Informationsblatt: Tierarzneimittel, Futtermittel, Biozide und

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Informationsblatt: Tierarzneimittel, Futtermittel, Biozide und
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Bundesamt für Gesundheit BAG
Informationsblatt: Tierarzneimittel,
Chemikalien in der Imkerei
Futtermittel,
Biozide
und
Dieses Informationsblatt soll dazu beitragen, Klarheit zur gesetzlichen Einstufung verschiedener Produkte in
der Imkerei zu schaffen. Wegen der teils unübersichtlichen gesetzlichen Bestimmungen, welche diese „Stoffe“
regeln und den damit verbundenen Unsicherheiten seitens der Imkerinnen und Imker, hat Swissmedic,
zusammen mit dem BLV, dem BAG und dem BLW [Agroscope (Zentrum für Bienenforschung und amtliche
Futtermittelkontrolle)] das vorliegende Informationsblatt mit einer Zusammenstellung der geltenden
Bestimmungen für die beteiligten Personenkreise (Imker, Kantonstierärzte, amtliche Tierärzte,
Bieneninspektoren und Produkte-Hersteller) verfasst.
Im Informationsblatt werden die gebräuchlichsten Wirkstoffe/Produkte zur Behandlung von Krankheiten, zur
Schädlingsbekämpfung und zur Desinfektion in der Imkerei aufgeführt und deren Einstufung erläutert. Zur
Einstufung der Produkte als Tierarzneimittel, Biozid, Chemikalie oder Futtermittel kommen unterschiedliche
gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung. Es wird auch auf die Frage eingegangen, wer welche Produkte
abgeben darf.
Die Biene ist das dritt wichtigste Nutztier in der Landwirtschaft und durch die Sicherung der Bestäubung von
grosser Bedeutung. Analog zu den anderen landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen unterliegen
Bienenhaltungen obligatorischen, von den kantonalen Veterinärämtern durchgeführten Kontrollen
(sogenannte „amtliche Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen“).
Die wichtigsten zu behandelnden Erreger in der Imkerei
Bienenkrankheiten sowie Schädlingen vorzubeugen, diese zu erkennen und zu bekämpfen gehören zur guten
Imkerpraxis und sind der Schlüssel für gesunde Bienenvölker. Gesunde Bienenvölker wiederum sind die
Grundvoraussetzung für qualitativ hochwertige, rückstandsfreie Schweizer Bienenprodukte.
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A) Der wichtigste zu überwachende Parasit ist die aus Asien stammende Varroamilbe (Varroa
destructor); die befällt ausschliesslich die Honigbiene. Obwohl die Varroamilbe seit 1982 in der ganzen
Schweiz verbreitet ist, ist eine Ausrottung mit den heutigen Mitteln bisher nicht möglich. Die
Bienenvölker können einen gewissen Grad an Varroa-Befall überstehen. Ist aber eine bestimmte
Schwelle erreicht, treten Zeichen der Varroatose auf (verkrüppelte Flügel), die Völker fliegen kahl und
werden von anderen ausgeraubt. Hierbei findet die Milbe den Weg aus den stark befallenen und
geschwächten Völkern in häufig schon behandelte, starke Bienenvölker. Dies fördert die Verbreitung
der Milbe (Reinvasion). Durch die Übertragung von Viren durch die Milben verkürzt sich die
Lebenserwartung der Bienen. Das führt im Winter, wenn keine Brut aufgezogen werden kann, zum
Tod des Bienenvolkes.
B) Ebenfalls zu überwachende Milben sind Tropilaelaps clareae und Tropilaelaps mercedesae. Diese in
Asien vorkommenden und für unsere Honigbiene tödlichen Milben wurden bisher noch nicht
ausserhalb von Asien gefunden. Die in der Schweiz zugelassenen Varroazide sind bei diesen Milben
ebenfalls wirksam.
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C) Selten tritt der Befall mit der, auch zu den überwachenden Tierseuchen gehörenden, Tracheenmilben
(Acarapis woodi) auf. Diese Milbenart lebt in der Luftröhre von Honigbienen. Dies wirkt sich
besonders bei den langlebigen Winterbienen aus. Im Frühjahr sind Acarapis-geschädigte Völker
geschwächt und können eingehen.
