KV PRAXIS | September 2016 - Kassenärztliche Vereinigung

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KV PRAXIS | September 2016 - Kassenärztliche Vereinigung
SEPTEMBER 2016
DAS MAGAZIN DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG RHEINLAND-PFALZ
IHRE STIMME ZÄHLT
16
Rund 7.500 Ärzte und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz sind vom
26. Oktober bis zum 9. November 2016 aufgerufen, ihre Kandidaten für
die neue Vertreterversammlung der KV RLP zu wählen.
NEUE GRENZEN FÜR
LABORLEISTUNGEN
Nur Kodierung liefert Nachweis für Mehrleistungen der
Niedergelassenen in Honorarverhandlungen
DURCHBLICK
RECHTSFALLEN
FRÜHERKENNUNG
Um die eigene Honorarsituation zu kennen,
bietet die KV RLP neben der Beratung zahlreiche
weitere Services. | Seite 16
Auf einer Veranstaltung der KV RLP
erfuhren Ärzte, welches Handeln als
korrupt eingestuft wird. | Seite 22
Bei der Bekämpfung von Milchzahnkaries
arbeiten Kinder- und Zahnärzte in der
Südwestpfalz zusammen. | Seite 26
INHALT
VV-WAHL DER KV RLP
4
Zukunft mitgestalten
Vom 26. Oktober bis 9. November 2016 sind niedergelassene
Ärzte und Psychotherapeuten zur Wahl ihrer Vertreterversammlung aufgerufen.
16 Honorarberatung
Die Experten der KV RLP geben wichtige Informationen
über Budgetierung, Honorarberechnung und Quotierung
und erläutern den Honorarbescheid.
POLITISCH
5
Interview
20 Krankenhausöffnung
Am Ende der Legislaturperiode ziehen der VV-Vorsitzende
Dr. Olaf Döscher und sein Stellvertreter Dr. Lutz Riedel eine
überaus positive Bilanz.
Die neue Ampelkoalition will mit sogenannten regionalen
Gesundheitszentren die Zusammenarbeit zwischen dem
ambulanten und stationären Sektor verbessern.
8
22 Anti-Korruption
Wahlverfahren
Aufgrund des Prinzips des Kumulierens und Panaschierens
gibt es bei der Stimmabgabe verschiedene Möglichkeiten,
sich für Kandidaten zu entscheiden.
11 Gremienarbeit
Die Vorstandsmitglieder der KV RLP engagieren sich in
­zahlreichen Arbeitsgruppen sowohl auf Bundes- als auch
auf Landesebene.
Rechtsexperten informierten auf einer Veranstaltung der
KV RLP darüber, was Ärzten noch erlaubt ist und ab wann
sie sich strafbar machen.
PANORAMA
24 Frühwarnsystem
Mit dem von der KV RLP entwickelten Versorgungsindex
kann die Verteilung der Ärzte und Psychotherapeuten in
Rheinland-Pfalz realitätsgenau ermittelt werden.
SCHWERPUNKT
2
14 Vertragspartner
26 Vorsorgeprojekt
Neben den kollektivvertraglichen Regelungen verhandelt
die KV RLP auch zunehmend Selektivverträge und gestaltet
diese aktiv mit.
In der Region Pirmasens-Zweibrücken werden Kinder ab
dem sechsten Lebensmonat von Kinder- und Zahnärzten
systematisch vom ersten Milchzahn an betreut.
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
27 Niederlassungskampagne
Sowohl die Website „arzt.nah.dran.“ als auch die Veranstaltungsreihe „Info mit Biss“ kommen bei Ärzten gut an.
28 Substitutionsversorgung
Über die abwechslungsreiche und wichtige Arbeit mit
suchtkranken Patienten äußerte sich die Koblenzer Fach­
ärztin für Innere Medizin, Dr. Astrid Weber.
SERVICE
29 Lesenswertes
Der neue Newsletter KV INFO stellt Mitgliedern bedeutsame Neuigkeiten aus dem Praxisalltag zusammen.
29 Zahlen und Fakten
30 Relaunch
Seit September ist der geschützte Mitgliederbereich für
Vertragsärzte wesentlich übersichtlicher gestaltet und
­einfacher zu handhaben.
32 Filmothek | Krebsregister
33 Geriatrie | MRSA-Abrechnung
34 Medikationsplan | Termine
35 Wundversorgung | Arztfindereintrag |
Häufige Fragen
36 KV-TV: Praxis erhält Förderzuschuss |
Impressum
„„ VORWORT
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
vor Ihnen liegt die letzte Ausgabe der KVPRAXIS vor der Neuwahl
unserer Vertreterversammlung. Ende Oktober werden Sie die
Wahlunterlagen erhalten und gespannt sein, wer sich alles zur
Wahl stellt. Verschiedene Listen und Kandidaten werden sich
um Ihre Stimme bemühen und versuchen, als völlig alternativlos zu erscheinen. Wie bei früheren Wahlen werden viele
den Umschlag auf den Stapel für die später zu erledigenden
Vorgänge legen, wovon die meisten bei erneuter Durchsicht
­erfreulicherweise direkt in den Papierkorb wandern können.
Ausgesprochen schade fände ich, wenn bei Ihnen diese Durchsicht kurz nach der Abgabefrist erfolgt und die Wahlunterlagen deshalb, ohne Absicht oder Desinteresse, nur noch für
den P
­ apierkorb geeignet sind. Wir alle kennen den Praxisalltag
und die Gefahr eines solchen Szenarios. Deshalb bitte ich Sie,
die Wahlunterlagen direkt beim Erhalt zu öffnen, zu wählen
und gleich wieder zu versenden. Nur so geht die Sache nicht
verschütt. Wir brauchen eine hohe Wahlbeteiligung, um eine
wirklich von Ihnen legitimierte, selbstbewusste und handlungsfähige Vertreterversammlung zu installieren.
Nicht alle werden es bei der Wahl so einfach haben wie die
Hausärzte. Verschiedene Listen werden sich zur Wahl stellen
und alle streben die Vertretung aller Fachgruppen in einer gemeinsamen KV RLP an. Die Vertreterversammlung als höchstes
Organ der KV RLP trägt Verantwortung für die Sicherstellung,
die auskömmliche Vergütung ihrer Mitglieder sowie für die
­Organisation selbst mit ihren über 500 Mitarbeitern. Das kann
sie hervorragend leisten, wenn ihre Delegierten ohne persönliche Eitelkeiten und mit einer guten ärztlichen Haltung die
Interessen der Mitglieder und Patienten überschauen. Wählen
Sie die entsprechenden Persönlichkeiten! Sie haben die Wahl.
Beste Grüße
Dr. Peter Heinz
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
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VV-Wahl der KV RLP
GESTALTEN SIE IHRE ZUKUNFT MIT
©CONTRASTWERKSTATT/FOTOLIA
Wahlberechtigte Mitglieder können vom 26. Oktober bis zum
9. November 2016 die Zusammensetzung der Vertreterversammlung (VV)
der KV RLP neu bestimmen.
Es wird spannend: In wenigen Wochen entscheiden Sie als Mitglied der KV RLP in einer Wahl darüber, welche politische
Richtung Ihre ärztliche Selbstverwaltung in den kommenden
sechs Jahren einschlägt. Aufgerufen zur Wahl sind nicht nur
niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Einzel- oder
Gemeinschaftspraxen. Genauso wahlberechtigt sind auch angestellte Ärzte, ob in Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften
oder Medizinischen Versorgungszentren, sowie ermächtigte
Ärzte an Krankenhäusern.
Ebenfalls in Teilzeit praktizierende Mitglieder können ihr Wahlrecht beanspruchen, sofern sie eine wöchentliche Arbeitszeit
von mehr als zehn Stunden aufweisen. Im Zweifel entscheidet
der zuständige Wahlausschuss über die Wahlberechtigung.
4
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
Die Vertreterversammlung (VV) ist das höchste Organ, das Parlament der KV RLP. Sie besteht in Rheinland-Pfalz aus 40 Mitgliedern und kommt mindestens viermal im Jahr zusammen.
Viele Tagesordnungspunkte wie Haushalt oder Änderungen
beim Bereitschaftsdienst werden durch Ausschüsse wie die
beratenden Fachausschüsse oder den Haupt- und Finanzausschuss beraten und vorbereitet. Eine hohe Wahlbeteiligung
ist wichtig, denn damit wird die Arbeit und Legitimation der
Selbstverwaltung mit den angeschlossenen Gremien gestärkt.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, was Sie bei der Stimmabgabe beachten müssen. Im Interview äußern sich VV-Vorsitzender Dr. Olaf Döscher und sein Stellvertreter, Dr. Lutz Riedel,
über Herausforderungen für die Selbstverwaltung sowie Errungenschaften der VV in der ablaufenden Amtsperiode.
EINE VERANTWORTUNGSBEWUSSTE VV HAT DIE WEICHEN IN DIE
ZUKUNFT GUT GESTELLT
Für den amtierenden Vorsitzenden der VV Dr. Olaf Döscher und seinen Stellvertreter Dr. Lutz Riedel hat die
KV RLP ihre gestalterischen Möglichkeiten ausgeschöpft und geht aus dieser Legislaturperiode gestärkt
hervor. Dieser Prozess soll in der nächsten Amtsperiode fortgesetzt werden.
Herr Dr. Döscher, Herr Dr. Riedel, in der KV RLP stehen in Kürze
Wahlen zur neuen VV an. Warum ist es für Sie wichtig, dass
Mitglieder unbedingt von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen
sollten? Hat dies auch etwas mit den jüngsten Plänen des
Bundesgesundheitsministeriums zu tun, die ärztliche Selbstverwaltung stärker zu kontrollieren?
„Beteiligen Sie sich im Herbst in möglichst großer Zahl
an der VV-Wahl der KV RLP. Zum einen interpretiert
die Politik eine niedrige Wahlbeteiligung als Abkehr
vom System. Geht es jedoch um parlamentarische
Entscheidungen, sieht sie eine niedrige Beteiligung als
ausreichende Legitimation für die Umsetzung von Gesetzen gegen unsere Interessen an.“
Dr. Lutz Riedel, stellvertretender Vorsitzender der VV
Dr. Döscher: Die VV ist das Organ der Kassenärztlichen Vereinigung, das die Ausrichtung der Politik der KV festlegt, also das
Parlament der Mitglieder. Es geht bei der anstehenden Wahl im
Herbst darum, dass unsere Mitglieder dieses Parlament stärken.
Eine hohe Wahlbeteiligung sendet auch gegenüber der Politik
in Berlin das Signal aus, dass die niedergelassene Ärzteschaft hinter ihrem Vertretungsorgan steht. Eine starke VV, die von
einer breiten Mehrheit der Mitglieder getragen ist, kann mit einem entsprechend
gesunden berufspolitischen Selbstbewusstsein gegenüber den politischen
Akteuren und Verhandlungspartnern auf
Bundesebene argumentieren und hat so
eine größere Durchsetzungskraft.
Dr. Riedel: Eine ganze Reihe von Politikern
wertet die intensive und kritische Diskussion in unseren Reihen zur Gesundheitsversorgung der Menschen nur zu gerne als Startsignal für sich
selbst, diese machtpolitisch zur Staatssache machen zu können. Die Konsequenz waren Eingriffe in die Unabhängigkeit der
Selbstverwaltung und somit eine zunehmende Fremdbestimmung unserer ärztlichen Angelegenheiten, wie an den Geset­
zesbeschlüssen der vergangenen Jahre und auch weiteren­
­ ngekündigten Eingriffen deutlich wird. Wir sollten es der
a
­Politik nicht zu einfach machen, uns immer wieder auseinanderzudividieren und die Selbstverwaltung und damit uns alle, die
wir diesen Versorgungsauftrag verantwortlich wahrnehmen, zu
schwächen. Eine hohe Wahlbeteiligung bei den KV-Wahlen ist
deshalb äußerst wichtig und ein richtig gutes Signal.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts
müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzliche Vorgaben überprüfen
und durchsetzen. Hat die Vertreterversammlung trotzdem noch Spielräume,
ihrer Funktion als Parlament und somit
Interessensvertretung der Vertragsärzte
und Vertragspsychotherapeuten gerecht
zu werden?
Dr. Riedel: Unsere VV hat diese Aufgabe
wahrgenommen und ihre Spielräume,
wo immer es möglich war, genutzt. Dabei
geht es wesentlich auch um gerechte Arbeits- und auch Honorarverteilung. Das Nutzen der Gestaltungsmöglichkeiten durch
stetige Anpassung der Honorarverteilung an die Versorgungsrealität unter Mitarbeit der Fachausschüsse der VV ist nur ein
Beispiel dafür. Weiter hat die KV RLP bei erster Gelegenheit die
„So wie mein Kollege Riedel appelliere auch ich an
alle Kolleginnen und Kollegen: Helfen Sie mit, dass
auch die neue Vertreterversammlung in dem Zeitraum 2017 bis 2022 unsere ärztlichen und psychotherapeutischen Interessen durchsetzungsstark vertreten kann. Stärken Sie unsere Selbstverwaltung!
Wählen Sie im Herbst Ihre nächste VV.“
Dr. Olaf Döscher, Vorsitzender der VV
umstrittenen RLV abgeschafft, die noch heute in den meisten
KVen zu erheblichen Diskussionen und einem immensen Verwaltungsaufwand führen. Dieser Schritt führte nicht nur zu mehr
Transparenz, sondern über die Individualbudgets zu einer auf die
einzelne Praxis bezogenen Abbildung des Versorgungsgeschehens und damit zu mehr Gerechtigkeit in der Honorarverteilung,
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VV-Wahl der KV RLP
Insgesamt zeichnen sich die Sitzungen aber dadurch aus, dass
die Delegierten ihre Argumente austauschen und dass der Wille dazu da ist, gemeinsam zu einem Konsens zu kommen. So
wurden Diskussionen häufig mit unterschiedlichen Meinungen
begonnen, aber der überwiegende Teil der getroffenen Entscheidungen und Beschlüsse der VV basierte dann auf einer
breiten Mehrheit. Hier findet tatsächlich ein konstruktiver Prozess statt. Unser größter Erfolg in der laufenden Amtsperiode
ist, dass wir trotz unterschiedlicher Meinungen in Sachthemen
eine kontinuierliche gemeinsame Zusammenarbeit über sechs
Jahre gewährleistet haben.
Ein erfolgreiches Team: Dr. Olaf Döscher (rechts) und Dr. Lutz Riedel leiten seit
sechs Jahren gemeinsam die VV der KV RLP.
so gut dies eben unter der Knute der Budgetierung machbar ist.
An diesen Beispielen wird deutlich, dass sich eine repräsentative
und diskussionsfähige starke VV auszahlt.
Worin bestehen denn die Vorteile einer unabhängigen ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung gegenüber einem Staatskommissar, mit dem ja einige politische
­Repräsentanten auf Bundesebene liebäugeln?
Dr. Döscher: Wir als ärztliche und psychotherapeutische
VV-Mitglieder bekommen im Alltag täglich eins zu eins mit,
was in unseren Praxen passiert. Mein Kollege Dr. Lutz Riedel
praktiziert täglich in einer chirurgischen Praxis und ich in einer
allgemeinärztlichen Praxis. Alle 40 Delegierten der VV zusammen repräsentieren die Meinung der rheinland-pfälzischen
Ärzteschaft. Als VV setzen wir einen gesetzlichen Auftrag um,
die VV ist das Entscheidungsorgan der KV RLP.
Hauptaufgabe ist die Kontrolle des Vorstandes, die von uns
sehr ernst genommen wird. Ich denke, die VV hat diese Aufgabe in den zurückliegenden sechs Jahren sehr kompetent und
eng an den Interessen aller Kolleginnen und Kollegen orientiert
wahrgenommen. Ohne die ärztliche und psychotherapeutische
Kompetenz als Verbindung zwischen unmittelbarer Basis und
operativem Geschäft kann dies nicht gelingen. In RheinlandPfalz funktioniert die Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsfunktion der VV und dem operativen Handeln des Vorstandes
der KV RLP sehr gut. Auch der Informationsfluss seitens des
Vorstandes zur VV klappt hervorragend.
Die aktuelle Vertreterversammlung setzt sich aus 40 Mitgliedern von insgesamt zehn verschiedenen Wahllisten zusammen. Haben unterschiedliche Positionen dieser verschiedenen
Fraktionen Entwicklungen blockiert oder haben gemeinsame
Positionen überwogen?
Dr. Riedel: In der VV gibt es zwar durchaus unterschiedliche Positionen und es wird häufig hart diskutiert, oft auch im Vorfeld in den verschiedenen Fraktionen und Fachausschüssen.
