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Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l’Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell’Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE SSIGA SGWA G221 d Ausgabe Februar 2016 REGE LWE RK Reglement Sicherheitsaudit − Überprüfung der Qualifikation und Organisation von Gasversorgungsunternehmen/Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht G221 SVGW, Grütlistrasse 44, Postfach 2110, 8027 Zürich Telefon 044 288 33 33, Fax 044 202 16 33, www.svgw.ch Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l’Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell’Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE SSIGA SGWA G221 d Ausgabe Februar 2016 REGE LWE RK Reglement Sicherheitsaudit − Überprüfung der Qualifikation und Organisation von Gasversorgungsunternehmen/Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht Copyright by SVGW, Zürich Satz: Multicolor Print AG, Baar Ausgabe Februar 2016 Nachdruck verboten Bezug bei der Geschäftsstelle des SVGW ([email protected]) G221 SVGW, Grütlistrasse 44, Postfach 2110, 8027 Zürich Telefon 044 288 33 33, Fax 044 202 16 33, www.svgw.ch INHALTSVERZEICHNIS Vorwort5 1Zielsetzung 6 2Geltungsbereich 6 3 6 Definitionen, Begriffe und normative Verweise 3.1Definitionen 3.2 Gesetzliche Vorgaben und normative Verweise 3.3Begriffe 6 7 7 4Grundsätzliches 8 4.1Allgemeines 4.2Zuständigkeiten 4.3 Förderung der Verhütung von Berufsunfällen – Mandat der Suva 4.4 Vollzug durch andere Durchführungsorgane 8 8 8 9 5Sicherheitsaudit 9 5.1Auditierung 5.2Durchführung 5.3 Berichterstattung durch das TISG 9 10 10 6Schlussbestimmung 11 Anhang Fragenkatalog Sicherheitsaudit G221 d, Ausgabe Februar 2016 12 3/33 4/33 G221 d, Ausgabe Februar 2016 zurück Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES VORWORT ZU DEN SVGW-REGLEMENTEN GAS SVGW-Reglemente geben praxisnah und pragmatisch Leitlinien und Hinweise zur Anwendung und Umsetzung von SVGW-Richtlinien, um eine sichere, zuverlässige und nachhaltige Gas-Versorgung und Gas-Nutzung sicherstellen zu können. Sie konkretisieren im Interesse der Kunden, der Öffentlichkeit und des Betreibers Anforderungen zur Einhaltung von Schutzzielen oder zur Vermeidung von Gefahren beim Bau, beim Betrieb und bei der Instandhaltung gastechnischer Einrichtungen. SVGW-Reglemente basieren auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und praktischer Erfahrung und werden von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute und den zuständigen Behörden sowie vom SVGW als Wiedergabe des anzuwendenden Stands der Technik und des Fachwissens angesehen. Sie dienen der Konkretisierung von anerkannten Regeln der Technik. Die Anwendung und Umsetzung von SVGW-Reglementen lässt vermuten, dass die wesentlichen Anforderungen (Schutzziele und abzuwendende Gefahren) von übergeordneten SVGWRichtlinien eingehalten werden. Entscheidet sich ein Anwender für andere Lösungen, so muss er glaubhaft nachweisen können, dass die wesentlichen Anforderungen auf andere geeignete Weise erfüllt werden. Vorwort zum SVGW-Reglement G221, Sicherheitsaudit – Überprüfung der Organisation und Qualifikation von Gasversorgungsunternehmen/ Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW führt bei Gasversorgungsunternehmen im Auftrag der Kantone Sicherheitsaudits durch und überprüft im Rahmen eines weiteren Mandats der Suva den Stand der Arbeitssicherheit in der Gasbranche. Fokus der Auditierung liegt im Bereich der Organisation und Qualifikation der Unternehmen mit dem Ziel, einen sicheren, zuverlässigen und unfallfreien Betrieb des Versorgungsunternehmens und der Gasnetze sicherzustellen. Das Reglement G221 wurde in der Geschäftsstelle, basierend auf der Richtlinie G21 «Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation des technischen Bereiches von Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht» und den Erfahrungen des Technischen Inspektorats des Schweizerischen Gasfaches (TISG), im Zusammenhang mit der bisherigen Umsetzung der Sicherheitsrevisionen (Safety Audits), neu Sicherheitsaudits, erstellt. Das Reglement G221 regelt die Überprüfung der Vorgaben gemäss der Richtlinie G21 und weiterer Anforderungen im Rahmen des Sicherheitsaudits. Es wurde durch die Hauptkommission Gas genehmigt und in Kraft gesetzt. G221 d, Ausgabe Februar 2016 5/33 zurück 1 Inhaltsverzeichnis Zielsetzung Das Reglement legt den Umfang und das Vorgehen für die Überprüfung der Organisation und Qualifikation von Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht fest. 2 Geltungsbereich Das Reglement gilt für die Durchführung von Sicherheitsaudits zur Überwachung von Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht mit einem Betriebsdruck von maximal 5 bar. 3 Definitionen, Begriffe und normative Verweise 3.1Definitionen Anschlussleitung Leitungsstück von der Versorgungsleitung bis und mit der ersten Absperrarmatur (Haupt absperrarmatur) nach Eintritt ins Gebäude. Bei Anschlussleitungen ohne Hauptabsperrarmatur im Gebäudeinneren gilt die Innenwand nach dem Gebäudeeintritt als Grenze. Arbeitsanweisung Schriftliche Anweisung für den Mitarbeiter, um das korrekte und sichere Ausführen von Arbeiten zu gewährleisten. Dienstleister Unternehmen, das im Auftragsverhältnis eines anderen Unternehmens Arbeiten (Dienstleis tungen) ausführt. Fachkundige Fachkundig ist, wer in seinem Fachgebiet