KV PRAXIS | September 2016 - Kassenärztliche Vereinigung
Transcrição
KV PRAXIS | September 2016 - Kassenärztliche Vereinigung
SEPTEMBER 2016 DAS MAGAZIN DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG RHEINLAND-PFALZ IHRE STIMME ZÄHLT 16 Rund 7.500 Ärzte und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz sind vom 26. Oktober bis zum 9. November 2016 aufgerufen, ihre Kandidaten für die neue Vertreterversammlung der KV RLP zu wählen. NEUE GRENZEN FÜR LABORLEISTUNGEN Nur Kodierung liefert Nachweis für Mehrleistungen der Niedergelassenen in Honorarverhandlungen DURCHBLICK RECHTSFALLEN FRÜHERKENNUNG Um die eigene Honorarsituation zu kennen, bietet die KV RLP neben der Beratung zahlreiche weitere Services. | Seite 16 Auf einer Veranstaltung der KV RLP erfuhren Ärzte, welches Handeln als korrupt eingestuft wird. | Seite 22 Bei der Bekämpfung von Milchzahnkaries arbeiten Kinder- und Zahnärzte in der Südwestpfalz zusammen. | Seite 26 INHALT VV-WAHL DER KV RLP 4 Zukunft mitgestalten Vom 26. Oktober bis 9. November 2016 sind niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zur Wahl ihrer Vertreterversammlung aufgerufen. 16 Honorarberatung Die Experten der KV RLP geben wichtige Informationen über Budgetierung, Honorarberechnung und Quotierung und erläutern den Honorarbescheid. POLITISCH 5 Interview 20 Krankenhausöffnung Am Ende der Legislaturperiode ziehen der VV-Vorsitzende Dr. Olaf Döscher und sein Stellvertreter Dr. Lutz Riedel eine überaus positive Bilanz. Die neue Ampelkoalition will mit sogenannten regionalen Gesundheitszentren die Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten und stationären Sektor verbessern. 8 22 Anti-Korruption Wahlverfahren Aufgrund des Prinzips des Kumulierens und Panaschierens gibt es bei der Stimmabgabe verschiedene Möglichkeiten, sich für Kandidaten zu entscheiden. 11 Gremienarbeit Die Vorstandsmitglieder der KV RLP engagieren sich in zahlreichen Arbeitsgruppen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Rechtsexperten informierten auf einer Veranstaltung der KV RLP darüber, was Ärzten noch erlaubt ist und ab wann sie sich strafbar machen. PANORAMA 24 Frühwarnsystem Mit dem von der KV RLP entwickelten Versorgungsindex kann die Verteilung der Ärzte und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz realitätsgenau ermittelt werden. SCHWERPUNKT 2 14 Vertragspartner 26 Vorsorgeprojekt Neben den kollektivvertraglichen Regelungen verhandelt die KV RLP auch zunehmend Selektivverträge und gestaltet diese aktiv mit. In der Region Pirmasens-Zweibrücken werden Kinder ab dem sechsten Lebensmonat von Kinder- und Zahnärzten systematisch vom ersten Milchzahn an betreut. KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 27 Niederlassungskampagne Sowohl die Website „arzt.nah.dran.“ als auch die Veranstaltungsreihe „Info mit Biss“ kommen bei Ärzten gut an. 28 Substitutionsversorgung Über die abwechslungsreiche und wichtige Arbeit mit suchtkranken Patienten äußerte sich die Koblenzer Fach ärztin für Innere Medizin, Dr. Astrid Weber. SERVICE 29 Lesenswertes Der neue Newsletter KV INFO stellt Mitgliedern bedeutsame Neuigkeiten aus dem Praxisalltag zusammen. 29 Zahlen und Fakten 30 Relaunch Seit September ist der geschützte Mitgliederbereich für Vertragsärzte wesentlich übersichtlicher gestaltet und einfacher zu handhaben. 32 Filmothek | Krebsregister 33 Geriatrie | MRSA-Abrechnung 34 Medikationsplan | Termine 35 Wundversorgung | Arztfindereintrag | Häufige Fragen 36 KV-TV: Praxis erhält Förderzuschuss | Impressum VORWORT Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Ihnen liegt die letzte Ausgabe der KVPRAXIS vor der Neuwahl unserer Vertreterversammlung. Ende Oktober werden Sie die Wahlunterlagen erhalten und gespannt sein, wer sich alles zur Wahl stellt. Verschiedene Listen und Kandidaten werden sich um Ihre Stimme bemühen und versuchen, als völlig alternativlos zu erscheinen. Wie bei früheren Wahlen werden viele den Umschlag auf den Stapel für die später zu erledigenden Vorgänge legen, wovon die meisten bei erneuter Durchsicht erfreulicherweise direkt in den Papierkorb wandern können. Ausgesprochen schade fände ich, wenn bei Ihnen diese Durchsicht kurz nach der Abgabefrist erfolgt und die Wahlunterlagen deshalb, ohne Absicht oder Desinteresse, nur noch für den P apierkorb geeignet sind. Wir alle kennen den Praxisalltag und die Gefahr eines solchen Szenarios. Deshalb bitte ich Sie, die Wahlunterlagen direkt beim Erhalt zu öffnen, zu wählen und gleich wieder zu versenden. Nur so geht die Sache nicht verschütt. Wir brauchen eine hohe Wahlbeteiligung, um eine wirklich von Ihnen legitimierte, selbstbewusste und handlungsfähige Vertreterversammlung zu installieren. Nicht alle werden es bei der Wahl so einfach haben wie die Hausärzte. Verschiedene Listen werden sich zur Wahl stellen und alle streben die Vertretung aller Fachgruppen in einer gemeinsamen KV RLP an. Die Vertreterversammlung als höchstes Organ der KV RLP trägt Verantwortung für die Sicherstellung, die auskömmliche Vergütung ihrer Mitglieder sowie für die Organisation selbst mit ihren über 500 Mitarbeitern. Das kann sie hervorragend leisten, wenn ihre Delegierten ohne persönliche Eitelkeiten und mit einer guten ärztlichen Haltung die Interessen der Mitglieder und Patienten überschauen. Wählen Sie die entsprechenden Persönlichkeiten! Sie haben die Wahl. Beste Grüße Dr. Peter Heinz Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 3 VV-Wahl der KV RLP GESTALTEN SIE IHRE ZUKUNFT MIT ©CONTRASTWERKSTATT/FOTOLIA Wahlberechtigte Mitglieder können vom 26. Oktober bis zum 9. November 2016 die Zusammensetzung der Vertreterversammlung (VV) der KV RLP neu bestimmen. Es wird spannend: In wenigen Wochen entscheiden Sie als Mitglied der KV RLP in einer Wahl darüber, welche politische Richtung Ihre ärztliche Selbstverwaltung in den kommenden sechs Jahren einschlägt. Aufgerufen zur Wahl sind nicht nur niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen. Genauso wahlberechtigt sind auch angestellte Ärzte, ob in Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren, sowie ermächtigte Ärzte an Krankenhäusern. Ebenfalls in Teilzeit praktizierende Mitglieder können ihr Wahlrecht beanspruchen, sofern sie eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden aufweisen. Im Zweifel entscheidet der zuständige Wahlausschuss über die Wahlberechtigung. 4 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 Die Vertreterversammlung (VV) ist das höchste Organ, das Parlament der KV RLP. Sie besteht in Rheinland-Pfalz aus 40 Mitgliedern und kommt mindestens viermal im Jahr zusammen. Viele Tagesordnungspunkte wie Haushalt oder Änderungen beim Bereitschaftsdienst werden durch Ausschüsse wie die beratenden Fachausschüsse oder den Haupt- und Finanzausschuss beraten und vorbereitet. Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig, denn damit wird die Arbeit und Legitimation der Selbstverwaltung mit den angeschlossenen Gremien gestärkt. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, was Sie bei der Stimmabgabe beachten müssen. Im Interview äußern sich VV-Vorsitzender Dr. Olaf Döscher und sein Stellvertreter, Dr. Lutz Riedel, über Herausforderungen für die Selbstverwaltung sowie Errungenschaften der VV in der ablaufenden Amtsperiode. EINE VERANTWORTUNGSBEWUSSTE VV HAT DIE WEICHEN IN DIE ZUKUNFT GUT GESTELLT Für den amtierenden Vorsitzenden der VV Dr. Olaf Döscher und seinen Stellvertreter Dr. Lutz Riedel hat die KV RLP ihre gestalterischen Möglichkeiten ausgeschöpft und geht aus dieser Legislaturperiode gestärkt hervor. Dieser Prozess soll in der nächsten Amtsperiode fortgesetzt werden. Herr Dr. Döscher, Herr Dr. Riedel, in der KV RLP stehen in Kürze Wahlen zur neuen VV an. Warum ist es für Sie wichtig, dass Mitglieder unbedingt von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen sollten? Hat dies auch etwas mit den jüngsten Plänen des Bundesgesundheitsministeriums zu tun, die ärztliche Selbstverwaltung stärker zu kontrollieren? „Beteiligen Sie sich im Herbst in möglichst großer Zahl an der VV-Wahl der KV RLP. Zum einen interpretiert die Politik eine niedrige Wahlbeteiligung als Abkehr vom System. Geht es jedoch um parlamentarische Entscheidungen, sieht sie eine niedrige Beteiligung als ausreichende Legitimation für die Umsetzung von Gesetzen gegen unsere Interessen an.“ Dr. Lutz Riedel, stellvertretender Vorsitzender der VV Dr. Döscher: Die VV ist das Organ der Kassenärztlichen Vereinigung, das die Ausrichtung der Politik der KV festlegt, also das Parlament der Mitglieder. Es geht bei der anstehenden Wahl im Herbst darum, dass unsere Mitglieder dieses Parlament stärken. Eine hohe Wahlbeteiligung sendet auch gegenüber der Politik in Berlin das Signal aus, dass die niedergelassene Ärzteschaft hinter ihrem Vertretungsorgan steht. Eine starke VV, die von einer breiten Mehrheit der Mitglieder getragen ist, kann mit einem entsprechend gesunden berufspolitischen Selbstbewusstsein gegenüber den politischen Akteuren und Verhandlungspartnern auf Bundesebene argumentieren und hat so eine größere Durchsetzungskraft. Dr. Riedel: Eine ganze Reihe von Politikern wertet die intensive und kritische Diskussion in unseren Reihen zur Gesundheitsversorgung der Menschen nur zu gerne als Startsignal für sich selbst, diese machtpolitisch zur Staatssache machen zu können. Die Konsequenz waren Eingriffe in die Unabhängigkeit der Selbstverwaltung und somit eine zunehmende Fremdbestimmung unserer ärztlichen Angelegenheiten, wie an den Geset zesbeschlüssen der vergangenen Jahre und auch weiteren ngekündigten Eingriffen deutlich wird. Wir sollten es der a Politik nicht zu einfach machen, uns immer wieder auseinanderzudividieren und die Selbstverwaltung und damit uns alle, die wir diesen Versorgungsauftrag verantwortlich wahrnehmen, zu schwächen. Eine hohe Wahlbeteiligung bei den KV-Wahlen ist deshalb äußerst wichtig und ein richtig gutes Signal. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzliche Vorgaben überprüfen und durchsetzen. Hat die Vertreterversammlung trotzdem noch Spielräume, ihrer Funktion als Parlament und somit Interessensvertretung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gerecht zu werden? Dr. Riedel: Unsere VV hat diese Aufgabe wahrgenommen und ihre Spielräume, wo immer es möglich war, genutzt. Dabei geht es wesentlich auch um gerechte Arbeits- und auch Honorarverteilung. Das Nutzen der Gestaltungsmöglichkeiten durch stetige Anpassung der Honorarverteilung an die Versorgungsrealität unter Mitarbeit der Fachausschüsse der VV ist nur ein Beispiel dafür. Weiter hat die KV RLP bei erster Gelegenheit die „So wie mein Kollege Riedel appelliere auch ich an alle Kolleginnen und Kollegen: Helfen Sie mit, dass auch die neue Vertreterversammlung in dem Zeitraum 2017 bis 2022 unsere ärztlichen und psychotherapeutischen Interessen durchsetzungsstark vertreten kann. Stärken Sie unsere Selbstverwaltung! Wählen Sie im Herbst Ihre nächste VV.“ Dr. Olaf Döscher, Vorsitzender der VV umstrittenen RLV abgeschafft, die noch heute in den meisten KVen zu erheblichen Diskussionen und einem immensen Verwaltungsaufwand führen. Dieser Schritt führte nicht nur zu mehr Transparenz, sondern über die Individualbudgets zu einer auf die einzelne Praxis bezogenen Abbildung des Versorgungsgeschehens und damit zu mehr Gerechtigkeit in der Honorarverteilung, KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 5 VV-Wahl der KV RLP Insgesamt zeichnen sich die Sitzungen aber dadurch aus, dass die Delegierten ihre Argumente austauschen und dass der Wille dazu da ist, gemeinsam zu einem Konsens zu kommen. So wurden Diskussionen häufig mit unterschiedlichen Meinungen begonnen, aber der überwiegende Teil der getroffenen Entscheidungen und Beschlüsse der VV basierte dann auf einer breiten Mehrheit. Hier findet tatsächlich ein konstruktiver Prozess statt. Unser größter Erfolg in der laufenden Amtsperiode ist, dass wir trotz unterschiedlicher Meinungen in Sachthemen eine kontinuierliche gemeinsame Zusammenarbeit über sechs Jahre gewährleistet haben. Ein erfolgreiches Team: Dr. Olaf Döscher (rechts) und Dr. Lutz Riedel leiten seit sechs Jahren gemeinsam die VV der KV RLP. so gut dies eben unter der Knute der Budgetierung machbar ist. An diesen Beispielen wird deutlich, dass sich eine repräsentative und diskussionsfähige starke VV auszahlt. Worin bestehen denn die Vorteile einer unabhängigen ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung gegenüber einem Staatskommissar, mit dem ja einige politische Repräsentanten auf Bundesebene liebäugeln? Dr. Döscher: Wir als ärztliche und psychotherapeutische VV-Mitglieder bekommen im Alltag täglich eins zu eins mit, was in unseren Praxen passiert. Mein Kollege Dr. Lutz Riedel praktiziert täglich in einer chirurgischen Praxis und ich in einer allgemeinärztlichen Praxis. Alle 40 Delegierten der VV zusammen repräsentieren die Meinung der rheinland-pfälzischen Ärzteschaft. Als VV setzen wir einen gesetzlichen Auftrag um, die VV ist das Entscheidungsorgan der KV RLP. Hauptaufgabe ist die Kontrolle des Vorstandes, die von uns sehr ernst genommen wird. Ich denke, die VV hat diese Aufgabe in den zurückliegenden sechs Jahren sehr kompetent und eng an den Interessen aller Kolleginnen und Kollegen orientiert wahrgenommen. Ohne die ärztliche und psychotherapeutische Kompetenz als Verbindung zwischen unmittelbarer Basis und operativem Geschäft kann dies nicht gelingen. In RheinlandPfalz funktioniert die Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsfunktion der VV und dem operativen Handeln des Vorstandes der KV RLP sehr gut. Auch der Informationsfluss seitens des Vorstandes zur VV klappt hervorragend. Die aktuelle Vertreterversammlung setzt sich aus 40 Mitgliedern von insgesamt zehn verschiedenen Wahllisten zusammen. Haben unterschiedliche Positionen dieser verschiedenen Fraktionen Entwicklungen blockiert oder haben gemeinsame Positionen überwogen? Dr. Riedel: In der VV gibt es zwar durchaus unterschiedliche Positionen und es wird häufig hart diskutiert, oft auch im Vorfeld in den verschiedenen Fraktionen und Fachausschüssen. 