Leitfaden zur Feststellung des Status des Beschäftigungs

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Leitfaden zur Feststellung des Status des Beschäftigungs
German / Deutsch
Code of Practice for
Determining Employment
or Self-Employment Status
of Individuals.
Leitfaden zur Feststellung
des Status des
Beschäftigungsverhältnisses oder der
Selbständigkeit von
Einzelpersonen.
Leitfaden zur Feststellung des Beschäftigungsverhältnisses
Diese Broschüre wurde von der Arbeitsgruppe zum Status der
Beschäftigungsverhältnisse (Employment Status Group) im Rahmen des
Programm für Wohlstand und Gerechtigkeit (Programme for Prosperity and
Fairness) erstellt. Die Arbeitsgruppe wurde ins Leben gerufen, weil zunehmend
Sorge besteht, dass es möglicherweise eine wachsende Zahl von Einzelpersonen
gibt, die als „selbständig“ kategorisiert wird, obwohl es „Indikatoren“ gibt, dass der
Status „Angestellter“ angemessener wäre. Die Broschüre wurde 2007 von der
Arbeitsgruppe zur Überwachung der Schattenwirtschaft (Hidden Economy
Monitoring Group) im Rahmen der Vereinbarung für soziale Partnerschaften
Towards 2016 (Towards 2016 Social Partnership Agreement) aktualisiert. Zweck
des Dokuments ist es, Missverständnisse auszuräumen und Klarheit zu schaffen.
Es ist nicht dazu gedacht, Einzelpersonen, die wirklich selbständig tätig sind, in
den Angestelltenstatus zu bringen.
In den meisten Fällen ist klar, ob eine Person angestellt oder selbständig ist.
Allerdings kann dies auch nicht immer so offensichtlich sein, was wiederum zu
falschen Vorstellungen in Bezug auf den Status des Beschäftigungsverhältnisses
von Einzelpersonen führen kann.
Die unten angegeben Kriterien sollten dabei helfen, zu einem Ergebnis zu
kommen. Es ist wichtig, dass die Arbeit als Ganzes betrachtet wird, einschließlich
der Arbeitsbedingungen und der Realität des Verhältnisses, wenn die Richtlinien
angewandt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die wichtige Frage, ob
die Person die Arbeit „als Geschäftsperson auf eigene Rechnung“, leistet. Handelt
die Person frei und ohne wirtschaftliche Abhängigkeit zu der Person, die die
Leistung in Anspruch nimmt? Diese Überlegung kann ein wichtiger Hinweis auf
den Status einer Person sein und sollte zusammen mit den anderen Kriterien in
diesem Leitfaden in Betracht gezogen werden.
Das Gesetz über Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen am Arbeitsplatz von
2005 (Safety, Health and Welfare at Work Act, 2005) ist der Grundpfeiler der
Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien in Irland. Arbeitgeber und Arbeitnehmer
haben Pflichten im Rahmen dieses Gesetzes. Die Gesetzgebung behandelt
selbständige Personen ähnlich wie Arbeitgeber. Es gibt ihnen die Verpflichtung,
sämtliche Arbeitsaktivitäten so zu leiten, zu planen und durchzuführen, dass
Gesundheit und Sicherheit sämtlicher Personen am Arbeitsplatz sichergestellt
sind. Allgemein gesagt haben selbständige Personen und Subunternehmer eine
größere Verantwortung in Fragen von Gesundheit und Sicherheit als
Arbeitnehmer. Gesundheits- und Sicherheitsmanagement und
–praxis sind jedoch unabhängig vom Status einer Person in sämtlichen
Arbeitsabläufen von höchster Wichtigkeit. Weitere Informationen finden Sie auf
www.hsa.ie
2
Kriterien für den Status
einer Einzelperson als
Angestellter
Wenn auch nicht alle Faktoren
gelten, so gilt eine Person
normalerweise als Angestellter,
wenn er oder sie:
9
Der Kontrolle einer anderen
Person untersteht, die angibt,
wann und wie die Arbeit
ausgeführt wird.
9
Ausschließlich Arbeiten ausführt.
9
Ein festgelegtes
stündliches/wöchentliches/
monatliches Gehalt erhält.
9 Kann Arbeit nicht an
Subunternehmer weitergeben.
Wenn die Arbeit an
Subunternehmer weitergegeben
werden kann und von der
Person, die einen
Subunternehmer einsetzt,
weiterbezahlt wird, ist
wahrscheinlich einfach das
Arbeitgeber/ArbeitnehmerVerhältnis übertragen worden.
9
Stellt keine Arbeitsmaterialien.
9
Stellt keine Ausrüstung mit
Ausnahme kleiner
Handwerkszeuge. Die
Bereitstellung von Werkzeugen
oder Ausrüstung hat
möglicherweise keine große
Bedeutung bei der Feststellung
des Angestelltenstatus als
angemessener Kategorie, wenn
alle Umstände des jeweiligen
Einzelfalles in Betracht gezogen
werden.
9
Unterliegt bei der Ausführung
der Arbeit keinem persönlichen
finanziellen Risiko.
9
Hat keinerlei Verantwortung für
Investitionen und Management
im Unternehmen.
9
Hat nicht die Möglichkeit, von
gutem Management bei der
Auftragsplanung oder von der
Erbringung von Aufgaben, die
sich aus Aufträgen ergeben, zu
profitieren.
9
Hat eine festgesetzte Arbeitszeit
oder eine festgelegte Anzahl von
Arbeitsstunden pro Woche oder
Monat.
9
Arbeitet für eine Person oder für
ein Unternehmen.
9
Erhält Aufwandszahlungen für
Verpflegungs- und/oder
Reisekosten.
9
Hat Anrecht auf Extrazahlungen
oder Freizeitausgleich für
geleistete Überstunden.
Zusätzliche Faktoren, die
erwogen werden sollten:
3
9
Eine Einzelperson könnte bei
der Durchführung ihrer Arbeit
beträchtliche Freiheiten und
Unabhängigkeit genießen und
dennoch ein Angestellter sein.
9
Ein Angestellter mit Fachwissen
wird möglicherweise bei der Art
und Weise der Durchführung der
Arbeit nicht angeleitet.
9
Eine Person, die auf
Kommissionsbasis, über
Gewinnbeteiligung oder pro
Stück oder auf eine anderweitig
unübliche Weise bezahlt wird,
kann nach wie vor als
Angestellter betrachtet werden.
9
Einige Angestellte arbeiten zur
gleichen Zeit für mehr als einen
Arbeitgeber. Einige Angestellte
arbeiten nicht auf dem
Betriebsgelände des
Arbeitgebers.
9
9
Vertragsbedingungen und haben
wenig oder keinen vertraglichen
Wert. Sie drücken
möglicherweise die Meinung
eines der Vertragspartner aus,
sind aber von geringem Wert bei
der Feststellung des Status des
Beschäftigungsverhältnisses der
betreffenden Person.
Kriterien, nach denen eine
Einzelperson selbständig
tätig ist
Auch wenn nicht alle der folgenden
Faktoren für einen Job zutreffen, so
gilt eine Person normalerweise als
selbständig, wenn er oder sie:
Es gelten besondere PRSIRichtlinien (Richtlinien über
einkommensabhängige
Sozialabgaben) für die
Beschäftigung von
Familienangehörigen.
S Sein oder ihr eigenes
Geschäft/Unternehmen besitzt.
S Ein finanzielles Risiko trägt,
indem die Kosten für die
Reparatur/den Ersatz
fehlerhafter Güter oder
minderwertiger Arbeit, die im
Rahmen des Vertrags
geliefert/durchgeführt wurden,
getragen werden.
Aussagen im Arbeitsvertrag, wie
sie vom Obersten Gerichtshof
(Supreme Court) im Fall
„Denny“ geprüft wurden, wie
etwa „Sie werden als
unabhängiger Subunternehmer
angesehen“, „Sie sind zur
Zahlung derartiger Steuern und
Gebühren, die aus solchen
Entgelten an das Finanzamt
oder anderweitig abzuführen
sind, verpflichtet“, „Es wird
vereinbart, dass die
Bedingungen des Gesetzes
gegen unfaire Entlassungen von
1977 (Unfair Dismissals Act
1977) nicht gelten, etc“, „Sie sind
kein Angestellter dieser Firma“,
„Sie sind für Ihre eigenen
Steuerangelegenheiten selbst
verantwortlich.“ Aussagen wie
diese sind keine
S Trägt die Verantwortung für
Investitionen und Management
im Unternehmen.