über das nötige Fachwissen verfügt, die nötige Grundausbildung und Berufserfahrung besitzt und die entsprechend notwendige Weiterbildung absolviert hat. Gasgerät Oberbegriff für Gasverbrauchsapparate und übrige gastechnische Apparate (Druckregler, Zähler usw.). Gasinstallation Gastechnische Einrichtungen nach der Hauptabsperrarmatur bzw. der Hausinnenwand (gebäudeinterne Installation). Gasnetz Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlageteile (Rohrleitungen, Rohrleitungsnebenanlagen) zum Transport und Verteilen von Gasen inkl. Anschlussleitungen. Gasnetzbetreiber Privat oder öffentlich-rechtlich organisiertes Unternehmen, das das Gasnetz und Messsta tionen betreibt. Gasverbrauchsapparat Gasverbrauchende Geräte wie z. B. für Heiz- und Kochzwecke, Gasturbinen, Gasmotoren, Brennstoffzellen, aber auch industrielle Thermoprozessanlagen (Anlagen zum Trocknen, Schmelzen, Sintern, Oberflächenbehandeln, Wärmebehandeln usw.). Gasversorgungsunternehmen Unternehmen, das sowohl lokaler Gasnetzbetreiber als auch lokaler Gaslieferant ist. 6/33 G221 d, Ausgabe Februar 2016 zurück Inhaltsverzeichnis Instandhaltung Sammelbegriff für Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Rohrleitung Eine Rohrleitung besteht aus Rohren, Rohrleitungsteilen und Armaturen und dient der Verteilung gasförmiger Brenn- und Treibstoffe. Rohrleitungsanlagen Rohrleitung und die dem Betrieb dienenden Einrichtungen (Rohrleitungsnebenanlagen). Rohrleitungsnebenanlage Anlagen, Gebäude und Installationen, die dem Betrieb der Rohrleitung dienen. Versorgungsleitung Rohrleitung ohne direkte Endverbraucher, von der Anschlussleitungen wegführen. 3.2 Gesetzliche Vorgaben und normative Verweise G V V G R R R Bund Bundesgesetz über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe (Rohrleitungsgesetz, RLG) Bund SR 746.11 Rohrleitungsverordnung (RLV) Bund SR 746.12 Verordnung über die Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen (RLSV) Bund SR 832.20 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) SVGW G1 Richtlinie für Erdgasinstallationen in Gebäuden (Gasleitsätze) SVGW G2 Richtlinie für Gasleitungen SVGW G21 Richtlinie – Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation des technischen Bereiches von Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht G = Gesetz SR 746.1 V = Verordnung R = Richtlinie 3.3Begriffe ASA Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit DRM Gas-Druckregelanlage, Gas-Druckregel- und Messanlage EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit GVUGasversorgungsunternehmen KKS Kathodischer Korrosionsschutz QMQualitätsmanagement RLGRohrleitungsgesetz SiBeSicherheitsbeauftragter SVGW Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches TISG Technisches Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung G221 d, Ausgabe Februar 2016 7/33 zurück 4 Inhaltsverzeichnis Grundsätzliches 4.1Allgemeines Ein Sicherheitsaudit umfasst die folgenden Bereiche oder Prozesse eines Gasversorgungs unternehmens oder Gasnetzbetreibers: • Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Gasnetzen und Gasinstallationen • Abnahme und Bewilligung von Gasinstallationen (Installationskontrolle) • Umsetzung der Pflichten des Gasversorgungsunternehmens oder Gasnetzbetreibers für Gasverbrauchsapparate (insbesondere der Kontrolle) • Qualifikation und Einsatz von Personal, auch Dritter (Dienstleister) Die Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreiber können den Fragebogen im Anhang zur Vorbereitung des Sicherheitsaudits oder zu internen Audit- oder Qualitätsmanagement tätigkeiten verwenden. 4.2Zuständigkeiten Rohrleitungsanlagen mit Drücken bis inklusive 5 bar und einem Druck kleiner als 200 kPa mal Aussendurchmesser der Leitung in Meter unterstehen gemäss Artikel 42 des RLG und Artikel 28 der RLV der Aufsicht des Kantons und der Oberaufsicht des Bundes (RLG Art. 43). Die zuständigen Amtsstellen der Kantone oder die von ihnen bezeichneten Aufsichtsstellen erteilen den Gasversorgungsunternehmen bzw. Gasnetzbetreibern die Bewilligung für den Bau und den Betrieb der Rohrleitungsanlagen unter der Aufsicht der Kantone. Die vom TISG periodisch durchgeführten Sicherheitsaudits der Gasversorgungsunternehmen (siehe Kap. 5.1 und 5.3) können der kantonalen Aufsichtsbehörde als Grundlage für die Erteilung und Aufrechterhaltung der oben genannten Bewilligungen dienen – gegebenenfalls in Verbindung mit von der zuständigen Aufsichtsbehörde aufgestellten Regelungen. Die Einhaltung und Umsetzung dieser Regelungen können vom TISG überprüft werden (siehe auch Kapitel 5.3). Das TISG ist eine akkreditierte Inspektionsstelle, Typ A mit der Akkreditierungsnummer SIS 0022, und handelt entsprechend transparent, unabhängig und unparteilich. 4.3 Förderung der Verhütung von Berufsunfällen – Mandat der Suva Der SVGW hat von der Suva ein Mandat, um in Betrieben, die gasförmige Brenn-, Heiz- und Treibstoffe über ein entsprechendes Netz bzw. Rohrleitungsanlagen verteilen, die Arbeits sicherheit zu erhöhen und die Verhütung von Berufsunfällen zu unterstützen. Die diesbezügliche Begutachtung der Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreiber wird aus Effizienz- und Kostengründen kombiniert mit dem kantonalen Sicherheitsaudit durchgeführt. Stellt das TISG im Bereich der Arbeitssicherheit sicherheitswidrige Zustände fest, die in den Zuständigkeitsbereich der Suva fallen, kann es diese benennen und deren Beseitigung verlangen. Der eigentliche Vollzug, im Sinne einer Ermahnung und weiterer Verfahrensschritte, verbleibt in der Zuständigkeit der zuständigen Durchführungsorgane (siehe «EKAS Leitfaden für das Durchführungsverfahren», EKAS 6030). 