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Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches
Société Suisse de l’Industrie du Gaz et des Eaux
Società Svizzera dell’Industria del Gas e delle Acque
Swiss Gas and Water Industry Association
SVGW
SSIGE
SSIGA
SGWA
G221 d Ausgabe Februar 2016
REGE LWE RK
Reglement
Sicherheitsaudit − Überprüfung der
Qualifikation und Organisation von
Gas­versorgungsunternehmen/Gasnetz­betreibern unter kantonaler Aufsicht
G221
SVGW, Grütlistrasse 44, Postfach 2110, 8027 Zürich
Telefon 044 288 33 33, Fax 044 202 16 33, www.svgw.ch
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches
Société Suisse de l’Industrie du Gaz et des Eaux
Società Svizzera dell’Industria del Gas e delle Acque
Swiss Gas and Water Industry Association
SVGW
SSIGE
SSIGA
SGWA
G221 d Ausgabe Februar 2016
REGE LWE RK
Reglement
Sicherheitsaudit − Überprüfung der
Qualifikation und Organisation von
Gas­versorgungsunternehmen/Gasnetz­betreibern unter kantonaler Aufsicht
Copyright by SVGW, Zürich
Satz: Multicolor Print AG, Baar
Ausgabe Februar 2016
Nachdruck verboten
Bezug bei der Geschäftsstelle des SVGW
([email protected])
G221
SVGW, Grütlistrasse 44, Postfach 2110, 8027 Zürich
Telefon 044 288 33 33, Fax 044 202 16 33, www.svgw.ch
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort5
1Zielsetzung
6
2Geltungsbereich
6
3
6
Definitionen, Begriffe und normative Verweise
3.1Definitionen
3.2
Gesetzliche Vorgaben und normative Verweise
3.3Begriffe
6
7
7
4Grundsätzliches
8
4.1Allgemeines
4.2Zuständigkeiten
4.3
Förderung der Verhütung von Berufsunfällen – Mandat der Suva
4.4
Vollzug durch andere Durchführungsorgane
8
8
8
9
5Sicherheitsaudit
9
5.1Auditierung
5.2Durchführung
5.3
Berichterstattung durch das TISG
9
10
10
6Schlussbestimmung
11
Anhang
Fragenkatalog Sicherheitsaudit
G221 d, Ausgabe Februar 2016
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Inhaltsverzeichnis
ALLGEMEINES VORWORT ZU DEN SVGW-REGLEMENTEN GAS
SVGW-Reglemente geben praxisnah und pragmatisch Leitlinien und Hinweise zur Anwendung und Umsetzung von SVGW-Richtlinien, um eine sichere, zuverlässige und nachhaltige
Gas-Versorgung und Gas-Nutzung sicherstellen zu können. Sie konkretisieren im Interesse der
Kunden, der Öffentlichkeit und des Betreibers Anforderungen zur Einhaltung von Schutzzielen
oder zur Vermeidung von Gefahren beim Bau, beim Betrieb und bei der Instandhaltung gastechnischer Einrichtungen.
SVGW-Reglemente basieren auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und
praktischer Erfahrung und werden von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute und den zuständigen Behörden sowie vom SVGW als Wiedergabe des anzuwendenden Stands der Technik und des Fachwissens angesehen. Sie dienen der Konkretisierung von anerkannten Regeln
der Technik.
Die Anwendung und Umsetzung von SVGW-Reglementen lässt vermuten, dass die wesentlichen Anforderungen (Schutzziele und abzuwendende Gefahren) von übergeordneten SVGWRichtlinien eingehalten werden. Entscheidet sich ein Anwender für andere Lösungen, so muss
er glaubhaft nachweisen können, dass die wesentlichen Anforderungen auf andere geeignete
Weise erfüllt werden.
Vorwort zum SVGW-Reglement G221, Sicherheitsaudit –
Überprüfung der Organisation und Qualifikation von Gasversorgungsunternehmen/
Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW führt bei Gasversorgungsunternehmen im Auftrag der Kantone Sicherheitsaudits durch und überprüft im Rahmen eines
weiteren Mandats der Suva den Stand der Arbeitssicherheit in der Gasbranche. Fokus der
Auditierung liegt im Bereich der Organisation und Qualifikation der Unternehmen mit dem Ziel,
einen sicheren, zuverlässigen und unfallfreien Betrieb des Versorgungsunternehmens und der
Gasnetze sicherzustellen.
Das Reglement G221 wurde in der Geschäftsstelle, basierend auf der Richtlinie G21 «Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation des technischen Bereiches von Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht» und den Erfahrungen des Technischen Inspektorats des
Schweizerischen Gasfaches (TISG), im Zusammenhang mit der bisherigen Umsetzung der
Sicherheitsrevisionen (Safety Audits), neu Sicherheitsaudits, erstellt.
Das Reglement G221 regelt die Überprüfung der Vorgaben gemäss der Richtlinie G21 und
weiterer Anforderungen im Rahmen des Sicherheitsaudits.
Es wurde durch die Hauptkommission Gas genehmigt und in Kraft gesetzt.
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1
Inhaltsverzeichnis
Zielsetzung
Das Reglement legt den Umfang und das Vorgehen für die Überprüfung der Organisation und
Qualifikation von Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht fest.
2
Geltungsbereich
Das Reglement gilt für die Durchführung von Sicherheitsaudits zur Überwachung von Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht mit einem Betriebsdruck von maximal 5 bar.
3
Definitionen, Begriffe und normative Verweise
3.1Definitionen
Anschlussleitung
Leitungsstück von der Versorgungsleitung bis und mit der ersten Absperrarmatur (Haupt­
absperrarmatur) nach Eintritt ins Gebäude. Bei Anschlussleitungen ohne Hauptabsperrarmatur
im Gebäudeinneren gilt die Innenwand nach dem Gebäudeeintritt als Grenze.
Arbeitsanweisung
Schriftliche Anweisung für den Mitarbeiter, um das korrekte und sichere Ausführen von Arbeiten
zu gewährleisten.
Dienstleister
Unternehmen, das im Auftragsverhältnis eines anderen Unternehmens Arbeiten (Dienstleis­
tungen) ausführt.
Fachkundige
Fachkundig ist, wer in seinem Fachgebiet über das nötige Fachwissen verfügt, die nötige
Grundausbildung und Berufserfahrung besitzt und die entsprechend notwendige Weiterbildung absolviert hat.
Gasgerät
Oberbegriff für Gasverbrauchsapparate und übrige gastechnische Apparate (Druckregler,
Zähler usw.).
Gasinstallation
Gastechnische Einrichtungen nach der Hauptabsperrarmatur bzw. der Hausinnenwand (gebäudeinterne Installation).
Gasnetz
Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlageteile (Rohrleitungen, Rohrleitungsnebenanlagen) zum Transport und Verteilen von Gasen inkl. Anschlussleitungen.
