Knigge - psg Presse
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4.3. Reklamationen/Qualitätskontrollen Erhalten wir nach der Verteilung Adressen von Leuten, wo (angeblich) nicht verteilt wurde, so teilen wir Ihnen diese Reklamationen telefonisch und/oder schriftlich mit. Die gemeldete Reklamationsadresse muss schnellstens überprüft werden. Eine Mitteilung an uns hat zu erfolgen warum hier nicht verteilt werden konnte, und ob die Verteilung beim nächsten Mal wieder funktionieren wird. Die Verteillücken oder Mängel sind ab der nächsten Verteilung unbedingt zu beheben. Wir führen regelmäßig Kontrollen im Bezirk durch, ob ordentlich verteilt wird. Bei nicht ordnungsgemäßer Verteilung oder gar Nichtverteilung bzw. Entsorgung erfolgt Lohneinbehaltung oder sogar fristlose Kündigung, Schadensersatz-Forderung und Anzeige! Achtung: Alle Prospekte sind markiert. Gefundene Prospekte können jederzeit eindeutig dem Zusteller zugeordnet werden! Ihre Zustellunternehmen. Knigge TM Presse- und Verteilservice Baden-Württemberg GmbH Verteilregeln für Zusteller Reklamationen können auch entstehen, wenn trotz Werbeverbot eingeworfen wird. Für die Verteilung von Prospekten und Anzeigenblättern gilt: 5. Besonderheiten bei einer Anzeigenblatt-Verteilung: 1. Anlieferung beim Zusteller: Nicht nur alle Privat-Haushalte (Bruttoverteilung), sondern auch alle Geschäfte (Gewerbeverteilung), wie z.B. Autohäuser, Bäckereien, Gaststätten und Büros erhalten eine kostenlose Zeitung (auch Anzeigenblatt oder Wochenzeitung genannt). 1.1. Mengen und unterschiedliche Sorten prüfen Werbeverbote für Anzeigenblätter: Spezielle Aufkleber wie z. Bsp. „keine Werbung und Anzeigenblätter“ oder „keine kostenlosen Zeitungen“ müssen immer beachtet werden! In diese Briefkästen stecken Sie grundsätzlich nichts. Anzeigenblatt hineingelegt werden. Separat angelieferte Prospekte müssen extra in die Briefkästen gesteckt werden. Hierbei müssen Werbeverbote beachtet werden. Siehe auch Punkt 2 des Knigge. In den Zeitungen befindliche Prospekte nicht herausnehmen! Außerhalb der Zeitung befindliche Prospekte nicht hineinlegen! Mit der Anlieferung erhält der Zusteller einen Lieferschein – Mengen und (Prospekt) Sorten sind aufgeführt. Bitte umgehend melden: falls zuviel oder zu wenig je Sorte oder falls eine falsche Sorte angeliefert wurde falls eine Sorte fehlt (außer wenn gestrichen) Ist die Ablagestelle nicht beim Zusteller zuhause, ist die Stelle stets sauber zu verlassen! Verpackungsreste sind im privaten Hausmüll zu entsorgen. Gleiches gilt für sogenannte „Robinsonkunden“. Das sind spezielle Adressen, von Leuten, die absolut keine Werbung wollen. Diese Adressen stehen auf dem Lieferschein oder Sie erhalten diese von uns gemeldet. 1.2 Mitteilungen und Infos lesen Informationen stehen auf dem Lieferschein oder werden manchmal auf einem Zusatzblatt dem Lieferschein beigefügt. Werden zusätzliche Prospekte zur Mitverteilung angeliefert, so dürfen diese Prospekte niemals in das Vor der Verteilung unbedingt lesen und beachten! 2. Verteilung: 2.1. Verteilung erfolgt in der Regel an alle privaten Haushalte im Bezirk! Prospekte sind nicht für Geschäfte, Firmen, Gewerbe,… bestimmt! 2.2. Verteiltermin einhalten! Vor- oder Nachverteilungen sind verboten! Kann die Verteilung am vorgegebenen Termin aus dringenden Gründen nicht vorgenommen werden, ist dies vorher mit uns abzusprechen. Es wird dann von uns entschieden, ob eine Terminverschiebung möglich ist. TM Presse- und Verteilservice Baden-Württemberg GmbH psg Presse- und Verteilservice Baden-Württemberg GmbH www.psg-bw.de Stand 12/09 DKZ Direkt-Kurier-Zustell GmbH www.dkz.suedkurier.de Der Verteiltag steht auf dem Lieferschein und ist strikt einzuhalten. Verteiltag Bezirk Sorten Menge Infos 2.3. Werbung nur in den Briefkasten stecken 2.7. Sonderfälle beachten Die Werbung nicht in Treppenhäuser, Gartenzäune, Hausflure, Zeitungsrollen oder vor der Haustüre ablegen. Prospekte innerhalb des Briefkastens sind sicherer! Es gibt Prospekte, die an alle Haushalte, also auch an die mit Werbeverboten zugestellt werden dürfen (Bsp.: Verteilungen von gemeinnützigen Einrichtungen, politischen Parteien, o. ä.). Pro Briefkasten von jeder Sorte nur 1 Exemplar einwerfen! Zusatzblatt mit Sonderinformation! In diesem Fall erhalten Sie von uns eine genaue Mitteilung auf dem Lieferschein oder einem Zusatzblatt, wie die Verteilung zu erfolgen hat. Lesen Sie grundsätzlich diese Sonderinformationen, bevor mit der Verteilung begonnen wird! 2.4. Ist der Briefkasten nicht zugänglich? Es handelt sich um ein sogenanntes „Klingelhaus“ mit innen liegenden Briefkästen. In diesem Fall bitte klingeln und versuchen, über einen Hausbewohner Eintritt zu erhalten, um an die Briefkästen zu gelangen. 3. Werbeverbote: 3.1. Werbeverbote beachten Bei Werbeverboten, wie: „keine Werbung“, „Werbung verboten“ oder anderen eindeutigen Hinweisen dürfen keine Prospekte eingeworfen werden. Falls in einem Klingelhaus absolut nicht zugestellt werden kann, teilen Sie uns dies umgehend mit! Wir finden eine Lösung. bei Werbeverbot niemals einwerfen! Formel: Bruttoverteilung (an alle Haushalte) - Werbeverbote (Einwurfsverbote) = Nettoverteilung 4. Sonstiges: 2.5. Mehrere Prospekte an einem Zustelltag Werden mehrere unterschiedliche Prospektsorten (Mehrfachwürfe) angeliefert, so empfiehlt sich vor dem Verteilen die Vorbereitung der Prospekte: Bitte alle größeren Prospekte in das kleinste einlegen, vor dem Briefkasten-Einwurf jedoch alle wieder raus und zusammen mit dem kleinsten obenauf in den Briefkasten stecken: Somit wird jeder Prospekt einzeln von den Leuten wahrgenommen. 4.1. Haushaltszahlen = (Anzahl an Prospekten) Die Menge an Prospekten je Bezirk kann sich im Laufe der Zeit verändern. Z.B. neue Wohnungen oder Häuser entstehen, Werbeverbote an den Briefkästen werden neu angebracht oder entfernt. Teilen Sie uns bitte umgehend mit, wenn sich die benötigte Stückzahl ändert und Sie mehr oder auch weniger Prospekte benötigen! Prospekte dürfen niemals ineinander gelegt in den Briefkasten geworfen werden! 2.6. Gemeinschaftsbriefkästen 4.2. Krankheit / Urlaub Sind an einem Haus mehr beschriftete Klingeln, als Briefkästen, so handelt es sich um Gemeinschaftsbriefkästen. Bei Verhinderung wegen plötzlicher Erkrankung oder gar Unfall müssen wir sofort benachrichtigt werden, falls die Verteilung von Ihnen nicht anderweitig geregelt werden kann. Jede mit einem Namen beschriftete Klingel stellt einen Haushalt dar. Hier muss für jeden Haushalt eingeworfen werden! Gleiches gilt bei Türschlitzen. Wird die Verteilung nicht von Ihnen persönlich vorgenommen und von Ihnen selbst eine Aushilfe eingesetzt, benötigen wir eine Mitteilung mit Namen, Adresse und Telefonnummer des anderen Verteilers! Urlaubswünsche sind uns rechtzeitig anzumelden (mindestens 4 Wochen im Voraus)!