Anmeldung zur Offenen Ganztagsgrundschule (OGS)
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Anmeldung zur Offenen Ganztagsgrundschule (OGS)
Urschriftlich zurück an: Stadt Spenge -FB I, Abt. II Schule, Kultur, Jugend, Sport, MusikschuleLange Str. 52-56 32139 Spenge Anmeldung zur Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) und Erklärung zum Elterneinkommen gem. Satzung vom 06.12.2007 (Name der Eltern, Pflegeeltern) (Anschrift) (Tel.:) Mutter erwerbstätig als: _______________________________ Beamtin: Ja Nein Vater erwerbstätig als: ________________________________ Beamter: Ja Nein Angaben über Kinder, die die OGS besuchen bzw. besuchen sollen: Name, Vorname 1)______________________geb. am: __________Klasse: ______ 2)______________________geb. am: __________Klasse:_______ 3)______________________geb. am: __________Klasse:_______ Betreuungsbeginn : 01. August _____________ (Schuljahr) an der Grundschule Spenge/Hücker-Aschen ( : 21 36 ) Grundschule Wallenbrück-Bardüttingdorf ( : 20 64 ) Grundschule Lenzinghausen ( : 24 28 ) Es besuchen zur Zeit Geschwisterkinder eine Tageseinrichtung für Kinder / Schulbetreuung in der Stadt Spenge, für die ein Elternbeitrag gezahlt wird Ja bis: ___________ Nein Mein/Unser Einkommen betrug / beträgt im Jahre 20 ____ Ich/Wir habe/haben die erforderlichen Nachweise beigefügt. Einkommensgruppe 1. Kind Geschwisterkinder Tarif SE 15,00 € 10,00 € bis zu 24.542,00 € 40,00 € 25,00 € ab 24.542,00 € 60,00 € 40,00 € über 61.355,00 € 100,00 € 65,00 € über 79.762,00 € 150,00 € 97,00 € Der Tarif SE (Sozialermäßigung) richtet sich an Sozialhilfe-Empfänger, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II–Empfänger und Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII. 2 Mir/Uns ist bekannt, dass der Elternbeitrag die Schulferienangebote beinhaltet, allerdings nicht das Mittagessen. Das pädagogische Konzept der OGS beinhaltet grundsätzlich eine Teilnahme am Mittagessen, jedoch sind individuelle Regelungen möglich. Bei Teilnahme entsteht ein Kostenbeitrag, zu entrichten an den jeweiligen Kooperationspartner. Sollten Sie Beratung zum Betreuungskonzept wünschen, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung Ihrer Schule. Angaben zu positiven Einkünften (unter Beachtung des Merkblattes über den Begriff des Einkommens – anzugeben ist immer das im Kalenderjahr vor der Aufnahme erzielte positive Einkommen) Mir/Uns ist bekannt, dass - Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgruppe führen können, stets unverzüglich anzugeben sind, - unrichtige oder unvollständige Angaben strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit nach den gesetzl. Regelungen mit einer Geldbuße bis zu 5.112,92 € geahndet werden können und dass ich/wir verpflichtet bin/sind, Beträge zu ersetzen, die ich/wir zu wenig gezahlt habe/n, wenn mein/unser Beitrag zu gering festgesetzt worden ist, weil ich/wir falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder eine Änderung nicht mitgeteilt habe/n, - ohne Angaben und Nachweis zur Einkommenshöhe der jeweils höchste Elternbeitrag festgesetzt wird, - die Angaben in zeitlichen Abständen überprüft werden können. Ich/Wir erkläre/n, dass meine/unsere Angaben vollständig und richtig sind. (Ort, Datum) (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten) Hinweis: Eine Kündigung ist grundsätzlich nur zum Schuljahresende (31.07.) möglich. Die Kündigung ist 6 Wochen vor Schuljahresende bei der Stadt Spenge einzureichen; bei Ausscheiden aus der Schule erfolgt eine automatische Kündigung. Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige(n) ich/wir die Stadtkasse Spenge widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Elternbeiträge für die schulbegleitende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Kassenzeichen: ___________________________ (wird von der Stadt Spenge eingetragen) Kto.-InhaberIn / Zahlungspflichtige(r): Wohnhaft: Kontonummer: BLZ : bei der: Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Nach Rücklastschriften wird das Konto bei der Stadt Spenge gelöscht. Für ein erneutes Abbuchungsverfahren muss eine neue Einzugsermächtigung gestellt, bzw. die bisherige wieder bestätigt werden. (Ort, Datum) (Unterschrift KontoinhaberIn)