Gesetzliche Bestimmungen für Notrufnummern
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Gesetzliche Bestimmungen für Notrufnummern
Gesetzliche Bestimmungen für Notrufnummern weltweit Unterschiedliche Gesetzgeber verlangen die Erfüllung unterschiedlicher Anforderungen, damit die Einhaltung ihrer spezifischen Bestimmungen gegeben ist. Einige fordern, dass es sich bei der Nummer um eine örtliche, in ihrem Land angesiedelte Telefonnummer handelt, dass Anrufe in der Amtssprache ihres Landes entgegengenommen werden oder dass sie 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Manchmal sind diese Anforderungen in den Gefahrgutbestimmungen enthalten, meistens ergeben sich diese Verpflichtungen allerdings aus der Umsetzung des Globally Harmonized Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und den Anforderungen des standardmäßigen Sicherheitsdatenblattes (SDS). Sämtliche Forderungen finden sich auch in den Lufttransportvorschriften (IATA – DGR) als Abweichungen verschiedenster Staaten und Luftverkehrsgesellschaften. Mit diesem Dokument erhalten Sie eine Einführung in die gesetzlichen Bestimmungen für Notrufnummern weltweit. Es dient zu Ihrer Orientierung und ist nicht als vollständige Aufzählung zu verstehen. Vor dem Transport von Gefahrgütern und dem Angebot der Lieferung von Gefahrstoffen ist es zwingend erforderlich, dass Sie die geltenden nationalen und internationalen Bestimmungen prüfen. Bitte beachten Sie ferner, dass die in diesem Dokument aufgeführten Geldbußen nicht die für gewöhnlich anfallenden Kosten der Strafverfolgung und Vollstreckung beinhalten, durch welche die tatsächlichen Kosten die Geldbuße noch weit übersteigen können. Außerdem können die Güter und/oder das Transportmittel beschlagnahmt oder gepfändet und zusätzliche Gebühren erhoben werden. Inhalt: Übersicht über die globalen Anforderungen an eine 24h-Notfallnummer Australasien Europa Asiatisch-Pazifischer Raum Nordamerika Südamerika Lufttransport Lithium-Batterien © UMCO Umwelt Consult GmbH und NCEC / Stand März 2016 1 Übersicht über die globalen Anforderungen an eine 24hNotfallnummer Region Nordamerika Land Notfallnum mer notwendig Inländische Nummer Lokale Sprache 24/7 Anforderung Kanada Ja Nein Ja Ja Mexiko USA Mercado Común del Sur Argentinien Brasilien Chile Kolumbien Peru Uruguay Australien China Indien Malaysia Neuseeland Russland Südkorea Taiwan Europäische Union Norwegen Schweiz UK Ja Ja Ja Nein Erwartet Nein Ja Ja Ja N/A N/A Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja Nein Nein Nein Ja Ja Ja Nein Ja Nein Ja Ja Erwartet Ja Erwartet Erwartet Erwartet Erwartet Ja Ja Ja Nein Ja Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Erwartet Nein Ja Ja Ja Nein Nein Nein Erwartet Ja Erwartet Nein Ja Erwartet Afrika / mittlerer Südafrika Osten Ja Nein Nein Ja Mauritius Ja Nein Nein Nein Israel Ja Nein Nein Nein Südamerika Asien / Pazifik Europa © UMCO Umwelt Consult GmbH und NCEC / Stand März 2016 2 Australasien Australien – Der Australian Dangerous Goods Code ADG7 Ref. 1.2.1.2.15 der Nationalen Transportkommission (Model Legislation – Transport of DG by Road or Rail) (Schedule 2) Regulation 14.2.1 fordert, dass ein zuständiger Beratungsdienst für Gefahrgüter jederzeit telefonisch erreichbar ist. Die zweite Überarbeitung der Nationalen Verfahrensregeln für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern [NOHSC :2011 (2003)] Ref. 6.1.5 verlangt, dass eine australische Notrufnummer aufgeführt ist. Geldbußen – Ein Verstoß gegen den Australian Dangerous Goods Code kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu AUS 100.000,00 oder 4 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Neuseeland – Gemäß der New Zealand Hazardous Substances (Emergency Management) Regulations 2001 Part 2. Regulation 8 and 9, muss eine 24-Std.