Gasnetzbetreiber
Privat oder öffentlich-rechtlich organisiertes Unternehmen, das das Gasnetz und Messsta­
tionen betreibt.
Gasverbrauchsapparat
Gasverbrauchende Geräte wie z. B. für Heiz­- und Kochzwecke, Gasturbinen, Gasmotoren,
Brennstoffzellen, aber auch industrielle Thermoprozessanlagen (Anlagen zum Trocknen,
Schmelzen, Sintern, Oberflächenbehandeln, Wärmebehandeln usw.).
Gasversorgungsunternehmen
Unternehmen, das sowohl lokaler Gasnetzbetreiber als auch lokaler Gaslieferant ist.
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Inhaltsverzeichnis
Instandhaltung
Sammelbegriff für Inspektion, Wartung und Instandsetzung.
Rohrleitung
Eine Rohrleitung besteht aus Rohren, Rohrleitungsteilen und Armaturen und dient der Verteilung gasförmiger Brenn- und Treibstoffe.
Rohrleitungsanlagen
Rohrleitung und die dem Betrieb dienenden Einrichtungen (Rohrleitungsnebenanlagen).
Rohrleitungsnebenanlage
Anlagen, Gebäude und Installationen, die dem Betrieb der Rohrleitung dienen.
Versorgungsleitung
Rohrleitung ohne direkte Endverbraucher, von der Anschlussleitungen wegführen.
3.2
Gesetzliche Vorgaben und normative Verweise
G
V
V
G
R
R
R
Bund
Bundesgesetz über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung
flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe (Rohrleitungsgesetz, RLG)
Bund SR 746.11 Rohrleitungsverordnung (RLV)
Bund SR 746.12 Verordnung über die Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen (RLSV)
Bund SR 832.20 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
SVGW G1
Richtlinie für Erdgasinstallationen in Gebäuden (Gasleitsätze)
SVGW G2
Richtlinie für Gasleitungen
SVGW G21
Richtlinie – Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation des technischen Bereiches von Gasnetzbetreibern unter
kantonaler Aufsicht
G = Gesetz
SR 746.1
V = Verordnung
R = Richtlinie
3.3Begriffe
ASA
Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit
DRM
Gas-Druckregelanlage, Gas-Druckregel- und Messanlage
EKAS
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit
GVUGasversorgungsunternehmen
KKS
Kathodischer Korrosionsschutz
QMQualitätsmanagement
RLGRohrleitungsgesetz
SiBeSicherheitsbeauftragter
SVGW
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches
TISG
Technisches Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches
UVG
Bundesgesetz über die Unfallversicherung
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4
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches
4.1Allgemeines
Ein Sicherheitsaudit umfasst die folgenden Bereiche oder Prozesse eines Gasversorgungs­
unternehmens oder Gasnetzbetreibers:
•
Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Gasnetzen und Gasinstallationen
•
Abnahme und Bewilligung von Gasinstallationen (Installationskontrolle)
•
Umsetzung der Pflichten des Gasversorgungsunternehmens oder Gasnetzbetreibers für
Gasverbrauchsapparate (insbesondere der Kontrolle)
•
Qualifikation und Einsatz von Personal, auch Dritter (Dienstleister)
Die Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreiber können den Fragebogen im Anhang
zur Vorbereitung des Sicherheitsaudits oder zu internen Audit- oder Qualitätsmanagement­
tätigkeiten verwenden.
4.2Zuständigkeiten
Rohrleitungsanlagen mit Drücken bis inklusive 5 bar und einem Druck kleiner als 200 kPa mal
Aussendurchmesser der Leitung in Meter unterstehen gemäss Artikel 42 des RLG und Artikel
28 der RLV der Aufsicht des Kantons und der Oberaufsicht des Bundes (RLG Art. 43).
Die zuständigen Amtsstellen der Kantone oder die von ihnen bezeichneten Aufsichtsstellen
erteilen den Gasversorgungsunternehmen bzw. Gasnetzbetreibern die Bewilligung für den Bau
und den Betrieb der Rohrleitungsanlagen unter der Aufsicht der Kantone.
Die vom TISG periodisch durchgeführten Sicherheitsaudits der Gasversorgungsunternehmen
(siehe Kap. 5.1 und 5.3) können der kantonalen Aufsichtsbehörde als Grundlage für die Erteilung und Aufrechterhaltung der oben genannten Bewilligungen dienen – gegebenenfalls in Verbindung mit von der zuständigen Aufsichtsbehörde aufgestellten Regelungen. Die Einhaltung
und Umsetzung dieser Regelungen können vom TISG überprüft werden (siehe auch Kapitel 5.3).
Das TISG ist eine akkreditierte Inspektionsstelle, Typ A mit der Akkreditierungsnummer SIS 0022,
und handelt entsprechend transparent, unabhängig und unparteilich.
4.3
Förderung der Verhütung von Berufsunfällen – Mandat der Suva
Der SVGW hat von der Suva ein Mandat, um in Betrieben, die gasförmige Brenn-, Heiz- und
Treibstoffe über ein entsprechendes Netz bzw. Rohrleitungsanlagen verteilen, die Arbeits­
sicherheit zu erhöhen und die Verhütung von Berufsunfällen zu unterstützen.
Die diesbezügliche Begutachtung der Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreiber
wird aus Effizienz- und Kostengründen kombiniert mit dem kantonalen Sicherheitsaudit durchgeführt.
Stellt das TISG im Bereich der Arbeitssicherheit sicherheitswidrige Zustände fest, die in den
Zuständigkeitsbereich der Suva fallen, kann es diese benennen und deren Beseitigung verlangen.
Der eigentliche Vollzug, im Sinne einer Ermahnung und weiterer Verfahrensschritte, verbleibt
in der Zuständigkeit der zuständigen Durchführungsorgane (siehe «EKAS Leitfaden für das
Durchführungsverfahren», EKAS 6030).
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4.4
Inhaltsverzeichnis
Vollzug durch andere Durchführungsorgane
Sollte das TISG bei seiner Tätigkeit auf sicherheitswidrige Zustände treffen, die im Zuständigkeitsbereich anderer Durchführungsorgane liegen, kann es diese benennen.
Der eigentliche Vollzug (Ermahnung und die folgenden Verfahrensschritte, vergleiche «EKAS
Leitfaden für das Durchführungsverfahren», EKAS 6030) verbleibt in der Zuständigkeit der jeweiligen Durchführungsorgane.
5
Sicherheitsaudit
5.1Auditierung
Die Sicherheitsaudits werden in Erst- und Wiederholaudits unterschieden.
5.1.1.Erstaudit
Bei der erstmaligen Überprüfung der Organisation und der Qualifikation eines Gasversorgungsunternehmens oder Gasnetzbetreibers wird das Sicherheitsaudit im vollen Umfang durchgeführt.
Ein Erstaudit gilt im Allgemeinen als erfolgreich abgeschlossen, sobald die kantonale Aufsichtsstelle auf Basis der positiven Berichterstattung des TISG dem Gasversorgungsunternehmen
oder Gasnetzbetreiber die beantragte Bau- und Betriebsbewilligung erteilt.
