Leitfaden zur Feststellung des Status des Beschäftigungs
Transcrição
Leitfaden zur Feststellung des Status des Beschäftigungs
German / Deutsch Code of Practice for Determining Employment or Self-Employment Status of Individuals. Leitfaden zur Feststellung des Status des Beschäftigungsverhältnisses oder der Selbständigkeit von Einzelpersonen. Leitfaden zur Feststellung des Beschäftigungsverhältnisses Diese Broschüre wurde von der Arbeitsgruppe zum Status der Beschäftigungsverhältnisse (Employment Status Group) im Rahmen des Programm für Wohlstand und Gerechtigkeit (Programme for Prosperity and Fairness) erstellt. Die Arbeitsgruppe wurde ins Leben gerufen, weil zunehmend Sorge besteht, dass es möglicherweise eine wachsende Zahl von Einzelpersonen gibt, die als „selbständig“ kategorisiert wird, obwohl es „Indikatoren“ gibt, dass der Status „Angestellter“ angemessener wäre. Die Broschüre wurde 2007 von der Arbeitsgruppe zur Überwachung der Schattenwirtschaft (Hidden Economy Monitoring Group) im Rahmen der Vereinbarung für soziale Partnerschaften Towards 2016 (Towards 2016 Social Partnership Agreement) aktualisiert. Zweck des Dokuments ist es, Missverständnisse auszuräumen und Klarheit zu schaffen. Es ist nicht dazu gedacht, Einzelpersonen, die wirklich selbständig tätig sind, in den Angestelltenstatus zu bringen. In den meisten Fällen ist klar, ob eine Person angestellt oder selbständig ist. Allerdings kann dies auch nicht immer so offensichtlich sein, was wiederum zu falschen Vorstellungen in Bezug auf den Status des Beschäftigungsverhältnisses von Einzelpersonen führen kann. Die unten angegeben Kriterien sollten dabei helfen, zu einem Ergebnis zu kommen. Es ist wichtig, dass die Arbeit als Ganzes betrachtet wird, einschließlich der Arbeitsbedingungen und der Realität des Verhältnisses, wenn die Richtlinien angewandt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die wichtige Frage, ob die Person die Arbeit „als Geschäftsperson auf eigene Rechnung“, leistet. Handelt die Person frei und ohne wirtschaftliche Abhängigkeit zu der Person, die die Leistung in Anspruch nimmt? Diese Überlegung kann ein wichtiger Hinweis auf den Status einer Person sein und sollte zusammen mit den anderen Kriterien in diesem Leitfaden in Betracht gezogen werden. Das Gesetz über Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen am Arbeitsplatz von 2005 (Safety, Health and Welfare at Work Act, 2005) ist der Grundpfeiler der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien in Irland. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben Pflichten im Rahmen dieses Gesetzes. Die Gesetzgebung behandelt selbständige Personen ähnlich wie Arbeitgeber. Es gibt ihnen die Verpflichtung, sämtliche Arbeitsaktivitäten so zu leiten, zu planen und durchzuführen, dass Gesundheit und Sicherheit sämtlicher Personen am Arbeitsplatz sichergestellt sind. Allgemein gesagt haben selbständige Personen und Subunternehmer eine größere Verantwortung in Fragen von Gesundheit und Sicherheit als Arbeitnehmer. Gesundheits- und Sicherheitsmanagement und –praxis sind jedoch unabhängig vom Status einer Person in sämtlichen Arbeitsabläufen von höchster Wichtigkeit. Weitere Informationen finden Sie auf www.hsa.ie 2 Kriterien für den Status einer Einzelperson als Angestellter Wenn auch nicht alle Faktoren gelten, so gilt eine Person normalerweise als Angestellter, wenn er oder sie: 9 Der Kontrolle einer anderen Person untersteht, die angibt, wann und wie die Arbeit ausgeführt wird. 9 Ausschließlich Arbeiten ausführt. 