-Notfallnummer zusammen mit dem Gefahrstoff zur Verfügung gestellt werden (z. B. via SDB) und sämtliche das Notfallmanagement betreffenden Informationen darin enthalten sein. Höchstgeldbußen in Höhe von NZ$2.000,00 gelten für Einzelpersonen bzw. NZ$10.000,00 für Unternehmen. Schwerer wiegende Verstöße können zu gerichtlichen Maßnahmen mit Höchstgeldbußen von NZ$10.000 für Einzelpersonen bzw. NZ$50.000,00 für Unternehmen führen (The Land Transport (Offences and Penalties) Regulations 1999). © UMCO Umwelt Consult GmbH und NCEC / Stand März 2016 3 Europa In Absatz 1.4 von Anhang II wird dargelegt, dass “Angaben zu Notfallinformationsdiensten zu erfolgen haben. Gibt es in dem Mitgliedstaat, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, eine öffentliche Beratungsstelle, so ist deren Telefonnummer zu nennen, was ggf. genügt.” Die Leitlinien der ECHA (European Chemicals Agency) merken hierzu an, dass in einigen Mitgliedstaaten die öffentliche Beratungsstelle nur durch medizinisches Personal kontaktiert werden darf. In solchen Fällen sollte im Sicherheitsdatenblatt deutlich erkennbar sein, dass die Nummer nur zum Gebrauch durch medizinisches Fachpersonal gedacht ist. Andernfalls (oder zusätzlich) ist ein Verweis auf einen zum Lieferanten gehörenden Notfalldienst oder einen zuständigen Drittanbieter von Notfalldienstleistungen vorzunehmen. Großbritannien – Die Verordnungen über den Transport von Gefahrgütern und den Gebrauch von ortsbeweglichen Druckgeräten (Carriage of Dangerous Goods and Use of Transportable Pressure Equipment Regulations) 2009 legen fest, dass eine Telefonnummer auf den Kennzeichnungen der Gefahrgüter abgedruckt sein muss, unter der fachkundige Beratung in Hinblick auf die mit der Fracht verbundenen Gefahren zu erhalten ist. Dies gilt für den Inlandtransport von Gefahrgütern in Großbritannien per Kraftfahrzeug oder Güterzug, welche sich: in einem Tank befinden in loser Schüttung oder mit Bahn oder per Huckepackverkehr transportiert werden. © UMCO Umwelt Consult GmbH und NCEC / Stand März 2016 4 Asiatisch-Pazifischer Raum China – Alle gefährlichen Chemikalien müssen vor der Einfuhr nach bzw. vor der Erzeugung innerhalb Chinas registriert werden. Hierbei ist es erforderlich, dass sie den Vorschriften der Artikel 5-6, Abschnitt 2 und Artikel 22, Abschnitt 4, Punkt 53 der staatlichen chinesischen Arbeitssicherheitsbehörde (State Administration of Work Safety (SAWS) genügen. Diese definieren eindeutige Bestimmungen, dass nur Registrierungseinrichtungen befähigt sind, Notfalldienstleistungen bereitzustellen (in Summe 33, in jeder Provinz von China ebenso wie das NRCC der SAWS in Qingdao). Ferner wird gefordert, dass es sich bei der Notrufnummereinrichtung um eine durchgehend erreichbare (lokale inländische) professionell besetzte Festnetzeinrichtung handeln muss, die: über eine Notfalldatenbank für gefährliche Chemikalien verfügt über digitale Online-Aufzeichnungsgeräte und mindestens acht professionelle Ansprechpartner verfügt mindestens drei Notrufe gleichzeitig bearbeiten kann über das Fachwissen verfügt, um präzise Ratschläge zu Notfallthemen wie z.B. Chemikalienaustritte, Brände, Explosionen