Eltern Formular - Oki Doki Kinderland in Langenfeld
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Eltern Formular - Oki Doki Kinderland in Langenfeld
ELTERNFORMULAR Einverständniserklärung der Eltern für die Nutzung des Oki Doki Abenteuerlandes für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) Hallo und guten Tag! Bitte bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift Ihr Einverständnis zum Klettern im Oki Doki Abenteuer-Hochseilgarten für Ihr Kind. Bitte beachten Sie auch unsere umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) und lesen Sie diese mit ihrem Kind gemeinsam durch! ELTERN / ERZIEHUNGSBERECHTIGTER: VORNAME _____________________ VORNAME _____________________ NAME _____________________ NAME _____________________ GEB.DATUM _____________________ GEB.DATUM _____________________ STRASSE ________________________ PLZ _____________ ORT _____________________________ E-MAIL ADRESSE _______________________________________________________ Wir versichern, Ihre Daten nicht an Dritte weiterzugeben und diese nur zu Ihrer Information über Neuerungen, Angebote sowie Veranstaltungen des AbenteuerParks zu benutzen. VORNAME DES KINDES GEB.DATUM DES KINDES 1. __________________________________ __________________ 2. __________________________________ __________________ 3. __________________________________ __________________ 4. __________________________________ __________________ Ich akzeptiere durch meine Unterschrift die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oki Doki Kinder Paradies GmbH, Rheindorfer Str. 70-74 in 40764 Langenfeld-Reusrath und versichere, diese gelesen und verstanden zu haben. ____________ DATUM ____________________________ UNTERSCHRIFT 1 _________________________ UNTERSCHRIFT 2 ELTERN / ERZIEHUNGSBERECHTIGTE ELTERN / ERZIEHUNGSBERECHTIGTE Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) der Oki Doki Kinder Paradies GmbH (Stand 01.12.2009) 1. Jeder Teilnehmer muss diese AGB`s vor Betreten des Oki-Doki-Abenteuerlandes durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Erziehungsberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor diese im Abenteuer-Hochseilpark klettern dürfen. Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Benutzungsregeln durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben. 2. Die Benutzung des Abenteuer-Hochseilparks ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Haftung der Oki Doki Kinder Paradies GmbH gilt Ziffer 7. 3. Der Abenteuer-Hochseilpark ist für alle Besucher ab dem vollendeten 4. Lebensjahr (ab 4 Jahre und 100 cm Körpergröße nur Kinderparcours) geöffnet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, schwanger sind und die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder unter 14 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein. (max.2 Kinder pro Erwachsener) Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen sind nicht berechtigt, den Abenteuer Hochseilpark zu begehen. 4. Es dürfen beim Begehen des Abenteuer-Hochseilparks keine Gegenstände wie offen getragener Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden. (Gefahr bei Seilrollen!!) 5. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung vor dem Begehen des Abenteuer-Hochseilpark teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Betreuers können die betreffenden Teilnehmer vom Abenteuer-Hochseilpark ausgeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Betreuers übernimmt die Oki Doki Kinder Paradies GmbH keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. 6. Die von der Oki Doki Kinder Paradies GmbH ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherungsleine mit Karabinern, Stahlseilrolle) muss nach Anweisung des Veranstalters/Betreuers benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Abenteuer-Hochseilparks nicht abgelegt werden und muss 3 Stunden nach erfolgter Einweisung wieder zurückgegeben werden. 7. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Oki Doki Kinder Paradies GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauten Personen. Die Oki Doki Kinder Paradies GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unsere Besucher an Dritten verursacht wurden. 8. Jede Station darf nur von max. 2 Personen begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. 2 Personen, auf dem Zentralpodest max. 20 Personen gleichzeitig aufhalten. 9. Die Geschäftsleitung (vertreten durch den Parkmanager) behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten, vom Park auszuschließen. Dies gilt auch für das Recht, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. Es besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises. 10. Die Oki Doki Kinder Paradies behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam- Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er dies der Oki Doki Kinder Paradies GmbH ausdrücklich mitteilen. Der Teilnehmer wird in diesem Fall durch einen andersfarbigen Helm kenntlich gemacht. 11. Das Fertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage der Oki Doki Kinder Paradies GmbH verboten. Die Oki Doki Kinder Paradies GmbH behält sich etwaige Schadensansprüche im Falle der Missachtung vor.