RA-000668-A0-104 Anlage-Nr.

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RA-000668-A0-104 Anlage-Nr.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
1 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
Mo b i l i t ä t
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
54R7704
Radtyp:
Art des Sonderrades:
einteiliges Leichtmetallsonderrad
54R7704.03
Radausführung:
Radgröße:
7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:
35 mm
Lochkreisdurchmesser:
100 mm
Lochzahl:
4
Mittenlochdurchmesser:
68,0 mm
Zentrierart:
Mittenzentrierung
Zentrierring:
0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:
675 kg
bei Reifenabrollumfang:
2010 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)
Beschreibung der Befestigungsteile
A-H, A-H/C, A-H/SW, Calibra-A, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
Corsa-C, GMIB, GMIC, GMIH, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GMIJ, J96, J96/KOMBI, Opel
Astra-F, Opel Astra-F-Cabrio,
Opel Astra-F-Caravan, Opel
Astra-F-CC, S-D, S-D/VAN, T92,
T92/Conv, T92/Kombi, T98,
T98/CNG, T98/Kombi, T98/NB,
T98C, Vectra-A, Vectra-A-CC,
Vectra-A-X, X01/Z12XE MT,
X01Monocab, X-C/Roadster
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Zubehör-Kit Anzugsmoment
ZP 40356 110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
2 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
Vectra-A
Typ:
E947; E947/1
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
42 bis 95
Vectra
205/40R17
215/40R17
E947/1/NT10E
945/840
215/40R17
945/840
A01) bis A10)
K03a)K04a)K12)K13)
K22)K35)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K03a)K04a)K12)K13)
K22)K35)
4/100/56,6
Vectra-A-X
Typ:
E951; E951/1
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
65 bis 110
Vectra 4 x 4,
205/40R17
Vectra 2000
215/40R17
E951/1NT7E
Auflagen und Hinweise
4/100/56,6
Vectra-A-CC
Typ:
E948; E948/1
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
42 bis 95
Vectra
205/40R17
E948/1/NT10E
Mo b i l i t ä t
935/930
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K03a)K04a)K12)K13)
K22)K35)
4/100/56,5
Calibra-A
Typ:
F406
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
85 bis 110
Calibra
215/40R17
Auflagen und Hinweise
F406/NT15
4/100/56,6
915/830
Opel Astra-F-Caravan
Typ:
F854
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
42 bis 110
Astra Caravan
205/40R17
K33)
A01) bis A10)
K03a)K13)K22)K43)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K03a)K04a)
215/40R17
G01)K34)
F854/NT15
900/860
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
4/100/56,6
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
3 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
Opel Astra-F-CC
Typ:
F857
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
42 bis 110
Astra
205/40R17
K33)
Mo b i l i t ä t
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K03a)K04a)
215/40R17
G01) K34)
F857/NT14
900/765
4/100/56,6
Opel Astra-F
Typ:
G065
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
42 bis 100
Astra
205/40R17
K33)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K03a)K04a)
215/40R17
G01) K34)
G065/NT11
900/765
4/100/56,5
Opel Astra-F-Cabrio
Typ:
G372
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
52 bis 85
Astra Cabrio
205/40R17
K33)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K03a)K04a)
215/40R17
G01) K34)
G372/NT08
850/800
4/100/56,5
T92/Conv
Typ:
e1*96/79*0076*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
55 bis 85
Astra-F-Cabrio
205/40R17
K33)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K03)K04)
215/40R17
G01) K34)
e1*96/79*0076*00
865/800
4/100/56,5
T92/Kombi
Typ:
e1*96/79*0075*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
40 bis 100
Astra-F Caravan
205/40R17
K33)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K03)K04)
215/40R17
G01) K34)
e1*96/79*0075*00
900/845 (925)
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
4/100/56,6
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Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
4 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
T92
Typ:
e1*96/79*0074*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
40 bis 100
Astra-F,
205/40R17
Astra-F-CC
K33)
Mo b i l i t ä t
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K03)K04)
215/40R17
G01) K34)
e1*96/79*0074*01
900/800 (900)
4/100/56,6
J96
Typ:
e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
55
Opel Vectra-B,
205/45R17
Opel Vectra-B-CC
G01)
(Serie nur 175/70R14)
215/40R17
55 bis 85
Opel Vectra-B,
Opel Vectra-B-CC
205/45R17
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K15)K18)
E41)
A01) bis A10)
K15)K18)
215/40R17
e1*98/14*0030*12
1020/920(975)
4/100/56,5
J96/KOMBI
Typ:
e1*95/54*0044*.., e1*98/14*0044*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
55 bis 85
Opel Vectra-B-Caravan
205/45R17
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K15)K18)
215/40R17
e1*98/14*0044*08
1020/1000(1055)
4/100/56,5
T98
Typ:
e1*97/27*0086*.., e1*98/14*0086*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
Astra-G
48 bis 92
205/45R17
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K43)
215/40R17
e1*98/14*0086*20E