6 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 Dr. Döscher: Dem kann ich voll und ganz zustimmen. Wenn ich auf die vergangenen zwei Amtsperioden zurückblicke, stelle ich fest, dass die Arbeit in der VV immer konstruktiver und sachbetonter wird. Trotz unterschiedlicher Positionen zwischen Haus- und Fachärzteschaft wurde – nicht immer friktionsfrei und auch nicht immer einfach – eine stabile Grundlage geschaffen, die es ermöglicht, dass sich alle anderen Arztgruppen einschließlich der Psychotherapeuten in den Diskussionen zu einem Vernunftsblock zusammenschließen. Dies wurde nicht zuletzt auch ermöglicht durch eine grundsätzliche und abstimmungsfähige Vorbereitung vieler Punkte in den Fraktionen und Ausschüssen. Um eine gemeinsame Position zu finden und einen Konsens zu erzielen, ist eine vertrauensvolle und offene Diskussionskultur sicher unabdingbar. Dr. Döscher: Da sprechen Sie etwas sehr Wichtiges an. Die Verpflichtung von Lutz Riedel und mir ist es, die Wahrnehmung des parlamentarischen Amtes durch uneingeschränkte Redefreiheit der Kollegen zu schützen, insbesondere in den sogenannten geschlossenen Sitzungen. Wenn aus einer nicht öffentlichen Sitzung zitiert wird, halte ich das für ein grobes, unkollegiales und skandalöses Verhalten, was unserem Schutzauftrag gegenüber den Kollegen deutlich widerspricht. Jeder Delegierte in der VV muss sich darauf verlassen können, dass Vertrauliches auch vertraulich bleibt. Dr. Riedel: Deshalb hat die VV auch eine gemeinsame Resolution verabschiedet und entsprechende Schritte gegen einen Delegierten, der diese Regel gebrochen hat, im einvernehmlichen Konsens eingeleitet. Interna zu veröffentlichen, verstößt gegen den Grundsatz der Verschwiegenheitspflicht. Es geht hier um den Persönlichkeitsschutz von betroffenen Personen wie auch den Erhalt eines konstruktiven Entscheidungsfindungsprozesses, in dem alle Aspekte und Kritik bedenkenlos zur Sprache kommen können. Einige Standesvertreter plädieren für Haus- und FacharztKVen, teils auch eine eigene KV für Psychotherapeuten. Die Abschaffung des Kollektivvertrages scheint für einige Ärzte ebenfalls kein Tabu zu sein. Wie stehen Sie zur gemeinsamen Selbstverwaltung und zum Kollektivvertrag? Dr. Riedel: Jede Spaltung der Ärzteschaft, die von der Politik immer wieder gerne betrieben wird, schwächt uns und damit ärztliche Interessen. Daher stehen wir nach wie vor uneingeschränkt zum Kollektivvertrag. Als VV übernehmen wir innerhalb der Selbstverwaltungsorganisation eine wichtige Funktion. Wir würden uns wünschen, dass die Rechte der Selbstverwaltung wieder so zum Tragen kommen, wie es ursprünglich gedacht war, und die Politik nicht meint, sie müsse sich in alles einmischen und uns Knüppel zwischen die Beine werfen. Dadurch werden Entscheidungen und verantwortliches Miteinander der Selbstverwaltung torpediert. Wenn ich mir die verabschiedeten Gesetze der letzten Zeit anschaue, finde ich leider immer wieder Punkte, die es nicht einfacher machen, unsere eigentliche ärztliche Tätigkeit auszuüben. Dr. Döscher: So ist es! Jede Zersplitterung schwächt uns und das Gesamtsystem. Ohne den Kollektivvertrag hätten wir in der ärztlichen Selbstverwaltung nicht bestehen können, seine Abschaffung wäre ein Rückfall in die vertragsärztliche Steinzeit. Selektivverträge werden nur eine Ergänzung und ein Motor, nie ein Ersatz des Kollektivvertragssystems sein können. Bei den niedergelassenen Kollegen wird die Akzeptanz zu Selektivverträgen niemals so hoch sein, dass diese zu einer Umkehr des Systems führen würde. Ich bin mit meinem Kollegen Lutz Riedel der Überzeugung, dass wir eine starke Vertretung aller Facharztgruppen mit einem Kollektivvertag nicht aufs Spiel setzen dürfen. Die Kassen organisierten sich zum Spitzenverband und wir würden uns immer kleiner machen, das wäre widersinnig. Vielen Dank für das Gespräch! Dr. Olaf Döscher ist seit 1990 niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin sowie Innere und Allgemeinmedizin in Boppard. Von 2000 bis 2004 war er Mitglied des Vorstandes der KV Koblenz. Seit der Fusion der vier rheinland-pfälzischen KVen im Jahre 2005 ist er ununterbrochen Mitglied der Vertreterversammlung der KV RLP und ebenso lange, also seit zwölf Jahren, deren Vorsitzender. Dr. Lutz Riedel hat sich 1997 als Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie in der Mainzer Innenstadt niedergelassen. In der ersten Amtsperiode der Vertreterversammlung der KV RLP – 2005 bis 2011 – war er stellvertretendes Mitglied. Seit 2011 ist er als Mitglied der Vertreterversammlung auch deren stellvertretender Vorsitzender. VERTRETERVERSAMMLUNG – DAS PARLAMENT DER KV RLP Mindestens viermal im Jahr kommen die gewählten Vertreter der ärztlichen Selbstverwaltung zusammen, um wichtige Beschlüsse zu fassen. Die Aufgaben der VV sind in der Hauptsatzung der KV RLP geregelt. Dazu gehören zum Beispiel: Beschlüsse über Richtlinien für die Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung Beschlüsse zur Honorarverteilung in Rheinland-Pfalz Beschlüsse zur Bereitschaftsdienstordnung Genehmigung des Haushalts Wahl, Anstellung und Kontrolle des amtierenden Vorstandes der KV RLP Wahl von Ausschussmitgliedern, zum Beispiel der beratenden Fachausschüsse sowie des Haupt-, Finanz- und Vertragsausschusses Hauptsatzung der KV RLP: www.kv-rlp.de/561659 Mitglieder der VV der KV RLP: www.kv-rlp.de/443113 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 7 VV-Wahl der KV RLP VARIABLES WAHLVERFAHREN FÜR VIELE LISTEN Bei der Wahl zur Vertreterversammlung gibt es einige Besonderheiten. KV PRAXIS erläutert das Prinzip der Verhältniswahl und informiert über die einzelnen Wahlmöglichkeiten. Bald wird es ernst: Dann wird der Wahlausschuss der KV RLP alle Wahlberechtigten schriftlich zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufrufen. Wie viele Wahlvorschläge mit jeweils wie vielen Kandidaten auf dem Stimmzettel zur Auswahl stehen werden, entscheidet sich am 10. Oktober 2016. Bis zu diesem Termin können wahlberechtigte Mitglieder ihre Wahlvorschläge bei der KV RLP einreichen. Mit einem Wahlvorschlag bewirbt sich eine Liste von Kandidaten (Listenwahlvorschlag) oder ein einzelner Kandidat (Einzelwahlvorschlag) um den Einzug in die Vertreterversammlung der KV RLP. Da es sich bei der VV-Wahl der KV RLP um eine Verhältniswahl handelt, richtet sich die Anzahl der Mandate, die ein Wahlvorschlag in der Vertreterversammlung erhält, nach dem Anteil der Stimmen, den er bei der VV-Wahl erhalten hat. Aus rechtlichen Gründen ist eine Mehrheitswahl, bei der nur dem Wahlvorschlag Mandate zugeteilt werden, der die meisten Stimmen erhält, nicht zulässig. So werden die Mandate ermittelt Wie viele Sitze die einzelnen Wahlvorschläge in der Vertreterversammlung erhalten, wird anhand des D´Hondtschen Höchstzahlverfahrens berechnet. Dabei werden die Gesamt- stimmenzahlen eines jeden Wahlvorschlages nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt, bis so viele Höchstzahlen errechnet wurden, wie Mandate zu vergeben sind. Nacheinander werden nun die zu vergebenden Mandate entsprechend der Größe der Höchstzahlen in absteigender Reihenfolge den Wahlvorschlägen zugeordnet. Der Wahlvorschlag mit den meisten Höchstzahlen erhält so die meisten Mandate. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Auch Bewerber auf hinteren Listenplätzen haben eine Chance Wie groß die Chancen sind, als Kandidat eines Wahlvorschlages einen Sitz in der künftigen Vertreterversammlung zu bekommen, hängt entscheidend davon ab, wie viele Stimmen er oder sie erhält. Der Wähler hat verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe: Er kann durch Kumulieren und Panaschieren die Chancen der Kandidaten, die auf hinteren Listenplätzen stehen, erhöhen, nach vorne zu rücken. Auch kann er Kandidaten auf einer Liste streichen, sodass diese keine Stimmen erhalten, selbst wenn die Liste im Ganzen angekreuzt wurde. Informationen zur VV-Wahl: www.kv-rlp.de/318287 Geschäftsstelle Landeswahlausschuss: Telefon 06131 326-119 VV-WAHL: SO VERTEILEN SIE IHRE STIMMEN RICHTIG Jeder Wahlberechtigte kann insgesamt voraussichtlich 36 Stimmen vergeben, jeder psychotherapeutische Wahlberechtigte hat voraussichtlich insgesamt vier Stimmen. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel wird durch Los bestimmt. Folgende vier Möglichkeiten bestehen, Ihre Stimmen gültig zu vergeben. Wahlvorschlag Nr. XA Name Wahlvorschlag 1 2 3 4 5 6 8 Kandidat A Kandidat B Kandidat C Kandidat D Kandidat E Kandidat F KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 1. Einen Wahlvorschlag als Ganzes wählen Sie können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem Sie nur diesen einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste ankreuzen, ohne Stimmen an einzelne Kandidaten zu vergeben. So wird gezählt Jeder Kandidat des angekreuzten Wahlvorschlages erhält in der Reihenfolge der Liste so lange jeweils eine Stimme, bis alle Ihre Stimmen vergeben oder jedem Kandidaten drei Stimmen zugeteilt sind. Folge Dieser Wahlvorschlag erhält so viele Stimmen, wie auf ihn entfallen können. Damit erhöht sich die Chance für diesen Wahlvorschlag auf Mandate in der VV. 2. Einen Wahlvorschlag als Ganzes wählen und einzelne Kandidaten bevorzugen oder ausschließen Sie können einen Wahlvorschlag in der Kopfzeile ankreuzen und einzelnen Kandidaten dieses Wahlvorschlages entweder eine, zwei oder drei Stimmen geben (kumulieren) und/oder andere Kandidaten streichen. Wahlvorschlag Nr. XB Name Wahlvorschlag 1 2 3 4 5 6 Kandidat A Kandidat B Kandidat C Kandidat D Kandidat E Kandidat F 3. Einen Wahlvorschlag und einzelne Kandidaten aus mehreren Wahlvorschlägen wählen Sie können einen Wahlvorschlag in der Kopfzeile ankreuzen und zusätzlich vorab Stimmen an Kandidaten unterschiedlicher Wahlvorschläge vergeben (panaschieren). Sie können jedem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). So wird gezählt Ihre einzeln vergebenen Stimmen erhalten die entsprechenden Kandidaten aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen vorab. Ihre nicht verbrauchten Stimmen werden dann so lange auf die Kandidaten des angekreuzten Wahlvorschlages So wird gezählt Kandidaten, denen Sie vorab Stimmen gegeben haben, erhalten diese auch vorab. Nicht verbrauchte Stimmen werden auf die Kandidaten der Liste von oben nach unten verteilt, bis alle Stimmen vergeben sind oder jeder Kandidat drei Stimmen erhalten hat. Die von Ihnen gestrichenen Kandidaten erhalten keine Ihrer Stimmen. Folge Dieser Wahlvorschlag erhält so viele Stimmen, wie auf ihn entfallen können. Damit erhöht sich die Chance für diesen Wahlvorschlag auf Mandate in der VV. Für Kandidaten mit Vorabstimmen erhöht sich die Chance auf ein Mandat in der VV gegenüber den anderen Kandidaten des Wahlvorschlages. Für gestrichene Kandidaten verringert sich die Chance auf ein Mandat in der VV gegenüber den anderen Kandidaten des Wahlvorschlages. von oben nach unten verteilt, bis alle Stimmen vergeben oder jedem Kandidaten drei Stimmen zugeteilt sind. Folge Ihre Stimmenanzahl wird auf mehrere Wahlvorschläge verteilt, kein Wahlvorschlag erhält Ihre gesamte Stimmenanzahl. Es erhöht sich die Chance für den angekreuzten Wahlvorschlag auf Mandate in der VV. Es erhöhen sich die Chancen für die vorab und mehrfach angekreuzten Kandidaten auf ein Mandat in der VV gegenüber den anderen Kandidaten der entsprechenden Wahlvorschläge. Wahlvorschlag Nr. XC Wahlvorschlag Nr. XD Name Wahlvorschlag Name Wahlvorschlag 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 Kandidat A Kandidat B Kandidat C Kandidat D Kandidat E Kandidat F Kandidat A Kandidat B Kandidat C Kandidat D Kandidat E Kandidat F KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 9 VV-Wahl der KV RLP 4. Einzelne Kandidaten aus einem Wahlvorschlag oder aus mehreren Wahlvorschlägen wählen Sie können alle Ihre Stimmen an verschiedene Kandidaten in verschiedenen Wahlvorschlägen vergeben (panaschieren) und dabei jedem Kandidaten auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Wenn Sie nicht die Gesamtzahl Ihrer Stimmen vergeben, verfallen Ihre nicht vergebenen Stimmen, wenn Sie nicht zusätzlich einen Wahlvorschlag als Ganzen ankreuzen (Variante Nr. 3). So wird gezählt Jede Stimme wird im ersten Schritt dem entsprechenden Wahlvorschlag zugeordnet, um die Anzahl der Mandate dieses Wahlvorschlages in der VV zu ermitteln. Erst wenn im zweiten Schritt die Mandate des Wahlvorschlages den einzelnen Kandidaten dieses Wahlvorschlages zugeordnet werden, entscheiden die Einzelstimmen. Folge Zum einen erhöhen sich die Chancen, dass ein Wahlvorschlag mit angekreuzten Kandidaten Mandate in der VV erhält. Außerdem erhöht sich die Chance eines angekreuzten Kandidaten auf ein Mandat in der VV gegenüber den anderen Kandidaten des Wahlvorschlages. Auskunft bei Fragen rund um die VV-Wahl 2016: Mario Lowey 06131 326-251 Helga Vogel 06131 326-119 Wahlvorschlag Nr. XE Wahlvorschlag Nr. XF Name Wahlvorschlag Name Wahlvorschlag 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 Kandidat A Kandidat B Kandidat C Kandidat D Kandidat E Kandidat F Kandidat A Kandidat B Kandidat C Kandidat D Kandidat E Kandidat F VORSICHT – WAHL UNGÜLTIG! In diesen Fällen ist der Stimmzettel ungültig: Wann die KV RLP den Wahlbrief zurückweisen muss: Auf dem Stimmzettel wurde mehr als ein Wahlvorschlag angekreuzt. Der Stimmzettel ist mit einem Kommentar versehen. Statt des amtlich hergestellten Stimmzettels wurde ein anderer Stimmzettel oder statt des amtlich hergestellten Wahlumschlags wurde ein anderer Umschlag verwendet. Fehlende oder verloren gegangene Wahlunterlagen können bei der KV RLP angefordert werden! Der Stimmzettel enthält keine Kreuze oder andere eindeutige Kennzeichnung. Der Wahlumschlag ist offen. Der Wahlbrief ist am Wahltag 9. November 2016 nach 18 Uhr oder später bei der KV RLP eingegangen. Dem äußeren Wahlbriefumschlag wurde kein innerer verschlossener Wahlumschlag beigefügt. Der äußere Wahlbriefumschlag wurde im nicht verschlossenen Zustand abgegeben. Die vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung ist im äußeren Wahlbriefumschlag nicht enthalten. Die vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung ist nicht unterschrieben. Der Wahlbriefumschlag enthält über die Wahlunterlagen hinaus einen „weiteren, deutlich fühlbaren Gegenstand“. §§ 20, 21 Wahlordnung KV RLP: www.kv-rlp.de/318287 10 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 RAHMENBEDINGUNGEN SCHAFFEN: DIE GREMIENARBEIT Vorstandsmitglieder der KV RLP engagieren sich auf Bundes- und auf Landesebene. Für die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für die in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätigen Ärzte und Psychotherapeuten ist