S Hat die Möglichkeit, von gutem
Management bei der Planung
und Erbringung von Aufträgen
und Leistungen zu profitieren.
S Hat Kontrolle darüber, was
getan wird, wie es getan wird,
wann und wo es getan wird und
ob er oder sie dies persönlich tut.
4
S Hat die Freiheit, andere
Personen zu seinen oder ihren
Bedingungen zur Durchführung
der vereinbarten Arbeit
anzustellen.
Einzelperson die oben
genannten Richtlinien für
Selbständigkeit erfüllen,
ansonsten wird er oder sie
üblicherweise als Arbeitnehmer
eingestuft.
S Kann die selbe Leistung zur
gleichen Zeit an mehr als eine
Person oder Unternehmen
erbringen.
S Die Tatsache, dass eine Person
für die Steuerselbsteinschätzung
oder MwSt (VAT) im Rahmen
der Steuerselbsteinschätzung
registriert ist, bedeutet nicht
automatisch, dass er oder sie
selbständig tätig ist.
S Stellt die Arbeitsmaterialien
bereit.
S Stellt die für die Arbeit nötige
Ausrüstung/Geräte bereit, die
sich von den kleinen
Handwerkszeugen oder Geräten
unterscheiden, die in einem
übergeordneten Kontext kein
Indikator für eine selbständig
geschäftlich tätige Person wären.
S Der Inhaber eines Amtes, wie
etwa der Geschäftsführer einer
Firma, wird unter dem
Lohnsteuer-(PAYE)System
besteuert. Die Bedingungen
müssen jedoch möglicherweise
von der Fachgruppe für
Zuständigkeiten des
Ministeriums für soziale
Angelegenheiten und Familie
(Department of Social and
Family Affairs) überprüft werden,
um über die angemessene
PRSI-Klasse
(Einkommensabhängige
Sozialversicherungsabgabe) zu
entscheiden.
S Hat einen feststehenden
Geschäftsstandort, an dem
Materialien,
Ausrüstungsgegenstände etc.
gelagert werden können.
S Veranschlagt Kosten und
vereinbart einen Preis für einen
Auftrag.
S Es ist anzumerken, dass eine
Person, die für einen Job ein
selbständiger Subunternehmer
ist, für den nächsten Job nicht
notwendigerweise ebenfalls
selbständig sein muss. Es ist
auch möglich, zur gleichen Zeit
in verschiedenen Jobs angestellt
und selbständig zu sein.
S Hat eigenen
Versicherungsschutz, z.B.
Betriebshaftpflicht, etc.
S Kontrolliert die Arbeitsstunden
bei der Erfüllung der
Arbeitspflichten.
Zusätzliche Faktoren, die
erwogen werden sollten:
S Im Bausektor unterstehen
sämtliche Personen aus
S Im Allgemeinen sollte eine
5
Gesundheits- und
Sicherheitsgründen dem
Vorarbeiter. Die selbständige
Person kontrolliert die
Arbeitsmethoden, die bei der
Durchführung der Arbeit
eingesetzt werden.
z
Weitere Rechte und Anrechte,
beispielsweise unter dem
Arbeitsgesetz
 Ein Angestellter hat Rechte
im Hinblick auf Arbeitszeit,
Urlaub,
Mutterschutz/Elternzeit,
Schutz vor ungerechtfertigter
Entlassung, etc.
 Ein Selbständiger genießt
diese Rechte und diesen
Schutz nicht.
z
Berufshaftpflichtversicherung
hinsichtlich der getanen Arbeit.
Konsequenzen, die sich aus
der Feststellung des Status
einer Person ergeben
Der Status als Arbeitnehmer oder
Selbständiger hat Auswirkungen auf:
z
z
Die Art und Weise, wie Steuern
und PRSI an den
Generalsteuereinnehmer
(Collector-General) zu zahlen
sind.
 Bei einem Angestellten
werden Steuern und
einkommensabhängige
Sozialabgaben (PRSI) vom
Gehalt abgezogen.
 Ein Selbständiger ist
verpflichtet, eine Vorsteuer zu
zahlen und eine
Einkommenssteuererklärung
einzureichen, ob er/sie dazu
aufgefordert wird oder nicht.
Feststellung des Status –
Hier bekommen Sie Hilfe
Treten Schwierigkeiten bei der
Feststellung des korrekten Status
einer Einzelperson oder einer
Gruppe von Personen auf, können
die folgenden Organisationen
weiterhelfen.
