AUSLÄNDERIDENTITÄTSNUMMER FÜR SPANIEN
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AUSLÄNDERIDENTITÄTSNUMMER FÜR SPANIEN
MINISTERIO DE ASUNTOS EXTERIORES Y DE COOPERACIÓN EMBAJADA DE ESPAÑA ------------------VIENA AUSLÄNDERIDENTITÄTSNUMMER FÜR SPANIEN I.- ALLGEMEINE INFORMATION Die Ausländeridentitätsnummer oder NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist eine fortlaufende, persönliche und nicht übertragbare Nummer, die zum Zweck der Identifizierung, jene Ausländer benötigen: - Zu deren Gunsten ein Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels für Spanien (kein Visum) eingeleitet wird. Gegen die ein Verwaltungsverfahren gemäß des Fremdenrechts eröffnet wurde. Die Verbindungen zu Spanien aufgrund wirtschaftlicher, beruflicher oder sozialer Interessen haben. In den ersten beiden Fällen, ist die NIE zwingend in Spanien zu beantragen und wird dort von der Generaldirektion der Polizei erteilt, sofern sich der Antragsteller legal in Spanien aufhält und den Grund für die Beantragung der NIE nennt. Im dritten Fall, nämlich der Ausländer, die in Spanien wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen nachgehen, kann die NIE persönlich bei der Generaldirektion der Polizei in Spanien oder im Falle, dass sich der Antragsteller zum Zeitpunkt des Antrags nicht in Spanien aufhält, über die Botschaft bzw. die Honorarkonsulate beantragt werden. Wenn daher der Antragsteller beabsichtigt, in Spanien z.B. zu arbeiten oder zu studieren und somit zukünftig in Spanien leben wird, kann der Antrag nicht über die Botschaft gestellt werden, sondern muss zwingend über die Polizei in Spanien erfolgen (Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen sich in Spanien als solche registrieren und erhalten dabei eine NIE; Drittstaatler erhalten die NIE im Wege ihres Antrags auf Aufenthaltserlaubnis). Ausschließlich der Versandzeiten (falls die Zustellung auf dem Postweg und nicht auf elektronischem Wege erfolgen soll) ist erfahrungsgemäß mit einer Gesamtbearbeitungszeit von ungefähr einer Woche zu rechnen, auf die von hier aus kein Einfluss genommen werden kann. Embajada de España en Viena Sección Consular Argentinierstraße 34 1040 Viena Tel: +43 (0) 1 505 57 88 Fax: +43 (0) 1 505 57 88 125 Correo electrónico: [email protected] Horario de atención al público: L-V 9.15-13.15 y J 14.30-16.30 MINISTERIO DE ASUNTOS EXTERIORES Y DE COOPERACIÓN EMBAJADA DE ESPAÑA ------------------VIENA II.- EINZUREICHENDE UNTERLAGEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG 1.- Ausgefüllte Antragsformular (EX-15) (Bitte die Angaben auf Spanisch und wenn möglich direkt im elektronischen Formular ausfüllen und dann erst ausdrucken; bitte vergessen Sie nicht ihre E-Mail und Telefonnummer zu hinterlassen, damit wir Ihnen die NIE zurückschicken können) (Wichtig! Die Unterschrift ist vor dem Bediensteten, der den Antrag entgegennimmt, zu leisten (Wien) oder, falls der Antrag nicht in Wien eingebracht werden kann, vor dem Honorarkonsul oder einem Notar, der die Unterschrift sowie die Fotokopie des Reisepasses zu beglaubigen hat) 2.- Gültiger Reisepass (EU-Bürger können auch einen Personalausweis vorlegen): Original und Kopie (Kopie auf einer DIN A4 Seite; beim Reisepass, die Seite mit dem Foto; beim Personalausweis, Vorder- und Rückseite auf eine einzige Seite kopiert) 3.- Zahlung der Antragsgebühr 9,45 EUR : in bar (nur bei der Botschaft in Wien) oder auf das nachfolgend angeführte Bankkonto: Spanische Botschaft Kontonummer: 22910233102 BLZ: 12000 Bank: BANK AUSTRIA IBAN: AT 791200022910233102 BIC: BKAUATWW Verwendungszweck: NIE / Herr /Frau …. 4.- Im Falle einer Überweisung ist dem Antrag eine Zahlungsbestätigung beizulegen. 5.- Sollten es Ihnen unmöglich sein, den Antrag persönlich in der Botschaft oder in einem Honorarkonsulat einzureichen (z. B. weil Sie nicht in Wien leben und sich kein Honorarkonsulat in Ihrer Nähe befindet, oder wegen eines Krankenhausaufenthalts) wird in Ausnahmefällen die Übermittlung der Unterlagen zur Beantragung der NIE per Post akzeptiert, sofern die Unterschrift des NIE-Antrags vor einem Notar geleistet und ebenso wie die Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises von diesem beglaubigt wurde. Zulässig ist des Weiteren eine Spezialvollmacht, die den Bevollmächtigten ausdrücklich berechtigt, den Antrag auf Ausstellung einer NIE für den Vollmachtgeber einzubringen. 6.- Sollten Sie über keine eigene E-Mail-Adresse verfügen, kann die Zustellung per Post erfolgen. In diesem Fall senden Sie uns bitte rechtzeitig einen frankierten und an die gewünschte Anschrift adressierten Rückumschlag zu. MINISTERIO DE ASUNTOS EXTERIORES Y DE COOPERACIÓN EMBAJADA DE ESPAÑA ------------------VIENA ANHANG: HONORARKONSULATE ACHTUNG: TERMINVEREINBARUNG ERFORDERLICH Consulado honorario en St. Pölten (Baja Austria) Cancillería: Arbeitergasse 26 3108 St. Pölten. (Niederösterreich) Teléfono: +43 6645061900 Fax: 02236/473844 Correo Electrónico: [email protected] Cónsul honorario: Sr./Hr.Dkfm. Walter Stefan Kristof Consulado honorario en Linz (Alta Austria) Cancillería: Hasnerstrasse 2, 9B. 4020 Linz. (Oberösterreich) Teléfono: 0732/2595 Fax: 0732/66066260 Correo Electrónico: [email protected] Cónsul honorario: Sr./Hr.Dipl.Ing. Heinz Pedak Consulado honorario en Salzburgo (Salzburgo) Cancillería: Golfclub Gut Altentann. Hof 54. 5302 Henndorf - Salzburgo. Teléfono: 06214/6026 Fax: 06214/610581 Correo Electrónico: [email protected] Cónsul honoraria: Sra./Fr. Catarina Hofmann Consulado honorario en Rankweil (Vorarlberg) Cancillería: Wimmatweg 4. 6830 Rankweil. (Vorarlberg) Teléfono: +436765121945 Fax: 05522/42359 Correo Electrónico: [email protected] Cónsul honorario: Sr./Hr. Mag. Albert Ruetz Consulado honorario en Innsbruck (Tirol) Cancillería: Maria-Theresien-Straße 38, 6020 Innsbruck (Tirol) Teléfono: 0664 88785252 Fax: 0512/577581 Correo Electrónico: [email protected] Cónsul honorario: Sr./Hr. Gaudenz G. Trapp Consulado honorario en Graz (Estiria y Carintia) Cancillería: Reif und Partner, Brückenkopfgasse, 1 8020 Graz (Steiermark) Teléfono:+43 (0) 681 816 704 56 Fax: 316 83 38 40-305 Correo electrónico: [email protected] Cónsul honorario: Sr. D. Christof Korp