mediadaten - energy media
Transcrição
mediadaten - energy media
ENERGY MEDIADATEN 2016 NÜRNBERG FACTS AND FEATURES | ENERGYMEDIA.DE MARKE ENERGY SPIELT HIT MUSIC ONLY ! ENERGY IST NAH AN DER JUNGEN ZIELGRUPPE Für junge, urbane Hörer – von Pop über Rock bis R‘n‘B ist bei ENERGY jede Musikrichtung vertreten. ENERGY ist ein dynamisches Hit-Radio mit klarem Musikschwerpunkt für Deutschlands Metropolen. Mit zahlreichen Events pro Jahr (ENERGY LIVE SESSIONS, ENERGY MUSIC TOUR, ENERGY MASTERMIX PARTYS, ENERGY NEWCOMER CONTESTS, NRJ MUSIC AWARDS, NRJ DJ AWARDS,...) diversen Konzerten und Partys in den Metropolen), verschiedenen Onlineangeboten, Webradios, WebTV sowie Mobile Apps wird ENERGY zur crossmedialen Marke, die das Lebensgefühl der jungen Generation trifft. Was auch immer in der Stadt Gesprächsthema ist – bei ENERGY findet es statt: kontrovers, emotional und immer unterhaltsam! Zusammengefasst heißt das: Mit ENERGY erreichen Sie die junge attraktive Zielgruppe ohne Streuverluste. MARKE ENERGY IST DIE GRÖSSTE INTERNATIONALE RADIOMARKE Das Konzept von ENERGY hat sich bewährt – über 30 Jahre Erfahrung der NRJ Group im Privatradio sind die Basis des Erfolgs mit mehr als 600 Frequenzen und 29 Mio. Hörern wöchentlich in 12 Ländern. Ein konsequentes Branding gehört zur Markenstrategie der NRJ Group: Ob beim Sounddesign, bei der Musikforschung, bei europaweiten Promotions oder Events – ENERGY wird als Marke geführt und weiterentwickelt. SENDEGEBIET EMPFANG UKW Nürnberg Erlangen 106.9 MHZ 93.6 MHZ MARLOFFSTEIN GROSSENSEEBACH KABEL DAB+ SPARDORF ERLANGEN 93.6 MHZ KALCHREUTH HERZOGENAURACH HEROLDSBERG LAUF VEITSBRONN RÜCKERSDORF FÜRTH LANGENZENN SCHWAIG CADOLZBURG NÜRNBERG 106.9 MHZ ZIRNDORF OBERASBACH GROSSHABERSDORF ROSSTAL RÖTHENBACH A.D. PEGNITZ 105.45 MHZ INTERNETwww.energy.de/webradios sowie über iTunes, radio.de, phonostar.de, TuneIn und viele weitere Aggregatoren und Radiodatenbanken MOBILE APPSfür iOS, Android, BlackBerry, Windows Phone und OviStore ALTDORF B. NÜRNBERG STEIN FEUCHT SCHWARZENBRUCK BURGTHANN WENDELSTEIN ROHR SCHWABACH SCHWANSTETTEN KAMMERSTEIN BÜCHENBACH ROTH 10C SMART TV für Samsung, Philips, LG, Opera (Sony), Loewe, Toshiba, GoogleTV, IKEA, Amazon Fire TV, u.v.m. ZAHLEN AUF EINEN BLICK ENERGY IST LOKALER MARKTFÜHRER IN DEN WERBERELEVANTEN ZIELGRUPPEN 14 - 39 UND 14 - 49 JAHRE. Kein anderer lokaler Sender wird von so vielen Menschen gehört wie ENERGY. Quelle: FAB 2015, Basis: WHK (Mo. - So.), Stereoempfangsgebiet Nürnberg/weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre PROGRAMMZIELGRUPPE 14 – 39 JAHRE HÖRER PRO DURCHSCHNITTSSTUNDE (MO. – FR.) 23.000 TAGESREICHWEITE (MO. – FR.) 133.000 WEITESTER HÖRERKREIS (MO. – SO.) 429.000 TECHN. REICHWEITE 1.100.000 DURCHSCHNITTSALTER 33,2 JAHRE Quelle: FAB 2015, weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre; Durchschnittsalter: Basis WHK (Mo. - So.), Stereoempfangsgebiet Nürnberg LEISTUNGSWERTE 2 3 % ENERGY-HÖRER STEHEN MITTEN IM LEBEN UND SIND KAUFKRÄFTIG % 5% 15% 17% 5% 76% Altersstruktur, Anteil in % 78% 10-19 Jahre bis unter 1.000€ 1.000€ bis unter 1.500€ 20-49 Jahre 50 Jahre + Quelle: FAB 2015, Basis: D-STD (Mo. - Fr.), weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre 1.500€ bis unter 2.000€ 2.000€ bis unter 2.500€ 2.500€ und mehr ENERGY IST LOKALER MARKTFÜHRER KEIN LOKALER SENDER ERREICHT MEHR HÖRER ALS ENERGY 429.000 410.000 352.000 352.000 326.000 171.000 ENERGY Radio N1 Quelle: FAB 2015, Basis: WHK (Mo. - So.), weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre Gong Radio F Charivari StarFM PLATZ 1 IN DER WERBERELEVANTEN ZIELGRUPPE DER 14 - 49-JÄHRIGEN 323.000 309.000 238.000 182.000 145.000 ENERGY Radio N1 Gong Quelle: FAB 2015, Basis: WHK (Mo. - So.), weitestes Empfangsgebiet, 14 - 49 Jahre Charivari StarFM 112.000 Radio F UNSERE ENTWICKLUNG IMMER MEHR MENSCHEN HÖREN ENERGY 376.000 320.000 2005 347.000 330.000 2006 297.000 306.000 2007 2008 2009 2010 Quelle: FAB 2005 - FAB 2015, Basis: WHK (Mo. - So.), weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre *Seit der FAB 2015 ist der Zensus 2011 die Basis für Gewichtung und Hochrechnung der Ergebnisse. Das kann zu einer Veränderung der Reichweite aufgrund sinkender oder steigender Bevölkerungszahlen führen. 