Steuer und PRSI
™ Das Finanzamt (Local Revenue
Office) oder das Sozialamt
(Local Social Welfare Office) vor
Ort
™ Zuständigkeitsbereich des
Ministeriums für soziale
Angelegenheiten und Familie
(Department of Social Protection)
Anrecht auf eine Reihe von
Sozialleistungen, wie
Arbeitslosen- und
Schwerbeschädigtenunterstützung.
 Ein Angestellter hat Anrecht
auf Arbeitslosen-,
Schwerbeschädigten- und
Invalidenunterstützung,
wohingegen ein
Selbständiger dieses Anrecht
nicht hat.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf
den Seiten 7 – 10.
Wenn weiterhin Zweifel besteht, ob
eine Person angestellt oder
6
selbständig ist, wenden Sie sich mit
Ihrer Bitte um Unterstützung an das
Finanzamt vor Ort oder den
Zuständigkeitsbereich des
Ministeriums für soziale
Angelegenheiten und Familie
(Department of Social and Family
Affairs). Nachdem alle relevanten
Fakten festgestellt wurden, wird eine
schriftliche Entscheidung bezüglich
des Status ausgestellt. Die
Entscheidung der einen Behörde
wird üblicherweise von der anderen
akzeptiert, vorausgesetzt, zum
jeweiligen Zeitpunkt lagen alle
relevanten Fakten vor, die
Umstände haben sich nicht geändert
und es wurde anerkannt, dass die
richtigen juristischen Prinzipien bei
der Feststellung der Fakten
angewandt wurden. Ein solcher
Konsens ist jedoch aufgrund der
verschiedenartigen Umstände, die
sich ergeben, und der
unterschiedlichen gesetzlichen
Bedingungen nicht in jedem Fall
möglich.
Beschäftigungsbestimmungen zu
schützen. Zu den Hauptaktivitäten
von NERA zählen: Weitergabe von
Informationen über
Beschäftigungsrecht an Arbeitgeber
sowie Arbeitnehmer; Durchführung
von Überprüfungen und – wenn
notwendig – Durchsetzungs- und
Strafverfolgungsmaßnahmen.
Relevante Vertragssteuer –
Formular RCT I
Die relevante Vertragssteuer (RCT)
wird fällig, wenn ein
Subunternehmer in ein
Vertragsverhältnis mit einem
Hauptunternehmer (Principal) eintritt,
um relevante Arbeitsvorgänge (im
Bau, in der Holzwirtschaft oder in
der Fleischverarbeitung)
durchzuführen. Haupt- und
Subunternehmer müssen das
Formular RCT I gemeinsam
ausfüllen und darin erklären, dass es
sich bei dem Vertrag um einen
relevanten Vertrag (keinen
Arbeitsvertrag) handelt. Das
Formular RCT I wurde überarbeitet,
um weitere Informationen von
sowohl Haupt- als auch
Subunternehmer dazu zu verlangen,
warum der vorgeschlagene Vertrag
als relevanter Vertrag erachtet wird.
Eine falsche Auszeichnung des
Vertrags als relevanter Vertrag hat
Konsequenzen für sowohl den
Haupt- als auch den
Subunternehmer. Weitere
Informationen erhalten Sie auf
www.revenue.ie.
Die Nationalbehörde für
Beschäftigungsrecht
(National Employment
Rights Authority)
Die Nationalbehörde für
Beschäftigungsrecht (National
Employment Rights Authority) wurde
im Februar 2007 in Übereinstimmung
mit einer Verpflichtung unter Toward
2016 gegründet. Die Mission von
NERA ist die Schaffung einer
nationalen Kultur der Einhaltung des
Arbeitsrechts, um nachhaltige
Unternehmen und gesetzlich
festgelegte
7
Nützliche Kontakte für
Informationen und
Broschüren:
Nicht versicherbare
Beschäftigung
Die Gesetze zur Arbeitserlaubnis
von 2003 und 2006 (2003 und 2006
Employment Permits Acts) bringen
für eine große Anzahl von
Arbeitgebern Auflagen und Verstöße
mit sich, die insbesondere die
Beschäftigung von
Staatsangehörigen, die nicht aus
dem EWR (Europäischer
Wirtschaftsraum) stammen,
umfassen, es sei denn, die
Beschäftigung läuft in
Übereinstimmung mit einer
Arbeitserlaubnis, wo diese gefordert
ist. In dieser Hinsicht ist ein
Arbeitsvertrag zwischen einem
solchen Gastarbeiter und einem
Arbeitgeber, der nicht von einer
gültigen Arbeitserlaubnis abgedeckt
wird, ein illegaler Vertrag und das
Beschäftigungsverhältnis ist unter
dem Gesetz über soziale Sicherheit
und Sozialhilfe von 2005 (Social
Welfare Consolidation Act, 2005)
nicht versicherbar. Weitere
Informationen zur Gesetzgebung für
Arbeitserlaubnisse sind erhältlich auf
Der Bericht der Arbeitsgruppe
zum Status der
Beschäftigungsverhältnisse
(Report of the Employment Status
Group) kann auf den Webseiten der
folgenden Organisationen
eingesehen werden:
™ Finanzkommissare (Revenue
Commissioners)
™ Ministerium für soziale
Angelegenheiten und Familie
(Department of Social Protection)
™ Ministerium für Unternehmen,
Handel und Beschäftigung
(Department of Enterprise,
Trade & Innovation)
™ Irischer Gewerkschaftskongress
(Irish Congress of Trade Unions)
™ Irischer Unternehmer- und
Arbeitgeberverband (Irish
Business and Employers
Confederation)
www.entemp.ie/labour/workpermits
Finanzkommissare
(Revenue Commissioners)
oder unter LoCall 1890 201 606.
Eine Liste lokaler Finanzämter
finden Sie auf den Seiten 8 – 10.
8
Ministerium für soziale
Angelegenheiten und
Familie (Department of
Social Protection)
kongress (Irish
Congress of Trade
Unions)
31-32 Parnell Square,
Dublin 1.
Telefon (01) 889-7777
Webseite: www.ictu.ie
Fachgruppe für
Zuständigkeiten(Scope Section),
Department of Social Protection
Oisin House,
Pearse Street,
Dublin 2.
(oder jedes andere Sozialamt)
Telefon (01) 673-2585
E-Mail: [email protected]
Webseite: www.welfare.ie
Irischer Unternehmer- und
Arbeitgeberverband (Irish
Business and Employers
Confederation)
Confederation House,
84/86 Lower Baggot Street,
Dublin 2.
Telefon (01) 605-1500
Webseite: www.ibec.ie
Ministerium für
Unternehmen, Handel und
Beschäftigung
(Department of Enterprise,
Trade and Innovation)
Berufungsgericht für
Beschäftigung (Employment
Appeals Tribunal)
Davitt House,
65A Adelaide Rd.,
Dublin 2.
LoCall 1890 220 222
Telefon (01) 631-3131
Davitt House,
65A Adelaide Road,
Dublin 2.
LoCall 1890 220 222
Telefon (01) 631-3006/9
Webseite: www.eatribunal.ie
Webseite: www.entemp.ie
Nationalbehörde für
Beschäftigungsrecht
(National Employment
Rights Authority, kurz:
NERA)
Gesundheits- und
Sicherheitsbehörde (Health
& Safety Authority
The Metropolitan Building,
James Joyce Street,
Dublin 1.
LoCall 1890 289 389
Webseite: www.hsa.ie
Employment Rights Information Unit,
O’Brien Road,
Carlow.
LoCall 1890 808 090
Telefon (059) 917-8990
Webseite: www.employmentrights.ie
Irischer Gewerkschafts-
9
Arbeitsgericht (Labour Court)
Föderation der Bauindustrie
(Construction Industry
Federation)
Tom Johnson House,
Haddington Road,
Dublin 4.
LoCall 1890 220 228
Telefon (01) 613-6666
Webseite: www.labourcourt.ie
Construction House,
Canal Road,
Dublin 6.
Telefon (01) 406-6000
Webseite: www.cif.ie
Kommission für
Arbeitsverhältnisse &
Rechtsbeauftragter (Labour
Relations
Commission & Rights
Commissioners)
Vereinigung kleiner
Unternehmen (Small Firms
Association)
Confederation House,
84-86 Lower Baggot Street,
Dublin 2.
Telefon (01) 605-1668
Webseite: www.sfa.ie
Tom Johnson House,
Haddington Road,
Dublin 4.