die Vorarbeit in vielen Gremien und Arbeitsgruppen auf der Bundesund Landesebene erforderlich. KV PRAXIS gibt einen Überblick Bewertungsausschuss Ärzte Der Bewertungsausschuss beschließt den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und alle Änderungen. Er legt weiterhin den Orientierungswert fest, also den Punktwert, mit dem die Punkte des EBM bewertet werden. Der Orientierungswert ist die Basis für die Honorarverhandlungen auf Landesebene. Der Bewertungsausschuss tagt etwa sechsmal im Jahr. Ihm gehören jeweils drei von der KBV und vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung benannte Mitglieder an. Dr. Sigrid Ultes-Kaiser ist stellvertretendes Mitglied des Ausschusses. über die Gremienarbeit des Vorstandes der KV RLP. Dabei sind sowohl Gremien auf Bundesebene als auch auf Landesebene im Fokus sowie Gremien der eigenen Selbstverwaltung – KBV und KV RLP – und der gemeinsamen Selbstverwaltung mit den Krankenkassen. Ergänzter Bewertungsausschuss Der ergänzte Bewertungsausschuss beschließt Anpassungen des EBM zur Vergütung der Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß § 116 b SGB V. Hierfür wird der Bewertungsausschuss Ärzte um jeweils drei Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des GKVSpitzenverbandes ergänzt. Der ergänzte Bewertungsausschuss tagt viermal im Jahr. Dr. Sigrid Ultes-Kaiser ist stellvertretendes Mitglied des Ausschusses. Der Vorstand in Bundesgremien der gemeinsamen Selbstverwaltung Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland. Die Entscheidungen des G-BA werden durch Unterausschüsse vorbereitet. Der Unterausschuss Arzneimittel erarbeitet Beschlussvorlagen zur Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln. Er tagt einmal im Monat. Dr. Peter Heinz ist Mitglied dieses Unterausschusses und der dazugehörenden Arbeitsgruppe „Schutzimpfungen“. ©G-BA Unterausschuss DMP Der Unterausschuss erarbeitet DMP-Richtlinien und bereitet entsprechende Beschlüsse vor. Er tagt sechsmal im Jahr. Dr. Klaus Sackenheim ist stellvertretendes Mitglied. Unterausschuss Methodenbewertung Der Unterausschuss beschäftigt sich mit der Frage, welche Leistungen ambulant erbracht werden dürfen. Er tagt sechsmal im Jahr. Dr. Peter Heinz ist stellvertretendes Mitglied. Der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 11 VV-Wahl der KV RLP KBV-Arbeitskreis 4 (AK 4) Der AK 4 der KBV bereitet Grundsatzentscheidungen zu Honorarthemen vor. Er tagt einmal im Monat. Rheinland-Pfalz wir durch Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Dr. Peter Heinz, Dr. Klaus Sackenheim und Leo Mattes vertreten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Berlin. Abstimmung bei der Vertreterversammlung der KBV Vorstand des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) Mit wissenschaftlichen Analysen und Studien rund um die medizinische Versorgung liefert das Zi den Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen wichtige Daten zur Gestaltung zukünftiger Versorgungsstrukturen. Den KVen dienen die Analysen auch als wichtige Basis zur Verhandlung von Honoraren. Der Vorstand des Zi tagt sechsmal im Jahr. Dr. Sigrid Ultes-Kaiser ist Mitglied im Zi-Vorstand. Kuratorium des Zi Das Kuratorium des Zi ist der Aufsichtsrat des Zi. Es trifft Entscheidungen, die für die Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung sind, und überwacht den Vorstand. Das Kuratorium tagt viermal im Jahr. Dr. Peter Heinz ist Mitglied des Kuratoriums. Der Vorstand in Bundesgremien der eigenen Selbstverwaltung ©KBV KBV-Arbeitskreis 5 (AK 5) Der AK 5 der KBV ist für Fragen der Qualitätssicherung zuständig. Er tagt viermal im Jahr. Rheinland-Pfalz wird durch Dr. Peter Heinz vertreten. ©KBV KBV-Arbeitskreis der KVen (AK KV) Der AK KV behandelt alle für die KVen relevanten Themen, unter anderem zur Vorbereitung von Beschlüssen der KBV-VV. Er tagt einmal im Monat. Für Rheinland-Pfalz sind Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Dr. Peter Heinz und Dr. Klaus Sackenheim vertreten. Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Die VV der KBV ist das höchste Entscheidungsgremium der KBV. Sie bestimmt die Grundsätze der KBV-Politik. Darüber hinaus wählt und kontrolliert sie den Vorstand der KBV. Die VV tagt viermal im Jahr. Hinzu kommen bei Bedarf weitere Klausurtagungen. Sie hat 60 Mitglieder, die sich aus den Vorständen der KVen und von den Länder-KVen gewählten ehrenamtlichen Ärzten sowie Psychologischen Psychotherapeuten beziehungsweise Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zusammensetzen. Rheinland-Pfalz wird durch die Vorstandsmitglieder Dr. Sigrid Ultes-Kaiser und Dr. Peter Heinz sowie den Radiologen Dr. Wolfram Schaeben vertreten. Weitere Termine auf Bundesebene Neben der regelmäßigen Gremienarbeit nehmen die Vorstandsmitglieder der KV RLP weitere Termine in Berlin wahr. Dazu gehören beispielsweise Besprechungen mit Entscheidungsträgern der KBV, Berufsverbandsvertretern und Politikern. 12 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 Die Vertreterversammlung der KV RLP in Mainz. Vertreterversammlung (VV) der KV RLP Die VV ist das oberste Entscheidungsorgan der KV RLP. Die Aufgaben der VV sind vielfältig. So beschließt sie die Hauptsatzung der KV RLP und weitere Bestimmungen autonomen Rechts wie die Bereitschaftsdienstordnung oder die Richtlinien für die Durchführung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung im Land. Sie wählt und führt Aufsicht über den hauptamtlichen Vorstand und setzt den Haushaltsplan fest. Sie tagt viermal im Jahr. Die Teilnahme aller drei Vorstandsmitglieder der KV RLP ist obligatorisch. Sie erstatten der VV Bericht und nehmen zu allen Fragen der VV-Delegierten Stellung. Die VV wird von ihren beiden Vorsitzenden, Dr. Olaf Döscher, Hausarzt aus Boppard, und Dr. Lutz Riedel, Chirurg aus Mainz, geleitet. Beratende Fachausschüsse Die drei Beratenden Fachausschüsse – für die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung sowie für Psychotherapie – tagen jeweils im Vorfeld einer Vertreterversammlung, also ebenfalls viermal im Jahr. Die Ausschüsse bereiten Abstimmungen in der VV vor und beraten über Auswirkungen auf den jeweiligen Versorgungsbereich. Die Vorstandsmitglieder der KV RLP nehmen regelmäßig an den Sitzungen der Beratenden Fachausschüsse teil. Der Vorstand in Gremien der eigenen und der gemeinsamen Selbstverwaltung Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Hauptaufgabe des Landesausschusses ist es zu prüfen, ob innerhalb einzelner Planungsbereiche und für bestimmte Arztgruppen eine Über- oder Unterversorgung besteht. Er ist neben dem Vorsitzenden und zwei unparteiischen Mitgliedern mit neun Vertretern der Krankenkassen, neun Vertretern der Ärzte sowie neun nicht stimm berechtigten Patientenvertretern besetzt. Der Landesauschuss tagt ein- bis zweimal im Jahr und trifft zusätzlich Beschlüsse im Umlaufverfahren. Mitglieder des Landesausschusses sind Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Dr. Peter Heinz, Dr. Klaus Sackenheim, die Geschäftsbereichsleiter Gunther Beth und Torsten Erb sowie der Leiter der Rechtsabteilung Mario Lowey. Sie werden bei Bedarf durch Mitarbeiter der KV RLP vertreten. MITWIRKUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR MITGLIEDER IN GREMIEN Rund 230 ärztliche und psychotherapeutische Mitglieder für insgesamt 26 Gremien werden durch die VV der KV RLP gewählt. Dazu gehören 28 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder für vier Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung (zwei Berufungsausschüsse und zwei Landesschiedsämter) sowie rund 200 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder für 21 Gremien der eigenen Selbstverwaltung. Dazu gehören der Haupt-, Finanz-, Vertrags- und Wahlausschuss, Beratende Fachausschüsse, Schlichtungsstellen, Disziplinar- und Zulassungsausschüsse. Rund 360 ärztliche und psychotherapeutische Mitglieder für insgesamt rund 60 Gremien werden durch den Vorstand der KV RLP benannt. Dazu gehören unter anderen Kommissionen für spezielle medizinische Anwendungen, Qualitätssicherungskommissionen, Plausibilitätskommissionen und Ultraschallkommissionen. Über 20 dieser Gremien sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung, in denen also auch Vertreter der Krankenkassen vertreten sind. Neben diesen Gremien engagieren sich jedes Jahr fast 400 Moderatoren in insgesamt 344 Qualitätszirkeln. Hinzu kommt das Engagement einer Vielzahl von Ärzten und Psychotherapeuten in weiteren Standesorganisationen wie beispielsweise der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer, den vier Bezirksärztekammern in Rheinland-Pfalz, in zahlreichen Berufsverbänden, ärztlichen Kreisvereinigungen und Ärztenetzen. „Das Engagement dieser großen Zahl an Ärzten und Psychotherapeuten ist das Rückgrat der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung im Lande. Ohne dieses Engagement hätte unsere Selbstverwaltung nicht die weltweit beste medizinische Versorgung hervorbringen können. Dem Engagement aller in der Berufspolitik engagierten Ärzte und Psychotherapeuten gebührt unser ganz besonderer Dank!“, betonen die Vorstandsmitglieder der KV RLP. KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 13 VV-Wahl der KV RLP GESTALTEN STATT NUR VERWALTEN Die KV RLP ist nicht nur ein starker Partner beim Abschluss von gesetzlich vorgeschriebenen Verträgen rund um die vertragsärztliche Versorgung. Auch auf dem Gebiet der Selektivverträge, deren Abschluss freiwillig ist, hat sich die KV RLP als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner bewährt. Wenn die KV RLP zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung das Honorar verhandelt, ist sie bestrebt, für die niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten ein gutes Ergebnis zu erzielen. Dabei gestalten sich die Verhandlungen mit den rheinland-pfälzischen Krankenkassen nicht konfliktfrei. Das liegt vor allem an den unterschiedlichen Interessen beider Verhandlungspartner. Während die KV RLP eine angemessene Vergütung für die ärztlichen Leistungen fordert, sind die Krankenkassen darauf ausgerichtet, eher den Wirtschaftlichkeitsund Prüfungsaspekt in den Vordergrund zu stellen. Nicht nur das Honorar ist Verhandlungssache Erschwerend kommt für das Verhandlungsgeschäft hinzu, dass viele Vereinbarungen – vor allem die Honorarvereinbarung – mittlerweile „gemeinsam und einheitlich“ mit allen Krankenkassen zu schließen sind. Dadurch können die unterschiedlichen Ausgangssituationen und Ziele der jeweiligen Krankenkassen nur unzureichend berücksichtigt werden. „Die Folge ist, dass sich die Bereitschaft der Krankenkassen für Zugeständnisse oft am kleinsten gemeinsamen Nenner orientiert und deshalb die Vorstellungen zwischen KV RLP und Kassen noch weiter auseinanderliegen“, berichtet Christoph Leinz, stellver- VERTRAGSABSCHLÜSSE DER KV RLP IM JAHR 2015 UND IM 1. HALBJAHR 2016 tretender Abteilungsleiter Verträge der KV RLP. Dennoch ist es ihr in den letzten Jahren gelungen, überdurchschnittliche Ergebnisse bei den Honorarverhandlungen mit den Kassenverbänden zu erzielen. Neben dem Honorar verhandelt die KV RLP über zahlreiche weitere kollektivvertragliche Regelungen – beispielsweise zum Ausgabevolumen für Arznei- und Heilmittel, Richtgrößen, zum Sprechstundenbedarf, zur Onkologie und zu weiteren Fachgebieten, die für die betreffenden Vertragsärzte und -psychotherapeuten wichtig und verbindlich sind. Wie sich das Honorar für ärztliche Leistungen im vierten Quartal 2015 insgesamt zusammensetzt, zeigt die untere Abbildung. Bei den zu verhandelnden Verträgen sind viele gesetzliche und vertragliche Regelungen sowie Beschlüsse und Richtlinien auf Bundesebene zu beachten. All dies führt mitunter zu immer umfangreicheren Verträgen, die insbesondere den Spagat zwischen Vollständigkeit einerseits und Praktikabilität andererseits finden müssen. Stehen die Verhandlungsergebnisse fest, werden diese in entsprechende Verträge „gegossen“ und zwischen den Vertragspartnern abgestimmt. Erst danach können die fertigen Verträge vom Vorstand beschlossen und mit den Vertragspartnern vereinbart werden. Anschließend müssen viele Verträge gegenüber der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, zur rechtlichen Prüfung vorgelegt werden. Daher findet hier auch ein regelmäßiger Dialog statt. Verträge auch mit anderen Kostenträgern Außer mit den Krankenkassen schließt die KV RLP auch Verträge mit den sogenannten „Sonstigen Kostenträgern“ (SKT) für ihre Mitglieder. Dazu gehören zum Beispiel Verträge mit der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz, aber auch mit den 24 Landkreisen und zwölf kreisfreien Städten, insbesondere für die Versorgung von Asylbewerbern. Mit dem Land RheinlandPfalz bestehen beispielsweise Verträge zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes oder zum Schwangerschaftsabbruch in besonderen Fällen. Alle genannten Vereinbarungen haben unter anderem den Vorteil, dass die hier erbrachten Leistungen ebenfalls auf einfachem Weg gemeinsam mit der Quartalsabrechnung elektronisch über die KV RLP abgerechnet werden können. 14 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 HONORARRÜCKSTAND AUFGEHOLT „Wir kämpfen als KV RLP Jahr für Jahr sowohl in den Gremien der KBV als auch in den regionalen Verhandlungen mit den Krankenkassen für eine leistungsgerechte Vergütung und haben in den vergangenen Jahren den Rückstand, der in RheinlandPfalz gegenüber anderen KV-Regionen bestand, aufholen können. So liegt der durchschnittliche Fallwert der Hausärzte im Jahr 2015 bei 61,99 Euro und bei den Fachärzten bei 64,37 Euro. Das sind 2,6 Prozent und 2,3 Prozent mehr als im V orjahr. Rheinland-Pfalz liegt mit dem Fallwert im Bundesvergleich nun auf Platz 7.“ KV RLP gestaltet Selektivverträge aktiv mit Kerngeschäft der KV RLP sind die Regelungen zum Kollektivvertrag. In den vergangenen Jahren wurden jedoch auch zunehmend Selektivverträge abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um Verträge, welche die Krankenkassen anbieten und an denen die Vertragsärzte und -psychotherapeuten sowie Versicherten freiwillig teilnehmen können. Die Leistungen erhalten dabei in der Regel nur bestimmte Personengruppen beziehungsweise sind auf die Behandlung einzelner Krankheitsbilder gerichtet. In diesem Zusammenhang hat die KV RLP beispielsweise Verträge zu den Disease-Management-Programmen, aber auch zur Hautkrebsvorsorge, Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen, Früherkennung von Diabetesbegleiterkrankungen, Behandlung depressiver Erkrankungen oder Multimorbidität geschlossen. Solche Verträge werden eng mit den Berufsverbänden der jeweiligen Fachgruppen abgestimmt. „Im Zweifelsfall ist es besser, einen Selektivvertrag als KV RLP für ihre Mitglieder selbst mitzugestalten und abzuschließen, als dieses Feld anderen Akteuren zu überlassen“, so Wolfgang Thomas, Leiter Verträge bei der KV RLP. „Das hat für die Mitglieder unter anderem den Vorteil, dass sie weiterhin nur einen Ansprechpartner beziehungsweise eine Abrechnungsstelle haben.