Schweden - Volksbank Raiffeisenbank eG
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Schweden - Volksbank Raiffeisenbank eG
Der romantische Hafen von Stockholm Schweden Stockholm – Dalarna – Uppsala 6-Tage Busreise vom 19.–24.08.2014 Erleben Sie Schweden von seiner schönsten Seite. Bestaunen Sie die historische Altstadt Stockholms, Gamla stan, besuchen Sie die Universitätsstadt Uppsala mit ihrem berühmten Dom und erfreuen Sie sich an den bewahrten Traditionen im Herzen Schwedens, in Dalarna. Bankreisebegleitung ab/bis Greifswald umfassendes Besichtigungsprogramm inklusive Unterbringung mit Halbpension Fahrt im modernen Reisebus 989,– € p.P./DZ EZ-Zuschlag 158,– € Mitgliederreise Schweden Mora Uppsala Stockholm Jönköping Trelleborg Sassnitz Greifswald Reiseverlauf: 1. Tag: Anreise (A) Zubringer. 06.00 Uhr Abfahrt ab Greifswald. Fähre Sassnitz-Trelleborg. Fahrt nach Stockholm mit Zwischenstops. Abendessen. Übernachtung im Scandic Hotel. 2. Tag: Stockholm (F, A) Nach dem Frühstück nehmen wir die schwedische Hauptstadt unter die Lupe. SightseeingTour. Promenade in Gamla stan, der Altstadt. Besuch im Riddarhuset, der Institution des schwedischen Adels. Gemeinsames Mittagessen. Nachmittags Freizeit im Zentrum, auf Wunsch ABBA- oder VASA-Museum. Übernachtung. 3. Tag: Stockholm-Norberg-LeksandNusnäs-Mora (F, A) Frühstück im Hotel und danach verlassen wir die Großstadt und begeben uns ins „eigentliche“ Schweden. Nach der Silberstadt Sala erreichen wir den kleinen Handwerkerort Stadtwache in Stockholm Norberg, wo wir dem Handwerkerzentrum Abrahamsgården einen Besuch abstatten. Direkt nach Norberg passieren wir die Grenze zur Landschaft Dalarna, in der die alten schwedischen Traditionen besonders wach gehalten werden. Über Hedemora, Säter und Borlänge kommen wir nach Leksand. Mittagspause. Wir setzen unsere Reise über Siljans Strand nach Nusnäs fort, um zu beobachten, wie die weltberühmten Dalapferde gefertigt werden. Von Nusnäs ist es nicht weit nach Mora und in unser Hotel Mora Parken. Nach dem Einchecken wird das Abendessen im Restaurant des Hotels serviert. Der restliche Abend kann für einen Streifzug durch Mora genutzt werden. 4. Tag: Mora-Rättvik-Uppsala (F, A) Nach dem Frühstück schauen wir uns an, wo alljährlich der Zieleinlauf der zwanzigtausend Skiläufer des Wasalaufs stattfindet und erkunden Mora. Am späten Vormittag reisen wir weiter Richtung Rättvik; es wird immer ”schwedischer”. Dort legen wir eine Mittagspause ein und besteigen den Aussichtsturm Vidablick. Der Turm wurde Ende des 19. Jh. gebaut und ermöglicht uns eine fantastische Aussicht über den Siljan. Danach fahren wir in die berühmte Sportstadt Falun und besuchen die Sportanlagen, auf denen in wenigen Monaten die nächsten Skiweltmeisterschaften stattfinden werden. Am frühen Abend werden wir Uppsala erreichen. Nach dem Einchecken im Hotel Linné wird uns das Abendessen im Hotel serviert. 5. Tag: Uppsala-Jönköping (F, A) Nach dem Frühstück erkunden wir Uppsala mit einer Sightseeing- Tour auf der wir unter Backsteingothik Uppsala anderem die älteste schwedische Universität, das Schloss und auch den gewaltigen Dom sehen, in dem u.a. König Gustav Wasa und der Botaniker Carl von Linné begraben liegen. In Nachbarschaft des Doms liegt das historische Universitätsgebäude, in dem Thomas Thorild, der danach 13 Jahre in Greifswald wirkte und heute in Neuenkirchen begraben liegt, 1788 seine akademische Arbeit in Anwesenheit des Königs verteidigte. Mit dem Bus fahren wir danach in südlicher Richtung nach Linköping. Abendessen und Übernachtung. 6. Tag: Jönköping-Trelleborg (F, A) Nach dem Frühstück führt unsere Reise vorbei an Markaryd, wo wir einen Stop am Elchpark einlegen und die Könige der nordischen Wälder bestaunen. Weiter nach Lund, der Greifswalder Partnerstadt. Hier verabschieden wir uns von Schweden und fahren dann mit einem guten Abendessen auf der Fähre von Trelleborg zurück nach Sassnitz.Fähre von Trelleborg zurück nach Sassnitz. Die berühmten Dalapferde Anmeldung Wichtige Hinweise: Einreisebedingungen: Für die Einreise nach Schweden benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Passund Zollformalitäten selbst verantwortlich. Klima*: Temperaturen im ø: 13°–20° C Sonnenscheinstunden im ø: 7,6 h * Quelle: wetter.com für die Wetterstation Stockholm. zur Mitgliederreise nach Schweden: Reisetermin: 19.–24.08.2014 Reisepreis pro Person: 989,– Euro Einzelzimmerzuschlag: 158,– Euro Reiserücktrittsversicherung pro Person: 39,– Euro 1. Reisegast Nachname, Vorname (wie im Pass) Geburtsdatum Straße, Hausnummer Nationalität Währung: In der parlamentarischen Monarchie Schweden ist die offizielle Währung die „Schwedische Krone“. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, sich einen ausreichenden Betrag für die Reisekasse zu tauschen. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Reisevorabend. PLZ Ort Telefon tagsüber 2. Reisegast Leistungen: Fähre Sassnitz-Trelleborg, Trelleborg-Sassnitz Fahrt im modernen Reisebus ab/bis Greifswald Busfahrten nach Programm 5 Hotelübernachtungen nach Programm 5 x Frühstück 1 x Mittagessen (exklusive Getränke) Nachname, Vorname (wie im Pass) Geburtsdatum Straße, Hausnummer Nationalität PLZ Ort Telefon tagsüber Unterbringung 5 x Abendessen (exklusive Getränke) Stadtführung in Stockholm DZ EZ Eintritt Riddarhuset Stadtführung in Uppsala ½ DZ* * Name Zimmerpartner Reiserücktrittsversicherung Eintritt Vidablick Ja Nein Besuch Dom in Uppsala Zahlungsmöglichkeit Stadtführung in Falun Per SEPA-Lastschriftmandat von meinem nachstehenden Konto oder per Überweisung zum jeweiligen Zeitpunkt. Eintritt Elchpark und Rundfahrt Bankreisebegleitung ab/bis Greifswald deutschsprachige Reiseleitung Sicherungsschein Teilnehmer: mindestens 28 Personen Reisepreis insgesamt SEPA-Lastschriftmandat Ich/Wir ermächtige/n Sie, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Kreditinstitut BIC Veranstalter: Skandinavien direkt Mühlenstraße 22 | 17489 Greifswald Auskunft und Anmeldung: Stefanie Niemeyer Volksbank Raiffeisenbank eG Steinbeckerstraße 26 | 17489 Greifswald Tel. 03834/547-107 | Fax. 03834/547-119 [email protected] IBAN Hiermit melde ich mich und die oben aufgeführten Personen, als deren Vertreter ich handle, verbindlich an. Die Reisebedingungen des Veranstalters habe ich zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift Bitte Coupon ausfüllen und in einer Geschäftsstelle der Volksbank Raiffeisenbank eG abgeben. Allgemeine Reisebedingungen des Reisebüros „Skandinavien direkt“, Schwedenkontor GmbH 1. Anmeldung und Bestätigung Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn der Kunde die Reisebestätigung erhält. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, wird ausdrücklich darauf hingewiesen. An dieses neue Angebot ist „Skandinavien direkt“ 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Anmeldung nicht schriftlich oder im Reisebüro widerruft. Der Reisevertrag wird schriftlich mit Formularen von „Skandinavien direkt“ (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen. Der Reisende erhält die vollständige Reisebestätigung, gewünschte Versicherungen und die Rechnung bzw. die erste Teilrechnung. 2. Zahlung Nach Abschluss des Reisevertrags sind vom Kunden 20 % des Reisepreises, höchstens aber 450 € zu zahlen. Bei Reisen, die „Skandinavien direkt“ bei Anbietern aus anderen Ländern bucht, kann sich die Höhe der Anzahlung nach deren Zahlungsbedingungen richten. In Fällen, die sich markant von den üblichen Regelungen unterscheiden, wird das Einverständnis der Kunden eingeholt. Der Restbetrag wird innerhalb der letzten 6 Wochen vor Reisebeginn in Rechnung gestellt. Erfolgt die Buchung einer Reise innerhalb der letzten 6 Wochen vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis in Rechnung gestellt und ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. Für das in Rechnung stellen des Restbetrages ist das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vorausgesetzt. Eine Reihe von Anbietern betreibt Direktinkasso beim Kunden. In diesen Fällen tritt das Reisebüro nur als Vermittler auf. Die Rechnungslegung erfolgt direkt durch den Anbieter und nach seinen Reisebedingungen. 3. Leistung 3.1. Die vertraglichen Leistungen von „Skandinavien direkt“ werden ausschließlich durch die verbindliche Leistungsbeschreibung sowie die Reiseunterlagen, insbesondere die Reiseanmeldung und Reisebestätigung bestimmt. 3.2. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie in den Reiseunterlagen und insbesondere in der Reisebestätigung vermerkt oder nachweislich zwischen beiden Vertragspartnern vereinbart wurden. 4. Preisänderungen 4.1. „Skandinavien direkt“ kann vor Reisebeginn Preiserhöhungen nur für nach dem Gesetz zulässigen Kalkulationsposten vornehmen. Ein Nachweis gegenüber den Kunden ist zu erbringen. 4.2. Preiserhöhungen können nur bis zum 45. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin erfolgen. 4.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos von der Reise zurücktreten. 4.4. Die Rechte nach Ziffer 4.3 hat der Reisende innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch „Skandinavien direkt“ geltend zu machen. 5. Leistungsänderungen 5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Reise, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von „Skandinavien direkt“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. 5.2. „Skandinavien direkt“ setzt die Reisenden über Leistungsänderungen und Abweichungen unverzüglich in Kenntnis. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 6. Rücktritt des Reisenden (Reisestornierung) vor Reisebeginn 6.1 Die Stornierungsfrist für Reisen beträgt 45 Tage. Bis 45 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende ohne Kosten zurücktreten. Bei einer späteren Stornierung gelten für den Kunden folgende Kosten: • 44- 30 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises • 29- 20 Tage vor Reisebeginn 25 % “ • 19-15 Tage vor Reisebeginn 55 % “ • 14- 8 Tage vor Reisebeginn 70 % “ • 7- 3 Tage vor Reisebeginn 80 % “ • ab 2 Tage vor Reisebeginn 90 % “ Es zählt der Tag des Eingangs der Stornierung beim Reisebüro. Das Reisebüro bestätigt die Stornierung. Der Kunde hat die Möglichkeit den Nachweis zu führen, dass ein geringerer Schaden durch die Stornierung entstanden ist. 6.2. Das Reisebüro empfiehlt seinen Kunden den Abschluss einerReiserücktrittskostenversicherung. 6.3 Nach einer Festbuchung kann der Reisende bis 45 Tage vor Reisebeginn eine Reiseummeldung (Umbuchung) hinsichtlich des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vornehmen, soweit dieses im Reisebüro angeboten wird. Für eine Umbuchung werden 29,- € p. P. erhoben. Spätere Umbuchungen werden den Reisebedingungen entsprechend als Rücktritt (Stornierung) mit anschließender Neuanmeldung behandelt. 6.4. Entscheidet sich der Kunde für Leistungen aus Katalogen von Novasol, Dansommer, Dancenter, InterChalet oder anderen Anbietern mit eigenen Reisebedingungen, tritt „Skandinavien direkt“ nur als Vermittler auf. Die Stornierungs- und Umbuchungsfristen und –raten richten sich nach den Reisebedingungen dieser Gesellschaften. Erfolgt die Umbuchung bzw. Stornierung über „Skandinavien direkt“ wird auch in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr von 29,-€ erhoben. 7. Ersatzreisende 7.1. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch eine andere Person ersetzen lassen, sofern diese den Reiseerfordernissen genügt und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 7.2. Der Reisende und die ihn ersetzende Person haften gegenüber „Skandinavien direkt“ als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die von den jeweiligen Anbietern erhobenen Mehrkosten. 7.3. Für Flugreisen, bei denen ein Ersatz (bzw. entsprechende Stornierung und Neubuchung) nicht kostenneutral erfolgen kann, zahlt der Reisende bzw. die ersetzende Person die entstehenden Mehrkosten. 7.4. Der Reisende und die ihn ersetzende Person haften gegenüber „Skandinavien direkt“ als Gesamtschuldner insgesamt für die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten, die fremde Anbieter für den Ersatz von reisenden Personen verlangen. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,- € p. P. von „Skandinavien direkt“ erhoben. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich „Skandinavien direkt“ bei den Leistungsträgern um Erstattungen der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine Pauschalreise oder um unerhebliche Leistungen handelt, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen oder die Bemühungen um Erstattung unverhältnismäßigen Aufwand erforderten. 9. Rücktritt, Kündigung durch den Reiseveranstalter „Skandinavien direkt“ kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 9.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertig ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich von der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. 9.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet und der eingezahlte Betrag rückerstattet. 10. Aufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Naturkatastrophen, innere Unruhen oder Krieg im Zielland der Reise) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl die Reisenden als auch „Skandinavien direkt“ den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um z.B. den Reisenden zurückzubefördern, wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Mehrkosten z.B. für die Rückbeförderung, die durch die unvorhersehbaren Bedingungen anfallen, sind durch den Reisenden zu tragen. 