1035/820(895)
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
4/100/56,5
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
5 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
T98/Kombi
Typ:
e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
Astra-G-Caravan
48 bis 92
205/45R17
Mo b i l i t ä t
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
215/40R17
e1*98/14*0087*19E
1005/885(960)
4/100/56,5
T98/NB
Typ:
e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
48 bis 92
Astra-G
205/45R17
(Stufenheck 4-türig)
215/40R17
e1*98/14*0101*16E
1035/820(895)
A01) bis A10)
K43)
4/100/56,5
T98C
Typ:
e1*98/14*0132*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
74 bis 92
Astra-G-Coupe,
205/45R17
Astra -G-Cabrio
215/40R17
e1*98/14*0132*15E
Auflagen und Hinweise
955/845(840)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K43)
5/110/65
T98/CNG
Typ:
e1*2001/116*0216*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
71
Astra-G-Caravan CNG
205/45R17
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
215/40R17
e1*2001/116*0216*03
885/1000 (1050)
Corsa-C
Typ:
e1*98/14*0148*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
43 bis 92
Corsa C
205/40R17
G01)
e1*98/14*0148*12
880/760(805)
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
4/100/56,5
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K04)K59) K60)
4/100/56,5
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
6 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
X01/Z12XE MT
Typ:
e1*2001/116*0215*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
55 bis 59
Corsa C Dual Fuel
205/40R17
G01)
e1*2001/116*0215*02
770/705 (750)
Mo b i l i t ä t
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K04)K59) K60)
4/100/56,5
X01Monocab
Typ:
e1*2001/116*0215*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
51 bis 92
Meriva-A
205/40R17
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K03)K04)K68)
205/45R17
215/40R17
e1*2001/116*0215*17
1005/950(975)
4/100/56,5
GMIC
Typ:
e50*2001/116*0002*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
66 bis 77
Meriva LPG
205/40R17
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K03)K04)K68)
205/45R17
215/40R17
e50*2001/116*0002*04
960/950(975)
4/100/56,5
X-C/Roadster
Typ:
e11*2001/116*0227*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
51 bis 92
Tigra
205/40R17
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K04)
205/45R17
215/35R17
K03)
215/40R17
K03)K28)
e11*2001/116*0227*08
895/680(0)
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
4/100/56,5
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
7 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
A-H
Typ:
e1*2001/116*0261*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
55 bis 85
Astra
205/50R17
Mo b i l i t ä t
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne
hinten
205/50R17
225/45R17
e1*2001/116*0261*18
985/860(930)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K04)V00n)
4/100/56,5
A-H
Typ:
e1*2007/46*0344*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
66 bis 85
Astra (4-Loch)
205/50R17
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne
hinten
205/50R17
225/45R17
e1*2007/46*0344*03
985/860(930)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K04)V00n)
4/100/56,5
GMIH
Typ:
e50*2001/116*0007*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
66 bis 85
Astra LPG
205/50R17
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne
hinten
205/50R17
225/45R17
e50*2001/116*0007*05
940/940(1000)
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K04)V00n)
4/100/56,5
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
8 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
A-H/SW
Typ:
e1*2001/116*0293*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
55 bis 85
Astra Station Wagon
205/50R17
(4-Loch)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne
hinten
205/50R17
225/45R17
e1*2001/116*0293*10
990/940(1000)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K04)V00n)
4/100/56,5
A-H/SW
Typ:
e1*2007/46*0341*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
66 bis 85
Astra Station Wagon
205/50R17
(4-Loch)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne
hinten
205/50R17
225/45R17
e1*2007/46*0341*04
Mo b i l i t ä t
990/940(1000)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K04)V00n)
4/100/56,5
GMIJ
Typ:
e50*2001/116*0008*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
66 bis 85
Astra Station Wagon LPG 205/50R17
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne
hinten
205/50R17
225/45R17
e50*2001/116*0008*01
940/940(1000)
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K04)V00n)
4/100/56,5
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
9 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
A-H/C
Typ:
e4*2001/116*0094*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
55 bis 85
Astra GTC,
205/50R17
Astra Cabrio ww. Twin Top
(4-Loch)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne
hinten
205/50R17
225/45R17
e4*2001/116*0094*17
955/955(1050)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K04)V00n)
4/100/56,5
A-H
Typ:
