemalige Fremdenpension
an. Der monatliche Mietpreis betrug damals wertgesichert
ATS 40.000 exkl. USt. (rund € 2.907).
Kauf
Im November 2001 erwarb das Land Tirol dieses Gebäude um einen
Kaufpreis von rund € 683.000. Das Grundstück 259/5 (GB 87051
Bruck am Ziller) auf dem sich das Gebäude befindet hat eine Grundfläche von 1.128 m² und das Gebäude eine „Wohnfläche“ von
rund 480 m².
65
Liegenschaften und Infrastruktur
Adaptierung
Expositur
Für den Schulbetrieb nahm das Land Tirol im Jahr 2004 bauliche und
sicherheitstechnische Adaptierungen wie die Montage einer Fluchtaußentreppe, den Einbau von Brandschutztüren, den Einbau einer
Brandmeldeanlage und einer Notbeleuchtung sowie diverse Baumeister- und Spenglerarbeiten mit Ausgaben von rund € 80.000 vor.
Die LLA Rotholz führte den Schulbetrieb in der Expositur bis zum
Schuljahr 2010/11. Danach konnte dieser Teil der Fachschule in die
adaptierten Räumlichkeiten der CTUA im westlichen Trakt des
Hauptgebäudes der LLA Rotholz (HNr. 46) übersiedeln. Ab diesem
Zeitpunkt stand das Gebäude leer. Die Leerstandskosten für die
Brandmeldeanlage, den Telefonanschluss, Strom, die Gebäudeversicherung und die Vorschreibungen der Gemeinde Bruck am Ziller
betrugen rund € 5.000 pro Jahr.
Verkaufsmaßnahmen
Da bereits ab dem Jahr 2009 absehbar war, dass die Fachschule
wieder in das Areal der LLA Rotholz übersiedeln würde und das Land
Tirol vorerst keine Verwendung für das Gebäude hatte und eine
Veräußerung beabsichtigte, erstellte das Land Tirol noch im
Jahr 2009 ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes (Ergebnis: € 533.000) und einen Energieausweis.
Die Gemeinde Bruck am Ziller meldete bereits im Jänner 2009 ein
„massives Kaufinteresse“ an der Liegenschaft an. Der im Gutachten
festgestellte Wert der Liegenschaft überstieg jedoch die finanziellen
Möglichkeiten der Gemeinde. Das Land Tirol kontaktierte daraufhin in
den Jahren 2009 bis 2011 mögliche Interessenten (z.B. gemeinnützige Wohnbauträger). Es erreichte allerdings kein positives Verhandlungsergebnis.
In weiterer Folge reduzierte das Land Tirol im Jahr 2011 die Kaufpreisvorstellungen auf € 445.000 („veränderte Marktverhältnisse“) und
das Land Tirol sagte dem Bürgermeister von Bruck am Ziller zu, in
dem Haus kein Flüchtlingsheim einzurichten.
Im August 2012 beauftragte das Land Tirol im Wege einer Direktvergabe (als Begründung wurde ein angebotenes, reduziertes Erfolgshonorar von 1 % des Verkaufspreises angegeben) einen Immobilienmakler mit dem Verkauf des Gebäudes.
Kaufinteressenten
Von Mitte des Jahres 2013 bis April 2014 verhandelte das Land Tirol
mit drei Interessenten, wobei die Kaufpreisangebote des „Kaufinteressenten A“ € 360.000, des „Kaufinteressenten B“ € 445.000 und
des „Kaufinteressenten C“ € 365.000 betrugen. Die Verhandlungen
mit den „Kaufinteressenten B“ zerschlugen sich aus Kostengründen.
Im April 2014 forderte das Land Tirol den Billigstbieter („Kaufinteressent A“) auf, das Angebot von „Kaufinteressent C“ zu überbieten.
66
Liegenschaften und Infrastruktur
Verkauf
Letztendlich verkaufte das Land Tirol „Kaufinteressent A“ mit Regierungsbeschluss vom 13.5.2014 und Landtagsbeschluss vom 2.7.2014
diese Liegenschaft um € 370.000 (das sind rund € 770 pro m² Wohnfläche).
Maklergebühren
Der Immobilienmakler stellte ein Erfolgshonorar in der Höhe von
1,5 % des Verkaufspreises (und damit um 0,5 % höher als im Angebot vereinbart) in Rechnung. Die Abteilung Justiziariat zahlte den
geforderten Betrag aus.
Kritik - kein
Vergleichsangebot
bei Maklerbeauftragung
Der LRH kritisiert, dass das Land Tirol bei der Direktvergabe des
Maklerauftrages kein Vergleichsangebot einholte und das Maklerangebot durch Verzicht auf die angebotene Übernahme der Vermarktungskosten zum Nachteil des Landes abänderte.
Stellungnahme der
Regierung
Der Kritik, dass das Land Tirol bei der Direktvergabe des Maklerauftrages kein Vergleichsangebot einholte und das Maklerangebot durch
Verzicht auf die angebotene Übernahme der Vermarktungskosten
zum Nachteil des Landes abänderte, ist zu entgegnen, dass zwar
grundsätzlich Vergleichsangebote einzuholen sind, jedoch im konkreten Fall dies aus folgenden Gründen nicht geboten war: Nach der
derzeitigen gesetzlichen Regelung sind Direktvergaben bis zu einem
geschätzten Auftragswert von € 100.000.- zulässig, im konkreten Fall
betrug der Auftragswert 1 % vom Kaufpreis, somit € 3.700.-. Die Provisionshöhe für die Vermittlung von Immobilienkaufverträgen ist durch
die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler geregelt. Die im konkreten Fall vereinbarte Provision beträgt
ein Drittel des zulässigen Höchstbetrages und liegt somit im untersten
Bereich marktüblicher Preise. Die vom Makler ursprünglich angebotene „Übernahme von Vermarktungskosten“ bezog sich auf - im
konkreten Fall nicht benötigte - zusätzliche Leistungen. Es wurden
weder derartige Leistungen erbracht noch wurden „Vermarktungskosten“ in Rechnung gestellt. Dem Land Tirol ist daher keinerlei
Nachteil entstanden.
Kritik- erhöhte
Maklergebühr
Der LRH stellt kritisch fest, dass das Land Tirol dem Immobilienmakler abweichend von der ursprünglichen Vereinbarung einen um
€ 2.220 inkl. USt. überhöhten Rechnungsbetrag bezahlte.