8/33 G221 d, Ausgabe Februar 2016 zurück 4.4 Inhaltsverzeichnis Vollzug durch andere Durchführungsorgane Sollte das TISG bei seiner Tätigkeit auf sicherheitswidrige Zustände treffen, die im Zuständigkeitsbereich anderer Durchführungsorgane liegen, kann es diese benennen. Der eigentliche Vollzug (Ermahnung und die folgenden Verfahrensschritte, vergleiche «EKAS Leitfaden für das Durchführungsverfahren», EKAS 6030) verbleibt in der Zuständigkeit der jeweiligen Durchführungsorgane. 5 Sicherheitsaudit 5.1Auditierung Die Sicherheitsaudits werden in Erst- und Wiederholaudits unterschieden. 5.1.1.Erstaudit Bei der erstmaligen Überprüfung der Organisation und der Qualifikation eines Gasversorgungsunternehmens oder Gasnetzbetreibers wird das Sicherheitsaudit im vollen Umfang durchgeführt. Ein Erstaudit gilt im Allgemeinen als erfolgreich abgeschlossen, sobald die kantonale Aufsichtsstelle auf Basis der positiven Berichterstattung des TISG dem Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreiber die beantragte Bau- und Betriebsbewilligung erteilt. Eine positive Berichterstattung des TISG erfolgt, wenn festgestellt wird, dass die Eignung für den Bau und Betrieb von Gasnetzen und Gasinstallationen vorhanden ist und die im Verlauf der Audittätigkeiten gestellten Auflagen umgesetzt werden. Auflagen und Empfehlungen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Umsetzung befinden, werden spätestens beim ersten Wiederholdaudit nachgeprüft. Ein erneutes Erstaudit kann notwendig werden, falls sich bei einem Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreiber wesentliche Änderungen in der Rechtsform oder bei den Betriebsstrukturen ergeben oder im Zusammenhang mit Ablaufen und Erneuern einer Bau- und Betriebsbewilligung. 5.1.2.Wiederholaudit Im Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Erstaudit führt das TISG periodisch ein Audit bezüglich der Organistation und der Qualifikation des Gasversorgungsunternehmens oder Gasnetzbetreibers durch. Solche Wiederholaudits erfolgen, wenn nicht anders angezeigt, mit einer Periodizität von drei bis fünf Jahren. In einem Wiederholaudit wird insbesondere auf Änderungen und Neuerungen bei den unter Kapitel 5.2 aufgeführten Themengebieten eingegangen und die Umsetzung von Auflagen oder Empfehlungen aus vorgängigen Audits überprüft. Ein Wiederholaudit im Umfang eines Erstaudits kann angebracht sein oder gar notwendig werden, falls sich bei einem Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreiber wesentliche Änderungen ergeben. G221 d, Ausgabe Februar 2016 9/33 zurück Inhaltsverzeichnis 5.2Durchführung Ein Erst- oder Wiederholaudit umfasst in der Regel die nachfolgend aufgeführten Themen gebiete. Themengebiete und Gliederung 1 Rechtsform der Gasversorgung 2 Betriebsstrukturen und Zuständigkeiten inkl. Pikettorganisation (Aufbau- und Prozessorganisation) 3 Verfügbarkeit von Fachpersonal (qualitativ und quantitativ) 4 Gesicherte Arbeitsabläufe (auch Notstandsmassnahmen, evtl. in Zusammenarbeit mit kantonalen Behörden) 5Gasversorgungsreglement 6Haftpflichtversicherung 7 Technische Hilfsmittel und Gerätschaften 8 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung 9 Gasversorgungsnetz und Nebenanlagen (Kontrollberichte über die Gastransport- und Gasverteilnetze sowie Nebenanlagen, inklusive Instandhaltung und Installationskontrollen) 10Gasverbrauchsanlagen (Kontrollberichte über Anlagen, inklusive Instandhaltung und Installationskontrollen; auch allfällige technische Inspektionen von Gasanlagen und Baustellenbesuche) Das Gasversorgungsunternehmen oder der Gasnetzbetreiber wird vor einem Sicherheitsaudit gebeten, die notwendige Dokumentation zu den oben aufgeführten Themengebieten zusammenzustellen und den Fragenkatalog gemäss Anhang vorzubereiten. Der Versorger oder Betreiber kann vom TISG beauftragt werden, diese Dokumentation zur Vorbereitung des Sicherheitsaudits dem TISG vorgängig zuzustellen. Im Fragenkatalog gemäss Anhang sind Abschnitte (Blöcke) oder einzelne Fragen, die sich auf die oben aufgeführten Themengebiete beziehen, mit einem entsprechenden Vermerk gekennzeichnet. 5.3 Berichterstattung durch das TISG Über durchgeführte Sicherheitsaudits wird ein Bericht erstellt und der kantonalen Aufsichtsstelle zugestellt. Eine Kopie des Berichts erhält das auditierte Gasversorgungsunternehmen oder der auditierte Gasnetzbetreiber. Der Bericht umfasst Anmerkungen zu kontrollierten Punkten bzw. Themen (gemäss Themengebieten unter Kapitel 5.2 oder Fragenkatalog im Anhang). Zu einzelnen Punkten oder Themen, die im Rahmen des Sicherheitsaudits festgestellt und besprochen wurden, können Auflagen und Empfehlungen formuliert werden. Auflagen des TISG oder der kantonalen Aufsichtsstelle an den Versorger oder Betreiber sind notwendige Schritte oder Aktionen zur Beseitigung sicherheitsrelevanter Schwachstellen oder nicht richtlinienkonformer Zustände, die das auditierte Gasversorgungsunternehmen oder der auditierte Gasnetzbetreiber zwingend umsetzen muss. Solche Auflagen können terminiert sein. Die Umsetzung wird spätestens beim nächsten Wiederholaudit überprüft. 10/33 G221 d, Ausgabe Februar 2016 zurück Inhaltsverzeichnis Empfehlungen zeigen dem Versorger oder Betreiber Verbesserungsmöglichkeiten auf. Ihre Umsetzung ist optional und wird zur Erreichung eines in der Schweizer Gasindustrie üblichen Zustands oder zur Beseitigung von Schwachstellen vorgeschlagen. 6 Schlussbestimmung Das vorliegende Reglement wurde durch die Hauptkommission Gas (G-HK) am 11. November 2015 genehmigt und auf den 1. Februar 2016 in Kraft gesetzt. Für die Geschäftsstelle: Der Direktor Martin Sager G221 d, Ausgabe Februar 2016 11/33 zurück Inhaltsverzeichnis Anhang Fragenkatalog Sicherheitsaudit 1Zielsetzung Der vorliegende Fragenkatalog legt für die Überprüfung der Organisation und Qualifikation eines Gasversorgungsunternehmens oder Gasnetzbetreibers unter kantonaler Aufsicht, im Rahmen eines Erstaudits oder eines Wiederholaudits, eine umfassende und einheitliche Grundlage wesentlicher Anforderungen für die Durchführung des Sicherheitsaudits fest. 2Anwendungsbereich Der vorliegende Fragenbogen dient dem Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreiber – im Sinne einer Selbstkontrolle oder zur Vorbereitung –, wie auch dem Technischen Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches (TISG), als Leitfaden für Anforderungen und Fragen im Rahmen des Sicherheitsaudits, d. h. bei der Auditierung vor Ort. Verweise auf die Gliederung des Berichtes des Sicherheitsaudits gemäss G221, Kapitel 5.2, finden sich in der Spalte «Umschreibung Anforderung(en)/Frage». 12/33 G221 d, Ausgabe Februar 2016 Inhaltsverzeichnis teilweise umgesetzt umgesetzt 3.1 a)Gesellschafts-/Rechtsform gemäss OR X (Themengebiet 1 – Rechtsform der Gasversorgung) • Öffentlich-rechtliche Institution •Aktiengesellschaft •Andere Nummer erforderlich (zwingend) Umschreibung Anforderung/Frage umzusetzen zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) 3Einführung 3.1Grundlagen des GVU (Gasversorgungsunternehmen)/ des Gasnetzbetreibers Gründungsgeschichte 3.1 b)Qualitätsmanagement in der Gas- X versorgung • Qualitätsmanagementsystem (QMS) − vorhanden und eingeführt − in Bearbeitung −geplant •QMS-zertifiziert − durch wen? • Erfahrungen mit QMS 3.1 c)Arbeitssicherheit (ASA) X (Themengebiet 8 – Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) ASA-Branchenlösung •Mitgliedschaft bei «SVGW ASA- Branchenlösung» •Mitgliedschaft bei anderen anerkannten Branchenlösungen (z. B. VSE) • Andere Form des ASA-Beizugs −welche? Betriebsbesuche seitens Suva • Bericht an TISG 3.1 d)Sicherheitshandbuch X (Themengebiet 8 – Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) •Referenzexemplar •Standorte • Aktuelle Ausgabe/nachgeführt •Einsicht 3.2Kundenbeziehungen 3.2 a) Werden Verträge abgeschlossen? X • Gasanschlussvertrag •Gasliefervertrag G221 d, Ausgabe Februar 2016 13/33 3.2 b)Reglemente (z. B. Anschluss-, Beitrags- oder Gebührenreglement) siehe auch 5.1 a) X X •vorhanden/vorliegend •Ausgabejahr • Inhaltliche Beurteilung • Verweis auf SVGW (für Installationen) − Regelwerk als Stand der Technik − Regeln der Technik • Genehmigung durch Behörde(n) 3.2 c)Sind Eigentumsverhältnisse an X Anschlussleitungen (AL) definiert? • Wer kontrolliert AL im Privatbesitz? •Wie informiert GVU die Eigentümer der AL über Rechte und Pflichten? • Überwachung von stillgelegten AL umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) 4Aufgaben GVU/Gasnetzbetreiber (Gesamtbetrachtung) 4 a) Gewährleistung Sicherheit für X •Planung •Bau • Betrieb •Instandhaltung •Kontrolle 4 b) Gewährleistung Qualität für X •Planung •Bau •Betrieb •Instandhaltung X X 4 c.2 • behördlichen Forderungen − Bewilligungen Bau Gasnetz − Bewilligungen Betrieb Gasnetz X 4 c.3) • Regeln der Technik −SVGW-Regelwerk(e) X 4 c)Umsetzung gemäss «relevanten Anforderungen» insbesondere 4 c.1) • gesetzlichen Vorschriften −Unfallverhütungsgesetz −Arbeitssicherheit 14/33 G221 d, Ausgabe Februar 2016 Inhaltsverzeichnis 4. e)Definition Schnittstellen zwischen (verschiedenen) Tätigkeitsfeldern 4 f) Nicht delegierbare Kerntätigkeiten X 4 f.1) • Festlegungen −Organisation − eigenes Personal (Auswahl) 4 f.2) • Eigenes Personal −Anweisungen −Kontrollen − Qualifikation (Vorgaben) − Weiterbildung (Vorgaben) 4 f.3) • Dienstleister, Dienstleistungen − Auswahl (Qualifizierung) −Vergabe −Überwachung 4 f.4) • Gesamtverantwortung −Planung −Bau −Betrieb −Instandhaltung 4 g) Aktuelle Anlagendokumentation siehe auch 5.4 X X X X X teilweise umgesetzt umgesetzt 4 d)Bewilligungsverfahren X (Themengebiet 4 – Gesicherte Arbeitsabläufe) Interne Weisungen in Übereinstimmung mit «relevanten Anforderungen» •Anträge •Freigaben • Installationsbewilligungen − an Fachkundige -Personenzertifizierung durch SVGW -andere −Konzessionen −Andere Nummer erforderlich (zwingend) Umschreibung Anforderung/Frage 4 h)Ein- und Ausspeisepunkte (Netzinfrastruktur) •Messmittel −Betrieb −Instandhaltung •Datenaustausch ---(Werkzeuge und Betriebsmittel – Bereitstellung, Instandhaltung siehe 8) 4 i)Infrastruktur – X Bereitstellung und Instandhaltung G221 d, Ausgabe Februar 2016 umzusetzen zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) 15/33 ---(Arbeitssicherheit siehe 5.6) 4 j) Gesundheitsschutz X siehe auch 5.6 ---(Notfallintervention, Pikettdienst siehe 5.5) 4 k)Überwachung/Monitoring Gasnetz X siehe auch 5.4 •Kapazität •Lastverteilung •Gasqualität •Odorierung Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück 4 l) Abwicklung Gastransport für Dritte 4 m)Unterhalt – Umsetzung Konzept (Statistik, Netzzustand, Bedarf) 4 n)(Themengebiet 6)X (Haftpflicht-)Versicherung •Deckungsnachweis für Mindest- Versicherungssumme (CHF 5 Mio.) •Mitglied im SVGW-Versicherungspool für Gasversorgungen − 1. EXZ (+ CHF 15 Mio.) − 2. EXZ (+ CHF 30 Mio.) 4 o) Vertragsangelegenheiten 4 p) 4 q) X Rechtsangelegenheiten Tätigkeiten durch Dritte (Dienstleister) X siehe auch 7 ff. • welche? (Auflistung) 5Organisation 5.1Allgemeines 5.1 a)(Themengebiet 5) X Gasversorgungsreglement siehe auch 3.2 b) 5.1 b)Aufgaben und Tätigkeiten durch X Organisationsstruktur (Aufbau- und Ablauforganisation) • sicher durchführbar • zielführend durchführbar •kontrollierbar •dokumentierbar 16/33 G221 d, Ausgabe Februar 2016 Inhaltsverzeichnis 5.1 d) Führen eines Systems der X • Selbstkontrolle und •Verbesserung zwecks Veranlassung von Änderungen bei Mängeln betreffend Regelungen und Organisation Wichtige Informationen und Meldungen X • jederzeitige Entgegennahme •Weiterleitung an zuständige Stelle(n) zur Bearbeitung • Sicherstellung Kommunikation durch −Organisation − geeignete Einrichtungen 5.1 f) Unbundling (freier Zugang zu Gasnetzen) X •Umsetzung − abgeschlossen/wird durchgeführt −geplant •Regelungen −rechtlich −verfahrenstechnisch −technisch •Zusammenarbeit mit GVU/Gasnetz- betreibern −Abrechnung −sonstiges •Gasstatistik •weiteres X X 5.1 e) teilweise umgesetzt umgesetzt 5.1 c) Überprüfung (Kontrolle) X Regelungen; diesbezügliche Aufbauund Ablauforganisation •Anwendung •Wirksamkeit • Angemessene Zeitabstände • Potenzielle Risiken •Verbesserungsmöglichkeiten •Durch zuständige/verantwortliche Personen Nummer erforderlich (zwingend) Umschreibung Anforderung/Frage umzusetzen zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) 5.2Aufbauorganisation 5.2 a)(Themengebiet 2) Betriebsstruktur und Zuständigkeiten 5.2 b)(Themengebiet 3) Verfügbarkeit von Fachkundigen/Fachpersonal siehe auch 6.3 und 6.4 G221 d, Ausgabe Februar 2016 17/33 5.2 c) Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) Schriftliche Festlegung(en) 5.2 c.1) •Verteilung Aufgaben und Verantwort- lichkeiten, z. B. Organigramm (allfällige politische Einbindung) − Betriebsleiter (Direktor) − Kader (Stellenbesetzungen) −Betriebsabteilung −Rohrnetzabteilung X 5.2 c.2) • X 5.2 c.3) • Pflichtenhefte/Stellenbeschriebe für − Linienvorgesetzte, Kader −Mitarbeiter X 5.2 c.4) • Vertreterregelung(en) X 5.2 c.5) • Technischer Leiter −Pflichtenheft −Stellenbeschrieb X 5.2 c.6) • Sicherheitsbeauftragter (SiBe) siehe auch 6.5 − formelle Ernennung − Zuständigkeit(en) (Gas, allgemein) −Stellenbeschreibung −Pflichtenheft −Weisungsbefugnis(se) X 5.2 c.7) • Pikettdienst (Organisation) siehe auch 5.5 −Koordination mit Ereignisdiensten (Feuerwehr, Zivilschutz usw.) −Dienstanweisungen −Dienstplan − Ausrüstung und Geräte 5.2 c.8) • Notfallorganisation siehe auch 5.5 X X X 5.2 c.9) • 18/33 umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück Mitarbeiter −Aufgaben −Kompetenzen −Verantwortlichkeiten Installationskontrolle −Aufgabenprofil −Dienstanweisungen − Interne Weisungen G221 d, Ausgabe Februar 2016 umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) 5.3Ablauforganisation (gesicherte Arbeitsabläufe und administrative Hilfsmittel – Qualitätssicherung, QM) 5.3 a)Grundlagen – Unterlagen wie Gesetze, X Verordnungen, Richtlinien usw. vorhanden • RLG, UVG, ArG, PrSG usw. • SVGW-Regelwerke −Standort -zentral - bei Mitarbeitern −vollständig −aktuell •Unterlagen anderer Organisationen (VKF, SVS, SVTI usw.) •Wer ist für Aktualisierung verantwortlich? 5.3 b) Arbeitsabläufe 5.3 b.1)• Festlegung(en) X 5.3 b.2) • X 5.3 b.3)• Dokumentation −Arbeitsanweisungen −Vorgehensweisen −Durchführungsvorschriften (für fachgerechte Durchführung ausgewählter Tätigkeiten) X 5.3 b.4) • auf Grundlage Aufbauorganisation X Arbeitsbeschreibung(en), z. B. für − Unterhalt oder − Neubau; betreffend − Netz oder −Anlagen; −weitere ---(Notstandsmassnahmen siehe 5.5) 5.3 c)Sicherung und Qualitätsmanagement (Themengebiet 4 – Gesicherte Arbeitsabläufe) 5.3 c.1)• Installationskontrollen X −Objektbewilligungen/-abnahmen - durch GVU -andere − durch Fachkundige -Personenzertifizierung durch SVGW -Konzessionen - anderweitiger Nachweis G221 d, Ausgabe Februar 2016 19/33 5.3 c.2) •Kundenanlagen Haushalt und Gewerbe/Industrie −Zeitfenster/Zeitrahmen -Inbetriebnahme (Haus-)Installationen -Installationskontrolle -Gerätekontrolle -Protokollierung − (Rück-)Meldungen an GVU, insb. -Mängelbehebung X 5.3 c.3) •Rohrleitungsanlagen (Gasnetz) und X Nebenanlagen − (interne) Kontrollberichte −Häufigkeit und Art der Trassenkontrollen − Leckortungs- und Reparaturprozess − Verwendete Materialien −Netzüberwachung/aufgeschaltete Störungsmeldungen − Technischer Standard der Anlagen 5.3 c.4) •Allgemeine Unterhalts- und X Wartungsarbeiten siehe auch 10. c) ff. 5.3 d)Schnittstellen – Widerspruchsfreie X Regelungen • innerbetriebliche Zusammenarbeit • Einschaltung Dienstleister (Drittstellen) 5.3 e) Hausinstallationen X •Installationsbewilligungswesen (eigene Konzessionen; SVGW GW1; andere) • Anschluss von Gasapparaten − durch GVU − durch private Installateure 5.3 f) Gasmengenmessung X •Gaszählerablesungen •Instandhaltung (Auswechslung und/oder Eichung der Gaszähler) 5.3 g)Rohrleitungsanlagen (Gasleitungen) – X Bau, Betrieb, insb. Netzkontrolle und Unterhalt • durch GVU/Netzbetreiber −Einzelheiten • durch Dienstleister/Dritte −Einzelheiten 20/33 umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) G221 d, Ausgabe Februar 2016 5.3 h)Periodische Sicherheitskontrollen an X Hausinstallationen • von GVU durchgeführt −Umfang -Gasgerätearten -Gasinstallationen - sowie deren Umgebung −Perioden für Sicherheitskontrolle(n), gemäss - SVGW-Regelwerken, z. B. G1 - kantonalen Regelungen •Nachkontrollen seitens GVU nach Mängelbehebungen von Beanstandungen 5.3 i) Zusammenarbeit mit Dritten X •Ereignisdienste −Instruktion der Ereignisdienste (Gasaustritte, Brandbekämpfung) −Einsatzpläne für Anlagen der Gasversorgung −Einsatzpläne für Gasanlagen (in Industrie und Gewerbe) •TISG − Was ist gut? − Was ist verbesserungsfähig? •Andere Fachorganisationen, Behörden usw. 5.3 j) Öffentlichkeitsarbeit X •Wie werden Sicherheitsaspekte der Gasversorgung gegenüber Dritten kommuniziert? − Wahrnehmung von Gasgeruch − weitere Sicherheitsthemen umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) 5.4Betriebsaufzeichnungen 5.4 a) Aufzeichnungen X • wichtige Aufgaben • wichtige Tätigkeiten • fachgerechte Durchführung • regelmässige Überprüfung durch Verantwortliche/Zuständige •Aufbewahrung während 10 Jahren (vorbehaltlich anderweitiger Vorgaben) 5.4 b)Einleiten von Massnahmen aufgrund von mangel- oder fehlerhaften Aufzeichnungen G221 d, Ausgabe Februar 2016 X 21/33 5.4 c) GVU/Gasnetzbetreiber X •Dokumentation von Störungen des bestimmungsgemässen Betriebs • Auswertung Dokumentation • Feststellung Ursache Störungen • Korrektur Störungen 5.5 Notfallorganisation und Pikettdienst 5.5 a) Pikettorganisation X • zur Störungsbehebung • für Notfalleinsätze 5.5 b) Anforderungen an Pikettmitarbeiter X • erkennen • beseitigen, von •Betriebsunterbrüchen •Gefahrensituationen 5.5 c) Alarmierungskonzept X • Zuständigkeiten (Organisation) •Vorgehen Schadensbehebung (Einsatzpläne) • Alarmierungs- und Meldekette •Zusammenarbeit und Absprache mit Dritten Interventionskonzept X • Zuständigkeiten (Organisation) •Vorgehen Schadensbehebung (Einsatzpläne) • Alarmierungs- und Meldekette •Zusammenarbeit und Absprache mit Dritten 5.5 e)Vorbereitete Notfallmassnahmen, X z. B. nach SVGW-Regelwerk G1002 •Notfallszenarien •Notfallorganisation und -zuständigkeiten •Notfalldokumentation • Notfallmaterial und -geräte •Notfallkommunikationskonzept • Notfallbewirtschaftungskonzept für −Gasverteilanlagen −Gasspeicher −weitere/andere •Notfallausbildungskonzept für Mitarbeiter GVU/Gasnetzbetreiber oder Gasverbünde 5.5 d) 22/33 umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) G221 d, Ausgabe Februar 2016 5.6 (Themengebiet 8) Arbeitssicherheit und Unfallverhütung 5.6 a)Vorschriften und Broschüren zur X Arbeitssicherheit und/oder vorbeugenden Unfallverhütung • Sicherheitshandbuch SVGW/ VSE •Suva-Unterlagen • eigene Unterlagen •weitere umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) 5.6 b)Innerbetriebliche Aktivitäten zur Arbeitssicherheit 5.6 b.1) •Betriebliche Eigenkontrollen (durch GL/Linienverantwortliche/SiBe) −systematisch − wer führt Kontrollen durch? − gibt es dazu Checklisten? −Nachweise Durchführung (Dokumentation) − Anordnung von Massnahmen − Kontrollen Umsetzung X 5.6 b.2) • X X 5.6 b.4) •Aktivitäten zur «Wahrnehmung von unfallträchtigen Situationen» −Beispiele −Übungen -theoretisch - in situ 5.6 b.5) • Fachtechnische Mitarbeitergespräche 5.6 c) Innerbetriebliche Ereigniskontrollen 5.6 c.1) • X X SiBe Aktivitäten: −Schulung −Beratung −Kontrollen −andere/weitere, wie 5.6 b.3) •Schulung/Informationswesen Mitarbeiter −Periodizität −Themen − Dokumentation Anlässe Jährliche, betriebliche Unfallstatistik − Betriebsunfälle (BU) − Nichtbetriebsunfälle (NBU) −Arbeitsausfall-Stunden/-Tage − Statistische Erfolgskontrollen 5.6 c.2)• Unfallanalysen G221 d, Ausgabe Februar 2016 23/33 Inhaltsverzeichnis 6.1 a) Anforderungen an Mitarbeiter X − Übertragung von Aufgaben − Eigenverantwortliche Wahrnehmung • ausreichende Qualifizierung − aufgrund notwendiger Ausbildung − aufgrund Kompetenzen −Sicherstellung vor Übertragung Arbeiten/Aufgaben 6.1 b)Unterweisung/Information Mitarbeiter X gemäss •Aufgabengebiet •«relevanten Anforderungen», insb. auch −Arbeitssicherheit −Umweltschutz • unternehmensinternen Anweisungen 6.1 c) 6.2 a) Vorgesetzte – Weiterbildung X • Ermittlung Weiterbildungsbedarf • Massnahmen bei Personal/Mitarbeiter −aufzeichnen −aufbewahren • Sicherstellung Anwendung − Stand der Technik −gesetzliche Vorgaben, behördliche Forderungen usw. 6.2 b)Verpflichtung des Personals/ der Arbeitnehmer zur Weiterbildung im eigenen Aufgabengebiet 5.6 c.3) •Unfallmeldewesen − Innerbetriebliches Meldewesen -Beinaheunfälle -Bagatellunfälle (Arbeitsausfall ≤ 3 Tage) -UVG-meldepflichtig −Suva −TISG teilweise umgesetzt umgesetzt X Nummer erforderlich (zwingend) Umschreibung Anforderung/Frage umzusetzen zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) 6Personal 6.1Personalqualifikation Zugriff der Mitarbeiter X •gemäss Aufgabengebiet/ Zuständigkeiten • auf «relevante Anforderungen» • auf unternehmensinterne Weisungen 6.2Weiterbildung 24/33 X G221 d, Ausgabe Februar 2016 6.2 c)Weiterbildung (Schulungen) zu X Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (Themengebiet 8 – Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) • Sicherheitsbeauftragter (SiBe) • Personal allgemein 6.3 a)Technische Betriebsführung X Gasnetzbetrieb •im eigenen Unternehmen (auch übergeordnetes GVU) • durch qualifiziertes Unternehmen 6.3 b) Leiter für technischen Bereich X •festgelegt • geeignete Ausbildung •Berufserfahrung • verantwortlich für −Führung des Bereichs, insb. Personalführung −Planung −Bau −Betrieb −Instandhaltung •verfügt über erforderliche Kenntnisse der «relevanten Anforderungen», u. a. −Unfallverhütungsvorschriften 6.3 c)Technischer Bereich verfügt über X • technische Fachleute • in erforderlicher Anzahl 6.4 a) Fachkundiges Personal – Gasnetzbetrieb X • verfügt intern darüber • hat Zugriff −Regelungen/Verträge −Qualifikationsnachweis Dienstleister und seines Personals 6.4 b) 6.3 6.4. umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) Technischer Leiter Technisches Fachpersonal Fachkundiges Personal X •hat Ausbildung gemäss Funktion/ Aufgabenbereich •verfügt über Kenntnisse gemäss «relevanten Anforderungen» • ist in der Lage, Gefahren zu −erkennen −beseitigen G221 d, Ausgabe Februar 2016 25/33 6.4 c) Verfügbarkeit von (eigenem) Fachpersonal X •Abteilungsleiter • Chefmonteure oder Vorarbeiter •Sanitärinstallateure oder andere Berufsleute • Rohrnetzmonteure (Schweisser) − geprüfte Stahlschweisser − geprüfte Kunststoffschweisser −SVGW-Ausbildung für Rohrnetzmonteure −andere •Installationskontrolleure −Ausbildung •Sanitätspersonal −Erste-Hilfe-Ausbildung 6.4 d)Dokumentation der Qualifikation X der Fachkundigen •Versetzbarkeitslisten • Kompetenznachweise Fachkundige •Aus- und Weiterbildungsplan für alle Fachkundigen (pro Person, Übersichtsplan) •Stellenbeschriebe/Pflichtenheft 6.5 a)Beratende Funktion, gemäss X gesetzlichen Vorgaben • zu Arbeitssicherheit • zum Gesundheitsschutz • gegenüber Linienvorgesetzten • gegenüber Arbeitnehmer •zur Umsetzung im Betrieb (Abteilung, Bereich, usw.) • allfällige Weisungsbefugnis 6.5 b) 6.5 Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) Sicherheitsbeauftragter (SiBe) Umsetzung X • als eigenständige Stelle • in Personalunion 6.5 c)Nachweis über anerkannte Aus-/Weiterbildung • auf Funktion zugeschnitten 7 Dienstleister (Dritte) 7 a) Vertragliche Regelung für Dienstleistung 7 b)Einhaltung aller relevanter Anforderungen dieser Checkliste 26/33 umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück G221 d, Ausgabe Februar 2016 7 c) 7.1 Eignung des Dienstleisters X •Abklärung durch Auftraggeber (GVU/Gasnetzbetreiber usw.) •Nachweis verfügbar, gegebenenfalls auf Verlangen insbesondere (bezogen auf Dienstleister) • personelle Anforderungen • Personal für beauftragte Arbeiten −zuverlässig −leistungsfähig − besitzt Fachkenntnisse • materielle Anforderungen •Sicherstellung Überwachung und Kontrolle der erbrachten Dienstleistung umzusetzen Kontrolle des Dienstleisters 7.2 a)Durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter X des Auftraggebers • Überwachung der Arbeiten • Dokumentation der Überwachung 8 Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) Auswahl des Dienstleisters 7.1 a)Überprüfung fachliche Eignung X für Erbringung der geforderten Leistung • bei Auswahl • vor Beauftragung 7.2 teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück Technische Ausstattung (Themengebiet 7 – Technische Hilfsmittel und Gerätschaften) 8 a)Zurverfügungstellung technische X Ausstattung (Arbeits- und Hilfsmittel, Geräte, Material usw.) • im erforderlichen Umfang • in funktionsfähigem Zustand − während gesamter Benutzugsdauer • Zustands- und Funktionsprüfungen −Durchführung −Dokumentation 8 a.1) insbesondere •Planwerke, Funktionsunterlagen (Gasnetz, Netzinfrastruktur usw.) siehe auch 10 a) G221 d, Ausgabe Februar 2016 X 27/33 8 a.2) • X X 8 a.4) •PSA – Persönliche Schutzausrüstung (Schutzziele, Checkliste) −Zuteilung −Umfang −Kontrolle X 8 a.5) • Brandschutzausrüstung −Handfeuerlöscher −Löschdecken X 8 a.6) • X X Instandhaltung X •Verantwortung für Instandhaltung (wer?) –Werkzeugen –Geräten –Maschinen –Messmittel –weitere/andere • Vorhandensein Instandhaltungsplan 8 c) Magazin X • funkensicheres Werkzeug •Anbohrgeräte •Blasensetzgeräte • Blasen, Presskolben •Rohrschneider Schweissgeräte (Stahl/PE) •weitere/andere 8 d) Werkstatt X •Werkzeuge • Maschinen und Geräte •Persönliche Schutzausrüstung (Brillen, Blendschutz usw.) • Bauliche Schutzmassnahmen 8 a.3) • Werkzeuge (Blasensetzgerät usw.) 8 a.7) Messgeräte (Gasmessgerät usw.) −Explosimeter −Tracer −CO-Messgerät −O2 -Messgerät Firmenautos (Pikettfahrzeuge usw.) −Zuteilung − Einsatzbereitschaft im Störungsfall −notwendige technische Ausstattung/Ausrüstung −Umfang/Anzahl gemäss Grösse und Struktur Versorgungsgebiet (siehe 9) •Kommunikationsmittel (Mobiltelefon usw.) 8 b) 28/33 umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) G221 d, Ausgabe Februar 2016 umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) 9 (Themengebiet 9) Gasversorgungsnetz und Nebenanlagen (Gastransport- und Gasverteilnetz) Hinweis: Zusammenhang mit technischer Gasstatistik beachten. 