Informationsblatt: Tierarzneimittel, Futtermittel, Biozide und
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Informationsblatt: Tierarzneimittel, Futtermittel, Biozide und
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Bundesamt für Landwirtschaft BLW Bundesamt für Gesundheit BAG Informationsblatt: Tierarzneimittel, Chemikalien in der Imkerei Futtermittel, Biozide und Dieses Informationsblatt soll dazu beitragen, Klarheit zur gesetzlichen Einstufung verschiedener Produkte in der Imkerei zu schaffen. Wegen der teils unübersichtlichen gesetzlichen Bestimmungen, welche diese „Stoffe“ regeln und den damit verbundenen Unsicherheiten seitens der Imkerinnen und Imker, hat Swissmedic, zusammen mit dem BLV, dem BAG und dem BLW [Agroscope (Zentrum für Bienenforschung und amtliche Futtermittelkontrolle)] das vorliegende Informationsblatt mit einer Zusammenstellung der geltenden Bestimmungen für die beteiligten Personenkreise (Imker, Kantonstierärzte, amtliche Tierärzte, Bieneninspektoren und Produkte-Hersteller) verfasst. Im Informationsblatt werden die gebräuchlichsten Wirkstoffe/Produkte zur Behandlung von Krankheiten, zur Schädlingsbekämpfung und zur Desinfektion in der Imkerei aufgeführt und deren Einstufung erläutert. Zur Einstufung der Produkte als Tierarzneimittel, Biozid, Chemikalie oder Futtermittel kommen unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung. Es wird auch auf die Frage eingegangen, wer welche Produkte abgeben darf. Die Biene ist das dritt wichtigste Nutztier in der Landwirtschaft und durch die Sicherung der Bestäubung von grosser Bedeutung. Analog zu den anderen landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen unterliegen Bienenhaltungen obligatorischen, von den kantonalen Veterinärämtern durchgeführten Kontrollen (sogenannte „amtliche Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen“). Die wichtigsten zu behandelnden Erreger in der Imkerei Bienenkrankheiten sowie Schädlingen vorzubeugen, diese zu erkennen und zu bekämpfen gehören zur guten Imkerpraxis und sind der Schlüssel für gesunde Bienenvölker. Gesunde Bienenvölker wiederum sind die Grundvoraussetzung für qualitativ hochwertige, rückstandsfreie Schweizer Bienenprodukte. 1 A) Der wichtigste zu überwachende Parasit ist die aus Asien stammende Varroamilbe (Varroa destructor); die befällt ausschliesslich die Honigbiene. Obwohl die Varroamilbe seit 1982 in der ganzen Schweiz verbreitet ist, ist eine Ausrottung mit den heutigen Mitteln bisher nicht möglich. Die Bienenvölker können einen gewissen Grad an Varroa-Befall überstehen. Ist aber eine bestimmte Schwelle erreicht, treten Zeichen der Varroatose auf (verkrüppelte Flügel), die Völker fliegen kahl und werden von anderen ausgeraubt. Hierbei findet die Milbe den Weg aus den stark befallenen und geschwächten Völkern in häufig schon behandelte, starke Bienenvölker. Dies fördert die Verbreitung der Milbe (Reinvasion). Durch die Übertragung von Viren durch die Milben verkürzt sich die Lebenserwartung der Bienen. Das führt im Winter, wenn keine Brut aufgezogen werden kann, zum Tod des Bienenvolkes. B) Ebenfalls zu überwachende Milben sind Tropilaelaps clareae und Tropilaelaps mercedesae. Diese in Asien vorkommenden und für unsere Honigbiene tödlichen Milben wurden bisher noch nicht ausserhalb von Asien gefunden. Die in der Schweiz zugelassenen Varroazide sind bei diesen Milben ebenfalls wirksam. 1 C) Selten tritt der Befall mit der, auch zu den überwachenden Tierseuchen gehörenden, Tracheenmilben (Acarapis woodi) auf. Diese Milbenart lebt in der Luftröhre von Honigbienen. Dies wirkt sich besonders bei den langlebigen Winterbienen aus. Im Frühjahr sind Acarapis-geschädigte Völker geschwächt und können eingehen. D) Ein weiterer zu überwachender Schädling der Honigbiene ist der aus Afrika stammende kleine Beutenkäfer (Aethina tumida). Bisher ist der Käfer weder in der Schweiz, noch in den angrenzenden Ländern gemeldet worden. Adulte Käfer dringen in Bienenvölker ein und legen ihre Eier in die Spalten und Ritzen der Kästen. Die aus den Eiern schlüpfenden Larven ernähren sich von eingelagerten Bienenbrut, Pollen und Honig. Die Erfahrungen aus den USA und Australien zeigen, dass der Käfer nur bei kleinen und schwachen Völkern ein Problem darstellt, da er diese komplett zerstören kann. Durch den Beutenkäfer kann auch eine Vergärung des Honigs ausgelöst werden (Vorratsschädling). E) Bei den Wachsmotten (Galleria mellonella L. und andere) verursachen die adulten Tiere keinen Schaden, da sie während ihres Lebens keine Nahrung aufnehmen. Die Larven hingegen sind Vorratsschädlinge, da sie insbesondere ältere eingelagerte Waben fressen und zerstören, was materielle und finanzielle Schäden mit sich bringt. 2 F) Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine zu bekämpfende Brutkrankheit, welche durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae verursacht wird. Die Krankheit verläuft langsam. Befallene Maden sterben meist erst nach der Deckelung im Steckmaden- oder Puppenstadium. Sie verwandeln sich in eine gelbbraune, immer dunkler werdende und stark fadenziehende Masse. Die Krankheit ist für das Bienenvolk tödlich. Jeder Verdacht oder Ausbruch muss umgehend dem Bieneninspektor gemeldet werden. Ein befallener Bienenstand muss saniert und ein Sperrbezirk von 2km Radius ausgewiesen werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. G) Die europäische Faulbrut (EFB, Sauerbrut) ist eine bakterielle Infektion durch Melissococcus plutonius, Paenibacillus alvei u.a.). Befallen wird die jüngere noch offene Brut. Infizierte Maden verfärben sich gelb bis braun und liegen schlaff auf dem Zellengrund. Das abgestorbene Gewebe ist noch strukturiert, nicht fadenziehend und wässrig mit einem sauren Geruch. Befallene Völker werden immer schwächer und sterben. Als zu bekämpfende Tierseuche muss jeder Verdacht oder Ausbruch umgehend dem Bieneninspektor gemeldet werden. Völker mit klinischen Symptomen müssen abgetötet werden und ein Sperrbezirk von 1km Radius ausgewiesen werden um eine Ausbreitung zu verhindern. Völker ohne klinische Symptome können mit dem Kunstschwarmverfahren saniert werden. Einstufungskriterien von verschiedenen Produkten Die Einstufung eines Produktes, d.h. die Zuordnung in den Geltungsbereich einer bestimmten Gesetzgebung, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits spielen die Inhaltsstoffe eine wichtige Rolle, andererseits aber auch der Verwendungszweck und die Anpreisungen. Beispiel: ein Insektizid zur Anwendung auf einer Oberfläche (z.B. Honigwabe) ist ein Biozid. Ist dasselbe Insektizid für die Anwendung auf einem Tier bestimmt, ist es ein Tierarzneimittel. Ein anderes Beispiel ist die Ameisensäure: wird sie zur Reinigung benützt, ist sie eine