Stellungnahme der
Regierung
Betreffend der Kritik, dass das Land Tirol dem Immobilienmakler entgegen der ursprünglichen Vereinbarung - eine um € 2.200
inkl. USt. überhöhten Rechnungsbetrag bezahlte, ist darauf hinzuweisen, dass der Makler abweichend von seinem Angebot eine Provision
von 1,5 % in Rechnung gestellt hat, dieser Fehler jedoch bereits unmittelbar korrigiert und der Differenzbetrag dem Land Tirol zurückerstattet wurde.
67
Liegenschaften und Infrastruktur
Kritik Ungleichbehandlung
der Bieter
Weiters stellt der LRH kritisch fest, dass das Land Tirol nur einem
Kaufinteressenten die Möglichkeit zur Abgabe eines höheren Kaufpreisangebotes bot. Es ist nach Ansicht des LRH nicht auszuschließen, dass aufgrund der geänderten Verkaufsbedingungen sowohl Kaufinteressent C sein Angebot nochmal erhöht oder Kaufinteressent B seine interne Kostenkalkulation nochmals überprüft
hätte.
Stellungnahme der
Regierung
Zur Kritik des Landesrechnungshofes, dass das Land Tirol nur einem
Kaufinteressenten die Möglichkeit zur Abgabe eines höheren Kaufpreisangebotes bot, wird darauf hingewiesen, dass eine neuerliche
Einladung zur Angebotsstellung an die beiden anderen Kaufinteressenten deshalb unterblieben ist, weil sich der Interessent A bereit
erklärt hatte, einen Teil des Hauses der Gemeinde Bruck am Ziller zur
Unterbringung eines Kindergartens zu überlassen.
Empfehlung gem.
Art. 69 Abs. 4 TLO
Der LRH empfiehlt der Abteilung Justiziariat bei geplanten Liegenschaftsverkäufen vor der Beauftragung von ImmobilienmaklerInnen
das Verkaufsinteresse des Landes Tirol über Medienschaltungen
einem breiten Personenkreis zur Kenntnis zu bringen.
Stellungnahme der
Regierung
Hinsichtlich der Empfehlung des Landesrechnungshofes, bei geplanten Liegenschaftsverkäufen vor der Beauftragung von Immobilienmaklern das Verkaufsinteresse des Landes Tirol über Medienschaltungen einem breiten Personenkreis zur Kenntnis zu bringen, ist anzumerken, dass in den meisten Fällen Liegenschaftsverkäufe durch
das Land Tirol in der vom Landesrechnungshof empfohlenen Weise
ohne Beauftragung eines Immobilienmaklers erfolgen. Im konkreten
Fall war jedoch eine mit hohen Investitionskosten zu adaptierende
Sonderimmobilie zu verkaufen (z.B. entsprechen die Geschoßhöhen
im ersten und zweiten Obergeschoß nicht den einschlägigen Richtlinien für eine Wohnnutzung). Der beauftragte Makler hat das Haus
nicht nur in Printmedien, sondern auch über Vermarktungsplattformen
im Internet zum Verkauf angeboten und zahlreiche Verhandlungen
geführt. Der erfolgreiche Einsatz des Maklers hat dazu beigetragen,
weitere Leerstandskosten zu vermeiden.
10.5. Sanierung des „Internats Landwirtschaftliche Fachschule“
Ausgangslage
Auf der Baurechtsliegenschaft der TIGEWOSI mit der HNr. 46 errichtete diese im Jahr 1968 das „Internat Landwirtschaftliche Fachschule“. Die LLA Rotholz mietete das unter Denkmalschutz stehende
68
Liegenschaften und Infrastruktur
Gebäude von der TIGEWOSI an und nützte die Räumlichkeiten für
51 Drei-Bett-Zimmer sowie Garagen und Lehrwerkstätten. Dem Internatstrakt war ostseitig ein Turnsaal und ein darunter befindliches
Hallenbad angeschlossen.
Sanierungsstudie
Aufgrund des Gebäudealters und anstehender Sanierungsmaßnahmen beauftragte die Abteilung Hochbau des Amtes der Tiroler
Landesregierung im Jahr 2013 ein Architekturbüro mit der Erstellung
einer Sanierungsstudie. Damit sollten insbesondere Mängel analysiert und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen dargestellt werden.
Die im November 2013 fertig gestellte Studie hielt folgende Mängel
beim Internatsgebäude fest:
 Nicht dem heutigen Komfortstandard entsprechende Unterbringung der SchülerInnen in Drei-Bett-Zimmern und gemeinsamen
Waschräumen,
 Nichteinhaltung der Brandschutzbestimmungen,
 mangelhafte thermische Isolierung sowie
 fehlende Barrierefreiheit.
Sanierungsmaßnahmen
Die Studie beinhaltete Sanierungsmaßnahmen zur Behebung der
Mängel. Die Umsetzungsdauer dieser Maßnahmen veranschlagten
die Studienersteller auf zwei Jahre. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen u.a. die Errichtung eines zusätzlichen Geschosses, wodurch
trotz der Reduzierung der Zimmergröße von Drei-Bett-Zimmern auf
Zwei-Bett-Zimmer mit eigenen Nasszellen die Bettenanzahl erhalten
bleiben könnte.
Die Anpassung des vorbeugenden Brandschutzes an die geltenden
Bestimmungen könnte durch einer Außenfluchttreppe und die Erweiterung der Brandmeldeanlage erfolgen. Durch eine Sanierung der
Gebäudehülle mit Fenstertausch und Anbringung einer Fassadendämmung, der Erneuerung der gesamten Haustechnik- und Elektroinstallationen und einer kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung könnte das Gebäude thermisch saniert werden.
Weiters könnte die Barrierefreiheit durch die Herstellung eines barrierefreien Zugangs in Form einer Rampe im Zugangsbereich und eines
rollstuhltauglichen Aufzugs erfüllt werden.
69
Liegenschaften und Infrastruktur
Der Nebentrakt mit der Turnhalle sowie dem Schwimmbad könnte im
Zuge der Sanierung ebenfalls saniert werden. Die Räumlichkeiten
könnten an die geltenden Ö-Norm-Richtlinien (z.B. aufprallschützende Wandverkleidung, flächenbündige Sprossenwände) sowie an das Bäderhygienegesetz (z.B. Erneuerung der Beckenhydraulik, Wasseraufbereitung, Lüftungsanlage) angepasst werden.