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Dr. Döscher: Dem kann ich voll und ganz zustimmen. Wenn ich
auf die vergangenen zwei Amtsperioden zurückblicke, stelle ich
fest, dass die Arbeit in der VV immer konstruktiver und sachbetonter wird. Trotz unterschiedlicher Positionen zwischen
Haus- und Fachärzteschaft wurde – nicht immer friktionsfrei
und auch nicht immer einfach – eine stabile Grundlage geschaffen, die es ermöglicht, dass sich alle anderen Arztgruppen
einschließlich der Psychotherapeuten in den Diskussionen zu
einem Vernunftsblock zusammenschließen. Dies wurde nicht
zuletzt auch ermöglicht durch eine grundsätzliche und abstimmungsfähige Vorbereitung vieler Punkte in den Fraktionen und
Ausschüssen.
Um eine gemeinsame Position zu finden und einen Konsens zu
erzielen, ist eine vertrauensvolle und offene Diskussionskultur sicher unabdingbar.
Dr. Döscher: Da sprechen Sie etwas sehr Wichtiges an. Die Verpflichtung von Lutz Riedel und mir ist es, die Wahrnehmung
des parlamentarischen Amtes durch uneingeschränkte Redefreiheit der Kollegen zu schützen, insbesondere in den sogenannten geschlossenen Sitzungen. Wenn aus einer nicht öffentlichen Sitzung zitiert wird, halte ich das für ein grobes,
unkollegiales und skandalöses Verhalten, was unserem Schutzauftrag gegenüber den Kollegen deutlich widerspricht. Jeder
Delegierte in der VV muss sich darauf verlassen können, dass
Vertrauliches auch vertraulich bleibt.
Dr. Riedel: Deshalb hat die VV auch eine gemeinsame Resolution verabschiedet und entsprechende Schritte gegen einen Delegierten, der diese Regel gebrochen hat, im einvernehmlichen
Konsens eingeleitet. Interna zu veröffentlichen, verstößt gegen
den Grundsatz der Verschwiegenheitspflicht. Es geht hier um
den Persönlichkeitsschutz von betroffenen Personen wie auch
den Erhalt eines konstruktiven Entscheidungsfindungsprozesses, in dem alle Aspekte und Kritik bedenkenlos zur Sprache
kommen können.
Einige Standesvertreter plädieren für Haus- und FacharztKVen, teils auch eine eigene KV für Psychotherapeuten. Die
Abschaffung des Kollektivvertrages scheint für einige Ärzte
ebenfalls kein Tabu zu sein. Wie stehen Sie zur gemeinsamen
Selbstverwaltung und zum Kollektivvertrag?
Dr. Riedel: Jede Spaltung der Ärzteschaft, die von der Politik immer wieder gerne betrieben wird, schwächt uns und damit
ärztliche Interessen. Daher stehen wir nach wie vor uneingeschränkt zum Kollektivvertrag. Als VV übernehmen wir
innerhalb der Selbstverwaltungsorganisation eine wichtige Funktion. Wir würden uns wünschen, dass die Rechte der
Selbstverwaltung wieder so zum Tragen kommen, wie es ursprünglich gedacht war, und die Politik nicht meint, sie müsse
sich in alles einmischen und uns Knüppel zwischen die Beine
werfen. Dadurch werden Entscheidungen und verantwortliches Miteinander der Selbstverwaltung torpediert. Wenn ich
mir die verabschiedeten Gesetze der letzten Zeit anschaue, finde ich leider immer wieder Punkte, die es nicht einfacher machen, unsere eigentliche ärztliche Tätigkeit auszuüben.
Dr. Döscher: So ist es! Jede Zersplitterung schwächt uns und das
Gesamtsystem. Ohne den Kollektivvertrag hätten wir in der
ärztlichen Selbstverwaltung nicht bestehen können, seine Abschaffung wäre ein Rückfall in die vertragsärztliche Steinzeit.
Selektivverträge werden nur eine Ergänzung und ein Motor, nie
ein Ersatz des Kollektivvertragssystems sein können. Bei den niedergelassenen Kollegen wird die Akzeptanz zu Selektivverträgen
niemals so hoch sein, dass diese zu einer Umkehr des Systems
führen würde. Ich bin mit meinem Kollegen Lutz Riedel der Überzeugung, dass wir eine starke Vertretung aller Facharztgruppen
mit einem Kollektivvertag nicht aufs Spiel setzen dürfen. Die
Kassen organisierten sich zum Spitzenverband und wir würden
uns immer kleiner machen, das wäre widersinnig.
Vielen Dank für das Gespräch!
Dr. Olaf Döscher ist seit 1990 niedergelassener Facharzt für
Allgemeinmedizin sowie Innere und Allgemeinmedizin in
Boppard. Von 2000 bis 2004 war er Mitglied des Vorstandes
der KV Koblenz. Seit der Fusion der vier rheinland-pfälzischen
KVen im Jahre 2005 ist er ununterbrochen Mitglied der Vertreterversammlung der KV RLP und ebenso lange, also seit zwölf
Jahren, deren Vorsitzender.
Dr. Lutz Riedel hat sich 1997 als Facharzt für Chirurgie und
Unfallchirurgie in der Mainzer Innenstadt niedergelassen. In
der ersten Amtsperiode der Vertreterversammlung der KV
RLP – 2005 bis 2011 – war er stellvertretendes Mitglied. Seit
2011 ist er als Mitglied der Vertreterversammlung auch deren
stellvertretender Vorsitzender.
VERTRETERVERSAMMLUNG – DAS PARLAMENT DER KV RLP
Mindestens viermal im Jahr kommen die gewählten Vertreter der ärztlichen Selbstverwaltung zusammen, um wichtige Beschlüsse zu fassen.
Die Aufgaben der VV sind in der Hauptsatzung der KV RLP
geregelt. Dazu gehören zum Beispiel:
ƒƒ Beschlüsse über Richtlinien für die Durchführung der
vertragsärztlichen Versorgung
ƒƒ Beschlüsse zur Honorarverteilung in Rheinland-Pfalz
ƒƒ Beschlüsse zur Bereitschaftsdienstordnung
ƒƒ Genehmigung des Haushalts
ƒƒ Wahl, Anstellung und Kontrolle des amtierenden
­Vorstandes der KV RLP
ƒƒ Wahl von Ausschussmitgliedern, zum Beispiel der beratenden Fachausschüsse sowie des Haupt-, Finanz- und
Vertragsausschusses
Hauptsatzung der KV RLP: www.kv-rlp.de/561659
Mitglieder der VV der KV RLP: www.kv-rlp.de/443113
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VV-Wahl der KV RLP
VARIABLES WAHLVERFAHREN FÜR VIELE LISTEN
Bei der Wahl zur Vertreterversammlung gibt es einige Besonderheiten. KV PRAXIS erläutert das Prinzip der
Verhältniswahl und informiert über die einzelnen Wahlmöglichkeiten.
Bald wird es ernst: Dann wird der Wahlausschuss der KV RLP
alle Wahlberechtigten schriftlich zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufrufen. Wie viele Wahlvorschläge mit jeweils wie
vielen Kandidaten auf dem Stimmzettel zur Auswahl stehen
werden, entscheidet sich am 10. Oktober 2016. Bis zu diesem
Termin können wahlberechtigte Mitglieder ihre Wahlvorschläge bei der KV RLP einreichen.
Mit einem Wahlvorschlag bewirbt sich eine Liste von Kandidaten (Listenwahlvorschlag) oder ein einzelner Kandidat (Einzelwahlvorschlag) um den Einzug in die Vertreterversammlung
der KV RLP. Da es sich bei der VV-Wahl der KV RLP um eine Verhältniswahl handelt, richtet sich die Anzahl der Mandate, die
ein Wahlvorschlag in der Vertreterversammlung erhält, nach
dem Anteil der Stimmen, den er bei der VV-Wahl erhalten hat.
Aus rechtlichen Gründen ist eine Mehrheitswahl, bei der nur
dem Wahlvorschlag Mandate zugeteilt werden, der die meisten
Stimmen erhält, nicht zulässig.
So werden die Mandate ermittelt
Wie viele Sitze die einzelnen Wahlvorschläge in der Vertreterversammlung erhalten, wird anhand des D´Hondtschen
Höchstzahlverfahrens berechnet. Dabei werden die Gesamt-
stimmenzahlen eines jeden Wahlvorschlages nacheinander
durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt, bis so viele Höchstzahlen errechnet
wurden, wie Mandate zu vergeben sind. Nacheinander werden
nun die zu vergebenden Mandate entsprechend der Größe der
Höchstzahlen in absteigender Reihenfolge den Wahlvorschlägen zugeordnet. Der Wahlvorschlag mit den meisten Höchstzahlen erhält so die meisten Mandate. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.
Auch Bewerber auf hinteren Listenplätzen haben eine Chance
Wie groß die Chancen sind, als Kandidat eines Wahlvorschlages
einen Sitz in der künftigen Vertreterversammlung zu bekommen, hängt entscheidend davon ab, wie viele Stimmen er oder
sie erhält. Der Wähler hat verschiedene Möglichkeiten der
Stimmabgabe: Er kann durch Kumulieren und Panaschieren die
Chancen der Kandidaten, die auf hinteren Listenplätzen stehen,
erhöhen, nach vorne zu rücken. Auch kann er Kandidaten auf einer Liste streichen, sodass diese keine Stimmen erhalten, selbst
wenn die Liste im Ganzen angekreuzt wurde.
Informationen zur VV-Wahl: www.kv-rlp.de/318287
Geschäftsstelle Landeswahlausschuss:
Telefon 06131 326-119
VV-WAHL: SO VERTEILEN SIE IHRE STIMMEN RICHTIG
Jeder Wahlberechtigte kann insgesamt voraussichtlich 36 Stimmen vergeben, jeder psychotherapeutische
Wahlberechtigte hat voraussichtlich insgesamt vier Stimmen. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf
dem Stimmzettel wird durch Los bestimmt.
Folgende vier Möglichkeiten bestehen, Ihre Stimmen gültig zu
vergeben.
Wahlvorschlag Nr. XA
Name Wahlvorschlag
1
2
3
4
5
6
8
Kandidat A
Kandidat B
Kandidat C
Kandidat D
Kandidat E
Kandidat F
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
1. Einen Wahlvorschlag als Ganzes wählen
Sie können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem Sie nur diesen einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste ankreuzen, ohne Stimmen an einzelne Kandidaten zu vergeben.
So wird gezählt
Jeder Kandidat des angekreuzten Wahlvorschlages erhält in der
Reihenfolge der Liste so lange jeweils eine Stimme, bis alle Ihre
Stimmen vergeben oder jedem Kandidaten drei Stimmen zugeteilt sind.
Folge
Dieser Wahlvorschlag erhält so viele Stimmen, wie auf ihn entfallen können. Damit erhöht sich die Chance für diesen Wahlvorschlag auf Mandate in der VV.
2. Einen Wahlvorschlag als Ganzes wählen und einzelne Kandidaten bevorzugen oder ausschließen
Sie können einen Wahlvorschlag in der Kopfzeile ankreuzen
und einzelnen Kandidaten dieses Wahlvorschlages entweder
eine, zwei oder drei Stimmen geben (kumulieren) und/oder andere Kandidaten streichen.
Wahlvorschlag Nr. XB
Name Wahlvorschlag
1
2
3
4
5
6
Kandidat A
Kandidat B
Kandidat C
Kandidat D
Kandidat E
Kandidat F
3. Einen Wahlvorschlag und einzelne Kandidaten aus mehreren Wahlvorschlägen wählen
Sie können einen Wahlvorschlag in der Kopfzeile ankreuzen
und zusätzlich vorab Stimmen an Kandidaten unterschiedlicher
Wahlvorschläge vergeben (panaschieren). Sie können jedem
Kandidaten bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
So wird gezählt
Ihre einzeln vergebenen Stimmen erhalten die entsprechenden
Kandidaten aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen vorab. Ihre nicht verbrauchten Stimmen werden dann so lange auf die Kandidaten des angekreuzten Wahlvorschlages
So wird gezählt
Kandidaten, denen Sie vorab Stimmen gegeben haben, erhalten diese auch vorab. Nicht verbrauchte Stimmen werden auf
die Kandidaten der Liste von oben nach unten verteilt, bis alle
Stimmen vergeben sind oder jeder Kandidat drei Stimmen erhalten hat. Die von Ihnen gestrichenen Kandidaten erhalten
keine Ihrer Stimmen.
Folge
Dieser Wahlvorschlag erhält so viele Stimmen, wie auf ihn entfallen können. Damit erhöht sich die Chance für diesen Wahlvorschlag auf Mandate in der VV. Für Kandidaten mit Vorabstimmen erhöht sich die Chance auf ein Mandat in der VV
gegenüber den anderen Kandidaten des Wahlvorschlages. Für
gestrichene Kandidaten verringert sich die Chance auf ein Mandat in der VV gegenüber den anderen Kandidaten des Wahlvorschlages.
von oben nach unten verteilt, bis alle Stimmen vergeben
oder jedem Kandidaten drei Stimmen zugeteilt sind.
Folge
Ihre Stimmenanzahl wird auf mehrere Wahlvorschläge verteilt,
kein Wahlvorschlag erhält Ihre gesamte Stimmenanzahl. Es erhöht sich die Chance für den angekreuzten Wahlvorschlag auf
Mandate in der VV. Es erhöhen sich die Chancen für die vorab
und mehrfach angekreuzten Kandidaten auf ein Mandat in der
VV gegenüber den anderen Kandidaten der entsprechenden
Wahlvorschläge.
Wahlvorschlag Nr. XC
Wahlvorschlag Nr. XD
Name Wahlvorschlag
Name Wahlvorschlag
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
Kandidat A
Kandidat B
Kandidat C
Kandidat D
Kandidat E
Kandidat F
Kandidat A
Kandidat B
Kandidat C
Kandidat D
Kandidat E
Kandidat F
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
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VV-Wahl der KV RLP
4. Einzelne Kandidaten aus einem Wahlvorschlag oder aus
mehreren Wahlvorschlägen wählen
Sie können alle Ihre Stimmen an verschiedene Kandidaten in
verschiedenen Wahlvorschlägen vergeben (panaschieren) und
dabei jedem Kandidaten auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Wenn Sie nicht die Gesamtzahl Ihrer
Stimmen vergeben, verfallen Ihre nicht vergebenen Stimmen,
wenn Sie nicht zusätzlich einen Wahlvorschlag als Ganzen ankreuzen (Variante Nr. 3).
So wird gezählt
Jede Stimme wird im ersten Schritt dem entsprechenden Wahlvorschlag zugeordnet, um die Anzahl der Mandate dieses
Wahlvorschlages in der VV zu ermitteln. Erst wenn im zweiten
Schritt die Mandate des Wahlvorschlages den einzelnen Kandidaten dieses Wahlvorschlages zugeordnet werden, entscheiden die Einzelstimmen.
Folge
Zum einen erhöhen sich die Chancen, dass ein Wahlvorschlag
mit angekreuzten Kandidaten Mandate in der VV erhält. Außerdem erhöht sich die Chance eines angekreuzten Kandidaten
auf ein Mandat in der VV gegenüber den anderen Kandidaten
des Wahlvorschlages.
Auskunft bei Fragen rund um die VV-Wahl 2016:
Mario Lowey 06131 326-251
Helga Vogel 06131 326-119
Wahlvorschlag Nr. XE
Wahlvorschlag Nr. XF
Name Wahlvorschlag
Name Wahlvorschlag
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
Kandidat A
Kandidat B
Kandidat C
Kandidat D
Kandidat E
Kandidat F
Kandidat A
Kandidat B
Kandidat C
Kandidat D
Kandidat E
Kandidat F
VORSICHT – WAHL UNGÜLTIG!
In diesen Fällen ist der Stimmzettel ungültig:
Wann die KV RLP den Wahlbrief zurückweisen muss:
ƒƒ Auf dem Stimmzettel wurde mehr als ein Wahlvorschlag angekreuzt.
ƒƒ Der Stimmzettel ist mit einem Kommentar versehen.
ƒƒ Statt des amtlich hergestellten Stimmzettels wurde
ein anderer Stimmzettel oder statt des amtlich hergestellten Wahlumschlags wurde ein anderer Umschlag
verwendet.
Fehlende oder verloren gegangene Wahlunterlagen
können bei der KV RLP angefordert werden!
ƒƒ Der Stimmzettel enthält keine Kreuze oder andere eindeutige Kennzeichnung.
ƒƒ Der Wahlumschlag ist offen.
ƒƒ Der Wahlbrief ist am Wahltag 9. November 2016 nach
18 Uhr oder später bei der KV RLP eingegangen.
ƒƒ Dem äußeren Wahlbriefumschlag wurde kein innerer
verschlossener Wahlumschlag beigefügt.