D) Ein weiterer zu überwachender Schädling der Honigbiene ist der aus Afrika stammende kleine
Beutenkäfer (Aethina tumida). Bisher ist der Käfer weder in der Schweiz, noch in den angrenzenden
Ländern gemeldet worden. Adulte Käfer dringen in Bienenvölker ein und legen ihre Eier in die Spalten
und Ritzen der Kästen. Die aus den Eiern schlüpfenden Larven ernähren sich von eingelagerten
Bienenbrut, Pollen und Honig. Die Erfahrungen aus den USA und Australien zeigen, dass der Käfer nur
bei kleinen und schwachen Völkern ein Problem darstellt, da er diese komplett zerstören kann. Durch
den Beutenkäfer kann auch eine Vergärung des Honigs ausgelöst werden (Vorratsschädling).
E) Bei den Wachsmotten (Galleria mellonella L. und andere) verursachen die adulten Tiere keinen
Schaden, da sie während ihres Lebens keine Nahrung aufnehmen. Die Larven hingegen sind
Vorratsschädlinge, da sie insbesondere ältere eingelagerte Waben fressen und zerstören, was
materielle und finanzielle Schäden mit sich bringt.
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F) Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine zu bekämpfende Brutkrankheit, welche durch das
sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae verursacht wird. Die Krankheit verläuft langsam.
Befallene Maden sterben meist erst nach der Deckelung im Steckmaden- oder Puppenstadium. Sie
verwandeln sich in eine gelbbraune, immer dunkler werdende und stark fadenziehende Masse. Die
Krankheit ist für das Bienenvolk tödlich. Jeder Verdacht oder Ausbruch muss umgehend dem
Bieneninspektor gemeldet werden. Ein befallener Bienenstand muss saniert und ein Sperrbezirk von
2km Radius ausgewiesen werden, um eine Ausbreitung zu verhindern.
G) Die europäische Faulbrut (EFB, Sauerbrut) ist eine bakterielle Infektion durch Melissococcus
plutonius, Paenibacillus alvei u.a.). Befallen wird die jüngere noch offene Brut. Infizierte Maden
verfärben sich gelb bis braun und liegen schlaff auf dem Zellengrund. Das abgestorbene Gewebe ist
noch strukturiert, nicht fadenziehend und wässrig mit einem sauren Geruch. Befallene Völker werden
immer schwächer und sterben. Als zu bekämpfende Tierseuche muss jeder Verdacht oder Ausbruch
umgehend dem Bieneninspektor gemeldet werden. Völker mit klinischen Symptomen müssen
abgetötet werden und ein Sperrbezirk von 1km Radius ausgewiesen werden um eine Ausbreitung zu
verhindern. Völker ohne klinische Symptome können mit dem Kunstschwarmverfahren saniert
werden.
Einstufungskriterien von verschiedenen Produkten
Die Einstufung eines Produktes, d.h. die Zuordnung in den Geltungsbereich einer bestimmten Gesetzgebung,
hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits spielen die Inhaltsstoffe eine wichtige Rolle, andererseits aber
auch der Verwendungszweck und die Anpreisungen.
Beispiel: ein Insektizid zur Anwendung auf einer Oberfläche (z.B. Honigwabe) ist ein Biozid. Ist dasselbe
Insektizid für die Anwendung auf einem Tier bestimmt, ist es ein Tierarzneimittel. Ein anderes Beispiel ist die
Ameisensäure: wird sie zur Reinigung benützt, ist sie eine Chemikalie. Wird sie hingegen zur Behandlung der
Varroa-Milbe eingesetzt, gilt sie als Tierarzneimittel.
Produktekategorien und deren Einstufung
Tierarzneimittel: Tierarzneimittel sind chemische oder biologische Stoffe, die zur medizinischen Einwirkung auf
den tierischen Organismus bestimmt sind oder angepriesen werden, insbesondere zur Verhütung oder
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Behandlung von Krankheiten . Das heisst Produkte zur Behandlung von Krankheiten, die im oder auf dem Tier
wirken, sind Tierarzneimittel. Arzneimittel müssen grundsätzlich vom Schweizerischen Heilmittelinstitut
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(Swissmedic) zugelassen werden . Es gelten deutlich strengere Regeln als für Biozide, Chemikalien oder
Futtermittel. Dies garantiert, dass die Produkte in jedem Fall qualitativ hochstehend, wirksam und sicher sind.