“ Ziel ist die Übernahme in die Regelversorgung Selektivverträge gewinnen immer mehr an Bedeutung, weil sie zum einen für die Versicherten Zusatzleistungen bieten und zum anderen für die teilnehmenden Vertragsärzte und -psychotherapeuten extrabudgetäre Vergütungen enthalten. Das Angebot der KV RLP erstreckt sich bei den Selektivverträgen aber nicht nur auf schriftliche Informationen und telefonische Auskünfte und Beratungen. Die KV RLP unterstützt auf Wunsch auch Ärztegruppen oder einzelne Ärzte, die Sonder- oder Einzelverträge mit Krankenkassen verhandeln. Hierbei prüft sie beispielsweise Vertragsentwürfe oder nimmt direkt an den Vertragsverhandlungen teil. Vorstand der KV RLP v. l. n. r.: Dr. Klaus Sackenheim, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Dr. Peter Heinz. Wie sich in Zukunft das Verhältnis der Kollektivverträge zu den Selektivverträgen entwickeln wird, ist offen. Selektivverträge können die Regelversorgung nicht ersetzen, aber sinnvoll ergänzen. Die KV RLP setzt sich jedenfalls dafür ein, dass Regelungen, die sich in den Selektivverträgen bewährt haben, in die Regelversorgung übernommen werden. Informationen über neue Verträge Natürlich informiert die KV RLP ihre Mitglieder über die neuen Möglichkeiten und Regelungen im Kollektiv- und Selektivvertragsbereich. Da sich die Rahmenbedingungen, zum Beispiel durch neue Gesetze, Richtlinien oder Beschlüsse, auf Bundesebene schnell verändern, sind nicht nur regelmäßig neue Verträge zu schließen, sondern auch bestehende kontinuierlich anzupassen. In jedem Fall werden die betroffenen Mitglieder nicht nur durch Praxisschreiben, sondern auch durch entsprechende Artikel in der KV KOMPAKT in der Rubrik Verträge wie auch auf der Website der KV RLP informiert. Allein zwischen 2014 und 2015 nahm die Zahl der Zugriffe auf die Website-Rubrik Verträge um 48 Prozent zu, im ersten Halbjahr 2016 sogar um 85 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2015. Dieser tendenziell steigende Informationsbedarf ist zum einen auf die steigende Zahl von Versorgungsverträgen, aber insbesondere auf die regelmäßig anzupassenden Betreuungsstrukturverträge zurückzuführen. Übersicht der bestehenden Verträge sowie aktuelle Änderungen: www.kv-rlp.de/37731 Bei Fragen rund um die Verträge der KV RLP: Vertrags-Hotline, Telefon 06131 326-326, Fax 06131 326-266 Bei Fragen zur Abrechnung bei Verträgen mit Sonstigen Kostenträgern: Stefan Löffler, Telefon 06131 326-352, [email protected] KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 15 Schwerpunkt BEIM HONORAR DEN DURCHBLICK BEHALTEN ©ANYABERKUT/FOTOLIA Ärzte und Psychotherapeuten können sich bei allen grundsätzlichen oder speziellen Fragen, die ihr Honorar betreffen, an die KV RLP wenden. Die Honorarberatung hat jedoch weit mehr an Services für ihre Mitglieder zu bieten. Wie wird mein Honorar berechnet? Für solche und weitere Fragen steht die Honorarberatung der KV RLP gerne zur Verfügung. 16 dann Grundlage für die Ermittlung des Honorars jeder einzelnen Praxis. Mehr Transparenz und Gerechtigkeit durch die geänderte Honorarverteilung Die praktische Umsetzung der Honorarverteilung erfolgt auf Basis des Beschlusses zum Honorarverteilungsmaßstab durch die Vertreterversammlung und die Fachausschüsse. Aufgrund von Gesetzesänderungen konnten die KVen ab dem Jahr 2012 die Honorarverteilung wieder selbst gestalten, ohne an Vorgaben auf Bundesebene gebunden zu sein. Als erste KV im Bundesgebiet hat die KV RLP diese Möglichkeit genutzt und beschlossen, die Regelleistungsvolumina (RLV) umgehend abzuschaffen und zurück zu einem Individualbudget auf Basis der Punktzahl im Vorjahresquartal überzugehen. Dieses berücksichtigt durch den Bezug zum individuellen Leistungsbedarf der Praxis im Vorjahr die besonderen Qualifikationen und Schwerpunkte viel stärker, als dies bei den RLV der Fall war. Zu den gesetzlichen Aufgaben einer Kassenärztlichen Vereinigung zählt zum einen, die Gesamtvergütung, die von den Krankenkassen für die ambulante Versorgung bereitgestellt wird, an die vertragsärztlich und -psychotherapeutisch praktizierenden Ärzte und Psychotherapeuten zu verteilen. Darüber hinaus prüft die KV RLP die Abrechnung der Leistungen ihrer Mitglieder und bearbeitet diese bis hin zur Honorarauszahlung. Neben diesen Kernaufgaben hat die KV RLP in den vergangenen Jahren ihr Beratungsangebot für die Ärzte und Psychotherapeuten gerade im Honorarbereich deutlich ausgebaut. Durch die Herausnahme der Versicherten- und Grundpauschalen aus der Abstaffelung bei den meisten Fachgruppen wirken sich Änderungen der Patientenzahlen zudem viel stärker auf den Umsatz aus, als dies unter den Regelleistungsvolumina möglich war. Die neue Honorarsystematik ist damit deutlich flexibler und schafft eher Anreize, neue Patienten zu behandeln. Dies gilt insbesondere für den hausärztlichen Bereich, in dem nur noch durchschnittlich weniger als zehn Prozent der Leistungen einer Abstaffelung unterliegen. „Die deutlich gesunkene Zahl an Anrufen und Beschwerden ist ein Indiz dafür, dass diese Honorarverteilung für die Ärzte in Rheinland-Pfalz transparenter und nachvollziehbarer ist und damit gut angenommen wird“, ist Jutta Vermaßen überzeugt. „Das war auch notwendig, denn die Honorierung von ärztlichen Leistungen ist trotz der Vereinfachung der Honorarverteilung in den vergangenen Jahren für viele Ärzte nach wie vor sehr erklärungsbedürftig“, sagt Jutta Vermaßen, Ressortleiterin Honorarverteilung bei der KV RLP. Begrenzungsregelungen des EBM, die Abstaffelung und Budgetierung von Leistungen aufgrund der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinien zur Punktzahlobergrenze – all diese Regelungen werden in diversen Anlagen dargestellt und beeinflussen das Honorar. „Daher ist ein Grundverständnis für die Berechnung des Honorars sehr hilfreich.“ Jedes Quartal werden nach einem festen Terminplan die Punktwerte für alle vertragsärztlichen Leistungen ermittelt. Diese Punktwerte sind Beratung für neu und länger Niedergelassene Die Honorarberatung der KV RLP bietet den Praxen an allen vier Standorten mit insgesamt sechs Mitarbeitern eine persönliche Beratung je nach Fragestellung und Praxissituation an. Neu niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten möchten zum einen die Grundzüge der Honorarverteilung verstehen und zum anderen erfahren, welche wichtigen Informationen dem Honorarbescheid zu entnehmen sind. In Zusammenarbeit mit der Niederlassungsberatung geben die Honorarexperten erste Informationen über Budgetierung, Honorarberechnung und Quotierung. In der Zweitberatung im Rahmen des LotsenService werden der erste Honorarbescheid besprochen und alle Anlagen erläutert. KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 FRÜHSTARTER RHEINLAND-PFALZ Nur fünf KVen nutzen die gesetzlichen Spielräume bei der Honorarverteilung. 2/2012 RHEINLAND-PFALZ 3/2012 THÜRINGEN 4/2013 HAMBURG 4/2013 SCHLESWIG-HOLSTEIN 1/2015 SAARLAND Auch bereits länger niedergelassene und angestellte Ärzte und Psychotherapeuten erhalten von der Honorarberatung wichtige Unterstützung. So können sich Gemeinschaftspraxen bei geplanten Änderungen, beispielsweise durch Eintritt eines neuen Partners, in Kooperation mit der Niederlassungsberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung eine Modellrechnung erstellen lassen. kann die Abstaffelung der mengenbegrenzten Leistungen sein. „Grundsätzlich empfehlen wir jedem Mitglied, der Auffälligkeiten in seinem Honorarbescheid entdeckt, Kontakt zu uns aufzunehmen“, betont Jutta Vermaßen. „Wir erklären dann die Details, die Zusammenhänge und die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten.“ Unterstützung bei der Antragstellung Die Praxen erhalten einen Überblick, wie sich die Änderungen in der Praxiskonstellation auf den Umsatz auswirken, und können dadurch mögliche Alternativen abwägen. Dies gilt auch für die häufig gestellte Frage, welche Vor- und Nachteile die Teilung eines Sitzes (hälftiger Versorgungsauftrag) im Vergleich zum Jobsharing mit Punktzahlobergrenze aus Honorarsicht bietet. Hierzu können sich die Praxen von den Beratern Punktzahlobergrenzen unverbindlich berechnen und die Auswirkungen erklären lassen. Sollten besondere Umstände für die Budgetüberschreitung vorliegen, sind die Honorarexperten der KV RLP bei der Antragstellung behilflich. So können auf Antrag neue Genehmigungen, übernommene Patienten bei Schließung einer Praxis in der näheren Umgebung, zusätzliche Vertreterfälle sowie Ausfallzeiten im Vorjahresquartal aus unverschuldeten Gründen wie Krankheit, Geräteausfall etc. geltend gemacht werden. Diese Anträge prüfen die Mitarbeiter der Honorarberatung und legen diese dem Vorstand zur Entscheidung vor. Pro Jahr werden rund 1.100 Anträge von Praxen bearbeitet. Jährlich finden rund 100 persönliche Beratungsgespräche zum Honorar in den Räumen der KV RLP statt. Häufig wenden sich Praxen auch an die Honorarberatung, wenn es zu einem für die Praxis nicht erklärbaren Einbruch des Umsatzes gekommen ist. Hier erstellen die Mitarbeiter der Honorarberatung umfangreiche Analysen und bieten mit Unterstützung der Experten aus der Abrechnung je nach Ursache Erklärungen und Lösungsansätze an. Ein möglicher Grund für Honorarrückgänge und Differenzen zum erwarteten Honorar Fragen oder Terminvereinbarung: Honorar-Hotline 0261 39002-200 Antragsformulare bei Budgeterhöhung: www.kv-rlp.de/41517 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 17 Schwerpunkt WUNSCH DER MITGLIEDER ERFÜLLT Ob Honorarbescheid, Praxis-Check oder Sonderauswertungen – die KV RLP hat ihr Informations- und Serviceangebot rund um die Honorarabrechnung deutlich erweitert. Honorarbescheid mit überarbeiteten Anlagen Quartal für Quartal erhalten Mitglieder den Honorarbescheid, der bis ins Detail alle Ergebnisse eines Abrechnungsquartals liefert. Auch wenn die Honorarverteilung seit 2012 durch die Abschaffung der Regelleistungsvolumina insgesamt leichter nachvollziehbar und gerechter geworden ist, bleiben die Berechnungswege, auch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, sehr komplex. Um die Verständlichkeit des Honorarbescheides zu erhöhen, hat die KV RLP die Anlagen zum Honorarbescheid grundlegend überarbeitet. Die Anlagen sind nun sortiert, geordnet, lesbar und grafisch übersichtlich gestaltet. Aufgrund gesetzlich notwendiger Informationen ist der Honorarbescheid meist sehr umfangreich. HONORARBESCHEID LESEN UND VERSTEHEN KV RLP ERKLÄRT DIE BERECHNUNGSWEGE UND ZUSAMMENHÄNGE DER ANLAGEN Leitfaden zum Honorarbescheid Auf Wunsch der Mitglieder hat die KV RLP zusätzlich einen Leitfaden erstellt, der das Lesen und das Verstehen des Honorarbescheides erleichtert. Dieser Leitfaden ist allgemein gehalten und kann daher nicht alle individuellen Fragen der Praxen rund um das Thema Honorar beantworten. Bei speziellen Fragen wenden sich Mitglieder direkt an die Honorar-Hotline. Die Berater können die Details, Zusammenhänge und Entwick lungsmöglichkeiten persönlich erläutern. Leseanleitung: www.kv-rlp.de/41517-3327 Die KV RLP hat für das erste Quartal 2016 die Anlagen des Honorarbescheids überarbeitet und dazu eine Leseanleitung an alle Praxen gesendet. Sonderauswertungen sowie den gesamten Honorarbescheid finden Niedergelassene im geschützten Mitgliederbereich. Fragen oder Terminvereinbarung: Honorar-Hotline 0261 39002-200 Sonderauswertungen im geschützten Mitgliederbereich Viele Daten und Anlagen werden nicht mit dem Honorarbescheid verschickt, stehen aber im geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung. So lassen sich insbesondere in größeren fachgleichen Gemeinschaftspraxen die Umsätze und sämtliche Abrechnungsdaten auch je Arzt (LANR) und Leistung darstellen, da im Honorarbescheid nur die Umsätze je Fachgruppe ausgewiesen werden. Darüber hinaus können die Umsätze in Praxen mit mehreren Standorten auch je Standort innerhalb von Rheinland-Pfalz differenziert werden. Damit ist die Wirtschaftlichkeit der Praxis einfach und transparent überprüfbar. Außerdem kann jede Praxis, die Zugang zum geschützten Mitgliederbereich hat, den aktuellen Honorarbescheid bereits vor dem Postversand einsehen. Dieser steht stets ab dem 20. des vierten Monats nach Quartalsende online. www.kv-rlp.de > Mitgliederbereich 18 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 HONORARBERICHT 2015 ENTWICKLUNG DER GKV-UMSÄTZE IN RHEINLAND-PFALZ Mein Praxis-Check für das Quartal I/2016 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Name der Praxis Honorarabrechnungsnummer XXXXXXXX Arztgruppe XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Ärzte der Praxis in der Arztgruppe XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Meine Honorarentwicklung Vergleich der Fallwerte Praxis I/2015 Arztgruppe I/2016 Vergleich der GKV-Umsätze Entwicklung in meiner Praxis Versorgungsumfang Fallzahl GKV-Umsatz Fallwert Leistungen Leistungen je Fall Durchschnittlicher Punktwert Vergleich mit meiner Arztgruppe Praxis I/2016 Praxis I/2015 Arztgruppe I/2016 Vergleich der Fallzahlen Praxis I/2016 Praxis I/2016 Leistungen der Mengenbegrenzung Praxis I/2015 Entwicklung 3,00 3,00 2.247 2.258 113.690,81 € 128.132,97 € -11,3 % 50,59 € 56,74 € -10,8 % 1.199.502 1.392.058 -13,8 % 534 617 -13,5 % 9,25 Cent 9,03 Cent Praxis I/2016 Arztgruppe I/2016 -0,5 % 2,4 % Vergleich FallzahlPraxis erhält die wichtigsten 2.247 3.144 -28,5 Praxis % ! Jede Kennzahlen der GKV-Umsatz 113.690,81 € 151.452,42 € -24,9 % ! auf zwei Seiten zusammengefasst. Fallwert 50,59 € 48,17 € 5,0 % ! Leistungen Leistungen je Fall Durchschnittlicher Punktwert 1.199.502 1.617.882 -25,9 % 534 515 3,7 % 9,25 Cent 9,21 Cent 0,4 % Die KV RLP veröffentlicht jährlich in ihrem Honorarbericht alle Daten der Honorarentwicklung. ! Wichtige Kennzahlen im Praxis-Check Seit einigen Quartalen bietet die KV RLP auch den Praxis-Check