Eine positive Berichterstattung des TISG erfolgt, wenn festgestellt wird, dass die Eignung für
den Bau und Betrieb von Gasnetzen und Gasinstallationen vorhanden ist und die im Verlauf
der Audittätigkeiten gestellten Auflagen umgesetzt werden. Auflagen und Empfehlungen, die
sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Umsetzung befinden, werden spätestens beim ersten
Wiederholdaudit nachgeprüft.
Ein erneutes Erstaudit kann notwendig werden, falls sich bei einem Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreiber wesentliche Änderungen in der Rechtsform oder bei den Betriebsstrukturen ergeben oder im Zusammenhang mit Ablaufen und Erneuern einer Bau- und
Betriebsbewilligung.
5.1.2.Wiederholaudit
Im Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Erstaudit führt das TISG periodisch ein Audit bezüglich der Organistation und der Qualifikation des Gasversorgungsunternehmens oder
Gasnetzbetreibers durch. Solche Wiederholaudits erfolgen, wenn nicht anders angezeigt, mit
einer Periodizität von drei bis fünf Jahren.
In einem Wiederholaudit wird insbesondere auf Änderungen und Neuerungen bei den unter
Kapitel 5.2 aufgeführten Themengebieten eingegangen und die Umsetzung von Auflagen oder
Empfehlungen aus vorgängigen Audits überprüft.
Ein Wiederholaudit im Umfang eines Erstaudits kann angebracht sein oder gar notwendig werden, falls sich bei einem Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreiber wesentliche Änderungen ergeben. G221 d, Ausgabe Februar 2016
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Inhaltsverzeichnis
5.2Durchführung
Ein Erst- oder Wiederholaudit umfasst in der Regel die nachfolgend aufgeführten Themen­
gebiete.
Themengebiete und Gliederung
1
Rechtsform der Gasversorgung
2
Betriebsstrukturen und Zuständigkeiten inkl. Pikettorganisation
(Aufbau- und Prozessorganisation)
3
Verfügbarkeit von Fachpersonal (qualitativ und quantitativ)
4
Gesicherte Arbeitsabläufe
(auch Notstandsmassnahmen, evtl. in Zusammenarbeit mit kantonalen Behörden)
5Gasversorgungsreglement
6Haftpflichtversicherung
7
Technische Hilfsmittel und Gerätschaften
8
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
9
Gasversorgungsnetz und Nebenanlagen
(Kontrollberichte über die Gastransport- und Gasverteilnetze sowie Nebenanlagen,
inklusive Instandhaltung und Installationskontrollen)
10Gasverbrauchsanlagen
(Kontrollberichte über Anlagen, inklusive Instandhaltung und Installationskontrollen; auch
allfällige technische Inspektionen von Gasanlagen und Baustellenbesuche)
Das Gasversorgungsunternehmen oder der Gasnetzbetreiber wird vor einem Sicherheitsaudit
gebeten, die notwendige Dokumentation zu den oben aufgeführten Themengebieten zusammenzustellen und den Fragenkatalog gemäss Anhang vorzubereiten.
Der Versorger oder Betreiber kann vom TISG beauftragt werden, diese Dokumentation zur
Vorbereitung des Sicherheitsaudits dem TISG vorgängig zuzustellen.
Im Fragenkatalog gemäss Anhang sind Abschnitte (Blöcke) oder einzelne Fragen, die sich auf
die oben aufgeführten Themengebiete beziehen, mit einem entsprechenden Vermerk gekennzeichnet.
5.3
Berichterstattung durch das TISG
Über durchgeführte Sicherheitsaudits wird ein Bericht erstellt und der kantonalen Aufsichtsstelle zugestellt. Eine Kopie des Berichts erhält das auditierte Gasversorgungsunternehmen
oder der auditierte Gasnetzbetreiber.
Der Bericht umfasst Anmerkungen zu kontrollierten Punkten bzw. Themen (gemäss Themengebieten unter Kapitel 5.2 oder Fragenkatalog im Anhang). Zu einzelnen Punkten oder Themen,
die im Rahmen des Sicherheitsaudits festgestellt und besprochen wurden, können Auflagen
und Empfehlungen formuliert werden.
Auflagen des TISG oder der kantonalen Aufsichtsstelle an den Versorger oder Betreiber sind
notwendige Schritte oder Aktionen zur Beseitigung sicherheitsrelevanter Schwachstellen oder
nicht richtlinienkonformer Zustände, die das auditierte Gasversorgungsunternehmen oder der
auditierte Gasnetzbetreiber zwingend umsetzen muss.
Solche Auflagen können terminiert sein. Die Umsetzung wird spätestens beim nächsten Wiederholaudit überprüft.
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Inhaltsverzeichnis
Empfehlungen zeigen dem Versorger oder Betreiber Verbesserungsmöglichkeiten auf. Ihre
Umsetzung ist optional und wird zur Erreichung eines in der Schweizer Gasindustrie üblichen
Zustands oder zur Beseitigung von Schwachstellen vorgeschlagen.
6
Schlussbestimmung
Das vorliegende Reglement wurde durch die Hauptkommission Gas (G-HK) am 11. November
2015 genehmigt und auf den 1. Februar 2016 in Kraft gesetzt.
Für die Geschäftsstelle:
Der Direktor
Martin Sager
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Anhang
Fragenkatalog Sicherheitsaudit
1Zielsetzung
Der vorliegende Fragenkatalog legt für die Überprüfung der Organisation und Qualifikation eines
Gasversorgungsunternehmens oder Gasnetzbetreibers unter kantonaler Aufsicht, im Rahmen
eines Erstaudits oder eines Wiederholaudits, eine umfassende und einheitliche Grundlage wesentlicher Anforderungen für die Durchführung des Sicherheitsaudits fest.
2Anwendungsbereich
Der vorliegende Fragenbogen dient dem Gasversorgungsunternehmen oder Gasnetzbetreiber – im Sinne einer Selbstkontrolle oder zur Vorbereitung –, wie auch dem Technischen Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches (TISG), als Leitfaden für Anforderungen und Fragen
im Rahmen des Sicherheitsaudits, d. h. bei der Auditierung vor Ort.
Verweise auf die Gliederung des Berichtes des Sicherheitsaudits gemäss G221, Kapitel 5.2,
finden sich in der Spalte «Umschreibung Anforderung(en)/Frage».
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Inhaltsverzeichnis
teilweise
umgesetzt
umgesetzt
3.1 a)Gesellschafts-/Rechtsform gemäss OR
X
(Themengebiet 1 – Rechtsform der
Gasversorgung)
• Öffentlich-rechtliche Institution
•Aktiengesellschaft
•Andere
Nummer
erforderlich
(zwingend)
Umschreibung Anforderung/Frage
umzusetzen
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
3Einführung
3.1Grundlagen des GVU
(Gasversorgungsunternehmen)/
des Gasnetzbetreibers
Gründungsgeschichte
3.1 b)Qualitätsmanagement in der Gas-
X
versorgung
• Qualitätsmanagementsystem (QMS)
− vorhanden und eingeführt
− in Bearbeitung
−geplant
•QMS-zertifiziert
− durch wen?