11. Gewährleistung 11.1. Sollte die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, kann der Reisende Abhilfe verlangen. „Skandinavien direkt“ bemüht sich mit all seinen Möglichkeiten um Abhilfe, kann die Abhilfe allerdings verweigern, wenn es die Ursachen nicht zu vertreten hat bzw. wenn die Abhilfe einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. 11.2. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind vor Ort bei der Reiseleitung schriftlich anzuzeigen. Die Reiseleitung ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen, sofern dies möglich ist. Schadensersatzleistungen bedürfen der Prüfung. Sie werden durch die Gesellschaft im Dialog mit dem Reisenden festgestellt. Sämtliche Zusagen der Reiseleitung bezüglich Schadensersatzes sind unwirksam. 11.3. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende einen Mangel selbst herbeiführt, dessen Dimension wissentlich vergrößert oder unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 11.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag durch eine schriftliche Erklärung kündigen. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen dem Vertrag entsprachen. 11.5. Der Reisende kann Schadensersatz gegenüber „Skandinavien direkt“ verlangen, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, den „Skandinavien direkt“ zu vertreten hat. 12. Haftung des Reiseveranstalters 12.1 „Skandinavien direkt“ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: • Die gewissenhafte Reisevorbereitung • Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von „Skandinavien direkt“ verfassten Prospekten. • Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und Zielortes 12.2. Die Haftung von „Skandinavien direkt“ für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis, höchstens jedoch 4.100,-€, beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. 12.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen „Skandinavien direkt“ ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen (z.B. Montrealer Übereinkommen bei Flugbeförderung) oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 12.4. „Skandinavien direkt“ haftet nicht für Leistungen, die vor Ort durch den/die Reisenden eigenständig zugebucht wurden und ursprünglich nicht zum gebuchten Leistungsumfang gehörten. 12.5. Ist „Skandinavien direkt“ lediglich Vermittler fremder Leistungen, z.B. für Ferienhausanbieter, andere Reisebüros oder anders Veranstalter von Gruppenreisen, so haftet „Skandinavien direkt“ nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Tritt „Skandinavien direkt“ als Vermittler für andere Reiseveranstalter auf, sind berechtigte Ansprüche – gegebenenfalls gemeinsam von „Skandinavien direkt“ und dem Reisenden- gegenüber diesen durchzusetzen. Im Übrigen richtet sich unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts. 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber „Skandinavien direkt“ geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren nach drei Monaten. Maßgeblich ist der Posteingang bei „Skandinavien direkt“. 14. Pass - und Visa – Erfordernisse, Gesundheitsvorschriften 14.1. Der Reiseveranstalter weist –wenn erforderlich- auf Pass– und Visabestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeilicher Formalitäten in den von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Papieren hin. Das gilt auch für zwischenzeitliche Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluss, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten und dem Reiseveranstalter bekannt geworden sind. Besondere in der Person des Reisenden gegebene Umstände (ausländische Staatsbürgerschaft, Passeintragungen etc.) sind vom Reiseveranstalter nur zu beachten, wenn diese durch den Reisenden ausdrücklich mitgeteilt oder vom Reiseveranstalter infolge besonderer Umstände erkannt worden sind. 14.2. Bei Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 14.3. Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. 15. Allgemeines Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 17. Versicherung „Skandinavien direkt“ schließt gemäß gesetzlicher Regelungen eine pauschale Kautionsversicherung für Reiseveranstalter ab. Stand bei Drucklegung: April 2011 Reisebüro „Skandinavien direkt“, Schwedenkontor GmbH, Mühlenstr. 22, 17489 Greifswald Amtsgericht Stralsund HRB 3341, Steuernr.: 084/118/02575 USt. Reg.: DE 168063550