50 jahre amnesty international - Netzwerk gegen die Todesstrafe
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50 jahre amnesty international - Netzwerk gegen die Todesstrafe
TODESSTRAFE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 50 JAHRE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 © John Schults/Reuters Die U.S. Todesstrafe ist nicht: eine Abschreckung für Mörder eine gerechte Vergeltung eine Lösung Die U.S. Todesstrafe ist: rassistisch voreingenommen willkürlich und wahllos eine Schändung der Menschenrechte Inhalt: Editorial und Impressum Schwerpunkt: Belarus China Iran Saudiarabien USA Aktion: mobile:action Veranstaltungen: 100 Stunden Solidarität mit hunderten Gewissensgefangenen im Iran 1 S. 2 S. 3 S. 5 S. 6 S. 8 S.9 S.10 S. 11 TODESSTRAFE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 Editorial Liebe Leserin, lieber Leser, als Amnesty International 1961 gegründet wurde, hatten nur 9 Länder die Todesstrafe ganz abgeschafft und nur wenige betrachteten diese Art der Bestrafung als Menschenrechtsthema. 1977 waren es 16 Staaten und nach 50 Jahren ist der Trend zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe nicht mehr umzukehren. Im Jahr des 50-jährigen Bestehens hat es sich Amnesty International zur Aufgabe gemacht, besonderes Augenmerk auf jene Länder zu lenken, bei denen die Todesstrafe noch tief verankert ist oder wie bei Belarus ein Hoffnungsschimmer zu erkennen ist. Weltweite Appelle sollen diesen Staaten vor Augen führen, dass die Weltöffentlichkeit wahrnimmt, wie Recht und willkürliche Staatsgewalt in diesen Ländern gehandhabt wird. Es fällt auf, dass einige Länder verstärkt Todesurteile für Drogenvergehen, Wirtschaftsdelikte, einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen oder Gotteslästerung verhängen. Deutlich häufiger als in den Vorjahren waren Hinrichtungen wegen Drogendelikten beispielsweise in China und im Iran gewesen. Zwar hat sich die Mehrheit der Staaten zur Einhaltung internationaler Grundsätze für faire Gerichtsverfahren verpflichtet, zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft jedoch eine große Lücke. Gerichte lassen vielfach Geständnisse zu, obwohl die Angeklagten angeben, ihre Aussagen seien unter Folter erpresst worden. Mit Blick auf Saudi-Arabien ist Amnesty International in großer Sorge. Der Rückgang in den vergangenen Jahren wurde heuer mit bereits 27 Hinrichtungen aufgeholt, das sind ebenso viele wie im Jahr 2010 insgesamt. Die USA sind eine der wenigen Industrienationen, die weiterhin an der Todesstrafe festhalten. Seit 1977 wurden 1.200 Menschen hingerichtet, in diesem Jahr bereits mehr als 40 Todesurteile vollstreckt. „In den USA entscheiden viele Faktoren, die oft nichts mit dem Verbrechen zu tun haben, ob ein Angeklagter zum Tode verurteilt wird oder eine andere Strafe bekommt“; sagt Sumit Bhattacharyya, USA-Experte. Die Todesstrafe in den USA wird weiterhin rassistisch und diskriminierend angewendet und viel hängt von der jeweiligen Verteidigung ab. Trotz aller Erfolge noch immer ein weites Feld für verstärkte Bemühungen, um das Ziel zu erreichen. Denn die Zeit ist reif gemeinsam in eine Welt ohne Todesstrafe vorwärts zu gehen! In diesem Sinn bitten wir Sie, unsere beigelegte Petitionsliste für Belarus, mit Ihrer und der Unterschrift von Freunden und Bekannten versehen, bis 30. November 2011 an unser Büro zu senden. Ihr Netzwerk gegen die Todesstrafe Impressum: Amnesty International Österreich Tel: +43 1 78008-00 (Mo-Do 9-12, 13-16 Uhr, Fr 9-12, 13-15.30 Uhr) Fax +43 1 78008-44 DVR 460028 ZVR 407408993 AI-Netzwerk gegen die Todesstrafe http://todesstrafe.amnesty.at/ [email protected] Gestaltung dieser Ausgabe: Schahram Gudarzi 2 TODESSTRAFE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 Schwerpunkt BELARUS Die Todesstrafe in Belarus Gertrude Rotter Verlässliche Daten über die Anzahl der Todesurteile und Hinrichtungen in Belarus gibt es nicht, weil diese als Staatsgeheimnis behandelt werden. Auch die Identität der Todeskandidaten kann nicht erhoben werden. Staatspräsident Lukaschenko hat sich im November 2010 erstmals für ein Moratorium ausgesprochen. „Gerichte sollen diese grausame Strafe nicht mehr verhängen“ soll er der staatlichen Nachrichtenagentur Belta gesagt haben. Eine endgültige Abschaffung sei allerdings nur durch eine Volksabstimmung 1991 erlangte Belarus die Unabhängigkeit, seither sollen etwa möglich, wird er zitiert. 