ƒƒ Der äußere Wahlbriefumschlag wurde im nicht verschlossenen Zustand abgegeben.
ƒƒ Die vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung ist im
äußeren Wahlbriefumschlag nicht enthalten.
ƒƒ Die vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung ist
nicht unterschrieben.
ƒƒ Der Wahlbriefumschlag enthält über die Wahlunterlagen hinaus einen „weiteren, deutlich fühlbaren Gegenstand“.
§§ 20, 21 Wahlordnung KV RLP: www.kv-rlp.de/318287
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KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
RAHMENBEDINGUNGEN SCHAFFEN: DIE GREMIENARBEIT
Vorstandsmitglieder der KV RLP engagieren sich auf Bundes- und auf Landesebene.
Für die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für die
in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen
Versorgung tätigen Ärzte und Psychotherapeuten ist die Vorarbeit in vielen Gremien und Arbeitsgruppen auf der Bundesund Landesebene erforderlich. KV PRAXIS gibt einen Überblick
Bewertungsausschuss Ärzte
Der Bewertungsausschuss beschließt
den Einheitlichen Bewertungsmaßstab
(EBM) und alle Änderungen. Er legt weiterhin den Orientierungswert fest, also
den Punktwert, mit dem die Punkte des
EBM bewertet werden. Der Orientierungswert ist die Basis für die Honorarverhandlungen auf Landesebene. Der
Bewertungsausschuss tagt etwa sechsmal im Jahr. Ihm gehören jeweils drei
von der KBV und vom Spitzenverband
der gesetzlichen Krankenversicherung
benannte Mitglieder an.
Dr. Sigrid Ultes-Kaiser ist stellvertretendes Mitglied des Ausschusses.
über die Gremienarbeit des Vorstandes der KV RLP. Dabei sind
sowohl Gremien auf Bundesebene als auch auf Landesebene
im Fokus sowie Gremien der eigenen Selbstverwaltung – KBV
und KV RLP – und der gemeinsamen Selbstverwaltung mit den
Krankenkassen.
Ergänzter Bewertungsausschuss
Der ergänzte Bewertungsausschuss beschließt Anpassungen des EBM zur Vergütung der Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
(ASV) gemäß § 116 b SGB V. Hierfür wird
der Bewertungsausschuss Ärzte um
jeweils drei Mitglieder der Deutschen
Krankenhausgesellschaft und des GKVSpitzenverbandes ergänzt. Der ergänzte
Bewertungsausschuss tagt viermal im
Jahr.
Dr. Sigrid Ultes-Kaiser ist stellvertretendes Mitglied des Ausschusses.
Der Vorstand in
Bundesgremien der
gemeinsamen
Selbstverwaltung
Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten,
­Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland. Die Entscheidungen des G-BA werden durch Unterausschüsse vorbereitet. Der
Unterausschuss Arzneimittel erarbeitet Beschlussvorlagen zur Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln. Er tagt einmal im Monat.
Dr. Peter Heinz ist Mitglied dieses Unterausschusses und der dazugehörenden Arbeitsgruppe „Schutzimpfungen“.
©G-BA
Unterausschuss DMP
Der Unterausschuss erarbeitet DMP-Richtlinien und bereitet
entsprechende Beschlüsse vor. Er tagt sechsmal im Jahr.
Dr. Klaus Sackenheim ist stellvertretendes Mitglied.
Unterausschuss Methodenbewertung
Der Unterausschuss beschäftigt sich mit der Frage, welche
­Leistungen ambulant erbracht werden dürfen. Er tagt sechsmal
im Jahr.
Dr. Peter Heinz ist stellvertretendes Mitglied.
Der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
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VV-Wahl der KV RLP
KBV-Arbeitskreis 4 (AK 4)
Der AK 4 der KBV bereitet Grundsatzentscheidungen zu Honorarthemen vor.
Er tagt einmal im Monat.
Rheinland-Pfalz wir durch Dr. Sigrid
Ultes-Kaiser, Dr. Peter Heinz, Dr. Klaus
Sackenheim und Leo Mattes vertreten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in
Berlin.
Abstimmung bei der Vertreterversammlung der KBV
Vorstand des Zentralinstituts für
die Kassenärztliche Versorgung (Zi)
Mit wissenschaftlichen Analysen und
Studien rund um die medizinische Versorgung liefert das Zi den Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen
wichtige Daten zur Gestaltung zukünftiger Versorgungsstrukturen. Den KVen
dienen die Analysen auch als wichtige
Basis zur Verhandlung von Honoraren.
Der Vorstand des Zi tagt sechsmal im
Jahr.
Dr. Sigrid Ultes-Kaiser ist Mitglied im
Zi-Vorstand.
Kuratorium des Zi
Das Kuratorium des Zi ist der Aufsichtsrat des Zi. Es trifft Entscheidungen, die
für die Stiftung von grundsätzlicher
Bedeutung sind, und überwacht den
­
Vorstand. Das Kuratorium tagt viermal
im Jahr.
Dr. Peter Heinz ist Mitglied des
Kuratoriums.
Der Vorstand in
Bundesgremien der
eigenen
Selbstverwaltung
©KBV
KBV-Arbeitskreis 5 (AK 5)
Der AK 5 der KBV ist für Fragen der
Qualitätssicherung zuständig. Er tagt
­
viermal im Jahr.
Rheinland-Pfalz wird durch Dr. Peter
Heinz vertreten.
©KBV
KBV-Arbeitskreis der KVen (AK KV)
Der AK KV behandelt alle für die KVen
relevanten Themen, unter anderem
zur Vorbereitung von Beschlüssen der
KBV-VV. Er tagt einmal im Monat.
Für Rheinland-Pfalz sind Dr. Sigrid
Ultes-Kaiser, Dr. Peter Heinz und
Dr. Klaus ­Sackenheim vertreten.
Vertreterversammlung (VV) der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
Die VV der KBV ist das höchste Entscheidungsgremium der
KBV. Sie bestimmt die Grundsätze der KBV-Politik. Darüber hinaus wählt und kontrolliert sie den Vorstand der KBV. Die VV
tagt viermal im Jahr. Hinzu kommen bei Bedarf weitere Klausurtagungen. Sie hat 60 Mitglieder, die sich aus den Vorständen
der KVen und von den Länder-KVen gewählten ehrenamtlichen
Ärzten sowie Psychologischen Psychotherapeuten beziehungsweise Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zusammensetzen.
Rheinland-Pfalz wird durch die Vorstandsmitglieder Dr. Sigrid
Ultes-Kaiser und Dr. Peter Heinz sowie den Radiologen
Dr. Wolfram Schaeben vertreten.
Weitere Termine auf Bundesebene
Neben der regelmäßigen Gremienarbeit nehmen die Vorstandsmitglieder der KV RLP weitere Termine in Berlin wahr. Dazu
gehören beispielsweise Besprechungen mit Entscheidungsträgern der KBV, Berufsverbandsvertretern und Politikern.
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KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
Die Vertreterversammlung der KV RLP in Mainz.
Vertreterversammlung (VV)
der KV RLP
Die VV ist das oberste Entscheidungsorgan der KV RLP. Die Aufgaben der VV
sind vielfältig. So beschließt sie die
Hauptsatzung der KV RLP und weitere
Bestimmungen autonomen Rechts wie
die Bereitschaftsdienstordnung oder die
Richtlinien für die Durchführung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung im Land. Sie wählt
und führt Aufsicht über den hauptamtlichen Vorstand und setzt den Haushaltsplan fest. Sie tagt viermal im Jahr.
Die Teilnahme aller drei Vorstandsmitglieder der KV RLP ist obligatorisch. Sie
erstatten der VV Bericht und nehmen
zu allen Fragen der VV-Delegierten
Stellung. Die VV wird von ihren beiden
Vorsitzenden, Dr. Olaf Döscher, Hausarzt aus Boppard, und Dr. Lutz Riedel,
Chirurg aus Mainz, geleitet.
Beratende Fachausschüsse
Die drei Beratenden Fachausschüsse – für die hausärztliche und die fachärztliche
­Versorgung sowie für Psychotherapie – tagen jeweils im Vorfeld einer Vertreterversammlung, also ebenfalls viermal im Jahr. Die Ausschüsse bereiten Abstimmungen in
der VV vor und beraten über Auswirkungen auf den jeweiligen Versorgungsbereich.
Die Vorstandsmitglieder der KV RLP nehmen regelmäßig an den Sitzungen der
Beratenden Fachausschüsse teil.
Der Vorstand in Gremien
der eigenen und der gemeinsamen
Selbstverwaltung
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Hauptaufgabe des Landesausschusses ist es zu prüfen, ob innerhalb einzelner
­Planungsbereiche und für bestimmte Arztgruppen eine Über- oder Unterversorgung
besteht. Er ist neben dem Vorsitzenden und zwei unparteiischen Mitgliedern mit neun
Vertretern der Krankenkassen, neun Vertretern der Ärzte sowie neun nicht stimm­
berechtigten Patientenvertretern besetzt. Der Landesauschuss tagt ein- bis zweimal
im Jahr und trifft zusätzlich Beschlüsse im Umlaufverfahren.
Mitglieder des Landesausschusses sind Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Dr. Peter Heinz,
Dr. Klaus Sackenheim, die Geschäftsbereichsleiter Gunther Beth und Torsten Erb
sowie der Leiter der Rechtsabteilung Mario Lowey. Sie werden bei Bedarf durch
­Mitarbeiter der KV RLP vertreten.
MITWIRKUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR MITGLIEDER IN GREMIEN
Rund 230 ärztliche und psychotherapeutische Mitglieder
für insgesamt 26 Gremien werden durch die VV der KV RLP
gewählt. Dazu gehören 28 Mitglieder und stellvertretende
Mitglieder für vier Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung (zwei Berufungsausschüsse und zwei Landesschiedsämter) sowie rund 200 Mitglieder und stellvertretende
Mitglieder für 21 Gremien der eigenen Selbstverwaltung.
Dazu gehören der Haupt-, Finanz-, Vertrags- und Wahlausschuss, Beratende Fachausschüsse, Schlichtungsstellen,
Disziplinar- und Zulassungsausschüsse. Rund 360 ärztliche und psychotherapeutische Mitglieder für insgesamt
rund 60 Gremien werden durch den Vorstand der KV RLP
benannt. Dazu gehören unter anderen Kommissionen für
spezielle medizinische Anwendungen, Qualitätssicherungskommissionen, Plausibilitätskommissionen und Ultraschallkommissionen. Über 20 dieser Gremien sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung, in denen also auch
Vertreter der Krankenkassen vertreten sind. Neben diesen
Gremien engagieren sich jedes Jahr fast 400 Moderatoren
in insgesamt 344 Qualitätszirkeln. Hinzu kommt das Engagement einer Vielzahl von Ärzten und Psychotherapeuten
in weiteren Standesorganisationen wie beispielsweise der
Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer, den vier Bezirksärztekammern in Rheinland-Pfalz, in
zahlreichen Berufsverbänden, ärztlichen Kreisvereinigungen und Ärztenetzen.
„Das Engagement dieser großen Zahl an Ärzten und Psychotherapeuten ist das Rückgrat der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung im Lande. Ohne dieses
Engagement hätte unsere Selbstverwaltung nicht die
weltweit beste medizinische Versorgung hervorbringen
können. Dem Engagement aller in der Berufspolitik engagierten Ärzte und Psychotherapeuten gebührt unser ganz
besonderer Dank!“, betonen die Vorstandsmitglieder der
KV RLP.
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
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VV-Wahl der KV RLP
GESTALTEN STATT NUR VERWALTEN
Die KV RLP ist nicht nur ein starker Partner beim Abschluss von gesetzlich vorgeschriebenen Verträgen
rund um die vertragsärztliche Versorgung. Auch auf dem Gebiet der Selektivverträge, deren Abschluss
freiwillig ist, hat sich die KV RLP als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner bewährt.
Wenn die KV RLP zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung das Honorar verhandelt, ist sie bestrebt, für die niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten ein gutes Ergebnis zu erzielen. Dabei gestalten sich die Verhandlungen mit
den rheinland-pfälzischen Krankenkassen nicht konfliktfrei.
Das liegt vor allem an den unterschiedlichen Interessen beider
Verhandlungspartner. Während die KV RLP eine angemessene
Vergütung für die ärztlichen Leistungen fordert, sind die Krankenkassen darauf ausgerichtet, eher den Wirtschaftlichkeitsund Prüfungsaspekt in den Vordergrund zu stellen.
Nicht nur das Honorar ist Verhandlungssache
Erschwerend kommt für das Verhandlungsgeschäft hinzu, dass
viele Vereinbarungen – vor allem die Honorarvereinbarung
– mittlerweile „gemeinsam und einheitlich“ mit allen Krankenkassen zu schließen sind. Dadurch können die unterschiedlichen Ausgangssituationen und Ziele der jeweiligen Krankenkassen nur unzureichend berücksichtigt werden. „Die Folge ist,
dass sich die Bereitschaft der Krankenkassen für Zugeständnisse oft am kleinsten gemeinsamen Nenner orientiert und
deshalb die Vorstellungen zwischen KV RLP und Kassen noch
weiter auseinanderliegen“, berichtet Christoph Leinz, stellver-
VERTRAGSABSCHLÜSSE DER KV RLP IM JAHR 2015
UND IM 1. HALBJAHR 2016
tretender Abteilungsleiter Verträge der KV RLP. Dennoch ist
es ihr in den letzten Jahren gelungen, überdurchschnittliche
Ergebnisse bei den Honorarverhandlungen mit den Kassenverbänden zu erzielen.
Neben dem Honorar verhandelt die KV RLP über zahlreiche weitere kollektivvertragliche Regelungen – beispielsweise zum
Ausgabevolumen für Arznei- und Heilmittel, Richtgrößen, zum
Sprechstundenbedarf, zur Onkologie und zu weiteren Fachgebieten, die für die betreffenden Vertragsärzte und -psychotherapeuten wichtig und verbindlich sind. Wie sich das Honorar für
ärztliche Leistungen im vierten Quartal 2015 insgesamt zusammensetzt, zeigt die untere Abbildung.
Bei den zu verhandelnden Verträgen sind viele gesetzliche und
vertragliche Regelungen sowie Beschlüsse und Richtlinien auf
Bundesebene zu beachten. All dies führt mitunter zu immer
umfangreicheren Verträgen, die insbesondere den Spagat zwischen Vollständigkeit einerseits und Praktikabilität andererseits finden müssen. Stehen die Verhandlungsergebnisse fest,
werden diese in entsprechende Verträge „gegossen“ und zwischen den Vertragspartnern abgestimmt. Erst danach können
die fertigen Verträge vom Vorstand beschlossen und mit den
Vertragspartnern vereinbart werden.
Anschließend müssen viele Verträge gegenüber der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, zur rechtlichen Prüfung vorgelegt werden. Daher findet hier auch ein regelmäßiger Dialog statt.
Verträge auch mit anderen Kostenträgern
Außer mit den Krankenkassen schließt die KV RLP auch Verträge mit den sogenannten „Sonstigen Kostenträgern“ (SKT) für
ihre Mitglieder. Dazu gehören zum Beispiel Verträge mit der
Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz, aber auch mit den 24
Landkreisen und zwölf kreisfreien Städten, insbesondere für
die Versorgung von Asylbewerbern. Mit dem Land RheinlandPfalz bestehen beispielsweise Verträge zur Umsetzung des
Landeskinderschutzgesetzes oder zum Schwangerschaftsabbruch in besonderen Fällen. Alle genannten Vereinbarungen
haben unter anderem den Vorteil, dass die hier erbrachten
Leistungen ebenfalls auf einfachem Weg gemeinsam mit der
Quartalsabrechnung elektronisch über die KV RLP abgerechnet
werden können.
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KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
HONORARRÜCKSTAND AUFGEHOLT
„Wir kämpfen als KV RLP Jahr für Jahr sowohl in den Gremien der KBV als auch in
den regionalen Verhandlungen mit den Krankenkassen für eine leistungsgerechte
Vergütung und haben in den vergangenen Jahren den Rückstand, der in RheinlandPfalz gegenüber anderen KV-Regionen bestand, aufholen können. So liegt der
durchschnittliche Fallwert der Hausärzte im Jahr 2015 bei 61,99 Euro und bei den
Fachärzten bei 64,37 Euro. Das sind 2,6 Prozent und 2,3 Prozent mehr als im V
­ orjahr.