Kostenschätzung
Die Sanierungsstudie schätzte die Gesamtbaukosten mit
rund 8,3 Mio. €. Dies umfasste die Sanierung, die Aufstockung und
die Einrichtung des Schülerwohnheims (rund 6,4 Mio. €) und die
Sanierung sowie Einrichtung der Turnhalle und des Schwimmbades
(rund 1,9 Mio. €). Gemäß der Studie wäre die Sanierung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes mit einem vertretbaren technischen und finanziellen Aufwand möglich.
Projektkommission
des Landes Tirol
Die Projektkommission des Landes Tirol behandelte in seiner Sitzung
vom 14.10.2014 die Sanierung des Internats und stimmte zu, einen
Regierungsbeschluss einzuholen.
Regierungsbeschluss
Auf Basis der Sanierungsstudie und der Zustimmung der Projektkommission des Landes Tirol beschloss die Tiroler Landesregierung
am 16.12.2014 die Generalsanierung des Internats durch die TIGEWOSI in der Höhe von rund 8,3 Mio. €. Die Abwicklung und Finanzierung der Sanierung soll durch die TIGEWOSI als Gebäudeeigentümer erfolgen.
Nach Fertigstellung der Generalsanierung im Jahr 2017 mietet die
LLA Rotholz von der TIGEWOSI das Gebäude für 25 Jahre an. Unter
Berücksichtigung der Sanierungskosten beträgt der von der LLA Rotholz zu entrichtende Mietzins in den ersten zehn Jahren € 284.000, in
den folgenden zehn Jahren € 308.000 und in den letzten fünf Jahren
€ 248.000.
Baubescheid
Der Bürgermeister der Gemeinde Strass im Zillertal erteilte mit Bescheid vom 19.2.2015 die Bewilligung zur Sanierung des Internats.
Die Bewilligung sah die Einhaltung von baupolizeilichen, sicherheitsund brandschutztechnischen sowie denkmalschutzbezogenen Auflagen und Bedingungen vor.
70
Zusammenfassende Feststellungen
11.
Zusammenfassende Feststellungen
Aufgaben
Die Aufgaben der 1879 gegründeten LLA Rotholz umfassen als Einrichtung des Landes Tirol die Vermittlung von Fähigkeiten zur Ausübung von FacharbeiterInnentätigkeiten in einem Betrieb sowie die
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur selbständigen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines ländlichen
Haushaltes sowie die Vorbereitung auf einen einschlägigen, außerlandwirtschaftlichen Beruf.
Betriebe
Um diese Aufgaben zu erfüllen, umfasst die Organisation der
LLA Rotholz den Schulbetrieb (landwirtschaftliche Fachschulen und
Berufsschulen, Werkstätten), den Lehrbetrieb (Rinder- und Schweinezucht, Gartenbau, Waldwirtschaft usw.), den Internatsbetrieb sowie
den Küchenbetrieb.
Ergebnisrechnung
Gemäß Ergebnisrechnung erwirtschafteten die Betriebe der
LLA Rotholz im Zeitraum 2010 bis 2014 jährlich negative Gesamtergebnisse im Ausmaß von rund 1,0 Mio. €. Diese jährlichen negativen
Gesamtergebnisse der LLA Rotholz deckte das Land Tirol im Rahmen der Flexibilisierungsklausel durch Betriebszuschüsse ab.
Flexibilisierungsklausel
Die Landesregierung ermächtigte die LLA Rotholz ihre Einnahmen
selbstständig zur Bedeckung ihres Ausgabenbedarfes zu verwenden.
Die Darstellung der laufenden Einnahmen und Ausgaben der
LLA Rotholz erfolgte nicht mehr im Landesbudget. Der Landesvoranschlag erfasste im Sinne einer Nettoverrechnung nur mehr den
erforderlichen Betriebszuschuss als Saldogröße.
Gemäß Regierungsbeschluss beinhaltete das Projekt Flexibilisierungsklausel jedoch nicht die eigenständige Personalbewirtschaftung. Die Zuständigkeit für den Personalbereich blieb weiterhin bei
der Abteilung Organisation und Personal.
Schulbetrieb
Der Schulbetrieb der LLA Rotholz umfasst als Ausbildungszweige die
Fachschule für Landwirtschaft, die Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement, Fachberufsschule für Forstwirtschaft, die Fachberufsschule für Gartenbau sowie die Fachschule für
Erwachsene.
In den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 nahmen jährlich zwischen
577 und 614 SchülerInnen am Unterricht in den verschiedenen Ausbildungszweigen der LLA Rotholz teil. Die vom Controlling-Beirat als
Leistungskennzahl festgelegte SchülerInnenanzahl im ersten Jahrgang wurde bis auf die Fachberufsschule für Gartenbau erreicht.
71
Zusammenfassende Feststellungen
Im Schuljahr 2012/13 schlossen nur 54 % der SchülerInnen der
Fachschule für Landwirtschaft und 46 % der SchülerInnen der Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement ihre Ausbildung ab.
Lehrbetrieb
Der Lehrbetrieb der LLA Rotholz umfasst die Betriebszweige Rinderstall, Schweinestall, Feldwirtschaft, Gärtnerei, Baumschule, Obstbau,
Obstverwertung und Forstwirtschaft.
In den Jahren 2010 bis 2014 erzielte die LLA Rotholz aus der Viehwirtschaft (Betriebszweige Rinder- und Schweinstall) Einnahmen
zwischen € 250.000 und € 320.000 sowie aus der Land- und Forstwirtschaft (Betriebszweige Feldwirtschaft, Obstbau, Obstverwertung,
Forstwirtschaft) zwischen € 480.000 und € 550.000. Damit überstiegen diese erreichten Einnahmen aus dem Lehrbetrieb die vom
Controlling-Beirat festgelegten Leistungskennzahlen.
Die LLA Rotholz erstellte für den Lehrbetrieb als zusätzliches betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument eine Kostenstellenrechnung nach Betriebszweigen. Demnach erzielte die LLA Rotholz mit
den Betriebszweigen Rinderstall, Gartenbau und Baumschule jährlich
positive Ergebnisse. Im Gegensatz dazu erwirtschaftete die LLA Rotholz mit den Betriebszweigen Schweinestall, Feldwirtschaft und
Obstbau im Beobachtungszeitraum 2010 bis 2014 negative Ergebnisse.
Internatsbetrieb
Die LLA Rotholz betreibt zur Unterbringung von SchülerInnen das
„Internat Landwirtschaftliche Fachschule“ mit einer Kapazität von
205 Betten, das „Internat Fachschule für ländliche Hauswirtschaft“
mit 145 Betten und das „Internat Fachberufsschule für Gartenbau/Milch-wirtschaft“ mit 44 Betten.
Der Controlling-Beirat legte im Rahmen der Flexibilisierungsklausel
als Leistungskennzahl für das Internat „Fachschule für ländliche
Hauswirtschaft Rotholz“ und das Internat „Landwirtschaftliche Fachschule“ eine jährliche Auslastung in der Höhe von 90 % als Leistungsziel fest. Im Internat „Fachberufsschule für Gartenbau/Milchwirtschaft“ betrug die vorgegebene Auslastung 65 %.
Im Jahr 2010 unterschritt die LLA Rotholz die vorgegebenen Ziele mit
einer Auslastung des Internats „Fachberufsschule für Gartenbau/Milchwirtschaft“ in der Höhe von 55 % (Vorgabe 65 %). In den
darauf folgenden Jahren erreichten die Internate der LLA Rotholz die
festgelegte Auslastung.
72
Zusammenfassende Feststellungen
Vermietungen im
Sommer
Um zusätzliche Einnahmen zu erzielen vermietete die LLA Rotholz in
den Sommermonaten (schulfreie Zeit) Internatszimmer an verschiedene Veranstalter. Die LLA Rotholz übertraf die Zielvorgaben des
Controlling-Beirats für die Einnahmen durch die Vermietung des Internats im Sommer in allen fünf Jahren.
Küchenbetrieb
Die LLA Rotholz betreibt eine Betriebsküche und eine Lehrküche in
der Hauswirtschaftsschule. Der LRH stellt fest, dass der ControllingBeirat keine Leistungskennzahlen für den Küchenbetrieb definierte.
Bei der LLA Rotholz stammten insgesamt rund 60 % der in der Betriebs- und Lehrküche verwendeten Lebensmittel aus Eigenproduktion oder aus Tirol.
Personal
Den Betrieb der LLA Rotholz gewährleisteten MitarbeiterInnen aus
zahlreichen Berufsgruppen (FachlehrerInnen, Verwaltungsbedienstete, ErzieherInnen, Hausmeister, Reinigungs- und Küchenbedienstete). Die MitarbeiterInnen setzte die LLA Rotholz in der Verwaltung,
im Lehrbetrieb und im Schulbetrieb ein.
Beschäftigungsgrundlage der an der LLA Rotholz tätigen LehrerInnen
ist das Land- und Forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. Die Besoldung der LehrerInnen erfolgte durch die Abteilung
Bildung, Amt der Tiroler Landesregierung.
Die Tiroler Landesregierung gewährte den LehrerInnen an land- und
forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen auch die Sozialleistungen für Landesbedienstete (Personalzulage, Kinderzulage, Weihnachtsgeld). Der Bund beteiligte sich jedoch nicht an diesen Sozialleistungen.
Das Land Tirol trägt somit nicht nur den Aufwand für sämtliche infrastrukturellen Einrichtungen der LLA Rotholz (Arbeitsplatz, Ausstattung usw.) und den gesamten Verwaltungsaufwand (Schul- und
SchülerInnenverwaltung usw.) sondern auch, abweichend von den
Bestimmungen des FAG 2008, rund 55 % der Gehaltsbezüge der
LehrerInnen.
Liegenschaften
und Infrastruktur
Die LLA Rotholz liegt in der Gemeinde Strass im Zillertal. Zum Gutshof und Lehrbetrieb der LLA Rotholz gehören zahlreiche Liegenschaften mit Bauobjekten und mit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese Liegenschaften der LLA Rotholz mit einer Gesamtfläche
von rund 490 ha stehen im Landeseigentum.
Die LLA Rotholz verpachtet landwirtschaftliche Flächen, deren Eigenbewirtschaftung mit den vorhandenen Kapazitäten möglich wäre.
73
Zusammenfassende Feststellungen
Darüber hinaus hat das Land Tirol 1968 auf 50 Jahre mit Verlängerungsoption einen langfristigen Pachtvertrag für 3.500 m² Grund für
die Errichtung von Gebäuden abgeschlossen, ohne dass für den
Pachtzins eine Wertanpassung vereinbart wurde. Das führt zu unwirtschaftlichen Erlösen aus dem Pachtvertrag.
Bauobjekte
Der Gebäudebestand der LLA Rotholz umfasst die Schul- und Internatsgebäude, die für die Landwirtschaft notwendigen Stallungen und
Lagergebäude, die sonstigen Betriebsgebäude (z.B. Werkstätten,
Gewächshausanlage) sowie die Gebäude mit den Dienst- und Naturalwohnungen für Bedienstete des Landes.
Die LLA Rotholz vermietet Geschäfts-, Büro- und Laborräumlichkeiten. Die Mieterlöse dieser teilweise seit Jahrzehnten aufrechten Mietverträge ermöglichen keine wirtschaftlich vertretbaren Ergebnisse.
Energieversorgung
Seit dem Jahr 2006 ist der Gesamtenergieverbrauch der LLA Rotholz
um 20 % gesunken. Durch den Anschluss an eine Hackschnitzelanlage konnten die Ausgaben im Vergleich zur Nutzung von Heizöl gesenkt und Einsparungen erzielt werden. Der Wechsel von Heizöl zu
Energie aus Biomasse brachte zusätzlich positive Umwelteffekte.
Expositur
Bruck am Ziller
Zum Betrieb der Fachschule für ländliche Hauswirtschaft verfügte die
LLA Rotholz über eine Expositur in Bruck am Ziller. Diese Expositur
wurde jedoch unter dem Verkehrswert verkauft.
DI Reinhard Krismer
Innsbruck, am 3.7.2015
74
Anlagen
I.
Entwicklung der SchülerInnenanzahl nach Ausbildungszweigen und Jahrgängen
Anzahl der SchülerInnen
2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15
Fachschule für Landwirtschaft
1. Jahrgang
89
103
90
87
86
2. Jahrgang
64
55
70
59
65
3. Jahrgang
59
60
48
68
58
212
218
208
214
209
67
59
70
72
67
2. Jahrgang
58
31
39
42
52
3. Jahrgang
42
52
31
37
42
167
142
140
151
161
1. Jahrgang
8
11
15
2. Jahrgang
8
12
15
15
0
3. Jahrgang
26
25
32
26
23
Summe
42
48
62
41
42
1. Jahrgang
29
34
32
28
38
2. Jahrgang
40
32
35
28
28
3. Jahrgang
32
36
25
32
27
101
102
92
88
93
1. Jahrgang
75
48
60
70
76
2. Jahrgang
17
19
15
15
0
Summe
92
67
75
85
76
614
577
577
579
581
Summe
Fachschule für ländl. Betriebs- und
Haushaltsmanagement
1. Jahrgang
Summe
Fachberufsschule für Forstwirtschaft
19
Fachberufsschule für Gartenbau
Summe
Fachschule für Erwachsene
Gesamtsumme
II.
Entwicklung der Heimkostenbeitragshöhe pro SchülerIn (Beträge in €)
Heimkostenbeiträge pro Schüler
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
Monatliche Heimkosten
Fachschule für Landwirtschaft
277,00
280,00
287,00
296,00
304,00
Fachschule für ländl. Betriebs-
256,00
259,00
287,00
296,00
304,00
9. Schulstufe (10 Internatsmonate)
2.770,00
2.800,00
2.870,00
2.960,00
3.040,00
10. Schulstufe (8 Internatsmonate)
2.216,00
2.240,00
2.296,00
2.368,00
2.432,00
11. Schulstufe (7 Internatsmonate)
1.939,00
1.960,00
2.009,00
2.072,00
2.128,00
9. Schulstufe (10 Internatsmonate)
2.560,00
2.590,00
2.870,00
2.960,00
3.040,00
10. Schulstufe (10 Internatsmonate)
2.560,00
2.590,00
2.870,00
2.960,00
3.040,00
11. Schulstufe (8 Internatsmonate)
2.048,00
2.072,00
2.296,00
2.368,00
2.432,00
66,20
66,90
68,40
70,60
72,50
und Haushaltsmanagement
Heimkosten pro Schuljahr und SchülerIn
Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft
Fachschule für ländl. Betriebsund Haushaltsmanagement
Heimkosten pro Woche für Berufsschüler
III.
Berechnungsgrundlage für die Gesamtforderungen des Landes an den Bund im
Zusammenhang mit den Besoldungskostenersätzen für die LehrerInnen an landund forstwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen in Tirol
Besoldungskosten Tirol
Gesamtaufwand
2010
2011
2012
2013
2014
10.308.692
10.351.044
10.857.956
10.948.418
11.354.239
Landesanteil gem. FAG 2008
5.154.346
5.175.522
5.428.978
5.474.209
5.677.120
Bundesanteil gem. FAG 2008
5.154.346
5.175.522
5.428.978
5.474.209
5.677.120
Zahlungen Bund
4.876.000
4.871.000
5.075.000
4.744.000
5.062.000
Zahlungen Land
5.432.692
5.480.044
5.782.956
6.204.418
6.292.239
Anteil Bund %
47,3%
47,1%
46,7%
43,3%
44,6%
IV.
Berechnungsgrundlage für die Gesamtforderungen des Landes an den Bund im
Zusammenhang mit den Besoldungskostenersätzen für die LehrerInnen an der
LLA Rotholz
Besoldungskosten LLA Rotholz
2010
2011
2012
2013
2014
Gesamtaufwand
2.851.235
2.847.111
3.037.218
3.076.189
3.215.149
Landesanteil gem. FAG 2008
1.425.617
1.423.555
1.518.609
1.538.094
1.607.574
Bundesanteil gem. FAG 2008
1.425.617
1.423.555
1.518.609
1.538.094
1.607.574
Zahlungen Bund
1.348.631
1.339.795
1.419.593
1.332.927
1.433.393
Zahlungen Land
1.502.604
1.507.316
1.617.624
1.743.262
1.781.756
Hinweise
Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über den Tiroler Landesrechnungshof hat der Landesrechnungshof die Äußerung der
Tiroler Landesregierung in seine Erwägungen einzubeziehen
und in den Bericht einzuarbeiten. Dies ist unter der jeweiligen
Randzeile „Stellungnahme der Regierung“ und „Replik“ vollzogen worden.
Darüber hinaus hat der Landesrechnungshof die Äußerung der
Regierung dem Bericht als Beilage anzuschließen. In Erfüllung
dieses gesetzlichen Auftrages ist im Folgenden die Äußerung
der Regierung angeschlossen, wobei die nicht bereits in den
Bericht eingearbeiteten Textpassagen durch die Schriftart „fett
- kursiv - rot“ gekennzeichnet sind. Alle nicht so gekennzeichneten Textstellen der Stellungnahme wurden bereits eingearbeitet.
Amt der Tiroler Landesregierung
Verwaltungsentwicklung
Dr. Gerhard Brandmayr
An den
Landesrechnungshof
|||
Telefon +43 512 508 1940
Fax +43 512 508 741945
[email protected]
im Hause
DVR:0059463
Geschäftszahl
Innsbruck,
Vorläufiges Ergebnis der Überprüfung des Landesrechnungshofes
"Landwirtschaftliche Landeslehranstalt Rotholz";
Äußerung der Landesregierung
VEntw-RL-120/3-2015
23.06.2015
Der Landesrechnungshof hat von Jänner bis April 2015 die Landwirtschaftliche Landeslehranstalt Rotholz geprüft und das vorläufige Ergebnis vom 8. Mai 2015, Zl. AN-0402/2, erstellt.
Die Tiroler Landesregierung erstattet aufgrund ihres Beschlusses vom 23. Juni 2015 hierzu
folgende
Ä u ß e r u n g:
Zu Punkt 4.3. Rechnungsabschluss des Landes Tirol
Allgemeines
Vorab wird darauf hingewiesen, dass die Flexibilisierung dezentraler Organisationseinheiten
auf Basis eines Globalbudgets auch beim Land Tirol ein Pilotprojekt darstellt und mit Ende
2016 einer Evaluierung zu unterziehen ist. Im Zuge der durch die Neuerlassung der Voranschlags- und Rechnungsabschluss Verordnung (VRV) notwendigen Haushaltsrechtsreform
wird über eine Überführung dieser Pilotprojekte in den Regelbetrieb zu entscheiden sein. Es
wird in jedem Fall erstrebenswert sein, die positiven Effekte einer eigenverantwortlichen Führung der gegenständlichen Organisationseinheiten und einer damit verbundenen Verwaltungsvereinfachung auch Zukunft nützen zu können.
Kritik – unvollständige Trennung von Personal- und Sachausgaben (Seite 14)
Hinsichtlich der Kritik, dass dem in der VRV verankerten Grundsatz der Trennung zwischen
Personal- und Sachausgaben nicht entsprochen und damit die Aussagekraft des Gebarungsnachweises im Landeshaushalt eingeschränkt wurde, ist darauf hinzuweisen, dass laut
Beschluss des Tiroler Landtages vom 12. November 2014 aus dem Betriebszuschuss auch
der Personalaufwand für die Kollektivvertragsbediensteten zu tragen ist. Diese Regelung
basiert auf dem Bestreben, den Einsatz der Mitarbeiter flexibel gestalten zu können und
dadurch eine aktive Steuerung durch die LLA Rotholz zu ermöglichen. Dafür ist jedoch die
eigenständige Bewirtschaftung durch die Organisationseinheit notwendig. Aus buchhalterischen Gründen wird der Betriebszuschuss in seiner Gesamtheit dargestellt und nicht nach
Sach- und Personalausgaben geteilt. Daher enthält dieser - wie bei anderen Betriebszuschüssen ausgelagerter Unternehmungen - auch die Aufwendungen für das selbst bewirtschaftete Personal. Die interne Nachvollziehbarkeit ist jedoch jederzeit gegeben, die Daten
werden im Rahmen der Erstellung des Berichtes über den Rechnungsabschluss des Landes
auch jeweils an den Landesrechnungshof übermittelt.
Zu Punkt 5.2. Anzahl der SchülerInnen und AbsolventInnen
Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 21)
Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes, zu prüfen, in wie weit es möglich ist, mit geeigneten Maßnahmen die Abschlussraten zu erhöhen, darf angemerkt werden, dass die geringere Abschlussquote 2012/13 in der Fachrichtung BHM darauf zurückzuführen ist, dass die
Schülerinnen der Expositur Bruck (geführt als einjährige Schule) in die Gesamtstatistik eingerechnet wurden und somit die Schüleranzahl im 1. Jahrgang um 23 höher war, was zu
einer Verzerrung der Statistik führte. Bereinigt um diese Schülerinnenzahl von Bruck ergibt
sich eine Quote von deutlich über 60 %. Die LLA Rotholz arbeitet intensiv daran, den Weg
zur Erhöhung der Abschlussraten fortzusetzen; im Schuljahr 2014/15 schließen in der Fachrichtung Landwirtschaft 58 Schüler in Beziehung zu 90 beginnenden Schüler im Schuljahr
2012/13 ab (64%). In der Fachrichtung Hauswirtschaft schließen 42 Schüler in Beziehung zu
70 beginnenden Schüler im Schuljahr 2012/13 ab (60 %).
Zu den Gründen für den vorzeitigen Austritt aus den Fachschulen nach dem ersten Schuljahr, darf anmerkt werden, dass auch ein attraktives Angebot eines Lehrplatzes in Industrie
und Gewerbe eine Rolle spielt. Zudem ist der zitierte Bildungsbericht (Seite 20) betreffend
der sehr hohen Kosten (+ 60%) leider unvollständig und nicht korrekt. Diesbezüglich wurde
schon im Jahr 2011 im Rahmen der Stellungnahme zum Rohbericht des Bundes Stellung
genommen.
Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 21)
Die Empfehlung, die Prognose der Schülerzahlen bei strategischen Entscheidungen, wie
beispielsweise bei investiven baulichen Maßnahmen, zu berücksichtigen, wird sorgfältig geprüft.
Zu Punkt 5.3. Internetauftritt
Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 22)
Der Empfehlung, durch die Führung des Landeslogos auf der Website der Lehranstalt den
Corporate Design Vorgaben des Landes Tirol zu entsprechen, wurde bereits Rechnung getragen. Die Homepage wird in den nächsten Jahren wieder überarbeitet und das Logo des
Landes Tirol noch besser integriert.
Zu Punkt 6.4. Kostenrechnung
Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 32)
Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Deckungsbeitragsrechnung auf weitere
Betriebszweige, wie beispielswiese auf die Schweinezucht auszuweiten, wird im kommenden
Jahr umgesetzt.
Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 32)
Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Ergebnisse der Deckungsbeitragsrechnung
der jeweiligen Betriebszweige der Tiroler Landwirtschaftlichen Lehranstalten miteinander zu
vergleichen, wird eingehend geprüft.
Zu Punkt 7.2. Einnahmen
Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 34)
Zur Empfehlung, eine eigene Kostenstelle „Internatsbetrieb“ einzurichten, darf entgegnet
werden, dass dies einen Mehraufwand für die Buchhaltung verursacht. Eine große Schwierigkeit stellt die Zuordnung diverser Verbrauchsmittel dar (Zuteilung der Reinigungsmittel,
des Instandhaltungsaufwands, des Personals, Abgrenzung zwischen Küche und Internat,…).
Die Ermittlung von Benchmarks (z. B: Anzahl der zu pflegenden Fläche je Reinigungskraft
usw.) wären mögliche Ansätze. Auch müsste festgelegt werden, welcher Teil der Einnahmen
aus dem Internatsbeitrag auf das Internat, die Verpflegung und die Betreuung aufgeteilt wird.
Zu Punkt 8.1. Betriebs und Lehrküche
Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 38)
Zur Empfehlung, für den Küchenbetrieb Leistungskennzahlen durch den Controlling-Beirat
festzulegen, ist zu erwähnen, dass für den Küchenbetrieb die von der Landesregierung festgesetzten Verpflegssätze zur Deckung des Sachaufwandes sowie die Verpflegskostenersätze gelten, welche von den verköstigten Personen zu entrichten sind. Durch die Einhaltung
dieser Vorgaben in Verbindung mit der Maßgabe, die Personalressourcen durch Verpflegung
schulfremder Personen nicht zu erhöhen, schienen eigene Leistungskennzahlen unter Hinweis auf nachstehende Ausführungen für den Küchenbetrieb derzeit nicht notwendig. Es ist
daran gedacht, nach Erhalt des Endberichts über das Pilotprojekt im Rahmen der bundesweiten Haushaltsrechtsreform für die derzeit flexibilisierten Organisationseinheiten im Land
Tirol auch eine Nachfolgeregelung zu entwickeln. Bestandteil einer derartigen Weiterentwicklung kann die Verknüpfung von Leistungskennzahlen mit der Kosten- und Leistungsrechnung
sein. In diesem Zusammenhang sind diesbezügliche Parameter zu erarbeiten und die bisher
bestehenden Leistungsindikatoren zu evaluieren. Dahingehend wird der Empfehlung des
Landesrechnungshofes Rechnung getragen.
Die Anzahl der ausgegebenen Essen wird in der Buchhaltung an der LLA Rotholz bereits
ermittelt. Hinsichtlich der Einnahmen wird zwischen Einnahmen aus der Verpflegung der
Lehrer und Kollektivvertragsbediensteten bzw. Verwaltungsbediensteten differenziert und
getrennt erfasst. Bei den „Sonstigen Einnahmen aus Verpflegung und Nächtigung“ wird zwischen reiner Verpflegung und Verpflegung mit Nächtigung unterschieden. Diese Zahlen sind
in der Buchhaltung bereits jetzt abrufbar.
Zu Punkt 8.3. Ausgaben
Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 40)
Zur Empfehlung, eine eigene Kostenstelle „Betriebsküche“ einzurichten, wird angemerkt,
dass sich die Betriebsküche der LLA Rotholz in der Nähe der Kapazitätsgrenze befindet.
Eine bessere Auslastung ohne Personalaufstockung ist aus Sicht des Direktors nicht mehr
möglich. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Einführung einer eigenen Kostenstelle für die
Küche nicht einen erheblichen Mehraufwand bedeutet und die Zuordnung des Personals
(Ausgabe im Speisesaal, Reinigung des Speisesaals und der entsprechenden Gänge und
Warteräume ) überhaupt in Abgrenzung zum Schultrakt bzw. Internatsbereich exakt erfolgen
kann.
Zu Punkt 9.1. Verwaltungs- und Kollektivvertragsbedienstete
Kritik – keine Aufzeichnungen (Seite 44)
Zur Kritik, dass die Pauschalentgeltleistung der LLA Rotholz auf keinen Aufzeichnungen beruhte und ohne kollektivvertragliche Grundlage erfolgte, darf festgehalten werden, dass diese
Zulage im Dienstvertrag schriftlich festgelegt wurde und sohin nicht in bestehende Verträge
eingegriffen werden kann. Die LLA Rotholz wird prüfen, ob die Führung eines Fahrtenbuches
sich als zweckmäßig erweist.
Zu Punkt 10.1. Flächennutzung
Anregung – Wertsicherungsklausel (Seite 50)
Zur Anregung des Landesrechnungshofes, bei Vertragsverlängerungen eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren, wird angemerkt, dass der Stammvertrag, der dem Rechtsbestand angehört, 1968 ohne Wertsicherung abgeschlossen wurde. Die Vertragsverlängerung
erfolgt ebenfalls ohne Wertsicherung. Bei der nächsten Vertragsverhandlung über eine Verlängerung wird mit dem Vertragspartner versucht, eine Wertsicherungsklausel zu vereinbaren.
Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 50)
Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes, eine mittelfristige Eigenbewirtschaftung der
verpachteten landwirtschaftlichen Flächen durch die LLA Rotholz herbeizuführen, darf festgehalten werden, dass sobald die Pachtverträge von den Pächtern gekündigt werden, die
LLA Rotholz diese Pachtflächen selbst bewirtschaften wird. Unsere Flächen werden nach
den Richtlinien für biologischen Landbau bewirtschaftet. Der Großteil der Pachtflächen ist als
Grünland verpachtet, was hinsichtlich der Nutzung aus ökologischer Sicht (Wasserrückhaltung, ganzjährige Bedeckung, kaum Mineraldünger, vielfältigeres Ökosystem, …) zu bevorzugen ist. Extrem hohe Pachtpreise (z .B: für den Gemüsebau) bedingen eine sehr intensive
Nutzung, von der bewusst abgesehen wird.
Anregung – Schrebergärten (Seite 51)
Zur Anregung des Landesrechnungshofes hinsichtlich der Schrebergärten, wird darauf hingewiesen, dass die Ermäßigung an Mitarbeiter deshalb gewährt wurde, da diesen unattraktive Flächen überlassen wurden und von einer nachhaltigen und bodenschonenden Nutzung
ausgegangen werden kann. Eine moderate Preiserhöhung unter Berücksichtigung sozialer
Aspekte wird angedacht.
Zu Punkt 10.2. Gebäudenutzung
Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 56)
Hinsichtlich der Empfehlung, mit den Mietern Verhandlungen über eine Annäherung an
marktkonforme Mieten aufzunehmen und im Sinn der Wirtschaftlichkeit näher am Marktwert
liegende Mieten zu vereinbaren, wird festgehalten, dass die Republik Österreich als Vermieterin aufgrund des Bestandsvertrages vom 02./22.11.1949 auf der Liegenschaft in EZ 90001
GB Strass, deren Eigentümer das Land Tirol ist, mehrere Grundstücke vom 01.01.1948 –
31.12.2047 in Bestand genommen hat. Aufbauend auf diesen zu Grunde gelegten Vertrag
hat der Bund mehrere Untermietverhältnisse begründet. Dies betrifft die Büroräumlichkeiten
der BLK Schwaz über die LLK Tirol (Büroräume) und den Landeskontrollverband Tirol (Laborräume). Die genannten Untermietverhältnisse wurden vom Land Tirol akzeptiert und mitunterfertigt. Die Zustimmung des Landes gilt für die Dauer des Bestehens des Grundlagenvertrages, sohin bis zum Jahr 2047. Die auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Untermietverträge können vom Land aufgrund der abgegebenen Zustimmungserklärung nicht vor
2047 aufgegriffen bzw. nur mit Zustimmung der Vertragsparteien der Untermietverhältnisse
Änderungen vorgenommen werden (siehe Schreiben der Abteilung Justiziariat vom
12.07.2007, Präs.-IV-O-4797-373). Das Land hat daher keine Möglichkeit auf die Vertragspartner der Untermietsverhältnisse hinsichtlich der Höhe des Unterpachtzinses bzw. hinsichtlich der Beendigung derselben einseitig hinzuwirken. Mit Beendigung des Grundlagenvertrages enden jedenfalls auch die Untermietverträge. Derzeit liegt für diese ein wichtiger Kündigungsgrund im Sinn der Bestimmungen des Mietrechtsgesetztes bzw. des ABGB nicht vor.
Bezüglich des Verkaufslokals wurde am 22.12.2014/08.01.2015 eine Verlängerungsvereinbarung dergestalt getroffen, dass das Vertragsverhältnis bis 31.12.2015 weiter – und dann
ausläuft. Die Abteilung Justiziariat verhandelt im Sinn der Empfehlung frühzeitig die neu festzusetzende Miete (marktkonform) kurz vor Auslaufen dieses Vertrages endgültig neu.
Zu Punkt 10.3. Energieversorgung
Kritik – zu niedriger Baurechtszins (Seite 59)
Zur Kritik, dass der vereinbarte Baurechtszins nur rund die Hälfte des gutachterlich festgestellten Zinses beträgt, ist anzumerken, dass ein Sachverständigengutachten (Ing. Vouk,
07.02.2007) eingeholt wurde, sich jedoch die Flächenwidmung auf Sonderfläche geändert
hat. Der Sachverständige schrieb daher im Gutachten auf Seite 8: „Für Sonderflächennutzungen sind keine repräsentativen Marktdaten für Baurechtszinssätze vergleichbarer Liegenschaften verfügbar.“ Aufgrund dieses Passus wurde Seitens der Vertragspartner der
Baurechtszins als zu hoch gesetzt angesehen und nicht akzeptiert, weshalb in der Verhandlung vom 26.02.2007 – um das Projekt überhaupt realisieren zu können - ein etwas niedrigerer Bauzins festgelegt und seitens des Vertragspartner akzeptiert wurde.
Kritik – unentgeltliche Dienstbarkeit (Seite 60)
Zur Kritik, dass die Dienstbarkeiten unentgeltlich eingeräumt wurden, wird angemerkt, dass
die Einräumung der Dienstbarkeiten mit dem Betrieb der Anlage zusammenhängt und vornehmlich dem Land zugute kommt. Es war für die LLA Rotholz höchste Priorität, die Energieversorgung auf nachwachsende Rohstoffe umzustellen. Aus diesem Grund wurde die
Dienstbarkeit des Lagerns der Rohstoffe unentgeltlich gewährt. Die LLA Rotholz darf im Gegenzug sämtliche Strauch- und Baumabfälle aus dem gesamten Areal sowie Abfallholz gratis
auf diesem Lagerplatz anliefern (ansonsten wären Häcksel- und Transportkosten erforderlich). Eine Zwangsrechtsbegründung wäre rechtlich ohnehin nicht möglich. Auch muss auf
die durch die Umstellung erzielte und vom Landesrechnungshof geschätzte Einsparung von
10.000 € bis 15.000 €/Jahr hingewiesen werden.
Zu Punkt 10.4. Expositur in Bruck am Ziller
Kritik – kein Vergleichsangebot bei Maklerbeauftragung (Seite 63)
Der Kritik, dass das Land Tirol bei der Direktvergabe des Maklerauftrages kein Vergleichsangebot einholte und das Maklerangebot durch Verzicht auf die angebotene Übernahme der Vermarktungskosten zum Nachteil des Landes abänderte, ist zu entgegenen,
dass zwar grundsätzlich Vergleichsangebote einzuholen sind, jedoch im konkreten Fall dies
aus folgenden Gründen nicht geboten war: Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung sind
Direktvergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von € 100.000.- zulässig, im konkreten Fall betrug der Auftragswert 1% vom Kaufpreis, somit € 3.700.-. Die Provisionshöhe für
die Vermittlung von Immobilienkaufverträgen ist durch die Verordnung über Standes- und
Ausübungsregeln für Immobilienmakler geregelt. Die im konkreten Fall vereinbarte Provision
beträgt ein Drittel des zulässigen Höchstbetrages und liegt somit im untersten Bereich
marktüblicher Preise. Die vom Makler ursprünglich angebotene „Übernahme von Vermarktungskosten“ bezog sich auf – im konkreten Fall nicht benötigte – zusätzliche Leistungen. Es
wurden weder derartige Leistungen erbracht noch wurden „Vermarktungskosten“ in Rechnung gestellt. Dem Land Tirol ist daher keinerlei Nachteil entstanden.
Kritik – erhöhte Maklergebühren (Seite 64)
Betreffend der Kritik, dass das Land Tirol dem Immobilienmakler - entgegen der ursprünglichen Vereinbarung - eine um € 2.200 inkl. USt. überhöhten Rechnungsbetrag bezahlte, ist
darauf hinzuweisen, dass der Makler abweichend von seinem Angebot eine Provision von
1,5% in Rechnung gestellt hat, dieser Fehler jedoch bereits unmittelbar korrigiert und der
Differenzbetrag dem Land Tirol zurückerstattet wurde.
Kritik – Ungleichbehandlung der Bieter (Seite 64)
Zur Kritik des Landesrechnungshofes, dass das Land Tirol nur einem Kaufinteressenten die
Möglichkeit zur Abgabe eines höheren Kaufpreisangebotes bot, wird darauf hingewiesen,
dass eine neuerliche Einladung zur Angebotsstellung an die beiden anderen Kaufinteressenten deshalb unterblieben ist, weil sich der Interessent A bereit erklärt hatte, einen Teil des
Hauses der Gemeinde Bruck am Ziller zur Unterbringung eines Kindergartens zu überlassen.
Empfehlung nach Art. 69 Abs. 4 TLO (Seite 64)
Hinsichtlich der Empfehlung des Landesrechnungshofes, bei geplanten Liegenschaftsverkäufen vor der Beauftragung von Immobilienmaklern das Verkaufsinteresse des Landes Tirol
über Medienschaltungen einem breiten Personenkreis zur Kenntnis zu bringen, ist anzumerken, dass in den meisten Fällen Liegenschaftsverkäufe durch das Land Tirol in der vom Landesrechnungshof empfohlenen Weise ohne Beauftragung eines Immobilienmaklers erfolgen.
Im konkreten Fall war jedoch eine mit hohen Investitionskosten zu adaptierende Sonderimmobilie zu verkaufen (z.B. entsprechen die Geschoßhöhen im ersten und zweiten Obergeschoß nicht den einschlägigen Richtlinien für eine Wohnnutzung). Der beauftragte Makler hat
das Haus nicht nur in Printmedien, sondern auch über Vermarktungsplattformen im Internet
zum Verkauf angeboten und zahlreiche Verhandlungen geführt. Der erfolgreiche Einsatz des
Maklers hat dazu beigetragen, weitere Leerstandskosten zu vermeiden (vgl. Seite 62).
Personenbezogene Begriffe in dieser Äußerung haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung
auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.
Für die Landesregierung:
Günther Platter
Landeshauptmann