400 Menschen zum Tode verurteilt und auch hingerichtet worden sein. Im Jahr 2008 wurden angeblich vier Todesurteile vollstreckt, 2009 sind keine Hinrichtungen bekannt geworden, Belarus (Weißrussland) ist der 2010 allerdings wieder zwei. letzte Staat in Europa, der nach wie vor die Todesstrafe verhängt und diese auch vollstreckt. Am 4.November 2003 stellte das Parlament an das Verfassungsgericht von Belarus die Frage, ob die Todesstrafe der Verfassung und den internationalen Standards entspricht. Das Verfassungsgericht kam daraufhin zu dem Schluss, dass einige Artikel des Strafrechts weder verfassungskonform noch mit den völkerrechtlichen Normen vereinbar sind. Es wurde empfohlen, unter diesen Umständen die Todesstrafe abzuschaffen oder zu- Experten weisen darauf hin, dass die Möglichkeit zur Abschafmindest einen Hinrichtungsstopp zu verhängen. fung der Todesstrafe in der Verfassung durchaus vorgesehen sei. Auch die Unterstützung der Todesstrafe durch die BevölkeDie Bevölkerung von Belarus sprach sich 1996 in einem Re- rung ist nicht mehr im gleichen Umfang vorhanden wie 1996. ferendum mit 80% für die Beibehaltung der Todesstrafe aus. Nach einer Umfrage des belarussischen Forschungsinstitutes Obwohl es einige Verbesserungen des Strafsystems gab, haben NOVAK im Jahr 2010, unterstützen nur mehr 48% die Beibehaldie Behörden keinen Versuch zur Abschaffung der Todesstrafe tung der Todesstrafe, 39% sind für die Abschaffung und 13% unternommen. So stellte, nach einem Spruch des Verfassungs- sind unentschlossen. gerichts, die stellvertretende Chefin des Präsidialamtes am 11. Juli 2005 fest, dass die Abschaffung der Todesstrafe erst in Die Todesstrafe kann in Belarus für 14 Straftaten verhängt Betracht gezogen werden kann, wenn die sozioökonomischen werden, 12 Straftatbestände in Friedenszeiten, zwei gelten in Bedingungen dafür gegeben seien. Ende 2007 äußerte sich der Kriegszeiten. Die Todesstrafe ist für keinen Tatbestand zwingend Innenminister Wladimir Naumow, dass er eine Aussetzung der vorgeschrieben, sie liegt daher im Ermessen des Gerichtes. AlTodesstrafe für verfrüht halte und dass man auf dem Gebiet ternatives Strafmass ist die lebenslange Haft. Derzeit wird die der ehemaligen Sowjetunion ohne Todesstrafe nicht auskom- Todesstrafe nur für „vorsätzlichen Mord unter erschwerten Ummen könne. Hingegen erklärte im Jahr 2009 der Vorsitzende des ständen“ verhängt. Frauen, Jugendliche unter 18 und Männer Obersten Gerichts, Valyantsin Sukala, dass die Abschaffung über 65 dürfen nicht zum Tod verurteilt werden. Auch Personen der Todesstrafe auf längere Sicht kommen müsse. Er betonte, mit verminderter Schuldfähigkeit (z.B. geistiger Behinderung dass er lebenslange Haft im Hinblick auf das Strafmass mit oder als Folge einer psychischen Erkrankung) sind von der Toder Todesstrafe vergleichbar erachte. desstrafe ausgenommen. 3 TODESSTRAFE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 Doch solange die Todesstrafe aufrechterhalten wird, ist das Risiko einer ungerechtfertigten Hinrichtung sehr groß. Das Justizsystem in Belarus weist schwere Mängel auf. Prozesse werden oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten, „Geständnisse“ teilweise unter Folter und Misshandlungen erzwungen. Nach Verurteilungen vor Bezirksgerichten in erster Instanz sind Rechtsmittel zulässig. Jedoch werden Straftäter zum Teil direkt vom Obersten Gerichtshof angeklagt und verurteilt, was dann als höchste und letzte Instanz gilt. Seit 1999 besteht die Möglichkeit eines Gnadengesuchs an den Staatspräsidenten, der dann die Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umwandeln kann. Präsident Lukaschenko soll, seit seinem Amtsantritt 1994, lediglich einem einzigen Gnadengesuch zugestimmt haben. einen Schuss in den Hinterkopf das Todesurteil vollstreckt. Der Körper wird den Familien nicht übergeben und sie erfahren erst nach der Exekution vom Tod ihres Angehörigen, auch der Ort der Bestattung wird ihnen nicht mitgeteilt. 2010 wurden Vasily Yuzepchuk und Andrei Zhuk durch Schüsse in den Hinterkopf hingerichtet. Die Mutter von Andrei Zhuk erfuhr vom Tod ihres Sohnes erst als sie ein Lebensmittelpaket für ihn abgeben wollte. Die beiden Männer hatten sich nach ihrer Verurteilung an den UN-Menschenrechtsausschuss gewandt und obwohl dieser am 12.10.2009 die Regierung von Belarus ersucht hatte, die Todesurteile nicht zu vollstrecken bis der Ausschuss diese überprüft hätte, wurden sie hingerichtet. Im Mai 2010 wurden erneut zwei Männer zum Tod verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hat die von beiden Männern eingereichten Rechtsmittel zurückgewiesen und auch Staatspräsident Lukaschenko hat die Gnadengesuche abgelehnt. Einige Medien berichteten, dass die Beiden im Juli hingerichtet wurden, das ist jedoch noch nicht bestätigt. Auch im September wurde ein Mann zum Tode verurteilt. © Amnesty International Im April 2011 wurde gegen