Chemikalie. Wird sie hingegen zur Behandlung der Varroa-Milbe eingesetzt, gilt sie als Tierarzneimittel. Produktekategorien und deren Einstufung Tierarzneimittel: Tierarzneimittel sind chemische oder biologische Stoffe, die zur medizinischen Einwirkung auf den tierischen Organismus bestimmt sind oder angepriesen werden, insbesondere zur Verhütung oder 3 Behandlung von Krankheiten . Das heisst Produkte zur Behandlung von Krankheiten, die im oder auf dem Tier wirken, sind Tierarzneimittel. Arzneimittel müssen grundsätzlich vom Schweizerischen Heilmittelinstitut 4 (Swissmedic) zugelassen werden . Es gelten deutlich strengere Regeln als für Biozide, Chemikalien oder Futtermittel. Dies garantiert, dass die Produkte in jedem Fall qualitativ hochstehend, wirksam und sicher sind. 2 Biozide: Biozide sind Stoffe, die auf chemischem oder biologischen Weg Schadorganismen bekämpfen oder 5 fernhalten . Darunter fallen viele verschiedene Produktarten, wie z.B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (z.B. gegen Nager oder Insekten), Insektenrepellentien oder Holzschutzmittel. Heilanpreisungen sind nicht erlaubt, da sie damit als Arzneimittel gelten würden. Biozidprodukte müssen 6 grundsätzlich von der Anmeldestelle Chemikalien des BAFU, BAG und SECO zugelassen werden . Chemikalien: Chemikalien sind Stoffe, die von keiner Spezialgesetzgebung (z.B. über Arzneimittel, Biozidprodukte, Futtermittel) erfasst werden. Auch Stoffe, die ohne einen bestimmten Verwendungszweck vermarktet werden, fallen unter die Chemikaliengesetzgebung. Darin sind insbesondere Vorschriften über die 7 Gefahrenkennzeichnung geregelt. Heilanpreisungen sind nicht erlaubt. Chemikalien müssen bei der 8 Anmeldestelle Chemikalien des BAFU, BAG und SECO gemeldet werden. Futtermittel: Futtermittel sind Stoffe oder Erzeugnisse, einschliesslich Futtermittelzusatzstoffe, verarbeitet, 9 teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind . Unter oraler Tierfütterung versteht man die Aufnahme von Futtermitteln in den tierischen Verdauungstrakt durch das Maul beziehungsweise den Schnabel, um den Nahrungsbedarf der Tiere zu decken oder die Produktivität von normal 10 gesunden Tieren aufrechtzuerhalten . Hersteller und Inverkehrbringer von Futtermitteln müssen bei ALP 11 registriert oder zugelassen sein. Die hergestellten und gehandelten Produkte haben den Vorgaben an die Zusammensetzung und Deklaration gemäss Futtermittel-Verordnung und Futtermittelbuch-Verordnung zu entsprechen. Angaben in der Kennzeichnung und Werbung von Futtermitteln dürfen sich nicht auf 12 Vorbeugung, Behandlung und Heilung von Krankheiten beziehen . 1. Kategorien chemischer und biologischer Wirkstoffe Im Folgenden ist beschrieben, welche Kategorien von Wirkstoffen für den Einsatz bei Bienen existieren und für welche Anwendungen sie gebraucht werden. Es kann zwischen Säuren und Laugen, ätherischen Ölen, synthetischen Akariziden, biologischen Wirkstoffen sowie weiteren Stoffen unterschieden werden. Säuren und Laugen: - Ameisensäure: • Für die Behandlung der Varroa-Milbe wie auch der Tracheenmilbe im Bienenstock: die Ameisensäure verdunstet und wirkt (gasförmig) auf die Milben ein. Die Ameisensäure wirkt gegen die Milben auf bzw. in der Biene. Deshalb wird Ameisensäure zwingend als Tierarzneimittel eingestuft. Zugelassene Tierarzneimittel: Andermatt Biovet Formivar 60%/70%/85% • - Für die Behandlung der Wachsmotten im Wabenschrank: die Ameisensäure verdunstet und wirkt (gasförmig) auf die Motten auf den Waben ein und hat keinen Kontakt zu Bienen. Deshalb wird Ameisensäure für diese Anwendung als Biozidprodukt eingestuft. Zugelassene Biozide: Es gibt zur Zeit keine zugelassenen Fertigprodukte. Für diesen Zweck darf aber die als Tierarzneimittel zugelassene Ameisensäure verwendet werden. Oxalsäure (alleine oder zusammen mit anderen Stoffen): Für die Behandlung der Varroa-Milbe im Bienenstock: die Oxalsäure wird entweder auf die Bienen geträufelt oder gesprüht oder es kann auch verdampft werden. Somit befindet sich die Oxalsäure (flüssig oder gasförmig) auf der Biene, ein Teil der Säure wird auch oral aufgenommen. Die Oxalsäure wirkt gegen die Milben auf bzw. in der Biene. Deshalb wird Oxalsäure bzw. Oxalsäure-haltige Produkte zwingend als Tierarzneimittel eingestuft. Zugelassene Tierarzneimittel: Andermatt Biovet Oxuvar® zum Träufeln; zur Zeit noch keine Tierarzneimittel zum Sprühen bzw. zum Verdampfen zugelassen! 3 - Milchsäure: Für die Behandlung der Varroa- Milbe im Bienenstock: die Milchsäure befindet sich auf der Biene, ein Teil der Säure wird auch oral aufgenommen. Die Milchsäure wirkt gegen die Milben auf bzw. in der Biene. Deshalb wird Milchsäure zwingend als Tierarzneimittel eingestuft. Zugelassene Tierarzneimittel: zur Zeit noch kein Tierarzneimittel zugelassen! - Essigsäure: Für die Behandlung der Wachsmotten im Wabenschrank: die Essigsäure verdunstet und wirkt (gasförmig) auf die Wachsmotten ein und hat keinen Kontakt zu Bienen. Deshalb wird Essigsäure zur Verwendung gegen Motten als Biozidprodukt eingestuft. Eine Zulassungspflicht entfällt in diesem Fall gemäss der Ausnahmeregelung für Repellentien, die auch Lebensmittel sind (Essigsäure als Stoff in der Lebensmittelverarbeitung). Zugelassene Biozide: Essigsäure kann als Chemikalie gegen Wachsmotten verwendet werden. - Soda: Für die Verwendung im Seuchenfall (Faul- und Sauerbrut): 6%-ige heisse Sodalösung wird zum Reinigen der verseuchten Bienenstände benützt und der Stoff hat keinen direkten Kontakt zu Bienen. Deshalb wird Soda als Chemikalie eingestuft. Chemikalien: Verschiedene technische Soda-Lösungen erhältlich. - Natronlauge: Für die Verwendung im Seuchenfall (Faul- und Sauerbrut): 3-5%-ige heisse Natronlauge wird zum Reinigen der verseuchten Bienenstände benützt und der Stoff hat keinen direkten Kontakt zu Bienen. Deshalb wird Natronlauge als Chemikalie eingestuft. Chemikalien: Verschiedene technische Natronlaugen erhältlich. Ätherische Öle: - - Thymol: Für die Behandlung der Varroa-Milbe im Bienenstock: der Wirkstoff Thymol wird als Plättchen oder Gel in die Luft freigesetzt. Thymol besitzt eine Milben-abtötende Eigenschaft und wirkt gegen die Milben auf der Biene. Deshalb wird Thymol zwingend als Tierarzneimittel eingestuft. Zugelassene Tierarzneimittel: Andermatt Biovet Thymovar®, R. Meier’s Söhne AG Apilife Var®, Apimedi GmbH Apiguard Lavandinöl/Nelkenöl: Für die Abwehr bzw. das Management der Bienen bei kurzen Eingriffen am Bienenvolk werden ätherische Öle eingesetzt. Die Anwendung während der Honigernte ist zu unterlassen, da es zu sensorischen Verfälschungen des Honigs führen kann. Da Bienen keine Schädlinge sind und da mit diesen Stoffen keine Krankheiten behandelt werden, sind diese ätherischen Öle als Chemikalien