mediadaten - energy media

Transcrição

mediadaten - energy media
ENERGY
MEDIADATEN
2016
NÜRNBERG
FACTS AND FEATURES | ENERGYMEDIA.DE
MARKE
ENERGY SPIELT
HIT MUSIC ONLY !
ENERGY IST NAH AN DER JUNGEN
ZIELGRUPPE
Für junge, urbane Hörer – von Pop über Rock bis R‘n‘B ist
bei ENERGY jede Musikrichtung vertreten. ENERGY ist ein
dynamisches Hit-Radio mit klarem Musikschwerpunkt für
Deutschlands Metropolen.
Mit zahlreichen Events pro Jahr (ENERGY LIVE SESSIONS,
ENERGY MUSIC TOUR, ENERGY MASTERMIX PARTYS,
ENERGY NEWCOMER CONTESTS, NRJ MUSIC AWARDS,
NRJ DJ AWARDS,...) diversen Konzerten und Partys in den
Metropolen), verschiedenen Onlineangeboten, Webradios,
WebTV sowie Mobile Apps wird ENERGY zur crossmedialen
Marke, die das Lebensgefühl der jungen Generation trifft.
Was auch immer in der Stadt Gesprächsthema ist – bei ENERGY
findet es statt: kontrovers, emotional und immer unterhaltsam!
Zusammengefasst heißt das: Mit ENERGY erreichen Sie die
junge attraktive Zielgruppe ohne Streuverluste.
MARKE
ENERGY IST DIE GRÖSSTE
INTERNATIONALE RADIOMARKE
Das Konzept von ENERGY hat sich bewährt – über 30 Jahre
Erfahrung der NRJ Group im Privatradio sind die Basis des
Erfolgs mit mehr als 600 Frequenzen und 29 Mio. Hörern
wöchentlich in 12 Ländern. Ein konsequentes Branding
gehört zur Markenstrategie der NRJ Group:
Ob beim Sounddesign, bei der Musikforschung, bei
europaweiten Promotions oder Events – ENERGY wird als
Marke geführt und weiterentwickelt.
SENDEGEBIET
EMPFANG
UKW
Nürnberg
Erlangen 106.9 MHZ
93.6 MHZ
MARLOFFSTEIN
GROSSENSEEBACH
KABEL
DAB+
SPARDORF
ERLANGEN
93.6 MHZ
KALCHREUTH
HERZOGENAURACH
HEROLDSBERG
LAUF
VEITSBRONN
RÜCKERSDORF
FÜRTH
LANGENZENN
SCHWAIG
CADOLZBURG
NÜRNBERG
106.9 MHZ
ZIRNDORF
OBERASBACH
GROSSHABERSDORF
ROSSTAL
RÖTHENBACH A.D.
PEGNITZ
105.45 MHZ
INTERNETwww.energy.de/webradios
sowie über iTunes, radio.de,
phonostar.de, TuneIn und viele
weitere Aggregatoren und
Radiodatenbanken
MOBILE APPSfür iOS, Android, BlackBerry,
Windows Phone und OviStore
ALTDORF B. NÜRNBERG
STEIN
FEUCHT
SCHWARZENBRUCK
BURGTHANN
WENDELSTEIN
ROHR
SCHWABACH
SCHWANSTETTEN
KAMMERSTEIN
BÜCHENBACH
ROTH
10C
SMART TV
für Samsung, Philips,
LG, Opera (Sony),
Loewe, Toshiba,
GoogleTV, IKEA,
Amazon Fire TV,
u.v.m.
ZAHLEN AUF EINEN BLICK
ENERGY IST LOKALER MARKTFÜHRER
IN DEN WERBERELEVANTEN ZIELGRUPPEN 14 - 39 UND 14 - 49 JAHRE.
Kein anderer lokaler Sender wird von so vielen Menschen gehört wie ENERGY.
Quelle: FAB 2015, Basis: WHK (Mo. - So.), Stereoempfangsgebiet Nürnberg/weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre
PROGRAMMZIELGRUPPE
14 – 39 JAHRE
HÖRER PRO DURCHSCHNITTSSTUNDE (MO. – FR.)
23.000
TAGESREICHWEITE (MO. – FR.)
133.000
WEITESTER HÖRERKREIS (MO. – SO.)