419.000 422.000 429.000 2013 2014 2015* 389.000 360.000 2011 2012 ZIELGRUPPE ENERGY IST IN ALLEN ZIELGRUPPEN STARK VERTRETEN 323.000 195.000 140.000 10 – 24 Jahre Quelle: FAB 2015, Basis: WHK (Mo. - So.), weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre 14 – 49 Jahre 30 – 59 Jahre DER TAGESVERLAUF ENERGY ERREICHT SEINE HÖRER DEN GANZEN TAG. 31 30 27 26 23 24 22 20 15 23 23 21 16 14 15 7 7 5 5 1 r Uh r Uh r Uh r Uh r Uh r Uh r Uh r Uh r Uh r Uh r Uh r Uh r Uh r Uh r Uh 18 24 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 – – – – – – – 6 23 22 21 20 19 18 – – – – – – – 11 Quelle: FAB 2015, Basis: Einzelstunden (Mo. - Fr.), weitestes Empfangsgebiet, 10+ Jahre 17 16 15 14 13 12 11 r Uh r Uh r Uh r Uh r Uh 10 9 8 7 6 – – – – – – 10 9 8 7 6 5 Angaben in Tsd. FUNKSPOTS I Radio - geht ins Ohr, bleibt im Kopf INDIVIDUELLE ANGEBOTE ERHALTEN SIE GERNE AUF ANFRAGE SPOTLÄNGEN-BONUS JE LÄNGER DER SPOT, DESTO GÜNSTIGER WIRD DER SEKUNDENPREIS! Die große Stärke von Radio ist es, Emotionen und Kino im Kopf der Hörer zu erzeugen. Die Wahrscheinlichkeit dies zu erreichen, steigt mit zunehmender Spotlänge, da hierbei mehr Zeit für kreative Ideen bleibt. Der Spotlängenbonus macht längere Spots preiswerter. Längere Spots bieten mehr Spoterinnerung, mehr Markenbekanntheit und nicht zuletzt mehr Kaufbereitschaft. Profitieren Sie also doppelt - mehr Wirkung für weniger Geld! TARIFKLASSE A B C D Spotlänge 0-15 Sekunden 16-24 Sekunden 25-34 Sekunden ab 35 Sekunden 3,73 Euro/Sek 3,59 Euro/Sek 3,49 Euro/Sek 3,25 Euro/Sek Verteilung 90% zwischen 06 und 18 Uhr I 10% zwischen 18 und 22 Uhr BEISPIELKALKULATION: 2 Wochen Funkspotkampagne I jeweils Montag - Samstag I Gesamtbelegung 12 Tage 4 Spots pro Tag á 30 Sekunden I 1.440 Gesamtsekunden I Sekundenpreis: 3,49 Euro/Sek Beispielinvestition: 5.025,60* * Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. und Produktion Bei Tandem- und Tridemspots wird der Spotlängenbonus durch die Länge des Hauptspots bestimmt. Die kürzeren Spots werden also in der Regel zu einem günstigeren Sekundenpreis berechnet. SPOTPRODUKTIONEN WIR BRINGEN IHR PRODUKT / IHRE DIENSTLEISTUNG INS RADIO! Spotproduktionen BASIC einfache Spots mit einem Sprecher, Musik und Soundeffekten schon ab 200,00* Spotproduktionen PREMIUM Preis auf Anfrage Spots mit bekannten und aufmerksamkeitsstärkeren Stimmen, Musik und Soundeffekten Produktion eines Reminders Lizenzerweiterung ONLINE Nutzung des Spots im Internet 100,00* 100,00* *alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. | die hier angegebenen Preise sind weder rabatt- noch AE-fähig GERNE PRODUZIEREN WIR FÜR SIE AUCH FOLGENDE PRODUKTE: JINGLE SOUNDLOGO ANRUFBEANTWORTER-ANSAGE TELEFON-WARTESCHLEIFE u.v.m. Sprechen Sie uns darauf an, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. SPONSORINGS ALLGEMEINE RICHTLINIEN Ein Sponsoring stellt eine ideale Werbeform zur Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades, der Bekanntheit Ihres Produktes oder Ihrer Internetseite dar. Verbinden Sie Ihren Firmennamen, Produktnamen, Claim oder Standort mit den beliebten Serviceelementen wie den Verkehrsdurchsagen, Blitzermeldungen, Wettervorhersagen oder den Uhrzeitansagen von ENERGY. WICHTIG Die Länge der Sponsoreneinbindungen darf gemäß der Richtlinien der Bayerischen Landesmedienanstalt eine Länge von 5 − 7 Sekunden nicht überschreiten. Aussagen, die direkt zum Konsum auffordern, sind ebenfalls nicht erlaubt. SPONSORENEINBINDUNG „ENERGY Wetter, Verkehr, Blitzer, Uhrzeit, Programm präsentiert von…“ 1. Kunde & Claim 2. Kunde & Adresse 3. Produkt & Claim 4. Webadresse www.musterkunde.de & Claim SPONSORINGPLAZIERUNG – UHRZEITEN Montag − Freitag Samstag je nach gebuchtem Paket 5:00 – 20:00 Uhr 10:00 – 20:00 Uhr UHRZEIT UND PROGRAMM Als Präsentator der Zeit oder des Programms sind Sie den ganzen Tag fester Bestandteil im ENERGY Programm. SENDEZEITEN – UHRZEITSPONSORING SENDEZEITEN – PROGRAMMSPONSORING „Die Zeit präsentiert von…“ „Jetzt geht‘s weiter mit ENERGY präsentiert von…“ UHRZEITSPONSORING 1 Montag − Freitag 5:22 − 19:22 Uhr Samstag 10:22 − 19:22 Uhr PROGRAMMSPONSORING 1 Montag − Freitag 5:27 − 19:27 Uhr Samstag 10:27 − 19:27 Uhr UHRZEITSPONSORING 2 Montag − Freitag 5:42 − 19:42 Uhr Samstag 10:42 − 19:42 Uhr PROGRAMMSPONSORING 2 Montag − Freitag 5:47 − 19:47 Uhr Samstag 10:47 − 19:47 Uhr SCHALTUNGEN Montag − Freitag Samstag SCHALTUNGEN Montag − Freitag Samstag 15 pro Tag 10 pro Tag 15 pro Tag 10 pro Tag BELEGUNGSMÖGLICHKEITEN 1 Woche 2 Wochen 4 Wochen 85 Schaltungen 170 Schaltungen 340 Schaltungen 1.600,00* 3.000,00* 5.900,00* je nach Verfügbarkeit * alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. | die Produktionskosten in Höhe von 200,00* sind im Preis bereits enthalten. SPONSORINGS WETTER, VERKEHR, BLITZER AM MORGEN Exklusive Platzierung Ihrer Markenbotschaft in der PRIME-TIME von ENERGY Nürnberg. SENDEZEITEN | Wetter – Verkehr – Blitzer 1SENDEZEITEN | Wetter – Verkehr – Blitzer 2 Montag − Freitag Schaltungen 5:00 − 9:00 UhrMontag − Freitag 5 pro TagSchaltungen 5:30 − 9:30 Uhr 5 pro Tag BELEGUNGSMÖGLICHKEITEN 1 Woche 2 Wochen 4 Wochen WICHTIG Die Länge der Sponsoreneinbindungen darf gemäß der Richtlinien der Bayerischen Landesmedienanstalt eine Länge von 5 – 7 Sekunden nicht überschreiten. Aussagen, die direkt zum Konsum auffordern, sind ebenfalls nicht erlaubt. 750,00* 1.450,00* 2.800,00* 25 Schaltungen 50 Schaltungen 100 Schaltungen je nach Verfügbarkeit EXKLUSIVITÄT Buchen Sie beide Sendezeiten exklusiv und der Morgen bei ENERGY gehört Ihnen! 1 Woche 2 Wochen 4 Wochen 50 Schaltungen 100 Schaltungen 200 Schaltungen 1.500,00* 2.900,00* 5.600,00* je nach Verfügbarkeit * alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. | die Produktionskosten in Höhe von 200,00* sind im Preis bereits enthalten. WETTER, VERKEHR, BLITZER IM TAGESVERLAUF Exklusive Platzierung Ihrer Markenbotschaft im Tagesprogramm von ENERGY Nürnberg. SENDEZEITEN BELEGUNGSMÖGLICHKEITEN 1 Woche 2 Wochen 4 Wochen 60 Schaltungen 120 Schaltungen 240 Schaltungen 1.200,00* 2.400,00* 4.800,00* je nach Verfügbarkeit OPTIONAL ZUBUCHBAR Buchen Sie ein Serviceelement am Morgen dazu und platzieren Sie sich den ganzen Tag im Programm von ENERGY Nürnberg. IHRE KOMPLETTINVESTITION FÜR DEN GANZEN TAG: 1 Woche 85 Schaltungen 2 Wochen 170 Schaltungen 4 Wochen 340 Schaltungen 1.950,00* 3.850,00* 7.600,00* je nach Verfügbarkeit * alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. | die Produktionskosten in Höhe von 200,00* sind im Preis bereits enthalten. Montag − Samstag Schaltungen 10:28 − 19:28 Uhr 10 pro Tag LIVEDURCHSAGEN WENN ES SCHNELL GEHEN MUSS ... Vorproduzierte Durchsagen mit einheitlicher Musikuntermalung. Geeignet für den spontanen Einsatz zur kurzfristigen Bewerbung von Veranstaltungen. RABATTSTAFFEL FACTS vorproduzierter, gesprochener Text im Werbeblock Länge max. 20 Sekunden individuelle Schaltzeiten kurzfristige Einbuchungen möglich Produktionspauschale je Motiv: 100,00* 50 Stück pro Jahr 125Stück pro Jahr 200Stück pro Jahr Mindestabnahme 15 Stück | PREIS PRO STÜCK 55,00* * alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. 5% 10 % 15 % AZUBIBÖRSE & STELLENMELDER DIE ALTERNATIVE ZUR GEDRUCKTEN STELLENANZEIGE. AZUBIBÖRSE STELLENMELDER DER DIREKTE DRAHT ZU IHREN NEUEN AZUBIS DER DIREKTE DRAHT ZU IHREN NEUEN MITARBEITERN VORTEIL: Sie erreichen nicht nur Eltern und Großeltern, die über die Tageszeitung versuchen junge Leute für eine Stelle zu begeistern – Sie erreichen Ihre neuen Auszubildenden DIREKT. Diese werden durch den Radiospot aktiviert und bewerben sich aus eigener Überzeugung! VORTEIL: Sie erreichen nicht nur die Menschen die aktiv auf Jobsuche sind, sondern auch diejenigen, die aktuell unzufrieden sind. Diese werden durch den Radiospot aktiviert! FACTS EXKLUSIVITÄT - maximal ein Spot pro Werbeblock redaktionelle Beiträge in Interviewform (mit Azubis, Personalleitern, Geschäftsführern etc.) Intro und Outro sorgen für sofortige Wiedererkennung der Azubibörse FACTS EXKLUSIVITÄT - maximal ein Spot pro Werbeblock redaktionelle Beiträge in Interviewform (mit Mitarbeitern, Personalleitern, Geschäftsführern etc.) Intro und Outro sorgen für sofortige Wiedererkennung des Stellenmelders Unsere Recruiting-Pakete sind CROSSMEDIAL! Um die Aufmerksamkeit zu steigern, wird das Paket durch verschiedene Interneteinbindungsmöglichkeiten auf www.energy.de/deinjob ergänzt. Die Hörer haben jederzeit die Möglichkeit, das Gehörte nachzulesen und aktiv zu werden. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne Ihr individuelles Recruiting-Paket. WEBRADIO Für jede Musikrichtung, jeden Augenblick und jeden Geschmack, das sind die ENERGY Webchannels. Zusätzlich zu den sieben Live-Streams der deutschen ENERGY-Stationen und dem Videowebradiosender ENERGY CLIPS sind zahlreiche Channels auf ENERGY.DE und über die ENERGYApps auf dem Smartphone, iPhone, iPad oder Tablet zu hören. Die ENERGYApp ist bereits auf über 5,4 Mio. Geräten installiert. In den letzten 12 Monaten erzielten die ENERGY-Livestreams und Genrechannels derzeit knapp 23 Mio. Webradiosessions*. Nutzen Sie die ENERGY Webchannels und setzen Sie Ihre Audio-Spots als Preroll oder Midroll in einem exklusiven Umfeld ein. Neben der Auswahl einzelner Channels (z.B. ENERGY FITNESS, ENERGY DANCE, ENERGY LOUNGE u.v.m.) bietet ENERGY weitere Targetingmöglichkeiten, um die gewünschte Zielgruppe ohne Streuverluste zu erreichen. Alle Webradios können über jeden gewünschten Zeitraum und ADImpression-genau gebucht werden. Gefiltert werden kann z.B. nach Regionen, Genres oder Abrufmethodik bis hin zu einzelnen IPAdressen. Zusätzlich kann über die mobilen Endgeräte und über den Webplayer online ein klickbarer Banner synchronisiert zum Audio-Spot ausgeliefert werden. Jede Kampagne wird maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse geplant und ohne Streuverluste ausgeliefert. *Quelle: ma 2015 IP Audio II, ma 2015 IP Audio III, ma 2015 IP Audio IV, ma 2016 IP Audio I, Basis: Ø-Sessions pro Monat, Inland, hochgerechnet auf 12 Monate ERREICHEN SIE IHRE ZIELGRUPPE JEDERZEIT UND ÜBERALL TARIFE ENERGY ONLINE 2016 (gültig ab 1. Januar 2016) WERBEMITTEL FORMAT INVESTITION AUDIO- UND DISPLAY-WERBUNG WEBCHANNELS Preroll Livestreams ..........................................Audio max. 30 Sek.........30,00* (TKP) Midroll Genrechannels .....................................Audio max. 30 Sek.........25,00* (TKP) Tandem Ad (inkl. synchronisierter Banner) ........Audio max. 30 Sek + 300 x 250 u. 600 x 500 Pixel.........30,00* (TKP) ADVERTORIAL ENERGY NÜRNBERG Teaser-Container + Follow-Up-Page eine Woche inkl. Installation ...........................................................................900,00* jede weitere Woche .......................................................................................600,00* Premiumsite individuell auf energy.de/Kundenname eine Woche inkl. Installation ........................................................................ 1.500,00* jede weitere Woche .................................................................................... 1.000,00* Facebook-App eine Woche inkl. Installation ........................................................................ 1.800,00* jede weitere Woche .................................................................................... 1.000,00* UNSER TIPP ENERGY INSTORE RADIO ..................................................... monatl. schon ab 99,00* * alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. | Druckfehler vorbehalten AGB A. Allgemeines/Auftragsgrundlagen 1. Die ENERGY Media GmbH (nachfolgend „ENERGY Media“ genannt), Leipziger Platz 16, 10117 Berlin, vermarktet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Medialeistungen für die von ihr vertretenen Hörfunksender (nachfolgend „die Sender“ genannt). ENERGY Media sorgt auf der Grundlage wirksam zustande gekommener Aufträge/Verträge für die Ausstrahlung bzw. Schaltung der Werbemittel im Programm der jeweiligen Sender bzw. auf den jeweiligen Internetseiten und/oder Webchannels. 2.Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Aufträge und Verträge zwischen den Vertragspartnern und ENERGY Media. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind ENERGY Media gegenüber nicht wirksam. 3.Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn ENERGY Media ein Angebot schriftlich bestätigt. Eine schriftliche Bestätigung ist auch in Form einer E-Mail zulässig. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich bezeichnete Produkte und Leistungen sowie für namentlich benannte Werbungstreibende angenommen. ENERGY Media behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Sammelwerbung/Verbundwerbung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ENERGY Media und kann mit einem Aufschlag in Höhe von 50% abgerechnet werden. Im Falle von Kompensationsgeschäften ist eine Weitergabe bzw. Weiterveräußerung der Sendezeiten durch den Auftraggeber an Dritte ausgeschlossen. 