RA-000668-A0-104 Anlage-Nr.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 1 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Mo b i l i t ä t Technische Daten, Kurzfassung Raddaten 54R7704 Radtyp: Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad 54R7704.03 Radausführung: Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6 geprüfte Radlast: 675 kg bei Reifenabrollumfang: 2010 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Opel Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile A-H, A-H/C, A-H/SW, Calibra-A, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Corsa-C, GMIB, GMIC, GMIH, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm GMIJ, J96, J96/KOMBI, Opel Astra-F, Opel Astra-F-Cabrio, Opel Astra-F-Caravan, Opel Astra-F-CC, S-D, S-D/VAN, T92, T92/Conv, T92/Kombi, T98, T98/CNG, T98/Kombi, T98/NB, T98C, Vectra-A, Vectra-A-CC, Vectra-A-X, X01/Z12XE MT, X01Monocab, X-C/Roadster RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx Zubehör-Kit Anzugsmoment ZP 40356 110 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 2 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Vectra-A Typ: E947; E947/1 ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 42 bis 95 Vectra 205/40R17 215/40R17 E947/1/NT10E 945/840 215/40R17 945/840 A01) bis A10) K03a)K04a)K12)K13) K22)K35) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K03a)K04a)K12)K13) K22)K35) 4/100/56,6 Vectra-A-X Typ: E951; E951/1 ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 65 bis 110 Vectra 4 x 4, 205/40R17 Vectra 2000 215/40R17 E951/1NT7E Auflagen und Hinweise 4/100/56,6 Vectra-A-CC Typ: E948; E948/1 ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 42 bis 95 Vectra 205/40R17 E948/1/NT10E Mo b i l i t ä t 935/930 Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K03a)K04a)K12)K13) K22)K35) 4/100/56,5 Calibra-A Typ: F406 ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 85 bis 110 Calibra 215/40R17 Auflagen und Hinweise F406/NT15 4/100/56,6 915/830 Opel Astra-F-Caravan Typ: F854 ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 42 bis 110 Astra Caravan 205/40R17 K33) A01) bis A10) K03a)K13)K22)K43) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K03a)K04a) 215/40R17 G01)K34) F854/NT15 900/860 RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx 4/100/56,6 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 3 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Opel Astra-F-CC Typ: F857 ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 42 bis 110 Astra 205/40R17 K33) Mo b i l i t ä t Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K03a)K04a) 215/40R17 G01) K34) F857/NT14 900/765 4/100/56,6 Opel Astra-F Typ: G065 ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 42 bis 100 Astra 205/40R17 K33) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K03a)K04a) 215/40R17 G01) K34) G065/NT11 900/765 4/100/56,5 Opel Astra-F-Cabrio Typ: G372 ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 52 bis 85 Astra Cabrio 205/40R17 K33) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K03a)K04a) 215/40R17 G01) K34) G372/NT08 850/800 4/100/56,5 T92/Conv Typ: e1*96/79*0076*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 55 bis 85 Astra-F-Cabrio 205/40R17 K33) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K03)K04) 215/40R17 G01) K34) e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5 T92/Kombi Typ: e1*96/79*0075*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 40 bis 100 Astra-F Caravan 205/40R17 K33) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K03)K04) 215/40R17 G01) K34) e1*96/79*0075*00 900/845 (925) RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx 4/100/56,6 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 4 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 T92 Typ: e1*96/79*0074*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 40 bis 100 Astra-F, 205/40R17 Astra-F-CC K33) Mo b i l i t ä t Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K03)K04) 215/40R17 G01) K34) e1*96/79*0074*01 900/800 (900) 4/100/56,6 J96 Typ: e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 55 Opel Vectra-B, 205/45R17 Opel Vectra-B-CC G01) (Serie nur 175/70R14) 215/40R17 55 bis 85 Opel Vectra-B, Opel Vectra-B-CC 205/45R17 Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K15)K18) E41) A01) bis A10) K15)K18) 215/40R17 e1*98/14*0030*12 1020/920(975) 4/100/56,5 J96/KOMBI Typ: e1*95/54*0044*.., e1*98/14*0044*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 55 bis 85 Opel Vectra-B-Caravan 205/45R17 Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K15)K18) 215/40R17 e1*98/14*0044*08 1020/1000(1055) 4/100/56,5 T98 Typ: e1*97/27*0086*.., e1*98/14*0086*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) Astra-G 48 bis 92 205/45R17 Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K43) 215/40R17 e1*98/14*0086*20E 