429.000
TECHN. REICHWEITE
1.100.000
DURCHSCHNITTSALTER
33,2 JAHRE
Quelle: FAB 2015, weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre; Durchschnittsalter: Basis WHK (Mo. - So.),
Stereoempfangsgebiet Nürnberg
LEISTUNGSWERTE
2 3
%
ENERGY-HÖRER STEHEN MITTEN IM LEBEN UND SIND KAUFKRÄFTIG
%
5%
15%
17%
5%
76%
Altersstruktur, Anteil in %
78%
10-19 Jahre
bis unter 1.000€
1.000€ bis unter 1.500€
20-49 Jahre
50 Jahre +
Quelle: FAB 2015, Basis: D-STD (Mo. - Fr.), weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre
1.500€ bis unter 2.000€
2.000€ bis unter 2.500€
2.500€ und mehr
ENERGY IST LOKALER MARKTFÜHRER
KEIN LOKALER SENDER ERREICHT MEHR HÖRER ALS ENERGY
429.000
410.000
352.000
352.000
326.000
171.000
ENERGY
Radio N1
Quelle: FAB 2015, Basis: WHK (Mo. - So.), weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre
Gong
Radio F
Charivari
StarFM
PLATZ 1 IN DER WERBERELEVANTEN ZIELGRUPPE DER 14 - 49-JÄHRIGEN
323.000
309.000
238.000
182.000
145.000
ENERGY
Radio N1
Gong
Quelle: FAB 2015, Basis: WHK (Mo. - So.), weitestes Empfangsgebiet, 14 - 49 Jahre
Charivari
StarFM
112.000
Radio F
UNSERE ENTWICKLUNG
IMMER MEHR MENSCHEN HÖREN ENERGY
376.000
320.000
2005
347.000
330.000
2006
297.000
306.000
2007
2008
2009
2010
Quelle: FAB 2005 - FAB 2015, Basis: WHK (Mo. - So.), weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre
*Seit der FAB 2015 ist der Zensus 2011 die Basis für Gewichtung und Hochrechnung der Ergebnisse.
Das kann zu einer Veränderung der Reichweite aufgrund sinkender oder steigender Bevölkerungszahlen
führen.
419.000
422.000
429.000
2013
2014
2015*
389.000
360.000
2011
2012
ZIELGRUPPE
ENERGY IST IN ALLEN ZIELGRUPPEN STARK VERTRETEN
323.000
195.000
140.000
10 – 24 Jahre
Quelle: FAB 2015, Basis: WHK (Mo. - So.), weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre
14 – 49 Jahre
30 – 59 Jahre
DER TAGESVERLAUF
ENERGY ERREICHT SEINE HÖRER DEN GANZEN TAG.
31
30
27
26
23
24
22
20
15
23
23
21
16
14
15
7
7
5
5
1
r
Uh
r
Uh
r
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r
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r
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r
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r
Uh
r
Uh
r
Uh
r
Uh
r
Uh
r
Uh
r
Uh
r
Uh
18
24
23
22
21
20
19
18
17
16
15
14
13
12
–
–
–
–
–
–
–
6
23
22
21
20
19
18
–
–
–
–
–
–
–
11
Quelle: FAB 2015, Basis: Einzelstunden (Mo. - Fr.), weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre
17
16
15
14
13
12
11
r
Uh
r
Uh
r
Uh
r
Uh
r
Uh
10
9
8
7
6
–
–
–
–
–
–
10
9
8
7
6
5
Angaben in Tsd.
FUNKSPOTS I Radio - geht ins Ohr, bleibt im Kopf
INDIVIDUELLE ANGEBOTE ERHALTEN SIE GERNE AUF ANFRAGE
SPOTLÄNGEN-BONUS
JE LÄNGER DER SPOT, DESTO GÜNSTIGER WIRD DER SEKUNDENPREIS!
Die große Stärke von Radio ist es, Emotionen und Kino im Kopf der Hörer zu erzeugen. Die Wahrscheinlichkeit dies
zu erreichen, steigt mit zunehmender Spotlänge, da hierbei mehr Zeit für kreative Ideen bleibt.
Der Spotlängenbonus macht längere Spots preiswerter. Längere Spots bieten mehr Spoterinnerung, mehr
Markenbekanntheit und nicht zuletzt mehr Kaufbereitschaft. Profitieren Sie also doppelt - mehr Wirkung
für weniger Geld!
TARIFKLASSE
A
B
C
D
Spotlänge
0-15 Sekunden
16-24 Sekunden
25-34 Sekunden
ab 35 Sekunden
3,73 Euro/Sek
3,59 Euro/Sek
3,49 Euro/Sek
3,25 Euro/Sek
Verteilung
90% zwischen 06 und 18 Uhr I 10% zwischen 18 und 22 Uhr
BEISPIELKALKULATION:
2 Wochen Funkspotkampagne I jeweils Montag - Samstag I Gesamtbelegung 12 Tage
4 Spots pro Tag á 30 Sekunden I 1.440 Gesamtsekunden I Sekundenpreis: 3,49 Euro/Sek
Beispielinvestition: 5.025,60*
* Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. und Produktion
Bei Tandem- und Tridemspots wird der Spotlängenbonus durch die Länge des Hauptspots bestimmt.
Die kürzeren Spots werden also in der Regel zu einem günstigeren Sekundenpreis berechnet.
SPOTPRODUKTIONEN
WIR BRINGEN IHR PRODUKT / IHRE DIENSTLEISTUNG INS RADIO!
Spotproduktionen BASIC
einfache Spots mit einem Sprecher, Musik und Soundeffekten
schon ab 200,00*
Spotproduktionen PREMIUM
Preis auf Anfrage
Spots mit bekannten und aufmerksamkeitsstärkeren Stimmen, Musik und Soundeffekten
Produktion eines Reminders
Lizenzerweiterung ONLINE
Nutzung des Spots im Internet
100,00*
100,00*
*alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. | die hier angegebenen Preise sind weder rabatt- noch AE-fähig
GERNE PRODUZIEREN WIR FÜR SIE
AUCH FOLGENDE PRODUKTE:
JINGLE
SOUNDLOGO
ANRUFBEANTWORTER-ANSAGE
TELEFON-WARTESCHLEIFE
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Sprechen Sie uns darauf an, wir erstellen Ihnen
gerne ein individuelles Angebot.
