Knigge - psg Presse

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Knigge - psg Presse
4.3. Reklamationen/Qualitätskontrollen
Erhalten wir nach der Verteilung Adressen von Leuten,
wo (angeblich) nicht verteilt wurde, so teilen wir Ihnen
diese Reklamationen telefonisch und/oder schriftlich mit.
Die gemeldete Reklamationsadresse muss schnellstens
überprüft werden. Eine Mitteilung an uns hat zu erfolgen
warum hier nicht verteilt werden konnte, und ob die Verteilung beim nächsten Mal wieder funktionieren wird.
Die Verteillücken oder Mängel sind ab der nächsten Verteilung unbedingt zu beheben.
Wir führen regelmäßig Kontrollen im Bezirk durch, ob
ordentlich verteilt wird. Bei nicht ordnungsgemäßer
Verteilung oder gar Nichtverteilung bzw. Entsorgung
erfolgt Lohneinbehaltung oder sogar fristlose Kündigung,
Schadensersatz-Forderung und Anzeige!
Achtung: Alle Prospekte sind markiert. Gefundene
Prospekte können jederzeit eindeutig dem Zusteller
zugeordnet werden!
Ihre Zustellunternehmen.
Knigge
TM
Presse- und Verteilservice
Baden-Württemberg GmbH
Verteilregeln für Zusteller
Reklamationen können auch entstehen, wenn trotz
Werbeverbot eingeworfen wird.
Für die Verteilung von Prospekten und Anzeigenblättern gilt:
5. Besonderheiten bei einer Anzeigenblatt-Verteilung:
1. Anlieferung beim Zusteller:
Nicht nur alle Privat-Haushalte (Bruttoverteilung),
sondern auch alle Geschäfte (Gewerbeverteilung), wie
z.B. Autohäuser, Bäckereien, Gaststätten und Büros
erhalten eine kostenlose Zeitung (auch Anzeigenblatt
oder Wochenzeitung genannt).
1.1. Mengen und unterschiedliche Sorten prüfen
Werbeverbote für Anzeigenblätter:
Spezielle Aufkleber wie z. Bsp. „keine Werbung und
Anzeigenblätter“ oder „keine kostenlosen Zeitungen“
müssen immer beachtet werden! In diese Briefkästen
stecken Sie grundsätzlich nichts.
Anzeigenblatt hineingelegt werden. Separat angelieferte
Prospekte müssen extra in die Briefkästen gesteckt
werden. Hierbei müssen Werbeverbote beachtet werden.
Siehe auch Punkt 2 des Knigge.

In den Zeitungen befindliche Prospekte nicht
herausnehmen! Außerhalb der Zeitung befindliche
Prospekte nicht hineinlegen!
Mit der Anlieferung erhält der Zusteller einen Lieferschein –
Mengen und (Prospekt) Sorten sind aufgeführt.
Bitte umgehend melden:
falls zuviel oder zu wenig je Sorte oder
falls eine falsche Sorte angeliefert wurde
falls eine Sorte fehlt (außer wenn gestrichen)
Ist die Ablagestelle nicht beim Zusteller zuhause, ist die
Stelle stets sauber zu verlassen! Verpackungsreste sind im
privaten Hausmüll zu entsorgen.
Gleiches gilt für sogenannte „Robinsonkunden“. Das
sind spezielle Adressen, von Leuten, die absolut keine
Werbung wollen. Diese Adressen stehen auf dem
Lieferschein oder Sie erhalten diese von uns gemeldet.
1.2 Mitteilungen und Infos lesen
Informationen stehen auf dem Lieferschein oder werden
manchmal auf einem Zusatzblatt dem Lieferschein beigefügt.
Werden zusätzliche Prospekte zur Mitverteilung angeliefert, so dürfen diese Prospekte niemals in das

Vor der Verteilung unbedingt lesen und beachten!
2. Verteilung:
2.1. Verteilung erfolgt in der Regel an alle
privaten Haushalte im Bezirk!
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Prospekte sind nicht für Geschäfte, Firmen,
Gewerbe,… bestimmt!
2.2. Verteiltermin einhalten!
Vor- oder Nachverteilungen sind verboten! Kann die Verteilung am vorgegebenen Termin aus dringenden Gründen nicht vorgenommen werden, ist dies vorher mit uns
abzusprechen. Es wird dann von uns entschieden, ob eine
Terminverschiebung möglich ist.
TM
Presse- und Verteilservice
Baden-Württemberg GmbH
psg Presse- und Verteilservice
Baden-Württemberg GmbH
www.psg-bw.de
Stand 12/09
DKZ
Direkt-Kurier-Zustell GmbH
www.dkz.suedkurier.de

Der Verteiltag steht auf dem Lieferschein und ist
strikt einzuhalten.
Verteiltag
Bezirk
Sorten
Menge
Infos
2.3. Werbung nur in den Briefkasten stecken
2.7. Sonderfälle beachten
Die Werbung nicht in Treppenhäuser, Gartenzäune,
Hausflure, Zeitungsrollen oder vor der Haustüre ablegen.
Prospekte innerhalb des Briefkastens sind sicherer!
Es gibt Prospekte, die an alle Haushalte, also auch an die
mit Werbeverboten zugestellt werden dürfen
(Bsp.: Verteilungen von gemeinnützigen Einrichtungen,
politischen Parteien, o. ä.).

Pro Briefkasten von jeder Sorte nur 1 Exemplar
einwerfen!
Zusatzblatt mit
Sonderinformation!
In diesem Fall erhalten Sie von uns eine genaue Mitteilung auf dem Lieferschein oder einem Zusatzblatt, wie
die Verteilung zu erfolgen hat.
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Lesen Sie grundsätzlich diese Sonderinformationen,
bevor mit der Verteilung begonnen wird!
2.4. Ist der Briefkasten nicht zugänglich?
Es handelt sich um ein sogenanntes „Klingelhaus“ mit
innen liegenden Briefkästen. In diesem Fall bitte klingeln
und versuchen, über einen Hausbewohner Eintritt zu
erhalten, um an die Briefkästen zu gelangen.
3. Werbeverbote:
3.1. Werbeverbote beachten
Bei Werbeverboten, wie: „keine Werbung“, „Werbung
verboten“ oder anderen eindeutigen Hinweisen dürfen
keine Prospekte eingeworfen werden.
Falls in einem Klingelhaus absolut nicht zugestellt werden
kann, teilen Sie uns dies umgehend mit! Wir finden eine
Lösung.

bei Werbeverbot niemals einwerfen!
Formel:
Bruttoverteilung (an alle Haushalte)
- Werbeverbote (Einwurfsverbote)
= Nettoverteilung
4. Sonstiges:
2.5. Mehrere Prospekte an einem Zustelltag
Werden mehrere unterschiedliche Prospektsorten (Mehrfachwürfe) angeliefert, so empfiehlt sich vor dem Verteilen
die Vorbereitung der Prospekte:
Bitte alle größeren Prospekte in das kleinste einlegen,
vor dem Briefkasten-Einwurf jedoch alle wieder raus und
zusammen mit dem kleinsten obenauf in den Briefkasten
stecken: Somit wird jeder Prospekt einzeln von den Leuten
wahrgenommen.
4.1. Haushaltszahlen = (Anzahl an Prospekten)
Die Menge an Prospekten je Bezirk kann sich im Laufe
der Zeit verändern. Z.B. neue Wohnungen oder Häuser
entstehen, Werbeverbote an den Briefkästen werden neu
angebracht oder entfernt.
Teilen Sie uns bitte umgehend mit, wenn sich die benötigte
Stückzahl ändert und Sie mehr oder auch weniger Prospekte benötigen!

Prospekte dürfen niemals ineinander gelegt in den
Briefkasten geworfen werden!
2.6. Gemeinschaftsbriefkästen
4.2. Krankheit / Urlaub
Sind an einem Haus mehr beschriftete Klingeln, als Briefkästen, so handelt es sich um Gemeinschaftsbriefkästen.
Bei Verhinderung wegen plötzlicher Erkrankung oder gar
Unfall müssen wir sofort benachrichtigt werden, falls die
Verteilung von Ihnen nicht anderweitig geregelt werden
kann.
Jede mit einem Namen beschriftete Klingel stellt einen
Haushalt dar. Hier muss für jeden Haushalt eingeworfen
werden! Gleiches gilt bei Türschlitzen.
Wird die Verteilung nicht von Ihnen persönlich vorgenommen und von Ihnen selbst eine Aushilfe eingesetzt,
benötigen wir eine Mitteilung mit Namen, Adresse und
Telefonnummer des anderen Verteilers!
Urlaubswünsche sind uns rechtzeitig anzumelden
(mindestens 4 Wochen im Voraus)!

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