9 a) Auflistung Übergabestationen X Auflistung Erdgaslieferanten X 9 b) Mit Erdgas versorgtes Gebiet/versorgte Gemeinden (Auflistung) X 9 c)Gasinfrastruktur in/unter Verantwortung GVU – Detaillierte Zusammenstellung zu X Gastransportleitungen/ Gastransportnetz (km) – zu unterscheiden •Betriebsdruck, insbesondere > 5 bar (Hochdruck 2) oder > 1 bis 5 bar (Hochdruck 1) •Leitungsmaterial: Kunststoff; Metall (davon Anteil mit KKS); sonstige wie Guss, Sanierung usw. Verteilleitungen/Verteilnetz (km) – zu unterscheiden •Betriebsdruck, insbesondere > 1 bis 5 bar (Hochdruck 1), > 100 mbar bis 1 bar (Mitteldruck) oder bis 100 mbar (Niederdruck) •Leitungsmaterial: Kunststoff; Metall (davon Anteil mit KKS); sonstige wie Guss, Sanierung usw. Anschlussleitungen (HAL) (km) – zu unterscheiden •Betriebsdruck, insbesondere > 1 bis 5 bar (Hochdruck 1), > 100 mbar bis 1 bar (Mitteldruck) oder bis 100 mbar (Niederdruck) •Leitungsmaterial: Kunststoff; Metall (davon Anteil mit KKS); sonstige wie Guss, Sanierung usw. Gussleitungen insb. Verteilnetz (% oder km) • Anteil Grauguss • Anteil Duktilguss • Ist/Wird Ersatz geplant? • Wann ist/wird Grauguss eliminiert? (Odorierung siehe 10 b) G221 d, Ausgabe Februar 2016 29/33 Anzahl Anschlussleitungen • Nutzer angeschlossen • ohne Anschluss Nutzer − unter Gas − ohne Gas Anzahl Gaszähler Anzahl KKS-Anlagen DRM/DR-Stationen/DRM/DR-Anlagen • Transportnetz > 5 bar • Verteilnetz > 5 bar • Verteilnetz > 1 bis 5 bar • Verteilnetz bis 1 bar •andere DR-Kundenanlagen • > 5 bar • > 1 bis 5 bar • bis 1 bar 9 e) Erdgastankstellen •Kleintankstellen •Grosstankstellen • öffentliche/gewerbliche Nutzung 9 f) Erdgas-Flaschenabfüllanlagen 9 g)Biogas – Anlagen zur Aufbereitung und Einspeisung ins Erdgasnetz • Name, Standort •Einspeisemenge 9 h) Fernmeldewesen • Überwachung DRM • Ablesung Gaszähler •andere 9 i) Ausbaupläne bezüglich Angaben unter 9 30/33 X Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) Gasspeicher •Art und Grösse (Röhrenspeicher, Kugelbehälter, Zylinder usw.) • Eigentum, Beteiligung, Rechte • Zugriff, Nutzung 9 d) umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück G221 d, Ausgabe Februar 2016 Inhaltsverzeichnis Planwerk/Planunterlagen X •Erstellung •Nachführung •Einmessen •Jeweils durch GVU/Gasnetzbetreiber (inhouse) oder extern −falls extern, wer? (Nachweis Qualifikation) 10 b)Odorierung – X Sicherstellung der Gasqualität •Kontrolle und Überwachung nach SVGW-Regelwerk G18, durch −GVU −Gasnetzbetreiber − im Auftrag durch …… −quartalsweise •In welchen Zeitperioden stehen aktuelle Daten zur Gasqualität zur Verfügung? •Kontrolle Odorierung im Verteilnetz/ beim Verbraucher (HAL) durch GVU/ Gasnetzbetreiber −Kontrollperioden −Protokollierung −Auswertung und Vorgehen bei Handlungsbedarf •Odoriert GVU/Gasnetzbetreiber Erdgas selber? (Grundodorierung) −wo? -Gasnetz/Gasleitungen -Biogasanlagen − Methode; wie? − Kontrollperioden; wie oft? −Protokollierung •Werden Stossodorierungen durchgeführt? −Perioden −Protokollierung 10 teilweise umgesetzt umgesetzt 10 a)Planwerk/Planunterlagen X (Themengebiet 9 – Gasversorgungsnetz und Nebenanlagen) •Übersichtspläne •Katasterpläne • Bearbeitung (GIS, GDI, CAD usw.) •Schadenkataster • Aufbewahrungsort und -art •Nachgeführt/Aktuell Nummer erforderlich (zwingend) Umschreibung Anforderung/Frage umzusetzen zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) Unterhalt und Dokumentation G221 d, Ausgabe Februar 2016 31/33 Inhaltsverzeichnis 10 d) Streckenkontrollen (von Gasleitungen), X insb. • Gasleitungen > 1 bis 5 bar, jährlich 10 e) Siphons und Absperrarmaturen X •periodische Kontrolle (Funktionsfähigkeit, Entleerung) 10 f) KKS-Anlagen X • Kontrolle durch −GVU/Gasnetzbetreiber −Andere •Instandhaltung •Dokumentierung •Auswertung und Vorgehen bei Handlungsbedarf 10 g) Erdgastankstellen X •Instandhaltung •Qualifikation −Tankstellenpersonal − Wartungspersonal (intern/extern) • Kontrollen HD-Leitungen (Trassen) 10 h) Biogas – Anlagen zur Aufbereitung X und Einspeisung ins Erdgasnetz •Instandhaltung •Gasqualität −Gewährleistung −Dokumentierung teilweise umgesetzt umgesetzt 10 c) Überwachung und Kontrolle X von Gasleitungen •Systematisch • Einhaltung der Zeitabstände − Dicht bebaute Gebiete −Verkürzung bei wesentlichen Änderungen der Betriebs-/ Umgebungsbedingungen •Dokumentierung •Auswertung und Vorgehen bei Handlungsbedarf −Verkürzung Überwachungsintervall bei Häufung von Leckstellen Nummer erforderlich (zwingend) Umschreibung Anforderung/Frage umzusetzen zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) 11 (Themengebiet 10) Technische X Inspektionen von Gasanlagen und Gasverbrauchsanlagen 11 a) 32/33 Betriebsgebäude GVU/Gasnetzbetreiber •Verwaltung •Werkstätten •Fernmelde-/Notfallzentrale G221 d, Ausgabe Februar 2016 11 b) Infrastruktur Gasnetz •Gastransportleitungen •Gasverteilleitungen (Versorgungsleitungen) •DRM-Station • KKS-Anlagen, KKS • Absperrarmaturen und Siphons •Gasproduktionsanlagen •Gasspeicheranlagen • Anschlussleitungen (HAL) 11 c) Infrastruktur Gasanwendungen/ Installationen •Heizzentralen • Industrielle Anlagen • Gewerbliche Anlagen • Ausgewählte Hausinstallationen 11 d) Erdgastankstellen •Gasinstallationen •Umgebung 11 e)Biogas – Aufbereitungs– und Einspeise- anlagen (Einspeisung ins Erdgasnetz) • Aufstellung (Aufstellungsraum) •Umgebung •Gasinstallationen • Odorieranlagen, Odorierung •Weiteres 11 f) Weitere/andere/sonstige 12 Wünsche, Anliegen 12 a) Wünsche GVU/Gasnetzbetreiber an •SVGW •TISG •Kommissionen •weitere/andere 12 b)Wünscht GVU/Gasnetzbetreiber Eignungsnachweise (durch TISG) für Dienstleister und ihre Fachkundigen? 12 c) Wünsche und Vorschläge GVU/ Gasnetzbetreiber G221 d, Ausgabe Februar 2016 umzusetzen teilweise umgesetzt Nummer Umschreibung Anforderung/Frage umgesetzt Inhaltsverzeichnis erforderlich (zwingend) zurück Anmerkungen (A) Massnahmen (M) Verweise auf Dokumente (V) Sonstiges (S) 33/33