SPONSORINGS
ALLGEMEINE RICHTLINIEN
Ein Sponsoring stellt eine ideale Werbeform zur Steigerung
Ihres Bekanntheitsgrades, der Bekanntheit Ihres Produktes
oder Ihrer Internetseite dar. Verbinden Sie Ihren Firmennamen, Produktnamen, Claim oder Standort mit den beliebten
Serviceelementen wie den Verkehrsdurchsagen, Blitzermeldungen, Wettervorhersagen oder den Uhrzeitansagen von
ENERGY.
WICHTIG
Die Länge der Sponsoreneinbindungen darf gemäß der Richtlinien der Bayerischen Landesmedienanstalt eine Länge von
5 − 7 Sekunden nicht überschreiten. Aussagen, die direkt zum
Konsum auffordern, sind ebenfalls nicht erlaubt.
SPONSORENEINBINDUNG
„ENERGY Wetter, Verkehr, Blitzer, Uhrzeit, Programm präsentiert von…“
1. Kunde & Claim
2. Kunde & Adresse
3. Produkt & Claim
4. Webadresse www.musterkunde.de & Claim
SPONSORINGPLAZIERUNG – UHRZEITEN
Montag − Freitag
Samstag
je nach gebuchtem Paket
5:00 – 20:00 Uhr
10:00 – 20:00 Uhr
UHRZEIT UND PROGRAMM
Als Präsentator der Zeit oder des
Programms sind Sie den ganzen
Tag fester Bestandteil im ENERGY
Programm.
SENDEZEITEN – UHRZEITSPONSORING
SENDEZEITEN – PROGRAMMSPONSORING
„Die Zeit präsentiert von…“
„Jetzt geht‘s weiter mit ENERGY präsentiert von…“
UHRZEITSPONSORING 1
Montag − Freitag
5:22 − 19:22 Uhr
Samstag
10:22 − 19:22 Uhr
PROGRAMMSPONSORING 1
Montag − Freitag
5:27 − 19:27 Uhr
Samstag
10:27 − 19:27 Uhr
UHRZEITSPONSORING 2
Montag − Freitag
5:42 − 19:42 Uhr
Samstag
10:42 − 19:42 Uhr
PROGRAMMSPONSORING 2
Montag − Freitag
5:47 − 19:47 Uhr
Samstag
10:47 − 19:47 Uhr
SCHALTUNGEN
Montag − Freitag
Samstag
SCHALTUNGEN
Montag − Freitag
Samstag
15 pro Tag
10 pro Tag
15 pro Tag
10 pro Tag
BELEGUNGSMÖGLICHKEITEN
1 Woche
2 Wochen
4 Wochen
85 Schaltungen
170 Schaltungen
340 Schaltungen
1.600,00*
3.000,00*
5.900,00*
je nach Verfügbarkeit
* alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. | die Produktionskosten in Höhe von 200,00* sind im Preis bereits enthalten.
SPONSORINGS
WETTER, VERKEHR, BLITZER AM MORGEN
Exklusive Platzierung Ihrer Markenbotschaft in der PRIME-TIME von ENERGY Nürnberg.
SENDEZEITEN | Wetter – Verkehr – Blitzer 1SENDEZEITEN | Wetter – Verkehr – Blitzer 2
Montag − Freitag
Schaltungen
5:00 − 9:00 UhrMontag − Freitag
5 pro TagSchaltungen
5:30 − 9:30 Uhr
5 pro Tag
BELEGUNGSMÖGLICHKEITEN
1 Woche
2 Wochen
4 Wochen
WICHTIG
Die Länge der Sponsoreneinbindungen darf gemäß
der Richtlinien der Bayerischen Landesmedienanstalt
eine Länge von 5 – 7 Sekunden nicht überschreiten.
Aussagen, die direkt zum Konsum auffordern, sind
ebenfalls nicht erlaubt.
750,00*
1.450,00*
2.800,00*
25 Schaltungen
50 Schaltungen
100 Schaltungen
je nach Verfügbarkeit
EXKLUSIVITÄT
Buchen Sie beide Sendezeiten exklusiv und der Morgen bei ENERGY gehört Ihnen!
1 Woche
2 Wochen
4 Wochen
50 Schaltungen
100 Schaltungen
200 Schaltungen
1.500,00*
2.900,00*
5.600,00*
je nach Verfügbarkeit
* alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. | die Produktionskosten in Höhe von 200,00* sind im Preis bereits enthalten.
WETTER, VERKEHR, BLITZER IM TAGESVERLAUF
Exklusive Platzierung Ihrer Markenbotschaft im Tagesprogramm von ENERGY Nürnberg.