LoCall 1890 220 227
Telefon (01) 631-6700
Webseite: www.lrc.ie
10
FINANZÄMTER VOR ORT (LOCAL REVENUE OFFICES)
ANFRAGEN VON ARBEITGEBERN:
Lo-Call 1890 254 565
E-Mailadressen sämtlicher Finanzämter finden Sie auf
www.revenue.ie/cont_main.htm
NICHT-PAYE KUNDEN
REGION DUBLIN
Kunden mit Wohnsitz und geführten und kontrollierten Unternehmen in den folgenden
geografischen Regionen
CITY CENTRE DISTRICT
Postbezirke 1 und 2 in Dublin.
SOUTH CITY DISTRICT
Kommunalverwaltungsbezirk der
Stadtverwaltung Dublin südlich des Flusses
Liffey, doch ausgenommen des Postbezirks
Dublin 2.
NORTH CITY DISTRICT
Kommunalverwaltungsbezirk der
Stadtverwaltung Dublin nördlich des Flusses
Liffey, doch ausgenommen des Postbezirks
Dublin 1.
SOUTH COUNTY DISTRICT
Kommunalverwaltungsbezirk der
Stadtverwaltung Dublin Süd.
9/15 Upper O’Connell
Street, Dublin 1.
(01) 865-5000
85 -93 Lower Mount Street,
Dublin 2.
(01) 647-4000
9/15 Upper O’Connell
Street, Dublin 1.
(01) 865-5000
Plaza Complex, Belgard
Road, Tallaght, Dublin 24.
(01) 647-0700
FINGAL DISTRICT
Kommunalverwaltungsbezirk Fingal.
Block D, Ashtowngate,
Navan Road, Dublin 15.
1890 678 456
(01) 827-7000
DUN LAOGHAIRE –RATHDOWN DISTRICT
Kommunalverwaltungsbezirk Dun Laoghaire &
Rathdown.
Lansdowne House,
Lansdowne Road,
Ballsbridge, Dublin 4.
(01) 632-9400
Setanta Centre, Nassau
Street, Dublin 2.
(01) 647-0710
LARGE CASES DIVISION /ABTEILUNG
FÜR GROSSFÄLLE
LARGE CASES DIVISION/ABTEILUNG FÜR
GROSSFÄLLE
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EAST & SOUTH EAST REGION/REGION OSTEN & SÜDOSTEN
Kunden mit Wohnsitz und geführten und kontrollierten Unternehmen in den folgenden
geografischen Regionen
TIPPERARY DISTRICT
Ausgenommen der Regione South Tipperary
Clonmel
Government Offices,
Stradavoher, Thurles,
Co. Tipperary.
(0504) 28700
WATERFORD DISTRICT
Einschließlich der Region South Tipperary
Clonmel und South Kilkenny
Government Offices,
The Glen, Waterford.
(051) 862-100
WEXFORD DISTRICT
County Wexford
Government Offices,
Anne Street, Wexford.
(053) 914-9300
KILKENNY DISTRICT
Einschließlich Carlow & Laois, doch
ausgenommen South Kilkenny
Government Offices,
Hebron Road, Kilkenny.
(056) 7783700
WICKLOW DISTRICT
County Wicklow
4 Claremont Road,
Sandymount, Dublin 4.
(01) 631-6500
Block F,
Athy Business Campus
Castlecomer Rd, Athy, Co. Kildare
KILDARE DISTRICT
County Kildare
MEATH DISTRICT
County Meath
Abbey Mall, Abbey Road,
Navan, Co. Meath.
(059) 8643200
(046) 903-3600
BORDER MIDLANDS WEST REGION/REGION GRENZBEREICH MIDLANDS WEST
Kunden mit Wohnsitz und geführten und kontrollierten Unternehmen in den folgenden
geografischen Regionen
Government Offices,
Millennium Centre, Dundalk,
Co. Louth.
Government Offices, High
Road, Letterkenny,
Co. Donegal.
CAVAN/MONAGHAN DISTRICT
Counties Cavan und Monaghan
DONEGAL DISTRICT
County Donegal
(042) 935-3700
(074) 916-9400
GALWAY COUNTY DISTRICT
Galway County ausgenommen City
Geata na Cathrach,
Fairgreen, Galway.
(091) 547700
GALWAY/ROSCOMMON DISTRICT
Galway City und County Roscommon
Geata na Cathrach,
Fairgreen, Galway.