drei Männer Anklage erhoben wegen eines Anschlags auf die U-Bahn in Minsk. Bei einer Explosion in einer Station starben am 11.4.2011 14 Menschen, viele wurden verletzt. Zwei der Verdächtigen wurden wegen Terrorismus angeklagt, der Dritte wegen illegalem Besitz von Sprengstoff. Wie die Ermittlungsbehörden mitteilten, erfolgte die Anklage aufgrund von „Geständnissen“. Auch diesen Männern droht die Todesstrafe. Die Menschenrechte in Belarus werden vielfach verletzt. Es überrascht daher keineswegs, dass die Regierung die Empfehlungen des Menschenrechtsrates zur Abschaffung der Todesstrafe zurückwies und die Ergebnisse der Volksabstimmung von 1996 dafür ins Treffen führte. Die Haftbedingungen in Belarus entsprechen keineswegs dem internationalen Standard. Todeszellen befinden sich im Keller des Untersuchungsgefängnisses SISO Nr. 1 in Minsk. Die Häftlinge im Todestrakt haben kein Recht auf Hofgang in frischer Luft und das elektrische Licht in den Zellen ist Tag und Nacht eingeschaltet. Aufgrund dieser Situation wurde, nicht zum ersten Mal, Belarus zum Schwerpunktland für unsere Aktionen. Unser Hauptziel ist es, die Einführung eines Hinrichtungsmoratoriums mit Blick auf die endgültige Abschaffung der Todesstrafe zu erreichen. Dafür benötigen wir möglichst viele Unterschriften, um dieser weltweiten Aktion zu einem Erfolg zu verhelfen. Es wäre ein großer Gewinn, wenn Belarus nicht mehr den Platz des letzten europäischen Landes, das die Todesstrafe verhängt und ausführt, einnehmen würde. Die Todesurteile werden in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach der Verurteilung vollstreckt und die Häftlinge erst unmittelbar vor der Hinrichtung darüber informiert. Die Verlesung des Hinrichtungsbefehls erfolgt im Beisein vom Leiter der Haftanstalt, eines Staatsanwaltes und eines Arztes, der Henker ist ein Mitglied des Wachpersonals des Gefängnisses. Nach der Verlesung wird dem Betroffenen eine Augenbinde angelegt und durch 4 TODESSTRAFE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 CHINA Ohne Schuldbeweis: über Folter zur Todesstrafe Von Martin Huber Leng Guoquan, ein Händler für Fische und Meeresfrüchte, wurde am 16. Dezember 2009 vom chinesischen Dandong City Intermediate People‘s Court zum Tode verurteilt. Man warf ihm vor, Kopf einer kriminellen Gruppe von Drogenschmugglern und Händlern zu sein. Die Zeugen, welche in dem unlauteren Prozess gegen ihn ausgesagt haben,, nahmen später ihre Angaben zurück; sie erklärten, dass sie durch Misshandlungen dazu gezwungen © Amnesty International worden sind. Leng Guoquan selbst hat die Anschuldigungen gegen ihn immer wieder geleugnet, sein Geständnis war nur durch Folter erzwungen. kaltem Wasser übergossen und bei Außentemperaturen von circa -20 Grad Celsius in einem Raum mit offenen Fenstern zurückgelassen. Die Beamten banden ihm auch eine Plastiktüte mit kaltem Wasser über den Kopf. Leng Guoquan hatte dadurch das Gefühl zu ersticken und verlor schließlich das Bewusstsein. Am 22. Januar 2009 wurde Leng Guoquan in die Dandong City Haftanstalt überstellt,. doch am 7. Februar wieder in das Büro für öffentliche Sicherheit zurückgebracht und erneut gefoltert. So verband man ihm die Augen und ließ ihn an den Armen knapp eine Stunde über dem Boden hängen. In dieser Zeit verlor er wieder das Bewusstsein. Am folgenden Tag wurde er mit Stabelektronen misshandelt. Er weigerte sich nach wie vor, zu gestehen, worauf ihm die Beamten drohten, ihn physisch und psychisch fertig zu machen.. Am 9. Februar wurde er in Fengcheng County Haftanstalt überwiesen, wo er seither festgehalten wird. Dort war er vorerst unter dem falschen Namen, Chen Dong, registriert, vermutlich in der Absicht, dass ihn seine Familie und sein Anwalt nicht finden, Er focht das Urteil am Liaoning Provincial Higher People’s Court an und besuchen und so die Narben seiner Folterung sehen konnten. Dennoch wurde von Teng Biao und Liang Xiaojun verteidigt. Die Anhörung fand am fanden ihn sein Anwalt und seine Familie; allerdings wurde seinen Angehö7. Dezember 2010 statt. Leng Guoquan zeigte vor Gericht seine Narben an rigen nie erlaubt, ihn zu besuchen oder ihm Kleidung zukommen zu lassen. Kopf, Handgelenken und Beinen, welche seiner Aussage nach von der Folter Zweimal wurde er zum Büro für öffentliche Sicherheit zurückgebracht und herrührten. Von den 56 Zeugen, welchedie Verteidigung berief, wurden nur wurde dort wieder von Mitgliedern der Kriminalermittlungs-Untergruppe drei zugelassen. Das Liaoning Provincial Higher People’s Court hat bisher misshandelt. Er kann sich erinnern, wie ein Polizeibeamter ihm gegen Kopf noch kein Urteil gefällt. Sollte das Gericht den Schuldspruch