• Erfahrungen mit QMS
3.1 c)Arbeitssicherheit (ASA)
X
(Themengebiet 8 – Arbeitssicherheit
und Unfallverhütung)
ASA-Branchenlösung
•Mitgliedschaft bei «SVGW ASA-
Branchenlösung»
•Mitgliedschaft bei anderen anerkannten Branchenlösungen (z. B. VSE)
• Andere Form des ASA-Beizugs
−welche?
Betriebsbesuche seitens Suva
• Bericht an TISG
3.1 d)Sicherheitshandbuch
X
(Themengebiet 8 – Arbeitssicherheit
und Unfallverhütung)
•Referenzexemplar
•Standorte
• Aktuelle Ausgabe/nachgeführt
•Einsicht
3.2Kundenbeziehungen
3.2 a)
Werden Verträge abgeschlossen?
X
• Gasanschlussvertrag •Gasliefervertrag
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3.2 b)Reglemente (z. B. Anschluss-, Beitrags- oder Gebührenreglement)
 siehe auch 5.1 a) X
X
•vorhanden/vorliegend
•Ausgabejahr
• Inhaltliche Beurteilung
• Verweis auf SVGW (für Installationen)
− Regelwerk als Stand der Technik
− Regeln der Technik
• Genehmigung durch Behörde(n)
3.2 c)Sind Eigentumsverhältnisse an X
Anschlussleitungen (AL) definiert?
• Wer kontrolliert AL im Privatbesitz?
•Wie informiert GVU die Eigentümer der AL über Rechte und Pflichten?
• Überwachung von stillgelegten AL
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
4Aufgaben GVU/Gasnetzbetreiber
(Gesamtbetrachtung)
4 a)
Gewährleistung Sicherheit für X
•Planung
•Bau
• Betrieb •Instandhaltung
•Kontrolle
4 b)
Gewährleistung Qualität für
X
•Planung
•Bau
•Betrieb
•Instandhaltung
X
X
4 c.2 • behördlichen Forderungen
− Bewilligungen Bau Gasnetz
− Bewilligungen Betrieb Gasnetz
X
4 c.3) • Regeln der Technik
−SVGW-Regelwerk(e)
X
4 c)Umsetzung gemäss «relevanten Anforderungen»
insbesondere
4 c.1) • gesetzlichen Vorschriften
−Unfallverhütungsgesetz
−Arbeitssicherheit
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Inhaltsverzeichnis
4. e)Definition Schnittstellen zwischen
(verschiedenen) Tätigkeitsfeldern
4 f) Nicht delegierbare Kerntätigkeiten
X
4 f.1) • Festlegungen
−Organisation
− eigenes Personal (Auswahl)
4 f.2) • Eigenes Personal
−Anweisungen
−Kontrollen
− Qualifikation (Vorgaben)
− Weiterbildung (Vorgaben)
4 f.3) • Dienstleister, Dienstleistungen
− Auswahl (Qualifizierung)
−Vergabe
−Überwachung
4 f.4) • Gesamtverantwortung
−Planung
−Bau
−Betrieb
−Instandhaltung
4 g)
Aktuelle Anlagendokumentation
 siehe auch 5.4
X
X
X
X
X
teilweise
umgesetzt
umgesetzt
4 d)Bewilligungsverfahren
X
(Themengebiet 4 – Gesicherte
Arbeitsabläufe)
Interne Weisungen in Übereinstimmung
mit «relevanten Anforderungen»
•Anträge
•Freigaben
• Installationsbewilligungen − an Fachkundige
-Personenzertifizierung
durch SVGW
-andere
−Konzessionen
−Andere
Nummer
erforderlich
(zwingend)
Umschreibung Anforderung/Frage
4 h)Ein- und Ausspeisepunkte
(Netzinfrastruktur)
•Messmittel
−Betrieb
−Instandhaltung
•Datenaustausch
---(Werkzeuge und Betriebsmittel –
Bereitstellung, Instandhaltung  siehe 8)
4 i)Infrastruktur – X
Bereitstellung und Instandhaltung
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umzusetzen
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
15/33
---(Arbeitssicherheit  siehe 5.6)
4 j)
Gesundheitsschutz
X
 siehe auch 5.6
---(Notfallintervention, Pikettdienst
 siehe 5.5)
4 k)Überwachung/Monitoring Gasnetz
X
 siehe auch 5.4
•Kapazität
•Lastverteilung
•Gasqualität
•Odorierung
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
4 l)
Abwicklung Gastransport für Dritte
4 m)Unterhalt – Umsetzung Konzept
(Statistik, Netzzustand, Bedarf)
4 n)(Themengebiet 6)X
(Haftpflicht-)Versicherung
•Deckungsnachweis für Mindest-
Versicherungssumme (CHF 5 Mio.)
•Mitglied im SVGW-Versicherungspool
für Gasversorgungen
− 1. EXZ (+ CHF 15 Mio.)
− 2. EXZ (+ CHF 30 Mio.)
4 o)
Vertragsangelegenheiten
4 p)
4 q)
X
Rechtsangelegenheiten
Tätigkeiten durch Dritte (Dienstleister)
X
 siehe auch 7 ff.