4.Sämtliche Preisangaben der ENERGY Media verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. B. Werbemittel/Auftragsabwicklung 1. Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elementen bestehen: Audiospots, Bilder, Texte, Tonfolgen, Bewegtbildern sowie Werbebannern (sensitive Fläche, die beim Anklicken eine Verbindung zu Inhalten herstellt, die unter einer anderen Online-Adresse gespeichert sind, die vom Auftraggeber/Vertragspartner vorgegeben wird [Link]). 2.Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet. 3.Werbebanner müssen den technischen Spezifikationen des Display-Vermarkters der ENERGY Media entsprechen. Die technischen Spezifikation sind über den nachfolgenden Link abrufbar: http://nrj.de/techspecs 4.Der Auftraggeber/Vertragspartner verpflichtet sich, sendefähige Unterlagen, Texte und Sendekopien (CD oder als Datei im mp3-Format mind. 128 KBs/44,1 KHz oder mpg- Format mind. 128 KBs/44,1 KHz oder wav-Format in 44,1 St) für Audiospots und Produktion spätestens sieben Tage vor dem ersten Ausstrahlungs-/Verbreitungstermin bei ENERGY Media anzuliefern. Entsprechendes gilt für vom Auftraggeber/Vertragspartner zur Verfügung zu stellende Bilder, Bewegtbilder, Texte und sonstige Unterlagen sowie mitzuteilende Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Audiospots, die im Webradio ausgeliefert werden sollen, müssen - sofern nicht von ENERGY Media produziert - im mp3-Format und mit einer Länge von maximal 30 Sekunden angeliefert werden. Dazu gehörige Display-Banner, die als Synchronised Ad im Webradioplayer von energy.de und in der Mobile App von ENERGY parallel zum Audiospot dargestellt werden sollen, sind in den Größen 600x500 Pixel (für Tablets) und 300x250 (für Smartphones) als JPG oder HTML-Code inklusive Angabe der gewünschten Verlinkung anzuliefern. Der Auftraggeber/Vertragspartner ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier Werbemittel und Informationen zur Aktion (Ton-, Bild- und Textmaterial), die den Vorgaben von ENERGY Media entsprechen, verantwortlich. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Anlieferung der Unterlagen bzw. des Werbemittels übernimmt ENERGY Media keine Gewähr für die vereinbarte zeitgerechte Verbreitung des Werbemittels. 5. ENERGY Media steht dafür ein, dass die Werbemittel technisch einwandfrei ausgestrahlt bzw. verbreitet werden. Ein von ENERGY Media zu vertretender Fehler oder Mangel in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder hardware, Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten, unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nichtkommerzieller Provider und Online-Dienste, Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Die vereinbarten Schaltzeiten werden, soweit möglich, eingehalten. Liegt dem Auftrag/Vertrag keine verbindliche Festlegung für die Platzierung der Werbemittel zugrunde, so werden diese im Einvernehmen der Parteien platziert. Ist ein solches Einvernehmen nicht herstellbar oder sind die Vorstellungen des Auftraggebers/Vertragspartners nicht realisierbar, entscheidet ENERGY Media nach beliebigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers/Vertragspartners über die Platzierung. Können vereinbarte Schaltzeiten aus Gründen höherer Gewalt oder wegen sonstiger Umstände nicht eingehalten werden, so ist ENERGY Media berechtigt, den Schalttermin vorzuverlegen oder nachzuholen. Wird die Ausstrahlung von Audiospots verschoben, so ist unerheblich, wenn die Verschiebung innerhalb des gleichen redaktionellen Umfelds erfolgt und nicht zu einer Ausstrahlung der Audiospots von mehr als einer Stunde vor oder nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt. Im Falle eines Mangels oder des Ausfalls der Ausstrahlung bzw. Verbreitung hat der Auftraggeber/Vertragspartner lediglich Anspruch auf Wiederholung der Ausstrahlung bzw. Verbreitung. ENERGY Media übernimmt darüber hinaus keinerlei Gewähr. Schadenersatzansprüche wegen Nichtausstrahlung/-verbreitung oder mangelhafter Ausstrahlung/Verbreitung sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ENERGY Media, ihren Vertretungsorganen