Rheinland-Pfalz liegt mit dem Fallwert im Bundesvergleich nun auf Platz 7.“
KV RLP gestaltet Selektivverträge aktiv mit
Kerngeschäft der KV RLP sind die Regelungen zum Kollektivvertrag. In den vergangenen Jahren wurden jedoch auch zunehmend Selektivverträge abgeschlossen. Hierbei handelt es sich
um Verträge, welche die Krankenkassen anbieten und an denen
die Vertragsärzte und -psychotherapeuten sowie Versicherten
freiwillig teilnehmen können. Die Leistungen erhalten dabei in
der Regel nur bestimmte Personengruppen beziehungsweise
sind auf die Behandlung einzelner Krankheitsbilder gerichtet.
In diesem Zusammenhang hat die KV RLP beispielsweise Verträge zu den Disease-Management-Programmen, aber auch
zur Hautkrebsvorsorge, Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen, Früherkennung von Diabetesbegleiterkrankungen,
Behandlung depressiver Erkrankungen oder Multimorbidität
geschlossen. Solche Verträge werden eng mit den Berufsverbänden der jeweiligen Fachgruppen abgestimmt. „Im Zweifelsfall ist es besser, einen Selektivvertrag als KV RLP für ihre
Mitglieder selbst mitzugestalten und abzuschließen, als dieses
Feld anderen Akteuren zu überlassen“, so Wolfgang Thomas,
Leiter Verträge bei der KV RLP. „Das hat für die Mitglieder unter
anderem den Vorteil, dass sie weiterhin nur einen Ansprechpartner beziehungsweise eine Abrechnungsstelle haben.“
Ziel ist die Übernahme in die Regelversorgung
Selektivverträge gewinnen immer mehr an Bedeutung, weil sie
zum einen für die Versicherten Zusatzleistungen bieten und
zum anderen für die teilnehmenden Vertragsärzte und -psychotherapeuten extrabudgetäre Vergütungen enthalten. Das
Angebot der KV RLP erstreckt sich bei den Selektivverträgen
aber nicht nur auf schriftliche Informationen und telefonische
Auskünfte und Beratungen. Die KV RLP unterstützt auf Wunsch
auch Ärztegruppen oder einzelne Ärzte, die Sonder- oder Einzelverträge mit Krankenkassen verhandeln. Hierbei prüft sie
beispielsweise Vertragsentwürfe oder nimmt direkt an den
Vertragsverhandlungen teil.
Vorstand der KV RLP v. l. n. r.: Dr. Klaus Sackenheim,
Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Dr. Peter Heinz.
Wie sich in Zukunft das Verhältnis der Kollektivverträge zu den
Selektivverträgen entwickeln wird, ist offen. Selektivverträge
können die Regelversorgung nicht ersetzen, aber sinnvoll ergänzen. Die KV RLP setzt sich jedenfalls dafür ein, dass Regelungen, die sich in den Selektivverträgen bewährt haben, in die
Regelversorgung übernommen werden.
Informationen über neue Verträge
Natürlich informiert die KV RLP ihre Mitglieder über die neuen
Möglichkeiten und Regelungen im Kollektiv- und Selektivvertragsbereich. Da sich die Rahmenbedingungen, zum Beispiel
durch neue Gesetze, Richtlinien oder Beschlüsse, auf Bundesebene schnell verändern, sind nicht nur regelmäßig neue Verträge
zu schließen, sondern auch bestehende kontinuierlich anzupassen. In jedem Fall werden die betroffenen Mitglieder nicht nur
durch Praxisschreiben, sondern auch durch entsprechende Artikel in der KV KOMPAKT in der Rubrik Verträge wie auch auf der
Website der KV RLP informiert. Allein zwischen 2014 und 2015
nahm die Zahl der Zugriffe auf die Website-Rubrik Verträge um
48 Prozent zu, im ersten Halbjahr 2016 sogar um 85 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2015. Dieser tendenziell steigende Informationsbedarf ist zum einen auf die steigende Zahl von
Versorgungsverträgen, aber insbesondere auf die regelmäßig
anzupassenden Betreuungsstrukturverträge zurückzuführen.
Übersicht der bestehenden Verträge sowie aktuelle
Änderungen: www.kv-rlp.de/37731
Bei Fragen rund um die Verträge der KV RLP:
Vertrags-Hotline, Telefon 06131 326-326,
Fax 06131 326-266
Bei Fragen zur Abrechnung bei Verträgen mit Sonstigen
Kostenträgern:
Stefan Löffler, Telefon 06131 326-352,
[email protected]
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
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Schwerpunkt
BEIM HONORAR DEN DURCHBLICK BEHALTEN
©ANYABERKUT/FOTOLIA
Ärzte und Psychotherapeuten können sich bei allen grundsätzlichen oder speziellen Fragen, die ihr
­Honorar betreffen, an die KV RLP wenden. Die Honorarberatung hat jedoch weit mehr an Services für ihre
Mitglieder zu bieten.
Wie wird mein Honorar berechnet? Für solche und weitere Fragen steht die
Honorarberatung der KV RLP gerne zur Verfügung.
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dann Grundlage für die Ermittlung des Honorars jeder einzelnen Praxis.
Mehr Transparenz und Gerechtigkeit durch die geänderte
Honorarverteilung
Die praktische Umsetzung der Honorarverteilung erfolgt auf
Basis des Beschlusses zum Honorarverteilungsmaßstab durch
die Vertreterversammlung und die Fachausschüsse. Aufgrund
von Gesetzesänderungen konnten die KVen ab dem Jahr 2012
die Honorarverteilung wieder selbst gestalten, ohne an Vorgaben auf Bundesebene gebunden zu sein. Als erste KV im
Bundesgebiet hat die KV RLP diese Möglichkeit genutzt und
beschlossen, die Regelleistungsvolumina (RLV) umgehend abzuschaffen und zurück zu einem Individualbudget auf Basis
der Punktzahl im Vorjahresquartal überzugehen. Dieses berücksichtigt durch den Bezug zum individuellen Leistungsbedarf der Praxis im Vorjahr die besonderen Qualifikationen und
Schwerpunkte viel stärker, als dies bei den RLV der Fall war.
Zu den gesetzlichen Aufgaben einer Kassenärztlichen Vereinigung zählt zum einen, die Gesamtvergütung, die von den Krankenkassen für die ambulante Versorgung bereitgestellt wird, an
die vertragsärztlich und -psychotherapeutisch praktizierenden
Ärzte und Psychotherapeuten zu verteilen. Darüber hinaus
prüft die KV RLP die Abrechnung der Leistungen ihrer Mitglieder und bearbeitet diese bis hin zur Honorarauszahlung. Neben
diesen Kernaufgaben hat die KV RLP in den vergangenen Jahren
ihr Beratungsangebot für die Ärzte und Psychotherapeuten gerade im Honorarbereich deutlich ausgebaut.
Durch die Herausnahme der Versicherten- und Grundpauschalen aus der Abstaffelung bei den meisten Fachgruppen wirken
sich Änderungen der Patientenzahlen zudem viel stärker auf
den Umsatz aus, als dies unter den Regelleistungsvolumina
möglich war. Die neue Honorarsystematik ist damit deutlich
flexibler und schafft eher Anreize, neue Patienten zu behandeln. Dies gilt insbesondere für den hausärztlichen Bereich, in
dem nur noch durchschnittlich weniger als zehn Prozent der
Leistungen einer Abstaffelung unterliegen. „Die deutlich gesunkene Zahl an Anrufen und Beschwerden ist ein Indiz dafür,
dass diese Honorarverteilung für die Ärzte in Rheinland-Pfalz
transparenter und nachvollziehbarer ist und damit gut angenommen wird“, ist Jutta Vermaßen überzeugt.
„Das war auch notwendig, denn die Honorierung von ärztlichen Leistungen ist trotz der Vereinfachung der Honorarverteilung in den vergangenen Jahren für viele Ärzte nach wie vor
sehr erklärungsbedürftig“, sagt Jutta Vermaßen, Ressortleiterin Honorarverteilung bei der KV RLP. Begrenzungsregelungen
des EBM, die Abstaffelung und Budgetierung von Leistungen
aufgrund der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinien zur Punktzahlobergrenze
– all diese Regelungen werden in diversen Anlagen dargestellt
und beeinflussen das Honorar. „Daher ist ein Grundverständnis
für die Berechnung des Honorars sehr hilfreich.“ Jedes Quartal
werden nach einem festen Terminplan die Punktwerte für alle
vertragsärztlichen Leistungen ermittelt. Diese Punktwerte sind
Beratung für neu und länger Niedergelassene
Die Honorarberatung der KV RLP bietet den Praxen an allen vier
Standorten mit insgesamt sechs Mitarbeitern eine persönliche Beratung je nach Fragestellung und Praxissituation an.
Neu niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten möchten
zum einen die Grundzüge der Honorarverteilung verstehen
und zum anderen erfahren, welche wichtigen Informationen
dem Honorarbescheid zu entnehmen sind. In Zusammenarbeit
mit der Niederlassungsberatung geben die Honorarexperten
erste Informationen über Budgetierung, Honorarberechnung
und Quotierung. In der Zweitberatung im Rahmen des LotsenService werden der erste Honorarbescheid besprochen und alle
Anlagen erläutert.
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
FRÜHSTARTER RHEINLAND-PFALZ
Nur fünf KVen nutzen die gesetzlichen Spielräume bei der Honorarverteilung.
2/2012 RHEINLAND-PFALZ
3/2012 THÜRINGEN
4/2013 HAMBURG
4/2013 SCHLESWIG-HOLSTEIN
1/2015 SAARLAND
Auch bereits länger niedergelassene und angestellte Ärzte und
Psychotherapeuten erhalten von der Honorarberatung wichtige Unterstützung. So können sich Gemeinschaftspraxen bei
geplanten Änderungen, beispielsweise durch Eintritt eines neuen Partners, in Kooperation mit der Niederlassungsberatung
und der betriebswirtschaftlichen Beratung eine Modellrechnung erstellen lassen.
kann die Abstaffelung der mengenbegrenzten Leistungen sein.
„Grundsätzlich empfehlen wir jedem Mitglied, der Auffälligkeiten in seinem Honorarbescheid entdeckt, Kontakt zu uns
aufzunehmen“, betont Jutta Vermaßen. „Wir erklären dann die
Details, die Zusammenhänge und die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten.“
Unterstützung bei der Antragstellung
Die Praxen erhalten einen Überblick, wie sich die Änderungen
in der Praxiskonstellation auf den Umsatz auswirken, und können dadurch mögliche Alternativen abwägen. Dies gilt auch für
die häufig gestellte Frage, welche Vor- und Nachteile die Teilung eines Sitzes (hälftiger Versorgungsauftrag) im Vergleich
zum Jobsharing mit Punktzahlobergrenze aus Honorarsicht
bietet. Hierzu können sich die Praxen von den Beratern Punktzahlobergrenzen unverbindlich berechnen und die Auswirkungen erklären lassen.
Sollten besondere Umstände für die Budgetüberschreitung
vorliegen, sind die Honorarexperten der KV RLP bei der Antragstellung behilflich. So können auf Antrag neue Genehmigungen, übernommene Patienten bei Schließung einer Praxis in der
näheren Umgebung, zusätzliche Vertreterfälle sowie Ausfallzeiten im Vorjahresquartal aus unverschuldeten Gründen wie
Krankheit, Geräteausfall etc. geltend gemacht werden. Diese
Anträge prüfen die Mitarbeiter der Honorarberatung und legen
diese dem Vorstand zur Entscheidung vor. Pro Jahr werden rund
1.100 Anträge von Praxen bearbeitet. Jährlich finden rund 100
persönliche Beratungsgespräche zum Honorar in den Räumen
der KV RLP statt. Häufig wenden sich Praxen auch an die Honorarberatung,
wenn es zu einem für die Praxis nicht erklärbaren Einbruch
des Umsatzes gekommen ist. Hier erstellen die Mitarbeiter der
Honorarberatung umfangreiche Analysen und bieten mit Unterstützung der Experten aus der Abrechnung je nach Ursache
Erklärungen und Lösungsansätze an. Ein möglicher Grund für
Honorarrückgänge und Differenzen zum erwarteten Honorar
Fragen oder Terminvereinbarung:
Honorar-Hotline 0261 39002-200
Antragsformulare bei Budgeterhöhung:
www.kv-rlp.de/41517
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
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Schwerpunkt
WUNSCH DER MITGLIEDER ERFÜLLT
Ob Honorarbescheid, Praxis-Check oder Sonderauswertungen – die KV RLP hat ihr Informations- und
­Serviceangebot rund um die Honorarabrechnung deutlich erweitert.
Honorarbescheid mit überarbeiteten Anlagen
Quartal für Quartal erhalten Mitglieder den Honorarbescheid,
der bis ins Detail alle Ergebnisse eines Abrechnungsquartals
liefert. Auch wenn die Honorarverteilung seit 2012 durch die
Abschaffung der Regelleistungsvolumina insgesamt leichter nachvollziehbar und gerechter geworden ist, bleiben die
­Berechnungswege, auch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben,
sehr komplex.
Um die Verständlichkeit des Honorarbescheides zu erhöhen,
hat die KV RLP die Anlagen zum Honorarbescheid grundlegend
überarbeitet. Die Anlagen sind nun sortiert, geordnet, lesbar
und grafisch übersichtlich gestaltet.
Aufgrund gesetzlich notwendiger Informationen ist der Honorarbescheid meist
sehr umfangreich.
HONORARBESCHEID
LESEN UND VERSTEHEN
KV RLP ERKLÄRT DIE BERECHNUNGSWEGE UND ZUSAMMENHÄNGE DER ANLAGEN
Leitfaden zum Honorarbescheid
Auf Wunsch der Mitglieder hat die KV RLP zusätzlich einen Leitfaden erstellt, der das Lesen und das Verstehen des Honorarbescheides erleichtert. Dieser Leitfaden ist allgemein gehalten
und kann daher nicht alle individuellen Fragen der Praxen rund
um das Thema Honorar beantworten. Bei speziellen Fragen
wenden sich Mitglieder direkt an die Honorar-Hotline. Die
Berater können die Details, Zusammenhänge und Entwick­
lungsmöglichkeiten persönlich erläutern.
Leseanleitung: www.kv-rlp.de/41517-3327
Die KV RLP hat für das erste Quartal 2016 die Anlagen des Honorarbescheids
überarbeitet und dazu eine Leseanleitung an alle Praxen gesendet.
Sonderauswertungen sowie den gesamten Honorarbescheid finden Niedergelassene im geschützten Mitgliederbereich.
Fragen oder Terminvereinbarung:
Honorar-Hotline 0261 39002-200
Sonderauswertungen im geschützten Mitgliederbereich
Viele Daten und Anlagen werden nicht mit dem Honorarbescheid verschickt, stehen aber im geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung. So lassen sich insbesondere in größeren
fachgleichen Gemeinschaftspraxen die Umsätze und sämtliche Abrechnungsdaten auch je Arzt (LANR) und Leistung darstellen, da im Honorarbescheid nur die Umsätze je Fachgruppe
ausgewiesen werden. Darüber hinaus können die Umsätze in
Praxen mit mehreren Standorten auch je Standort innerhalb
von Rheinland-Pfalz differenziert werden. Damit ist die Wirtschaftlichkeit der Praxis einfach und transparent überprüfbar.
Außerdem kann jede Praxis, die Zugang zum geschützten Mitgliederbereich hat, den aktuellen Honorarbescheid bereits vor
dem Postversand einsehen. Dieser steht stets ab dem 20. des
vierten Monats nach Quartalsende online.
www.kv-rlp.de > Mitgliederbereich
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KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
HONORARBERICHT 2015
ENTWICKLUNG DER GKV-UMSÄTZE IN RHEINLAND-PFALZ
Mein Praxis-Check für das Quartal I/2016
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Name der Praxis
Honorarabrechnungsnummer XXXXXXXX
Arztgruppe
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Ärzte der Praxis
in der Arztgruppe
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Meine Honorarentwicklung
Vergleich der Fallwerte
Praxis
I/2015
Arztgruppe
I/2016
Vergleich der GKV-Umsätze
Entwicklung in meiner Praxis
Versorgungsumfang
Fallzahl
GKV-Umsatz
Fallwert
Leistungen
Leistungen je Fall
Durchschnittlicher Punktwert
Vergleich mit meiner Arztgruppe
Praxis
I/2016
Praxis
I/2015
Arztgruppe
I/2016
Vergleich der Fallzahlen
Praxis I/2016
Praxis
I/2016
Leistungen der Mengenbegrenzung
Praxis I/2015
Entwicklung
3,00
3,00
2.247
2.258
113.690,81 €
128.132,97 €
-11,3 %

50,59 €
56,74 €
-10,8 %

1.199.502
1.392.058
-13,8 %

534
617
-13,5 %

9,25 Cent
9,03 Cent
Praxis I/2016
Arztgruppe I/2016
-0,5 % 
2,4 % 
Vergleich
FallzahlPraxis erhält die wichtigsten
2.247
3.144
-28,5 Praxis
%
!
Jede
Kennzahlen
der
GKV-Umsatz
113.690,81 €
151.452,42 €
-24,9 %
!
auf
zwei Seiten zusammengefasst.
Fallwert
50,59 €
48,17 €
5,0 %
!
Leistungen
Leistungen je Fall
Durchschnittlicher Punktwert
1.199.502
1.617.882
-25,9 %
534
515
3,7 %
9,25 Cent
9,21 Cent
0,4 %
Die KV RLP veröffentlicht jährlich in ihrem Honorarbericht
alle Daten der Honorarentwicklung.
!
Wichtige Kennzahlen im Praxis-Check
Seit einigen Quartalen bietet die KV RLP auch den Praxis-Check
an. Damit können Niedergelassene auf einen Blick die wirtschaftlichen Entwicklungen der Praxis erkennen, dargestellt
in Grafiken und Zahlen. Kurz nach dem Erhalt des Honorarbescheides erhalten die Praxen zusätzlich diese Zusammenstellung einiger wichtiger Kennzahlen wie die Entwicklung von
Umsätzen, Fallzahlen und Leistungsumfang im Vergleich zum
Vorjahresquartal. Daneben enthält der Praxis-Check auch einen
Vergleich dieser Kennzahlen je Praxis mit der Arztgruppe, der
anzeigt, wie die Praxis positioniert ist. Dieser Praxis-Check ist
auch Grundlage für Beratungsgespräche, da er erste Anhaltspunkte für ein mögliches Optimierungspotenzial bietet.
KV RLP / MEIN PRAXIS-CHECK FÜR DAS QUARTAL I/2016
HONORARBERICHT 2015
Praxis
I/2016
SEITE 1 VON 2
Bericht über jährliche Honorarentwicklung
Als eine von wenigen Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit erstellt die KV RLP seit dem Jahr 2014 jährlich einen Honorarbericht. Darin werden die Grundzüge der Honorarverteilung
sowie das zugehörige Zahlenwerk umfassend und transparent
dargestellt. Dieser etwa 80 Seiten umfassende Bericht legt alle
Details der Honorarentwicklung eines Jahres offen. Nächste
Veröffentlichung des Honorarberichts für das Jahr 2016 mit
den Daten des Jahres 2015 ist im Oktober geplant. Vergangene
Berichte sind auf der Website der KV RLP abrufbar.
Honorarberichte: www.kv-rlp.de/41517-5567
Informationen zum Praxis-Check: www.kv-rlp.de/142067
Weitere Unterstützung im Hintergrund
Berechnung der Vorauszahlungen
Für neu niedergelassene Ärzte werden in den ersten Monaten der Praxisaufnahme Hochrechnungen des zu erwartenden Honorars auf Grundlage von praxisinternen Leistungsstatistiken erstellt. Diese Hochrechnungen sind dann
Grundlage für die Berechnung der monatlichen Vorauszahlungen.
Berechnung der Punktzahlobergrenzen
Ärzte, die sich in einem gesperrten Planungsbereich für ein
Jobsharing mit einem anderen Arzt entscheiden, müssen sich gegenüber dem Zulassungsausschuss mit einer
Punktzahlobergrenze (PZOG) als Leistungsbegrenzung
einverstanden erklären. Diese PZOG wird auf Basis der
Abrechnungsdaten der vergangenen vier Quartale des
­
J­ obsharing-Seniors ermittelt.
Erstellung von Statistiken
Die KV RLP hat seit 2006, dem ersten Jahr der gemeinsamen Honorarverteilung nach der Fusion, einen umfassenden Überblick über sämtliche Abrechnungs- und Honorardaten in Rheinland-Pfalz. Diese umfassende Datenquelle
wird für regelhafte Auswertungen für den Vorstand, die
Beratenden Fachausschüsse, aber auch für Anfragen der
Berufsverbände, einzelner interessierter Ärzte oder auch
der Presse genutzt. KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
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Politisch
AMPELKOALITION WILL KRANKENHAUSÖFFNUNG VORANTREIBEN
Zentralisierung und Verstaatlichung der ambulanten Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz sollen
auch in der neuen Legislaturperiode weitergehen. So liest sich zumindest der Koalitionsvertrag von SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Auch die neue Landesregierung unter Beteiligung der FDP hält
an der Idee der Umstrukturierung ländlicher Krankenhausstandorte zu sogenannten regionalen Gesundheitszentren
fest. Bereits im „Zukunftsprogramm Gesundheit und Pflege
2020“ waren diese Zentren ein fester Bestandteil und gehen
ursprünglich auf eine Idee des Sachverständigenrats Gesundheit zurück. Der Hintergrund ist klar und wird auch im Koalitionsvertrag explizit benannt: Es geht darum, die Existenz der
wirtschaftsschwachen, ländlichen Krankenhäuser zu sichern.
„Regionale Gesundheitszentren bündeln die Angebote unterschiedlicher Leistungserbringer und nutzen die gemeinsame
Organisation und Infrastruktur“, heißt es unter der Überschrift
„Krankenhausversorgung bedarfsgerecht weiterentwickeln“.
Vorgesehen ist die Zusammenarbeit freiberuflicher und angestellter Gesundheitsdienstleister. Abzuwarten bleibt, wie die
gewünschte enge Abstimmung mit der KV RLP bei den sektorenübergreifenden Planungen im Einzelnen aussehen soll.
©KBV
Kliniken können Versorgungsdefizite nicht schließen
Zur Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung
hatte sich das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) 2015 in einer Analyse für ausgewählte Fachgebiete in
unterversorgten Regionen kritisch geäußert. In den betroffenen
Gebieten würden Krankenhäuser zur Lösung nicht beitragen.
Vielmehr übernehmen Vertragsärzte als Belegärzte die Sicherstellung der stationären Versorgung. Besonders in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung würden Krankenhäuser meist
nicht über entsprechende Fachabteilungen in den j­eweiligen
In der Praxis wird der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht immer
­konsequent umgesetzt – mit hohen Kosten für das Gesundheitswesen.
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KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
Kreisen verfügen. Es gäbe nur wenige Krankenhausärzte, die für
eine zusätzliche ambulante Versorgung zur Verfügung stünden.
In seinem Resümee bezweifelt das Zi daher, ob eine obligate
Öffnung der Krankenhäuser tatsächlich zur Verbesserung der
Versorgung in strukturschwachen Regionen beiträgt.
Dr. Ultes-Kaiser kritisiert Koalitionspläne als falsches Signal
Die Vorstandsvorsitzende der KV RLP, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser,
sieht in der Öffnung der Krankenhäuser ein mehr als fragwürdiges Signal in Richtung junger Ärzte. „Wir werben händeringend um junge Kolleginnen und Kollegen, sich auch in strukturschwachen Regionen niederzulassen, um die medizinische
Versorgung in der Fläche auch zukünftig sicherstellen zu können. Die parallele Botschaft der Landesregierung, dass die Versorgung in ländlichen Regionen zukünftig von Krankenhäusern
aus abgedeckt werden soll, torpediert nicht nur unsere Anstrengungen. Es wird auch verschleiert, dass damit eine gravierende Verschlechterung des Zugangs zur ärztlichen Versorgung
durch Patienten aus ländlichen Regionen verbunden wäre.“
Der stationäre Bereich befindet sich seit 2003 in einem stetigen
Prozess der Zentralisierung. Darüber hinaus steigt die Zahl der
Medizinischen Versorgungszentren in Krankenhausträgerschaft. Dieser Trend lässt sich auch für Rheinland-Pfalz beobachten, wo die Zahl an MVZ-Standorten in Krankenhausträgerschaft von 2009 bis 2015 um 19 auf 43 zugenommen hat.
Berechnungen der Versorgungsforschung der KV RLP haben zudem ergeben, dass sich die dortigen Fallzahlen im untersuchten
Zeitraum um 195,4 Prozent erhöht haben. Dagegen ging die
Zahl bei den Ermächtigungen – sowohl der ermächtigten Krankenhausärzte als auch Institutsermächtigungen – um rund
33 Prozent deutlich zurück.
Mehr Fälle in Bereitschaftsdienstzentralen als in Ambulanzen
Eine häufig aufgestellte Behauptung der Krankenhausverbände lautet, dass die ansässigen Krankenhausambulanzen die
Hauptlast im Notdienst – damit ist der ärztliche Bereitschaftsdienst gemeint – tragen würden. Hier liegt jedoch der Verdacht
nahe, dass dies – auch – ein hausgemachtes Problem ist. Die
meisten Fälle gehören gemäß der aktuellen Untersuchung des
IGES Instituts in die vertragsärztliche Versorgung. Hier wird
seitens der Kliniken ein Zustand beklagt, den sie, wenn nicht
bewusst provozieren, zumindest aber akzeptieren und es sind
keine Bemühungen erkennbar, dem entgegenzuwirken. Stattdessen werden sogar überproportionale Vergütungen für entsprechende Behandlungen gefordert.
©SPD LV RLP
Unterzeichnung des Koalitionsvertrages im Mai 2016: Die neue Landesregierung
will wirtschaftlich schwache Krankenhäuser zu Gesundheitszentren umbauen.
Einige Krankenhäuser fühlen sich dem Ansturm von Patienten
ohne dringlichen Versorgungsbedarf schon jetzt nicht mehr
gewachsen. Es spricht Bände, wenn beispielsweise die Berliner Charité in einer Pressemitteilung eine „Überlastung der
Rettungsstellen“ und „enorme Herausforderungen“ beklagt.
Selbst das Wissenschaftliche Institut der AOK kommt in seinem
„Krankenhausreport 2016“ zu dem Schluss, dass Notaufnahmen der Krankenhäuser „oftmals auch in weniger dringlichen
Fällen in der Erwartung einer raschen ärztlichen Behandlung
aufgesucht“ werden. Auch hier wird deutlich, dass eine sinnvolle Patientensteuerung dringend den ungehemmten Zugang zu
jedweder medizinischen Einrichtung ablösen muss.
Über die Hälfte aller vermeidbaren Krankenhausfälle ohne
ärztliche Einweisung
Die politisch gewollte Bevorzugung des stationären Sektors
führt hinsichtlich der Kosten indes zu einer finanziellen Schieflage: Die aktuelle Untersuchung des IGES Instituts im Auftrag
des Zi kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Kosten für die Aufnahme und stationäre Behandlung von Patienten, denen ein
niedergelassener Arzt gut hätte helfen können, auf knapp 4,8
Milliarden Euro jährlich summieren. „Mehr als die Hälfte aller
vermeidbaren Krankenhausfälle werden ohne ärztliche Einweisung aufgenommen. Betrachtet man das Geschehen an Werktagen, entsteht rund die Hälfte der Aufnahmen ohne ärztliche
Einweisung zu den üblichen Praxisöffnungszeiten“, sagt der
Geschäftsführer des IGES Instituts, Dr. Martin Albrecht. Überhaupt liege die Zahl vermeidbarer Aufnahmen ohne Einweisung zu Praxisöffnungszeiten etwa genauso hoch wie außerhalb der Sprechzeiten.
Zi-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen plädiert daher dafür, die Notfallversorgung neu auszurichten und die Kapazi-
tätsplanung für Vertragsärzte und Krankenhäuser zusammenzuführen – orientiert am Grundsatz „ambulant vor stationär“.
Weder seien Krankenhäuser wirklich auf die ambulante Behandlung ausgerichtet, noch rechne sich die Verschiebung von
der stationären zur ambulanten Behandlung für das Krankenhaus. „Nicht selten beträgt die Vergütung für eine stationäre
Behandlung das Zehnfache einer ambulanten Behandlung“, argumentiert Dr. Gassen. Von dieser Situation gehe ein massiver
Fehlanreiz mit hohen Kosten für das Gesundheitswesen aus.
KV RLP will Portalpraxen entwickeln
Erster wichtiger Schritt ist eine bessere Steuerung von Patienten, die Krankenhäuser bisher auch in weniger dringlichen Fällen aufsuchen. Eine Chance bietet das Anfang 2016 in Kraft
getretene Krankenhausstrukturgesetz. Dieses verlangt von
den KVen die Sicherstellung des Notdienstes (gemeint ist der
Bereitschaftsdienst) entweder über sogenannte Portalpraxen
oder die unmittelbare Einbindung der Notfallambulanzen der
Krankenhäuser in den Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte.
Bereits im vergangenen Jahr hat die KV RLP vorgeschlagen, Bereitschaftsdienstzentralen zu Portalpraxen in Trägerschaft der
KV weiterzuentwickeln und mit einer obligaten Filterfunktion
auszustatten. Das heißt, dass künftig in diesen Portalpraxen
entschieden wird, ob ein Fall der Notfallambulanz oder Aufnahme des Krankenhauses zugeführt werden muss oder vom
Bereitschaftsdienst in der Portalpraxis versorgt werden kann.
Auch die Terminvermittlung an eine vertragsärztliche Praxis ist
bei Fällen, die keiner dringlichen Behandlung bedürfen, denkbar. Dadurch würde die Versorgung bedarfsgerechter und teure
und oft vermeidbare „Selbsteinweisungen“ könnten vermieden
werden. Mit einer solchen Regelung würden die Krankenhäuser entlastet und könnten ihren Kernaufgaben nachgehen. Von
einer zielgerichteten Patientensteuerung und den dadurch
generierten Einsparpotenzialen würden auch Krankenkassen
und Bundesländer profitieren. Die frei werdenden Finanzmittel
müssten für die Einrichtung und den Betrieb der Portalpraxen
bereitgestellt werden.
Aufgrund der Tatsache, dass 45 von 48 Bereitschaftsdienstzentralen an Krankenhäusern angesiedelt sind, ist die Ausgangslage in Rheinland-Pfalz so günstig wie in keinem anderen Bundesland. Entscheidend wird sein, ob es in Verhandlungen mit
der neuen Landesregierung, der Krankenhausgesellschaft und
den Krankenkassen gelingt, die avisierten Portalpraxen so einzurichten, dass sie die notwendige Patientensteuerung effektiv
realisieren können. Studie (Projektphase II): „Ambulantes Potential in der
­stationären Notfallversorgung“:
www.iges.com > IGES > Kunden > Gesundheit >
Projektergebnisse > 2016 > ASK-Fälle
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
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Politisch
KORRUPTION – WAS ÄRZTE JETZT NOCH DÜRFEN
Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, das Anfang Juni 2016 in Kraft getreten
ist, hat viele Ärzte verunsichert. Auf einer Veranstaltung der KV RLP informierten Rechtsexperten darüber,
was erlaubt ist und was bereits als korrupt eingestuft wird.
Ob Berufsordnung, Vertragsarztrecht, Wettbewerbsrecht oder
Heilmittelwerbegesetz – es gab und gibt bereits zahlreiche
­Regularien, die Ärzten „korruptes“ Verhalten verbieten. In diesen Reigen reiht sich das neue Antikorruptionsgesetz ein, mit
dem Ärzte zusätzlich auch strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen, erläuterte Freiherr Constantin Droste zu Senden,
Rechtsanwalt der KV RLP, der auf der Veranstaltung „Gesetz
zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ einen
Einblick in das rechtliche Umfeld der neuen Korruptionstatbestände gab.
Freiherr Constantin Droste zu Senden, Rechtsanwalt der KV RLP
Oberstaatsanwalt Thomas Bartsch von der Staatsanwaltschaft Mainz
Bei den bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen geht es
im Kern immer um die Wahrung der Unabhängigkeit ärztlicher
Entscheidungen, aber auch um „Marktgerechtigkeit“. So ist zum
Beispiel die unerlaubte Zuweisung von Patienten gegen Entgelt
verboten (§ 31 Berufsordnung RLP und § 73 SGB V). Auch die
Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen (§ 32 Berufsordnung RLP), die den Eindruck erwecken, dass die ärztliche Entscheidung beeinflusst werden soll, ist nicht erlaubt, wenn der
Wert der Zuwendung nicht geringfügig ist.
§ 33 Berufsordnung RLP regelt die Zusammenarbeit von Ärzten
und Industrie. Arzneimittelanwendungsbeobachtungen (AWB)
etwa sind nicht verboten, wenn sie wissenschaftlichen Zwecken dienen. Wenn es jedoch um die Bevorzugung von Präparaten bei der Verordnung geht beziehungsweise wenn der
Entschädigung des Arztes keine adäquate ärztliche Leistung
gegenübersteht, wird es kritisch, so Rechtsexperte Droste zu
Senden. Ausnahme: Ärzte dürfen geldwerte Vorteile in „angemessener Höhe“ für Fortbildungen annehmen.