einzustufen. Chemikalien: z.B. Fabi-Spray, Bienen-Jet Akarizide: - Coumafos: Für die Behandlung der Varroa-Milbe im Bienenstock: Coumafos wird von den Bienen oral aufgenommen und gelangt über den Verdauungstrakt in das Blut der Bienen. Danach wird Coumafos durch die Blut-saugenden Milben aufgenommen und tötet die Milben ab. Deshalb wird Coumafos zwingend als Tierarzneimittel eingestuft. Zugelassene Tierarzneimittel: Bayer CheckMite®+, Bayer Perizin - Flumethrin: Für die Behandlung der Varroa-Milbe im Bienenstock: Flumethrin gelangt von den Flumethrin-haltigen Streifen auf die Oberfläche der Biene. Dort wirkt Flumethrin auf der Biene direkt über Kontakt auf die anhaftenden Milben. Deshalb wird Flumethrin zwingend als Tierarzneimittel eingestuft. Zugelassene Tierarzneimittel: Bayer Bayvarol® 4 Biologische Wirkstoffe: - Bacillus thuringiensis var. Aizawai: Für die Behandlung der Wachsmotten im Wabenschrank: Die Produkte enthalten lebende Bacillus thuringiensis-Sporen, die auf eine Oberfläche (hier Wabe) gesprüht werden und keinen direkten Kontakt zu den Bienen hat. Deshalb werden Produkte mit Bacillus-Bakterien zur Bekämpfung der Wachsmotten als Biozidprodukte eingestuft. Zugelassene Biozide: Andermatt Biovet Mellonex® Weitere Stoffe: - Schwefel (Schwefeldioxid): • Für die Behandlung der Wachsmotten im Wabenschrank: Schwefeldioxid wird entweder durch Verbrennen von Schwefelschnitten erzeugt oder kommt direkt aus der Druckflasche. SO2 wirkt auf die Motten in der Wabe und hat keinen direkten Kontakt zu den Bienen. Deshalb würden Produkte mit SO2 zur Bekämpfung der Wachsmotten als Biozidprodukte eingestuft. Zugelassene Biozide: Achtung: Schwefeldioxid wird nicht als Biozid zugelassen! • Für die Abtötung der Bienen im Seuchenfall (Faul- und Sauerbrut): Schwefeldioxid wird entweder durch Verbrennen von Schwefelschnitten erzeugt oder kommt direkt aus der Druckflasche. SO2 wirkt auf die Bienen im Bienenstand und tötet diese ab. Da Bienen keine Schädlinge sind, wird Schwefeldioxid in diesem Fall nicht als Biozid, sondern als Chemikalie eingestuft. Chemikalien: Schwefelschnitten, Schwefeldioxid aus der Druckflasche. - Kaliummonopersulfat/Dikaliumperoxodisulfat: Für die Desinfektion im Seuchenfall (Faul- und Sauerbrut): Kaliummonopersulfat /Dikaliumperoxodisulfat werden zum Abtöten der Seuchenerreger durch Einsprühen lassen der Bienenstände benützt. Die Wirkstoffe haben keinen direkten Kontakt zu Bienen. Deshalb werden sie als Biozidprodukte eingestuft. Zugelassene Biozide: Arovet AG „Virkon S“. - Wasserstoffperoxid/Peressigsäure: Für die Desinfektion im Seuchenfall (Faul- und Sauerbrut): Wasserstoffperoxid/Peressigsäure werden zum Abtöten der Seuchenerreger durch Einsprühen lassen der Bienenstände benützt. Die Wirkstoffe haben keinen direkten Kontakt zu Bienen. Deshalb werden sie als Biozidprodukte eingestuft. Zugelassene Biozide: Halag Chemie AG „Stalldes 03“. - Peressigsäure: Für die Desinfektion im Seuchenfall (Faul- und Sauerbrut): Peressigsäure wird zum Abtöten der Seuchenerreger durch Einsprühen lassen der Bienenstände benützt. Der Wirkstoff hat keinen direkten Kontakt zu Bienen. Deshalb wird er als Biozidprodukt eingestuft. Zugelassene Biozide: Agro-Hygiene „Aldekol DES Aktiv“. - Rauch: Bei Arbeiten am Bienenvolk wird zum Ausschalten des Verteidigungsverhaltens der Bienen Rauch eingesetzt. Erzeugt wird dieser Rauch durch verräuchern