• welche? (Auflistung)
5Organisation
5.1Allgemeines
5.1 a)(Themengebiet 5) X
Gasversorgungsreglement
 siehe auch 3.2 b)
5.1 b)Aufgaben und Tätigkeiten durch X
Organisationsstruktur (Aufbau- und
Ablauforganisation)
• sicher durchführbar
• zielführend durchführbar
•kontrollierbar
•dokumentierbar
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G221 d, Ausgabe Februar 2016
Inhaltsverzeichnis
5.1 d)
Führen eines Systems der
X
• Selbstkontrolle und
•Verbesserung zwecks Veranlassung
von Änderungen bei Mängeln betreffend
Regelungen und Organisation
Wichtige Informationen und Meldungen
X
• jederzeitige Entgegennahme
•Weiterleitung an zuständige Stelle(n)
zur Bearbeitung
• Sicherstellung Kommunikation durch
−Organisation
− geeignete Einrichtungen
5.1 f) Unbundling (freier Zugang zu Gasnetzen)
X
•Umsetzung
− abgeschlossen/wird durchgeführt
−geplant
•Regelungen
−rechtlich
−verfahrenstechnisch
−technisch
•Zusammenarbeit mit GVU/Gasnetz-
betreibern
−Abrechnung
−sonstiges
•Gasstatistik
•weiteres
X
X
5.1 e)
teilweise
umgesetzt
umgesetzt
5.1 c) Überprüfung (Kontrolle) X
Regelungen; diesbezügliche Aufbauund Ablauforganisation
•Anwendung
•Wirksamkeit
• Angemessene Zeitabstände
• Potenzielle Risiken
•Verbesserungsmöglichkeiten
•Durch zuständige/verantwortliche Personen
Nummer
erforderlich
(zwingend)
Umschreibung Anforderung/Frage
umzusetzen
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
5.2Aufbauorganisation
5.2 a)(Themengebiet 2) Betriebsstruktur und
Zuständigkeiten
5.2 b)(Themengebiet 3) Verfügbarkeit von
Fachkundigen/Fachpersonal
 siehe auch 6.3 und 6.4
G221 d, Ausgabe Februar 2016
17/33
5.2 c)
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
Schriftliche Festlegung(en)
5.2 c.1) •Verteilung Aufgaben und Verantwort-
lichkeiten, z. B. Organigramm (allfällige
politische Einbindung)
− Betriebsleiter (Direktor)
− Kader (Stellenbesetzungen)
−Betriebsabteilung
−Rohrnetzabteilung
X
5.2 c.2) •
X
5.2 c.3) • Pflichtenhefte/Stellenbeschriebe für
− Linienvorgesetzte, Kader
−Mitarbeiter
X
5.2 c.4) • Vertreterregelung(en)
X
5.2 c.5) • Technischer Leiter
−Pflichtenheft
−Stellenbeschrieb
X
5.2 c.6) • Sicherheitsbeauftragter (SiBe)
 siehe auch 6.5
− formelle Ernennung
− Zuständigkeit(en) (Gas, allgemein)
−Stellenbeschreibung
−Pflichtenheft
−Weisungsbefugnis(se)
X
5.2 c.7) • Pikettdienst (Organisation)
 siehe auch 5.5
−Koordination mit Ereignisdiensten
(Feuerwehr, Zivilschutz usw.)
−Dienstanweisungen
−Dienstplan
− Ausrüstung und Geräte
5.2 c.8) • Notfallorganisation
 siehe auch 5.5
X
X
X
5.2 c.9) •
18/33
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
Mitarbeiter
−Aufgaben
−Kompetenzen
−Verantwortlichkeiten
Installationskontrolle
−Aufgabenprofil
−Dienstanweisungen
− Interne Weisungen
G221 d, Ausgabe Februar 2016
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
5.3Ablauforganisation
(gesicherte Arbeitsabläufe
und administrative Hilfsmittel –
Qualitätssicherung, QM)
5.3 a)Grundlagen – Unterlagen wie Gesetze,
X
Verordnungen, Richtlinien usw. vorhanden
• RLG, UVG, ArG, PrSG usw.
• SVGW-Regelwerke −Standort
-zentral
- bei Mitarbeitern
−vollständig
−aktuell
•Unterlagen anderer Organisationen (VKF, SVS, SVTI usw.)
•Wer ist für Aktualisierung
verantwortlich?
5.3 b)
Arbeitsabläufe
5.3 b.1)• Festlegung(en)
X
5.3 b.2) •
X
5.3 b.3)• Dokumentation
−Arbeitsanweisungen
−Vorgehensweisen
−Durchführungsvorschriften
(für fachgerechte Durchführung
ausgewählter Tätigkeiten)
X
5.3 b.4) • auf Grundlage Aufbauorganisation
X
Arbeitsbeschreibung(en), z. B. für
− Unterhalt oder
− Neubau; betreffend
− Netz oder
−Anlagen;
−weitere
---(Notstandsmassnahmen  siehe 5.5)
5.3 c)Sicherung und Qualitätsmanagement
(Themengebiet 4 – Gesicherte Arbeitsabläufe)
5.3 c.1)• Installationskontrollen
X
−Objektbewilligungen/-abnahmen
- durch GVU
-andere
− durch Fachkundige
-Personenzertifizierung
durch SVGW
-Konzessionen
- anderweitiger Nachweis
G221 d, Ausgabe Februar 2016
19/33
5.3 c.2) •Kundenanlagen Haushalt und
Gewerbe/Industrie
−Zeitfenster/Zeitrahmen
-Inbetriebnahme
(Haus-)Installationen
-Installationskontrolle
-Gerätekontrolle
-Protokollierung
− (Rück-)Meldungen an GVU, insb.
-Mängelbehebung
X
5.3 c.3) •Rohrleitungsanlagen (Gasnetz) und
X
Nebenanlagen
− (interne) Kontrollberichte
−Häufigkeit und Art der
Trassenkontrollen
− Leckortungs- und Reparaturprozess
− Verwendete Materialien
−Netzüberwachung/aufgeschaltete
Störungsmeldungen
− Technischer Standard der Anlagen
5.3 c.4) •Allgemeine Unterhalts- und
X
Wartungsarbeiten  siehe auch 10. c) ff.
5.3 d)Schnittstellen – Widerspruchsfreie
X
Regelungen
• innerbetriebliche Zusammenarbeit
• Einschaltung Dienstleister (Drittstellen)
5.3 e)
Hausinstallationen
X
•Installationsbewilligungswesen (eigene
Konzessionen; SVGW GW1; andere)
• Anschluss von Gasapparaten
− durch GVU
− durch private Installateure
5.3 f)
Gasmengenmessung
X
•Gaszählerablesungen
•Instandhaltung (Auswechslung
und/oder Eichung der Gaszähler)
5.3 g)Rohrleitungsanlagen (Gasleitungen) –
X
Bau, Betrieb, insb. Netzkontrolle und
Unterhalt
• durch GVU/Netzbetreiber
−Einzelheiten
• durch Dienstleister/Dritte
−Einzelheiten
20/33
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
G221 d, Ausgabe Februar 2016
5.3 h)Periodische Sicherheitskontrollen an
X
Hausinstallationen
• von GVU durchgeführt
−Umfang
-Gasgerätearten
-Gasinstallationen
- sowie deren Umgebung
−Perioden für Sicherheitskontrolle(n),
gemäss
- SVGW-Regelwerken, z. B. G1
- kantonalen Regelungen
•Nachkontrollen seitens GVU nach Mängelbehebungen von
Beanstandungen
5.3 i) Zusammenarbeit mit Dritten
X
•Ereignisdienste
−Instruktion der Ereignisdienste
(Gasaustritte, Brandbekämpfung)
−Einsatzpläne für Anlagen der
Gasversorgung
−Einsatzpläne für Gasanlagen
(in Industrie und Gewerbe)
•TISG
− Was ist gut?
− Was ist verbesserungsfähig?
•Andere Fachorganisationen, Behörden usw.
5.3 j)
Öffentlichkeitsarbeit
X
•Wie werden Sicherheitsaspekte der Gasversorgung gegenüber Dritten
kommuniziert?
− Wahrnehmung von Gasgeruch
− weitere Sicherheitsthemen
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
5.4Betriebsaufzeichnungen
5.4 a)
Aufzeichnungen X
• wichtige Aufgaben
• wichtige Tätigkeiten
• fachgerechte Durchführung
• regelmässige Überprüfung durch Verantwortliche/Zuständige
•Aufbewahrung während 10 Jahren
(vorbehaltlich anderweitiger Vorgaben)
5.4 b)Einleiten von Massnahmen aufgrund von mangel- oder fehlerhaften
Aufzeichnungen
G221 d, Ausgabe Februar 2016
X
21/33
5.4 c)
GVU/Gasnetzbetreiber X
•Dokumentation von Störungen des bestimmungsgemässen Betriebs
• Auswertung Dokumentation
• Feststellung Ursache Störungen
• Korrektur Störungen
5.5
Notfallorganisation und Pikettdienst
5.5 a)
Pikettorganisation
X
• zur Störungsbehebung
• für Notfalleinsätze 5.5 b)
Anforderungen an Pikettmitarbeiter
X
• erkennen • beseitigen, von
•Betriebsunterbrüchen
•Gefahrensituationen
5.5 c)
Alarmierungskonzept
X
• Zuständigkeiten (Organisation)
•Vorgehen Schadensbehebung (Einsatzpläne)
• Alarmierungs- und Meldekette
•Zusammenarbeit und Absprache mit Dritten
Interventionskonzept
X
• Zuständigkeiten (Organisation)
•Vorgehen Schadensbehebung (Einsatzpläne)
• Alarmierungs- und Meldekette
•Zusammenarbeit und Absprache mit Dritten
5.5 e)Vorbereitete Notfallmassnahmen, X
z. B. nach SVGW-Regelwerk G1002
•Notfallszenarien
•Notfallorganisation und -zuständigkeiten
•Notfalldokumentation
• Notfallmaterial und -geräte
•Notfallkommunikationskonzept
• Notfallbewirtschaftungskonzept für −Gasverteilanlagen
−Gasspeicher
−weitere/andere
•Notfallausbildungskonzept für Mitarbeiter GVU/Gasnetzbetreiber
oder Gasverbünde
5.5 d)
22/33
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
G221 d, Ausgabe Februar 2016
5.6
(Themengebiet 8)
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
5.6 a)Vorschriften und Broschüren zur
X
Arbeitssicherheit und/oder vorbeugenden
Unfallverhütung
• Sicherheitshandbuch SVGW/ VSE
•Suva-Unterlagen
• eigene Unterlagen
•weitere
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
5.6 b)Innerbetriebliche Aktivitäten
zur Arbeitssicherheit
5.6 b.1) •Betriebliche Eigenkontrollen (durch
GL/Linienverantwortliche/SiBe)
−systematisch
− wer führt Kontrollen durch?
− gibt es dazu Checklisten?
−Nachweise Durchführung
(Dokumentation)
− Anordnung von Massnahmen
− Kontrollen Umsetzung
X
5.6 b.2) •
X
X
5.6 b.4) •Aktivitäten zur «Wahrnehmung von
unfallträchtigen Situationen»
−Beispiele
−Übungen
-theoretisch
- in situ
5.6 b.5) • Fachtechnische Mitarbeitergespräche
5.6 c) Innerbetriebliche Ereigniskontrollen
5.6 c.1) •
X
X
SiBe Aktivitäten:
−Schulung
−Beratung
−Kontrollen
−andere/weitere, wie
5.6 b.3) •Schulung/Informationswesen
Mitarbeiter
−Periodizität
−Themen
− Dokumentation Anlässe
Jährliche, betriebliche Unfallstatistik
− Betriebsunfälle (BU)
− Nichtbetriebsunfälle (NBU)
−Arbeitsausfall-Stunden/-Tage
− Statistische Erfolgskontrollen
5.6 c.2)• Unfallanalysen
G221 d, Ausgabe Februar 2016
23/33
Inhaltsverzeichnis
6.1 a) Anforderungen an Mitarbeiter
X
− Übertragung von Aufgaben
− Eigenverantwortliche Wahrnehmung
• ausreichende Qualifizierung − aufgrund notwendiger Ausbildung
− aufgrund Kompetenzen
−Sicherstellung vor Übertragung
Arbeiten/Aufgaben
6.1 b)Unterweisung/Information Mitarbeiter X
gemäss
•Aufgabengebiet
•«relevanten Anforderungen»,
insb. auch
−Arbeitssicherheit
−Umweltschutz
• unternehmensinternen Anweisungen
6.1 c)
6.2 a) Vorgesetzte – Weiterbildung
X
• Ermittlung Weiterbildungsbedarf
• Massnahmen bei Personal/Mitarbeiter
−aufzeichnen
−aufbewahren
• Sicherstellung Anwendung
− Stand der Technik
−gesetzliche Vorgaben, behördliche
Forderungen usw.
6.2 b)Verpflichtung des Personals/
der Arbeitnehmer zur Weiterbildung
im eigenen Aufgabengebiet
5.6 c.3) •Unfallmeldewesen
− Innerbetriebliches Meldewesen
-Beinaheunfälle
-Bagatellunfälle
(Arbeitsausfall ≤ 3 Tage)
-UVG-meldepflichtig
−Suva
−TISG
teilweise
umgesetzt
umgesetzt
X
Nummer
erforderlich
(zwingend)
Umschreibung Anforderung/Frage
umzusetzen
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
6Personal
6.1Personalqualifikation
Zugriff der Mitarbeiter
X
•gemäss Aufgabengebiet/
Zuständigkeiten
• auf «relevante Anforderungen»
• auf unternehmensinterne Weisungen
6.2Weiterbildung
24/33
X
G221 d, Ausgabe Februar 2016
6.2 c)Weiterbildung (Schulungen) zu
X
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
(Themengebiet 8 – Arbeitssicherheit
und Unfallverhütung)
• Sicherheitsbeauftragter (SiBe)
• Personal allgemein
6.3 a)Technische Betriebsführung
X
Gasnetzbetrieb
•im eigenen Unternehmen (auch übergeordnetes GVU)
• durch qualifiziertes Unternehmen
6.3 b) Leiter für technischen Bereich
X
•festgelegt
• geeignete Ausbildung
•Berufserfahrung
• verantwortlich für −Führung des Bereichs, insb.
Personalführung
−Planung
−Bau
−Betrieb
−Instandhaltung
•verfügt über erforderliche Kenntnisse der «relevanten Anforderungen», u. a.
−Unfallverhütungsvorschriften
6.3 c)Technischer Bereich verfügt über
X
• technische Fachleute
• in erforderlicher Anzahl
6.4 a) Fachkundiges Personal – Gasnetzbetrieb
X
• verfügt intern darüber
• hat Zugriff
−Regelungen/Verträge
−Qualifikationsnachweis Dienstleister
und seines Personals
6.4 b)
6.3
6.4. umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
Technischer Leiter
Technisches Fachpersonal
Fachkundiges Personal
X
•hat Ausbildung gemäss Funktion/ Aufgabenbereich
•verfügt über Kenntnisse gemäss «relevanten Anforderungen»
• ist in der Lage, Gefahren zu −erkennen
−beseitigen
G221 d, Ausgabe Februar 2016
25/33
6.4 c)
Verfügbarkeit von (eigenem) Fachpersonal X
•Abteilungsleiter
• Chefmonteure oder Vorarbeiter
•Sanitärinstallateure oder andere Berufsleute
• Rohrnetzmonteure (Schweisser)
− geprüfte Stahlschweisser
− geprüfte Kunststoffschweisser
−SVGW-Ausbildung für Rohrnetzmonteure
−andere
•Installationskontrolleure
−Ausbildung
•Sanitätspersonal
−Erste-Hilfe-Ausbildung
6.4 d)Dokumentation der Qualifikation
X
der Fachkundigen
•Versetzbarkeitslisten
• Kompetenznachweise Fachkundige
•Aus- und Weiterbildungsplan für alle Fachkundigen
(pro Person, Übersichtsplan)
•Stellenbeschriebe/Pflichtenheft
6.5 a)Beratende Funktion, gemäss
X
gesetzlichen Vorgaben
• zu Arbeitssicherheit
• zum Gesundheitsschutz
• gegenüber Linienvorgesetzten
• gegenüber Arbeitnehmer
•zur Umsetzung im Betrieb (Abteilung, Bereich, usw.)
• allfällige Weisungsbefugnis
6.5 b)
6.5
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
Sicherheitsbeauftragter (SiBe)
Umsetzung
X
• als eigenständige Stelle
• in Personalunion
6.5 c)Nachweis über anerkannte
Aus-/Weiterbildung
• auf Funktion zugeschnitten
7
Dienstleister (Dritte)
7 a)
Vertragliche Regelung für Dienstleistung
7 b)Einhaltung aller relevanter Anforderungen
dieser Checkliste
26/33
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
G221 d, Ausgabe Februar 2016
7 c)
7.1
Eignung des Dienstleisters
X
•Abklärung durch Auftraggeber (GVU/Gasnetzbetreiber usw.)
•Nachweis verfügbar, gegebenenfalls auf Verlangen
insbesondere (bezogen auf Dienstleister)
• personelle Anforderungen • Personal für beauftragte Arbeiten −zuverlässig
−leistungsfähig
− besitzt Fachkenntnisse
• materielle Anforderungen
•Sicherstellung Überwachung und Kontrolle der erbrachten Dienstleistung
umzusetzen
Kontrolle des Dienstleisters
7.2 a)Durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter
X
des Auftraggebers
• Überwachung der Arbeiten
• Dokumentation der Überwachung
8
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
Auswahl des Dienstleisters
7.1 a)Überprüfung fachliche Eignung
X
für Erbringung der geforderten Leistung
• bei Auswahl
• vor Beauftragung
7.2
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
Technische Ausstattung
(Themengebiet 7 – Technische
Hilfsmittel und Gerätschaften)
8 a)Zurverfügungstellung technische
X
Ausstattung (Arbeits- und Hilfsmittel,
Geräte, Material usw.)
• im erforderlichen Umfang
• in funktionsfähigem Zustand
− während gesamter Benutzugsdauer
• Zustands- und Funktionsprüfungen
−Durchführung
−Dokumentation
8 a.1) insbesondere
•Planwerke, Funktionsunterlagen
(Gasnetz, Netzinfrastruktur usw.)
 siehe auch 10 a)
G221 d, Ausgabe Februar 2016
X
27/33
8 a.2) •
X
X
8 a.4) •PSA – Persönliche Schutzausrüstung
(Schutzziele, Checkliste)
−Zuteilung
−Umfang
−Kontrolle
X
8 a.5) • Brandschutzausrüstung
−Handfeuerlöscher
−Löschdecken
X
8 a.6) •
X
X
Instandhaltung
X
•Verantwortung für Instandhaltung (wer?)
–Werkzeugen
–Geräten
–Maschinen
–Messmittel
–weitere/andere
• Vorhandensein Instandhaltungsplan
8 c)
Magazin
X
• funkensicheres Werkzeug
•Anbohrgeräte
•Blasensetzgeräte
• Blasen, Presskolben
•Rohrschneider
Schweissgeräte (Stahl/PE)
•weitere/andere
8 d)
Werkstatt
X
•Werkzeuge
• Maschinen und Geräte
•Persönliche Schutzausrüstung
(Brillen, Blendschutz usw.)
• Bauliche Schutzmassnahmen
8 a.3)
• Werkzeuge (Blasensetzgerät usw.)
8 a.7)
Messgeräte (Gasmessgerät usw.)
−Explosimeter
−Tracer
−CO-Messgerät
−O2 -Messgerät
Firmenautos (Pikettfahrzeuge usw.)
−Zuteilung
− Einsatzbereitschaft im Störungsfall
−notwendige technische
Ausstattung/Ausrüstung
−Umfang/Anzahl gemäss
Grösse und Struktur
Versorgungsgebiet (siehe 9)
•Kommunikationsmittel (Mobiltelefon usw.)
8 b)
28/33
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
G221 d, Ausgabe Februar 2016
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
9
(Themengebiet 9)
Gasversorgungsnetz
und Nebenanlagen
(Gastransport- und Gasverteilnetz)
Hinweis: Zusammenhang mit technischer
Gasstatistik beachten.
9 a) Auflistung Übergabestationen
X
Auflistung Erdgaslieferanten
X
9 b) Mit Erdgas versorgtes Gebiet/versorgte
Gemeinden (Auflistung)
X
9 c)Gasinfrastruktur in/unter Verantwortung
GVU – Detaillierte Zusammenstellung zu
X
Gastransportleitungen/
Gastransportnetz (km) – zu unterscheiden
•Betriebsdruck, insbesondere
> 5 bar (Hochdruck 2) oder
> 1 bis 5 bar (Hochdruck 1)
•Leitungsmaterial: Kunststoff; Metall
(davon Anteil mit KKS); sonstige wie
Guss, Sanierung usw.
Verteilleitungen/Verteilnetz (km) – zu unterscheiden
•Betriebsdruck, insbesondere
> 1 bis 5 bar (Hochdruck 1),
> 100 mbar bis 1 bar (Mitteldruck) oder
bis 100 mbar (Niederdruck)
•Leitungsmaterial: Kunststoff; Metall
(davon Anteil mit KKS); sonstige
wie Guss, Sanierung usw.
Anschlussleitungen (HAL) (km) – zu unterscheiden
•Betriebsdruck, insbesondere
> 1 bis 5 bar (Hochdruck 1),
> 100 mbar bis 1 bar (Mitteldruck) oder
bis 100 mbar (Niederdruck)
•Leitungsmaterial: Kunststoff; Metall
(davon Anteil mit KKS); sonstige wie
Guss, Sanierung usw.