bestätigen,, und Becken getreten hat und er immer wieder das Bewusstsein verlor. wird das China’s Supreme People’s Court den Irgendwann versuchte er, sich das Leben zu Fall überprüfen. Das Höchstgericht kann diesen Anders als in anderen Ländern, wo nehmen,, indem er seinen Kopf gegen die Eisendann entweder wieder aufnehmen oder das To- Gefangene oft Jahrzehnte in der bügel der Tiger-Bank schlug. Die Polizeibeamten desurteil bestätigen, was eine baldige Exekution hinderten ihn daran. nach sich ziehen würde. Anders als in anderen Todeszelle sitzen, wird in China die Ländern, wo Gefangene oft Jahrzehnte in der To- Exekution nach einer Entscheidung des Bei einer anderen Gelegenheit wurde er wieder an deszelle sitzen, wird in China die Exekution nach Höchstgerichtes relativ schnell vollzo- seinen Armen frei über den Boden aufgehängt, einer Entscheidung des Höchstgerichtes relativ gen. Für Verurteilte besteht keineMög- diesmal aber für drei Tage und drei Nächte und schnell vollzogen. Für Verurteilte besteht keine während dieser Zeit auf verschiedenste Art und Möglichkeit auf ein Gnadengesuch, wenn der In- lichkeit auf ein Gnadengesuch, wenn Weise von den Polizeibeamten davon abgehalder Instanzenweg ausgeschöpft ist. ten, einzuschlafen. So plazierte man etwa kleine stanzenweg ausgeschöpft ist. Holzstäbchen zwischen seinen Augenliedern, Leng Guoquan wurde am 19. Januar 2009 inhaftiert. Während seiner Ein- damit er diese nicht schließen konnte. Schließlich vernahme durch die Dandong City Kriminalermittlungs-Untergruppe, eine am 24. März 2009 wurde Leng Gouquan dazu gezwungen, vor laufender spezielle Abteilung des Büros für öffentliche Sicherheit (Polizei), welche für Kamera ein Geständnis von einem Blatt abzulesen. Diese Aufnahme war der organisiertes Verbrechen zuständig ist, wurde er drei Tage und Nächte schwer erste offizielle Bericht einer Vernehmung in seinem Fall. gefoltert. So wurde er etwa auf eine „Tiger-Bank“ (eine schmale Eisenbank) gesetzt. Seine Beine wurden an die Bank gebunden und seine Hände hinter Nach Angaben seiner Schwägerin, hatte Leng Gouquans Familie bereits vier den Rücken gefesselt. Anschließend wurde ihm der Kopf zwischen die Beine Anwälte engagiert, um ihn vor Gericht zu vertreten. Die juristische Autorität gedrückt, und er wurde mit Fäusten geschlagen. Später steckten sie ihm zwang den ersten sein Mandat zurückzulegen, nachdem er Fotos der Narben ein zusammengerolltes Papier in die Nase und zündeten die andere Seite machte, welche von den Misshandlungen herrührten. Das Dandong Büro für an. Gleichzeitig bedeckten sie ihm den Mund und als er den Atem nicht öffentliche Sicherheit verweigerte auch dem zweiten und dritten Anwalt den mehr länger anhalten konnte, sog er das Feuer ein. Außerdem wurde er mit Zugang zu ihm. Yang Junzhe war der vierte Verteidiger, bei dem versucht 5 TODESSTRAFE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 wurde den Kontakt mit seinem Mandanten zu unterbinden.. Nach Verhandlungen mit dem Dandong Büro für öffentliche Sicherheit erhielt Yang Junzhe letztendlich doch Zugang zu Leng Guoquan und schaffte es, sich viermal mit ihm vor dessen erster Verhandlung zu treffen. der Dandong City Prokuratur sagte zu Leng Guoquans Bruder und seiner Schwägerin, dass Leng Guoquan in der Tat Narben und Wunden an seinem Körper habe, es allerdings keine Beweise gäbe, das diese mit der Kriminalermittlungs-Untergruppe in Verbindung gebracht werden könnten. Er sagte außerdem, dass egal bei wem sie weiters Beschwerde einlegen würden, die Leitung der Untersuchung nach wie vor bei der Dandong City Prokuratur läge und deren Entscheidung endgültig sei. Die Anhörung vor dem Dandong City Intermediate People‘s Court fand am 26. Oktober und 10. November 2009 statt. Während der ersten Verhandlung, traten die meisten der von der Anklagevertretung aufgerufenen Zeugen nicht vor Gericht auf, sondern gaben ihre Aussage nur in schriftlicher Form ab, was es Yang Junzhe unmöglich machte, Schlüsselzeugen ins Kreuzverhör zu nehmen. Leng Guoquans Mitangeklagter gab an, sein Geständnis und weitere Aussagen unter Folter gemacht zu haben. Ein anderer Zeuge sagte, er habe der Polzei falsche Informationen gegeben, da er Leng Guoquan Geld schuldete und dieser ihn ignorierte, als er seine Schulden begleichen wollte. Damals hatte er noch nicht realisiert, dass Leng Guoquan zum Tode verurteilt werden könnte. Es tue ihm sehr leid, und er habe sich jetzt entschieden, die Wahrheit zu sagen. Quellen: https://intranet.amnesty.org/wiki/display/IAR/East+Asia Die Anklage hat während der ersten Verhandlung weder Beweismittel vorgebracht, welche die Aussagen der Zeugen stützen würden, noch