oder Vergiftungen zu erteilen. Die Allgemeinen Regeln für die Erstellung von Warnhinweisen für Chemikalien (General Rules for Preparation of Precautionary Label For Chemicals GB 15258-2009, 4.2.7) und die Richtlinie „Safety Data Sheet for Chemical Products Content and Order of Sections (GB/T 16483-2008)” setzen voraus, dass vor der Einfuhr nach bzw. vor der Erzeugung innerhalb Chinas eine Notrufnummer des Lieferanten vorhanden sein sollte. Verstöße gegen die Gefahrgutgesetzgebung können für die Beteiligten sehr ernste Folgen haben. Unternehmen, die gegen diesen chinesischen Standard verstoßen, ist es untersagt, in China zu produzieren, zu verkaufen oder nach China zu importieren. © UMCO Umwelt Consult GmbH und NCEC / Stand März 2016 5 Asiatisch-Pazifischer Raum Offizieller Partner – NCEC ist mit NRCC eine Partnerschaft eingegangen, um in China reibungslose Notfalldienstleistungen anzubieten. Korea – Notfallkontaktdaten müssen in koreanischen Sicherheitsdatenblättern angegeben werden; bei dem Ansprechpartner muss es sich um einen koreanischen SDB-Lieferanten handeln (Importeur oder Händler). (Ministry of Employment and Labour Announcement Nr. 2012-14). Malaysia – Gemäß dem malaysischen Standard des Globally Harmonized System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (MS 1804:2008) "soll das Sicherheitsdatenblatt die lokale Notruftelefonnummer (24 Std. erreichbar) in Malaysia (einschließlich der Vorwahl) enthalten, unter der Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Falls eine gefährliche Chemikalie importiert wird, kann die Telefonnummer des ausländischen Herstellers (24 Std. erreichbar) für Hilfestellungen während eines Notfalles angegeben werden.” Sicherheitsdatenblätter müssen sowohl in der Landessprache als auch in Englisch verfasst sein. Indien – Gemäß den Gefahrstoffregelungen (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung) von 2011, Abschnitt 8.3.d, existiert ein aktueller Vorschlag, dass alle Kennzeichnungen eine 24-Std.Notrufnummer enthalten müssen, unter der Anrufe auf Englisch oder Hindi entgegenzunehmen sind. Die Umsetzung hierfür steht noch aus; der NCEC verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen, wie auch die der Indian National Chemical Policy (NPC) aufmerksam. Taiwan – Gemäß (1) dem Gesetz zur Kontrolle Toxischer Chemischer Substanzen (Toxic Chemical Substance Control Act) des Ministeriums für Natürliche und Umweltressourcen (Ministry of Environmental & Natural Resources (former Taiwan EPA) und (2) der Bestimmungen für die Kennzeichnung Toxischer Chemischer Stoffe und Sicherheitsdatenblätter (Toxic Chemical Substances Labelling and Materials Safety Data Sheets Regulations) müssen Sicherheitsdatenblätter eine Notrufnummer enthalten, bei der die Erreichbarkeit und eine 24stündige Bereitschaft gewährleistet sind. Die Mitarbeiter müssen in der Lage sein, Anfragen bzgl. von Unfällen zu beantworten. © UMCO Umwelt Consult GmbH und NCEC / Stand März 2016 6 Nordamerika USA – Eine 24-Std.-Notrufnummer muss zusammen mit den Transportpapieren bereitgestellt werden (siehe 49 CFR 172.60). Im Verzeichnis D.1 von 29 CFR 1900.1200 wird gefordert, dass eine Notrufnummer auf dem Sicherheitsdatenblatt anzugeben ist. Geldbußen - Die Vollstreckungsbehörde für die Sicherheit von Pipelines und Gefahrgut (Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration's Office of Hazardous Materials Enforcement) kann Geldbußen in Höhe von bis zu USD 100.000,00 festlegen. Falls sich der Verstoß auf den Lufttransport bezieht, kann das Verkehrsministerium (Department of Transport penalties) Geldstrafen von bis zu USD 250.000,00 und Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren verhängen. Kanada – Verzeichnis I (Abschnitt 12) der „Controlled Products Regulations“ legt fest, dass eine Notrufnummer auf dem SDB vorhanden sein muss, sofern diese verfügbar ist. Die Unterabschnitte 3.4 und 7 der Gefahrguttransportbestimmungen (Transport of Dangerous Goods Regulations (TDG)) verlangen, dass eine 24-Std.-Notrufnummer auf den Versandpapieren abgedruckt ist; Anrufe können bei beiden sowohl in Französisch als auch in Englisch entgegengenommen werden. Mexiko – Die amtliche mexikanische Norm NOM-005-SCT/2008 - Notfälle beim Transport von Gefahrstoffen, Gefahrgut und Sondermüll - führt in Abschnitt 4.1.1.2 auf, dass eine mexikanische Notrufnummer auf dem Unfallmerkblatt im Transportfahrzeug abgedruckt sein muss. Es wird auch darüber hinaus erwartet, dass Anrufe in Spanisch entgegengenommen werden, wobei es sich jedoch um keine gesetzliche Anforderung handelt. Die amtliche Norm für den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern SDS NOM-018-STPS-2000 in Anhang D Abschnitt 1.e legt fest, dass eine 24-Std.-Notrufnummer aufgeführt werden muss. Geldbußen - Die Höchstgeldbuße für den Transport von Gefahrgut unter Nichteinhaltung der Bestimmungen beträgt MXN 323.800,00 (~€18.000,00). © UMCO Umwelt Consult GmbH und NCEC / Stand März 2016 7 Südamerika MERCOSUR (Mercado Común del Sur) – Der größte Handelsblock in Südamerika, MERCOSUR, umfasst Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. MERCOSUR\CMC\DEC Nr. 2/94 Abschnitt IV Artikel 23 legt fest, dass eine Notrufnummer verfügbar sein muss, wenn Gefahrgut transportiert wird. Brasilien – Die Verordnung 14725:2012 verlangt eine lokale brasilianische Telefonnummer, unter der Anrufe auf Portugiesisch entgegengenommen werden. Die 24-stündige Erreichbarkeit wird zwar nicht durch diese Bestimmung, jedoch von den Transportbestimmungen NBR 7503:2012 vorgesehen und daher als empfehlenswertes Verfahren empfohlen. Chile – Die chilenische Verordnung Nr. 298, die den Transport von Gefahrgut auf Straßen und Landstraßen regelt, fordert, dass der Fahrer eines jeden Straßenverkehrsfahrzeuges, das Gefahrgut transportiert, über eine Notrufnummer verfügen muss, die er wählen kann, wenn ein Risiko für Personen, Sachwerte oder die Umwelt besteht. Die amtliche chilenische Norm NCh 2245. (2003) (SDS-Norm) legt in Abschnitt 6.2 fest, dass eine Notrufnummer in Chile im ersten Abschnitt des SDS anzugeben ist und dass das SDB in Spanisch abgefasst sein muss. Nach Interpretation des NCEC ist davon auszugehen, dass Anrufe unter dieser Nummer in Spanisch entgegengenommen werden müssen. Peru – Die peruanischen Bestimmungen für den Inlandstransport von gefährlichen Stoffen und/oder Abfällen Abschnitt IV Artikel 47 sehen vor, dass der Fahrer eines Straßenverkehrsfahrzeuges, das Gefahrgut transportiert, über eine Notrufnummer verfügen muss, die er wählen kann, wenn ein Risiko für Personen, Sachwerte oder die Umwelt besteht, so dass der Notfallplan umgesetzt werden kann. © UMCO Umwelt Consult GmbH und NCEC / Stand März 2016 8 Südamerika Kolumbien – Die Verordnung 1609 2002 legt in Kapitel IV Artikel 11.W.5. und Artikel 13.I.5. fest, dass der Fahrer eines Fahrzeuges, welches Gefahrgut befördert, über Telefonnummern zur Notfallbenachrichtigung des Unternehmens, des