und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Auftraggeber/Vertragspartner hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 6.Die der ENERGY Media zur Verfügung gestellten Kundendaten werden - unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz - ausschließlich für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erhoben, verarbeitet und gespeichert. Der Auftraggeber/Vertragspartner willigt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen in eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der übermittelten und zur Verfügung gestellten Daten durch die ENERGY Media ein. 7. Sofern der Auftraggeber/Vertragspartner einen Konkurrenzausschluss wünscht, wird dies nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf Konkurrenzausschluss und/ oder mit einem Konkurrenzschutz einhergehende sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen. C. Verwertungsrechte 1. Der Auftraggeber/Vertragspartner bestätigt mit Erteilung des Auftrags/Abschluss des Vertrages, dass er sämtliche zur Verwertung der angelieferten Materialien erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte abgelöst und/oder inne hat, über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und diese zu den vorgesehenen Werbezwecken auch an Dritte übertragen darf. 2.Der Auftraggeber/Vertragspartner stellt ENERGY Media auch ggf. erforderliche Copyright-Angaben, insbesondere für Bilder (Angabe der Foto-Credits), unaufgefordert zur Verfügung. ENERGY Media behält sich vor angelieferte Materialien ohne Copyright-Angaben nicht zu verwenden. 3.Die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der von dem Auftraggeber/Vertragspartner zur Verfügung gestellten Unterlagen liegt ausschließlich bei ihm. Der Auftraggeber/Vertragspartner stellt ENERGY Media bereits heute von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber/Vertragspartner ist verpflichtet, ENERGY Media nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. 4.Mit der Übergabe des Werbemittels räumt der Auftraggeber/Vertragspartner ENERGY Media sowie denjenigen mit ENERGY Media verbundenen Sendern, welche das Werbemittel konkret ausstrahlen und verwerten sollen, sämtliche für die Nutzung des Werbemittels erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte ein. Davon umfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Archivierung und Datenbanknutzung. Ferner umfasst die Rechteeinräumung auch das Titelverwendungsrecht und das Markennutzungsrecht. Die Dauer der Rechteeinräumung, ihre territoriale Ausdehnung sowie ihre inhaltliche Zweckbestimmung erstreckt sich auf diejenige Dauer, dasjenige Gebiet sowie denjenigen Zweck, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung der zwischen den Parteien vereinbarten Werbemaßnahmen erforderlich sind. 5.Das angelieferte Material muss auch die notwendigen GEMA-Angaben enthalten. Ist dies nicht der Fall, wird unterstellt, dass der Spot/das Audio-/Videomaterial keine GEMApflichtigen Elemente enthält. Der Auftraggeber/Vertragspartner stellt ENERGY Media bereits heute von allen Ansprüchen, die Dritten im Zusammenhang mit der GEMA-Pflicht bzw. der Annahme infolge der unterbliebenen Mitteilung, dass eine solche nicht besteht, entstehen, frei. Diese Freistellung umfasst auch die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. 6.Angeliefertes Material verbleibt bei ENERGY Media bzw. den Sendern. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. ENERGY Media ist berechtigt, Tonträger zu vervielfältigen und zu archivieren sowie Dritten zu Informationszwecken zu überlassen. AGB D. Preise, Rabatte, Agenturprovisionen 1.Es gelten die jeweils zum Schalttermin gültigen Preislisten und die dort angegebenen Rabatte und Agenturprovisionen. Die in den Preislisten genannten Mengenrabatte werden bei Rechnungsstellung gemäß Auftragsvolumen gewährt und spätestens bei Beendigung des Kalenderjahres entsprechend der tatsächlich abgenommenen Schaltzeiten abgerechnet. 2. Die Einschaltpreise für Audiospots ergeben sich aus dem vereinbarten Sendeumfang oder aus der vom Auftraggeber/ Vertragspartner überlassenen Werbesendung/Audiospot, falls die vereinbarte Sendezeit überschritten wird. Die Mindestberechnung pro Audiospot beträgt 15 Sekunden. Sofern Audiospots als Pre- oder Mid-Roll in Webchannels ausgestrahlt werden, berechnet sich der Einschaltpreis nach AdImpressions. Die maximale Länge für diese Spots beträgt 30 Sekunden. 