konnte sie Angaben machen, aus welcher Quelle, in welcher Menge oder welcher Art die Drogen seien, deren Schmuggel und Vertrieb Leng Guoquan zur Last gelegt wird. Auch der Verbleib dieser ist nicht genannt worden. Am 19. Juli 2009 hat Yang Junzhe eine Beschwerde an die Dandong City Prokuratur ausgearbeitet. Darin äußert er die Sorge, dass sein Klient in der Haft gefoltert wurde und fordert die Prokuratur auf, eine diesbezügliche Untersuchung in die Wege zuleiten, um die Verantwortlichen der Justiz zuzuführen. Zur Untermauerung seiner Beschwerde führte er Aussagen von drei Mithäftlingen an, welche die Wunden und Narben Leng Gouquans gesehen haben. Die Foltervorwürfe wurden vom Dandong City Intermediate People’s Court, welches ihn verurteilte, nicht berücksichtigt. Tiger-Bank: Bei dieser Folter werden die Beine des Opfers mit Gurten an die Tigerbank gefesselt. Die Polizisten legen dann Ziegelsteine oder andere harte Objekte unter die Füße der Opfer und stapeln diese immer höher, bis die Gurten reißen. Das verursacht für das Opfer sehr große Schmerzen. Oft verlieren diese während der Folter wiederholt das Bewusstsein. Am 23. August 2010 hat das Prokurat der Provinz Liaoning den Bruder Leng Guoquans kontaktiert und ihm mitgeteilt, dass der Vorwurf der Folter untersucht wurde, sich dieser aber nicht bestätigt habe. Der Chefvertreter IRAN Ein kürzlich erschienenes Video über eine öffentliche Hinrichtung im Iran zeigt erneut die Brutalität der Todesstrafe Von Anna Brück Ein Video von der Hinrichtung dreier Männer am 19. Juli dieses Jahres in der Stadt Kermanshah im Westen Irans, welches Amnesty International kürzlich bereitgestellt wurde, macht erneut deutlich, auf welch menschenverachtende und grausame Art im Iran mit Todesurteilen umgegangen wird. ihre Hälse Stricke legen, welche an einer Brücke über ihnen befestigt sind. Eine gewaltige Zuschauermenge, darunter auch Kinder, hat sich um den Platz des grausamen Geschehens versammelt. Die Verbrechen, derer die Männer angeklagt sind, werden per Lautsprecher verlesen und die Hinrichtungen angekündigt – dann werden die Busse weggefahren. Die Männer waren wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Das Video zeigt die Verurteilten auf Bussen stehend während Wachen um Das Video macht deutlich, dass öffentliche Hinrichtungen nicht nur 6 TODESSTRAFE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 einer Entwürdigung der Verurteilten selbst, sondern ebenso derer die zusehen, gleichkommen. „Diese neuesten öffentlichen Hinrichtungen unterstreichen das anhaltende Grauen der Todesstrafe im Iran“ sagt Hassiba Hadj Sahraoui, stellvertretender Direktor für den Nahen Osten und Nordamerika bei Amnesty International. Laut UN Menschenrechtsexperten gibt es keine Gründe, welche öffentliche Hinrichtungen rechtfertigen. Diese Art der Zurschaustellung steigert lediglich den grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Charakter dieser Bestrafung. „Alle Hinrichtungen verletzen das Recht auf Leben. Dabei stellen die öffentlich durchgeführten einen geradezu grausamen Affront gegenüber der Menschenwürde dar, welcher absolut nicht toleriert werden darf.“ sagt Hassiba Hadj Sahroui. „Nicht nur die Getöteten werden entwürdigt sondern auch die Zuschauer öffentlicher Hinrichtungen, darunter Kinder. Eine öffentliche Zurschaustellung von Tötungen führt eher zur Etablierung einer Kultur, in der Gewalt und Mordlust akzeptiert werden, als zu einem Glauben an Gerechtigkeit,“ fügt Hassiba Hadj Sahroui hinzu. „Auch wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass von der Gefangennahme bis zur Hinrichtung nicht einmal zwei Monate vergangen waren, was erhebliche Zweifel an der Fairness des Prozesses aufkommen lässt.“ Die Hinrichtungen im Iran waren eine Reaktion auf mehrere, dieses Jahr bekannt gewordene Vergewaltigungsserien an Frauen. In einigen Fällen beschuldigten die Behörden die Opfer dafür, weil sie sich angeblich nicht an die offizielle Kleider- und Geschlechtertrennungsordnung gehalten hatten. Die Hinrichtungen von Kermanshah sind Teil einer kontinuierlichen Zunahme öffentlicher und nicht öffentlicher Exekutionen im Iran seit Ende 2010. Nach amtlichen iranischen Angaben wurden dieses Jahr mindestens 28 Hinrichtungen vollstreckt. Darüber hinaus hat Amnesty International Berichte über mindestens sechs weitere Fälle erhalten, welche von den Behörden bestätigt wurden. „Vergewaltigungen sind ein sehr ernst zu nehmendes Problem im Iran, da sie die Akzeptanz der Gewalt gegen Frauen auf allen Gesellschaftsebenen weiter fördern. Hinrichtungen nach schnellen und unfairen Prozessen stellen hier jedoch keine Lösung dar.