Herstellers und/oder des Eigentümers des Erzeugnisses, des Warenempfängers und der Regionalausschüsse und/oder Einrichtungen der Notfallversorgung entlang der Transportroute verfügen muss. NTC 4435 (SDS) und NTC 4532 (Unfallmerkblätter) fordern, dass eine Notrufnummer auf diesen Dokumenten aufgeführt werden muss. Jegliche Einschränkungen bezüglich der Erreichbarkeit und der Arten von Notfällen, die dort bearbeitet werden können, sollten kenntlich gemacht werden. Uruguay – Die nationalen uruguayischen Bestimmungen für den Straßentransport von Gefahrgut (Uruguay National Regulations on the Road Transport of Dangerous Goods Chapter II, Section IV Article 28) sehen vor, dass der Fahrer eines Fahrzeuges, das Gefahrgut transportiert, über eine Notrufnummer verfügen muss, die er wählen kann, wenn ein Risiko für Personen, Sachwerte oder die Umwelt besteht. Gemäß dem Presidential Decree 307/009, mit dem die Einhaltung des GHS eingeführt wurde, müssen alle SDB in Spanisch abgefasst sein. © UMCO Umwelt Consult GmbH und NCEC / Stand März 2016 9 Lufttransport In Kanada, Frankreich, Jamaika, Südafrika, Sri Lanka, den Vereinigten Arabischen Emiraten und den USA gibt es staatliche Abweichungen, die eine 24-Std.-Notrufnummer vorsehen. Darüber hinaus fordern folgende Fluggesellschaften eine 24-Std.-Notrufnummer für den Lufttransport: ABSA Cargo Aerolineas Argentinas Air Algerie Air Astana Air Berlin Air Canada Air Canada Rouge Air China Air Hong Kong Air India Air Mauritius Air Nuigini Astral Aviation Austral Lineas Aereas Blue Dart Aviation Cathay Pacific Airways Carpatair SA China Southern Copa Airlines - Cargo Croatia Airlines DHL Air Limited DHL Aero Expreso S.A. DHL Aviation Emirates Etihad Airways © UMCO Umwelt Consult GmbH und NCEC / Stand März 2016 European Air Transport-DHL Federal Express Great Wall Airlines Gulf Air Hong Kong Dragon Airlines Indian Airlines Japan Airlines Jazz Aviation LP Jet Airways Jett8 Airlines Cargo JSC Siberia Airlines Kenya Airways Kingfisher Airlines LAN Airlines LAN Argentina LAN Cargo LAN Colombia LAN Ecuador LAN Express LAN Peru LANCO Llc Globus Lufthansa Malaysia Airlines Martinair Holland 10 Lufttransport MASAIR Aerotransportes Mas de Carga SA. De CV. Mexicana Airlines MIAT – Mongolian Airlines Qatar Airways Sas Scandinavian Airline System Saudi Arabian Airlines Siberia Airlines Singapore Airlines Spanair Srilankan Airlines Swiss International Tam Airlines Tam Linhas Aereas Thai Airways International Transbrasil Airlines Transportes Del Mercusol-TAM Turkish Airlines © UMCO Umwelt Consult GmbH und NCEC / Stand März 2016 11 Lithium Batterien Zur Beförderung aufgegebene Lithium- Zellen oder Batterien unterliegen als Gefahrgut im Straßen- und Seetransport unter bestimmten Voraussetzungen nicht den übrigen Gefahrgutvorschriften, müssen aber dennoch die Anforderungen der Sondervorschrift 188 ADR 2015/IMDG-Code 37. Amdt. erfüllen. In diesem Fall wird eine Telefonnummer für zusätzliche Informationen auf dem Versandstück und in dem Begleitdokument gefordert. Im Gefahrguttransport Luft wird unter den in Abschnitt 7.2.4.7 IATA-DGR 56. Ausgabe genannten Anforderungen die Angabe einer Telefonnummer auf dem Abfertigungskennzeichen „LithiumBatterien“ verlangt. Disclaimer: Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die Information wird nach bestem Wissen zusammengestellt, jedoch ohne Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Stand März 2016 © UMCO Umwelt Consult GmbH und NCEC / Stand März 2016 12