(091) 547700
LOUTH DISTRICT
County Louth
Government Offices,
Millennium Centre, Dundalk,
Co. Louth.
(042) 935-3700
MAYO DISTRICT
County Mayo
Michael Davitt House,
Castlebar, Co. Mayo.
(094) 903-7000
SLIGO DISTRICT
Counties Sligo, Leitrim und Longford
Government Offices,
Cranmore Rd, Sligo.
(071) 914-8600
12
Government Offices,
Pearse Street, Athlone,
Co. Westmeath.
WESTMEATH/OFFALY DISTRICT
Counties Westmeath und Offaly
(090) 642-1800
SOUTH WEST REGION/REGION SÜDWEST
Kunden mit Wohnsitz und geführten und kontrollierten Unternehmen in den folgenden
geografischen Regionen
CLARE DISTRICT
County Clare
Government Offices, Kilrush
Road, Ennis, Co. Clare.
(065) 684-9000
CORK EAST DISTRICT
Cork East einschließlich Cork County East,
City North & City Centre.
Revenue House,
Assumption Road,
Blackpool, Cork.
(021) 6027000
CORK SOUTH WEST DISTRICT
Cork South West einschließlich Cork County
South West, City South und City East.
Revenue House,
Assumption Road,
Blackpool, Cork.
(021) 6027000
CORK NORTH WEST DISTRICT
Cork North West einschließlich Cork County
North West & City West.
Revenue House,
Assumption Road,
Blackpool, Cork.
(021) 6027000
KERRY DISTRICT
County Kerry.
Government Offices, Spa
Road, Tralee, Co. Kerry.
(066) 716-1000
LIMERICK DISTRICT
County Limerick.
River House, Charlotte’s
Quay, Limerick.
(061) 212-700
ANDERE
ÖFFENTLICHE STELLEN (Anfragen werden ausschließlich am öffentlichen Schalter
bearbeitet)
Central Revenue Information Office/Zentrales
Finanzinformationsbüro
Cathedral Street, Dublin1. Öffnungszeiten:
8:30 bis 16:00 Uhr, Montag - Freitag.
Level 2, The Square, Tallaght, Dublin 24.
Öffnungszeiten: 9:30 bis 16:00 Uhr, Montag Freitag.
IRISCH-SPRACHIGE FÄLLE (Für Kunden, die ihre Steuerangelegenheiten in irischer Sprache
bearbeiten lassen möchten).
Tallaght Revenue Information Office/Tallaght
Finanzinformationsbüro
9/15 Upper O’Connell
Street, Dublin 1.
Aonad 7, North City District
(01) 865-5000
PAYE-KUNDEN
BMW REGION
Kunden in den Counties Donegal, Leitrim, Sligo,
Mayo, Galway, Roscommon, Longford, Offaly,
Cavan, Monaghan, Westmeath und Louth
PAYE-Steuerzahler mit Wohnsitz in der BMW
Region Lo-Call 1890 777 425
DUBLIN REGION
Kunden in Dublin City und County
PAYE-Steuerzahler mit Wohnsitz in der Dublin
Region Lo-Call 1890 333 425
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SOUTH WEST REGION
Kunden in den Counties Clare, Cork,
Limerick und Kerry
EAST & SOUTH EAST REGION
Kunden in den Counties Meath, Kildare, Laois,
Tipperary, Waterford, Wexford, Wicklow,
Kilkenny und Carlow
PAYE-Steuerzahler mit Wohnsitz in der SW
Region Lo-Call 1890 222 425
PAYE-Steuerzahler mit Wohnsitz in der E&SE
Region Lo-Call 1890 444 425
Updated - June 2010
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Diese Broschüre wurde zusammengestellt mit Unterstützung von:
Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung (Department of Enterprise, Trade and
Innovation), Nationalbehörde für Beschäftigungsrecht (National Employment Rights Authority),
Ministerium für soziale Angelegenheiten und Familie (Department of Social P rotection),
Ministerium für Finanzen (Department of Finance), Irischer Gewerkschaftskongress (Irish Congress of
Trade Unions), Irischer Unternehmer- und Arbeitgeberverband (Irish Business and Employers
Confederation), Vereinigung kleiner Unternehmen (Small Firms Association), Föderation der
Bauindustrie (Construction Industry Federation) und den Finanzkommissaren (Revenue
Commissioners).
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