SENDEZEITEN
BELEGUNGSMÖGLICHKEITEN
1 Woche
2 Wochen
4 Wochen
60 Schaltungen
120 Schaltungen
240 Schaltungen
1.200,00*
2.400,00*
4.800,00*
je nach Verfügbarkeit
OPTIONAL ZUBUCHBAR
Buchen Sie ein Serviceelement am Morgen dazu und platzieren Sie sich den ganzen Tag im Programm von
ENERGY Nürnberg.
IHRE KOMPLETTINVESTITION FÜR DEN GANZEN TAG:
1 Woche
85 Schaltungen
2 Wochen
170 Schaltungen
4 Wochen
340 Schaltungen
1.950,00*
3.850,00*
7.600,00*
je nach Verfügbarkeit
* alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. | die Produktionskosten in Höhe von 200,00* sind im Preis bereits enthalten.
Montag − Samstag
Schaltungen
10:28 − 19:28 Uhr
10 pro Tag
LIVEDURCHSAGEN
WENN ES SCHNELL GEHEN MUSS ...
Vorproduzierte Durchsagen mit einheitlicher Musikuntermalung. Geeignet für den spontanen Einsatz zur kurzfristigen
Bewerbung von Veranstaltungen.
RABATTSTAFFEL
FACTS
vorproduzierter, gesprochener Text im Werbeblock
Länge max. 20 Sekunden
individuelle Schaltzeiten
kurzfristige Einbuchungen möglich
Produktionspauschale je Motiv: 100,00*
50 Stück pro Jahr
125Stück pro Jahr
200Stück pro Jahr
Mindestabnahme 15 Stück | PREIS PRO STÜCK 55,00*
* alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.
5%
10 %
15 %
AZUBIBÖRSE & STELLENMELDER
DIE ALTERNATIVE ZUR
GEDRUCKTEN STELLENANZEIGE.
AZUBIBÖRSE
STELLENMELDER
DER DIREKTE DRAHT ZU IHREN NEUEN AZUBIS
DER DIREKTE DRAHT ZU IHREN NEUEN MITARBEITERN
VORTEIL: Sie erreichen nicht nur Eltern und Großeltern,
die über die Tageszeitung versuchen junge Leute für eine
Stelle zu begeistern – Sie erreichen Ihre neuen Auszubildenden DIREKT. Diese werden durch den Radiospot aktiviert und bewerben sich aus eigener Überzeugung!
VORTEIL: Sie erreichen nicht nur die Menschen die aktiv
auf Jobsuche sind, sondern auch diejenigen, die aktuell
unzufrieden sind. Diese werden durch den Radiospot aktiviert!
FACTS
EXKLUSIVITÄT - maximal ein Spot pro Werbeblock
redaktionelle Beiträge in Interviewform (mit Azubis, Personalleitern, Geschäftsführern etc.)
Intro und Outro sorgen für sofortige Wiedererkennung der
Azubibörse
FACTS
EXKLUSIVITÄT - maximal ein Spot pro Werbeblock
redaktionelle Beiträge in Interviewform (mit Mitarbeitern, Personalleitern, Geschäftsführern etc.)
Intro und Outro sorgen für sofortige Wiedererkennung des
Stellenmelders
Unsere Recruiting-Pakete sind CROSSMEDIAL!
Um die Aufmerksamkeit zu steigern, wird das Paket durch verschiedene Interneteinbindungsmöglichkeiten auf www.energy.de/deinjob ergänzt. Die Hörer haben jederzeit die Möglichkeit, das
Gehörte nachzulesen und aktiv zu werden.
Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne Ihr individuelles Recruiting-Paket.
WEBRADIO
Für jede Musikrichtung, jeden Augenblick und jeden Geschmack, das sind
die ENERGY Webchannels. Zusätzlich zu den sieben Live-Streams der
deutschen ENERGY-Stationen und dem Videowebradiosender ENERGY
CLIPS sind zahlreiche Channels auf ENERGY.DE und über die ENERGYApps auf dem Smartphone, iPhone, iPad oder Tablet zu hören. Die ENERGYApp ist bereits auf über 5,4 Mio. Geräten installiert.
In den letzten 12 Monaten erzielten die ENERGY-Livestreams und Genrechannels derzeit knapp 23 Mio. Webradiosessions*. Nutzen Sie die ENERGY Webchannels und setzen Sie Ihre Audio-Spots als Preroll oder Midroll in einem
exklusiven Umfeld ein. Neben der Auswahl einzelner Channels (z.B. ENERGY
FITNESS, ENERGY DANCE, ENERGY LOUNGE u.v.m.) bietet ENERGY weitere Targetingmöglichkeiten, um die gewünschte Zielgruppe ohne Streuverluste zu erreichen. Alle Webradios können über jeden gewünschten
Zeitraum und ADImpression-genau gebucht werden. Gefiltert werden kann
z.B. nach Regionen, Genres oder Abrufmethodik bis hin zu einzelnen IPAdressen.
Zusätzlich kann über die mobilen Endgeräte und über den Webplayer online
ein klickbarer Banner synchronisiert zum Audio-Spot ausgeliefert werden.
Jede Kampagne wird maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse
geplant und ohne Streuverluste ausgeliefert.
*Quelle: ma 2015 IP Audio II, ma 2015 IP Audio III, ma 2015 IP Audio IV, ma 2016 IP Audio I,
Basis: Ø-Sessions pro Monat, Inland, hochgerechnet auf 12 Monate
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JEDERZEIT UND ÜBERALL
TARIFE
ENERGY ONLINE 2016
(gültig ab 1. Januar 2016)
WERBEMITTEL
FORMAT
INVESTITION
AUDIO- UND DISPLAY-WERBUNG WEBCHANNELS
Preroll Livestreams ..........................................Audio max. 30 Sek.........30,00* (TKP)
Midroll Genrechannels .....................................Audio max. 30 Sek.........25,00* (TKP)
Tandem Ad (inkl. synchronisierter Banner) ........Audio max. 30 Sek +
300 x 250 u. 600 x 500 Pixel.........30,00* (TKP)
ADVERTORIAL ENERGY NÜRNBERG
Teaser-Container + Follow-Up-Page
eine Woche inkl. Installation ...........................................................................900,00*
jede weitere Woche .......................................................................................600,00*
Premiumsite individuell auf energy.de/Kundenname
eine Woche inkl. Installation ........................................................................ 1.500,00*
jede weitere Woche .................................................................................... 1.000,00*
Facebook-App
eine Woche inkl. Installation ........................................................................ 1.800,00*
jede weitere Woche .................................................................................... 1.000,00*
UNSER TIPP
ENERGY INSTORE RADIO ..................................................... monatl. schon ab 99,00*
* alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. | Druckfehler vorbehalten
AGB
A. Allgemeines/Auftragsgrundlagen
1. Die ENERGY Media GmbH (nachfolgend „ENERGY Media“
genannt), Leipziger Platz 16, 10117 Berlin, vermarktet im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung Medialeistungen
für die von ihr vertretenen Hörfunksender (nachfolgend „die
Sender“ genannt). ENERGY Media sorgt auf der Grundlage
wirksam zustande gekommener Aufträge/Verträge für die
Ausstrahlung bzw. Schaltung der Werbemittel im Programm
der jeweiligen Sender bzw. auf den jeweiligen Internetseiten
und/oder Webchannels.
2.Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Aufträge und Verträge zwischen
den Vertragspartnern und ENERGY Media. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind
ENERGY Media gegenüber nicht wirksam.
3.Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn ENERGY Media
ein Angebot schriftlich bestätigt. Eine schriftliche Bestätigung ist auch in Form einer E-Mail zulässig. Aufträge von
Werbeagenturen werden nur für namentlich bezeichnete
Produkte und Leistungen sowie für namentlich benannte
Werbungstreibende angenommen. ENERGY Media behält
sich vor, Aufträge abzulehnen. Sammelwerbung/Verbundwerbung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ENERGY Media und kann mit einem Aufschlag in Höhe von 50%
abgerechnet werden. Im Falle von Kompensationsgeschäften ist eine Weitergabe bzw. Weiterveräußerung der Sendezeiten durch den Auftraggeber an Dritte ausgeschlossen.
4.Sämtliche Preisangaben der ENERGY Media verstehen
sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
B. Werbemittel/Auftragsabwicklung
1. Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elementen bestehen: Audiospots, Bilder,
Texte, Tonfolgen, Bewegtbildern sowie Werbebannern
(sensitive Fläche, die beim Anklicken eine Verbindung zu
Inhalten herstellt, die unter einer anderen Online-Adresse
gespeichert sind, die vom Auftraggeber/Vertragspartner
vorgegeben wird [Link]).
2.Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet.
3.Werbebanner müssen den technischen Spezifikationen
des Display-Vermarkters der ENERGY Media entsprechen.
Die technischen Spezifikation sind über den nachfolgenden
Link abrufbar:
http://nrj.de/techspecs
4.Der Auftraggeber/Vertragspartner verpflichtet sich, sendefähige Unterlagen, Texte und Sendekopien (CD oder als
Datei im mp3-Format mind. 128 KBs/44,1 KHz oder mpg-
Format mind. 128 KBs/44,1 KHz oder wav-Format in 44,1
St) für Audiospots und Produktion spätestens sieben Tage
vor dem ersten Ausstrahlungs-/Verbreitungstermin bei
ENERGY Media anzuliefern. Entsprechendes gilt für vom Auftraggeber/Vertragspartner zur Verfügung zu stellende Bilder,
Bewegtbilder, Texte und sonstige Unterlagen sowie mitzuteilende Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweisen
soll.
Audiospots, die im Webradio ausgeliefert werden sollen,
müssen - sofern nicht von ENERGY Media produziert - im
mp3-Format und mit einer Länge von maximal 30 Sekunden angeliefert werden. Dazu gehörige Display-Banner, die
als Synchronised Ad im Webradioplayer von energy.de und
in der Mobile App von ENERGY parallel zum Audiospot dargestellt werden sollen, sind in den Größen 600x500 Pixel
(für Tablets) und 300x250 (für Smartphones) als JPG oder
HTML-Code inklusive Angabe der gewünschten Verlinkung
anzuliefern.
Der Auftraggeber/Vertragspartner ist für die vollständige
Anlieferung einwandfreier Werbemittel und Informationen
zur Aktion (Ton-, Bild- und Textmaterial), die den Vorgaben
von ENERGY Media entsprechen, verantwortlich. Bei nicht
ordnungsgemäßer oder verspäteter Anlieferung der Unterlagen bzw. des Werbemittels übernimmt ENERGY Media
keine Gewähr für die vereinbarte zeitgerechte Verbreitung
des Werbemittels.
5. ENERGY Media steht dafür ein, dass die Werbemittel technisch einwandfrei ausgestrahlt bzw. verbreitet werden. Ein
von ENERGY Media zu vertretender Fehler oder Mangel in der
Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei Verwendung
einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder hardware,
Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber,
Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten,
unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf
Proxyservern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nichtkommerzieller Provider und Online-Dienste, Ausfall eines
Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder
addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert.
Die vereinbarten Schaltzeiten werden, soweit möglich,
eingehalten. Liegt dem Auftrag/Vertrag keine verbindliche
Festlegung für die Platzierung der Werbemittel zugrunde, so
werden diese im Einvernehmen der Parteien platziert. Ist ein
solches Einvernehmen nicht herstellbar oder sind die Vorstellungen des Auftraggebers/Vertragspartners nicht realisierbar, entscheidet ENERGY Media nach beliebigem Ermessen
unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des
Auftraggebers/Vertragspartners über die Platzierung.
Können vereinbarte Schaltzeiten aus Gründen höherer
Gewalt oder wegen sonstiger Umstände nicht eingehalten
werden, so ist ENERGY Media berechtigt, den Schalttermin
vorzuverlegen oder nachzuholen. Wird die Ausstrahlung von
Audiospots verschoben, so ist unerheblich, wenn die Verschiebung innerhalb des gleichen redaktionellen Umfelds
erfolgt und nicht zu einer Ausstrahlung der Audiospots von
mehr als einer Stunde vor oder nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt.
Im Falle eines Mangels oder des Ausfalls der Ausstrahlung
bzw. Verbreitung hat der Auftraggeber/Vertragspartner
lediglich Anspruch auf Wiederholung der Ausstrahlung
bzw. Verbreitung. ENERGY Media übernimmt darüber hinaus keinerlei Gewähr. Schadenersatzansprüche wegen
Nichtausstrahlung/-verbreitung oder mangelhafter Ausstrahlung/Verbreitung sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ENERGY Media, ihren
Vertretungsorganen und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Auftraggeber/Vertragspartner hat Mängel unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
6.Die der ENERGY Media zur Verfügung gestellten Kundendaten werden - unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz - ausschließlich für
eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erhoben,
verarbeitet und gespeichert. Der Auftraggeber/Vertragspartner willigt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen
in eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der übermittelten und zur Verfügung gestellten Daten durch die ENERGY
Media ein.
7. Sofern der Auftraggeber/Vertragspartner einen Konkurrenzausschluss wünscht, wird dies nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf Konkurrenzausschluss und/
oder mit einem Konkurrenzschutz einhergehende sonstige
Ansprüche sind ausgeschlossen.
C. Verwertungsrechte
1. Der Auftraggeber/Vertragspartner bestätigt mit Erteilung
des Auftrags/Abschluss des Vertrages, dass er sämtliche
zur Verwertung der angelieferten Materialien erforderlichen
Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte abgelöst
und/oder inne hat, über die erforderlichen Nutzungsrechte
verfügt und diese zu den vorgesehenen Werbezwecken auch
an Dritte übertragen darf.
2.Der Auftraggeber/Vertragspartner stellt ENERGY Media
auch ggf. erforderliche Copyright-Angaben, insbesondere für
Bilder (Angabe der Foto-Credits), unaufgefordert zur Verfügung. ENERGY Media behält sich vor angelieferte Materialien
ohne Copyright-Angaben nicht zu verwenden.
3.Die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit
der von dem Auftraggeber/Vertragspartner zur Verfügung
gestellten Unterlagen liegt ausschließlich bei ihm. Der
Auftraggeber/Vertragspartner stellt ENERGY Media bereits
heute von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Die
Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen
Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten.
Der Auftraggeber/Vertragspartner ist verpflichtet, ENERGY
Media nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu
unterstützen.
4.Mit der Übergabe des Werbemittels räumt der Auftraggeber/Vertragspartner ENERGY Media sowie denjenigen
mit ENERGY Media verbundenen Sendern, welche das
Werbemittel konkret ausstrahlen und verwerten sollen,
sämtliche für die Nutzung des Werbemittels erforderlichen
Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte ein.
Davon umfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich,
das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,
Sendung, Bearbeitung, Archivierung und Datenbanknutzung.
Ferner umfasst die Rechteeinräumung auch das Titelverwendungsrecht und das Markennutzungsrecht. Die Dauer der
Rechteeinräumung, ihre territoriale Ausdehnung sowie ihre
inhaltliche Zweckbestimmung erstreckt sich auf diejenige
Dauer, dasjenige Gebiet sowie denjenigen Zweck, welche zur
ordnungsgemäßen Durchführung der zwischen den Parteien
vereinbarten Werbemaßnahmen erforderlich sind.