“ sagt Hassiba Hadj Sahroui. „Die iranischen Behörden sollten vielmehr versuchen, diese Kultur der Gewalt zu bekämpfen statt sie durch öffentliche Zurschaustellung von Brutalität noch weiter zu fördern.“ „Es ist sehr beunruhigend, dass die iranischen Behörden trotz des 2008 angekündigten Hinrichtungsmoratoriums nun doch wieder auf diese unmenschliche Methode zurückgreifen.“ sagt Hassiba Hadj Sahroui. Der Iran ist nach China das Land mit den meisten Hinrichtungen pro Jahr. Trotz wiederholter Aufrufe von UN Menschenrechtsbehörden veröffentlichen die iranischen Behörden jedoch keine offiziellen Statistiken über die Ausübung der Todesstrafe. © Amnesty International UN-Richtlinien zur Anwendung der Todesstrafe in den Ländern welche diese Form der Bestrafung beibehalten, besagen, dass sie lediglich im Falle der allerschlimmsten Verbrechen angewandt werden sollte. Als solche gelten vorsätzliche Verbrechen mit tödlichen oder extrem schwerwiegenden Folgen. Die meisten Hinrichtungen im Iran stehen jedoch in Zusammenhang mit Drogenhandelsdelikten und Vergewaltigung… Quellen: http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/new-iran-publicexecution-video-highlights-%E2%80%98brutal%E2%80%99death-penalty-2011-07-21 „Nicht nur die Getöteten werden entwürdigt sondern auch die Zuschauer öffentlicher Hinrichtungen, darunter Kinder. Eine öffentliche Zurschaustellung von Tötungen führt eher zur Etablierung einer Kultur, in der Gewalt und Mordlust akzeptiert werden, als zu einem Glauben an Gerechtigkeit,“ 7 TODESSTRAFE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 SAUDIARABIEN Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe besonders rigoros bei Ausländern aus Entwicklungsländern Von Herbert Schaepe Saudi Arabien verhängt die Todesstrafe für eine hohe Anzahl unterschiedlichster Delikte, selbst für solche, die in europäischen Ländern nicht einmal als Delikte betrachtet werden und daher nicht in deren Strafgesetzbüchern vorkommen. Die Todesstrafe kann nicht nur bei Mord, Kapitalverbrechen oder Landesverrat verhängt werden, sondern unter anderem sogar bei Ehebruch, Homosexualität, Gotteslästerung, Hexerei und Führung eines Bordells. Neben den genannten Diskriminierungen haben diese Gastarbeiter bei Verurteilung auch nicht die finanzielle Möglichkeit, das so genannte Blutgeld zu zahlen. Das saudische Recht räumt Angehörigen von Opfern bestimmter Straftaten wie Mord und Vergewaltigung das Recht ein, dem Täter zu vergeben, wobei üblicherweise dafür ein Blutgeld gezahlt wird. Ein tragisches Beispiel, unter vielen anderen, ist das von Rizana Nafeek aus Sri Lanka. Seit mehr als fünf Jahren sitzt sie schon in der Todeszelle. Sie war 17 Jahre alt, als sie über eine Vermittlungsagentur in Sri Lanka als Hausangestellte nach Saudi Arabien kam. Die Agentur fälschte ihr Alter auf 22 Jahre. Bereits nach zwei Wochen wurde sie von der Familie beschuldigt, ein vier Monate altes Baby umgebracht zu haben, als sie ihm die Milchflasche gab. Sie legte unter Zwang und unwissentlich ein Geständnis bei der Polizei ab, da sie weder Arabisch noch Englisch sprach und auch keinen Rechtsbeistand erhielt. Das Gericht verwendete dann dieses Geständnis dazu, um das Todesurteil auszusprechen. Die tatsächliche Todesursache des Kindes wurde jedoch nie behördlich ermittelt. © Amnesty International Gerichtsverhandlungen erfüllen selten die Anforderungen der international festgelegten Normen für faire Verfahren. Angeklagten wird es oft nicht erlaubt, sich einen Verteidiger auszusuchen, in vielen Fällen sind sie nicht einmal informiert über den Verlauf der Gerichtsverhandlungen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Verurteilungen beruhen oft nur auf Geständnissen, die durch Folter, Misshandlungen, Täuschung und Irreführung erzwungen wurden. Nach massiven Protesten aus Sri Lanka und international, sowie diplomatischen Interventionen, scheint nun Bewegung in den Fall gekommen zu sein. Es ist nicht mehr ausgeschlossen, dass letztlich doch, zumindest dieses Mal, Gerechtigkeit erzielt wird. Bei Ausländern kommen zusätzliche inakzeptable Praktiken hinzu. Die Gerichtverhandlungen finden auf Arabisch statt und Ausländern ist es oft untersagt, einen Dolmetscher, Rechtsbeistand oder einen diplomatischen Vertreter des betreffenden Landes beizuziehen. Sie werden häufig schon bei den ersten Polizeiverhören aufgefordert, Protokolle zu unterzeichnen, die sie nicht lesen können und die Geständnisse beinhalten, die dann bei Gericht gegen sie verwendet werden. Quellen: www.todesstrafe.de www.asiantribune.com/news/2011/07/01/unpredictable-fate-srilankan-maid Todesstrafe, Amnesty International Österreich, Aussendung 2007 Dies geschieht trotzdem Saudi Arabien eine Vertragspartei des Internationalen Abkommens gegen Folter und anderer grausamer und unmenschlicher Behandlungen oder Bestrafungen ist. Das Abkommen verbietet ausdrücklich die Heranziehung von Beweisen, die unter Folter oder grober Misshandlung zustande gekommen sind. Seit 1993 wurden über 2000 Hinrichtungen vollzogen, fast die Hälfte davon an ausländischen Staatsbürgern, die als sogenannte Gastarbeiter in Saudi Arabien tätig sind. Derzeit sitzen mehr als 140 Menschen in Todeszellen, darunter mindestens 100 Ausländer. Der Anteil der Frauen ist gering, doch sind es in erster Linie Ausländerinnen, die vielfach im Haushalt von Privatfamilien beschäftigt waren. 