1035/820(895) RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx 4/100/56,5 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 5 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 T98/Kombi Typ: e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) Astra-G-Caravan 48 bis 92 205/45R17 Mo b i l i t ä t Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 215/40R17 e1*98/14*0087*19E 1005/885(960) 4/100/56,5 T98/NB Typ: e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 48 bis 92 Astra-G 205/45R17 (Stufenheck 4-türig) 215/40R17 e1*98/14*0101*16E 1035/820(895) A01) bis A10) K43) 4/100/56,5 T98C Typ: e1*98/14*0132*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 74 bis 92 Astra-G-Coupe, 205/45R17 Astra -G-Cabrio 215/40R17 e1*98/14*0132*15E Auflagen und Hinweise 955/845(840) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K43) 5/110/65 T98/CNG Typ: e1*2001/116*0216*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 71 Astra-G-Caravan CNG 205/45R17 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 215/40R17 e1*2001/116*0216*03 885/1000 (1050) Corsa-C Typ: e1*98/14*0148*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 43 bis 92 Corsa C 205/40R17 G01) e1*98/14*0148*12 880/760(805) RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx 4/100/56,5 Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K04)K59) K60) 4/100/56,5 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 6 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 X01/Z12XE MT Typ: e1*2001/116*0215*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 55 bis 59 Corsa C Dual Fuel 205/40R17 G01) e1*2001/116*0215*02 770/705 (750) Mo b i l i t ä t Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K04)K59) K60) 4/100/56,5 X01Monocab Typ: e1*2001/116*0215*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 51 bis 92 Meriva-A 205/40R17 Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K03)K04)K68) 205/45R17 215/40R17 e1*2001/116*0215*17 1005/950(975) 4/100/56,5 GMIC Typ: e50*2001/116*0002*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 66 bis 77 Meriva LPG 205/40R17 Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K03)K04)K68) 205/45R17 215/40R17 e50*2001/116*0002*04 960/950(975) 4/100/56,5 X-C/Roadster Typ: e11*2001/116*0227*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 51 bis 92 Tigra 205/40R17 Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K04) 205/45R17 215/35R17 K03) 215/40R17 K03)K28) e11*2001/116*0227*08 895/680(0) RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx 4/100/56,5 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 7 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 A-H Typ: e1*2001/116*0261*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 55 bis 85 Astra 205/50R17 Mo b i l i t ä t Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 205/50R17 225/45R17 e1*2001/116*0261*18 985/860(930) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K04)V00n) 4/100/56,5 A-H Typ: e1*2007/46*0344*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 66 bis 85 Astra (4-Loch) 205/50R17 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 205/50R17 225/45R17 e1*2007/46*0344*03 985/860(930) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K04)V00n) 4/100/56,5 GMIH Typ: e50*2001/116*0007*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 66 bis 85 Astra LPG 205/50R17 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 205/50R17 225/45R17 e50*2001/116*0007*05 940/940(1000) RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K04)V00n) 4/100/56,5 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 8 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 A-H/SW Typ: e1*2001/116*0293*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 55 bis 85 Astra Station Wagon 205/50R17 (4-Loch) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 205/50R17 225/45R17 e1*2001/116*0293*10 990/940(1000) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K04)V00n) 4/100/56,5 A-H/SW Typ: e1*2007/46*0341*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 66 bis 85 Astra Station Wagon 205/50R17 (4-Loch) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 205/50R17 225/45R17 e1*2007/46*0341*04 Mo b i l i t ä t 990/940(1000) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K04)V00n) 4/100/56,5 GMIJ Typ: e50*2001/116*0008*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 66 bis 85 Astra Station Wagon LPG 205/50R17 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 205/50R17 225/45R17 e50*2001/116*0008*01 940/940(1000) RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K04)V00n) 4/100/56,5 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 9 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 A-H/C Typ: e4*2001/116*0094*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 55 bis 85 Astra GTC, 205/50R17 Astra Cabrio ww. Twin Top (4-Loch) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 