9 Ein festgelegtes stündliches/wöchentliches/ monatliches Gehalt erhält. 9 Kann Arbeit nicht an Subunternehmer weitergeben. Wenn die Arbeit an Subunternehmer weitergegeben werden kann und von der Person, die einen Subunternehmer einsetzt, weiterbezahlt wird, ist wahrscheinlich einfach das Arbeitgeber/ArbeitnehmerVerhältnis übertragen worden. 9 Stellt keine Arbeitsmaterialien. 9 Stellt keine Ausrüstung mit Ausnahme kleiner Handwerkszeuge. Die Bereitstellung von Werkzeugen oder Ausrüstung hat möglicherweise keine große Bedeutung bei der Feststellung des Angestelltenstatus als angemessener Kategorie, wenn alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles in Betracht gezogen werden. 9 Unterliegt bei der Ausführung der Arbeit keinem persönlichen finanziellen Risiko. 9 Hat keinerlei Verantwortung für Investitionen und Management im Unternehmen. 9 Hat nicht die Möglichkeit, von gutem Management bei der Auftragsplanung oder von der Erbringung von Aufgaben, die sich aus Aufträgen ergeben, zu profitieren. 9 Hat eine festgesetzte Arbeitszeit oder eine festgelegte Anzahl von Arbeitsstunden pro Woche oder Monat. 9 Arbeitet für eine Person oder für ein Unternehmen. 9 Erhält Aufwandszahlungen für Verpflegungs- und/oder Reisekosten. 9 Hat Anrecht auf Extrazahlungen oder Freizeitausgleich für geleistete Überstunden. Zusätzliche Faktoren, die erwogen werden sollten: 3 9 Eine Einzelperson könnte bei der Durchführung ihrer Arbeit beträchtliche Freiheiten und Unabhängigkeit genießen und dennoch ein Angestellter sein. 9 Ein Angestellter mit Fachwissen wird möglicherweise bei der Art und Weise der Durchführung der Arbeit nicht angeleitet. 9 Eine Person, die auf Kommissionsbasis, über Gewinnbeteiligung oder pro Stück oder auf eine anderweitig unübliche Weise bezahlt wird, kann nach wie vor als Angestellter betrachtet werden. 9 Einige Angestellte arbeiten zur gleichen Zeit für mehr als einen Arbeitgeber. Einige Angestellte arbeiten nicht auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers. 9 9 Vertragsbedingungen und haben wenig oder keinen vertraglichen Wert. Sie drücken möglicherweise die Meinung eines der Vertragspartner aus, sind aber von geringem Wert bei der Feststellung des Status des Beschäftigungsverhältnisses der betreffenden Person. Kriterien, nach denen eine Einzelperson selbständig tätig ist Auch wenn nicht alle der folgenden Faktoren für einen Job zutreffen, so gilt eine Person normalerweise als selbständig, wenn er oder sie: Es gelten besondere PRSIRichtlinien (Richtlinien über einkommensabhängige Sozialabgaben) für die Beschäftigung von Familienangehörigen. S Sein oder ihr eigenes Geschäft/Unternehmen besitzt. S Ein finanzielles Risiko trägt, indem die Kosten für die Reparatur/den Ersatz fehlerhafter Güter oder minderwertiger Arbeit, die im Rahmen des Vertrags geliefert/durchgeführt wurden, getragen werden. Aussagen im Arbeitsvertrag, wie sie vom Obersten Gerichtshof (Supreme Court) im Fall „Denny“ geprüft wurden, wie etwa „Sie werden als unabhängiger Subunternehmer angesehen“, „Sie sind zur Zahlung derartiger Steuern und Gebühren, die aus solchen Entgelten an das Finanzamt oder anderweitig abzuführen sind, verpflichtet“, „Es wird vereinbart, dass die Bedingungen des Gesetzes gegen unfaire Entlassungen von 1977 (Unfair Dismissals Act 1977) nicht gelten, etc“, „Sie sind kein Angestellter dieser Firma“, „Sie sind für Ihre eigenen Steuerangelegenheiten selbst verantwortlich.