8 TODESSTRAFE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 USA 35 Jahre nach Wiedereinführung der Todesstrafe Von Herbert Schaepe Während weltweit die Anzahl der Staaten, in denen die Todesstrafe noch per Gesetz vollstreckt werden kann, klar rückläufig ist und somit den internationalen Abkommen und Resolutionen mehr und mehr Folge geleistet wird, birgt die Entwicklung in den USA weiterhin Anlass für Besorgnis. Bei den Hinrichtungen wurde die Substanz Thiopental in einem Betäubungsmittelmix verwendet, damit die Schmerzen, die die Giftspritze hervorruft, gelindert werden. Aber der Hersteller in den USA stellte die Produktion ein und stattdessen wurde dann Pentobarbital verwendet, dessen Wirkung als adäquate Betäubung vor der Todesspritze jedoch von einem Anwalt infrage gestellt wurde. Seit Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA im Jahre 1976 wird die Anwendung dieses gegen die Menschenrechte verstoßenden Gesetzes begleitet von Diskriminierung, Willkür und Justizirrtümern. Dadurch kann der oft gehörte Anspruch der USA, sich weltweit für Menschenrechte einzusetzen, nur unglaubwürdig wirken. In der Öffentlichkeit der USA ist der Standpunkt ’Leben gegen Leben’ weit verbreitet und führt zur allgemeinen Unterstützung der Anwendung der Todesstrafe. Solche Gefühle und Einstellungen sind auch in anderen Ländern zum Teil noch weit verbreitet, doch gibt es in diesen Staaten nicht die politische und rechtliche Unterstützung wie sie in den USA noch gegenwärtig ist. In der Politik der USA und weiten Bereichen der Medien wird leider in den letzten Jahren eine Diskussion über die Todesstrafe geführt, die an dem tatsächlichen Problem - der menschenverachtenden Gesetzeslage und Politik – vorbeiführt. Das gilt vor allem für die 34 der 50 Bundesstaaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben. In der Diskussion geht es nämlich nicht um das Prinzip an und für sich, sondern um die technischen Einzelheiten und der sogenannten „humanitären“ Art der Anwendung der Todesstrafe zum Zeitpunkt der Exekution. In den letzten vier Jahren haben lediglich drei Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft. Die damit aufkommende Hoffnung ist eine Hoffnung auf lange Sicht, denn bei gleichem Tempo werden noch Jahrzehnte vergehen bis sich alle Bundesstaaten zur Abschaffung durchgerungen haben. Es sei denn, der Oberste Gerichtshof würde entscheidend aktiv werden und intervenieren. 9 TODESSTRAFE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 Die USA unterzeichneten vor dreieinhalb Jahrzehnten den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und ratifizierten ihn vor 20 Jahren. Der Menschenrechtsausschuss, das Organ der Vereinten Nationen, das vom ICCPR ins Leben gerufen wurde, um die Einhaltung des Abkommens zu überwachen, hat in einer Grundsatzerklärung betont, dass sich der Artikel 6 dieses Abkommens allgemein auf die Abschaffung der Todesstrafe bezieht und dies von der internationalen Gemeinschaft als erstrebenswert erachtet wird. Bereits vor 17 Jahren erklärte Harry Blackman vom Obersten Gerichtshof, dass die Wiedereinführung der Todesstrafe ein Misserfolg war, und 2008 kam John Paul Stevens vom Obersten Gerichtshof zum gleichen Ergebnis, indem er die Beibehaltung der Todesstrafe als ein Produkt von Gewohnheit und Unachtsamkeit seitens des Gesetzgebers in den USA bezeichnete. Für entscheidende Trendwendungen bedarf es jedoch offensichtlich mehr als dieser Äußerungen. Einen positiven Hoffnungsschimmer gibt es vielleicht in der angeblich steigenden Ablehnung der Todesstrafe in vielen Schichten der Bevölkerung, nur müsste dieser Trend auch von der Politik aufgegriffen werden. Im Dezember 2007 verabschiedete die UNO Vollversammlung eine Resolution über einen weltweiten Hinrichtungsstopp, die ein großes moralisches und politisches Gewicht für die internationale Völkergemeinschaft darstellt. Damit wurde international ein klares ’Nein’ zur Todesstrafe ausgesprochen. „Beachtung und Anwendung