Vorgehen bei Mahnverfahren Zunächst sind einige

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Vorgehen bei Mahnverfahren Zunächst sind einige
Vorgehen bei Mahnverfahren
Zunächst sind einige Differenzierungen der jeweiligen Situation notwendig, damit daraus die
angemessenen Handlungsmöglichkeiten ausgewählt werden können.
Generell kann die Frage nach den Ursachen der Schulden und dem jeweiligen Schuldner
eine Rolle spielen. Zudem hängt eine Entscheidung auch von dem Stand des
Mahnverfahrens ab und ob der Herr über ein eigenes Einkommen verfügt.
Als entscheidender Punkt ist zu klären, handelt es sich um Forderungen aus dem Zivilrecht
(z.B. Kaufverträge..), oder sind es Forderungen Aufgrund einer Ordnungswidrigkeit o.ä.
In der Regel sind die meisten Schulden durch z.B. Handykauf und den entsprechenden
Folgekosten für die laufenden Verträge verursacht.
In solchen Fällen gehört das Verfahren in den Bereich Zivilrecht (BGB) und unterliegt nicht
dem Strafrecht.
Der Schuldner hat somit auch keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, was schon
eine große Erleichterung für die Betroffenen bedeutet.
Hat der Anspruchsteller nach den ersten nicht erfüllten Mahnungen einen (Vollstreckungs-)
Titel beim Amtsgericht angemeldet, versendet das Gericht eine erste Mahnung.
Bei der Ausstellung dieser ersten Zahlungsaufforderung wurde vom Gericht nicht überprüft,
ob diese Forderungen zu Recht bestehen oder nicht.
In dieser Phase gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten, wie der Schuldner reagieren kann.
1.Möglichkeit
Zunächst kann er die Forderungen akzeptieren und seine Schulden begleichen oder ggf.
eine Ratenzahlung vereinbaren. Viele Anspruchsteller lassen sich auch auf niedrige Raten
ein, damit sie überhaupt zu ihrem Anspruch kommen.
Vorteil: es gibt keinen dauerhaften SCHUFA-Eintrag
2. Möglichkeit
Der Betroffene zieht die Rechtmäßigkeit der Forderungen in Zweifel. Dann muss dem
Mahnbescheid fristgerecht widersprochen werden und eine Begründung erfolgen. Beim
Beispiel Handy-Vertrag können folgende Argumente eine Begründung sein: von Seiten des
Anbieters wurde nicht ausreichend geprüft, ob aufgrund mangelnder Sprach- oder
Sachkenntnis der Vertragsinhalt und die AGB ´s überhaupt verstanden werden konnten, und
ein Vertrag somit nicht zustande gekommen ist. Oder auch, ob die finanzielle Situation des
Käufers bei Vertragsabschluss nicht ausreichend geprüft wurde, und der Händler damit seine
Pflicht nicht ausreichend erfüllt hat.
Dies wird dann gerichtlich geprüft und es erfolgt ein Urteil. In diesem Verfahren kann das
Hinzuziehen eines Anwalts sinnvoll sein.
3. Möglichkeit
Die Forderungen werden nicht bezahlt .Der Schuldner bestreitet seinen Lebensunterhalt mit
Hilfe von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das sind Leistungen, die
gerade noch das Existenzminimum sichern. Daher sind diese Leistungen nicht pfändbar. In
der Regel verfügen die einzelnen Asylbewerber auch über keinerlei pfändbare
Wertgegenstände, was ein Gerichtsvollzieher in der Regel auch ohne weiteres akzeptiert.
Strafrechtlich können die Schuldner deswegen nicht belangt werden. Eine Konsequenz kann
aber ein dauerhafter SCHUFA-Eintrag sein, der bei einem dauerhaften Aufenthalt in der BRD
zu einem späteren Zeitpunkt negativ zum Tragen kommen kann.
Es gibt also keine eindeutig richtige Lösung. Die Situation muss genau angeschaut werden,
dann kann abgewogen werden, welche Konsequenzen für den Betroffenen am besten
tragbar sind.

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