an. Damit können Niedergelassene auf einen Blick die wirtschaftlichen Entwicklungen der Praxis erkennen, dargestellt in Grafiken und Zahlen. Kurz nach dem Erhalt des Honorarbescheides erhalten die Praxen zusätzlich diese Zusammenstellung einiger wichtiger Kennzahlen wie die Entwicklung von Umsätzen, Fallzahlen und Leistungsumfang im Vergleich zum Vorjahresquartal. Daneben enthält der Praxis-Check auch einen Vergleich dieser Kennzahlen je Praxis mit der Arztgruppe, der anzeigt, wie die Praxis positioniert ist. Dieser Praxis-Check ist auch Grundlage für Beratungsgespräche, da er erste Anhaltspunkte für ein mögliches Optimierungspotenzial bietet. KV RLP / MEIN PRAXIS-CHECK FÜR DAS QUARTAL I/2016 HONORARBERICHT 2015 Praxis I/2016 SEITE 1 VON 2 Bericht über jährliche Honorarentwicklung Als eine von wenigen Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit erstellt die KV RLP seit dem Jahr 2014 jährlich einen Honorarbericht. Darin werden die Grundzüge der Honorarverteilung sowie das zugehörige Zahlenwerk umfassend und transparent dargestellt. Dieser etwa 80 Seiten umfassende Bericht legt alle Details der Honorarentwicklung eines Jahres offen. Nächste Veröffentlichung des Honorarberichts für das Jahr 2016 mit den Daten des Jahres 2015 ist im Oktober geplant. Vergangene Berichte sind auf der Website der KV RLP abrufbar. Honorarberichte: www.kv-rlp.de/41517-5567 Informationen zum Praxis-Check: www.kv-rlp.de/142067 Weitere Unterstützung im Hintergrund Berechnung der Vorauszahlungen Für neu niedergelassene Ärzte werden in den ersten Monaten der Praxisaufnahme Hochrechnungen des zu erwartenden Honorars auf Grundlage von praxisinternen Leistungsstatistiken erstellt. Diese Hochrechnungen sind dann Grundlage für die Berechnung der monatlichen Vorauszahlungen. Berechnung der Punktzahlobergrenzen Ärzte, die sich in einem gesperrten Planungsbereich für ein Jobsharing mit einem anderen Arzt entscheiden, müssen sich gegenüber dem Zulassungsausschuss mit einer Punktzahlobergrenze (PZOG) als Leistungsbegrenzung einverstanden erklären. Diese PZOG wird auf Basis der Abrechnungsdaten der vergangenen vier Quartale des J obsharing-Seniors ermittelt. Erstellung von Statistiken Die KV RLP hat seit 2006, dem ersten Jahr der gemeinsamen Honorarverteilung nach der Fusion, einen umfassenden Überblick über sämtliche Abrechnungs- und Honorardaten in Rheinland-Pfalz. Diese umfassende Datenquelle wird für regelhafte Auswertungen für den Vorstand, die Beratenden Fachausschüsse, aber auch für Anfragen der Berufsverbände, einzelner interessierter Ärzte oder auch der Presse genutzt. KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 19 Politisch AMPELKOALITION WILL KRANKENHAUSÖFFNUNG VORANTREIBEN Zentralisierung und Verstaatlichung der ambulanten Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz sollen auch in der neuen Legislaturperiode weitergehen. So liest sich zumindest der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auch die neue Landesregierung unter Beteiligung der FDP hält an der Idee der Umstrukturierung ländlicher Krankenhausstandorte zu sogenannten regionalen Gesundheitszentren fest. Bereits im „Zukunftsprogramm Gesundheit und Pflege 2020“ waren diese Zentren ein fester Bestandteil und gehen ursprünglich auf eine Idee des Sachverständigenrats Gesundheit zurück. Der Hintergrund ist klar und wird auch im Koalitionsvertrag explizit benannt: Es geht darum, die Existenz der wirtschaftsschwachen, ländlichen Krankenhäuser zu sichern. „Regionale Gesundheitszentren bündeln die Angebote unterschiedlicher Leistungserbringer und nutzen die gemeinsame Organisation und Infrastruktur“, heißt es unter der Überschrift „Krankenhausversorgung bedarfsgerecht weiterentwickeln“. Vorgesehen ist die Zusammenarbeit freiberuflicher und angestellter Gesundheitsdienstleister. Abzuwarten bleibt, wie die gewünschte enge Abstimmung mit der KV RLP bei den sektorenübergreifenden Planungen im Einzelnen aussehen soll. ©KBV Kliniken können Versorgungsdefizite nicht schließen Zur Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung hatte sich das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) 2015 in einer Analyse für ausgewählte Fachgebiete in unterversorgten Regionen kritisch geäußert. In den betroffenen Gebieten würden Krankenhäuser zur Lösung nicht beitragen. Vielmehr übernehmen Vertragsärzte als Belegärzte die Sicherstellung der stationären Versorgung. Besonders in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung würden Krankenhäuser meist nicht über entsprechende Fachabteilungen in den jeweiligen In der Praxis wird der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht immer konsequent umgesetzt – mit hohen Kosten für das Gesundheitswesen. 20 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 Kreisen verfügen. Es gäbe nur wenige Krankenhausärzte, die für eine zusätzliche ambulante Versorgung zur Verfügung stünden. In seinem Resümee bezweifelt das Zi daher, ob eine obligate Öffnung der Krankenhäuser tatsächlich zur Verbesserung der Versorgung in strukturschwachen Regionen beiträgt. Dr. Ultes-Kaiser kritisiert Koalitionspläne als falsches Signal Die Vorstandsvorsitzende der KV RLP, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, sieht in der Öffnung der Krankenhäuser ein mehr als fragwürdiges Signal in Richtung junger Ärzte. „Wir werben händeringend um junge Kolleginnen und Kollegen, sich auch in strukturschwachen Regionen niederzulassen, um die medizinische Versorgung in der Fläche auch zukünftig sicherstellen zu können. Die parallele Botschaft der Landesregierung, dass die Versorgung in ländlichen Regionen zukünftig von Krankenhäusern aus abgedeckt werden soll, torpediert nicht nur unsere Anstrengungen. Es wird auch verschleiert, dass damit eine gravierende Verschlechterung des Zugangs zur ärztlichen Versorgung durch Patienten aus ländlichen Regionen verbunden wäre.“ Der stationäre Bereich befindet sich seit 2003 in einem stetigen Prozess der Zentralisierung. Darüber hinaus steigt die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren in Krankenhausträgerschaft. Dieser Trend lässt sich auch für Rheinland-Pfalz beobachten, wo die Zahl an MVZ-Standorten in Krankenhausträgerschaft von 2009 bis 2015 um 19 auf 43 zugenommen hat. Berechnungen der Versorgungsforschung der KV RLP haben zudem ergeben, dass sich die dortigen Fallzahlen im untersuchten Zeitraum um 195,4 Prozent erhöht haben. Dagegen ging die Zahl bei den Ermächtigungen – sowohl der ermächtigten Krankenhausärzte als auch Institutsermächtigungen – um rund 33 Prozent deutlich zurück. Mehr Fälle in Bereitschaftsdienstzentralen als in Ambulanzen Eine häufig aufgestellte Behauptung der Krankenhausverbände lautet, dass die ansässigen Krankenhausambulanzen die Hauptlast im Notdienst – damit ist der ärztliche Bereitschaftsdienst gemeint – tragen würden. Hier liegt jedoch der Verdacht nahe, dass dies – auch – ein hausgemachtes Problem ist. Die meisten Fälle gehören gemäß der aktuellen Untersuchung des IGES Instituts in die vertragsärztliche Versorgung. Hier wird seitens der Kliniken ein Zustand beklagt, den sie, wenn nicht bewusst provozieren, zumindest aber akzeptieren und es sind keine Bemühungen erkennbar, dem entgegenzuwirken. Stattdessen werden sogar überproportionale Vergütungen für entsprechende Behandlungen gefordert. ©SPD LV RLP Unterzeichnung des Koalitionsvertrages im Mai 2016: Die neue Landesregierung will wirtschaftlich schwache Krankenhäuser zu Gesundheitszentren umbauen. Einige Krankenhäuser fühlen sich dem Ansturm von Patienten ohne dringlichen Versorgungsbedarf schon jetzt nicht mehr gewachsen. Es spricht Bände, wenn beispielsweise die Berliner Charité in einer Pressemitteilung eine „Überlastung der Rettungsstellen“ und „enorme Herausforderungen“ beklagt. Selbst das Wissenschaftliche Institut der AOK kommt in seinem „Krankenhausreport 2016“ zu dem Schluss, dass Notaufnahmen der Krankenhäuser „oftmals auch in weniger dringlichen Fällen in der Erwartung einer raschen ärztlichen Behandlung aufgesucht“ werden. Auch hier wird deutlich, dass eine sinnvolle Patientensteuerung dringend den ungehemmten Zugang zu jedweder medizinischen Einrichtung ablösen muss. Über die Hälfte aller vermeidbaren Krankenhausfälle ohne ärztliche Einweisung Die politisch gewollte Bevorzugung des stationären Sektors führt hinsichtlich der Kosten indes zu einer finanziellen Schieflage: Die aktuelle Untersuchung des IGES Instituts im Auftrag des Zi kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Kosten für die Aufnahme und stationäre Behandlung von Patienten, denen ein niedergelassener Arzt gut hätte helfen können, auf knapp 4,8 Milliarden Euro jährlich summieren. „Mehr als die Hälfte aller vermeidbaren Krankenhausfälle werden ohne ärztliche Einweisung aufgenommen. Betrachtet man das Geschehen an Werktagen, entsteht rund die Hälfte der Aufnahmen ohne ärztliche Einweisung zu den üblichen Praxisöffnungszeiten“, sagt der Geschäftsführer des IGES Instituts, Dr. Martin Albrecht. Überhaupt liege die Zahl vermeidbarer Aufnahmen ohne Einweisung zu Praxisöffnungszeiten etwa genauso hoch wie außerhalb der Sprechzeiten. Zi-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen plädiert daher dafür, die Notfallversorgung neu auszurichten und die Kapazi- tätsplanung für Vertragsärzte und Krankenhäuser zusammenzuführen – orientiert am Grundsatz „ambulant vor stationär“. Weder seien Krankenhäuser wirklich auf die ambulante Behandlung ausgerichtet, noch rechne sich die Verschiebung von der stationären zur ambulanten Behandlung für das Krankenhaus. „Nicht selten beträgt die Vergütung für eine stationäre Behandlung das Zehnfache einer ambulanten Behandlung“, argumentiert Dr. Gassen. Von dieser Situation gehe ein massiver Fehlanreiz mit hohen Kosten für das Gesundheitswesen aus. KV RLP will Portalpraxen entwickeln Erster wichtiger Schritt ist eine bessere Steuerung von Patienten, die Krankenhäuser bisher auch in weniger dringlichen Fällen aufsuchen. Eine Chance bietet das Anfang 2016 in Kraft getretene Krankenhausstrukturgesetz. Dieses verlangt von den KVen die Sicherstellung des Notdienstes (gemeint ist der Bereitschaftsdienst) entweder über sogenannte Portalpraxen oder die unmittelbare Einbindung der Notfallambulanzen der Krankenhäuser in den Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte. Bereits im vergangenen Jahr hat die KV RLP vorgeschlagen, Bereitschaftsdienstzentralen zu Portalpraxen in Trägerschaft der KV weiterzuentwickeln und mit einer obligaten Filterfunktion auszustatten. Das heißt, dass künftig in diesen Portalpraxen entschieden wird, ob ein Fall der Notfallambulanz oder Aufnahme des Krankenhauses zugeführt werden muss oder vom Bereitschaftsdienst in der Portalpraxis versorgt werden kann. Auch die Terminvermittlung an eine vertragsärztliche Praxis ist bei Fällen, die keiner dringlichen Behandlung bedürfen, denkbar. Dadurch würde die Versorgung bedarfsgerechter und teure und oft vermeidbare „Selbsteinweisungen“ könnten vermieden werden. Mit einer solchen Regelung würden die Krankenhäuser entlastet und könnten ihren Kernaufgaben nachgehen. Von einer zielgerichteten Patientensteuerung und den dadurch generierten Einsparpotenzialen würden auch Krankenkassen und Bundesländer profitieren. Die frei werdenden Finanzmittel müssten für die Einrichtung und den Betrieb der Portalpraxen bereitgestellt werden. Aufgrund der Tatsache, dass 45 von 48 Bereitschaftsdienstzentralen an Krankenhäusern angesiedelt sind, ist die Ausgangslage in Rheinland-Pfalz so günstig wie in keinem anderen Bundesland. Entscheidend wird sein, ob es in Verhandlungen mit der neuen Landesregierung, der Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen gelingt, die avisierten Portalpraxen so einzurichten, dass sie die notwendige Patientensteuerung effektiv realisieren können. Studie (Projektphase II): „Ambulantes Potential in der stationären Notfallversorgung“: www.iges.com > IGES > Kunden > Gesundheit > Projektergebnisse > 2016 > ASK-Fälle KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 21 Politisch KORRUPTION – WAS ÄRZTE JETZT NOCH DÜRFEN Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, das Anfang Juni 2016 in Kraft getreten ist, hat viele Ärzte verunsichert. Auf einer Veranstaltung der KV RLP informierten Rechtsexperten darüber, was erlaubt ist und was bereits als korrupt eingestuft wird. Ob Berufsordnung, Vertragsarztrecht, Wettbewerbsrecht oder Heilmittelwerbegesetz – es gab und gibt bereits zahlreiche Regularien, die Ärzten „korruptes“ Verhalten verbieten. In diesen Reigen reiht sich das neue Antikorruptionsgesetz ein, mit dem Ärzte zusätzlich auch strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen, erläuterte Freiherr Constantin Droste zu Senden, Rechtsanwalt der KV RLP, der auf der Veranstaltung „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ einen Einblick in das rechtliche Umfeld der neuen Korruptionstatbestände gab. Freiherr Constantin Droste zu Senden, Rechtsanwalt der KV RLP Oberstaatsanwalt Thomas Bartsch von der Staatsanwaltschaft Mainz Bei den bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen geht es im Kern immer um die Wahrung der Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen, aber auch um „Marktgerechtigkeit“. So ist zum Beispiel die unerlaubte Zuweisung von Patienten gegen Entgelt verboten (§ 31 Berufsordnung RLP und § 73 SGB V). Auch die Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen (§ 32 Berufsordnung RLP), die den Eindruck erwecken, dass die ärztliche Entscheidung beeinflusst werden soll, ist nicht erlaubt, wenn der Wert der Zuwendung nicht geringfügig ist. § 33 Berufsordnung RLP regelt die Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie. Arzneimittelanwendungsbeobachtungen (AWB) etwa sind nicht verboten, wenn sie wissenschaftlichen Zwecken dienen. Wenn es jedoch um die Bevorzugung von Präparaten bei der Verordnung geht beziehungsweise wenn der Entschädigung des Arztes keine adäquate ärztliche Leistung gegenübersteht, wird es kritisch, so Rechtsexperte Droste zu Senden. Ausnahme: Ärzte dürfen geldwerte Vorteile in „angemessener Höhe“ für Fortbildungen annehmen. Bestechliches Verhalten war bisher nicht strafbar Die vorhandenen Regelungen reichten dem Gesetzgeber jedoch nicht aus, sodass er die § 299a und 299b Strafgesetzbuch (StGB) zur Bestechlichkeit im Gesundheitswesen auf den Weg brachte. Auslöser des Gesetzes waren Fälle, in denen Ärzte Provisionen für verordnete Medikamente von einer Pharmareferentin erhielten, erklärte Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorstandsvorsitzende der KV RLP. Das Honorar wurde unter dem Deckmantel nicht gehaltener Vorträge ausbezahlt. Die Richter hielten die Vorgehensweise zwar für korrupt, aufgrund einer Gesetzeslücke sei das bestechliche Verhalten von Pharmareferentin und Ärzten jedoch nicht strafbar gewesen. Dr. Alexander Dorn, Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht 22 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 Oberstaatsanwalt Thomas Bartsch, Staatsanwaltschaft Mainz, riet Ärzten dringend dazu, sich bei Unsicherheiten zum Beispiel Blutzuckermessgeräte in Praxen: „Muss der bewährte Service eingestellt werden?