Schweden

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Schweden
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
SCHWEDEN
Allgemeine Informationen
Fläche: 449.964 km2
Einwohner: 9.851.017
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 2%
in der Industrie: 21%
im Dienstleistungsbereich: 77%
Sprachen: Schwedisch
anerkannte
Sprachen
der Minderheiten
z.B. Finnisch,
Südsamisch
Aufenthalt:
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Sie müssen sich bei der s­ chwedischen
Einwanderungsbehörde registrieren lassen, Sie e
­ rhalten
eine Anmeldebescheinigung (uppehållskat). Schweizer
StaatsbürgerInnen müssen eine Aufenthaltserlaubnis
­beantragen.
Meldung: Melden Sie sich bei Ihrem lokalen Finanzamt,
Sie erhalten eine Kennnummer (personnummer), die Sie für
zahlreiche Behördenwege benötigen. Bleiben Sie weniger
als ein Jahr in Schweden, erhalten Sie eine so genannte
„samordningsnummer“ (Koordinationskennzahl).
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von
den Arbeitsämtern der schwedischen Arbeitsverwaltung
­(„arbetsförmedlingen“) betreut werden.
Informationen über freie Stellen und Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Schweden finden Sie auf der EURES
Homepage: http://eures.europa.eu, indivi­
duelle Beratung
erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich:
http://www.ams.at/
Stellenangebote der schwedischen Arbeitsverwaltung:
http://www.arbetsformedlingen.se/
Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „Internet­
Adressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• Dagens Nyheter
• Svenska Dagbladet
• Dagens Industri
• Skånska Dagbladet
•Göteborgsposten
• Metro Computer Sweden
Leben und Arbeiten
in Schweden
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
•Gewerkschaften (LO für Arbeiter, TCO für Angestellte,
SACO für Akademiker)
•Wirtschaftskammern
SOZIALE SICHERHEIT
Wenn Sie in Schweden wohnen, erhalten Sie Leistungen
aus der allgemeinen Sozialversicherung, die durch die
Versicherungskassen „Försäkringskassan“ verwaltet
­werden.
Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen
und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen
werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen.
Krankenversicherung: Wenn Sie ärztliche Hilfe benö­
tigen, wenden Sie sich an das örtliche Ambulanzzentrum
­(vårdcentralen).
Bei Arztbesuchen sind PatientInnengebühren (SEK 120 –
SEK 350) zu entrichten, es gibt Jahresobergrenzen. Auch
in Spitälern werden Tagessätze in der Höhe von SEK 100
verlangt. Die Behandlung von Kindern und Schwangeren ist
kostenlos. Die Behandlung in zahnärztlichen Zentren ist für
Kinder bis zum 19. Lebensjahr in ganz Schweden kostenlos.
Wenn Sie als Arbeitssuchende/r oder TouristIn nach
Schweden kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken­
versicherungskarte mit. Damit haben Sie die gleichen Rechte
wie Personen, die in Schweden versichert sind.
Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich am ersten
Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim ­
zuständigen Arbeitsamt.
Es wird zwischen Grund­
versicherung und einkommens­
bezogenen Leistungen ­unterschieden. Es gibt zahlreiche
Arbeitslosenkassen, viele sind an Gewerkschaften oder
UnternehmerInnenverbände angeschlossen. Sie werden
Mitglied und zahlen entsprechende Beiträge.
Wenn Sie in Österreich arbeitslosenversichert sind, können
Sie der einkommensabhängigen Arbeitslosenversicherung
in Schweden beitreten. Wenn Sie arbeitslos werden, melden
Sie sich beim zuständigen Jobcenter.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
­beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate
nach Schweden mitzunehmen. Das erforderliche Formular
PD U2/E 303 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei den
zuständigen AMS Geschäftsstellen anfordern. Wenden Sie
sich rasch an das schwedische Arbeitsamt.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Schweden erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach
dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem
Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von
Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem
Arbeitgeber einbehalten.
Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuer­
jahres Vorauszahlungen leisten, deren Höhe sich nach der im
Vorjahr entrichteten Steuer bestimmt.
Steuersatz:
• staatlich: 20% bis 25% (gestaffelt nach Höhe
des Einkommens)
• kommunal: 30% bis 34%
Wenn Sie nur bis zu einem halben Jahr erwerbstätig sind, gilt
ein günstigerer Steuersatz.
WOHNEN
Für eine vorübergehende Unterkunft (Zimmer, Wohnung in
Untermiete), wenden Sie sich an eine Wohnungsagentur
(bostadsförmdling). Für Mietwohnungen wenden Sie sich
an Wohnungsunternehmen bzw. Wohnungsgesellschaften
­(bostadsföretag).
Weitere Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche
­erhalten Sie u.a.
• in örtlichen/regionalen Tageszeitungen
• bei ImmobilienmaklerInnen (mäklare)
• bei kommunalen Wohnungsgesellschaften:
http://www.skl.se
Die Höhe der Miete hängt von mehreren Faktoren (Lage,
Verkehrsanbindung, Größe, Stadt/Land etc.) ab. Mietverträge
enthalten genaue Angaben über Kündigungsfristen.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Kindergärten und Vorschulen verlangen
Kostenbeiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der
Kindergarten kostenfrei.
Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Schulen ist weitge­
hend kostenlos. Unterrichtsmaterialien für SchülerInnen, die
eine Schule in der Wohnsitzgemeinde besuchen, werden
gratis zur Verfügung gestellt. Viele Gemeinden bieten einen
vorzeitigen Schuleintritt mit sechs Jahren an.
Schulpflicht: von 7 bis 16 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Schweden beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/
Arbeitsmarktservice:
http://www.arbetsformedlingen.se/
Schweden:
http://www.government.se/
http://sweden.se/
Leben und Arbeiten in Schweden:
http://work.sweden.se/
http://www.inschweden.se/ (in deutscher Sprache)
http://www.arbetsformedlingen.se/
http://www.arbetsformedlingen.se/
Infos über Unternehmen und Behörden:
http://www.wwlink.se
Statistik Schweden:
http://www.scb.se/
Aufenthalt:
http://www.migrationsverket.se
Meldung:
http://www.skatteverket.se
Private Jobvermittlung:
http://gulasidorna.eniro.se/
http://lakarforum.se/
http://www.monster.se
http://www.almega.se/
http://www.offentligajobb.se/ (Öffentlicher Dienst)
Presse:
http://www.dn.se
http://www.svd.se/
http://di.se/
http://www.skanskan.se/
http://www.gp.se/
http://www.metro.se
http://computersweden.idg.se/
Gewerkschaften:
http://www.tco.se
http://www.lo.se
http://www.saco.se
Wirtschaftsrat:
http://www.business-sweden.se/
Sozialversicherungssysteme in der EU:
http://europa.eu/
Amt für Gesundheits- und Sozialwesen:
http://www.socialstyrelsen.se/
Versicherungskassen/Info über die
schwedische Sozialversicherung:
http://www.forsakringskassan.se/ (in deutscher Sprache)
Patientengebühren:
http://www.1177.se/ (in englischer Sprache)
Arbeitslosigkeit:
http://www.arbetsformedlingen.se/
Arbeitslosenkassen:
http://www.samorg.org/
Beschäftigung, Soziales und Inklusion:
http://ec.europa.eu/social
Steuern:
http://skatteverket.se
https://sweden.se/
Wohnen:
http://www.hsb.se/
http://fmf.se/
http://www.hemnet.se
http://www.eniro.se/
Schwedischer Mieterbund:
http://www.hyresgastforeningen.se/
Ministerium für Bildung und Forschung:
http://www.government.se/
Schulsystem:
http://www.skolverket.se
Bildungssysteme in Europa:
https://webgate.ec.europa.eu/
Anerkennung von Diplomen:
http://www.enic-naric.net/
http://anabin.kmk.org/
Gelbe Seiten/Branchenverzeichnis:
http://gulasidorna.eniro.se/
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Stand: März 2016