“ Aussagen wie diese sind keine S Trägt die Verantwortung für Investitionen und Management im Unternehmen. S Hat die Möglichkeit, von gutem Management bei der Planung und Erbringung von Aufträgen und Leistungen zu profitieren. S Hat Kontrolle darüber, was getan wird, wie es getan wird, wann und wo es getan wird und ob er oder sie dies persönlich tut. 4 S Hat die Freiheit, andere Personen zu seinen oder ihren Bedingungen zur Durchführung der vereinbarten Arbeit anzustellen. Einzelperson die oben genannten Richtlinien für Selbständigkeit erfüllen, ansonsten wird er oder sie üblicherweise als Arbeitnehmer eingestuft. S Kann die selbe Leistung zur gleichen Zeit an mehr als eine Person oder Unternehmen erbringen. S Die Tatsache, dass eine Person für die Steuerselbsteinschätzung oder MwSt (VAT) im Rahmen der Steuerselbsteinschätzung registriert ist, bedeutet nicht automatisch, dass er oder sie selbständig tätig ist. S Stellt die Arbeitsmaterialien bereit. S Stellt die für die Arbeit nötige Ausrüstung/Geräte bereit, die sich von den kleinen Handwerkszeugen oder Geräten unterscheiden, die in einem übergeordneten Kontext kein Indikator für eine selbständig geschäftlich tätige Person wären. S Der Inhaber eines Amtes, wie etwa der Geschäftsführer einer Firma, wird unter dem Lohnsteuer-(PAYE)System besteuert. Die Bedingungen müssen jedoch möglicherweise von der Fachgruppe für Zuständigkeiten des Ministeriums für soziale Angelegenheiten und Familie (Department of Social and Family Affairs) überprüft werden, um über die angemessene PRSI-Klasse (Einkommensabhängige Sozialversicherungsabgabe) zu entscheiden. S Hat einen feststehenden Geschäftsstandort, an dem Materialien, Ausrüstungsgegenstände etc. gelagert werden können. S Veranschlagt Kosten und vereinbart einen Preis für einen Auftrag. S Es ist anzumerken, dass eine Person, die für einen Job ein selbständiger Subunternehmer ist, für den nächsten Job nicht notwendigerweise ebenfalls selbständig sein muss. Es ist auch möglich, zur gleichen Zeit in verschiedenen Jobs angestellt und selbständig zu sein. S Hat eigenen Versicherungsschutz, z.B. Betriebshaftpflicht, etc. S Kontrolliert die Arbeitsstunden bei der Erfüllung der Arbeitspflichten. Zusätzliche Faktoren, die erwogen werden sollten: S Im Bausektor unterstehen sämtliche Personen aus S Im Allgemeinen sollte eine 5 Gesundheits- und Sicherheitsgründen dem Vorarbeiter. Die selbständige Person kontrolliert die Arbeitsmethoden, die bei der Durchführung der Arbeit eingesetzt werden. z Weitere Rechte und Anrechte, beispielsweise unter dem Arbeitsgesetz Ein Angestellter hat Rechte im Hinblick auf Arbeitszeit, Urlaub, Mutterschutz/Elternzeit, Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, etc. Ein Selbständiger genießt diese Rechte und diesen Schutz nicht. z Berufshaftpflichtversicherung hinsichtlich der getanen Arbeit. Konsequenzen, die sich aus der Feststellung des Status einer Person ergeben Der Status als Arbeitnehmer oder Selbständiger hat Auswirkungen auf: z z Die Art und Weise, wie Steuern und PRSI an den Generalsteuereinnehmer (Collector-General) zu zahlen sind. Bei einem Angestellten werden Steuern und einkommensabhängige Sozialabgaben (PRSI) vom Gehalt abgezogen. Ein Selbständiger ist verpflichtet, eine Vorsteuer zu zahlen und eine Einkommenssteuererklärung einzureichen, ob er/sie dazu aufgefordert wird oder nicht. Feststellung des Status – Hier bekommen Sie Hilfe Treten Schwierigkeiten bei der Feststellung des korrekten Status einer Einzelperson oder einer Gruppe von Personen auf, können die folgenden Organisationen weiterhelfen. Steuer und PRSI Das Finanzamt (Local Revenue Office) oder das Sozialamt (Local Social Welfare Office) vor Ort Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für soziale Angelegenheiten und Familie (Department of Social Protection) Anrecht auf eine Reihe von Sozialleistungen, wie Arbeitslosen- und Schwerbeschädigtenunterstützung. Ein Angestellter hat Anrecht auf Arbeitslosen-, Schwerbeschädigten- und Invalidenunterstützung, wohingegen ein Selbständiger dieses Anrecht nicht hat. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten 7 – 10. Wenn weiterhin Zweifel besteht, ob eine Person angestellt oder 6 selbständig ist, wenden Sie sich mit Ihrer Bitte um Unterstützung an das Finanzamt vor Ort oder den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für soziale Angelegenheiten und Familie (Department of Social and Family Affairs). Nachdem alle relevanten Fakten festgestellt wurden, wird eine schriftliche Entscheidung bezüglich des Status ausgestellt. Die Entscheidung der einen Behörde wird üblicherweise von der anderen akzeptiert, vorausgesetzt, zum jeweiligen Zeitpunkt lagen alle relevanten Fakten vor, die Umstände haben sich nicht geändert und es wurde anerkannt, dass die richtigen juristischen Prinzipien bei der Feststellung der Fakten angewandt wurden. Ein solcher Konsens ist jedoch aufgrund der verschiedenartigen Umstände, die sich ergeben, und der unterschiedlichen gesetzlichen Bedingungen nicht in jedem Fall möglich. Beschäftigungsbestimmungen zu schützen. Zu den Hauptaktivitäten von NERA zählen: Weitergabe von Informationen über Beschäftigungsrecht an Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer; Durchführung von Überprüfungen und – wenn notwendig – Durchsetzungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen. Relevante Vertragssteuer – Formular RCT I Die relevante Vertragssteuer (RCT) wird fällig, wenn ein Subunternehmer in ein Vertragsverhältnis mit einem Hauptunternehmer (Principal) eintritt, um relevante Arbeitsvorgänge (im Bau, in der Holzwirtschaft oder in der Fleischverarbeitung) durchzuführen. Haupt- und Subunternehmer müssen das Formular RCT I gemeinsam ausfüllen und darin erklären, dass es sich bei dem Vertrag um einen relevanten Vertrag (keinen Arbeitsvertrag) handelt. Das Formular RCT I wurde überarbeitet, um weitere Informationen von sowohl Haupt- als auch Subunternehmer dazu zu verlangen, warum der vorgeschlagene Vertrag als relevanter Vertrag erachtet wird. Eine falsche Auszeichnung des Vertrags als relevanter Vertrag hat Konsequenzen für sowohl den Haupt- als auch den Subunternehmer. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.revenue.ie. Die Nationalbehörde für Beschäftigungsrecht (National Employment Rights Authority) Die Nationalbehörde für Beschäftigungsrecht (National Employment Rights Authority) wurde im Februar 2007 in Übereinstimmung mit einer Verpflichtung unter Toward 2016 gegründet. Die Mission von NERA ist die Schaffung einer nationalen Kultur der Einhaltung des Arbeitsrechts, um nachhaltige Unternehmen und gesetzlich festgelegte 7 Nützliche Kontakte für Informationen und Broschüren: Nicht versicherbare Beschäftigung Die Gesetze zur Arbeitserlaubnis von 2003 und 2006 (2003 und 2006 Employment Permits Acts) bringen für eine große Anzahl von Arbeitgebern Auflagen und Verstöße mit sich, die insbesondere die Beschäftigung von Staatsangehörigen, die nicht aus dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) stammen, umfassen, es sei denn, die Beschäftigung läuft in Übereinstimmung mit einer Arbeitserlaubnis, wo diese gefordert ist. In dieser Hinsicht ist ein Arbeitsvertrag zwischen einem solchen Gastarbeiter und einem Arbeitgeber, der nicht von einer gültigen Arbeitserlaubnis abgedeckt wird, ein illegaler Vertrag und das Beschäftigungsverhältnis ist unter dem Gesetz über soziale Sicherheit und Sozialhilfe von 2005 (Social Welfare Consolidation Act, 2005) nicht versicherbar. Weitere Informationen zur Gesetzgebung für Arbeitserlaubnisse sind erhältlich auf Der Bericht der Arbeitsgruppe zum Status der Beschäftigungsverhältnisse (Report of the Employment Status Group) kann auf den Webseiten der folgenden Organisationen eingesehen werden: Finanzkommissare (Revenue Commissioners) Ministerium für soziale Angelegenheiten und Familie (Department of Social Protection) Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung (Department of Enterprise, Trade & Innovation) Irischer Gewerkschaftskongress (Irish Congress of Trade Unions) Irischer Unternehmer- und Arbeitgeberverband (Irish Business and Employers Confederation) www.entemp.ie/labour/workpermits Finanzkommissare (Revenue Commissioners) oder unter LoCall 1890 201 606. Eine Liste lokaler Finanzämter finden Sie auf den Seiten 8 – 10. 8 Ministerium für soziale Angelegenheiten und Familie (Department of Social Protection) kongress (Irish Congress of Trade Unions) 31-32 Parnell Square, Dublin 1. Telefon (01) 889-7777 Webseite: www.ictu.ie Fachgruppe für Zuständigkeiten(Scope Section), Department of Social Protection Oisin House, Pearse Street, Dublin 2. (oder jedes andere Sozialamt) Telefon (01) 673-2585 E-Mail: [email protected] Webseite: www.welfare.ie Irischer Unternehmer- und Arbeitgeberverband (Irish Business and Employers Confederation) Confederation House, 84/86 Lower Baggot Street, Dublin 2. Telefon (01) 605-1500 Webseite: www.ibec.ie Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung (Department of Enterprise, Trade and Innovation) Berufungsgericht für Beschäftigung (Employment Appeals Tribunal) Davitt House, 65A Adelaide Rd., Dublin 2. LoCall 1890 220 222 Telefon (01) 631-3131 Davitt House, 65A Adelaide Road, Dublin 2. LoCall 1890 220 222 Telefon (01) 631-3006/9 Webseite: www.eatribunal.ie Webseite: www.entemp.ie Nationalbehörde für Beschäftigungsrecht (National Employment Rights Authority, kurz: NERA) Gesundheits- und Sicherheitsbehörde (Health & Safety Authority The Metropolitan Building, James Joyce Street, Dublin 1. LoCall 1890 289 389 Webseite: www.hsa.ie Employment Rights Information Unit, O’Brien Road, Carlow. LoCall 1890 808 090 Telefon (059) 917-8990 Webseite: www.employmentrights.ie Irischer Gewerkschafts- 9 Arbeitsgericht (Labour Court) Föderation der Bauindustrie (Construction Industry Federation) Tom Johnson House, Haddington Road, Dublin 4. LoCall 1890 220 228 Telefon (01) 613-6666 Webseite: www.labourcourt.ie Construction House, Canal Road, Dublin 6. Telefon (01) 406-6000 Webseite: www.cif.ie Kommission für Arbeitsverhältnisse & Rechtsbeauftragter (Labour Relations Commission & Rights Commissioners) Vereinigung kleiner Unternehmen (Small Firms Association) Confederation House, 84-86 Lower Baggot Street, Dublin 2. Telefon (01) 605-1668 Webseite: www.sfa.ie Tom Johnson House, Haddington Road, Dublin 4. LoCall 1890 220 227 Telefon (01) 631-6700 Webseite: www.lrc.ie 10 FINANZÄMTER VOR ORT (LOCAL REVENUE OFFICES) ANFRAGEN VON ARBEITGEBERN: Lo-Call 1890 254 565 E-Mailadressen sämtlicher Finanzämter finden Sie auf www.revenue.ie/cont_main.htm NICHT-PAYE KUNDEN REGION DUBLIN Kunden mit Wohnsitz und geführten und kontrollierten Unternehmen in den folgenden geografischen Regionen CITY CENTRE DISTRICT Postbezirke 1 und 2 in Dublin. SOUTH CITY DISTRICT Kommunalverwaltungsbezirk der Stadtverwaltung Dublin südlich des Flusses Liffey, doch ausgenommen des Postbezirks Dublin 2. NORTH CITY DISTRICT Kommunalverwaltungsbezirk der Stadtverwaltung Dublin nördlich des Flusses Liffey, doch ausgenommen des Postbezirks Dublin 1. SOUTH COUNTY DISTRICT Kommunalverwaltungsbezirk der Stadtverwaltung Dublin Süd. 9/15 Upper O’Connell Street, Dublin 1. (01) 865-5000 85 -93 Lower Mount Street, Dublin 2. (01) 647-4000 9/15 Upper O’Connell Street, Dublin 1. (01) 865-5000 Plaza Complex, Belgard Road, Tallaght, Dublin 24. (01) 647-0700 FINGAL DISTRICT Kommunalverwaltungsbezirk Fingal. Block D, Ashtowngate, Navan Road, Dublin 15. 1890 678 456 (01) 827-7000 DUN LAOGHAIRE –RATHDOWN DISTRICT Kommunalverwaltungsbezirk Dun Laoghaire & Rathdown. Lansdowne House, Lansdowne Road, Ballsbridge, Dublin 4. (01) 632-9400 Setanta Centre, Nassau Street, Dublin 2. (01) 647-0710 LARGE CASES DIVISION /ABTEILUNG FÜR GROSSFÄLLE LARGE CASES DIVISION/ABTEILUNG FÜR GROSSFÄLLE 11 EAST & SOUTH EAST REGION/REGION OSTEN & SÜDOSTEN Kunden mit Wohnsitz und geführten und kontrollierten Unternehmen in den folgenden geografischen Regionen TIPPERARY DISTRICT Ausgenommen der Regione South Tipperary Clonmel Government Offices, Stradavoher, Thurles, Co. Tipperary. (0504) 28700 WATERFORD DISTRICT Einschließlich der Region South Tipperary Clonmel und South Kilkenny Government Offices, The Glen, Waterford. (051) 862-100 WEXFORD DISTRICT County Wexford Government Offices, Anne Street, Wexford. (053) 914-9300 KILKENNY DISTRICT Einschließlich Carlow & Laois, doch ausgenommen South Kilkenny Government Offices, Hebron Road, Kilkenny. (056) 7783700 WICKLOW DISTRICT County Wicklow 4 Claremont Road, Sandymount, Dublin 4. (01) 631-6500 Block F, Athy Business Campus Castlecomer Rd, Athy, Co. Kildare KILDARE DISTRICT County Kildare MEATH DISTRICT County Meath Abbey Mall, Abbey Road, Navan, Co. Meath. (059) 8643200 (046) 903-3600 BORDER MIDLANDS WEST REGION/REGION GRENZBEREICH MIDLANDS WEST Kunden mit Wohnsitz und geführten und kontrollierten Unternehmen in den folgenden geografischen Regionen Government Offices, Millennium Centre, Dundalk, Co. Louth. Government Offices, High Road, Letterkenny, Co. Donegal. CAVAN/MONAGHAN DISTRICT Counties Cavan und Monaghan DONEGAL DISTRICT County Donegal (042) 935-3700 (074) 916-9400 GALWAY COUNTY DISTRICT Galway County ausgenommen City Geata na Cathrach, Fairgreen, Galway. (091) 547700 GALWAY/ROSCOMMON DISTRICT Galway City und County Roscommon Geata na