“, wollten Ärzte von den Experten wissen. von ihrer Ärztekammer oder KV beraten zu lassen und die Beratungen auch zu dokumentieren. Sollten Ärzte in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten, haben sie ganz gute Karten, wenn sie entsprechende Dokumente vorlegen können. Die Zuständigkeit bei derartigen Verfahren wird in Rheinland-Pfalz voraussichtlich bei der Staatsanwaltschaft Koblenz liegen. Zulässige Verdienstmöglichkeiten im Rahmen von Kooperationen werden zum Beispiel bei der Durchführung von vor- und nachstationären Behandlungen, bei ambulanten Behandlungen, bei ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung und bei sektorenübergreifender integrierter Versorgung gesehen. Das Honorar für die erbrachten heilberuflichen Leistungen muss dabei angemessen sein, so Oberstaatsanwalt Bartsch. Unzulässig sind jedoch Vorteile, die dem Wert der heilberuflichen Leistungen nicht entsprechen, wie etwa sogenannte „verdeckte Zuweiserprämien“. Allerdings wird die Praxis erst zeigen müssen, was „angemessen“ oder was „verdeckt“ ist, machte Bartsch deutlich. Vorsicht bei Anwendungsbeobachtungen Als klassischen Korruptionsfall bezeichnete der Oberstaatsanwalt AWBen, die dem reinen Pharmamarketing dienen und damit Gegenstand einer Unrechtsvereinbarung sind. „Erheblichen Beratungsbedarf“ sieht Bartsch auch in der Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Beteiligungen eines Arztes an einem Unternehmen im Gesundheitswesen. Kann der Arzt etwa bei der mittelbaren Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen durch Patientenzuführung einen spürbaren Einfluss auf den Ertrag nehmen? Ist die Zuweisung von Untersuchungsmaterial zur Durchführung von Laboruntersuchungen medizinisch notwendig und im Interesse des Patienten? Um das Problembewusstsein für die neuen gesetzlichen Regelungen zu schärfen, stellte Dr. Alexander Dorn, Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht, verschiedene Fälle vor. Dabei unterstrich der Jurist, dass sich die neuen Regelungen explizit an Ärzte wenden. Ist es zum Beispiel strafbar, wenn ein Apotheker, der ein Ärztehaus betreibt, hier Praxisräume an Ärzte a) mietfrei, b) zur Hälfte der marktüblichen Miete, c) zu 90 Prozent der marktüblichen Miete oder d) gestaffelt nach Umsatz mit Rezepten der jeweiligen Praxen zur Verfügung stellt? Fall d ist natürlich nicht erlaubt, bei Fall a würde sich jeder fragen: Warum macht der Apotheker das? Im Fall b könnte die Begründung zum Beispiel lauten: Die Räume stehen leer, um einen ersten „Ankermieter“ zu haben. Wichtig wäre für den Arzt, solche Begründungen – auch im Beispiel c – schriftlich zu dokumentieren, um im Falle von Nachfragen der Staatsanwaltschaft gerüstet zu sein. „Darf ich nun weiterhin kostenlos Blutzuckermessgeräte an Patienten abgeben?“, wollten an der Veranstaltung teilnehmende Ärzte wissen. Schließlich seien viele ältere Patienten nicht in der Lage, sich passende Geräte auszusuchen. Insofern sei dieser bewährte Service in der Praxis sehr wichtig. Hier empfahlen die Rechtsexperten auf jeden Fall zur Verordnung eines Gerätes auf Rezept (keine kostenlose Mitgabe und keine Verordnung eines bestimmten Herstellers). Allein die Tatsache, tellen dass ein Hersteller bereits das kostenlose zur Verfügung S von Geräten an Praxen eingestellt habe, zeige die Brisanz dieser Handlungsweise. KV-TV Das neue Anti-Korruptionsgesetz in der Diskussion: www.kv-rlp.de/959571 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 23 Panorama DETAILLIERTE ANALYSE DER VERSORGUNGSREALITÄT ©KB3/FOTOLIA Die im WidO-Ärzteatlas 2016 aufgestellte These zur angeblich schlechten Ärzteverteilung in Deutschland sorgte für Schlagzeilen. Das umfangreiche Zahlenwerk greift jedoch zu kurz. Dagegen beurteilt der von der KV RLP entwickelte Versorgungsindex das Versorgungsgeschehen wesentlich realitätsnäher. Muss eine Arztpraxis nachbesetzt werden? Nur eines von zahlreichen Kriterien, die der Versorgungsindex der KV RLP berücksichtigt. Verschiedene Kriterien in der Versorgungsanalyse berücksichtigt Der VI wurde erstmals anlässlich der Anfang 2016 in Kraft getretenen Förderrichtlinie zum Strukturfonds angewendet, um die Regionen festzulegen, für die eine Niederlassungsförderung beantragt werden kann. Auch für den Landesausschuss Rheinland-Pfalz, der sich paritätisch jeweils aus Vertretern der Ärzte sowie Vertretern der Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen zusammensetzt, ist der VI eine wichtige Maßzahl, um die Versorgungssituation in den einzelnen Regionen zu bewerten und Anzeichen für eine drohende Unterversorgung festzustellen. Im aktuellen Ärzteatlas postuliert das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) einen starken Anstieg der Arztzahlen sowie eine damit verbundene vergleichsweise hohe Arztdichte. Der Statistik liegt jedoch lediglich eine Kopfzählung zugrunde. Dies wird den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht. In die Berechnung des VI fließen insgesamt 13 Parameter ein, darunter die aktuelle räumliche Verteilung der Praxen, der Nachbesetzungsbedarf, der Anteil der Vertragsärzte in Teilzeit, Mitversorgungseffekte und Prognosen zur Entwicklung sowohl der Gesamtbevölkerung als auch der für die jeweilige Fachgruppe relevanten Altersgruppe. „Ohne eine Diskussion der Hintergründe für die Entwicklung der Zahl der Ärzte und der Besonderheiten regionaler Versorgungsstrukturen ist dieses Werk für uns wenig hilfreich“, so Dr. Klaus Sackenheim, Mitglied des Vorstandes der KV RLP. „Auch die unkritische Übernahme aktueller Kriterien der sogenannten Bedarfsplanung für die Einstufung fachärztlicher Planungsbereiche als überversorgt enttäuscht. Sogar der Sachverständigenrat bezeichnet diese Kriterien als willkürlich. Da bringen uns die Analysen unserer zweiköpfigen Versorgungsforschung wesentlich weiter“, lobt Dr. Sackenheim. Die Förderregionen verteilen sich je nach Fachgruppe auf unterschiedlich große Gebietseinheiten, die sich wiederum an den Planungsbereichen gemäß Bedarfsplanung orientieren. Prinzipiell gilt dabei, dass mit zunehmendem Spezialisierungsgrad der Fachgruppe die Größe der Gebietseinheit wächst. Beispielsweise werden Hausärzte in 51 Mittelbereichen kleinräumig beplant, Fachärzte dagegen großflächiger. Drohende Versorgungslücken frühzeitig identifiziert Eine Zählung von Ärzten alleine sagt wenig über das tatsächliche Versorgungsangebot aus und ist eine gravierende Problemverkürzung. Angesichts niedriger absoluter Arztzahlen in ländlichen Regionen ist es generell sehr schwierig, zukünftige Zahlen in einer Versorgungsregion zu prognostizieren. Vor diesem Hintergrund hat die KV RLP den vertragsärztlichen Versorgungsindex (VI) entwickelt, um die Versorgungssituation besser einschätzen zu können. Mit dieser Methode sollen drohende Versorgungslücken rasch identifiziert werden. Ziel 24 war es, eine „Maßzahl“ zur Beurteilung der aktuellen und der zukünftig zu erwartenden Versorgungslage für alle Regionen des Landes und zumindest für die größten Haus- und Facharztgruppen zu ermitteln. KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 So verteilen sich die zehn Fachgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung auf 28 Kreise beziehungsweise kreisfreie Städte, die fünf Fachgruppen der spezialisierten fachärztlichen Versorgung auf vier Raumordnungsregionen und die acht Fachgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung auf ganz Rheinland-Pfalz. Werden die Haus- und Facharztgruppen mit der jeweiligen Zahl der Planungsbereiche multipliziert, ergeben sich insgesamt 359 Planungsbereiche. Besonderheiten bei drei hausärztlichen Förderregionen Für das Jahr 2016 wurden 58 der 359 Planungsbereiche als Förderregionen ausgewiesen. In diesen Regionen können Vertragsärzte eine finanzielle Förderung erhalten, die eine Praxis HAUSÄRZTLICHE FÖRDERREGIONEN neu gründen oder übernehmen, eine Nebenbetriebsstätte einrichten oder andere Vertragsärzte anstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies im Rahmen einer Einzelpraxis oder einer Kooperation erfolgt. Eine Besonderheit: In insgesamt drei der hausärztlichen Förderregionen liegt der Versorgungsgrad über 100 Prozent. In einer dieser Regionen, nämlich Altenkirchen, existiert derzeit aufgrund eines Versorgungsgrades von über 110 Prozent sogar eine durch den Landesausschuss ausgesprochene Zulassungssperre. Dass dieser Planungsbereich dennoch als Fördergebiet eingestuft wurde, ist in erster Linie auf den hohen altersbedingten Nachbesetzungsbedarf, die relativ geringen zu erwartenden Rückgänge der fachgruppenrelevanten Bevölkerungsgruppen bis 2030 sowie die überdurchschnittlichen Minimaldistanzen zur nächstgelegenen Hausarztpraxis zurückzuführen. Vorgesehen ist eine regelmäßige, mindestens jährliche Neuberechnung des VI. Zum einen sollen dadurch Regionen mittels des Strukturfonds gezielt gefördert werden, zum anderen ist eine aktuelle Datenbasis notwendig, damit Anzeichen für eine drohende Unterversorgung rechtzeitig erkannt werden können. Ausführliche Informationen zum Versorgungsindex der KV RLP im Kapitel 7 des Versorgungsatlasses 2016, ab Seite 67 FEMINISIERUNG UND ÜBERALTERUNG Der neue Versorgungsatlas 2016 mit aktuellen Daten und Trends in der vertragsärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz ist erschienen. Anlässlich der Fusion 2005 hat die KV RLP auf die Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre zurückgeblickt: So ist im Vergleich zu den Männern der Anteil der weiblichen Vertragsärzte überproportional gestiegen. Darüber hinaus setzt sich der Trend zu Teilzeittätigkeit fort, da der Nachwuchs bestrebt ist, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Auch die Überalterung der Ärzte und Psychotherapeuten ist ein wichtiges Thema. Dagegen kann trotz der gestiegenen Zuwanderung ausländischer Ärzte vor allem aus Osteuropa die vertragsärztliche Versorgung nur wenig profitieren. www.kv-rlp.de/ 457902-501 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 25 Panorama GEMEINSAM IM KAMPF GEGEN MILCHZAHNKARIES ©KZV RLP Karies ist ein Problem bei Kindern unter drei Jahren – oft mit gravierenden Folgen für die Allgemeingesundheit. In einem bundesweit einmaligen Pilotprojekt betreuen Kinder- und Zahnärzte in der Südwestpfalz Kinder systematisch vom ersten Milchzahn an. Sind zu viele Zähne von Karies betroffen, können Kleinkinder häufig nur unter Narkose behandelt werden. Die Bekämpfung von Karies bei Kindern und Jugendlichen zeigt Erfolge: In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahnkrankheit um 60 Prozent deutlich zurückgegangen. In Rheinland-Pfalz haben zwei Drittel der Erstklässler heute naturgesunde Zähne, vor 20 Jahren war dies nur gut ein Drittel. Ein nach wie vor ungelöstes Problem ist jedoch die Karies an den Milchzähnen bei Kleinkindern. Die sogenannte „Early Childhood Caries“ (ECC) gehört nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kleinkind- und Vorschulalter. Strukturelle Lücken in der Vorsorge Ärzte wie Eltern erkennen die ersten Symptome der ECC in der Regel nicht oder erst sehr spät. „Wir bekommen die ECC deshalb erst in den Griff, wenn Eltern so früh wie möglich und regelmäßig mit ihren Kindern in die Zahnarztpraxis kommen; das heißt, sobald der erste Zahn da ist“, erklärt Sanitätsrat Dr. Helmut Stein. Der Zahnarzt betreibt seine Praxis in Clausen und ist Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KZV RLP). Um die zahnärztliche Vorsorge und Früherkennung bei Kleinkindern zu verbessern und so die frühkindliche Karies oder Milchzahnkaries bei Kleinkindern zu stoppen, setzen die KV RLP und die KZV RLP auf die Zusammenarbeit von Kinder- und Zahnärzten. In der Region Pirmasens-Zweibrücken werden seit dem 1. Juli 2016 Kinder bereits ab dem sechsten Lebensmonat – mit Durchbruch des ersten Milchzahnes – systematisch von ihrem 26 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 Zahnarzt betreut. Am Projekt beteiligt sind auch regionale Netzwerke wie das „Bündnis Frühe Hilfen“ und der „Pakt für Pirmasens“; die gesetzlichen Krankenkassen und die Landesregierung unterstützen die ärztliche Kooperation. Ziel des Pilotprojektes ist es, die bestmöglichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit zu schaffen. Kleinkinder zwischen dem sechsten und 30. Lebensmonat haben im Rahmen des Projektes Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Das Pilotprojekt schließt somit eine Versorgungslücke: Die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (FU1) ist zwischen dem sechsten bis neunten Lebensmonat vorgesehen. Zur zweiten Früherkennungsuntersuchung (FU2) sollte das Kind zwischen dem zehnten bis 20. Lebensmonat dem Zahnarzt vorgestellt werden. Die dritte Früherkennungsuntersuchung (FU3) sollte zwischen dem 21. bis 29. Lebensmonat stattfinden. Entscheidend ist, dass diese Untersuchungen analog zu den kinderärztlichen Vorsorgeterminen (U5 bis U7) im offiziellen gelben Kinderuntersuchungsheft verankert sind. Weil in diesem Heft bislang keine separaten Felder für zahnärztliche Untersuchungen enthalten sind, haben die Projektpartner einen Aufkleber mit dem Feld „Kinderzahnvorsorge“ entwickelt, den der Kinderarzt beziehungsweise Arzt bei den betreffenden Untersuchungen anbringt. Mit diesem Aufkleber verweist er an den Zahnarzt. Damit setzt das Pilotprojekt auch bundesweit ein Signal für die laufenden Beratungen auf Bundesebene. Im Mai hatte der G-BA auf Initiative der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung beschlossen, rechtskräftige Verweise vom Kinderarzt an den Zahnarzt und in der Folge zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in das gelbe Untersuchungsheft aufzunehmen. Gelbes Heft schafft Verbindlichkeit Das Heft genießt bei den Eltern eine hohe Akzeptanz: Die Teilnahmequote bei den sogenannten ärztlichen U-Untersuchungen liegt in Rheinland-Pfalz im Schnitt bei über 90 Prozent. Zugleich wirkt das gelbe Heft verbindlich auf die Eltern und stellt die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen sicher. RheinlandPfalz hat, wie auch die meisten anderen Bundesländer, für die U-Untersuchungen eine Meldepflicht eingeführt. Im Fall eines versäumten Termins ist der Arzt verpflichtet, dies an die zuständigen Behörden zu melden. „Wir sind zuversichtlich, diese Verbindlichkeit auch bei den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen zu erreichen und so Zahl und Frequenz der Zahnarztbesuche von Kleinkindern zu steigern“, äußert sich Dr. Stein optimistisch. Im gelben Heft dokumentiert der Zahnarzt nicht nur den Besuch, sondern er hält auch das Untersuchungsergebnis für den behandelnden Kinderarzt fest. Bei Bedarf kann er um Rücksprache bitten. Auch die Vorstandsvorsitzende der KV RLP, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, hebt die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit von Kinder- und Zahnärzten bei Kleinkindern auch vor dem 30. Lebensmonat hervor: „Als Anästhesistin muss ich immer wieder Kleinkinder mit schwersten zerstörten Milchgebissen sehen. Die Kinder sind dann nur in Narkose zu sanieren. Das bricht einem wirklich das Herz. Insofern habe ich das Angebot der KZV RLP sehr gerne angenommen, mich an diesem Pilotprojekt zu beteiligen.