e11*2001/116*0246*..; e11*2001/116*0247*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
66
Astra DUAL-Fuel,
205/50R17
Astra Estate DUAL-Fuel
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne
hinten
205/50R17
225/45R17
E11*2001/116*0247*00
Mo b i l i t ä t
900/940 (1000) -Estate
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10)
K04)V00n)
4/100/56,5
S-D
Typ:
e1*2001/116*0379*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
44 bis 74
Corsa (4-Loch)
205/45R17
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
215/40R17
A01)K03)K04)
215/45R17
A01)K03)K04)
e1*2001/116*0379*19
955/800(845)
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
4/100/56,5
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
10 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
S-D/VAN
Typ:
e1*2007/46*0505*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
48 bis 70
205/45R17
Corsa (4-Loch)
Mo b i l i t ä t
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
215/40R17
A01)K03)K04)
215/45R17
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0505*02
955/820(845)
4/100/56,5
GMIB
Typ:
e50*2001/116*0001*..
ABE / EG-Genehmigung:
Motorleistung
Handelsbezeichnungen
zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
(kW)
59 bis 66
Corsa LPG (4-Loch)
205/45R17
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
215/40R17
A01)K03)K04)
215/45R17
A01)K03)K04)
e50*2001/116*0001*06
855/800(845)
4/100/56,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
11 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
Mo b i l i t ä t
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-ReifenKombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
E41) Hier genannte Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen mit EG-Genehm.- Nr.
e1*93/81*0030* 00 und Motorleistung 55 kW.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
12 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
Mo b i l i t ä t
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist ab Stoßfänger nach vorn hin bis ca. 100 mm unterhalb der
Seitenleiste umzulegen,
- zusätzlich ist das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und zwar in einem
Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer Breite von ca.
30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante),
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
ist nach außen aufzuweiten.
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination zu gewährleisten sind
folgende Maßnahmen erforderlich:
- an Achse 1 und 2 sind Radhausausschnittkanten oberhalb der Stoßleisten komplett
umzulegen,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
ist nach außen aufzuweiten,
- weiterhin sind die Kanten von Schweller und Heckschürze abzuschrägen,
- zusätzlich muss an Achse 1 die Kante des Innenkotflügels im oben beschriebenen
Bereich auf einer Tiefe von ca. 30 mm abgeschnitten werden,
- an Achse 2 ist zusätzlich das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und
zwar in einem Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer
Breite von ca. 30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante).
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
13 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
Mo b i l i t ä t
K35) Gilt für Fz.-Ausführungen mit 2,0 l-Motor ab ABE-Nr. E947/1 NT03, bzw. E948/1 NT04
(größere Spurweite Achse 2):
An Achse 2 sind die Radhauskanten komplett um- und anzulegen.
K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K59) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragenden Kanten der Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich von
ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.
K60) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragenden Kanten der Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom
Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5
mm zu kürzen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers sind ab der
Stoßfängeroberkante ca. 160 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
kürzen,
- die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der
Kunststoffverbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen,
- die Radhausblechkanten des Radausschnitts (hinter den
Kunststoffverbreiterungsschalen) sind um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten,
- das Radhaus ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten.
K68) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt
komplett zu kürzen,
- das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des
Stoßfängers um ca. 10 mm zu kürzen,
- der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm
aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200
mm auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen,
- das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum
Blechradhaus zu befestigen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :
RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :
5b
Seite :
14 / 14
Auftraggeber :
Ronal GmbH
Teiletyp :
54R7704
Mo b i l i t ä t
Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012
RA-000668-A0-104-05b~OP-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx