Beitragsordnung des Landesverbandes Saarländischer Imker

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Beitragsordnung des Landesverbandes Saarländischer Imker
LANDESVERBAND
Beitragsordnung des Landesverbandes
SAARLÄNDISCHER
Beitragsordnung
IMKER E.V.des Landesverbandes Saarländisc
Beitragsordnung des Landesverbandes Saarländischer Imker
mker
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung
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Jahresbeiträge der Imker
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Neu- und Jungimker Bei Eintritt nach dem Stichtag
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1.1. des
Beitragsjahres
Neu- und Jungimker Bei*)
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Bei Eintritt nach dem Stichtag der Beitragsberechnung (31.3.) in diesem Jahr kostenfrei, aber im OMV melden.
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Bienen
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*)
wer am
1.1. des Beitragsjahres
80 Jahregemeld
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(31.3.) in diesem Jahr kostenfrei, aber
*) im OMV melden.
wer am 1.1. des Beitragsjahres 80 Jahre alt ist und 25 Jahre Mitglied im DIB ist, ist beim DIB beitragsfrei.
Jungimker
Imker bis
zur Vollendung
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Imker, die als Mitglied gemeldet sind, aber zur Zeit keine Bienen halten.
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Jungimker
Imker bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Stichtag ist der 1.1. des Kalenderjahres.
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Neuimker
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Neuimker
Wer mit Bienenhaltung beginnt.
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Inaktive
nicht melden oder entsprechend im OMV kennzeichnen.
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Die Beiträge für Die
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Die Beiträge für den Deutschen Imkerbund und die Versicherung werden von diesen festgelegt. Die Höhe des LSI-Beitrages ist am 8.3.2009 beschlossen worden.
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Die Beitragsordnung
und ihre
Anwendung
diesen festgelegt. Die Höhe
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ist am
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worden.in der Hauptversammlung beschlossen worden.
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Beitragsordnung
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Anwendung
ist am 9.3.2014
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mlung beschlossen worden.
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Neu- und Jungimker
(Nieser)
(Nieser)
Verbandsvorsitzender
(Nieser) Verbandsvorsitzender
Verbandsvorsitzender

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