Gussleitungen insb. Verteilnetz (% oder km)
• Anteil Grauguss
• Anteil Duktilguss
• Ist/Wird Ersatz geplant?
• Wann ist/wird Grauguss eliminiert?
(Odorierung  siehe 10 b)
G221 d, Ausgabe Februar 2016
29/33
Anzahl Anschlussleitungen
• Nutzer angeschlossen
• ohne Anschluss Nutzer
− unter Gas
− ohne Gas
Anzahl Gaszähler
Anzahl KKS-Anlagen
DRM/DR-Stationen/DRM/DR-Anlagen
• Transportnetz > 5 bar
• Verteilnetz > 5 bar
• Verteilnetz > 1 bis 5 bar
• Verteilnetz bis 1 bar
•andere
DR-Kundenanlagen
• > 5 bar
• > 1 bis 5 bar
• bis 1 bar
9 e) Erdgastankstellen
•Kleintankstellen
•Grosstankstellen
• öffentliche/gewerbliche Nutzung
9 f)
Erdgas-Flaschenabfüllanlagen
9 g)Biogas – Anlagen zur Aufbereitung und Einspeisung ins Erdgasnetz
• Name, Standort
•Einspeisemenge
9 h)
Fernmeldewesen
• Überwachung DRM
• Ablesung Gaszähler
•andere
9 i)
Ausbaupläne bezüglich Angaben unter 9
30/33
X
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
Gasspeicher
•Art und Grösse (Röhrenspeicher,
Kugelbehälter, Zylinder usw.)
• Eigentum, Beteiligung, Rechte
• Zugriff, Nutzung
9 d)
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
G221 d, Ausgabe Februar 2016
Inhaltsverzeichnis
Planwerk/Planunterlagen X
•Erstellung
•Nachführung
•Einmessen
•Jeweils durch GVU/Gasnetzbetreiber (inhouse) oder extern
−falls extern, wer?
(Nachweis Qualifikation)
10 b)Odorierung – X
Sicherstellung der Gasqualität
•Kontrolle und Überwachung nach SVGW-Regelwerk G18, durch
−GVU
−Gasnetzbetreiber
− im Auftrag durch ……
−quartalsweise
•In welchen Zeitperioden stehen
aktuelle Daten zur Gasqualität
zur Verfügung?
•Kontrolle Odorierung im Verteilnetz/
beim Verbraucher (HAL) durch GVU/
Gasnetzbetreiber
−Kontrollperioden
−Protokollierung
−Auswertung und Vorgehen
bei Handlungsbedarf
•Odoriert GVU/Gasnetzbetreiber Erdgas selber? (Grundodorierung)
−wo?
-Gasnetz/Gasleitungen
-Biogasanlagen
− Methode; wie?
− Kontrollperioden; wie oft?
−Protokollierung
•Werden Stossodorierungen durchgeführt?
−Perioden
−Protokollierung
10 teilweise
umgesetzt
umgesetzt
10 a)Planwerk/Planunterlagen
X
(Themengebiet 9 – Gasversorgungsnetz
und Nebenanlagen)
•Übersichtspläne
•Katasterpläne
• Bearbeitung (GIS, GDI, CAD usw.)
•Schadenkataster
• Aufbewahrungsort und -art
•Nachgeführt/Aktuell
Nummer
erforderlich
(zwingend)
Umschreibung Anforderung/Frage
umzusetzen
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
Unterhalt und Dokumentation
G221 d, Ausgabe Februar 2016
31/33
Inhaltsverzeichnis
10 d) Streckenkontrollen (von Gasleitungen),
X
insb.
• Gasleitungen > 1 bis 5 bar, jährlich
10 e) Siphons und Absperrarmaturen
X
•periodische Kontrolle
(Funktionsfähigkeit, Entleerung)
10 f) KKS-Anlagen
X
• Kontrolle durch
−GVU/Gasnetzbetreiber
−Andere
•Instandhaltung
•Dokumentierung
•Auswertung und Vorgehen bei Handlungsbedarf
10 g) Erdgastankstellen
X
•Instandhaltung
•Qualifikation
−Tankstellenpersonal
− Wartungspersonal (intern/extern)
• Kontrollen HD-Leitungen (Trassen)
10 h) Biogas – Anlagen zur Aufbereitung X
und Einspeisung ins Erdgasnetz
•Instandhaltung
•Gasqualität
−Gewährleistung
−Dokumentierung
teilweise
umgesetzt
umgesetzt
10 c) Überwachung und Kontrolle X
von Gasleitungen
•Systematisch
• Einhaltung der Zeitabstände
− Dicht bebaute Gebiete
−Verkürzung bei wesentlichen
Änderungen der Betriebs-/
Umgebungsbedingungen
•Dokumentierung
•Auswertung und Vorgehen bei Handlungsbedarf
−Verkürzung Überwachungsintervall
bei Häufung von Leckstellen
Nummer
erforderlich
(zwingend)
Umschreibung Anforderung/Frage
umzusetzen
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
11
(Themengebiet 10) Technische X
Inspektionen von Gasanlagen
und Gasverbrauchsanlagen
11 a)
32/33
Betriebsgebäude GVU/Gasnetzbetreiber
•Verwaltung
•Werkstätten
•Fernmelde-/Notfallzentrale
G221 d, Ausgabe Februar 2016
11 b) Infrastruktur Gasnetz
•Gastransportleitungen
•Gasverteilleitungen
(Versorgungsleitungen)
•DRM-Station
• KKS-Anlagen, KKS
• Absperrarmaturen und Siphons
•Gasproduktionsanlagen
•Gasspeicheranlagen
• Anschlussleitungen (HAL)
11 c) Infrastruktur Gasanwendungen/
Installationen
•Heizzentralen
• Industrielle Anlagen
• Gewerbliche Anlagen
• Ausgewählte Hausinstallationen
11 d)
Erdgastankstellen
•Gasinstallationen
•Umgebung
11 e)Biogas – Aufbereitungs– und Einspeise-
anlagen (Einspeisung ins Erdgasnetz)
• Aufstellung (Aufstellungsraum)
•Umgebung
•Gasinstallationen
• Odorieranlagen, Odorierung
•Weiteres
11 f)
Weitere/andere/sonstige
12
Wünsche, Anliegen
12 a)
Wünsche GVU/Gasnetzbetreiber an
•SVGW
•TISG
•Kommissionen
•weitere/andere
12 b)Wünscht GVU/Gasnetzbetreiber Eignungsnachweise (durch TISG) für
Dienstleister und ihre Fachkundigen?
12 c) Wünsche und Vorschläge GVU/
Gasnetzbetreiber
G221 d, Ausgabe Februar 2016
umzusetzen
teilweise
umgesetzt
Nummer
Umschreibung Anforderung/Frage
umgesetzt
Inhaltsverzeichnis
erforderlich
(zwingend)
zurück
Anmerkungen (A)
Massnahmen (M)
Verweise auf Dokumente (V)
Sonstiges (S)
33/33

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