5.Das angelieferte Material muss auch die notwendigen
GEMA-Angaben enthalten. Ist dies nicht der Fall, wird unterstellt, dass der Spot/das Audio-/Videomaterial keine GEMApflichtigen Elemente enthält. Der Auftraggeber/Vertragspartner stellt ENERGY Media bereits heute von allen Ansprüchen,
die Dritten im Zusammenhang mit der GEMA-Pflicht bzw.
der Annahme infolge der unterbliebenen Mitteilung, dass
eine solche nicht besteht, entstehen, frei. Diese Freistellung
umfasst auch die bei der notwendigen Rechteverteidigung
gegenüber Dritten entstehenden Kosten.
6.Angeliefertes Material verbleibt bei ENERGY Media bzw.
den Sendern. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
ENERGY Media ist berechtigt, Tonträger zu vervielfältigen
und zu archivieren sowie Dritten zu Informationszwecken zu
überlassen.
AGB
D. Preise, Rabatte, Agenturprovisionen
1.Es gelten die jeweils zum Schalttermin gültigen Preislisten und die dort angegebenen Rabatte und Agenturprovisionen. Die in den Preislisten genannten Mengenrabatte
werden bei Rechnungsstellung gemäß Auftragsvolumen
gewährt und spätestens bei Beendigung des Kalenderjahres
entsprechend der tatsächlich abgenommenen Schaltzeiten
abgerechnet.
2. Die Einschaltpreise für Audiospots ergeben sich aus dem
vereinbarten Sendeumfang oder aus der vom Auftraggeber/
Vertragspartner überlassenen Werbesendung/Audiospot,
falls die vereinbarte Sendezeit überschritten wird. Die
Mindestberechnung pro Audiospot beträgt 15 Sekunden.
Sofern Audiospots als Pre- oder Mid-Roll in Webchannels
ausgestrahlt werden, berechnet sich der Einschaltpreis nach
AdImpressions. Die maximale Länge für diese Spots beträgt
30 Sekunden.
3.Änderungen der Preisliste werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten
geänderte Preise mit Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen nach
Zugang der geänderten Preisinformationen vom Vertrag mit
Wirkung für die Zukunft zurücktreten.
4.Agenturprovisionen kommen nur zur Anwendung, wenn
der Auftraggeber/Vertragspartner an dem Zustandekommen des Auftrages ursächlich mitgewirkt hat und er seine
Qualifikation als gewerbliche Werbeagentur nachweisen
kann.
5.Sonderwerbeformen und Sponsorings werden bei der
Rabattierung nicht berücksichtigt. Die Preise hierfür werden
gesondert vereinbart.
6.Konzernrabatt wird gewährt, wenn eine entsprechende
Organschaft nachgewiesen wird.
7.Für Off-Air-Kosten (insbesondere für Personal und
Technik) und Produktionskosten werden keine Rabatte und
Agenturprovisionen gewährt.
8. Die Auftragsabwicklung erfolgt entsprechend der jeweils
gültigen Preisliste innerhalb eines Jahres. Vertragsjahr ist
das Kalenderjahr. Sämtliche Aufträge werden spätestens
zum Ende des laufenden Kalenderjahres abgerechnet. Dies
gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat.
Der Auftraggeber muss den Einschaltzeitpunkt rechtzeitig
mitteilen, damit ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Wird das auf ein Kalenderjahr vereinbarte
Auftragsvolumen vom Auftraggeber nicht rechtzeitig disponiert, so ist er ENERGY Media zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens (pauschal 30% des auf das Kalenderjahr
vereinbarten Auftragsvolumens) verpflichtet. Der Nachweis
eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbe-
halten – ebenso die Geltendmachung eines gegebenenfalls
höheren Schadens durch ENERGY Media.
E. Zahlung/Fälligkeit
1. Die vereinbarte Vergütung wird zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung durch die Sender fällig. ENERGY Media
ist berechtigt, Teilrechnungen über jeweils erbrachte Teile
eines Gesamtauftrages zu stellen. Die Bezahlung hat innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit sind innerhalb
von vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend zu
machen.
2. Werden Aufträge durch ausländische Kunden erteilt und
wird im Rahmen dessen in fremder Währung fakturiert, so
ist zur Umrechnung der Wechselkurs maßgeblich, der zu
dem jeweiligen Ersten des Monats Gültigkeit hat, in dem die
Faktur erfolgt.
3.Ein Skonto in Höhe von zwei Prozentpunkten wird nur
gewährt, wenn der Auftraggeber/Vertragspartner am Lastschriftverfahren teilnimmt. Wird eine Lastschrift mangels
ausreichend gedeckten Kontos nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber/Vertragspartner dieser, werden die
hierdurch entstehenden Rückbuchungskosten in Rechnung
gestellt und sind vom Auftraggeber/Vertragspartner zu zahlen. ENERGY Media behält sich für den wiederholten Fall der
Rückbuchung bei einem Auftraggeber/Vertragspartner vor,
vom Lastschriftverfahren Abstand zu nehmen.