internationaler Abkommen“, so sagte der jetzige Präsident Obama, „stärken diejenigen Länder, die es tun, und isolieren all jene Länder, die es nicht tun“. Die Isolierung der USA wird bestehen bleiben, solange die allgemeine globale Vision einer Zukunft ohne vom ’Gericht bestellten staatlichen Morden’ nicht beachtet wird. Quellen: http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/058/2011/en , Todesstrafe, Amnesty International Österreich, Aussendung 2/2010 Quellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe_in_den_Vereinigten_Staaten Aktion Mit der Mobile Action setzen Sie sich per SMS für Menschen in Gefahr ein. Als SMS-AktivistIn bekommen sie ca. zweimal pro Monat einen Aktionsaufruf auf Ihr Handy geschickt. Immer wenn Menschen von Verfolgung, Gewalt, Folter oder Zwangsvertreibung bedroht sind, sendet Amnesty Ihnen einen Aktionsaufruf direkt auf Ihr Handy. Sie können ganz einfach daran teilnehmen und einen Appell schicken, indem Sie auf die SMS antworten. Das Stichwort für die Antwort wird im SMS genannt (z.B: „ACT“). Behörden weitergeleitet, um damit eine gravierende Menschenrechtsverletzung zu verhindern. KOSTEN. Das Empfangen der SMS mit dem Aktionsaufruf ist kostenlos. Die Beantwortung und damit die Teilnahme an der jeweiligen Aktion kostet jeweils 0,70 EUR. Dieser Betrag ermöglicht es Amnesty International, mobile:action kostendeckend zu betreiben. Zuzüglich wird Ihnen von Ihrem Mobilfunkanbieter das Versenden der SMS wie eine normales SMS je nach Vertrag verrechnet. Ihre SMS gilt automatisch als elektronische Unterschrift. Die eingegangenen SMS werden gesammelt, und in Form einer Unterschriftenliste oder als Briefe in kürzester Zeit an die verantwortlichen Anmeldung: http://www.amnesty.at/mobileaction/ 10 TODESSTRAFE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 Veranstaltungen HINTER GITTERN: 100 STUNDEN SOLIDARITÄT MIT HUNDERTEN IRANISCHEN GEWISSENSGEFANGENEN Irans Gefängnisse sind überfüllt. JournalistInnen, StudentInnen, Menschenrechts-verteidigerInnen, FrauenrechtsaktivistInnen, RechtsanwältInnen, GewerkschafterInnen, Homosexuelle, „EhebrecherInnen“, Geistliche und alle, die Kritik an der Regierung üben, sind den staatlichen Repressionen ausgesetzt. Viele werden ohne Anklage in Haft genommen oder nach unfairen Verfahren mit fadenscheinigen Begründungen zu langen Gefängnisstrafen oder sogar zum Tode verurteilt. Folter, Misshandlungen, Vergewaltigungen in der Haft sind an der Tagesordnung. Die Gefangenen im Iran setzen aber auch Zeichen des Widerstands und der Hoffnung. Viele schreiben, treten in den Hungerstreik, widersetzen sich dem Druck, andere zu verraten. Um zu zeigen, dass die Gefangenen im Iran nicht vergessen sind, um auf ihr Schicksal aufmerksam zu machen und Solidarität zu zeigen, wird sich ein aus dem Iran stammender Amnesty-Aktivist vom 19. bis zum 23. September 100 Stunden öffentlich einsperren lassen. Er wird als Zeichen der Hoffnung Kraniche aus Papier falten, die nach der Aktion der iranischen Botschaft übergeben werden. Vom 12. - 30 September hält der UN Menschenrechtsrat seine 18. Sitzung in Genf ab. Die Amnesty-Aktion soll den Forderungen der AktivistInnen in Genf zur Einhaltung der Menschenrechte im Iran Nachdruck verleihen. KOMMEN SIE ZUM „GEFÄNGNIS“ … und falten Sie ebenfalls einen Kranich der Freiheit. Unterschreiben Sie unsere Petitionen • zur Freilassung von Gewissensgefangenen, • zur Abschaffung der Todesstrafe und • für gleiche Rechte für Frauen. Informieren Sie sich am Amnesty-Infostand • über die verzweifelte Situation iranischer Gewissensgefangener, • über die brutalen Menschenrechtsverletzungen im Iran • die erschreckend hohe Zahl an Hinrichtungen, • die Diskriminierung von Frauen, • über staatliche Gewalt und Unterdrückung der Meinungsfreiheit. ZEIT: 19. September, 14 Uhr („Verlesung der Anklage und Inhaftierung“) bis 23. September, 18 Uhr („Freilassung, dank internationalen Drucks“) ORT : Museumsquartier/Ecke Mariahilfer Straße, 1070 Wien Eine Aktion des Amnesty-Netzwerks gegen die Todesstrafe und des Netzwerks Frauenrechte http://todesstrafe.amnesty.at ([email protected]) http://frauenrechte.amnesty.at ([email protected]) 11 TODESSTRAFE AMNESTY INTERNATIONAL Ausgabe 2/2011 Ihnen liegen die Menschenrechte am Herzen? Haben Sie schon überlegt, in einer Amnesty-Gruppe mitzuarbeiten? Nähere Informationen: http://www.amnesty.at/gruppenfinder/ http://regionwien.amnesty.at/ InteressentInnen - Treffen für den Raum Wien: jeden 1. Dienstag im Monat, 18:00 Uhr, 1150 Wien, Moeringgasse 12 Mitarbeit im Netzwerk gegen die Todesstrafe Wenn Sie ein E-Mail an [email protected] schicken, laden wir Sie gerne zu unseren Treffen ein 12