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Biozide: Biozide sind Stoffe, die auf chemischem oder biologischen Weg Schadorganismen bekämpfen oder
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fernhalten . Darunter fallen viele verschiedene Produktarten, wie z.B. Desinfektionsmittel,
Schädlingsbekämpfungsmittel (z.B. gegen Nager oder Insekten), Insektenrepellentien oder Holzschutzmittel.
Heilanpreisungen sind nicht erlaubt, da sie damit als Arzneimittel gelten würden. Biozidprodukte müssen
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grundsätzlich von der Anmeldestelle Chemikalien des BAFU, BAG und SECO zugelassen werden .
Chemikalien: Chemikalien sind Stoffe, die von keiner Spezialgesetzgebung (z.B. über Arzneimittel,
Biozidprodukte, Futtermittel) erfasst werden. Auch Stoffe, die ohne einen bestimmten Verwendungszweck
vermarktet werden, fallen unter die Chemikaliengesetzgebung. Darin sind insbesondere Vorschriften über die
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Gefahrenkennzeichnung geregelt. Heilanpreisungen sind nicht erlaubt. Chemikalien müssen bei der
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Anmeldestelle Chemikalien des BAFU, BAG und SECO gemeldet werden.
Futtermittel: Futtermittel sind Stoffe oder Erzeugnisse, einschliesslich Futtermittelzusatzstoffe, verarbeitet,
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teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind . Unter oraler
Tierfütterung versteht man die Aufnahme von Futtermitteln in den tierischen Verdauungstrakt durch das Maul
beziehungsweise den Schnabel, um den Nahrungsbedarf der Tiere zu decken oder die Produktivität von normal
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gesunden Tieren aufrechtzuerhalten . Hersteller und Inverkehrbringer von Futtermitteln müssen bei ALP
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registriert oder zugelassen sein. Die hergestellten und gehandelten Produkte haben den Vorgaben an die
Zusammensetzung und Deklaration gemäss Futtermittel-Verordnung und Futtermittelbuch-Verordnung zu
entsprechen. Angaben in der Kennzeichnung und Werbung von Futtermitteln dürfen sich nicht auf
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Vorbeugung, Behandlung und Heilung von Krankheiten beziehen .
1.
Kategorien chemischer und biologischer Wirkstoffe
Im Folgenden ist beschrieben, welche Kategorien von Wirkstoffen für den Einsatz bei Bienen existieren und für
welche Anwendungen sie gebraucht werden. Es kann zwischen Säuren und Laugen, ätherischen Ölen,
synthetischen Akariziden, biologischen Wirkstoffen sowie weiteren Stoffen unterschieden werden.
Säuren und Laugen:
-
Ameisensäure:
• Für die Behandlung der Varroa-Milbe wie auch der Tracheenmilbe im Bienenstock: die
Ameisensäure verdunstet und wirkt (gasförmig) auf die Milben ein. Die Ameisensäure wirkt
gegen die Milben auf bzw. in der Biene. Deshalb wird Ameisensäure zwingend als
Tierarzneimittel eingestuft.
Zugelassene Tierarzneimittel: Andermatt Biovet Formivar 60%/70%/85%
•
-
Für die Behandlung der Wachsmotten im Wabenschrank: die Ameisensäure verdunstet und
wirkt (gasförmig) auf die Motten auf den Waben ein und hat keinen Kontakt zu Bienen.
Deshalb wird Ameisensäure für diese Anwendung als Biozidprodukt eingestuft.
Zugelassene Biozide: Es gibt zur Zeit keine zugelassenen Fertigprodukte. Für diesen Zweck darf
aber die als Tierarzneimittel zugelassene Ameisensäure verwendet werden.