205/50R17 225/45R17 e4*2001/116*0094*17 955/955(1050) Auflagen und Hinweise A02) bis A10) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K04)V00n) 4/100/56,5 A-H Typ: e11*2001/116*0246*..; e11*2001/116*0247*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 66 Astra DUAL-Fuel, 205/50R17 Astra Estate DUAL-Fuel 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 205/50R17 225/45R17 E11*2001/116*0247*00 Mo b i l i t ä t 900/940 (1000) -Estate Auflagen und Hinweise A02) bis A10) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K04)V00n) 4/100/56,5 S-D Typ: e1*2001/116*0379*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 44 bis 74 Corsa (4-Loch) 205/45R17 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 215/40R17 A01)K03)K04) 215/45R17 A01)K03)K04) e1*2001/116*0379*19 955/800(845) RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx 4/100/56,5 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 10 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 S-D/VAN Typ: e1*2007/46*0505*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 48 bis 70 205/45R17 Corsa (4-Loch) Mo b i l i t ä t Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 215/40R17 A01)K03)K04) 215/45R17 A01)K03)K04) e1*2007/46*0505*02 955/820(845) 4/100/56,5 GMIB Typ: e50*2001/116*0001*.. ABE / EG-Genehmigung: Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen (kW) 59 bis 66 Corsa LPG (4-Loch) 205/45R17 Auflagen und Hinweise A02) bis A10) 215/40R17 A01)K03)K04) 215/45R17 A01)K03)K04) e50*2001/116*0001*06 855/800(845) 4/100/56,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 11 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Mo b i l i t ä t A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-ReifenKombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. E41) Hier genannte Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen mit EG-Genehm.- Nr. e1*93/81*0030* 00 und Motorleistung 55 kW. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 12 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Mo b i l i t ä t K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist ab Stoßfänger nach vorn hin bis ca. 100 mm unterhalb der Seitenleiste umzulegen, - zusätzlich ist das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und zwar in einem Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer Breite von ca. 30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante), - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen aufzuweiten. K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - an Achse 1 und 2 sind Radhausausschnittkanten oberhalb der Stoßleisten komplett umzulegen, - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen aufzuweiten, - weiterhin sind die Kanten von Schweller und Heckschürze abzuschrägen, - zusätzlich muss an Achse 1 die Kante des Innenkotflügels im oben beschriebenen Bereich auf einer Tiefe von ca. 30 mm abgeschnitten werden, - an Achse 2 ist zusätzlich das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und zwar in einem Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer Breite von ca. 30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante). RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 13 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Mo b i l i t ä t K35) Gilt für Fz.-Ausführungen mit 2,0 l-Motor ab ABE-Nr. E947/1 NT03, bzw. E948/1 NT04 (größere Spurweite Achse 2): An Achse 2 sind die Radhauskanten komplett um- und anzulegen. K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K59) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragenden Kanten der Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden. K60) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragenden Kanten der Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers sind ab der Stoßfängeroberkante ca. 160 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Kunststoffverbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen, - die Radhausblechkanten des Radausschnitts (hinter den Kunststoffverbreiterungsschalen) sind um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten, - das Radhaus ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten. K68) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt komplett zu kürzen, - das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des Stoßfängers um ca. 10 mm zu kürzen, - der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200 mm auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen, - das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum Blechradhaus zu befestigen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke). V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 14 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Mo b i l i t ä t Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012 RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx