Vorgehen bei Mahnverfahren Zunächst sind einige
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Vorgehen bei Mahnverfahren Zunächst sind einige
Vorgehen bei Mahnverfahren Zunächst sind einige Differenzierungen der jeweiligen Situation notwendig, damit daraus die angemessenen Handlungsmöglichkeiten ausgewählt werden können. Generell kann die Frage nach den Ursachen der Schulden und dem jeweiligen Schuldner eine Rolle spielen. Zudem hängt eine Entscheidung auch von dem Stand des Mahnverfahrens ab und ob der Herr über ein eigenes Einkommen verfügt. Als entscheidender Punkt ist zu klären, handelt es sich um Forderungen aus dem Zivilrecht (z.B. Kaufverträge..), oder sind es Forderungen Aufgrund einer Ordnungswidrigkeit o.ä. In der Regel sind die meisten Schulden durch z.B. Handykauf und den entsprechenden Folgekosten für die laufenden Verträge verursacht. In solchen Fällen gehört das Verfahren in den Bereich Zivilrecht (BGB) und unterliegt nicht dem Strafrecht. Der Schuldner hat somit auch keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, was schon eine große Erleichterung für die Betroffenen bedeutet. Hat der Anspruchsteller nach den ersten nicht erfüllten Mahnungen einen (Vollstreckungs-) Titel beim Amtsgericht angemeldet, versendet das Gericht eine erste Mahnung. Bei der Ausstellung dieser ersten Zahlungsaufforderung wurde vom Gericht nicht überprüft, ob diese Forderungen zu Recht bestehen oder nicht. In dieser Phase gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten, wie der Schuldner reagieren kann. 1.Möglichkeit Zunächst kann er die Forderungen akzeptieren und seine Schulden begleichen oder ggf. eine Ratenzahlung vereinbaren. Viele Anspruchsteller lassen sich auch auf niedrige Raten ein, damit sie überhaupt zu ihrem Anspruch kommen. Vorteil: es gibt keinen dauerhaften SCHUFA-Eintrag 2. Möglichkeit Der Betroffene zieht die Rechtmäßigkeit der Forderungen in Zweifel. Dann muss dem Mahnbescheid fristgerecht widersprochen werden und eine Begründung erfolgen. Beim Beispiel Handy-Vertrag können folgende Argumente eine Begründung sein: von Seiten des Anbieters wurde nicht ausreichend geprüft, ob aufgrund mangelnder Sprach- oder Sachkenntnis der Vertragsinhalt und die AGB ´s überhaupt verstanden werden konnten, und ein Vertrag somit nicht zustande gekommen ist. Oder auch, ob die finanzielle Situation des Käufers bei Vertragsabschluss nicht ausreichend geprüft wurde, und der Händler damit seine Pflicht nicht ausreichend erfüllt hat. Dies wird dann gerichtlich geprüft und es erfolgt ein Urteil. In diesem Verfahren kann das Hinzuziehen eines Anwalts sinnvoll sein. 3. Möglichkeit Die Forderungen werden nicht bezahlt .Der Schuldner bestreitet seinen Lebensunterhalt mit Hilfe von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das sind Leistungen, die gerade noch das Existenzminimum sichern. Daher sind diese Leistungen nicht pfändbar. In der Regel verfügen die einzelnen Asylbewerber auch über keinerlei pfändbare Wertgegenstände, was ein Gerichtsvollzieher in der Regel auch ohne weiteres akzeptiert. Strafrechtlich können die Schuldner deswegen nicht belangt werden. Eine Konsequenz kann aber ein dauerhafter SCHUFA-Eintrag sein, der bei einem dauerhaften Aufenthalt in der BRD zu einem späteren Zeitpunkt negativ zum Tragen kommen kann. Es gibt also keine eindeutig richtige Lösung. Die Situation muss genau angeschaut werden, dann kann abgewogen werden, welche Konsequenzen für den Betroffenen am besten tragbar sind.