Oxalsäure (alleine oder zusammen mit anderen Stoffen): Für die Behandlung der Varroa-Milbe
im Bienenstock: die Oxalsäure wird entweder auf die Bienen geträufelt oder gesprüht oder es kann
auch verdampft werden. Somit befindet sich die Oxalsäure (flüssig oder gasförmig) auf der Biene, ein
Teil der Säure wird auch oral aufgenommen. Die Oxalsäure wirkt gegen die Milben auf bzw. in der
Biene. Deshalb wird Oxalsäure bzw. Oxalsäure-haltige Produkte zwingend als Tierarzneimittel
eingestuft.
Zugelassene Tierarzneimittel: Andermatt Biovet Oxuvar® zum Träufeln; zur Zeit noch keine
Tierarzneimittel zum Sprühen bzw. zum Verdampfen zugelassen!
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-
Milchsäure: Für die Behandlung der Varroa- Milbe im Bienenstock: die Milchsäure befindet sich auf
der Biene, ein Teil der Säure wird auch oral aufgenommen. Die Milchsäure wirkt gegen die Milben auf
bzw. in der Biene. Deshalb wird Milchsäure zwingend als Tierarzneimittel eingestuft.
Zugelassene Tierarzneimittel: zur Zeit noch kein Tierarzneimittel zugelassen!
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Essigsäure: Für die Behandlung der Wachsmotten im Wabenschrank: die Essigsäure verdunstet und
wirkt (gasförmig) auf die Wachsmotten ein und hat keinen Kontakt zu Bienen. Deshalb wird Essigsäure
zur Verwendung gegen Motten als Biozidprodukt eingestuft. Eine Zulassungspflicht entfällt in diesem
Fall gemäss der Ausnahmeregelung für Repellentien, die auch Lebensmittel sind (Essigsäure als Stoff in
der Lebensmittelverarbeitung).
Zugelassene Biozide: Essigsäure kann als Chemikalie gegen Wachsmotten verwendet werden.
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Soda: Für die Verwendung im Seuchenfall (Faul- und Sauerbrut): 6%-ige heisse Sodalösung wird zum
Reinigen der verseuchten Bienenstände benützt und der Stoff hat keinen direkten Kontakt zu Bienen.
Deshalb wird Soda als Chemikalie eingestuft.
Chemikalien: Verschiedene technische Soda-Lösungen erhältlich.
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Natronlauge: Für die Verwendung im Seuchenfall (Faul- und Sauerbrut): 3-5%-ige heisse Natronlauge
wird zum Reinigen der verseuchten Bienenstände benützt und der Stoff hat keinen direkten Kontakt
zu Bienen. Deshalb wird Natronlauge als Chemikalie eingestuft.
Chemikalien: Verschiedene technische Natronlaugen erhältlich.
Ätherische Öle:
-
-
Thymol: Für die Behandlung der Varroa-Milbe im Bienenstock: der Wirkstoff Thymol wird als Plättchen
oder Gel in die Luft freigesetzt. Thymol besitzt eine Milben-abtötende Eigenschaft und wirkt gegen die
Milben auf der Biene. Deshalb wird Thymol zwingend als Tierarzneimittel eingestuft.
Zugelassene Tierarzneimittel: Andermatt Biovet Thymovar®, R. Meier’s Söhne AG Apilife Var®, Apimedi
GmbH Apiguard
Lavandinöl/Nelkenöl: Für die Abwehr bzw. das Management der Bienen bei kurzen Eingriffen am
Bienenvolk werden ätherische Öle eingesetzt. Die Anwendung während der Honigernte ist zu
unterlassen, da es zu sensorischen Verfälschungen des Honigs führen kann. Da Bienen keine
Schädlinge sind und da mit diesen Stoffen keine Krankheiten behandelt werden, sind diese ätherischen
Öle als Chemikalien einzustufen. Chemikalien: z.B. Fabi-Spray, Bienen-Jet
Akarizide:
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Coumafos: Für die Behandlung der Varroa-Milbe im Bienenstock: Coumafos wird von den Bienen oral
aufgenommen und gelangt über den Verdauungstrakt in das Blut der Bienen. Danach wird Coumafos
durch die Blut-saugenden Milben aufgenommen und tötet die Milben ab. Deshalb wird Coumafos
zwingend als Tierarzneimittel eingestuft.
Zugelassene Tierarzneimittel: Bayer CheckMite®+, Bayer Perizin
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Flumethrin: Für die Behandlung der Varroa-Milbe im Bienenstock: Flumethrin gelangt von den
Flumethrin-haltigen Streifen auf die Oberfläche der Biene. Dort wirkt Flumethrin auf der Biene direkt
über Kontakt auf die anhaftenden Milben. Deshalb wird Flumethrin zwingend als Tierarzneimittel
eingestuft.
Zugelassene Tierarzneimittel: Bayer Bayvarol®
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Biologische Wirkstoffe:
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Bacillus thuringiensis var. Aizawai: Für die Behandlung der Wachsmotten im Wabenschrank: Die
Produkte enthalten lebende Bacillus thuringiensis-Sporen, die auf eine Oberfläche (hier Wabe)
gesprüht werden und keinen direkten Kontakt zu den Bienen hat. Deshalb werden Produkte mit
Bacillus-Bakterien zur Bekämpfung der Wachsmotten als Biozidprodukte eingestuft.
Zugelassene Biozide: Andermatt Biovet Mellonex®
Weitere Stoffe:
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Schwefel (Schwefeldioxid):
• Für die Behandlung der Wachsmotten im Wabenschrank: Schwefeldioxid wird entweder
durch Verbrennen von Schwefelschnitten erzeugt oder kommt direkt aus der Druckflasche.
SO2 wirkt auf die Motten in der Wabe und hat keinen direkten Kontakt zu den Bienen.
Deshalb würden Produkte mit SO2 zur Bekämpfung der Wachsmotten als Biozidprodukte
eingestuft.
Zugelassene Biozide: Achtung: Schwefeldioxid wird nicht als Biozid zugelassen!
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Für die Abtötung der Bienen im Seuchenfall (Faul- und Sauerbrut): Schwefeldioxid wird
entweder durch Verbrennen von Schwefelschnitten erzeugt oder kommt direkt aus der
Druckflasche. SO2 wirkt auf die Bienen im Bienenstand und tötet diese ab. Da Bienen keine
Schädlinge sind, wird Schwefeldioxid in diesem Fall nicht als Biozid, sondern als Chemikalie
eingestuft.
Chemikalien: Schwefelschnitten, Schwefeldioxid aus der Druckflasche.
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Kaliummonopersulfat/Dikaliumperoxodisulfat:
Für die Desinfektion im Seuchenfall (Faul- und Sauerbrut): Kaliummonopersulfat
/Dikaliumperoxodisulfat werden zum Abtöten der Seuchenerreger durch Einsprühen lassen
der Bienenstände benützt. Die Wirkstoffe haben keinen direkten Kontakt zu Bienen. Deshalb
werden sie als Biozidprodukte eingestuft.
Zugelassene Biozide: Arovet AG „Virkon S“.
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Wasserstoffperoxid/Peressigsäure:
Für die Desinfektion im Seuchenfall (Faul- und Sauerbrut): Wasserstoffperoxid/Peressigsäure
werden zum Abtöten der Seuchenerreger durch Einsprühen lassen der Bienenstände benützt.
Die Wirkstoffe haben keinen direkten Kontakt zu Bienen. Deshalb werden sie als
Biozidprodukte eingestuft.
Zugelassene Biozide: Halag Chemie AG „Stalldes 03“.
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Peressigsäure:
Für die Desinfektion im Seuchenfall (Faul- und Sauerbrut): Peressigsäure wird zum Abtöten
der Seuchenerreger durch Einsprühen lassen der Bienenstände benützt. Der Wirkstoff hat
keinen direkten Kontakt zu Bienen. Deshalb wird er als Biozidprodukt eingestuft.
Zugelassene Biozide: Agro-Hygiene „Aldekol DES Aktiv“.
