Wirtschaftsrecht - Deutscher Juristentag

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Wirtschaftsrecht - Deutscher Juristentag
Fachprogramm
Öffentliches und Privates
Wirtschaftsrecht
Finanzmarktregulierung – Welche
Vorsitzender
Direktor des MPI (em.)
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt,
Regelungen empfehlen sich für den
deutschen und europäischen Finanzsektor?
MCJ, Hamburg
Stv. Vorsitzende
Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Mayen,
Bonn/Köln
Direktor des MPI
Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön,
München
Über die Ursachen der Finanzkrise weiß man mittlerweile gut Bescheid. Es war
nicht nur ein Marktversagen mit Fehlanreizen für die Akteure, sondern zunächst
einmal ein Staatsversagen, erst in den USA, später auch in Deutschland. Wenn
mit der ökonomischen Theorie Regulierung (regulation) und Aufsicht (super­
vision) unterschieden wird, geht es um das unglückliche Zusammentreffen eines
ganzen Bündels von insgesamt systemisch wirkenden Regulierungs- und Auf­
sichtsdefiziten. Dazu gibt es eine Vielzahl von Berichten und Reformvor­schlägen,
in Deutschland (vgl. Koalitionsvertrag) und international (EU, G-20-Staaten).
Schriftführer
Jun.-Prof. Dr. Patrick C. Leyens, LL.M.,
Hamburg
Gutachter
Direktor des MPI
Prof. Dr. h.c. mult. Martin F. Hellwig,
Ph.D., Bonn
Prof. Dr. Wolfram Höfling, M.A., Köln
Prof. Dr. Daniel Zimmer, LL.M., Bonn
Referenten
Prof. Dr. Gregor Bachmann, LL.M., Berlin
Hauptgeschäftsführer des DLT
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke,
Berlin/Osnabrück
Ministerialdirigent Dr. Thorsten Pötzsch,
Berlin
Referate
Die Abteilung „Finanzmarktregulierung“ wird ihr Augenmerk weniger auf die
akute Krisenbewältigung als auf die künftige Gestaltung der Rahmenbedin­
gungen für die Finanzmärkte und der Spielregeln für die Teilnahme an ihnen
legen. Welche Rolle soll dem Staat bei der Strukturierung der Finanzmärkte und
der Aufteilung konkreter Aufgaben der Akteure zukommen? Das wird die
Abteilung aus drei Perspektiven erörtern: der des öffentlichen Rechts (Staatsauf­
gaben, Funktionsbedingungen der Finanzmärkte, Aufsicht) und der des privaten
Wirtschaftsrechts, beides unter Zuhilfenahme wirtschaftswissenschaftlichen
Sachverstands.
Zu den Regulierungsfragen gehören Verstärkung der Kapitalanforderungen
differenziert nach Risiko und Systemrelevanz; Abmilderung der prozyklischen
Wirkungen der Bilanzierung und der Eigenkapitalregeln; Regeln für Krisenprä­
vention und Krisenmanagement (einschließlich der living wills und stress tests);
Restrukturierungs- und Abwicklungsverfahren für systemrelevante Finanz­
institute (too big to fail? Beihilfeproblematik, Einlagensicherung); Regeln für
Ratingagenturen und OTC-Derivate; aber auch cross default-Klauseln, Leerver­
käufe, Kreditgewährung, Publizität und Haftung und last not least Corporate
Governance der Finanzinstitute.
Mittwoch, 22. September
11:15 bis 13:00 Uhr
Diskussion
Mittwoch, 22. September
14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag, 23. September
9:00 bis 13:00 Uhr
Diskussion und Beschlussfassung
Donnerstag, 23. September
14:00 bis 18:00 Uhr
Bei der Aufsicht steht die Frage nach einer europäischen Finanzmarktarchitek­
tur, also einer Verbesserung der Mikro- und Makroaufsicht national und
grenz­überschreitend, im Vordergrund. Über eine nicht nur nationale Makroauf­
sicht, die systemrelevante Risiken ermitteln und vor ihnen warnen sollte, besteht
grundsätzlich Einigkeit, auch wenn der Teufel im Detail steckt. Hoch kontrovers
ist dagegen eine verstärkte Europäisierung oder gar Internationalisierung der
Mikroaufsicht durch Bildung neuer Aufsichtsbehörden und ihr Zusammen­
wirken mit den nationalen Aufsichtsbehörden und den international zusammen­
gesetzten Aufsichtskollegien.
Tagungsprogramm 68. Deutscher Juristentag Berlin 2010
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