3.Änderungen der Preisliste werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten geänderte Preise mit Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der geänderten Preisinformationen vom Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zurücktreten. 4.Agenturprovisionen kommen nur zur Anwendung, wenn der Auftraggeber/Vertragspartner an dem Zustandekommen des Auftrages ursächlich mitgewirkt hat und er seine Qualifikation als gewerbliche Werbeagentur nachweisen kann. 5.Sonderwerbeformen und Sponsorings werden bei der Rabattierung nicht berücksichtigt. Die Preise hierfür werden gesondert vereinbart. 6.Konzernrabatt wird gewährt, wenn eine entsprechende Organschaft nachgewiesen wird. 7.Für Off-Air-Kosten (insbesondere für Personal und Technik) und Produktionskosten werden keine Rabatte und Agenturprovisionen gewährt. 8. Die Auftragsabwicklung erfolgt entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Jahres. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Sämtliche Aufträge werden spätestens zum Ende des laufenden Kalenderjahres abgerechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat. Der Auftraggeber muss den Einschaltzeitpunkt rechtzeitig mitteilen, damit ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Wird das auf ein Kalenderjahr vereinbarte Auftragsvolumen vom Auftraggeber nicht rechtzeitig disponiert, so ist er ENERGY Media zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens (pauschal 30% des auf das Kalenderjahr vereinbarten Auftragsvolumens) verpflichtet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbe- halten – ebenso die Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren Schadens durch ENERGY Media. E. Zahlung/Fälligkeit 1. Die vereinbarte Vergütung wird zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung durch die Sender fällig. ENERGY Media ist berechtigt, Teilrechnungen über jeweils erbrachte Teile eines Gesamtauftrages zu stellen. Die Bezahlung hat innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit sind innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. 2. Werden Aufträge durch ausländische Kunden erteilt und wird im Rahmen dessen in fremder Währung fakturiert, so ist zur Umrechnung der Wechselkurs maßgeblich, der zu dem jeweiligen Ersten des Monats Gültigkeit hat, in dem die Faktur erfolgt. 3.Ein Skonto in Höhe von zwei Prozentpunkten wird nur gewährt, wenn der Auftraggeber/Vertragspartner am Lastschriftverfahren teilnimmt. Wird eine Lastschrift mangels ausreichend gedeckten Kontos nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber/Vertragspartner dieser, werden die hierdurch entstehenden Rückbuchungskosten in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber/Vertragspartner zu zahlen. ENERGY Media behält sich für den wiederholten Fall der Rückbuchung bei einem Auftraggeber/Vertragspartner vor, vom Lastschriftverfahren Abstand zu nehmen. 4. Bei Rechnungsstellung gewährte Mengenrabatte werden am Ende des Kalenderjahres anhand der tatsächlich abgenommenen Schaltzeit abgerechnet. 5.Bei Neukunden ist die Zahlung der ersten Rechnung generell als Vorkasse zu leisten. Im Falle des Verzuges werden gemäß § 288 BGB ausstehende Forderungen verzinst sowie eine Verzugspauschale erhoben. ENERGY Media behält sich in weiteren Einzelfällen vor, Vorkasse zu verlangen. Bei Zahlungsverzug behält sich ENERGY Media vor, die weitere Durchführung des Auftrages zurückzustellen, ohne dass hieraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. 6.Stehen dem Auftraggeber/Vertragspartner Rückzahlungsansprüche zu, hat ENERGY Media dem Auftraggeber eine entsprechende Gutschrift zu erteilen, die bei der nächsten Rechnung in Abzug zu bringen ist. 7. Die Aufrechnung mit nicht erkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers/ Vertragspartner ist ausgeschlossen. 