“ Dr. Ultes-Kaiser hofft auf eine Ausweitung des Pilotprojektes. Valide Ergebnisse frühestens in zwei Jahren Das Pilotprojekt soll so lange laufen, bis die Früherkennungsuntersuchungen in den vertragszahnärztlichen Leistungskatalog aufgenommen werden. Schätzungsweise zwei Jahre können bis dahin noch vergehen. Zunächst muss der G-BA die zahnärztliche Früherkennungsrichtlinie anpassen. Anschließend müssen sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband der GKV auf Leistungsbeschreibungen und -positionen verständigen. „Bis dies so weit ist, wollen wir Ergebnisse vorlegen, ob das neue Konzept der frühkindlichen Untersuchungen greift und praxistauglich ist“, so Stein. Gemeinsame Pressemitteilung der KV RLP und KZV RLP: www.kv-rlp.de/612900 Weitere Informationen zum Pilotprojekt: www. www.kzv-rheinlandpfalz.de > Presse > Positionen > Frühkindliche Karies vermeiden KV-TV Zusammenarbeit von Kinderärzten und Zahnärzten: www.kv-rlp.de/544228 KAMPAGNE ARZT.NAH.DRAN.: VIELE FRAGEN ZUR NIEDERLASSUNG Im April startete die KV RLP die Niederlassungskampagne „arzt.nah.dran.“ Neben der Website und dem Newsletter „Arzt in Rheinland-Pfalz“ ist auch die Veranstaltungsreihe „Info mit Biss“ bei Ärzten beliebt. Auf der Website der Kampagne finden interessierte Ärzte wichtige Informationen zur Niederlassung. Die Kampagne „arzt.nah.dran. – Willkommen in RheinlandPfalz!“ richtet sich insbesondere an Ärzte, die bereits die Voraussetzungen für eine Niederlassung oder Anstellung in der vertragsärztlichen Versorgung erfüllen oder diese in Kürze erwerben. Die Kampagne umfasst zahlreiche Bausteine, darunter auch die Veranstaltungsreihe „Info mit Biss“. Im Rahmen von „Info mit Biss“ referieren die Niederlassungsexperten der KV RLP an verschiedenen Orten in Rheinland-Pfalz über die Arbeit in der vertragsärztlichen Versorgung und stehen den Teilnehmern Rede und Antwort. Nach Veranstaltungen in Altenkirchen, Westerburg, Bad Neuenahr und Koblenz zeigt sich: „Info mit Biss“ kommt – neben der neuen Website und dem Newsletter – gut an. „Mit dem neuen Beratungsangebot in den Regionen bringen wir Informationen über die Vorzüge und Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Tätigkeit direkt vor Ort zu den jungen Kolleginnen und Kollegen“, erläutert Dr. Klaus Sackenheim, Vorstandsmitglied der KV RLP, zur Veranstaltungsreihe. Die teilnehmenden Ärzte haben zahlreiche Fragen. Bereiche, die interessieren, sind zum Beispiel: Welche Schritte sind nötig, um in der ambulanten Versorgung tätig zu werden? Wie sehen die Verdienstmöglichkeiten aus? Wie läuft ein Beratungsprozess bei der KV RLP ab? In diesem Jahr sind noch drei weitere Veranstaltungen in Bitburg, Wittlich und Kusel geplant. Dank des regen Interesses an „Info mit Biss“ wird die KV RLP die Veranstaltungen auch im kommenden Jahr anbieten. Dann vor allem in den Regionen Pfalz und Rheinhessen. KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 27 Panorama „ARBEIT MIT SUBSTITUTIONSPATIENTEN IST ABWECHSLUNGSREICH“ Das Engagement Niedergelassener in der Substitutionsversorgung lohnt sich in vielerlei Hinsicht. Über die Vorzüge dieser Arbeit sprach KV PRAXIS mit der Koblenzer Fachärztin für Innere Medizin, Dr. Astrid Weber. fen ist. Bisher hat sich noch kein anderer „normaler“ Patient bei uns beschwert – und wir haben einen großen Patientenstamm. Im Gegenteil, wir werden immer wieder positiv darauf angesprochen. Die übrigen Patienten schätzen das Engagement der Praxis sehr. Lohnt sich in diesem Zusammenhang die Kooperation mit Suchtstellen? Auf jeden Fall. Ich bin nunmehr seit 25 Jahren als Honorarkraft im Zentrum für ambulante Suchtkrankenhilfe des Caritasverbandes in Koblenz tätig. Wir haben regelmäßige „Fallbesprechungen“, sodass ich zeitintensive psychosoziale Problemstellungen der Patienten an die Suchtberater abgeben kann und trotzdem auf dem Laufenden bleibe. Dr. Astrid Weber ist Vorsitzende der Qualitätssicherungskommission für Substitution und stellvertretende Vorsitzende im Suchtbeirat der Landesärztekammer. Frau Dr. Weber, Sie engagieren sich als Ärztin und in der QSKommission seit vielen Jahren in der Substitutionsversorgung. Welches Fazit können Sie persönlich für Ihre Arbeit ziehen? Ich substituiere nunmehr seit 14 Jahren in wachsender Anzahl Substitutionspatienten in unserer hausärztlichen Gemeinschaftspraxis. Begonnen habe ich mit fünf Patienten, mittlerweile sind wir bei 50 Patienten angelangt. Die Arbeit mit den Substitutionspatienten ist extrem abwechslungsreich, manchmal sogar schillernd, manchmal zum Schmunzeln und nur gelegentlich stressig und fordernd. Insgesamt macht die Arbeit großen Spaß! Weder ich noch unser gesamtes Praxisteam würden jemals auf diese Aufgabe verzichten wollen. Wir würden „unsere“ Patienten vermissen, sie sind uns ans Herz gewachsen. Suchtkranke Patienten sind ja keine einfache Klientel. Wie ist es beispielsweise in Ihrer Arztpraxis gelungen, diesen Personenkreis in den übrigen Patientenstamm beziehungsweise den Praxisalltag zu integrieren? Wir haben in unserer Praxis den Organisationsablauf so gestaltet, dass sich die Substitutionspatienten nicht in den normalen Warteablauf einreihen müssen, sondern wir haben das Glück, einen extrakleinen Raum zur Verfügung zu haben, wo wir den Patienten relativ zeitnah ihr Substitutionsmittel verabreichen können. Das vermeidet Gruppenbildungen und ungeduldige Patienten. Wir verteilen die Patienten auch über die Woche – die meisten Patienten müssen nur einmal die Woche kommen – sodass die Anzahl von 50 Patienten pro Woche gut zu schaf- 28 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 Wie bewerten Sie aus Ihrer Sicht die derzeitigen Verdienstmöglichkeiten beziehungsweise die Honorarsituation der Substitutionsärzte? Die Abrechnung der Substitution erfolgt extrabudgetär. Bei einem durchschnittlichen Fallwert pro Substitutionspatient von rund 270 Euro sind diese Einnahmen ein nicht zu vernachlässigendes Zubrot. Was bietet sich interessierten niedergelassenen Ärzten an Möglichkeiten, wenn sie sich auf dem Gebiet der Substitution fortbilden möchten? Um substituieren zu können, benötigt man die Zusatzweiterbildung der sogenannten „Suchtmedizinischen Grundversorgung“. Voraussetzung sind eine Facharztanerkennung sowie ein 50-stündiger Weiterbildungskurs, der etwa einmal pro Jahr in Rheinland-Pfalz angeboten wird, aber auch in anderen Bundesländern absolviert werden kann. Bei bis zu drei Patienten kann man auch erst mal im sogenannten Konsiliarverfahren ohne die Zusatzqualifikation in der Praxis substituieren. Dabei wird man von einem erfahrenen Substitutionsmediziner gewissermaßen supervidiert und kann für sich entscheiden, ob man tiefer in die Substitutionstherapie einsteigen möchte. Jederzeit bietet unsere Praxis auch die Möglichkeit zu Hospitationen an. Vielen Dank für das Gespräch! KV-TV Fachärztin Dr. Astrid Weber im Interview: www.kv-rlp.de/389091 KV INFO: DER NEUE E-MAIL-NEWSLETTER FÜR MITGLIEDER Seit Mitte Juni 2016 erhalten Mitglieder der KV RLP den E-Mail-Newsletter mit aktuellen, wichtigen sowie interessanten Informationen für die Praxis. Ob Abrechnung, Organisation, Services, Rechtsprechung bis hin zu Veranstaltungshinweisen, der Themenmix von KV INFO ist weit gefasst. Jeder Newsletter beinhaltet in der Regel drei bis vier Nachrichten, in denen kurz und knapp über Aktuelles berichtet wird. Da, wo es Sinn macht, enthalten die Nachrichten auch Links, die zu umfangreicheren Informationen führen. Ziel von KV INFO ist es, mit den Beiträgen Ärzte in allen Belangen rund um die Führung ihrer Praxis zu unterstützen. Etwas ausführlichere Zusammenfassungen aus Seminaren der KV RLP runden das Newsletter-Angebot ab. KV INFO erscheint regelmäßig mindestens alle zwei bis vier Wochen, je nach Dringlichkeit auch in kürzeren Abständen. Möchten Sie den Newsletter KV INFO gerne zukünftig erhalten? Anmeldung: www.kv-rlp.de/918610 KV INFO stellt für den Praxisalltag bedeutsame Neuigkeiten zusammen. ZAHLEN UND FAKTEN Gemeinsam Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremium in einer Kassenärztlichen Vereinigung, gewählt von den wahlberechtigten Mitgliedern der KV RLP. In Rheinland-Pfalz besteht dieses Gremien aus 40 Mitgliedern. Sie haben in ihrer derzeitigen Legislaturperiode rund 150 Beschlüsse gemeinsam gefasst. Diese reichen von der Abstimmung zum Honorarvertrag über die Eckpunkte von Förderprogrammen bis bin zu Haushaltsdetails. 95 x Berlin hieß es insgesamt für die drei Vorstandsmitglieder der KV RLP in 2016, vor allem um sich in Gremien und Arbeitsgruppen für die Interessen der Mitglieder einzusetzen. Wahlberechtigt sind 7.501 Ärzte und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz. Sie können bis zum 9. November 2016 ihren Vertreter für die Vertreterversammlung wählen. 36 plus 4 Von den insgesamt 40 Sitzen der Vertreterversammlung werden vier Sitze von Psychotherapeuten besetzt. Deshalb gibt es für Psychotherapeuten ein eigenes Wahlverfahren. KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 29 Service MITGLIEDERBEREICH IN NEUEM OUTFIT Die KV RLP macht Online-Dienste für Vertragsärzte und -psychotherapeuten einfacher handhabbar. Der geschützte Mitgliederbereich im Internetauftritt der KV RLP präsentiert sich seit 1. September dieses Jahres in einem neuen Outfit. Sowohl Handhabung als auch die Technik im Hintergrund des Mitgliederbereichs haben sich wesentlich geändert. Das Aussehen wurde weitestgehend beibehalten und entspricht dem Corporate Design der KV RLP. Anmeldebereich In der „Anmeldung“ sehen Sie den neuen Anmeldebereich. Ein wesentlicher Punkt ist hier, dass Sie Ihr Passwort zurücksetzen können, ohne mit dem Service-Center in Kontakt treten zu müssen. Dies entlastet nicht nur die Mitarbeiter der KV RLP für andere Aufgaben, sondern ermöglicht Ihnen, auch außerhalb der Servicezeiten ein neues Passwort zu aktivieren. Nach einem Klick auf „Passwort vergessen?“ geben Sie Ihren Benutzernamen (siebenstellige LANR) ein. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Code und einem Link zur Recover-Seite des Mitgliederbereiches. Nachdem Sie dort diesen Code eingegeben haben, können Sie sich ein neues Passwort vergeben. Voraussetzung ist, dass Sie eine E-Mail-Adresse für diesen Account im Mitgliederbereich hinterlegt haben. Auf diese Mail-Adresse sollten nur Sie persönlich Zugriff haben ! Website Auf der „Startseite“ gibt es keine wesentlichen Änderungen. Sie erscheint etwas aufgeräumter und das Menü ist einfacher zu bedienen. Sammelerklärung Wenn Sie die „Sammelerklärung“ im Mitgliederbereich online ausfüllen, ausdrucken und an die KV RLP schicken oder faxen, ist die Eingabe nun wesentlich übersichtlicher gestaltet. Im Gegensatz zur alten Version entspricht sie nun der gedruckten Sammelerklärung. 30 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 Abgabe Hinsichtlich der „Abgabe“ der Abrechnung und der Dokumentationen hat sich einiges geändert. Hier bekommen Sie jetzt auf einen Blick angezeigt, was Sie an die KV übertragen können. In der Vergangenheit gab es hier oft das Problem, dass versucht wurde, in die falschen Bereiche zu übertragen, und somit Rückfragen aufkamen. Auch sehen Sie nun auf einen Blick, was Sie wann übertragen haben. Folgende Statussymbole veranschaulichen dies: Schwarzes Kreuz: nicht übertragen Zahnrad: in Bearbeitung Grüner Haken: erfolgreich Rotes Kreuz: Fehler Berechtigungen Einfacher handhabbar sind die „Berechtigungen“, die Praxisinhaber für ihre Mitarbeiter vergeben können. Diese richten sich nicht mehr nach der Menüstruktur, was immer wieder zu Problemen und Nachfragen führte, sondern sind in vier Bereiche aufgeteilt: Abgabe, Online-Applikationen, Verordnung und Statistik, Honorar. Zudem kann auf Wunsch ein Praxis-team allen Haupt- und Nebenbetriebsstätten zugewiesen werden. Die Mitarbeiter brauchen dann nicht mehr einen eigenen Zugang für jede weitere Betriebsstätte. KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 31 Service MELDEPORTAL FÜR ONKOLOGEN Website nimmt klinische Daten zu Tumorerkrankungen entgegen FILMOTHEK Ärzte gesucht Lass dich nieder! Warum die Niederlassung eine tolle Möglichkeit ist, seine ganz persönlichen Vorstellungen von der 2:42 Minuten ärztlichen Tätigkeit zu verwww.kv-rlp.de/916408 wirklichen. Der Doktor geht in Rente Junge Ärzte wollen nicht aufs Land. Die Folge: gefährliche Versorgungslücken! Viele Gemeinden ringen um Lösun3:41 Minuten gen. Besonders aktiv ist das www.kv-rlp.de/919004 Eifelstädtchen Daun. Informieren spart Geld Die sympathischen Ärzte Dr. Sorglos und Dr. Gründlich in einer neuen Folge. Diesmal: Informieren spart Geld! Das Krebsregister Rheinland-Pfalz vereinfacht mit einem neuen Portal die Abgabe der gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen über Neuerkrankungen sowie Verlauf und Therapie von onkologischen Diagnosen. Künftig erfolgt auch die Rückmeldung an die Ärzte über dieses Portal. Alle Einrichtungen mit onkologischem Schwerpunkt können dann die Behandlungshistorie einzelner Patienten nachverfolgen. Mit der Website bietet sich den Meldern eine zusätzliche Möglichkeit zum herkömmlichen Verfahren. Den Ärzten ist es freigestellt, für welches Meldeverfahren sie sich entscheiden. Inhalt und Umfang der zu meldenden Daten sind gesetzlich festgelegt und bei beiden Meldeverfahren identisch. Allerdings bietet die Umstellung auf das elektronische Verfahren unter anderem einen vereinfachten Zugriff auf die gemeldeten Patientendaten. Für niedergelassene Ärzte, die onkologisch tätig sind, bietet dies eine Reihe von Vorteilen: Einfache Bedienung Verständliche Benutzerführung Nachverfolgung der Tumorhistorie eines Patienten/einer Patientin Höchste Datensicherheit Möglichkeiten zur Datenrückmeldung und unterschiedliche Auswertungen Kostenlose Nutzung 5:37 Minuten www.kv-rlp.de/373531 Online-Testabrechnung Fehlerfrei abzurechnen, ist kein Problem. Denn das geht ganz einfach online mit der Testabrechnung. 