4. Bei Rechnungsstellung gewährte Mengenrabatte werden
am Ende des Kalenderjahres anhand der tatsächlich abgenommenen Schaltzeit abgerechnet.
5.Bei Neukunden ist die Zahlung der ersten Rechnung generell als Vorkasse zu leisten. Im Falle des Verzuges werden
gemäß § 288 BGB ausstehende Forderungen verzinst sowie
eine Verzugspauschale erhoben. ENERGY Media behält sich
in weiteren Einzelfällen vor, Vorkasse zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug behält sich ENERGY Media vor, die weitere
Durchführung des Auftrages zurückzustellen, ohne dass
hieraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht.
6.Stehen dem Auftraggeber/Vertragspartner Rückzahlungsansprüche zu, hat ENERGY Media dem Auftraggeber
eine entsprechende Gutschrift zu erteilen, die bei der nächsten Rechnung in Abzug zu bringen ist.
7. Die Aufrechnung mit nicht erkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers/
Vertragspartner ist ausgeschlossen.
8.Wird ENERGY Media eine wesentliche Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers/Vertragspartner erst nach Vertragsschluss bekannt oder bestehen
aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel
an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers/Vertragspartners oder liegt ein sonstiger wichtiger
Grund vor, der ENERGY Media zur Kündigung des Vertrages berechtigen würde, ist ENERGY Media berechtigt, die
Schaltung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Zahlung der
jeweils geschuldeten Auftrags-/Vertragssumme und anderer
ausstehender Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis abhängig zu machen.
F. Sonstiges
1.Storniert der Auftraggeber/Vertragspartner den vereinbarten Ausstrahlungs-/Verbreitungstermin von Werbemitteln - mit Ausnahme von Sonderwerbeformen für die
nachfolgend gesonderte Regelungen getroffen werden
- weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Termin, so
kann ENERGY Media 25% des stornierten bzw. verschobenen Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in Rechnung
stellen. Erfolgt die Stornierung weniger als zwei Wochen
vor dem vereinbarten Termin, so kann ENERGY Media 50%
und bei einer Stornierung zu Beginn oder während des vereinbarten Termins/Zeitraums 100% des stornierten bzw.
verschobenen Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in
Rechnung stellen.
Storniert der Auftraggeber/Vertragspartner den vereinbarten Ausstrahlungs-/Verbreitungstermin von Sonderwerbeformen weniger als acht Wochen vor dem vereinbarten
Termin, so kann ENERGY Media 25% des stornierten bzw.
verschobenen Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in
Rechnung stellen. Erfolgt die Stornierung weniger als vier
Wochen vor dem vereinbarten Termin, so kann ENERGY Media 50% und bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen
vor dem vereinbarten Termin 100% des stornierten bzw.
verschobenen Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in
Rechnung stellen.
ENERGY Media behält sich jeweils die Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren Schadens vor. Das Auftragsvolumen reduziert sich hierdurch nicht. Sofern die Stornierung
des Ausstrahlungs-/Verbreitungstermins technisch nicht
möglich ist, können hieraus gegen ENERGY Media keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Auftraggeber bleibt
zur Gegenleistung verpflichtet.
2.ENERGY Media kann von einem rechtsverbindlich angenommenen Auftrag zurücktreten, wenn der Inhalt des Audiomaterials bzw. der Online-Werbemittel gegen allgemeine
Gesetze, behördliche Bestimmungen und/oder die guten
Sitten verstößt und/oder die Ausstrahlung/Verbreitung dieser Inhalte aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. Ferner
müssen die Audiospots dem Rundfunkstaatsvertrag und
den Landesmediengesetzen sowie den Staatsverträgen der
Länder entsprechen, in denen die Ausstrahlung der Spots
erfolgt bzw. in denen die Sender ihren jeweiligen Sitz haben.
3. Eine Pflicht zur Ausführung des Auftrages/Durchführung
des Vertrages besteht nicht, wenn das vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellte Material technisch mangelhaft ist.
Die Gründe für die Ablehnung eines Auftrages werden dem
Auftraggeber/Vertragspartner mitgeteilt. Schadenersatzansprüche können gegenüber ENERGY Media daraus nicht
geltend gemacht werden. Erfolgt die Zurückweisung der
Unterlagen aus Gründen, die der jeweilige Sender bzw. die
ENERGY Media nachweislich zu vertreten hat, so kann der
Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
F. Schlussbestimmungen
1. ENERGY Media haftet bei Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung sowie jedem anderen rechtlichen Grunde
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet ENERGY
Media nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
und dann nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden. Diese Haftungsbeschränkungen finden keine
Anwendung, sofern es sich um eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit handelt, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung von ENERGY Media oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ENERGY
Media beruht. Von der Haftungsbeschränkung unberührt
bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Gleiches
gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von ENERGY Media.
2.Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Bestimmung
bedürfen der Schriftform.
3.Sofern einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen unverzüglich
im Wege einer ergänzenden Vereinbarung durch solche
Abreden zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der
unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung einer Regelungslücke.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Stand 2016
KONTAKT
ZENTRALE
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Leipziger Platz 16
10117 Berlin
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