Bestechliches Verhalten war bisher nicht strafbar
Die vorhandenen Regelungen reichten dem Gesetzgeber jedoch nicht aus, sodass er die § 299a und 299b Strafgesetzbuch
(StGB) zur Bestechlichkeit im Gesundheitswesen auf den Weg
brachte. Auslöser des Gesetzes waren Fälle, in denen Ärzte Provisionen für verordnete Medikamente von einer Pharmareferentin erhielten, erklärte Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorstandsvorsitzende der KV RLP. Das Honorar wurde unter dem Deckmantel
nicht gehaltener Vorträge ausbezahlt. Die Richter hielten die
Vorgehensweise zwar für korrupt, aufgrund einer Gesetzeslücke sei das bestechliche Verhalten von Pharmareferentin und
Ärzten jedoch nicht strafbar gewesen.
Dr. Alexander Dorn, Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht
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KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
Oberstaatsanwalt Thomas Bartsch, Staatsanwaltschaft Mainz,
riet Ärzten dringend dazu, sich bei Unsicherheiten zum Beispiel
Blutzuckermessgeräte in Praxen: „Muss der bewährte Service eingestellt werden?“, wollten Ärzte von den Experten wissen.
von ihrer Ärztekammer oder KV beraten zu lassen und die Beratungen auch zu dokumentieren. Sollten Ärzte in das Visier
der Staatsanwaltschaft geraten, haben sie ganz gute Karten,
wenn sie entsprechende Dokumente vorlegen können. Die Zuständigkeit bei derartigen Verfahren wird in Rheinland-Pfalz
voraussichtlich bei der Staatsanwaltschaft Koblenz liegen.
Zulässige Verdienstmöglichkeiten im Rahmen von Kooperationen werden zum Beispiel bei der Durchführung von vor- und
nachstationären Behandlungen, bei ambulanten Behandlungen, bei ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung und bei
sektorenübergreifender integrierter Versorgung gesehen. Das
Honorar für die erbrachten heilberuflichen Leistungen muss
dabei angemessen sein, so Oberstaatsanwalt Bartsch. Unzulässig sind jedoch Vorteile, die dem Wert der heilberuflichen
Leistungen nicht entsprechen, wie etwa sogenannte „verdeckte Zuweiserprämien“. Allerdings wird die Praxis erst zeigen
müssen, was „angemessen“ oder was „verdeckt“ ist, machte
Bartsch deutlich.
Vorsicht bei Anwendungsbeobachtungen
Als klassischen Korruptionsfall bezeichnete der Oberstaatsanwalt AWBen, die dem reinen Pharmamarketing dienen und
damit Gegenstand einer Unrechtsvereinbarung sind. „Erheblichen Beratungsbedarf“ sieht Bartsch auch in der Abgrenzung
von zulässigen und unzulässigen Beteiligungen eines Arztes
an einem Unternehmen im Gesundheitswesen. Kann der Arzt
etwa bei der mittelbaren Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen durch Patientenzuführung einen spürbaren Einfluss
auf den Ertrag nehmen? Ist die Zuweisung von Untersuchungsmaterial zur Durchführung von Laboruntersuchungen medizinisch notwendig und im Interesse des Patienten?
Um das Problembewusstsein für die neuen gesetzlichen Regelungen zu schärfen, stellte Dr. Alexander Dorn, Fachanwalt
für Medizinrecht und Strafrecht, verschiedene Fälle vor. Dabei
­unterstrich der Jurist, dass sich die neuen Regelungen explizit an
Ärzte wenden. Ist es zum Beispiel strafbar, wenn ein ­Apotheker,
der ein Ärztehaus betreibt, hier Praxisräume an Ärzte
a) mietfrei,
b) zur Hälfte der marktüblichen Miete,
c) zu 90 Prozent der marktüblichen Miete oder
d) gestaffelt nach Umsatz mit Rezepten der jeweiligen Praxen
zur Verfügung stellt?
Fall d ist natürlich nicht erlaubt, bei Fall a würde sich jeder fragen: Warum macht der Apotheker das? Im Fall b könnte die
Begründung zum Beispiel lauten: Die Räume stehen leer, um
einen ersten „Ankermieter“ zu haben. Wichtig wäre für den
Arzt, solche Begründungen – auch im Beispiel c – schriftlich zu
dokumentieren, um im Falle von Nachfragen der Staatsanwaltschaft gerüstet zu sein.
„Darf ich nun weiterhin kostenlos Blutzuckermessgeräte an
­Patienten abgeben?“, wollten an der Veranstaltung teilnehmende Ärzte wissen. Schließlich seien viele ältere Patienten
nicht in der Lage, sich passende Geräte auszusuchen. Insofern
sei dieser bewährte Service in der Praxis sehr wichtig. Hier
empfahlen die Rechtsexperten auf jeden Fall zur Verordnung
eines Gerätes auf Rezept (keine kostenlose Mitgabe und keine
Verordnung eines bestimmten Herstellers). Allein die Tatsache,
­ tellen
dass ein Hersteller bereits das kostenlose zur Verfügung S
von Geräten an Praxen eingestellt habe, zeige die Brisanz ­dieser
Handlungsweise. KV-TV
Das neue Anti-Korruptionsgesetz
in der Diskussion:
www.kv-rlp.de/959571
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
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Panorama
DETAILLIERTE ANALYSE DER VERSORGUNGSREALITÄT
©KB3/FOTOLIA
Die im WidO-Ärzteatlas 2016 aufgestellte These zur angeblich schlechten Ärzteverteilung in Deutschland
sorgte für Schlagzeilen. Das umfangreiche Zahlenwerk greift jedoch zu kurz. Dagegen beurteilt der von der
KV RLP entwickelte Versorgungsindex das Versorgungsgeschehen wesentlich realitätsnäher.
Muss eine Arztpraxis nachbesetzt werden? Nur eines von zahlreichen Kriterien,
die der Versorgungsindex der KV RLP berücksichtigt.
Verschiedene Kriterien in der Versorgungsanalyse berücksichtigt
Der VI wurde erstmals anlässlich der Anfang 2016 in Kraft getretenen Förderrichtlinie zum Strukturfonds angewendet, um
die Regionen festzulegen, für die eine Niederlassungsförderung
beantragt werden kann. Auch für den Landesausschuss Rheinland-Pfalz, der sich paritätisch jeweils aus Vertretern der Ärzte
sowie Vertretern der Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen zusammensetzt, ist der VI eine wichtige Maßzahl,
um die Versorgungssituation in den einzelnen Regionen zu
bewerten und Anzeichen für eine drohende Unterversorgung
festzustellen.
Im aktuellen Ärzteatlas postuliert das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) einen starken Anstieg der
Arztzahlen sowie eine damit verbundene vergleichsweise hohe
Arztdichte. Der Statistik liegt jedoch lediglich eine Kopfzählung
zugrunde. Dies wird den tatsächlichen Gegebenheiten nicht
gerecht.
In die Berechnung des VI fließen insgesamt 13 Parameter ein,
darunter die aktuelle räumliche Verteilung der Praxen, der
Nachbesetzungsbedarf, der Anteil der Vertragsärzte in Teilzeit, Mitversorgungseffekte und Prognosen zur Entwicklung
sowohl der Gesamtbevölkerung als auch der für die jeweilige
Fachgruppe relevanten Altersgruppe.
„Ohne eine Diskussion der Hintergründe für die Entwicklung
der Zahl der Ärzte und der Besonderheiten regionaler Versorgungsstrukturen ist dieses Werk für uns wenig hilfreich“, so Dr.
Klaus Sackenheim, Mitglied des Vorstandes der KV RLP. „Auch
die unkritische Übernahme aktueller Kriterien der sogenannten
Bedarfsplanung für die Einstufung fachärztlicher Planungsbereiche als überversorgt enttäuscht. Sogar der Sachverständigenrat bezeichnet diese Kriterien als willkürlich. Da bringen
uns die Analysen unserer zweiköpfigen Versorgungsforschung
wesentlich weiter“, lobt Dr. Sackenheim.
Die Förderregionen verteilen sich je nach Fachgruppe auf unterschiedlich große Gebietseinheiten, die sich wiederum an
den Planungsbereichen gemäß Bedarfsplanung orientieren.
Prinzipiell gilt dabei, dass mit zunehmendem Spezialisierungsgrad der Fachgruppe die Größe der Gebietseinheit wächst. Beispielsweise werden Hausärzte in 51 Mittelbereichen kleinräumig beplant, Fachärzte dagegen großflächiger.
Drohende Versorgungslücken frühzeitig identifiziert
Eine Zählung von Ärzten alleine sagt wenig über das tatsächliche Versorgungsangebot aus und ist eine gravierende Problemverkürzung. Angesichts niedriger absoluter Arztzahlen in
ländlichen Regionen ist es generell sehr schwierig, zukünftige Zahlen in einer Versorgungsregion zu prognostizieren. Vor
diesem Hintergrund hat die KV RLP den vertragsärztlichen
Versorgungsindex (VI) entwickelt, um die Versorgungssituation besser einschätzen zu können. Mit dieser Methode sollen
drohende Versorgungslücken rasch identifiziert werden. Ziel
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war es, eine „Maßzahl“ zur Beurteilung der aktuellen und der
zukünftig zu erwartenden Versorgungslage für alle Regionen
des Landes und zumindest für die größten Haus- und Facharztgruppen zu ermitteln.
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
So verteilen sich die zehn Fachgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung auf 28 Kreise beziehungsweise kreisfreie
Städte, die fünf Fachgruppen der spezialisierten fachärztlichen
Versorgung auf vier Raumordnungsregionen und die acht Fachgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung auf ganz
Rheinland-Pfalz. Werden die Haus- und Facharztgruppen mit
der jeweiligen Zahl der Planungsbereiche multipliziert, ergeben
sich insgesamt 359 Planungsbereiche.
Besonderheiten bei drei hausärztlichen Förderregionen
Für das Jahr 2016 wurden 58 der 359 Planungsbereiche als Förderregionen ausgewiesen. In diesen Regionen können Vertragsärzte eine finanzielle Förderung erhalten, die eine Praxis
HAUSÄRZTLICHE FÖRDERREGIONEN
neu gründen oder übernehmen, eine Nebenbetriebsstätte einrichten oder andere Vertragsärzte anstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies
im Rahmen einer Einzelpraxis oder einer Kooperation erfolgt.
Eine Besonderheit: In insgesamt drei der hausärztlichen Förderregionen liegt der Versorgungsgrad über 100 Prozent. In einer dieser Regionen, nämlich Altenkirchen, existiert derzeit
aufgrund eines Versorgungsgrades von über
110 Prozent sogar eine durch den Landesausschuss ausgesprochene Zulassungssperre. Dass
dieser Planungsbereich dennoch als Fördergebiet eingestuft wurde, ist in erster Linie auf den
hohen altersbedingten Nachbesetzungsbedarf,
die relativ geringen zu erwartenden Rückgänge
der fachgruppenrelevanten Bevölkerungsgruppen bis 2030 sowie die überdurchschnittlichen
Minimaldistanzen zur nächstgelegenen Hausarztpraxis zurückzuführen.
Vorgesehen ist eine regelmäßige, mindestens
jährliche Neuberechnung des VI. Zum einen sollen dadurch Regionen mittels des Strukturfonds
gezielt gefördert werden, zum anderen ist eine
aktuelle Datenbasis notwendig, damit Anzeichen für eine drohende Unterversorgung rechtzeitig erkannt werden können.
Ausführliche Informationen zum
Versorgungsindex der KV RLP im Kapitel 7
des Versorgungsatlasses 2016, ab Seite 67
FEMINISIERUNG UND ÜBERALTERUNG
Der neue Versorgungsatlas 2016 mit aktuellen Daten und Trends in der vertragsärztlichen
Versorgung in Rheinland-Pfalz ist erschienen. Anlässlich der Fusion 2005 hat die KV RLP auf
die Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre zurückgeblickt: So ist im Vergleich zu den
Männern der Anteil der weiblichen Vertragsärzte überproportional gestiegen. Darüber hinaus setzt sich der Trend zu Teilzeittätigkeit fort, da der Nachwuchs bestrebt ist, Familie und
Beruf miteinander zu vereinbaren. Auch die Überalterung der Ärzte und Psychotherapeuten
ist ein wichtiges Thema. Dagegen kann trotz der gestiegenen Zuwanderung ausländischer
Ärzte vor allem aus Osteuropa die vertragsärztliche Versorgung nur wenig profitieren.
www.kv-rlp.de/ 457902-501
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Panorama
GEMEINSAM IM KAMPF GEGEN MILCHZAHNKARIES
©KZV RLP
Karies ist ein Problem bei Kindern unter drei Jahren – oft mit gravierenden Folgen für die
­Allgemeingesundheit. In einem bundesweit einmaligen Pilotprojekt betreuen Kinder- und Zahnärzte
in der Südwestpfalz Kinder systematisch vom ersten Milchzahn an.
Sind zu viele Zähne von Karies betroffen, können Kleinkinder häufig nur unter
Narkose behandelt werden.
Die Bekämpfung von Karies bei Kindern und Jugendlichen zeigt
Erfolge: In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahnkrankheit
um 60 Prozent deutlich zurückgegangen. In Rheinland-Pfalz
haben zwei Drittel der Erstklässler heute naturgesunde Zähne,
vor 20 Jahren war dies nur gut ein Drittel. Ein nach wie vor ungelöstes Problem ist jedoch die Karies an den Milchzähnen bei
Kleinkindern. Die sogenannte „Early Childhood Caries“ (ECC)
gehört nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit zu den
häufigsten chronischen Erkrankungen im Kleinkind- und Vorschulalter.
Strukturelle Lücken in der Vorsorge
Ärzte wie Eltern erkennen die ersten Symptome der ECC in der
Regel nicht oder erst sehr spät. „Wir bekommen die ECC deshalb erst in den Griff, wenn Eltern so früh wie möglich und
regelmäßig mit ihren Kindern in die Zahnarztpraxis kommen;
das heißt, sobald der erste Zahn da ist“, erklärt Sanitätsrat Dr.
Helmut Stein. Der Zahnarzt betreibt seine Praxis in Clausen und
ist Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KZV RLP). Um die zahnärztliche Vorsorge
und Früherkennung bei Kleinkindern zu verbessern und so die
frühkindliche Karies oder Milchzahnkaries bei Kleinkindern zu
stoppen, setzen die KV RLP und die KZV RLP auf die Zusammenarbeit von Kinder- und Zahnärzten.
In der Region Pirmasens-Zweibrücken werden seit dem 1. Juli
2016 Kinder bereits ab dem sechsten Lebensmonat – mit
Durchbruch des ersten Milchzahnes – systematisch von ihrem
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KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
Zahnarzt betreut. Am Projekt beteiligt sind auch regionale
Netzwerke wie das „Bündnis Frühe Hilfen“ und der „Pakt für
Pirmasens“; die gesetzlichen Krankenkassen und die Landesregierung unterstützen die ärztliche Kooperation. Ziel des Pilotprojektes ist es, die bestmöglichen Voraussetzungen für eine
dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit zu schaffen. Kleinkinder zwischen dem sechsten und 30. Lebensmonat haben im
Rahmen des Projektes Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Das Pilotprojekt schließt somit
eine Versorgungslücke:
ƒƒ Die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
(FU1) ist zwischen dem sechsten bis neunten Lebensmonat
vorgesehen.
ƒƒ Zur zweiten Früherkennungsuntersuchung (FU2) sollte
das Kind zwischen dem zehnten bis 20. Lebensmonat dem
Zahnarzt vorgestellt werden.
ƒƒ Die dritte Früherkennungsuntersuchung (FU3) sollte zwischen dem 21. bis 29. Lebensmonat stattfinden.
Entscheidend ist, dass diese Untersuchungen analog zu den
kinderärztlichen Vorsorgeterminen (U5 bis U7) im offiziellen
gelben Kinderuntersuchungsheft verankert sind. Weil in diesem Heft bislang keine separaten Felder für zahnärztliche Untersuchungen enthalten sind, haben die Projektpartner einen
Aufkleber mit dem Feld „Kinderzahnvorsorge“ entwickelt, den
der Kinderarzt beziehungsweise Arzt bei den betreffenden Untersuchungen anbringt. Mit diesem Aufkleber verweist er an
den Zahnarzt. Damit setzt das Pilotprojekt auch bundesweit
ein Signal für die laufenden Beratungen auf Bundesebene. Im
Mai hatte der G-BA auf Initiative der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung beschlossen, rechtskräftige Verweise vom
Kinderarzt an den Zahnarzt und in der Folge zahnärztliche
Früherkennungsuntersuchungen in das gelbe Untersuchungsheft aufzunehmen.