3:15 Minuten www.kv-rlp.de/902808 KV-TV ist das Web-TV der KV RLP für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz. Alle Videos finden Sie online in der Filmothek unter www.kv-rlp.de/393400. 32 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 Die Übertragung der Daten erfolgt über eine gesicherte Verbindung. Ein unbefugter Zugang ist durch individuelle Zugangsdaten und die persönliche PIN ausgeschlossen. Der Landesdatenschutzbeauftragte RLP hat sämtliche Maßnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten geprüft und genehmigt. Nach wie vor gültig bleiben die vierseitigen klinischen Meldebögen, die seit Inkrafttreten des Landeskrebsregistergesetzes Anfang 2016 an alle meldenden Ärzte in Rheinland-Pfalz versendet werden. Die Meldebögen können auch künftig kostenlos beim Krebsregister RLP bestellt werden. Anmeldung, Videos und Anleitungen: www.krebsregister-rlp.de NEUE LEISTUNGEN FÜR GERIATRIE ©MONKEY BUSINESS /FOTOLIA Für viele rheinland-pfälzische Ärzte, die über die Fachkunde Geriatrie verfügen, stellt sich die Frage: Sind die neuen EBM-Gebührenordnungspositionen für Geriatrie-Spezialisten abrechenbar? Für die Abrechnung der neuen GOP sind neben dem Fachkundenachweis auch Kenntnisse und Erfahrungen in der geriatrischen Patientenbehandlung nötig. Da die Qualitätssicherungsvereinbarung Geriatrie keine Festlegungen zum Umgang mit dem Fachkundenachweis trifft, hat der Vorstand der KV RLP unter Beteiligung einer Expertenkommission hierzu eine Entscheidung getroffen: Ärzte, die in Rheinland-Pfalz über die Fachkunde Geriatrie verfügen und die neuen GOP abrechnen wollen, müssen nachweisen, dass sie – über die 80 in der Fachkunde Geriatrie geforderten hin- aus – mindestens 20 weitere Patienten mit mindestens zwei geriatrischen Krankheitsbildern behandelt haben. Das können zum Beispiel auch Privatpatienten sein. Weiterhin ist über die Fachkunde hinaus der Nachweis von 80 Stunden Kenntnissen und Erfahrungen in der geriatrischen Patientenbehandlung erforderlich; anrechenbar sind hier auch geriatrische Fort- und Weiterbildungen sowie Erfahrungen durch Erbringung des geriatrischen Basis-Assessments in den letzten Jahren. Letzteres kann von der KV RLP aus den Abrechnungsdaten ermittelt werden, was die Antragstellung für den Arzt erleichtert. Erfreulich ist, dass Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Nervenheilkunde bei den nicht genehmigungspflichtigen neuen GeriatrieGOP explizit im EBM erwähnt werden und die GOP 30980 und 30988 in Kooperation mit Hausärzten abrechnen dürfen. Unbefriedigend ist aber, dass die neuropsychiatrischen Fachgruppen bei den genehmigungspflichtigen Geriatrieleistungen außen vor gelassen werden. „Dies ist unverständlich“, so Dr. Klaus Sackenheim, Vorstandsmitglied der KV RLP. „Schließlich sind gerade diese Fachgruppen bei der Behandlung von geriatrischen Patienten oft stark eingebunden.“ Antrag geriatrische Diagnostik für Inhaber des Fachkundenachweises Geriatrie: www.kv-rlp.de/158062 PRAGMATISCHE LÖSUNG FÜR MRSA-ABRECHNUNG Die Abrechnung der MRSA-Leistungen war bisher provisorisch im EBM verankert und ist seit dem 1. Juli 2016 in einer Qualitätssicherungsvereinbarung geregelt. Bei der Abrechnung ändert sich durch die Überführung der MRSA-Leistungen in die Qualitätssicherungsvereinbarung kaum etwas. Nach wie vor gilt, dass zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen eine zertifizierte Fortbildung absolviert werden muss. Außerdem ist eine Abrechnungsgenehmigung der KV RLP erforderlich. Diejenigen Ärzte, die bereits vor dem 1. Juli 2016 MRSA-Leistungen abgerechnet haben, hätten – so die Vorgabe der Bundesebene – innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung einen erneuten Antrag bei ihrer KV auf eine Abrechnungsgenehmigung stellen müssen. Um die rund 800 Ärzte, die in RLP MRSA-Leistungen abrechnen, nicht unnötig mit bürokratischen Aufgaben zu belasten, hat der Vorstand der KV RLP in Absprache mit der Rechtsabteilung eine pragmatische Lösung gefunden: Die Ärzte wurden angeschrieben und gebeten, das Feld „Antrag auf Genehmigung“ anzukreuzen und dieses Anschreiben an die KV RLP zurückzusenden. Die MRSA-Leistungen werden zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung abgerechnet. Weitere Hinweise zur MRSA-Diagnostik und -Behandlung, -Fortbildung oder -Abrechnung hat die KBV auf ihrer Website in einem Themenschwerpunkt zusammengestellt. www.kbv.de > Themen A-Z > M > MRSA KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 33 Service IT-ARCHITEKTUR FÜR DEN MEDIKATIONSPLAN STEHT Selbstverwaltung und Industrie haben sich auf eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des im E-Health-Gesetz festgelegten Medikationsplans verständigt. Die technischen Spezifikationen zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplanes sind ausgearbeitet. Auf eine entsprechende Vereinbarung einigten sich Anfang Juni Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Apothekerverband, Bundesärztekammer und Software-Hersteller. Ab dem 1. Oktober 2016 haben alle GKV-Versicherten, die regelmäßig mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, einen gesetzlichen Anspruch auf den Medikationsplan. „Mit der neuen Spezifikation wurde der Barcode auf einen moderneren und zukunftsfähigen Standard umgestellt“, erläutert Lars Polap, Vorsitzender und Sprecher von ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser, die Vorteile der Spezifikation. Der auf dem Medikationsplan aufgedruckte Barcode soll es ermöglichen, die im Plan enthaltenen Informa- tionen einfach einzulesen. Dafür reichen in der Regel die heute weitverbreiteten Laserdrucker mit einer Auflösung von 300 dpi. Ärzte, die die Medikationspläne ihrer Patienten einlesen möchten, brauchen dafür einen geeigneten Barcodescanner. Dessen Kauf ist aber für keinen Arzt verpflichtend. Die Entscheidung hängt unter anderem davon ab, ob ein Arzt häufig in die Situation kommt, Informationen von erstellten oder aktualisierten Medikationsplänen zu übernehmen. In diesem Fall ist ein Barcodescanner sicherlich hilfreich, da sonst die Medikation abgetippt werden muss. Aufgrund des enormen zusätzlichen Aufwandes für die Vertragsärzte verhandelt die KBV derzeit mit dem GKV-Spitzenverband über eine angemessene Vergütung. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Bundesschiedsamt. ©ALEXRATHS/ISTOCKPHOTO TERMINE IM ÜBERBLICK ©MONKEY BUSINESS/FOTOLIA 34 18./19. November 2016 | KV RLP in Mainz | 200 Euro je Teilnehmer | 16 Fortbildungspunkte | Telefon 0261 39002-422 | Fax 0261 39002-5420 Qualitätszirkel-Tag QZ-Moderatoren und -Tutoren erhalten eine Plattform für einen intensiven Erfahrungsaustausch. Teilnehmer haben die Möglichkeit, Modulschulungen zu besuchen und am Erfahrungsaustausch teilzunehmen. 26. November 2016 | KV RLP in Neustadt | 45 Euro je Teilnehmer, kostenfrei für QZModeratoren | 8 Fortbildungspunkte | Telefon 0261 39002-240 | Fax 0261 39002-5420 Weitere Seminare QEP-Einführungsseminar für Psychotherapeuten Psychologin Gabriele Schuster führt nicht nur in die QEP®-Systematik ein, sondern zeigt auch erste Umsetzungsschritte auf. Besonderheiten einer psychotherapeutischen Praxis werden dabei berücksichtigt. Termin Informationen Kontakt Neustadt kostenfrei Telefon 0261 39002-240 Fax 0261 39002-5420 30. November 2016 Mainz 50 Euro | 4 Fortbildungspunkte Telefon 0261 39002-240 Fax 0261 39002-5420 7. Dezember 2016 Trier kostenfrei | 4 Fortbildungspunkte Telefon 0261 39002-240 Fax 0261 39002-5421 Krebsregister Rheinland-Pfalz – Melden, aber wie? 2. November 2016 Erfolgreich durch die Qualitätssicherungsprüfung Arthroskopie Pro Vernetzung – Frühe Hilfen Standort Online-Anmeldung und weitere Termine: www.kv-rlp.de/358728 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 VERBÄNDE RICHTIG VERORDNEN Online-Broschüre gibt Orientierungshilfe Die verschiedenen Therapiemöglichkeiten von Patienten mit chronischen Wunden sowie die schwierige Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Wundauflagen lassen den Markt häufig intransparent erscheinen. Um Ärzten Unterstützung zu bieten, hat die KV RLP mit den Krankenkassen in Rheinland-Pfalz die neue Broschüre „Moderne Wundversorgung“ als Arbeitsheft konzipiert. Die 34-seitige Broschüre vermittelt unter anderem Fakten rund um die moderne Wundversorgung. Es werden verschiedene Wundauflagen und deren möglicher Einsatz vorgestellt. Leser erhalten auch einen Überblick über die unterschiedlichen Wundtypen und deren mögliche Versorgung. Am Ende sind die häufig verwendeten Wundauflagen mit Angabe von Anbieter und Preis übersichtlich zusammengefasst. Allerdings ist der Arzt weiterhin verpflichtet, sich anhand der Herstellerangaben der Produkte über deren korrekte Anwendung zu informieren. www.kv-rlp.de/292044-2273 ARZTFINDEREINTRAG PRÜFEN Stimmen die Angaben noch? Die KV RLP ruft ihre Mitglieder dazu auf, die im Online-Arztfinder eingetragenen Praxisdaten zu überprüfen und mögliche Änderungen schriftlich mitzuteilen. Wenn neue Mitglieder einen Antrag auf Registrierung ins Arztregister stellen, werden ihre Grunddaten wie Praxisanschrift, Fachrichtung oder genehmigungspflichtige Leistungen automatisch in den Arztfinder eingespeist. Auf Wunsch können dort auch noch weitere Informationen veröffentlicht werden. Sofern Mitglieder keinen Eintrag im Arztfinder wünschen, können sie ebenfalls per Formular schriftlich widersprechen. Muss eine noch nicht eingelöste Überweisung aufgrund des Quartalswechsels neu ausgestellt werden? Nein, die im Vorquartal ausgestellte Überweisung behält ihre Gültigkeit. Das geht aus dem Auszug aus den Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung hervor: „Beginnt der auf Überweisung tätig werdende Arzt seine Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellte Überweisungsschein verwendet werden, sofern der Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte vorweisen kann. Erfolgt im Folgequartal kein persönlicher ArztPatienten-Kontakt, zum Beispiel beim Laborarzt, so kann der ausgestellte Überweisungsschein ohne den erneuten Nachweis der Anspruchsberechtigung verwendet werden.“ In welchen Fällen kommt der Codeaufkleber zur Kennzeichnung einer dringlichen Überweisung zum Einsatz? Der überweisende Arzt muss die Entscheidung treffen, ob die Abklärung oder Behandlung einer Erkrankung innerhalb von vier Wochen notwendig ist. Generell sollen Überweisungen nur dann mit Dringlichkeitscodes versehen werden, wenn der Hausarzt aus medizinischen Gründen eine fachärztliche Abklärung innerhalb von vier Wochen für unbedingt erforderlich hält. Dagegen kommt der Aufkleber nicht zum Einsatz bei verschiebbaren Routineuntersuchungen, bei Bagatellerkrankungen, Vorsorgeuntersuchungen und vergleichbaren Fällen. Liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, sollte dem Wunsch des Patienten nach einem solchen Dringlichkeitsaufkleber nicht entsprochen werden. Dadurch können die wenigen gemeldeten Facharzttermine für wirklich dringende Fälle freigehalten werden. Service-Center Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 [email protected] MO | DI | DO 8–18 Uhr MI 8–17 Uhr FR 8–16 Uhr Formular Arztfindereintrag: www.kv-rlp.de/340743 KV PRAXIS SEPTEMBER 2016 35 PRAXIS ERHÄLT FÖRDERZUSCHUSS Überschaubares Risiko für junge Ärzte IMPRESSUM HERAUSGEBER Mit der Förderung aus dem Strukturfonds konnte Daniel Pech-Neumeyer einen guten Teil der Gründungskosten für die Hausarztpraxis in Saarburg abdecken. Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) Körperschaft des öffentlichen Rechts Isaac-Fulda-Allee 14 D-55124 Mainz REDAKTION Daniel Pech-Neumeyer hat sich seinen Traum erfüllt: Er ist Allgemeinmediziner in eigener Praxis. Der Wunsch war da, aber die Angst vor der finanziellen Last groß. Doch mit Hilfe des Beratungsteams der KV RLP konnten ganz schnell Möglichkeiten aufgezeigt werden, und durch die Fördergelder aus dem Strukturfonds ist das finanzielle Risiko gering. Seit Anfang Juli ist er in seiner Praxis in Saarburg tätig. Gleichzeitig ist er Partner einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) in Konz, die die Praxis in Saarburg als Nebenbetriebsstätte betreibt. So arbeitet er als eigener Chef trotzdem mit Kollegen im Team, und beide Praxen profitieren von Synergien und Ressourcen. Beispielsweise können Urlaubszeiten seiner BAG-Kollegen die Sprechstunde in Saarburg unkompliziert übernehmen und er kann in Konz aushelfen. verantwortlich (i. S. d. P.) Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorsitzende des Vorstandes Dr. Peter Heinz, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes Dr. Klaus Sackenheim, Mitglied des Vorstandes Dr. Rainer Saurwein (Redaktionsleitung), Ricarda Busch, Stefan Holler Fachabteilungen der KV RLP KONTAKT Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 [email protected] www.kv-rlp.de BILDNACHWEIS KV RLP © Fotolia © istockphoto © KBV AUFLAGE 6.500 Exemplare ERSCHEINUNGSWEISE „KV-TV PRAXIS – Das Magazin“ stellt den Familienvater vor, der sagt, „ich bin glücklich. Es gibt zwar viel zu tun, aber ich habe trotzdem noch genügend Zeit für die Familie.“ KV-TV Hausarzt Daniel Pech-Neumeyer im Interview: www.kv-rlp.de/634808 viermal im Jahr UMSETZUNG Imprimerie Centrale 15, Rue du Commerce L-1351 Luxembourg www.ic.lu HINWEISE Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein. Für den – auch teilweisen – Nachdruck von Texten, Grafiken und dergleichen ist das schriftliche Einverständnis der KV RLP Voraussetzung.