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Rauch:
Bei Arbeiten am Bienenvolk wird zum Ausschalten des Verteidigungsverhaltens der Bienen
Rauch eingesetzt. Erzeugt wird dieser Rauch durch verräuchern von trockenem Holz, Stroh
oder Trester. Von der Verwendung von Nikotin haltigem Tabak ist abzuraten, da dieser eine
insektizide Wirkung hat. Für die Abwehr bzw. das Management der Bienen bei kurzen
Eingriffen am Bienenvolk werden auch ätherische Öle eingesetzt (siehe oben). Da Bienen
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keine Schädlinge sind und da mit diesen Stoffen keine Krankheiten behandelt werden, ist
Rauch als Chemikalie einzustufen.
Chemikalien: Rauch durch verräuchern von z.B. Imkertabak, Zündsticks, Granulat, etc.
Alle oben erwähnten zugelassenen Tierarzneimittel dürfen von Imkerfachgeschäften verkauft werden. Die
Voraussetzung ist eine kantonale Detailhandelsbewilligung sowie die Absolvierung eines vom BVET
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anerkannten Kurses . Auch Bieneninspektorate sind zur Abgabe berechtigt. Alle Biozidprodukte und
technischen Chemikalien können frei verkauft werden.
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Zusammenfassung:
Produkte, die auf oder in der Biene wirken (z.B. im Bienenvolk) und zur Behandlung von Krankheiten bestimmt
sind, müssen als zulassungspflichtige Tierarzneimittel eingestuft werden. Produkte, die zur Behandlung von
Krankheitserreger ohne Kontakt zur Biene angewendet werden (z.B. im Wabenschrank), sind als
Biozidprodukte einzustufen. Produkte, die oral aufgenommen werden und zur Behandlung von Krankheiten
dienen werden nicht als Futtermittel eingestuft, da Futtermittel zum Zweck der Ernährung bestimmt sind und
nicht der Bekämpfung von Krankheiten dienen.
Bienen sind Nutztiere, welche für die Menschen hochwertige Lebensmittel produzieren. Um die
Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, liegt es in der Sorgfaltspflicht der Imkerinnen und Imker, für die
Behandlung der verschiedenen Krankheiten nur in der Schweiz von Swissmedic zugelassene Tierarzneimittel zu
verwenden. Der Import von Tierarzneimitteln und Bioziden aus dem Ausland durch Imkerinnen und Imker und
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deren Anwendung an ihren Bienen ist verboten . Generell sollten nur von den Fachstellen (Zentrum für
Bienenforschung) empfohlene Produkte verwendet und so eingesetzt werden, dass keine unerlaubten
Rückstände im Honig auftreten und keine Resistenzen gefördert werden.
Internet-Links:
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Tiergesundheit:
Biozide, Chemikalien:
Zentrum für Bienenforschung:
Futtermittel:
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Tierarzneimittel:
www.bvet.admin.ch → oben: Nutzere → Bienen halten
www.bag.admin.ch/anmeldestelle
www.agroscope.admin.ch/imkerei/
www.agroscope.admin.ch → oben: Praxis → Vollzugsaufgaben →
Futtermittelkontrolle
www.swissmedic.ch, www.tierarzneimittel.ch
Referenzen:
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Art. 5 Tierseuchenverordnung TSV; SR 916.401
Art. 4 TSV
Art. 4 Abs. 1 Bst. a Heilmittelgesetz HMG; SR 812.21
Art. 9 Abs. 1 HMG
Art. 2 Abs. 1 Biozidprodukteverordnung VBP; SR 813.12
Art. 3 Abs. 1 VBP
Art. 39 und 40 Chemikalienverordnung ChemV; SR 813.11
Art. 61 bis 69 ChemV
Art. 3 Abs. 1 Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln FMV; SR 916.307
Art. 3 Abs. 4 Bst. e FMV
Art. 46 der FMV
Art. 6 Abs. 3 Bst. a der Futtermittelbuch-Verordnung FMBV SR 916.307.1
Art. 9 Abs. 2 und 3 Tierarzneimittelverordnung TAMV; SR 812.212.27
Art. 36 Abs. 1 Bst. b der Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich AMBV; SR812.212.1
Art. 3 Abs. 1bis VBP, in Verbindung mit den Begriffsdefinitionen im Chemikaliengesetz ChemG; SR 813.1
Stand der Informationen: November 2013. Das Informationsblatt wird periodisch aktualisiert.
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