8.Wird ENERGY Media eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers/Vertragspartner erst nach Vertragsschluss bekannt oder bestehen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers/Vertragspartners oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, der ENERGY Media zur Kündigung des Vertrages berechtigen würde, ist ENERGY Media berechtigt, die Schaltung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Zahlung der jeweils geschuldeten Auftrags-/Vertragssumme und anderer ausstehender Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis abhängig zu machen. F. Sonstiges 1.Storniert der Auftraggeber/Vertragspartner den vereinbarten Ausstrahlungs-/Verbreitungstermin von Werbemitteln - mit Ausnahme von Sonderwerbeformen für die nachfolgend gesonderte Regelungen getroffen werden - weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Termin, so kann ENERGY Media 25% des stornierten bzw. verschobenen Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in Rechnung stellen. Erfolgt die Stornierung weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin, so kann ENERGY Media 50% und bei einer Stornierung zu Beginn oder während des vereinbarten Termins/Zeitraums 100% des stornierten bzw. verschobenen Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in Rechnung stellen. Storniert der Auftraggeber/Vertragspartner den vereinbarten Ausstrahlungs-/Verbreitungstermin von Sonderwerbeformen weniger als acht Wochen vor dem vereinbarten Termin, so kann ENERGY Media 25% des stornierten bzw. verschobenen Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in Rechnung stellen. Erfolgt die Stornierung weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Termin, so kann ENERGY Media 50% und bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin 100% des stornierten bzw. verschobenen Auftragswertes als Ersatz des Aufwandes in Rechnung stellen. ENERGY Media behält sich jeweils die Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren Schadens vor. Das Auftragsvolumen reduziert sich hierdurch nicht. Sofern die Stornierung des Ausstrahlungs-/Verbreitungstermins technisch nicht möglich ist, können hieraus gegen ENERGY Media keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Auftraggeber bleibt zur Gegenleistung verpflichtet. 2.ENERGY Media kann von einem rechtsverbindlich angenommenen Auftrag zurücktreten, wenn der Inhalt des Audiomaterials bzw. der Online-Werbemittel gegen allgemeine Gesetze, behördliche Bestimmungen und/oder die guten Sitten verstößt und/oder die Ausstrahlung/Verbreitung dieser Inhalte aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. Ferner müssen die Audiospots dem Rundfunkstaatsvertrag und den Landesmediengesetzen sowie den Staatsverträgen der Länder entsprechen, in denen die Ausstrahlung der Spots erfolgt bzw. in denen die Sender ihren jeweiligen Sitz haben. 3. Eine Pflicht zur Ausführung des Auftrages/Durchführung des Vertrages besteht nicht, wenn das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Material technisch mangelhaft ist. Die Gründe für die Ablehnung eines Auftrages werden dem Auftraggeber/Vertragspartner mitgeteilt. Schadenersatzansprüche können gegenüber ENERGY Media daraus nicht geltend gemacht werden. Erfolgt die Zurückweisung der Unterlagen aus Gründen, die der jeweilige Sender bzw. die ENERGY Media nachweislich zu vertreten hat, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. F. Schlussbestimmungen 1. ENERGY Media haftet bei Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung sowie jedem anderen rechtlichen Grunde nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet ENERGY Media nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und dann nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, sofern es sich um eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ENERGY Media oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ENERGY Media beruht. Von der Haftungsbeschränkung unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von ENERGY Media. 2.Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform. 3.Sofern einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen unverzüglich im Wege einer ergänzenden Vereinbarung durch solche Abreden zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung einer Regelungslücke. 4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Stand 2016 KONTAKT ZENTRALE ENERGY Media GmbH Leipziger Platz 16 10117 Berlin BÜRO NÜRNBERG ENERGY Media GmbH Äußere Bayreuther Straße 76 90491 Nürnberg www.energymedia.de www.energy.de Tel 0911 / 5 44 44 - 44 Fax 0911 / 5 44 44 - 22 [email protected]