Gelbes Heft schafft Verbindlichkeit
Das Heft genießt bei den Eltern eine hohe Akzeptanz: Die Teilnahmequote bei den sogenannten ärztlichen U-Untersuchungen liegt in Rheinland-Pfalz im Schnitt bei über 90 Prozent. Zugleich wirkt das gelbe Heft verbindlich auf die Eltern und stellt
die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen sicher. RheinlandPfalz hat, wie auch die meisten anderen Bundesländer, für die
U-Untersuchungen eine Meldepflicht eingeführt. Im Fall eines
versäumten Termins ist der Arzt verpflichtet, dies an die zuständigen Behörden zu melden. „Wir sind zuversichtlich, diese
Verbindlichkeit auch bei den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen zu erreichen und so Zahl und Frequenz der
Zahnarztbesuche von Kleinkindern zu steigern“, äußert sich Dr.
Stein optimistisch.
Im gelben Heft dokumentiert der Zahnarzt nicht nur den Besuch, sondern er hält auch das Untersuchungsergebnis für den
behandelnden Kinderarzt fest. Bei Bedarf kann er um Rücksprache bitten. Auch die Vorstandsvorsitzende der KV RLP, Dr. Sigrid
Ultes-Kaiser, hebt die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit von Kinder- und Zahnärzten bei Kleinkindern auch vor
dem 30. Lebensmonat hervor: „Als Anästhesistin muss ich immer wieder Kleinkinder mit schwersten zerstörten Milchgebissen sehen. Die Kinder sind dann nur in Narkose zu sanieren. Das
bricht einem wirklich das Herz. Insofern habe ich das Angebot
der KZV RLP sehr gerne angenommen, mich an diesem Pilotprojekt zu beteiligen.“ Dr. Ultes-Kaiser hofft auf eine Ausweitung
des Pilotprojektes.
Valide Ergebnisse frühestens in zwei Jahren
Das Pilotprojekt soll so lange laufen, bis die Früherkennungsuntersuchungen in den vertragszahnärztlichen Leistungskatalog
aufgenommen werden. Schätzungsweise zwei Jahre können
bis dahin noch vergehen. Zunächst muss der G-BA die zahnärztliche Früherkennungsrichtlinie anpassen. Anschließend müssen sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
und der Spitzenverband der GKV auf Leistungsbeschreibungen
und -positionen verständigen. „Bis dies so weit ist, wollen wir
Ergebnisse vorlegen, ob das neue Konzept der frühkindlichen
Untersuchungen greift und praxistauglich ist“, so Stein.
Gemeinsame Pressemitteilung der KV RLP und KZV RLP:
www.kv-rlp.de/612900
Weitere Informationen zum Pilotprojekt:
www. www.kzv-rheinlandpfalz.de > Presse > Positionen >
Frühkindliche Karies vermeiden
KV-TV
Zusammenarbeit von
Kinderärzten und Zahnärzten:
www.kv-rlp.de/544228
KAMPAGNE ARZT.NAH.DRAN.: VIELE FRAGEN ZUR NIEDERLASSUNG
Im April startete die KV RLP die Niederlassungskampagne „arzt.nah.dran.“ Neben der Website und dem
Newsletter „Arzt in Rheinland-Pfalz“ ist auch die Veranstaltungsreihe „Info mit Biss“ bei Ärzten beliebt.
Auf der Website der Kampagne finden interessierte Ärzte wichtige
­Informationen zur Niederlassung.
Die Kampagne „arzt.nah.dran. – Willkommen in RheinlandPfalz!“ richtet sich insbesondere an Ärzte, die bereits die Voraussetzungen für eine Niederlassung oder Anstellung in der
vertragsärztlichen Versorgung erfüllen oder diese in Kürze
erwerben. Die Kampagne umfasst zahlreiche Bausteine, darunter auch die Veranstaltungsreihe „Info mit Biss“. Im Rahmen
von „Info mit Biss“ referieren die Niederlassungsexperten der
KV RLP an verschiedenen Orten in Rheinland-Pfalz über die
Arbeit in der vertragsärztlichen Versorgung und stehen den
Teilnehmern Rede und Antwort. Nach Veranstaltungen in Altenkirchen, Westerburg, Bad Neuenahr und Koblenz zeigt sich:
„Info mit Biss“ kommt – neben der neuen Website und dem
Newsletter – gut an. „Mit dem neuen Beratungsangebot in
den Regionen bringen wir Informationen über die Vorzüge und
Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Tätigkeit direkt
vor Ort zu den jungen Kolleginnen und Kollegen“, erläutert
Dr. Klaus Sackenheim, Vorstandsmitglied der KV RLP, zur Veranstaltungsreihe. Die teilnehmenden Ärzte haben zahlreiche
Fragen. Bereiche, die interessieren, sind zum Beispiel: Welche
Schritte sind nötig, um in der ambulanten Versorgung tätig zu
werden? Wie sehen die Verdienstmöglichkeiten aus? Wie läuft
ein Beratungsprozess bei der KV RLP ab?
In diesem Jahr sind noch drei weitere Veranstaltungen in Bitburg, Wittlich und Kusel geplant. Dank des regen Interesses an
„Info mit Biss“ wird die KV RLP die Veranstaltungen auch im
kommenden Jahr anbieten. Dann vor allem in den Regionen
Pfalz und Rheinhessen.
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
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Panorama
„ARBEIT MIT SUBSTITUTIONSPATIENTEN IST ABWECHSLUNGSREICH“
Das Engagement Niedergelassener in der Substitutionsversorgung lohnt sich in vielerlei Hinsicht. Über die
Vorzüge dieser Arbeit sprach KV PRAXIS mit der Koblenzer Fachärztin für Innere Medizin, Dr. Astrid Weber.
fen ist. Bisher hat sich noch kein anderer „normaler“ Patient bei
uns beschwert – und wir haben einen großen Patientenstamm.
Im Gegenteil, wir werden immer wieder positiv darauf angesprochen. Die übrigen Patienten schätzen das Engagement der
Praxis sehr.
Lohnt sich in diesem Zusammenhang die Kooperation mit
Suchtstellen?
Auf jeden Fall. Ich bin nunmehr seit 25 Jahren als Honorarkraft
im Zentrum für ambulante Suchtkrankenhilfe des Caritasverbandes in Koblenz tätig. Wir haben regelmäßige „Fallbesprechungen“, sodass ich zeitintensive psychosoziale Problemstellungen der Patienten an die Suchtberater abgeben kann und
trotzdem auf dem Laufenden bleibe.
Dr. Astrid Weber ist Vorsitzende der Qualitätssicherungskommission für Substitution
und stellvertretende Vorsitzende im Suchtbeirat der Landesärztekammer.
Frau Dr. Weber, Sie engagieren sich als Ärztin und in der QSKommission seit vielen Jahren in der Substitutionsversorgung.
Welches Fazit können Sie persönlich für Ihre Arbeit ziehen?
Ich substituiere nunmehr seit 14 Jahren in wachsender Anzahl
Substitutionspatienten in unserer hausärztlichen Gemeinschaftspraxis. Begonnen habe ich mit fünf Patienten, mittlerweile sind wir bei 50 Patienten angelangt. Die Arbeit mit den
Substitutionspatienten ist extrem abwechslungsreich, manchmal sogar schillernd, manchmal zum Schmunzeln und nur gelegentlich stressig und fordernd. Insgesamt macht die Arbeit großen Spaß! Weder ich noch unser gesamtes Praxisteam würden
jemals auf diese Aufgabe verzichten wollen. Wir würden „unsere“ Patienten vermissen, sie sind uns ans Herz gewachsen.
Suchtkranke Patienten sind ja keine einfache Klientel. Wie ist
es beispielsweise in Ihrer Arztpraxis gelungen, diesen Personenkreis in den übrigen Patientenstamm beziehungsweise
den Praxisalltag zu integrieren?
Wir haben in unserer Praxis den Organisationsablauf so gestaltet, dass sich die Substitutionspatienten nicht in den normalen
Warteablauf einreihen müssen, sondern wir haben das Glück,
einen extrakleinen Raum zur Verfügung zu haben, wo wir den
Patienten relativ zeitnah ihr Substitutionsmittel verabreichen
können. Das vermeidet Gruppenbildungen und ungeduldige
Patienten. Wir verteilen die Patienten auch über die Woche –
die meisten Patienten müssen nur einmal die Woche kommen
– sodass die Anzahl von 50 Patienten pro Woche gut zu schaf-
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KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
Wie bewerten Sie aus Ihrer Sicht die derzeitigen Verdienstmöglichkeiten beziehungsweise die Honorarsituation der
Substitutionsärzte?
Die Abrechnung der Substitution erfolgt extrabudgetär. Bei einem durchschnittlichen Fallwert pro Substitutionspatient von
rund 270 Euro sind diese Einnahmen ein nicht zu vernachlässigendes Zubrot.
Was bietet sich interessierten niedergelassenen Ärzten an
Möglichkeiten, wenn sie sich auf dem Gebiet der Substitution
fortbilden möchten?
Um substituieren zu können, benötigt man die Zusatzweiterbildung der sogenannten „Suchtmedizinischen Grundversorgung“. Voraussetzung sind eine Facharztanerkennung sowie
ein 50-stündiger Weiterbildungskurs, der etwa einmal pro Jahr
in Rheinland-Pfalz angeboten wird, aber auch in anderen Bundesländern absolviert werden kann. Bei bis zu drei Patienten
kann man auch erst mal im sogenannten Konsiliarverfahren
ohne die Zusatzqualifikation in der Praxis substituieren. Dabei
wird man von einem erfahrenen Substitutionsmediziner gewissermaßen supervidiert und kann für sich entscheiden, ob man
tiefer in die Substitutionstherapie einsteigen möchte. Jederzeit
bietet unsere Praxis auch die Möglichkeit zu Hospitationen an.
Vielen Dank für das Gespräch!
KV-TV
Fachärztin Dr. Astrid Weber im
Interview:
www.kv-rlp.de/389091
KV INFO: DER NEUE E-MAIL-NEWSLETTER FÜR MITGLIEDER
Seit Mitte Juni 2016 erhalten Mitglieder der KV RLP den E-Mail-Newsletter mit aktuellen, wichtigen sowie
interessanten Informationen für die Praxis.
Ob Abrechnung, Organisation, Services, Rechtsprechung bis
hin zu Veranstaltungshinweisen, der Themenmix von KV INFO
ist weit gefasst. Jeder Newsletter beinhaltet in der Regel drei
bis vier Nachrichten, in denen kurz und knapp über Aktuelles
berichtet wird. Da, wo es Sinn macht, enthalten die Nachrichten auch Links, die zu umfangreicheren Informationen führen.
Ziel von KV INFO ist es, mit den Beiträgen Ärzte in allen Belangen rund um die Führung ihrer Praxis zu unterstützen. Etwas
ausführlichere Zusammenfassungen aus Seminaren der KV RLP
runden das Newsletter-Angebot ab. KV INFO erscheint regelmäßig mindestens alle zwei bis vier Wochen, je nach Dringlichkeit auch in kürzeren Abständen.
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KV INFO stellt für den Praxisalltag bedeutsame Neuigkeiten zusammen.
ZAHLEN UND FAKTEN
Gemeinsam
Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremium in einer Kassenärztlichen
Vereinigung, gewählt von den wahlberechtigten Mitgliedern der KV RLP. In
Rheinland-Pfalz besteht dieses Gremien aus 40 Mitgliedern. Sie haben in ihrer
derzeitigen Legislaturperiode rund 150 Beschlüsse gemeinsam gefasst. Diese
reichen von der Abstimmung zum Honorarvertrag über die Eckpunkte von
Förderprogrammen bis bin zu Haushaltsdetails.
95 x Berlin
hieß es insgesamt für die drei
Vorstandsmitglieder der KV RLP in
2016, vor allem um sich in Gremien und
Arbeitsgruppen für die Interessen der
Mitglieder einzusetzen.
Wahlberechtigt
sind 7.501 Ärzte und
Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz.
Sie können bis zum 9. November 2016
ihren Vertreter für die
Vertreterversammlung wählen.
36 plus 4
Von den insgesamt 40 Sitzen der
Vertreterversammlung werden vier
Sitze von Psychotherapeuten besetzt.
Deshalb gibt es für Psychotherapeuten
ein eigenes Wahlverfahren.
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Service
MITGLIEDERBEREICH IN NEUEM OUTFIT
Die KV RLP macht Online-Dienste für Vertragsärzte und -psychotherapeuten einfacher handhabbar.
Der geschützte Mitgliederbereich im Internetauftritt der KV
RLP präsentiert sich seit 1. September dieses Jahres in einem
neuen Outfit. Sowohl Handhabung als auch die Technik im
Hintergrund des Mitgliederbereichs haben sich wesentlich geändert. Das Aussehen wurde weitestgehend beibehalten und
entspricht dem Corporate Design der KV RLP.
Anmeldebereich
In der „Anmeldung“ sehen Sie den neuen Anmeldebereich. Ein
wesentlicher Punkt ist hier, dass Sie Ihr Passwort zurücksetzen können, ohne mit dem Service-Center in Kontakt treten
zu müssen. Dies entlastet nicht nur die Mitarbeiter der KV RLP
für andere Aufgaben, sondern ermöglicht Ihnen, auch außerhalb der Servicezeiten ein neues Passwort zu aktivieren. Nach
einem Klick auf „Passwort vergessen?“ geben Sie Ihren Benutzernamen (siebenstellige LANR) ein. Sie erhalten dann eine
E-Mail mit einem Code und einem Link zur Recover-Seite des
Mitgliederbereiches. Nachdem Sie dort diesen Code eingegeben haben, können Sie sich ein neues Passwort vergeben. Voraussetzung ist, dass Sie eine E-Mail-Adresse für diesen Account
im Mitgliederbereich hinterlegt haben. Auf diese Mail-Adresse
sollten nur Sie persönlich Zugriff haben !
Website
Auf der „Startseite“ gibt es keine wesentlichen Änderungen. Sie erscheint etwas
aufgeräumter und das Menü ist einfacher
zu bedienen.
Sammelerklärung
Wenn Sie die „Sammelerklärung“ im Mitgliederbereich online ausfüllen, ausdrucken und an die KV RLP schicken oder
faxen, ist die Eingabe nun wesentlich
übersichtlicher gestaltet. Im Gegensatz
zur alten Version entspricht sie nun der
gedruckten Sammelerklärung.
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KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
Abgabe
Hinsichtlich der „Abgabe“ der Abrechnung und der Dokumentationen hat sich
einiges geändert. Hier bekommen Sie
jetzt auf einen Blick angezeigt, was Sie an
die KV übertragen können. In der Vergangenheit gab es hier oft das Problem, dass
versucht wurde, in die falschen Bereiche
zu übertragen, und somit Rückfragen
aufkamen. Auch sehen Sie nun auf einen
Blick, was Sie wann übertragen haben.
Folgende Statussymbole veranschaulichen dies:
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
Schwarzes Kreuz:
nicht übertragen
Zahnrad: in Bearbeitung
Grüner Haken: erfolgreich
Rotes Kreuz: Fehler
Berechtigungen
Einfacher handhabbar sind die „Berechtigungen“, die Praxisinhaber für ihre Mitarbeiter vergeben können. Diese richten sich
nicht mehr nach der Menüstruktur, was
immer wieder zu Problemen und Nachfragen führte, sondern sind in vier Bereiche
aufgeteilt: Abgabe, Online-Applikationen,
Verordnung und Statistik, Honorar. Zudem kann auf Wunsch ein Praxis-team
allen Haupt- und Nebenbetriebsstätten
zugewiesen werden. Die Mitarbeiter
brauchen dann nicht mehr einen eigenen
Zugang für jede weitere Betriebsstätte.
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
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Service
MELDEPORTAL FÜR ONKOLOGEN
Website nimmt klinische Daten zu
­Tumorerkrankungen entgegen
FILMOTHEK
Ärzte gesucht
Lass dich nieder! Warum die
Niederlassung eine tolle Möglichkeit ist, seine ganz persönlichen Vorstellungen von der
2:42 Minuten
ärztlichen Tätigkeit zu verwww.kv-rlp.de/916408 wirklichen.
Der Doktor geht in Rente
Junge Ärzte wollen nicht aufs
Land. Die Folge: gefährliche
Versorgungslücken! Viele Gemeinden ringen um Lösun3:41 Minuten
gen. Besonders aktiv ist das
www.kv-rlp.de/919004 Eifelstädtchen Daun.
Informieren spart Geld
Die sympathischen Ärzte Dr.
Sorglos und Dr. Gründlich in
einer neuen Folge. Diesmal:
Informieren spart Geld!
Das Krebsregister Rheinland-Pfalz vereinfacht mit einem neuen
Portal die Abgabe der gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen
über Neuerkrankungen sowie Verlauf und Therapie von onkologischen Diagnosen. Künftig erfolgt auch die Rückmeldung an
die Ärzte über dieses Portal. Alle Einrichtungen mit onkologischem Schwerpunkt können dann die Behandlungshistorie einzelner Patienten nachverfolgen.