Cathrach, Fairgreen, Galway. (091) 547700 LOUTH DISTRICT County Louth Government Offices, Millennium Centre, Dundalk, Co. Louth. (042) 935-3700 MAYO DISTRICT County Mayo Michael Davitt House, Castlebar, Co. Mayo. (094) 903-7000 SLIGO DISTRICT Counties Sligo, Leitrim und Longford Government Offices, Cranmore Rd, Sligo. (071) 914-8600 12 Government Offices, Pearse Street, Athlone, Co. Westmeath. WESTMEATH/OFFALY DISTRICT Counties Westmeath und Offaly (090) 642-1800 SOUTH WEST REGION/REGION SÜDWEST Kunden mit Wohnsitz und geführten und kontrollierten Unternehmen in den folgenden geografischen Regionen CLARE DISTRICT County Clare Government Offices, Kilrush Road, Ennis, Co. Clare. (065) 684-9000 CORK EAST DISTRICT Cork East einschließlich Cork County East, City North & City Centre. Revenue House, Assumption Road, Blackpool, Cork. (021) 6027000 CORK SOUTH WEST DISTRICT Cork South West einschließlich Cork County South West, City South und City East. Revenue House, Assumption Road, Blackpool, Cork. (021) 6027000 CORK NORTH WEST DISTRICT Cork North West einschließlich Cork County North West & City West. Revenue House, Assumption Road, Blackpool, Cork. (021) 6027000 KERRY DISTRICT County Kerry. Government Offices, Spa Road, Tralee, Co. Kerry. (066) 716-1000 LIMERICK DISTRICT County Limerick. River House, Charlotte’s Quay, Limerick. (061) 212-700 ANDERE ÖFFENTLICHE STELLEN (Anfragen werden ausschließlich am öffentlichen Schalter bearbeitet) Central Revenue Information Office/Zentrales Finanzinformationsbüro Cathedral Street, Dublin1. Öffnungszeiten: 8:30 bis 16:00 Uhr, Montag - Freitag. Level 2, The Square, Tallaght, Dublin 24. Öffnungszeiten: 9:30 bis 16:00 Uhr, Montag Freitag. IRISCH-SPRACHIGE FÄLLE (Für Kunden, die ihre Steuerangelegenheiten in irischer Sprache bearbeiten lassen möchten). Tallaght Revenue Information Office/Tallaght Finanzinformationsbüro 9/15 Upper O’Connell Street, Dublin 1. Aonad 7, North City District (01) 865-5000 PAYE-KUNDEN BMW REGION Kunden in den Counties Donegal, Leitrim, Sligo, Mayo, Galway, Roscommon, Longford, Offaly, Cavan, Monaghan, Westmeath und Louth PAYE-Steuerzahler mit Wohnsitz in der BMW Region Lo-Call 1890 777 425 DUBLIN REGION Kunden in Dublin City und County PAYE-Steuerzahler mit Wohnsitz in der Dublin Region Lo-Call 1890 333 425 13 SOUTH WEST REGION Kunden in den Counties Clare, Cork, Limerick und Kerry EAST & SOUTH EAST REGION Kunden in den Counties Meath, Kildare, Laois, Tipperary, Waterford, Wexford, Wicklow, Kilkenny und Carlow PAYE-Steuerzahler mit Wohnsitz in der SW Region Lo-Call 1890 222 425 PAYE-Steuerzahler mit Wohnsitz in der E&SE Region Lo-Call 1890 444 425 Updated - June 2010 14 Diese Broschüre wurde zusammengestellt mit Unterstützung von: Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung (Department of Enterprise, Trade and Innovation), Nationalbehörde für Beschäftigungsrecht (National Employment Rights Authority), Ministerium für soziale Angelegenheiten und Familie (Department of Social P rotection), Ministerium für Finanzen (Department of Finance), Irischer Gewerkschaftskongress (Irish Congress of Trade Unions), Irischer Unternehmer- und Arbeitgeberverband (Irish Business and Employers Confederation), Vereinigung kleiner Unternehmen (Small Firms Association), Föderation der Bauindustrie (Construction Industry Federation) und den Finanzkommissaren (Revenue Commissioners). 15