von trockenem Holz, Stroh oder Trester. Von der Verwendung von Nikotin haltigem Tabak ist abzuraten, da dieser eine insektizide Wirkung hat. Für die Abwehr bzw. das Management der Bienen bei kurzen Eingriffen am Bienenvolk werden auch ätherische Öle eingesetzt (siehe oben). Da Bienen 5 keine Schädlinge sind und da mit diesen Stoffen keine Krankheiten behandelt werden, ist Rauch als Chemikalie einzustufen. Chemikalien: Rauch durch verräuchern von z.B. Imkertabak, Zündsticks, Granulat, etc. Alle oben erwähnten zugelassenen Tierarzneimittel dürfen von Imkerfachgeschäften verkauft werden. Die Voraussetzung ist eine kantonale Detailhandelsbewilligung sowie die Absolvierung eines vom BVET 13 anerkannten Kurses . Auch Bieneninspektorate sind zur Abgabe berechtigt. Alle Biozidprodukte und technischen Chemikalien können frei verkauft werden. 2. Zusammenfassung: Produkte, die auf oder in der Biene wirken (z.B. im Bienenvolk) und zur Behandlung von Krankheiten bestimmt sind, müssen als zulassungspflichtige Tierarzneimittel eingestuft werden. Produkte, die zur Behandlung von Krankheitserreger ohne Kontakt zur Biene angewendet werden (z.B. im Wabenschrank), sind als Biozidprodukte einzustufen. Produkte, die oral aufgenommen werden und zur Behandlung von Krankheiten dienen werden nicht als Futtermittel eingestuft, da Futtermittel zum Zweck der Ernährung bestimmt sind und nicht der Bekämpfung von Krankheiten dienen. Bienen sind Nutztiere, welche für die Menschen hochwertige Lebensmittel produzieren. Um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, liegt es in der Sorgfaltspflicht der Imkerinnen und Imker, für die Behandlung der verschiedenen Krankheiten nur in der Schweiz von Swissmedic zugelassene Tierarzneimittel zu verwenden. Der Import von Tierarzneimitteln und Bioziden aus dem Ausland durch Imkerinnen und Imker und 14,15 deren Anwendung an ihren Bienen ist verboten . Generell sollten nur von den Fachstellen (Zentrum für Bienenforschung) empfohlene Produkte verwendet und so eingesetzt werden, dass keine unerlaubten Rückstände im Honig auftreten und keine Resistenzen gefördert werden. Internet-Links: - Tiergesundheit: Biozide, Chemikalien: Zentrum für Bienenforschung: Futtermittel: - Tierarzneimittel: www.bvet.admin.ch → oben: Nutzere → Bienen halten www.bag.admin.ch/anmeldestelle www.agroscope.admin.ch/imkerei/ www.agroscope.admin.ch → oben: Praxis → Vollzugsaufgaben → Futtermittelkontrolle www.swissmedic.ch, www.tierarzneimittel.ch Referenzen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Art. 5 Tierseuchenverordnung TSV; SR 916.401 Art. 4 TSV Art. 4 Abs. 1 Bst. a Heilmittelgesetz HMG; SR 812.21 Art. 9 Abs. 1 HMG Art. 2 Abs. 1 Biozidprodukteverordnung VBP; SR 813.12 Art. 3 Abs. 1 VBP Art. 39 und 40 Chemikalienverordnung ChemV; SR 813.11 Art. 61 bis 69 ChemV Art. 3 Abs. 1 Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln FMV; SR 916.307 Art. 3 Abs. 4 Bst. e FMV Art. 46 der FMV Art. 6 Abs. 3 Bst. a der Futtermittelbuch-Verordnung FMBV SR 916.307.1 Art. 9 Abs. 2 und 3 Tierarzneimittelverordnung TAMV; SR 812.212.27 Art. 36 Abs. 1 Bst. b der Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich AMBV; SR812.212.1 Art. 3 Abs. 1bis VBP, in Verbindung mit den Begriffsdefinitionen im Chemikaliengesetz ChemG; SR 813.1 Stand der Informationen: November 2013. Das Informationsblatt wird periodisch aktualisiert. 6