Mit der Website bietet sich den Meldern eine zusätzliche
­Möglichkeit zum herkömmlichen Verfahren. Den Ärzten ist es
freigestellt, für welches Meldeverfahren sie sich entscheiden.
Inhalt und Umfang der zu meldenden Daten sind gesetzlich
festgelegt und bei beiden Meldeverfahren identisch. Allerdings bietet die Umstellung auf das elektronische Verfahren
unter anderem einen vereinfachten Zugriff auf die gemeldeten
­Patientendaten.
Für niedergelassene Ärzte, die onkologisch tätig sind, bietet
dies eine Reihe von Vorteilen:
ƒƒ Einfache Bedienung
ƒƒ Verständliche Benutzerführung
ƒƒ Nachverfolgung der Tumorhistorie eines Patienten/einer
Patientin
ƒƒ Höchste Datensicherheit
ƒƒ Möglichkeiten zur Datenrückmeldung und unterschiedliche Auswertungen
ƒƒ Kostenlose Nutzung
5:37 Minuten
www.kv-rlp.de/373531
Online-Testabrechnung
Fehlerfrei abzurechnen, ist
kein Problem. Denn das geht
ganz einfach online mit der
Testabrechnung.
3:15 Minuten
www.kv-rlp.de/902808
KV-TV ist das Web-TV der KV RLP für die
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten
in Rheinland-Pfalz.
Alle Videos finden Sie online in der Filmothek
unter www.kv-rlp.de/393400.
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KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
Die Übertragung der Daten erfolgt über eine gesicherte Verbindung. Ein unbefugter Zugang ist durch individuelle Zugangsdaten und die persönliche PIN ausgeschlossen. Der Landesdatenschutzbeauftragte RLP hat sämtliche Maßnahmen gegen
die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten
geprüft und genehmigt.
Nach wie vor gültig bleiben die vierseitigen klinischen Meldebögen, die seit Inkrafttreten des Landeskrebsregistergesetzes
Anfang 2016 an alle meldenden Ärzte in Rheinland-Pfalz versendet werden. Die Meldebögen können auch künftig kostenlos beim Krebsregister RLP bestellt werden.
Anmeldung, Videos und Anleitungen:
www.krebsregister-rlp.de
NEUE LEISTUNGEN FÜR GERIATRIE
©MONKEY BUSINESS /FOTOLIA
Für viele rheinland-pfälzische Ärzte, die über die Fachkunde Geriatrie verfügen, stellt sich die Frage: Sind
die neuen EBM-Gebührenordnungspositionen für Geriatrie-Spezialisten abrechenbar?
Für die Abrechnung der neuen GOP sind neben dem Fachkundenachweis auch
Kenntnisse und Erfahrungen in der geriatrischen Patientenbehandlung nötig.
Da die Qualitätssicherungsvereinbarung Geriatrie keine Festlegungen zum Umgang mit dem Fachkundenachweis trifft, hat
der Vorstand der KV RLP unter Beteiligung einer Expertenkommission hierzu eine Entscheidung getroffen: Ärzte, die in
Rheinland-Pfalz über die Fachkunde Geriatrie verfügen und
die neuen GOP abrechnen wollen, müssen nachweisen, dass
sie – über die 80 in der Fachkunde Geriatrie geforderten hin-
aus – mindestens 20 weitere Patienten mit mindestens zwei
geriatrischen Krankheitsbildern behandelt haben. Das können
zum Beispiel auch Privatpatienten sein. Weiterhin ist über die
Fachkunde hinaus der Nachweis von 80 Stunden Kenntnissen
und Erfahrungen in der geriatrischen Patientenbehandlung
erforderlich; anrechenbar sind hier auch geriatrische Fort- und
Weiterbildungen sowie Erfahrungen durch Erbringung des geriatrischen Basis-Assessments in den letzten Jahren. Letzteres
kann von der KV RLP aus den Abrechnungsdaten ermittelt werden, was die Antragstellung für den Arzt erleichtert.
Erfreulich ist, dass Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde,
Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Nervenheilkunde bei den nicht genehmigungspflichtigen neuen GeriatrieGOP explizit im EBM erwähnt werden und die GOP 30980
und 30988 in Kooperation mit Hausärzten abrechnen dürfen.
Unbefriedigend ist aber, dass die neuropsychiatrischen Fachgruppen bei den genehmigungspflichtigen Geriatrieleistungen außen vor gelassen werden. „Dies ist unverständlich“, so
Dr. Klaus Sackenheim, Vorstandsmitglied der KV RLP. „Schließlich sind gerade diese Fachgruppen bei der Behandlung von geriatrischen Patienten oft stark eingebunden.“
Antrag geriatrische Diagnostik für Inhaber des Fachkundenachweises Geriatrie: www.kv-rlp.de/158062
PRAGMATISCHE LÖSUNG FÜR MRSA-ABRECHNUNG
Die Abrechnung der MRSA-Leistungen war bisher provisorisch im EBM verankert und ist seit dem 1. Juli
2016 in einer Qualitätssicherungsvereinbarung geregelt.
Bei der Abrechnung ändert sich durch die Überführung der
MRSA-Leistungen in die Qualitätssicherungsvereinbarung
kaum etwas. Nach wie vor gilt, dass zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen eine zertifizierte Fortbildung absolviert werden muss. Außerdem ist eine Abrechnungsgenehmigung der KV RLP erforderlich.
Diejenigen Ärzte, die bereits vor dem 1. Juli 2016 MRSA-Leistungen abgerechnet haben, hätten – so die Vorgabe der Bundesebene – innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der
neuen Qualitätssicherungsvereinbarung einen erneuten Antrag bei ihrer KV auf eine Abrechnungsgenehmigung stellen
müssen. Um die rund 800 Ärzte, die in RLP MRSA-Leistungen
abrechnen, nicht unnötig mit bürokratischen Aufgaben zu
belasten, hat der Vorstand der KV RLP in Absprache mit der
Rechtsabteilung eine pragmatische Lösung gefunden: Die Ärzte wurden angeschrieben und gebeten, das Feld „Antrag auf
Genehmigung“ anzukreuzen und dieses Anschreiben an die KV
RLP zurückzusenden.
Die MRSA-Leistungen werden zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung abgerechnet. Weitere Hinweise zur MRSA-Diagnostik und -Behandlung, -Fortbildung oder -Abrechnung hat die
KBV auf ihrer Website in einem Themenschwerpunkt zusammengestellt.
www.kbv.de > Themen A-Z > M > MRSA
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Service
IT-ARCHITEKTUR FÜR DEN MEDIKATIONSPLAN STEHT
Selbstverwaltung und Industrie haben sich auf eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung
und Aktualisierung des im E-Health-Gesetz festgelegten Medikationsplans verständigt.
Die technischen Spezifikationen zur elektronischen Erstellung
und Aktualisierung des Medikationsplanes sind ausgearbeitet.
Auf eine entsprechende Vereinbarung einigten sich Anfang Juni
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Apothekerverband, Bundesärztekammer und Software-Hersteller. Ab
dem 1. Oktober 2016 haben alle GKV-Versicherten, die regelmäßig mindestens drei verordnete Medikamente anwenden,
einen gesetzlichen Anspruch auf den Medikationsplan.
„Mit der neuen Spezifikation wurde der Barcode auf einen moderneren und zukunftsfähigen Standard umgestellt“, erläutert
Lars Polap, Vorsitzender und Sprecher von ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser, die Vorteile
der Spezifikation. Der auf dem Medikationsplan aufgedruckte
Barcode soll es ermöglichen, die im Plan enthaltenen Informa-
tionen einfach einzulesen. Dafür reichen in der Regel die heute
weitverbreiteten Laserdrucker mit einer Auflösung von 300 dpi.
Ärzte, die die Medikationspläne ihrer Patienten einlesen möchten, brauchen dafür einen geeigneten Barcodescanner. Dessen
Kauf ist aber für keinen Arzt verpflichtend. Die Entscheidung
hängt unter anderem davon ab, ob ein Arzt häufig in die Situation kommt, Informationen von erstellten oder aktualisierten
Medikationsplänen zu übernehmen. In diesem Fall ist ein Barcodescanner sicherlich hilfreich, da sonst die Medikation abgetippt werden muss.
Aufgrund des enormen zusätzlichen Aufwandes für die Vertragsärzte verhandelt die KBV derzeit mit dem GKV-Spitzenverband über eine angemessene Vergütung. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Bundesschiedsamt.
©ALEXRATHS/ISTOCKPHOTO
TERMINE IM ÜBERBLICK
©MONKEY BUSINESS/FOTOLIA
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18./19. November 2016 | KV RLP in Mainz | 200 Euro je Teilnehmer | 16 Fortbildungspunkte | Telefon 0261 39002-422 | Fax 0261 39002-5420
Qualitätszirkel-Tag
QZ-Moderatoren und -Tutoren erhalten eine Plattform für einen intensiven Erfahrungsaustausch. Teilnehmer haben die Möglichkeit, Modulschulungen zu besuchen und am
Erfahrungsaustausch teilzunehmen.
26. November 2016 | KV RLP in Neustadt | 45 Euro je Teilnehmer, kostenfrei für QZModeratoren | 8 Fortbildungspunkte | Telefon 0261 39002-240 | Fax 0261 39002-5420
Weitere Seminare
QEP-Einführungsseminar für Psychotherapeuten
Psychologin Gabriele Schuster führt nicht nur in die QEP®-Systematik ein, sondern
zeigt auch erste Umsetzungsschritte auf. Besonderheiten einer psychotherapeutischen Praxis werden dabei berücksichtigt.
Termin
Informationen
Kontakt
Neustadt
kostenfrei
Telefon 0261 39002-240
Fax 0261 39002-5420
30. November 2016
Mainz
50 Euro | 4 Fortbildungspunkte
Telefon 0261 39002-240
Fax 0261 39002-5420
7. Dezember 2016
Trier
kostenfrei | 4 Fortbildungspunkte
Telefon 0261 39002-240
Fax 0261 39002-5421
Krebsregister Rheinland-Pfalz –
Melden, aber wie?
2. November 2016
Erfolgreich durch die Qualitätssicherungsprüfung Arthroskopie
Pro Vernetzung – Frühe Hilfen
Standort
Online-Anmeldung und weitere Termine: www.kv-rlp.de/358728
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
VERBÄNDE RICHTIG VERORDNEN
Online-Broschüre gibt Orientierungshilfe
Die verschiedenen Therapiemöglichkeiten von Patienten mit
chronischen Wunden sowie die schwierige Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Wundauflagen lassen den Markt häufig intransparent erscheinen. Um Ärzten Unterstützung zu bieten, hat
die KV RLP mit den Krankenkassen in Rheinland-Pfalz die neue
Broschüre „Moderne Wundversorgung“ als Arbeitsheft konzipiert. Die 34-seitige Broschüre vermittelt unter anderem Fakten
rund um die moderne Wundversorgung. Es werden verschiedene Wundauflagen und deren möglicher Einsatz vorgestellt. Leser
erhalten auch einen Überblick über die unterschiedlichen Wundtypen und deren mögliche Versorgung. Am Ende sind die häufig
verwendeten Wundauflagen mit Angabe von Anbieter und Preis
übersichtlich zusammengefasst. Allerdings ist der Arzt weiterhin
verpflichtet, sich anhand der Herstellerangaben der Produkte
über deren korrekte Anwendung zu informieren.
www.kv-rlp.de/292044-2273
ARZTFINDEREINTRAG PRÜFEN
Stimmen die Angaben noch?
Die KV RLP ruft ihre Mitglieder dazu auf, die im Online-Arztfinder eingetragenen Praxisdaten zu überprüfen und mögliche
Änderungen schriftlich mitzuteilen. Wenn neue Mitglieder einen Antrag auf Registrierung ins Arztregister stellen, werden
ihre Grunddaten wie Praxisanschrift, Fachrichtung oder genehmigungspflichtige Leistungen automatisch in den Arztfinder
eingespeist. Auf Wunsch können dort auch noch weitere Informationen veröffentlicht werden. Sofern Mitglieder keinen Eintrag im Arztfinder wünschen, können sie ebenfalls per Formular schriftlich widersprechen.
Muss eine noch nicht eingelöste Überweisung aufgrund
des Quartalswechsels neu ausgestellt werden?
Nein, die im Vorquartal ausgestellte Überweisung behält
ihre Gültigkeit. Das geht aus dem Auszug aus den Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung hervor: „Beginnt der auf Überweisung
tätig werdende Arzt seine Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellte Überweisungsschein verwendet
werden, sofern der Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte vorweisen kann. Erfolgt im Folgequartal kein persönlicher ArztPatienten-Kontakt, zum Beispiel beim Laborarzt, so kann
der ausgestellte Überweisungsschein ohne den erneuten
Nachweis der Anspruchsberechtigung verwendet werden.“
In welchen Fällen kommt der Codeaufkleber zur Kennzeichnung einer dringlichen Überweisung zum Einsatz?
Der überweisende Arzt muss die Entscheidung treffen, ob
die Abklärung oder Behandlung einer Erkrankung innerhalb
von vier Wochen notwendig ist. Generell sollen Überweisungen nur dann mit Dringlichkeitscodes versehen werden,
wenn der Hausarzt aus medizinischen Gründen eine fachärztliche Abklärung innerhalb von vier Wochen für unbedingt erforderlich hält. Dagegen kommt der Aufkleber nicht
zum Einsatz bei verschiebbaren Routineuntersuchungen,
bei Bagatellerkrankungen, Vorsorgeuntersuchungen und
vergleichbaren Fällen.
Liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, sollte dem
Wunsch des Patienten nach einem solchen Dringlichkeitsaufkleber nicht entsprochen werden. Dadurch können die
wenigen gemeldeten Facharzttermine für wirklich dringende Fälle freigehalten werden.
Service-Center
Telefon 06131 326-326
Fax 06131 326-327
[email protected]
MO | DI | DO 8–18 Uhr
MI 8–17 Uhr
FR 8–16 Uhr
Formular Arztfindereintrag: www.kv-rlp.de/340743
KV PRAXIS SEPTEMBER 2016
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PRAXIS ERHÄLT FÖRDERZUSCHUSS
Überschaubares Risiko für junge Ärzte
„„ IMPRESSUM
HERAUSGEBER
Mit der Förderung aus dem Strukturfonds konnte Daniel Pech-Neumeyer einen
guten Teil der Gründungskosten für die Hausarztpraxis in Saarburg abdecken.
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Isaac-Fulda-Allee 14
D-55124 Mainz
REDAKTION
Daniel Pech-Neumeyer hat sich seinen Traum erfüllt: Er ist Allgemeinmediziner in eigener Praxis. Der Wunsch war da, aber
die Angst vor der finanziellen Last groß. Doch mit Hilfe des
­Beratungsteams der KV RLP konnten ganz schnell Möglichkeiten aufgezeigt werden, und durch die Fördergelder aus dem
Strukturfonds ist das finanzielle Risiko gering.
Seit Anfang Juli ist er in seiner Praxis in Saarburg tätig. Gleichzeitig ist er Partner einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) in Konz, die die Praxis in Saarburg als Nebenbetriebsstätte betreibt. So arbeitet er als eigener Chef trotzdem
mit Kollegen im Team, und beide Praxen profitieren von Synergien und Ressourcen. Beispielsweise können Urlaubszeiten seiner BAG-Kollegen die Sprechstunde in Saarburg unkompliziert
übernehmen und er kann in Konz aushelfen.
verantwortlich (i. S. d. P.)
Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorsitzende des Vorstandes
Dr. Peter Heinz, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Klaus Sackenheim, Mitglied des Vorstandes
Dr. Rainer Saurwein (Redaktionsleitung), Ricarda Busch, Stefan Holler
Fachabteilungen der KV RLP
KONTAKT
Telefon 06131 326-326
Fax 06131 326-327
[email protected]
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BILDNACHWEIS
KV RLP
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© istockphoto
© KBV
AUFLAGE
6.500 Exemplare
ERSCHEINUNGSWEISE
„KV-TV PRAXIS – Das Magazin“ stellt den Familienvater vor, der
sagt, „ich bin glücklich. Es gibt zwar viel zu tun, aber ich habe
trotzdem noch genügend Zeit für die Familie.“
KV-TV
Hausarzt Daniel Pech-Neumeyer
im Interview:
www.kv-rlp.de/634808
viermal im Jahr
UMSETZUNG
Imprimerie Centrale
15, Rue du Commerce
L-1351 Luxembourg
www.ic.lu
HINWEISE
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die männliche Form schließt
die weibliche mit ein. Für den – auch teilweisen – Nachdruck von Texten, Grafiken und
dergleichen ist das schriftliche Einverständnis der KV RLP Voraussetzung.